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Qualifizierter Clearing-Mitarbeiter
(„Qualified Clearing Staff“ – QCS)
Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
Marktmodul Securities Lending
Eurex Clearing AG
Juli 2015
© Eurex 2015
Die Deutsche Börse AG (DBAG), die Clearstream Banking AG (Clearstream), die Eurex Frankfurt AG, die Eurex Clearing AG (Eurex
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eingetragene Kapitalgesellschaften. Die Eurex Zürich AG ist eine gemäß schweizerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft.
Die Clearstream Banking S.A. ist eine gemäß luxemburgischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die U.S. Exchange Holdings,
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wurde, deren Einzelheiten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig und nicht irreführend darzustellen, geben DBAG, Clearstream,
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ausdrücklichen oder impliziten Zusicherungen oder Gewährleistungen im Hinblick auf die in dieser Publikation enthaltenen
Informationen ab; dies gilt unter anderem für jegliche stillschweigende Gewährleistung der allgemeinen Tauglichkeit zum
gewöhnlichen Gebrauch oder der Eignung zu einem bestimmten Zweck sowie für jegliche Gewährleistung im Hinblick auf die
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Vereinigten Staaten zur Verfügung (Ausnahmen: EURO STOXX 50® Index Futures, EURO STOXX® Select Dividend 30 Index
Futures, EURO STOXX® Index Futures, EURO STOXX® Large/Mid/Small Index Futures, STOXX® Europe 50 Index Futures, STOXX®
Europe 600 Index Futures, STOXX® Europe 600 Banks/Industrial Goods & Services/Insurance/Media/Travel & Leisure/Utilities
Futures, STOXX® Europe Large/Mid/Small 200 Index Futures, Dow Jones Global Titans 50 IndexSM Futures (EUR & USD),
DAX®/MDAX®/TecDAX® Futures, SMIM® Futures, SLI Swiss Leader Index® Futures sowie Eurex Inflations-/Rohstoff-/Wetter/Immobilien- und Zinsderivate).
Handels- und Dienstleistungsmarken
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GC Pooling®, GCPI®, MDAX®, ODAX®, SDAX®, TecDAX®, USD GC Pooling®, VDAX®, VDAX-NEW® und Xetra® sind eingetragene
Handelsmarken der DBAG.
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RDX® ist eine eingetragene Handelsmarke der Vienna Stock Exchange AG.
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SLI®, SMI® und SMIM® sind eingetragene Handelsmarken der SIX Swiss Exchange AG.
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Dow Jones & Company, Inc. und der UBS AG. Alle auf diesen Indizes beruhenden Derivate werden nicht von der Dow Jones &
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sein.
Eurex Clearing - Handbuch
Version 2.0
Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
Securities Lending
Juni 2015
Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
3
Änderungen des Vorbereitungsmaterials für den Clearer-Test
5
Abkürzungen und Glossar
6
1 Einleitung
10
1.2
11
Ansprechpartner/Anmeldung
2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen
12
2.1
Darlehensinstrumente und Flow-Provider
14
2.2
Teilnahme und Zuständigkeiten
15
2.3
Erfassung und Novation von Wertpapierdarlehens-Geschäften
17
2.4
Darlehens-Transaktionstypen
18
2.4.1 Darlehen gegen Geldsicherheiten, Darlehen gegen Cash Pool
19
2.4.2 (Finanzierungs-) Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten
19
2.5
Musterfragen
21
3 Clearing-Bedingungen
22
3.1
Allgemeine Bestimmungen
22
3.2
Clearing-Lizenz
22
3.2.1 Erteilung einer Clearing-Lizenz
22
3.2.2 Voraussetzungen für die Erteilung von Clearing-Lizenzen
23
3.2.3 Voraussetzungen für die Erteilung einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz
23
3.3
24
Abschluss von Transaktionen
3.3.1 Novation
24
3.3.2 Novationsgrundsätze und –kriterien, Annulierungen
25
3.4
Margin-Verpflichtung
25
3.5
Musterfragen
26
4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen
27
4.1
30
Eröffnung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion
4.1.1 Einzugs- und Verteilungsphase
30
4.1.2 Außerordentliche Verarbeitung
30
4.2
Back-loading von Wertpapierdarlehens-Transaktion
31
4.3
Annullierung von Wertpapierdarlehens-Transaktionen
31
4.4
Allocation View versus Street View
32
4.5
Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen
33
4.6
Rückgabe eines Darlehens mit offener Laufzeit
33
4.6.1 Standard Return Request
34
4.6.2 Außerordentliche Rückgabeverarbeitung
34
4.6.2.1
Verspätete Lieferung von Darlehenspapieren
34
4.6.2.2
Verspätete Lieferung von Geldsicherheiten
35
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Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
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Juni 2015
Inhaltsverzeichnis
Seite 4 von 56
4.6.2.3
Verspätete Lieferung von Wertpapiersicherheiten
35
4.6.2.4
Zwangsweise Rückführung von Wertpapierdarlehens-Transaktionen bei Fälligkeit
festverzinslicher Darlehenspapiere
35
4.7
Rückgabe eines Darlehens mit fester Laufzeit
36
4.7.1 Standard-Rückgabeverarbeitung
36
4.7.1.1
36
Einzugs- und Verteilungsphase
4.7.2 Außerordentliche Rückgabeverarbeitung
37
4.8
37
Rückforderung eines Darlehens (Recall Request)
4.8.1 Standard Recall Request
39
4.8.2 Außerordentliche Rückforderungsverarbeitung
39
4.9
39
Buy-in-Verfahren
4.9.1 Ausführung zwangsweiser Rückführungen (Forced Returns)
40
4.9.2 Buy-in Auction
40
4.10 Neufestlegung von Darlehenskonditionen (Re-Rate)
41
4.11 Return Do Not Instruct Request
41
4.12 Leihegebühren und Erstattungen
42
4.13 Reports
44
4.14 Musterfragen
45
5 Liefermanagement
47
5.1
Abwicklung von Aktien-Darlehenspapieren am Heimatmarkt
47
5.2
Abwicklung festverzinslicher Darlehenspapiere im internationalen Markt
47
5.3
Bridge Settlement für festverzinsliche Darlehenspapiere
47
5.4
Kapitalmaßnahmen bei Darlehenspapieren
48
5.4.1 Rahmenbedingungen im CCP-Modell
48
5.5
50
Musterfragen
6 Risikomanagement
51
6.1
51
Principal Exposure und Principal Collateral
6.1.1 Marktbewertung (Mark-to-Market)
51
6.1.2 Behandlung von Geldsicherheiten
52
6.1.3 Behandlung von Wertpapiersicherheiten
52
6.2
53
Additional Exposure und Margin-Collateral
6.2.1 Auswirkungen der Marktbewertung am Tagesende
54
6.3
55
Musterfragen
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Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
Securities Lending
Juli 2015
Änderungen des Vorbereitungsmaterials für den Clearer-Test
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Änderungen des Vorbereitungsmaterials für den Clearer-Test
Datum
Neue
Version
Kapitel
Änderungen
Juli 2015
2.0
2, 3 und 4
Finanzierungsdarlehn (EUR, USD) aufgenommen
5 und 6
überarbeitet
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Securities Lending
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Abkürzungen und Glossar
Seite 6 von 56
Abkürzungen und Glossar
Abkürzung
Bedeutung
Agent Lender
Ein im Wertpapierleihemarkt agierender Dienstleister, sowie Kontoinhaber
und/oder Verwalter. Der Agent Lender (AL) agiert als Vertreter (Agent) für
den Beneficial Owner mit Specific Lender License oder den Beneficial Owner
mit einer vollen Clearing-Mitgliedschaft.
Allocation View
Sofern Eurex Clearing ein Wertpapierdarlehens-Geschäft noviert und ein
Agent Lender als Kontoführer für mehrere Beneficial Owner agiert, von denen
jeder eine Spezielle Darlehensgeber-Lizenz besitzt, hat der Agent Lender
einzelne Transaktionen bereitzustellen. Diese Informationstiefe wird als
„Allocation View“ bezeichnet.
Back-loaded Loans
Einbeziehung bereits abgeschlossener Wertpapierdarlehens-Geschäfte:
Bereits abgeschlossene Wertpapierdarlehens-Geschäften können in das
CCP-System einbezogen, d. h. zur weiteren Verarbeitung an Eurex Clearing
übermittelt werden, nachdem die Abwicklung des Front-Leg bereits
außerhalb von Eurex Clearing erfolgt ist.
Die Clearing-Bedingungen bezeichnen diese Geschäfte als „Valutierte
Ursprüngliche Wertpapierdarlehens-Geschäfte“
Beneficial Owner
Verleiher von Darlehensvermögenswerten, der entweder über eine Specific
Lender License oder eine volle Clearing-Mitgliedschaft verfügt. Der Beneficial
Owner verbleibt wirtschaftlicher Eigentümer der verliehenen Wertpapiere und
ist als solcher berechtigt, die Erträge aus Kapitalmaßnahmen zu erhalten.
Broker Dealer
Üblicherweise ein Darlehensnehmer, der im Auftrag eines Hedge Fonds
handelt
BYI
Buy-in Request
CBF
Clearstream Banking Frankfurt, ein CSD
CBF(I)
Clearstream Banking International, ein (I)CSD
CBL
Clearstream Banking Luxemburg, ICSD und TPCA
CCP
Central Counterparty / Zentraler Kontrahent
CET
Mitteleuropäische Zeit
CHF
Schweizer Franken
CNC
Request zur Annullierung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion
Collateral
Sicherheiten:  Principal- und Margin-Collateral
CSD
Central Securities Depository / Zentralverwahrer
Darlehen mit offener
Laufzeit
Im Gegensatz zu einem Darlehen mit fester Laufzeit besitzt ein Darlehen mit
offener Laufzeit keinen speziellen Erfüllungstag für das Term-Leg
Darlehensgeber
Marktteilnehmer an einer Wertpapierdarlehens-Transaktion, der Wertpapiere
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Abkürzungen und Glossar
Seite 7 von 56
Abkürzung
Bedeutung
für einen bestimmten Zeitraum an einen Darlehensnehmer verleiht, wobei
er Principal Collateral als Deckung erhält und die Darlehenspapiere am
Ende der betreffenden Transaktion zurückerhält
Darlehensgeber CM
Als Darlehensgeber handelndes Clearing-Mitglied
Darlehensnehmer
Marktteilnehmer in einer Wertpapier-Darlehenstransaktion, der Wertpapiere
für einen bestimmten Zeitraum von einem Darlehensgeber erhält/leiht,
wobei er deren Wert durch Principal Collateral besichert und die
Darlehenspapiere nach Ende der betreffenden Transaktion zurückgibt
Darlehensnehmer CM
Als Darlehensnehmer handelndes Clearing-Mitglied
Darlehensvermögenswerte
Verliehene Wertpapiere oder verliehene Geldbeträge in
Wertpapierdarlehens-Transaktionen werden gemeinschaftlich als
Darlehensvermögenswerte bezeichnet
DvP
Lieferung gegen Zahlung
EB
Euroclear Bank, ein ICSD und TPCA
EoD
Tagesende: Bezieht sich im Rahmen des Reporting auch auf eine Gruppe
von Reports, die am Ende des Tages erstellt werden
EoM
Monatsende
EONIA
Euro Over Night Index Average, eine zur Erstattungsberechnung genutzte
Benchmark
Erfüllungstag
Von Darlehensnehmer und Darlehensgeber anfänglich vereinbarter
Erfüllungstag
Erfüllungstag FrontLeg
Tag der Darlehenseröffnung
Erfüllungstag TermLeg
Tag der Darlehensbeendigung (und -rückgabe)
ESES
Euroclear-Abwicklung für Wertpapiere der Euronext-Zone
ETF
Exchange-Traded Fund
EUR
Euro
Eurex Repo-SecLend
Market
Ein Markt für den Handel von Wertpapierdarlehens-Transaktionen, der auch
als TPFP fungiert
EURIBOR
Euro Interbank Offered Rate, eine zur Erstattungsberechnung genutzte
Benchmark
Finanzierungsdarlehen
Spezieller Darlehenstyp, bei dem der Darlehensgeber Geld (EUR oder USD)
gegen an ihn verpfändete Wertpapiersicherheiten zur Verfügung stellt.
Finanzierungsdarlehen (Finanzierungsgeschäfte) sind nur mit fester Laufzeit
möglich.
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Abkürzungen und Glossar
Seite 8 von 56
Abkürzung
Bedeutung
Fixed-Term Loan
Darlehen mit festgelegtem Abwicklungstag des Term-Leg
(Darlehen mit fester Laufzeit)
FoP
Free of payment / Lieferung frei von Zahlung
Front-Leg
Austausch der Darlehensvermögenswerte gegen Nominalsicherheiten bei
Eröffnung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion.
HMRC
Her Majesty's Revenue and Customs (HMRC), eine nichtministerielle, für die
Erhebung von Steuern zuständige britische Regierungsbehörde
ICSD
Internationaler Zentralverwahrer
ISIN
Internationale Wertpapieridentifikationsnummer
Margin-Collateral
Sicherheiten zur Abdeckung der Margin-Anforderung von Eurex Clearing
Margin-Markup
Aufschlag, der zur Berechnung der Leihgebühr (Zinsen) verwendet wird
(Margin)
Mark-to Market
(MtM)
Berechnung zur Anpassung des Werts der Sicherheiten an den aktuellen
Marktwert der Darlehenspapiere im Risikomanagement
Novation
Prozess während der Darlehenseröffnung, in dem Eurex Clearing rechtlich
als Kontrahent zwischen den Darlehensgeber und den Darlehensnehmer tritt
Offene
WertpapierdarlehensTransaktion
Wertpapierdarlehens-Transaktion nach erfolgreicher Abwicklung des FrontLeg (Eröffnung) und vor dessen Schließung (Rückgabe)
OTC
Over-the-Counter (außerbörslich)
Pirum
Pirum Systems Limited; Abstimmungsplattform für Leihegeschäfte. Siehe
auch TPFP
PoA
Power of Attorney / Vollmacht
Principal Collateral
Darlehenssicherheiten (Nominalsicherheiten)
REC
Recall Request / Rückforderung
RET
Return Request / Rückgabe
RNI
Return Do Not Instruct Request
RRT
Re-Rate Request / Neufestlegung
RTS
Real Time Settlement / Echtzeitabwicklung
S
Settlement Date / Erfüllungstag
SDS
Same Day Settlement / Abwicklung am selben Tag
Schwebende
WertpapierdarlehensTransaktion
Wertpapierdarlehens-Transaktion bei Eurex Clearing, die auf die Abwicklung
des Front-Leg wartet
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Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
Securities Lending
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Abkürzungen und Glossar
Seite 9 von 56
Abkürzung
Bedeutung
SIX SIS
Nationaler Zentralwahrer (CSD) des Schweizer Finanzmarkts und
Internationaler Zentralverwahrer (ICSD)
SLL
Specific Lender License; Spezielle Clearing-Mitgliedschaft im Securities
Lending-Markt. Halter einer Specific Lender License SLL ist es nur erlaubt,
ihre eigenen Verleihgeschäfte (Lending Transactions) abzuwickeln (CM
beschränkt auf Verleihegeschäfte).
Street View
Während ihrer bilateralen Verhandlungen einigen sich der Agent Lender und
der Broker Dealer auf ein das Gesamtvolumen umfassendes Darlehen. Diese
Informationstiefe wird „Street View“ genannt.
SWIFT
Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Gesellschaft
für weltweite Interbank-Finanzkommunikation)
T
Trading Date / Handelstag, wird zur Berechnung von Zeiträumen in Bezug
auf den Handelstag des Darlehens verwendet
Term-Leg
Rücktausch der Darlehensvermögenswerte gegen Nominalsicherheiten bei
Schließung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion.
TPFP
Third-Party-Flow-Provider, fungiert als Schnittstelle zwischen Eurex Clearing
und den Wertpapierleihe-Teilnehmern
Alle Transaktionen mit Eurex Clearing laufen über einen TPFP
TPCA
Tri-Party Collateral Agent / Dienstleistungsanbieter im Rahmen des Collateral
Managements
USD
US-Dollar
VBK
Voluntary Back-Load Request (Die Vertragspartner können eine Back-loadInstruktion senden, für den Fall, dass sie das Wertpapierdarlehen offen
halten wollen ohne Rücklieferung der Darlehenspapiere des existierenden
Darlehens.)
WDL
Widerruf, auf BYI, RET und REC anwendbar
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Version 2.0
Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
Securities Lending
Juli 2015
1 Einleitung
Seite 10 von 56
1 Einleitung
Das Handbuch dient der Vorbereitung auf das Marktmodul Securities Lending des Clearer-Tests.
Es bietet eine Zusammenfassung von Dokumenten, die für diesen Test relevant sind. Es beschreibt den
Clearing Prozess mit seinen unterschiedlichen Leistungen und enthält Musterfragen für den Test.
Zusätzlich finden Sie im Text Verweise auf Quellenangaben und das Vorbereitungsmaterial für das
Basismodul als Ergänzung zu den jeweiligen Themen, wenn Sie an detaillierten Informationen interessiert
sind. Diese Verweise sind jedoch nicht prüfungsrelevant.
Die jeweils aktuelle Version des Leitfadens finden Sie unter: www.deutsche-boerse.com/qcs_qbo.
Bitte beachten Sie, dass regelmäßige Aktualisierungen stattfinden.
1.1 Aufbau des Tests, Fragetypen und Bewertung
Der Clearer-Test Marktmodul Securities Lending ist ein elektronischer Test, in dem mittels eines
Computerprogramms für jeden Testkandidaten individuell per Zufallsgenerator 15 Fragen aus einem
Gesamtfragenpool ausgewählt werden. Der Test kann in deutscher und englischer Sprache abgelegt
werden.
Der Test umfasst drei verschiedene Fragetypen:
• Richtig/Falsch (TF)
2 Punkte
• Multiple Choice (MC)
2 Punkte
• Multiple Response/mehrere Antworten möglich (MR)
4 Punkte
MC/MR-Fragen ohne Antwort werden nicht gewertet (0 Punkte).
Bei MR-Fragen können sowohl eine als auch mehrere Antworten richtig sein.
Zur Bewertung der Fragen wird folgende Methode angewandt:
• für die Kennzeichnung der richtigen Antwort und die Nichtkennzeichnung der falschen Antwort gibt
es einen Punkt
• für die Kennzeichnung der falschen Antwort und die Nichtkennzeichnung der richtigen Antwort wird
ein Punkt abgezogen
Somit können 4, 2 oder 0 Punkte erreicht werden; ein negatives Ergebnis ist nicht möglich.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Zahl und Art der Fragen, die pro Thema ausgewählt
werden:
Nr.
Thema
TF
MC
MR
Zahl der
Fragen
1.
Produktübersicht
1
1
1
3
2.
Clearing-Bedingungen
1
1
-
2
3.
Lifecycle Management von Darlehen
3
1
3
7
4.
Liefermanagement
1
-
1
2
5.
Risiko- und Sicherheitenmanagement
2
3
1
6
Gesamt
8
6
6
20
Eurex Clearing - Handbuch
Version 2.0
Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
Securities Lending
Juli 2015
1 Einleitung
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Zum erfolgreichen Bestehen müssen mindestens 75% der Gesamtpunktzahl erreicht werden, hierfür
stehen dem Testkandidaten 20 Minuten Zeit für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
1.2 Ansprechpartner/Anmeldung
Wir weisen darauf hin, dass gemäß den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing jedes Clearing-Mitglied
mindestens einen ausreichend qualifizierten Mitarbeiter (QCS) haben muss. Dieser QCS muss den
Clearer-Test bestanden haben, der sich aus dem Basismodul und einem Marktmodul für die jeweilige
Clearing-Lizenz zusammensetzt.
Termine (auch eine individuelle Online-Prüfung ist möglich) und weitere Informationen zu den Modulen
der Clearer-Tests finden Sie unter folgendem Link: www.deutsche-boerse.com/qcs_qbo
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Capital Markets Academy gerne zur
Verfügung:
Capital Markets Academy der Deutsche Börse Gruppe
Tel.: +49 69 211 13767
Fax: +49 69 211 13763
Homepage: http:// deutsche-boerse.com/cma
E-Mail: academy@deutsche-boerse.com
Um sich als QCS anzumelden, nutzen Sie bitte die elektronische Zulassungsverwaltung (eXAS). Der
eXAS-Service findet sich im Mitglieder-Bereich der Webseite von Eurex Clearing oder unter folgendem
Link: member.eurexclearing.com.
Bei Fragen in Bezug auf den Zugang zur „Member Section“ wenden Sie sich bitte an das Member Section
Team unter +49-(0) 69-2 11-1 78 88 oder per E-Mail an member.section@deutsche-boerse.com.
Alle Fragen zu Funktionen von eXAS beantworten Ihnen die folgenden Member Services & Admission
Teams:
Standort
Telefon
E-Mail
Zürich
+41-(0) 58-8 54-29 42
eurexzuerichag@eurexchange.com
Paris
+33 (0) 155- 27-67 67
paris.admission@deutsche-boerse.com
London
+44 (0) 207-8 62-71 65
uktraderadmission@deutsche-boerse.com
Chicago
+1-312-5 44-11 50
customer.support.chicago@deutsche-boerse.com
Frankfurt
+49 (0) 69-2 11-1 16 40
person.admission@deutsche-boerse.com
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Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
Securities Lending
Juli 2015
2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen
Seite 12 von 56
2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen
Eine Wertpapierdarlehens-Transaktion im bilateralen Markt ist eine Vereinbarung zwischen einem
Darlehensgeber (Verleiher der Wertpapiere) und einem Darlehensnehmer (Entleiher der Wertpapiere) zur
Übertragung von Wertpapieren auf besicherter Basis. Ein Wertpapierdarlehens-Geschäft besteht aus:
•
der Eröffnung (Front-Leg):
d. h. der Übertragung der Wertpapiere vom Darlehensgeber auf den Darlehensnehmer und die
Übertragung der Sicherheiten vom Darlehensnehmer zum Darlehensgeber
•
der Schließung (Term-Leg):
d. h. der Rückübertragung der Wertpapiere vom Darlehensnehmer auf den Darlehensgeber und die
Rückübertragung der Sicherheiten vom Darlehensgeber zum Darlehensnehmer.
Sicherheiten können in Geld oder Wertpapieren gestellt werden.
Wertpapierdarlehens-Transaktionen können entweder Darlehen mit offener Laufzeit (Open Term Loans)
oder mit fester Laufzeit (Fixed Term Loans) sein. Im Falle von Darlehen mit offener Laufzeit haben sich der
Verleiher und der Entleiher bei Vertragsschluss nicht auf einen festen Rückgabetermin geeinigt. Im Falle
von Darlehen mit fester Laufzeit erfolgt die Rückgabe an einem festgelegten Rückgabetermin, wenn sich
nicht Entleiher und Verleiher später auf einen früheren Termin als den ursprünglich festgelegten Termin
einigen.
Investoren leihen ihre Wertpapiere kurzfristig aus und erhalten im Gegenzug für die Überlassung ihrer
Wertpapiere eine Gebühr, um zusätzliche Erträge aus ihren Portfolios zu generieren oder die Kosten der
Portfolioverwaltung zu minimieren.
Darlehensgeber sind üblicherweise Inhaber von Portfolios, d. h. Investmentfonds,
Versicherungsunternehmen, Stiftungen oder betriebliche bzw. staatliche Pensionsfonds.
Darlehensnehmer sind Prime-Brokerage-Unternehmen, Eigenhandelsabteilungen von Broker/Dealers oder
weltweit operierende Banken bzw. Hedge Fonds, welche die Wertpapierleihemärkte nutzen, um ihre
Handelsaktivitäten wie Leerverkäufe, Hedging, Arbitragegeschäfte und grenzüberschreitende
Handelstrategien zu unterstützen oder Lieferverpflichtungen nachzukommen.
Custodial-Agent-Lender, Third-Party Agent Lenders oder Broker/Dealers, die als Hauptdarlehensnehmer
agieren (ausschließlich Eigengeschäft) übernehmen die Funktion des Vermittlers.
Nachstehendes Schaubild zeigt ein einfaches bilaterales Wertpapierdarlehens-Geschäft, bei dem die
hinterlegten Geldsicherheiten in ein kurzfristiges Geldmarktinstrument reinvestiert werden. Der
wirtschaftliche Eigentümer der Vermögenswerte verleiht die Wertpapiere an den Darlehensnehmer. Dieser
muss Sicherheiten in Höhe des Marktwertes der Wertpapiere plus Additional Margin in Höhe von 102% bis
105% hinterlegen.
Abb. 2-1: Grundlegende bilaterale Wertpapierdarlehens-Transaktion
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Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
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Juli 2015
2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen
Seite 13 von 56
Der Wertpapierleihemarkt war traditionell ein auf Vertrauensverhältnissen beruhender Markt. Das Angebot
von Eurex Clearing für den bilateralen Markt erhält dieses wesentliche Merkmal aufrecht. Der Eintritt des
Zentralen Kontrahenten erfolgt nach Verhandlung und Abschluss von Wertpapierdarlehens-Geschäften,
welche weiterhin bilateral bleiben. Ein Zentraler Kontrahent im Wertpapierleihemarkt minimiert das
Kontrahentenausfall- und Kreditrisiko der Beteiligten und führt zu einer erheblichen Verringerung des
systemischen Risikos für den Markt insgesamt. Das CCP-Modell von Eurex Clearing verringert potenzielle
Sekundäreffekte aus dem Ausfall eines größeren Kontrahenten, da deren Auswirkungen gemindert und
durch Ausfallschutzvorkehrungen von Eurex Clearing abgefangen werden.
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Securities Lending
Juli 2015
2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen
Seite 14 von 56
2.1 Darlehensinstrumente und Flow-Provider
1
Für den CCP Lending Service bietet Eurex Clearing ein zentrales Clearing für Wertpapierdarlehens - und
Bardarlehens-Transaktionen an und tritt in die Darlehenstransaktionen ein, die von den beteiligten
Kontrahenten an Eurex Clearing über folgende Third-Party-Flow-Provider (TPFP) übermittelt werden:
CCP-Serviceumfang für Securities Lending
Third Party Flow-Provider
Tri-Party Collateral Agent
Eurex Repo-SecLend-Markt
Clearstream Banking Luxemburg
Pirum Echtzeit-Service
Euroclear Bank
Darlehenswertpapiere/
Barmittel für Finanzierungsdarlehen
Abwicklungsstellen
Aktien:
Belgien
Frankreich
Deutschland
Niederlande
Schweiz
CSD:
Clearstream Banking Frankfurt
ESES / Euroclear Belgium
ESES / Euoclear France
ESES / Euroclear Netherlands
SIX SIS
Europäische Festverzinsliche Wertpapiere:
ICSDs:
Clearstream Banking Luxemburg
Euroclear Bank
(AT, BE, CH, DE, FI, FR, LU, NL)
Staatsanleihen
Supranationale Anleihen
Landesanleihen
Kommunale Anleihen
Unternehmensanleihen
Exchange Traded Funds:
ausgewählte ETFs
CSD:
Clearstream Banking Frankfurt
Barmittel: EUR oder USD
Principal Collateral (Nominalsicherheiten)
in Geld:
EUR, USD
in Wertpapieren:
Anleihen, Aktien, Exchange Traded Funds
Automatische Nachhandels-Funktionalität
Lieferungen von Darlehenspapieren, Neufestlegungen, Rückforderungen, Rückgaben, Buy-in,
verpflichtende und freiwillige Kapitalmaßnahmen, Dividendenzahlungen, Fakturierung Gebühren und
Erstattungen, Mark-to-Market.
Abb. 2-2: CCP-Wertpapierleihe-Service, Stand Q2 2015
1
Die Liste der eligiblen Darlehenspapiere wird auf der Internetseite von Eurex Clearing veröffentlicht.
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2.2 Teilnahme und Zuständigkeiten
Die Teilnahme am Clearing von Wertpapierdarlehens-Transaktionen erfordert eine Clearing-Lizenz. Die
Lizenz kann mit Clearing-Lizenzen für andere Märkte, für die Eurex Clearing CCP-Services anbietet,
kombiniert werden. Marktteilnehmer mit einer Clearing-Lizenz für Wertpapierdarlehens-Transaktionen
werden in diesem Dokument auch als Darlehensgeber CM und Darlehensnehmer CM bezeichnet. Um der
speziellen Struktur des Wertpapierleihemarktes zu entsprechen, bietet Eurex Clearing verschiedene CMLizenzen an. Teilnehmer können eine Mitgliedschaft als General Clearing-Mitglieder (GCM), als DirektClearing-Mitglieder (DCM) sowie eine Specific Lender License (SLL) beantragen.
• Einem CM (DCM/GCM) ist es erlaubt, seine eigenen Transaktionen abzuwickeln (Verleihen und
Entleihen).
• Einem Halter einer Specific Lender License SLL (auch Beneficial Owners genannt) ist es nur erlaubt,
seine eigenen Verleihgeschäfte (Lending Transactions) abzuwickeln (CM beschränkt auf
Verleihegeschäfte).
Die detaillierten Anforderungen für die Clearing-Mitgliedschaften werden in Kapitel 3 beschrieben.
Das CCP-System von Eurex Clearing interagiert direkt mit Third-Party-Flow-Providern (TPFP), ClearingMitgliedern (CM), (I)CSDs, Zahlstellen und Tri-Party Collateral Agents (TPCA). Sie sind innerhalb des
CCP-Service für die Wertpapierleihe grundsätzlich verantwortlich für:
Beteiligter
Zuständigkeit
ClearingMitglied
Erfüllung von operativen und technischen Anforderungen
Bilaterale Verhandlung von Wertpapierdarlehens-Geschäften und Übermittlung der
Loan Requests an den TPFP
Bereitstellung und Zurückgabe von Principal Collateral und Darlehenspapieren
Bereitstellung von Margin-Sicherheiten (sofern erforderlich)
Entgegennahme der Reports für das Mitglied
Third-PartyFlow-Provider
(TPFP)
Erfassung von Loan Requests angeschlossener Agents / Brokers
Abstimmung und Zusammenführung der Requests von Darlehensgeber und
Darlehensnehmer
Durchführung von Validierungen
Weiterleitung von Loan Requests an das CCP-System von Eurex Clearing
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Beteiligter
Zuständigkeit
Eurex
Clearing /
CCP
Bereitstellung von Mitglieds- und Instrumentenstammdaten als Basis für
Validierungen durch die TPFPs
Entgegennahme der Wertpapierdarlehens-Geschäfte von den TPFPs
Durchführung von Validierungen
Eintritt als zentraler Kontrahent durch Novation in die WertpapierdarlehensGeschäfte
Verarbeitung von Requests während der Laufzeit der WertpapierdarlehensTransaktionen (Neufestlegungen, Rückforderungen, Rückgaben, Buy-ins)
Versendung der Abwicklungsinstruktionen an (I)CSDs, TPCAs und Zahlstellen
Mark-to-Market von Darlehenspapieren und Principal Collateral
Rückabwicklung von Wertpapierdarlehens-Transaktionen, einschließlich der
Bearbeitung verspäteter Lieferungen und der Durchführung von Buy-ins
Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen (nur für Darlehenspapiere)
Durchführung von Kompensationen im Rahmen von Kapitalmaßnahmen
Berechnung und Instruktion von Leihegebühren und Erstattungen
Berechnung und Instruktion von Clearing-Entgelten und Strafzahlungen
Bereitstellung von Reports
Risikomanagement
(I)CSDs
Wertpapierabwicklung
Zahlstellen
Geldabwicklung
Tri-party
Collateral
Agent
Management der Wertpapiersicherheiten, einschließlich Reporting
Eurex Clearing hat eine Agent Lender-Funktion für den Wertpapierdarlehens-CCP eingeführt. Basierend
darauf kann der Agent Lender in folgender Weise handeln:
Der Agent Lender (AL) agiert als Vertreter (Agent) für den Beneficial Owner mit Specific Lender License
(SLL) oder den Beneficial Owner mit einer vollen Clearing-Mitgliedschaft.
Der AL darf einen SLL-Halter/ein CM im Falle von Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten mit
Verpfändung nur untersützen. Der AL benötigt eine Handlungsvollmacht (Power of Attorney) vom SLLHalter/CM, so dass er in Vertretung des SLL-Halters/CM handeln kann. Auf diese Weise kann der
Beneficial Owner direkter Vertragspartner (Principal) bleiben, da er ein direktes Vertragsverhältnis als
eingeschränktes CM mit Eurex Clearing hat und der Agent Lender handelt als Kontobevollmächtigter in
seiner Rolle als Vertreter.
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2.3 Erfassung und Novation von Wertpapierdarlehens-Geschäften
Der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer verständigen sich bilateral über die Bedingungen eines
Wertpapierdarlehens-Geschäfts. Darlehensgeber und Darlehensnehmer übermitteln die vereinbarten
Details des Geschäfts über ihren gemeinsamen Third-Party-Flow-Provider (TPFP). Der TPFP stimmt die
Eingaben ab, führt sie zusammen und leitet die Einzelheiten des Wertpapierdarlehens-Geschäfts an das
CCP-System von Eurex Clearing weiter.
Abb. 2-3: Prozessübersicht
Auch wenn der Handel bilateral bleibt, tritt Eurex Clearing in das Wertpapierdarlehens-Geschäfts ein und
wird rechtlicher Kontrahent für das jeweilige Clearing-Mitglied auf der Darlehensgeber- und
Darlehensnehmerseite, siehe Kapitel 3.3.1, Novation. Der Third-Party-Flow-Provider und die
entsprechenden Clearing-Mitglieder werden über die Novation bzw. Ablehnung ihrer Transaktion informiert.
Anschließend koordiniert Eurex Clearing mit den (I)CSDs, Zahlstellen und Tri-Party Collateral Agents
(TPCA) den schrittweisen Austausch der Darlehenspapiere gegen Principal Collateral.
Im Falle von Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten müssen sich Darlehensgeber und Darlehensnehmer
auf denselben Tri-party Collateral Agent, entweder Clearstream Banking Luxembourg (CBL) oder
Euroclear Bank (EB), einigen.
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Das folgende Schaubild zeigt den spezielleren Fall bei dem ein Agent Lender als Vertreter für einen
Beneficial Owner mit einer Specific Lending License auf der Darlehensgeberseite agiert und ein Broker
Dealer die Darlehensinformationen auf Seite des Darlehensnehmers eingibt.
Abb. 2-4:: Prozessübersicht inklusiver Agent Lender und Broker Dealer
2.4 Darlehens-Transaktionstypen
Um das Kontrahentenausfallrisiko im Wertpapierleihemarkt zu reduzieren, ist eine Darlehens-Transaktion
immer mit der Stellung von Sicherheiten (Principal Collateral) verbunden. Eurex Clearing unterstützt die
folgenden Darlehenstypen:
•
Darlehen gegen Geldsicherheiten (Loans versus Cash Principal Collateral): Darlehen, bei dem
der Darlehensgeber Wertpapiere im Austausch gegen Geldsicherheiten, die an ihn übertragen
werden, zur Verfügung stellt. Darlehen gegen Geldsicherheiten sind nur als Darlehen mit offener
Laufzeit (Open Term) möglich.
•
Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten (Loans versus Non-Cash Principal Collateral):
Darlehen, bei dem der Darlehensgeber Wertpapiere im Austausch gegen Wertpapiersicherheiten, die
an ihn übertragen oder verpfändet werden, zur Verfügung stellt. Darlehen gegen
Wertpapiersicherheiten können sowohl mit offener Laufzeit (Open Term) als auch mit fester Laufzeit
(Fixed Term) ausgestattet sein. Im Falle von Darlehen mit fester Laufzeit werden die
Wertpapiersicherheiten immer verpfändet.
•
Darlehen gegen Cash Pool: Spezieller Darlehenstyp gegen Geldsicherheiten, bei dem sich
Darlehensgeber und Darlehensnehmer auf eine Leihegebühr für die verliehenen
Darlehenswertpapiere und einen separaten Erstattungssatz (Rebate Rate) für die Geldsicherheiten
(Pool) einigen müssen. Darlehen gegen Cash Pool sind nur mit offener Laufzeit möglich.
•
Finanzierungsdarlehen (Financing Loans): Spezieller Darlehenstyp, bei dem der Darlehensgeber
Geld (EUR oder USD) gegen an ihn verpfändete Wertpapiersicherheiten zur Verfügung stellt.
Finanzierungsdarlehen sind nur mit fester Laufzeit möglich.
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Der Begriff „Collateral“ (Sicherheiten) ist im CCP-Kontext bereits vorab definiert und mit dem
Risikomanagement sowie Margining-Prozess des Clearing-Hauses verknüpft, siehe Kapitel 6. Um
Missverständnisse zu vermeiden, werden die Darlehenssicherheiten als Principal Collateral
(Nominalsicherheiten) und die zur Abdeckung von Risiken des Clearing-Haus verwendeten Sicherheiten
als Margin Collateral (Margin-Sicherheiten) bezeichnet.
2.4.1 Darlehen gegen Geldsicherheiten, Darlehen gegen Cash Pool
Bei Darlehens-Transaktionen gegen Geldsicherheiten werden die Sicherheiten immer über Eurex Clearing
an das Darlehensgeber Clearing-Mitglied (Darlehensgeber CM) übertragen. Da das Darlehensnehmer
Clearing-Mitglied (Darlehensnehmer CM) zur Rückübertragung der Darlehenspapiere an Eurex Clearing
und das Darlehensgeber CM zur Rückübertragung der Geldsicherheiten (mittels Vollrechtsübertragung der
Sicherheiten) verpflichtet sind, haben beide eine entsprechende Margin an Eurex Clearing zu entrichten.
Für Halter einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz (Specific Lender License) bietet Eurex Clearing keine
Darlehen gegen Geldsicherheiten an.
Abb. 2-5: Darlehen gegen Geldsicherheiten und gegen Cash Pool
2.4.2 (Finanzierungs-) Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten
Bei Darlehen gegen Sicherheiten in Wertpapieren, die durch Vollrechtsübertragung an das Darlehensgeber
CM übertragen werden, müssen das Darlehensgeber CM und das Darlehensnehmer CM Eurex Clearing
eine entsprechende Margin (Margin Collateral) bereitstellen, siehe Kapitel 6 und 6.1.3.
Abb. 2-6: Wertpapierdarlehens-Transaktion gegen Wertpapiersicherheiten
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Wird Principal Collateral zugunsten des Darlehensgeber CMs verpfändet, muss das Darlehensgeber CM
Eurex Clearing keine Margin bereitstellen. Halter der Speziellen Darlehensgeber-Lizenz dürfen daher nur
Wertpapierdarlehens-Transaktionen gegen verpfändete Wertpapiersicherheiten abschließen.
Abb. 2-7: Wertpapierdarlehens-Transaktion gegen verpfändete Wertpapiersicherheiten
Wertpapiersicherheiten (Non-cash Principal Collateral) werden von den Tri-party Collateral Agents
Clearstream Banking Luxembourg and Euroclear Bank verwaltet. Darlehensgeber CM und
Darlehensnehmer CM müssen sich auf die Nutzung eines gemeinsamen Tri-party Collateral Agent,
entweder Clearstream Banking Luxembourg (CBL) oder Euroclear Bank (EB), einigen.
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2.5 Musterfragen
2-001
Der CCP-Service von Eurex Clearing reduziert…
A: die Kreditrisiken.
B: die Kontrahentenausfallrisiken.
C: die Nachhandelskomplexität.
D: Effizienz des Portfoliomanagements.
Richtige Antworten: A|B|C
2-002
Im Rahmen des CCP-Service für Securites Lending von Eurex Clearing sind bilaterale Vereinbarungen
zwischen Darlehensgebern und Darlehensnehmern über die Bedingungen eines Wertpapierdarlehensgeschäfts nicht möglich.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
2-003
Eurex Clearing koordiniert…
A: die Berechnung der Leihegebühren.
B: den schrittweisen Austausch der Darlehenspapiere gegen Principal Collateral mit den (I)CSDs.
C: die Zahlstellen.
D: die Weiterleitung von Loan Requests an das CCP-System von Eurex Clearing.
Richtige Antworten: A|B|C
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3.1 Allgemeine Bestimmungen
Eurex Clearing führt das Clearing von Wertpapierdarlehens-Transaktionen oder FinanzierungsTransaktionen in Übereinstimmung mit den Voraussetzungen und Bedingungen des Kapitels IX der
Clearing-Bedingungen durch.
Bei einer Wertpapierdarlehens-Transaktion überträgt eine Partei („Darlehensgeber“) an die andere Partei
(„Darlehensnehmer“) entweder eine festgelegte Anzahl eines bestimmten Finanzinstruments (die
„Darlehenspapiere“) oder einen festgelegten Betrag einer bestimmten Währung (den “Darlehensbetrag“
- Darlehenspapiere gemeinsam mit dem Darlehensbetrag die “Darlehensvermögenswerte”) und
vereinbart gleichzeitig mit dem Darlehensnehmer, bei Fälligkeit der Wertpapierdarlehens-Transaktion den
tatsächlich gelieferten Darlehensvermögenswerten gleichwertige zugrundeliegende Wertpapiere oder
zugrundeliegende Währung (jeweils die „Gleichwertigen Darlehenspapiere“ und der „Gleichwertige
Darlehensbetrag“ und gemeinsam die „Gleichwertigen Darlehensvermögenswerte“), an dem festgelegten
Rückgabetag und/oder auf Verlangen jederzeit zuvor an den Darlehensgeber zu übertragen.
Eine Wertpapierdarlehens-Transaktion, bei der die Darlehensvermögenswert Darlehenspapiere sind, wird
als ein „Wertpapierdarlehen“ bezeichnet und eine Wertpapierdarlehens-Transaktion, bei der der
Darlehensvermögenswert ein Darlehensbetrag ist, wird als ein „Finanzierungsdarlehen“ bezeichnet.
Die Bedingungen einer Wertpapierdarlehens-Transaktion können Darlehen mit offener Laufzeit (Open
Term) oder mit fester Laufzeit (Fixed Term) vorsehen. Weitere Informationen und Einschränkungen finden
Sie in Kapitel 2.4.
Eurex Clearing handelt als Darlehensnehmer gegenüber jedem Clearing-Mitglied, das bei einer
Wertpapierdarlehens-Transaktion Darlehensgeber ist (das „Darlehensgeber Clearing-Mitglied“). Umgekehrt
handelt Eurex Clearing als Darlehensgeber gegenüber jedem Clearing-Mitglied, das bei einer
Wertpapierdarlehens-Transaktion Darlehensnehmer ist (das „Darlehensnehmer Clearing-Mitglied“). Diese
Wertpapierdarlehens-Transaktionen werden durch Novation begründet.
3.2 Clearing-Lizenz
3.2.1 Erteilung einer Clearing-Lizenz
Die Teilnahme am Clearing von Wertpapierdarlehens-Transaktionen erfordert eine Clearing-Lizenz, die
Eurex Clearing auf schriftlichen Antrag erteilen kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt
sind. Eine Clearing-Lizenz kann auf das Clearing bestimmter Arten zugrundeliegender Wertpapiere
und/oder bestimmter zugrundeliegender Währungen beschränkt sein. Die Clearing-Lizenz berechtigt das
Clearing-Mitglied zum Clearing als Darlehensnehmer oder Darlehensgeber von Eigentransaktionen.
Eurex Clearing bietet eine Spezielle Darlehensgeber-Lizenz (Specific Lender License ) für das Clearing
von Eigentransaktionen für ausschließlich als Darlehensgeber teilnehmende Parteien an.
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3.2.2 Voraussetzungen für die Erteilung von Clearing-Lizenzen
Grundsätzlich müssen für die Erteilung einer Clearing-Lizenz die in Kapitel I, Abschnitt I der ClearingBedingungen genannten Voraussetzungen, die auch im Vorbereitungshandbuch für das Basismodul in
Kapitel 2.3.1 aufgeführt sind, erfüllt sein. Für die Teilnahme am Clearing von WertpapierdarlehensTransaktionen gelten folgende zusätzlichen und/oder abweichenden Voraussetzungen.
Der Antragsteller hat die Erfüllung folgender Voraussetzungen nachzuweisen:
• Abwicklungskonten für Aktien und Exchange-Traded Funds („ETFs“) bei
•
•
•
•
Clearstream Banking AG („CBF“) und/oder
SIX SIS Ltd., Zürich („SIX SIS“) und/oder
Euroclear France SA, (Euroclear Frankreich) und/oder
Caisse Interprofessionnelle de Dépôts et de Virements de Titres SA / Interprofessionnelle
Effectendepositen Girokas NV (C.I.K.) (Euroclear Belgien) und/oder
• Nederlands Centraal Instituut voor Giraal Effectenverkeer B.V. (NECIGEF) (Euroclear Niederlande);
•
und/oder Abwicklungskonten für festverzinsliche Wertpapiere bei
• CBF oder
• Clearstream Banking S.A., Luxemburg („CBL“) oder
• Euroclear Bank SA/NV
• ein zusätzliches Geldkonto für USD bei einer von der Eurex Clearing anerkannten Bank
• Direkter Zugang oder Zulassung zu einem externen Third-Party-Flow-Provider (TPFP)
• Abschluss eines besonderen Dreiparteien-Vertrages hinsichtlich der Verwaltung der
Wertpapiersicherheiten mit Eurex Clearing und einem Tri-Party Collateral Agent. es sei denn, der
Antragsteller stellt dem Darlehensgeber nur Principal Collateral in Form von Geld bereit.
3.2.3 Voraussetzungen für die Erteilung einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz
Folgende Voraussetzungen müssen u.a. erfüllt sein:
• Der Antragsteller ist ein zugelassenes Kreditinstitut, zugelassenes Finanzinstitut, zugelassenes
Versicherungsunternehmen, zugelassenes Rückversicherungsunternehmen, eine zugelassene
Investmentgesellschaft, ein Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine ähnliche Struktur, ein Fonds
in Gesellschaftsform, ein Fonds ohne Rechtspersönlichkeit oder ein Teilfonds (…) und unterliegt der
durch Eurex Clearing zu bestimmenden Aufsicht. (Weitere Einzelheiten finden Sie in den Eurex
Clearing-Bedingungen.)
• Der Antragsteller hat alle notwendigen Genehmigungen eingeholt, die für das Betreiben von, soweit
anwendbar, Wertpapierdarlehensgeschäften oder Finanzierungsgeschäften gemäß den Vorschriften
des Kapitel IX der Clearing-Bedingungen notwendig sind;
•
Geldkonten gemäß Kapitel I der Clearingbedinungen der Eurex Clearing sowie ein Geldkonto für USD
bei einer von der Eurex Clearing anerkannten Bank oder alternativ ein Mehrwährungsgeldkonto bei
• Clearstream Banking AG („CBF“) als CBF(I)-Konto, oder
• Clearstream Banking S.A. oder
• Euroclear Bank SA/NV
(entweder eröffnet im Namen des Antragstellers oder im Namen eines Agent Lenders (Beauftragten des
Darlehensgebers) für Rechnung des Antragstellers);
• Abwicklungskonten für die Darlehenspapiere, siehe Kapitel 3.2.2
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• direkter Zugang oder Zulassung zu einem Third-Party-Flow-Provider entweder des Antragstellers selbst
oder über einen Agent Lender
• Abschluss eines besonderen Dreiparteien-Vertrages für Wertpapierdarlehens-Transaktionen mit Eurex
Clearing und einem Tri-Party Collateral Agent entweder durch den Antragsteller selbst oder durch
einen im Namen des Antragstellers handelnden Vertreter
• Zugang zur Common Report Engine von Eurex Clearing (Plattform zum Abruf von Reports), es sei denn
der Antragsteller nimmt die Leistungen eines Agent Lender in Anspruch
Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Clearing-Lizenz für das Clearing von
Wertpapierdarlehens-Transaktionen finden keine Anwendung.
3.3 Abschluss von Transaktionen
Wertpapierdarlehens-Transaktionen werden vorbehaltlich und gemäß folgenden Bestimmungen durch
Novation begründet:
3.3.1 Novation
Wird ein Wertpapierdarlehensgeschäft oder ein Finanzierungsgeschäft (jeweils ein „Ursprüngliches
Wertpapierdarlehens-Geschäft")
•
•
von einem Clearing-Mitglied über den Third-Party-Flow-Provider an Eurex Clearing übermittelt und
nimmt Eurex Clearing dieses ursprüngliche Wertpapierdarlehens-Geschäft zur Einbeziehung in das
Clearing an,
wird Eurex Clearing sich mittels Novation als zentrale Gegenpartei zwischenschalten. Das ursprüngliche
Wertpapierdarlehens-Geschäft wird aufgehoben und durch zwei entsprechende WertpapierdarlehensTransaktionen
•
•
zwischen Eurex Clearing als Darlehensnehmer und dem entsprechenden Clearing-Mitglied als
Darlehensgeber und
zwischen Eurex Clearing als Darlehensgeber und dem entsprechenden Clearing-Mitglied als
Darlehensnehmer,
jeweils in Übereinstimmung mit den übermittelten Darlehensbedingungen, ersetzt.
Sofern die Regeln des betreffenden Third-Party-Flow-Providers dies vorsehen, kann Eurex Clearing auch
die Novation von Wertpapierdarlehens-Geschäften oder Finanzierungs-Geschäften vornehmen, die
zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer vor Einbeziehung in das Clearing ganz oder
teilweise bereits erfüllt und ggf. besichert wurden (die „Valutierten Ursprüngliche WertpapierdarlehensGeschäfte“).
Eurex Clearing sendet nach Abschluss der Wertpapierdarlehens-Transaktionen mittels Novation am selben
Geschäftstag entsprechende Bestätigungen an die Clearing-Mitglieder. Der tatsächliche Zeitpunkt des
Abschlusses einer Wertpapierdarlehens-Transaktion mittels Novation wird als „Novations-Zeitpunkt“
bezeichnet.
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3.3.2 Novationsgrundsätze und –kriterien, Annulierungen
Ursprüngliche Wertpapierdarlehens-Geschäfte oder Valutierte Ursprüngliche WertpapierdarlehensGeschäfte werden Eurex Clearing in standardisierter Form über einen von Eurex Clearing anerkannten
Third-Party-Flow-Provider übermittelt, der Informationen und Mitteilungen hinsichtlich solcher
Transaktionenan Eurex Clearing übersendet.
Eurex Clearing prüft alle an sie über den Third-Party-Flow-Provider übermittelten Informationen hinsichtlich
des Ursprüngliche Wertpapierdarlehens-Geschäfts oder des Valutierten Ursprünglichen
Wertpapierdarlehens-Geschäfts. Eurex Clearing kann die Einbeziehung von Ursprünglichen
Wertpapierdarlehens-Geschäften oder Valutierten Ursprünglichen Wertpapierdarlehens-Geschäften in das
Clearing ablehnen, insbesondere wenn bestimmte Bedingungen (siehe Kapitel 4) nicht erfüllt sind.
Sowohl das Darlehensnehmer Clearing-Mitglied als auch das Darlehensgeber Clearing-Mitglied können bis
zum Ablauf des vor dem Valutierungstag liegenden Geschäftstags mit Eurex Clearing die Annullierung
einer entsprechenden Wertpapierdarlehens-Transaktion vereinbaren. Weitere Details hierzu finden Sie in
Kapitel 4.3.
3.4 Margin-Verpflichtung
Zusätzlich zum Principal Collateral, das das Darlehensnehmer CM dem Darlehensgeber CM stellen muss,
unterliegen Darlehensnehmer- und Darlehensgeber CM (mit Ausnahme der Halter einer Specific Lender
License) jeweils einer eigenen Margin-Verpflichtung (Margin Collateral). Die anwendbaren Margin-Arten
sind die Current Liquidating Margin und die Additional Margin. Weitere Informationen zur MarginBerechnung finden Sie in Kapitel 6.
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3.5 Musterfragen
3-001
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
A: Eurex Clearing agiert in Bezug auf jedes als Darlehensgeber/Darlehensnehmer in einer
Wertpapierdarlehens-Transaktion auftretende Clearing-Mitglied als Darlehensnehmer/Darlehensgeber.
B: Für die Kontrahenten einer Wertpapierdarlehens-Transaktion besteht keine Verpflichtung zur
Bereitstellung von Principal Collateral.
C: Wertpapierdarlehens-Transaktionen können für jede Art von Wertpapieren abgeschlossen und durch die
Eurex Clearing noviert werden.
D: Alle Antworten sind richtig.
Richtige Antwort: A
3-002
Die Kontrahenten einer Wertpapierdarlehens-Transaktion können grundsätzlich keine Annullierung ihrer
Wertpapierdarlehens-Transaktion vereinbaren.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
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4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen
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4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen
Eurex Clearing tritt mittels Novation in neue Wertpapierdarlehens-Transaktionen und in offene
Wertpapierdarlehens- Transaktionen, die zuvor zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer
abgeschlossen und abgewickelt wurden, ein. Nach der Novation können während der Laufzeit der
Wertpapierdarlehens-Transaktion weitere Loan Requests von den jeweiligen TPFPs eingehen. Jeder Loan
Request erhält von Eurex Clearing eine eindeutige Referenznummer.
Folgende Loan Requests können während der Eröffnung und Laufzeit einer WertpapierdarlehensTransaktion durch die TPFPs übermittelt werden:
• Eröffnung einer neuen Wertpapierdarlehens-Transaktion (Request Type NEW)
• Back-loading einer Wertpapierdarlehens-Transaktion (Request Type BKL oder VBK)
• Annullierung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion (Request Type CNC).
• (teilweise) Rückgabe, Rückforderung, Buy-in und Neufestlegung einer WertpapierdarlehensTransaktion (Request Types RET, REC, BYI, RRT)
• Widerruf von Rückgabe-, Rückforderungs- oder Buy-in Request (Request Type WDL)
• Return Do Not Instruct Request (Request Type RNI)
Darlehensgeber und -nehmer stimmen die Details ab und stellen sie über ihren gemeinsamen TPFP zur
Verfügung:
Kategorie
Details
Allgemein
Darlehenspapier, Volumen
Obligatorisch: Bestimmung einer externen Ordernummer (generiert und bereitgestellt
durch den TPFP, wird von Eurex Clearing für Reports verwendet)
Optional: Externe Mitglieds-Order- und Geschäftsnummer, Freitext
Abwicklung
Erfüllungstag für das Front-Leg (Valutierungstag)
Erfüllungstag für das Term-Leg im Falle eines Darlehens mit fester Laufzeit
Mitglieds-ID, Agent-ID, Kontotyp
Sicherheiten
Erstattungen
und Leihegebühren
Geld:
Übertragene / verpfändete Wertpapiere:
Aufschlag in Prozent
Aufschlag in Prozent
Währung (EUR oder USD)
Tri-Party Collateral Agent und Konten
Erstattung:
Leihegebühren:
Benchmark inkl. Aufschlag oder
alternativ: fest vereinbarter Satz
Gebührenssatz, Rechnungswährung
(EUR oder USD)
Rechnungswährung
Auszahlungsrate
Optional:
festgelegte Gebühr, Mindestgebühr,
Aufschlag
Mulitiplikator zur Berechnung der Kompensationszahlungen für Barausschüttungen
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Aktivitäten des Third-Party-Flow-Providers
Ein Flow-Provider stimmt die beiden durch den Darlehensgeber und den Darlehensnehmer bereitgestellten
Loan Requests aufeinander ab und führt sie zusammen. Das Geschäft erhält eine externe Ordernummer
und wird erst an Eurex Clearing übermittelt, wenn die Daten des Geschäfts und die Loan Requests beider
Kontrahenten übereinstimmen. Die Abstimmung/Zusammenführung der Geschäfte beruht auf bestimmten
durch Eurex Clearing festgelegten Kriterien. Der TPFP, über den das Wertpapierdarlehens-Geschäft
abgeschlossen wurde, leitet die entsprechenden Details an Eurex Clearing weiter.
Ein Handelsplatz, auf dem das Darlehen elektronisch gehandelt wurde, leitet die Details des Geschäfts
ebenfalls wie dort vereinbart an Eurex Clearing weiter. Die Abstimmungsplattform oder der Handelsplatz
sollten die Details der Darlehensgeschäfte bereits geprüft haben, um eine Ablehnung der Geschäfte durch
Eurex Clearing zu vermeiden.
Zu diesem Zwecke kann Eurex Clearing den TPFPs eine Datei mit folgenden Stammdaten zur Verfügung
stellen:
• Gegenwärtige Handelsteilnehmer, Agent Lender und Clearing-Mitglieder und deren Beziehungen
untereinander, einschließlich der Clearing-Lizenz
• Tri-Party Collateral Agent für Wertpapiersicherheiten einschließlich verfügbarer Sicherheitenkonten
• Zugelassene Darlehenswertpapiere und Währungen
• Wechselkurse
Verarbeitung durch Eurex Clearing
Nach elektronischer Übermittlung der Daten bestätigt Eurex Clearing immer deren Empfang. Nach
erfolgreicher Validierung noviert Eurex Clearing die Wertpapierdarlehens-Transaktion und der Clearingund Settlement-Prozess folgt; andernfalls weist Eurex Clearing das Geschäft ab.
Neben einer Reihe technischer Prüfungen erfolgen die unten aufgeführten inhaltliche Validierungen.
Kann eine Validierung nicht erfolgreich durchgeführt werden, erhält der externe Third-Party-Flow-Provider
eine Ablehnung einschließlich einer Fehlermeldung mit entsprechenden Informationen. In diesem Falle
erfolgt keine Weiterverarbeitung der Wertpapierdarlehens-Transaktion durch Eurex Clearing.
Kategorie
Feld(er)
Validierung
Allgemein
Darlehenspapier
muss zur Wertpapierleihe bei Eurex Clearing zulässig sein
Volumen/
Im Falle eines Wertpapierdarlehens muss die Menge einem
Vielfachen der kleinsten lieferbaren Einheit entsprechen, im
Falle eines Finanzierungsdarlehens ist es die Höhe des zu
verleihenden Geldbetrags in EUR oder USD.
Zu verleihender
Geldbetrag
Abwicklung
Erfüllungstag
Front-Leg
Die Abwicklung muss zwischen heute oder in spätestens 2
Jahren liegen und darf kein Feiertag des CCP, der CSDs oder
der Lagerstelle der Sicherheiten (Collateral Location) sein
Bei festverzinslichen Darlehenspapieren darf der Erfüllungstag
des Front-Leg nicht später als 12 Geschäftstage vor Erreichen
des Fälligkeitstermins der betreffenden Wertpapiere liegen
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Kategorie
Feld(er)
Validierung
Abwicklung
Erfüllungstag
Term-Leg
Falls vorhanden mindestens ein Geschäftstag nach dem
Erfüllungstag des Front-Leg, spätestens in 2 Jahren; kein
Feiertag des CCP, der CSDs oder der Collateral Location
Bei festverzinslichen Darlehenspapieren darf der Erfüllungstag
des Term-Leg maximal 11 Geschäftstage vor Erreichen des
Fälligkeitstermins des betreffenden Wertpapiers liegen
Sicherheiten
Darlehensnehmer CM/geber CM
Müssen zugelassene Clearing-Mitglieder mit gültiger ClearingLizenz sein
Verfügbarkeit aufeinander abgestimmter Abwicklungs- und
Geldkonten
Agent Lender
Muss, sofern vorhanden, in einer Beziehung zum
Darlehensgeber stehen
Währung
Geldsicherheiten: EUR, USD
Wertpapiersicherheiten: Zugelassene Wertpapiere in allen
Währungen, für die Eurex Clearing über einen Wechselkurs
verfügt
TPCA
Clearstream Banking Luxemburg (CBL) oder
Euroclear Bank (EB)
TPCA-Konto
Gültiges Darlehensnehmer- und Darlehensgeberkonto, das mit
dem gleichen TPCA-Konto bei Eurex Clearing verknüpft ist
Das Konto des Darlehensgebers muss im Falle übertragener
Wertpapiersicherheiten ein Transferdepot- und/oder im Falle
verpfändeter Wertpapiersicherheiten ein Pfanddepotkonto sein.
Erstattungen
und
Leihegebühren
Benchmark
Spread
Zinssatz
Rechnungswährung
Geldsicherheiten und Cash Pool:
Benchmark mit Spread oder alternativ festgelegter, nicht
negativer Zinssatz
Die Währung entspricht der Währung der Sicherheiten
(Grundlage für die Berechnung der Erstattung: Principal
Collateral)
Wertpapiersicherheiten und Cash Pool:
Basispunkte oder festgelegter, nicht negativer Wert
Optional: Definition der festgelegten Gebühr und/oder
Mindestgebühr
Rechnungswährung: EUR oder USD
(Grundlage für die Berechnung der Leihegebühr:
Darlehenswertpapiere)
Auszahlungsrate
Annahmeschlusszeiten
Payment Rate
Muss positiv sein
bestimmt den Annahmeschluss für die Eingabe der
erforderlichen Geschäftsdaten
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Securities Lending
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Nach erfolgreicher Validierung tritt Eurex Clearing rechtlich als Kontrahent ein. Der Status der
Wertpapierdarlehens-Transaktion ist nun „schwebend“ (pending).
4.1 Eröffnung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion
Die Eröffnung einer neuen Wertpapierdarlehens-Transaktion mit Abwicklung (S) des Front Leg an T+0
(Novationstag) erfolgt unmittelbar nach der Novation, für andere am entsprechenden vertraglich
vereinbarten Abwicklungstag.. Eurex Clearing koordiniert den Austausch der Darlehensvermögenswerte
gegen die Sicherheiten. Dies erfolgt in zwei Phasen, der Einzugs- (Collection) und der Verteilungsphase
(Distribution):
4.1.1 Einzugs- und Verteilungsphase
Während der Einzugsphase erteilt Eurex Clearing folgende Instruktionen per Vollmacht:
•
Bei Darlehen gegen Geldsicherheiten: Instruktion der Zahlstelle, das Geld vom Konto des
Darlehensnehmer CM auf das Konto von Eurex Clearing bei der Zahlstelle zu überweisen.
•
Bei Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten: Instruktion des TPCA, die Wertpapiere vom Konto des
Darlehensnehmer CM auf das Konto von Eurex Clearing beim TPCA zu übertragen.
•
Instruktion des (I)CSD, die Darlehenspapiere vom Konto des Darlehensgeber CM auf das Konto von
Eurex Clearing beim (I)CSD zu übertragen.
•
Bei Finanzierungsdarlehen: Instruktion der Zahlstelle, den Geldbetrag vom Konto des Darlehensgeber
CM auf das Konto von Eurex Clearing bei der Zahlstelle zu übertragen.
Nach der Einzugsphase befinden sich sowohl die Darlehensvermögenswerte (Darlehenspapiere oder
Geldbetrag) als auch die Darlehenssicherheiten bei Eurex Clearing.
In der darauf folgenden Verteilungsphase erteilt Eurex Clearing folgende Instruktionen:
•
Bei Darlehen gegen Geldsicherheiten: Instruktion der Zahlstelle, das Geld vom Eurex Clearing-Konto
auf das Konto des Darlehensgeber CM bei der Zahlstelle zu übertragen.
•
Bei Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten: Instruktion des TPCA, die Wertpapiere vom Eurex
Clearing-Konto auf das Konto des Darlehensgeber CM beim TPCA zu übertragen oder zu verpfänden.
•
Instruktion des (I)CSD, die Darlehenspapiere vom Eurex Clearing-Konto auf das Konto des
Darlehensnehmer CM bei der Zahlstelle zu übertragen.
•
Bei Finanzierungsdarlehen: Instruktion der Zahlstelle, den Geldbetrag vom Eurex Clearing Konto auf
das Konto des Darlehensnehmer CM bei der Zahlstelle zu übertragen.
Das Darlehen hat nun den Status „offen“ (open).
4.1.2 Außerordentliche Verarbeitung
Kann einer der oben genannten Verarbeitungsschritte bei der Eröffnung einer neuen WertpapierdarlehensTransaktion nicht erfolgreich durchgeführt werden, erfolgt ein Clean-up-Prozess. Während des Clean-upProzesses werden die bereits erfolgten Schritte storniert und rückgängig gemacht, so dass bei Eurex
Clearing am Tagesende keine Positionen für schwebende Wertpapierdarlehens-Transaktionen bestehen
und das Darlehensgeber CM / Darlehensnehmer CM die entsprechenden Darlehensvermögenswerte /
Principal Collateral zurück erhalten haben.
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Am nächsten Geschäftstag wird erneut versucht, das Darlehen zu eröffnen. Nach insgesamt drei
erfolglosen Versuchen der Darlehenseröffnung (an S, S+1 und S+2) storniert Eurex Clearing die
schwebenden Wertpapierdarlehens-Transaktionen.
Schwebende Wertpapierdarlehens-Transaktionen in festverzinslichen Wertpapieren werden von Eurex
Clearing spätestens am Ende des 12. Tages vor Endfälligkeit des Wertpapiers storniert.
4.2 Back-loading von Wertpapierdarlehens-Transaktion
Bereits bestehende valutierte Wertpapierdarlehens-Geschäfte zwischen zwei Kontrahenten können auch
zur Novation und anschließenden Weiterverarbeitung an Eurex Clearing übermittelt werden. Dies wird als
„Back-loading“ bezeichnet.
Back-loading unterscheidet sich von der üblichen Eröffnung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion:
In diesem Fall unterbindet Eurex Clearing die Instruktionen für Darlehenspapiere, zu verleihende
Geldbeträge und Geldsicherheiten im Rahmen der Eröffnung:
•
Das Wertpapierdarlehens-Geschäft wird Eurex Clearing nach Abwicklung des Front-Leg übermittelt,
d. h. die beteiligten Parteien haben bereits die Darlehenspapiere oder der zu verleihende Geldbetrag
gegen die Sicherheiten ausgetauscht.
•
Eurex Clearing erteilt keine Instruktion für die Übertragung der Darlehenspapiere oder des zu
verleihenden Geldbetrags.
• Eurex Clearing erteilt keine Instruktion für die Übertragung der Geldsicherheiten.
•
Bei Wertpapiersicherheiten instruiert Eurex Clearing das Nominalausfallrisiko (Principal Exposure, zur
Berechnung siehe Kapitel 6) so dass die entsprechenden Wertpapiersicherheiten im System des
genutzten TPCA bewegt werden. Bitte beachten Sie, dass es in der Verantwortung des
Darlehensgebers und des Darlehensnehmers liegt, bereits übertragene Wertpapiersicherheiten in
2
Bezug auf diese Wertpapierdarlehens-Geschäfte (im Folgenden als Back-loaded Loan bezeichnet )
außerhalb des CCP-Systems von Eurex Clearing zurück zu übertragen. Der Darlehenswert von Backloaded Loans, der von Eurex Clearing berücksichtigt wird, ist der vom Darlehensnehmer und
Darlehensgeber mit dem Back-load Request gelieferte Wert. Dieser Wert wird als ‘Current Principal
Exposure’ berücksichtigt und zur Berechnung der ‘Variation Margin’ im Rahmen der anstehenden
Mark-to-market-Berechnung herangezogen. Die für die Marktteilnehmer erforderlichen
Eingabemerkmale entsprechen denen der Eröffnung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion.
Der Third-Party-Flow-Provider validiert die Eingaben des Darlehensgebers und des Darlehensnehmers und
leitet die Back-loaded Loans anschließend an Eurex Clearing weiter.
Nach erfolgreichem Back-loading wechselt der Status des Darlehens auf „offen“. Die weitere Verarbeitung
von Back-loaded Loans unterscheidet sich dann nicht mehr von den durch Eurex Clearing eröffneten
3
Wertpapierdarlehens-Transaktionen .
4.3 Annullierung von Wertpapierdarlehens-Transaktionen
Schwebende Wertpapierdarlehens-Transaktionen können durch den Darlehensgeber und den
Darlehensnehmer vor Abwicklung des Front-Leg annulliert werden.
2
In den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing wird diese Transaktion als „Valutiertes Ursprüngliche WertpapierdarlehensGeschäft“ bezeichnet.
3
In den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing wird diese Transaktion als „Ursprüngliches Wertpapierdarlehens-Geschäft“
bezeichnet.
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Darlehensgeber und Darlehensnehmer einigen sich bilateral auf die Stornierung und übermitteln die
notwendigen Informationen (Darlehenswertpapier, Order-Nummer des externen Systems, Handelstag)
über das System ihres gemeinsamen Third-Party-Flow-Providers.
Der Third-Party-Flow-Provider prüft die Eingaben des Darlehensgebers und des Darlehensnehmers und
leitet den Request zur Annullierung anschließend an Eurex Clearing weiter.
Nach Erhalt des Annullierungsantrags bestätigt Eurex Clearing in jedem Falle deren Empfang. Bei einer
erfolgreichen Validierung erfolgt die Annullierung. Andernfalls lehnt der CCP den entsprechenden Request
ab.
Wenn der Darlehenseröffnungsprozess nicht bereits gestartet hat, wird das gekennzeichnete
Darlehensgeschäft gelöscht und die Annulierung durch entsprechende Rückmeldungen bestätigt.
Im Falle einer bereits gestarteten Darlehenseröffnung wird der Annulierungsantrag für eine spätere
Weiterleitung/Verarbeitung gespeichert. Zwei Szenarien sind möglich:
•
Die Darlehenseröffnung ist erfolgreich, was bedeutet, dass das Darlehen den Status “Offen”
erhält.” In diesem Szenario ist eine Annulierung nicht mehr möglich und der Annulierungsantrag
wird abgelehnt.
•
Die Darlehenseröffnung schlägt fehl. In diesem Fall wird der Annulierungsantrag nach dem Cleanup-Prozess weitergeleitet. Der Clean-up-Prozess wurde bereits in Kapitel 4.1.2 – Außerordentliche
Verarbeitung – beschrieben. Das Darlehen wird gelöscht.
4.4 Allocation View versus Street View
4
Im bilateralen Markt agieren Agent Lender als Kontoführer für mehrere Beneficial Owner . Während der
Anbahnung verständigen sich ein Agent Lender und ein Broker Dealer auf ein WertpapierdarlehensGeschäft. In seiner Funktion als Kontoführer fasst der Agent Lender Darlehenspapiere von mehreren
Beneficial Owners zusammen und verleiht sie an den Broker Dealer. Die rechtliche Beziehung wird
zwischen dem Broker Dealer und jedem einzelnen Beneficial Owner innerhalb der Darlehenskette
begründet.
Sofern Eurex Clearing ein Wertpapierdarlehens-Geschäft noviert und ein Agent Lender als Kontoführer für
mehrere Beneficial Owner agiert, von denen jeder eine Spezielle Darlehensgeber-Lizenz besitzt, besteht
eine rechtliche Beziehung nur zwischen dem Beneficial Owner mit einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz
und Eurex Clearing. Diese Tatsache führt zu einer Unterscheidung des Wertpapierdarlehens-Geschäfts in
„Allocation View“ und „Street View“.
In diesen Fällen hat der Agent Lender einzelne Transaktionen bereitzustellen („Allocation View“), auch
wenn sich der Agent Lender und der Broker Dealer ursprünglich auf lediglich ein das gesamte Volumen
umfassende Geschäft verständigt haben („Street View“).
Der Broker Dealer stellt weiterhin eine Transaktion bereit, welche das jeweilige Gesamtvolumen umfasst.
Es liegt in der Verantwortung des Third-Party-Flow-Providers, das Wertpapierdarlehens-Geschäft des
Broker Dealers mit den einzelnen Transaktionen des Agent Lenders abzustimmen. Der Third-Party-FlowProvider leitet die einzelnen Loan Requests an Eurex Clearing weiter.
Die einzelnen Loan Requests werden noviert/eröffnet und innerhalb des CCP-Systems separat verwaltet.
Um nach der Verarbeitung durch Eurex Clearing eine Gesamtdarstellung der einzelnen Transaktionen
erhalten zu können, besteht die Möglichkeit, das Attribut „Common Reference“ für jede Transaktion mit
dem gleichen Wert zu versehen.
4
z. B. Fondsgesellschaften, Versicherungen und Asset Manager
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Ein Beispiel sowie weitere Informationen zur „Common Reference“ finden Sie im Dokument „CCP Services
for Securities Lending – Process Manual“ (Kapitel 3.4 nur in englischer Sprache verfügbar).
4.5 Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen
Anders als bei den der Novation vorgelagerten Aktivitäten sowie bei den NEW Requests, bei denen der
entsprechende TPFP die Übereinstimmung der Angaben von Darlehensgeber und Darlehensnehmer
gewährleistet, besteht die Möglichkeit, die Schließung eines Darlehens durch eine nur einseitige Erklärung
entweder des Darlehensnehmer CM oder des Darlehensgeber CM zu erwirken. Das Darlehensnehmer
CM/Darlehensgeber CM ist berechtigt, einseitig eine Rückgabe/Rückforderung (vollständig/teilweise) von
Darlehen mit offener Laufzeit zu veranlassen, sofern dies den Standard-Abwicklungsperioden des
jeweiligen Marktes entspricht. Für alle Neufestlegungen sowie für Rückgaben/Rückforderungen
(vollständig/teilweise), deren Kündigungsfrist kürzer als die Standard-Abwicklungsperiode des relevanten
Marktes ist, sind bilateral bestätigte Requests des Darlehensnehmer CM und des Darlehensgeber CM
erforderlich.
Übereinstimmende bilaterale Erklärungen des Darlehensgeber CM und des Darlehensnehmer CM werden
auch für alle Änderungen in Bezug auf Darlehen mit fester Laufzeit benötigt. Ungeachtet dessen erfolgt die
Verarbeitung und Bestätigung der einzelnen Request Typen entsprechend den Regeln des jeweiligen
TPFP. Für das Management von offenen Wertpapierdarlehens-Transaktionen bietet Eurex Clearing
folgende Request Typen an:
• Rückgabe (vollständige/teilweise Schließung) durch das Darlehensnehmer CM (Return Request).
• Rückforderung (vollständige/teilweise Schließung) durch das Darlehensgeber CM (Recall Request).
5
• Neufestlegung durch das Darlehensnehmer CM und das Darlehensgeber CM (Re-rate Request).
• Buy-in Request durch das Darlehensgeber CM.
• Widerruf von Rückgabe, Rückforderung und Buy-in (Withdrawal Request).
6
• Return-Do-Not–Instruct Request durch das Darlehensnehmer CM und das Darlehensgeber CM 7
4.6 Rückgabe eines Darlehens mit offener Laufzeit
Darlehensgeber und Darlehensnehmer können die Rückgabe der Wertpapierdarlehens-Transaktion
bilateral vereinbaren. Ein Return Request kann jedoch nur für offene Wertpapierdarlehens-Transaktionen
nach Abwicklung des Front-Leg ausschließlich durch das Darlehensnehmer CM über den TPFP gestellt
werden. Wenn ein von einem Darlehensnehmer CM beantragter Return Request sich auf einen laufenden
von einem Darlehensgeber CM beantragten Recall Request (siehe Kapitel 4.8) bezieht, müssen die Details
des Return Requests mit denen des Recall Requests übereinstimmen (zum Beispiel Menge und
Abwicklungstag müssen identisch sein). Return Requests können durch einen Widerruf über den TPFP
auch zurückgezogen werden. Ohne Return Request bleibt ein Darlehen mit offener Laufzeit offen
(theoretisch bis zum 31.12.2099) oder bei festverzinslichen Wertpapieren erfolgt eine automatische
Rückgabe mit Fälligkeit.
5
Die folgenden Anträge sind für Finanzierungsdarlehen nicht verfügbar: Rückforderung, Buy-in, Widerruf einer Rückforderung oder
eines Buy-in, Return-Do-Not-Instruct (CCP Release 9.2 – Release Notes)
6
Entsprechend den Bedingungen des TPFP sind Widerrufsanträge nur über den TPFP Pirum verfügbar.
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Das Darlehensnehmer CM übermittelt den Return Request über seinen TPFP:
Kategorie
Details
Allgemein
Darlehenspapier, Order-Nummer des externen Systems, Handelstag zur Identifizierung
des zurückzugebenden Darlehens
Rückgabevolumen
Optional: Referenz für den Recall Request
Abwicklung
Erfüllungstag für das Term-Leg
Der Third-Party-Flow-Provider prüft den Return Request des Darlehensnehmers und übermittelt ihn
anschließend an Eurex Clearing.
Nach Erhalt des Request bestätigt Eurex Clearing in jedem Falle dessen Empfang. Im Falle einer
erfolgreichen Validierung erfolgt die Verarbeitung des Request. Andernfalls wird er mit entsprechender
Fehlermeldung abgelehnt. Return Requests können auch mittels eines Return Withdrawal Request
widerrufen werden.
4.6.1 Standard Return Request
Return Requests, die einen Tag oder mehrere Tage vor dem Erfüllungstag des Term-Leg eingehen,
werden validiert und für die spätere Verarbeitung am entsprechenden Tag gespeichert.
Eingehende Return Requests, deren Erfüllungstag der laufende Geschäftstag ist, werden unmittelbar bis
8
zum Annahmeschluss verarbeitet. Geht der Request am Erfüllungstag, nach Annahmeschluss ein, wird er
bis zum nächsten Geschäftstag zurück gestellt.
Die Standard-Rückgabeverarbeitung erfolgt in zwei Phasen: der Einzugs- und Verteilungsphase. Beide
Phasen werden von Eurex Clearing koordiniert (siehe Kapitel 4.7.1.1. und 4.7.1.2.).
4.6.2 Außerordentliche Rückgabeverarbeitung
Eine außerordentliche Verarbeitung eines Return Request ergibt sich in folgenden Fällen:
• Die Darlehenspapiere werden verspätet geliefert.
• Die Geldsicherheiten werden verspätet geliefert.
• Die Wertpapiersicherheiten werden verspätet geliefert.
• Der endgültige Fälligkeitstermin festverzinslicher Darlehenspapiere ist erreicht.
4.6.2.1 Verspätete Lieferung von Darlehenspapieren
Kann ein Return Request aufgrund nicht erfolgter Rücklieferung der Darlehenspapiere vom
Darlehensnehmer CM nicht erfolgreich abgewickelt werden, storniert Eurex Clearing die Lieferinstruktion
und gibt dem Darlehensgeber CM das bereits gelieferte Principal Collateral zurück.
Die Wertpapierdarlehens-Transaktion bleibt offen und das Darlehensnehmer CM muss die
Leihegebühren/Erstattungen weiter zahlen. Danach wird der Return Request bis zur erfolgreichen
Abwicklung oder bis zum Widerruf des Request an jedem Geschäftstag neu instruiert.
8
Informationen zum Annahmeschluss finden Sie in den aktuellen Release-Notes
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Das Darlehensgeber CM ist berechtigt, für das zurückzugebende Darlehen einen Recall- und einen Buy-in
Request zu stellen.
4.6.2.2 Verspätete Lieferung von Geldsicherheiten
Kann ein Return Request aufgrund nicht erfolgter Rückzahlung der Geldsicherheiten vom Darlehensgeber
CM nicht erfolgreich abgewickelt werden, storniert Eurex Clearing die Lieferinstruktion und gibt dem
Darlehensnehmer CM die bereits gelieferten Darlehenspapiere zurück. Eurex Clearing kann eine
Verlängerung der Zahlungsfrist für die Rückzahlung der Geldsicherheiten bis 09:30 (MEZ) des nächsten
Vormittages (S+1) gewähren und einen Schließungsversuch durchführen.
Eurex Clearing betrachtet die nicht erfolgte Rückzahlung von Geldsicherheiten als „Nichtleistung einer
Zahlung“ und damit als Beendigungsgrund in Bezug auf das Darlehensgeber CM.
Bitte beachten Sie, dass selbst in Fällen, in denen die Darlehenspapiere nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt
zurückgegeben werden, die nicht erfolgte Rückzahlung von Geldsicherheiten gleichwohl als Grund für die
Beendigung der Clearing-Mitgliedschaft angesehen und behandelt werden kann.
4.6.2.3 Verspätete Lieferung von Wertpapiersicherheiten
Gibt das Darlehensgeber CM die Wertpapiersicherheiten bei Schließung der WertpapierdarlehensTransaktion nicht vollständig zurück, kann das Darlehensnehmer CM fordern, die Verpflichtung zur
Lieferung der Wertpapiersicherheiten durch einen Barausgleich zu ersetzen. Der Barausgleichsbetrag
entspricht mindestens dem letzten Abrechnungspreis der ausstehenden Wertpapiere und wird dem
Darlehensgeber CM belastet sowie dem Darlehensnehmer CM gutgeschrieben. Die Darlehenspapiere
werden anschließend an das Darlehensgeber CM zurückgegeben.
Fordert das Darlehensnehmer CM innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinen Barausgleich der
ausstehenden Wertpapiere und zieht er den Return Request nicht zurück, leitet Eurex Clearing
automatisch einen Barausgleich ein.
Weitere Informationen zu verspäteten Lieferungen der Wertpapiersicherheiten finden Sie in Kapitel IX der
Clearing-Bedingungen.
4.6.2.4 Zwangsweise Rückführung von Wertpapierdarlehens-Transaktionen bei Fälligkeit
festverzinslicher Darlehenspapiere
Aufgrund der Endfälligkeit von festverzinslichen Wertpapieren führt Eurex Clearing 11 Geschäftstage vor
der Fälligkeit des jeweiligen Wertpapiers (ISIN) eine zwangsweise Rückführung aller offenen
Wertpapierdarlehens-Transaktion durch. Dafür storniert Eurex Clearing 12 Tage vor Fälligkeit des
festverzinslichen Wertpapiers während der Tagesendverarbeitung alle schwebenden Return Requests in
der entsprechenden ISIN und ersetzt diese durch eine zwangsweise Rückführung, die das ausstehende
Volumen der Wertpapierdarlehens-Transaktion abdeckt.
Sollte die zwangsweisen Rückführung nicht oder nur teilweise erfolgreich sein, wird Eurex Clearing
weiterhin versuchen, das ausstehende Volumen der Wertpapierdarlehens-Transaktion zu erhalten und die
zwangsweise Rückführung erneut an den folgenden Geschäftstage veranlassen. Ist dieses Verfahren bis
zum 6. Tage vor Fälligkeit des Darlehenspapiers nicht erfolgreich, führt Eurex Clearing 5 Tage vor dem
Fälligkeitstermin einen „technischen Barausgleich“ durch.
Der letzte mögliche Tag für die Stellung eines Buy-in Request durch das Darlehensgeber CM liegt 5
Geschäftstage vor dem technischen Barausgleich (d. h. 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin des
Darlehenspapiers).
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Abb. 4-1:Zwangsweise Darlehensrückführung bei Fälligkeit eines festverzinslichen Wertpapiers
4.7 Rückgabe eines Darlehens mit fester Laufzeit
Das Darlehen mit fester Laufzeit ist durch ein Fälligkeitsdatum (Erfüllungstag) gekennzeichnet, das bei
Eröffnung des Darlehens zwischen dem Darlehensgeber CM und dem Darlehensnehmer CM vereinbart
wird. Eurex Clearing informiert seine Clearing-Mitglieder täglich über die Fälligkeiten offener Darlehen mit
fester Laufzeit.
Die Marktteilnehmer haben anfangs einen Erfüllungstag vereinbart. Für die Schließung eines Darlehens mit
fester Laufzeit an seinem Erfüllungstag sind keine zusätzlichen Eingaben erforderlich.
Im Unterschied zu Darlehen mit offener Laufzeit sind das Darlehensgeber CM und das Darlehensnehmer
CM verpflichtet, die dem TPFP übermittelten Angaben zur Änderung des Darlehens bilateral zu bestätigen.
Im Falle von Änderungen in Bezug auf Darlehen mit fester Laufzeit prüft der TPFP die Übereinstimmung
der bilateralen Absichtserklärungen des Darlehensgeber CMs und des Darlehensnehmer CMs.
4.7.1 Standard-Rückgabeverarbeitung
Eurex Clearing schließt das Darlehen mit fester Laufzeit am Erfüllungstag automatisch und koordiniert den
Austausch der Darlehensvermögenswerte gegen die Darlehenssicherheiten. Dies erfolgt in zwei Phasen,
der Einzugs- und der Verteilungsphase.
4.7.1.1 Einzugs- und Verteilungsphase
Während der Einzugsphase instruiert Eurex Clearing per Vollmacht
•
bei Finanzierungsdarlehen die Zahlstelle, den Geldbetrag vom Konto des Darlehensnehmer CM auf
das Konto von Eurex Clearing bei der Zahlstelle zu übertragen.
•
den (I)CSD, die Darlehenspapiere vom Konto des Darlehensnehmer CM auf das Konto von Eurex
Clearing bei (I)CSD zu übertragen.
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•
bei Darlehen gegen Geldsicherheiten die Zahlstelle, die Geldsicherheiten vom Konto des
Darlehensgeber CM auf das Konto von Eurex Clearing bei der Zahlstelle zu übertragen.
•
bei Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten den TPCA, das Principal Collateral vom Konto des
Darlehensgeber CM/Pfandkonto auf das Eurex Clearing-Konto beim TPCA zu übertragen.
In der anschließenden Verteilungsphase instruiert Eurex Clearing:
•
bei Finanzierungsdarlehen die Zahlstelle, den Geldbetrag vom Eurex Clearing Konto auf das Konto
des Darlehensgeber CM bei der Zahlstelle zu übertragen.
•
den (I)CSD, die Darlehenspapiere vom Eurex Clearing-Konto auf das Konto des Darlehensgeber CM
beim (I)CSD zu übertragen.
•
bei Darlehen gegen Geldsicherheiten die Zahlstelle, die Geldsicherheiten vom Eurex Clearing-Konto
auf das Konto des Darlehensnehmer CM bei der Zahlstelle zu übertragen.
•
bei Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten den TPCA, das Principal Collateral vom Eurex ClearingKonto auf das Konto des Darlehensnehmer CM beim TPCA zu übertragen.
4.7.2 Außerordentliche Rückgabeverarbeitung
Wenn am Erfüllungstag entweder das Darlehensnehmer CM oder das Darlehensgeber CM seine
Verpflichtung zur Rückgabe der Darlehensvermögenswerte oder des Principal Collateral nicht erfüllt, bleibt
das Darlehen offen. Eurex Clearing gibt in diesem Falle die erhaltenen/eingezogenen
Darlehenspapiere/den geliehenen Geldbetrag oder das Principal Collateral zurück.
Eurex Clearing versucht automatisch, das Darlehen an den beiden folgenden Geschäftstagen erneut zu
schließen. Liefert das Darlehensnehmer CM Darlehenspapiere beim dritten Mal nicht, führt Eurex Clearing
an S+3 automatisch einen Buy-in durch. Weitere Details zum Buy-in-Prozess finden Sie in Kapitel 4.9.
Um Buy-ins für Darlehenspapiere zu vermeiden, können Darlehensgeber CM und Darlehensnehmer CM
den vertraglichen Abwicklungstag durch einen Re-Rate-Request verschieben (siehe Kapitel 4.10).
Kann die Schließung jedoch nicht durchgeführt werden, weil das Darlehensgeber CM das Principal
Collateral nicht zurückgibt, wird der Buy-in aufgeschoben. Dieser Prozess wiederholt sich: Eurex Clearing
versucht das Darlehen an jedem Geschäftstag zu schließen, solange das Darlehensgeber CM das
Principal Collateral nicht zurückgibt.
Versäumt das Darlehensnehmer CM bei Finanzierungsdarlehen den Darlehensbetrag vollständig bis 9:30
(Ortszeit Frankfurt am Main) am auf den Rückgabetag der Nicht-Erfüllten Transaktion folgenden
Geschäftstag an Eurex Clearing tatsächlich zu liefern, so tritt ein Beendigungsgrund in Bezug auf das
Darlehensnehmer CM ein (ungeachtet dessen, ob gleichzeitig das Darlehensgeber CM das Principal
Collateral nicht geliefert hat).
4.8 Rückforderung eines Darlehens (Recall Request)
Falls das Darlehensgeber CM ein Darlehen mit offener Laufzeit oder ein Darlehen mit fester Laufzeit vor
seinem ursprünglichen Erfüllungstag schließen möchte, muss das Darlehen zurückgefordert werden.
Grundsätzlich begründet der Recall Request eine Absichtserklärung des Darlehensgeber CM, die
Darlehenspapiere zurückzuerhalten. Diese Möglichkeit besteht nur für das Darlehensgeber CM und kann
sowohl das gesamte Darlehensvolumen als auch einen Teil davon umfassen. Einem Recall Request folgt
üblicherweise ein Return Request oder der Recall Request erfolgt in Verbindung mit einem Return Request
des Darlehensnehmer CM.
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Der Recall Request kann jederzeit nach Abwicklung des Front-Leg (Status der WertpapierdarlehensTransaktion ist „offen“) sowohl für Darlehen mit offener Laufzeit als auch mit fester Laufzeit erfolgen.
Dennoch ist es zwingend erforderlich, dass der Recall Request für Darlehen mit fester Laufzeit durch eine
übereinstimmende Absichtserklärung (Return Request) des Darlehensnehmer CM bestätigt wird. Das
Darlehensgeber CM kann den Recall Request widerrufen (Recall Withdrawal Request).
Eurex Clearing nimmt während der Verarbeitung der Schließung bei Fälligkeit von festverzinslichen
Wertpapieren keine Recall Requests mehr an. Daher muss ein Recall Request für WertpapierdarlehensTransaktionen in festverzinslichen Wertpapieren spätestens 15 Tage vor dem endgültigen Fälligkeitstermin
durch das Darlehensgeber CM erfolgen.
Bei Finanzierungsdarlehen sind Rückforderungen verliehener Geldbeträge nicht möglich.
Das Darlehensgeber CM übermittelt Recall Requests über das TPFP-System:
Kategorie
Details
Allgemein
Darlehenspapier, Order-Nummer des externen Systems, Handelstag zur Identifizierung
des zurückzufordernden Darlehens
Anzahl der zurückzufordernden Wertpapiere, Geltungstag
Optional: Referenz zu einem Return Request
Der TPFP prüft die Eingaben des Darlehensgebers und leitet den Recall Request anschließend an Eurex
Clearing weiter.
Nach Erhalt des Request bestätigt Eurex Clearing in jedem Falle dessen Empfang. Im Falle einer
erfolgreichen Validierung wird er verarbeitet, andernfalls wird er von Eurex Clearing abgewiesen.
Der Recall Request wird folgenden Prüfungen unterzogen:
Kategorie
Feld(er)
Prüfung
Allgemein
Volumen
Muss einem Vielfachen der kleinsten lieferbaren Einheit entsprechen.
Das maximale Volumen der Rückforderung entspricht
dem Volumen des offenen Darlehens
abzüglich schwebender Rückforderungen*
abzüglich schwebender Rückgaben*
* sofern sich Rückforderung und Rückgabe aufeinander beziehen,
werden sie jeweils nur einmal berücksichtigt
Falls sich der Recall Request auf eine Rückgabe bezieht, entspricht
das maximale Volumen der Rückforderung:
dem Volumen der betreffenden Rückgabe
abzüglich des Volumens aller anderen schwebenden, auf die
Rückforderung bezogenen Rückgaben
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Kategorie
Feld(er)
Prüfung
Geltungstag
Muss zwischen der Standard-Abwicklungperiode und den 15 darauf
folgenden Geschäftstagen liegen
9
bei Darlehen mit fester Laufzeit:
muss vor dem Erfüllungstag liegen
bei Darlehen mit endfälligem Darlehenspapier:
der letzte mögliche Tag für die Rückforderung ist 12 Geschäftstage
vor dem endgültigen Fälligkeitstermin des betreffenden Papiers
Request
Referenz
Falls angegeben, muss sich die Referenz auf einen gültigen Return
Request für das betreffende Darlehen beziehen
4.8.1 Standard Recall Request
Nach Eingang des Recall Request berechnet Eurex Clearing das frühestmögliche Buy-in-Datum und weist
die entsprechende Wertpapierdarlehens-Transaktion im Loan Returns Report als zurückgefordert aus. Das
frühestmögliche Buy-in-Datum errechnet sich durch Addition von zwei Geschäftstagen zum übermittelten
Geltungstag der Rückforderung. Dieser Geltungstag wird durch das Darlehensgeber CM übermittelt.
Der Geltungstag wird um 10 weitere Tage verschoben, falls am Geltungstag selbst kein Buy-in Request
oder ein vollständiger Widerruf der Rückgabe oder Rückforderung eingeht. Nach Ablauf dieser 10
Geschäftstage wird der Recall Request automatisch durch den Third-Party-Flow-Provider widerrufen.
Die Einleitung und Durchführung eines Buy-in-Verfahrens erfordert einen speziellen Buy-in-Request des
Darlehensgeber CM.
4.8.2 Außerordentliche Rückforderungsverarbeitung
Wenn das Darlehensnehmer CM die Darlehenspapiere nach erfolgter Rückforderung des Darlehens nicht
wie erwartet zurückgibt, kann das Darlehensgeber CM mittels Stellung eines separaten Buy-in Request
das Buy-in-Verfahren einleiten. Grundsätzlich sind der Rückforderungs- und der Buy-in Request zwei
separate Verfahren, die kurz nacheinander erfolgen können, aber nicht notwendigerweise müssen.
4.9 Buy-in-Verfahren
Liefert das Darlehensnehmer CM die Darlehenspapiere nicht zurück, kommt ein Buy-in-Verfahren zur
Anwendung. Das Buy-in-Verfahren, wie es hier beschrieben ist, wird nur für die Darlehenswertpapiere und
nicht für Wertpapiersicherheiten (Principal Collateral) durchgeführt.
Für Darlehen mit fester Laufzeit legt Eurex Clearing nach Eintritt des Erfüllungstags des Term-Leg
automatisch das Datum für die Durchführung eines Buy-in auf den 3. Geschäftstag nach dem Erfüllungstag
fest (siehe Kapitel 4.7.2, Außerordentliche Rückgabeverarbeitung).
9
Der Standard-Abwicklungszeitraum beträgt 2 Geschäftstage für deutsche Aktien und 3 Geschäftstage für alle anderen
Darlehenspapiere.
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Für Darlehen mit offener Laufzeit wird ein Buy-in nur ausgeführt, wenn das Darlehensgeber CM einen Buyin Request übermittelt. Voraussetzung für einen Buy-in Request ist ein wirksamer Recall Request des
Darlehensgeber CM. Das Darlehensgeber CM kann den Buy-in Request unmittelbar nach dem Recall
Request oder jederzeit danach übermitteln, solange der Recall Request besteht. Eine weitere
Voraussetzung für die Durchführung eines Buy-in ist ein erfolgloser Schließungs-/Abwicklungsversuch für
das zurückgeforderte Volumen am Tag vor der Durchführung des Buy-in (zwangsweise
Rückführung/Forced Return). Ein Buy-in Request muss während der Öffnungszeiten des betreffenden
TPFP übermittelt werden.
Eine Rücknahme eines Buy-in Requests berührt nicht die zugrunde liegende Rückforderung (Recall
Request). Ein neuer Buy-in Request kann solange übermittelt werden wie der initiale Recall Request nicht
verfallen und das Darlehen noch offen ist. Für Finanzierungsdarlehen wird das Buy-in-Verfahren nicht
unterstützt.
Eurex Clearing hat bereits bei Eingang des Recall Request (auf den sich der Buy-in bezieht) das
frühestmögliche Buy-in-Datum berechnet und das Clearing-Mitglied darüber informiert. Bei Eingang des
Buy-in Request ist der Tag des Buy-in-Versuchs entweder:
• das zuvor errechnete frühestmögliche Buy-in-Datum
oder
• zwei Geschäftstage nach Eingang des Buy-in Request,
je nachdem welcher von beiden der spätere ist.
4.9.1 Ausführung zwangsweiser Rückführungen (Forced Returns)
Einen Geschäftstag vor dem tatsächlichen Buy-in Datum führt Eurex Clearing eine zwangsweise
Rückführung des zurückgeforderten Darlehensvolumens durch. Dies setzt voraus, dass das
Darlehensnehmer CM das im Recall Request geforderte Volumen nicht zurückgegeben hat. Sofern für
Teile des geforderten Volumens schwebende Rückgaben bestehen, generiert Eurex Clearing eine
zwangsweise Rückforderung für das noch ausstehende Volumen.
Das Verfahren bei einer zwangsweisen Rückführung weicht nicht signifikant vom
Standardrückgabeverfahren ab. Der hauptsächliche Unterschied ist die automatische Auslösung des
Verfahrens durch Eurex Clearing während des Abwicklungsverfahrens, um mindestens ein
Schließungsversuch während des Rückforderungsprozesses vorgenommen zu haben.
Wenn ein bestehender Return Request für das gesamte zurückgeforderte Darlehensvolumen nicht
erfolgreich durchgeführt werden konnte, erfolgt keine zwangsweise Rückforderung. In diesem Falle ist das
Buy-in Datum der nächste auf den Eingang des Buy-in Request folgende Geschäftstag.
4.9.2 Buy-in Auction
Eurex Clearing führt am Tag des Buy-in eine Auktion über ihr bestehendes Buy-in-Tool durch.
Einen Geschäftstag nach erfolgreicher Durchführung der Auktion muss das Darlehensnehmer CM den
Geldgegenwert des Buy-in an Eurex Clearing zahlen. Der Auktionsverkäufer hat die per Buy-in Auktion
verkauften Wertpapiere bis spätestens zum ersten Abwicklungszyklus des auf die Buy-in-Auktion
folgenden Geschäftstages zu liefern.
Nach erfolgreicher Einziehung des Principal Collateral gibt Eurex Clearing die Darlehenspapiere an das
Darlehensgeber CM und das Principal Collateral an das Darlehensnehmer CM zurück.
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Im Falle einer nicht oder nur teilweise erfolgreichen Buy-in-Auktion erfolgt für das ausstehende Volumen
ein Barausgleich. Dieser wird durch Eurex Clearing am Tag nach der Buy-in-Auktion zwischen dem
Darlehensnehmer CM und dem Darlehensgeber CM durchgeführt. Bei Bezugsrechten wird kein Buy-in
durchgeführt. Am letzten Tag der Bezugsperiode führt Eurex Clearing ein Barausgleich für den
ausstehenden Betrag durch.
4.10 Neufestlegung von Darlehenskonditionen (Re-Rate)
Grundsätzlich sind das Darlehensgeber CM und das Darlehensnehmer CM zur Neufestlegung von
Darlehenskonditionen mit „schwebendem“ oder „offenem“ Status berechtigt, sofern sich beide Parteien
bilateral darauf verständigen und die entsprechenden Änderungen sowie den Geltungstag über das TPFPSystem übermitteln. Neufestlegungen können für Leihegebühren/Erstattungen und Auszahlungsraten
erfolgen und gelten für das gesamte ausstehende Darlehensvolumen. In Abhängigkeit von den Regeln des
10
11
TPFP können Re-Rate Requests mit Rückdatierung für einen Geltungstag während der laufenden
Abrechnungsperiode gestellt werden.
Im Falle eines Darlehens mit fester Laufzeit (Fixed Term) können das Darlehensgeber CM und das
Darlehensnehmer CM eine Verkürzung oder Verlängerung der vertraglichen Laufzeit beantragen. Eine
Veränderung des vertraglichen Abwicklungstages des Term Leg kann nicht einseitig beantragt werden,
sondern muss durch zwei übereinstimmende Instruktionen des Darlehensgeber CM und des
Darlehensnehmer CM über ihren gemeinsamen TPFP erfolgen. Der TPFP prüft und stimmt die bilateralen
Eingaben des Darlehensgeber CM und des Darlehensnehmer CM aufeinander ab und leitet den Re-Rate
Request anschließend an Eurex Clearing weiter.
Nach Erhalt des Request bestätigt Eurex Clearing in jedem Falle dessen Empfang. Im Falle einer
erfolgreichen Validierung erfolgt seine Verarbeitung, andernfalls wird er von Eurex Clearing abgewiesen.
Eine Neufestlegung bleibt solange wirksam, bis ein nachfolgender Re-Rate Request in Kraft tritt. Die
Wirksamkeit einer bestehenden Neufestlegung kann durch Übermittlung eines Re-Rate Request mit neuen
Konditionen für denselben Geltungstag überschrieben werden.
Ist der Geltungstag der laufende Geschäftstag, wird die Neufestlegung für die Berechnung der Leihegebühr
des betreffenden Tages berücksichtigt.
4.11 Return Do Not Instruct Request
Eurex Clearing akzeptiert auch die (vollständige oder teilweise) Schließung von Darlehen ohne
Rücklieferung der unterliegenden Wertpapiere. Somit bietet der Return Do Not Instruct Request (RNI) eine
zusätzliche Möglichkeit, für das Darlehensnehmer CM und das Darlehensgeber CM ein Darlehen in der
CCP-Umgebung (teilweise) zu schließen. Diese Requests sind am Request Type ‚RNI‘ erkennbar und
werden nur vom TPFP Pirum angeboten.
Auf Grundlage der bilateralen Vereinbarung über die Bedingungen einer freiwilligen Kapitalmaßnahme
zwischen dem Darlehensnehmer CM und dem Darlehensgeber CM (außerhalb der CCP-Umgebung) kann
dieser Request Type genutzt werden, um die CCP-novierten Wertpapierdarlehens-Transaktionen an die
bilaterale Vereinbarung zwischen dem Darlehensnehmer CM und dem Darlehensgeber CM anzupassen.
10
11
Rückdatierte Re-Rate Requests gelten nicht für den “Eurex Repo-SecLend-Markt” als TPFP.
Rückdatierungen sind nicht möglich für Auszahlungsraten
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4.12 Leihegebühren und Erstattungen
Leihegebühren (Lending Fees) und Erstattungen (Rebates) werden zusammengerechnet und den
Clearing-Mitgliedern gemäß Rechnungszyklus belastet/gutgeschrieben.
•
•
Erstattungen erfolgen für Darlehen gegen Geldsicherheiten, Darlehen gegen Cash Pool als
Principal Collateral und bei Finanzierungsdarlehen.
Für Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten und Darlehen gegen Cash Pool fallen Leihegebühren
an.
Die Berechnung erfolgt täglich während der Tagesend-Verarbeitung (EoD). Die Ergebnisse werden im
Rahmen des Risk-Based Margining berücksichtigt.
Gebührentyp
Fee / Rebate
Currency
Darlehenstyp
EUR
Darlehen gegen
Geldsicherheiten
(Sicherheitenw ährung)
USD
(Sicherheitenw ährung)
Darlehen gegen
Wertpapiersicherheiten
EUR, USD
(Rechnungsw ährung)
EUR
(Sicherheitenw ährung)
Darlehen gegen
Cash Pool (Collateral)
USD
(Sicherheitenw ährung)
EUR, USD
(Rechnungsw ährung)
EUR
Finanzierungsdarlehen
(Rechnungsw ährung)
USD
(Rechnungsw ährung)
Basis für Rebate /
Fee Rate
Berechnung
Verfügbare
Benchmarks *
Sicherheiten
z.B.. EONIA,
EURIBOR

Sicherheiten
z.B. FED FUND

Darlehenswertpapiere
n/a
Sicherheiten
z.B. EONIA,
EURIBOR

Sicherheiten
z.B. FED FUND

Darlehenswertpapiere
n/a
Geld
z.B. EONIA,
EURIBOR

Geld
z.B. FED FUND

Leihegebühr
Erstattungen


*Benchmark mit Spread kann genutzt werden anstelle eines einfachen Erstattungssatzes.
Darlehen gegen Geldsicherheiten
Das Darlehensnehmer CM und das Darlehensgeber CM müssen sich auf einen Satz einigen, der zur
Berechnung der Erstattungen verwendet wird. Neben einem einfachen Erstattungssatz für EUR wird auch
eine Benchmark (Bezugswert) mit Aufschlag unterstützt. Eurex Clearing unterstützt EONIA und EURIBOR
als Benchmarks. Für USD gibt es gegenwärtig keinen Bezugswert.
Erstattungssatz und Aufschlag können positiv, negativ oder gleich Null sein. Erstattungssatz und Aufschlag
werden in Basispunkten pro Jahr ausgewiesen. Die Erstattung wird in der Währung der Sicherheiten
berechnet.
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Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten
Das Darlehensnehmer CM und das Darlehensgeber CM müssen sich auf einen Gebührensatz für die
Leihegebühr einigen. Dieser wird in Basispunkten pro Jahr ausgewiesen. Er muss größer gleich Null sein..
Bei Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten können sich das Darlehensnehmer CM und das
Darlehensgeber CM optional auf einen Mindestsatz einigen. Der Mindestsatz entspricht dem Betrag der
Leihegebühr, die während der Laufzeit des Darlehens mindestens zu bezahlen ist. Die Leihegebühr wird in
der durch die betreffenden Mitglieder über ihren gemeinsamen TPFP angegebenen Rechnungswährung
ausgewiesen. Die Rechnungswährung kann von der Währung der Sicherheiten des Darlehens abweichen.
Darlehen gegen Cash Pool
Darlehen gegen Cash Pool ist eine spezielle Darlehensart gegen Geldsicherheiten, bei der sich das
Darlehensgeber CM und das Darlehensnehmer CM auf eine Leihegebühr für die Darlehenswertpapiere
und einen Erstattungssatz für die Geld(pool)sicherheiten einigen müssen. Weitere Informationen hierzu
finden Sie unter “Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten” und “Darlehen gegen Geldsicherheiten” in
diesem Kapitel.
Finanzierungsdarlehen
Finanzierungsdarlehen sind ein spezieller Darlehenstyp, bei dem das Darlehensgeber CM einen
Geldbetrag (EUR oder USD) dem Darlehensnehmer CM gegen Verpfändung von Wertpapieren zugunsten
des Darlehensgeber CM zur Verfügung stellt. Darlehensgeber CM und Darlehensnehmer CM müssen sich
auf einen Erstattungssatz einigen, der für die Berechnung der Erstattung auf den Barbetrag genutzt wird.
Weitere Details finden Sie unter “Darlehen gegen Geldsicherheiten”
Berechnung der Leihegebühren und Erstattungen
Leihegebühren und Erstattungen werden nur für offene Wertpapierdarlehens-Transaktionen berechnet.
Eine Wertpapierdarlehens-Transaktion unterliegt erstmals am Erfüllungstag des Front-Leg einer
Leihegebühr-/Erstattungsberechnung.
Rechnungsstellung
Der Rechnungsstellung für den CCP-Service im Rahmen von Wertpapierdarlehens-Transaktionen erfolgt
monatlich. Alle Rechnungsvorgänge innerhalb einer bestimmten Abrechnungsperiode werden in der
Rechnung für diesen Zeitraum zusammengefasst. Die Erstellung und Übermittlung der Rechnung erfolgt
am 7. Geschäftstag des Folgemonats.
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4.13 Reports
Nachfolgende Tabelle enthält die Reports, die Eurex Clearing im Rahmen des CCP-Service für
Wertpapierdarlehens-Transaktionen zur Verfügung stellt. Clearing-Mitglieder sollten die Reports mit ihren
eigenen Daten abgleichen und Eurex Clearing über ggf. festgestellte Abweichungen informieren.
Report-ID
Name des Berichts
Beschreibung
CL165
Manufactured Payment
Statement
Führt geleistete Zahlungen aus Einkünften aus
Kapitalmaßnahmen auf, die sich auf alle von
diesen Maßnahmen betroffenen
Wertpapierdarlehens-Transaktionen beziehen
CL300
Rebate Lending Fee
Beinhaltet alle Erstattungen und Leihegebühren
der laufenden Abrechnungsperiode
CL200
Loan MTM
Beinhaltet die Ergebnisse der letzten Mark-toMarket-Berechnung pro WertpapierdarlehensTransaktion. Keine MTM-Berechnung für
Finanzierungsdarlehen
CL260
Loan Obligations
Beinhaltet alle WertpapierdarlehensTransaktionen, deren Term-Leg noch nicht
vollständig abgewickelt wurde
CL290
Street View Records
Umfasst alle einzelnen Transaktionen (AllocationView) eines Datensatzes (Street-View), Die
einzelnen Geschäfte sind durch eine gemeinsame
Referenz verbunden.
TL100
Loan Confirmations
Beinhaltet Bestätigungen aufgrund neuer
Requests zu Wertpapierdarlehens-Transaktionen
und Annullierungen
TL750
Exposure Reference
Beinhaltet alle WertpapierdarlehensTransaktionen gegen Geldsicherheiten, denen der
Tri-Party Collateral Agent eine Exposure-ID
zugewiesen hat
TL760
Loan Maintenance
Beinhaltet Änderungen von WertpapierdarlehensTransaktionen
TL770
Loan Returns
Beinhaltet eingegangene Rückforderungen,
Rückgaben und zugehörige Buy-in Requests
sowie die entsprechenden Widerrufserklärungen
Weitere Informationen zu den Reports finden Sie unter:
www.eurexclearing.com > Member Section > Technologie > Lending CCP > Dokumentation > Reports
Documentation > CCP Release 9.2 Description of Reports Formatted (nur in englsicher Sprache
verfügbar).
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4.14 Musterfragen
4-001
Nach der Novation des Darlehens koordiniert Eurex Clearing den Austausch der Wertpapiere gegen die
Sicherheiten.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
4-002
Was geschieht, wenn der Darlehensnehmer am Erfüllungstag eines Darlehens mit fester Laufzeit seiner
Verpflichtung zur Rückgabe der Darlehenspapiere nicht nachkommt?
A: Eurex Clearing weist die Übertragung der Wertpapiersicherheiten auf das Konto des Darlehensnehmer
an.
B: Das Darlehen wird durch Eurex Clearing geschlossen.
C: Das Darlehen bleibt offen.
D: Eurex Clearing überträgt die Wertpapiersicherheiten zurück auf das Konto des Darlehensgeber beim
TPCA (Wertpapiersicherheiten) oder der Zahlstelle (Geldsicherheiten).
Richtige Antworten: C|D
4-003
Welche Aussagen zu Rückgaben (Return Requests) und Rückforderungen (Recall Requests) sind richtig?
A: Der Darlehensnehmer ist berechtigt, einseitig eine Rückgabe von Darlehen mit offener Laufzeit zu
veranlassen, sofern dies den Standard-Abwicklungsperioden des jeweiligen Marktes entspricht.
B: Darlehensnehmer ist berechtigt, einseitig eine Rückgabe von Darlehen mit fester Laufzeit zu
veranlassen..
C: Rückgaben (Return requests) umfassen immer den vollen Darlehensbetrag.
D: Der Darlehensgeber ist berechtigt, einseitig eine Rückforderung von Darlehen mit offener Laufzeit zu
beantragen, sofern dies den Standard-Abwicklungsperioden des jeweiligen Marktes entspricht.
Richtige Antwort: A|D
4-004
Bei Darlehen mit offener Laufzeit wird ein Buy-in nur ausgeführt, wenn der Darlehensgeber einen Buy-in
Request stellt.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
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Seite 46 von 56
4-005
Wann wird ein Barausgleich für Darlehenspapiere durchgeführt?
A: Im Falle einer nicht erfolgreichen Buy-in Auktion
B: Im Falle einer teilweise erfolgreichen Buy-in Auktion
C: Im Falle einer erfolgreichen Buy-in Auktion
D: In keinem der oben genannten Fälle
Richtige Antworten: A|B
4-006
Welche Aussage ist richtig?
A: Erstattungen betreffen nur Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten.
B: Leihegebühren fallen für Darlehen gegen Geldsicherheiten an.
C: Erstattungen betreffen Darlehen gegen Geldsicherheiten, gegen Cash Pool und Finanzierungskredite
und Leihegebühren fallen für Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten an.
D: Keine Antwort ist richtig.
Richtige Antworten: C
4-007
Der Bericht „Loan MTM“ beinhaltet die Ergebnisse der letzten Mark-to-Market-Berechnung pro
Wertpapierdarlehens-Transaktion.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
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5 Liefermanagement
Seite 47 von 56
5 Liefermanagement
Alle Abwicklungs- und Zahlungsinstruktionen, die sich aus einer neuen Wertpapierdarlehens-Transaktion
ergeben, werden auf „Brutto”-Basis verarbeitet. Wertpapierdarlehens-Transaktionen werden dem
CSD/der kontoführenden Bank nicht vor dem Erfüllungstag übermittelt, sondern entweder am Tagesbeginn
des Erfüllungstags oder - für Transaktionen mit Erfüllungstag T+0 - unverzüglich nach Erhalt der
Wertpapierdarlehens-Transaktion. Dasselbe gilt auch für Rückgaben.
Um die Abwicklung von Wertpapierdarlehens-Transaktionen, mit Darlehenssicherheiten in einer anderen
Währung als die der unterliegenden Wertpapiere zu ermöglichen, und um gängiger Marktpraxis zu
entsprechen, werden Free of Payment (FoP)-Transaktionen in Verbindung mit Geldinstruktionen erstellt.
Dieses Verfahren wird von Eurex Clearing abgestimmt, um gegenüber den Clearing-Mitgliedern Lieferung
gegen Zahlung (DvP) durchführen zu können.
Sofern der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer über Konten beim selben ICSD verfügen, erfolgen
interne Transfers.
5.1
Abwicklung von Aktien-Darlehenspapieren am Heimatmarkt
Gemäß Marktpraxis führt Eurex Clearing die Abwicklung von Aktien-Darlehenspapieren am betreffenden
Heimatmarkt der jeweiligen Aktie durch. Die Abwicklung am Heimatmarkt erfordert Abwicklungskonten des
Clearing-Mitglieds bei den CSDs der jeweiligen Heimatmärkte, an denen das Clearing-Mitglied engagiert
ist. Das Einzugs- und Verteilungskonzept, siehe Kapitel 4.1.1 und 4.7.1.1 gilt für alle involvierten CSDs.
5.2
Abwicklung festverzinslicher Darlehenspapiere im internationalen Markt
Eurex Clearing wickelt festverzinslicher Darlehenspapiere über die ICSDs Clearstream Banking Luxemburg
und Euroclear Bank ab. Die internationale Abwicklung erfordert ein Abwicklungskonto des ClearingMitglieds bei einem der ICSDs (Wahl der Abwicklungslokation). Für die Abwicklung zwischen beiden
ICSDs, wird die Verbindung (Bridge) zwischen Clearstream Banking Luxemburg und Euroclear Bank
genutzt (Bridge Settlement).
5.3 Bridge Settlement für festverzinsliche Darlehenspapiere
Falls das Darlehensgeber CM und das Darlehensnehmer CM keine Abwicklungskonten beim selben ICSD
unterhalten, werden Instruktionen für das Bridge Settlement genutzt (nur für festverzinsliche
Darlehenspapiere möglich). Für das Bridge Settlement nutzt Eurex Clearing als Eingangskonto immer das
eigene Konto beim jeweiligen ICSD des Kontrahenten, der die Darlehenspapiere erhält. Eurex Clearing
zieht die Darlehenspapiere vom verleihenden Kontrahenten ein und weist sie per Bridge Transfer dem
eigenen ICSD-Konto zu. Sobald der Transfer der Darlehenspapiere und der Geld-/Wertpapiersicherheiten
bestätigt wird, weist Eurex Clearing die Darlehenspapiere im Wege der internen Abwicklung dem ICSDKonto des empfangenden Kontrahenten zu. Für das Bridge Settlement gelten feste untertägige Fristen.
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5 Liefermanagement
Seite 48 von 56
Abb. 5-1: Bridge Settlement für festverzinsliche Darlehenpapiere, Darlehenseröffnung oben, Darlehensschließung unten
5.4 Kapitalmaßnahmen bei Darlehenspapieren
Im Falle von Kapitalmaßnahmen bei den Darlehenspapieren verbleibt der Darlehensgeber der
wirtschaftliche Eigentümer und ist als solcher berechtigt, die Erträge aus der Kapitalmaßnahme zu
erhalten.
Um diesen „wirtschaftlichen Anspruch“ sicherzustellen, hat der Darlehensgeber immer die Möglichkeit, die
12
Darlehenspapiere vor dem Record Date/Stichtag der Kapitalmaßnahme zurückzufordern. In vielen Fällen
bevorzugen der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer jedoch, die Schließung der
Darlehenstransaktion aufgrund einer Kapitalmaßnahme zu vermeiden.
Deshalb wird der Darlehensgeber gegenüber dem Darlehensnehmer eine Kompensation der Erträgnisse
aus der Kapitalmaßnahme beanspruchen. Diese Kompensation kann in Form eines Barausgleichs
zwischen beiden Parteien, der Aktualisierung eines bestehenden Darlehens oder der Erzeugung eines
neuen Darlehens (Rechte oder neue Anteile) erfolgen.
5.4.1 Rahmenbedingungen im CCP-Modell
Da im CCP-Modell der CCP Darlehensnehmer gegenüber dem Darlehensgeber und Darlehensgeber
gegenüber dem Darlehensnehmer ist, wird der Darlehensgeber gegenüber Eurex Clearingeine
Kompensation seiner „wirtschaftlichen Rechte“ geltend machen.
Derzeit unterscheidet Eurex Clearing zwischen folgenden Arten von Kapitalmaßnahmen:
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Berechtigungstag in einem „Ex Date-Markt“ ist der Extag minus einem Geschäftstag, in einem Record Date-Markt ist der
Berechtigungstag der Record Date (Stichtag).
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5 Liefermanagement
Seite 49 von 56
• Obligatorische Kapitalmaßnahmen:
Eine obligatorische Kapitalmaßnahme wird durch den Vorstand eines Unternehmens eingeleitet und
betrifft alle Aktionäre, die zur Teilnahme an dieser Maßnahme verpflichtet sind.
• Freiwillige Kapitalmaßnahmen:
Bei einer freiwillige Kapitalmaßnahme können die Aktionäre wählen, ob sie teilnehmen möchten. Für
die Durchführung der Kapitalmaßnahme ist eine entsprechende Rückmeldung der teilnehmenden
Aktionäre erforderlich.
• Obligatorische Kapitalmaßnahmen mit Wahlmöglichkeit:
Bei dieser obligatorischen Kapitalmaßnahme haben die Aktionäre die Möglichkeit, sich zwischen
verschiedenen Optionen zu entscheiden.
Eurex Clearing führt die Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen auf Basis folgender Grundsätze durch:
•
Obligatorische Kapitalmaßnahmen werden nach Möglichkeit automatisch verarbeitet. Ist dies nicht
möglich, wird sie den betreffenden Kontrahenten zur manuellen Verarbeitung übermittelt.
•
Eurex Clearing ermöglicht den Marktteilnehmern, alle Arten freiwilliger Kapitalmaßnahmen bilateral
durchzuführen, während die zugrundeliegende Wertpapierdarlehens-Transaktion im CCP-System offen
bleibt.
•
Eurex Clearing übermittelt keine Vorabinformationen zu obligatorischen oder freiwilligen
Kapitalmaßnahmen an die Clearing-Mitglieder weiter.Die Clearing-Mitglieder sollten sich selbst über
anstehende Kapitalmaßnahmen in Bezug auf ihre offenen Wertpapierdarlehens-Transaktion
informieren.
•
Eurex Clearing verarbeitet Kapitelmaßnahmen für die Wertpapierdarlehens-Transaktionen, deren
Wertpapiere am Record Date/Stichtag “offen“ sind und für die Eurex Clearing den Request für das
betreffende Darlehen vor dem Ex-Datum erhalten und noviert hat. Offene Back-loaded Loans müssen
bei der Kompensation nur berücksichtigt werden, wenn das Back-loading vor dem Ex date der
Kapitalmaßnahme erfolgte. Andernfalls ist keine Kompensation erforderlich, da alle finanziellen
Verpflichtungen aus dem bilateralen Wertpapierleihegeschäft vor der Novation zwischen den
bilateralen Parteien auszugleichen sind und somit durch Eurex Clearing nicht berücksichtigt werden.
•
Um Kapitalmaßnahmen rechtzeitig verarbeiten zu können, hat das Darlehensnehmer CM die
erforderlichen Vermögenswerte in Form von Geld und/oder Wertpapieren und das Darlehensgeber CM
das erforderliche Principal Collateral zugunsten Eurex Clearing vorzuhalten.
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5 Liefermanagement
Seite 50 von 56
5.5 Musterfragen
5-001
Eurex Clearing wickelt festverzinsliche Darlehenspapiere über die ICSDs Clearstream Banking Luxemburg
und Euroclear Bank ab.
A: True
B: False
Correct Answer: True
5-002
Welche Aussagen hinsichtlich Kapitalmaßnahmen als Teil des CCP-Service sind richtig?
A: Eurex Clearing führt Kapitalmaßnahmen für Darlehenspapiere und Wertpapiersicherheiten durch.
B: Eurex Clearing führt Kapitalmaßnahmen nur für Darlehenspapiere durch.
C: Eurex Clearing übermittelt den Clearing-Mitgliedern keine Vorabinformationen zu Kapitalmaßnahmen.
D: Der Darlehensnehmer hat die erforderlichen Vermögenswerte in Form von Geld und/oder Wertpapieren
vorzuhalten, um die Kapitalmaßnahme rechtzeitig verarbeiten zu können.
Richtige Antwort: B|C|D
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6 Risikomanagement
Seite 51 von 56
6 Risikomanagement
Für Wertpapierdarlehens-Transaktionen kommt das Risk-Based-Margining von Eurex Clearing zur
Anwendung. Das Risikomanagement für Wertpapierdarlehens-Transaktionen ist in das
Gesamtrisikomanagement von Eurex Clearing eingebunden.
Es muss eine Unterscheidung gemacht werden zwischen dem Principal Collateral zur Besicherung des
Nominalausfallrisikos (Principal Exposures) eines Wertpapierdarlehensgeschäfts oder
Finanzierungsdarlehens und dem Margin Collateral zur Besicherung des zusätzlichen Exposures
gegenüber dem Clearinghaus, das aufgrund möglicher Preisschwankungen der Instrumente entstehen
kann.
6.1 Principal Exposure und Principal Collateral
Die Komponente des Nominalausfallrisikos (Principal Exposure) ist grundsätzlich im WertpapierdarlehensGeschäft enthalten und auf den Marktwert der Darlehenspapiere bezogen.
Darlehenspapiere werden vom Darlehensgeber CM zum Darlehensnehmer CM im Austausch gegen
Sicherheiten für das Darlehen übertragen. Im Falle eines Finanzierungsdarlehens werden zu verleihende
Geldbeträge vom Darlehensgeber CM zum Darlehensnehmer CM im Austausch gegen
Wertpapiersicherheiten übertragen. Diese Sicherheiten werden auch Principal Collateral genannt. Der
Austausch des Principal Collateral stellt eine Seite der Darlehenstransaktion dar und deckt das Risiko einer
Nichtrückgabe der Darlehenspapiere durch das Darlehensnehmer CM (Nominalausfallrisiko / Principal
Exposure).
•
Bei Novation des Darlehens berechnet Eurex Clearing das Principal Exposure auf Grundlage des
aktuellen Marktwerts der Darlehenspapiere. Im Falle von Finanzierungsdarlehen entspricht das
Principal Exposure dem Geldbetrag des Darlehens.
•
Dieses Principal Exposure muss durch das Principal Collateral abgesichert sein. Das Principal
Collateral hängt vom Darlehenstyp ab (Geldsicherheiten oder Wertpapiersicherheiten).
6.1.1 Marktbewertung (Mark-to-Market)
Mit Ausnahme von Finanzierungsdarlehen führt Eurex Clearing täglich eine Neubewertung des zu
besichernden Principal Exposure durch und vergleicht dieses mit dem aktuellen Principal Exposure. Die
Neubewertung erfolgt jeweils am Tagesende (EoD).
Eurex Clearing unterscheidet zwischen den „Gestellten Sicherheiten“ (Current Principal Collateral) und
dem „erforderlichen Sicherheitenbetrag“ (Required Principal Collateral). Während das Current Principal
Collateral dem Betrag an Sicherheiten entspricht, der bereits zwischen dem Darlehensgeber CM und dem
Darlehensnehmer CM ausgetauscht wurde, ergibt sich das Required Principal Collateral aus der
Marktbewertung am Tagesende.
Die Bewertung wird für schwebende Wertpapierdarlehens-Transaktionen (noviert, aber Front-Leg wurde
noch nicht abgewickelt) und offene Wertpapierdarlehens-Transaktionen (Front-Leg wurde abgewickelt)
durchgeführt. Bei schwebenden Wertpapierdarlehens-Transaktionen wird das Required Principal Collateral
während des EoD-Prozesses berechnet, beginnend mit dem Tag der CCP-Novation. Aufgrund der
Anforderungen für die Abwicklung bei Darlehenseröffnung bedeutet das, dass Eurex Clearing den Betrag
des Required Principal Collateral am Geschäftstag vor Abwicklung des Front-Leg berechnet. Bei offenen
Wertpapierdarlehens-Transaktionen wird des Required Principal Collateral für den laufenden Geschäftstag
ebenfalls im Rahmen des EoD-Prozesses an dem jeweils vorhergehenden Geschäftstag berechnet.
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6 Risikomanagement
Seite 52 von 56
Zusätzlich wird die Differenz zwischen Current Principal Collateral und Required Principal Collateral mittels
Instruktion von Eurex Clearing zwischen dem Darlehensnehmer CM und dem Darlehensgeber CM
ausgetauscht.
Das Darlehensnehmer CM und das Darlehensgeber CM sollten sicherstellen, dass ausreichende
Sicherheiten in Geld oder Wertpapieren auf den Konten ihrer jeweiligen Zahlstellen oder Tri-Party
Collateral Agents zur Verfügung stehen.
Zur Berechnung der Principal Exposures werden im Falle von Aktiendarlehen die Marktpreise und Mengen
(Anzahl der Aktien) und bei Darlehen über Festverzinsliche Wertpapiere die Nominalwerte, Marktpreise
sowie die Stückzinsbeträge genutzt.
Wenn sich Darlehensgeber CM und Darlehensnehmer CM bei ihrer (ihren) WertpapierdarlehensTransaktion(en) auf einen Aufschlag geeignet haben, wird das Principal Exposure dementsprechend
berechnet. Sollte die Währung der Geldsicherheiten von der Nominalwährung der Darlehenspapiere
abweichen, wendet Eurex Clearing den entsprechenden Wechselkurs auf die Geldsicherheiten an.
6.1.2 Behandlung von Geldsicherheiten
Bei Darlehen gegen Geldsicherheiten wird das Principal Collateral durch einen entsprechenden Geldbetrag
besichert.
Während der Eröffnung und Schließung des Darlehens erfolgt der Austausch der Geldsicherheiten
zwischen dem Darlehensnehmer CM und dem Darlehensgeber CM über Eurex Clearing für jede einzelne
Wertpapierdarlehens-Transaktion.
Während der Laufzeit eines Darlehens führt Eurex Clearing am Tagesende eine Marktbewertung für die
Darlehenspapiere durch, um das Required Principal Collateral (Variation Margin) anzupassen. Dieses
Verfahren stellt sicher, dass die Wertpapierdarlehens-Transaktion mit dem täglichen Abrechnungspreis neu
bewertet wird. Die Differenz zwischen den Abrechnungspreisen des laufenden und des vorherigen Tages
schlägt sich in den täglichen Ausgleichszahlungen nieder.
𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉 − 𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀 =
�
𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 𝐷𝐷𝐷𝐷𝐷𝐷𝐷𝐷𝐷𝐷ℎ𝑒𝑒𝑒𝑒
(𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶 − 𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶)
Bitte beachten: Diese Berechnung hängt nicht mit der Variation Margin für Futures im Rahmen des RiskBased-Margining zusammen.
Die entsprechenden Zahlungen zur Anpassung des Principal Exposurewerden für jede einzelne
Wertpapierdarlehens-Transaktion berechnet und zur Abwicklung auf Netto-/aufgerechneter Basis mit
Wertstellung am nächsten Geschäftstag angewiesen.
6.1.3 Behandlung von Wertpapiersicherheiten
Bei Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten muss das Principal Exposure durch bestimmte Wertpapiere
des Principal Collateral abgedeckt werden. Eurex Clearing kooperiert im Rahmen ihres Service für die
Verwaltung der Wertpapiersicherheiten mit den Tri-Party Collateral Agents Clearstream Banking
Luxemburg und Euroclear Bank.
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Securities Lending
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Das Darlehensgeber CM und das Darlehensnehmer CM müssen sich auf die Nutzung desselben Tri-Party
Collateral Agents, d. h. entweder Clearstream Banking Luxemburg (CBL) oder Euroclear Bank (EB)
verständigen. Eine übergreifende Besicherung (Cross-Collateralization) zwischen den Tri-Party Collateral
Agents wird nicht unterstützt.
Der Tri-Party Collateral Agent verwaltet das Principal Collateral auf Grundlage der durch Eurex Clearing
errechneten und übermittelten Principal Exposure Daten. Im Rahmen dieser Dienstleistung wenden die TriParty Collateral Agents die Standard-Zulässigkeitskriterien von Eurex Clearing an (Eurex Clearing
Standard Eligibility Set). Sicherheitenempfänger (Darlehensgeber CM) können ihre Zulässigkeitsprofile
weiter individuell anpassen und restriktiver handhaben als die vorgegebenen Standard-Zulässigkeitsprofile
von Eurex Clearing.
Während der Darlehenseröffnung wird das Principal Exposure per Instruktion gegenüber den Tri-Party
Collateral Agents unter Verwendung einer Darlehens- und Exposure-Kennziffer sowohl für den Empfänger
der Sicherheiten (das Darlehensgeber CM) als auch für den Sicherheitengeber (das Darlehensnehmer CM)
angewiesen. Der Tri-Party Collateral Agent ordnet der Instruktion von Eurex Clearing eine eindeutige
Exposure-Referenz zu. Der Tri-Party Collateral Agent bestätigt die Zuordnung und Verbuchung des
Principal Collateral (zur Besicherung des Principal Exposure). Der Tri-Party Collateral Agent nimmt das
CCP-Exposure in seine Standard Reports für den Empfänger der Sicherheiten (das Darlehensgeber CM)
und den Sicherheitengeber (den Darlehensnehmer CM) auf. Im Report TL750 (Exposure Reference) weist
Eurex Clearing die aktuellen CCP-Darlehenskennziffern und die dazugehörigen Exposure-Kennziffern des
jeweiligen Tri-Party Collateral Agents aus.
Während der Laufzeit eines Darlehens wird das verlangte Principal Exposure täglich neu berechnet und mit
dem aktuellen Principal Exposure des Vortages verglichen.
Wenn sich eine Differenz ergibt, wird das neue Principal Exposure von Eurex Clearing am nächsten
Morgen dem Tri-party Collateral Agent angewiesen, wobei dieselben Darlehens- und Exposure-Kennziffern
genutzt werden wie bei der Darlehenseröffnung.
Das Required Principal Collateral muss vom Tri-Party Collateral Agent erfolgreich verbucht und bestätigt
werden, bevor Eurex Clearing weitere Requests, z. B. durch das Darlehensnehmer CM veranlasste
(teilweise) Rückgaben oder zwangsweise Rückführungen, verarbeiten kann.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Bewegungen von Principal Collateral auf Bruttobasis für jede einzelne
Wertpapierdarlehens-Transaktion ausgeführt werden, d. h. es erfolgt keine Verrechnung des Principal
Collateral durch Eurex Clearing.
6.2 Additional Exposure und Margin-Collateral
Margin Collateral wird Eurex Clearing zur Verfügung gestellt und deckt das Additional Exposure des
zentralen Kontrahenten ab. Wertpapierdarlehens-Transaktionen schließen die Verpflichtung ein,
Darlehenspapiere und Principal Collateral (sofern übertragen) zurückzuliefern. Dieses Risiko muss durch
13
Margin besichert werden .
Das „Additional Exposure“ (zusätzliches Risiko) ist integraler Bestandteil des Service von Eurex Clearing
und bezieht sich auf das Risiko von Preisschwankungen der betreffenden Positionen.
13
Nebem dem Margining der Darlehenspapiere und Nominalsicherheiten gilt das Margining auch für Leihegebühren, Rabatte und
Dividendenzahlungen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in den Eurex Clearing’s Clearing-Bedingungen.
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Während der Laufzeit des Darlehens wird das zusätzliche Risiko mittels der Risk-based-MarginingMethode von Eurex Clearing berechnet (siehe Kapitel 5.1 des Vorbereitungsmaterials für den Clearer-Test
im Basismodul). Dabei werden beide Legs der Wertpapierdarlehens-Transaktion berücksichtigt: die
Bereitstellung der Darlehenspapiere und die Bereitstellung des Principal Collateral.
•
Das zusätzliche Risiko wird von Eurex Clearing zeitnah untertägig (ca. alle 10 Minuten) zur
Absicherung der sich aus der Wertpapierdarlehens-Transaktion ergebenden Verpflichtungen zur
Rücklieferung der Darlehenspapiere oder des geliehenen Geldbetrages und des Principal Collateral,
berechnet.
•
Die Margin-Anforderung entspricht der Höhe der potenziellen Verluste, die im Falle einer Auflösung der
Positionen eintreten würden.
•
Das Margin Collateral verbleibt stets bei Eurex Clearing. Es gibt einen Margin-Collateral-Pool, der alle
Anlageklassen abdeckt. Margin-Anforderungen für Wertpapierdarlehens-Transaktionen können gegen
Margin-Anforderungen anderer Anlageklassen (d .h. Aktien und Anleihen des Kassamarkts)
aufgerechnet werden. Das Margin Collateral kann entsprechend den Zulässigkeitsbestimmungen von
Eurex Clearing in Form von Geld oder Wertpapieren gestellt werden. Margin Collateral kann über die
von Eurex Clearing dafür vorgesehenen Zahl- bzw. Abwicklungsstellen zur Verfügung gestellt werden.
6.2.1 Auswirkungen der Marktbewertung am Tagesende
Während der Marktbewertung (Mark-to-Market) berücksichtigt Eurex Clearing in der Margin-Berechnung
das neu berechnete Principal Exposure, sobald die Zahlungen der Variation-Margin (für Darlehen gegen
Geldsicherheiten, siehe Kapitel 6.1.2) angewiesen wurden oder die Anpassung des Principal Collateral (für
Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten, siehe Kapitel 6.1.3) durch den Tri-Party Collateral Agent bestätigt
wurde.
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6.3 Musterfragen
Bitte verwenden Sie zur Beantwortung der folgenden Fragen auch Kapitel 2.4, WertpapierdarlehensTransaktionstypen und Kapitel 4, Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen:
6-001
Darlehenspapiere werden im Austausch gegen Darlehenssicherheiten vom Darlehensgeber CM auf den
Darlehensnehmer CM übertragen. Die Darlehenssicherheiten werden als Principal Collateral bezeichnet.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
6-002
Welche Aussage über die Marktbewertung (Mark-to-Market) von Eurex Clearing ist falsch?
A: Die Bewertung erfolgt nur für novierte Wertpapierdarlehens-Transaktionen, deren Front-Leg noch nicht
abgewickelt wurde (schwebende Wertpapierdarlehens-Transaktion).
B: Sie wird am Ende des Tages durchgeführt.
C: Sie beruht auf dem aktuellen Marktwert der Darlehenspapiere.
D: Das „required Principal Collateral“ ergibt sich aus der Bewertung am Tagesende.
Richtige Antwort: A
6-003
Werden die Wertpapiersicherheiten zugunsten des Darlehensgeber verpfändet, muss der
Darlehensgeber...
A: dem CCP die Margin bereitstellen.
B: dem Darlehensnehmer die Margin bereitstellen.
C: dem CCP keine Margin bereitstellen.
D: dem Darlehensgeber mit Spezieller Darlehensgeber-Lizenz die Margin bereitstellen.
Richtige Antwort: C
6-004
Welche Aussagen über das Sicherheitenmanagement bei Tri-Party Collateral Agents (TCPAs) sind richtig?
A: Eurex Clearing kooperiert für das Management von Wertpapiersicherheiten für WertpapierdarlehensTransaktion mit TPCAs.
B: Der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer müssen sich darauf verständigen, denselben TPCA zu
nutzen.
C: Eine übergreifende Besicherung (Cross-Collateralization) zwischen den Tri-Party Collateral Agents ist
möglich.
D: Der TPCA verwaltet das Principal Collateral auf Grundlage der von Eurex Clearing berechneten und
übermittelten Principal Exposure-Daten.
Richtige Antwort: A|B|D
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6-005
Welche Aussage ist in Bezug auf das Additional Exposure (zusätzliche Risiko) falsch?
A: Das Additional Exposure wird mittels der Risk-based-Margining-Methode berechnet.
B: Es werden beide Legs der Wertpapierdarlehens-Transaktion berücksichtigt: die Lieferung der
Darlehenspapiere und die Lieferung des Principal Collateral.
C: Das Additional Exposure wird mittels der Prisma-Methode (Portfolio-based Margining) berechnet.
D: Das Additional Exposure wird zeitnah untertägig berechnet.
Richtige Antwort: C
6-006
Das Additional Exposure (das zusätzliche Risiko) muss durch Margin Collateral gedeckt werden.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig