Requirement SpecificationTemplate
Transcription
Requirement SpecificationTemplate
Qualifizierter Clearing-Mitarbeiter („Qualified Clearing Staff“ – QCS) Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Securities Lending Eurex Clearing AG Juli 2015 © Eurex 2015 Die Deutsche Börse AG (DBAG), die Clearstream Banking AG (Clearstream), die Eurex Frankfurt AG, die Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) sowie die Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds) und die Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) sind gemäß deutschem Recht eingetragene Kapitalgesellschaften. Die Eurex Zürich AG ist eine gemäß schweizerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die Clearstream Banking S.A. ist eine gemäß luxemburgischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die U.S. Exchange Holdings, Inc. und die International Securities Exchange Holdings, Inc. (ISE) sind gemäß amerikanischem Recht eingetragene Aktiengesellschaften. Die Trägergesellschaft der Eurex Deutschland ist die Eurex Frankfurt AG (Eurex). Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG werden nachfolgend als die „Eurex-Börsen“ bezeichnet. Das gesamte geistige Eigentum, geschützte und andere Rechte sowie Rechtsstellungen an dieser Publikation und ihrer Thematik (mit Ausnahme bestimmter, unten aufgeführter Handels- und Dienstleistungsmarken) stehen im Eigentum der DBAG und ihrer verbundenen Unternehmen; dazu gehören unter anderem alle Patente, eingetragenen Gebrauchsmuster, Urheberrechte sowie Handels- und Dienstleistungsmarkenrechte. Obwohl bei der Erstellung dieser Publikation angemessene Sorgfalt darauf verwendet wurde, deren Einzelheiten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig und nicht irreführend darzustellen, geben DBAG, Clearstream, Eurex, Eurex Clearing, Eurex Bonds, Eurex Repo sowie die Eurex-Börsen und ihre jeweiligen Angestellten und Vertreter (a) keine ausdrücklichen oder impliziten Zusicherungen oder Gewährleistungen im Hinblick auf die in dieser Publikation enthaltenen Informationen ab; dies gilt unter anderem für jegliche stillschweigende Gewährleistung der allgemeinen Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch oder der Eignung zu einem bestimmten Zweck sowie für jegliche Gewährleistung im Hinblick auf die Genauigkeit, Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und sind (b) in keinem Fall verantwortlich oder haftbar für die Verwendung oder den Gebrauch der in dieser Publikation enthaltenen Informationen unter jedweden Umständen, unter anderem in Verbindung mit dem Abschluss von Geschäften oder sonstigen Zwecken, oder für etwaige in dieser Publikation enthaltene Fehler oder Auslassungen. Diese Publikation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung bzw. kein Angebot und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Anlagewerten oder zum Abschluss sonstiger Geschäfte dar. Diese Publikation ist nicht für Werbezwecke bestimmt, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Alle Beschreibungen, Beispiele und Berechnungen in dieser Publikation dienen lediglich der Veranschaulichung. Eurex und Eurex Clearing bieten Teilnehmern der Eurex-Börsen bzw. Clearing-Mitgliedern von Eurex Clearing Dienstleistungen direkt an. Diejenigen, welche die über die Eurex-Börsen erhältlichen Produkte handeln oder solche Produkte anderen anbieten und verkaufen möchten oder die in den Besitz einer Clearing-Lizenz von Eurex Clearing gelangen möchten, um an den durch Eurex Clearing angebotenen Clearing-Verfahren teilzunehmen, sollten im Vorfeld die rechtlichen und regulatorischen Erfordernisse der für sie geltenden Rechtsordnungen sowie die mit den entsprechenden Produkten verbundenen Risiken berücksichtigen. Eurex-Derivate stehen derzeit nicht zum Angebot, Verkauf oder Handel in den Vereinigten Staaten oder durch Steuerbürger der Vereinigten Staaten zur Verfügung (Ausnahmen: EURO STOXX 50® Index Futures, EURO STOXX® Select Dividend 30 Index Futures, EURO STOXX® Index Futures, EURO STOXX® Large/Mid/Small Index Futures, STOXX® Europe 50 Index Futures, STOXX® Europe 600 Index Futures, STOXX® Europe 600 Banks/Industrial Goods & Services/Insurance/Media/Travel & Leisure/Utilities Futures, STOXX® Europe Large/Mid/Small 200 Index Futures, Dow Jones Global Titans 50 IndexSM Futures (EUR & USD), DAX®/MDAX®/TecDAX® Futures, SMIM® Futures, SLI Swiss Leader Index® Futures sowie Eurex Inflations-/Rohstoff-/Wetter/Immobilien- und Zinsderivate). Handels- und Dienstleistungsmarken Buxl®, DAX®, DivDAX®, eb.rexx®, Eurex®, Eurex Bonds®, Eurex Repo®, Eurex Strategy WizardSM, Euro GC Pooling®, FDAX®, FWB®, GC Pooling®, GCPI®, MDAX®, ODAX®, SDAX®, TecDAX®, USD GC Pooling®, VDAX®, VDAX-NEW® und Xetra® sind eingetragene Handelsmarken der DBAG. Phelix Base® und Phelix Peak® sind eingetragene Handelsmarken der European Energy Exchange AG (EEX). Die Dienstleistungsmarken MSCI Russia und MSCI Japan sind ausschließliches Eigentum der MSCI Barra. RDX® ist eine eingetragene Handelsmarke der Vienna Stock Exchange AG. IPD UK Annual All Property Index ist eine eingetragene Handelsmarke der Investment Property Databank Ltd. IPD und besitzt eine Lizenz zur Verwendung durch Eurex für Derivatezwecke. SLI®, SMI® und SMIM® sind eingetragene Handelsmarken der SIX Swiss Exchange AG. Die STOXX® Indizes, die darin enthaltenen Daten und die im Indexnamen verwendeten Handelsmarken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber. Die auf den STOXX®-Indizes beruhenden Eurex-Derivate werden in keiner Weise von STOXX und ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben, und weder STOXX noch deren Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendeine Haftung. Dow Jones, der Dow Jones Global Titans 50 IndexSM und die Dow Jones Sector Titans IndizesSM sind Dienstleistungsmarken der Dow Jones & Company, Inc. Der Dow Jones-UBS Commodity IndexSM und alle zugehörigen Sub-Indizes sind Dienstleistungsmarken der Dow Jones & Company, Inc. und der UBS AG. Alle auf diesen Indizes beruhenden Derivate werden nicht von der Dow Jones & Company, Inc. oder der UBS AG gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben, und die Parteien sichern in keiner Weise die Ratsamkeit eines Handels mit solchen Produkten oder der Anlage in solche Produkte zu. Sämtliche Verweise auf Preise aus dem Fixing am Londoner Gold- und Silbermarkt erfolgen mit Erlaubnis von The London Gold Market Fixing Limited und The London Silver Market Fixing Limited, die der Klarheit halber keinerlei Beteiligung an einem zugrunde liegenden Produkt und keinerlei Verantwortung für ein zugrunde liegendes Produkt übernehmen, auf das sich die Fixing-Preise ggf. beziehen. PCS® und Property Claim Services® sind eingetragene Handelsmarken der ISO Services, Inc. Korea Exchange, KRX, KOSPI und KOSPI 200 sind eingetragene Handelsmarken der Korea Exchange Inc. BSE und SENSEX sind Handels-/Dienstleistungsmarken der Bombay Stock Exchange (BSE). Alle sich daraus ergebenden gesetzlichen oder sonstigen Rechte liegen vollständig bei der BSE. Jede Verletzung obiger Bestimmungen stellt einen Verstoß gegen indisches Recht und einschlägig geltende internationale Verträge dar. Die Namen sonstiger Gesellschaften und Produkte Dritter können Handels- oder Dienstleistungsmarken ihrer jeweiligen Eigentümer sein. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juni 2015 Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 56 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 Änderungen des Vorbereitungsmaterials für den Clearer-Test 5 Abkürzungen und Glossar 6 1 Einleitung 10 1.2 11 Ansprechpartner/Anmeldung 2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen 12 2.1 Darlehensinstrumente und Flow-Provider 14 2.2 Teilnahme und Zuständigkeiten 15 2.3 Erfassung und Novation von Wertpapierdarlehens-Geschäften 17 2.4 Darlehens-Transaktionstypen 18 2.4.1 Darlehen gegen Geldsicherheiten, Darlehen gegen Cash Pool 19 2.4.2 (Finanzierungs-) Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten 19 2.5 Musterfragen 21 3 Clearing-Bedingungen 22 3.1 Allgemeine Bestimmungen 22 3.2 Clearing-Lizenz 22 3.2.1 Erteilung einer Clearing-Lizenz 22 3.2.2 Voraussetzungen für die Erteilung von Clearing-Lizenzen 23 3.2.3 Voraussetzungen für die Erteilung einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz 23 3.3 24 Abschluss von Transaktionen 3.3.1 Novation 24 3.3.2 Novationsgrundsätze und –kriterien, Annulierungen 25 3.4 Margin-Verpflichtung 25 3.5 Musterfragen 26 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen 27 4.1 30 Eröffnung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion 4.1.1 Einzugs- und Verteilungsphase 30 4.1.2 Außerordentliche Verarbeitung 30 4.2 Back-loading von Wertpapierdarlehens-Transaktion 31 4.3 Annullierung von Wertpapierdarlehens-Transaktionen 31 4.4 Allocation View versus Street View 32 4.5 Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen 33 4.6 Rückgabe eines Darlehens mit offener Laufzeit 33 4.6.1 Standard Return Request 34 4.6.2 Außerordentliche Rückgabeverarbeitung 34 4.6.2.1 Verspätete Lieferung von Darlehenspapieren 34 4.6.2.2 Verspätete Lieferung von Geldsicherheiten 35 Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juni 2015 Inhaltsverzeichnis Seite 4 von 56 4.6.2.3 Verspätete Lieferung von Wertpapiersicherheiten 35 4.6.2.4 Zwangsweise Rückführung von Wertpapierdarlehens-Transaktionen bei Fälligkeit festverzinslicher Darlehenspapiere 35 4.7 Rückgabe eines Darlehens mit fester Laufzeit 36 4.7.1 Standard-Rückgabeverarbeitung 36 4.7.1.1 36 Einzugs- und Verteilungsphase 4.7.2 Außerordentliche Rückgabeverarbeitung 37 4.8 37 Rückforderung eines Darlehens (Recall Request) 4.8.1 Standard Recall Request 39 4.8.2 Außerordentliche Rückforderungsverarbeitung 39 4.9 39 Buy-in-Verfahren 4.9.1 Ausführung zwangsweiser Rückführungen (Forced Returns) 40 4.9.2 Buy-in Auction 40 4.10 Neufestlegung von Darlehenskonditionen (Re-Rate) 41 4.11 Return Do Not Instruct Request 41 4.12 Leihegebühren und Erstattungen 42 4.13 Reports 44 4.14 Musterfragen 45 5 Liefermanagement 47 5.1 Abwicklung von Aktien-Darlehenspapieren am Heimatmarkt 47 5.2 Abwicklung festverzinslicher Darlehenspapiere im internationalen Markt 47 5.3 Bridge Settlement für festverzinsliche Darlehenspapiere 47 5.4 Kapitalmaßnahmen bei Darlehenspapieren 48 5.4.1 Rahmenbedingungen im CCP-Modell 48 5.5 50 Musterfragen 6 Risikomanagement 51 6.1 51 Principal Exposure und Principal Collateral 6.1.1 Marktbewertung (Mark-to-Market) 51 6.1.2 Behandlung von Geldsicherheiten 52 6.1.3 Behandlung von Wertpapiersicherheiten 52 6.2 53 Additional Exposure und Margin-Collateral 6.2.1 Auswirkungen der Marktbewertung am Tagesende 54 6.3 55 Musterfragen Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 Änderungen des Vorbereitungsmaterials für den Clearer-Test Seite 5 von 56 Änderungen des Vorbereitungsmaterials für den Clearer-Test Datum Neue Version Kapitel Änderungen Juli 2015 2.0 2, 3 und 4 Finanzierungsdarlehn (EUR, USD) aufgenommen 5 und 6 überarbeitet Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 Abkürzungen und Glossar Seite 6 von 56 Abkürzungen und Glossar Abkürzung Bedeutung Agent Lender Ein im Wertpapierleihemarkt agierender Dienstleister, sowie Kontoinhaber und/oder Verwalter. Der Agent Lender (AL) agiert als Vertreter (Agent) für den Beneficial Owner mit Specific Lender License oder den Beneficial Owner mit einer vollen Clearing-Mitgliedschaft. Allocation View Sofern Eurex Clearing ein Wertpapierdarlehens-Geschäft noviert und ein Agent Lender als Kontoführer für mehrere Beneficial Owner agiert, von denen jeder eine Spezielle Darlehensgeber-Lizenz besitzt, hat der Agent Lender einzelne Transaktionen bereitzustellen. Diese Informationstiefe wird als „Allocation View“ bezeichnet. Back-loaded Loans Einbeziehung bereits abgeschlossener Wertpapierdarlehens-Geschäfte: Bereits abgeschlossene Wertpapierdarlehens-Geschäften können in das CCP-System einbezogen, d. h. zur weiteren Verarbeitung an Eurex Clearing übermittelt werden, nachdem die Abwicklung des Front-Leg bereits außerhalb von Eurex Clearing erfolgt ist. Die Clearing-Bedingungen bezeichnen diese Geschäfte als „Valutierte Ursprüngliche Wertpapierdarlehens-Geschäfte“ Beneficial Owner Verleiher von Darlehensvermögenswerten, der entweder über eine Specific Lender License oder eine volle Clearing-Mitgliedschaft verfügt. Der Beneficial Owner verbleibt wirtschaftlicher Eigentümer der verliehenen Wertpapiere und ist als solcher berechtigt, die Erträge aus Kapitalmaßnahmen zu erhalten. Broker Dealer Üblicherweise ein Darlehensnehmer, der im Auftrag eines Hedge Fonds handelt BYI Buy-in Request CBF Clearstream Banking Frankfurt, ein CSD CBF(I) Clearstream Banking International, ein (I)CSD CBL Clearstream Banking Luxemburg, ICSD und TPCA CCP Central Counterparty / Zentraler Kontrahent CET Mitteleuropäische Zeit CHF Schweizer Franken CNC Request zur Annullierung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion Collateral Sicherheiten: Principal- und Margin-Collateral CSD Central Securities Depository / Zentralverwahrer Darlehen mit offener Laufzeit Im Gegensatz zu einem Darlehen mit fester Laufzeit besitzt ein Darlehen mit offener Laufzeit keinen speziellen Erfüllungstag für das Term-Leg Darlehensgeber Marktteilnehmer an einer Wertpapierdarlehens-Transaktion, der Wertpapiere Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 Abkürzungen und Glossar Seite 7 von 56 Abkürzung Bedeutung für einen bestimmten Zeitraum an einen Darlehensnehmer verleiht, wobei er Principal Collateral als Deckung erhält und die Darlehenspapiere am Ende der betreffenden Transaktion zurückerhält Darlehensgeber CM Als Darlehensgeber handelndes Clearing-Mitglied Darlehensnehmer Marktteilnehmer in einer Wertpapier-Darlehenstransaktion, der Wertpapiere für einen bestimmten Zeitraum von einem Darlehensgeber erhält/leiht, wobei er deren Wert durch Principal Collateral besichert und die Darlehenspapiere nach Ende der betreffenden Transaktion zurückgibt Darlehensnehmer CM Als Darlehensnehmer handelndes Clearing-Mitglied Darlehensvermögenswerte Verliehene Wertpapiere oder verliehene Geldbeträge in Wertpapierdarlehens-Transaktionen werden gemeinschaftlich als Darlehensvermögenswerte bezeichnet DvP Lieferung gegen Zahlung EB Euroclear Bank, ein ICSD und TPCA EoD Tagesende: Bezieht sich im Rahmen des Reporting auch auf eine Gruppe von Reports, die am Ende des Tages erstellt werden EoM Monatsende EONIA Euro Over Night Index Average, eine zur Erstattungsberechnung genutzte Benchmark Erfüllungstag Von Darlehensnehmer und Darlehensgeber anfänglich vereinbarter Erfüllungstag Erfüllungstag FrontLeg Tag der Darlehenseröffnung Erfüllungstag TermLeg Tag der Darlehensbeendigung (und -rückgabe) ESES Euroclear-Abwicklung für Wertpapiere der Euronext-Zone ETF Exchange-Traded Fund EUR Euro Eurex Repo-SecLend Market Ein Markt für den Handel von Wertpapierdarlehens-Transaktionen, der auch als TPFP fungiert EURIBOR Euro Interbank Offered Rate, eine zur Erstattungsberechnung genutzte Benchmark Finanzierungsdarlehen Spezieller Darlehenstyp, bei dem der Darlehensgeber Geld (EUR oder USD) gegen an ihn verpfändete Wertpapiersicherheiten zur Verfügung stellt. Finanzierungsdarlehen (Finanzierungsgeschäfte) sind nur mit fester Laufzeit möglich. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 Abkürzungen und Glossar Seite 8 von 56 Abkürzung Bedeutung Fixed-Term Loan Darlehen mit festgelegtem Abwicklungstag des Term-Leg (Darlehen mit fester Laufzeit) FoP Free of payment / Lieferung frei von Zahlung Front-Leg Austausch der Darlehensvermögenswerte gegen Nominalsicherheiten bei Eröffnung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion. HMRC Her Majesty's Revenue and Customs (HMRC), eine nichtministerielle, für die Erhebung von Steuern zuständige britische Regierungsbehörde ICSD Internationaler Zentralverwahrer ISIN Internationale Wertpapieridentifikationsnummer Margin-Collateral Sicherheiten zur Abdeckung der Margin-Anforderung von Eurex Clearing Margin-Markup Aufschlag, der zur Berechnung der Leihgebühr (Zinsen) verwendet wird (Margin) Mark-to Market (MtM) Berechnung zur Anpassung des Werts der Sicherheiten an den aktuellen Marktwert der Darlehenspapiere im Risikomanagement Novation Prozess während der Darlehenseröffnung, in dem Eurex Clearing rechtlich als Kontrahent zwischen den Darlehensgeber und den Darlehensnehmer tritt Offene WertpapierdarlehensTransaktion Wertpapierdarlehens-Transaktion nach erfolgreicher Abwicklung des FrontLeg (Eröffnung) und vor dessen Schließung (Rückgabe) OTC Over-the-Counter (außerbörslich) Pirum Pirum Systems Limited; Abstimmungsplattform für Leihegeschäfte. Siehe auch TPFP PoA Power of Attorney / Vollmacht Principal Collateral Darlehenssicherheiten (Nominalsicherheiten) REC Recall Request / Rückforderung RET Return Request / Rückgabe RNI Return Do Not Instruct Request RRT Re-Rate Request / Neufestlegung RTS Real Time Settlement / Echtzeitabwicklung S Settlement Date / Erfüllungstag SDS Same Day Settlement / Abwicklung am selben Tag Schwebende WertpapierdarlehensTransaktion Wertpapierdarlehens-Transaktion bei Eurex Clearing, die auf die Abwicklung des Front-Leg wartet Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 Abkürzungen und Glossar Seite 9 von 56 Abkürzung Bedeutung SIX SIS Nationaler Zentralwahrer (CSD) des Schweizer Finanzmarkts und Internationaler Zentralverwahrer (ICSD) SLL Specific Lender License; Spezielle Clearing-Mitgliedschaft im Securities Lending-Markt. Halter einer Specific Lender License SLL ist es nur erlaubt, ihre eigenen Verleihgeschäfte (Lending Transactions) abzuwickeln (CM beschränkt auf Verleihegeschäfte). Street View Während ihrer bilateralen Verhandlungen einigen sich der Agent Lender und der Broker Dealer auf ein das Gesamtvolumen umfassendes Darlehen. Diese Informationstiefe wird „Street View“ genannt. SWIFT Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Gesellschaft für weltweite Interbank-Finanzkommunikation) T Trading Date / Handelstag, wird zur Berechnung von Zeiträumen in Bezug auf den Handelstag des Darlehens verwendet Term-Leg Rücktausch der Darlehensvermögenswerte gegen Nominalsicherheiten bei Schließung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion. TPFP Third-Party-Flow-Provider, fungiert als Schnittstelle zwischen Eurex Clearing und den Wertpapierleihe-Teilnehmern Alle Transaktionen mit Eurex Clearing laufen über einen TPFP TPCA Tri-Party Collateral Agent / Dienstleistungsanbieter im Rahmen des Collateral Managements USD US-Dollar VBK Voluntary Back-Load Request (Die Vertragspartner können eine Back-loadInstruktion senden, für den Fall, dass sie das Wertpapierdarlehen offen halten wollen ohne Rücklieferung der Darlehenspapiere des existierenden Darlehens.) WDL Widerruf, auf BYI, RET und REC anwendbar Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 1 Einleitung Seite 10 von 56 1 Einleitung Das Handbuch dient der Vorbereitung auf das Marktmodul Securities Lending des Clearer-Tests. Es bietet eine Zusammenfassung von Dokumenten, die für diesen Test relevant sind. Es beschreibt den Clearing Prozess mit seinen unterschiedlichen Leistungen und enthält Musterfragen für den Test. Zusätzlich finden Sie im Text Verweise auf Quellenangaben und das Vorbereitungsmaterial für das Basismodul als Ergänzung zu den jeweiligen Themen, wenn Sie an detaillierten Informationen interessiert sind. Diese Verweise sind jedoch nicht prüfungsrelevant. Die jeweils aktuelle Version des Leitfadens finden Sie unter: www.deutsche-boerse.com/qcs_qbo. Bitte beachten Sie, dass regelmäßige Aktualisierungen stattfinden. 1.1 Aufbau des Tests, Fragetypen und Bewertung Der Clearer-Test Marktmodul Securities Lending ist ein elektronischer Test, in dem mittels eines Computerprogramms für jeden Testkandidaten individuell per Zufallsgenerator 15 Fragen aus einem Gesamtfragenpool ausgewählt werden. Der Test kann in deutscher und englischer Sprache abgelegt werden. Der Test umfasst drei verschiedene Fragetypen: • Richtig/Falsch (TF) 2 Punkte • Multiple Choice (MC) 2 Punkte • Multiple Response/mehrere Antworten möglich (MR) 4 Punkte MC/MR-Fragen ohne Antwort werden nicht gewertet (0 Punkte). Bei MR-Fragen können sowohl eine als auch mehrere Antworten richtig sein. Zur Bewertung der Fragen wird folgende Methode angewandt: • für die Kennzeichnung der richtigen Antwort und die Nichtkennzeichnung der falschen Antwort gibt es einen Punkt • für die Kennzeichnung der falschen Antwort und die Nichtkennzeichnung der richtigen Antwort wird ein Punkt abgezogen Somit können 4, 2 oder 0 Punkte erreicht werden; ein negatives Ergebnis ist nicht möglich. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Zahl und Art der Fragen, die pro Thema ausgewählt werden: Nr. Thema TF MC MR Zahl der Fragen 1. Produktübersicht 1 1 1 3 2. Clearing-Bedingungen 1 1 - 2 3. Lifecycle Management von Darlehen 3 1 3 7 4. Liefermanagement 1 - 1 2 5. Risiko- und Sicherheitenmanagement 2 3 1 6 Gesamt 8 6 6 20 Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 1 Einleitung Seite 11 von 56 Zum erfolgreichen Bestehen müssen mindestens 75% der Gesamtpunktzahl erreicht werden, hierfür stehen dem Testkandidaten 20 Minuten Zeit für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung. 1.2 Ansprechpartner/Anmeldung Wir weisen darauf hin, dass gemäß den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing jedes Clearing-Mitglied mindestens einen ausreichend qualifizierten Mitarbeiter (QCS) haben muss. Dieser QCS muss den Clearer-Test bestanden haben, der sich aus dem Basismodul und einem Marktmodul für die jeweilige Clearing-Lizenz zusammensetzt. Termine (auch eine individuelle Online-Prüfung ist möglich) und weitere Informationen zu den Modulen der Clearer-Tests finden Sie unter folgendem Link: www.deutsche-boerse.com/qcs_qbo Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Capital Markets Academy gerne zur Verfügung: Capital Markets Academy der Deutsche Börse Gruppe Tel.: +49 69 211 13767 Fax: +49 69 211 13763 Homepage: http:// deutsche-boerse.com/cma E-Mail: academy@deutsche-boerse.com Um sich als QCS anzumelden, nutzen Sie bitte die elektronische Zulassungsverwaltung (eXAS). Der eXAS-Service findet sich im Mitglieder-Bereich der Webseite von Eurex Clearing oder unter folgendem Link: member.eurexclearing.com. Bei Fragen in Bezug auf den Zugang zur „Member Section“ wenden Sie sich bitte an das Member Section Team unter +49-(0) 69-2 11-1 78 88 oder per E-Mail an member.section@deutsche-boerse.com. Alle Fragen zu Funktionen von eXAS beantworten Ihnen die folgenden Member Services & Admission Teams: Standort Telefon E-Mail Zürich +41-(0) 58-8 54-29 42 eurexzuerichag@eurexchange.com Paris +33 (0) 155- 27-67 67 paris.admission@deutsche-boerse.com London +44 (0) 207-8 62-71 65 uktraderadmission@deutsche-boerse.com Chicago +1-312-5 44-11 50 customer.support.chicago@deutsche-boerse.com Frankfurt +49 (0) 69-2 11-1 16 40 person.admission@deutsche-boerse.com Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen Seite 12 von 56 2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen Eine Wertpapierdarlehens-Transaktion im bilateralen Markt ist eine Vereinbarung zwischen einem Darlehensgeber (Verleiher der Wertpapiere) und einem Darlehensnehmer (Entleiher der Wertpapiere) zur Übertragung von Wertpapieren auf besicherter Basis. Ein Wertpapierdarlehens-Geschäft besteht aus: • der Eröffnung (Front-Leg): d. h. der Übertragung der Wertpapiere vom Darlehensgeber auf den Darlehensnehmer und die Übertragung der Sicherheiten vom Darlehensnehmer zum Darlehensgeber • der Schließung (Term-Leg): d. h. der Rückübertragung der Wertpapiere vom Darlehensnehmer auf den Darlehensgeber und die Rückübertragung der Sicherheiten vom Darlehensgeber zum Darlehensnehmer. Sicherheiten können in Geld oder Wertpapieren gestellt werden. Wertpapierdarlehens-Transaktionen können entweder Darlehen mit offener Laufzeit (Open Term Loans) oder mit fester Laufzeit (Fixed Term Loans) sein. Im Falle von Darlehen mit offener Laufzeit haben sich der Verleiher und der Entleiher bei Vertragsschluss nicht auf einen festen Rückgabetermin geeinigt. Im Falle von Darlehen mit fester Laufzeit erfolgt die Rückgabe an einem festgelegten Rückgabetermin, wenn sich nicht Entleiher und Verleiher später auf einen früheren Termin als den ursprünglich festgelegten Termin einigen. Investoren leihen ihre Wertpapiere kurzfristig aus und erhalten im Gegenzug für die Überlassung ihrer Wertpapiere eine Gebühr, um zusätzliche Erträge aus ihren Portfolios zu generieren oder die Kosten der Portfolioverwaltung zu minimieren. Darlehensgeber sind üblicherweise Inhaber von Portfolios, d. h. Investmentfonds, Versicherungsunternehmen, Stiftungen oder betriebliche bzw. staatliche Pensionsfonds. Darlehensnehmer sind Prime-Brokerage-Unternehmen, Eigenhandelsabteilungen von Broker/Dealers oder weltweit operierende Banken bzw. Hedge Fonds, welche die Wertpapierleihemärkte nutzen, um ihre Handelsaktivitäten wie Leerverkäufe, Hedging, Arbitragegeschäfte und grenzüberschreitende Handelstrategien zu unterstützen oder Lieferverpflichtungen nachzukommen. Custodial-Agent-Lender, Third-Party Agent Lenders oder Broker/Dealers, die als Hauptdarlehensnehmer agieren (ausschließlich Eigengeschäft) übernehmen die Funktion des Vermittlers. Nachstehendes Schaubild zeigt ein einfaches bilaterales Wertpapierdarlehens-Geschäft, bei dem die hinterlegten Geldsicherheiten in ein kurzfristiges Geldmarktinstrument reinvestiert werden. Der wirtschaftliche Eigentümer der Vermögenswerte verleiht die Wertpapiere an den Darlehensnehmer. Dieser muss Sicherheiten in Höhe des Marktwertes der Wertpapiere plus Additional Margin in Höhe von 102% bis 105% hinterlegen. Abb. 2-1: Grundlegende bilaterale Wertpapierdarlehens-Transaktion Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen Seite 13 von 56 Der Wertpapierleihemarkt war traditionell ein auf Vertrauensverhältnissen beruhender Markt. Das Angebot von Eurex Clearing für den bilateralen Markt erhält dieses wesentliche Merkmal aufrecht. Der Eintritt des Zentralen Kontrahenten erfolgt nach Verhandlung und Abschluss von Wertpapierdarlehens-Geschäften, welche weiterhin bilateral bleiben. Ein Zentraler Kontrahent im Wertpapierleihemarkt minimiert das Kontrahentenausfall- und Kreditrisiko der Beteiligten und führt zu einer erheblichen Verringerung des systemischen Risikos für den Markt insgesamt. Das CCP-Modell von Eurex Clearing verringert potenzielle Sekundäreffekte aus dem Ausfall eines größeren Kontrahenten, da deren Auswirkungen gemindert und durch Ausfallschutzvorkehrungen von Eurex Clearing abgefangen werden. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen Seite 14 von 56 2.1 Darlehensinstrumente und Flow-Provider 1 Für den CCP Lending Service bietet Eurex Clearing ein zentrales Clearing für Wertpapierdarlehens - und Bardarlehens-Transaktionen an und tritt in die Darlehenstransaktionen ein, die von den beteiligten Kontrahenten an Eurex Clearing über folgende Third-Party-Flow-Provider (TPFP) übermittelt werden: CCP-Serviceumfang für Securities Lending Third Party Flow-Provider Tri-Party Collateral Agent Eurex Repo-SecLend-Markt Clearstream Banking Luxemburg Pirum Echtzeit-Service Euroclear Bank Darlehenswertpapiere/ Barmittel für Finanzierungsdarlehen Abwicklungsstellen Aktien: Belgien Frankreich Deutschland Niederlande Schweiz CSD: Clearstream Banking Frankfurt ESES / Euroclear Belgium ESES / Euoclear France ESES / Euroclear Netherlands SIX SIS Europäische Festverzinsliche Wertpapiere: ICSDs: Clearstream Banking Luxemburg Euroclear Bank (AT, BE, CH, DE, FI, FR, LU, NL) Staatsanleihen Supranationale Anleihen Landesanleihen Kommunale Anleihen Unternehmensanleihen Exchange Traded Funds: ausgewählte ETFs CSD: Clearstream Banking Frankfurt Barmittel: EUR oder USD Principal Collateral (Nominalsicherheiten) in Geld: EUR, USD in Wertpapieren: Anleihen, Aktien, Exchange Traded Funds Automatische Nachhandels-Funktionalität Lieferungen von Darlehenspapieren, Neufestlegungen, Rückforderungen, Rückgaben, Buy-in, verpflichtende und freiwillige Kapitalmaßnahmen, Dividendenzahlungen, Fakturierung Gebühren und Erstattungen, Mark-to-Market. Abb. 2-2: CCP-Wertpapierleihe-Service, Stand Q2 2015 1 Die Liste der eligiblen Darlehenspapiere wird auf der Internetseite von Eurex Clearing veröffentlicht. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen Seite 15 von 56 2.2 Teilnahme und Zuständigkeiten Die Teilnahme am Clearing von Wertpapierdarlehens-Transaktionen erfordert eine Clearing-Lizenz. Die Lizenz kann mit Clearing-Lizenzen für andere Märkte, für die Eurex Clearing CCP-Services anbietet, kombiniert werden. Marktteilnehmer mit einer Clearing-Lizenz für Wertpapierdarlehens-Transaktionen werden in diesem Dokument auch als Darlehensgeber CM und Darlehensnehmer CM bezeichnet. Um der speziellen Struktur des Wertpapierleihemarktes zu entsprechen, bietet Eurex Clearing verschiedene CMLizenzen an. Teilnehmer können eine Mitgliedschaft als General Clearing-Mitglieder (GCM), als DirektClearing-Mitglieder (DCM) sowie eine Specific Lender License (SLL) beantragen. • Einem CM (DCM/GCM) ist es erlaubt, seine eigenen Transaktionen abzuwickeln (Verleihen und Entleihen). • Einem Halter einer Specific Lender License SLL (auch Beneficial Owners genannt) ist es nur erlaubt, seine eigenen Verleihgeschäfte (Lending Transactions) abzuwickeln (CM beschränkt auf Verleihegeschäfte). Die detaillierten Anforderungen für die Clearing-Mitgliedschaften werden in Kapitel 3 beschrieben. Das CCP-System von Eurex Clearing interagiert direkt mit Third-Party-Flow-Providern (TPFP), ClearingMitgliedern (CM), (I)CSDs, Zahlstellen und Tri-Party Collateral Agents (TPCA). Sie sind innerhalb des CCP-Service für die Wertpapierleihe grundsätzlich verantwortlich für: Beteiligter Zuständigkeit ClearingMitglied Erfüllung von operativen und technischen Anforderungen Bilaterale Verhandlung von Wertpapierdarlehens-Geschäften und Übermittlung der Loan Requests an den TPFP Bereitstellung und Zurückgabe von Principal Collateral und Darlehenspapieren Bereitstellung von Margin-Sicherheiten (sofern erforderlich) Entgegennahme der Reports für das Mitglied Third-PartyFlow-Provider (TPFP) Erfassung von Loan Requests angeschlossener Agents / Brokers Abstimmung und Zusammenführung der Requests von Darlehensgeber und Darlehensnehmer Durchführung von Validierungen Weiterleitung von Loan Requests an das CCP-System von Eurex Clearing Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen Seite 16 von 56 Beteiligter Zuständigkeit Eurex Clearing / CCP Bereitstellung von Mitglieds- und Instrumentenstammdaten als Basis für Validierungen durch die TPFPs Entgegennahme der Wertpapierdarlehens-Geschäfte von den TPFPs Durchführung von Validierungen Eintritt als zentraler Kontrahent durch Novation in die WertpapierdarlehensGeschäfte Verarbeitung von Requests während der Laufzeit der WertpapierdarlehensTransaktionen (Neufestlegungen, Rückforderungen, Rückgaben, Buy-ins) Versendung der Abwicklungsinstruktionen an (I)CSDs, TPCAs und Zahlstellen Mark-to-Market von Darlehenspapieren und Principal Collateral Rückabwicklung von Wertpapierdarlehens-Transaktionen, einschließlich der Bearbeitung verspäteter Lieferungen und der Durchführung von Buy-ins Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen (nur für Darlehenspapiere) Durchführung von Kompensationen im Rahmen von Kapitalmaßnahmen Berechnung und Instruktion von Leihegebühren und Erstattungen Berechnung und Instruktion von Clearing-Entgelten und Strafzahlungen Bereitstellung von Reports Risikomanagement (I)CSDs Wertpapierabwicklung Zahlstellen Geldabwicklung Tri-party Collateral Agent Management der Wertpapiersicherheiten, einschließlich Reporting Eurex Clearing hat eine Agent Lender-Funktion für den Wertpapierdarlehens-CCP eingeführt. Basierend darauf kann der Agent Lender in folgender Weise handeln: Der Agent Lender (AL) agiert als Vertreter (Agent) für den Beneficial Owner mit Specific Lender License (SLL) oder den Beneficial Owner mit einer vollen Clearing-Mitgliedschaft. Der AL darf einen SLL-Halter/ein CM im Falle von Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten mit Verpfändung nur untersützen. Der AL benötigt eine Handlungsvollmacht (Power of Attorney) vom SLLHalter/CM, so dass er in Vertretung des SLL-Halters/CM handeln kann. Auf diese Weise kann der Beneficial Owner direkter Vertragspartner (Principal) bleiben, da er ein direktes Vertragsverhältnis als eingeschränktes CM mit Eurex Clearing hat und der Agent Lender handelt als Kontobevollmächtigter in seiner Rolle als Vertreter. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen Seite 17 von 56 2.3 Erfassung und Novation von Wertpapierdarlehens-Geschäften Der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer verständigen sich bilateral über die Bedingungen eines Wertpapierdarlehens-Geschäfts. Darlehensgeber und Darlehensnehmer übermitteln die vereinbarten Details des Geschäfts über ihren gemeinsamen Third-Party-Flow-Provider (TPFP). Der TPFP stimmt die Eingaben ab, führt sie zusammen und leitet die Einzelheiten des Wertpapierdarlehens-Geschäfts an das CCP-System von Eurex Clearing weiter. Abb. 2-3: Prozessübersicht Auch wenn der Handel bilateral bleibt, tritt Eurex Clearing in das Wertpapierdarlehens-Geschäfts ein und wird rechtlicher Kontrahent für das jeweilige Clearing-Mitglied auf der Darlehensgeber- und Darlehensnehmerseite, siehe Kapitel 3.3.1, Novation. Der Third-Party-Flow-Provider und die entsprechenden Clearing-Mitglieder werden über die Novation bzw. Ablehnung ihrer Transaktion informiert. Anschließend koordiniert Eurex Clearing mit den (I)CSDs, Zahlstellen und Tri-Party Collateral Agents (TPCA) den schrittweisen Austausch der Darlehenspapiere gegen Principal Collateral. Im Falle von Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten müssen sich Darlehensgeber und Darlehensnehmer auf denselben Tri-party Collateral Agent, entweder Clearstream Banking Luxembourg (CBL) oder Euroclear Bank (EB), einigen. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen Seite 18 von 56 Das folgende Schaubild zeigt den spezielleren Fall bei dem ein Agent Lender als Vertreter für einen Beneficial Owner mit einer Specific Lending License auf der Darlehensgeberseite agiert und ein Broker Dealer die Darlehensinformationen auf Seite des Darlehensnehmers eingibt. Abb. 2-4:: Prozessübersicht inklusiver Agent Lender und Broker Dealer 2.4 Darlehens-Transaktionstypen Um das Kontrahentenausfallrisiko im Wertpapierleihemarkt zu reduzieren, ist eine Darlehens-Transaktion immer mit der Stellung von Sicherheiten (Principal Collateral) verbunden. Eurex Clearing unterstützt die folgenden Darlehenstypen: • Darlehen gegen Geldsicherheiten (Loans versus Cash Principal Collateral): Darlehen, bei dem der Darlehensgeber Wertpapiere im Austausch gegen Geldsicherheiten, die an ihn übertragen werden, zur Verfügung stellt. Darlehen gegen Geldsicherheiten sind nur als Darlehen mit offener Laufzeit (Open Term) möglich. • Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten (Loans versus Non-Cash Principal Collateral): Darlehen, bei dem der Darlehensgeber Wertpapiere im Austausch gegen Wertpapiersicherheiten, die an ihn übertragen oder verpfändet werden, zur Verfügung stellt. Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten können sowohl mit offener Laufzeit (Open Term) als auch mit fester Laufzeit (Fixed Term) ausgestattet sein. Im Falle von Darlehen mit fester Laufzeit werden die Wertpapiersicherheiten immer verpfändet. • Darlehen gegen Cash Pool: Spezieller Darlehenstyp gegen Geldsicherheiten, bei dem sich Darlehensgeber und Darlehensnehmer auf eine Leihegebühr für die verliehenen Darlehenswertpapiere und einen separaten Erstattungssatz (Rebate Rate) für die Geldsicherheiten (Pool) einigen müssen. Darlehen gegen Cash Pool sind nur mit offener Laufzeit möglich. • Finanzierungsdarlehen (Financing Loans): Spezieller Darlehenstyp, bei dem der Darlehensgeber Geld (EUR oder USD) gegen an ihn verpfändete Wertpapiersicherheiten zur Verfügung stellt. Finanzierungsdarlehen sind nur mit fester Laufzeit möglich. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen Seite 19 von 56 Der Begriff „Collateral“ (Sicherheiten) ist im CCP-Kontext bereits vorab definiert und mit dem Risikomanagement sowie Margining-Prozess des Clearing-Hauses verknüpft, siehe Kapitel 6. Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die Darlehenssicherheiten als Principal Collateral (Nominalsicherheiten) und die zur Abdeckung von Risiken des Clearing-Haus verwendeten Sicherheiten als Margin Collateral (Margin-Sicherheiten) bezeichnet. 2.4.1 Darlehen gegen Geldsicherheiten, Darlehen gegen Cash Pool Bei Darlehens-Transaktionen gegen Geldsicherheiten werden die Sicherheiten immer über Eurex Clearing an das Darlehensgeber Clearing-Mitglied (Darlehensgeber CM) übertragen. Da das Darlehensnehmer Clearing-Mitglied (Darlehensnehmer CM) zur Rückübertragung der Darlehenspapiere an Eurex Clearing und das Darlehensgeber CM zur Rückübertragung der Geldsicherheiten (mittels Vollrechtsübertragung der Sicherheiten) verpflichtet sind, haben beide eine entsprechende Margin an Eurex Clearing zu entrichten. Für Halter einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz (Specific Lender License) bietet Eurex Clearing keine Darlehen gegen Geldsicherheiten an. Abb. 2-5: Darlehen gegen Geldsicherheiten und gegen Cash Pool 2.4.2 (Finanzierungs-) Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten Bei Darlehen gegen Sicherheiten in Wertpapieren, die durch Vollrechtsübertragung an das Darlehensgeber CM übertragen werden, müssen das Darlehensgeber CM und das Darlehensnehmer CM Eurex Clearing eine entsprechende Margin (Margin Collateral) bereitstellen, siehe Kapitel 6 und 6.1.3. Abb. 2-6: Wertpapierdarlehens-Transaktion gegen Wertpapiersicherheiten Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen Seite 20 von 56 Wird Principal Collateral zugunsten des Darlehensgeber CMs verpfändet, muss das Darlehensgeber CM Eurex Clearing keine Margin bereitstellen. Halter der Speziellen Darlehensgeber-Lizenz dürfen daher nur Wertpapierdarlehens-Transaktionen gegen verpfändete Wertpapiersicherheiten abschließen. Abb. 2-7: Wertpapierdarlehens-Transaktion gegen verpfändete Wertpapiersicherheiten Wertpapiersicherheiten (Non-cash Principal Collateral) werden von den Tri-party Collateral Agents Clearstream Banking Luxembourg and Euroclear Bank verwaltet. Darlehensgeber CM und Darlehensnehmer CM müssen sich auf die Nutzung eines gemeinsamen Tri-party Collateral Agent, entweder Clearstream Banking Luxembourg (CBL) oder Euroclear Bank (EB), einigen. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 2 Überblick Wertpapierdalehens-Transaktionen Seite 21 von 56 2.5 Musterfragen 2-001 Der CCP-Service von Eurex Clearing reduziert… A: die Kreditrisiken. B: die Kontrahentenausfallrisiken. C: die Nachhandelskomplexität. D: Effizienz des Portfoliomanagements. Richtige Antworten: A|B|C 2-002 Im Rahmen des CCP-Service für Securites Lending von Eurex Clearing sind bilaterale Vereinbarungen zwischen Darlehensgebern und Darlehensnehmern über die Bedingungen eines Wertpapierdarlehensgeschäfts nicht möglich. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch 2-003 Eurex Clearing koordiniert… A: die Berechnung der Leihegebühren. B: den schrittweisen Austausch der Darlehenspapiere gegen Principal Collateral mit den (I)CSDs. C: die Zahlstellen. D: die Weiterleitung von Loan Requests an das CCP-System von Eurex Clearing. Richtige Antworten: A|B|C Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 3 Clearing-Bedingungen Seite 22 von 56 3 Clearing-Bedingungen 3.1 Allgemeine Bestimmungen Eurex Clearing führt das Clearing von Wertpapierdarlehens-Transaktionen oder FinanzierungsTransaktionen in Übereinstimmung mit den Voraussetzungen und Bedingungen des Kapitels IX der Clearing-Bedingungen durch. Bei einer Wertpapierdarlehens-Transaktion überträgt eine Partei („Darlehensgeber“) an die andere Partei („Darlehensnehmer“) entweder eine festgelegte Anzahl eines bestimmten Finanzinstruments (die „Darlehenspapiere“) oder einen festgelegten Betrag einer bestimmten Währung (den “Darlehensbetrag“ - Darlehenspapiere gemeinsam mit dem Darlehensbetrag die “Darlehensvermögenswerte”) und vereinbart gleichzeitig mit dem Darlehensnehmer, bei Fälligkeit der Wertpapierdarlehens-Transaktion den tatsächlich gelieferten Darlehensvermögenswerten gleichwertige zugrundeliegende Wertpapiere oder zugrundeliegende Währung (jeweils die „Gleichwertigen Darlehenspapiere“ und der „Gleichwertige Darlehensbetrag“ und gemeinsam die „Gleichwertigen Darlehensvermögenswerte“), an dem festgelegten Rückgabetag und/oder auf Verlangen jederzeit zuvor an den Darlehensgeber zu übertragen. Eine Wertpapierdarlehens-Transaktion, bei der die Darlehensvermögenswert Darlehenspapiere sind, wird als ein „Wertpapierdarlehen“ bezeichnet und eine Wertpapierdarlehens-Transaktion, bei der der Darlehensvermögenswert ein Darlehensbetrag ist, wird als ein „Finanzierungsdarlehen“ bezeichnet. Die Bedingungen einer Wertpapierdarlehens-Transaktion können Darlehen mit offener Laufzeit (Open Term) oder mit fester Laufzeit (Fixed Term) vorsehen. Weitere Informationen und Einschränkungen finden Sie in Kapitel 2.4. Eurex Clearing handelt als Darlehensnehmer gegenüber jedem Clearing-Mitglied, das bei einer Wertpapierdarlehens-Transaktion Darlehensgeber ist (das „Darlehensgeber Clearing-Mitglied“). Umgekehrt handelt Eurex Clearing als Darlehensgeber gegenüber jedem Clearing-Mitglied, das bei einer Wertpapierdarlehens-Transaktion Darlehensnehmer ist (das „Darlehensnehmer Clearing-Mitglied“). Diese Wertpapierdarlehens-Transaktionen werden durch Novation begründet. 3.2 Clearing-Lizenz 3.2.1 Erteilung einer Clearing-Lizenz Die Teilnahme am Clearing von Wertpapierdarlehens-Transaktionen erfordert eine Clearing-Lizenz, die Eurex Clearing auf schriftlichen Antrag erteilen kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Clearing-Lizenz kann auf das Clearing bestimmter Arten zugrundeliegender Wertpapiere und/oder bestimmter zugrundeliegender Währungen beschränkt sein. Die Clearing-Lizenz berechtigt das Clearing-Mitglied zum Clearing als Darlehensnehmer oder Darlehensgeber von Eigentransaktionen. Eurex Clearing bietet eine Spezielle Darlehensgeber-Lizenz (Specific Lender License ) für das Clearing von Eigentransaktionen für ausschließlich als Darlehensgeber teilnehmende Parteien an. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 3 Clearing-Bedingungen Seite 23 von 56 3.2.2 Voraussetzungen für die Erteilung von Clearing-Lizenzen Grundsätzlich müssen für die Erteilung einer Clearing-Lizenz die in Kapitel I, Abschnitt I der ClearingBedingungen genannten Voraussetzungen, die auch im Vorbereitungshandbuch für das Basismodul in Kapitel 2.3.1 aufgeführt sind, erfüllt sein. Für die Teilnahme am Clearing von WertpapierdarlehensTransaktionen gelten folgende zusätzlichen und/oder abweichenden Voraussetzungen. Der Antragsteller hat die Erfüllung folgender Voraussetzungen nachzuweisen: • Abwicklungskonten für Aktien und Exchange-Traded Funds („ETFs“) bei • • • • Clearstream Banking AG („CBF“) und/oder SIX SIS Ltd., Zürich („SIX SIS“) und/oder Euroclear France SA, (Euroclear Frankreich) und/oder Caisse Interprofessionnelle de Dépôts et de Virements de Titres SA / Interprofessionnelle Effectendepositen Girokas NV (C.I.K.) (Euroclear Belgien) und/oder • Nederlands Centraal Instituut voor Giraal Effectenverkeer B.V. (NECIGEF) (Euroclear Niederlande); • und/oder Abwicklungskonten für festverzinsliche Wertpapiere bei • CBF oder • Clearstream Banking S.A., Luxemburg („CBL“) oder • Euroclear Bank SA/NV • ein zusätzliches Geldkonto für USD bei einer von der Eurex Clearing anerkannten Bank • Direkter Zugang oder Zulassung zu einem externen Third-Party-Flow-Provider (TPFP) • Abschluss eines besonderen Dreiparteien-Vertrages hinsichtlich der Verwaltung der Wertpapiersicherheiten mit Eurex Clearing und einem Tri-Party Collateral Agent. es sei denn, der Antragsteller stellt dem Darlehensgeber nur Principal Collateral in Form von Geld bereit. 3.2.3 Voraussetzungen für die Erteilung einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz Folgende Voraussetzungen müssen u.a. erfüllt sein: • Der Antragsteller ist ein zugelassenes Kreditinstitut, zugelassenes Finanzinstitut, zugelassenes Versicherungsunternehmen, zugelassenes Rückversicherungsunternehmen, eine zugelassene Investmentgesellschaft, ein Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine ähnliche Struktur, ein Fonds in Gesellschaftsform, ein Fonds ohne Rechtspersönlichkeit oder ein Teilfonds (…) und unterliegt der durch Eurex Clearing zu bestimmenden Aufsicht. (Weitere Einzelheiten finden Sie in den Eurex Clearing-Bedingungen.) • Der Antragsteller hat alle notwendigen Genehmigungen eingeholt, die für das Betreiben von, soweit anwendbar, Wertpapierdarlehensgeschäften oder Finanzierungsgeschäften gemäß den Vorschriften des Kapitel IX der Clearing-Bedingungen notwendig sind; • Geldkonten gemäß Kapitel I der Clearingbedinungen der Eurex Clearing sowie ein Geldkonto für USD bei einer von der Eurex Clearing anerkannten Bank oder alternativ ein Mehrwährungsgeldkonto bei • Clearstream Banking AG („CBF“) als CBF(I)-Konto, oder • Clearstream Banking S.A. oder • Euroclear Bank SA/NV (entweder eröffnet im Namen des Antragstellers oder im Namen eines Agent Lenders (Beauftragten des Darlehensgebers) für Rechnung des Antragstellers); • Abwicklungskonten für die Darlehenspapiere, siehe Kapitel 3.2.2 Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 3 Clearing-Bedingungen Seite 24 von 56 • direkter Zugang oder Zulassung zu einem Third-Party-Flow-Provider entweder des Antragstellers selbst oder über einen Agent Lender • Abschluss eines besonderen Dreiparteien-Vertrages für Wertpapierdarlehens-Transaktionen mit Eurex Clearing und einem Tri-Party Collateral Agent entweder durch den Antragsteller selbst oder durch einen im Namen des Antragstellers handelnden Vertreter • Zugang zur Common Report Engine von Eurex Clearing (Plattform zum Abruf von Reports), es sei denn der Antragsteller nimmt die Leistungen eines Agent Lender in Anspruch Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Clearing-Lizenz für das Clearing von Wertpapierdarlehens-Transaktionen finden keine Anwendung. 3.3 Abschluss von Transaktionen Wertpapierdarlehens-Transaktionen werden vorbehaltlich und gemäß folgenden Bestimmungen durch Novation begründet: 3.3.1 Novation Wird ein Wertpapierdarlehensgeschäft oder ein Finanzierungsgeschäft (jeweils ein „Ursprüngliches Wertpapierdarlehens-Geschäft") • • von einem Clearing-Mitglied über den Third-Party-Flow-Provider an Eurex Clearing übermittelt und nimmt Eurex Clearing dieses ursprüngliche Wertpapierdarlehens-Geschäft zur Einbeziehung in das Clearing an, wird Eurex Clearing sich mittels Novation als zentrale Gegenpartei zwischenschalten. Das ursprüngliche Wertpapierdarlehens-Geschäft wird aufgehoben und durch zwei entsprechende WertpapierdarlehensTransaktionen • • zwischen Eurex Clearing als Darlehensnehmer und dem entsprechenden Clearing-Mitglied als Darlehensgeber und zwischen Eurex Clearing als Darlehensgeber und dem entsprechenden Clearing-Mitglied als Darlehensnehmer, jeweils in Übereinstimmung mit den übermittelten Darlehensbedingungen, ersetzt. Sofern die Regeln des betreffenden Third-Party-Flow-Providers dies vorsehen, kann Eurex Clearing auch die Novation von Wertpapierdarlehens-Geschäften oder Finanzierungs-Geschäften vornehmen, die zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer vor Einbeziehung in das Clearing ganz oder teilweise bereits erfüllt und ggf. besichert wurden (die „Valutierten Ursprüngliche WertpapierdarlehensGeschäfte“). Eurex Clearing sendet nach Abschluss der Wertpapierdarlehens-Transaktionen mittels Novation am selben Geschäftstag entsprechende Bestätigungen an die Clearing-Mitglieder. Der tatsächliche Zeitpunkt des Abschlusses einer Wertpapierdarlehens-Transaktion mittels Novation wird als „Novations-Zeitpunkt“ bezeichnet. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 3 Clearing-Bedingungen Seite 25 von 56 3.3.2 Novationsgrundsätze und –kriterien, Annulierungen Ursprüngliche Wertpapierdarlehens-Geschäfte oder Valutierte Ursprüngliche WertpapierdarlehensGeschäfte werden Eurex Clearing in standardisierter Form über einen von Eurex Clearing anerkannten Third-Party-Flow-Provider übermittelt, der Informationen und Mitteilungen hinsichtlich solcher Transaktionenan Eurex Clearing übersendet. Eurex Clearing prüft alle an sie über den Third-Party-Flow-Provider übermittelten Informationen hinsichtlich des Ursprüngliche Wertpapierdarlehens-Geschäfts oder des Valutierten Ursprünglichen Wertpapierdarlehens-Geschäfts. Eurex Clearing kann die Einbeziehung von Ursprünglichen Wertpapierdarlehens-Geschäften oder Valutierten Ursprünglichen Wertpapierdarlehens-Geschäften in das Clearing ablehnen, insbesondere wenn bestimmte Bedingungen (siehe Kapitel 4) nicht erfüllt sind. Sowohl das Darlehensnehmer Clearing-Mitglied als auch das Darlehensgeber Clearing-Mitglied können bis zum Ablauf des vor dem Valutierungstag liegenden Geschäftstags mit Eurex Clearing die Annullierung einer entsprechenden Wertpapierdarlehens-Transaktion vereinbaren. Weitere Details hierzu finden Sie in Kapitel 4.3. 3.4 Margin-Verpflichtung Zusätzlich zum Principal Collateral, das das Darlehensnehmer CM dem Darlehensgeber CM stellen muss, unterliegen Darlehensnehmer- und Darlehensgeber CM (mit Ausnahme der Halter einer Specific Lender License) jeweils einer eigenen Margin-Verpflichtung (Margin Collateral). Die anwendbaren Margin-Arten sind die Current Liquidating Margin und die Additional Margin. Weitere Informationen zur MarginBerechnung finden Sie in Kapitel 6. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 3 Clearing-Bedingungen Seite 26 von 56 3.5 Musterfragen 3-001 Welche der folgenden Aussagen ist richtig? A: Eurex Clearing agiert in Bezug auf jedes als Darlehensgeber/Darlehensnehmer in einer Wertpapierdarlehens-Transaktion auftretende Clearing-Mitglied als Darlehensnehmer/Darlehensgeber. B: Für die Kontrahenten einer Wertpapierdarlehens-Transaktion besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Principal Collateral. C: Wertpapierdarlehens-Transaktionen können für jede Art von Wertpapieren abgeschlossen und durch die Eurex Clearing noviert werden. D: Alle Antworten sind richtig. Richtige Antwort: A 3-002 Die Kontrahenten einer Wertpapierdarlehens-Transaktion können grundsätzlich keine Annullierung ihrer Wertpapierdarlehens-Transaktion vereinbaren. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 27 von 56 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Eurex Clearing tritt mittels Novation in neue Wertpapierdarlehens-Transaktionen und in offene Wertpapierdarlehens- Transaktionen, die zuvor zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer abgeschlossen und abgewickelt wurden, ein. Nach der Novation können während der Laufzeit der Wertpapierdarlehens-Transaktion weitere Loan Requests von den jeweiligen TPFPs eingehen. Jeder Loan Request erhält von Eurex Clearing eine eindeutige Referenznummer. Folgende Loan Requests können während der Eröffnung und Laufzeit einer WertpapierdarlehensTransaktion durch die TPFPs übermittelt werden: • Eröffnung einer neuen Wertpapierdarlehens-Transaktion (Request Type NEW) • Back-loading einer Wertpapierdarlehens-Transaktion (Request Type BKL oder VBK) • Annullierung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion (Request Type CNC). • (teilweise) Rückgabe, Rückforderung, Buy-in und Neufestlegung einer WertpapierdarlehensTransaktion (Request Types RET, REC, BYI, RRT) • Widerruf von Rückgabe-, Rückforderungs- oder Buy-in Request (Request Type WDL) • Return Do Not Instruct Request (Request Type RNI) Darlehensgeber und -nehmer stimmen die Details ab und stellen sie über ihren gemeinsamen TPFP zur Verfügung: Kategorie Details Allgemein Darlehenspapier, Volumen Obligatorisch: Bestimmung einer externen Ordernummer (generiert und bereitgestellt durch den TPFP, wird von Eurex Clearing für Reports verwendet) Optional: Externe Mitglieds-Order- und Geschäftsnummer, Freitext Abwicklung Erfüllungstag für das Front-Leg (Valutierungstag) Erfüllungstag für das Term-Leg im Falle eines Darlehens mit fester Laufzeit Mitglieds-ID, Agent-ID, Kontotyp Sicherheiten Erstattungen und Leihegebühren Geld: Übertragene / verpfändete Wertpapiere: Aufschlag in Prozent Aufschlag in Prozent Währung (EUR oder USD) Tri-Party Collateral Agent und Konten Erstattung: Leihegebühren: Benchmark inkl. Aufschlag oder alternativ: fest vereinbarter Satz Gebührenssatz, Rechnungswährung (EUR oder USD) Rechnungswährung Auszahlungsrate Optional: festgelegte Gebühr, Mindestgebühr, Aufschlag Mulitiplikator zur Berechnung der Kompensationszahlungen für Barausschüttungen Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 28 von 56 Aktivitäten des Third-Party-Flow-Providers Ein Flow-Provider stimmt die beiden durch den Darlehensgeber und den Darlehensnehmer bereitgestellten Loan Requests aufeinander ab und führt sie zusammen. Das Geschäft erhält eine externe Ordernummer und wird erst an Eurex Clearing übermittelt, wenn die Daten des Geschäfts und die Loan Requests beider Kontrahenten übereinstimmen. Die Abstimmung/Zusammenführung der Geschäfte beruht auf bestimmten durch Eurex Clearing festgelegten Kriterien. Der TPFP, über den das Wertpapierdarlehens-Geschäft abgeschlossen wurde, leitet die entsprechenden Details an Eurex Clearing weiter. Ein Handelsplatz, auf dem das Darlehen elektronisch gehandelt wurde, leitet die Details des Geschäfts ebenfalls wie dort vereinbart an Eurex Clearing weiter. Die Abstimmungsplattform oder der Handelsplatz sollten die Details der Darlehensgeschäfte bereits geprüft haben, um eine Ablehnung der Geschäfte durch Eurex Clearing zu vermeiden. Zu diesem Zwecke kann Eurex Clearing den TPFPs eine Datei mit folgenden Stammdaten zur Verfügung stellen: • Gegenwärtige Handelsteilnehmer, Agent Lender und Clearing-Mitglieder und deren Beziehungen untereinander, einschließlich der Clearing-Lizenz • Tri-Party Collateral Agent für Wertpapiersicherheiten einschließlich verfügbarer Sicherheitenkonten • Zugelassene Darlehenswertpapiere und Währungen • Wechselkurse Verarbeitung durch Eurex Clearing Nach elektronischer Übermittlung der Daten bestätigt Eurex Clearing immer deren Empfang. Nach erfolgreicher Validierung noviert Eurex Clearing die Wertpapierdarlehens-Transaktion und der Clearingund Settlement-Prozess folgt; andernfalls weist Eurex Clearing das Geschäft ab. Neben einer Reihe technischer Prüfungen erfolgen die unten aufgeführten inhaltliche Validierungen. Kann eine Validierung nicht erfolgreich durchgeführt werden, erhält der externe Third-Party-Flow-Provider eine Ablehnung einschließlich einer Fehlermeldung mit entsprechenden Informationen. In diesem Falle erfolgt keine Weiterverarbeitung der Wertpapierdarlehens-Transaktion durch Eurex Clearing. Kategorie Feld(er) Validierung Allgemein Darlehenspapier muss zur Wertpapierleihe bei Eurex Clearing zulässig sein Volumen/ Im Falle eines Wertpapierdarlehens muss die Menge einem Vielfachen der kleinsten lieferbaren Einheit entsprechen, im Falle eines Finanzierungsdarlehens ist es die Höhe des zu verleihenden Geldbetrags in EUR oder USD. Zu verleihender Geldbetrag Abwicklung Erfüllungstag Front-Leg Die Abwicklung muss zwischen heute oder in spätestens 2 Jahren liegen und darf kein Feiertag des CCP, der CSDs oder der Lagerstelle der Sicherheiten (Collateral Location) sein Bei festverzinslichen Darlehenspapieren darf der Erfüllungstag des Front-Leg nicht später als 12 Geschäftstage vor Erreichen des Fälligkeitstermins der betreffenden Wertpapiere liegen Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 29 von 56 Kategorie Feld(er) Validierung Abwicklung Erfüllungstag Term-Leg Falls vorhanden mindestens ein Geschäftstag nach dem Erfüllungstag des Front-Leg, spätestens in 2 Jahren; kein Feiertag des CCP, der CSDs oder der Collateral Location Bei festverzinslichen Darlehenspapieren darf der Erfüllungstag des Term-Leg maximal 11 Geschäftstage vor Erreichen des Fälligkeitstermins des betreffenden Wertpapiers liegen Sicherheiten Darlehensnehmer CM/geber CM Müssen zugelassene Clearing-Mitglieder mit gültiger ClearingLizenz sein Verfügbarkeit aufeinander abgestimmter Abwicklungs- und Geldkonten Agent Lender Muss, sofern vorhanden, in einer Beziehung zum Darlehensgeber stehen Währung Geldsicherheiten: EUR, USD Wertpapiersicherheiten: Zugelassene Wertpapiere in allen Währungen, für die Eurex Clearing über einen Wechselkurs verfügt TPCA Clearstream Banking Luxemburg (CBL) oder Euroclear Bank (EB) TPCA-Konto Gültiges Darlehensnehmer- und Darlehensgeberkonto, das mit dem gleichen TPCA-Konto bei Eurex Clearing verknüpft ist Das Konto des Darlehensgebers muss im Falle übertragener Wertpapiersicherheiten ein Transferdepot- und/oder im Falle verpfändeter Wertpapiersicherheiten ein Pfanddepotkonto sein. Erstattungen und Leihegebühren Benchmark Spread Zinssatz Rechnungswährung Geldsicherheiten und Cash Pool: Benchmark mit Spread oder alternativ festgelegter, nicht negativer Zinssatz Die Währung entspricht der Währung der Sicherheiten (Grundlage für die Berechnung der Erstattung: Principal Collateral) Wertpapiersicherheiten und Cash Pool: Basispunkte oder festgelegter, nicht negativer Wert Optional: Definition der festgelegten Gebühr und/oder Mindestgebühr Rechnungswährung: EUR oder USD (Grundlage für die Berechnung der Leihegebühr: Darlehenswertpapiere) Auszahlungsrate Annahmeschlusszeiten Payment Rate Muss positiv sein bestimmt den Annahmeschluss für die Eingabe der erforderlichen Geschäftsdaten Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 30 von 56 Nach erfolgreicher Validierung tritt Eurex Clearing rechtlich als Kontrahent ein. Der Status der Wertpapierdarlehens-Transaktion ist nun „schwebend“ (pending). 4.1 Eröffnung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion Die Eröffnung einer neuen Wertpapierdarlehens-Transaktion mit Abwicklung (S) des Front Leg an T+0 (Novationstag) erfolgt unmittelbar nach der Novation, für andere am entsprechenden vertraglich vereinbarten Abwicklungstag.. Eurex Clearing koordiniert den Austausch der Darlehensvermögenswerte gegen die Sicherheiten. Dies erfolgt in zwei Phasen, der Einzugs- (Collection) und der Verteilungsphase (Distribution): 4.1.1 Einzugs- und Verteilungsphase Während der Einzugsphase erteilt Eurex Clearing folgende Instruktionen per Vollmacht: • Bei Darlehen gegen Geldsicherheiten: Instruktion der Zahlstelle, das Geld vom Konto des Darlehensnehmer CM auf das Konto von Eurex Clearing bei der Zahlstelle zu überweisen. • Bei Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten: Instruktion des TPCA, die Wertpapiere vom Konto des Darlehensnehmer CM auf das Konto von Eurex Clearing beim TPCA zu übertragen. • Instruktion des (I)CSD, die Darlehenspapiere vom Konto des Darlehensgeber CM auf das Konto von Eurex Clearing beim (I)CSD zu übertragen. • Bei Finanzierungsdarlehen: Instruktion der Zahlstelle, den Geldbetrag vom Konto des Darlehensgeber CM auf das Konto von Eurex Clearing bei der Zahlstelle zu übertragen. Nach der Einzugsphase befinden sich sowohl die Darlehensvermögenswerte (Darlehenspapiere oder Geldbetrag) als auch die Darlehenssicherheiten bei Eurex Clearing. In der darauf folgenden Verteilungsphase erteilt Eurex Clearing folgende Instruktionen: • Bei Darlehen gegen Geldsicherheiten: Instruktion der Zahlstelle, das Geld vom Eurex Clearing-Konto auf das Konto des Darlehensgeber CM bei der Zahlstelle zu übertragen. • Bei Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten: Instruktion des TPCA, die Wertpapiere vom Eurex Clearing-Konto auf das Konto des Darlehensgeber CM beim TPCA zu übertragen oder zu verpfänden. • Instruktion des (I)CSD, die Darlehenspapiere vom Eurex Clearing-Konto auf das Konto des Darlehensnehmer CM bei der Zahlstelle zu übertragen. • Bei Finanzierungsdarlehen: Instruktion der Zahlstelle, den Geldbetrag vom Eurex Clearing Konto auf das Konto des Darlehensnehmer CM bei der Zahlstelle zu übertragen. Das Darlehen hat nun den Status „offen“ (open). 4.1.2 Außerordentliche Verarbeitung Kann einer der oben genannten Verarbeitungsschritte bei der Eröffnung einer neuen WertpapierdarlehensTransaktion nicht erfolgreich durchgeführt werden, erfolgt ein Clean-up-Prozess. Während des Clean-upProzesses werden die bereits erfolgten Schritte storniert und rückgängig gemacht, so dass bei Eurex Clearing am Tagesende keine Positionen für schwebende Wertpapierdarlehens-Transaktionen bestehen und das Darlehensgeber CM / Darlehensnehmer CM die entsprechenden Darlehensvermögenswerte / Principal Collateral zurück erhalten haben. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 31 von 56 Am nächsten Geschäftstag wird erneut versucht, das Darlehen zu eröffnen. Nach insgesamt drei erfolglosen Versuchen der Darlehenseröffnung (an S, S+1 und S+2) storniert Eurex Clearing die schwebenden Wertpapierdarlehens-Transaktionen. Schwebende Wertpapierdarlehens-Transaktionen in festverzinslichen Wertpapieren werden von Eurex Clearing spätestens am Ende des 12. Tages vor Endfälligkeit des Wertpapiers storniert. 4.2 Back-loading von Wertpapierdarlehens-Transaktion Bereits bestehende valutierte Wertpapierdarlehens-Geschäfte zwischen zwei Kontrahenten können auch zur Novation und anschließenden Weiterverarbeitung an Eurex Clearing übermittelt werden. Dies wird als „Back-loading“ bezeichnet. Back-loading unterscheidet sich von der üblichen Eröffnung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion: In diesem Fall unterbindet Eurex Clearing die Instruktionen für Darlehenspapiere, zu verleihende Geldbeträge und Geldsicherheiten im Rahmen der Eröffnung: • Das Wertpapierdarlehens-Geschäft wird Eurex Clearing nach Abwicklung des Front-Leg übermittelt, d. h. die beteiligten Parteien haben bereits die Darlehenspapiere oder der zu verleihende Geldbetrag gegen die Sicherheiten ausgetauscht. • Eurex Clearing erteilt keine Instruktion für die Übertragung der Darlehenspapiere oder des zu verleihenden Geldbetrags. • Eurex Clearing erteilt keine Instruktion für die Übertragung der Geldsicherheiten. • Bei Wertpapiersicherheiten instruiert Eurex Clearing das Nominalausfallrisiko (Principal Exposure, zur Berechnung siehe Kapitel 6) so dass die entsprechenden Wertpapiersicherheiten im System des genutzten TPCA bewegt werden. Bitte beachten Sie, dass es in der Verantwortung des Darlehensgebers und des Darlehensnehmers liegt, bereits übertragene Wertpapiersicherheiten in 2 Bezug auf diese Wertpapierdarlehens-Geschäfte (im Folgenden als Back-loaded Loan bezeichnet ) außerhalb des CCP-Systems von Eurex Clearing zurück zu übertragen. Der Darlehenswert von Backloaded Loans, der von Eurex Clearing berücksichtigt wird, ist der vom Darlehensnehmer und Darlehensgeber mit dem Back-load Request gelieferte Wert. Dieser Wert wird als ‘Current Principal Exposure’ berücksichtigt und zur Berechnung der ‘Variation Margin’ im Rahmen der anstehenden Mark-to-market-Berechnung herangezogen. Die für die Marktteilnehmer erforderlichen Eingabemerkmale entsprechen denen der Eröffnung einer Wertpapierdarlehens-Transaktion. Der Third-Party-Flow-Provider validiert die Eingaben des Darlehensgebers und des Darlehensnehmers und leitet die Back-loaded Loans anschließend an Eurex Clearing weiter. Nach erfolgreichem Back-loading wechselt der Status des Darlehens auf „offen“. Die weitere Verarbeitung von Back-loaded Loans unterscheidet sich dann nicht mehr von den durch Eurex Clearing eröffneten 3 Wertpapierdarlehens-Transaktionen . 4.3 Annullierung von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Schwebende Wertpapierdarlehens-Transaktionen können durch den Darlehensgeber und den Darlehensnehmer vor Abwicklung des Front-Leg annulliert werden. 2 In den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing wird diese Transaktion als „Valutiertes Ursprüngliche WertpapierdarlehensGeschäft“ bezeichnet. 3 In den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing wird diese Transaktion als „Ursprüngliches Wertpapierdarlehens-Geschäft“ bezeichnet. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 32 von 56 Darlehensgeber und Darlehensnehmer einigen sich bilateral auf die Stornierung und übermitteln die notwendigen Informationen (Darlehenswertpapier, Order-Nummer des externen Systems, Handelstag) über das System ihres gemeinsamen Third-Party-Flow-Providers. Der Third-Party-Flow-Provider prüft die Eingaben des Darlehensgebers und des Darlehensnehmers und leitet den Request zur Annullierung anschließend an Eurex Clearing weiter. Nach Erhalt des Annullierungsantrags bestätigt Eurex Clearing in jedem Falle deren Empfang. Bei einer erfolgreichen Validierung erfolgt die Annullierung. Andernfalls lehnt der CCP den entsprechenden Request ab. Wenn der Darlehenseröffnungsprozess nicht bereits gestartet hat, wird das gekennzeichnete Darlehensgeschäft gelöscht und die Annulierung durch entsprechende Rückmeldungen bestätigt. Im Falle einer bereits gestarteten Darlehenseröffnung wird der Annulierungsantrag für eine spätere Weiterleitung/Verarbeitung gespeichert. Zwei Szenarien sind möglich: • Die Darlehenseröffnung ist erfolgreich, was bedeutet, dass das Darlehen den Status “Offen” erhält.” In diesem Szenario ist eine Annulierung nicht mehr möglich und der Annulierungsantrag wird abgelehnt. • Die Darlehenseröffnung schlägt fehl. In diesem Fall wird der Annulierungsantrag nach dem Cleanup-Prozess weitergeleitet. Der Clean-up-Prozess wurde bereits in Kapitel 4.1.2 – Außerordentliche Verarbeitung – beschrieben. Das Darlehen wird gelöscht. 4.4 Allocation View versus Street View 4 Im bilateralen Markt agieren Agent Lender als Kontoführer für mehrere Beneficial Owner . Während der Anbahnung verständigen sich ein Agent Lender und ein Broker Dealer auf ein WertpapierdarlehensGeschäft. In seiner Funktion als Kontoführer fasst der Agent Lender Darlehenspapiere von mehreren Beneficial Owners zusammen und verleiht sie an den Broker Dealer. Die rechtliche Beziehung wird zwischen dem Broker Dealer und jedem einzelnen Beneficial Owner innerhalb der Darlehenskette begründet. Sofern Eurex Clearing ein Wertpapierdarlehens-Geschäft noviert und ein Agent Lender als Kontoführer für mehrere Beneficial Owner agiert, von denen jeder eine Spezielle Darlehensgeber-Lizenz besitzt, besteht eine rechtliche Beziehung nur zwischen dem Beneficial Owner mit einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz und Eurex Clearing. Diese Tatsache führt zu einer Unterscheidung des Wertpapierdarlehens-Geschäfts in „Allocation View“ und „Street View“. In diesen Fällen hat der Agent Lender einzelne Transaktionen bereitzustellen („Allocation View“), auch wenn sich der Agent Lender und der Broker Dealer ursprünglich auf lediglich ein das gesamte Volumen umfassende Geschäft verständigt haben („Street View“). Der Broker Dealer stellt weiterhin eine Transaktion bereit, welche das jeweilige Gesamtvolumen umfasst. Es liegt in der Verantwortung des Third-Party-Flow-Providers, das Wertpapierdarlehens-Geschäft des Broker Dealers mit den einzelnen Transaktionen des Agent Lenders abzustimmen. Der Third-Party-FlowProvider leitet die einzelnen Loan Requests an Eurex Clearing weiter. Die einzelnen Loan Requests werden noviert/eröffnet und innerhalb des CCP-Systems separat verwaltet. Um nach der Verarbeitung durch Eurex Clearing eine Gesamtdarstellung der einzelnen Transaktionen erhalten zu können, besteht die Möglichkeit, das Attribut „Common Reference“ für jede Transaktion mit dem gleichen Wert zu versehen. 4 z. B. Fondsgesellschaften, Versicherungen und Asset Manager Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 33 von 56 Ein Beispiel sowie weitere Informationen zur „Common Reference“ finden Sie im Dokument „CCP Services for Securities Lending – Process Manual“ (Kapitel 3.4 nur in englischer Sprache verfügbar). 4.5 Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Anders als bei den der Novation vorgelagerten Aktivitäten sowie bei den NEW Requests, bei denen der entsprechende TPFP die Übereinstimmung der Angaben von Darlehensgeber und Darlehensnehmer gewährleistet, besteht die Möglichkeit, die Schließung eines Darlehens durch eine nur einseitige Erklärung entweder des Darlehensnehmer CM oder des Darlehensgeber CM zu erwirken. Das Darlehensnehmer CM/Darlehensgeber CM ist berechtigt, einseitig eine Rückgabe/Rückforderung (vollständig/teilweise) von Darlehen mit offener Laufzeit zu veranlassen, sofern dies den Standard-Abwicklungsperioden des jeweiligen Marktes entspricht. Für alle Neufestlegungen sowie für Rückgaben/Rückforderungen (vollständig/teilweise), deren Kündigungsfrist kürzer als die Standard-Abwicklungsperiode des relevanten Marktes ist, sind bilateral bestätigte Requests des Darlehensnehmer CM und des Darlehensgeber CM erforderlich. Übereinstimmende bilaterale Erklärungen des Darlehensgeber CM und des Darlehensnehmer CM werden auch für alle Änderungen in Bezug auf Darlehen mit fester Laufzeit benötigt. Ungeachtet dessen erfolgt die Verarbeitung und Bestätigung der einzelnen Request Typen entsprechend den Regeln des jeweiligen TPFP. Für das Management von offenen Wertpapierdarlehens-Transaktionen bietet Eurex Clearing folgende Request Typen an: • Rückgabe (vollständige/teilweise Schließung) durch das Darlehensnehmer CM (Return Request). • Rückforderung (vollständige/teilweise Schließung) durch das Darlehensgeber CM (Recall Request). 5 • Neufestlegung durch das Darlehensnehmer CM und das Darlehensgeber CM (Re-rate Request). • Buy-in Request durch das Darlehensgeber CM. • Widerruf von Rückgabe, Rückforderung und Buy-in (Withdrawal Request). 6 • Return-Do-Not–Instruct Request durch das Darlehensnehmer CM und das Darlehensgeber CM 7 4.6 Rückgabe eines Darlehens mit offener Laufzeit Darlehensgeber und Darlehensnehmer können die Rückgabe der Wertpapierdarlehens-Transaktion bilateral vereinbaren. Ein Return Request kann jedoch nur für offene Wertpapierdarlehens-Transaktionen nach Abwicklung des Front-Leg ausschließlich durch das Darlehensnehmer CM über den TPFP gestellt werden. Wenn ein von einem Darlehensnehmer CM beantragter Return Request sich auf einen laufenden von einem Darlehensgeber CM beantragten Recall Request (siehe Kapitel 4.8) bezieht, müssen die Details des Return Requests mit denen des Recall Requests übereinstimmen (zum Beispiel Menge und Abwicklungstag müssen identisch sein). Return Requests können durch einen Widerruf über den TPFP auch zurückgezogen werden. Ohne Return Request bleibt ein Darlehen mit offener Laufzeit offen (theoretisch bis zum 31.12.2099) oder bei festverzinslichen Wertpapieren erfolgt eine automatische Rückgabe mit Fälligkeit. 5 Die folgenden Anträge sind für Finanzierungsdarlehen nicht verfügbar: Rückforderung, Buy-in, Widerruf einer Rückforderung oder eines Buy-in, Return-Do-Not-Instruct (CCP Release 9.2 – Release Notes) 6 Entsprechend den Bedingungen des TPFP sind Widerrufsanträge nur über den TPFP Pirum verfügbar. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 34 von 56 Das Darlehensnehmer CM übermittelt den Return Request über seinen TPFP: Kategorie Details Allgemein Darlehenspapier, Order-Nummer des externen Systems, Handelstag zur Identifizierung des zurückzugebenden Darlehens Rückgabevolumen Optional: Referenz für den Recall Request Abwicklung Erfüllungstag für das Term-Leg Der Third-Party-Flow-Provider prüft den Return Request des Darlehensnehmers und übermittelt ihn anschließend an Eurex Clearing. Nach Erhalt des Request bestätigt Eurex Clearing in jedem Falle dessen Empfang. Im Falle einer erfolgreichen Validierung erfolgt die Verarbeitung des Request. Andernfalls wird er mit entsprechender Fehlermeldung abgelehnt. Return Requests können auch mittels eines Return Withdrawal Request widerrufen werden. 4.6.1 Standard Return Request Return Requests, die einen Tag oder mehrere Tage vor dem Erfüllungstag des Term-Leg eingehen, werden validiert und für die spätere Verarbeitung am entsprechenden Tag gespeichert. Eingehende Return Requests, deren Erfüllungstag der laufende Geschäftstag ist, werden unmittelbar bis 8 zum Annahmeschluss verarbeitet. Geht der Request am Erfüllungstag, nach Annahmeschluss ein, wird er bis zum nächsten Geschäftstag zurück gestellt. Die Standard-Rückgabeverarbeitung erfolgt in zwei Phasen: der Einzugs- und Verteilungsphase. Beide Phasen werden von Eurex Clearing koordiniert (siehe Kapitel 4.7.1.1. und 4.7.1.2.). 4.6.2 Außerordentliche Rückgabeverarbeitung Eine außerordentliche Verarbeitung eines Return Request ergibt sich in folgenden Fällen: • Die Darlehenspapiere werden verspätet geliefert. • Die Geldsicherheiten werden verspätet geliefert. • Die Wertpapiersicherheiten werden verspätet geliefert. • Der endgültige Fälligkeitstermin festverzinslicher Darlehenspapiere ist erreicht. 4.6.2.1 Verspätete Lieferung von Darlehenspapieren Kann ein Return Request aufgrund nicht erfolgter Rücklieferung der Darlehenspapiere vom Darlehensnehmer CM nicht erfolgreich abgewickelt werden, storniert Eurex Clearing die Lieferinstruktion und gibt dem Darlehensgeber CM das bereits gelieferte Principal Collateral zurück. Die Wertpapierdarlehens-Transaktion bleibt offen und das Darlehensnehmer CM muss die Leihegebühren/Erstattungen weiter zahlen. Danach wird der Return Request bis zur erfolgreichen Abwicklung oder bis zum Widerruf des Request an jedem Geschäftstag neu instruiert. 8 Informationen zum Annahmeschluss finden Sie in den aktuellen Release-Notes Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 35 von 56 Das Darlehensgeber CM ist berechtigt, für das zurückzugebende Darlehen einen Recall- und einen Buy-in Request zu stellen. 4.6.2.2 Verspätete Lieferung von Geldsicherheiten Kann ein Return Request aufgrund nicht erfolgter Rückzahlung der Geldsicherheiten vom Darlehensgeber CM nicht erfolgreich abgewickelt werden, storniert Eurex Clearing die Lieferinstruktion und gibt dem Darlehensnehmer CM die bereits gelieferten Darlehenspapiere zurück. Eurex Clearing kann eine Verlängerung der Zahlungsfrist für die Rückzahlung der Geldsicherheiten bis 09:30 (MEZ) des nächsten Vormittages (S+1) gewähren und einen Schließungsversuch durchführen. Eurex Clearing betrachtet die nicht erfolgte Rückzahlung von Geldsicherheiten als „Nichtleistung einer Zahlung“ und damit als Beendigungsgrund in Bezug auf das Darlehensgeber CM. Bitte beachten Sie, dass selbst in Fällen, in denen die Darlehenspapiere nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt zurückgegeben werden, die nicht erfolgte Rückzahlung von Geldsicherheiten gleichwohl als Grund für die Beendigung der Clearing-Mitgliedschaft angesehen und behandelt werden kann. 4.6.2.3 Verspätete Lieferung von Wertpapiersicherheiten Gibt das Darlehensgeber CM die Wertpapiersicherheiten bei Schließung der WertpapierdarlehensTransaktion nicht vollständig zurück, kann das Darlehensnehmer CM fordern, die Verpflichtung zur Lieferung der Wertpapiersicherheiten durch einen Barausgleich zu ersetzen. Der Barausgleichsbetrag entspricht mindestens dem letzten Abrechnungspreis der ausstehenden Wertpapiere und wird dem Darlehensgeber CM belastet sowie dem Darlehensnehmer CM gutgeschrieben. Die Darlehenspapiere werden anschließend an das Darlehensgeber CM zurückgegeben. Fordert das Darlehensnehmer CM innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinen Barausgleich der ausstehenden Wertpapiere und zieht er den Return Request nicht zurück, leitet Eurex Clearing automatisch einen Barausgleich ein. Weitere Informationen zu verspäteten Lieferungen der Wertpapiersicherheiten finden Sie in Kapitel IX der Clearing-Bedingungen. 4.6.2.4 Zwangsweise Rückführung von Wertpapierdarlehens-Transaktionen bei Fälligkeit festverzinslicher Darlehenspapiere Aufgrund der Endfälligkeit von festverzinslichen Wertpapieren führt Eurex Clearing 11 Geschäftstage vor der Fälligkeit des jeweiligen Wertpapiers (ISIN) eine zwangsweise Rückführung aller offenen Wertpapierdarlehens-Transaktion durch. Dafür storniert Eurex Clearing 12 Tage vor Fälligkeit des festverzinslichen Wertpapiers während der Tagesendverarbeitung alle schwebenden Return Requests in der entsprechenden ISIN und ersetzt diese durch eine zwangsweise Rückführung, die das ausstehende Volumen der Wertpapierdarlehens-Transaktion abdeckt. Sollte die zwangsweisen Rückführung nicht oder nur teilweise erfolgreich sein, wird Eurex Clearing weiterhin versuchen, das ausstehende Volumen der Wertpapierdarlehens-Transaktion zu erhalten und die zwangsweise Rückführung erneut an den folgenden Geschäftstage veranlassen. Ist dieses Verfahren bis zum 6. Tage vor Fälligkeit des Darlehenspapiers nicht erfolgreich, führt Eurex Clearing 5 Tage vor dem Fälligkeitstermin einen „technischen Barausgleich“ durch. Der letzte mögliche Tag für die Stellung eines Buy-in Request durch das Darlehensgeber CM liegt 5 Geschäftstage vor dem technischen Barausgleich (d. h. 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin des Darlehenspapiers). Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 36 von 56 Abb. 4-1:Zwangsweise Darlehensrückführung bei Fälligkeit eines festverzinslichen Wertpapiers 4.7 Rückgabe eines Darlehens mit fester Laufzeit Das Darlehen mit fester Laufzeit ist durch ein Fälligkeitsdatum (Erfüllungstag) gekennzeichnet, das bei Eröffnung des Darlehens zwischen dem Darlehensgeber CM und dem Darlehensnehmer CM vereinbart wird. Eurex Clearing informiert seine Clearing-Mitglieder täglich über die Fälligkeiten offener Darlehen mit fester Laufzeit. Die Marktteilnehmer haben anfangs einen Erfüllungstag vereinbart. Für die Schließung eines Darlehens mit fester Laufzeit an seinem Erfüllungstag sind keine zusätzlichen Eingaben erforderlich. Im Unterschied zu Darlehen mit offener Laufzeit sind das Darlehensgeber CM und das Darlehensnehmer CM verpflichtet, die dem TPFP übermittelten Angaben zur Änderung des Darlehens bilateral zu bestätigen. Im Falle von Änderungen in Bezug auf Darlehen mit fester Laufzeit prüft der TPFP die Übereinstimmung der bilateralen Absichtserklärungen des Darlehensgeber CMs und des Darlehensnehmer CMs. 4.7.1 Standard-Rückgabeverarbeitung Eurex Clearing schließt das Darlehen mit fester Laufzeit am Erfüllungstag automatisch und koordiniert den Austausch der Darlehensvermögenswerte gegen die Darlehenssicherheiten. Dies erfolgt in zwei Phasen, der Einzugs- und der Verteilungsphase. 4.7.1.1 Einzugs- und Verteilungsphase Während der Einzugsphase instruiert Eurex Clearing per Vollmacht • bei Finanzierungsdarlehen die Zahlstelle, den Geldbetrag vom Konto des Darlehensnehmer CM auf das Konto von Eurex Clearing bei der Zahlstelle zu übertragen. • den (I)CSD, die Darlehenspapiere vom Konto des Darlehensnehmer CM auf das Konto von Eurex Clearing bei (I)CSD zu übertragen. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 37 von 56 • bei Darlehen gegen Geldsicherheiten die Zahlstelle, die Geldsicherheiten vom Konto des Darlehensgeber CM auf das Konto von Eurex Clearing bei der Zahlstelle zu übertragen. • bei Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten den TPCA, das Principal Collateral vom Konto des Darlehensgeber CM/Pfandkonto auf das Eurex Clearing-Konto beim TPCA zu übertragen. In der anschließenden Verteilungsphase instruiert Eurex Clearing: • bei Finanzierungsdarlehen die Zahlstelle, den Geldbetrag vom Eurex Clearing Konto auf das Konto des Darlehensgeber CM bei der Zahlstelle zu übertragen. • den (I)CSD, die Darlehenspapiere vom Eurex Clearing-Konto auf das Konto des Darlehensgeber CM beim (I)CSD zu übertragen. • bei Darlehen gegen Geldsicherheiten die Zahlstelle, die Geldsicherheiten vom Eurex Clearing-Konto auf das Konto des Darlehensnehmer CM bei der Zahlstelle zu übertragen. • bei Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten den TPCA, das Principal Collateral vom Eurex ClearingKonto auf das Konto des Darlehensnehmer CM beim TPCA zu übertragen. 4.7.2 Außerordentliche Rückgabeverarbeitung Wenn am Erfüllungstag entweder das Darlehensnehmer CM oder das Darlehensgeber CM seine Verpflichtung zur Rückgabe der Darlehensvermögenswerte oder des Principal Collateral nicht erfüllt, bleibt das Darlehen offen. Eurex Clearing gibt in diesem Falle die erhaltenen/eingezogenen Darlehenspapiere/den geliehenen Geldbetrag oder das Principal Collateral zurück. Eurex Clearing versucht automatisch, das Darlehen an den beiden folgenden Geschäftstagen erneut zu schließen. Liefert das Darlehensnehmer CM Darlehenspapiere beim dritten Mal nicht, führt Eurex Clearing an S+3 automatisch einen Buy-in durch. Weitere Details zum Buy-in-Prozess finden Sie in Kapitel 4.9. Um Buy-ins für Darlehenspapiere zu vermeiden, können Darlehensgeber CM und Darlehensnehmer CM den vertraglichen Abwicklungstag durch einen Re-Rate-Request verschieben (siehe Kapitel 4.10). Kann die Schließung jedoch nicht durchgeführt werden, weil das Darlehensgeber CM das Principal Collateral nicht zurückgibt, wird der Buy-in aufgeschoben. Dieser Prozess wiederholt sich: Eurex Clearing versucht das Darlehen an jedem Geschäftstag zu schließen, solange das Darlehensgeber CM das Principal Collateral nicht zurückgibt. Versäumt das Darlehensnehmer CM bei Finanzierungsdarlehen den Darlehensbetrag vollständig bis 9:30 (Ortszeit Frankfurt am Main) am auf den Rückgabetag der Nicht-Erfüllten Transaktion folgenden Geschäftstag an Eurex Clearing tatsächlich zu liefern, so tritt ein Beendigungsgrund in Bezug auf das Darlehensnehmer CM ein (ungeachtet dessen, ob gleichzeitig das Darlehensgeber CM das Principal Collateral nicht geliefert hat). 4.8 Rückforderung eines Darlehens (Recall Request) Falls das Darlehensgeber CM ein Darlehen mit offener Laufzeit oder ein Darlehen mit fester Laufzeit vor seinem ursprünglichen Erfüllungstag schließen möchte, muss das Darlehen zurückgefordert werden. Grundsätzlich begründet der Recall Request eine Absichtserklärung des Darlehensgeber CM, die Darlehenspapiere zurückzuerhalten. Diese Möglichkeit besteht nur für das Darlehensgeber CM und kann sowohl das gesamte Darlehensvolumen als auch einen Teil davon umfassen. Einem Recall Request folgt üblicherweise ein Return Request oder der Recall Request erfolgt in Verbindung mit einem Return Request des Darlehensnehmer CM. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 38 von 56 Der Recall Request kann jederzeit nach Abwicklung des Front-Leg (Status der WertpapierdarlehensTransaktion ist „offen“) sowohl für Darlehen mit offener Laufzeit als auch mit fester Laufzeit erfolgen. Dennoch ist es zwingend erforderlich, dass der Recall Request für Darlehen mit fester Laufzeit durch eine übereinstimmende Absichtserklärung (Return Request) des Darlehensnehmer CM bestätigt wird. Das Darlehensgeber CM kann den Recall Request widerrufen (Recall Withdrawal Request). Eurex Clearing nimmt während der Verarbeitung der Schließung bei Fälligkeit von festverzinslichen Wertpapieren keine Recall Requests mehr an. Daher muss ein Recall Request für WertpapierdarlehensTransaktionen in festverzinslichen Wertpapieren spätestens 15 Tage vor dem endgültigen Fälligkeitstermin durch das Darlehensgeber CM erfolgen. Bei Finanzierungsdarlehen sind Rückforderungen verliehener Geldbeträge nicht möglich. Das Darlehensgeber CM übermittelt Recall Requests über das TPFP-System: Kategorie Details Allgemein Darlehenspapier, Order-Nummer des externen Systems, Handelstag zur Identifizierung des zurückzufordernden Darlehens Anzahl der zurückzufordernden Wertpapiere, Geltungstag Optional: Referenz zu einem Return Request Der TPFP prüft die Eingaben des Darlehensgebers und leitet den Recall Request anschließend an Eurex Clearing weiter. Nach Erhalt des Request bestätigt Eurex Clearing in jedem Falle dessen Empfang. Im Falle einer erfolgreichen Validierung wird er verarbeitet, andernfalls wird er von Eurex Clearing abgewiesen. Der Recall Request wird folgenden Prüfungen unterzogen: Kategorie Feld(er) Prüfung Allgemein Volumen Muss einem Vielfachen der kleinsten lieferbaren Einheit entsprechen. Das maximale Volumen der Rückforderung entspricht dem Volumen des offenen Darlehens abzüglich schwebender Rückforderungen* abzüglich schwebender Rückgaben* * sofern sich Rückforderung und Rückgabe aufeinander beziehen, werden sie jeweils nur einmal berücksichtigt Falls sich der Recall Request auf eine Rückgabe bezieht, entspricht das maximale Volumen der Rückforderung: dem Volumen der betreffenden Rückgabe abzüglich des Volumens aller anderen schwebenden, auf die Rückforderung bezogenen Rückgaben Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 39 von 56 Kategorie Feld(er) Prüfung Geltungstag Muss zwischen der Standard-Abwicklungperiode und den 15 darauf folgenden Geschäftstagen liegen 9 bei Darlehen mit fester Laufzeit: muss vor dem Erfüllungstag liegen bei Darlehen mit endfälligem Darlehenspapier: der letzte mögliche Tag für die Rückforderung ist 12 Geschäftstage vor dem endgültigen Fälligkeitstermin des betreffenden Papiers Request Referenz Falls angegeben, muss sich die Referenz auf einen gültigen Return Request für das betreffende Darlehen beziehen 4.8.1 Standard Recall Request Nach Eingang des Recall Request berechnet Eurex Clearing das frühestmögliche Buy-in-Datum und weist die entsprechende Wertpapierdarlehens-Transaktion im Loan Returns Report als zurückgefordert aus. Das frühestmögliche Buy-in-Datum errechnet sich durch Addition von zwei Geschäftstagen zum übermittelten Geltungstag der Rückforderung. Dieser Geltungstag wird durch das Darlehensgeber CM übermittelt. Der Geltungstag wird um 10 weitere Tage verschoben, falls am Geltungstag selbst kein Buy-in Request oder ein vollständiger Widerruf der Rückgabe oder Rückforderung eingeht. Nach Ablauf dieser 10 Geschäftstage wird der Recall Request automatisch durch den Third-Party-Flow-Provider widerrufen. Die Einleitung und Durchführung eines Buy-in-Verfahrens erfordert einen speziellen Buy-in-Request des Darlehensgeber CM. 4.8.2 Außerordentliche Rückforderungsverarbeitung Wenn das Darlehensnehmer CM die Darlehenspapiere nach erfolgter Rückforderung des Darlehens nicht wie erwartet zurückgibt, kann das Darlehensgeber CM mittels Stellung eines separaten Buy-in Request das Buy-in-Verfahren einleiten. Grundsätzlich sind der Rückforderungs- und der Buy-in Request zwei separate Verfahren, die kurz nacheinander erfolgen können, aber nicht notwendigerweise müssen. 4.9 Buy-in-Verfahren Liefert das Darlehensnehmer CM die Darlehenspapiere nicht zurück, kommt ein Buy-in-Verfahren zur Anwendung. Das Buy-in-Verfahren, wie es hier beschrieben ist, wird nur für die Darlehenswertpapiere und nicht für Wertpapiersicherheiten (Principal Collateral) durchgeführt. Für Darlehen mit fester Laufzeit legt Eurex Clearing nach Eintritt des Erfüllungstags des Term-Leg automatisch das Datum für die Durchführung eines Buy-in auf den 3. Geschäftstag nach dem Erfüllungstag fest (siehe Kapitel 4.7.2, Außerordentliche Rückgabeverarbeitung). 9 Der Standard-Abwicklungszeitraum beträgt 2 Geschäftstage für deutsche Aktien und 3 Geschäftstage für alle anderen Darlehenspapiere. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 40 von 56 Für Darlehen mit offener Laufzeit wird ein Buy-in nur ausgeführt, wenn das Darlehensgeber CM einen Buyin Request übermittelt. Voraussetzung für einen Buy-in Request ist ein wirksamer Recall Request des Darlehensgeber CM. Das Darlehensgeber CM kann den Buy-in Request unmittelbar nach dem Recall Request oder jederzeit danach übermitteln, solange der Recall Request besteht. Eine weitere Voraussetzung für die Durchführung eines Buy-in ist ein erfolgloser Schließungs-/Abwicklungsversuch für das zurückgeforderte Volumen am Tag vor der Durchführung des Buy-in (zwangsweise Rückführung/Forced Return). Ein Buy-in Request muss während der Öffnungszeiten des betreffenden TPFP übermittelt werden. Eine Rücknahme eines Buy-in Requests berührt nicht die zugrunde liegende Rückforderung (Recall Request). Ein neuer Buy-in Request kann solange übermittelt werden wie der initiale Recall Request nicht verfallen und das Darlehen noch offen ist. Für Finanzierungsdarlehen wird das Buy-in-Verfahren nicht unterstützt. Eurex Clearing hat bereits bei Eingang des Recall Request (auf den sich der Buy-in bezieht) das frühestmögliche Buy-in-Datum berechnet und das Clearing-Mitglied darüber informiert. Bei Eingang des Buy-in Request ist der Tag des Buy-in-Versuchs entweder: • das zuvor errechnete frühestmögliche Buy-in-Datum oder • zwei Geschäftstage nach Eingang des Buy-in Request, je nachdem welcher von beiden der spätere ist. 4.9.1 Ausführung zwangsweiser Rückführungen (Forced Returns) Einen Geschäftstag vor dem tatsächlichen Buy-in Datum führt Eurex Clearing eine zwangsweise Rückführung des zurückgeforderten Darlehensvolumens durch. Dies setzt voraus, dass das Darlehensnehmer CM das im Recall Request geforderte Volumen nicht zurückgegeben hat. Sofern für Teile des geforderten Volumens schwebende Rückgaben bestehen, generiert Eurex Clearing eine zwangsweise Rückforderung für das noch ausstehende Volumen. Das Verfahren bei einer zwangsweisen Rückführung weicht nicht signifikant vom Standardrückgabeverfahren ab. Der hauptsächliche Unterschied ist die automatische Auslösung des Verfahrens durch Eurex Clearing während des Abwicklungsverfahrens, um mindestens ein Schließungsversuch während des Rückforderungsprozesses vorgenommen zu haben. Wenn ein bestehender Return Request für das gesamte zurückgeforderte Darlehensvolumen nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte, erfolgt keine zwangsweise Rückforderung. In diesem Falle ist das Buy-in Datum der nächste auf den Eingang des Buy-in Request folgende Geschäftstag. 4.9.2 Buy-in Auction Eurex Clearing führt am Tag des Buy-in eine Auktion über ihr bestehendes Buy-in-Tool durch. Einen Geschäftstag nach erfolgreicher Durchführung der Auktion muss das Darlehensnehmer CM den Geldgegenwert des Buy-in an Eurex Clearing zahlen. Der Auktionsverkäufer hat die per Buy-in Auktion verkauften Wertpapiere bis spätestens zum ersten Abwicklungszyklus des auf die Buy-in-Auktion folgenden Geschäftstages zu liefern. Nach erfolgreicher Einziehung des Principal Collateral gibt Eurex Clearing die Darlehenspapiere an das Darlehensgeber CM und das Principal Collateral an das Darlehensnehmer CM zurück. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 41 von 56 Im Falle einer nicht oder nur teilweise erfolgreichen Buy-in-Auktion erfolgt für das ausstehende Volumen ein Barausgleich. Dieser wird durch Eurex Clearing am Tag nach der Buy-in-Auktion zwischen dem Darlehensnehmer CM und dem Darlehensgeber CM durchgeführt. Bei Bezugsrechten wird kein Buy-in durchgeführt. Am letzten Tag der Bezugsperiode führt Eurex Clearing ein Barausgleich für den ausstehenden Betrag durch. 4.10 Neufestlegung von Darlehenskonditionen (Re-Rate) Grundsätzlich sind das Darlehensgeber CM und das Darlehensnehmer CM zur Neufestlegung von Darlehenskonditionen mit „schwebendem“ oder „offenem“ Status berechtigt, sofern sich beide Parteien bilateral darauf verständigen und die entsprechenden Änderungen sowie den Geltungstag über das TPFPSystem übermitteln. Neufestlegungen können für Leihegebühren/Erstattungen und Auszahlungsraten erfolgen und gelten für das gesamte ausstehende Darlehensvolumen. In Abhängigkeit von den Regeln des 10 11 TPFP können Re-Rate Requests mit Rückdatierung für einen Geltungstag während der laufenden Abrechnungsperiode gestellt werden. Im Falle eines Darlehens mit fester Laufzeit (Fixed Term) können das Darlehensgeber CM und das Darlehensnehmer CM eine Verkürzung oder Verlängerung der vertraglichen Laufzeit beantragen. Eine Veränderung des vertraglichen Abwicklungstages des Term Leg kann nicht einseitig beantragt werden, sondern muss durch zwei übereinstimmende Instruktionen des Darlehensgeber CM und des Darlehensnehmer CM über ihren gemeinsamen TPFP erfolgen. Der TPFP prüft und stimmt die bilateralen Eingaben des Darlehensgeber CM und des Darlehensnehmer CM aufeinander ab und leitet den Re-Rate Request anschließend an Eurex Clearing weiter. Nach Erhalt des Request bestätigt Eurex Clearing in jedem Falle dessen Empfang. Im Falle einer erfolgreichen Validierung erfolgt seine Verarbeitung, andernfalls wird er von Eurex Clearing abgewiesen. Eine Neufestlegung bleibt solange wirksam, bis ein nachfolgender Re-Rate Request in Kraft tritt. Die Wirksamkeit einer bestehenden Neufestlegung kann durch Übermittlung eines Re-Rate Request mit neuen Konditionen für denselben Geltungstag überschrieben werden. Ist der Geltungstag der laufende Geschäftstag, wird die Neufestlegung für die Berechnung der Leihegebühr des betreffenden Tages berücksichtigt. 4.11 Return Do Not Instruct Request Eurex Clearing akzeptiert auch die (vollständige oder teilweise) Schließung von Darlehen ohne Rücklieferung der unterliegenden Wertpapiere. Somit bietet der Return Do Not Instruct Request (RNI) eine zusätzliche Möglichkeit, für das Darlehensnehmer CM und das Darlehensgeber CM ein Darlehen in der CCP-Umgebung (teilweise) zu schließen. Diese Requests sind am Request Type ‚RNI‘ erkennbar und werden nur vom TPFP Pirum angeboten. Auf Grundlage der bilateralen Vereinbarung über die Bedingungen einer freiwilligen Kapitalmaßnahme zwischen dem Darlehensnehmer CM und dem Darlehensgeber CM (außerhalb der CCP-Umgebung) kann dieser Request Type genutzt werden, um die CCP-novierten Wertpapierdarlehens-Transaktionen an die bilaterale Vereinbarung zwischen dem Darlehensnehmer CM und dem Darlehensgeber CM anzupassen. 10 11 Rückdatierte Re-Rate Requests gelten nicht für den “Eurex Repo-SecLend-Markt” als TPFP. Rückdatierungen sind nicht möglich für Auszahlungsraten Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 42 von 56 4.12 Leihegebühren und Erstattungen Leihegebühren (Lending Fees) und Erstattungen (Rebates) werden zusammengerechnet und den Clearing-Mitgliedern gemäß Rechnungszyklus belastet/gutgeschrieben. • • Erstattungen erfolgen für Darlehen gegen Geldsicherheiten, Darlehen gegen Cash Pool als Principal Collateral und bei Finanzierungsdarlehen. Für Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten und Darlehen gegen Cash Pool fallen Leihegebühren an. Die Berechnung erfolgt täglich während der Tagesend-Verarbeitung (EoD). Die Ergebnisse werden im Rahmen des Risk-Based Margining berücksichtigt. Gebührentyp Fee / Rebate Currency Darlehenstyp EUR Darlehen gegen Geldsicherheiten (Sicherheitenw ährung) USD (Sicherheitenw ährung) Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten EUR, USD (Rechnungsw ährung) EUR (Sicherheitenw ährung) Darlehen gegen Cash Pool (Collateral) USD (Sicherheitenw ährung) EUR, USD (Rechnungsw ährung) EUR Finanzierungsdarlehen (Rechnungsw ährung) USD (Rechnungsw ährung) Basis für Rebate / Fee Rate Berechnung Verfügbare Benchmarks * Sicherheiten z.B.. EONIA, EURIBOR Sicherheiten z.B. FED FUND Darlehenswertpapiere n/a Sicherheiten z.B. EONIA, EURIBOR Sicherheiten z.B. FED FUND Darlehenswertpapiere n/a Geld z.B. EONIA, EURIBOR Geld z.B. FED FUND Leihegebühr Erstattungen *Benchmark mit Spread kann genutzt werden anstelle eines einfachen Erstattungssatzes. Darlehen gegen Geldsicherheiten Das Darlehensnehmer CM und das Darlehensgeber CM müssen sich auf einen Satz einigen, der zur Berechnung der Erstattungen verwendet wird. Neben einem einfachen Erstattungssatz für EUR wird auch eine Benchmark (Bezugswert) mit Aufschlag unterstützt. Eurex Clearing unterstützt EONIA und EURIBOR als Benchmarks. Für USD gibt es gegenwärtig keinen Bezugswert. Erstattungssatz und Aufschlag können positiv, negativ oder gleich Null sein. Erstattungssatz und Aufschlag werden in Basispunkten pro Jahr ausgewiesen. Die Erstattung wird in der Währung der Sicherheiten berechnet. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 43 von 56 Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten Das Darlehensnehmer CM und das Darlehensgeber CM müssen sich auf einen Gebührensatz für die Leihegebühr einigen. Dieser wird in Basispunkten pro Jahr ausgewiesen. Er muss größer gleich Null sein.. Bei Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten können sich das Darlehensnehmer CM und das Darlehensgeber CM optional auf einen Mindestsatz einigen. Der Mindestsatz entspricht dem Betrag der Leihegebühr, die während der Laufzeit des Darlehens mindestens zu bezahlen ist. Die Leihegebühr wird in der durch die betreffenden Mitglieder über ihren gemeinsamen TPFP angegebenen Rechnungswährung ausgewiesen. Die Rechnungswährung kann von der Währung der Sicherheiten des Darlehens abweichen. Darlehen gegen Cash Pool Darlehen gegen Cash Pool ist eine spezielle Darlehensart gegen Geldsicherheiten, bei der sich das Darlehensgeber CM und das Darlehensnehmer CM auf eine Leihegebühr für die Darlehenswertpapiere und einen Erstattungssatz für die Geld(pool)sicherheiten einigen müssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter “Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten” und “Darlehen gegen Geldsicherheiten” in diesem Kapitel. Finanzierungsdarlehen Finanzierungsdarlehen sind ein spezieller Darlehenstyp, bei dem das Darlehensgeber CM einen Geldbetrag (EUR oder USD) dem Darlehensnehmer CM gegen Verpfändung von Wertpapieren zugunsten des Darlehensgeber CM zur Verfügung stellt. Darlehensgeber CM und Darlehensnehmer CM müssen sich auf einen Erstattungssatz einigen, der für die Berechnung der Erstattung auf den Barbetrag genutzt wird. Weitere Details finden Sie unter “Darlehen gegen Geldsicherheiten” Berechnung der Leihegebühren und Erstattungen Leihegebühren und Erstattungen werden nur für offene Wertpapierdarlehens-Transaktionen berechnet. Eine Wertpapierdarlehens-Transaktion unterliegt erstmals am Erfüllungstag des Front-Leg einer Leihegebühr-/Erstattungsberechnung. Rechnungsstellung Der Rechnungsstellung für den CCP-Service im Rahmen von Wertpapierdarlehens-Transaktionen erfolgt monatlich. Alle Rechnungsvorgänge innerhalb einer bestimmten Abrechnungsperiode werden in der Rechnung für diesen Zeitraum zusammengefasst. Die Erstellung und Übermittlung der Rechnung erfolgt am 7. Geschäftstag des Folgemonats. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 44 von 56 4.13 Reports Nachfolgende Tabelle enthält die Reports, die Eurex Clearing im Rahmen des CCP-Service für Wertpapierdarlehens-Transaktionen zur Verfügung stellt. Clearing-Mitglieder sollten die Reports mit ihren eigenen Daten abgleichen und Eurex Clearing über ggf. festgestellte Abweichungen informieren. Report-ID Name des Berichts Beschreibung CL165 Manufactured Payment Statement Führt geleistete Zahlungen aus Einkünften aus Kapitalmaßnahmen auf, die sich auf alle von diesen Maßnahmen betroffenen Wertpapierdarlehens-Transaktionen beziehen CL300 Rebate Lending Fee Beinhaltet alle Erstattungen und Leihegebühren der laufenden Abrechnungsperiode CL200 Loan MTM Beinhaltet die Ergebnisse der letzten Mark-toMarket-Berechnung pro WertpapierdarlehensTransaktion. Keine MTM-Berechnung für Finanzierungsdarlehen CL260 Loan Obligations Beinhaltet alle WertpapierdarlehensTransaktionen, deren Term-Leg noch nicht vollständig abgewickelt wurde CL290 Street View Records Umfasst alle einzelnen Transaktionen (AllocationView) eines Datensatzes (Street-View), Die einzelnen Geschäfte sind durch eine gemeinsame Referenz verbunden. TL100 Loan Confirmations Beinhaltet Bestätigungen aufgrund neuer Requests zu Wertpapierdarlehens-Transaktionen und Annullierungen TL750 Exposure Reference Beinhaltet alle WertpapierdarlehensTransaktionen gegen Geldsicherheiten, denen der Tri-Party Collateral Agent eine Exposure-ID zugewiesen hat TL760 Loan Maintenance Beinhaltet Änderungen von WertpapierdarlehensTransaktionen TL770 Loan Returns Beinhaltet eingegangene Rückforderungen, Rückgaben und zugehörige Buy-in Requests sowie die entsprechenden Widerrufserklärungen Weitere Informationen zu den Reports finden Sie unter: www.eurexclearing.com > Member Section > Technologie > Lending CCP > Dokumentation > Reports Documentation > CCP Release 9.2 Description of Reports Formatted (nur in englsicher Sprache verfügbar). Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 45 von 56 4.14 Musterfragen 4-001 Nach der Novation des Darlehens koordiniert Eurex Clearing den Austausch der Wertpapiere gegen die Sicherheiten. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 4-002 Was geschieht, wenn der Darlehensnehmer am Erfüllungstag eines Darlehens mit fester Laufzeit seiner Verpflichtung zur Rückgabe der Darlehenspapiere nicht nachkommt? A: Eurex Clearing weist die Übertragung der Wertpapiersicherheiten auf das Konto des Darlehensnehmer an. B: Das Darlehen wird durch Eurex Clearing geschlossen. C: Das Darlehen bleibt offen. D: Eurex Clearing überträgt die Wertpapiersicherheiten zurück auf das Konto des Darlehensgeber beim TPCA (Wertpapiersicherheiten) oder der Zahlstelle (Geldsicherheiten). Richtige Antworten: C|D 4-003 Welche Aussagen zu Rückgaben (Return Requests) und Rückforderungen (Recall Requests) sind richtig? A: Der Darlehensnehmer ist berechtigt, einseitig eine Rückgabe von Darlehen mit offener Laufzeit zu veranlassen, sofern dies den Standard-Abwicklungsperioden des jeweiligen Marktes entspricht. B: Darlehensnehmer ist berechtigt, einseitig eine Rückgabe von Darlehen mit fester Laufzeit zu veranlassen.. C: Rückgaben (Return requests) umfassen immer den vollen Darlehensbetrag. D: Der Darlehensgeber ist berechtigt, einseitig eine Rückforderung von Darlehen mit offener Laufzeit zu beantragen, sofern dies den Standard-Abwicklungsperioden des jeweiligen Marktes entspricht. Richtige Antwort: A|D 4-004 Bei Darlehen mit offener Laufzeit wird ein Buy-in nur ausgeführt, wenn der Darlehensgeber einen Buy-in Request stellt. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 4 Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen Seite 46 von 56 4-005 Wann wird ein Barausgleich für Darlehenspapiere durchgeführt? A: Im Falle einer nicht erfolgreichen Buy-in Auktion B: Im Falle einer teilweise erfolgreichen Buy-in Auktion C: Im Falle einer erfolgreichen Buy-in Auktion D: In keinem der oben genannten Fälle Richtige Antworten: A|B 4-006 Welche Aussage ist richtig? A: Erstattungen betreffen nur Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten. B: Leihegebühren fallen für Darlehen gegen Geldsicherheiten an. C: Erstattungen betreffen Darlehen gegen Geldsicherheiten, gegen Cash Pool und Finanzierungskredite und Leihegebühren fallen für Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten an. D: Keine Antwort ist richtig. Richtige Antworten: C 4-007 Der Bericht „Loan MTM“ beinhaltet die Ergebnisse der letzten Mark-to-Market-Berechnung pro Wertpapierdarlehens-Transaktion. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 5 Liefermanagement Seite 47 von 56 5 Liefermanagement Alle Abwicklungs- und Zahlungsinstruktionen, die sich aus einer neuen Wertpapierdarlehens-Transaktion ergeben, werden auf „Brutto”-Basis verarbeitet. Wertpapierdarlehens-Transaktionen werden dem CSD/der kontoführenden Bank nicht vor dem Erfüllungstag übermittelt, sondern entweder am Tagesbeginn des Erfüllungstags oder - für Transaktionen mit Erfüllungstag T+0 - unverzüglich nach Erhalt der Wertpapierdarlehens-Transaktion. Dasselbe gilt auch für Rückgaben. Um die Abwicklung von Wertpapierdarlehens-Transaktionen, mit Darlehenssicherheiten in einer anderen Währung als die der unterliegenden Wertpapiere zu ermöglichen, und um gängiger Marktpraxis zu entsprechen, werden Free of Payment (FoP)-Transaktionen in Verbindung mit Geldinstruktionen erstellt. Dieses Verfahren wird von Eurex Clearing abgestimmt, um gegenüber den Clearing-Mitgliedern Lieferung gegen Zahlung (DvP) durchführen zu können. Sofern der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer über Konten beim selben ICSD verfügen, erfolgen interne Transfers. 5.1 Abwicklung von Aktien-Darlehenspapieren am Heimatmarkt Gemäß Marktpraxis führt Eurex Clearing die Abwicklung von Aktien-Darlehenspapieren am betreffenden Heimatmarkt der jeweiligen Aktie durch. Die Abwicklung am Heimatmarkt erfordert Abwicklungskonten des Clearing-Mitglieds bei den CSDs der jeweiligen Heimatmärkte, an denen das Clearing-Mitglied engagiert ist. Das Einzugs- und Verteilungskonzept, siehe Kapitel 4.1.1 und 4.7.1.1 gilt für alle involvierten CSDs. 5.2 Abwicklung festverzinslicher Darlehenspapiere im internationalen Markt Eurex Clearing wickelt festverzinslicher Darlehenspapiere über die ICSDs Clearstream Banking Luxemburg und Euroclear Bank ab. Die internationale Abwicklung erfordert ein Abwicklungskonto des ClearingMitglieds bei einem der ICSDs (Wahl der Abwicklungslokation). Für die Abwicklung zwischen beiden ICSDs, wird die Verbindung (Bridge) zwischen Clearstream Banking Luxemburg und Euroclear Bank genutzt (Bridge Settlement). 5.3 Bridge Settlement für festverzinsliche Darlehenspapiere Falls das Darlehensgeber CM und das Darlehensnehmer CM keine Abwicklungskonten beim selben ICSD unterhalten, werden Instruktionen für das Bridge Settlement genutzt (nur für festverzinsliche Darlehenspapiere möglich). Für das Bridge Settlement nutzt Eurex Clearing als Eingangskonto immer das eigene Konto beim jeweiligen ICSD des Kontrahenten, der die Darlehenspapiere erhält. Eurex Clearing zieht die Darlehenspapiere vom verleihenden Kontrahenten ein und weist sie per Bridge Transfer dem eigenen ICSD-Konto zu. Sobald der Transfer der Darlehenspapiere und der Geld-/Wertpapiersicherheiten bestätigt wird, weist Eurex Clearing die Darlehenspapiere im Wege der internen Abwicklung dem ICSDKonto des empfangenden Kontrahenten zu. Für das Bridge Settlement gelten feste untertägige Fristen. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 5 Liefermanagement Seite 48 von 56 Abb. 5-1: Bridge Settlement für festverzinsliche Darlehenpapiere, Darlehenseröffnung oben, Darlehensschließung unten 5.4 Kapitalmaßnahmen bei Darlehenspapieren Im Falle von Kapitalmaßnahmen bei den Darlehenspapieren verbleibt der Darlehensgeber der wirtschaftliche Eigentümer und ist als solcher berechtigt, die Erträge aus der Kapitalmaßnahme zu erhalten. Um diesen „wirtschaftlichen Anspruch“ sicherzustellen, hat der Darlehensgeber immer die Möglichkeit, die 12 Darlehenspapiere vor dem Record Date/Stichtag der Kapitalmaßnahme zurückzufordern. In vielen Fällen bevorzugen der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer jedoch, die Schließung der Darlehenstransaktion aufgrund einer Kapitalmaßnahme zu vermeiden. Deshalb wird der Darlehensgeber gegenüber dem Darlehensnehmer eine Kompensation der Erträgnisse aus der Kapitalmaßnahme beanspruchen. Diese Kompensation kann in Form eines Barausgleichs zwischen beiden Parteien, der Aktualisierung eines bestehenden Darlehens oder der Erzeugung eines neuen Darlehens (Rechte oder neue Anteile) erfolgen. 5.4.1 Rahmenbedingungen im CCP-Modell Da im CCP-Modell der CCP Darlehensnehmer gegenüber dem Darlehensgeber und Darlehensgeber gegenüber dem Darlehensnehmer ist, wird der Darlehensgeber gegenüber Eurex Clearingeine Kompensation seiner „wirtschaftlichen Rechte“ geltend machen. Derzeit unterscheidet Eurex Clearing zwischen folgenden Arten von Kapitalmaßnahmen: 12 Berechtigungstag in einem „Ex Date-Markt“ ist der Extag minus einem Geschäftstag, in einem Record Date-Markt ist der Berechtigungstag der Record Date (Stichtag). Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 5 Liefermanagement Seite 49 von 56 • Obligatorische Kapitalmaßnahmen: Eine obligatorische Kapitalmaßnahme wird durch den Vorstand eines Unternehmens eingeleitet und betrifft alle Aktionäre, die zur Teilnahme an dieser Maßnahme verpflichtet sind. • Freiwillige Kapitalmaßnahmen: Bei einer freiwillige Kapitalmaßnahme können die Aktionäre wählen, ob sie teilnehmen möchten. Für die Durchführung der Kapitalmaßnahme ist eine entsprechende Rückmeldung der teilnehmenden Aktionäre erforderlich. • Obligatorische Kapitalmaßnahmen mit Wahlmöglichkeit: Bei dieser obligatorischen Kapitalmaßnahme haben die Aktionäre die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen Optionen zu entscheiden. Eurex Clearing führt die Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen auf Basis folgender Grundsätze durch: • Obligatorische Kapitalmaßnahmen werden nach Möglichkeit automatisch verarbeitet. Ist dies nicht möglich, wird sie den betreffenden Kontrahenten zur manuellen Verarbeitung übermittelt. • Eurex Clearing ermöglicht den Marktteilnehmern, alle Arten freiwilliger Kapitalmaßnahmen bilateral durchzuführen, während die zugrundeliegende Wertpapierdarlehens-Transaktion im CCP-System offen bleibt. • Eurex Clearing übermittelt keine Vorabinformationen zu obligatorischen oder freiwilligen Kapitalmaßnahmen an die Clearing-Mitglieder weiter.Die Clearing-Mitglieder sollten sich selbst über anstehende Kapitalmaßnahmen in Bezug auf ihre offenen Wertpapierdarlehens-Transaktion informieren. • Eurex Clearing verarbeitet Kapitelmaßnahmen für die Wertpapierdarlehens-Transaktionen, deren Wertpapiere am Record Date/Stichtag “offen“ sind und für die Eurex Clearing den Request für das betreffende Darlehen vor dem Ex-Datum erhalten und noviert hat. Offene Back-loaded Loans müssen bei der Kompensation nur berücksichtigt werden, wenn das Back-loading vor dem Ex date der Kapitalmaßnahme erfolgte. Andernfalls ist keine Kompensation erforderlich, da alle finanziellen Verpflichtungen aus dem bilateralen Wertpapierleihegeschäft vor der Novation zwischen den bilateralen Parteien auszugleichen sind und somit durch Eurex Clearing nicht berücksichtigt werden. • Um Kapitalmaßnahmen rechtzeitig verarbeiten zu können, hat das Darlehensnehmer CM die erforderlichen Vermögenswerte in Form von Geld und/oder Wertpapieren und das Darlehensgeber CM das erforderliche Principal Collateral zugunsten Eurex Clearing vorzuhalten. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 5 Liefermanagement Seite 50 von 56 5.5 Musterfragen 5-001 Eurex Clearing wickelt festverzinsliche Darlehenspapiere über die ICSDs Clearstream Banking Luxemburg und Euroclear Bank ab. A: True B: False Correct Answer: True 5-002 Welche Aussagen hinsichtlich Kapitalmaßnahmen als Teil des CCP-Service sind richtig? A: Eurex Clearing führt Kapitalmaßnahmen für Darlehenspapiere und Wertpapiersicherheiten durch. B: Eurex Clearing führt Kapitalmaßnahmen nur für Darlehenspapiere durch. C: Eurex Clearing übermittelt den Clearing-Mitgliedern keine Vorabinformationen zu Kapitalmaßnahmen. D: Der Darlehensnehmer hat die erforderlichen Vermögenswerte in Form von Geld und/oder Wertpapieren vorzuhalten, um die Kapitalmaßnahme rechtzeitig verarbeiten zu können. Richtige Antwort: B|C|D Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 6 Risikomanagement Seite 51 von 56 6 Risikomanagement Für Wertpapierdarlehens-Transaktionen kommt das Risk-Based-Margining von Eurex Clearing zur Anwendung. Das Risikomanagement für Wertpapierdarlehens-Transaktionen ist in das Gesamtrisikomanagement von Eurex Clearing eingebunden. Es muss eine Unterscheidung gemacht werden zwischen dem Principal Collateral zur Besicherung des Nominalausfallrisikos (Principal Exposures) eines Wertpapierdarlehensgeschäfts oder Finanzierungsdarlehens und dem Margin Collateral zur Besicherung des zusätzlichen Exposures gegenüber dem Clearinghaus, das aufgrund möglicher Preisschwankungen der Instrumente entstehen kann. 6.1 Principal Exposure und Principal Collateral Die Komponente des Nominalausfallrisikos (Principal Exposure) ist grundsätzlich im WertpapierdarlehensGeschäft enthalten und auf den Marktwert der Darlehenspapiere bezogen. Darlehenspapiere werden vom Darlehensgeber CM zum Darlehensnehmer CM im Austausch gegen Sicherheiten für das Darlehen übertragen. Im Falle eines Finanzierungsdarlehens werden zu verleihende Geldbeträge vom Darlehensgeber CM zum Darlehensnehmer CM im Austausch gegen Wertpapiersicherheiten übertragen. Diese Sicherheiten werden auch Principal Collateral genannt. Der Austausch des Principal Collateral stellt eine Seite der Darlehenstransaktion dar und deckt das Risiko einer Nichtrückgabe der Darlehenspapiere durch das Darlehensnehmer CM (Nominalausfallrisiko / Principal Exposure). • Bei Novation des Darlehens berechnet Eurex Clearing das Principal Exposure auf Grundlage des aktuellen Marktwerts der Darlehenspapiere. Im Falle von Finanzierungsdarlehen entspricht das Principal Exposure dem Geldbetrag des Darlehens. • Dieses Principal Exposure muss durch das Principal Collateral abgesichert sein. Das Principal Collateral hängt vom Darlehenstyp ab (Geldsicherheiten oder Wertpapiersicherheiten). 6.1.1 Marktbewertung (Mark-to-Market) Mit Ausnahme von Finanzierungsdarlehen führt Eurex Clearing täglich eine Neubewertung des zu besichernden Principal Exposure durch und vergleicht dieses mit dem aktuellen Principal Exposure. Die Neubewertung erfolgt jeweils am Tagesende (EoD). Eurex Clearing unterscheidet zwischen den „Gestellten Sicherheiten“ (Current Principal Collateral) und dem „erforderlichen Sicherheitenbetrag“ (Required Principal Collateral). Während das Current Principal Collateral dem Betrag an Sicherheiten entspricht, der bereits zwischen dem Darlehensgeber CM und dem Darlehensnehmer CM ausgetauscht wurde, ergibt sich das Required Principal Collateral aus der Marktbewertung am Tagesende. Die Bewertung wird für schwebende Wertpapierdarlehens-Transaktionen (noviert, aber Front-Leg wurde noch nicht abgewickelt) und offene Wertpapierdarlehens-Transaktionen (Front-Leg wurde abgewickelt) durchgeführt. Bei schwebenden Wertpapierdarlehens-Transaktionen wird das Required Principal Collateral während des EoD-Prozesses berechnet, beginnend mit dem Tag der CCP-Novation. Aufgrund der Anforderungen für die Abwicklung bei Darlehenseröffnung bedeutet das, dass Eurex Clearing den Betrag des Required Principal Collateral am Geschäftstag vor Abwicklung des Front-Leg berechnet. Bei offenen Wertpapierdarlehens-Transaktionen wird des Required Principal Collateral für den laufenden Geschäftstag ebenfalls im Rahmen des EoD-Prozesses an dem jeweils vorhergehenden Geschäftstag berechnet. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 6 Risikomanagement Seite 52 von 56 Zusätzlich wird die Differenz zwischen Current Principal Collateral und Required Principal Collateral mittels Instruktion von Eurex Clearing zwischen dem Darlehensnehmer CM und dem Darlehensgeber CM ausgetauscht. Das Darlehensnehmer CM und das Darlehensgeber CM sollten sicherstellen, dass ausreichende Sicherheiten in Geld oder Wertpapieren auf den Konten ihrer jeweiligen Zahlstellen oder Tri-Party Collateral Agents zur Verfügung stehen. Zur Berechnung der Principal Exposures werden im Falle von Aktiendarlehen die Marktpreise und Mengen (Anzahl der Aktien) und bei Darlehen über Festverzinsliche Wertpapiere die Nominalwerte, Marktpreise sowie die Stückzinsbeträge genutzt. Wenn sich Darlehensgeber CM und Darlehensnehmer CM bei ihrer (ihren) WertpapierdarlehensTransaktion(en) auf einen Aufschlag geeignet haben, wird das Principal Exposure dementsprechend berechnet. Sollte die Währung der Geldsicherheiten von der Nominalwährung der Darlehenspapiere abweichen, wendet Eurex Clearing den entsprechenden Wechselkurs auf die Geldsicherheiten an. 6.1.2 Behandlung von Geldsicherheiten Bei Darlehen gegen Geldsicherheiten wird das Principal Collateral durch einen entsprechenden Geldbetrag besichert. Während der Eröffnung und Schließung des Darlehens erfolgt der Austausch der Geldsicherheiten zwischen dem Darlehensnehmer CM und dem Darlehensgeber CM über Eurex Clearing für jede einzelne Wertpapierdarlehens-Transaktion. Während der Laufzeit eines Darlehens führt Eurex Clearing am Tagesende eine Marktbewertung für die Darlehenspapiere durch, um das Required Principal Collateral (Variation Margin) anzupassen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Wertpapierdarlehens-Transaktion mit dem täglichen Abrechnungspreis neu bewertet wird. Die Differenz zwischen den Abrechnungspreisen des laufenden und des vorherigen Tages schlägt sich in den täglichen Ausgleichszahlungen nieder. 𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉𝑉 − 𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀𝑀 = � 𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜𝑜 𝐷𝐷𝐷𝐷𝐷𝐷𝐷𝐷𝐷𝐷ℎ𝑒𝑒𝑒𝑒 (𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶 − 𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅𝑅 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃 𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶) Bitte beachten: Diese Berechnung hängt nicht mit der Variation Margin für Futures im Rahmen des RiskBased-Margining zusammen. Die entsprechenden Zahlungen zur Anpassung des Principal Exposurewerden für jede einzelne Wertpapierdarlehens-Transaktion berechnet und zur Abwicklung auf Netto-/aufgerechneter Basis mit Wertstellung am nächsten Geschäftstag angewiesen. 6.1.3 Behandlung von Wertpapiersicherheiten Bei Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten muss das Principal Exposure durch bestimmte Wertpapiere des Principal Collateral abgedeckt werden. Eurex Clearing kooperiert im Rahmen ihres Service für die Verwaltung der Wertpapiersicherheiten mit den Tri-Party Collateral Agents Clearstream Banking Luxemburg und Euroclear Bank. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 6 Risikomanagement Seite 53 von 56 Das Darlehensgeber CM und das Darlehensnehmer CM müssen sich auf die Nutzung desselben Tri-Party Collateral Agents, d. h. entweder Clearstream Banking Luxemburg (CBL) oder Euroclear Bank (EB) verständigen. Eine übergreifende Besicherung (Cross-Collateralization) zwischen den Tri-Party Collateral Agents wird nicht unterstützt. Der Tri-Party Collateral Agent verwaltet das Principal Collateral auf Grundlage der durch Eurex Clearing errechneten und übermittelten Principal Exposure Daten. Im Rahmen dieser Dienstleistung wenden die TriParty Collateral Agents die Standard-Zulässigkeitskriterien von Eurex Clearing an (Eurex Clearing Standard Eligibility Set). Sicherheitenempfänger (Darlehensgeber CM) können ihre Zulässigkeitsprofile weiter individuell anpassen und restriktiver handhaben als die vorgegebenen Standard-Zulässigkeitsprofile von Eurex Clearing. Während der Darlehenseröffnung wird das Principal Exposure per Instruktion gegenüber den Tri-Party Collateral Agents unter Verwendung einer Darlehens- und Exposure-Kennziffer sowohl für den Empfänger der Sicherheiten (das Darlehensgeber CM) als auch für den Sicherheitengeber (das Darlehensnehmer CM) angewiesen. Der Tri-Party Collateral Agent ordnet der Instruktion von Eurex Clearing eine eindeutige Exposure-Referenz zu. Der Tri-Party Collateral Agent bestätigt die Zuordnung und Verbuchung des Principal Collateral (zur Besicherung des Principal Exposure). Der Tri-Party Collateral Agent nimmt das CCP-Exposure in seine Standard Reports für den Empfänger der Sicherheiten (das Darlehensgeber CM) und den Sicherheitengeber (den Darlehensnehmer CM) auf. Im Report TL750 (Exposure Reference) weist Eurex Clearing die aktuellen CCP-Darlehenskennziffern und die dazugehörigen Exposure-Kennziffern des jeweiligen Tri-Party Collateral Agents aus. Während der Laufzeit eines Darlehens wird das verlangte Principal Exposure täglich neu berechnet und mit dem aktuellen Principal Exposure des Vortages verglichen. Wenn sich eine Differenz ergibt, wird das neue Principal Exposure von Eurex Clearing am nächsten Morgen dem Tri-party Collateral Agent angewiesen, wobei dieselben Darlehens- und Exposure-Kennziffern genutzt werden wie bei der Darlehenseröffnung. Das Required Principal Collateral muss vom Tri-Party Collateral Agent erfolgreich verbucht und bestätigt werden, bevor Eurex Clearing weitere Requests, z. B. durch das Darlehensnehmer CM veranlasste (teilweise) Rückgaben oder zwangsweise Rückführungen, verarbeiten kann. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Bewegungen von Principal Collateral auf Bruttobasis für jede einzelne Wertpapierdarlehens-Transaktion ausgeführt werden, d. h. es erfolgt keine Verrechnung des Principal Collateral durch Eurex Clearing. 6.2 Additional Exposure und Margin-Collateral Margin Collateral wird Eurex Clearing zur Verfügung gestellt und deckt das Additional Exposure des zentralen Kontrahenten ab. Wertpapierdarlehens-Transaktionen schließen die Verpflichtung ein, Darlehenspapiere und Principal Collateral (sofern übertragen) zurückzuliefern. Dieses Risiko muss durch 13 Margin besichert werden . Das „Additional Exposure“ (zusätzliches Risiko) ist integraler Bestandteil des Service von Eurex Clearing und bezieht sich auf das Risiko von Preisschwankungen der betreffenden Positionen. 13 Nebem dem Margining der Darlehenspapiere und Nominalsicherheiten gilt das Margining auch für Leihegebühren, Rabatte und Dividendenzahlungen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in den Eurex Clearing’s Clearing-Bedingungen. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 6 Risikomanagement Seite 54 von 56 Während der Laufzeit des Darlehens wird das zusätzliche Risiko mittels der Risk-based-MarginingMethode von Eurex Clearing berechnet (siehe Kapitel 5.1 des Vorbereitungsmaterials für den Clearer-Test im Basismodul). Dabei werden beide Legs der Wertpapierdarlehens-Transaktion berücksichtigt: die Bereitstellung der Darlehenspapiere und die Bereitstellung des Principal Collateral. • Das zusätzliche Risiko wird von Eurex Clearing zeitnah untertägig (ca. alle 10 Minuten) zur Absicherung der sich aus der Wertpapierdarlehens-Transaktion ergebenden Verpflichtungen zur Rücklieferung der Darlehenspapiere oder des geliehenen Geldbetrages und des Principal Collateral, berechnet. • Die Margin-Anforderung entspricht der Höhe der potenziellen Verluste, die im Falle einer Auflösung der Positionen eintreten würden. • Das Margin Collateral verbleibt stets bei Eurex Clearing. Es gibt einen Margin-Collateral-Pool, der alle Anlageklassen abdeckt. Margin-Anforderungen für Wertpapierdarlehens-Transaktionen können gegen Margin-Anforderungen anderer Anlageklassen (d .h. Aktien und Anleihen des Kassamarkts) aufgerechnet werden. Das Margin Collateral kann entsprechend den Zulässigkeitsbestimmungen von Eurex Clearing in Form von Geld oder Wertpapieren gestellt werden. Margin Collateral kann über die von Eurex Clearing dafür vorgesehenen Zahl- bzw. Abwicklungsstellen zur Verfügung gestellt werden. 6.2.1 Auswirkungen der Marktbewertung am Tagesende Während der Marktbewertung (Mark-to-Market) berücksichtigt Eurex Clearing in der Margin-Berechnung das neu berechnete Principal Exposure, sobald die Zahlungen der Variation-Margin (für Darlehen gegen Geldsicherheiten, siehe Kapitel 6.1.2) angewiesen wurden oder die Anpassung des Principal Collateral (für Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten, siehe Kapitel 6.1.3) durch den Tri-Party Collateral Agent bestätigt wurde. Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 6 Risikomanagement Seite 55 von 56 6.3 Musterfragen Bitte verwenden Sie zur Beantwortung der folgenden Fragen auch Kapitel 2.4, WertpapierdarlehensTransaktionstypen und Kapitel 4, Lifecycle Management von Wertpapierdarlehens-Transaktionen: 6-001 Darlehenspapiere werden im Austausch gegen Darlehenssicherheiten vom Darlehensgeber CM auf den Darlehensnehmer CM übertragen. Die Darlehenssicherheiten werden als Principal Collateral bezeichnet. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 6-002 Welche Aussage über die Marktbewertung (Mark-to-Market) von Eurex Clearing ist falsch? A: Die Bewertung erfolgt nur für novierte Wertpapierdarlehens-Transaktionen, deren Front-Leg noch nicht abgewickelt wurde (schwebende Wertpapierdarlehens-Transaktion). B: Sie wird am Ende des Tages durchgeführt. C: Sie beruht auf dem aktuellen Marktwert der Darlehenspapiere. D: Das „required Principal Collateral“ ergibt sich aus der Bewertung am Tagesende. Richtige Antwort: A 6-003 Werden die Wertpapiersicherheiten zugunsten des Darlehensgeber verpfändet, muss der Darlehensgeber... A: dem CCP die Margin bereitstellen. B: dem Darlehensnehmer die Margin bereitstellen. C: dem CCP keine Margin bereitstellen. D: dem Darlehensgeber mit Spezieller Darlehensgeber-Lizenz die Margin bereitstellen. Richtige Antwort: C 6-004 Welche Aussagen über das Sicherheitenmanagement bei Tri-Party Collateral Agents (TCPAs) sind richtig? A: Eurex Clearing kooperiert für das Management von Wertpapiersicherheiten für WertpapierdarlehensTransaktion mit TPCAs. B: Der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer müssen sich darauf verständigen, denselben TPCA zu nutzen. C: Eine übergreifende Besicherung (Cross-Collateralization) zwischen den Tri-Party Collateral Agents ist möglich. D: Der TPCA verwaltet das Principal Collateral auf Grundlage der von Eurex Clearing berechneten und übermittelten Principal Exposure-Daten. Richtige Antwort: A|B|D Eurex Clearing - Handbuch Version 2.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Securities Lending Juli 2015 6 Risikomanagement Seite 56 von 56 6-005 Welche Aussage ist in Bezug auf das Additional Exposure (zusätzliche Risiko) falsch? A: Das Additional Exposure wird mittels der Risk-based-Margining-Methode berechnet. B: Es werden beide Legs der Wertpapierdarlehens-Transaktion berücksichtigt: die Lieferung der Darlehenspapiere und die Lieferung des Principal Collateral. C: Das Additional Exposure wird mittels der Prisma-Methode (Portfolio-based Margining) berechnet. D: Das Additional Exposure wird zeitnah untertägig berechnet. Richtige Antwort: C 6-006 Das Additional Exposure (das zusätzliche Risiko) muss durch Margin Collateral gedeckt werden. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig