Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test
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Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test
Qualifizierter Clearing-Mitarbeiter („Qualified Clearing Staff“ – QCS) Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Eurex Clearing AG August 2016 © Eurex Clearing 2015 Die Deutsche Börse AG (DBAG), die Clearstream Banking AG (Clearstream), die Eurex Frankfurt AG, die Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) sowie die Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds) und die Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) sind gemäß deutschem Recht eingetragene Kapitalgesellschaften. Die Eurex Zürich AG ist eine gemäß schweizerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die Clearstream Banking S.A. (Clearstream) ist eine gemäß luxemburgerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die U.S. Exchange Holdings, Inc. und die International Securities Exchange Holdings, Inc. (ISE) sind gemäß amerikanischem Recht eingetragene Aktiengesellschaften. Die Trägergesellschaft der Eurex Deutschland ist die Eurex Frankfurt AG (Eurex). Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG werden nachfolgend als die „Eurex-Börsen” bezeichnet. Das gesamte geistige Eigentum, geschützte und andere Rechte sowie Rechtsstellungen an dieser Publikation und ihrer Thematik (mit Ausnahme bestimmter, unten aufgeführter Handels- und Dienstleistungsmarken) stehen im Eigentum der DBAG und ihrer verbundenen Unternehmen; dazu gehören unter anderem alle Patente, eingetragene Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Handels- und Dienstleistungsmarkenrechte. Obwohl bei der Erstellung dieser Publikation angemessene Sorgfalt verwendet wurde, deren Einzelheiten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig und nicht irreführend darzustellen, geben DBAG, Clearstream, Eurex, Eurex Clearing, Eurex Bonds, Eurex Repo sowie die Eurex-Börsen und ihre jeweiligen Angestellten und Vertreter (a) keinerlei ausdrückliche oder konkludente Zusicherungen oder Gewährleistungen im Hinblick auf die in dieser Publikation enthaltenen Informationen ab; dies gilt unter anderem für jegliche stillschweigende Gewährleistung der allgemeinen Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch oder der Eignung zu einem bestimmten Zweck sowie jegliche Gewährleistung im Hinblick auf die Genauigkeit, Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und sind (b) in keinem Fall verantwortlich oder haftbar für die Verwendung oder den Gebrauch der in dieser Publikation enthaltenen Informationen durch Dritte im Rahmen deren Tätigkeit oder für etwaige in dieser Publikation enthalten e Fehler oder Auslassungen. Diese Publikation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Diese Publikation ist nicht für Werbungszwecke bestimmt, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Alle Beschreibungen, Beispiele und Berechnungen in dieser Publikation dienen lediglich der Veranschaulichung. Eurex und Eurex Clearing bieten Teilnehmern der Eurex-Börsen beziehungsweise Clearing-Mitgliedern von Eurex Clearing Dienstleistungen direkt an. Diejenigen, welche die über die Eurex-Börsen erhältlichen Produkte handeln oder solche Produkte anderen anbieten und verkaufen möchten oder die in den Besitz einer Clearing-Lizenz von Eurex Clearing gelangen möchten, um an dem durch Eurex Clearing angebotenen Clearing-Prozess teilzunehmen, sollten im Vorfeld die rechtlichen und regulatorischen Erfordernisse der für sie anwendbaren Rechtsordnungen sowie die mit solchen Produkten verbundenen Risiken berücksichtigen. Eurex-Derivate stehen derzeit nicht zum Angebot, Verkauf oder Handel in den Vereinigten Staaten oder durch Steuerbürger der Vereinigten Staaten zur Verfügung (Ausnahmen: EURO STOXX 50® Index Futures, EURO STOXX 50® ex Financials Index Futures, EURO STOXX® Select Dividend 30 Index Futures, EURO STOXX® Index Futures, EURO STOXX® Large/Mid/Small Index Futures, STOXX® Europe 50 Index Futures, STOXX® Europe 600 Index Futures, STOXX® Europe 600 Banks/Industrial Goods & Services/Insurance/Media/Travel & Leisure/Utilities Futures, STOXX® Europe Large/Mid/Small 200 Index Futures, Dow Jones Global Titans 50 IndexSM Futures (EUR & USD), DAX®-/MDAX®-/TecDAX®-Futures, SMIM®-Futures, SLI Swiss Leader Index®-Futures, MSCI World/Europe/Europe Value/Europe Growth/Emerging Markets/Emerging Markets Latin America/Emerging Markets EMEA/Emerging Markets Asia/China Free/India/Japan/Malaysia/South Africa/Thailand/AC Asia Pacific ex Japan Index-Futures, TA-25 Index-Futures, Daily Futures auf TAIEX-Futures, VSTOXX®-Futures, Gold- und Silber-Futures sowie Eurex Agrar-, Immobilien- und Zinsderivate). Handels- und Dienstleistungsmarken Buxl®, DAX®, DivDAX®, eb.rexx®, Eurex®, Eurex Bonds®, Eurex Repo®, Eurex Strategy WizardSM, Euro GC Pooling®, FDAX®, FWB®, GC Pooling®, GCPI®, MDAX®, ODAX®, SDAX®, TecDAX®, USD GC Pooling®, VDAX®, VDAX-NEW® und Xetra® sind eingetragene Handelsmarken der Deutsche Börse AG. Sämtliche MSCI Indizes sind Dienstleistungsmarken und exklusives Eigentum von MSCI Barra. ATX®, ATX® five, CECE® und RDX® sind eingetragene Handelsmarken der Wiener Börse AG. IPD® UK Annual All Property Index ist eine eingetragene Handelsmarke der Investment Property Databank Limited (IPD) und zur Verwendung durch Eurex für Derivate lizensiert worden. SLI®, SMI® und SMIM® sind eingetragene Handelsmarken der SIX Swiss Exchange AG. Die STOXX® Indizes, die darin enthaltenen Daten und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber, welches unter Lizenz gebraucht wird. Die auf den Indizes basierenden Derivate von Eurex s ind in keiner Weise von STOXX und ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung. Dow Jones, Dow Jones Global Titans 50 IndexSM und Dow Jones Sector Titans IndexesSM sind Dienstleistungsmarken der Dow Jones & Company, Inc. Alle Derivate auf Grundlage dieser Indizes werden nicht von Dow Jones & Company, Inc. gesponsert, befürwortet, verkauft oder gefördert. Dow Jones & Company, Inc. sichert in keiner Weise die Ratsamkeit eines Handels mit solc hen Produkten oder der Anlage in solche Produkte zu. Bloomberg Commodity IndexSM und alle dazugehörigen Sub-Indizes sind Dienstleistungsmarken von Bloomberg L.P. Sämtliche Verweise auf Preise resultierend aus dem Fixing am Londoner Gold- und Silbermarkt erfolgen mit Erlaubnis von The London Gold Market Fixing Limited sowie The London Silver Market Fixing Limited, die der Klarheit halber keine Beteiligung an und kei nerlei Verantwortung für einen Basiswert übernehmen, auf den sich Fixing-Preise beziehen könnten. PCS® und Property Claim Services® sind eingetragene Handelsmarken der ISO Services, Inc. Korea Exchange, KRX, KOSPI und KOSPI 200 sind eingetragene Handelsmarken der Korea Exchange, Inc. Taiwan Futures Exchange und TAIFEX sind eingetragene Handelsmarken der Taiwan Futures Exchange Cor poration. Taiwan Stock Exchange, TWSE und TAIEX sind eingetragene Handelsmarken der Taiwan Stock Exchange Corporation. BSE und SENSEX sind Handels- bzw. Dienstleistungsmarken der Bombay Stock Exchange (BSE); alle daraus entstehenden Rechte gesetzlicher oder sonstiger Natur verbleiben vollständig bei der BSE. Jedwede Verletzung derselben bedeutet ein Verstoß nach indischem Recht und internationaler Verträge, die gleichen Sachverhalt betreffen. Die Namen anderer Gesellschaften und Produkte Dritter können die Handels- oder Dienstleistungsmarken ihrer jeweiligen Eigentümer sein. . Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test August 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 139 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 Abkürzungen 7 Änderungen im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test 9 1 Einleitung 10 1.1 Prüfungsaufbau, Art der Fragen und Bewertung 10 1.2 Ansprechpartner/Anmeldung 11 2 Rechtliche Grundlagen 12 2.1 Kontrahentenfunktion der Eurex Clearing 12 2.2 Clearing-Mitgleidschaften und Kunden 13 2.2.1 Basis-Clearing-Mitglied 15 2.3 Clearing-Services 16 2.4 Abschluss von Transaktionen 17 2.4.1 Transaktionskategorien 17 2.4.2 Markttransaktionen 17 2.4.3 OTC-Transaktionen 18 2.5 Clearing-Lizenz 19 2.6 Vorgeschriebene Geschäftszeiten 24 2.7 Interne Konten 25 2.8 Beitrag zum Clearing-Fonds 26 2.9 Outsourcing von Clearing-Funktionen 27 2.9.1 Outsourcing-Rahmenbedingungen 27 2.10 Musterfragen 29 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) 31 3.1 32 Omnibus Segregated Accounts (OSA) 3.1.1 Grund-Clearingmodell (Elementary Clearing Model - ECM) 32 3.1.1.1 Wertbasierte Zuordnung 32 3.1.1.2 Gegenstandsbasierte Zuordnung 33 3.1.1.3 Berechnung von Margin-Anforderungen 35 3.1.1.4 Porting 36 3.1.2 Net Omnibus Clearingmodell (NOCM) 36 3.2 36 Individual Segregated Accounts (ISA) - Individual Clearingmodell (ICM) 3.2.1.1 Porting 38 3.3 Fondmanager Set-Up 38 3.4 Clearingmodelle auf einen Blick 39 3.5 Musterfragen 40 Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test August 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 4 von 139 4 Liefermanagement 42 4.1 43 Mitgliederspezifische Standardeinstellungen 4.1.1 Settlement Netting-Unit 43 4.1.2 Weitere Settlement Netting-Optionen 44 4.2 45 Handhabung und Disposition im Liefermanagement-System 4.2.1 Abfrage von Transaktionen 46 4.2.2 Kennzeichnung von Transaktionen zur Bruttoverarbeitung 47 4.2.3 Kopplung von Transaktionen 48 4.2.4 Sperrung/Freigabe von Transaktionen 49 4.3 50 Netting-Modelle 4.3.1 Abwicklungszyklen bei Clearstream Banking Frankfurt 52 4.3.2 Clean-up-Verfahren 52 4.4 Netting-Algorithmus und Priorisierung von Transaktionen 52 4.5 Handhabung bei Lieferverzug/Nichtlieferung 53 4.5.1 Feststellung von verspäteten Lieferungen innerhalb von CBF 53 4.5.2 Eindeckungsverfahren 53 4.5.2.1 Buy-in-Plan für ISINs, die der EU-Leerverkaufsverordnung unterliegen 54 4.5.2.2 Buy-in-Plan für ISINs, die nicht der EU-Leeverkaufsverordnung unterliegen 54 4.6 Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen 56 4.6.1 Income Events 56 4.6.2 Kupon-Kompensation 57 4.6.3 Non-Income Events 57 4.6.4 Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen 57 4.7 Reporting 58 4.8 Ausblick TARGET2-Securities 59 4.8.1 Änderungen im Liefermanagement 59 4.8.2 Verspätete Lieferungen und Eindeckungsverfahren 60 4.8.3 Kapitalmaßnahmen 60 4.9 61 Musterfragen 5 Risikomanagement 63 5.1 Margining-Prozess 64 5.2 Margin-Methoden und Margin-Arten 65 5.3 Zurückblickende Margin-Arten 67 5.3.1 Premium-Margin für Optionen (Traditionelle Optionen, Premium Styled-Optionen) 67 5.3.2 Variation Margin 67 5.3.3 Current Liquidating Margin 68 5.4 69 Vorausschauende Margin-Arten 5.4.1 Risk Based Margining 69 Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test August 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 5 von 139 5.4.1.1 Grundlagen 69 5.4.1.2 Additional Margin und Future Spread Margin 72 5.4.2 Prisma 73 5.4.2.1 Liquidationsgruppen 73 5.4.2.2 Cross Margining innerhalb der FI Liquidationsgruppe 74 5.4.2.3 Initial Margin 76 5.5 Margin Reports/Enhanced Risk Solution 80 5.6 Überblick Clearing System-Fenster 82 5.7 Musterfragen 83 6 Sicherheitenmanagement 87 6.1 Überblick zugelassene Sicherheiten 87 6.2 Sicherheitenmanagement – Wertpapiersicherheiten 90 6.2.1 Risikoabschläge (Haircuts) 90 6.2.2 Verarbeitung von Wertpapiersicherheiten 92 6.2.2.1 Einlieferung und Freigabe von Sicherheiten – Individual-Clearingmodell 95 6.2.2.2 Direkte Übertragung von Sicherheiten – Individual-Clearingmodell 97 6.2.3 Annahmeschluss für Wertpapiersicherheiten 98 6.2.4 Wertpapierkonten 99 6.2.5 Sicherheitenmanagement über Clearstream 6.3 Sicherheiten-Management – Geldsicherheiten 101 102 6.3.1 Verarbeitung von Geldsicherheiten 103 6.3.2 Direkte Übertragung von Geldsicherheiten im Individual-Clearingmodell 105 6.3.3 Annahmeschluss für Geldsicherheiten 106 6.3.4 Anlagepolitik und Zinszahlungen auf Geldsicherheiten 106 6.4 Reportauswahl zum Thema Sicherheiten 108 6.5 Liquiditätsmanagement 111 6.5.1 Intraday Margin Calls 111 6.5.1.1 111 Intraday Margin Call-Verfahren 6.5.2 Übernacht-Zahlungen 114 6.5.2.1 Prozessablauf 115 6.5.3 Permanent Cash Balance 116 6.6 118 Musterfragen 7 Default Management-Prozess 121 7.1 121 Überblick 7.1.1 Beendigungsgründe 122 7.1.2 Close-out Netting 123 7.2 123 Default Management Committees 7.2.1 Definition und Aufgabe der DMCs 123 Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test August 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 6 von 139 7.2.2 Zusammensetzung der DMCs 124 7.3 Hedging 125 7.4 Unabhängiger Verkauf 125 7.5 Auktion 126 7.5.1 Auktionsprozess für die Liquidationsgruppe OTC IRS/Fixed Income 128 7.5.1.1 „Single Unit“ Auktionen 128 7.5.1.2 Teilnahme an Auktionen 128 7.5.1.3 Juniorisierung von Beiträgen zum Clearing-Fonds und Strafen 129 7.5.2 Auktionsprozess für die Equity Liquidationsgruppe (und andere LGs) 130 7.5.2.1 Prozessablauf 130 7.5.2.2 Nichterfüllung der Verpflichtung zur Abgabe eines Gebots in einer Equity-Auktion 130 7.5.2.3 Auktionsergebnisse 131 7.6 Bereinigung der Asset-Klasse 133 7.7 Lines of Defense 133 7.8 Schließung einer Liquidationsgruppe am Ende eines Default-Waterfalls 135 7.9 Überblick: Pflichten der Clearing-Mitglieder 136 7.10 Musterfragen 137 Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test August 2016 Abkürzungen Seite 7 von 139 Abkürzungen Abkürzung Bedeutung AM Additional Margin BCM Basis-Clearing-Mitglied CA Clearing-Agent CASCADE Elektronische Abwicklungsplattform von Clearstream Banking Frankfurt (Central Application for Settlement, Clearing And Depository Expansion) CBF Clearstream Banking Frankfurt CSD CBL Clearstream Banking Luxemburg ICSD CCP Central Counterparty / Zentraler Kontrahent CHF Schweizer Franken CFS Clearing-Fonds-Segmente CLM Current Liquidating Margin CSD Zentralverwahrer (Central Securities Depository) DCM Direkt-Clearing-Mitglied DMC Default Management Committee DvP Lieferung gegen Zahlung (Delivery versus Payment) EB Euroclear Bank ICSD ECM Grund-Clearingmodell (Elementary Clearing Model) EoD Tagesendverarbeitung (End of day) EoM Monatsende (End of month) EUR Euro FoP frei von Zahlung (Free of payment). Bezeichnung für eine Wertpapiertransaktion, bei der nur Wertpapiere geliefert aber kein Gegenwert gezahlt wird GBP Britische Pfund GCM General-Clearing-Mitglied ICM Individual-Clearingmodell ICSD Internationaler Zentralverwahrer ((International Central Securities Depository) IM Initial Margin ISIN International anerkannte Kennnummer zur eindeutigen Identifizierung von Wertpapieren (International Securities Identification Number) MEZ mitteleuropäische Zeit Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test August 2016 Abkürzungen Seite 8 von 139 Abkürzung Bedeutung NCM Nicht-Clearing-Mitglied NTP Nachtverarbeitung (Night time processing) OTC außerbörslich (Over-the-Counter) PAI Price Alignment Interest, ausführliche Erklärung siehe Kapitel Fehler! erweisquelle konnte nicht gefunden werden. PM Premium Margin RBM Risk Based Margining RK Registrierter Kunde RvP Receive versus Payment - Erhaltinstruktion S Settlement Date - Abwicklungstag SDN Settlement Day Netting SDS Same Day Settlement SDS1 1. Same-Day-Settlement - Erste Tagesverarbeitung bei CBF für das gleichtägige Settlement (Erfüllungstag = Heute) SDS2 2. Same-Day-Settlement - Zweite Tagesverarbeitung bei CBF für das gleichtägige Settlement (Erfüllungstag = Heute). STD Nachtverarbeitung bei CBF TDN Trade Day Netting T2S Target2Securities Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test August 2016 Änderungen im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Seite 9 von 139 Änderungen im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Datum Version Kapitel Änderung August 2016 3 2.2.1 Basis-Clearing-Mitglied 2.5 Clearing Währung GBP 4.3 Trade Day Netting ergänzt 4.8 Ausblick Target2Securities (T2S) 5 Überarbeitet 6.5.3 Reaktivierung der „Permanent Cash Balance“Funktionalität für GBP 7 Aktualisiert Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 1 Einleitung Seite 10 von 139 1 Einleitung Dieses Handbuch dient der Vorbereitung auf den Clearer-Test. Das Handbuch bietet eine Zusammenfassung aller Dokumente, die für diesen Test relevant sind. Es beschreibt den Clearing-Prozess und enthält Musterfragen für den Test. Zusätzlich finden Sie im Text Verweise auf Quellenangaben als ergänzende Informationen zu den jeweiligen Themen, wenn Sie an weiteren Details interessiert sind. Diese Verweise sind jedoch nicht prüfungsrelevant. Die jeweils aktuelle Version des Handbuchs finden Sie unter: www.deutsche-boerse.com/qcs_qbo Bitte beachten Sie, dass das Dokument regelmäßig aktualisiert wird. 1.1 Prüfungsaufbau, Art der Fragen und Bewertung Der Clearer-Test ist ein elektronischer Test, in dem mittels eines Computerprogramms für jeden Testkandidaten individuell per Zufallsgenerator 60 Fragen aus einem Gesamtfragenpool ausgewählt werden. Der Test kann in deutscher und englischer Sprache abgelegt werden. Der Test umfasst drei verschiedene Fragetypen: Richtig/Falsch-Aussagen (TF) 2 Punkte Multiple Choice (MC) 2 Punkte Multiple Response/mehrere Antworten möglich( MR) 4 Punkte MC/MR Fragen ohne Antworten werden nicht gewertet (0 Punkte). Bei MR-Fragen können sowohl eine als auch mehrere Antworten richtig sein. Zur Bewertung der Fragen wird folgende Methode angewandt: für die Kennzeichnung der richtigen Antwort und die Nichtkennzeichnung der falschen Antwort gibt es einen Punkt, für die Kennzeichnung der falschen Antwort und die Nichtkennzeichnung der richtigen Antwort wird ein Punkt abgezogen. Somit können 4, 2 oder 0 Punkte erreicht werden; ein negatives Ergebnis ist nicht möglich. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl und Art Fragen, die pro Thema ausgewählt werden: Nr. Thema TF MC MR Anzahl der Fragen 1.0 2.0 3.0 Allgemein Clearingmodelle Liefermanagement 3 2 2 3 2 2 3 2 3 9 6 7 4.0 5.0 Risikomanagement Sicherheitenmanagement 7 5 6 6 2 0 15 11 6.0 Default Management Gesamt 5 24 5 24 2 12 12 60 Zum erfolgreichen Bestehen müssen mindestens 75% der Gesamtpunktzahl erreicht werden, hierfür stehen dem Testkandidaten 60 Minuten Zeit für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 1 Einleitung Seite 11 von 139 1.2 Ansprechpartner/Anmeldung Wir weisen darauf hin, dass gemäß den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG („Clearing Bedingungen“) jedes Clearing-Mitglied verpflichet ist, mindestens einen qualifizierten Clearing-Mitarbeiter ("Qualified Clearing Staff" / QCS) bei Eurex Clearing zu registrieren. Eine Möglichkeit, den Nachweis für die Qualifikation zu erbringen, ist das erfolgreiche Ablegen des Clearer-Tests. Termine (auch eine individuelle Online-Prüfung ist möglich) und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.deutsche-boerse.com/qcs_qbo Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Capital Markets Academy gerne zur Verfügung: Capital Markets Academy der Gruppe Deutsche Börse Tel: +49 69 211 13767 Fax: +49 69 211 13763 Homepage: http:// deutsche-boerse.com/cma E-Mail: academy@deutsche-boerse.com Um sich als QCS anzumelden, nutzen Sie bitte die elektronische Zulassungsverwaltung (eXAS). Der eXAS-Service befindet sich im Mitglieder-Bereich der Eurex Clearing Webseite oder unter folgendem Link: member.eurexclearing.com. Für Fragen in Bezug auf den Zugang zur „Member Section“ von Eurex Clearing steht Ihnen das Member Section-Team unter +49-(0) 69-2 11-1 78 88 oder per E-Mail member.section@deutsche-boerse.com zur Verfügung. Alle Fragen zu den Funktionen von eXAS beantworten Ihnen die folgenden Member Services & Admission-Teams: Standort Zürich Paris London Chicago Frankfurt Telefon +41-(0)43-430-72 60 +33 (0) 155- 27-67 67 +44 (0) 207-8 62-71 65 +1-312-5 44-11 50 +49 (0) 69-2 11-1 16 40 E-Mail customer.support.zuerich@eurexchange.com paris.admission@deutsche-boerse.com uktraderadmission@deutsche-boerse.com customer.support.chicago@deutsche-boerse.com person.admission@deutsche-boerse.com Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 12 von 139 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Kontrahentenfunktion der Eurex Clearing Die Eurex Clearing AG (“Eurex Clearing”) tritt für mehrere Märkte in Europa als zentrale Gegenpartei ein. In den Clearing-Service sind börsliche und außerbörsliche Transaktionen in Derivaten, Aktien, Anleihen, Repos und Wertpapierdarlehens-Transaktionen einbezogen. Für jeden Markt ist eine eigene ClearingLizenz erforderlich. Abbildung2-1: Überblick der Eurex Clearing Märkte Eurex Clearing steht zwischen Käufern und Verkäufern und ermöglicht so, den beteiligten Parteien Entscheidungen unabhängig voneinander zu treffen und die jeweiligen Kontrahentenrisiken auf einen einzelnen Vertragspartner einzugrenzen. Nur Clearing-Mitglieder können als Vertragspartner von Eurex Clearing auftreten. Wird ein Kauf- oder Verkaufsauftrag für ein Nicht-Clearing-Mitglied (Non-Clearing Member, NCM) oder einen Registrierten Kunden (RK) ausgeführt oder eine OTC-Transaktion abgeschlossen, entsteht eine Transaktion zwischen dem NCM/RK und seinem CM sowie eine entsprechende Transaktion zwischen Eurex Clearing und dem CM. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 13 von 139 2.2 Clearing-Mitgleidschaften und Kunden Die nachfolgenden Tabellen bieten einen Überblick über die unterschiedlichen Mitgliedsarten und Teilnehmer, die den Clearing-Service von Eurex Clearing nutzen. Zusätzlich gibt es spezielle Lizenzarten für Eurex Repo und Wertpapierdarlehns-Transaktionen. Arten der Mitgliedschaften General-ClearingMitglied (GCM) Direkt-Clearing-Mitglied (DCM) Hauptmerkmale Märkte Clearing-Vereinbarung mit Eurex Clearing Clearing Service Angebot für Dritte (NCM, RK, Kunden) möglich Alle Verpflichtende Kapitalanforderungen Beitrag zum Clearing-Fonds Technische Anbindung an die Systeme von Eurex Clearing oder Outsourcing-Vertrag Clearing-Vereinbarung mit Eurex Clearing Clearing Service nur für konzernverbundene Unternehmen möglich Verpflichtende Kapitalanforderungen (geringer als GCM) Beitrag zum Clearing-Fonds Technische Anbindung an die Systeme von Eurex Clearing oder Outsourcing-Vertrag Abbildung 2-2: Arten der Clearing-Mitgliedschaften Nicht für EurexOTC Clear IRS Service Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 14 von 139 Kundentypen von Clearing-Mitgliedern Nicht-Clearing-Mitglied (NCM) Registrierter Kunde (RK) Kunde Hauptmerkmale Märkte Nicht für EurexOTC Clear IRS Service oder Securities Lending Dreiparteien-Vereinbarung mit dem jeweiligen CM sowie Eurex Clearing Keine verpflichtenden Kapitalanforderungen Handelsteilnehmer an einem Markt, in dem Eurex Clearing zentrale Gegenpartei ist Technische Anbindung an Systeme von Eurex Clearing oder Outsourcing-Vertrag Dreiparteien Vereinbarung mit dem jeweiligen CM sowie Eurex Clearing Keine verpflichtenden Kapitalanforderungen Keine Handelszulassung an einem Eurex Clearing Markt (eine Member-ID wird für systeminterne Zwecke zugeteilt) Juristische Person Kunde eines CM Systemzugriff ist optional, Zugang zur Common Report Engine (Plattform zum Empfang der Berichte) ist verpflichtend Vereinbarung mit dem jeweiligen CM, keine Beziehung mit Eurex Clearing Endkunde eines CM (kein NCM oder RK), Identität gegenüber Eurex Clearing nicht offengelegt Abbildung 2-3: Kundentypen von Clearing-Mitgliedern Nur: Eurex Börsen EurexOTC Clear IRS Service Alle Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 15 von 139 2.2.1 Basis-Clearing-Mitglied Eine Basis-Clearing-Mitgliedschaft ermöglicht Buyside-Kunden wie Finanzinstituten, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen oder Fondsgesellschaften, unterstützt durch den Clearing-Agenten, eine direkte vertragliche Beziehtung mit Eurex Clearing. Die Hauptvertragsbeziehung zum Kunden im „traditionellen“ Kunden-Clearing geht vom bestehenden Clearing-Mitglied direkt an den CCP über und das Clearing-Mitglied übernimmt die Rolle des ClearingAgenten. Dieses direkte Zugangsmodell wird ISA-Direkt-Modell genannt. Abbildung 2-4: Überblick ISA-Direkt-Modell Basis-Clearing-Mitglieder sind, analog zu regulären Clearing-Mitgliedern, rechtlich für die Erfüllung der Zulassungskriterien verantwortlich (siehe Kapitel 2.5). Geld- oder Wertpapiersicherheiten können über die eigene Kontenstruktur des Basis-Clearing-Mitglieds, über Unterkonten des Clearing-Agenten oder durch eine Drittpartei bereitgestellt werden. Das BasisClearing-Mitglied bleibt in jedem Fall rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Sicherheiten. Der Clearing-Agent wird als Agent/Dienstleister tätig und übernimmt die verpflichtenden Kerndienstleistungen (Clearing-Fonds-Beitrag und Verpflichtungen im Rahmen des Default-Management(DMP)-Prozesses) sowie gegebenenfalls bestimmte operative Zusatzdienstleistungen (z. B. Cash- oder Collateral Management). Nur General-Clearing-Mitglieder können die Rolle des Clearing-Agenten übernehmen. Dieser Service wird zunächst für das Clearing von Repo-Transaktionen an der Eurex Repo GmbH sowie OTC-Derivat-Transaktionen angeboten. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 16 von 139 2.3 Clearing-Services Eurex Clearing bietet die folgenden Services für den Clearing-Prozess an. Clearing-Services Funktion Life Cycle/Transaktionsmanagement Abhängig von den unterschiedlichen Märkten: Das Transaktionsmanagement für Eurex-Transaktionen ist im Vorbereitungmaterial für den Back-Office-Test beschrieben. Brutto-Liefermanagement Liefermanagement Netting-Modelle Handhabung bei Lieferverzug Handhabung von Kapitalmaßnahmen Risikomanagement Risk-Based-Margining Portfolio-basiertes Risikomanagement (Prisma) Geld- & Wertpapiersicherheiten Sicherheitenmanagement Handhabung von Margin Calls Intraday- und Overnight-Margining Abbildung 2-5: Clearing-Services Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 17 von 139 2.4 Abschluss von Transaktionen 2.4.1 Transaktionskategorien Gemäß der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (“Clearing-Bedingungen”) und der Clearingmodelle von Eurex Clearing (siehe Kapitel 3) werden in den genannten Märkten (siehe Abbildung 2-1) abgeschlossene Transaktionen zwischen Eurex Clearing und einem Clearing-Mitglied folgendermaßen kategorisiert: Transaktions-Kategorie GrundClearingmodell Net Omnibus Clearingmodell Elementary OmnibusTransaktion Net OmnibusTransaktion Individual Clearingmodell Eigentransaktion Abgeschlossene Transaktion des jeweiligen Clearing-Mitgliedes Kundentransaktion Entsprechende Transaktion mit einem Kunden eines Clearing-Mitgliedes, der kein NichtClearing-Mitglied oder Registrierter Kunde ist NCM-bezogene Transaktion Transaktion zwischen einem Clearing-Mitglied und einem Nicht-Clearing-Mitglied EinbezogeneTransaktion RK-bezogene Transaktion Transaktion zwischen einem Clearing-Mitglied und einem Registrierten Kunden Abbildung 2-6: Transaktions-Kategorien 2.4.2 Markttransaktionen Wird eine Order oder ein Quote von einem Clearing-Mitglied/Nicht-Clearing-Mitglied im Handelssystem eines Marktes ausgeführt, so wird jeweils eine Markttransaktion mit identischen Bedingungen zwischen der Eurex Clearing und den entsprechenden Clearing-Mitgliedern abgeschlossen. Abbildung 2-7: Ein Schritt zur Open Offer Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 18 von 139 Dies erfordert den Zugang des CCP zur Handelsinfrastruktur und wird auch als Open Offer bezeichnet. Die folgenden Transaktionsarten sind möglich: Matching von Orders/Quotes in Handelssystem von Transaktionsart ClearingBedingungen Futures/Optionen Kontrakten Eurex Deutschland und Eurex Zürich (Eurex Börsen) Eurex-Transaktionen Kapitel II Wertpapieren Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds) Eurex Bonds-Transaktionen Kapitel III Wertpapieren Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) Eurex Repo-Transaktionen Kapitel IV Wertpapieren Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) FWB-Transaktionen Kapitel V n Wertpapieren Irish Stock Exchange (ISE Dublin) ISE-Transaktionen Kapitel VI Abbildung 2-8: Markttransaktionen mit Open Offer 2.4.3 OTC-Transaktionen OTC-Transaktionen werden durch Novation in das Clearing einbezogen. Die Novation von ursprünglichen OTCGeschäften unterliegt den in den ClearingBestimmungen festgelegten Novationsverfahren, Novationskriterien und Wirksamkeitsvoraussetzungen. Die aufgrund der Novation entstandenen OTC-Transaktionen sind vom Bestand des ursprünglichen OTCGeschäfts unabhängig (abstrakte Novation). Abbildung 2-9: Zwei Schritte zur Novation Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 19 von 139 Durch Novation der ursprünglichen OTC-Transaktionen entstehen bei Eurex Clearing die folgenden Transaktionsarten: Novation von Transaktionsart ClearingBedingungen Geschäften, die außerbörslich abgeschlossen und über die OTC Trade Entry-Funktionalität in das Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) eingegeben werden FWB-Transaktionen Kapitel V Teil 2 Off-Book Geschäfte, die außerbörslich abgeschlossen und über den Trade Entry Service in das Handelssystem von Eurex Deutschland und Eurex Zürich (Eurex Börsen) eingegeben werden Eurex-Transaktionen Kapitel II Part 4 OTC-Transaktionen in Zinsderivaten OTC-DerivatTransaktionen Kapitel VIII Teil 2 Wertpapierdarlehens-Transaktionen WertpapierdarlehensTransaktionen Kapitel IX Abbildung 2-10: OTC-Transaktionen mit Novation 2.5 Clearing-Lizenz Für die Teilnahme am Clearing als Clearing-Mitglied ist für jede Transaktionsart jeweils eine durch die Eurex Clearing erteilte Lizenz erforderlich. Mit Abschluss einer Clearing-Vereinbarung wird eine ClearingLizenz für die betreffende Transaktionsart erteilt. Die allgemeinen Voraussetzungen für Clearing-Lizenzen werden in Kapitel 1, Abschnitt 2.1 der Clearing-Bedingungen näher erläutert. Wie in der jeweiligen Clearing-Vereinbarung näher geregelt, werden die folgenden Clearing-Lizenzen erteilt: Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 20 von 139 Clearing-Lizenz General-Clearing-Lizenz (GCM) Kategorien von Transaktionen zwischen Eurex Clearing und dem Clearing-Mitglied Märkte Für das Clearing von Alle Märkte (außer EurexOTC Clear IRS Service) Eigentransaktionen Kundentransaktionen RK-bezogenen Transaktionen NCM-bezogenen Transaktionen Für das Clearing von Eigentransaktionen Direkt-Clearing-Lizenz (DCM) Kundentransaktionen RK-bezogenen Transaktionen ausschließlich solchen NCM-bezogenen Transaktionen, die sich auf Transaktionen von konzernverbundenen Nicht-Clearing-Mitgliedern beziehen Für das Clearing von OTC Clearing-Lizenz (CM)* Alle Märkte (außer EurexOTC Clear IRS Service) Eigentransaktionen EurexOTC Clear IRS Service Kundentransaktionen RK-bezogenen Transaktionen *Eine DCM Lizenz wird nicht angeboten, daher gibt es keine Unterscheidung zwischen GCM und DCM. Abbildung 2-11: Clearing-Lizenzen Jede Transaktion zwischen dem Basis-Clearing-Mitglied und der Eurex Clearing wird ausschließlich als eigene Transaktion des Basis-Clearing-Mitglieds abgeschlossen. Das Basis-Clearing-Mitglied kann kein Clearing von Kunden-Transaktionen, sondern nur für sich selbst, durchführen. In einer Transaktion kann nur ein Clearing-Mitglied Kontrahent von Eurex Clearing sein. Daher werden Rechtsverhältnisse zwischen Eurex Clearing und dem Clearing-Mitglied und wiederum zwischen dem jeweiligen Clearing-Mitglied und dem dazugehörigen NCM oder RK geschlossen. So erfolgt beispielsweise die Hinterlegung der Margin oder Gebührenzahlungen immer zugunsten des ClearingHauses über das vertraglich bestimmte Clearing-Mitglied. Hierbei können NCMs ihre eigenen Orders sowie die ihrer Kunden selbstständig in die Handelssysteme der jeweiligen Märkte eingeben. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 21 von 139 Abbildung 2-12: Arten von Mitgliedschaften Für die Erteilung einer Clearing-Lizenz müssen Clearing-Mitglieder eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Um sicherzustellen, dass die Clearing-Mitglieder im Falle veränderter Marktbedingungen ausreichend kapitalisiert sind, ist die Erteilung einer Clearing-Lizenz an bestimmte Eigenmittel geknüpft. Märkte General-Clearing-Mitglied/ Minimum in Millionen EUR Direkt-Clearing-Mitglied Minimum in Millionen EUR Eurex-Börsen 30 7,5 EurexOTC Clear IRS Service 30 Nicht zutreffend Eurex Bonds 30 7,5 Eurex Repo 200 50 Wertpapierleihe 200 50 Frankfurter Wertpapierbörse 15 3,75 Irish Stock Exchange (ISE) 15 3,75 Abbildung 2-13: Eigenmittel-Anforderungen für Clearing-Lizenzen Die erforderlichen Eigenmittel für mehrere Lizenzen in verschiedenen Anlageklassen sind additiv. Für Lizenzen innerhalb der gleichen Anlageklasse gilt dies nicht, so beträgt die Kapitalanforderung für eine General-Clearing-Lizenz für die Frankfurter Wertpapierbörse und die Irish Stock Exchange zusammen15 Millionen EUR. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 22 von 139 Außerdem berechnet Eurex Clearing eine dynamische Komponente für die erforderlichen Eigenmittel. So sollen die Anforderungen dem Risiko entsprechend abgestuft werden, je nachdem, welches Risiko für Eurex Clearing von dem jeweiligen Clearing-Mitglied ausgeht. Unabhängig von den Mindestbeträgen ist der tatsächliche Betrag an Eigenmitteln, den ein Clearing-Mitglied nachweisen und vorhalten muss, der jeweils höhere Betrag von: 20 Prozent des 30-Tage-Durchschnitts der Initial1 Margin 20 Prozent des 250-Tage-Durchschnitts der Initial Margin der in der Tabelle oben genannten Mindestanforderung Die Höhe der Eigenmittel wird vierteljährlich für das folgende Quartal berechnet, jeweils Ende März, Juni, September und Dezember. 1 Die Initial Margin im Risk-Based Margining-System entspricht der Summe aus Additional Margin und Futures Spread Margin sofern zutreffend. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 23 von 139 Außerdem benötigt ein CM die folgenden Konten: Geldkonten für Prämien, Margin, Entgelt, Strafzahlungen und andere Zahlungsverpflichtungen Zweckbestimmte Wertpapierdepotkonten (Sicherheitenhinterlegung) Für die Clearing-Währungen EUR, CHF und GBP: Bei Clearstream Banking AG Frankfurt (CBF), Clearstream Banking Luxemburg (CBL) oder SIX SIS AG (SIS). für Zahlungen in EUR ein TARGET2-Konto bei einer Zentralbank des Eurosystems für Zahlungen in CHF ein Konto bei der SIX Interbank Clearing AG (SIC) bei der Schweizerischen Nationalbank* für Zahlungen in GBP ein Konto bei einer anerkannten Geschäftsbank** Für Produktwährungen: Fremdwährungskonten (z.B. USD***, GBP) bei einer anerkannten Geschäftsbank je nach ClearingLizenz Gemäß den ClearingModellen: Wertpapierabwicklungskonten Konto bei von Eurex Clearing anerkanntem (I)CSD, das für die physische Lieferung von Wertpapieren, für die betreffenden Transaktionen erforderlich ist Pfanddepot und Elementary Omnibus-Pfanddepot (optional) bei CBF, CBL und/oder SIS (GrundClearingmodell) Wertpapier-Margin-Konto bei CBF (Individual-Clearingmodell) Net Omnibus-Pfanddepot bei CBF, CBL und/oder SIS (Net Omnibus Clearingmodell) * Für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen in CHF ist alternativ die Nutzung von Geldkonten bei anerkannten Geschäftsbanken gestattet. Eine Geschäftsbanken-Infrastruktur für EUR wird ab November 2016 zu Verfügung stehen. ** GBP wird für EurexOTC Clear ab November 2016 als Clearing-Währung zur Verfügung stehen. Eurex Clearing wird ein Abwicklungsbank-Entgelt für Zahlungen in Clearing-Währungen über die Geschäftsbanken-Infrastruktur einführen. *** Zwingend erforderlich für EurexOTC IRS-Lizenz Abbildung 2-14: Für Clearing-Lizenzen erforderlichen Konten Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 24 von 139 Ein Clearing-Mitglied ist nicht verpflichtet, Wertpapierdepotkonten zu unterhalten, sofern es Margin ausschließlich in Form von Geld liefert. Außerdem muss das CM auch einen Nachweis über die Erfüllung der nachfolgenden Anforderungen erbringen: Technische Anbindung an die Systeme von Eurex Clearing und entsprechenden Anschlussvertrag Back-Office-Infrastruktur, um die Erfüllung der Clearing-Verpflichtungen sicherzustellen Mindestens einen hinreichend qualifizierten Mitarbeiter für die ordentliche Erfüllung der ClearingVerpflichtungen Mindestens einen Notfallkontakt für Eurex Clearing, der in der Lage ist, in Notfällen die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Zahlung des Beitrages zum Clearing-Fonds (weitere Einzelheiten dazu in Kapitel 2.8) Gewährung einer Vollmacht für Eurex Clearing gegenüber der jeweiligen Abwicklungsstelle zur Erteilung, Freigabe und Übermittlung der Lieferinstruktionen, soweit für das Clearing von Transaktionen des jeweiligen Transaktions-Typs erforderlich. Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der US-amerikanischen Quellensteuer im Falle des Clearings von Wertpapiertransaktionen, die nach Definition der US-amerikanischen Steuerbehörde (Internal Revenue Service) der US-amerikanischen Quellensteuer unterliegen. Die Aufzählung oben stellt einen Auszug aus den Clearing-Bedingungen dar. 2.6 Vorgeschriebene Geschäftszeiten Clearing-Mitglieder, Clearing-Agenten, Nicht-Clearing-Mitglieder, Registrierte Kunden und Basis-ClearingMitglieder sind verpflichtet sicherzustellen, dass sie an Geschäftstagen (im Fall von Clearing-Mitgliedern und Clearing-Agenten von 7:00 Uhr bis 23:30 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) zur Durchführung clearingbezogenen Geschäfts, insbesondere zur Prüfung von Reports und Mitteilungen bereit sind. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 25 von 139 2.7 Interne Konten Eurex Clearing führt für jedes Clearing-Mitglied und Basis-Clearing-Mitglied interne Konten, auf denen die Transaktionen, Geldbeträge und Margin des jeweiligen Clearing-Mitgliedes oder Basis-Clearing-Mitglieds verbucht werden: Transaktionskonten (siehe Abbildung unten) Geldkonten Margin-Konten Entgeltkonten Abbildung 2-15: Überblick Transaktionskonten Eurex Exchange und EurexOTC IRS Clear Service Clearing-Mitglieder können zusätzliche A-Konten (A1A7, A9) beantragen. Für NCMs und RKs der Eurex Exchanges stehen außerdem flexible A-Konten (in unbegrenzter Zahl) zur Verfügung. Im Falle des Fondmanager Set-Up beim EurexOTC Clear IRS Service (siehe Kapitel 3.3) sind auch mehrere A-Konten verfügbar. Eurex Exchanges CMs nutzen mehr als ein Konto für Eigentransaktionen (weitere Informationen finden sich im Vorbereitungsmaterial für den BackOffice Test). Immer wenn Eurex Clearing Mitteilungen und Reports zur Verfügung stellt, einschließlich derer, die sich auf die oben genannte internen Konten beziehen, sind CM, NCM oder RK dazu verpflichtet, diese unverzüglich und einschließlich aller über Dritte an Eurex Clearing übermittelten oder von Eurex Clearing erhalten Informationen und Daten zu überprüfen. Eurex Clearing muss unverzüglich schriftlich oder per Fax über sämtliche Fehler, Irrtümer, Auslassungen, Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten, die in den Mitteilungen oder Reports festgestellt werden, informiert werden, spätestens jedoch zum Ende der Pre-Trading-Periode für die jeweilige Transaktionsart am nächstfolgenden Geschäftstag (im Falle von Marktteilnehmern) oder bis 9:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am nächstfolgenden Geschäftstag (in allen anderen Fällen). Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 26 von 139 2.8 Beitrag zum Clearing-Fonds Der Clearing-Fonds umfasst die von Clearing-Mitgliedern hinterlegten Mittel zur Verwendung bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds. Er ist Teil der “Lines of Defense” (Sicherheitsmechanismen) von Eurex Clearing (weitere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 7.7 Lines of Defense). Jedes Clearing-Mitglied (Basis-ClearingMitglieder über ihren Clearing-Agenten) muss einen Beitrag zum Clearing-Fonds leisten. Der Clearing-Fonds ist in unterschiedliche Clearing-Fonds-Segmente (CFS) unterteilt, wodurch jede Liquidationsgruppe2 einem bestimmten CFS zugeteilt ist. Die Größe des jeweiligen CFS ist abhängig vom Engagement der in dieser Liquidationsgruppe tätigen Clearing-Mitglieder im Verhältnis zum GesamtExposure dieses Mitglieds. Die Summe der CFS ergibt das Gesamtvolumen vom Clearing-Fonds des Clearing-Hauses. Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds kann nur das entsprechende CFS zur Abdeckung von Verlusten aus einer bestimmten Liquidationsgruppe verwendet werden, es sei denn, es besteht ein Überschuss aus anderen, bereits abgewickelten Liquidationsgruppen. Diese Segmentierung stellt sicher, dass vom Clearing-Fonds abzudeckende Verluste zuerst unter jenen Clearing-Mitgliedern verteilt werden, die in den entsprechenden Liquidationsgruppen aktiv sind. Der Default Management-Prozess wird in Kapitel 7 beschrieben. Die Basis für die Berechnung der Beitragsanforderungen eines Clearing-Mitglieds zum Clearing-Fonds bilden alle vom Clearing-Mitglied abgeschlossenen Transaktionen innerhalb des Geltungsbereiches des Clearing-Fonds. Eurex Clearing führt die Neuberechnung und Anpassung der Beitragsanforderungen, in Übereinstimmung mit der entsprechenden Beitrags-Berechnungsmethode, für jedes Clearing-Mitglied zum Ende jedes Kalenderquartals durch. Clearing-Mitglieder müssen die folgenden Beträge hinterlegen: Dynamischer Clearing-Fonds-Beitrag in EUR Million Markt Produkt (1) (2) Alle Märkte Das jeweilige Produkt GCM Min. (3) DCM Min. (4) 5 1 Maximalwert (5) • • • 7 % der jeweiligen Initial MarginAnforderung (30 Tage) 7 % der jeweiligen Initial MarginAnforderung (250 Tage) Oder jeweils Spalte (3) oder (4) Abbildung 2-16: Clearing-Fonds-Beiträge Die Beiträge zu den Clearing-Fonds können in von Eurex Clearing akzeptierten Geldsicherheiten (nur EUR und CHF) und/oder Wertpapiersicherheiten geleistet werden. Gemäß den Clearing-Bedingunen muss der Clearing-Agent die Beiträge zum Clearing-Fonds in Bezug auf alle Basis-Clearing-Mitglied-Transaktionen leisten (min. 100.000 Euro oder 1 Mio. Euro abhängig vom Basis-Clearing-Mitglied oder dynamische Komponente 7 % Initial Margin). 2 Eine Liquidationsgruppe umfasst marktübergreifend alle Produkte, die ähnliche Risikoprofile aufweisen (weitere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 5.2.1). Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 27 von 139 Eurex Clearing kann jederzeit eine Neubewertung und Anpassung jeder Beitragspflicht auf Grundlage der jeweiligen Beitragsberechnungsmethode vornehmen und nimmt diese zumindest zum Ende jedes Kalenderquartals vor 2.9 Outsourcing von Clearing-Funktionen Generell hat jedes Clearing-Mitglied/Nicht-Clearing-Mitglied alle im Zusammenhang mit dem Clearing obliegenden Funktionen selbst und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Ein Clearing-Mitglied/Nicht-Clearing-Mitglied (Outsourcer) kann Clearing-Funktionen ganz oder teilweise an ein anderes Clearing-Mitglied, Nicht-Clearing-Mitglied oder eine dritte Partei (Insourcer) mittels einer Outsourcing-Vereinbarung auslagern. Das Outsourcing kann mit vorheriger Zustimmung des betreffenden Outsourcers ein weiteres Outsourcing der ausgelagerten Funktionen an einen weiteren Insourcer („SubOutsourcing“) umfassen. Die Vorgaben für das Outsourcing gelten entsprechend für das SubOutsourcing. Abbildung 2-17: Outsourcing von Clearing-Funktionen Die folgenden Clearing-bezogenen Funktionen können bezüglich der entsprechenden Clearing-Lizenz(en) ausgelagert werden: Trade- und Positionsmanagement Positionstransfers Give-up-/Take-up Notifizierung & Zuordnung Ausübungen & Zuteilungen Risikomanagement Cash-, Liefer- & Sicherheitenmanagement 2.9.1 Outsourcing-Rahmenbedingungen Es gelten die folgenden Outsourcing-Prinzipien: 1. Jede Outsourcing-Vereinbarung muss Eurex Clearing schriftlich in einem von ihr festgelegten Format angezeigt werden. 2. Der Outsourcer bleibt gegenüber Eurex Clearing zu jeder Zeit in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Ausführung der ausgelagerten Funktionen verantwortlich. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 28 von 139 3. Das Outsourcing muss in Übereinstimmung mit den für den Outsourcer und den Insourcer geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der betreffenden Clearing-Vereinbarung erfolgen. 4. Die ordnungsgemäße Ausführung der ausgelagerten Funktionen muss sichergestellt sein, diesbezüglich ist der Outsourcer verpflichtet, für die Dauer des Outsourcing angemessene, schriftlich zu dokumentierende Verfahren zur Überwachung der Durchführung der ausgelagerten Funktionen durch den Insourcer einzurichten und vorzuhalten. 5. Der Outsourcer muss den jederzeitigen Zugang zu den ausgelagerten Funktionen sicherstellen, die Fähigkeit des Insourcers zur Durchführung der ausgelagerten Funktionen fortlaufend überwachen und beim Insourcer regelmäßig Prüfungen (Audits) durchführen. Die Audits können entweder vom Outsourcer selbst oder von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Alternativ kann der Insourcer verpflichtet werden, die Einhaltung der Outsourcing-Prinzipien zu bestätigen. 6. Der Outsourcer muss vertraglich sicherstellen, dass Eurex Clearing berechtigt ist, selbst Compliance Audits beim Outsourcer und Insourcer durchzuführen. 7. Der Outsourcer muss den Insourcer verpflichten, einen qualifizierten Mitarbeiter zu benennen, sofern der Outsourcer selbst hierzu verpflichtet ist (außer im Fall eines Outsourcings an ein ClearingMitglied). Im Falle eines Outsourcings an Gruppenunternehmen wird das auslagernde ClearingMitglied davon befreit, einen QCS zur Verfügung zu stellen und kann stattdessen einen QCS des Insourcers „nutzen“, d.h. in diesem Falle muss der Insourcer einen QCS benennen auch wenn das CM nicht dazu verpflichtet ist. 8. Outsourcer und Insourcer müssen zur Eskalation von Problemen in Bezug auf die ausgelagerten Funktionen jeweils mindestens eine Kontaktperson benennen, die ausreichende Kenntnisse der deutschen und/oder englischen Sprache besitzt und die während des gesamten ClearingGeschäftstages inklusive aller Handels- und Nachhandelsphasen ununterbrochen zur Verfügung steht. 9. Wenn der Insourcer eine direkte technische Anbindung an die EDV der Eurex Clearing wünscht, muss der Insourcer einen “Vertrag über die technische Anbindung an die Clearing-EDV der Eurex Clearing AG (Anschlussvertrag)” ausgefüllt und unterschrieben bei Eurex Clearing einreichen. 10. Eine Outsourcing-Vereinbarung kann, mit Einverständnis des entsprechenden Outsourcers, weiteres Outsourcing von ausgelagerten Funktionen seitens des Insourcers an einen anderen Insourcer einschließen (“Sub-Outsourcing”).Der Insourcer ist verpflichtet, kundenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz solcher kundenbezogenen Daten zu ergreifen. 12. Der Outsourcer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Beschränkungen des § 181 BGB hinsichtlich Insichgeschäften oder ähnlicher gesetzlicher Bestimmungen eingehalten werden. 13. Outsourcing von Backoffice-Funktionen eines Nicht-Clearing-Mitglieds an ein anderes Unternehmen als sein Clearing-Mitglied für den entsprechenden Markt erfordert die vorherige Zustimmung des entsprechenden Clearing-Mitglieds. 14. Wenn ein Clearing-Mitglied sämtliche Clearing-Funktionen auslagert, ist es nicht erforderlich, dass das Clearing-Mitglied einen vollständigen technischen Zugang zur EDV der Eurex Clearing besitzt. Es muss jedoch mindestens eine Anbindung an die Common Report Engine und einen Zugang zum Eurex Clearing GUI (alternative über den Zugang einer MISS) vorhanden sein. 15. Eurex Clearing kann zu jeder Zeit ein Vetorecht in Bezug auf eine Outsourcing-Vereinbarung ausüben, wenn ihr bekannt wird, dass die ordnungsgemäße Ausführung der ausgelagerten Funktionen nicht gewährleistet ist (wie in den Clearing-Bestimmungen der Eurex Clearing AG dargelegt). Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 29 von 139 2.10 Musterfragen 2-001 Die Anforderungen an die Eigenmittel für ein Clearing-Mitglied hängen vom Markt und dem Risiko des jeweiligen Clearing-Mitglieds ab. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 2-002 Welche der folgenden Voraussetzungen sind für eine Clearing-Lizenz erforderlich? A: Geldkonto in Clearing-Währung B: Mindestbetrag an Eigenmitteln C: Wertpapierkonto zur Hinterlegung von Sicherheiten D: Handelsinfrastruktur, um Handelsaktivität sicherzustellen Richtige Antworten: A|B 2-003 In den Clearing-Bedingungen werden Transaktionen u. a. wie folgt eingeteilt: A: Eigentransaktionen B: Kundentransaktionen C: NCM-bezogene Transaktionen D: Alle Antworten sind richtig. Richtige Antwort: D 2-004 Entsprechend dem Clearingmodell können Transaktionen wie folgt eingeteilt werden: A: Elementary-Omnibus-Transaktionen B: Einbezogene Transaktionen C: Net-Omnibus-Transaktionen D: RK-bezogene Transaktionen Richtige Antworten: A|B|C Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 2 Rechtliche Grundlagen Seite 30 von 139 2-005 Welche der folgenden internen Konten werden für ein Clearing-Miglied von Eurex Clearing eingerichtet? A: Entgeltkonten B: Margin-Konten C: Transaktionskonten D: Geldkonten Richtige Antworten: A|B|C|D 2-006 Der Clearing-Fond ist in unterschiedliche Clearing-Fond-Segmente aufgeteilt. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 2-007 Wann bewertet Eurex Clearing die Beitragsforderungen für den Clearing-Fonds neu und passt diese für jedes Clearing-Mitglied an? A: Zumindest zum Ende eines jeden Kalenderjahres (jährlich). B: Nur am Ende eines jedenKalenderhalbjahres (halbjährlich). C: Zumindest zum Ende eines jeden Kalenderquartals (vierteljährlich). D: Zumindest zum Ende eines jeden Kalendermonats (monatlich). Richtige Antwort: C 2-008 Welche der folgenden Clearing-Funktionen kann ausgelagert werden? A: Positionstransfers B: Risikomanagement C: Ausübungen & Zuteilungen D: Alle Antworten sind richtig. Richtige Antwort: D 2-009 Die Zustimmung des Outsourcers ist erforderlich, wenn der ursprüngliche Insourcer ein weiteres Outsourcing von Clearing-Funktionen vornimmt. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) Seite 31 von 139 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds kommt es bei der Handhabung von Kundenpositionen (nicht offengelegte Kunden, NCMs und RKs) und Margin-Sicherheiten auf Transparenz und Rechtssicherheit an. Dabei ist die Übertragbarkeit von Positionen und Sicherheiten für Kunden des ausgefallenen CMs von entscheidender Bedeutung für die Fortsetzungen ihrer Handelsaktivitäten. Kunden der Clearing-Mitglieder können auswählen, wie ihre Positionen und Margin-Sicherheiten von ihrem CM bei Eurex Clearing gehalten und ausgewiesen werden. Individuelle Kundenbedürfnisse können so berücksichtigt werden. Eurex Clearing, als Clearinghaus unter der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) zugelassen, stellt seinen Clearing-Mitgliedern und deren Kunden sowohl Omnibus-Modelle als auch ein individuelles Segregationsmodell zur Verfügung: Omnibus Segregated Accounts (OSA): Positionen mehrerer Kunden werden getrennt von den Eigenpositionen des Clearing-Mitglieds in segregierten Konten geführt und durch einen oder mehrere Sicherheitenpools abgesichert. Individual Segregated Accounts (ISA): Die Positionen eines NCMs oder RKs werden von anderen Kundenpositionen und Eigenpositionen des Clearing-Mitglieds segregiert und durch individuelle Sicherheitenpools abgesichert. In den Clearing Bedingungen werden die folgenden Namenskonventionen genutzt: Eurex Clearing Namenskonvention Clearing Bedingungen Kapitel I Allgemeine Bedingungen OSA (Omnibus segregated accounts) Multiple OSA (MOSA) Grund-Clearingmodell (ECM) Abschnitt 1 OSA/MOSA under CASS (Client Assets Sourcebook) Net Omnibus Clearingmodell (NOCM) für CMs in UK zur Einhaltung der CASS* Regulierung, wenn sie ihren Kunden OSA anbieten Abschnitt 4 ISA (Individual segregated accounts) Individual-Clearingmodell (ICM) Abschnitt 3 Marktübliche Terminologie *Client Asset Sourcebook (CASS) der britischen Financial Conduct Authority zum Schutz von Kundengeldern und depotverwahrten Vermögensgegenständen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) Seite 32 von 139 Zurzeit stehen nicht alle Clearingmodelle für alle Märkte, an denen Eurex Clearing als zentrale Gegenpartei eintritt, zur Verfügung. Die Verfügbarkeit eines Models und seiner Besonderheiten ist auch von der Übereinstimmung mit der jeweiligen heimischen Rechtsprechung des CM abhängig. Die folgenden Kapitel enthalten im Hinblick auf die Anforderungen des Clearer-Tests eine allgemeine Übersicht zu den verschiedenen Clearingmodellen. 3.1 Omnibus Segregated Accounts (OSA) 3.1.1 Grund-Clearingmodell (Elementary Clearing Model - ECM) Das ECM steht für alle Märkte, an denen Eurex Clearing als zentrale Gegenpartei eintritt, zur Verfügung. Die Clearing-Mitglieder können Positionen und Sicherheiten auf ihren Kundenkonten (von NCMS, RKs und dem A-Konto) von ihren eigenen Positionen und Sicherheiten trennen, siehe Abbildung 2-15: Überblick Transaktionskonten. Hierfür bietet Eurex Clearing zwei (technische) Methoden an: die wertbasierte und die gegenstandsbasierte Zuordnung Sofern sich das Clearing-Mitglied nicht anders entscheidet, wird standardmäßig die wertbasierte Methode angewandt. 3.1.1.1 Wertbasierte Zuordnung Die Segregation der Kundensicherheiten von den eigenen Sicherheiten des Clearing-Mitglieds wird automatisch bei Eurex Clearing durchgeführt. Die Zuordnung basiert auf den Margin-Anforderungen (pro rata) für Eigen- und Kundenpositionen. Wertpapiersicherheiten werden auf einem Pfandepotkonto beim CSD gehalten. Geldsicherheiten müssen der Eurex Clearing auf dem Zentralbankkonto zur Verfügung gestellt werden. Die Zuordnung der Sicherheiten zum Eigen- oder Kundengeschäft wird dem ClearingMitglied am Tagesende in einem Report ausgewiesen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) Seite 33 von 139 *Mehrere A-Konten A (A1-A7, A9) stehen nur für Eurex Exchanges und EurexOTC Clear IRS Service zur Verfügung. Abbildung 3-1: Grund-Clearingmodell mit wertbasierter Zuordnungsmethode Das Clearing-Mitglied benötigt für die Bereitstellung von Wertpapiersicherheiten für sich oder seine Kunden ein Konto bei einem Zentralverwahrer (CSD), z. B. Clearstream Banking AG (CBF), Clearstream Banking S.A. (CBL) oder SIX SIS Ltd.. Wertpapiersicherheiten werden im Rahmen einer Verpfändung hinterlegt. Geldsicherheiten müssen Eurex Clearing mittels Vollrechtsübertragung auf dem Zentralbankkonto zur Verfügung gestellt werden. 3.1.1.2 Gegenstandsbasierte Zuordnung Die gegenstandsbasierte Zuordnung ermöglicht die Allokation der Sicherheiten zu Eigen- und Kundenpositionen auf der Ebene des CSDs und auf dem Zentralbankkonto der Eurex Clearing. Bei der gegenstandsbasierten Zuordnung werden separate Eigen- und Kunden(Unter-)konten bei CBF, CBL oder SIX SIS Ltd. für Wertpapiersicherheiten und Pool-IDs für Geldsicherheiten für die Zuordnung von Eigenund Kundensicherheiten genutzt. Die gegenstandsbasierte Zuordnung bietet Clearing-Mitgliedern außerdem die Möglichkeit, bestimmte Sicherheiten zur Erfüllung eigener oder Kunden MarginAnforderungen zuzuweisen. Im ECM mit gegenstandsbasierter Zuordnung kann ein Clearing-Mitglied eine unbeschränkte Anzahl von Omnibus Sicherheitenpools im Eurex Clearing System aufsetzen. Mehrere Omnibus Pools (Multiple Omnibus Segregated Accounts MOSA) ermöglichen dem Clearing-Mitglied, Kunden in getrennte Gruppen zu unterteilen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) Seite 34 von 139 Ein Omnibus-Sicherheitenpool muss Folgendes enthalten: ein oder mehrere A-Konten3 oder mindestens zwei NCMs oder zwei RKs oder jede Kombination von A-Konten, NCMs und RKs. Dem Clearing-Mitglied stehen zwei technische Varianten für die Zuweisung der Sicherheiten zu mehreren Omnibus Pools zur Verfügung: Es kann 1. für jeden Omnibus Sicherheitenpool ein einzelnes Pfanddepotkonto beim CSD einrichten. 2. einem kundenbezogenen Pfanddepot die Sicherheiten mehrerer Omnibus Sicherheitenpools mittels Kennzeichnung der Vermögenswerte (Asset Tagging) zuweisen. Diese Variante ist bei CBF und CBL möglich. Bei der Kennzeichnung der Vermögenswerte wird das CBF- oder CBL-Konto durch Verwendung einer Referenz/Kennungen (Client Reference ID) mit verschiedenen Sicherheitenpool-IDs im Eurex ClearingSystem verknüpft. * Mehrere A-Konten A (A1-A7, A9) stehen nur für Eurex Exchanges und EurexOTC Clear IRS Service zur Verfügung. Abbildung 3-2: Grund-Clearingmodell mit gegenstandbasierter Zuordnungsmethode 3 Mehrere A-Konten A (A1-A7, A9) stehen nur für Eurex Exchanges und EurexOTC Clear IRS Service zur Verfügung. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) Seite 35 von 139 3.1.1.3 Berechnung von Margin-Anforderungen Für beide Zuordnungsmethoden werden die Margin-Anforderungen für das Eigenkonto des CMs und jedes einzelne Kundenkonto getrennt voneinander berechnet. Die Gesamt-Marginanforderung für jeden Omnibus-Sicherheitenpool ergibt sich durch die Kumulation der Marginanforderungen für die Kundenpositionen des A-Kontos/-Konten, jedes NCMs und jedes RKs. Es gibt getrennte Margin Calls (im Fall einer Sicherheiten-Unterdeckung) für die eigenen Marginanforderungen des CMs und jeden Omnibus-Sicherheitenpool. Mehr Informationen dazu finden Sie im Kapitel 0, Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) Seite 36 von 139 Liquiditätsmanagement. 3.1.1.4 Porting Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds ermöglicht das ECM die Übertragung von Positionen/Sicherheiten auf ein neues Clearing-Mitglied (Porting) entsprechend der Anforderungen unter EMIR. Jeder Omnibus -Sicherheitenpool stellt eine übertragbare Einheit dar und kann damit nur als Ganzes oder gar nicht übertragen werden. Wenn bestimmte Porting-Voraussetzungen innerhalb einer bestimmten Porting-Frist nach Ausfall des Clearing-Mitglieds erfüllt werden, können die Positionen von NCMs, RKs und nicht offengelegten Kunden zu einem neuen Clearing-Mitglied übertragen werden. Werden die Voraussetzungen während der PortingFrits nicht erfüllt, werden die entsprechenden Positionen, die diesem Omnibus-Sicherheitenpool zugeordnet sind, entsprechend dem Standardverfahren des Default Management-Prozess gehandhabt. Nach Durchführung eines Close-Out Netting (Glattstellung der Positionen) werden die einzelnen Differenzansprüche aus den NCM-/RK- und Kundenpositionen und Sicherheiten für jeden OmnibusSicherheitenpool berechnet, für den Porting nicht möglich ist. 3.1.2 Net Omnibus Clearingmodell (NOCM) Innerhalb des Client Asset Protection Service bietet Eurex Clearing das NOCM an, welches ebenfalls Omnibus Segregation abbildet und Übertragbarkeit von Kundenpositionen und Sicherheiten gemäß EMIR sicherstellt. Clearing-Mitgliedern aus Großbritannien ermöglicht dieses Modell die Anforderungen des Client Asset Sourcebook (CASS) der Financial Conduct Authority zum Schutz von Kundengeldern und depotverwahrten Vermögensgegenständen zu erfüllen. Das NOCM steht für Eurex- und OTC-DerivatTransaktionen (EurexOTC Clear IRS Service) zur Verfügung und ermöglicht den Clearing-Mitgliedern die Trennung der Kundenpositionen/-sicherheiten von Eigenpositionen/-sicherheiten. Das NOCM entspricht funktional und operativ der gegenstandsbasierten Zuordnungsmethode des ECM. 3.2 Individual Segregated Accounts (ISA) - Individual Clearingmodell (ICM) Das ICM ermöglicht die individuelle Kundensegregation für NCMs/RKs und die Übertragbarkeit von Positionen und Sicherheiten entsprechend den Anforderungen unter EMIR. Das ICM wird nicht für nicht offengelegte Kunden angeboten. Es steht für NCMs aller Märkte, an denen Eurex Clearing als zentrale Gegenpartei eintritt, sowie für RKs von Eurex Exchanges und EurexOTC Clear IRS Service zur Verfügung. Das ICM kann außerdem für bestimmte Formen von Investmentfonds4 genutzt werden. 4 definiert in Kapitel I; Abschnitt 1, Nummer 1.1.6 der Clearing Bedingungen der Eurex Clearing AG Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) Seite 37 von 139 Das ICM ermöglicht Clearing-Mitgliedern die vollständige Trennung der Kundenpositionen/-sicherheiten von den Positionen/Sicherheiten des Clearing-Mitglieds sowie von denen aller anderen Kunden (vollständige Segregation). Dafür werden Positionen/Sicherheiten der NCMs und RKs auf individuell zugeordneten Kundenkonten erfasst und auf Clearinghaus- als auch auf CSD-Ebene (nur CBF und CBL) getrennt voneinander verbucht. Die Trennung der Vermögenswerte wird über einen Eigentumsübertragungsmechanismus gewährleistet, bei dem das NCM/der RK Sicherheiten direkt oder über sein Clearing-Mitglied an Eurex Clearing überträgt. Hierfür stehen zwei Varianten zur Verfügung: 1. Das CM kann für jeden ICM-NCM/ICM-RK ein neues zugeordnetes Sicherheitenkonto beim bestehenden CSD eröffnen oder 2. ein CBF/CBL-Konto wird mehreren Sicherheitenpools, die für ICM-Kunden im System der Eurex Clearing geführt werden, zugeordnet. Dabei wird das CSD-Konto mit mehreren Sicherheitenpool-IDs eines CMs unter Nutzung einer zusätzlichen Referenz/Kennzeichnung (Client Reference ID) verknüpft. Die Margin-Anforderung des NCMs/RKs wird durch diesen verknüpften Sicherheitenpool, der ausschließlich Sicherheiten dieses NCMs/RKs für diesen Zweck aufweist, gedeckt. Abbildung 3-3: Überblick über den Aufbau des Individual Clearingmodell (ICM) Sicherheiten in Geld und Wertpapieren werden immer auf Basis der Vollrechtsübertragung (zweifache Vollrechtsübertragung) vom ICM-Kunden an sein CM und vom CM an Eurex Clearing übertragen. Eurex Clearing wird rechtlicher Eigentümer (das wirtschaftliche Eigentum verbleit jedoch beim Sicherheitengeber) der Wertpapiere, die bei Clearstream für den Kunden verwahrt werden. Das bedeutet, dass bei einem Ausfall des Clearing-Mitglieds Eurex Clearing direkt mit dem Kunden des CMs, ohne die Einschaltung des Insolvenzverwalters des CMs, interagieren kann. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) Seite 38 von 139 Abbildung 3-4: Rechtliche Struktur für Übertragung von Sicherheiten 3.2.1.1 Porting Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds ermöglicht das ICM einen Porting-Mechanismus entsprechend den Anforderungen unter EMIR. Da die Positionen/Sicherheiten der NCMs/RKs vollständig segregiert sind, können bei Ausfall des CMs die Positionen/Sicherheiten ohne Einschaltung des Insolvenzverwalters übertragen werden. Dies ermöglicht den Kunden des CMs die Weiterführung ihrer Handelsaktivitäten. Porting im ICM erfordert eine Glattstellung (Close-Out) und unmittelbare Wiedereröffnung (Re-Opening) der entsprechenden Positionen. Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds hat das NCM/der RK drei Möglichkeiten: 1. Unmittelbare Wiederbegründung unter einem neuen CM-Vertrag 2. Teilnahme als Interims-Teilnehmer und Übertragung der Positionen und Sicherheiten auf eine technische Clearing-Mitglieds-ID. 3. Liquidation (Close Out Netting) der entsprechenden Positionen durch Eurex Clearing mit einer abschließenden Zahlung zwischen Eurex Clearing und dem NCM/RK. 3.3 Fondmanager Set-Up Eurex Clearing hat für Fondsmanager eine Struktur entwickelt, die Flexibilität beim Aufbau von Positionsund Sicherheitenkonten gewährleistet und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Der Fondsmanager und Eurex Clearing schließen hierfür eine entsprechende Vereinbarung (DreiparteienVereinbarung mit Fondsmanager als RK) und der Fondsmanager gibt an, für welche Fonds er tätig ist. Vereinbarungen für jeden einzelnen Fonds sind dabei nicht nötig. Der Fondsmanager erhält detaillierte und aggregierte Reports. Segregierte Konten für Fondsmanager werden derzeit für Eurex Exchanges (C7 - Flexible Kundenkonnten, mehr Informationen dazu im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Eurex Exchanges) und für EurexOTC Clear IRS Service angeboten. Die Fondsmanager können zwischen den folgenden von Eurex Clearing angebotenen Modellen wählen: Individual Clearingmodell: jeder Fond erhält ein eigenes segregiertes Positions- und Sicherheitenkonto Grund Clearingmodell – gegenstandbasierte Zuordnung – mehrere Omnibus Pools: ein Sicherheitenpool für mehrere Fonds Grund Clearingmodell – wertbasierte Zuordnung - ein Omnibus Pool: ein Sicherheitenpool für mehrere Fondmanager oder andere Kunden des CM. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) Seite 39 von 139 3.4 Clearingmodelle auf einen Blick CMs und ihre Kunden können individuell wählen, welchen Sicherheitsgrad sie in Abhängigkeit von ihrem Risiko-Kosten-Profil haben möchten. Hauptmerkmale Grund-Clearingmodell (ECM) Individual-Clearingmodell (ICM) Allgemeiner Aufbau Positionen werden auf getrennten Positionskonten verbucht und Sicherheiten werden Eigen- und Kundenpositionen zugewiesen Individuell segregierte Konten für Positionen und individuell segregierte Sicherheitenpools wertbasiere Zuordnung – pro rata gegenstandsbasierte Zuordnung zu bestimmten Sicherheitenpools Rechtliche Vereinbarung Sicherheiten werden für eine Gruppe von Kunden gehalten, d.h. sie können nicht einzelnen Kunden zugewiesen werden. Wertpapiersicherheitenkonten bleiben in der Kontenstruktur des CMs sind aber eindeutig gekennzeichnet, dass sie nur Sicherheiten enthalten, die für segregierte Kunden bestimmt sind. Für alle Kunden des CM möglich Nur für NCMs/RKs Für nicht offengelegte Kunden: Vereinbarung auf CM-Ebene Dreiparteien-Vereinbarung zwischen Eurex Clearing-CM-NCM/RC Für NCM/RK: Dreiparteien-Vereinbarung zwischen Eurex Clearing-CM-NCM/RC Rechtsstruktur für die Bereitstellung von Sicherheiten Vollrechtsübertragung von Geldsicherheiten Verpfändung von Wertpapiersicherheiten an Eurex Clearing Zweifache Vollrechtsübertragung von Geld- und Wertpapiersicherheiten Übertragbarkeit von Positionen und Sicherheiten Gegeben, wenn alle Kunden eines Sicherheitenpools einer Übertragung zustimmen und ein alternatives CM die Übertragung akzeptiert. Volle Übertragbarkeit an ein Ersatz-CM oder Möglichkeit Interim-Teilnehmer zu werden Abbildung 3-5: Clearingmodelle – Besonderheiten der einzelnen Modelle Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) Seite 40 von 139 3.5 Musterfragen 3-001 Welche Aussagen bezüglich Client Asset Protection bei Eurex Clearing sind richtig? A: Eurex Clearing bietet Clearingmodelle mit unterschiedlichen Segregationslösungen an. B: Kunden der Clearing Mitglieder können nicht selbst entscheiden, wie Positionen und Sicherheiten segregiert werden. C: Kunden der Clearing-Mitglieder können entscheiden, welches Clearingmodell sie bevorzugen. D: Eurex Clearing bietet ein Pflicht-Clearingmodell für CMs an. Richtige Antworten: AIC 3-002 Client Asset Protection steht nur zur Verfügung, wenn der Kunde des CMs Geldsicherheiten bereitstellt. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch 3-003 Eine Übertragbarkeit von Positionen und Sicherheiten ist nur gegeben, wenn alle Kunden eines Sicherheitenpools dem Porting zustimmen und ein alternatives CM die Übertragung akzeptiert. Diese Aussage gilt für das … A: Grund-Clearingmodell B: Net Omnibus-Clearingmodell C: Individual-Clearingmodell D: Alle Clearingmodelle Richtige Antwort: AIB 3-004 Die Rolle als Interim-Teilnehmer steht Kunden in jedem Clearingmodell zur Verfügung, sobald ihr Clearing-Mitglied ausfällt. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch 3-005 Welche der folgenden Aussagen trifft nicht auf die Omnibus Clearingmodelle von Eurex Clearing zu? A: Mehrere Omnibus segregierte Konten sind möglich. B: Die Sicherheiten von NCMs/RKs werden auf bestimmten individuellen Kundenkonten gehalten. C: Für Clearing-Mitglieder aus Großbritannien (UK) steht das Net Omnibus Clearingmodell zur Verfügung. D: Für die Zuordnung der Sicherheiten werden im Grund-Clearingmodell zwei Methoden angeboten. Richtige Antwort: B Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) Seite 41 von 139 3-006 Welche Aussage gilt nicht für das Individual-Clearingmodell (ICM)? A: Das ICM ermöglicht die individuelle Kundensegregation von nicht offen gelegten Kunden, NCMs- und RKs. B: Die Übertragung der Sicherheiten von den ICM-Kunden zum CM und vom CM zu Eurex Clearing erfolgt immer auf Grundlage einer Vollrechtsübertragung. C: Ein Clearing-Mitglied kann ein Sicherheitenkonto bei CBF nutzen, das mit mehreren internen Sicherheitenpools verknüpft ist. D: Bei Ausfall des Clearing-Mitglieds kann ein NCM/RK zu einem Interims-Teilnehmer werden. Richtige Antwort: A Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 42 von 139 4 Liefermanagement Eurex Clearing bietet einen elektronisch unterstützten Service, das Brutto-Liefermanagement-System (BLM), für die Bearbeitung von Transaktionen mit Lieferverpflichtung in Wertpapieren an. Dieses Kapitel beschreibt die Handhabung und Disposition von Transaktionen BLM sowie die Aufrechnung von Kauf- und Verkaufstransaktionen von unterschiedlichen Handelsplätzen. Die Aufrechnung führt zu einem reduzierten Abwicklungsvolumen und somit zu einer höheren Abwicklungseffizienz und einem geringerem Risiko. Die folgenden Inhalte basieren auf den Eurex Clearing CCP Release Notes, die weitere Informationen enthalten (die CCP Release Notes sind in der Eurex Clearing Member Section unter dem Menüpunkt Clearing Resources verfügbar). Im Brutto-Liefermanagement-System sind Transaktionen aus den unten aufgelisteten Eurex ClearingMärkten verfügbar: Märkte Produkte / Instrumente Eurex Börsen Produkte mit physischer Lieferung Frankfurter Wertpapierbörse Aktien, ETFs, Anleihen Eurex Bonds Anleihen, Basisprodukte Liefermanagement von Ausübungen/Zuteilungen Notifikationen/Allokationen Transaktionen Eurex Repo GC + Special Repos, GC Pooling Wertpapierleihe Darlehenswertpapiere Alle Transaktionen des jeweiligen Marktes werden an das Clearinghaus übermittelt. Sie sind während des Handelstages im BLM verfügbar und sofort nach Abschluss der Übermittlung sichtbar. Nach der Disposition im BLM unterliegen sie dem Netting-Prozess. Beim Netting werden Kauf- und Verkaufstransaktionen gegeneinander aufgerechnet und nur der verbleibende Überhang wird abgewickelt, so dass die Abwicklung nicht jeder einzelnen Transaktion (Brutto-Verarbeitung) erfolgen muss. Bitte beachten Sie, dass für manche Transaktionen nur die Brutto-Verarbeitung zur Verfügung steht. Einzelheiten finden Sie in den marktspezifischen Vorbereitungsmaterialen für den Clearer-Test. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 43 von 139 4.1 Mitgliederspezifische Standardeinstellungen Für jede Transaktion werden im BLM Standardeinstellungen verwendet. Mit diesen Einstellungen werden alle Transaktionen der CM und alle damit verbundenen NCM-Transaktionen aufgerechnet. 4.1.1 Settlement Netting-Unit Die Settlement Netting-Unit (SNU) stellt die Einheit dar, für die das Netting durchgeführt werden soll. Die SNU wird bei den mitgliederspezifischen Daten verwaltet. Eine SNU wird pro CM und Abwicklungskonto definiert. Außerdem kann bestimmt werden, ob das Netting separat oder für die Kontotypen „Agent” und „Proprietary” zusammen durchgeführt werden und ob es auf NCM-Ebene erfolgen soll. Dies bedeutet, die höchste Nettingeffizienz erfolgt auf der Ebene ISIN, CM, Abwicklungskonto und Währung. Abhängig vom Markt können von den Clearing-Mitgliedern unterschiedliche Abwicklungslokationen genutzt werden, wie beispielsweise: Eurex Börsen Eurex Repo FWB Eurex Bonds Sec. Lending CBF und SIX SIS CBF, CBL, Euroclear Bank und/oder SIX SIS CBF CBF, CBL und/oder Euroclear Bank CBF, ESES und/oder SIX SIS Euroclear UK & Ireland für Lieferungen in britischen und irischen Wertpapierens VP Securities A/S Denmark für dänische Anleihen Für Anleihen: CBL oder Euroclear Bank CBF: Clearstream Banking Frankfurt CBL: Clearstream Banking Luxemburg ESES: Euroclear Settlement of Euronext-zone Securities, ESES-Märkte:Euroclear Frankreich, Niederlande und Belgien Mit der Standardeinstellung werden alle Transaktionen des CM sowie der zugehörigen NCMs aufgerechnet. Darüber hinaus können zusätzliche Kriterien zur Trennung nach Kontotyp (Handelskonto: Proprietary P/Agent A) Kontotyp des CM und NCM-Transaktionen definiert werden. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 44 von 139 Abbildung 4-1: Mögliche Settlement Netting-Units (SNU) Bei der Ermittlung der Settlement Netting-Unit ist zu berücksichtigen, welches Clearingmodell genutzt wird. So muss beispielsweise die Settlement Netting-Unit auf der Ebene „Standard + Konto + NCM" eingerichtet werden, wenn auch die abzuwickelnden Transaktionen von NCMs durch das IndividualClearingmodell geschützt werden sollen. 4.1.2 Weitere Settlement Netting-Optionen Für jede Transaktion im CCP-System können die folgenden Standardeinstellungen gewählt werden: Standardeinstellung Kennzeichnung Auswirkung Positiv Automatische Sperrung aller Transaktionen Negativ Automatische Freigabe aller Transaktionen Netto Alle Transaktionen werden in das Netting einbezogen Brutto Kennzeichnung aller Transaktionen zur Brutto-Verarbeitung Ja Gesperrte Verkaufstransaktionen und zugeordnete Kauftransaktionen sind nicht in der Zahlungsinstruktion für den Aufrechnungsblock enthalten Freigabeverfahren Verarbeitungsmethode Die Geldverrechnung wird vorgetragen und erfolgt erst mit Freigabe der Transaktion Gleitende Geldverrechnung Nein Gesperrte Verkaufstransaktionen und zugeordnete Kauftransaktionen sind in der Zahlungsinstruktion für den Aufrechnungsblock enthalten Die Geldverrechnung erfolgt mit der Bildung des Aufrechnungsblocks Abbildung 4-2: Standardeinstellungen Das Freigabeverfahren und die Verarbeitungsmethode können manuell im BLM pro Transaktion geändert werden. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 45 von 139 Für Eurex-Transaktionen in ADRs, ETCs (Exchange-Traded Commodities – Gold, Silber, Palladium, Platin), britischen und irischen Aktienderivaten und Wertpapierleihe-Transaktionen steht nur die BruttoVerarbeitung zur Verfügung. Verfügt ein CM über mehrere Clearing-Lizenzen, besteht die Möglichkeit des Cross-Trading Location Netting: Derivate/Aktien Trennung: Mit dieser Option können CM veranlassen, dass Lieferungen aus Eurex Deutschland und der Frankfurter Wertpapierbörse getrennt verarbeitet werden("yes"). Dies wird für Aktienderivate in Euro angeboten. Lieferungen aus Kapitalmarkt-Futures, die an den Eurex-Börsen gehandelt werden, sind immer vom Cross-Trading Location Netting ausgenommen (automatische Trennung). Eurex Bonds/Eurex Repo Trennung: Mit dieser Option können CM auswählen, ob Eurex Bonds und Eurex Repo Transaktionen gegeneinander aufgerechnet werden oder nicht. Cross Trading Location Netting für Anleihe-Transaktionen der Frankfurter Wertpapierbörse, Eurex Bonds und Eurex Repo ist nicht möglich. 4.2 Handhabung und Disposition im Liefermanagement-System Laut der in Kapitel 0 beschriebenen Grundeinstellungen des CM werden Transaktionen aus den entsprechenden Märkten in das Brutto-Liefermanagement-System übermittelt. Hier besteht die Möglichkeit, einzelne Transaktionen zu disponieren. Die Funktionalität des BLM steht grundsätzlich für alle Transaktionen, die der CCP-Verarbeitung unterliegen und/oder aus Kapitalmaßnahmen resultieren zur Verfügung, siehe Kapitel 0. Es umfasst die folgenden Funktionen: Abfrage von Transaktionen: Unterschiedliche Filter ermöglichen eine flexible Abfrage von Transaktionen. Alle noch nicht abgewickelten Transaktionen können abgefragt werden. Dies beinhaltet auch den aktuellen Abwicklungs- und Freigabestatus der Transaktion. Markierung von Transaktionen für Brutto-/Netto-Verarbeitung Die Standardeinstellung von Brutto- oder Netto-Verarbeitung kann für einzelne Transaktionen geändert werden, siehe Abbildung 4-3. Kopplung von Transaktionen Sie erlaubt Mitgliedern, die Zusammensetzung der Settlement Netting-Unit zu bestimmen, da bestimmte Kauf- und Verkaufstransaktionen einander zugeordnet werden können, siehe Abbildung 4-4. Sperrung und Freigabe von Transaktionen (Teil-)Sperrung/(Teil-)Freigabe von Transaktionen verhindert oder generiert Lieferinstruktionen je nach Verfügbarkeit, siehe Abbildung 4-6. Für die folgenden Transaktionen bestehen im BLM Einschränkungen: Wertpapierleihe-Transaktionen werden brutto abgewickelt und können daher nur abgefragt werden Für Front Legs von Overnight-Repos (Euro Repo Markt und GC Pooling Transaktionen) ist BruttoVerarbeitung vorgeschrieben Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 46 von 139 Die folgenden Beispiele veranschaulichen den Einfluss der unterschiedlichen LiefermanagementFunktionen auf den Netting-Prozess. 4.2.1 Abfrage von Transaktionen Die Abfrage liefert Informationen über die Transaktionen und deren Status. Transaktionen die sowohl auf CCP-CM-Ebene als auch auf CM-Kunden-Ebene reguliert wurden, werden noch bis zum Ende des Handelstages angezeigt. Die folgenden Informationen zu einer Transaktion können abgefragt werden: Abwicklungsinformation Diese beinhalten den Abwicklungsstatus auf der Ebene CCP - CM (schwebend, abgewickelt, verspätet oder geschlossen5) und die Information über die Verarbeitungsart der Transaktion (gekennzeichnet für Brutto- oder Nettoverarbeitung). Freigabe-Status Der Freigabe-Status auf CM-Kunden-Ebene wird angezeigt. Die folgenden Werte sind dabei gültig: - Für Kauftransaktionen: schwebend, manuell gekoppelt, automatisch gekoppelt oder abgewickelt. - Für Verkaufstransaktionen: Gesperrt, freigegeben, teilweise freigegeben, manuell gekoppelt, automatisch gekoppelt oder abgewickelt. Transaktionsinformation Weitere Informationen zu Transaktionen sind je nach Weitergabe durch den Handelsplatz verfügbar (z.B. Mitgliederinterne Ordernummer, Text, Handelskonto, etc.). 5 Wenn eine Transaktion auf der Ebene CCP-CM reguliert, aber auf der Ebene CM-Kunde noch schwebend ist, erhält sie einen Tag nach dem die Abwicklung auf der Ebene CCP-CM erfolgt ist, im GUI sowie in den Reports den Abwicklungsstatus “geschlossen” auf der Ebene CCP-CM. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 47 von 139 4.2.2 Kennzeichnung von Transaktionen zur Bruttoverarbeitung Um Transaktionen vom Netting auszuschließen, ist es möglich, sie für die Bruttoverarbeitung zu kennzeichnen. Im Beispiel unten sind die Kauftransaktion K2 und die Verkaufstransaktion V3 für die Bruttoverarbeitung gekennzeichnet. Daher werden zwei separate Lieferinstruktionen an den (I)CSD geschickt und die Transaktionen getrennt im Risikomanagement berücksichtigt. Abbildung 4-3: Auswirkung von Brutto gekennzeichneten Transaktionen auf den Netting-Prozess Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 48 von 139 4.2.3 Kopplung von Transaktionen Gekoppelte Transaktionen, beispielsweise desselben Kunden/NCM, werden automatisch in den Aufrechnungsblock einsortiert, sind am Abwicklungstag garantiert final, können nicht gesperrt werden. Lieferungen können entweder manuell oder automatisch über eine Kopplungsreferenz gekoppelt werden: Manuelle Kopplung Eine Verkaufstransaktion kann manuell mit einer Kauftransaktion mit gleichem oder höherem Volumen gekoppelt werden (Verhältnis 1:1). Automatische Kopplung Durch die Eingabe einer Kopplungsreferenz kann jede beliebige Zahl von Kauf- und Verkaufstransaktionen automatisch gekoppelt werden (Verhältnis m:n). Im folgenden Beispiel sind die Kauftransaktion K1 und die Verkaufstransaktion V1 vom gleichen Kunden. Durch ihre Kopplung werden sie dem Aufrechnungsblock zugeordnet und sind am Abwicklungstag final. Abbildung 4-4: Kopplung von Transaktionen Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 49 von 139 4.2.4 Sperrung/Freigabe von Transaktionen Verkaufstransaktionen können gesperrt werden, um sie von der Abwicklung beim (I)CSD auszuschließen. Die Sperrung und Freigabe von Transaktionen ist nur für Verkaufstransaktionen möglich, die noch nicht auf der Ebene CM-Kunde reguliert wurden. Verkaufstransaktionen können ganz oder teilweise freigegeben oder gesperrt werden. Gesperrte Transaktionen, die für die Nettoverarbeitung gekennzeichnet sind, werden soweit wie möglich dem Aufrechnungsblock zugeordnet verringern dadurch die Zahl möglicher Ausfälle von Lieferungen. Eine vollständig gesperrte Transaktion kann sich teilweise im Aufrechnungsblock und teilweise im Überhang befinden. Gesperrte Transaktionen, die Teil des Überhangs sind, werden nicht zur Lieferung angewiesen. Das Gleiche gilt für gesperrte Transaktionen, die für die Bruttoverarbeitung gekennzeichnet sind. Abbildung 4-5: Sperren von Transaktionen Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 50 von 139 4.3 Netting-Modelle Eurex Clearing bietet zwei unterschiedliche Netting-Modelle an: Settlement Day Netting (SDN) Trade Day Netting (TDN) T= Trade Day/Handelstag, S = Settlement Day/Abwicklungstag, TC = Trade Confirmation/Geschäftsbestätigung Abbildung 4-6: Überblick Netting-Modelle Trade Day Netting wird ausschließlich für FWB-Transaktionen angeboten. Aus dem Trade Day Netting ergibt sich grundsätzlich am Ende des Handelstages eine Lieferinstruktion für den Zentralverwahrer (CSD). Diese Instruktion enthält zusätzlich die Gelddifferenz aus dem Aufrechnungsblock (Käufe und Verkäufe mit unterschiedlichen Preisen gleichen sich nur stückemäßig aus). Trade Day Netting ist nicht prüfungsrelevant, daher enthält dieses Handbuch keine weiteren Informationen. Aus dem Settlement Day Netting resultieren mindestens zwei Instruktionen: eine Lieferinstruktion an den (I)CSD für den Überhang und eine Zahlungsinstruktion für die Gelddifferenz aus dem Aufrechnungsblock an das entsprechende Geldkonto des (I)CSD sowie für jede Brutto gekennzeichnete Transaktion eine Lieferinstruktion (siehe Abbildung 4-3). Alle Kauf- und Verkaufstransaktionen einer Settlement Netting Unit (SNU), die das vertragliche Abwicklungsdatum erreicht haben oder verspätet und nicht für die Bruttoverarbeitung gekennzeichnet sind, unterliegen dem Settlement Day Netting. Der Netting-Algorithmus sowie die Priorisierung von Transaktionen im Aufrechnungsblock werden in Kapitel 4.4 beschrieben. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 51 von 139 Wie in der Abbildung unten aufgezeigt, resultieren die Verkaufstransaktionen V1 und V4 in einer Deliveryversus-Payment (DvP) Instruktion an den entsprechenden (I)CSD. Übersteigt eine Lieferinstruktion eine bestimmte Maximalgröße, so wird diese dem sogenannten „Shaping“ unterzogen. Um die Liefereffizienz zu steigern, werden große Positionen in mehrere Lieferinstruktionen mit einem geringeren vordefinierten Volumen aufgeteilt (Shaping wird auf Brutto-Lieferinstruktionen und auf Nettopositionen angewendet). Alle anderen Transaktionen bilden den Aufrechnungsblock aus dem sich eine Zahlungsinstruktion ergibt, die über das entsprechende Geldkonto des (I)CSD abgewickelt wird. Abbildung 4-7: Settlement Day Netting Das Settlement Day Netting wird am (späten) Nachmittag von S-1 durchgeführt. Die Lieferinstruktionen werden dann dem entsprechenden (I)CSD rechtzeitig für die nächtlichen Abwicklungszyklen übermittelt. Instruktionen, die während des nächtlichen Zyklus nicht erfolgreich reguliert wurden, gehen weiter in die untertägigen Abwicklungszyklen des (I)CSDs. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 52 von 139 4.3.1 Abwicklungszyklen bei Clearstream Banking Frankfurt CCP-Transaktionen (Nettopositionen aus dem Setllement Day Netting oder auch aus Trade Day Netting für FWB Transaktionen oder bruttomarkierte Transaktionen, die das Abwicklungsdatum erreicht haben) werden grundsätzlich in den folgenden drei Sequenzen (Batchverarbeitung) verarbeitet: Nachtverarbeitung STD (Standard) 19:00 MEZ Tagverarbeitung SDS 1 (Sameday Settlement) 10:00 MEZ Day time processing SDS 2 (Sameday Settlement) 13:15 MEZ Ausnahmen sind zum Beispiel Frontlegs von Overnight Repo-Transaktionen (inklusive GC Pooling). Diese Transaktionen werden in der Realtime-Verarbeitung (RTS) berücksichtigt. Figure 4-8: Abwicklungszyklen bei CBF 4.3.2 Clean-up-Verfahren Um die Effizienz des Settlement Netting zu erhöhen, werden Lieferinstruktionen, deren Regulierung weder innerhalb der Nacht- noch in der Tagverarbeitung erfolgreich war, durch den CCP gelöscht. Diese nicht abgewickelten Transaktionen werden im nächsten Settlement Day Netting aufgenommen und mit neu eingegangen Transaktionen aufgerechnet und zu einer neuen Instruktion verarbeitet. 4.4 Netting-Algorithmus und Priorisierung von Transaktionen Bei der Bildung des Aufrechnungsblocks wird die Zuordnung einzelner Transaktionen nach folgenden Prinzipen durchgeführt: Gesperrte Transaktionen werden soweit wie möglich, dem Aufrechnungsblock zugeordnet. Manuell und automatisch gekoppelte Transaktionen werden soweit wie möglich dem Aufrechnungsblock zugeordnet. Wenn Cross-Trading Location Netting für die Eurex-Börsen und die Frankfurter Wertpapierbörse aktiviert ist (Derivate/Aktien Trennung “No”), haben Eurex-Transaktionen eine höhere Priorität als FWB-Transaktionen. Ältere Transaktionen werden vorrangig reguliert. Die Transaktionen mit dem frühesten Abwicklungstag erhalten eine höhere Priorität, d. h. verspätete Transaktionen von früheren Netting-Zyklen werden zuerst berücksichtigt. Die letzten beiden Punkte gelten auch für die Gruppe der gesperrten und gekoppelten Transaktionen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 53 von 139 Kauftransaktionen werden von einem Settlement-Netting zum nächsten kontinuierlich freigegebenen Verkaufstransaktionen zugeordnet. So wird verhindert, dass eine Kauftransaktion nicht abgewickelt wird, weil sie dauerhaft einer gesperrten Verkaufstransaktion zugeordnet ist. 4.5 Handhabung bei Lieferverzug/Nichtlieferung Versäumt es ein Clearing-Mitglied, Wertpapiere am entsprechenden Lieferdatum an Eurex Clearing zu liefern, so ist Eurex Clearing berechtigt, auf Kosten des säumigen Clearing-Mitgliedes einen Ersatzkauf mit einer dritten Partei abzuschließen oder eine Buy-In-Auktion durchzuführen. Abhängig vom Markt und der Anlageklasse finden unterschiedliche Prozesse Anwendung. Für verspätete Lieferungen in Aktien, die der EU-Verordnung über Leerverkäufe unterliegen, fallen grundsätzlich tägliche Strafzahlungen an, siehe Kapitel 4.5.2.1. 4.5.1 Feststellung von verspäteten Lieferungen innerhalb von CBF Grundsätzlich gelten nicht abgewickelte Transaktionen nach dem 2. Abwicklungszyklus (SDS2) als verspätet, wenn ihr vertraglich vereinbartes Abwicklungsdatum vor dem aktuellen Geschäftstag liegt oder diesem entspricht (für einzelne Märkte gibt es Ausnahmen). Für Transaktionen, die auf der Ebene CCP – CM nicht reguliert worden sind, werden Strafzahlungen berechnet. Verspätete Transaktionen sind: nicht regulierte Verkaufstransaktionen im Überhang der Settlement Netting Unit und/oder verspätete Verkaufstransaktionen, die zur Bruttoverarbeitung gekennzeichnet worden sind oder nicht regulierte Kauftransaktionen im Überhang der Settlement Netting Unit und/oder verspätete Kauftransaktionen, die zur Bruttoverarbeitung gekennzeichnet worden sind. Die Erfassung von verspäteten Transaktionen wird separat für die Summe aller Verkaufs- und die Summe aller Kauftransaktionen per CM vorgenommen (im Folgenden „verspätete Lieferungen“ und „verspätete Belieferungen“). 4.5.2 Eindeckungsverfahren Das Eindeckungsverfahren von Eurex Clearing für verspätete Lieferungen umfasst die folgenden zwei Komponenten: Buy-in: Eine Auktion, bei der Gebote abgegeben werden. Der neue Buy-in-Verkäufer ersetzt den ursprünglichen Verkäufer. Jedes Clearing Mitglied oder von der Eurex Clearing anerkanntes NCM, der an Buy-in-Auktionen teilnehmen möchte, kann auf Antrag autorisierter Buy-in-Teilnehmer werden. Zur Aufnahme muss ein Buy-in-Vertrag mit Eurex Clearing unterzeichnet werden. Die Buy-in-Teilnehmer haben Zugang zum Web-basierten Buy-in-Tool und können in jedem angekündigten Buy-in-Versuch Gebote abgeben. Ein Buy-in-Teilnehmer erhält nur dann keine Erlaubnis, an einer Buy-in-Auktion teilzunehmen, wenn er verspätete Transaktionen im entsprechenden zur Eindeckung stehenden Wertpapier aufweist. Cash Settlement (Barausgleich): Ist ein Buy-in- nicht erfolgreich, wird der säumige Verkäufer belastet und dem Käufer wird ein Barausgleichsbetrag gutgeschrieben. Es findet keine Lieferung der Wertpapiere statt. Für einzelne Märkte gibt es Ausnahmen wie z.B. für Repo- oder Wertpapierdarlehns-Transaktionen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 54 von 139 4.5.2.1 Buy-in-Plan für ISINs, die der EU-Leerverkaufsverordnung unterliegen Bei nicht belieferten Aktientransaktionen, die der EU-Leerverkaufsverordnung unterliegen, wird der Buyin-Prozess an S+4 initiiert. Dies betrifft alle Stamm- und Vorzugsaktien mit Haupthandelsplatz innerhalb der EU. ETFs und Anleihen sowie alle anderen CCP-fähigen Instrumente sind davon nicht betroffen. Das Clearing-Mitglied, das für die verspätete Verkaufstransaktion verantwortlich ist, hat die Möglichkeit, die Wertpapiere bis zum Buy-in-Versuch und zwischen dem Buy-in und dem Barausgleichsversuch zu liefern. Ein Barausgleich für das restliche Volumen wird an S+8 initiiert. Abbildung 4-9: Ablauf Buy-in für ISINs, die unter die EU-Leerverkaufsverordnung fallen Die täglichen Strafzahlungen für verspätete Lieferungen (von Aktien, deren Haupthandelsplatz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt) werden ab dem ersten Tag einer nicht erfolgten Lieferung (an S nach SDS2) so lange berechnet, bis die Transaktion vollständig abgewickelt wurde oder ein Buy-in oder ein Barausgleich stattgefunden hat. Die Berechnung für nicht abgewickelte Lieferungen von Aktien deren Haupthandelsplatz in Spanien liegt wird ab S+1 nach SDS2 durchgeführt, um eine Einheitlichkeit mit der Abwicklung am Heimatmarkt herzustellen. Die Grundlage für die Berechnung der Strafen sind alle verspäteten Verkaufstransaktionen (Eigen- und Kundentransaktionen, Transaktionen von Nicht-Clearing-Mitgliedern) des Clearing-Mitglieds, unabhängig von Kontotyp und Netting-Ebene. Die Strafe (0,2 Basispunkte) bezieht sich nur auf die verspäteten NettoVerkaufsverpflichtungen des Clearing-Mitgliedes und wird durch die Aufrechnung aller verspäteten Kaufsund Verkaufslieferungen ermittelt. 4.5.2.2 Buy-in-Plan für ISINs, die nicht der EU-Leeverkaufsverordnung unterliegen Für ISINs, die nicht der EU-Leeverkaufsverordnung unterliegen, wird der erste Buy-in Versuch an S+5 initiiert, um ausstehende in Verzug geratene Transaktionen einzudecken. Der Buy-In Prozess besteht aus einem normalen und einem zusätzlichen Buy-in-Initiierungsplan. Der normale Prozess umfasst eine Sequenz von drei Buy-in-Versuchen und einen Barausgleich. Im Zusatzprozess wird jeweils eine Buy-inAuktion und in der Folge ein Barausgleich durchgeführt, wenn die vorhergehenden Versuche (teilweise) erfolglos waren. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 55 von 139 Das säumige Clearing-Mitglied hat die Möglichkeit, die Wertpapiere bis zum ersten Buy-In Versuch sowie zwischen den nachfolgenden Buy-in- und Barausgleichsversuchen zu liefern. Ein Barausgleich für die verbleibenden Menge wird erstmals an S+30 veranlasst, wenn die zugehörige/n Kauftransaktion/en mindestens 30 Tage verspätet sind. Der Barausgleich kann während eines Zeitraumes von sechs Tagen ab S+30 bis S+36 vorgenommen werden. Beim zusätzlichen Buy-in-Prozess kann die Auktions- und Barausgleichs-Sequenz uneingeschränkt wiederholt werden, bis die Lieferverpflichtung einer verspäteten Transaktion (gänzlich) erfüllt worden ist. Es muss jedes Mal ein Buy-in-Versuch durchgeführt worden sein, bevor ein eventueller Barausgleich stattfinden kann. Der Buy-in Prozess verläuft wie folgt: Abbildung 4-10: Buy-in-Plan für ISINs, die nicht unter die EU-Leerverkaufsverordnung fallen Weitere Informationen zum Buy-in Auktion-Tool, zum Ablauf und den Zeitplänen finden Sie im „Buy-in User Guide“ in der Member Section der Eurex Clearing-Website. Der oben Beschriebene Ablauf gilt nicht für Eurex Bonds-/Repo-Transaktionen. Dort kann ein Buy-in durch das Clearing-Mitglied beantragt werden, welches keine fristgerechte Lieferung erhalten hat (Details enthalten die Handbücher für die jeweiligen Marktmodule). Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 56 von 139 4.6 Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen Kapitalmaßnahmen können bei Aktien, Anleihen und Zusatzrechten entstehen. Diese Ereignisse führen zu Änderungen der Rechte des Anteilseigners oder zu Forderungen. Grundsätzliche werden Kapitalmaßnahmen folgendermaßen unterschieden: Kapitalveränderungen (Non-Income Event) und Kapitalerträge (Income Event). Income Event Non-Income Event Dividendenzahlungen ISIN-Änderung (Umwandlung) Zinszahlungen Nominal-Änderung (Umwandlung) Tilgung Zusätzliches Recht (Forderung) Bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen werden alle Transaktionen in Betracht gezogen, die am Stichtag schwebend sind bzw. waren. Die Auswirkungen auf die Teilnehmer werden dadurch reduziert, dass der CCP ein vollständiges Reporting der Ergebnisse von Kapitalmaßnahmen zur Verfügung stellt, einschließlich des Reporting für Transaktionen, die auf der Ebene CM - Kunde schwebend sind. Der Emittent muss diese Kapitaldienst-Informationen sowohl für die Teilnehmer, als auch für CBF und für den CCP bereitstellen. Je nach Markt gibt es Ausnahmen bzw. Besonderheiten. 4.6.1 Income Events Der (I)CSD ermittelt, welche Kontoinhaber im System Bestände haben, die berechtigt sind die Zinsen/Dividenden am Zahltag zu erhalten. Für deutsche Wertpapiere erfolgt die Ermittlung der berechtigten Bestände zum Tagesende des Geschäftstages vor dem Kupontermin (Stichtag entspricht dem Kupontermin). Ansonsten variiert der Stichtag in Abhängigkeit der Wertpapiergattung und der Praxis am Heimatmarkt (Stichtag vor Kupontermin – Record Date Verarbeitung). Nach dem Stichtag erfolgt die Verarbeitung ex-Kupon. Die Zins-/Dividendenerträge werden den Kundenkonten am Zahltag gutgeschrieben (Kupon-Zahltag). Beispiel: Bei Dividendenzahlungen deutscher Aktiengesellschaften veranlasst CBF direkt Zahlungen im Auftrag des CCP. Zahlungen werden dem Verkäufer belastet und dem Käufer gutgeschrieben. Die Zahlung erfolgt über das Geldkonto des CM, das mit dem Abwicklungskonto der entsprechenden Transaktion verknüpft ist. Die Gegenbuchung erfolgt über das CCP-Geldkonto. Die Kompensation wird am Stichtag veranlasst und am Zahltag verbucht. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 57 von 139 4.6.2 Kupon-Kompensation Ein Anspruch auf Kompensation entsteht normalerweise, wenn Erträge (Zinsen oder Dividenden) aufgrund der noch ausstehenden Abwicklung einer Transaktion, dem „falschen“ Kontrahenten gutgeschrieben werden (der Empfänger ist nicht mehr berechtig, da die Wertpapiere bereits verkauft wurden). Die Kompensationszahlungen erfolgen am jeweiligen Abwicklungstag (Abwicklungstag-Regel). Der Erfüllungstag der Transaktion bestimmt, ob der Käufer einen Anspruch auf den Ertrag hat. Die Kompensationszahlungen werden als Zahlungsinstruktion erstellt. Alle Kupon-Zahlungen werden daher pro Clearing-Mitglied aggregiert und über die zugehörigen Geldkonten des (I)CSDs abgewickelt. Die Kompensation wird vom Stichtag bis zum Zahltag im Risikomanagement betrachtet. 4.6.3 Non-Income Events Bei Non-Income Events ändert der CCP Transaktionen und/oder erstellt neue Transaktionen für zusätzliche Rechte. Folgende Änderungen von CCP-Transaktionen sind möglich: ISIN-Änderung, Änderung des Nominalwertes, Änderung der ISIN und des Nominalwertes Erstellung zusätzlicher Transaktionen (z.B. für Bezugsrechte). Für Transaktionen vom Vortag werden Transaktionsänderungen und zusätzliche Transaktionen für das Settlement Day Netting und die Nachtverarbeitung am aktuellen Geschäftstag berücksichtigt. Für Transaktionen vom aktuellen Tag werden Transaktionsänderungen und zusätzliche Transaktionen für das Settlement Day Netting und die Nachtverarbeitung am Folgetag berücksichtigt. Freigabeverfahren und Verarbeitungsmethode der ursprünglichen Transaktion werden bei geänderten Transaktionen beibehalten. Neue Transaktionen für zusätzliche Rechte erben die Einstellung der Ursprungstransaktion. 4.6.4 Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen Wie Kapitalmaßnahmen verarbeitet werden, hängt davon ab, wann der Emittent dem (I)CSD die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt. Original-Lauf Storno-Lauf Wiederholungslauf-(ReRun) Der Emittent informiert den Markt und die CSDs fristgerecht, d.h. spätestens am Cum Date. So können CSDs Kapitalmaßnahmen für alle Bestände und schwebende Transaktionen durchführen. Wenn der Markt und die CSDs fehlerhaft informiert werden, müssen die falsch verarbeiteten Kapitalmaßnahmen korrigiert werden. Diesem Ereignis folgt gewöhnlich ein Re-Run, d.h. die korrekte Kapitalmaßnahme wird rückwirkend verarbeitet. Wenn der Markt und die CSDs zu spät informiert werden, müssen die Transaktionen, die am Cum Date berechtigt waren, rückwirkend verarbeitet werden. Abbildung 4-11: Verarbeitungstypen für Kapitalmaßnahmen Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 58 von 139 4.7 Reporting CCP-Reports können im Druckformat (Standard-Textreport) oder als Rohdaten(XML-Report) angefordert werden. Im „Report Selection“-Fenster des BLM können alle verfügbaren Reports ausgewählt werden, die generiert und versandt werden. Weitere Informationen stehen in der aktuellen CCP-Report Beschreibung (Druckformat oder Rohdaten) zur Verfügung. Diese finden Sie unter dem aktuellen CCP-Release in der Member Section der Eurex Clearing Website. Die folgende Übersicht enthält die wesentlichen (formatierten) Berichte: Report-ID Name/Verfügbarkeit Inhalt CB230 Daily Gross Delivery Management Beinhaltet alle am aktuellen Tag durchgeführten BruttoLiefermanagement-Transaktionen EoD (End-of-Day) CD250 Settled Cash Transactions EoD CE260 Pending Delivery EoD, Batch und laufendes Reporting CE270 Settled Delivery EoD, Batch und laufendes Reporting CA160 CA180 Custody Payment Statement Beinhaltet alle Geldtransaktionen, die am aktuellen Geschäftstag verbucht wurden (Abwicklungstag entspricht dem aktuellen Geschäftstag). Geldtransaktionen, die für den aktuellen Geschäftstag als Abwicklungstag angewiesen, werden im Bericht als abgewickelt dargestellt Beinhaltet alle Transaktionen, die zum jeweils gegenwärtigen Zeitpunkt teilweise oder gänzlich ausstehen. Diese Transaktionen sind auf der Ebene CCPCM oder auf der Ebene CM-Kunde schwebend. Beinhaltet alle teilweise oder vollständig abgewickelten Lieferungen des letzten Abwicklungszyklus bei dem jeweiligen CSD auf der Ebene CCP-CM (die NettoLieferinstruktion ist Teil des Berichts) sowie die internen Lieferungen des CM (Informationen zum Aufrechnungsblock sind Teil des Berichts) welche nach STD, SDS1 oder SDS2 sowie in der Nacht- und Tagesverarbeitung abgewickelt werden. EoD Liefert Informationen zu Zahlungen aus Kapitalmaßnahmen (Original-Lauf, Wiederholungs-Lauf, Storno-Lauf) und allen davon betroffenen Transaktionen. Capital Adjustments on Trades Zeigt die Auswirkung des Original-Laufs von Non-Income Events auf die betroffenen Transaktionen EoD Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 59 von 139 4.8 Ausblick TARGET2-Securities TARGET2-Securities (T2S) steht für das Projekt des Eurosystems, eine harmonisierte und zentrale Wertpapierabwicklung in Zentralbankgeld anzubieten. Dabei handelt es sich um einen reinen Abwicklungsservice. Die Wertpapierverwahrung und die damit verbundenen Dienstleistungen verbleiben in den Händen der nationalen Zentralverwahrer (Central Securities Depositories, CSDs). T2S selbst ist kein Zentralverwahrer. Es ermöglicht die Wertpapierabwicklung auf Basis einer Lieferung gegen Zahlung (DvP) in Zentralbankgeld (zurzeit nur Euro). Auf Internationale Zentralverwahrer (ICSD) wie Clearstream Banking Luxembourg und Euroclear Bank hat T2S keine Auswirkungen. Mit der Einführung von T2S in Deutschland (für Februar 2017 geplant) wird die bisherige Tagverarbeitung bei Clearstream Banking Frankfurt (siehe Abbildung 4-8) durch Realtime-Abwicklung in T2S ersetzt. 4.8.1 Änderungen im Liefermanagement Der T2S-Geschäftstag ist in die folgenden fünf Phasen unterteilt: Start der Tagverarbeitung (Start of Day, SoD), Nachtverarbeitung (Night Time Settlement, NTS1, NTS2), Wartung (Maintenance Window, MTW), Realtime Settlement (RTS) und Ende der Tagverarbeitung (End of Day, EoD). Abbildung 4-12: T2S Geschäftstag Die neuen Teillieferungsläufe (Partial Settlement Run, PSR) werden in die Nachtverarbeitungsläufe und das Realtime-Settlement integriert. . Eurex Clearing wird unter anderen die folgenden neuen Funktionen für das Liefermanagement einführen: Untertägige Aggregationsläufe Da bei CBF die Batchläufe (STD, SDS1 und SDS2), die für aktienähnliche Produkte genutzt werden, entfallen, werden fünf untertägige Aggregationsläufe (Intraday Aggregation Run, IDA) eingeführt. Ziel ist es, die Anzahl der untertägigen Lieferinstruktionen an T2S zu verringern. Für freigegebenen Stückzahlen (Überhang oder bruttomarkierte Transaktionen) werden während jedes Aggregationslaufes Lieferinstruktionen erstellt und über CBF an T2S geschickt. Für Anleihen wird es keine IDA-Läufe geben. Lieferinstruktionen für T2S zulässige Anleihen und Repos werden umgehend ohne Aggregation weitergeleitet. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 60 von 139 Teillieferungen Um weiterhin die Effizienz in der Abwicklung zu steigern wird Eurex Clearing die T2S Teillieferungssequenzen nutzen. Für den Fall, dass eine Instruktion am Abwicklungstag aufgrund unzureichender Wertpapier- oder Geldbestände nicht abgewickelt werden kann, wird T2S versuchen diese Instruktion während der Teillieferungsläufe teilweise zu regulieren. Teillieferungen haben keinen Einfluss auf das Shaping (Aufteilung von Lieferinstruktionen in kleinere Tranchen zur Erhöhung der Liefereffizienz). Für den Lending CCP und GC Pooling werden Teillieferungen nicht angeboten. Conditional Settlement T2S kann Instruktionen nur verarbeiten, wenn die Abwicklungswährung Euro ist. Für Lieferungen T2Sfähiger Wertpapiere in anderen Währungen wird Eurex Clearing die Serviceleistungen von CBF nutzen. In diesem Fall wird die Wertpapierseite als FoP-Instruktion (Free of Payment) an T2S übermittelt und die Geldseite wird über ein CBF Konto und nicht über das Dedicated Cash Account in T2S reguliert. Gross Trade Identifier Für die Abwicklungslokationen CBF und SIX SIS wird Eurex Clearing eine Markierung für BruttoTransaktionen einführen. Clearing-Mitglieder haben durch diese Kennzeichnung die Möglichkeit ihre internen Abwicklungsprozesse auf Basis der T2S Bestätigungen aufzusetzen und müssen nicht auf Reports von Eurex Clearing warten. 4.8.2 Verspätete Lieferungen und Eindeckungsverfahren Zurzeit sind die Feststellung eines Lieferverzugs und die damit verbunden Strafzahlungen an die CBF Abwicklungszyklen (SDS1 und SDS2) gekoppelt. Da diese Batchläufe durch die Realtime-Abwicklung in T2S ersetzt werden, muss das Verfahren angepasst werden. Aufgrund der neuen T2S Geschäftszeiten wird das Eindeckungsverfahren mittels Auktion angepasst. BuyIn Kandidaten werden nach den Clean-up-Verfahren ermittelt und die Buy-In Auktion am nächsten Morgen (10:00 bis 10:30 MEZ) durchgeführt. 4.8.3 Kapitalmaßnahmen Nicht ganzzahlige Wertpapiernominale („Fractions“), die aus Kapitalmaßnahmen resultieren werden im Report CA180 - Capital Adjustments on Trades angezeigt. Der nicht ganzzahlige Teil (gerundet auf drei Dezimalstellen) wird in bar ausgeglichen. Die entsprechende Geldtransaktion wird im Report CD250 Settled Cash Transactions angezeigt. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 61 von 139 4.9 Musterfragen 4-001 Was umfasst der Liefermanagement-Service von Eurex Clearing? A: Einen Margin-Calculator. B: Ein System zur Disposition von Transaktionen. C: Verschiedene Netting-Lösungen, um das Abwicklungsvolumen zu reduzieren. D: Eine Eingabefunktion für OTC-Transaktionen. Richtige Antworten: BIC 4-002 Welche Aussagen zu gesperrten Transaktionen sind richtig? A: Kauf- und Verkaufstransaktionen können gesperrt werden. B: Sie werden so weit wie möglich in den Aufrechnungsblock übertragen. C: Sie werden nie im Aufrechnungsblock berücksichtigt. D: Nur Verkaufstransaktionen, die noch nicht reguliert sind, können gesperrt werden. Richtige Antworten: BID 4-003 Welche Aussagen hinsichtlich der Zuordnung von Transaktionen zum Aufrechnungsblock sind richtig? A: Gesperrte Transaktionen werden so weit wie möglich dem Aufrechnungsblock zugeordnet. B: FWB-Transaktionen haben eine höhere Priorität als Eurex-Transaktionen. C: Eurex-Transaktionen haben eine höhere Priorität als FWB-Transaktionen. D: Gekoppelte Transaktionen werden nie in den Aufrechnungsblock einsortiert. Richtige Antworten: AIC 4-004 Settlement Day Netting wird an S-1 durchgeführt. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 4-005 Wenn Transaktionen im Liefermanagement generell im Settlement Day Netting berücksichtigt werden sollen, dann muss die Standardeinstellung der Verarbeitungsmethode „Brutto“ sein. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 4 Liefermanagement Seite 62 von 139 4-006 Wann wird der Buy-in-Prozess für ISINs, die unter die EU-Leerverkaufsverordnung fallen, initiiert? A: an S+2 B: an S+4 C: an S+6 D: an S+8 Richtige Antwort: B 4-007 Wenn der Emittent den CSD zu spät über eine Kapitalmaßnahme informiert, wird welche der folgenden Verarbeitungsformen durchgeführt? A: Wiederholungslauf (Re-run) B: Verspäteter-Lauf (Late-Run) C: Original-Lauf D: Storno-Lauf Richtige Antwort: A Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 63 von 139 5 Risikomanagement Eurex Clearing steht zwischen Käufern und Verkäufern und ermöglicht den involvierten Parteien, unabhängig voneinander Entscheidungen zu treffen und das Kontrahentenrisiko auf einen einzigen Vertragspartner zu reduzieren. Genauer gesagt: nur Clearing-Mitglieder können in einer Transaktion Kontrahenten von Eurex Clearing sein. Um diesen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, sichert Eurex Clearing sich gegen das Risiko des Ausfalls von Mitgliedern ab. Die Absicherung basiert im Wesentlichen auf den Beiträgen zum Eurex Clearing-Fonds6 den Eigenmitteln des Unternehmens den Margin-Anforderungen. Der hauptsächliche Träger dieses Sicherheitssystems ist die Margin, d. h. Geldmittel oder Wertpapiere, die von Clearing-Mitgliedern als Sicherheiten für die jeweilige Position bzw. das jeweilige Engagement hinterlegt werden müssen. Eurex Clearing berechnet die Margin-Anforderungen täglich und untertägig nahezu Realtime pro Mitglieds- ID und hält sich zur Sicherstellung von ausreichend hinterlegten Margins das Recht vor, untertägige Margin Calls durchzuführen. Clearing-Mitglieder sind grundsätzlich für ihre eigene Margin-Zahlungen und die ihrer Kunden (nicht offengelegte Kunden, NCMs/RKs) verantwortlich. Transaktionen werden getrennt nach den einzelnen Clearing-Mitgliedern im System des Clearinghauses verwaltet. Die Transaktionen eines Clearing-Mitglieds werden weiterhin in Eigenhandel (Konto P7), nicht offengelegte Kunden (Konto A8) und NCM/RKbezogene Konten unterteilt. Margin-Anforderungen werden immer für jedes Konto separat ermittelt9. 6 Beiträge zum Eurex Clearing-Fond und die Anforderungen an die Eigenmittel werden in Kapitel 2.5 Clearing-Lizenzen und Kapitel 2.5 Clearing-Fond beschrieben 7 Für Transaktionen an den Eurex Börsen die Konten P1/P2 und die Market Maker-Konten M1/M2 ( Bezeichnung im ClearingSystem PP). 8 9 Für Eurex- und OTC-Derivat-Transaktionen sind mehrere A-Konten (A1-A7, A9 sowie flexible Konten) verfügbar. Eine Ausnahme sind die P- und M-Konten bei den Eurex Börsen. Zur Berechnung der Margin-Anforderung werden diese zusammengefasst. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 64 von 139 5.1 Margining-Prozess Die Berechnung der Sicherheitsleistungen (Margining) ist ein komplexer und zeitkritischer Prozess, bei dem viele Faktoren berücksichtigt werden, um das Clearing-Mitglied, Kunden, das Clearinghaus und somit den Markt insgesamt zu schützen. Eurex Clearing richtet diesen Prozess immer im Hinblick darauf aus, dass nur so viel Kapital wie nötig gebunden wird. Abbildung 5-1: Eurex Clearing – Margining Prozess Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 65 von 139 5.2 Margin-Methoden und Margin-Arten Eurex Clearing nutzt zurzeit zwei unterschiedliche Margin-Methoden. Um die Umstellung vom Risk-Based Margining (RBM) zu Eurex Clearing Prisma zu vereinfachen, führt Eurex Clearing Prisma in mehreren Schritten ein. Während der Migrationsphase werden die beiden Methodenparallel unterstützt. Markt Risk-based Marging Prisma Eurex Exchanges EurexOTC IRS Clear Eurex Repo Eurex Bonds Frankfurter Wertpapierbörse Securities Lending Abbildung 5-2: Überblick Margin-Methoden Ende 2015 wurde RBM für alle börsengehandelten Derivate (Exchange Traded Derivatives - ETDs), die einer Liquidationsgruppe innerhalb von Eurex Clearing Prisma zugeordnet waren, eingestellt. Daher wurde die Nutzung von Eurex Clearing Prisma verpflichtend. Bis Ende 2016 wird Prisma auch für die verbleibenden ETDs verpflichtend. Migration/geplante Migration Dezember 2016 Derzeit in Planung Derzeit in Planung Produkte/Märkte Eurex Deutschland/Eurex Zürich: Verpflichtend für die verbliebenen Produkte Frankfurter Wertpapierbörse Eurex Bonds Eurex Repo Einstellung Risk Based Margining (RBM) Abbildung 5-3: Migrationsplan Eurex Clearing ermöglicht die Aufrechnung von Margin-Anforderungen („Cross-Margining“ siehe Kapitel 5.4.2.2) zwischen unterschiedlichen, von Eurex Clearing geclearten Märkten. Innerhalb von Prisma gilt dies insbesondere für Zinsprodukte. Positionen in börsengehandelten Fixed-Income-Produkten (Eurex Börsen) und außerbörslich gehandelten Zinsswaps (EurexOTC Clear IRS Service) werden – unter Berücksichtigung der Sensitivität dieser Produkte gegenüber dem allgemeinen Zinsniveau – einer Liquidationsgruppe zugeordnet. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 66 von 139 Beide Margin-Methoden unterscheiden zwischen zurückblickenden und vorausschauenden Margin-Arten. Die Berechnungsweise für alle zurückblickenden Margin-Arten unterscheidet sich nicht zwischen RBM und Prisma. Die Berechnung der vorausschauenden Margin-Arten basiert jedoch auf unterschiedlichen Ansätzen. Produkte Zeitrahmen: zurückblickend RBM und Prisma* Current liquidating margin Traditionelle Optionen Premium margin Zeitrahmen: vorausschauend Variation margin RBM: Additional margin Prisma: Initial margin (nur für die noch nicht migrierten ETDs) Futures** (nur für die noch nicht migrierten ETDs)) Optionen auf Futures (nur für die noch nicht migrierten ETDs) Zins- und Inflationsswaps*** Anleihen Aktien Repos Geldpositionen Abbildung 5-4: Überblick Margin-Arten * Welche Methode genutzt wird hängt vom Migrationsrplan ab. ** Anstelle von Additional Margin wird für Spread-Positionen (gleiches Basisinstrument und gleiche Kontraktlaufzeit) im Rahmen des Risk Based Marginings Futures Spread Margin berechnet. *** Current Liquidating Margin wird nur für OTC Derivate in JPY angewendet. Da diese Transaktionen erst verspätet an T+2 abgewickelt werden, müssen Mitglieder Current Liquidating Margin (CLM) hinterlegen. Für OTC Derivate-Transaktionen wird außerdem Price Alignment Interest (PAI) basierend auf der Variation Margin berechnet. PAI I ist imEurexOTC Clear Service Prodecures Manual beschrieben. ***Bei Wertpapierdarlehens-Transaktionen werden Anpassungen der Loan Securities und des Principal Collateral durchgeführt. Das Principal Collateral kann entweder in Form von Wertpapieren (Non-Cash) oder Cash erbracht werden. Die täglichen Anpassungen (Mark-to-market) der Cash-Beträge werden ebenfalls Variation Margin genannt. Diese Variation Margin (VM) unterscheidet sich jedoch von der VM bei Futures. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 67 von 139 5.3 Zurückblickende Margin-Arten Premium-, Current Liquidating- und Variation-Margin decken das aktuell bestehende Liquidationsrisiko (zurückblickend) ab. 5.3.1 Premium-Margin für Optionen (Traditionelle Optionen, Premium Styled-Optionen) Premium-Margin wird für alle Positionen in so genannten Premium Styled-Optionen berechnet. Dazu gehören Optionen, bei denen die Prämie in voller Höhe beim Kauf gezahlt wird (z. B. Aktienoptionen). Die Premium-Margin muss nur vom Verkäufer der Option hinterlegt werden, wenn eine Transaktion in einer offenen Position endet. Sie deckt den potenziellen Verlust, der entstehen könnte, wenn der Verkäufer am gleichen Tag zur Liquidation der Position gezwungen wäre. Diese Premium-Margin wird kontinuierlich angepasst, d. h. bei Preisänderungen, die dazu führen, dass der potenzielle Verlust bei Liquidation zunimmt, ist der Verkäufer verpflichtet, zusätzliche Premium-Margin zu hinterlegen. Der Käufer der Option ist nicht verpflichtet, Sicherheiten zu hinterlegen, da nach Zahlung der vollen Optionsprämie kein Risiko mehr besteht, dass Vertragspflichten nicht erfüllt werden. Im Falle von Future Styled-Optionen (z. B. Optionen auf Fixed Income-Futures) ist sowohl der Käufer als auch der Verkäufer der Option verpflichtet, Sicherheiten zu hinterlegen. Der Käufer ist ebenfalls zur Hinterlegung von Sicherheiten verpflichtet, da die Prämie in voller Höhe erst am Ende der Kontraktlaufzeit oder bei Ausführung der Option fällig ist10. Daher stellt sowohl die Position des Käufers als auch die des Verkäufers ein Risiko für das Clearing-Haus dar, bis die Position geschlossen ist. Bei Future Styled-Optionen erfolgt im „Mark-to-Market-Verfahren ein täglicher Gewinn- und VerlustAusgleich (Variation Margin) wie bei Futures. Die Premium Margin wird nicht erhoben. 5.3.2 Variation Margin Variation Margins wird für Futures, Future-Styled-Optionen und OTC Derivate-Transaktionen berechnet. Eurex Clearing wickelt die Gewinne und Verluste aller in einem Positionskonto vorhandenen offenen Positionen des Handelstages in bar, basierend auf dem Mark-to-Market-Prinzip ab. Anhand der Variation Margin werden Gewinne und Verluste, die aufgrund der Preisschwankungen offener Positionen entstehen, täglich aufgerechnet. VM spiegelt die Wertveränderung eines Portfolios wider, quantifiziert also die täglichen und untertägigen Mark-to-Market-Fluktuationen. Innerhalb des Tages ist die VM stets auch eine Komponente, die zur Berechnung eines möglichen Margin Call herangezogen wird und kann durch Sicherheiten in Form von Geld oder Wertpapieren gedeckt werden. Die täglichen Gewinne und Verluste, die sich jedoch auf Basis der täglichen Abrechnungspreise (am Abend, Tagesendgewinne oder -verluste) ergeben, müssen immer in bar ausgeglichen werden. Der Unterschied zu anderen Margin-Arten basiert auf der Tatsache, dass es sich hier nicht um eine Hinterlegung von Sicherheiten handelt, sondern vielmehr um einen Ausgleich der Gewinne und Verluste eines Kontos in bar. 10 Gezahlte oder erhaltene Variation Margin wird hierbei berücksichtigt. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 68 von 139 Eurex Clearing berechnet die Gewinne und Verluste in jedem Positionskonto für alle Produkte stets in Produktwährung. Die tatsächlichen Buchungen (Belastungen oder Gutschriften der entsprechenden Konten der Clearing-Mitglieder) erfolgen am nächsten Morgen. Variation Margins werden separat auch für alle segregierten Sicherheitenpools gebucht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 6.5.2 Übernacht-Zahlungen. Die entsprechenden Beträge werden im Report CD010 (Daily Cash Account CM) ausgewiesen. Hat ein Clearing-Mitglied Positionen in allen Produktwährungen, so werden täglich Gutschriften oder Belastungen in allen Produktwährungen gebucht. Eurex Clearing zieht in jeder Produktwährung die Verluste von den Clearing-Mitgliedern mit negativen Marktwerten ein und schreibt sie den ClearingMitgliedern mit positiven Marktwerten gut (durchgeleitete Zahlungen). Die an Clearing-Mitglieder zahlbare EoD VM entspricht also der VM, die Eurex Clearing von Clearing-Mitgliedern empfangen wird (Eurex Clearing ist immer ausgeglichen). Details für Futures und Future-Styled-Optionen11: Dem Besitzer einer Long Position, die zu einem niedrigeren Preis als dem täglichen Abwicklungspreis (Daily Settlement Price) gekauft wurde, wird die Differenz zwischen beiden Preisen gutgeschrieben, während der Besitzer der Short Position die Differenz bezahlen muss. 12 Bei der Festlegung der Variation Margin für Futures Styled Options hängt die Berechnung des entsprechenden Soll und Haben (credits and debits) davon ab, wie sich eine Call- oder Put-Position während des Handelstages verändert hat. Das Variation Margin-Verfahren stellt sicher, dass jede Position zum täglichen Abwicklungspreis neu bewertet wird. Die Differenz zwischen dem aktuellen täglichen Abwicklungspreis und dem des Vortages wird täglich durch Kompensationszahlungen ausgeglichen. Am finalen Abwicklungstag müssen daher lediglich alle offenen Positionen zum entsprechenden finalen Abwicklungspreis (Final Settlement Price) bewertet werden. Im Fall von Futures Styled Options wird die endgültige Bewertung entweder am Verfallstag der Option oder am Ausübungstag vorgenommen. 5.3.3 Current Liquidating Margin Current Liquidating Margin (CLM) wird von Käufern oder Verkäufern von Anleihen und Aktien gefordert. Außerdem wird sie für Repo und Wertpapierdarlehns-Transaktionen sowie für OTC Derivate13 Transaktionen in JPY berechnet . Die Current Liquidating Margin deckt Verluste, welche im Falle des Close-Out einer Position am gleichen Tag entstehen. Wie die Premium Margin wird auch die Current Liquidating Margin täglich neu angepasst. Die Current Liquidating Margin für Anleihen und Aktien ist entweder durch den Käufer oder Verkäufer zahlbar, abhängig vom Verhältnis des vereinbarten Kaufpreises zum aktuellen Marktpreis. Steigt nach dem Geschäftsabschluss der Preis, so entsteht eine Margin-Verpflichtung für den Verkäufer, fällt hingegen der Preis, so muss der Käufer CLM leisten. 11 Weitere Details zur Berechnung der VM bei OTC Derivate-Transaktionen sind im Eurex OTC Clear Service Procedures Manual verfügbar. 12 Handelseinheiten (Trade Units), Tickwerte und Tickgrößen werden bei der Berechnung der Gewinne und Verluste berücksichtigt. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 69 von 139 5.4 Vorausschauende Margin-Arten Zur Berechnung der vorausschauenden Margin-Arten werden beide Margin-Methoden derzeit parallel genutzt. Beim Risk Based Margining wird mit der Additional- und der Futures Spread-Margin das potenzielle Liquidationsrisiko der folgenden zwei Geschäftstage abgedeckt. Mit Prisma wird der in die zukunft blickende Zeitraum durch die Initial Margin abgedeckt. 5.4.1 Risk Based Margining Zur Berechnung der Margin-Anforderungen nutzt das Risk-Based Margining Matrix-Simulationsszenarien, die auf Kombinationen von Preisen der Basiswerte (z. B. Anleihen, Aktien, etc.) und Volatilitäten beruhen. Um das Risiko extremer Preisfluktuationen abzudecken, werden Margin-Parameter festgelegt, die auf einer Volatilitätsprüfung sowie verschiedenen aktuellen Markteinschätzungen basieren. 5.4.1.1 Grundlagen Risiken Die Höhe der erforderlichen Sicherheit wird aufgrund der gesamten Risikoposition der entsprechenden Konten berechnet. Das Gesamtrisiko wird aufgrund des Preisrisikos aller Positionen (Kassamarktpositionen, Derivate, etc.) eines Kontos ermittelt. Für Optionen werden zusätzlich Volatilitätsrisiken (so genannte Volatility Shifts) mitberücksichtigt. Kombinationen von Positionen, die das Risiko verringern können, werden in diese Berechnung mit einbezogen. Gleichartige aber gegensätzliche Risiken werden dabei gegeneinander aufgerechnet und gleichen sich so aus. Die Höhe der benötigten Margin wird für jedes Mitglied innerhalb eines Handelstages neu berechnet, da Transaktionen während des Tages zu neuen Positionen führen und existierende Positionen durch entsprechende gegenläufige Transaktionen miteinander aufgerechnet (genettet) werden. Deshalb kann Eurex Clearing innerhalb des Handelstages Mitglieder im Falle einer Unterdeckung mit einem Margin-Call auffordern, zusätzliche Sicherheiten zu hinterlegen. Die untertägige Anpassung von Margin-Anforderungen ist möglich, da die Preise von Produkten wie Futures und Optionen, Anleihen und Aktien kontinuierlich überwacht werden können. Grundsätzlich sollen die Margin-Anforderungen die potenziellen Verluste abdecken, die für ein Konto im schlimmsten Fall an den nachfolgenden zwei Handelstagen im Fall der denkbar schlechtesten Preisentwicklung eintreten könnten. Margin-Klassen Um unterschiedliche Produkte mit ähnlichen Risiken innerhalb eines Kontos zu bündeln, werden sie in Margin-Klassen zusammengefasst (bei Derivaten auf Grundlage der Basiswerte). So bilden beispielsweise alle DAX-Optionen14 gemeinsam mit den DAX-Futures die DAX Margin-Klasse. Im Fall von Aktienoptionen werden alle Kontrakte mit dem gleichen Basiswert zusammengefasst. 14 Die Margin-Klasse DAX wurde Ende 2015 auf Prisma migriert. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 70 von 139 Nicht realisierte Gewinne und Verluste bei Produkten innerhalb derselben Margin-Klasse werden 15 gegeneinander aufgerechnet. Dieser Prozess wird „Cross-Margining“ genannt. Dadurch werden deutlich weniger Sicherheiten zur Deckung der verschiedenen Positionen innerhalb eines Kontos benötigt, da es nicht notwendig ist, Sicherheiten für die Summe aller Margin-Anforderungen für jeden einzelnen Kontrakt zu hinterlegen. Margin-Gruppen Eine Margin-Gruppe entsteht bei der Zusammenfassung von zwei oder mehreren Margin-Klassen, deren Basiswerte gleichartige Risikostrukturen aufweisen. Innerhalb einer Margin-Gruppe ist dann auch das Cross Margining möglich, d. h. die Aufrechnung gegensätzlicher Risiken. Netting Risiken, die exakt gleich stark aber gegensätzlich sind, namentlich solche, die aus Long- und ShortPositionen innerhalb des gleichen Kontrakts mit dem gleichen Fälligkeitsdatum oder im gleichen Wertpapier resultieren, würden bei separater Betrachtung zu unnötig hohen Margin-Anforderungen führen. Um dies zu verhindern, werden solche Open Long- und Short-Positionen in den jeweiligen Kontrakten vorher gegeneinander verrechnet, so dass entweder ein Überhang an Long-Positionen (d. h. eine Netto-Long-Position) oder an Short-Positionen (Netto-Short-Position) entsteht. Netto- und Brutto-Risikopositionen für Wertpapiertransaktionen Im Bruttoliefermanagementsystem kann für Transaktionen zwischen Brutto- und Nettoverarbeitung gewählt werden (Brutto-/Nettoverarbeitung siehe Kapitel 0). Risikopositionen, die aus Transaktionen entstehen, die für die Bruttoverarbeitung vorgesehen sind (sogenannte Brutto-Risikopositionen), werden als eigene Risikopositionen betrachtet. Die Netto-Risikopositionen werden zusammengefasst und als so genannte aggregierte Netto-Risikoposition betrachtet. Um unnötig hohe Margins für Wertpapiertransaktionen zu verhindern, werden die bestehenden Short-Risikopositionen und LongRisikopositionen auf jeder Seite nachträglich addiert, um die resultierende Margin zu berechnen. Hauptrisikofaktoren: historische Volatilität / implizite Volatilität Margin-Anforderungen werden entsprechend einem mathematischen Modell mit unterschiedlichen Parametern sowie aktuellen Kassamarkt-Preisen festgelegt. Einer der wichtigsten Parameter ist die Volatilität des zugrundeliegenden Wertpapiers. Als Volatilität bezeichnet man das Ausmaß der Preisschwankungen zwischen aufeinander folgenden Handelstagen (Handelsperioden), wobei die „historische Volatilität“ typischerweise als Vergleichsinstrument dient. Die historische Volatilität, d.h. die in der Vergangenheit an einem Finanzinstrument beobachteten Preisschwankungen, bietet für den zukünftigen Handel des entsprechenden Instruments einen wichtigen Indikator für dessen potenzielle maximale Preisspanne. Eine hohe Volatilität ist durch große Preisschwankungen gekennzeichnet, während geringe Preisschwankungen auf eine niedrige Volatilität hindeuten. 15 Cross Margining ist nicht für alle Derivate möglich. Für einige Eurex Exchanges Produkte (z.B. Dividenden-Derivate) variiert die Volatilität von Produkten mit unterschiedlicher Fälligkeit stark. Daher kann das Cross Margining nicht innerhalb der Margin-Klassen, wohl aber innerhalb von Margin-Gruppen angewendet werden. Eine spezielle „Margin by Contract and Maturity”-Methode wird angewandt. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 71 von 139 Während das Risiko von Futures, Aktien und anderen Wertpapieren symmetrisch ist, basierend auf der Volatilität des Basisinstruments, werden Preise von Optionen auch von anderen Faktoren beeinflusst, insbesondere ihrer impliziten Volatilität. Daher werden für Optionen nicht nur zugrundeliegende Preisschwankungen in die Berechnung mit einbezogen (Margin-Intervall) sondern auch weitere Veränderungen in der impliziten Volatilität (Vola Shifts). Margin-Parameter16 Um das Risiko extremer Preisfluktuationen abzudecken, werden Margin-Parameter für jedes einzelne Produkt festgelegt, basierend auf der Volatilität und verschiedenen aktuellen Markteinschätzungen. Der Margin-Parameter definiert die maximale Preisschwankung der nächsten zwei Handelstage, d. h. in mindestens 99 Prozent der Fälle liegt der Preis des Basisinstruments nicht außerhalb des vorausgesagten Margin-Intervalls. Diese Margin-Parameter werden durch Eurex Clearing bestimmt, angepasst und veröffentlicht.17 Theoretische Preise Wenn die minimalen und maximalen potenziellen Preise der (zugrundeliegenden) Produkte/Wertpapiere anhand der Margin-Parameter bestimmt worden sind, werden daraufhin die resultierenden theoretischen Preise der entsprechenden Produkte/Wertpapiere/Kontrakte berechnet. Eurex Clearing führt diese Berechnungen im Falle von Optionen mit Hilfe unterschiedlicher Optionspreismodelle durch. Zusammenfassung Die RBM Margin-Berechnung basiert auf Nettopositionen von Produkten und Kontrakten innerhalb von Margin-Klassen und Margin-Gruppen. Eine Margin-Klasse enthält alle Produkte mit demselben Basiswert (Underlying). Margin-Gruppen bestehen aus mindestens zwei Margin-Klassen, die eine hohe Korrelation zueinander aufweisen. Innerhalb von Margin-Klassen und -Gruppen werden Korrelationseffekte mit einberechnet, um Margin-Anforderungen zu reduzieren (Cross-Margining). Für jede Margin-Gruppe definiert Eurex Clearing ein Margin-Parameter aufgrund der historischen Volatilität des Basiswerts. Theoretische Preise werden mithilfe der historischen Volatilität (99% Konfidenzintervall) berechnet. 16 Im Falle von GC Pooling wird die Margin-Berechnung hauptsächlich mit Xemac durchgeführt. Dazu wird der durchschnittliche EZB Risikoabschlag (Haircut) der Wertpapiere verwendet, die im Zuge einer GC Pooling-Transaktion zugeordnet werden. Eurex Clearing nutzt keine eigenen Margin-Parameter. Weitere Informationen finden Sie im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Eurex Repo. 17 Für jedes Underlying (innerhalb jeder Margin-Klasse) existiert normalerweise nur ein Margin-Parameter. Bitte beachten Sie, dass für einige Produkte, wie beispielsweise Dividendenderivate, eine „Margin by Contract and Maturity“- Methode angewandt wird. Diese Produkte werden ebenfalls in Margin-Klassen eingeteilt. Innerhalb einer Margin-Klasse wird allerdings der Margin-Parameter auf unterschiedliche Fälligkeiten angepasst, unter Verwendung so genannter verfallsbezogener Risikofaktoren (Maturity Factors). Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 72 von 139 5.4.1.2 Additional Margin und Future Spread Margin Additional Margin Die Additional Margin dient der Deckung von Kosten, die entstehen können; wenn Positionen in der Zukunft liquidiert werden müssen. Diese möglichen Close-Out-Kosten würden dann entstehen, wenn, basierend auf den aktuellen Preisen von Kontrakten/Wertpapieren in einem Konto, der denkbar schlimmste Verlust während der zwei folgenden Handelstage eintreten würde. Additional Margin wird auf Optionen erhoben (und auch auf Optionen auf Futures), Non-Spread Futures-Positionen sowie Anleihen, Aktien, Repos und Wertpapierdarlehns-Transaktionen. Beispiel für den Kauf/Verkauf von 100 XY-Aktien Täglicher Abrechnungspreis am Ende des Tages: 100 Margin-Parameter für Margin-Klasse XY-Aktien: 10% Margin-Intervall Preisverlust (-10%) Unterer Preis 90 EoD-Preis 100 Preisanstieg (+10%) Oberer Preis 110 AM für den Verkäufer: (Oberer Preis – EoD-Preis) x 100 Aktien = (110-100) x 100 = 1.000 AM für den Käufer: (EoD-Preis – Unterer Preis) x 100 Aktien = (100-90) x 100 = 1.000 Futures Spread Margin Futures-Long und Short-Positionen in einem Konto, die sich auf denselben Basiswert beziehen, aber unterschiedliche Laufzeiten (Liefermonate) aufweisen, können miteinander verrechnet werden (Spreading, Kalender-Spread). Für alle Spread-Positionen, die aus diesem Netting resultieren, wird die Futures Spread Margin erhoben. Diese Margin ist deutlich niedriger als die Additional Margin, weil die mit den Long- und Short Positionen verbundenen Risiken sich gegenseitig weitestgehends aufheben. Die Margin-Anforderung wird deutlich reduziert, wenn sich Spread-Positionen im Portfolio befinden. Weitere Details sind im Vorbereitungsmaterial für den Back-OfficeTest enthalten. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 73 von 139 5.4.2 Prisma Prisma richtet die Margin-Methode nah am Default Management-Prozess aus, siehe Kapitel 7. Genauer gesagt: der Default Management-Prozess ist die Grundlage der neuen Portfolio-basierten MarginingMethode. Damit werden sowohl die neue Margining-Methode als auch der überarbeitete Default Management-Prozess zusammen mit dem neu eingeführten Liquidation Group Set-up implementiert. Dies ist einer der Hauptunterschiede zum Risk-Based Margining, welches auf Netto-Positionen von Produkten und Kontrakten innerhalb von Margin-Klassen und Margin-Gruppen basiert. Korrelationseffekte werden nur innerhalb der Margin-Klassen und Margin-Gruppen berücksichtigt, um Margin-Anforderungen zu reduzieren (Cross-Margining). Die Margin-Anforderung für ein CM-Konto ist (vereinfacht gesagt) die Summe aller Margin-Anforderungen für die unterschiedlichen Margin-Klassen und Margin-Gruppen. 5.4.2.1 Liquidationsgruppen Innerhalb von Prisma wird die Margin-Anforderung für eine geringe Anzahl von Liquidationsgruppen berechnet, in denen Aufrechnungseffekte in weitaus stärkerem Maße als bei RBM berücksichtigt werden können. Die gesamte Margin-Anforderung ist die Summe der Margin-Anforderungen für die unterschiedlichen Liquidationsgruppen. Während RBM auf einem zwei-Tages-Risiko basiert, ist die Risikoberechnung innerhalb von Prisma abhängig von der Liquidationsgruppe; die Anzahl von Tagen korrespondiert mit der Haltedauer, die im Default Management-Prozess angenommen wird. Der Prisma Margining-Ansatz beruht nicht auf einzelnen Produkten (Margin-Klassen und -Gruppen). Das Risiko wird anhand von Simulationen für Liquidationsgruppen berechnet. Eine Liquidationsgruppe verbindet marktübergreifend alle von Eurex Clearing geclearten Produkte mit ähnlichen Risikoprofilen und ermöglicht so die gemeinsame Liquidation. Liquidationsgruppen stellen einen Eckpfeiler der Eurex Clearing Prisma Portfolio-basierten Risikomanagement-Methode dar. Diese Gruppen können effizient und schnell abgewickelt werden, was die Aufrechnung von Risikopositionen beim Ausfall eines Clearing-Mitgliedes vereinfacht. Eine ganze Liquidationsgruppe kann von Eurex Clearing abgesichert und ihr Preis von Clearing-Mitgliedern bestimmt werden. Innerhalb eines angemessenen Zeitraumes kann die Liquidationsgruppe dann verauktioniert werden. Die Zusammensetzung jeder Liquidationsgruppe wird regelmäßig überarbeitet und an aktuelle Marktanforderungen angepasst. Gemeinsam mit seinen Clearing-Mitgliedern entscheidet Eurex Clearing über die Zusammensetzung der Liquidationsgruppen. Grundsätze: Die Liquidationsgruppen sind vordefiniert, d. h. sie bestehen unabhängig vom Ausfall eines ClearingMitgliedes. Portfoliobasierte Risikoaufrechnungen sind nur innerhalb dieser vordefinierten Liquidationsgruppen zulässig. Für jede Liquidationsgruppe ist eine feste Haltedauer definiert; diese entspricht dem geschätzten Zeitaufwand für Analyse, Hedging und Liquidation der entsprechenden Produkte. Die erwartete Haltedauer kann zwischen zwei und fünf Tagen liegen, dies ist abhängig von der Liquidationsgruppen und den darin enthaltenen Produkten. Sie stellt gleichzeitig die Basis für die Marginberechnung dar. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 74 von 139 Derzeit verfügbare Liquidationsgruppen: Liquidationsgruppe Equity Derivatives (EQ) Equitiy Derivate (Single Stocks) Equity Index Derivate Fixed Income Derivate (FI) Börsengehandelte Fixed Income und Money Market Derivate (Eurex Exchanges) OTC Interest Rate Swaps (EurexOTC Clear IRS) Währung HD* EUR, CHF USD, GBP 3 EUR, CHF GBP, USD JPY 2/5 Börsengehandelte Rohstoff- (Index-) Derivate (PCM01) USD 3 Edelmetallderivate (PPM01) EUR,USD 3 Asien-Kooperationsprodukte KOSPI-/TAIFEX-Derivate (PAC01) EUR 2 GMX IRS Constant Maturity Futures (PGE01) KRW,TWD 2 FX-Derivate (PFX01) EUR,USD, GBP 2 Immobilienderivate (PPR01) GBP 3 HD = Haltedauer in Tagen, 2 Tage für Fixed-Income-Derivate, die nicht zum Cross Margining innerhalb der Fixed Income Liquidationsgruppe eingesetzt werden. Innerhalb jeder dieser Liquidationsgruppen können Positionen weiter in sogenannte LiquidationsgruppenSplits unterteilt werden, die unabhängig voneinander liquidiert werden. Weitere Liquidationsgruppen sind in Vorbereitung und werden schrittweise nach Eurex Clearing Prisma migriert. 5.4.2.2 Cross Margining innerhalb der FI Liquidationsgruppe Die Liquidationsgruppe Fixed Income enthält Produkte aus zwei verschiedenen Märkten: IRS-Produkte in den Währungen EUR, CHF, USD, GBP und JPY und EUR/CHF Fixed Income-Derivate und Geldmarktderivate. Zwischen diesen beiden Märkten ist seit Mai 2014 das Cross Margining möglich. Bevor die individuellen Margin-Komponenten innerhalb der Fixed Income Liquidationsgruppe für die unterschiedlichen Liquidationsgruppen-Splits berechnet werden, nutzt Eurex Clearing einen MarginOptimierungsprozess. Ziel ist es, die optimale Portfoliostruktur aus einer Kombination von börslich gehandelten Derivaten und Swap Positionen zu bestimmen und damit das Cross-Margining zu ermöglichen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 75 von 139 Fixed Income-Derivate (z.B. Euro-Bund-Futures) und Geldmarktderivate (z.B. EURIBOR-Futures), die das Risiko von Zinsswaps absichern können, werden dem Liquidationsgruppen-Split „IRS + FI“ zugeordnet. Diese Zuordnung reduziert die Zinssensitivität des IRS-Portfolios so weit wie möglich und damit ggf. die Margin-Anforderung. Nicht zugeordnete Fixed Income-Derivate und Geldmarktderivate verbleiben in dem LiquidationsgruppenSplit FI mit einer Haltedauer von 2 Tagen. Abbildung 5-3: FI Liquidationsgruppe – Splits Die Aufrechnung wird für verschiedene Laufzeitenbereiche („maturity buckets“) vorgenommen. Bei jedem Schritt wird die Initial Margin für die beiden Splits IRS+FI und FI einzeln vor und nach der Zuordnung vorgenommen. Wenn die gesamt Initial Margin in diesem Schritt nicht reduziert wird, wird die Zuordnung rückgängig gemacht und die Berechnung wird mit dem nächsten Schritt fortgesetzt. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 76 von 139 5.4.2.3 Initial Margin Wie bereits erwähnt basiert Eurex Clearing Prisma auf einer vollständigen Portfolioanalyse jedes Clearing-Mitglieds. Dabei werden produktübergreifende Korrelationseffekte ebenso berücksichtigt wie Absicherungseffekte. Somit werden auch die Initial Margin-Anforderungen auf Gesamtportfolioebene und nicht produktspezifisch ermittelt. Die Eurex Clearing Prisma Initial Margin-Berechnung ist das Ergebnis einer simulationsbasierten Value-at-Risk (VaR)-Methode unter Verwendung von: Gefilterten historischen Szenarien Stressphasen-Szenarien Ausgleich vereinfachter Modellannahmen Abbildung 5-4: Prisma Margin-Komponenten Die Initial Margin ist eine vorausschauende Margin-Komponente und quantifiziert als solche auf einem vordefinierten und angemessenen Konfidenzniveau die möglichen künftigen Verluste, die innerhalb der Haltedauer für alle Liquidationsgruppen der Clearing-Mitglieder eintreten könnten. Bei der Berechnung der Initial Margin werden potenzielle Korrelations- und Netting-Effekte der Positionen einer Liquidationsgruppe einbezogen. Initial Margin-Beträge der unterschiedlichen Liquidationsgruppensplits und Positionskonten der Clearing-Mitglieder werden dann zu einer einzigen Margin-Anforderung aggregiert. Die Initial Margin besteht aus zwei wesentlichen Subkomponenten: dem Marktrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Sie werden anhand von Gewinn- und Verlustverteilungen für die Liquidationsgruppe berechnet und diversen im Rahmen von Szenarien festgelegter Preisdaten der Basiswerte errechnet. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 77 von 139 Marktrisiko-Komponente Die Berechnung des reinen Marktrisikos (also ohne den Ausgleich von Modelladjustierungen) basiert auf Kennzahlen zu extremen Ereignissen (Value-at-Risk-Konzept), die Gewinn und Verlustverteilungen für Liquidationsgruppen berücksichtigen. Diese wiederum werden anhand historischer Szenarien (1) und Stress-Szenarien (2) ermittelt. Um die aus der Kalkulation resultierenden Modellrisiken zu begrenzen, werden Modelladjustierungen (3.) berechnet und zu dem reinen Marktrisiko hinzugefügt. 1. Historische Szenarien: Um die potenziellen Gewinne und Verluste jedes von Eurex Clearing abgewickelten Instrumentes zu berechnen, werden 750 gefilterte historische Szenarien aus einem gleitenden Zeitfenster der jeweils vergangenen 750 Geschäftstage eingesetzt (historische Simulation). Jedes Szenario stellt eine Simulation (Veränderung) über eine gewisse Anzahl von Tagen dar (n-Tage) Die Anzahl der Tage n entspricht dem im Default Management Prozess angenommenen Liquidationszeitraum. 2. Stress-Szenarien: Es werden 250 permanente Szenarien genutzt, welche die relevanten Stresszeiträume der gesamten Datenhistorie abdecken18. In der Vergangenheit war ein typisches StressSzenario der Zeitraum um den Ausfall von Lehman Brothers im Jahr 2008 („Lehman-Krise“). 3. Modelladjustierungen: Es wird eine Korrektur für extreme Korrelationsveränderungen (Brüche) vorgenommen. Eine zweite Korrektur korrigiert die Simulation um Preiseffekte, die aus der Kompression von Daten resultieren. Der sogenannte Long Option Credit kompensiert ein durch Long- Optionen dominiertes Portfolio und unterstütz mit einer Gutschrift im Fall, dass die Initial Margin die Premium Margin übersteigt. Liquiditätsrisiko-Komponente (Liquiditätsanpassung) Die Liquiditätsrisiko-Komponente trägt den möglichen, zusätzlichen Kosten Rechnung, die bei der Glattstellung eines Portfolios entstehen können, darunter mögliche Kursschwankungen der abgewickelten Produkte. Die wichtigsten Aspekte im Überblick: Die Liquiditätsrisiko-Komponente ist von der relativen Positionsgröße und deren Verhältnis zur Gesamtkapazität des Marktes, die sich wiederum über das tägliche Handelsvolumen oder das Open Interest eines Instruments definiert, abhängig. Die Liquiditätsrisiko-Komponente ist vom aktuellen Marktrisiko des jeweiligen Produkts abhängig, d. h. je höher dessen Preisvolatilität, desto höher der Aufschlag. Selbst bei kleinen Positionen wird das Liquiditätsrisiko berücksichtigt und ist daher immer größer Null. Marktkapazität und Liquiditätsrisiken sind produktspezifisch und verteilen sich ungleich über die diversen Produktuntergruppen.. Die folgende Grafik zeigt die Abhängigkeit des Liquiditätsrisikos von der Positionsgröße. Dabei wird das Marktrisiko dreier Positionen mit unterschiedlichem Risikoprofil dargestellt. Bei allen drei Positionen ist das Liquiditätsrisiko größer Null – selbst bei einer kleinen Position (in den Grafiken jeweils links dargestellt). Es wächst mit der Positionsgröße. Das Liquiditätsrisiko einer Position mit einem höheren 18 Die Stress-Szenarien können innerhalb oder außerhalb der vergangenen 750 Geschäftstage liegen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 78 von 139 Marktrisiko wächst schneller als das einer Position mit einem geringeren Marktrisiko. Abbildung 5-5: Darstellung des Liquiditätsrisikos Aggregation der vorausschauenden Komponenten Die Gesamt-Initial Margin einer einzelnen Liquidationsgruppe setzt sich aus dem aggregierten Marktrisiko aller Untergruppen zusammen, einschließlich den Modelladjustierungen und der liquidationsgruppenspezifischen Liquiditätsrisiken. Die Value-at-Risk-Werte (VaR) jeder Untergruppe der gefilterten historischen und Stress-Szenarien werden aggregiert, indem der Durchschnitts-VaR-Wert für jedes gefilterte historische oder StressSzenario separat ermittelt wird (ein schließlich der entsprechenden Modelladjustierungen). Die zwei daraus resultierenden VaRWerte für gefilterte historische und Stress-Szenarien werden ebenfalls aggregiert. Dabei wird auf den Höchstwert des gefilterten historischen Value-at-Risk und das skalierte Value-at-Risk aus Stress-Szenarien zurückgegriffen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 79 von 139 Die folgende Grafik zeigt, wie die Initial Margin für ein Clearing-Mitglied ermittelt wird. Abbildung 5-6: Berechnung der Initial Margin nach Clearing-Mitglied und Liquidationsgruppe Gewichtung: Nach der Berechnung der zwei Marktrisiko-Komponenten (gefilterte historische Szenarien und StressSzenarien) werden das gefilterte historische Szenario mit 100 Prozent und das Stress-Szenario mit einem geringeren Anteil, z.B. 60 % für die Equity Liquidationsgruppe (EQ), gewichtet. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 80 von 139 Diese Gewichtung erfolgt für jede Liquidationsgruppe. Dabei kann es je nach Clearing-Mitglied und Positionskonto zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, d. h. einmal kann es sich dabei um den Wert handeln, der aus dem gefilterten historischen Szenario gewonnen wurde, ein anderes Mal um das Ergebnis des Stress-Szenarios. Gewählt wird jener Wert, der für das Clearinghaus und den Handelsplatz die größte Sicherheit bietet. Die Initial Margin einer Liquidationsgruppe wird durch Aggregation der Markt- und LiquiditätsrisikoKomponenten ermittelt. Dieser Ansatz wird auf jede Liquidationsgruppe innerhalb des Portfolios eines Clearing-Mitglieds sowie auf jedes einzelne Positionskonto angewendet. Die konsolidierte Initial Margin eines Clearing-Mitglieds entspricht der Summe der entsprechenden Einzelergebnisse der Liquidationsgruppen. Die IM kann sowohl untertags als auch zum Tagesabschluss durch Wertpapiere oder Barmittel in jeder Währung abgedeckt werden. Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 6, Sicherheitenmanagement. 5.5 Margin Reports/Enhanced Risk Solution Eurex Clearing bietet allen Teilnehmern, also CMs und NCMs/RKs, Reports bezüglich ihrer Positionen und Margin-Anforderungen über die Common Report Engine (CRE). Die nachstehende Tabelle bietet eine Übersicht über die Reports, die für den Clearer-Test relevant sind. Eine vollständige Beschreibung aller Reports ist im „Eurex XML Report Reference Manual“ verfügbar (www.eurexchange.com/technology/ Eurex Exchange's T7 /System documentation/Release 3.0/Eurex Reports). Report Name/Verfügbarkeit Beschreibung CC710 Premium Margin Dieser Report zeigt die Premium Margin aller Positionen in allen Optionsserien innerhalb einer Klasse, die gesamte Premium Margin einer Klasse sowie die Premium Margin des entsprechenden Handelsteilnehmer-Kontos. Alle Beträge werden in der Produktwährung dargestellt. Täglich CC711 Current Liquidating Margin Täglich CC720 Futures Spread Margin Täglich Dieser Report zeigt die Current Liquidating-Werte für NettoRisiko--Positionen und Bruttogeschäfte zusammen mit den entsprechenden Bar-Risiko-Positionen und der daraus resultierenden angepassten Margin-Anforderung je Risikoposition (für Bruttogeschäfte werden Margin-Credits nicht berücksichtigt). Außerdem wird die Current Liquidating Margin pro Margin-Klasse und Kontotyp dargestellt. Dieser Report zeigt die Future Spread Margin je Margin-Klasse und Kontotyp, die für die Futures Spread-Positionen zahlbar sind (Spot Month- und Back Month Spread Margin). Die gesamte Spread Margin wird dann genutzt, um die Total Margin zu berechnen. Alle Beträge werden in der Produktwährung Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 81 von 139 Report Name/Verfügbarkeit Beschreibung dargestellt. CC745 Additional Margin Täglich CC750 Daily Margin EoD Täglich CC755 Daily Margin Offset Dieser Report zeigt die Berechnung der Additional Margin, dargestellt in der Währung der Margin-Klasse. Kontonamen für flexible Konten (zusätzliche Kundenkonten) sind verfügbar. Margin-Berechnungen aus Flexible Option-Transaktionen werden in den entsprechenden Margin-Klassen ebenfalls berücksichtigt. Dieser Report befasst sich mit den täglichen MarginAnforderungen (oder Margin-Credits) der einzelnen Handelsteilnehmer. Zusätzlich zu den Margin-Komponenten, die innerhalb der RBM berechnet werden, enthält dieser Report auch die Premium und Initial Margin, welche innerhalb von Eurex Prisma berechnet werden. Das Reporting zu Eurex PrismaZahlen findet in separaten Margin-Klassen statt, wobei das Reporting jeder Liquidationsgruppe in einer Margin-Klasse stattfindet. Die Margin-Anforderung wird basierend auf der Premium/Current Liquidating Margin, Futures Spread Margin und Additional/Initial Margin berechnet. Alle Margin-Komponenten sind in diesem Report aufgeführt Dieser Report zeigt die Aufrechnung zwischen MarginÜberschuss und -Defizit in unterschiedlichen Währungen Täglich CC760 Daily Margin Summary Täglich CD010 Daily Cash Account CM Dieser Report stellt die tägliche Margin-Anforderung für alle NCMs/RKs und CMs dar. Die Margin-Anforderung wird nach Konto aufgelistet und für das Clearing-Mitglied und jedes/n NCM/RK zusammengerechnet. Der Report enthält Details zu Beständen und Transaktionsbeträgen des Geldkontos (Cash Account) inklusive Variation Margin. Täglich Außerdem haben Mitglieder die Möglichkeit, die optionale Schnittstelle Enhanced Risk Solution zu nutzen. Über diese Schnittstelle stellt Eurex Clearing in Echtzeit Risiko- und Positionsdaten für alle Börsen und Handelsplätze, für die das Clearing-Haus seine Clearing-Services anbietet, zur Verfügung. Mit den Real-Time-Daten können Mitglieder Entwicklungen von Risiko und Positionen in Echtzeit überwachen und so ein proaktives Risikomanagement betreiben. Außerdem unterstützt es die effiziente Nutzung von Sicherheiten, da die Daten es den Risikomanagern ermöglichen, die aktuellen MarginÜberschüsse und -Defizite beim Entstehen zu überwachen und sie daraus auf potenzielle IntradayNachschusspflichten schließen können. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 82 von 139 5.6 Überblick Clearing System-Fenster Clearing-Mitglieder erhalten wichtige Informationen bezüglich dem Margining im Eurex Clearing-System (die Informationen werden alle 10 Minuten aktualisiert). Das Margin Requirement Information-Fenster bietet einen Überblick über die Margin-Anforderung des Clearing-Mitgliedes. Die Surp/Short-Zahl zeigt die Differenz zwischen der Margin-Anforderung des Clearing-Mitgliedes und dessen aktuell hinterlegten Sicherheiten bei Eurex Clearing für den Standard- (Default-) CollateralPool an. Das Intraday-Monitoring ermöglicht das proaktive Management der Sicherheitenbestände bei Eurex Clearing und verhindert so Intraday-Nachschusspflichten (Margin Calls) – die Aktualisierung des Fensters erfolgt alle zehn Minuten. Abbildung 5-7: Margin Requirement Information-Fenster – Eurex @X-tract Clearing GUI Das Collateral Pool Status-Fenster zeigt die aktuellen Anforderungen und Sicherheiten-Bestände bezüglich der Margin (M), des Clearing Fonds (F) und Company Capital (C) eines Clearing-Mitgliedes. Ein Pool hat zwei Attribute: das Attribut „Type“ zeigt an, für welches Clearingmodell dieser Pool genutzt werden sollte. Die folgenden „Types“ sind verfügbar: Default: Eigensicherheiten und Omnibus segregierte Sicherheiten (Grund- Clearingmodell wertbasiert) Omnibus Segregated: Omnibus segregierte Sicherheiten (Grund-Clearingmodell gegenstandsbasiert und Net Omnibus- Clearingmodell) Fully Segregated: Individual segregierte NCM/RK-Sicherheiten (Individual-Clearingmodell) Das Attribut ‘usage’ (Nutzung) zeigt den Zweck der Sicherheiten. Sie können zur Abdeckung von MarginAnforderungen aus dem Tagesgeschäft (Margin), zur Abdeckung von Clearing Fonds-Anforderungen (Clearing Fund) und zum Nachweis der erforderlichen Eigenmittel (Company Capital) genutzt werden. Sicherheitenwerte, Wertpapier- und Geldsicherheiten, können immer nur einem Sicherheiten-Pool zugeordnet werden. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 83 von 139 Margin-Anforderungen werden in Echtzeit berechnet, Anforderungen für den Clearing-Fonds und die Eigenmittel quartalsweise. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 2.3 und 2.5. Abbildung 5-8: Collateral Pool Status-Fenster– Eurex @X-tract Clearing GUI 5.7 Musterfragen 5-001 Eurex Clearing berechnet Margin-Anforderungen nur am Ende eines Handelstages. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch 5-002 Intraday-Margining ermöglicht Echtzeit-Monitoring für Eurex Clearing. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 5-003 Das Margin-Intervall innerhalb des Risk-Based Margining wird für zwei Tage berechnet. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 5-004 Die Margin-Anforderung innerhalb des RBM wird für Margin-Klassen und Margin-Gruppen berechnet. Das Cross-Margining … A: führt normalerweise zu höheren Margin-Anforderungen. B: führt normalerweise zu niedrigeren Margin-Anforderungen. C: hat normalerweise keinen Einfluss auf die Margin-Anforderung insgesamt. D: ist einfacher zu berechnen. Richtige Antwort: B Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 84 von 139 5-005 Welche Antwort trifft auf die Current Liquidating Margin zu? A: Die Current Liquidating Margin ist immer gleich, egal ob für den Käufer oder Verkäufer. B: Nur der Käufer muss die Current Liquidating Margin zahlen. C: Nur der Verkäufer muss die Current Liquidating Margin zahlen. D: Die Margin-Anforderungen für den Käufer und den Verkäufer sind nicht identisch. Richtige Antwort: D 5-006 Welche Margin berücksichtigt die Wertänderung eines Portfolios/ bewertet Preisschwankungen für den Tag und untertägig (mark to market)? A: Initial Margin B: Variation Margin C: Additional Margin D: Liquidity Adjustment Richtige Antwort: B 5-007 Cross-Margining beim RBM findet statt innerhalb von ... A: Margin-Klassen. B: Korrelationsgruppen. C: Liquidationsgruppen. D: Margin-Gruppen. Richtige Antworten: AID 5-008 Die Korrelation zwischen unterschiedlichen Produkten wird bei Prisma automatisch berücksichtigt für … A: Margin-Klassen. B: Liquidationsgruppen. C: Margin-Gruppen. D: Keine Antwort ist richtig. Richtige Antwort: B Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 85 von 139 5-009 Was sind die beiden wesentlichen Komponenten der Initial Margin innerhalb von Prisma? A: Ausfallrisiko B: Marktrisiko C: Korrelationsrisiko D: Liquiditätsrisiko Richtige Antworten: BID 5-010 In Prisma erfolgen bei der Berechnung der Initial Margin keine Modelladjustierungen. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch 5-011 Eine Liquidationsgruppe kombiniert alle Produkte mit ähnlichen Risikomerkmalen für sämtliche durch Eurex Clearing unterstützten Märkte Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 5-012 Die Initial Margin in Prisma wird unter Berücksichtigung von Korrelationen und Netting-Effekten für Positionen innerhalb einer Liquidationsgruppe berechnet. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 5-013 Welches Eurex Clearing System-Fenster zeigt den Überschuss/die Unterdeckung (Surplus/Shortfall), der/die sich aus der Differenz zwischen der Margin-Anforderung eines CMs und seinen derzeitig hinterlegten Sicherheiten bei Eurex Clearing für den Standard- (Default-) Collateral-Pool ergibt? A: Position Overview B: Daily Margin Overview C: Margin Requirement Information D: Collateral Security Information Richtige Antwort: C Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 5 Risikomanagement Seite 86 von 139 5-014 Welcher Report zeigt die tägliche Margin-Anforderung für alle NCMs/RKs eines Clearing-Mitglieds an? Die Margin-Anforderung wird nach Konto aufgelistet und für das Clearing-Mitglied und jedes/n NCM/RK zusammengerechnet. A: CC745 Additional Margin B: CC760 Daily Margin Summary C: CC710 Premium Margin D: CC755 Daily Margin offset Richtige Antwort: B 5-015 Das Collateral Pool Status-Fenster zeigt unter anderem die Sicherheiten-Anforderungen und Sicherheiten-Bestände für den Clearing Fonds, aber nicht für Margins. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 87 von 139 6 Sicherheitenmanagement 6.1 Überblick zugelassene Sicherheiten Der Umfang zugelassener Sicherheiten ist für Clearing-Mitglieder und NCM/RKs identisch, gleich welches Clearingmodell sie nutzen. Dabei gelten die gleichen Regeln in Bezug auf die Zulassung von Sicherheiten wie auch die anzuwendenden Obergrenzen. Für Zahlungen an Eurex Clearing müssen ClearingMitglieder eine so genannte Clearing-Währung wählen. Zugelassene Clearing-Währungen sind EUR, CHF und GBP. Eurex Clearing ermöglicht die Auswahl mehrerer Clearingwährungen, d.h. die Auswahl pro segregiertem Omnibus-Sicherheitenpool und/oder Individual- Clearingmodell (ICM)-Kunden. Die beiden anderen ebenfalls als Geldsicherheiten zugelassenen Währungen USD und GBP werden auch als Nicht-Clearing-Währungen bezeichnet. Bei einer Margin-Unterdeckung über Nacht, werden die fehlenden Beträge in der vom Clearing-Mitglied gewählten Clearing-Währung durch Eurex Clearing eingezogen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 6.3 Sicherheitenmanagement – Geldsicherheiten und in Kapitel 6.5 Liquiditätsmanagement Abbildung 6-1: Zugelassene Sicherheiten Die Kriterien über die Zulassung und Beschränkung von Sicherheiten wurden von Eurex Clearing entwickelt, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 88 von 139 Laut EMIR sind Clearinghäuser dazu verpflichtet, jedes CM auf seine Bonität hin zu überprüfen und zu überwachen, während die technischen Standards der ESMA Grundsätze für ein umsichtiges Management von Konzentrationsrisiken vorgeben. Darüber hinaus definieren die technischen Standards der ESMA strenge Anforderungen für die Überwachung der sogenannten „Wrong-Way-Risiken“ durch den zentralen Kontrahenten. Eurex Clearing führt bei CMs eine interne Bonitätsprüfung durch. Anhand dieser Bewertungen wird das Clearing-Mitglied einer von mehreren vordefinierten CM-Klassen (grün, gelb, orange, rot und schwarz) zugeordnet. Basierend auf der jeweiligen CM-Einstufung kann Eurex Clearing sogenannte Kreditrisikoschwellen definieren. Die Einstufung des Clearing-Mitglieds entscheidet über die für das jeweilige CM geltenden Schwellenwerte im Hinblick auf Konzentrationsrisiko und Wrong-Way-Risiko. Das Konzentrationsrisiko ist der potenzielle Verlust, der Eurex Clearing im Rahmen des Default Management-Prozess – aufgrund einer unzureichenden Diversifizierung des Sicherheitenpools eines CM oder dem Portfolio zugrunde liegender Basiswerte – entsteht. Das Wrong-Way-Risiko bezeichnet den potenziellen Verlust für Eurex Clearing während des Default Management-Prozesses, aufgrund ungünstiger Wechselbeziehungen zwischen der Bonität des CMs, dem Wert seines Sicherheitenpools und dem Wert seines Portfolios. Zur Vermeidung von Wrong-Way-Risiken gestattet es Eurex Clearing den CMs nicht, Eigenemissionen oder Emissionen von Verbundunternehmen (eng mit ihnen verbundenen Unternehmen) als Margin-Sicherheiten zu hinterlegen. Außerdem sind CMs nicht berechtigt, diese Wertpapiere zur Besicherung von Repo- oder Wertpapierleihe-Transaktionen (Principal Collateral) zu verwenden19. Eurex Clearing hat darüber hinaus dedizierte Schwellenwerte für Wrong-Way-Risiken definiert, die sowohl für den Sicherheitenpool des CMs, als auch für den jeweiligen ausstehenden Nominalbetrag eines CM gelten. Wrong-Way-Risiko-Schwellenwerte werden für alle anwendbaren CM-Einstufungen und Ländereinstufungen festgelegt und auf der Eurex Clearing-Website unter dem Link http://www.eurexclearing.com/clearing-de/risikomanagement/kredit-konzentrations-wrong-way-risiko veröffentlicht20. Regeln für zulässige Sicherheiten Zulassungskriterien Die Sicherheiten müssen Sicherheits-, Liquiditäts- und Zugänglichkeitskriterien entsprechen. Die Sicherheiten haben aus hochliquiden Wertpapieren und aus bei Zentral- oder Geschäftsbanken hinterlegten Geldsicherheiten zu bestehen. Einschränkungen Own Issues/eigene Emissionen (d. h. durch den Sicherheitengeber selbst emittierte Wertpapiere) und Close Link-Wertpapiere (d. h. durch eng mit dem Sicherheitengeber verbundene Unternehmen emittierte Wertpapiere) sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen sind im Eurex Clearing Rundschreiben 126/14 definiert. 19 Ausnahmen im Rahmen der Own Issues oder Close-Link Bestimmungen sind möglich, z.B. Finanzinstrumente ausgewählter öffentlicher Emittenten, Emissionen von Zentralregierungen und Covered Bonds von Emittenten mit hoher Kreditqualität. Siehe auch Eurex Clearing Rundschreiben 126/14. 20 Weitere Informationen zur Überwachung von Ausfallrisiko, Konzentrations- und Korrelationsrisiko entnehmen Sie bitte dem Eurex Clearing-Rundschreiben 121/13. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 89 von 139 Schuldverschreibungen mit einer Restlaufzeit von 15 Kalendertagen oder weniger sind nicht zulässig Alle Finanzinstrumente, die von der Gruppe Deutsche Börse begeben sind (z. B. Aktien und Anleihen der Deutsche Börse AG, Xetra-Gold) sind nicht zulässig (Ausschluss möglicher makroökonomischer Effekte des Wrong-Way-Risikos). Konzentrationslimite Grundsätzlich ermöglicht Eurex Clearing ihren CMs, Margin-Verpflichtungen und Beiträge zum ClearingFonds nicht nur in Form von Geld, sondern auch in Form von Wertpapieren zu erfüllen. Falls Eurex Clearing als Folge des Ausfalls eines CMs große Positionen bestimmter Wertpapiere liquidieren muss, können sich auf Grund von Liquiditätsengpässen hieraus Verluste ergeben. Ähnliche Verluste können sich ergeben, wenn das Portfolio eines ausgefallenen CMs Konzentrationen in bestimmten Instrumenten aufweist und Eurex Clearing sich als Folge dessen mit Liquiditätsengpässen konfrontiert sieht. Um diesen Verlusten entgegen zu wirken, definiert Eurex Clearing Konzentrationslimite sowie Schwellenwerte. Emission/Wertpapier Anleihen: 25% des Emissionsvolumen oder Aktien: 1 % des täglichen Free Float pro Instrument Emittent Schwellenwerte beziehen sich auf den gesamten ausstehenden Nominalbetrag pro Emittent: 10% des gesamten Emissionsvolumens pro Staat 5% des gesamten Emissionsvolumens pro supranationaler Organisation 2 Mrd. EUR oder 5% des gesamten Emissionsvolumens je Industriesektor Das gesamte Emissionsvolumen pro Emittent bezieht sich auf den Wert, der dem CCP bekannt ist. Gruppe von Emittenten: Land/Staat Supranationale Organisationen Diversifizierung Absolute und relative Schwellenwerte beziehen sich auf den gesamten ausstehenden Nominalbetrag aller Emittenten, welche ein und derselben Gruppe zugeordnet sind. Der Anteil der hinterlegten Aktien darf einen Schwellenwert von 30% des gesamten Sicherheitenpools nicht überschreiten. Länderklassen und Klassen für supranationale Organisation Zusätzlich zur CM-Einstufung führt Eurex Clearing eine sogenannte Ländereinstufung sowie eine Einstufung der supranationalen Organisationen durch. Eurex Clearing definiert KonzentrationsrisikoSchwellenwerte für alle anwendbaren Ländereinstufungen und für Einstufungen der supranationalen Organisationen und veröffentlicht diese auf ihrer Website (www.eurexclearing.com > Risikomanagement > Risikoparameter). Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 90 von 139 Theoretische Preise Eurex Clearing berechnet theoretische Preise für die Bewertung von Anleihe-Sicherheiten, wenn aktuelle Marktpreise nicht verfügbar sind. Die vollständige Liste der zugelassenen Wertpapiersicherheiten finden Sie auf der Eurex ClearingWebseite: http://www.eurexclearing.com/clearing-de/sicherheitenmanagement/wertpapiersicherheiten 6.2 Sicherheitenmanagement – Wertpapiersicherheiten Zusätzlich zu den oben beschriebenen Einschränkungen gelten für Wertpapiersicherheiten strenge Kriterien. Es werden zahlreiche Arten festverzinslicher, in EUR ausgewiesener Wertpapiere akzeptiert, z.B. EZB-fähige handelbare Werte. Ebenfalls akzeptiert werden in CHF ausgewiesene festverzinsliche Wertpapiere, z. B. von der SNB als Repo-fähig anerkannte Wertpapiere. Dasselbe gilt für Staatsanleihen in ausgewählten anderen Währungen (USD, GBP, DKK, NOK, SEK, AUD, CAD, JPY). Zulässige in Euro ausgewiesene Aktien sind die Aktien, die im DAX und EuroStoxx 50 beinhaltet sind. Weitere Aktien werden von Eurex Clearing bekanntgemacht. In CHF begebene Aktien des SMI werden ebenfalls akzeptiert. Andere zulässige Aktien werden von Eurex Clearing bekanntgemacht. Weitere Aktien wie zum Beispiel US-Aktien sind nicht zulässig. Zulässig sind auch ausgewählte Exchange Traded Funds (ETFs), die auf verschiedenen Indizes wie dem DAX, dem DivDAX, dem Euro Stoxx50 und dem Stoxx50 basieren. Aktuelle Informationen zum Thema zulässige Sicherheiten finden Sie auf der Homepage von Eurex Clearing. Für Margin-Sicherheiten in Wertpapieren wird eine Wertpapiersicherheitsgebühr erhoben. Die Gebühr gilt nur für Margin-Sicherheiten und wird nicht für Wertpapiersicherheiten erhoben, die als Beiträge zum Clearing-Fonds oder als Ersatz für fehlende Eigenmittel des betreffenden Unternehmens geleistet werden. Die Wertpapiersicherheitsentgelt wird auf der Ebene des Sicherheitenpools erhoben und gilt für alle Arten von Sicherheitenpools (Standard, Omnibus und segregiert)21. Die Wertpapiersicherheitsgebühr wird nur auf tatsächlich genutzte Wertpapiersicherheiten erhoben. Überschüssige Sicherheitsleistungen in dem jeweils entsprechenden Pool werden im Rahmen der Gebührenerhebung nicht berücksichtigt. Die Gebühr wird täglich ermittelt und monatlich in Rechnung gestellt. 6.2.1 Risikoabschläge (Haircuts) Ein Haircut ist ein Bewertungsabschlag für hinterlegte Sicherheiten. Beispielsweise wird einem hinterlegten Wertpapier nicht 100% des aktuellen Marktwerts zugestanden, sondern ein niedrigerer Beleihungswert. Eurex Clearing wendet auf Anleihen und Aktiensicherheiten dynamische sowie Mindest-Abschläge an, um den jeweiligen vermögenswertspezifischen Risiken Rechnung zu tragen. Risikoabschläge für Anleihen : Eine dynamische Haircut-Methode spiegelt die tatsächlichen Preisbewegungen auf den Märkten wider. 21 Mit einer Ausnahme betrifft die Gebühr auf Wertpapiersicherheiten alle durch Eurex Clearing abgedeckten Märkte. Für Registrierte Kunden (RKs) wird im OTC-IRS-Markt die individuelle Margin-Anforderung nicht in die Gebührenberechnung einbezogen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 91 von 139 Ein dynamisches Berechnungsverfahren berücksichtigt die Preissensibilität von Anleihen in Abhängigkeit von Renditeveränderungen (yield to maturity shifts) und spiegelt dabei die individuellen Risikomerkmale von Anleihen wider. Mindestabschläge werden für unterschiedliche Wertpapierarten als eine Komponente der dynamischen Berechnungsmethode festgelegt. Um dem Wechselkursrisiko Rechnung zu tragen, werden für alle Bar-Einlagen in Nicht-ClearingWährungen sowie für verpfändete Wertpapiere in Nicht-Clearing-Währungen Währungs-Risikoabschläge (cross currency haircuts) angewendet. Risikoabschläge für Aktien : Bei Aktien sorgt eine dynamische Risikoabschlags-Methode dafür, die Risikoprofile unterschiedlicher Wertpapiere zu berücksichtigen: Diese Methode steht im Einklang mit den festgelegten Margin-Parametern für Aktien und Aktien-ähnlichen Handelsinstrumenten: Risikoabschläge basieren auf der aktuellen Volatilität des jeweiligen Instruments. Der Mindestabschlag beläuft sich derzeit auf 23,1%. Die jeweils aktuellen als Haircuts bezeichneten Risikoabschläge werden auf der Eurex Clearing-Webseite unter: http://www.eurexclearing.com/clearing-de/risikomanagement/risikoparameter veröffentlicht. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 92 von 139 6.2.2 Verarbeitung von Wertpapiersicherheiten Clearing-Mitglieder können ihre Sicherheiten über die Funktionalitäten des Eurex @X-tract Clearing-GUI verwalten und überwachen. Sie können auch Xemac22 dazu verwenden, ihre Sicherheiten in Echtzeit zu verwalten. Das Xemac-Sicherheitenmanagement wird zu einem späteren Zeitpunkt beschrieben. Ob ein Wertpapier zur Besicherung herangezogen werden kann, kann das Clearing-Mitglied im Fenster „Collateral Security Information“ des Eurex @X-tract Clearing-GUI überprüfen. Eine Übersicht der zulässigen Sicherheiten steht auch auf der Eurex Clearing Webseite http://www.eurexclearing.com/clearing-en/risk-management/risk-parameters/ zur Verfügung. Alle zulässigen ISINs sind im SicherheitenManagement-System hinterlegt CMs können die Zulässigkeit direkt über die Felder „DepositAllowed“ und „UsedAsColl“ prüfen Real-time Überprüfung, welche Wertpapiere als Sicherheiten zur Verfügung stehen Abbildung 6-2: Collateral Security Information-Fenster – Eurex@X-tract Clearing GUI Einlieferung von Wertpapiersicherheiten Wertpapierkonten können bei Clearstream Banking AG Frankfurt (CBF), Clearstream Banking SA, Luxemburg (CBL) oder SIX SIS AG Zürich geführt werden. Im Folgenden wird nur das für CBF geltende Verfahren beschrieben. 22 Als weitere Alternative steht die Nutzung des „Triparty Collateral Management Service – CmaX der Clearstream Banking Luxemburg (CBL) zur Verfügung. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 93 von 139 Abbildung 6-3: Einlieferung von eigenen/Omnibus-segregierten Sicherheiten bei CBF 1. Das Clearing-Mitglied hinterlegt Eigen- oder Kundensicherheiten auf seinem Sicherheitenkonto bzw. Unterkonto (z. B. über eine SWIFT-Meldung23). Die Verwendung des Eurex Clearing-GUI, des Collateral Transaction Entry-Fensters für die Hinterlegung ist nicht möglich. 2. Einlieferungen werden automatisch gutgeschrieben, gleich nachdem das Clearing-Mitglied die Übertragung im internen Sicherheitenverwaltungssystem von Eurex Clearing gebucht hat (zeitnahe Übertragung) und die Zulässigkeitsprüfung erfolgreich durchgeführt wurde. 3. Im Collateral Transaction Overview-Fenster erhalten Clearing-Mitglieder eine aktuelle Übersicht der hinterlegten Wertpapiere. 4. Für den Fall, dass eine Einlieferung nicht zulässig ist, weist Eurex Clearing eine zeitnahe Rückbuchung auf das Hauptkonto des Clearing-Mitglieds an. Abbildung 6-4: Collateral Transaction Overview-Fenster – Eurex @X-tract Clearing GUI 23 Clearing-Mitglieder können innerhalb von CASCADE/Creation verschiedene Möglichkeiten nutzen Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 94 von 139 Freigabe von Wertpapiersicherheiten 1. Freigaben werden über das Eurex@X-tract Clearing-GUI im Collateral Transaction Entry-Fenster angefordert. Abbildung 6-5: Beispiel für einen Freigabeantrag für proprietäre Sicherheiten Eurex Clearing prüft, dass die Freigabe nicht zu einer Unterdeckung führt. Für den Fall, dass der Freigabeantrag zu einer Unterdeckung im Sicherheitenpool führt, wird die Übertragung der Wertpapiere verschoben. Die weitere Verarbeitung hängt vom Zeitpunkt der Antragstellung ab. Wenn der Freigabeantrag vor 17.30 Uhr MEZ eingereicht wird, informiert Eurex Clearing das CM darüber, dass es zusätzliche Sicherheiten liefern muss und die zurück geforderten Sicherheiten erst im Anschluss daran freigegeben werden können. Wenn der Antrag nach 17.30 Uhr MEZ eingeht, erfolgt die Bearbeitung innerhalb der Nachtverarbeitung. Die Übertragung von Wertpapieren wird am nächsten Werktag ausgeführt; bei Unterdeckung wird eine Sicherheitenanforderung in Geld (Cash Call) ausgelöst (siehe auch Kapitel 0 Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 95 von 139 2. Übernacht-Zahlungen). Weitere Informationen zu den Ein- und Auslieferungszeiten (Deadlines) für Wertpapiersicherheiten finden Sie in Kapitel 6.2.3. Sobald die Sicherheiten freigegeben worden sind, werden die Wertpapiere zeitnah von dem Sicherheitenkonto des Clearing-Mitglieds abgebucht. 6.2.2.1 Einlieferung und Freigabe von Sicherheiten – Individual-Clearingmodell Wertpapiersicherheiten können im Individual-Clearingmodell bei Clearstream Banking (CBF und CBL) hinterlegt werden. Im Falle von CBF werden ein oder mehrere spezielle Wertpapierkonten innerhalb der Kontostruktur eines Clearing-Mitglieds (Unterkonten) eröffnet. Dabei ist eine eindeutige Zuordnung der Sicherheiten zu jeder Zeit zugesichert. Erste Alternative: Das CM muss zugeordnete Sicherheiten-Unterkonten für jeden segregierten NCM/RC bei CBF eröffnen. Die Sicherheitenkonten verbleiben in der Kontostruktur des CM. Rechtlicher Eigentümer der Wertpapiersicherheiten ist Eurex Clearing. Die zweite Alternative stellt das sogenannte Asset-Tagging dar. Ein CBF-Unterkonto ist in diesem Fall mit mehreren internen, im System von Eurex Clearing eröffneten Sicherheiten-Pools verbunden. Das CBFKonto ist dabei durch die Nutzung von zusätzlichen Referenzierungen („tags“, Kundenreferenz-ID) mit verschiedenen Collateral-Pool-IDs eines CM verknüpft (siehe auch Kapitel 3.2). Eurex Clearing bietet auch Clearstream Banking Luxembourg (CmaX) also zusätzliche Lokation für Margin-Sicherheiten bei individueller Segregierung. Die relevanten Konten werden im Namen von Eurex Clearing gehalten. Clearing-Mitglieder müssen Eurex Clearing informieren, welche Konten benötigt werden und Eurex Clearing wird dann die Eröffnung der Konten einleiten. Für jeden individuell segregierten Kunden wird ein Konto benötigt. Asset Tagging ist auch bei CBL möglich.Das folgende Beispiel zeigt die Einlieferung und den Abzug von Wertpapiersicherheiten bei CBF. Einlieferung von Sicherheiten 1. Das NCM/der RK informiert sein CM und liefert die Wertpapiere an das Hauptkonto des CM (kann über SWIFT durchgeführt werden; Matching-Instruktionen sind nicht erforderlich). 2. Um Sicherheiten zu hinterlegen, weist das CM die Lieferung von seinem Hauptkonto auf das 24 Sicherheitenkonto des segregierten NCM/RK an. Hat ein CM nur ein dezidiertes Unterkonto für individuell segregierte Kunden bei CBF, so wird die Zuordnung der Sicherheiten durch Asset-Tagging (mittels einer Kundenreferenz) vorgenommen. 3. Sobald die Wertpapiere auf dem Sicherheitenkonto gutgeschrieben wurden, wird eine entsprechende Nachricht an Eurex Clearing verschickt. Die Einlieferungen werden zeitnah im Eurex Clearing-System gutgeschrieben. 24 Das kann ein CBF-Unterkonto pro NCM/RK sein oder ein Unterkonto für mehrere NCMs/RKs, wenn das CM mit Kennzeichnungen (Flagging) arbeitet. Weitere Informationen hierzu im Kapitel 6.2.4.1 Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 96 von 139 Abbildung 6-6: Prozessabläufe im Sicherheitenmanagement für segregierte NCMs/RKs Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 97 von 139 Freigabe von Sicherheiten 1. Für den Fall, dass Sicherheiten wieder freigegeben werden sollen, muss das CM Eurex Clearing über das Eurex@X-tract GUI darüber informieren (siehe Abbildung 6-5: Beispiel für einen Freigabeantrag für proprietäre Sicherheiten). 2. Sobald Eurex Clearing eine Nachricht an die Sicherheiten-Lokation (Zentralverwahrer) sendet, werden die Wertpapiere zeitnah dem Sicherheitenunterkonto des NCM/RKs belastet 3. Die Freigabe von Sicherheiten erfolgt – sofern ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen – vom Sicherheitenunterkonto des NCM/RK auf das jeweilige Hauptkonto des CM. Eurex-Reports stehen für CMs und segregierte NCMs/RKs zur Verfügung. 6.2.2.2 Direkte Übertragung von Sicherheiten – Individual-Clearingmodell Segregierte ICM-Kunden (Kunden des CM, die das Individual-Clearingmodell nutzen) können Sicherheiten direkt an Eurex Clearing übertragen. Die direkte Übertragung von Sicherheiten ändert nicht den Rechtsbegriff der Zweifache Vollrechtsübertragung, was bedeutet, dass das NCM/der RK, sobald die Sicherheiten tatsächlich geliefert und auf dem segregierten internen Sicherheitenkonto bei Eurex Clearing gutgeschrieben sind, mit der Lieferung seine Verpflichtung gegenüber seinem CM und der CM seine Verpflichtung gegenüber von Eurex Clearing erfüllt hat. Transformation von Sicherheiten ist möglich, geschieht aber außerhalb des IC-Modells von Eurex Clearing. Abbildung 6-7: Direktübertragung von Sicherheiten Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 98 von 139 Direkte Übertragung von Sicherheiten – Wertpapiersicherheiten (Beispiel CBF) Einlieferung: ICM-segregierte NCMs/RKs liefern Wertpapiersicherheiten über eine FoP-Instruktion (FoP, free of payment, frei von Zahlung) von ihrem Depotkonto in das vorgesehene Unterkonto des CM. Wenn ein CM ein Unterkonto für mehrere NCM/RK nutzt, können die Wertpapiere dem jeweiligen Sicherheitenpool bei Eurex Clearing durch die Angabe einer Kundenreferenz (Asset Tagging) zugeordnet werden Bei der Erfüllung erhalten Eurex Clearing und das CM eine SWIFT Abwicklungs-Bestätigung von Clearstream, um Buchhaltung und Berichte zu aktualisieren. Wenn die gelieferten Wertpapiere nicht zulässig sind, liefert Eurex Clearing diese an das Depotkonto des NCM/RK zurück. Freigabe: Das NCM/der RK informiert sein CM über die beabsichtigte Freigabe (auf bilateraler Ebene zwischen CM und NCM/RK) Das CM gibt den Freigabeantrag in das Eurex @X-tract Clearing-GUI (Collateral Transaction EntryFenster) ein Wenn die Freigabe nicht zu einer Unterdeckung führt, werden die Wertpapiere von Eurex Clearing direkt in das Depot des NCM/RK zurück transferiert und Buchhaltung und Berichte werden aktualisiert. Eine direkte Wertpapierlieferung hat keine Auswirkungen auf die Wertpapier-Bearbeitungsgebühr. 6.2.3 Annahmeschluss für Wertpapiersicherheiten Im Allgemeinen sind die Aktivitäten an Eurex Clearing durch die Verfügbarkeit der (I)CSDs (CBF, CBL und SIX SIS) eingeschränkt. Wertpapiere können ab Öffnung des CSD im jeweiligen System hinterlegt werden. Sie werden annähernd in Echtzeit als Sicherheiten im Eurex Clearing-System angezeigt, sobald sie beim CSD verarbeitet sind. Einlieferungen können bis maximal 18:00 CET bei CBF und SIX SIS und bis 19.30 CET bei CBL (Xemac/CmaX: 17.45 CET) vorgenommen werden. Freigabeanträge müssen bis 17.30 CET für CBFund SIX SIS und bis 19.30 CET für CBL instruiert werden (Xemac/CmaX: 17.45 CET). Wenn eine ISIN frühestmöglich am nächsten Arbeitstag entnommen werden soll, kann das CM diese Freigabe bis zu 30 Minuten nach Annahmeschluss für Einlieferungen (d. h. ab 18:00 Uhr MEZ).des laufenden Geschäftstages anweisen. Die Anweisung wird automatisch so früh wie möglich am nächsten Tag durchgeführt. Wenn die Freigabe zu einer Unterdeckung führt, erfolgt eine Sicherheitenanforderung in Geld (Margin Call) in der jeweiligen Clearing-Währung. In diesem Fall wird die Freigabe nur vorgenommen, wenn der Margin Call erfüllt ist. Dies ist nicht im Individual- Clearingmodell möglich. Freigabeanträge von individuell segregierten NCMs/RKs nach den Annahmeschlusszeiten werden gelöscht. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 99 von 139 6.2.4 Wertpapierkonten Grundsätzlich können Clearing-Mitglieder (auch Basis Clearing-Mitglieder (BCM), sofern sie eine eigene Kontenstruktur unterhalten) ihr Sicherheitendepot wahlweise bei Clearstream Banking AG Frankfurt (CBF), Clearstream Banking SA Luxemburg (CBL) oder SIX SIS AG (SIS) eröffnen. Sofern ein CM das Individual Clearingmodell anbietet, sind CBF oder CBL als Hinterlegungsstelle vorgeschrieben. Das Clearing-Mitglied ist nicht verpflichtet, ein Wertpapierdepot zu unterhalten, wenn es ausschließlich Geldsicherheiten hinterlegt. Neben den Konten für Margin-Sicherheiten werden auch Sicherheiten-Konten für die Erbringung von Clearing-Fonds-Beiträgen und zur Hinterlegung der erforderlichen Eigenmittel von Unternehmen (falls zutreffend) eingerichtet. Die nachstehende Tabelle ist ein Beispiel für die Kontenstruktur innerhalb von CBF, mit verschiedenen Unterkonten für die Abwicklung von Wertpapiersicherheiten. Dabei wird für ein CBF-Konto eine Kontonummer erstellt, die aus einer 4-stelligen Hauptkontonummer (z. B. 7500) und einer 3-stelligen Unterkontonummer besteht. Außerdem gibt es internationale Konten (so genannte 6-series Konten) nach deutschem Recht, die zum gleichen Zweck wie die oben beschriebenen CASCADE-Unterkonten verwendet werden können. Für diese Konten gibt es aber weder Unterkonten noch bestimmte vorgesehene Kontonummern. Konto Merkmale Hinweis Hauptkonto Dieses Konto nutzt ein Clearing-Mitglied zur Abwicklung seines CBFTagesgeschäfts, also unabhängig von Eurex Clearing Tagesgeschäft Ein an Eurex Clearing verpfändetes Konto, auf dem Sicherheiten des CM und seiner Omnibus-segregierten Kunden gehalten werden (sofern ein CM sich für die wertbasierte Zuordnungsmethode des GrundClearingmodells entschieden hat). Pfanddepot Ein an Eurex Clearing verpfändetes Konto, auf dem zur Absicherung des CM und seiner Omnibus-segregierten Kunden verpfändete Sicherheiten gehalten werden (sofern ein CM sich für die gegenstandsbasierte Zuordnungsmethode des GrundClearingmodells entschieden hat). Pfanddepot BeispielKontonummer: 7500000 Margin-Sicherheiten (Standard Pfandunterkonto) 7500500 Kundensicherheiten GrundClearingmodell (Pfand) 7500584 Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 100 von 139 Konto Merkmale Hinweis Xemac Unterkonto Xemac ist das Sicherheitenmanagement-System von CBF. Sicherheiten in Verbindung mit Geldmarktgeschäften der Deutschen Bundesbank, Margin-Anforderungen von Eurex Clearing, Euro GC Pooling von Eurex Repo und bilateralen Transaktionen von Xemac-Kunden können gesteuert werden. Sicherheiten-Pool Konto für Clearing-Fonds-Sicherheiten. Kennzeichnung, dass eine Eigentumsübertragung an Eurex Clearing vorliegt. Eigentumsübertragung zu Sicherungszwecken, wirtschaftlicher Eigentümer bleibt das CM Konto für Wertpapiere, die zur etwaigen Ergänzung* der Eigenmittel des CM dienen. Kennzeichnung, dass eine Eigentumsübertragung an Eurex Clearing vorliegt. Eigentumsübertragung zu Sicherungszwecken, wirtschaftlicher Eigentümer bleibt das CM Deutlich gekennzeichnete Konten, auf denen Sicherheiten zur Deckung von Geschäften segregierter NCM/RKs gehalten werden. Es liegt eine (zweifache) Vollrechtsübertragung vor. Die Wertpapiere sind rechtlich Eigentum von Eurex Clearing, wirtschaftlich bleiben sie jedoch Eigentum des jeweiligen NCMs/RKs. Konten verbleiben in der Kontostruktur des CM Sicherheiten werden auf einem Net Omnibus-Konto pro CM gehalten. Sicherheiten können nicht einzelnen Kunden zugewiesen werden. Konto verbleibt in der Struktur des CM, Sicherheiten werden an Eurex Clearing verpfändet 7500550 Clearing-Fonds 7500501 Eigenmittel 7500580 Konto/Konten für NCMs/RKs z.B. 7500506 Konto für Net Omnibus-segregierte Kunden 7500583 * Reichen die Eigenmittel eines CM für die Erteilung einer Clearing Lizenz nicht aus, kann Eurex Clearing erlauben, dass der Fehlbetrag durch akzeptierte Sicherheiten in Form von Geld oder Wertpapieren ausgeglichen wird. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 101 von 139 6.2.5 Sicherheitenmanagement über Clearstream Der deutsche CSD Clearstream Banking Frankfurt – CBF, und der ICSD, Clearstream Banking Luxembourg – CBL, bieten gleichartige, umfassende Triparty-Sicherheiten-Services unter dem Global Liquidity Hub an, obwohl sie zwei unterschiedliche Systeme nutzen: CmaX wird von CBL in Luxemburg genutzt und Xemac von CBF in Frankfurt. CMs können diese Sicherheitenverwaltungssysteme nutzen, um Eurex Clearing Sicherheiten zur Verfügung zu stellen. CMs können auch segregierte Sicherheiten(unter)pools anlegen, um die spezifischen Sicherheitenanforderungen ihrer NCMs/RKs im Individual-Clearingmodell abzudecken. Das automatische Verfahren von Xemac/CmaX erlaubt eine optimale Nutzung der Sicherheiten und erhöht deren Liquidität. Es bietet Kunden eine größere Effizienz im Echtzeit-Vermögensmanagement. Vor der Nutzung des Triparty-Sicherheiten-Services sind einige Schritte notwendig (Beispiel auf der Basis von Xemac): Für die Bereitstellung von Margin-Sicherheiten ist der Vertragsdefinitionstyp (Contract Defintion Type) „Eurex“ die Basis für einen Vertragsabschluss (Contract Conclusion) mit Eurex Clearing. Xemac stellt hierfür fünf Vertragsdefinitionen (Segregated NCM Collateral, Collateralis. Eurex Clearing/Pledge, Eurex Reuse, Eurex Reuse Equity and Eure Reuse EXTended) zur Verfügung. Für die Teilnahme im GC Pooling Markt von Eurex Repo steht der Vertragsdefinitionstyp „Euro GC Pooling“ zur Verfügung. Der Vertragsdefinitionstyp bestimmt die akzeptierten Wertpapiersicherheiten und Bewertungsparameter und erlaubt Reuse-Möglichkeiten für erhaltene Sicherheiten aus GC Pooling-Transaktionen. Eurex Clearing initiiert einen Vertragsabschluss in Xemac, der vom CM bestätigt werden muss. Im nächsten Schritt muss das CM per Gutschrift-Instruktion Sicherheiten in den Sicherheitenpool einstellen. Diese Sicherheiten werden auf das entsprechende Xemac Unterkonto 550 bei Clearstream Banking (CBF Unterkonto 550) gebucht und sind nun für die Allokation bereit, Das CM kann jetzt einen Claim in Xemac mit einem Wert von Null generieren. Dieser Claim kann entsprechend dem Betrag, der für Eurex Clearing als volle oder teilweise Deckung der MarginAnforderung hinterlegt werden soll, schrittweise angehoben werden. Xemac weist diesem Claim verfügbare Sicherheiten aus dem Xemac-Pool des CMs zu. Der festgesetzte Claim ist damit besichert. Das CM kann durch eine Herabsetzung dieses Claims die Menge der an Eurex Clearing verpfändeten Sicherheiten reduzieren. Diese Reduzierung benötigt eine Bestätigung durch Eurex Clearing. Xemac gibt diese Sicherheiten sofort nach der Bestätigung von Eurex Clearing frei. Weitere Informationen über Xemac finden Sie unter folgenden Link: www.clearstream.com > Products and Services > Global Securities Financing > Global Liquidity hub CSD services > Triparty collateral services (Xemac) Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 102 von 139 6.3 Sicherheiten-Management – Geldsicherheiten Geldsicherheiten müssen auf dem Konto hinterlegt werden, welches das CM (auch BCM, sofern sie eine eigene Kontenstruktur unterhalten) Eurex Clearing als Zahlungskonto mitgeteilt hat. Eurex Clearing akzeptiert vier Währungen, EUR, CHF, USD und GBP, als Geldsicherheiten. Als ClearingWährung kann EUR, CHF oder GBP gewählt werden. Im Fall einer Unterdeckung über Nacht wird Eurex Clearing automatisch das vom CM benannte Konto (Zentralbank- oder Geschäftsbank-Konto) in der gewählten Clearing-Währung belasten. Eine untertägige Unterdeckung kann auch in anderen Nicht-Clearing-Währungen (z.B USD) ausgeglichen werden. Für Clearing-Währungen gilt: Die Clearing-Mitglieder müssen auf ihrem benannten Konto die entsprechenden Geldbeträge bereitstellen. Eurex Clearing bucht dann die Beträge von diesen Konten ab. Für Nicht-Clearing-Währungen gilt: Eurex Clearing nutzt die erteilte Vollmacht, um die benötigten Geldsicherheiten von dem vom Clearing Mitglied für diese Zwecke genannten Konto abzubuchen. Überweisungen sind auch möglich. Die Freigabe von Geldsicherheiten erfolgt auf demselben Konto. Überschüssige Geldsicherheiten des Clearing-Mitglieds werden immer automatisch am nächsten Werktag freigegeben, es sei denn, die Permanent Cash Balance-Funktion ist aktiv (siehe Kapitel 6.5.3). Details zur Verarbeitung der täglichen Zahlungen wie zum Beispiel Intraday Margin Calls und verpflichtende Übernacht-Zahlungen werden in Kapitel 0 Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 103 von 139 Liquiditätsmanagement beschrieben. 6.3.1 Verarbeitung von Geldsicherheiten Die Währung EUR dient als Beispiel in dieser Abbildung Abbildung 6-8: Hinterlegung von CM-Sicherheiten (proprietary collateral) am Beispiel von Geldsicherheiten in EUR Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 104 von 139 Der Prozess zur Bereitstellung von Geldsicherheiten für Eigene Transaktionen des CM, Omnibussegregierte und individual-segregierte Transaktionen ist wie folgt: Schritt 1: “Collateral Transaction Entry“ oder Permanent Cash Balance CM nimmt eine Einzahlung von Geldsicherheiten untertägig über das Eurex @X-tract Clearing GUIFenster („Collateral Transaction Entry“) vor oder nutzt am Ende des Geschäftstages die Permanent Cash Balance-Funktion (PCB). Schritt 2: Verbuchung Eurex Clearing belastet das entsprechende Konto des CM und schreibt diesen Betrag auf dem Eurex Clearing-Konto untertägig gut (bei Transaktion über das „Collateral Transaction Entry“-Fenster), oder die Gutschrift erfolgt zeitnah am darauffolgenden Morgen (bei Anweisung über die PCB-Funktion). Schritt 3: Bestätigung/Aktualisierung des Sicherheiten-Saldos für die Pool-ID Die Gutschriften auf das Eurex Clearing-Konto werden zeitnah bestätigt und die Höhe der Sicherheiten für die entsprechende Pool-ID im Eurex Clearing-System aktualisiert. Schritt 4: Reports/Zinsen Das CM erhält täglich Reports; Zinsen für die geleisteten Geldsicherheiten werden monatlich gezahlt. Der Prozess zur Freigabe von Geldsicherheiten ist wie folgt: Schritt 1: Anweisung zur Freigabe von Sicherheiten Das CM nutzt das Eurex@X-tract GUI, um Eurex Clearing über den geplanten Abzug von Geldsicherheiten zu informieren. Schritt 2: Prüfung durch Eurex Clearing Eurex Clearing prüft, ob die Freigabe möglich ist, ohne dass es zu einer Unterdeckung führt. Liegt keine Unterdeckung vor, wird die Freigabe durchgeführt. Schritt 3: Freigabe der Geldsicherheiten Überschüssige Geldsicherheiten werden gemäß den Fristen in der Tabelle in Kapitel 6.3.3 freigegeben. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 105 von 139 6.3.2 Direkte Übertragung von Geldsicherheiten im Individual-Clearingmodell ICM-Kunden können Geldsicherheiten direkt an Eurex Clearing übertragen. Bereitstellung: Das CM des betreffenden NCM/RK informiert Eurex Clearing über das Eurex @X-tract Clearing-GUI (Collateral Transaction Entry-Fenster) über die untertägige Einzahlung von Geldsicherheiten des NCMs/RKs. Eurex Clearing belastet das Konto des NCM/RKs im jeweiligen Zahlungssystem (Zentralbankgeld)/der Korrespondenzbank und schreibt den entsprechenden Betrag untertägig auf das Eurex Clearing-Konto gut. Nach Erhalt der Geldsicherheiten auf dem Eurex Clearing-Konto wird die Höhe der Sicherheiten im Sicherheitenpool des jeweiligen NCM/RKs im Eurex Clearing-System zeitnah aktualisiert. Freigabe: Das NCM/der RK informiert sein CM über die Freigabe (bilateral zwischen CM und NCM/RK). CM gibt den Freigabeantrag in das Eurex @X-tract Clearing-GUI („Collateral Transaction Entry“ Fenster) ein. Wenn die Freigabe der Geldsicherheiten nicht zu einer Unterdeckung führt, bucht Eurex Clearing das Geld direkt auf das NCM/RK-Konto zurück und aktualisiert die Bestandssalden. Die direkte Geldzahlung hat keine Auswirkungen auf das Verfahren für Zinserträge bei Geldsicherheiten. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 106 von 139 6.3.3 Annahmeschluss für Geldsicherheiten Generell sind die Fristen für Einlieferungen und Freigaben bei Eurex Clearing von den Verfügbarkeiten der jeweiligen Zahlungsinfrastruktur abhängig. Die folgenden währungsspezifischen Fristen gelten für Ein- und Auszahlungen von Geldsicherheiten: Währung Fristen für Einzahlungsanweisungen für taggleiche Bearbeitung Fristen für Freigabeanforderung via Clearing GUI Fristen für Freigabeanforderung für Ausführung am darauffolgenden Tag (nur per Fax) Empfang von Fax-Avis bei Eurex Clearing (nur im Auftrag/ On-behalf Service) Frühste Rückzahlung von Eurex Clearing (auf Anfrage) Frist zur Berechnung der Zinsen auf Basis des Geldguthabens im Sicherheitenpool Anweisung über Clearing GUI Anweisung per FaxAvis (nur im Auftrag/ On-behalf Service) 17:00 MEZ 14:00 MEZ 17:00 MEZ 13:45 MEZ 9:30 MEZ 9:30 MEZ 18:00 MEZ 18:00 MEZ 8:00 MEZ 8:00 MEZ 18:00 MEZ 18:00 MEZ CHF 13:30 MEZ 12:30 MEZ* 13:15 MEZ 12:15 MEZ* 9:30 MEZ 18:00 MEZ 9:00 MEZ 18:00 MEZ USD 21:00 MEZ 20:45 MEZ n.a. n.a. n.a. 22:00 MEZ GBP 17:15 MEZ 17:00 MEZ 9:30 MEZ 18:00 MEZ 9:00 MEZ 18:00 MEZ EUR Traget2 EuroSIC * Frist für Geldkonto bei Geschäftsbank. Hinweis: Für Rückzahlungen in EUR wurde die Frist für CMs bis 14.30 Uhr und für CHF bis 13.30 Uhr verlängert, für den Fall, dass eine Vorfinanzierung mit Geldsicherheiten für einzelne vorher festgelegte segregierte NCMs/RKs am Morgen stattfindet. Die vorfinanzierten Unterdeckungen dieser NCMs/RKs werden für eine spätere Rückzahlung vorgemerkt. Die reservierten Geldbeträge werden nicht verzinst. 6.3.4 Anlagepolitik und Zinszahlungen auf Geldsicherheiten Um den Schutz des Clearinghauses und seiner Clearing-Mitglieder gewährleisten zu können, verfolgt Eurex Clearing eine restriktive Investitionspolitik für Geldanlagen: Geldanlagen erfolgen nur kurzfristig (meist über Nacht). Geldanlagen erfolgen nur als besichertes Investment Wertpapieranlagen müssen von erstklassiger Bonität sein Geldanlagen erfolgen nur bei Partnern mit hoher Bonität. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 107 von 139 25 Eurex Clearing überträgt die monatlich anfallenden Zinsen aus Geldsicherheiten an seine ClearingMitglieder, wobei diese Bestandteil der regelmäßigen Zahlungsströme sind. Ausgewiesen werden sie am Zahlungsdatum im Eurex Report CD010 (Daily Cash Account CM) und im Eurex Report CD070 (Monthly Cash Account CM). Die Reports über die Zinsen auf Geldsicherheiten sind für Clearing-Mitglieder, nicht aber für Registrierte Kunden zugänglich. Hinweis: Bei Zinszahlungen werden vom Clearinghaus Abzüge einbehalten. Währung Abzüglich * Bei Zinszahlung berücksichtigt, wenn geliefert bis EUR 20 Basispunkte 15:00 MEZ CHF 20 Basispunkte 10:00 MEZ USD 50 Basispunkte 21:00 MEZ GBP 50 Basispunkte 10:00 MEZ *Diese Abschlagssätze können aufgrund von veränderten Marktbedingungen variieren. Mitglieder werden gebeten, die aktuellsten Sätze auf der Eurex Clearing-Website zu prüfen. Zinszahlungen erfolgen monatlich. Zinsen werden nur dann gezahlt, wenn Eurex Clearing entsprechende Beträge angelegt hat. Eurex Clearing leitet keine negativen Zinsbeträge an seine CMs weiter, es sei denn, dass das Clearinghaus selbst negative Zinsraten zahlen muss. Entsprechend der aktuellen Zinslandschaft werden die Zinsabzüge zeitweise um 50% reduziert. 25 Die Zinsen werden täglich auf Pool-ID-Ebene berechnet und monatlich abgerechnet. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 108 von 139 6.4 Reportauswahl zum Thema Sicherheiten Reports Beschreibung Verfügbarkeit CD010 Daily Cash Account Enthält Einzelheiten zu den Guthaben/Salden und Transaktionssummen des betreffenden Geldkontos. Nur CMs CD020 Collateral Movement/Coverage Führt Transaktionen und Bewegungen auf sämtlichen Sicherheiten-Konten auf. Dabei werden auch Änderungen bei der Sicherheitenverwendung angezeigt. CMs und NCMs/RKs Dieser Bericht enthält nur für NCMs/RKs im Individual Clearingmodell Daten. Für NCMs/RKs im Net Omnibus Clearingmodell oder im GrundClearingmodell ist dieser Bericht immer leer. CD030 Security Expiration Führt die Verfallstage von Sicherheiten auf, die als Deckung verwendet werden und wann diese innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen verfallen und somit nicht weiter genutzt werden können. Die Wertpapiere sind nach ihrem Fälligkeitstag sortiert und aufsummiert. CMs und NCMs/RKs CD031 Daily Collateral Valuation Enthält Daten zum Marktwert der Sicherheiten in den unterschiedlichen Hinterlegungskonten sowie die Summe der den Sicherheiten zugeschriebenen Deckungswerte. Der Betrag, des als Sicherheit zur Erhebung von Zinsen hinterlegten Bargelds, wird für die akzeptierten Währungen auch unter einer separaten ISIN ausgewiesen. CMs und NCMs/RKs Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 109 von 139 Reports Beschreibung Verfügbarkeit CD032 Daily Guarantee Zeigt die vom Clearing-Mitglied hinterlegten Garantien, welche nach den Kategorien Margin, Clearinghaus, Eigenmittel und Clearing-Fonds sortiert sind. Zusätzlich enthält er sämtliche Angaben zu den einzelnen Garantien, den Gesamtgarantiewert und den Gesamtwert je Mitglied in Euro. Nur für CMs CD033 Collateral Composition Weist die Differenz zwischen dem bewerteten und begrenzten Wertpapiersicherheitenwert und der Margin-Anforderung aus. CMs und NCMs/RKs Dieser Bericht enthält nur Daten für NCMs/RKs im Individual Clearingmodell. Für NCMs/RKs im Net Omnibus Clearingmodell und im GrundClearingmodell ist dieser Bericht immer leer. CD037 Claim Amount Based Collaterals Führt sämtliche über Xemac verpfändete Sicherheiten auf CMs und NCMs/RKs CD042 Daily Settlement Statement Dieser Report stellt die täglichen Abwicklungen dar. Er listet die erforderlichen Margin-Anforderungen, hinterlegte Geld- und Wertpapierguthaben sowie das Deckungs-Soll und -Haben auf. Die „Über-/Unter“-Deckungswerte per Währung werden in die jeweilige Clearing-Währung des Mitglieds umgerechnet und zur Berechnung des Margin-Überschusses oder Fehlbetrags summiert. CMs und NCMs/RKs Dieser Bericht enthält nur Daten für NCMs/RKs im Individual Clearingmodell. Für NCMs/RKs im Net Omnibus Clearingmodell und im GrundClearingmodell ist dieser Bericht immer leer. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 110 von 139 Reports Beschreibung Verfügbarkeit CD090 Overall Asset Summary Dieser Report enthält die EigenmittelAnforderungen für jedes einzelne Mitglied und im Vergleich dazu deren Gesamtbestände an Clearing-FondsBeiträgen und Eigenmitteln. Zudem enthält er die Gesamthöhe an hinterlegten Margin-Sicherheiten. Nur für CMs Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 111 von 139 6.5 Liquiditätsmanagement Gegenstand dieses Kapitels ist die Verarbeitung der täglichen Zahlungen, wie Intraday Margin Calls, verpflichtende Übernacht-Zahlungen (EoD Margin Calls) und Gebühren. 6.5.1 Intraday Margin Calls Für Intraday Margin Calls überwacht Eurex Clearing die Risikoentwicklung untertägig zwischen von 8.00 bis 22.00 Uhr MEZ und stellt so sicher, dass ausreichende Sicherheiten hinterlegt sind. Basierend auf eigenen Risikobewertungen, die im Laufe eines Handelstages durchgeführt werden, behält sich Eurex Clearing jederzeit das Recht vor, vom Clearing-Mitglied eine höhere oder zusätzliche Sicherheitsleistung entweder in Form von an Eurex Clearing zulässigen Wertpapieren, Wertrechten oder Geldsicherheiten zu verlangen. Rechtsgrundlage für die als Intraday Margin Calls bezeichneten Nachschusspflichten sind die Clearing-Bedingungen von Eurex Clearing (vgl. Kapitel I, Teil 3). Zusätzliche Sicherheiten müssen umgehend in der entsprechenden Währung auf den entsprechenden Konten hinterlegt werden. Für OTC Derivat-Transaktionen wird ein spezielles Intraday Margin Call-Verfahren angewendet. Zu drei festgelegten Zeitpunkten innerhalb des Tages stellt Eurex Clearing hierbei automatisch einen Margin Call gegen alle CM mit nicht ausreichenden Sicherheiten aus, um die Novation der zum Clearing übermittelten Transaktionen vornehmen zu können. Der Prozess soll die Wahrscheinlichkeit der Novation erhöhen. 6.5.1.1 Intraday Margin Call-Verfahren Margin Calls finden auf Sicherheitenpool-Ebene statt, sie gelten nicht für einzelne Positionen/Geschäfte, sondern über alle Anlagenklassen hinweg. Margin-Calls beziehen sich immer auf eine Unterdeckung in einen bestimmten Sicherheitenpool, Eurex Clearing veranlasst separate Margin-Calls für eine Unterdeckung im Sicherheitenpool des ClearingMitglieds (Standardpool, gilt auch für BCM mit eigener Kontostruktur) und für Unterdeckungen in einem Sicherheitenpool für Kundenkonten Überschüssige Sicherheiten im Standardpool werden nicht automatisch zur Absicherung von fehlenden Sicherheiten auf segregierten Sicherheitenpools für Kunden angerechnet 26. Die überschüssigen Sicherheiten müssen dem jeweiligen Sicherheitenpool zugewiesen (umgebucht) werden, damit sie dort anerkannt werden und die Unterdeckung aufheben. Eurex Clearing initiiert separate untertägige Margin Calls für die folgenden Sicherheitenpools: Standardpool (Eigengeschäft des CM und Grund-Clearingmodell wertbasiere Zuordnung) Omnibus Sicherheitenpool/s Grund-Clearingmodell (gegenstandsbasierte Zuordnung) Omnibus Sicherheitenpool/s Net Omnibus-Clearingmodell Sicherheitenpools im Individual-Clearingmodell für NCMs und RKs 26 Überschüssige Sicherheiten in einem Sicherheitenpool für Kundenkonten (individuell segregierte NCMs/RKs und Omnibussegregierte Konten) können ebenfalls nicht zur Eigendefizit-Deckung des CMs herangezogen werden. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 112 von 139 Die folgende Abbildung zeigt den Ablauf eines Intraday Margin Calls. Abbildung 6-9: Ablauf Margin Call Nach einer Margin Call-Ankündigung kann Eurex Clearing sofort ein Margin Call Payment aussprechen (finaler Margin Call) oder dem CM wird nach der Margin Call-Ankündigung eine weitere Frist von maximal 30 Minuten eingeräumt. Beginnend mit der Aussprache des Margin Call Payments hat das CM im jedem Fall 30 Minuten Zeit, die Unterdeckung auszugleichen. Für den Fall, dass das Margin Call Payment nicht direkt ausgesprochen wird, hat das CM 30 Minuten Zeit, um: risikoreduzierende Geschäfte einzugehen, Eurex Clearing zu instruieren, Geldsicherheiten in einer zulässigen Währung zugunsten des unterdeckten Sicherheitenpools einzuziehen (wobei die speziellen Cut-Off-Zeiten für die verschiedenen Währungen beachtet werden müssen), Wertpapiersicherheiten zugunsten des Sicherheitenpools mit Unterdeckung einzuliefern, oder im Falle einer Unterdeckung in einem segregierten Sicherheitenpool, Geldsicherheiten vom Standardpool auf den segregierten Pool umzubuchen. Wenn innerhalb dieser 30 Minuten keine der oben beschriebenen Maßnahmen erfolgt, spricht Eurex Clearing das Margin Call Payment (finaler Margin Call) aus und veranlasst automatisch eine Belastung des Geldkontos des CM. Im Fall einer Margin-Unterdeckung auf einem Kundenkonto wird das Geld automatisch dem entsprechenden Sicherheitenpool zugewiesen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 113 von 139 Bestimmung der Margin-Anforderungen Untertägige Margin-Berechnungen ermöglichen eine Überwachung in Echtzeit. Jede vollständige Portfolio-Neuberechnung bewertet das Portfolio eines Clearing-Mitglieds mit den letzten Marktdaten und führt zu einer aktualisierten Margin-Anforderung27. Eine positive Intraday-VM/PM/CLM wird von den Margin-Anforderungen des gleichen Kontos abgezogen, um die Gesamt-Margin-Anforderung des Kontos zu bestimmen. Für den Fall, dass die positive IntradayVM/PM/CLM größer ist als die Margin-Anforderung für ein bestimmtes Konto, kann die überschüssige positive VM/PM/CLM nicht zur Deckung der Margin-Anforderungen anderer Konten herangezogen werden. Bestimmung von Margin-Defiziten und Überschüssen Eurex Clearing ermittelt, ob die Margin-Anforderungen für alle getrennten Konten (d. h. für individuell segregierte NCMs/RKs, bzw. nach dem Grund-/Net Omnibus-Clearingmodell segregierte Konten) durch die Geldsicherheiten und die Wertpapiersicherheiten abzüglich der Risikoabschläge für diese Konten gedeckt sind. Eurex Clearing ermittelt außerdem, ob die Margin-Anforderungen für das Eigentransaktionskonto des CMs mit der Summe aus CM-eigenen Geld- und Wertpapiersicherheiten abzüglich der Risikoabschläge abgedeckt ist. Falls die Gesamt-Margin-Anforderung für einen Sicherheitenpool höher ist als die hinterlegten Sicherheiten für diesen Pool, besteht ein Margin-Defizit, im umgekehrten Fall spricht man von MarginÜberschuss. Grundsätzlich wird ein untertägiger Margin Call nur veranlasst, wenn der Betrag der Unterdeckung für einen Sicherheitenpool 10 Prozent der Tagesend-Margin-Anforderung des vorigen Tages übersteigt. Außerdem wird ein Margin Call aus Effizienzgründen erst ab einer Summe von 1.000.000 Euro gestartet. Unterdeckungen in segregierten Sicherheitenpools für Kundenkonten, werden nicht automatisch durch die proprietären Sicherheiten eines CMs gedeckt. Überschüsse segregierter Sicherheitenpools können nicht zur Besicherung einer Unterdeckung im Standardpool des CMs herangezogen werden. Nichterfüllung einer Nachschusspflicht (Margin Call Failure) Kann der Erfüllung eines Margin Calls nicht nachgekommen werden, löst dies bei Eurex Clearing den Beendigungsgrund (termination event) „Failure to provide margin" aus. Der dadurch ausgelöste Prozess wird in Kapitel 7.2, Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. beschrieben. 27 Risk Based Margining: Additional Margin (AM), Futures-Spread-Margin/Prisma: Initial Margin (IM)) pro Konto und untertägige Variation Margin (VM), Premium Margin (PM) und Current Liquidating Margin (CLM)-Anforderungen pro Transaktion (Margin-Arten je nach Produkten/Märkten). Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 114 von 139 6.5.2 Übernacht-Zahlungen Zahlungen über Nacht können aus folgenden Gründen erforderlich werden: Margin Calls/Freigaben und anderen Zahlungen wie zum Beispiel Variation Margin, Optionsprämien und Gebühren. End-of-Day (EoD) Margin Calls End-of-Day (EoD) Margin Calls (Cash Calls) ergeben sich bei einer über Nacht entstehenden Unterdeckung in einem Sicherheitenpool. Freigaben von Wertpapiersicherheiten übernacht können zu einer Unterdeckung führen und so einen Margin Calls verursachen. Eurex Clearing veranlasst separate Tagesend-Margin-Calls für den Standardpool des CM und für alle segregierten Kunden-Sicherheitenpools. Im Falle einer Unterdeckung in einem segregierten KundenSicherheitenpool des CM wird Eurex Clearing einen individuellen Margin Call für diesen Pool starten und durchführen (automatische Lastschrift). Der Geldbetrag wird direkt dem Sicherheitenpool zugeordnet, in dem die Unterdeckung auftrat. Innerhalb jedes Kontos werden Margin-Anforderungen für jede einzelne Währung (z.B. EUR, USD) berechnet und danach in Clearing-Währung umgerechnet und zusammengefasst. Eurex Clearing ermöglicht die Auswahl mehrerer Clearingwährungen, d.h. die Auswahl pro segregiertem OmnibusSicherheitenpool und/oder Individual- Clearingmodell (ICM)-Kunden Tagesend-Margin-Calls (EoD Margin Calls) müssen in Clearing-Währung erfüllt werden. Eurex Clearing belastet das entsprechende Konto des CM automatisch. Andere Zahlungen (Variation Margin) Auch andere Übernachtzahlungen wie Variation Margin oder die Zahlung von Optionsprämien müssen in bar beglichen werden. Diese Zahlungen fallen in der jeweiligen Produktwährung an. Deshalb wird Eurex Clearing das entsprechende Währungs-Konto auch dann belasten, wenn überschüssige Sicherheiten zur Abdeckung der Gesamtmargin-Anforderungen vorhanden sind, aber in einer einzelnen Währungen aufgrund von. Variation Margin-Anforderungen oder Zahlungen von Optionsprämien eine Unterdeckung besteht. Bei Zahlungen in der gewählten Clearing-Währung werden Margin Calls und andere Zahlungen jeweils zu einer Belastung oder Gutschrift zusammengefasst. Der Report "Daily Cash Account CM“ (CD010) enthält Details zu diesen verschiedenen Zahlungen. Für eine effizientere Geld-Disposition erlaubt Eurex Clearing derzeit eine optionale Zahlungsverrechnung für Gutschriften und Abbuchungen in derselben Währung über segregierte Pools. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 115 von 139 6.5.2.1 Prozessablauf In der Tagesendverarbeitung (EoD) werden das Gesamtrisiko der Positionen und der Wert der Sicherheiten (Geldsicherheiten, Wertpapiere) bestimmt und miteinander verglichen. Belastungen werden von Eurex Clearing um oder vor 07.00 Uhr MEZ angewiesen und müssen vom Clearing-Mitglied für EUR und USD bis 08.00 Uhr MEZ und für CHF und GBP bis 9.00 Uhr MEZ finanziert werden. Belastungen in JPY müssen bis 07.00 Uhr MEZ an T+1 erfüllt werden. In der Regel werden Freigaben von Sicherheiten im Anschluss an diesen Prozess angewiesen (08.00 bzw. 09.00 Uhr MEZ). Wenn, wie weiter oben beschrieben, überschüssige Sicherheiten vorhanden sind, werden entsprechende Geldsicherheiten automatisch auf das Konto des CM zurückgebucht (es sei denn, dass die Permanet Cash Balance-Funktion aktiviert ist). Für überschüssige Wertpapiersicherheiten kann das CM die Freigabe veranlassen. Für segregierte Sicherheitenpools ist die automatische Rückzahlung überschüssiger Geldsicherheiten optional. Die Standardeinstellung ist „keine automatische Rückzahlung“. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 6.5.3 Permanent Cash Balance. Abbildung 6-10: Margin-Berechnung über Nacht/ Margin-Freigabe Auf der anderen Seite kann das Gesamtrisiko die verfügbaren Sicherheiten übersteigen. In einem solchen Fall wird eine Pflichtzahlung angewiesen. Diese Zahlung muss in Bar erfolgen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 116 von 139 Abbildung 6-11: Margin-Berechnung über Nacht / Margin-Fehlbetrag 6.5.3 Permanent Cash Balance CMs und ihre NCMs/RKs haben mit der Permanent Cash Balance-Funktionalität die Möglichkeit, ein permanentes Geldguthaben (Permanent Cash Balance, PCB) pro (segregiertem) Pool zu festzulegen. Für segregierte Pools muss hierfür die automatische Rückzahlung von Bargeldüberschüssen aktiviert sein. Wenn die automatische Rückzahlung aktiviert ist, werden überschüssige Barsicherheiten automatisch auf das Hauptkonto des CM als Teil des EoD-Margining-Prozesses zurücküberwiesen. Wenn diese Funktionalität nicht ausgewählt wurde, verbleiben die überschüssigen Geldsicherheiten im segregierten Pool bis sie durch einen Freigabeantrag abgerufen werden. Mit Aktivierung der automatischen Rückzahlung-Funktion, steht auch die optionale Permanent Cash Balance-Funktionalität für segregierte Pools zur Verfügung. Die Permanent Cash Balance ist ein vordefinierter Geldbetrag, den ein CM oder NCM/RK bei Eurex Clearing halten möchte. CMs können die PCB über das Eurex @X-tract Clearing GUI im Collateral Pool Overview Window festlegen. Die Aktivierung der PCB kann zu einer Buchung von Geldbeträgen am Morgen führen: Verpflichtender Cash Call, wenn die Geldsicherheiten in dem jeweiligen Sicherheitenpool und in der jeweiligen Währung unter die vordefinierte PCB fallen – unabhängig vom Besicherungsniveau. Automatische Rückzahlung von überschüssigen Geldsicherheiten oberhalb der PCB in dem jeweiligen Sicherheitenpool und in der jeweiligen Währung – nur wenn keine Unterbesicherung vorliegt. Die PCB ist für die Währungen EUR, CHF und GBP verfügbar. Eurex Report CD042 (Daily Settlement Statement) zeigt die Besicherung über Nacht mit den Beständen in der Permanent Cash Balance, wohingegen Report CD020 (Collateral Movement/Coverage) die hinterlegten Werte aufschlüsselt. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 117 von 139 Die folgende Abbildung zeigt, dass der Kontostand (Cash Balance) eines Kontos aufgrund einer Nachschussforderung über der definierten Permanent Cash Balance liegen kann. Allerdings wird er nicht unter den definierten PCB-Wert fallen, auch dann nicht, wenn die Margin-Anforderung unter diesen Wert sinkt. Abbildung 6-12: Permanent Cash Balance-Funktion Beispiel 1: Permanent Cash Balance : EUR 20 Mio. Margin-Anforderung: EUR 15 Mio. Kontostand : EUR 20 Mio. Beispiel 2: Permanent Cash Balance : EUR 20 Mio. Nachschussforderung: EUR 5 Mio. Kontostand: EUR 25 Mio. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 118 von 139 6.6 Musterfragen 6-001 Was wird von Eurex Clearing nicht als Sicherheiten akzeptiert? A: DAX-Werte B: Geldsicherheiten in EUR C: Staatsanleihen D: US-Aktien Richtige Antwort: D 6-002 Wie hoch ist das Konzentrationslimit für Margin-Sicherheiten in Aktien? A: 1 % des täglichen Free Floats pro Instrument. B: 10 % des täglichen Free Floats pro Instrument. C: 15 % des täglichen Free Floats pro Instrument. D: 20 % des täglichen Free Floats pro Instrument. Richtige Antwort : A 6-003 Für Wertpapiersicherheiten werden maximale Risikoabschläge festgelegt. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch 6-004 Wo können sich Clearing-Mitglieder über die aktuell bereitgestellten Wertpapiersicherheiten informieren? A: Collateral Security Information-Fenster B: Collateral Transaction Overview-Fenster C: Collateral Transaction Entry-Fenster D: In keinem der genannten Fenster Richtige Antwort : B 6-005 Clearing-Mitglieder können Wertpapiersicherheiten über das Fenster „Collateral Transaction Entry“ einliefern. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 119 von 139 6-006 Der Report „Daily Cash Account CM“ (CD010) enthält Informationen über die verschiedenen verpflichtenden Übernacht-Zahlungen. Richtig Falsch Richtige Antwort : Richtig 6-007 Freigaben von Wertpapiersicherheiten können nur per Fax angefordert werden. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch 6-008 Die letzte Möglichkeit (Deadline) für das Hinterlegen von Wertpapiersicherheiten bei CBF ist ... A: 17:00 Uhr MEZ B: 17:30 Uhr MEZ C: 18:00 Uhr MEZ D: 18:30 Uhr MEZ Richtige Antwort: C 6-009 Eine Intraday Margin Call-Ankündigung von Eurex Clearing erfolgt um 11.15 Uhr MEZ. Bis wann muss das Clearing-Mitglied spätestens zusätzliche Sicherheiten hinterlegen, falls das Risiko seiner Positionen nicht bereits verringert und der Margin Call zurückgenommen wurde? A: 11:30 Uhr MEZ B: 11:45 Uhr MEZ C: 12:00 Uhr MEZ D: 12:15 Uhr MEZ Richtige Antwort: D 6-010 Clearing-Mitglieder können Xemac/CmaX nicht nutzen, um Sicherheiten für Eurex Clearing bereitzustellen. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 120 von 139 6-011 Welche der Aussagen zu Xemac ist richtig? A: Bevor Xemac genutzt werden kann, muss das CM einen Vertragsabschluss (Contract Conlusion) bestätigen. B: Wertpapiere werden immer auf ein spezielles Eurex-Sicherheitenkonto übertragen, dabei gehtgleichzeitig immer das Eigentumsrecht an Eurex Clearing. C: Das CM muss die Zuweisung der Wertpapiere zu einem Claim manuell vornehmen. D: Clearing-Mitglieder können keine segregierten Sicherheiten(unter)pools in Xemac anlegen. Richtige Antwort : A Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 121 von 139 7 Default Management-Prozess Dieses Kapitel bietet einen Überblick über den Vorgang, der beim Ausfall eines Clearing-Mitglieds eingeleitet wird, den Default Management-Prozess (DMP). Die rechtliche Grundlage des DMP sind die Clearing-Bedingungen, die Default Management Committee (DMC) Regeln und die Default Management Auktions Regeln. Zu beachten ist, dass der hier beschriebene Default-Management-Prozess genauso für Basis-ClearingMitglieder (BCM) in Verbindung mit einem Clearing-Agenten angewendet wird. Der Clearing-Agent übernimmt die Verantwortung für das potenziell verpflichtende Bieten in einer DMP-Auktion und stellt die Beiträge zum Clearing-Fonds für das BCM zur Verfügung, die in die Lines of Defense mit eingehen (siehe Kapitel 7.7). 7.1 Überblick Die Hauptkomponente des Prozesses ist ein Auktionsverfahren, bei dem das Risiko eines insolventen Clearing-Mitglieds im Ganzen an andere Mitglieder übertragen wird, die bereit sind, dieses Risiko zu übernehmen. Vor einer Auktion kann Eurex Clearing die entsprechenden Risiko-Positionen absichern. Der Hedging Prozesswird durch Default Management Committees (DMC) unterstützt, die gemäß den DMC Regeln jeweils aus mindestens zwei Clearing-Mitgliedern (DMC-Mitgliedsunternehmen) bestehen. Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds geht es Eurex Clearing primär um folgende Ziele: Minimierung der Störung des Marktumfelds Schutz der „Lines of Defense“ Schutz von Kundenpositionen und Sicherheiten Die folgenden Komponenten sind Teil des DMP: DMCs: Jedes DMC besteht aus Vertretern von Clearing-Mitgliedern, die über Handels- und Risikomanagement-Kenntnisse in den Produkten der jeweiligen Liquidationsgruppe(n) verfügen. Sie unterstützen Eurex Clearing bei allen wichtigen Angelegenheiten des Default ManagementProzesses, speziell bei der Absicherung (Hedging) und der Vorbereitung von Auktionen. Die DMCs werden bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds sowie zu regelmäßigen Ausfallsimulationen einberufen. Hedging: Absicherung innerhalb des DMPs, versetzt das Clearinghaus in die Lage, das Risiko einer Liquidationsgruppe und damit auch für Eurex Clearing zu minimieren. Außerdem reduziert sich dadurch die Sensibilität des Portfolios für Marktbewegungen und stabilisiert es für Auktionen. Unabhängiger Verkauf: Um in einer Ausfallsituation ausreichend Flexibilität zu gewährleisten, können Liquidationsgruppen einzeln verkauft werden. Beispielsweise können die Positionen eines ausgefallenen ClearingMitglieds vom Clearinghaus durch Geschäfte im Orderbuch oder bilaterale Geschäfte (OTC) geschlossen werden. Auktionsprozess: Der Auktionsprozess ist die Hauptkomponente des DMP. Bei einer Auktion kann Eurex Clearing das Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 122 von 139 Risiko im Ganzen schnell an interessierte Abnehmer transferieren und dabei faire Marktpreise für das spezielle Portfolio schaffen. Im DMP müssen nicht zwingend alle Komponenten zum Einsatz kommen. Abhängig vom geclearten Markt, kann auch nur ein unabhängiger Verkauf erfolgen (z. B. für Repos und Anleihen) und es wird keine Auktion durchgeführt. Abbildung 7-1: Überblick Default Management-Prozess 7.1.1 Beendigungsgründe Grundsätzlich werden automatische und nicht-automatische Beendigungsgründe unterschieden. Im Fall eines automatischen Beendigungsgrundes hat das Clearing-Mitglied Konkurs angemeldet und Eurex Clearing ist nach dem deutschen Insolvenzrecht verpflichtet die Clearingbeziehung zu beenden. Der DMP startet und es gibt keinen Entscheidungsspielraum. Nicht-automatische Beendigungsgründe sind in den Clearing-Bedingungen in Kapitel I, Abschnitt 1, Ziffer 7.2 dargelegt. Im Fall eines nicht-automatischen Beendigungsgrundes kann Eurex Clearing einem Clearing-Mitglied schriftlich kündigen und dabei eine angemessene Frist setzen. Beendigungsgründe laut Clearing-Bedingungen Kapitel I, Abschnitt 1, Nr. 7.2 sind: 1. Nichtzahlung; Nichtlieferung von Margin 2. Nichteinhaltung der Clearing-Bedingungen 3. Nichterfüllung von Voraussetzungen für eine Clearing-Lizenz 4. Nichtanerkennung oder Einwände gegen Änderungen der Clearing-Bedingungen 5. Insolvenzbezogene Ereignisse 6. Verstoß gegen Aufsichtsrecht Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 123 von 139 7. Aufsichtsrechtliche Maßnahmen 8. Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen 9. Eröffnung eines Sanierungs- oder Reorganisationverfahrens sowie vergleichbare Maßnahmen 10. Gesetzesänderung oder ähnliche Gründe 11. Nichteinhaltung der Outsourcing-Vorgaben 12. Beendigung aus wichtigem Grund 7.1.2 Close-out Netting In Übereinstimmung mit dem deutschen Insolvenzrecht beendigt Eurex Clearing im Falle eines Ausfalls eines Clearing-Mitglieds alle Transaktionen mit diesem Clearing-Mitglied, rechnet alle ausstehenden Forderungen zwischen sich und dem Clearing-Mitglied auf (Netting) und stellt eine einzige Geldforderung fest, die eine der Parteien gegenüber der anderen hat (sogenannter “Difference Claim”Differenzanspruch). Die Berechnung des Differenzanspruchs basiert auf den von Eurex Clearing während des DMP erzielten Liquidationspreisen. Kosten, die mit dem DMP zusammenhängen wie zum Beispiel Hedging-Kosten, werden in die Berechnung mit einbezogen. Für jede Clearing-Vereinbarung zwischen Eurex Clearing und dem Mitglied wird ein entsprechender Differenzanspruch berechnet. Maximal wird ein Differenzanspruch für das Eigengeschäft des Clearing-Mitglieds im GrundClearingmodell, ein Differenzanspruch für jeden Omnibus-Kunden-Pool im Grund-Clearingmodell, ein Differenzanspruch für jeden Omnibus-Kunden-Pool im Net Omnibus Clearingmodell und ein Differenzanspruch für jeden individuell segregierten Kunden (NCM/RK) im Individual Clearingmodell berechnet. 7.2 Default Management Committees Der DMP wird auf Liquidationsgruppen-Ebene durchgeführt (Liquidationsgruppen werden in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. beschrieben). Eurex Clearing richtet Default anagement Committees, so genannte DMCs, für jede Liquidationsgruppe ein. 7.2.1 Definition und Aufgabe der DMCs Definition Jedes DMC ist ein Beratungsgremium der Eurex Clearing, das zwar fortlaufend besetzt ist, aber nur temporär einberufen wird. Ein DMC wird bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds, einer Default-Simulation oder anderen Angelegenheiten, welche die Konsequenzen und Risiken des Ausfalls eines ClearingMitgliedes betreffen, einberufen. DMC-Mitglieds-Institute sind teilnahmeberechtigte Clearing-Mitglieder, die in den entsprechenden Liquidationsgruppen tätig sind. Nach Auswahl durch Eurex Clearing ernennt das DMC-Mitglieds-Institut einen seiner Mitarbeiter zum DMC-Mitglied sowie einen Stellvertreter, um an den DMC-Meetings teilzunehmen. Clearing-Mitglieder sind nicht dazu verpflichtet, einen Vertreter für mehr als ein Default Management-Committee pro DMC-Periode zu ernennen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 124 von 139 Ein DMC-Mitglied wird durch das entsprechende DMC-Mitgliedsinstitut ernannt und ist dazu verpflichtet, die DMC-Bestimmungen während der gesamten DMC-Periode zu befolgen. Diese DMC-Bestimmungen beschreiben alle Rechte und Pflichten der DMC-Mitglieder und der DMC-Mitgliedsinstitute gegenüber Eurex Clearing, z. B. die Vertraulichkeitsvereinbarung. DMC-Mitglieder sind dazu verpflichtet, im Notfall innerhalb von zwei Stunden nach Aufforderung durch Eurex Clearing physisch zur Verfügung zu stehen. Im Notfall wird erwartet, dass DMC-Mitglieder auch an Meetings außerhalb der üblichen Geschäftszeiten teilnehmen, sollte dies erforderlich sein. Zweck DMCs werden eingesetzt, um Eurex Clearing beratend und unterstützend zur Verfügung zu stehen und Empfehlungen auszusprechen. Diese Beratung umfasst folgende Bereiche: Empfehlungen bezüglich Hedging-Strategien und Hedging-Kontrahenten Unterstützung bei der durch Eurex-Clearing vorgegebenen Hedging-Ausführung Unterstützung jeglicher Auktionsprozesse bezüglich der Auktionsparameter (d. h. Format und Timing) 7.2.2 Zusammensetzung der DMCs Teilnahmeberechtigte DMC-Mitglieds-Institute Grundsätzlich sind alle Clearing-Mitglieder mit Ausnahme von Basis Clearing-Mitgliedern berechtigt, nach Aufforderung durch Eurex Clearing an einem DMC teilzunehmen. Der Rotationsprozess (DMC Rota) sieht eine freiwillige Komponente vor, bei der alle CM Eurex Clearing anzeigen können, dass sie sich freiwillig an einem DMC beteiligen möchten. Nur wenn diese freiwillige Komponente nicht zu einer ausreichenden Anzahl von DMC-Mitglieds-Instituten in einem bestimmten DMC führt, wird eine nicht-freiwillige Auswahlkomponente ausgelöst. Unter allen teilnahmeberechtigten Clearing-Mitgliedern wählt Eurex Clearing (dann) mindestens zwei aus, die für einen vorgegebenen Zeitraum als DMC-Mitglieds-Institut fungieren (die so genannte DMC-Periode). Dabei richtet sich die Auswahl nach dem Netto ClearingVolumen in der entsprechenden Liquidationsgruppe. DCM-Mitglieder sind für zwei aufeinander folgende DCM-Perioden bestimmt. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Zusammensetzung des DMC mit erfahren DMC-Mitgliedern, werden nicht alle Mitglieder zur selben Zeit ausgetauscht. Eurex Clearing wechselt jedoch mindestens ein DMC-Mitglied jährlich. Kein Clearing-Mitglied ist dazu verpflichtet, zeitgleich in mehr als einem DMC tätig zu sein. DMC-Mitglieder DMC-Mitglieder sind weniger Risikoexperten, sondern vielmehr Händler, die beraten und die vereinbarten Absicherungsstrategien durchführen, so wie von Eurex Clearing vorgeschrieben. Eurex Clearing entscheidet über die Zulassung der vorgeschlagenen Personen, wobei jedoch Kandidaten nur aufgrund hinreichender Gründe abgelehnt werden können. Eurex Clearing führt mindestens eine, jedoch nicht mehr als drei Ausfallsimulationen pro Jahr durch. So kann Eurex Clearing die Kompetenz und die Sachkunde der DMC-Mitglieder in der entsprechenden Liquidationsgruppe überprüfen. In allen DMC-Einsätzen und Simulationen muss entweder das DMCMitglied oder sein Stellvertreter physisch anwesend sein. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 125 von 139 7.3 Hedging Das Risiko des Portfolios eines ausgefallenen CM abzusichern, ist aus zwei Hauptgründen wichtig: Risiko-Minimierung im Sinne einer Verringerung der Initial Margin Portfolio-Stabilisierung während der Liquidationsperiode bis zur Auktion 28 Das Ziel von Eurex Clearing ist es, den Einfluss von Marktbewegungen in einer gegebenen Situation auf ein angemessen niedriges Niveau zu reduzieren. Die Initial Margin ist hierbei ein genereller Richtwert für das Risiko des Portfolios und dient als Richtschnur bei der Bestimmung der Absicherungsstrategie. Zusätzlich kann Hedging weitere Risiken senken und umfasst Geschäfte, die Konzentrationsrisiken verringern und das Portfolio während der Liquidationsperiode stabilisieren. Die Hedge-Effizient wird bestimmt durch den Vergleich der Risikoreduzierung (ausgedrückt durch die Margin-Anforderung) im Verhältnis zu den Kosten für eine solche Transaktion. Absicherungstransaktionen werden mit Blick auf die Gestaltung der Auktion durchgeführt, so dass die Transaktionen zusammen mit dem Original-Portfolio verkauft und abgewickelt werden. Bezüglich jeder Liquidationsgruppe wird vom jeweiligen DMC erwartet, eine Hedging-Strategie zu bestimmen, während zur gleichen Zeit Eurex Clearing unterstützt durch geeignete Anwendungsprogramme einen eigenen Absicherungsvorschlag entwickelt. 7.4 Unabhängiger Verkauf Unabhängige Geschäfte (Verkäufe) für Liquidationsgruppen (LG), in denen das ausgefallene ClearingMitglied aktiv war, können von Eurex Clearing vorgenommen werden. Eurex Clearing hat das Recht, die Positionen ausgefallener Mitglieder über das Orderbuch oder bilateral im Markt glattzustellen (über OTCTransaktionen, deren Clearing durch Eurex Clearing erfolgt), ohne sich dabei einer verbindlichen Auktion zu bedienen. Sind bezüglich der Initial Margin-Anforderung weniger als fünf Clearing-Mitglieder in der entsprechenden Liquidationsgruppe („spezielle“ Liquidationsgruppe) aktiv, führt Eurex Clearing im Regelfall einen unabhängigen Verkauf durch. Des Weiteren sollte ein unabhängiger Verkauf durchgeführt werden, wenn das ausgefallene ClearingMitglied nicht zu den 50% der aktivsten Clearing-Mitglieder dieser spezifischen Liquidationsgruppe zählt. Wenn das ausgefallene Clearing-Mitglied Teil der Top-50% der aktivsten Clearing-Mitglieder ist (gemessen an der Initial Margin), so wird von Eurex Clearing kein unabhängiger Verkauf durchgeführt, sondern der Verkauf wird über eine verbindliche Auktion abgewickelt. 28 Initial Margin im Sinne der vorausschauenden Margin-Komponente (“Additional Margin” laut der Risiko-basierten MarginingMethodologie der Eurex Clearing) Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 126 von 139 Abbildung 7-2: Verhältnis Portfolio-Größe des ausfallenden CM und DMP-Aktionsplan Nach einer Portfolio-Analyse entscheidet Eurex Clearing, ob der jeweilige DMC einberufen werden soll. Sollte dies der Fall sein und Eurex Clearing führt einen unabhängigen Verkauf durch, kann der DMC den Ausführungsprozess des unabhängigen Verkaufs unterstützen. Die Ausführung der Transaktionen zu Absicherungszwecken oder bei der Liquidierung eines Portfolios über einen unabhängigen Verkauf kann an der Börse oder über OTC-Geschäfte, die von Eurex Clearing abgewickelt werden, durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber, wo die Ausführung stattfindet, hängt von dem jeweiligen Portfolio ab. Falls die Liquidationsgruppe nicht innerhalb dieser Preisvorgabe verkauft werden kann, wird von Eurex Clearing kein unabhängiger Verkauf sondern eine verbindliche Auktion durchgeführt. 7.5 Auktion Die Hauptkomponente des Default Management-Prozesses ist die Liquidationsgruppen-spezifische Auktion, die es Eurex Clearing ermöglicht, Risiko in großen Umfang an nicht ausgefallene ClearingMitglieder zu übertragen. Jede Auktion wird bezüglich einer spezifischen Liquidationsgruppe, Teilen einer Liquidationsgruppe oder einer Kombination von Liquidationsgruppen wie es von Eurex Clearing nach Empfehlung des jeweiligen DMCs bestimmt wurde, ausgeführt. Mit Erlaubnis eines Clearing-Mitglieds können auch Nicht-ClearingMitglieder, Registrierte Kunden und andere Kunden an der Auktion teilnehmen und jedes von einem NCM, RC oder anderen Kunden abgebebene Gebot wird berücksichtigt bei der Bestimmung, ob ein Clearing-Mitglied seinen Gebotsverpflichtungen nachgekommen ist. Die Auktionsregeln sehen eine freiwillige Beteiligung von Basis-Clearing-Mitgliedern vor. Die verpflichtende Teilnahme liegt in der Verantwortung des Clearing-Agenten und kann nicht vom BCM übernommen werden. Grundsätzlich werden Auktionen nach dem in der folgenden Grafik dargestellten Zeitplan durchgeführt: Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 127 von 139 Zeitplan einer Auktion Abbildung 7-3: Überblick Auktionsprozess Schritt 1 Einladung zur Auktion: Der durch das Clearinghaus gewährte Zeitraum zur Bepreisung (Preisfindung) der jeweiligen Liquidationsgruppe hängt von der Größe und Komplexität der Liquidationsgruppe sowie der Empfehlung des DMCs ab (zwischen vier Stunden und einem Tag). Schritt 2 - Preisfeststellung: Auktionsteilnehmer werden gebeten, ihre Gebote innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters abzugeben, über das sie beim Empfang der Positionen für die Bepreisung informiert werden (30 Minuten). Schritt 3 - Informieren der Gewinner: Sobald der Auktionsgewinner feststeht, wird er von Eurex Clearing umgehend informiert. Mit Erhalt dieser Information wird der entsprechende Auktionsteilnehmer rechtmäßiger Eigentümer der Positionen. Geben zwei oder mehr Teilnehmer das gleiche Gebot ab, gewinnt das zuerst durch Eurex Clearing empfangene Gebot (Zeitpriorität). Die in der Auktion liquidierten Positionen werden an den Gewinner übertragen und die entsprechende Geldzahlung wird abgewickelt. Für die Liquidationsgruppen Fixed Income (inclusive IRS, börsengehandelten Zins-Derivaten und Inflation Swaps29) und für die Liquidationsgruppe Equity sind Unterschiedliche Auktionsprozesse festgelegt. 29 Interest Rate Swap Constant Maturity Futures (IRS CMF) stellen eine eigene Liquidationsgruppe dar, weil diese Futures in einer anderen Form liquidiert werden als hier für die anderen Liquidationsgruppe dargestellt.) IRS CMF sind lizensierte Produkte der GMEX als Handelserfassungsplattform, die von Eurex Clearing abgewickelt werden. Die Darstellung des Liquidierungsprozesses dieser Produkte ist nicht Gegenstand dieses Dokuments. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 128 von 139 Eurex Clearing kann in Rücksprache mit dem jeweiligen DMC in außergewöhnlichen Umständen das Auktionsformat anpassen. Das Standard-Auktionsformat ist “Multi Unit”. Dieses Format wird die Liquidationsgruppe Equity und verschiedene andere Liquidationsgruppen angewendet. Auktionen für die Liquidationsgruppe OTC IRS/Fixed Income finden im Format “Single Unit” statt. 7.5.1 Auktionsprozess für die Liquidationsgruppe OTC IRS/Fixed Income 7.5.1.1 „Single Unit“ Auktionen Auktionen werden grundsätzlich als geschlossene „Single Unit“ Auktionen durchgeführt. Für die OTC IRS/ Fixed Income Liquidationsgruppe werden innerhalb der Liquidationsgruppe durch die Hedging-Strategie je Währung separate Auktionseinheiten, die separat abgesichert werden können, vorbestimmt. Ziel ist die Durchführung separater Auktionen für jede Währung, die in einem OTC IRS Portfolio enthalten ist. Die Währungen EUR und CHF können aufgrund des Cross Marginings Fixed Income Futures enthalten. Bei der Auktionseinheit kann entsprechend unterschieden werden, d.h. für ein EUR-Portfolio aus Zinsswaps und Bund-Futures kann eine „Single Unit“ Auktion gebildet werden oder das Portfolio wird geteilt in eine Auktionseinheit mit EUR Zinsswaps und eine zweite Einheit mit börsengehandelten Fixed Income-Derivaten. Ebenso kann die Liquidationsgruppe IRS in verschiedene Auktionseinheiten mit unterschiedlichen Laufzeitenbereichen aufgeteilt werden. Zusätzlich werden separate „Single Unit“-Auktionen für jede Währung von bei Eurex Clearing abgewickelten Inflation Swaps durchgeführt. Abhängig von der Absicherungsstrategie ist es auch möglich, dass eine Auktion für Inflation Swaps auch OTC Zinsswaps enthält. 7.5.1.2 Teilnahme an Auktionen Zu beachten ist, dass an jeder Auktion nur solche Clearing-Mitglieder zur Teilnahme verpflichtet sind, die für alle im Auktionsportfolio enthaltenen Produkte eine Clearing-Lizenz besitzen. Mit Bezug auf OTC IRS können CM bei der Clearing-Lizenz wählen, in welcher Währungen sie Produkte handeln möchten und ob sie Inflation Swaps abwickeln möchten. Das bedeutet, Clearing-Mitglieder müssen an Auktionen nur in diesen Produkten teilnehmen. Angenommen, beispielsweise wurden die folgenden zwei Auktionseinheiten definiert: 1) Auktion für IRS in EUR und Bund-Futures 2) Auktion für IRS in JPY. Wenn ein Clearing-Mitglied IRS in EUR handelt, aber keine IRS in JPY, aber gleichzeitig auch BundFutures, wäre dieses CM verpflichtet an der ersten Auktion teilzunehmen, nicht jedoch an der Zweiten. Handelt das CM nur Bund-Futures, so würde es an keiner der beiden Auktionen teilnehmen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 129 von 139 Im Gegensatz zu einer Auktionseinheit in der Liquidationsgruppe Equity, sind Anteile (zum Beispiel des Nominalbetrages) für eine Auktionseinheit in der Liquidationsgruppe IRS nicht vorgesehen. Die Auktionseinheit ist nur durch ihre “Lage” (Proximity), Absicherungsmöglichkeit und die Möglichkeit, sie zu bepreisen, gesteuert. Eurex Clearing lädt alle CMs zu einer IRS Auktion ein, die die entsprechende Clearing-Lizenz halten, um das entsprechende Portfolio erwerben zu können und sowohl aus Risiko- als auch operationeller Sicht, dazu in der Lage sind, das Portfolio zu verbuchen, zu bepreisen und zu managenen. Nach Einladung durch Eurex Clearing ist die Beteiligung verpflichtend. Ein Clearing-Mitglied muss nicht an einer IRS Auktion teilnehmen, wenn dieses CM weniger als zehn IRS Transaktionen in der jeweiligen Währung innerhalb der letzten 3 Monate abgewickelt hat. in den letzten 3 Monaten die durchschnittliche Initial Margin-Anforderung des CM weniger als 0,5 Prozent der Initial Margin-Anforderung aller CMs betrug und der durchschnittliche Nominalbetrag der Transaktionen des CM geringer als 0,5 Prozent des Nominalbetrags aller CM in der jeweiligen Währung war. Eurex Clearing informiert jeden Auktionsteilnehmer über das Auktionsportfolio (in der jeweiligen Währung). Jedes teilnehmende Clearing-Mitglied übermittelt an Eurex Clearing ein Gebot für das gesamte Portfolio (in der jeweiligen Währung) und Eurex Clearing akzeptiert das höchste Gebot. Zu beachten ist, dass es nicht möglich ist, Gebote nur für Teile des Portfolios zu stellen. 7.5.1.3 Juniorisierung von Beiträgen zum Clearing-Fonds und Strafen Um Clearing-Mitglieder für eine besonders leistungsorientierte Teilnahme in einer Auktion zu belohnen, werden die Clearing-Fonds-Beiträge solcher CM, die Gebote mit der besten Qualität übermittelt haben, seniorisiert (bei der Verwertung später genutzt). Gebote von schlechterer Qualität („medium“) können teilweise juniorisiert werden. Beiträge von Clearing-Mitgliedern mit unzureichenden oder keinen Geboten werden vollständig juniorisiert, d.h. als erstes genutzt. Ein Clearing-Mitglied, das als Pflichtteilnehmer eingestuft ist und seiner Verpflichtung nicht nachkommt, d.h. kein Gebot in einer Auktion für IRS Transaktionen abgibt, unterliegt einer Geldstrafe. Diese Geldstrafe ist vom Clearing-Fonds-Beitrag des CMs in Relation zu dem Beitrag aller Clearing-Mitglieder zum Clearing-Fonds in der jeweiligen Währung abhängig. Sie ist auf fünf Millionen Euro begrenzt. Wenn Clearing-Fonds-Beiträge von nicht ausgefallenen CM genutzt werden müssen, um die Verluste aus dem DMP zu decken, werden Beiträge von CMs, die es versäumt haben ein Gebot in der IRS Auktion abzugeben, von den anzuwendenden Geldstrafen für Nichtbeteiligung in einer solchen Auktion abgezogen. Um Mißverständnissen vorzubeugen kommt es keine Geldstrafe zur Anwendung, wenn unzureichende Gebote in einer IRS Auktion abgegeben wurden. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 130 von 139 7.5.2 Auktionsprozess für die Equity Liquidationsgruppe (und andere LGs) Auktionen werden generell als “Multi Unit” Auktionen durchgeführt. Bei allen “Multi Unit” Auktionen unterteilt Eurex Clearing das gesamte Auktionsportfolio in mehrere identischer Auktionseinheiten (Auction Units), wobei die exakte Anzahl der Auktionseinheiten von Fall zu Fall in Abhängigkeit von den Marktbedingungen festgelegt wird. 7.5.2.1 Prozessablauf Eurex Clearing lädt alle Clearing-Mitglieder, die die entsprechende Clearing-Lizenz zur Akquisition des jeweiligen Portfolios besitzen und in den vergangenen drei Monaten in der entsprechenden Liquidationsgruppe aktiv waren sowie sämtliche Anforderungen bezüglich Abwicklungs- und Konteninfrastruktur erfüllen, zu einer Equity-Auktion ein. Nach der Einladung ist die Teilnahme an der Auktion verpflichtend. Jeder Auktionsteilnehmer wird über die Mindestanzahl Auktionseinheiten informiert, für die er bieten muss. Die Mindestmenge richtet sich nach der relativen Größe eines Clearing-Mitglieds, gemessen an der Initial Margin-Anforderung und somit dem Beitrag zum spezifischen Clearing-Fonds-Segment eines Clearing-Mitglieds in der jeweiligen Liquidationsgruppe. Eurex Clearing akzeptiert jeden ökonomisch verfünftigen Preis. Um die ökonomische Sinnhaftigkeit von Geboten beurteilen zu können, müssen Auktionsteilnehmer Preise für zwei Portfolios stellen. Eines der Portfolios ist das aktuelle Portfolio des ausgefallenen Clearing-Mitglieds, das liquidiert werden soll, das andere Portfolio ist invers zu dem Liquidationsportfolio. Eurex Clearing legt nicht offen, welches der beide Portfolios liquidiert werden soll. Mit Einladung zur Equity Auktion werden alle teilnehmende Clearing.Mitglieder über die maximale Differenz (Spread, angegeben in der Auktionswährung) zwischen den Preisen, die für die zwei Portfolios von jedem Auktionsteilnehmer übermittelt werden, informiert. Die maximale Differenz wird auf Basis eines DMC-Ratschlags festgelegt. Sofern erforderlich wird Eurex Clearing alle jeweiligen Clearing-Mitglieder konsultieren, um einen vernünftigen Spread für eine Auktion festzulegen. 7.5.2.2 Nichterfüllung der Verpflichtung zur Abgabe eines Gebots in einer Equity-Auktion Erfüllt ein Clearing-Mitglied seine Verpflichtung zur Abgabe eines Gebotes nicht, unterliegt das nichtbietende Mitglied einer Vertragsstrafe, definiert als Kombination aus: Einer Geldstrafe von 500.000 EUR je 1%-Anteil des gesamten Auktionsportfolios, für welches das Clearing-Mitglied die bestehende Gebotsverpflichtung nicht erfüllt hat, mit einer Höchstgrenze von EUR 5 Millionen pro Clearing-Mitglied und Auktion. Zu beachten ist, dass dieser Teil der Vertragsstrafe nur angewendet wird, wenn alle Auktionseinheiten erfolgreich auktioniert werden konnten. Einer „Juniorisierung“ der CFS-Einlagen des Clearing-Mitgliedes, für den Fall, dass die entstehenden Verluste höher sind, als die CFS-Rücklagen des säumigen Clearing-Mitgliedes, d. h. die ClearingFonds-Rücklagen des nicht bietenden Mitgliedes werden vor den Rücklagen der anderen ClearingMitglieder verwendet. Einem Anspruch von Eurex Clearing gegenüber dem Clearing-Mitglied, alle Verluste auszugleichen, die für Eurex Clearing aus offenen Positionen entstehen (bis zu einer Obergrenze von 1 Milliarde Euro pro Auktion und Clearing-Mitglied). Dieser Teil der Vertragsstrafe kann durch das entsprechende Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 131 von 139 Clearing-Mitglied vermieden werden, indem es freiwillig die entsprechenden Transaktionen mit Eurex Clearing eingeht, und zwar entweder sofort nach der Auktion zum Abrechnungspreis der Auktion oder zu einem späteren Zeitpunkt zum von Eurex Clearing festgelegten Marktpreis für die entsprechenden Transaktionen. Um Unsicherheiten auszuschließen beachten Sie bitte, dass im Falle einer Anwendung dieser dritten Komponente der Vertragsstrafe, die erste Komponente (d.h. die Geldstrafe von EUR 500.000 pro 1%-Anteil des Portfolios) nicht angewendet wird. 7.5.2.3 Auktionsergebnisse Folgende Konstellationen sind nach der Durchführung einer Auktion möglich: Abbildung 7-4. : Auktionsergebnisse Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 132 von 139 Gemäß der vorherigen Abbildung können sich die folgenden Szenarien ergeben: Abbildung 7-5: Auswirkung der Auktionsergebnisse auf die Lines of Defense Bei Verlusten: A) Die Verluste übersteigen nicht die Beiträge des ausgefallenen Clearing-Mitglieds (Szenario 1,3 und 5 in Abbildung 7-5). Ergebnis: Die Liquidationsgruppe wird innerhalb der Beiträge des ausgefallenen Mitgliedes veräußert. Mögliche Überschüsse der Liquidationsgruppe können gegebenenfalls zur noch ausstehenden Liquidation anderer Liquidationsgruppen verwendet werden. B) Die Verluste übersteigen die Beiträge des ausgefallenen Mitglieds (Szenario 2,4 und 6 in Abbildung 7-5) und führen entweder zu Szenario B1 oder B2 Szenario B1: Verlust LG ≤ CFS Ergebnis: Die Liquidationsgruppe wird im Rahmen ihres CFS verkauft und mögliche Überschüsse können für andere Liquidationsgruppen verwendet werden. oder Szenario B2: Verlust LG > CFS Ergebnis: Wenn die abgegebenen Gebote zu Verlusten führen, die höher sind als das CFS für die Liquidationsgruppe, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Gegebenenfalls fordert Eurex Clearing alle Clearing-Mitglieder dazu auf, ihre Clearing Fonds-Beiträge aufzustocken. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 133 von 139 7.6 Bereinigung der Asset-Klasse Wenn eine Auktion nicht erfolgreich oder nur teilweise erfolgreich endet, bietet Eurex Clearing allen Clearing-Mitgliedern eine letzte Möglichkeit, Gebote für das jeweilige Portfolio abzugeben („last look“ opportunity). 7.7 Lines of Defense Eurex Clearing verfügt über ein vielschichtiges Fundament von Sicherheitsmechanismen, um das Clearinghaus und seine Mitglieder vor den Risiken ausfallender Clearing-Mitglieder zu schützen. Während die ersten beiden Ebenen finanzielle Ressourcen des ausgefallenen Clearing-Mitglieds umfassen (Margin Collateral und Beiträge zum Clearing-Fonds), sind die nachfolgenden Schichten bestimmte Reserven von Eurex Clearing (so genannte zugeordnete Beträge, dedicated amounts) und Clearing-Fonds-Beiträge von nicht ausgefallenen Clearing-Mitgliedern (einschließlich Nachschusspflicht dieser Beiträge). Ziel des Clearing-Fonds ist es, den CCP vor extremen Verlusten (tail losses) zu schützen und dabei gleichzeitig das verbleibende Kontrahentenrisiko für abgewickelte Kontrakte der entsprechend involvierten Mitglieder zu senken. Innerhalb des Clearing-Fonds sind unterschiedliche Clearing Fonds-Segmente (CFS) definiert. Jede Liquidationsgruppe beziehungsweise jedes Produkt wird eindeutig einem bestimmten CFS zugeordnet und jedes Clearing-Mitglied ist dem Risiko in mindestens einem CFS ausgesetzt. Der gesamte ClearingFonds des CCP ist die Summe all dieser Clearing-Fonds-Segmente. Bei der Liquidation einer bestimmten Liquidationsgruppe kann nur das der Liquidationsgruppe zugeordnete CFS verwendet werden, es sei denn, es besteht ein Überschuss aus anderen, schon abgeschlossenen Liquidationsgruppen. Eurex Clearing garantiert, dass zuerst nur diejenigen Sicherheiten zur Kompensation von Verlusten verwendet werden, die derselben Liquidationsgruppe zugeordnet sind. Die Überleitungen (SpilloverEffekte) aus der Liquidation einer Liquidationsgruppe auf andere Liquidationsgruppen werden so auf das geringstmögliche Ausmaß beschränkt. Gleichzeitig bleibt die Kapitaleffizienz nach dem Modell eines einzelnen Clearing-Fonds bestehen. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 134 von 139 Die folgenden Abbildung zeigt den aktuell anzuwendenden Default-Waterfall: Abbildung 7-6: Überblick Lines of Defense Annahme: In einer bestimmten Ausfallsituation gibt es lediglich zwei Liquidationsgruppen, z. B. Fixed Income und Equity, die betroffen sind, und zu Beginn der Fixed Income-Auktion ist die Auktion der Liquidationsgruppe Equity bereits abgeschlossen, ohne dass das finanzielle Polster, das der Liquidationsgruppe Equity zugeordnet wurde, komplett aufgebraucht wird. Eurex Clearing handelt dann nach der oben dargestellten Reihenfolge. Davon ausgehend, dass die Verluste in der Liquidationsgruppe Fixed Income höher sind als die Beiträge des ausgefallenen Clearing-Mitglieds, nutzt Eurex Clearing die Margin- und Clearing Fonds-Beiträge des ausgefallenen CMs in der Liquidationsgruppe Equity, dann den zugeordneten Betrag von Eurex Clearing und erst dann die Clearing Fonds-Beiträge der anderen Clearing-Mitglieder. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 135 von 139 Für den Fall, dass bisher geleistete Beiträge zum Clearing-Fonds beim Ausfall eines Clearing-Mitgliedes verwendet wurden, sind Clearing-Mitglieder generell dazu verpflichtet, ihre Beiträge im Clearing-Fonds aufzustocken, d. h. zusätzliche Beiträge zum Clearing-Fonds zu erbringen. In den Clearing-Bedingungen sind diese Anpassungen auf das Zweifache der anfänglichen Beiträge zum Clearing Fonds begrenzt. Dies gilt für einen begrenzten Zeitraum von 20 fortlaufenden Geschäftstagen, beginnend am Tag des Ausfalls eines Clearing-Mitgliedes. Im Anschluss daran sind die Clearing-Mitglieder verpflichtet, ihre Clearing Fonds-Beiträge wieder entsprechend den neuen Anforderungen aufzufüllen. Eurex Clearing wird ebenfalls weitere eigene Beträge dem Clearing-Fonds zuordnen (weitere zugeordnete Beträge). Die weiteren zugeordneten Beträge werden auf pro rata Basis in Bezug auf den Wert der aktuellen Nachschüsse der nicht ausgefallenen Clearing-Mitglieder bestimmt. Die weiteren zugeordneten Beträge werden gemeinsam mit den Nachschüssen der nicht ausgefallenen ClearingMitglieder genutzt. Sie werden in der gleichen Liquidationsgruppen-Anwendungslogik verwertet wie die Nachschüsse der Clearing-Mitglieder. Zusätzlich hat die Deutsche Börse AG zugunsten der Eurex Clearing eine Patronatserklärung ausgestellt, in der sie sich verpflichtet, der Eurex Clearing diejenigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigt, um ihre Verpflichtungen (einschließlich der Verpflichtung zur Bereitstellung des Zusätzlich Zugeordneten Betrags) zu erfüllen. Der Maximalbetrag, der gemäß der Patronatserklärung zur Verfügung zu stellen ist, beträgt EUR 600 Millionen. 7.8 Schließung einer Liquidationsgruppe am Ende eines Default-Waterfalls Um sicherzustellen, dass ein nicht erfolgreicher Auktionsprozess für eine Liquidationsgruppe nicht das Clearinghaus in Mitleidenschaft zieht oder es zu Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen kommt,, hat Eurex Clearing die Möglichkeit, eine Liqidationsgruppe am Ende der Lines of Defense zu schließen, wobei alle anderen Liquidationsgruppen davon unberührt bleiben. Um die Schließung einer Liquidationsgruppe zu erleichtern, verteilt Eurex Clearing alle verfügbaren finanziellen Ressourcen über alle Liquidationsgruppen. Beginnend mit dem ersten zusätzlichen Beitrag (Nachschuss) zum Clearing-Fonds. Wenn der Teil des ersten für eine Liquidationsgruppe bestimmten Nachschusses unzureichend für eine Deckung aller Verluste ist, wird der Teil des zweiten Nachschusses, der für diese Liquidationsgruppe bestimmt ist, angewendet. Zu beachten ist, dass auf Ebene der Nachschüsse zum Clearing-Fonds keine Spillover-Effekte über Liquidationsgruppen hinweg auftreten können. Wenn alle finanziellen Mittel für eine bestimmte Liquidationsgruppe sich als unzureichend erweisen, um die Verluste in dieser jeweiligen Liquidationsgruppe zu decken, wird Eurex Clearing diese schließen und alle Transaktionen innerhalb dieser Liquidationsgruppe über alle nicht ausgefallenen Clearing-Mitglieder hinweg bar abwickeln. Alle anderen Liquidationsgruppen bleiben davon unberührt. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 136 von 139 7.9 Überblick: Pflichten der Clearing-Mitglieder Während dem Ausfall Vor dem Ausfall Verantwortlich für das Management des Ausfallprozesses eines Clearing-Mitgliedes ist Eurex Clearing. Um einen effizienten DMP sicherzustellen, müssen jedoch auch Clearing-Mitglieder Verpflichtungen erfüllen und bestimmte Prozesse einhalten. Die Pflichten sind im Folgenden zusammengefasst: Pflicht Beschreibung DMC-Mitglieder nominieren An einem DMC teilnehmende Clearing-Mitglieder sind dazu verpflichtet, eine Person als DMC-Mitglied sowie eine Person zum Stellvertreter zu ernennen, um das Clearinghaus bezüglich relevanter DMP-Angelegen zu unterstützen, wie in den Clearing-Bedingungen definiert (Kapitel I, Abschnitt 1, Nummer 7.5.1 Ziffer 2). Teilnahme an Ausfall-Übungssimulationen Eurex Clearing verpflichtet Clearing-Mitglieder dazu, auf Anfrage an regelmäßigen Ausfall-Übungssimulationen teilzunehmen, d. h. Preise für Absicherungstransaktionen (Hedging) bereitzustellen oder an simulierten Auktionen für die jeweiligen Liquidationsgruppen, in denen die Teilnehmer aktiv sind, teilzunehmen. Die Ausfall-simulationen sind dazu vorgesehen, den DMP zu prüfen und zu bewerten (Kapitel I, Abschnitt 1, Nummer 7.5.5 der Clearing-Bedingungen). Marktzugang ermöglichen, um beste Preise zu erzielen Eurex Clearing erwartet die Unterstützung durch nicht vom Ausfall betroffene Clearing-Mitglieder im Prozess der Risikoreduzierung durch die Bereitstellung wettbewerbsfähiger Preise für Hedge-Transaktionen oder unabhängige Verkäufe. Bieten in Auktionen Nicht ausgefallene Clearing-Mitglieder sind dazu verpflichtet, am wettbewerbsmäßigen Auktionsprozess in den (abgesicherten) Liquidationsgruppen, in denen sie aktiv sind, teilzunehmen und Gebote für Mindestgebotsmengen abzugeben (Kapitel I, Abschnitt 1, Nummer 7.5.3 Ziffer 4 der Clearing-Bedingungen). Basis-Clearing-Mitglieder können auf freiwilliger Basis an einem Auktionsprozess teilnehmen. Außerdem sind Clearing-Mitglieder dazu verpflichtet, zwei geeignete Kontaktpersonen zu benennen, die als DMP-Koordinator und DMP-Stellvertreter fungieren und von Eurex Clearing bezüglich jeglicher DMPrelevanter Information, wie z. B. Ausfallsimulationen, tatsächliche Ausfälle u.a. DMP relevanter Angelegenheiten, wie DMC-Nominierung, Abwicklung unabhängiger Verkäufe und Einladungen zu Auktionen kontaktiert werden können. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 137 von 139 7.10 Musterfragen 7-001 Welche Aussagen treffen auf Default Management Committees (DMC) zu? A: DMC-Mitglieder müssen der Aufforderung von Eurex Clearing zur Anwesenheit innerhalb von zwei Stunden nachkommen. B: Von DMC-Mitgliedern wird erwartet, dass sie im Bedarfsfall an DMC-Meetings auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten teilnehmen. C: DMC-Mitglieds-Institute ernennen einen Mitarbeiter als DMC-Mitglied sowie einen zum Stellvertreter, um an DMC-Meetings teilzunehmen. D: DMC-Mitglieder müssen Risikoexperten sein. Richtige Antwort: AIBIC 7-002 Wer wird typischerweise zum DMC-Mitglied ernannt? A: Risikoexperte B: Händler C: Collateral-Manager D: Back Office-Mitarbeiter Richtige Antwort: B 7-003 Was ist der letzte mögliche Prozessschritt innerhalb des Default Management-Prozess? A: Unabhängiger Verkauf B: Absicherung C: Auktion D: Bereinigung der Asset-Klasse Richtige Antwort: C 7-004 Innerhalb des Default Management-Prozesses ist die Teilnahme an Multi Unit Auktionen für ClearingMitglieder in einer Liquidationsgruppe, in der sie während der vergangenen drei Monate aktiv waren, nicht verpflichtend. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 138 von 139 7-005 Default Management-Prozess: Was wird üblicherweise direkt im Anschluss an die vorbereitenden Maßnahmen, wie die Abwicklung von kurz vor dem Verfall stehenden Positionen durchgeführt? A: Unabhängiger Verkauf B: Absicherung (Hedge-Portfolio) C: Auktion D: Bereinigung von Asset-Klassen Richtige Antwort: B 7-006 Welche Aussage trifft auf Auktionen zu? A: Mitglieder, die bei der Auktion nicht bieten, müssen in jedem Fall mit einer Geldstrafe rechnen. B: Kommt es nach einer Auktion zu Verlusten, die höher sind als die Clearing-Fonds-Beiträge des ausgefallenen Clearing-Mitgliedes, werden die juniorisierten Clearing-Fonds-Beiträge von nicht bietenden Auktionsteilnehmern zu erst herangezogen, um die verbliebenen Auktionsverluste zu decken. C: Die Geldstrafe beträgt maximal 3 Mio. EUR. D: Erfüllt ein Clearing-Mitglied seine Verpflichtung zur Abgabe eines Gebots nicht, droht ihm keine Geldstrafe. Richtige Antwort: B 7-007 Welche Aussagen treffen auf das Hedging innerhalb des DMP zu? A: DMC-Mitglieder sind zur Erstellung eines Absicherungsvorschlages verpflichtet. B: Die Aufsichtsbehörde erstellt Absicherungsvorschläge. C: Hedging-Strategien werden gemeinsam mit den DMC-Mitgliedern regelmäßig bei Ausfallsimulationen getestet. D: Eurex Clearing prüft die Absicherungsvorschläge. Richtige Antwort: AICID 7-008 Im Fall einer Multi Unit-Auktion informiert Eurex Clearing jeden Auktionsteilnehmer über die Mindestanzahl an Auktionseinheiten, für die er ein Gebot abgeben muss. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial Clearer Test August 2016 7 Default Management-Prozess Seite 139 von 139 7-009 Bleiben nach Auktionsende Positionen offen, nimmt Eurex Clearing in jedem Fall einen Restausgleich mit der oder den nicht bietenden Partei(en) vor. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch 7-010 Die Mindestgebotsmenge für eine Multi Unit-Auktion richtet sich nach der relativen Größe eines CM, gemessen an dem Beitrag, den das CM im Clearing Fonds-Segment hinterlegt hat. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 7-011 Was wird im Falle eines Ausfalls von einem Clearing-Mitglied im Rahmen der Eurex Clearing „Lines of Defense“ zuerst genutzt? A: Zugeordneter Betrag von Eurex Clearing. B: Beiträge des ausgefallenen Clearing-Mitglieds (Margin Sicherheiten und Beitrag zum Clearing-Fonds). C: Eigenkapital von Eurex Clearing. D: Beiträge der solventen Clearing-Mitglieder zum Clearing-Fonds. Richtige Antwort: B 7-012 Jede Liquidationsgruppe ist eindeutig einem bestimmten Clearing-Fonds-Segment (CFS) zugeteilt. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig