Samuel J - EEN
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STANDORTWAHL USA Tycho H. E. Stahl, Esq., Partner, Arnall Golden Gregory LLP, Atlanta, GA, USA 1 Die Entscheidung, in einen Markt in Übersee, z.B. in Asien oder den USA, einzusteigen, ist für mittelständische Unternehmen aus Deutschland und Österreich mit Risiken verbunden, bietet aber auch erhebliche Möglichkeiten für Wachstum und Erfolg. Unserer Erfahrung nach ist es für eine erfolgreiche Realisierung des Vorhabens wichtig, daß die Unternehmen ihre Entscheidung wohlüberlegt treffen und mit einer mittel- bis langfristigen Perspektive an die Investitionsentscheidung herangehen. Ein Einstieg in den US-Markt besteht in der Regel aus drei Schritten: (A) Bestimmung der Gründe für die Investition; (B) Standortwahl; (C) Realisierung des Vorhabens. A. GRÜNDE FÜR DIE INVESTITION Die Entscheidung in den nordamerikanischen Markt einzusteigen ist oftmals einfacher als es scheint: häufig kommt es vor, daß ein wichtiger Kunde der Europäischen Muttergesellschaft bereits in Nordamerika tätig ist und dies auch von seinen Zulieferern fordert, mit der unterschwelligen Drohung, die Lieferbeziehungen andernfalls zu beenden. Denkbar ist auch, daß die Verkäufe in Nordamerika so sehr angestiegen sind, daß es ohne Niederlassung schwierig wird, die Lieferungen und Leistungen zuverlässig zu erbringen. Was auch die Gründe für einen Einstieg in den USA sind, wichtig ist, daß ein Unternehmen klare Ziele festlegt, die es durch einen Einstieg in den USA erreichen will. Die Ziele der Expansion sollten in eine Rangfolge von “muss ich erreichen”, “wäre schön zu haben” und “brauche ich nicht” eingeteilt werden. Sobald die Entscheidung getroffen wurde (dieser Prozess kann einige Jahre dauern) und die Ziele festgelegt worden sind, steht die Entscheidung über die Standortwahl an. B. STANDORTWAHL Die USA sind bekanntlich ein sehr großflächiges Land mit großen regionalen Unterschieden. Ist es am Besten sich im Nordosten niederzulassen, sagen wir in Boston oder New York? Im Südosten, in Alabama, Tennessee, Georgia, North- oder South Carolina, Kentucky oder Virginia? Florida? Kalifornien? Wie sieht es mit einem zentralen Ort in der Mitte des Landes wie Kansas aus? Der mittlere Westen mit Chicago oder Michigan? Darin liegt die Kunst der richtigen Standortwahl. Obwohl es bei den Unternehmen viele unterschiedliche Kriterien für die Standortwahl gibt, ist eine Kombination der folgenden Kriterien meistens enthalten: (1) Kundenanforderungen; (2) Logistik; (3) Personalführung und -gewinnung; (4) Vergünstigungen der Staaten und Gemeinden; (5) Andere nicht greifbare geographische Faktoren; und (6) das jeweilige rechtliche Umfeld und das Geschäftsklima. 1 tycho.stahl@agg.com; Tel. +1-404-873-8556, Fax +1-404-873-8557 1. Kundenanforderungen Sofern ein bedeutender Kunde den Ausschlag für den Einstieg in den US-Markt gegeben hat, ist es oft ratsam, sich in der Nähe des Kunden niederzulassen. Zum Beispiel haben sich viele Zulieferer des BMW Werkes in Greenville / Spartanburg, also in unmittelbarer Umgebung der Fabrik, angesiedelt. Aus ähnlichen Gründen haben Zulieferer in der Umgebung des Mercedes Werks in Tuscaloosa, Alabama, investiert. Die genauen Gründe für diese Investitionsentscheidungen können zum einen logistischer Natur sein, zum Beispiel die Forderung des Kunden nach einer “Just-in-time” Anlieferung. In anderen Fällen kann es von Vorteil sein, sich in Reichweite von mehreren Kunden niederzulassen, um bei den Marktteilnehmern nicht den Eindruck der Abhängigkeit von einem Kunden zu erzeugen. Dieses hilft dann Lieferbeziehungen zu anderen Kunden aufzubauen. 2. Logistik Die Logistik spielt eine große Rolle bei der Standortwahl. Dabei sind unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen, in Abhängigkeit von den Anforderungen an die Beschaffungslogistik, Distributionslogistik sowie den Bedürfnissen der Vertriebsleitung und der Unternehmensführung für Geschäftsreisen. Diese Faktoren können sein: ● Nähe zum Hauptkunden / “Just-in-time”-Anlieferung ● Nähe zum Absatzmarkt mit einer unbestimmten Vielzahl von potentiellen Kunden ● Zugang zu Lieferanten von Rohstoffen (Eisenerz, Wasser, Holz) oder zu Lieferanten, die nur in regionalen Märkten tätig sind ● Transportkosten sind für Hersteller von schweren und sperrigen Produkten von größerer Bedeutung als für Softwarefirmen, die ihre Produkte über das Internet oder per Kurier verschicken können. ● Sofern sperrige Produkte importiert oder verschifft werden, kann ein Zugang zu einem Seehafen wichtig sein: z.B. Nova Scotia, New York / New Jersey, Newport, Charleston, Savannah, Mobile ● Zugang zu Interstate Highways (Anschluss an die LKW-Verkehrsrouten) ● Zugang zu internationalen Flughäfen: Anschluss rund um die Uhr an das nationale und internationale Streckennetz, z.B. vom Hartsfield Jackson Airport in Atlanta, was bei regionalen Flughäfen nicht gegeben ist. Dadurch: Gute Reisemöglichkeiten für die Unternehmensleitung und die Mitarbeiter des Vertriebs sowie von Kunden ● Anschluss an wichtige Bahnlinien ● Handel mit verderblichen Waren (z.B. Lebensmittel) ● Angebot an geeigneten Grundstücken und Freiflächen sowie Strom- und Wasserversorgung -2- Tycho H. E. Stahl, Esq., Arnall Golden Gregory LLP Es gibt professionelle Berater „für wirtschaftliche Entwicklung und Standortwahl“, die Zugriff auf Software haben, mit der die Kosten einer Standortwahl kalkuliert und die logistische Effizienz von verschiedenen Standorten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren verglichen werden kann. Zusätzlich bieten diese Berater kostenfreie Touren (sogar per Privathelikopter) an, um mit dem Interessenten gemeinsam die logistische Situation der verschiedenen Standorte vor Ort zu beurteilen. 3. Personalführung und -gewinnung Der Einstieg in den US-Markt kann nur erfolgreich sein, wenn ein Zugriff auf die richtigen Mitarbeiter gewährleistet ist, speziell auf lokale amerikanische Arbeitnehmer. Bei der Standortwahl sind somit auch verschiedene Aspekte der Personalführung und -gewinnung zu berücksichtigen: ● Benötigt man für eine Produktionsstätte Arbeitnehmer aus bestimmten Sparten oder mit speziellen technischen Fertigkeiten, die man in industriespezifischen Ballungsräumen findet? (wie zum Beispiel die Ballungsräume der Automobilindustrie und deren Zulieferer im Südosten der USA sowie rund um Detroit)? ● Sind für die Produktion Niedriglohn-Arbeitskräfte vorhanden, die angelernt werden können? ● Wie viele Konkurrenten greifen auf das gleiche Angebot an Arbeitskräften zu? ● Gehalt, sonstige Bezüge sowie Nebenkosten der Beschäftigung ● Angebot an Fortbildungsprogrammen im Rahmen von Regierungsmaßnahmen ● Rolle der Gewerkschaften / Mitbestimmung ● Benötigt man Zugriff auf Universitätsabsolventen? Bietet der Standort Anreize, um hochqualifizierte Mitarbeiter anzuwerben und zu behalten? Neben den oben erwähnten Beratern für wirtschaftliche Entwicklung und Standortwahl gibt es auch Personalberater, die auf die Unterstützung ausländischer Investoren bei der Personalführung und gewinnung spezialisiert sind. Oftmals versetzt erst eine solche Beratung den Investor in die Lage, ein schlagkräftiges Team aus amerikanischen Mitarbeitern zusammenzustellen. 4. Vergünstigungen von Staaten und Gemeinden Aufgrund der Anzahl an Staaten (= „states“) und Gemeinden in den USA wird der Mittelständler oft mehrere Staaten und Gemeinden finden, die seinen Ansprüchen an die richtige Standortwahl gerecht werden. Dies stellt einen großen Vorteil für den Mittelständler mit Investitionsabsicht in den USA dar, da dieser konkurrierende Angebote von verschiedenen Staaten und Gemeinden einfordern kann. Hier ist allerdings Augenmass zu halten, um die Gemeinden nicht abzuschrecken. Die verschiedenen Vergünstigungen können wie folgt zusammengefasst werden: -3Tycho H. E. Stahl, Esq., Arnall Golden Gregory LLP ● finanzielle Beihilfen (unter Umständen mit Rückforderungsklausel falls bestimmte Beschäftigungs- und Investitionsziele nicht ereicht werden) ● Erlass oder Herabsetzung von Steuern: 1. Besitzsteuern, die in der Regel auf Grundstücke, Gebäude und Produktionsanlagen erhoben werden 2. Umsatzsteuer 3. Einkommensteuer 4. Findet eine Herabsetzung oder ein Erlass von Steuern nur Anwendung auf anfängliche Investitionen oder auch auf geplante spätere Erweiterungen? 5. Verfügbarkeit von auswärtigen Handelszonen die rechtlich außerhalb des US-Zollterritoriums liegen ● Darlehensgarantien durch die lokale Entwicklungsbehörde, um Garantien durch die Muttergesellschaft im Heimatland zu vermeiden ● Andere finanzielle Subventionen (z.B. sog. „industrial revenue bonds“) ● Subventionierte oder kostenlose Grundstücke oder Gebäude ● Verfügbarkeit von existierenden Gebäuden (obwohl dieser Punkt in der Praxis nicht so nützlich ist wie er sich anhört) ● Staatliche Programme zur Aus- und Fortbildung der Arbeiter und Angestellten ● Umweltschutzvorschriften für die Produktion und Kontrolle der Umweltverschmutzung ● Andere Leistungen betreffend die Standortwahl: Bau von Straßen und anderer Infrastruktur, usw. ● Kinderbetreuung für die Mitarbeiter Die oben aufgeführte Liste fasst nicht nur verschiedene Arten von Vergünstigungen zusammen, sondern stellt auch eine grobe Vereinfachung der komplexen und verschiedenen Vergünstigungen dar, die in den 50 Staaten und unzähligen Gemeinden erhältlich sind. Es sollte noch erwähnt werden, daß die meisten Vergünstigungen nach einer bestimmten Zeit auslaufen (im Durchschnitt nach 5 Jahren) und, daß auch ein noch so gutes Angebot einer Gemeinde selten die Nachteile eines Standortes aufwiegen kann, der ansonsten unpassend ist. Nachdem man die ersten Vorabangebote von verschiedenen Gemeinden erhalten hat, ist es aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Programmen und Vergünstigungen meistens schwierig, die Bedingungen zu vergleichen. Normalerweise bedient sich der Mittelständler deshalb der Hilfe von Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern (CPA-Firms), Anwälten, der deutschen Auslandshandels-4Tycho H. E. Stahl, Esq., Arnall Golden Gregory LLP kammern (der „AHKs“) oder anderen Spezialisten für die Standortwahl, die in der Lage sind, diese Angebote auszuwerten und unter Berücksichtigung anderer relevanter Faktoren (wie Arbeitskräfte, Logistikkosten, usw.,) zu vergleichen. Des Weiteren spielen Rechtsanwälte (Law-Firms) eine wichtige Rolle, um die erhaltenen Angebote zu analysieren und Nachbesserungen auszuhandeln, da das erste Angebot einer Gemeinde selten das maximal erhältliche Angebot darstellt. 5. Andere geographische Faktoren Einige andere geographische Faktoren sind ebenfalls wichtig für die Standortwahl, wie z.B.: 6. ● unbegrenzter und verlässlicher Zugriff auf Betriebsmittel (Strom, Wasser, Gas, usw.) zu wettbewerbsfähigen Preisen ● Angebot an großen freien Grünflächen für den Bau von Werkshallen oder deren Erweiterung ● Zugang zur Stadt, zur Kultur und zu Erholungsmöglichkeiten, besonders wenn die Unternehmensleitung an dem Standort sitzt ● Sensibilität des Standortes für eine “schmutzige” Produktionsanlage (z.B. Chemie- oder Stahlfabrik) ● Bedeutung der Anwesenheit eines anderen “in-bound” Unternehmens aus derselben Sparte, demselben Ursprungsland oder derselben Kultur Rechtliches Umfeld und Geschäftsklima Andere oftmals nicht greifbare Faktoren im Bezug auf das rechtliche Unfeld sowie das Geschäftsklima in einem Staat oder einer Gemeinde spielen ebenfalls eine wichtige Rolle: ● Wie sind die arbeitsrechtlichen Bedingungen in dem Staat? (z.B. wie einfach ist es Arbeitnehmern ohne finanzielle Belastungen zu kündigen?) ● Obwohl Europäer oft von dem Engagement der staatlichen und lokalen Behörden um auswärtige Investitionen sehr beeindruckt sind, gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten und Gemeinden: Einige Staaten und Gemeinden sind “hungriger” nach fremden Investitionen als andere. ● Der Markeintritt in den USA benötigt oftmals eine lokale Finanzierung. Allerdings sind nicht alle Gemeinden und finanziellen Institutionenen in gleicher Weise mit ausländischen Unternehmen und Führungskräften vertraut. Obwohl die mittelständischen Unternehmen in ihrer Heimat angesehen und bekannt sind, betrachten viele US-Kreditgeber die US-Niederlassungen der auswärtigen Unternehmen nur als einen weiteren unerfahrenen “Startup” und sind einer Kreditvergabe zu günstigen Konditionen eher abgeneigt. Einige Faktoren machen bestimmte Gemeinden und Kreditgeber wettbewerbsfähiger als andere: -5- Tycho H. E. Stahl, Esq., Arnall Golden Gregory LLP 1. Wettbewerbsfähigkeit der Konditionen für Baufinanzierung Darlehen für Betriebsausstattung und Geschäftsbetrieb und 2. Verfügbarkeit von außerbilanziellen und “Sale - Leaseback” Finanzierungen 3. Möglichkeiten zur Kreditsicherung durch Forderungsabtretung sowie Factoring 4. Eigenkapitalinvestitionen 5. Vorhandensein von Kreditgebern die mit der Region und den auswärtigen Investoren vertraut sind 6. Bereitschaft der Kreditgeber, der ausländischen Geschäftsführung ohne US “credit rating”, eine Erweiterung der Hypotheken, Kfz-Finanzierungen und Kreditkartenschulden zu gewähren ● Import- und Exportkontrollen? Anwendung des Patriot Act und der zugehörigen Gesetze? ● Importabgaben? Exportabgaben? ● Steuersätze für Körperschaft- und Einkommensteuer ● Ethisches Umfeld und Transparenz ● Unterstützende Einstellung des Staates und der Gemeinde sowie Gastfreundlichkeit gegenüber den Investoren ● Angebot an Dienstleistungsanbietern mit Fremdsprachenkenntnissen Obwohl Kombinationen und Varianten der oben genannten Faktoren eine Rolle bei der Entscheidung über den Standort spielen, sind die letzten Endes ausschlaggebenden Faktoren für die Entscheidung oftmals speziell auf die Branche und das Unternehmen zugeschnitten und auch von der Geschäftsführung und den beteiligten Beratern abhängig. Sobald das Unternehmen einer Gemeinde den vorläufigen Vorzug gegeben hat, sollte die Umsetzung der Entscheidung erfolgen. C. REALISIERUNG DES VORHABENS Der Prozess der Umsetzung der Standortentscheidung beinhaltet insbesondere (1) die Anwendung einer effektiven Verhandlungsstrategie mit den beteiligten Staaten und Gemeinden, und (2) die Rücksprache mit kompetenten und vertrauenswürdigen Beratern vor Ort. 1. Verhandlungsstrategie Die grundlegende Regeln des „allgemeinen Geschäftsverkehrs“ finden auch im Verhandlungsprozess mit den Staaten und Gemeinden Anwendung: -6Tycho H. E. Stahl, Esq., Arnall Golden Gregory LLP 2. ● In der Regel sollten Verhandlungen mit verschiedenen Gemeinden aufgenommen werden. Wenn es keinen Wettbewerb zwischen den Gemeinden gibt und man sich bereits im Vorhinein auf eine bestimmte Gemeinde festgelegt hat, dann hat die lokale Behörde keinen Anreiz mehr öffentliche Gelder auszugeben, um einen zukünftigen Arbeitgeber anzulocken. Oftmals bringt nur der Wettbewerb (oder zumindest der Anschein eines Wettbewerbs) die lokalen Behörden dazu, wirtschaftliche Vergünstigungen anzubieten. ● Prinzipiell sollten Verhandlungen mit mehreren Gemeinden geführt werden. Dabei sollte der erste Vorstoß generell an die staatliche (= „state“) Behörde gerichtet sein, diese wird dann die in Frage kommenden Gemeinden vorstellen. ● Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, daß die verschiedenen Staaten ihre Vorzüge präsentieren und somit indirekt den zukünftigen Investor an den lokalen Markt und die lokalen Geschäftsusancen heranführen. Allerdings sollte man diesen Prozess nicht übertreiben und die Wichtigkeit des eigenen Investitionsprojektes nicht überschätzen, um nicht ein ungűnstiges Verhandlungsklima zu erzeugen, das in eine ablehnende Haltung des Staates oder der Gemeinde umschlagen kann. ● Bevor man sich auf einen bestimmten Standort festlegt (insbesondere gegenüber Kunden und der Presse), sollte man verbindliche schriftliche Angebote über die wirtschaftlichen Vergünstigungen von den zuständigen Behörden einholen und sicherstellen, daß die Angebote von einem kompetenten Rechtsanwalt überprüft worden sind - falls ein Unternehmen sich voreilig festlegt kann es geschehen, daß die erhoften Vergűnstigungen in der Tat nicht mehr alle im engűltigen, schriftlichen Angebot der lokalen Behőrden vorhanden sind. Die richtigen Berater nutzen Ein Mittelständler ist fast nie gut damit beraten, einen Einstieg in einen Überseemarkt im Alleingang zu wagen, selbst wenn er augenscheinlich sehr vertraut mit den USA ist. Die kulturellen, sachlichen, rechtlichen und geschäftlichen Unterschiede zwischen den USA und westeuropäischen Ländern sind fast immer größer als anfangs angenommen. Verschiedene lokale Berater sind üblicherweise in den Prozess der Standortwahl integriert: ● Berater für wirtschaftliche Entwicklung und Standortwahl sammeln Informationen über Vergünstigungen, potentiell geeignete Standorte und Gemeinden, potentielle Lieferanten und Kunden, Kosten und Anforderungen an Arbeitskräfte und Personal, Logistik, potentielle Geschäftspartner und andere wichtige Faktoren ● Rechtsanwälte („Attorneys at Law“) leisten Hilfe bei: 1. Verhandlungen über die richtige Zusammensetzung der Vergünstigungen und die verbindlichen Angebote der Staaten und Gemeinden 2. Etablierung der US-Tochtergesellschaft und deren Geschäftsbetrieb -7- Tycho H. E. Stahl, Esq., Arnall Golden Gregory LLP ● 3. Wahl der richtigen Rechtsform (insb. Corporation, LLC, Limited Partnership) 4. Arbeitsverträge, Arbeitnehmerangelegenheiten und -zuwendungen 5. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Einkauf 6. Interne Verrechnungspreisabkommen 7. Verhandlungen / Erstellung verschiedener Verträge: - mit Staaten und Gemeinden - Erwerb von Grundstücken - Verträge über Bauleistungen - Baufinanzierung, Finanzierung der Betriebsausstattung, laufende Fazilität für das operative Geschäft - Steuerstundung und Erlassvereinbarungen (Industrieanleihen, “Phantom”-Anleihen) - Lieferantenverträge, Kundenverträge, Verträge (Konsortialverträge) oder Joint-Venture-Partner- 8. Übernahme von Konkurrenten Etablierung von Joint-Ventures Gewinnung 9. Beachtung rechtlicher Angelegenheiten im Bezug auf: - Beschäftigung - Umweltschutz - Steuern, Import- und Exportabgaben - Import- und Exportkontrollen - Versicherungen von Partnern, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (CPA’s) sind ebenfalls wichtig für den Prozess der Standortwahl und die Etablierung einer US-Niederlassung. Sie bieten insbesondere folgende Dienstleistungen: 1. Ermittlung der steuerlich optimalen Struktur 2. Erstellung oder Prüfung von Jahresabschlüssen nach US-GAAP, IFRS sowie nationalem Landesrecht der Muttergesellschaft -8- Tycho H. E. Stahl, Esq., Arnall Golden Gregory LLP 3. Erstellung von Steuererklärungen und Voranmeldungen 4. Beratung bei der Expatriat-Besteuerung von leitenden Mitarbeitern der US-Tochtergesellschaften 4. Verrechnungspreisstudien 5. Unternehmens- und Beteiligungskauf: Finanzielle und steuerliche Due Diligence sowie Unternehmenswertermittlung ● Baufirmen und Bauleiter ● Personalberater und „headunter“ ● Bankangestellte, um die entsprechenden Bankdienstleistungen zu erbringen: 1. Baufinanzierung 2. Finanzierung der Betriebsausstattung, insbesondere durch Industrieanleihen, Bankdarlehen, Sale & Leaseback sowie anderen außerbilanziellen Vereinbarungen 3. notwendiges Betriebskapital, Finanzierung der Vorräte, forderungsbasierte Finanzierung, usw. 4. Finanzierung durch Hypotheken, Kfz-Kredite, Kfz-Darlehen für in die USA versetzten Mitarbeiter 5. Absicherung gegen Risiken aus Wechselkursen 6. laufende Konten und Tagesgeldkonten #2254778 v2 -9Tycho H. E. Stahl, Esq., Arnall Golden Gregory LLP