Keine Abgabe von Alkohol an Betrunkene Informationen zum
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Keine Abgabe von Alkohol an Betrunkene Informationen zum
Keine Abgabe von Alkohol an Betrunkene Dieses Faltblatt wurde von folgenden Institutionen erstellt: GROUPEMENT ROMAND D’ETUDES DES ADDICTIONS Wenn eine betrunkene Person bei Ihnen Alkoholika kaufen oder bestellen will, müssen Sie die Abgabe verweigern. Dies ist zum Schutz der Betroffenen und der anderen Gäste wichtig. Zudem ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Betrunkene in fast allen Kantonen gesetzlich verboten. Wie reagieren? Freundlich und bestimmt erklären: «Sie haben bereits viel Alkohol getrunken. Deswegen darf ich Ihnen nicht noch mehr geben. Ich kann Ihnen gerne ein alkoholfreies Getränk verkaufen.» Wenn fremdsprachige Gäste betrunken sind: Vielleicht gibt es unter den Kolleginnen und Kollegen jemanden, der diese Bestimmung in einer passenden Sprache erklären kann. Englisch hilft oft weiter: «You have already drunk a lot of alcohol. Therefore, I am not allowed to sell you any more alcoholic beverages. I will gladly sell you a soft drink.» Wenn es zu Problemen kommt: Personen beiziehen, die Ihnen in der Situation weiterhelfen können: Vorgesetzte, Volontäre der EURO 2008, die spezielle Sprachkenntnisse haben, Sicherheitskräfte Dieser Flyer wurde Ihnen überreicht von: Bei Fragen können Sie sich an die Fachstelle Ihrer Region oder an die SFA wenden: Tel. 021 321 29 76, prevention@sfa-ispa.ch Informationen zum Verkauf und Ausschank von Alkohol an der EURO 2008 Die Arbeit an der Kasse oder im Ausschank ist nicht immer einfach. Man muss einige Regeln beachten, auch anlässlich von Veranstaltungen im Rahmen der Fussball-Europameisterschaft. Jugendschutz Das Gesetz verbietet den Verkauf von Wein, Bier und Apfelwein an unter 16-Jährige Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige Es gibt gute Gründe für den Jugendschutz: Kinder und Jugendliche reagieren empfindlicher auf Alkohol als Erwachsene (erhöhtes Risiko für Unfälle und körperliche Schädigungen). Je früher Jugendliche regelmässig Alkohol trinken und je häufiger sie einen Rausch erleben, desto grösser ist die Gefahr, dass sie später Probleme mit Alkohol bekommen. Das Gesetz verlangt, dass ein Hinweisschild mit den Jugendschutzbestimmungen am Abgabeort angebracht wird. Welche alkoholischen Getränke darf man an Jugendliche ab 16 Jahren verkaufen? Grundsätzlich nur fermentierte Getränke. Einige Beispiele: Bier, Panaché, Bier mit Aromazusätzen Wein, Frucht- und Beerenwein (mit höchstens 15 Volumenprozenten) Weincooler, Sangria, Schaumwein (ohne Zugabe von gebranntem Wasser) Apfelwein Welche alkoholischen Getränke dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden? Grundsätzlich alle Spirituosen. Einige Beispiele: Spirituosen wie Obst-, Wein- und Beerenbrände, Aperitifs, Liköre, Brandy und Bitter (Rum, Wodka, Whisky, Pastis, Cognac etc.) Alcopops und andere Mischgetränke mit Spirituosen wie Smirnoff Ice, Bacardi Breezer Likörwein, Wermut und Weine aus Früchten oder Beeren mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Volumenprozenten (Porto, Sherry etc.) Wie reagieren? Es soll an einem gut sichtbaren Ort platziert werden, zum Beispiel bei der Kasse oder an der Bar. Sie können bei Bedarf darauf verweisen. Zeigen Sie Entschlossenheit und bleiben Sie bestimmt, denn die Gesetze verpflichten Sie dazu. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz riskiert die verantwortliche Person eine Geldbusse oder ein Strafverfahren. Auch einem Kind, das im Auftrag seiner Eltern Alkohol kaufen will, darf kein Alkohol verkauft werden. Jemand ist offensichtlich zu jung: Auch wenn klar ist, dass die Person nicht alt genug ist, und Sie ihr keinen Alkohol verkaufen dürfen, ist es nicht immer einfach, gut zu reagieren. Bleiben Sie freundlich, seien Sie aber bestimmt. Was können Sie sagen? «Ich darf dir keinen Alkohol verkaufen. Du bist zu jung.» «Ich darf dir keinen Alkohol verkaufen. Es gibt viele alkoholfreie Getränke, solche kann ich dir gerne verkaufen.» «Wie du auf diesem Schild sehen kannst, darf ich dir keinen Caipirinha und auch kein Bier verkaufen. Das Gesetz verbietet es mir, und ich könnte Schwierigkeiten bekommen.» Bei fremdsprachigen Gästen/Kunden: Vielleicht gibt es unter den Kolleginnen und Kollegen im Personal jemanden, der diese Grundsätze in einer passenden Sprache erklären kann. Es gibt Hinweisschilder zu den Jugendschutzbestimmungen mit englischem Text. Falls vorhanden, kann es hilfreich sein, auf diese hinzuweisen. Englisch hilft oft weiter: «I am not allowed to sell you alcoholic beverages. You are too young.» Bei Zweifel betreffend dem Alter: Es ist nicht immer leicht, das Alter einer Person zu schätzen. Wenn Sie unsicher sind: Zerbrechen Sie sich nicht den Kopf, sondern fragen Sie und verlangen Sie einen Ausweis! «Wie Sie auf dem Hinweisschild sehen, bin ich verpflichtet, Sie nach Ihrem Alter zu fragen.» «Haben Sie einen Ausweis mit Altersangabe? Sonst darf ich Ihnen keinen Alkohol verkaufen.» «Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie 18 Jahre alt sind, darf ich Ihnen keinen Caipirinha verkaufen. Das Gesetz verbietet es mir. Ich könnte sonst Schwierigkeiten bekommen.» Der Ruf von Fussballfans ist zum Teil nicht gut, aber Befürchtungen sind meist fehl am Platz: Die überwältigende Mehrheit der Fans ist friedlich und freundlich. In der Regel reichen ein Lächeln und einfache Erklärungen!