Keine Abgabe von Alkohol an Betrunkene Informationen zum

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Keine Abgabe von Alkohol an Betrunkene Informationen zum
Keine Abgabe von
Alkohol an Betrunkene
Dieses Faltblatt wurde von folgenden
Institutionen erstellt:
GROUPEMENT ROMAND
D’ETUDES DES ADDICTIONS
Wenn eine betrunkene Person bei Ihnen Alkoholika
kaufen oder bestellen will, müssen Sie die Abgabe
verweigern. Dies ist zum Schutz der Betroffenen und
der anderen Gäste wichtig. Zudem ist die Abgabe von
alkoholischen Getränken an Betrunkene in fast allen
Kantonen gesetzlich verboten.
Wie reagieren?
Freundlich und bestimmt erklären:
«Sie haben bereits viel Alkohol getrunken. Deswegen darf ich Ihnen nicht noch mehr geben. Ich kann
Ihnen gerne ein alkoholfreies Getränk verkaufen.»
Wenn fremdsprachige Gäste betrunken sind:
Vielleicht gibt es unter den Kolleginnen und Kollegen jemanden, der diese Bestimmung in einer
passenden Sprache erklären kann.
Englisch hilft oft weiter: «You have already drunk
a lot of alcohol. Therefore, I am not allowed to sell
you any more alcoholic beverages. I will gladly sell
you a soft drink.»
Wenn es zu Problemen kommt:
Personen beiziehen, die Ihnen in der Situation
weiterhelfen können: Vorgesetzte, Volontäre der
EURO 2008, die spezielle Sprachkenntnisse haben,
Sicherheitskräfte
Dieser Flyer wurde Ihnen überreicht von:
Bei Fragen können Sie sich an die Fachstelle Ihrer
Region oder an die SFA wenden: Tel. 021 321 29 76,
prevention@sfa-ispa.ch
Informationen zum
Verkauf und Ausschank
von Alkohol an der
EURO 2008
Die Arbeit an der Kasse oder im Ausschank ist nicht
immer einfach. Man muss einige Regeln beachten,
auch anlässlich von Veranstaltungen im Rahmen der
Fussball-Europameisterschaft.
Jugendschutz
Das Gesetz verbietet den Verkauf von
Wein, Bier und Apfelwein an unter
16-Jährige
Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an
unter 18-Jährige
Es gibt gute Gründe für den Jugendschutz: Kinder und
Jugendliche reagieren empfindlicher auf Alkohol als
Erwachsene (erhöhtes Risiko für Unfälle und körperliche Schädigungen). Je früher Jugendliche regelmässig Alkohol trinken und je häufiger sie einen Rausch
erleben, desto grösser ist die Gefahr, dass sie später
Probleme mit Alkohol bekommen.
Das Gesetz verlangt, dass ein Hinweisschild mit
den Jugendschutzbestimmungen am Abgabeort
angebracht wird.
Welche alkoholischen Getränke
darf man an Jugendliche ab 16 Jahren verkaufen?
Grundsätzlich nur fermentierte Getränke.
Einige Beispiele:
Bier, Panaché, Bier mit Aromazusätzen
Wein, Frucht- und Beerenwein (mit höchstens
15 Volumenprozenten)
Weincooler, Sangria, Schaumwein (ohne Zugabe
von gebranntem Wasser)
Apfelwein
Welche alkoholischen Getränke dürfen nicht an
Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden?
Grundsätzlich alle Spirituosen. Einige Beispiele:
Spirituosen wie Obst-, Wein- und Beerenbrände,
Aperitifs, Liköre, Brandy und Bitter (Rum, Wodka,
Whisky, Pastis, Cognac etc.)
Alcopops und andere Mischgetränke mit Spirituosen wie Smirnoff Ice, Bacardi Breezer
Likörwein, Wermut und Weine aus Früchten oder
Beeren mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15
Volumenprozenten (Porto, Sherry etc.)
Wie reagieren?
Es soll an einem gut sichtbaren Ort platziert werden,
zum Beispiel bei der Kasse oder an der Bar. Sie können
bei Bedarf darauf verweisen.
Zeigen Sie Entschlossenheit und bleiben Sie bestimmt, denn die Gesetze verpflichten Sie dazu. Bei
Nichteinhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz riskiert die verantwortliche Person eine Geldbusse oder ein Strafverfahren.
Auch einem Kind, das im Auftrag seiner Eltern Alkohol
kaufen will, darf kein Alkohol verkauft werden.
Jemand ist offensichtlich zu jung:
Auch wenn klar ist, dass die Person nicht alt genug
ist, und Sie ihr keinen Alkohol verkaufen dürfen, ist
es nicht immer einfach, gut zu reagieren. Bleiben Sie
freundlich, seien Sie aber bestimmt. Was können Sie
sagen?
«Ich darf dir keinen Alkohol verkaufen. Du bist zu
jung.»
«Ich darf dir keinen Alkohol verkaufen. Es gibt viele
alkoholfreie Getränke, solche kann ich dir gerne
verkaufen.»
«Wie du auf diesem Schild sehen kannst, darf ich
dir keinen Caipirinha und auch kein Bier verkaufen. Das Gesetz verbietet es mir, und ich könnte
Schwierigkeiten bekommen.»
Bei fremdsprachigen Gästen/Kunden:
Vielleicht gibt es unter den Kolleginnen und Kollegen im Personal jemanden, der diese Grundsätze in
einer passenden Sprache erklären kann.
Es gibt Hinweisschilder zu den Jugendschutzbestimmungen mit englischem Text. Falls vorhanden,
kann es hilfreich sein, auf diese hinzuweisen.
Englisch hilft oft weiter: «I am not allowed to sell
you alcoholic beverages. You are too young.»
Bei Zweifel betreffend dem Alter:
Es ist nicht immer leicht, das Alter einer Person zu
schätzen. Wenn Sie unsicher sind: Zerbrechen Sie sich
nicht den Kopf, sondern fragen Sie und verlangen Sie
einen Ausweis!
«Wie Sie auf dem Hinweisschild sehen, bin ich
verpflichtet, Sie nach Ihrem Alter zu fragen.»
«Haben Sie einen Ausweis mit Altersangabe? Sonst
darf ich Ihnen keinen Alkohol verkaufen.»
«Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie 18
Jahre alt sind, darf ich Ihnen keinen Caipirinha
verkaufen. Das Gesetz verbietet es mir. Ich könnte
sonst Schwierigkeiten bekommen.»
Der Ruf von Fussballfans ist zum Teil nicht gut,
aber Befürchtungen sind meist fehl am Platz: Die
überwältigende Mehrheit der Fans ist friedlich und
freundlich. In der Regel reichen ein Lächeln und
einfache Erklärungen!