marokko/westsahara: ali aarrass

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marokko/westsahara: ali aarrass
KAMPAGNEN UND KOMMUNIKATION
Berlin, 09.05.2014
MAROKKO/WESTSAHARA: ALI AARRASS
2006 ermittelten spanische Behörden gegen den in Belgien lebenden Ali Aarrass wegen
Terrorismusverdachts, fanden allerdings weder Hinweise noch Belege. Aufgrund neuer TerrorismusBeschuldigungen seitens der marokkanischen Behörden lieferten sie den belgisch-marokkanischen
Staatsangehörigen 2010 an Marokko aus. Hier wurde er, wie der UN-Menschenrechtsausschuss schon
vorher befürchtet hatte, gefoltert und 2011 aufgrund von Geständnissen, die er unter Folter
unterzeichnet hatte, zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Gefängnisstrafe wurde im Berufungsverfahren auf
12 Jahre reduziert.
Der in der spanischen Exklave Melilla geborene belgisch-marokkanische Ali Aarrass wurde 2006 von
spanischen Behörden verdächtigt, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. Da sich keine
Beweise für diese Anschuldigungen fanden, wurden die Ermittlungen 2009 eingestellt. 2008 jedoch
erhoben marokkanische Behörden ähnlich lautende Vorwürfe gegen Ali Aarrass. Auf der Grundlage
eines internationalen Haftbefehls wurde Ali Aarrass Anfang April 2008 in Mellila festgenommen.
In Spanien saß der Familienvater über zweieinhalb Jahre in Einzelhaft und trat dreimal in den
Hungerstreik, musste diese jedoch aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Im Dezember 2010
wurde er schließlich nach Marokko ausgeliefert, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss und
Amnesty International davor gewarnt hatten, dass Ali Aarrass dort Folter drohen könnte.
Diese Befürchtungen wurden bestätigt. Ali Aarrass berichtete, dass er nach seiner Ankunft in Marokko
zwölf Tage in Isolationshaft in einem geheimen Verhörzentrum des marokkanischen Geheimdienstes
DST (General Directorate for the Surveillance of the Territory) in Témara festgehalten und gefoltert
wurde. Ali Aarrass erzählt, dass an ihm die Foltermethode „Falaqa“ angewendet wurde. Hierbei erhält
der Betroffene äußerst schmerzhafte Schläge auf die Fußsohlen. Außerdem habe man ihm
Elektroschocks an den Hoden verabreicht, ihn über längere Zeiträume an den Handgelenken
aufgehängt und mit Zigaretten verbrannt. 2013 gelang es ihm Skizzen der erlittenen Foltermethoden
aus dem Gefängnis zu schmuggeln.
Ali Aarrass Mitgefangene berichteten davon, dass sie geschockt waren, als Ali seine Haft im Gefängnis
von Salé antrat. Er habe offensichtlich ein schweres Trauma und deutliche Spuren von Folter
aufgewiesen. Doch die marokkanischen Behörden ignorierten sowohl die sichtbaren Folterspuren als
auch seine wiederholten Aussagen über die erlittene Folter gegenüber Staatsanwälten und
Ermittlungsrichtern seit Beginn des Gerichtsverfahrens.
Am 19. November 2011 wurde Ali Aarass wegen illegalen Waffenbesitzes und Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung, zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil beruht allein auf den unter Folter
erzwungenen Aussagen. Im Berufungsverfahren wurde die Gefängnisstrafe auf 12 Jahre reduziert.
Trotz zahlreicher Beschwerden seitens seiner Anwälte, Familie und Amnesty Internationals direkt an die
marokkanischen Behörden, wurde bis heute keine angemessene Untersuchung der Foltervorwürfe
durchgeführt. Eine durch die Staatsanwaltschaft veranlasste medizinische Untersuchung wurde erst
nach seiner Verurteilung und ein Jahr nach der erlittenen Folter durchgeführt und kam zu dem
Ergebnis, dass keine Folterspuren feststellbar seien.
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Unabhängige Experten, die von der Verteidigung von Ali Aarrass beauftragt wurden, kamen zu dem
Ergebnis, dass diese medizinische Untersuchung völlig unzureichend war und nicht den internationalen
Standards für forensische Untersuchungen von Foltervorwürfen entsprochen hat. Zu einem ähnlichen
Ergebnis kam der UN-Sonderberichterstatter über Folter, Juan Mendéz, der mit einem unabhängigen
Rechtsmediziner Ali Aarrass im September 2012 im Gefängnis besuchte. Sie bestätigten Folterspuren,
die mit den von Ali Aarrass beschriebenen Foltermethoden wie „Falaqa“ und Verbrennungen mit
Zigaretten übereinstimmen.
Ali Aarrass ist im Gefängnis Salé II in der Nähe der marokkanischen Hauptstadt Rabat inhaftiert. Er
berichtet von Misshandlungen durch das Gefängnispersonal wie nächtlicher Schlafentzug oder den
Befehl, sich in seiner Zelle nackt auszuziehen. Im Juli/August 2013 befand er sich in einem trockenen
Hungerstreik aus Protest gegen die Behandlung im Gefängnis, das Durchwühlen seiner Zelle sowie die
Verweigerung von Rechten wie Telefongespräche, Zugang zu seiner Post, Hofgang sowie die Möglichkeit
zu duschen.
marokko/westsahara: Ali Aarrass
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Justizminister,
Ali Aarrass wurde im Dezember 2010 von Beamten des Geheimdienstes (DST) gefoltert.
Er wurde in einem geheimen Haftzentrum in Témara, Marokko, in Haft ohne Kontakt zur
Außenwelt gehalten. Er beschreibt, dort Schläge gegen seine Fußsohlen erhalten zu haben,
mit Elektroschocks an seinen Hoden gefoltert und über lange Zeit an seinen Handgelenken
aufgehängt worden zu sein. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen gibt an, ­
Ali Aarrass sei ausschließlich auf Grundlage eines auf Folter basierenden Geständnisses
zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren wegen eines Terrorismusvorwurfs verurteilt worden,
und fordert seine Freilassung. Der Fall zeigt, dass die marokkanische Regierung zahlreiche
international vorgeschriebene Schutzmaßnahmen nicht umsetzt: So zum Beispiel das Recht
auf einen Rechtsbeistand während des Verhörs durch Polizei und Geheimdienst.
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der Forderung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen Folge zu leisten und
Ali Aarass unverzüglich aus der Haft zu entlassen;
die mutmaßliche Folter und Misshandlung von Ali Aarrass unabhängig und effektiv
untersuchen zu lassen, die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen und die
Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Sein Fall soll gegebenenfalls in einem fairen
Prozess unter Ausschluss von „Geständnissen“, die unter Folter oder Zwang erpresst
wurden, wieder aufgenommen werden;
dafür zu sorgen, dass jeder Strafverdächtige während eines Verhörs durch Polizei oder
Geheimdienst das Recht auf Anwesenheit eines Rechtsanwaltes hat.
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KAMPAGNEN UND KOMMUNIKATION
Berlin, 15.05.2014
USBEKISTAN: DILOROM ABDUKADIROVA
Dilorom Abdukadirova wurde festgenommen, weil sie sich im Mai 2005 wie tausende andere an
Protesten gegen die desolate wirtschaftliche Lage in Usbekistan beteiligt hat. In Haft wurde sie
offensichtlich gefoltert und in einem unfairen Gerichtsverfahren wegen „versuchten Umsturzes der
verfassungsmäßigen Ordnung“ zu zehn Jahren Haft verurteilt. In einem weiteren Prozess wurde die
Haftstrafe auf 18 Jahre ausgeweitet, weil sie angeblich gegen Gefängnisregeln verstoßen hatte.
Am 13. Mai 2005 nahm Dilorom Abdukadirova zusammen mit zehntausenden Menschen an einer
Demonstration in Andischan in Usbekistan teil. Die Bäuerin aus Andischan ging an diesem Tag auf die
Straße, weil sie dachte, Präsident Karimov wäre auch dort, um sich die Sorgen der Bürger anzuhören.
Stattdessen eröffneten Sicherheitskräfte plötzlich das Feuer auf die meist friedlich Demonstrierenden
und töteten Hunderte von ihnen. Dilorom Abdukadirova konnte den Schüssen entgehen und über
Kirgisistan nach Australien fliehen.
Um wieder bei ihrer Familie sein zu können, kehrte Dilorom Abdukadirova im Januar 2010 nach
Usbekistan zurück. Die Behörden hatten ihr zuvor wiederholt zugesichert, dass ihr bei der Einreise nach
Usbekistan keine Gefahr drohe. Doch bei der Ankunft am Flughafen von Taschkent wurde sie
umgehend festgenommen und vier Tage lang festgehalten, bevor sie ihren Mann und die vier Söhne in
Andischan besuchen konnte. Im März 2010 verhaftete man Dilorom Abdukadirova dann ein zweites
Mal. Die Anklage warf ihr vor, sie habe versucht, die verfassungsmäßige Ordnung in Usbekistan zu
stürzen. Außerdem habe sie durch ihre Flucht illegal das Land verlassen.
Nachdem Dilorom Abdukadirova zwei Wochen in einer Zelle in der Polizeistation von Andischan saß,
ohne dass ein Rechtsbeistand sie besuchen konnte, fand im April 2010 ihr Prozess statt. Ihre Familie
war schockiert. Dilorom Abdukadirova war deutlich abgemagert und hatte das Gesicht voller Prellungen
und Blutergüsse. Außerdem wunderten die Kinder und ihr Mann sich darüber, dass sie vor Gericht kein
Kopftuch trug. Sie konnten sich nicht vorstellen, dass die gläubige Muslimin freiwillig darauf verzichten
würde.
Am Ende des Prozesses standen für Dilorom Abdukadirova zehn Jahre und zwei Monate Haft. Das
Gericht sah es als erwiesen an, dass sie die Verfassung ihres Landes stürzen wollte.
Das Urteil hielt die Familie nicht davon ab, sich bei den usbekischen Behörden über die Misshandlung
ihrer Mutter und Ehefrau während der Haft zu beschweren.
2012 kam es zu einem weiteren Gerichtsverfahren. Dieser Prozess fand unter Ausschluss der
Öffentlichkeit im Frauengefängnis der usbekischen Hauptstadt Taschkent statt. Dilorom Abdukadirova
habe Gefängnisregeln verletzt, so die Anklage. Ihre ohnehin schon drakonische Strafe wurde durch
diesen Prozess um weitere acht Jahre verlängert.
Die Mutter von vier Söhnen sitzt nach wie vor im Gefängnis. Ihre Familie befürchtet, dass Dilorom
Abdukadirova in Haft weiterhin misshandelt wird.
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USBEkistan: Dilorom Abdukadirova
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident,
Dilorom Abdukadirova nahm am 13. 05. 2005 friedlich an einer Demonstration in Andischan
teil, um gegen die Wirtschaftssituation im Land zu protestieren. Die Polizei eröffnete das Feuer
auf die meist friedlichen Demonstranten und Dilorom Abdukadirova floh nach Kirgisistan.
Anfang 2010 kehrte sie aus dem Asyl in Australien zurück, um wieder bei ihrer Familie zu
sein. Entgegen vorheriger Zusicherungen der Behörden wurde sie kurz darauf festgenommen
und nach einem unfairen Verfahren zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zu den Verhandlungen
erschien sie abgemagert und mit Blutergüssen im Gesicht. Nach einem geheimen Prozess
in 2012 wurde ihre Haftstrafe um weitere acht Jahre verlängert. Ihre Familie befürchtet,
dass sie weiterhin misshandelt wird. Der Fall zeigt, dass die usbekische Regierung zahlreiche
international vorgeschriebene Schutzmaßnahmen gegen Folter nicht umsetzt: So zum Beispiel
das Recht auf eine sofortige und effektive Untersuchung von Foltervorwürfen.
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alle Anklagen gegen die gewaltlose politische Gefangene Dilorom Abdukadirova fallen zu
lassen und sie unverzüglich und bedingungslos aus der Haft zu entlassen;
eine sofortige, unabhängige und effektive Untersuchung der mutmaßlichen Folter und
Misshandlung von Dilorom Abdukadirovas Haft einzuleiten, die Ergebnisse öffentlich
zugänglich zu machen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
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KAMPAGNEN UND KOMMUNIKATION
Berlin, 21.04.2014
NIGERIA: MOSES AKATUGBA
Moses Akatugba wurde als gerade einmal 16-Jähriger von der nigerianischen Armee wegen Diebstahls
festgenommen. Im Gefängnis zwangen ihn Soldaten unter massiver Folter dazu, falsche Geständnisse
zu unterschreiben. Im November 2013 wurde Moses Akatugba dann zum Tode verurteilt. Als Beweise
galten die Aussage des mutmaßlichen Diebstahlopfers und das von Moses Akatugba unter Folter
erpresste „Geständnis“.
Moses Aktatugba erwartete gerade die Ergebnisse seiner Abschlussprüfungen, als es passierte. Am 27.
November 2005 wurde er mitten auf der Straße in seiner Heimatstadt Epkan von Soldaten
festgenommen, weil er angeblich einige Handys und Headsets gestohlen hatte. Eine Tat, die Moses
Aktatugba bis heute ohne Folter nicht zugegeben hat. Seine Mutter musste von einer
Straßenverkäuferin, die zufällig Zeugin war, erfahren, dass ihr 16 Jahre alter Sohn soeben
festgenommen worden war.
Direkt nach seiner Festnahme brachte man Moses Akatugba in eine nahegelegene Kaserne, wo er
ersten Erniedrigungen und Misshandlungen ausgesetzt war. Die Soldaten forderten ihn auf, eine Leiche
zu identifizieren, was er allerdings nicht konnte, da er den toten Mann noch niemals gesehen hatte.
Daraufhin schlugen die Soldaten Moses Aktatugba und brachten ihn schließlich zur Polizeistation von
Epkan.
In der Polizeistation ging Moses Aktatugbas Martyrium weiter. Nach seinen Angaben malträtierten ihn
Polizeibeamten mit Macheten und Schlagstöcken. Einem Menschenrechtsverteidiger erzählte Moses
Akatugba, dass man ihn stundenlang mit gefesselten Armen in Verhörzimmern aufhängte und
Polizisten mit Zangen seine Fuß- und Fingernägel herausrissen. Das Ergebnis der brutalen Folter war,
dass Moses nach drei Monaten in Polizeigewahrsam zwei Geständnisse unterschrieb.
Moses Akatugba ist inzwischen 25 Jahre alt. Die meisten seiner Freunde sind nach ihrem
Schulabschluss zur Uni gegangen. Sein Traum war es, den Wunsch seines Vaters zu erfüllen und
Medizin zu studieren. Seit acht Jahren sitzt Moses Akatugba nun im Gefängnis und sieht seine Familie
nur zweimal im Monat.
In dem Gerichtsverfahren sollte es nach dem Willen seines Anwalts nicht nur um die Vorwürfe gegen
ihn gehen, sondern vor allem auch um die Foltervorwürfe gegen Soldaten und Polizisten. Doch kein
Polizeibeamter ist jemals zum Prozess erschienen. Die schwerwiegenden Foltervorwürfe sind bis heute
nicht Gegenstand einer Untersuchung geworden. Der Prozess führte zum Schuldspruch gegen Moses
Akatugba. Hierfür genügte eine nach Ansicht des Anwalt völlig widersprüchliche Aussage des
vermeintlichen Diebstahlopfers und das von der Polizei formulierte Geständnis mit der unter Folter
erpressten Unterschrift von Moses Akatugba.
Moses Akatugba hatte niemals eine Chance, seine Sicht der Dinge darzulegen oder sein Alibi
vorzubringen. Die Beamten, die ihn misshandelt und gefoltert haben, mussten und müssen keine
Strafverfolgung befürchten.
Moses Akatugba wurde im November 2013 zum Tod durch den Strang verurteilt, obwohl er zum
Zeitpunkt der Tat noch keine 18 Jahre alt war. Dies ist nach internationalem Recht verboten. Moses
Akatugba sitzt nun in der Todeszelle und darf in Haft kaum Kontakt zu seiner Familie haben.
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Nigeria: Moses Akatugba
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Gouverneur,
am 27. 11. 2005 wurde der damals 16-jährige Moses Akatugba festgenommen und wegen
des Diebstahls von Mobiltelefonen und Geld angeklagt. Er berichtet, von Sicherheitskräften
geschlagen, in die Hand geschossen und stundenlang mit gefesselten Armen im Polizeirevier
aufgehängt worden zu sein, mit dem Ziel ein Geständnis von ihm zu erpressen. Nach acht
Jahren im Gefängnis wurde er im November 2013 wegen bewaffneten Raubüberfalls zum
Tode verurteilt. Er beteuert, unschuldig zu sein und sein Geständnis nur unterschrieben zu
haben, weil er gefoltert wurde. Der Fall zeigt, dass die nigerianische Regierung zahlreiche
international vorgeschriebene Schutzmaßnahmen gegen Folter nicht umsetzt: So zum Beispiel
das Recht auf Zugang zu einem Rechtsanwalt.
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Ich fordere Sie daher auf,
das Todesurteil von Moses Akatugba aufzuheben;
eine sofortige, unabhängige und effektive Untersuchung der mutmaßlichen Folter und
Misshandlung von Moses Akatugba gegen die Polizei im Bundesstaat Delta einzuleiten,
die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft
zu ziehen;
allen Personen, die in Polizeigewahrsam oder Haft sind, den Zugang zu einem Rechtsanwalt
zu ermöglichen.
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Berlin, 21.05.2014
PHILIPPINEN: ALFREDA DISBARRO
Der folgende Fall basiert auf der unter Eid geleisteten Zeugenaussage von Alfreda Disbarro.
Alfreda Disbarro wurde im Oktober 2013 wegen des Verdachts auf Drogenhandel festgenommen. In
Haft musste sie schwere Folter über sich ergehen lassen. Der Staatsanwalt hat gegen Alfreda Anklage
wegen Drogenhandels erhoben. Derzeit wartet sie auf ihren Prozess.
Alfreda Disbarro ist alleinerziehende Mutter und arbeitete hin und wieder als Informantin für die
Polizei. Sie saß am 3. Oktober 2013 in einem Internetcafé, unweit ihres Hauses in Parañaque auf den
Philippinen. Zwei Polizeibeamte und ein inoffizieller Hilfspolizist näherten sich ihr und warfen ihr vor,
eine Drogendealerin zu sein. Alfreda wehrte sich vehement gegen die Anschuldigungen und öffnete
freiwillig ihre Taschen, um jeglichen Verdacht aus der Welt zu schaffen. Ohne eine Vorwarnung richtete
der Hilfspolizist dennoch eine Waffe auf sie, während ihr einer der Polizeibeamten auf die Brust
schlug. Dann wurde sie in Handschellen abgeführt und zum Drogendezernat der Polizei von Parañaque
gebracht.
Auf dem Polizeirevier angekommen, wurde Alfreda von einem männlichen Hilfspolizisten abgetastet
und mit gefesselten Armen in einen Raum mit fünf anderen Gefangenen gebracht.
Nach zwei Stunden brachten Beamte sie in eine Küche. Ein führender Polizeibeamter begann, sie
mehrfach in den Bauch und ins Gesicht zu schlagen. Dann schlug er sie mit einem Knüppel, stach mit
seinen Fingern in Alfredas Augen und zwang ihr einen Wischmop in den Mund. Mehrfach wurde Alfreda
Disbarro heftig gegen die Wand geschleudert. Anschließend übernahm ein anderer Beamter die
Misshandlung und schlug Alfreda Disbarro mit einem Stock. Familienangehörige waren in das Gebäude
gekommen, um Alfreda Disbarro zu sehen. Sie durften aber nicht zu ihr.
Am 4. Oktober brachte man Alfreda Disbarro in das Rathaus ihres Heimatbezirks Barangay. Hier
warteten schon Polizisten mit einigen Hundert-Dollar-Noten und einem Päckchen Drogen. Alfreda
Disbarro beharrte auf ihrer Unschuld.
Am nächsten Morgen forderte man Alfreda Disbarro auf, ein weißes Blatt Papier zu unterschreiben.
Außerdem wurde sie zusammen mit dem Geld und den Drogen fotografiert, bevor sie in eine Haftanstalt
für Frauen gebracht wurde. Die Tage nach dem 3. Oktober waren schrecklich für Alfreda. Sie hatte
aufgrund der Folter derart starke Schmerzen, dass sie nicht essen und kaum atmen konnte.
Am 8. Oktober 2013 kam Alfreda Disbarro vor den Staatsanwalt, der sie wegen Besitzes und Verkaufs
von Drogen anklagte. Er interessierte sich in keiner Weise für die Folter und Misshandlungen, die
Alfreda über sich ergehen lassen musste.
Alfreda Disbarros Schwester reichte Beschwerde bei der nationalen Menschenrechtskommission ein,
woraufhin Alfreda Disbarro am 10. Oktober von einem Arzt untersucht wurde. Er stellte zahlreiche
Prellungen und Blutergüsse an ihrem Körper fest, die ihr in den letzten 1-2 Wochen zugefügt worden
waren. Der Arzt kam zu dem Schluss, dass ihre Verletzungen von einem harten, stumpfen Gegenstand
herrührten und empfahl eine Computertomographie, um innere Verletzungen ausschließen zu können.
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SEITE 2/2
Derzeit ist Alfreda Disbarro im Gefängnis von Parañaque inhaftiert und wartet auf ihren Prozess wegen
Drogenhandels. Ihre Familie hat Drohungen erhalten und wurde mehrfach aufgefordert, die Stadt zu
verlassen.
PHILIPPINEN: ALFREDA DISBARRO
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Polizeidirektor,
am 03. 10. 2013 wurde Alfreda Disbarro auf der Straße in Parañaque angehalten und des
Drogenhandels bezichtigt. Nachdem sie ihre Unschuld beteuerte und freiwillig ihre Taschen
leerte, wurde sie von der Polizei bedroht, auf die Brust geschlagen und in Handschellen zum
Polizeirevier gebracht. Um sie zu einem Geständnis zu zwingen, wurde sie unter anderem von
einem Polizeibeamten geschlagen, mit dem Finger in ihre Augen gestochen und zum Verzehr
eines Lappens gezwungen. Aufgrund der anschließenden Schmerzen konnte sie tagelang nicht
essen, hatte Atemprobleme und musste wiederholt erbrechen. Alfreda Disbarro ist derzeit
inhaftiert und wartet auf ihren Gerichtsprozess wegen illegalen Drogenbesitzes und -handels.
Sie wurde medizinisch untersucht, ihren Foltervorwürfen ist jedoch nicht nachgegangen
worden. Der Fall zeigt, dass die philippinische Regierung zahlreiche international vorgeschrie­
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den Fall der Staatsanwaltschaft vorzulegen und den Richtern den Zugang zu den nötigen
Informationen für die Ermittlung zu gewähren;
sofortige Disziplinarmaßnahmen gegen die an der Folter und Misshandlung beteiligten
Polizeibeamten einzuleiten;
eine Beschwerdestelle zu schaffen, bei der Angehörige der philippinischen Polizei in einem
geschützten Rahmen über Folter innerhalb der eigenen Reihen aussagen können.
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Berlin, 17.04.2014
MEXIKO: CLAUDIA MEDINA TAMARIZ
Claudia Medina Tamariz wurde im August 2012 unter dem Vorwurf verhaftet, einer kriminellen Bande
anzugehören. In Haft wurde sie mehrfach gefoltert und gestand daraufhin die Vorwürfe. Bei der
anschließenden Anhörung wurden so gut wie alle Anklagepunkte gegen Claudia Medina fallengelassen,
als sie ihr durch Folter erpresstes Geständnis zurückzog. Claudia Medina kämpft nun dafür, dass ihre
Foltervorwürfe untersucht werden und eine medizinische Untersuchung gemäß UN-Standards erfolgt.
Am 7. August 2012 um 3 Uhr nachts brachen Marinesoldaten in das Haus von Claudia Medina im
mexikanischen Veracruz ein. Sie verbanden ihr die Augen, fesselten ihre Hände, verfrachteten sie auf
einen Lieferwagen und brachten sie zu einem Marinestützpunkt.
Die Vorwürfe, denen Claudia Medina deutlich widersprach, lauteten auf „Mitgliedschaft in einer
kriminellen Bande“. Laut ihrer Aussage musste Claudia Medina Elektroschocks über sich ergehen
lassen und wurde dann von den Soldaten geschlagen und getreten. Sie berichtet außerdem von
sexuellen Übergriffen, die sie im Marinestützpunkt ertragen musste. Anschließend wurde sie auf einen
Stuhl gefesselt und in die brennende Nachmittagssonne gesetzt.
Am folgenden Tag wurden ihr erneut die Augen verbunden. Gemeinsam mit anderen Inhaftierten
brachte man Claudia Medina in das Büro des Generalstaatsanwalts. Erst als ihr die Augenbinde wieder
abgenommen wurde, erkannte sie, dass auch ihr Mann und ihr Schwager in dem Büro saßen.
Claudia wurde an diesem Tag verhört und von einem ebenfalls anwesenden Soldaten der Marine dazu
gezwungen, eine Erklärung zu unterschreiben, die sie sich nicht durchlesen durfte. Noch am selben
Tag wurden einige Gefangene, unter ihnen Claudia Medina, den Medien als gefährliche Kriminelle
präsentiert.
Eine knappe Woche nach ihrer Verhaftung, am 13. August 2012, zog sie bei einer gerichtlichen
Anhörung ihre Aussage zurück und berichtete von den Umständen ihrer Festnahme und der Folter. Bis
auf illegalen Waffenbesitz wurden alle Anschuldigungen gegen sie fallengelassen. Sie kam bis zur
genauen Klärung der Umstände gegen Kaution frei. Doch Claudia Medinas Ehemann und ihr Schwager
blieben in Haft. Auch sie berichteten von Folter.
Als Claudia wegen des illegalen Waffenbesitzes im September 2012 vor Gericht stand, beschrieb sie
noch detaillierter die Folter, die sie ertragen musste. Daraufhin ordnete der Richter die Untersuchung
der Vorwürfe durch das Büro des Generalstaatsanwaltes an.
Doch bis heute ist niemand für die Folter an Claudia Medina zur Rechenschaft gezogen worden. Sie hat
wiederholt nachgefragt und sogar Beschwerde bei der Nationalen Menschenrechtskommission
eingereicht. Das Büro des Generalstaatsanwaltes ist seinen Verpflichtungen aus der
Antifolterkonvention allerdings noch immer nicht nachgekommen, Untersuchungen folgen nicht dem
Istanbul Protokoll. Nach diesem UN-Protokoll müsste Claudia medizinisch und psychologisch
untersucht werden, um die Folter und ihre Folgen zu dokumentieren.
AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V.
Kampagnen und Kommunikation . Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin
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Mexiko: Claudia Medina
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
am 07. 08. 2012 brachen Marinesoldaten in Claudia Medinas Haus in Veracruz ein und
brachten sie zum lokalen Marinestützpunkt, wo ihr die Mitgliedschaft in einer „kriminellen
Bande“ vorgeworfen wurde. Man verabreichte ihr Elektroschocks, spritzte ihr Chilipulver in die
Nase, drohte ihr mit Vergewaltigung, trat sie und zwang sie zur Unterzeichnung einer falschen
Aussage. Noch immer wird die Anklage gegen sie aufrecht erhalten. Bislang wurde ihren
Hinweisen auf Folter durch staatliche Beamte nicht nachgegangen. Der Fall zeigt, dass die
mexikanische Regierung zahlreiche international vorgeschriebene Schutzmaßnahmen gegen
Folter nicht umsetzt: So zum Beispiel das Recht auf eine medizinische Untersuchung nach
dem Istanbul-Protokoll der Vereinten Nationen (UN).
Amnesty International wird
alle Unterschriften an die
mexikanischen Behörden
weiterleiten.
Bitte tragen Sie sich in der
rechten Spalte ein, wenn Sie
weitere Informationen zu ­
unserer Arbeit und den Mög­
lichkeiten der Unterstützung
von Amnesty International
möchten. Die Angabe dieser
Daten ist freiwillig. Sie sind
nicht Teil der Petition und
werden von uns nicht an den
Adressaten weitergegeben.
Ich fordere Sie daher auf,
eine sofortige, unabhängige und effektive Untersuchung der mutmaßlichen Folter und
Misshandlung von Claudia Medina einzuleiten, die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu
machen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;
sicherzustellen, dass die Ermittlungen eine medizinische und psychologische Untersuchung
gemäß des Istanbul-Protokolls der UN einschließen; die Ergebnisse dieser Untersuchungen
sind Claudia Medina unverzüglich zugänglich zu machen;
die Aufklärung von Folterfällen erheblich zu verbessern, indem medizinische Unter­
suchungen mutmaßlicher Folter-Opfer nach den Richtlinien des Istanbul-Protokolls der
UN garantiert werden.
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