marokko/westsahara: ali aarrass
Transcription
marokko/westsahara: ali aarrass
KAMPAGNEN UND KOMMUNIKATION Berlin, 09.05.2014 MAROKKO/WESTSAHARA: ALI AARRASS 2006 ermittelten spanische Behörden gegen den in Belgien lebenden Ali Aarrass wegen Terrorismusverdachts, fanden allerdings weder Hinweise noch Belege. Aufgrund neuer TerrorismusBeschuldigungen seitens der marokkanischen Behörden lieferten sie den belgisch-marokkanischen Staatsangehörigen 2010 an Marokko aus. Hier wurde er, wie der UN-Menschenrechtsausschuss schon vorher befürchtet hatte, gefoltert und 2011 aufgrund von Geständnissen, die er unter Folter unterzeichnet hatte, zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Gefängnisstrafe wurde im Berufungsverfahren auf 12 Jahre reduziert. Der in der spanischen Exklave Melilla geborene belgisch-marokkanische Ali Aarrass wurde 2006 von spanischen Behörden verdächtigt, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. Da sich keine Beweise für diese Anschuldigungen fanden, wurden die Ermittlungen 2009 eingestellt. 2008 jedoch erhoben marokkanische Behörden ähnlich lautende Vorwürfe gegen Ali Aarrass. Auf der Grundlage eines internationalen Haftbefehls wurde Ali Aarrass Anfang April 2008 in Mellila festgenommen. In Spanien saß der Familienvater über zweieinhalb Jahre in Einzelhaft und trat dreimal in den Hungerstreik, musste diese jedoch aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Im Dezember 2010 wurde er schließlich nach Marokko ausgeliefert, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss und Amnesty International davor gewarnt hatten, dass Ali Aarrass dort Folter drohen könnte. Diese Befürchtungen wurden bestätigt. Ali Aarrass berichtete, dass er nach seiner Ankunft in Marokko zwölf Tage in Isolationshaft in einem geheimen Verhörzentrum des marokkanischen Geheimdienstes DST (General Directorate for the Surveillance of the Territory) in Témara festgehalten und gefoltert wurde. Ali Aarrass erzählt, dass an ihm die Foltermethode „Falaqa“ angewendet wurde. Hierbei erhält der Betroffene äußerst schmerzhafte Schläge auf die Fußsohlen. Außerdem habe man ihm Elektroschocks an den Hoden verabreicht, ihn über längere Zeiträume an den Handgelenken aufgehängt und mit Zigaretten verbrannt. 2013 gelang es ihm Skizzen der erlittenen Foltermethoden aus dem Gefängnis zu schmuggeln. Ali Aarrass Mitgefangene berichteten davon, dass sie geschockt waren, als Ali seine Haft im Gefängnis von Salé antrat. Er habe offensichtlich ein schweres Trauma und deutliche Spuren von Folter aufgewiesen. Doch die marokkanischen Behörden ignorierten sowohl die sichtbaren Folterspuren als auch seine wiederholten Aussagen über die erlittene Folter gegenüber Staatsanwälten und Ermittlungsrichtern seit Beginn des Gerichtsverfahrens. Am 19. November 2011 wurde Ali Aarass wegen illegalen Waffenbesitzes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil beruht allein auf den unter Folter erzwungenen Aussagen. Im Berufungsverfahren wurde die Gefängnisstrafe auf 12 Jahre reduziert. Trotz zahlreicher Beschwerden seitens seiner Anwälte, Familie und Amnesty Internationals direkt an die marokkanischen Behörden, wurde bis heute keine angemessene Untersuchung der Foltervorwürfe durchgeführt. Eine durch die Staatsanwaltschaft veranlasste medizinische Untersuchung wurde erst nach seiner Verurteilung und ein Jahr nach der erlittenen Folter durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass keine Folterspuren feststellbar seien. AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V. Kampagnen und Kommunikation . Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin T: +49 30 420248-0 . F: +49 30 420248-321 . E: info@amnesty.de . W: www.amnesty.de SPENDENKONTO 80 90 100 . Bank für Sozialwirtschaft . BLZ 370 205 00 BIC-Nr. BFSWDE33XXX . IBAN-Code DE23370205000008090100 KAMPAGNEN UND KOMMUNIKATION SEITE 2/2 Unabhängige Experten, die von der Verteidigung von Ali Aarrass beauftragt wurden, kamen zu dem Ergebnis, dass diese medizinische Untersuchung völlig unzureichend war und nicht den internationalen Standards für forensische Untersuchungen von Foltervorwürfen entsprochen hat. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam der UN-Sonderberichterstatter über Folter, Juan Mendéz, der mit einem unabhängigen Rechtsmediziner Ali Aarrass im September 2012 im Gefängnis besuchte. Sie bestätigten Folterspuren, die mit den von Ali Aarrass beschriebenen Foltermethoden wie „Falaqa“ und Verbrennungen mit Zigaretten übereinstimmen. Ali Aarrass ist im Gefängnis Salé II in der Nähe der marokkanischen Hauptstadt Rabat inhaftiert. Er berichtet von Misshandlungen durch das Gefängnispersonal wie nächtlicher Schlafentzug oder den Befehl, sich in seiner Zelle nackt auszuziehen. Im Juli/August 2013 befand er sich in einem trockenen Hungerstreik aus Protest gegen die Behandlung im Gefängnis, das Durchwühlen seiner Zelle sowie die Verweigerung von Rechten wie Telefongespräche, Zugang zu seiner Post, Hofgang sowie die Möglichkeit zu duschen. marokko/westsahara: Ali Aarrass Vielen Dank! Sehr geehrter Herr Justizminister, Ali Aarrass wurde im Dezember 2010 von Beamten des Geheimdienstes (DST) gefoltert. Er wurde in einem geheimen Haftzentrum in Témara, Marokko, in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gehalten. Er beschreibt, dort Schläge gegen seine Fußsohlen erhalten zu haben, mit Elektroschocks an seinen Hoden gefoltert und über lange Zeit an seinen Handgelenken aufgehängt worden zu sein. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen gibt an, Ali Aarrass sei ausschließlich auf Grundlage eines auf Folter basierenden Geständnisses zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren wegen eines Terrorismusvorwurfs verurteilt worden, und fordert seine Freilassung. Der Fall zeigt, dass die marokkanische Regierung zahlreiche international vorgeschriebene Schutzmaßnahmen nicht umsetzt: So zum Beispiel das Recht auf einen Rechtsbeistand während des Verhörs durch Polizei und Geheimdienst. Amnesty International wird alle Unterschriften an die marokkanische Regierung weiterleiten. Bitte tragen Sie sich in der rechten Spalte ein, wenn Sie weitere Informationen zu unserer Arbeit und den Mög lichkeiten der Unterstützung von Amnesty International möchten. Die Angabe dieser Daten ist freiwillig. Sie sind nicht Teil der Petition und werden von uns nicht an den Adressaten weitergegeben. Ich fordere Sie daher auf, der Forderung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen Folge zu leisten und Ali Aarass unverzüglich aus der Haft zu entlassen; die mutmaßliche Folter und Misshandlung von Ali Aarrass unabhängig und effektiv untersuchen zu lassen, die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Sein Fall soll gegebenenfalls in einem fairen Prozess unter Ausschluss von „Geständnissen“, die unter Folter oder Zwang erpresst wurden, wieder aufgenommen werden; dafür zu sorgen, dass jeder Strafverdächtige während eines Verhörs durch Polizei oder Geheimdienst das Recht auf Anwesenheit eines Rechtsanwaltes hat. . . . Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Kampagnen & Kommunikation Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin 70 0 0 /66 0 4 Bitte unterschreiben und bis spätestens 24. August 2014 an Amnesty International zurücksenden. Ihre Daten werden von uns nur zu vereinsinternen Zwecken und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BDSG gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Sie haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung Ihrer Daten jederzeit zu widerrufen. KAMPAGNEN UND KOMMUNIKATION Berlin, 15.05.2014 USBEKISTAN: DILOROM ABDUKADIROVA Dilorom Abdukadirova wurde festgenommen, weil sie sich im Mai 2005 wie tausende andere an Protesten gegen die desolate wirtschaftliche Lage in Usbekistan beteiligt hat. In Haft wurde sie offensichtlich gefoltert und in einem unfairen Gerichtsverfahren wegen „versuchten Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung“ zu zehn Jahren Haft verurteilt. In einem weiteren Prozess wurde die Haftstrafe auf 18 Jahre ausgeweitet, weil sie angeblich gegen Gefängnisregeln verstoßen hatte. Am 13. Mai 2005 nahm Dilorom Abdukadirova zusammen mit zehntausenden Menschen an einer Demonstration in Andischan in Usbekistan teil. Die Bäuerin aus Andischan ging an diesem Tag auf die Straße, weil sie dachte, Präsident Karimov wäre auch dort, um sich die Sorgen der Bürger anzuhören. Stattdessen eröffneten Sicherheitskräfte plötzlich das Feuer auf die meist friedlich Demonstrierenden und töteten Hunderte von ihnen. Dilorom Abdukadirova konnte den Schüssen entgehen und über Kirgisistan nach Australien fliehen. Um wieder bei ihrer Familie sein zu können, kehrte Dilorom Abdukadirova im Januar 2010 nach Usbekistan zurück. Die Behörden hatten ihr zuvor wiederholt zugesichert, dass ihr bei der Einreise nach Usbekistan keine Gefahr drohe. Doch bei der Ankunft am Flughafen von Taschkent wurde sie umgehend festgenommen und vier Tage lang festgehalten, bevor sie ihren Mann und die vier Söhne in Andischan besuchen konnte. Im März 2010 verhaftete man Dilorom Abdukadirova dann ein zweites Mal. Die Anklage warf ihr vor, sie habe versucht, die verfassungsmäßige Ordnung in Usbekistan zu stürzen. Außerdem habe sie durch ihre Flucht illegal das Land verlassen. Nachdem Dilorom Abdukadirova zwei Wochen in einer Zelle in der Polizeistation von Andischan saß, ohne dass ein Rechtsbeistand sie besuchen konnte, fand im April 2010 ihr Prozess statt. Ihre Familie war schockiert. Dilorom Abdukadirova war deutlich abgemagert und hatte das Gesicht voller Prellungen und Blutergüsse. Außerdem wunderten die Kinder und ihr Mann sich darüber, dass sie vor Gericht kein Kopftuch trug. Sie konnten sich nicht vorstellen, dass die gläubige Muslimin freiwillig darauf verzichten würde. Am Ende des Prozesses standen für Dilorom Abdukadirova zehn Jahre und zwei Monate Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie die Verfassung ihres Landes stürzen wollte. Das Urteil hielt die Familie nicht davon ab, sich bei den usbekischen Behörden über die Misshandlung ihrer Mutter und Ehefrau während der Haft zu beschweren. 2012 kam es zu einem weiteren Gerichtsverfahren. Dieser Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Frauengefängnis der usbekischen Hauptstadt Taschkent statt. Dilorom Abdukadirova habe Gefängnisregeln verletzt, so die Anklage. Ihre ohnehin schon drakonische Strafe wurde durch diesen Prozess um weitere acht Jahre verlängert. Die Mutter von vier Söhnen sitzt nach wie vor im Gefängnis. Ihre Familie befürchtet, dass Dilorom Abdukadirova in Haft weiterhin misshandelt wird. AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V. Kampagnen und Kommunikation . Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin T: +49 30 420248-0 . F: +49 30 420248-321 . E: info@amnesty.de . W: www.amnesty.de SPENDENKONTO 80 90 100 . Bank für Sozialwirtschaft . BLZ 370 205 00 BIC-Nr. BFSWDE33XXX . IBAN-Code DE23370205000008090100 USBEkistan: Dilorom Abdukadirova Vielen Dank! Sehr geehrter Herr Präsident, Dilorom Abdukadirova nahm am 13. 05. 2005 friedlich an einer Demonstration in Andischan teil, um gegen die Wirtschaftssituation im Land zu protestieren. Die Polizei eröffnete das Feuer auf die meist friedlichen Demonstranten und Dilorom Abdukadirova floh nach Kirgisistan. Anfang 2010 kehrte sie aus dem Asyl in Australien zurück, um wieder bei ihrer Familie zu sein. Entgegen vorheriger Zusicherungen der Behörden wurde sie kurz darauf festgenommen und nach einem unfairen Verfahren zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zu den Verhandlungen erschien sie abgemagert und mit Blutergüssen im Gesicht. Nach einem geheimen Prozess in 2012 wurde ihre Haftstrafe um weitere acht Jahre verlängert. Ihre Familie befürchtet, dass sie weiterhin misshandelt wird. Der Fall zeigt, dass die usbekische Regierung zahlreiche international vorgeschriebene Schutzmaßnahmen gegen Folter nicht umsetzt: So zum Beispiel das Recht auf eine sofortige und effektive Untersuchung von Foltervorwürfen. Amnesty International wird alle Unterschriften an die usbekische Regierung weiterleiten. Bitte tragen Sie sich in der rechten Spalte ein, wenn Sie weitere Informationen zu unserer Arbeit und den Mög lichkeiten der Unterstützung von Amnesty International möchten. Die Angabe dieser Daten ist freiwillig. Sie sind nicht Teil der Petition und werden von uns nicht an den Adressaten weitergegeben. Ich fordere Sie daher auf, alle Anklagen gegen die gewaltlose politische Gefangene Dilorom Abdukadirova fallen zu lassen und sie unverzüglich und bedingungslos aus der Haft zu entlassen; eine sofortige, unabhängige und effektive Untersuchung der mutmaßlichen Folter und Misshandlung von Dilorom Abdukadirovas Haft einzuleiten, die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. . . Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Kampagnen & Kommunikation Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin 70 0 0 /66 0 4 Bitte unterschreiben und bis spätestens 12. Oktober 2014 an Amnesty International zurücksenden. Ihre Daten werden von uns nur zu vereinsinternen Zwecken und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BDSG gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Sie haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung Ihrer Daten jederzeit zu widerrufen. KAMPAGNEN UND KOMMUNIKATION Berlin, 21.04.2014 NIGERIA: MOSES AKATUGBA Moses Akatugba wurde als gerade einmal 16-Jähriger von der nigerianischen Armee wegen Diebstahls festgenommen. Im Gefängnis zwangen ihn Soldaten unter massiver Folter dazu, falsche Geständnisse zu unterschreiben. Im November 2013 wurde Moses Akatugba dann zum Tode verurteilt. Als Beweise galten die Aussage des mutmaßlichen Diebstahlopfers und das von Moses Akatugba unter Folter erpresste „Geständnis“. Moses Aktatugba erwartete gerade die Ergebnisse seiner Abschlussprüfungen, als es passierte. Am 27. November 2005 wurde er mitten auf der Straße in seiner Heimatstadt Epkan von Soldaten festgenommen, weil er angeblich einige Handys und Headsets gestohlen hatte. Eine Tat, die Moses Aktatugba bis heute ohne Folter nicht zugegeben hat. Seine Mutter musste von einer Straßenverkäuferin, die zufällig Zeugin war, erfahren, dass ihr 16 Jahre alter Sohn soeben festgenommen worden war. Direkt nach seiner Festnahme brachte man Moses Akatugba in eine nahegelegene Kaserne, wo er ersten Erniedrigungen und Misshandlungen ausgesetzt war. Die Soldaten forderten ihn auf, eine Leiche zu identifizieren, was er allerdings nicht konnte, da er den toten Mann noch niemals gesehen hatte. Daraufhin schlugen die Soldaten Moses Aktatugba und brachten ihn schließlich zur Polizeistation von Epkan. In der Polizeistation ging Moses Aktatugbas Martyrium weiter. Nach seinen Angaben malträtierten ihn Polizeibeamten mit Macheten und Schlagstöcken. Einem Menschenrechtsverteidiger erzählte Moses Akatugba, dass man ihn stundenlang mit gefesselten Armen in Verhörzimmern aufhängte und Polizisten mit Zangen seine Fuß- und Fingernägel herausrissen. Das Ergebnis der brutalen Folter war, dass Moses nach drei Monaten in Polizeigewahrsam zwei Geständnisse unterschrieb. Moses Akatugba ist inzwischen 25 Jahre alt. Die meisten seiner Freunde sind nach ihrem Schulabschluss zur Uni gegangen. Sein Traum war es, den Wunsch seines Vaters zu erfüllen und Medizin zu studieren. Seit acht Jahren sitzt Moses Akatugba nun im Gefängnis und sieht seine Familie nur zweimal im Monat. In dem Gerichtsverfahren sollte es nach dem Willen seines Anwalts nicht nur um die Vorwürfe gegen ihn gehen, sondern vor allem auch um die Foltervorwürfe gegen Soldaten und Polizisten. Doch kein Polizeibeamter ist jemals zum Prozess erschienen. Die schwerwiegenden Foltervorwürfe sind bis heute nicht Gegenstand einer Untersuchung geworden. Der Prozess führte zum Schuldspruch gegen Moses Akatugba. Hierfür genügte eine nach Ansicht des Anwalt völlig widersprüchliche Aussage des vermeintlichen Diebstahlopfers und das von der Polizei formulierte Geständnis mit der unter Folter erpressten Unterschrift von Moses Akatugba. Moses Akatugba hatte niemals eine Chance, seine Sicht der Dinge darzulegen oder sein Alibi vorzubringen. Die Beamten, die ihn misshandelt und gefoltert haben, mussten und müssen keine Strafverfolgung befürchten. Moses Akatugba wurde im November 2013 zum Tod durch den Strang verurteilt, obwohl er zum Zeitpunkt der Tat noch keine 18 Jahre alt war. Dies ist nach internationalem Recht verboten. Moses Akatugba sitzt nun in der Todeszelle und darf in Haft kaum Kontakt zu seiner Familie haben. AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V. Kampagnen und Kommunikation . Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin T: +49 30 420248-0 . F: +49 30 420248-321 . E: info@amnesty.de . W: www.amnesty.de SPENDENKONTO 80 90 100 . Bank für Sozialwirtschaft . BLZ 370 205 00 BIC-Nr. BFSWDE33XXX . IBAN-Code DE23370205000008090100 Nigeria: Moses Akatugba Vielen Dank! Sehr geehrter Herr Gouverneur, am 27. 11. 2005 wurde der damals 16-jährige Moses Akatugba festgenommen und wegen des Diebstahls von Mobiltelefonen und Geld angeklagt. Er berichtet, von Sicherheitskräften geschlagen, in die Hand geschossen und stundenlang mit gefesselten Armen im Polizeirevier aufgehängt worden zu sein, mit dem Ziel ein Geständnis von ihm zu erpressen. Nach acht Jahren im Gefängnis wurde er im November 2013 wegen bewaffneten Raubüberfalls zum Tode verurteilt. Er beteuert, unschuldig zu sein und sein Geständnis nur unterschrieben zu haben, weil er gefoltert wurde. Der Fall zeigt, dass die nigerianische Regierung zahlreiche international vorgeschriebene Schutzmaßnahmen gegen Folter nicht umsetzt: So zum Beispiel das Recht auf Zugang zu einem Rechtsanwalt. Amnesty International wird alle Unterschriften an die nigerianischen Behörden weiterleiten. Bitte tragen Sie sich in der rechten Spalte ein, wenn Sie weitere Informationen zu unserer Arbeit und den Mög lichkeiten der Unterstützung von Amnesty International möchten. Die Angabe dieser Daten ist freiwillig. Sie sind nicht Teil der Petition und werden von uns nicht an den Adressaten weitergegeben. Ich fordere Sie daher auf, das Todesurteil von Moses Akatugba aufzuheben; eine sofortige, unabhängige und effektive Untersuchung der mutmaßlichen Folter und Misshandlung von Moses Akatugba gegen die Polizei im Bundesstaat Delta einzuleiten, die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen; allen Personen, die in Polizeigewahrsam oder Haft sind, den Zugang zu einem Rechtsanwalt zu ermöglichen. . . . Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Kampagnen & Kommunikation Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin 70 0 0 /66 0 4 Bitte unterschreiben und bis spätestens 30. November 2014 an Amnesty International zurücksenden. Ihre Daten werden von uns nur zu vereinsinternen Zwecken und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BDSG gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Sie haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung Ihrer Daten jederzeit zu widerrufen. KAMPAGNEN UND KOMMUNIKATION Berlin, 21.05.2014 PHILIPPINEN: ALFREDA DISBARRO Der folgende Fall basiert auf der unter Eid geleisteten Zeugenaussage von Alfreda Disbarro. Alfreda Disbarro wurde im Oktober 2013 wegen des Verdachts auf Drogenhandel festgenommen. In Haft musste sie schwere Folter über sich ergehen lassen. Der Staatsanwalt hat gegen Alfreda Anklage wegen Drogenhandels erhoben. Derzeit wartet sie auf ihren Prozess. Alfreda Disbarro ist alleinerziehende Mutter und arbeitete hin und wieder als Informantin für die Polizei. Sie saß am 3. Oktober 2013 in einem Internetcafé, unweit ihres Hauses in Parañaque auf den Philippinen. Zwei Polizeibeamte und ein inoffizieller Hilfspolizist näherten sich ihr und warfen ihr vor, eine Drogendealerin zu sein. Alfreda wehrte sich vehement gegen die Anschuldigungen und öffnete freiwillig ihre Taschen, um jeglichen Verdacht aus der Welt zu schaffen. Ohne eine Vorwarnung richtete der Hilfspolizist dennoch eine Waffe auf sie, während ihr einer der Polizeibeamten auf die Brust schlug. Dann wurde sie in Handschellen abgeführt und zum Drogendezernat der Polizei von Parañaque gebracht. Auf dem Polizeirevier angekommen, wurde Alfreda von einem männlichen Hilfspolizisten abgetastet und mit gefesselten Armen in einen Raum mit fünf anderen Gefangenen gebracht. Nach zwei Stunden brachten Beamte sie in eine Küche. Ein führender Polizeibeamter begann, sie mehrfach in den Bauch und ins Gesicht zu schlagen. Dann schlug er sie mit einem Knüppel, stach mit seinen Fingern in Alfredas Augen und zwang ihr einen Wischmop in den Mund. Mehrfach wurde Alfreda Disbarro heftig gegen die Wand geschleudert. Anschließend übernahm ein anderer Beamter die Misshandlung und schlug Alfreda Disbarro mit einem Stock. Familienangehörige waren in das Gebäude gekommen, um Alfreda Disbarro zu sehen. Sie durften aber nicht zu ihr. Am 4. Oktober brachte man Alfreda Disbarro in das Rathaus ihres Heimatbezirks Barangay. Hier warteten schon Polizisten mit einigen Hundert-Dollar-Noten und einem Päckchen Drogen. Alfreda Disbarro beharrte auf ihrer Unschuld. Am nächsten Morgen forderte man Alfreda Disbarro auf, ein weißes Blatt Papier zu unterschreiben. Außerdem wurde sie zusammen mit dem Geld und den Drogen fotografiert, bevor sie in eine Haftanstalt für Frauen gebracht wurde. Die Tage nach dem 3. Oktober waren schrecklich für Alfreda. Sie hatte aufgrund der Folter derart starke Schmerzen, dass sie nicht essen und kaum atmen konnte. Am 8. Oktober 2013 kam Alfreda Disbarro vor den Staatsanwalt, der sie wegen Besitzes und Verkaufs von Drogen anklagte. Er interessierte sich in keiner Weise für die Folter und Misshandlungen, die Alfreda über sich ergehen lassen musste. Alfreda Disbarros Schwester reichte Beschwerde bei der nationalen Menschenrechtskommission ein, woraufhin Alfreda Disbarro am 10. Oktober von einem Arzt untersucht wurde. Er stellte zahlreiche Prellungen und Blutergüsse an ihrem Körper fest, die ihr in den letzten 1-2 Wochen zugefügt worden waren. Der Arzt kam zu dem Schluss, dass ihre Verletzungen von einem harten, stumpfen Gegenstand herrührten und empfahl eine Computertomographie, um innere Verletzungen ausschließen zu können. AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V. Kampagnen und Kommunikation . Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin T: +49 30 420248-0 . F: +49 30 420248-321 . E: info@amnesty.de . W: www.amnesty.de SPENDENKONTO 80 90 100 . Bank für Sozialwirtschaft . BLZ 370 205 00 BIC-Nr. BFSWDE33XXX . IBAN-Code DE23370205000008090100 KAMPAGNEN UND KOMMUNIKATION SEITE 2/2 Derzeit ist Alfreda Disbarro im Gefängnis von Parañaque inhaftiert und wartet auf ihren Prozess wegen Drogenhandels. Ihre Familie hat Drohungen erhalten und wurde mehrfach aufgefordert, die Stadt zu verlassen. PHILIPPINEN: ALFREDA DISBARRO Vielen Dank! Sehr geehrter Herr Polizeidirektor, am 03. 10. 2013 wurde Alfreda Disbarro auf der Straße in Parañaque angehalten und des Drogenhandels bezichtigt. Nachdem sie ihre Unschuld beteuerte und freiwillig ihre Taschen leerte, wurde sie von der Polizei bedroht, auf die Brust geschlagen und in Handschellen zum Polizeirevier gebracht. Um sie zu einem Geständnis zu zwingen, wurde sie unter anderem von einem Polizeibeamten geschlagen, mit dem Finger in ihre Augen gestochen und zum Verzehr eines Lappens gezwungen. Aufgrund der anschließenden Schmerzen konnte sie tagelang nicht essen, hatte Atemprobleme und musste wiederholt erbrechen. Alfreda Disbarro ist derzeit inhaftiert und wartet auf ihren Gerichtsprozess wegen illegalen Drogenbesitzes und -handels. Sie wurde medizinisch untersucht, ihren Foltervorwürfen ist jedoch nicht nachgegangen worden. Der Fall zeigt, dass die philippinische Regierung zahlreiche international vorgeschrie bene Schutzmaßnahmen gegen Folter nicht umsetzt: So zum Beispiel das Recht auf eine sofortige und effektive Untersuchung von Foltervorwürfen. Amnesty International wird alle Unterschriften an die philippinischen Behörden weiterleiten. Bitte tragen Sie sich in der rechten Spalte ein, wenn Sie weitere Informationen zu unserer Arbeit und den Mög lichkeiten der Unterstützung von Amnesty International möchten. Die Angabe dieser Daten ist freiwillig. Sie sind nicht Teil der Petition und werden von uns nicht an den Adressaten weitergegeben. Ich fordere Sie daher auf, eine sofortige, unabhängige und effektive Untersuchung der mutmaßlichen Folter und Misshandlung von Alfreda Disbarro einzuleiten, die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen; den Fall der Staatsanwaltschaft vorzulegen und den Richtern den Zugang zu den nötigen Informationen für die Ermittlung zu gewähren; sofortige Disziplinarmaßnahmen gegen die an der Folter und Misshandlung beteiligten Polizeibeamten einzuleiten; eine Beschwerdestelle zu schaffen, bei der Angehörige der philippinischen Polizei in einem geschützten Rahmen über Folter innerhalb der eigenen Reihen aussagen können. . . . . Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Kampagnen & Kommunikation Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin 70 0 0 /66 0 4 Bitte unterschreiben und bis spätestens 30. November 2014 an Amnesty International zurücksenden. Ihre Daten werden von uns nur zu vereinsinternen Zwecken und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BDSG gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Sie haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung Ihrer Daten jederzeit zu widerrufen. KAMPAGNEN UND KOMMUNIKATION Berlin, 17.04.2014 MEXIKO: CLAUDIA MEDINA TAMARIZ Claudia Medina Tamariz wurde im August 2012 unter dem Vorwurf verhaftet, einer kriminellen Bande anzugehören. In Haft wurde sie mehrfach gefoltert und gestand daraufhin die Vorwürfe. Bei der anschließenden Anhörung wurden so gut wie alle Anklagepunkte gegen Claudia Medina fallengelassen, als sie ihr durch Folter erpresstes Geständnis zurückzog. Claudia Medina kämpft nun dafür, dass ihre Foltervorwürfe untersucht werden und eine medizinische Untersuchung gemäß UN-Standards erfolgt. Am 7. August 2012 um 3 Uhr nachts brachen Marinesoldaten in das Haus von Claudia Medina im mexikanischen Veracruz ein. Sie verbanden ihr die Augen, fesselten ihre Hände, verfrachteten sie auf einen Lieferwagen und brachten sie zu einem Marinestützpunkt. Die Vorwürfe, denen Claudia Medina deutlich widersprach, lauteten auf „Mitgliedschaft in einer kriminellen Bande“. Laut ihrer Aussage musste Claudia Medina Elektroschocks über sich ergehen lassen und wurde dann von den Soldaten geschlagen und getreten. Sie berichtet außerdem von sexuellen Übergriffen, die sie im Marinestützpunkt ertragen musste. Anschließend wurde sie auf einen Stuhl gefesselt und in die brennende Nachmittagssonne gesetzt. Am folgenden Tag wurden ihr erneut die Augen verbunden. Gemeinsam mit anderen Inhaftierten brachte man Claudia Medina in das Büro des Generalstaatsanwalts. Erst als ihr die Augenbinde wieder abgenommen wurde, erkannte sie, dass auch ihr Mann und ihr Schwager in dem Büro saßen. Claudia wurde an diesem Tag verhört und von einem ebenfalls anwesenden Soldaten der Marine dazu gezwungen, eine Erklärung zu unterschreiben, die sie sich nicht durchlesen durfte. Noch am selben Tag wurden einige Gefangene, unter ihnen Claudia Medina, den Medien als gefährliche Kriminelle präsentiert. Eine knappe Woche nach ihrer Verhaftung, am 13. August 2012, zog sie bei einer gerichtlichen Anhörung ihre Aussage zurück und berichtete von den Umständen ihrer Festnahme und der Folter. Bis auf illegalen Waffenbesitz wurden alle Anschuldigungen gegen sie fallengelassen. Sie kam bis zur genauen Klärung der Umstände gegen Kaution frei. Doch Claudia Medinas Ehemann und ihr Schwager blieben in Haft. Auch sie berichteten von Folter. Als Claudia wegen des illegalen Waffenbesitzes im September 2012 vor Gericht stand, beschrieb sie noch detaillierter die Folter, die sie ertragen musste. Daraufhin ordnete der Richter die Untersuchung der Vorwürfe durch das Büro des Generalstaatsanwaltes an. Doch bis heute ist niemand für die Folter an Claudia Medina zur Rechenschaft gezogen worden. Sie hat wiederholt nachgefragt und sogar Beschwerde bei der Nationalen Menschenrechtskommission eingereicht. Das Büro des Generalstaatsanwaltes ist seinen Verpflichtungen aus der Antifolterkonvention allerdings noch immer nicht nachgekommen, Untersuchungen folgen nicht dem Istanbul Protokoll. Nach diesem UN-Protokoll müsste Claudia medizinisch und psychologisch untersucht werden, um die Folter und ihre Folgen zu dokumentieren. AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V. Kampagnen und Kommunikation . Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin T: +49 30 420248-0 . F: +49 30 420248-321 . E: info@amnesty.de . W: www.amnesty.de SPENDENKONTO 80 90 100 . Bank für Sozialwirtschaft . BLZ 370 205 00 BIC-Nr. BFSWDE33XXX . IBAN-Code DE23370205000008090100 Mexiko: Claudia Medina Vielen Dank! Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt, am 07. 08. 2012 brachen Marinesoldaten in Claudia Medinas Haus in Veracruz ein und brachten sie zum lokalen Marinestützpunkt, wo ihr die Mitgliedschaft in einer „kriminellen Bande“ vorgeworfen wurde. Man verabreichte ihr Elektroschocks, spritzte ihr Chilipulver in die Nase, drohte ihr mit Vergewaltigung, trat sie und zwang sie zur Unterzeichnung einer falschen Aussage. Noch immer wird die Anklage gegen sie aufrecht erhalten. Bislang wurde ihren Hinweisen auf Folter durch staatliche Beamte nicht nachgegangen. Der Fall zeigt, dass die mexikanische Regierung zahlreiche international vorgeschriebene Schutzmaßnahmen gegen Folter nicht umsetzt: So zum Beispiel das Recht auf eine medizinische Untersuchung nach dem Istanbul-Protokoll der Vereinten Nationen (UN). Amnesty International wird alle Unterschriften an die mexikanischen Behörden weiterleiten. Bitte tragen Sie sich in der rechten Spalte ein, wenn Sie weitere Informationen zu unserer Arbeit und den Mög lichkeiten der Unterstützung von Amnesty International möchten. Die Angabe dieser Daten ist freiwillig. Sie sind nicht Teil der Petition und werden von uns nicht an den Adressaten weitergegeben. Ich fordere Sie daher auf, eine sofortige, unabhängige und effektive Untersuchung der mutmaßlichen Folter und Misshandlung von Claudia Medina einzuleiten, die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen; sicherzustellen, dass die Ermittlungen eine medizinische und psychologische Untersuchung gemäß des Istanbul-Protokolls der UN einschließen; die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind Claudia Medina unverzüglich zugänglich zu machen; die Aufklärung von Folterfällen erheblich zu verbessern, indem medizinische Unter suchungen mutmaßlicher Folter-Opfer nach den Richtlinien des Istanbul-Protokolls der UN garantiert werden. . . . Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail Bitte in Druckbuchstaben schreiben. Name Vorname Straße PLZ Hausnr. Wohnort Ja, ich will mich weiter für die Menschenrechte einsetzen! Ich bin einverstanden, über die Arbeit und die Möglichkeiten der Unterstützung von Amnesty International e.V. auch per Telefon oder E-Mail informiert zu werden. Telefon Unterschrift E-Mail AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V. Kampagnen & Kommunikation Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin 70 0 0 /66 0 4 Bitte unterschreiben und bis spätestens 24. August 2014 an Amnesty International zurücksenden. Ihre Daten werden von uns nur zu vereinsinternen Zwecken und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BDSG gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Sie haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung Ihrer Daten jederzeit zu widerrufen.