awo-länderreport rumänien

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awo-länderreport rumänien
AWO-LÄNDERREPORT
RUMÄNIEN
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WIRTSCHAFT / AUSSENHANDEL
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GESCHÄFTSABWICKLUNG
ƒ
ZOLLREGIME / RECHT
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GESCHÄFTSREISEN
ƒ
ƒ
ƒ
AUSSENHANDELSSTELLE
BUKAREST
L 25 / FEBRUAR 2005
2
Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)
Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien,
Redaktion: AWO-Redaktion Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255,
E-mail: awo.publikationen@wko.at, Internet: http://wko.at/awo
Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte die zuständige Außenhandelsstelle zur Verfügung.
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vorherige Genehmigung einzuholen, so hebt diese die obenstehende allgemeine Genehmigung auf; auf
etwaige Nutzungseinschränkungen wird deutlich hingewiesen.
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ............................................................................... 4
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN .............................................................................. 6
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .......................... 8
Landessprache ................................................................................................. 8
Geschäftssprachen ............................................................................................ 8
Maße und Gewichte ........................................................................................... 8
Normen ......................................................................................................... 8
Währung ........................................................................................................ 8
Preiserstellung ................................................................................................. 8
Zahlungskonditionen .......................................................................................... 8
Leasinggeschäfte .............................................................................................. 9
Empfohlener Vertriebsweg................................................................................... 9
Bonitätsauskünfte ............................................................................................. 9
Forderungseintreibung ....................................................................................... 10
Werbung ........................................................................................................ 10
Wichtigste Zeitungen ......................................................................................... 10
Bankwesen...................................................................................................... 11
Messen und Ausstellungen ................................................................................... 11
INFORMATIONEN ZUM AUSSENHANDELS- UND ZOLLREGIME ............................................. 12
Zollregime ...................................................................................................... 12
Zollfreizonen ................................................................................................... 13
Muster ........................................................................................................... 13
Begleitpapiere für den Warenversand ..................................................................... 13
Verpackungsvorschriften, Markierungen, Ursprungsbezeichnungen................................... 14
Zollbehandlung nichtabgenommener Waren .............................................................. 14
Gütertransport................................................................................................. 14
Samstag - Sonntag Fahrverbot .............................................................................. 14
RECHTSINFORMATIONEN...................................................................................... 15
Vertreterrecht ................................................................................................. 15
Patent-, Marken- und Musterrecht ......................................................................... 15
Wechsel- und Scheckrecht ................................................................................... 15
Eigentumsvorbehalt........................................................................................... 15
Devisenrecht ................................................................................................... 15
Bestimmungen für Montagearbeiten ....................................................................... 16
Prozessrecht ................................................................................................... 16
Schiedsgerichtsbarkeit ....................................................................................... 16
Firmengründung durch Ausländer........................................................................... 17
Rechtsanwälte und Notare................................................................................... 17
Urteilsvollstreckung........................................................................................... 17
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN .................................................................. 18
REISETIPPS...................................................................................................... 24
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE .................................................................................... 25
WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN ........................................................................... 25
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Staatsform
Republik; einschließlich der Hauptstadt Bukarest, 41 politische Kreise.
Fläche
238.391 km²
Bevölkerung
21,7 Millionen Einwohner - davon 20,3 Mio. Rumänen
Städte
Bukarest (Hauptstadt): 1.926.000 Einwohner;
Iasi: 321.000 Ew., Craiova: 303.000 Ew., Cluj: 318.000 Ew.,
Galati: 299.000 Ew., Timisoara: 318.000 Ew., Brasov: 285.000 Ew.,
Constanta: 310.000 Ew.
Bedeutende Wirtschaftszentren sind der Raum Bukarest, Timisoara, Cluj Napoca, Brasov, Sibiu, Constanta, Oradea, Bacau und Braila-Galati.
Klima
kontinental
Historischer Überblick
Die Ursprünge der rumänischen Geschichte bilden die Völker der Geter und Daker, etwa um 100
nach Christus kommt es zur Romanisierung (römische Provinz) und zu einer zahlenmäßig starken
Ansiedlung von Kolonisten aus anderen Gebieten des römischen Reiches. Später bilden sich die
Fürstentümer Walachei (Muntenien) und Moldau heraus; Siebenbürgen (Transilvanien) wurde Teil
der ungarischen Krone. Das Habsburgerreich, der russische Zar und die Hohe Pforte haben im
Laufe der sehr wechselvollen Geschichte versucht, ihren Einfluss geltend zu machen; bis 1918
verlief die Grenze von Österreich-Ungarn gegenüber der Walachei bzw. Moldau entlang der
Karpaten; Kronstadt, heute Brasov, war eine österreichisch-ungarische Stadt; überhaupt kann
man in vielen Landesteilen die geschichtliche Verbindung Rumäniens mit Österreich entdecken.
1866 wurde Karl von Hohenzollern-Siegmaringen als Carol I Fürst Rumäniens, seit 1881 regierte
er als König Rumäniens. Ihm folgte Ferdinand I, in dessen Regierungszeit Rumänien am
27. August 1916 den Mittelmächten den Krieg erklärt. Nach dem Zusammenbruch der
Mittelmächte kommt es am 1. Dezember 1918 (=heutiger Nationalfeiertag Rumäniens) in Alba
Iulia zur Vereinigung aller von Rumänen bewohnten Gebiete, einschließlich der Bukowina,
Bessarabien und der Süd-Dobrutscha. Im 2. Weltkrieg war Rumänien zunächst unter dem
Staatsführer Antonescu an der Seite Deutschlands, es kam jedoch im August 1944 zu einem
Frontwechsel. Trotzdem musste Rumänien nach Beendigung des 2. Weltkrieges die NordBukowina und Bessarabien (etwa die heutige Republik Moldau) abtreten. Ebenso ging die SüdDobrutscha wieder an Bulgarien. Der Sieg der Roten Armee führte in Rumänien zu einer
Machtübernahme durch die Kommunisten, deren Regime durch die Wende Dezember 1989 ein
Ende fand.
Im November 2004 fanden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Präsident wurde Traian
Basescu, der Kandidat de D.A. Allianz. Der interimistische Präsident der Liberalen Partei, Calin
Popescu Tariceanu wurde vom Staatspräsidenten zum Premierminister ernannt. Er bildete eine
Mehrparteienkoalition aus PD, PNL, PUR und UDMR. Die Schwerpunkte der Regierungsarbeit sind
auf nationaler Ebene die Bekämpfung der Korruption und der Armut, gezielte Steuerpolitik für
ein besseres Wirtschafts- und Investitionsklima (z.B. Einführung einer Flat-Tax von 16% für die
Einkommens- und Gewinnsteuer), Anziehung ausländischer Investoren, Förderung der
Landwirtschaft, Ausbau der Infrastruktur. Auf internationaler Ebene gibt es folgende Prioritäten:
Fortführung der EU-Beitrittsverhandlungen (geplanter EU-Beitritt 2007); Stärkung der bilateralen
Beziehungen zu traditionellen Partnern, darunter auch Österreich; Unterstützung der
benachbarten Republik Moldau auf der Grundlage nationaler Zusammengehörigkeit, Vertiefung
der regionalen und multinationalen Zusammenarbeit, besonders die Verstärkung der
Zusammenarbeit im Schwarzmeer-Raum Richtung Osten.
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Mitgliedschaften in internationalen Organisationen (Auszug)
NATO, UNO und ihre Unterorganisationen wie FAO, ECE, UNESCO, IAEA, UNIDO, UNCTAD, ILO,
WHO, Europarat, Partnerschaft für den Frieden, WTO, Weltbank, Internationaler Währungsfonds,
EBRD, Internationale Union für Fernmeldetechnik, C.E.M.T.
Besondere Abkommen (Auszug)
Seit 1.05.1993 Freihandelsabkommen EFTA-Rumänien (BGBl 478 vom 21.7.1993), seit 2.2.1995
Assoziationsabkommen
mit
der
EU
und
seit
1.7.1997
CEFTA-Abkommen;
Schwarzmeerkooperation. Ferner hat Rumänien im Jahre 1997 (Amtsblatt Nr. 11 vom 15.1.1998)
das Madrider Abkommen vom 27. Juni 1989 hinsichtlich der internationalen Registrierung von
Marken unterzeichnet. Rumänien hat das Kyoto-Protokoll am 5.1.1999 unterzeichnet und am
19.3.2001 ratifiziert.
Verkehrsabkommen (multilateral, Auszug)
Straßenverkehr
- Accord Europeen pour le Transport International des Marchandises Dangereuses par Route
(ADR), BGBl. Nr. 522/1973 idgF (Amtsblatt Rumäniens Nr. 11 vom 9.01.2001)
- Übereinkommen vom 19.05.1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen
Straßengüterverkehr (CMR), BGBl. Nr. 138/1961 idgF.
- Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
seit 1990 in Kraft.
Eisenbahnverkehr
- Trans-European-Railproject, AGC (Europäisches Abkommen über die großen, internationalen
Eisenbahnlinien), AGTC (Europäisches Abkommen über die großen, internationalen Linien im
kombinierten Verkehr), COTIF (Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr).
Binnenschifffahrt
- Donaukonvention, BGBl. Nr. 40/1960, Abkommen von Bratislava betreffend Rechtsverhältnisse
zwischen den Frachtführern und ihren Partnern hinsichtlich der Güterbeförderung auf der Donau,
UN-Übereinkommen über die Güterbeförderung auf See (Hamburger Regeln);
Luftfahrt
- International Air Transport Association (IATA), die sich mit der Sicherheit, Schnelligkeit und
Effizienz im Luftverkehr befasst.
Abkommen mit Österreich (Auszug)
- Abkommen über die gegenseitige Förderung und Sicherheit sowie den gegenseitigen Schutz
von Investitionen vom 30. September 1976. Ein neues, erweitertes Abkommen wurde im
Herbst 1996 paraphiert und im Amtsblatt Rumäniens Nr. 47 vom 19.03.1997 veröffentlicht
- Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 30. September 1976, BGBl. vom
9.1.1979 (Amtsblatt Nr. 64 vom 17.07.1978); eine neue Fassung ist in Ausarbeitung
- Abkommen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen vom 10. Dezember 1991
- Abkommen über die Zusammenarbeit im Fremdenverkehr vom 12. Dezember 1974 (BGBl.
282/1975)
- Verkehrsabkommen – Zivilluftfahrt (Amtsblatt Rumäniens Nr. 52 vom 22.10.1985)
- Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr und dem
Ministerium für Gesundheit über Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitseinrichtungen
(14.Juli 2000 – Amtsblatt Rumäniens Nr. 693 vom 31.10.2001)
- Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem rumänischen
Verteidigungsministerium über die Zusammenarbeit in der Infrastruktur des medizinischen
Militärbereiches (Amtsblatt Nr. 31 vom 21.01.2003)
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WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
Rumänien gehört zu den Ländern mit dem größten Wirtschaftswachstum Europas. In den
vergangenen beiden Jahren wuchs das Bruttoinlandsprodukt um 4,9% bzw. 7% (Schätzung), für
2005 wird ein Wachstum von etwa 4,6% erwartet. Gleichzeitig ging die Inflation massiv zurück,
im Jahr 2004 lag sie erstmals unter 10%.
Anfang 2005 wurde für alle steuerbaren Einkommen eine einheitliche Flat Tax von 16%
eingeführt, wodurch Rumänien zu den wenigen europäischen Steuerparadiesen gehört.
Im Zuge der Vorbereitungen auf den für 2007 beschlossenen EU-Beitritt werden die rechtlichen
Grundlagen rasch an die von der Europäischen Union geforderten Standards angenähert, so dass
es
bereits
jetzt kaum
noch
Schwierigkeiten
mit
der
Rechtssicherheit
oder
Rechtsdurchsetzbarkeit gibt.
Österreich ist der größte ausländische Investor in Rumänien. Insgesamt sind über 3.200 Firmen
mit österreichischer Kapitalbeteiligung in Rumänien registriert. Auch bei den Importen und
Exporten liegt Österreich weit vorne. In Anbetracht der Größe des Marktes (21,7 Mio.
Einwohner), den niedrigen Lohnkosten und der sich rasch verbessernden Infrastruktur ist die Zeit
für einen Einstieg in den rumänischen Markt sehr günstig.
Bruttoinlandsprodukt (in Mrd. EUR):
2001: 44,3
2002: 48,3
2003: 50,4
Wirtschaftswachstum (zu konstanten Preisen in ROL)
2001: +5,3%
2002: +5% 2003: +4,6%
2004: +7%
Inflation (Ganzjahr)
2004: 9,3%
Mindestlohn
3.100.000,- ROL = ca. 80 EUR;
monatlicher Nettodurchschnittslohn 2004: 150 EUR
Arbeitslosigkeit
2004: ca. 9%
AUSSENHANDEL
in Mio. EUR
Export
Import
Handelsbilanz
2001
12.707
16.020
-3.313
2002
14.659
17.403
-2.744
2003
15.590
19.540
-3.950
2004
16.850
21.440
-4.590
Wichtigste Einfuhrwaren
Erdöl, elektrische Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, Anlagen der Nachrichtentechnik,
Textilien, Chemikalien (Kautschukwaren), Metallwaren, Papier, Eisen und Stahl, Büromöbel,
Meß- und Kontrollgeräte.
Wichtigste Ausfuhrwaren
Kabelbäume, Bekleidung und andere Textilien, Metallwaren, Autoreifen, Sperrholz und Furniere.
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Hauptlieferländer aus der EU
Italien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich, Niederlande, Belgien und Spanien.
Hauptabnehmerländer aus der EU
Italien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Griechenland, Österreich,
Belgien und Spanien.
AUSSENHANDEL MIT ÖSTERREICH
Exporte / Warenversendungen aus Österreich (1.000 EUR)
Warengruppe (Auswahl)
2001
2002
Maschinen/Fahrzeuge
285.135
335.272
Bearbeitete Waren
165.742
218.898
Sonstige Fertigwaren
96.132
105.248
Chemische Erzeugnisse
73.969
90.464
Nahrungsmittel/Tiere
45.552
37.374
Rest*)
19.187
37.374
Gesamtwert in EUR
685.841
816.945
Veränderung zum
+35,4%
+19,1%
Vorjahr
Quelle: Statistik Österreich/ÖSTAT
*)Rest: Getränke/Tabak, pflanzliche u. tierische Fette, Rohstoffe
2003
475.946
266.248
111.776
101.253
32.419
37.374
1.020.732
+24,9%
Importe / Warenversendungen nach Österreich (1.000 EUR)
Warengruppe (Auswahl)
2001
2002
2003
Sonstige Fertigwaren
152.754
156.872
178.723
Maschinen/Fahrzeuge
157.792
214.257
283.011
Bearbeitete Waren
73.864
99.735
82.185
Rohstoffe
12.583
12.606
18.724
Rest*)
25.843
19.323
19.323
Gesamtwert in EUR
421.968
505.843
593.499
Veränderung zum
+27%
+19,9%
+17,3%
Vorjahr
Quelle: Statistik Österreich/ÖSTAT
*)Rest: Nahrungsmittel/Tiere, Chemische Erzeugnisse, Getränke/Tabak, pflanzliche u. tierische
Fette
Wichtigste Einfuhrwaren Österreichs aus Rumänien
Maschinen und Fahrzeuge, Bekleidung, Kabelbäume, Möbel, Holzprodukte, Mineralprodukte,
Chemikalien.
Wichtigste Ausfuhrwaren Österreichs nach Rumänien
Maschinen, maschinelle Anlagen, Fahrzeuge, chemische Erzeugnisse, Arznei- und Lebensmittel,
Metallwaren, optische Geräte, Computer, Fahrzeuge, Kunststoffwaren, feuerfestes Material,
Eisen und Stahl, Papier und Pappe, Mess- und Prüfgeräte, sonstige Fertigwaren.
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INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Landessprache
Rumänisch
Geschäftssprachen
Rumänisch, Englisch, Deutsch, Französisch
Maße und Gewichte
metrisches System
Normen
Anerkennung von ISO, CEN, DIN-Normen, Angleichung an EU-Normen. Die rumänischen Normen
liegen in der Asociatia de Standardizare din Romania "ASRO", Str. Mendeleev 21-25, RO-010365
Bukarest, Tel: +40/21/315 58 70, 211 32 96 oder 3124744 bzw. Fax: +40/21/2100833.
Europäische und Internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken
Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.
In Österreich ist das Österreichische Normungsinstitut ON erste Adresse, wenn es um Normen
und Regelwerke geht. Durch die aktive Mitarbeit im europäischen und Internationalen Netzwerk
(CEN bzw. ISO) zur Normenerstellung ist das ON das Informationszentrum für Normung.
Als Serviceeinrichtung werden neben allen in Österreich gültigen ÖNORMEN und anderen
Regelwerken auch internationale und ausländische Dokumente sowie eine Fülle an Fachliteratur,
Nachschlagewerken, Software und Dienstleistungen angeboten.
Auskunft über Normen in aller Welt, Recherchen, Seminare, Zertifizierungen, WTO-Enquiry
Point: ON InfoPoint, 1020 Wien, Heinestraße 38, Tel: 01/21300-0, E-Mail: infostelle@on-norm.at,
Internet: www.on-norm.at
Währung
Leu (Mehrzahl Lei), Bankbezeichnung ROL
Richtkurs der Nationalbank vom 14.01.2005
1 USD = 28.868 ROL
1 EUR = 38.179 ROL
Ab 1.07.2005 erfolgt der Übergang zum sogenannten „schweren Leu“ (RON). Das Verhältnis ist
1 : 10.000.
Preiserstellung
Seit 1.03.2003 ist der EURO die offizielle Leitwährung.
Die Österreichische Exportfonds GmbH bietet zinsgünstige Finanzierungsmittel für heimische
KMUs mit Exporttätigkeit. Bis zu 30% des Exportumsatzes (abzüglich Transit) können finanziert
werden. Einfache und rasche Abwicklung im Wege der Hausbank.
Näheres: www.exportfonds.at
Zahlungskonditionen
Vor allem bei Erstlieferungen ist Vorauszahlung (gegen Faktura oder bei Produktionsfinanzierung
gegen Proforma-Rechnung und Liefervertragskopie) oder ein unwiderrufliches, bestätigtes
Akkreditiv unbedingt zu empfehlen. Bei Lieferungen gegen offene Rechnung, Kassa gegen
Dokumente oder gegen Ziel besteht ein großes Zahlungsrisiko. Regelmäßige Kunden verlangen
aber schon Zahlungsziele bis zu sechs Monaten. Wenn möglich, soll dafür eine erstklassige
unwiderrufliche Bankgarantie verlangt werden. Devisentermingeschäfte sind für EUR und USD
mit Laufzeit bis zu maximal 3 Monaten über die rumänische Warenbörse in Sibiu
(www.bmfms.ro) möglich. Rumänische Importeure sollten von ihren österreichischen Lieferanten
auf diese Kurssicherungsmöglichkeit aufmerksam gemacht werden.
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Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür stehen Ihnen in
Österreich der private Versicherungsmarkt (Atradius, OeKB Versicherung AG, ÖKV Coface und
Prisma) und das staatliche Exportgarantiesystem bei der OeKB (Oesterreichische Kontrollbank
AG) zur Verfügung.
Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der kurzfristig zahlbaren
Geschäfte durch Deckungen in Form von Rahmen- und Pauschalversicherungen tätig ist, werden
bei der OeKB in erster Linie Einzelprojekte mit "nicht marktfähigen" Risiken unter Deckung
genommen.
Als "nicht marktfähig" gelten Risiken in Nicht-OECD Staaten sowie in den Ländern Korea Rep.,
Mexiko, Polen, Slowakische Rep., Türkei, Tschechische Rep. und Ungarn sowie generell solche
Geschäfte, deren Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre
beträgt.
Weiterführende Informationen erteilt der Bereich AWO-Exportfinanzierung,
Tel.: 05 90 900-4186, Fax: 05 90 900-3702, E-mail: awo.exportfinanzierung@wko.at.
Leasinggeschäfte
In Rumänien sind mehrere österreichische Leasinggesellschaften tätig. Generell wird aus
steuerlichen Gründen empfohlen, die jeweiligen Leasingraten in einen Zins- bzw.
Finanzierungsteil und den Kapitalanteil zur Beschaffung des Leasinggutes aufzuschlüsseln, da nur
auf den Zinsteil die 10%ige Quellensteuer erhoben wird. Ist dies nicht der Fall, unterliegt die
gesamte Leasingrate obiger Steuer.
Zusätzliche Informationen über Leasinggeschäfte sind auch im AWO-Fachreport
„Firmengründung“ im Internet unter http://wko.at/awo/ro enthalten.
Empfohlener Vertriebsweg
Da vor allem betreffend Großhandel kaum mit Österreich vergleichbare Vertriebsstrukturen
bestehen, wird die Gründung eines eigenen Vertriebsnetzes in Form einer rumänischen Firma
(nicht als Repräsentanz) empfohlen, mit Sitz in Bukarest bzw. in den Städten der wirtschaftlich
bedeutendsten Kreise (Bukarest ist nicht das einzige Wirtschaftszentrum des Landes). Die
Bearbeitung des Markes ausschließlich von Bukarest aus genügt im Regelfall nicht. Wegen der
wirtschaftlichen Eigenständigkeit der Regionen sind auch andere Orte des Landes
marketingmäßig zu betreuen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass z.B. die Industrie
standortmäßig stark dezentralisiert ist. Zahlreiche Hyper- und Supermärkte größeren Ausmaßes
haben bereits mehrere Niederlassungen, andere befinden sich im Aufbau.
Bei der Suche nach potentiellen rumänischen Geschäftspartnern kann die Außenhandelsstelle
Bukarest gerne behilflich sein.
Bonitätsauskünfte
Die Außenhandelsstelle Bukarest kann Ihnen (kostenlos) Auskünfte aus dem Handelsregister
verschaffen, die allerdings keine Hinweise auf die Bonität enthalten. Daneben kann die
Außenhandelsstelle Bukarest gegen Kostenersatz Auskünfte im Wege von Auskunfteien besorgen.
Preise in USD*)
Normalauskunft
Expressauskunft
Blitzauskunft
Creditreform
71
(8 Arbeitstage)
114
(5 Arbeitstage)
288
(1 Arbeitstag)
Eximbank
75
(10 Arbeitstage)
105
(7 Arbeitstage)
135
(2 Arbeitstage)
*) Stand Februar 2005
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Intercredit
55
(8 Arbeitstage)
110
(4 Arbeitstage)
165
(2 Arbeitstage)
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Forderungseintreibung
Die Außenhandelsstelle Bukarest bietet die Möglichkeit, auf außergerichtlichem Wege
Forderungen einzutreiben. Wenn dieser Weg ausgeschöpft ist und ein erheblicher Streitwert
vorliegt (z.B. ab 10.000,- EUR) ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu überlegen
(beglaubigte Vollmacht erforderlich).
Gewöhnlich ist der Rechtsweg ziemlich langwierig, manchmal von ungewissem Ausgang (alles
hängt von den Klauseln des dem Geschäft zugrunde liegenden Vertrages ab). Ein eventueller
Prozess muss in Rumänien geführt werden, da zwischen Österreich und Rumänien kein
Rechtshilfeabkommen besteht und daher österreichische zivilgerichtliche Urteile in Rumänien
nicht unmittelbar vollstreckt werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Klage nur bei
ausreichend vorhandenem Vermögen des Schuldners sinnvoll ist. Sollte der rumänische Schuldner
über Vermögen in Österreich verfügen, könnte selbstverständlich auch dort prozessiert werden
(siehe auch Abschnitt "Gerichtsstand, Rechtswahl"). Eine Liste (auch deutschsprachiger)
Rechtsanwälte kann von der Außenhandelsstelle Bukarest angefordert werden.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, zunächst gemeinsam mit der Außenhandelsstelle Bukarest
eine außergerichtliche Lösung zu suchen.
Werbung
In den vergangenen Jahren hat sich der rumänische Werbemarkt vervielfacht. Zahlreiche neue
Zeitschriften auf internationalem Niveau wurden gegründet, großteils mit der Unterstützung
internationaler Verlagsgruppen. Derzeit gibt es mehr als 40 Fernsehanstalten und eine große
Zahl regionaler oder überregionaler Radiosender; internationale Werbeagenturen haben
Niederlassungen gegründet, aber auch lokale rumänische Agenturen arbeiten oft auf hohem
Niveau. Die Außenhandelsstelle Bukarest kann gerne Werbeagenturen nennen.
Wichtigste Zeitungen
(in Klammer die monatliche durchschnittliche Auflagezahl gemäß www.brat.ro)
"Libertatea" (8,8 Mio.), "Adevarul" (3,3 Mio.), „Jurnalul National“ (3,2 Mio.), "Evenimentul Zilei"
(3 Mio.), "Romania Libera" (2 Mio.), „National“ (1,2 Mio.), "Ziua" (800.000), "Curierul National"
(600.000), „Ziarul Financiar“ (400.000), „Bursa“ (350.000), „Capital“ (300.000), "Allgemeine
Deutsche Zeitung" (60.000);
Wir
empfehlen
diesbezüglich
die
Internetadresse
www.revistapresei.ro
und
www.revistapresei.ro mit den wichtigsten Zeitungen und Zeitschriften unter „Publicatii
romanesti online“. Darunter sind auch Publikationen in englischer Sprache zu finden wie
Bucharest Business Week, Invest Romania, Nine O´Clock, Romanian Business Journal etc.
Internationales eBulletin (austriantrade.org)
Die AWO bietet österreichischen Firmen die Möglichkeit einer weltweiten Annonce im Internet.
Das internationale eBulletin kann jede österr. Firma zur Präsentation ihrer Produkte /
Dienstleistungen bzw. zur Suche nach Vertriebs- und Geschäftspartnern etc. verwenden. Das
Gesamtpaket besteht aus einer Anzeige mit Bild und Logo für ein ganzes Jahr in Deutsch,
Englisch, Französisch und Spanisch (Preis EUR 500,--, Verlängerungsjahr 250,--).
Entsprechend der bekannt gegebenen Zielmärkte wird die Anzeige (ohne Mehrkosten) allenfalls
noch in weitere Sprachen übersetzt und nach Maßgabe der verfügbaren Möglichkeiten auch in
den lokalen Austriantrade Bulletins der Außenhandelsstellen geschalten.
Das Anmeldeformular mit allen Details zu den Insertionsmöglichkeiten finden Sie unter
http://wko.at/awo/ebulletin/eb_anmeldung.htm. Für die Einschaltung ist unbedingt ein Bild
(Produktfoto bzw. Logo) notwendig, das separat per Mail an folgende Adresse zu senden ist:
awo.ebulletin@wko.at.
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Bankwesen
Derzeit unterhalten die RZB (Anschrift: Bd. Mircea Voda 44, Bucuresti, Tel. +40/21/3230031,
Fax: +40-21-3236027, E-Mail: centrala@raiffeisen.ro, www.raiffeisen.ro), die HVB (ehemalige
Bank Austria Creditanstalt – Anschrift. Str. Grigore Mora 37, Bucuresti, Tel. +40-21-2032322, Fax:
+40-21-2308485, E-Mail: contact@ro.hvb-cee.com, www.hvb.ro), die Österreichische Volksbank
(Anschrift: Bd. Mihai Bravu 171, Bucuresti, Tel. +40-21-2094400, Fax: +40-21-2094491, E-Mail:
marketing@volksbank.com.ro) sowie die Porsche Bank (Anschrift: Sos. Pipera Tunari 2, Voluntari,
Jud. Ilfov, Tel.: +40-21-2082600, Fax: +40-21-2082614, www.porschebank.ro) zahlreiche
Niederlassungen in Bukarest und allen größeren Städten, wo die Eröffnung von Firmenkonten für
rumänische Niederlassungen österreichischer Investoren möglich ist.
Messen und Ausstellungen
Mit wenigen Ausnahmen sind die rumänischen Messen nicht auf westeuropäischem Niveau. Vor
einer Beteiligung wird daher generell empfohlen, mit der Außenhandelsstelle Bukarest Kontakt
aufzunehmen. Die größte Veranstaltung (aber mit abnehmender Bedeutung) ist die
Internationale Herbstmesse in Bukarest TIB, daneben gibt es viele Fach- und Regionalmessen, die
im Internet beispielsweise unter der Adresse www.romexpo.org oder www.expo-transilvania.ro,
besucht werden können. Die genauen Messedaten und weitere Veranstalteradressen können bei
der Außenhandelsstelle Bukarest angefordert werden.
Wichtige Messeveranstalter
ROMEXPO S.A.
Bd. Marasti Nr. 65-67
RO-011465 Bucuresti
Telefon: +40 21 2243168, 2025700
Telefax: +40 21 2240400
E-Mail: romexpo@romexpo.org
EXPO TRANSILVANIA SRL
Str. Horea 3, cam. 111, et.1
RO-400174 Cluj-Napoca
Telefon: +40 264 419075, 419408
Fax: +40 264 419074,410300
E-Mail: expo@expo-transilvania.ro
ROMANIAN BUSINESS CONSULT S.R.L.
Splaiul Unirii nr.8
RO-030121 Bucuresti
Telefon: +40 21 3304516, 2332500
Telefax: +40 21 2332504
E-Mail: excogroup@exco.ro
Kontaktadresse in Österreich:
Hietzinger Hauptstraße 22
A-1130 Wien
Tel: 01/876 68 56, 876 68 57,
Fax: 01/876 68 56-32
Kontaktperson: Herr Helmut Schott
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INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDELSREGIME
Aufgrund des für 1.1.2007 beschlossenen EU-Beitritts Rumäniens ist der Außenhandel weitgehend
liberalisiert.
Für die meisten industriell-gewerblichen Produkte, die aus den EU-Ländern importiert werden,
besteht seit Anfang 2002 Zollfreiheit. Von der Außenhandelsstelle Bukarest wurde ein Leitfaden
für Warenexporte nach Rumänien erstellt, der die wichtigsten Bestimmungen und Hinweise zur
Warenausfuhr nach Rumänien enthält. Siehe AWO-Fachreport „Leitfaden für Warenexporte nach
Rumänien“ im Internet unter http://wko.at/awo/ro. Die Außenhandelsstelle Bukarest gibt an
Hand der konkreten Zolltarifnummern gerne Einzelauskünfte.
Bezüglich der Erstellung von EUR-Zertifikaten ist folgendes zu beachten:
1) Für Sendungen bis zu einem Warenwert von EUR 6.000,- kann der Exporteur anstatt der EUR1
in der Faktura folgende Erklärung abgeben:
DER AUSFÜHRER DER WAREN, AUF DIE SICH DIESES HANDELSPAPIER BEZIEHT, ERKLÄRT, DASS
DIESE WAREN, SOWEIT NICHT ANDERS SPEZIFIZIERT,
PRÄFERENZBEGÜNSTIGTE ............
URSPRUNGSWAREN SIND.
Firmenmäßige Zeichnung mit Originalunterschrift.
2) Für Sendungen ab einem Warenwert von 6.000,- EUR ist eine EUR1-Ausstellung
vorgeschrieben. Diese muss unbedingt vom österreichischen Zollamt bestätigt sein.
3) Ermächtigte Exporteure können anstelle der EUR1 und unabhängig vom Warenwert die
Erklärung auf der Handelsfaktura mit folgendem Wortlaut abgeben:
DER AUSFÜHRER (ERMÄCHTIGTER AUSFÜHRER; BEWILLIGUNGS-NR. .......) DER WAREN, AUF DIE
SICH DIESES HANDELSPAPIER BEZIEHT, ERKLÄRT, DASS DIE WAREN, SOWEIT NICHT ANDERS
SPEZIFIZIERT, PRÄFERENZBEGÜNSTIGTE ......... URSPRUNGSWAREN SIND.
Firmenmäßige Zeichnung mit Originalunterschrift.
EUR1-Zertifikate können unter bestimmten Bedingungen auch a posteriori ausgestellt werden.
Auf diese erneut ausgestellten Zertifikate muss NACHTRÄGLICH AUSGESTELLT erscheinen und auf
eventuellen Kopien hat der Ausdruck DUPLIKAT zu erscheinen.
Zollregime
Rumänien ist seit 1.1.1995 WTO-Mitglied. Industriell-gewerbliche Produkte mit EU-Ursprung sind
seit 01.01.2002 zollfrei. Es gilt der Zolltarif nach dem Harmonisierten System (ausschließlich
Wertzollsätze). Der Zollwert der eingeführten Waren besteht aus dem in Lei umgerechneten
Vertragspreis der Ware, zuzüglich der nicht im Vertragspreis enthaltenen Transportkosten der
Ware, Kosten für Be- und Entladung, Kosten für im Zusammenhang mit dem Transport in
Anspruch genommene Dienstleistungen und Versicherungskosten bis zur rumänischen Grenze. Die
Umrechnung in Lei erfolgt auf Grundlage des von der rumänischen Nationalbank festgelegten und
bekannt gegebenen Währungskurses vom jeweils letzten Freitag, der für die gesamte Woche
Richtwert für die Berechnung des Zollwertes ist.
Zollbegünstigungen gibt es im Rahmen der WTO etwa gegenüber Entwicklungsländern, den übrig
gebliebenen CEFTA-Ländern und den EFTA-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen und
Schweiz). Mit der Türkei, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Israel und Litauen hat
Rumänien Freihandelsabkommen abgeschlossen. Änderungen im Zolltarif 2001 betrafen
Zollsenkungen
für
landwirtschaftliche
Produkte,
gewisse
Fleischkonserven,
einige
Industriewaren, Verpackungsmaterial, Nichtedelmetalle zur Schmuckherstellung u.a.
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13
Für Wein und Spirituosen gelten nach Abschluss des EU-Abkommens Anfang 2001 ebenfalls
reduzierte Zollsätze. Die Zollabgaben für Importe aus der Europäischen Union wurden
schrittweise gesenkt und betragen (im industriell-gewerblichen Bereich) zum größten Teil
mittlerweile null Prozent.
Im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa sollen in
Freihandelsabkommen abgeschlossen werden. Mit folgenden Ländern
Freihandelsabkommen abgeschlossen:
dieser Region
hat Rumänien
Türkei (29.4.1997)
Israel (30.01.2001)
Litauen (26.11.2001)
Mazedonien (7.2.2003)
Albanien (21.2.2003)
Bosnien-Herzegowina (8.4.2003)
Für detaillierte Auskünfte im Zollbereich steht die Außenhandelsstelle Bukarest zur Verfügung.
Gegenüber den EU-, CEFTA- und EFTA-Staaten sind die Zölle für industriell-gewerbliche
Erzeugnisse seit 1.1.2002 teilweise oder ganz auf Null abgebaut. Der Ursprungsnachweis erfolgt
für diese EU-Zollbegünstigung durch die EU-Ursprungsklausel im Falle eines berechtigten
Exporteurs oder mittels EUR 1-Formular. Zollbegünstigungen gibt es auch für Sacheinlagen bei
gewissen Investitionen.
Zollfreizonen
Es gibt in Rumänien Zollfreizonen in Constanta, Curtici (Arad), Galati, Giurgiu, Braila, Iasi,
Sulina. In den Freizonen können u.a. folgende Tätigkeiten ausgeübt werden: Manipulieren,
Lagern, Sortieren, Verpacken, Verarbeiten, Erzeugung, Kauf- Verkauf, Reparieren, Befrachtung.
Muster
Warenmuster mit Handelswert können zollfrei mit Carnet A.T.A vorübergehend eingeführt
werden. Warenmuster mit Handelswert sind auch dann zollfrei, wenn diese eine staatliche
Firma bezieht. Muster ohne Handelswert sind zollfrei.
Die Erfahrung zeigt, dass auch Kataloge, Prospektmaterial, etc., welche anlässlich von
Ausstellungen präsentiert werden, zollpflichtig sind.
Berufsausrüstungen und Messewaren können vorübergehend abgabenfrei eingeführt werden,
wenn für diese Waren eine Sicherstellung in Höhe der Eingangsabgaben hinterlegt wird. Die
Sicherstellung wird bei Wiederausfuhr erstattet. Ebenso kann das Carnet ATA verwendet werden.
Begleitpapiere für den Warenversand
- Rechtsverbindlich gezeichnete Handelsrechnung in siebenfacher Ausfertigung (ohne
Beglaubigung)
- Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 oder Erklärung des ermächtigten Exporteurs auf der
Handelsrechnung,
- Darüber hinaus können Qualitätsbescheinigungen, Analysenzertifikate, veterinärmedizinische
Bescheinigungen und phytosanitäre Zeugnisse verlangt werden
- Konnossement (ohne Beglaubigung)
- Packlisten sind der Sendung beizufügen und müssen Angaben zur Marke und Nummer der
Packstücke, zum Brutto- und Nettogewicht sowie zum Inhalt enthalten.
Bei einem Set (z.B. Softwarepaket) müssen alle Bestandteile separat mit Stückzahl, Einzel- und
Gesamtwert gelistet werden (z.B. CD-Roms, Wert der Software, Broschüren, Handbuch, etc.);
Ursprungsland; Brutto- und Nettogewicht.
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14
Alle Angaben auf der Rechnung müssen exakt mit den Angaben auf dem Frachtbrief
übereinstimmen (Empfänger, Inhalts-, Wert- und Währungsangabe, Stückzahl, Gewicht). Die
Angabe von Incoterms auf der Rechnung ist empfehlenswert, da im rumänischen EDVZollsystem die Berechnung der Importabgaben nur gemäß Incoterms möglich ist. Die Angabe
des Ortes z.B. „CIF Bucharest“ ist ebenfalls wichtig.
Verpackungsvorschriften, Markierungen, Ursprungsbezeichnungen
Die wesentlichen Markierungs- und Verpackungsvorschriften sind im „Gesetz über den
Konsumentenschutz und die Handelsregeln“ enthalten: Alle Waren müssen den Namen des
Herstellers oder Importeurs, eine Warenbeschreibung und Kontrollnummer, das Ursprungsland,
die Warenzusammenstellung und wesentlichen Eigenschaften sowie Gebrauchsanweisungen und
Gebrauchsrisiken tragen. Die Verpackung von Lebensmitteln muss auf Rumänisch unter anderem
den Namen des Herstellers, das Produktions- und Ablaufdatum aufweisen. Auch
Ursprungsbezeichnungen sind obligatorisch. Im Übrigen ist es empfehlenswert, die Anweisungen
des Importeurs zu befolgen.
Besondere Bestimmungen (Zertifizierung)
Die Mehrzahl der Produkte benötigen eine "Zertifizierung", wenn sie in Rumänien auf den Markt
gebracht werden. Nähere Bestimmungen siehe AWO-Fachreport "Leitfaden für Warenexporte
nach Rumänien" im Internet unter http://wko.at/awo/ro.
Zollbehandlung nichtabgenommener Waren
Nicht abgenommene Waren werden auf Veranlassung des Zollamts eingelagert, höchstens 1 Jahr
aufbewahrt und danach verwertet (z.B. Versteigerung).
Gütertransport
Bis zum EU-Beitritt wird jährlich ein Straßengüterverkehrsabkommen Österreich-Rumänien
ausverhandelt. Dieses sieht für 2005 eine Anzahl von 5.000 Transit-, Drittland- oder
Lokogenehmigungen für EURO2-Fahrzeuge, 2.500 Lokogenehmigungen für EURO2-Fahrzeuge und
500 Lokogenehmigungen für EURO3-Fahrzeuge.
Zusätzlich gibt es für rumänische Frächter sogenannte Belohnungs-kontingente (3.000
Genehmigungen) für die Benützung der "Rollenden Landstraße" (Bahnverbindung zwischen Szeged
– Wels und zwischen Arad - Wels), die im gleichen Verhältnis auch österreichischen Frächtern
zustehen.
Für die Benützung der Straßen ist eine Straßenverkehrsabgabe bei der Einreise an der Grenze in
Höhe von 0,023 USD/t km zu bezahlen. 2002 begann weiters die stufenweise Einführung der ROVignette.
Der Fachverband der Spediteure UNTRR präsentiert im Internet unter der Adresse www.untrr.ro
die wichtigsten Informationen hinsichtlich der Gütertransporte in und durch Rumänien in
englischer Sprache.
Samstag - Sonntag Fahrverbot
Fahrverbot für die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen (1. und
2. Januar, 1. Mai - orthodoxe Ostern, 1. Dezember – Nationalfeiertag, 25. – 26. Dezember
Weihnachten) für LKW mit einer Nutzlast von über 7,5 t. Diese Maßnahme gilt für die Strecken
gemäß Beschluß Nr. 1777 vom 21.10.2004.
Ausgenommen sind Transporte von lebenden Tieren, Brot und leicht verderblichen Waren sowie
Katastropheneinsätze.
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RECHTSINFORMATIONEN
Im Zuge der Reformen sind in den letzten Jahren viele Rechtsgrundlagen für eine freie
Marktwirtschaft geschaffen worden. Sie entsprechen weitgehend unseren Rechtsgrundsätzen und
werden immer mehr den EU-Bestimmungen angeglichen.
Problematisch sind vielfach noch die Implementierung der Gesetze, die Kontrolle ihrer
Einhaltung und die praktische Rechtsdurchsetzung, aber auch hier sind rasche Fortschritte
erkennbar.
Vertreterrecht
Im rumänischen Gesetz ist die Tätigkeit der Firmen, Gesellschaften und Vertretungen gesetzlich
geregelt. Das Gesetz Nr. 31 vom 16.11.1990 (Wiederveröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens
Nr. 33 vom 29.1.1998) und die Dringlichkeitsverordnung Nr. 32 vom 16.6.1997 regeln die
Gründung und Tätigkeit von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und bilden den gesetzlichen
Rahmen für Firmen in Rumänien, egal ob sie zu 100% oder nur teilweise ausländisches
Gründungskapital haben oder ob sie 100% rumänisch sind (siehe kostenpflichtigen AWOFachreport "Firmengründung in Rumänien" im Internet unter http://wko.at/awo/ro.
Die Tätigkeit selbständiger Handelsvertreter wird gemäß den vertraglichen Vereinbarungen der
Vertragsparteien durchgeführt; die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 509 vom
12.07.2002, die den Abschluss von Handelsvertreterverträgen regeln, sind dabei zu beachten.
Patent-, Marken- und Musterrecht
Für Eintragungen bzw. Anmeldungen sowie Schutz von Erfindungen, Patenten, Fabriks- und
Handelsmarken ist das Büro für Auslandspatente und Erfindungen bei der Handels- und
Industriekammer Rumäniens, Rominvent, E-Mail: mailto:office@rominvent.ro zuständig, das
einen 20-jährigen Schutz geistigen Eigentums gewährt.
Fabrik-, Handels- und Dienstmarken fallen in die Zuständigkeit des Marken- und Patentamtes
OSIM (E-Mail: office@osim.ro, Home-Page: http://www.osim.ro/).
Wechsel- und Scheckrecht
Das Institut des Wechsels als auch des Schecks ist durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen
geregelt. Aufgrund der Komplexität der Materie ist auf alle Fälle anwaltlicher Rat einzuholen.
Eigentumsvorbehalt
Dieser ist in der rumänischen Gesetzgebung (Allgemeines bürgerliches Gesetz Art. 1730.5, 13221323 sowie 504-516) durch eine Reihe von Bestimmungen geregelt. Ein Eigentumsvorbehalt muss
ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden und im Geschäftsvertrag
vermerkt sein. Kleingedrucktes auf der Rückseite einer Rechnung genügt nicht. Wegen der
langen Verfahrensdauer und dem Instanzenzug ist die Rechtsdurchsetzung in Rumänien
schwierig. Die Einschaltung eines Anwaltes schon bei der Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes
ist daher unbedingt zu empfehlen.
Devisenrecht
Der Kapitaltransfer ist genehmigungspflichtig. Die Amtsblätter Nr. 395 vom 31.12.1997 sowie Nr.
769 vom 3.12.2001 enthalten alle wesentlichen rechtlichen Bestimmungen zu dieser Thematik.
Es wurde jedoch ein Plan ausgearbeitet, gemäß dem bis zum Beitritt Rumäniens zur EU die
verschiedenen Kapitalformen frei umlaufen können.
Rumänische Firmen können Fremdwährungskredite sowohl von rumänischen als auch von
ausländischen Banken aufnehmen. Kredite aus dem Ausland (z.B. Exportvorfinanzierung)
bedürfen keiner Genehmigung, sondern müssen bloß bei der statistischen Abteilung der
Nationalbank angemeldet werden (Verfügung der Nationalbank Nr. 22 vom 10.09.1999).
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Ausländische juristische Personen (also ohne Sitz in Rumänien) können Konten in Lei oder
Devisen unterhalten, falls die Einzahlungen aus in Rumänien durchgeführten Tätigkeiten
stammen. Bei jeder Einzahlung muss eine Erklärung über die Herkunft der betreffenden Beträge
abgegeben werden.
Bestimmungen für Montagearbeiten
Bei der Außenhandelsstelle Bukarest ist ein kostenloses Infoblatt über Montagearbeiten in
Rumänien erhältlich.
Prozessrecht
Bei rumänischen Zivilgerichten und Handelsgerichten gibt es drei Instanzen. Durch ein
Gerichtsurteil kann eine Entschädigung für einen nachweisbaren materiellen Schaden erreicht
werden sowie (auf Basis der Vertragsvereinbarungen) auch angefallene Verzugszinsen gefordert
werden. Aufgrund der oft langwierigen Prozesse sollte nach Möglichkeit versucht werden, eine
außergerichtliche Lösung zu finden.
Die im rumänischen Zivil- und Handelsrecht vorgesehene Verjährung beträgt drei bzw. fünf
Jahre.
Schiedsgerichtsbarkeit
Rumänien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die
Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche
anzuerkennen und zu vollstrecken.
Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit des
Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich, der Internationalen
Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden.
Das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich steht Ihnen als
österreichische Firma und Mitglied der Wirtschaftskammer näher. Aber gerade dieses Faktum
kann einen starken ausländischen Partner unter Umständen stören. Die Internationale
Handelskammer hingegen ist eine weltweit vertretene Organisation, hat aus historischem Zufall
heraus ihren Sitz in Paris und ist in Österreich durch ICC Austria vertreten.
Daraus ergeben sich folgende Varianten:
¾ Sollte Ihre Firma in den Vertragsverhandlungen eine günstige Ausgangsposition haben,
empfehlen wir Ihnen zur Streitbeilegung die Schiedsklausel der Wirtschaftskammer
Österreich.
¾ Sollte umgekehrt Ihre Firma eine schwächere Position haben, empfehlen wir die
Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC).
¾ Sollten Sie und Ihr Partner sich in der Ausgangsposition in etwa die Waage halten, empfehlen
wir Ihnen mit der Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich in die Verhandlungen zu
gehen. So Ihr Partner damit nicht einverstanden sein sollte, könnten/sollten Sie auf die
Klausel der Internationalen Handelskammer (ICC) umsteigen.
Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich
lautet:
"Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung,
Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung
des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener
Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern
endgültig entschieden."
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Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally
settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or
more arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Beide Schiedsklauseln sind auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar
Zweckmäßige zusätzlich zu ergänzende Vereinbarungen bei beiden Schiedsklauseln:
¾ die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
¾ es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)
¾ die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:
¾ Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich,
Dr. Manfred Heider, Tel.: 05 90 900-4398, Fax: 05 90 900-216, mail: arb@wko.at,
Internet: wko.at/arbitration
¾ ICC Austria, Internationale Handelskammer
Dr. M. Burger-Scheidlin, Tel.: 05 90 900-3701, Fax: 05 90 900-3703, mail: icc@wko.at,
Internet: www.icc-austria.org.
Firmengründung durch Ausländer
Firmengründungen durch Ausländer in Rumänien sind weitgehend unproblematisch. Eine S.R.L.
(entspricht im wesentlichen einer GmbH) zu gründen dauert etwa sechs Wochen, die Kosten
(inkl. Anwalt, Abgaben und Gebühren) bewegen sich bei rund 1.500-2.000 €. Nähere Einzelheiten
siehe kostenpflichtigen AWO-Fachreport "Firmengründung in Rumänien" im Internet unter
http://wko.at/awo/ro.
Rechtsanwälte und Notare
Die Außenhandelsstelle Bukarest hilft Ihnen gerne mit Kontaktdaten von Anwälten und Notaren
weiter.
Anwaltskosten bei Prozessen sind frei zu vereinbaren, schwanken zwischen 5-15% des
Streitwertes und sind bei Prozeßbeginn ganz oder teilweise zu bezahlen. Erfolgshonorare sind
verboten.
Urteilsvollstreckung
Da Österreich und Rumänien kein bilaterales Vollstreckungsabkommen abgeschlossen haben, sind
österreichische zivilgerichtliche Urteile in Rumänien (bzw. umgekehrt) nicht unmittelbar
vollstreckbar. Per Eilprozess kann das Urteil aus dem Ausland anerkannt und vollstreckbar
gemacht werden. Die Vollstreckung darf nach rumänischem Recht nicht verjährt sein.
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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN
Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes in
Rumänien steht Ihnen die Außenhandelsstelle der Wirtschaftskammer Österreich mit ihrem
Service gerne zur Verfügung.
Der persönliche Kontakt mit den Firmen und ganz besonders mit den Entscheidungsträgern und
Fachleuten der jeweiligen Endabnehmer ist für den Geschäftserfolg ausschlaggebend. Da ohne
entsprechende Vorbereitung und Ankündigung der Erfolg einer Geschäftsreise in Frage gestellt
ist, empfiehlt es sich, die Außenhandelsstelle in Bukarest einzuschalten, die durch den ständigen
Kontakt mit den Unternehmen in der Lage ist, potenzielle Interessenten zu ermitteln, den
bestmöglichen Zeitpunkt für einen Geschäftsbesuch zu eruieren und falls gewünscht auch
Termine zu vereinbaren.
Außenhandelsstelle Bukarest
Der Handelsdelegierte
Ing. Mag. Walter FRIEDL
Consilierul Comercial al Ambasadei Austriei
Mag. Johannes BECKER
Stellv. Handelsdelegierter
Adresse
Strada Logofat Luca Stroici Nr. 15
RO-020581 Bucuresti, Romania
Telefon
Telefax
E-Mail
Internet
+40 /21/ 2101798 oder 2101799
+40 /21/ 2102399
bukarest@wko.at
www.austriantrade.org/ro
Bürozeiten
Montag 8.00 - 17.30
Dienstag-Donnerstag 8.00 - 17.00
Freitag: 8.00 - 14.00
(Achtung Zeitverschiebung: MEZ + 1 Stunde)
Der Dienstbetrieb an der Außenhandelsstelle ruht an den gesetzlichen Feiertagen Rumäniens
sowie am 26. Oktober, nicht jedoch an den übrigen gesetzlichen österreichischen Feiertagen.
AWO-Marketing-Büro
Klausenburg
AWO-Marketing-Büro
Temesvar
Austrian Business Club Bukarest
Handelsdelegierter
Ing.Mag. Walter Friedl
Str. Logofat Luca Stroici Nr. 15,
RO-020581, Bukarest
+40/21/2101798
+40/21/2102399
bukarest@wko.at
Adresse
Telefon
Telefax
E-Mail
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19
Österreichische Botschaft
Adresse
Telefon
Telefax
Telex
E-Mail
Österreichisches Konsulat
Adresse
Telefon
Telefax
Austrian
Adresse
Botschafter Dr. Christian Zeileissen
Str. Dumbrava Rosie 7
RO-020461 Bukarest,
+40/21/2104354, 2109377, 2100271
+40/21/2100885
11333
bukarest-ob@bmaa.gv.at
Vizekonsul Peter Hiltser
Str. Vasile Lascar Nr. 51,
RO-020492 Bukarest
+40/21/2103933, 2101601, 2101477
+40/21/2101682
Email: peter.hiltser@bmaa.gv.at
Herr Wolfgang Gröger
Str. Academiei nr.35-37
RO-010333 Bucuresti
+40/21/3038033
+40/21/3120211, 3038029
wolfgang.groeger@aua.com
Telefon
Fax
E-Mail
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Adresse
Av.Gh. Demetriade 6-8
RO-011849 Bucuresti
Telefon
+40/21/2302580
Fax
+40/21/2303459
E-Mail
botschaft@deutschebotschaft-bukarest.ro,
wirtschaft@deutschebotschaft-bukarest.ro
Schweizerische Botschaft
Adresse
Telefon
Tel./Fax
E-Mail
Botschaft und Handelsvertretung
Rumäniens in Österreich
Adresse
Telefon
Telefax
E-Mail
Handels- und Industriekammer
Rumäniens
CAMERA DE COMERT
SI INDUSTRIE A ROMANIEI
Adresse
Telefon
Telefax
e-mail
Internet
Str. Pitar Mos 12
RO-010454 Bucuresti
+40/21/3079247, 3079251
+40/21/2100324
vertretung@buc.rep.admin.ch
Prinz Eugen Straße 60
A-1040 Wien
01/5053227,01/5041461,01/5052343
01/5041462, Telex 133335
ambromviena@ambrom.at
Präsident George COJOCARU
Bd. Octavian Goga 2
RO-7000 Bucuresti
+40/21 / 3229535, 3229518,
+40/21/ 3229502, 3229517
ccir@ccir.ro
www.ccir.ro
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20
Agentur für ausländische
Investitionen
Agentia Romana pentru
Investitii Straine
Adresse
Telefon
Telefax
E-Mail
Departement für Außenhandel
Departamentul Comert Exterior
Adresse
Telefon
Telefax
E-Mail
Präsident Alexandru Popa
Bd. Primaverii 22
RO-011974 Bucuresti
+40 21 2339103
+40 21 2339104
aris@arisinvest.ro
Minister Iuliu Winkler
Str. Ion Campineanu 16
RO-010036 Bucuresti
+40 21 3159697
+40 21 3120512
monica.andronic@dce.gov.ro
Von Bedeutung sind auch die Regionalkammern in den einzelnen Kreisen. Die Adressen sind von
der Außenhandelsstelle erhältlich.
Reisezeit, Kleidung wie in Österreich
Einreisebestimmungen
Seit dem 1. Januar 2001 dürfen alle Staatsangehörigen der Mitgliedsländer der Europäischen
Union visafrei nach Rumänien einreisen. Aufgehoben wurde der Visumszwang für die EU-Bürger
durch den Dringlichkeitserlass der Regierung Nr. 264 vom 7. Dezember 2000, der im Amtsblatt
Nr. 662 vom 15. Dezember 2000 veröffentlicht worden ist. Der Erlass bezieht sich auf Bürger
folgender europäischer Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal,
Spanien und Schweden.
Impfungen nicht vorgeschrieben, Hepatitis A und B Impfungen sind jedoch empfehlenswert.
Haustiere
Erforderlich sind: ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) und die
Tollwutimpfbescheinigung (mindestens 1 Monat und für Hunde max. 12 Monate bzw. für Katzen
max. 6 Monate alt).
Zollvorschriften im Reiseverkehr
Bei der Einreise dürfen neben Gegenständen des persönlichen Bedarfs (einschließlich Schmuck)
folgende Waren zoll- und mehrwertsteuerfrei mitgebracht werden:
- Tabakprodukte: 200 Zigarren oder 100 Zigaretten (max. Gewicht von 3g/Stück) oder
50 Zigarillos oder 250 g Tabak zum Rauchen;
- destillierte und spiritushaltige Getränke mit einem Alkoholinhalt von über 22% im Volumen;
unbehandelter äthylischer Alkohol mit 80% im Volumen und mehr: 1 Liter; oder destillierte und
spiritushaltige Getränke sowie Apperitive aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche
Getränke mit einem Alkoholinhalt von bis 22% im Volumen; Schaumweine, Liköre: 2 Liter oder
ein Gemisch aus diesen Produkten; und leichte Weine: 2 Liter; Parfums: 50 ml und Eau de
Toilette 250 ml; Medikamente für den eigenen Gebrauch.
Darüber hinaus können sonstige Waren bis zu einem Wert von bis 175 EUR pro Person eingeführt
werden.
Nähere Informationen dazu sind auf der Homepage des rumänischen Zolls unter www.customs.ro
abrufbar.
Es empfiehlt sich, insbesondere bei elektronischen Geräten etc. bei der Einreise eine
Einfuhrerklärung auszufüllen, die bei der Ausreise bei allfälligen Kontrollen von Nutzen sein
kann.
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Devisenvorschriften
Beträge in Fremdwährung können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden. Was 10.000 EUR
überschreitet, muss jedoch verpflichtend bei der Grenzstelle deklariert werden.
Tausch
von
Valuten
kann
bei
Banken,
Wechselstuben
oder
autorisierten
Fremdenverkehrsbetrieben
erfolgen.
Über
die
gewechselten
Beträge
soll
man
Wechselbestätigungen verlangen und bis zur Ausreise aufheben.
Reisende müssen bei der Einreise/Ausreise Lei-Beträge, die den Gegenwert von 1.000 EUR
überschreiten, deklarieren.
Kreditkarten
Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert.
Kfz-Bestimmungen
Führerschein, Zulassungsschein und grüne Versicherungskarte sind erforderlich.
Praktische Tipps für Kfz-Lenker
Nicht in der Nacht fahren! Die Höchstgeschwindigkeit (90 km/h außerhalb und 50 bzw. 60 km/h
innerhalb von Ortschaften) beachten; immer mit dem Unmöglichen rechnen und auf jede Gefahr
gefasst sein z.B. unbeleuchtete Pferdefuhrwerke; EURO in "kleinen" Scheinen zum Wechseln. Es
ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass die rumänische Haftpflichtversicherung nur bis zu
relativ geringen Höchstgrenzen versichert und daher im Falle eines Unfalls auch bei Verschulden
durch den rumänischen Verkehrsteilnehmer nicht mit der vollen Schadensvergütung zu rechnen
ist bzw. diese nur im Wege eines Zivilprozesses erreicht werden kann; es sind daher Kasko- und
eine zusätzliche Unfallversicherung zu empfehlen.
Der rumänische Automobilklub heißt ACR (Automobil Clubul Roman), Internet www.acr.ro , Str.
Take Ionescu 27, RO-70154 Bucuresti, Tel. +40/21/3155510, Fax 3128462, E-Mail acr@acr.ro,
Pannendienst Bukarest 9271.
Beförderungsmittel
Flughafen - Stadtzentrum Taxi ca. 15,- EUR für ca. 20-minütige Fahrt. Teilweise wird der
Taxameter nicht eingeschaltet; vor Abfahrt den Preis fixieren! Bei der Hotelbuchung Taxi
mitbestellen. Große Hotels (Hilton, Marriott, Intercontinental und Crowne Plaza) bieten ein
Shuttle-Service. Am Flughafen gibt es auch ein Shuttle-Service von Sky-Taxi mit Minivans
(einfache Fahrt ins Zentrum 15,- EUR).
Treibstoff
Treibstoffversorgung problemlos, nur von kleinen, privaten Dorftankstellen ist abzuraten. Bei
allen Markentankstellen ist bleifreies Benzin verfügbar. Die OMV verfügt schon über ein großes
Tankstellennetz (ca. 100 Stationen).
Lokale Verkehrsmittel
Taxis sind zu jeder Tages- und Nachtzeit verfügbar (Funktaxiruf für Bukarest 9411, 9401, 9451,
9861, 9481, 9488, 9494, 9651), Mietautos mit oder ohne Fahrer werden beispielsweise am
Flughafen Bukarest-Otopeni von mehreren Gesellschaften angeboten u.a. Hertz Tel. +40-212221256, 2014954, Fax: +40-21-2014955; Holiday Autos Tel./Fax: +40-21-2317074, Tel. 2304299;
SIXT Bavaria Rent Fax: +40-21-2332222, +40-788-008808.
Kurierdienste
beispielsweise DHL, RO-010064 Bucuresti, Calea Victoriei Nr. 63, Tel. +40/21/2221777;
Fax: 2221766 TNT: RO-010074 Bucuresti, Calea Victoriei 155, Bl. D1, etj. 2, sector 1,
Tel. +40/21/3034567, Fax 3034543; EMS-POSTA RAPIDA ROMANA: RO-060274 Bucuresti, Calea
Giulesti 6–8, sector 6, Tel. +40/21/2126264, 2066062, Tel./Fax 2026061; UPS: RO-050713
Bucuresti, Sos. Bucuresti-Ploiesti 40, Tel. +40/21/2338877, Fax 2338818, 2338828; Programm:
montags - freitags 8,00 - 18,00 Uhr.
Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)
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Hotels
Bei der Buchung über die AHSt Bukarest sind Spezialpreise möglich.
Bukarest
Bucharest Marriott Grand Hotel (Tel.+40/21/ 4030000, Fax 4031001)
Howard Johnson (Tel. +40/21/ 2015024, Fax: 2011888)
Crowne Plaza (Tel. +40/21/2240034, Fax 2241126 - Messegelände)
Hilton-Athenee Palace (Tel. +40/21/3033777,Fax 3152121)
Sofitel (Tel. +40/21/2243000, 2242683 Fax 2242550) (Messegelände)
Ibis (Tel. +40/21/2029105; 2222722 Fax 2222723)
Majestic (Tel. +40/21/3113212, Fax 3102799)
Bucuresti (Tel. +40/21/3127070, Fax 3120927)
Lido (Tel. +40/21/3144930, Fax 3121414)
Ambasador (Tel. +40/21/3159080, Fax 3123595)
Minerva (Tel. +40/21/2128526; 3111551, Fax 3123963)
Continental (Tel. +40/21/3133694, 3120132, Fax 3120134)
Parc Best Western (Tel. +40/21/2242000, Fax 2242987)
Intercontinental (Tel. +40/21/3140400, Fax: 3120486)
Brasov (Kronstadt)
Aro Palace (Tel. +40/268/478800, Fax 475228)
Capitol (Tel. +40/268/418920, Fax 472999)
Postavarul (Tel. +40/268/477448,Fax 418469)
Poiana Brasov Hotel "Alpin" (Tel. +40/268/262343, Fax 262435).
Sinaia
New Montana (Tel. +40/244/312751; 312752)
Sinaia (Tel. +40/244/311551; Fax: 314198)
Palace (Tel. +40/244/310122; 312067)
Sibiu (Hermannstadt)
Hotel ANA (Tel. +40/269/228856, Fax 228875)
Imparatul Romanilor (Tel. +40/269/216500, Fax 213278)
Cluj-Napoca (Klausenburg)
Transilvania (Tel. +40/264/432071, Fax 432076)
Continental (Tel. +40/264/591441, Fax 406578)
Hotel Casa Alba (Tel. +40/264/432277, Fax 432277)
Hotel Victoria (Tel. +40/264/597963, Fax 597963).
Arad
Prezident (Tel. +40/257/278804; Fax 278818)
Continental (Tel. +40/257/281700, Fax 281094)
Parc (Tel. +40/257/280820, Fax 280725)
Oradea
Elite (Tel./Fax +40/259/428228)
Dacia-Continental (Tel. +40/259/418656, Fax 225949)
Timisoara
BoaVista Sport (Tel +40/256/309409, Fax 309410)
International (Tel. +40/256/490193, Fax 499338)
Continental (Tel. +40/256/494144, Fax 494144)
Banatul (Tel. +40/256/491903, Fax 490130)
Timisoara (Tel. +40/256/498856, Fax 499450)
Hotel Reghina (Tel./Fax +40/256/491166).
Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)
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Constanta
Intim (Tel. +40/241/617814, Fax 618285)
Gucci (Tel. +40/241695500,Fax 638426)
Mamaia:
Rex (Tel. +40/241/831595,Fax 831690)
IAKI (Tel. +40/241/831025, Fax 831169)
Majestic (Tel. +40/241/831005)
Lokale Reisebüros
Happy Tours (Str. Dr. Felix Nr. 55, Bukarest, +40/21/3070651, Fax : 307 06 40), J’Info Tours (Str.
Jules Micheles nr. 1 Tel. +40/21/2228383, Fax: 311 09 98), Nova Turism (Bd. N. Balcescu 21, Tel.
+40/21/3151359,Fax: 312 10 41), Paralela 45 (Bd. Elisabeta 29-31, Tel. +40/21/3134542,
3111960, Fax: 312 27 74), Sun Medair (Str. Constantin Bosianu Nr. 19 32, Tel. +40/21/3367784,
Fax: +40/21/3367785).
Flughäfen
Die AUA fliegt von Wien aus nach Bukarest-Otopeni (Henri Coanda Flughafen), Timisoara und
Cluj-Napoca. Es gibt vier tägliche Verbindungen Wien-Bukarest (Flug von Wien: 7.25 Uhr Ankunft 10,15 Uhr; 10,45 Uhr - Ankunft 13,20 Uhr, 13,40 Uhr - Ankunft 16,20 Uhr, 19,05 Uhr Ankunft 21,40 Uhr). Die Flüge aus Bukarest nach Wien erfolgen um 8,45 Uhr – Ankunft Wien 9,20
Uhr, um 11,35 Uhr – Ankunft Wien 12,20 Uhr und um 18,05 Uhr – Ankunft Wien 18,50 Uhr.
Nach Timisoara (AUA) gibt es täglich, nach Cluj-Napoca (Tarom/AUA) 3x die Woche eine
Flugverbindung (am Montag, Mittwoch und Freitag).
Eisenbahnnetz
Rumänien verfügt über ein 11.130 km langes Eisenbahnnetz. Dieses spielt sowohl im Güter- als
auch im Personenverkehr eine große Rolle und könnte auch für Geschäftsreisende von Interesse
sein. Der Fahrplan mit den Städteschnell- und InterCity Verbindungen ist unter www.cfr.ro
abrufbar.
Es gibt auch eine direkte Zugverbindung Wien-Bukarest (Dacia-Express, 18 Stunden über Nacht).
Geschäftszeiten
Büros von 8.00/9.00 Uhr bis 16.00/17.00 Uhr. Ministerien zwischen 8.00 - 16.00 Uhr. Postämter
Montag bis Freitag zwischen 7.30 - 19.00 Uhr und Samstag bis 14.00 Uhr. Ladenschlusszeiten sind
nicht einheitlich geregelt. Zahlreiche Geschäfte sind abends bis 22,00 Uhr sowie auch sonntags
geöffnet.
Dolmetscherdienst
Die Außenhandelsstelle verfügt über eine Liste von Dolmetschern (Übersetzern), die im
Bedarfsfall angefordert werden kann.
Zeitverschiebung
MEZ plus 1 Stunde; Sommerzeitregelung wie in Westeuropa.
Feiertage
1. und 2. Januar, Ostermontag (orthodoxe Ostern. Achtung: deckt sich meist nicht mit den
katholischen Ostern), 1. Mai, 1. Dezember (Nationalfeiertag), 25. und 26. Dezember.
Vor Antritt von Geschäftsreisen wird empfohlen, sich mit der Außenhandelsstelle Bukarest in
Verbindung zu setzen.
Ärztliche Notassistenz
UNIREA MEDICAL CENTER (Bd. Unirii 27, Bl. 15, Sc. 3, Et. 5, Ap. 61, Bucuresti,
Tel. +40/21/3271188, Fax: 3271195, Direktor Dr. Warga Enayati)
VILLAGE MEDICAL CLINIC S.R.L. (French Village Sos. Nordului 119, Bucuresti,
Tel./Fax +40/21/2323580; Notfalltel. Dr. Mateescu +40-722-303409 ;
Fr. Gabriela Socaciu +40-723-343219)
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MEDSANA SRL (Str. Dr. Muscel Nanu 12, Sector 5, Bucuresti, Tel. +40/21/4108643, 4108543,
Fax: +40/21/4028077, www.medsana.ro, Direktor Herr Haniotis Vasilis)
BIO-MEDICA INTERNATIONAL SRL (Str. Mihai Eminescu 42, RO-010516 Bucuresti,
Tel. +40/21/2119674, 2108329, Fax +40/21/2117136, Direktor Dr. Lucian Rusu)
MEDICOVER ROMBEL SRL (Str. Plevnei Nr. 96, Tel. +40/21/3104040, 3104023, Fax 3104022,
Direktor Dr. Bogdan Kamilitescu )
In akuten Fällen in großen Hotels, Botschaft (Bereitschaftsdienst) bzw. Außenhandelsstelle
fragen, sonst Heimreise empfohlen.
Notrufe:
Rettung:
Polizei:
Feuerwehr:
961
955
981
REISETIPPS
Do´s and Don´ts
Rumänien ist – was die Verhaltensnormen für Geschäftsleute betrifft – ein unproblematisches
Land. Österreicher sind gern gesehene Geschäftspartner, Österreicher und Rumänen haben die
Gemütlichkeit gemeinsam. Sehr wichtig ist der persönliche Kontakt zu den rumänischen
Partnern, häufig werden geschäftliche Beziehungen durch private Einladungen ergänzt, die
unbedingt angenommen werden sollten.
Essen sind in der Regel opulent, sowohl in Restaurants als auch bei privaten Einladungen, und
auch von den Rumänen wird in der Regel erwartet, dass bei Einladungen von der
österreichischen Seite nicht geknausert wird. In diesem Zusammenhang auch unbedingt die
rumänische Küche loben, auch wenn das Essen meist üppig und fett ist.
Vermeiden sollte man Witze über die kommunistische Zeit und zu viel Lob für die Entwicklung in
anderen osteuropäischen Ländern (vor allem Ungarn, Russland, Bulgarien und die Türkei).
Rumänien hat sowohl wirtschaftlich als auch kulturell blühende Zeiten gesehen, an die man sich
gerne erinnert - ein gewisses Grundwissen über die rumänische Geschichte und noch besser ein
paar Brocken Rumänisch können manche Verhandlung unerwartet vereinfachen.
Trinkgelder dem Anlass angemessen, ähnlich wie in Österreich.
Mobiltelefone
Alle österreichischen Handynetze haben Roamingabkommen mit Rumänien, das rumänische
Mobiltelefonnetz weist aber im Bereich der Karpaten noch Lücken auf.
Postlaufzeit von und nach Österreich durchschnittlich 5 Tage.
Stromspannung/220 V, 50 Hz
Durchschnittliche Aufenthaltskosten
Hotelnächtigungen (Luxus- bzw. 5-Stern-Kategorie) zwischen 90,- und 150,- EUR, Frühstück: 9,bis 20,- EUR, Mittag- und Abendessen: 20,- bis 60,- EUR.
Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)
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Lageplan
Informieren Sie bitte im Interesse Ihrer Firma den für Rumänien zuständigen Handelsdelegierten
formlos durch Korrespondenzkopien über Ihre Geschäftskontakte (und geplante Geschäftsreisen).
Er kann wegen seiner Erfahrung vor Ort Ihre Firma besser beraten und Ihre Bemühungen
unterstützen.
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE
erteilt die AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO), Süd-Osteuropa, Wiedner Hauptstraße 63,
1045 Wien, Tel.: 05 90 900-4442, Fax: 05 90 900-14407, E-Mail: awo.sued-osteuropa@wko.at.
WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN
zu Rumänien sind im Internet unter http://wko.at/awo/ro abrufbar.
Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)