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AWO-LÄNDERREPORT RUMÄNIEN WIRTSCHAFT / AUSSENHANDEL GESCHÄFTSABWICKLUNG ZOLLREGIME / RECHT GESCHÄFTSREISEN AUSSENHANDELSSTELLE BUKAREST L 25 / FEBRUAR 2005 2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: AWO-Redaktion Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-mail: awo.publikationen@wko.at, Internet: http://wko.at/awo Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte die zuständige Außenhandelsstelle zur Verfügung. © AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet. Ist für die Wiedergabe bestimmter Text- und Multimedia-Daten (Ton, Bilder, Programme usw.) eine vorherige Genehmigung einzuholen, so hebt diese die obenstehende allgemeine Genehmigung auf; auf etwaige Nutzungseinschränkungen wird deutlich hingewiesen. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ............................................................................... 4 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN .............................................................................. 6 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .......................... 8 Landessprache ................................................................................................. 8 Geschäftssprachen ............................................................................................ 8 Maße und Gewichte ........................................................................................... 8 Normen ......................................................................................................... 8 Währung ........................................................................................................ 8 Preiserstellung ................................................................................................. 8 Zahlungskonditionen .......................................................................................... 8 Leasinggeschäfte .............................................................................................. 9 Empfohlener Vertriebsweg................................................................................... 9 Bonitätsauskünfte ............................................................................................. 9 Forderungseintreibung ....................................................................................... 10 Werbung ........................................................................................................ 10 Wichtigste Zeitungen ......................................................................................... 10 Bankwesen...................................................................................................... 11 Messen und Ausstellungen ................................................................................... 11 INFORMATIONEN ZUM AUSSENHANDELS- UND ZOLLREGIME ............................................. 12 Zollregime ...................................................................................................... 12 Zollfreizonen ................................................................................................... 13 Muster ........................................................................................................... 13 Begleitpapiere für den Warenversand ..................................................................... 13 Verpackungsvorschriften, Markierungen, Ursprungsbezeichnungen................................... 14 Zollbehandlung nichtabgenommener Waren .............................................................. 14 Gütertransport................................................................................................. 14 Samstag - Sonntag Fahrverbot .............................................................................. 14 RECHTSINFORMATIONEN...................................................................................... 15 Vertreterrecht ................................................................................................. 15 Patent-, Marken- und Musterrecht ......................................................................... 15 Wechsel- und Scheckrecht ................................................................................... 15 Eigentumsvorbehalt........................................................................................... 15 Devisenrecht ................................................................................................... 15 Bestimmungen für Montagearbeiten ....................................................................... 16 Prozessrecht ................................................................................................... 16 Schiedsgerichtsbarkeit ....................................................................................... 16 Firmengründung durch Ausländer........................................................................... 17 Rechtsanwälte und Notare................................................................................... 17 Urteilsvollstreckung........................................................................................... 17 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN .................................................................. 18 REISETIPPS...................................................................................................... 24 ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE .................................................................................... 25 WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN ........................................................................... 25 Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Staatsform Republik; einschließlich der Hauptstadt Bukarest, 41 politische Kreise. Fläche 238.391 km² Bevölkerung 21,7 Millionen Einwohner - davon 20,3 Mio. Rumänen Städte Bukarest (Hauptstadt): 1.926.000 Einwohner; Iasi: 321.000 Ew., Craiova: 303.000 Ew., Cluj: 318.000 Ew., Galati: 299.000 Ew., Timisoara: 318.000 Ew., Brasov: 285.000 Ew., Constanta: 310.000 Ew. Bedeutende Wirtschaftszentren sind der Raum Bukarest, Timisoara, Cluj Napoca, Brasov, Sibiu, Constanta, Oradea, Bacau und Braila-Galati. Klima kontinental Historischer Überblick Die Ursprünge der rumänischen Geschichte bilden die Völker der Geter und Daker, etwa um 100 nach Christus kommt es zur Romanisierung (römische Provinz) und zu einer zahlenmäßig starken Ansiedlung von Kolonisten aus anderen Gebieten des römischen Reiches. Später bilden sich die Fürstentümer Walachei (Muntenien) und Moldau heraus; Siebenbürgen (Transilvanien) wurde Teil der ungarischen Krone. Das Habsburgerreich, der russische Zar und die Hohe Pforte haben im Laufe der sehr wechselvollen Geschichte versucht, ihren Einfluss geltend zu machen; bis 1918 verlief die Grenze von Österreich-Ungarn gegenüber der Walachei bzw. Moldau entlang der Karpaten; Kronstadt, heute Brasov, war eine österreichisch-ungarische Stadt; überhaupt kann man in vielen Landesteilen die geschichtliche Verbindung Rumäniens mit Österreich entdecken. 1866 wurde Karl von Hohenzollern-Siegmaringen als Carol I Fürst Rumäniens, seit 1881 regierte er als König Rumäniens. Ihm folgte Ferdinand I, in dessen Regierungszeit Rumänien am 27. August 1916 den Mittelmächten den Krieg erklärt. Nach dem Zusammenbruch der Mittelmächte kommt es am 1. Dezember 1918 (=heutiger Nationalfeiertag Rumäniens) in Alba Iulia zur Vereinigung aller von Rumänen bewohnten Gebiete, einschließlich der Bukowina, Bessarabien und der Süd-Dobrutscha. Im 2. Weltkrieg war Rumänien zunächst unter dem Staatsführer Antonescu an der Seite Deutschlands, es kam jedoch im August 1944 zu einem Frontwechsel. Trotzdem musste Rumänien nach Beendigung des 2. Weltkrieges die NordBukowina und Bessarabien (etwa die heutige Republik Moldau) abtreten. Ebenso ging die SüdDobrutscha wieder an Bulgarien. Der Sieg der Roten Armee führte in Rumänien zu einer Machtübernahme durch die Kommunisten, deren Regime durch die Wende Dezember 1989 ein Ende fand. Im November 2004 fanden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Präsident wurde Traian Basescu, der Kandidat de D.A. Allianz. Der interimistische Präsident der Liberalen Partei, Calin Popescu Tariceanu wurde vom Staatspräsidenten zum Premierminister ernannt. Er bildete eine Mehrparteienkoalition aus PD, PNL, PUR und UDMR. Die Schwerpunkte der Regierungsarbeit sind auf nationaler Ebene die Bekämpfung der Korruption und der Armut, gezielte Steuerpolitik für ein besseres Wirtschafts- und Investitionsklima (z.B. Einführung einer Flat-Tax von 16% für die Einkommens- und Gewinnsteuer), Anziehung ausländischer Investoren, Förderung der Landwirtschaft, Ausbau der Infrastruktur. Auf internationaler Ebene gibt es folgende Prioritäten: Fortführung der EU-Beitrittsverhandlungen (geplanter EU-Beitritt 2007); Stärkung der bilateralen Beziehungen zu traditionellen Partnern, darunter auch Österreich; Unterstützung der benachbarten Republik Moldau auf der Grundlage nationaler Zusammengehörigkeit, Vertiefung der regionalen und multinationalen Zusammenarbeit, besonders die Verstärkung der Zusammenarbeit im Schwarzmeer-Raum Richtung Osten. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 5 Mitgliedschaften in internationalen Organisationen (Auszug) NATO, UNO und ihre Unterorganisationen wie FAO, ECE, UNESCO, IAEA, UNIDO, UNCTAD, ILO, WHO, Europarat, Partnerschaft für den Frieden, WTO, Weltbank, Internationaler Währungsfonds, EBRD, Internationale Union für Fernmeldetechnik, C.E.M.T. Besondere Abkommen (Auszug) Seit 1.05.1993 Freihandelsabkommen EFTA-Rumänien (BGBl 478 vom 21.7.1993), seit 2.2.1995 Assoziationsabkommen mit der EU und seit 1.7.1997 CEFTA-Abkommen; Schwarzmeerkooperation. Ferner hat Rumänien im Jahre 1997 (Amtsblatt Nr. 11 vom 15.1.1998) das Madrider Abkommen vom 27. Juni 1989 hinsichtlich der internationalen Registrierung von Marken unterzeichnet. Rumänien hat das Kyoto-Protokoll am 5.1.1999 unterzeichnet und am 19.3.2001 ratifiziert. Verkehrsabkommen (multilateral, Auszug) Straßenverkehr - Accord Europeen pour le Transport International des Marchandises Dangereuses par Route (ADR), BGBl. Nr. 522/1973 idgF (Amtsblatt Rumäniens Nr. 11 vom 9.01.2001) - Übereinkommen vom 19.05.1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), BGBl. Nr. 138/1961 idgF. - Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) seit 1990 in Kraft. Eisenbahnverkehr - Trans-European-Railproject, AGC (Europäisches Abkommen über die großen, internationalen Eisenbahnlinien), AGTC (Europäisches Abkommen über die großen, internationalen Linien im kombinierten Verkehr), COTIF (Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr). Binnenschifffahrt - Donaukonvention, BGBl. Nr. 40/1960, Abkommen von Bratislava betreffend Rechtsverhältnisse zwischen den Frachtführern und ihren Partnern hinsichtlich der Güterbeförderung auf der Donau, UN-Übereinkommen über die Güterbeförderung auf See (Hamburger Regeln); Luftfahrt - International Air Transport Association (IATA), die sich mit der Sicherheit, Schnelligkeit und Effizienz im Luftverkehr befasst. Abkommen mit Österreich (Auszug) - Abkommen über die gegenseitige Förderung und Sicherheit sowie den gegenseitigen Schutz von Investitionen vom 30. September 1976. Ein neues, erweitertes Abkommen wurde im Herbst 1996 paraphiert und im Amtsblatt Rumäniens Nr. 47 vom 19.03.1997 veröffentlicht - Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 30. September 1976, BGBl. vom 9.1.1979 (Amtsblatt Nr. 64 vom 17.07.1978); eine neue Fassung ist in Ausarbeitung - Abkommen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen vom 10. Dezember 1991 - Abkommen über die Zusammenarbeit im Fremdenverkehr vom 12. Dezember 1974 (BGBl. 282/1975) - Verkehrsabkommen – Zivilluftfahrt (Amtsblatt Rumäniens Nr. 52 vom 22.10.1985) - Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr und dem Ministerium für Gesundheit über Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitseinrichtungen (14.Juli 2000 – Amtsblatt Rumäniens Nr. 693 vom 31.10.2001) - Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem rumänischen Verteidigungsministerium über die Zusammenarbeit in der Infrastruktur des medizinischen Militärbereiches (Amtsblatt Nr. 31 vom 21.01.2003) Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 6 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Rumänien gehört zu den Ländern mit dem größten Wirtschaftswachstum Europas. In den vergangenen beiden Jahren wuchs das Bruttoinlandsprodukt um 4,9% bzw. 7% (Schätzung), für 2005 wird ein Wachstum von etwa 4,6% erwartet. Gleichzeitig ging die Inflation massiv zurück, im Jahr 2004 lag sie erstmals unter 10%. Anfang 2005 wurde für alle steuerbaren Einkommen eine einheitliche Flat Tax von 16% eingeführt, wodurch Rumänien zu den wenigen europäischen Steuerparadiesen gehört. Im Zuge der Vorbereitungen auf den für 2007 beschlossenen EU-Beitritt werden die rechtlichen Grundlagen rasch an die von der Europäischen Union geforderten Standards angenähert, so dass es bereits jetzt kaum noch Schwierigkeiten mit der Rechtssicherheit oder Rechtsdurchsetzbarkeit gibt. Österreich ist der größte ausländische Investor in Rumänien. Insgesamt sind über 3.200 Firmen mit österreichischer Kapitalbeteiligung in Rumänien registriert. Auch bei den Importen und Exporten liegt Österreich weit vorne. In Anbetracht der Größe des Marktes (21,7 Mio. Einwohner), den niedrigen Lohnkosten und der sich rasch verbessernden Infrastruktur ist die Zeit für einen Einstieg in den rumänischen Markt sehr günstig. Bruttoinlandsprodukt (in Mrd. EUR): 2001: 44,3 2002: 48,3 2003: 50,4 Wirtschaftswachstum (zu konstanten Preisen in ROL) 2001: +5,3% 2002: +5% 2003: +4,6% 2004: +7% Inflation (Ganzjahr) 2004: 9,3% Mindestlohn 3.100.000,- ROL = ca. 80 EUR; monatlicher Nettodurchschnittslohn 2004: 150 EUR Arbeitslosigkeit 2004: ca. 9% AUSSENHANDEL in Mio. EUR Export Import Handelsbilanz 2001 12.707 16.020 -3.313 2002 14.659 17.403 -2.744 2003 15.590 19.540 -3.950 2004 16.850 21.440 -4.590 Wichtigste Einfuhrwaren Erdöl, elektrische Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, Anlagen der Nachrichtentechnik, Textilien, Chemikalien (Kautschukwaren), Metallwaren, Papier, Eisen und Stahl, Büromöbel, Meß- und Kontrollgeräte. Wichtigste Ausfuhrwaren Kabelbäume, Bekleidung und andere Textilien, Metallwaren, Autoreifen, Sperrholz und Furniere. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 7 Hauptlieferländer aus der EU Italien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich, Niederlande, Belgien und Spanien. Hauptabnehmerländer aus der EU Italien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Griechenland, Österreich, Belgien und Spanien. AUSSENHANDEL MIT ÖSTERREICH Exporte / Warenversendungen aus Österreich (1.000 EUR) Warengruppe (Auswahl) 2001 2002 Maschinen/Fahrzeuge 285.135 335.272 Bearbeitete Waren 165.742 218.898 Sonstige Fertigwaren 96.132 105.248 Chemische Erzeugnisse 73.969 90.464 Nahrungsmittel/Tiere 45.552 37.374 Rest*) 19.187 37.374 Gesamtwert in EUR 685.841 816.945 Veränderung zum +35,4% +19,1% Vorjahr Quelle: Statistik Österreich/ÖSTAT *)Rest: Getränke/Tabak, pflanzliche u. tierische Fette, Rohstoffe 2003 475.946 266.248 111.776 101.253 32.419 37.374 1.020.732 +24,9% Importe / Warenversendungen nach Österreich (1.000 EUR) Warengruppe (Auswahl) 2001 2002 2003 Sonstige Fertigwaren 152.754 156.872 178.723 Maschinen/Fahrzeuge 157.792 214.257 283.011 Bearbeitete Waren 73.864 99.735 82.185 Rohstoffe 12.583 12.606 18.724 Rest*) 25.843 19.323 19.323 Gesamtwert in EUR 421.968 505.843 593.499 Veränderung zum +27% +19,9% +17,3% Vorjahr Quelle: Statistik Österreich/ÖSTAT *)Rest: Nahrungsmittel/Tiere, Chemische Erzeugnisse, Getränke/Tabak, pflanzliche u. tierische Fette Wichtigste Einfuhrwaren Österreichs aus Rumänien Maschinen und Fahrzeuge, Bekleidung, Kabelbäume, Möbel, Holzprodukte, Mineralprodukte, Chemikalien. Wichtigste Ausfuhrwaren Österreichs nach Rumänien Maschinen, maschinelle Anlagen, Fahrzeuge, chemische Erzeugnisse, Arznei- und Lebensmittel, Metallwaren, optische Geräte, Computer, Fahrzeuge, Kunststoffwaren, feuerfestes Material, Eisen und Stahl, Papier und Pappe, Mess- und Prüfgeräte, sonstige Fertigwaren. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 8 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Landessprache Rumänisch Geschäftssprachen Rumänisch, Englisch, Deutsch, Französisch Maße und Gewichte metrisches System Normen Anerkennung von ISO, CEN, DIN-Normen, Angleichung an EU-Normen. Die rumänischen Normen liegen in der Asociatia de Standardizare din Romania "ASRO", Str. Mendeleev 21-25, RO-010365 Bukarest, Tel: +40/21/315 58 70, 211 32 96 oder 3124744 bzw. Fax: +40/21/2100833. Europäische und Internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. In Österreich ist das Österreichische Normungsinstitut ON erste Adresse, wenn es um Normen und Regelwerke geht. Durch die aktive Mitarbeit im europäischen und Internationalen Netzwerk (CEN bzw. ISO) zur Normenerstellung ist das ON das Informationszentrum für Normung. Als Serviceeinrichtung werden neben allen in Österreich gültigen ÖNORMEN und anderen Regelwerken auch internationale und ausländische Dokumente sowie eine Fülle an Fachliteratur, Nachschlagewerken, Software und Dienstleistungen angeboten. Auskunft über Normen in aller Welt, Recherchen, Seminare, Zertifizierungen, WTO-Enquiry Point: ON InfoPoint, 1020 Wien, Heinestraße 38, Tel: 01/21300-0, E-Mail: infostelle@on-norm.at, Internet: www.on-norm.at Währung Leu (Mehrzahl Lei), Bankbezeichnung ROL Richtkurs der Nationalbank vom 14.01.2005 1 USD = 28.868 ROL 1 EUR = 38.179 ROL Ab 1.07.2005 erfolgt der Übergang zum sogenannten „schweren Leu“ (RON). Das Verhältnis ist 1 : 10.000. Preiserstellung Seit 1.03.2003 ist der EURO die offizielle Leitwährung. Die Österreichische Exportfonds GmbH bietet zinsgünstige Finanzierungsmittel für heimische KMUs mit Exporttätigkeit. Bis zu 30% des Exportumsatzes (abzüglich Transit) können finanziert werden. Einfache und rasche Abwicklung im Wege der Hausbank. Näheres: www.exportfonds.at Zahlungskonditionen Vor allem bei Erstlieferungen ist Vorauszahlung (gegen Faktura oder bei Produktionsfinanzierung gegen Proforma-Rechnung und Liefervertragskopie) oder ein unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv unbedingt zu empfehlen. Bei Lieferungen gegen offene Rechnung, Kassa gegen Dokumente oder gegen Ziel besteht ein großes Zahlungsrisiko. Regelmäßige Kunden verlangen aber schon Zahlungsziele bis zu sechs Monaten. Wenn möglich, soll dafür eine erstklassige unwiderrufliche Bankgarantie verlangt werden. Devisentermingeschäfte sind für EUR und USD mit Laufzeit bis zu maximal 3 Monaten über die rumänische Warenbörse in Sibiu (www.bmfms.ro) möglich. Rumänische Importeure sollten von ihren österreichischen Lieferanten auf diese Kurssicherungsmöglichkeit aufmerksam gemacht werden. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 9 Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür stehen Ihnen in Österreich der private Versicherungsmarkt (Atradius, OeKB Versicherung AG, ÖKV Coface und Prisma) und das staatliche Exportgarantiesystem bei der OeKB (Oesterreichische Kontrollbank AG) zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der kurzfristig zahlbaren Geschäfte durch Deckungen in Form von Rahmen- und Pauschalversicherungen tätig ist, werden bei der OeKB in erster Linie Einzelprojekte mit "nicht marktfähigen" Risiken unter Deckung genommen. Als "nicht marktfähig" gelten Risiken in Nicht-OECD Staaten sowie in den Ländern Korea Rep., Mexiko, Polen, Slowakische Rep., Türkei, Tschechische Rep. und Ungarn sowie generell solche Geschäfte, deren Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Weiterführende Informationen erteilt der Bereich AWO-Exportfinanzierung, Tel.: 05 90 900-4186, Fax: 05 90 900-3702, E-mail: awo.exportfinanzierung@wko.at. Leasinggeschäfte In Rumänien sind mehrere österreichische Leasinggesellschaften tätig. Generell wird aus steuerlichen Gründen empfohlen, die jeweiligen Leasingraten in einen Zins- bzw. Finanzierungsteil und den Kapitalanteil zur Beschaffung des Leasinggutes aufzuschlüsseln, da nur auf den Zinsteil die 10%ige Quellensteuer erhoben wird. Ist dies nicht der Fall, unterliegt die gesamte Leasingrate obiger Steuer. Zusätzliche Informationen über Leasinggeschäfte sind auch im AWO-Fachreport „Firmengründung“ im Internet unter http://wko.at/awo/ro enthalten. Empfohlener Vertriebsweg Da vor allem betreffend Großhandel kaum mit Österreich vergleichbare Vertriebsstrukturen bestehen, wird die Gründung eines eigenen Vertriebsnetzes in Form einer rumänischen Firma (nicht als Repräsentanz) empfohlen, mit Sitz in Bukarest bzw. in den Städten der wirtschaftlich bedeutendsten Kreise (Bukarest ist nicht das einzige Wirtschaftszentrum des Landes). Die Bearbeitung des Markes ausschließlich von Bukarest aus genügt im Regelfall nicht. Wegen der wirtschaftlichen Eigenständigkeit der Regionen sind auch andere Orte des Landes marketingmäßig zu betreuen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass z.B. die Industrie standortmäßig stark dezentralisiert ist. Zahlreiche Hyper- und Supermärkte größeren Ausmaßes haben bereits mehrere Niederlassungen, andere befinden sich im Aufbau. Bei der Suche nach potentiellen rumänischen Geschäftspartnern kann die Außenhandelsstelle Bukarest gerne behilflich sein. Bonitätsauskünfte Die Außenhandelsstelle Bukarest kann Ihnen (kostenlos) Auskünfte aus dem Handelsregister verschaffen, die allerdings keine Hinweise auf die Bonität enthalten. Daneben kann die Außenhandelsstelle Bukarest gegen Kostenersatz Auskünfte im Wege von Auskunfteien besorgen. Preise in USD*) Normalauskunft Expressauskunft Blitzauskunft Creditreform 71 (8 Arbeitstage) 114 (5 Arbeitstage) 288 (1 Arbeitstag) Eximbank 75 (10 Arbeitstage) 105 (7 Arbeitstage) 135 (2 Arbeitstage) *) Stand Februar 2005 Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) Intercredit 55 (8 Arbeitstage) 110 (4 Arbeitstage) 165 (2 Arbeitstage) 10 Forderungseintreibung Die Außenhandelsstelle Bukarest bietet die Möglichkeit, auf außergerichtlichem Wege Forderungen einzutreiben. Wenn dieser Weg ausgeschöpft ist und ein erheblicher Streitwert vorliegt (z.B. ab 10.000,- EUR) ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu überlegen (beglaubigte Vollmacht erforderlich). Gewöhnlich ist der Rechtsweg ziemlich langwierig, manchmal von ungewissem Ausgang (alles hängt von den Klauseln des dem Geschäft zugrunde liegenden Vertrages ab). Ein eventueller Prozess muss in Rumänien geführt werden, da zwischen Österreich und Rumänien kein Rechtshilfeabkommen besteht und daher österreichische zivilgerichtliche Urteile in Rumänien nicht unmittelbar vollstreckt werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Klage nur bei ausreichend vorhandenem Vermögen des Schuldners sinnvoll ist. Sollte der rumänische Schuldner über Vermögen in Österreich verfügen, könnte selbstverständlich auch dort prozessiert werden (siehe auch Abschnitt "Gerichtsstand, Rechtswahl"). Eine Liste (auch deutschsprachiger) Rechtsanwälte kann von der Außenhandelsstelle Bukarest angefordert werden. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, zunächst gemeinsam mit der Außenhandelsstelle Bukarest eine außergerichtliche Lösung zu suchen. Werbung In den vergangenen Jahren hat sich der rumänische Werbemarkt vervielfacht. Zahlreiche neue Zeitschriften auf internationalem Niveau wurden gegründet, großteils mit der Unterstützung internationaler Verlagsgruppen. Derzeit gibt es mehr als 40 Fernsehanstalten und eine große Zahl regionaler oder überregionaler Radiosender; internationale Werbeagenturen haben Niederlassungen gegründet, aber auch lokale rumänische Agenturen arbeiten oft auf hohem Niveau. Die Außenhandelsstelle Bukarest kann gerne Werbeagenturen nennen. Wichtigste Zeitungen (in Klammer die monatliche durchschnittliche Auflagezahl gemäß www.brat.ro) "Libertatea" (8,8 Mio.), "Adevarul" (3,3 Mio.), „Jurnalul National“ (3,2 Mio.), "Evenimentul Zilei" (3 Mio.), "Romania Libera" (2 Mio.), „National“ (1,2 Mio.), "Ziua" (800.000), "Curierul National" (600.000), „Ziarul Financiar“ (400.000), „Bursa“ (350.000), „Capital“ (300.000), "Allgemeine Deutsche Zeitung" (60.000); Wir empfehlen diesbezüglich die Internetadresse www.revistapresei.ro und www.revistapresei.ro mit den wichtigsten Zeitungen und Zeitschriften unter „Publicatii romanesti online“. Darunter sind auch Publikationen in englischer Sprache zu finden wie Bucharest Business Week, Invest Romania, Nine O´Clock, Romanian Business Journal etc. Internationales eBulletin (austriantrade.org) Die AWO bietet österreichischen Firmen die Möglichkeit einer weltweiten Annonce im Internet. Das internationale eBulletin kann jede österr. Firma zur Präsentation ihrer Produkte / Dienstleistungen bzw. zur Suche nach Vertriebs- und Geschäftspartnern etc. verwenden. Das Gesamtpaket besteht aus einer Anzeige mit Bild und Logo für ein ganzes Jahr in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch (Preis EUR 500,--, Verlängerungsjahr 250,--). Entsprechend der bekannt gegebenen Zielmärkte wird die Anzeige (ohne Mehrkosten) allenfalls noch in weitere Sprachen übersetzt und nach Maßgabe der verfügbaren Möglichkeiten auch in den lokalen Austriantrade Bulletins der Außenhandelsstellen geschalten. Das Anmeldeformular mit allen Details zu den Insertionsmöglichkeiten finden Sie unter http://wko.at/awo/ebulletin/eb_anmeldung.htm. Für die Einschaltung ist unbedingt ein Bild (Produktfoto bzw. Logo) notwendig, das separat per Mail an folgende Adresse zu senden ist: awo.ebulletin@wko.at. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 11 Bankwesen Derzeit unterhalten die RZB (Anschrift: Bd. Mircea Voda 44, Bucuresti, Tel. +40/21/3230031, Fax: +40-21-3236027, E-Mail: centrala@raiffeisen.ro, www.raiffeisen.ro), die HVB (ehemalige Bank Austria Creditanstalt – Anschrift. Str. Grigore Mora 37, Bucuresti, Tel. +40-21-2032322, Fax: +40-21-2308485, E-Mail: contact@ro.hvb-cee.com, www.hvb.ro), die Österreichische Volksbank (Anschrift: Bd. Mihai Bravu 171, Bucuresti, Tel. +40-21-2094400, Fax: +40-21-2094491, E-Mail: marketing@volksbank.com.ro) sowie die Porsche Bank (Anschrift: Sos. Pipera Tunari 2, Voluntari, Jud. Ilfov, Tel.: +40-21-2082600, Fax: +40-21-2082614, www.porschebank.ro) zahlreiche Niederlassungen in Bukarest und allen größeren Städten, wo die Eröffnung von Firmenkonten für rumänische Niederlassungen österreichischer Investoren möglich ist. Messen und Ausstellungen Mit wenigen Ausnahmen sind die rumänischen Messen nicht auf westeuropäischem Niveau. Vor einer Beteiligung wird daher generell empfohlen, mit der Außenhandelsstelle Bukarest Kontakt aufzunehmen. Die größte Veranstaltung (aber mit abnehmender Bedeutung) ist die Internationale Herbstmesse in Bukarest TIB, daneben gibt es viele Fach- und Regionalmessen, die im Internet beispielsweise unter der Adresse www.romexpo.org oder www.expo-transilvania.ro, besucht werden können. Die genauen Messedaten und weitere Veranstalteradressen können bei der Außenhandelsstelle Bukarest angefordert werden. Wichtige Messeveranstalter ROMEXPO S.A. Bd. Marasti Nr. 65-67 RO-011465 Bucuresti Telefon: +40 21 2243168, 2025700 Telefax: +40 21 2240400 E-Mail: romexpo@romexpo.org EXPO TRANSILVANIA SRL Str. Horea 3, cam. 111, et.1 RO-400174 Cluj-Napoca Telefon: +40 264 419075, 419408 Fax: +40 264 419074,410300 E-Mail: expo@expo-transilvania.ro ROMANIAN BUSINESS CONSULT S.R.L. Splaiul Unirii nr.8 RO-030121 Bucuresti Telefon: +40 21 3304516, 2332500 Telefax: +40 21 2332504 E-Mail: excogroup@exco.ro Kontaktadresse in Österreich: Hietzinger Hauptstraße 22 A-1130 Wien Tel: 01/876 68 56, 876 68 57, Fax: 01/876 68 56-32 Kontaktperson: Herr Helmut Schott Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 12 INFORMATIONEN ZUM ZOLL- UND AUSSENHANDELSREGIME Aufgrund des für 1.1.2007 beschlossenen EU-Beitritts Rumäniens ist der Außenhandel weitgehend liberalisiert. Für die meisten industriell-gewerblichen Produkte, die aus den EU-Ländern importiert werden, besteht seit Anfang 2002 Zollfreiheit. Von der Außenhandelsstelle Bukarest wurde ein Leitfaden für Warenexporte nach Rumänien erstellt, der die wichtigsten Bestimmungen und Hinweise zur Warenausfuhr nach Rumänien enthält. Siehe AWO-Fachreport „Leitfaden für Warenexporte nach Rumänien“ im Internet unter http://wko.at/awo/ro. Die Außenhandelsstelle Bukarest gibt an Hand der konkreten Zolltarifnummern gerne Einzelauskünfte. Bezüglich der Erstellung von EUR-Zertifikaten ist folgendes zu beachten: 1) Für Sendungen bis zu einem Warenwert von EUR 6.000,- kann der Exporteur anstatt der EUR1 in der Faktura folgende Erklärung abgeben: DER AUSFÜHRER DER WAREN, AUF DIE SICH DIESES HANDELSPAPIER BEZIEHT, ERKLÄRT, DASS DIESE WAREN, SOWEIT NICHT ANDERS SPEZIFIZIERT, PRÄFERENZBEGÜNSTIGTE ............ URSPRUNGSWAREN SIND. Firmenmäßige Zeichnung mit Originalunterschrift. 2) Für Sendungen ab einem Warenwert von 6.000,- EUR ist eine EUR1-Ausstellung vorgeschrieben. Diese muss unbedingt vom österreichischen Zollamt bestätigt sein. 3) Ermächtigte Exporteure können anstelle der EUR1 und unabhängig vom Warenwert die Erklärung auf der Handelsfaktura mit folgendem Wortlaut abgeben: DER AUSFÜHRER (ERMÄCHTIGTER AUSFÜHRER; BEWILLIGUNGS-NR. .......) DER WAREN, AUF DIE SICH DIESES HANDELSPAPIER BEZIEHT, ERKLÄRT, DASS DIE WAREN, SOWEIT NICHT ANDERS SPEZIFIZIERT, PRÄFERENZBEGÜNSTIGTE ......... URSPRUNGSWAREN SIND. Firmenmäßige Zeichnung mit Originalunterschrift. EUR1-Zertifikate können unter bestimmten Bedingungen auch a posteriori ausgestellt werden. Auf diese erneut ausgestellten Zertifikate muss NACHTRÄGLICH AUSGESTELLT erscheinen und auf eventuellen Kopien hat der Ausdruck DUPLIKAT zu erscheinen. Zollregime Rumänien ist seit 1.1.1995 WTO-Mitglied. Industriell-gewerbliche Produkte mit EU-Ursprung sind seit 01.01.2002 zollfrei. Es gilt der Zolltarif nach dem Harmonisierten System (ausschließlich Wertzollsätze). Der Zollwert der eingeführten Waren besteht aus dem in Lei umgerechneten Vertragspreis der Ware, zuzüglich der nicht im Vertragspreis enthaltenen Transportkosten der Ware, Kosten für Be- und Entladung, Kosten für im Zusammenhang mit dem Transport in Anspruch genommene Dienstleistungen und Versicherungskosten bis zur rumänischen Grenze. Die Umrechnung in Lei erfolgt auf Grundlage des von der rumänischen Nationalbank festgelegten und bekannt gegebenen Währungskurses vom jeweils letzten Freitag, der für die gesamte Woche Richtwert für die Berechnung des Zollwertes ist. Zollbegünstigungen gibt es im Rahmen der WTO etwa gegenüber Entwicklungsländern, den übrig gebliebenen CEFTA-Ländern und den EFTA-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz). Mit der Türkei, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Israel und Litauen hat Rumänien Freihandelsabkommen abgeschlossen. Änderungen im Zolltarif 2001 betrafen Zollsenkungen für landwirtschaftliche Produkte, gewisse Fleischkonserven, einige Industriewaren, Verpackungsmaterial, Nichtedelmetalle zur Schmuckherstellung u.a. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 13 Für Wein und Spirituosen gelten nach Abschluss des EU-Abkommens Anfang 2001 ebenfalls reduzierte Zollsätze. Die Zollabgaben für Importe aus der Europäischen Union wurden schrittweise gesenkt und betragen (im industriell-gewerblichen Bereich) zum größten Teil mittlerweile null Prozent. Im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa sollen in Freihandelsabkommen abgeschlossen werden. Mit folgenden Ländern Freihandelsabkommen abgeschlossen: dieser Region hat Rumänien Türkei (29.4.1997) Israel (30.01.2001) Litauen (26.11.2001) Mazedonien (7.2.2003) Albanien (21.2.2003) Bosnien-Herzegowina (8.4.2003) Für detaillierte Auskünfte im Zollbereich steht die Außenhandelsstelle Bukarest zur Verfügung. Gegenüber den EU-, CEFTA- und EFTA-Staaten sind die Zölle für industriell-gewerbliche Erzeugnisse seit 1.1.2002 teilweise oder ganz auf Null abgebaut. Der Ursprungsnachweis erfolgt für diese EU-Zollbegünstigung durch die EU-Ursprungsklausel im Falle eines berechtigten Exporteurs oder mittels EUR 1-Formular. Zollbegünstigungen gibt es auch für Sacheinlagen bei gewissen Investitionen. Zollfreizonen Es gibt in Rumänien Zollfreizonen in Constanta, Curtici (Arad), Galati, Giurgiu, Braila, Iasi, Sulina. In den Freizonen können u.a. folgende Tätigkeiten ausgeübt werden: Manipulieren, Lagern, Sortieren, Verpacken, Verarbeiten, Erzeugung, Kauf- Verkauf, Reparieren, Befrachtung. Muster Warenmuster mit Handelswert können zollfrei mit Carnet A.T.A vorübergehend eingeführt werden. Warenmuster mit Handelswert sind auch dann zollfrei, wenn diese eine staatliche Firma bezieht. Muster ohne Handelswert sind zollfrei. Die Erfahrung zeigt, dass auch Kataloge, Prospektmaterial, etc., welche anlässlich von Ausstellungen präsentiert werden, zollpflichtig sind. Berufsausrüstungen und Messewaren können vorübergehend abgabenfrei eingeführt werden, wenn für diese Waren eine Sicherstellung in Höhe der Eingangsabgaben hinterlegt wird. Die Sicherstellung wird bei Wiederausfuhr erstattet. Ebenso kann das Carnet ATA verwendet werden. Begleitpapiere für den Warenversand - Rechtsverbindlich gezeichnete Handelsrechnung in siebenfacher Ausfertigung (ohne Beglaubigung) - Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 oder Erklärung des ermächtigten Exporteurs auf der Handelsrechnung, - Darüber hinaus können Qualitätsbescheinigungen, Analysenzertifikate, veterinärmedizinische Bescheinigungen und phytosanitäre Zeugnisse verlangt werden - Konnossement (ohne Beglaubigung) - Packlisten sind der Sendung beizufügen und müssen Angaben zur Marke und Nummer der Packstücke, zum Brutto- und Nettogewicht sowie zum Inhalt enthalten. Bei einem Set (z.B. Softwarepaket) müssen alle Bestandteile separat mit Stückzahl, Einzel- und Gesamtwert gelistet werden (z.B. CD-Roms, Wert der Software, Broschüren, Handbuch, etc.); Ursprungsland; Brutto- und Nettogewicht. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 14 Alle Angaben auf der Rechnung müssen exakt mit den Angaben auf dem Frachtbrief übereinstimmen (Empfänger, Inhalts-, Wert- und Währungsangabe, Stückzahl, Gewicht). Die Angabe von Incoterms auf der Rechnung ist empfehlenswert, da im rumänischen EDVZollsystem die Berechnung der Importabgaben nur gemäß Incoterms möglich ist. Die Angabe des Ortes z.B. „CIF Bucharest“ ist ebenfalls wichtig. Verpackungsvorschriften, Markierungen, Ursprungsbezeichnungen Die wesentlichen Markierungs- und Verpackungsvorschriften sind im „Gesetz über den Konsumentenschutz und die Handelsregeln“ enthalten: Alle Waren müssen den Namen des Herstellers oder Importeurs, eine Warenbeschreibung und Kontrollnummer, das Ursprungsland, die Warenzusammenstellung und wesentlichen Eigenschaften sowie Gebrauchsanweisungen und Gebrauchsrisiken tragen. Die Verpackung von Lebensmitteln muss auf Rumänisch unter anderem den Namen des Herstellers, das Produktions- und Ablaufdatum aufweisen. Auch Ursprungsbezeichnungen sind obligatorisch. Im Übrigen ist es empfehlenswert, die Anweisungen des Importeurs zu befolgen. Besondere Bestimmungen (Zertifizierung) Die Mehrzahl der Produkte benötigen eine "Zertifizierung", wenn sie in Rumänien auf den Markt gebracht werden. Nähere Bestimmungen siehe AWO-Fachreport "Leitfaden für Warenexporte nach Rumänien" im Internet unter http://wko.at/awo/ro. Zollbehandlung nichtabgenommener Waren Nicht abgenommene Waren werden auf Veranlassung des Zollamts eingelagert, höchstens 1 Jahr aufbewahrt und danach verwertet (z.B. Versteigerung). Gütertransport Bis zum EU-Beitritt wird jährlich ein Straßengüterverkehrsabkommen Österreich-Rumänien ausverhandelt. Dieses sieht für 2005 eine Anzahl von 5.000 Transit-, Drittland- oder Lokogenehmigungen für EURO2-Fahrzeuge, 2.500 Lokogenehmigungen für EURO2-Fahrzeuge und 500 Lokogenehmigungen für EURO3-Fahrzeuge. Zusätzlich gibt es für rumänische Frächter sogenannte Belohnungs-kontingente (3.000 Genehmigungen) für die Benützung der "Rollenden Landstraße" (Bahnverbindung zwischen Szeged – Wels und zwischen Arad - Wels), die im gleichen Verhältnis auch österreichischen Frächtern zustehen. Für die Benützung der Straßen ist eine Straßenverkehrsabgabe bei der Einreise an der Grenze in Höhe von 0,023 USD/t km zu bezahlen. 2002 begann weiters die stufenweise Einführung der ROVignette. Der Fachverband der Spediteure UNTRR präsentiert im Internet unter der Adresse www.untrr.ro die wichtigsten Informationen hinsichtlich der Gütertransporte in und durch Rumänien in englischer Sprache. Samstag - Sonntag Fahrverbot Fahrverbot für die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen (1. und 2. Januar, 1. Mai - orthodoxe Ostern, 1. Dezember – Nationalfeiertag, 25. – 26. Dezember Weihnachten) für LKW mit einer Nutzlast von über 7,5 t. Diese Maßnahme gilt für die Strecken gemäß Beschluß Nr. 1777 vom 21.10.2004. Ausgenommen sind Transporte von lebenden Tieren, Brot und leicht verderblichen Waren sowie Katastropheneinsätze. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 15 RECHTSINFORMATIONEN Im Zuge der Reformen sind in den letzten Jahren viele Rechtsgrundlagen für eine freie Marktwirtschaft geschaffen worden. Sie entsprechen weitgehend unseren Rechtsgrundsätzen und werden immer mehr den EU-Bestimmungen angeglichen. Problematisch sind vielfach noch die Implementierung der Gesetze, die Kontrolle ihrer Einhaltung und die praktische Rechtsdurchsetzung, aber auch hier sind rasche Fortschritte erkennbar. Vertreterrecht Im rumänischen Gesetz ist die Tätigkeit der Firmen, Gesellschaften und Vertretungen gesetzlich geregelt. Das Gesetz Nr. 31 vom 16.11.1990 (Wiederveröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens Nr. 33 vom 29.1.1998) und die Dringlichkeitsverordnung Nr. 32 vom 16.6.1997 regeln die Gründung und Tätigkeit von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und bilden den gesetzlichen Rahmen für Firmen in Rumänien, egal ob sie zu 100% oder nur teilweise ausländisches Gründungskapital haben oder ob sie 100% rumänisch sind (siehe kostenpflichtigen AWOFachreport "Firmengründung in Rumänien" im Internet unter http://wko.at/awo/ro. Die Tätigkeit selbständiger Handelsvertreter wird gemäß den vertraglichen Vereinbarungen der Vertragsparteien durchgeführt; die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 509 vom 12.07.2002, die den Abschluss von Handelsvertreterverträgen regeln, sind dabei zu beachten. Patent-, Marken- und Musterrecht Für Eintragungen bzw. Anmeldungen sowie Schutz von Erfindungen, Patenten, Fabriks- und Handelsmarken ist das Büro für Auslandspatente und Erfindungen bei der Handels- und Industriekammer Rumäniens, Rominvent, E-Mail: mailto:office@rominvent.ro zuständig, das einen 20-jährigen Schutz geistigen Eigentums gewährt. Fabrik-, Handels- und Dienstmarken fallen in die Zuständigkeit des Marken- und Patentamtes OSIM (E-Mail: office@osim.ro, Home-Page: http://www.osim.ro/). Wechsel- und Scheckrecht Das Institut des Wechsels als auch des Schecks ist durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen geregelt. Aufgrund der Komplexität der Materie ist auf alle Fälle anwaltlicher Rat einzuholen. Eigentumsvorbehalt Dieser ist in der rumänischen Gesetzgebung (Allgemeines bürgerliches Gesetz Art. 1730.5, 13221323 sowie 504-516) durch eine Reihe von Bestimmungen geregelt. Ein Eigentumsvorbehalt muss ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden und im Geschäftsvertrag vermerkt sein. Kleingedrucktes auf der Rückseite einer Rechnung genügt nicht. Wegen der langen Verfahrensdauer und dem Instanzenzug ist die Rechtsdurchsetzung in Rumänien schwierig. Die Einschaltung eines Anwaltes schon bei der Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes ist daher unbedingt zu empfehlen. Devisenrecht Der Kapitaltransfer ist genehmigungspflichtig. Die Amtsblätter Nr. 395 vom 31.12.1997 sowie Nr. 769 vom 3.12.2001 enthalten alle wesentlichen rechtlichen Bestimmungen zu dieser Thematik. Es wurde jedoch ein Plan ausgearbeitet, gemäß dem bis zum Beitritt Rumäniens zur EU die verschiedenen Kapitalformen frei umlaufen können. Rumänische Firmen können Fremdwährungskredite sowohl von rumänischen als auch von ausländischen Banken aufnehmen. Kredite aus dem Ausland (z.B. Exportvorfinanzierung) bedürfen keiner Genehmigung, sondern müssen bloß bei der statistischen Abteilung der Nationalbank angemeldet werden (Verfügung der Nationalbank Nr. 22 vom 10.09.1999). Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 16 Ausländische juristische Personen (also ohne Sitz in Rumänien) können Konten in Lei oder Devisen unterhalten, falls die Einzahlungen aus in Rumänien durchgeführten Tätigkeiten stammen. Bei jeder Einzahlung muss eine Erklärung über die Herkunft der betreffenden Beträge abgegeben werden. Bestimmungen für Montagearbeiten Bei der Außenhandelsstelle Bukarest ist ein kostenloses Infoblatt über Montagearbeiten in Rumänien erhältlich. Prozessrecht Bei rumänischen Zivilgerichten und Handelsgerichten gibt es drei Instanzen. Durch ein Gerichtsurteil kann eine Entschädigung für einen nachweisbaren materiellen Schaden erreicht werden sowie (auf Basis der Vertragsvereinbarungen) auch angefallene Verzugszinsen gefordert werden. Aufgrund der oft langwierigen Prozesse sollte nach Möglichkeit versucht werden, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Die im rumänischen Zivil- und Handelsrecht vorgesehene Verjährung beträgt drei bzw. fünf Jahre. Schiedsgerichtsbarkeit Rumänien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich, der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich steht Ihnen als österreichische Firma und Mitglied der Wirtschaftskammer näher. Aber gerade dieses Faktum kann einen starken ausländischen Partner unter Umständen stören. Die Internationale Handelskammer hingegen ist eine weltweit vertretene Organisation, hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris und ist in Österreich durch ICC Austria vertreten. Daraus ergeben sich folgende Varianten: ¾ Sollte Ihre Firma in den Vertragsverhandlungen eine günstige Ausgangsposition haben, empfehlen wir Ihnen zur Streitbeilegung die Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich. ¾ Sollte umgekehrt Ihre Firma eine schwächere Position haben, empfehlen wir die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC). ¾ Sollten Sie und Ihr Partner sich in der Ausgangsposition in etwa die Waage halten, empfehlen wir Ihnen mit der Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich in die Verhandlungen zu gehen. So Ihr Partner damit nicht einverstanden sein sollte, könnten/sollten Sie auf die Klausel der Internationalen Handelskammer (ICC) umsteigen. Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich lautet: "Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden." Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 17 Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Beide Schiedsklauseln sind auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar Zweckmäßige zusätzlich zu ergänzende Vereinbarungen bei beiden Schiedsklauseln: ¾ die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); ¾ es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) ¾ die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...................................... Detaillierte Auskünfte: ¾ Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich, Dr. Manfred Heider, Tel.: 05 90 900-4398, Fax: 05 90 900-216, mail: arb@wko.at, Internet: wko.at/arbitration ¾ ICC Austria, Internationale Handelskammer Dr. M. Burger-Scheidlin, Tel.: 05 90 900-3701, Fax: 05 90 900-3703, mail: icc@wko.at, Internet: www.icc-austria.org. Firmengründung durch Ausländer Firmengründungen durch Ausländer in Rumänien sind weitgehend unproblematisch. Eine S.R.L. (entspricht im wesentlichen einer GmbH) zu gründen dauert etwa sechs Wochen, die Kosten (inkl. Anwalt, Abgaben und Gebühren) bewegen sich bei rund 1.500-2.000 €. Nähere Einzelheiten siehe kostenpflichtigen AWO-Fachreport "Firmengründung in Rumänien" im Internet unter http://wko.at/awo/ro. Rechtsanwälte und Notare Die Außenhandelsstelle Bukarest hilft Ihnen gerne mit Kontaktdaten von Anwälten und Notaren weiter. Anwaltskosten bei Prozessen sind frei zu vereinbaren, schwanken zwischen 5-15% des Streitwertes und sind bei Prozeßbeginn ganz oder teilweise zu bezahlen. Erfolgshonorare sind verboten. Urteilsvollstreckung Da Österreich und Rumänien kein bilaterales Vollstreckungsabkommen abgeschlossen haben, sind österreichische zivilgerichtliche Urteile in Rumänien (bzw. umgekehrt) nicht unmittelbar vollstreckbar. Per Eilprozess kann das Urteil aus dem Ausland anerkannt und vollstreckbar gemacht werden. Die Vollstreckung darf nach rumänischem Recht nicht verjährt sein. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 18 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes in Rumänien steht Ihnen die Außenhandelsstelle der Wirtschaftskammer Österreich mit ihrem Service gerne zur Verfügung. Der persönliche Kontakt mit den Firmen und ganz besonders mit den Entscheidungsträgern und Fachleuten der jeweiligen Endabnehmer ist für den Geschäftserfolg ausschlaggebend. Da ohne entsprechende Vorbereitung und Ankündigung der Erfolg einer Geschäftsreise in Frage gestellt ist, empfiehlt es sich, die Außenhandelsstelle in Bukarest einzuschalten, die durch den ständigen Kontakt mit den Unternehmen in der Lage ist, potenzielle Interessenten zu ermitteln, den bestmöglichen Zeitpunkt für einen Geschäftsbesuch zu eruieren und falls gewünscht auch Termine zu vereinbaren. Außenhandelsstelle Bukarest Der Handelsdelegierte Ing. Mag. Walter FRIEDL Consilierul Comercial al Ambasadei Austriei Mag. Johannes BECKER Stellv. Handelsdelegierter Adresse Strada Logofat Luca Stroici Nr. 15 RO-020581 Bucuresti, Romania Telefon Telefax E-Mail Internet +40 /21/ 2101798 oder 2101799 +40 /21/ 2102399 bukarest@wko.at www.austriantrade.org/ro Bürozeiten Montag 8.00 - 17.30 Dienstag-Donnerstag 8.00 - 17.00 Freitag: 8.00 - 14.00 (Achtung Zeitverschiebung: MEZ + 1 Stunde) Der Dienstbetrieb an der Außenhandelsstelle ruht an den gesetzlichen Feiertagen Rumäniens sowie am 26. Oktober, nicht jedoch an den übrigen gesetzlichen österreichischen Feiertagen. AWO-Marketing-Büro Klausenburg AWO-Marketing-Büro Temesvar Austrian Business Club Bukarest Handelsdelegierter Ing.Mag. Walter Friedl Str. Logofat Luca Stroici Nr. 15, RO-020581, Bukarest +40/21/2101798 +40/21/2102399 bukarest@wko.at Adresse Telefon Telefax E-Mail Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 19 Österreichische Botschaft Adresse Telefon Telefax Telex E-Mail Österreichisches Konsulat Adresse Telefon Telefax Austrian Adresse Botschafter Dr. Christian Zeileissen Str. Dumbrava Rosie 7 RO-020461 Bukarest, +40/21/2104354, 2109377, 2100271 +40/21/2100885 11333 bukarest-ob@bmaa.gv.at Vizekonsul Peter Hiltser Str. Vasile Lascar Nr. 51, RO-020492 Bukarest +40/21/2103933, 2101601, 2101477 +40/21/2101682 Email: peter.hiltser@bmaa.gv.at Herr Wolfgang Gröger Str. Academiei nr.35-37 RO-010333 Bucuresti +40/21/3038033 +40/21/3120211, 3038029 wolfgang.groeger@aua.com Telefon Fax E-Mail Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Adresse Av.Gh. Demetriade 6-8 RO-011849 Bucuresti Telefon +40/21/2302580 Fax +40/21/2303459 E-Mail botschaft@deutschebotschaft-bukarest.ro, wirtschaft@deutschebotschaft-bukarest.ro Schweizerische Botschaft Adresse Telefon Tel./Fax E-Mail Botschaft und Handelsvertretung Rumäniens in Österreich Adresse Telefon Telefax E-Mail Handels- und Industriekammer Rumäniens CAMERA DE COMERT SI INDUSTRIE A ROMANIEI Adresse Telefon Telefax e-mail Internet Str. Pitar Mos 12 RO-010454 Bucuresti +40/21/3079247, 3079251 +40/21/2100324 vertretung@buc.rep.admin.ch Prinz Eugen Straße 60 A-1040 Wien 01/5053227,01/5041461,01/5052343 01/5041462, Telex 133335 ambromviena@ambrom.at Präsident George COJOCARU Bd. Octavian Goga 2 RO-7000 Bucuresti +40/21 / 3229535, 3229518, +40/21/ 3229502, 3229517 ccir@ccir.ro www.ccir.ro Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 20 Agentur für ausländische Investitionen Agentia Romana pentru Investitii Straine Adresse Telefon Telefax E-Mail Departement für Außenhandel Departamentul Comert Exterior Adresse Telefon Telefax E-Mail Präsident Alexandru Popa Bd. Primaverii 22 RO-011974 Bucuresti +40 21 2339103 +40 21 2339104 aris@arisinvest.ro Minister Iuliu Winkler Str. Ion Campineanu 16 RO-010036 Bucuresti +40 21 3159697 +40 21 3120512 monica.andronic@dce.gov.ro Von Bedeutung sind auch die Regionalkammern in den einzelnen Kreisen. Die Adressen sind von der Außenhandelsstelle erhältlich. Reisezeit, Kleidung wie in Österreich Einreisebestimmungen Seit dem 1. Januar 2001 dürfen alle Staatsangehörigen der Mitgliedsländer der Europäischen Union visafrei nach Rumänien einreisen. Aufgehoben wurde der Visumszwang für die EU-Bürger durch den Dringlichkeitserlass der Regierung Nr. 264 vom 7. Dezember 2000, der im Amtsblatt Nr. 662 vom 15. Dezember 2000 veröffentlicht worden ist. Der Erlass bezieht sich auf Bürger folgender europäischer Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Schweden. Impfungen nicht vorgeschrieben, Hepatitis A und B Impfungen sind jedoch empfehlenswert. Haustiere Erforderlich sind: ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) und die Tollwutimpfbescheinigung (mindestens 1 Monat und für Hunde max. 12 Monate bzw. für Katzen max. 6 Monate alt). Zollvorschriften im Reiseverkehr Bei der Einreise dürfen neben Gegenständen des persönlichen Bedarfs (einschließlich Schmuck) folgende Waren zoll- und mehrwertsteuerfrei mitgebracht werden: - Tabakprodukte: 200 Zigarren oder 100 Zigaretten (max. Gewicht von 3g/Stück) oder 50 Zigarillos oder 250 g Tabak zum Rauchen; - destillierte und spiritushaltige Getränke mit einem Alkoholinhalt von über 22% im Volumen; unbehandelter äthylischer Alkohol mit 80% im Volumen und mehr: 1 Liter; oder destillierte und spiritushaltige Getränke sowie Apperitive aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholinhalt von bis 22% im Volumen; Schaumweine, Liköre: 2 Liter oder ein Gemisch aus diesen Produkten; und leichte Weine: 2 Liter; Parfums: 50 ml und Eau de Toilette 250 ml; Medikamente für den eigenen Gebrauch. Darüber hinaus können sonstige Waren bis zu einem Wert von bis 175 EUR pro Person eingeführt werden. Nähere Informationen dazu sind auf der Homepage des rumänischen Zolls unter www.customs.ro abrufbar. Es empfiehlt sich, insbesondere bei elektronischen Geräten etc. bei der Einreise eine Einfuhrerklärung auszufüllen, die bei der Ausreise bei allfälligen Kontrollen von Nutzen sein kann. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 21 Devisenvorschriften Beträge in Fremdwährung können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden. Was 10.000 EUR überschreitet, muss jedoch verpflichtend bei der Grenzstelle deklariert werden. Tausch von Valuten kann bei Banken, Wechselstuben oder autorisierten Fremdenverkehrsbetrieben erfolgen. Über die gewechselten Beträge soll man Wechselbestätigungen verlangen und bis zur Ausreise aufheben. Reisende müssen bei der Einreise/Ausreise Lei-Beträge, die den Gegenwert von 1.000 EUR überschreiten, deklarieren. Kreditkarten Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. Kfz-Bestimmungen Führerschein, Zulassungsschein und grüne Versicherungskarte sind erforderlich. Praktische Tipps für Kfz-Lenker Nicht in der Nacht fahren! Die Höchstgeschwindigkeit (90 km/h außerhalb und 50 bzw. 60 km/h innerhalb von Ortschaften) beachten; immer mit dem Unmöglichen rechnen und auf jede Gefahr gefasst sein z.B. unbeleuchtete Pferdefuhrwerke; EURO in "kleinen" Scheinen zum Wechseln. Es ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass die rumänische Haftpflichtversicherung nur bis zu relativ geringen Höchstgrenzen versichert und daher im Falle eines Unfalls auch bei Verschulden durch den rumänischen Verkehrsteilnehmer nicht mit der vollen Schadensvergütung zu rechnen ist bzw. diese nur im Wege eines Zivilprozesses erreicht werden kann; es sind daher Kasko- und eine zusätzliche Unfallversicherung zu empfehlen. Der rumänische Automobilklub heißt ACR (Automobil Clubul Roman), Internet www.acr.ro , Str. Take Ionescu 27, RO-70154 Bucuresti, Tel. +40/21/3155510, Fax 3128462, E-Mail acr@acr.ro, Pannendienst Bukarest 9271. Beförderungsmittel Flughafen - Stadtzentrum Taxi ca. 15,- EUR für ca. 20-minütige Fahrt. Teilweise wird der Taxameter nicht eingeschaltet; vor Abfahrt den Preis fixieren! Bei der Hotelbuchung Taxi mitbestellen. Große Hotels (Hilton, Marriott, Intercontinental und Crowne Plaza) bieten ein Shuttle-Service. Am Flughafen gibt es auch ein Shuttle-Service von Sky-Taxi mit Minivans (einfache Fahrt ins Zentrum 15,- EUR). Treibstoff Treibstoffversorgung problemlos, nur von kleinen, privaten Dorftankstellen ist abzuraten. Bei allen Markentankstellen ist bleifreies Benzin verfügbar. Die OMV verfügt schon über ein großes Tankstellennetz (ca. 100 Stationen). Lokale Verkehrsmittel Taxis sind zu jeder Tages- und Nachtzeit verfügbar (Funktaxiruf für Bukarest 9411, 9401, 9451, 9861, 9481, 9488, 9494, 9651), Mietautos mit oder ohne Fahrer werden beispielsweise am Flughafen Bukarest-Otopeni von mehreren Gesellschaften angeboten u.a. Hertz Tel. +40-212221256, 2014954, Fax: +40-21-2014955; Holiday Autos Tel./Fax: +40-21-2317074, Tel. 2304299; SIXT Bavaria Rent Fax: +40-21-2332222, +40-788-008808. Kurierdienste beispielsweise DHL, RO-010064 Bucuresti, Calea Victoriei Nr. 63, Tel. +40/21/2221777; Fax: 2221766 TNT: RO-010074 Bucuresti, Calea Victoriei 155, Bl. D1, etj. 2, sector 1, Tel. +40/21/3034567, Fax 3034543; EMS-POSTA RAPIDA ROMANA: RO-060274 Bucuresti, Calea Giulesti 6–8, sector 6, Tel. +40/21/2126264, 2066062, Tel./Fax 2026061; UPS: RO-050713 Bucuresti, Sos. Bucuresti-Ploiesti 40, Tel. +40/21/2338877, Fax 2338818, 2338828; Programm: montags - freitags 8,00 - 18,00 Uhr. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 22 Hotels Bei der Buchung über die AHSt Bukarest sind Spezialpreise möglich. Bukarest Bucharest Marriott Grand Hotel (Tel.+40/21/ 4030000, Fax 4031001) Howard Johnson (Tel. +40/21/ 2015024, Fax: 2011888) Crowne Plaza (Tel. +40/21/2240034, Fax 2241126 - Messegelände) Hilton-Athenee Palace (Tel. +40/21/3033777,Fax 3152121) Sofitel (Tel. +40/21/2243000, 2242683 Fax 2242550) (Messegelände) Ibis (Tel. +40/21/2029105; 2222722 Fax 2222723) Majestic (Tel. +40/21/3113212, Fax 3102799) Bucuresti (Tel. +40/21/3127070, Fax 3120927) Lido (Tel. +40/21/3144930, Fax 3121414) Ambasador (Tel. +40/21/3159080, Fax 3123595) Minerva (Tel. +40/21/2128526; 3111551, Fax 3123963) Continental (Tel. +40/21/3133694, 3120132, Fax 3120134) Parc Best Western (Tel. +40/21/2242000, Fax 2242987) Intercontinental (Tel. +40/21/3140400, Fax: 3120486) Brasov (Kronstadt) Aro Palace (Tel. +40/268/478800, Fax 475228) Capitol (Tel. +40/268/418920, Fax 472999) Postavarul (Tel. +40/268/477448,Fax 418469) Poiana Brasov Hotel "Alpin" (Tel. +40/268/262343, Fax 262435). Sinaia New Montana (Tel. +40/244/312751; 312752) Sinaia (Tel. +40/244/311551; Fax: 314198) Palace (Tel. +40/244/310122; 312067) Sibiu (Hermannstadt) Hotel ANA (Tel. +40/269/228856, Fax 228875) Imparatul Romanilor (Tel. +40/269/216500, Fax 213278) Cluj-Napoca (Klausenburg) Transilvania (Tel. +40/264/432071, Fax 432076) Continental (Tel. +40/264/591441, Fax 406578) Hotel Casa Alba (Tel. +40/264/432277, Fax 432277) Hotel Victoria (Tel. +40/264/597963, Fax 597963). Arad Prezident (Tel. +40/257/278804; Fax 278818) Continental (Tel. +40/257/281700, Fax 281094) Parc (Tel. +40/257/280820, Fax 280725) Oradea Elite (Tel./Fax +40/259/428228) Dacia-Continental (Tel. +40/259/418656, Fax 225949) Timisoara BoaVista Sport (Tel +40/256/309409, Fax 309410) International (Tel. +40/256/490193, Fax 499338) Continental (Tel. +40/256/494144, Fax 494144) Banatul (Tel. +40/256/491903, Fax 490130) Timisoara (Tel. +40/256/498856, Fax 499450) Hotel Reghina (Tel./Fax +40/256/491166). Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 23 Constanta Intim (Tel. +40/241/617814, Fax 618285) Gucci (Tel. +40/241695500,Fax 638426) Mamaia: Rex (Tel. +40/241/831595,Fax 831690) IAKI (Tel. +40/241/831025, Fax 831169) Majestic (Tel. +40/241/831005) Lokale Reisebüros Happy Tours (Str. Dr. Felix Nr. 55, Bukarest, +40/21/3070651, Fax : 307 06 40), J’Info Tours (Str. Jules Micheles nr. 1 Tel. +40/21/2228383, Fax: 311 09 98), Nova Turism (Bd. N. Balcescu 21, Tel. +40/21/3151359,Fax: 312 10 41), Paralela 45 (Bd. Elisabeta 29-31, Tel. +40/21/3134542, 3111960, Fax: 312 27 74), Sun Medair (Str. Constantin Bosianu Nr. 19 32, Tel. +40/21/3367784, Fax: +40/21/3367785). Flughäfen Die AUA fliegt von Wien aus nach Bukarest-Otopeni (Henri Coanda Flughafen), Timisoara und Cluj-Napoca. Es gibt vier tägliche Verbindungen Wien-Bukarest (Flug von Wien: 7.25 Uhr Ankunft 10,15 Uhr; 10,45 Uhr - Ankunft 13,20 Uhr, 13,40 Uhr - Ankunft 16,20 Uhr, 19,05 Uhr Ankunft 21,40 Uhr). Die Flüge aus Bukarest nach Wien erfolgen um 8,45 Uhr – Ankunft Wien 9,20 Uhr, um 11,35 Uhr – Ankunft Wien 12,20 Uhr und um 18,05 Uhr – Ankunft Wien 18,50 Uhr. Nach Timisoara (AUA) gibt es täglich, nach Cluj-Napoca (Tarom/AUA) 3x die Woche eine Flugverbindung (am Montag, Mittwoch und Freitag). Eisenbahnnetz Rumänien verfügt über ein 11.130 km langes Eisenbahnnetz. Dieses spielt sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr eine große Rolle und könnte auch für Geschäftsreisende von Interesse sein. Der Fahrplan mit den Städteschnell- und InterCity Verbindungen ist unter www.cfr.ro abrufbar. Es gibt auch eine direkte Zugverbindung Wien-Bukarest (Dacia-Express, 18 Stunden über Nacht). Geschäftszeiten Büros von 8.00/9.00 Uhr bis 16.00/17.00 Uhr. Ministerien zwischen 8.00 - 16.00 Uhr. Postämter Montag bis Freitag zwischen 7.30 - 19.00 Uhr und Samstag bis 14.00 Uhr. Ladenschlusszeiten sind nicht einheitlich geregelt. Zahlreiche Geschäfte sind abends bis 22,00 Uhr sowie auch sonntags geöffnet. Dolmetscherdienst Die Außenhandelsstelle verfügt über eine Liste von Dolmetschern (Übersetzern), die im Bedarfsfall angefordert werden kann. Zeitverschiebung MEZ plus 1 Stunde; Sommerzeitregelung wie in Westeuropa. Feiertage 1. und 2. Januar, Ostermontag (orthodoxe Ostern. Achtung: deckt sich meist nicht mit den katholischen Ostern), 1. Mai, 1. Dezember (Nationalfeiertag), 25. und 26. Dezember. Vor Antritt von Geschäftsreisen wird empfohlen, sich mit der Außenhandelsstelle Bukarest in Verbindung zu setzen. Ärztliche Notassistenz UNIREA MEDICAL CENTER (Bd. Unirii 27, Bl. 15, Sc. 3, Et. 5, Ap. 61, Bucuresti, Tel. +40/21/3271188, Fax: 3271195, Direktor Dr. Warga Enayati) VILLAGE MEDICAL CLINIC S.R.L. (French Village Sos. Nordului 119, Bucuresti, Tel./Fax +40/21/2323580; Notfalltel. Dr. Mateescu +40-722-303409 ; Fr. Gabriela Socaciu +40-723-343219) Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 24 MEDSANA SRL (Str. Dr. Muscel Nanu 12, Sector 5, Bucuresti, Tel. +40/21/4108643, 4108543, Fax: +40/21/4028077, www.medsana.ro, Direktor Herr Haniotis Vasilis) BIO-MEDICA INTERNATIONAL SRL (Str. Mihai Eminescu 42, RO-010516 Bucuresti, Tel. +40/21/2119674, 2108329, Fax +40/21/2117136, Direktor Dr. Lucian Rusu) MEDICOVER ROMBEL SRL (Str. Plevnei Nr. 96, Tel. +40/21/3104040, 3104023, Fax 3104022, Direktor Dr. Bogdan Kamilitescu ) In akuten Fällen in großen Hotels, Botschaft (Bereitschaftsdienst) bzw. Außenhandelsstelle fragen, sonst Heimreise empfohlen. Notrufe: Rettung: Polizei: Feuerwehr: 961 955 981 REISETIPPS Do´s and Don´ts Rumänien ist – was die Verhaltensnormen für Geschäftsleute betrifft – ein unproblematisches Land. Österreicher sind gern gesehene Geschäftspartner, Österreicher und Rumänen haben die Gemütlichkeit gemeinsam. Sehr wichtig ist der persönliche Kontakt zu den rumänischen Partnern, häufig werden geschäftliche Beziehungen durch private Einladungen ergänzt, die unbedingt angenommen werden sollten. Essen sind in der Regel opulent, sowohl in Restaurants als auch bei privaten Einladungen, und auch von den Rumänen wird in der Regel erwartet, dass bei Einladungen von der österreichischen Seite nicht geknausert wird. In diesem Zusammenhang auch unbedingt die rumänische Küche loben, auch wenn das Essen meist üppig und fett ist. Vermeiden sollte man Witze über die kommunistische Zeit und zu viel Lob für die Entwicklung in anderen osteuropäischen Ländern (vor allem Ungarn, Russland, Bulgarien und die Türkei). Rumänien hat sowohl wirtschaftlich als auch kulturell blühende Zeiten gesehen, an die man sich gerne erinnert - ein gewisses Grundwissen über die rumänische Geschichte und noch besser ein paar Brocken Rumänisch können manche Verhandlung unerwartet vereinfachen. Trinkgelder dem Anlass angemessen, ähnlich wie in Österreich. Mobiltelefone Alle österreichischen Handynetze haben Roamingabkommen mit Rumänien, das rumänische Mobiltelefonnetz weist aber im Bereich der Karpaten noch Lücken auf. Postlaufzeit von und nach Österreich durchschnittlich 5 Tage. Stromspannung/220 V, 50 Hz Durchschnittliche Aufenthaltskosten Hotelnächtigungen (Luxus- bzw. 5-Stern-Kategorie) zwischen 90,- und 150,- EUR, Frühstück: 9,bis 20,- EUR, Mittag- und Abendessen: 20,- bis 60,- EUR. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO) 25 Lageplan Informieren Sie bitte im Interesse Ihrer Firma den für Rumänien zuständigen Handelsdelegierten formlos durch Korrespondenzkopien über Ihre Geschäftskontakte (und geplante Geschäftsreisen). Er kann wegen seiner Erfahrung vor Ort Ihre Firma besser beraten und Ihre Bemühungen unterstützen. ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE erteilt die AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO), Süd-Osteuropa, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Tel.: 05 90 900-4442, Fax: 05 90 900-14407, E-Mail: awo.sued-osteuropa@wko.at. WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN zu Rumänien sind im Internet unter http://wko.at/awo/ro abrufbar. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)