Hinweise zum Energieeinsparen und

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Hinweise zum Energieeinsparen und
Hinweise zum Energieeinsparen und Umweltfreundlichen
Heizen rund um die Feuerungsanlage
Tipp Nr. 15 Das Messprotokoll und die Bedeutung der Werte
Nutzen Sie die jährliche Abgasmessung des Schornsteinfegers als Sparanleitung:
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Erstmessung einer Neuanlage ab 4 kW Nennwärmeleistung.
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Jährlich wiederkehrende Messung bei Anlagen über 11 kW
Nennwärmeleistung.
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Ist
die
Heizung
bei
der
wiederkehrenden
Messung
beanstandet worden, muss innerhalb von 6 Wochen eine
Wiederholungsmessung durchgeführt werden.
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Entsprechen die Werte auch bei der Wiederholungsmessung nicht der Verordnung wird eine Messung auf
Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde durchgeführt.
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Angaben zur Feuerstätte. Die Nennwärmeleistung ist die von der
Feuerstätte im Dauerbetrieb höchste nutzbar abgegebene
Wärmemenge pro Zeiteinheit.
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Angaben zum Brenner der Feuerstätte. Moderne Öl- und
Gasbrenner arbeiten mit Gebläse bzw. sind Gebläse unterstützt.
Bei Gasbrenner ohne Gebläse wird die Verbrennungsluft über den
Gasdruck zugemischt. Ölbrenner ohne Gebläse (z.B. in
Warmluftkachelöfen) werden als Verdampfungsbrenner bezeichnet.
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Der Leistungsbereich ist die mini- bis maximal einstellbare
Leistung des Brenners, d.h. die über den Brennstoff in die
Anlage
gebrachte
Wärmemenge
pro
Zeit
(1kg
Heizöl/Stunde entspricht etwa einer Leistung von 12 kW).
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Die Rußzahl wird nur bei Ölfeuerungsanlagen bestimmt
Sie lässt Rückschlüsse auf die Verbrennungsgüte zu. Eine
bestimmte
Abgasmenge
wird
durch
ein
Filterpapier
gesaugt und die Schwärzung des Filterpapiers mit einer
zehnteiligen Skala verglichen. Aus drei Einzelwerten wird
der Mittelwert gebildet und auf den nächsten Wert
gerundet. Die so ermittelte Rußzahl darf den Wert von 1
nicht überschreiten. Lediglich bei Anlagen, die vor dem
1.10.98 errichtet wurden und bei Ölfeuerungsanlagen mit
Verdampfungsbrennern ist eine Rußzahl von 2 zulässig.
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Durch einen Fließmitteltest festgestellte gelbliche
Verfärbungen
des
Filterpapiers
bedeuten
übelriechende, unverbrannte Ölderivate im Abgas
und weisen damit auf eine unvollständige
Verbrennung des Heizöls hin. Feuerstätten mit
Ölderivaten im Abgas werden beanstandet.
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Die Wärmeträgertemperatur ist die Temperatur
des Kesselwassers während der Messung.
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Die
Verbrennungslufttemperatur
ist
die
Temperatur der Luft die dem Brenner zugeführt
wird. Sie wird zur Berechnung der Abgasverluste
benötigt.
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Ist der Unterschied zwischen Abgastemperatur
und Verbrennungslufttemperatur groß, so lässt
dies auf hohe Energieverluste schließen. Die
Abgastemperatur versucht man möglichst gering
zu halten, denn Sie heizen sonst ins Freie statt die
Wohnung. Hohe Abgastemperaturen deuten auf
nicht optimal gewartete oder veraltete Kessel hin.
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Auch wenn die Heizung der Verordnung
entspricht, lohnt sich die Suche nach
Einsparmöglichkeiten oder der Austausch des
Heizkessels wenn er älter als 15 Jahre ist.
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Der Abgasverlust ist der Wärmeinhalt der Abgase, die über den Schornstein abgeleitet
werden. Der Abgasverlust wird aus der Verbrennungslufttemperatur, der
Abgastemperatur, dem Kohlendioxid- bzw. Sauerstoffgehalt und festen Beiwerten
berechnet. Die Abgasverluste dürfen gesetzlich festgelegte Höchstwerte nicht
überschreiten. Diese Höchstwerte hängen ab vom Alter und von der Leistung der
Heizung. Es gibt Übergangsfristen für ältere Heizungen. Im Messprotokoll gibt der
Schornsteinfeger an, ob die Höchstwerte überschritten werden bzw. ab wann die neuen
Grenzwerte
gelten.
Aber selbst wenn die Höchstwerte nicht überschritten werden, gibt es möglicherweise
unnötige Energieverluste. Sie entstehen bei schlechter Wärmedämmung des Kessels
(Strahlungsverluste) und häufigen Stillstandsphasen (Auskühlungsverluste) durch
mangelhafte Konzeptionierung und Regelung der Heizungsanlage. Ältere
Heizungsanlagen verbrauchen darum häufig mehr Energie als notwendig. Der
Austausch des Heizkessels kann deshalb eine sinnvolle Maßnahme sein. Lassen Sie
sich beraten.
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Sauerstoff oder Kohlendioxid (CO2) - Volumengehalt in %. Entweder wird der Anteil
des Restsauerstoffs oder des Kohlendioxids gemessen. Diese Größe wird neben der
Abgastemperatur und der Verbrennungslufttemperatur für die Berechnung des
Abgasverlusts benötigt. Optimal sind hohe CO²-Werte oder niedrige Sauerstoffwerte.
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Die Druckdifferenz zwischen Meßstelle und Umgebung wird gemessen, um den
Betriebszustand der Heizung beurteilen zu können.
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Entspricht das Messergebnis nicht der Verordnung werden die Grenzwerte ohne
Toleranzpunkte und bei Ölheizungen die Rußzahl und eventuell vorhandene Ölderivate
eingetragen. Innerhalb von 6 Wochen ist, nach vorheriger Wartung der Anlage, eine
Nachmessung durch den Schornsteinfeger erforderlich.
Erstellt von Harald Steinke, Bezirksschornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater im Handwerk am 20.12.02
www.haraldsteinke.de
Wo geht die Wärme verloren?
Jedes Haus verliert im Winter Wärme: Weil es draußen kälter ist, will sich die
Wärme gleichmäßig verteilen, wandert durch Wände, Fenster und Dach nach
draußen. Fachleute sagen dazu "Transmissionsverlust".
Menschen nehmen Sauerstoff auf, geben Kohlendioxid ab und erzeugen viel
Feuchtigkeit beim Baden, Waschen und Kochen. Deshalb muss die Luft alle zwei
Stunden erneuert werden. Das ist der "Lüftungsverlust".
Die Heizung muss beide Verluste decken. Je besser die Dämmung des
Hauses, umso weniger Wärmeverluste.
Ein Teil der Heizenergie erwärmt nicht das Haus, sondern geht über die Abgase durch den Schornstein nutzlos
verloren. Fachleute reden vom "Abgasverlust".
Ohne Aufwand Geld sparen, z. B. durch:
• Ein Absenken der Raumtemperatur von 23 auf 22 Grad spart rund sechs Prozent Heizenergie.
• Schließen Sie in der Nacht die Rollläden und lassen dadurch weniger Energie durch die Fenster entweichen
• Abschalten der Umwälzpumpe außerhalb der Heizperiode.
• Dämmen aller Warm- und Heizwasser führenden Rohrleitungen entsprechen der Energieeinsparverordnung
• Brenner und Kessel regelmäßig warten und aufeinander abstimmen.
• Öfters täglich durchlüften - ca. fünf Minuten - statt Fenster ständig gekippt lassen.
Die Heizungsanlage besteht in der Regel aus:
Wärmeerzeuger (A)
Warmwasserspeicher (B)
Rohrnetz (C)
Heizflächen (D)
Abgasanlage
Heizungsregelung
Die Verluste
Diese Grenzwerte müssen
spätestens ab dem 01.11.04 von
allen messpflichtigen Öl- und
Gasheizungsanlagen eingehalten
werden:
Nennwärmeleistung
max.
in kW
Abgasverlust
4 bis 25 kW
11 %
über 25 bis 50 kW
10 %
über 50 kW
9%
Je nach Art, Alter und Wartungszustand der Heizungsanlage gehen
von 100 % Brennstoff verloren:
•
Kesselverluste: 1,5 bis 13% Strahlungsverluste des Kessels
am Aufstellungsort
•
Abgasverluste: 5,5 bis 17% gehen durch den Schornstein verloren (werden vom Schornsteinfeger gemessen)
•
Transportverluste: 2 bis 10% Rohrleitungsverluste zwischen Kessel und Heizkörper
Bereich der Gesamtverluste: 9 bis 40% pro Jahr von Ihrem Öl- bzw. Gasverbrauch
Wie viel Heizöl oder Gas braucht ihr Haus für 1 m²
W o h n fl ä c h e ?
Wenn Sie Ihren Jahres-Heizölverbrauch durch die Quadratmeter
Ihrer Wohnfläche teilen erhalten Sie den Verbrauch pro m²
Wohnfläche. Sollten Sie mit Gas heizen entspricht ein
Kubikmeter Gas einem Liter Heizöl.
Verbrauchen Sie mehr als 20 Liter bzw. Kubikmeter pro m² ist
dies zu viel und Sie sollten dringend Energiesparende
Maßnahmen durchführen bzw. den Heizkessel erneuern.
Nutzen Sie auch die kostenlose Energieberatung durch das
Schornsteinfegerhandwerk.
Liegt Ihr Verbrauch unter 10 Liter bzw. Kubikmetern pro m²
zählen Sie zu den Energiesparern.
Durchschnittsverbrauch im Jahr 2000/2001: 16 Liter/m²