1. Februar 2014 - Volksbank Rhein-Ruhr

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1. Februar 2014 - Volksbank Rhein-Ruhr
S€PA
1. Februar 2014
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
Wir machen den Weg frei.
Umstellung auf SEPA
Informationen zum neuen Zahlungsverfahren
mit Checkliste für die Umstellung
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SEPA – einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
SEPA steht für Single Euro Payments Area und beschreibt die Umstellung auf den einheitlichen
Europäischen Zahlungsverkehrsraum, welcher den Zahlungsverkehr einfacher und schneller
gestaltet. Bereits seit Anfang 2008 bestehen die Voraussetzungen für die Regelungen zu einem
einheitlichen Geldverkehr in den EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco
und in der Schweiz.
Mit Stichtag 1. Februar 2014 wird der europäische Zahlungsverkehr auf die neuen Zahlungsverfahren umgestellt. Hierdurch ergeben sich für den bargeldlosen Zahlungsverkehr Veränderungen,
welche durch ganz Europa reichen und somit einen effizienten standardisierten Zahlungsverkehr
mitsichbringen. Überweisungen und Lastschriften sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit dem
einheitlichen SEPA-Format möglich.
Vorteile durch SEPA
Europaweit einheitliche Kontodaten, Datenformate sowie Zahlungsverkehrsabläufe
Schnelle und kostengünstige Transaktionen
Transparenter und rechtssicherer Zahlungsverkehr
Grenzüberschreitende Lastschriften
Die genossenschaftliche FinanzGruppe hat bereits alle Voraussetzungen für eine einfache
Umstellung geschaffen. Die Änderungen erstrecken sich auf Ihre Kontoverbindungsdaten,
dem Umgang mit Überweisungen und Daueraufträgen sowie Neuerungen im Umgang mit
bestehenden und neuen Lastschriften.
Natürlich steht Ihnen auch Ihr Berater gerne helfend zur Seite.
Ihre
Volksbank Rhein-Ruhr
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Inhalt
SEPA-Kontodaten
4
SEPA-Überweisung
5
SEPA-Lastschriften
6
SEPA-Basis-Lastschrift
6
SEPA-Firmen-Lastschrift
8
Voraussetzungen für SEPA-Lastschriften
9
Gläubiger-Identifikationsnummer
9
Lastschriftmandat
9
Checkliste für die SEPA-Umstellung
10
4
SEPA-Kontodaten
Änderung der Kontodaten
Für eine eindeutige Identifikation von Kontodaten im Euro-Zahlungsverkehrsraum wird die
aktuelle Zuordnung mittels Kontonummer und Bankleitzahl durch die standardisierten
internationalen Kontodaten IBAN und BIC abgelöst. Nach der Umstellung auf SEPA zum
1. Februar 2014 sind Transaktionen wie Überweisungen und Lastschriften nur noch mit IBAN
und BIC möglich.
IBAN statt Kontonummer
Die International Bank Account Number, kurz IBAN, ersetzt die bisherige Kontonummer.
Die IBAN besteht aus maximal 34 Stellen; in Deutschland hat die IBAN eine standardisierte
Länge von 22 Zeichen und setzt sich wie folgt zusammen:
a) Länderkennzeichen DE, zwei Stellen
Bankleitzahl Kontonummer
b) Prüfziffer, zwei Stellen
Bisher:
c) Bankleitzahl, acht Stellen
IBAN:
d) Kontonummer, 10 Stellen
(aufgefüllt mit führenden Nullen)
3506 0386
1234 56
DE 43 3506 0386 0000 1234 56
a)
b)
c)
d)
BIC statt Bankleitzahl
Der Business Identifier Code (kurz BIC, oft als SWIFT-Code bezeichnet) löst die bisherige
Bankleitzahl ab und ermöglicht eine weltweite Zuordnung. Der acht- bzw. elf-stellige BIC
setzt sich zusammen aus:
e) Institut, vier Stellen
BIC:
f) Länderkennung DE, zwei Stellen
GENO DE D1VRR
e)
f)
g)
g) Filialkennung, zwei bzw. fünf Stellen
Ihre IBAN und BIC
Ihre persönlichen Kontodaten finden Sie auf Ihren Kontoauszügen, auf Ihrer VR-BankCard sowie in
Ihrem Online-Banking. Für eine frühzeitige Kommunikation und eine problemlose Umstellung geben
Sie diese bereits bei neuen Abschlüssen sowie auf Ihren Geschäftspapieren an.
Volksbank Rhein-Ruhr eG
BU-TAG
28.08.
05.09.
08.09.
VORGANG
Gehaltseingang
Telefon August
KD-Nr 123456
Überweisung Einkauf
BLZ 3506 0386
Kontonummer
erstellt am
Auszug
Blatt
0000 1234 56
15.09.13
5
1
SALDO ALT
24,35+
450,00+
12,3367,96-
SALDU NEU
Herr Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
EUR
EUR
BIC: GENODED1VRR IBAN: DE 43 3506 0386 0000 1234 56
394,06+
UNTERSCHRIFT / AUTHORISED SIGNATURE - NOT VALID UNLESS SIGNED
BIC
IBAN
GENO DE D1 VRR
DE 43 3506 0386 0000 1234 56
www.volksbank-rhein-ruhr.de
Service-Nummer: 0203/4567-0
Bankleitzahl:
350 603 86
5
SEPA-Überweisung
SEPA-Überweisung
Die SEPA-Überweisung ist vergleichbar mit der bisherigen nationalen Überweisung. Erforderliche
Angaben hierbei sind die IBAN und der BIC des Kontoempfängers (anstatt Kontonummer und
Bankleitzahl). Die Einreichung erfolgt elektronisch (z. B. über Ihr Online-Banking) oder beleghaft
mit einem Vordruck €uro-Überweisung (SEPA).
Ihre Vorteile
Euro-Transaktionen sind identisch mit nationalen Transaktionen
Transaktion innerhalb eines Bank-Tages
Keine Betragsgrenzen bei Überweisungen
Zahlung in EURO
Betragsgutschrift in voller Höhe
Einheitliches XML-Format
Wichtig
Die SEPA-Überweisung können Sie bereits seit 2008 in Deutschland nutzen. Ab dem 1. Februar
2014 sind Überweisungen in Euroländer nur noch mit der SEPA-Überweisung möglich.
Stellen Sie frühzeitig Ihre Unternehmensabläufe auf die Nutzung der neuen SEPA-Formate um
und kommunizieren Sie rechtzeitig auf Ihren Geschäftspapieren Ihre neuen SEPA-Kontodaten.
Einreichungen per Diskette, USB-Stick o. ä. sind ab dem 31. Dezember 2013 nicht mehr möglich!
Wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Kundenberater, um eine alternative Lösung zu finden.
Beachten Sie zudem die Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei der
Deutschen Bundesbank ab 12.500 Euro.
ElectronicBanking
Die von uns zur Verfügung gestellten Zahlungsverkehrsprogramme ProfiCash ab Version 10
und VR-Networld ab Version 4.42 sowie unser Online-Banking sind bereits SEPA-fähig. Bitte
überprüfen Sie bei Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm, ob Sie die aktuellste Version verwenden
und nehmen Sie ggf. ein Update vor.
Sollten Sie Zahlungsverkehrsprogramme von Fremdherstellern nutzen, stellen Sie sicher, dass die
von Ihnen verwendete Software SEPA-fähig ist. Wenden Sie sich hierfür an den entsprechenden
Hersteller.
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SEPA-Lastschriften
Mit Einführung der einheitlichen SEPA-Lastschriften in Europa sind die Voraussetzungen für
einen einheitlichen, grenzüberschreitenden Geldeinzug geschaffen worden. Die zwei neuen
Lastschrift-Verfahren sind vergleichbar mit der bisherigen Einzugsermächtigung und dem
Abbuchungsauftrag, bieten aber durch Fälligkeitsdatum, der Pflicht der Vorabankündigung
(Pre-Notification) sowie der Pflicht zur Angabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer
(Gläubiger-ID) deutlich mehr Transparenz und Sicherheit.
Wichtig
Für den Einzug von SEPA-Lastschriften benötigen Sie als Zahlungsempfänger eine Gläubiger-ID
(International: Creditor Identifier, CI) von der Deutschen Bundesbank. Nähere Informationen
zur Beantragung finden Sie auf Seite 9. Weiterhin ist der Abschluss einer neuen Vereinbarung
über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften (SEPA-Inkassovereinbarung) notwendig.
Wenden Sie sich hierfür zusammen mit Ihrer Gläubiger-ID an Ihren Kundenberater.
Einreichungen per Diskette, USB-Stick o. ä. sind ab dem 31. Dezember 2013 nicht mehr möglich!
Ab Februar 2014 können Lastschriften nur noch online eingereicht werden.
SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core)
Die SEPA-Basis-Lastschrift ist mit der bisherigen Einzugsermächtigung gleichzusetzen und
ermöglicht den nationalen und europaweiten Einzug von Geldern.
Wichtig
Die SEPA-Basis-Lastschrift ist nicht auf Personenkreise beschränkt. Sie kann sowohl zwischen
zwei Nicht-Verbrauchern (Unternehmen, Organisationen, Gesellschaften usw.), zwischen
zwei Verbrauchern (Privatpersonen) als auch zwischen einem Verbraucher und einem
Nicht-Verbraucher abgeschlossen werden.
Bestehende Einzugsermächtigungen können nach einer Umwandlung weiter genutzt werden
(siehe Umwandlung bestehender Einzugsermächtigung).
Voraussetzungen für den Einzug
Abschluss einer Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften
(SEPA-Inkassovereinbarung) bei Ihrer Volksbank
Abschluss eines OnlineBanking-Vertrags als Voraussetzung zur Einreichung von Lastschriften
Abschluss
eines SEPA-Lastschriftmandats (siehe Seite 9) bzw.
Umwandlung der Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe Seite 7)
Zuordnung einer eindeutigen Mandatsreferenz für jede Lastschrift
(bestehend aus max. 35 Zeichen, z. B. aus Kunden- und Vertragsnummer)
Mitteilung
an den Zahlungspflichtigen mind. 14 Tage vor Einzug (Pre-Notification). Bei wiederkehrenden Einzügen reicht eine einmalige Information aus. Notwendige Angaben hierbei sind:
Fälligkeitsdatum
Betrag
Gläubiger-ID
Mandatsreferenz
Eigenschaften der SEPA-Basis-Lastschrift
Festes Fälligkeitsdatum für Einzug
Einreichung erfolgt elektronisch, beleghafte Einreichungen sind nicht möglich
Fristen für Einreichung: frühestens 14 Tage, spätestens sechs Tage vor Fälligkeit,
bei Folgelastschriften spätestens drei Tage vor Fälligkeit
Rückgabefristen betragen acht Wochen, bei Einzug ohne Autorisierung 13 Monate
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Umwandlung bestehender Einzugsermächtigungen
Sind Sie bereits im Besitz einer gültigen Einzugsermächtigung, können Sie diese durch eine
Umwandlung auch weiterhin für die SEPA-Basis-Lastschrift nutzen. Sobald Sie die notwendigen
programmtechnischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen haben, ist eine
abschließende Information Ihrer Zahlungspflichtigen über die Durchführung der Umwandlung
erforderlich.
Voraussetzungen für eine Umwandlung
Abschluss einer Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften
(SEPA-Inkassovereinbarung) bei Ihrer Volksbank
Die schriftliche Einzugsermächtigung liegt Ihnen vor
Zuordnung einer eindeutigen Mandatsreferenz für die Lastschrift
Mitteilung an den Zahlungspflichtigen mind. 14 Tage vor Einzug. Hiermit erfüllen Sie
gleichzeitig die Voraussetzung der Pre-Notification. Notwendige Angaben hierbei sind:
Ihre Kontaktdaten
Gläubiger-ID
Datum der Umstellung
Mandatsreferenz
Fälligkeitsdatum
Kontoverbindung für Einzug
Betrag
Erste und letzte Lastschrift sind im Verwendungszweck zu kennzeichnen
Umwandlung Ihrer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat
Mandatsreferenz: XYZ-4597
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Umwandlung der bestehenden Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat werden
wir ab dem 1. Januar 2014 die Einzüge mit dem SEPA-Lastschrift-Verfahren unter oben angegebener
Mandatsreferenz einziehen.
Ihre Kontodaten:
IBAN:
DE 43 35060386 0000 1234 56
BIC:
GENO DE D1VRR (Volksbank Rhein-Ruhr eG)
Betrag:
92,00 Euro
Fälligkeit: 3. April 2014
Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um Nachricht.
Muster AG
Musterstr. 1, 98765 Musterhausen
Gläubiger-ID: DE 99 001 0123456789
Beispiel für ein Umwandlungsschreiben von Einzugsermächtigungen in ein SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basis-Lastschriften
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SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B)
Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist vergleichbar mit dem bisherigen Abbuchungsauftrag und
ermöglicht den nationalen und europaweiten Lastschrifteinzug zwischen Nicht-Verbrauchern
(Unternehmen, Organisationen, Gesellschaften usw.).
Wichtig
Die SEPA-Firmen-Lastschrift richtet sich alleine an Firmenkunden und kann nur zwischen
Nicht-Verbrauchern abgeschlossen werden. Verbraucher (Privatpersonen) sind ausgeschlossen;
verwenden Sie in diesem Fall die SEPA-Basis-Lastschrift.
Eine Umwandlung von Abbuchungsaufträgen ist nicht möglich; eine Weiternutzung nach
dem 1. Februar 2014 ist ebenfalls nicht möglich. Überprüfen Sie daher frühzeitig bestehende
Abbuchungsaufträge und holen Sie hierfür neue SEPA-Firmen-Lastschriftmandate bei Ihren
Kunden ein.
Voraussetzungen für den Einzug
Abschluss einer Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften
(SEPA-Inkassovereinbarung) bei Ihrer Volksbank Rhein-Ruhr
Abschluss eines SEPA-Firmen-Lastschriftmandats (siehe Seite 9)
Zuordnung einer eindeutigen Mandatsreferenz für jede Lastschrift
(bestehend aus max. 35 Zeichen, z. B. aus Kunden- und Vertragsnummer)
Mitteilung
an den Zahlungspflichtigen mind. 14 Tage vor Einzug (Pre-Notification). Bei wiederkehrenden Einzügen reicht eine einmalige Information aus. Notwendige Angaben hierbei sind:
Fälligkeitsdatum
Betrag
Gläubiger-ID
Mandatsreferenz
Übermittlung
einer Kopie des SEPA-Firmen-Lastschriftmandats an Ihre Volksbank, sofern Sie
Zahlungspflichtiger sind
Eigenschaften der SEPA-Firmen-Lastschrift
Festes Fälligkeitsdatum für Einzug
Einreichung erfolgt elektronisch, beleghafte Einreichungen sind nicht möglich
Fristen für Einreichung: frühestens 14 Tage, spätestens zwei Tage vor Fälligkeit
Keine Rückgabemöglichkeit durch den Zahlungspflichtigen
9
Voraussetzungen für SEPA-Lastschriften
Gläubiger-Identifikationsnummer
Ihre Gläubiger-ID beantragen Sie unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de direkt bei der Deutschen
Bundesbank. Folgen Sie den Anweisungen des Antragsformulars. In Deutschland setzt sich die
Gläubiger-ID aus 18 Stellen zusammen. Die Geschäftsbereichskennung ist bei Erhalt mit ZZZ belegt
und kann durch Sie für die Kennzeichnung von Filialen oder Abteilungen abgeändert werden.
a) Länderkennzeichen DE, zwei Stellen
Gläubiger-ID
b) Prüfziffer, zwei Stellen
DE 01 ZZZ 98765432100
a)
b)
c)
d)
c) Geschäftsbereichskennung, drei Stellen
d) Nationales Identifikationsmerkmal, elf Stellen
SEPA-Lastschriftmandat
Ein eindeutiges Lastschriftmandat bietet die rechtliche Grundlage jeder Lastschrift. Ein Muster für
ein SEPA-Lastschriftmandat und ein SEPA-Firmen-Lastschriftmandat finden Sie unten.
Eigenschaften eines SEPA-Lastschriftmandates
Mandat in Sprache des Zahlungspflichtigen bzw. zweisprachig mit Englisch, Namen und
Anschriften, Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Kontoverbindungen, Unterschrift sowie Hinweis auf
einmaligen/wiederkehrenden Einzug (Vorlagen unter: www.europeanpaymentscouncil.eu)
Aufbewahrungsfrist beträgt 14 Monate nach letztem Einzug
Mandat verfällt 36 Monate nach Unterzeichnung/nach letztem Einzug sowie durch Widerruf
des Zahlungspflichtigen
Einschränkung für SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Nur zwischen Nicht-Verbrauchern erlaubt
Muster AG, Musterstr. 1, 98765 Musterhausen
Gläubiger-ID: DE 99 001 0123456789
Muster AG, Musterstr. 1, 98765 Musterhausen
Gläubiger-ID: DE 99 001 0123456789
SEPA-Lastschriftmandat
SEPA-Firmen-Lastschriftmandat
Mandatsreferenz: XYZ-4598
Mandatsreferenz: XYZ-4599
Ich ermächtige die Muster AG Zahlungen von meinem Konto
mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Kreditinstitut an, die von der Muster AG auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.
Ich ermächtige die Muster AG Zahlungen von meinem Konto
mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Kreditinstitut an, die von der Muster AG auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend
mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem
Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von
Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen
sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung
eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen.
Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag
anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
Vorname und Name (Kontoinhaber)
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Name der Firma (Kontoinhaber)
IBAN
BIC
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Datum und Ort
Unterschrift
IBAN
BIC
Datum und Ort
Unterschrift
Beispiel für ein SEPA-Lastschriftmandat (SEPA-Basis-Lastschrift) sowie für ein SEPA-Firmen-Lastschriftmandat (SEPA-Firmen-Lastschrift)
10
Checkliste für die SEPA-Umstellung
Organisation
o
o
o
SEPA-Beauftragten benennen im Unternehmen
SEPA-Umstellungszeitplan festlegen, Kunden und Volksbank informieren
Analyse der betroffenen Prozesse und Strukturen
EDV SEPA-fähig (XML-Format), betroffen sind Finanzbuchhaltung, Zahlungssoftware,
sonstige Software und Datenbanken. Bei Fragen sprechen Sie den Software-Hersteller an.
Verwendungszwecke auf 140 Zeichen eingrenzen
Stammdaten von Geschäftspartnern und Mitarbeitern mit IBAN und BIC ergänzen/
konvertieren
Betroffene Unternehmensbereiche identifizieren
Betroffene Dienstleister
o
Korrespondenz und Vordrucke mit IBAN und BIC versehen sowie für Lastschriften nur noch
SEPA-Lastschriftmandate bzw. SEPA-Firmen-Lastschriftmandate verwenden
o
Umstellung von Buchungen und Einreichern auf Online-Verfahren.
Wichtig: Einreichungen per Diskette, USB-Stick o.ä. sind ab dem 31. Dezember 2013 nicht
mehr möglich! Beleghafte Einreichungen von Lastschriften sind ab dem
01. Februar 2014 nicht mehr möglich!
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SEPA-Lastschrift
o
o
Umgehende Beantragung Ihrer Gläubiger-ID (www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
o
o
Zuordnung einer Mandatsreferenz für jede einzelne Lastschrift (max. 35 Zeichen, z. B. Kd-Nr.)
Abschluss einer neuen Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften
(SEPA-Inkassovereinbarung) bei Ihrer Volksbank
Identifizierung von bestehenden Einzugsermächtigungen sowie Abbuchungsaufträgen
Bestehende Einzugsermächtigungen können in SEPA-Lastschriftmandate umgewandelt
werden (siehe Seite 7) und mit der SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen werden
Bestehende Abbuchungsaufträge können nicht weiter genutzt werden.
Wenden Sie sich frühzeitig an den Zahlungspflichtigen und vereinbaren Sie ein
SEPA-Firmen-Lastschriftmandat. Abbuchungsaufträge mit Verbrauchern (Privatpersonen)
durch SEPA-Basis-Lastschriftmandate ersetzen
SEPA-Basis-Lastschrift
o
o
Gültiges SEPA-Lastschriftmandat liegt vor bzw. Umwandlung bestehender Einzugsermächtigung
o
Beachtung der neuen Einreichungsfristen: frühestens 14 Tage, spätestens sechs Tage vor
Fälligkeit, bei Folgelastschriften spätestens drei Tage vor Fälligkeit
o
o
Rückgabefristen betragen acht Wochen, bei Einzug ohne Autorisierung 13 Monate
Unterrichtung des Zahlungspflichtigen 14 Tage vor Ausführung des ersten SEPA-Einzuges
(Pre-Notification) bzw. vor Umwandlung der Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat.
Info über: Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Datum des Einzugs/Datum der Umstellung
SEPA-Lastschriftmandat verfällt 36 Monate nach Unterzeichnung/nach letztem Einzug sowie
durch Widerruf durch Zahlungspflichtigen, Aufbewahrungsfrist beträgt 14 Monate
SEPA-Firmen-Lastschrift
o
Ein neues, gültiges SEPA-Firmen-Lastschriftmandat liegt vor.
Wichtig: SEPA-Firmen-Lastschriftmandat können nur zwischen Nicht-Verbrauchern
(Unternehmen, Organisationen, Gesellschaften usw.) abgeschlossen werden (siehe Seite 8)
o
Unterrichtung des Zahlungspflichtigen 14 Tage vor Ausführung des ersten SEPA-Einzuges
(Pre-Notification). Info über: Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Datum des Einzugs
o
Übersendung des gültigen SEPA-Firmen-Lastschriftmandates an Ihre Volksbank Rhein-Ruhr,
sofern Sie Zahlungspflichtiger sind. Das Mandat muss vor dem ersten Einzug vorliegen.
o
Beachtung der neuen Einreichungsfristen: frühestens 14 Tage, spätestens zwei Tage
vor Fälligkeit
o
Keine Rückgabemöglichkeit durch den Zahlungspflichtigen, bis Einzugsdatum kann der
Zahlungspflichtige aber beim Kreditinstitut die Verweigerung der Einlösung anweisen
o
SEPA-Firmen-Lastschriftmandat verfällt 36 Monate nach Unterzeichnung/nach letztem
Einzug sowie durch Widerruf durch Zahlungspflichtigen, Aufbewahrungsfrist beträgt
14 Monate
Volksbank Rhein-Ruhr
Düsseldorfer Str. 11-13 , 47051 Duisburg
Internet
www.volksbank-rhein-ruhr.de
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