Der neue Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel

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Der neue Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel
Der neue Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel- und
Gaststättengewerbe in Rheinland- Pfalz
Geltungsbereich
Dieser Vertrag umfasst:
a) räumlich: das Land Rheinland-Pfalz;
b) fachlich: Betriebe, die gewerbemäßig beherbergen oder Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle
abgeben, einschließlich der Bahnhofswirtschaften und der Ausschankbetriebe von Winzervereinigungen, sofern keine
speziellen Tarifverträge bestehen;
c) persönlich: die Arbeitnehmer der vorgenannten Betriebe, jedoch nicht Musiker und Artisten.
Ab 1. April 2004 gelten folgende Tarifsätze sowie die Ausbildungsvergütungen unter D.
Stundenlohn
Monatsvergütung bei
169 St. Arbeitszeit
A. Festbesoldetes Personal
I. Direktions-, Verwaltungs- und Empfangspersonal
1. Empfangschefs, bevollmächtigte Personal- und Bürochefs sowie Geschäftsführer
nach freier Vereinbarung
2. Kassierer mit Sprachkenntnis, bilanzsichere Buchhalter
12,27 Euro
2 073,50
Euro
3. F & B Controller
4. Empfangsherren und –damen in Hotels, Hausdamen, multifunktionale Mitarbeiter,
Debitoren, Kreditoren, Umsatzrevisor, Hauptkassierer, Sachgebietsleiter
11,67 Euro
1 972,50
Euro
10,39 Euro
1 756,00
Euro
5. Platzanweiser, Geschäftsführer ohne Vollmacht in Restaurants, Cafés usw. Hotelsekretäre, Empfangssekretäre/innen, Buchhalter, Kassierer stellvertr. Hausdame
9,44 Euro
1 595,00
Euro
6. Kontrolleure, Journalführer (Hotel- und Restaurantjournal),
Night-Auditor-Magazin- und Lagerverwalter, Stenotypistinnen
8,50 Euro
1 436,50
Euro
7. Empfangs- und Bürogehilfen sowie sonstige kaufmännische und
Verwaltungshilfspersonal Anfangsstenotypistinnen
7,22 Euro
1 220,00
Euro
II. Küchenpersonal
(Ungeprüftes Personal der Gruppe 4 und 5 erhält 90 % der Tarifsätze)
1. Küchenchefs mit Brigade (Chef de Partie und Commis) desgl. mit mindestens
4 Köchen, Stellvertreter für Ziff. 1 sowie Konditorenmeister
(zu den Köchen zählen Beiköchinnen und Kaltmamsells)
2. desgl. mit weniger als 4 Köchen (zu den Köchen zählen Beiköche/-innen
und Kaltmamsells)
nach freier Vereinbarung
11,35 Euro
1 917,50
Euro
3. Allein sowie selbstständig arbeitende Köche mit abgeschlossener
Berufsausbildung
9,44 Euro
1 595,00
Euro
4. Konditoren, Abteilungsköche (Chef de Partie) Patissiers, Küchenmetzger,
sämtliche mit abgeschlossener Berufsausbildung
9,44 Euro
1 595,00
Euro
a) mit 2 und mehr Gehilfenjahren
8,04 Euro
1 359,00
Euro
b) dieselben unter 2 Gehilfenjahren
7,55 Euro
1 275,50
Euro
c) Beikoch/-köchin gemäß § 48 BbiG
7,36 Euro
1 243,00
Euro
6. Personal-, Hilfs- und Caféköchinnen, Annonceus (en/eure), Kaltmamsells
7,22 Euro
1 220,00
Euro
7. Kasserolliers, (Kupferputzer), Silberputzer, Teller- und Besteckwäscher
(Geschirrspüler)
7,22 Euro
1 220,00
Euro
8. Küchenhilfspersonal über 18 Jahre
7,22 Euro
1 220,00
Euro
9. Küchenhilfspersonal unter 18 Jahre
6,62 Euro
1 119,00
Euro
8,04 Euro
1 359,00
Euro
5. Koch-, Patissier und Konditorengehilfen
III. Buffet-, Kellerei- und Verkaufspersonal
1. Buffetier mit Verantwortung in den Bereichen Bierpflege, Getränkeauffüllung,
Warenbestand und Buffetabrechnung; Verkäufer/innen in hauseigenen Verkaufseinrichtungen mit vielfältigem Warenangebot mit Verantwortung für
Warenbestand, Bestellung, Abrechnung
2. Buffetkräfte und Verkäufer/innen in unselbständigen, hauseigenen
Verkaufseinrichtungen unter Aufsicht mit Verantwortung in den
Bereichen Kassierung, Warenbestand oder Buffetabrechnung
7,55 Euro
1 275,50
Euro
3. Buffethilfen , Zapfer, Weinausgeber, Gläserspüler, sonstiges Verkaufspersonal
7,22 Euro
1 220,00
Euro
IV. Hallen- oder Etagenpersonal
1. Sprachkundige Hotelportiers in Großbetrieben (100 u. mehr Betten)
12,27 Euro
2 073,50
Euro
2. dieselben in Mittelbetrieben (50 und mehr Betten)
10,85 Euro
1 834,00
Euro
3. dieselben in Betrieben unter 50 Betten
9,44 Euro
1 595,00
Euro
4. Portiers ohne Fremdsprachenkenntnisse
8,96 Euro
1 515,00
Euro
5. Nachtportiers, Hilfsportiers
7,55 Euro
1 275,50
Euro
6. Hoteldiener/Hilfskräfte
7,22 Euro
1 220,00
Euro
7. Telefonisten(innen)
7,22 Euro
1 220,00
Euro
8. Zimmermädchen über 18 Jahren
unter 18 Jahren
7,22 Euro
6,62 Euro
1 220,00
1 119,00
Euro
Euro
V. Sonstiges Haus- und Hilfspersonal
1. Techniker mit staatlicher Prüfung
nach freier Vereinbarung
2. Schwimmmeister mit staatlicher Prüfung
nach freier Vereinbarung
3. Handwerker mit Berufsausbildung für qualifizierte Arbeiten, Physiotherapeuten
11,35 Euro
1 917,50
Euro
4. Handwerker, Kraftfahrer, Masseure
9,44 Euro
1 595,00
Euro
5. Beschließerinnen
7,55 Euro
1 275,50 Euro
6. Wäscher/innen, Näher/innen, Bügler/innen, Garderobiere
7,22 Euro
1 220,00
Euro
7. Hilfspersonal über 18 Jahren
unter 18 Jahre
7,22 Euro
6,62 Euro
1 220,00
1 119,00
Euro
Euro
8. Toilettenanwärter (innen)
nach freier Vereinbarung
B. Prozentempfänger
Servierpersonal
1. Erster Oberkellner mit Chef de rang (in Brigadebetrieben)
13,70 Euro
2 315,00
Euro
2. Oberkellner, Barmeister, Barleiter
12,27 Euro
2 073,50
Euro
3. Chef de rang, Chef d`etage, Barmixer
10,39 Euro
1 756,00
Euro
4. Alleinkellner, Zimmerkellner, Revierkellner (ohne Gehilfen) Demichefs
9,44 Euro
1 595,00
Euro
5. Commis, Restaurantfachleute mit wenigstens 2-jähriger Tätigkeit
8,04 Euro
1 359,00
Euro
6. dieselben unter 2-jähriger Tätigkeit
7,55 Euro
1 275,50
Euro
7. angelernte Servierkräfte
7,09 Euro
1 199,00
Euro
C. Sonderregelungen für Fremdenheime und Pensionen
Als Fremdenheime und Pensionen gelten nur solche Betriebe, die eine beschränkte Konzession im Sinne des Gaststättengesetzes (ohne öffentlichen Ausschank) haben. Alle Arbeitnehmer, dieser Gewerbe- und Berufsgruppen erhalten die in diesem Tarifvertrag vereinbarten Garantielöhne als Festlöhne. So weit Bedienungsgeldeinnahmen die
Summe der in diesem Tarif festgesetzten Mindestlöhne übersteigen, wird der Überschuss als Leistungszulage an
alle gegen Festlohn im Sinne des Vertrages im Betrieb beschäftigten ausgeschüttet.
D. Ausbildungsvergütung für Auszubildende
Auszubildende erhalten monatlich folgende Bruttovergütung:
1. Ausbildungsjahr
450,00 Euro
2. Ausbildungsjahr
500,00 Euro
3. Ausbildungsjahr
560,00 Euro
Bei Gewährung von Kost und Wohnung oder Anwesenheitskost werden die amtlich festgelegten Sachbezugswerte
von den Ausbildungsvergütungen abgezogen.
E. Aushilfspersonal
1. Festbesoldete Aushilfen erhalten, wenn sie mindestens für die Dauer eines Monats beschäftigt sind, die Regelbezüge
der entsprechenden Berufsgruppen. Sind sie kürzere Zeit beschäftigt, dann erhalten Sie pro Arbeitstag 1/26 des Monatslohnes
ihrer Berufsgruppe mit einem Zuschlag von 33 1/3 % (1/3).
2. Prozentempfänger erhalten das tarifliche Bedienungsgeld unter Sicherstellung einer arbeitstäglichen Mindesteinnahme von
1/26 des monatlichen Garantielohnes ihrer Berufsgruppe mit einem Zuschlag von 33 1/3 (1/3). Beträgt der Anteil am Tronc
weniger als 1/26 + 33 1/3 %, so ist die Differenz aus anderen Betriebsmitteln zu vergüten.
3. Bei Nichtbeschäftigung aus einem von dem Arbeitnehmer nicht zu vertretenden Grunde haben die Aushilfen Anspruch auf
mindestens den halbtäglichen Lohn bzw. Garantielohn sowie auf Ersatz etwaiger Fahrtauslagen.
4. Bei nicht vereinbarter halbtägiger Beschäftigung werden in allen Fällen 2/3 der obigen Tagessätze gezahlt.
5. Für erforderlich werdende Übernachtung von Aushilfen hat der Arbeitgeber Sorge zu tragen. Aushilfen von und nach auswärts
erhalten freie Bahnfahrt 2. Klasse hin und zurück.
F. Praktikanten
Arbeitnehmer, die im Rahmen eines anerkannten Ausbildungsberufes betriebliche Erfahrungen erwerben, erhalten eine
Vergütung nach freier Vereinbarung; mindestens jedoch in Höhe der Ausbildungsvergütung des ersten Ausbildungsjahres. Die gleiche Regelung gilt für Volontäre.
Vertragsdauer
Er kann mit einmonatiger Frist jeweils zum Monatsende, erstmals zum 31. März 2005, gekündigt werden.
Mainz, den 6. Februar 2003
DEHOGA Rheinland-Pfalz
Landesverband Hotel- und Gaststättengewerbe e. V.
Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten
Landesbezirk Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland,
Frankfurt am Main
H. Boller
G. Herbst
E. Barth
Hotel- und Gaststättenverband
Rheinland e. V., Koblenz
D. Müller
K. Schu