Bericht des Prüfungsausschusses

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Bericht des Prüfungsausschusses
Bericht
des
Prüfungsausschusses
über die Prüfung des Haushaltes der Studierendenschaft
der Universität Potsdam für das Jahr 2001
Prüfungsausschuss:
Daniel Taprogge
Thomas Duve
Robert Herold
I
Inhaltsverzeichnis:
1. Abkürzungsverzeichnis .........................................................................................1
2. Anlagenverzeichnis................................................................................................3
3. Auftrag und Auftragsdurchführung......................................................................4
4. Rechtsgrundlagen..................................................................................................5
4.1. Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 20. Mai 1999 BbgHG) ..........5
4.2. Brandenburgische Landeshaushaltsordnung (BbgLHO) vom 21. April
1999, geändert am 28. Juni 2000.................................................................6
4.3. Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam (SSt), gültig
seit 06.05.2000..............................................................................................6
4.4. Finanzordnung der Studierendenschaft (FO), gültig seit 06.05.2000 ......7
4.5. Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam .......7
4.6. Finanzleitfaden für Fachschaften und Studierenden-Initiativen ..............8
4.7. Verteilungsliste der Fachschaftsgelder .....................................................9
4.8. Satzungen der Fachschaften ......................................................................9
4.9. VBB Semesterticketvertrag.........................................................................9
5. Buchführung.........................................................................................................10
6. Einzelne Prüfungsfeststellungen........................................................................11
6.1. Kasse ..........................................................................................................11
6.2. Bankkonten ................................................................................................12
6.3. "Kostenstelle" ............................................................................................13
6.4. Inventar .......................................................................................................13
6.5. Bücherverzeichnisse der Fachschaften...................................................13
6.6. Fachschaften..............................................................................................14
6.7. Titel 111 01 – Beiträge der Studierenden .................................................15
6.8. Titel 111 02 und 685 01 – Einnahmen und Ausgaben aus
Semesterticketbeiträgen ...........................................................................16
6.9. Titel 111 11 - Zuschüsse Dritter zu Veranstaltungen ..............................17
6.10. Titel 162 00 – Zinseinnahmen ...................................................................17
6.11. Titel 524 00 – Zentrum für Hochschulsport .............................................17
6.12. Titel 525 00 – Aus- und Fortbildung .........................................................17
6.13. Titel 527 00 – Dienstreisen ........................................................................18
6.14. Titel 541 00 – Aufwendungen für Veranstaltungen .................................18
6.15. Titel 547 00 – Fremdleistungen.................................................................18
6.16. Titel 648 01 – Sozialfonds SemTix ............................................................18
6.17. Titel 684 00 – Zuschüsse für Studierendenprojekte................................19
II
6.18. Titel 686 00 – Zuwendungen an Fachschaften ........................................20
6.19. Forderungen...............................................................................................20
6.20. Titel 912 00 Überschuss ............................................................................21
6.21. Wirtschaftliche Verhältnisse .....................................................................24
7. Gesamturteil .........................................................................................................25
8. Empfehlungen ......................................................................................................26
8.1. Fachschaften..............................................................................................26
8.2. AStA/ Finanzreferenten des AStA.............................................................27
8.3. Veranstaltungen .........................................................................................28
9. Anlagen .................................................................................................................29
1
1. Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
allg.
allgemein
AStA
Allgemeiner Studierendenausschuss
BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz
BbgHG
Brandenburgisches Hochschulgesetz
BbgLHO
Brandenburgische Landeshaushaltsordnung
BGA
Betriebs- und Geschäftsausstattung
BO
Beitragsordnung der Studierendenschaft
BSK
Bundesverband für studentische Kultur
bspw.
beispielsweise
bzw.
beziehungsweise
DAAD
Deutscher Akademischer Austauschdienst
dt.
deutsch
EDV
Elektronische Datenverarbeitung
Ersti
Erstsemestler
EStG
Einkommenssteuergesetz
etc
et cetera
evtl.
eventuell
FO
Finanzordnung der Studierendenschaft
frz.
französisch
FS
Fachschaft(en)
FSR
Fachschaftsrat
fZS
Freier Zusammenschluss von StudentInnen
gez.
gezeichnet
gg.
gegen
ggü.
gegenüber
GM
Grieger Mallieson
griech.
griechisch
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HH
Haushalt
HH-Plan
Haushaltsplan
i.V.m.
in Verbindung mit
incl.
inclusive
2
jüd.
jüdisch(e)
lat.
lateinisch
lfd.
laufend
lt.
laut
MBS
Mittelbrandenburgische Sparkasse
mind.
mindestens
OPSS
PRAP
Ordnung zum Potsdamer Semesterticket und zum Sozialfonds
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
RefRat
ReferentInnenrat
SemTix
Semesterticket
SP
Studierendenprojekt
SS
Sommersemester
SSt
Satzung der Studierendenschaft
Std.
Stunde(n)
stud.
studentisch
Studi
Studierende(r)
StuPa
Studierendenparlament
StuRa
Studierendenrat
SV
Sozialversicherung
Tel.
Telefon
u.
und
Uni
Universität Potsdam
VBB
Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
VeFa
Versammlung der Fachschaften
Veranst.
Veranstaltungen
vgl.
vergleiche
Win.
Windows
-wiss.
-wissenschaft
WiWi
Wirtschaftswissenschaften
WS
Wintersemester
z.B.
zum Beispiel
ZfH
Zentrum für Hochschulsport
3
2. Anlagenverzeichnis
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
§§ 1 und 62 BbgHG
§§ 7, 34, 71 a, 106 BbgLHO
Satzung der Studierendenschaft (SSt)
Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam
Beitragsordnung
Auszug aus dem Leitfaden für die Finanzverantwortlichen der Fachschaften
Haushaltsplan 2001
1. und 2. Nachtragshaushalt 2001
Soll-Ist-Analyse "Einnahmen und Ausgaben"
GuV
Dauervorschüsse der Fachschaften
Aufstellung "Gesamtausgaben der Fachschaften"
Inventarverzeichnisse des AStA und der Fachschaften
Bücherverzeichnisse der Fachschaften
Umbuchungsliste
4
3. Auftrag und Auftragsdurchführung
Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat uns gemäß § 31 Absatz 1
der Satzung der Studierendenschaft zum Rechnungsprüfungsausschuss bestellt, um
das Finanzgebaren der Studierendenschaft auf Einhaltung des Haushaltsplanes (vgl.
Anlagen 7-9) sowie auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen und
über das Ergebnis unserer Prüfung Bericht zu erstatten.
Gegenstand der Prüfung waren der uns vom Finanzreferenten Herrn Tobias Heptner
vorgelegte Haushaltsplan 2001, die 2 Nachtragshaushalte 2001 sowie der Bericht
,,Einnahmen und Ausgaben“ vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001. Die Prüfung fand
unter Einbeziehung der Buchführungssoftware (Banana-Programm), der im Haushaltsplan aufgeführten Titel, des Girokontos, der Festgeldkonten, des Kontos SemTix
MBS, des Kontos Sozialfonds MBS, der Kasse, der Kostenstelle Uni, der Fachschaften, der Protokolle des RefRates, des AStA, des StuPa und der VeFa, der Satzung,
Finanzordnung und Beitragsordnung, der mündlichen Auskünfte von Herrn Tobias
Heptner und Frau Constance Wachner (Finanzangestellte des AStA bis einschließlich
Juli 2001) sowie der Fachschaftsvertreter statt.
Die seit August 2001 verantwortliche Mitarbeiterin der Buchführung, Frau Anke Sommermann, stand aus krankheitsbedingten Gründen nur sehr eingeschränkt zur Klärung offener Fragen zur Verfügung.
Die Ergebnisse unserer Prüfung stützen sich im Wesentlichen auf die Prüfungsfeststellungen der Teilnehmer (Barge, Matthias; Barna, Manuela; Bastimar, Sevda; Beutnagel, Katja; Blazek, Daniela; Dehnbostel, Jan; Dietrich, Irina; Dubslaff, Ray; Gähde,
Julia; Gleitz, Katja; Gräbner, Frank; Gruß, Tabea; Henke, Nina; Kofink, Steffanie;
Lohmann, Michaela; Lorenz, Kathleen; Neubert, Michael; Ölkers, Nicole; Paeth,
Christina; Paul, Susanne; Pehnert, Claudio; Prengel, Susanne; Reimann, Ines; Richter, Arno; Schröder, Ulrich; Schroeder, Christian; Schulze, Kerstin; Stieglitz, Stefan;
Thiele, Anika; Wonke, Christoph; Zimmer, Andy) des Projektseminars „Prüfung einer
öffentlich-rechtlichen Körperschaft“. Dieses wurde hauptsächlich in den Monaten April
bis Juni 2002 Räumen des Lehrstuhls für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung
durchgeführt.
Unsere Prüfungsarbeiten erstreckten sich in formeller Hinsicht auf die ordnungs- und
rechtmäßige Belegung und Buchung der Geschäftsvorfälle sowie auf die richtige Entwicklung des Haushalts-Berichtes aus den einzelnen Buchungsberichten und den
Konten der Studierendenschaft.
In materieller Hinsicht war unsere Prüfung besonders auf die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aller buchungspflichtigen Vorgänge
gerichtet.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Prüfung der ordnungsgemäßen Verbuchung
und Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben aus Semesterticketbeiträgen.
5
4. Rechtsgrundlagen
4.1. Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 20. Mai 1999
BbgHG)
Dieses Gesetz gilt für staatliche Hochschulen des Landes Brandenburg (§1 Abs.1
BbgHG).
Nach §1 Abs.2 BbgHG gehört die Universität Potsdam zu den staatlichen Hochschulen.
Die Studierenden einer Hochschule bilden die Studierendenschaft (§62 Abs.1
BbgHG).
Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule. Sie
verwaltet ihre Angelegenheiten selbst.
Aufgaben der Studierendenschaft sind nach §62 Abs.1 BbgHG:
-
-
-
-
die Wahrnehmung der Interessen der Studierenden,
die Förderung der politischen Bildung, sowie der geistigen und musischen Interessen ihrer Mitglieder,
die Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen, insbesondere
durch Stellungsnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragestellungen,
die Unterstützung der sozialen Belange ihrer Mitglieder,
die Pflege der überregionalen und internationalen Beziehungen der Studierenden und
die Förderung des Sports im Rahmen des Hochschulsports.
Die Studierendenschaft gibt sich eine Satzung. Sie wird von ihrem obersten beschlussfassenden Organ mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder beschlossen
(§62 Abs. 3 BbgHG).
Weiterhin erhebt sie von Ihren Mitgliedern Beiträge.
Die Höhe der Beiträge ist auf das Maß zu beschränken, das zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
erforderlich ist.
Die Haushalts – und Wirtschaftführung der Studierendenschaft bestimmt sich nach
§106 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (§62 Abs.4 BbgHG).
6
4.2. Brandenburgische Landeshaushaltsordnung (BbgLHO) vom
21. April 1999, geändert am 28. Juni 2000
Das zur Geschäftsführung berufene Organ der landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts hat vor Beginn jedes Haushaltsjahres einen Haushaltsplan festzustellen. Er muss alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen, voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen enthalten. In den Haushaltsplan dürfen nur die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen eingestellt werden, die zur Erfüllung der Aufgaben der
juristischen Person notwendig sind (§106 Abs.1 LHO).
Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (§7 Abs. 1 LHO). Einnahmen sind
vollständig und rechtzeitig zu erheben (§34 Abs.1 LHO).
Es besteht seit der letzten Änderung die Möglichkeit, neben der Kameralistik (zahlungsorientiert) zusätzlich eine Buchführung (mit periodengerechter Abgrenzung)
nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu führen (vgl. §71a
LHO).
4.3. Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam
(SSt), gültig seit 06.05.2000
Für die Verwaltung der Finanzen ist der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)
zuständig (§11 Abs.2 SSt). Die Finanzverordnung der Studierendenschaft regelt Näheres (§29 Abs.1 SSt).
Die Fachschaften haben Anspruch auf ein Drittel der jährlichen Studierendenschaftsbeiträge. Den einzelnen Fachschaften stehen diese Mittel zur Verfügung, soweit sie
sich organisiert haben. Die Höhe der Finanzierung berücksichtigt die Mitgliederstärke
der jeweiligen Fachschaft. Näheres regelt der von der Versammlung der Fachschaften zu beschließende Verteilungsschlüssel (§18 Abs.4 SSt).
Die Ausgaben des Haushaltsjahres, das dem Kalenderjahr entspricht, müssen durch
die Einnahmen gedeckt sein (vgl. §29 Abs. 2, 7 SSt).
Der AStA, vertreten durch das Finanzreferat, trägt die Verantwortung für das
Finanzgebaren der Studierendenschaft (§30 Abs.1 SSt).
Ein vom Studentenparlament bestimmter Rechnungsprüfungsausschuss oder Sachverständige überprüft das Finanzgebaren auf Einhaltung des Haushaltsplanes sowie
die sachliche und rechnerische Richtigkeit (vgl. §31 Abs.1 SSt).
7
4.4. Finanzordnung der Studierendenschaft (FO), gültig seit
06.05.2000
Die Finanzordnung gilt für den AStA und die Fachschaftsräte und dient als Grundlage
für die Finanzgeschäfte der Studierendenschaft (§1 Abs. 2).
Der AStA und die Fachschaftsräte verwalten das Vermögen der Studierendenschaft
der Universität Potsdam nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung des Landes
Brandenburg (§2 Abs. 1).
Das Vermögen der Studierendenschaft ist im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung zu verwenden. Die Verwendung des Vermögens sind in den Haushaltsplänen
des StuPa und der Fachschaftsräte niederzuschreiben (§ 2 Abs. 2).
Aus Mitteln der Fachschaften oder des AStA angeschafftes Inventar ist Eigentum der
Studierendenschaft und als Inventar zu registrieren (§2 Abs. 3).
Dem/der Finanzreferenten/in des AStA obliegt die Aufgabe, die Finanzen der Studierendenschaft zu verwalten und die rechtmäßige Verwendung der Gelder zu kontrollieren. In einem Leitfaden veröffentlicht er/sie hierzu die sachlichen, rechnerischen und
formalen Anforderungen (§4 Abs. 1).
Der/die Finanzreferent/in des AStA ist höchstes Organ im Bereich der Finanzen der
studentischen Selbstverwaltung. Er/sie ist gegenüber dem Finanzreferenten/innen der
Fachschaften weisungsbefugt, soweit diese die Finanzen nicht wirtschaftlich, ordnungsgemäß und satzungsgemäß einsetzen (§4 Abs.2). Eine Weisung ist im Zweifel
durch den AStA zu überprüfen (§4 Abs.3).
4.5. Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität
Potsdam
Nach der am 16.05.2001 vom ReferentInnenrat und vom StuPa beschlossenen Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam beträgt die Beitragshöhe für jeden immatrikulierten Studierenden für das Sommersemester 2001 und das
Wintersemester 2001/2002 DM 15,00 zuzüglich DM 219,00 Semesterticketbeitrag
(vgl. §2 Abs.2).
8
4.6. Finanzleitfaden für Fachschaften und StudierendenInitiativen
(seit 25.11.1999, Neufassung vom 13.11.2000)
Der Finanzleitfaden dient der formellen und materiellen Regelung des Finanzgebarens.
Über allen Aktivitäten der Studierendenvertretungen- des AStA und der Fachschaftensteht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das heißt, dass alle Ausgaben in Art und Höhe angemessen sein müssen.
Lebensmittel können in angemessener Weise abgerechnet werden. Alkohol und Tabak sind nicht abrechenbar.
Geschenke sind bis zu einer Höhe von DM 50,00 abrechenbar, was voraussetzt, dass
Name des Empfängers und Grund vermerkt sind. Größere Geschenke bedürfen der
vorherigen Rücksprache mit dem Finanzreferenten.
Bei Dienstreisen ist keine Abrechnung von Tankbelegen mehr möglich. Stattdessen
erfolgt eine Kilometerabrechnung mit einem Kilometersatz, der die Hälfte des derzeit
steuerrechtlich üblichen beträgt.
Jede Veranstaltung bzw. jedes Projekt wird getrennt betrachtet, ob die Einnahmen
kleiner, gleich oder größer waren als die Ausgaben. Sind die Ausgaben größer als die
Einnahmen, kann nur die Differenz abgerechnet werden (Fehlbetragsfinanzierung).
Sind die Einnahmen größer als die Ausgaben, verbleibt die positive Differenz bei den
Fachschaften und es dürfen keine Ausgaben abgerechnet werden.
Veranstaltungen müssen einen inhaltlichen bzw. fachlichen Bezug aufweisen (z.B.
Tagungen, Seminare, Vorträge, Diskussionsrunden etc.). Der fachliche Bezug darf
sich nicht auf die Teilnahme von Fachschaftsmitgliedern beschränken. Veranstaltungen ohne fachlichen bzw. inhaltlichen Charakter sollen kostendeckend geplant und
durchgeführt werden. Treten außerplanmäßige Verluste bei solchen Veranstaltungen
auf, so können diese beim AStA abgerechnet werden, wenn ihre Entstehung begründet wird. In Fällen, in denen Unregelmäßigkeiten nicht nachvollziehbar gemacht werden, kann der AStA die Erstattung von Ausgaben verweigern.
Die Zuschüsse müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung vom AStA abgerufen und abgerechnet werden, andernfalls verfallen die bewilligten Mittel.
Zuschüsse für Studierendenprojekte dürfen erst ausgezahlt werden, wenn hierfür
Originalausgabenbelege eingereicht werden.
9
4.7. Verteilungsliste der Fachschaftsgelder
Die Verteilungsliste regelt die Höhe der den einzelnen Fachschaften zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel.
In dem geprüften Zeitraum stand jeder Fachschaft ein Grundbetrag in Höhe von
DM 1.000,00 zu. Die danach verbleibenden Gelder wurden entsprechend der Anzahl
der Studierenden auf die einzelnen Fachschaften aufgeteilt. Weiterhin flossen in die
Gesamtbudgets der einzelnen Fachschaften die Überträge aus nicht abgerufenen
Fachschaftsgeldern des Haushaltsjahres 2000 ein (20%-Regel).
4.8. Satzungen der Fachschaften
Die Satzungen der Fachschaften (gemäß §18 Absatz 3 i. V. m. Absatz 8 SSt) wurden
in die Prüfung mit einbezogen.
4.9. VBB Semesterticketvertrag
Der VBB Semesterticketvertrag wurde in die Prüfung mit einbezogen.
Am 11. Mai 2002 wurde durch die Vertragsparteien der „VBB-Semesterticketvertrag“
unterzeichnet. Die Wirksamkeit des Vertrages wurde unter den Vorbehalt der abschließenden Zustimmung durch das StuPa gestellt. Die Zustimmung zum Semesterticketvertrag durch das StuPa wurde gemäß Beschlussfassung am 15. Mai 2001 erteilt. Damit wurde das Ergebnis der Urabstimmung unter der Studierendenschaft umgesetzt. Gemäß § 21 der Studierendensatzung ist bei einer Urabstimmung für eine
Beschlussfassung eine Beteiligung von mehr als 10% der Studierendenschaft und
eine 2/3-Mehrheit notwendig. Angesichts der Beteiligung von 3.261 Studierenden
(26,2%) und einem Anteil der Ja-Stimmen von 72,19% ist eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt.
Weiterhin wurde während der StuPa-Sitzung vom 15. Mai 2001 die „Ordnung zum
Potsdamer Semesterticket und zum Sozialfonds“ verabschiedet. Die Beschlussfähigkeit des StuPa gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 SSt war bei Anwesenheit von
mind. 14 von insgesamt 27 Mitgliedern gemäß StuPa-Protokoll gegeben. Eine ordnungsgemäße Beschlussfassung gemäß § 3 SSt (einfache Mehrheit) lag angesichts
von 13 Ja-Stimmen bei mind. 16 anwesenden StuPa-Mitgliedern ebenfalls vor.
10
5. Buchführung
Die Buchführung erfolgt seit dem Haushaltsjahr 2000 über das Software-Paket „Banana Buchhaltung 4“ des Softwareherstellers Parsec System. Das Programm gewährleistet eine Buchung nach dem doppischen System und einer automatischen
Saldenübernahme in die Hauptbuchhaltung.
Der Schutz vor Manipulation der Buchführungsdaten wurde durch Umsetzung der
letztjährigen Empfehlungen verstärkt. Dieser Schutz wird durch separate Nutzerprofile
und einer zusätzlichen Passwortabfrage bei Starten des Buchführungsprogramms
gewährleistet. Zur Nutzung des Programms sind durch Passwortabfrage nur die Finanzangestellte und der Finanzreferent des AStA berechtigt.
Das Programm lässt das Löschen von Datensätzen (Buchungen) und Ändern von
Daten (bspw. Kontenbezeichnungen) zu. Des weiteren ist das Buchungsdatum frei
wählbar. Eine Erfassung des Eingabedatums erfolgt nicht, so dass eine Prüfung zeitnaher Verbuchungen nicht erfolgen kann.
Die Funktionsfähigkeit der Buchführungssoftware (rechnerische Richtigkeit, richtige
Zuordnung) wurde durch Kontrolle sichergestellt. Die Datensicherung erfolgt durch
regelmäßige Backups.
Angesichts des Preises (ca. DM 100) der Software kann keine mit Buchführungsprogrammen des gehobenen Standards vergleichbare Sicherheit (wie z.B. SAP R/3) erreicht werden.
Die Bücher der Studierendenschaft sind im Wesentlichen ordnungsgemäß geführt.
Die Belegfunktion ist erfüllt.
Ansonsten wird die verwendete Buchführungssoftware in seiner Funktionsweise und
Sicherheit dem Zweck angemessen empfunden.
Die Gliederung der Haushaltstitel entspricht im Wesentlichen dem Gruppierungsplan
der BbgLHO. Die Zuordnung der Konten zu den einzelnen Haushaltstiteln entspricht
größtenteils der des Vorjahres. Einzelne Titel wurden der Verständlichkeit halber inhaltlich umbenannt. Die Titel 684 00 bis 686 00 enthalten spezielle Ausgaben der
Studentenschaft für die in der BbgLHO keine Konten vorgesehen sind. Insofern wurden diese abweichend von der BbgLHO bezeichnet und genutzt.
11
6. Einzelne Prüfungsfeststellungen
Den Prüfungsfeststellungen soll vorangestellt werden, dass viele der geprüften Vorgänge in 2001 den strengen formalen Anforderungen des Finanzleitfadens nicht gerecht wurden.
Wir beschränken uns auf die von uns als wesentlich betrachteten Feststellungen. Die
Auswahl der hier erläuterten Konten bzw. Titel des Haushaltsplanes erfolgte im Wesentlichen aufgrund der jeweils vorhandenen Volumina bzw. des durch uns als hoch
eingeschätzten Fehlerrisikos.
6.1. Kasse
Im Rahmen der Prüfung des Haushaltsjahres 2001 erfolgte eine körperliche Kassenbestandsaufnahme am 7. Mai 2002. Dabei wurde festgestellt, dass seit dem
01.01.2002 angefallene Kassentransaktionen weder durch ein Kassenbuch noch
durch interne Buchungen in „Banana“ erfasst worden sind. Insofern kann einerseits
nicht von einer zeitnahen Verbuchung gesprochen werden und andererseits der aufgenommene Kassenbestand von € 186,31 nicht nachvollzogen werden.
Bei der Prüfung fiel auf, dass mehr als 70 % der in die Stichprobe einbezogenen Belege formal unvollständig bzw. teilweise nicht vorhanden waren.
Die Kasse wird ordnungsgemäß unter Verschluss gehalten.
Im Vorjahr wurde durch den Prüfer die Empfehlung ausgesprochen, dass für jede Einund Auszahlung zusätzlich zu den vorzulegenden Belegen, Quittungen ausgestellt
werden sollten. Dies wurde nicht konsequent umgesetzt.
Das bis zum 31.12.2001 geführte Kassenbuch wurde zudem seit Juli 2001 nicht lückenlos geführt.
Die Führung eines Kassenbuches ist nicht zwingend vorgeschrieben. Da es jedoch
erheblich zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Buchungen beiträgt, empfehlen wir dringend dessen Wiedereinführung.
Zusätzlich sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass bei Ein- und Auszahlungen
über die Kasse das Vier-Augen-Prinzip gewährleistet ist, da mit dem Führen einer
Kasse besondere Sicherheitsrisiken verbunden sind.
Trotz der angeführten Mängel beurteilen wir das Prüffeld als positiv.
12
6.2. Bankkonten
Die Studierendenschaft unterhält die in nachstehender Tabelle aufgeführten Konten
mit folgenden Beständen bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse.
Girokonto
Festgeldkonto
SemTix-Konto
Konto Verwaltungsgebühren SemTix
Konto Sozialfonds
31.12.2001 (in DM)
509.606,52
0,00
693.901,09
-5,02
21.496,70
31.12.2000 (in DM)
96.428,89
110.000,00
0,00
0,00
0,00
Die Bestände waren durch Kontoauszüge nachgewiesen. Die Buchführung stimmt mit
den Bewegungen auf den Konten überein. Alle Vorgänge wurden somit rechnerisch
richtig und ordnungsgemäß verbucht. Das Festgeldkonto wies zum 31.12.01 einen
Bestand in Höhe von DM 0,00 auf (Vorjahr DM 110.000). Die Veränderung resultiert
aus den per Bilanzstichtag nicht in konkreter Höhe bekannten Verbindlichkeiten gegenüber dem VBB; der entsprechende Betrag wurde auf das Girokonto umgebucht.
Bei unserer Überprüfung stellten wir fest, dass ein Großteil der Einnahmen aus Semesterticketbeiträgen nicht auf das Semesterticketkonto gebucht wurden. Auch die
Überweisung der ersten Teilzahlung an die Verkehrsbetriebe erfolgte über das Girokonto MBS.
Zu weiteren Ausführungen der SemTix-Beiträge verweisen wir auf Punkt 6.8. unseres
Berichtes.
Aufgrund der für die Termingeldeinlagen vereinbarten Zinssätze zwischen 3,5 % und
3,75 % p.a. (je nach Anlagezeitpunkt und Anlagedauer) sowie der Guthabenverzinsung des Girokontos von 0,5 % p.a. ist die wirtschaftliche Verwaltung der Gelder gegeben.
Das Prüffeld ist abgesehen von kleineren formalen Beanstandungen ordnungsgemäß.
13
6.3. "Kostenstelle"
Die Kostenstelle wird in Form eines Verwahrkontos geführt, bei dem die Studierendenschaft Kopien, Druck– und andere Büromaterialien anfordern kann.
Für die während der Prüfung festgestellten Abrechnungsverzögerungen und den daraus resultierenden Folgen ist der AStA nicht verantwortlich zu machen. Die Prüfung
ergab keine wesentlichen Beanstandungen. Dem Prüffeld kann Ordnungsmäßigkeit
bescheinigt werden.
6.4. Inventar
Im Jahr 2001 wurden Inventarverzeichnisse erstellt. Grundlage dafür ist §18 Absatz 7
der Satzung der Studierendenschaft und § 2 Absatz 3 der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
Inventarverzeichnisse sind vom AStA und von folgenden Fachschaften aufgestellt
worden:
Anglistik/Amerikanistik, Geowissenschaften, Germanistik, Geschichte, Informatik, Jura, Jüdische Studien, Klassische Philologie, Kunst, Linguistik, Mathe/Physik, Musik,
Philosophie, Politik- und Verwaltungswissenschaften, Psychologie, Religion, Romanistik, Slawistik, Soziologie, Sport, Wirtschaftswissenschaften, Europäische Medienwissenschaften
Von den Fachschaften Arbeitslehre/Technik, Bio/Chemie/Ernährung, Erziehung und
Geoökologie/Geographie lagen keine Inventarverzeichnisse 2001 zur Prüfung vor.
In Anlage 13 befindet sich ein Inventarverzeichnis basierend auf den Zugängen gemäß der Buchungsliste 2001 und den Inventarerklärungen der Fachschaften.
In Zukunft sollte der AStA verstärkt darauf achten, dass die Fachschaften vollständige
Inventarlisten führen.
6.5. Bücherverzeichnisse der Fachschaften
Seit 2000 sind erstmals Bücherverzeichnisse für Fachbücher und Zeitschriften aufzustellen, die sich im Besitz der Fachschaften befinden. Grundlage hierfür bildet der Finanzleitfaden für Fachschaften und Studierenden-Initiativen.
Vom AStA und folgenden Fachschaften wurden Bücherverzeichnisse aufgestellt:
Anglistik/ Amerikanistik, Germanistik, Informatik, Jura, Klassische Philologie, Philosophie, Psychologie, Religion, Slawistik, Sport.
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Von den nachstehenden Fachschaften lagen keine Bücherverzeichnisse zur Prüfung
vor:
-
Arbeitslehre/Technik
Bio/Chemie/Ernährung
Erziehung
Geoökologie/Geographie
Geowissenschaften
Geschichte
Jüdische Studien
Kunst
Linguistik
Mathe/Physik
Musik
Politik- und Verwaltungswissenschaften
Romanistik
Soziologie
Wirtschaftswissenschaften
Europäische Medienwissenschaften
Gemäß dem Finanzleitfaden sind die Bücherverzeichnisse vor den Fachschaftsräumen auszuhängen bzw./und auf den Homepages der Fachschaften im Internet zu
veröffentlichen.
Es ist zukünftig verstärkt darauf zu achten, dass die Fachschaften Bücherverzeichnisse führen.
6.6. Fachschaften
Die Gesamtausgaben der Fachschaften betrugen im Haushaltsjahr 2001
DM 95.445,25 (Vorjahr: DM 78.697,99). Die Budgetabrechnung der Fachschaften
findet sich im Anhang wieder (vgl. Anhang 12).
Allgemeine Feststellungen zu den Fachschaften:
Allen strengen formalen Anforderungen des Finanzleitfadens konnte keine der Fachschaften vollständig gerecht werden. Diesbezüglich sollte evtl. eine praktikablere und
einfachere Lösung im Finanzleitfaden verankert werden.
Kopien, Druck- und Büromaterial sollten nach Möglichkeit bei größeren Mengen konsequent über die zentrale Beschaffungsstelle der Universität bezogen werden, um
deren Kostenvorteile zu nutzen. Einige Fachschaften bezogen Kopien und Bürobedarf
extern. Es ist jedoch zu erwähnen, dass nicht alle Kopierformate an der Universität
bearbeitet werden können.
Gemäß §34 Absatz 1 BbgLHO sind Einnahmen vollständig zu erheben. Es sollte bei
allen Fachschaften darauf geachtet werden, dass die Einnahmen aus Veranstaltungen und die damit verbundenen Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und die Einnahmen und Ausgaben korrekt erfasst werden.
15
Zur besseren Planung und Kontrolle der Einnahmen / Ausgaben ist es notwendig,
Haushaltspläne aufzustellen. Grundlage bilden § 106 Absatz 1 und § 7 BbgLHO und
§ 2 Absatz 2 der FO und der Finanzleitfaden für Fachschaften und StudierendenInitiativen.
Die Haushaltspläne der folgenden Fachschaften lagen zur Prüfung nicht vor:
-
Erziehung
Musik
Um die Transparenz der Vorgänge zu gewährleisten, ist es nötig, Kassenbücher für
die jeweiligen Fachschaften zu erstellen. Grundlage bildet der Finanzleitfaden für
Fachschaften und Studierenden-Initiativen.
Die Kassenbücher der folgenden Fachschaften lagen zur Prüfung nicht bzw. nicht
vollständig vor:
-
Erziehung
Geschichte
Geoökologie/Geographie
Geowissenschaften
Informatik
Politik- und Verwaltungswissenschaften
6.7. Titel 111 01 – Beiträge der Studierenden
Auf Grundlage einer Studierendenzahl von 14.028 ergeben sich insgesamt für das
Wintersemester 2001/2002 Semestergebühren in Höhe von DM 210.420,-. Die Studierendenschaft hat davon bereits DM 197.865,- erhalten. Die Differenz in Höhe von
DM 12.555 stellt eine Forderung des AStA gegen die Universität Potsdam dar.
Zu den Einnahmen existieren keine Belege im Ablagesystem. Angabegemäß werden
seitens der Universität keine Belege ausgestellt. Aufgrund der vorliegenden Studierendenstatistik erscheinen uns die überwiesenen Beträge der Höhe nach plausibel.
Gemäß den uns vorgelegten Kontoauszügen wurden die gebuchten Beträge von der
Universität überwiesen.
Positiv ist anzumerken, dass seit dem Sommersemester 2001 durch die Universität,
Herrn Engel, Dezernat 4, ein Beleg versandt wird. Trotzdem ist die Zahl der Studierenden durch Urlaubssemester, etc. schwer nachprüfbar.
16
6.8. Titel 111 02 und 685 01 – Einnahmen und Ausgaben aus
Semesterticketbeiträgen
Im WS 2001 erfolgten Einnahmen aus Semesterticketgebühren in Höhe von
DM 2.889.093,90.
Davon wurden DM 1.987.585,60 per 05.12.2001 als Abschlag (70%) für 12.924 in
vollem Umfang SemTix - berechtigte Studenten sowie 62 nur anteilig SemTix - berechtigte Studenten an den VBB überwiesen.
Basierend auf den Zahlen des Studentensekretariats belief sich die Zahl der semesterticketberechtigten Studenten auf 12.986. Abgezogen werden müssen hier noch die
Exmatrikulierten, Urlaubssemesternehmenden und Diplomanden (248) sowie die
Schwerbehinderten (13). In der Berechnung sind auch die 62 Studenten berücksichtigt worden, die nur den verminderten Betrag i. H. v. DM 146,00 zahlen mussten, da
ihr Semesterticket nur bis zum 15.02.2002 gültig war. Hieraus ergibt sich eine Summe
von 12.725 Studenten, die den vollen Betrag zahlen mussten.
Auf dieser Berechnungsgrundlage belief sich die gesamte Verbindlichkeit gegenüber
dem VBB auf DM 2.788.777,06. Die ungerade Zahl ist das Ergebnis der Abzüge von
zwischenzeitlich anteilig erstatteten Semestertickets aufgrund von Beurlaubung und
Exmatrikulation (DM 47.793,94) sowie der ebenfalls erstatteten Beiträge der Schwerbehinderten (DM 2.847,00).
Die verbleibende Restverbindlichkeit gegenüber dem VBB in Höhe von
DM 801.191,46 (DM 2.889.093,90 - DM 1.987.585,60) spiegelt sich im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" wider. Der Differenzbetrag in Höhe von DM 100.316,84
(DM 2.889.093,90 - DM 2.788.777,06) ist im Posten "Verbindlichkeiten AStA" eingestellt und stellt eine Verbindlichkeit des AStA aus SemTix - Beiträgen gegenüber der
Universität Potsdam dar, da diese auf der Basis von insgesamt 13.192 voll semesterticketberechtigten Studenten Zahlungen bis zum Bilanzstichtag an den AStA geleistet
hatte.
Schwer nachvollziehbar ist die Anzahl der semesterticketberechtigten Studierenden.
Sowohl deren Anzahl als auch die Höhe des überwiesenen Betrages und der Restverbindlichkeiten erscheinen jedoch plausibel.
Die Buchungen auf den Konten stimmen mit denen in der Buchhaltung überein.
Anzumerken ist, dass sowohl die Einnahmen aus Semesterticketbeiträgen als auch
die Überweisungen, d.h. Ausgaben aus Semesterticketbeiträgen zu Gunsten bzw. zu
Lasten des Girokontos MBS gebucht wurden, obwohl ein eigens für diesen Zweck
eingerichtetes Konto bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse besteht.
Aufgrund der Neuartigkeit des Prüffeldes und der damit verbundenen Anlaufschwierigkeiten beurteilen wir diesen Titel als ordnungsgemäß.
17
6.9. Titel 111 11 - Zuschüsse Dritter zu Veranstaltungen
Die Zuschüsse Dritter für Veranstaltungen betrugen im Berichtsjahr DM 22.003,00.
Der Posten beinhaltet im Wesentlichen Zuschüsse aus dem Projektfonds des Studentenwerkes Potsdam i. H. v. DM 20.000,00 für das Uni-Sommerfest (DM 15.000,00)
und das Uni-Jubiläum (DM 5.000,00).
In Bezug auf die rechnerische Richtigkeit kann dem Konto Ordnungsmäßigkeit bescheinigt werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die sachliche Richtigkeit
betreffend des Ausfüllens der Einnahmebelege eingehalten werden sollte.
6.10.
Titel 162 00 – Zinseinnahmen
Für das Jahr 2001 wurden Zinserträge in Höhe von DM 11.314,03 vereinnahmt. Diese
gliedern sich in DM 9.314,03 Zinseinnahmen aus Semesterticketbeiträgen und
DM 2.000,00 aus sonstigen Guthaben.
Die Studierendenschaft ist bis zum 31.12.2004 gemäß § 44a Abs. 4 Nr. 2 EStG. von
der Kapitalertragssteuer befreit.
6.11.
Titel 524 00 – Zentrum für Hochschulsport
Dem Zentrum für Hochschulsport standen im Jahr 2001 DM 24.800 laut 2. Nachtragshaushalt zu.
Die Zahlung für das Sommersemester 2001 ist korrekt.
Für das Wintersemester erfolgte bis zum 31.12.2001 noch keine Zahlung an das
Zentrum für Hochschulsport. Ursache hierfür sind Differenzen zwischen beiden Parteien. Die Zahlung hätte bis zum 10. Tag des Wintersemesters eingehen müssen. Der
Vertrag war nicht gekündigt worden. Daraus ergibt sich per 31.12.01 eine Verbindlichkeit gegenüber dem Zentrum für Hochschulsport in Höhe von DM 13.992,56.
Trotz der zunehmenden Zahl der an den Kursen des Zentrums für Hochschulsport
teilnehmenden Studierenden bemühen sich die Mitarbeiter um einen wirtschaftlichen
Einsatz der Mittel. Besonders lobenswert sind ihre Bemühungen um eine gezielte Ansprache der Sponsoren.
6.12.
Titel 525 00 – Aus- und Fortbildung
Die Ausgaben für Aus- und Fortbildungen betrugen 2001 DM 464,00 (Vorjahr DM
1.162,76). Das Haushaltsbudget von DM 600,00 wurde somit unterschritten.
18
6.13.
Titel 527 00 – Dienstreisen
Die Ausgaben für Dienstreisen betrugen 2001 DM 3.702,70 (Vorjahr DM 5.947,96).
Das Haushaltsbudget von DM 5.300,00 wurde somit unterschritten.
6.14.
Titel 541 00 – Aufwendungen für Veranstaltungen
Die Aufwendungen für Veranstaltungen betrugen im Berichtsjahr DM 75.092,11. Diese beinhalten im Wesentlichen die Ausgaben für das Uni Sommerfest in Höhe von
DM 26.792,75, für das Uni-Jubiläum DM 13.001,15 und sonstige kulturelle Veranstaltungen DM 23.912,62.
Das Haushaltsbudget in Höhe von DM 68.700,00 wurde um DM 6.392,11 überschritten. Überschreitungen sind nicht zulässig; diesen ist im Voraus durch das Aufstellen
eines entsprechenden Nachtragshaushaltes zu begegnen.
Fraglich ist, ob den Ausgaben aus den entsprechenden Veranstaltungen Einnahmen
in mindestens gleicher Höhe gegenüberstanden. Dies ist aus dem uns vorliegenden
Abrechnungssystem nicht ohne weiteres ersichtlich.
6.15.
Titel 547 00 – Fremdleistungen
Die Ausgaben für Fremdleistungen betrugen 2001 DM 804,68. Das Haushaltsbudget
von DM 1.000,00 wurde somit unterschritten.
6.16.
Titel 648 01 – Sozialfonds SemTix
Die Ausgaben aus dem Sozialfonds SemTix betrugen im Berichtsjahr DM 3.732,--.
Der Sozialfonds wurde im Zusammenhang mit dem SemTix eingerichtet, um bei Studierenden soziale Härten abzufedern. Unter folgenden Bedingungen können Studierende einen Antrag auf Förderung durch den Sozialfonds stellen:
-
-
-
wenn das Aufbringen des Kostenbeitrages im Sinne des § 1 Absatz 2 der
OPSS eine besondere Härte darstellt und
wenn das monatliche Einkommen gewisse Grenzen (gemäß § 1 Absatz 3 und
4 der OPSS) nicht überschreitet und
wenn Studierende nicht über Vermögen verfügen.
Über die gestellten Anträge entscheidet die Kommission zur Verwaltung des Sozialfonds, die insgesamt aus fünf Personen besteht (2 Vertreter des AStA, 1 Vertreter des
Studentenwerkes Potsdam und 2 gewählte Vertreter des StuPa der Universität Potsdam). Bei Bewilligung der Anträge durch die Kommission erfolgt an die geförderten
Studierenden eine Erstattung aus dem Konto Sozialfonds. Bis zum 31. Dezember
2001 wurde von insgesamt 16 Studierenden der Anspruch auf Förderung durch den
Sozialfonds geltend gemacht und in Anspruch genommen.
19
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen diese Anträge durch uns jedoch nicht
eingesehen werden.
Die Finanzierung des Sozialfonds erfolgt über Mittel des AStA-Haushaltes, welche
aus den allgemeinen Studierendenbeiträgen gespeist werden.
Die Buchungen im System stimmen mit denen auf den Kontoauszügen überein.
Auf der Annahme basierend, dass durch den AStA die eingereichten Anträge sorgfältig geprüft und entschieden werden, sowie aufgrund der Neuartigkeit dieses Gebietes
bestätigen wir diesem Prüffeld Ordnungsmäßigkeit.
6.17.
Titel 684 00 – Zuschüsse für Studierendenprojekte
Alle Zuschüsse müssen vom AStA genehmigt werden.
„Schankanlage des Pub-a-la-Pub“
Am Anfang des Jahres 2001 kam es zu einem Problem zwischen Gorgs (dem Getränkehändler) und der Studierendenschaft bzw. dem Pub-A-La-Pub. Beim Pub-A-LaPub handelt es sich um einen 1993 gegründeten Studentenklub, der vom Inkorruptus
e.V. betrieben wurde. Dieser Verein wurde 1999 aufgelöst. Danach wurde der
Stu(l)Le e.V. gegründet, der die Nachfolge bei der Verwaltung des Pub-A-La-Pub antrat. Normalerweise hätte die Betreibung des Klubs neu ausgeschrieben werden müssen, wozu es jedoch nicht kam. Der Inkorruptus e.V und der Stu(l)Le e.V. zeichnen
sich durch eine personelle Verflechtung aus. Im Jahre 1993 schloss der Getränkehändler Gorgs einen 10 Jahres-Vertrag mit der Löwenbräu-Brauerei, durch den er
sich zur Getränkeabnahme verpflichtete. Im Gegenzug bekam er die Einrichtung
nebst Schankanlage einer Kneipe.
Bei diesem Vertrag handelt es sich also um einen Kreditvertrag in Höhe von DM
80.000. Da Gorgs in der Uni und dem Inkorruptus e.V. über gute Kontakte verfügte,
kam es nach Auskunft von Herrn Gorgs zu einer Vereinbarung zwischen ihm und dem
damaligen StuRa, daß er diese Einrichtung an den Pub-A-La-Pub weitergibt und als
Ausgleich dafür die Getränke bei allen Veranstaltungen über ihn bezogen werden. Ob
es zu dieser Vereinbarung kam, ist fraglich. Herr Gorgs konnte diesbezüglich bisher
keine Schriftstücke vorlegen. Anfang 2000 kam Gorgs in finanzielle Schwierigkeiten
(Insolvenz) und auf das StuPa zu und erklärte, daß er im Besitz eines Mietvertrages
zwischen dem StuRa und ihm über die Einrichtung des Pub-A-La-Pub ist. Unterschrieben ist er von einer gewissen Katrin Binschus, die Mitte der Neunziger für den
StuRa aktiv war, mit „i.V. Verein Inkorruptus“, allerdings war der Vertragspartner der
StuRa. Weiterhin ist noch nicht klar, ob sie für den StuRa unterschriftsberechtigt war.
Damit ist ungewiss, ob es zwischen der Studierendenschaft und Gorgs zu einem
wirksamen Vertrag gekommen ist. Es bleibt zu erwähnen, dass es bisher zu keiner
Mietforderung von Gorgs aus diesem Vertrag gekommen ist. Aufgrund seiner wirtschaftlich schlechten Lage hat Gorgs inzwischen den Vertrag mit der LöwenbräuBrauerei gekündigt. Da er aber noch 2 Jahre läuft, verlangt diese von ihm eine Restforderung in Höhe von etwa TDM 20. Daraufhin trat Gorgs an den AStA mit der Begründung, dass dieser all die Jahre von ihm profitiert habe und verlangte, dass diese
Forderung übernommen werden solle. Die Studierendenschaft wandte sich daraufhin
an einen Rechtsanwalt und bekam die Auskunft, dass die Mietforderung maximal 2
20
Jahre rückwirkend einklagbar sei, so dass sich die maximale Forderung auf TDM 11,4
beläuft.
Dementsprechend wurde 2001 eine Rückstellung in dieser Höhe gebildet.
Unsere Empfehlungen bezüglich dieses Sachverhaltes sind folgende:
A) Um das Auflaufen zukünftiger Forderungen zu verhindern, sollte geprüft werden,
ob eine "Kündigung aus wichtigem Grund" nachgeholt werden kann. (§314 BGB neue
Fassung). Diese ist dann möglich, wenn ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen
nicht mehr nachkommen kann.
Zwei Jahre nach dieser Kündigung würde dann die Verjährungsfrist abgelaufen sein,
und die rückwirkende Mietforderung des Herrn Gorgs würde damit in jedem Fall an
der Verjährung scheitern. Die Rückstellung müsste dem Grunde nach nicht mehr gebildet werden und kann dann aufgelöst werden.
B) Seit dem 01.01.2001 ist die neue Fassung des BGB in Kraft getreten. Diese sieht
im § 195 BGB eine Verjährungsfrist von nunmehr drei Jahren vor. Artikel 229 § 6
EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) gewährt alten Verträgen, die zu Zeiten der
alten BGB-Fassung abgeschlossen wurden, vorerst die alte Verjährungsfrist. Da nach
einer Übergangsperiode auch die dreijährige Verjährungsfrist gilt, könnte es somit
zukünftig erforderlich sein, die Rückstellung aufzustocken.,
6.18.
Titel 686 00 – Zuwendungen an Fachschaften
Den Fachschaften stand im Haushaltsjahr 2001 ein Gesamtbudget von DM
138.021,96 (Vorjahr: DM 114.111,10) zur Verfügung. Dieses setzte sich zusammen
aus dem Grundbudget in Höhe von DM 119.689,06 (Vorjahr: DM 106.000,00) und
dem Übertrag aus dem Vorjahr in Höhe von DM 18.332,90 (Vorjahr: DM 8.111,10).
Davon wurden lediglich DM 95.445,25 (Vorjahr: DM 78.178,04) von den Fachschaften
in Anspruch genommen.
Bis auf die Fachschaft „Kunst“ (Überschreitung i.H.v. DM 58,90) haben alle Fachschaften im Prüfungszeitraum 2001 ihre Budgets eingehalten (vgl. Anlage 12 ).
6.19.
Forderungen
Im Saldo von DM 15.149,02 des Kontos „Forderungen gegenüber Fachschaften“ per
31.12.2001 sind im Wesentlichen die Dauervorschüsse in Höhe von DM 14.754,00
enthalten.
Der Posten „Forderungen“ in Höhe von DM 13.051,01 beinhaltet im Wesentlichen die
Forderungen aus Semesterbeiträgen DM 12.555,00 gegen die Universität Potsdam.
Weiterhin ist ein Betrag in Höhe von DM 400,00 enthalten, der als uneinbringlich angesehen werden kann. Dieser sollte gegebenenfalls über ein entsprechendes Aufwandskonto ausgebucht werden.
Zum wesentlichen Teil wurden die Forderungen zeitnah beglichen - ein Zinsverlust
entstand nicht. Somit erfolgte eine wirtschaftliche Verwaltung der Gelder.
21
6.20.
Titel 912 00 Überschuss
Gemäß § 25 LHO ist unter dem Begriff Überschuss der Unterschied zwischen den
tatsächlich erhaltenen Einnahmen und den tatsächlich geleisteten Ausgaben zu verstehen. Wir definieren den Begriff Überschuss als den Betrag, der am Ende des
jeweiligen Haushaltsjahres dem AStA in Form freier Mittel zur Verfügung steht. Er
wird anhand folgender Rechnung ermittelt:
Zahlungsmittelbestand
- finanzwirksame Veränderungen Verbindlichkeiten AStA
- finanzwirksame Veränderungen Verbindlichkeiten gegenüber Fachschaften
- finanzwirksame Veränderungen Verbindlichkeiten Lohnsteuer
+ finanzwirksame Veränderungen Forderungen AStA
+ finanzwirksame Veränderungen Forderungen gegenüber Fachschaften
- Semestergebühren (PRAP)
- SemTix-Gebühren (Sonstige Verbindlichkeiten)
- Budgetübernahme Fachschaften (20%-Regel)
- Budgetübernahme in das Berichtsjahr in Haushalt des AStA
- Veränderungen Rücklage studentisches Kulturzentrum
- Veränderungen Rücklage Pub à la Pub
= Überschuss
Der Zahlungsmittelbestand setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
Girokonto
Festgeldkonto
Kostenstelle Uni
Geldtransit
Kasse
SemTix-Konto
Konto Sozialfonds
Konto Verwaltungsgebühren SemTix
Der Zahlungsmittelbestand per 31.12.2001 gliedert sich wie folgt:
Girokonto
Festgeldkonto
Kostenstelle Uni
Geldtransit
Kasse
SemTix-Konto
Konto Verwaltungsgebühren SemTix
Konto Sozialfonds
Zahlungsmittelbestand
31.12.2001
(in DM)
509.606,52
0,00
2.112,34
0,00
5.396,02
693.901,09
-5,02
21.496,70
1.232.507,65
31.12.2000
(in DM)
96.428,89
110.000,00
14,96
5.000,00
256,17
0,00
0,00
0,00
211.700,02
22
Die sich ergebende Überschussrechnung per 31.12.2001 stellt sich wie folgt dar:
Überschussrechnung
Zahlungsmittelbestand
finanzwirksame Veränderungen
AStA
finanzwirksame Veränderungen
gegenüber Fachschaften
finanzwirksame Veränderungen
Lohnsteuer
31.12.2001
(in DM)
01.01.2001
(in DM)
1.232.507,65
211.700,02
-120.773,35
-14.225,55
-35.743,25
-25.950,12
0,00
-1.477,88
12.674,01
450,00
6.016,69
-92.655,00
-801.191,46
-19.771,06
15.748,33
-60.000,00
0,00
-18.332,90
-17.080,21
-7.852,88
0,00
0,00
163.984,02
-71.578,81
-11.400,00
17.080,21
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
finanzwirksame Veränderungen Forderungen AStA
finanzwirksame Veränderungen Forderungen gegenüber Fachschaften
Semestergebühren (PRAP)
SemTix-Gebühren (Sonstige Verbindlichkeiten)
Budgetübernahme Fachschaften (20%-Regel)
Budgetübernahme und ggf. Korrektur der Verbindlichkeiten ggü. Fachschaften
Veränderungen Rücklage studentisches Kulturzentrum
Veränderungen Rücklage Pub à la Pub
Überschuss
Die Steigerung des Zahlungsmittelbestandes (DM 1.232.507,65) gegenüber dem Vorjahr (DM 211.700,02) um 82,8% resultiert im Wesentlichen aus den im Wintersemester 2001/2002 eingenommenen Beiträgen aus Semesterticket.
Bezüglich des Postens Sonstige Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Einnahmen und Ausgaben aus Semesterticketgebühren unter Punkt
6.8 unseres Berichtes.
Der Posten Verbindlichkeiten AStA enthält neben den Verbindlichkeiten aus Semesterticketgebühren gegen die Universität Potsdam (DM 100.316,84) weiterhin Verbindlichkeiten gegenüber dem Zentrum für Hochschulsport in Höhe von DM 13.992,56.
Dieser wurde aufgrund von Differenzen zwischen dem AStA und dem Zentrum für
Hochschulsport nicht entsprechend der vertraglichen Vereinbarung per Oktober 2001
sondern erst im Jahr 2002 überwiesen.
Die Verbindlichkeiten des AStA gegenüber den Fachschaften (DM 35.743,25; Vorjahr
DM 25.950,12) ergeben sich aus den Ausgaben, die eine Fachschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr abrechnete, aber noch nicht erstattet bekam.
Die Forderungen des AStA gegenüber den Fachschaften (DM 15.149,02; Vorjahr DM
15.748,33) ergeben sich aus noch nicht vollständig verrechneten Vorschüssen, die
einer Fachschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlt wurden.
23
Der Posten Forderungen AStA beinhaltet im Wesentlichen eine Forderung aus Semesterbeiträgen gegenüber der Universität Potsdam in Höhe von DM 12.555,00.
Hat eine Fachschaft ihr Budget nicht ausgeschöpft, kann sie gemäß § 18 Abs. 5 Satzung der Studierendenschaft die Restsumme in das nächste Haushaltsjahr übernehmen. Beträgt diese Restsumme mehr als 20% des Grundbudgets, können lediglich
diese 20% übertragen werden. Der darüber hinausgehende Betrag fließt in den
Haushalt des AStA des kommenden Jahres ein. Die genaue Zusammensetzung des
Betrages in Höhe von DM 19.771,06 (18.332,90) ergibt sich aus der Berechnung
Budgetübernahme Fachschaften.
Der Posten Budgetübernahme in das Berichtsjahr (DM 17.080,21, Vorjahr DM
7.852,88) beinhaltet den aus dem Vorjahr in den Haushalt des AStA zurückgeflossenen Betrag der nicht abgerufenen Budgets der Fachschaften.
Für das Jahr 2001 ergab sich ein Überschuss in Höhe von DM 163.984,02 (Vorjahr
DM 17.080,21). Die Steigerung um 89,6% resultiert im Wesentlichen aus den im Jahr
2000 vorgenommen Einstellungen in die Rücklage für das Studentische Kulturzentrum und den Pub á la Pub. Entsprechende Einstellungen in die Rücklage wurden im
Berichtsjahr nicht vorgenommen.
Der Überschuss eines Geschäftsjahres lässt sich auch aus dem Überschuss des Vorjahres vermehrt um alle Erträge und vermindert um alle Aufwendungen berechnen.
Wir stellten dabei eine Differenz in Höhe von DM 5,60 fest.
Die Budgetübernahme der Fachschaften sowie die Gewinn- und Verlustrechnung finden sich in den Anlagen unter den Punkten 10 und 12.
24
6.21.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2001 und die Entwicklung des Vermögens haben wir aus den uns zur Prüfung vorliegenden Unterlagen abgeleitet.
Die durch die Prüfung festgestellten Einnahmen beliefen sich auf DM 3.483.653,92
(Vorjahr: DM 531.584,47). Haupteinnahmequellen waren die Beiträge der Studierenden (111 01), die Semesterticketbeiträge (111 02) und die Einnahmen aus Veranstaltungen (Titel 111 11).
Die durch die Prüfung festgestellten Ausgaben betrugen DM 2.352.127,92 (Vorjahr:
DM 496.171,63). Die größten Ausgabentitel waren die Zahlungen aus Semesterticket
(Titel 685 01) an den VBB, Aufwendungen für Veranstaltungen (Titel 541) sowie Zuwendungen an Fachschaften (Titel 686).
Die einzelnen Titel sind aus den Anlagen zu ersehen.
Das Vermögen der Studierendenschaft setzt sich aus den Beständen der Kasse, des
Girokontos, der Festgeldkonten sowie der Kostenstelle Uni zusammen. Am
31.12.2001 betrug es DM 1.232.507,65 (Vorjahr: DM 211.700,02).
Aufgrund der fehlenden Inventarbewertungsvorschriften ist eine Aussage über das
Sachvermögen der Studierendenschaft betragsmäßig nicht möglich. Ein Inventarverzeichnis auf Basis der Buchungsliste 2001 und der Inventarerklärungen der
Fachschaften und des AStA ist in Anlage 13 vorhanden.
25
7. Gesamturteil
Unter der Voraussetzung, dass die unsererseits für erforderlich gehaltenen Um- bzw.
Nachbuchungen zeitnah vorgenommen werden, kann dem Finanzgebaren der Studierendenschaft die sachliche und rechnerische Richtigkeit bestätigt werden.
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten.
Die Vermögenssituation der Studierendenschaft wird positiv eingeschätzt.
Die Entlastung des AStA wird empfohlen.
Daniel Taprogge
Thomas Duve
Robert Herold
26
8. Empfehlungen
8.1. Fachschaften
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit empfehlen wir, dass sowohl AStA als auch die
Fachschaften Büromaterial und Fotokopien konsequent über die Universität beschaffen.
Die Verwalter der Fachschaftskasse sollten es sich zur Gewohnheit machen, zu jeder
Kassenein- oder -auszahlung eine Quittung auszustellen. Nur so kann eindeutig belegt werden, dass der entsprechende Empfänger das Geld wirklich erhalten hat. Das
betrifft auch Zahlungen, denen bereits eine eingereichte Rechnung, Reisekostenabrechnung etc. zugrunde liegt. Dadurch kann eine bessere Nachvollziehbarkeit und
Sicherheit erreicht werden.
Um in Zukunft die Qualität der Belege zu verbessern, sollten die Kassenverwalter
darauf achten, dass diese vollständig ausgefüllt sind bzw. vor Ein- oder Auszahlung
auf entsprechender Vervollständigung bestehen.
Für die Abrechnung von Alkohol und Pfand sollte eine praktikablere Lösung gefunden
werden.
Insgesamt wurde den meisten Fachschaften Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bescheinigt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Unterlagen der
Fachschaften zukünftig einen höheren Grad an Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit erreichen.
Insbesondere muss sichergestellt werden, dass keine Belege fehlen und vorhandene
Belege den formalen Anforderungen entsprechen, die im Finanzleitfaden des AStA
aufgezählt sind.
Weiterhin sollten die Belege der Fachschaften regelmäßig zum Quartalsende, besser
alle zwei Monate, beim Finanzreferenten des AStA eingereicht werden, um so eine
zeitnahe Buchung zu gewährleisten. Ggf. sollte diese Anforderung im Finanzleitfaden
verankert werden. In diesem Zusammenhang ist außerdem auf eine periodengerechte Abgrenzung zu achten.
Bezüglich der Inventarlisten weisen wir darauf hin, dass zusätzlich angeschaffte
Computerkomponenten (CD-Laufwerke, Festplatten) gesondert im Inventar erfasst
werden sollten. Schließlich sollten auch Ausgänge aus den Inventarlisten verzeichnet
werden.
Bücher sind einzeln zu inventarisieren. Dazu kann das Formular im Anhang des Finanzleitfadens des AStA verwendet werden. Eine Bestandsaufnahme der angeschafften Bücher erleichtert zusätzlich die Nutzung durch Studierende, die ein solches Buch
suchen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, die entsprechenden Bücher mit dem Standortvermerk
der jeweiligen Fachschaft in den Bestand der Universitätsbibliothek zu übernehmen.
Das erleichtert den Studierenden die Suche nach einzelnen Büchern und entlastet die
Fachschaften vom Aufstellen und Führen eines Bücherverzeichnisses.
27
Die Fachschaften sollten in Zukunft Spenden und Zuschüsse getrennt von anderen
Einnahmen ausweisen und in der Buchhaltung dokumentieren. Zudem sollte der AStA
über solche Einnahmen informiert werden.
8.2. AStA/ Finanzreferenten des AStA
Auch die Verwalter der AStA-Kasse sollten es sich zur Gewohnheit machen, zu jeder
Kassenein- oder -auszahlung eine Quittung auszustellen. Nur so kann eindeutig belegt werden, dass der entsprechende Empfänger das Geld wirklich erhalten hat. Das
betrifft auch Zahlungen, denen bereits eine eingereichte Rechnung, Reisekostenabrechnung etc. zugrunde liegt. Dadurch kann eine bessere Nachvollziehbarkeit und
Sicherheit erreicht werden. Auch hier empfehlen wir, zukünftig darauf zu achten, dass
Belege vollständig ausgefüllt sind bzw. vor Ein- oder Auszahlung auf entsprechender
Vervollständigung bestehen.
Alternativ könnte eine entsprechende Vorlage in den Finanzleitfaden integriert werden.
Entsprechendes gilt für die Ausstellung von Spendenquittungen, da hier bislang nur
sehr unzureichende Dokumentationen erfolgten.
Auf die Verwendung von Tipp-Ex auf den Belegen ist zu verzichten. Dies ist keine in
der Praxis übliche Vorgehensweise.
Aufgrund der doppelten Buchführung seitens des AStA empfehlen wir, künftig auf die
periodengerechte Gewinnermittlung zu achten, um Verzerrungen bei der Erstellung
des Jahresabschlusses zu vermeiden.
Weiterhin sollte künftig bei der Einstellung von MitarbeiterInnen der Buchführung auf
eine entsprechende Qualifikation geachtet werden, um die beschriebenen Mängel
und damit nachträglichen Mehraufwand zu vermeiden.
Insgesamt empfehlen wir, dass jeder Fachschaftsrat seinen Teilprüfungsbericht des
Projektseminars „Prüfung einer öffentlichen Körperschaft“ des Lehrstuhls Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung vom AStA zugestellt bekommt (z.B. als E-Mail),
um von den existierenden Beanstandungen zu erfahren und diese beseitigen zu können.
Wir empfehlen dem AStA sowie den Mitgliedern des StuPa und der Fachschaften, im
Laufe des WS 2002/2003 eine Novellierung des Finanzleitfadens hinsichtlich der
durch uns ausgesprochenen Anregungen zu diskutieren und umzusetzen.
28
8.3. Veranstaltungen
Den Abrechnungsformularen für Veranstaltungen, Seminare oder StudierendenProjekte sollten zukünftig Einladungen bzw. Programmpläne und eine ausführlichere
Projektbeschreibung beigelegt werden.
Vortragende, Seminarleiter etc., die auf Honorarbasis engagiert wurden, müssen
nach § 8 der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam entsprechende Honorarverträge erhalten. Wir empfehlen eine Überarbeitung der Finanzordnung dahingehend, dass künftig der Einfachheit und Praktikabilität halber auch
formlose Rechnungen zulässig sind.
Bei der Ausrichtung von Partys bzw. Festen durch die Fachschaften ist auf eine vollständige Angabe der Ausgaben und insbesondere der Einnahmen zu achten. Zusätzlich sollte das gezahlte Pfand für Leergut vor der Abrechnung mit dem AStA vom Gesamtbetrag abgezogen werden, sofern das Pfand nach der Leergutrückgabe beim
Fachschaftsrat verbleibt. Wir empfehlen ebenso, verstärkt darauf zu achten, dass die
Abrechnung von Alkohol gemäß dem Finanzleitfaden nicht zulässig ist.
Eine wesentliche Erleichterung würde sich einstellen, wenn Veranstaltungen jeglicher
Art gesondert abgerechnet werden würden.
29
9. Anlagen
1. §§ 1 und 62 BbgHG
Gesetz über die Hochschulen
des Landes Brandenburg
(Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG)
Vom 20. Mai 1999
(GVBl.I/99 S.130)
geändert durch Gesetz vom 28.06.2000
(GVBl.I/00 S.90, 91)
§1
Geltungsbereich; Bezeichnungen
(1) Dieses Gesetz gilt für die staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg und,
soweit dies in § 78 bestimmt ist, auch für die staatlich anerkannten Hochschulen. Es
findet auf Fachhochschulen keine Anwendung, die ausschließlich Studiengänge für
den öffentlichen Dienst anbieten.
(2) Staatliche Hochschulen nach Absatz 1 Satz 1 sind:
1. die Universitäten Potsdam, Frankfurt (Oder) und die Technische Universität Cottbus,
2. die Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-Babelsberg als Kunsthochschule
sowie
3. die Fachhochschulen Brandenburg, Eberswalde, Lausitz, Potsdam und Wildau.
Die Hochschulen können in der Grundordnung Namenszusätze bestimmen.
(3) Die Landesregierung kann im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuß des
Landtages Hochschulen und Standorte von Hochschulen zur Gewährleistung einer
ausgewogenen Strukturentwicklung der Hochschulen durch Rechtsverordnung errichten, zusammenlegen oder schließen.
(4) Frauen und Männer führen Funktions-, Status- und andere Bezeichnungen nach
diesem Gesetz in geschlechtsspezifischer Form.
§ 62
Studierendenschaft
(1) Die Studierenden einer Hochschule bilden die Studierendenschaft. Sie ist eine
rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten
selbst. Aufgaben der Studierendenschaft sind:
1. die Wahrnehmung der Interessen der Studierenden,
2. die Förderung der politischen Bildung sowie der geistigen und musischen
30
Interessen ihrer Mitglieder,
3. die Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen (§ 3), insbesondere
durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragestellungen,
4. die Unterstützung der sozialen Belange ihrer Mitglieder,
5. die Pflege der überregionalen und internationalen Beziehungen der
Studierenden und
6. die Förderung des Sports im Rahmen des Hochschulsports.
(2) Für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft gilt § 60 entsprechend.
Sie sollen gleichzeitig mit den Wahlen der Organe der Hochschule durchgeführt werden. Die Studierendenschaft untersteht der Rechtsaufsicht der Präsidentin oder des
Präsidenten.
(3) Die Studierendenschaft gibt sich eine Satzung. Sie wird von ihrem obersten beschlussfassenden Organ mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder beschlossen.
Eine Änderung der Satzung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder ihres
obersten beschlussfassenden Organs. Die Satzung ist der Präsidentin oder dem Präsidenten anzuzeigen.
(4) Die Studierendenschaft erhebt von ihren Mitgliedern Beiträge. Die Höhe der Beiträge ist auf das Maß zu beschränken, das zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erforderlich ist. Die
Beiträge sind von der Hochschule kostenfrei einzuziehen. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft bestimmt sich nach § 106 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung.
(5) Der Haushaltsplan und die Festsetzung der Beitragshöhe bedürfen der Genehmigung der Präsidentin oder des Präsidenten. Die Genehmigung des Haushaltsplanes
darf nur versagt werden, wenn die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung verletzt worden sind. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof des Landes Brandenburg.
Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur ihr Vermögen.
31
2. §§ 7, 34, 71a,106 BbgLHO
Landeshaushaltsordnung (LHO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.04.1999
(GVBl.I/99 S.106)
geändert durch Gesetz vom 28.06.2000
(GVBl.I/00 S.90, 99)
§7
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,
Kosten- und Leistungsrechnung
(1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
(2)Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit
zu geben, darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen
Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebensogut oder besser erbringen
können (Interessenbekundungsverfahren).
(3)In geeigneten Bereichen der Landesverwaltung ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen.
§ 34
Erhebung der Einnahmen, Bewirtschaftung der Ausgaben
(1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben.
(2) Ausgaben dürfen nur so weit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Die Ausgabemittel sind so
zu bewirtschaften, dass sie zur Deckung aller Ausgaben ausreichen, die unter die
einzelne Zweckbestimmung fallen.
(3) Absatz 2 gilt für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen entsprechend.
(4) Die Leistung von Ausgaben, die durch Einnahmen aus Krediten gedeckt werden
sollen und als solche im Haushaltsgesetz oder im Haushaltsplan bezeichnet sind, und
das Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung solcher Ausgaben bedürfen der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Ministeriums der Finanzen. Stehen Kreditmittel nicht rechtzeitig zur Verfügung, darf das Ministerium der Finanzen die Einwilligung
nur erteilen, wenn durch das Unterlassen oder Hinausschieben der Ausgabe schwerwiegende Nachteile für das Land entstehen würden oder wenn die Ausgabe oder die
Verpflichtung im Hinblick auf die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben vertretbar ist.
32
(5) Das Ministerium der Finanzen kann in begründeten Fällen unter Fristsetzung die
Vorlage von Vertragsentwürfen und anderen Unterlagen sowie Informationen verlangen, die für die Beobachtung der Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und anderen Stellen als Planstellen bei der
Ausführung des Haushaltsplans erforderlich sind. Es kann örtliche Erhebungen durchführen.
§ 71 a
Buchführung und Bilanzierung nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches
Die Buchführung kann zusätzlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgen. Dazu bedarf es der Einwilligung des zuständigen Ministeriums
im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen. Die §§ 71 bis 87 bleiben unberührt.
§ 106
Haushaltsplan
(1) Das zur Geschäftsführung berufene Organ einer landesunmittelbaren juristischen
Person des öffentlichen Rechts hat vor Beginn jedes Haushaltsjahres einen Haushaltsplan festzustellen. Er muß alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen,
voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen enthalten. In den Haushaltsplan dürfen nur die Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen eingestellt werden, die zur Erfüllung der Aufgaben der
juristischen Person notwendig sind.
(2) Hat die juristische Person neben dem zur Geschäftsführung berufenen Organ ein
besonderes Beschlußorgan das in wichtigen Verwaltungsangelegenheiten zu entscheiden oder zuzustimmen oder die Geschäftsführung zu überwachen hat, so hat
dieses den Haushaltsplan festzustellen. Das zur Geschäftsführung berufene Organ
hat den Entwurf dem Beschlußorgan vorzulegen.
33
3. Satzung der Studierendenschaft vom 16. November 1999
beschlossen auf der 4. Sitzung des Zweiten Studierendenparlaments am 16. November 1999 und der Versammlung der Fachschaften auf der Sitzung am 9. Dezember
1999
Das Studierendenparlament und die Versammlung der Fachschaften der Universität
Potsdam haben gemäß § 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 20. Mai 1999
(GVBl. I S. 130) folgende Satzung beschlossen:
Übersicht
I. Allgemeines
§ 1 Die Studierendenschaft
§ 2 Rechte und Pflichten der
Studierenden
§ 3 Zusammenschlüsse
§ 4 Organe der Studierendenschaft
§ 5 Wahlen
§ 6 Beschlussfähigkeit
II. Das Studierendenparlament
§ 7 Das Studierendenparlament
§ 8 Anträge
§ 9 Zusammensetzung, Wahl,
Mitgliedschaft
§ 10 Sitzungen
III.
Der Allgemeine
Studierendenausschuss
§ 11 Aufgaben
§ 12 Zusammensetzung, Wahl,
Mitgliedschaft
§ 13 Geschäftsordnung
§ 14 Aufwandsentschädigung
IV. Der Studentische Wahlausschuss
§ 15 Aufgaben
§ 16 Zusammensetzung, Wahl,
Mitgliedschaft
§ 17 Aufwandsentschädigung
V.
Die Fachschaften
§ 18 Fachschaften
34
VI.
Die Versammlung der
Fachschaften
§ 19 Die Versammlung der
Fachschaften
VII.
Institutionen der
Studierendenschaft
§ 20 Institutionen der
Studierendenschaft
A.
Urabstimmung
§ 21 Aufgaben
§ 22 Stimmrecht
§ 23 Zustandekommen und Ablauf
B.
Die Vollversammlung
§ 24
§ 25
§ 26
§ 27
§ 28
Funktion
Stimmrecht
Zustandekommen
Beschlüsse
Zustandekommen
VIII.
Geschäftsführung und Finanzen
§ 29 Allgemeines
§ 30 Pflichten des AStA
§ 31 Haushaltsprüfung
IX.
Schlussbestimmungen
§ 32 In-Kraft-Treten und
Schlussbestimmungen
I. Allgemeines
§ 1 Die Studierendenschaft
(1) Die Studierenden der Universität Potsdam bilden die Studierendenschaft. Sie ist
eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität Potsdam. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten selbst und erhebt von ihren Mitgliedern Beiträge.
(2) Aufgabe der Studierendenschaft ist die umfassende Interessenvertretung ihrer
Mitglieder. Insbesondere sind dies die:
35
- Wahrnehmung studentischer Interessen der Studierenden im Bereich der Universität Potsdam und in der Öffentlichkeit;
- Förderung der politischen Bildung sowie der geistigen und musischen Interessen
ihrer Mitglieder;
- Unterstützung und Vertretung sozialer Belange ihrer Mitglieder;
- Pflege der überregionalen und internationalen studentischen Beziehungen;
- Förderung des studentischen Sports im Rahmen des Hochschulsports.
(3) Sitz der Studierendenschaft ist die Universität Potsdam.
(4) Die Studierendenschaft kann einen Internetserver betreiben. Sie gibt sich dazu
eine Benutzerordnung.
(5) Die Studierendenschaft organisiert sich auf demokratischer, überkonfessioneller
und überparteilicher Grundlage.
§ 2 Rechte und Pflichten der Studierenden
(1) Jedes Mitglied der Studierendenschaft der Universität Potsdam hat das Recht;
- an der politischen Meinungs- und Willensbildung in der Studierendenschaft und
ihrer Organe uneingeschränkt mitzuwirken, insbesondere durch seine Beteiligung am Diskussionsprozess, an Urabstimmungen, an Wahlen zu den Organen
der Studierendenschaft sowie durch Anträge;
- sich über alle Angelegenheiten der Studierendenschaft zu informieren und
wahrheitsgemäß informiert zu werden;
- zu allen Studierendenschaftsangelegenheiten ungehindert Stellung zu nehmen,
Vorschläge öffentlich zu unterbreiten und Anträge an die Organe der Studierendenschaft zu stellen;
- im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnung an den Sitzungen der Organe der
Studierendenschaft, deren Kommissionen und Arbeitskreisen teilzunehmen und
Rederecht zu beantragen;
- an der Arbeit von Arbeitskreisen und Kommissionen der Organe der Studierendenschaft in geeigneter Weise mitzuwirken;
- innerhalb der Studierendenschaft das aktive und passive Wahlrecht auszuüben
und sich selbst zur Kandidatur vorzuschlagen;
- an der Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Organe der Studierendenschaft mitzuwirken und sich selbst um eine solche Kandidatur zu
bewerben.
(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht, regelmäßig seinen Mitgliedsbeitrag entsprechend
der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam zu entrichten.
36
§ 3 Zusammenschlüsse
(1) Mitglieder der Studierendenschaft haben das Recht, sich in Fraktionen, studentischen Arbeitsgruppen und sonstigen Vereinigungen zusammen zu schließen, die sich
auf der Basis von gemeinsamen spezifischen sozialen und politischen Interessen,
bestimmten Themen- und Tätigkeitsfeldern oder Weltanschauungen bilden.
(2) Derartige Zusammenschlüsse können sich im Rahmen der Satzung der Studierendenschaft und der Grundordnung der Universität Potsdam eine eigene Satzung
geben. Sie sind prinzipiell offen und öffentlich tätig. Sie zeigen ihre Bildung und ihr
Wirken dem Präsidium des Studierendenparlaments oder der Fachschaft, in welcher
sie aktiv sind bzw. werden wollen, an. Fakultäts- oder universitätsweit tätige Zusammenschlüsse können sich in alle Organe und Institutionen der Studierendenschaft
der Universität Potsdam im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnung in den Meinungs- und Willensbildungsprozess einbringen.
(3) Für ihre Tätigkeit können Zusammenschlüsse im Rahmen der Finanzplanung des
entsprechenden Organs der Studierendenschaft Mittel beantragen. Die Zusammenschlüsse erstellen einen Jahresplan über die eigenverantwortliche
Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel. Sie unterliegen der Pflicht zur
Buchführung und Rechenschaftslegung gegenüber dem zuständigen Organ der Studierendenschaft und der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.
(4) Arbeitsgruppen, Kommissionen und Ausschüsse, die von den Organen der Studierendenschaft als deren Arbeitsstrukturen gebildet werden, sind keine Zusammenschlüsse im Sinne dieses Paragraphen.
§ 4 Organe der Studierendenschaft
(1) Organe der Studierendenschaft sind:
- das Studierendenparlament (StuPa)
- der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)
- der studentische Wahlausschuss
- die Fachschaften
- die Versammlung der Fachschaften (VeFa).
(2) Alle Beschlüsse der Organe der Studierendenschaft sowie Verhandlungen der
Studierendenschaft, die Wahlen betreffen, sind schriftlich anzufertigen und zu archivieren. Die Beschlüsse der Organe der Studierendenschaft sind innerhalb von zehn
Tagen im Internet zu veröffentlichen und auf Verlangen jedem Mitglied der Studierendenschaft auszuhändigen
(3) Die Sitzungen der Studierendenschaftsorgane sind öffentlich. Öffentlichkeit beinhaltet Rede- und Antragsrecht im Rahmen
der jeweiligen Geschäftsordnung. Bei Personalentscheidungen ist die Öffentlichkeit
auszuschließen. Ansonsten ist der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht statthaft.
37
§ 5 Wahlen
(1) Das Studierendenparlament beschließt eine Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. In deren Rahmen sind für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft durch die jeweiligen Wahlgremien entsprechende
Wahlordnungen zu verabschieden.
(2) Die Wahlen zum Studierendenparlament, Allgemeinen Studierendenausschuss
und Fachschaftsräten sind geheim. Bei anderen Wahlen in der Studierendenschaft
kann offen abgestimmt werden, sofern nicht auf Befragen ein Widerspruch dagegen
erhoben wird.
(3) Wahlen können nur beim zuständigen Wahlausschuss hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit ihrer Durchführung angefochten werden. Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
§ 6 Beschlussfähigkeit
(1) Beschlussfähigkeit der Organe der Studierendenschaft ist dann gegeben, wenn
ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens die Hälfte der Mitglieder eines
Organs anwesend ist. Die Zahl der anwesenden Mitglieder wird im Protokoll festgehalten.
Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist ein Organ der Studierendenschaft ungeachtet
der Zahl der anwesenden Mitglieder auch dann beschlussfähig, wenn in einer ersten
Sitzung über einen Gegenstand ein Beschluss nicht zustande kam, weil weniger als
die Hälfte der Mitglieder anwesend war und das Organ wegen des gleichen Gegenstandes erneut einberufen wird. Bei der Einladung zur zweiten Sitzung muss auf diese
Regelung hingewiesen werden. Satz 1 gilt nicht, wenn der Mangel in der Beschlussfähigkeit nachweislich auf der Verhinderung von Mitgliedern dieses Organs der Studierendenschaft beruht.
II. Das Studierendenparlament
§ 7 Das Studierendenparlament
(1) Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft der Universität Potsdam. Es wird für die Dauer von einem Jahr in freier,
gleicher und geheimer Wahl und in der Regel nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl von den Studierenden gewählt. Die Wahl zum Studierendenparlament soll gleichzeitig mit den Wahlen der Organe der Universität Potsdam
durchgeführt werden. Seine Wahlperiode dauert bis zur Konstituierung des folgendes
Studierendenparlaments. Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
38
(2) Das Studierendenparlament ist ein ständiges Organ der Studierendenschaft der
Universität Potsdam, das innerhalb seiner Wahlperiode zu mehreren Sitzungen zusammentritt. Seine Arbeitskreise, Ausschüsse und Kommissionen können während
der Wahlperiode auch außerhalb von Sitzungen des Studierendenparlaments tätig
werden. Ihre Aufgabe ist es, Anträge an das Studierendenparlament zu beraten und
Beschlussfassungen des Studierendenparlaments und des Allgemeinen Studierendenausschusses vorzubereiten.
(3) Das Studierendenparlament nimmt Stellung zu hochschulpolitischen Fragestellungen i.S.d. § 1 Abs. 2 dieser Satzung und beschließt die politische Strategie und die
Grundlinien der aktuellen Politik der Studierendenschaft. Sofern nichts anderes bestimmt ist, fällt es Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder. Es nimmt
die Berichte des Allgemeinen Studierendenausschusses, des Rechnungsprüfungsausschusses und seiner Arbeitskreise und Kommissionen entgegen.
(4) Das Studierendenparlament erlässt, ändert und hebt die Satzung der Studierendenschaft mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Studierendenparlaments
auf. Es beschließt ferner über:
1.
die Finanzordnung, die Benutzerordnung für den Internetserver, den Haushalt
der Studierendenschaft der Universität Potsdam;
2.
die Höhe der Studierendenschaftsbeiträge mit einer Zweidrittelmehrheit seiner
Mitglieder;
3.
den Erlass, die Änderung oder Aufhebung der Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Studierendenparlaments;
4.
den Erlass, die Änderung oder Aufhebung der Geschäftsordnung der Vollversammlung und des Studierendenparlaments mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Studierendenparlaments.
(5) Das Studierendenparlament legt die Referate fest und wählt in geheimer Wahl die
Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses und entlastet diese auf der
letzten Sitzung des Studierendenparlaments innerhalb der Wahlperiode des Studierendenparlaments. Eine Abwahl des Allgemeinen Studierendenausschusses und einzelner Referentinnen und Referenten ist nur durch konstruktives Misstrauensvotum
möglich.
(6) Das Studierendenparlament beschließt über die Mitgliedschaft der Studierendenschaft in studentischen Organisationen sowie über die Partnerschaft mit anderen Studierendenschaften. Es empfiehlt ferner den studentischen Mitgliedern im Senat der
Universität Potsdam die studentischen Vertreterinnen und Vertreter in den gemeinsamen Kommissionen des Rektors und des Senats.
(7) Es liegt in der Verantwortung der Arbeitskreise, Kommissionen und Ausschüsse
des Studierendenparlaments und des Allgemeinen Studierendenausschusses, die
durch das Studierendenparlament zu behandelnden und zu beschließenden Anträge
den Mitgliedern des Studierendenparlaments und der Studierendenschaft zur öffentlichen Diskussion zu unterbreiten.
(8) Das Studierendenparlament kann sich mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder selbst auflösen. Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft
der Universität Potsdam.
39
§ 8 Anträge
(1) Mitglieder des Studierendenparlaments sind antragsberechtigt. Des weiteren
können Anträge an das Studierendenparlament der Universität Potsdam von einzelnen Mitgliedern der Studierendenschaft, von Fraktionen des Studierendenparlaments,
den Organen der Studierendenschaft, den studentischen Arbeitsgruppen bzw. Vereinigungen und den Arbeitskreisen und Kommissionen des Studierendenparlaments
gestellt werden.
(2) Anträge an das Studierendenparlament sind bis spätestens acht Werktage vor
Beginn der Sitzung beim Präsidium des Studierendenparlaments einzureichen, damit
sie zur Behandlung ins Studierendenparlament gelangen können.
(3) Nach Antragsschluss können noch Dringlichkeits- oder Initiativanträge in die Sitzung des Studierendenparlaments eingebracht werden. Sie bedürfen der Unterstützung durch mindestens drei Mitglieder des Studierendenparlaments. Über ihre Behandlung entscheidet das Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder.
§ 9 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft
(1) Das Studierendenparlament besteht aus 27 Mitgliedern. Es wird durch die Studierendenschaft direkt gewählt. Die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Senat
nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Studierendenparlaments teil.
(2) Ein Mitglied scheidet aus dem Amt:
- am Ende der Amtsperiode,
- durch Exmatrikulation,
- durch Rücktritt, der dem Präsidium des Studierendenparlaments schriftlich anzuzeigen ist und
- durch Wahl in den Allgemeinen Studierendenausschuss. Scheidet ein Mitglied aus,
rückt automatisch eine Kandidatin oder ein Kandidat der Wahlliste nach, für die das
Mandat wahrgenommen wurde. Stehen keine weiteren Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung, bleibt das Mandat ungenutzt.
(3) Das Studierendenparlament wählt bei der konstituierenden Sitzung aus seinen
Reihen ein Präsidium. Das Präsidium besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden und
zwei gleichberechtigten Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Die Mitglieder des
Präsidiums müssen mindestens von zwei unterschiedlichen Wahllisten stammen. Das
Präsidium ist die ständige Vertretung des Studierendenparlaments. Es beruft die Sitzungen des Studierendenparlaments ein und leitet sie. Das Präsidium kann durch
konstruktives Misstrauensvotum des Studierendenparlaments abgesetzt werden.
§ 10 Sitzungen
(1) Das Studierendenparlament tagt während der Vorlesungszeit mindestens alle 21
Tage. In der vorlesungsfreien Zeit tagt das Studierendenparlament mindestens ein-
40
mal. Es tritt spätestens drei Wochen nach Semesterbeginn und/oder Neuwahl zusammen. Darüber hinaus tagt das StuPa:
- auf Antrag des Allgemeinen Studierendenausschusses;
- auf Verlangen von drei Fachschaftsräten;
- auf Verlangen von zwei Prozent aller Mitglieder der Studierendenschaft;
- auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder des Studierendenparlaments oder
mindestens zwei im Studierendenparlament vertretenen Listen.
(2) Ordnungsgemäß eingeladen ist, wenn mindestens sieben Werktage vor der Sitzung die Einladungen abgesendet werden. Bei außerordentlichen Sitzungen sind die
Einladungen vier Werktage vorher abzusenden. Außerordentliche Sitzungen sind vier
Tage vorher im Internet anzukündigen.
(3) Näheres regelt die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Universität
Potsdam.
III. Der Allgemeine Studierendenausschuss
§ 11 Aufgaben
(1) Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist das ausführende Organ der
Studierendenschaft. Er trägt die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der
Studierendenschaft und führt deren Geschäfte. Über die Arbeit sind der AStA und die
einzelnen Referentinnen und Referentinnen dem Studierendenparlament jederzeit
rechenschaftspflichtig. Die Referentinnen und Referenten haben bei den Sitzungen
des Studierendenparlaments Anwesenheitspflicht. Erscheint ein Mitglied des AStA
unentschuldigt auch nach ausdrücklicher Aufforderung des StuPa (Beschluss mit
mindestens 25 Prozent der Mitglieder) nicht auf der nächsten Sitzung, so kann die
Vergütung bis zum Erscheinen auf einer der folgenden Sitzungen, mindestens aber in
der Höhe des Monatssatzes, einbehalten werden. Dafür ist ebenfalls ein Beschluss
mit 25 Prozent der Mitglieder des StuPa erforderlich.
(2) Der Allgemeine Studierendenausschuss ist zuständig für:
- die Umsetzung der Beschlüsse des Studierendenparlaments;
- die Vertretung der Studierendenschaft nach außen und in Rechtsgeschäften;
- die Zusammenarbeit mit studentischen Vertretungen anderer Hochschulen;
- die Erarbeitung des Haushalts der Studierendenschaft und seine Vorlage vor dem
Studierendenparlament;
- die Verwaltung der Finanzen der Studierendenschaft entsprechend des Haushaltes;
- die Herausgabe einer regelmäßigen Publikation der Studierendenschaft;
- die Einstellung von studentischen Hilfskräften zur Durchführung seiner Arbeit;
- die Zusammenarbeit mit den Hochschulgremien der Universität Potsdam.
(3) Jede Ausgabe größer als 3.000,-DM aus dem Haushalt der Studierendenschaft
bedarf der Zustimmung des Studierendenparlaments. Des weiteren bedarf jeder Antrag an den Projektmittelfonds des Studentenwerks über 3.000,- DM der Zustimmung
des Studierendenparlaments.
§ 12 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft
41
(1)Die Anzahl der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses stimmt mit
der Zahl der Referate überein. Die Höchstzahl der Referate beträgt zehn. Die Mitglieder des AStA werden auf der konstituierenden Sitzung des StuPa gewählt.
Sie dürfen nicht Mitglieder des Studierendenparlaments sein. Mit der Wahl in den Allgemeinen Studierendenausschuss scheiden sie aus dem Studierendenparlament
aus. Davon abweichend können die Vorsitzende oder der Vorsitzende des AStA,
sein(e) oder ihr(e) Vertreterin oder Vertreter sowie die Finanzreferentin oder der Finanzreferent Mitglied des StuPa sein.
(2) Der AStA ist grundsätzlich von dem Studierendenparlament zu entlasten, das ihn
gewählt hat. Ist der alte AStA bis zur konstituierenden Sitzung des neuen StuPa nicht
entlastet worden, so ruhen ab Konstituierung des neuen StuPa die Rechte und Pflichten der alten Mitglieder und er ist vom neuen Studierendenparlament mit einer Zweidrittelmehrheit zu entlasten.
(3) Die Mitglieder des AStA werden vom Studierendenparlament in ihrer Funktion als
Referentin oder Referent gewählt. In jedem Fall müssen eine Vorsitzende oder ein
Vorsitzender des AStA und eine Finanzreferentin oder ein Finanzreferent gewählt
werden.
(4) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des AStA hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende und die Stellvertreterin oder
der Stellvertreter des AStA haben ebenfalls ein Referat inne. Der AStA wird von seiner Vorsitzenden oder seinem Vorsitzenden, bei deren Verhinderung von der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter nach außen vertreten.
(5) Der AStA wird von seiner Vorsitzenden oder seinem Vorsitzenden oder der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter während der Vorlesungszeit mindestens einmal
wöchentlich zur AStA-Sitzung einberufen.
(6) Ein Mitglied scheidet aus dem Amt:
- am Ende der Amtsperiode;
- durch Exmatrikulation;
- durch Rücktritt, der dem Präsidium des Studierendenparlaments schriftlich anzuzeigen ist;
- durch Abwahl.
(7) Die Abwahl einer Referentin oder eines Referenten ist durch konstruktives Misstrauensvotum im Studierendenparlament möglich. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Universität Potsdam.
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§ 13 Geschäftsordnung
Der AStA gibt sich nach Maßgabe dieser Satzung eine Geschäftsordnung, die die
genaue Arbeitsweise des AStA festgelegt. Sie bedarf der Zustimmung des Studierendenparlaments.
§ 14 Aufwandsentschädigung
Die Referentinnen und Referenten erhalten eine Aufwandsentschädigung, die die
Hälfte des Förderungshöchstsatzes des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht
überschreiten darf. Die genaue Summe legt das StuPa jährlich neu fest. Vor dieser
Festlegung ist die Finanzreferentin oder der Finanzreferent zu hören.
IV. Der Studentische Wahlausschuss
§ 15 Aufgaben
Der studentische Wahlausschuss ist zuständig für die Organisation und Durchführung
der Wahlen zum Studierendenparlament und von Urabstimmungen der Studierendenschaft der Universität Potsdam. Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
§ 16 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft
Der studentische Wahlausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, davon einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden. Die Vertreter der Studierenden in den Fakultätsräten bestimmen pro Fakultät ein Mitglied. Wird aus einer Fakultät kein Mitglied benannt, so wählt hilfsweise das StuPa das Mitglied. Mitglied des studentischen Wahlausschusses kann sein, wer nicht selbst Mitglied des Studierendenparlaments oder
des AStA ist bzw. dafür kandidiert. Der Wahlausschuss muss mindestens jährlich neu
bestimmt werden.
§ 17 Aufwandsentschädigung
Die Mitglieder des studentischen Wahlausschusses erhalten für eine Amtsperiode
eine Aufwandsentschädigung. Näheres regelt die Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
V. Die Fachschaften
§ 18 Fachschaften
(1) Die Gesamtheit der in einem Studienfach Immatrikulierten bildet eine Fachschaft.
Die Gliederung erfolgt gemäss den Strukturplänen der Universität Potsdam.
43
(2) Jedes Mitglieder der Studierendenschaft ist Mitglied einer Fachschaft. Studiert ein
Mitglied der Studierendenschaft mehrere Fächer als Haupt-, Neben- oder Beifach, so
ist es automatisch Mitglied der jeweiligen Fachschaften.
(3) Die Fachschaften regeln ihre Angelegenheiten selbst. Sie geben sich eine Fachschaftsordnung.
(4) Die Fachschaften haben Anspruch auf ein Drittel der jährlichen Studierendenschaftsbeiträge. Den einzelnen Fachschaften stehen diese finanziellen Mittel zur Verfügung, soweit sie sich organisiert haben. Die Höhe der Finanzierung berücksichtigt
die Mitgliederstärke der jeweiligen Fachschaft. Näheres regelt der von der Versammlung der Fachschaften zu beschließende Verteilungsschlüssel.
(5)Nehmen die Fachschaften nicht das gesamte, ihnen zugeteilte Drittel in Anspruch,
so wird die Restsumme auf das Fachschaftsdrittel des nächsten Jahres addiert. Beträgt die Restsumme mehr als zwanzig Prozent des ursprünglichen Ansatzes, so beträgt der Übertrag lediglich diese zwanzig Prozent. Die Restsumme fließt in den
Haushalt der Studierendenschaft des nächsten Jahres ein.
(6) Die Mitglieder der Fachschaft wählen sich jährlich einen Fachschaftsrat. Die Mitglieder des Fachschaftsrates führen die Geschäfte der Fachschaft und vertreten die
Studierendenschaft, sofern es die Wahrnehmung der Interessen der Studierenden
einer Fachschaft rechtsgeschäftlich gegenüber Dritten betrifft.
(7) Von der Fachschaft aus Mitteln der Fachschaft angeschafftes Inventar, insbesondere Bücher, sind Eigentum der Fachschaft und als Inventar zu registrieren.
(8) Eine Fachschaft gilt als organisiert, wenn sich der Fachschaftsrat beim Präsidium
des Studierendenparlaments registrieren lässt. Dazu ist die Vorlage der Fachschaftsordnung, des Wahlprotokolls und der Namen der Fachschaftsratsmitglieder erforderlich.
(9) Jedes Mitglied einer Fachschaft hat aktives und passives Wahlrecht.
VI. Die Versammlung der Fachschaften
§ 19 Die Versammlung der Fachschaften
(1) Die Versammlung der Fachschaften (VeFa) dient der Koordinierung der Fachschaften untereinander und mit anderen Organen der Studierendenschaft. Bis einen
Monat vor Ende des Haushaltsjahres beschließt die Versammlung der Fachschaften
einen Verteilungsschlüssel für die den Fachschaften nach § 18 Abs. 4 zustehenden
Mittel.
(2) Jeder Fachschaftsrat entsendet pro angefangene 500 Mitglieder der Fachschaft
eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Versammlung der Fachschaften.
(3) Zur VeFa lädt der Fachschaftsrat ein, der die größte Fachschaft vertritt, ansonsten
auch jede andere Fachschaft. Die Einladungen müssen mindestens sieben Werktage
vor dem Sitzungstermin verschickt werden.
44
(4) Ist auf der dritten Sitzung zur Festlegung des Verteilungsschlüssel nach § 18 Abs.
4 oder bis einen Monat vor Ablauf des Haushaltsjahres kein Beschluss gefasst worden, so gilt der bis dahin angefangene Verteilungsschlüssel weiter.
VII. Institutionen der Studierendenschaft
§ 20 Institutionen der Studierendenschaft
Institutionen der unmittelbaren Einbeziehung der Studierenden in Entscheidungen
über Belange der Studierendenschaft der Universität Potsdam sind:
- die Urabstimmung,
- die Vollversammlung.
A. Urabstimmung
§ 21 Aufgaben
(1) Beschlüsse der Urabstimmung sind für alle anderen Organe der Studierendenschaft der Universität Potsdam bindend. Die Urabstimmung ist einem Beschluss der
Vollversammlung zum gleichen Thema vorrangig. Bei einer Beteiligung von weniger
als zehn Prozent der Studierenden wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen.
Ein Antrag auf Satzungsänderung gilt als angenommen, wenn ihm eine Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Studierenden bei einer Wahlbeteiligung von mindestens
zehn Prozent ihre Zustimmung gibt.
(2) Die angesprochenen Organe der Studierendenschaft müssen im Falle einer Empfehlung durch die Urabstimmung auf ihrer nächsten ordentlichen Sitzung, mindestens
aber binnen von zwei Wochen über die Empfehlung beraten und hierzu einen Beschluss mit der Mehrheit ihrer Mitglieder fassen.
§ 22 Stimmrecht
(1) Jedes Mitglied der Studierendenschaft der Universität Potsdam ist für die Urabstimmung stimmberechtigt.
(2) Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität
Potsdam.
§ 23 Zustandekommen und Ablauf
(1) Die Urabstimmung findet statt:
- auf Beschluss des AStA mit einer Zweidrittelmehrheit;
- auf Beschluss des Studierendenparlaments;
- auf Verlangen von fünf Fachschaftsräten;
- auf Verlangen von mindestens drei Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft.
45
(2) Der Antrag auf Urabstimmung ist mit der Abstimmungsfrage an das Präsidium des
Studierendenparlaments zu richten. Alternative und ergänzende Fragen müssen auf
Verlangen von
- einem Viertel der Mitglieder des Studierendenparlaments;
- drei Fachschaftsräten;
- einem Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft der Universität Potsdam zur
Abstimmung gestellt werden.
(3) Innerhalb einer Woche nach Eingang eines entsprechenden Beschlusses oder
Verlangen wird durch den Wahlausschuss eine Bekanntmachung zum Sachverhalt
veröffentlicht. Der Wahlausschuss hat dafür zu sorgen, dass spätestens am fünfzehnten Studientag nach der Bekanntmachung des Sachverhalts die Urabstimmung in
folgender Weise stattfindet:
1. Veröffentlichung der Anträge gemäss § 4 Abs. 2 dieser Satzung.
2. Entgegennahme und Veröffentlichung innerhalb von fünf Tagen von alternativen
und ergänzenden Anträgen gemäss Absatz
3. Der Wahlausschuss ist für die Einhaltung der Prinzipien einer demokratischen Abstimmung verantwortlich. Die Urabstimmung muss mindestens an drei Tagen durchgeführt werden. Die Urabstimmung darf nicht in der vorlesungsfreien Zeit und der ersten oder letzten Vorlesungswoche durchgeführt werden.
(4) Vor jeder Urabstimmung muss eine Vollversammlung stattfinden, in der der Sachverhalt dargelegt und diskutiert wird. Zwischen Vollversammlung und Urabstimmung
müssen mindestens 24 Stunden, höchstens jedoch zehn Tage liegen. Es darf kein
der Urabstimmung vorgreifender Beschluss gefasst werden.
(5) Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität
Potsdam.
B. Die Vollversammlung
§ 24 Funktion
Aufgaben der Vollversammlung sind:
- Diskussion zur Urabstimmung;
- Beschlussfassung über die Belange der Studierendenschaft.
§ 25 Stimmrecht
(1) Jedes Mitglieder der Studierendenschaft der Universität Potsdam ist auf der Vollversammlung rede-, antrags- und stimmberechtigt.
(2) Näheres regelt die Rahmenwahlordnung und die Geschäftsordnung der Vollversammlung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
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§ 26 Zustandekommen
(1) Eine Vollversammlung findet statt:
- auf Beschluss des AStA mit einer Zweidrittelmehrheit,
- auf Beschluss des Studierendenparlaments,
- auf Verlangen von zwei Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft der Universität Potsdam;
- auf Verlangen von vier Fachschaftsräten.
Die Studierendenschaftsvollversammlung ist durch das Präsidium des Studierendenparlaments einzuberufen.
(2) Näheres regelt die Rahmenwahlordnung und die Geschäftsordnung der Vollversammlung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
§ 27 Beschlüsse
(1)Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 7,5 von Hundert der
Mitglieder der Studierendenschaft anwesend sind. Ansonsten wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen.
(2)Beschlüsse der Vollversammlung haben für das Studierendenparlament und den
AStA empfehlenden Charakter, wenn das in Absatz 1 genannte Quorum nicht erreicht
wurde. Das Studierendenparlament und der AStA führen in ihrer nächsten Sitzung,
jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden, einen Beschluss dazu mit der Mehrheit
ihrer Mitglieder herbei. In diesem Fall gelten die Fristen des § 10 Abs. 2 nicht.
§ 28 Zustandekommen
(1) Das Präsidium des Studierendenparlaments leitet die Vollversammlung. Der AStA
unterstützt das Präsidium bei der Durchführung und Organisation der Vollversammlung.
(2) Die Einladung erfolgt durch die sofortige Bekanntmachung des Sachverhaltes. Sie
enthält einen Vorschlag für die Tagesordnung, die alle beantragten Punkte enthält.
(3) Die Vollversammlung darf nicht vor dem fünften Studientag, gezählt vom Tag der
Bekanntmachung an, stattfinden.
(4) Auf der Vollversammlung wird ein Beschlussprotokoll angefertigt und umgehend
veröffentlicht. Die Protokollierung der Vollversammlung obliegt dem Präsidium des
Studierendenparlaments.
(5) Näheres regelt die Geschäftsordnung der Vollversammlung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
47
VIII. Geschäftsführung und Finanzen
§ 29 Allgemeines
(1)Die materiellen und finanziellen Mittel der Studierendenschaft der Universität Potsdam werden durch den Allgemeinen Studierendenausschuss und die Fachschaftsräte
gemäss den Grundsätzen und Verfügungsregelungen der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam verwaltet.
(2)Das Haushaltsjahr der Studierendenschaft Potsdam entspricht dem Kalenderjahr.
(3)Einnahmequellen der Studierendenschaft der Universität Potsdam sind die Beiträge der Studierenden, staatliche Mittel, Einnahmen aus Vermögen und sonstige Einnahmen. Die Verteilung der Einnahmen der Studierendenschaft der Universität Potsdam erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam und wird im jährlichen Haushaltsplan geregelt.
(4)Die Mitglieder der Studierendenschaft entrichten einmal im Semester einen finanziellen Beitrag zur Studierendenschaft. Die Höhe des Beitrages regelt die Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. Beiträge zur Studierendenschaft sind nicht rückzahlbar.
(5)Der jährliche Haushaltsplan ist unter Verantwortung der Finanzreferentin bzw. des
Finanzreferenten des AStA bis zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr auszuarbeiten und dem AStA sowie dem Studierendenparlament zur Beschlussfassung
vorzulegen. Die beschlossenen Finanzpläne der Fachschaften sind durch die Finanzreferentin bzw. den Finanzreferenten des jeweiligen Fachschaftsrates dem AStA anzuzeigen. Die Anzeige des Finanzplanes durch die Fachschaftsräte ist Voraussetzung
für das Bereitstellen finanzieller Mittel durch den AStA. Zu allen politischen Maßnahmen und Beschlüssen, die finanzielle Ausgaben i.S.d. § 11 Abs. 3 dieser Satzung
erforderlich machen, sind exakte Finanzierungspläne auszuarbeiten und durch den
AStA und das Studierendenparlament zu beschließen.
(6)Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Haushalts gilt vorläufig der Haushaltsplan des
vorhergehenden Kalenderjahres, wobei pro Monat 1/12 der im Vorjahreshaushalt vorgesehenen Gesamtausgabe in Ansatz gebracht werden.
(7)Die Ausgaben eines Haushaltsjahres müssen durch die Einnahmen gedeckt sein.
Haushaltsüberschüsse sind zulässig, sofern diese Überschüsse zweckgebunden sind
und in künftige Projekte der Studierendenschaft investiert werden.
(8)Der Allgemeine Studierendenausschuss und die Fachschaftsräte haben über die
Herkunft und Verwendung der materiellen und finanziellen Mittel, die der Studierendenschaft bzw. der jeweiligen Fachschaft innerhalb eines Kalenderjahres zugeflossen
sind, sowie über das Vermögen der Studierendenschaft bzw. der jeweiligen Fachschaft öffentlich Rechenschaft abzulegen. Die Jahresabschlüsse der Fachschaften
sind bis zum 31. Januar für das vorangegangene Jahr beim AStA vorzulegen. Die
Rechenschaftslegung über die Finanztätigkeit erfolgt gemäß den Regelungen in der
Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
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(9)Der Rechenschaftsbericht der gesamten Studierendenschaft, bestehend aus Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie Vermögensrechnung, ist durch die Finanzreferentin bzw. den Finanzreferenten des AStA dem Rechnungsprüfungsausschuss
vorzulegen.
§ 30 Pflichten des AStA
(1) Der AStA, vertreten durch das Finanzreferat, trägt die Verantwortung für das Finanzgebaren der Studierendenschaft.
(2) Das Finanzreferat legt dem Studierendenparlament bis zur letzten Sitzung der
Amtsperiode eine Bilanz des laufenden Haushaltsjahres vor. Das Finanzreferat legt
dem Studierendenparlament innerhalb von drei Monaten nach Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres eine Bilanz vor.
§ 31 Haushaltsprüfung
(1) Das Studierendenparlament bestimmt einen Rechnungsprüfungsausschuss. Mitglieder des AStA, des StuPa und der Fachschaftsräte sind nicht zugelassen. Abweichend davon kann das Studierendenparlament auch eine oder einen Sachverständigen, die oder der nicht Mitglied oder Angehöriger der Universität Potsdam ist, mit der
Haushaltsprüfung beauftragen. Dieser Rechnungsprüfungsausschuss bzw. die oder
der Sachverständige überprüft das Finanzgebaren der Studierendenschaft auf:
- Einhaltung des Haushaltsplans;
- sachliche und rechnerische Richtigkeit.
Nach seiner Überprüfung erstattet der Ausschuss oder die/der Sachverständige auf
der vorletzten Sitzung der Amtsperiode dem Studierendenparlament und der VeFa
auf einer gemeinsamen Sitzung Bericht und macht das Ergebnis bekannt.
(2) Jedem Mitglied der Studierendenschaft steht das Recht zu, sich jederzeit über das
Finanzgebaren der Studierendenschaft zu informieren. Das schließt das Recht zu
Akteneinsicht in alle Finanzunterlagen der Studierendenschaft ein. Näheres regelt die
Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
IX. Schlussbestimmungen
§ 32 In-Kraft-Treten und Schlussbestimmungen
(1) Diese Satzung kann nur in der Vorlesungszeit geändert werden durch:
- erfolgreiche Urabstimmung gemäß § 22 Abs. 1;
- Beschluss des StuPa mit zwei Dritteln seiner Mitglieder und Zustimmung der VeFa
mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bei Betroffenheit der §§ 4 Abs. 1, 18, 19,
23 Abs. 1 und 2, 26 Abs. 1 und 32.
- §§ 1 Abs.2, 18, 19, 24, 27 oder 32.
Bei allen anderen Satzungsänderungen durch Beschluss des StuPa mit zwei Dritteln
seiner Mitglieder hat die VeFa ein Vetorecht. Ein Veto kommt zustande, wenn mit einfacher Mehrheit und mindestens zehn Stimmen ein entsprechender Beschluss ge-
49
fasst wird. Zu dieser Versammlung lädt das Präsidium des StuPa mit einer Frist von
zehn Tagen ein. Ein Veto kann bis drei Wochen nach der ersten Sitzung der VeFa
abgegeben werden.
(2) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.
50
4. Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam
beschlossen auf der 9. Sitzung des Zweiten Studierendenparlaments am 14. März
2000
Das Studierendenparlament (StuPa) der Universität Potsdam hat gemäß § 61 Abs. 3
des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches
Hochschulgesetz – BbgHG) vom 20. Mai 1999 und gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 der Satzung der Studierendenschaft vom 9. Dezember 1999 folgende Finanzordnung beschlossen:
Übersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vermögen der Studierendenschaft
§ 3 AStA und Fachschaften
§ 4 Finanzreferent/in des AStA
§ 5 Fachschaft - Finanzreferent/in der Fachschaft
§ 6 Studierendeninitiativen
§ 7 Haushaltsplan
§ 8 Beschäftigungsverträge
§ 9 Antrag beim AStA bzw. StuPa
§ 10 Ausgabe des Geldes
§ 11 Abrechnung mit dem AStA
§ 12 Haushaltsabschluss
§ 13 In-Kraft-Treten
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Finanzordnung regelt die Finanzgebaren der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
(2) Die Finanzordnung gilt für den AStA und die Fachschaftsräte und dient als Grundlage für die Finanzgeschäfte der Studierendenschaft.
§ 2 Vermögen der Studierendenschaft
(1) Der AStA und die Fachschaftsräte verwalten das Vermögen der Studierendenschaft der Universität Potsdam nach Maßgabe der
Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg.
(2) Das Vermögen der Studierendenschaft ist im Rahmen der Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung zu verwenden. Die Verwendung
des Vermögens sind in den Haushaltsplänen des StuPa und der Fachschaftsräte niederzuschreiben.
(3) Aus Mitteln der Fachschaften oder des AStA angeschafftes Inventar ist Eigentum
der Studierendenschaft und als Inventar zu registrieren.
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§ 3 AStA und Fachschaften
(1) Der AStA erhält zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben finanzielle Mittel aus dem Vermögen der Studierendenschaft.
(2) Die Fachschaften erhalten aus dem Vermögen der Studierendenschaft finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben.
Die Höhe der Mittel richtet sich nach der Anzahl der eingeschriebenen Studierenden
in dem jeweiligen Fachbereich.
§ 4 Finanzreferent/in des AStA
(1) Dem/der Finanzreferenten/in des AStA obliegt die Aufgabe, die Finanzen der
Studierendenschaft zu verwalten und die rechtmäßige Verwendung der Gelder zu
kontrollieren. In einem Leitfaden veröffentlicht er/sie hierzu die sachlichen, rechnerischen und formalen
Anforderungen.
(2) Der/die Finanzreferent/in des AStA ist höchstes Organ im Bereich der Finanzen
der studentischen Selbstverwaltung. Er/sie ist gegenüber
den Finanzreferenten/innen der Fachschaften weisungsbefugt, soweit diese die Finanzen nicht wirtschaftlich, ordnungsgemäß und satzungsgemäß einsetzen.
(3) Eine Weisung ist im Zweifel durch den AStA zu überprüfen.
(4) Der/die Finanzreferent/in des AStA hat bis spätestens 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr einen Haushaltsplan auszuarbeiten und dem AStA sowie dem
StuPa zur Beschlussfassung vorzulegen. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Haushaltes gilt der des Vorjahres, wobei pro Monat ein Zwölftel der im Vorjahreshaushalt vorgesehenen Gesamtausgaben ausgegeben werden darf.
§ 5 Fachschaft - Finanzreferent/in der Fachschaft
(1) Jede Fachschaft muss eine/n zuständigen Finanzreferenten/in benennen. Diese/r
Finanzreferent/in ist dem/der Finanzreferenten/in des AStA verantwortlich und dem
Studierendenparlament für ihr/sein Finanzgebaren rechenschaftspflichtig.
(2)Jeder Fachschaft stehen die zugeteilten finanziellen Mittel im Rahmen ihres eigenen Haushaltsplans frei zur Verfügung. Dieser ist vor Mittelbereitstellung durch den
AStA zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres einzureichen.
(3) Jede Fachschaft kann über ihre zugeteilten Mittel hinaus Projektunterstützung
aus dem Haushalt der Studierendenschaft beantragen.
(4) Innerhalb einer Fachschaft verwaltet der/die Finanzreferent/in Mittel der Fachschaft eigenverantwortlich.
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(5) Am Ende eines Haushaltsjahres bzw. bei Neuwahl des Fachschaftsrates hat
der/die Finanzreferent/in der Fachschaft dem/der Finanzreferenten/in des AStA eine
Abrechnung vorzulegen. Der Jahresabschluss für das vorangegangene Jahr ist bis
zum 31. Januar beim AStA durch den jeweiligen Fachschaftsrat vorzulegen.
§ 6 Studierendeninitiativen
(1) Studierendeninitiativen und studentische Projektgruppen können beim AStA finanzielle Unterstützung beantragen.
(2) Diese Gruppen müssen eine/n Finanzverantwortliche/n benennen, der/die
dem/der Finanzreferenten/in des AStA verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist.
Studierendeninitiativen reichen neben dem Konzept einen Finanzierungsplan für die
voraussichtlichen Ausgaben
ein.
(3) Die Studierendeninitiativen wirtschaften eigenverantwortlich. Die vom AStA bewilligten Mittel sind zweckgebunden für das beantragte Vorhaben auszugeben.
(4) Grundsätzlich werden die bewilligten Mittel nach Abrechnung der Originalbelege,
am Ende des geförderten Vorhabens ausgezahlt. In begründeten Einzelfällen kann
ein Vorschuss in Höhe des Förderbetrages beantragt und ausgezahlt werden. Nicht
verwendetes Geld wird unverzüglich an den AStA zurückgezahlt.
(5) Vorschüsse können nur geleistet werden, wenn der/die Empfänger/in ein gültiges
amtliches Ausweisdokument vorlegt und sich zur nachträglichen Belegeinreichung
und ggf. zur Rückzahlung schriftlich verpflichtet.
§ 7 Haushaltsplan
(1) Der Haushaltsplan wird von dem/der Finanzreferent/in aufgestellt, kontrolliert und
spätestens drei Monate nach Ende des abgelaufenen
Haushaltsjahres bilanziert.
(2) Im Haushaltsplan sind die einzelnen Posten detailliert nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung aufzuführen.
(3) Der Haushaltsplan ist von dem/der Finanzreferent/in in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, zu veröffentlichen.
§ 8 Beschäftigungsverträge
(1) Für jede entgeltliche Beschäftigung ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen.
Hierbei ist auf eventuelle Sozialversicherungspflicht zu achten.
53
(2) Beschäftigungsverträge mit Personen, die für ihre Arbeit in der studentischen
Selbstverwaltung an der Universität Potsdam Aufwandsentschädigungen erhalten,
bedürfen der Zustimmung des StuPa.
§ 9 Antrag beim AStA bzw. StuPa
(1) Anträge auf finanzielle Unterstützung, sind grundsätzlich schriftlich beim AStA
bzw. beim StuPa zu stellen.
(2) Der Antrag hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a) Kontaktadresse,
b) Name und Anschrift des/der Finanzreferenten/in bzw. des/der Finanzverantwortlichen,
c) Bezeichnung und Zusammensetzung der Antragsteller/in,
d) Projektbeschreibung/Konzept,
e) detaillierte Aufgliederung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben,
f) Höhe des beantragten Zuschusses,
g) Ort, Datum,
h) Unterschrift.
(3) Über einen Antrag beschließt der AStA bzw. das StuPa. Ein Antrag, der nicht
diesen Anforderungen entspricht, ist nicht behandlungsfähig.
§ 10 Ausgabe des Geldes
(1) Der bewilligte Zuschuss wird nach Abrechnung der Originalbelege durch den/die
Finanzreferenten/in des AStA auf ein anzugebendes Konto der Studierendeninitiative
überwiesen. In Einzelfällen kann das Geld bar ausgegeben werden.
(2) Bei Baraus- und -einzahlung von Geldern ist diese generell schriftlich zu quittieren.
Die Quittung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a) Studierendeninitiative,
b) Verwendungszweck,
c) Ausgezahlter Betrag,
d) Finanzreferent/in, Finanzbeauftragte/er,
e) Ort, Datum
f) Unterschrift des/der Empfängers/in,
g) wenn vorhanden, Stempel des/der Empfängers/in.
(3) Bei Nichteinreichung der geforderten Belege erfolgt keine Erstattung von Ausgaben.
54
§ 11 Abrechnung mit dem AStA
(1) Für geförderte Projekte, Veranstaltungen von Studierendeninitiativen oder Fachschaften ist am Ende eine schriftliche Abrechnung bei dem/der Finanzreferenten/in
des AStA einzureichen.
(2) Die Abrechnung enthält eine Aufschlüsselung aller tatsächlich angefallenen Einnahmen und Ausgaben. Bei der Aufgliederung ist die des Antrages zu verwenden.
Für die Ausgaben in Höhe des bewilligten Zuschusses sind Originalbelege einzureichen. §§ 9 Abs. 2 und 10 Abs. 2 gelten entsprechend.
(3) Nicht ordnungs- und sachgemäß abgerechnete Vorschüsse werden unverzüglich
nach Beendigung des Vorhabens an den AStA erstattet.
(4) Wenn die Einnahmen des Vorhabens die Ausgaben übersteigen, kann der bewilligte Zuschuss des AStA gekürzt werden.
(5) Der Abrechnung soll ein Sachbericht beigelegt werden, in dem der Erfolg und die
Reichweite (gegebenenfalls eine Teilnehmerliste, Presseberichte) des Vorhabens
reflektiert werden.
§ 12 Haushaltsabschluss
(1) Der/die Finanzreferent/in des AStA hat im ersten Quartal des neuen Haushaltsjahres eine Endabrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres vorzulegen. Diese
enthält neben einer Aufstellung über das Sach- und das Barvermögen der Studierendenschaft, eine Aufstellung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, die einen SolI-Ist-Vergleich mit dem Haushaltsplan ermöglichen.
(2) Jegliche Belege des abgelaufenen Haushaltsjahres müssen zur Erstattung bis
spätestens zum 31. Januar des neuen Haushaltsjahres eingereicht werden.
§ 13 In-Kraft-Treten
(1) Die Finanzordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
(2) Der Finanzordnung muss das StuPa mit einer einfachen Mehrheit der Mitglieder
zustimmen.
(3) Änderungen der Finanzordnung bedürfen im StuPa einer einfachen Mehrheit der
stimmberechtigten Mitglieder.
55
5. Beitragsordnung
Neufassung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam für
das Wintersemester 2001/2002 und das Sommersemester 2002, veröffentlicht am
23.05.2001
Vom 2. Mai und 15 Mai 2001
Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat gemäß § 62 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 20. Mai 1999 (GVB1. I S. 130) auf seinen Sitzungen am
2. Mai 2001 und 15. Mai 2001 nachfolgende Neufassung der Beitragsordnung der
Studierendenschaft der Universität Potsdam für das Wintersemester 2001/2002 und
das Sommersemester 2002 beschlossen:
§1 Beitragspflicht
(1) Die Studierendenschaft der Universität Potsdam erhebt in jedem Semester von
allen an der Universität Potsdam direkt immatrikulierten Studenten einen Beitrag zur
Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 62 Abs. 4 BbgHG.
(2) Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf beurlaubte Studierende, solange diese
Ordnung nichts anderes bestimmt.
(3) Die in §1 Abs. 2 genannte Beitragsverpflichtung für beurlaubte Studierende erstreckt sich nicht auf den Semesterticketbeitrag nach §2 Abs. 2letzter Halbsatz.
§2 Beitragshöhe
(1) Die Beitragshöhe wird auf Grundlage des Haushaltsplans der Studierendenschaft
der Universität Potsdam für jeweils zwei aufeinander folgende Semester festgelegt.
(2) Die Beitragshöhe für das Wintersemester 2001/2002 beträgt 15,00 DM bzw. 7,67
€ Studierendenschaftsbeitrag zuzüglich 219 DM bzw. 111,97 € Semesterticketbeitrag.
Die Beitragshöhe für das Sommersemester 2002 beträgt 7,67 € Studierendenschaftsbeitrag zuzüglich 112 € Semesterticketbeitrag.
(3) Die Beiträge können in den angegebenen Werten in DM oder Euro beglichen werden, ab 1.1.2002 nur noch in Euro.
§3
Fälligkeit
(1) Der Beitrag wird fällig:
a) mit der Immatrikulation
b) mit der Rückmeldung oder
c) mit der Beurlaubung.
Bei der Immatrikulation, Rückmeldung oder Beurlaubung ist die Zahlung des Betrages
nachzuweisen.
56
(2)Der Beitrag wird für die Studierendenschaft von der Universität Potsdam eingezogen und auf das Konto der Studierendenschaft überwiesen.
§4 Erlass und Rückerstattung
(1) Der Beitrag kann weder erlassen, ermäßigt noch gestundet werden.
(2) Von der Beitragspflicht ausgenommen sind Studierende, die wegen:
a) Ableistung des Wehr- und Wehrersatzdienstes
b) Krankheit
c)
eines
Auslandsstudiums
oder
eines
Auslandsaufenthaltes oder
d) Schwangerschaft
durch die Universität beurlaubt sind.
dem
Studium
förderlichen
(3) Beiträge zur Studierendenschaft werden nicht erstattet.
§5 Erlass und Rückerstattung des Semesterticketbeitrages
(1) Die in dieser Ordnung festgelegten Regelungen zum Erlass und zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrages unterliegen den Regelungen und Bestimmungen
des von der Urabstimmung angenommenen Semesterticketvertrages, der Bestandteil
dieser Beitragsordnung ist (s. Anhang).
(2) Folgende Personen sind von der Zahlung des Semesterticketbeitrages ausgenommen, erhalten kein Semesterticket und erlangen keine Fahrtberechtigung mit dem
Semesterticket:
1. Studierende, die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten, insbesondere Gast- und Nebenhörer. Im Zweifelsfalle gilt dies für Personen, die bei Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft nicht wahlberechtigt sind.
2. Studierende, deren Studiengänge lediglich der Weiterbildung, nicht der Ausbildung
dienen. Dies gilt für Studierende, die sich im berufsbegleitenden Aufbaustudium befinden.
3. Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblatts mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen.
Schwerbehinderte müssen ihre Berechtigung auf Erlass des Semesterticketbeitrages
dem AStA und dem Studierendensekretariat anzeigen.
(3) Folgende Personen werden auf Antrag von dieser Vereinbarung ausgenommen:
1. Behinderte Studierende, die nachweisen können, dass sie auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch
zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie auf ärztliches Attest hin für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen.
2. Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit nachweislich für mindestens
ein
Semester
außerhalb
des
Verbundtarifraums
aufhalten,
3. Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden. Gleichfalls ausgenommen
werden auf Antrag Studierende, die infolge einer schweren Erkrankung, die zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigen würde, im laufenden Semester erkranken.
Die
genutzten
Monate
sind
anteilig
abzusetzen.
4. Studierende, denen der Erwerb des Semestertickets während des Beitragszeitraums laut den in der "Ordnung zum Potsdamer Semesterticket und zum Sozialfonds"
genannten Gründen nicht zuzumuten ist.
57
(4) Die entsprechenden Nachweise zu den Absätzen 2 Ziffer 3 sowie 3 werden von
der Studierendenschaft geführt. Soweit möglich sind entsprechende Belege der
Hochschulverwaltung nachzuweisen. Die Studierendenschaft hat im Fall der Rückerstattung des Fahrgeldbetrages die Studierenden auf den Entfall der Fahrtberechtigung hinzuweisen und die ausgegebene Kundenkarte einzuziehen. Diese ist im
Rahmen der Nachweisführung an die Verkehrsbetriebe (ViP, Verkehrsbetrieb Potsdam) zu übergeben.
§6 In-Kraft-Treten
Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Universität Potsdam am Tage nach der
Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in
Kraft.
www.uni-potsdam.de/u/ambek/a301_5.htm
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6. Auszug aus dem Leitfaden für die Finanzverantwortlichen der
Fachschaften
Wie sieht ein Beleg aus?
Laut Landeshaushaltsordnung hat eine Rechnung folgende Angaben zu enthalten:
1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmens,
2. den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers,
3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung
oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
4. den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung,
5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und
den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.
Aus diesen Vorschriften gehen also folgende Grundsätze hervor:
Immer eine Extra-Quittung mit den beschriebenen Angaben ausstellen lassen. Ein
Kassenbon ist in Ausnahmefällen dann zulässig, wenn er alle soeben beschriebenen
Angaben enthält.
Bei Beträgen über 200 DM immer eine Rechnung mit Name und Anschrift des Leistungsempfängers, also in diesem Fall adressiert an die Studierendeninitiative oder
Fachschaft ausstellen lassen.
Achtung! Gerade wenn Honorare gezahlt werden, müssen immer Verträge mit dazugehörigen Zahlungsbestätigungen eingereicht werden (siehe Mustervertrag im Anhang).
Ordnung in die Belege!
Für ein Belegsystem gibt es eine ganze Reihe an möglichen Gestaltungen. Da die
Studierendeninitiative im nachhinein die Einnahmen und Ausgaben nachweisen
muss, kann im einfachsten Fall eine Ausgaben-/Einnahmenbuch geführt werden, in
dem für jede Einnahme oder Ausgabe folgende Angaben verzeichnet werden. (Musterblatt im Anhang)
1. eine laufende Nummer (verhindert, dass man Belege mit gleichem Datum und gleichem Betrag verwechselt)
2. Datum der Zahlung
3. ein K, B oder U als Kennzeichen, ob über Bank, Kasse oder die Kostenstelle Uni
ein- oder ausgezahlt wurde (wenn nicht extra ein Kassen- und Bankbuch geführt wird)
4. Zweck der Zahlung: was wurde bezahlt oder wofür Geld eingenommen, so genau
wie möglich
5. Kategorie (Aufwendung für Veranstaltungen, Telefon, Einnahmen für Veranst. etc.)
6. Höhe der Zahlung
7. Bestand
(8.) in einer letzten Spalte könnte man eintragen, welche Belege abgerechnet wurden,
sodass sich durch die Differenzbildung von Jahresbudget und abgerechneten Belegen immer das noch vorhandene Budget ergibt...
Er muss der Summe von Kassenbestand und Bestand auf dem Konto entsprechen.
Wenn über die Uni z.B. kopiert wird oder Büromaterial besorgt wird, erfolgt uniintern
eine Kostenumbuchung zulasten des AStA. Dieser wiederum bucht den Betrag dann
vom Budget der Fachschaft ab. Er erfolgt kein Geldfluss. Dieser Vorgang wird mit einem U in den Aufzeichnungen gekennzeichnet.
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In der letzten Spalte ist abzulesen, welche Belege abgerechnet wurden. Sie ist auch
Grundlage für die Abrechnungstabelle, anhand derer die Auslagen erstattet werden.
Es bietet sich an, dann in einem Ordner alle Belege, die mit den Nummern des Ausgaben/ Einnahmen-Buches versehen sind, der Reihe nach zu sammeln. Wenn später
die Originale für die Erstattung an das Finanzreferat des AStA gegeben werden, sollte
dafür eine Kopie im Belegordner verbleiben.
Dieses System ist kein „muss“. Es müssen jedoch immer alle Vorgänge belegt sein,
so dass sie von einem Außenstehenden in angemessener Zeit nachvollziehbar sind.
Dies wird im Rahmen der jährlichen Rechnungsprüfung des Haushaltes der Studierendenschaft wichtig, bei der die Haushalte der Fachschaften in die Prüfung mit eingeschlossen sind.(§ 30 (1) Satzung)
Wichtig: Fehlbetragsfinanzierung!
Jede Veranstaltung/jedes Projekt wird getrennt für sich betrachtet, ob die erzielten
Einnahmen kleiner, gleich oder größer waren als die Ausgaben. Ist mehr ausgegeben
als eingenommen worden, so kann nur die Differenz (der Fehlbetrag) der beiden beim
AStA abgerechnet werden. Das heißt, ein bewilligter Zuschuss kann auch nur soweit
abgerechnet werden, wie für ihn ein Fehlbetrag besteht.
Aus dem Protokoll zum Treffen der Finanzverantwortlichen der Fachschaften sowie
des AStA
vom 6. Januar 2000:
Über allen Aktivitäten der Studierendenvertretungen – des AStA und der Fachschaften steht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das heißt, alle Ausgaben müssen in Art und Höhe angemessen sein.
Veranstaltungen der Fachschaften dienen der Erfüllung der in § 1 II der Satzung der
Studierendenschaft genannten Aufgaben und müssen daher einen inhaltlichen bzw.
fachlichen Bezug aufweisen (z.B. Tagungen, Seminare, Vorträge, Diskussionsrunden
etc.). Der fachliche Bezug darf sich dabei nicht auf die Teilnahme von Fachschaftsmitgliedern beschränken, weshalb Parties nicht zu den fachlichen Veranstaltungen
zählen.
Veranstaltungen ohne fachlich/inhaltlichen Charakter sollen kostendeckend veranstaltet werden. Treten außerplanmäßig Verluste bei solchen Veranstaltungen auf, so
können diese beim AStA abgerechnet werden, wenn ihre Entstehung begründet wird.
In Fällen, in denen Unregelmäßigkeiten nicht nachvollziehbar gemacht werden, kann
der AStA die Erstattung von Ausgaben verweigern.
Wenn jedoch die Einnahmen größer sind als die Ausgaben, dann verbleibt die positive Differenz bei der Studierendeninitiative, es dürfen keine Ausgaben beim AStA abgerechnet werden.
Wenn bei einer Veranstaltung Einnahmen angefallen sind, diese jedoch nicht wahrheitsgemäß in der Abrechnung auftauchen, nimmt der Finanzreferent des AStA eine
Schätzung der Einnahmen vor.
Wann sind besondere Genehmigungen für Ausgaben erforderlich?
In der Satzung der Studierendenschaft ist festgeschrieben, dass jede Ausgabe mit
einem Volumen über 3000 DM vom Studierendenparlament genehmigt werden muss.
60
Veranstaltungsaufwendungen
Es gilt für Veranstaltungen: Sie müssen für alle Studierenden (der Fachschaft) in gleicher Weise zugänglich sein.
Begründete Ausnahmen: Klausurtagungen von Fachgruppen, Ersti-Frühstück etc.
Dies lässt sich nachweisen, indem der Abrechnung eine Kopie der offenen Einladung
sowie bei kleineren Kreisen eine Teilnehmerliste (Name, Vorname, Semester, Fach,
Anschrift, Unterschrift) beigelegt werden. Im Fall einer Klausursitzung des
Fachschaftsrates soll zudem das Protokoll der Sitzung beigelegt werden.
Um die Informationen weiter streuen zu können, soll im Vorfeld einer Veranstaltung
eine offene Einladung auch an das AStA-Büro gegeben werden.
Bei Fachschaftsfahrten oder anderen mehrtägigen Veranstaltungen sollte ein angemessener Eigenbeitrag der Teilnehmer zu den Kosten geleistet werden.
Lebensmittel
Lebensmittel sind wie alle anderen Sachkosten grundsätzlich abrechnungsfähig. Angemessenheit ist auch hier zu beachten
Ausgenommen sind Alkohol und Tabak.
Bei Klausurtagungen ist ein Höchstbetrag für Verpflegung von 10-15 DM pro Person
und Tag angemessen.
Bei Veranstaltungen mit Buffets muss eine vorherige Absprache mit dem Finanzreferenten des AStA erfolgen.
Auch bei diesen Veranstaltungen sind zur Abrechnung Protokolle bzw. Einladungen
und Teilnehmerlisten beizulegen.
Honorare und Lohnkosten
Im Vorfeld muss geprüft werden, ob es sich bei einer Beschäftigung um eine
lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Anstellung handelt. Dies hängt davon
ab, ob es sich um eine selbständige (Honorar) oder nicht-selbständige Tätigkeit (SVpflichtiges Gehalt) handelt.
http://www.asta.uni-potsdam.de/service/finanz-leitfaden.pdf
61
7. Haushaltsplan 2001
Haushalt 2001
Einnahmen
111 01 Beiträge von StudentInnen
WS 00/01
SS 01
WS 01/02
384.000 DM
96.000 DM
192.000 DM
96.000 DM
Berechnungsgrundlage sind 12.800 Studierende zum WS 00/01.
111 11 Zuschüsse Dritter für Veranstaltungen
Sonst. Unterstützung 3000 DM
3.000 DM
Das Studentenwerk plant, seine Projektmittel im nächsten Jahr wieder projektbezogen zu verteilen. Wir möchten erst einmal keine Projektmittel des Studentenwerks in
diesen Haushalt mit hineinrechnen, weil studentische Projekte ihre Anträge im nächsten Jahr voraussichtlich wieder direkt an das Studentenwerk richten müssen.
111 13 Verkaufseinnahmen bei Veranstaltungen
25.000 DM
Mensapartys
15.000 DM
Es werden Ausgaben für Mensapartys in Höhe von 10000 DM geplant. Entsprechend
ergibt sich ein Gewinn aus diesen Veranstaltungen von 5000 DM.
Uni Sommerfest
10.000 DM
Eine Beteiligung an den Uni-Feierlichkeiten (10 jähriges Jubiläum) ist geplant.
Mindestens ein weiteres eigenes Fest soll ebenfalls stattfinden. In welcher Form, hat
der diesjährige AStA noch nicht entschieden, ob als Beteiligung an Straßenfesten oder als eigene Veranstaltung.
Insgesamt sollen die Veranstaltungen in einem kleineren Stile aufgezogen werden, da
der letzte AStA an organisatorische Grenzen gestoßen ist.
162 00 Zinseinnahmen
v.a. Festgeldkontoerträge
Vorsichtige Kalkulation.
2.000 DM
360 00 aufgelöste Rücklage
45.350 DM
Die Rücklage für das Kulturzentrum aus 2000 wird aufgelöst.
(Buchungstechnischer Vorgang; die Rücklage taucht bei den Ausgaben wieder auf).
__________________________________________________________
Summe der Einnahmen
459.350 DM
62
Ausgaben
429 00 Lohnkosten
Mit der BAföG-Beraterin besteht ein Vertrag über 8 Std. (18 DM/Std.) wöchentlich.
(Da die Besetzung über 12 Monate nicht abzusehen ist, werden sicherheitshalber die
SV-Beiträge mit einberechnet)
12 Monate à 8 Stunden 12 x 761,28 DM
9.200 DM
Finanzbearbeitung des AStA- und Fachschaftsgelder
12 Monate à 13 Stunden 12 x 1111,85 DM
13.400 DM
EDV-Betreuung
Internetserver mit Wohnungsbörse, Homepage, Büro-Netzwerk.
Durch einen glücklichen Umstand wird die Stelle derzeit von einer Person besetzt, die
die Tätigkeit als Gewerbe ausübt. Entsprechend fallen keine Sozialabgaben an.
(Da die Besetzung über 12 Monate nicht abzusehen ist, werden sicherheitshalber die
SV-Beiträge mit einberechnet)
12 Monate à 10 Stunden 12 x 855,27 DM
10.300 DM
Geschäftsführung AStA-Büro: Terminkoordination, Geschäftsstellenbesetzung, Geschäftsabläufe, Presse
Lohn 12 x 1111,85 DM
15.200 DM
Auf der AStA-Klausurtagung wurde ein Kindersolibetrag von 100,- DM netto pro Monat für MitarbeiterInnen beschlossen. => ca. 150 DM monatlich brutto mehr
sonstiges
Honorare für Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlausschuss
1.600 DM
(3 x Rechnungsprüfungsausschuss; 5 x Wahlausschuss je a 200 DM)
511 00 Geschäftsbedarf
Toner, Papier, typischer Bürobedarf
6.000 DM
512 00 Bücher, Zeitschriften
aktualisierte Gesetzestexte, Kommentare,
Forum Wissenschaft, FAUST
5.000 DM
Die Referate Frauen und LesBiSchwule planen Referatsbibliotheken anzulegen.
513 00 Post- und Fernmeldegebühren
Ab 2001 werden die Portokosten auf die Studierendenschaft umgelegt.
12 x 350 DM Telefon
8.000 DM
515 00 Geräte, Ausstattung, Ausrüstung
10.000 DM
Gelder für mögliche Reparaturen, ein neuer Layout-Rechner, Backup-Lösungen (besonders im Bezug auf den Studi-Server, neue Programmversionen.
Die Studierendenschaft muss nach Inbetriebnahme des Studi-Servers dessen fehlerfreien Betrieb sicherzustellen, nebst Datensicherheit.
518 00 Mieten und Pachten
63
Kopierer 12 x 520 DM
sonstiges
6.240 DM
760 DM
519 00 Bauliche Unterhaltung
Renovierung
1.000 DM
524 00 Zentrum für Hochschulsport
Die Kosten sind laut neuem Vertrag mit 0,51 € pro Studi veranschlagt.
525 00 Aus- und Fortbildung
für Referenten, Mitarbeiter und Gremienmitglieder
526 00 Aufwandsentschädigung
10 ReferentInnen x 12 x 400 DM
527 00 Dienstreisen
Fahrtkosten und Teilnahmebeiträge im Zuge der AStA-Arbeit
25.600 DM
1.000 DM
48.000 DM
4.000 DM
531 00 Veröffentlichungen
01 Revoltaire (4 Ausgaben)
03 sonstige Publikationen (z.B. ErstiInfo oder Kalender)
12.000 DM
9.000 DM
541 00 Aufwendungen für Veranstaltungen
01 kulturelle Veranstaltungen (Mensapartys etc.)
02 hochschulpolitische Veranstaltungen
03 sonst. Veranstaltungen
04 Uni-Sommerfest (Bands, Honorare, Technik etc.)
20.000 DM
7.000 DM
2.000 DM
30.000 DM
547 00 Fremdleistungen
(Lohnbuchhaltung GM + etc.)
548 00 Rechtsbeistand
(vorrangig wegen dem stud. Kulturzentrum und 100 DM-Klage)
3.000 DM
10.000 DM
684 00 Zuschüsse für Jugend- und Studierendenprojekte
2.200DM
für Anträge von Außen (Bernd etc.)
Ein Haushaltsposten für UniDram ist nicht eingeplant, da sie ihre Mittel direkt beim
Studentenwerk beantragen sollten.
685 00 Mitgliedsbeiträge
FZS, DAAD, BSK
686 00 Zuwendungen an Fachschaft
Die Fachschaften tragen ein Drittel der Stelle für Finanzen im AStA
! ca. 4500 DM pro Jahr
7.000 DM
123.500 DM
912 00 Rücklage für stud. Kulturzentrum
45.350 DM
__________________________________________________________________
Summe
459.350 DM
64
1. und 2. Nachtragshaushalt 2001
1. Nachtragshaushalt 2001
Einnahmen
111 01 Beiträge von StudentInnen
WS 00/01 105.000 DM
SS 01 186.000DM
WS 01/02 93.000 DM
384.000 DM
Berechnungsgrundlage für die SS 2001 und WS 2001/02 sind 12400 Studierende.
Die Studierendenzahl im WS 2000/2001 war noch wesentlich höher gewesen.
111 02 Semesterticketbeiträge
12.400 Studis
111 11 Zuschüsse Dritter für Veranstaltungen
Projektfonds Studentenwerk
Uni-Jubiläum 5.000 DM
Straßenfest 15.000 DM
2.715.000 DM
20.000 DM
111 12 Zuschüsse Studentenwerk zum Sozialfonds (Finanzierung nicht gesichert)
111 13 Verkaufseinnahmen bei Veranstaltungen
23.000 DM
Mensapartys 15.000 DM
Es werden Ausgaben für Mensapartys in Höhe von 10.000 DM geplant. Entsprechend
ergibt sich ein Gewinn aus diesen Veranstaltungen von 5.000 DM.
Unisommerfest (Straßenfest, Max Gold, Getränke)
5.000 DM
Innerhalb des sogenannten Uni-Sommerfestes der Studierendenschaft finden in diesem Jahr viele kleinere Veranstaltungen statt, inklusive eines Straßenfestes und einer
Lesung von Max Gold, zur der auch Eintritt erhoben werden wird. (...auf Wunsch des
Künstlers.)
Eine Beteiligung an den Uni-Feierlichkeiten (10 jähriges Jubiläum) ist geplant. Es entstehen jedoch keine Einnahmen.
Insgesamt sollen die Veranstaltungen in einem kleineren Stile aufgezogen werden, da
der letzte AStA an organisatorische Grenzen gestoßen ist.
Sonstige Veranstaltungen 3.000 DM
Darunter fallen vor allem Einnahmen aus kulturellen AStA-Veranstaltungen im Kunstwerk.
114 00 111 14 VBB-Gelder für Öffentlichkeitsarbeit des AStA
10.000 DM
Da der AStA die gesamte Öffentlichkeitsarbeit des Semestertickets allein bewältigte,
vergütet der VBB die Leistungen mit einem entsprechenden Betrag.
65
125 00 Entgelte für Dienstleistungen
Verleih der AStA-Anlage
162 00 Zinseinnahmen
v.a. Festgeldkontoerträge
Vorsichtige Kalkulation.
100 DM
2.000 DM
162 01 Zinseinnahmen Semesterticketbeiträge
4.000 DM
schwer zu kalkulieren; wegen schlechter Zahlungsmoral der Uni niedrig veranschlagt
182 00 sonstige Darlehensrückflüsse
500 DM
360 01 Überschuss 2000
17.500 DM
Rückflüsse von Fachschaften (Satzung der Studierendenschaft §18 (5) )
360 00 aufgelöste Rücklage
26.700 DM
Da die Zahlen von Studierenden, die ein Anrecht auf den Sozialfonds haben sollten,
schlecht zu kalkulieren ist, wird dieser Betrag zur Absicherung des Sozialfonds der
Rücklage entnommen.
Die Mittel werden aus der Rückstellung für das Studentische Kulturzentrum entnommen.
__________________________________________________________
Summe der Einnahmen
3.198.300 DM
Ausgaben
429 00 Lohnkosten
Mit der BAföG-Beraterin besteht ein Vertrag über 8 Std. (18 DM/Std.) wöchentlich.
(12 Monate à 8 Stunden 12 x 761,28 DM
9.200 DM
Finanzbearbeitung des AStA- und Fachschaftsgelder
Januar-Mai wöchentlich 13 Stunden 5 x 1110,84 DM Juni u. Juli2 Besetzungen à 6
Stunden 2 x2 x 570,96 DM
August-Dezember wöchentlich 13 Stunden 5 x 1110,84 DM
13.400 DM
EDV-Betreuung
Internetserver mit Wohnungsbörse, Homepage, Büro-Netzwerk.
Januar- März wöchentlich 10 Std. 3 x 780 DM
April wöchentlich 5 Std. 1 x 390 DM
April bis Dez. wöchentlich 10 Std. 9 x 854,49 DM
Im April fand ein Wechsel der Administratorenstelle statt. Holger arbeitete mit einem
Extra-Vertrag auf einer halben Stelle Sven in die Arbeit ein.
10.450 DM
Geschäftsführung AStA-Büro: Terminkoordination, Geschäftsstellenbesetzung, Geschäftsabläufe, Presse
Lohn 11 x 1110,84 DM
66
Die Stelle von Olaf wurde zum 31.12.2001 gekündigt, war auch zum 01.01.2001 ausgeschrieben, konnte jedoch erst zum 01.02.2001 neu besetzt werden.
12.250 DM
Semtix-Sachbearbeitungstelle
Juli-Dez. wöchentlich 6 Std. 6 x 570,96 DM
Aufwandsentschädigung Wahlhelfer Urabstimmung
(3 Tage x 3 Standorte x 2 Personen x 40 DM) 720 DM
7 Personen zur Auszählung a 20 DM 140 DM
Bei „normalen“ Wahlen wird die Entschädigung von der Uni bezahlt.
3.450 DM
860 DM
sonstiges
1.600 DM
Aufwandsentschädigungen für Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlausschuss
( x Rechnungsprüfungsausschuss; 5 x Wahlausschuss je a 200 DM)
511 00 Geschäftsbedarf
Toner, Papier, typischer Bürobedarf
5.000 DM
512 00 Bücher, Zeitschriften
aktualisierte Gesetzestexte, Kommentare,
Forum Wissenschaft, FAUST
4.000 DM
513 00 Post- und Fernmeldegebühren
Ab 2001 werden die Portokosten auf die Studierendenschaft umgelegt.
12 x 370 DM Telefon 4200 DM
12 x 300 DM Porto (normal) 3600 DM
Sonderverschickungen 7000 DM
14.800 DM
515 00 Geräte, Ausstattung, Ausrüstung
10.000 DM
Gelder für mögliche Reparaturen, ein neuer Layout-Rechner, Backup-Lösungen (besonders im Bezug auf den Studi-Server, neue Programmversionen Die Studierendenschaft muss nach Inbetriebnahme des Studi-Servers dessen fehlerfreien Betrieb sicherzustellen, nebst Datensicherheit..
518 00 Mieten und Pachten
Kopierer 12 x 520 DM
sonstiges
519 00 Bauliche Unterhaltung
Renovierung
524 00 Zentrum für Hochschulsport
Die Kosten sind laut neuem Vertrag mit 0,51 € pro Studi veranschlagt.
525 00 Aus- und Fortbildung
für Referenten, Mitarbeiter und Gremienmitglieder
526 00 Aufwandsentschädigung
10 ReferentInnen x 12 x 400 DM
6.240 DM
760 DM
1.000 DM
25.600 DM
1.000 DM
48.000 DM
67
527 00 Dienstreisen
Fahrtkosten und Teilnahmebeiträge im Zuge der AStA-Arbeit
4.000 DM
531 00 Veröffentlichungen
01 Revoltaire (3 Ausgaben)
02 Luzifa (2 Ausgaben)
03 sonstige Publikationen (z.B. ErstiInfo oder Kalender)
12.000 DM
3.000 DM
6.000 DM
541 00 Aufwendungen für Veranstaltungen
01 kulturelle Veranstaltungen (Mensapartys, Kunstwerk etc.)
02 hochschulpolitische Veranstaltungen
03 sonst. Veranstaltungen (z.B Selbstverteidungskurs)
04 Uni-Sommerfest (Bands, Honorare, Technik etc.)
05 Uni-Jubiläum
22.000 DM
7.000 DM
3.000 DM
25.000 DM
5.000 DM
547 00 Fremdleistungen
(Lohnbuchhaltung GM + etc.)
2.000 DM
548 00 Rechtsbeistand
(vorrangig wegen dem Semesterticket, 100 DM-Klage u. Gorgs)
13.000 DM
684 00 Zuschüsse für Jugend- und Studierendenprojekte
für Anträge von Außen (Golmer Sommerfest, Pub a la Pub etc.)
30.990 DM
648 01 Sozialfonds Semesterticket
45.000 DM
685 00 Mitgliedsbeiträge
fzs, DAAD, BSK
685 01 Semesterticketbeitragszahlung an VBB
686 00 Zuwendungen an Fachschaften
Die Fachschaften tragen ein Drittel der Stelle für Finanzen im AStA
! ca. 4500 DM pro Jahr
863 00 Darlehen an sonstige
7.000 DM
2.715.000 DM
123.500 DM
1.500 DM
912 00 Rücklage für stud. Kulturzentrum
912 02 Risikorückstellung Gorgs
5.700 DM
__________________________________________________________________
Summe
3.198.300 DM
68
2.Nachtragshaushalt 2001
Einnahmen
111 01 Beiträge von StudentInnen
WS 00/01 105.000 DM
SS 01 186.000 DM
WS 01/02 93.000 DM
384.000 DM
Berechnungsgrundlage für die SS 2001 und WS 2001/02 sind 12.400 Studierende.
Die Studierendenzahl im WS 2000/2001 war noch wesentlich höher gewesen.
111 02 Semesterticketbeiträge
12.400 Studis
111 11 Zuschüsse Dritter für Veranstaltungen
Projektfonds Studentenwerk
Uni-Jubiläum 5000 DM
Straßenfest 15.000 DM
2.715.000 DM
21.700 DM
111 12 Zuschüsse Studentenwerk zum Sozialfonds
111 13 Verkaufseinnahmen bei Veranstaltungen
31.500 DM
Mensapartys 18.000 DM
In diesen Posten kommen auch Einnahmen aus sonstigen bisherigen Veranstaltungen von DM 3000, was ergibt, dass die bisherigen Einnahmen aus Mensapartys sich
auf DM 15.000 belaufen.
Unisommerfest (Straßenfest, Max Gold, Getränke)
9.300 DM
Innerhalb des sogenannten Uni-Sommerfestes der Studierendenschaft fanden in diesem Jahr viele kleinere Veranstaltungen statt, inklusive eines Straßenfestes und einer
Lesung von Max Gold, zur der auch Eintritt erhoben werden wurde. (...auf Wunsch
des Künstlers.) Die Einnahmen überstiegen die Erwartungen.
Eine Beteiligung an den Uni-Feierlichkeiten (10 jähriges Jubiläum) war geplant.
2.700 DM
Insgesamt wurden die Veranstaltungen in einem kleineren Stile aufgezogen , da der
letzte AStA an organisatorische Grenzen gestoßen war.
T-Shirt Verkauf
1.500 DM
114 00 111 14 VBB-Gelder für Öffentlichkeitsarbeit des AStA
10.000 DM
Da der AStA die gesamte Öffentlichkeitsarbeit des Semestertickets allein bewältigte,
vergütet der VBB die Leistungen mit einem entsprechenden Betrag.
125 00 Entgelte für Dienstleistungen
Verleih der AStA-Anlage
700 DM
Hierein fallen auch die erbrachten Leistungen für Kopierdienste, die von Initiativen
wahrgenommen wurden.
69
162 00 Zinseinnahmen
v.a. Festgeldkontoerträge
Vorsichtige Kalkulation.
2.000 DM
162 01 Zinseinnahmen Semesterticketbeiträge
4.000 DM
schwer zu kalkulieren; wegen schlechter Zahlungsmoral der Uni niedrig veranschlagt
182 00 sonstige Darlehensrückflüsse
500 DM
360 01 Überschuss 2000
17.000 DM
Rückflüsse von Fachschaften (Satzung der Studierendenschaft §18 (5) )
360 00 aufgelöste Rücklage
15.500 DM
Die Mittel werden aus der Rückstellung für das Studentische Kulturzentrum entnommen, um das Defizit des Haushaltes zu neutralisieren.
__________________________________________________________
Summe der Einnahmen
3.201.900 DM
Ausgaben
429 00 Lohnkosten
Mit der BAföG-Beraterin besteht ein Vertrag über 8 Std. (18 DM/Std.) wöchentlich.
(5 Monate à 8 Stunden 5 x 624 DM + 7 x 761,28 DM
8.500 DM
Finanzbearbeitung des AStA- und Fachschaftsgelder
Januar-Mai wöchentlich 13 Stunden 5 x 1110,84 DM
Juni u. Juli 2 Besetzungen à 6 Stunden 2 x 2 x 570,96 DM
August-Dezember wöchentlich 13 Stunden 5 x 1110,84 DM
13.350 DM
DM 48 wurden eingespart durch 4 Stunden weniger in Anspruch genommene vergütete Arbeitszeit.
EDV-Betreuung
Internetserver mit Wohnungsbörse, Homepage, Büro-Netzwerk.
Januar- März wöchentlich 10 Std. 3 x 780 DM
April wöchentlich 5 Std. 1 x 390 DM
April bis Sept. wöchentlich 10 Std. 6 x 854,49 DM
Okt.-Dez. wöchentlich 13 Std. 3 x 1.110,84 DM
Im April fand ein Wechsel der Administratorenstelle statt. Holger arbeitete mit einem
Extra-Vertrag auf einer halben Stelle Sven in die Arbeit ein.
11.200 DM
Geschäftsführung AStA-Büro: Terminkoordination, Geschäftsstellenbesetzung, Geschäftsabläufe, Presse
Lohn 1 x 1110,84 DM
Die Stelle von Olaf wurde zum 31.12.2001 gekündigt, war auch zum 01.01.2001 ausgeschrieben, konnte jedoch erst zum 01.02.2001 neu besetzt werden. 12.250 DM
70
Semtix-Sachbearbeitungstelle
Juli-Okt. wöchentlich 6 Std. 4 x 512,69 DM
Nov.-Dez wöchentlich 10 Std. 2 x 854,49 DM
Aufwandsentschädigung Wahlhelfer Urabstimmung
(3 Tage x 3 Standorte x 2 Personen x 40 DM) 720 DM
4 Personen zur Auszählung a 20 DM 80 DM
Bei „normalen“ Wahlen wird die Entschädigung von der Uni bezahlt.
3.800 DM
800 DM
sonstiges
1.200 DM
Aufwandsentschädigungen für Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlausschuss
(2 x Rechnungsprüfungsausschuss; 4 x Wahlausschuss je a 200 DM)
511 00 Geschäftsbedarf
Toner, Papier, typischer Bürobedarf
7.300 DM
Dieser Titel musste erhöht werden, um trotz des bereits ausgeschöpften Budgets
die reibungslose Geschäftsführung weiter gewähren zu können.
512 00 Bücher, Zeitschriften
aktualisierte Gesetzestexte, Kommentare,
Forum Wissenschaft, FAUST
513 00 Post- und Fernmeldegebühren
Ab 2001 werden die Portokosten auf die Studierendenschaft umgelegt.
12 x 370 DM Telefon 4440 DM
12 x 300 DM Porto (normal) 3600 DM
Sonderverschickungen 7160 DM
4.000 DM
15.200 DM
515 00 Geräte, Ausstattung, Ausrüstung
6.500 DM
Gelder für mögliche Reparaturen, Backup-Lösungen (besonders im Bezug auf den
Studi-Server, neue Programmversionen). Die Studierendenschaft muss nach Inbetriebnahme des Studi-Servers, dessen fehlerfreien Betrieb sicherzustellen, nebst Datensicherheit. Eine Neuanschaffung von Bildschirmen ist derzeit nicht möglich.
518 00 Mieten und Pachten
Kopierer 12 x 520 DM
2 Safes 80 DM
Sonstiges 1280 DM Sondermiete Kopierer
519 00 Bauliche Unterhaltung
Renovierung
524 00 Zentrum für Hochschulsport
Die Kosten sind laut neuem Vertrag mit 0,51 € pro Studi veranschlagt.
525 00 Aus- und Fortbildung
für Referenten, Mitarbeiter und Gremienmitglieder
526 00 Aufwandsentschädigung
10 ReferentInnen x 7 x 400 DM
ReferentInnen x 5 x 567,19 DM
7.600 DM
1.000 DM
24.800 DM
600 DM
42.200 DM
71
527 00 Dienstreisen
Fahrtkosten und Teilnahmebeiträge im Zuge der AStA-Arbeit
5.300 DM
Dies musste aufgestockt werden, da das Budget schon zum 1.08.2001 zu mehr als
80% ausgegeben war.
531 00 Veröffentlichungen
21.600 DM
Revoltaire (3 Ausgaben), Luzifa (1 Ausgabe), sonstige Publikationen
(z.B. ErstiInfo), T-Shirts werden nun auch mit in diesen Titel einbezogen.
541 00 Aufwendungen für Veranstaltungen
01 kulturelle Veranstaltungen (Mensapartys, Kunstwerk etc.)
02 hochschulpolitische Veranstaltungen
03 sonst. Veranstaltungen (z.B Selbstverteidungskurs)
Uni-Sommerfest (Bands, Honorare, Technik etc.)
Uni-Jubiläum
547 00 Fremdleistungen
(Lohnbuchhaltung GM + etc.)
25.000 DM
8.000 DM
2.000 DM
27.000 DM
6.700 DM
1.000 DM
548 00 Rechtsbeistand
(vorrangig wegen dem Semesterticket, 100 DM-Klage u. Gorgs)
13.000 DM
684 00 Zuschüsse für Jugend- und Studierendenprojekte
für Anträge von Außen (Golmer Sommerfest, Pub a la Pub etc.)
30.990DM
648 01 Sozialfonds Semesterticket
45.000 DM
685 00 Mitgliedsbeiträge
10.300 DM
fzs, DAAD, BSK
Die Studierendenschaft der Uni Potsdam muss nun den vollen Beitragssatz an den
fZS entrichten, das heißt, 50% der Jahresgebühr von DM 1,00/Student.
685 01 Semesterticketbeitragszahlung an VBB
686 00 Zuwendungen an Fachschaften
Die Fachschaften tragen ein Drittel der Stelle für Finanzen im AStA
! ca. 4500 DM pro Jahr
863 00 Darlehen an sonstige
2.715.000 DM
123.500 DM
1.500 DM
912 00 Rücklage für stud. Kulturzentrum
912 02 Risikorückstellung Gorgs
5.700 DM
__________________________________________________________________
Summe
3.201.900 DM
72
9. Soll-Ist-Analyse "Einnahmen und Ausgaben"
SOLL-IST-Analyse der Einnahmen der Finanzen der Studentenschaft der Universität Potsdam
Einnahmen
Titel
Bezeichnung
111 01
Beiträge von StudentInnen
Semesterticketbeiträge
Zuschüsse Dritter
für Veranstaltungen
Zuschüsse
Studentenwerk
zum Sozialfonds
Verkaufseinnahmen bei Veranstaltungen
VBB Gelder für
Öffentlichkeitsarbeit des AStA
Entgelte
Dienstleistungen
Zinseinnahmen
Zinseinnahmen
SemTix
Sonstige Darlehensrück-flüsse
aufgelöste Rücklagen
Überschuss 2000
Summe der Einnahmen
111 02
111 11
111 12
111 13
111 14/
114 00
125 00
162 00
162 01
182 00
360 00
360 01
Differenz Unter- Differenz ÜberAnsatz lt. HH- Ansatz lt. 2. IST lt. E/Aschreitung
Plan 2001
Nachtrags-HH Bericht/Prüfung schreitung
2001
384.000,00
384.000,00
496.065,00
0,00
112.065,00
0,00 2.715.000,00
2.889.093,90
0,00
174.093,90
3.000,00
21.700,00
22.003,00
0,00
303,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
31.500,00
36.760,68
0,00
5.260,68
0,00
10.000,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
700,00
837,10
0,00
137,10
2.000,00
0,00
2.000,00
4.000,00
2.000,00
9.314,03
0,00
0,00
0,00
5.314,03
0,00
500,00
500,00
0,00
0,00
45.350,00
15.500,00
0,00
15.500,00
0,00
0,00
17.000,00
17.080,21
0,00
80,21
459.350,00 3.201.900,00
3.483.653,92
15.500,00
297.253,92
Überschreitung
281.753,92
73
SOLL-IST-Analyse der Ausgaben der Finanzen der Studentenschaft der Universität Potsdam
Ausgaben
Titel
Bezeichnung
429 00
Lohnkosten
511 00
512 00
513 00
Geschäftsbedarf
Bücher, Zeitschriften
Post-/Fernmeldegebühren
Geräte, Ausstattung,
Ausrüstung
Mieten und Pachten
Bauliche Unterhaltung
Zentrum für Hochschulsport
Aus- und Fortbildung
Aufwandsentschädigung
Dienstreisen
Veröffentlichungen
Aufwendungen für
Veranstaltungen
Fremdleistungen
Rechtsbeistand
Sozialfonds SemTix
Zuschüsse für Jugend-und Studierenden-projekte
Mitgliedsbeiträge
SemTix-Zahlung an
VBB
Zuwendungen an
Fachschaften
Darlehen an Sonstige
Rücklage Studentisches Kulturzentrum
Risikorückstellung
Gorgs
Summe der Ausgaben
515 00
518 00
519 00
524 00
525 00
526 00
527 00
531 00
541 00
547 00
548 00
648 01
684 00
685 00
685 01
686 00
863 00
912 02
912 02
Ansatz lt. HH- Ansatz lt. 2. IST lt. E/ADifferenz Unter- Differenz ÜberPlan 2001
Nachtrags-HH Bericht/Prüfung schreitung
schreitung
2001
49.700,00
51.100,00
51.734,28
0,00
634,28
6.000,00
5.000,00
8.000,00
7.300,00
4.000,00
15.200,00
6.347,48
3.314,03
13.012,76
952,52
685,97
2.187,24
0,00
0,00
0,00
10.000,00
6.500,00
0,00
6.500,00
0,00
7.000,00
1.000,00
7.600,00
1.000,00
7.597,79
0,00
2,21
1.000,00
0,00
0,00
25.600,00
24.800,00
12.352,71
12.447,29
0,00
1.000,00
48.000,00
600,00
42.200,00
464,00
42.179,67
136,00
20,33
0,00
0,00
4.000,00
21.000,00
59.000,00
5.300,00
21.600,00
68.700,00
3.702,70
11.479,44
75.092,11
1.597,30
10.120,56
0,00
0,00
0,00
6.392,11
3.000,00
10.000,00
0,00
25.200,00
1.000,00
13.000,00
45.000,00
30.990,00
804,68
13.672,13
3.723,00
25.025,14
195,32
0,00
41.277,00
5.964,86
0,00
672,13
0,00
0,00
7.000,00
10.300,00
0,00 2.715.000,00
10.230,95
1.993.206,60
69,05
721.793,40
0,00
0,00
123.500,00
123.500,00
76.688,45
46.811,55
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
0,00
0,00
45.350,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.700,00
0,00
5.700,00
0,00
459.350,00 3.201.890,00
2.352.127,92
857.460,60
7.698,52
Unterschreitung
849.762,08
74
10. Gewinn- und Verlustrechnung
GuV
Konto
Bezeichnung
0220
Überschuss des Vorjahres
8400
Betrag 2001
Betrag 2000 Veränderung in %
43.265,99
62.927,75
-31,24%
Verleih Anlage
150,00
100,00
50,00%
8401
Entgelt für Benutzung ASTA-Kopierer, Tel. etc.
687,10
0,00
100,00%
8500
Verkauf Einlass Veranstaltungen
23.184,77
11.906,86
94,72%
8504
Einnahmen Uni-Sommerfest
9.299,91
13.650,39
-31,87%
8505
Einnahmen Uni-Jubiläum
4.276,00
0,00
100,00%
8506
VBB-Öffentlichkeitsarbeit
10.000,00
0,00
100,00%
8600
Studierendenbeiträge
415.965,00
336.450,00
23,63%
8601
Studierendenbeiträge Semtix
1.987.585,60
0,00
100,00%
8620
Spenden/Drittmittel
2.003,00
44.975,50
-95,55%
8624
Drittmittel Uni-Sommerfest
15.000,00
58.500,00
-74,36%
8625
Drittmittel Uni-Jubiläum
5.000,00
0,00
100,00%
8650
Zinsen
11.314,03
3.074,24
268,03%
8700
Darlehensrückflüsse sonstige
500,00
0,00
100,00%
2.528.231,40
531.584,74
Summe Ertrag
0930
Einstellung Rücklage studentisches Kulturzentrum
0,00
71.578,81
-100,00%
0931
Einstellung Rücklage Pub á la Pub
0,00
11.400,00
-100,00%
4111
Lohn Organisation
13.169,24
12.650,00
4,10%
4112
Lohn Finanzen
13.330,08
13.395,81
-0,49%
4113
Honorar BAföG
8.448,96
10.118,25
-16,50%
4114
Honorar EDV
11.189,46
9.360,00
19,55%
4115
Lohn Semtix-Bearbeitung
3.596,54
0,00
100,00%
4176
Wahlhelfer Urabstimmung
800,00
0,00
100,00%
4179
Erstellung Web-Site
0,00
2.000,00
-100,00%
4180
Sonstige Löhne/ Honorare
1.200,00
1.600,00
-25,00%
4181
Löhne/Honorare Kultur
11.658,50
4.650,00
150,72%
4182
Löhne/Honorare Hochschulpolitik
1.300,00
500,00
160,00%
4183
Löhne/Honorare Sonstige Veranstaltungen
1.815,86
900,00
101,76%
4184
Löhne/Honorare Uni-Sommerfest
11.491,22
24.644,00
-53,37%
4185
Löhne/Honorare Uni-Jubiläum
2.000,00
0,00
100,00%
4186
Löhne/Honorare Studi-Projekte
3.810,00
1.700,00
124,12%
4187
3.081,90
4.160,00
-25,92%
4188
Löhne/Honorare Fachschaften
Löhne/Honorare Veranstaltungen Fachschaften
1.248,72
300,00
316,24%
4189
Löhne/Honorare Studi-Projekte Fachschaften
3.650,00
1.000,00
265,00%
4211
Miete Kultur
605,40
1.186,00
-48,95%
4212
Miete Hochschulpolitik
0,00
713,40
-100,00%
4213
Miete Sonstige Veranstaltungen
0,00
60,00
-100,00%
75
4214
Miete Uni-Sommerfest
1.800,00
2.859,70
-37,06%
4216
Miete Studi-Projekte
200,00
0,00
100,00%
4217
Miete Fachschaften
488,49
1.359,00
-64,06%
4219
Miete Studi-Projekte Fachschaften
2.310,59
0,00
100,00%
4226
Bauliche Unterhaltung Studi-Projekte
940,78
940,79
0,00%
4227
Bauliche Unterhaltung Fachschaften
214,11
103,96
105,95%
4340
Zahlungen aus Semtix-Beiträgen
1.993.133,60
0,00
100,00%
4341
Zahlungen aus Sozialfondbeiträgen
3.723,00
0,00
100,00%
4360
Versicherungen
394,57
526,10
-25,00%
4361
Versicherungen Kultur
402,50
893,70
-54,96%
4364
Versicherungen Uni-Sommerfest
0,00
3.450,00
-100,00%
4366
Versicherungen Studi-Projekte
163,89
445,10
-63,18%
4380
Mitgliedsbeiträge
16.558,90
6.456,45
156,47%
4386
Mitgliedsbeiträge Studi-Projekte
3.192,00
0,00
100,00%
4391
Gestaltung Kultur
60,00
240,00
-75,00%
4394
Gestaltung Uni-Sommerfest
60,00
140,00
-57,14%
4395
Gestaltung Uni-Jubiläum
20,00
0,00
100,00%
4610
Veröffentlichungen des AStA
11.479,44
17.530,38
-34,52%
4611
Veröffentlichungen Kultur
580,00
1.578,27
-63,25%
4612
Veröffentlichungen Hochschulpolitik
2.354,80
0,00
100,00%
4613
Veröffentlichungen Sonstige Veranstaltungen
0,00
988,54
-100,00%
4614
Veröffentlichungen Uni-Sommerfest
0,00
3.203,65
-100,00%
4616
Veröffentlichungen Studi-Projekte
4.168,87
7.779,93
-46,42%
4617
5.041,51
4.175,78
100,00%
380,74
0,00
100,00%
4619
Veröffentlichungen Fachschaften
Veröffentlichungen Veranstaltungen Fachschaften
Veröffentlichungen Studi-Projekte Fachschaften
100,00
2.531,58
-96,05%
4670
Fahrtkosten/Teilnahmebeitrag Dienstreisen
3.702,70
5.947,96
-37,75%
4671
Fahrtkosten Kultur
273,82
183,80
48,98%
4672
Fahrtkosten Hochschulpolitik
671,08
344,90
94,57%
4673
Fahrtkosten Sonstige Veranstaltungen
57,00
132,24
-56,90%
4674
Fahrtkosten Uni-Sommerfest
75,01
1.002,65
-92,52%
4676
Fahrtkosten Studi-Projekte
1.740,60
1.057,90
64,53%
4677
Fahrtkosten Fachschaften
3.889,34
3.300,91
17,83%
4678
Fahrtkosten Studi-Projekte Fachschaften
11.038,91
2.575,90
328,55%
4680
Lohnrechnung
621,76
665,26
-6,54%
4830
Geräte/Ausstattung Software AStA
6.664,49
6.720,49
-0,83%
4837
Geräte Fachschaften
18.653,86
19.662,49
-5,13%
4900
Aufwandsentschädigung
42.179,67
47.600,00
-11,39%
4910
Porto/Telefon
13.012,76
3.970,53
227,73%
4914
Porto/Telefon Uni-Sommerfest
0,00
370,52
-100,00%
4916
Porto/Telefon Studi-Projekte
77,80
362,21
-78,52%
4917
Porto/Telefon Fachschaften
2.040,20
1.049,64
94,37%
4618
76
4918
Porto/Telefon Veranstaltungen Fachschaften
88,00
0,00
100,00%
4919
Porto/Telefon Studi-Projekte Fachschaften
66,80
19,02
251,21%
4920
Fortbildungskosten
464,00
1.162,76
-60,09%
4927
Fortbildung Fachschaften
0,00
559,98
-100,00%
4930
Bürobedarf
5.342,90
4.032,45
32,50%
4932
Bürobedarf Hochschulpolitik
6,75
0,00
100,00%
4934
Bürobedarf Uni-Sommerfest
0,00
80,13
-100,00%
4936
Bürobedarf Studi-Projekte
132,10
1.005,93
-86,87%
4937
Bürobedarf Fachschaften
6.466,63
5.578,95
15,91%
4939
Bürobedarf Studi-Projekte Fachschaften
639,49
191,90
233,24%
4940
Zeitschriften/Bücher
3.314,03
1.875,67
76,69%
4947
Zeitschriften/Bücher Fachschaften
9.333,64
3.945,55
136,56%
4950
Rechts-und Beratungskosten
13.672,13
1.444,20
846,69%
4956
Rechts-und Beratungskosten Studi-Projekte
1.298,21
0,00
100,00%
4960
7.597,79
6.731,76
12,86%
4966
Mieten für Einrichtungen/Kopierer
Mieten für Einrichtungen/Kopierer StudiProjekte
0,00
174,00
-100,00%
4970
Nebenkosten des Geldverkehrs
182,92
221,65
-17,47%
4977
Nebenkosten des Geldverkehrs Fachschaften
276,10
223,38
23,60%
4980
Sonstige Aufwendungen
1.004,58
219,09
358,52%
4981
Sonstige Aufwendungen Kultur
10.303,40
7.278,98
41,55%
4982
2.462,48
1.355,93
81,61%
4983
Sonstige Aufwendungen Hochschulpolitik
Sonstige Aufwendungen/ Sonstige Veranstaltungen
2.352,05
12,75
18347,45%
4984
Sonstige Aufwendungen Uni-Sommerfest
13.366,52
37.658,09
-64,51%
4985
Sonstige Aufwendungen Uni-Jubiläum
10.981,15
0,00
100,00%
4986
Sonstige Aufwendungen Studi-Projekte
12.711,36
47.404,69
-73,19%
4987
10.397,59
27.695,45
-62,46%
4989
Sonstige Aufwendungen Fachschaften
Sonstige Aufwendungen Studi-Projekte Fachschaften
15.935,69
281,50
5560,99%
4990
Zentrum für Hochschulsport
26.345,27
24.941,22
5,63%
4991
Darlehen an Sonstige
1.500,00
0,00
100,00%
4999
Verfügungsgelder
0,00
10,00
-100,00%
Summe Aufwand
2.401.104,25
496.171,63
Ertrag abzüglich Aufwand
127.127,15
abzüglich Überschuss des VJ
43.265,99
Gewinn/Verlust aus GuV (Banana)
83.861,16
77
11. Dauervorschüsse der Fachschaften
Dauervorschüsse 2001
FS Kunst an Klappenbach und Laspeyres
FS Biologie an Andrea Lehmann
FS Jüdische Studien an Ruth Overbeck
450,00 DM
1.300,00 DM
400,00 DM
FS Musik an Ulrike Jahn/Ulrike Klieber
1.660,00 DM
FS Soziologie an Julia Schwarzkopf
1.000,00 DM
FS Mathe/Physik an Joachim Wesemeier
1.100,00 DM
FS Anglistik/Amerikanistik an Franziska Gottschalk
FS Politik/Verwaltung an Nils Naber
FS Religionswissenschaften an Christin Bülow
184,00 DM
1.900,00 DM
250,00 DM
FS Wirtschaftswissenschaften an Constantin Linden
1.600,00 DM
FS Germanistik an Tanja Übelacker
1.500,00 DM
FS Klassische Philologie an Iris Becker
400,00 DM
FS Informatik an Mario Keller
750,00 DM
FS Romanistik an Mariano Pineiro y Neubeck
850,00 DM
FS Umweltwissenschaften
300,00 DM
FS Linguistik an Kartin Skoruppa
660,00 DM
FS Europäische Medienwissenschaften an Antje Pfeiffer
250,00 DM
FS Philosophie an FS-Konto
200,00 DM
Summe
14.754,00 DM
78
12. Budgetübernahme der Fachschaften
Fachschaft
Anglistik
Arbeitslehre
Bio/Chemie
Erziehung
Europ. Medien
Geoökologie
Geowiss.
Germanistik
Geschichte
Informatik
Jüdische Studien
Jura
Klassische Philologie
Kunst
Linguistik
Mathe
Medienwiss.
Musik
Philosophie
Politik
Psychologie
Religion
Romanistik
Slavistik
Sozialwiss.
Sport
Umweltwiss.
Wirtschaftswiss.
gesamt
GrundGesamtBudgetabbudget 2001 budget 2001 rechnung
Differenz
Budgetüber20%-Regel Budgetübernahme nahme in HH
2002 AStA
FS
7.258,35
1.779,29
6.666,67
2.794,28
1.139,29
4.497,17
1.668,65
11.380,87
7.123,66
3.828,52
2.178,55
11.736,84
8.556,74
1.779,29
7.838,03
3.356,27
1.139,29
5.369,58
1.847,12
13.097,92
7.775,40
4.344,22
2.217,81
13.656,86
8.554,75
1.669,61
6.139,68
2.512,60
833,96
4.811,62
1.520,05
10.651,97
3.956,00
3.549,43
2.197,53
12.367,89
1,99
109,68
1.698,35
843,67
305,33
557,96
327,07
2.445,95
3.819,40
794,79
20,28
1.288,97
1.451,67
355,86
1.333,33
558,86
227,86
899,43
333,73
2.276,17
1.424,73
765,70
435,71
2.347,37
1,99
109,68
1.333,33
558,86
227,86
557,96
327,07
2.276,17
1.424,73
765,70
20,28
1.288,97
0,00
0,00
365,02
284,81
77,47
0,00
0,00
169,78
2.394,67
29,09
0,00
0,00
1.716,75
1.966,89
2.832,77
5.007,07
1.033,66
2.717,32
3.823,71
8.085,74
3.972,84
1.384,83
4.184,49
2.260,33
3.511,04
5.132,15
1.426,12
8.581,21
2.057,15
2.348,36
3.313,58
5.911,95
1.033,66
3.285,04
4.360,59
9.534,66
4.495,00
1.405,96
4.603,41
2.689,56
4.099,40
6.161,19
1.426,12
10.317,80
1.520,70
2.407,26
2.919,06
1.641,84
821,37
2.531,93
2.753,75
2.560,02
3.612,34
1.212,51
3.394,00
1.206,74
1.453,58
552,56
1.027,03
7.065,47
536,45
-58,90
394,52
4.270,11
212,29
753,11
1.606,84
6.974,64
882,66
193,45
1.209,41
1.482,82
2.645,82
5.608,63
399,09
3.252,33
343,35
393,38
566,55
1.001,41
206,73
543,46
764,74
1.617,15
794,57
276,97
836,90
452,07
702,21
1.026,43
285,22
1.716,24
343,35
0,00
394,52
1.001,41
206,73
543,46
764,74
1.617,15
794,57
193,45
836,90
452,07
702,21
1.026,43
285,22
1.716,24
193,10
0,00
0,00
3.268,70
5,56
209,65
842,10
5.357,49
88,09
0,00
372,51
1.030,75
1.943,61
4.582,20
113,87
1.536,09
119.689,06 138.021,96
95.445,25
42.576,71
23.937,81
19.771,06
22.864,55
79
13. Inventarverzeichnisse der Fachschaften
Inventarliste der Fachschaft Medienwissenschaften
lfd. Nummer
Gegenstand
1
2
PC
Tintenstrahldrucker HP 520
Inventarliste der Fachschaft Philosophie
lfd. Nummer
Gegenstand
1
2
3
4
5
Stuhl
Stuhl
Tisch
Computer
Pinnwand
Inventarliste der Fachschaft Musik
lfd. Nummer
Gegenstand
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Keyboard mit Ständer und Notenaufsatz
2 Klavierbänke 660-ZM schwarz
3 Mikrofone Shure SM-58 LC
incl. Klemmen,
Gewindeadapter, Tasche und
Kabelhalter
Verstärker im Wert
1 Modem incl. Kabel
Kondensatormikrofon AKGC
1000S
1 CD/Kassettenrekorder
1 MD-Recorder
1 Kabel für MD-Recorder
1 Stereomikrofon für MDRecorder
Stand: 03.12.2001
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
03.12.2001
31.05.2001
775,02
-
Stand: 15.01.2002
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
07.11.2000
07.11.2000
07.11.2000
21.12.2000
04.12.2001
Schenkung
Schenkung
Schenkung
1733,64
11,20
Stand: Januar 2002
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
06.11.1999
18.12.1999
300,00
672,00
20.03.2000
Tausch gg. Gitarren-
18.12.2000
von 600,00 DM
69,00 / 12.00
23.12.2000
27.12.2000
27.12.2000
27.12.2000
449,09
299,00
299,00
10,93
27.12.2000
120,00
80
Inventarliste der Fachschaft Kunst
lfd. Nummer
Gegenstand
1
2
3
4
5
6
7
8-13
14
15
16-17
18-21
22-31
32-34
35
36-37
38-45
Schwarzes Ledersofa
Couchtisch
Couch, grau
Regal, grau
Regal, weiß
Sessel, grau
Tisch, quadratisch
5 Holzdrehstühle
Schreibmaschine
Zeichenschrank
2 Bilderrahmen, Alu, Glas,
70x100 cm
4 Bilderrahmen (Wechselrahmen), Alu, Glas,
60x80 cm
10 Bilderrahmen Ars Nova Buche, 30x40 cm
3 Bilderrahmen, Alu, Glas, 60x80
cm
Pcmcia (Karte für BNC)
Computer und Drucker
8 Bilderrahmen Ars Nova Buche,
50x70 cm
Inventarliste der Fachschaft Linguistik
lfd. Nummer
Gegenstand
1
Bindemaschine
Inventarliste der Fachschaft Mathe/Physik
lfd.
Nummer Gegenstand
1
Linux Rechner
2
Win 95 Rechner
3
Sun-Rechner
4
Drucker
5
Scanner
6
Monitor
7
Monitor
8
Sofa
9
Sofa
10
6 Klappstühle à 29,50 DM
11
Deckenfluter
Stand: 13.01.01
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
11.11.2000
11.11.2000
11.11.2000
28.10.2000
28.10.2000
11.11.2000
?
?
?
15.12.2000
85,00
50,00
79,98
79,98
25,00
481,40
?
-
22.12.2000
526,64
27.12.2001
301,60
11.11.2001
06.12.2001
01.11.2001
500,00
27.10.2001
413,89
Stand: 15.01.2002
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
1997
Stand: 04.01.2002
Zugangsdatum
1995
Nov 97
Okt 99
Dez 97
Dez 97
Dez 99
Dez 99
Feb 00
16.08.2001
21.08.2001
01.08.2001
Anschaffungskosten
1500,00
Schenkung
Schenkung
599,00
429,00
399,00
399,00
Schenkung
259,00
177,00
29,95
81
Inventarliste der Fachschaft Informatik
lfd.
Nummer Gegenstand
1
2
3
4
5
Zugangsdatum
Workstation
Server
Monitor
Switch
Sofa
Inventarliste der Fachschaft Jüdische Studien
lfd.
Nummer Gegenstand
1
2
Stand: 24.04.02
Anschaffungskosten
in Euro
1529,05
685,56
293,48
76,18
199
Stand:11.01.02
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
in Euro
Drucker
1 Tisch + 3 Stühle
Inventarliste der Fachschaft Geschichte
lfd.
Nummer Gegenstand
1
Ikea Holzregal
2
3 Sessel
3
1 Sofa
4
2 Tische
5
1 Sommerpavillon
6
6 Stühle
7
2 Campingliegen
8
2 Drahtregale
9
2 Plastikeimer
10
Monitor
11
Maus
12
1 Paar Lautsprecher
13
Tastatur
14
Rechner
15
Drucker
Stand: 4.5.2002
Zugangsdatum
vor 2001
vor 2001
vor 2001
vor 2001
vor 2001
vor 2001
vor 2001
vor 2001
vor 2001
vor 2001
vor 2001
vor 2001
vor 2001
vor 2001
vor 2001
Anschaffungskosten
82
Inventarliste der Fachschaft Slawistik
lfd.
Nummer Gegenstand
1
PC 4/86
Bildschirm 15 Zoll: Philips Brilliance 1520
2
3
Drucker: HP DeskJet 500
4
Kühlschrank
5
Wasserkocher
6
Kaffeemaschine
7
Computertisch
8
Schreibtisch
9
Tisch
10
4 Sessel
11
Couch
12
4 Stühle
13
1 Wandtafel
14
2 Regale
15
Geschirr
Stand: 25.1.2002
Inventarliste der Fachschaft Jura
lfd.
Nummer Gegenstand
1
Computer P III
2
Tisch Ikea
3
Sofa
4
Computer
5
Monitor
6
Laserdrucker
7
Schreibmaschine
8
Fax/Tel/AB
9
Bilderrahmen
zusätzlich haben wir gefunden:
einen Scanner, 1 zusätzlichen
Bilderrahmen, eine BoschKaffeemaschine, einen Staubsauger, 3 Regale,
Stand: 03.01.01
Inventarliste der Fachschaft Klassische
Philologie
lfd.
Nummer Gegenstand
1
2
3
4
Magnettafel
Sofa
Wasserkocher
Briefkasten
Zugangsdatum
Zugangsdatum
Dez 01
1994
1997
1996
1998
1999
1996
1999
1999
Anschaffungskosten
Anschaffungskosten
1959,41
800
600
2000
500
1100
300
700
2 x 200
Stand:
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
in DM
145
150
83
Inventarliste der Fachschaft Politik
lfd. NumGegenstand
mer
1
2
Fax
Flipchart
lt. persönlicher Prüfung und
Besprechung mit
Finanzreferenten der FS Ronny
Bereczki sind
keine weiteren WG vorhanden.
Die WG im FSRaum gehörten den FS Sozialwissenschaft und WiWi.
Inventarliste der Fachschaft Psychologie
lfd. NumGegenstand
mer
1
2
3
4
5
Kaffeetisch
Sofa(2 Stück)
Sitzhocker (2 Stück)
Arbeitstisch
Schrank
Des Weiteren befanden sich im
FS-Raum:
ein uraltes Regal, sowie ein alter
Schreibtisch.
Diese Gegenstände waren nicht
verzeichnet.
Anschaffungsdatum und Betrag
sind uns nicht
bekannt.
Stand: 31.12.01
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
03.12.1997
04.12.1997
736,99
227,2
Stand: 31.12.01
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
30.11.2001
30.11.2001
30.11.2001
30.11.2001
30.11.2001
48,9
700,18
113,44
297,29
517,51
Inventarliste der Fachschaft: Romanistik
Stand: 03.01.2002
lfd. NumGegenstand
Zugangsdatum
mer
1
Mini-Stereoanlage
13.11.1999
2
PC (12,7 GB; 64 MB)
15.12.1999
3
Monitor 17"
15.12.1999
Espressomaschine; NP: 299,95
4
17.10.2000
DM
5
Kühlschrank (130 l)
13.11.2000
6
PC (40 MB; 64 MB), inkl. Epson
Stylos 680, AGFA Snapscan
e20, CD-Brenner, Monitor 17"
27.12.2000
Anschaffungskosten
159,99 DM
1.499,00 DM
387,02 DM
0,00 DM
150,00 DM
2.700,00 DM
84
Inventarliste der Fachschaft Germanistik
lfd. NumGegenstand
mer
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Monitor
Computer
Drucker
4 Bücherregale
2 Tische
Kaffeeautomat
Wasserkocher
2 Sessel
Sofa
Bürostuhl
4 Stühle
Papierschneider
Kassenrechner
14
Computer/ Monitor/ Drucker
Stand: 15.01.2002
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
Apr 00
Apr 00
2001
AB
AB
30.01.2000
AB
Spende
Spende
Spende
AB
Dez 01
Dez 01
Leihgabe FSR Jüdische Studien
per 01.01.2002 abgeschrieben
und an FSR Jüd. Studien übertragen
29,--
129,-80,--
Inventarliste der Fachschaft Philologie
Stand:15.01.02
lfd. Nummer
1
2
3
4
5
6
Gegenstand
Zugangsdatum
Stuhl
Stuhl
Tisch
Computer
Schere
Pinwand
Inventarliste der Fachschaft Anglistik/
Stand: 23.05.2002
Amerikanistik
lfd. Nummer
Gegenstand
Zugangsdatum
Highscreen-PC (incl. Bildschirm,
tastatur, Maus)
1
Drucker ( HP DeskJet 500, ka2
putt)
Fernseher (Panasonic TX3
28MD3C Quintrix)
4
Videorecorder (Saba VCR 6020)
5
Videowagen
6
Schlüsselkasten
7
4 Klappstühle
8
Wasserkocher
9
Binder
07.11.2000
07.11.2000
07.11.2000
21.12.2000
04.12.2001
04.12.2001
Anschaffungskosten
geschenkt
geschenkt
geschenkt
1.733,64 DM
3,63 DM
11,20 DM
Anschaffungskosten
85
14. Bücherverzeichnisse der Fachschaften
Bücherliste der Fachschaft
Informatik
lfd. Nummer
Autor
Titel
1
2
3
4
5
Duden Informatik
Unix System
Programmieren mit Perl Modulen
Effektives Programmieren mit Perl 5
Linux in a Nutshell
Bücherliste der Fachschaft
Jüdische Studien
lfd. Nummer
Autor
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Bücherliste der Fachschaft
Jura
lfd. Nummer
Autor
1
Kindhäuser
2
Schluchter
3
4
5
Gabler/MLP
6
7
8
9
Stand: 24.04.02
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
Stand: 09.01.02
Titel
Gallischer Krieg
griechische Grammatik
Liederkunst
Liebesgeschichte
Aeneis
lateinische Grammatik
lateinisch-deutsches Lexikon
Metamorphosen
Lehrbuch/Lateinbuch 2 mal
Leben des Cäsaren
dt./ lat. Wörterbuch
griech. Wörterbuch
2000
2000
2000
2000
2000
2000
2000
2000
2001
2001
2001
2001
Stand: 10.05.01
Titel
Strafrecht allg. Teil
Strafrecht AT in aller Kürze
Duden-Die deutsche Rechtschreibung
Duden-Rechtschreibung
Berufs- und Karriereplaner
Microsoft Windows 3.1
Microsoft Word for Windows
DAAD-Studium, Forschung und Lehre
im Ausland
Das-MS-Word 5.0-Buch
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
1998
1998
1993
1993
1999
1991
1991
0
0
40
40
0
8
8
1990
0
79
86
Bücherliste der Fachschaft
Mathe/Physik
lfd. Nummer
Autor
Titel
1
2
Riemaunien Geometry
Per Anhalter durch die Galaxis
Bücherliste der Fachschaft Psychologie
lfd. NumAutor
mer
1
2
3
4
Stand: 04.01.2002
Gegenstand
Statistik aus Trier (2 Stück)
Video
Statistik aus Trier II (2 Stück)
Weitere Bücher sind im Prüfungsbericht 2000
aufgeführt. Eine vollständige Prüfung
war nicht
möglich da einige Bücher verliehen
waren.
Bücherliste der Fachschaft: Romanistik
Anschaffungskosten
18.12.2001
14.12.2001
99,00
39,12
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
03.07.2001
15.06.2001
34,4
16,47
34,4
Stand: 03.01.2002
lfd. Nummer Autor/ Verlag/ Hrsg. Titel
Wörterbuch frz. einsprachig, "Le Petit
Robert", Paris 1993
1
Zugangsdatum
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
Mai 2000
0,00 DM
06.02.2001
29,80 DM
2
Giesberg, Dagmar
Studium, Praktikum und Jobs in
Frankreich, Bonn 2000
3
DAAD
Studium, Forschung und Lehre im
Ausland 2001/ 2002, Bonn 2000
2001
0,00 DM
4
José Antonio
Ubierna y Eusa
Problemas de la vida nacional
1997
0,00 DM
5
Klett Verlag
Pons Wörterbuch deutsch - spanisch
2001
49,80 DM
FranzösischLehrbücher
ca. 100 spanische
Bücher
à bientôt (1); échanges (1);
D´accord (6)
1997
0,00 DM
1997
0,00 DM
1993 - 1998
0,00 DM
6
7
8
ca. 100 französische Zeitschriften
unter anderem:
"Les cahiers pédagogiques"
"Cahiers francais"
"Futuribles"
"La documentation francaise"
Videoliste der Fachschaft Anglistik/Amerikanistik
Stand: 23.05.2002
lfd. Nummer Video
1 Men In Black
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
87
2 Pulp Fiction
3 Interview with the Vampire
4 The Outsiders
5 Brassed off
6 Hamlet
7 Seven
8 Emma
9 Sense and Sensibility
10 The Full Monty
11 Mary Shelley`s Frankenstein
12 The Addams Family
13 The English Patient
14 Othello
15 Con Air
16 Independence Day
17 Titanic
18 Face/ Off
19 The X-Files Movie
20 Prospero`s Books
21 The Scarlett Letter
22 Seven Years in Tibet
23 Shallow Grave
24 Trainspotting
25 A Life Less Ordinary
26 The Wings of the Dove
27 Great Expectations
28 The Truman Show
29 Elizabeth
30 There`s something about Mary
31 Armageddon
32 Austin Powers
33 Star Trek IV - The Undicovered Country
34 James Bond 007 - Golden Eye
35 The Acid House
36 The Beatles - Yellow Submarine
37 Saving Private Ryan
38 Tess
39 Casablanca
40 Breakfast at Tiffany's
41 The Crucible
42 An Ideal Husband
43 East of Eden / Rebel Without a Cause
44 Rosencrantz & Guildenstern are Dead
45 Macbeth
46 The Birds
47 Gone with the Wind
48 Richard III
49 Lord of the Flies
50 The Grapes of Wrath
51 Much Ado About Nothing
52 The Importance of Being Earnest
88
Bücherliste der Fachschaft
Philosophie
Stand: 10.01.02
lfd. Nummer
Autor
1
Ortloff
Answald / Kert2
scher
3
Pauen / Stephan
4
Piecha
5
Kettner / Pape
6
Lauth / Sareiter
Titel
HB der Literatur d. Geschichte der
Herausforderung der angewandten
Phänomenales Bewußtsein - RückBegründbarkeit ästholischer WertIndexikalität und sprachlicher WeltWissenschaftliche Erkenntnis
Zugangsdatum
Anschaffungskosten
54,00 DM
48,00 DM
88,00 DM
78,00 DM
78,00 DM
48,50 DM
89
14. Umbuchungsliste
per
Konto
an
Konto
Betrag in DM Auswirkungen
Semesterbeiträge
8600
PRAP
990
92.655,00 Die Erträge aus Semestergebühren sinken.
ZfH
4990
Verbindlichkeiten
1600
13.992,56 Die Aufwendungen aus
Hochschulsport steigen
um 13.992,56 DM.
MBS
1200
Sonstiger Aufwand
Fachschaften
4987
Forderungen AStA
1400
Zahlung aus SemTix 4340
Kostenstelle Uni
1300
Bürobedarf
4930
Bürobedarf
4930
Kostenstelle Uni
1300
34,03 Richtige Buchung ergibt,
dass weniger Aufwand
bei Bürobedarf des AStA
MBS
1200
Nebenkosten des
Geldverkehrs
4970
41,23 Stornobuchung
Nebenkosten des
Geldverkehrs Fachschaften
4977
MBS
1200
41,23 Richtige Buchung ergibt
Aufwand zu Lasten der
Fachschaften statt des
AStA; Kostenstelle der
FS Philosophie ansprechen
100,00 Stornobuchung, damit
BuFü= Kontoauszug; bei
Kostenstelle FS Geschichte 100 DM weniger
73,00 Forderungen des AStA
steigen, Aufwand sinkt.
340,30 Stornobuchung
182,29 Buchung auf Kostenstelle FS Geschichte muss
noch erfolgen; Buchung
an sich schon erledigt
und korrekt
Fahrtkosten Studiprojekte
4676
Kasse
1000
Verbindlichkeiten gg
FS
1607
Lohnabrechnung
4189
Mitgliedsbeiträge
4380
Verbindlichkeiten ggü 1600
fZS
Verbindlichkeiten ggü
ZFS
1600
Bank
1200
Verbindlichkeiten
1600
Lohnrechnung
4680
Lohnrechnung
4680
Verbindlichkeiten
1600
0,02 Nachbuchung zu Beleg
8045 ergibt minimal höheren Aufwand für Studiprojekte
100,00 Storno einer Doppelbuchung; Aufwand der
Fachschaften verringert
sich um 100 DM
12.655,90 fZS
6.327,95 bereits erfolgt
50,00 Storno der falschen Buchung
58,00 Einbuchung des richtigen Betrages erhöht die
Verbindlichkeiten
90
MBS
1200
Miete Studiprojekte
4216
100,00 Storno wegen falscher
Zuordnung
Miete Fachschaften SP 4219
MBS
1200
MBS
1200
Nebenkosten des
Geldverkehrs
4970
100,00 Aufwand verschiebt sich
von Studiprojekten nach
Fachschaften (Philosophie)
23,24 Storno wegen falscher
Zuordnung
Nebenkosten des
Geldverkehrs Fachschaften
4977
MBS
1200
jüdische Studien
nur auf der Kostenstelle buchen: statt
Aufwand als Einnahme buchen!!!
23,24 Aufwand geht zu Lasten
von Fachschaften (Philosophie)
300 DM Stor- Aufwand der FS jüdische
no/ 300 DM Studien sinkt um 600
als Einnahme DM.
Weitere
SemTix
8601
sonstige Verbindlich- 1600
keiten
901.508,30 Erhalten: 2.889.093,90
DM Bezahlt:
1.987.585,60 DM Grundlage: 13.192 Studenten
(Zahl nicht unwahrscheinlich) Einnahmen
aus SemTix sinken
Forderungen
1400
Semesterbeiträge
8600
Kostenstelle Uni
1300
BGA FS
417
187,97 Stornobuchung
BGA FS
417
Kostenstelle Uni
1300
184,97 Richtige Buchung
Sonstiger Aufwand K
4981
Kasse
1000
Geräte Ausstattung
Software AStA
4830
EDV-Software
27
1.709,75
Geräte Ausstattung
Software AStA
4830
BGA
410
4.954,74
Sonstige Aufwendungen Studi-Projekte
4986
BGA SP
416
3.410,47
Geräte Fachschaften
4837
BGA FS
417
18.653,86
12.555,00 Aufgrund von Studierendenzahl von Dezember
(14.028)
29,00 Nachbuchung zu Beleg
8143
Zusätzlich muss noch
die BGA in den Aufwand gebucht werden