Bericht des Prüfungsausschusses
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Bericht des Prüfungsausschusses
Bericht des Prüfungsausschusses über die Prüfung des Haushaltes der Studierendenschaft der Universität Potsdam für das Jahr 2001 Prüfungsausschuss: Daniel Taprogge Thomas Duve Robert Herold I Inhaltsverzeichnis: 1. Abkürzungsverzeichnis .........................................................................................1 2. Anlagenverzeichnis................................................................................................3 3. Auftrag und Auftragsdurchführung......................................................................4 4. Rechtsgrundlagen..................................................................................................5 4.1. Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 20. Mai 1999 BbgHG) ..........5 4.2. Brandenburgische Landeshaushaltsordnung (BbgLHO) vom 21. April 1999, geändert am 28. Juni 2000.................................................................6 4.3. Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam (SSt), gültig seit 06.05.2000..............................................................................................6 4.4. Finanzordnung der Studierendenschaft (FO), gültig seit 06.05.2000 ......7 4.5. Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam .......7 4.6. Finanzleitfaden für Fachschaften und Studierenden-Initiativen ..............8 4.7. Verteilungsliste der Fachschaftsgelder .....................................................9 4.8. Satzungen der Fachschaften ......................................................................9 4.9. VBB Semesterticketvertrag.........................................................................9 5. Buchführung.........................................................................................................10 6. Einzelne Prüfungsfeststellungen........................................................................11 6.1. Kasse ..........................................................................................................11 6.2. Bankkonten ................................................................................................12 6.3. "Kostenstelle" ............................................................................................13 6.4. Inventar .......................................................................................................13 6.5. Bücherverzeichnisse der Fachschaften...................................................13 6.6. Fachschaften..............................................................................................14 6.7. Titel 111 01 – Beiträge der Studierenden .................................................15 6.8. Titel 111 02 und 685 01 – Einnahmen und Ausgaben aus Semesterticketbeiträgen ...........................................................................16 6.9. Titel 111 11 - Zuschüsse Dritter zu Veranstaltungen ..............................17 6.10. Titel 162 00 – Zinseinnahmen ...................................................................17 6.11. Titel 524 00 – Zentrum für Hochschulsport .............................................17 6.12. Titel 525 00 – Aus- und Fortbildung .........................................................17 6.13. Titel 527 00 – Dienstreisen ........................................................................18 6.14. Titel 541 00 – Aufwendungen für Veranstaltungen .................................18 6.15. Titel 547 00 – Fremdleistungen.................................................................18 6.16. Titel 648 01 – Sozialfonds SemTix ............................................................18 6.17. Titel 684 00 – Zuschüsse für Studierendenprojekte................................19 II 6.18. Titel 686 00 – Zuwendungen an Fachschaften ........................................20 6.19. Forderungen...............................................................................................20 6.20. Titel 912 00 Überschuss ............................................................................21 6.21. Wirtschaftliche Verhältnisse .....................................................................24 7. Gesamturteil .........................................................................................................25 8. Empfehlungen ......................................................................................................26 8.1. Fachschaften..............................................................................................26 8.2. AStA/ Finanzreferenten des AStA.............................................................27 8.3. Veranstaltungen .........................................................................................28 9. Anlagen .................................................................................................................29 1 1. Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz allg. allgemein AStA Allgemeiner Studierendenausschuss BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz BbgHG Brandenburgisches Hochschulgesetz BbgLHO Brandenburgische Landeshaushaltsordnung BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung BO Beitragsordnung der Studierendenschaft BSK Bundesverband für studentische Kultur bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst dt. deutsch EDV Elektronische Datenverarbeitung Ersti Erstsemestler EStG Einkommenssteuergesetz etc et cetera evtl. eventuell FO Finanzordnung der Studierendenschaft frz. französisch FS Fachschaft(en) FSR Fachschaftsrat fZS Freier Zusammenschluss von StudentInnen gez. gezeichnet gg. gegen ggü. gegenüber GM Grieger Mallieson griech. griechisch GuV Gewinn- und Verlustrechnung HH Haushalt HH-Plan Haushaltsplan i.V.m. in Verbindung mit incl. inclusive 2 jüd. jüdisch(e) lat. lateinisch lfd. laufend lt. laut MBS Mittelbrandenburgische Sparkasse mind. mindestens OPSS PRAP Ordnung zum Potsdamer Semesterticket und zum Sozialfonds Passiver Rechnungsabgrenzungsposten RefRat ReferentInnenrat SemTix Semesterticket SP Studierendenprojekt SS Sommersemester SSt Satzung der Studierendenschaft Std. Stunde(n) stud. studentisch Studi Studierende(r) StuPa Studierendenparlament StuRa Studierendenrat SV Sozialversicherung Tel. Telefon u. und Uni Universität Potsdam VBB Verkehrsverbund Berlin Brandenburg VeFa Versammlung der Fachschaften Veranst. Veranstaltungen vgl. vergleiche Win. Windows -wiss. -wissenschaft WiWi Wirtschaftswissenschaften WS Wintersemester z.B. zum Beispiel ZfH Zentrum für Hochschulsport 3 2. Anlagenverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. §§ 1 und 62 BbgHG §§ 7, 34, 71 a, 106 BbgLHO Satzung der Studierendenschaft (SSt) Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam Beitragsordnung Auszug aus dem Leitfaden für die Finanzverantwortlichen der Fachschaften Haushaltsplan 2001 1. und 2. Nachtragshaushalt 2001 Soll-Ist-Analyse "Einnahmen und Ausgaben" GuV Dauervorschüsse der Fachschaften Aufstellung "Gesamtausgaben der Fachschaften" Inventarverzeichnisse des AStA und der Fachschaften Bücherverzeichnisse der Fachschaften Umbuchungsliste 4 3. Auftrag und Auftragsdurchführung Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat uns gemäß § 31 Absatz 1 der Satzung der Studierendenschaft zum Rechnungsprüfungsausschuss bestellt, um das Finanzgebaren der Studierendenschaft auf Einhaltung des Haushaltsplanes (vgl. Anlagen 7-9) sowie auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen und über das Ergebnis unserer Prüfung Bericht zu erstatten. Gegenstand der Prüfung waren der uns vom Finanzreferenten Herrn Tobias Heptner vorgelegte Haushaltsplan 2001, die 2 Nachtragshaushalte 2001 sowie der Bericht ,,Einnahmen und Ausgaben“ vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001. Die Prüfung fand unter Einbeziehung der Buchführungssoftware (Banana-Programm), der im Haushaltsplan aufgeführten Titel, des Girokontos, der Festgeldkonten, des Kontos SemTix MBS, des Kontos Sozialfonds MBS, der Kasse, der Kostenstelle Uni, der Fachschaften, der Protokolle des RefRates, des AStA, des StuPa und der VeFa, der Satzung, Finanzordnung und Beitragsordnung, der mündlichen Auskünfte von Herrn Tobias Heptner und Frau Constance Wachner (Finanzangestellte des AStA bis einschließlich Juli 2001) sowie der Fachschaftsvertreter statt. Die seit August 2001 verantwortliche Mitarbeiterin der Buchführung, Frau Anke Sommermann, stand aus krankheitsbedingten Gründen nur sehr eingeschränkt zur Klärung offener Fragen zur Verfügung. Die Ergebnisse unserer Prüfung stützen sich im Wesentlichen auf die Prüfungsfeststellungen der Teilnehmer (Barge, Matthias; Barna, Manuela; Bastimar, Sevda; Beutnagel, Katja; Blazek, Daniela; Dehnbostel, Jan; Dietrich, Irina; Dubslaff, Ray; Gähde, Julia; Gleitz, Katja; Gräbner, Frank; Gruß, Tabea; Henke, Nina; Kofink, Steffanie; Lohmann, Michaela; Lorenz, Kathleen; Neubert, Michael; Ölkers, Nicole; Paeth, Christina; Paul, Susanne; Pehnert, Claudio; Prengel, Susanne; Reimann, Ines; Richter, Arno; Schröder, Ulrich; Schroeder, Christian; Schulze, Kerstin; Stieglitz, Stefan; Thiele, Anika; Wonke, Christoph; Zimmer, Andy) des Projektseminars „Prüfung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft“. Dieses wurde hauptsächlich in den Monaten April bis Juni 2002 Räumen des Lehrstuhls für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung durchgeführt. Unsere Prüfungsarbeiten erstreckten sich in formeller Hinsicht auf die ordnungs- und rechtmäßige Belegung und Buchung der Geschäftsvorfälle sowie auf die richtige Entwicklung des Haushalts-Berichtes aus den einzelnen Buchungsberichten und den Konten der Studierendenschaft. In materieller Hinsicht war unsere Prüfung besonders auf die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aller buchungspflichtigen Vorgänge gerichtet. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Prüfung der ordnungsgemäßen Verbuchung und Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben aus Semesterticketbeiträgen. 5 4. Rechtsgrundlagen 4.1. Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 20. Mai 1999 BbgHG) Dieses Gesetz gilt für staatliche Hochschulen des Landes Brandenburg (§1 Abs.1 BbgHG). Nach §1 Abs.2 BbgHG gehört die Universität Potsdam zu den staatlichen Hochschulen. Die Studierenden einer Hochschule bilden die Studierendenschaft (§62 Abs.1 BbgHG). Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten selbst. Aufgaben der Studierendenschaft sind nach §62 Abs.1 BbgHG: - - - - die Wahrnehmung der Interessen der Studierenden, die Förderung der politischen Bildung, sowie der geistigen und musischen Interessen ihrer Mitglieder, die Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen, insbesondere durch Stellungsnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragestellungen, die Unterstützung der sozialen Belange ihrer Mitglieder, die Pflege der überregionalen und internationalen Beziehungen der Studierenden und die Förderung des Sports im Rahmen des Hochschulsports. Die Studierendenschaft gibt sich eine Satzung. Sie wird von ihrem obersten beschlussfassenden Organ mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder beschlossen (§62 Abs. 3 BbgHG). Weiterhin erhebt sie von Ihren Mitgliedern Beiträge. Die Höhe der Beiträge ist auf das Maß zu beschränken, das zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erforderlich ist. Die Haushalts – und Wirtschaftführung der Studierendenschaft bestimmt sich nach §106 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (§62 Abs.4 BbgHG). 6 4.2. Brandenburgische Landeshaushaltsordnung (BbgLHO) vom 21. April 1999, geändert am 28. Juni 2000 Das zur Geschäftsführung berufene Organ der landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts hat vor Beginn jedes Haushaltsjahres einen Haushaltsplan festzustellen. Er muss alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen, voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen enthalten. In den Haushaltsplan dürfen nur die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen eingestellt werden, die zur Erfüllung der Aufgaben der juristischen Person notwendig sind (§106 Abs.1 LHO). Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (§7 Abs. 1 LHO). Einnahmen sind vollständig und rechtzeitig zu erheben (§34 Abs.1 LHO). Es besteht seit der letzten Änderung die Möglichkeit, neben der Kameralistik (zahlungsorientiert) zusätzlich eine Buchführung (mit periodengerechter Abgrenzung) nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu führen (vgl. §71a LHO). 4.3. Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam (SSt), gültig seit 06.05.2000 Für die Verwaltung der Finanzen ist der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) zuständig (§11 Abs.2 SSt). Die Finanzverordnung der Studierendenschaft regelt Näheres (§29 Abs.1 SSt). Die Fachschaften haben Anspruch auf ein Drittel der jährlichen Studierendenschaftsbeiträge. Den einzelnen Fachschaften stehen diese Mittel zur Verfügung, soweit sie sich organisiert haben. Die Höhe der Finanzierung berücksichtigt die Mitgliederstärke der jeweiligen Fachschaft. Näheres regelt der von der Versammlung der Fachschaften zu beschließende Verteilungsschlüssel (§18 Abs.4 SSt). Die Ausgaben des Haushaltsjahres, das dem Kalenderjahr entspricht, müssen durch die Einnahmen gedeckt sein (vgl. §29 Abs. 2, 7 SSt). Der AStA, vertreten durch das Finanzreferat, trägt die Verantwortung für das Finanzgebaren der Studierendenschaft (§30 Abs.1 SSt). Ein vom Studentenparlament bestimmter Rechnungsprüfungsausschuss oder Sachverständige überprüft das Finanzgebaren auf Einhaltung des Haushaltsplanes sowie die sachliche und rechnerische Richtigkeit (vgl. §31 Abs.1 SSt). 7 4.4. Finanzordnung der Studierendenschaft (FO), gültig seit 06.05.2000 Die Finanzordnung gilt für den AStA und die Fachschaftsräte und dient als Grundlage für die Finanzgeschäfte der Studierendenschaft (§1 Abs. 2). Der AStA und die Fachschaftsräte verwalten das Vermögen der Studierendenschaft der Universität Potsdam nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg (§2 Abs. 1). Das Vermögen der Studierendenschaft ist im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung zu verwenden. Die Verwendung des Vermögens sind in den Haushaltsplänen des StuPa und der Fachschaftsräte niederzuschreiben (§ 2 Abs. 2). Aus Mitteln der Fachschaften oder des AStA angeschafftes Inventar ist Eigentum der Studierendenschaft und als Inventar zu registrieren (§2 Abs. 3). Dem/der Finanzreferenten/in des AStA obliegt die Aufgabe, die Finanzen der Studierendenschaft zu verwalten und die rechtmäßige Verwendung der Gelder zu kontrollieren. In einem Leitfaden veröffentlicht er/sie hierzu die sachlichen, rechnerischen und formalen Anforderungen (§4 Abs. 1). Der/die Finanzreferent/in des AStA ist höchstes Organ im Bereich der Finanzen der studentischen Selbstverwaltung. Er/sie ist gegenüber dem Finanzreferenten/innen der Fachschaften weisungsbefugt, soweit diese die Finanzen nicht wirtschaftlich, ordnungsgemäß und satzungsgemäß einsetzen (§4 Abs.2). Eine Weisung ist im Zweifel durch den AStA zu überprüfen (§4 Abs.3). 4.5. Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam Nach der am 16.05.2001 vom ReferentInnenrat und vom StuPa beschlossenen Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam beträgt die Beitragshöhe für jeden immatrikulierten Studierenden für das Sommersemester 2001 und das Wintersemester 2001/2002 DM 15,00 zuzüglich DM 219,00 Semesterticketbeitrag (vgl. §2 Abs.2). 8 4.6. Finanzleitfaden für Fachschaften und StudierendenInitiativen (seit 25.11.1999, Neufassung vom 13.11.2000) Der Finanzleitfaden dient der formellen und materiellen Regelung des Finanzgebarens. Über allen Aktivitäten der Studierendenvertretungen- des AStA und der Fachschaftensteht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das heißt, dass alle Ausgaben in Art und Höhe angemessen sein müssen. Lebensmittel können in angemessener Weise abgerechnet werden. Alkohol und Tabak sind nicht abrechenbar. Geschenke sind bis zu einer Höhe von DM 50,00 abrechenbar, was voraussetzt, dass Name des Empfängers und Grund vermerkt sind. Größere Geschenke bedürfen der vorherigen Rücksprache mit dem Finanzreferenten. Bei Dienstreisen ist keine Abrechnung von Tankbelegen mehr möglich. Stattdessen erfolgt eine Kilometerabrechnung mit einem Kilometersatz, der die Hälfte des derzeit steuerrechtlich üblichen beträgt. Jede Veranstaltung bzw. jedes Projekt wird getrennt betrachtet, ob die Einnahmen kleiner, gleich oder größer waren als die Ausgaben. Sind die Ausgaben größer als die Einnahmen, kann nur die Differenz abgerechnet werden (Fehlbetragsfinanzierung). Sind die Einnahmen größer als die Ausgaben, verbleibt die positive Differenz bei den Fachschaften und es dürfen keine Ausgaben abgerechnet werden. Veranstaltungen müssen einen inhaltlichen bzw. fachlichen Bezug aufweisen (z.B. Tagungen, Seminare, Vorträge, Diskussionsrunden etc.). Der fachliche Bezug darf sich nicht auf die Teilnahme von Fachschaftsmitgliedern beschränken. Veranstaltungen ohne fachlichen bzw. inhaltlichen Charakter sollen kostendeckend geplant und durchgeführt werden. Treten außerplanmäßige Verluste bei solchen Veranstaltungen auf, so können diese beim AStA abgerechnet werden, wenn ihre Entstehung begründet wird. In Fällen, in denen Unregelmäßigkeiten nicht nachvollziehbar gemacht werden, kann der AStA die Erstattung von Ausgaben verweigern. Die Zuschüsse müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung vom AStA abgerufen und abgerechnet werden, andernfalls verfallen die bewilligten Mittel. Zuschüsse für Studierendenprojekte dürfen erst ausgezahlt werden, wenn hierfür Originalausgabenbelege eingereicht werden. 9 4.7. Verteilungsliste der Fachschaftsgelder Die Verteilungsliste regelt die Höhe der den einzelnen Fachschaften zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. In dem geprüften Zeitraum stand jeder Fachschaft ein Grundbetrag in Höhe von DM 1.000,00 zu. Die danach verbleibenden Gelder wurden entsprechend der Anzahl der Studierenden auf die einzelnen Fachschaften aufgeteilt. Weiterhin flossen in die Gesamtbudgets der einzelnen Fachschaften die Überträge aus nicht abgerufenen Fachschaftsgeldern des Haushaltsjahres 2000 ein (20%-Regel). 4.8. Satzungen der Fachschaften Die Satzungen der Fachschaften (gemäß §18 Absatz 3 i. V. m. Absatz 8 SSt) wurden in die Prüfung mit einbezogen. 4.9. VBB Semesterticketvertrag Der VBB Semesterticketvertrag wurde in die Prüfung mit einbezogen. Am 11. Mai 2002 wurde durch die Vertragsparteien der „VBB-Semesterticketvertrag“ unterzeichnet. Die Wirksamkeit des Vertrages wurde unter den Vorbehalt der abschließenden Zustimmung durch das StuPa gestellt. Die Zustimmung zum Semesterticketvertrag durch das StuPa wurde gemäß Beschlussfassung am 15. Mai 2001 erteilt. Damit wurde das Ergebnis der Urabstimmung unter der Studierendenschaft umgesetzt. Gemäß § 21 der Studierendensatzung ist bei einer Urabstimmung für eine Beschlussfassung eine Beteiligung von mehr als 10% der Studierendenschaft und eine 2/3-Mehrheit notwendig. Angesichts der Beteiligung von 3.261 Studierenden (26,2%) und einem Anteil der Ja-Stimmen von 72,19% ist eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt. Weiterhin wurde während der StuPa-Sitzung vom 15. Mai 2001 die „Ordnung zum Potsdamer Semesterticket und zum Sozialfonds“ verabschiedet. Die Beschlussfähigkeit des StuPa gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 SSt war bei Anwesenheit von mind. 14 von insgesamt 27 Mitgliedern gemäß StuPa-Protokoll gegeben. Eine ordnungsgemäße Beschlussfassung gemäß § 3 SSt (einfache Mehrheit) lag angesichts von 13 Ja-Stimmen bei mind. 16 anwesenden StuPa-Mitgliedern ebenfalls vor. 10 5. Buchführung Die Buchführung erfolgt seit dem Haushaltsjahr 2000 über das Software-Paket „Banana Buchhaltung 4“ des Softwareherstellers Parsec System. Das Programm gewährleistet eine Buchung nach dem doppischen System und einer automatischen Saldenübernahme in die Hauptbuchhaltung. Der Schutz vor Manipulation der Buchführungsdaten wurde durch Umsetzung der letztjährigen Empfehlungen verstärkt. Dieser Schutz wird durch separate Nutzerprofile und einer zusätzlichen Passwortabfrage bei Starten des Buchführungsprogramms gewährleistet. Zur Nutzung des Programms sind durch Passwortabfrage nur die Finanzangestellte und der Finanzreferent des AStA berechtigt. Das Programm lässt das Löschen von Datensätzen (Buchungen) und Ändern von Daten (bspw. Kontenbezeichnungen) zu. Des weiteren ist das Buchungsdatum frei wählbar. Eine Erfassung des Eingabedatums erfolgt nicht, so dass eine Prüfung zeitnaher Verbuchungen nicht erfolgen kann. Die Funktionsfähigkeit der Buchführungssoftware (rechnerische Richtigkeit, richtige Zuordnung) wurde durch Kontrolle sichergestellt. Die Datensicherung erfolgt durch regelmäßige Backups. Angesichts des Preises (ca. DM 100) der Software kann keine mit Buchführungsprogrammen des gehobenen Standards vergleichbare Sicherheit (wie z.B. SAP R/3) erreicht werden. Die Bücher der Studierendenschaft sind im Wesentlichen ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Ansonsten wird die verwendete Buchführungssoftware in seiner Funktionsweise und Sicherheit dem Zweck angemessen empfunden. Die Gliederung der Haushaltstitel entspricht im Wesentlichen dem Gruppierungsplan der BbgLHO. Die Zuordnung der Konten zu den einzelnen Haushaltstiteln entspricht größtenteils der des Vorjahres. Einzelne Titel wurden der Verständlichkeit halber inhaltlich umbenannt. Die Titel 684 00 bis 686 00 enthalten spezielle Ausgaben der Studentenschaft für die in der BbgLHO keine Konten vorgesehen sind. Insofern wurden diese abweichend von der BbgLHO bezeichnet und genutzt. 11 6. Einzelne Prüfungsfeststellungen Den Prüfungsfeststellungen soll vorangestellt werden, dass viele der geprüften Vorgänge in 2001 den strengen formalen Anforderungen des Finanzleitfadens nicht gerecht wurden. Wir beschränken uns auf die von uns als wesentlich betrachteten Feststellungen. Die Auswahl der hier erläuterten Konten bzw. Titel des Haushaltsplanes erfolgte im Wesentlichen aufgrund der jeweils vorhandenen Volumina bzw. des durch uns als hoch eingeschätzten Fehlerrisikos. 6.1. Kasse Im Rahmen der Prüfung des Haushaltsjahres 2001 erfolgte eine körperliche Kassenbestandsaufnahme am 7. Mai 2002. Dabei wurde festgestellt, dass seit dem 01.01.2002 angefallene Kassentransaktionen weder durch ein Kassenbuch noch durch interne Buchungen in „Banana“ erfasst worden sind. Insofern kann einerseits nicht von einer zeitnahen Verbuchung gesprochen werden und andererseits der aufgenommene Kassenbestand von € 186,31 nicht nachvollzogen werden. Bei der Prüfung fiel auf, dass mehr als 70 % der in die Stichprobe einbezogenen Belege formal unvollständig bzw. teilweise nicht vorhanden waren. Die Kasse wird ordnungsgemäß unter Verschluss gehalten. Im Vorjahr wurde durch den Prüfer die Empfehlung ausgesprochen, dass für jede Einund Auszahlung zusätzlich zu den vorzulegenden Belegen, Quittungen ausgestellt werden sollten. Dies wurde nicht konsequent umgesetzt. Das bis zum 31.12.2001 geführte Kassenbuch wurde zudem seit Juli 2001 nicht lückenlos geführt. Die Führung eines Kassenbuches ist nicht zwingend vorgeschrieben. Da es jedoch erheblich zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Buchungen beiträgt, empfehlen wir dringend dessen Wiedereinführung. Zusätzlich sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass bei Ein- und Auszahlungen über die Kasse das Vier-Augen-Prinzip gewährleistet ist, da mit dem Führen einer Kasse besondere Sicherheitsrisiken verbunden sind. Trotz der angeführten Mängel beurteilen wir das Prüffeld als positiv. 12 6.2. Bankkonten Die Studierendenschaft unterhält die in nachstehender Tabelle aufgeführten Konten mit folgenden Beständen bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse. Girokonto Festgeldkonto SemTix-Konto Konto Verwaltungsgebühren SemTix Konto Sozialfonds 31.12.2001 (in DM) 509.606,52 0,00 693.901,09 -5,02 21.496,70 31.12.2000 (in DM) 96.428,89 110.000,00 0,00 0,00 0,00 Die Bestände waren durch Kontoauszüge nachgewiesen. Die Buchführung stimmt mit den Bewegungen auf den Konten überein. Alle Vorgänge wurden somit rechnerisch richtig und ordnungsgemäß verbucht. Das Festgeldkonto wies zum 31.12.01 einen Bestand in Höhe von DM 0,00 auf (Vorjahr DM 110.000). Die Veränderung resultiert aus den per Bilanzstichtag nicht in konkreter Höhe bekannten Verbindlichkeiten gegenüber dem VBB; der entsprechende Betrag wurde auf das Girokonto umgebucht. Bei unserer Überprüfung stellten wir fest, dass ein Großteil der Einnahmen aus Semesterticketbeiträgen nicht auf das Semesterticketkonto gebucht wurden. Auch die Überweisung der ersten Teilzahlung an die Verkehrsbetriebe erfolgte über das Girokonto MBS. Zu weiteren Ausführungen der SemTix-Beiträge verweisen wir auf Punkt 6.8. unseres Berichtes. Aufgrund der für die Termingeldeinlagen vereinbarten Zinssätze zwischen 3,5 % und 3,75 % p.a. (je nach Anlagezeitpunkt und Anlagedauer) sowie der Guthabenverzinsung des Girokontos von 0,5 % p.a. ist die wirtschaftliche Verwaltung der Gelder gegeben. Das Prüffeld ist abgesehen von kleineren formalen Beanstandungen ordnungsgemäß. 13 6.3. "Kostenstelle" Die Kostenstelle wird in Form eines Verwahrkontos geführt, bei dem die Studierendenschaft Kopien, Druck– und andere Büromaterialien anfordern kann. Für die während der Prüfung festgestellten Abrechnungsverzögerungen und den daraus resultierenden Folgen ist der AStA nicht verantwortlich zu machen. Die Prüfung ergab keine wesentlichen Beanstandungen. Dem Prüffeld kann Ordnungsmäßigkeit bescheinigt werden. 6.4. Inventar Im Jahr 2001 wurden Inventarverzeichnisse erstellt. Grundlage dafür ist §18 Absatz 7 der Satzung der Studierendenschaft und § 2 Absatz 3 der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. Inventarverzeichnisse sind vom AStA und von folgenden Fachschaften aufgestellt worden: Anglistik/Amerikanistik, Geowissenschaften, Germanistik, Geschichte, Informatik, Jura, Jüdische Studien, Klassische Philologie, Kunst, Linguistik, Mathe/Physik, Musik, Philosophie, Politik- und Verwaltungswissenschaften, Psychologie, Religion, Romanistik, Slawistik, Soziologie, Sport, Wirtschaftswissenschaften, Europäische Medienwissenschaften Von den Fachschaften Arbeitslehre/Technik, Bio/Chemie/Ernährung, Erziehung und Geoökologie/Geographie lagen keine Inventarverzeichnisse 2001 zur Prüfung vor. In Anlage 13 befindet sich ein Inventarverzeichnis basierend auf den Zugängen gemäß der Buchungsliste 2001 und den Inventarerklärungen der Fachschaften. In Zukunft sollte der AStA verstärkt darauf achten, dass die Fachschaften vollständige Inventarlisten führen. 6.5. Bücherverzeichnisse der Fachschaften Seit 2000 sind erstmals Bücherverzeichnisse für Fachbücher und Zeitschriften aufzustellen, die sich im Besitz der Fachschaften befinden. Grundlage hierfür bildet der Finanzleitfaden für Fachschaften und Studierenden-Initiativen. Vom AStA und folgenden Fachschaften wurden Bücherverzeichnisse aufgestellt: Anglistik/ Amerikanistik, Germanistik, Informatik, Jura, Klassische Philologie, Philosophie, Psychologie, Religion, Slawistik, Sport. 14 Von den nachstehenden Fachschaften lagen keine Bücherverzeichnisse zur Prüfung vor: - Arbeitslehre/Technik Bio/Chemie/Ernährung Erziehung Geoökologie/Geographie Geowissenschaften Geschichte Jüdische Studien Kunst Linguistik Mathe/Physik Musik Politik- und Verwaltungswissenschaften Romanistik Soziologie Wirtschaftswissenschaften Europäische Medienwissenschaften Gemäß dem Finanzleitfaden sind die Bücherverzeichnisse vor den Fachschaftsräumen auszuhängen bzw./und auf den Homepages der Fachschaften im Internet zu veröffentlichen. Es ist zukünftig verstärkt darauf zu achten, dass die Fachschaften Bücherverzeichnisse führen. 6.6. Fachschaften Die Gesamtausgaben der Fachschaften betrugen im Haushaltsjahr 2001 DM 95.445,25 (Vorjahr: DM 78.697,99). Die Budgetabrechnung der Fachschaften findet sich im Anhang wieder (vgl. Anhang 12). Allgemeine Feststellungen zu den Fachschaften: Allen strengen formalen Anforderungen des Finanzleitfadens konnte keine der Fachschaften vollständig gerecht werden. Diesbezüglich sollte evtl. eine praktikablere und einfachere Lösung im Finanzleitfaden verankert werden. Kopien, Druck- und Büromaterial sollten nach Möglichkeit bei größeren Mengen konsequent über die zentrale Beschaffungsstelle der Universität bezogen werden, um deren Kostenvorteile zu nutzen. Einige Fachschaften bezogen Kopien und Bürobedarf extern. Es ist jedoch zu erwähnen, dass nicht alle Kopierformate an der Universität bearbeitet werden können. Gemäß §34 Absatz 1 BbgLHO sind Einnahmen vollständig zu erheben. Es sollte bei allen Fachschaften darauf geachtet werden, dass die Einnahmen aus Veranstaltungen und die damit verbundenen Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und die Einnahmen und Ausgaben korrekt erfasst werden. 15 Zur besseren Planung und Kontrolle der Einnahmen / Ausgaben ist es notwendig, Haushaltspläne aufzustellen. Grundlage bilden § 106 Absatz 1 und § 7 BbgLHO und § 2 Absatz 2 der FO und der Finanzleitfaden für Fachschaften und StudierendenInitiativen. Die Haushaltspläne der folgenden Fachschaften lagen zur Prüfung nicht vor: - Erziehung Musik Um die Transparenz der Vorgänge zu gewährleisten, ist es nötig, Kassenbücher für die jeweiligen Fachschaften zu erstellen. Grundlage bildet der Finanzleitfaden für Fachschaften und Studierenden-Initiativen. Die Kassenbücher der folgenden Fachschaften lagen zur Prüfung nicht bzw. nicht vollständig vor: - Erziehung Geschichte Geoökologie/Geographie Geowissenschaften Informatik Politik- und Verwaltungswissenschaften 6.7. Titel 111 01 – Beiträge der Studierenden Auf Grundlage einer Studierendenzahl von 14.028 ergeben sich insgesamt für das Wintersemester 2001/2002 Semestergebühren in Höhe von DM 210.420,-. Die Studierendenschaft hat davon bereits DM 197.865,- erhalten. Die Differenz in Höhe von DM 12.555 stellt eine Forderung des AStA gegen die Universität Potsdam dar. Zu den Einnahmen existieren keine Belege im Ablagesystem. Angabegemäß werden seitens der Universität keine Belege ausgestellt. Aufgrund der vorliegenden Studierendenstatistik erscheinen uns die überwiesenen Beträge der Höhe nach plausibel. Gemäß den uns vorgelegten Kontoauszügen wurden die gebuchten Beträge von der Universität überwiesen. Positiv ist anzumerken, dass seit dem Sommersemester 2001 durch die Universität, Herrn Engel, Dezernat 4, ein Beleg versandt wird. Trotzdem ist die Zahl der Studierenden durch Urlaubssemester, etc. schwer nachprüfbar. 16 6.8. Titel 111 02 und 685 01 – Einnahmen und Ausgaben aus Semesterticketbeiträgen Im WS 2001 erfolgten Einnahmen aus Semesterticketgebühren in Höhe von DM 2.889.093,90. Davon wurden DM 1.987.585,60 per 05.12.2001 als Abschlag (70%) für 12.924 in vollem Umfang SemTix - berechtigte Studenten sowie 62 nur anteilig SemTix - berechtigte Studenten an den VBB überwiesen. Basierend auf den Zahlen des Studentensekretariats belief sich die Zahl der semesterticketberechtigten Studenten auf 12.986. Abgezogen werden müssen hier noch die Exmatrikulierten, Urlaubssemesternehmenden und Diplomanden (248) sowie die Schwerbehinderten (13). In der Berechnung sind auch die 62 Studenten berücksichtigt worden, die nur den verminderten Betrag i. H. v. DM 146,00 zahlen mussten, da ihr Semesterticket nur bis zum 15.02.2002 gültig war. Hieraus ergibt sich eine Summe von 12.725 Studenten, die den vollen Betrag zahlen mussten. Auf dieser Berechnungsgrundlage belief sich die gesamte Verbindlichkeit gegenüber dem VBB auf DM 2.788.777,06. Die ungerade Zahl ist das Ergebnis der Abzüge von zwischenzeitlich anteilig erstatteten Semestertickets aufgrund von Beurlaubung und Exmatrikulation (DM 47.793,94) sowie der ebenfalls erstatteten Beiträge der Schwerbehinderten (DM 2.847,00). Die verbleibende Restverbindlichkeit gegenüber dem VBB in Höhe von DM 801.191,46 (DM 2.889.093,90 - DM 1.987.585,60) spiegelt sich im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" wider. Der Differenzbetrag in Höhe von DM 100.316,84 (DM 2.889.093,90 - DM 2.788.777,06) ist im Posten "Verbindlichkeiten AStA" eingestellt und stellt eine Verbindlichkeit des AStA aus SemTix - Beiträgen gegenüber der Universität Potsdam dar, da diese auf der Basis von insgesamt 13.192 voll semesterticketberechtigten Studenten Zahlungen bis zum Bilanzstichtag an den AStA geleistet hatte. Schwer nachvollziehbar ist die Anzahl der semesterticketberechtigten Studierenden. Sowohl deren Anzahl als auch die Höhe des überwiesenen Betrages und der Restverbindlichkeiten erscheinen jedoch plausibel. Die Buchungen auf den Konten stimmen mit denen in der Buchhaltung überein. Anzumerken ist, dass sowohl die Einnahmen aus Semesterticketbeiträgen als auch die Überweisungen, d.h. Ausgaben aus Semesterticketbeiträgen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Girokontos MBS gebucht wurden, obwohl ein eigens für diesen Zweck eingerichtetes Konto bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse besteht. Aufgrund der Neuartigkeit des Prüffeldes und der damit verbundenen Anlaufschwierigkeiten beurteilen wir diesen Titel als ordnungsgemäß. 17 6.9. Titel 111 11 - Zuschüsse Dritter zu Veranstaltungen Die Zuschüsse Dritter für Veranstaltungen betrugen im Berichtsjahr DM 22.003,00. Der Posten beinhaltet im Wesentlichen Zuschüsse aus dem Projektfonds des Studentenwerkes Potsdam i. H. v. DM 20.000,00 für das Uni-Sommerfest (DM 15.000,00) und das Uni-Jubiläum (DM 5.000,00). In Bezug auf die rechnerische Richtigkeit kann dem Konto Ordnungsmäßigkeit bescheinigt werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die sachliche Richtigkeit betreffend des Ausfüllens der Einnahmebelege eingehalten werden sollte. 6.10. Titel 162 00 – Zinseinnahmen Für das Jahr 2001 wurden Zinserträge in Höhe von DM 11.314,03 vereinnahmt. Diese gliedern sich in DM 9.314,03 Zinseinnahmen aus Semesterticketbeiträgen und DM 2.000,00 aus sonstigen Guthaben. Die Studierendenschaft ist bis zum 31.12.2004 gemäß § 44a Abs. 4 Nr. 2 EStG. von der Kapitalertragssteuer befreit. 6.11. Titel 524 00 – Zentrum für Hochschulsport Dem Zentrum für Hochschulsport standen im Jahr 2001 DM 24.800 laut 2. Nachtragshaushalt zu. Die Zahlung für das Sommersemester 2001 ist korrekt. Für das Wintersemester erfolgte bis zum 31.12.2001 noch keine Zahlung an das Zentrum für Hochschulsport. Ursache hierfür sind Differenzen zwischen beiden Parteien. Die Zahlung hätte bis zum 10. Tag des Wintersemesters eingehen müssen. Der Vertrag war nicht gekündigt worden. Daraus ergibt sich per 31.12.01 eine Verbindlichkeit gegenüber dem Zentrum für Hochschulsport in Höhe von DM 13.992,56. Trotz der zunehmenden Zahl der an den Kursen des Zentrums für Hochschulsport teilnehmenden Studierenden bemühen sich die Mitarbeiter um einen wirtschaftlichen Einsatz der Mittel. Besonders lobenswert sind ihre Bemühungen um eine gezielte Ansprache der Sponsoren. 6.12. Titel 525 00 – Aus- und Fortbildung Die Ausgaben für Aus- und Fortbildungen betrugen 2001 DM 464,00 (Vorjahr DM 1.162,76). Das Haushaltsbudget von DM 600,00 wurde somit unterschritten. 18 6.13. Titel 527 00 – Dienstreisen Die Ausgaben für Dienstreisen betrugen 2001 DM 3.702,70 (Vorjahr DM 5.947,96). Das Haushaltsbudget von DM 5.300,00 wurde somit unterschritten. 6.14. Titel 541 00 – Aufwendungen für Veranstaltungen Die Aufwendungen für Veranstaltungen betrugen im Berichtsjahr DM 75.092,11. Diese beinhalten im Wesentlichen die Ausgaben für das Uni Sommerfest in Höhe von DM 26.792,75, für das Uni-Jubiläum DM 13.001,15 und sonstige kulturelle Veranstaltungen DM 23.912,62. Das Haushaltsbudget in Höhe von DM 68.700,00 wurde um DM 6.392,11 überschritten. Überschreitungen sind nicht zulässig; diesen ist im Voraus durch das Aufstellen eines entsprechenden Nachtragshaushaltes zu begegnen. Fraglich ist, ob den Ausgaben aus den entsprechenden Veranstaltungen Einnahmen in mindestens gleicher Höhe gegenüberstanden. Dies ist aus dem uns vorliegenden Abrechnungssystem nicht ohne weiteres ersichtlich. 6.15. Titel 547 00 – Fremdleistungen Die Ausgaben für Fremdleistungen betrugen 2001 DM 804,68. Das Haushaltsbudget von DM 1.000,00 wurde somit unterschritten. 6.16. Titel 648 01 – Sozialfonds SemTix Die Ausgaben aus dem Sozialfonds SemTix betrugen im Berichtsjahr DM 3.732,--. Der Sozialfonds wurde im Zusammenhang mit dem SemTix eingerichtet, um bei Studierenden soziale Härten abzufedern. Unter folgenden Bedingungen können Studierende einen Antrag auf Förderung durch den Sozialfonds stellen: - - - wenn das Aufbringen des Kostenbeitrages im Sinne des § 1 Absatz 2 der OPSS eine besondere Härte darstellt und wenn das monatliche Einkommen gewisse Grenzen (gemäß § 1 Absatz 3 und 4 der OPSS) nicht überschreitet und wenn Studierende nicht über Vermögen verfügen. Über die gestellten Anträge entscheidet die Kommission zur Verwaltung des Sozialfonds, die insgesamt aus fünf Personen besteht (2 Vertreter des AStA, 1 Vertreter des Studentenwerkes Potsdam und 2 gewählte Vertreter des StuPa der Universität Potsdam). Bei Bewilligung der Anträge durch die Kommission erfolgt an die geförderten Studierenden eine Erstattung aus dem Konto Sozialfonds. Bis zum 31. Dezember 2001 wurde von insgesamt 16 Studierenden der Anspruch auf Förderung durch den Sozialfonds geltend gemacht und in Anspruch genommen. 19 Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen diese Anträge durch uns jedoch nicht eingesehen werden. Die Finanzierung des Sozialfonds erfolgt über Mittel des AStA-Haushaltes, welche aus den allgemeinen Studierendenbeiträgen gespeist werden. Die Buchungen im System stimmen mit denen auf den Kontoauszügen überein. Auf der Annahme basierend, dass durch den AStA die eingereichten Anträge sorgfältig geprüft und entschieden werden, sowie aufgrund der Neuartigkeit dieses Gebietes bestätigen wir diesem Prüffeld Ordnungsmäßigkeit. 6.17. Titel 684 00 – Zuschüsse für Studierendenprojekte Alle Zuschüsse müssen vom AStA genehmigt werden. „Schankanlage des Pub-a-la-Pub“ Am Anfang des Jahres 2001 kam es zu einem Problem zwischen Gorgs (dem Getränkehändler) und der Studierendenschaft bzw. dem Pub-A-La-Pub. Beim Pub-A-LaPub handelt es sich um einen 1993 gegründeten Studentenklub, der vom Inkorruptus e.V. betrieben wurde. Dieser Verein wurde 1999 aufgelöst. Danach wurde der Stu(l)Le e.V. gegründet, der die Nachfolge bei der Verwaltung des Pub-A-La-Pub antrat. Normalerweise hätte die Betreibung des Klubs neu ausgeschrieben werden müssen, wozu es jedoch nicht kam. Der Inkorruptus e.V und der Stu(l)Le e.V. zeichnen sich durch eine personelle Verflechtung aus. Im Jahre 1993 schloss der Getränkehändler Gorgs einen 10 Jahres-Vertrag mit der Löwenbräu-Brauerei, durch den er sich zur Getränkeabnahme verpflichtete. Im Gegenzug bekam er die Einrichtung nebst Schankanlage einer Kneipe. Bei diesem Vertrag handelt es sich also um einen Kreditvertrag in Höhe von DM 80.000. Da Gorgs in der Uni und dem Inkorruptus e.V. über gute Kontakte verfügte, kam es nach Auskunft von Herrn Gorgs zu einer Vereinbarung zwischen ihm und dem damaligen StuRa, daß er diese Einrichtung an den Pub-A-La-Pub weitergibt und als Ausgleich dafür die Getränke bei allen Veranstaltungen über ihn bezogen werden. Ob es zu dieser Vereinbarung kam, ist fraglich. Herr Gorgs konnte diesbezüglich bisher keine Schriftstücke vorlegen. Anfang 2000 kam Gorgs in finanzielle Schwierigkeiten (Insolvenz) und auf das StuPa zu und erklärte, daß er im Besitz eines Mietvertrages zwischen dem StuRa und ihm über die Einrichtung des Pub-A-La-Pub ist. Unterschrieben ist er von einer gewissen Katrin Binschus, die Mitte der Neunziger für den StuRa aktiv war, mit „i.V. Verein Inkorruptus“, allerdings war der Vertragspartner der StuRa. Weiterhin ist noch nicht klar, ob sie für den StuRa unterschriftsberechtigt war. Damit ist ungewiss, ob es zwischen der Studierendenschaft und Gorgs zu einem wirksamen Vertrag gekommen ist. Es bleibt zu erwähnen, dass es bisher zu keiner Mietforderung von Gorgs aus diesem Vertrag gekommen ist. Aufgrund seiner wirtschaftlich schlechten Lage hat Gorgs inzwischen den Vertrag mit der LöwenbräuBrauerei gekündigt. Da er aber noch 2 Jahre läuft, verlangt diese von ihm eine Restforderung in Höhe von etwa TDM 20. Daraufhin trat Gorgs an den AStA mit der Begründung, dass dieser all die Jahre von ihm profitiert habe und verlangte, dass diese Forderung übernommen werden solle. Die Studierendenschaft wandte sich daraufhin an einen Rechtsanwalt und bekam die Auskunft, dass die Mietforderung maximal 2 20 Jahre rückwirkend einklagbar sei, so dass sich die maximale Forderung auf TDM 11,4 beläuft. Dementsprechend wurde 2001 eine Rückstellung in dieser Höhe gebildet. Unsere Empfehlungen bezüglich dieses Sachverhaltes sind folgende: A) Um das Auflaufen zukünftiger Forderungen zu verhindern, sollte geprüft werden, ob eine "Kündigung aus wichtigem Grund" nachgeholt werden kann. (§314 BGB neue Fassung). Diese ist dann möglich, wenn ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Zwei Jahre nach dieser Kündigung würde dann die Verjährungsfrist abgelaufen sein, und die rückwirkende Mietforderung des Herrn Gorgs würde damit in jedem Fall an der Verjährung scheitern. Die Rückstellung müsste dem Grunde nach nicht mehr gebildet werden und kann dann aufgelöst werden. B) Seit dem 01.01.2001 ist die neue Fassung des BGB in Kraft getreten. Diese sieht im § 195 BGB eine Verjährungsfrist von nunmehr drei Jahren vor. Artikel 229 § 6 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) gewährt alten Verträgen, die zu Zeiten der alten BGB-Fassung abgeschlossen wurden, vorerst die alte Verjährungsfrist. Da nach einer Übergangsperiode auch die dreijährige Verjährungsfrist gilt, könnte es somit zukünftig erforderlich sein, die Rückstellung aufzustocken., 6.18. Titel 686 00 – Zuwendungen an Fachschaften Den Fachschaften stand im Haushaltsjahr 2001 ein Gesamtbudget von DM 138.021,96 (Vorjahr: DM 114.111,10) zur Verfügung. Dieses setzte sich zusammen aus dem Grundbudget in Höhe von DM 119.689,06 (Vorjahr: DM 106.000,00) und dem Übertrag aus dem Vorjahr in Höhe von DM 18.332,90 (Vorjahr: DM 8.111,10). Davon wurden lediglich DM 95.445,25 (Vorjahr: DM 78.178,04) von den Fachschaften in Anspruch genommen. Bis auf die Fachschaft „Kunst“ (Überschreitung i.H.v. DM 58,90) haben alle Fachschaften im Prüfungszeitraum 2001 ihre Budgets eingehalten (vgl. Anlage 12 ). 6.19. Forderungen Im Saldo von DM 15.149,02 des Kontos „Forderungen gegenüber Fachschaften“ per 31.12.2001 sind im Wesentlichen die Dauervorschüsse in Höhe von DM 14.754,00 enthalten. Der Posten „Forderungen“ in Höhe von DM 13.051,01 beinhaltet im Wesentlichen die Forderungen aus Semesterbeiträgen DM 12.555,00 gegen die Universität Potsdam. Weiterhin ist ein Betrag in Höhe von DM 400,00 enthalten, der als uneinbringlich angesehen werden kann. Dieser sollte gegebenenfalls über ein entsprechendes Aufwandskonto ausgebucht werden. Zum wesentlichen Teil wurden die Forderungen zeitnah beglichen - ein Zinsverlust entstand nicht. Somit erfolgte eine wirtschaftliche Verwaltung der Gelder. 21 6.20. Titel 912 00 Überschuss Gemäß § 25 LHO ist unter dem Begriff Überschuss der Unterschied zwischen den tatsächlich erhaltenen Einnahmen und den tatsächlich geleisteten Ausgaben zu verstehen. Wir definieren den Begriff Überschuss als den Betrag, der am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres dem AStA in Form freier Mittel zur Verfügung steht. Er wird anhand folgender Rechnung ermittelt: Zahlungsmittelbestand - finanzwirksame Veränderungen Verbindlichkeiten AStA - finanzwirksame Veränderungen Verbindlichkeiten gegenüber Fachschaften - finanzwirksame Veränderungen Verbindlichkeiten Lohnsteuer + finanzwirksame Veränderungen Forderungen AStA + finanzwirksame Veränderungen Forderungen gegenüber Fachschaften - Semestergebühren (PRAP) - SemTix-Gebühren (Sonstige Verbindlichkeiten) - Budgetübernahme Fachschaften (20%-Regel) - Budgetübernahme in das Berichtsjahr in Haushalt des AStA - Veränderungen Rücklage studentisches Kulturzentrum - Veränderungen Rücklage Pub à la Pub = Überschuss Der Zahlungsmittelbestand setzt sich aus folgenden Posten zusammen: Girokonto Festgeldkonto Kostenstelle Uni Geldtransit Kasse SemTix-Konto Konto Sozialfonds Konto Verwaltungsgebühren SemTix Der Zahlungsmittelbestand per 31.12.2001 gliedert sich wie folgt: Girokonto Festgeldkonto Kostenstelle Uni Geldtransit Kasse SemTix-Konto Konto Verwaltungsgebühren SemTix Konto Sozialfonds Zahlungsmittelbestand 31.12.2001 (in DM) 509.606,52 0,00 2.112,34 0,00 5.396,02 693.901,09 -5,02 21.496,70 1.232.507,65 31.12.2000 (in DM) 96.428,89 110.000,00 14,96 5.000,00 256,17 0,00 0,00 0,00 211.700,02 22 Die sich ergebende Überschussrechnung per 31.12.2001 stellt sich wie folgt dar: Überschussrechnung Zahlungsmittelbestand finanzwirksame Veränderungen AStA finanzwirksame Veränderungen gegenüber Fachschaften finanzwirksame Veränderungen Lohnsteuer 31.12.2001 (in DM) 01.01.2001 (in DM) 1.232.507,65 211.700,02 -120.773,35 -14.225,55 -35.743,25 -25.950,12 0,00 -1.477,88 12.674,01 450,00 6.016,69 -92.655,00 -801.191,46 -19.771,06 15.748,33 -60.000,00 0,00 -18.332,90 -17.080,21 -7.852,88 0,00 0,00 163.984,02 -71.578,81 -11.400,00 17.080,21 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten finanzwirksame Veränderungen Forderungen AStA finanzwirksame Veränderungen Forderungen gegenüber Fachschaften Semestergebühren (PRAP) SemTix-Gebühren (Sonstige Verbindlichkeiten) Budgetübernahme Fachschaften (20%-Regel) Budgetübernahme und ggf. Korrektur der Verbindlichkeiten ggü. Fachschaften Veränderungen Rücklage studentisches Kulturzentrum Veränderungen Rücklage Pub à la Pub Überschuss Die Steigerung des Zahlungsmittelbestandes (DM 1.232.507,65) gegenüber dem Vorjahr (DM 211.700,02) um 82,8% resultiert im Wesentlichen aus den im Wintersemester 2001/2002 eingenommenen Beiträgen aus Semesterticket. Bezüglich des Postens Sonstige Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Einnahmen und Ausgaben aus Semesterticketgebühren unter Punkt 6.8 unseres Berichtes. Der Posten Verbindlichkeiten AStA enthält neben den Verbindlichkeiten aus Semesterticketgebühren gegen die Universität Potsdam (DM 100.316,84) weiterhin Verbindlichkeiten gegenüber dem Zentrum für Hochschulsport in Höhe von DM 13.992,56. Dieser wurde aufgrund von Differenzen zwischen dem AStA und dem Zentrum für Hochschulsport nicht entsprechend der vertraglichen Vereinbarung per Oktober 2001 sondern erst im Jahr 2002 überwiesen. Die Verbindlichkeiten des AStA gegenüber den Fachschaften (DM 35.743,25; Vorjahr DM 25.950,12) ergeben sich aus den Ausgaben, die eine Fachschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr abrechnete, aber noch nicht erstattet bekam. Die Forderungen des AStA gegenüber den Fachschaften (DM 15.149,02; Vorjahr DM 15.748,33) ergeben sich aus noch nicht vollständig verrechneten Vorschüssen, die einer Fachschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlt wurden. 23 Der Posten Forderungen AStA beinhaltet im Wesentlichen eine Forderung aus Semesterbeiträgen gegenüber der Universität Potsdam in Höhe von DM 12.555,00. Hat eine Fachschaft ihr Budget nicht ausgeschöpft, kann sie gemäß § 18 Abs. 5 Satzung der Studierendenschaft die Restsumme in das nächste Haushaltsjahr übernehmen. Beträgt diese Restsumme mehr als 20% des Grundbudgets, können lediglich diese 20% übertragen werden. Der darüber hinausgehende Betrag fließt in den Haushalt des AStA des kommenden Jahres ein. Die genaue Zusammensetzung des Betrages in Höhe von DM 19.771,06 (18.332,90) ergibt sich aus der Berechnung Budgetübernahme Fachschaften. Der Posten Budgetübernahme in das Berichtsjahr (DM 17.080,21, Vorjahr DM 7.852,88) beinhaltet den aus dem Vorjahr in den Haushalt des AStA zurückgeflossenen Betrag der nicht abgerufenen Budgets der Fachschaften. Für das Jahr 2001 ergab sich ein Überschuss in Höhe von DM 163.984,02 (Vorjahr DM 17.080,21). Die Steigerung um 89,6% resultiert im Wesentlichen aus den im Jahr 2000 vorgenommen Einstellungen in die Rücklage für das Studentische Kulturzentrum und den Pub á la Pub. Entsprechende Einstellungen in die Rücklage wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Der Überschuss eines Geschäftsjahres lässt sich auch aus dem Überschuss des Vorjahres vermehrt um alle Erträge und vermindert um alle Aufwendungen berechnen. Wir stellten dabei eine Differenz in Höhe von DM 5,60 fest. Die Budgetübernahme der Fachschaften sowie die Gewinn- und Verlustrechnung finden sich in den Anlagen unter den Punkten 10 und 12. 24 6.21. Wirtschaftliche Verhältnisse Die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2001 und die Entwicklung des Vermögens haben wir aus den uns zur Prüfung vorliegenden Unterlagen abgeleitet. Die durch die Prüfung festgestellten Einnahmen beliefen sich auf DM 3.483.653,92 (Vorjahr: DM 531.584,47). Haupteinnahmequellen waren die Beiträge der Studierenden (111 01), die Semesterticketbeiträge (111 02) und die Einnahmen aus Veranstaltungen (Titel 111 11). Die durch die Prüfung festgestellten Ausgaben betrugen DM 2.352.127,92 (Vorjahr: DM 496.171,63). Die größten Ausgabentitel waren die Zahlungen aus Semesterticket (Titel 685 01) an den VBB, Aufwendungen für Veranstaltungen (Titel 541) sowie Zuwendungen an Fachschaften (Titel 686). Die einzelnen Titel sind aus den Anlagen zu ersehen. Das Vermögen der Studierendenschaft setzt sich aus den Beständen der Kasse, des Girokontos, der Festgeldkonten sowie der Kostenstelle Uni zusammen. Am 31.12.2001 betrug es DM 1.232.507,65 (Vorjahr: DM 211.700,02). Aufgrund der fehlenden Inventarbewertungsvorschriften ist eine Aussage über das Sachvermögen der Studierendenschaft betragsmäßig nicht möglich. Ein Inventarverzeichnis auf Basis der Buchungsliste 2001 und der Inventarerklärungen der Fachschaften und des AStA ist in Anlage 13 vorhanden. 25 7. Gesamturteil Unter der Voraussetzung, dass die unsererseits für erforderlich gehaltenen Um- bzw. Nachbuchungen zeitnah vorgenommen werden, kann dem Finanzgebaren der Studierendenschaft die sachliche und rechnerische Richtigkeit bestätigt werden. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Vermögenssituation der Studierendenschaft wird positiv eingeschätzt. Die Entlastung des AStA wird empfohlen. Daniel Taprogge Thomas Duve Robert Herold 26 8. Empfehlungen 8.1. Fachschaften Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit empfehlen wir, dass sowohl AStA als auch die Fachschaften Büromaterial und Fotokopien konsequent über die Universität beschaffen. Die Verwalter der Fachschaftskasse sollten es sich zur Gewohnheit machen, zu jeder Kassenein- oder -auszahlung eine Quittung auszustellen. Nur so kann eindeutig belegt werden, dass der entsprechende Empfänger das Geld wirklich erhalten hat. Das betrifft auch Zahlungen, denen bereits eine eingereichte Rechnung, Reisekostenabrechnung etc. zugrunde liegt. Dadurch kann eine bessere Nachvollziehbarkeit und Sicherheit erreicht werden. Um in Zukunft die Qualität der Belege zu verbessern, sollten die Kassenverwalter darauf achten, dass diese vollständig ausgefüllt sind bzw. vor Ein- oder Auszahlung auf entsprechender Vervollständigung bestehen. Für die Abrechnung von Alkohol und Pfand sollte eine praktikablere Lösung gefunden werden. Insgesamt wurde den meisten Fachschaften Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bescheinigt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Unterlagen der Fachschaften zukünftig einen höheren Grad an Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit erreichen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass keine Belege fehlen und vorhandene Belege den formalen Anforderungen entsprechen, die im Finanzleitfaden des AStA aufgezählt sind. Weiterhin sollten die Belege der Fachschaften regelmäßig zum Quartalsende, besser alle zwei Monate, beim Finanzreferenten des AStA eingereicht werden, um so eine zeitnahe Buchung zu gewährleisten. Ggf. sollte diese Anforderung im Finanzleitfaden verankert werden. In diesem Zusammenhang ist außerdem auf eine periodengerechte Abgrenzung zu achten. Bezüglich der Inventarlisten weisen wir darauf hin, dass zusätzlich angeschaffte Computerkomponenten (CD-Laufwerke, Festplatten) gesondert im Inventar erfasst werden sollten. Schließlich sollten auch Ausgänge aus den Inventarlisten verzeichnet werden. Bücher sind einzeln zu inventarisieren. Dazu kann das Formular im Anhang des Finanzleitfadens des AStA verwendet werden. Eine Bestandsaufnahme der angeschafften Bücher erleichtert zusätzlich die Nutzung durch Studierende, die ein solches Buch suchen. Eine weitere Möglichkeit wäre, die entsprechenden Bücher mit dem Standortvermerk der jeweiligen Fachschaft in den Bestand der Universitätsbibliothek zu übernehmen. Das erleichtert den Studierenden die Suche nach einzelnen Büchern und entlastet die Fachschaften vom Aufstellen und Führen eines Bücherverzeichnisses. 27 Die Fachschaften sollten in Zukunft Spenden und Zuschüsse getrennt von anderen Einnahmen ausweisen und in der Buchhaltung dokumentieren. Zudem sollte der AStA über solche Einnahmen informiert werden. 8.2. AStA/ Finanzreferenten des AStA Auch die Verwalter der AStA-Kasse sollten es sich zur Gewohnheit machen, zu jeder Kassenein- oder -auszahlung eine Quittung auszustellen. Nur so kann eindeutig belegt werden, dass der entsprechende Empfänger das Geld wirklich erhalten hat. Das betrifft auch Zahlungen, denen bereits eine eingereichte Rechnung, Reisekostenabrechnung etc. zugrunde liegt. Dadurch kann eine bessere Nachvollziehbarkeit und Sicherheit erreicht werden. Auch hier empfehlen wir, zukünftig darauf zu achten, dass Belege vollständig ausgefüllt sind bzw. vor Ein- oder Auszahlung auf entsprechender Vervollständigung bestehen. Alternativ könnte eine entsprechende Vorlage in den Finanzleitfaden integriert werden. Entsprechendes gilt für die Ausstellung von Spendenquittungen, da hier bislang nur sehr unzureichende Dokumentationen erfolgten. Auf die Verwendung von Tipp-Ex auf den Belegen ist zu verzichten. Dies ist keine in der Praxis übliche Vorgehensweise. Aufgrund der doppelten Buchführung seitens des AStA empfehlen wir, künftig auf die periodengerechte Gewinnermittlung zu achten, um Verzerrungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu vermeiden. Weiterhin sollte künftig bei der Einstellung von MitarbeiterInnen der Buchführung auf eine entsprechende Qualifikation geachtet werden, um die beschriebenen Mängel und damit nachträglichen Mehraufwand zu vermeiden. Insgesamt empfehlen wir, dass jeder Fachschaftsrat seinen Teilprüfungsbericht des Projektseminars „Prüfung einer öffentlichen Körperschaft“ des Lehrstuhls Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung vom AStA zugestellt bekommt (z.B. als E-Mail), um von den existierenden Beanstandungen zu erfahren und diese beseitigen zu können. Wir empfehlen dem AStA sowie den Mitgliedern des StuPa und der Fachschaften, im Laufe des WS 2002/2003 eine Novellierung des Finanzleitfadens hinsichtlich der durch uns ausgesprochenen Anregungen zu diskutieren und umzusetzen. 28 8.3. Veranstaltungen Den Abrechnungsformularen für Veranstaltungen, Seminare oder StudierendenProjekte sollten zukünftig Einladungen bzw. Programmpläne und eine ausführlichere Projektbeschreibung beigelegt werden. Vortragende, Seminarleiter etc., die auf Honorarbasis engagiert wurden, müssen nach § 8 der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam entsprechende Honorarverträge erhalten. Wir empfehlen eine Überarbeitung der Finanzordnung dahingehend, dass künftig der Einfachheit und Praktikabilität halber auch formlose Rechnungen zulässig sind. Bei der Ausrichtung von Partys bzw. Festen durch die Fachschaften ist auf eine vollständige Angabe der Ausgaben und insbesondere der Einnahmen zu achten. Zusätzlich sollte das gezahlte Pfand für Leergut vor der Abrechnung mit dem AStA vom Gesamtbetrag abgezogen werden, sofern das Pfand nach der Leergutrückgabe beim Fachschaftsrat verbleibt. Wir empfehlen ebenso, verstärkt darauf zu achten, dass die Abrechnung von Alkohol gemäß dem Finanzleitfaden nicht zulässig ist. Eine wesentliche Erleichterung würde sich einstellen, wenn Veranstaltungen jeglicher Art gesondert abgerechnet werden würden. 29 9. Anlagen 1. §§ 1 und 62 BbgHG Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) Vom 20. Mai 1999 (GVBl.I/99 S.130) geändert durch Gesetz vom 28.06.2000 (GVBl.I/00 S.90, 91) §1 Geltungsbereich; Bezeichnungen (1) Dieses Gesetz gilt für die staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg und, soweit dies in § 78 bestimmt ist, auch für die staatlich anerkannten Hochschulen. Es findet auf Fachhochschulen keine Anwendung, die ausschließlich Studiengänge für den öffentlichen Dienst anbieten. (2) Staatliche Hochschulen nach Absatz 1 Satz 1 sind: 1. die Universitäten Potsdam, Frankfurt (Oder) und die Technische Universität Cottbus, 2. die Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-Babelsberg als Kunsthochschule sowie 3. die Fachhochschulen Brandenburg, Eberswalde, Lausitz, Potsdam und Wildau. Die Hochschulen können in der Grundordnung Namenszusätze bestimmen. (3) Die Landesregierung kann im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuß des Landtages Hochschulen und Standorte von Hochschulen zur Gewährleistung einer ausgewogenen Strukturentwicklung der Hochschulen durch Rechtsverordnung errichten, zusammenlegen oder schließen. (4) Frauen und Männer führen Funktions-, Status- und andere Bezeichnungen nach diesem Gesetz in geschlechtsspezifischer Form. § 62 Studierendenschaft (1) Die Studierenden einer Hochschule bilden die Studierendenschaft. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten selbst. Aufgaben der Studierendenschaft sind: 1. die Wahrnehmung der Interessen der Studierenden, 2. die Förderung der politischen Bildung sowie der geistigen und musischen 30 Interessen ihrer Mitglieder, 3. die Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen (§ 3), insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragestellungen, 4. die Unterstützung der sozialen Belange ihrer Mitglieder, 5. die Pflege der überregionalen und internationalen Beziehungen der Studierenden und 6. die Förderung des Sports im Rahmen des Hochschulsports. (2) Für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft gilt § 60 entsprechend. Sie sollen gleichzeitig mit den Wahlen der Organe der Hochschule durchgeführt werden. Die Studierendenschaft untersteht der Rechtsaufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten. (3) Die Studierendenschaft gibt sich eine Satzung. Sie wird von ihrem obersten beschlussfassenden Organ mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder beschlossen. Eine Änderung der Satzung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder ihres obersten beschlussfassenden Organs. Die Satzung ist der Präsidentin oder dem Präsidenten anzuzeigen. (4) Die Studierendenschaft erhebt von ihren Mitgliedern Beiträge. Die Höhe der Beiträge ist auf das Maß zu beschränken, das zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erforderlich ist. Die Beiträge sind von der Hochschule kostenfrei einzuziehen. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft bestimmt sich nach § 106 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung. (5) Der Haushaltsplan und die Festsetzung der Beitragshöhe bedürfen der Genehmigung der Präsidentin oder des Präsidenten. Die Genehmigung des Haushaltsplanes darf nur versagt werden, wenn die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung verletzt worden sind. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof des Landes Brandenburg. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur ihr Vermögen. 31 2. §§ 7, 34, 71a,106 BbgLHO Landeshaushaltsordnung (LHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.04.1999 (GVBl.I/99 S.106) geändert durch Gesetz vom 28.06.2000 (GVBl.I/00 S.90, 99) §7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung (1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. (2)Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben, darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebensogut oder besser erbringen können (Interessenbekundungsverfahren). (3)In geeigneten Bereichen der Landesverwaltung ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen. § 34 Erhebung der Einnahmen, Bewirtschaftung der Ausgaben (1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben. (2) Ausgaben dürfen nur so weit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Die Ausgabemittel sind so zu bewirtschaften, dass sie zur Deckung aller Ausgaben ausreichen, die unter die einzelne Zweckbestimmung fallen. (3) Absatz 2 gilt für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen entsprechend. (4) Die Leistung von Ausgaben, die durch Einnahmen aus Krediten gedeckt werden sollen und als solche im Haushaltsgesetz oder im Haushaltsplan bezeichnet sind, und das Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung solcher Ausgaben bedürfen der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Ministeriums der Finanzen. Stehen Kreditmittel nicht rechtzeitig zur Verfügung, darf das Ministerium der Finanzen die Einwilligung nur erteilen, wenn durch das Unterlassen oder Hinausschieben der Ausgabe schwerwiegende Nachteile für das Land entstehen würden oder wenn die Ausgabe oder die Verpflichtung im Hinblick auf die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben vertretbar ist. 32 (5) Das Ministerium der Finanzen kann in begründeten Fällen unter Fristsetzung die Vorlage von Vertragsentwürfen und anderen Unterlagen sowie Informationen verlangen, die für die Beobachtung der Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und anderen Stellen als Planstellen bei der Ausführung des Haushaltsplans erforderlich sind. Es kann örtliche Erhebungen durchführen. § 71 a Buchführung und Bilanzierung nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches Die Buchführung kann zusätzlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgen. Dazu bedarf es der Einwilligung des zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen. Die §§ 71 bis 87 bleiben unberührt. § 106 Haushaltsplan (1) Das zur Geschäftsführung berufene Organ einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts hat vor Beginn jedes Haushaltsjahres einen Haushaltsplan festzustellen. Er muß alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen, voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen enthalten. In den Haushaltsplan dürfen nur die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen eingestellt werden, die zur Erfüllung der Aufgaben der juristischen Person notwendig sind. (2) Hat die juristische Person neben dem zur Geschäftsführung berufenen Organ ein besonderes Beschlußorgan das in wichtigen Verwaltungsangelegenheiten zu entscheiden oder zuzustimmen oder die Geschäftsführung zu überwachen hat, so hat dieses den Haushaltsplan festzustellen. Das zur Geschäftsführung berufene Organ hat den Entwurf dem Beschlußorgan vorzulegen. 33 3. Satzung der Studierendenschaft vom 16. November 1999 beschlossen auf der 4. Sitzung des Zweiten Studierendenparlaments am 16. November 1999 und der Versammlung der Fachschaften auf der Sitzung am 9. Dezember 1999 Das Studierendenparlament und die Versammlung der Fachschaften der Universität Potsdam haben gemäß § 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 20. Mai 1999 (GVBl. I S. 130) folgende Satzung beschlossen: Übersicht I. Allgemeines § 1 Die Studierendenschaft § 2 Rechte und Pflichten der Studierenden § 3 Zusammenschlüsse § 4 Organe der Studierendenschaft § 5 Wahlen § 6 Beschlussfähigkeit II. Das Studierendenparlament § 7 Das Studierendenparlament § 8 Anträge § 9 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft § 10 Sitzungen III. Der Allgemeine Studierendenausschuss § 11 Aufgaben § 12 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft § 13 Geschäftsordnung § 14 Aufwandsentschädigung IV. Der Studentische Wahlausschuss § 15 Aufgaben § 16 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft § 17 Aufwandsentschädigung V. Die Fachschaften § 18 Fachschaften 34 VI. Die Versammlung der Fachschaften § 19 Die Versammlung der Fachschaften VII. Institutionen der Studierendenschaft § 20 Institutionen der Studierendenschaft A. Urabstimmung § 21 Aufgaben § 22 Stimmrecht § 23 Zustandekommen und Ablauf B. Die Vollversammlung § 24 § 25 § 26 § 27 § 28 Funktion Stimmrecht Zustandekommen Beschlüsse Zustandekommen VIII. Geschäftsführung und Finanzen § 29 Allgemeines § 30 Pflichten des AStA § 31 Haushaltsprüfung IX. Schlussbestimmungen § 32 In-Kraft-Treten und Schlussbestimmungen I. Allgemeines § 1 Die Studierendenschaft (1) Die Studierenden der Universität Potsdam bilden die Studierendenschaft. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität Potsdam. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten selbst und erhebt von ihren Mitgliedern Beiträge. (2) Aufgabe der Studierendenschaft ist die umfassende Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Insbesondere sind dies die: 35 - Wahrnehmung studentischer Interessen der Studierenden im Bereich der Universität Potsdam und in der Öffentlichkeit; - Förderung der politischen Bildung sowie der geistigen und musischen Interessen ihrer Mitglieder; - Unterstützung und Vertretung sozialer Belange ihrer Mitglieder; - Pflege der überregionalen und internationalen studentischen Beziehungen; - Förderung des studentischen Sports im Rahmen des Hochschulsports. (3) Sitz der Studierendenschaft ist die Universität Potsdam. (4) Die Studierendenschaft kann einen Internetserver betreiben. Sie gibt sich dazu eine Benutzerordnung. (5) Die Studierendenschaft organisiert sich auf demokratischer, überkonfessioneller und überparteilicher Grundlage. § 2 Rechte und Pflichten der Studierenden (1) Jedes Mitglied der Studierendenschaft der Universität Potsdam hat das Recht; - an der politischen Meinungs- und Willensbildung in der Studierendenschaft und ihrer Organe uneingeschränkt mitzuwirken, insbesondere durch seine Beteiligung am Diskussionsprozess, an Urabstimmungen, an Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft sowie durch Anträge; - sich über alle Angelegenheiten der Studierendenschaft zu informieren und wahrheitsgemäß informiert zu werden; - zu allen Studierendenschaftsangelegenheiten ungehindert Stellung zu nehmen, Vorschläge öffentlich zu unterbreiten und Anträge an die Organe der Studierendenschaft zu stellen; - im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnung an den Sitzungen der Organe der Studierendenschaft, deren Kommissionen und Arbeitskreisen teilzunehmen und Rederecht zu beantragen; - an der Arbeit von Arbeitskreisen und Kommissionen der Organe der Studierendenschaft in geeigneter Weise mitzuwirken; - innerhalb der Studierendenschaft das aktive und passive Wahlrecht auszuüben und sich selbst zur Kandidatur vorzuschlagen; - an der Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Organe der Studierendenschaft mitzuwirken und sich selbst um eine solche Kandidatur zu bewerben. (2) Jedes Mitglied hat die Pflicht, regelmäßig seinen Mitgliedsbeitrag entsprechend der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam zu entrichten. 36 § 3 Zusammenschlüsse (1) Mitglieder der Studierendenschaft haben das Recht, sich in Fraktionen, studentischen Arbeitsgruppen und sonstigen Vereinigungen zusammen zu schließen, die sich auf der Basis von gemeinsamen spezifischen sozialen und politischen Interessen, bestimmten Themen- und Tätigkeitsfeldern oder Weltanschauungen bilden. (2) Derartige Zusammenschlüsse können sich im Rahmen der Satzung der Studierendenschaft und der Grundordnung der Universität Potsdam eine eigene Satzung geben. Sie sind prinzipiell offen und öffentlich tätig. Sie zeigen ihre Bildung und ihr Wirken dem Präsidium des Studierendenparlaments oder der Fachschaft, in welcher sie aktiv sind bzw. werden wollen, an. Fakultäts- oder universitätsweit tätige Zusammenschlüsse können sich in alle Organe und Institutionen der Studierendenschaft der Universität Potsdam im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnung in den Meinungs- und Willensbildungsprozess einbringen. (3) Für ihre Tätigkeit können Zusammenschlüsse im Rahmen der Finanzplanung des entsprechenden Organs der Studierendenschaft Mittel beantragen. Die Zusammenschlüsse erstellen einen Jahresplan über die eigenverantwortliche Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel. Sie unterliegen der Pflicht zur Buchführung und Rechenschaftslegung gegenüber dem zuständigen Organ der Studierendenschaft und der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss. (4) Arbeitsgruppen, Kommissionen und Ausschüsse, die von den Organen der Studierendenschaft als deren Arbeitsstrukturen gebildet werden, sind keine Zusammenschlüsse im Sinne dieses Paragraphen. § 4 Organe der Studierendenschaft (1) Organe der Studierendenschaft sind: - das Studierendenparlament (StuPa) - der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) - der studentische Wahlausschuss - die Fachschaften - die Versammlung der Fachschaften (VeFa). (2) Alle Beschlüsse der Organe der Studierendenschaft sowie Verhandlungen der Studierendenschaft, die Wahlen betreffen, sind schriftlich anzufertigen und zu archivieren. Die Beschlüsse der Organe der Studierendenschaft sind innerhalb von zehn Tagen im Internet zu veröffentlichen und auf Verlangen jedem Mitglied der Studierendenschaft auszuhändigen (3) Die Sitzungen der Studierendenschaftsorgane sind öffentlich. Öffentlichkeit beinhaltet Rede- und Antragsrecht im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnung. Bei Personalentscheidungen ist die Öffentlichkeit auszuschließen. Ansonsten ist der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht statthaft. 37 § 5 Wahlen (1) Das Studierendenparlament beschließt eine Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. In deren Rahmen sind für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft durch die jeweiligen Wahlgremien entsprechende Wahlordnungen zu verabschieden. (2) Die Wahlen zum Studierendenparlament, Allgemeinen Studierendenausschuss und Fachschaftsräten sind geheim. Bei anderen Wahlen in der Studierendenschaft kann offen abgestimmt werden, sofern nicht auf Befragen ein Widerspruch dagegen erhoben wird. (3) Wahlen können nur beim zuständigen Wahlausschuss hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit ihrer Durchführung angefochten werden. Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. § 6 Beschlussfähigkeit (1) Beschlussfähigkeit der Organe der Studierendenschaft ist dann gegeben, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Organs anwesend ist. Die Zahl der anwesenden Mitglieder wird im Protokoll festgehalten. Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist ein Organ der Studierendenschaft ungeachtet der Zahl der anwesenden Mitglieder auch dann beschlussfähig, wenn in einer ersten Sitzung über einen Gegenstand ein Beschluss nicht zustande kam, weil weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend war und das Organ wegen des gleichen Gegenstandes erneut einberufen wird. Bei der Einladung zur zweiten Sitzung muss auf diese Regelung hingewiesen werden. Satz 1 gilt nicht, wenn der Mangel in der Beschlussfähigkeit nachweislich auf der Verhinderung von Mitgliedern dieses Organs der Studierendenschaft beruht. II. Das Studierendenparlament § 7 Das Studierendenparlament (1) Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft der Universität Potsdam. Es wird für die Dauer von einem Jahr in freier, gleicher und geheimer Wahl und in der Regel nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl von den Studierenden gewählt. Die Wahl zum Studierendenparlament soll gleichzeitig mit den Wahlen der Organe der Universität Potsdam durchgeführt werden. Seine Wahlperiode dauert bis zur Konstituierung des folgendes Studierendenparlaments. Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. 38 (2) Das Studierendenparlament ist ein ständiges Organ der Studierendenschaft der Universität Potsdam, das innerhalb seiner Wahlperiode zu mehreren Sitzungen zusammentritt. Seine Arbeitskreise, Ausschüsse und Kommissionen können während der Wahlperiode auch außerhalb von Sitzungen des Studierendenparlaments tätig werden. Ihre Aufgabe ist es, Anträge an das Studierendenparlament zu beraten und Beschlussfassungen des Studierendenparlaments und des Allgemeinen Studierendenausschusses vorzubereiten. (3) Das Studierendenparlament nimmt Stellung zu hochschulpolitischen Fragestellungen i.S.d. § 1 Abs. 2 dieser Satzung und beschließt die politische Strategie und die Grundlinien der aktuellen Politik der Studierendenschaft. Sofern nichts anderes bestimmt ist, fällt es Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder. Es nimmt die Berichte des Allgemeinen Studierendenausschusses, des Rechnungsprüfungsausschusses und seiner Arbeitskreise und Kommissionen entgegen. (4) Das Studierendenparlament erlässt, ändert und hebt die Satzung der Studierendenschaft mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Studierendenparlaments auf. Es beschließt ferner über: 1. die Finanzordnung, die Benutzerordnung für den Internetserver, den Haushalt der Studierendenschaft der Universität Potsdam; 2. die Höhe der Studierendenschaftsbeiträge mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder; 3. den Erlass, die Änderung oder Aufhebung der Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Studierendenparlaments; 4. den Erlass, die Änderung oder Aufhebung der Geschäftsordnung der Vollversammlung und des Studierendenparlaments mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Studierendenparlaments. (5) Das Studierendenparlament legt die Referate fest und wählt in geheimer Wahl die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses und entlastet diese auf der letzten Sitzung des Studierendenparlaments innerhalb der Wahlperiode des Studierendenparlaments. Eine Abwahl des Allgemeinen Studierendenausschusses und einzelner Referentinnen und Referenten ist nur durch konstruktives Misstrauensvotum möglich. (6) Das Studierendenparlament beschließt über die Mitgliedschaft der Studierendenschaft in studentischen Organisationen sowie über die Partnerschaft mit anderen Studierendenschaften. Es empfiehlt ferner den studentischen Mitgliedern im Senat der Universität Potsdam die studentischen Vertreterinnen und Vertreter in den gemeinsamen Kommissionen des Rektors und des Senats. (7) Es liegt in der Verantwortung der Arbeitskreise, Kommissionen und Ausschüsse des Studierendenparlaments und des Allgemeinen Studierendenausschusses, die durch das Studierendenparlament zu behandelnden und zu beschließenden Anträge den Mitgliedern des Studierendenparlaments und der Studierendenschaft zur öffentlichen Diskussion zu unterbreiten. (8) Das Studierendenparlament kann sich mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder selbst auflösen. Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. 39 § 8 Anträge (1) Mitglieder des Studierendenparlaments sind antragsberechtigt. Des weiteren können Anträge an das Studierendenparlament der Universität Potsdam von einzelnen Mitgliedern der Studierendenschaft, von Fraktionen des Studierendenparlaments, den Organen der Studierendenschaft, den studentischen Arbeitsgruppen bzw. Vereinigungen und den Arbeitskreisen und Kommissionen des Studierendenparlaments gestellt werden. (2) Anträge an das Studierendenparlament sind bis spätestens acht Werktage vor Beginn der Sitzung beim Präsidium des Studierendenparlaments einzureichen, damit sie zur Behandlung ins Studierendenparlament gelangen können. (3) Nach Antragsschluss können noch Dringlichkeits- oder Initiativanträge in die Sitzung des Studierendenparlaments eingebracht werden. Sie bedürfen der Unterstützung durch mindestens drei Mitglieder des Studierendenparlaments. Über ihre Behandlung entscheidet das Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder. § 9 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft (1) Das Studierendenparlament besteht aus 27 Mitgliedern. Es wird durch die Studierendenschaft direkt gewählt. Die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Senat nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Studierendenparlaments teil. (2) Ein Mitglied scheidet aus dem Amt: - am Ende der Amtsperiode, - durch Exmatrikulation, - durch Rücktritt, der dem Präsidium des Studierendenparlaments schriftlich anzuzeigen ist und - durch Wahl in den Allgemeinen Studierendenausschuss. Scheidet ein Mitglied aus, rückt automatisch eine Kandidatin oder ein Kandidat der Wahlliste nach, für die das Mandat wahrgenommen wurde. Stehen keine weiteren Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung, bleibt das Mandat ungenutzt. (3) Das Studierendenparlament wählt bei der konstituierenden Sitzung aus seinen Reihen ein Präsidium. Das Präsidium besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden und zwei gleichberechtigten Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Die Mitglieder des Präsidiums müssen mindestens von zwei unterschiedlichen Wahllisten stammen. Das Präsidium ist die ständige Vertretung des Studierendenparlaments. Es beruft die Sitzungen des Studierendenparlaments ein und leitet sie. Das Präsidium kann durch konstruktives Misstrauensvotum des Studierendenparlaments abgesetzt werden. § 10 Sitzungen (1) Das Studierendenparlament tagt während der Vorlesungszeit mindestens alle 21 Tage. In der vorlesungsfreien Zeit tagt das Studierendenparlament mindestens ein- 40 mal. Es tritt spätestens drei Wochen nach Semesterbeginn und/oder Neuwahl zusammen. Darüber hinaus tagt das StuPa: - auf Antrag des Allgemeinen Studierendenausschusses; - auf Verlangen von drei Fachschaftsräten; - auf Verlangen von zwei Prozent aller Mitglieder der Studierendenschaft; - auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder des Studierendenparlaments oder mindestens zwei im Studierendenparlament vertretenen Listen. (2) Ordnungsgemäß eingeladen ist, wenn mindestens sieben Werktage vor der Sitzung die Einladungen abgesendet werden. Bei außerordentlichen Sitzungen sind die Einladungen vier Werktage vorher abzusenden. Außerordentliche Sitzungen sind vier Tage vorher im Internet anzukündigen. (3) Näheres regelt die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Universität Potsdam. III. Der Allgemeine Studierendenausschuss § 11 Aufgaben (1) Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist das ausführende Organ der Studierendenschaft. Er trägt die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft und führt deren Geschäfte. Über die Arbeit sind der AStA und die einzelnen Referentinnen und Referentinnen dem Studierendenparlament jederzeit rechenschaftspflichtig. Die Referentinnen und Referenten haben bei den Sitzungen des Studierendenparlaments Anwesenheitspflicht. Erscheint ein Mitglied des AStA unentschuldigt auch nach ausdrücklicher Aufforderung des StuPa (Beschluss mit mindestens 25 Prozent der Mitglieder) nicht auf der nächsten Sitzung, so kann die Vergütung bis zum Erscheinen auf einer der folgenden Sitzungen, mindestens aber in der Höhe des Monatssatzes, einbehalten werden. Dafür ist ebenfalls ein Beschluss mit 25 Prozent der Mitglieder des StuPa erforderlich. (2) Der Allgemeine Studierendenausschuss ist zuständig für: - die Umsetzung der Beschlüsse des Studierendenparlaments; - die Vertretung der Studierendenschaft nach außen und in Rechtsgeschäften; - die Zusammenarbeit mit studentischen Vertretungen anderer Hochschulen; - die Erarbeitung des Haushalts der Studierendenschaft und seine Vorlage vor dem Studierendenparlament; - die Verwaltung der Finanzen der Studierendenschaft entsprechend des Haushaltes; - die Herausgabe einer regelmäßigen Publikation der Studierendenschaft; - die Einstellung von studentischen Hilfskräften zur Durchführung seiner Arbeit; - die Zusammenarbeit mit den Hochschulgremien der Universität Potsdam. (3) Jede Ausgabe größer als 3.000,-DM aus dem Haushalt der Studierendenschaft bedarf der Zustimmung des Studierendenparlaments. Des weiteren bedarf jeder Antrag an den Projektmittelfonds des Studentenwerks über 3.000,- DM der Zustimmung des Studierendenparlaments. § 12 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft 41 (1)Die Anzahl der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses stimmt mit der Zahl der Referate überein. Die Höchstzahl der Referate beträgt zehn. Die Mitglieder des AStA werden auf der konstituierenden Sitzung des StuPa gewählt. Sie dürfen nicht Mitglieder des Studierendenparlaments sein. Mit der Wahl in den Allgemeinen Studierendenausschuss scheiden sie aus dem Studierendenparlament aus. Davon abweichend können die Vorsitzende oder der Vorsitzende des AStA, sein(e) oder ihr(e) Vertreterin oder Vertreter sowie die Finanzreferentin oder der Finanzreferent Mitglied des StuPa sein. (2) Der AStA ist grundsätzlich von dem Studierendenparlament zu entlasten, das ihn gewählt hat. Ist der alte AStA bis zur konstituierenden Sitzung des neuen StuPa nicht entlastet worden, so ruhen ab Konstituierung des neuen StuPa die Rechte und Pflichten der alten Mitglieder und er ist vom neuen Studierendenparlament mit einer Zweidrittelmehrheit zu entlasten. (3) Die Mitglieder des AStA werden vom Studierendenparlament in ihrer Funktion als Referentin oder Referent gewählt. In jedem Fall müssen eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender des AStA und eine Finanzreferentin oder ein Finanzreferent gewählt werden. (4) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des AStA hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter des AStA haben ebenfalls ein Referat inne. Der AStA wird von seiner Vorsitzenden oder seinem Vorsitzenden, bei deren Verhinderung von der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter nach außen vertreten. (5) Der AStA wird von seiner Vorsitzenden oder seinem Vorsitzenden oder der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter während der Vorlesungszeit mindestens einmal wöchentlich zur AStA-Sitzung einberufen. (6) Ein Mitglied scheidet aus dem Amt: - am Ende der Amtsperiode; - durch Exmatrikulation; - durch Rücktritt, der dem Präsidium des Studierendenparlaments schriftlich anzuzeigen ist; - durch Abwahl. (7) Die Abwahl einer Referentin oder eines Referenten ist durch konstruktives Misstrauensvotum im Studierendenparlament möglich. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Universität Potsdam. 42 § 13 Geschäftsordnung Der AStA gibt sich nach Maßgabe dieser Satzung eine Geschäftsordnung, die die genaue Arbeitsweise des AStA festgelegt. Sie bedarf der Zustimmung des Studierendenparlaments. § 14 Aufwandsentschädigung Die Referentinnen und Referenten erhalten eine Aufwandsentschädigung, die die Hälfte des Förderungshöchstsatzes des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht überschreiten darf. Die genaue Summe legt das StuPa jährlich neu fest. Vor dieser Festlegung ist die Finanzreferentin oder der Finanzreferent zu hören. IV. Der Studentische Wahlausschuss § 15 Aufgaben Der studentische Wahlausschuss ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Wahlen zum Studierendenparlament und von Urabstimmungen der Studierendenschaft der Universität Potsdam. Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. § 16 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft Der studentische Wahlausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, davon einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden. Die Vertreter der Studierenden in den Fakultätsräten bestimmen pro Fakultät ein Mitglied. Wird aus einer Fakultät kein Mitglied benannt, so wählt hilfsweise das StuPa das Mitglied. Mitglied des studentischen Wahlausschusses kann sein, wer nicht selbst Mitglied des Studierendenparlaments oder des AStA ist bzw. dafür kandidiert. Der Wahlausschuss muss mindestens jährlich neu bestimmt werden. § 17 Aufwandsentschädigung Die Mitglieder des studentischen Wahlausschusses erhalten für eine Amtsperiode eine Aufwandsentschädigung. Näheres regelt die Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. V. Die Fachschaften § 18 Fachschaften (1) Die Gesamtheit der in einem Studienfach Immatrikulierten bildet eine Fachschaft. Die Gliederung erfolgt gemäss den Strukturplänen der Universität Potsdam. 43 (2) Jedes Mitglieder der Studierendenschaft ist Mitglied einer Fachschaft. Studiert ein Mitglied der Studierendenschaft mehrere Fächer als Haupt-, Neben- oder Beifach, so ist es automatisch Mitglied der jeweiligen Fachschaften. (3) Die Fachschaften regeln ihre Angelegenheiten selbst. Sie geben sich eine Fachschaftsordnung. (4) Die Fachschaften haben Anspruch auf ein Drittel der jährlichen Studierendenschaftsbeiträge. Den einzelnen Fachschaften stehen diese finanziellen Mittel zur Verfügung, soweit sie sich organisiert haben. Die Höhe der Finanzierung berücksichtigt die Mitgliederstärke der jeweiligen Fachschaft. Näheres regelt der von der Versammlung der Fachschaften zu beschließende Verteilungsschlüssel. (5)Nehmen die Fachschaften nicht das gesamte, ihnen zugeteilte Drittel in Anspruch, so wird die Restsumme auf das Fachschaftsdrittel des nächsten Jahres addiert. Beträgt die Restsumme mehr als zwanzig Prozent des ursprünglichen Ansatzes, so beträgt der Übertrag lediglich diese zwanzig Prozent. Die Restsumme fließt in den Haushalt der Studierendenschaft des nächsten Jahres ein. (6) Die Mitglieder der Fachschaft wählen sich jährlich einen Fachschaftsrat. Die Mitglieder des Fachschaftsrates führen die Geschäfte der Fachschaft und vertreten die Studierendenschaft, sofern es die Wahrnehmung der Interessen der Studierenden einer Fachschaft rechtsgeschäftlich gegenüber Dritten betrifft. (7) Von der Fachschaft aus Mitteln der Fachschaft angeschafftes Inventar, insbesondere Bücher, sind Eigentum der Fachschaft und als Inventar zu registrieren. (8) Eine Fachschaft gilt als organisiert, wenn sich der Fachschaftsrat beim Präsidium des Studierendenparlaments registrieren lässt. Dazu ist die Vorlage der Fachschaftsordnung, des Wahlprotokolls und der Namen der Fachschaftsratsmitglieder erforderlich. (9) Jedes Mitglied einer Fachschaft hat aktives und passives Wahlrecht. VI. Die Versammlung der Fachschaften § 19 Die Versammlung der Fachschaften (1) Die Versammlung der Fachschaften (VeFa) dient der Koordinierung der Fachschaften untereinander und mit anderen Organen der Studierendenschaft. Bis einen Monat vor Ende des Haushaltsjahres beschließt die Versammlung der Fachschaften einen Verteilungsschlüssel für die den Fachschaften nach § 18 Abs. 4 zustehenden Mittel. (2) Jeder Fachschaftsrat entsendet pro angefangene 500 Mitglieder der Fachschaft eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Versammlung der Fachschaften. (3) Zur VeFa lädt der Fachschaftsrat ein, der die größte Fachschaft vertritt, ansonsten auch jede andere Fachschaft. Die Einladungen müssen mindestens sieben Werktage vor dem Sitzungstermin verschickt werden. 44 (4) Ist auf der dritten Sitzung zur Festlegung des Verteilungsschlüssel nach § 18 Abs. 4 oder bis einen Monat vor Ablauf des Haushaltsjahres kein Beschluss gefasst worden, so gilt der bis dahin angefangene Verteilungsschlüssel weiter. VII. Institutionen der Studierendenschaft § 20 Institutionen der Studierendenschaft Institutionen der unmittelbaren Einbeziehung der Studierenden in Entscheidungen über Belange der Studierendenschaft der Universität Potsdam sind: - die Urabstimmung, - die Vollversammlung. A. Urabstimmung § 21 Aufgaben (1) Beschlüsse der Urabstimmung sind für alle anderen Organe der Studierendenschaft der Universität Potsdam bindend. Die Urabstimmung ist einem Beschluss der Vollversammlung zum gleichen Thema vorrangig. Bei einer Beteiligung von weniger als zehn Prozent der Studierenden wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen. Ein Antrag auf Satzungsänderung gilt als angenommen, wenn ihm eine Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Studierenden bei einer Wahlbeteiligung von mindestens zehn Prozent ihre Zustimmung gibt. (2) Die angesprochenen Organe der Studierendenschaft müssen im Falle einer Empfehlung durch die Urabstimmung auf ihrer nächsten ordentlichen Sitzung, mindestens aber binnen von zwei Wochen über die Empfehlung beraten und hierzu einen Beschluss mit der Mehrheit ihrer Mitglieder fassen. § 22 Stimmrecht (1) Jedes Mitglied der Studierendenschaft der Universität Potsdam ist für die Urabstimmung stimmberechtigt. (2) Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. § 23 Zustandekommen und Ablauf (1) Die Urabstimmung findet statt: - auf Beschluss des AStA mit einer Zweidrittelmehrheit; - auf Beschluss des Studierendenparlaments; - auf Verlangen von fünf Fachschaftsräten; - auf Verlangen von mindestens drei Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft. 45 (2) Der Antrag auf Urabstimmung ist mit der Abstimmungsfrage an das Präsidium des Studierendenparlaments zu richten. Alternative und ergänzende Fragen müssen auf Verlangen von - einem Viertel der Mitglieder des Studierendenparlaments; - drei Fachschaftsräten; - einem Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft der Universität Potsdam zur Abstimmung gestellt werden. (3) Innerhalb einer Woche nach Eingang eines entsprechenden Beschlusses oder Verlangen wird durch den Wahlausschuss eine Bekanntmachung zum Sachverhalt veröffentlicht. Der Wahlausschuss hat dafür zu sorgen, dass spätestens am fünfzehnten Studientag nach der Bekanntmachung des Sachverhalts die Urabstimmung in folgender Weise stattfindet: 1. Veröffentlichung der Anträge gemäss § 4 Abs. 2 dieser Satzung. 2. Entgegennahme und Veröffentlichung innerhalb von fünf Tagen von alternativen und ergänzenden Anträgen gemäss Absatz 3. Der Wahlausschuss ist für die Einhaltung der Prinzipien einer demokratischen Abstimmung verantwortlich. Die Urabstimmung muss mindestens an drei Tagen durchgeführt werden. Die Urabstimmung darf nicht in der vorlesungsfreien Zeit und der ersten oder letzten Vorlesungswoche durchgeführt werden. (4) Vor jeder Urabstimmung muss eine Vollversammlung stattfinden, in der der Sachverhalt dargelegt und diskutiert wird. Zwischen Vollversammlung und Urabstimmung müssen mindestens 24 Stunden, höchstens jedoch zehn Tage liegen. Es darf kein der Urabstimmung vorgreifender Beschluss gefasst werden. (5) Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. B. Die Vollversammlung § 24 Funktion Aufgaben der Vollversammlung sind: - Diskussion zur Urabstimmung; - Beschlussfassung über die Belange der Studierendenschaft. § 25 Stimmrecht (1) Jedes Mitglieder der Studierendenschaft der Universität Potsdam ist auf der Vollversammlung rede-, antrags- und stimmberechtigt. (2) Näheres regelt die Rahmenwahlordnung und die Geschäftsordnung der Vollversammlung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. 46 § 26 Zustandekommen (1) Eine Vollversammlung findet statt: - auf Beschluss des AStA mit einer Zweidrittelmehrheit, - auf Beschluss des Studierendenparlaments, - auf Verlangen von zwei Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft der Universität Potsdam; - auf Verlangen von vier Fachschaftsräten. Die Studierendenschaftsvollversammlung ist durch das Präsidium des Studierendenparlaments einzuberufen. (2) Näheres regelt die Rahmenwahlordnung und die Geschäftsordnung der Vollversammlung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. § 27 Beschlüsse (1)Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 7,5 von Hundert der Mitglieder der Studierendenschaft anwesend sind. Ansonsten wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen. (2)Beschlüsse der Vollversammlung haben für das Studierendenparlament und den AStA empfehlenden Charakter, wenn das in Absatz 1 genannte Quorum nicht erreicht wurde. Das Studierendenparlament und der AStA führen in ihrer nächsten Sitzung, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden, einen Beschluss dazu mit der Mehrheit ihrer Mitglieder herbei. In diesem Fall gelten die Fristen des § 10 Abs. 2 nicht. § 28 Zustandekommen (1) Das Präsidium des Studierendenparlaments leitet die Vollversammlung. Der AStA unterstützt das Präsidium bei der Durchführung und Organisation der Vollversammlung. (2) Die Einladung erfolgt durch die sofortige Bekanntmachung des Sachverhaltes. Sie enthält einen Vorschlag für die Tagesordnung, die alle beantragten Punkte enthält. (3) Die Vollversammlung darf nicht vor dem fünften Studientag, gezählt vom Tag der Bekanntmachung an, stattfinden. (4) Auf der Vollversammlung wird ein Beschlussprotokoll angefertigt und umgehend veröffentlicht. Die Protokollierung der Vollversammlung obliegt dem Präsidium des Studierendenparlaments. (5) Näheres regelt die Geschäftsordnung der Vollversammlung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. 47 VIII. Geschäftsführung und Finanzen § 29 Allgemeines (1)Die materiellen und finanziellen Mittel der Studierendenschaft der Universität Potsdam werden durch den Allgemeinen Studierendenausschuss und die Fachschaftsräte gemäss den Grundsätzen und Verfügungsregelungen der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam verwaltet. (2)Das Haushaltsjahr der Studierendenschaft Potsdam entspricht dem Kalenderjahr. (3)Einnahmequellen der Studierendenschaft der Universität Potsdam sind die Beiträge der Studierenden, staatliche Mittel, Einnahmen aus Vermögen und sonstige Einnahmen. Die Verteilung der Einnahmen der Studierendenschaft der Universität Potsdam erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam und wird im jährlichen Haushaltsplan geregelt. (4)Die Mitglieder der Studierendenschaft entrichten einmal im Semester einen finanziellen Beitrag zur Studierendenschaft. Die Höhe des Beitrages regelt die Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. Beiträge zur Studierendenschaft sind nicht rückzahlbar. (5)Der jährliche Haushaltsplan ist unter Verantwortung der Finanzreferentin bzw. des Finanzreferenten des AStA bis zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr auszuarbeiten und dem AStA sowie dem Studierendenparlament zur Beschlussfassung vorzulegen. Die beschlossenen Finanzpläne der Fachschaften sind durch die Finanzreferentin bzw. den Finanzreferenten des jeweiligen Fachschaftsrates dem AStA anzuzeigen. Die Anzeige des Finanzplanes durch die Fachschaftsräte ist Voraussetzung für das Bereitstellen finanzieller Mittel durch den AStA. Zu allen politischen Maßnahmen und Beschlüssen, die finanzielle Ausgaben i.S.d. § 11 Abs. 3 dieser Satzung erforderlich machen, sind exakte Finanzierungspläne auszuarbeiten und durch den AStA und das Studierendenparlament zu beschließen. (6)Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Haushalts gilt vorläufig der Haushaltsplan des vorhergehenden Kalenderjahres, wobei pro Monat 1/12 der im Vorjahreshaushalt vorgesehenen Gesamtausgabe in Ansatz gebracht werden. (7)Die Ausgaben eines Haushaltsjahres müssen durch die Einnahmen gedeckt sein. Haushaltsüberschüsse sind zulässig, sofern diese Überschüsse zweckgebunden sind und in künftige Projekte der Studierendenschaft investiert werden. (8)Der Allgemeine Studierendenausschuss und die Fachschaftsräte haben über die Herkunft und Verwendung der materiellen und finanziellen Mittel, die der Studierendenschaft bzw. der jeweiligen Fachschaft innerhalb eines Kalenderjahres zugeflossen sind, sowie über das Vermögen der Studierendenschaft bzw. der jeweiligen Fachschaft öffentlich Rechenschaft abzulegen. Die Jahresabschlüsse der Fachschaften sind bis zum 31. Januar für das vorangegangene Jahr beim AStA vorzulegen. Die Rechenschaftslegung über die Finanztätigkeit erfolgt gemäß den Regelungen in der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. 48 (9)Der Rechenschaftsbericht der gesamten Studierendenschaft, bestehend aus Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie Vermögensrechnung, ist durch die Finanzreferentin bzw. den Finanzreferenten des AStA dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. § 30 Pflichten des AStA (1) Der AStA, vertreten durch das Finanzreferat, trägt die Verantwortung für das Finanzgebaren der Studierendenschaft. (2) Das Finanzreferat legt dem Studierendenparlament bis zur letzten Sitzung der Amtsperiode eine Bilanz des laufenden Haushaltsjahres vor. Das Finanzreferat legt dem Studierendenparlament innerhalb von drei Monaten nach Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres eine Bilanz vor. § 31 Haushaltsprüfung (1) Das Studierendenparlament bestimmt einen Rechnungsprüfungsausschuss. Mitglieder des AStA, des StuPa und der Fachschaftsräte sind nicht zugelassen. Abweichend davon kann das Studierendenparlament auch eine oder einen Sachverständigen, die oder der nicht Mitglied oder Angehöriger der Universität Potsdam ist, mit der Haushaltsprüfung beauftragen. Dieser Rechnungsprüfungsausschuss bzw. die oder der Sachverständige überprüft das Finanzgebaren der Studierendenschaft auf: - Einhaltung des Haushaltsplans; - sachliche und rechnerische Richtigkeit. Nach seiner Überprüfung erstattet der Ausschuss oder die/der Sachverständige auf der vorletzten Sitzung der Amtsperiode dem Studierendenparlament und der VeFa auf einer gemeinsamen Sitzung Bericht und macht das Ergebnis bekannt. (2) Jedem Mitglied der Studierendenschaft steht das Recht zu, sich jederzeit über das Finanzgebaren der Studierendenschaft zu informieren. Das schließt das Recht zu Akteneinsicht in alle Finanzunterlagen der Studierendenschaft ein. Näheres regelt die Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. IX. Schlussbestimmungen § 32 In-Kraft-Treten und Schlussbestimmungen (1) Diese Satzung kann nur in der Vorlesungszeit geändert werden durch: - erfolgreiche Urabstimmung gemäß § 22 Abs. 1; - Beschluss des StuPa mit zwei Dritteln seiner Mitglieder und Zustimmung der VeFa mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bei Betroffenheit der §§ 4 Abs. 1, 18, 19, 23 Abs. 1 und 2, 26 Abs. 1 und 32. - §§ 1 Abs.2, 18, 19, 24, 27 oder 32. Bei allen anderen Satzungsänderungen durch Beschluss des StuPa mit zwei Dritteln seiner Mitglieder hat die VeFa ein Vetorecht. Ein Veto kommt zustande, wenn mit einfacher Mehrheit und mindestens zehn Stimmen ein entsprechender Beschluss ge- 49 fasst wird. Zu dieser Versammlung lädt das Präsidium des StuPa mit einer Frist von zehn Tagen ein. Ein Veto kann bis drei Wochen nach der ersten Sitzung der VeFa abgegeben werden. (2) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 50 4. Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam beschlossen auf der 9. Sitzung des Zweiten Studierendenparlaments am 14. März 2000 Das Studierendenparlament (StuPa) der Universität Potsdam hat gemäß § 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 20. Mai 1999 und gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 der Satzung der Studierendenschaft vom 9. Dezember 1999 folgende Finanzordnung beschlossen: Übersicht § 1 Geltungsbereich § 2 Vermögen der Studierendenschaft § 3 AStA und Fachschaften § 4 Finanzreferent/in des AStA § 5 Fachschaft - Finanzreferent/in der Fachschaft § 6 Studierendeninitiativen § 7 Haushaltsplan § 8 Beschäftigungsverträge § 9 Antrag beim AStA bzw. StuPa § 10 Ausgabe des Geldes § 11 Abrechnung mit dem AStA § 12 Haushaltsabschluss § 13 In-Kraft-Treten § 1 Geltungsbereich (1) Die Finanzordnung regelt die Finanzgebaren der Studierendenschaft der Universität Potsdam. (2) Die Finanzordnung gilt für den AStA und die Fachschaftsräte und dient als Grundlage für die Finanzgeschäfte der Studierendenschaft. § 2 Vermögen der Studierendenschaft (1) Der AStA und die Fachschaftsräte verwalten das Vermögen der Studierendenschaft der Universität Potsdam nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg. (2) Das Vermögen der Studierendenschaft ist im Rahmen der Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung zu verwenden. Die Verwendung des Vermögens sind in den Haushaltsplänen des StuPa und der Fachschaftsräte niederzuschreiben. (3) Aus Mitteln der Fachschaften oder des AStA angeschafftes Inventar ist Eigentum der Studierendenschaft und als Inventar zu registrieren. 51 § 3 AStA und Fachschaften (1) Der AStA erhält zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben finanzielle Mittel aus dem Vermögen der Studierendenschaft. (2) Die Fachschaften erhalten aus dem Vermögen der Studierendenschaft finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Die Höhe der Mittel richtet sich nach der Anzahl der eingeschriebenen Studierenden in dem jeweiligen Fachbereich. § 4 Finanzreferent/in des AStA (1) Dem/der Finanzreferenten/in des AStA obliegt die Aufgabe, die Finanzen der Studierendenschaft zu verwalten und die rechtmäßige Verwendung der Gelder zu kontrollieren. In einem Leitfaden veröffentlicht er/sie hierzu die sachlichen, rechnerischen und formalen Anforderungen. (2) Der/die Finanzreferent/in des AStA ist höchstes Organ im Bereich der Finanzen der studentischen Selbstverwaltung. Er/sie ist gegenüber den Finanzreferenten/innen der Fachschaften weisungsbefugt, soweit diese die Finanzen nicht wirtschaftlich, ordnungsgemäß und satzungsgemäß einsetzen. (3) Eine Weisung ist im Zweifel durch den AStA zu überprüfen. (4) Der/die Finanzreferent/in des AStA hat bis spätestens 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr einen Haushaltsplan auszuarbeiten und dem AStA sowie dem StuPa zur Beschlussfassung vorzulegen. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Haushaltes gilt der des Vorjahres, wobei pro Monat ein Zwölftel der im Vorjahreshaushalt vorgesehenen Gesamtausgaben ausgegeben werden darf. § 5 Fachschaft - Finanzreferent/in der Fachschaft (1) Jede Fachschaft muss eine/n zuständigen Finanzreferenten/in benennen. Diese/r Finanzreferent/in ist dem/der Finanzreferenten/in des AStA verantwortlich und dem Studierendenparlament für ihr/sein Finanzgebaren rechenschaftspflichtig. (2)Jeder Fachschaft stehen die zugeteilten finanziellen Mittel im Rahmen ihres eigenen Haushaltsplans frei zur Verfügung. Dieser ist vor Mittelbereitstellung durch den AStA zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres einzureichen. (3) Jede Fachschaft kann über ihre zugeteilten Mittel hinaus Projektunterstützung aus dem Haushalt der Studierendenschaft beantragen. (4) Innerhalb einer Fachschaft verwaltet der/die Finanzreferent/in Mittel der Fachschaft eigenverantwortlich. 52 (5) Am Ende eines Haushaltsjahres bzw. bei Neuwahl des Fachschaftsrates hat der/die Finanzreferent/in der Fachschaft dem/der Finanzreferenten/in des AStA eine Abrechnung vorzulegen. Der Jahresabschluss für das vorangegangene Jahr ist bis zum 31. Januar beim AStA durch den jeweiligen Fachschaftsrat vorzulegen. § 6 Studierendeninitiativen (1) Studierendeninitiativen und studentische Projektgruppen können beim AStA finanzielle Unterstützung beantragen. (2) Diese Gruppen müssen eine/n Finanzverantwortliche/n benennen, der/die dem/der Finanzreferenten/in des AStA verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist. Studierendeninitiativen reichen neben dem Konzept einen Finanzierungsplan für die voraussichtlichen Ausgaben ein. (3) Die Studierendeninitiativen wirtschaften eigenverantwortlich. Die vom AStA bewilligten Mittel sind zweckgebunden für das beantragte Vorhaben auszugeben. (4) Grundsätzlich werden die bewilligten Mittel nach Abrechnung der Originalbelege, am Ende des geförderten Vorhabens ausgezahlt. In begründeten Einzelfällen kann ein Vorschuss in Höhe des Förderbetrages beantragt und ausgezahlt werden. Nicht verwendetes Geld wird unverzüglich an den AStA zurückgezahlt. (5) Vorschüsse können nur geleistet werden, wenn der/die Empfänger/in ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorlegt und sich zur nachträglichen Belegeinreichung und ggf. zur Rückzahlung schriftlich verpflichtet. § 7 Haushaltsplan (1) Der Haushaltsplan wird von dem/der Finanzreferent/in aufgestellt, kontrolliert und spätestens drei Monate nach Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres bilanziert. (2) Im Haushaltsplan sind die einzelnen Posten detailliert nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung aufzuführen. (3) Der Haushaltsplan ist von dem/der Finanzreferent/in in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, zu veröffentlichen. § 8 Beschäftigungsverträge (1) Für jede entgeltliche Beschäftigung ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen. Hierbei ist auf eventuelle Sozialversicherungspflicht zu achten. 53 (2) Beschäftigungsverträge mit Personen, die für ihre Arbeit in der studentischen Selbstverwaltung an der Universität Potsdam Aufwandsentschädigungen erhalten, bedürfen der Zustimmung des StuPa. § 9 Antrag beim AStA bzw. StuPa (1) Anträge auf finanzielle Unterstützung, sind grundsätzlich schriftlich beim AStA bzw. beim StuPa zu stellen. (2) Der Antrag hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: a) Kontaktadresse, b) Name und Anschrift des/der Finanzreferenten/in bzw. des/der Finanzverantwortlichen, c) Bezeichnung und Zusammensetzung der Antragsteller/in, d) Projektbeschreibung/Konzept, e) detaillierte Aufgliederung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, f) Höhe des beantragten Zuschusses, g) Ort, Datum, h) Unterschrift. (3) Über einen Antrag beschließt der AStA bzw. das StuPa. Ein Antrag, der nicht diesen Anforderungen entspricht, ist nicht behandlungsfähig. § 10 Ausgabe des Geldes (1) Der bewilligte Zuschuss wird nach Abrechnung der Originalbelege durch den/die Finanzreferenten/in des AStA auf ein anzugebendes Konto der Studierendeninitiative überwiesen. In Einzelfällen kann das Geld bar ausgegeben werden. (2) Bei Baraus- und -einzahlung von Geldern ist diese generell schriftlich zu quittieren. Die Quittung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: a) Studierendeninitiative, b) Verwendungszweck, c) Ausgezahlter Betrag, d) Finanzreferent/in, Finanzbeauftragte/er, e) Ort, Datum f) Unterschrift des/der Empfängers/in, g) wenn vorhanden, Stempel des/der Empfängers/in. (3) Bei Nichteinreichung der geforderten Belege erfolgt keine Erstattung von Ausgaben. 54 § 11 Abrechnung mit dem AStA (1) Für geförderte Projekte, Veranstaltungen von Studierendeninitiativen oder Fachschaften ist am Ende eine schriftliche Abrechnung bei dem/der Finanzreferenten/in des AStA einzureichen. (2) Die Abrechnung enthält eine Aufschlüsselung aller tatsächlich angefallenen Einnahmen und Ausgaben. Bei der Aufgliederung ist die des Antrages zu verwenden. Für die Ausgaben in Höhe des bewilligten Zuschusses sind Originalbelege einzureichen. §§ 9 Abs. 2 und 10 Abs. 2 gelten entsprechend. (3) Nicht ordnungs- und sachgemäß abgerechnete Vorschüsse werden unverzüglich nach Beendigung des Vorhabens an den AStA erstattet. (4) Wenn die Einnahmen des Vorhabens die Ausgaben übersteigen, kann der bewilligte Zuschuss des AStA gekürzt werden. (5) Der Abrechnung soll ein Sachbericht beigelegt werden, in dem der Erfolg und die Reichweite (gegebenenfalls eine Teilnehmerliste, Presseberichte) des Vorhabens reflektiert werden. § 12 Haushaltsabschluss (1) Der/die Finanzreferent/in des AStA hat im ersten Quartal des neuen Haushaltsjahres eine Endabrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres vorzulegen. Diese enthält neben einer Aufstellung über das Sach- und das Barvermögen der Studierendenschaft, eine Aufstellung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, die einen SolI-Ist-Vergleich mit dem Haushaltsplan ermöglichen. (2) Jegliche Belege des abgelaufenen Haushaltsjahres müssen zur Erstattung bis spätestens zum 31. Januar des neuen Haushaltsjahres eingereicht werden. § 13 In-Kraft-Treten (1) Die Finanzordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Der Finanzordnung muss das StuPa mit einer einfachen Mehrheit der Mitglieder zustimmen. (3) Änderungen der Finanzordnung bedürfen im StuPa einer einfachen Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. 55 5. Beitragsordnung Neufassung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam für das Wintersemester 2001/2002 und das Sommersemester 2002, veröffentlicht am 23.05.2001 Vom 2. Mai und 15 Mai 2001 Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat gemäß § 62 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 20. Mai 1999 (GVB1. I S. 130) auf seinen Sitzungen am 2. Mai 2001 und 15. Mai 2001 nachfolgende Neufassung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam für das Wintersemester 2001/2002 und das Sommersemester 2002 beschlossen: §1 Beitragspflicht (1) Die Studierendenschaft der Universität Potsdam erhebt in jedem Semester von allen an der Universität Potsdam direkt immatrikulierten Studenten einen Beitrag zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 62 Abs. 4 BbgHG. (2) Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf beurlaubte Studierende, solange diese Ordnung nichts anderes bestimmt. (3) Die in §1 Abs. 2 genannte Beitragsverpflichtung für beurlaubte Studierende erstreckt sich nicht auf den Semesterticketbeitrag nach §2 Abs. 2letzter Halbsatz. §2 Beitragshöhe (1) Die Beitragshöhe wird auf Grundlage des Haushaltsplans der Studierendenschaft der Universität Potsdam für jeweils zwei aufeinander folgende Semester festgelegt. (2) Die Beitragshöhe für das Wintersemester 2001/2002 beträgt 15,00 DM bzw. 7,67 € Studierendenschaftsbeitrag zuzüglich 219 DM bzw. 111,97 € Semesterticketbeitrag. Die Beitragshöhe für das Sommersemester 2002 beträgt 7,67 € Studierendenschaftsbeitrag zuzüglich 112 € Semesterticketbeitrag. (3) Die Beiträge können in den angegebenen Werten in DM oder Euro beglichen werden, ab 1.1.2002 nur noch in Euro. §3 Fälligkeit (1) Der Beitrag wird fällig: a) mit der Immatrikulation b) mit der Rückmeldung oder c) mit der Beurlaubung. Bei der Immatrikulation, Rückmeldung oder Beurlaubung ist die Zahlung des Betrages nachzuweisen. 56 (2)Der Beitrag wird für die Studierendenschaft von der Universität Potsdam eingezogen und auf das Konto der Studierendenschaft überwiesen. §4 Erlass und Rückerstattung (1) Der Beitrag kann weder erlassen, ermäßigt noch gestundet werden. (2) Von der Beitragspflicht ausgenommen sind Studierende, die wegen: a) Ableistung des Wehr- und Wehrersatzdienstes b) Krankheit c) eines Auslandsstudiums oder eines Auslandsaufenthaltes oder d) Schwangerschaft durch die Universität beurlaubt sind. dem Studium förderlichen (3) Beiträge zur Studierendenschaft werden nicht erstattet. §5 Erlass und Rückerstattung des Semesterticketbeitrages (1) Die in dieser Ordnung festgelegten Regelungen zum Erlass und zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrages unterliegen den Regelungen und Bestimmungen des von der Urabstimmung angenommenen Semesterticketvertrages, der Bestandteil dieser Beitragsordnung ist (s. Anhang). (2) Folgende Personen sind von der Zahlung des Semesterticketbeitrages ausgenommen, erhalten kein Semesterticket und erlangen keine Fahrtberechtigung mit dem Semesterticket: 1. Studierende, die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten, insbesondere Gast- und Nebenhörer. Im Zweifelsfalle gilt dies für Personen, die bei Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft nicht wahlberechtigt sind. 2. Studierende, deren Studiengänge lediglich der Weiterbildung, nicht der Ausbildung dienen. Dies gilt für Studierende, die sich im berufsbegleitenden Aufbaustudium befinden. 3. Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblatts mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen. Schwerbehinderte müssen ihre Berechtigung auf Erlass des Semesterticketbeitrages dem AStA und dem Studierendensekretariat anzeigen. (3) Folgende Personen werden auf Antrag von dieser Vereinbarung ausgenommen: 1. Behinderte Studierende, die nachweisen können, dass sie auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie auf ärztliches Attest hin für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. 2. Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit nachweislich für mindestens ein Semester außerhalb des Verbundtarifraums aufhalten, 3. Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden. Gleichfalls ausgenommen werden auf Antrag Studierende, die infolge einer schweren Erkrankung, die zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigen würde, im laufenden Semester erkranken. Die genutzten Monate sind anteilig abzusetzen. 4. Studierende, denen der Erwerb des Semestertickets während des Beitragszeitraums laut den in der "Ordnung zum Potsdamer Semesterticket und zum Sozialfonds" genannten Gründen nicht zuzumuten ist. 57 (4) Die entsprechenden Nachweise zu den Absätzen 2 Ziffer 3 sowie 3 werden von der Studierendenschaft geführt. Soweit möglich sind entsprechende Belege der Hochschulverwaltung nachzuweisen. Die Studierendenschaft hat im Fall der Rückerstattung des Fahrgeldbetrages die Studierenden auf den Entfall der Fahrtberechtigung hinzuweisen und die ausgegebene Kundenkarte einzuziehen. Diese ist im Rahmen der Nachweisführung an die Verkehrsbetriebe (ViP, Verkehrsbetrieb Potsdam) zu übergeben. §6 In-Kraft-Treten Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Universität Potsdam am Tage nach der Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. www.uni-potsdam.de/u/ambek/a301_5.htm 58 6. Auszug aus dem Leitfaden für die Finanzverantwortlichen der Fachschaften Wie sieht ein Beleg aus? Laut Landeshaushaltsordnung hat eine Rechnung folgende Angaben zu enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmens, 2. den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers, 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung, 4. den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung, 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag. Aus diesen Vorschriften gehen also folgende Grundsätze hervor: Immer eine Extra-Quittung mit den beschriebenen Angaben ausstellen lassen. Ein Kassenbon ist in Ausnahmefällen dann zulässig, wenn er alle soeben beschriebenen Angaben enthält. Bei Beträgen über 200 DM immer eine Rechnung mit Name und Anschrift des Leistungsempfängers, also in diesem Fall adressiert an die Studierendeninitiative oder Fachschaft ausstellen lassen. Achtung! Gerade wenn Honorare gezahlt werden, müssen immer Verträge mit dazugehörigen Zahlungsbestätigungen eingereicht werden (siehe Mustervertrag im Anhang). Ordnung in die Belege! Für ein Belegsystem gibt es eine ganze Reihe an möglichen Gestaltungen. Da die Studierendeninitiative im nachhinein die Einnahmen und Ausgaben nachweisen muss, kann im einfachsten Fall eine Ausgaben-/Einnahmenbuch geführt werden, in dem für jede Einnahme oder Ausgabe folgende Angaben verzeichnet werden. (Musterblatt im Anhang) 1. eine laufende Nummer (verhindert, dass man Belege mit gleichem Datum und gleichem Betrag verwechselt) 2. Datum der Zahlung 3. ein K, B oder U als Kennzeichen, ob über Bank, Kasse oder die Kostenstelle Uni ein- oder ausgezahlt wurde (wenn nicht extra ein Kassen- und Bankbuch geführt wird) 4. Zweck der Zahlung: was wurde bezahlt oder wofür Geld eingenommen, so genau wie möglich 5. Kategorie (Aufwendung für Veranstaltungen, Telefon, Einnahmen für Veranst. etc.) 6. Höhe der Zahlung 7. Bestand (8.) in einer letzten Spalte könnte man eintragen, welche Belege abgerechnet wurden, sodass sich durch die Differenzbildung von Jahresbudget und abgerechneten Belegen immer das noch vorhandene Budget ergibt... Er muss der Summe von Kassenbestand und Bestand auf dem Konto entsprechen. Wenn über die Uni z.B. kopiert wird oder Büromaterial besorgt wird, erfolgt uniintern eine Kostenumbuchung zulasten des AStA. Dieser wiederum bucht den Betrag dann vom Budget der Fachschaft ab. Er erfolgt kein Geldfluss. Dieser Vorgang wird mit einem U in den Aufzeichnungen gekennzeichnet. 59 In der letzten Spalte ist abzulesen, welche Belege abgerechnet wurden. Sie ist auch Grundlage für die Abrechnungstabelle, anhand derer die Auslagen erstattet werden. Es bietet sich an, dann in einem Ordner alle Belege, die mit den Nummern des Ausgaben/ Einnahmen-Buches versehen sind, der Reihe nach zu sammeln. Wenn später die Originale für die Erstattung an das Finanzreferat des AStA gegeben werden, sollte dafür eine Kopie im Belegordner verbleiben. Dieses System ist kein „muss“. Es müssen jedoch immer alle Vorgänge belegt sein, so dass sie von einem Außenstehenden in angemessener Zeit nachvollziehbar sind. Dies wird im Rahmen der jährlichen Rechnungsprüfung des Haushaltes der Studierendenschaft wichtig, bei der die Haushalte der Fachschaften in die Prüfung mit eingeschlossen sind.(§ 30 (1) Satzung) Wichtig: Fehlbetragsfinanzierung! Jede Veranstaltung/jedes Projekt wird getrennt für sich betrachtet, ob die erzielten Einnahmen kleiner, gleich oder größer waren als die Ausgaben. Ist mehr ausgegeben als eingenommen worden, so kann nur die Differenz (der Fehlbetrag) der beiden beim AStA abgerechnet werden. Das heißt, ein bewilligter Zuschuss kann auch nur soweit abgerechnet werden, wie für ihn ein Fehlbetrag besteht. Aus dem Protokoll zum Treffen der Finanzverantwortlichen der Fachschaften sowie des AStA vom 6. Januar 2000: Über allen Aktivitäten der Studierendenvertretungen – des AStA und der Fachschaften steht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das heißt, alle Ausgaben müssen in Art und Höhe angemessen sein. Veranstaltungen der Fachschaften dienen der Erfüllung der in § 1 II der Satzung der Studierendenschaft genannten Aufgaben und müssen daher einen inhaltlichen bzw. fachlichen Bezug aufweisen (z.B. Tagungen, Seminare, Vorträge, Diskussionsrunden etc.). Der fachliche Bezug darf sich dabei nicht auf die Teilnahme von Fachschaftsmitgliedern beschränken, weshalb Parties nicht zu den fachlichen Veranstaltungen zählen. Veranstaltungen ohne fachlich/inhaltlichen Charakter sollen kostendeckend veranstaltet werden. Treten außerplanmäßig Verluste bei solchen Veranstaltungen auf, so können diese beim AStA abgerechnet werden, wenn ihre Entstehung begründet wird. In Fällen, in denen Unregelmäßigkeiten nicht nachvollziehbar gemacht werden, kann der AStA die Erstattung von Ausgaben verweigern. Wenn jedoch die Einnahmen größer sind als die Ausgaben, dann verbleibt die positive Differenz bei der Studierendeninitiative, es dürfen keine Ausgaben beim AStA abgerechnet werden. Wenn bei einer Veranstaltung Einnahmen angefallen sind, diese jedoch nicht wahrheitsgemäß in der Abrechnung auftauchen, nimmt der Finanzreferent des AStA eine Schätzung der Einnahmen vor. Wann sind besondere Genehmigungen für Ausgaben erforderlich? In der Satzung der Studierendenschaft ist festgeschrieben, dass jede Ausgabe mit einem Volumen über 3000 DM vom Studierendenparlament genehmigt werden muss. 60 Veranstaltungsaufwendungen Es gilt für Veranstaltungen: Sie müssen für alle Studierenden (der Fachschaft) in gleicher Weise zugänglich sein. Begründete Ausnahmen: Klausurtagungen von Fachgruppen, Ersti-Frühstück etc. Dies lässt sich nachweisen, indem der Abrechnung eine Kopie der offenen Einladung sowie bei kleineren Kreisen eine Teilnehmerliste (Name, Vorname, Semester, Fach, Anschrift, Unterschrift) beigelegt werden. Im Fall einer Klausursitzung des Fachschaftsrates soll zudem das Protokoll der Sitzung beigelegt werden. Um die Informationen weiter streuen zu können, soll im Vorfeld einer Veranstaltung eine offene Einladung auch an das AStA-Büro gegeben werden. Bei Fachschaftsfahrten oder anderen mehrtägigen Veranstaltungen sollte ein angemessener Eigenbeitrag der Teilnehmer zu den Kosten geleistet werden. Lebensmittel Lebensmittel sind wie alle anderen Sachkosten grundsätzlich abrechnungsfähig. Angemessenheit ist auch hier zu beachten Ausgenommen sind Alkohol und Tabak. Bei Klausurtagungen ist ein Höchstbetrag für Verpflegung von 10-15 DM pro Person und Tag angemessen. Bei Veranstaltungen mit Buffets muss eine vorherige Absprache mit dem Finanzreferenten des AStA erfolgen. Auch bei diesen Veranstaltungen sind zur Abrechnung Protokolle bzw. Einladungen und Teilnehmerlisten beizulegen. Honorare und Lohnkosten Im Vorfeld muss geprüft werden, ob es sich bei einer Beschäftigung um eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Anstellung handelt. Dies hängt davon ab, ob es sich um eine selbständige (Honorar) oder nicht-selbständige Tätigkeit (SVpflichtiges Gehalt) handelt. http://www.asta.uni-potsdam.de/service/finanz-leitfaden.pdf 61 7. Haushaltsplan 2001 Haushalt 2001 Einnahmen 111 01 Beiträge von StudentInnen WS 00/01 SS 01 WS 01/02 384.000 DM 96.000 DM 192.000 DM 96.000 DM Berechnungsgrundlage sind 12.800 Studierende zum WS 00/01. 111 11 Zuschüsse Dritter für Veranstaltungen Sonst. Unterstützung 3000 DM 3.000 DM Das Studentenwerk plant, seine Projektmittel im nächsten Jahr wieder projektbezogen zu verteilen. Wir möchten erst einmal keine Projektmittel des Studentenwerks in diesen Haushalt mit hineinrechnen, weil studentische Projekte ihre Anträge im nächsten Jahr voraussichtlich wieder direkt an das Studentenwerk richten müssen. 111 13 Verkaufseinnahmen bei Veranstaltungen 25.000 DM Mensapartys 15.000 DM Es werden Ausgaben für Mensapartys in Höhe von 10000 DM geplant. Entsprechend ergibt sich ein Gewinn aus diesen Veranstaltungen von 5000 DM. Uni Sommerfest 10.000 DM Eine Beteiligung an den Uni-Feierlichkeiten (10 jähriges Jubiläum) ist geplant. Mindestens ein weiteres eigenes Fest soll ebenfalls stattfinden. In welcher Form, hat der diesjährige AStA noch nicht entschieden, ob als Beteiligung an Straßenfesten oder als eigene Veranstaltung. Insgesamt sollen die Veranstaltungen in einem kleineren Stile aufgezogen werden, da der letzte AStA an organisatorische Grenzen gestoßen ist. 162 00 Zinseinnahmen v.a. Festgeldkontoerträge Vorsichtige Kalkulation. 2.000 DM 360 00 aufgelöste Rücklage 45.350 DM Die Rücklage für das Kulturzentrum aus 2000 wird aufgelöst. (Buchungstechnischer Vorgang; die Rücklage taucht bei den Ausgaben wieder auf). __________________________________________________________ Summe der Einnahmen 459.350 DM 62 Ausgaben 429 00 Lohnkosten Mit der BAföG-Beraterin besteht ein Vertrag über 8 Std. (18 DM/Std.) wöchentlich. (Da die Besetzung über 12 Monate nicht abzusehen ist, werden sicherheitshalber die SV-Beiträge mit einberechnet) 12 Monate à 8 Stunden 12 x 761,28 DM 9.200 DM Finanzbearbeitung des AStA- und Fachschaftsgelder 12 Monate à 13 Stunden 12 x 1111,85 DM 13.400 DM EDV-Betreuung Internetserver mit Wohnungsbörse, Homepage, Büro-Netzwerk. Durch einen glücklichen Umstand wird die Stelle derzeit von einer Person besetzt, die die Tätigkeit als Gewerbe ausübt. Entsprechend fallen keine Sozialabgaben an. (Da die Besetzung über 12 Monate nicht abzusehen ist, werden sicherheitshalber die SV-Beiträge mit einberechnet) 12 Monate à 10 Stunden 12 x 855,27 DM 10.300 DM Geschäftsführung AStA-Büro: Terminkoordination, Geschäftsstellenbesetzung, Geschäftsabläufe, Presse Lohn 12 x 1111,85 DM 15.200 DM Auf der AStA-Klausurtagung wurde ein Kindersolibetrag von 100,- DM netto pro Monat für MitarbeiterInnen beschlossen. => ca. 150 DM monatlich brutto mehr sonstiges Honorare für Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlausschuss 1.600 DM (3 x Rechnungsprüfungsausschuss; 5 x Wahlausschuss je a 200 DM) 511 00 Geschäftsbedarf Toner, Papier, typischer Bürobedarf 6.000 DM 512 00 Bücher, Zeitschriften aktualisierte Gesetzestexte, Kommentare, Forum Wissenschaft, FAUST 5.000 DM Die Referate Frauen und LesBiSchwule planen Referatsbibliotheken anzulegen. 513 00 Post- und Fernmeldegebühren Ab 2001 werden die Portokosten auf die Studierendenschaft umgelegt. 12 x 350 DM Telefon 8.000 DM 515 00 Geräte, Ausstattung, Ausrüstung 10.000 DM Gelder für mögliche Reparaturen, ein neuer Layout-Rechner, Backup-Lösungen (besonders im Bezug auf den Studi-Server, neue Programmversionen. Die Studierendenschaft muss nach Inbetriebnahme des Studi-Servers dessen fehlerfreien Betrieb sicherzustellen, nebst Datensicherheit. 518 00 Mieten und Pachten 63 Kopierer 12 x 520 DM sonstiges 6.240 DM 760 DM 519 00 Bauliche Unterhaltung Renovierung 1.000 DM 524 00 Zentrum für Hochschulsport Die Kosten sind laut neuem Vertrag mit 0,51 € pro Studi veranschlagt. 525 00 Aus- und Fortbildung für Referenten, Mitarbeiter und Gremienmitglieder 526 00 Aufwandsentschädigung 10 ReferentInnen x 12 x 400 DM 527 00 Dienstreisen Fahrtkosten und Teilnahmebeiträge im Zuge der AStA-Arbeit 25.600 DM 1.000 DM 48.000 DM 4.000 DM 531 00 Veröffentlichungen 01 Revoltaire (4 Ausgaben) 03 sonstige Publikationen (z.B. ErstiInfo oder Kalender) 12.000 DM 9.000 DM 541 00 Aufwendungen für Veranstaltungen 01 kulturelle Veranstaltungen (Mensapartys etc.) 02 hochschulpolitische Veranstaltungen 03 sonst. Veranstaltungen 04 Uni-Sommerfest (Bands, Honorare, Technik etc.) 20.000 DM 7.000 DM 2.000 DM 30.000 DM 547 00 Fremdleistungen (Lohnbuchhaltung GM + etc.) 548 00 Rechtsbeistand (vorrangig wegen dem stud. Kulturzentrum und 100 DM-Klage) 3.000 DM 10.000 DM 684 00 Zuschüsse für Jugend- und Studierendenprojekte 2.200DM für Anträge von Außen (Bernd etc.) Ein Haushaltsposten für UniDram ist nicht eingeplant, da sie ihre Mittel direkt beim Studentenwerk beantragen sollten. 685 00 Mitgliedsbeiträge FZS, DAAD, BSK 686 00 Zuwendungen an Fachschaft Die Fachschaften tragen ein Drittel der Stelle für Finanzen im AStA ! ca. 4500 DM pro Jahr 7.000 DM 123.500 DM 912 00 Rücklage für stud. Kulturzentrum 45.350 DM __________________________________________________________________ Summe 459.350 DM 64 1. und 2. Nachtragshaushalt 2001 1. Nachtragshaushalt 2001 Einnahmen 111 01 Beiträge von StudentInnen WS 00/01 105.000 DM SS 01 186.000DM WS 01/02 93.000 DM 384.000 DM Berechnungsgrundlage für die SS 2001 und WS 2001/02 sind 12400 Studierende. Die Studierendenzahl im WS 2000/2001 war noch wesentlich höher gewesen. 111 02 Semesterticketbeiträge 12.400 Studis 111 11 Zuschüsse Dritter für Veranstaltungen Projektfonds Studentenwerk Uni-Jubiläum 5.000 DM Straßenfest 15.000 DM 2.715.000 DM 20.000 DM 111 12 Zuschüsse Studentenwerk zum Sozialfonds (Finanzierung nicht gesichert) 111 13 Verkaufseinnahmen bei Veranstaltungen 23.000 DM Mensapartys 15.000 DM Es werden Ausgaben für Mensapartys in Höhe von 10.000 DM geplant. Entsprechend ergibt sich ein Gewinn aus diesen Veranstaltungen von 5.000 DM. Unisommerfest (Straßenfest, Max Gold, Getränke) 5.000 DM Innerhalb des sogenannten Uni-Sommerfestes der Studierendenschaft finden in diesem Jahr viele kleinere Veranstaltungen statt, inklusive eines Straßenfestes und einer Lesung von Max Gold, zur der auch Eintritt erhoben werden wird. (...auf Wunsch des Künstlers.) Eine Beteiligung an den Uni-Feierlichkeiten (10 jähriges Jubiläum) ist geplant. Es entstehen jedoch keine Einnahmen. Insgesamt sollen die Veranstaltungen in einem kleineren Stile aufgezogen werden, da der letzte AStA an organisatorische Grenzen gestoßen ist. Sonstige Veranstaltungen 3.000 DM Darunter fallen vor allem Einnahmen aus kulturellen AStA-Veranstaltungen im Kunstwerk. 114 00 111 14 VBB-Gelder für Öffentlichkeitsarbeit des AStA 10.000 DM Da der AStA die gesamte Öffentlichkeitsarbeit des Semestertickets allein bewältigte, vergütet der VBB die Leistungen mit einem entsprechenden Betrag. 65 125 00 Entgelte für Dienstleistungen Verleih der AStA-Anlage 162 00 Zinseinnahmen v.a. Festgeldkontoerträge Vorsichtige Kalkulation. 100 DM 2.000 DM 162 01 Zinseinnahmen Semesterticketbeiträge 4.000 DM schwer zu kalkulieren; wegen schlechter Zahlungsmoral der Uni niedrig veranschlagt 182 00 sonstige Darlehensrückflüsse 500 DM 360 01 Überschuss 2000 17.500 DM Rückflüsse von Fachschaften (Satzung der Studierendenschaft §18 (5) ) 360 00 aufgelöste Rücklage 26.700 DM Da die Zahlen von Studierenden, die ein Anrecht auf den Sozialfonds haben sollten, schlecht zu kalkulieren ist, wird dieser Betrag zur Absicherung des Sozialfonds der Rücklage entnommen. Die Mittel werden aus der Rückstellung für das Studentische Kulturzentrum entnommen. __________________________________________________________ Summe der Einnahmen 3.198.300 DM Ausgaben 429 00 Lohnkosten Mit der BAföG-Beraterin besteht ein Vertrag über 8 Std. (18 DM/Std.) wöchentlich. (12 Monate à 8 Stunden 12 x 761,28 DM 9.200 DM Finanzbearbeitung des AStA- und Fachschaftsgelder Januar-Mai wöchentlich 13 Stunden 5 x 1110,84 DM Juni u. Juli2 Besetzungen à 6 Stunden 2 x2 x 570,96 DM August-Dezember wöchentlich 13 Stunden 5 x 1110,84 DM 13.400 DM EDV-Betreuung Internetserver mit Wohnungsbörse, Homepage, Büro-Netzwerk. Januar- März wöchentlich 10 Std. 3 x 780 DM April wöchentlich 5 Std. 1 x 390 DM April bis Dez. wöchentlich 10 Std. 9 x 854,49 DM Im April fand ein Wechsel der Administratorenstelle statt. Holger arbeitete mit einem Extra-Vertrag auf einer halben Stelle Sven in die Arbeit ein. 10.450 DM Geschäftsführung AStA-Büro: Terminkoordination, Geschäftsstellenbesetzung, Geschäftsabläufe, Presse Lohn 11 x 1110,84 DM 66 Die Stelle von Olaf wurde zum 31.12.2001 gekündigt, war auch zum 01.01.2001 ausgeschrieben, konnte jedoch erst zum 01.02.2001 neu besetzt werden. 12.250 DM Semtix-Sachbearbeitungstelle Juli-Dez. wöchentlich 6 Std. 6 x 570,96 DM Aufwandsentschädigung Wahlhelfer Urabstimmung (3 Tage x 3 Standorte x 2 Personen x 40 DM) 720 DM 7 Personen zur Auszählung a 20 DM 140 DM Bei „normalen“ Wahlen wird die Entschädigung von der Uni bezahlt. 3.450 DM 860 DM sonstiges 1.600 DM Aufwandsentschädigungen für Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlausschuss ( x Rechnungsprüfungsausschuss; 5 x Wahlausschuss je a 200 DM) 511 00 Geschäftsbedarf Toner, Papier, typischer Bürobedarf 5.000 DM 512 00 Bücher, Zeitschriften aktualisierte Gesetzestexte, Kommentare, Forum Wissenschaft, FAUST 4.000 DM 513 00 Post- und Fernmeldegebühren Ab 2001 werden die Portokosten auf die Studierendenschaft umgelegt. 12 x 370 DM Telefon 4200 DM 12 x 300 DM Porto (normal) 3600 DM Sonderverschickungen 7000 DM 14.800 DM 515 00 Geräte, Ausstattung, Ausrüstung 10.000 DM Gelder für mögliche Reparaturen, ein neuer Layout-Rechner, Backup-Lösungen (besonders im Bezug auf den Studi-Server, neue Programmversionen Die Studierendenschaft muss nach Inbetriebnahme des Studi-Servers dessen fehlerfreien Betrieb sicherzustellen, nebst Datensicherheit.. 518 00 Mieten und Pachten Kopierer 12 x 520 DM sonstiges 519 00 Bauliche Unterhaltung Renovierung 524 00 Zentrum für Hochschulsport Die Kosten sind laut neuem Vertrag mit 0,51 € pro Studi veranschlagt. 525 00 Aus- und Fortbildung für Referenten, Mitarbeiter und Gremienmitglieder 526 00 Aufwandsentschädigung 10 ReferentInnen x 12 x 400 DM 6.240 DM 760 DM 1.000 DM 25.600 DM 1.000 DM 48.000 DM 67 527 00 Dienstreisen Fahrtkosten und Teilnahmebeiträge im Zuge der AStA-Arbeit 4.000 DM 531 00 Veröffentlichungen 01 Revoltaire (3 Ausgaben) 02 Luzifa (2 Ausgaben) 03 sonstige Publikationen (z.B. ErstiInfo oder Kalender) 12.000 DM 3.000 DM 6.000 DM 541 00 Aufwendungen für Veranstaltungen 01 kulturelle Veranstaltungen (Mensapartys, Kunstwerk etc.) 02 hochschulpolitische Veranstaltungen 03 sonst. Veranstaltungen (z.B Selbstverteidungskurs) 04 Uni-Sommerfest (Bands, Honorare, Technik etc.) 05 Uni-Jubiläum 22.000 DM 7.000 DM 3.000 DM 25.000 DM 5.000 DM 547 00 Fremdleistungen (Lohnbuchhaltung GM + etc.) 2.000 DM 548 00 Rechtsbeistand (vorrangig wegen dem Semesterticket, 100 DM-Klage u. Gorgs) 13.000 DM 684 00 Zuschüsse für Jugend- und Studierendenprojekte für Anträge von Außen (Golmer Sommerfest, Pub a la Pub etc.) 30.990 DM 648 01 Sozialfonds Semesterticket 45.000 DM 685 00 Mitgliedsbeiträge fzs, DAAD, BSK 685 01 Semesterticketbeitragszahlung an VBB 686 00 Zuwendungen an Fachschaften Die Fachschaften tragen ein Drittel der Stelle für Finanzen im AStA ! ca. 4500 DM pro Jahr 863 00 Darlehen an sonstige 7.000 DM 2.715.000 DM 123.500 DM 1.500 DM 912 00 Rücklage für stud. Kulturzentrum 912 02 Risikorückstellung Gorgs 5.700 DM __________________________________________________________________ Summe 3.198.300 DM 68 2.Nachtragshaushalt 2001 Einnahmen 111 01 Beiträge von StudentInnen WS 00/01 105.000 DM SS 01 186.000 DM WS 01/02 93.000 DM 384.000 DM Berechnungsgrundlage für die SS 2001 und WS 2001/02 sind 12.400 Studierende. Die Studierendenzahl im WS 2000/2001 war noch wesentlich höher gewesen. 111 02 Semesterticketbeiträge 12.400 Studis 111 11 Zuschüsse Dritter für Veranstaltungen Projektfonds Studentenwerk Uni-Jubiläum 5000 DM Straßenfest 15.000 DM 2.715.000 DM 21.700 DM 111 12 Zuschüsse Studentenwerk zum Sozialfonds 111 13 Verkaufseinnahmen bei Veranstaltungen 31.500 DM Mensapartys 18.000 DM In diesen Posten kommen auch Einnahmen aus sonstigen bisherigen Veranstaltungen von DM 3000, was ergibt, dass die bisherigen Einnahmen aus Mensapartys sich auf DM 15.000 belaufen. Unisommerfest (Straßenfest, Max Gold, Getränke) 9.300 DM Innerhalb des sogenannten Uni-Sommerfestes der Studierendenschaft fanden in diesem Jahr viele kleinere Veranstaltungen statt, inklusive eines Straßenfestes und einer Lesung von Max Gold, zur der auch Eintritt erhoben werden wurde. (...auf Wunsch des Künstlers.) Die Einnahmen überstiegen die Erwartungen. Eine Beteiligung an den Uni-Feierlichkeiten (10 jähriges Jubiläum) war geplant. 2.700 DM Insgesamt wurden die Veranstaltungen in einem kleineren Stile aufgezogen , da der letzte AStA an organisatorische Grenzen gestoßen war. T-Shirt Verkauf 1.500 DM 114 00 111 14 VBB-Gelder für Öffentlichkeitsarbeit des AStA 10.000 DM Da der AStA die gesamte Öffentlichkeitsarbeit des Semestertickets allein bewältigte, vergütet der VBB die Leistungen mit einem entsprechenden Betrag. 125 00 Entgelte für Dienstleistungen Verleih der AStA-Anlage 700 DM Hierein fallen auch die erbrachten Leistungen für Kopierdienste, die von Initiativen wahrgenommen wurden. 69 162 00 Zinseinnahmen v.a. Festgeldkontoerträge Vorsichtige Kalkulation. 2.000 DM 162 01 Zinseinnahmen Semesterticketbeiträge 4.000 DM schwer zu kalkulieren; wegen schlechter Zahlungsmoral der Uni niedrig veranschlagt 182 00 sonstige Darlehensrückflüsse 500 DM 360 01 Überschuss 2000 17.000 DM Rückflüsse von Fachschaften (Satzung der Studierendenschaft §18 (5) ) 360 00 aufgelöste Rücklage 15.500 DM Die Mittel werden aus der Rückstellung für das Studentische Kulturzentrum entnommen, um das Defizit des Haushaltes zu neutralisieren. __________________________________________________________ Summe der Einnahmen 3.201.900 DM Ausgaben 429 00 Lohnkosten Mit der BAföG-Beraterin besteht ein Vertrag über 8 Std. (18 DM/Std.) wöchentlich. (5 Monate à 8 Stunden 5 x 624 DM + 7 x 761,28 DM 8.500 DM Finanzbearbeitung des AStA- und Fachschaftsgelder Januar-Mai wöchentlich 13 Stunden 5 x 1110,84 DM Juni u. Juli 2 Besetzungen à 6 Stunden 2 x 2 x 570,96 DM August-Dezember wöchentlich 13 Stunden 5 x 1110,84 DM 13.350 DM DM 48 wurden eingespart durch 4 Stunden weniger in Anspruch genommene vergütete Arbeitszeit. EDV-Betreuung Internetserver mit Wohnungsbörse, Homepage, Büro-Netzwerk. Januar- März wöchentlich 10 Std. 3 x 780 DM April wöchentlich 5 Std. 1 x 390 DM April bis Sept. wöchentlich 10 Std. 6 x 854,49 DM Okt.-Dez. wöchentlich 13 Std. 3 x 1.110,84 DM Im April fand ein Wechsel der Administratorenstelle statt. Holger arbeitete mit einem Extra-Vertrag auf einer halben Stelle Sven in die Arbeit ein. 11.200 DM Geschäftsführung AStA-Büro: Terminkoordination, Geschäftsstellenbesetzung, Geschäftsabläufe, Presse Lohn 1 x 1110,84 DM Die Stelle von Olaf wurde zum 31.12.2001 gekündigt, war auch zum 01.01.2001 ausgeschrieben, konnte jedoch erst zum 01.02.2001 neu besetzt werden. 12.250 DM 70 Semtix-Sachbearbeitungstelle Juli-Okt. wöchentlich 6 Std. 4 x 512,69 DM Nov.-Dez wöchentlich 10 Std. 2 x 854,49 DM Aufwandsentschädigung Wahlhelfer Urabstimmung (3 Tage x 3 Standorte x 2 Personen x 40 DM) 720 DM 4 Personen zur Auszählung a 20 DM 80 DM Bei „normalen“ Wahlen wird die Entschädigung von der Uni bezahlt. 3.800 DM 800 DM sonstiges 1.200 DM Aufwandsentschädigungen für Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlausschuss (2 x Rechnungsprüfungsausschuss; 4 x Wahlausschuss je a 200 DM) 511 00 Geschäftsbedarf Toner, Papier, typischer Bürobedarf 7.300 DM Dieser Titel musste erhöht werden, um trotz des bereits ausgeschöpften Budgets die reibungslose Geschäftsführung weiter gewähren zu können. 512 00 Bücher, Zeitschriften aktualisierte Gesetzestexte, Kommentare, Forum Wissenschaft, FAUST 513 00 Post- und Fernmeldegebühren Ab 2001 werden die Portokosten auf die Studierendenschaft umgelegt. 12 x 370 DM Telefon 4440 DM 12 x 300 DM Porto (normal) 3600 DM Sonderverschickungen 7160 DM 4.000 DM 15.200 DM 515 00 Geräte, Ausstattung, Ausrüstung 6.500 DM Gelder für mögliche Reparaturen, Backup-Lösungen (besonders im Bezug auf den Studi-Server, neue Programmversionen). Die Studierendenschaft muss nach Inbetriebnahme des Studi-Servers, dessen fehlerfreien Betrieb sicherzustellen, nebst Datensicherheit. Eine Neuanschaffung von Bildschirmen ist derzeit nicht möglich. 518 00 Mieten und Pachten Kopierer 12 x 520 DM 2 Safes 80 DM Sonstiges 1280 DM Sondermiete Kopierer 519 00 Bauliche Unterhaltung Renovierung 524 00 Zentrum für Hochschulsport Die Kosten sind laut neuem Vertrag mit 0,51 € pro Studi veranschlagt. 525 00 Aus- und Fortbildung für Referenten, Mitarbeiter und Gremienmitglieder 526 00 Aufwandsentschädigung 10 ReferentInnen x 7 x 400 DM ReferentInnen x 5 x 567,19 DM 7.600 DM 1.000 DM 24.800 DM 600 DM 42.200 DM 71 527 00 Dienstreisen Fahrtkosten und Teilnahmebeiträge im Zuge der AStA-Arbeit 5.300 DM Dies musste aufgestockt werden, da das Budget schon zum 1.08.2001 zu mehr als 80% ausgegeben war. 531 00 Veröffentlichungen 21.600 DM Revoltaire (3 Ausgaben), Luzifa (1 Ausgabe), sonstige Publikationen (z.B. ErstiInfo), T-Shirts werden nun auch mit in diesen Titel einbezogen. 541 00 Aufwendungen für Veranstaltungen 01 kulturelle Veranstaltungen (Mensapartys, Kunstwerk etc.) 02 hochschulpolitische Veranstaltungen 03 sonst. Veranstaltungen (z.B Selbstverteidungskurs) Uni-Sommerfest (Bands, Honorare, Technik etc.) Uni-Jubiläum 547 00 Fremdleistungen (Lohnbuchhaltung GM + etc.) 25.000 DM 8.000 DM 2.000 DM 27.000 DM 6.700 DM 1.000 DM 548 00 Rechtsbeistand (vorrangig wegen dem Semesterticket, 100 DM-Klage u. Gorgs) 13.000 DM 684 00 Zuschüsse für Jugend- und Studierendenprojekte für Anträge von Außen (Golmer Sommerfest, Pub a la Pub etc.) 30.990DM 648 01 Sozialfonds Semesterticket 45.000 DM 685 00 Mitgliedsbeiträge 10.300 DM fzs, DAAD, BSK Die Studierendenschaft der Uni Potsdam muss nun den vollen Beitragssatz an den fZS entrichten, das heißt, 50% der Jahresgebühr von DM 1,00/Student. 685 01 Semesterticketbeitragszahlung an VBB 686 00 Zuwendungen an Fachschaften Die Fachschaften tragen ein Drittel der Stelle für Finanzen im AStA ! ca. 4500 DM pro Jahr 863 00 Darlehen an sonstige 2.715.000 DM 123.500 DM 1.500 DM 912 00 Rücklage für stud. Kulturzentrum 912 02 Risikorückstellung Gorgs 5.700 DM __________________________________________________________________ Summe 3.201.900 DM 72 9. Soll-Ist-Analyse "Einnahmen und Ausgaben" SOLL-IST-Analyse der Einnahmen der Finanzen der Studentenschaft der Universität Potsdam Einnahmen Titel Bezeichnung 111 01 Beiträge von StudentInnen Semesterticketbeiträge Zuschüsse Dritter für Veranstaltungen Zuschüsse Studentenwerk zum Sozialfonds Verkaufseinnahmen bei Veranstaltungen VBB Gelder für Öffentlichkeitsarbeit des AStA Entgelte Dienstleistungen Zinseinnahmen Zinseinnahmen SemTix Sonstige Darlehensrück-flüsse aufgelöste Rücklagen Überschuss 2000 Summe der Einnahmen 111 02 111 11 111 12 111 13 111 14/ 114 00 125 00 162 00 162 01 182 00 360 00 360 01 Differenz Unter- Differenz ÜberAnsatz lt. HH- Ansatz lt. 2. IST lt. E/Aschreitung Plan 2001 Nachtrags-HH Bericht/Prüfung schreitung 2001 384.000,00 384.000,00 496.065,00 0,00 112.065,00 0,00 2.715.000,00 2.889.093,90 0,00 174.093,90 3.000,00 21.700,00 22.003,00 0,00 303,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 31.500,00 36.760,68 0,00 5.260,68 0,00 10.000,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 700,00 837,10 0,00 137,10 2.000,00 0,00 2.000,00 4.000,00 2.000,00 9.314,03 0,00 0,00 0,00 5.314,03 0,00 500,00 500,00 0,00 0,00 45.350,00 15.500,00 0,00 15.500,00 0,00 0,00 17.000,00 17.080,21 0,00 80,21 459.350,00 3.201.900,00 3.483.653,92 15.500,00 297.253,92 Überschreitung 281.753,92 73 SOLL-IST-Analyse der Ausgaben der Finanzen der Studentenschaft der Universität Potsdam Ausgaben Titel Bezeichnung 429 00 Lohnkosten 511 00 512 00 513 00 Geschäftsbedarf Bücher, Zeitschriften Post-/Fernmeldegebühren Geräte, Ausstattung, Ausrüstung Mieten und Pachten Bauliche Unterhaltung Zentrum für Hochschulsport Aus- und Fortbildung Aufwandsentschädigung Dienstreisen Veröffentlichungen Aufwendungen für Veranstaltungen Fremdleistungen Rechtsbeistand Sozialfonds SemTix Zuschüsse für Jugend-und Studierenden-projekte Mitgliedsbeiträge SemTix-Zahlung an VBB Zuwendungen an Fachschaften Darlehen an Sonstige Rücklage Studentisches Kulturzentrum Risikorückstellung Gorgs Summe der Ausgaben 515 00 518 00 519 00 524 00 525 00 526 00 527 00 531 00 541 00 547 00 548 00 648 01 684 00 685 00 685 01 686 00 863 00 912 02 912 02 Ansatz lt. HH- Ansatz lt. 2. IST lt. E/ADifferenz Unter- Differenz ÜberPlan 2001 Nachtrags-HH Bericht/Prüfung schreitung schreitung 2001 49.700,00 51.100,00 51.734,28 0,00 634,28 6.000,00 5.000,00 8.000,00 7.300,00 4.000,00 15.200,00 6.347,48 3.314,03 13.012,76 952,52 685,97 2.187,24 0,00 0,00 0,00 10.000,00 6.500,00 0,00 6.500,00 0,00 7.000,00 1.000,00 7.600,00 1.000,00 7.597,79 0,00 2,21 1.000,00 0,00 0,00 25.600,00 24.800,00 12.352,71 12.447,29 0,00 1.000,00 48.000,00 600,00 42.200,00 464,00 42.179,67 136,00 20,33 0,00 0,00 4.000,00 21.000,00 59.000,00 5.300,00 21.600,00 68.700,00 3.702,70 11.479,44 75.092,11 1.597,30 10.120,56 0,00 0,00 0,00 6.392,11 3.000,00 10.000,00 0,00 25.200,00 1.000,00 13.000,00 45.000,00 30.990,00 804,68 13.672,13 3.723,00 25.025,14 195,32 0,00 41.277,00 5.964,86 0,00 672,13 0,00 0,00 7.000,00 10.300,00 0,00 2.715.000,00 10.230,95 1.993.206,60 69,05 721.793,40 0,00 0,00 123.500,00 123.500,00 76.688,45 46.811,55 0,00 0,00 1.500,00 1.500,00 0,00 0,00 45.350,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.700,00 0,00 5.700,00 0,00 459.350,00 3.201.890,00 2.352.127,92 857.460,60 7.698,52 Unterschreitung 849.762,08 74 10. Gewinn- und Verlustrechnung GuV Konto Bezeichnung 0220 Überschuss des Vorjahres 8400 Betrag 2001 Betrag 2000 Veränderung in % 43.265,99 62.927,75 -31,24% Verleih Anlage 150,00 100,00 50,00% 8401 Entgelt für Benutzung ASTA-Kopierer, Tel. etc. 687,10 0,00 100,00% 8500 Verkauf Einlass Veranstaltungen 23.184,77 11.906,86 94,72% 8504 Einnahmen Uni-Sommerfest 9.299,91 13.650,39 -31,87% 8505 Einnahmen Uni-Jubiläum 4.276,00 0,00 100,00% 8506 VBB-Öffentlichkeitsarbeit 10.000,00 0,00 100,00% 8600 Studierendenbeiträge 415.965,00 336.450,00 23,63% 8601 Studierendenbeiträge Semtix 1.987.585,60 0,00 100,00% 8620 Spenden/Drittmittel 2.003,00 44.975,50 -95,55% 8624 Drittmittel Uni-Sommerfest 15.000,00 58.500,00 -74,36% 8625 Drittmittel Uni-Jubiläum 5.000,00 0,00 100,00% 8650 Zinsen 11.314,03 3.074,24 268,03% 8700 Darlehensrückflüsse sonstige 500,00 0,00 100,00% 2.528.231,40 531.584,74 Summe Ertrag 0930 Einstellung Rücklage studentisches Kulturzentrum 0,00 71.578,81 -100,00% 0931 Einstellung Rücklage Pub á la Pub 0,00 11.400,00 -100,00% 4111 Lohn Organisation 13.169,24 12.650,00 4,10% 4112 Lohn Finanzen 13.330,08 13.395,81 -0,49% 4113 Honorar BAföG 8.448,96 10.118,25 -16,50% 4114 Honorar EDV 11.189,46 9.360,00 19,55% 4115 Lohn Semtix-Bearbeitung 3.596,54 0,00 100,00% 4176 Wahlhelfer Urabstimmung 800,00 0,00 100,00% 4179 Erstellung Web-Site 0,00 2.000,00 -100,00% 4180 Sonstige Löhne/ Honorare 1.200,00 1.600,00 -25,00% 4181 Löhne/Honorare Kultur 11.658,50 4.650,00 150,72% 4182 Löhne/Honorare Hochschulpolitik 1.300,00 500,00 160,00% 4183 Löhne/Honorare Sonstige Veranstaltungen 1.815,86 900,00 101,76% 4184 Löhne/Honorare Uni-Sommerfest 11.491,22 24.644,00 -53,37% 4185 Löhne/Honorare Uni-Jubiläum 2.000,00 0,00 100,00% 4186 Löhne/Honorare Studi-Projekte 3.810,00 1.700,00 124,12% 4187 3.081,90 4.160,00 -25,92% 4188 Löhne/Honorare Fachschaften Löhne/Honorare Veranstaltungen Fachschaften 1.248,72 300,00 316,24% 4189 Löhne/Honorare Studi-Projekte Fachschaften 3.650,00 1.000,00 265,00% 4211 Miete Kultur 605,40 1.186,00 -48,95% 4212 Miete Hochschulpolitik 0,00 713,40 -100,00% 4213 Miete Sonstige Veranstaltungen 0,00 60,00 -100,00% 75 4214 Miete Uni-Sommerfest 1.800,00 2.859,70 -37,06% 4216 Miete Studi-Projekte 200,00 0,00 100,00% 4217 Miete Fachschaften 488,49 1.359,00 -64,06% 4219 Miete Studi-Projekte Fachschaften 2.310,59 0,00 100,00% 4226 Bauliche Unterhaltung Studi-Projekte 940,78 940,79 0,00% 4227 Bauliche Unterhaltung Fachschaften 214,11 103,96 105,95% 4340 Zahlungen aus Semtix-Beiträgen 1.993.133,60 0,00 100,00% 4341 Zahlungen aus Sozialfondbeiträgen 3.723,00 0,00 100,00% 4360 Versicherungen 394,57 526,10 -25,00% 4361 Versicherungen Kultur 402,50 893,70 -54,96% 4364 Versicherungen Uni-Sommerfest 0,00 3.450,00 -100,00% 4366 Versicherungen Studi-Projekte 163,89 445,10 -63,18% 4380 Mitgliedsbeiträge 16.558,90 6.456,45 156,47% 4386 Mitgliedsbeiträge Studi-Projekte 3.192,00 0,00 100,00% 4391 Gestaltung Kultur 60,00 240,00 -75,00% 4394 Gestaltung Uni-Sommerfest 60,00 140,00 -57,14% 4395 Gestaltung Uni-Jubiläum 20,00 0,00 100,00% 4610 Veröffentlichungen des AStA 11.479,44 17.530,38 -34,52% 4611 Veröffentlichungen Kultur 580,00 1.578,27 -63,25% 4612 Veröffentlichungen Hochschulpolitik 2.354,80 0,00 100,00% 4613 Veröffentlichungen Sonstige Veranstaltungen 0,00 988,54 -100,00% 4614 Veröffentlichungen Uni-Sommerfest 0,00 3.203,65 -100,00% 4616 Veröffentlichungen Studi-Projekte 4.168,87 7.779,93 -46,42% 4617 5.041,51 4.175,78 100,00% 380,74 0,00 100,00% 4619 Veröffentlichungen Fachschaften Veröffentlichungen Veranstaltungen Fachschaften Veröffentlichungen Studi-Projekte Fachschaften 100,00 2.531,58 -96,05% 4670 Fahrtkosten/Teilnahmebeitrag Dienstreisen 3.702,70 5.947,96 -37,75% 4671 Fahrtkosten Kultur 273,82 183,80 48,98% 4672 Fahrtkosten Hochschulpolitik 671,08 344,90 94,57% 4673 Fahrtkosten Sonstige Veranstaltungen 57,00 132,24 -56,90% 4674 Fahrtkosten Uni-Sommerfest 75,01 1.002,65 -92,52% 4676 Fahrtkosten Studi-Projekte 1.740,60 1.057,90 64,53% 4677 Fahrtkosten Fachschaften 3.889,34 3.300,91 17,83% 4678 Fahrtkosten Studi-Projekte Fachschaften 11.038,91 2.575,90 328,55% 4680 Lohnrechnung 621,76 665,26 -6,54% 4830 Geräte/Ausstattung Software AStA 6.664,49 6.720,49 -0,83% 4837 Geräte Fachschaften 18.653,86 19.662,49 -5,13% 4900 Aufwandsentschädigung 42.179,67 47.600,00 -11,39% 4910 Porto/Telefon 13.012,76 3.970,53 227,73% 4914 Porto/Telefon Uni-Sommerfest 0,00 370,52 -100,00% 4916 Porto/Telefon Studi-Projekte 77,80 362,21 -78,52% 4917 Porto/Telefon Fachschaften 2.040,20 1.049,64 94,37% 4618 76 4918 Porto/Telefon Veranstaltungen Fachschaften 88,00 0,00 100,00% 4919 Porto/Telefon Studi-Projekte Fachschaften 66,80 19,02 251,21% 4920 Fortbildungskosten 464,00 1.162,76 -60,09% 4927 Fortbildung Fachschaften 0,00 559,98 -100,00% 4930 Bürobedarf 5.342,90 4.032,45 32,50% 4932 Bürobedarf Hochschulpolitik 6,75 0,00 100,00% 4934 Bürobedarf Uni-Sommerfest 0,00 80,13 -100,00% 4936 Bürobedarf Studi-Projekte 132,10 1.005,93 -86,87% 4937 Bürobedarf Fachschaften 6.466,63 5.578,95 15,91% 4939 Bürobedarf Studi-Projekte Fachschaften 639,49 191,90 233,24% 4940 Zeitschriften/Bücher 3.314,03 1.875,67 76,69% 4947 Zeitschriften/Bücher Fachschaften 9.333,64 3.945,55 136,56% 4950 Rechts-und Beratungskosten 13.672,13 1.444,20 846,69% 4956 Rechts-und Beratungskosten Studi-Projekte 1.298,21 0,00 100,00% 4960 7.597,79 6.731,76 12,86% 4966 Mieten für Einrichtungen/Kopierer Mieten für Einrichtungen/Kopierer StudiProjekte 0,00 174,00 -100,00% 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs 182,92 221,65 -17,47% 4977 Nebenkosten des Geldverkehrs Fachschaften 276,10 223,38 23,60% 4980 Sonstige Aufwendungen 1.004,58 219,09 358,52% 4981 Sonstige Aufwendungen Kultur 10.303,40 7.278,98 41,55% 4982 2.462,48 1.355,93 81,61% 4983 Sonstige Aufwendungen Hochschulpolitik Sonstige Aufwendungen/ Sonstige Veranstaltungen 2.352,05 12,75 18347,45% 4984 Sonstige Aufwendungen Uni-Sommerfest 13.366,52 37.658,09 -64,51% 4985 Sonstige Aufwendungen Uni-Jubiläum 10.981,15 0,00 100,00% 4986 Sonstige Aufwendungen Studi-Projekte 12.711,36 47.404,69 -73,19% 4987 10.397,59 27.695,45 -62,46% 4989 Sonstige Aufwendungen Fachschaften Sonstige Aufwendungen Studi-Projekte Fachschaften 15.935,69 281,50 5560,99% 4990 Zentrum für Hochschulsport 26.345,27 24.941,22 5,63% 4991 Darlehen an Sonstige 1.500,00 0,00 100,00% 4999 Verfügungsgelder 0,00 10,00 -100,00% Summe Aufwand 2.401.104,25 496.171,63 Ertrag abzüglich Aufwand 127.127,15 abzüglich Überschuss des VJ 43.265,99 Gewinn/Verlust aus GuV (Banana) 83.861,16 77 11. Dauervorschüsse der Fachschaften Dauervorschüsse 2001 FS Kunst an Klappenbach und Laspeyres FS Biologie an Andrea Lehmann FS Jüdische Studien an Ruth Overbeck 450,00 DM 1.300,00 DM 400,00 DM FS Musik an Ulrike Jahn/Ulrike Klieber 1.660,00 DM FS Soziologie an Julia Schwarzkopf 1.000,00 DM FS Mathe/Physik an Joachim Wesemeier 1.100,00 DM FS Anglistik/Amerikanistik an Franziska Gottschalk FS Politik/Verwaltung an Nils Naber FS Religionswissenschaften an Christin Bülow 184,00 DM 1.900,00 DM 250,00 DM FS Wirtschaftswissenschaften an Constantin Linden 1.600,00 DM FS Germanistik an Tanja Übelacker 1.500,00 DM FS Klassische Philologie an Iris Becker 400,00 DM FS Informatik an Mario Keller 750,00 DM FS Romanistik an Mariano Pineiro y Neubeck 850,00 DM FS Umweltwissenschaften 300,00 DM FS Linguistik an Kartin Skoruppa 660,00 DM FS Europäische Medienwissenschaften an Antje Pfeiffer 250,00 DM FS Philosophie an FS-Konto 200,00 DM Summe 14.754,00 DM 78 12. Budgetübernahme der Fachschaften Fachschaft Anglistik Arbeitslehre Bio/Chemie Erziehung Europ. Medien Geoökologie Geowiss. Germanistik Geschichte Informatik Jüdische Studien Jura Klassische Philologie Kunst Linguistik Mathe Medienwiss. Musik Philosophie Politik Psychologie Religion Romanistik Slavistik Sozialwiss. Sport Umweltwiss. Wirtschaftswiss. gesamt GrundGesamtBudgetabbudget 2001 budget 2001 rechnung Differenz Budgetüber20%-Regel Budgetübernahme nahme in HH 2002 AStA FS 7.258,35 1.779,29 6.666,67 2.794,28 1.139,29 4.497,17 1.668,65 11.380,87 7.123,66 3.828,52 2.178,55 11.736,84 8.556,74 1.779,29 7.838,03 3.356,27 1.139,29 5.369,58 1.847,12 13.097,92 7.775,40 4.344,22 2.217,81 13.656,86 8.554,75 1.669,61 6.139,68 2.512,60 833,96 4.811,62 1.520,05 10.651,97 3.956,00 3.549,43 2.197,53 12.367,89 1,99 109,68 1.698,35 843,67 305,33 557,96 327,07 2.445,95 3.819,40 794,79 20,28 1.288,97 1.451,67 355,86 1.333,33 558,86 227,86 899,43 333,73 2.276,17 1.424,73 765,70 435,71 2.347,37 1,99 109,68 1.333,33 558,86 227,86 557,96 327,07 2.276,17 1.424,73 765,70 20,28 1.288,97 0,00 0,00 365,02 284,81 77,47 0,00 0,00 169,78 2.394,67 29,09 0,00 0,00 1.716,75 1.966,89 2.832,77 5.007,07 1.033,66 2.717,32 3.823,71 8.085,74 3.972,84 1.384,83 4.184,49 2.260,33 3.511,04 5.132,15 1.426,12 8.581,21 2.057,15 2.348,36 3.313,58 5.911,95 1.033,66 3.285,04 4.360,59 9.534,66 4.495,00 1.405,96 4.603,41 2.689,56 4.099,40 6.161,19 1.426,12 10.317,80 1.520,70 2.407,26 2.919,06 1.641,84 821,37 2.531,93 2.753,75 2.560,02 3.612,34 1.212,51 3.394,00 1.206,74 1.453,58 552,56 1.027,03 7.065,47 536,45 -58,90 394,52 4.270,11 212,29 753,11 1.606,84 6.974,64 882,66 193,45 1.209,41 1.482,82 2.645,82 5.608,63 399,09 3.252,33 343,35 393,38 566,55 1.001,41 206,73 543,46 764,74 1.617,15 794,57 276,97 836,90 452,07 702,21 1.026,43 285,22 1.716,24 343,35 0,00 394,52 1.001,41 206,73 543,46 764,74 1.617,15 794,57 193,45 836,90 452,07 702,21 1.026,43 285,22 1.716,24 193,10 0,00 0,00 3.268,70 5,56 209,65 842,10 5.357,49 88,09 0,00 372,51 1.030,75 1.943,61 4.582,20 113,87 1.536,09 119.689,06 138.021,96 95.445,25 42.576,71 23.937,81 19.771,06 22.864,55 79 13. Inventarverzeichnisse der Fachschaften Inventarliste der Fachschaft Medienwissenschaften lfd. Nummer Gegenstand 1 2 PC Tintenstrahldrucker HP 520 Inventarliste der Fachschaft Philosophie lfd. Nummer Gegenstand 1 2 3 4 5 Stuhl Stuhl Tisch Computer Pinnwand Inventarliste der Fachschaft Musik lfd. Nummer Gegenstand 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Keyboard mit Ständer und Notenaufsatz 2 Klavierbänke 660-ZM schwarz 3 Mikrofone Shure SM-58 LC incl. Klemmen, Gewindeadapter, Tasche und Kabelhalter Verstärker im Wert 1 Modem incl. Kabel Kondensatormikrofon AKGC 1000S 1 CD/Kassettenrekorder 1 MD-Recorder 1 Kabel für MD-Recorder 1 Stereomikrofon für MDRecorder Stand: 03.12.2001 Zugangsdatum Anschaffungskosten 03.12.2001 31.05.2001 775,02 - Stand: 15.01.2002 Zugangsdatum Anschaffungskosten 07.11.2000 07.11.2000 07.11.2000 21.12.2000 04.12.2001 Schenkung Schenkung Schenkung 1733,64 11,20 Stand: Januar 2002 Zugangsdatum Anschaffungskosten 06.11.1999 18.12.1999 300,00 672,00 20.03.2000 Tausch gg. Gitarren- 18.12.2000 von 600,00 DM 69,00 / 12.00 23.12.2000 27.12.2000 27.12.2000 27.12.2000 449,09 299,00 299,00 10,93 27.12.2000 120,00 80 Inventarliste der Fachschaft Kunst lfd. Nummer Gegenstand 1 2 3 4 5 6 7 8-13 14 15 16-17 18-21 22-31 32-34 35 36-37 38-45 Schwarzes Ledersofa Couchtisch Couch, grau Regal, grau Regal, weiß Sessel, grau Tisch, quadratisch 5 Holzdrehstühle Schreibmaschine Zeichenschrank 2 Bilderrahmen, Alu, Glas, 70x100 cm 4 Bilderrahmen (Wechselrahmen), Alu, Glas, 60x80 cm 10 Bilderrahmen Ars Nova Buche, 30x40 cm 3 Bilderrahmen, Alu, Glas, 60x80 cm Pcmcia (Karte für BNC) Computer und Drucker 8 Bilderrahmen Ars Nova Buche, 50x70 cm Inventarliste der Fachschaft Linguistik lfd. Nummer Gegenstand 1 Bindemaschine Inventarliste der Fachschaft Mathe/Physik lfd. Nummer Gegenstand 1 Linux Rechner 2 Win 95 Rechner 3 Sun-Rechner 4 Drucker 5 Scanner 6 Monitor 7 Monitor 8 Sofa 9 Sofa 10 6 Klappstühle à 29,50 DM 11 Deckenfluter Stand: 13.01.01 Zugangsdatum Anschaffungskosten 11.11.2000 11.11.2000 11.11.2000 28.10.2000 28.10.2000 11.11.2000 ? ? ? 15.12.2000 85,00 50,00 79,98 79,98 25,00 481,40 ? - 22.12.2000 526,64 27.12.2001 301,60 11.11.2001 06.12.2001 01.11.2001 500,00 27.10.2001 413,89 Stand: 15.01.2002 Zugangsdatum Anschaffungskosten 1997 Stand: 04.01.2002 Zugangsdatum 1995 Nov 97 Okt 99 Dez 97 Dez 97 Dez 99 Dez 99 Feb 00 16.08.2001 21.08.2001 01.08.2001 Anschaffungskosten 1500,00 Schenkung Schenkung 599,00 429,00 399,00 399,00 Schenkung 259,00 177,00 29,95 81 Inventarliste der Fachschaft Informatik lfd. Nummer Gegenstand 1 2 3 4 5 Zugangsdatum Workstation Server Monitor Switch Sofa Inventarliste der Fachschaft Jüdische Studien lfd. Nummer Gegenstand 1 2 Stand: 24.04.02 Anschaffungskosten in Euro 1529,05 685,56 293,48 76,18 199 Stand:11.01.02 Zugangsdatum Anschaffungskosten in Euro Drucker 1 Tisch + 3 Stühle Inventarliste der Fachschaft Geschichte lfd. Nummer Gegenstand 1 Ikea Holzregal 2 3 Sessel 3 1 Sofa 4 2 Tische 5 1 Sommerpavillon 6 6 Stühle 7 2 Campingliegen 8 2 Drahtregale 9 2 Plastikeimer 10 Monitor 11 Maus 12 1 Paar Lautsprecher 13 Tastatur 14 Rechner 15 Drucker Stand: 4.5.2002 Zugangsdatum vor 2001 vor 2001 vor 2001 vor 2001 vor 2001 vor 2001 vor 2001 vor 2001 vor 2001 vor 2001 vor 2001 vor 2001 vor 2001 vor 2001 vor 2001 Anschaffungskosten 82 Inventarliste der Fachschaft Slawistik lfd. Nummer Gegenstand 1 PC 4/86 Bildschirm 15 Zoll: Philips Brilliance 1520 2 3 Drucker: HP DeskJet 500 4 Kühlschrank 5 Wasserkocher 6 Kaffeemaschine 7 Computertisch 8 Schreibtisch 9 Tisch 10 4 Sessel 11 Couch 12 4 Stühle 13 1 Wandtafel 14 2 Regale 15 Geschirr Stand: 25.1.2002 Inventarliste der Fachschaft Jura lfd. Nummer Gegenstand 1 Computer P III 2 Tisch Ikea 3 Sofa 4 Computer 5 Monitor 6 Laserdrucker 7 Schreibmaschine 8 Fax/Tel/AB 9 Bilderrahmen zusätzlich haben wir gefunden: einen Scanner, 1 zusätzlichen Bilderrahmen, eine BoschKaffeemaschine, einen Staubsauger, 3 Regale, Stand: 03.01.01 Inventarliste der Fachschaft Klassische Philologie lfd. Nummer Gegenstand 1 2 3 4 Magnettafel Sofa Wasserkocher Briefkasten Zugangsdatum Zugangsdatum Dez 01 1994 1997 1996 1998 1999 1996 1999 1999 Anschaffungskosten Anschaffungskosten 1959,41 800 600 2000 500 1100 300 700 2 x 200 Stand: Zugangsdatum Anschaffungskosten in DM 145 150 83 Inventarliste der Fachschaft Politik lfd. NumGegenstand mer 1 2 Fax Flipchart lt. persönlicher Prüfung und Besprechung mit Finanzreferenten der FS Ronny Bereczki sind keine weiteren WG vorhanden. Die WG im FSRaum gehörten den FS Sozialwissenschaft und WiWi. Inventarliste der Fachschaft Psychologie lfd. NumGegenstand mer 1 2 3 4 5 Kaffeetisch Sofa(2 Stück) Sitzhocker (2 Stück) Arbeitstisch Schrank Des Weiteren befanden sich im FS-Raum: ein uraltes Regal, sowie ein alter Schreibtisch. Diese Gegenstände waren nicht verzeichnet. Anschaffungsdatum und Betrag sind uns nicht bekannt. Stand: 31.12.01 Zugangsdatum Anschaffungskosten 03.12.1997 04.12.1997 736,99 227,2 Stand: 31.12.01 Zugangsdatum Anschaffungskosten 30.11.2001 30.11.2001 30.11.2001 30.11.2001 30.11.2001 48,9 700,18 113,44 297,29 517,51 Inventarliste der Fachschaft: Romanistik Stand: 03.01.2002 lfd. NumGegenstand Zugangsdatum mer 1 Mini-Stereoanlage 13.11.1999 2 PC (12,7 GB; 64 MB) 15.12.1999 3 Monitor 17" 15.12.1999 Espressomaschine; NP: 299,95 4 17.10.2000 DM 5 Kühlschrank (130 l) 13.11.2000 6 PC (40 MB; 64 MB), inkl. Epson Stylos 680, AGFA Snapscan e20, CD-Brenner, Monitor 17" 27.12.2000 Anschaffungskosten 159,99 DM 1.499,00 DM 387,02 DM 0,00 DM 150,00 DM 2.700,00 DM 84 Inventarliste der Fachschaft Germanistik lfd. NumGegenstand mer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Monitor Computer Drucker 4 Bücherregale 2 Tische Kaffeeautomat Wasserkocher 2 Sessel Sofa Bürostuhl 4 Stühle Papierschneider Kassenrechner 14 Computer/ Monitor/ Drucker Stand: 15.01.2002 Zugangsdatum Anschaffungskosten Apr 00 Apr 00 2001 AB AB 30.01.2000 AB Spende Spende Spende AB Dez 01 Dez 01 Leihgabe FSR Jüdische Studien per 01.01.2002 abgeschrieben und an FSR Jüd. Studien übertragen 29,-- 129,-80,-- Inventarliste der Fachschaft Philologie Stand:15.01.02 lfd. Nummer 1 2 3 4 5 6 Gegenstand Zugangsdatum Stuhl Stuhl Tisch Computer Schere Pinwand Inventarliste der Fachschaft Anglistik/ Stand: 23.05.2002 Amerikanistik lfd. Nummer Gegenstand Zugangsdatum Highscreen-PC (incl. Bildschirm, tastatur, Maus) 1 Drucker ( HP DeskJet 500, ka2 putt) Fernseher (Panasonic TX3 28MD3C Quintrix) 4 Videorecorder (Saba VCR 6020) 5 Videowagen 6 Schlüsselkasten 7 4 Klappstühle 8 Wasserkocher 9 Binder 07.11.2000 07.11.2000 07.11.2000 21.12.2000 04.12.2001 04.12.2001 Anschaffungskosten geschenkt geschenkt geschenkt 1.733,64 DM 3,63 DM 11,20 DM Anschaffungskosten 85 14. Bücherverzeichnisse der Fachschaften Bücherliste der Fachschaft Informatik lfd. Nummer Autor Titel 1 2 3 4 5 Duden Informatik Unix System Programmieren mit Perl Modulen Effektives Programmieren mit Perl 5 Linux in a Nutshell Bücherliste der Fachschaft Jüdische Studien lfd. Nummer Autor 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Bücherliste der Fachschaft Jura lfd. Nummer Autor 1 Kindhäuser 2 Schluchter 3 4 5 Gabler/MLP 6 7 8 9 Stand: 24.04.02 Zugangsdatum Anschaffungskosten Zugangsdatum Anschaffungskosten Stand: 09.01.02 Titel Gallischer Krieg griechische Grammatik Liederkunst Liebesgeschichte Aeneis lateinische Grammatik lateinisch-deutsches Lexikon Metamorphosen Lehrbuch/Lateinbuch 2 mal Leben des Cäsaren dt./ lat. Wörterbuch griech. Wörterbuch 2000 2000 2000 2000 2000 2000 2000 2000 2001 2001 2001 2001 Stand: 10.05.01 Titel Strafrecht allg. Teil Strafrecht AT in aller Kürze Duden-Die deutsche Rechtschreibung Duden-Rechtschreibung Berufs- und Karriereplaner Microsoft Windows 3.1 Microsoft Word for Windows DAAD-Studium, Forschung und Lehre im Ausland Das-MS-Word 5.0-Buch Zugangsdatum Anschaffungskosten 1998 1998 1993 1993 1999 1991 1991 0 0 40 40 0 8 8 1990 0 79 86 Bücherliste der Fachschaft Mathe/Physik lfd. Nummer Autor Titel 1 2 Riemaunien Geometry Per Anhalter durch die Galaxis Bücherliste der Fachschaft Psychologie lfd. NumAutor mer 1 2 3 4 Stand: 04.01.2002 Gegenstand Statistik aus Trier (2 Stück) Video Statistik aus Trier II (2 Stück) Weitere Bücher sind im Prüfungsbericht 2000 aufgeführt. Eine vollständige Prüfung war nicht möglich da einige Bücher verliehen waren. Bücherliste der Fachschaft: Romanistik Anschaffungskosten 18.12.2001 14.12.2001 99,00 39,12 Zugangsdatum Anschaffungskosten 03.07.2001 15.06.2001 34,4 16,47 34,4 Stand: 03.01.2002 lfd. Nummer Autor/ Verlag/ Hrsg. Titel Wörterbuch frz. einsprachig, "Le Petit Robert", Paris 1993 1 Zugangsdatum Zugangsdatum Anschaffungskosten Mai 2000 0,00 DM 06.02.2001 29,80 DM 2 Giesberg, Dagmar Studium, Praktikum und Jobs in Frankreich, Bonn 2000 3 DAAD Studium, Forschung und Lehre im Ausland 2001/ 2002, Bonn 2000 2001 0,00 DM 4 José Antonio Ubierna y Eusa Problemas de la vida nacional 1997 0,00 DM 5 Klett Verlag Pons Wörterbuch deutsch - spanisch 2001 49,80 DM FranzösischLehrbücher ca. 100 spanische Bücher à bientôt (1); échanges (1); D´accord (6) 1997 0,00 DM 1997 0,00 DM 1993 - 1998 0,00 DM 6 7 8 ca. 100 französische Zeitschriften unter anderem: "Les cahiers pédagogiques" "Cahiers francais" "Futuribles" "La documentation francaise" Videoliste der Fachschaft Anglistik/Amerikanistik Stand: 23.05.2002 lfd. Nummer Video 1 Men In Black Zugangsdatum Anschaffungskosten 87 2 Pulp Fiction 3 Interview with the Vampire 4 The Outsiders 5 Brassed off 6 Hamlet 7 Seven 8 Emma 9 Sense and Sensibility 10 The Full Monty 11 Mary Shelley`s Frankenstein 12 The Addams Family 13 The English Patient 14 Othello 15 Con Air 16 Independence Day 17 Titanic 18 Face/ Off 19 The X-Files Movie 20 Prospero`s Books 21 The Scarlett Letter 22 Seven Years in Tibet 23 Shallow Grave 24 Trainspotting 25 A Life Less Ordinary 26 The Wings of the Dove 27 Great Expectations 28 The Truman Show 29 Elizabeth 30 There`s something about Mary 31 Armageddon 32 Austin Powers 33 Star Trek IV - The Undicovered Country 34 James Bond 007 - Golden Eye 35 The Acid House 36 The Beatles - Yellow Submarine 37 Saving Private Ryan 38 Tess 39 Casablanca 40 Breakfast at Tiffany's 41 The Crucible 42 An Ideal Husband 43 East of Eden / Rebel Without a Cause 44 Rosencrantz & Guildenstern are Dead 45 Macbeth 46 The Birds 47 Gone with the Wind 48 Richard III 49 Lord of the Flies 50 The Grapes of Wrath 51 Much Ado About Nothing 52 The Importance of Being Earnest 88 Bücherliste der Fachschaft Philosophie Stand: 10.01.02 lfd. Nummer Autor 1 Ortloff Answald / Kert2 scher 3 Pauen / Stephan 4 Piecha 5 Kettner / Pape 6 Lauth / Sareiter Titel HB der Literatur d. Geschichte der Herausforderung der angewandten Phänomenales Bewußtsein - RückBegründbarkeit ästholischer WertIndexikalität und sprachlicher WeltWissenschaftliche Erkenntnis Zugangsdatum Anschaffungskosten 54,00 DM 48,00 DM 88,00 DM 78,00 DM 78,00 DM 48,50 DM 89 14. Umbuchungsliste per Konto an Konto Betrag in DM Auswirkungen Semesterbeiträge 8600 PRAP 990 92.655,00 Die Erträge aus Semestergebühren sinken. ZfH 4990 Verbindlichkeiten 1600 13.992,56 Die Aufwendungen aus Hochschulsport steigen um 13.992,56 DM. MBS 1200 Sonstiger Aufwand Fachschaften 4987 Forderungen AStA 1400 Zahlung aus SemTix 4340 Kostenstelle Uni 1300 Bürobedarf 4930 Bürobedarf 4930 Kostenstelle Uni 1300 34,03 Richtige Buchung ergibt, dass weniger Aufwand bei Bürobedarf des AStA MBS 1200 Nebenkosten des Geldverkehrs 4970 41,23 Stornobuchung Nebenkosten des Geldverkehrs Fachschaften 4977 MBS 1200 41,23 Richtige Buchung ergibt Aufwand zu Lasten der Fachschaften statt des AStA; Kostenstelle der FS Philosophie ansprechen 100,00 Stornobuchung, damit BuFü= Kontoauszug; bei Kostenstelle FS Geschichte 100 DM weniger 73,00 Forderungen des AStA steigen, Aufwand sinkt. 340,30 Stornobuchung 182,29 Buchung auf Kostenstelle FS Geschichte muss noch erfolgen; Buchung an sich schon erledigt und korrekt Fahrtkosten Studiprojekte 4676 Kasse 1000 Verbindlichkeiten gg FS 1607 Lohnabrechnung 4189 Mitgliedsbeiträge 4380 Verbindlichkeiten ggü 1600 fZS Verbindlichkeiten ggü ZFS 1600 Bank 1200 Verbindlichkeiten 1600 Lohnrechnung 4680 Lohnrechnung 4680 Verbindlichkeiten 1600 0,02 Nachbuchung zu Beleg 8045 ergibt minimal höheren Aufwand für Studiprojekte 100,00 Storno einer Doppelbuchung; Aufwand der Fachschaften verringert sich um 100 DM 12.655,90 fZS 6.327,95 bereits erfolgt 50,00 Storno der falschen Buchung 58,00 Einbuchung des richtigen Betrages erhöht die Verbindlichkeiten 90 MBS 1200 Miete Studiprojekte 4216 100,00 Storno wegen falscher Zuordnung Miete Fachschaften SP 4219 MBS 1200 MBS 1200 Nebenkosten des Geldverkehrs 4970 100,00 Aufwand verschiebt sich von Studiprojekten nach Fachschaften (Philosophie) 23,24 Storno wegen falscher Zuordnung Nebenkosten des Geldverkehrs Fachschaften 4977 MBS 1200 jüdische Studien nur auf der Kostenstelle buchen: statt Aufwand als Einnahme buchen!!! 23,24 Aufwand geht zu Lasten von Fachschaften (Philosophie) 300 DM Stor- Aufwand der FS jüdische no/ 300 DM Studien sinkt um 600 als Einnahme DM. Weitere SemTix 8601 sonstige Verbindlich- 1600 keiten 901.508,30 Erhalten: 2.889.093,90 DM Bezahlt: 1.987.585,60 DM Grundlage: 13.192 Studenten (Zahl nicht unwahrscheinlich) Einnahmen aus SemTix sinken Forderungen 1400 Semesterbeiträge 8600 Kostenstelle Uni 1300 BGA FS 417 187,97 Stornobuchung BGA FS 417 Kostenstelle Uni 1300 184,97 Richtige Buchung Sonstiger Aufwand K 4981 Kasse 1000 Geräte Ausstattung Software AStA 4830 EDV-Software 27 1.709,75 Geräte Ausstattung Software AStA 4830 BGA 410 4.954,74 Sonstige Aufwendungen Studi-Projekte 4986 BGA SP 416 3.410,47 Geräte Fachschaften 4837 BGA FS 417 18.653,86 12.555,00 Aufgrund von Studierendenzahl von Dezember (14.028) 29,00 Nachbuchung zu Beleg 8143 Zusätzlich muss noch die BGA in den Aufwand gebucht werden