Kleine Anfrage Antwort LANDTAG RHEINLAND
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Kleine Anfrage Antwort LANDTAG RHEINLAND
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/ 4980 20. 02. 2006 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Sicherstellungsauftrag für die Versicherten der IKK Südwest Die Kleine Anfrage 2953 vom 26. Januar 2006 hat folgenden Wortlaut: Nach Presseberichten – Ärztezeitung vom 19. Dezember 2005 – bezahlt die IKK Südwest-Direkt mit Sitz im Saarland nur eine halb so hohe Kopfpauschale wie die dort ansässigen übrigen gesetzlichen Krankenkassen. Da die IKK Südwest-Direkt sich inzwischen auch auf das Bundesland Rheinland-Pfalz erstreckt und die je Mitglied zu zahlende Kopfpauschale maßgeblich für die Höhe der von der Krankenkasse zu zahlenden Gesamtvergütung an die Ärzte ist, frage ich die Landesregierung: 1. Welche Kopfpauschale bezahlt die IKK Südwest-Direkt für ihre Mitglieder in Rheinland-Pfalz? 2. Welche Kopfpauschalen werden von den übrigen Krankenkassen a) der AOK, b) den Ersatzkassen, c) den Betriebskrankenkassen und d) der IKK Südwest Direkt plus (frühere IKK Rheinland-Pfalz) an die KV Rheinland-Pfalz gezahlt? 3. Wie würde sich das auf die Gesamtvergütung der Ärzte in Rheinland-Pfalz auswirken, wenn z. B. die AOK Rheinland-Pfalz eine gleich hohe Kopfpauschale für ihre Mitglieder zahlen würde wie die IKK Südwest-Direkt? 4. Hält die Landesregierung es für problematisch, wenn nur durch einen Kassenwechsel die Kopfpauschale sich so gravierend verändert und damit den Ärzten insgesamt bisherige Honorarvergütungen entzogen werden? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diese für die Ärzte negative Vergütungsform zu ändern? Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Februar 2006 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die IKK Südwest-Direkt zahlt für ihre Mitglieder in Rheinland-Pfalz eine Kopfpauschale in Höhe von jährlich 286 EUR. 1) Zu 2.: a) Die AOK Rheinland-Pfalz zahlt für ihre Mitglieder in Rheinland-Pfalz eine Kopfpauschale in Höhe von jährlich 476 EUR. 1) b) Die Ersatzkassen zahlen für ihre Mitglieder in Rheinland-Pfalz im Durchschnitt eine Kopfpauschale in Höhe von jährlich 458 EUR. 1) c) Die Betriebskrankenkassen zahlen für ihre Mitglieder in Rheinland-Pfalz im Durchschnitt eine Kopfpauschale in Höhe von jährlich 462 EUR.1) d) Die IKK Südwest-Plus (frühere IKK Rheinland-Pfalz) zahlt für ihre Mitglieder in Rheinland-Pfalz eine Kopfpauschale in Höhe von circa 410 EUR. 1) Stand 2004, aktuellere Daten liegen nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz noch nicht vor. b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. März 2006 Drucksache 14/ 4980 Landtag Rheinland-Pfalz – 14. Wahlperiode Zu 3.: Ein möglicher Rückgang der Gesamtvergütung in Rheinland-Pfalz bei Absinken der Kopfpauschalen auf das Niveau der IKK Südwest-Direkt ist hypothetisch. Ein solcher Rückgang als Folge einer Angleichung der Kopfpauschalen auf niedrigem Niveau würde von der Landesregierung verhindert. Zu 4.: Die Landesregierung hält es für problematisch, dass sich die Kopfpauschale eines Versicherten nach der derzeitigen Gesetzeslage trotz gleicher Inanspruchnahme von Leistungen allein durch einen Kassenwechsel gravierend ändern kann. Das heutige Honorarsystem mit unterschiedlichen, historisch gewachsenen Kopfpauschalen ohne direkten Bezug zur Mitgliederstruktur und Morbidität ist nicht in der Lage, das ambulante Leistungsgeschehen adäquat abzubilden und eine angemessene Finanzierung der Leistungen sicherzustellen. Kassen mit hohen Kopfpauschalen finanzieren derzeit die Leistungen einzelner Kassen mit außergewöhnlich niedrigen Kopfpauschalen mit. Durch ihre geringeren Ausgaben im ambulanten Sektor erzielen Kassen mit niedrigen Kopfpauschalen Wettbewerbsvorteile. Das Wachstum dieser Kassen entzieht dem System der vertragsärztlichen Versorgung die zur Behandlung der Versicherten und zur angemessenen Honorierung der Vertragsärzteschaft erforderlichen finanziellen Mittel. Zu 5.: Nach Auffassung der Landesregierung sollten die Kopfpauschalen der Kassen einzig am Gesundheitszustand und damit an dem Bedarf an medizinischer Versorgung ihrer Versicherten orientiert sein. Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen lassen eine Anpassung der Kopfpauschalen an die tatsächliche Morbidität nicht zu. Die Kopfpauschale kann maximal um die jährliche Steigerung der Grundlohnsumme erhöht werden. Gleichzeitig ist es Kassen mit unangemessen hohen Kopfpauschalen kaum möglich, diese abzusenken. Rheinland-Pfalz hat sich daher bereits in den Koalitionsgesprächen in Berlin für die Einführung eines neuen transparenten, verlässlichen und unbürokratischen Vergütungssystems im ambulanten Sektor stark gemacht. Die anstehende Reform des Risikostrukturausgleichs sollte mit der Einführung morbiditätsorientierter Kopfpauschalen verbunden werden. Den Kassenärztlichen Vereinigungen müssen an der Morbidität der Versicherten orientierte Kopfpauschale zufließen, um die Leistungen angemessen vergüten zu können. Diese morbiditätsorientierten Kopfpauschalen müssen anders als heute über die Kassen und Kassenarten hinweg gleich sein. Nur so kann ein fairer Wettbewerb zwischen den Kassen gewährleistet werden. Malu Dreyer Staatsministerin