Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in
Transcription
Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in
Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende vier Qualifikationsbereiche: - Volks- und Betriebswirtschaft (75 Minuten Prüfungsdauer schriftlich) Rechnungswesen (90 Minuten Prüfungsdauer schriftlich) Recht und Steuern (75 Minuten Prüfungsdauer schriftlich) Unternehmensführung (90 Minuten Prüfungsdauer schriftlich) Die Teilprüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Endleistungen erbracht wurden. Für die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ wird zusätzlich zu den Einzelnoten eine Durchschnittspunktzahl / -note gebildet. Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann erst nach dem Ablegen der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ begonnen werden. Sie wird schriftlich mit handlungsorientierten Aufgaben sowie mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation durchgeführt. Die schriftliche Teilprüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche: - Betriebliches Management Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling Logistik Marketing und Vertrieb Führung und Zusammenarbeit Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation (Einzelprüfung) dauert 30 Minuten. Davon entfallen ca. 15 Minuten auf die Präsentation und ca. 15 Minuten auf das Fachgespräch. Der Schwerpunkt liegt auf das Fach "Führung und Zusammenarbeit". Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation wird erst nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen durchgeführt werden kann. Die Teilprüfung ist insgesamt bestanden, wenn in der schriftlichen und mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Endleistungen erbracht wurden. Für die Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zusätzlich zu den Noten für die schriftliche und mündliche Prüfung eine Durchschnittspunktzahl/-note gebildet. Nach erfolgreichem Abschluss des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beantragt und abgelegt werden. In diesem Fall wird dann vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung. Der praktische Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung kann im Rahmen der regulären AusbilderEignungsprüfungen absolviert werden. Weitere Informationen unter: www.ihk-nordwestfalen.de/bildung/wirtschaftsfachwirt Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf 1/2 -2- Allgemeine Informationen Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die Rechtsverordnung für die IHK Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin" und die Rahmenplanempfehlung des DIHK. Die Aufgaben orientieren sich an der Lernzieltiefe dieses Rahmenplanes mit Lernzielen und geben einen Querschnitt der empfohlenen Qualifikationsinhalte wieder. Die Prüfungszeiten entsprechen den Zeiten der Empfehlung. Die Aufgabensätze bestehen ausschließlich aus ungebundenen, d. h. konventionellen Aufgaben. Es wird jeweils ein Aufgaben- und ein Lösungsteil ausgegeben. Die Deckblätter des Aufgaben- und des Lösungsteils sind von den Teilnehmern auszufüllen, die Ergebnisse und Rechenwege in den Lösungsteil einzutragen. Beide Teile sind nach der Prüfung abzugeben. Wir weisen darauf hin, dass eine vom Prüfungsausschuss nicht lesbare Prüfungsarbeit mit der Note “ungenügend” (null Punkte) bewertet wird mit den Rechtsfolgen, die sich aus der maßgebenden Prüfungsordnung ergeben. Alle Qualifikationen sind auf 100 Punkte ausgelegt. Sämtliche Arbeiten, mit Ausnahme von Zeichnungen, dürfen nur mit dokumenten-echtem Schreibgerät (z. B. Tinte, Kugelschreiber) ausgeführt werden. Konzeptpapier wird zur Verfügung gestellt. In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Klebezettel und Anmerkungen, soweit sie Querverweise auf andere Paragraphen sind, jedoch keine Kommentierungen, zugelassen. Handschriftliche Ergänzungen sind nicht zulässig. Darüber hinaus gehende Hilfsmittel, z. B. finanzmathematische Tabellen sind dem jeweiligen Aufgabensatz gegebenenfalls als Anlage beigefügt. Elektronische Kommunikationsmittel, z. B. Handy oder Laptop, sind nicht als Hilfsmittel zugelassen und vor der Prüfung bei der Aufsicht abzugeben. Die Angabe von Paragrafen ist (falls nicht anders verlangt) zum Erreichen der vollen Punktzahl nicht erforderlich. Rechenergebnisse sind immer nachvollziehbar (unter Angabe des Rechenwegs) darzustellen. Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-Fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n-Fakten gewertet. Alle darüber hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen. Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf