Registerzählung 2011 --
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Registerzählung 2011 --
Erich Laburda Mag. Katrin Kronbichler Bereich Registerzählung Linz 12. April 2012 www.statistik.at Registerzählung 2011 --Statistik Austria Wir bewegen Informationen Ablauf • Einstimmung ins Thema • Registerzählung 2011 – Basiswissen • Registerzählung – Ergebnisse und Publikationen (ein Ausblick) • Statistik Austria – Gewusst wie… • Registerzählung 2011 – in der Anwendung www.statistik.at Folie 2 | 12.04.2012 Einstimmung ins Thema • Registerzählung – Der Film www.statistik.at Folie 3 | 12.04.2012 Erich Laburda Bereich Registerzählung Salzburg 12. April 2012 www.statistik.at Registerzählung 2011 … Basiswissen Wir bewegen Informationen Überblick Von der traditionellen Volkszählung zur Registerzählung Grundsätze und Ablauf der Registerzählung Wohnsitzanalyse Probezählung 2006 „Mini“-Registerzählung Datenschutz Zeitplan www.statistik.at Folie 5 | 12.04.2012 Der Auftrag Ministerrat vom 8. Aug. 2000: Die Großzählung 2001 soll die letzte ihrer Art sein und in Zukunft durch Registerzählungen ersetzt werden. www.statistik.at Folie 6 | 12.04.2012 Der Zweck Registerzählungen statt Volkszählungen, weil die Kosten der Volkszählungen viel zu hoch sind die Belastung des Respondenten entfällt das Erhebungsinstrument Papierfragebogen im Zeitalter des Internet antiquiert wirkt in den verschiedenen Registern ohnedies viele der erfragten Daten verfügbar sind alle 10 Jahre zu selten sind und eine mögliche Verkürzung des Intervalls viel zu teuer käme www.statistik.at Folie 7 | 12.04.2012 Das Ziel Die Registerzählung soll trotz fehlender primärstatistischer Erhebung ein bestmögliches Abbild der Realität liefern durch optimale Nutzung bestehender Register und Verwaltungsdaten, mittels Klärung der Definition der Gegenstände und Merkmale, nach Möglichkeit auch Harmonisierung, mittels Verbesserung der Qualität der Register, soweit erforderlich und mittels Verknüpfung der Register über eindeutige Identifikatoren. www.statistik.at Folie 8 | 12.04.2012 Rechtsgrundlagen Der internationale Rahmen: Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volksund Wohnungszählungen Die nationale Spezifizierung: Registerzählungsgesetz BGBl. I 33/2006 vom 16.3.2006 Durchführung einer Probezählung mit Stichtag 31.10.2006 nach § 9 Registerzählungsgesetz www.statistik.at Folie 9 | 12.04.2012 Grundsätze der Registerzählung (1) Beschränkter Merkmalskranz: nicht alles, was in den Registern enthalten ist, wird verwendet, sondern nur das, was bei bisherigen Zählungen erhoben wurde Reduzierter Merkmalskranz: für manche bisher erhobene Merkmale gibt es keine Registerdaten, weshalb auf sie verzichtet werden muss (Verkehrsmittel u. Zeitaufwand beim Pendeln etc.; möglicherweise Religionsbekenntnis und vermutlich Umgangssprache) www.statistik.at Folie 10 | 12.04.2012 Grundsätze der Registerzählung (2) Registeradaptierung: Verbesserung der Qualität und Ergänzung der Register um bestimmte Merkmale -> vor allem der Finanzausgleich sollte als Motor wirken Redundanz: dieselben Massen und Merkmale aus verschiedenen Registern, um optimale Qualität zu erzielen -> hat sich sehr bewährt Befragung der Bevölkerung in Einzelfällen, um schwere Datenmängel zu vermeiden -> Wohnsitzanalyse für Finanzausgleich relevant www.statistik.at Folie 11 | 12.04.2012 Erhebungsgegenstände der Registerzählung Volkszählung Personen Haushalte Familien Arbeitsstättenzählung Unternehmen Arbeitsstätten Gebäude- und Wohnungszählung Gebäude Wohnungen www.statistik.at Folie 12 | 12.04.2012 Basis-Register www.statistik.at Folie 13 | 12.04.2012 Vergleichs-Register Register nach § 5 Abs. 1 Registerzählungsgesetz Fremdenregister Dienstgeberdaten des Bundes und der Länder Sozialhilfedaten der Länder Familienbeihilferegister Zivildienerdatei Präsenzdienerdatei Zentrale Zulassungsevidenz Es werden nur jene Merkmale an Statistik Austria geliefert, die im Registerzählungsgesetz festgelegt sind ! www.statistik.at Folie 14 | 12.04.2012 Personenschlüssel Datenverknüpfung erfolgt über das bereichsspezifische Personenkennzeichen Amtliche Statistik (bPK AS) Wird für jede Person auf Grund ihrer Identitätsdaten (Name, Geburtsdatum, …) von der Stammzahlenregisterbehörde = Datenschutzkommission mit einem nicht rückführbaren Algorithmus verschlüsselt und an die registerführenden Stellen übermittelt Die registerführenden Stellen übermitteln ihre Daten an Statistik Austria mit ihrem eigenen verschlüsselten bPK (registerspezifisch) und dem verschlüsselten bPK AS (172-stellig) Statistik Austria entschlüsselt die bPK AS aller Datenbestände und führt sie über diesen Schlüssel zusammen Ein allfälliger zusätzlich notwendiger Datenaustausch zwischen Statistik Austria und Dateninhaber erfolgt ebenfalls über diese Schlüssel www.statistik.at Folie 15 | 12.04.2012 Merkmale der Registerzählung (Auszug) www.statistik.at Folie 16 | 12.04.2012 Gegenüberstellung Volkszählung 2001 Registerzählung 2011 • Traditionell mit Fragebogen • Mit Verwaltungsdaten Entlastung der Bevölkerung • Daten anonymisiert mittels „bereichsspezifischem Personenkennzeichen Amtliche Statistik“ (bPK AS) • Kosten: € 9,9 Mio. • Manche Merkmale sind in keinem Register enthalten • Datensammlung mit Namen • Zählorgane, oftmals mit Naheverhältnis zu den Befragten (z. B. Bekanntschaft) • Kosten: € 72 Mio. • Merkmale wie z. B. Beruf, Umgangssprache können erhoben werden • Zählungen sind nur alle 10 Jahre möglich Zeit- und Kostenaufwand www.statistik.at • Zählungen können in kürzeren Abständen durchgeführt werden hoher Automatisierungsgrad Folie 17 | 12.04.2012 www.statistik.at Folie 18 | 12.04.2012 Wohnsitzanalyse (1) Prinzip der Redundanz anwenden Klärungsfällen definieren Technisches Verfahren entwickeln Konsultationsmechanismus anwenden www.statistik.at Folie 19 | 12.04.2012 Wohnsitzanalyse (2) Die Bevölkerungszahl ist das wichtigste Ergebnis der Volkszählung Mehrstufiges Verfahren Technische Löschungen werden festgestellt: 90 Tage Regel: Zuwanderer mit weniger als 90 Tagen Aufenthalt zählen nicht als Hauptwohnsitzer als Gegenregel: der „Lückenschluss“, dabei werden Personen gezählt, die zum Stichtag nicht gemeldet waren, aber davor und danach (Meldelücke < 90 T) 180 Tage Regel: wird der HWS binnen 180 Tagen wieder in die frühere Gemeinde zurückverlegt, zählt er nicht in der Stichtagsgemeinde, sondern in der früheren = späteren Gemeinde („Wohnsitztourismus“) Personen, die vor dem Stichtag verstorben sind und sich zum Stichtag noch im Meldewesen befanden Mehrfachzählungen, die zum Stichtag im ZMR vorhanden waren www.statistik.at Folie 20 | 12.04.2012 Wohnsitzanalyse (3) „Record Linkage“ von „ZMR-Singles“ mit „Singles“ aus anderen Datenbeständen Identifizierung von fraglichen Wohnsitzen (lt. Registerzählungsgesetz); Prinzip: eine Person muss in mindestens zwei Registern vorkommen RSb-Brief an die Klärungsfälle für fragliche Wohnsitze dürfen gemäß Registerzählungsgesetz Namen und aktuelle Adresse angefordert werden Personen werden um Mitteilung ersucht, ob sie am Stichtag an der im ZMR aufscheinenden Adresse ihren tatsächlichen Hauptwohnsitz hatten Mitteilung an Gemeinden, welche Personen zum Stichtag nicht mit HWS in Österreich gezählt werden Gemeinden können Wohnsitzerklärungen oder Urkunde vorlegen Festlegung der Bevölkerungszahl je Gemeinde www.statistik.at Folie 21 | 12.04.2012 Wohnsitzanalyse (4) Befragung der Hauptmasse der Klärungsfälle (ca. 45.000) im Mai 2008 Möglichkeit des Einspruchs durch die Gemeinden im Zeitraum Juni – September 2008 Vorlage von Dokumenten der Standesbehörden Eigenhändig unterschriebene Wohnsitzerklärung der betroffenen Person Oktober 2008: Bevölkerungszahl der Probezählung stand fest: 8.281.295 statt 8.318.946 laut ZMR Die dadurch ermittelte Bevölkerungszahl der Probezählung wurde als so valide angesehen, dass die Methode „Registerzählung“ bei einem Treffen der Landesfinanzreferenten als Grundlage der Ermittlung der jährlichen Bevölkerungszahl für den Finanzausgleich bestimmt wurde. www.statistik.at Folie 22 | 12.04.2012 Meldewesen Übermittlung der nicht mit HWS anerkannten Personen der PZ 2006 an die Gemeinden www.statistik.at Folie 23 | 12.04.2012 Probezählung 2006 (1) Gleicher Umfang wie Registerzählung, also „Vollerhebung“ über das gesamte Bundesgebiet Aber (vorerst) ohne Rechtswirkungen (Finanzausgleich etc.) samt Begleiterhebung (Flächenstichprobe; maximal 3 ‰ der Bevölkerung) zur Qualitätssicherung; mit Auskunftspflicht die Verwendung der SV# war noch zulässig, da bPK oft noch nicht verfügbar waren mit Test der Aufarbeitungsmodelle VZ, GWZ, AZ Massenbereinigungen, bei der Volkszählung insbesondere durch Wohnsitzanalyse Merkmalsbereinigungen (Plaus) Schätzverfahren zur Datenvervollständigung www.statistik.at Folie 24 | 12.04.2012 Begleiterhebung Erhebungszeitraum war vom 31.10. bis 30.11. 2006 Ermittlung von 100 Testgebieten in Österreich anhand einer Flächenstichprobe; in diesen befinden sich ca. 10.000 Haushalte mit insgesamt ca. 25.000 Personen (~3 ‰ der Bevölkerung) und ca. 1.700 Arbeitsstätten (davon 600 in der Land- und Forstwirtschaft) Interviewverfahren mit Papier-Fragebogen durch Mitarbeiter der Statistik Austria; Auskunftspflicht der Bevölkerung Aufarbeitung der Fragebögen mittels Scannen, Recognition und Plausibilitätsprüfungen Erstellung eines Datenbestandes der Begleiterhebung Verknüpfung dieses Datenbestandes mit den jeweiligen Register-Daten Überprüfung der Datenqualität der Register anhand dieses Datenvergleichs www.statistik.at Folie 25 | 12.04.2012 Begleiterhebung Erhebungsunterlagen: Objektbogen (mit Adresse vorbedruckt) Registerblatt für einen Privathaushalt Nutzungseinheitenfragebogen (für Wohnungen und Arbeitsstätten) Personenfragebogen Arbeitsstättenfragebogen (mit und ohne Vordruck; inkl. LFR-Bereich) Registerblatt für einen Anstaltshaushalt Namensliste für einen Anstaltshaushalt Pläne des abgegrenzten Erhebungsgebietes mit den jeweiligen Objekten Adressenliste der Objekte im Erhebungsgebiet www.statistik.at Folie 26 | 12.04.2012 Begleiterhebung Beispiel für ein Testgebiet www.statistik.at Folie 27 | 12.04.2012 Probezählung 2006 (2) Evaluierung (lt. Bericht an die Bundesregierung): das Instrument Registerzählung hat sich prinzipiell bewährt einige gesetzliche Anpassungen wurden notwendig: Anpassung Zählungsjahr (2010 auf 2011) Mikrozensus als Begleiterhebung Erweiterung des Merkmalskranzes der Vergleichsregister (Sozialhilfe) Hauptverband der Sozialversicherungsträger als Dienstleister für bPK Vergabe Erweiterung bezüglich Daten der Fremdenregisters www.statistik.at Folie 28 | 12.04.2012 Finanzausgleich – „Mini“-Registerzählung (1) Die jährliche „Mini“-Registerzählung dient zur Ermittlung der Volkszahl für den Finanzausgleich mit Stichtag 31. Oktober d. J. und gilt für das übernächste Jahr. Damit erstellt Statistik Austria jährlich eine Statistik des Bevölkerungsstandes mit Rechtscharakter, wie es früher nur das Ergebnis der Volkszählung, die alle 10 Jahre stattfand, darstellte. Basis ist das FAG 2008, das im § 9 Abs. 9 auf das Registerzählungsgesetz verweist, womit jährlich eine Registerzählung bezüglich der Ermittlung der Kopfzahl durchzuführen ist. www.statistik.at Folie 29 | 12.04.2012 Finanzausgleich – „Mini“-Registerzählung (2) Statt der kosten- und zeitaufwändigen Wohnsitzanalyse wird zur Ermittlung der Bevölkerungszahl ein statistisches Verfahren angewendet, das erstmalig bei der „Mini“-Registerzählung 2008 eingesetzt wurde. Die Bevölkerungszahl für das Finanzjahr 2012 mit Stichtag 31.10.2010 wurde im September 2011 auf der Homepage der STATISTIK AUSTRIA veröffentlicht. Die Bevölkerungszahl der „Mini“-Registerzählung dient auch als Basis für die Ergebnisse der Abgestimmten Erwerbsstatistik Vorteil gegenüber dem Mikrozensus: kleinräumige Darstellung der Ergebnisse. www.statistik.at Folie 30 | 12.04.2012 Data Privacy Protection – Target swapping Target-swapping Detect risky records that could be identified because of their specific combination of attributes Exchange single attributes of those records with the characteristics of another individual. www.statistik.at Folie 31 | 12.04.2012 Record Swapping (1) Anonymisierungsverfahren auf Mikrodatenebene • Grundidee – Merkmale einer Person werden mit den Merkmalen einer anderen Person getauscht Datensatz vor der Anonymisierung: Person A Gemeinde X Person B Gemeinde Y Datensatz nach der Anonymisierung: Person A Gemeinde X Person B Gemeinde Y www.statistik.at Folie 32 | 12.04.2012 Record Swapping (2) Prozentsatz (Swapping Rate) kann frei gewählt werden • z.B. 2%, 7%, 15% • Swapping Rate = 2% – d.h. 1% der Daten wird mit 1% vom Rest der Daten getauscht » Person A bekommt (einige) Merkmale von Person B » Person B bekommt (einige) Merkmale von Person A Folgende Bedingungen müssen nach der Anonymisierung mindestens erfüllt sein • Einwohnerzahl pro Gemeinde darf sich nicht ändern • Inländer/Ausländer-Verhältnis pro Gemeinde darf sich nicht ändern www.statistik.at Folie 33 | 12.04.2012 Zeittafel der Registerzählung (1) 31.10.2011: Stichtag Jänner 2012: Befragung der Klärungsfälle (1. Tranche) 30.6.2012: letzter Termin für Datenlieferungen ( 8 Monate) September 2012: Befragung der Klärungsfälle (2. Tranche) September 2012: Liste der nicht anerkannte Hauptwohnsitze an die Gemeinden (1. Tranche; Frist 3 Monate) Dezember 2012: Liste der nicht anerkannte Hauptwohnsitze an die Gemeinden (2. Tranche; Frist 3 Monate) März-Mai 2013: Festlegung der Bevölkerungszahl Juni 2013: Veröffentlichung der Bevölkerungszahl per Verordnung durch die Bundesministerin für Inneres www.statistik.at Folie 34 | 12.04.2012 Zeittafel der Registerzählung (2) Juni 2013: Demografische Daten der Volkszählung 2. Hälfte 2013/Jahr 2014: Veröffentlich der restlichen Ergebnisse der Volkszählung: Erwerbsstatus Bildung Pendeln der Erwerbstätigen und Schüler/Studenten Haushalte und Familien Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung Arbeitsstättenzählung Frühjahr 2014: Verpflichtende Datenlieferung an EUROSTAT www.statistik.at Folie 35 | 12.04.2012 Publikationsvorhaben der Registerzählung Grundsatz: Umfangreiches elektronisches Angebot , geringerer Output auf Papier Datenwürfel für Datenuser (mit und ohne Gebühr) Sonderauswertungen (Projektgebiete; Rasterdaten) Hauptergebnisse der Zählungen in gedruckter Form Schnellberichte Fertige Tabellen, Kartogramme und Grafiken auf der Website Blick auf die Gemeinde für Gemeindedaten www.statistik.at Folie 36 | 12.04.2012 Publikationen und Dokumente im Internet Bericht über die Probezählung 2006 Dokument „Ermittlung der Nichtanerkennungsquote“ Dokumentation zur Feststellung der Bevölkerungszahl (Volkszahl) zum Stichtag 31.10.2009 und 31.10.2010 Tabelle mit den Gemeindeergebnissen der „Mini“Registerzählungen Blick auf die Gemeinde Gemeindeverzeichnis www.statistik.at Folie 37 | 12.04.2012 Rückfragen bitte an: Erich Laburda Bereich Registerzählung Kontakt: Guglgasse 13, 1110 Wien Tel: +43 (1) 71128-7972 Fax: +43 (1) 71128-7544 registerzaehlung@statistik.gv.at www.statistik.at Registerzählung 2011 … Basiswissen Folie 38 | 12.04.2012