Registerzählung 2011 --

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Registerzählung 2011 --
Erich Laburda
Mag. Katrin Kronbichler
Bereich Registerzählung
Linz
12. April 2012
www.statistik.at
Registerzählung 2011
--Statistik Austria
Wir bewegen Informationen
Ablauf
• Einstimmung ins Thema
• Registerzählung 2011 – Basiswissen
• Registerzählung – Ergebnisse und Publikationen (ein Ausblick)
• Statistik Austria – Gewusst wie…
• Registerzählung 2011 – in der Anwendung
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Einstimmung ins Thema
• Registerzählung – Der Film
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Erich Laburda
Bereich Registerzählung
Salzburg
12. April 2012
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Registerzählung 2011
… Basiswissen
Wir bewegen Informationen
Überblick
 Von der traditionellen Volkszählung zur Registerzählung
 Grundsätze und Ablauf der Registerzählung
 Wohnsitzanalyse
 Probezählung 2006
 „Mini“-Registerzählung
 Datenschutz
 Zeitplan
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Der Auftrag
Ministerrat vom 8. Aug. 2000:
 Die Großzählung 2001 soll die letzte ihrer Art sein und
 in Zukunft durch Registerzählungen ersetzt werden.
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Der Zweck
Registerzählungen statt Volkszählungen, weil

die Kosten der Volkszählungen viel zu hoch sind

die Belastung des Respondenten entfällt

das Erhebungsinstrument Papierfragebogen im
Zeitalter des Internet antiquiert wirkt

in den verschiedenen Registern ohnedies viele der
erfragten Daten verfügbar sind

alle 10 Jahre zu selten sind und eine mögliche
Verkürzung des Intervalls viel zu teuer käme
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Das Ziel
Die Registerzählung soll trotz fehlender primärstatistischer Erhebung ein bestmögliches Abbild der
Realität liefern




durch optimale Nutzung bestehender Register und
Verwaltungsdaten,
mittels Klärung der Definition der Gegenstände und
Merkmale, nach Möglichkeit auch Harmonisierung,
mittels Verbesserung der Qualität der Register, soweit
erforderlich und
mittels Verknüpfung der Register über eindeutige
Identifikatoren.
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Rechtsgrundlagen
Der internationale Rahmen:
 Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volksund Wohnungszählungen
Die nationale Spezifizierung:
 Registerzählungsgesetz BGBl. I 33/2006 vom 16.3.2006
 Durchführung einer Probezählung mit Stichtag
31.10.2006 nach § 9 Registerzählungsgesetz
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Grundsätze der Registerzählung (1)
 Beschränkter Merkmalskranz: nicht alles, was in den
Registern enthalten ist, wird verwendet, sondern nur das,
was bei bisherigen Zählungen erhoben wurde
Reduzierter Merkmalskranz: für manche bisher
erhobene Merkmale gibt es keine Registerdaten, weshalb
auf sie verzichtet werden muss (Verkehrsmittel u.
Zeitaufwand beim Pendeln etc.; möglicherweise
Religionsbekenntnis und vermutlich Umgangssprache)
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Grundsätze der Registerzählung (2)
 Registeradaptierung: Verbesserung der Qualität und
Ergänzung der Register um bestimmte Merkmale -> vor
allem der Finanzausgleich sollte als Motor wirken
Redundanz: dieselben Massen und Merkmale aus
verschiedenen Registern, um optimale Qualität zu erzielen
-> hat sich sehr bewährt
Befragung der Bevölkerung in Einzelfällen, um schwere
Datenmängel zu vermeiden -> Wohnsitzanalyse für
Finanzausgleich relevant
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Erhebungsgegenstände der Registerzählung
Volkszählung
 Personen


Haushalte
Familien
Arbeitsstättenzählung
 Unternehmen
 Arbeitsstätten
Gebäude- und Wohnungszählung
 Gebäude
 Wohnungen
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Basis-Register
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Vergleichs-Register
Register nach § 5 Abs. 1 Registerzählungsgesetz







Fremdenregister
Dienstgeberdaten des Bundes und der Länder
Sozialhilfedaten der Länder
Familienbeihilferegister
Zivildienerdatei
Präsenzdienerdatei
Zentrale Zulassungsevidenz
Es werden nur jene Merkmale an Statistik Austria geliefert, die
im Registerzählungsgesetz festgelegt sind !
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Personenschlüssel
 Datenverknüpfung erfolgt über das bereichsspezifische
Personenkennzeichen Amtliche Statistik (bPK AS)
 Wird für jede Person auf Grund ihrer Identitätsdaten (Name,
Geburtsdatum, …) von der Stammzahlenregisterbehörde =
Datenschutzkommission mit einem nicht rückführbaren Algorithmus
verschlüsselt und an die registerführenden Stellen übermittelt
 Die registerführenden Stellen übermitteln ihre Daten an
Statistik Austria mit ihrem eigenen verschlüsselten bPK
(registerspezifisch) und dem verschlüsselten bPK AS (172-stellig)
 Statistik Austria entschlüsselt die bPK AS aller Datenbestände und führt
sie über diesen Schlüssel zusammen
 Ein allfälliger zusätzlich notwendiger Datenaustausch zwischen Statistik
Austria und Dateninhaber erfolgt ebenfalls über diese Schlüssel
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Merkmale der Registerzählung (Auszug)
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Gegenüberstellung
Volkszählung 2001
Registerzählung 2011
• Traditionell mit Fragebogen
• Mit Verwaltungsdaten
 Entlastung der Bevölkerung
• Daten anonymisiert mittels
„bereichsspezifischem
Personenkennzeichen Amtliche
Statistik“ (bPK AS)
• Kosten:
€ 9,9 Mio.
• Manche Merkmale sind in keinem
Register enthalten
• Datensammlung mit Namen
• Zählorgane, oftmals mit
Naheverhältnis zu den Befragten
(z. B. Bekanntschaft)
• Kosten:
€ 72 Mio.
• Merkmale wie z. B. Beruf,
Umgangssprache können
erhoben werden
• Zählungen sind nur alle 10 Jahre
möglich
 Zeit- und Kostenaufwand
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•
Zählungen können in kürzeren
Abständen durchgeführt werden
 hoher Automatisierungsgrad
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Wohnsitzanalyse (1)
 Prinzip der Redundanz anwenden
 Klärungsfällen definieren
 Technisches Verfahren entwickeln
 Konsultationsmechanismus anwenden
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Wohnsitzanalyse (2)
 Die Bevölkerungszahl ist das wichtigste Ergebnis der Volkszählung
 Mehrstufiges Verfahren
 Technische Löschungen werden festgestellt:
 90 Tage Regel: Zuwanderer mit weniger als 90 Tagen Aufenthalt
zählen nicht als Hauptwohnsitzer  als Gegenregel: der
„Lückenschluss“, dabei werden Personen gezählt, die zum Stichtag
nicht gemeldet waren, aber davor und danach (Meldelücke < 90 T)
 180 Tage Regel: wird der HWS binnen 180 Tagen wieder in die
frühere Gemeinde zurückverlegt, zählt er nicht in der
Stichtagsgemeinde, sondern in der früheren = späteren Gemeinde
(„Wohnsitztourismus“)
 Personen, die vor dem Stichtag verstorben sind und sich zum
Stichtag noch im Meldewesen befanden
 Mehrfachzählungen, die zum Stichtag im ZMR vorhanden waren
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Wohnsitzanalyse (3)
 „Record Linkage“ von „ZMR-Singles“ mit „Singles“ aus anderen
Datenbeständen
 Identifizierung von fraglichen Wohnsitzen (lt. Registerzählungsgesetz);
Prinzip: eine Person muss in mindestens zwei Registern vorkommen
 RSb-Brief an die Klärungsfälle
 für fragliche Wohnsitze dürfen gemäß Registerzählungsgesetz
Namen und aktuelle Adresse angefordert werden
 Personen werden um Mitteilung ersucht, ob sie am Stichtag an der
im ZMR aufscheinenden Adresse ihren tatsächlichen
Hauptwohnsitz hatten
 Mitteilung an Gemeinden, welche Personen zum Stichtag nicht mit
HWS in Österreich gezählt werden
 Gemeinden können Wohnsitzerklärungen oder Urkunde vorlegen
 Festlegung der Bevölkerungszahl je Gemeinde
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Wohnsitzanalyse (4)
 Befragung der Hauptmasse der Klärungsfälle (ca. 45.000) im Mai 2008
 Möglichkeit des Einspruchs durch die Gemeinden im Zeitraum Juni –
September 2008
 Vorlage von Dokumenten der Standesbehörden
 Eigenhändig unterschriebene Wohnsitzerklärung der betroffenen
Person
 Oktober 2008: Bevölkerungszahl der Probezählung stand fest:
8.281.295 statt 8.318.946 laut ZMR
 Die dadurch ermittelte Bevölkerungszahl der Probezählung wurde als so
valide angesehen, dass die Methode „Registerzählung“ bei einem Treffen
der Landesfinanzreferenten als Grundlage der Ermittlung der jährlichen
Bevölkerungszahl für den Finanzausgleich bestimmt wurde.
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Meldewesen
Übermittlung der nicht mit
HWS anerkannten Personen
der PZ 2006 an die Gemeinden
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Probezählung 2006 (1)
 Gleicher Umfang wie Registerzählung, also „Vollerhebung“ über das gesamte
Bundesgebiet
 Aber (vorerst) ohne Rechtswirkungen (Finanzausgleich etc.)
 samt Begleiterhebung (Flächenstichprobe; maximal 3 ‰ der Bevölkerung) zur
Qualitätssicherung; mit Auskunftspflicht
 die Verwendung der SV# war noch zulässig, da bPK oft noch nicht verfügbar
waren
 mit Test der Aufarbeitungsmodelle VZ, GWZ, AZ
 Massenbereinigungen, bei der Volkszählung insbesondere durch
Wohnsitzanalyse
 Merkmalsbereinigungen (Plaus)
 Schätzverfahren zur Datenvervollständigung
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Begleiterhebung
 Erhebungszeitraum war vom 31.10. bis 30.11. 2006
 Ermittlung von 100 Testgebieten in Österreich anhand einer Flächenstichprobe; in diesen befinden sich ca. 10.000 Haushalte mit insgesamt ca.
25.000 Personen (~3 ‰ der Bevölkerung) und ca. 1.700 Arbeitsstätten (davon
600 in der Land- und Forstwirtschaft)
 Interviewverfahren mit Papier-Fragebogen durch Mitarbeiter der Statistik
Austria; Auskunftspflicht der Bevölkerung
 Aufarbeitung der Fragebögen mittels Scannen, Recognition und
Plausibilitätsprüfungen
 Erstellung eines Datenbestandes der Begleiterhebung
 Verknüpfung dieses Datenbestandes mit den jeweiligen Register-Daten
 Überprüfung der Datenqualität der Register anhand dieses Datenvergleichs
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Begleiterhebung
Erhebungsunterlagen:
 Objektbogen (mit Adresse vorbedruckt)
 Registerblatt für einen Privathaushalt
 Nutzungseinheitenfragebogen (für Wohnungen und Arbeitsstätten)
 Personenfragebogen
 Arbeitsstättenfragebogen (mit und ohne Vordruck; inkl. LFR-Bereich)
 Registerblatt für einen Anstaltshaushalt
 Namensliste für einen Anstaltshaushalt
 Pläne des abgegrenzten Erhebungsgebietes mit den jeweiligen
Objekten
 Adressenliste der Objekte im Erhebungsgebiet
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Begleiterhebung
Beispiel für
ein Testgebiet
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Probezählung 2006 (2)
Evaluierung (lt. Bericht an die Bundesregierung):
 das Instrument Registerzählung hat sich prinzipiell
bewährt
 einige gesetzliche Anpassungen wurden notwendig:
 Anpassung Zählungsjahr (2010 auf 2011)
 Mikrozensus als Begleiterhebung
 Erweiterung des Merkmalskranzes der
Vergleichsregister (Sozialhilfe)
 Hauptverband der Sozialversicherungsträger als
Dienstleister für bPK Vergabe
 Erweiterung bezüglich Daten der Fremdenregisters
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Finanzausgleich – „Mini“-Registerzählung (1)
 Die jährliche „Mini“-Registerzählung dient zur Ermittlung
der Volkszahl für den Finanzausgleich mit Stichtag 31.
Oktober d. J. und gilt für das übernächste Jahr.
Damit erstellt Statistik Austria jährlich eine Statistik des
Bevölkerungsstandes mit Rechtscharakter, wie es früher
nur das Ergebnis der Volkszählung, die alle 10 Jahre
stattfand, darstellte.
Basis ist das FAG 2008, das im § 9 Abs. 9 auf das
Registerzählungsgesetz verweist, womit jährlich eine
Registerzählung bezüglich der Ermittlung der Kopfzahl
durchzuführen ist.
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Finanzausgleich – „Mini“-Registerzählung (2)
 Statt der kosten- und zeitaufwändigen Wohnsitzanalyse wird
zur Ermittlung der Bevölkerungszahl ein statistisches Verfahren
angewendet, das erstmalig bei der „Mini“-Registerzählung 2008
eingesetzt wurde.
Die Bevölkerungszahl für das Finanzjahr 2012 mit Stichtag
31.10.2010 wurde im September 2011 auf der Homepage der
STATISTIK AUSTRIA veröffentlicht.
Die Bevölkerungszahl der „Mini“-Registerzählung dient auch
als Basis für die Ergebnisse der Abgestimmten Erwerbsstatistik
 Vorteil gegenüber dem Mikrozensus: kleinräumige
Darstellung der Ergebnisse.
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Folie 30 | 12.04.2012
Data Privacy Protection – Target swapping
Target-swapping
 Detect risky records that could be identified because of their
specific combination of attributes
 Exchange single attributes of those records with the characteristics
of another individual.
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Folie 31 | 12.04.2012
Record Swapping (1)

Anonymisierungsverfahren auf Mikrodatenebene
• Grundidee
– Merkmale einer Person werden mit den Merkmalen einer anderen
Person getauscht
Datensatz vor der Anonymisierung:
Person A Gemeinde X
Person B Gemeinde Y
Datensatz nach der Anonymisierung:
Person A Gemeinde X
Person B Gemeinde Y
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Folie 32 | 12.04.2012
Record Swapping (2)

Prozentsatz (Swapping Rate) kann frei gewählt werden
• z.B. 2%, 7%, 15%
• Swapping Rate = 2%
– d.h. 1% der Daten wird mit 1% vom Rest der Daten getauscht
» Person A bekommt (einige) Merkmale von Person B
» Person B bekommt (einige) Merkmale von Person A

Folgende Bedingungen müssen nach der Anonymisierung
mindestens erfüllt sein
• Einwohnerzahl pro Gemeinde darf sich nicht ändern
• Inländer/Ausländer-Verhältnis pro Gemeinde darf sich nicht
ändern
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Folie 33 | 12.04.2012
Zeittafel der Registerzählung (1)
 31.10.2011: Stichtag
 Jänner 2012: Befragung der Klärungsfälle (1. Tranche)
 30.6.2012: letzter Termin für Datenlieferungen ( 8 Monate)
 September 2012: Befragung der Klärungsfälle (2. Tranche)
 September 2012: Liste der nicht anerkannte Hauptwohnsitze
an die Gemeinden (1. Tranche; Frist 3 Monate)
 Dezember 2012: Liste der nicht anerkannte Hauptwohnsitze
an die Gemeinden (2. Tranche; Frist 3 Monate)
 März-Mai 2013: Festlegung der Bevölkerungszahl
 Juni 2013: Veröffentlichung der Bevölkerungszahl per
Verordnung durch die Bundesministerin für Inneres
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Folie 34 | 12.04.2012
Zeittafel der Registerzählung (2)
 Juni 2013: Demografische Daten der Volkszählung
 2. Hälfte 2013/Jahr 2014: Veröffentlich der restlichen
Ergebnisse der Volkszählung:
 Erwerbsstatus
 Bildung
 Pendeln der Erwerbstätigen und Schüler/Studenten
 Haushalte und Familien
Ergebnisse der
 Gebäude- und Wohnungszählung
 Arbeitsstättenzählung
 Frühjahr 2014: Verpflichtende Datenlieferung an EUROSTAT
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Folie 35 | 12.04.2012
Publikationsvorhaben der Registerzählung
 Grundsatz: Umfangreiches elektronisches Angebot ,
geringerer Output auf Papier
 Datenwürfel für Datenuser (mit und ohne Gebühr)
 Sonderauswertungen (Projektgebiete; Rasterdaten)
 Hauptergebnisse der Zählungen in gedruckter Form
 Schnellberichte
 Fertige Tabellen, Kartogramme und Grafiken auf der
Website
 Blick auf die Gemeinde für Gemeindedaten
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Folie 36 | 12.04.2012
Publikationen und Dokumente im Internet
 Bericht über die Probezählung 2006
 Dokument „Ermittlung der Nichtanerkennungsquote“
 Dokumentation zur Feststellung der Bevölkerungszahl
(Volkszahl) zum Stichtag 31.10.2009 und 31.10.2010
 Tabelle mit den Gemeindeergebnissen der „Mini“Registerzählungen
 Blick auf die Gemeinde
 Gemeindeverzeichnis
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Folie 37 | 12.04.2012
Rückfragen bitte an:
Erich Laburda
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Kontakt:
Guglgasse 13, 1110 Wien
Tel: +43 (1) 71128-7972
Fax: +43 (1) 71128-7544
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… Basiswissen
Folie 38 | 12.04.2012