Landschaftsplan UVF

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Landschaftsplan UVF
Landschaftsplan UVF
Gemäß §§ 3 und 4 HENatG und
Beschluß der Gemeindekammer des Umlandverbandes Frankfurt
vom 13.12.2000
Stand: Dezember 2000
Herausgeber
Umlandverband Frankfurt (UVF)
Verbandsausschuß
Verbandsdirektor Alfons Faust
Referat Landschaftsplanung
Leitung: Andreas Thomschke
Am Hauptbahnhof 18
60329 Frankfurt am Main
Telefon 069/2577-1575
Telefax 069/2577-1204
e-mail: Andreas.Thomschke@uvf.de
http://www.uvf.de
Druck:
Umlandverband Frankfurt (UVF)
Text und Karten sind im Rahmen von § 5 Urheberrechtsgesetz geschützt.
© Umlandverband Frankfurt, Dezember 2000
Band II
Bestandsaufnahme und sektorale Bewertung
Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Hinweis
Hinweis
Der Erläuterungstext zum ‘Landschaftsplan UVF’ ist in zwei Bände gegliedert:
Band I, der auf einer Zusammenfassung der Bestandsaufnahme und der sektoralen Bewertungsergebnisse aufbaut, beinhaltet die zentralen Aussagen zum integrativen Leitbild und zur Entwicklungskonzeption für das UVF-Gebiet sowie die gemeindeweisen Betrachtungen für die verbandsangehörigen
Städte und Gemeinden.
Band II, der hier vorliegt, führt die umfangreichen und spezifischen Ergebnisse der Bestandsaufnahme
und die zum Teil wissenschaftlichen Erläuterungen zum Bewertungsteil zusammen. Die Bestandsaufnahme stellt neben den natürlichen Grundlagen die vorhandenen Nutzungen der Flächen dar. Entsprechend den Vorgaben des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) konzentriert sich die Bestandsaufnahme auf Geologie, Böden, Wasser, Kleinklima, Biotop- und Nutzungstypen, Erholung sowie Beeinträchtigungen (Altlasten und Lärm).
Aufbauend auf der Bestandsaufnahme, in die im Rahmen der Arbeitsgruppenbeteiligungen insbesondere
durch die Vertreter der kommunalen Verwaltungen, der Fachämter und der § 29 Vertreter sowie durch
die Ortslandwirte fortlaufend aktuelle Informationen eingeflossen sind, schließt sich eine Bewertung der
Einzelbausteine des „System Landschaft“ an. Die Bewertung erfolgt durch Wirkungsanalysen der Bestandteile des Naturhaushaltes. Sie stützt sich auf verschiedene Teilfunktionen der oben genannten Bausteine, die den Charakter von Indikatoren für im Zusammenwirken verschiedener Landschaftsfaktoren
erbrachte Leistungen haben. Resultat jeder Eingangsbewertung sind im Landschaftsplan des UVF die
sektoralen Leitbilder. Diese dokumentieren die rein fachspezifischen Anforderungen aus den verschiedenen Ebenen als Idealforderungen an zukünftige Nutzungen. Das Ergebnis wird in einem nächsten
Schritt den aktuellen Nutzungen gegenübergestellt und daraus sektorale Empfehlungen für die zukünftigen Nutzungen abgeleitet.
Um für den Leser eine schnelle Orientierung in dem vorliegenden Band II zu ermöglichen, werden die
wesentlichen Kapitel, Bestandsaufnahme und Bewertung, durch farbliche Markierungen der Ränder der
Textseiten unterschieden und hervorgehoben:
•
blaue Seiten: In Anknüpfung an Band I des Erläuterungsberichtes zum ‘Landschaftsplan UVF’,
Planerische Rahmenbedingen, finden sich in diesem Kapitel die Aussagen und Ergebnisse der Bestandsaufnahme.
•
rote Seiten: Dies ist der Bewertungsteil einschließlich der sektoralen Leitbilder und der sektoralen
Empfehlungen.
•
weiße Seiten: Inhaltsverzeichnis und Anhang.
I
Landschaftsplan UVF
II
Bd. II: Hinweis
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Inhaltsverzeichnis
Hinweis
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Kartenverzeichnis
Anhang
1
I
III
VIII
IX
X
XI
Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
1.1
1.2
Relief, Geologie und Böden
1.1.1
Grundlagen
1.1.2
Relief, Geologie und Böden in den Landschaftsräumen
1.1.2.1
Hintertaunus-Untereinheiten
1.1.2.2
Usinger Becken
1.1.2.3
Hoher Taunus
1.1.2.4
Vortaunus
1.1.2.5
Main-Taunus-Vorland
1.1.2.6
Friedberger Wetterau
1.1.2.7
Bergener Rücken
1.1.2.8
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
1.1.2.9
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
1.1.2.10
Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
1.1.2.11
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
1.1.2.12
Messeler Hügelland
Wasser
1.2.1
1.2.2
1.3
Oberflächenwasser
1.2.1.1
Grundlagen
1.2.1.2
Fließgewässersysteme im UVF-Gebiet
Grundwasser
1.2.2.1
Grundlagen
1.2.2.2
Sickerwasserraten nach Landschaftsräumen
1.2.2.3
Grundwasserqualität
Klima (einschl. Luft)
1.3.1
Grundlagen
1.3.2
Klimasituation in den Landschaftsräumen
1.3.2.1
Hintertaunus-Untereinheiten
1.3.2.2
Usinger Becken
1.3.2.3
Hoher Taunus
1.3.2.4
Vortaunus
1.3.2.5
Main-Taunus-Vorland
1.3.2.6
Friedberger Wetterau
1.3.2.7
Bergener Rücken
1.3.2.8
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
1.3.2.9
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
1.3.2.10
Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
1.3.2.11
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
1.3.2.12
Messeler Hügelland
1
1
2
2
3
3
4
5
6
7
8
8
9
10
11
12
12
12
12
20
20
20
31
35
35
36
36
37
38
39
41
42
43
44
45
47
48
49
III
Landschaftsplan UVF
1.4
1.5
2
Biotop- und Nutzungstypen
1.4.1
Grundlagen
1.4.2
Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Östlicher Hintertaunus’
1.4.3
Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Hoher Taunus’
1.4.4
Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Vortaunus’
1.4.5
Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Main-Taunus-Vorland’
1.4.6
Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Wetterau’
1.4.7
Situation im Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes FrankfurtOffenbach’
1.4.8
Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Untermainebene’
1.4.9
Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Messeler Hügelland’
51
51
51
53
55
58
61
64
Landschaft als Erlebnis- und Erholungsraum
1.5.1
Grundlagen
1.5.2
Landschaftsbild und Landschaftserleben
1.5.3
Landschaftsbildtypen
1.5.4
Landschaftsbildtypen in den Landschaftsräumen
1.5.4.1
Hintertaunus-Untereinheiten
1.5.4.2
Usinger Becken
1.5.4.3
Hoher Taunus
1.5.4.4
Vortaunus
1.5.4.5
Main-Taunus-Vorland
1.5.4.6
Friedberger Wetterau
1.5.4.7
Bergener Rücken
1.5.4.8
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
1.5.4.9
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
1.5.4.10
Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer
niederung
1.5.4.11
Messeler Hügelland
1.5.4.12
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
1.5.5
Sport- und Freizeitnutzungen in der Landschaft
1.5.6
Elemente der historischen Kulturlandschaft
73
73
73
76
78
80
80
80
81
81
82
82
82
83
83
Main-
67
70
83
84
84
84
Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen des Naturhaushaltes
2.1
Bodenschutz
2.1.1
2.1.2
IV
Bd. II: Inhaltsverzeichnis
Methodik
2.1.1.1
Grundlagen
2.1.1.2
Empfindlichkeit des Bodens
2.1.1.3
Belastung des Bodens
2.1.1.4
Gesamtbewertung des Bodens
Ergebnisdarstellung
2.1.2.1
Hintertaunus-Untereinheiten
2.1.2.2
Usinger Becken
2.1.2.3
Hoher Taunus
2.1.2.4
Vortaunus
2.1.2.5
Main-Taunus-Vorland
2.1.2.6
Friedberger Wetterau
2.1.2.7
Bergener Rücken
2.1.2.8
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
2.1.2.9
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
2.1.2.10
Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer
niederung
87
Main-
88
88
91
92
92
94
94
95
96
97
98
100
100
101
101
103
Landschaftsplan UVF
2.1.2.11
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
2.1.2.12
Messeler Hügelland
Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Bodenschutzes
2.1.3.1
Generelle Leitbilder
2.1.3.2
Hintertaunus-Untereinheiten
2.1.3.3
Usinger Becken
2.1.3.4
Hoher Taunus
2.1.3.5
Vortaunus
2.1.3.6
Main-Taunus-Vorland
2.1.3.7
Friedberger Wetterau
2.1.3.8
Bergener Rücken
2.1.3.9
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
2.1.3.10
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
2.1.3.11
Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
2.1.3.12
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
2.1.3.13
Messeler Hügelland
Empfehlungen für den Bodenschutz
104
105
106
106
107
107
107
108
108
109
109
109
110
110
Gewässerschutz
2.2.1
Oberflächengewässer
2.2.1.1
Methodik
2.2.1.1.1 Gewässerstruktur
2.2.1.1.2 Gewässergüte
2.2.1.2
Ergebnisdarstellung
2.2.1.3
Sektorale Leitbilder zum Schutz der Oberflächengewässer
2.2.2
Grundwasser
2.2.2.1
Methodik
2.2.2.2
Ergebnisdarstellung
2.2.2.2.1 Grundwasserstände
2.2.2.2.2 Gefährdungs- und Leistungspotentiale
2.2.2.2.2.1
Hintertaunus-Untereinheiten
2.2.2.2.2.2
Usinger Becken
2.2.2.2.2.3
Hoher Taunus
2.2.2.2.2.4
Vortaunus
2.2.2.2.2.5
Main-Taunus-Vorland
2.2.2.2.2.6
Friedberger Wetterau und Bergener
Rücken
2.2.2.2.2.7
Fechenheim-Steinheimer Mainniederung
2.2.2.2.2.8
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
2.2.2.2.2.9
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
2.2.2.2.2.10
Auheim-Kleinostheimer
Mainniederung
2.2.2.2.2.11
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
2.2.2.2.2.12
Messeler Hügelland
2.2.2.3
Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Gewässerschutzes
2.2.2.3.1 Generelle Leitbilder
2.2.2.3.2 Leitbilder für die Landschaftsräume
2.2.2.4
Empfehlungen aus der Sicht des Grundwasserschutzes
115
115
115
115
115
119
135
136
136
143
143
148
151
152
153
153
154
155
2.1.3
2.1.4
2.2
Bd. II: Inhaltsverzeichnis
111
111
111
156
157
158
159
159
161
162
162
163
165
V
Landschaftsplan UVF
2.3
2.4
VI
Bd. II: Inhaltsverzeichnis
Klimaschutz (einschl. Luft)
2.3.1
Methodik
2.3.1.1
Gesamtbewertung für den Klimaschutz (einschließlich Luft)
2.3.2
Ergebnisdarstellung
2.3.2.1
Hintertaunus-Untereinheiten
2.3.2.2
Usinger Becken
2.3.2.3
Hoher Taunus
2.3.2.4
Vortaunus
2.3.2.5
Main-Taunus-Vorland
2.3.2.6
Friedberger Wetterau
2.3.2.7
Bergener Rücken
2.3.2.8
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
2.3.2.9
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
2.3.2.10
Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
2.3.2.11
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
2.3.2.12
Messeler Hügelland
2.3.3
Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Klimaschutzes
2.3.3.1
Generelle Leitbilder
2.3.3.2
Leitbilder für die Landschaftsräume
168
168
171
173
173
174
175
176
177
179
180
181
182
184
Biotop- und Artenschutz
2.4.1
Methodik
2.4.1.1
Bewertungskriterien
2.4.1.2
Rechtliche Bindungen nach § 23 HENatG
2.4.1.3
Gesamtbewertung Biotop- und Artenschutz
2.4.2
Ergebnisdarstellung
2.4.2.1
Naturräumliche Haupteinheit Östlicher Hintertaunus
2.4.2.2
Naturräumliche Haupteinheit Hoher Taunus
2.4.2.3
Naturräumliche Haupteinheit Vortaunus
2.4.2.4
Naturräumliche Haupteinheit Main-Taunus-Vorland
2.4.2.5
Landschaftsraum Kern des Verdichtungsraumes FrankfurtOffenbach
2.4.2.6
Naturräumliche Haupteinheit Wetterau
2.4.2.7
Naturräumliche Haupteinheit Untermainebene
2.4.2.8
Naturräumliche Haupteinheit Messeler Hügelland
2.4.3
Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Biotop- und Artenschutzes
2.4.3.1
Generelle Leitbilder
2.4.3.2
Leitbilder für Naturräumliche Haupteinheiten bzw. Landschaftsräume
2.4.3.2.1
Naturräumliche Haupteinheit Östlicher Hintertaunus
2.4.3.2.2
Naturräumliche Haupteinheit Hoher Taunus
2.4.3.2.3
Naturräumliche Haupteinheit Vortaunus
2.4.3.2.4
Naturräumliche Haupteinheit Main-Taunus-Vorland
2.4.3.2.5
Landschaftsraum Kern des Verdichtungsraumes
Frankfurt-Offenbach
2.4.3.2.6
Naturräumliche Haupteinheit Wetterau
2.4.3.2.7
Naturräumliche Haupteinheit Untermainebene
2.4.3.2.8
Naturräumliche Haupteinheit Messeler Hügelland
2.4.4
Empfehlungen für den Biotop- und Artenschutz
194
194
194
199
200
200
206
207
208
210
211
185
187
188
188
189
212
213
215
216
216
217
217
219
221
221
223
224
225
229
230
Landschaftsplan UVF
2.5
2.6
Bd. II: Inhaltsverzeichnis
Erholungseignung
2.5.1
Methodik
2.5.2
Ergebnisdarstellung
2.5.2.1
Hintertaunus-Untereinheiten
2.5.2.2
Usinger Becken
2.5.2.3
Hoher Taunus
2.5.2.4
Vortaunus
2.5.2.5
Main-Taunus-Vorland
2.5.2.6
Friedberger Wetterau
2.5.2.7
Bergener Rücken
2.5.2.8
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
2.5.2.9
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
2.5.2.10
Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
2.5.2.11
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
2.5.2.12
Messeler Hügelland
232
232
235
237
241
241
242
242
243
243
244
244
245
2.5.3
2.5.4
247
251
Sektorales Leitbild Erholung
Empfehlungen aus der Sicht der Erholungseignung
Beeinträchtigungen
2.6.1
Altlasten
2.6.1.1
Grundlagen und Bestandserfassung
2.6.1.2
Methodik
2.6.1.3
Ergebnisdarstellung
2.6.1.4
Sektorale Leitbilder
2.6.2
Verkehrslärm
2.6.2.1
Grundlagen
2.6.2.2
Methodik
2.6.2.3
Ergebnisdarstellung
2.6.2.3.1
Hintertaunus-Untereinheiten, Usinger Becken, Hoher
Taunus
2.6.2.3.2
Vortaunus
2.6.2.3.3
Main-Taunus-Vorland
2.6.2.3.4
Friedberger Wetterau
2.6.2.3.5
Bergener Rücken
2.6.2.3.6
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
2.6.2.3.7
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
2.6.2.3.8
Fechenheim-Steinheimer
und
AuheimKleinostheimer Mainniederung
2.6.2.3.9
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
2.6.2.3.10
Messeler Hügelland
2.6.2.4
Zusammenfassung der Ergebnisse
2.6.2.5
Sektorale Leitbilder
246
246
254
254
254
254
255
259
260
260
260
261
261
262
262
262
262
263
263
263
264
264
264
265
VII
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle
Tabellenüberschrift
Nr.
zu
Kapitel
auf
Seite
1
Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Östlicher
Hintertaunus’
1.4.2
52
2
Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Hoher Taunus’
1.4.3
54
3
Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Vortaunus’
1.4.4
56
4
Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Main-TaunusVorland’
1.4.5
59
5
Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Wetterau’
1.4.6
62
6
Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’
1.4.7
64
7
Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Hintertaunus-Untereinheiten’)
1.4.8
67
8
Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Messeler Hügelland’
1.4.9
70
9
Landschaftsbildtypen in den Landschaftsräumen
1.5.4
79
10
Stufen der Gesamtbewertung Bodenschutz
2.1.1.4
93
11
Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Hintertaunus-Untereinheiten’)
2.1.2.1
95
12
Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Hoher Taunus’)
2.1.2.3
97
13
Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Vortaunus’)
2.1.2.4
98
14
Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Main-Taunus-Vorland’)
2.1.2.5
99
15
Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’)
2.1.2.9
102
16
Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’)
2.1.2.10
104
17
Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’)
2.1.2.11
105
18
Empfehlungen und Idealmaßnahmen für den Bodenschutz
2.1.4
112
19
Bewertungsskala für den Gewässergütezustand
20
Fließgewässersysteme im UVF-Gebiet
2.2.1.2
119
21
Zielnutzungen und Alternativen je nach standörtlicher Verschmutzungsempfindlichkeit
2.2.2.1
140
22
Beeinträchtigung durch Versiegelung
2.2.2.2.2
148
23
Siedlungserweiterung, Minderung der Entstehung von Sickerwasser
2.2.2.2.2
148
24
Verlagerung von Stoffen ins Grundwasser – Empfindliche Bereiche
2.2.2.2.2
149
25
Regenerationspotential; Gebiete hoher Leistungsfähigkeit für die Regeneration
des Grundwassers
2.2.2.2.2
150
VIII
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Inhaltsverzeichnis
26
Übersicht der Altablagerungen im Landkreis Offenbach - Sanierungserfordernisse
2.2.2.2.2
161
27
Bewertungskonzept – Klimaschutz und Luftreinhaltung im Landschaftsplan
des UVF
2.3.1
170
28
Bewertungsskala der einzelnen Klassen
2.3.1.1
172
29
Prozentualer Anteil der Klimarelevanzklassen in allen Landschaftsräumen
2.3.1.1
173
30
Entwicklungsdauer
2.4.1.1
197
31
Seltenheit/Häufigkeit von Biotop- und Nutzungstypen und ihr Vorkommen in
der „Roten Liste der Biotoptypen im UVF-Gebiet“ differenziert nach 8 Naturbzw. Landschaftsräumen
2.4.2
202
32
Verbundfunktion, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten
bzw. Landschaftsräumen und dem Gesamtgebiet des Umlandverbandes
Frankfurt
2.4.2
204
33
Regenerationspotential von Biotop- und Nutzungstypen, differenziert nach
acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen und dem Gesamtgebiet des Umlandverbandes Frankfurt
2.4.2
204
34
Repräsentanz von Biotop- und Nutzungstypen, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen
2.4.2
205
35
Gesamtwertstufen der Erholungseignung
2.5.1
233
36
Erholungseignung und deren Beeinträchtigungen
2.5.2
236
37
Erholungseignung der Landschaftsbildtypen
2.5.2
238
38
Grenzwerte für Ruhegebiete und Lärmbelastungsgebiete
2.6.2.2
260
39
Flächenanteile von Lärmbelastungs- und Ruhegebieten an den Gesamtflächen
der einzelnen Landschaftsräume und des Verbandsgebietes gesamt
2.6.2.3
261
zu Kapitel
auf Seite
2.1.1.1
90
Abbildungsverzeichnis
Nr.
Titel derAbbildung
1
Bewertungskonzept – Bodenschutz im Landschaftsplan des UVF
2
Legende der Defizitkarte zur Gewässerstrukturgüte
2.2.1.1.2
116
3
Beispielkarte Gesamtergebnis Strukturgüte, Einzelparameter und Schadmerkmale
2.2.1.1.2
117
4
Ablaufschema der EDV-gestützten Berechnung von standörtlicher Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtem Gefährdungspotential
2.2.2.1
139
5
Ganglinie der Meßstelle Frankfurt, Stadtwald Unterschweinstiege
2.2.2.2.1
143
6
Ganglinie der Meßstelle Kelsterbach
2.2.2.2.1
144
7
Ganglinie der Meßstelle Heusenstamm
2.2.2.2.1
144
8
Ganglinie der Meßstelle Langen
2.2.2.2.1
145
9
Ganglinie der Meßstelle Froschhausen
2.2.2.2.1
146
10
Ganglinie der Meßstellen Heinzenberg II und Mönstadt
2.2.2.2.1
146
11
Ganglinie der Meßstellen Oberstedten und Neuenhain
2.2.2.2.1
147
12
Ganglinie der Meßstellen Bischofsheim und Niedererlenbach
2.2.2.2.1
147
IX
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Inhaltsverzeichnis
13
Ableitung der aggregierten Plandarstellungen aus der Bewertungsebene
2.4.1.1
195
14
Seltenheitsmatrix, Verknüpfung von Flächengröße und Flächenanzahl
2.4.1.1
196
15
Regenerationspotential; Verknüpfung der Entwicklungsdauer mit dem Poten
tial zur Wiederbesiedelung (Verbundfunktion)
2.4.1.1
198
16
Gesamtbewertung Biotop- und Artenschutz
2.4.1.3
200
17
Prozentuale Verteilung der Biotoptypen der „Roten Liste UVF“ differenziert
nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen
2.4.2
201
18
Verbundfunktion, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten
bzw. Landschaftsräumen und dem Gesamtgebiet des Umlandverbandes
Frankfurt
2.4.2
204
19
Bewertung der Landschaftsbildtypen hinsichtlich ihrer Eignung für naturorientierte Erholung
2.5.1
235
20
Altablagerungen in den Landschaftsräumen des UVF, nach Typen klassifiziert
2.6.1.3
257
21
Altablagerungen und deren flächenhafte reale Nutzungen
2.6.1.3
258
22
Altablagerungen, die als Altlasten festgestellt sind, in den Landschaftsräumen
des UVF
2.6.1.3
259
Kartenverzeichnis
Karte
Nr.
Kartenname
Maßstab
Bestandserfassung
1
Landschaftsräume
1 : 200 000
2
Planerische Rahmenbedingungen
1 : 100 000
3
Flächen mit rechtlicher Bindung
1 : 75 000
4
Böden
1 : 75 000
5
Hydrogeologie
1 : 75 000
6
Potentielle Grundwasserneubildung
1 : 75 000
7
Klimaregionen
1 : 200 000
8
Klimafunktionen
1 : 75 000
9
Biotop- und Nutzungstypen
1 : 10 000
Bewertung
X
10
Gesamtbewertung Bodenschutz
1 : 25 000
11
Empfehlungen für den Bodenschutz
1 : 25 000
12
Gesamtbewertung Grundwasserschutz
1 : 25 000
12a
Gewässerstrukturgütekarte 1999
1 : 75 000
13
Empfehlungen für den Grundwasserschutz
1 : 25 000
14
Gesamtbewertung Klimaschutz und Luftreinhaltung
1 : 25 000
15
Gesamtbewertung für den Biotop- und Artenschutz
1 : 25 000
16
Empfehlungen für den Biotop- und Artenschutz
1 : 25 000
17
Landschaftsbildtypen und deren Erholungseignung
1 : 25 000
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Inhaltsverzeichnis
18
Empfehlungen für die Erholungseignung
1 : 75 000
19
Beeinträchtigungen
1 : 25 000
Zusammenfassung der Bewertung
20
Überlagerung bedeutsamer Flächen
1 : 25 000
21
Biotoptypen im Bereich geplanter Nutzungsänderungen
1 : 25 000
Leitbild
22
Leitbildkarte
1 : 25 000
23
Restriktionen durch Gebiete mit rechtlichen Bindungen
1 : 75 000
Entwicklung
24
Entwicklungskarte
1 : 10 000
25
Bedeutsame Flächen im Bereich geplanter Nutzungsänderungen
1 : 25 000
Anhang
Definition der Flächen mit rechtlichen Bindungen gemäß den fachgesetzlichen Vorgaben
269
Zielvorstellungen des Gutachtens zum Landschaftsrahmenplan 1992
273
Leitvorstellungen des Landschaftsplanes des UVF (1984)
281
Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
289
Glossar der verwendeten Fachausdrücke
291
Literaturverzeichnis
295
XI
Landschaftsplan UVF
1.
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Die Bestandserfassung fußt auf den vielfältigen, beim UVF vorwiegend edv-gestützt vorliegenden Datengrundlagen zur Umweltsituation. Wesentliche, selbst erarbeitete Grundlagen sind die Kartierung der
Biotop- und Nutzungstypen 1 : 10 000, die digitale Bodenkarte mit Bodeninformationssystem, die Klimafunktionskarte, die Modellierung der Grundwasserneubildung und die Erfassung des Landschaftsbildes. Im Folgenden werden die erfaßten Umwelt- und Landschaftsfaktoren für die Landschaftsräume des
UVF-Gebietes übersichtlich beschrieben. Am Anfang werden jeweils die verwendeten Grundlagen und
Daten dokumentiert.
1.1
Relief, Geologie und Böden
1.1.1
Grundlagen
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Höhenschichtenkarte des UVF
Hangneigungskarte des UVF
Geologische Karten von Hessen 1 : 25 000 mit Erläuterungsheften
Geologische Karte des Umlandverbandes Frankfurt (generalisiert)
Bodenkarten von Hessen 1 : 25 000
Manuskriptkarten der Bodenübersichtskarten von Hessen 1 : 50 000
Bodenkarte und Bodenkennwerttabelle des UVF
Bodenübersichtskarte des UVF (Zusammenfassung aus der o.g. Karte, s. Karte 3 „Böden“)
Ökologische Standortklassifizierung der Böden des UVF-Gebietes (s. Kap. 6.1.1.1)
Vegetationskarte (potentielle natürliche Vegetation ohne Einfluß des Menschen) 1 : 100 000 der
ehem. Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie (heute Bundesamt für Naturschutz,
Bonn - Bad Godesberg), 1973 (für die Regionale Planungsgemeinschaft Untermain (RPU) erstellt)
Im Folgenden werden für jeden Landschaftsraum die jeweils vorherrschenden bzw. prägenden Geofaktoren aufgelistet und Wechselwirkungen und Besonderheiten hervorgehoben. Höhenverteilung und Reliefformen sind durch geologisch-tektonische Strukturen bedingt, denen auch die naturräumliche Gliederung
folgt. Die Verbreitung und Entstehung der Böden wiederum ist in hohem Maße von den geologischen
Untergrundverhältnissen und der Relieflage abhängig.
Die Landschaftsentwicklung in der Region Frankfurt RheinMain ist vor allem geprägt durch zwei charakteristische Abschnitte der Erdgeschichte:
1. Die Tertiärzeit (67 - 2 Millionen Jahre vor heute), während der zeitweilig tropische Klimabedingungen mit starker Gesteinsverwitterung und Flächenbildung in den devonischen und vordevonischen
Gebirgen sowie periodische Meeresüberflutungen mit entsprechender Sedimentation im Bereich des
tektonisch abgesunkenen Mainzer Beckens und der Hessischen Senke geherrscht haben.
2. Das Eiszeitalter (Pleistozän, als Unterabschnitt des Quartär, 2 Millionen bis ca. 10.000 Jahre vor
heute), im dem sich vor allem die heutigen Täler durch Erosion herausgebildet haben und die Hangbereiche des Taunus durch Frostverwitterung und Solifluktion (Bodenkriechen) modelliert wurden.
Eine Besonderheit für Hessen sind die mächtigen Löß- und Flugsandsedimentationen im MainTaunus-Vorland und in der Untermainebene, die während trockenkalter Perioden der Eiszeit durch
die Ausblasung von feinkörnigem Material aus den breiten Schotterbetten des Ur-Rheins bei damals
vorherrschenden starken Westwinden entstanden sind.
Die heutigen Böden haben sich überwiegend seit Ende der letzten Eiszeit (vor rund 10.000 Jahren) unter
gemäßigten Klimabedingungen in den oberflächennah anstehenden geologischen Schichten, meist in
einer Tiefe um 1 m, entwickelt. Durch die eiszeitliche Solifluktion und Sedimentation sind oft mehrere
oberflächennahe Lagen (sog. Schuttdecken) von verschiedener Körnung (Bodenart) entstanden, an die
sich die Bodenhorizonte in ihrer Entwicklung angepaßt haben (Decklage aus lößlehmhaltigem Solifluktionsschutt oder Flugsand, Mittellage aus stark lößlehmhaltigem oder tonigem Solifluktionsschutt, Basislage aus verwittertem Gestein). In Karte 3 „Böden“ werden übersichtlich die vorherrschenden Bodenformen dargestellt. Der Begriff ‘Bodenform’ umfaßt charakteristische Konstellationen von Bodentyp
1
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
(Name des Bodens), Bodenart, Ausgangsgestein und Relieflage und ist somit das integrative Kriterium
zur Beschreibung der ökologischen Standortverhältnisse und ihrer Wechselwirkungen mit dem Biotopund Nutzungspotential.
1.1.2
Relief, Geologie und Böden in den Landschaftsräumen
1.1.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten
Vorherrschende Reliefformen
− Sanftgewellte Hochflächen mit einigen Kuppen, teilweise tief von Bachtälern zerschnitten. Diese
Formen sind typisch für das Rheinische Schiefergebirge und setzen sich auch außerhalb des Verbandsgebietes nach N und NW fort.
Dominierende Talformen
− Weiltal mit Nebentälern, teilweise mit markanten Felsklippen.
Vorherrschende Höhenlagen
− 350 m ü. NN bis 600 m ü. NN, Weiltalsohle bei Austritt aus dem Verbandsgebiet 200 m ü. NN.
Vorherrschende Hangneigungen
− Talhänge > 10 %, teilweise auch > 20 %, Hochflächen 2,5 % – 5 %.
Höchste kuppenartige Erhebungen
− Pferdskopf bei Schmitten – Treisberg (663 m ü. NN), Sängelberg bei Schmitten – Oberreifenberg
(665 m ü. NN) und Weilsberg bei Schmitten – Niederreifenberg (701 m ü. NN).
Vorherrschende Gesteine und Tektonik
− Devonische Tonschiefer, Grauwacken und Sandsteine, teilweise mit Quarzit- und Porphyroidbänken.
Die SW-NO-streichenden Gesteine sind gefaltet, geklüftet und durch zahlreiche NW-SO-verlaufende
Störungen verstellt, die teilweise als Quarzgänge ausgebildet sind. Der Bereich um Schmitten mit
den höchsten Erhebungen ist als sogenannte Feldberg-Pferdskopf-Scholle tektonisch herausgehoben.
− Auf Hochflächen im Raum Usingen – Merzhausen / Usingen – Wilhelmsdorf treten stark wasserstauende Verwitterungsreste des Tonschiefers auf, die bereits im Tertiär entstanden sind.
Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse
− An den Tal- und Berghängen sowie auf den Hochflächen Braunerden und Ranker-Braunerden aus
Schuttdecken über Tonschiefer, stellenweise auch Schieferzersatz; vorwiegend frische und stark saure Standortbedingungen. In Kuppenlagen und an Steilhängen auch flachgründige, steinige, stark
trockene Braunerde-Ranker, stellenweise mit Felsausbissen.
− In Hangmulden aufgrund von Lößlehmablagerungen auch Pseudogley-Parabraunerden aus Schuttdecken mit hohem Lößlehmanteil über Tonschiefer; vorwiegend frisch und stark sauer.
− Auf Hochflächen und in Talanfängen mit stark tonigem Schieferzersatz im Untergrund auch Pseudogleye mit staunassen Bedingungen.
− Im Bereich der Auen Braune Auenböden und Auengleye aus Auenlehm mit wechselndem Grundwassereinfluß.
Potentielle natürliche Vegetation
− Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald, im Raum Schmitten / Pferdskopfgebiet auch typischer Hainsimsen-Buchenwald.
Besonderheiten
− Hohe Quellendichte im Raum Schmitten entlang der Verwerfungen; auch viele großflächigere
Grundwasseraustritte mit jahreszeitlichen Schwankungen.
2
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
1.1.2.2 Usinger Becken
Vorherrschende Reliefformen und Reliefgenese
− Besondere Beckenlage innerhalb des östlichen Rheinischen Schiefergebirges, entstanden durch tektonische Absenkung und intramontane Flächenbildung aufgrund tropischer Verwitterungsbedingungen
in der Tertiärzeit. Das Landschaftsbild ist durch ineinandergeschachtelte Reste dieser Flächen geprägt, die auch das Einzugsgebiet der Usa im Nordteil und des Erlenbachs im Südteil durch flache
Hochflächen trennen. Die Usa mit Nebenbächen ist sanft in die Flächen eingeschnitten, während das
obere Erlenbachtal eine breite Talmulde darstellt, die ihren Ursprung im Stahlnhainer Grund am
Rande der Felberg-Pferdskopf-Scholle hat. Nach NO hin ist das Becken durch die sog. Beckenbarriere zur Wetterau hin abgetrennt, mit Erhebungen um 390 m ü. NN (Jungholz, Eichkopf) und einem
entsprechenden Einschnitt des Usatales. Die gradlinig entlang der tektonischen Hebungslinien der
Barriere in NW-SO-Richtung, rechtwinklig zur Usa, verlaufenden Nebentäler von Michelbach und
Wiesbach sind ebenfalls tief eingeschnitten.
Vorherrschende Höhenlagen
− 300 m ü. NN bis 350 m ü. NN. Usa-Aue bei Austritt aus dem Verbandsgebiet 200 m ü. NN, Bereich
der Erlenbachquelle bei 500 m ü. NN, Austritt des Erlenbaches ins Köpperner Tal bei 290 m ü. NN.
Vorherrschende Hangneigungen
− Um 5 %. Im Bereich des Durchbruchs der Usa und ihrer Nebenbäche durch die Beckenbarriere auch
> 20 %.
Vorherrschende Gesteine und Tektonik
− Vorwiegend devonische Tonschiefer, bei Usingen auch Grauwacken. Die Gesteine sind gefaltet, geklüftet und durch zahlreiche NW-SO-verlaufende Störungen verstellt, die im NO von Usingen auch
als Quarzgänge ausgebildet sind. Auf den Verebnungsflächen und den randlichen Hängen kommen
auch oberflächlich Reste von toniger, tertiärer Verwitterung vor. Die oben genannte Beckenbarriere
bei Usingen-Wernborn und -Kransberg ist parallel zu den Quarzgängen herausgehoben.
− Randlich des Usatales und in der Wehrheimer Mulde kommen auch eiszeitliche Lößanwehungen vor,
zumeist stark verlehmt, sowie lößlehmhaltige Solifluktionsschutte über Tonschiefern und Grauwakken. In den Talauen herrschen Auenlehme als Resultat historischer Bodenerosion vor.
Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse
− Braunerden aus Schuttdecken über Tonschiefer, stellenweise auch tonigem Schieferzersatz.
− Pseudogley-Parabraunerden aus Schuttdecken über Tonschiefer oder Tonschieferzersatz. Im Bereich
der Wehrheimer Mulde, auf den Hochflächen sowie an Unterhängen um Usingen auch Pseudogleye.
− In den Auenbereichen vorwiegend Braune Auenböden aus Auenlehm.
Potentielle natürliche Vegetation
− Vorwiegend Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald, in staunassen Bereichen auch HainsimsenBuchenwald mit Rasenschmiele. Auf Lößstandorten Hainsimsen-Perlgras-Buchenwald.
Besonderheiten
− Lößvorkommen mit fruchtbaren Parabraunerden am Rande des Usatales bei Usingen.
− Quarzgang der Eschbacher Klippen bei Usingen – Eschbach.
1.1.2.3 Hoher Taunus
Vorherrschende Reliefformen
− Hoher Mittelgebirgskamm mit einigen deutlich herausragenden Kuppen. Im SW-Teil untergliedert in
zwei parallel verlaufende, markante Höhenzüge (Feldberg-Taunuskamm), im NO-Teil zusammenlaufend zu einem Höhenzug (Winterstein-Taunuskamm). Durch einige große Täler zerschnitten, ansonsten weit ausgedehnte, wenig zerschnittene Hangbereiche.
3
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Dominierende Talformen
− Durchbruchtäler des Erlenbaches (Köpperner Tal) im NO sowie des Daisbaches und des Dattenbaches im SW, Haidtränktal bei Oberursel (entspringt zwischen Großer Feldberg und Altkönig (s.u.)).
Vorherrschende Höhenlagen
− 350 m ü. NN bis 700 m ü. NN.
Vorherrschende Hangneigungen
− 10 % – 20 %.
Höchste, kuppenartige Erhebungen (auch des Verbandsgebietes)
− Großer Feldberg (879 m ü. NN), Kleiner Feldberg (825 m ü. NN), Altkönig (798 m ü. NN).
Vorherrschende Gesteine und Tektonik
− Die Kämme und Kuppen werden von hartem, unterdevonischem Taunusquarzit und HermeskeilSandstein aufgebaut. Daneben treten unterdevonische Bunte Schiefer auf, welche die Quarzite und
Sandsteine unterlagern (Grundwasserstausohle) und in welche die Haupttäler eingeschnitten sind.
Die SW-NO-streichenden Gesteine sind verschuppt, geklüftet und durch zahlreiche NW-SOverlaufende Störungen verstellt. Die Einmuldung bei der Saalburg hat sich parallel zu solchen Querstörungen herausgebildet.
− Vor allem an den Unterhangbereichen sind die anstehenden Gesteine durch mächtige, steinige, teilweise lößlehmhaltige Solifluktionsschuttdecken überlagert.
Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse
− Flachgründige, steinige Podsole, Braunerde-Podsole und Ranker aus Sandstein oder Quarzit; extrem
sauer und in Kuppenlagen, trotz hoher Niederschläge, extreme Trockenstandorte.
− Braunerden und Lockerbraunerden aus steinigen Schuttdecken über Quarzit und Sandstein. Im östlichen Teil, in den mächtigen Schuttdecken der Unterhanglagen, auch Pseudogleye. Vorwiegend frische Standortverhältnisse, sehr stark sauer.
− In Vernässungszonen Quellengleye.
Potentielle natürliche Vegetation
− Typischer Hainsimsen-Buchenwald.
Besonderheiten
− Lockerbraunerden aus Komponenten von verwitterter Vulkanasche des Laacher See - Vulkanismus
2 400 v. Chr. (seltener Boden).
1.1.2.4 Vortaunus
Vorherrschende Reliefformen
− Vorbergbereich am Fuße des Hohen Taunus. Der Westteil ist vor allem durch die markante Erhebung des Eppsteiner Horstes mit dem tief eingeschnittenen Schwarzbachtal geprägt. Östlich schließt
die tiefer gelegene, flachwellige Hornauer Bucht an, während bei Königstein wieder herausragende
Kuppen und tief eingeschnittene Täler auftreten. Der Taunusfuß von Kronberg bis Friedrichsdorf
wird durch flache Riedel und langgestreckte Hänge geprägt.
Dominierende Talformen
− Schwarzbachtal zwischen Eppstein und Hofheim (Lorsbacher Schweiz) mit markanten Felsformationen.
Vorherrschende Höhenlagen
− 200 m ü. NN bis 300 m ü. NN.
4
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Vorherrschende Hangneigungen
− Um 10 %. Auf Hochflächen und am Taunusfuß bei Oberursel und Bad Homburg 2,5 % - 5 %. Im
Bereich des Schwarzbachtals und der Bachtäler bei Königstein und Bad Soden auch > 20 %.
Höchste, kuppenartige Erhebungen
− Burg Falkenstein (499 m ü. NN), Rossert bei Kelkheim-Eppenhain (516 m ü. NN), Staufen bei Eppstein (451 m ü. NN).
Vorherrschende Gesteine und Tektonik
− Vordevonische Phyllite, Grünschiefer und Serizitgneise, im Bereich des Eppsteiner Horstes tektonisch herausgehoben und stark durch Täler zerschnitten. Weiter östlich sind diese teilweise als
Schollen abgesunken und tragen daher noch Reste der tertiären Verwitterungsrinde. Dieser älteste
geologische Komplex im UVF-Gebiet wird nach Süden hin durch die tiefe und teilweise gestaffelte
Taunus-Südrandverwerfung begrenzt, an der auch die Mineralwässer austreten, die die Grundlage
für die Entstehung der bekannten Heilbäder entlang des Taunus sind. Durch die Verwerfung bedingt
stehen am Südrand des Eppsteiner Horstes bereits permisches Rotliegendes (rötliche Konglomerate)
und tertiäre Kiese (Kapellenberg bei Hofheim) an und heben sich gegenüber der Umgebung als einheitlicher, nur durch das Schwarzbachtal zerschnittener Höhenzug hervor. Tertiäre Kiese, Sande und
Tone stehen auch bei Kronberg an, eng abgegrenzt gegenüber dem vordevonischen Serizitgneis, der
hier als Zierstein abgebaut wird.
− Im östlichen Teil werden die abgesunkenen Gesteine größtenteils durch mächtige, steinige Solifluktionsschuttdecken überlagert, im Raum Oberusel auch durch mächtige Kies- und Schotteraufschüttungen, die ein Resultat der eiszeitlichen Erosion im Haidtränktal sind.
Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse
− Im westlichen Teil (Eppsteiner Horst und Raum Königstein) flachgründige, steinige Braunerden aus
Schuttdecken über Phyllit und Tonschiefer; häufig Trockenstandorte, stark sauer. Kleinräumig stark
wechselnd mit anderen Bodenformen: Pseudogleye und Pseudogley-Parabraunerden aus stark lößlehmhaltigen Schuttdecken, Braunerde-Ranker über Schiefer sowie Auenböden aus Auenlehm.
− Im östlichen Teil staunasse und hangnasse Pseudogleye aus mächtigen, steinigen Schuttdecken über
Quarzit, Sandstein oder Tonschiefer, stellenweise mit mehreren wasserstauenden Tonlagen aus umgelagertem tertiärem Zersatzmaterial.
Potentielle natürliche Vegetation
− Ursprünglich Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald, laut Aussage des Forstamtes unter den heutigen
Bedingungen auf mäßig frischen oder besser wasserversorgten Standorten auch Hainsimsen-FichtenBuchenwald.
Besonderheiten
− Steinschutthalden aus Grünschiefer in den Kuppenlagen um Königstein; extreme Trockenstandorte.
− Trockene Kiesböden aus tertiären Kiesen im Bereich des Hofheimer Kapellenberges.
− Tiefe Runsen bzw. Schluchten westlich Hofheim als Resultat historischer Bodenerosion.
1.1.2.5 Main-Taunus-Vorland
Vorherrschende Reliefformen
− Sanft zum Main hin abfallende, flachwellige Riedellandschaft, die durch die vorwiegend von NW
nach SO verlaufenden Muldentäler der zu Nidda und Main entwässernden Taunusbäche gegliedert
wird. Die Muldentäler sind aufgrund der eiszeitlichen Entstehungsgeschichte (Lößanwehung von
Westen) zumeist asymmetrisch mit flachen, NO-exponierten und steileren, SW-exponierten Hängen.
Im SW-Teil wird das Main-Taunus-Vorland durch die südlichen Ausläufer des Eppsteiner Horstes
bei Hofheim stark eingeengt und im NO-Teil im Bereich der Homburger Bucht ragt es breit in den
Taunusfuß hinein.
5
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Vorherrschende Höhenlagen
− 100 m ü. NN bis 200 m ü. NN.
Vorherrschende Hangneigungen
− 2,5 % – 5 %.
Vorherrschende Gesteine und Tektonik
− Das ‘Main-Taunus-Vorland’ stellt tektonisch den Übergang vom tief abgesenkten Oberrheingraben
zur weniger stark abgesenkten Hessischen Senke dar. Die westliche Rheingraben-Randverwerfungszone, die von Flörsheim über Hofheim verläuft und dann in die Taunus-Südrandverwerfung nach
Bad Homburg einschwenkt, bildet auch den östlichen Rand des Eppsteiner Horstes (s.a. ‘Vortaunus’). In dessen südlicher Verlängerung ist westlich der Rheingraben-Randverwerfungszone die
Hochheimer Hochscholle (entspricht der naturräumlichen Bezeichnung „Hochheimer Ebene“) herausgehoben. Diese ist aus tertiären Kalken und Mergeln des Mainzer Beckens (Ur-Meer) aufgebaut,
die von relativ geringmächtigen pleistozänen Kiesen und Sanden und von ausgedehnten Lößlagen
überdeckt werden. Im gesamten östlichen Bereich werden die tertiären Kalke und Mergel von tertiären und pleistozänen Tonen, Sanden und Kiesen abgelöst, die teilweise als Schollen tief abgesunken
(„Hattersheimer Graben“: Kiesgewinnung) oder aufgrund der eiszeitlichen Erosions- und Akkumulationskraft des Mains in Terrassen gegliedert sind. Hinzu treten einzelne Basaltvorkommen als Ausläufer des Vogelsberg-Vulkanismus. In der Homburger Bucht treten nördlich der Verwerfungslinie,
an der auch die Heilquellen aufsteigen, wieder vordevonische Grünschiefer (Hardtwald) und devonische Bunte Schiefer auf. Absolut prägend für den Raum ist jedoch die Lößüberdeckung, die an Ausdehnung und Mächtigkeit zur Wetterau hin immer mehr zunimmt.
Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse
− Tiefgründige und fruchtbare Parabraunerden aus Lößlehm über Löß. Häufig durch vorwiegend historische Erosion geschädigt. In Bereichen völliger Erosion des ehemaligen Bodenprofils reicht der
kalkhaltige Löß bis an die Oberfläche (Pararendzinen). Das in Mulden und Dellentälern abgelagerte
erodierte Bodenmaterial, das meist sehr nährstoffreich und oft kalkhaltig ist, wird Kolluvium aus
Lößlehm genannt. Vorwiegend frische bis schwach trockene Standortbedingungen, hohe nutzbare
Feldkapazität.
− In den Auenbereichen finden sich Braune Auenböden und Auengleye aus lehmigem Bodenmaterial
(Auenlehm), das in höheren Lagen während verschiedener historischer Perioden erosiv abgetragen
und hier abgelagert wurde. Während der Vegetationsperiode vorwiegend frische Standortverhältnisse
mit zumeist geringem aktuellem Grundwassereinfluß (Drainagen, langfristige Grundwasserabsenkung) und hoher Verdunstung.
Potentielle natürliche Vegetation
− Typischer Perlgras-Buchenwald.
Besonderheiten
− Kalkstein- und Mergelhänge entlang des Mains bei Hochheim und im Wickerbachtal. Da hier seit
langer Zeit Weinbau betrieben wird, sind die natürlichen Böden (Rendzinen) oft durch Tiefumbruch
und Fremdbodenauftrag (Rigolen) verändert worden. Weitere Kalk- und Mergelstandorte am Sulzbach südlich Sulzbach.
− Trockenstandorte im Bereich der Hochheimer Ebene (hohe Verdunstung während des Sommerhalbjahres). Nährstoffarme Parabraunerden oder Braunerden aus Löß und Lößlehm als dünne Decke
über Kies, stellenweise auch Ranker aus Kies.
1.1.2.6 Friedberger Wetterau
Vorherrschende Reliefformen
− Flachwellige Fortsetzung des Main-Taunus-Vorlandes, im S und O durch die breite Aue der Nidda
begrenzt.
6
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Vorherrschende Höhenlagen
− 100 m ü. NN bis 150 m ü. NN.
Vorherrschende Hangneigungen
− 2,5 % – 5 %. Im Bereich der Nidda-Aue eben (< 2,5 %).
Vorherrschende Gesteine und Tektonik
− Tertiäre Tone und Sande, die von einer mächtigen Lößschicht überlagert werden. In der Nidda-Aue
großflächig Auenlehm.
Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse
− Fruchtbare Parabraunerden aus Lößlehm über Löß, übergehend zu Tschernosem-Parabraunerden
(Schwarzerden), stellenweise erodiert, stellenweise Pararendzinen (völlig erodiert). In Muldenlagen
Kolluvien als Ablagerungsmaterial der Bodenerosion.
− In der Nidda-Aue: Braune Auenböden und Auengleye aus Auenlehm.
Potentielle natürliche Vegetation
− Typischer Perlgras-Buchenwald. In der Nidda-Aue artenreicher Sternmieren-StieleichenHainbuchenwald.
Besonderheiten
− Tschernosem-Parabraunerden (Schwarzerden) als seltene Reliktböden.
1.1.2.7 Bergener Rücken
Vorherrschende Reliefformen
− Plateauartiger Höhenzug, der die Wasserscheide zwischen Main und Nidda sowie Nidder darstellt.
Im N bei Bad Vilbel und im S bei Bergen-Enkheim durch markante Steilhänge begrenzt. Ansonsten
nur durch einige flache Muldentäler gegliedert.
Vorherrschende Höhenlagen
− 150 m ü. NN bis 200 m ü. NN.
Vorherrschende Hangneigungen
− Eben (< 2,5 % – 5 %). An den Hangbereichen teilweise > 10 %.
Höchste Erhebungen
− Berger Warte (212 m ü. NN).
Vorherrschende Gesteine und Tektonik
− Teilweise Rotliegendes (Konglomerate und Sandsteine), vorwiegend jedoch tertiäre Kalksteine, Tonmergel und Sande, die großflächig von einer mächtigen Lößdecke überzogen sind. Die Schichten sind
tektonisch stark verstellt und treten daher an den Hangeinschnitten bei Bad Vilbel unterschiedlich zutage.
Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse
− Fruchtbare Parabraunerden aus Lößlehm über Löß, stellenweise erodiert, stellenweise Pararendzinen
(völlig erodiert). In Muldenlagen Kolluvien als Ablagerungsmaterial der Bodenerosion.
− An Hangeinschnitten bei Bad Vilbel Rendzinen und Pseudogley-Rendzinen aus Tonmergel und Kalkstein, vorwiegend stark trocken und basenreich.
Potentielle natürliche Vegetation
− Typischer Perlgras-Buchenwald.
Besonderheiten
− Terra Fusca - Reliktböden über tertiärem Kalkstein südlich Bad Vilbel.
7
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
1.1.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
Vorherrschende Reliefformen
− Flußauenlandschaft des Mains, durch Terrassen- und Erosionskanten zum ‘Main-Taunus-Vorland’
hin abgegrenzt. Von einigen flach eingemuldeten ehemaligen Altlaufrinnen durchzogen und am
Mainufer stark anthropogen verändert (durchgehender Deich).
Vorherrschende Höhenlagen
− 85 m ü. NN (Main beim Austritt aus dem Verbandsgebiet) bis 100 m ü. NN.
Vorherrschende Hangneigungen
− Weitgehend eben (< 2,5 %). Steilhang bei Hochheim bis 10 %.
Vorherrschende Gesteine und Tektonik
− Jungpleistozäne Hochflutlehme (entkalkt) über jüngeren Kies- und Sandterrassen des Mains (Niederterrassen). Bei Flörsheim und Hattersheim auch Lößüberdeckung über älteren Mainterrassen. Im
unmittelbaren ehemaligen Mainauenbereich sowie im Altlaufzug zwischen Hattersheim-Okriftel und
Flörsheim jüngere Hochflutlehme (kalkhaltig). Die westliche Rheingraben-Randverwerfungszone
quert das Gebiet in N-S-Richtung bei Flörsheim.
Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse
− In der Mainniederung: fruchtbare Parabraunerden aus stark lehmigen, älteren Hochflutlehmen. In
den jüngeren Hochflutlehmen sowie in den ehemaligen Altarmen meist kalkhaltige, ebenfalls fruchtbare Braune Auenböden.
− Im Bereich der Fluß- und Bachauen sind durch Entwässerung und Grundwasserabsenkung die natürlichen Feuchtbedingungen teilweise stark verändert worden. Nach den vorliegenden Boden- und
Klimadaten gibt es in den meisten Auenbereichen, auch aufgrund der hohen Verdunstung (s. Kap.
1.3 „Klima“), kaum noch wirklich feuchte Standortverhältnisse während der Vegetationsperiode,
sondern vorwiegend frische.
Potentielle natürliche Vegetation
− Hochflutlehmbereiche: typischer Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald.
− Hartholzaue: Eichen-Ulmenwald der Mainaue.
− Weichholzaue: Silberweidenwald und Mandelweidengebüsch.
− Hangbereiche bei Hochheim: Eichen-Ulmen-Hangwald und Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald
im Wechsel.
Besonderheiten
− Pleistozäne Flugsandanwehungen mit nährstoffarmen, extrem trockenen Braunerden bei FlörsheimFalkenberg und Hattersheim-Okriftel.
1.1.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
Vorherrschende Reliefformen
− Weitgehend eben, im Nordteil durch flache Riedel, Muldentäler und die Nidda-Aue gegliedert. Deutliche Höhenzüge mit Hochplateaus: Sachsenhäuser Mühlberg, Frankfurter Berg bei Preungesheim
und Bieberer Berg bei Offenbach-Bieber.
Vorherrschende Höhenlagen
− 90 m ü. NN bis 150 m ü. NN.
Vorherrschende Hangneigungen
− Weitgehend eben (< 2,5 %). Sachsenhäuser Mühlberg bis 10 %. Bornheimer und Seckbacher Hang
bis 20 %.
Höchste Erhebung
− Lohrberg (bei 180 m ü. NN).
8
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Vorherrschende Gesteine und Tektonik
− Übergang von der westlichen zur östlichen Untermainebene. Vorwiegend jüngere und ältere Hochflutlehme über Niederterrassen des Mains. Deutliche Stufen zu den Mittelterrassen. Das Gebiet wird
von S nach N von der Verlängerung des Sprendlinger Horstes (s. ‘Messeler Hügelland’) über den
Sachsenhäuser-Offenbacher Rücken bis hin zum Bergener Rücken durchzogen (auch als Frankfurter
Horst bezeichnet). Das Rotliegende wird hier von tertiären Kalksteinen, Tonmergeln, Tonen und
Sanden überlagert, die deutlich gegenüber der Umgebung herausgehoben sind und eine charakteristische Verengung des Maintals am Frankfurt-Sachsenhäuser Maindurchbruch bewirken.
Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse
− Vorwiegend versiegelt und anthropogen stark verändert (Aufschüttungen, Abgrabungen).
− In den verbliebenen Freiflächen, vorwiegend ehemalige Flußauen, Braune Auenböden aus Auenlehm
und Pseudogley-Gleye aus Hochflutlehm über Terrassenmaterial.
Besonderheiten
− Basaltschlote des Vogelsberg-Vulkanismus im Raum Frankfurt-Bockenheim und -Eckenheim.
− Schwanheimer Dünen als offene Binnendünen.
− Deutliche Hangkante durch Erosion des Mains im O bei Frankfurt-Bornheim und -Seckbach.
− Trockene Kalkstandorte in Offenbach im Bereich des Buchhügels, des Bieberer Berges und des
Lohwaldes.
1.1.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
Vorherrschende Reliefformen
− Ebene Flußauenlandschaft des Mains. Von vielen ehemaligen Mäander-Altarmen des Mains durchzogen. In der Fechenheim-Steinheimer Mainniederung verbreitet Dünen und in der AuheimKleinostheimer Mainniederung verschiedene Terrassenniveaus.
− Der Berger Hang als herausragende Landschaftsstruktur und südliche Begrenzung des ‘Bergener
Rückens’ (s.o.) wurde, da der Mainniederung zugewandt und durch die Erosionskraft des Mains entstanden, diesem Landschaftsraum zugeschlagen.
Vorherrschende Höhenlagen
− 95 m ü. NN bis 110 m ü. NN.
Vorherrschende Hangneigungen
− Weitgehend eben (< 2,5 %), Berger Hang 10 % – 20 %, sonnenexponiert.
Vorherrschende Gesteine und Tektonik
− In der Fechenheim-Steinheimer Mainniederung ältere Hochflutlehme des Mains, häufig von Flugsanddünen überdeckt, über Tertiär des Frankfurter Horstes. Der Bereich wird von verschiedenen
ehemaligen Altlaufrinnen durchzogen, die mit jüngerem Hochflutlehm verfüllt sind und in denen
stellenweise Niedermoortorf auftritt. Am Berger Hang, der durch die eiszeitliche Erosionskraft des
Mains entstanden ist, sind tertiäre Mergel und Kalksteine angeschnitten.
− In der Auheim-Kleinostheimer Mainniederung der Zentralbereich der Hanau-Seligenstädter Senke
mit Sanden und Kiesen der Niederterrassen des Mains. Nach W zum Rodgau hin mit leichter Stufe
zu den Mittelterrassen abgesetzt. Von breiten ehemaligen Altlaufschlingen durchzogen, die teilweise
mächtige Niedermoortorfe aufweisen.
Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse
− In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ Parabraunerde oder Pseudogley-Parabraunerde aus
Hochflutlehm oder -sand über Hochflutlehm über Terrassenmaterial. Im Bereich Enkheimer Ried
auch Pseudogley-Gleye und Niedermoore. Auf Flugsanddünen Braunerden. Am Berger Hang Rendzinen aus Tonmergel und Kalkstein neben Quellen- und Hanggleyen.
− In der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ Braunerden aus Flugsand über Terrassenmaterial. In
Altarmbereichen Auengleye aus Auenlehm und Auensand sowie Niedermoore, häufig drainiert oder
mit abgesenktem Grundwasserspiegel.
9
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Potentielle natürliche Vegetation
− In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ artenarmer und artenreicher SternmierenStieleichen-Hainbuchenwald im Wechsel. Am Berger Hang Eichen-Ulmen-Hangwald und Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald im Wechsel.
− In der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ typischer Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald.
Im Bereich des Zeller Bruchs Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald.
Besonderheiten
− Berger Hang bei Frankfurt-Bergen-Enkheim; starker Wechsel zwischen Trocken- und Feuchtstandorten (Quellaustritte) über Kalk- und Mergelschichten im Hangbereich.
− Zeller Bruch bei Mainhausen-Zellhausen; größtes zusammenhängendes ehemaliges Niedermoorgebiet innerhalb des UVF-Gebietes.
− Tertiäres Braunkohlevorkommen in geringer Tiefe bei Hainburg-Klein-Krotzenburg.
1.1.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau
Vorherrschende Reliefformen
− Flacher Terrassenbereich mit deutlicher Geländekante nach N zur Mainniederung hin (Kelsterbacher
Terrasse). Im W häufig Dünenanhäufungen und Deflationswannen (durch Wind ausgeblasene Vertiefungen). Im O durch die flachen Auenbereiche von Bieber und Rodau gegliedert.
Vorherrschende Höhenlagen
− 110 m ü. NN bis 130 m ü. NN.
Vorherrschende Hangneigungen
− Weitgehend eben (< 2,5 %).
Vorherrschende Gesteine und Tektonik
− Im Bereich Mönchwald und Dreieich (ehem. Reichsforst, nicht Stadtgebiet) großflächige eiszeitliche
Flußaufschüttungslandschaft am nördlichen Ende des Oberrheingrabens. Vorwiegend Sande und
Kiese mit verschieden mächtigen Toneinlagerungen, die die tertiären Schichten im tief abgesenkten
Untergrund überlagern.
− In der nördlichen Verlängerung des Sprendlinger Horstes (s. ‘Messeler Hügelland’), im Bereich zwischen Neu-Isenburg und Heusenstamm, treten über tertiären Kalken und Mergeln nur geringmächtige
Terrassenkiese auf (um 10 m, Isenburger Pforte, ehemaliger eiszeitlicher Mainverlauf). Desgleichen
im Bereich zwischen Offenbach und Mühlheim, wo auch Trapp-Basalte des VogelsbergVulkanismus auftreten.
− Der ganze Bereich des Rodgaus, östlich des Sprendlinger Horstes, gehört wiederum zur HanauSeligenstädter Senke, einem abgesunkenen Bereich mit mächtigen Sanden und Kiesen als eiszeitliche
Flußaufschüttungen des Mains, die häufig auch Toneinlagerungen enthalten.
− In allen drei Bereichen treten teilweise ausgedehnte und mächtige Flugsandablagerungen auf. In den
Auenbereichen liegen häufig ehemalige Niedermoore vor.
Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse
− Braunerden aus Flugsand über Terrassensedimenten oder Braunerden aus mächtigem Flugsand (häufig Dünen); vorwiegend schwach frisch und stark sauer, hoch wasserdurchlässig. Bei Kelsterbach,
Mühlheim und Egelsbach unter Acker und Brachland auch extreme Trockenstandorte.
− Im Raum Rodgau, zwischen Obertshausen und Offenbach sowie nördlich von Langen Pseudogleye
aus Sand über wasserstauenden tertiären und pleistozänen Ton- und Lehmlagen; während der Vegetationsperiode vorwiegend frisch, im Offenland auch wechseltrocken.
− In den Auenbereichen und Niederungen sowie über den tieferen wasserstauenden Tertiärschichten der
Isenburger Pforte Gleye und Auengleye aus Sand oder Auenlehm über Terrassenmaterial, auch oft
im Wechsel mit Pseudogleyen; unter natürlichen Bedingungen feucht bis wechselfeucht, jedoch häufig drainiert oder mit abgesenktem Grundwasserspiegel.
10
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Potentielle natürliche Vegetation
− Im Bereich Mönchwald und Dreieich typischer Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald neben trokkenem Eichen-Buchenwald.
− Im Rodgau trockener Eichen-Buchenwald, teilw. mit feuchtem Eichen-Buchenwald im Wechsel.
Besonderheiten
− Basaltvorkommen bei Mühlheim-Dietesheim.
− Auf tertiären Kalksteinen und Tonmergeln südlich Frankfurt-Sachsenhausen und östlich Offenbach
Terra Fusca-Reste (seltener fossiler Boden).
− Kelsterbacher Terrassenkante (Hangneigungen bis > 20 %).
1.1.2.12 Messeler Hügelland
Vorherrschende Reliefformen
− Flachwellige Hügellandschaft mit einigen Kuppen, die sich kaum merklich über die umgebenden
Terrassenflächen erhebt. Von einigen flach eingeschnittenen Bachtälern radial gegliedert.
Vorherrschende Höhenlagen
− 150 m ü. NN bis 200 m ü. NN.
Vorherrschende Hangneigungen
− 2,5 % - 5 %.
Höchste Erhebungen
− Hexenberg bei Dietzenbach (208 m ü. NN) und südlich davon gelegener Wasserbehälter nähe Buchenbusch (über 210 m ü. NN).
Vorherrschende Gesteine und Tektonik
− Tektonischer Horst (Sprendlinger Horst), der als nördliche Verlängerung des Odenwaldes den
Oberrheingraben im W von der Hanau-Seligenstädter Senke im O trennt. Aufgebaut überwiegend
aus Sandsteinen, Tonsteinen und Konglomeraten des Rotliegenden (Perm), die stellenweise auch
kalkhaltig sind. Untergeordnet treten auch Melaphyre als vulkanische Intrusionen auf. Weite Areale
sind von geringmächtigen pleistozänen Flugsanden überdeckt, die nur im Bereich RödermarkUrberach eine größere Mächtigkeit erreichen („Auf der Bulau“).
Vorherrschende Bodenformen und ökologische Standortverhältnisse
− Braunerden aus Flugsand über Rotliegend-Sandstein; im Wald vorwiegend frisch, im Offenland, vor
allem bei Dreieich und Dietzenbach, teilweise stark trocken.
− Pseudogleye aus Flugsand über Rotliegend-Tonstein und Melaphyr; während der Vegetationsperiode,
auch aufgrund der starken Verdunstung, vorwiegend wechseltrocken bis trocken.
Potentielle natürliche Vegetation
− Typischer Hainsimsen-Buchenwald im Wechsel mit Perlgras-Buchenwald und StieleichenHainbuchenwald. In den sandigeren Bereichen um Rödermark auch trockener Eichen-Buchenwald.
Besonderheiten
− Mächtige eiszeitliche Flugsandaufhäufungen im Bereich „Auf der Bulau“ bei Rödermark-Urberach.
− Im Raum Rödermark kleinräumiger Wechsel zwischen Feucht- und Trockenstandorten.
11
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
1.2
Wasser
1.2.1
Oberflächenwasser
1.2.1.1 Grundlagen
− Gewässergütekarten des Bundes (LAWA 1990) und des Landes Hessen (Hessisches Ministerium für
Umwelt und Reaktorsicherheit 1990)
− Biologischer Gewässerzustand (1994) der HLFU
− Gewässerökologische Untersuchungen des UVF, unter besonderer Berücksichtigung von Kläranlageneinleitungen (UVF 1993)
− Fließgewässerkartierung des UVF (UVF 1988)
− Gewässerkundliches Flächenverzeichnis Land Hessen (1973)
Die Datenlage zum Zustand der Gewässer im UVF-Gebiet ist lückenhaft. Zur Struktur der Fließgewässer fehlen aktuelle Daten beim UVF. Die Bestandsaufnahme der Biotop- und Nutzungstypen liefert nur
unvollständige Aussagen, insbesondere in Waldbereichen sind schmale linienhafte Bäche wie auch
punktförmige Stillgewässer luftbildgestützt nur unzureichend erfaßbar. Unter Kapitel 1.4 „Biotop- und
Nutzungstypen“ sind jedoch statistische Angaben zu stehenden Gewässern zu finden .
Auch über Quellen fehlen aktuelle Bestandsaufnahmen. Das Senckenberg-Institut arbeitet derzeit an einer Quellenkartierung (Krenozön 2000, pers. Mitteilung Prof. Tobias) im Taunus, deren Ergebnisse liegen jedoch bisher nur für das obere Einzugsgebiet der Weil vor. Hinweise auf Quellbereiche sind der
Bodenkarte, nicht der Biotop- und Nutzungstypenkartierung zu entnehmen. Die in der Karte 5 dargestellten Quellen sind den geologischen Karten entnommen und nicht validiert.
Die folgenden Ausführungen beschränken sich daher schwerpunktmäßig auf die Lage und den Verlauf
der Fließgewässersysteme, zu denen beim UVF auch Daten über die Gewässergüte vorliegen (Angaben
unter Kapitel 2.2.1). Die Gliederung der Fließgewässer erfolgt nach der Ordnung der Wasserscheiden
gemäß Gewässerkundlichem Flächenverzeichnis Land Hessen (1973). Nebenbäche sind nach ihrer Hierarchie im Gewässersystem eingerückt. Die untergeordnetsten Bäche sind jeweils mit einem Gedankenstrich markiert. Damit ist eine eindeutige Zuordnung gewährleistet, einige kleinere Fließgewässer sind
jedoch nicht namentlich aufgeführt.
1.2.1.2 Fließgewässersysteme im UVF-Gebiet
Fließgewässersystem (4. Ord.) Lahn
Fließgewässersystem (5. Ord.) Emsbach
Der Emsbach entspringt im Waldgebiet östlich von Glashütten, durchfließt die Ortslage Oberems und verläßt
dann das UVF-Gebiet.
Fließgewässer
Emsbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
teilweise mit Gehölzbestand
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässersystem (4. Ord.) Weil
Die Weil entspringt im Waldgebiet zwischen großem und kleinem Feldberg. Sie durchfließt bzw. tangiert die
Ortslagen Nieder- und Oberreifenberg, Schmitten, Dorfweil, Brombach, Hunoldstal, Altweilnau, Rod a.d.
Weil, Emmershausen und Winden und mündet außerhalb des UVF-Gebietes in die Lahn.
Fließgewässersystem (5. Ord.) Niedgesbach
Der Niedgesbach entspringt südlich von Mauloff, durchfließt die Ortslage Finsternthal und mündet nordöstlich davon in die Weil.
Fließgewässer
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
Niedgesbach
mit Gehölzbestand
geringer Gehölzbestand
− Saubach
− Bach von Mauloff- teilweise mit Gehölzbestand
Finsternthal
12
Renaturierungsmaßnahme
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Fließgewässersystem (5. Ord.) Laubach
Der Laubach entspringt westlich von Wilhelmsdorf, durchfließt die Ortslagen Laubach und Gemünden und
mündet nördlich von Emmershausen in die Weil.
Fließgewässer
Laubach
Sattelbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
Renaturierungsmaßnahme
in Niederlauken verrohrt und kanalähnlich
ausgebaut, in Gemünden kanalähnlich ausgebaut
− Breitenbach
− Reisterbach
Fließgewässersystem (5. Ord.) Wiesbach
Der Wiesbach entspringt im Waldgebiet östlich von Hundstadt, durchfließt bzw. tangiert die Ortschaften
Grävenwiesbach und Mönstadt und mündet außerhalb des UVF-Gebietes in die Weil.
Fließgewässer
Wiesbach
− Lindelbach
− Kittelbach
− Welschbach
Steinkratzbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
Renaturierungsmaßnahme
mit Gehölz, in Grävenwiesbach verrohrt
mit Gehölzbestand
wenige Einzelgehölze, in Grävenwiesbach verrohrt
geringer Gehölzbestand
mit Einzelgehölzen, in den Ortslagen verrohrt
Fließgewässersystem (5. Ord.) Weil
Fließgewässer
Weil
− Bettenbach
− Emmerhäuser
Bach
− Grünbach
− Cratzenbach
− Wobach
− Meerpfuhlbach
Aubach
− Krötenbach
Lauterbach
Riedelbach
− Schnepfenbach
Eichelbach
− Langenbach
Leistenbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
teilweise mit durchgängigem Gehölzbestand,
in Niederreifenberg verrohrt, in Weilrod kanalähnlich
teilweise mit Gehölzbestand
mit Gehölzbestand
Renaturierungsmaßnahme
ohne Gehölzbestand
in Cratzenbach vereinzelt verrohrte Abschnitte, teilweise mit Gehölzbestand
teilweise mit Gehölzbestand
geringer Gehölzbestand
mit Gehölzbestand
nach Schmitten verrohrt, teilw. Einzelgehölze
geringer Gehölzbestand, ab Mündung Krötenbach verrohrt
mit Gehölz bis Riedelbach, innerorts verrohrt
teilweise mit Gehölz
mit geringem Gehölzbestand
mit Gehölzbestand
ohne Gehölzbestand
Fließgewässersystem (4. Ord.) Wetter
Fließgewässersystem (5. Ord.) Usa
Die Usa entspringt westlich von Anspach, durchfließt die Ortslagen Anspach und Westerfeld und verläßt
nördlich von Friedrichsthal das UVF-Gebiet.
Fließgewässer
Usa
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
mit hohem Gehölzbestand
Renaturierungsmaßnahme
13
Landschaftsplan UVF
−
−
−
−
−
−
−
−
Ansbach
Heisterbach
Forstbach
Ansbach
Röderbach
Häuserbach
Schlichenbach
Stockheimer Bach
− Röllbach
− Eschbach
− Holzbach
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
teilweise Gehölz
ohne Bewuchs
wenig Gehölz
ohne Bewuchs
wenig Gehölz
geringer Bewuchs, im Ort verrohrt
mit Gehölzbestand
naturnah mit Gehölzbestand, in Usingen ganz
kurzer Abschnitt verrohrt
mit Gehölzbestand
teilweise mit Gehölz, in Eschbach verrohrt,
mit hohem Gehölzbestand an der Mündung
mit hohem Gehölzbestand
Offenlegung einer Verrohrung
(200 m)
Michelbach
teilweise mit Gehölz
Wiesbach
− Bach v. d. Kapers- mit Gehölzbestand
burg
Fließgewässersystem (4. Ord.) Erlenbach
Der Erlenbach entspringt im Wald südlich von Neu-Anspach, fließt südlich an Wehrheim vorbei, durchfließt
die Ortslagen Köppern, Burgholzhausen, Ober-Erlenbach, Nieder-Erlenbach und Massenheim und mündet
südlich davon in die Nidda.
Fließgewässersystem (5. Ord.) Seulbach
Der Seulbach entspringt westlich von Friedrichsdorf, durchfließt die Ortslage Seulberg und mündet nach Zufluß des Rehlingsbaches nördlich von Ober-Erlenbach in den Erlenbach.
Fließgewässer
Seulbach
− Schäferborngraben
− Rehlingsbach
(Salbach)
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
mit sehr hohem Gehölzbestand, in Seulberg
verrohrt und danach meist kanalähnlich ausgebaut
im Mündungsbereich verrohrt und kanalähnlich ausgebaut
ohne Bewuchs
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässersystem (4. Ord.) Erlenbach
Fließgewässer
Erlenbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
mit hohem Gehölzbestand
− Obernhainer Bach in Obernhain verrohrt
(Mühlbach)
− Langwiesengraben teilweise mit Gehölzbestand, in Wehrheim
verrohrt
mit Gehölzbestand
− Pissebach
14
Renaturierungsmaßnahme
Neutrassierung und Wehrumbau in
Massenheim (2 km). Gewässerökologische Untersuchungen zu Maßnahmen am Erlenbach in Friedrichsdorf (28 km). Wehrumbau in
Köppern. Renaturierung und
Grunderwerb in Friedrichsdorf (100
m).
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Fließgewässersystem (4. Ord.) Nidder
Der Nidder entspringt außerhalb des Verbandsgebietes und fließt in Gronau mit der Nidda zusammen.
Fließgewässer
Nidder
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
Renaturierungsmaßnahme
Naturnahe Gestaltung der Mündung
Fließgewässersystem (4. Ord.) Nidda (von Nidder-Mündung bis Mündung in Main)
Die Nidda entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, berührt die Ortsteile Gronau und Dortelweil, fließt
durch Bad Vilbel und das Stadtgebiet Frankfurt und mündet bei Frankfurt-Nied in den Main.
Fließgewässersystem (5. Ord.) Eschbach
Der Eschbach entsteht aus dem Zusammenfluß von Dornbach, Heuchelbach und Kirdorfer Bach in OberEschbach. Er durchfließt die Ortslagen Ober- und Nieder-Eschbach und Harheim und mündet unterhalb davon in die Nidda.
Fließgewässer
Eschbach
Dornbach
− Kaltes Wasser
(Bach v. d. Goldgrube)
Heuchelbach
− Hirschgraben
− Bach aus den
Braumannswiesen
Kirdorfer Bach
Taunengraben
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
mit Gehölzbestand, vereinzelt kanalähnliche
und verrohrte Abschnitte
teilweise verrohrte, kanalähnliche Abschnitte
teilweise mit Bewuchs
Renaturierungsmaßnahme
teilweise verrohrte, kanalähnliche Abschnitte
teilweise mit Gehölzbestand
mit Gehölzbestand
mit Gehölzbestand, einzelne verrohrte Abschnitte
ohne Bewuchs
Fließgewässersystem (5. Ord.) Urselbach
Der Urselbach entspringt mit seinen Quellbächen Maßbach, Haidtränkbach, Schellbach und mehreren Quellzuflüssen im Waldgebiet zwischen Großer Feldberg und Oberursel, durchfließt die Stadtgebiete von Oberursel, Frankfurt-Niederursel und -Heddernheim und mündet danach in die Nidda.
Fließgewässer
Urselbach
Haidtränkbach
− Massenborn
− Schellbach
Maasgrund
(Altbach)
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
teilweise mit Gehölzbestand
ohne Bewuchs
teilweise mit Bewuchs
teilweise mit Bewuchs
teilweise mit Gehölzbestand
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässersystem (5. Ord.) Westerbach
Der Westerbach und seine Nebenbäche Waldwiesenbach und Niedersdorfbach (bzw. Stuhlbergbach) entspringen im Eschborner bzw. Oberurseler Stadtwald und durchfließen die Ortslagen Kronberg, Schönberg, Oberhöchstadt, Niederhöchstadt und Eschborn bis zur Mündung in die Nidda in Frankfurt-Rödelheim.
Fließgewässer
Westerbach
− Schönberger Bach
Hohlwiesenbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
mit hohem Gehölzbestand, in Eschborn und in
Rödelheim verrohrt und kanalähnlich ausgebaut
teilweise mit Gehölz
Renaturierungsmaßnahme
15
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Fließgewässersystem (5. Ord.) Sulzbach
Der Sulzbach entspringt südlich von Königstein im Johanniswald, durchfließt Altenhain, Bad Soden, Sulzbach und Frankfurt-Sossenheim und mündet südlich von Sossenheim in die Nidda.
Fließgewässer
Sulzbach
Schwalbach
− Rentbach
− Sauerbornsbach
− Waldbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
teilweise mit Gehölz, in Bad Soden überwiegend verrohrt, in Sulzbach teilweise kanalähnlich ausgebauter Zustand, bis Sossenheim
mit Gehölzbestand, ab Sossenheim kanalähnlich
mit hohem Gehölzbestand
wenig kanalähnlicher Ausbau
mit hohem Gehölzbestand
mit hohem Gehölzbestand
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässersystem (4. Ord.) Nidda
Fließgewässer
Nidda
− Mühlbach
− Edelbach
− Landgraben
Kalbach
Steinbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
Renaturierungsmaßnahme
Offenhaltung des Hochwasserprofils, NW- und MW-Bereich in Bad
Vilbel (600 m). Stellenweiser Einbau von Buhnen im Mittelwasserbereich in Bad Vilbel (2 km). Erstellung eines Entwicklungskonzeptes
„Naturnahe Nidda“
teilweise mit Gehölzbestand, in Gronau verrohrt
teilweise mit Gehölzbestand
mit Gehölzbestand
teilweise mit Gehölzbestand, in Kalbach verrohrt
mit Gehölzbestand, einzelne kanalähnliche
Abschnitte, in Frankfurt-Heddernheim verrohrt
Fließgewässersystem (4. Ord.) Liederbach
Der Liederbach entsteht in Königstein aus dem Zusammenfluß seiner Quellbäche Rombach und Reichenbach.
Er durchfließt die Ortslagen Kelkheim, Oberliederbach und Frankfurt-Unterliederbach und mündet anschließend in den Main.
Fließgewässer
Liederbach
−
−
−
−
−
−
Reichenbach
Treisborn
Woogbach
Höhenbach
Rombach
Braubach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
teilweise mit Gehölzbestand, in den Ortsteilen
teilweise kanalähnlich ausgebaut
teilweise mit Gehölzbestand
teilweise mit Gehölzbestand
kanalähnlicher Ausbau u. verrohrte Abschnitte
verrohrt u. kanalähnlich ausgebaut in
Schneidhain
− Bach v. d. Hei- teilweise mit Gehölzbestand
de
16
Renaturierungsmaßnahme
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Fließgewässersystem (4. Ord.) Schwarzbach
Aus dem Zusammenfluß von Daisbach und Dattenbach entsteht der Schwarzbach in Eppstein, durchfließt die
Ortslage sowie Lorsbach, Hofheim, Kriftel und als Goldbach Hattersheim und den östlichen Rand Okriftels.
Fließgewässersystem (5. Ord.) Dattenbach
Der Dattenbach entspringt nördlich von Glashütten, verläßt am Limes das UVF-Gebiet, tritt westlich davon
bachabwärts wieder ein und durchfließt die Ortslagen Ehlhalten und Vockenhausen. Nach Einmündung des
Daisbaches geht er in den Schwarzbach über.
Fließgewässer
Dattenbach
Weiherbach
Silberbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
mit Gehölzbestand, in Vockenhausen kanalähnlich ausgebaut
teilweise mit Gehölzbestand
teilweise mit Gehölzbestand
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässersystem (4. Ord.) Schwarzbach
Fließgewässer
Daisbach
Josbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
mit Gehölzbestand
im Bereich von Niederjosbach verrohrt
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässer
Fischbach
− Rettershofer Bach
− Krebsbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
teilweise hoher Gehölzbestand
geringer Gehölzbestand
mit Gehölzbestand
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässer
Schwarzbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
mit Gehölzbestand, in Hattersheim kanalähnlich
in Eppstein verrohrt
Renaturierungsmaßnahme
− Wellbach
Fließgewässersystem (4. Ord.) Wickerbach
Der Wickerbach entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, fließt durch Wallau und westlich an den Ortslagen Massenheim und Wicker vorbei und mündet bei Flörsheim-Falkenberg in den Main.
Fließgewässersystem (5. Ord.) Klingenbach
Der Klingenbach entspringt südwestlich von Bremthal, durchfließt die Ortslage Wildsachsen und mündet bei
Wallau in den Wickerbach
Fließgewässer
Klingenbach
− Seyenbach
− Holterbach
− Lotzenbach
− Thierbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
Renaturierungsmaßnahme
teilweise mit Gehölzbestand
Fließgewässersystem (4. Ord.) Wickerbach
Fließgewässer
Wickerbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
mit Gehölzbestand
Renaturierungsmaßnahme
17
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Fließgewässersystem (4. Ord.) Main (von der Nidda-Mündung bis zum Austritt aus UVF-Gebiet)
Der Main durchfließt das UVF-Gebiet in Ost-West-Richtung.
Fließgewässersystem (5. Ord.) Weilbach/Ardelgraben
Der Weilbach (bzw. oberhalb Weilbach Kassernbach) entspringt nördlich von Langenhain, durchfließt die
Ortslagen Langenhain und Weilbach und mündet als Ardelgraben zwischen Flörsheim und Eddersheim in
den Main.
Fließgewässer
Ardelgraben
Weilbach
− Kassernbach
− Bach vor der Kassernstraße
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
nicht ausgebaut, mit Gehölzbestand
nicht ausgebaut, überwiegend mit Gehölzbestand
nicht ausgebaut, mit Gehölzbestand
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässersystem (5. Ord.) Käsbach
Der Käsbach entspringt außerhalb des UVF-Gebietes, durchfließt als Erster und Zweiter Käsbach nördlich
von Hochheim das UVF-Gebiet und verläßt es hier auch wieder.
Fließgewässer
− Erster Käsbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässersystem (4. Ord.) Main (von der Nidda-Mündung bis zum Austritt aus dem UVF-Gebiet)
Fließgewässer
Main
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
kanalähnlich, eingedeicht
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässersystem (4. Ord.) Kelsterbach
Der Kelsterbach entspringt südlich von Frankfurt-Schwanheim und mündet in Kelsterbach in den Main.
Fließgewässer
Kelsterbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässersystem (4. Ord.) Main (von Kinzig-Mündung bis Nidda-Mündung
Fließgewässersystem (5. Ord.) Rodau (einschließlich Bieber)
Die Rodau entspringt mit mehreren Quellbächen westlich von Urberach, durchfließt die Ortslagen OberRoden, Nieder-Roden, Dudenhofen, Jügesheim, Hainhausen, Weißkirchen, Hausen, Lämmerspiel und Mühlheim und mündet anschließend in den Main.
Fließgewässer
Rodau
− Waldgraben
Hornersgraben
Bieber
− Gehrengraben
− Kaupenwiesengraben
− Schmittgraben
− Bieberbach
− Liliengraben
18
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
bis Urberach hoher Gehölzbestand, bis Rodgau
überwiegend kanalähnlicher Ausbau oder verrohrt, bis zum Main mit teilweise hohem Gehölzbestand
teilweise kanalähnlicher Ausbau oder verrohrt
teilweise kanalähnlicher Ausbau oder verrohrt
teilweise kanalähnlicher Ausbau und verrohrte
Abschnitte, vereinzelt Gehölzbestand
in Dietzenbach verrohrt bzw. kanalähnlich,
geringer Gehölzbestand
ein kanalähnlicher Abschnitt
teilweise verrohrte Abschnitte
kanalähnlicher Ausbau mit wenig Bewuchs
Renaturierungsmaßnahme
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Fließgewässersystem (5. Ord.) Braubach
Der Braubach entspringt nördl.ich von Maintal-Wachenbuchen, durchfließt die Ortslagen Wachenbuchen
und Dörnigheim und mündet nach Zufluß mehrerer Nebenbäche/-gräben westlich von Dörnigheim in den
Main.
Fließgewässer
Braubach
Säulbach
− Landgraben
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
Renaturierungsmaßnahme
in Wachenbuchen verrohrt
mit Gehölz
Fließgewässersystem (5. Ord.) Hainbach
Der Hainbach entspingt nördlich von Gravenbruch, durchfließt Offenbach-Tempelsee und ist anschließend
bis zur Mündung in den Main verrohrt.
Fließgewässer
Hainbach
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
vereinzelt Gehölz
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässersystem (5. Ord.) Königsbach
Der Königsbach entspringt beim Neuhof nördlich von Götzenhain, tangiert Neu-Isenburg im Nordosten und
mündet in Frankfurt-Niederrad in den Main.
Fließgewässer
Königsbach
Bach v. Mörderbr.
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
kurzer verrohrter Abschnitt in Neu Isenburg
überwiegend kanalähnlicher Ausbau
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässersystem (5. Ord.) Main
Fließgewässer
Main
− Birnbaumsgraben
Riedgraben
− Lachener Graben
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
Renaturierungsmaßnahme
im Bereich von Bischofsheim verrohrt
1/3 der Strecke verrohrt (im Mündungsbereich)
Fließgewässersystem (4. Ord.) Main (von Eintritt ins UVF-Gebiet bis Kinzig-Mündung)
Fließgewässer
Main
Speckgraben
Schleifbach
− Moorbach (Riegelsbach)
− Breitenbach
Bachgraben
Hellenbach
− Mühl- und Wernig
graben
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
vorwiegend eingedeicht
fast ohne Gehölzbestand
mit Gehölzbestand
mit Gehölzbestand, in Seligenstadt kanalähnlich ausgebaut u. verrohrt
mit sehr hohem Gehölzbestand
mit hohem Gehölzbestand
mit hohem Gehölzbestand
mit Gehölzbestand
Renaturierungsmaßnahme
Fließgewässersystem (4. Ord.) Schwarzbach/Ried
Fließgewässersystem (5. Ord.) Schwarzbach/Ried
Der Schwarzbach oder Gundbach (Oberlauf im UVF-Gebiet Hengstbach) entspringt mit zahlreichen zufließenden Wiesengräben südöstl. von Götzenhain, durchfließt die Ortslagen Götzenhain, Dreieichenhain,
Sprendlingen, Buchschlag und Zeppelinheim und ist im Bereich des Frankfurter Flughafens verrohrt; ab dort
Gundbach.
Fließgewässer
Hengstbach (Gundbach)
− Hundsgraben
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
längere Abschnitte mit kanalähnlichem Ausbau, geringer Gehölzbestand
kanalähnlicher Ausbau bei Langen
Renaturierungsmaßnahme
19
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Fließgewässersystem (5. Ord.) Hegbach
Der Hegbach entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, verläuft an der südlichen Gemarkungsgrenze von
Egelsbach und mündet außerhalb des Verbandsgebietes in den Schwarzbach.
Fließgewässer
Hegbach
− Rutschbach
− Fritzenwiesengraben
Tränkebach
− Kirchnerseckgraben
1.2.2
Vegetationsbewuchs, Ausbauzustand
mit Gehölzbestand
ohne Gehölzbestand
in Offenthal überwiegend kanalähnlich, geringer Gehölzbestand
teilweise mit Gehölzbestand, in Egelsbach kanalähnliche und verrohrte Abschnitte
in Langen teilweise verrohrt, teilweise mit Gehölzbestand
Renaturierungsmaßnahme
Grundwasser
1.2.2.1 Grundlagen
− Standortkarte von Hessen - Hydrogeologische Karte 1:50 000;
Blätter L 5716, 5718, 5916, 5918, 6116, 6118
− Hydrogeologische Karte des Umlandverbandes Frankfurt, Grundwasserergiebigkeit und
–empfindlichkeit (s. Karte 4)
− Geologische Karten von Hessen 1:25 000 mit Erläuterungsheften
− Geologische Karte des Umlandverbandes Frankfurt (generalisiert)
− Hydrogeologisches Gutachten des Landesamtes für Bodenforschung Wiesbaden mit Kartenanhängen
(1985)
− Modellierte Sickerwasserraten „Potentielle Grundwasserneubildung“ im UVF-Gebiet (s. Karte 5)
1.2.2.2 Sickerwasserraten nach Landschaftsräumen
Die Sickerwasserrate ist ein Indikator für die Regeneration des Grundwassers aus Niederschlag. Sie gibt
den Niederschlagsanteil an, der klima-, relief-, boden- und nutzungsabhängig aus dem belebten Oberboden an den tieferen Untergrund abgegeben wird. Die Menge wird in mm ausgedrückt, sie bezieht sich
auf einen Quadratmeter Fläche innerhalb eines definierten Zeitraums. Durch Aufsummieren der flächenspezifischen Mengen werden Gesamtsummen pro Landschaftsraum errechnet. Der Quotient aus Summe
und Fläche ergibt die „mittlere Sickerwasserrate“, eine Orientierungs- und Vergleichsgröße. Für das Gesamtgebiet des UVF errechnet sich eine Summe von 238,3 Mio m3 Sickerwasser pro Jahr. Die folgenden
Angaben basieren auf Berechnungen für ein Durchschnittsjahr, abgeleitet (WESSOLEK, 1992/93) aus
dem Mittel einer Periode von 30 Jahren (1931-60). Die notwendigen Daten über die Jahresniederschläge
können im Kapitel 1.3 „Klima (einschl. Luft)“ nachgelesen werden. Die Landschaftsräume zeichnen
sich durch erheblich unterschiedliche Sickerwasserraten aus.
• Hintertaunus-Untereinheiten
potentielle Verdunstung:400 mm / a nördlicher Taunusrand, bis zu 600 mm / a im Weiltal
Sickerwasserrate:
> 450 mm / a Taunuskamm – Wald,
150 - 200 mm /a nördliche Talbereiche – Grünland
mittlere Sickerwasserrate / a: 323 mm
Summe / Landschaftsraum:
56,8 Mio. m3
Erwartungsgemäß liegen die Sickerwasserraten mit > 450 mm / a nördlich des Taunushauptkamms am
höchsten. Nach Norden hin vermindern sie sich, der Höhenabhängigkeit der Bestimmungsfaktoren entsprechend, auf bis zu 150 - 200 mm / a. Zusätzlich ist der Anteil der Winterniederschläge am Jahresniederschlag im westlichen Taunusbereich höher als im östlichen und in den südlichen Landschaftsräumen.
Hier werden mit Ausnahme des Taunuskamms die höchsten mittleren Sickerwasserraten erreicht.
20
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
• Usinger Becken
potentielle Verdunstung:550 - 600 mm / a, bis 652 mm / a Talbereiche
Sickerwasserrate:
100 - 200 mm / a Wald
200 - 300 mm / a Acker
mittlere Sickerwasserrate / a: 268 mm
Summe / Landschaftsraum:
19,5 Mio. m3
Bedingt durch abnehmende Geländehöhen und geschützt vor den von Westen eintreffenden Niederschlägen zeichnet sich das östlich des Taunuskamms gelegene Becken durch ein niedrigeres Niederschlagsniveau, höchste Niederschlagssummen im Sommer und höhere Verdunstung aus. Die Sickerwasserraten
liegen im Osten unter Wald bei 100 - 200 mm / a, unter Acker bei 200 - 300 mm / a.
• Hoher Taunus
potentielle Verdunstung:350 - 500 mm / a Taunuskamm
575 - 625 mm / a östliche und westliche Randbereiche (Talbereiche)
Sickerwasserrate:
> 450 mm / a Wald
200 - 250 mm / a in den Randbereichen
mittlere Sickerwasserrate / a: 360 mm
Summe / Landschaftsraum:
32,9 Mio. m3
Ab einer Höhenstufe von etwa 700 m werden Sickerwasserraten von mehr als 450 mm / a erreicht. In
Tallagen und im klimatisch begünstigten Osten (siehe Usinger Becken) 200 - 250 mm / a unter Wald.
• Vortaunus
potentielle Verdunstung:525 - 650 mm / a, am südlichen Rand steigend
Sickerwasserrate:
450 - 150 mm / a Wald
300 - 200 mm / a Acker
mittlere Sickerwasserrate/a: 285 mm
Summe / Landschaftsraum:
28,7 Mio. m3
Hier zeigt sich ein ähnliches Bild wie im ‘Hintertaunus Untereinheiten’. Verbunden mit abnehmenden
Geländehöhen spiegelt das errechnete Spektrum der Sickerwasserraten im Westen die Niederschlagssituation wider. Südlich von Hofheim-Langenhain läßt sich der Nutzungsbezug der errechneten Sickerwassermengen im Vergleich Acker/Wald gut erkennen.
• Main-Taunus-Vorland
potentielle Verdunstung:
Sickerwasserrate:
Summe / Landschaftsraum:
600 mm / a am nördlichen Taunusrand, bis 675 mm / a am südlichen
Rand
700 mm / a Maximum (Westen)
100 - 200 mm / a Acker im Westen, 200 - 350 mm / a im Osten
150 - 200 mm / a Wald
mittlere Sickerwasserrate/a: 230 mm
28,1 Mio. m3
Der Südwesten wie auch ein kleiner Bereich im Südosten dieses Landschaftsraumes (einschließlich der
‘Friedberger Wetterau’) zeichnen sich durch ein außerordentlich trockenes Klima aus. Dies zeigt sich im
Ausmaß des Verdunstungsüberschusses von > 200 mm / a im Sommerhalbjahr (Karte 7). Dementsprechend werden dort auch unter Ackernutzung äußerst niedrige Sickerwasserraten errechnet (östlich von
Hochheim 100 - 150 mm / a, Harheim/Bonames 150 - 250 mm / a). Im Nordosten bewegen sie sich korreliert mit dem geringeren Wasserbilanzdefizit (in der Größenordnung von 50 mm), auf höherem Niveau.
21
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
• Friedberger Wetterau und Bergener Rücken
potentielle Verdunstung:625 - 675 mm / a
Sickerwasserrate:
200 - 250 mm / a Acker
100 - 200 mm / a Wald
mittlere Sickerwasserrate/a: 201 mm (Friedberger Wetterau ) bzw.
209 mm (Bergener Rücken)
3
Summe / Landschaftsraum:
4,1 Mio. m (Friedberger Wetterau) bzw.
5,4 Mio. m3 (Bergener Rücken)
Im südlichen Teil der ‘Friedberger Wetterau’ herrschen dem trockenen westlichen ‘Main-TaunusVorland’ vergleichbare Klimabedingungen. Im Bereich des ‘Bergener Rückes’ entsprechen sie dem
nordöstlichen ‘Maintaunus-Vorland’ (Karte 7). Dazu herrschen - mit Ausnahme des Vilbeler Hangs Böden sehr hoher nutzbarer Feldkapazitäten (> 200 mm / a) vor. Sie bedingen infolge höherer Wasserspeicherkapazität höhere Verdunstungsverluste, die zu den o.g. geringeren Sickerwasserraten führen.
Die Rendzinen des Vilbeler Hangs sind durch ihre vergleichsweise geringen Speicherkapazitäten an höheren Sickerwasserraten erkennbar.
•
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung, Fechenheim-Steinheimer Mainniederung
potentielle Verdunstung:675 - 700 mm / a
Sickerwasserraten:
150 - 200 mm / a Acker
50 - 150 mm / a Wald
mittlere Sickerwasserrate/a:
155 mm (Flörsheim-Griesheimer Mainniederung)
161 mm (Fechenheim-Steinheimer Mainniederung)
Summe / Landschaftsraum.
2,9 Mio. m3 (Flörsheim-Griesheimer Mainniederung)
7,6 Mio. m3 (Fechenheim-Steinheimer Mainniederung)
Den Klimabedingungen entsprechend weisen beide Gebiete geringe Sickerwasserraten auf. In Mainnähe
sind die Sickerwasserraten infolge der Mitnutzung des Grundwassers (kapillarer Aufstieg) unter Grünland sehr gering. Das verbleibende Gebiet weist, soweit ackerbaulich genutzt, dem westlichen ‘MainTaunus-Vorland’ vergleichbare Bedingungen auf. Sobald die Fläche waldbestanden ist, vermindern sich
die Sickerwasserraten entsprechend.
• Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
potentielle Verdunstung:675 - 700 mm / a Main- u. Niddaaue
650 - 675 mm / a Außenbereiche
625 - 650 mm / a Grenzbereich zum Berger Rücken
Sickerwasserraten:
200 - 300 mm / a Acker
100 - 150 mm / a Wald
mittlere Sickerwasserrate/a: 202 mm
Summe / Landschaftsraum:
8,0 Mio. m3
Die Sickerwasserraten bewegen sich in ähnlichen Relationen wie in den angeschnittenen Naturräumen.
Infolge der relativ geringen Bodenspeicherkapazitäten für Wasser herrschen südlich von Sachsenhausen
und Oberrad für Kleingärten und Grabeland vergleichsweise hohe Sickerwasserraten (250 - 300 mm /
a). Das ist im Hinblick auf die Verschmutzungsempfindlichkeit zu beachten. Offenbach zählt zu den
klimatischen Bereichen, für die nur ein geringer Anteil der Gesamtniederschläge auf das Winterhalbjahr
entfällt.
22
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
• Mönchwald und Dreieich, Rodgau
potentielle Verdunstung:650 - 675 mm / a
Sickerwasser:
50 - 100 bzw. 100 - 200 mm / a Wald im Westen,
im Osten nur bis 150 mm / a
200 - 250 mm / a Acker
mittlere Sickerwasserrate/a: 156 mm
Summe / Landschaftsraum:
33,3 Mio. m3 (einschl. Auheim-Kleinostheimer Mainniederung.)
Der Westen ist durch einen hohen Waldanteil geprägt. Die errechneten Sickerwasserraten bewegen sich
mit 100 bis 150 mm / a auf einem niedrigen Niveau. Infolge von Grundwasseranschluß bzw. hoher
pflanzenverfügbarer Wassermenge im Boden errechnen sich für einzelne Flächen nur 50 - 100 mm / a.
Im Rodgau zeigt sich ein ähnliches Bild. Zwischen Hainburg und Froschhausen ist die Abfolge Acker
→ Grünland → Wald gut erkennbar. Um Dudenhofen und Jügesheim belaufen sich die Unterschiede
zwischen Acker- und Waldnutzung auf rund 100 mm / a, da das pflanzenverfügbare Wasser der Ackerflächen etwa 50 mm / a geringer ist.
• Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
potentielle Verdunstung:650 - 675 mm / a
Sickerwasser:
50 - 100 bzw. 100 - 200 mm / a Wald (Westen)
im Osten nur bis 150 mm / a
200 - 250 mm / a Acker
Als regionale Besonderheit ist der z.T. noch grundwasserbeeinflußte Bereich des Zeller Bruchs hervorzuheben. Der kapillare Aufstieg führt zu äußerst geringen Sickerwasserraten.
• Messeler Hügelland
potentielle Verdunstung:625 - 650 mm / a
Sickerwasser:
250 - 300 mm / a Acker
200 - 250 mm / a Grünland
200 - 300 mm / a Wald
mittlere Sickerwasserrate/a: 195 mm
Summe / Landschaftsraum:
11,2 Mio. m3
Die im Vergleich zum Rodgau unter Wald und Acker um eine Stufe höheren Sickerwassermengen sind
auf die geringere pot. Verdunstung, verbunden mit geringerer pflanzenverfügbarer Wassermenge, zurückzuführen. Weite Flächen verfügen nur über 100 - 150 mm / a pflanzenverfügbares Wasser im Boden. Der Anteil der Sommerniederschläge liegt mit rund 57 % etwas höher als im Rodgau.
1.2.2.3 Hydrogeologische Situation
Grundlage der folgenden Ausführungen ist die in Kapitel 5.1 erläuterte allgemeine geologische Situation. Die hydrogeologischen Eigenschaften der Landschaftsräume folgen grundsätzlich aus der Zugehörigkeit zu einer der beiden Großeinheiten:
a)
b)
Festgesteinsgebiete mit Kluftgrundwasserleitern: sie konzentrieren sich auf das Rheinische
Schiefergebirge.
Lockergesteinsgebiete mit Porengrundwasserleitern, sie konzentrieren sich auf das Senkungsgebiet der Untermainebene.
Gesteinstyp und -aufbau bestimmen Speicherfähigkeit und Durchlässigkeit der Gesteine für Wasser
und damit ihre Ergiebigkeit. Die Ergiebigkeit wird durch den Erfolg von Bohrversuchen in definierter
Tiefe charakterisiert. Die Verschmutzungsempfindlichkeit wird wesentlich durch den Grundwasser
23
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
stand und die Deckschichten beeinflußt. Beide Informationen sind aus der „Standortkarte von Hessen
- Hydrogeologische Karte“ übernommen. Infolge einer tektonischen Gliederung in Hebungs- und Senkungsgebiete weicht die hydrogeologische Raumgliederung insbesondere in der Untermainebene
vielfach ganz erheblich von den Landschaftsräumen ab.
Hintertaunus, einschließlich Usinger Becken
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Verschmutzungsempfindlichkeit
Kluftgrundwasserleiter mit sehr geringer Leitfähigkeit und Porenvolumen (< 0,5 %).
Ergiebigkeit: „sehr gering“. Die Fördermengen
vermindern sich im Verlauf von Jahren auf 50 80 % der Ausgangsleistung. Bedeutsam für die
Wasserwegsamkeit sind jüngere Schollengrenzen
und Zerrungslinien (Verschmutzungsempfindlichkeit). Quarzgänge sind örtlich als Sammelstränge
wichtig.
An den Festgesteinssockel schließen sich Auflockerungszonen (bis zu 40 m) an. Der aufliegende Hangschutt (örtlich mehrere Meter) verfügt über höhere
Leitfähigkeit und ein höheres Speichervermögen (5 –
15 % nutzbares Porenvolumen). Durch diese Zwischenspeicherung in den Schuttdecken wird der Abfluß um Tage bis Wochen verzögert. Für die Wasserversorgung ist der Hangschutt jedoch höchstens
örtlich bedeutsam.
Das Wasser fließt, der Topographie folgend, in die
nächstgelegenen Vorfluter. Im Kluftgrundwasserleiter orientiert sich die Fließrichtung an Lage und
Ausrichtung der Gesteinsschichten sowie den Querklüften und Störungslinien, die diese Schichten
schneiden.
Im ganzen Taunusbereich ist die Verschmutzungsempfindlichkeit über Löß/Solifluktionsschutt, er herrscht im ‘Usinger Becken’ vor,
„gering”;
über sandigen Tonschiefern und Grauwacken
„wechselnd, mittel bis gering“;
in den Talbereichen im wesentlichen wegen der
hohen Grundwasserstände „‘mittel“.
Der mittlere Grundwasserstand (GW-Stand)
wird mit 2 m (in den Tälern) bis 25 m unter
Grundwasseroberfläche (uGOF) angegeben.
Taunuskamm oder Hochtaunus
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Die Eigenschaften sind durch zwei zwischen 3,5 4,5 km breite, längs über den Taunuskamm verlaufende Züge aus Taunusquarzit und Hermeskeilsandstein definiert. Die Ergiebigkeit der östlichen Quarzitgänge ist „mäßig – mittel“, die der beiden westlichen Stränge aus Hermeskeilsandstein ist „gering”
eingestuft.
Die eingeschlossenen Bunten Schiefer, wie die sandigen Tonschiefer und Grauwacken des Hintertaunus sind mit „sehr gering” bewertet. Topographisch
bedingt fließt des Grundwasser nach SO.
Die Wertung der Speicherfähigkeit der Quarzite,
Sand- u. Kalksteine ist relativ zu dem sie umgebenden Gestein. Ìm Vergleich zu dem nutzbaren Poren24
Verschmutzungsempfindlichkeit
Korrespondierend mit den Gesteinseigenschaften über den beiden Gesteinszügen und
der geringmächtigen Bodenabdeckung: „mittel“.
Mittlerer GW-Stand:
3 m (in den Tälern) - 40 m uGOF.
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
volumen von 10 – 25 % der sandig-kiesigen Porengrundwasserleiter des Hattersheimer oder des Oberrheingrabens südlich des Mains ist die Aufnahmekapazität mit bis zu 1 % des Volumens immer noch gering.
Hangschutt: örtlich 20 m bis zu 38 m erreichend, mit
hoher Leitfähigkeit und hohem Speichervermögen.
Vortaunus
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Festgestein mit kurzen, wenig klaffenden Klüften
(< 0,5 Vol %), wenig wasserwegsam;
Ergiebigkeit: „gering“.
Das Grundwasser der quartären und tertiären
Schichten fließt nach Südosten, Hauptvorfluter ist
die Nidda.
Verschmutzungsempfindlichkeit
Über Phyllit und Phyllitverwitterungsprodukten in der Regel: „wechselnd, mittel - gering”; über Terrassenablagerungen mit hohem
Tonanteil und/oder mächtiger Lehmüberdekkung: „mittel“.
Mittlerer GW-Stand:
4 m (in den Tälern) - 15 m uGOF.
Im anschließenden UVF-Gebiet sind die Abgrenzungen der Landschaftsräume nur bedingt mit den hydrogeologischen Raumabgrenzungen in Einklang zu bringen. Hydrogeologisch gesehen gehört der Raum
zum Untermaingebiet.
Er gliedert sich in Nord–Süd-Richtung in drei tektonische Großräume: den Oberrheingraben im Westen,
die Hochschollengebiete des Sprendlinger bzw. des Frankfurter Horstes im mittleren Teilbereich und die
Hanau-Seligenstädter Senke im Osten. Jede dieser tektonischen Großeinheiten setzt sich wiederum aus
einer Abfolge gegeneinander verschobener Schollen zusammen. Unter denen sind insbesondere die Senkungsgebiete, auch als Tiefschollen bezeichnet, hydrogeologisch von Interesse.
Tiefschollengebiete sind der Hattersheimer Graben, der Bad Homburger Graben, der Nidda Graben, die
Kelsterbacher Tiefscholle und die Hanau-Seligenstädter Senke. Die nördlich des Mains gelegenen Gebiete zeichnen sich durch geringmächtige Sand-, Kies- und Lößauflagen und geringen Speicherraum im
tertiären Gestein aus.
Hochschollengebiete sind der Hochheimer Horst, der Höchst-Sulzbacher Horst, der Frankfurter und der
Sprendlinger sowie der Walldorfer Horst.
Innerhalb der Landschaftsräume werden von West nach Ost folgende hydrogeologische Bedingungen
vorgefunden:
Main-Taunus-Vorland
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Verschmutzungsempfindlichkeit
Hochheimer Horst
Kluftgrundwasserleiter: Durch mächtige Ton-,
Schluff- und Mergelschichten ohne nutzbare Porenstruktur und geringmächtige pleistozäne Auflagen ist
die Ergiebigkeit: „gering“.
Nördlich des Mains fließt das Grundwasser nach
Südosten in den Main ab.
„wechselnd mittel - gering“;
„mittel“:
weniger gut abgedeckte Hochterrassen des
Mains (Sand, Kies),
Täler aufgrund von gelegentlich höher anstehendem Grundwasser (> 2 m ).
Mittlerer GW-Stand: 5 m uGOF.
25
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Hattersheimer Graben
Lokal können bis zu 4 Grundwasserstockwerke angetroffen werden:
1. Kluftgrundwasserleiter des Devon und Vordevon;
2. Kluft- und Porengrundwasserleiter des Miozän,
der im wesentlichen mergelig entwickelt ist, in
Kalkbänken und Kieslagen aber Grundwasser
enthält;
3. Porengrundwasserleiter des Pliozän (aus diesem
fördern die Wasserwerke Hattersheim der
Stadtwerke Frankfurt);
4. Porengrundwasserleiter der pleistozänen Mainterrasse.
Ergiebigkeit: „groß“
Grundwasserfließrichtung zum Main. .
Siehe Hochheimer Horst.
Mittlerer GW-Stand: Mainaue 2 m - 5 m
uGOF; SW von Kriftel: rund 50 m uGOF.
Höchst-Sulzbacher Horst
Kluftgrundwasserleiter aus Kalksteinbänken. Daneben sind durch Lösungsprozesse Karstgrundwasserleiter entstanden, die z.T. durch Auffüllung mit
Kalksand und Schluff zu Porengrundwasserleitern
umgebildet sind. In Verbindung mit pleistozänen
Auflagen ist die Ergiebigkeit „mäßig - mittel“.
Generelle Grundwasserfließrichtung nach SO zur
Nidda.
Siehe Hochheimer Horst.
Mittlerer GW-Stand: 5 m uGOF
Nidda Graben
Porengrundwasserleiter sind zwischen 10 und 30 m
mächtig und bestehen aus einer Abfolge pliozäner
Tone und Kiese sowie Ton- und Schluffschichten.
Die jüngere pleistozäne Sand- und Kiesauflage ist bis
zu 15 m mächtig. Ergiebigkeit: „groß“.
Grundwasserfließrichtung: zur Nidda.
Aus den südlich der Nidda gelegenen Stadtteilen
(Bockenheim, Eschbach) fließt das GW nach Westen,. aus Nied und Griesheim zum Main.
Niddaaue: „mittel“ (hohe Grundwasserstände,
Auenlehm).
Randbereich: „wechselnd, mittel - gering“ (bis zu
13 m mächtige Löß- u. Lößlehmüberdeckung).
Mittlerer GW-Stand:
Talaue Nidda: 1 – 3 m uGOF.
Randbereich: 3 - 5 m uGOF.
außerhalb: 20 m uGOF.
Bad Homburger Graben
Porengrundwasserleiter: > 70 m mächtige pliozäne
Lockergesteine mit besonders hohem Kiesanteil,
Wasserförderanlagen sind für die lokale Wasserversorgung bedeutsam (Bad Homburg). Ergiebigkeit:
„mäßig - mittel“.
Südwestl. des Grabens fehlen diese Porengrundwasserleiter, östl. vermindert sich die Mächtigkeit der
kiesigen Auflageschichten (< 5 m), die Ergiebigkeit
ist „gering“.
Hang- und Deckschutt in Verbindung mit
hohen Grundwasserabständen und hohem
Anteil verwitterter Tonmineralien und Glimmer. „wechselnd, mittel bis gering“.
Bei höherem Lehm- oder Deckschuttanteil:
„gering“.
Mittlerer GW-Stand: 20 m uGOF.
Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick der Situation im Verdichtungsraum einschließlich
der angrenzenden Landschaftsräume. Wegen der hydrogeologisch begründeten Zergliederung in Hochund Tiefschollengebiete stimmen die naturräumlichen Abgrenzungen auch hier nicht mit den hydrogeologischen überein.
26
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Friedberger Wetterau
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Hydrogeologisch besteht kein wesentlicher Unterschied zum östlichen ‘Main-Taunus-Vorland’. Über
einer undurchlässigen Grundlage liegen Löß und
Lößlehme. Ergiebigkeit: „gering“, da kaum Speicherraum für Sickerwasser vorhanden ist.
Grundwasserfließrichtung: zur Nidda.
Verschmutzungsempfindlichkeit
Lößauflagen verbunden mit hohem Grundwasser-Flurabstand: „gering“.
Mittlerer GW-Stand: überwiegend > 15 - 30 m
uGOF
Bergener Rücken
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Verschmutzungsempfindlichkeit
Teil des Frankfurter Horstes, der sich aus mehreren
unterschiedlich herausgehobenen Teilschollen zusammensetzt. Infolge seiner Nord - Süd - Ausrichtung schneidet er alle in diesem Abschnitt zusammengefaßten Naturräume. Wichtige Merkmale des
Horstes sind:
1. Rotliegendes: mächtiger Kluftgrundwasserleiter,
aus dem Mineralwasser gefördert wird.
2. Oligozäne Scholle aus dem Tertiär: sie enthält als
bedeutendste Schicht Rupelton, der von Cyrenenmergel überlagert wird. Beide Substrate sind extrem wenig wasserwegsam und speicherfähig. In
diese Schichten sind punktuell Porengrundwasserleiter eingeschlossen, teilweise werden sie genutzt. Das hier gespeicherte Grundwasser ist gespannt, was auf eine geringere Verschmutzungsempfindlichkeit schließen läßt.
Wegen des verbreiteten Vorkommens des Grundwassernichtleiters Ergiebigkeit: „gering - sehr gering“.
Sand- und Kiesauflagen erreichen in den Talauen
Mächtigkeiten bis zu 6 m und bilden den obersten
Grundwasserleiter; auf dem Berger Hang fehlen sie.
Verbunden mit Lößauflagerungen im Gebiet
des miozänen Tertiärs nördlich von Maintal
(Hohe Straße): „gering“. In Verbindung mit
höherem Grundwasserstand: „wechselnd, mittel - gering“.
Mittlerer GW-Stand: Bachauen < 5 m; Hochflächen > 15 - 30 m uGOF.
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Verschmutzungsempfindlichkeit
Beginnend mit dem Hattersheimer Graben schneidet
der Raum alle nördlich und südlich des Mains gelegenen hydrogeologischen Teilräume. Besonderheiten
sind der im Süden gelegene Sachsenhausener und der
Bieberer Berg. Hier sind einige der miozänen Kalksteinlagen des Frankfurter Horstes durch Lösungsvorgänge zu Karstgrundwasserleitern umgewandelt.
Ausnahme Nidda Graben, siehe dort. Sonst
„wechselnd, mittel - gering“.
Zwischen Schwanheim und Höchst, pleistozäner Löß über geringmächtigen Grundwasserleitern: „gering“.
27
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Ergiebigkeit: „mäßig - mittel“. Die Vorkommen haben für die Wasserwirtschaft Bedeutung
Aus den südöstlichen Stadtteilen liegen nur Informationen über das oberflächennahe quartäre Grundwasser vor, es fließt in süd- bis südwestlicher Richtung
zum Main.
Im Stadtgebiet von Offenbach verläuft die Fließrichtung zum Main, vom Stadtkern aus direkt nach Norden, an den östlichen Außenbereichen (Waldhof, Bieber) in südwestlicher Richtung zur Mainvorlände.
Fechenheim-Steinheimer Mainniederung
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Teil des Frankfurter Horstes.
Verschmutzungsempfindlichkeit
Auenlehm und hoher GW-Stand: „mittel“.
Mittlerer GW-Stand: überwiegend < 5 m
uGOF.
Südlich des Mains gliedern sich die Großeinheiten hydrogeologisch folgendermaßen:
• Die Ausläufer des Oberrheingrabens im Westen in die Kelsterbacher Tiefscholle und den Walldorfer
Horst. Hier handelt es sich um ein außerordentlich grundwasserreiches Gebiet.
• Der mittlere Teil besteht aus der Hochscholle des Sprendlinger Horstes und der Neu-Isenburger
Quersenke. Sie grenzt im Osten an den Frankfurter Horst.
• Im Osten befindet sich die hydrogeologisch wichtige Einheit der Hanau-Seligenstädter Senke. Sie ist
neben dem Oberrheingraben der zweite wichtige Wasserspeicher im UVF-Gebiet. Die Randbereiche
sind gegenüber dem zentralen Bereich, er entspricht etwa dem Rodgau, grundwasserärmer.
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
und
Mönchwald und Dreieich, Rodgau - westlicherTeil
Kelsterbacher Tiefscholle
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Verschmutzungsempfindlichkeit
Die Kelsterbacher Tiefscholle weist ein 200 m mächtiges oberes Grundwasserstockwerk auf, das nach
unten durch einen tonig-schluffigen Grundwasserhemmer abgeschlossen ist. Der Grundwasserspeicher
besteht aus 100 - 150 m mächtigen pliozänen
Mainablagerungen mit mehrere Meter mächtigen
schluffig-tonigen Zwischenlagen. Darauf lagern bis
zu 45 m mächtige pleistozäne Gesteine, die sehr gut
durchlässig sind, so daß auftreffendes Niederschlagswasser zu hohem Anteil versickert. Aus den
angrenzenden Hochschollen findet nur ein geringer
Zuzug statt. Die Niederschlagsversickerung ist demnach von außerordentlicher Bedeutung für die Grund-
In der ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’: „mittel“. Bei Überdeckung mit höheren
Schluff- oder Tonanteilen vermindert sich die
Empfindlichkeit um 1 - 2 Stufen (Auenlehm,
älterer Hochflutlehm zwischen Kelsterbach
und Schwanheim).
Im nördlichen Bereich der Kelsterbacher Tiefscholle und der Neu-Isenburger Quersenke wegen tiefliegender Grundwasserstände „wechselnd, mittel - gering“.
Mittlerer GW-Stand: Die Grundwasserstände
sind erheblich durch die Mainregulierung
(1886) beeinflußt worden. In der Talaue und in
28
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
wasserneubildung. Ergiebigkeit: im Westen „hoch“; Mainnähe: von 3 – 7 m uGOF; südliche Terrassenkante: > 20 m uGOF.
im Südosten „mäßig - mittel“.
Die Fließrichtung des Grundwassers ist ursprünglich
zum Main hin gerichtet, inzwischen hat sich ein
Trichter abgesenkten Grundwasserspiegels ausgebildet. Südlich des Schwanheimer Waldes und des östlichen Gemarkungsgebietes von Kelsterbach strömt
das Grundwasser zu den Brunnenanlagen.
Walldorfer Horst
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Auf tonig-mergeligen Schichten mit Kalksteinzwischenlagen liegen 20 - 40 m mächtige Sand- und
Kiesauflagen, sodaß die Ergiebigkeit nur „mäßig mittel“ ist.
Verschmutzungsempfindlichkeit
„Wechselnd, groß - mittel“ bzw. „mittel“. Pleistozäne Tonablagerungen schützen örtlich
hoch anstehendes Grundwasser.
Mittlerer GW-Stand: im Westen 5 bis < 2 m
uGOF.
Mönchwald und Dreieich, Rodgau - mittlerer Teil
siehe auch Landschaftsraum ‘Messeler Hügelland’
Neu-Isenburger Quersenke
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Verschmutzungsempfindlichkeit
10 bis 15 m mächtige sandig-kiesige Mainablagerun- Siehe Kelsterbacher Tiefscholle.
Mittlerer GW-Stand: 10 - 20 m uGOF
gen mit tonigen Zwischenlagen; Ergiebigkeit: „gering“.
Das Messeler Hügelland bildet etwa parallel mit dem
Verlauf der A 661 nach Norden eine Wasserscheide.
Etwa ab Gravenbruch fließt das Grundwasser nach
Westen oder Nordosten, dann jeweils nach Norden in
den Main.
Mönchwald und Dreieich, Rodgau - östlicher Teil
Hanau - Seligenstädter Senke - westlicher Randbereich
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Verschmutzungsempfindlichkeit
Mit 15 - 25 m vergleichsweise geringmächtige Poren- Grundwassernichtleiter, hohe Grundwassergrundwasserauflagen auf Rotliegendgestein. Da
flurabstände: „wechselnd, mittel - gering“.
kaum Ton- und Mergeleinlagerungen vorkommen, ist Mittlerer GW-Stand: 10 – 20 m uGOF.
die Ergiebigkeit „ mäßig - mittel“.
Im Übergangsbereich zum Messeler Hügelland befindet sich ein Grundwassernichtleiter.
Viele für die Wasserversorgung wichtige Brunnengalerien, die in den zentralen Bereich hineinreichen.
29
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Hanau - Seligenstädter Senke - Zentralbereich = Rodgau
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Verschmutzungsempfindlichkeit
> 40 m mächtige Porengrundwasserleiter, die in mehrere voneinander getrennte Grundwasserstockwerke
unterteilt sind. Pleistozäne Toneinlagerungen isolieren
den tieferen Grundwasserleiter, so ist ein
schwebendes Grundwasser-Stockwerk ausgebildet.
Wegen der großen Ergiebigkeit befinden sich in diesem Gebiet und am westlichen Bereich der HanauSeligenstädter Senke verschiedene Förderanlagen.
Verbunden mit der hohen Ergiebigkeit und der
großen Durchlässigkeit der Deckschichten ist
diesem Bereich die höchste Verschmutzungsempfindlichkeit zugeordnet: „wechselnd, groß mittel“.
Mittlerer GW-Stand: 8 - 28 m uGOF
Hanau - Seligenstädter Senke - nordöstlicher Randbereich
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Verschmutzungsempfindlichkeit
Von Tonserien unterlagerter Basalt: „wechDie tertiären Schichten enthalten Kalksteineinlagerungen, die ergiebige Kluft- und Karstgrundwasser- selnd, mittel - gering“.
leiter darstellen. Sie stehen im Zusammenhang mit
dem bereits erwähnten Bieberer Berg (Verdichtungs- Mittlerer GW-Stand: 10 – 20 m uGOF
raum).
Ganz am Ostrand des UVF-Gebietes befindet sich der
Steinheimer Basalt. Er ist als ein geringmächtiges
Festgestein mit einer Lockergesteinsüberdeckung von
< 2 m anzusprechen: Ergiebigkeit „sehr gering“.
Auheim - Kleinostheimer Mainniederung
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Porengrundwasserleiter mit sich zum Main hin vermindernder Mächtigkeit (> 40 m bis < 10 m zwischen
Seligenstadt und Hainstadt).
Ergiebigkeit: „mäßig - mittel“ und „sehr gering“.
Aufgrund von tonig-schluffigen Einlagerungen treten
schwebende Grundwasserleiter auf. Er speist die
Wasserversorgung der Vegetation.
Verschmutzungsempfindlichkeit
Die Mainterrassen südlich von Seligenstadt
wegen des höher anstehenden Grundwassers:
„mittel“.
Nach Norden wird die Bewertung aus zunehmenden tonigen Anteilen erkärt.
Mittlerer GW-Stand: er reicht in der Mainniederung von einigen dm bis zu einigen m uGOF.
Messeler Hügelland
Hydrogeologische Eigenschaften, Ergiebigkeit
Verschmutzungsempfindlichkeit
Wegen des hohen Tonanteils des Rotliegenden
Die Sand-, Ton- und Schluffsteinserien, Arkosen,
Konglomerate und Kalksteine des Rotliegenden sind und der geringmächtigen quartären Abdeckung
„gering“.
plastisch und sehr undurchlässig. Es handelt sich
Mittlerer GW-Stand: 4 - 6 m uGOF.
um einen Kluftgrundwasserleiter. Ergiebigkeit:
„sehr gering“.
30
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
1.2.2.3 Grundwasserqualität
Diese Auswertungen sollen eine Übersicht der Belastungssituation geben und die im Bewertungsteil
dargelegten standortbedingten Verschmutzungspotentiale verifizieren. Bezüge zur Wasserversorgung
oder zu wasserrechtlichen Maßnahmenerfordernissen sind auf der hier verwendeten Grundlage nicht
herzustellen. Im Hinblick auf diese Zielsetzung stehen daher auch hier die im Bewertungsteil verwendeten stofflichen Indikatoren „Nitrat“ und „Pflanzenschutzmittel“ im Mittelpunkt. Die Angaben stützen sich auf Mittelwerte, die im Rahmen der Grundwasserüberwachung der Hessischen Landesanstalt
für Umwelt (inzwischen HLUG) auf Nitrat und Pflanzenschutzmittel im Rohwasser gewonnen wurden. Sie beziehen sich auf Brunnen, Schürfungen, Stollen und Grundwasseraufschlüsse im Zeitraum
von 1990 -1997. Im Einzelfall ergänzen Auswertungen im Auftrag des UVF (Büro Amann, 1993) die
Daten.
In unbeeinflußten Roh- und Grundwässern liegen die Nitratkonzentrationen bei < 5 mg/l Nitrat (NO3).
In Hessen liegt der Medianwert bei rund 10 mg/l, diese Konzentration wird als Folge diffuser Kontamination angesehen (HLfU; Bericht RohwasseruntersuchungsVO, 1996). Bei Brunnenanlagen wird
versucht, ein Niveau anzugeben, auf dem sich die Konzentrationen der Brunnen in der Mehrzahl bewegen. Dabei wird die Klassifizierung benutzt, die der Einstufung von Wasserschutzgebieten (WSG)
zugrunde liegen (mg NO3/l: < 15; 15 - 25; > 25 - 50). Die Angaben sind in der Karte Nr. 13 „Empfehlungen für den Grundwasserschutz“, dem Kapitel 2.2 zugeordnet, nachzuvollziehen.
Es gelten die folgenden Vorgaben: Nach der Trinkwasserverordnung (TVO) gilt in der Bundesrepublik
der Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter, der in der Europäischen Gemeinschaft gültige Orientierungswert liegt bei 25 mg Nitrat pro Liter. Der Grenzwert für Pflanzenschutzmittel liegt für den Einzelstoff bei 0,1 µg/l, für die Summe der Stoffe bei 0,5 µg/l (entsprechend 0,0005 mg/l).
Die Angaben zur Rohwasserqualität sind in der Karte 13 „Empfehlungen für den Grundwasserschutz“
nachzuvollziehen.
• Hintertaunus Untereinheiten
Überwiegend bleiben die mittleren Nitratkonzentrationen unter dem Medianwert von Hessen, nur in einem Brunnen überschreitet der Mittelwert den EU-Orientierungswert. Er erreicht damit die Hälfte des
zulässigen Trinkwassergrenzwertes. Allerdings ist für die Mehrzahl der Anlagen davon auszugehen,
daß bei einer höheren zeitlichen Auflösung der Messdaten deutlich höhere Einzelwerte im Jahresverlauf erreicht werden. Die z.T. erheblichen Schwankungen entstehen durch das geringe Puffervermögen
des Bodens und des klüftigen Untergrundes im Zusammenwirken mit der Nutzung, ein Hinweis auf erforderliche Vorsorge. Pflanzenschutzmittel werden nur in einer Anlage gefunden, die mittlere Konzentration bleibt weit unter den zulässigen Grenzwerten.
• Usinger Becken
Im Vergleich zu dem vorher betrachteten Landschaftsraum sind relativ wenige Gewinnungsanlagen
von erhöhten Nitratgehalten betroffen, die mittleren Gehalte liegen fast überall unter dem Medianwert
für Hessen. In zwei Anlagen im ‘Usinger Becken’, eine im Usata, die andere in Wehrheim, überschreiten die Mittelwerte dieses niedrige Niveau. Die Nitratgehalte bewegen sich im Mittel knapp unterhalb des Orientierungswertes. Pflanzenschutzmittel werden in keinem Brunnen festgestellt.
•
Hoher Taunus
Die überwiegende Zahl der untersuchten Entnahmestellen ist der Gruppe der Stollen und Quellen zuzuordnen. Sie zeichnen sich durch vergleichsweise geringe Boden- und Gesteinsüberdeckungen aus.
Auf dem Gemarkungsgebiet von Friedrichsdorf, Glashütten und Schmitten bleiben die mittleren Konzentrationen unter dem Medianwert von Hessen. Drei Anlagen sind nicht wegen erhöhter Nitratgehalte, sondern aufgrund ihrer Aluminiumgehalte gefährdet (Glashütten, Oberursel, Bad Homburg). Das
Vorkommen von Aluminium zeigt eine Überschreitung der Pufferkapazität des Bodens für Säure an.
31
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Pflanzenschutzmittel, chlorierte Kohlenwasserstoffe als auch PAK belasten nach den vorliegenden
Meßdaten die Gewinnungsanlagen nicht.
Zusammenfassend ergeben die Auswertungen der zuständigen Landesanstalt (1996) für den gesamten
Hochtaunuskreis, daß knapp 50 % der Rohwassermeßstellen im unteren Konzentrationsbereich liegen,
3 % enthalten erhöhte Konzentrationen bis an den Grenzwert der Trinkwasserverordnung. Knapp 96 %
der Rohwasserkontrollen sind frei von Pflanzenschutzmitten, der Grenzwert wird nicht überschritten.
• Vortaunus
Im ‘Vortaunus’ liegen die Nitratgehalte der Brunnen auf höherem Niveau als in den bisher betrachteten
Landschaftsräumen. Im Vergleich scheint im NW (Gemarkungsgebiet von Eppstein, Hofheim, Bad Soden und Kelkheim) ein höheres Konzentrationsniveau vorgefunden zu werden als im NO des Landschaftsraums. Daten aus Kelkheim und Hofheim beziehen sich auf unterschiedlich tiefe Förderanlagen.
Erwartungsgemäß treten in den flachen Meßstellen häufiger Konzentrationen, die bis an den Orientierungswert heranreichen, auf. Pflanzenschutzmittel sind in vier Gewinnungsanlagen (Hofheim, Bad Soden, Kronberg, Königstein) gemessen worden. In Königstein und Hofheim ist ihr Auftreten mit knapp
unterhalb des Orientierungswertes liegenden Nitratkonzentrationen verbunden. Beide Anlagen liegen in
landwirtschaftlich genutztem Umfeld.
Vereinzelt wird auch in diesem Landschaftsraum Aluminium in den Rohwässern gefunden (Eppstein,
Kelkheim, Bad Soden und Oberursel). Auch hier ist von Säureeintrag - Versauerung - Überforderung
der Pufferkapazitäten der Böden auszugehen.
•
Main-Taunus-Vorland
Im Vergleich zu den vorangegangenen Landschaftsräumen herrscht durchgehend eine höhere mittlere
Belastung der Rohwässer vor. In 9 der 42 ausgewerteten Anlagen liegen die Mittelwerte über dem
Grenzwert der Trinkwasserverordnung. Dies betrifft insbesondere den Westen des Landschaftsraumes.
Die hoch belasteten Brunnen von Hochheim sind sehr flach, das Gebiet zeichnet sich durch eine hohe
Dichte verschiedenster Nutzungsansprüche auf engem Raum aus, Kriftel ist ein Zentrum des Obstanbaus. Mit dem Vorkommen von Pflanzenschutzmitteln treten drei Standorte in Erscheinung, jeweils gekoppelt mit nennenswerten Nitratgehalten (bis zum Grenzwert der Trinkwasserverordnung).
Dagegen können die Tiefbrunnen von Liederbach als praktisch unbelastet angesehen werden, auch tiefe
Brunnenanlagen von Friedrichsdorf und Oberursel, die zwar aus dem Taunuskristallin fördern, aber im
‘Main-Taunus-Vorland’ liegen, zeichnen sich wieder durch unbelastete Wässer aus. In Bad Homburg
und Schwalbach sind die Flachbrunnen aufgrund der bestehenden Belastung außer Betrieb.
Die Auswertungen der HlfU, auf Kreisebene ausgewertet, (HLfU, 1997) unterstützen die aufgezeigte
Tendenz. Gerade der Main-Taunus-Kreis ist mit 17 % hessenweit durch den höchsten Anteil von Brunnen gekennzeichnet, die den Trinkwassergrenzwert für Nitrat überschreiten (Hessen knapp 3 %, Hochtaunuskreis gar keine, Landkreis Offenbach knapp 11 % ; HLfU, 1997). Bei Pflanzenschutzmitteln liegen knapp 7 % der Grund- und Rohwässer über dem zulässigen Summenwert. Als ursächlich wird das
Zusammenwirken von ballungsraumnaher Lage, einem hohen Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche mit
einem hohen Prozentsatz an Sondernutzungen (Umfeld Hochheim, Kriftel) und viele Verkehrsstrecken
angesehen.
• Friedberger Wetterau
Vorliegende Daten beschränken sich auf zwei Gewinnungsanlagen in der Niddaniederung (zwischen Bad
Vilbel und Berkersheim). Sie entnehmen Wasser aus den tertiären Vilbeler Kiesen und Kalksteinen sowie den quartären Talkiesen. Die Nitratgehalte der Brunnen sind mit mittleren Gehalten (knapp unterhalb des EG-Richtwertes) relativ hoch. Pflanzenschutzmittel werden keine festgestellt.
32
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
• Bergener Rücken und Fechenheim-Steinheimer Mainniederung
Die Charakterisierung dieses Landschaftsraumes stützt sich auf Brunnen, die oberflächennahes
Grundwasser aus flachen, den miozänen, undurchlässigen Gesteinen aufliegenden Porengrundwasserleitern des Frankfurter Horstes nutzen (verwaltungsmäßig gehören davon 5 Anlagen bereits zum ‘Kern
des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’). Die Grundwasserleiter sind durch eine Auenlehmschicht abgedeckt. Deren Schutzwirkung reicht offenbar nicht aus, so daß von den 19 betrachteten
Gewinnungsanlagen 11 mittlere Konzentrationen zwischen EU Orientierungswert und Grenzwert der
Trinkwasserverordnung aufweisen. Pflanzenschutzmittel werden nur in einzelnen Brunnen gefunden
(Wachenbuchen, Enkheim), die mittleren Konzentrationen bleiben unter dem Grenzwert.
• Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
a) Stadtgebiet Frankfurt
Hier zeigt sich ein sehr heterogenes Bild. Auf der Basis der Mittelwerte wird der Grenzwert der
Trinkwasserverordnung in keiner Rohwassermeßstelle überschritten. Die Gewinnungsanlagen am
nördlichen Stadtrand in Praunheim fallen durch relativ hohe Nitratkonzentrationen auf. Für Griesheim
liegen nur Ergebnisse von Mischwasseranalysen (mittlere Konzentrationen aller Brunnen) vor, im
Mittel der letzten Jahre sind die Nitratkonzentrationen sehr gering. Eine der beiden in Nieder-Eschbach
gelegenen Anlagen erweist sich mit Nitratgehalten, die über der Trinkwasserverordnung liegen, als
sehr belastet, eine direkt daneben liegende ist völlig unauffällig.
Im Gebiet von Frankfurt sind nur 19 % der Wässer aus Grund- und Rohwassermeßstellen frei von
Pflanzenschutzmitteln. Knapp 63 % der Grund- und Rohwassermeßstellen enthalten Konzentrationen,
die über dem Summengrenzwert der Trinkwasserverordnung liegen.
b) Stadtgebiet Offenbach
In den über das gesamte Stadtgebiet verteilten Notbrunnen – sie werden nicht für die reguläre Trinkwasserversorgung genutzt - kommt Nitrat in allen Konzentrationsstufen vor. Das dichte Auftreten von
Stickstoffverbindungen ist auffällig und dokumentiert eine hohe diffuse Grundbelastung.
• Mönchwald und Dreieich, Rodgau und südlicher Teil der Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
Das Gebiet wird den hydrogeologischen Einheiten entsprechend untergliedert behandelt:
a) Kelsterbacher Tiefscholle, Walldorfer Horst im Westen über dem nördlichen Oberrheingraben
Innerhalb des Gebietes zeigt sich ein unterschiedliches Bild: in den westlichen Brunnenanlagen (Hinkelstein) sind die mittleren Nitratkonzentrationen zumeist erhöht, ohne den Grenzwert der Trinkwasserverordnung zu überschreiten. In Schwanheim fallen recht niedrige Mittelwerte auf, in den östlicheren Anlagen (Oberforsthaus, Goldstein) sind die mittleren Konzentrationen tendenziell höher. Pflanzenschutzmittel werden annähernd in allen Gewinnungsanlagen gefunden.
Im Südwesten (Zeppelinheim, Neu-Isenburg und Egelsbach) fällt eine der beiden dortigen Grundwassermeßstellen durch hohe Nitrat und Pflanzenschutzmittelwerte auf, auch in Dreieich/Sprendlingen variieren die mittleren Nitratkonzentrationen zwischen den Brunnen erheblich. Pflanzenschutzmittel treten in nennenswerter Konzentration nur in einer Grundwassermeßstelle auf. In Langen überschreiten
die Nitratwerte in der Mehrzahl der Brunnen und Grundwassermeßstellen den Grenzwert der Trinkwasserverordnung, zumeist ist dies mit hohen Pflanzenschutzmittelwerten verbunden.
b) mittlerer Teil: Messeler Hügelland, Neu-Isenburger Quersenke und nördliche HanauerSeligenstädter Senke (Offenbach)
In der Quersenke befinden sich verwaltungsmäßig zu Neu-Isenburg gehörende Brunnen mit mittleren
Nitratkonzentrationen. Sie zeichnen sich durch über dem Grenzwert liegende Pflanzenschutzmittelgehalte aus. Hiervon ist eine zweite Gruppe zu unterscheiden, die zwar erhöhte Nitratgehalte aufweist,
33
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
ohne allerdings die Vorgabe der Trinkwasserverordnung zu überschreiten. Die hohen Nitratgehalte
sind auch hier mit erhöhten Pflanzenschutzmittelwerten kombiniert.
c) östlicher Teil: Rodgau (Mittelteil) und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
In den großen Brunnengalerien westlich von Heusenstamm werden im Mittel der Jahre seit 1990 durchgängig hohe Nitratgehalte, ohne den Grenzwert zu überschreiten, ermittelt. Parallel hierzu liegen in fast
allen Anlagen die Pflanzenschutzmittelkonzentrationen auf einem hohen Niveau. Das gilt ebenfalls für
Brunnen und die Grundwassermeßstelle von Dietzenbach. Auffällig ist die unterschiedliche Situation im
östlichen Bereich der Senke. Die Meßstellen um Froschhausen/Hainburg enthalten deutlich geringere
Nitratkonzentrationen. Auch südlicher (Lange Schneise) sind einige Brunnen seit 1990 völlig nitratfrei,
einige wenige bewegen sich in höheren Konzentrationsbereichen. Pflanzenschutzmittel werden, wenn
überhaupt gemessen, nur in Konzentrationen vorgefunden, die weit unter den zulässigen Grenzwerten
liegen. Auch aus Seligenstadt und Zellhausen liegen Mittelwerte vor: während die Gehalte der Grundwassermeßstelle wieder nahe des Grenzwertes für Nitrat liegen, sind die Konzentrationen in den Brunnen vergleichsweise gering. Pflanzenschutzmittel liegen mit Ausnahme einer Grundwassermeßstelle
(Zellhausen) weit unter den zulässigen Grenzwerten.
Zusammenfassend läßt sich aus den Auswertungen der HLfU für den Landkreis Offenbach festhalten:
aus der hohen Nutzungsintensität folgt, daß bereits 10 % aller Meßstellen den Trinkwassergrenzwert
nicht einhalten. 25 % aller Meßstellen weisen Konzentrationen auf, die zum Teil bis an den Grenzwert
der Trinkwasserverordnung reichen, 29 % sind schwächer beeinflußt. Dieses Bild wiederholt sich für
Pflanzenschutzmittel. Nur 58 % der Grund- und Rohwässer (ab 1994) sind frei von Pflanzenschutzmittelrückständen, 12 % überschreiten den zulässigen Grenzwert.
34
Landschaftsplan UVF
1.3
Klima (einschl. Luft)
1.3.1
Grundlagen
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
− Höhenschichtenkarte des UVF-Gebietes
− Klimadaten von 36 Klimameßstationen des Deutschen Wetterdienstes (1931-1960; keine flächendeckenden Daten zu den Durchschnittstemperaturen)
− Klimaregionalisierung des UVF-Gebietes (s. Karte 7 „Klimaregionen“): Klimatische Wasserbilanz
als Differenz zwischen interpolierten Niederschlägen und potentieller Verdunstung (nach HAUDE)
im Sommerhalbjahr (Hauptvegetationsperiode)
− Wuchsklimagliederung von Hessen 1 : 200 000 (ELLENBERG & ELLENBERG 1974)
− Karte der mittleren Windverhältnisse, Untersuchung der Regionalen Planungsgemeinschaft Untermain (1972/74)
− Klimatopkarte des UVF-Gebietes, Thermalscanneraufnahmen aus dem Jahr 1985 (s. UmweltVorsorge-Atlas des Umlandverbandes Frankfurt (UVA))
− Karte der Kaltluftproduktion im UVF-Gebiet (s. UVA)
− Karte der Akkumulierten Kaltluftmengen im UVF-Gebiet (s. UVA)
− Klimafunktionskarte des UVF-Gebietes (s. Karte 8)
− Luftgütekarte des UVF-Gebietes auf der Basis der Flechtenverbreitung (s. UVA)
− Karte der Luftbelastung aus dem Kfz-Verkehr im UVF-Gebiet (s. UVA)
Die Informationen zu Niederschlägen und klimatischer Wasserbilanz werden vor allem im Hinblick
auf die Wechselwirkungen mit dem Biotop- und Nutzungspotential während des Sommerhalbjahres
aufgelistet. Der Temperaturaspekt, zu dem keine übersichtlichen Daten vorliegen, wird dabei indirekt
durch die Darstellung des Wuchsklimas abgedeckt. Generell ist im hessenweiten Vergleich der gesamte
Bereich des Rhein-Main-Tieflandes während der Hauptvegetationsperiode als besonders mild und
trocken einzustufen, während wirklich rauhes und feuchteres Klima nur im höheren Hochtaunus auftritt. Auch die klimatische Wasserbilanz während des Sommerhalbjahres ist daher im UVF-Gebiet
weitgehend sehr gering, d. h. es besteht ein Verdunstungsüberschuß gegenüber den Niederschlägen.
Nur im höheren Hoch- und Hintertaunus liegt ein Wasserüberschuß von bis zu 200 mm vor.
Die Klimasituation des Verbandsgebietes wird in weiten Teilen durch die Beckenlage des Untermaingebietes zwischen Taunus, Vogelsberg, Spessart und Odenwald bestimmt. Dadurch sind die südlich
des Taunuskammes gelegenen Gebiete allseitig gegen Winde abgeschirmt, so daß hier der Anteil an
Windstillen besonders hoch ist. Der Taunus selbst ist als relativ „maritim“ einzustufen, da er durch
hohe Niederschläge, hohe Windgeschwindigkeiten, seltene Windstillen, häufige Bewölkung, geringe
Sonnenscheindauer und eine geringe Jahresschwankung der Lufttemperatur bei niedriger mittlerer Jahrestemperatur gekennzeichnet ist. Der Hohe Taunus stellt wegen seiner besonders niedrigen Temperaturen und der hohen Windgeschwindigkeiten noch einmal einen Sondertypus dar.
Im Vergleich zu den Mittelgebirgslagen sind die Becken des UVF, dazu ist das gesamte Verbandsgebiet südlich des Taunuskammes zu zählen, „kontinental“ geprägt, so daß dieser räumliche Bereich
durch geringe Niederschläge, geringe Windgeschwindigkeiten, häufige Windstillen, geringe Bewölkung, hohe Sonnenscheindauer und eine hohe Jahresschwankung der Lufttemperatur bei hoher mittlerer Jahrestemperatur gekennzeichnet ist.
Auf Grund der Gegensätzlichkeiten kann das Verbandsgebiet in die 3 regionalen Klimaräume
• Untermaingebiet
• Hoher Taunus
• Hintertaunus
untergliedert werden. Der Klimaraum Untermaingebiet läßt sich außerdem in die 4 folgenden Klimaeinheiten differenzieren:
• Taunusvorland
• Kerngebiet Frankfurt-Offenbach
35
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
• Südliche Wetterau
• Südliche Untermainebene.
Neben der regionalen Klimazonierung muß innerhalb des Verbandsgebietes vor allem dem sog. Stadtklima Rechnung getragen werden, da insbesondere in der Untermainebene eine Vielzahl dicht bebauter
Areale anzutreffen ist und das Kerngebiet der Untermainebene durch den Verdichtungsraum
Frankfurt-Offenbach geprägt wird. Durch den starken Kontrast zwischen breitflächig, teilweise sehr
kompakt bebauten Bereichen, landwirtschaftlichen Nutzflächen, Waldgebieten und tief eingeschnittenen Talzügen im Taunus entsteht innerhalb des Verbandsgebietes ein hoch differenziertes Mosaik aus
klimatischen Gunst- und Ungunsträumen.
Gegenüber dem Freiland zeichnet sich das Stadtklima beispielsweise durch eine starke Überwärmung
(städtische Wärmeinsel), reduzierte Windgeschwindigkeiten, fehlende thermische Luftaustauschprozesse und eine Anreicherung von Luftschadstoffen aus. Die Region Frankfurt RheinMain ist durch das
häufige Auftreten von Schwachwindwetterlagen gekennzeichnet, so daß die reduzierte oder sogar fehlende Luftbewegung in weiten Teilen des Verbandsgebietes und insbesondere in den dicht bebauten
Siedlungsbereichen der Städte Frankfurt und Offenbach für eine Verstärkung der Hitzebelastung und
eine Zunahme der Luftverunreinigung sorgen.
Bei einigen Landschaftsräumen können nicht alle Parameter (Windverhältnisse, Oberflächentemperaturen, Luftgüte) flächendeckend in die Bestandsaufnahme einfließen, da nicht in allen Fällen Daten für
das gesamte Verbandsgebiet vorhanden sind.
1.3.2
Klimasituation in den Landschaftsräumen
1.3.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten
Klimaraum
− Hintertaunus.
Mittlere jährliche Niederschläge
− Im Nordteil: 700 bis 800 mm, davon Sommerniederschläge: 375 bis 425 mm.
− Im Feldberg-Pferdskopf-Gebiet: 800 bis 1000 mm, davon Sommerniederschläge: 425 bis 475 mm.
Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr
− Im Nordteil: Sehr gering bis gering (-100 bis 0 mm).
− Im Feldberg-Pferdskopf-Gebiet: Gering bis mittel (0 bis 150 mm).
Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen)
− Im Nordteil: Ziemlich kühl bis kühl.
− Im Feldberg-Pferdskopf-Gebiet: Ziemlich rauh bis rauh.
Windverhältnisse
− Keine Daten vorhanden.
Oberflächentemperaturen
− Die mittleren Oberflächentemperaturen sind fast im gesamten Landschaftsraum niedriger als 13° C.
Die Siedlungen zeichnen sich durch Temperaturen ≤ 13° C und eine Temperaturdifferenz
(= Abkühlung) zwischen der Abend- und Morgenbefliegung von ≤ 2° C aus. Nur in wenigen Bereichen der Gemeinden ist die Abkühlung > 2° C. Dies steht im Gegensatz zu den innerstädtischen
Siedlungsbereichen in den südlich des ‘Vortaunus’ liegenden Landschaftsräumen, in denen die Abkühlung häufig mehr als 3° C beträgt. Täler und landwirtschaftliche Nutzflächen weisen niedrige
Temperaturen (≤ 10° C) und eine geringe Abkühlung (≤ 2° C) auf. Durch höhere Oberflächenstrahlungstemperaturen (> 11,5° C) der Baumkronen und eine ebenfalls geringe Abkühlung (≤ 2°
C) sind die Waldflächen gekennzeichnet.
36
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse
− Die Siedlungsgebiete (5 % Flächenanteil) zeichnen sich durch eine extrem niedrige Kaltluftproduktion aus. Auch die bewaldeten Flächen (64 %) sind durch eine sehr niedrige Kaltluftproduktion gekennzeichnet. Zwar entsteht in den Waldgebieten Kaltluft, es kann sich aber keine Kaltluftzirkulation einstellen. Die die Gemeinden umgebenden nicht bewaldeten Gebiete (landwirtschaftliche
Nutzflächen) sowie die Täler (mit einem Flächenanteil von zusammen gut 30 %) weisen eine hohe
Kaltluftproduktion auf. In die bebauten Gebiete kann die Kaltluft gut eindringen, so daß im Laufe
der nächtlichen Abkühlungsperiode die Siedlungen in den Einflußbereich der Kaltluft kommen.
Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung
− Eine Ausgleichswirkung zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und
Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist nur auf einem geringen Flächenanteil gegeben. Die
größten Ausgleichswirkungen („mäßig“ bis „hoch“) sind im Nordosten, Osten und Süden des
Landschaftsraumes zu verzeichnen und haben einen Flächenanteil von 20 %. In diesen Gebieten
treten „wirksame“ sowie „gering wirksame“ Tal- und Hangabwindsysteme auf. Die akkumulierten
Kaltluftmengen sind insbesondere im Vergleich zu anderen besiedelten Bereichen im Verbandsgebiet sehr hoch.
− Die NO2-Belastung ist in allen Siedlungen als „gering“ einzustufen.
Luftgüte
− Der Landschaftsraum ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ gehört zu denjenigen mit der geringsten
lufthygienischen Belastung im UVF-Gebiet. Über 80 % der kartierten Fläche der Luftgütekarte
sind „sehr gering“ bis „mäßig“ belastet. Knapp 20 % der Fläche sind „hoch bis mäßig“ oder „hoch“
belastet.
− Bei den überörtlichen Straßen sind die Luftschadstoff-Emissionen aus dem Straßenverkehr „sehr
gering“. Im Vergleich zu den südlich des ‘Hohen Taunus’ liegenden Landschaftsräumen sind hier
die niedrigsten Emissionen zu verzeichnen. Die Hauptbelastungen gehen von der B 456 und der
B 275 aus.
Besonderheiten
− Sowohl in klimatischer wie auch lufthygienischer Hinsicht ist der Landschaftsraum ‘HintertaunusUntereinheiten’ ein ausgesprochener Gunstraum.
1.3.2.2 Usinger Becken
Klimaraum
− Hintertaunus.
Mittlere jährliche Niederschläge
− 600 bis 800 mm, davon Sommerniederschläge: 325 bis 400 mm, von SW nach NO deutlich abnehmend (Leelage zum Feldberg-Pferdskopf-Gebiet).
Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr
− Sehr gering (-150 bis -50 mm).
Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen)
− Vorwiegend ziemlich kühl.
Windverhältnisse
− Keine Daten vorhanden.
Oberflächentemperaturen
− Das ‘Usinger Becken’ weist im Vergleich zu den anderen Landschaftsräumen sehr niedrige Temperaturen auf. Die Siedlungsgebiete sind durch Temperaturen ≤ 13° C und eine Abkühlung (zwischen
abends und morgens) von ≤ 3° C (in einigen Fällen > 3° C) gekennzeichnet. Die überwiegend im Umkreis der Siedlungen befindlichen landwirtschaftlich genutzten Flächen zeichnen sich durch Temperaturen ≤ 10° C und ein Abkühlverhalten ≤ 2° C aus. Die Oberflächenstrahlungstemperaturen der
Baumkronen der Waldflächen liegen über 11,5° C, und die Abkühlung beträgt nicht mehr als 2° C.
37
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse
− Die Siedlungsgebiete (10 % Flächenanteil) sind durch einen extrem geringen Anteil an Kaltluftproduktionsflächen gekennzeichnet. Die nicht bewaldeten Flächen (hauptsächlich landwirtschaftliche
Nutzflächen) sowie die Täler (knapp 60 %) weisen eine hohe Kaltluftproduktion auf. Die Waldflächen im Osten und Norden des Landschaftsraumes (rund 30 %) zeichnen sich durch eine sehr niedrige Kaltluftproduktion aus. Alle Siedlungen sind von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben.
So kann die Kaltluft gut in die bebauten Gebiete eindringen, wodurch eine entsprechend gute
Durchlüftung gewährleistet ist.
Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung
− Eine Ausgleichswirkung zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und
Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist nur auf einem geringen Flächenanteil gegeben (20 %).
Gebiete mit relevanten, positiven Einflüssen („mäßige“ bis „hohe“ Ausgleichswirkung) sind westlich von Usingen, westlich und östlich von Anspach sowie westlich und östlich von Wehrheim zu
verzeichnen. Hier sind „wirksame“ und „gering wirksame“ Tal- und Hangabwindsysteme vorhanden. Im Vergleich zu den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ zeichnen sich die Siedlungen im ‘Usinger
Becken’ durch etwas geringere akkumulierte Kaltluftmengen aus.
− Bezüglich der Stickoxidbelastung bestehen in allen Städten und Gemeinden fast ausschließlich “geringe“ Handlungspotentiale.
Luftgüte
− Im ‘Usinger Becken’ ist überwiegend eine „sehr geringe“ bis „mäßige“ Belastung vertreten (60 %),
im Vergleich zu den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ ist jedoch ein wesentlich höherer Flächenanteil
der Luftgüteklasse „hoch bis mäßig belastet“ (gut 30 %) zu verzeichnen.
− Insgesamt sind die aus dem Straßenverkehr resultierenden Emissionen als „gering“ zu bezeichnen.
Die Hauptbelastung geht von der B 456 aus. Im Osten liegen die geringsten Belastungen vor.
Besonderheiten
− Das ‘Usinger Becken’ ist sowohl in klimatischer wie auch lufthygienischer Hinsicht ein ausgesprochener „Gunstraum“.
1.3.2.3 Hoher Taunus
Klimaraum
− Hoher Taunus.
Mittlere jährliche Niederschläge
− Vorherrschend 750 bis 900 mm, davon Sommerniederschläge: 375 bis 450 mm, nach NO trockener
werdend.
− In den höheren Lagen: 900 bis > 1000 mm, davon Sommerniederschläge: 450 bis > 500 mm.
Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr
− Vorherrschend sehr gering bis gering (-100 bis 50 mm).
− In den höheren Lagen: Mittel bis hoch (50 bis > 150 mm, Wasserüberschuß).
Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen)
− Vorherrschend ziemlich kühl bis ziemlich rauh.
− In den höheren Lagen: Rauh bis sehr rauh.
Windverhältnisse
− Keine Daten vorhanden.
38
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Oberflächentemperaturen
− Als fast vollständig bewaldeter Landschaftsraum ist der ‘Hohe Taunus’ gekennzeichnet. In den
Siedlungen treten hauptsächlich Temperaturen ≤ 13° C und eine Abkühlung ≤ 3° C auf. Die ausgedehnten Waldflächen weisen hohe Oberflächenstrahlungstemperaturen im Kronenbereich (> 11,5°
C) und eine geringe Abkühlung (≤ 2° C) auf.
Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse
− Der ‘Hohe Taunus’ ist nicht sehr dicht besiedelt, so daß der Anteil von extrem wenig kaltluftproduzierenden Flächen nur knapp 4 % beträgt. Bis auf einen flächenmäßig sehr geringen Anteil
von landwirtschaftlichen Nutzflächen (gut 7 %), die eine hohe Kaltluftproduktion aufweisen, ist die
Kaltluftproduktion infolge der ausgedehnten Waldflächen (90 %) sehr gering. Die Siedlungen grenzen alle an landwirtschaftliche Nutzflächen, wodurch eine entsprechend gute Durchlüftung der
Siedlungen gewährleistet ist.
Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung
− Die Ausgleichswirkung zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und
Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist überwiegend (rund 60 %) „hoch“ bis „sehr hoch“. Es
gibt „hoch wirksame“, „wirksame“ und „gering wirksame“ Tal- und Hangabwindsysteme, die zu
einer Durchlüftung der Siedlungen beitragen. Insgesamt sind die in den Siedlungen akkumulierten
Kaltluftmengen etwas geringer als in den Siedlungen der beiden nördlichen Landschaftsräume.
− Bezüglich der lufthygienischen Situation (NO2) besteht in den Städten überwiegend ein „geringes“
Handlungspotential.
Luftgüte
− Auch im ‘Hohen Taunus’ sind etwa 60 % der kartierten Fläche der Luftgütekarte als „sehr gering“
bis „mäßig“ belastet einzustufen. Im Vergleich zu den beiden nördlichen Landschaftsräumen ist jedoch der Anteil an „hoch bis mäßig“ belasteten Gebieten wesentlich größer und beträgt rund 20 %
der Gesamtfläche. Weitere 20 % der Fläche sind den Luftgüteklassen „hoch“ und „hoch bis sehr
hoch“ belastet zuzuordnen.
− Die aus dem Kfz-Verkehr resultierenden Emissionen sind „gering“. Zwei, allerdings nur kurze,
Belastungsachsen stellen die B 456 und die B 8 dar. So gut wie keine Emissionen sind nördlich der
B 8 und südlich der B 456 zu verzeichnen.
Besonderheiten
− Der ‘Hohe Taunus’ ist sowohl in klimatischer wie auch lufthygienischer Hinsicht ein Gunstraum.
1.3.2.4 Vortaunus
Klimaraum
− Untermaingebiet: Taunusvorland.
Mittlere jährliche Niederschläge
− 700 bis 850 mm, davon Sommerniederschläge: 375 bis 425 mm.
Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr
− Sehr gering (-150 bis -50 mm).
Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen)
− Vorwiegend mild.
Windverhältnisse
− Der in Südwest-Nordost-Richtung verlaufende Taunuskamm bestimmt maßgeblich die vorherrschenden Windrichtungen. So werden die großräumigen Winde auf eine südwestlich-nordöstlich
orientierte Hauptdurchzugsbahn kanalisiert, die vom nördlichen Oberrheingebiet über die Untermainebene bis in die Wetterau verläuft. Durch das Königsteiner Stadtgebiet verläuft der als Wetterscheide wirkende Taunuskamm. Durch ihn wird das gesamte Taunusvorland gegen Nord- und
Nordwestwinde abgeschirmt. Im Windschatten des Taunuskamms kommt es häufiger zu föhnarti39
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
gen Erscheinungen. Es dominieren Nordost- und Südwestwinde. Der Anteil an Winden aus nordwestlichen Richtungen liegt im allgemeinen zwischen 10 und 20 %, kann aber, wie z.B. in Kelkheim-Münster, in der Bedeutung noch vor den Nordost- und Südwestwinden liegen. Während des
Tages überwiegt die Bedeutung der nordöstlichen und südwestlichen Winde, während nachts nordund nordwestorientierte Winde dominieren. In bezug auf die Windgeschwindigkeit sind die Werte
tagsüber in der Regel höher (> 1,5 m/s) als nachts.
− Besonders charakteristisch sind die lokal stark schwankenden windschwachen Wetterlagen, die einen Jahresanteil zwischen 22 bis 63 % besitzen. In den zum Teil gut windabgeschirmten Gebieten
können die windschwachen Wetterlagen (sog. Fast-Windstillen ≤ 1,5 m/s) sogar einen höheren
Anteil haben.
Oberflächentemperaturen
− In bezug auf die Oberflächentemperaturen stellt der ‘Vortaunus’ einen Übergangsraum zwischen
den kühleren nördlichen und den thermisch stärker belasteten südlichen Landschaftsräumen dar.
Die Siedlungen zeigen Wärmeinseleffekte, die jedoch viel geringer („thermisch geringfügig belastetes Stadtrandklima“) sind als beispielsweise im ‘Kern des Verdichtungsraumes FrankfurtOffenbach’. Die Temperaturen sind im besiedelten Bereich zumeist ≤ 13° C. In sehr dicht bebauten
Gebieten sind jedoch auch Temperaturen > 13° C zu verzeichnen. Die Abkühlung unterschreitet in
den meisten Städten 3° C. Landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Grünland zeigen in der Regel
Temperaturen ≤ 11,5° C und eine Abkühlung von ≤ 3°C. Die außerhalb der Siedlungen größtenteils hohen Oberflächenstrahlungstemperaturen der Baumkronen (> 11,5° C) sind in der Landnutzung (Wald) begründet.
Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse
− Im ‘Vortaunus’ ist ein hoher Flächenanteil bewaldet. Deshalb sind 50 % der Fläche des Landschaftsraumes durch eine sehr geringe Kaltluftproduktion gekennzeichnet. Grundsätzlich ist jedoch
die niedrigste Kaltluftproduktion im besiedelten Bereich (20 %) zu verzeichnen. Der Anteil an Flächen mit mittlerer und hoher Kaltluftproduktion beträgt 30 %. Alle Siedlungen stehen zumindest in
einigen Bereichen in direktem Kontakt mit landwirtschaftlichen Nutzflächen, die eine mittlere oder
hohe Kaltluftproduktion aufweisen. Infolgedessen wird eine Durchlüftung der Städte begünstigt.
Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung
− Zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle
Wirkungsräume) ist zu 45 % eine „hohe“ oder „sehr hohe“ Ausgleichswirkung vorhanden. „Mäßige“ und „mittlere“ Ausgleichswirkungen haben einen Anteil von knapp 50 %. Der ‘Vortaunus’
zeichnet sich durch eine hohe Anzahl an Tal- und Hangabwindsystemen aus, die eine kräftige
Durchlüftung bewirken. So sind die akkumulierten Kaltluftmengen in den Städten und Gemeinden
relativ hoch. Im Inneren der meisten Siedlungen sind allerdings in der Regel sehr geringe akkumulierte Kaltluftmengen vorhanden.
− Bezüglich der lufthygienischen Situation (NO2-Belastung) zeigen bis auf wenige Ausnahmen alle
Städte ein „geringes“ bis „mittleres“ Handlungspotential.
Luftgüte
− Der ‘Vortaunus’ nimmt im Hinblick auf die lufthygienische Belastungssituation eine Übergangsstellung zwischen den geringen Luftschadstoffmengen im Norden und den sehr hoch belasteten Gebieten im Süden ein. Der Anteil von „sehr gering“ bis „mäßig“ belasteten Gebieten beträgt 45 %.
Knapp 20 % der Fläche sind „hoch bis mäßig“, 25 % „hoch“ und 10 % „hoch bis sehr hoch“ sowie
„sehr hoch“ belastet.
− Im Vergleich zu den weiter nördlich liegenden Landschaftsräumen ist das Straßennetz sehr viel
dichter und somit auch die Belastung insgesamt höher. In den meisten Bereichen (außer dem Westen des Landschaftsraumes) sind die Emissionen „mittel“ bis „hoch“. „Extrem hohe“ Belastungen
werden nur auf kurzen Abschnitten der B 456 und der A 3 erreicht.
Besonderheiten
− Der Vordertaunusbereich ist ein sehr klimaempfindlicher, schützenswerter Raum, der nur in sehr
geringem Umfang die negativen Eigenschaften urbaner Gebiete wie starke Überwärmung und hohe
40
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Luftschadstoffbelastung aufweist. Das Klima der im ‘Vortaunus’ liegenden Siedlungen wird als
„thermisch geringfügig belastetes Stadtrandklima“ bezeichnet.
1.3.2.5 Main-Taunus-Vorland
Klimaraum
− Untermaingebiet. Innerhalb des Untermaingebietes liegt der Landschaftsraum im Übergangsbereich
der 3 Klimaeinheiten Taunusvorland, Kerngebiet Frankfurt-Offenbach sowie südliche Wetterau, so
daß hier, neben den Kaltluftabflüssen aus dem Taunus und neben dem Wetterauwind, zusätzlich
das städtisch ausgeprägte Klima der angrenzenden Frankfurter Stadtteile zu berücksichtigen ist.
Mittlere jährliche Niederschläge
− Von SW (550 bis 700 mm) nach NO zunehmend (700 bis 800 mm), davon Sommerniederschläge:
Von 300 bis 375 mm.
Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr
− Im SW im Raum Hochheim und Flörsheim. äußerst gering (< -200 mm, wärmster und trockenster
Bereich des UVF-Gebietes), nach NO hin zur Homburger Bucht: Äußerst gering bis sehr gering
(-200 bis -100 mm).
Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen)
− Sehr mild; bei Hochheim und Flörsheim-Wicker: Auch warm bis sehr warm (Weinbau).
Windverhältnisse
− Ursache für die dominierenden Südwest- und Nordost-Windrichtungen ist der Südwest-Nordost
verlaufende Taunuskamm, der die großräumigen Winde auf diese Hauptdurchzugsbahn kanalisiert.
An vielen Stellen im Main-Taunus-Vorland kommt zu diesen beiden Hauptwindrichtungen noch eine deutliche Nordwestkomponente hinzu, die durch lokal auftretende Kaltluftabflüsse verursacht
wird. Im Hinblick auf die nordöstlichen Windrichtungen zeigt sich, daß diese überwiegend während
der Nacht auftreten. Der Anteil von windschwachen Wetterlagen ist relativ hoch (30 bis 45%). Etwas günstigere Voraussetzungen findet man z. B. in Steinbach (20 %), Liederbach (22 %) oder im
Raum Ober-Erlenbach (16 %).
Oberflächentemperaturen
− Im Hinblick auf die Überwärmungstendenzen erweisen sich speziell die innerstädtischen bzw. innerörtlichen Bereiche als ausgeprägte Wärmeinseln. Das gleiche gilt für großflächige Industrie- und
Gewerbegebiete, die aufgrund ihres hohen Versiegelungsgrades eine verstärkte Überwärmung aufweisen. Im Verhältnis zum eigentlichen ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ sind
die Überwärmungstendenzen der Städte und Gemeinden im Main-Taunus-Vorland als mäßig einzustufen, obwohl lokal durchaus extreme Wärmebelastungen entstehen können (z. B. südliches Eschborn). Je weiter man in den Norden des Landschaftsraumes geht, desto geringer ist die thermische
Belastung. Etwa zwei Drittel der Fläche des Landschaftsraumes zeichnen sich durch mittlere Oberflächentemperaturen ≤ 11,5° C aus. Die niedrigsten Temperaturen (≤ 11,5° C) sowie geringe bis
mittlere Abkühlung (≤ 3° C) sind auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verzeichnen. Die Siedlungsgebiete sind durch Temperaturen > 10° C und eine Abkühlung ≤ 3° C gekennzeichnet. In den
Innenstadtbereichen sind die Temperaturen z.T. höher als 13° C und die Abkühlung kann 3° C
überschreiten, was sich vor allem im Gebiet des Pilotlandschaftsplanes zeigt.
Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse
− Der Landschaftsraum setzt sich außerhalb der bebauten Flächen aus einem Mosaik von Flächen
hoher bis sehr hoher Kaltluftproduktivität zusammen. Günstig wirken sich die fast alle Gemeinden
und Städte umgebenden landwirtschaftlichen Nutzflächen als Gebiete mit einer hohen Kaltluftproduktion aus. Aufgrund der anzutreffenden überwiegend großen Reliefenergie kann die in den Außenbereichen produzierte Kaltluft in den meisten Gebieten bis tief in den Siedlungskörper einfließen. Dieses Phänomen wird durch mit dem Freiland in Verbindung stehende Grünachsen begüstigt.
41
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Insbesondere im Vergleich zu den nördlicher liegenden Landschaftsräumen ist das ‘Main-TaunusVorland’ relativ dicht besiedelt. Infolgedessen zeichnet sich ein Viertel der Fläche des Landschaftsraumes durch eine extrem niedrige Kaltluftproduktion aus.
Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung
− Eine überwiegend gute Ausgleichswirkung zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist vorhanden. Die Kaltluftproduktion
ist fast flächendeckend „mittel bis sehr hoch“, so daß die Siedlungsgebiete hiervon in Form von
Durchlüftung profitieren können. Es sind zahlreiche Tal- und Hangabwindsysteme vertreten, die
hauptsächlich als „hoch wirksam“ und „wirksam“ einzustufen sind.
− Hinsichtlich der Stickstoffdioxidbelastung ist in den Städten und Gemeinden meistens ein „geringes“ bis „mittleres“ Handlungspotential gegeben. In Hochheim und Bad Homburg besteht jedoch in
einigen Bereichen ein „hohes“ Handlungspotential.
Luftgüte
− Bezüglich der lufthygienischen Belastung zeichnet sich der Landschaftsraum ‘Main-Taunus Vorland’ durch „mäßige“ bis „hohe“ Belastungen nördlich der Stadt Hofheim an der Grenze zum
Landschaftsraum ‘Vortaunus’ aus. Insbesondere die Grenzbereiche zu den Landschaftsräumen
‘Friedberger Wetterau’, ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ sowie ‘FlörsheimGriesheimer Mainniederung’ sind „sehr hoch“ belastet. Der Anteil an „sehr gering“ bis „mäßig“
belasteten Gebieten beträgt etwa 4 %. „Hoch bis mäßig“ und „hoch“ belastet sind knapp 20 % der
Fläche. Die größte Bedeutung kommt den Luftgüteklassen „hoch bis sehr hoch“ und „sehr hoch
belastet“ mit einem Flächenanteil von gut 75 % zu.
− Bei den Luftschadstoff-Emissionen aus dem Straßenverkehr ist eine „mittlere“ Belastung gegeben.
Die niedrigsten Emissionen sind im Nordosten und Südwesten des ‘Main-Taunus-Vorlandes’ zu
verzeichnen. A 5, A 66 und A 661 stellen Hauptbelastungsachsen dar, die durch „extrem hohe“
Emissionen gekennzeichnet sind.
Besonderheiten
− Der Landschaftsraum ‘Main-Taunus-Vorland’ ist der klimaempfindlichste Bereich des gesamten
Verbandsgebietes. Als „thermisch geringfügig und z.T. thermisch mäßig belastetes Stadtrandklima“
wird das Klima der im ‘Main-Taunus-Vorland’ liegenden Siedlungen bezeichnet. Die thermische
Belastung der Siedlungen ist insbesondere im Vergleich zum ‘Kern des Verdichtungsraumes
Frankfurt-Offenbach’ relativ gering.
1.3.2.6 Friedberger Wetterau
Klimaraum
− Untermaingebiet: Südliche Wetterau.
Mittlere jährliche Niederschläge
− 600 bis 650 mm, davon Sommerniederschläge: 350 bis 375 mm.
Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr
− Äußerst gering (< -200 bis -150 mm).
Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen)
− Mild bis sehr mild.
Windverhältnisse
− Die vorherrschenden Windrichtungen sind Südwest und Nordost. Von besonderer Bedeutung ist der
in der ‘Friedberger Wetterau’ stark ausgeprägte Wetterauwind.
− Der Anteil von Fast-Windstillen ist in den Talsohlen (z.B. Bad Vilbel 41 % und Nieder-Erlenbach
47 %) sehr hoch, während auf den Plateaus die Windgeschwindigkeiten höher sind.
42
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Oberflächentemperaturen
− Im Vergleich zu allen anderen Landschaftsräumen sind die Temperaturen in der ‘Friedberger
Wetterau’ sehr niedrig. Wegen des hohen Flächenanteils an landwirtschaftlichen Nutzflächen ist
der Anteil an Temperaturen ≤ 10° C mit 60 % sehr hoch. Die Abkühlung beträgt überwiegend
weniger als 3° C. In den Siedlungen sind meist Temperaturen > 10° C und eine Abkühlung ≤ 3°
C zu verzeichnen. Lediglich in den meisten dichter bebauten Siedlungsgebieten sind Temperaturen > 11,5° C und eine Abkühlung von > 3° C vertreten (7 % der Fläche). Die Siedlungen
zeigen demzufolge nur eine geringe Überwärmung.
Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse
− Außerhalb der besiedelten Bereiche ist infolge des hohen Flächenanteils von landwirtschaftlichen
Nutzflächen (über 70 %) die Kaltluftproduktion hoch. Die niedrigste Kaltluftproduktion ist im
besiedelten Bereich (knapp 20 %) zu verzeichnen. Alle Siedlungen sind direkt von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben, die sich als besonders „klimagünstig“ im Hinblick auf die
Kaltluftproduktion erweisen. So ist eine überwiegend gute Durchlüftung der Städte gewährleistet.
Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung
− Eine „hohe“ oder „sehr hohe“ Ausgleichswirkung zwischen Kaltluftentstehungsgebieten
(potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) ist zu 75 % gegeben.
Neben „stark ausgeprägten“ Talabwinden und einem Regionalwind (mit mehreren Strömungsbahnen) gibt es auch „zu vernachlässigende“ Tal- und Hangabwindsysteme. Die akkumulierten
Kaltluftmengen sind in den Siedlungen relativ hoch.
− Die ‘Friedberger Wetterau’ zeichnet sich durch eine sehr heterogene Struktur im Hinblick auf die
NO2-Belastung der Siedlungen aus. Es sind alle fünf Stufen („gering“ bis „hoch“) der unterschiedlichen Handlungspotentiale vorhanden. Insgesamt überwiegt der prozentuale Anteil der
„mittleren“ und „erhöhten“ Handlungspotentiale.
Luftgüte
− 40 % der Fläche sind durch „hoch“ oder „hoch bis sehr hoch“ belastete Gebiete gekennzeichnet.
Etwa 60 % der ‘Friedberger Wetterau’ weisen eine „sehr hohe“ Belastung auf.
− Die Luftschadstoff-Emissionen aus dem Kfz-Verkehr sind als „mittel“ bis „hoch“ einzustufen.
„Extrem hohe“ Belastungen werden nicht erreicht.
Besonderheiten
− Der Landschaftsraum zeichnet sich durch ein „thermisch geringfügig belastetes Stadtrandklima“
mit z.T. sehr hohen lufthygienischen Belastungen aus.
1.3.2.7 Bergener Rücken
Klimaraum
− Untermaingebiet: Südliche Wetterau.
Mittlere jährliche Niederschläge
− 650 bis 700 mm, davon Sommerniederschläge: 350 bis 375 mm.
Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr
− Äußerst gering (-200 bis -150 mm).
Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen)
− Sehr mild.
Windverhältnisse
− Die vorherrschenden Windrichtungen sind Südwest, Nord und Nordost.
− Der Anteil von windschwachen Wetterlagen ist mit einem Jahresanteil von 24 % sehr gering.
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Oberflächentemperaturen
− Ein Drittel der Fläche zeichnet sich durch Temperaturen ≤ 10° C aus. Über die Hälfte des Landschaftsraumes ‘Bergener Rücken’ ist durch Temperaturen > 10° C und ≤ 11,5° C gekennzeichnet.
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen weisen Temperaturen ≤ 11,5° C und eine Abkühlung von
≤ 3° C auf. In den besiedelten Bereichen sind Temperaturen > 10° C und eine Abkühlung ≤ 3° C zu
verzeichnen. Durch Temperaturen > 11,5° C und eine Abkühlung > 3° C sind die meisten Innenstadtbereiche gekennzeichnet. Insgesamt ist in den Siedlungen eine mittlere Überwärmung festzustellen.
Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse
− Wegen des hohen Anteils von landwirtschaftlichen Nutzflächen ist eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion mit einem Flächenanteil von über 80 % vertreten. Das südlich und östlich an Bad Vilbel
grenzende Waldgebiet ist durch eine sehr geringe Kaltluftproduktion gekennzeichnet und besitzt einen Flächenanteil von gut 5 %. Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft Bad Vilbels zu diesem
Waldgebiet ist die Durchlüftung des Siedlungsbereiches zum Teil eingeschränkt.
Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung
− Die Ausgleichswirkungen zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und
Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) sind auf der Hälfte aller Kaltluftentstehungsgebiete als
„hoch“ bis „sehr hoch“ einzustufen. Der Anteil an „mäßigen“ und „mittleren“ Ausgleichswirkungen
beträgt gut 30%. Die regional bedeutsamen Luftaustauschsysteme sind großteils „gering wirksame“
Tal- und Hangabwindsysteme. Die akkumulierten Kaltluftmengen sind insbesondere in Bad Vilbel
als sehr gering zu bezeichnen.
− Aus der NO2-Belastung ergibt sich in den meisten Siedlungsbereichen ein „mitteleres“ Handlungspotential.
Luftgüte
− Gut 10 % des ‘Bergener Rückens’ sind den Luftgüteklassen „hoch bis mäßig“ und „hoch“ belastet
zuzuordnen. Eine „hohe bis sehr hohe“ Belastung ist mit 20 % vertreten. Am bedeutendsten ist der
Flächenanteil der „sehr hoch“ belasteten Gebiete (knapp 70 %).
− Der Straßenverkehr verursacht überwiegend „mittlere“ bis „hohe“ sowie in kleineren Bereichen
(z.B. im Bereich der B 3) „extrem hohe“ Emissionen.
Besonderheiten
− Der Landschaftsraum zeichnet sich durch eine geringe thermische Belastung (insbesondere auch in
den Siedlungen) sowie eine relativ hohe Luftschadstoffbelastung aus.
1.3.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
Klimaraum
− Untermaingebiet: Südliche Untermainebene.
Mittlere jährliche Niederschläge
− 500 bis 650 mm, davon Sommerniederschläge: 300 bis 350 mm.
Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr
− Äußerst gering (< -200 mm).
Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen)
− Sehr mild bis warm (Weinbau-Hänge).
Windverhältnisse
− Die Hauptwindrichtungen der gesamten Rhein-Main-Region sind Südwest und Nordost. Insbesondere nahe des Mains erreichen die Südwest- und Nordostwindrichtungen einen Anteil von fast 100
%, da das Flußtal die Funktion einer windoffenen Ventilationsbahn hat. Eine Besonderheit stellt die
regelmäßig, hauptsächlich während der warmen Jahreszeit und dann vor allem nachts auftretende,
sich durch relativ geringe Windgeschwindigkeiten auszeichnende nordwestliche Windrichtung dar.
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
− Der Jahresanteil an windschwachen Wetterlagen beträgt rund 20 bis 25 % und ist somit im Vergleich zum Durchschnittswert des Rhein-Main-Gebietes (etwa 30 bis 35 %) relativ gering.
Oberflächentemperaturen
− Insbesondere im Vergleich zur ‘Friedberger Wetterau’ herrschen relativ hohe Temperaturen vor.
Über 40 % der Fläche zeichnen sich durch Temperaturen > 11,5° C und ≤ 13° C aus. In den besiedelten Bereichen sind Temperaturen > 11,5° C und eine Abkühlung > 2° C zu verzeichnen. Insbesondere in den Innenstadtbereichen treten kompakte Wärmeinseln mit Temperaturen > 13° C und
eine Abkühlung > 3° C auf. Die zwischen den Siedlungen liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zeichnen sich zumeist durch geringere Temperaturen (> 10° C und ≤ 11,5° C) sowie eine Abkühlung von ≤ 3° C aus und können deshalb zu einem thermischen Ausgleich der überwärmten,
städtischen Bereiche beitragen.
Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse
− Abgesehen von den Städten und dem östlichen Bereich des Landschaftsraumes ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ ist der Flächenanteil der stark kaltluftproduzierenden Gebiete mit 45 % relativ hoch. Die niedrigste Kaltluftproduktion tritt in den besiedelten Bereichen auf. Diese Gebiete
nehmen rund 30 % der Gesamtfläche ein. In den Waldgebieten des Landschaftsraumes (im östlichen Teil; rund 20 % Flächenanteil) ist eine sehr niedrige Kaltluftproduktion zu verzeichnen. Zum
großen Teil ist eine sehr gute Durchlüftung der Siedlungen gewährleistet.
Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung
− Zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle
Wirkungsräume) ist zu über 80 % eine „sehr hohe“ Ausgleichswirkung gegeben. Von besonderer
Bedeutung sind die in der Mainebene auftretenden „stark“ ausgeprägten Talabwinde. Das Innere
der Siedlungen zeichnet sich durch ein noch relativ hohes Maß an akkumulierten Kaltluftmengen
aus (z.B. Flörsheim).
− In Hinblick auf die lufthygienische Situation (NO2-Belastung) weisen die Städte hauptsächlich ein
„mittleres“ sowie in Teilbereichen ein „erhöhtes“ oder auch „hohes“ Handlungspotential auf.
Luftgüte
− Über 90 % der kartierten Fläche der Luftgütekarte sind „hoch bis sehr hoch“ oder „sehr hoch“ belastet. „Extrem hohe“ Belastung wird auf 7 % registriert.
− Die Luftschadstoff-Emissionen aus dem Straßenverkehr sind sehr unterschiedlich. Neben „geringen“ Belastungen treten auch „mittlere“ und „hohe“ Belastungen auf. „Extrem hohe“ Werte sind im
Bereich der A 671 und der A 3 zu verzeichnen.
Besonderheiten
− Insbesondere in den besiedelten Gebieten zeichnet sich die ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’
durch eine relativ hohe thermische Belastung aus. Die hohe lufthygienische Belastung ist als ungünstig einzustufen.
1.3.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
Klimaraum
− Untermaingebiet: Taunusvorland, Kerngebiet Frankfurt-Offenbach, südliche Untermainebene, südliche Wetterau.
Mittlere jährliche Niederschläge
− Um 650 mm, davon Sommerniederschläge: Um 350 mm.
Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr
− Äußerst gering (< -200 bis -150 mm).
Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen)
− Sehr mild.
45
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Windverhältnisse
− Südwest- und Nordostwinde sind hier mit Abstand am bedeutendsten. Eine wichtige Komponente
der Nordostwinde ist der Wetterauwind, der als regionale Luftströmung im gesamten ‘Kern des
Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ eine wichtige Rolle spielt.
− Der Jahresanteil von Fast-Windstillen liegt in etwa zwischen 25 und 40 %.
Oberflächentemperaturen
− Die mit Abstand höchsten Temperaturen des gesamten Verbandsgebietes sind in diesem Landschaftsraum vorhanden. Gut 65 % der Fläche besitzen Werte über 11,5° C, wovon der Anteil der
Temperaturklasse > 13° C (besonders stark aufgeheizte Flächen) 25 % beträgt. So gibt es Gebiete,
die fast lückenlos Temperaturen > 13° C aufweisen. Die Wärmeinseln erreichen hauptsächlich in
den Innenstadtgebieten der Städte Frankfurt (insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofs, des
Haupt-Güterbahnhofs, östliches Gallusviertel) und Offenbach, auf dem Gelände der Hoechst AG
sowie dem Frankfurter Flughafen ihre volle Ausprägung. Innerhalb der Siedlungen beträgt die Abkühlung fast überall mehr als 3° C. In den Randbereichen der Siedlungen (z.B. Grünflächen und
landwirtschaftliche Nutzflächen) sowie in der unmittelbaren Nachbarschaft innerstädtischer Grünflächen sind die Temperaturen niedriger (≤ 13° C) und die Abkühlung geringer (≤ 3° C). Der Anteil
an Flächen mit Oberflächentemperaturen ≤ 10° C beträgt lediglich 8%.
Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse
− Der ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ zeichnet sich durch eine so kompakte
und dichte Besiedlung aus, daß über 60 % der Fläche eine extrem niedrige Kaltluftproduktion aufweisen. Gebiete mit mittlerer (knapp 20 %) und hoher (knapp 20 %) Kaltluftproduktion sind Grünflächen oder landwirtschaftliche Nutzflächen und liegen hauptsächlich in den Randbereichen der
Städte (die zumeist mit den Grenzen des Landschaftsraumes gleichzusetzen sind). Auch größere
Grünflächen innerhalb der Städte weisen eine mittlere Kaltluftproduktion auf. Die Kaltluft kann
nicht sehr weit in die kompakten Siedlungskörper des Landschaftsraumes eindringen. Eine relativ
gute Durchlüftung ist fast nur in den Randbereichen der Siedlungen sowie im unmittelbaren Umfeld
größerer Grünflächen feststellbar. Insbesondere in den sehr dicht bebauten Siedlungskernen ist so
gut wie keine Durchlüftung gegeben.
Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung
− Zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle
Wirkungsräume) ist zu etwa 50 % eine „hohe“ oder „sehr hohe“ Ausgleichswirkung gegeben. Im
Maintal sowie im Westen treten „stark ausgeprägte“ Talabwinde auf. Die Kaltluftabflußströmungen aus dem Vordertaunus sind insbesondere für Frankfurt von großer Bedeutung. Im Osten und
Süden Frankfurts sowie im Westen Offenbachs sind die Tal- und Hangabwindsysteme nur noch
von „geringer“ oder „zu vernachlässigender“ Bedeutung. Insgesamt sind die Reichweiten der Kaltluftabflüsse nur „gering bis sehr gering“. Flurwindsysteme begünstigen die Durchlüftung im Süden
Frankfurts (z.B. Schwanheim) sowie in den südlichen Stadtteilen Offenbachs. Im Vergleich zu den
anderen Landschaftsräumen besitzen die Areale mit sehr geringen akkumulierten Kaltluftmengen
einen viel größeren Flächenanteil.
− Fast die gesamte Siedlungsfläche zeichnet sich im Hinblick auf die NO2-Belastung durch ein
„mittleres“ bis „hohes“ Handlungspotential aus.
Luftgüte
− Knapp 90 % der Fläche sind „sehr hoch“ bis „extrem hoch“ belastet.
− Die Luftschadstoff-Emissionen aus dem Straßenverkehr sind als „sehr hoch“ einzustufen. Hierbei
muß auch noch die Dichte des Straßennetzes berücksichtigt werden. Die höchsten Belastungen
(„extrem hoch“) gehen von den Autobahnen und Bundesstraßen A 3, A 5, A 66, A 648, A 661,
B 3, B 8, B 40 und B 43 aus.
46
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Besonderheiten
− Der ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ ist ein extremer Verdichtungsraum mit
allen für derartige Gebiete charakteristischen negativen klimatologischen und lufthygienischen Eigenschaften.
1.3.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
Klimaraum
− Untermaingebiet: Südliche Untermainebene.
Mittlere jährliche Niederschläge
− Fechenheim-Steinheimer Mainniederung: 600 bis 650 mm, davon Sommerniederschläge: 350 bis
375 mm.
− Auheim-Kleinostheimer Mainniederung: 650 bis 700 mm, davon Sommerniederschläge: 350 bis
375 mm.
Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr
− Fechenheim-Steinheimer Mainniederung: Äußerst gering (< -200 mm).
− Auheim-Kleinostheimer Mainniederung: Äußerst gering (-200 bis -150 mm).
Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen)
− Sehr mild; Berger Hang: Warm (südexponierter Sonnenhang).
Windverhältnisse
− Während im Norden des Landschaftsraumes ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ Südwestund Nordostwinde bzw. Westsüdwest- und Ostnordostwinde vorherrschen, zeichnet sich der Norden der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ durch ein sehr heterogenes Windfeld aus. In Seligenstadt und Mainhausen stehen die Südostwinde in ihrer Bedeutung noch vor den aus Südwesten
wehenden Winden.
− Der Jahresanteil von windschwachen Wettersituationen ist mit 35 % als recht hoch einzustufen.
Oberflächentemperaturen
− Zwar ist der Anteil an Temperaturen > 11,5° C mit rund 35 % noch wesentlich geringer als beispielsweise in der ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ (dort sind es rund 60 %), jedoch zeigen
sich in den Städten und Gemeinden deutlich höhere thermische Belastungen (mit z.T. kompakten
Wärmeinseln) als beispielsweise in der ‘Friedberger Wetterau’. In den Städten überwiegen Temperaturen, die höher als 11,5° C sind. Auch ist in den Siedlungen die Abkühlung größer als 2° C und
übersteigt insbesondere in den sehr dicht bebauten Gebieten der Städte und Gemeinden 3° C. Die
teilweise die Siedlungen umgebenden landwirtschaftlichen Nutzflächen und Grünlandareale sind für
den relativ hohen Anteil an niedrigen Temperaturen ≤ 11,5° C sowie für eine geringe Abkühlung
(< 3° C) verantwortlich.
Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse
− Der Flächenanteil von Flächen mit einer hohen Kaltluftproduktion (landwirtschaftliche Nutzflächen, Grünflächen) beträgt knapp 40 %. Die Siedlungsgebiete mit einer extrem niedrigen Kaltluftproduktion umfassen rund 30 % der Fläche. Auch in den Waldgebieten (gut 20 %) ist eine sehr geringe Kaltluftproduktion zu verzeichnen. Alle Siedlungen sind zumindest teilweise von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben, woraus eine überwiegend gute Durchlüftung der Städte und
Gemeinden resultiert.
Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung
− Zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle
Wirkungsräume) ist zu über 70 % eine „hohe“ oder „sehr hohe“ Ausgleichswirkung gegeben.
Während in der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ „stark ausgeprägte“ Talabwindsysteme
in der Mainebene sowie „gering wirksame“ und in ihrer Wirkung „zu vernachlässigende“ Talund Hangabwindsysteme eine Rolle spielen, sind in der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’
47
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
die „stark ausgeprägten“ Talabwinde dominierend. Des weiteren treten „gering wirksame“ Talund Hangabwinde auf. In einigen Siedlungskernen (insbesondere Seligenstadt) sind sehr geringe
akkumulierte Kaltluftmengen zu verzeichnen.
− Auch in der ‘Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ zeigt sich in
Bezug auf die NO2-Belastung ein heterogenes Bild in den Städten. Es überwiegen Gebiete mit
„mittleren“ Handlungspotentialen, es treten jedoch auch Bereiche mit „erhöhten“ und „hohen“
Handlungspotentialen auf.
Luftgüte
− Gut 40 % des Landschaftsraumes sind „hoch bis sehr hoch“ und etwa 55 % „sehr hoch“ belastet.
− Die aus dem Straßenverkehr resultierenden Luftschadstoff-Emissionen stellen eine überwiegend
„mittlere“ Belastung dar. Allerdings sind im Bereich der A 66, dem westlichen Teil der B 8 und der
A 45 „extrem hohe“ Belastungen zu verzeichnen.
Besonderheiten
− In der ‘Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ liegt ein mittleres
Belastungsspektrum im Hinblick auf die thermische Überwärmung sowie eine hohe Luftbelastung
vor.
1.3.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau
Klimaraum
− Untermaingebiet: Südliche Untermainebene.
Mittlere jährliche Niederschläge
− 650 bis 700 mm, davon Sommerniederschläge: 350 bis 375 mm.
Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr
− Äußerst gering (< -200 bis -150 mm).
Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen)
− Mild.
Windverhältnisse
− Die Hauptwindrichtungen sind, wie im gesamten Rhein-Main-Gebiet, Südwest und Nordost.
− In Mühlheim hingegen herrschen Westsüdwest- und Ostnordostwinde mit einem Anteil von rund
65 % vor.
− Dietzenbach nimmt gegenüber den Südwestwinden eine abgeschirmte Lage ein - die Nordostwinde
können jedoch das Stadtgebiet erreichen.
− Der Jahresanteil von windschwachen Wettersituationen ist in diesem Landschaftsraum sehr unterschiedlich und beträgt z.B. in Egelsbach und Langen nur 20 %, in Mühlheim 36 %, in Heusenstamm 37 % sowie in Neu-Isenburg 41 %. Der außerordentlich hohe Wert in Neu-Isenburg wird so
nur in wenigen Bereichen des Verbandsgebietes erreicht.
Oberflächentemperaturen
− Die Temperaturen sind relativ hoch (rund 55 % der Fläche mit > 11,5° C). Die thermische Belastung der Städte ist unterschiedlich, jedoch liegen die Temperaturen in fast allen Siedlungsbereichen über 11,5° C. Einige Städte zeichnen sich durch kompakte Wärmeinseln aus, während andere
nur schwache Wärmeinseln bilden. Die Abkühlung beträgt mehr als 2° C und übersteigt in den Innenstadtbereichen 3° C. Die bewaldeten Flächen weisen hohe Oberflächenstrahlungstemperaturen
der Baumkronen (> 11,5° C) und zumeist eine hohe Abkühlung (> 3° C) auf. Die niedrigsten Temperaturen (≤ 11,5° C) sind auf den Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung zu finden. Diese Gebiete zeichnen sich durch eine Abkühlung von weniger als 3° C aus.
Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse
− Der Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ ist durch eine heterogene Struktur in
Bezug auf die Kaltluftproduktion gekennzeichnet. Die wenig kaltluftproduzierenden Waldgebiete
48
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
umfassen rund 55 % Flächenanteil. Die an zahlreiche Siedlungen anschließenden landwirtschaftlichen Flächen (20 %) sind durch eine hohe Kaltluftproduktion gekennzeichnet. Die Städte und Gemeinden (mit knapp 20 % Flächenanteil) weisen die niedrigste Kaltluftproduktion auf. Viele Siedlungen sind von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben, so daß die dort produzierte Kaltluft
z.T. tief in die Siedlungen eindringen kann und eine gute Durchlüftung ermöglicht.
Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung
− Zwischen Kaltluftentstehungsgebieten (potentielle Ausgleichsräume) und Siedlungen (potentielle
Wirkungsräume) ist auf etwa der Hälfte der Fläche „keine“ Ausgleichswirkung gegeben. Kaltluftentstehungsgebiete mit den höchsten Ausgleichswirkungen liegen lediglich im Nordwesten des
Landschaftsraumes sowie im Umkreis von Neu-Isenburg, Langen, Dietzenbach und Heusenstamm.
Der Anteil an Flächen mit einer „hohen“ oder „sehr hohen“ Ausgleichswirkung beträgt gut 40 %.
Insgesamt gibt es wenig Luftaustauschsysteme. Eine große Bedeutung ist den zahlreichen „stark“
und „mäßig“ ausgeprägten Flurwinden beizumessen. So ist beispielsweise in Langen der Wärmeinseleffekt so stark, daß ein Flurwindsystem entstehen kann und die Flurwinde bis in die inneren
Stadtbereiche vordringen können. Deshalb sind die Durchlüftungseffekte in vielen Städten gut.
− Im Hinblick auf die NO2-Belastung sind auch im Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich,
Rodgau’ in den Siedlungen alle fünf Klassen an Handlungspotentialen vertreten. Die größte Bedeutung haben die Kategorien „mittleres“ und „erhöhtes“ Handlungspotential. Insbesondere in einigen Innenstadtbereichen sind auch „hohe“ Handlungspotentiale gegeben.
Luftgüte
− Die Belastungen im Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ sind vergleichbar mit
denjenigen des nordwestlich liegenden ‘Main-Taunus-Vorlandes’. Knapp 40 % der Fläche sind
„hoch bis sehr hoch“ und weitere 40 % „sehr hoch“ belastet.
− Dieser Landschaftsraum zeichnet sich durch sehr hohe aus dem Straßenverkehr resultierende Emissionen aus. Die Belastung ist grundsätzlich „hoch“ und erreicht ihr Maximum („extrem hoch“) auf
den Straßen A 3, A 5, A 661 sowie in einigen Bereichen der B 43, B 44, B 45 und B 459.
Besonderheiten
− Dieser große Landschaftsraum besitzt in einigen Städten (z.B. Obertshausen) ein „thermisch sehr
gut ausgeglichenes Freilandklima mit geringen Anzeichen einer urbanen Überwärmung“ sowie in
anderen (z.B. Langen) „kompakte Wärmeinseln“. Die Luftgüte ist in einigen Bereichen als sehr
schlecht einzustufen.
1.3.2.12 Messeler Hügelland
Klimaraum
− Untermaingebiet: Südliche Untermainebene.
Mittlere jährliche Niederschläge
− 650 bis 700 mm, davon Sommerniederschläge: 375 bis 400 mm.
Klimatische Wasserbilanz im Sommerhalbjahr
− Äußerst bis sehr gering (< -150 bis -100 mm).
Wuchsklima (Wärmesummen-Stufen)
− Mild.
Windverhältnisse
− Grundsätzlich überwiegen Südwest- und Nordostwinde. Im Osten des Landschaftsraumes weisen
die Siedlungen (Dietzenbach und Rödermark) gegenüber den Südwestwinden eine abgeschirmte
Lage auf, während sich die Nordostwinde ungehindert ausbreiten können.
− Auch im ‘Messeler Hügelland’ ist der Anteil an windschwachen Wettersituationen sehr hoch. Im
Nordwesten hingegen ist der Jahresanteil von Fast-Windstillen (20 %) gegenüber den für das
Rhein-Main-Gebiet üblichen Werten gering.
49
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Oberflächentemperaturen
− Rund 45 % der Temperaturen liegen im ‘Messeler Hügelland’ über 11,5° C. Die Städte zeichnen
sich durch Temperaturen > 11,5° C aus. In einigen Siedlungsrandbereichen sind die Temperaturen
niedriger als 11,5° C. Die Abkühlung beträgt in den Städten mehr als 2° C und übersteigt in den
Innenstädten 3° C. Insgesamt zeichnen sich die Städte durch verschieden stark ausgeprägte Wärmeinseln aus. Die niedrigsten Temperaturen von häufig weniger als 10° C und eine Abkühlung um
≤ 3° C sind auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu finden.
Kaltluftproduktion und Reichweiten der Kaltluftabflüsse
− Auch im ‘Messeler Hügelland’ spiegelt sich die Nutzungsstruktur in der Kaltluftproduktion wider.
Um die Siedlungen (15 % Flächenanteil), die sich durch eine extrem niedrige Kaltluftproduktion
auszeichnen, gruppieren sich landwirtschaftliche Nutzflächen (30 %; hohe Kaltluftproduktion) sowie Waldflächen (45 %; sehr niedrige Kaltluftproduktion). Von den die Siedlungen umgebenden
landwirtschaftlichen Flächen kann die Kaltluft in die Städte fließen und dadurch z.T. eine gute
Durchlüftung bewirken.
Kaltluftdynamik und Stickstoffdioxidbelastung
− Für rund 50 % der Kaltluftentstehungsgebiete (potentielle Ausgleichsräume) ist keine direkte Zuordnung zu den Siedlungen (potentielle Wirkungsräume) gegeben. Bis auf Ober-Roden sind alle
Städte und Gemeinden zumindest teilweise von kaltluftproduzierenden Gebieten mit einer „mittleren“ bis „sehr hohen“ Ausgleichswirkung (45 %) umgeben. „Regional bedeutsame“ Luftaustauschsysteme spielen eine untergeordnete Rolle. In einigen Bereichen treten in ihrer Wirkung „zu vernachlässigende“ Tal- und Hangabwinde auf. Die akkumulierten Kaltluftmengen sind in ihrer Verteilung in den Siedlungen unterschiedlich.
− Die NO2-Belastung der Städte zeigt überwiegend ein „mittleres“ Handlungspotential auf. In einigen
Bereichen sind „erhöhte“ und „hohe“ Handlungspotentiale von Bedeutung.
Luftgüte
− Knapp 30 % der Fläche sind „hoch“, 45 % „hoch bis sehr hoch“ und 25 % „sehr hoch“ belastet.
− Die aus dem Kfz-Verkehr stammenden Emissionen von Luftschadstoffen sind als „mittlere“ bis
„hohe“ Belastung einzustufen. Lediglich im Westen ist durch einen kurzen Abschnitt der A 661 eine „extreme“ Belastung zu verzeichnen.
Besonderheiten
− Das ‘Messeler Hügelland’ ist ein Landschaftsraum mit mittlerer thermischer Belastung und
schlechter Luftgüte.
50
Landschaftsplan UVF
1.4
Biotop- und Nutzungstypen
1.4.1
Grundlagen
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
− Biotop- und Nutzungstypen des UVF, detaillierte Ausgabe (Stand 1991), Maßstab 1 : 10 000
− Biotop- und Nutzungstypen des UVF, generalisierte Ausgabe (Stand 1991), Maßstab 1 : 10 000
(s. Karte 6)
− Biotop- und Nutzungstypen des UVF, Erläuterungen zu den Kartiereinheiten (Stand 1996)
− Biotoptypen-Kataster des UVF (Stand 1993/94)
Unter Biotoptypen werden Lebensstätten einer spezifischen Lebensgemeinschaft ähnlicher Ausprägung
verstanden. Die Bestandserfassung des Umlandverbandes Frankfurt beruht auf der Biotop- und Nutzungstypenkartierung, die aus Color-Infrarot-Luftbildern interpretiert wurde. Im Sommer 1991 wurde
das Verbandsgebiet flächendeckend im Maßstab 1:10 000 erfaßt. Die Interpretation der Luftbilder erfolgte stereoskopisch, wobei etwa 110 Biotop- und Nutzungstypen unterschieden wurden, die durch
rund 90 Strukturmerkmale weiter differenziert sind. Parallel zur Interpretation wurde ein Abgleich mit
kommunalen Biotopkartierungen vorgenommen und ein eigener Feldvergleich durchgeführt. Im Anschluß an die flächendeckende Interpretation der Biotop- und Nutzungstypen erfolgte in den Jahren
1993/94 eine selektive Geländekartierung. Hierbei wurden weitergehende Bewertungskriterien beispielsweise zum Schutzstatus nach BNatSchG und HENatG, zu Entwicklungszielen und Pflegehinweisen in einem Biotoptypen-Kataster erfaßt (siehe auch Biotop- und Nutzungstypenkartierung des Umlandverbandes Frankfurt; Bericht zum Stand, 1994).
Die Darstellung der Ergebnisse der Bestandserfassung zur Biotop- und Nutzungstypenkartierung erfolgt
nachfolgend in tabellarischer und textlicher Form. Die Bezugsebenen sind abweichend zu den übrigen
Bestandsdarstellungen nicht primär die Landschaftsräume, sondern die Naturräumlichen Haupteinheiten. Eine Vergleichbarkeit zu übergeordneten Planungen, insbesondere zu den Vorgaben aus RROPS
und Landschaftsrahmenplan, im Rahmen der späteren Bewertung ließ diese abweichende Vorgehensweise im Bereich Biotop- und Artenschutz sinnvoll erscheinen. Die Tabellen sind entsprechend der Einteilung der Legende der Biotop- und Nutzungstypenkartierung UVF (s.o.) in Blöcken zusammengestellt.
Die textliche Beschreibung dieser Blöcke erfolgt im Kapitel 1.4 nur bei Vorliegen einer Relevanz für
den Biotop- und Artenschutz. In den Tabellen sind derartige Blöcke durch eine Umrahmung mit Doppellinien hervorgehoben.
1.4.2
Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Östlicher Hintertaunus’
• Feuchte und trockene Biotoptypen
Die Trockenbiotope sind mit knapp 10 ha vertreten. Sie umfassen durch Verbrachung gekennzeichnete
Silikatmagerrasen östlich von Wernborn und Wacholderheiden bei Riedelbach (rund 7,5 ha im Naturschutzgebiet „Riedelbacher Heide“ gesichert) und im Bereich der Eschbacher Klippen (etwa 1 ha).
Feuchte Hochstaudenfluren bilden den überwiegenden Anteil der an feuchte Standortverhältnisse angepaßten Biotope (40 ha). Die Hauptvorkommen finden sich entlang der Usa und ihren Zuflüssen
(Schleichenbach und Röllbach in Usingen) und der Weil mit dem Niedgesbach. Für den überwiegenden
Anteil dieser Flächen ist eine Veränderung der Standortverhältnisse und Artenzusammensetzung festzustellen. Daneben ist am Niedgesbach eine zu hohe Nutzungsintensität durch Pferdebeweidung der bestandsbedrohende Faktor. Auch die Röhricht- und Seggenbestände kommen hauptsächlich in den Talniederungen der Usa und Weil vor.
• Kleinstrukturen
2,21 % der Gesamtfläche nehmen die Kleinstrukturen in Anspruch. Etwa die Hälfte davon ist mit Feldgehölzen und Gebüschen bestanden, die sich über den gesamten Naturraum gleichmäßig verteilen. Die
flächenmäßig größeren Vorkommen sind entweder, wie östlich von Niederlauken (Gemeinde Weilrod),
durch Nutzungsaufgabe aus ehemaligen Streuobstwiesen entstanden oder vereinzelt, wie in Grävenwiesbach (nordöstlich von Mönstadt), aus ehemaligen Niederwäldern. Zu den Kleinstrukturen gehören auch
Hohlwege mit insgesamt 3 ha Fläche. Ein Drittel der Kleinstrukturen setzt sich aus Ruderalfluren und
Verkehrsbegleitgrün zusammen.
51
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Tabelle 1: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Östlicher Hintertaunus’
Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Östlicher Hintertaunus’
Bach/Graben und Uferstrukturen
Altarm/Altwasser
Stillgewässer
Quellflur/Quellsumpf
Fläche
[ha]
%
Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Östlicher Hintertaunus’
Fläche
[ha]
%
7,46
107,43
0,39
Laubwald (Reinbestand)
2.076,38
0,06
0,00
Laubmischwald
3.358,48 12,06
38,64
0,14
Mischwald
4.855,83 17,44
1,51
0,01
Nadelmischwald
Nadelwald (Reinbestand)
903,60
3,25
2.173,51
7,80
Verlandungszone, Niedermoor
0,41
0,00
Sonstige Waldfläche
980,03
3,52
Röhricht/Seggenried
5,83
0,02
Lichtung
109,28
0,39
40,80
0,15
Trockene Heide
8,48
0,03
Steinbruch
1,11
0,00
Sandtrockenrasen/Felstrockenrasen
0,89
0,00
Sandgrube/Kiesgrube
3,47
0,01
Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde
66,81
0,24
30,13
0,11
1,42
0,01
137,55
0,49
Feuchte Hochstaudenflur
Gebüsch/Feldgehölz
Baumgruppe
Hecke/Baumreihe
Hohlweg
Allee
Ruderalflur
Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün
Offener Gesteinsstandort
Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen)
Magergrünland (auch Brachen)
Fettwiese/Fettweide (auch Brachen)
Streuobstw./Grünl. (auch Brachen)
Streuobstwiese/sonstige Nutzung
365,38
1,31
3,40
0,01
Parkanlage
34,80
0,13
Wildgehege/Zoo/Bot. Garten
3,05
0,01
Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage
1,00
0,00
Golfplatz
51,56
0,19
90,61
0,33
Friedhof
26,85
0,10
115,60
0,42
Kleingarten/Grabeland
106,73
0,38
4,15
0,02
Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung.
1.334,31
4,79
Gewerbe/Ver- und Entsorgung
138,89
0,50
103,80
0,37
7,28
0,03
Landwirtschaftliche Gebäude
96,02
0,35
Schloß/Ruine
4.377,63 15,72
Baustelle/Neubaugebiet
111,80
0,40
Sendeeinrichtung
0,70
0,00
Militärische Anlage
Verkehrsfläche
Acker (auch Brachen)
8,42
0,03
Obstplantage
8,16
0,03
36,54
0,13
Summe
0,02
0,18
111,64
0,40
7,90
0,03
568,18
2,04
5.179,92 18,60
Erwerbsgartenbau (auch Brachen)
Baumschule (auch Brachen)
4,45
49,00
27.849,42 100,00
• Landwirtschaftliche Flächen
Grünland
Das Grünland stellt mit 16,1 % den drittgrößten Flächenanteil dar, mit mehr als 4.400 ha sind dies etwa
40 % des gesamten UVF-Vorkommens. 1991 lagen hiervon etwa 10 % brach. Im Westen des Naturraumes, der durch die Weil und ihre Nebenflüsse zertalt und in einzelne Riedel zerlegt ist, werden die
Talräume fast durchgängig als Dauergrünland genutzt. Eine größere Verebnung des östlichen Gebietes
begründet ein stärkeres Auftreten von Ackernutzung gegenüber Grünland. Größere zusammenhängende
Gebiete finden sich hier bei Wehrheim, Neu-Anspach und Usingen. Mit etwa 100 ha sind mager ausge52
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
prägte Dauergrünländer vertreten. Im Bereich Ober-/Niederreifenberg und Arnoldshain gibt es noch
vernetzte und größere Vorkommen. Eine Besonderheit stellen hier die hessenweit als rückgängig eingestuften Goldhaferwiesen dar (Rote Liste der Pflanzengesellschaften der Wiesen und Weiden Hessens,
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, 1988), die trotz Sicherstellung im
NSG „Reifenberger Wiesen“ durch Verbrachung bedroht sind. Den geringsten Flächenanteil besitzt das
Feucht-/Naßgrünland, das großflächig bei Glashütten und mit kleineren Restvorkommen in der Gemeinde Weilrod vorhanden ist. Erwähnenswert ist der Brachflächenanteil (1991) von etwa 50 %.
Streuobst
Die für den Östlichen Hintertaunus als ortsprägend geltende Streuobstnutzung (laut Gutachten zum
LRP) ist in der Regel kleinflächig verteilt und erstreckt sich auf 112 ha. Hiervon lagen im Jahr 1991
etwa 15 % brach. Dies ist ein deutlich geringerer Flächenanteil als im UVF-Gesamtgebiet, wo die
brachgefallenen Streuobstwiesen 1991 etwa 30 % des Streuobstes ausmachten.
Ackerbau
Die Ackernutzung nimmt mit etwa 5.200 ha den zweitgrößten Flächenanteil ein (19 %). Sie konzentriert
sich in den Höhenlagen zwischen 250 und 400 m ü. NN auf niedrigen Rücken und an Hängen und spart
die Talräume in der Regel aus. Lößlehmüberdeckungen haben im östlichen Bereich des Naturraumes um
Usingen, südöstlich von Grävenwiesbach sowie nördlich von Emmershausen zu einer höheren Bodenfruchtbarkeit geführt. Daher sind dort auch die großen zusammenhängenden Ackergebiete des Östlichen
Hintertaunus zu finden.
Die Bewirtschaftung erfolgt nach Flurbereinigungen auf großen Schlägen. Auch das Wegenetz ist entsprechend gut ausgebaut. Eine Strukturierung der Ackergebiete durch Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume oder Baumreihen ist nur selten zu beobachten.
• Waldflächen
Die Waldflächen nehmen etwa die Hälfte (51,9 %) der Gesamtfläche in Anspruch. Im östlichen Bereich
des Naturraumes geht die Waldfläche zugunsten der ackerbaulich genutzten Fläche zurück. Knapp
19,5 % der Waldfläche sind überwiegend mit Laubgehölzen bestanden. Entsprechend der potentiellen
natürlichen Vegetation, die für den Hintertaunus verschiedene Buchenwald-Ausprägungen beschreibt,
ist dies die charakteristische Waldbestockung. Buche und Eiche stellen die vorherrschenden Baumgattungen dar. Demgegenüber steht ein Flächanteil von etwa 11 % bezogen auf die Waldfläche mit überwiegend Nadelhölzern (hauptsächlich Fichte). Herausragend sind außerdem die etwa 430 ha Fläche mit
ehemaliger oder inzwischen wieder aufgenommener Niederwaldnutzung. Östlich von Usingen, wo sich
diese Flächen großräumig konzentrieren, bedingt die trockene Bodenbeschaffenheit Wuchsformen, die
der Niederwaldnutzung gegenüber der ansonsten typischen Hochwaldnutzung den Vorrang einräumen.
Auch im Bereich des Forstamtes Weilrod sind kleinflächig ehemalige Niederwälder anzutreffen.
1.4.3
Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Hoher Taunus’
• Feuchte und trockene Biotoptypen
Knapp 30 ha nehmen diese Biotoptypen im Naturraum ‘Hoher Taunus’ ein. Den größten Anteil der
Feuchtbiotope stellen mit etwa 27 ha verschiedene Ausprägungen feuchter Hochstaudenfluren. Sie finden sich zum überwiegenden Teil großflächig entlang des Dattenbaches und seiner Zuflüsse im Südwesten des Naturraumes. Je nach (ehemaliger) Nutzungsintensität variiert die Zusammensetzung von
brachgefallenen Calthionwiesen bis zu reinen Brennesselfluren, wobei die stark eutrophierten Ausprägungen flächenmäßig überwiegen. Die vornehmlich im Bereich des Krebs- oder Fisch-baches (südlich
von Ruppertshain) vorkommenden Großseggenrieder sind ebenfalls durch das verstärkte Auftreten von
Stickstoffzeigern verändert. Im Naturraum ‘Hoher Taunus’ wurden keine Mager- oder Trockenrasen
erfaßt, wobei die entsprechenden Böden, die solche Biotoptypen erwarten lassen, sämtlich mit Wald
bestockt sind.
53
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Tabelle 2: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Hoher Taunus’
Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Hoher Taunus’
Fläche
[ha]
%
Biotop- und Nutzungstypen des Natur- Fläche
[ha]
raumes ‘Hoher Taunus’
%
Bach/Graben und Uferstrukturen
Stillgewässer
Quellflur/Quellsumpf
32,85
12,12
0,19
0,33
0,12
0,00
Bruch-/Auwald
Laubwald (Reinbestand)
Laubmischwald
Mischwald
2,15 0,02
541,30 5,38
1.223,37 12,15
3.300,05 32,77
Röhricht/Seggenried
Feuchte Hochstaudenflur
1,29
27,40
0,01
0,27
Nadelmischwald
Nadelwald (Reinbestand)
874,34 8,68
2.177,36 21,62
Sonstige Waldfläche
Gebüsch/Feldgehölz
54,14
0,54
Baumgruppe
Hecke/Baumreihe
Allee
Ruderalflur
Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün
0,35
1,34
0,59
16,47
25,16
0,00
0,01
0,01
0,16
0,25
429,74
4,27
Lichtung
66,26
0,66
Steinbruch
Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde
30,06
2,97
0,30
0,03
6,60
0,07
28,08
0,28
6,53
0,07
22,25
0,22
342,19
15,95
6,10
10,01
3,40
0,16
0,06
0,10
Baustelle/Neubaugebiet
3,14
0,03
Sendeeinrichtung
2,61
0,03
56,84
0,56
143,84
1,43
Parkanlage
Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage
Offener Gesteinsstandort
3,96
0,04
Friedhof
Kleingarten/Grabeland
Feucht-/Naßgrünl. (auch Brachen)
Magergrünland (auch Brachen)
Fettw./Fettweide (auch Brachen)
Streuobstw./Grünl. (auch Brachen)
Streuobstwiese/sonstige Nutzung
14,30
30,01
379,68
57,43
0,88
0,14
0,30
3,77
0,57
0,01
Acker (auch Brachen)
111,82
1,11
Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung
Gewerbe/Ver- und Entsorgung
Landwirtschaftliche Gebäude
Schloß/Ruine
Militärische Anlage
Erwerbsgartenbau (auch Brachen)
Baumschule (auch Brachen)
Summe
0,91
6,83
0,01
0,07
Verkehrsfläche
10.069,46 100,00
• Kleinstrukturen
Kleinstrukturen nehmen nur knapp 1 % des Naturraumes in Anspruch. Gebüsch, Feldgehölz und
Buschwerk sind am häufigsten vertreten (0,5 %). Auch bei den Kleinstrukturen konzentriert sich das
Vorkommen auf den Südwesten des Naturraumes. Zum Teil großflächig und artenreich sind Feldgehölze im Bereich von Ehlhalten (Gemarkung Eppstein) anzutreffen. Bei Ruppertshain kann man von einer
Zunahme von Kleinstrukturen ausgehen, da ehemalig genutzte Kleingärten, Streuobstwiesen und
Feuchtwiesen durch langanhaltende Sukzession mittlerweile Feldgehölzcharakter entwickelt haben.
Baumgruppen, Hecken und Alleen spielen eine eher untergeordnete Rolle.
• Landwirtschaftliche Flächen
Grünland
Das Grünland stellt mit knapp 430 ha (4 %) die zweitgrößte Nutzungstypengruppe dar. Es beschränkt
sich im Wesentlichen auf den Bereich westlich des Feldberg-Taunuskammes, wo die Erhebung auf etwa 450 m ü. NN abfällt. Hervorzuheben ist der durch Sozialbrache gekennzeichnete Anteil von 44 %
bezogen auf das gesamte Dauergrünland (inkl. Streuobstwiesen) des Naturraumes. Bei extremeren
Standortverhältnissen (feucht und/oder nährstoffarm) lag der nicht mehr bewirtschaftete Anteil mit
50 % im Jahre 1991 noch höher. Extensiv bewirtschaftetes Grünland tritt großflächig westlich von
Ehlhalten auf, wobei eine zunehmende Umwandlung in Weihnachtsbaumkulturen die Bestände be54
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
droht. Im Bereich Schloßborn (Glashütten) benötigen die überwiegend mit Schafen im Durchtrieb genutzten Weiden zusätzliche Pflegemaßnahmen, um Artenverschiebung und Degeneration zu verhindern. Die Feuchtgrünlandbestände kommen großflächig im Bereich des Dattenbaches im Wechsel mit
feuchten Hochstaudenfluren vor. Im Naturschutzgebiet „Schmittenröder Wiesen“ (nördlich von Königstein) sind die Hauptvorkommen der Pfeifengraswiesen, die nährstoffarmen Vertreter des Naßgrünlandes, sichergestellt.
Streuobst
Streuobstnutzung ist mit 58 ha (0,6 %) wenig verbreitet. Die Verbreitung beschränkt sich vor allem auf
siedlungsnahe Einzelflächen im Südwesten des Naturraumes.
Ackerbau
Die Ackernutzung ist mit 1,1 % hauptsächlich im Bereich von Niederjosbach vertreten. Während diese
landwirtschaftliche Nutzung im übrigen Südwesten nur kleinflächig im Wechsel mit Grünland und
Streuobstwiesen vorkommt, tritt sie in diesem Teil Eppsteins großflächig in den Vordergrund.
Erwerbsgartenbau/Weihnachtsbaumkultur/Baumschulen
Die Sonderkulturen nehmen nur einen kleinen Teil (0,1 %) der Gesamtfläche in Anspruch. Den größten
Flächenanteil davon besitzen Baumschulen und Weihnachtsbaumkulturen mit 6,8 ha bei Ehlhalten.
• Waldflächen
Mit 85,5 % bedecken Waldflächen fast den gesamten Naturraum. Obwohl verschiedene Buchenwaldgesellschaften die charakteristischen Waldbestände für den ‘Hohen Taunus’ sind, kommen nur etwa 17,5
% Laubwälder (Rein- und Mischbestände) vor. Daneben gibt es etwa 30 % standortfremde Nadelwälder
mit schnellwachsenden Wirtschaftshölzern, vornehmlich Fichte, in den höheren Lagen des Naturraumes.
Auf Mischwald entfallen etwa 33 % der Gesamtfläche des ‘Hohen Taunus’. Die Waldfläche erstreckt
sich zusammenhängend über fast den gesamten Naturraum. Nur im Südwesten geht die Waldbedeckung
zugunsten anderer Nutzungstypen zurück. Nordöstlich von Ruppertshain liegt der einzige Bruchwald
mit einer Flächenausdehnung von 2,15 ha. Im Bereich von Schloßborn und Ehlhalten ist die ehemalige
Niederwaldnutzung noch in den Eichen-Hainbuchenwäldern zu erkennen.
• Offene Gesteinsstandorte
Es gibt 3,96 ha offene Gesteinsstandorte. Dazu zählt die Blockschutthalde nordöstlich des Altkönig und
Felswände nördlich von Königstein (Weiße Mauer) im NSG „Altkönig-Weiße Mauer“.
1.4.4 Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Vortaunus’
• Feuchte und trockene Biotoptypen
Die Feuchtbiotope (knapp 61 ha) setzen sich zum größten Teil aus feuchten Hochstaudenfluren zusammen. Im Naturraum ‘Vortaunus’ ist das Hauptvorkommen von feuchten Hochstaudenfluren im UVFGebiet (59 ha entsprechen etwa einem Drittel des Gesamtvorkommens). Großflächig sind diese aus
brachgefallenen Feucht- und Naßwiesen hervorgegangenen Biotoptypen in der Daisbachaue und im
Barthelsteiner Grund (westlich von Kelkheim) im Westen des Naturraumes anzutreffen. Die typische
Form des Auftretens ist allerdings eher kleinflächig und bachbegleitend. In der Regel kommen die unterschiedlich degenerierten feuchten Hochstaudenfluren im Wechsel mit verschiedenen Ausprägungen von
Frischwiesen/-weiden und Feucht- und Naßwiesen vor. Neben gewässerbegleitenden Vorkommen bieten
Hangquellaustritte die notwendigen Standortverhältnisse zur Ausbildung feuchter Hochstaudenfluren
z.B. südlich von Ruppertshain und nördlich des Opelzoos (Heligshainer Wiesen). Seggenrieder und
Röhrichte kommen, auf wenige Einzelflächen begrenzt, vor allem im Südwesten bei Wildsachsen und
nordöstlich von Wallau vor. Zu den trockenen Biotoptypen zählend kann nur die Stierstädter Heide,
westlich von Oberursel, erwähnt werden, eine von Verbuschung bedrohte Calluna-Heide.
55
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
• Kleinstrukturen
Kleinstrukturen kommen auf etwa 311 ha (2 % des Naturraumes) vor. Gebüsche und Feldgehölze nehmen etwa die Hälfte der Fläche ein (170 ha). Sie konzentrieren sich, ihrem Ursprung als verwilderte
Streuobstwiesen entsprechend, vornehmlich in Siedlungsnähe. In der Regel eher kleinflächig ausgeprägt,
weisen die Feldgehölze im Bereich von Eppstein zum Teil beachtliche Größe von mehreren Hektar auf.
Die linearen Kleinstrukturen der Hecken, Alleen und Hohlwege spielen flächenmäßig (rund 26 ha) eine
eher untergeordnete Rolle. Ihr Hauptvorkommen liegt im Bereich zwischen Kelkheim und Kronberg.
Tabelle 3: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Vortaunus’
Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Vortaunus’
Fläche
[ha]
%
Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Vortaunus’
Fläche
[ha]
Bach/Graben und Uferstrukturen
62,41
0,45
Bruch-/Auwald
Stillgewässer
Quellflur/Quellsumpf
14,30
0,18
0,10
0,00
Laubwald (Reinbestand)
Laubmischwald
1.346,78 9,72
1.987,34 14,34
Mischwald
2.317,51 16,73
Verlandungszone
Röhricht/Seggenried
Feuchte Hochstaudenflur
Tockene Heide
Gebüsch/Feldgehölz
Baumgruppe
Hecke/Baumreihe
Hohlweg
Allee
Ruderalflur
Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün
Offener Gesteinsstandort
Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen)
Magergrünland (auch Brachen)
Fettwiese/Fettweide (auch Brachen)
Streuobstw./Grünl. (auch Brachen)
Streuobstwiese/sonstige Nutzung
Acker (auch Brachen)
Baumschule (auch Brachen)
Summe
0,00
0,13
0,00
Nadelmischwald
164,23
1,19
16,45
44,49
0,12
0,32
Nadelwald (Reinbestand)
Sonstige Waldfläche
551,39
360,30
3,98
2,60
3,50
0,03
Lichtung
36,32
0,26
170,57
1,26
22,54
1,20
1,73
43,67
1,23
0,01
0,16
0,01
0,01
0,32
Steinbruch
Aufschüttung/Lagerplatz/Deponie/Halde
4,10
27,47
0,03
0,20
106,03
23,44
169,97
0,77
0,17
1,23
70,04
0,51
Golfplatz
85,06
0,61
Friedhof
47,79
0,35
213,92
1,54
Parkanlage
Wildgehege/Zoo/Bot. Garten
Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage
1,86
0,01
Kleingarten/Grabeland
26,47
18,24
1.078,34
703,05
0,19
0,13
7,78
5,08
Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung
Gewerbe/Ver- und Entsorgung
Landwirtschaftliche Gebäude
Schloß/Ruine
14,95
0,11
Baustelle/Neubaugebiet
1.169,40
8,44
28,52
45,72
0,21
0,33
6,18
0,05
2.025,55 14,62
160,99 1,16
35,66 0,26
13,06 0,09
53,13
0,38
Sendeeinrichtung
1,13
0,01
Militärische Anlage
9,62
0,07
568,23
4,10
Verkehrsfläche
Erwerbsgartenbau (auch Brachen)
Obstplantage
0,26
%
13.854,48 100,00
• Landwirtschaftliche Flächen
Grünland
Die mit Grünland bewirtschaftete Fläche betrug 1991 rund 1.120 ha, dies entspricht in etwa der durch
Ackerbau genutzten Fläche. Gegenüber dem Grünlandvorkommen im ‘Östlichen Hintertaunus’, wo etwa
56
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
40 % des UVF-Gesamtvorkommens (ohne Streuobstwiesen) vorhanden sind, geht der Grünlandanteil im
‘Vortaunus’ auf 8 % (des Gesamtvorkommens) zurück. Das Grünland ist relativ gleichmäßig über den
Naturraum verteilt. Die räumliche Lage der verschiedenen Grünlandgesellschaften läßt einerseits einen
Auenschwerpunkt erkennen, andererseits in Siedlungsnähe eine Kombination aus Grünlandnutzung und
Streuobst. Großflächige Vorkommen sind im Bereich der Auen des Daisbaches, Fischbaches, Liederbaches und Westerbaches festzustellen. Hier haben sich interessante Mosaike verschiedener Pflanzengesellschaften aufgrund unterschiedlicher Standortverhältnisse und Nutzungsintensitäten gebildet, die hohe
Habitatvielfalt mit sich bringen. Für die mesophilen und mesotrophen Standorte muß man von einer
Übernutzung des Dauergrünlandes ausgehen, wohingegen die stärker vom Wasserhaushalt bzw. der
Nährstoffknappheit betroffenen Standorte von der Nutzungsaufgabe bedroht sind.
Mit etwa 13 ha liegen rund 10 % des Gesamt-UVF-Vorkommens an Molinion- und Calthiongesellschaften im ‘Vortaunus’. Hiervon ist der überwiegende Anteil bereits über bestehende Naturschutzgebiete geschützt („Hühnerbergwiesen“ (Oberursel), „Förstergrund“, „Hinterste Neuwiese von Kronberg“,
„Krebsmühlwiesen bei Hofheim“, „Waldwiesenbachtal von Oberhöchstadt“, „Rossert-HainkopfDachsbau“ (Kelkheim)). Ein deutlich höherer Anteil als die bestehenden 13 ha ist mittlerweile brachgefallen und unter den feuchten Hochstaudenfluren erfaßt, womit potentielle Entwicklungsmöglichkeiten
für die Feucht- und Naßwiesen bei einer Wiederaufnahme der Nutzung aufgezeigt werden können. Der
Anteil des nährstoffärmeren Dauergrünlandes entspricht in etwa dem des Feuchtgrünlandes. Es kommt
in der Regel auf Einzelflächen vor. Nur im Naturschutzgebiet „Hühnerbergwiesen“ (Oberursel) und
südlich von Langenhain (westlich der L 3368) kommt es zu einer Anhäufung verschiedener magerer
Frischwiesen, z.T. mit Magerrasenpotentialen.
Streuobst
Im ‘Vortaunus’ ist mit über 700 ha das Hauptvorkommen an Streuobstwiesen im UVF-Gebiet (30 %
des Gesamtvorkommens), wobei mit 27 % ein sehr hoher Brachflächenanteil zu verzeichnen ist. Die
Streuobstwiesennutzung erfolgt siedlungsnah im gesamten ‘Vortaunus’. Der ehemalige Streuobstwiesenanteil ist unter Berücksichtigung bereits lange brachliegender und zu Feldgehölz durchgewachsener
Flächen deutlich höher. Beim Vergleich der Streuobstvorkommen der Jahre 1935 und 1991 läßt sich
eine deutliche Abnahme im Naturraum feststellen (eine Ausnahme bildet Langenhain).
Gerade ein Wechsel aus extensiv genutzten Obstwiesen (zum Teil in Verbindung mit Kleingärten) und
Streuobstwiesenbrachen bietet eine hohe Habitatvielfalt, wie sie beispielsweise im Naturschutzgebiet
„Altenhainer Tal“ (Bad Soden) anzutreffen ist. In direkter Nachbarschaft sind extensiv genutzte Streuobstwiesen an südexponierten Hängen zum Waldbach nördlich von Neuenhain (Bad Soden) zu finden.
Ackerbau
Der Ackerbau ist mit 1.169 ha die drittgrößte Nutzungsform im Naturraum ‘Vortaunus’. Während die
Kuppen des Naturraumes Laubwald tragen, hat sich in den tieferen Lagen Ackerbau entwickelt. Im
Südwesten werden überwiegend große Gebiete ackerbaulich bewirtschaftet.
Erwerbsgartenbau/Obstplantagen/Baumschulen
Die Sonderkulturen nehmen etwa 80 ha ein. Auf weniger für Landwirtschaft geeigneten Böden tritt der
Obstbau mit knapp 45 ha hierbei in den Vordergrund. Die Taunusrandlagen mit dem obstbaulichen
Zentrum um Neuenhain (Bad Soden) nehmen zwischen dem kontinentaleren Vorland und dem kühleren
und feuchteren Taunusbergland eine vermittelnde Stellung ein, was auch mit dem Auftreten von etwa 10
% des gesamten UVF-Obstanbaus gegenüber 60 % im Main-Taunus-Vorland und 2 % im Bereich hinter dem Taunuskamm deutlich wird.
• Waldflächen
Etwa die Hälfte der Gesamtfläche wird durch Wald bedeckt, damit ist er die den Naturraum prägende
Erscheinungsform. Entlang des nördlichen Randes des Naturraumes ist die Waldfläche weitgehend
zusammenhängend und großräumig, im Süden (im Bereich zwischen Kelkheim und Kronberg) geht
die Waldfläche zugunsten der siedlungsnahen Landwirtschaft zurück. Laub- und Laubmischwälder
57
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
kommen insgesamt mit 3.334 ha im Naturraum vor, sie dominieren gegenüber anderen Waldbestockungen mit einem Anteil von 24 % der Waldfläche. Im Westen treten die durch Laubgehölze geprägten
Flächen am stärksten in den Vordergrund. Die Mischwälder sind vornehmlich auf die höhergelegenen
Bereiche konzentriert. Nadelwälder sind mit etwa 5 % flächenmäßig relativ gering vertreten. Eiche und
Buche stellen den überwiegenden Anteil der Hauptbaumgattungen, unter den Nadelhölzern herrscht die
Fichte vor.
Als Besonderheit tritt auf schiefrigem Gestein überwiegend in den Gemarkungen der Städte Königstein,
Kronberg und Bad Soden die Edelkastanie auf. Lokalklimatisch begünstigt gedeiht die frostempfindliche
Art an ihrer nördlichsten Verbreitungsgrenze an südostexponierten Hangbereichen. Die ehemalige
Fruchtgewinnung (Maronen) wird durch den stellenweise noch heute sichtbaren Stockausschlag in Niederwäldern deutlich.
1.4.5
Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Main-Taunus-Vorland’
Feuchte und trockene Biotoptypen
Die Bestandsgröße der feuchten Biotoptypen beträgt 10 ha. Diese setzen sich zu ungefähr gleichen Anteilen aus Röhrichten/Seggenriedern und feuchten Hochstaudenfluren zusammen.
Die Hauptvorkommen der feuchten Hochstaudenfluren sind entlang des Schmiehbaches zwischen Bad
Soden und Kelkheim und entlang des Kassernbaches gelegen. Am Kassernbach ist eine Sicherung dieser
Flächen im gleichnamigen Naturschutzgebiet erfolgt. Für die feuchten Hochstaudenfluren ist festzustellen, daß sie überwiegend einer Gefährdung durch zu hohen Nährstoffeintrag unterliegen oder durch Veränderung der Standortverhältnisse eine Artenverschiebung aufweisen. Auch die Röhrichte und Seggenrieder sind durch Nährstoffeintrag in ihrem Bestand gefährdet. Schwerpunktvorkommen dieser Biotoptypen sind nicht festzustellen, sie finden sich vielmehr als einzelne Flächen über den Naturraum verteilt.
Eine Sicherung dieser Biotoptypen in Naturschutzgebieten ist im ‘Main-Taunus-Vorland’ bisher nicht
erfolgt.
In der Gemarkung von Flörsheim, südlich des Geißberges, wurden trockene Biotoptypen erfaßt. Es handelt sich um einen Sandtrockenrasen und einen Kalkmagerrasen. Beide Flächen sind aktuell in ihrem
Bestand gefährdet. So wurde für den Kalkmagerrasen eine starke Verbuschung festgestellt. Durch eine
angepaßte Nutzung wäre die Erhaltung dieser Biotoptypen zu erreichen. Beide Flächen werden im zukünftigen Naturschutzgebiet „Wickerbachaue v. Flörsheim und Hochheim“ gesichert.
• Kleinstrukturen
Von den 722 ha Kleinstrukturen entfallen rund 186 ha (25 %) auf Feldgehölze, Hecken usw. Die restlichen 536 ha setzen sich aus Ruderalfluren und Verkehrsbegleitgrün zusammen. Auffällig ist im Vergleich zu anderen Landschaftsräumen der relativ hohe Anteil von 48 ha, der durch Baumreihen eingenommen wird. Diese setzen sich auf der einen Seite aus Obstbäumen zusammen und müßten daher noch
zum Streuobst gerechnet werden, was die Bedeutung dieses Naturraumes für die Streuobstnutzung untermauert, auf der anderen Seite handelt es sich um straßenbegleitende Bäume im besiedelten Bereich.
Besonders Bad Homburg zeichnet sich durch einen Reichtum an Baumreihen aus. Als Besonderheit
unter den Kleinstrukturen soll auch der Hohlweg erwähnt werden, der in Bad Homburg-Gonzenhain
erfaßt wurde.
Die 220 ha Ruderalfluren haben ihr Schwerpunktvorkommen auf den ehemaligen Abgrabungsflächen
am Dyckerhoffbruch, im Naturschutzgebiet „Weilbacher Kiesgruben“ sowie im Naturschutzgebiet
„Massenheimer Kiesgruben“. Daneben kommen sie über den gesamten Naturraum verteilt vor.
• Landwirtschaftliche Flächen
Das ‘Main-Taunus-Vorland’ zeichnet sich im Vergleich zu den Landschaftsräumen ‘Hohen Taunus’
und ‘Hintertaunus’ durch eine relative Klimagunst mit höheren Durchschnittstemperaturen, höherer
Sonnenscheindauer und insgesamt einer längeren Vegetationsdauer aus. Außerdem sind im ‘MainTaunus-Vorland’ die ertragreichsten Böden des UVF-Gebietes zu finden. Weite Bereiche dieses
58
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Naturraumes weisen Böden auf, die auf Löß entstanden sind und somit eine hohe natürliche Fruchtbarkeit haben. Diese Bedingungen haben dazu geführt, daß dieser Raum besonders intensiv von der Landwirtschaft geprägt wird.
Grünland
Von der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden 1.269 ha durch Dauergrünland in Anspruch genommen, d.h. im Bereich der Landwirtschaft ist die Grünlandnutzung zweitstärkste Nutzungsgruppe. Bis
auf rund 4 % handelt es sich um mesophile Grünlandtypen, die auf den ertragsärmeren Standorten
Tabelle 4: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Main-Taunus-Vorland’
Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Main-Taunus-Vorland’
%
Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Main-Taunus-Vorland’
89,67
18,64
3,53
40,10
0,08
0,47
0,10
0,02
0,21
0,00
Laubwald (Reinbestand)
Laubmischwald
Mischwald
Nadelmischwald
Nadelwald (Reinbestand)
Sonstige Waldfläche
Röhricht/Seggenried
5,54
0,03
Lichtung
Feuchte Hochstaudenflur
Kalkmagerrasen/Kalktrockenrasen
Sandtrockenrasen/Felstrockenrasen
5,13
1,08
0,16
0,03
0,01
0,00
Gebüsch/Feldgehölz
Baumgruppe
Hecke/Baumreihe
Hohlweg
Allee
Ruderalflur
Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün
126,83
3,81
48,04
0,11
7,53
220,09
316,03
0,67
0,02
0,25
0,00
0,04
1,16
1,66
Bach/Graben und Uferstrukturen
Fluß/Kanal
Altarm/Altwasser
Stillgewässer
Quellflur/Quellsumpf
Fläche
[ha]
0,34
0,00
Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen)
Magergrünland (auch Brachen)
Fettwiese/Fettweide (auch Brachen)
Streuobstw./Grünl. (auch Brachen)
Streuobstwiese/sonstige Nutzung
31,82
26,39
1.211,51
531,10
28,89
0,17
0,14
6,38
2,80
0,15
Acker (auch Brachen)
8.669,04 45,64
Erwerbsgartenbau (auch Brachen)
Weinbau
Obstplantage
Baumschule (auch Brachen)
Summe
150,00
180,92
306,92
47,00
%
80,82
282,26
121,54
1,77
22,10
71,69
0,43
1,49
0,64
0,01
0,12
0,38
2,48
0,01
Steinbruch
Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde
15,48
151,12
0,08
0,80
Parkanlage
Wildgehege/Zoo/Bot. Garten
Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage
Golfplatz
Friedhof
Kleingarten/Grabeland
206,71
4,33
255,45
50,43
76,57
414,89
1,09
0,02
1,35
0,27
0,40
2,18
Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung
Offener Gesteinsstandort
Fläche
[ha]
2.955,38 15,56
Gewerbe/Ver- und Entsorgung
721,05
3,80
Landwirtschaftliche Gebäude
128,20
0,68
2,80
95,75
4,50
19,30
1.239,37
0,02
0,50
0,02
0,10
6,53
Schloß/Ruine
Baustelle/Neubaugebiet
Sendeeinrichtung
Militärische Anlage
Verkehrsfläche
0,79
0,95
1,62
0,25
18.994,29 100,00
(außerhalb der Lößgebiete) zu finden sind. Dies sind vor allem die Auenbereiche entlang der Vortaunusbäche wie Erlenbach, Eschbach, Wickerbach, Schmiehbach usw. Nur 7,7 % dieser Grünlän-
der waren im Jahre 1991 nicht genutzt, was im Vergleich zu anderen Landschaftsräumen
59
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
mit bis zu 30 % Bracheanteil ausgesprochen wenig ist. Für die überwiegende Mehrzahl der mesophilen
Grünländer war eine intensive Nutzung, einhergehend mit Eutrophierung, festzustellen. Bei einer Nutzungsextensivierung ist in einigen Bereichen eine Verbesserung im Artenbestand zu erwarten.
Anders sieht es für die mageren Ausprägungen der Grünländer aus, die im Naturraum nur im Kirdorfer
Feld und in Flörsheim südlich des Geißberges zu finden sind: von diesen ertragsärmeren Wiesengesellschaften waren 1991 27 % nicht mehr genutzt. Vor allem am Geißberg ist eine deutliche Verbrachung
bis hin zur Verbuschung festzustellen. Im anderen Schwerpunktbereich des mageren Grünlandes, dem
Kirdorfer Feld, ist ebenfalls eine Nutzungsaufgabe zu verzeichnen.
Auch die Feuchtgrünländer, die im Naturraum eines ihrer Schwerpunktvorkommen haben, sind zu einem
Drittel durch eine Aufgabe der Nutzung bedroht. Hier läßt sich auf der anderen Seite auf den genutzten
Standorten aber auch eine deutliche Nutzungsintensivierung feststellen. Die Feuchtgrünländer sind im
Naturraum mit größeren Flächen zum einen im Kirdorfer Feld zu finden, wo sie in einem engen Nutzungswechsel z.B. mit magerem Dauergrünland, Streuobst und Hochstaudenfluren vorkommen, zum
anderen gibt es in Oberursel-Weißkirchen Calthionwiesen, die in einem größeren Grünlandkomplex
liegen, der auf einigen Flächen Potentiale zur Entwicklung von weiteren Calthionwiesen aufweist.
Streuobst
Die Streuobstnutzung nimmt zwar nur knapp 3 % (560 ha) der Naturraumfläche in Anspruch, hat aber
hier eines ihrer Schwerpunktvorkommen (17 % aller Streuobstflächen des UVF) neben dem benachbarten ‘Vortaunus’. Laut ERNST ist das ‘Main-Taunus-Vorland’, wie auch der ‘Vortaunus’, besonders
durch die klimatischen Gegebenheiten ein Traditionsgebiet des Obstanbaues, der in früheren Zeiten in
Form von Streuobstnutzung erfolgte. Ein Vergleich von Luftbildaufnahmen aus den 30er Jahren mit der
jetzigen Situation (1991) zeigt aber ganz deutlich den Rückgang der Streuobstnutzung auch für diese
Region. Dies ist sicherlich einmal bedingt durch die Ausweitung der Siedlungsflächen, was zu einer
Reduzierung dieser v.a. in Siedlungsnähe ausgeübten Nutzung führte, auf der anderen Seite dürfte aber
auch die mangelnde Rentabilität bei der Vermarktung des Obstes zu bestimmten Zeiten dazu beigetragen
haben.
Aktuell ist die Streuobstnutzung nach wie vor um die Siedlungen oder an den Talhängen der Vortaunusbäche verbreitet. Das Obst wird auf Flächen angebaut, die für die Ackernutzung nicht mehr optimal
geeignet sind. Große zusammenhängende Streuobstgebiete gibt es v.a. zwischen Bad Homburg und
Friedrichsdorf. Auch 1991 waren 25 % des Streuobstes von Nutzungsaufgabe bedroht.
Ackerbau
Der Ackerbau ist im ‘Main-Taunus-Vorland’ mit 46 % Flächenanteil (8.700 ha) die vorherrschende
Nutzung. Nur dort, wo keine Sonderkulturen angebaut werden, und die Bodenqualität abnimmt, wird die
Ackernutzung durch weniger anspruchsvolle Nutzungen wie Wald, Grünland oder Streuobst abgelöst.
Seit Flurbereinigungen stattgefunden haben, ist die Ackerlandschaft überwiegend durch große Schläge
gekennzeichnet. Vor allem im äußersten Nordosten und Südwesten des Naturraumes wird die Ackerlandschaft nur wenig durch Streuobst oder Grünland und Gehölzstrukturen gegliedert.
Im Vergleich mit anderen Landschaftsräumen wird die Bedeutung des ‘Main-Taunus-Vorlandes’ für die
Landwirtschaft deutlich: 32% aller Ackerflächen des gesamten UVF-Gebietes werden hier bewirtschaftet.
Erwerbsgartenbau/Obstplantagen/Baumschulen/Weinbau
Die Sonderkulturen nehmen rund 700 ha (3,6 %) des Naturraumes in Anspruch. Erwerbsgartenbau
findet auf rund 150 ha Fläche statt, was bedeutet, daß 20 % aller Erwerbsgartenbauflächen des UVFGebietes in diesem Naturraum konzentriert sind. Die Betriebe haben ihre Anbauflächen fast immer in
Siedlungsnähe. Größere zusammenhängende Flächen sind um Bad Homburg, Hofheim, Hattersheim,
Nieder-Eschbach, Sulzbach und Eschborn gelegen.
60
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Das ‘Main-Taunus-Vorland’ ist die Obstanbauregion des UVF. 60 % aller Obstplantagen liegen hier.
Hervorzuheben ist die Konzentration der Obstplantagen um Kriftel, wo 185 ha von dieser Nutzung in
Anspruch genommen werden. Weitere 50 ha Obstplantagen sind in Hofheim zu finden, d.h. 75 % aller
Obstkulturen des Naturraumes liegen im Gebiet dieser beiden UVF-Gemeinden. Dafür sind neben der
allgemeinen Klimagunst des Naturraumes auch die kleinklimatischen Bedingungen verantwortlich. Der
Obstanbau ist v.a. anfällig gegen Spätfröste, die in diesen Gebieten weniger stark sind. Begünstigt wird
der Obstbau außerdem durch die nach Südwesten und Südosten exponierten Hänge mit einer höheren
Sonneneinstrahlung sowie einer geringeren Beeinflussung durch den Stau von Kaltluftströmen, da diese
hier ungehindert abfließen können.
Auch Baumschulen und Weihnachtsbaumkulturen sind im ‘Main-Taunus-Vorland’ im Vergleich zu
anderen Landschaftsräumen mit größeren Flächenanteilen (47 ha) zu finden. Sie liegen vor allem bei
Sulzbach, Flörsheim, Hattersheim und Bad Homburg.
Der Wein hat im ‘Main-Taunus-Vorland’ sein Hauptanbaugebiet. Rund 70 % aller Weinberge liegen
hier, die restlichen Anbauflächen sind im benachbarten Landschaftsraum ‘Flörsheim-Griesheimer
Mainniederung’ zu finden. Der Weinanbau konzentriert sich auf die Hänge zum Main bei Hochheim
und die oberen Hangbereiche des Wickerbachtales bei Flörsheim-Wicker. Da Flurbereinigungen stattgefunden haben, werden große Schläge bewirtschaftet. In der Regel erfolgt die Anordnung der Rebstöcke
senkrecht zu den Höhenlinien, ein Wechsel mit anderen Nutzungen findet selten statt. Auch eine Strukturierung der Weinanbaugebiete durch Gehölze ist praktisch nicht vorhanden.
• Waldflächen
Der Wald ist mit nur 582 ha (3 % der Fläche) im ‘Main-Taunus-Vorland’ vertreten. Knapp 2/3 der
Waldfläche nehmen Laubrein- und -mischwälder ein, der Nadelwaldanteil ist mit 24 ha in diesem Naturraum verschwindend gering. In der Regel stocken die Wälder auf Böden, die nicht auf Löß entstanden
und daher für die Landwirtschaft nicht optimal geeignet sind. Diese Bedingungen herrschen vor allem
am Rand zum Taunus in den höheren Lagen und in den Auen mit Böden, die auf sandigen und kiesigen
Ausgangssubstraten entstanden sind. Die größte zusammenhängende Waldfläche ist der Hardtwald bei
Bad Homburg. Daneben gibt es Wälder nordöstlich von Friedrichsdorf, zwischen Kronberg und
Oberursel und zwischen Hofheim und Liederbach. Auch entlang der Bäche, die vom Taunus kommend
in den Main oder die Nidda entwässern, stocken vereinzelt Waldbestände, z.B. am Erlenbach.
Wasserbeeinflußte Wälder, wie Auenwälder oder Bruchwälder, wurden im Naturraum nicht erfaßt.
Hauptbaumgattung ist die Eiche, die z.T. Reinbestände bildet, die aber auch in den Laubmischbeständen
und Mischwäldern die vorherrschende Baumart ist. Daneben ist v.a. die Buche im Naturraum vertreten.
Als Besonderheit ist die Edelkastanie anzusprechen, die bei Bad Soden vorkommt. Diese Baumgattung
hat ihr Vorkommen den günstigen Klimabedingungen an den Taunushängen zu verdanken und wurde
vermutlich bereits zur Römerzeit dort angepflanzt.
1.4.6
Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Wetterau’
• Feuchte und trockene Biotoptypen
Im Naturraum werden lediglich 3,6 ha (0,05 %) von den feuchten und trockenen Biotoptypen eingenommen. Davon entfallen 2,6 ha auf die feuchten Biotoptypen, die sich aus Röhrichten, Seggenriedern
und feuchten Hochstaudenfluren zusammensetzen. Die Röhrichte und Seggenrieder lassen für ihr Vorkommen keinen räumlichen Schwerpunkt erkennen. Feststellen läßt sich aber, daß diese Biotoptypen
überwiegend durch Nährstoffeintrag und Veränderungen des Arteninventars gefährdet sind. Feuchte
Hochstaudenfluren sind nur auf einem halben Hektar Fläche bei Harheim und südlich von Gronau erfaßt.
Die trockenen Biotoptypen zählen zu den Trespen-Magerrasen, die an kalkhaltige Standorte gebunden
sind. Obwohl nur 1 ha dieses Biotoptyps im Naturraum liegt, sind damit bereits 22 % der Kalkmagerrasen im UVF-Gebiet erfaßt. Dieser Magerrasen liegt südlich des Bad Vilbeler Waldes und ist aktuell
durch Brachfallen und Verbuschen bedroht. Nördlich von Hochstadt ist ein weiterer Kalkmagerrasen
61
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
(1 ha) mit Streuobstnutzung (daher statistisch unter Streuobst erfaßt) zu finden. Dieser ist im Naturschutzgebiet „Hartigwäldchen“ unter Schutz gestellt.
Tabelle 5: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Wetterau’
Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Wetterau’
%
Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Wetterau’
16,77
41,88
0,10
2,67
0,01
0,29
0,72
0,00
0,05
0,00
Laubwald (Reinbestand)
Laubmischwald
Mischwald
Nadelmischwald
Nadelwald (Reinbestand)
Sonstige Waldfläche
Verlandungszone/Niedermoor
0,03
0,00
Lichtung
Röhricht/Seggenried
Feuchte Hochstaudenflur
Kalkmagerrasen/Kalkhalbtrockenrasen
2,47
0,14
0,97
0,04
0,00
0,02
37,27
1,64
9,41
0,68
32,93
69,56
0,64
0,03
0,16
0,01
0,56
1,19
Bach/Graben und Uferstrukturen
Fluß/Kanal
Altarm/Altwasser
Stillgewässer
Quellflur/Quellsumpf
Gebüsch/Feldgehölz
Baumgruppe
Hecke/Baumreihe
Hohlweg
Ruderalflur
Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün
Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen)
Magergrünland (auch Brachen)
Fettwiese/Fettweide (auch Brachen)
Streuobstwiese/Grünl. (auch Brachen)
Streuobstwiese/sonstige Nutzung
Acker (auch Brachen)
Erwerbsgartenbau (auch Brachen)
Obstplantage
Baumschule (auch Brachen)
Summe
Fläche
[ha]
1,02
3,36
330,02
317,77
2,83
0,02
0,06
5,64
5,43
0,05
Fläche
[ha]
%
21,97
151,57
41,12
0,92
3,61
4,54
0,38
2,59
0,70
0,02
0,06
0,08
1,11
0,02
Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde
11,58
0,20
Parkanlage
Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage
Friedhof
Kleingarten/Grabeland
36,89
42,58
30,60
94,33
0,63
0,73
0,52
1,61
Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung
497,79
8,51
Gewerbe/Ver- und Entsorgung
101,89
1,74
Landwirtschaftliche Gebäude
Schloß/Ruine
Baustelle/Neubaugebiet
Sendeeinrichtung
Verkehrsfläche
40,06
0,35
8,62
10,47
212,34
0,69
0,01
0,15
0,18
3,63
3.608,35 61,67
26,29
18,35
13,88
0,45
0,31
0,24
5.850,74 100,00
• Kleinstrukturen
Im Naturraum wurden 151 ha Kleinstrukturen erfaßt. Davon sind 70 ha dem Verkehrsbegleitgrün zuzurechnen, weitere 33 ha zählen zu den Ruderalfluren. Die restlichen 48 ha setzen sich aus Gebüschen,
Feldgehölzen, Buschwerk (37 ha), Baumreihen und -gruppen sowie Hecken zusammen. Außerdem wurden zwei Hohlwege bei Gronau und Bischofsheim erfaßt. Gebüsche, Feldgehölze und Buschwerk sind
gleichmäßig über den Naturraum verteilt zu finden, in den überwiegenden Fällen dürften sie aus brachgefallenen Streuobstwiesen hervorgegangen sein. Auch die Baumreihen sind überwiegend durch Obstbäume charakterisiert und kommen schwerpunktmäßig in den Gebieten mit Streuobstnutzung vor.
62
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
• Landwirtschaftliche Flächen
Grünland
Grünlandnutzung wird in der ‘Wetterau’ auf rund 334 ha (5 % der Fläche) betrieben. Sie konzentriert
sich auf die Talauen und die Bereiche, die keine Böden auf Löß aufweisen, wie etwa südlich des Bad
Vilbeler Waldes. Die größte zusammenhängende Grünlandfläche ist südlich von Dortelweil rund um den
Dottenfelder Hof zu finden. Insgesamt werden die Wiesen und Weiden in der Wetterau eher intensiv
genutzt. So war auch der Bracheanteil am Grünland 1991 mit 11 % im Vergleich mit anderen Landschaftsräumen geringer.
Grünländer auf feuchten oder mageren Standorten sind im Naturraum kaum vorhanden. Es konnte nur
ein Magergrünland nördlich Bischofsheim erfaßt werden. Dieses war 1991 brachgefallen. Für diese
Grünlandtypen sind allerdings Flächenpotentiale östlich von Preungesheim vorhanden, auf denen mit
angepaßter Nutzung Magergrünländer/Magerrasen entwickelt werden können. Bei Harheim wurde das
einzige Feuchtgrünland erfaßt, das Teil einer größeren Fläche im Naturraum ‘Main-Taunus-Vorland’
ist.
Streuobst
Streuobstnutzung nimmt in der ‘Wetterau’ einen größeren Flächenanteil als die Grünlandwirtschaft ein
(rund 320 ha). Dieser Naturraum ist neben dem ‘Main-Taunus-Vorland’ und dem ‘Vortaunus’ das
Streuobstanbaugebiet des UVF. Streuobstwiesen finden sich auf allen siedlungsnahen Flächen, sofern
sie nicht aufgrund ihrer Fruchtbarkeit besser für den Ackerbau nutzbar sind, und an den Hängen, die
nach Süden oder Südosten exponiert sind. Große zusammenhängende Streuobstgebiete sind nördlich
Hochstadt, nordwestlich Bischofsheim und am südwestlichen Rand von Bad Vilbel gelegen. Im Naturraum waren 1991 24 % des Streuobstes brachgefallen, wobei die Brachen immer große Bereiche einnehmen, wie etwa bei Hochstadt, am Berger Hang und im Streuobstgebiet von Bad Vilbel. Auffällig ist
der geringe Brachflächenanteil in Nieder-Erlenbach. Zwischen 1935 und 1991 hat die Streuobstnutzung
in den meisten Gemeinden abgenommen, einzig für Bischofsheim ist ein Zuwachs an Streuobstflächen
zu verzeichnen.
Ackerbau
Die ‘Wetterau’ ist zu 62 % (3.608 ha) der Ackernutzung vorbehalten, im UVF-Gebiet ist sie damit das
zweitwichtigste Gebiet für den Ackerbau mit 13 % aller Flächen. Dies ist darin begründet, daß die Böden dieser Region überwiegend auf Löß entstanden sind und sich durch eine hohe natürliche Fruchtbarkeit auszeichnen. So sind die Lößböden i.d.R. auch als Acker genutzt. Gewirtschaftet wird normalerweise auf großen zusammenhängenden Schlägen, die wenig durch Gehölzstrukturen gegliedert sind.
Erwerbsgartenbau/Obstplantagen/Baumschulen
Der Sonderkulturanbau nimmt in der ‘Wetterau’ 58 ha in Anspruch, das sind 1 % der Fläche. Davon
werden 26 ha für den Erwerbsgartenbau genutzt, der auf großen zusammenhängenden Flächen wirtschaftet. Diese zeigen eine deutliche Konzentration um Nieder-Erlenbach, wo vor allem im Westen der
Siedlung ein größeres Gebiet für den Erwerbsgartenbau in Nutzung genommen ist. Daneben ist dieser
Nutzungstyp bei Wachenbuchen zu finden. Obstplantagen kommen auf 18 ha Fläche vor, mit einem
größeren Anbaugebiet bei Bad Vilbel. Der Rest des Sonderkulturanbaus entfällt mit 13 ha auf Baumschulen.
• Waldflächen
Die größte zusammenhängende Waldfläche ist der Bad Vilbeler Wald. Das Hartigwäldchen nördlich
Hochstadt wurde unter Naturschutz gestellt, um die dort vorkommenden Eichen-Hainbuchenwälder zu
schützen. Daneben gibt es neben kleineren Waldstücken nur noch ein größeres zusammenhängendes
Waldareal am Erlenbach nördlich von Nieder-Erlenbach.
Insgesamt stockt der Wald in der Wetterau nur auf 224 ha (3,8 %) Fläche, wovon rund 70 % dem
Laubmischwald zuzurechnen sind. Nadelbestände existieren hier kaum. Die vorherrschende Baumgattung in der Wetterau ist die Eiche. Daneben kommen vor allem Buchen, Pappeln und Eschen vor.
63
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Bemerkenswert sind bei einem Gesamtanteil von 220 ha Wald rund 60 ha (überwiegend im Bad Vilbeler
Wald), die durch Altbestände vor allem mit Eichen charakterisiert sind.
1.4.7
Situation im Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’
Der Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ wurde anhand von
Bebauungsgrenzen festgelegt und beschreibt den innersten Bereich der Region Frankfurt RheinMain.
Er umfaßt Teile der drei Naturräume ‘Wetterau’, ‘Main-Taunus-Vorland’ und ‘Untermainebene’.
Daher sind für diesen Landschaftsraum keine einheitlichen naturräumlichen Gegebenheiten erkennbar.
Tabelle 6: Biotop- und Nutzungstypen des Landschaftsraumes ‘Kern des Verdichtungsraumes’
Biotop- und Nutzungstypen des Landschaftsraumes ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’
Bach/Graben und Uferstrukturen
Fluß/Kanal
Altarm/Altwasser
Stillgewässer
Fläche
[ha]
%
Biotop- und Nutzungstypen des Landschaftsraumes ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’
Fläche
[ha]
%
19,40
441,25
16,71
42,58
0,10
2,35
0,09
0,23
Bruch-/Auwald
Laubwald (Reinbestand)
Laubmischwald
Mischwald
Nadelmischwald
0,04
117,54
161,23
256,51
3,36
0,00
0,63
0,86
1,37
0,02
1,10
14,65
6,98
0,01
0,08
0,04
Nadelwald (Reinbestand)
Sonstige Waldfläche
Lichtung
43,75
14,04
0,95
0,23
0,08
0,01
Kalkmagerrasen/Kalkhalbtrockenrasen
0,22
0,00
Sandtrockenrasen/Felstrockenrasen
6,72
0,04
0,16
0,00
81,30
0,43
Gebüsch/Feldgehölz
Baumgruppe
Hecke/Baumreihe
Allee
Ruderalflur
Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün
166,66
2,39
36,14
54,05
257,70
450,97
0,89
0,01
0,19
0,29
1,37
2,41
Parkanlage
Wildgehege/Zoo/Bot. Garten
Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage
Friedhof
Kleingarten/Grabeland
707,75
25,73
490,72
250,43
1.488,59
3,78
0,14
2,62
1,34
7,94
Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen)
Magergrünland (auch Brachen)
Fettwiese/Fettweide (auch Brachen)
Streuobstwiese/Grünl. (auch Brachen)
Streuobstwiese/sonstige Nutzung
13,86
18,15
363,92
158,18
10,51
0,07
0,10
1,94
0,84
0,06
Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung
Gewerbe/Ver- und Entsorgung
Landwirtschaftliche Gebäude
Schloß/Ruine
Baustelle/Neubaugebiet
5.109,38 27,25
1.939,75 10,35
14,29 0,08
1,42 0,01
151,27 0,81
Verlandungszone, Niedermoor
Röhricht/Seggenried
Feuchte Hochstaudenflur
Steinbruch
Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde
Sendeeinrichtung
Acker (auch Brachen)
1.195,35
6,38
Militärische Anlage
Verkehrsfläche
Erwerbsgartenbau (auch Brachen)
Weinbau
Obstplantage
Baumschule (auch Brachen)
Summe
64
234,63
1,34
58,70
52,62
1,03
0,01
7,47
0,04
4.257,61 22,71
1,25
0,01
0,31
0,28
18.749,10 100,00
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
• Feuchte und trockene Biotoptypen
Feuchte und trockene Biotoptypen nehmen ungefähr gleichviel Fläche im Landschaftsraum ein. Die 22
ha an feuchten Biotoptypen setzen sich aus feuchten Hochstaudenfluren, Großröhrichten, Seggenriedern
und einer Verlandungszone zusammen. Östlich von Kelsterbach findet man entlang des gleichnamigen
Baches alle feuchten Biotoptypen, die für das Verdichtungsgebiet erfaßt wurden. Ein weiteres Schwerpunktgebiet für Röhrichte und feuchte Hochstauden ist das Sossenheimer Feld. Daneben kommen Röhrichte in Offenbach-Bieber vor, feuchte Hochstaudenfluren findet man außerdem im Fechenheimer
Mainbogen.
Die rund 7 ha Sand- und Felstrockenrasen konzentrieren sich im Bereich der Schwanheimer Düne, einer
pleistozänen Flugsandablagerung. Die Kernbereiche der Düne sind im gleichnamigen Naturschutzgebiet
sichergestellt. Die Sandtrockenrasen, die nicht alle im Naturschutzgebiet gesichert sind, zählen pflanzensoziologisch zu den Silbergrasfluren und Sandschwingelrasen. Aktuell sind sie durch Verbuschung,
speziell duch die Ausbreitung der Brombeere, gefährdet. Auf der Schwanheimer Düne liegt eines der
Hauptvorkommen für Sandtrockenrasen im UVF-Gebiet.
Andere trockene Biotoptypen wie Heiden wurden im Landschaftsraum nicht erfaßt.
• Kleinstrukturen
Im Verdichtungsgebiet werden rund 968 ha von Kleinstrukturen eingenommen, davon entfallen 46 %
auf die Gruppe Abstandsgrün/Verkehrsbegleitgrün.
Die 258 ha Ruderalfluren, die 1991 im Landschaftsraum erfaßt wurden, dürften zu großen Teilen inzwischen einer anderen Flächennutzung zuzuordnen sein, da viele von ihnen so genannte Baulücken
dargestellt haben.
Feldgehölze, Gebüsche und Buschwerk nehmen im Verdichtungsraum rund 170 ha Fläche in Anspruch,
das heißt, daß 14 % des Gesamtvorkommens im UVF-Gebiet hier konzentriert sind. Ihre Schwerpunktbereiche haben diese Kleinstrukturen auf der Schwanheimer Düne, im Sossenheimer Feld, in Oberrad
sowie westlich von Bergen-Enkheim. Dort ist auch die größte zusammenhängende Fläche erfaßt worden,
die mehrere ha in Anspruch nimmt. Dieses Feldgehölz ist aus einer früheren Streuobstwiesennutzung
hervorgegangen und teilweise im Naturschutzgebiet „Mühlbachtal von Bergen-Enkheim“ gesichert.
Eine Besonderheit stellen die feuchten Gebüsche im Naturschutzgebiet „Seckbacher Ried“, einer ehemaligen Mainschlinge, dar.
Im Verdichtungsgebiet wurden 70 % aller Alleen des UVF-Gebietes sowie 36 ha Baumreihen erfaßt, die
sich im wesentlichen auf die Innenstadtbereiche von Frankfurt und Offenbach konzentrieren. Die Alleen
sind vor allem in den Gebieten der gründerzeitlichen Stadterweiterungen entlang der breiten Ausfallstraßen entstanden.
• Landwirtschaftliche Flächen
Grünland
Das Grünland nimmt mit 396 ha nur 2 % des Verdichtungsgebietes ein. Im Vergleich dazu werden 6 %
der Fläche als Acker genutzt und rund 8 % des Gebietes von Kleingärten eingenommen. Die Grünlandnutzung konzentriert sich in der nördlichen Hälfte des Landschaftsraumes. Schwerpunktvorkommen
sind neben dem Sossenheimer Feld Offenbach-Bieber und die Riedwiesen von Niederursel. Auch die
Aue des Liederbaches westlich Unter-Liederbach wird von Grünlandnutzung eingenommen. Nährstoffarme Grünländer findet man neben Offenbach-Bieber und Niederursel vor allem im Bereich der
Schwanheimer Düne, dort zum Teil mit Streuobstnutzung. Ähnlich wie für die Sandrasen ist hier auch
für die mageren Grünlandgesellschaften eine Verbrachung und damit einhergehend eine Artenverschiebung festzustellen. So wurde für das Jahr 1991 für 70 % aller mageren Grünländer eine Nutzungsaufgabe festgestellt. Im Verdichtungsgebiet wurden 7 ha Feuchtgrünland im Sossenheimer Feld und in Kelsterbach erfaßt. Im Sossenheimer Feld kommen diese Biotoptypen in engem räumlichem Wechsel mit
Röhrichten und Gebüschen vor, in Kelsterbach ist das Calthion vergesellschaftet mit Schilfröhricht,
Seggenriedern und feuchten Hochstaudenfluren.
65
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Streuobst
Im Landschaftsraum werden 158 ha von Streuobstnutzung auf Dauergrünland eingenommen, weitere
10 ha weisen eine andere Unternutzung, in der Regel durch Gärten, auf. Die Streuobstnutzung konzentriert sich im wesentlichen auf das Sossenheimer Feld, die Schwanheimer Düne, einen Bereich zwischen
Sindlingen und Zeilsheim, Offenbach-Bieber sowie einen Streuobstgürtel, der sich von Berkersheim
über Preungesheim bis Bergen-Enkheim erstreckt, und kleinere Flächen südöstlich von Kelsterbach. Die
Streuobstwiesennutzung wies 1991 einen Bracheanteil von 40 % auf, wobei ein größerer Anteil von
älteren Brachen bereits unter den Feldgehölzen erfaßt ist. Dies ist vor allem zwischen Berkersheim und
Bergen-Enkheim der Fall.
Ackerbau
Die 1.200 ha Ackerflächen (6,4 %) sind in einem Halbrund nördlich um die Siedlungskerne von Frankfurt und Offenbach angeordnet. Der Bereich südlich der Mainmetropole wird vom Frankfurter
Stadtwald in Anspruch genommen.
Schwerpunkt der Ackernutzung ist der Südwesten des Landschaftsraumes, der noch von den Lößböden
des ‘Main-Taunus-Vorlandes’ geprägt wird. Auf den Lößböden finden sich auch die großen Ackerschläge, wie westlich von Unter-Liederbach, westlich Sindlingen und bei Niederursel. Einzig der
Fechenheimer Mainbogen mit einem größeren Ackerbaugebiet weist keine derartigen Bodenverhältnisse
auf. Die restlichen Ackerbaugebiete sind durch einen ausgeprägten Wechsel mit anderen Nutzungen wie
Grünland und Streuobst gekennzeichnet.
Erwerbsgartenbau/Obstplantagen/Weihnachtsbaumkultur/Baumschulen
Die Sonderkulturen nehmen 347 ha des Landschaftsraumes in Anspruch, davon entfallen 234 ha auf den
Erwerbsgartenbau, der in diesem Landschaftsraum seinen Schwerpunkt hat. Das bekannteste Erwerbsgartenbaugebiet des Raumes liegt in Oberrad, von wo aus die Versorgung der Frankfurter Stadtbevölkerung mit frischem Gemüse und Kräutern (Frankfurter Grüne Soße) bereits in früheren Zeiten erfolgte.
Daneben ist der Erwerbsgartenbau um Eschersheim, Unter-Liederbach und Rödelheim verbreitet.
Obstplantagen sind im Landschaftsraum vor allem im Bereich um Kriftel, Hattersheim und FrankfurtZeilsheim zu finden. Hier grenzen sie an das Hauptobstanbaugebiet des UVF. Weitere große Flächen
finden sich westlich von Liederbach und zwischen Sossenheim und Rödelheim. Insgesamt werden im
Verdichtungsgebiet 11 % aller Obstanbauflächen des UVF-Gebietes bearbeitet. Baumschulen sind mit
52 % in den Gemarkungen von Sindlingen, Kelsterbach und Offenbach sowie in Sossenheim zu finden.
Erwähnenswert ist der einzige Frankfurter Weinberg auf dem Lohrberg.
• Waldflächen
597 ha des Landschaftsraumes sind mit Wald bestockt. Den Hauptanteil des Waldes bilden Laubmischbestände mit 161 ha, der Anteil der Nadelrein- und Nadelmischbestände ist mit 47 ha ausgesprochen
gering.
Innerstädtisch gibt es den Riederwald, den Biegwald, das Ginnheimer Wäldchen sowie den Wald östlich
der Eisenbahnsiedlung in Nied. Daneben finden sich Forstbestände rund um den Flughafen Rhein-Main
und in kleinen Flächen entlang der gesamten Grenze des Verdichtungsgebietes nach Süden hin, wo der
Frankfurter Stadtwald an den Landschaftsraum unmittelbar angrenzt.
Im Stadtgebiet von Offenbach wurden kleine Flächen eines im benachbarten Naturraum ‘Untermainebene’ liegenden großen Erlenbruches erfaßt.
Wichtigste Baumgattung ist in den Laubrein- und Laubmischbeständen die Eiche. In den Mischbeständen wechselt sie mit der Kiefer ab, die an die nährstoffärmeren Sandböden südlich von Frankfurt gut
angepaßt ist. Die Kiefer dominiert auch in den Nadelbeständen, wobei diese bereits zu zwei Dritteln mit
Buchen unterbaut sind.
66
Landschaftsplan UVF
1.4.8
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Untermainebene’
• Feuchte und trockene Biotoptypen
Die Feucht- und Trockenbiotope sind mit 154 ha Fläche im Vergleich des gesamten UVF-Gebietes
überdurchschnittlich stark vertreten. Dabei entfallen rund zwei Drittel der Fläche auf Feuchtbiotope.
Tabelle 7: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Untermainebene’
Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Untermainebene’
Bach/Graben und Uferstrukturen
Fluß/Kanal
Altarm/Altwasser
Stillgewässer
Fläche
[ha]
%
Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Untermainebene’
83,01
0,21
Bruch-/Auwald
425,28
0,66
541,21
1,07
0,00
1,36
Laubwald (Reinbestand)
Laubmischwald
Mischwald
Nadelmischwald
Verlandungszone, Niedermoor
Fläche
[ha]
118,03
%
0,30
2.694,17 6,75
1.440,93 3,61
5.598,36 14,03
510,15
1,28
5,18
0,01
Nadelwald (Reinbestand)
6.954,35 17,42
Röhricht/Seggenried
Feuchte Hochstaudenflur
72,77
32,65
0,18
0,08
Sonstige Waldfläche
Lichtung
1.195,46
76,85
3,00
0,19
Trockene Heide
13,09
0,03
Kalkmagerrasen/Kalktrockenrasen
Sandtrockenrasen/Felstrockenrasen
2,91
27,49
0,01
0,07
Sandgrube/Kiesgrube
Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde
86,00
193,88
0,22
0,49
Gebüsch/Feldgehölz
225,72
0,57
Parkanlage
200,72
0,50
Baumgruppe
Hecke/Baumreihe
Hohlweg
Allee
Ruderalflur
Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün
5,02
74,08
0,12
12,82
552,70
610,58
0,01
0,19
0,00
0,03
1,39
1,53
Wildgehege/Zoo/Bot. Garten
Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage
Golfplatz
Friedhof
Kleingarten/Grabeland
5,46
535,35
70,23
87,54
684,31
0,01
1,34
0,18
0,22
1,72
Offener Gesteinsstandort
0,23
0,00
Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung
4078,46 10,22
Gewerbe/Ver- und Entsorgung
1.414,93
3,55
117,58
0,30
9,28
0,02
108,30
126,34
23,41
2.116,42
0,27
0,32
0,06
5,30
Landwirtschaftliche Gebäude
Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen)
105,57
0,27
Schloß/Ruine
Magergrünland (auch Brachen)
Fettwiese/Fettweide (auch Brachen)
Streuobstw./Grünl. (auch Brachen)
Streuobstwiese/sonstige Nutzung
73,83
2.434,51
316,06
9,57
0,19
6,10
0,79
0,02
Baustelle/Neubaugebiet
Sendeeinrichtung
Militärische Anlage
Verkehrsfläche
Acker (auch Brachen)
5.365,69 13,44
Erwerbsgartenbau (auch Brachen)
Weinbau
Obstplantage
Baumschule (auch Brachen)
Summe
263,78
0,66
71,53
64,46
74,16
0,18
0,16
0,19
39.911,19 100,00
67
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Verlandungszonen und Niedermoore (rund 5 ha) kommen in größerer Flächenausdehnung in der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ am Riedgraben vor, einem alten Mainlauf, der zum großen Teil verlandet und mit Torf gefüllt ist. Hervorzuheben ist hierbei das „Enkheimer Ried“, das als Naturschutzgebiet sichergestellt wurde.
Im Gegensatz zum UVF-Gesamtgebiet übertreffen Röhrichte und Seggenrieder (72 ha) die Biotope mit
feuchten Hochstaudenfluren (32 ha) deutlich in der Flächenausdehnung. Ein Verbreitungsschwerpunkt
liegt in den Altläufen der Mainniederung bei Seligenstadt-Froschhausen in den Naturschutzgebieten
„Schwarzbruch von Seligenstadt“ und „Pechgraben von Kleinkrotzenburg“. Im Naturschutzgebiet
„Herrnröther- und Bornwaldswiesen von Sprendlingen“ kommt es zu umfangreichen Mosaiken unterschiedlicher Feuchtestufen und Nutzungsintensitäten, die neben vielen floristischen Besonderheiten auch
aus avifaunistischer Sicht sehr bedeutsam sind. In der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ treten
nitrophile Röhrichte und feuchte Hochstaudenfluren entlang des Mains auf, die durch die
Nährstofffracht des Mains belastet sind. Die wenigen Gebiete mit Vorkommen von feuchten Hochstaudenfluren lassen keine Konzentration erkennen.
Die Trockenbiotope sind mit 43 ha im UVF-Vergleich relativ häufig vertreten. Den größten Anteil nehmen trockene Heiden und Sandtrockenrasen ein. Bis auf eine Fläche (trockene Heide) im Landschaftsraum ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ sind alle an Trockenheit und Nährstoffarmut angepaßten
Pflanzengesellschaften in der östlichen Untermainebene anzutreffen. Eine Besonderheit läßt sich bei
Mainhausen im Gelände des Fernmeldeamtes Hanau feststellen, wo Calluna-Heiden im Wechsel mit
Sandtrockenrasen von Damwild beweidet werden, was sich durchaus positiv auf die Artengemeinschaft
auswirkt. Der einzige Kalkhalbtrockenrasen kommt am Bergener Hang im gleichnamigen Naturschutzgebiet vor. Der einzige kartierte Borstgrasrasen tritt im Naturschutzgebiet „Niederrodener Lache“ im
kleinräumigen Mosaik mit Pfeifengraswiesen auf. Ganz im Gegensatz zu den beiden zuletzt beschriebenen ist der überwiegende Anteil der trockenen Biotoptypen nicht über Naturschutzgebiete gesichert und
häufig durch Verbrachung gekennzeichnet.
• Kleinstrukturen
Der Flächenanteil der Kleinstrukturen beträgt mit über 1.400 ha knapp 3,7 %. Dreiviertel der Fläche
entfallen auf Ruderalfluren und Verkehrsgrün. Gebüsche und Feldgehölze treten gleichmäßig verteilt im
Landschaftsraum auf, mit einer gewissen Konzentration bei Dreieich / Langen, wo ihr Ursprung in Sozialbrachflächen zu finden ist.
• Landwirtschaftliche Flächen
Grünland
Die Flächennutzung des Grünlandes beträgt mit rund 2.600 ha 7 % der ‘Untermainebene’. Der Bracheanteil des Grünlandes in der ‘Untermainebene’ lag 1991 bei 17 %, wobei der größte Anteil auf den
Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ entfällt.
Die räumliche Verteilung des Dauergrünlandes in der ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ beschränkt sich vornehmlich auf die Mainauen und, mit rückläufiger Tendenz, auf die Okrifteler Wiesen
(Hattersheim). In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ werden auch überwiegend die Auenböden entlang des Mains für Grünlandwirtschaft genutzt, außerdem ist sie im Bereich des Bergener Hanges im Wechsel mit Streuobst die vorherrschende Nutzungsform. Im Landschaftsraum ‘Mönchwald und
Dreieich, Rodgau’ dominiert das Grünland gegenüber anderen Nutzungen zwischen Langen und Egelsbach, entlang der Bieber, in der nördlichen Rodauniederung sowie zwischen Obertshausen und Rembrücken. Südlich von Schwanheim existiert ein großes zusammenhängendes grünlandwirtschaftlich genutztes Gebiet mit unterschiedlichen Feuchteverhältnissen, welches insgesamt stark gedüngt und z.T.
unregelmäßig genutzt wird, durch Extensivierungsmaßnahmen aber erfolgversprechend naturschutzfachlich entwickelt werden kann. Kleinflächig im engen Wechsel mit Kleingärten und Gebüschen/Feldgehölzen kommen mesophile Grünländer östlich von Neu-Isenburg vor. In der ‘Auheim-Kleinostheimer-Mainniederung’ ist das Niedermoor zwischen Zellhausen und Seligenstadt kaum mehr pflanzensoziologisch feststellbar. Hinzu kommt eine intensive Nutzung, die zur Degeneration der Grünlandbestände zu artenarmen Wirtschaftswiesen beigetragen hat.
68
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Zwischen Froschhausen und Hainburg sind größere Grünlandbereiche, die zwar über § 12 HENatG als
Naturschutzgebiet gesichert sind, allerdings durch zu intensive Nutzung bedroht werden.
Nur geringe Flächenausdehnung nehmen die durch extremere Standortverhältnisse geprägten Grünländer
mit etwa 100 Hektar ein. Insgesamt sind 11 % des mager ausgeprägten Grünlandes über Naturschutzgebiete sichergestellt, wobei diese Flächen überwiegend durch Brachezeiger gekennzeichnet sind. Insgesamt ist die Sozialbrache ein entscheidender, bestandsbedrohender Faktor für Magergrünländer. Beispiel
für ein solches Vorkommen sind größere zusammenhängende Flächen südlich von Mühlheim, die alle
durch Verbrachung bzw. zu unregelmäßige Nutzung gekennzeichnet sind. Im Naturschutzgebiet „Am
Bergener Hang“ treten auf kalkhaltigem Untergrund Salbei-Glatthaferwiesen im Wechsel mit Halbtrokkenrasen und, auf wassergeprägten Tonschichten, auch mit Röhrichten und Pfeifengrasflecken auf.
Im Gegensatz zur Situation bei den mager ausgeprägten Dauergrünländern sind die Feucht- und Naßgrünländer überwiegend durch Naturschutzgebiete in ihrem Bestand gesichert.Ihr Vorkommen beschränkt sich auf die östliche Hälfte der Untermainebene. Großflächig sind sie im Bereich der Naturschutzgebiete „Niederrodener Lache“ und „Oberwiesen, Herrenröther- und Bornwaldswiesen“ bei
Sprendlingen anzutreffen.
Streuobst
Die Streuobstnutzung ist mit rund 320 ha (0,8 % des Naturraumes) nur wenig verbreitet. Sie konzentriert sich auf die Gebiete Maintal / Mühlheim und Dreieich / Langen. Ein Vergleich mit Vorkommen in
den 30er Jahren zeigt eine deutliche Abnahme des Streuobstbestandes.
Ackerbau
Die Ackernutzung nimmt mit 14 % den zweitgrößten Flächenanteil im Naturraum ein. Relativ kleinflächig kommen Ackerflächen in der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ vor. Dominant tritt der
Ackerbau dagegen in der ‘Auheim-Kleinostheimer’ und ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ in
Erscheinung. In beiden Bereichen ist er die Hauptnutzungsform der Landschaft (zwischen 20 und 30
Prozent). Für den Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ läßt die naturräumliche Ausstattung auf ein wenig ackerfreundliches Gebiet schließen. Der überwiegende Anteil ist forstwirtschaftlich genutzt, es gibt nur drei Bereiche, in denen Ackerbau eine Rolle spielt: Im Gebiet der mächtigen
Flugsanddecken um Heusenstamm, Dietzenbach und Rodgau-Dudenhofen nutzt man die ausgeprägte
Trockenheit unter anderem für Spargelanbau (welcher in der Flächenstatistik allerdings unter Erwerbsgartenbau aufgeführt ist). Das hier vorhandene Standortpotential liefert große Entwicklungschancen für
Sandmagerrasen. Weitere ackerbauliche Schwerpunkte sind im Bereich des Rodgau und, wie auch im
übrigen Naturraum, fast ausschließlich siedlungsnah bei Egelsbach und Langen zu finden.
Erwerbsgartenbau/Weinbau/Obstplantagen
Die Sonderkulturen nehmen zusammen rund 1 % der Gesamtfläche ein. Den größten Anteil hat der Erwerbsgartenbau mit rund 263 ha. In der Regel werden hier die trockenen Standorte für einen verbrauchernahen Anbau von Erdbeeren und Spargel genutzt. Der Weinbau kommt fast ausschließlich in Hochheim am Main vor. Obstplantagen nehmen den flächenmäßig kleinsten Anteil der Sonderkulturen ein
und sind nur für Egelsbach markant.
• Waldflächen
Die Forstwirtschaft ist größter Flächennutzer im Naturraum ‘Untermainebene’. Waldflächen nehmen
knapp die Hälfte der Gesamtfläche in Anspruch. Am nördlichen Rand des Naturraumes bildet der Wald
eine zusammenhängende Fläche. Nach Süden und Osten hin nimmt sein Flächenanteil zugunsten anderer
Nutzungen ab. Der Nadelwald, zum großen Teil Kiefernbestände, hat mit 19 % den Hauptanteil an der
Gesamtwaldfläche. Er ist vorwiegend im südöstlichen Gebiet verbreitet. Mischwald hat einen Flächenanteil von 14 % und Laubwald ist mit nur knapp 11 % der Waldfläche erfaßt. Als eines der Hauptvorkommen an Laubwald ist der Frankfurter Stadtwald mit zum Teil beträchtlichen Altbeständen zu nennnen. Knapp 118 ha Bruch-/Auwald gibt es in der Untermainebene. Große Flächen sind bei Obertshausen, südlich von Bieber und zwischen Seligenstadt und Zellhausen, die beiden letzteren als NSG geschützt. Weichholzauen sind in kleinem Umfang am Tränkebach bei Egelsbach und am Main bei
Flörsheim und Mainflingen (NSG „Mainflinger Mainufer“) zu finden.
69
Landschaftsplan UVF
1.4.9
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Situation in der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Messeler Hügelland’
• Feuchte und trockene Biotoptypen
Der Naturraum ‘Messeler Hügelland’ ist eines der Schwerpunktgebiete für das Vorkommen von Röhrichten und Großseggenriedern. 23 % des gesamten Bestandes im UVF-Gebiet sind hier zu finden. Diese
feuchten Biotoptypen (29 ha) sind über die gesamte Fläche des Naturraumes verteilt in der Regel in den
Auen zu finden. Rund 20 % (5 ha) dieser Flächen sind in den Naturschutzgebieten „Hegbachaue von
Messel“, „Herrnröther und Bornwaldswiesen“ und „Erlenwiesen von Ober-Roden“ gesichert. Für viele
Röhrichte und Seggenrieder können Gefährdungen durch einen zu hohen Nährstoffeintrag, auch von
angrenzenden Flächen, festgestellt werden.
Tabelle 8: Biotop- und Nutzungstypen der Naturräumlichen Haupteinheit ‘Messeler Hügelland’
Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Messeler Hügelland’
Fläche
[ha]
%
Biotop- und Nutzungstypen des Naturraumes ‘Messeler Hügelland’
Fläche
[ha]
17,48 0,23
405,93 5,44
485,07 6,51
1.224,64 16,42
%
Bach/Graben und Uferstrukturen
Stillgewässer
Quellflur/Quellsumpf
25,00
15,69
0,07
0,34
0,21
0,00
Bruch-/Auwald
Laubwald (Reinbestand)
Laubmischwald
Mischwald
Verlandungszone, Niedermoor
Röhricht/Seggenried
Feuchte Hochstaudenflur
Sandtrockenrasen/Felstrockenrasen
0,45
29,02
11,09
4,00
0,01
0,39
0,15
0,05
Nadelmischwald
Nadelwald (Reinbestand)
Sonstige Waldfläche
Lichtung
Gebüsch/Feldgehölz
Baumgruppe
Hecke/Baumreihe
Allee
Ruderalflur
Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün
90,12
0,52
12,04
0,07
49,26
72,90
1,21
0,01
0,16
0,00
0,66
0,98
Aufschüttg./Lagerpl./Deponie/Halde
11,89
0,16
Parkanlage
Wildgehege/Zoo/Bot. Garten
Sport-/Erholungs-/Freizeitanlage
Golfplatz
30,37
5,21
90,52
55,70
0,41
0,07
1,21
0,75
69,32
18,80
659,12
137,78
2,64
0,93
0,25
8,84
1,85
0,04
Friedhof
Feucht-/Naßgrünland (auch Brachen)
Magergrünland (auch Brachen)
Fettwiese/Fettweide (auch Brachen)
Streuobstw./Grünl. (auch Brachen)
Streuobstwiese/sonstige Nutzung
18,07
0,24
Kleingarten/Grabeland
144,71
1,94
Überw. Wohnen/Öffentl. Verwaltung
Gewerbe/Ver- und Entsorgung
Landwirtschaftliche Gebäude
730,16
194,39
28,08
9,79
2,61
0,38
Schloß/Ruine
Acker (auch Brachen)
1.180,90 15,84
Baustelle/Neubaugebiet
Sendeeinrichtung
Erwerbsgartenbau (auch Brachen)
Weinbau
Obstplantage
Baumschule (auch Brachen)
Summe
16,03
0,33
7,94
22,99
0,22
0,00
0,11
0,31
120,27 1,61
792,12 10,62
319,52 4,29
10,37 0,14
Verkehrsfläche
4,60
0,06
43,72
0,59
2,80
0,04
295,09
3,96
7.456,79 100,00
Die restlichen feuchten Biotoptypen setzen sich aus einer Verlandungszone und feuchten Hochstaudenfluren zusammen. Die feuchten Hochstaudenfluren sind ebenfalls vorwiegend in den Auen zu finden und
nehmen hier etwa 11 ha in Anspruch. Für diesen Biotoptyp ist neben dem Auftreten in Nachbarschaft zu
Fließgewässern im gesamten Naturraum eine deutliche Konzentration im östlichen Teil des ‘Messeler
Hügelland’ festzustellen. Südöstlich von Langen wurde ein verlandender Teich erfaßt.
70
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Bei den trockenen Biotoptypen handelt es sich um Sand- und Felstrockenrasen, die um die Stadtteile
Urberach und Offenthal ihre Vorkommen haben.
• Kleinstrukturen
Im Naturraum werden 224 ha (3 %) Fläche durch Kleinstrukturen bedeckt, davon entfallen 90 ha auf
Gebüsche, Feldgehölze und Buschwerk. Diese sind in den überwiegenden Fällen aus brachgefallenen
Streuobstwiesen hervorgegangen. Im Bereich der „Herrnröther Wiesen“ bei Dreieich sind vor allem
Weidengebüsche zu finden, die an die vorwiegend feuchten Standortverhältnisse angepaßt sind. Im
Gegensatz dazu erstrecken sich bei Urberach im Gebiet „Auf der Bulau“ auf sandigen Böden ausgedehnte Schlehengebüsche angrenzend an Forstflächen.
• Landwirtschaftliche Flächen
Grünland
Die Grünlandnutzung, ist in den Talauen zu finden. Das größte zusammenhängende Grünlandgebiet
sind die Rohrwiesen östlich von Götzenhain, die von mehreren Gräben durchzogen werden.
1991 nahm das mesophile Dauergrünland 659 ha (9 %) in Anspruch, davon waren zu diesem Zeitpunkt 21 % nicht genutzt. Die bewirtschafteten Flächen sind überwiegend als zu charakterisieren,
wobei sich die Intensität der Nutzung zum Teil als bestandsbedrohend auf die Pflanzengesellschaften
auswirkt.
Die Grünländer auf feuchten und mageren Standorten nehmen rund 88 ha ein, davon entfallen 69 ha
auf feuchte Ausprägungen. Große Teile davon sind in den Naturschutzgebieten „Herrnröther Wiesen
und Bornwaldswiesen“, „Hegbachaue von Messel“, „Niederrodener Lache“ und „Erlenwiesen von
Ober-Roden“ unter Schutz gestellt. Insgesamt ist der Zustand dieses Grünlandtypes sehr unterschiedlich und reicht von zu intensiv genutzt bis hin zu brachgefallen.
Für die mageren Grünlandtypen ist festzustellen, daß das ‘Messeler Hügelland’ der Naturraum mit
dem geringsten Bracheanteil ist (1991). Diese Grünländer sind vor allem in den Rohrwiesen bei Götzenhain, in den Herrenröther Wiesen und in der Hegbachaue zu finden und teilweise in Naturschutzgebieten (s.o.) gesichert. Im Bereich des St. Albanus-Berg in Langen sind Magergrünländer zum Teil
auch als Streuobst genutzt.
Streuobst
Nur knapp 2 % des Naturraumes (140 ha) werden von Streuobst eingenommen. Die Streuobstnutzung ist immer siedlungsnah zu finden und spart die Talauen in der Regel aus. Auffällig ist das Fehlen von Streuobst westlich von Ober-Roden und Urberach sowie an den nördlichen Siedlungsrändern
von Offenthal. Ein Vergleich der Luftbildaufnahmen von 1935 und 1991 macht deutlich, daß der
Flächenanteil der Streuobstnutzung inzwischen in allen Gemeinden erheblich abgenommen hat. Auch
derzeit ist die Streuobstnutzung im Naturraum durch großflächige Nutzungsaufgaben (1991 waren
45 % ganz oder teilweise brachgefallen) bedroht, insbesondere östlich von Langen und westlich von
Urberach.
Die Streuobstnutzung erfolgt oftmals in kleinräumigem Wechsel mit anderen Nutzungen wie am
Wingertsberg westlich von Dietzenbach, wo Acker, Grünland, Feldgehölze, feuchte Hochstauden
und Gärten mit dem Streuobst ein Nutzungsmosaik unterschiedlicher Nutzungsintensitäten auf variierenden Standorten ergeben. Im Rahmen der Legalisierung der Gärten wurde bei der Erstellung des
Bebauungsplanes durch Festschreibung bestehender Nutzungen beispielhaft auf die Sicherung dieser
Strukturvielfalt geachtet.
Ackerbau
Die Ackernutzung nimmt im ‘Messeler Hügelland’ 16 % der Fläche (1.180 ha) ein, im Vergleich
hierzu wird Grünlandwirtschaft nur auf 9 % der Fläche betrieben. Im Naturraum sind Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit nicht vorhanden, so daß die Ackernutzung in der räumlichen Verteilung
nicht an bestimmte standörtliche Besonderheiten gebunden ist. Vielmehr ist diese Nutzung um die
71
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
bebauten Ortslagen angesiedelt. Dort findet im Allgemeinen eine Bewirtschaftung von großen zusammenhängenden Schlägen statt, die nur selten durch Gehölze strukturiert werden. Nur im direkten
Anschluß an Gebiete mit kleinräumig wechselnder Nutzungsstruktur, wie die „Herrnröther Wiesen“,
sind auch für die Ackernutzung kleinere Schläge zu verzeichnen.
Erwerbsgartenbau/Weihnachtsbaumkultur/Baumschulen
Die Sonderkulturen sind mit 47 ha vertreten, wobei die Baumschulen mit 23 ha den größten Anteil verzeichnen. Diese Nutzungstypen, die vor allem in Bereichen mit mittleren Standortverhältnissen vorkommen, konzentrieren sich um Götzenhain und Offenthal, darüber hinaus sind sie über den gesamten
Naturraum verstreut zu finden.
• Waldflächen
45 % (3.375 ha) des Naturraumes sind mit Wald bestockt. Im ‘Messeler Hügelland’ nehmen vor allem
die Nadelreinbestände und daneben Nadelmischbestände mit insgesamt 12 % aller Waldstandorte, im
Vergleich zu anderen Landschaftsräumen, einen hohen Anteil ein. Zu berücksichtigen ist hierbei, daß
mehr als die Hälfte der Nadelreinbestände inzwischen mit Buchen unterbaut wurde. Weitere 16 % aller
Bestände werden von Mischwäldern eingenommen und 12 % durch Laubrein- und Laubmischbestände.
Mit 4 % an der Naturraumfläche sind die sonstigen Waldflächen vertreten. Diese setzen sich aus temporär unbestockten Flächen, wie sie z.B. nach Windbruch entstehen, und Aufforstungen zusammen. Die
Bestandserfassung aus dem Jahr 1991 macht deutlich, daß das Sturmtief „Wiebke“ zum Jahresanfang
1990 in diesem Naturraum seine Spuren hinterlassen hat. Bei den Nadelbeständen ist die Kiefer, angepaßt an sandige Böden, wie sie auch im ‘Messeler Hügelland’ vorkommen, die vorherrschende Baumgattung. Als eine Baumgattungen, die trotz Überschattung gute Entwicklungsmöglichkeiten aufweist,
wird die Buche den Kieferbeständen hier häufig unterbaut. Auch bei den Mischwäldern ist in der Hälfte
der Bestände die Kiefer als dominierende Art vorhanden, in den restlichen Mischwäldern herrscht v.a.
die Buche vor, die auch in den Laubrein- und -mischbeständen die Bestockung prägt. Auf mehr als 100
ha Fläche ist die Erle als Hauptbaumgattung erfaßt. Diese überwiegend in den Auebereichen verbreiteten Bestände weisen auf 17 ha Bruch- und Auwaldcharakter auf. Ein gut ausgeprägter aber kleinflächiger Walzenseggen-Bruchwald findet sich in der Nähe der „Erlenwiese“ südlich von Ober-Roden.
72
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
1.5
Landschaft als Erlebnis- und Erholungsraum
1.5.1
Grundlagen
−
−
−
−
FNP, Stand 1996, Maßstab 1 : 10 000
UVF-Radwegekarte 1996, Maßstab 1 : 50 000
Biotop- und Nutzungstypenkartierung des UVF, Stand 1991, Maßstab 1 : 10 000
Eigene Kartierung der Landschaftsbildtypen, Maßstab 1 : 25 000, dargestellt in der Karte „Erholungseignung“
− Auswertungen zur Häufigkeit und Verteilung der Landschaftsbildtypen in den Landschaftsräumen
− Umfrage bei Stadtarchiven und Geschichts- und Heimatvereinen
1.5.2
Landschaftsbild und Landschaftserleben
• Wildnis, Kulturlandschaft, Stadtlandschaft
Eine von Menschen völlig unberührte und nur von den natürlichen Elementen geprägte großflächige
Naturlandschaft, also Wildnis, existiert in Mitteleuropa und damit auch im Planungsraum nicht mehr.
Das Zulassen von kleineren Wildnisbereichen geht in mitteleuropäischen Landschaften mit bewußten,
wertenden Entscheidungen einher und ist dabei nicht zuletzt vom Einverständnis der örtlichen Bevölkerung abhängig. Toleranz und Respekt vor dem Eigenwert und dem Selbstheilungspotential der Natur
spiegeln das Zulassen von Wildnis wider. Dabei gibt es keinen Zweifel über die große Bedeutung von
Wildnis für das Naturerleben der Menschen, um so mehr, je naturferner und städtischer sie leben, und je
bedrohter die Natur den Städtern erscheint.
Von „Kulturlandschaften“ sprechen wir, wenn natürliche Strukturen des Reliefs und der Vegetation mit
landschaftstypischen, naturraumangepaßten Flächennutzungen und Siedlungsstrukturen zusammen
spielen, die langsam gewachsen sind. Die landschaftlichen Elemente überwiegen im Landschaftsbild,
das Wirken des Menschen ist jedoch allgegenwärtig. Man spricht von einer Kulturlandschaft als „Ganzem“.
In den verstädterten Bereichen ist dieses Zusammenspiel erheblich gestört. Die Unverwechselbarkeit und
die damit verbundene visuelle Orientierung im Nahbereich wird hier überwiegend durch eine schnell
gewachsene Besiedlung mit allgegenwärtigen künstlichen Elementen wie Hochhäusern, Siedlungskanten,
Hochspannungsleitungen, Deponien, Brücken, Autobahnen, Zäunen etc. hervorgerufen. Die mit diesen
künstlichen Elementen einhergehenden sinnlichen Wahrnehmungen (Geräuschkulissen, Geruch, Erschütterungen etc.) sind dabei selbstverständlich eingeschlossen. Für derartige Bereiche steht der Begriff
„Stadtlandschaft“. Für das Erleben dominieren nicht mehr die Elemente der freien Landschaft, sondern
es dominiert Besiedlung. Das Verhältnis von Siedlungen und Landschaft hat sich soweit verschoben,
daß nicht mehr einzelne abgegrenzte Siedlungen in der Landschaft, sondern übrig gebliebene Landschaftsteile in der Besiedlung das Gesamtbild bestimmen. Stadt und Landschaft fließen ineinander. Dabei ist das Mosaik aus unterschiedlichen Nutzungsformen für das Erleben der Landschaftsreste in der
Stadtlandschaft ein wichtiges Charakteristikum: die Wälder, eine zunehmend durch die Verdienstmöglichkeiten der nahen städtischen Absatzmärkte geprägte Landwirtschaft, durchsetzt mit einzelnen Inseln
von Wildnis, die dort als Ergebnis der Naturschutzbewegung bzw. der Ausgleichsverpflichtungen nach
dem Hessischen Naturschutzgesetz entstanden sind. Andererseits bestimmen städtische Freiraumnutzungen das Bild: neben den klassischen Grünflächen (Parks, Friedhöfe, Wohnungsferne Gärten etc.) die
vielen Grünstrukturen auf künstlichen Standorten bzw. mit Sonderfunktionen, wie z. B. auf Deponien,
entlang von Verkehrswegen und -einrichtungen, in Abbaustellen, in kommerziellen Freizeitanlagen, auf
und unter Energieleitungen usw. Viele dieser Grünstrukturen existieren bereits seit Jahrzehnten und
haben unerwartet hohe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere gewonnen. Auch aus rein
ästhetischer Sicht kann das Nutzungsmosaik einer Stadtlandschaft für den vorurteilsfreien Betrachter
manchen Wert aufweisen.
• Schönheit
Schönheit von Landschaft ist im wissenschaftlichen Sinne nicht meßbar. Sie wird durch Kriterien wie
Vielfalt und Eigenart, Harmonie der Übergänge bestimmt. Eine zentrale Rolle für das, was wir an
73
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Landschaft schön nennen, spielt sicherlich, was wir in unserer Kultur an Wahrnehmungsfähigkeiten
erlernen; welche Idealbilder von Landschaft in unserer Gesellschaft vermittelt werden; Idealbilder, wie
sie etwa in der Landschaftsmalerei bis ins 19. Jahrhundert entwickelt wurden und an denen sich die
Urteile über schön und häßlich auch heute noch messen. Die Ergebnisse repräsentativer Befragungen
bestätigen dies. Die Menschen haben nach wie vor sehr konkrete, oft auch unbewußte Vorstellungen von
einer schönen, intakten, harmonischen Landschaft. Mehr als 90 % der Bevölkerung denken an die angrenzenden Mittelgebirgslandschaften, wenn sie sich Landschaft vorstellen, in der sie sich erholen wollen. Die Landschaft dort entspricht also ihren Vorstellungen: auch wenn es dort nicht mehr die wirklich
intakte Naturlandschaft gibt, so kommt sie doch dem Idealbild sehr viel näher als die Stadtlandschaft:
offene, jedoch strukturreiche Feldgemarkungen, in denen die Städter die ökonomischen Schwierigkeiten
der Landwirtschaft kaum noch wahrnehmen können, vielfältige Wälder, Bachtäler und Grünlandauen,
Viehweiden, Obstwiesen und Gärten um die Ortschaften bzw. Höfe herum, eindrucksvolle Blicke auf
die Siedlungen und aus den Siedlungen.
Gemessen an solchen noch vorhandenen Bildern von Kulturlandschaft wird die Stadtlandschaft von der
Bevölkerung sicherlich selten als „schön“ beurteilt. Die Offenheit ist durch die Besiedlung verloren gegangen, das „Malerische“ in der Landschaft, das früher selbstverständlich durch kleinparzellige Landwirtschaft, durch Obstbaumgürtel um die bescheidenen Ortschaften hervorgebracht war, ist seltenes
Relikt geworden. Neben solchen Veränderungen an sich führt auch die Geschwindigkeit, mit der sich
diese Veränderungen zur Stadtlandschaft vollzogen haben, zu dem Eindruck von Fremdheit, zur Entfremdung. Denn Landschaftserleben wird nicht nur durch rein ästhetische Kategorien bestimmt, sondern
durch Bedürfnisse wie Orientierung, Identifikation, Heimat, Freiheit, Selbstbestimmung. Solche Bedürfnisse kommen in einer Landschaft, die durch anonyme Kräfte allzu schnell verändert wurde, zu kurz:
der Wandel im Erscheinungsbild der Landschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten durch zahllose Eingriffe, durch das Vordringen der Bebauung, durch Verkehrsbauten, durch den Strukturwandel in der
Landwirtschaft, durch das Vordringen städtischer Freiraumnutzungen mit großer Geschwindigkeit verändert. Dies führt zu einem Verlust an Heimat und Orientierung. Eine Landschaftsplanung, die sich mit
dem Thema Landschaftsbild und Landschaftserleben im Verdichtungsraum beschäftigt, wird sich deshalb nicht nur mit Schönheit im Sinne tradierter, idealer Landschaftsbilder zu beschäftigen haben, sondern mit der Frage, wie Orientierung, Identifikation, Heimat, Beständigkeit in einer solchen Landschaft
zu vermitteln wären.
• Die Nachfrage nach Landschaftserleben
Wenn auch die Menschen in der Region die Stadtlandschaft allgemein und speziell auch die Freiflächen
um ihre Wohnorte in der Regel nicht als Landschaft, gar als schöne Landschaft anerkennen: es gibt eine
außerordentlich starke Nachfrage nach Landschaftserleben in diesen Flächen. Tausendfach streben die
Menschen zu Fuß, mit dem Fahrrad, zu Pferd und mit anderen exotischen, modischen und sportiven
Fortbewegungsmitteln in die Landschaft. Mit Vorliebe in diejenigen Landschaftsteile, die als attraktiv
gelten, etwa die Mainuferwege und die Wege entlang der Nidda. Solche Bereiche werden überlastet; und
aus den Berichten von Naturschützern und Landwirten im ganzen Verbandsgebiet ist zu entnehmen,
daß, jedenfalls aus Sicht dieser Interessengruppen, auch die übrigen Freiflächen von erholungssuchenden Städtern vielfach überlastet sind.
Die Konflikte über die Nutzung der verbliebenen Landschaft werden sich verschärfen. Die weitere Zunahme der Bevölkerung, kürzere Arbeitszeiten und die sich verstärkende Suche nach dem Erlebnis von
Natur und intakter Landschaft (in dem Maß, in dem solche Dinge in der sich verstädternden Landschaft
bedroht erscheinen) werden eher zu einer Verstärkung der Nachfrage nach Naherholung in der verbliebenen Landschaft führen. Die landschafts- und technikorientierten, oft weder anlagen- noch vereinsgebundenen Freizeitaktivitäten, wie z.B. Reiten, Mountain-Biking, Free-Climbing, Tauchen, verzeichnen
seit Jahren einen regen Zulauf auf Kosten typischer Vereinssportarten wie Fußball, Handball, Tischtennis, Turnen. Neben den bekannten Konflikten mit dem Naturschutz und der Landwirtschaft treten zunehmend auch Konflikte zwischen einzelnen Freizeitaktivitäten auf, wie z.B. zwischen Reitern und Joggern, Mountain-Bikern und Wanderern.
Die zahlreichen örtlichen und die vom UVF betreuten überörtlichen Freizeit- und Erholungsgebiete, die
vorhandenen Grünflächen sowie die kommerziellen Freizeitparks im UVF decken einen Teil solcher
74
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Freizeitbedürfnisse ab, bieten aber keinen Ersatz für die fehlenden wohnungsnahen Erlebnisse in der
Landschaft. Damit ist als wesentliche Aufgabe der Landschaftsplanung die Gestaltung der im verstädterten Raum verbliebenen Landschaft für das Landschaftserleben der städtischen Bevölkerung definiert.
Es stellt sich die Frage, aus welchen Elementen sich das Landschaftsbild, das da gestaltet oder verbessert werden soll, zusammensetzt. Wie kann man die im Verdichtungsraum verbliebene Landschaft beschreiben?
• Regionale Grünzüge und natürliche Landschaftsräume
Die Entwicklung der Landschaft im Rhein-Main-Gebiet zur Stadtlandschaft ist in den vergangenen dreißig Jahren nicht planlos verlaufen. Vielmehr hat die Regionalplanung wie auch die Flächennutzungsplanung und die Landschaftsplanung des UVF kontinuierlich ein Siedlungsstrukturkonzept verfolgt, dessen
wesentliche Zielsetzung die Freihaltung eines Systems von zusammenhängenden Landschaftsteilen zwischen den Siedlungen bzw. Siedlungsachsen war: die regionalen Grünzüge. Trotz mancher Mängel hat
das Konzept der regionalen Grünzüge Wirkung gehabt. Die Entwicklung zur Stadtlandschaft konnte
kanalisiert werden, es ist zusammenhängende Landschaft übrig geblieben; sie gliedert die polyzentrische
Besiedlung.
Es liegt deshalb nahe, die regionalen Grünzüge bzw. ihre einzelnen Teilelemente als Grundlage für die
Analyse der Landschaftsbilder bzw. den daraus abzuleitenden Aufbau einer für die Bedürfnisse der
Städter nach Landschaftserleben gestalteten Landschaft zu verwenden.
Dies ist ein wichtiger Grundgedanke, der dem Konzept des Regionalparks Rhein-Main zugrunde liegt.
Für dieses Konzept werden diejenigen Routen definiert, von denen aus die jeweiligen Grünzüge als
Landschaften in der Stadt „erlebbar“ sind und für die erholungssuchende Bevölkerung als Erlebnisräume aufgewertet werden. Dies insbesondere in den Bereichen des Verdichtungsraumes, in denen die Verstädterung soweit fortgeschritten ist, daß die Formationen und Elemente der natürlichen Landschaftsräume durch den Eindruck der Besiedelung stark überlagert und geprägt werden.
Der Regionalpark und das Netzwerk von Erlebnislinien in den regionalen Grünzügen der Stadtlandschaft ist im Rahmen eines Pilotprojektes fast vollständig umgesetzt. In 32 Gemeinden ist das Regionalparkkonzept teils schon verwirklicht, im Entstehen oder wird in Zukunft weiter umgesetzt werden. Die
Wahrnehmung von Landschaft im Verdichtungsraum wird dadurch zunehmend durch das neue Konzept
bestimmt; die regionalen Grünzüge werden dann als Erlebnisräume im Bewußtsein der Bevölkerung des
Verdichtungsraumes verankert sein. Das Netz der Regionalpark-Hauptwege stellt zunächst innerhalb
der regionalen Grünzüge überörtliche Zusammenhänge zwischen den Landschaftsresten, dem Grüngürtel der Stadt Frankfurt und den umliegenden Naturparken her. Anbindungswege zu S-BahnHaltepunkten, Siedlungen, Freizeiteinrichtungen, besonderen natürlichen und künstlichen Elementen
einer Gemarkung ermöglichen einerseits kurze Rundwege im Alltag und großräumige Rundwege, wenn
mehr Zeit zur Verfügung steht, andererseits auch vielfältige Erkundungstouren innerhalb der Landschaften des Rhein-Main-Gebietes.
Gegenwärtig kann von einer Verankerung der regionalen Grünzüge im Bewußtsein der Bevölkerung
nicht die Rede sein. Trotz ihrer unzweifelhaften Bedeutung für die Struktur der Stadtlandschaft haben
diese Grünzüge als Bezugs- und Orientierungssystem für das konkrete Landschaftserleben bislang eine
sehr geringe Wirkung entfaltet: niemand würde sagen, daß er im regionalen Grünzug zwischen Bad
Homburg und Oberursel spazieren geht, sondern man redet vom Spaziergang im Vortaunus, in der
Homburger Gegend.
Die regionalen Grünzüge sind für die Bevölkerung abstrakt geblieben. Auch aus der Sicht ihrer Erfinder
waren sie bislang nie als aktiv zu gestaltende Erlebnisräume gedacht, sondern eher passiv als freizuhaltende Bereiche ohne eigenständige landschaftliche Charakterisierung und Gestaltung. Sie sind ein Planungsinstrument geblieben, mit dem nur eine sehr kleine Gruppe von Planern, Kommunal-, Regionalund Landespolitikern hantiert. Es ist aus diesem Grunde angemessen, die auf den Status quo bezogene
Beschreibung von Landschaftsbildern und Landschaftserleben bis auf weiteres an den bislang üblichen
Kategorien von Landschaftsräumen wie ‘Hintertaunus’, ‘Usinger Becken’, ‘Vortaunus’, ‘Bergener Rükken’, ‘Messeler Hügelland’ usw. zu orientieren und erst in zweiter Linie auf die Grünzüge in diesen
Landschaftsräumen als „Einheiten“ hinzuweisen.
75
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Die für das Erleben von Landschaft genannten und bedeutenden Planungskategorien Regionale Grünzüge, Regionalpark Rhein-Main, Grüngürtel Frankfurt, Naturparke und die Landschaftsräume beziehen
sich aufgrund ihrer Philosophie und Ziele auf bestimmte Bereiche. Sie schließen sich keinesfalls aus,
sondern überlagern sich zum Teil sogar mehrfach. Nur die von den Naturräumen abgeleiteten Landschaftsräume erfassen den gesamten Planungsraum. Praktisch alle Freiflächen südlich des Taunuskamms gehören zu den Regionalen Grünzügen. Der Naturpark erstreckt sich vom Hintertaunus bis
zur Waldgrenze südlich des Taunuskammes, der Regionalpark innerhalb der regionalen Grünzüge, jedoch abschnittsweise auch im Grüngürtel Frankfurt und im Naturpark. Wie unterschiedlich der räumliche Bezug sowie die Ein- oder Ausklammerung von Siedlungen ist, zeigt skizzenhaft die Karte 2 des
Landschaftsplanes. Die Landschaftsräume, die in Karte 2 dargestellt sind, bilden in der Regel die räumliche Basis bzw. Gliederung bei den Grundlagenarbeiten zum Landschaftsplan. Daher werden auch die
Landschaftsbildtypen in den jeweiligen Landschaftsräumen vorgestellt.
1.5.3
Landschaftsbildtypen
Dem Maßstab des UVF-Landschaftsplans entsprechend kann der Planungsraum hinsichtlich des Landschaftsbildes nicht nur mit Mittelgebirgs- und Flußlandschaft beschrieben werden. Ebensowenig sind
Aussagen zur Schönheit einzelner Flächen und Nutzungstypen leistbar. Der Landschaftsplan des UVF
wird nicht vorgeben können, welche Landschaftsbereiche aus Gründen des Landschaftsbildes oder der
Schönheit zu erhalten bzw. zu entwickeln sind. Er wird jedoch eine Typologie der Räume und Teilräume
dokumentieren. Dabei werden die Räume aus Sicht eines Fußgängers abgegrenzt, der sich in den jeweiligen Räumen bewegt, weil das Sehen unter den Sinneswahrnehmungen in der Regel dominierend ist.
Das Ergebnis des visuellen Eindrucks zeigt die Karte Nr. 17 „Landschaftsbildtypen und deren Erholungseignung“.
Die Kurzdefinition der im Planungsraum erlebbaren Landschaftsbildtypen ist an die Reihenfolge der
Legende angepaßt. Die meisten Grenzen zwischen den Landschaftsbildtypen sind zwar eindeutig, wie z.
B. zwischen Weinberg und weiträumiger Flur, jedoch darf aus einem Landschaftsbildtyp nicht auf die
reale Nutzung zurückgeschlossen werden. So kann z. B. eine kleine Streuobstwiese in einer weiträumigen Flur liegen. Einige Grenzen entsprechen eher einem Übergangsbereich, wie z. B. zwischen Siedlungen und kleinräumiger Flur. Je nach der visuellen Wirksamkeit von Zäsuren, z. B. durch Verkehrstrassen, können einheitliche Landschaftsbildtypen auch geteilt sein. Die für die Verstädterung typischen
Elemente in der Landschaft wie Kleingärten, Sportanlagen, Golfplätze, Deponien, technische Einrichtungen etc. sind, sofern sie eine wahrnehmbare, räumliche Bedeutung haben, als Landschaftsbildtyp
angesprochen.
• Flur, weiträumig
Sie ist eben bis leicht hügelig, landwirtschaftlich überwiegend intensiv genutzt. In geringen Anteilen
kann sie Sonderkulturen, Grünland, einzelne Gärten, Einzelgehölze, Sportanlagen, Aussiedlerhöfe, technische Einrichtungen enthalten, solange der Eindruck der Weiträumigkeit dadurch nicht aufgehoben
wird und diese Elemente nicht als eigener Landschaftsbildtyp erlebbar sind. Weite Ausblicke sind die
Regel. Nur wenige Gehölze an dem oft rechtwinkligen Wegenetz und den wenigen, kaum auffallenden
Wasserläufen sind zu erblicken. Die wenigen Stillgewässer sind in der Regel künstlich entstanden und
haben keinen wesentlichen Einfluß auf den Gesamteindruck. Die weiträumige Flur kann andere, kleinere
Landschaftsbildtypen umschließen. Eingriffe und Anpflanzungen von Gehölzen sind weithin sichtbar.
• Flur, kleinräumig gegliedert
Unabhängig vom Relief handelt es sich um Bereiche, die sich aus Äckern, Grünland, Streuobstwiesen,
Feldgehölzen, Brachflächen, Gärten, Campingplätzen und anderen Freiraumnutzungen mosaikartig zusammensetzen. Auch einzelne bauliche Anlagen, Aussiedlerhöfe, kleinere Sportflächen, Friedhöfe und
Grünanlagen können in der kleinräumigen Flur vorkommen. Bäume, Gebüsche, Hecken und Zäune
grenzen immer wieder das Sehfeld ein bzw. erzeugen wechselnde Einblicke und Perspektiven. Weite
Ausblicke sind die Ausnahme. Durch die Vielfalt an kleinflächigen Nutzungen und deren Änderung
kommt es immer wieder zu neuen Eindrücken: Flächen fallen brach, bei anderen wird die Nutzung
76
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
wieder aufgenommen, Gärten werden angelegt und aufgegeben, Wiesen werden zu Weiden und umgekehrt etc. Das Landschaftsbild ist an Dynamik kaum zu überbieten. Auch kleinere Wasserflächen können zur kleinräumigen Flur gehören. Punktuelle Beeinträchtigungen und Veränderungen sind in der
kleinräumig gegliederten Flur nur aus der Nähe erlebbar.
• Hangkante
Die Neigung der Hangkante beträgt mehr als 5 %. Gehölze, Grünland und Gärten prägen die Oberfläche
und erzeugen einen kleinräumigen Eindruck im Nahbereich. Ackerflächen bleiben eine Ausnahme. Aus
dem Hang heraus und oberhalb des Hanges bieten sich weite Aus- und Überblicke an. Bei der Abgrenzung spielen die Höhenlinien eine entscheidende Rolle.
• Tal, kleinräumig gegliedert
Gehölze, Grünland und Gärten prägen analog zur Hangkante die Oberfläche und erzeugen einen kleinräumigen Eindruck im Nahbereich. Im Tal kommen darüber hinaus Röhrichte, Seggenrieder, Feuchtwiesen und andere feuchtigkeitsabhängige Biotope vor. Seltener sind Ackerflächen anzutreffen. Die
Abgrenzung des Tales orientiert sich mehr an der kleinräumigen Struktur als an den Höhenlinien.
• Tal, Grünlandnutzung vorherrschend
Dies ist eine meist flach in den umgebenden Landschaftsraum eingesenkte Niederung, in der Grünland
und Weidezäune dominieren und Gehölzstrukturen nur vereinzelt oder entlang eines Gewässers zu finden sind.
• Wald, eben
Das sind ebene bis hügelige, mit Bäumen bestandene Flächen, Lichtungen, Steinfelder, Aussichtstürme,
einzelne Gärten, isolierte Sportflächen, Waldspielplätze, Freizeiteinrichtungen etc., die als Wald bzw.
zum Wald gehörig empfunden werden. Analog zur weiträumigen Flur durchzieht ein überwiegend rechtwinkliges Wegenetz diesen Landschaftsbildtyp. Der Wald bildet in der Regel die Kulisse für andere
Landschaftsbildtypen und schließt auch einige Gewässer ein.
• Wald, Neigung > 5 %
Anhand der Höhenlinien sind die Waldbereiche identifiziert, deren Erlebbarkeit an überdurchschnittliche
Anstrengungen gekoppelt ist.
• Weinberg
Dieser Landschaftsbildtyp zeichnet sich aus durch größere, im Zusammenhang von Weinstöcken geprägte Bereiche, in denen die üblichen Begleitstrukturen wie z. B. einzelne Gärten, Brachflächen, Nußbaumhaine, Gebüsche, Aussichtsplattformen etc. ebenso zum Bild gehören wie das Relief.
• Streuobstwiese, Obstplantage
Obstbäume vom Buschobst bis zum Hochstamm prägen diesen Bereich. Äcker, Grünland, einzelne
Freizeitnutzungen (Grillplatz, Hobbytierhaltung, Gärten) werden nicht separat angesprochen. Erst ab
einer Mindestgröße von 4 ha wird dieser Landschaftsbildtyp dargestellt.
• Kleingarten
Auch hier gilt für die Darstellung in der Karte die Mindestgröße von 4 ha, in denen ein Spaziergänger
den Eindruck hat, überwiegend durch Kleingärten zu laufen. Einzelne Parzellen, die nicht als Garten
genutzt werden, ändern den Gesamteindruck nicht.
• Stadtpark, Grünanlage, Historischer Park
Öffentliche Grünflächen, die vorrangig der Erholung dienen, werden in der Landschaft und innerhalb der
Siedlungen, unabhängig von ihrer Größe, dokumentiert.
• Sport- und Freizeitanlage
Liegen mehrere Sport- und Freizeitanlagen wie z. B. Fußball- und Tennisplätze, Schwimmbad, Reitplatz, Schießanlage, Hundedressurplatz u. ä. räumlich eng beieinander, so daß sich die Frequentierung
überwiegend durch die Nutzer der Anlagen ergibt, werden diese Bereiche als Sport- und Freizeitanlagen
77
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
abgegrenzt (Mindestgröße rund 4 ha). Diese Abgrenzung schließt nicht aus, daß kleinparzellig andere
Nutzungen wie eine Streuobstwiese, ein Garten, eine Brachfläche etc. eingestreut sind. Hierunter fallen
auch die vom UVF beschlossenen, überörtlichen Freizeitanlagen, sofern sie nicht in einen anderen Landschaftsbildtyp integriert sind.
• Golfplatz
Dabei handelt es sich um eine Freizeitanlage zum Golfspielen. Wanderwege, Naturschutzflächen, Gewässer etc. können innerhalb einer solchen, meist mehr als 50 ha großen Anlage liegen.
• Fluß, Teich, künstlicher See
Wasserflächen ab 0,5 ha Größe sind hierunter erfaßt. Es wird nicht differenziert, ob sie natürlich oder
künstlich entstanden sind, ob es Fließgewässer 1. oder 2. Ordnung sind, ob sie zugänglich oder einer
einzigen Nutzung vorbehalten sind.
• Landschaft in Veränderung
Flächenhafte Zivilisationselemente wie Deponien, Abgrabungen, Aufschüttungen, Rekultivierungen,
deren Endzustand nicht absehbar ist, gehören zu diesem Landschaftsbildtyp (Mindestgröße für Darstellung: 4 ha).
• Bebauter Bereich, Verkehrsfläche
Dieser Landschaftsbildtyp umfaßt die im Zusammenhang bebauten Bereiche, einschl. der Verkehrsflächen, Kleingärten und Sportanlagen. Nur Kleingärten und Sportanlagen, die größer als 4 ha sind, werden innerhalb der Siedlungsflächen dargestellt.
• Flughafen/Flugplatz
• Technische Einrichtungen
Sie sind in der Regel nicht zugänglich. Da sie jedoch oft auch aus größerer Entfernung wahrnehmbar
sind, werden alle technischen Einrichtungen unabhängig von ihrer Größe dargestellt. Hierzu gehören
Umspannanlagen, Kläranlagen, Autoteststrecken etc.
Die Merkmale „kleinräumig“ und „weiträumig“ schließen weitere Eigenschaften ein. Die Weiträumigkeit ermöglicht eine gute Orientierung durch Blickbeziehungen in die Ferne, zu künstlichen und natürlichen Elementen gleichermaßen. Wege sind in der Regel weit voraus einsehbar, oft rechtwinklig angelegt.
Jede Veränderung in die 3. Dimension durch Bäume oder bauliche Anlagen, ob positiv oder negativ, ist
weithin sichtbar. Straßendämme wirken hier wie Raumkanten. Wenige, kleinräumige Maßnahmen können das Landschaftsbild erheblich bereichern, ohne die Weiträumigkeit einzuschränken. Eine Überlebenschance haben hier als Kulturfolger nur der Nutzung angepaßte Pflanzen und Tiere. Weiträumige Fluren
sind oft durch Schienen, Straßen, Energieleitungen zerschnitten und wirken als reizlose „Leere“, die es
zwischen kleinflächigeren Landschaftsbildtypen zu überwinden gilt.
Die Kleinräumigkeit meint auch wechselnde Raumerlebnisse, Orientierung überwiegend an Kleinstrukturen, unterschiedliche Nutzungen der Flächen und eine Veränderungsresistenz im Gesamteindruck, d. h.
einzelne, punktuelle Veränderungen, sind nur aus der Nähe erlebbar. Kleinräumig gegliederte Landschaftsbildtypen sind gut geeignet für die naturorientierte Erholung, wenn sie nicht nur aus eingezäunten
Parzellen bestehen, und sind in der Regel gleichzeitig von Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.
Darüber hinaus gilt, je dichter ein Landschaftsbildtyp an einem Mittel- oder Oberzentrum liegt, um so
mehr steigt die Bedeutung als Naherholungsraum und gleichzeitig die Beeinträchtigung durch eingezäunte Parzellen, Zerschneidungen, Lärm, Abgase, Licht etc.
1.5.4
Landschaftsbildtypen in den Landschaftsräumen
Das Typische und Besondere hinsichtlich Menge und Verteilung der Landschaftsbildtypen in den Landschaftsräumen sowie der visuelle Eindruck, der durch die Komposition der Landschaftsbildtypen entsteht, werden im folgenden zusammengefaßt. Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Gesamtfläche des Landschaftsraumes. Tabelle 18 und Karte 17 dienen dafür als Grundlage.
78
3,0
6,2
582,6
1202,5
Gesamtfläche des
Landschaftsraumes
Sportanlage
Technische
Einrichtung
Flughafen,
Flugplatz
Kleingarten
Landschaft in
Veränderung
Bebauter Bereich,
Verkehrsfläche
0,1
51,7
100,0
0,0
0,0
19260,7
0,6
117,2
6,4
1228,2
0,0
0,1
13,6
0,0
0,0
6,9
0,3
11,8
Golfplatz
0,0
0,0
0,0
0,1
25,8
0,0
8,9
53,6
1707,4
10330,8
0,2
3,4
652,5
42,7
17,1
%
3287,0
Fläche in
ha
Weinberg
Stadtpark, Grünanlage, Histor. Park
Wald, eben
Fluß, Teich,
künstlicher See
Streuobstwiese oder
Obstplantage
Wald mit Neigung >
5%
Hangkante
Flur, weiträumig
Flur, kleinräumig
gegliedert
Tal, kleinräumig
gegliedert
Tal, Grünlandnutzung
vorherrschend
Landschaftsbildtypen
Hintertaunus
Untereinheiten
8588,7
0,0
2,3
12,1
1099,6
14,4
15,6
0,0
47,7
0,0
0,0
15,0
628,5
1843,7
24,6
619,6
120,2
490,3
3655,1
Fläche in
ha
100,0
0,0
0,0
0,1
12,8
0,2
0,2
0,0
0,6
0,0
0,0
0,2
7,3
21,5
0,3
7,2
1,4
5,7
42,6
%
Usinger Becken
10069,5
0,0
59,5
8,1
548,0
30,1
6,7
0,0
10,6
0,0
16,5
12,5
551,6
8112,6
0,0
211,9
46,8
354,7
99,9
Fläche in
ha
100,0
0,0
0,6
0,1
5,4
0,3
0,1
0,0
0,1
0,0
0,2
0,1
5,5
80,6
0,0
2,1
0,5
3,5
1,0
%
Hoher Taunus
13854,5
0,0
10,8
88,8
3044,3
1,9
55,9
93,8
181,4
0,0
540,7
16,4
1519,5
5307,2
10,0
286,0
426,7
1569,8
701,3
Fläche in
ha
100,0
0,0
0,1
0,6
22,0
0,0
0,4
0,7
1,3
0,0
3,9
0,1
11,0
38,3
0,1
2,1
3,1
11,3
5,1
%
Vortaunus
18994,9
0,0
23,8
100,4
5568,9
227,3
156,3
59,0
354,7
201,2
396,6
70,7
345,2
157,7
111,0
220,4
636,1
2484,2
7881,4
Fläche in
ha
100,0
0,0
0,1
0,5
29,3
1,2
0,8
0,3
1,9
1,1
2,1
0,4
1,8
0,8
0,6
1,2
3,3
13,1
41,5
%
Main-TaunusVorland
Tabelle 9: Landschaftsbildtypen in den Landschaftsräumen
2785,5
0,0
0,0
3,8
627,6
4,3
3,8
141,6
26,7
0,0
16,8
47,0
15,6
3,4
13,1
3,9
34,6
195,2
1648,1
Fläche in
ha
100,0
0,0
0,0
0,1
22,5
0,2
0,1
5,1
1,0
0,0
0,6
1,7
0,6
0,1
0,5
0,1
1,2
7,0
59,2
%
Friedberger
Wetterau
3065,2
0,0
9,5
0,0
360,1
0,0
15,1
0,0
29,6
0,0
111,3
1,2
103,9
88,5
42,5
0,0
0,0
576,3
1727,2
Fläche in
ha
100,0
0,0
0,3
0,0
11,7
0,0
0,5
0,0
1,0
0,0
3,6
0,0
3,4
2,9
1,4
0,0
0,0
18,8
56,3
%
3050,0
0,2
0,0
0,0
780,2
24,7
17,3
0,0
115,5
83,6
0,0
211,7
541,2
68,5
0,0
103,6
0,0
322,3
781,2
Fläche in
ha
100,0
0,0
0,0
0,0
25,6
0,8
0,6
0,0
3,8
2,7
0,0
6,9
17,7
2,2
0,0
3,4
0,0
10,6
25,6
%
18748,6
1444,8
8,5
107,8
11018,0
20,2
1013,3
0,0
1108,6
1,3
27,1
497,8
640,6
22,1
30,8
32,2
33,5
2150,6
591,4
Fläche in
ha
100,0
7,7
0,0
0,6
58,8
0,1
5,4
0,0
5,9
0,0
0,1
2,7
3,4
0,1
0,2
0,2
0,2
11,5
3,2
%
Kern des VerFlörsheim-Griesdichtungsraumes
Bergener Rücken heimer MainFrankniederung
furt/Offenbach
7879,5
0,0
96,7
46,8
2138,1
23,6
61,4
0,0
86,6
0,0
133,3
491,1
1799,0
20,6
0,0
399,4
4,1
1658,4
920,4
Fläche in
ha
100,0
0,0
1,2
0,6
27,1
0,3
0,8
0,0
1,1
0,0
1,7
6,2
22,8
0,3
0,0
5,1
0,1
21,0
11,7
%
FechenheimSteinh.und
Auheim-Kleinosth. Mainniederung
28979,8
47,2
342,3
156,8
5822,9
193,1
90,1
70,2
147,2
0,1
37,6
274,3
16027,7
84,5
0,0
560,0
36,2
2357,4
2732,2
Fläche in
ha
100,0
0,2
1,2
0,5
20,1
0,7
0,3
0,2
0,5
0,0
0,1
0,9
55,3
0,3
0,0
1,9
0,1
8,1
9,4
%
Mönchswald und
Dreieich, Rodgau
7456,9
0,0
3,0
16,6
1390,9
0,0
0,0
66,3
37,3
0,0
0,0
15,0
3241,3
140,6
0,1
397,1
0,2
1615,6
532,9
Fläche in
ha
100,0
0,0
0,0
0,2
18,7
0,0
0,0
0,9
0,5
0,0
0,0
0,2
43,5
1,9
0,0
5,3
0,0
21,7
7,1
%
Messeler
Hügelland
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
1.5.4.1 Hintertaunus-Untereinheiten
Die ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ sind mit rund 192 km² der zweitgrößte Landschaftsraum im UVFGebiet. Tief eingeschnittene Täler prägen diesen waldreichen Landschaftsraum. Auf mehr als der Hälfte
der Gesamtfläche steht Wald mit mehr als 5 % Neigung. Nur der ‘Hohe Taunus’ hat einen höheren
Waldanteil. An einigen besonders steilen Stellen fehlt der Bewuchs, so daß markante Felswände das
Grün des Waldes auflockern. Ebener Wald auf den Hochflächen kommt hinzu. Die zerstreuten, weiträumigen Fluren werden regelmäßig von Tälern durchzogen, die kleinräumig gegliedert sind oder in
denen Grünlandnutzung und zunehmend auch Brachflächen vorherrschen. Die beiden Taltypen kommen
zusammen auf rund 10 %. In keinem anderen Landschaftsraum ist ein höherer Anteil zu finden. Der
mosaikartige Wechsel von engen Tälern, dichten Wäldern und weiträumigen Fluren verleiht diesem
Landschaftsraum einen besonderen Reiz. Der geringe Anteil an bebauter Fläche setzt sich ausschließlich
aus dörflichen Siedlungen zusammen, die überwiegend vorbildlich in die Landschaft eingebettet sind.
Ein Phänomen sind die ebenfalls zerstreuten, kleinräumig gegliederten Fluren, weil sie nicht nur im Zusammenhang mit Siedlungen, sondern auch völlig vom Wald eingeschlossen oder am Waldrand ohne
direkten Kontakt zur Bebauung vorkommen. Eine Kleingartenfläche existiert bei Glashütten, ein Golfplatz bei Alt-Weilnau. Die einzige technische Einrichtung bildet die Deponie Brandholz. Im Vergleich
zu allen anderen Landschaftsräumen werden die ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ am meisten der Vorstellung von der Kulturlandschaft eines Mittelgebirges mit den dazugehörenden, vielfältigen Möglichkeiten
des Landschaftserlebens gerecht. Die ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ gehören zum Naturpark Hochtaunus.
1.5.4.2 Usinger Becken
Das Usinger Becken liegt mit rund 86 km² zwischen den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ und dem ‘Hohen
Taunus’. Das Becken wird von zusammenhängender, weiträumiger Flur und bebauten Flächen dominiert, ist leicht hügelig und profitiert von den allgegenwärtigen, höhergelegenen Waldkulissen. Weite
Ausblicke bestätigen diesen Charakter. Ein bewaldeter Höhenzug ragt von Nordosten nach Südwesten
in diesen Landschaftsraum hinein. Geneigter und ebener Wald erreichen zusammen knapp ein Drittel der
Gesamtfläche. Entlang der Wasserläufe überwiegen Täler, in denen Grünlandnutzung vorherrscht. Dadurch ereicht dieser Taltyp mit rund 7 % hierbei den höchsten Anteil im Vergleich zu allen anderen
Landschaftsräumen. Die markante Hangkante bei Friedrichsthal ist sehenswert. Kleinräumig gegliederte
Täler finden sich am Stockheimer Bach westlich von Usingen und am Oberlauf des Erlenbaches. Größere Stillgewässer neben dem Grünwiesenweiher und dem Hattsteinweiher kommen nicht vor. Die Reste
von kleinräumig gegliederten Fluren schließen sich in der Regel an Siedlungen an. Nur der ‘Hohe Taunus’ und die ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ weisen einen niedrigeren Anteil an Siedlungsflächen auf. Die
schnell gewachsenen Siedlungsbereiche, wie z. B. Neu-Anspach, wirken durch fehlende Übergänge zur
Landschaft wie Fremdkörper. Die Landschaftsbildtypen Kleingarten, Sport- und Freizeitanlagen konzentrieren sich um Usingen. Insgesamt präsentiert sich dieser Landschaftsraum als überwiegend intensiv
genutzte Agrar- und Wohnlandschaft mit deutlichen Anzeichen zunehmender Verstädterung innerhalb
eines weiträumigen Beckens, dessen Attraktivität wesentlich von den rahmenbildenden Waldhügeln des
Taunus profitiert. Ausreichende Möglichkeiten des Landschaftserlebens sind vorhanden. Das ‘Usinger
Becken’ gehört ebenfalls zum Naturpark Hochtaunus.
1.5.4.3 Hoher Taunus
Hinsichtlich der Menge und Verteilung der Landschaftsbildtypen sind für den ‘Hohen Taunus’.die meisten Maximum- und Minimumwerte zu verzeichnen. Mit einer Gesamtfläche von rund 100 km² bildet
er einen 3 - 5 km breiten Riegel zwischen den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ und dem ‘Usinger Becken’
auf der nordwestlichen Seite und dem ‘Vortaunus‘ auf der südöstlichen Seite. Der ‘Hohe Taunus’.ist fast
vollständig im Zusammenhang dicht bewaldet. Mehr als 5 % Neigung der Waldflächen sind die Regel,
ebener Wald ist hier eine Seltenheit. Kein anderer Landschaftsraum bietet weniger weiträumige Flur.
Ansätze davon kommen nur bei Glashütten und Schloßborn vor. Im Südwesten des Landschaftsraumes
konzentrieren sich die wenigen Siedlungsflächen und die dazugehörigen Landschaftsbildtypen kleinräumige Flur, Streuobstwiesen und Kleingärten. Zahlreiche Bäche verlaufen im Wald, werden jedoch
80
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
nur selten von kleinräumig gegliederten Tälern oder von Grünlandtälern begleitet. Stillgewässer kommen
nicht vor. Andere Landschaftsbildtypen spielen in diesen für ein Mittelgebirge typischen, allein vom
Wald beherrschten Hochlagen keine Rolle. Für das Landschaftserleben hinsichtlich Wald und Relief im
großflächigen Zusammenhang bietet der ‘Hohe Taunus’ ideale Voraussetzungen. Der ‘Hohe Taunus’ liegt
komplett im Naturpark Hochtaunus und mit mehr als 50 % innerhalb der regionalen Grünzüge.
1.5.4.4 Vortaunus
Unterhalb des ‘Hohen Taunus’ erstreckt sich der ‘Vortaunus’ von Nordost nach Südwest, breiter werdend und wiederum riegelhaft durch das UVF-Gebiet mit einer Größe von rund 139 km². Die Landschaftsbildtypen Wald auf der Hälfte der Gesamtfläche und die Siedlungsflächen bestimmen den Eindruck. Mit der Spannweite des Reliefs nimmt auch der Wald mit mehr als 5 % Neigung im Vergleich
zum ‘Hohen Taunus’ deutlich ab. Während der Wald im wesentlichen als zusammenhängend bezeichnet
werden kann, präsentieren sich die Siedlungsflächen in verstädterten Bändern, die sich kompakt entlang
einiger Taunusbäche erstrecken und ihre Fortsetzung im ‘Main-Taunus-Vorland’ finden. Die weiten
Fluren sind zerstreut im Landschaftsraum zu erleben. Die kleinräumigen Fluren schmiegen sich eng an
Siedlungen und Bachläufe. Neben einzelnen Streuobstwiesen, die in der kleinräumigen Flur enthalten
sind, stößt man immer wieder auf größere Streuobstkomplexe. In keinem anderen Landschaftsraum ist
mehr Streuobst anzutreffen. Einige kleinflächige Abschnitte der Taunusbäche werden vom kleinräumig
gegliederten Tal bzw. vom Grünlandtal begleitet. Mehr als 20 Bereiche, in denen sich Sport- und Freizeitanlagen konzentrieren, sind als Landschaftsbildtyp angesprochen. Darüber hinaus liegen zwei Golfplätze direkt an der Taunuswaldgrenze. Nur in der ‘Friedberger Wetterau’ ist der Anteil an Golfflächen
größer. Abgesehen von den Bächen sind keine nennenswerten Wasserflächen vorhanden. Die ständigen
Wechsel zwischen Enge und Weite, zwischen Tälern und Hügeln, zwischen Siedlung und Wald prägen
diesen Landschaftsraum. Faszinierende Aus- und Überblicke in die Mainniederung gehören hier zum
Landschaftserleben. Der ‘Vortaunus’ gehört zu den Regionalen Grünzügen, mit großen Teilen noch zum
Naturpark Hochtaunus und beinhaltet Verknüpfungspunkte zwischen Regionalpark und Naturpark.
1.5.4.5 Main-Taunus-Vorland
Parallel zum Taunuskamm erstreckt sich dieser Landschaftsraum von Friedrichsdorf bis Hochheim.
Seine vom Taunus Richtung Main verlaufenden Bäche gliedern den Raum in sanft wellige Hügel und
Täler, die meistens in Nordwest-Südost-Richtung verlaufen. Von den Rücken der Hügel sind weite
Blickbeziehungen Richtung Taunus und Mainniederung bis hin zu den umliegenden Mittelgebirgen
möglich. Die Größe des Raumes beträgt rund 190 km². Die intensiv landwirtschaftlich genutzte, weiträumige Flur und der bebaute Bereich dominieren unter den Landschaftsbildtypen. Der Anteil der
weiträumigen Flur ist einer der höchsten bei den Landschaftsräumen im Verbandsgebiet. Mehr als in
anderen Landschaftsräumen ist die weiträumige Flur hier jedoch durch Verkehrs- und Energietrassen
zerteilt. Während die näher am Taunuswald gelegene Bebauung noch häufig durch kleinräumig gegliederte Fluren umgeben ist, grenzen die tiefer liegenden Siedlungen ebenso häufig direkt an die weiträumige Flur an. Die Siedlungsflächen haben überwiegend den Charakter von bandartig zusammengewachsenen Städten und Kleinstädten, Dörfer bilden eine Ausnahme. Der im Vergleich zu anderen
Landschaftsräumen hohe Anteil an bebauter Fläche spiegelt sich auch in dem Anteil an Sport- und
Freizeitanlagen wider, die im Bild der Landschaft nicht zu übersehen sind. Die überwiegend durch
Obstbäume und Gehölze kleinräumig gegliederte Flur schließt sich in der Regel an den Taunuswald
bzw. einen Siedlungsrand an. Entlang einzelner Taunusbäche sind kleinräumig gegliederte Täler und
durch Grünland geprägte Täler für Ortskundige zu finden. Die wenigen Waldflächen (knapp 3 %)
konzentrieren sich in Bad Homburg und Friedrichsdorf. Das ‘Main-Taunus-Vorland’ gehört damit zu
den waldärmsten Landschaftsräumen im Planungsraum. Zwar auch in niedrigen Prozentanteilen, aber
dennoch markant treten in diesem Landschaftsraum der Weinbau bei Hochheim und Wicker, die
Hangkante zwischen Wicker und Bad Weilbach und die Bereiche, in denen sich Landschaft verändert,
sowie die Streuobstwiesen bzw. Obstplantagen, z. B. bei Kriftel, in Erscheinung. Abgesehen von den
Taunusbächen existieren praktisch keine natürlich entstandenen Wasserflächen. Künstlich entstandene
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Stillgewässer (Teiche, Abgrabungsseen) sind selten. Diesen Landschaftsraum charakterisiert eine
Weiträumigkeit, die durch sanfte Mulden, Siedlungsbänder und Verkehrstrassen stark untergliedert ist.
Die allgegenwärtigen Elemente eines verstädterten Raumes drängen das Landschaftserleben hier in den
Hintergrund bzw. auf wenige Flächen zurück. Das ‘Main-Taunus-Vorland’ ist Regionaler Grünzug,
liegt nur mit wenigen Teilen noch im Naturpark Hochtaunus und enthält im Vergleich zu allen anderen
Landschaftsräumen den höchsten Anteil an Regionalpark-Hauptwegen.
1.5.4.6 Friedberger Wetterau
Nur ein kleiner Teil des Naturraumes ‘Friedberger Wetterau’ liegt als Landschaftsraum im Gebiet des
UVF. Mit kapp 28 km² ist er der kleinste im Planungsraum. Hier finden sich die größten Anteile an
weiträumigen Fluren und Golfplätzen. Erlenbach und Nidda, in flachen Niederungen und in langen Abschnitten von Siedlungen begleitet, unterteilen den Raum. Sanft steigt das Gelände zum Taunus hin an.
Über weite Ackerflächen stößt der Blick in allen Richtungen bis auf wenige, gehölzbetonte Ausnahmen
an Siedlungsränder, Verkehrstrassen, Leitungen. Die beiden auch mit Reliefveränderungen angelegten
Golfplätze beleben das Landschaftsbild erheblich. Reste der kleinräumigen Flur finden sich in geringem
Umfang an Siedlungsrändern und Fließgewässerufern. Etwas Wald existiert am Erlenbach. Stillgewässer mit Bedeutung für das Landschaftsbild kommen nicht vor. Mit Mittelgebirgen und der Frankfurter
Skyline als ferne Kulissen prägen sich unter den visuellen Eindrücken die fehlenden Gehölze und die
allgegenwärtigen Energiefreileitungen einer zur Verstädterung neigenden Agrarlandschaft besonders tief
ein. Die Möglichkeiten des Natur- und Landschaftserlebens sind im Verhältnis zur Bevölkerungsdichte
auf spärlichen und zerstreuten Restflächen äußerst gering. Die ‘Friedberger Wetterau’ ist Regionaler
Grünzug und wird von einer Regionalpark-Hauptroute durchzogen.
1.5.4.7 Bergener Rücken
Der ‘Bergener Rücken’ südlich und östlich von Bad Vilbel gehört mit rund 30 km² ebenfalls zu den
kleinen Landschaftsräumen im UVF-Gebiet. Während er sich um Bad Vilbel mit Waldflächen, kleinräumiger Flur, Grünflächen und Kleingärten sehr abwechslungsreich präsentiert, beherrscht nach Osten
hin die weiträumige Flur des sanft welligen Rückens das Landschaftsbild. Die weiträumige Flur ist hier
jedoch weniger ausgeräumt als in der ‘Friedberger Wetterau’. Nördlich von Maintal, am südlichen Rand
des Landschaftsraumes, bilden große Streuobstwiesenkomplexe, kleinräumige Flur und eine Hangkante
eine strukturreiche Kulisse. Nennenswerte Stillgewässer kommen nicht vor. Das Verhältnis von weiträumiger Flur (rund 57 %) zu allen gehölzbetonten Landschaftsbildtypen (rund 29 %) erscheint hier mit
2 zu 1 besonders günstig entwickelt, zumal der Anteil bebauter Fläche unterdurchschnittlich ist. Vergleichsweise selten trifft der Rundblick direkt auf Siedlungsränder. Menschen, die Natur und Landschaft
erleben wollen, treffen auf überwiegend gute Voraussetzungen. Der ‘Bergener Rücken’ gehört zu den
Regionalen Grünzügen, in Teilbereichen auch zum Grüngürtel Frankfurt und beinhaltet RegionalparkHauptrouten.
1.5.4.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
Entlang des Mains erstreckt sich von Hattersheim bis Hochheim die ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ auf rund 30 km². Das ebene Gelände verändert sich nur um wenige Höhenmeter entsprechend dem träge dahinfließenden Main. Der Main ist in großen Abschnitten an den uferbegleitenden
Pappeln zu erkennen. Zwischen Flughafen und Main bestimmt der Wald das Aussehen der Landschaft, nördlich des Mains halten sich Siedlungsflächen und weiträumige Flur kontrastreich die
Waage, jeweils mit rund 25 %. Mit der kleinräumigen Flur zwischen Eddersheim und Okriftel, den
Weinbauflächen bei Hochheim sowie den Grünlandflächen am Main wird das Landschaftsbild belebt. Kein anderer Landschaftsraum enthält einen höheren Anteil an Wasserflächen, der sich aus dem
Main und einigen größeren Stillgewässern zusammensetzt. Nur eines der Stillgewässer ist für Erholungssuchende bzw. Freizeitnutzungen zugänglich. Die typischen Merkmale einer zunehmend verdichteten, technisierten, verstädterten, intensiv genutzten Landschaft wie Energiefreileitungen, Verkehrswege, Staustufen, Hafenanlagen, Grünflächen am Main (rund 5 %) sind allgegenwärtig. Nur
der ‘Kern des Verdichtungsraumes’ hat einen höheren Anteil an Grünflächen. Das Potential geeineter
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Flächen für das Natur- und Landschaftserleben in Eddersheim und Kelsterbach ist durch den Flughafen mit Lärm extrem belastet. Insgesamt präsentiert sich die ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’
unübersehbar als Verdichtungsraum. Das Natur- und Landschafterleben konzentriert sich auf wenige, isolierte Restflächen. Die ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ liegt vollständig in den Regionalen Grünzügen und wird auch von Regionalpark-Wegen durchzogen.
1.5.4.9 Kern des Verdichtungraumes Frankfurt-Offenbach
Einen der größeren Landschaftsräume im UVF-Gebiet stellt mit rund 187 km² der ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ dar. Mit „eben“ und „im Zusammenhang bebaut“ sind die prägnantesten Eigenschaften angesprochen. Die größten Gewerbegebiete im UVF-Gebiet sind hier zu finden.
Einschließlich des Flughafens, der Sportflächen und der technischen Einrichtungen sind hier mehr als
zwei Drittel der Flächen bebaut. Auch die Anteile von Kleingärten und Grünanlagen erreichen unter
allen Landschaftsräumen Spitzenwerte, jeweils rund 6 %. Der große Anteil an Grünflächen wird allerdings durch die hohe Einwohnerdichte relativiert. An den Außenrändern des Kernraumes finden sich
noch kleinräumige Fluren. Alle übrigen Landschaftsbildtypen sind entweder nicht vorhanden oder nicht
wahrnehmbar. Main und Nidda durchfließen den Kernraum. Während der Main nur sporadisch von
kleineren Grünflächen begleitet wird, ist die Nidda in langen Abschnitten von Grünflächen, Kleingärten
und kleinräumiger Flur eingerahmt. Prinzipiell findet man drei unterschiedliche Arten von Grünflächen.
Dies sind kleine Parks, insbesondere im Stadtzentrum, größere Stadtparks, die sich für Spaziergänge,
Sport und Spiel eignen, wie z. B. Grüneburgpark und Ostpark und vorwiegend am Stadtrand gelegene
größere Grünflächen des Grüngürtels Frankfurt. Die wesentlichen Kennzeichen der nicht bebauten
Landschaftsbildtypen sind Zäune und starke Frequentiertung im Rahmen der wohnraumnahen Erholungssuche. Außer einiger kleiner Teiche in den Grünanlagen existieren keine nennenswerten Stillgewässer. Im Verhältnis zur Masse der Einwohner sind Möglichkeiten für naturorientierte Erholungsformen
praktisch nicht vorhanden. Die durchaus imposante Skyline von Frankfurt und einzelne Dachgärten
symbolisieren das Zentrum der Region Frankfurt RheinMain und nicht zuletzt den Charakter dieses
großstädtischen Landschaftsraumes. Im ‘Kern des Verdichtungsraumes’ dominieren in den Freiflächen
die Regionalen Grünzüge und der Grüngürtel Frankfurt. Übergangspunkte zum Regionalpark und kurze
Regionalpark-Hauptabschnitte gehören ebenfalls dazu.
1.5.4.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
Als einziger Landschaftsraum im UVF-Gebiet ist dieser zweigeteilt. Beide Teile zusammen erreichen
eine Größe von rund 79 km². Die Siedlungsbänder entlang des Mains finden hier ihre Fortsetzung. Große Gewerbegebiete sind ein Kennzeichen des Raumes. Der bebaute Bereich und die dazugehörigen
Landschaftsbildtypen wie technische Einrichtungen und Sportanlagen sind allgegenwärtig, obwohl sie
fast durchweg in kleinräumige Fluren oder Wald eingebettet sind. Kleinräumige Flur und Wald halten
sich die Waage. Der Berger Hang mit seinen Streuobstwiesen und kleinteiligen Nutzungen stellt eine
sehenswerte Kulisse im Norden des sonst ebenen Landschaftsraumes dar. Kein anderer Landschaftsraum enthält einen so hohen Anteil an Stillgewässern, die alle nach Sand- und Kiesabbau entstanden
sind. Einer der größten zusammenhängenden Grünlandbereiche im UVF-Gebiet erstreckt sich von Seligenstadt bis Hainburg. Weiträumige Fluren sind nur bei Seligenstadt anzutreffen. Ebenso wie in der
‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ ist der Main durch alte Pappelreihen in langen Abschnitten
markiert und durch den Mainuferweg für Erholungssuchende gut erschlossen. Die Pappelreihen unterstreichen den flußnahen Charakter dieses Landschaftsraumes. Außerhalb der Siedlungsbereiche präsentieren sich vielfältige und interessante Eindrücke von Landschaft und deren Veränderungen. Möglichkeiten für Natur- und Landschaftserleben sind gegeben. Die beiden Mainniederungen liegen im Regionalen Grünzug, haben einen kleinen Anteil am Grüngürtel Frankfurt und werden von RegionalparkHauptwegen durchzogen.
1.5.4.11 Messeler Hügelland
Das ‘Messeler Hügelland’ hat im UVF-Gebiet eine Ausdehnung von rund 75 km² und liegt bis zu
50 m über dem Niveau des angrenzenden Landschaftraumes ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’. Das
ebene bis flachwellige Hügelland bietet ein abwechslungsreiches Mosaik von Landschaftsbildtypen.
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Zwar dominiert der Wald auf fast der Hälfte der Fläche das Landschaftsbild, doch der bebaute Bereich
ist umgeben von kleinräumigen Fluren, die in diesem Landschaftsraum mit rund 23 % ihr größtes prozentmäßiges Vorkommen haben. Die wenigen Bereiche der weiträumigen Flur grenzen an Grünlandtäler,
Wald, kleinräumige Flur und selten an Siedlung. Eingebettet zwischen Waldrand, kleinräumiger und
weiträumiger Flur befindet sich in Dreieich ein attraktiver Golfplatz. Die Bachläufe werden in der Regel
von Grünlandnutzungen begleitet. Stillgewässer sind selten. Die eine Verstädterung anzeigenden Landschaftsbildtypen spielen außerhalb der Siedlungskomplexe noch keine Rolle. Trotz auffälliger Grünstrukturen in und um die Wohnsiedlungen wirkt der bebaute Bereich in diesem Landschaftsraum überdimensioniert. Dennoch stehen der Bevölkerung sehr vielfältige und flächenmäßig ausreichende Möglichkeiten des Natur- und Landschaftserlebens zur Verfügung. Das ‘Messeler Hügelland’ wird von den
Regionalen Grünzügen überlagert und von Regionalpark-Wegen erschlossen.
1.5.4.12 Mönchwald und Dreieich, Rodgau
Mit rund 290 km² ist dies der größte Landschaftsraum im UVF-Gebiet. Diese ebene Terrassenlandschaft ist mehr als zur Hälfte mit zusammenhängendem Wald bestanden. Mit der Nähe zum ‘Kern des
Verdichtungsraumes’ nimmt die Dichte des Verkehrstrassen- und Energieleitungsnetzes zu, mit entsprechend zunehmenden Unterteilungen der Landschaft. Häufiger als in anderen Landschaftsräumen treffen
Siedlungs- und Waldkanten aufeinander. Kleinräumige Fluren umschließen Dreieich und Langen sowie
Teile von Rodgau. Kleinflächigere, kleinräumige Fluren und Kleingärten liegen nordöstlich von NeuIsenburg und um Mühlheim. Parallel zum Siedlungsband Rodgau verlaufen auf beiden Seiten weiträumige Fluren. Kilometerweite Ausblicke sind in diesem Landschaftsraum eher selten. In Egelsbach existiert ein Sportflugplatz. Südlich von Niederrad, direkt an den Frankfurter Stadtwald anschließend, befindet sich ein Golfplatz und eine größere Sportanlage. Weitere Sportanlagen in Rodgau und in Mühlheim, angrenzend an den bebauten Bereich, haben keine herausragende Bedeutung im Landschaftsbild.
Die großen Badeseen bei Langen und Nieder-Roden sind aufgrund der sonst fehlenden Bademöglichkeiten stark frequentierte Anziehungspunkte. Kleinere Weiher finden sich im östlichen Teil des Frankfurter Stadtwaldes. Kleinere Stillgewässer bei Neu-Isenburg und Heusenstamm sind als NSG ausgewiesen. Waldspielplätze haben sich zu überörtlichen Anziehungspunkten entwickelt. Wie im ‘Vortaunus’
und ‘Main-Taunus-Vorland’ zeigt sich der bebaute Bereich in Form von Bändern und größeren Komplexen. Die Nähe zum Frankfurter Flughafen ist nicht zu übersehen und nicht zu überhören. Die meisten
der zur Verstädterung gehörenden Landschaftsbildtypen wie technische Einrichtungen und Landschaft
in Veränderung sind ebenfalls von Wald umgeben und folglich nur aus der Nähe sichtbar. Die waldreiche Tiefebene mit einem hohen Anteil kleinräumiger Fluren außerhalb des Waldes bietet abseits der
Siedlungskomplexe noch vielfältige Möglichkeiten für das Natur- und Landschaftserleben. Komplett in
den Regionalen Grünzügen liegend gehören große Teile des Grüngürtels Frankfurt und zahlreiche Regionalpark-Hauptwege zum Landschaftsraum.
1.5.5
Sport- und Freizeitnutzungen in der Landschaft
Auch das Sporttreiben in der Landschaft außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen gehört zum Landschaftserleben. Zwar nimmt die Zahl der Sporttreibenden insgesamt ab, doch die Zahl derjenigen, die
sich in der Regel mit Hilfe technischer Geräte und außerhalb der Zwänge eines Vereins die Landschaft
als Sportkulisse suchen, steigt weiter – zu Lasten der klassischen, anlagengebundenen Sportarten wie
Fußball, Handball, Tischtennis, Turnen, Leichtathletik und Schwimmen. Die Erschließung vorher nicht
zugänglicher Naturräume durch Freizeitsportler (Mountainbike-Downhill, Rafting, Paragliding, Freeclimbing u. a. m.) ist auch im UVF-Gebiet an vielen Stellen zu beobachten. Mehr als 50 nicht anlagengebundene Sportarten sind bekannt.
1.5.6
Elemente der historischen Kulturlandschaft
Ob stillgelegte Steinbrüche, Streuobstwiesen oder alte Römerstraßen: Historische Kulturlandschaft findet sich überall dort, wo man in der Landschaft einer anderen Zeit begegnet. Sie ist durch die frühere
Siedlungs- oder Wirtschaftstätigkeit des Menschen entstanden. Die kulturhistorischen Landschaftselemente können gebaut (z.B. Wege), gepflanzt (z.B. Hecken) oder durch Bewirtschaftung entstanden
sein (z.B. historische Ackerformen). Aus heutiger Sicht liefert die historische Kulturlandschaft wertvolle
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Zeugnisse für den Umgang früherer Generationen mit der Natur, durch sie wurde das Gesicht der Landschaft stark geprägt, und sie ist ein wichtiger Bestandteil von Heimat.
Die Nutzung und Besiedlung während der letzten Jahrhunderte führte zu einer flächendeckenden Umwandlung der ursprünglichen Naturlandschaft in eine vom Menschen genutzte Kulturlandschaft. Diese
war bis vor einigen Jahrzehnten allerdings noch wesentlich reicher an landschaftsprägenden Strukturen
als heute. Entsprechend vielfältig waren die Formen der Landbewirtschaftung, die landschaftlichen Eindrücke sowie die Lebensräume für Fauna und Flora. Die überwiegende Zahl an Pflanzen- und Tierarten
ist heute bei uns nur deswegen heimisch, weil menschliche Kultur sie begünstigt hat.
Insbesondere seit dem Beginn der Industrialisierung hat ein tiefgreifender Landnutzungswandel stattgefunden. Großflächige Kahlschläge, Wiederaufforstungen, Flurneuordnungen, Nutzungsaufgaben und der
irreversible Flächenverbrauch seit den sechziger Jahren haben vor allem in der freien Landschaft zu
einem Verschwinden vieler nutzungsbedingter Elemente der historischen Kulturlandschaft geführt. Das
Ergebnis ist eine „Nivellierung“ der Landschaftsbilder und eine strukturelle Verarmung der Landschaft.
Diesem meist unvermeidbaren Prozeß stehen jedoch neue Funktionen solcher Elemente (militärische
Übungsplätze werden zu Erholungs- und Landschaftsparks oder Naturschutzgebieten) und gänzlich
neuartige Elemente (Rekultivierungsflächen, nachwachsende Rohstoffe) gegenüber. Neue Elemente führen wiederum in der Regel zur Neueinbürgerung von weiteren Pflanzen- und Tierarten. Aus der Geschichte der Landschaft heraus ist deshalb die Anlage von Golfplätzen, Windkraftanlagen und anderen
neuartigen Elementen nach sorgfältigen Standortentscheidungen nicht grundsätzlich abzulehnen.
Die Beseitigung oder Zerstörung historischer Elemente in der offenen Landschaft und im Wald erfolgte
und erfolgt häufig unbeabsichtigt aus Unkenntnis über deren Bestand und Bedeutung. Deshalb war der
erste Schritt die Erfassung der noch vorhandenen kulturhistorischen Elemente. Dies geschah durch Recherche in Archiven und historischen Karten sowie unter Einbeziehung örtlicher Geschichtsvereine und
Heimatkundler. Auf diese Weise wurden über 1.000 solcher Elemente zusammengetragen, die in eine
digitale Karte übertragen wurden. Ziel ist, aus diesen Daten in Zukunft ein lückenloses Kataster zu entwickeln.
Bei den Denkmalschutzbehörden stehen bauliche Anlagen im Mittelpunkt der Untersuchung, so daß die
meisten Relikte der historischen Kulturlandschaft nicht in den Denkmaltopographien erfaßt werden.
Einige der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler sind jedoch auch als landschaftsprägende, kulturhistorische Elemente von Bedeutung (z. B. Wegekreuze, historische Gartenanlagen).
Im Landschaftsplan des UVF werden die kulturhistorischen Elemente vor allem beim Konzept des Regionalparks verwendet, wo sie gezielt zum Aufbau eines Natur- und Erholungsraumes beitragen, der
bewußt Traditionen aufgreift und in einen neuen Zusammenhang einfügt. Ein Beispiel dafür sind die
Kalkbrennöfen in Flörsheim am Main. Daneben werden die gesammelten Daten in der Entwicklungskarte und in der Karte 17 „Landschaftsbildtypen und deren Erholungseignung“ des Landschaftsplans
dargestellt, so daß sie bei einer geplanten Nutzungsänderung Berücksichtigung finden können.
Kulturhistorische Elemente der offenen Landschaft und der Waldgebiete stammen aus den Bereichen:
Land- und Forstwirtschaft / Sakrale Fläche (Friedhof, Kirchhof, Judenfriedhof)
Historisches Grün
Historisches Grün
Allee
Ackerterrassen, Weinbergterrassen, Grabgärten
Landschafts- und Kulturelement: Streuobst, Edelkastanien, Niederwald,
Einzelbaum
Bergbau / Gewerbe /
Mühle
Lehmkaute, Tonkaute, Flachsröste, Torfstich
Versorgung
Steinbruch
Gewässer / Weiher / Be- und Entwässerungssystem / Graben, Quelle
Bergbau: Eisenerz, Braunkohle, Stollen
85
Landschaftsplan UVF
Verkehr
Siedlung / Verteidigung
86
Bd. II: 1. Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes und der Nutzungen
Kiesgrube, Sandgrube
Ziegelei, Aulofen
Schlackenhalde, Köhlerei, Glashütte
Hohlweg
Ruhestein
Historische Straße
Historischer Bahndamm
Brücke
Ehemaliges Wehr, Schleuse, Staustufe, Dammanlage
Landwehr
Wüstung
Ringwall, Schwedenschanze, Befestigungsanlage, Turmburg
Historisches Gebäude, Sakrales Gebäude
Grenzstein, Gedenkstein
Bildstock, Wegekreuz, Heiligenhäuschen
Hügelgrab, Gräberfeld, Steinrassel, Gerichtsstätte, Platz
Brunnen, Viehtränke
Römischer Turm, römischer Pfeilerbau, römische Niederlassung, Villa
Rustica
Landschaftsplan UVF
2.
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen des
Naturhaushaltes
Die in den nachfolgenden Texten aufgezeigte Bewertung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit sowie
der Gefährdung des Naturhaushaltes gibt einen Überblick über die verwendete Bewertungsmethodik und
die ermittelten Ergebnisse. Die Bewertung stützt sich auf verschiedene Teilfunktionen, die sich auf
Landschaftsfaktoren wie Boden, Grundwasser , Arten und Biotope beziehen. So z. B. auf die Regeneration von Biotoptypen oder die Lebensraumfunktion von Böden. Die Teilfunktionen haben den Charakter
von Indikatoren für im Zusammenwirken verschiedener Landschaftsfaktoren erbrachte Leistungen. Vielfach werden sie zu einer Gesamtbewertung zusammengefaßt (z. B. Biotop- und Artenschutz, Bodenschutz). Auf dieser Grundlage sind Prognosen der zukünftigen Belastbarkeit der Landschaft durch Nutzungsansprüche zu treffen. Eine weitere Dokumentation und Beschreibung einzelner Bewertungsmethoden findet sich auch im Umweltvorsorgeatlas des UVF.
Resultat jeder sektoralen Bewertung sind die sektoralen Leitlinien und Ziele sowie die „Empfehlungskarten“. Sie dokumentieren die rein fachspezifischen Anforderungen und Grundsätze aus den verschiedenen Ebenen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und formulieren Idealforderungen an bestehende und zukünftige Nutzungen. Die Empfehlungskarten wurden für die Bewertungsebenen Bodenschutz, Grundwasserschutz, Biotop- und Artenschutz sowie Erholungseignung, teilweise
basierend auf einer Konfliktanalyse mit der realen Nutzung, abgeleitet. Sie zeigen Erhaltungs-, Verbesserungs- und Entwicklungspotentiale für eine umweltangepaßtere Nutzung auf. Diese Karten stellen
ideale Maximalforderungen aus rein fachlicher Sicht dar und bilden den Orientierungsrahmen für die
planerische Umsetzung in der Entwicklungskarte und im Maßnahmenkatalog. Je nach Themenfeld gibt
es dabei verschiedene Schwerpunkte und Legendenkategorien, die in einem gesonderten Unterkapitel
erläutert werden. Für das Themenfeld Klimaschutz wurde keine Empfehlungskarte erstellt, da dieses
aufgrund der gesetzlichen Vorgabe in § 3 Abs. 2 Nr. 7 HENatG direkt Eingang in die Entwicklungskarte findet. Wechselwirkungen zwischen den hier aufgezeigten sektoralen Bewertungsergebnissen werden in Band I, Kapitel 5 „Zusammenfassung der Bestandsaufnahme und der sektoralen Bewertung“
behandelt.
2.1
Bodenschutz
Der Boden nimmt im Ökosystem eine zentrale Stellung ein, so daß Veränderungen des Bodens Auswirkungen auf den Naturhaushalt als Ganzes haben. Die Ressource Boden soll vor allem vor chemischen
(z. B. Stoffeintrag) und physikalischen (z. B. Erosion) Veränderungen geschützt werden, die ihre zahlreichen Funktionen im Naturhaushalt beeinträchtigen. Auch der Schutz vor gänzlicher Bodenvernichtung, beispielsweise durch Bebauung, ist Gegenstand des Bodenschutzes.
Bodenschutz kann prinzipiell in vorsorgenden, reparierenden und gestaltenden Bodenschutz gegliedert
werden (MOSIMANN, 1993). Im Bewertungskonzept des UVF liegt der Schwerpunkt auf dem vorsorgenden Bodenschutz, der den Schutz der ökologischen Bodenfunktionen wie Lebensraumfunktion, Regelungsfunktion und Produktionsfunktion umfaßt (= Bodenfunktionsschutz). Der Eigenwert des Bodens
als Schutzgrund steht vor allem bei der Archivfunktion im Vordergrund. Böden werden hierbei wegen
ihrer natur- und kulturhistorischen Bedeutung sowie ihrer regionalen Seltenheit als erhaltenswert betrachtet.
Vorsorgender Bodenschutz im Sinne von Bodenfunktionsschutz ist gleichbedeutend mit einer Sicherung
der Leistungs- und Nutzungsfähigkeit sowie der Nutzungsoptionen von Böden für Mensch und Natur,
also der Erhaltung der Multifunktionalität des Bodens, sowie der Vielfalt und Eigenart von einzelnen
Bodenformen und Bodengesellschaften. „Vorsorgemaßnahmen sind geboten, wenn wegen der räumlichen, langfristigen oder komplexen Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis
einer schädlichen Bodenveränderung besteht.“ (§ 7 BBodSchG, Vorsorgegrundsatz).
Beim vorsorgenden Bodenfunktionsschutz muß in Betracht gezogen werden, daß nicht nur die Bodenquantität, sondern auch die Bodenqualität gefährdet ist (vgl. u. a. DER RAT DER SACHVERSTÄNDIGEN FÜR UMWELTFRAGEN, 1994: 19). Es müssen also Strategien zum Tragen kommen,
die diese beiden Aspekte der Bodenerhaltung berücksichtigen.
87
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
2.1.1 Methodik
Es erfolgte eine umfassende Bewertung der Böden nach ausgewählten Bodenfunktionen, Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen (siehe Karte 10). Grundlage hierfür war die nutzungsdifferenzierte Bodenkarte und die Bodenkennwerttabelle des UVF sowie die Klimaregionalisierung (siehe Karte 7). Das vorliegende, umfangreiche Datenmaterial ermöglichte modellhafte Datenverknüpfungen und
komplexe Analysen nach verschiedenen wissenschaftlichen Ansätzen, über die im Folgenden eine Übersicht gegeben wird. Weitere Erläuterungen zur Methodik finden sich im Umweltvorsorgeatlas des UVF
(UVF, 1993) und im Umweltschutzbericht Teil VIII (UVF, 1998).
2.1.1.1 Bodenfunktionen
• Archivfunktion/Seltene Böden
Böden sind Archive der Natur- und Landschaftsgeschichte, da ihre Profile die Entstehungsgeschichte
während vergangener Klimaperioden sowie die anthropogenen Einflüsse seit prähistorischer Zeit widerspiegeln. Neben der punktuellen Bedeutung von Bodenaufschlüssen für die Wissenschaft ist die flächenhafte Ausdehnung bestimmter Böden unter dem Aspekt ihrer Seltenheit von Bedeutung. Es existiert
noch keine „Rote Liste der Böden“ in der Bundesrepublik Deutschland, aber es gibt bereits Konventionen, nach denen bestimmte Böden im bundes- und landesweiten Vergleich als selten einzustufen sind
(BOSCH, 1994; mündl. Mittl. von SABEL, HLfB 1996).
Bewertet wird die natur- und kulturhistorische Bedeutung der Böden sowie ihre regionale Seltenheit.
Bestimmte Bodenformen entsprechen flächenhaft und morphologisch direkt abgrenzbaren Landschaftsstrukturen wie z.B. Binnendünen, Quellbereichen oder natürlichen Block- und Geröllhalden. Diese Bereiche sind häufig auch Standorte schutzwürdiger Lebensräume und Landschaftsbestandteile nach § 23
(1) HENatG bzw. weisen das Potential hierfür auf. Die Bewertung erfolgt daher generell im Zusammenhang mit der Lebensraumfunktion (s. u.). Böden mit hoher Archivfunktion können bei besonders
markanter Ausprägung auch identisch mit sog. Geotopen sein, die als „erdgeschichtliche Bildungen der
unbelebten Natur“ definiert werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1996). Bundesweit gibt es
hierfür jedoch noch keine rechtsverbindlichen Schutzkategorien.
− Hohe Archivfunktion
(Kriterien: hohe Seltenheit, besondere Landschaftsstruktur, besondere Standortverhältnisse, fossile
Böden, Reliktböden)
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Niedermoore
Hanggleye, Quellengleye, Stagnogleye (natürliche Quellbereiche und Sümpfe)
Braunerden aus Flugsand (Binnendünen und mächtige Flugsanddecken)
Syroseme, Ranker, Podsole (natürliche Block- und Geröllhalden)
Ranker-Braunerden über Quarzgängen
Erosionsschluchten (Runsen) mit Lockersyrosemen
Rendzinen aus Kalksteinschutt
Rendzinen und Pseudogleye aus tertiären Tonmergeln
von Auenlehm überdeckte Niedermoore
Lockerbraunerden
Tschernosem-Parabraunerden (Schwarzerde-Reliktböden)
Terra Fusca
− Mittlere Archivfunktion
− Braune Auenböden, Auengleye, Anmoorgleye (Auenbereiche und historische Altarme)
− sonstige regional seltene Böden (hohe statistische Seltenheit im UVF-Gebiet)
Auenbereiche bzw. Talauen werden gemäß § 1 (2) 7 HENatG generell als besondere Landschaftselemente hervorgehoben. Die Abgrenzung erfolgt nach bodenkundlichen und geomorphologischen Gesichtspunkten und beschränkt sich nicht auf die im UVF-Gebiet nur partiell festgestellten Überschwemmungsgebiete (siehe STÜHLINGER in: HENatR, 1996, Kommentar zu § 1, 22). Damit wird
88
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
außerhalb der bebauten Bereiche die ehemalige natürliche Ausdehnung der Auenbereiche kenntlich
gemacht, auch wenn diese z. B. aufgrund von langfristiger Eutrophierung oder Grundwasserabsenkung nur noch eine geringe Lebensraumfunktion aufweisen.
• Lebensraumfunktion/Biotopentwicklungspotential
Bewertet wird die Funktion des Bodens als Standort für Vegetationsgesellschaften. Wesentliche Basis
war die Ermittlung boden- und klimaabhängiger ‘Ökologischer Feuchtestufen’ durch eine Verknüpfung
der Daten ‘Nutzbare Feldkapazität des Wurzelraumes’, ‘Grundwasserstufe’, ‘Kapillare Nachlieferung
des Grundwassers während der Vegetationsperiode’, ‘Staunässestufe’ und ‘Klimatische Wasserbilanz
des Sommerhalbjahres’ (WESSOLEK, 1993: 21).
Über eine Verknüpfungsmatrix (Ökogramm) wurden, in Anlehnung an ein Gutachten des Büros ARUM
(1993), die Indikatoren ‘Ökologische Feuchtestufe’, ‘potentielle Nährstoffversorgung’ und ‘Bodenreaktion’ (pH-Werte) zu regional charakteristischen Standorttypen verknüpft, die an den Standortansprüchen der Vegetation Mitteleuropas geeicht sind (UVF, 1994b). Auf dieser Basis wurde eine ökologische
Standortklassifizierung vorgenommen in Extremstandorte, Sonderstandorte und Normalstandorte und
danach die Lebensraumfunktion eingestuft:
−
Hohe Lebensraumfunktion:
−
Mittlere Lebensraumfunktion:
−
Geringe Lebensraumfunktion:
Extremstandorte mit hohem Biotopentwicklungspotential
(stark feucht oder trocken, stark sauer, nährstoffarm oder
kalkreich)
Sonderstandorte mit mittlerem Biotopentwicklungspotential
(feucht, trocken, sauer)
Normalstandorte (vorwiegend mesophile Standortverhältnisse
Die vollständige ökologische Standortklassifizierung, differenziert nach Feucht- und Trockenstandorten
und ergänzt mit Zusatzinformationen über seltene Standorte, steht beim UVF als gesonderte Arbeitskarte zur Verfügung (UVA, Karte "Lebensraumfunktion und Produktionsfunktion"). Spezielle Auswertungen und Konfliktanalysen im Hinblick auf den Entwicklungs- und Maßnahmenteil des Landschaftsplanes (Biotopverbundflächen, Ersatzflächenpotentiale, Nutzungsumwandlungen) werden zusätzlich auf
dieser detaillierteren Basis vorgenommen.
• Produktionsfunktion
Bewertet wird die natürliche Fruchtbarkeit der Böden bzw. ihre Produktionsfunktion für die Landwirtschaft. Im weiteren Verfahren werden nur Böden mit einer „hohen“ natürlichen Fruchtbarkeit bzw. mit
einer „hohen“ Produktionsfunktion berücksichtigt (Urproduktionsflächen). Abgeleitet werden diese Flächen aus dem o. g. Ökogramm als Teilflächen der Normalstandorte, die nach folgenden Kriterien weiter
selektiert werden:
− optimale Feuchtebedingungen während der Vegetationsperiode (Ökologische Feuchtestufen: schwach
trocken bis stark frisch, hohe nutzbare Feldkapazität im Durchwurzelungsraum)
− keine oder sehr geringe Staunässe
− hohe potentielle Kationenaustauschkapazität (Bindungs- und Wiederabgabevermögen der Bodenpartikel für Nährstoffe) des Durchwurzelungsraumes (bei vorwiegend tiefer Gründigkeit und geringem
Steingehalt)
− hohe pH-Werte in Ober- und Unterboden
Die Standorte, für die diese Kriterien zutreffen, weisen vorwiegend auch eine geringe Hangneigung auf.
Abweichungen von der auf den Daten der „Reichsbodenschätzung“ basierenden „Standortkarte von
Hessen - Natürliche Standorteignung für landbauliche Nutzung“ sind mit dem Hessischen Landesamt
für Regionalentwicklung und Landwirtschaft in Wiesbaden diskutiert worden und können begründet
werden.
89
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Abbildung 1: Bewertungskonzept – Bodenschutz im Landschaftsplan des UVF
1. Bewertungsebene (3 bis 5 Stufen, hoch bis gering; Auswahl nach beim UVF vorliegenden Datengrundlagen)
Bodenfunktionen
Regelungsfunktion
Archivfunktion Lebensraumfunktion Produktionsfunktion
(i.w.S.)
Kultur- und naturhistorisch bedeutsame
Böden, Archivböden,
regional seltene
Böden
(beinhaltet auch
besondere Landschaftsstrukturen
einschl. Talauen)
Ökologische
Standortklassifizierung
Biotopentwicklungspotentiale
Ausgleichsfunktion
im
Wasserhaushalt
Filter- und
Pufferfuktion
Austauschhäufigkeit
des Bodenwassers
Pufferungsvermögen
Oberflächendirektabfluß
Schwermetallfiltervermögen
Grundwasserstufe
Nitratrückhaltevermögen
Bodenempfindlichkeiten
Bodenbelastungen
aktuelle Erosionsgefährdung
E, e
Versauerungsgrad
S, s
aktuelle
Versauerungsgefährdung
V, v
Schwermetallhintergrundbelastung
M, m
2. Aggregierte Bewertungsebene (Hervorhebung der planerisch relevanten Besonderheiten)
Flächen mit hoher
und mittlerer
Archivfunktion
Flächen mit hoher
und mittlerer
Lebensraumfunktion
A, a
L, l
Flächen mit hoher
Produktionsfunktion
(hohe natürliche
Fruchtbarkeit)
Flächen mit hoher und
mittlerer Regelungsfunktion
im natürlichen
Stoffkreislauf
P
R, r
Flächen mit
hoher und mittlerer
Bodenempfindlichkeit
Flächen mit
hoher und mittlerer
Bodenbelastung
E, e
V, v
S, s
M, m
Arbeitskarte
„Biotopentwicklungspotentiale der Böden
und besondere Landschaftsstrukturen“
3.Bewertungsebene
Gesamtbewertung des Bodens (13 Stufen)
nach Funktionen, Empfindlichkeiten und Belastungen gewichtet
90
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Regelungsfunktion
Bewertet wird die Bedeutung des Bodens als regelndes und ausgleichendes Medium im natürlichen
Stoffkreislauf. Die Regelungsfunktion beschreibt die Eigenschaften des Bodens als Zwischenspeicher
und Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für eingetragene (Schad-)Stoffe. In
Anlehnung an die Ausführungen des UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1995)
setzt sie sich gleichwertig zusammen aus den folgenden Teilfunktionen:
- Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt
Bewertet wird die Bedeutung des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt (Infiltrations- und
Rückhaltevermögen). Sie wird abgeleitet aus dem jährlichen Oberflächendirektabfluß, der jährlichen
Austauschhäufigkeit des Bodenwassers (Verhältnis von Versickerung zu nutzbarer Feldkapazität des
Wurzelraumes) und dem Grundwasserflurabstand. Ein Boden besitzt eine hohe Ausgleichsfunktion im
Wasserhaushalt, wenn er keinen Oberflächendirektabfluß erzeugt, über ein hohes Wasserrückhaltevermögen verfügt (geringe Austauschhäufigkeit) und grundwasserfern ist. Oberflächendirektabfluß und
Austauschhäufigkeit werden mittels eines Simulationsmodells für den (Boden-)Wasserhaushalt aus den
beim UVF vorliegenden Klima- und Bodendaten rechnerisch ermittelt (WASY GMBH 1993).
- Filter- und Pufferfunktion
Bewertet wird die Bedeutung des Bodens als Filter und Puffer für potentiell eingetragene (Schad-)
Stoffe. Die Filter- und Pufferfunktion beschreibt die Fähigkeit des Bodens, mit dem Sickerwasser eingetragene (Schad-)Stoffe wie Schwermetalle, Nitrate und Säuren zu binden bzw. zu neutralisieren. Sie
wird ermittelt aus dem Pufferungsvermögen (umgekehrte Versauerungsgefährdung, s. u.), dem Schwermetallfiltervermögen (abgeleitet aus pH-Wert, Tongehalt, Skelettgehalt, Wurzeltiefe, Grundwasserstufe
und Versickerung) und dem Nitratrückhaltevermögen des Bodens (abgeleitet aus der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers im Winterhalbjahr und der Grundwasserstufe).
Eine hohe Regelungsfunktion ist nur bezüglich abbaubarer (Schad-)Stoffe als positiv anzusehen. Nicht
abbaubare Schadstoffe, wie z. B. Schwermetalle, werden dagegen angereichert. Der Boden wirkt dann
als Schadsstoffsenke. Eine hohe Regelungsfunktion ist daher immer gleichbedeutend mit einer hohen
Schadstoffakkumulationsgefährdung.
2.1.1.2 Empfindlichkeit des Bodens
Bewertet wird die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber potentiellen Belastungen. Sie wird im vorliegenden Fall aus der Erosionsgefährdung und aus der Versauerungsgefährdung abgeleitet. Aussagen zur
Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Schadstoffakkumulation ergeben sich aus der Regelungsfunktion.
• Erosionsgefährdung
Die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber niederschlagsbedingter Erosion ergibt sich aus dem Korngefüge, der Bindigkeit und der Durchlässigkeit des Bodens selbst sowie aus der Nutzung, der Hangneigung
und der Höhe des erosionswirksamen Effektivniederschlages (Oberflächendirektabfluß) am jeweiligen
Standort. Die 6-stufige Erosionsgefährdung wird gemäß Methodenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems NIBIS (1992) zunächst aus der Bodenart und der Hangneigung für potentielle Akkerstandorte abgeleitet (potentielle Erosionsgefährdung) und bei rechnerisch nachgewiesenem, erosionswirksamem Oberflächendirektabfluß anschließend um ein bis zwei Stufen erhöht bzw. bei erosionsmindernder Grünland- oder Waldnutzung um ein bis zwei Stufen verringert (aktuelle Erosionsgefährdung).
Dieses Verfahren ist abgestimmt mit dem Hessischen Landesamt für Regionalentwicklung und Landwirtschaft (mündl. und schriftl. Mitt. RICHTSCHEID, 1996)
• Versauerungsgefährdung
Die Versauerungsgefährdung beschreibt die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber dem Eintrag von
Säuren und Säurebildnern. Diese Schadstoffe, die in der Regel aus der Luft über den Niederschlag und
das Sickerwasser in den Boden eingetragen werden, belasten das Pufferungssystem des Bodens und
führen, nach stufenweisem Zusammenbruch der einzelnen Pufferbereiche (Carbonat-, Silikat-, Katio91
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
nenaustausch-, Aluminium- und Aluminium/Eisen-Puffer), zur fortschreitenden Versauerung. Die Versauerungsgefährdung wird aus den aktuellen pH-Werten im Bodenprofil (pH-Profilstufe), dem Kalkgehalt, der potentiellen Kationenaustauschkapazität und der Wasserdurchlässigkeit (kf-Profilstufe) des
Bodens abgeleitet und anschließend an die Niederschlagshöhe des jeweiligen Standortes angepaßt. Eine
hohe Versauerungsgefährdung ist gegeben bei niedrigen pH-Werten, geringer Kationenaustauschkapazität, hoher Wasserdurchlässigkeit und hohem infiltrierendem Niederschlag.
2.1.1.3 Belastung des Bodens
Schwerpunkt dieser Bewertung ist die tatsächliche bzw. aktuelle Hintergrundbelastung des Bodens
durch Versauerung (Säuregehalt bzw. pH-Wert) und Schwermetalle. Sie beruht im wesentlichen auf den
Erläuterungen zur Amtlichen Bodenkarte des Hessischen Landesamtes für Bodenforschung und auf den
Analysedaten des Bodenschadstoffkatasters des UVF (UVF 1993). Im Gegensatz zur Bodenempfindlichkeit, die die potentielle Gefährdung des Bodens beschreibt, wird hier die tatsächliche Belastung des
Bodens berücksichtigt. Als Hintergrundbelastung wird dabei die regionale Belastung durch geogen vorhandene und diffus eingetragene Schadstoffe bezeichnet. Lokal erhöhte Zusatzbelastungen, wie sie z. B.
im Umkreis von Industriebetrieben, stark befahrenen Straßen und bestehenden oder ehemaligen Deponien zu erwarten sind, sind nicht berücksichtigt.
Die Schwermetallhintergrundbelastung wird ermittelt aus den Einzelgehalten der hauptsächlich anthropogen eingetragenen Schwermetalle Blei (Pb), Zink (Zn) und Kupfer (Cu) sowie aus dem Gehalt des
überwiegend geogen vorhandenen Schwermetalles Nickel (Ni). Eine hohe Hintergrundbelastung liegt
vor, wenn der Gehalt mindestens eines anthropogen bedingten Schwermetalles (Pb, Zn, Cu) den Vorsorgewert der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) überschreitet oder der geogen bedingte Schwermetallgehalt (Ni) den dreifachen Vorsorgewert übersteigt. Die Vorsorgewerte sind nach Bodenart und
pH-Wert differenziert. Bei ihrem Überschreiten sind bereits schädliche Bodenveränderungen im Sinne
der Vorsorge zu befürchten. Innerhalb eines 100 m-Puffers entlang viel befahrener Straßen sowie im
Umkreis von Altlasten ist mit zusätzlichen hohen Belastungen zu rechnen, die in der Karte jedoch nicht
dargestellt werden.
Eine hohe Hintergrundbelastung durch Versauerung liegt vor, wenn der pH-Wert sowohl im Oberboden
als auch im Unterboden unter 4.0 liegt.
2.1.1.4 Gesamtbewertung des Bodens
Es wird eine gewichtete Gesamtbewertung nach allen Funktionen, Empfindlichkeiten und Belastungen
der naturnahen Böden im Verbandsgebiet vorgenommen. Hierzu werden alle vorgenannten Einzelbewertungen nach Funktion, Empfindlichkeit und Belastung in ihrer jeweiligen Kombination neu bewertet
und als Gesamtbewertung in einer einzigen Karte dargestellt (siehe Karte 10: „Gesamtbewertung Bodenschutz“). Je nach Informationsbedarf kann der Ableitungspfad der Gesamtbewertung anhand der im
Umweltvorsorgeatlas enthaltenen Grundlagenkarten überprüft und nachvollzogen werden.
Die 13-stufige Gesamtbewertungsskala stützt sich fast ausschließlich auf die im vorangegangenen Abschnitt als hoch eingestuften Funktionen (Archiv, Lebensraum, Produktion, Regelung), Empfindlichkeiten (Erosionsgefährdung und Versauerungsgefährdung) und Hintergrundbelastungen (Versauerung und
Schwermetallbelastung). Eine hohe Hintergrundbelastung (Stufe 5) wird dabei stärker gewichtet als eine
hohe Empfindlichkeit (Stufe 4) und diese wiederum stärker als eine hohe Regelungs- oder Produktionsfunktion (Stufen 1 u. 2). Böden mit geringer bis mittlerer Regelungs- und Produktionsfunktion oder
mittlerer Empfindlichkeit und Belastung bilden die verbleibende Restmenge (Stufe 3). Diese Einstufungen können zusätzlich von einer mittleren oder hohen Archiv- oder Lebensraumfunktion überlagert werden (Stufen 6 bis 13). Die Reihenfolge der Bewertungsstufen stellt keine Rangfolge dar, und eine Gewichtung der Bewertungsstufen untereinander ist nach Landschaftsräumen getrennt vorzunehmen.
Zusätzlich zur Gesamtbewertung gibt ein Buchstabenschlüssel (s. Legende Karte 10 und Abb. 1) alle
Funktionen, Empfindlichkeiten und Belastungen ungewichtet und in ihrer jeweiligen Kombination wieder. Während die Gesamtbewertung vorwiegend zur Kennzeichnung von Konfliktbereichen dient,
92
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
kann aus dem Bewertungsschlüssel direkt auf notwendige Planaussagen und Maßnahmen geschlossen
werden (s. Kap. 2.1.4).
Tabelle 10: Stufen der Gesamtbewertung Bodenschutz
Stufen der Gesamtbewertung Bodenschutz (keine Rangfolge)
Stufe
1
2
3
Bezeichnung
Hohe Produktions- und Regelungsfunktion,
hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung
(Böden hoher natürlicher Fruchtbarkeit)
Hohe Produktions- oder
Regelungsfunktion,
hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung
(teilweise
hoher natürlicher Fruchtbarkeit)
Keine hoheBöden
Empfindlichkeit,
keine hohe Hintergrundbelastung
4
Hohe Empfindlichkeit gegenüber Erosion und/oder Versauerung
5
Hohe Hintergrundbelastung durch Versauerung und/oder Schwermetalle
6
Mittlere Archiv- und/oder Lebensraumfunktion,
hohe Produktions- und/oder Regelungsfunktion,
hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung
Mittlere Archiv- und/oder Lebensraumfunktion,
keine hohe Empfindlichkeit, keine hohe Hintergrundbelastung
7
8
Mittlere Archiv- und/oder Lebensraumfunktion,
hohe Empfindlichkeit gegenüber Erosion und/oder Versauerung
9
Mittlere Archiv- und/oder Lebensraumfunktion,
hohe Hintergrundbelastung durch Versauerung und/oder Schwermetalle
10
Hohe Archivfunktion (Schwarzerde Reliktböden),
hohe Produktions- und/oder Regelungsfunktion,
hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung
Hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion,
keine hohe Empfindlichkeit, keine hohe Hintergrundbelastung
(hohes Biotopentwicklungspotential)
Hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion,
hohe Empfindlichkeit gegenüber Erosion und/oder Versauerung
(hohes Biotopentwicklungspotential)
Hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion,
hohe Hintergrundbelastung durch Versauerung und/oder Schwermetalle
(teilweise hohes Biotopentwicklungspotential)
11
12
13
93
Landschaftsplan UVF
2.1.2
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Ergebnisdarstellung
2.1.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten
•
Lebensraum- und Archivfunktion
Die herausragende Struktur ist das Weiltal mit seinen Nebentälern, deren morphologisch deutlich abgrenzbare Auenbereiche nahezu durchgehend eine mittlere Archiv- und Lebensraumfunktion aufweisen.
Die Auenböden sind vorwiegend mittel nährstoffversorgt, stark bis mittel sauer und stellen aufgrund des
kleinräumig wechselnden Grundwassereinflusses überwiegend Sonderstandorte dar. Sehr stark saure
und trockene bis schwach frische Sonderstandorte mit mittlerer Lebensraumfunktion treten insbesondere
an den Hanglagen der mittleren und nördlichen Abschnitte des Weiltals auf flachgründigen Schieferböden auf. Bei Felsausbissen gehen diese in trockene Extremstandorte mit hoher Lebensraumfunktion für
den hier standortgerechten Traubeneichenwald über (Grenzwirtschaftswald). Trockene Extremstandorte
treten außerdem vereinzelt bei Rankern aus Schiefer oder Grauwacke in Höhenrücken- oder Kuppenlagen auf. In diesen Lagen sind sie teilweise landwirtschaftlich genutzt und bieten dort das Entwicklungspotential zu Magergrünland und Trockenrasen.
Die im Raum Schmitten gehäuft auftretenden Quellaustritte stellen meist feuchte Extrem- bis Sonderstandorte dar. Aufgrund ihrer Seltenheit im UVF-Gebiet haben diese Quellengleye auch eine hohe Archivfunktion.
• Produktions- und Regelungsfunktion
Die vorherrschenden steinigen Braunerden über Schiefer oder die staunassen Böden haben eine geringe
Produktionsfunktion, werden aber trotzdem seit alters her auch ackerbaulich genutzt. Natürlich fruchtbare Böden mit einer hohen Produktionsfunktion treten großflächig nur zwischen WeilrodEmmershausen und Weilrod-Winden sowie südlich Grävenwiesbach auf (Pseudogley-Parabraunerden
aus Lößlehm mit geringer Staunässestufe).
Die Regelungsfunktion der Böden ist überwiegend gering. Ursache hierfür ist sowohl eine geringe Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt (hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise mittlerer
Oberflächendirektabfluß, zum Teil Grundwassernähe) als auch, insbesondere im Raum Schmitten, eine
geringe Filter- und Pufferfunktion (geringes Nitratrückhaltevermögen, geringes bis mittleres Puffervermögen, geringes bis mittleres Schwermetallfiltervermögen). Lediglich die lößlehmhaltigen Böden in
Unterhanglagen bei Weilrod und Grävenwiesbach weisen eine mittlere Regelungsfunktion auf (mittleres
Nitratrückhaltevermögen, mittleres Puffervermögen, teilweise mittlere Austauschhäufigkeit des Bodenwassers). Böden mit hoher Regelungsfunktion sind im Landschaftsraum nicht vertreten.
•
Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen
Alle Böden sind als hoch empfindlich einzustufen, wobei die Versauerungsgefährdung aufgrund niedriger pH-Werte und hoher Niederschläge flächenmäßig dominiert. Eine mittlere bis hohe Erosionsgefährdung ist nahezu auf der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche gegeben und im wesentlichen auf
hohe Hangneigungen, langgestreckte Hänge sowie den Oberflächendirektabfluß begünstigenden tonigen
Untergrund in Hochflächenlagen mit Schieferzersatz zurückzuführen.
Bewaldete Hochlagen weisen im Raum Weilrod-Grävenwiesbach generell eine mittlere Versauerung
(pH-Werte unter 4,0 in den Oberböden) und eine hohe Versauerung im Raum Schmitten auf (pH-Werte
unter 4,0 im gesamten Bodenprofil). Die Versauerung ist sowohl auf den Eintrag von Luftschadstoffen
als auch auf den hohen Nadelwaldanteil der betroffenen Gebiete zurückzuführen.
Im Raum Schmitten und westlich von Usingen-Michelbach besteht eine hohe geogen bedingte Hintergrundbelastung durch die Schwermetalle Zink und Nickel, die im Raum Schmitten zusätzlich von einer
hohen anthropogen bedingten Blei-Hintergrundbelastung überlagert wird. Letzteres wurde mit hoher
Wahrscheinlichkeit über den Luftpfad eingetragen und hat sich in den humosen Oberböden angereichert.
Der Vorsorgewert der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Blei (Lehmboden, pH < 5,0)
wird hierdurch deutlich überschritten (Tab. 11). Aufgrund der gleichzeitigen hohen Versauerung der
94
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Böden können nicht nur die anthropogen eingetragenen sondern auch die geogenen Schwermetalle leicht
mobilisiert werden. Blei und Nickel können dabei u. a. deutlich phytotoxisch wirken.
Tabelle 11: Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum
‘Hintertaunus-Untereinheiten’)
Vorwiegend lehmige Böden mit
pH < 5,0
Schmitten (Grünland)
Schmitten (Wald)
Neu-Anspach (Acker, Grünland)
Vorsorgewerte BBodSchV
Blei (mg/kg)
Zink (mg/kg)
Nickel (mg/kg)
Oberboden
Unterb. Oberboden Unterb. Oberboden Unterb.
max. mittel geogen max mittel geogen max. mit- geogen
.
tel
60
55
40
105
90
80
60
55
65
200
110
40
105
65
80
60
35
50
60
50
40
100
80
80
55
45
65
40 (Lehm, pH < 5,0)
60 (Lehm, pH < 6,0) 15 (Lehm, pH < 6,0)
2.1.2.2 Usinger Becken
•
Lebensraum- und Archivfunktion
Im östlichen Teil dieses Landschaftsraumes zwischen Usingen-Wernborn und Wehrheim-Pfaffenwiesbach ergibt sich eine deutliche Ballung von trockenen Sonder- und Extremstandorten. Dieser Bereich der
„Beckenbarriere“ (siehe Kapitel 1.1.3) ist durch flachgründige, meist sehr stark saure Schieferböden
und durch eine sehr geringe klimatische Wasserbilanz während des Sommerhalbjahres geprägt (siehe
Kapitel 1.3.1.1). Die Bereiche mit mittlerer und hoher Archiv- und/oder Lebensraumfunktion machen
daher über 33 % an der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Das ist der höchste Wert im nördlichen UVF-Gebiet. Die trockenen Extremstandorte mit typischen Traubeneichenwald-Standorten konzentrieren sich an den Felsausbissen der südwest-exponierten Talhänge des Wiesbach- und des Holzbachtales. Weitere, meist wechseltrockene Sonderstandorte finden sich auf den Quarzitschuttböden am Nordabfall des Taunuskammes bei Wehrheim-Obernhain. Die Auenbereiche der Usa-Nebenbäche sowie des
Erlenbaches stellen überwiegend feuchte Sonderstandorte mit mittlerer Lebensraumfunktion dar, wohingegen die eigentliche Usa-Aue in weiten Teilen durch Eutrophierung, Grundwasserabsenkung und generell geringe nutzbare Feldkapazität nur eine geringe Lebensraumfunktion aufweist.
Regional seltene Böden mit einer hohen Archivfunktion im Bereich des Hintertaunus sind Parabraunerden aus Lößlehm über Löß (s. u.), Kolluvien aus Lößlehm, Ranker-Braunerden über Quarzgängen
(unterirdische Verlängerung der Eschbacher Klippen in südöstlicher Richtung) sowie die vereinzelten
Quellengleye und Stagnogleye in den Waldgebieten um Wehrheim, die wiederum auch eine hohe Lebensraumfunktion besitzen.
Regional seltene Böden mit mittlerer Archivfunktion und ohne Lebensraumfunktion treten nordöstlich
von Usingen auf (Parabraunerden und Kolluvien mit hoher Produktions- und Regelungsfunktion).
• Produktions- und Regelungsfunktion
Im ‘Usinger Becken’ konzentrieren sich Flächen von hoher Produktionsfunktion vorrangig auf den
Löß-Parabraunerden und ihren randlichen Kolluvien südlich und östlich von Usingen sowie auf den
Pseudogley-Parabraunerden aus Lößlehm zwischen Neu-Anspach und Wehrheim. Der Flächenanteil
beträgt dennoch nur 4,5 %, ohne diejenigen Böden, die zusätzlich auch eine hohe Empfindlichkeit aufweisen.
Die Regelungsfunktion der Böden ist überwiegend gering. Ursache hierfür ist sowohl eine geringe
Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt (hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise mittlerer bis hoher Oberflächendirektabfluß, teilweise Grundwassernähe) als auch eine geringe Filter- und
Pufferfunktion (geringes Nitratrückhaltevermögen). Lediglich im Zentralbereich bei Usingen und Pfaffenwiesbach ist die Regelungsfunktion der lößlehmhaltigen Böden als mittel (mittlere Austauschhäufigkeit, mittleres Nitratrückhaltevermögen) und der regional seltenen Böden aus Lößlehm sogar als
95
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
hoch zu bezeichnen. Die zwischen Wehrheim und Neu-Anspach gelegenen Böden mit hoher Produktionsfunktion haben dagegen nur eine geringe Regelungsfunktion, da sie trotz sonstiger günstiger Bodeneigenschaften eine hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers und ein geringes Nitratrückhaltevermögen aufweisen.
• Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen
In weiten Teilen der landwirtschaftlich genutzten Flächen in den Gemarkungen um Neu Anspach, Wehrheim und nördlich Usingen besteht eine mittlere bis hohe Erosionsgefährdung. Ursache hierfür sind die
langgestreckten Hänge, die teilweise hohen Hangneigungen und die den Oberflächendirektabfluß begünstigenden tonigen Bodenschichten in den Hochflächenlagen, wo wasserstauender Schieferzersatz den
Untergrund bildet. Die Böden in den bewaldeten Bereichen des Taunuskammes bei Usingen-Michelbach
sowie zwischen Pfaffenwiesbach und Kransberg sind generell mittel bis hoch versauerungsgefährdet.
Die bewaldeten Hochlagen zwischen Pfaffenwiesbach und Kransberg sind durch eine mittlere Versauerung (pH-Werte unter 4,0 in den Oberböden) und im Randbereich des ‘Usinger Beckens’ durch eine
hohe Versauerung (pH-Werte unter 4,0 im gesamten Bodenprofil) gekennzeichnet. Die Versauerung ist
dabei sowohl auf den Eintrag von Luftschadstoffen als auch auf den hohen Nadelwaldanteil der betroffenen Gebiete zurückzuführen. Im Bereich des Taunuskammes besteht außerdem eine mittlere Hintergundbelastung durch die Schwermetalle Blei, Zink und Nickel.
2.1.2.3 Hoher Taunus
•
Lebensraum- und Archivfunktion
Der Landschaftsraum weist einen hohen Anteil an sehr stark sauren Extrem- und Sonderstandorten in
den Waldgebieten auf (jeweils rund 12 %), die zumeist im Bereich von trockenen Rücken und Kuppen
mit Blockschutthalden und Felsausbissen liegen oder in feuchten Quellmulden und in Auenbereichen.
Hinzu kommen die Unterhänge des Taunuskammzuges und der Durchbruchtäler, deren mächtige
Schuttdecken während der Vegetationsperiode oft wechseltrockene Standortverhältnisse mit mittlerer
Lebensraumfunktion aufweisen.
Der Hohe Taunus weist einen überdurchschnittlich hohen Anteil an regional seltenen Böden mit hoher
Archivfunktion auf (über 10 %), die häufig identisch mit den trockenen oder feuchten Extremstandorten
sind (Ranker und Podsole auf natürlichen Block- und Geröllhalden, Quellengleye). Eine regionale Besonderheit, die nur hier auftritt, sind die Lockerbraunerden (siehe Kapitel 1.1.4), die zwar sehr stark
sauer, dafür jedoch tiefgründig und gut durchwurzelbar sind.
•
Produktions- und Regelungsfunktion
Die im Landschaftsraum vorherrschenden stark steinigen Böden bieten keine hohe Produktionsfunktion
für die Landwirtschaft. Es handelt sich vorwiegend um „Normalstandorte“ für die Waldnutzung. Die
Regelungsfunktion der Böden ist insgesamt gering. Ursache hierfür ist sowohl eine geringe Ausgleichsfunktion der Böden im Wasserhaushalt (hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise mittlerer
bis hoher Oberflächendirektabfluß, teilweise Grundwassernähe), als auch eine geringe Filter- und Pufferfunktion (geringes Puffervermögen, geringes Schwermetallfiltervermögen, geringes Nitratrückhaltevermögen). Nur bei Schloßborn und Niederjoßbach treten vereinzelt lößlehmhaltige Böden mit mittlerer
Regelungsfunktion auf. Böden mit hoher Regelungsfunktion sind dagegen nicht vertreten.
• Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen
Sämtliche Böden sind als mittel bis hoch empfindlich einzustufen, wobei die Versauerungsgefährdung
flächenmäßig dominiert. Ausschlaggebend hierfür sind niedrige pH-Werte und hohe Niederschläge. Bereiche mit mittlerer bis hoher Erosionsgefährdung sind auf die landwirtschaftlich genutzten Hanglagen
im Bereich Glashütten, Eppenhain und Niederjoßbach beschränkt und sind im wesentlichen auf hohe
Hangneigungen und den Oberflächendirektabfluß begünstigende, tonige Schieferzersatzböden zurückzuführen.
96
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Die bewaldeten Bereiche des Hohen Taunus sind generell hoch versauert mit pH-Werten unter 4,0 im
gesamten Bodenprofil über schon primär saurem Ausgangsgestein. Lediglich einige lößlehmhaltige Böden bei Schloßborn sowie östlich des Altkönig weisen eine mittlere Versauerung mit pH-Werten unter
4,0 im Oberboden auf. Die Versauerung ist sowohl auf den Eintrag von Luftschadstoffen als auch auf
den hohen Nadelwaldanteil der betroffenen Gebiete zurückzuführen.
Im Raum Feldberg-Glashütten-Altkönig besteht eine hohe Hintergrundbelastung durch das Schwermetall Blei, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Eintrag von Luftschadstoffen und deren anschließende Anreicherung in den humosen Oberböden zurückzuführen ist. Der Vorsorgewert der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Blei (Lehmboden, pH < 5,0) wird hierdurch deutlich überschritten
(Tab. 12). Aufgrund der gleichzeitig hohen Versauerung der Böden kann Blei leicht mobilisiert werden
und wirkt dann u. a. phytotoxisch.
Tabelle 12: Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum
‘Hoher Taunus’)
Vorwiegend lehmige Böden mit pH < 5,0;
Waldnutzung
Feldberg-Altkönig
Vorsorgewert BBodSchV
Blei (mg/kg)
Oberboden
Unterboden
max. mittel
geogen
190
90
40
40 (Lehm, pH < 5,0)
2.1.2.4 Vortaunus
• Lebensraum- und Archivfunktion
Der ‘Vortaunus’ ist geprägt durch einen sehr hohen Anteil an Sonderstandorten (über 20 %) und einen
sehr geringen Anteil an Extremstandorten (unter 2 %). Die feuchten Sonderstandorte mit mittlerer Lebensraumfunktion umfassen vorwiegend die Auenbereiche sowie die großflächigen Quellaustritte am
Taunushang. Großflächige Trockenstandorte stellen die Talhänge aus Schiefergestein am Lorsbachtal
sowie zwischen Kronberg und Kelkheim dar. Extreme Trockenstandorte sind die steinigen Kuppen um
Königstein (z. B. NSG Burg Falkenstein). Regional seltene Böden sind neben den Quellengleyen in
Quellmulden am Taunussüdhang auch Braunerden und Lockersyroseme aus tertiären Kiesen und Rotliegend-Konglomeraten bei Hofheim.
Regional seltene Böden mit mittlerer Archivfunktion und ohne Lebensraumfunktion treten westlich von
Oberursel auf (hoch versauerte Braunerden aus tertiärem Kies).
• Produktions- und Regelungsfunktion
Auch hier, wie im ‘Hohen Taunus’, treten aufgrund der vorherrschenden flachgründigen oder staunassen Böden sowie der Hanglagen nur sehr vereinzelt Bereiche mit hoher Produktionsfunktion auf lößlehmreicherem Untergrund auf (Flächenanteil 1,5 %).
Die Regelungsfunktion ist in lößarmen Hochlagen gering, auf lößlehmhaltigen Böden im Übergang zum
‘Main-Taunus-Vorland’ mittel und auf den Lößlehmböden zwischen Hofheim, Diedenbergen und Wallau hoch. Die Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt ist dabei nur in der Nähe zum Taunuskamm gering (hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise mittlerer Oberflächendirektabfluß), im
überwiegenden Teil des Landschaftsraumes jedoch mittel (mittlere Austauschhäufigkeit, teilweise mittlere Grundwassernähe) und im Raum Hofheim-Diedenbergen sogar hoch. Die Filter- und Pufferfunktion
ist dagegen fast im gesamten Landschaftsraum gering (geringes Nitratrückhaltevermögen, teilweise
geringes Puffervermögen, teilweise geringes Schwermetallfiltervermögen), bei Kronberg mittel (mittleres Puffervermögen, mittleres Nitratrückhaltevermögen) und nur im Raum Hofheim-Diedenbergen hoch.
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Landschaftsplan UVF
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• Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen
Böden in Hang- und Hochlagen sind in der Regel als hoch empfindlich einzustufen, wobei die flächenmäßig dominierenden Waldböden aufgrund niedriger pH-Werte und hoher Niederschläge eine mittlere
bis hohe Versauerungsgefährdung aufweisen. Die selteneren, landwirtschaftlich genutzten Hanglagen
besitzen eine mittlere bis hohe Erosionsgefährdung, die im wesentlichen auf hohe Hangneigungen und
den Oberflächendirektabfluß begünstigende, tonige Schieferzersatzböden zurückzuführen ist. Eine hohe
Schadstoffakkumulationsgefährdung besteht außerdem auf den durch eine hohe Regelungsfunktion gekennzeichneten Lößlehmböden zwischen Hofheim, Diedenbergen und Wallau.
Nahezu alle Böden einschließlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen sind mittel versauert mit pHWerten unter 4,0 im Oberboden. Waldböden im Übergangsbereich zum Taunuskamm sind sogar hoch
versauert mit pH-Werten unter 4,0 im gesamten Bodenprofil. Die Versauerung ist dabei sowohl auf den
Eintrag von Luftschadstoffen als auch auf den hohen Nadelwaldanteil der betroffenen Gebiete zurückzuführen. Die meisten Böden weisen außerdem eine mittlere bis hohe Hintergrundbelastung mit den
Schwermetallen Zink (geogen) und Blei (anthropogen) auf.
Tabelle 13: Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum
‘Vortaunus’)
Gemessene Werte aus Acker- und Grünlandnutzung
Vockenhausen (Sand/Kies)
Vorsorgewerte BBodSchV
Zink (mg/kg)
Oberboden
Unterboden.
max. mittel
geogen
90
90
95
60 (Sand)
2.1.2.5 Main-Taunus-Vorland
• Lebensraum- und Archivfunktion
Der Anteil an Bereichen mit mittlerer und hoher Lebensraumfunktion ist relativ gering (rund 17,5 %)
und beschränkt sich im Osten auf schwach feuchte Auenbereiche im Raum Bad Homburg/Friedrichsdorf sowie großflächig wechseltrockene Standorte bei Bad Homburg im Bereich des Kirdorfer Feldes
und des Hardtwaldes. Im zentralen und westlichen Bereich sind die Tonmergel-Rendzinen bei Sulzbach
und in den Weinbergen bei Hochheim und Flörsheim-Wicker als trockene Extremstandorte sowie regional seltene Böden herausragend, wobei davon ausgegangen wird, daß in den Weinbergen die natürlichen
Standortbedingungen stark verändert wurden.
In der ausgeräumten Lößlandschaft ist weiterhin der Bereich zwischen Kelkheim und Hofheim herausragend, der durch einen kleinräumigen Wechsel von Feuchtstandorten in Auen und Quellmulden sowie
trockenen bis wechseltrockenen Standorten auf den Riedeln geprägt ist. Auffallend ist auch der überdurchschnittlich hohe Anteil an trockenen Sonderstandorten (mittlere Lebensraumfunktion) über Kiesschichten um Hochheim, die dennoch überwiegend ackerbaulich genutzt werden.
Die Auenbereiche der vom Taunus her kommenden Bäche weisen während der Vegetationsperiode aufgrund der hohen Verdunstungsrate und auch anthropogener Einflüsse auf den Wasserhaushalt keine
feuchten sondern vorwiegend frische Standortverhältnisse auf. Hinzu kommt meist auch eine langfristige
Eutrophierung durch intensive Grünland- oder gar Ackernutzung. Als landschaftsgliedernde Strukturen
und aufgrund der Schichtung der Auenböden, die die Rekonstruktion der Landschaftsgeschichte zuläßt,
sind sie aber mit einer mittleren Archivfunktion belegt.
Weitere regional seltene Böden, die deutlich in diesem Landschaftsraum hervortreten, aber keine besondere Lebensraumfunktion aufweisen, sind die Tschernosem-Parabraunerden (Schwarzerde-Reliktböden)
mit hoher Archivfunktion um Frankfurt-Nieder-Eschbach und die Parabraunerde-Pseudogleye aus Lößlehm mit mittlerer Archivfunktion um Steinbach.
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• Produktions- und Regelungsfunktion
Aufgrund der vorherrschenden Verbreitung der natürlich fruchtbaren Löß-Parabraunerden ist dies der
Landschaftsraum mit dem höchsten Anteil an Böden mit hoher Produktionsfunktion (rund 35 %). Der
Erosionsgrad der Böden aus Löß hat, bei der derzeitigen landwirtschaftlichen Praxis, keinen negativen
Einfluß auf die Fruchtbarkeit. Die Kolluvien in den Talmulden sind zwar ebenfalls fruchtbar und werden vorwiegend ackerbaulich genutzt, stellen aber aufgrund des lateralen Hangwasserzuzugs oft
schwach feuchte Standorte dar, wenn sie nicht drainiert sind, und werden daher nicht in eine hohe Produktionsfunktion eingestuft. Vielmehr ist hier das Potential für die Wiederanlage ehemals zusammenhängender Grünlandstreifen gegeben.
Die landschaftsprägenden Löß- und Lößlehmböden haben eine überwiegend hohe Regelungsfunktion.
Lediglich die höher gelegenen Lößböden zwischen Liederbach und Bad Homburg sind durch eine mittlere Regelungsfunktion gekennzeichnet (mittleres Nitratrückhaltevermögen, teilweise mittlere Austauschhäufigkeit des Bodenwassers). Eine geringe Regelungsfunktionen haben im übrigen Landschaftsraum
nur die Pseudogleye bei Steinbach, die Rendzinen aus tertiären Kalk- und Tonmergeln bei Hochheim
und Wicker sowie alle grundwassernahen Böden (mittlere bis hohe Austauschhäufigkeit, teilweise mittlerer bis hoher Oberflächendirektabfluß, teilweise Grundwassernähe, geringes Nitratrückhaltevermögen,
teilweise geringes Schwermetallfiltervermögen).
• Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen
Bereiche mit mittlerer bis hoher Erosionsgefährdung sind im wesentlichen auf die weinbaugenutzten
Hanglagen bei Hochheim, Wicker und Weilbach beschränkt. Die Erosionsgefährdung ist dabei insbesondere auf ungünstige Bodenarten bei hoher Hangneigung zurückzuführen. Mittel bis hoch versauerungsgefährdete Bereiche sind lediglich in den Auen, insbesondere des Wickerbachtales, sowie auf
Sand- und Kiesböden bei Hochheim und Weilbach anzutreffen. Eine hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung besteht außerdem auf den durch eine hohe Regelungsfunktion gekennzeichneten Löß- und
Lößlehmböden.
Mittel bis hoch versauerte Bereiche sind nicht bekannt. Die pH-Werte der Böden liegen allgemein über
5,0 und in den Auen zwischen 4,5 und 5,0. In den Weinbaugebieten von Hochheim und Wicker treten
jedoch hohe anthropogen bedingte Hintergrundbelastungen mit dem Schwermetall Kupfer auf. Der Vorsorgewert der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Kupfer (Tonboden) wird hierdurch bis
zum Zweifachen überschritten, obwohl diese Böden tiefer umgebrochen und stärker vermischt wurden
als sonstige landwirtschaftlich genutzte Böden (Tab. 14). Ursache für die Kupferbelastung im Weinbau
ist der früher weit verbreitete Einsatz kupferhaltiger Pflanzenschutzmittel. Nach heutigen Erkenntnissen
findet keine Anreicherung in Weintrauben statt. Eine weitere anthropogen bedingte mittlere bis hohe
Kupferbelastung ist außerdem aus dem Raum Kalbach-Heddernheim bekannt (siehe auch Kapitel
2.1.2.9), während mittlere anthropogen bedingte Hintergundbelastungen mit dem Schwermetall Zink bei
Bad Homburg sowie im Raum Schwalbach und Sulzbach anzutreffen sind. Kupfer und Zink sind essentielle Spurenelemente für Pflanzen und Tiere, die bei Überdosierung jedoch toxisch wirken. Die ausgeglichenen Boden-pH-Werte können allerdings die Gefahr einer Mobilisierung und anschließenden
Einlagerung dieser Schwermetalle in die Pflanzen reduzieren.
Tabelle 14: Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum
‘Main-Taunus-Vorland’)
Gemessene Werte aus Weinbau-, Acker- und Grünlandnutzung
Hochheim (Wein, Ton)
Hochheim (Sand)
Wicker (Wein, Ton)
Nieder-/Ober-Erlenbach (Sand/Kies)
Vorsorgewerte BBodSchV
Kupfer (mg/kg)
Oberboden
Unterb.
max. mittel geogen
130
95
20
80
35
20
60 (Ton), 40 (Lehm)
Zink (mg/kg)
Oberboden Unterb.
max. mittel geogen
140
80
50
105
75
60
60 (Sand)
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2.1.2.6 Friedberger Wetterau
• Lebensraum- und Archivfunktion
Es handelt sich um eine weitgehend homogene Lößlandschaft mit geringer Lebensraumfunktion. An den
Hängen des Erlenbachtales und zur Nidda hin bei Frankfurt-Berkersheim treten kleinflächig TonmergelRendzinen als extreme Trockenstandorte auf. Eine Besonderheit, auch als regional seltene Böden, sind
stark trockene, kleinflächige Braunerden aus Terrassen- oder Flugsand randlich des NiddaAuenbereiches zwischen Bad Vilbel und Gronau. Die eigentlichen Auenbereiche der Nidda und des Erlenbaches sind vorwiegend anthropogen stark beeinflußt und weisen frische und eutrophe Standortbedingungen auf.
Als regional seltene Böden mit hoher Archivfunktion aber auch hoher Produktionsfunktion (s. u.) sind
die Tschernosem-Parabraunerden (Schwarzerde-Reliktböden) aus Löß großflächig vertreten.
• Produktions- und Regelungsfunktion
Auf den vorherrschenden Lößböden sind die Bereiche mit hoher Produktionsfunktion dominierend
(46 %).
Die landschaftsprägenden Löß- und Lößlehmböden haben eine überwiegend hohe Regelungsfunktion.
Lediglich die erodierten Bereiche weisen aufgrund ihres verkürzten Bodenprofils eine nur mittlere Regelungsfunktion auf (mittleres Nitratrückhaltevermögen). Die Auen der Nidda und des Erlenbaches
besitzen aufgrund ihrer Grundwassernähe eine meist nur geringe bis mittlere Regelungsfunktion.
• Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen
Eine mittlere Versauerungsgefährdung ist in der Erlenbach-Aue gegeben, während Ranker aus Terrassensand bei Bad Vilbel sogar eine hohe Versauerungsgefährdung aufweisen. Eine hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung besteht außerdem auf den durch eine hohe Regelungsfunktion gekennzeichneten Löß- und Lößlehmböden. Mittel bis hoch versauerte Bereiche sind nicht bekannt. Die pH-Werte
der Böden liegen allgemein über 5,0 und nur in den Auen etwas niedriger.
2.1.2.7 Bergener Rücken
• Lebensraum- und Archivfunktion
Extreme Trockenstandorte mit hoher Lebensraumfunktion sowie regional seltene Böden mit hoher Archivfunktion in der ansonsten sehr homogenen Lößlandschaft sind die Tonmergel-Rendzinen nördlich
Maintal-Hochstadt und südlich Bad Vilbel. Eine naturhistorische Besonderheit, die auch im letztgenannten Bereich auftritt, sind die tertiären Terra-Fusca-Reliktböden über Kalkstein. In den Lößgebieten
bei Frankfurt-Berkersheim und Maintal-Wachenbuchen treten kleinflächig auch Tschernosem-Parabraunerden (Schwarzerde-Reliktböden) mit hoher Archivfunktion auf.
• Produktions- und Regelungsfunktion
Auf den vorherrschenden Lößböden sind die Bereiche mit einer hohen Produktionsfunktion dominierend
(rund 45 %). Die Regelungsfunktion ist überwiegend hoch. Lediglich die erodierten Bereiche weisen
aufgrund ihres verkürzten Bodenprofils eine mittlere Regelungsfunktion auf (mittleres Nitratrückhaltevermögen).
• Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen
Bereiche mit mittlerer bis hoher Erosionsgefährdung erstrecken sich überwiegend auf den Bereich des
Berger Hanges und auf den ackerbaulich genutzten Hanglagen nördlich Hochstadt. Die Erosionsgefährdung ist dabei überwiegend auf ungünstige Bodenarten und mittlere bis hohe Hangneigungen zurückzuführen. Bereiche mit hoher Versauerungsgefährdung sind auf die Ranker aus Terrassensand oder Rotliegendem bei Bad Vilbel beschränkt. Eine hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung besteht außerdem
auf den durch eine hohe Regelungsfunktion gekennzeichneten Löß- und Lößlehmböden.
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Mittel bis hoch versauerte Bereiche sind nicht bekannt. Die pH-Werte der Böden liegen allgemein über
5,0 und nur in den Auen etwas niedriger. Mittlere, anthropogen bedingte Zink-Hintergrundbelastungen
sind nur südlich von Bad Vilbel anzutreffen.
2.1.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
• Lebensraum- und Archivfunktion
Eine Besonderheit in diesem sonst sehr homogenen Raum sind die Flugsandflächen bei HattersheimOkriftel und Flörsheim-Keramag. Sie stellen trockene Extremstandorte mit hoher Lebensraumfunktion
und aufgrund der Seltenheit auch hoher Archivfunktion dar. Weitere Standorte mit teilweise extrem
trockenen Standortbedingungen finden sich auch auf sandigen Sedimenten im Mainauenbereich. Die
sonstigen Mainauenbereiche und die ehemaligen Altarme bei Hattersheim-Eddersheim und -Okriftel
werden aufgrund des Nährstoffreichtums sowie der frischen Standortverhältnisse schon lange ackerbaulich genutzt. Entwicklungspotentiale für Auenwälder und sonstige feuchteangepaßte Biotoptypen sind
somit in diesen Bereichen, auch aufgrund der Veränderungen der Grundwasserdynamik, nicht mehr
gegeben.
• Produktions- und Regelungsfunktion
Auf den Lößböden um Flörsheim sowie den älteren Hochflutlehmen der Mainaue um Eddersheim und
Okriftel liegt flächendeckend eine hohe Produktionsfunktion vor.
Die nördlich des Mains gelegenen grundwasserfernen Hochflutlehm-Böden sind generell durch eine hohe
Regelungsfunktion gekennzeichnet. Die Auen- und Flugsandböden haben eine mittlere Regelungsfunktion (mittleres Nitratrückhaltevermögen, teilweise geringes Puffervermögen, teilweise mittleres Schwermetallfiltervermögen, teilweise mittlere Grundwassernähe), und die südlich des Mains gelegenen, waldbestandenen Terrassensandböden weisen eine insgesamt geringe Regelungsfunktion auf (mittlere Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, geringes Puffervermögen, geringes Schwermetallfiltervermögen,
geringes bis mittleres Nitratrückhaltevermögen).
• Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen
Eine mittlere bis hohe Erosionsgefährdung ist nur in den weinbaugenutzten Hanglagen bei Hochheim
gegeben. Sie ist im wesentlichen auf ungünstige Bodenarten und starke Hangneigungen zurückzuführen.
Aufgrund niedriger pH-Werte, hoher Durchlässigkeiten und geringer Kationenaustauschkapazitäten sind
die vorwiegend südlich des Mains gelegenen Flug- und Terrassensandböden als hoch versauerungsgefährdet zu bezeichnen. Eine hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung besteht außerdem auf den durch
eine hohe Regelungsfunktion gekennzeichneten Löß- und Hochflutlehmböden.
Alle bewaldeten Flug- und Terrassensandböden des Landschaftsraumes sind hoch versauert mit pHWerten unter 4,0 im gesamten Bodenprofil. Im Weinbaugebiet von Hochheim treten hohe, anthropogen
bedingte Hintergrundbelastungen mit dem Schwermetall Kupfer auf (siehe Kapitel 2.1.2.5 ‘MainTaunus-Vorland’, sowie Tabelle 14).
2.1.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
• Lebensraum- und Archivfunktion
Auf den unversiegelten Flächen dieses Landschaftsraumes, die nur rund 22 % der Gesamtfläche ausmachen, dominieren die Bereiche mit geringer Lebensraumfunktion. Im westlichen und östlichen
Stadtgebiet von Frankfurt sowie von Offenbach treten inselartig Flächen mit extrem trockenen Standortbedingungen und hoher Lebensraumfunktion auf, wie die Braunerden aus Dünensand im westlichen
und östlichen Niederterrassenbereich des Mains sowie bei Kelsterbach und die Rendzinen aus Tonmergel oder Kalksteinschutt bei Frankfurt-Bornheim, -Seckbach und -Sachsenhausen sowie nördlich
Offenbach-Bieber. Alle Trockenstandorte stellen auch regional seltene Böden dar. Hinzu kommen
ehemalige Niedermoore im Nidda-Auenbereich sowie von Auenlehm überdeckte Niedermoore in den
ehemaligen Altarmbereichen des Mains bei Seckbach und Bergen-Enkheim. Da die Torfschichten die
Rekonstruktion historischer Vegetations- und Klimabedingungen erlauben, haben sie eine hohe Archivfunktion. Nach den vorliegenden Bodendaten ist der breite Nidda-Auenbereich im Bereich der ehema101
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
ligen Bundesgartenschau ein feuchter Sonderstandort, jedoch ist davon auszugehen, daß hier starke
anthropogene Veränderungen der Standortbedingungen erfolgt sind.
• Produktions- und Regelungsfunktion
Die Lößböden in den unbebauten Bereichen nördlich des Mains sowie Teile der ehemaligen Auenbereiche von Main und Nidda mit lehmigen Böden weisen eine hohe Produktionsfunktion auf. Eine hohe
Regelungsfunktion ist nur auf den Lößböden im Übergangsbereich zu den Landschaftsräumen ‘MainTaunus-Vorland’ und ‘Bergener Rücken’ gegeben. Innerhalb des Verdichtungsraumes dominieren dagegen Hochflutlehm- und Auenböden mit mittlerer Regelungsfunktion sowie Flug- und Terrassensandböden mit geringer Regelungsfunktion. Ursache hierfür ist sowohl eine geringe bis mittlere Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt (mittlere bis hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise mittlere
Grundwassernähe) als auch eine geringe bis mittlere Filter- und Pufferfunktion (geringes Puffervermögen, geringes bis mittleres Schwermetallfiltervermögen, geringes bis mittleres Nitratrückhaltevermögen).
• Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen
Eine hohe Schadstoffakkumulationsgefährdung besteht auf den durch eine hohe Regelungsfunktion gekennzeichneten Löß- und Lößlehmböden im Übergangsbereich zu den Landschaftsräumen ‘MainTaunus-Vorland’ und ‘Bergener Rücken’.
Sämtliche Flug- und Terrassensandböden des Landschaftsraumes sind aufgrund niedriger pH-Werte,
hoher Durchlässigkeiten und geringer Kationenaustauschkapazitäten als hoch versauerungsgefährdet
einzustufen. Darüberhinaus sind sie mittel bis hoch versauert mit pH-Werten unter 4,0 im Oberboden
bzw. im gesamten Bodenprofil. Betroffen hiervon ist vor allem der Bereich Flughafen/Kelsterbach.
Nahezu alle Böden des Verdichtungsraumes sind, anthropogen bedingt, mittel bis hoch schwermetallbelastet. Von einer regionalen Hintergrundbelastung im üblichen Sinne kann jedoch nicht gesprochen
werden, da die Belastung sehr heterogen verteilt ist und auf die Überlagerung zahlreicher lokaler Einzelbelastungen zurückgeführt werden muß. Lokale Belastungen werden jedoch durch das Bodenkataster
des UVF nicht mehr vollständig erfaßt. Allgemein hohe Belastungen durch die Schwermetalle Blei, Zink
und Kupfer sind generell aus den Räumen Höchst/Kelsterbach, Sossenheim und Hausen/Ginnheim/Heddernheim bekannt. Die Grenzwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) werden dabei meist deutlich überschritten (Tab. 15). Alle sonstigen nördlich des Mains gelegenen naturnahen Böden weisen eine mittlere Belastung mit den Schwermetallen Blei und Zink auf.
Tabelle 15: Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum
‘Kern des Verdichtungsraumes ‘Frankfurt-Offenbach’)
Gemessene Werte aus Acker- und
Grünlandnutzung
Höchst/Nied (Lehm + pH < 6,0)
Gutleutviertel/Griesheim/Gallus/ Bokkenheim (Lehm + 5,0 < pH < 6,0)
Sossenheim (Lehm + pH < 6,0)
Hausen/Ginnheim (Lehm + 5,0 < pH <
6,0)
Niederursel/Heddernheim/ Eschersheim
(Lehm + pH < 6,0)
Seckbach (Sand)
Fechenheim (Sand)
Sachsenhausen (Sand)
Vorsorgewerte BBodSchV
102
Blei (mg/kg)
Oberboden
Unterb.
max.
mittel geogen
235
155
15
Kupfer (mg/kg)
Oberboden
Unterb.
max. mittel
geogen
-
Zink (mg/kg)
Oberboden
Unterb.
max. mittel geogen
120
90
45
310
220
70
120
60
15
-
-
-
245
160
125
120
80
55
-
-
-
340
55
15
180
80
50
70 (Lehm + pH >= 5,0)
20
15
10
90
30
10
30
20
10
40 (Lehm), 20 (Sand)
100
70
50
100
60
40
60 (Lehm + pH < 6,0)
60 (Sand)
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
2.1.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
• Lebensraum- und Archivfunktion
Der Bereich des Berger Hanges, der nördliche Rand der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’,
zeichnet sich durch die höchste Dichte und Standortvielfalt von extremen Trocken- und Feuchtstandorten im UVF-Gebiet aus und ist somit standortökologisch die herausragendste Landschaftsstruktur. Der
restliche Bereich der Mainniederung ist in den Waldgebieten geprägt durch schwach frische und sehr
stark saure Sandböden mit mittlerer Lebensraumfunktion.
Einhergehend mit der Standortvielfalt ist vor allem der Bereich der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ durch eine große Variationsbreite regional seltener Böden gekennzeichnet: Kalkstein- und Tonmergel-Rendzinen sowie Quellengleye am Berger Hang, Braunerden aus Dünensand in der Mainniederung sowie von Auenlehm überdeckte Niedermoore in ehemaligen Altarmbereichen des Mains
Die ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ ist dagegen dominiert von den großflächigen ehemaligen
Niedermooren in früheren Altarmbereichen des Mains oder verlandeten ehemaligen Seen. Als großflächigster ehemaliger Niedermoorbereich des UVF-Gebietes ist vor allem der „Zeller Bruch“ südlich Seligenstadt zu nennen mit Torfmächtigkeiten um 1m. Da die Torfschichten die Rekonstruktion historischer
Vegetations- und Klimabedingungen erlauben, haben sie eine hohe Archivfunktion, aufgrund von
Grundwasserabsenkung, Drainagen und Eutrophierung (Vererdung der Torfschichten) aber weitgehend
nur noch geringe Lebensraumfunktion.
• Produktions- und Regelungsfunktion
Im Bereich der Sandböden und der grundwasserbeeinflußten Böden ist eine geringe Produktionsfunktion
gegeben. Eine hohe Produktionsfunktion liegt lediglich kleinflächig bei Kolluvien am Berger Hang sowie
bei Auenböden und Parabraunerden aus Hochflutlehm in der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung'
vor. Die ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ weist flächendeckend eine geringe Produktionsfunktion auf. Im Falle der großflächigen Niedermoorböden sei jedoch darauf hingewiesen, daß die beim UVF
vorliegenden Daten nicht genau den aktuellen Zustand widerspiegeln, der durch langfristige Grundwasserabsenkung und irreversible Vererdung der Torfe geprägt ist, was sehr fruchtbare Standortbedingungen für die Landwirtschaft bedeutet.
Eine hohe Regelungsfunktion ist nur auf wenigen grundwasserfernen Auenböden in unmittelbarer Nähe
zum Main gegeben. In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ überwiegen dagegen sandiglehmige Böden mit mittlerer Regelungsfunktion (mittleres Nitrat-Rückhaltevermögen), während reine
Terrassensandböden sowie Niedermoore in der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ eine insgesamt
geringe Regelungsfunktion aufweisen (mittlere bis hohe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise hohe Grundwassernähe, geringes Puffervermögen, geringes Schwermetallfiltervermögen, geringes
Nitratrückhaltevermögen).
• Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen
Eine mittlere bis hohe Erosionsgefährdung besteht am Berger Hang. Sie ist überwiegend auf ungünstige
Bodenarten, starke Hangneigungen und rechnerisch belegten Oberflächendirektabfluß zurückzuführen.
Aufgrund niedriger pH-Werte und hoher Durchlässigkeiten sind die sandig-lehmigen Böden der
‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ und die Niedermoore der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ als mittel versauerungsgefährdet anzusehen, während die Gleye im Enkheimer Ried und die
Terrassensandböden der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ wegen zusätzlicher geringer Kationenaustauschkapazitäten hoch versauerungsgefährdet sind.
Alle bewaldeten Terrassensandböden bei Hainburg, Seligenstadt und Mainhausen sind hoch versauert
mit pH-Werten unter 4,0 im gesamten Bodenprofil. Anthropogen bedingte Hintergundbelastungen mit
dem Schwermetall Zink sind lediglich in der Mainniederung bei Maintal-Dörnigheim und Mühlheim
sowie östlich von Offenbach-Bürgel bekannt.
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Tabelle 16: Schwermetallgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum
‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’)
Gemessene Werte aus Acker- und Grünlandnutzung
Maintal (Sand)
Of-Bürgel (Sand)
Mühlheim (Sand)
Vorsorgewerte BBodSchV
Zink (mg/kg)
Oberboden
Unterboden
max. mittel
geogen
210 80
50
70 50
40
80 50
35
60 (Lehm + pH < 6,0)
60 (Sand)
2.1.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau
• Lebensraum- und Archivfunktion
Dominierend sind in den großflächigen Waldgebieten die schwach frischen (bezogen auf die Durchwurzelungstiefe von standortgerechten Laubbäumen), sehr stark sauren Sonderstandorte auf Sandböden. Sie
sind teilweise von Dünenformen durchzogen, die als Landschaftsstruktur und Lebensraum eine regionale
Besonderheit darstellen und daher mit einer hohen Archivfunktion belegt sind.
Die großflächigen Auenbereiche im Rodau- und Bieber-Gebiet sowie bei Langen und Egelsbach sind
aufgrund der schwebenden Grundwasserstockwerke meist feuchte Sonderstandorte mit mittlerer Lebensraumfunktion. Im Bereich des „Monte Scherbelino“ sind wasserstauende Tonschichten im Untergrund
vorhanden, die feuchte bis wechselfeuchte Standortbedingungen mit mittlerer Lebensraumfunktion bedingen. Als Kontrast hierzu liegen südlich Frankfurt-Sachsenhausen und nördlich Offenbach-Bieber
trockene Sonderstandorte aus Sandböden über tertiärem Kalkstein und Tonmergel vor, südlich des Lerchesberges auch als trockener Extremstandort mit Terrae Fuscae als seltene Archivböden. Trockene
Extremstandorte mit hoher Lebensraumfunktion treten weiterhin auch bei Langen und Egelsbach im
Bereich von Terrassensanden mit abgesenktem Grundwasser auf. Da der Kapillarsaum des Grundwassers bei Sand- und Kiesböden sehr schmal ist, können hier Trocken- und Feuchtstandorte bei geringen
Unterschieden der Geländehöhen stark wechseln.
• Produktions- und Regelungsfunktion
Die vorherrschenden Sandböden bieten aufgrund ihrer geringen nutzbaren Feldkapazität und der geringen Nährstoffverfügbarkeit nahezu flächendeckend eine nur geringe Produktionsfunktion. Dies steht im
Gegensatz zu den großflächigeren Darstellungen von „guter“ Nutzungseignung für Acker in der „Standortkarte von Hessen - Natürliche Standorteignung für landbauliche Nutzung“ im Rodgau und dem
Raum Seligenstadt. Lediglich bei Langen und Egelsbach liegen einige „Inseln“ von tiefgründigen Hochflutlehm-Böden mit hoher Produktionsfunktion.
Böden aus Flugsanden, tertiären Mergeln und pleistozänen Tonen sind generell durch eine mittlere Regelungsfunktion gekennzeichnet. Die bewaldeten Flugsandböden haben dabei eine geringe Filter-und
Pufferfunktion (geringes Puffervermögen, mittleres Schwermetallfiltervermögen), während die Ton- und
Mergelböden eine überwiegend mittlere Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt (mittlerer Oberflächendirektabfluß, mittleres Nitratrückhaltevermögen) besitzen. Alle übrigen Böden des Landschaftsraumes,
insbesondere die Terrassensandböden und alle grundwassernahen Böden, sind durch eine geringe Regelungsfunktion gekennzeichet (geringe Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, teilweise Grundwassernähe, geringes Puffervermögen, geringes bis mittleres Schwermetallfiltervermögen, geringes Nitratrückhaltevermögen).
• Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen
Aufgrund niedriger pH-Werte, hoher Durchlässigkeiten und geringer Kationenaustauschkapazitäten sind
sämtliche Flug- und Terrassensandböden des Landschaftsraumes als hoch versauerungsgefährdet einzustufen. Sie sind gleichzeitig bereits hoch versauert mit pH-Werten unter 4,0 im gesamten Bodenprofil.
104
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Eine mittlere Versauerung mit pH-Werten unter 4,0 im Oberboden und höheren Werten im Restprofil ist
lediglich auf den Böden aus pleistozänen Tonen bei Rodgau gegeben.
Mittlere bis hohe Hintergundbelastungen mit den Schwermetallen Blei und Zink bestehen zwischen Kelsterbach und Schwanheim und sind wahrscheinlich auf den Eintrag von Luftschadstoffen mit anschließender Anreicherung in den humosen Oberböden zurückzuführen. Der Vorsorgewert der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Zink wird hierdurch teilweise deutlich überschritten (Tab. 17). Auch
die Schwermetalle Kupfer und Nickel zeigen in diesem Bereich eine deutliche Anreicherung im Oberboden, allerdings auf niedrigerem Niveau. Aufgrund der gleichzeitig hohen Versauerung der Böden können
Schwermetalle leicht mobilisiert werden. Blei und Zink können dabei u. a. deutlich phytotoxisch wirken.
Tabelle 17: Schadstoffgehalte in Gebieten mit „hoher“ Hintergrundbelastung (Landschaftsraum
‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’)
Gemessene Werte
aus Acker- und
Grünlandnutzung
Blei (mg/kg)
Zink (mg/kg)
Oberboden
UnOberboden
terboden
max. mit- geo- max. mittel
gen
tel
Kelsterbach
(Sand)
Schwanheim
(Sand)
Heusenstamm
(Sand)
Sprendlingen
(Sand)
Vorsorgewerte
BBodSchV
Richtwert UBA
Kupfer (mg/kg)
Unter- Oberboden
boden
Dioxin (ng/kg)
Unter- Oberboden
boden
Unterboden
geogen
max.
mittel
geogen
max.
mittel
geogen
55
50
30
90
70
20
20
20
10
-
-
-
80
60
30
125
85
20
30
20
10
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
28
9
0
-
-
-
115
50
20
-
-
-
-
-
-
40 (Sand)
60 (Sand)
20 (Sand)
-
-
-
-
5
Dioxine wurden im Verbandsgebiet nicht flächendeckend untersucht und sind daher auch nicht in der
Gesamtbewertung berücksichtigt. Aus dem Raum Offernbach, Heusenstamm und Gravenbruch liegen
jedoch zahlreiche Dioxin-Messungen vor, aus denen auf eine hohe luftschadstoffbedingte DioxinHintergrundbelastung in diesem Gebiet geschlossen werden kann und die daher kurz erwähnt werden
sollen. Ein 1990 vom Umweltbundesamt vorgeschlagener Bodenrichtwert für erste Nutzungseinschränkungen in der Landwirtschaft wird hierdurch bereits deutlich überschritten (Tab. 17). Dioxin ist im
Boden zwar kaum mobilisierbar, wirkt auf höhere Lebewesen jedoch toxisch.
2.1.2.12 Messeler Hügelland
• Lebensraum- und Archivfunktion
Das 'Messeler Hügelland' zeichnet sich durch eine hohe Standortdiversität zwischen feuchten und trokkenen sowie nährstoffarmen, sauren und nährstoffreicheren Bereichen aus. Dabei überwiegt die mittlere
Lebensraumfunktion. Der nördliche und westliche Teil mit Sandböden über Rotliegendem ist mehr
durch Trockenstandorte geprägt, der östliche, vor allem um Rödermark, vor allem durch feuchte Auenbereiche mit zum Teil hoch anstehendem Grundwasser oder Stauwasser. Als regional seltene Böden mit
hoher Archivfunktion sind zwei größere Flugsandbereiche südlich Götzenhain und östlich Offenthal („In
der Bulau“) herausragend. Regional seltene Böden mit mittlerer Archivfunktion und ohne Lebensraumfunktion treten bei Langen, Dreieichenhain und Dietzenbach auf (Braunerde-Ranker, Kolluvien).
105
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Produktions- und Regelungsfunktion
Die zumeist sandigen und sauren Böden über Rotliegend-Gestein weisen nahezu flächendeckend eine
geringe Produktionsfunktion auf. Lediglich in Bereichen mit Decklage über Rotliegend-Tonstein bei
Dreieich und Dietzenbach tritt inselartig eine hohe Produktionsfunktion auf.
Die bewaldeten Flugsandböden haben generell eine mittlere Regelungsfunktion (geringes Puffer- und
Schwermetallfiltervermögen), während die Rotliegend-Böden je nach Untergrund eine geringe bis mittlere Regelungsfunktion aufweisen (mittlerer Oberflächendirektabfluß bei undurchlässigem Untergrund
bzw. mittlere Austauschhäufigkeit des Bodenwassers und geringes bis mittleres Nitratrückhaltevermögen bei durchlässigem Untergrund). Bei Dreieichenhain und Langen haben einzelne Waldböden sogar
hohe Regelungsfunktion.
• Bodenempfindlichkeiten und Bodenbelastungen
Die Flugsandböden bei Offenthal und Götzenhain sind aufgrund niedriger pH-Werte, hoher Durchlässigkeiten und geringer Kationenaustauschkapazitäten als hoch versauerungsgefährdet einzustufen.
Eine hohe Versauerung mit pH-Werten unter 4,0 im gesamten Bodenprofil ist nur auf die Flugsandböden beschränkt, während alle übrigen Böden des Landschaftsraumes eine meist mittlere Versauerung mit
pH-Werten unter 4,0 im Oberboden und höheren Werten im Restprofil aufweisen.
2.1.3
Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Bodenschutzes
2.1.3.1 Generelle Leitbilder
Grundsätzlich sind alle Böden in ihren ökologischen Funktionen und Potentialen zu erhalten und zu
schützen, um für zukünftige Generationen, gerade im Ballungsraum, Nutzungsoptionen zu erhalten. Im
Gebiet des UVF sollte eine dauerhaft umweltgerechte Bodennutzung angestrebt werden. Das bedeutet
im Speziellen:
• Naturnahe Böden sind vor künstlicher Abtragung, Versiegelung oder Überbauung zu schützen (Minimierung der Flächenumnutzung in Verkehrs-, Siedlungs- oder Gewerbeflächen) und durch die
Landbewirtschaftung standortgerecht zu nutzen.
Dies gilt insbesondere für:
− Natur- und kulturhistorisch bedeutsame oder regional seltene Böden (mittlere und hohe Archivfunktion).
− Potentielle Biotopstandorte sowie deren natürliche Standortvielfalt (mittlere und hohe Lebensraumfunktion).
− Böden hoher natürlicher Fruchtbarkeit (hohe Produktions- und Regelungsfunktion).
• Böden sind vor Erosion zu schützen und die Humusbildung ist zu fördern (§ 2a Abs. 2 Nr. 1
HENatG).
• Böden sind vor Versauerung und (weiterem) Schadstoffeintrag zu schützen.
• Hohe Bodenbelastungen sind zu sanieren oder angepaßt zu nutzen bzw. belastungsempfindliche Nutzungen sind aufzugeben.
• Alle Böden mit mittlerer und hoher Lebensraum- und/oder Archivfunktion sind potentiell als Biotopverbund- und Biotopentwicklungsflächen geeignet. Insbesondere Talauen, die diese Kriterien erfüllen, sollen als großräumige Biotopverbundachsen dienen bzw. entwickelt werden. Generell gilt für
alle Landschaftsräume, daß die Auenbereiche in ihren natürlichen Standortbedingungen zu erhalten
und, falls möglich, wieder zu entwickeln sind.
Die Beachtung der §§ 4, 7 und 17 BBodSchG (Pflichten zur Gefahrenabwehr, Vorsorgepflicht und gute
fachliche Praxis in der Landwirtschaft) wird dabei vorausgesetzt.
106
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
2.1.3.2 Hintertaunus-Untereinheiten
−
Die Quell- und Feuchtgebiete im Raum Schmitten mit ihrer hohen Lebensraumfunktion sind zu
erhalten, auch in deren Umfeld soll der Wasserhaushalt nicht gestört werden.
−
Die Auenbereiche der Weil und ihrer Nebenbäche sind in ihren natürlichen Standortverhältnissen
sowie mit der weitgehend vorhandenen Grünlandnutzung zu erhalten. Drainagen und andere Standortveränderungen sind ggf. zurückzubauen.
−
Die großflächig vorhandenen, ackerbaulich genutzten Flächen mit hoher Erosionsgefährdung sind
angepaßt zu nutzen. Bestehendes Grünland und Gehölze in erosionsgefährdeten Lagen sind zu erhalten.
−
Wald in mittel bis hoch erosionsgefährdeten Lagen ist zu erhalten.
−
Nadelwaldbestände auf hoch versauerten oder hoch versauerungsgefährdeten Standorten sind langfristig in Laub- oder Mischwald umzuwandeln.
−
Die Schwermetallbelastungen im Raum Schmitten sind durch die künftig für den Bodenschutz zuständigen Behörden vertiefend zu untersuchen.
2.1.3.3 Usinger Becken
−
Die Auenbereiche von Erlenbach, Usa und Nebenbächen sind in ihren natürlichen Standortverhältnissen zu erhalten und angepaßt zu bewirtschaften. Drainagen und andere Standortveränderungen
sind ggf. zurückzubauen.
−
Ackerflächen in Auenbereichen bei Hausen-Arnsbach, Westerfeld, Usingen und Wernborn sind in
extensives Grünland umzuwandeln.
−
Die feuchten Quellbereiche der Nebentäler sind zu erhalten. Junge Nadelwaldbestände im Bereich
des NSG "Röllbachtal" und am Schlichenbach südlich Usingen sind prioritär in standortgerechten
Laubwald zu überführen.
−
Die großflächigen Trockenstandorte auf flachgründigen Schieferböden im Raum Pfaffenwiesbach,
Friedrichsthal, Wernborn sowie östlich Usingen bieten gute Entwicklungsmöglichkeiten für extensiven Landbau, vielfältige Vernetzungselemente und Sukzession.
−
Die im Hintertaunus seltenen, fruchtbaren Lößlehmböden und Kolluvien im Dreieck Usingen, Neu
Anspach, Wehrheim sind dauerhaft in ihrer Produktionsfunktion für die Landwirtschaft zu erhalten.
Es soll keine weitere Überbauung erfolgen.
−
Die im Raum Neu-Anspach, Obernhain, Wehrheim und Eschbach vorhandenen Ackerflächen mit
hoher Erosionsgefährdung sind angepaßt zu nutzen. Dauergrünland auf solchen Standorten ist zu
erhalten.
−
Nadelwaldbestände auf hoch versauerten oder hoch versauerungsgefährdeten Standorten bei
Obernhain, Kransberg und Eschbach sind mittelfristig in Laubwald oder Mischwald zu überführen.
−
Die Schwermetallbelastungen südlich Neu-Anspach und um den Hessenpark sind durch die künftig
für den Bodenschutz zuständigen Behörden vertiefend zu untersuchen.
2.1.3.4 Hoher Taunus
−
Nadelwaldbestände auf feuchten oder trockenen Extremstandorten, aber auch in weniger feuchten
Auenbereichen, sollen in standortgerechten Laub- oder Laubmischwald überführt werden. Dies betrifft insbesondere die Quellbereiche im Haidtränktal bei Oberursel und die trockenen Kuppen von
Romberg, Steinkopf und Eichkopf westlich Königstein. Die Priorität liegt bei Jungbeständen, da bei
älteren Beständen davon ausgegangen wird, daß diese im Rahmen der naturgemäßen Waldbewirtschaftung ohnehin mittelfristig überführt werden.
−
Die großflächigen Quellaustritte östlich Ruppertshain sind auch mit ihren unterirdischen Einzugsgebieten zu schützen (Sondergutachten UVF 1991).
107
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
−
Die naturnahen (das heißt hier, in ihrem Bodenaufbau und in ihrer Standortdynamik wenig veränderten) Auenbereiche von Daisbach, Dattenbach und Silberbach sind zu erhalten und angepaßt zu
nutzen.
−
Die wenigen Offenlandbereiche bei Schloßborn, Ehlhalten und Niederjosbach im Westen und bei
Köppern im Osten bieten, sofern nicht ohnehin schon Brachen vorliegen, auf den vorherrschenden
trockenen Sonderstandorten gute Biotopentwicklungspotentiale für Magergrünland und Vernetzungselemente, was auch dem Erosionsschutz zugute kommt.
−
Die Waldgebiete dienen in weiten Bereichen dem Erosionsschutz, gerade auch in flacheren aber
langgestreckten Hangbereichen mit Pseudogleyen, auf denen ohne Waldbedeckung ein hoher Oberflächenabfluß mit linearer Erosion entstehen könnte. Es ist darauf zu achten, Weggrabenabfluß
nicht konzentriert in die Bestände einzuleiten.
−
Nadelwaldbestände aller Altersklassen auf hoch versauerten oder hoch versauerungsgefährdeten
Standorten sollen mittelfristig in Laub- oder Mischwald überführt werden, um die Versauerung
nicht weiter zu verstärken und damit auch die Schwermetall- und Nitratauswaschung in die Kluftgrundwasserleiter. Waldkalkung ist in allen Beständen sinnvoll.
2.1.3.5 Vortaunus
−
Erhaltder natürlichen Standortbedingungen der Auenbereiche. Rückbau von Drainagen und
Wiedervernässung an geeigneten Stellen. Keine Überdüngung.
−
Extensivierung oder Umwandlung der Ackernutzung auf trockenen Sonderstandorten mit mittlerem
Biotopentwicklungspotential um Bad Soden, südöstlich von Kelkheim-Ruppertshain sowie südwestlich von Hofheim-Wildsachsen.
−
Die überwiegend in den Waldgebieten vorhandenen Quellbereiche und ihr Umfeld sind zu schützen.
Dort vorhandene Nadelwaldbestände sind in standortgerechten Laubwald oder Laubmischwald zu
überführen. Vorhandene Entwässerungsgräben sind zurückzubauen.
−
In den hoch erosionsgefährdeten Hangbereichen, insbesondere bei Kelkheim, Kelkheim-Ruppertshain, Hofheim-Wildsachsen und Hofheim-Langenhain, sollten bei Ackerbau Erosionsschutzmaßnahmen erfolgen. Bestehende Grünlandnutzung in diesen Bereichen ist zu erhalten.
−
Die stark versauerten oder versauerungsgefährdeten Standorten, die überwiegend von Laub- und
Mischwald bestanden sind, sind Vorranggebiete für Waldkalkung.
2.1.3.6 Main-Taunus-Vorland
−
In den Auenbereichen, die als großräumige Biotopverbundachsen zu entwickeln sind, ist die Grünlandnutzung zu extensivieren und ggf. Ackerfläche in Grünland umzuwandeln. Zusammenhängende
Grünlandbereiche sind zu schaffen, in denen die typischen Standortverhältnisse der Auen erhalten
werden. Drainagen sind zurückzubauen.
−
Die besonders fruchtbaren Löß-Parabraunerden (auch die erodierten) und Kolluvien mit hoher Produktions- und Regelungsfunktion sind in ihrem natürlichen Potential zu erhalten und langfristig als
Ressource für eine angepaßte landwirtschaftliche Produktion zu sichern. Insbesondere das Bodengefüge, der Humusgehalt und das Bodenleben sind zu erhalten und durch geeignete Bearbeitungsmethoden zu verbessern. Die partielle Anlage von Vernetzungselementen sowie Waldneuanlagen (Buchen- und Edellaubholzwald) stehen mit diesen Zielen ebenfalls im Einklang.
−
Die zusätzlich innerhalb der fruchtbaren Bodenzone vorkommenden Schwarzerde-Reliktböden mit
hoher Archivfunktion westlich und östlich Frankfurt–Nieder-Eschbach sind in ihrer Bodenstruktur
vordringlich zu erhalten.
−
Die Weinberge bei Hochheim sind aufgrund von Erosionsgefährdung und Biotopentwicklungspotential am sinnvollsten extensiv ökologisch zu bewirtschaften und durch Vernetzungselemente zu bereichern. Ständige Bodenbedeckung ist notwendig. Die Schwermetallbelastungen sind durch die
künftig für den Bodenschutz zuständigen Behörden vertiefend zu untersuchen.
108
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
2.1.3.7 Friedberger Wetterau
−
Der Auenbereich der Nidda, der größtenteils ackerbaulich genutzt wird und der durch Nährstoffanreicherung, Grundwasserabsenkung und Eindeichung des Flusses geprägt ist, kann dennoch aus
Bodenschutzsicht als großräumige Biotopverbundachse entwickelt werden. Hierfür ist die Grünlandnutzung zu extensivieren und großflächig Ackerfläche in Grünland umzuwandeln. Renaturierung des Flußlaufs ist anzustreben, um die natürliche Auendynamik wiederherzustellen. Weiterhin
ist in der Erlenbachaue nördlich Nieder-Erlenbach an geeigneten Stellen der natürliche Auenwald
zu ergänzen.
−
Die besonders fruchtbaren Löß-Parabraunerden (auch die erodierten) und Kolluvien mit hoher Produktions- und Regelungsfunktion sind in ihrem natürlichen Potential zu erhalten und langfristig als
Ressourcen für eine angepaßte landwirtschaftliche Produktion zu sichern. Insbesondere das Bodengefüge, der Humusgehalt und das Bodenleben sind zu erhalten und durch geeignete Bearbeitungsmethoden zu verbessern. Die partielle Anlage von Vernetzungselementen sowie Waldneuanlagen
(Buchen- und Edellaubholzwald) stehen mit diesen Zielen ebenfalls im Einklang.
−
Die innerhalb dieser fruchtbaren Bereiche weit verbreiteten Schwarzerde-Reliktböden mit hoher
Archivfunktion sind in ihrer Bodenstruktur vordringlich zu erhalten.
2.1.3.8 Bergener Rücken
−
−
−
−
−
Die Grünlandbereiche auf extremen Trockenstandorten über Kalk südlich Bad Vilbel und nördlich
Maintal-Hochstadt sind aufgrund ihres hohen Biotopentwicklungspotentials extensiv zu bewirtschaften.
Die besonders fruchtbaren Löß-Parabraunerden (auch die erodierten) und Kolluvien mit hoher Produktions- und Regelungsfunktion sind in ihrem natürlichen Potential zu erhalten und langfristig als
Ressourcen für eine angepaßte landwirtschaftliche Produktion zu sichern. Insbesondere das Bodengefüge, der Humusgehalt und das Bodenleben sind zu erhalten und durch geeignete Bearbeitungsmethoden zu verbessern. Die partielle Anlage von Vernetzungselementen sowie Waldneuanlagen
(Buchen- und Edellaubholzwald) stehen mit diesen Zielen ebenfalls im Einklang.
Die Schwarzerde-Reliktböden und Terrae Fuscae im Raum Bad Vilbel mit hoher Archivfunktion
sind in ihrer Bodenstruktur vordringlich zu erhalten.
Die hoch erosionsgefährdeten Hangbereiche im Ackerland nördlich Maintal-Hochstadt sind angepaßt zu bewirtschaften.
Die hohen Schwermetallgehalte in den Streuobstwiesen nördlich Seckbach sind durch die künftig
für den Bodenschutz zuständigen Behörden weiter zu untersuchen.
2.1.3.9 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
−
Vordringliche Erhaltung der trockenen Sandstandorte bei Flörsheim-Keramag, im Mainauenbereich
südwestlich Eddersheim und im Bereich der Eddersheim-Okrifteler Obstwiesen. Umwandlung von
Acker in extensives Grünland mit Feldgehölzen und Streuobst (Bodenbedeckung auch als Schutz
gegen Winderosion).
−
Extensive Grünlandnutzung im ehemaligen Mainauenbereich.
−
Nicht planungsrechtlich abgesicherte Kleingärten in feuchten Auenbereichen sind zu beseitigen und
durch extensive Grünlandnutzung zu ersetzen
−
Die besonders fruchtbaren Löß-Parabraunerden (auch die erodierten) mit hoher Produktions- und
Regelungsfunktion sind in ihrem natürlichen Potential zu erhalten und langfristig als Ressourcen
für eine angepaßte landwirtschaftliche Produktion zu sichern. Insbesondere das Bodengefüge, der
Humusgehalt und das Bodenleben sind zu erhalten und durch geeignete Bearbeitungsmethoden zu
verbessern. Die partielle Anlage von Vernetzungselementen sowie Waldneuanlagen (Buchen- und
Edellaubholzwald) stehen mit diesen Zielen ebenfalls im Einklang.
109
Landschaftsplan UVF
−
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Die Weinberge bei Hochheim sind aufgrund von Erosionsgefährdung und Biotopentwicklungspotential am sinnvollsten extensiv ökologisch zu bewirtschaften und durch Vernetzungselemente zu
bereichern. Ständige Bodenbedeckung ist notwendig. Die Schwermetallbelastungen sind durch die
künftig für den Bodenschutz zuständigen Behörden weiter zu untersuchen.
2.1.3.10 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
−
Keine weitere Versiegelung der wenigen verbliebenen, bisher in ihrem Bodenaufbau nicht veränderten Freiflächen und zwar unabhängig von ihren speziellen Bodenfunktionen. Flächenwiederverwertung im Siedlungsbereich hat Vorrang.
−
Erhalt oder Wiederherstellung der natürlichen Standortbedingungen im ehemaligen Nidda- und
Main-Auenbereich. Umwandlung von Ackerflächen und Sonderkulturen in Extensivgrünland zur
Schaffung zusammenhängender Grünlandzonen im Bereich nördlich Ginnheim, im Sossenheimer
Unterfeld, im Fechenheimer Mainbogen, im Oberräder Erwerbsgartenbaugebiet und bei Höchst.
−
Großflächige Ausnutzung der Biotopentwicklungspotentiale der stark trockenen Sandböden im
Südosten von Kelsterbach. Umwandlung von Ackerflächen in Magergrünland, Sukzessionsüberlassung oder Anlage von Feldgehölzen, auch zum Schutz vor Winderosion.
−
Beseitigung planungsrechtlich nicht abgesicherter Kleingartenanlagen in ehemaligen Auenbereichen
mit potentiellen Feuchtstandorten. Anlage von extensivem Grünland.
−
Die besonders fruchtbaren Löß-Parabraunerden (auch die erodierten) mit hoher Produktions- und
Regelungsfunktion im westlichen und nördlichen Teil sind in ihrem natürlichen Potential zu erhalten
und langfristig als Ressourcen für eine angepaßte landwirtschaftliche Produktion zu sichern. Insbesondere das Bodengefüge, der Humusgehalt und das Bodenleben sind zu erhalten und durch geeignete Bearbeitungsmethoden zu verbessern. Die partielle Anlage von Vernetzungselementen sowie
Waldneuanlagen (Buchen- und Edellaubholzwald) stehen mit diesen Zielen ebenfalls im Einklang.
−
Die hoch schwermetallbelasteten Böden im Sossenheimer Unterfeld sowie bei Höchst, Nied, Ginnheim und Heddernheim sind durch die künftig für den Bodenschutz zuständigen Behörden auf einen
möglichen Schadstofftransfer zu untersuchen.
2.1.3.11 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
−
Erhalt der komplexen Standortdiversität im Bereich „Berger Hang“ durch angepaßte Nutzung.
−
Schaffung von zusammenhängenden Grünlandzonen in dem breiten Niederungsbereich südlich
Maintal-Wachenbuchen sowie im südlichen Mainauenbereich durch Umwandlung bestehender Akkerflächen auf feuchten Sonderstandorten in extensives Grünland.
−
Erhalt und teilweise Wiederherstellung der ehemaligen Main-Altarme und des heutigen Mainauenbereiches als zusammenhängende Feuchtgebietsachsen. Neuschaffung zusammenhängender Grünlandzonen durch Umwandlung verstreut liegender Ackerflächen in Grünland, insbesondere im
„Zeller Bruch“. Rückbau von Drainagen und Entwässerungsgräben. Wiederherstellung der natürlichen Wasserhaushalts- und Nährstoffbedingungen insbesondere im Bereich ehemaliger Niedermoore sowie großflächig extensive Grünlandnutzung, um weitere Eutrophierung dieser Standorte zu
verhindern.
−
Die derzeitigen Ackerflächen auf trockenen Sandböden mit geringer Regelungsfunktion, die in weiten Teilen der Auheim-Kleinostheimer Mainniederung vorkommen, sind extensiv durch angepaßte
Feldfrüchte zu bewirtschaften. Die Flächen sind hervorragend für die Anlage von Feldgehölzen und
Vernetzungselementen geeignet, auch zum Schutz vor Winderosion. Die gesamten Bereiche sind
aufgrund ihrer natürlichen Standortvoraussetzungen nicht für eine Intensivlandwirtschaft geeignet.
−
Großflächige Nadelwaldbestände auf hoch versauerten oder versauerungsgefährdeten Sandböden
im Raum Mainhausen sollen, sofern es sich nicht um schutzwürdige Sandkiefernwälder handelt,
mittelfristig in standortgerecheten Laubwald überführt werden, wenn dies forstwirtschaftlich sinnvoll und realisierbar ist.
110
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
2.1.3.12 Mönchwald und Dreieich, Rodgau
−
Die bestehenden, teilweise auch ehemaligen Feuchtgebiete im Offenland im Raum Langen/Egelsbach, bei Neu Isenburg, bei Heusenstamm und großflächig im südlichen Rodgau sind extensiv
durch Grünland zu nutzen. Ackerflächen sind bei gegebenen Biotopentwicklungspotentialen (wenn
keine irreversible Änderung des Wasserhaushalts vorliegt) in extensives Grünland umzuwandeln.
−
Die derzeitigen Ackerflächen auf trockenen Sandböden mit geringer Regelungsfunktion im gesamten Rodgau sowie bei Dreieich-Sprendlingen, Dietzenbach und Ober-Roden sind extensiv mit angepaßten Feldfrüchten zu bewirtschaften. Die teilweise kleinflächigen, hohen Biotopentwicklungspotentiale für trockenheitsliebende, seltene Pflanzengesellschaften sind zu erhalten. Die Flächen sind
hervorragend für die Anlage von Feldgehölzen und Vernetzungselementen geeignet, auch zum
Schutz vor Winderosion. Der gesamte Bereich ist aufgrund seiner natürlichen Standortvoraussetzungen nicht für eine Intensivlandwirtschaft geeignet.
−
Größere, zusammenhängende Nadelwaldbestände auf Feuchtstandorten sollen in standortgerechten
Laubwald umgewandelt werden, insbesondere die Jungbestände.
−
Nadelwaldbestände auf den hoch versauerten oder versauerungsgefährdeten Sandböden sollen, sofern es sich nicht um schutzwürdige Sandkiefernwälder handelt, mittelfristig in standortgerecheten
Laubwald überführt werden, wenn dies forstwirtschaftlich sinnvoll und realisierbar ist.
−
Flugsanddünen als besondere erdgeschichtliche Bildungen sind auch innerhalb der Waldgebiete zu
erhalten und zu schützen.
2.1.3.13 Messeler Hügelland
−
Erhalt der landschaftsraumtypischen, kleinräumigen Standortdiversität zwischen Feucht- und Trokkenstandorten.
−
Schutz der großflächigen Flugsandbereiche und Ausnutzung ihrer Biotopentwicklungspotentiale im
Offenlandbereich, insbesondere im Bereich „In der Buhlau“ bei Rödermark-Urberach.
−
Großflächige Extensivierung der bestehenden Grünlandnutzung in den breiten Auenbereichen sowie
auf den trockenen und wechseltrockenen Sonder- und Extremstandorten. Bei letzteren, insbesondere
auf den Sandböden bei Dreieich und Dietzenbach, auch Extensivierung der Ackernutzung, Ausnutzung der Biotopentwicklungspotentiale für Ersatzmaßnahmen. Damit auch Schutz vor Winderosion.
−
Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland, konkret in den feuchten Auenbereichen bei
Dreieich-Offenthal und bei Ober-Roden.
2.1.4
Empfehlungen für den Bodenschutz
Auf der Basis der Bewertungskategorien der Gesamtbodenbewertung sowie zusätzlich der Differenzierung der Lebensraumfunktion (s. Kap. 2.1.1.1) werden Zielnutzungen und Maßnahmen formuliert, die
einer angepaßten und dauerhaften Erhaltung der jeweiligen Standortverhältnisse und Bodenfunktionen
dienen.
Über eine Verschneidung mit der Biotop- und Nutzungstypenkarte wurden Konflikte mit der Realnutzung analysiert, wie z.B. Acker auf Feuchtstandorten, in Talauen oder erosionsgefährdeten Lagen, nicht
standortgerechte Nadelholzbestände im Forst oder Kleingärten und Sonderkulturen auf hoch schwermetallbelasteten Böden. Auf dieser Basis wurden Zielnutzungen bzw. Idealmaßnahmen abgeleitet, die in
Tabelle B dokumentiert sind.
Die Karte 11 stellt den nach der gegebenen Datenlage maximalen Umfang der Zielsetzungen und Maßnahmen dar, die aus Sicht des Bodenschutzes gefordert werden sollten. Sie ist Arbeitsgrundlage für die
Entwicklungskarte und muß insbesondere mit den Bewertungsergebnissen der Themenblöcke „Artenund Biotopschutz“ und „Grundwasser“ abgestimmt werden.
111
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Es wurden folgende Kategorien gebildet:
• Erhaltung der derzeitigen Nutzungsformen
Biotope und Nutzungen, die optimal an die natürlichen Standortverhältnisse angepaßt sind und teilweise
auch gleichzeitig den Boden vor Erosion schützen, sollen vorrangig erhalten werden. Hierzu gehören alle
schutzwürdigen Biotope, Gebüsche und Feldgehölze sowie Laubwald und Laubmischwald. In hoch
erosionsgefährdeten Lagen sowie in Auenbereichen und auch sonstigen Sonder- und Extremstandorten
wird hierzu auch Dauergrünland gezählt.
• Nutzungshinweise zur Bodenerhaltung
Hier sind Bereiche betroffen, in denen die derzeitige Nutzungsform beibehalten werden kann. Zur Erhaltung der natürlichen Ressource Boden können aber auch besondere Formen der Bewirtschaftung
empfohlen werden, wie z. B. erosionsverhindernde Maßnahmen im Ackerland, Erhalt von Archivböden,
standortangepaßte Nutzungsformen auf Sonder- und Extremstandorten sowie Berücksichtigung hoher
Schwermetallbelastungen der Böden. Unter diese Kategorie fällt weiterhin, da sich die Nutzungsform
Wald nicht ändert, der Hinweis zur Überführung nicht standortgerechter Nadelwaldbestände in Laubwald.
• Umwandlung in andere Nutzungsformen
Dies betrifft Bereiche, in denen nach der Gesamtbewertung Bodenschutz ein echter Konflikt mit den
derzeitigen Nutzungsformen besteht, wie bei Acker, Sonderkulturen und Kleingärten in Auenbereichen
oder auf Feucht- und Trockenstandorten. Eine Umwandlung in Extensivgrünland, Sukzession oder
Laubwald als standortgemäße Nutzung wird prinzipiell empfohlen. In der Entwicklungskarte werden
aber nur solche Flächen mit einer Nutzungsumwandlung belegt, die zusätzlich durch Geländebegehungen oder weitere Informationen, wie z. B. historische Karten und Luftbilder, überprüft wurden.
Für alle Flächen, die nicht mit diesen Kategorien belegt sind, erfolgen keine Vorgaben aus Sicht des
Bodenschutzes. Dennoch gelten auch hier die generellen Leitbilder. Eine angepaßte Nutzung durch ordnungsgemäße Landwirtschaft oder naturgemäße Waldbewirtschaftung wird vorausgesetzt.
Tabelle 18: Empfehlungen und Idealmaßnahmen für den Bodenschutz
Erhaltung der derzeitigen Nutzungsform
Zielnutzungen und Idealmaßnahmen:
Standortangepaßte, überwiegend schutzwürdige Erhalt der standorttypischen Vegetationsgesellschaften bzw unersetzbaren Standort/BiotopBiotope auf Feucht- und Trockenstandorten soKomplexe oder Geotope
wie in Auenbereichen und ehemaligen Niedermooren
− Erhalt der teilweise auch gegebenen Erosionsschutzfunktion
Erhalt von standortgerechten LaubwaldgesellBewertungsstufen 6 - 13 (Mittlere bis hohe Arschaften, keine Neubestockung mit Nadelwald
chiv- und/oder Lebensraumfunktion)
Grünland auf hoch erosionsgefährdeten Standor- − Erhalt der Erosionsschutzfunktion
ten
− Keine Verletzung der Grasnarbe durch ViehTeilmenge aus Bewertungsstufen 4, 8, 12
tritt oder Maschineneinsatz
Bewertungsschlüssel: E (Hohe Empfindlichkeit
gegenüber Erosion
112
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Nutzungshinweise zur Bodenerhaltung
(Bereiche können sich gegenseitig überlagern)
Aktuelle Nutzungen und Bodenbewertung:
Zielnutzungen und Idealmaßnahmen:
Acker und Sonderkulturen auf ausgewählten Archivböden
Teilmenge aus Bewertungsstufen 10 - 13 (Hohe
Archiv- und/oder Lebensraumfunktion):
− Tschernosem-Parabraunerde
− Terra Fusca
(alle anderen werden derzeit schon durch Grünland,
besondere Biotope oder Wald geschützt)
Acker und Sonderkulturen in hoch erosionsgefährdeten Lagen
Teilmenge aus Bewertungsstufen 4, 8, 12
Bewertungsschlüssel: E (Hohe Empfindlichkeit
gegenüber Erosion)
− Erhalt der Bodenstruktur
− Kein Tiefumbruch (im Rahmen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung hier
ohnehin nicht zu erwarten)
Wirksamer Erosionsschutz auf der gesamten
Fläche, durch z. B. (s. Maßnahmenkatalog):
− Hangparallele Bearbeitung
− Fruchtfolgemaßnahmen, Untersaaten und
Zwischenfruchtanbau
− Unterteilung überdurchschnittlich großer
Feldschläge durch Anbau unterschiedlicher
Fruchtarten
− Anlage von Pflanzstreifen und Terrassierungen
Auf überprüften, sehr hoch gefährdeten Flächen
auch Umwandlung in Dauergrünland, Sukzession oder Wald.
Aktuelle Nutzungen und Bodenbewertung:
Zielnutzungen und Idealmaßnahmen:
Verdachtsbereiche für hohe Schwermetallbelastungen in Grünland, Acker, Sonderkulturen, Kleingärten und Grabeland
(Vorwiegend interpolierte Werte von wenigen Meßpunkten)
− Stoffeintrag nicht über die zulässigen zusätzlichen jährlichen Frachten gem.
BBodSchV hinaus
− Vertiefende Untersuchungen zum Schadstofftransfer
− Bei nachgewiesenem Schadstofftransfer
keine Nahrungsmittelproduktion; Umwandlung in Sukzession oder Wald
Teilmenge aus Bewertungsstufen 5, 9, 13
Bewertungsschlüssel M / sM / SM (Hohe Hintergrundbelastung durch Schwermetalle)
Acker und Sonderkulturen auf trockenen Sonder- − Aufgrund des potentiellen Artenspektrums
und Extremstandorten
vorrangig geeignet für die Anlage von Vernetzungselementen, Ackerrandstreifen, AkTeilmenge aus Bewertungsstufen 7, 8, 9, 11, 12
kerschonstreifen und Wegbegleitgrün
−
Punktuelle Sukzessionsüberlassung oder
(Mittlere bis hohe Archiv- und/oder LebensraumUmwandlung in extensives Grünland sinnfunktion)
voll
− Gutes Potential für die Entwicklung von
Ackerwildkrautgesellschaften bei extensiver
Bewirtschaftung
113
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
− Standortangepaßte, extensive Grünlandnutzung
− Keine Melioration, keine Drainage
− Punktuelle Sukzessionsüberlassung oder
Teilmenge aus Bewertungsstufen 6 - 9 u. 11, 12, 13
Anlage von Vernetzungselementen sinnvoll.
(Mittlere bis hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion
Grünland auf Feucht- und Trockenstandorten
sowie in Auenbereichen und ehemaligen Niedermooren
Nicht standortgerechter Nadelwald und Nadelmischwald
(Feuchtstandorte und darüber hinausgehende Auenbereiche und Niedermoore sowie trockene Extremstandorte)
Teilmenge aus Bewertungsstufen 6 - 9 u. 11, 12,
13: (Mittlere bis hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion)
− Überführung in standortgerechten Laubwald
oder Laubmischwald (je nach Standort z. B.
Bruchwald, Auewald oder Wälder trockenwarmer Ausprägung).
− Prioritäre Umwandlung von Jungbeständen
bis Stangenholz
− In Auen auch, in Abhängigkeit vom Gesamtzusammenhang, ökologisch bedeutsames Grünland möglich
Umwandlung in andere Nutzungsformen
Aktuelle Nutzungen und Bodenbewertung:
Zielnutzungen und Idealmaßnahmen:
Acker und Sonderkulturen im Standortkonflikt
(Feucht- und Trockenstandorte, Auenbereiche und
ehemalige Niedermoore)
− Validierte Flächen mit real nachgewiesenem
Biotopentwicklungspotential
Kleine Teilmenge aus Bewertungsstufen 6, 7, 8, 9 u.
11, 12, 13 (Mittlere bis hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion)
Kleingärten und Grabeland im potentiellen
Standortkonflikt
(Feucht- und Trockenstandorte, Auenbereiche und
ehemalige Niedermoore)
− Nicht validiert
Teilmenge aus Bewertungsstufen 6 - 9 u. 11,12,13
(Mittlere bis hohe Archiv- und/oder Lebensraumfunktion)
Umwandlung in:
− Extensives Grünland feuchter, frischer und
trockener Ausprägung sowie spezielle Biotope extremer Standorte (auch Sukzession
oder Laubwald möglich)
Wenn nicht rechtlich abgesichert, dann Umwandlung in:
− Extensives Grünland, Sukzession, Laubwald
oder Acker mit Nutzungsempfehlungen
(Pauschaler Vorschlag, Einzelfallprüfung erforderlich)
Keine Vorgaben aus Sicht des Bodenschutzes
Aktuelle Nutzungen und Bodenbewertung:
Zielnutzungen und Idealmaßnahmen:
Agrarflächen, Wald und sonstige Flächen ohne
künstliche Bodenveränderungen
(Restmenge gegenüber allem hier genannten)
Bewertungsstufen 1, 2, 3
(Böden hoher natürlicher Fruchtbarkeit oder mit
geringem Konfliktpotential gegenüber den gegebenen Nutzungen)
− Keine Vorgaben bei angepaßter Nutzung
durch ordnungsgemäße Landbewirtschaftung oder naturgemäße Waldbewirtschaftung
− Generelle Leitlinien gelten unabhängig davon
− Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit
und Bodenstruktur
114
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
2.2
Gewässerschutz
2.2.1
Oberflächengewässer
2.2.1.1 Methodik
2.2.1.1.1 Gewässerstruktur
Eine Fließgewässerkartierung des UVF wurde 1985 abgeschlossen, hieraus vorliegende Informationen
über Vegetationsbewuchs und Ausbauzustand sind unter Kapitel 1.2.1 aufgenommen worden. Abgestimmt mit dem begleitenden Arbeitskreis wurde auf weitere eigenen Auswertungen verzichtet, um statt
dessen die vom Land Hessen nach einheitlichem bundesweit abgestimmten Kartierschlüssel erhobenen
Daten zur Strukturgüte der Fließgewässer zu nutzen. Diese Auswertungen wurden im Sommer 2000
zugänglich, als der Landschaftsplan sich in der letzten Bearbeitungsphase befand. So ist das Ergebnis
nachrichtlich in den Landschaftsplan übernommen.
Die Karte 12 a gibt die vom Land veröffentlichte Übersichtskarte wieder. Sie zeigt die Zusammenfassung der Einzelergebnisse zur Strukturgüte eines jeweiligen Gewässerabschnitts. Die Darstellung bezieht sich auf die Bearbeitungseinheiten von 100 m. Hinter diesem Gesamtwert stehen 6 Hauptparameter, mit insgesamt bis zu 26 Einzelparameten. Die sechs Hauptparameter betreffen Laufentwicklung,
Längsprofil, Querbauwerke, Sohlenstruktur, Querprofil, Uferstruktur und Gewässerumfeld. Die Einzelparameter umfassen Schad- und Wertstrukturen. Unter Wertstrukturen werden die natürlichen Formund Strukturkomponenten des Gewässserbetts verstanden, die die ökologische Funktionsfähigkeit fördern. Schadstrukturen sind zumeist technische Bauwerke, die die Funktionsfähigkeit der Gewässer beeinträchtigen und Ansatzpunkte für eine gezielte Beseitigung der Defizite liefern.
Die folgende Abb. 2 zeigt die Legende der Schadmerkmale, die Abb. 3 gibt ein räumlich zugeordnetes
Beispiel für einen Ausschnitt des UVF Gebietes. Hier sind neben dem Gesamtergebnis der Strukturgüte
die 6 Einzelparameter sowie die Schadmerkmale dargestellt.
Weitere Informationen zum Kartier- und Bewertungsverfahren, dem Ergebnis und zur Nutzung der Datengrundlage sind dem durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten veröffentlichten Bericht „Gewässerstrukturgüte in Hessen 1999“ zu entnehmen. Für das Gebiet des Umlandverbandes liegen darüber hinaus auch detaillierte Daten gemäß der Abb. xx vor, die über den Verband
bezogen werden können.
2.2.1.1.2 Gewässergüte
Die Angaben stützen sich auf:
I.
Bewertungen durch die HLUG:
Dargestellt in der Karte „Biologischer Gewässerzustand, Untersuchungszeitraum 1990 - 1994
(1. Halbjahr), 1 : 200.000.
Methode: Saprobienindex nach Deutscher Norm (DIN 38410) (DEV 1988, 1991)
II.
Ergänzende Auswertungen an ausgewählten Fließgewässern durch den UVF:
Dargestellt im „Bericht zur Gewässergüte 1993 - 1995“; UVF, 1997.
Methoden: Saprobienindex nach Deutscher Norm (DIN 38410) (DEV 1988, 1991). Die Gütedarstellungen erfolgen nach der von der Landesarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) herausgegebenen Kriterien für eine einheitliche Beurteilung von Fließgewässern in der Bundesrepublik
Deutschland.
• Saprobienindex
Die Bewertung von Fließgewässern wird maßgeblich durch die Belastung mit abbaubaren organischen
Substanzen (Saprobie) bestimmt. Diese Stoffe werden von angepaßten Zersetzerorganismen zerlegt,
verwertet und entziehen dadurch dem Wasser Sauerstoff. Die Saprobität beeinflußt die Struktur und die
Zusammensetzung von Populationen verschiedener Arten im Gewässer. Arten, deren Präsenz und Häufigkeit eng an bestimmte Belastungsgrade gekoppelt sind (Bioindikatoren), werden anhand von Indexberechnungen (Saprobienindex) spezifischen Gewässerbelastungen mit abbaubaren organischen
115
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Abbildung 2: Legende der Defizitkarte zur Gewässerstrukturgüte
116
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Abbildung 3: Beispielkarte Gesamtergebnis Strukturgüte, Einzelparameter und Schadmerkmale
Stoffen zugeordnet und in den Gewässergüteklassen I - IV, ergänzt durch Zwischenstufen, ausgedrückt.
Dabei stehen sich gegenüber :
Tabelle 19: Bewertungsskala für den Gewässergütezustand
Klasse
I
I – II
II
II – III
III
III – IV
IV
Saprobiebereich
unbelastet
gering belastet
mäßig belastet
kritisch belastet
stark verschmutzt
sehr stark verschmutzt
übermäßig verschmutzt
117
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Ergänzende Untersuchungen des UVF:
Im Landschaftsplan wird auf die 1993 – 1995 durch den UVF durchgeführten vertiefenden Untersuchungen zur Gewässergüte nach obigem Schema zurückgegriffen.
• Ziel dieser Untersuchungen
Aktualisierung der Landesdaten bezüglich der für das UVF-Gebiet typischen, häufig abflußschwachen
Vorfluter II. und III. Ordnung (HWG) in größerer zeitlicher Dichte. Die Beurteilung der Reinigungsmaßnahmen durch Aufrüstungen der Kläranlagen steht im Vordergrund. Selbstreinigungskapazitäten
der Gewässer unterhalb der Kläranlageneinläufe, Auswirkungen von Renaturierungen, Regenentlastungsanlagen sowie Auswirkungen angrenzender Nutzungen im Sinn ganzheitlicher Betrachtung der
ökosystemaren Zusammenhänge werden berücksichtigt. Anlaß gibt das Faktum, daß die geforderten
Reinigungsleistungen und damit die Sanierungsanforderungen an die Kläranlagen nicht auf die lokale
Gewässerbelastung ausgelegt sind. Sie folgen vielmehr allgemeinen bundes- und landesgesetzlich geregelten Einleitungsbeschränkungen für Kläranlagen , die letztlich auf EG-Vorgaben zurückzuführen sind.
Für die landschaftsplanerische Betrachtung sind insbesondere die Hinweise auf die Lebensraumqualität
der Gewässer (Stoffgehalte) und die Auswirkungen angrenzender Nutzungen von Interesse und werden
entsprechend hervorgehoben.
• Standorte
Insgesamt 29 Fließgewässer mit 79 Meßstellen unter besonderer Berücksichtigung von 27 Kläranlagen(KA)-Standorten:
Einzugsgebiet Weil:
Weil, Wiesbach und Laubach
Einzugsgebiet Usa:
Usa und Michelbach
Einzugsgebiet Unterer Main:
Wickerbach und Klingenbach
Ardelgraben und Kasernbach
Einzugsgebiet Schwarzbach/Ts.:
Schwarzbach/Ts.
Rettershofer Bach und Krebsbach
Dattenbach
Daisbach
Einzugsgebiet Nidda:
Schwalbach, Sauerbornsbach
Urselbach
Eschbach
Erlenbach
Einzugsgebiet Schwarzbach/Ried:
Hundsgraben
Fritzenwiesengraben
Hengstbach/Gundbach
Einzugsgebiet Rodau:
Rodau
Bieber
Liliengraben
Bieberbach
Bauerbach
(bis 1994 „altes Bachbett im Mündungsbereich der Rodau“)
Einzugsgebiet Oberer Main:
Schleifbach
•
Häufigkeit der Untersuchungen
−
−
Biologische Erhebungen an 65 Meßstellen in den Jahren 1992-94
Chemisch-Physikalische Untersuchungen in der Regel an allen Standorten einmal monatlich. Ab
1995 eingeschränktes Meßprogramm. Details siehe: UVF, 1997.
118
Landschaftsplan UVF
−
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Über die Häufigkeit der zur Erstellung der Gewässergütekarte Hessen durchgeführten biologischen
Untersuchungen durch die HLUG liegen keine Angaben vor.
• Ergebnisdarstellung im Landschaftsplan
Die Bewertungen durch HLUG und UVF sind in Tabellen nach dem Schema der Bestandsdarstellung
geordnet dargestellt. Kernaussage ist die ermittelte Gewässergüteklasse. Ist sie schlechter als II, ist dies
fett hervorgehoben. Für diese Gewässerabschnitte wurde das von der Wasserwirtschaft geforderte Güteziel eine „mäßige Belastung entsprechend Gütezustandsklasse II“ nicht zu überschreiten, nicht eingehalten. Es wird dadurch die Möglichkeit gegeben, Verschmutzungszentren zu lokalisieren und ggf. Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Analysen des UVF liefern Hinweise und Anhaltspunkte hierfür.
2.2.1.2 Ergebnisdarstellung
Der Gliederung der Fließgewässer liegt - wie bei den Ausführungen zur Bestandserfassung (siehe Kapitel 1.2.1) - die Ordnung der Wasserscheiden gemäß Gewässerkundlichem Flächenverzeichnis Land Hessen (1973), zugrunde.
Tabelle 20: Fließgewässersysteme im UVF-Gebiet
Fließgewässersystem Lahn
Fließgewässersystem Emsbach
Der Emsbach entspringt im Waldgebiet östlich von Glashütten, durchfließt die Ortslage Oberems und
verläßt dann das UVF-Gebiet.
Fließgewässer
Emsbach
I
I-II
Gewässergüte HLUG
Oberlauf
nach Durchfluß des Ortes
Oberems
Aussage UVF
Fließgewässersystem Weil
Die Weil entspringt im Waldgebiet zwischen Großem und Kleinem Feldberg. Sie durchfließt bzw.
tangiert die Ortslagen Nieder- und Oberreifenberg, Schmitten, Dorfweil, Brombach, Hunoldsthal,
Altweilnau, Rod a. d. Weil, Emmershausen und Winden und mündet außerhalb des UVF-Gebietes in
die Lahn.
Fließgewässersystem Niedgesbach
Der Niedgesbach entspringt südlich von Mauloff, durchfließt die Ortslage Finsternthal und mündet
nordöstlich davon in die Weil.
Fließgewässer
Niedgesbach
− Saubach
− Bach von MauloffFinsternthal
I
I-II
II
II
Gewässergüte HLUG
Oberlauf bis kurz vor Finsternthal
Zufluß des Saubach
Zufluß zum Niedgesbach
Aussage UVF
119
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Fließgewässersystem Laubach
Der Laubach entspringt westlich von Wilhelmsdorf, durchfließt die Ortslagen Laubach und Gemünden
und mündet nördlich von Emmershausen in die Weil. Der UVF hat ober- und unterhalb der Kläranlage
(KA) Wilhelmsdorf Messungen durchgeführt.
Fließgewässer
Laubach
Sattelbach
− Breitenbach
− Reisterbach
Gewässergüte HLUG
II-III unterhalb KA
II
dann
Aussage UVF
I-II II oberhalb KA
unterhalb KA
Das Fließgewässer ist abflußschwach (∅ 2,5 - 4
l/s). Der KA-Ablauf beläuft sich auf durchschnittlich 58-69 % der Vorflut,
es findet eine 2-3fache
Abflußerhöhung statt, die
Gewässergüte verschlechtert sich, erfüllt aber noch
das Güteziel. Die ermittelte
N-Belastung ist nicht ausschließlich auf den KAAblauf zurückzuführen.
II
etwa bis Oberlauken
II-III bis zur Mündung
II
I-II
Fließgewässersystem Wiesbach
Der Wiesbach entspringt im Waldgebiet östlich von Hundstadt, durchfließt bzw. tangiert die Ortschaften Grävenwiesbach und Mönstadt und mündet außerhalb des UVF-Gebietes in die Weil. Er
nimmt den gereinigten Abfluß der Kläranlage (KA) Grävenwiesbach auf.
Fließgewässer
Wiesbach
I
II
− Lindelbach
− Kittelbach
− Welschbach
Steinkratzbach
120
I-II
II
I-II
II
II-III
I
I-II
II
II-III
II
II-III
II
Gewässergüte HLUG
bis Mündung Lindelbach,
dann (ober- und unterhalb
KA Grävenwiesbach)
Oberlauf, dann
Oberlauf
bis Grävenwiesbach
bis zur Mündung
Oberlauf
bis Hundstadt
kurzer Abschnitt (ca. 300 m)
bis Naunstadt
kurzer Abschnitt (ca. 300 m)
restliche Fließstrecke
II
Aussage UVF
ober- und unterhalb KA,
der Anteil des gereinigten
Abwassers an der Vorflut
beläuft sich auf durchschnittlich 20 %.
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Fließgewässersystem Weil
Hier befindet sich die Kläranlage (KA) Weiltal, sie reinigt auch das Abwasser der oberhalb gelegenen
Ortschaften.
Fließgewässer
Weil
−
−
−
−
Bettenbach
Emmerhäuser Bach
Grünbach
Cratzenbach
− Wobach
− Meerpfuhlbach
Aubach
− Krötenbach
Lauterbach
Riedelbach
− Schnepfenbach
Eichelbach
− Langenbach
Leistenbach
Gewässergüte HLUG
I-II
Oberlauf
II
bis Niederreifenberg
II-III knapp 1 km ab Niederreifenberg
II
der gesamte Flußlauf oberII
und unterhalb der KA Oberes Weiltal
II
I-II
I-II
I-II
Oberlauf
II
ab Cratzenbach
keine Angaben
I-II
II
Oberlauf
I-II
kurzer Abschnitt im Mündungsbereich
I-II
bis Schmitten
II-III bis Lauterbach
I
I-II
II
ab Einmündung des Krötenbach
II
I
I-II
II-III ab Hasselbach (ca. 1 km)
II
I-II
Aussage UVF
ober- und unterhalb KA
Fließgewässersystem Wetter
Fließgewässersystem Usa
Die Usa entspringt westlich von Anspach, durchfließt die Ortslagen Anspach und Westerfeld und verläßt nördlich von Friedrichsthal das UVF-Gebiet. Die Kläranlage (KA) Oberes Usatal erhält Abwasser
der oberhalb gelegenen Gemeinden (z.B. Anspach, Merzhausen, Rod am Berg, Hausen-Arnsbach,
Westerfeld u. Friedrichsthal, Pfaffenwiesbach) und entwässert in die Usa.
Fließgewässer
Usa
Gewässergüte HLUG
II
II
Aussage UVF
Ober- und unterhalb KA
unverändert. Unterhalb der
KA wurden sporadische
Stoßbelastungen durch
NH4-N festgestellt, die z.
T. erhebliche Überschreitungen der Grenzwerte für
Fischgewässer nach EGRichtlinien nach sich zogen.
121
Landschaftsplan UVF
− Ansbach
− Heisterbach
− Forstbach
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
II
II
I
II
II
− Arnsbach
II
− Röderbach
I
− Häuserbach
I-II
II
II
− Schlichenbach
I-II
− Stockheimer Bach
II
II-III
II
I-II
− Röllbach
II
− Eschbach
II-III
II
I
− Holzbach
II
II-III
I-II
Michelbach
I-II
II
II-III
II
Wiesbach
I, II
III
II
II-III
II
− Bach v. d. Kapersburg II
bis zur Einmündung von
Röder- u. Arnsbach, dann
sehr kurzer Abschnitt
bis Usingen
bei Mündung in die Usa
überwiegend
bis Ortsbeginn Eschbach
ca. 1 km
ca. 3 km,
Ortsbereich Friedrichsthal,
bei Mündung in die Usa
bis KA
unterhalb KA (ca. 1,5 km)
I
I-II
oberhalb KA
unterhalb KA
abflußschwacher Bach (∅
9 - 16 l/s)
bis Pfaffenwiesbach
kurzer Abschnitt, ca. 500 m
bis Kransberg
kurzer Abschnitt, ca. 500 m
Fließgewässersystem Erlenbach
Der Erlenbach entspringt im Wald südlich von Neu-Anspach, fließt südlich an Wehrheim vorbei,
durchfließt die Ortslagen Köppern, Burgholzhausen, Ober-Erlenbach, Nieder-Erlenbach und Massenheim und mündet südlich davon in die Nidda.
Fließgewässersystem Seulbach
Der Seulbach entspringt westlich von Friedrichsdorf, durchfließt die Ortslage Seulberg und mündet
nach Zufluß des Rehlingsbaches nördlich von Ober-Erlenbach in den Erlenbach.
Fließgewässer
Seulbach
− Schäferborngraben
− Rehlingsbach (Salbach)
122
Gewässergüte HLUG
II
II
keine Angaben
Aussage UVF
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Fließgewässersystem Erlenbach
Unterhalb des Ortes befindet sich die Kläranlage (KA) Oberes Erlenbachtal. Ein Abwassersammler
liefert die Abwässer oberhalb liegender Gemeinden, u. a. Wehrheim, Burgholzhausen, Köppern, Friedrichsdorf, Seulberg und Obererlenbach.
Fließgewässer
Erlenbach
Gewässergüte HLUG
II
bis KA Erlenbachtal
II-III unterhalb KA bis Massenheim
II
Mündungsbereich
− Obernhainer Bach
(Mühlbach)
I-II
II
II-III
II
II
II-III
III
II-III
II
− Langwiesengraben
− Pissebach
Aussage UVF
II
oberhalb KA
II-III unterhalb KA
Das Gewässer wird durch
die Einleitung gereinigten
Abwassers beeinflußt. Dieses hat einen Anteil von
durchschnittlich 40-62 %
an der Gesamtvorflut. Zusätzliche diffuse Belastungen durch Einschwemmungen aus angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen, Regenentlastungen u.
a. vermindern die Selbstreinigungskapazität des Baches bis zu seiner Mündung.
bis Obernhain
bis zum Erlenbach
bis Wehrheim
Einmündung des Pissebachs
Fließgewässersystem Nidder
Der Nidder entspringt außerhalb des Verbandsgebietes und fließt in Gronau mit der Nidda zusammen.
Fließgewässer
Nidder
II
Gewässergüte HLUG
nur ca. 1 km im UVF-Gebiet
Aussage UVF
Fließgewässersystem Nidda (von Nidder-Mündung bis Main)
Die Nidda entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, tangiert die Ortsteile Gronau und Dortelweil,
fließt durch Bad Vilbel und das Stadtgebiet Frankfurt und mündet bei Frankfurt-Nied in den Main.
Fließgewässersystem Eschbach
Der Eschbach entsteht aus dem Zusammenfluß von Dornbach, Heuchelbach und Kirdorfer Bach in
Ober-Eschbach. Er durchfließt die Ortslagen Ober- und Nieder-Eschbach und Harheim und mündet
unterhalb davon in die Nidda. Am Eschbach liegt unterhalb von Ober-Eschbach die Kläranlage (KA)
Bad Homburg.
Fließgewässer
Eschbach
Gewässergüte HLUG
I-II
Quellbach
II-III ab Mündung des Dornbachs
ab KA Bad Homburg (ca.
III
500 m)
Aussage UVF
II
oberhalb KA
II-III unterhalb KA und im Mündungsbereich. Der Abwas-
123
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
II-III im Mündungsbereich
II-III
seranteil an der Gesamtvorflut unterhalb der KA beträgt durchschnittlich > 80
%;
nach KA-Ausbau (1991
/92) verringerte sich die NBelastung. Neben dem
gereinigten Abwasser beeinflussen zusätzlich weitere diffuse Emissionsquellen
(Landwirtschaft, Regenwasserentlastungsanlagen)
die Gewässergüte im weiteren Bachverlauf.
Dornbach
I-II
im Quellbereich
II
Hauptanteil der Fließstrecke
II-III untere Fließstrecke bis Mündung in Heuchelbach
I-II
− Kaltes Wasser
(Bach v.d. Goldgrube) II
Heuchelbach
II
II-III
II
− Hirschgraben
Keine Angaben
− Bach aus den Braumannswiesen
Kirdorfer Bach
II-III einer der beiden Quellbäche
II
II-III im Ortsteil Kirdorf
II-III
II
nach Kreuzung mit B 456
bis Zusammenfluß mit Dornbach
Taunengraben
II
Fließgewässersystem Urselbach
Der Urselbach entspringt mit seinen Quellbächen Maßbach(born), Haidtränkbach, Schellbach und
mehreren Quellzuflüssen im Waldgebiet zwischen Großem Feldberg und Oberursel, durchfließt das
Stadtgebiet von Oberursel, Niederursel und Heddernheim und mündet in die Nidda. Am Unterlauf des
Urselbachs liegt die KA Oberursel, an die auch Stierstadt und Weißkirchen angeschlossen sind.
Fließgewässer
Urselbach
Gewässergüte HLUG
I-II
Quellbäche
II
oberhalb
II-III unterhalb KA Oberursel
Haidtränkbach
− Maßenborn
− Schellbach
Altbach
I-II
I-II
I-II
II-III
124
Aussage UVF
II
II
oberhalb KA
II-III unterhalb KA
Eine weitere Verbesserung
der Gewässergüte nach
Ausbau der Kläranlage
(1994) ist durch die
erfolgten Renaturierungsmaßnahmen zu erwarten.
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Fließgewässersystem Westerbach
Der Westerbach und seine Nebenbäche Waldwiesenbach und Niedersdorfbach (bzw. Stuhlbergbach)
entspringen im Eschborner bzw. Oberurseler Stadtwald und durchfließen die Ortslagen Kronberg,
Schönberg, Oberhöchstadt, Niederhöchstadt und Eschborn bis zur Mündung in die Nidda in Rödelheim.
Fließgewässer
Westerbach
− Schönberger Bach
Hohlwiesenbach
Gewässergüte HLUG
Aussage UVF
II
II-III Mündungsbereich
II
I-II
Fließgewässersystem Sulzbach
Der Sulzbach entspringt südlich von Königstein im Johanniswald, durchfließt Altenhain, Bad Soden,
Sulzbach und Sossenheim und mündet südlich von Sossenheim in die Nidda. Am Sauerbornsbach, er
bildet im Zusammenfluß mit dem Waldbach den Schwalbach, liegt die Kläranlage (KA) Kronberg. Sie
nimmt auch Abwasser aus umliegenden Ortsteilen auf (Falkenstein, Mammolshain, Schönberg).
Fließgewässer
Sulzbach
Schwalbach
Gewässergüte HLUG
Quellbereich, ca. 300 m,
Aussage UVF
I-II
II
II-III etwa bis Altenhain, ca. 300m
bis zur Mündung
II
II
II
− Rentbach
− Sauerbornsbach
Keine Angaben.
II
oberhalb
II-III unterhalb KA Kronberg
(über ca. 400 m)
II
− Waldbach
II
Messungen vor Mündung
in den Sulzbach zeigten
nach der KA Einleitung
Kronberg eine zufriedenstellende Selbstreinigung
des Gewässers im weiteren
Verlauf (von II-III auf II).
II
oberhalb KA
II-III unterhalb KA
Der Vorfluter wird nachhaltig durch das eingeleitete
gereinigte Abwasser beeinflußt. Der Abwasseranteil
an der Vorflut ist mit
> 80 % (1993/94) hoch.
Außerdem wurde eine relativ hohe Belastung mit
Nährstoffen festgestellt.
Im Schwalbach ist die Gütestufe II als Ergebnis von
Selbstreinigungsprozessen
wieder erreicht.
125
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Fließgewässersystem Nidda
Im UVF-Gebiet entläßt die Kläranlage (KA) Bad Vilbel gereinigtes Abwasser in die Nidda.
Fließgewässer
Nidda
− Mühlbach
− Edelbach
− Landgraben
Kalbach
Steinbach
Gewässergüte HLUG
II
bis zur KA Bad Vilbel
II-III unterhalb KA. Auch münden II-III
hier verschiedene Zuflüsse
der Gewässergüte II-III.
Für die Nidda gibt es umfassende Konzepte, die zur
Verbesserung des Zustandes
erarbeitet wurden. Details
sind diesen Arbeiten zu entnehmen (Entwicklungskonzept „Naturnahe Nidda“,
1995; „Naturnahe Umgestaltung der Nidda im Stadtgebiet von Frankfurt“, ohne
Jahresangabe).
II
II
II-III im Mündungsbereich
II
II-III im Mündungsbereich
II
II-III nach Ortsdurchfluß
II
II
Aussage UVF
Fließgewässersystem Liederbach
Der Liederbach beginnt in Königstein nach dem Zusammenfluß seiner Quellbäche Rombach und Reichenbach, durchfließt die Ortslagen Kelkheim, Oberliederbach und Unterliederbach und mündet anschließend in den Main.
Fließgewässer
Liederbach
−
−
−
−
−
Reichenbach
Treisborn
Woogbach
Höhenbach
Rombach
− Braubach
− Bach v. d. Heide
126
Gewässergüte HLUG
II
II-III im Mündungsbereich
I-II
keine Angaben
II
II
I-II
Quellbereich, Oberlauf
II
II
keine Angaben
Aussage UVF
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Fließgewässersystem Schwarzbach/Taunus
Nach Zusammenfluß von Daisbach und Dattenbach beginnt der Schwarzbach in Eppstein, durchfließt
die Ortslage sowie Lorsbach, Hofheim, Kriftel und als Goldbach Hattersheim und den östlichen Rand
Okriftels.
Dattenbach, Krebsbach und Daisbach werden jeweils mit gereinigtem Abwasser beschickt.
Fließgewässersystem Dattenbach
Der Dattenbach entspringt nördlich von Glashütten, verläßt am Limes das UVF-Gebiet, tritt westlich
davon bachabwärts wieder ein und durchfließt die Ortslagen Ehlhalten und Vockenhausen. Nach Einmündung des Daisbaches geht er in den Schwarzbach über. Am Dattenbach befindet sich die KA Ehlhalten.
Fließgewässer
Dattenbach
Weiherbach
Silberbach
Gewässergüte HLUG
II
I-II
II
Aussage UVF
oberhalb
unterhalb der KA Ehlhalten
II
Quellbereich
II-III im Oberlauf knapp 2 km
II
überwiegender Teil der
Fließstrecke
I-II
Selbstreinigung bis Mündung in den Dattenbach auf
I-II
I
I-II
Fließgewässersystem Daisbach
Der Daisbach entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, durchfließt am südlichen Ortsrand Niederjosbach und mündet zwischen Vockenhausen und Eppstein in den Schwarzbach. Standort der KA
Niedernhausen.
Fließgewässer
Daisbach
Josbach
II
Gewässergüte HLUG
ober- und unterhalb der KA
Niedernhausen
Aussage UVF
II-III oberhalb KA: starke Tendenz zur Gewässergüte II
II-III unterhalb KA
1993/95 bestand eine starke Beeinflussung durch die
gereinigten Abwässer der
KA, insbesondere für NH4N. Es ist davon auszugehen, daß nach Inbetriebnahme der 3. Reinigungsstufe – 1995 fertiggestellt –
sich der Gewässergütezustand verbessert.
II-III
II
Verbesserung nach halber
Fließstrecke bis Niederjosbach
127
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Fließgewässersystem Fischbach
Der Fischbach entspringt östlich von Ruppertshain im Wald mit mehreren Quellbächen, durchfließt
die Ortslage Fischbach und mündet in Eppstein in den Schwarzbach. Am Oberlauf des Krebsbachs
liegt die KA Ruppertshain, die Rettershofer KA wurde 1993 stillgelegt.
Fließgewässer
Fischbach
− Rettershofer Bach
− Krebsbach
Gewässergüte HLUG
II
II
oberhalb und
II-III unterhalb der KA
II
bis KA Ruppertshain
II-III über ca. 500 m
II
Aussage UVF
keine Messungen
II
II-III Nach Einstellung des Betriebs der KA ist von einer
Verbesserung der Gewässergüte auf das angestrebte
Güteziel auszugehen.
II
oberhalb KA
II-III unterhalb
Der Bach ist durch den
KA-Abfluß belastet. Der
Anteil des aus der KA abgeleiteten Abwassers an der
Gesamtvorflut beträgt > 60
%.
Fließgewässersystem Schwarzbach/Taunus (bis Eppstein)
Am Schwarzbach befinden sich die beiden Kläranlagen Lorsbach und Kriftel.
Fließgewässer
Schwarzbach
− Wellbach
II
II
II-III
II
II-III
Gewässergüte HLUG
ober- und unterhalb der KA
Lorsbach bis KA Kriftel
unterhalb KA (ca. 2000 m)
Mündungsbereich
II
Aussage UVF
ober- u. unterhalb der KA
II-III Ursächlich für mangelhaften Nährstoffabbau im Unterlauf können sein: Einschwemmungen aus angrenzenden landwirtschaftlich/gärtnerisch genutzten
Flächen, Einspeisungen aus
versiegelten Flächen, Regenwasserentlastungen.
II
Fließgewässersystem Wickerbach
Der Wickerbach entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, fließt durch Wallau und westlich an den
Ortslagen Massenheim und Wicker vorbei und mündet bei Flörsheim-Falkenberg in den Main.
Fließgewässersystem Klingenbach
Der Klingenbach entspringt südwestlich von Bremthal, durchfließt die Ortslage Wildsachsen und
mündet bei Wallau in den Wickerbach. Hier liegt südlich von Wildsachsen eine KA gleichen Namens.
Fließgewässer
Klingenbach
128
I-II
II
Gewässergüte HLUG
bis KA
unterhalb KA Wildsachsen
II
Aussage UVF
oberhalb und
unterhalb der KA
Landschaftsplan UVF
− Seyenbach
− Holterbach
− Lotzenbach
− Thierbach
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
I-II
II
I-II
II
I-II
I-II
bis KA
Fließgewässersystem Wickerbach (ab Wallau)
Am Unterlauf des Wickerbachs liegt die KA Flörsheim, sie nimmt die Abwässer verschiedener Oberlieger (z.B. Wicker, Massenheim, Wallau, Nordenstadt etc.) auf.
Fließgewässer
Wickerbach
Gewässergüte HLUG
II
bis KA
II
II-III Für das Wickerbachsystem III
liegt inzwischen eine Rahmenplanung für die Renaturierung vor (April 1997;
Wiesbaden, Flörsheim,
Hochheim, Hofheim). Bezüglich weiterer Details wird
hierauf verwiesen.
Aussage UVF
oberhalb KA
unterhalb KA
Vom Ausbau der KA wird
eine Verbesserung im Mündungsbereich erwartet.
Fließgewässersystem Main (von der Nidda-Mündung bis zum Austritt UVF-Gebiet)
Der Main durchfließt das UVF-Gebiet in Ost-West-Richtung.
Fließgewässersystem Weilbach/Ardelgraben
Der Weilbach, bzw. oberhalb Weilbach der Kasernbach, entspringt nördlich von Langenhain, durchfließt die Ortslagen Langenhain und Weilbach und mündet als Ardelgraben zwischen Flörsheim und
Eddersheim in den Main.
Fließgewässer
Ardelgraben
Weilbach
Gewässergüte HLUG
II-III ab KA Eddersheim
II
bis Weilbach
II-III
Aussage UVF
II
Der Graben zeigt in der
II-III Zusammenschau der verschiedenen Bewertungsparameter eine Tendenz zu
„kritischer“ Belastung (IIIII). In der sich anschließenden, ca. 11 km langen
Selbstreinigungsstrecke des
Weilbachs und des Ardelgrabens konnte unterhalb
der KA Langenhain ein
guter Abbau der Restverschmutzung beobachtet
werden.
Bezüglich der Verschlechterung der Gewässergüte
südlich von Weilbach
kommen u. a. neben dem
nährstoffreichen KAAblauf ein südlich von
Weilbach gelegenes
Hochwasserschutzbecken
129
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
− Kassernbach
− Bach vor der Kassernstraße
II
II-III südlich der KA Langenhain
II
Selbstreinigung ab Höhe
Diedenbergen
II
II
sowie diffuse Einschwemmungen aus angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen in Betracht.
oberhalb KA
unterhalb KA
Der Anteil des gereinigten
Abwassers an der Vorflut
war mit durchschnittlich
68-82 % im Messzeitraum
relativ hoch.
Keine Angaben.
Fließgewässersystem Käsbach
Der Käsbach entspringt außerhalb des UVF-Gebietes, durchfließt als Erster und Zweiter Käsbach
nördlich von Hochheim das UVF-Gebiet und verläßt es hier auch wieder.
Fließgewässer
− Erster Käsbach
Gewässergüte HLUG
bis Industrieanlage / FlugII
platz
II-III ca. 1000 m
II
Aussage UVF
Fließgewässersystem Main (von der Nidda-Mündung bis zum Verlassen des UVF-Gebietes)
Fließgewässer
Main
Kelsterbach
Gewässergüte HLUG
II-III über die gesamte Fließstrekke
Der Bewirtschaftungsplan
Untermain beinhaltet eine
wassergütewirtschaftliche
Bestandsaufnahme, definiert
Güteziele und führt Maßnahmen auf. Bezüglich weitere Details wird darauf verwiesen.
II
Aussage UVF
Fließgewässersystem Main (von Kinzig-Mündung bis Nidda-Mündung)
Fließgewässersystem Rodau (einschließlich Bieber)
Die Rodau entspringt mit mehreren Quellbächen westlich von Urberach, durchfließt die Ortslagen
Ober-Roden, Nieder-Roden, Dudenhofen, Jügesheim, Hainhausen, Weiskirchen, Hausen, Lämmerspiel
und Mühlheim und mündet anschließend in den Main.
Am Oberlauf der Rodau befindet sich südlich von Ober-Roden die gleichnamige KA, eine weitere
unterhalb von Weiskirchen. Der Bieberbach nimmt unterhalb von Dietzenbach gereinigte Abwässer
der gleichnamigen KA auf, südlich von Heusenstamm befindet sich die KA Heusenstamm.
Fließgewässer
Rodau
130
Gewässergüte HLUG
II
bis KA Oberroden
II
ab KA bis Hainhausen
III
III
II-III Hainhausen bis oberhalb KA III
Rodgau-Weiskirchen
ab KA (ca. 500 m)
III
Aussage UVF
oberhalb KA
unterhalb KA Ober-Roden
ist im weiteren Gewässerverlauf eine eingeschränkte
Selbstreinigungskapazität
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
II-III
IIIIV
III
− Waldgraben
bis Industrieanlage (ca. 2
km),
ab Industrieanlage (ca. 1
km),
bis zum Main
Neben KA leitet ein Industriebetrieb direkt Wasser
ein. Generell zählt die Rodau
zu den am stärksten verschmutzten Gewässern Hessens.
festzustellen. Dazu tragen
bei: Nährstoffeinträge aus
landwirtschaftlichen Flächen auch oberhalb der KA
Oberroden (hohe NO3-NGehalte), unterhalb der KA
sauerstoffzehrende NH4-NGehalte. Zudem wurden
sowohl unterhalb der KA
Ober-Roden als auch durch
Einleitungen aus Industriebetrieben im Ortsbereich
Hausen erhöhte Schwermetallgehalte festgestellt.
Oberlauf nicht kartiert
III
II-III
Hornersgraben
Bieber
− Gehrengraben
− Kaupenwiesengraben
− Schmittgraben
− Bieberbach
− Liliengraben
II-III
III
II-III
II
II-III
II
II
II
Keine Angaben.
bis KA Heusenstamm
unterhalb KA ca. 2 km
bis zur Mündung in Rodau
Oberlauf
ca. 2 km
II-III oberhalb und
II-III unterhalb KA
bis zur Mündung in Rodau
zwischen Dietzenbach und
Steinberg in den Untergrund infiltrierend =>
Wasserqualität hat hohe
Bedeutung.
II
III
oberer Abschnitt
verschlechtert sich nach
Aufnahme des Stirngrabens.
Unterer Abschnitt = Liliengraben
II-III bis Mündung in die Bieber
Fließgewässersystem Braubach
Der Braubach entspringt nördlich von Maintal-Wachenbuchen, durchfließt die Ortslagen Wachenbuchen und Dörnigheim und mündet nach Zufluß mehrerer Nebenbäche bzw. Gräben westlich von Dörnigheim in den Main.
Fließgewässer
Braubach
Gewässergüte HLUG
Oberlauf
II
oberhalb von MaintalIII
DörnigII-III heim
nach Einmündung des Landgraben bis zur Mündung
Aussage UVF
131
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Säulbach
− Landgraben
II
bis Wachenbuchen
II-III ca. 5 km unterhalb der
Ortslage
II
II
bis Mündung in den Braubach
Fließgewässersystem Hainbach
Der Hainbach entspingt nördlich von Gravenbruch, durchfließt Offenbach-Tempelsee und ist anschließend bis zur Mündung in den Main verrohrt.
Fließgewässer
Hainbach
Gewässergüte HLUG
II
Oberlauf
II-III ca. 7 km
II
nach Einmündung des Bach
v. Gravenbruch
II-III ab Erreichen der Stadtgrenze
Offenbach
Aussage UVF
Fließgewässersystem Königsbach
Der Königsbach oder Luderbach entspringt beim „Neuhof“ nördlich von Götzenhain, tangiert NeuIsenburg im Nordosten und mündet in Niederrad in den Main.
Fließgewässer
Königsbach (Luderbach)
II
III bis
III-IV
II
II-III
II
Bach vom Mörderbrunnen
Gewässergüte HLUG
Quellbach
kurzer Abschnitt im Oberlauf
Aussage UVF
Verbesserung nach Mündung des Bachs v. Mörderbrunnen
oberhalb von Neu-Isenburg
Unterlauf bis Mündung
II
Fließgewässersystem Main (von Kinzig-Mündung bis Nidda-Mündung)
Fließgewässer
Main
− Birnbaumsgraben
Riedgraben
− Lachener Graben
132
Gewässergüte HLUG
von der Kinzig-Mündung
bis ca. Birnbaumsgraben
ab Maintal-Dörnigheim bis
II-III
Frankfurt Ost
II
Frankfurt-Ost bis Lachener
Graben
bis Nidda-Mündung
II-III
II
II
Oberlauf
zwischen Bischhofsheim
II-III
und Bergen
II
II-III
II
Aussage UVF
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Fließgewässersystem Main (von Eintritt in UVF-Gebiet bis Kinzig-Mündung)
Am Unterlauf des Schleifbach befindet sich die gleichnamige KA.
Fließgewässer
Main
Speckgraben
Schleifbach
− Moorbach (Riegelsbach)
− Breitenbach
Bachgraben
Hellenbach
− Mühl- und Werniggraben
Gewässergüte HLUG
II-III zwischen Eintritt in das
UVF-Gebiet bis ca. 10 km
vor Kinzigmündung
II
bis Kinzigmündung
II-III
II
Oberlauf
II-III unterhalb KA
II
Mündungsbereich
II
II
II
II
II-III
IV
II
II-III
Aussage UVF
Oberlauf
unterhalb KA bis Mündung
Oberlauf
unterhalb von Froschhausen
bis Mündung
Fließgewässersystem Schwarzbach/Ried
Der Schwarzbach oder Gundbach, dessen Oberlauf im UVF-Gebiet Hengstbach heißt, entspringt mit
zahlreichen zufließenden Wiesengräben südöstlich von Götzenhain, durchfließt die Ortslagen Götzenhain, Drei- eichenhain, Sprendlingen, Buchschlag und Zeppelinheim und ist dann im Bereich des
Frankfurter Flughafens verrohrt, ab dort Gundbach. Der Hengstbach wird unterhalb von Buchschlag
durch die KA Hengstbachtal mit gereinigtem Abwasser beschickt, südwestlich der Airbase nimmt er
als Gundbach erneut gereinigtes Abwasser auf.
Die KA Langen liegt südwestlich außerhalb des Ortes.
Fließgewässer
Gewässergüte HLUG
Hengstbach
II
oberhalb KA Hengstbachtal
(8 km unterhalb der Quelle)
Hengstbach
III
unterhalb der KA
Hengstbach
II-III bei Zeppelinheim, oberhalb
KA der Airbase
unterhalb der Airbase (auIIIßerhalb UVF-Gebiet)
IV
III
Gundbach
− Hundsgraben
Aussage UVF
II
oberhalb KA
Das Gewässer wird sowohl
ober- als auch unterhalb
der KA Hengstbachtal
durch zahlreiche Regenentlastungsanlagen
beansprucht.
unterhalb KA mit einer
II-III Tendenz zu III
bei Zeppelinheim und
II-III oberhalb der Airbase
III
IIIIV
unterhalb KA Langen fließt
über den Graben zu 100 %
nur gereinigtes Abwasser
ab.
Die hohen NO2-N- und
133
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
NH4-N-Gehalte können
toxisch wirken und zur
Artenarmut im Gewässer
beitragen. Eine Verbesserung der Gewässerqualität
ist durch Inbetriebnahme
der N-Eliminationsstufe der
KA Langen zu erwarten.
Fließgewässersystem Hegbach
Der Hegbach entspringt außerhalb des Verbandsgebietes, verläuft an der südlichen Gemarkungsgrenze
von Egelsbach und mündet außerhalb des Verbandsgebietes in den Schwarzbach.
In den Fritzenwiesengraben entläßt die KA Offenthal ihr gereinigtes Abwasser.
Fließgewässer
Hegbach
− Rutschbach
− Fritzenwiesengraben
Gewässergüte HLFU
II
I
II
III
oberhalb
unterhalb KA DreieichOffenthal
II-III vor Mündung
Tränkebach
− Kirchnerseckgraben
Aussage UVF
nicht
bestimm
bar
Sehr abflußschwach (∅ 3 4 l/s); 1993/94 stellte der
Anteil des gereinigten Abwassers der Vorflut zwischen 79 und 89 %.
Einschwemmungen aus
angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen und einem oberhalb
der KA am Ortsrand gelegenen Regenüberlauf beeinträchtigten die Güte
bereits im Oberlauf.
II
Oberlauf (ca. 12 km)
II-III bis Mündung in Hegbach
II-III
II
III
II-III
Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Gewässergüte in den Fließgewässern des Hintertaunus in der
Regel die angestrebte Güteklasse erreicht, streckenweise auftretende Verschlechterungen um ½Klasse
werden zumeist durch Selbstreinigungsprozesse aufgefangen (z. B. Wiesbach, Steinkratzbach, Langenbach). In den Fließgewässern des Vordertaunus wird insbesondere in den Unterläufen häufig die Güteklasse II-III festgestellt. Zu dieser kritischen Belastung tragen, wie die Untersuchungen des UVF vermuten lassen, in vielen Fällen Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, Regenentlastungsbauwerken etc. bei. Dies gilt z. B. für die Mündungsbereiche von Eschbach, Erlenbach und Urselbach in die Nidda, außerdem für Weilbach und Schwarzbach.
Im südlichen Verbandsgebiet wird die bekannte Belastung der dort vorkommenden Fließgewässer auch
durch die UVF-Untersuchungen bestätigt. Am stärksten sind die Rodau, der Fritzenwiesengraben, der
Hundsgraben und außerhalb der UVF Gebiets der Gundbach belastet. Sie weisen über weite Fließstrekken die Gütestufe III „stark verschmutzt“ auf. Auch hier muß angenommen werden, daß die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Regenentlastungsanlagen punktuell zur Gewässerbelastung beitragen (z. B. an der Bieber). Hinsichtlich der Anforderungen an die Flächenbewirtschaftung
besteht häufig ein enger Zusammenhang mit dem Grundwasserschutz. Eine Bewirtschaftung, die Nährstoffausträge minimiert, ist auch zum Schutz drainierender Gewässerabschnitte wichtig.
134
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Diese Hinweise sind mit weiteren Daten zur Struktur von Auen und Gewässern zu verbinden, um zu
ganzheitlichen Handlungsansätzen zu führen.
2.2.1.3 Sektorale Leitbilder zum Schutz der Oberflächengewässer
− Alle fließenden Gewässer sind, soweit gegeben, in einem naturnahen Zustand zu erhalten. Anderenfalls ist ein solcher Zustand nach Möglichkeit wiederherzustellen.
− Ihre ökologischen Funktionen und ihre Selbstreinigungskraft sind zu stärken. Auf natürliche Lebensgemeinschaften soll im Rahmen der Gewässerunterhaltung Rücksicht genommen werden. Die
Durchlässigkeit der Unterläufe für Fische soll verbessert, Beeinträchtigungen durch hochkonzentrierte punktuelle Abwassereinleitungen beseitigt werden. Vorhandene, abgestimmte Renaturierungskonzepte sollen möglichst zügig zur Umsetzung kommen.
− Bepflanzungen zur Entwicklung typischer gewässerbegleitender Weich- und Hartholzauen sowie
deren Begleit- und Ersatzgesellschaften sind vorzunehmen.
− Für die Fließgewässer im Planungsraum ist mindestens die Gewässergüteklasse II anzustreben.
Langfristig ist bei den kleinen Fließgewässern im Planungsraum die Güteklasse I - II (gering belastet) zu erreichen, soweit es die natürlichen Gegebenheiten der Gewässer und deren Umfeld zulassen.
Dies gilt insbesondere in den Bereichen, in denen eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit und ein
hohes Regenerationspotential bestehen. Die vorhandene Gewässerqualität darf sich nicht verschlechtern.
− Die eingeleiteten Abwassermengen sind bestmöglich vorzubehandeln. Insbesondere die in Oberläufe
und kleine Fließgewässer mit geringem Eigenabfluß einleitenden Kläranlagen sollten bevorzugt mit
der dritten Reinigungsstufe ausgestattet werden. Beeinträchtigungen der Gewässergüte durch Einschwemmungen aus gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzten Flächen sind zu vermeiden (z. B.
Mündungsbereich Schwarzbach/T., Weilbach/Ardelgraben, Niddazuflüsse und Fließgewässer im
südlichen Verbandsgebiet). Regenüberläufe sollen auf ihre Auswirkungen überprüft werden.
− Die Übernutzung und Gefährdung von Talauen- und Feuchtbereichen sowie natürlichen Überschwemmungsgebieten soll vermieden werden. Hinsichtlich der Regelungsfunktionen der Auen sollen
Hochwasserrückhaltemaßnahmen nicht am Unterlauf, sondern ursächlich am Oberlauf ansetzen.
135
Landschaftsplan UVF
2.2.2
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Grundwasser
2.2.2.1 Methodik
Der Bewertungsteil gliedert sich in folgende Kategorien:
⇒ Grundwasserstände
⇒ Gefährdungspotentiale
• Beeinträchtigung der Regeneration durch Versiegelung
(bestehende und durch Planung vorbereitete Versiegelung)
• Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit
• Nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
• Altablagerungen
⇒ Leistungspotentiale
• Regenerationspotential der Fläche
Bereitstellung von Sickerwasser für die Grundwasserspeicher
• Versickerungseignung der Fläche
Grundwasserstände
Ziel ist es, einen aktuellen Überblick über die Situation im UVF-Gebiet zu geben und in Gebieten, in denen dies relevant ist, exemplarisch auf die Grundwasserstandsentwicklung einzugehen. Die Aussagen
beziehen sich, soweit nichts anderes gesagt ist, auf den oberen Hauptgrundwasserleiter. Bis auf wenige
Gebiete liegt er zu tief, um für die Wasserversorgung der Vegetation bedeutsam zu sein. Bezüglich dieser für die Wasserversorgung nicht genutzten grundwasserführenden Schichten, einschließlich der
schwebenden Grundwasserleiter, ist die Datenlage häufig lückenhaft. Grundwasser bzw. von oberflächennahen Grundwasserleitern abhängige Vegetation wird unter dem Kapitel 2.1 „Bodenschutz“ im Zusammenhang mit der Lebensraumfunktion der Böden und unter Kapitel 2.4 „Biotop- und Artenschutz“
behandelt.
Grundwasserhöhengleichen
Hierbei werden Linien gleicher Grundwasserstände (Karte 12) dargestellt. Eine zusammenhängende
Grundwasseroberfläche bildet sich nur in Porengrundwasserleitern aus (siehe Kapitel 1.2.2.3 „Hydrogeologische Situation“). Die Daten gelten für den Oktober 1996, sie sind unverändert von der HLUG
übernommen (HLfU, 1997; Dez. Hydrogeologie).
Grundwasserganglinien
Die dargestellten Grundwasserganglinien (Meßstellen-Nummern siehe Karte 12) sind repräsentativ für
die verschiedenen Gesteinstypen im Untergrund. Außerdem für unterschiedlich durch Wasserentnahme
aus dem Grundwasser beanspruchte Räume (pers. Mitteil. v. Pape, HLfU, 1997). Zeitliche Veränderungen der Grundwasserstände in den Porengrundwasserleitern der Untermainebene werden anhand von
zwei Ganglinien der Oberrheinebene (Unterschweinstiege und Kelsterbach) exemplarisch behandelt.
Zeitliche Veränderungen der Grundwasserstände
Sie sind für Porengrundwasserleiter der Untermainebene relevant. Exemplarisch werden behandelt
1. Zwei Ganglinien der Oberrheinebene (Unterschweinstiege und Kelsterbach)
2. Aktuelle Auswertungen für die Hanau-Seligenstädter Senke
Grundlage: Bewirtschaftungskonzept des ZWO, Phase A, 1997; (Lahmeyer International, 1997; unveröffentlichter und ungeprüfter Entwurf). Das Konzept beinhaltet eine ausführliche Analyse, die sich auf
Grundwassergleichenpläne der vom ZWO genutzten Aquifere bezieht. Relevante Aussagen werden hier
unverändert wiedergegeben:
136
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Grundwasserflurabstände
Die Blätter 13, 14, 16 der Karte 12 enthalten Linien gleicher Abstände zur Geländeoberfläche (m). Das
Jahr 1990 ist ein Beispiel für mittlere Grundwasserstände (ZWO, 4-20). Die Linien wurden aus Differenzbildung zwischen den Gleichen der Geländehöhe (topographische Karte 1:25.000) und dem jeweiligen Grundwasserstand errechnet.
Klimatisch bedingte Schwankungen
Aus den Grundwasserständen Oktober 1990 zu 1993 werden Differenzen errechnet (Lahmeyer, 1997; S.
4-20). Oktober 1993 ist durch einen eher niedrigen Grundwasserstand geprägt.
Langzeitveränderungen der Grundwasserstände
Die Grundwasserstände 1990 zu 1965 (Bereich westlich der Rodau) bzw. 1972 (östlich der Rodau)
werden verglichen. Die Auswertungen sind mit Unschärfen behaftet, da 1965 bzw. 1972 (für die Mainniederung) jeweils nur relativ wenige Meßstellen zur Verfügung standen (Lahmeyer, 1997; S. 4-22).
Gefährdungspotentiale
• Beeinträchtigung der Regeneration durch Versiegelung
Ziel ist es, die versiegelungsbedingte Minderung der Versickerungsraten nach ihrer Größenordnung einzuschätzen. Es wurde ermittelt:
Auswirkung bestehender Versiegelung
(a) Versiegelungsbedingter Verlust an Sickerwasser bezogen auf die Menge, die ohne Bebauung auf
derselben Fläche theoretisch möglich wäre. Berechnung:
C = B/A x 100
A: „Fiktive“ Sickerwassermenge pro Siedlungsfläche ohne Bebauung.
B=AxV
B: A gemindert um die bestehende Versiegelung.
A=DxF
C: Versiegelungsbedingter Verlust an Sickerwasser als Prozentsatz der Menge, die
ohne Bebauung auf derselben Fläche theoretisch möglich wäre.
D=H/I
D: „Mittlere“ Sickerwasserrate. Sie wird benutzt, da für die bebaute Fläche keine
Bodenkennwerte vorliegen und die Sickerwasserrate nur zu schätzen ist.
F: Versiegelte (Siedlungs-)Fläche.
H: Summe der Sickerwasserraten bezogen auf die unbebaute Gemarkungsfläche
(Offenland).
I:
Offenland einer Gemarkung (unbebaute Gemarkungsfläche).
V: Faktor der Minderung durch Versiegelung; er leitet sich aus der Versiegelungsstufe ab.
Versiegelung: klassifiziert nach 10%-Stufen (Datengrundlage: Abteilung Umweltschutz des UVF).
(b) Versiegelungsbedingte Minderung als Prozentsatz der Sickerwassersumme des Offenlandes.
Berechnung:
G = B/H x 100
G: Anteil, den die versiegelungsbedingt geminderte Sickerwassersumme an der
Summe des Offenlandes ausmacht.
Planerisch vorbereitete Verluste
RROP
Res
= Siedlungserweiterungsbereiche des festgestellten RROP, die über den FNP hinausgehen
= Reserveflächen, d. h. noch nicht in Anspruch genommene Flächen des gültigen FNP
(Stand 1995)
137
Landschaftsplan UVF
EW-F
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
= Flächen nach dem Entwicklungsplan 2015 des UVF, die über den gültigen FNP und den
RROP hinausgehen. Diese Flächen werden voraussichtlich nicht zu 100 % im Planungszeitraum aktiviert werden.
Berechnung:
M=RxSxV
R: Flächenspezifische Sickerrate bzw. z. B. bei FNP-Reserveflächen D
S: Erweiterungsfläche
M: Minderung der Sickerwassersumme durch Realisierung der Siedlungszuwächse.
Darüber hinaus wird der Wirkungspfad „Wasserverbrauch“ hochgerechnet. Vereinfachend werden die
im RROP angegebenen Zahlen zugrundegelegt: durchschnittliche Haushaltsgröße, Wohneinheiten, Wasserverbrauch 129 l/Pers/d.
• Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit
Allgemeines
Gemessene, punktuelle Beeinträchtigungen zeigen bestehende Belastungen auf, aber sie informieren
nicht über Ursachen. Hier werden daher die standörtlich bedingten Risikofaktoren ermittelt und unter
Berücksichtigung der aktuellen Nutzung Gefährdungspotentiale abgeleitet.
Die Verschmutzungsempfindlichkeit bezieht sich auf Nitrat als Indikator. Es ist wesentlicher Bestandteil
von Düngern und atmosphärischem Eintrag. Sein Vorkommen im Rohwasser ist einer der wichtigsten
Indikatoren für eine anthropogene Beeinflussung.
Methodische Vorgehensweise
Eine graphische Übersicht gibt die Abbildung 7. Die Bewertung stützt sich auf die Eigenschaften des
Bodens und des tieferen Untergrundes (Standort), die für die Verlagerung von Stoffen relevant sind. So
resultiert z. B. eine geringe Verschmutzungsempfindlichkeit aus einem hohen Retentionsvermögen des
Bodens verbunden mit geringer Speicherfähigkeit und Durchlässigkeit des Gesteins. Diese Kombination
tritt z. B. beim Zusammentreffen von Lößböden und Rotliegendgestein (z. B. Wetterau oberhalb von
Maintal) auf.
Modellierung
Eingangsgrößen:
Austauschhäufigkeit des Bodenwassers
Verschmutzungsempfindlichkeit
Die Austauschhäufigkeit des Bodenwassers (Gäth und Wohlrab, 1992) beschreibt das Nitratverlagerungsrisiko und charakterisiert den Boden als oberste Schicht (Vergleich Regelungsfunktionen in Kapitel 2.1.1.1).
Die Verschmutzungsempfindlichkeit bewertet Art und Mächtigkeit der Deckschichten (z. B. undurchlässige Gesteine), Reinigungseigenschaften des Grundwasserleiters (z. B. Sorptionskapazität, mikrobielle
Aktivität) und die Grundwasserflurabstände. Die Aussage ist unverändert aus der Standortkarte Hessen
(Karte 5) übernommen und ist dort ebenfalls als Verschmutzungsempfindlichkeit bezeichnet. Von den 5
Stufen treten 4 im UVF-Gebiet auf.
Zwischenergebnis: Vertikale Verlagerungsempfindlichkeit.
Durch Verknüpfung mit der Grundwasserergiebigkeit (Indikator für die Speicherfähigkeit und Durchlässigkeit der Gesteine, Angleichung der Klassen, HLfB, Okt. 1996) sollen die Gebiete besonders berücksichtigt werden, in denen mächtige Grundwasserkörper vorliegen und die dementsprechend durch
Verschmutzungspotentiale besonders betroffen sind (Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, § 1 BNatG).
138
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Endergebnis: Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit. Sie wird in 5 Klassen gegliedert.
Weitere planerische Verwendung: Die beiden höchsten Bewertungsstufen sind in die Karten 21 und 22
übernommen worden.
Abbildung 4: Ablaufschema der EDV-gestützten Berechnung von standörtlicher Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtem Gefährdungspotential zur Charakterisierung
der Fläche hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit gegenüber flächigen Stoffeinträgen ins
Grundwasser
Nutzungsbedingtes
Eintragsrisiko
Standortspezifisches Risiko
Boden
ungesättigte Zone
Feldkapazität des
effektiven
Wurzelraumes
Modellierte
Sickerwasserrate
(5 Klassen)
(5 Klassen)
Grundwasserleiter
Verschmutzungsempfindlichkeit nach
Standortkarte Hessen, Hydrogeologische
Karte
(4 Klassen)
Matrix 1
Grundwasserergiebigkeit
Standortabhängiges Nitratauswaschungsrisiko
nach Standortkarte Hessen,
Hydrogeologische Karte
nach Gäth & Wohlrab (1992)
(Austauschhäufigkeit; 5 Klassen)
(4 Klassen)
Matrix 2
Landnutzung
5
Hauptnutzungstypen mit spezifischem
Nitrat ein tragsrisiko
(5 Klassen)
Vertikale Verlagerungsempfindlichkeit
(5 Klassen)
Matrix 3
Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit
(5 Klassen)
Matrix 4
nutzungsbedingtes
Gefährdungspotential
Kursiv:
Farbgebung:
Eingangsgrößen der Modellierung
Zwischenergebnis
Endergebnis
Aus der Belastbarkeit werden Nutzungsempfehlungen abgeleitet. Sie sind als Zielnutzungen
bezeichnet und bestehen aus einer „optimalen“ Nutzungsqualität und Alternativen abnehmender Eignung. Die Zuordnung einer Nutzungsform alleine beschreibt das Anforderungsniveau
nicht ausreichend, dasAuswaschungsrisiko ist innerhalb einer Nutzungsform maßgeblich durch jeweilige Kultur (Wirtschaftsweise, Bestandseigenschaften) bedingt (AID, 1991; Toussaint, 1989). Die Beispiele dienen der Präzisierung des allgemeinen Anforderungsniveaus. Auf einzelbetrieblicher Basis ist
dann zu entscheiden, wie die Empfehlungen umgesetzt werden (höherer Aufwand zur Minimierung oder
andere Wege der Anpassung). Die Zusammenstellung orientiert sich an den entsprechenden Vorgaben
von HMUEJFG (1996) und HMILFN (1997).
139
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Tabelle 21: Zielnutzungen und Alternativen je nach standörtlicher Verschmutzungsempfindlichkeit
Klasse der standörtlichen Verschmutzungsempfindlichkeit
Zielnutzung - optimal angepaßte Nutzungen
Alternativen mit abnehmender Priorität
Generell sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Landwirtschaft unter allen Standortbedingungen zu beachten.
sehr gering
gering
mittel
hoch
140
Unter diesen Standortbedingungen sind Kulturen, die das Risiko hoch unausgeglichener N-Bilanzen bergen, tolerierbar.
Sonderkulturen: z. B. Spargel, Tabak, Spinat, Sellerie, Buschbohne, Rosenkohl,
Erdbeere.
Ackerbau: z. B. Öl- und Eiweißfrüchte, Zuckerrübe.
Alternativen: Alle den folgenden Klassen standörtlicher Verschmutzungsempfindlichkeit zugeordneten Nutzungen sind ebenfalls geeignet, da sie mit geringerer
Inanspruchnahme einhergehen.
Nutzungen mit dem Risiko unausgeglichener N-Bilanzen sind tolerabel.
Acker- und Feldgemüsebau: z. B. Getreide inklusive Mais, Öl- u. Hackfrüchte,
Weißkohl.
Sondernutzungen: Kleingärten intensiv, z. B. Zierpflanzenanbau, Baumschulen.
Alternativen: Bei Nutzungen mit höheren Eintragspotentialen als für diese Kategorie optimal ist zu prüfen, ob mit Maßnahmen des integrierten Pflanzenbaus eine höhere Standortverträglichkeit erreicht werden kann.
Nutzungen geringeren Risikos, die erwarten lassen, die ’Grundlast’ 20-40
kg/ha N-Überschuß nicht zu überschreiten.
Grünlandnutzung: Mittlere Nutzungsintensität (z. B. 3 Nutzungen), Düngung
nach Entzug (möglichst Ertragserhebungen und Berechnungen), Futterleguminosen,
Wiesen, Mähweiden; kein Grünland-Umbruch.
Alternativen:
Obstbaum- u. Weihnachtsbaumkulturen; Kleingärten extensiv
Ackerbau: Geringe Intensitäten, z .B. durch Kulturen mit limitierten N-Gehalten;
generell: niedrige NO3-Gehalte zur Erntezeit (Herbst); niedrige NMineralisierung während vegetationsfreier Zeit fördern (z .B. über Düngergabe
nach Bedarf des Pflanzenbestandes und des N-Angebots des Boden; Zeitpunkt
und Aufteilung der Düngergaben), Sicherung eines geringen N-Vorrates im Boden durch bedarfsangepaßte Düngung und Bewirtschaftung.
Ausgeglichene N-Bilanzen; Nutzungsformen, die hohes Überschußrisiko bergen, sind ungeeignet.
Extensive Grünlandnutzung: Z. B. Standweiden mit geringen Dichten, extensive
Tierhaltungsformen, Düngung in unregelmäßigen Abständen höchstens entsprechend dem Nährstoffentzug, kein Grünlandumbruch. Bei Sukzession und Aufforstung vorherige Ansaat mehrjähriger Gräser (zur Abschöpfung der im Boden befindlichen Nährstoffmengen, soweit vorher Acker- oder Kleingartennutzung stattgefunden hat).
Alternativen: Innerhalb der Bereiche höchsten Nitratauswaschungsrisikos (Klassen 4 und 5 ) extensive Grünlandnutzung. In den außerhalb gelegenen hoch bewerteten Randbereichen Grünlandnutzung mittlerer Intensität. Die potentiell ungeeigneten Nutzungen (Kategorien sehr gering - mittel) sind hinsichtlich ihrer
tatsächlichen Nutzungsintensität zu überprüfen, Neuanlagen sind zu vermeiden.
Landschaftsplan UVF
Klasse der standörtlichen Verschmutzungsempfindlichkeit
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Zielnutzung - optimal angepaßte Nutzungen
Alternativen mit abnehmender Priorität
Hierzu zählen auch: Kleintierzuchtanlagen, Friedhöfe (in beiden Fällen Sonderprüfung unter wasserfachlichen Gesichtspunkten erforderlich), Aufschüttungen,
Abgrabungen.
sehr hoch
Ausgeglichene N-Bilanzen, Einzelfallprüfung erforderlich.
Geeignet sind extensive Nutzungsformen, Wald, bei Aufforstung Flächen vorher
aushagern.
• Nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
Das Gefährdungspotential bewertet Freiraumnutzungen im Hinblick auf die gegebene standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit vergleichend zueinander und kennzeichnet damit die aktuelle Beanspruchung eines Standortpotentials. Ist sie im Verhältnis zur standörtlichen Belastbarkeit zu hoch, besteht
ein Handlungsbedarf. Das nutzungsabhängige Gefährdungspotential ist zu überprüfen, gegebenenfalls
ist die Nutzungsintensität zu mindern.
Modellierung
Eingangsgrößen:
Standörtliches Verschmutzungspotential
Nitrateintragspotential der Nutzungen
Ergebnis: Nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
Die Nutzungstypen (Biotop- und Nutzungstypenkartierung 1991) werden nach ihrem potentiellen
Nitrateintrag (5 Hauptgruppen) zugeordnet. Grundlage sind potentielle N-Einträge (Luft, Bewirtschaftungsart und -intensität (Toussaint, 1989; HMUEJFG, 1996: Waldschadensbericht). Klasse 1 steht für
ungedüngtes Grünland bzw. Wald (10-30 kg N/ha und Jahr), Klasse 5 für Sondernutzungen (90 - 300
kg N/ha und Jahr).
Die Verknüpfung erfolgt anhand einer 5stufigen Matrix. Im Vergleich zu den Standortfaktoren hat die
Nutzung ein relativ geringes Gewicht. Von den 5 Klassen werden nur die Generalisierungen „hohes“
und „sehr hohes“ nutzungsbedingtes Gefährdungspotential in die „Gesamtbewertung Grundwasserschutz“ sowie in hierauf aufbauende Karten übernommen.
Einen Überblick zur Vorgehensweise gibt die Abbildung 4. Dazu einige generelle Anmerkungen:
Anders als in Wasserschutzgebieten (Wasserschutzgebiete: StAnz. 13, 1996; S.985) werden
Handlungserfordernisse nicht aus bereits eingetretenen stofflichen Belastungen des Grundwassers
begründet. Sie dienen der Vorsorge. Liegen belastende Meßwerte von Grund- und Rohwässern vor, bestätigen sie diese Notwendigkeit. Die Auswertungen erfolgen flächendeckend. In Anbetracht der umfassenden Regelungsmöglichkeiten in WSG wird der abgeleitete Handlungsbedarf sich jedoch insbesondere
auf die Gebiete richten, die nicht durch Schutzausweisungen mit weitergehenden Handlungsspielräumen
ausgestattet sind.
Leistungspotentiale
•
Regenerationspotential der Fläche zur Nachlieferung an die Grundwasserspeicher
Aufgrund des zugewiesenen Potentials sind Gebiete hinsichtlich ihres Beitrags zur Regeneration des
Grundwassers zu bewerten. (Der durch DIN 4049-3 (1994) definierte Begriff des GW-Dargebots
geht inhaltlich hierüber hinaus. Er bezieht alle Glieder der Wasserbilanz für einen Grundwasserabschnitt, einschließlich der technischen Gewinnbarkeit, ein.) Ziel ist hier, Hinweise zur Lenkung der
Siedlungsentwicklung zu erhalten. In Gebieten mit hohem Regenerationspotential ist von einem
141
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
hohen Beitrag der Fläche an Sickerwasser zur Auffüllung der Grundwasserspeicher und Erhöhung
des Dargebots auszugehen; Versiegelung wirkt sich dementsprechend negativ aus. In diesen Räumen
soll daher die Nachlieferung mit höchster Priorität erhalten werden. Hierzu sollen alle technischen
Hilfsmittel wie durchlässige Bodenbeläge, zentrale oder dezentrale Versickerung etc. genutzt werden.
Modellierung:
Eingangsgrößen:
Sickerwasserraten (6 Klassen von < 20 bis > 320 mm/a; WESSOLEK 1993)
Ergiebigkeit des Grundwasserleiters, Indikator für Durchlässigkeit und der
Speicherfähigkeit des Grundwasserleiters (Karte 5)
Beide Größen werden anhand einer Matrix (Suppl.) miteinander verknüpft und in 5 Stufen gegliedert. In
der „Gesamtbewertung Grundwasserschutz“ finden nur die Generalisierungen „hohes“ und „sehr hohes“
Regenerationspotential Eingang. Auf diesen Flächen ist ein hoher Beitrag der Niederschlagsversickerung
zur Entstehung von Grundwasser zu unterstellen, anteilig auch an der Mehrung des Grundwasserdargebots. Da es um die Charakterisierung produktiver Flächen geht, wird nicht behandelt, wohin sich die aus
solchen Flächen versickernden Wasserströme bewegen.
Bestehende Belastungen
Zur Validierung und Ergänzung der Aussagen zur Belastbarkeit der Fläche wird auf die unter dem Kapitel „Grundwasserqualität“ zusammengetragenen Daten der Rohwasseruntersuchungen (Kap. 1 „Bestandsaufnahme des Naturhaushaltes ....“) Bezug genommen. Lage und Konzentrationsbereich ist der
Karte 13 „Empfehlungen für den Grundwasserschutz“ zu entnehmen.
Außerdem wird Bezug genommen auf Aussagen zur „Grundwasserüberwachung im Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt“, der Schwerpunkt liegt auf Grundwasserbelastungen durch Altablagerungen
und Altstandorte. Die Ermittlungen wurden dem gleichnamigen Bericht des Grundbau-Instituts GBA,
Prof. Dr. Ing. P. Amann entnommen (im Auftrag des Umlandverbandes Frankfurt, Oktober 1993). Im
Mittelpunkt steht das Auftreten von Kohlenwasserstoffen im Grundwasser. Ihr Auftreten ist generell
anthropogen, in der Regel durch lokal begrenzte Emissionsherde, verursacht. Häufig steht es im Zusammenhang mit Altlasten, ihre Lage ist ebenfalls der Karte 13 zu entnehmen. Aus dieser Gruppe werden betrachtet: Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) Grenzwert: 0,01 mg/l (Stoffgruppe), polychlorierte
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Grenzwert: 0,2 µg/l (Summe), Mineralölkohlenwasserstoffe
(KW H18) Grenzwert: 0,01 mg/l.
• Versickerungseignung der Fläche
Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials.
Eingangsgrößen:
Regenerationspotential
Hohe Durchlässigkeit von Boden und angrenzendem Untergrund (Durchlässigkeitsstufe Kf > 3) bei ausreichend weiten Grundwasserflurabstände
Darstellung:
Versickerungseignung über die belebte Bodenzone innerhalb einer Pufferzone von
500 m um die Siedlungsaußengrenzen.
Handlungsgrundlage liefert der § 51 HWG. Nutznießer der Versickerungsmaßnahme kann z. B., je nach
Relieflage, auch ein Quellbereich oder ein Vorfluter sein, nicht immer der Grundwasserkörper selbst.
Die Empfehlung bezieht sich bevorzugt auf geplante Siedlungserweiterungen. Sie schließt aber geeignete
Verfahren zur Versickerung von Wasser aus bestehenden Siedlungsgebieten nicht aus, wenn dies nach
detaillierter örtlicher Prüfung möglich erscheint (gegebenenfalls durch zentral abgeleitetes und versikkertes Wasser). Gültige wasserrechtliche Vorgaben sind zu beachten.
142
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
2.2.2.2 Ergebnisdarstellung
2.2.2.2.1 Grundwasserstände
Grundwasserstände werden durch folgende, nach ihrer Bedeutung aufgelistete Einflußgrößen, geprägt:
Niederschlag, Vegetation, Klima (Verdunstung), Jahreszeit und Art des Untergrundes (Boden und Gestein). Insbesondere im oberflächennahen Grundwasser führt eine engere Abhängigkeit von den Niederschlägen zu Maxima im Frühjahr und Minima im Herbst. Mächtige Deckschichten wirken sich nivellierend auf die Abgabe an den Grundwasserleiter aus. Klimatische Bedingungen bestimmen das Niveau
des Spiegels. In leitfähigen, durchlässigen Gesteinen (siehe Kapitel 1.1) bilden sich in ungespannten
Grundwasserleitern freie Grundwasserspiegel aus. Infolge von Wechsellagerung besser oder schlechter
wasserdurchlässiger Gesteine können mehrere Grundwasserstockwerke übereinander auftreten, z. B. im
Hessischen Ried oder der Hanau-Seligenstädter Senke. Soweit nichts anderes ausgeführt, wird hier nur
vom oberen Hauptgrundwasserleiter, nicht von oberflächennah schwebenden oder tieferen Grundwasserstockwerken gesprochen. Für den nördlichen Oberrheingraben und die Hanau-Seligenstädter Senke
ist die Oberfläche des oberen Hauptgrundwasserleiters durch Linien gleicher Grundwasserhöhe dargestellt (Karte 12). Ausgenommen sind die präquartären Gebiete des Messeler Hügellandes, der NeuIsenburger Quersenke und der Karst- und Kluftgrundwasserleiter des Tertiär nördlich von Obertshausen. Hier liegen die Flurabstände bei >15 - 30 m. Der dichten Abfolge der Grundwassergleichen entsprechend, besteht ein Gefälle zum Main. Es ist am Westhang stärker, am Osthang des Sprendlinger
Horstes schwächer ausgeprägt. Ein geringes Gefälle (mäandrierende Grundwassergleichen mit weiten
Abständen) kennzeichnet die Mainterrassen zwischen Flughafen und Dreieich/Neu-Isenburg (hier ist ein
entnahmebedingter Trichter erkennbar), den höher liegenden Terrassenkomplex zwischen den Brunnenanlagen Hintermark/Dietzenbach und der Rodau sowie die Mainschleifen.
Zum Zusammenhang zwischen Entnahme, Klima und Grundwasserstand wurden keine eigenen Auswertungen angestellt. Exemplarisch werden Grundwasserganglinien hierzu ausgewertet:
Die Ganglinie Unterschweinstiege (Nr. 507071) wird seit 1929 aufgezeichnet, sie verhält sich nutzungsabhängig. Von 1928 bis 1939 schwankt der Spiegel um 97 m ü. NN und erreichte 1940/41 mit 99 m ü.
NN einen Höchststand. Bis Anfang der 50er Jahre fiel er auf ein neues, niedrigeres Niveau und verharrte dort annähernd bis zur Trockenperiode 1971 - 77. Zwischen 1950 und 1970 stieg die Wasserförderung entsprechend der gestiegenen Bevölkerungszahlen. Verstärkt durch die Trockenheit erreichten
die Pegel 1977 einen Tiefstand. Seit Ende der 70er Jahre wurde die Förderung gedrosselt bzw. konstant
gehalten, ab Anfang der 80er Jahre lagen die Pegel mit 95 - 96 m ü. NN wieder auf dem Level der 50er
und 60er Jahre. Der über 15 Jahre zwischen 1930 und 1945 im Durchschnitt gehaltene Zustand wurde
jedoch nicht wieder erreicht. Unterbrochen durch die Trockenperiode 1989 bis 1993 lagen die Pegel im
Mai 1996 bei knapp 96 m ü. NN. Eine Verschärfung der Situation ist nicht erkennbar.
Abbildung 5: Ganglinie der Meßstelle Frankfurt, Stadtwald Unterschweinstiege
FRANKFURT Nr.507071
Nov 95
Nov 90
Nov 85
Nov 80
Nov 75
Nov 70
Nov 65
Nov 60
Nov 55
Nov 50
Nov 45
Nov 40
Nov 35
Nov 30
Nov 25
Nov 20
Nov 15
Nov 10
100
99
98
97
96
95
94
93
92
143
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Die Meßstelle Kelsterbach (Abb. 6) liefert ein Beispiel eines vergleichsweise nutzungsunabhängigen
Verlaufs:
Diese Meßstelle befindet sich außerhalb des UVF-Gebietes am Beginn der Startbahn West: Die Aufzeichnung beginnt 1960. Im Vergleich zur Ganglinie Unterschweinstiege (Nr. 507071) sind die
Schwankungen flacher (man beachte die andere Auflösung auf der Y-Achse). Nach dem trockenheitsbedingten Einbruch (1971 - 1977) wird das Ausgangsniveau der 60er Jahre annähernd wieder erreicht
(1980/84/95). Zwischenzeitlich erzeugen die beiden Trockenperioden zwischen 1962 - 64 und 1971 - 77
einen Abfall mit Minima von 92/91 m ü. NN im Frühjahr 1965 und 1978. Auch die Naßperioden wirken sich aus: Mitte bis Ende der 60er Jahre steigt der Spiegel auf 93 - 94 m ü. NN, ab den 80er Jahren
haben sich ein neues Gleichgewicht um 92 - 93 m ü. NN und Spitzenwerte > 93 m ü. NN eingestellt.
Die jüngste Entwicklung, so zeigt die folgende Grafik, führte in den die 80er Jahren zu Hochständen, die
bisher selten überschritten worden sind (HLfU, mündliche Mitteilung).
Abbildung 6: Ganglinie der Meßstelle Kelsterbach
KELSTERBACH Nr.507139
94
93
92
91
Nov 98
Nov 96
Nov 94
Nov 92
Nov 90
Nov 88
Nov 86
Nov 84
Nov 82
Nov 80
Nov 78
Nov 76
Nov 74
Nov 72
Nov 70
Nov 68
Nov 66
Nov 64
Nov 62
Nov 60
Nov 58
Nov 56
Nov 54
Nov 52
Nov 50
90
Die Meßstelle von Heusenstamm (Abb. 7) befindet sich in der Hanau-Seligenstädter Senke. Oberhalb
von Brunnen gelegen, zeigt sie sich wenig nutzungsbeeinflußt, aber durch die gesamtklimatische Situation (Trockenperiode 1989 - 93) geprägt:
Abbildung 7: Ganglinie der Meßstelle Heusenstamm
HEUSENSTAMM Nr.507131
NN +Meter
128,00
127,00
126,00
125,00
124,00 No
v
80
No
v
82
No
v
84
No
v
86
No
v
88
No
v
90
No
v
92
No
v
94
No
v
96
No
v
98
Die Meßstelle Langen (Abb. 8) im Walldorfer Horst charakterisiert einen großräumig durch Entnahme
beeinflußten Verlauf. Hohe Flurabstände (15 bis 20 m) durch mächtige Deckschichten nivellieren die
Anlieferung des Sickerwassers an den Grundwasserkörper und dämpfen die jahreszeitlichen Fluktuationen. Die Trockenperiode von 1989 - 93 senkt das Niveau :
144
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Abbildung 8: Ganglinie der Meßstelle Langen
LANGEN Nr.507038
NN+Meter
103
102
101
100
99
98
Nov 80
Nov 82
Nov 84
Nov 86
Nov 88
Nov 90
Nov 92
Nov 94
Nov 96
Nov 98
Generell ist nicht nur bei den hier dargestellten Ganglinien keine Tendenz zur Verschärfung der Situation erkennbar (HLfU, 1997).
Zwei Untersuchungen befassen sich gezielt mit dem Zusammenhang Entnahme – Klima – Grundwasserstand. Es handelt sich um den Bewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“ und das Grundwasserbewirtschaftungskonzept für die Hanau-Seligenstädter Senke (Phase A; Entwurf: Lahmeyer International,
1997). Die Ergebnisse sollen hier exemplarisch für Gebiete, in denen die Grundwassergewinnung eine
hohe Bedeutung hat, wiedergegeben werden:
Im Hessischen Ried bestehen Bereiche, in denen die Vegetationsausprägung von dem Spiegel des
Hauptgrundwasserleiters abhängt. Dort ist die Erhaltung der Grundwasserspiegel eine Bedingung für
die Sicherung der abhängigen Lebensräume. Diese Gebiete liegen außerhalb des UVF. Für andere Räume liegen solche Auswertungen nicht vor bzw. sind in Bearbeitung.
Eine zweite Untersuchung analysiert die Situation in der Hanau-Seligenstädter Senke (Grundwasserbewirtschaftungskonzept, Phase A; Entwurf: Lahmeyer International, 1997). Gebiete geringer Grundwasserflurabstände (1 bis 5 m unter Flur und damit vegetationsbedeutsam) konzentrieren sich auf die Niederungen von Main, Rodau (nördlich von Jügesheim) und Bieber (Höhe Heusenstamm; siehe Karte 12).
Im Westen wird seit 1940 (Martinssee) gefördert, von 1950 bis 1970 wurden nach Süd und Ost fortschreitend weitere Anlagen in Betrieb genommen. Die Entnahme aus den 108 zur Zeit genutzten Brunnen wird im Mittel von 1990 - 94 auf 19,8 Mio. cbm/a beziffert (S. 3-2). Nach Auswertung zurückliegender Grundwassermessungen werden im Zusammenhang mit beginnender Förderung folgende Veränderungen der Grundwasserstände des Hauptgrundwasserleiters ermittelt:
Westlich der Rodau (außer WW Dietzenbach) wird im Nahbereich von Brunnen von 1965 bis 1990
(Hintermark, Patershausen, Martinssee, Jügesheim, Birkig und Lämmerhecke) eine Absenkung bis zu 3
m für wahrscheinlich erachtet (S. 4-22). Weiter zurückreichende Messungen zeigen, daß der Spiegel im
Mündungsbereich des Schmittgrabens (Heusenstamm) zwischen 1951 und 1965 um 0,7 m gefallen ist.
Südlich der Förderanlage Birkig zwischen 1954 und 1965 um 1,5 m.
Die Gewinnungsanlagen östlich der Rodau gingen erst später in Betrieb (ab 1959). Im Vergleich von
1990 zu 1972 ergibt sich ein differenziertes Bild. Die geringsten Absenkungen werden in der Mainniederung festgestellt (0,5 m), mit die höchsten im Bereich der Wasserscheide Froschhausen (3 - 4,5 m) und
der Anlage Lange Schneise (Lange Schneise Süd bis zu 3,5 m).
Eine typische Ganglinie für diesen Bereich zeigt die Abbildung 9: die Schwankungen sind wegen der in
diesem Gebiet gleichmäßigen Anlieferung von Sickerwasser an den Grundwasserspeicher gedämpft, die
Ganglinie weist eine fallende Tendenz auf (HLfU, persönliche Mitteilung, 1997):
145
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Abbildung 9: Ganglinie der Meßstelle Froschhausen
FROSCHHAUSEN Nr.508044
118
117
116
115
Nov 98
Nov 96
Nov 94
Nov 92
Nov 90
Nov 88
Nov 86
Nov 84
Nov 82
Nov 80
Nov 78
Nov 76
Nov 74
Nov 72
Nov 70
Nov 68
Nov 66
Nov 64
Nov 62
Nov 60
Nov 58
Nov 56
Nov 54
Nov 52
Nov 50
114
Nur klimatisch bedingte Veränderungen der Grundwasserspiegel erreichen ein geringeres Ausmaß als
solche, die nutzungsabhängig entstehen. Aus dem Vergleich der Jahre 1990 und 1993 wurden in einem
Trockenjahr (1993) großräumige Absenkungen von 0,5 m, bei um 5 % zurückgegangenen Entnahmemengen (Lahmeyer, 1997; S. 4-20) festgestellt. Nach Auswertungen von Grundwassermeßstellen
(ZWO) ist von einer Schwankungsbreite zwischen knapp 1,80 m bis 10 cm (Mittel 40 cm) auszugehen.
Die Abbildungen 10 – 12 zeigen Beispiele für Ganglinien in Festgrundwasserleitern:
Abbildung 10: Ganglinien der Meßstellen Heinzenberg II und Mönstadt
HEINZENBERG II Nr.485013
205
204
Nov
92
Nov
94
Nov
96
Nov
98
Nov
92
Nov
94
Nov
96
Nov
98
Nov
90
Nov
88
Nov
86
Nov
84
Nov
82
Nov
80
203
MÖNSTADT Nr.485008
Nov
90
Nov
88
Nov
86
Nov
84
Nov
82
Nov
80
299
298
297
296
295
294
293
Oberstedten (43 m) und Neuenhain (10 m) (Abb. 11) liegen im Quartär des Vordertaunus. Die
Feuchtperiode Anfang der 80er Jahre sowie die Trockenperiode von 1989 - 93 verändern das Spiegelniveau:
146
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Abbildung 11: Ganglinien der Meßstellen Oberstedten und Neuenhain
OBERSTEDTEN Nr.507066
Nov
92
Nov
94
Nov
96
Nov
98
Nov
92
Nov
94
Nov
96
Nov
98
Nov
90
Nov
88
Nov
86
Nov
84
Nov
82
Nov
80
487
485
483
481
479
477
475
473
471
NEUENHAIN Nr.507026
Nov
90
Nov
88
Nov
86
Nov
84
Nov
82
Nov
80
251
250
249
248
247
246
245
244
Abbildung 12: Ganglinien der Meßstellen Bischofsheim und Niedererlenbach
BISCHOFSHEIM Nr.507065
110,00
109,50
109,00
Nov 96
Nov
96
Nov 98
Nov 94
Nov
94
Nov 92
Nov 90
Nov 88
Nov 86
Nov 84
Nov 82
Nov 80
108,50
NIEDER ERLENBACH Nr.507051
Nov
98
Nov
92
Nov
90
Nov
88
Nov
86
Nov
84
Nov
82
Nov
80
158
157
156
155
154
153
152
Bischofsheim und Niedererlenbach (Abb. 12) befinden sich im Quartär von Untermain und Nidda. In
Bischhofsheim (5,6 m tief) sind die Amplituden wegen des äußerst geringen Speicherraums (keine
147
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Bodenüberdeckung, siehe auch Verschmutzungsempfindlichkeit) auffallend gering (rund 50 cm). Die im
Lößgebiet der Friedberger Wetterau gelegene Meßstelle Niedererlenbach (15 m tief) zeigt jahreszeitliche
Amplituden von 1 - 3 m. Im Gegensatz zum Bergener Hang ist auch die Verschmutzungsempfindlichkeit
durch die mächtige Überdeckung gering.
2.2.2.2.2 Gefährdungs- und Leistungspotentiale
Tabelle 22: Beeinträchtigung durch Versiegelung
Errechnete Minderung der Entstehung von Sickerwasser durch die bestehende Bebauung (versiegelter Fläche;
Spalten 2-4), Vergleich zur Summe des unbebauten Offenlandes (Spalten 5 und 6).
(2)
(3)
(4)
Sickerwasser
unter bebauter
Fläche
ohne
Versiegelung
(fiktive Summe)
„Rest“ trotz
Versiegelung
mittlerer
Verlust
Sickerwasser
im Offenland
„Rest“ (3)
in % vom
Offenland (5)
Mio. m³
Mio. m³
in %
Mio. m³
%
Hintertaunus Untereinh.
3,3
1,9
43
53,1
4
Usinger Becken
2,9
1,4
50
32,2
4
Vordertaunus
9,1
5,2
43
35,0
15
Main-Taunus-Vorland
15,6
8,6
45
39,0
22
Friedberger Wetterau u.
Bergener Rücken
1,2
0,6
49
3,4
18
Flörsheim-Griesheimer
Mainniederung
2,1
1,2
43
4,3
27
Fechenheim-Steinheimer
Mainniederung
1,3
0,6
50
3,6
18
Auheim-Kleinostheimer
Mainniederung
1,3
0,6
52
5,5
12
Mönchwald u. Dreieich,
Rodgau
12,3
6,1
50
36,8
17
Kern d. Verdichtungsraumes
Frankfurt-Offenbach
26,4
13,1
51
25,4
52
Summe
75,5
39,5
(1)
Landschaftsraum
(5)
(6)
zum Vergleich
238,3
Tabelle 23: Siedlungserweiterung, Minderung der Entstehung von Sickerwasser
Planerisch vorbereitete Siedlungserweiterung nach Reserveflächen des FNP, RROPS 1995, Entwicklungsplan
2015 des UVF.
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Landschaftsraum
zusätzlicher
Sickerwasserverlust
m³ / a
Sickerwasser unter
unbebauter Fläche
m³ / a
Verlust
Zum Vergleich:
Verlust entspricht x mal
dem täglichen Verbrauch
%
1)
Hintertaunus Untereinh.
479.376
53.107.613
0,9
3.716
Usinger Becken
472.337
32.166.126
1,5
3.662
148
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Landschaftsraum
zusätzlicher
Sickerwasserverlust
m³ / a
Sickerwasser unter
unbebauter Fläche
m³ / a
Verlust
Zum Vergleich:
Verlust entspricht x mal
dem täglichen Verbrauch
%
1)
Vordertaunus
636.392
35.040.419
1,8
4.933
Main-Taunus-Vorland
1.393.536
38.957.103
3,6
10.803
Friedberger Wetterau und
Bergener Rücken
106.267
3.402.494
3,1
824
Flörsheim-Griesheimer
Mainniederung
197.856
4.290.412
4,6
1.534
Fechenheim.-Steinheimer
Mainniederung
143.882
3.632.408
4,0
1.115
Auheim-Kleinostheimer
Mainniederung
181.750
5.536.326
3,3
1.409
Mönchwald u. Dreieich,
Rodgau
1.478.666
36.755.142
4,0
11.463
2.234.318
25.416.302
8,8
17.320
7.324.380
238.304.346
3,1
56.778
Kern des Verdichtungsraumes
Frankfurt-Offenbach
Summe
1)
täglicher Verbrauch =
Tabelle 24: Verlagerung von Stoffen ins Grundwasser - Empfindliche Bereiche
Flächenanteile der höchsten Bewertungsstufen (Klassen 4 und 5) der Standörtlichen Verschmutzungsempfindlichkeit und des nutzungsbedingten Gefährdungspotentials pro Landschaftsraum. Die Angaben beziehen sich
auf die unbebaute Fläche eines Landschaftsraums.
(1)
(3)
(4)
(5)
Landschaftsraum
(LR)
Hohe Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit
Hohes nutzungsbedingtes
Gefährdungspotential
bewertete Fläche
auf % der bewerteten Fläche
auf % der bewerteten Fläche
% des LR
HintertaunusUntereinheiten
7
3
92
Usinger Becken
8
7
86
Hoher Taunus
62
12
91
Vortaunus
7
4
73
Main-Taunus-Vorland
19
19
65
Friedberger Wetterau
11
12
73
Bergener Rücken
7
4
84
Flörsheim-Griesheimer
Mainniederung
33
32
55
Fechenheim-Steinheimer
und
Auheim-Kleinostheimer
Mainniederung
26
24
55
149
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
(1)
(3)
(4)
(5)
Landschaftsraum
(LR)
Hohe Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit
Hohes nutzungsbedingtes
Gefährdungspotential
bewertete Fläche
auf % der bewerteten Fläche
auf % der bewerteten Fläche
% des LR
Mönchwald u. Dreieich,
Rodgau
33
19
73
Kern des Verdichtungsraumes
Frankfurt-Offenbach
36
34
13
Messeler Hügelland
1
1
78
Tabelle 25: Regenerationspotential; Gebiete hoher Leistungsfähigkeit für die Regeneration des
Grundwassers
Hohe Speicherfähigkeit des tieferen Untergrundes (Ergiebigkeit) und hohe Sickerwasserraten, Flächenanteile
der am höchsten bewerteten Klassen 4 und 5 bezogen auf die Landschaftsräume, die Angaben beziehen sich auf
die unbebaute Fläche eines Landschaftsraums.
Landschaftraum
Regenerationspotential Klassen 4 und 5
Hintertaunus-Untereinheiten
4
476
3
5
-
-
4
95
1
5
3
<1
4
3.913
43
5
1.375
15
4
491
5
5
55
<1
4
2.851
23
5
818
7
4
11
<1
5
2
<1
4
22
<1
5
-
-
Flörsheim-Griesheimer
4
563
30
Mainniederung
5
6
<1
Fechenheim-Steinheimer und
Auheim-Kleinostheimer
4
242
6
5
10
<1
Kern des Verdichtungsraumes
4
858
35
Frankfurt-Offenbach
5
116
5
Mönchwald und Dreieich,
4
1.679
8
Rodgau
5
908
4
Messeler Hügelland
4
<1
-
5
-
-
Usinger Becken
Hoher Taunus
Vortaunus
Main-Taunus-Vorland
Friedberger Wetterau
Bergener Rücken
Mainniederung
150
Flächenanteil
in ha
auf % der
bewerteten Fläche
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Alle im folgenden zusammengetragenen Aussagen sind anhand der Karte 10 „Gesamtbewertung
Grundwasserschutz“ nachzuvollziehen und beziehen sich auf die dort dargestellten Kategorien.
2.2.2.2.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten
•
Gefährdungspotentiale
Beeinträchtigung durch Versiegelung
In diesem Landschaftsraum ist nur ein geringer Flächenanteil versiegelt, dementsprechend sind auch die
der Versickerung vorenthaltenen Sickerwassermengen vergleichsweise gering (Tabelle 22). Siedlungserweiterungen (Tab. 23) verstärken dies nur geringfügig. Durch die geringmächtigen, durchlässigen
Braunerden über wenig speicherfähigem Untergrund besteht nur eine geringe Neubildungskapazität. Das
nutzbare Grundwasserdargebot ist ausgeschöpft, demzufolge sind jedoch auch geringe Zahlenwerte bedeutsam. Zusätzlicher Wasserverbrauch (nur für private Zwecke) durch Realisierung der genannten
Planungen wird auf rund 0,2 Mio. cbm/a geschätzt, er ist nur durch weiteren Fremdbezug zu decken.
Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
Mit über 90 % verfügt der Landschaftsraum überwiegend über mittlere standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit. Auf mittel bewerteten Flächen sind solche Nutzungen tolerierbar, die erwarten lassen,
die „Grundlast“ 20 - 40 kg/ha Stickstoff-Überschuß nicht zu überschreiten (Tab. 21). Die verbreitete
Grünlandnutzung (knapp 30 % der Fläche) ist demnach im Hinblick auf Grundwasserschutz als günstig
zu beurteilen.
Hohe standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit konzentriert sich auf die Täler, wo ein hoher
Grundwasserstand und sandig-kiesige Auffüllungen der Talböden zusammentreffen. Kommt noch eine
Nutzung mit vergleichsweise hohem Betriebsmitteleinsatz dazu, z. B. Äcker oder Gärten, entsteht ein
hohes nutzungsbedingtes Gefährdungspotential. Mit den aufgezeigten Bereichen ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß weitere, punktuell besonders empfindliche Gebiete vorkommen. Dies ist dann der Fall,
wenn die flächig durchlässigen Oberböden (Braunerden) mit Verwerfungen zusammentreffen. Sie sind
in den zugrundeliegenden Karten nicht alle berücksichtigt. Zutreffend ist jedoch die Situation um Hasselbach bzw. nördlich von Heinzenberg dargestellt. Hier sind die Ton- und Grauwackenschiefer mit
durchlässigen Gesteinen wie Quarziten, Kieselgallen, Porphyroiden durchsetzt. Dort niedergebrachte
Brunnen sind in zwei Fällen mit Werten zwischen 15 und 30 mg Nitrat/l relativ stark belastet (HLfU,
1997). Nach den vorliegenden Rohwasserdaten liegen jedoch mehr als 90 % der Ergebnisse in niedrigen
Konzentrationsbereichen (bis 15 mg/l).
In den Tiefbrunnen im ackerbaulich genutztem Umfeld von Cratzenbach, Gemünden, Naunstadt, Hundstadt sind höhere Nitratwerte festzustellen (Tiefbrunnen schwächen die Nutzungseinflüsse in der Regel
eher ab, da sie Nutzungseinflüsse eines größeren Umfeldes integrieren). Eine höhere zeitliche Auflösung
der Messungen (1/4jährlich) zeigt niedrige Herbst- und hohe Frühjahrswerte und weist damit auf eine
eine Abhängigkeit von landwirtschaftlichen Nutzungen. Ein höherer Schutzbedarf der Fläche wird in der
Regel auch durch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten berücksichtigt, dies ist im Umfeld von
Merzhausen und westlich von Riedelbach der Fall.
Altablagerungen
An den eingerichteten Kontrollstellen (Grävenwiesbach: Hundstadt, Weilrod: Oberlauken, Cratzenbach)
werden erhöhte Werte für die Stickstoffparameter, Mineralölkohlenwasserstoffe (hohe Konzentrationen)
und Schwermetalle (Weilrod) festgestellt, bei Naunstadt erhöhte Konzentrationen polyzyklischer Aromate (Amann, 1993; S. 91).
•
Gebiete hoher Leistungsfähigkeit
Regenerationspotential
Der Landschaftsraum ist durch ein mittleres Regenerationspotential charakterisiert, das sich aus dem
Zusammentreffen von sehr durchlässigen geringmächtigen Braunerden mit kaum speicherfähigen Gesteinen im Untergrund erklärt. Die wenigen hoch bewerteten Gebiete (Tabelle 38) sind auf die höhere
151
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Aufnahmekapazität für Sickerwasser in den erwähnten geologischen Störbereichen zurückzuführen.
Auch die Auen mit ihren Schotterauffüllungen (Weil, Ems, Lauterbach) verfügen über ein hohes Regenerationspotential und sollen offen gehalten werden.
Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials
Im Abstand von einem halben Kilometer um die Siedlungen gelegene Flächen verfügen nicht über die
gesuchten günstigen Eigenschaften zur Versickerung über die belebte Bodenzone. Die Oberböden sind
sehr durchlässig, das Wasser fließt jedoch oberflächennah auf dem Gestein im Untergrund, dem Relief
folgend ab. Erfolgt dennoch Versickerung von Niederschlagswasser sind daher die Reliefbedingungen
unbedingt zu berücksichtigen.
2.2.2.2.2.2 Usinger Becken
•
Gefährdungspotentiale
Beeinträchtigung durch Versiegelung
Die Situation ist dem Hintertaunus vergleichbar. Die Sickerwasserraten/Flächeneinheit sind niederschlagsabhängig hoch, der Anteil versiegelter Fläche an der Gesamtfläche des Landschaftsraums ist jedoch eher gering, so daß die Verluste auch hier unter 5 % der Summe des Offenlandes bleiben.
Würden alle planerisch vorbereiteten Siedlungserweiterungen realisiert, tragen Reserve- und Entwicklungsplanflächen gleichwertig dazu bei. Auch in diesem Landschaftsraum ist das nutzbare Grundwasserdargebot bereits ausgeschöpft, ohne weiteren Fremdbezug ist dieser zusätzliche Wasserverbrauch
auch hier nicht zu decken, er beläuft sich auf rund 0,4 Mio. cbm.
Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
Boden-und Gesteinsbedingungen entsprechend herrscht auch hier eine mittlere standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit vor. Nutzungsbedingt sind die Auen mit hoch anstehendem Grundwasser und kiesig/sandigen Bettfüllungen besonders gefährdet. Das flächig hohe Nitratverlagerungsrisiko der Bodenschicht legt es in größeren ackerbaulich genutzten Gebieten jedoch nahe, die Möglichkeiten standortangepaßter Bewirtschaftung umfassend zu beachten. Nordöstlich von Usingen treffen diese durchlässigen
Oberböden mit durch in die Tonschiefer eingelagerte feldspatreiche Grauwacke-, Kieselschiefer- und
Kalk-durchlässigem Untergrund zusammen. Dort ist insbesondere auf Nutzungen zu achten, die geringe
Stoffeinträge erwarten lassen. Es liegen relativ wenig Rohwasser Meßdaten vor, ein Brunnen im Usatal
enthält höhere Nitratmittelwerte, ein Hinweis auf Vorsorge.
Altablagerungen
An den Kontrollaufschlüssen in Usingen (Michelbach) und Wehrheim (Obernhain) werden Mineralölkohlenwasserstoffe, in Wehrheim außerdem Schwermetalle festgestellt. Polychlorierte und aromatische
Kohlenwasserstoffe sind nicht an Altablagerungen gebunden (Amann, 1993; S. 92).
•
Gebiete hoher Leistungsfähigkeit
Regenerationspotential
Wie im östlichen Taunus dominiert auch im Westen ein mittleres Regenerationspotential. Niederschlagsabhängig vermindern sich die Sickerwasserraten vom Taunuskamm nach Nordosten, so daß
weite Bereiche dort als gering eingestuft werden. Gerade unter Wald ist die Verdunstung sehr hoch, so
daß der Beitrag zur Grundwasserneubildung in diesem Gebiet quantitativ relativ gering zu bewerten ist.
Die geringen Anteile hoch bewerteter Flächen befinden sich im äußersten Südosten und resultieren aus
der hohen Ergiebigkeit des Kammgebiets. Im Erlenbachtal folgt die Klassifizierung wieder der höheren
Speicherfähigkeit des Talraums.
152
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials
Im Umfeld der Gemeinden fehlen zur Versickerung über die belebte Bodenzone gut geeignete Flächen.
2.2.2.2.2.3 Hoher Taunus
•
Gefährdungspotentiale
Beeinträchtigung durch Versiegelung
Versiegelung spielt hier praktisch keine Rolle (Glashütten, siehe Landschaftsraum Hintertaunus), Wege
und Straßen ausgenommen.
Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
Der Landschaftsraum verfügt wegen seiner klimabedingt hohen Sickerwasserraten, gekoppelt mit
durchlässigen Gesteinszügen längs des Taunuskamms, über den höchsten Anteil hoch empfindlich bewerteter Flächen. Über den gesamten Taunuskamm verteilt, treten punktuell erhöhte Nitratwerte auf und
stützen die Bewertung. In einem Bad Homburger Stollen, in Glashütten und Oberursel sind sie mit über
der Trinkwasserverordnung liegenden Aluminiumgehalten im Rohwasser verknüpft. Aluminiumauswaschung ist Indikator einer Erschöpfung der Bodenpuffersysteme bei hoher Säurebelastung (siehe Bodenbewertung). Die Stickstoffeinträge - durchschnittlich 28 kg/ha - stören die Nährstoffbalance. In der Folge versauern die Böden, Kationen (K, Ca, Mg) werden ausgewaschen und nach Verarmung der Böden
werden normalerweise in Ton und Gesteinen festgelegte Schwermetalle mobilisiert, wie hier das Aluminium. Auch unter Wald besteht ein Gefährdungspotential. Der Auskämmeffekt der Bäume (der
Stammablauf ist häufig stark sauer) für anthropogene Immissionen führt zu Belastung der Böden mit
Säurebildnern und Stickstoff, die sich unter ungünstigen Standortbedingungen bis auf die Grundwasserqualität auswirken (Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH, 1997). Konsequent ist der mittlere Bereich
des Taunuskamms annähernd vollständig durch Wasserschutzgebiete abgedeckt.
Altablagerungen
Den vorliegenden Unterlagen zufolge treten polyzyklische Aromate in erhöhten Konzentrationen nördlich von Schmitten (Seelenberg) auf (Amann, 1993; S. 92).
•
Gebiete hoher Leistungsfähigkeit
Regenerationspotential
Der Boden und Gesteinssituation zufolge ist der Landschaftsraum für die Regeneration der Wasserspeicher bedeutsam, die vielen Stollen belegen dies.
Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials
Ausreichende Durchlässigkeit besteht über den aus Schuttdecken entwickelten Braunerden über Sandstein/Quarzit östlich von Glashütten und Schloßborn. Unter Grünland/Wald bietet es sich an, an Waldwegen Versickerungsmulden anzulegen, um in hängiger Lage mit sehr geringer Speicherkapazität des
Untergrundes rasch abfließendes Niederschlagswasser im Wasserkreislauf zu halten.
2.2.2.2.2.4 Vortaunus
•
Gefährdungspotentiale
Beeinträchtigung durch Versiegelung
Im Vordertaunus wirkt sich die bestehende Versiegelung im Vergleich zu den vorstehend behandelten
Landschaftsräumen deutlicher auf die Sickerwasserraten aus. Im bezug auf die unbebaute Fläche beläuft
sich die Sickerwassersumme auf 15 %.
153
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Zu den Wasserverlusten bei Realisierung der Siedlungserweiterungen tragen die Reserverflächen wesentlich bei (467.000 cbm). Zusätzlich entstehender privater Wasserverbrauch wird etwa auf 0,7 Mio.
cbm/a geschätzt und liegt damit in derselben Größenordnung wie die Minderung der Sickerwasserbildung.
Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
Die empfindlich eingestuften Bereiche konzentrieren sich auf die Randbereiche des Hattersheimer und
des Nidda-Grabens sowie auf die grundwasserbeeinflußten Talräume von Dattenbach, Schwarzbach,
Fischbach, Urselbach, Dornbach, Kaltes Wasser und Erlenbach. Am Nordrand des Landschaftsraums
herrschen wenig speicherfähige Gesteine im Untergrund vor, gekoppelt mit Wald ist auch das
nutzungsbedingte Gefährdungspotential gering. Hoch bewertete Flächen finden sich bevorzugt kombiniert mit ackerbaulicher Nutzung zwischen Kronberg und Oberhöchstadt. Hier bestimmt das tiefgründig
verwitterte Vordevonvorkommen mit seiner bis zu 15 m mächtigen Lockergesteinsüberdeckung das Ergebnis. Für die im Wald gelegenen Brunnen von Mammolshain, im Norden von Kronberg und Bad
Homburg stimmen Bewertung und durchschnittliche Rohwasserdaten überein. Liegen die Brunnen innerhalb von landwirtschaftlich genutzten Bereichen (Eppstein-Bremthal, Wildsachsen, Kelkheim, Fischbach, Neuenhain), weisen einzelne bis an den Orientierungswert von 25 mg Nitrat pro Liter reichende
Mittelwerte auf. Das gilt insbesondere für die flachen, nutzungsbeeinflußten Entnahmestellen und stützt
das Bewertungsergebnis.
Altablagerungen
In Eppstein und Königstein existieren verschiedene Kontrollmeßstellen. Chlorierte Kohlenwasserstoffe
unbekannter Ursache treten in diversen Brunnen (Kelkheim, Fischbach, Hornau, Königstein) auf.
•
Gebiete hoher Leistungsfähigkeit
Regenerationspotential
Über den ausgedehnten Porengrundwasserleitern des Hattersheimer und des Nidda-Grabens ist das Regenerationspotential erwartungsgemäß hoch bewertet. Die klimatisch trockenen Gebiete im Westen,
Südwesten, Osten sowie in den Tälern von Schwarz- oder Sulzbach sind gering bewertet.
Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials
Braunerden über Schieferzersatz oder Kies wären geeignet, kommen aber wegen starker Neigung und
Waldbestand für die Versickerung von Niederschlagswasser aus dem Siedlungsraum kaum in Frage.
2.2.2.2.2.5 Main-Taunus-Vorland
•
Gefährdungspotentiale
Beeinträchtigung durch Versiegelung
Zu dem durchschnittlichen versiegelungsbedingten Verlust tragen die Kommunen Sulzbach, Schwalbach
und Eschborn zu mehr als 50 % bei. In dem versiegelten Raum entstehen im Mittel 22 % des im Offenland entstehenden Sickerwassers. Das ist nördlich des Mains ein hoher Anteil.
An den zusätzlichen Verlusten durch Siedlungserweiterungen haben auch hier die Reserveflächen den
höchsten Anteil (742.000 cbm/a). Das Main-Taunus-Vorland erreicht die zweithöchste Verlustrate im
Vergleich der Landschaftsräume. Zusätzlich wird ein privater Wasserverbrauch in der Größenordnung
von 1,5 Mio. cbm/a entstehen, also mehr als durch Versiegelung vorenthalten würde.
Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
Außerhalb der großen Porengrundwasserleiter über der Hochheimer Horst und den Lössgebieten besteht
eine vergleichsweise geringe Empfindlichkeit. Am Rand der Wetterau schützen mächtige Deckschichten
das Grundwasser. Nitratverlagerungsrisiko und Ergiebigkeit sind gering. Nördlich von Obererlenbach
und südwestlich von Bad Homburg werden in landwirtschaftlich genutztem Umfeld nennenswerte Ni154
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
tratkonzentrationen in den Rohwässern gefunden. (Nördlich von Obererlenbach und südwestlich von
Bad Homburg liegen sie in landwirtschaftlich genutztem Umfeld.) In Schwalbach, Burgholzhausen und
Bad Soden bestätigen die Rohwasserdaten die geringen Standortempfindlichkeiten.
Empfindliche Bereiche konzentrieren sich in den Talauen und an der Nordgrenze von Hattersheimer und
Nidda-Graben. In Hofheim, Kriftel, Kelkheim und Stierstadt bestätigen die Nitratmeßwerte das Modellierungsergebnis, in Oberursel nicht (nördlich von Praunheim korreliert die Bewertung mit hohen Nitritund Ammoniumkonzentrationen in den Rohwässern). Auf den hoch eingestuften Flächen des Hochheimer Horst ist das Ergebnis primär durch das hohe Nitratverlagerungsrisiko der Böden über undurchlässigem, nicht speicherfähigem Untergrund geprägt. Es wird durch die Meßwerte bestätigt (z. B. westlich
von Diedenbergen). Im Hattersheimer Graben, im Westen von Oberursel und zwischen Liederbach und
Kelkheim entspricht die Abgrenzungen der Wasserschutzgebiete den Bereichen mit hoher Standortempfindlichkeit.
Im Taunus und seinem Vorland prägt die aktuelle Nutzung die Nitratgehalte der Rohwässer deutlich.
Der Zusammenhang ist nicht immer alleine aus den Standortempfindlichkeiten herzuleiten. Die Nutzungsformen können hier nur generalisierend behandelt werden, die aktuelle betriebliche Nutzungsintensität und klimatische Schwankungen können auf dieser Ebene nicht berücksichtigt werden. Hierzu sind
detailliertere Betrachtungen erforderlich.
Altablagerungen
In Flörsheim/Hattersheim, Kriftel, Liederbach, Sulzbach, Oberursel, Kronberg, Oberhöchstadt, Steinbach, Friedrichsdorf, Seulberg und Bad Homburg werden Kontrollmeßstellen betrieben. Nach Aussagen
der zuständigen Staatlichen Umweltämter sind verschiedene Schadensfälle registriert. Diese werden allerdings nicht nur durch Altablagerungen verursacht (Details siehe Wasserschutzkonzept UVF, 1993).
Am häufigsten treten, verbunden mit Altablagerungen und Altstandorten, Kohlenwasserstoffe auf
(Flörsheim/Hattersheim, Kriftel, Liederbach, Sulzbach, Steinbach, Kronberg, Friedrichsdorf), auch verbunden mit Schwermetallen (z. B. Liederbach, Oberhöchstadt) oder erhöhten Konzentrationen der
Stickstoffgruppe (Steinbach).
•
Gebiete hoher Leistungsfähigkeit
Regenerationspotential
Erwartungsgemäß konzentrieren sich die hohen Potentiale auf die hydrogeologisch wichtigen Grabengebiete und den Höchst-Sulzbacher Horst. Wegen der niedrigen Sickerwasserraten und Ergiebigkeiten sind
der Hochheimer Horst und die Lößbereiche der beginnenden Wetterau gering bewertet.
Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials
Geeignete Voraussetzungen bieten Braunerden über Schieferzersatz oder Kies zwischen Kelkheim und
Liederbach sowie nordöstlich von Niederhöchstadt.
2.2.2.2.2.6 Friedberger Wetterau und Bergener Rücken
•
Gefährdungspotentiale
Beeinträchtigung durch Versiegelung
Der bebaute Raum trägt trotz Versiegelung Sickerwasser in einer Menge von 616.000 cbm/a bei, die
bestehende Versiegelung mindert die Versickerung um durchschnittlich 49 %. Zusätzliche Verluste
(106.000 cbm/a) durch Siedlungserweiterungen werden maßgeblich durch die Reserveflächen bestimmt
(103.000 cbm/a), dazu entsteht ein zusätzlicher privater Wasserverbrauch von rund 0,2 Mio. cbm/a.
Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
Die Situation der hier zusammengefaßten Landschaftsräume ist vergleichbar. Nitratverlagerungsrisiko
und hydrogeologische Ergiebigkeit sind überwiegend nicht bedeutsam. Die 12 % der Fläche sehr geringer Empfindlichkeit eignen sich besonders für den Anbau von Sonderkulturen, da sie mit hohem Betriebsmitteleinsatz und hoher Beanspruchung der Regulationsleistungen des Bodens einhergehen.
155
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Die durchlässigen, kalkreichen und kleinräumig variierenden Standortbedingungen des Vilbeler Hanges
und die Auen von Erlenbach und Nidda (südlich und nordöstlich von Dortelweil, nördlich von Gronau)
sind dagegen als empfindlich bewertet. In der Nidda-Aue decken sich hohe standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit (8 %) mit hohen nutzungsbedingtem Gefährdungspotential. Die Rohwässer der 30
- 40 m tief in die miozänen Kalkschichten reichenden Brunnen bestätigen dies durch erhöhte Nitratwerte. Mit Ausnahme von dort gelegenen Kleingärten, ist die Fläche mit kritischen Standorteigenschaften
(hohe standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit) frei von Nutzungen mit hohen Nitrateintragspotentialen.
Altablagerungen
Die Altablagerung in Bad Vilbel Massenheim verursacht eine Kontamination mit Nitrit und Ammonium
sowie Kohlenwasserstoffen (chlorierte und aromatische Verbindungen).
•
Gebiete hoher Leistungsfähigkeit
Regenerationspotential
Die wenigen hoch bewerteten Flächen liegen im Nidda-Graben. Die Gebiete geringerer Sickerwasserraten - Vilbeler Wald, Grünland und ackerbaulich genutzte Flächen am Ost- bzw. Nordrand der Wetterau
und des Bergener Rückens - verfügen über ein entsprechend geringeres Potential. Die für das Gebiet
bedeutsamen Mineralwässer stammen aus tieferen Schichten, sie steigen an den Klüften und Störungen
unter den quartären Talablagerungen hoch (Erläuterungen zur Geologischen Karte, 5818, S. 196).
Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials
Die erforderlichen Voraussetzungen bietet der braune Auenboden aus Auen- oder Hochflutsand in der
Nidda-Aue.
2.2.2.2.2.7 Fechenheim-Steinheimer Mainniederung
•
Gefährdungspotentiale
Beeinträchtigung durch Versiegelung
Das unter dem bebauten Raum verbleibende Sickerwasser wird auf knapp 18 % der Summe des Offenlandes geschätzt; ein mittlerer Anteil. Im Vergleich zur „Nullvariante“ (theoretisch mögliche Summe
ohne Bebauung) erzeugt die bestehende Versiegelung einen Verlust von 50 %. Die Reserverflächen tragen hauptsächlich zu den Verlusten durch Siedlungserweiterung bei. Zusätzlich wird der entstehende
private Wasserverbrauch auf 0,2 Mio. cbm/a geschätzt.
Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
Das Gebiet zählt zu den tertiären Hochgebieten, Grundwasser kann nur oberflächennah aus den geringmächtigen pleistozänen Grundwasserleitern der Tallagen oder den flächenhaft verbreiteten Klüften bei
Hochstadt gewonnen werden. Die Brunnen sind dementsprechend flach (6 - < 15 m) und kaum abgedeckt. Bis östlich von Hochstadt besteht ein maximales Nitratverlagerungsrisiko, dessen Auswirkung
hier jedoch durch eine geringe Ergiebigkeit abgeschwächt wird. Sie ist auf die hier ausstreichenden Rotliegendschichten unterlegt mit „nichtleitendem“ Rupelton zurückzuführen. Flächen hoher
Verschmutzungsempfindlichkeit konzentrieren sich auf den westlichen Bergener Hang, die Braubachaue
und den Hangfuß zwischen Bischofsheim und Hochstadt. Übereinstimmend sind die Rohwässer hoch
Nitrat-belastet. In Bischofsheim wird das geförderte Wasser nur als Brauchwasser genutzt. Die Wasserschutzgebiete sind zur Vorsorge gegen Verschmutzung wichtig, extensive Bewirtschaftung soll am
Hochstädter Hang vorherrschen.
156
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Altablagerungen
In Maintal gibt es, neben drei festgestellten Altlasten innerhalb des besiedelten Bereichs, zahlreiche kleine und größere ehemalige Kiesgruben. Sie sind verfüllt mit Abfällen verschiedener Herkunft und Zusammensetzung, auch mit Problemabfällen. Sie liegen verstreut im Außenbereich der Gemarkung, vorwiegend südlich von Bischofsheim. Die Stadt betreibt ein umfassendes Untersuchungs- und Sicherungsprogramm an diesen Altflächen mit dem Ziel einer Sanierung. In Fechenheim beeinträchtigen hohe
Kohlenwasserstoffkonzentrationen zeitweilig die flach abgeteuften Brunnen. (Amman, 1993; S. 32).
•
Gebiete hoher Leistungsfähigkeit
Regenerationspotential
Infolge der Verbreitung kaum oder gar nicht grundwasserleitender Gesteine herrschen geringe Potentiale
vor.
Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials
Es wurden keine Gebiete aufgefunden.
2.2.2.2.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
•
Gefährdungspotentiale
Beeinträchtigung durch Versiegelung
Die bestehende Versiegelung mindert die Versickerung um rund 43 % gegenüber der „Nullvariante“.
Die unter dem versiegelten Raum verbleibende Sickerwassersumme macht in dem flächenmäßig kleinen
Landschaftsraum einen hohen Anteil des im Offenland entstehenden Sickerwassers aus.
Werden alle möglichen Siedlungserweiterungen realisiert, entsteht neben der versiegelungsbedingten
Minderung zusätzlicher privater Verbrauch in der Größenordnung von 0,3 Mio. cbm/a.
Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
In diesem, unter dem Auswertungsaspekt nicht sinnvoll abgegrenzten Raum, treten alle Stufen standörtlicher Empfindlichkeit auf. Die relativ geringen Anteile hoch belastbarer Flächen konzentrieren sich
auf die Lößbereiche nördlich von Flörsheim. Die hohe Standortempfindlichkeit erklärt sich aus dem Zusammentreffen der günstigen Speichereigenschaften des Hattersheimer Grabens, durchlässigen Sandböden (Okrifteler Düne) und geringen Grundwasserflurabständen zwischen Main und Brunnengalerien
(zwischen 3 bis 6 m uGOF). Unter diesen Standortvoraussetzungen birgt bereits Ackernutzung ein Gefährdungspotential; die Nitratmeßwerte belegen die Einstufung.
Altablagerungen
Dem UVF sind nur Stoffverlagerungen aus der Ablagerung von Eddersheim bekannt (Mineralöle im
Unterstrom).
•
Gebiete hoher Leistungsfähigkeit
Regenerationspotential
Die hoch bewerteten Flächen befinden sich über dem sehr ergiebigen und intensiv für die Wasserversorgung genutzten Hattersheimer Graben. Durch die höheren Sickerwasserraten tragen hierzu insbesondere
die zeitweilig bewachsenen Äcker bei. Der Bereich deckt sich mit der Abgrenzung des Wasserschutzgebietes.
Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials
Ausreichend durchlässige Flächen finden sich südlich von Kelsterbach zwischen Bahn und Mainufer, im
Nordosten und Südwesten von Flörsheim, innerhalb der Okrifteler Düne und den Okrifteler Wiesen.
157
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
2.2.2.2.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
•
Gefährdungspotentiale
Beeinträchtigung durch Versiegelung
Erwartungsgemäß verursacht die Versiegelung in dem am stärksten verdichteten Gebiet gemessen an der
„Nullvariante“ (ohne Bebauung) mit 51 % einen vergleichsweise hohen Verlust. Das gilt entsprechend
für den Anteil der im besiedelten Bereich entstehenden Sickerwassersumme an der im Offenland entstehende Menge (52 %).
Bei Ausschöpfung aller möglichen Siedlungserweiterungen können weitere 2,2 Mio. cbm/a Verlust hinzukommen, zu dem auch hier die Reserveflächen mit 1,2 Mio. cbm/a den Hauptbeitrag liefern. Hiermit
ginge außerdem ein zusätzlicher privater Wasserverbrauch um rund 4 Mio. cbm einher.
Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
Aufgrund fehlender Daten (Karte 5) sind wichtige Gebiete des Verdichtungsraumes nur unzureichend zu
charakterisieren. Hierzu gehören der Fechenheimer Mainbogen, das Offenbach vorgelagerte Mainufer
und die Oberräder Freiflächen. Im Südwesten von Schwanheimer und Sossenheimer Feld (Teillandschaftspläne), dem Großteil der gärtnerisch genutzten Flächen in Oberrad, dem Fechenheimer Mainbogen, dem Riedgraben zwischen Seckbach und Bergen Enkheim besteht ein hohes Nitratverlagerungspotential der Böden, das eine grundwasserschonende Bewirtschaftung zumindest in den Gebieten nahelegt,
die über ergiebigen Grundwasserleitern liegen (Nidda-Graben, Höchst-Sulzbacher Horst). Grund- und
Rohwasserdaten stützen dies durch teilweise hohe Nitrat- oder auch Ammoniumwerte (Praunheim II/III,
Griesheim, Notbrunnen). In Offenbach ist von einer flächenhaften Verbreitung der Stickstoffverbindungen über das gesamte Stadtgebiet auszugehen (UVF, 1993). Für die Karstgrundwasserleiter des Frankfurter Horst (Bieberer Berg) und die Bieberaue läßt sich dies an der Standortempfindlichkeit nachvollziehen. Nitratverlagerungsrisiko, Grundwasserergiebigkeit und Grundwasserüberdeckung sind mittelhoch eingestuft.
Altablagerungen
22 Meßstellen dienen in Frankfurt der Kontrolle von Altablagerungen/Altlasten bzw. Schadensfällen
(außer Flughafenbereich; Amann, 1993; S. 20). Die Stadt Frankfurt beabsichtigt, die bestehende Situation in einem Bericht zu dokumentieren, dem hier nicht vorgegriffen werden soll (pers. Mitteil. Umweltamt, Dr. Schmitt, Sept. 97).
Aus Offenbach werden 6 Altablagerungsstandorte (Im Eschig, Grix, Pechhütte, Winter.Grube, Tambourweg) und ein Altstandort (Gaswerk) kontinuierlich überwacht. Weiterhin dienen 85 Grundwasseraufschlüsse zur Kontrolle zumeist des oberflächennahen Grundwasserleiters. In der Regel tritt die gesamte Stoffpalette einschließlich chlorierter und polycyklischer Aromaten auf. Es ist von einer flächenhaften Verteilung chlorierter und polyzyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffen im quartären (oberen) Grundwasserleiter auszugehen (Meßergebnisse der Notwasserbrunnen), während die Mineralölkohlenwasserstoffe vorwiegend lokal auftreten. Insgesamt wird die Situation im Stadtgebiet von Offenbach als „deutlich anthropogen verändert“ bezeichnet (Amann, 1993; S. 102f.).
•
Gebiete hoher Leistungsfähigkeit
Regenerationspotential
Erwartungsgemäß besteht ein hohes Potential über den Porengrundwasserleitern Hattersheimer und
Nidda-Graben. Die Erhaltung der Sickerwasserraten erscheint - auch im Hinblick auf die durch Wasserschutzgebiete bezeugte wasserwirtschaftliche Bedeutung des Raumes - wesentlich.
Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials
Aufgrund fehlender Bodenkennwerte sind nur wenig Aussagen zu treffen. Ausreichende Durchlässigkeiten wurden von West nach Ost ermittelt: im Frankfurter Teilbereich der Okrifteler Wiesen, der
Schwanheimer Düne, im Sossenheimer Feld, im Rebstockgelände, nördlich von Rödelheim, zwischen
158
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Berger Hang und Nidda-Aue. In exemplarischen Projekten ist bereits mit Umsetzungen in die Praxis begonnen worden (z. B. Leuchte, Rebstock).
2.2.2.2.2.10 Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
•
Gefährdungspotentiale
Beeinträchtigung durch Versiegelung
Versiegelung mindert die Sickerwassersumme im Vergleich zur „Nullvariante“ um mehr als 50 %. Die
Restsumme wird auf knapp 12 % der im Offenland entstehenden Summe geschätzt, dem geringeren
Anteil an Siedlungsfläche im Landschaftsraum entsprechend ein niedriger Anteil.
Die Realisierung aller möglichen Siedlungserweiterungen wird die verbleibende Sickerwasserrate um
weitere 182.000 cbm pro Jahr mindern. Auch hier tragen die Reserveflächen wieder den maßgeblichen
Anteil ( 142.000 cbm/a). Der hierdurch ausgelöste zusätzliche private Wasserverbrauch wird auf die
Größenordnung von 0,3 Mio. cbm/a geschätzt.
Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
Der Landschaftsraum deckt sich etwa mit der Niederterrasse des Mains, in den Auen- und Quellbereichen (Mainaue, Mühl- und Werniggraben zwischen Froschhausen und Hainstadt), Bachgraben (nordöstlich von Seligenstadt), Moor- und Breitenbach (zwischen Zellhausen und Seligenstadt) (ZWO,
1997). Sie sind wegen fehlender Selbstreinigungsstrecken gefährdet. Außerdem ist er großräumig trotz
der niederschlagsabhängig geringen Sickerwasserraten durch ein hohes Nitratverlagerungsrisiko charakterisiert (mit Ausnahme weniger Ackerflächen nördlich Hainstadt, Kleinkrotzenburg, südlich Froschhausen, zwischen Kleinwelzheim und Mainflingen). Während dies nördlich um Hainburg mit hoher Ergiebigkeit gekoppelt ist und damit durch die Bewertung betont wird, ist die Ergiebigkeit südlich von Seligenstadt sehr gering (Karte 5). Daraus resultiert ein geringerer Anteil hoch bewerteter Flächen mit
dementsprechend geringen Nutzungsanforderungen. Das Ergebnis ist anhand der jüngsten Daten aus
dem Bewirtschaftungsplan zu aktualisieren.
Altablagerungen
Es liegen keine Meßdaten vor.
•
Gebiete hoher Leistungsfähigkeit
Regenerationspotential
Der überwiegende Flächenanteil unterscheidet sich nicht wesentlich von dem bedeutsameren Kernbereich der Hanau-Seligenstädter Senke. Etwa ab Seligenstadt/Kleinwelzheim/Mainhausen wird die Ergiebigkeit gering eingeschätzt; entsprechend niedriger ist das Potential. Übereinstimmend überlagert das
Wasserschutzgebiet nur den nordwestlichen Rand.
Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials
Ausreichende Eignung lassen Braunerden als Decklagen über pleistozänem Terrassensand südöstlich
um Kleinkrotzenburg als auch südlich von Hainburg erwarten.
2.2.2.2.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau
•
Gefährdungspotentiale
Beeinträchtigung durch Versiegelung
Die Ortsteile Dreieichenhain, Götzenhain, Offenthal, Urberach und Oberroden sind hier und nicht im
Landschaftsraum Messeler Hügelland berücksichtigt. Unter diesen Voraussetzungen erzeugt die bestehende Versiegelung gegenüber der „Nullvariante“ (ohne Bebauung) einen Verlust von durchschnittlich
50 %. Dies ist in Anbetracht der wasserwirtschaftlichen Bedeutung des Raumes im Vergleich zu den
nordmainischen Landschaftsräumen (Main-Taunus-Vorland, Vordertaunus) bedeutsam. Die unter der
Siedlungsfläche verbleibende Sickerwassermenge beläuft sich auf durchschnittlich 17 % des im
159
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Offenland entstehenden Sickerwassers und liegt damit niedriger als in dem Siedlungsband entlang des
Mains oder dem Main-Taunus-Vorland.
Würden alle möglichen Siedlungserweiterungen realisiert, verursachten sie einen Verlust von 1,5 Mio.
cbm/a. Wiederum tragen die Reserveflächen den Hauptanteil bei (1,0 Mio cbm/a). Die Erhöhung des
privaten Wasserverbrauchs wird auf eine Größenordnung von 2,2 Mio. cbm/a geschätzt.
Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
Mit rund einem Drittel hoch empfindlicher Fläche weist dieser Landschaftsraum einen vergleichsweise
hohen Anteil auf. Er konzentriert sich auf die hoch produktiven Wasserspeicher in West und Ost, das
Nordende des Oberrheingrabens und die Hanau-Seligenstädter Senke. In diesen, für die Wasserversorgung bedeutsamen Gebieten wird das Gesamtergebnis stark durch die nutzungsabhängigen Sickerwasserraten geprägt. Über dem bewaldeten Walldorfer Horst treffen geringe Sickerwasserraten, hier wirkt
sich die höhere Verdunstung durch die Waldbäume aus, und mäßige Ergiebigkeiten zusammen. Der
Grundwasserleiter nimmt hier abweichend von der offiziellen Standortkarte Hessen (L5916 und 6116)
in seiner Mächtigkeit ab und ist daher in Absprache mit dem zuständigen Landesamt als weniger ergiebig einzuschätzen. Unterhalb dieser Zone in Höhe von Langen/Egelsbach herrscht Ackernutzung vor
und die Sickerwasserraten sind höher. Aus dem Zusammenwirken mit einer höheren Speicherfähigkeit
des Untergrundes folgt die höhere Einstufung. Das Zwischengebiet der Neu-Isenburger Quersenke
erreicht wegen seiner geringen Ergiebigkeit keine hohe Bewertung. Südlich von Dietzenbach liegen aus
Terrassensedimenten entwickelte, wenig speicherfähige Braunerden über hoch durchlässigen Sanden der
ehemaligen Mainterrassen. Dies erklärt die Einschätzung als hoch empfindlich.
Das aufgezeigte Gefährdungspotential wird durch die Meßdaten deutlich bestätigt: Im Landkreis Offenbach überschreiten 10 % aller Rohwassermeßstellen den Grenzwert der Trinkwasserverordnung. Vergleicht man die Flächenpotentiale mit den einzelnen Brunnenanlagen, belegen hohe Nitratgehalte über
dem Grenzwert aller vier Brunnen in Dietzenbach das Potential. Das gilt gleichermaßen für die im Einflußbereich landwirtschaftlicher Flächen von Heusenstamm gelegenen Brunnen (die Mittelwerte erreichen die Hälfte des Grenzwertes nach der Trinkwasserverordnung). Vertiefende Untersuchungen (ZWO,
1997; UVF, 1996; S. 16) belegen außerdem erhöhte Werte an mineralischem Stickstoff in den Bodenschichten auf landwirtschaftlichen Flächen im Patershausener Feld, im Vorfeld des Wasserwerks
Jügesheim, zwischen Obertshausen und Rembrücken und in der Gemarkung Sandhorst.
Über der nordwestlich gelegenen Kelsterbacher Tiefscholle scheidet aufgrund des hohen Waldanteils
und des nach Westen zum Main fließenden Grundwassers die landwirtschaftliche Nutzung als Einflußfaktor weitgehend aus. Der Raum ist jedoch intensiv genutzt. Flug-, Straßen- und Bahnverkehr verunreinigen das Grundwasser des Gebietes (erhöhte Nitratgehalte der Brunnen Hinkelstein und Schwanheim, Pflanzenschutzmittel-Gehalte in Grund- und Rohwassermeßstellen; HLfU, 1997), die Belastbarkeit des Standorts ist überbeansprucht. Im Südwesten, in Dreieich und Langen, werden standörtliches
als auch nutzungsbedingtes Gefährdungspotential durch über der Trinkwasserverordnung liegende mittlere Nitratwerte der Rohwässer bestätigt. Landwirtschaftlich, kleingärtnerisch und gärtnerisch genutzte
Flächen werden ausdrücklich als hierfür verantwortlich bezeichnet (UVF, 1996; S. 33).
Altablagerungen
Zum Landkreis Offenbach liegt eine detaillierte Gefährdungsabschätzung vor (UVF, 1996). Sie umfaßt
neben weiteren Schadenspotentialen auch die Verdachtsflächen und relativiert die kartographischen
Darstellungen. Es ergibt sich das Bild von Tabelle 26 (Fortschreibung Wasserschutzkonzept, 1996):
160
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Tabelle 26: Übersicht der Altablagerungen im Landkreis Offenbach – Sanierungserfordernisse
Stadt
Gemeinde
Flächen mit Verdacht
auf GW-Gefährdung
Anzahl der Sanierungsobjekte
weitere Erkundungen
eingeleitet
notwendig
z. Zt. nicht erforderlich
Auffällige
Parameter
Rodgau
15
1
2
12
CKW, BTX, Ni,
Cu, Zi, NH4, CSB,
DOC
Heusenstamm,
Obertshausen
8
1
3
4
AOX, PO4, CKW,
As, Phenol, Hg,
NH4, NO3, SO4, Br
Dietzenbach
29
-
19
9
CKW, PO4, Cl,
NO3, SO4, KW, Br,
Schwermetalle
11
2
2
5
CKW, NO3, Br, Cd,
DOC, Phenol
Dreieich
17
-
3
14
CKW
Langen
3
-
-
3
CKW, AOX, POX,
NO3, KW,
Schwermetalle
Mühlheim
1
1
-
-
AOX, CKW, POX
Neu-Isenburg
•
Gebiete hoher Leistungsfähigkeit
Regenerationspotential
Das Gebiet umfaßt zwei höchst ergiebige Raumeinheiten, die Sickerwasserraten liegen dagegen klimabedingt auf einem niedrigen Niveau (Bestandsaufnahme), so daß im Gesamtergebnis mehr als die Hälfte
der Fläche nur mit mittlerem Potential eingestuft wird. Da das versickernde Niederschlagswasser aber
flächenhaft das pleistozäne und weitergehend das pliozäne Grundwasserstockwerk speist (Hydrogeologisches Gutachten, HLfU, 1985; S. 16), ist die Sickerwasserzufuhr relativ bedeutsamer, als sie durch
den hier errechneten Quotienten zum Ausdruck kommt. Sie ist durch alle geeigneten Verfahren zu sichern, und die Fläche ist unbedingt offen zu halten. Über der Hanau-Seligenstädter Senke trifft das dargestellte Potential die Situation. Da unter Ackerflächen mehr Sickerwasser entsteht, wird eine höhere
Gesamtbewertung erreicht.
Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials
Die Braunerden aus Flugsand oder Terrassensedimenten bieten geeignete Voraussetzungen. Sie kommen
z. B. westlich von Langen/Dreieich (Sprendlingen) und Langen/Egelsbach vor, außerdem über den älteren Terrassenabfolgen des Mains im Osten von Dietzenbach und Rödermark und liegen bandförmig um
die Siedlungsgebiete. In Rodgau treten sie besonders hervor. Die jeweiligen Verschmutzungsempfindlichkeiten sind im Falle einer Versickerung von Niederschlagswasser zu beachten.
2.2.2.2.2.12 Messeler Hügelland
•
Gefährdungspotentiale
Beeinträchtigung durch Versiegelung
Siehe Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’
Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit und nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
Die Fläche ist weitgehend einheitlich zwischen gering und mittel bewertet. Nur auf 2 % der bewerteten
161
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Fläche ist von einem hohen standörtlichen oder nutzungsbedingten Gefährdungspotential auszugehen.
Für diese Gesamtsituation ist vor allem das undurchlässige Rotliegende verantwortlich. Das Nitratverlagerungsrisiko der sandigen Braunerden aus Terrassenmaterial ist zumindest unter den ackerbaulich
genutzten Flächen hoch. Für oberflächennah abfließendes Wasser, z. B. im Fall intensiver Sommerregen, bedeutet das ein Hochwasser- und gleichzeitig Kontaminationsrisiko. Für die Wassergewinnung hat
das Gebiet hingegen aufgrund der Untergrundeigenschaften keine wesentliche Bedeutung.
Altablagerungen
Siehe in Tabelle 26 Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’
•
Gebiete hoher Leistungsfähigkeit
Regenerationspotential
Der Rotliegendkomplex des Sprendlinger Horstes besitzt nur eine geringmächtige pleistozäne Überdekkung, dementsprechend ist der überwiegende Flächenanteil als gering eingestuft. Die höheren Sickerwasserraten der Ackerflächen können nur begrenzt gespeichert werden.
Versickerungseignung - Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Regenerationspotentials
Die auf Rotliegendgestein liegenden Braunerden verfügen nicht über die erforderliche Durchlässigkeit,
gut geeignete Flächen fehlen daher.
2.2.2.3 Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Gewässerschutzes
2.2.2.3.1 Generelle Leitbilder
• Nähr- und Schadstoffausträge in Grund- und Oberflächenwasser sind flächendeckend zu vermeiden.
• Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung sollen sich an der standörtlichen Verschmutzungsempfindlichkeit orientieren und dieser entsprechende Bewirtschaftungsweisen zur Anwendung
kommen.
• Die Ursachen hoher Nitratgehalte einzelner Brunnenanlagen (Ergebnis der Rohwasseruntersuchungen) sollen abgeklärt werden. Ist die Bewirtschaftung ursächlich, dann sind die Intensität und gegebenenfalls die Bewirtschaftungsform der Standortempfindlichkeit entsprechend guter fachlicher Praxis anzupassen.
• Nutzungsbedingte Gefährdungspotentiale stellen Überbeanspruchungen der standörtlichen Belastbarkeit dar und sind zu vermeiden.
• Diese Erfordernisse sollen insbesondere in den nicht durch Wasserschutzverordnungen mit besonderen Anreizen und Regelungsmöglichkeiten ausgestatteten Gebieten zur Umsetzung kommen.
• Überprüfung und ggf. Beseitigung ermittelter Gefährdungspotentiale aus Altablagerungen und Deponien.
• Die flächenspezifischen Beiträge (Sickerwasserraten) zur Regeneration des Grundwassers sollen gesichert werden, grundwasserbeeinflußte Standorte sind zu erhalten.
• Niederschlagswasser soll in geeigneten Fällen möglichst am Ort der Entstehung versickert werden
(§ 51 HWG).
• Entsiegelung und Rückbau versiegelter Flächen, wo dies möglich ist.
• In den Landschaftsräumen, in denen die Reserveflächen hauptverantwortlich für die zusätzliche Minderung der Nachlieferung an die Grundwasserspeicher sind, sollte die Nutzungsmöglichkeit überprüft und geklärt werden, ob noch eine Nutzuungsabsicht besteht, um Einsparpotentiale zu nutzen.
162
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
2.2.2.3.2 Leitbilder für die Landschaftsräume
Hintertaunus-Untereinheiten
• Insbesondere in den mit hohem Gefährdungspotential belegten Flußtälern von Weil, Wies- sowie
Langenbach und ihren Nebenflüssen ist die Bewirtschaftung an die standörtliche Empfindlichkeit anzupassen und Stoffausträge mit dem Grundwasser als auch in das Oberflächenwasser zu vermeiden.
Dies gilt gleichfalls für die Bereiche mit hohen Anteilen von in die Ton- und Grauwackeschiefer eingelagerten durchlässigen Gesteinen (Quarziten, Kieselgallen, Porphyroide bei Hasselbach, Cratzenbach, Riedelbach). Durch gezielte Bestandsaufnahmen und kleinräumigere Ursachenanalysen (höhere Auflösung) sollte eine Vorsorgestrategie entwickelt werden.
• Auf den Grünlandflächen mit hohem standörtlichem Gefährdungspotential sollte die standörtliche
Belastbarkeit anhand von einschlägigen Methoden kontrolliert und die Bewirtschaftungsintensität
ggf. angepaßt werden.
• Die wenigen Flächen mit einem erwähnenswerten Regenerationspotential nördlich von Heinzenberg
und westlich von Hasselbach sollten vor einer Minderung der Versickerung geschützt werden. Die
Flächen sollten offen gehalten und nicht versiegelt werden, auch eine Aufforstung von Grünlandflächen ist unter diesem Aspekt zu prüfen.
• Die Versiegelung soll weiter gering gehalten werden, um den oberflächennahen Abfluß und hiervon
abhängige Vegetationsformen zu sichern. Alle Möglichkeiten zur Erhaltung von Versickerung und
Sammlung oberflächlich abfließenden Niederschlags sollen genutzt werden, um die äußerst begrenzten Wasserreserven dieses Raums zu schonen und den Verbrauch von Trinkwasser auf nicht ersetzbare Anwendungsbereiche zu reduzieren.
Usinger Becken
• In dem stark verschmutzungsgefährdeten Bereich über durchlässigen Tonschiefern mit Kieselschiefer
und Kalkeinlagerungen zwischen Usingen und Eschbach sollten an die Belastbarkeit des Standortes
angepaßte Bewirtschaftungskonzepte entwickelt und auf eine Minderung der Nitratbelastung des
Rohwassers ursächlich hingewirkt werden.
• Bei der Neuanlage von Nutzungen mit hohem Eintragspotential für Nitrat oder andere auswaschungsgefährdete Stoffe sollten solche Standorte vermieden werden, die über eine hohe standörtliche
Verschmutzungsempfindlichkeit verfügen. Bestehende, über dem kreisweisen Durchschnitt der liegende Nitratgehalte der Rohwässer sollten durch Anpassung der Bewirtschaftung ursächlich gemindert werden, besonders sind Brunnenanlagen innerhalb landwirtschaftlich genutzter Gebiete betroffen.
• Das hohe Regenerationspotential der Talräume, insbesondere des Erlenbachs, soll durch Freihaltung
der Flächen erhalten werden.
Hoher Taunus
• Die hohe standörtliche Empfindlichkeit des Taunuskamms, belegt durch die Bewertungen Boden und
Grundwasser sowie durch die aktuell gemessenen Stoffgehalte in den Rohwässern (Nitrat und
Schwermetalle), sollte durch die Forstbewirtschaftung durch Vorsorgemaßnahmen berücksichtigt
werden (z. B. Meliorationskalkungen). Zukünftige Nutzungsentscheidungen sollten auf die Empfindlichkeit des Gebietes Rücksicht nehmen.
• Neubau forstlicher Wege sollte nur erfolgen, wenn unbedingt erforderlich. Dann wird eine hangparallele Wegeführung nahegelegt, so daß anfallendes Niederschlagswasser gesammelt und flächig
über die belebte Bodenzone versickert werden kann. Hierdurch wird gleichzeitig ein Beitrag zum
Hochwasserschutz geleistet.
Vortaunus
• Die Belastbarkeit der Flächen durch landwirtschaftliche Nutzung in den Gebieten über Kluftgrundwasserleitern ist offenbar stark beansprucht (höhere Nitratgehalte). Hier sollten Konzepte zur
163
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Anpassung der Bewirtschaftungsintensität gefunden werden. Ein hohes Regenerationspotential sollte
durch Offenhalten der Flächen erhalten werden.
Main-Taunus-Vorland
• Erhaltung der Niederschlagsversickerung über den Porengrundwasserleitern Hattersheimer und Nidda-Graben bei hohem Regenerationspotential unter Berücksichtigung der Verschmutzungsempfindlichkeit.
• Prüfung und möglichst Nutzung der günstigen Versickerungsbedingungen über den Braunerden über
Schieferzersatz oder Kies, um den hohen versiegelungsbedingten Verlusten entgegenzuwirken.
• Den aufgezeigten Nitratbelastungen (Kapitel 1.2.2.4) ist durch Ursachenanalyse nachzugehen und
ggf. die Bewirtschaftungsintensität anzupassen, auch wenn die Standort- und Gefährdungspotentiale
die Belastung nicht anzeigen. In einigenWassergewinnungsanlagen (z. B. Praunheim II in Eschborn,
in Kriftel und Hofheim) bestehen mittlere Nitratgehalte über dem EG-Richt- und im Einzelfall auch
über dem Grenzwert.
Friedberger Wetterau und Bergener Rücken
• Erhaltung/Entwicklung einer extensiven mit geringen Stoffeinträgen verbundenen Nutzung an den
gering geschützten Talhängen - vom Bergener bis zum Hochstädter Hang.
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
• Sicherung, möglichst Steigerung der Wasserqualität im Hattersheimer Graben, Anpassung der Nutzung an die Standortempfindlichkeit zur Reduzierung bestehender Belastungen, Nutzung der wasserrechtlichen Handlungsmöglichkeiten innerhalb des WSG.
• Erhaltung und Sicherung des Regenerationspotentials durch standortgerechte Bewirtschaftung und
Vermeidung von Versiegelung.
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
• Nutzung von Möglichkeiten zur Entsiegelung, um den Sickerwasserbeitrag aus hochverdichteten Gebieten, insbesondere bei hohem Regenerationspotential, zu steigern.
• Erhaltung der Niederschlagsversickerung über den Porengrundwasserleitern Hattersheimer und Nidda-Graben bei hohem Regenerationspotential unter Berücksichtigung der Verschmutzungsempfindlichkeit.
• Kontrolle und geeignete Bewirtschaftungsverfahren für den kommerziellen als auch für den privaten
Gartenbau innerhalb potentiell gefährdeter Gebiete.
Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
• Erhaltung des Regenerationspotentials um Hainburg durch Erhaltung der Versickerung.
• Berücksichtigung der potentiell alleine durch hohe Grundwasserstände konfliktreichen Bereiche in
der Mainniederung im Hinblick auf Erhaltung der Standortbedingungen als auch auf Anpassung der
Nutzung an die Verschmutzungsempfindlichkeit. Aktualisierung der Bewertung anhand des Grundwasserbewirtschaftungsplans für den Zuständigkeitsbereich des ZWO.
• Berücksichtigung der Verschmutzungsempfindlichkeit im Bereich des Bergener Hangs, Kontrolle der
Bodenwerte und ggf. Anpassung der Bewirtschaftungsintensität.
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
• Über der Kelsterbacher Tiefscholle ist die niederschlagsabhängige Sickerwasserzufuhr unbedingt zu
sichern, Versiegelung ist zu vermeiden. Alle technischen Möglichkeiten sind zu nutzen, um das durch
eine unvermeidbare Versiegelung vorenthaltene Niederschlagswasser in den Wasserkreislauf zurückzuführen.
164
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Die Versickerungseignung im Umfeld der genannten Kommunen sollte, so weit als möglich (z. B. im
Hinblick auf Verschmutzung, wasserrechtliche Vorgaben), für die Versickerung von Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone genutzt werden.
• Bereits begonnene Versuche, die Zusammenhänge zwischen Nutzungsform, Bewirtschaftungsintensität und Stoffgehalten der Rohwässer (insbesondere Nitrat und PSM) standortspezifisch zu überprüfen und geeignete Minimierungsstrategien zu entwickeln, sollten fortgesetzt werden. Wasser- und
naturschutzrechtliche Unterstützung sollte, so weit als möglich, bereitgestellt werden (von Extensivierung im Biotopverbund bis zu Kooperationen nach Wasserrecht).
Messeler Hügelland
• Zum Schutz von Oberflächengewässern gegen Nähr- und schadstoffbeladenes Wasser und zur Erhaltung des Wasserkreislaufs sollte Niederschlagswasser mit geeigneten Techniken möglichst in der
Landschaft zurückgehalten werden.
2.2.2.4 Empfehlungen aus der Sicht des Grundwasserschutzes
Grundlagen für die Karte sind:
• “Standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit” und “Nutzungsbedingtes Gefährdungspotential“, es
gehen jeweils die beiden höchsten Bewertungsklassen ein.
• Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, auch hier gehen die beiden höchsten Bewertungsklassen ein.
• Zielnutzungen, die den jeweiligen Klassen der “Standörtlichen Verschmutzungsempfindlichkeit” zugeordnet sind.
• aktuelle Nutzung nach der Biotop- und Nutzungstypenkartierung, Stand 1991
Die Karte stellt eine rein sektorale Betrachtung dar und soll auf Basis der in die Berechnung eingegangenen digital verfügbaren Daten darüber orientieren, wo räumlich gesehen Handlungsprioritäten gesehen
werden und innerhalb dieser Großräume die bestehende Nutzung erhalten werden soll.
So unterscheidet die Empfehlungskarte hinsichtlich der Handlungsprioritäten zwischen zwei Gruppen,
weist aber gleichzeitig darauf hin, daß es unerläßlich ist, diese Prioritätensetzung anhand weiterer einschlägiger Methoden vor Ort in größerer räumlicher Auflösung zu überprüfen.
Wichtige Hinweise liefern auch die im Bestandsteil dargestellten Nitratgehalte der Rohwässer. Die in
manchen Gebieten bestehenden Differenzen zwischen der nach der Standortempfindlichkeit zu erwartenden und den tatsächlich vorhandenen Nitratbelastungen der Rohwässer (z. B. HintertaunusUntereinheiten um Merzhausen, Vordertaunus etc.) belegen den erheblichen Einfluß der Nutzungsintensität, der auf dieser Betrachtungsebene nicht zugänglich ist. Die Biotop- und Nutzungstypenkartierung
liefert die Information über die aktuelle Nutzung. Sie trifft keine Aussagen über die jeweilige Nutzungsintensität und gibt keine Auskunft über angewendete Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffauswaschungen. Die Kategorie Acker, die sich neben Sondernutzungen in dieser Hinsicht als besonders
problematisch darstellt, differenziert nicht zwischen extensiv und intensiv. Sie gibt keine Information
über die Gehalte mineralischen Stickstoffs im Boden. Sie sind letztlich dafür entscheidend, wieviel
Stickstoff zur Auswaschung verfügbar ist.
Im Bundesdurchschnitt geht man von einem Überschuß der Stickstoffbilanz von 100 kg N/ha aus,
20 bis 40 kg mineralisierter Stickstoff pro ha Ackerland werden als “unvermeidliche Grundlast” angesehen (Toussaint, 1989, S. 81). Sollen Überschüsse unter außerordentlich gefährdeten Standorten ganz
vermieden werden, ist die Bewirtschaftungsintensität über das im Rahmen der „standortgerechten ordnungsgemäßen Landwirtschaft“ zumutbare Maß an Vorsorge einzuschränken. Dies kann z. B. innerhalb
der stark nitratauswaschungsgefährdeten Zonen von Wasserschutzgebieten der Fall sein. Man spricht
dann von „wasserschutzgemäßer“ Landbewirtschaftung. Hierzu können in Wasserschutzgebieten über
die Kooperationen besondere finanzielle Regelungsmöglichkeiten geschaffen und in der SchutzVerordnung festgelegt werden. Solche, durch die Betroffenen ( in der Regel die Wasserförderer) zu formulierenden Erfordernisse, soll und kann auf der hier verfügbaren Datenbasis nicht vorgegriffen werden. Zur Orientierung sind die Wasserschutzgebiete in die Karten übernommen.
165
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Folgende Kategorien sind in der Empfehlungskarte ausgegrenzt:
Anpassung von Nutzungsintensität bzw. -form orientiert an der Zielnutzung je Klasse standörtlicher Verschmutzungempfindlichkeit
Flächen mit erster Handlungspriorität verfügen über die folgenden Eigenschaften:
•
hohe standörtliche Verschmutzungsempfindlichkeit
Zugrundegelegt werden die beiden höchsten Bewertungsklassen.
•
Kernbereiche hoher Nitratauswaschungsgefährdung.
Es handelt sich um Bereiche höchst durchlässiger Böden. Nach dem geltenden Wasserrecht ist die
Nitratauswaschungsgefährdung das entscheidende Merkmal zur Beurteilung des Gefährdungsgrades
und damit der Handlungserfordernisse (Musterwasserschutz-Verordnung, STAnz. 13/1996).
•
Anders behandelt werden die Nutzungstypen Weinbau, Fettwiese, Streuobst-bestandene Fettwiese.
Auch wenn die Flächen über eine hohe Nitratauswaschungsgefährdung verfügen, werden sie der folgenden Kategorie 1.2 zugeordnet. Kontrollierte Versuche im Weinbau haben gezeigt (z. B: Geisenheim), daß bei einem hohen Aufwand an Beratung und Kontrolle eine Minimierung der Stickstoffausträge zu erreichen ist. Der Aufwand ist allerdings erheblich und daher auf Spezialkulturen beschränkt. Auch bei den erwähnten Grünlandtypen werden ausreichende Chancen durch DeIntensivierung gesehen.
•
Die vorhandene Nutzung verfügt über ein hohes Stoff- bzw. Nitrateintragspotential. Hierzu werden
gezählt: Acker, Sondernutzungen wie Erwerbsgartenbau, Obstplantage, Kleingärten, Nadelrein- und
-mischbestände.
Flächen zweiter Handlungspriorität:
•
Die Darstellung bezieht sich auf die vorstehend genannten Nutzungen mit hohem Nitrateintragspotential (zusätzlich wurde einbezogen: Baumschule, Weihnachtsbaumkultur). Im Unterschied zu der
vorstehenden Kategorie liegen die hier zugeordneten Flächen aber nicht in den Kernbereichen hoher
Nitratauswaschung. Die hohe Standortempfindlichkeit resultiert daher zumeist aus der Lage in Gebieten mit hoher Ergiebigkeit.
•
Wie vorstehend erwähnt, sind hier die Nutzungsformen Fettwiese/-weide und Weinbau angesiedelt,
auch wenn sie auf hoch auswaschungsgefährdeten Flächen liegen.
Erhaltung der derzeitigen Nutzungsform oder -intensität
•
Hohes standörtliches Gefährdungspotential, d. h. der Standort ist empfindlich, es besteht jedoch kein
nutzungsbedingtes Gefährdungspotential
•
Bestand an gewünschten Nutzungs-/Vegetationsformen (Feucht- u. Naßgrünland, Magergrünland,
auch mit Streuobst als Obernutzung, Hochstaudenfluren, trockene Biotoptypen, vegetationsarme
Flächen, Bach, Graben, Gewässer, Laubwald, Auenwald etc. )
•
Dieser Kategorie sind solche Flächen zugeordnet, auf denen, aufgrund ihrer Empfindlichkeit gegen
Verschmutzung, ein potentieller Schutz durch Vegetations- bzw. Nutzungsform, die mit gerigem
Nitrateintragspotential einhergehen, erwünscht ist.
Überprüfung der Gefährdungspotentiale aus Altablagerungen und Deponien
•
166
Hier werden die bislang in der Gesamtbewertung aufgeführten Altablagerungen und Deponien aufgeführt (dafür werden die Flächen zukünftig nicht mehr in der Gesamtbewertung Grundwasserschutz ausgewiesen werden). An die Darstellung in der Empfehlungskarte ist die Aufforderung zur
Überprüfung der Gefährdungspotentiale geknüpft und damit die Fortschreibung der Altflächendatei
gemäß § 10 HAltlG.
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Nutzung entsprechend bestehender Rechtsverordnung
•
In ausgewiesenen Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten sind die Vorgaben der gültigen
Verordnungen zu beachten.
Nitratgehalte in Wassergewinnungsanlagen
•
Die Darstellung visualisiert die Aussagen zur Grundwasserqualität in Kapitel 1.2.2.4. Wie dort erläutert, handelt sich um Mittelwerte der Jahre 1990 – 1997, die in 4 Gruppen zusammengefaßt sind.
Die Angabe dient der Unterstützung und zur Veranschaulichung der Handlungserfordernisse der
Maximalforderungen aus fachlicher Sicht.
167
Landschaftsplan UVF
2.3
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Klimaschutz (einschl. Luft)
Klima und Luft sind wichtige Komponenten von Ökosystemen. Veränderungen des Klimas und der
Luftgüte (insbesondere anthropogene) haben z. T. große und gelegentlich irreversible Folgen für die
zumeist sehr sensiblen Ökosysteme.
Ziele im Sinne des Klimaschutzes sind vorsorgende Maßnahmen, um besonders sensible Gebiete schützen zu können. Hierbei müssen insbesondere Regionen berücksichtigt werden, die bereits einer hohen
Belastung unterliegen, sowie Flächen, die eine wichtige Ausgleichsfunktion für urbane Räume besitzen.
2.3.1
Methodik
Ziel der Bewertung ist die Ermittlung und Darstellung von Flächen mit hoher klimatischer und lufthygienischer Belastung, Empfindlichkeit sowie von Flächen mit einer besonders hohen Eignung für eine
Verbesserung des Kleinklimas und der Luftqualität. Dieser Ansatz stützt sich auf die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Hessischen Naturschutzgesetz (HENatG) genannten Forderungen.
Im einzelnen wird dort verlangt, die Belastung der Luft nicht so stark werden zu lassen, daß sie ihre
natürliche Leistungsfähigkeit nicht zurückgewinnen kann, Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere
des örtlichen Klimas, sind zu vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen auch durch landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu mindern. Luftverunreinigungen sind u. a. durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gering zu halten. Im besiedelten Bereich sollen
Flächen zur Verbesserung des örtlichen Klimas erhalten und geschaffen sowie besonders geeignete Flächen aus klimatischen Gründen von nicht standortgebundenen Anlagen freigehalten werden.
Das Bewertungsverfahren wurde nach den Vorgaben des HENatG, BNatSchG und des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) entwickelt. Hierfür wurden 10 Kriterien zugrundegelegt, welche den folgenden 3 Bewertungskategorien zuzuordnen sind:
I. Vorbelastung
• Vorbelastung von Klima und Luft durch Luftverunreinigungen nach ihrer Zusammensetzung und
Häufigkeit des Auftretens sowie durch Wärmebelastung.
Bewertungskriterien:
1) Inversionshäufigkeit
2) Luftgüte
3) Nähe zu Kfz-Immissionen überörtlicher Straßen
Flächen werden um so höher eingeschätzt, je stärker sie durch eine lufthygienische oder klimatische
Vorbelastung gekennzeichnet sind (siehe Tabelle 27).
II. Empfindlichkeit
• Empfindlichkeit von Klima und Luft gegen Bebauung, Bodenversiegelung und von Emissionen ausgehenden nachteiligen Veränderungen.
Bewertungskriterien:
4) Lage in der Klimazone
5) Häufigkeit von Schwachwind-Wettersituationen
⇒ Flächen werden um so höher bewertet, je empfindlicher sie sich gegenüber einer weiteren Zunahme
der anthropogenen Beeinflussung des Kleinklimas verhalten (siehe Tabelle 27).
III. Eignung
• Eignung von Freiflächen für die Verbesserung des Kleinklimas und der Luftqualität.
Bewertungskriterien:
6) Kaltluftproduktivität
168
Landschaftsplan UVF
7)
8)
9)
10)
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Dynamik des Kaltluftabflusses
Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten
Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln
Auftreten von Flurwinden
⇒ Flächen werden um so höher eingeschätzt, je mehr sie für die Verbesserung des Kleinklimas und
der Luftqualität geeignet sind (siehe Tabelle 27).
Zielsetzungen der Bewertung
1) Inversionshäufigkeit
In vielen Regionen des Verbandsgebietes treten Inversionswetterlagen regelmäßig auf. Am häufigsten und
beständigsten sind sie in den tieferen Lagen der Untermainebene. Mit dem Anstieg zum Hohen Taunus
werden sie immer seltener. Im Hintertaunus und im Taunusvorland sind es nur die Talsohlen, in denen sich
lokale Inversionen ausbilden können. Inversionen haben immer eine Anreicherung der Luftschadstoffe in
der bodennahen Atmosphäre zur Folge. Je häufiger Inversionen in einem Gebiet auftreten, um so höherwertiger sind die dort vorhandenen klimatisch bedeutsamen Flächen. In bezug auf die Inversionshäufigkeit
werden 4 Bewertungsstufen (siehe Tabelle 27) unterschieden.
2) Luftgüte
Die Kartierung der Flechtenvorkommen vermittelt einen Überblick über die langfristige Gesamt-Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe. Im Verbandsgebiet werden insgesamt 10 Luftgüteklassen unterschieden. Den Freiflächen kommt generell aufgrund der Filterleistung der Vegetation und der Ermöglichung
turbulenten Luftaustausches eine luftverbessernde Wirkung zu. Freiflächen in Gebieten mit geringer Luftgüte wird eine größere Wertigkeit beigemessen als solchen in Regionen mit unbelasteter Luft. Bei der
Luftgüte werden 3 Bewertungsstufen unterschieden.
3) Nähe zu Kfz-Immissionen überörtlicher Straßen (Autobahnen und Bundesstraßen)
Ziel zur Verbesserung der Luftqualität und der klimatischen Verhältnisse ist es, entlang der unterschiedlich
stark durch Kfz-Immissionen belasteten Straßenabschnitte verschieden breite Streifen von Immissionsschutzpflanzungen anzulegen. In der Klimafunktionskarte werden die überörtlichen Straßen hinsichtlich
ihrer NO2-Belastung klassifiziert. Bei den Kfz-Immissionen überörtlicher Straßen sind 4 Bewertungsstufen
vorhanden.
4) Lage in der Klimazone
Die im Verbandsgebiet auftretenden Klimazonen zeigen unterschiedliche bioklimatisch-thermische und
lufthygienische Vorbelastungen und sind daher gegen eine weitere anthropogene Beeinflussung des Klimas
verschieden empfindlich. Diese Unterschiede werden in die Bewertung wie folgt eingebracht: Klimatisch
bedeutsame Flächen haben in den stärker vorbelasteten Klimazonen eine höhere Wertigkeit als in den
minder vorbelasteten Klimazonen. Es werden 3 Bewertungsstufen unterschieden.
5) Häufigkeit von Schwachwind-Wettersituationen
Bei windschwachen Wetterlagen reichern sich Luftschadstoffe lokal an und werden kaum oder nur sehr
langsam verfrachtet. Für die unter diesen Wetterbedingungen noch für einen Luftaustausch sorgenden
lokalen Windsysteme müssen Durchlüftungsbahnen offen gehalten werden. Für Gebiete mit häufigeren
Fast-Windstillen (d.h. mit Windgeschwindigkeiten < 1.5 m/s) haben die Durchlüftungsbahnen eine höhere
Wertigkeit als in Regionen mit seltener auftretenden Fast-Windstillen. Bei der relativen Häufigkeit von
Schwachwindwetterlagen werden 3 Bewertungsstufen unterschieden.
6) Kaltluftproduktivität
Die Kaltluftproduktivität variiert in Abhängigkeit von der Vegetationsbedeckung. Stärker kaltluftproduzierende Flächen haben eine höhere Wertigkeit als geringer kaltluftproduzierende Gebiete. Die Kaltluftproduktivität wird in 3 Bewertungsstufen gegliedert.
169
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Tabelle 27: Bewertungskonzept - Klimaschutz und Luftreinhaltung im Landschaftsplan des UVF
Kriterium
1) Inversionshäufigkeit
2) Luftgüte, festgestellt
auf der Basis der
Flechtenverbreitung
3) Kfz-Immissionen an
überörtlichen Straßen
4) Klimazone
5) Häufigkeit von
SchwachwindWettersituationen
6) Kaltluftproduktivität
7) Dynamik des Kaltluftabflusses
8) Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten
Gebieten
170
Wertigkeit
Tallagen, Mainebene bis zu einer Höhe von 180 m ü. NN, hohe Inversionshäufigkeit
Naturräume zwischen 180 und 260 m ü. NN, mittlere Inversionshäufigkeit
Naturräume zwischen 260 und 340 m ü. NN, geringe Inversionshäufigkeit
Hochlagen über 340 m ü. NN, sehr geringe Inversionshäufigkeit
3
Luftgüteklassen „sehr hoch belastet“ und „extrem hoch belastet“
Luftgüteklassen „mäßig belastet“ und „hoch belastet“
Luftgüteklassen „sehr gering belastet“ und „gering belastet“
200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit hoher
NO2-Belastung
200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit erhöhter
NO2-Belastung
200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit mittlerer
NO2-Belastung
außerhalb eines 200 m breiten Saums parallel zur Straße
Untermainebene
Taunusvorland, Messeler Hügelland
Taunus
relative Häufigkeit von Fast-Windstillen über 30 %
relative Häufigkeit von Fast-Windstillen 15 % - 30 %
relative Häufigkeit von Fast-Windstillen bis 15 %
Kaltluftproduktion >6 m3/m2h, Kaltluftproduktion des Waldes am Hang
Kaltluftproduktion zwischen 5 und 6 m3/m2h, Kaltluftproduktion des
Waldes in der Ebene
Kaltluftproduktion < 5 m3/m2h
hohe/sehr hohe Ausgleichsleistung laut Klimafunktionskarte
mittlere Ausgleichsleistung laut Klimafunktionskarte
mäßige Ausgleichsleistung laut Klimafunktionskarte
keine Ausgleichsleistung laut Klimafunktionskarte
Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % erhöhter
oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist
Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mittlerer
NO2-Belastung und geringen Anteilen erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist
Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mäßiger
NO2-Belastung und keiner erhöhten oder hohen NO2-Belastung zugeordnet ist
Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % geringer
NO2-Belastung und keiner erhöhten oder hohen NO2-Belastung zugeordnet ist
Ausgleichsfläche, die keiner NO2-belasteten Siedlungsfläche zugeordnet
ist
3
2
1
3
2
1
0
2
1
0
3
2
3
2
1
3
2
1
3
2
1
0
4
3
2
1
0
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
9) Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten
zu Wärmeinseln
Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu starker Wärmeinsel
Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu mittlerer Wärmeinsel
Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu schwacher Wärmeinsel
3
0
10) Flurwinde
außerhalb eines 800 m Puffer der Wärmeinseln
Radial verlaufende Ventilationsbahn eines Flurwindsystems
keine Ventilationsbahn für den Flurwind
2
1
3
0
7) Dynamik des Kaltluftabflusses
Der Massenstrom eines Kaltluftabflusses ist abhängig von der Größe des Kaltlufteinzugsgebietes, der
Kaltluftproduktionsrate und dem Gefälle. In der Klimafunktionskarte wurden die Kaltlufteinzugsgebiete
bereits hinsichtlich ihrer Ausgleichsleistung nach diesem Prinzip bewertet. Es werden insgesamt 4 Bewertungsstufen unterschieden.
8) Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten
Kaltluftschneisen, die in ein lufthygienisch vorbelastetes Siedlungsgebiet einmünden, haben eine größere
Bedeutung für die Luftqualität als solche, die keine Siedlungsgebiete erreichen. Die Wertigkeit ist um so
höher, je stärker die lufthygienische Vorbelastung ist. Als Maßstab wird die Klassifikation der NO2Belastung im Wirkungsraum, so wie sie die Klimafunktionskarte vornimmt, zugrunde gelegt. Für die
Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten werden 5 Bewertungsstufen
unterschieden.
9) Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln
Die Überwärmung der Städte verursacht generell eine bioklimatisch-thermische Belastung für den Menschen, von der für Patienten mit bestimmten Krankheitssymptomen (Herz-Kreislauf-Patienten) sogar
eine gesundheitliche Gefahr ausgeht. Die Intensität der Wärmeinseln ist innerhalb des Verbandsgebietes
unterschiedlich ausgeprägt. In der Nachbarschaft mittlerer bis starker Wärmeinseln kommt auch kleinen
und/oder weniger stark produzierenden Kaltluftflächen eine höhere Wertigkeit zu als bei schwachen
Wärmeinseln. Für die Berücksichtigung der Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln
werden 4 Bewertungsstufen unterschieden.
10) Auftreten von Flurwinden
In den flachen Bereichen der Untermainebene treten Kaltluftabflüsse nicht auf, unter geeigneten Bedingungen stellen sich dafür jedoch Flurwinde ein. Sie sind radial vom Umland auf das Stadtgebiet ausgerichtet. Voraussetzung sind eine Überwärmung des Stadtgebietes sowie ein windoffenes, weitgehend
hindernisloses Umland. In der Klimafunktionskarte sind Flurwinde dargestellt. Diese Windsysteme sind
für eine Mischung der bodennahen Luftschichten besonders während windschwacher wettersituationen
sehr wichtig. Deshalb kommt allen Ventilationsbahnen von Flurwinden eine hohe Wertigkeit zu. Für die
Berücksichtigung von Flurwinden werden 2 Bewertungsstufen dargestellt.
2.3.1.1
Gesamtbewertung für den Klimaschutz (einschließlich Luft)
Als Grundlage für die Karte 14 „Gesamtbewertung Klimaschutz und Luftreinhaltung“ wurden folgende
Karten verwendet:
− Höhenschichtenkarte des UVF
− Klimafunktionskarte (Karte 8)
− Karte der mittleren Windverhältnisse, Regionale Planungsgemeinschaft Untermain (RPU)
− Luftgütekarte auf der Basis von Flechtenkartierungen (Umweltvorsorge-Atlas des UVF (UVA))
− Karte der Kaltluftproduktion (UVA)
− Klimatopkarte (UVA)
Die 10 Bewertungskriterien (siehe Kapitel 2.3.1) wurden mittels einer additiven Berechnung zu einer
Gesamtbewertung aggregiert. Hierfür wurde jeder Fläche sukzessive im Rahmen jeder Einzelbewertung
171
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
eine Bewertungskennzahl zugewiesen (siehe Tabelle 27). Diese Kennzahlen wurden anschließend summiert. Das Spektrum der Summen der Bewertungskennzahlen reicht nach den 10 Einzelbewertungen von
einem Minimalwert 4 bis zu einem Maximalwert 30 (siehe Tabelle 28). Mittels der Spanne der Werte
wurde eine neunstufige Gesamtbewertungsskala erstellt. Den einzelnen Bewertungsklassen wurden verschiedene Stufen an Klimarelevanz zugeordnet. Während die niedrigste Stufe eine sehr geringe Klimarelevanz aufweist, ist die höchste Stufe durch eine sehr hohe Klimarelevanz gekennzeichnet.
Kartographisch sind die Bewertungsstufen in der Gesamtbewertungskarte farbkodiert dargestellt und
können somit gut gegeneinander abgegrenzt werden.
Tabelle 28: Bewertungsskala der einzelnen Klassen
Bewertungsklasse
sehr geringe Klimarelevanz
sehr geringe bis geringe Klimarelevanz
geringe Klimarelevanz
geringe bis mäßige Klimarelevanz
mäßige Klimarelevanz
mäßige bis hohe Klimarelevanz
hohe Klimarelevanz
hohe bis sehr hohe Klimarelevanz
sehr hohe Klimarelevanz
Bewertungspunkte (Bewertungskennzahl)
4 bis 6
7 bis 9
10 bis 12
13 bis 15
16 bis 18
19 bis 21
22 bis 24
25 bis 27
28 bis 30
Durch eine systematische Indizierung der Flächen in der Karte 14 „Gesamtbewertung Klimaschutz und
Luftreinhaltung“ (jedem der 10 Kriterien wird ein Buchstabe zugeordnet) wird deutlich, welche Kriterien zu einer niedrigen oder hohen Gesamtbewertung geführt haben. Bei den Bewertungsindizes werden
große und kleine Buchstaben unterschieden. Ein großer Buchstabe entspricht der höchsten Bewertungskennzahl bzw. Klimarelevanz, wohingegen ein kleiner Buchstabe eine mittlere Bewertungskennzahl
darstellt. Niedrige Bewertungspunktzahlen werden nicht mit Hilfe von Buchstaben aufgeführt.
Zur flächenhaften Darstellung der drei Bewertungskategorien ‘Vorbelastung’, ‘Empfindlichkeit’ und
‘Eignung’ werden (zusätzlich zu den Bewertungsindizes) jeweils zwei Schraffuren verwendet: a) hohe
Relevanz, b) sehr hohe Relevanz, die durch Summenbildung der Bewertungskennzahlen innerhalb der
Bewertungskriterien ermittelt werden. Die geringe bis mittlere Relevanzen aufweisenden Flächen werden
nicht extra ausgewiesen.
Um die Wichtigkeit von besonders bedeutsamen Flächen hervorheben zu können, werden sie in der
Karte 14 „Gesamtbewertung Klimaschutz und Luftreinhaltung“ zusätzlich mittels einer Punktlinie abgegrenzt. Hierbei werden folgende Haupttypen unterschieden:
1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittel oder stark ausgeprägter Wärmeinseln
Es werden diejenigen Flächen abgegrenzt, die im Umkreis einer Siedlung mit einer mittleren oder starken
Wärmeinsel liegen und die mindestens eine „hohe“ Klimarelevanz aufweisen. Grundsätzlich sind Ausgleichsflächen im Einflußbereich von Siedlungen um so wichtiger, je stärker die thermische Belastung
ist.
2) Ventilationsbahn der Mainniederung
Von besonderer Bedeutung ist die Ventilationsbahn entlang der Mainniederung. Die im Einflußbereich
der übergeordneten Austauschströmung liegenden Gebiete sind abgegrenzt.
172
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen
Die Abgrenzung erfolgt im unmittelbaren Einflußbereich wichtiger überörtlicher Straßen (Autobahnen),
die laut Karte der Luftbelastung aus dem Kfz-Verkehr des UVF die höchste Belastungsstufe erreichen.
4) Relevante Flächen bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses
Insbesondere im Vordertaunus weisen die Flächen hinsichtlich der Dynamik des Kaltluftabflusses hohe
bis sehr hohe Ausgleichsleistungen auf, die hauptsächlich für den Frankfurter Raum von großer Bedeutung sind. Desweiteren ist der Wetterauwind als übergeordnete Austauschströmung durch eine besondere Relevanz gekennzeichnet.
Tabelle 29: Prozentualer Anteil der Klimarelevanzklassen in allen Landschaftsräumen
Klimarelevanz
Landschaftsräume
sehr
sehr geringe geringe
gerin- geringe
bis
ge
bis
mäßige
geringe
%
%
%
%
mäßige
mäßige
bis
hohe
hohe
%
%
%
hohe
bis
sehr
hohe
%
sehr
hohe
0,1
Hintertaunus-Untereinheiten
44,3
46,6
8,5
0,6
Usinger Becken
18,6
52,9
24,5
4
9
31,2
49,4
9,8
0,6
10,5
32,4
35,6
18,3
3,1
0,1
0,2
5,4
35,7
40,1
15,9
2,6
0,7
27,7
44,4
26,9
0,3
0,3
17,7
16,8
54,4
10,8
Flörsheim-Griesheimer
Mainniederung
11,3
2,7
12,8
22,4
43,4
7,4
Kern des Verdichtungsraumes
Frankfurt-Offenbach
0,6
2,5
14,9
29,3
38
14,7
Hoher Taunus
Vortaunus
Main-Taunus-Vorland
Friedberger Wetterau
Bergener Rücken
Fechenheim-Steinheimer
und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
2,8
1,2
14,7
20
28,6
28,8
3,9
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
0,7
27,2
23,6
22,3
18,2
6,9
1,1
Messeler Hügelland
0,4
34
22,3
23,4
16,7
3,1
0,1
15,5
18,9
13,7
15,8
16,9
9,8
0,2
Landschaftsräume
gesamt
2.3.2
9,2
%
Ergebnisdarstellung
2.3.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten
Relevanz der Bewertungskategorien
• Vorbelastung
Fast flächendeckend ist der Hintertaunus durch eine geringe Vorbelastung gekennzeichnet. Die Inversionshäufigkeit ist überwiegend sehr gering (Wertigkeit 0) bis gering (Wertigkeit 1), und die Auswirkungen der Kfz-Immissionen überörtlicher Straßen sind kaum relevant. Die Luftgüte hingegen weist
173
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
eine niedrige (sehr geringe und geringe Belastung) bis mittlere (mäßige und hohe Belastung) Bewertungskennzahl auf. Im Hinblick auf die Vorbelastung gibt es nur geringfügige räumliche Unterschiede.
• Empfindlichkeit
Aufgrund der geringen Vorbelastung ist dieses Gebiet im Hinblick auf weitere potentielle anthropogene
Belastungen weniger empfindlich als Regionen, in denen die Vorbelastung bereits hoch ist. Der Hintertaunus wird daher als eine Klimazone (Taunus) mit einer geringen Wertigkeit (1) eingestuft. Der Anteil
an windschwachen Wetterlagen ist in der räumlichen Verteilung unterschiedlich. Der Norden (nördlich
von Emmershausen, Gemünden, Niederlauken und Wilhelmsdorf) ist durch einen geringen Anteil (< 15
%) an Fast-Windstillen gekennzeichnet. Südlich der o. g. Siedlungen und nördlich von Riedelbach, Finsternthal, Treisberg und Hunoldstal liegt die Region mit einem Jahresanteil an Fast-Windstillen von 15
% bis 30 %. Durch mittlere bis hohe Anteile (≥ 15 %) an windschwachen Wetterlagen sind überwiegend
die Gebiete südlich der o. g. Siedlungen gekennzeichnet.
• Eignung
Die Kaltluftproduktion ist räumlich sehr unterschiedlich. Neben Gebieten mit einer geringen Kaltluftproduktion sind auch Flächen mit mittleren und hohen Kaltluftproduktionen vertreten. Zumeist liegen
die Gebiete mit einer geringen Kaltluftproduktion in der Klimarelevanzklasse „sehr gering“. Die aus der
Dynamik des Kaltluftabflusses resultierenden Ausgleichsleistungen sind in den ‘HintertaunusUntereinheiten’ gering. Die größten Ausgleichsleistungen sind nördlich, östlich und südlich von Grävenwiesbach sowie westlich und östlich von Schmitten zu verzeichnen. Die Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten spielt in den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ eine sehr
untergeordnete Rolle, da der Anteil an lufthygienisch stark belasteten Gebieten gering ist. Auch den
Kriterien „Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln“ sowie „Auftreten von Flurwinden“
kommt in diesem Landschaftsraum nur geringe Bedeutung
Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen
Aus den einzelnen Bewertungskriterien resultiert eine insgesamt „sehr geringe bis geringe“ Klimarelevanz. Etwa 45 % (siehe Tabelle 29) der Fläche weisen eine „sehr geringe“ Klimarelevanz auf. Die
zweitniedrigste Stufe („sehr gering bis gering“) nimmt ebenfalls einen Flächenanteil von rund 45 % ein.
Im Umkreis von Siedlungen überwiegt die Klimarelevanzstufe „sehr gering bis gering“. Weniger als
10 % der Fläche des Landschaftsraumes weisen eine „geringe“ Klimarelevanz auf. Ein Großteil dieser
Bewertungsstufe befindet sich nördlich, östlich und südlich von Grävenwiesbach, nördlich und südlich
von Oberreifenberg sowie nordwestlich von Oberems.
Im Landschaftsraum ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ wurden keine bedeutsamen Flächen abgegrenzt.
2.3.2.2 Usinger Becken
Relevanz der Bewertungskategorien
• Vorbelastung
Dieser Landschaftsraum ist im wesentlichen durch eine geringe sowie punktuell durch eine mittlere
Vorbelastung gekennzeichnet. Die Inversionshäufigkeit ist bis auf einige Gebiete im Nordosten des
Landschaftsraumes „sehr gering bis gering“ (Wertigkeiten 0 und 1). Fast flächendeckend liegt bei der
Luftgüte eine geringe (sehr gering und gering belastet) bis mittlere (mäßig und hoch belastet) Bewertungskennzahl vor. Die Auswirkungen der Kfz-Immissionen sind wegen der sehr geringen Anzahl an
überörtlichen Straßen kaum relevant.
• Empfindlichkeit
Der Landschaftsraum ‘Usinger Becken’ liegt in der Klimazone Taunus (Wertigkeit 1). Im ‘Usinger
Becken’ sind alle drei Klassen des Bewertungskriteriums „Häufigkeit von Schwachwind-Wettersituationen“ vertreten. Im Nordwesten ist ein nur geringer Anteil an Fast-Windstillen mit einem Jahresanteil
< 15 % vorhanden, wohingegen ein Großteil des Flächenanteils eine relative Häufigkeit von Fast-
174
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Windstillen zwischen 15 % und 30 % zu verzeichnen hat. Ein Anteil von windschwachen Wetterlagen
über 30 % ist südlich von Friedrichsthal bis zur Grenze des Landschaftsraums ‘Hoher Taunus’, östlich
und südlich von Wehrheim sowie östlich und südlich von Anspach zu verzeichnen.
• Eignung
Durch eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion ist fast der gesamte Landschaftsraum gekennzeichnet.
Die Dynamik des Kaltluftabflusses ist räumlich sehr unterschiedlich. Westlich von Usingen sowie westlich und östlich von Wehrheim sind mittlere und hohe bis sehr hohe Ausgleichsleistungen (Wertigkeiten
2 und 3) zu verzeichnen. Den Kriterien „Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten
Gebieten“, „Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln“ und „Auftreten von Flurwinden“
kommt nur eine sehr geringe Bedeutung zu.
Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen
Aus der Summe der Bewertungskriterien resultiert eine sehr niedrige bis niedrige Bewertungskennzahl
(Klimarelevanz). Knapp 20 % des Flächenanteils ist durch eine „sehr geringe“ und gut 50 % durch eine
„sehr geringe bis geringe“ Klimarelevanz gekennzeichnet. 25 % des Landschaftsraums weisen eine „geringe“ Klimarelevanz auf. Diese Bewertungsstufe ist hauptsächlich im Umkreis von Siedlungsgebieten
vertreten. Die größten Anteile liegen westlich, östlich und südlich von Wehrheim, westlich von Usingen,
südlich von Eschbach sowie westlich und südlich von Anspach.
Im Landschaftsraum ‘Usinger Becken’ wurden keine bedeutsamen Flächen abgegrenzt.
2.3.2.3 Hoher Taunus
Relevanz der Bewertungskategorien
• Vorbelastung
Der Landschaftsraum ‘Hohe Taunus’ ist durch eine geringe Vorbelastung gekennzeichnet. Die Inversionshäufigkeit ist insgesamt sehr gering bis gering (Wertigkeiten 0 und 1), eine mittlere Inversionshäufigkeit ist westlich und nördlich von Köppern, südlich von Ehlhalten und westlich von Niederjosbach zu
verzeichnen. In bezug auf die Luftgüte liegt fast flächendeckend eine geringe (sehr geringe und geringe
Belastung) bis mittlere (mäßige und hohe Belastung) Bewertungskennzahl vor. Im Südwesten des Landschaftsraums (westlich von Niederjosbach und südlich von Schloßborn) tritt eine sehr hohe Luftbelastung (Wertigkeit 3) auf. Die Auswirkungen der Kfz-Immissionen an überörtlichen Straßen sind wegen
der sehr geringen Zahl überörtlicher Straßen kaum relevant.
• Empfindlichkeit
Dieser Landschaftsraum wird in die durch eine geringe Wertigkeit vertretene Klimazone Taunus eingestuft. Der Jahresanteil an windschwachen Wetterlagen liegt über 30 %.
• Eignung
Laut Karte der Kaltluftproduktion des UVF weist dieser Landschaftsraum eine überwiegend geringe
Kaltluftproduktion auf. Die Ausgleichsleistungen der Kaltlufteinzugsgebiete sind überwiegend hoch und
sehr hoch. Mittlere Ausgleichsleistungen liegen westlich, nördlich und östlich von Niederjosbach sowie
in einigen Waldgebieten südöstlich des Großen Feldbergs vor. Im Hinblick auf das Bewertungskriterium
„Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten“ überwiegen die Ausgleichsflächen, welche keiner (Wertigkeit 0) oder einer nur geringen (Wertigkeit 1) NO2-Belastung zugeordnet
sind. Von geringer Bedeutung sind in dem dünn besiedelten Landschaftsraum die Kriterien „Nähe von
Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln“ sowie das „Auftreten von Flurwinden“.
Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen
Aus der Summe der Bewertungskriterien resultiert eine überwiegend niedrige und z. T. mittlere Bewertungskennzahl. Im Gegensatz zu den Landschaftsräumen ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ und ‘Usinger
Becken’ ist der Flächenanteil der niedrigsten Bewertungsklasse (sehr gering) mit knapp 10 % wesentlich
geringer. Gut 30 % des Landschaftsraumes ‘Hoher Taunus’ weisen eine „sehr geringe bis geringe“ und
175
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
etwa 50 % eine „geringe“ Klimarelevanz auf. Rund 10 % der Fläche sind durch eine mittlere Bewertungsstufe („gering bis mäßig“) gekennzeichnet. Während sich die räumliche Ausdehnung der niedrigsten Klimarelevanzstufe fast ausschließlich auf den Grenzsaum zu den beiden nördlich des Landschaftsraumes ‘Hoher Taunus’ liegenden Landschaftsräumen beschränkt, sind die Stufen „sehr gering bis gering“ und „gering“ mosaikartig im gesamten Landschaftsraum verteilt. Im unmittelbaren Umkreis der
Siedlungen liegen die eine „geringe bis mäßige“ Klimarelevanz aufweisenden Flächen.
Als bedeutsame Fläche wird der kurze Streckenabschnitt der A3 abgegrenzt.
2.3.2.4 Vortaunus
Relevanz der Bewertungskategorien
• Vorbelastung
Der Landschaftsraum ‘Vortaunus’ ist durch eine geringe bis mittlere Vorbelastung gekennzeichnet. Die
räumliche Ausprägung der Inversionshäufigkeit ist unterschiedlich. Die Inversionshäufigkeit ist fast im
gesamten Grenzsaum zum Landschaftsraum ‘Hoher Taunus’ sowie im Südwesten sehr gering oder gering. In anderen Gebieten hingegen überwiegen mittlere Inversionshäufigkeiten (Wertigkeit 2). Der Flächenanteil mit einer hohen Inversionshäufigkeit (nördlich und südlich von Lorsbach in den Tallagen
sowie nördlich und südlich von Schwalbach) ist gering. Bezüglich der Luftgüte überwiegt der Flächenanteil mit mäßig und hoch belasteten Gebieten (Wertigkeit 2). Die beste Luftgüte ist nordöstlich von
Vockenhausen, östlich von Eppstein, östlich von Fischbach und westlich von Königstein vorhanden. Die
höchsten Belastungen (Wertigkeit 3) hingegen treten hauptsächlich im Südosten an der Grenze zum
‘Main-Taunus-Vorland’ auf. Die von den Kfz-Immissionen überörtlicher Straßen ausgehenden Luftverunreinigungen sind bis auf die im Westen verlaufende A 3 (Wertigkeit 3) gering. Die Anzahl der im
Vortaunus liegenden überörtlichen Straßen ist gering.
• Empfindlichkeit
Der ‘Vortaunus’ hat Anteil an den beiden Klimazonen Taunus (Wertigkeit 1) und Taunusvorland (Wertigkeit 2). Die Klimazone Taunus liegt nördlich der Linie Langenhain, Vockenhausen, Fischbach,
Schneidhain, Kronberg, Oberursel und Dornholzhausen. Fast der gesamte Landschaftsraum weist einen
hohen Anteil an Fast-Windstillen auf (über 30 % Jahresanteil). Eine geringere Häufigkeit windschwacher Wettersituationen (≥ 15 % bis ≤ 30 %) tritt nordöstlich von Dornholzhausen auf.
• Eignung
Insbesondere im Umkreis von Siedlungen ist eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion gegeben. Die
Dynamik des Kaltluftabflusses ist räumlich unterschiedlich. Es überwiegen die Flächenanteile mit einer
mittleren und hohen Ausgleichsleistung. Insbesondere westlich und südlich von Eppstein sowie nördlich
von Lorsbach liegen die Gebiete mit nur geringen Ausgleichsleistungen. Bezüglich der Zuordnung von
Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten dominieren die Flächenanteile mit einer geringen
(1) und mittleren (2) Wertigkeit. Die zweithöchste Wertigkeitsstufe tritt nur vereinzelt auf, wohingegen
die höchste Wertigkeit in diesem Landschaftsraum nicht erreicht wird. Im Gegensatz zu den drei im
Norden liegenden Landschaftsräumen spielt die Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu städtischen
Wärmeinseln eine Rolle. Im Gegensatz zu den südlich des Vortaunus liegenden Landschaftsräumen wird
hier jedoch fast durchgängig eine geringe Wertigkeit (Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu schwacher
Wärmeinsel) erreicht. Eine mittlere bis hohe Wertigkeit (Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu mittlerer/starker Wärmeinsel) ist nördlich von Diedenbergen sowie südlich von Marxheim zu verzeichnen.
Flurwinde sind im Vortaunus von geringer Bedeutung.
Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen
Im Vergleich zu den nördlich des ‘Vortaunus’ liegenden Landschaftsräumen ist der prozentuale Anteil
an Klassen mit einer hohen Punktzahl bei der Gesamtbewertung wesentlich höher. Somit stellt der
‘Vortaunus’ eine Art Übergangsbereich zwischen den geringe Klimarelevanzen aufweisenden Land-
176
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
schaftsräumen im Norden und den durch höhere Klimarelevanzen gekennzeichneten Landschaftsräumen im Süden dar. Aus der Summe der 10 Bewertungskriterien resultiert ein heterogenes Ergebnis.
Die niedrigste Bewertungsstufe ist nicht vertreten, und der Flächenanteil mit einer „sehr geringen bis
geringen“ Klimarelevanz beträgt 10 %. Je ein Drittel der Fläche des Landschaftsraumes ist durch eine
„geringe“ sowie eine „geringe bis mäßige“ Klimarelevanz vertreten. Der Flächenanteil der Klasse
„mäßig“ beträgt knapp 20 % und der Klasse „mäßig bis hoch“ 3 %. Die niedrigsten Klimarelevanzen
sind an der Grenzlinie zum Hohen Taunus und im Westen (östlich von Wildsachsen) des Landschaftsraums vertreten. Die höchsten Belastungsstufen liegen im Umkreis von Siedlungen, wobei hier ein
Unterschied zwischen den im Norden sowie im Süden liegenden Siedlungen hinsichtlich der Belastung
zu verzeichnen ist. So sind beispielsweise Vockenhausen, Bremthal und Wildsachsen von Flächen mit
einer niedrigeren Klimarelevanz als Diedenbergen, Marxheim, Kelkheim und Kronberg umgeben.
Südwestlich von Marxheim, nördlich von Hofheim sowie südlich von Kronberg liegt ein Großteil der
Gebiete mit einer „mäßigen bis hohen“ Klimarelevanz. Die durch niedrige Bewertungspunktzahlen gekennzeichneten Gebiete liegen hauptsächlich in der eine geringe Wertigkeit aufweisenden Klimazone
Taunus.
Infolge des hohen Flächenanteils an niedrigen und mittleren Klimarelevanzstufen wird deutlich, daß der
‘Vortaunus’ eine räumlich differenzierte Vorbelastung, Empfindlichkeit sowie Eignung aufweist. Während eine geringe Vorbelastung im Grenzbereich zum Hohen Taunus sowie im Nordwesten des Landschaftsraums auftritt, liegt in den übrigen Gebieten eine mittlere Vorbelastung vor. Fast die gesamte
Fläche südlich der Linie Langenhain, Eppstein, Fischbach, Königstein, Dornholzhausen und Friedrichsdorf ist durch eine hohe Relevanz bezüglich der Empfindlichkeit gekennzeichnet. Im Hinblick auf die
Bewertung der Eignung ist südwestlich und südlich von Marxheim, nördlich von Hofheim, westlich von
Kelkheim, östlich von Kronberg, östlich von Oberhöchstadt sowie östlich von Oberstedten eine hohe
Relevanz und damit große Bedeutung für die Gesamtbewertung gegeben. Diese Flächen liegen in den
Gebieten, die durch eine mäßige bis hohe Klimarelevanz gekennzeichnet sind.
Als bedeutsame Fläche infolge einer hohen Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen wird
die im Westen des Landschaftsraumes liegende A 3 abgegrenzt. Da es sich um einen nur sehr kurzen
durch den Landschaftsraum laufenden Streckenabschnitt handelt, trägt die A 3 kaum zu einer erhöhten Vorbelastung bei.
2.3.2.5 Main-Taunus-Vorland
Relevanz der Bewertungskategorien
• Vorbelastung
Der Landschaftsraum ‘Main-Taunus-Vorland’ ist durch eine mittlere sowie überwiegend hohe Vorbelastung gekennzeichnet. Fast flächendeckend tritt eine hohe Inversionshäufigkeit auf. Gebiete mit einer
mittleren Inversionshäufigkeit liegen westlich und nordwestlich von Steinbach, nördlich von Oberursel
sowie nördlich von Bad Homburg. Bei der Luftgüte überwiegt der Flächenanteil mit der höchsten Belastungsklasse (sehr hoch und extrem hoch belastet). Eine mäßige und hohe Belastung (Wertigkeit 2) ist
insbesondere in einigen Gebieten im Grenzbereich zum ‘Vortaunus’ gegeben: Nördlich von Bad Homburg, nördlich von Oberursel, nördlich und südwestlich von Schwalbach, südlich und südwestlich von
Bad Soden, westlich und nördlich von Liederbach, westlich, südlich und östlich von Wallau. Bei den
Kfz-Immissionen an überörtlichen Straßen kommt der Wertigkeit 3 eine große Bedeutung zu (A 3, A 5,
A 66). Ansonsten ist im direkten Umfeld überörtlicher Straßen zumeist eine mittlere NO2-Belastung zu
verzeichnen (Wertigkeit 1).
• Empfindlichkeit
Fast die gesamte Fläche des Landschaftsraumes ‘Main-Taunus-Vorland’ liegt in der eine mittlere Wertigkeit (2) aufweisenden Klimazone Taunusvorland. Die Gebiete nördlich, westlich und östlich von
Hochheim, nördlich von Hattersheim, südöstlich, östlich und nordöstlich von Oberliederbach, südwestlich, südlich und südöstlich von Bonames sowie westlich und südlich von Harheim gehören zur Klimazone Untermainebene (Wertigkeit 3). Eine Häufigkeit von windschwachen Wettersituationen mit einem
Jahresanteil über 30 % liegt in folgenden Gebieten vor: Fast der gesamte Bereich des Landschaftsraums
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
südlich der Linie Weilbach / Kriftel, nördlich der Linie Bad Soden / Sulzbach und südlich von Schwalbach sowie Eschborn, nördlich von Oberursel, östlich von Friedrichsdorf und nördlich von Harheim.
Auf den restlichen Flächen beträgt der Anteil von Fast-Windstillen 15 % bis 30 %.
• Eignung
Der Landschaftsraum ‘Main-Taunus-Vorland’ zeichnet sich durch eine überwiegend mittlere bis hohe
Kaltluftproduktion aus. Bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses überwiegen die Flächenanteile mit
einer hohen bis sehr hohen Ausgleichsleistung (Wertigkeit 3). Eine mittlere Ausgleichsleistung ist insbesondere östlich von Kriftel, nordöstlich von Bad Soden, nördlich von Oberursel, nordöstlich von Bad
Homburg, westlich von Nieder-Eschbach sowie nördlich und östlich von Seulberg gegeben. Bei der
Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten ist eine sehr heterogene Verteilung erkennbar. Es überwiegen die Flächenanteile mit einer niedrigen (1) und mittleren (2) Wertigkeit.
Nördlich und südlich von Hochheim, südlich, östlich und nördlich von Kriftel, östlich von Liederbach,
südlich, östlich und nördlich von Eschborn, südlich von Steinbach, nördlich von Oberursel, nördlich und
westlich von Harheim und südwestlich von Bonames liegen die Ausgleichsflächen, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mittlerer NO2-Belastung und geringen Anteilen erhöhter oder hoher NO2Belastung zugeordnet sind (Wertigkeit 3). Die höchste Wertigkeit tritt südöstlich von Oberliederbach,
südöstlich von Sulzbach sowie südlich und südöstlich von Bonames auf. Bezüglich der Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln überwiegen die Gebiete mit einer Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu schwachen Wärmeinseln (Wertigkeit 1). Eine mittlere Wertigkeit wird in folgenden Gebieten
erreicht: Massenheim, Kriftel, Hattersheim, Sulzbach, Eschborn, Steinbach, Bonames und Bad Homburg. Kaltluftflächen in 800 m Abstand zu starken Wärmeinseln (Wertigkeit 3) liegen im Umkreis von
Hochheim, Wicker, Weilbach und Eschborn. Flurwindsysteme spielen insgesamt eine untergeordnete
Rolle. Lediglich nördlich von Hochheim liegt ein wichtiges Flurwindsystem.
Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen
Der Landschaftsraum ‘Main-Taunus-Vorland’ zeichnet sich durch eine überwiegend mittlere und z. T.
hohe Klimarelevanz aus. 5 % der Fläche weisen eine „geringe bis mäßige“, 35 % eine „mäßige“ und
40 % eine „mäßige bis hohe“ Klimarelevanz auf. Die Stufen „hoch“ und „hoch bis sehr hoch“ sind mit
15 % bzw. 3 % vertreten. Während im Grenzbereich zum ‘Vortaunus’ überwiegend die durch niedrige
Gesamtbewertungspunktzahlen gekennzeichneten Flächen liegen, weisen die an den Grenzen zur
‘Flörsheim-Griesheimer-Mainniederung’ und dem ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’
liegenden Gebiete viel höhere Klimarelevanzen auf. Die höchsten Punktzahlen werden im Umkreis von
Siedlungen sowie im Bereich überörtlicher Straßen erreicht. Auch in diesem Landschaftsraum sind die
Siedlungen von unterschiedlichen Klimarelevanzen umgeben. So weisen die Bad Homburg und Friedrichsdorf umrahmenden Flächen kaum höhere Punktzahlen als 18 auf, während Hochheim und Sulzbach
auch von Gebieten mit Maximalpunktzahlen von 27 umgeben sind. Eine „sehr hohe“ Klimarelevanz
(> 28 bis ≤ 30) tritt im Süden von Eschborn auf.
Zur Modifizierung des Gesamtergebnisses sollen die jeweiligen Relevanzen der drei Bewertungskategorien gesondert betrachtet werden. Nahezu flächendeckend liegt eine hohe Belastung (Relevanz) im Hinblick auf die Vorbelastung vor. Im Nordwesten des Landschaftsraumes (im Grenzbereich zum ‘Vortaunus’) ist eine mittlere Belastung gegeben. Eine sehr hohe Belastung hingegen ist im Bereich zahlreicher
überörtlicher Straßen zu verzeichnen. Hierzu gehören hauptsächlich A 3, A 5, A 66, A 661 und A 671.
Eine hohe Relevanz bezüglich der Empfindlichkeit tritt auf den meisten Flächen des Landschaftsraumes
(außer der Umgebung von Liederbach) südlich von Eschborn und Schwalbach, nördlich von Oberursel,
westlich von Bad Homburg, nördlich und östlich von Nieder-Eschbach sowie nordöstlich, östlich, südlich und südwestlich von Bonames auf. Sehr hohe Relevanzen sind vorwiegend im Bereich der A 66
nordöstlich von Oberliederbach und südlich von Sulzbach, südlich von Wicker und im Umkreis von
Hochheim vertreten. Die Gebiete mit einer hohen Relevanz der Eignung sind nördlich und östlich von
Hochheim, im gesamten Umkreis von Flörsheim, nördlich und südlich von Wicker, nördlich und südlich
von Weilbach, nördlich, östlich und südlich von Kriftel, in fast allen Gebieten nördlich von Liederbach
178
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
und südlich von Steinbach, östlich von Oberursel sowie östlich und südlich von Bonames lokalisiert. Bei
der Eignung sind nur auf wenigen Flächen (u.a. westlich und südlich von Hochheim und südlich von
Sulzbach) sehr hohe Relevanzen vertreten.
Folgende Gebiete werden gesondert betrachtet und als bedeutsame Flächen abgegrenzt:
(1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittlerer und starker Wärmeinseln: Bonames, Eschborn, Steinbach, Sulzbach, Bad Soden, Kriftel, Hofheim, Weilbach, Wicker, Massenheim, Hochheim.
(2) Lage im Bereich der Ventilationsbahn der Mainniederung: Westlich und östlich von Hochheim.
(3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen: A 3, A 5, A 66, A 661 und A 671.
(4) Relevante Flächen bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses: Nahezu der gesamte Flächenanteil des Landschaftsraumes ‘Main-Taunus-Vorlands’ nördlich von Kriftel.
2.3.2.6 Friedberger Wetterau
Relevanz der Bewertungskategorien
• Vorbelastung
Der Landschaftsraum ‘Friedberger Wetterau’ ist durch eine überwiegend hohe Vorbelastung gekennzeichnet. Fast flächendeckend zeichnet sich der Landschaftsraum durch eine hohe Inversionshäufigkeit
aus. Lediglich westlich von Burgholzhausen liegt eine mittlere Inversionshäufigkeit vor. Auch bei der
Luftgüte ist fast im gesamten Landschaftsraum die höchste Wertigkeitsstufe (sehr hoch und extrem hoch
belastet) vertreten. Wegen der geringen Anzahl überörtlicher Straßen ist die von den Kfz-Immissionen
ausgehende Belastung relativ gering.
• Empfindlichkeit
Die ‘Friedberger Wetterau’ hat Anteil an den beiden Klimazonen Taunusvorland und Untermainebene.
Die eine mittlere Wertigkeit aufweisende Klimazone Taunusvorland liegt westlich von Dortelweil und
auf der gesamten Fläche nördlich von Nieder-Erlenbach. Der größte Flächenanteil weist eine Häufigkeit
an windschwachen Wetterlagen mit einem Jahresanteil über 30 % auf. Regionen mit einem geringeren
Anteil an Fast-Windstillen (≥ 15 % ≤ 30 %) liegen im Umkreis von Burgholzhausen sowie östlich von
Dortelweil.
• Eignung
Der gesamte Landschaftsraum weist eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion auf. Bei der Dynamik des
Kaltluftabflusses überwiegen Flächen mit einer hohen bis sehr hohen Ausgleichsleistung (Wertigkeit 3).
Eine mittlere Ausgleichsleistung ist in den Gebieten nordwestlich von Nieder-Erlenbach sowie westlich
und östlich von Massenheim gegeben. Bezüglich des Kriteriums „Zuordnung von Kaltluftschneisen zu
lufthygienisch belasteten Gebieten“ zeigt die ‘Friedberger Wetterau’ ein sehr heterogenes Bild. Etwa die
Hälfte der Fläche ist durch eine Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % erhöhter
oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist, gekennzeichnet (Wertigkeit 4). Die beiden niedrigsten Wertigkeitsstufen (0 und 1) liegen nördlich und nordöstlich von Nieder-Erlenbach sowie östlich und südlich
von Burgholzhausen. Eine mittlere Wertigkeit ist kaum vertreten. Die westlich von Massenheim, östlich
von Nieder-Erlenbach und nordwestlich von Dortelweil liegenden Gebiete weisen die zweithöchste Wertigkeit auf. Im Hinblick auf die Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu städtischen Wärmeinseln ist
die gleiche Verteilung wie im Landschaftsraum ‘Vortaunus’ gegeben, da durchgehend die zweitniedrigste Wertigkeit (Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu schwacher Wärmeinsel) vertreten ist. Flurwindsysteme spielen eine untergeordnete Rolle.
Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen
Der Landschaftsraum ‘Friedberger Wetterau’ zeichnet sich durch eine mittlere bis hohe Klimarelevanz aus. Die drei niedrigsten Klassen sind gar nicht von Bedeutung. Hauptsächlich sind die Klassen
„mäßige“ (knapp 30 %), „mäßige bis hohe“ (knapp 45 %) und „hohe“ (gut 25 % Flächenanteil) Klimarelevanz vertreten. Wie bereits erwähnt, liegen die Klassen mit den höchsten Wertigkeiten im
Umkreis der Siedlungen. Bezüglich der räumlichen Verteilung der einzelnen Stufen stimmt die Gren179
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
ze zwischen dem weniger belasteten Norden und dem durch höhere Wertigkeiten gekennzeichneten
Süden in etwa mit derjenigen der beiden Klimazonen überein. So sind nördlich von Nieder-Erlenbach
kaum Gebiete vorhanden, die eine Gesamtbewertungspunktzahl von 18 überschreiten.
Mittels der statistischen Bewertung wird deutlich, daß der Landschaftsraum ‘Friedberger Wetterau’ eine
räumlich differenzierte Vorbelastung, Empfindlichkeit und Eignung aufweist. Eine hohe Relevanz der
Vorbelastung liegt fast flächendeckend vor. Im Bereich der B 3 hingegen sind sehr hohe Belastungen zu
verzeichnen. Eine hohe Relevanz bei der Empfindlichkeit ist überwiegend nördlich, nordöstlich, westlich
und östlich von Nieder-Erlenbach, östlich von Dortelweil sowie nördlich und nordwestlich von Gronau
gegeben. Eine sehr hohe Relevanz weisen fast alle Gebiete mit hoher Klimarelevanz auf (östlich von
Massenheim sowie südlich und nördlich von Dortelweil). Des weiteren tritt westlich und südlich von
Massenheim eine sehr hohe Relevanz betreffend der Empfindlichkeit auf. Hinsichtlich der Eignung ist
auf dem gesamten Flächenanteil nördlich und nordöstlich von Nieder-Erlenbach eine geringe Relevanz
vorhanden. Eine hohe Relevanz liegt östlich von Nieder-Erlenbach, südwestlich, nördlich und östlich
von Massenheim sowie auf fast allen Flächen nordöstlich, östlich und südlich von Dortelweil vor.
Im Landschaftsraum ‘Friedberger Wetterau’ werden keine bedeutsamen Flächen abgegrenzt, da keines der drei Kriterien zutrifft.
2.3.2.7 Bergener Rücken
Relevanz der Bewertungskategorien
• Vorbelastung
Der Landschaftsraum ‘Bergener Rücken’ weist eine überwiegend hohe Vorbelastung auf. Der größte
Flächenanteil ist durch eine hohe Inversionshäufigkeit gekennzeichnet. Eine mittlere Wertigkeit herrscht
in den Gebieten westlich, nördlich und östlich von Bergen-Enkheim vor. Bis auf die Gebiete westlich
von Wachenbuchen ist in dem gesamten Landschaftsraum die Luftgüteklasse sehr hoch und extrem hoch
belastet (Wertigkeit 3) vertreten. Im Hinblick auf die aus dem Kfz-Verkehr überörtlicher Straßen resultierenden Immissionen ist bei einem 200 m breiten Saum beiderseits der Straßen eine mittlere NO2Belastung (Wertigkeit 1) gegeben. Lediglich an dem Streckenabschnitt der B 3 ist eine mittlere Wertigkeit (2) zu verzeichnen.
• Empfindlichkeit
Fast der gesamte Landschaftsraum ist der durch eine hohe Wertigkeit gekennzeichneten Klimazone Untermainebene zugeordnet. Die nordwestlich, nördlich und nordöstlich von Wachenbuchen liegenden
Gebiete gehören zu einer Klimazone mit mittlerer Wertigkeit (2). Bezüglich der Häufigkeit windschwacher Wetterlagen überwiegt der Flächenanteil mit einer relativen Häufigkeit an Fast-Windstillen über
30 % Jahresanteil. Windschwache Wetterlagen mit einem Anteil von 15 % bis 30 % liegen in den Gebieten nordwestlich von Bad Vilbel sowie nordöstlich von Bergen-Enkheim.
• Eignung
Fast der gesamte Landschaftsraum weist eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion auf. Bezüglich der
Dynamik des Kaltluftabflusses sind alle Klassen vertreten. Gebiete ohne Ausgleichsleistungen liegen
nördlich und nordöstlich von Wachenbuchen. Südlich, östlich und nordöstlich von Bad Vilbel liegen die
Gebiete mit einer mäßigen Ausgleichsleistung (Wertigkeit 1). Durch die höchste Wertigkeit (hohe bis
sehr hohe Ausgleichsleistung) ist ein Großteil der restlichen Flächenanteile des Landschaftsraumes gekennzeichnet. Ein hoher Prozentsatz der Fläche des Landschaftsraumes ‘Bergener Rücken’ zeichnet sich
im Hinblick auf die Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten durch eine
hohe Wertigkeit (Ausgleichsflächen, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mittlerer NO2Belastung und geringen Anteilen erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet sind) aus. Die höchste
Wertigkeit (4) liegt in den Gebieten nördlich von Bergen-Enkheim und nördlich von Bischofsheim vor.
Keine Belastungen (Wertigkeit 0) sind nordwestlich, nördlich und nordöstlich von Wachenbuchen vorhanden. Bei dem Kriterium „Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu städtischen Wärmeinseln“ ist
nahezu im gesamten Landschaftsraum eine geringe Wertigkeit (Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu
schwacher Wärmeinsel) vertreten. Flurwindsysteme sind von geringer Bedeutung.
180
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen
Der Landschaftsraum ‘Bergener Rücken’ zeichnet sich durch eine mittlere bis hohe Klimarelevanz aus.
Die drei niedrigsten Klassen sind lediglich mit einem Flächenanteil von 0,3 % vertreten. Gut 15 % der
Fläche des ‘Bergener Rückens’ sind jeweils den Klassen „gering bis mäßig“ und „mäßig“ zugeordnet.
Eine „mäßige bis hohe“ Klimarelevanz weist über die Hälfte der Fläche auf. Eine „hohe“ Klimarelevanz
ist mit gut 10 % vertreten. Wie in den anderen Landschaftsräumen liegen die höchsten Bewertungskennzahlen im Umkreis von Siedlungen. Bezüglich der räumlichen Verteilung der einzelnen Stufen stimmt
die Grenze zwischen dem weniger belasteten Osten und dem ansonsten durch höhere Wertigkeiten gekennzeichneten Landschaftsraum in etwa mit derjenigen der beiden Klimazonen überein.
Mittels der statistischen Bewertung wird deutlich, daß der ‘Bergener Rücken’ eine räumlich differenzierte Vorbelastung, Empfindlichkeit und Eignung aufweist. Eine hohe Relevanz der Vorbelastung liegt
fast flächendeckend vor. Im Bereich der B 3 tritt eine sehr hohe Belastung auf. Eine hohe bis sehr hohe
Relevanz bei der Empfindlichkeit ist im gesamten Landschaftsraum gegeben. Die Gebiete mit einer sehr
hohen Relevanz bezüglich der Empfindlichkeit sind überwiegend westlich von Hochstadt, nordwestlich
von Bergen-Enkheim sowie nördlich, östlich, südlich und südwestlich von Bad Vilbel lokalisiert. Eine
hohe Relevanz der Eignung ist auf folgenden Flächen gegeben: Nördlich und nordöstlich von Hochstadt,
westlich, nördlich und östlich von Bergen-Enkheim sowie westlich und südwestlich von Bad Vilbel.
In diesem Landschaftsraum werden keine bedeutsamen Flächen abgegrenzt, da keines der drei Kriterien zutrifft.
2.3.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
Relevanz der Bewertungskategorien
• Vorbelastung
Der Landschaftsraum ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ ist durch eine hohe bis sehr hohe Vorbelastung gekennzeichnet. Eine hohe Inversionshäufigkeit tritt im gesamten Landschaftsraum auf. Fast
flächendeckend wird bei der Luftgüte die höchste Wertigkeitsstufe (3) und somit die höchste Belastung
erreicht. Bezüglich der Kfz-Immissionen an überörtlichen Straßen liegt ein heterogenes Bild vor. Die
Wertigkeit 1 (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit mittlerer NO2-Belastung)
wird von der B 43 erzielt. Die höchste Belastung (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen
Straßen mit hoher NO2-Belastung) tritt im Bereich der A 3 auf. Die von der A 671 ausgehenden Belastungen werden mit der mittleren Wertigkeit 2 bewertet.
• Empfindlichkeit
Der gesamte Landschaftsraum ist der eine hohe Wertigkeit (3) aufweisenden Klimazone Untermainebene zugeordnet. Im Hinblick auf die Häufigkeit windschwacher Wettersituationen gibt es eine Trennlinie in der ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’. Während alle Gebiete südlich von Eddersheim eine
relative Häufigkeit an Fast-Windstillen über 30 % aufweisen, ist ein Jahresanteil an windschwachen
Wetterlagen in den nördlich und nordöstlich von Eddersheim liegenden Gebieten zwischen 15 % und
30 % zu verzeichnen.
• Eignung
Fast flächendeckend tritt eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion auf. Im Hinblick auf die Dynamik des
Kaltluftabflusses überwiegen die Gebiete mit einer hohen bis sehr hohen Ausgleichsleistung. Nordöstlich und östlich von Höchst ist keine Ausgleichsleistung gegeben. Bei der Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten ist fast flächendeckend die Wertigkeit 3 (Ausgleichsfläche, die
einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mittlerer NO2-Belastung und geringen Anteilen erhöhter oder
hoher NO2-Belastung zugeordnet ist) vertreten. Nordöstlich und östlich von Höchst liegen die Ausgleichsflächen, die keiner NO2-belasteten Siedlungsfläche zugeordnet sind. Bei der Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu städtischen Wärmeinseln liegen im Umkreis von Hochheim und Flörsheim
die höchsten Wertigkeiten (Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu starker Wärmeinsel) vor. Eddersheim,
Okriftel und der Süden Hatterheims stellen Wärmeinseln einer mittleren Intensität dar und sind somit der
Wertigkeit 2 zugeordnet. Insgesamt gesehen spielen Flurwindsysteme eine untergeordnete Rolle. Von
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
besonderer Bedeutung ist das im Osten des Landschaftsraumes (an der Grenze zum Landschaftsraum
‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’) auftretende Flurwindsystem.
Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen
Der Landschaftsraum ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ weist eine mittlere sowie überwiegend
hohe Klimarelevanz auf. Die beiden niedrigsten Klassen sind nicht vertreten und die Klimarelevanz „gering“ hat einen Anteil von gut 10 %. Die Klassen „mäßig“ und „mäßig bis hoch“ haben Flächenanteile
von gut 10 % bzw. 20 %. Im Vergleich zu den meisten anderen Landschaftsräumen ist der prozentuale
Anteil der Klimarelevanzen „hoch“ (45 %) und „hoch bis sehr hoch“ (7 %) von größerer quantitativer
Bedeutung. Diese beiden Klimarelevanzklassen sind hauptsächlich im Umkreis von Siedlungen sowie im
Bereich stark befahrener, überörtlicher Straßen vertreten. Nördlich und nordöstlich von Höchst liegen
die nur durch geringe Gesamtbewertungspunktzahlen (≤ 15) gekennzeichneten Gebiete.
Mit Hilfe der statistischen Bewertung kann dargelegt werden, daß der Landschaftsraum ‘FlörsheimGriesheimer Mainniederung’ eine räumlich differenzierte Vorbelastung, Empfindlichkeit und Eignung
aufweist. Eine hohe Relevanz der Vorbelastung ist fast flächendeckend gegeben. Im Bereich der überörtlichen Straßen A 3, A 671 und B 43 liegen die Gebiete mit einer sehr hohen Relevanz. Fast im gesamten Landschaftsraum ist eine hohe oder sehr hohe Relevanz im Hinblick auf die Empfindlichkeit
gegeben. Die Flächenanteile nördlich von Eddersheim sind überwiegend durch eine hohe Relevanz und
die südlich von Eddersheim liegenden Gebiete durch eine sehr hohe Bedeutung gekennzeichnet. Die
Grenze zwischen den beiden Klassen stimmt in etwa mit derjenigen der Häufigkeit windschwacher
Wetterlagen überein. Nahezu flächendeckend besteht insbesondere auf den eine hohe oder hohe bis sehr
hohe Klimarelevanz aufweisenden Flächen eine hohe oder sehr hohe Relevanz hinsichtlich der Eignung.
Grundsätzlich überwiegen die Gebiete mit einer hohen Bedeutung. Eine sehr hohe Relevanz ist hauptsächlich auf folgenden Flächen gegeben: z. T. nördlich und südöstlich von Flörsheim sowie südlich von
Hochheim.
Folgende Gebiete werden gesondert betrachtet und als bedeutsame Flächen abgegrenzt:
(1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittlerer und starker Wärmeinseln: Hochheim,
Flörsheim, Eddersheim, Okriftel.
(2) Lage im Bereich der Ventilationsbahn der Mainniederung: Fast der gesamte Landschaftsraum
liegt im Einflußbereich der Ventilationsbahn der Mainniederung.
(3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen: A 3, A 671.
(4) Keine bedeutsame Flächen bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses.
2.3.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
Relevanz der Bewertungskategorien
• Vorbelastung
Der Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ ist fast flächendeckend
durch eine hohe bis sehr hohe Vorbelastung gekennzeichnet. Der Landschaftsraum weist eine hohe Inversionshäufigkeit auf. Bei der Luftgüte ist fast durchgehend die höchste Belastungsklasse (sehr hoch
und extrem hoch belastet) vertreten. Infolge der von den überörtlichen Straßen ausgehenden KfzImmissionen ist eine sehr hohe Belastung zu verzeichnen. Das überörtliche Straßennetz ist in diesem
Landschaftsraum besonders dicht. Es sind alle drei Belastungsklassen vertreten. Die höchsten Belastungen (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit hoher NO2-Belastung) gehen von
A 3, A 5, A 66 und A 661 aus.
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Empfindlichkeit
Fast die gesamte Fläche des Landschaftsraumes ist der eine hohe Wertigkeit (3) aufweisenden Klimazone Untermainebene zugeordnet. Eine geringere Wertigkeit (2) tritt im Südosten des Landschaftsraumes
(südöstlich von Offenbach) auf. Im Hinblick auf die Häufigkeit windschwacher Wetterlagen überwiegt
der Flächenanteil mit einem Jahresanteil an Fast-Windstillen über 30 %. Südwestlich von Unterliederbach, südlich und östlich von Zeilsheim, nördlich und südlich von Kelsterbach, westlich, südlich und
östlich von Rödelheim, nördlich der Linie Rödelheim, Bockenheim, Ginnheim, Eschersheim und Eckenheim, nordwestlich von Bornheim, nördlich von Nordend sowie östlich und nördlich von Oberrad liegen
die Gebiete mit einem Anteil windschwacher Wetterlagen zwischen 15 % und 30 %.
• Eignung
In Relation zur Gesamtfläche des Landschaftsraumes ist der Anteil an kaltluftproduzierenden Flächen
gering. Überwiegend in den Randbereichen des Landschaftsraumes liegen Gebiete, die eine mittlere bis
hohe Kaltluftproduktion aufweisen. Bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses ist ein hoher Flächenanteil mit einer hohen bis sehr hohen Ausgleichsleistung (Wertigkeit 3) vorhanden. Insbesondere folgende Gebiete sind durch keine oder eine nur mäßige Ausgleichsleistung gekennzeichnet: Südlich und östlich von Griesheim, nordöstlich von Bockenheim, südlich und östlich von Preungesheim, südlich von
Eckenheim, nördlich und östlich von Bornheim, westlich und nördlich des Gallusviertels sowie südlich
von Sachsenhausen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, daß zwischen den nahe beieinander liegenden Ortsteilen kaum Ausgleichsleistungen möglich sind (Wertigkeiten 0 und 1). Eine mittlere Ausgleichsleistung ist südwestlich von Zeilsheim, nördlich von Eckenheim, nördlich und östlich von Seckbach sowie südlich von Oberrad zu verzeichnen. Bezüglich der Zuordnung von Kaltluftschneisen zu
lufthygienisch belasteten Gebieten überwiegen die Flächenanteile mit der höchsten (Ausgleichsfläche,
die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist) und
teilweise zweithöchsten (Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mittlerer NO2Belastung und geringen Anteilen erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist) Wertigkeitsstufe.
Eine geringe bis mäßige Wertigkeit (1 und 2) ist hauptsächlich im gesamten Umkreis des Flughafens
und südlich von Offenbach zu verzeichnen. Das Kriterium „Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu
Wärmeinseln“ nimmt in dem Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’
eine besondere Stellung ein. Von hoher Bedeutung ist die Wertigkeitsstufe 3 (Kaltluftfläche in 800 m
Abstand zu starker Wärmeinsel), die im Umkreis vieler Siedlungsbereiche sowie des Flughafens vertreten ist. In den Grenzbereichen zum Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ und zum
‘Main-Taunus-Vorland’ überwiegen Kaltluftflächen in 800 m Abstand zu mittleren Wärmeinseln (Wertigkeit 2). Im Norden des Landschaftsraumes an der Grenze zu ‘Friedberger Wetterau’ und ‘Bergener
Rücken’ sowie westlich und südwestlich von Niederursel liegen die eine geringere thermische Belastung
(schwache Wärmeinsel) aufweisenden Gebiete. Flurwinde sind in diesem Landschaftsraum nicht sehr
ausgeprägt. Am bedeutendsten ist das Flurwindsystem südlich von Kelsterbach.
Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen
Der ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ weist eine mittlere sowie überwiegend hohe
Klimarelevanz auf. Die Klassen „mäßig“ und „mäßig bis hoch“ haben Flächenanteile von 15 % bzw.
30 %. Im Vergleich zu den meisten anderen Landschaftsräumen sind die Anteile der „hohen“ (knapp
40 %) und „hohen bis sehr hohen“ (15 %) Klimarelevanzen von größerer Bedeutung. Im Umkreis zahlreicher Siedlungsgebiete sowie im Bereich von Autobahnen liegen die höchsten Belastungsklassen. Die
geringsten Klimarelevanzen weisen die Gebiete nördlich und südlich des Flughafens sowie südöstlich
und östlich von Offenbach auf.
Trotz der insgesamt hohen Belastung sind eine räumlich differenzierte Vorbelastung, Empfindlichkeit
und Eignung gegeben. Der gesamte Landschaftsraum weist eine hohe bis sehr hohe Relevanz im Hinblick auf die Vorbelastung auf. Insbesondere in den Bereichen überörtlicher Straßen liegen die Gebiete
mit einer sehr hohen Relevanz. Bezüglich der Empfindlichkeit ist flächendeckend eine hohe sowie primär
sehr hohe Relevanz vorhanden. Eine hohe Relevanz ist überwiegend auf der gesamten Fläche südlich
von Kelsterbach, südlich, südöstlich und nördlich von Zeilsheim, westlich und östlich von Rödelheim,
westlich und östlich von Praunheim, nördlich, östlich und westlich von Niederursel sowie südlich und
183
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
östlich von Bieber gegeben. Eine mindestens hohe Relevanz im Hinblick auf die Eignung ist auf den
meisten eine hohe Klimarelevanz aufweisenden Flächen gegeben. Regionen, in denen eine „hohe bis sehr
hohe“ Klimarelevanz vorliegt, sowie im unmittelbaren Umfeld dieser Flächen liegende Gebiete mit einer
„hohen“ Klimarelevanz, weisen zumeist eine sehr hohe Relevanz im Hinblick auf die Eignung auf.
Folgende Gebiete werden gesondert betrachtet und als bedeutsame Flächen abgegrenzt:
1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittlerer und starker Wärmeinseln: Nahezu alle Flächen, die eine „hohe“ oder „hohe bis sehr hohe“ Klimarelevanz aufweisen (gut 50 % Flächenanteil) dienen als Ausgleichsflächen.
2) Lage im Bereich der Ventilationsbahn der Mainniederung: Infolge der dichten Bebauung gibt es
nur wenige Freiflächen, die abgegrenzt werden können (vgl. Karte „Bedeutsame Flächen für den
Klimaschutz“).
3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen: A 3, A 5, A 66, A 648 und A 661.
4) Dynamik des Kaltluftabflusses: Geringe Flächenanteile im Norden und Nordwesten.
2.3.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
Relevanz der Bewertungskategorien
• Vorbelastung
Der Landschaftsraum ‘Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ ist durch
eine hohe und partiell sehr hohe Vorbelastung gekennzeichnet. In dem gesamten Landschaftsraum ist
eine hohe Inversionshäufigkeit gegeben. Bei der Luftgüte ist auch fast flächendeckend die höchste Belastungsstufe (sehr hoch belastet und extrem hoch belastet) vertreten. Bei den Kfz-Immissionen an überörtlichen Straßen wird nahezu durchgehend die Wertigkeitsstufe 1 erreicht (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit mittlerer NO2-Belastung). Ein Streckenabschnitt der A 66 ist der
Wertigkeit 2 und somit einer höheren Belastung zuzuordnen.
• Empfindlichkeit
Dieser Landschaftsraum gehört fast flächendeckend zu der die hohe Wertigkeit 3 aufweisenden Klimazone Untermainebene. Die südöstlich von Wachenbuchen liegenden Gebiete sind hingegen der durch
eine geringere Wertigkeit (2) charakterisierten Klimazone zuzuordnen. Annähernd flächendeckend beträgt der Jahresanteil an windschwachen Wetterlagen mehr als 30 %. Westlich und nordwestlich von
Bischofsheim sowie südlich und östlich von Mainhausen liegen die Gebiete mit einer relativen Häufigkeit an Fast-Windstillen zwischen 15 % und 30 %.
• Eignung
Eine mittlere bis hohe Kaltluftproduktion tritt überwiegend flächendeckend auf. Bei der Dynamik der
Kaltluftabflüsse überwiegen Flächen mit einer hohen bis sehr hohen Ausgleichsleistung. Die Gebiete, in
denen keine Ausgleichsleistungen stattfinden, liegen im gesamten Grenzbereich der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ zum Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’. Im Hinblick auf das
Kriterium „Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten“ ist dieser Landschaftsraum durch eine heterogene Verteilung der Klassen charakterisiert. In der ‘FechenheimSteinheimer Mainniederung’ ist die höchste Wertigkeitsstufe (Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % erhöhter oder hoher NO2-Belastung zugeordnet ist) auf etwa zwei Drittel der
Fläche vertreten. Eine mittlere Wertigkeit (2) ist in einigen Gebieten westlich und östlich von Dörnigheim gegeben. In der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ ist hauptsächlich die Wertigkeit 3 vertreten. Im Grenzbereich zum Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ liegen keine Ausgleichsflächen, die einer NO2-Belastung zugeordnet sind. Bei der Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten
zu Wärmeinseln überwiegen Kaltluftflächen in einem 800 m Abstand zu schwachen Wärmeinseln. Insbesondere im Norden und Nordwesten von Seligenstadt sowie nördlich von Mühlheim liegen Gebiete mit
Kaltluftflächen in einem 800 m Abstand zu einer mittleren Wärmeinsel. Eine hohe Wärmeinselintensität
(Wertigkeit 3) ist südöstlich und nordwestlich von Bürgel gegeben. Flurwindsysteme spielen in diesem
Landschaftsraum eine untergeordnete Rolle.
184
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen
Der Landschaftsraum ‘Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ zeichnet
sich durch eine mittlere bis hohe Klimarelevanz aus. Die drei niedrigsten Klassen sind mit einem Flächenanteil von knapp 5 % vertreten. Knapp 15 % der Fläche weisen eine „geringe bis mäßige“, 20 %
eine „mäßige“ und rund 30 % eine „mäßige bis hohe“ Klimarelevanz auf. Die Anteile der Klassen
„hoch“ und „hoch bis sehr hoch“ betragen etwa 30 % bzw. knapp 5 %. Wie in den anderen Landschaftsräumen liegen die höchsten Bewertungsklassen im Umkreis von Siedlungen und überörtlichen
Straßen. Beim Vergleich der beiden Teilräume wird deutlich, daß in der ‘Fechenheim-Steinheimer
Mainniederung’ ein viel höherer prozentualer Anteil an durch hohe Bewertungskennzahlen dargestellten
Klassen vorhanden ist. So sind in der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ kaum Gebiete vertreten,
die eine geringere Punktzahl als 19 aufweisen. Fast der gesamte Anteil der Klasse „hoch bis sehr hoch“
liegt in der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’. Die ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’
hingegen ist durch einen höheren Anteil niedriger Klimarelevanzstufen gekennzeichnet. Die am geringsten belasteten Gebiete liegen fast im gesamten Grenzbereich zum Landschaftsraum ‘Mönchwald und
Dreieich, Rodgau’.
Zur Modifizierung des Gesamtergebnisses ist es sinnvoll, die jeweilige Relevanz der drei Bewertungskategorien innerhalb des Landschaftsraumes gesondert zu betrachten. Der gesamte Landschaftsraum
weist eine hohe Vorbelastung auf, wohingegen im unmittelbaren Umfeld der A 66 und B 40 eine sehr
hohe Relevanz gegeben ist. Hinsichtlich der Empfindlichkeit liegt fast flächendeckend eine sehr hohe
Relevanz vor. Eine hohe Relevanz der Eignung ist auf einem Großteil der Flächen, die in der Regel mindestens eine „hohe“ Klimarelevanz aufweisen, gegeben. Insbesondere die durch eine „hohe bis sehr hohe“ Klimarelevanz gekennzeichneten Flächen besitzen eine sehr hohe Bedeutung der Eignung.
Folgende Gebiete werden gesondert betrachtet und als bedeutsame Flächen abgegrenzt:
1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittlerer und starker Wärmeinseln: Bürgel, Fechenheim, Mühlheim, Dörnigheim, Seligenstadt.
2) Lage im Bereich der Ventilationsbahn der Mainniederung: Große Flächenanteile des Landschaftsraumes liegen im Bereich der Ventilationsbahn (vgl. Karte 14 „Gesamtbewertung Klimaschutz
und Luftreinhaltung").
3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen: A 45, A 66.
4) Dynamik des Kaltluftabflusses: Im Nordwesten des Landschaftsraumes, westlich von Bischofsheim.
2.3.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau
Relevanz der Bewertungskategorien
• Vorbelastung
Der Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ ist durch eine hohe und teilweise sehr hohe
Vorbelastung gekennzeichnet. Im gesamten Landschaftsraum liegt eine hohe Inversionshäufigkeit vor.
Bis auf wenige Gebiete ist die höchste Luftgüteklasse (sehr hoch belastet und extrem hoch belastet)
vertreten. Eine mäßige bis hohe Belastung ist westlich von Hainhausen, östlich von Rembrücken und
östlich von Jügesheim gegeben. Infolge des dichten Straßennetzes an überörtlichen Straßen kommt
dem Kriterium „Nähe zu Kfz-Immissionen überörtlicher Straßen“ eine besondere Bedeutung zu. Die
meisten Straßen weisen eine geringe Wertigkeit (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen
Straßen mit einer mittleren NO2-Belastung) auf. Eine mittlere Wertigkeit (2) ist auf dem gesamten
östlich von Weiskirchen liegenden Streckenabschnitt der A 3 sowie der B 45 (nördlich der A 3) und
der A 661 (südlich der A 3) zu verzeichnen. Die höchsten Belastungen (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit hoher NO2-Belastung) gehen von A 3, A 5 und A 661 (nördlich der
A 3) aus.
185
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Empfindlichkeit
Der Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ hat Anteil an der eine hohe Wertigkeit (3)
aufweisenden Klimazone Untermainebene sowie an der Klimazone Messeler Hügelland (Wertigkeit 2).
Die Gebiete westlich der Linie Langen, Dreieich und Neu-Isenburg, die Gebiete östlich von der A 3 (an
der Grenze zur ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ ) sowie östlich und nordöstlich der Linie
Weiskirchen und Obertshausen bis zum Landschaftsraum ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’
gehören zur Klimazone Untermainebene. Im Hinblick auf die Häufigkeit windschwacher Wettersituationen überwiegt der Flächenanteil mit einem Jahresanteil an Fast-Windstillen über 30 %. Westlich und
östlich von Egelsbach, westlich und östlich von Langen, westlich und südlich von Dreieich und im Südosten des Landschaftsraumes an der Grenze zur ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ liegen die
Gebiete mit einem Anteil an windschwachen Wetterlagen zwischen 15 % und 30 %.
• Eignung
Im Hinblick auf die Kaltluftproduktion ist dieser Landschaftsraum durch eine sehr heterogene Verteilung gekennzeichnet. Im Süden an der Grenze zum ‘Messeler Hügelland’ wie auch östlich und nordöstlich vom ‘Messeler Hügelland’ liegen die Flächen mit der höchsten Kaltluftproduktion. Bei der Dynamik
des Kaltluftabflusses ist eine hohe bis sehr hohe Ausgleichsleistung auf einem Großteil der gesamten
Fläche westlich von Dietzenbach, Rembrücken und Obertshausen, nördlich von Obertshausen sowie
südwestlich und südlich von Mühlheim gegeben. Ansonsten sind keine Ausgleichsleistungen zu verzeichnen. Bei der Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten Gebieten liegen die
Ausgleichsflächen, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % erhöhter oder hoher NO2-Belastung
zugeordnet sind (Wertigkeit 4), südwestlich von Schwanheim, nördlich von Langen, südlich von Dreieich, östlich von Sprendlingen sowie auf fast allen Flächen nördlich von Obertshausen bis zur Grenze
des Landschaftsraumes ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’. Die Wertigkeit 3 wird
vornehmlich in folgenden Gebieten erreicht: Westlich und südlich von Langen, nördlich von Sprendlingen, nördlich, nordöstlich, östlich und südlich von Neu-Isenburg, nördlich und nordöstlich von der
B 459 sowie nördlich und südlich von Heusenstamm. Die anderen Gebiete weisen eine überwiegend sehr
geringe Wertigkeit (0) auf. Auch bezüglich des Kriteriums „Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu
Wärmeinseln“ ergibt sich ein heterogenes Bild. Insgesamt überwiegen die Wertigkeiten 0 und 1. Kaltluftflächen mit einem 800 m Abstand zu einer Siedlung mit einer mittleren Wärmeinselintensität (Wertigkeit 2) sind im Umkreis von Dreieich, Dietzenbach, Heusenstamm, Mühlheim und Rodgau vorhanden. Kaltluftflächen mit einem 800 m Abstand zu einer starken Wärmeinsel (Wertigkeit 3) liegen in der
Umgebung von Langen. Der Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ ist durch eine Vielzahl von Flurwindsystemen gekennzeichnet, von denen nur einige aufgelistet werden (vgl. Karte 14).
Nordöstlich von Neu-Isenburg, südlich von Dreieich, südlich von Langen und nordwestlich sowie südlich von Heusenstamm.
Dieser flächenmäßig große Landschaftsraum weist eine sehr differenzierte Verteilung hinsichtlich der
einzelnen Klimarelevanzklassen auf. Insgesamt überwiegt eine geringe bis mittlere Bewertungspunktzahl. Knapp 30 % der Fläche weisen eine „geringe“ und gut 20 % jeweils eine „geringe bis mäßige“ und
„mäßige“ Klimarelevanz auf. Knapp 20 % der Fläche sind durch eine „mäßige bis hohe“, 7 % durch
eine „hohe“ und 1 % durch eine „hohe bis sehr hohe“ Klimarelevanz gekennzeichnet. Wie in den anderen
Landschaftsräumen liegen die Flächen mit hohen Gesamtbewertungspunktzahlen im Umkreis von Siedlungen. Hierbei sind jedoch räumliche Unterschiede im Hinblick auf die Belastung erkennbar. So ist
Rodgau nur von Flächen mit einer Maximalpunktzahl von 18 und Egelsbach von Gebieten mit einer
Höchstpunktzahl von 21 umgeben, wohingegen im Umkreis von Dreieich und Heusenstamm Punktzahlen bis 27 auftreten. Südlich der Linie Dietzenbach, Heusenstamm und Obertshausen liegen die größten
zusammenhängenden Flächen mit einer „geringen“ Klimarelevanz. Weitere Flächen, auf denen eine „geringe“ oder „geringe bis mäßige“ Klimarelevanz auftritt, liegen zumeist in Wäldern.
Mittels der statistischen Bewertung ist eine differenzierte Betrachtung der Bewertungskategorien Vorbelastung, Empfindlichkeit und Eignung möglich. Grundsätzlich ist im gesamten Landschaftsraum eine
hohe oder sehr hohe Relevanz hinsichtlich der Vorbelastung gegeben. Eine sehr hohe Relevanz ist im
Bereich fast aller überörtlichen Straßen (vgl. Umweltschutzbericht des UVF Teil III Luftreinhaltung,
186
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Bd. 6 „Immissionssimulation von Luftschadstoffen aus dem Kfz-Verkehr“) gegeben. Nahezu der gesamte Landschaftsraum zeichnet sich durch eine mindestens hohe Relevanz der Empfindlichkeit aus.
Sehr hohe Relevanzen liegen hauptsächlich nördlich und südöstlich von Obertshausen, westlich und
nordwestlich von Neu-Isenburg sowie südlich von Schwanheim vor. Eine hohe und z. T. sehr hohe Relevanz der Eignung ist auf einem insgesamt nur kleinen Flächenanteil gegeben: östlich von NeuIsenburg, südlich von Schwanheim, rund um Sprendlingen, nördlich und südlich von Langen, östlich
von Heusenstamm, östlich und südlich von Dietzenbach, nördlich von Obertshausen sowie westlich und
südwestlich von Mühlheim. In der Regel tritt eine hohe oder sehr hohe Relevanz der Eignung nur in
Gebieten auf, die mindestens eine „hohe“ Klimarelevanz aufweisen.
Folgende Gebiete werden gesondert betrachtet und als bedeutsame Flächen abgegrenzt:
1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittlerer und starker Wärmeinseln: Mühlheim,
Heusenstamm, Dietzenbach, südwestlich von Niederrad, Neu-Isenburg, Dreieich, Langen.
2) Lage im Bereich der Ventilationsbahn der Mainniederung: westlich und östlich von Mühlheim,
Flughafen.
3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen: A 3, A 5 und A 661.
4) Keine bedeutsamen Flächen bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses.
2.3.2.12
Messeler Hügelland
Relevanz der Bewertungskategorien
• Vorbelastung
Der Landschaftsraum ‘Messeler Hügelland’ weist eine überwiegend hohe Vorbelastung auf. Ein großer
Flächenanteil des Landschaftsraumes ist durch eine hohe Inversionshäufigkeit gekennzeichnet. In höheren Lagen hingegen (z. B. nordwestlich, östlich und südlich von Offenthal und östlich von Langen) treten weniger Inversionen auf. Fast flächendeckend ist eine sehr hohe Luftbelastung (Wertigkeit 3) zu
verzeichnen. Eine mittlere bis hohe Belastung (Wertigkeit 2) liegt hauptsächlich westlich von Urberach,
westlich und südlich von Offenthal, nördlich, östlich und südlich von Götzenhain sowie nördlich von
Dietzenbach vor. Die von den überörtlichen Straßen ausgehenden Kfz-Immissionen sind überwiegend
der niedrigen Wertigkeit 1 (200 m breiter Saum beiderseits von überörtlichen Straßen mit mittlerer NO2Belastung) zugeordnet.
• Empfindlichkeit
Der Landschaftsraum ‘Messeler Hügelland’ ist in die eine mittlere Wertigkeit aufweisende Klimazone
Messeler Hügelland eingestuft. Nahezu flächendeckend liegt der Jahresanteil an Fast-Windstillen zwischen 15 % und 30 %.
• Eignung
Insbesondere im Umkreis von Siedlungen liegt eine überwiegend mittlere bis hohe Kaltluftproduktion
vor. Die Dynamik des Kaltluftabflusses ist räumlich sehr unterschiedlich - es sind alle 4 Klassen vertreten. Grundsätzlich überwiegt der Anteil der Fläche ohne oder mit einer mäßigen Ausgleichsleistung.
Von einer mittleren Ausgleichsleistung profitieren die Gebiete westlich und südlich von Dietzenbach
sowie südwestlich von Rödermark. Nördlich und östlich von Offenthal, nördlich von Dietzenbach,
nördlich von Dreieichenhain und westlich von Urberach liegen die eine hohe Ausgleichsleistung aufweisenden Gebiete. Im Hinblick auf die Zuordnung von Kaltluftschneisen zu lufthygienisch belasteten
Gebieten ist ein großer Flächenanteil durch eine hohe Wertigkeit (Ausgleichsfläche, die einer Siedlungsfläche von mehr als 50 % mittlerer NO2-Belastung und geringen Anteilen erhöhter oder hoher
NO2-Belastung zugeordnet ist) gekennzeichnet. Die Gebiete mit der o. g. Wertigkeit liegen überwiegend nördlich, westlich und südlich von Dietzenbach, nördlich und südlich von Götzenhain, südlich
von Dreieichenhain, nördlich und südöstlich von Offenthal sowie westlich und südwestlich von Rödermark. Die höchste Wertigkeit (4) tritt nördlich und südwestlich von Dreieichenhain auf. Im Hinblick auf die Nähe von Kaltluftentstehungsgebieten zu Wärmeinseln ist fast flächendeckend die zweitniedrigste Wertigkeit (Kaltluftfläche in 800 m Abstand zu schwacher Wärmeinsel) vertreten. Die
187
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Dietzenbach umgebenden Bereiche sowie die nördlich und südlich von Dreieichenhain liegenden Gebiete weisen jedoch eine mittlere Wertigkeit (2) auf. Flurwindsysteme spielen im ‘Messeler Hügelland’
eine untergeordnete Rolle. Von besonderer Bedeutung sind wegen der auftretenden Flurwinde die
nördlich von Dreieichenhain liegenden Bereiche.
Statistische Verteilung und Bewertung der Klimarelevanzstufen
Der Landschaftsraum ‘Messeler Hügelland’ zeichnet sich durch eine „geringe“ sowie vornehmlich
„mittlere“ Klimarelevanz aus. Der Flächenanteil mit einer „geringen“ Klimarelevanz beträgt ein Drittel.
Die beiden Klassen „geringe bis mäßige“ und „mäßige“ Klimarelevanz stellen jeweils gut 20 % des Anteils dar. Die Stufe „mäßig bis hoch“ ist mit gut 15 % vertreten. Eine „hohe“ Klimarelevanz ist nur auf
3 % der Fläche vorhanden. Der Süden des Landschaftsraumes weist insgesamt eine geringere Wertigkeit
auf als die nördlich von Offenthal liegenden Gebiete. Grundsätzlich gesehen zeichnen sich Waldgebiete
durch niedrige Klimarelevanzen aus. Auch in diesem Landschaftsraum sind die Klassen mit einer höheren Gesamtbewertungspunktzahl im Umkreis der Siedlungsbereiche vertreten. Einen weiteren Belastungspunkt stellt ein Streckenabschnitt der A 661 südlich von Dreieichenhain dar.
Mit Hilfe der statistischen Bewertung wird aufgezeigt, daß das ‘Messeler Hügelland' durch eine regional
differenzierte Vorbelastung, Empfindlichkeit und Eignung gekennzeichnet ist. Eine hohe Relevanz im
Hinblick auf die Vorbelastung ist fast flächendeckend gegeben, eine sehr hohe Relevanz liegt im Bereich
der A 661, B 45 und B 459 vor. Eine hohe Relevanz bezüglich der Empfindlichkeit ist nordwestlich und
westlich von Dietzenbach und nordöstlich von Rödermark zu verzeichnen. Diese Gebiete sind fast dekkungsgleich mit denjenigen, die einen Jahresanteil an Fast-Windstillen über 30 % aufweisen. Bei der
Darstellung einer hohen Relevanz bezüglich der Eignung sind hauptsächlich die durch Orangetöne gekennzeichneten Flächen („mäßige bis hohe“ und „hohe“ Klimarelevanz) hervorzuheben. In wenigen Gebieten ist eine sehr hohe Relevanz der Eignung gegeben. Diese Bereiche stellen zumeist eine „hohe“
Klimarelevanz dar: nördlich von Dreieichenhain (Bereich der A 661) sowie nördlich von Dietzenbach.
Folgende Gebiete werden gesondert betrachtet und als bedeutsame Flächen abgegrenzt:
1) Klimatische Ausgleichsflächen im Umkreis mittlerer und starker Wärmeinseln: östlich von
Dreieich, östlich von Langen, südlich von Dietzenbach.
2) Keine Lage im Bereich der Ventilationsbahn der Mainniederung.
3) Hohe Vorbelastung der Luft durch Verkehrsimmissionen: A 661.
4) Keine bedeutsamen Flächen bezüglich der Dynamik des Kaltluftabflusses.
2.3.3
Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Klimaschutzes
2.3.3.1 Generelle Leitbilder
• In Gebieten mit hoher Hintergrund-Luftbelastung ist die Regenerationsfähigkeit der Luft gefährdet.
Die Belastung sollte daher gesenkt werden (vgl. Luftgütekarte im UVA).
• In Regionen mit einer hohen Vorbelastung soll eine Entlastung durch die Reduzierung der KfzImmissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der Luftgüte beitragen (vgl. Luftgütekarte im UVA).
• In Regionen mit einem hohen Anteil an Fast-Windstillen ist darauf zu achten, daß es nicht zu einer
zu hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt (vgl. Karte der mittleren Windverhältnisse,
Untersuchung der Regionalen Planungsgemeinschaft Untermain (RPU)).
• Existierende Kaltluftentstehungsflächen, insbesondere um mittel und stark ausgeprägte Wärmeinseln,
sind zu bewahren (vgl. Karte der Kaltluftproduktion im UVA).
• Im Bereich oder Umkreis stark verdichteter und versiegelter Gebiete müssen kaltluftproduzierende
Flächen (u. a. Grünflächen) erweitert werden.
188
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Die bestehenden sensiblen Flurwindsysteme sollen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Schon
kleine Strömungshindernisse können die Flurwindgeschwindigkeit reduzieren (vgl. Karte 14 „Gesamtbewertungskarte Klimaschutz und Luftreinhaltung“).
• Die Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten
werden (vgl. Karte 8 „Klimafunktionen“).
• Unter besonderem Schutz müssen Kaltluftschneisen stehen, die in lufthygienisch belastete Gebiete
einmünden.
• Grundsätzlich sollten alle Ventilationsbahnen, insbesondere z B. entlang der Mainniederung, von
Strömungshindernissen für Kaltluftabflüsse sowie von emittierenden Anlagen freigehalten werden
(vgl. Karte 14 „Gesamtbewertungskarte Klimaschutz und Luftreinhaltung“).
• In Gebieten, in denen sich bei niedrigem Gefälle keine bedeutenden Kaltluftströme einstellen, besteht
eine Eignung für Immissionsschutzpflanzungen.
2.3.3.2 Leitbilder für die Landschaftsräume
Die Grundlage für die folgende Zusammenstellung der landschaftsraumspezifischen Leitbilder stellen
die obigen generellen Leitbilder dar.
Hintertaunus-Untereinheiten und Usinger Becken
• ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ und ‘Usinger Becken’ sind durch eine geringe Vorbelastung hinsichtlich der Luftverunreinigung sowie durch eine relativ ausgeglichene klimaökologische Situation gekennzeichnet. Die Erhaltung des momentanen Zustandes ist anzustreben.
• Geschützt werden sollten insbesondere Gebiete im Umkreis von Siedlungen, in denen die Kaltluftproduktion eine mäßige bis sehr hohe Ausgleichswirkung erzielt.
• Bei einer potentiellen Ansiedlung von emittierenden Anlagen ist darauf zu achten, daß es in den
Siedlungen zu keiner Akkumulation von Luftschadstoffen kommt.
Hoher Taunus
• ‘Hoher Taunus’ weist eine geringe Vorbelastung bezüglich der Luftverunreinigung auf, so daß keine
Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung notwendig sind.
• Besonders geschützt werden sollen Gebiete mit regional bedeutsamen Luftaustauschsystemen.
Vortaunus
• Der ‘Vortaunus’ ist insgesamt durch eine geringe Vorbelastung gekennzeichnet, so daß eine Erhaltung des momentanen Zustandes anzustreben ist.
• Vorhandene Kaltluftentstehungsflächen, insbesondere im Umkreis von Siedlungen, sind zu erhalten.
• Die Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten
werden.
• Kaltluftschneisen, die in lufthygienisch belastete Gebiete einmünden, müssen unter besonderem
Schutz stehen.
Main-Taunus-Vorland
• In Gebieten mit einer hohen Vorbelastung soll eine Entlastung durch die Reduzierung der KfzImmissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der Luftgüte beitragen.
• In Gebieten mit einem hohen Anteil an Fast-Windstillen muß darauf geachtet werden, daß es nicht zu
einer hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt. Hieraus könnten gesundheitliche Schädigungen entstehen.
189
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Im gesamten Landschaftsraum müssen die vorhandenen Kaltluftentstehungsgebiete bewahrt und
geschützt werden. Dies gilt insbesondere für die im Umkreis von Siedlungen liegenden Gebiete.
• Die Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten
werden.
• Unter besonderem Schutz müssen Kaltluftschneisen stehen, die in lufthygienisch belastete Gebiete
einmünden.
• Die vorhandenen Flurwindsysteme müssen vor Beeinträchtigungen geschützt werden, so daß die
Flurwindgeschwindigkeit nicht durch Strömungshindernisse herabgesetzt wird oder die Luftbewegungen sogar zum Erliegen kommen.
• In Gebieten ohne bedeutsame Kaltluftströme (insbesondere entlang von Autobahnen) sollen Pflanzungen als Immissionsschutz erfolgen.
Friedberger Wetterau und Bergener Rücken
• In Regionen mit einer hohen Vorbelastung soll z. B. eine Entlastung durch die Reduzierung von KfzImmissionen stark befahrener Straßen eine Verbesserung der Luftgüte herbeiführen.
• In Gebieten mit einem hohen Anteil an Fast-Windstillen muß darauf geachtet werden, daß es nicht zu
einer hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt.
• Vorhandene Kaltluftentstehungsflächen, insbesondere im Umkreis von Siedlungen, sind zu erhalten.
• Die Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten
werden.
• Kaltluftschneisen, die in lufthygienisch belastete Gebiete einmünden, müssen unter besonderem
Schutz stehen.
• Immissionsschutzpflanzungen sind in Regionen, in denen sich bei niedrigem Gefälle keine bedeutenden Kaltluftströme einstellen, sinnvoll, um die Luftqualität zu verbessern.
• Gebiete im Landschaftsraum ‘Friedberger Wetterau’, die durch den Wetterauwind geprägt sind,
sollen nicht so bebaut werden, daß diese übergeordnete Austauschströmung beeinflußt werden
könnte.
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
• Infolge der z. T. hohen Hintergrund-Luftbelastung könnte die Regenerationsfähigkeit der Luft gefährdet sein. Die insgesamt sehr hohe Luftschadstoffbelastung (insbesondere durch KfzImmissionen) muß gesenkt werden.
• In Gebieten mit einer hohen Vorbelastung soll eine Entlastung durch die Reduzierung der KfzImmissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der Luftgüte beitragen.
• In Gebieten mit einem hohen Anteil an Fast-Windstillen muß darauf geachtet werden, daß es nicht zu
einer hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt. Hieraus könnten gesundheitliche Schädigungen entstehen.
• Die Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten
werden.
• Im gesamten Landschaftsraum müssen die vorhandenen Kaltluftentstehungsgebiete bewahrt und
geschützt werden. Dies gilt insbesondere für die im Umkreis von Siedlungen liegenden Gebiete.
• Unter besonderem Schutz müssen Kaltluftschneisen stehen, die in lufthygienisch belastete Gebiete
einmünden.
• Die Ventilationsbahn entlang der Mainniederung sollte nicht durch weitere Strömungshindernisse
oder emittierende Anlagen in ihrer Funktion eingeschränkt werden.
190
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Die vorhandenen Flurwindsysteme müssen vor Beeinträchtigungen geschützt werden, so daß die
Flurwindgeschwindigkeit nicht durch Strömungshindernisse herabgesetzt wird oder die Luftbewegungen sogar zum Erliegen kommen.
• In Gebieten ohne bedeutsame Kaltluftströme (insbesondere entlang von Autobahnen) sollen Pflanzungen als Immissionsschutz erfolgen.
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
• Infolge der hohen Hintergrund-Luftbelastung könnte die Regenerationsfähigkeit der Luft gefährdet
sein. Die insgesamt sehr hohe Luftschadstoffbelastung (insbesondere durch Kfz-Immissionen) muß
gesenkt werden.
• Der Landschaftsraum ist durch eine sehr hohe Vorbelastung gekennzeichnet. Eine Entlastung soll
durch die Reduzierung der Kfz-Immissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der
Luftgüte beitragen.
• Da der Anteil an Fast-Windstillen sehr hoch ist, muß darauf geachtet werden, daß es nicht zu einer
hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt - hieraus könnten gesundheitliche Schädigungen
entstehen.
• Kaltluftentstehungsgebiete müssen bewahrt und geschützt werden. Von besonderer Bedeutung sind
die im Umkreis von Siedlungen liegenden, kaltluftproduzierenden Flächen. Ideal wäre die Erweiterung von kaltluftproduzierenden Flächen durch Nutzungsänderungen.
• Im gesamten Landschaftsraum müssen die vorhandenen Kaltluftabflußbahnen geschützt und von
emittierenden Anlagen freigehalten werden.
• Unter besonderem Schutz müssen Kaltluftschneisen stehen, die in lufthygienisch belastete Gebiete
einmünden.
• Die vorhandenen Flurwindsysteme müssen vor Beeinträchtigungen geschützt werden, so daß die
Flurwindgeschwindigkeit nicht durch Strömungshindernisse herabgesetzt wird oder die Luftbewegungen sogar zum Erliegen kommen.
• Die Ventilationsbahn entlang der Mainniederung sollte nicht durch weitere Strömungshindernisse
oder emittierende Anlagen in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Auch die Gebiete, in denen sich
die überörtliche Strömung des Wetterauwindes entfalten kann, müssen so geschützt werden, daß es
zu keiner Geschwindigkeitsminderung der Strömung kommt.
• In Gebieten ohne bedeutsame Kaltluftströme (insbesondere entlang von Autobahnen) sollen Pflanzungen als Immissionsschutz erfolgen.
Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
• In Gebieten mit einer hohen Vorbelastung soll eine Entlastung durch die Reduzierung der KfzImmissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der Luftgüte beitragen.
• In Regionen mit einem hohen Anteil an Fast-Windstillen muß darauf geachtet werden, daß es nicht
zu einer zu hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt.
• Kaltluftentstehungsgebiete, insbesondere im Umkreis von mittel oder stark ausgeprägten Wärmeinseln, müssen bewahrt werden.
• Existierende Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten werden.
• Von besonderer Relevanz und Schutzwürdigkeit sind Kaltluftschneisen, die in lufthygienisch belastete Gebiete einmünden.
• Die Ventilationsbahn entlang der Mainniederung sollte nicht durch weitere Strömungshindernisse
oder emittierende Anlagen in ihrer Funktion eingeschränkt werden.
• In Gebieten ohne bedeutsame Kaltluftströme (insbesondere entlang von Autobahnen) sollen Pflanzungen als Immissionsschutz erfolgen.
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
• In Gebieten mit einer hohen Vorbelastung soll eine Entlastung durch die Reduzierung der KfzImmissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der Luftgüte beitragen.
• In Regionen mit einem hohen Anteil an Fast-Windstillen muß darauf geachtet werden, daß es nicht
zu einer zu hohen Akkumulation von Luftschadstoffen kommt.
• Kaltluftentstehungsgebiete insbesondere im Umkreis von mittel oder stark ausgeprägten Wärmeinseln müssen bewahrt werden.
• Existierende Kaltluftabflußbahnen sind zu bewahren und müssen von emittierenden Anlagen freigehalten werden.
• Von besonderer Relevanz und Schutzwürdigkeit sind Kaltluftschneisen, die in lufthygienisch belastete Gebiete einmünden.
• In Gebieten, wo sich bei niedrigem Gefälle keine bedeutsamen Kaltluftströme einstellen, besteht eine
Eignung für Immissionsschutzpflanzungen. Hierbei bieten sich hauptsächlich die Nachbarbereiche
von stark befahrenen Straßen an.
• Die bestehenden, sehr sensiblen Flurwindsysteme müssen vor Beeinträchtigungen jeglicher Art (wie
z. B. Bebauung) geschützt werden.
Messeler Hügelland
• In Gebieten mit einer hohen Vorbelastung soll eine Entlastung durch eine Reduzierung der KfzImmissionen stark befahrener Straßen zu einer Verbesserung der Luftgüte beitragen.
• Die Kaltluftentstehungsflächen, insbesondere um mittel und stark ausgeprägte Wärmeinseln, sollen
bewahrt werden.
• Kaltluftabflußbahnen müssen erhalten bleiben und von emittierenden Anlagen freigehalten werden.
• Von großer Bedeutung und Schutzwürdigkeit sind Kaltluftschneisen, die in lufthygienisch belastete
Gebiete einmünden.
• In Gebieten, wo sich bei niedrigem Gefälle keine bedeutsamen Kaltluftströme einstellen, können
Immissionsschutzpflanzungen erfolgen.
• Die vorhandenen Flurwindsysteme müssen vor Beeinträchtigungen jeglicher Art geschützt werden, so
daß die Flurwindgeschwindigkeit nicht durch Strömungshindernisse herabgesetzt wird oder die Luftbewegungen sogar zum Erliegen kommen.
192
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Dokumentation: Ableitung von Planungsaussagen zum Klima
Karte 8
Klimafunktionskarte:
Karte 14
Gesamtbewertung Klima/Luft:
Bedeutsame
Flächen:
1 Klimatische Ausgleichsflächen im
Umkreis mittel oder
stark ausgeprägter
Wärmeinseln
1-4
Karte 20
Überlagerungskarte:
Bedeutsame
Flächen für
Klimaschutz
Karte 22
Leitbildkarte:
Karte 24
Entwicklungskarte:
Kaltluftentstehungsgebiete und
Ventilationsbahnen
der Mainniederung
2 Ventilationsbahn
der Mainniederung
4 Relevante Flächen
bzgl. der Dynamik
des Kaltluftabflusses
Kaltluftproduktion
der Kaltlufteinzugsgebiete
3 Hohe Vorbelastung der Luft durch
Verkehrsimmissionen
Bedeutsame Flächen 1,2 und 4,
Klimarelevanz hoch / hoch bis sehr hoch / sehr
hoch
Immissionsschutzflächen
Hoch / sehr hoch, Vortaunus und Main-Taunus-Vorland
193
Freizuhaltende
Flächen
Landschaftsplan UVF
2.4
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Biotop- und Artenschutz
Für die Bewertung von Biotoptypen liefern strukturelle und räumliche Kriterien in unterschiedlicher
Gewichtung die Grundlage. Die Bewertungsmaßstäbe stammen entweder aus der Literatur (Entwicklungsdauer nach KAULE (1991), BIERHALS (1987)) oder sind das Ergebnis eigener statistischer
Raumanalysen. Aus den beim UVF vorliegenden Daten zum Bereich „Biotop- und Artenschutz“ sind
folgende strukturelle Bewertungskriterien gewonnen worden: Verbund-/Raumfunktion, Repräsentanz,
Seltenheit/Häufigkeit und Regenerierbarkeit. Neben diesen Bewertungskriterien, die mit Hilfe des Geographischen Informationssystems für die Naturräume/Landschaftsräume und für die kommunalen Gemarkungen aufbereitet wurden, fließen auch die rechtlichen Bindungen nach § 23 HENatG in die Bewertung ein. Die Gewässer werden nur über die Einstufung nach § 23 HENatG bearbeitet, es wird hier
auf die Daten der landesweiten Gewässerstrukturgütekartierung verwiesen.
Die Bewertungen erfolgen auf der in Kapitel 1.4 beschriebenen Datengrundlage ‘Biotop- und Nutzungstypenkartierung’ aus dem Jahr 1991. Zusätzliche Hinweise aus vorhandenen terrestrischen Kartierungen
finden nur Eingang in die Bewertung, sofern sie beim UVF bis Ende 1996 vorlagen, gehen aber in den
Planungsprozeß selbstverständlich ein. Die zahlreichen Hinweise zur Entwicklung innerhalb der letzten
6 Jahre sowie die Korrekturhinweise aus den Stellungnahmen (beides mit dem Stichtag 30.06.1997)
werden im Rahmen des Planungsprozesses in die Entwicklungskarte eingebracht (siehe Abb. 13). Spezielle Artkartierungen, überwiegend aus dem faunistischen Bereich, finden ebenfalls durch die Definition
der Entwicklungsziele bzw. der Maßnahmen direkten Eingang in den Landschaftsplan.
2.4.1
Methodik
2.4.1.1 Bewertungskriterien
•
Seltenheit/Häufigkeit
Bestimmte Biotoptypen sind, vorwiegend aufgrund ihrer Standortansprüche, naturbedingt selten. In
unserer heutigen Kulturlandschaft sind viele Biotoptypen allerdings erst durch anthropogene Einflüsse
in ihrem Bestand derart reduziert worden, daß sie heute als selten eingestuft werden müssen
(BASTIAN, O. & SCHREIBER, K.-F. 1994). Aus der rückläufigen Entwicklungstendenz von Populationen oder deren Lebensstätten leitet sich die Dringlichkeit ihres Schutzes ab. Eine natürliche Seltenheit
eines Biotoptyps bedeutet erst in Verbindung mit einem anthropogen bedingten Bestandsrückgang einen
hohen Gefährdungsgrad und damit eine hohe Schutzbedürftigkeit.
Seltene Biotoptypen, ob nun naturbedingt oder durch den Menschen verursacht, erlangen ihre Bedeutung als Bestandteil eines möglichst kompletten ökosystem- bzw. naturraumspezifischen Spektrums, das
sich positiv auf die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die ökologische Stabilität auswirkt
(BASTIAN, O. & SCHREIBER, K.-F. 1994). Ihre Wertigkeit wird durch ihre Bedeutung als wichtige
Rückzugs- oder Restlebensräume für meist auch gefährdete Tier- und Pflanzenarten und in bezug auf
die Reproduzierbarkeit von Biotoptypen gesteigert, was insbesondere bei Fragen des Ausgleichs oder
Ersatzes bei Eingriffen in die Landschaft besondere Beachtung verlangt.
Die Seltenheit eines Biotop- oder Nutzungstyps ist quantitativ über seine Häufigkeit (Flächenanzahl)
und seine Flächengröße gut zu erfassen. Die Auswertungen zur Seltenheit von Biotop- und Nutzungstypen sind nur für den jeweiligen Bezugsraum (Teil A: Natur- bzw. Landschaftsräume, Teil B: Städte
und Gemeinden) gültig. Verglichen wird die Flächenanzahl und Flächengröße eines Biotop- und Nutzungstyps mit der Gesamtanzahl und Gesamtflächengröße aller Biotop- und Nutzungstypen im Bezugsraum. Die Bewertung zur Flächengröße und -anzahl erfolgt in jeweils 5 Klassen, die untereinander mit
einem starken Gewicht der Flächengröße verknüpft werden (siehe Abb. 14: Seltenheitsmatrix). Die Bewertungsmethodik ist abgeleitet aus der Arbeit von PLACHTER (1994).
In Anlehnung an die Vorgehensweise bei der Bestandserfassung werden die Ergebnisse nachfolgend nur
für die aus Biotop- und und Artenschutzsicht besonders relevanten Biotoptypen interpretiert. Als zusammenfassendes Ergebnis der naturräumlichen Auswertungen wird, basierend auf der Seltenheit/ Häufigkeit, eine „Rote Liste der Biotoptypen des UVF-Gebietes“ ermittelt. Dabei wird die Gesamt-
194
B
E
W
E
R
T
U
N
G
Flächen mit gesetzlichem
Schutzstatus
Entwicklungsflächen, die
aufgrund ihrer Lage zu
höherwertigen Biotoptypen als
Verbundflächen besondere
Bedeutung erlangen
besonders wertvoll, wertvoll,
bedeutend (außer bei
kleinstflächigem und isoliertem
Vorkommen)
Biotop- und Artenschutz
Bedeutsame Flächen für
Überlagerungskarte
Zusätzliche Biotop- und Artenkartierungen
(UNBs, Kommunen, § 29 Verbände, Hessische Biotopkartierung)
Flächen mit Schutzstatus nach § 23 HENatG und § 20c
BNatSchG, Naturschutzgebiete
Seltenheit/
Häufigkeit
Raum-/
Verbundfunktion
Repräsentanz
Regenerationspotential
Biotop- und Artenschutz
Biotopverbundfläche
Leitbildkarte
Entwicklungszielkarte
Gebiete, die wegen ihrer besonderen Lage,
Größe, Schönheit oder Funktion für den
Naturhaushalt, für das Orts- und
Landschaftbild oder für die Naherholung
zu schützen und zu entwickeln sind
Flächen für Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Gebiete, bei denen besondere Formen der
Pflege oder Bewirtschaftung
sicherzustellen sind
Biotopvernetzungselemente
Fließgewässer und Uferstrukturen
Flora-Fauna-Habitat-Gebietsvorschläge
nachrichtliche und vermerkte
Naturschutzgebiete
Lebensräume und
Landschaftsbestandteile gemäß § 23
HENatG
Verbund von Lebensräumen und
Landschaftsbestandteilen
Biotopverbundsystem
Abbildung 13: Ableitung der aggregierten Plandarstellungen aus der Bewertungsebene Biotop- und Artenschutz
Landschaft
und
von Natur
und Pflege
Entwicklung
Erhaltung,
zur
Maßnahmen
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
häufigkeit jedes Biotop- und Nutzungstyps als arithmetisches Mittel der 8 Natur- bzw. Landschaftsräume errechnet. Mittels Rangfolgeanalyse werden die Bestandteile der ‘Roten Liste’ bestimmt. Dabei
werden solche Natur-/Landschaftsräume nicht berücksichtigt, für die bestimmte Biotoptypen nicht kartiert wurden und auch die entsprechenden standörtlichen Voraussetzungen laut RROP 1995 fehlen.
Abbildung 14: Seltenheitsmatrix, Verknüpfung von Flächengröße und Flächenanzahl
Flächengröße
1 2 3 4 5
Flächenanzahl
1
2
3
4
5
1
1
1
-
2
2
2
2
3
3
3
3
3
3
3
4
4
4
4
4
5
5
5
1
2
3
4
5
sehr selten
selten
mäßig häufig
häufig
sehr häufig
Bei der Bewertung ist nicht zwischen natürlicher und anthropogen verursachter Seltenheit eines Biotoptyps unterschieden. Erst in der Gesamtbewertung zum Biotop- und Artenschutz wird über regionale
Kenntnisse zum Vorkommen von Biotoptypen (in Anlehnung an die „Rote Liste der Pflanzengesellschaften der Wiesen und Weiden Hessens“ (BERGMEIER & NOWAK 1988), „Beiträgen zur Kenntnis
hessischer Pflanzengesellschaften“ (BOTANISCHE VEREINIGUNG FÜR NATURSCHUTZ IN
HESSEN 1990), „Die Vegetation der Wiesen, Magerrasen und Rieder im Rhein-Main-Gebiet“ (GOEBEL 1995), „Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland“ (RIECKEN et
al. 1994)) der anthropogene Einfluß auf die Bestandsentwicklung berücksichtigt.
• Verbund- und Raumfunktion
In der Landschaftsanalyse sind räumliche Aspekte wie Flächenausdehnung und Verteilung von Biotopen
sehr bedeutsam. Biotoptypen müssen zur Entfaltung ihrer vollen ökosystemaren Funktionsfähigkeit
einer Mindestgröße (Minimalareal) entsprechen. In der Regel wächst die Artenzahl eines Ökosystems
mit der Flächengröße an. Von einem Biotoptyp müssen darüber hinaus mehrere ähnliche Bestände in
artspezifisch definierter Mindestentfernung vorhanden sein.
Mit der Analyse der bestehenden Biotopvernetzung wurde sowohl der Ist-Zustand definiert, als auch die
Grundlage für den Aufbau eines Biotopverbundes geschaffen. Für die Verbundfunktion sind Biotoptypengruppen gebildet worden, in denen ähnliche Biotopausstattungen zusammengefaßt wurden, da eine
Biotopvernetzung nur zwischen ‘gleichen’ Biotopen möglich ist. Differenziert nach 3 Klassen (gering,
mittel, hoch) wurden folgende Gruppen bewertet: Grünland feuchte Ausprägung, Grünland magere
Ausprägung, Grünland (insgesamt), Streuobstwiesen, röhrichtbestandene Biotoptypen, Gehölzstrukturen.
Da relativ wenig wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich Minimalareal-Größen, Ausbreitungsökologie und Vernetzungsdistanzen für Biotoptypen vorliegen und für das UVF-Gebiet keine artspezifischen
Daten in planungsverwertbarer Form bereitliegen, ist für eine vorhandene Verbundfunktion ein Maximalabstand von 50 m zwischen gleichen Biotoptypen definiert worden. Innerhalb dieses 50 m - Korridors wurden für jede Einzelfläche der 6 Biotoptypengruppen die Kontakte zu Nachbarflächen ermittelt.
Über das Straßen- und Schienennetz wurden die bestehenden Barrieren, die die Wander- und Austauschbewegungen von Arten reduzieren, innerhalb dieser Korridore erfaßt. Die Bewertung erfolgt anhand der resultierenden Gesamtrestfläche (nach Abzug der Barrieren) innerhalb der Biotoptypengruppen:
geringe Verbundfunktion: verbundene Gesamtfläche kleiner 1 ha
mittlere Verbundfunktion: verbundene Gesamtfläche größer 1 ha, kleiner 2,5 ha
hohe
196
Verbundfunktion: verbundene Gesamtfläche größer 2,5 ha
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Für alle Flächen mit hoher Verbundfunktion ist zusätzlich ihre Bedeutung im Hinblick auf die Raumfunktion bewertet worden. Auf der Basis ihrer zusammenhängenden Größen werden Gebiete unterschiedlicher Dimension ausgegrenzt. Die Flächengröße dieser Gebiete wurde anhand statistischer Parameter in die beiden Klassen mit lokaler und regionaler Bedeutung eingeteilt. Dies geschieht unabhängig
von der momentanen Ausstattung und Qualität der Flächen lediglich unter Berücksichtigung ihrer räumlichen und funktionalen Beziehungen.
• Regenerierbarkeit
Die Kenntnis der Regenerationsfähigkeit eines Biotoptyps hilft, die Chancen seiner Wieder- bzw. Neuentstehung zu beurteilen. Entscheidend für die Bewertung des Regenerationsvermögens sind einerseits
die für die Entwicklung eines Biotoptyps notwendige Zeit (KAULE 1986) und andererseits geeignete
Standort- bzw. Umweltbedingungen. Ein Ökosystem gilt als regeneriert, wenn sich das Arteninventar
wieder vollständig eingestellt hat, die Struktur der Vegetation entwickelt ist und die optimale Funktionsfähigkeit des Ökosystems erreicht ist.
Tabelle 30: Entwicklungsdauer
Entwicklungsdauer
kurz
mittel
mittel
mittel
lang
lang
lang
lang
lang
lang
lang
lang
lang
lang
lang
lang
lang
sehr lang
sehr lang
sehr lang
bewertete Biotop- und Nutzungstypen
Ruderalflur
Fettwiese, Fettweide (intensiv genutzt, sofern luftbildsichtbar)
Streuobstwiese (intensiv genutzt, sofern luftbildsichtbar)
Gebüsch, Feldgehölz, Buschwerk
Großröhricht, Großseggenried
trockene Heide
Kalkmagerrasen, Kalkhalbtrockenrasen
Sandtrockenrasen, Felstrockenrasen
Magergrünland
Fettwiese, Fettweide
Feucht- und Naßgrünland
Streuobstwiese
feuchte Hochstaudenflur
Hecke
Baumreihe
Allee
Baumgruppe
Quellflur, Quellsumpf
Verlandungszone, Niedermoor
Hohlweg
Die Bewertung der Entwicklungsdauer als ein Teilaspekt der Regenerierbarkeit erfolgt in Anlehnung an
die AG STADTBIOTOP-KARTIERUNG HANNOVER (1985). Tabelle 30 dokumentiert die Zuordnung zu den Biotop- und Nutzungstypen des UVF. Die Bewertung erfolgt nur für die vorstehend genannte Auswahl von Biotop- und Nutzungstypen.
Kenntnisse über Standortvoraussetzungen für bestimmte Biotoptypen können über zwei verschiedene
Informationsquellen in die Bewertung eingehen. Zum einen kann aus vorhandenen Bodendaten das Biotopentwicklungspotential abgeleitet werden (siehe Kapitel 2.1.1.1). Diese Informationen liegen für das
UVF-Gebiet in Form von Bodenkartierungen in den Maßstäben 1:25 000 bzw. 1:50 000 vor. Da eine
automatisierte Verknüpfung dieser Hinweise mit der Biotop- und Nutzungstypenkartierung im Maßstab
1:10 000 aufgrund der unzureichenden Deckungsfähigkeit dieser beiden Ebenen nicht zulässig ist,
konnte dieser Weg nicht gewählt werden. Eine alternative Vorgehensweise liefert die Verbundfunktion
als Potential zur Wiederbesiedelung in erreichbarer Nähe. Mit den Kenntnissen zum Zeitbedarf, der zur
197
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Entwicklung der typischen/vollständigen Ausprägung notwendig ist, wird die Verbundfunktion zum
Regenerationspotential verknüpft, einer Größe der Wiederherstellbarkeit (siehe Abbildung 15).
Abbildung 15: Regenerationspotential; Verknüpfung der Entwicklungsdauer mit dem Potential zur
Wiederbesiedelung (Verbundfunktion)
Entwicklungsdauer
+
Verbundfunktion
sehr lang
lang
gering
mittel
mittel
hoch
gering
mittel
kurz
hoch
Biotoptypenspezifisch und nutzungsabhängig
=
Regenerationspotential
kein
gering
mittel
hoch
Für die Biotoptypen mit sehr langer und kurzer Entwicklungsdauer ist das Potential zur Wiederbesiedelung für die Beurteilung des Regenerationspotentials von untergeordneter Bedeutung. In bezug auf
diejenigen Biotoptypen, die sehr lange zur Ausbildung ihrer vollständigen Artenausstattung benötigen,
wäre vom Zeitpunkt der Regeneration her der Planungshorizont von 10 Jahren um ein Mehrfaches überschritten.
Anhand der aus dem Biotoptypen-Kataster (UVF 1993/94) verfügbaren Informationen zur Ausprägung
der Biotoptypen ist das Regenerationspotential in einem zweiten Schritt für jene Flächen verändert worden, für die eine Degeneration des Bestandes (Abschlag), eine positive Ausstattung (Aufschlag) oder ein
Entwicklungspotential kartiert wurde.
• Repräsentanz
Das Vorhandensein eines möglichst kompletten naturraumspezifischen Biotoptypenspektrums wirkt sich
positiv auf die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die ökologische Stabilität aus. Daher ist es
ein wichtiges Ziel des Naturschutzes, die für einen bestimmten Raum repräsentativen Arten und Ökosysteme zu erhalten und zu entwickeln. Neben den standörtlichen Voraussetzungen einer jeden Region, die
jeweils nur bestimmten Organismen einen optimalen Verbreitungsschwerpunkt bieten, sind bestimmte
Nutzungsformen für die Prägung von Räumen und das Vorkommen von Biotop- und Nutzungstypen
ausschlaggebend.
Um zu entscheiden, welche Biotop- und Nutzungstypen als naturraum-repräsentativ zu fördern sind,
müssen gesellschaftspolitische Leitbilder erarbeitet werden, die sowohl naturwissenschaftliche Gesichtspunkte als auch sozioökonomische Aspekte berücksichtigen. In den übergeordneten Planungen (RROPS
(1995) sowie im Gutachten zum Landschaftsrahmenplan (1992)) sind naturraumspezifisch zu erhaltende und entwickelnde Biotoptypen vorgegeben. Diese Erkenntnisse beruhen im wesentlichen auf Auswertungen der selektiven Hessischen Biotopkartierung aus den Jahren 1981-82. Da dem Umlandverband
mit der Biotop- und Nutzungstypenkartierung sowohl flächendeckende als auch aktuellere Daten vorliegen, wurden die o. g. Vorgaben nicht berücksichtigt, sondern, wie im folgenden beschrieben, eigene
Auswertungen zur Beurteilung der repräsentativen (= charakteristischen) Biotoptypen angestellt.
Die aus Biotop- und Artenschutzsicht besonders relevanten Biotop- und Nutzungstypen wurden entsprechend ihrer standörtlichen Abhängigkeiten (nass, trocken, mager usw.) gruppiert. Waldstandorte wurden
hierbei nicht berücksichtigt. Kombiniert mit den Angaben zur Häufigkeit bzw. Seltenheit werden 4
Gruppen unterschiedlich repräsentativer Biotop- und Nutzungstypen abgeleitet:
198
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
n stark abhängig von Standortfaktoren: (gekennzeichnet durch Vorkommen von stenoöken*
Arten)
n selten und sehr selten
n mäßig häufig bis sehr häufig
charakteristisch
sehr charakteristisch
n tolerant gegenüber Standortfaktoren: (gekennzeichnet durch Vorkommen von euryöken*
Arten)
n sehr selten bis mäßig häufig
charakteristisch
n häufig bis sehr häufig
sehr charakteristisch
(* siehe Glossar)
Aus der Bodenkarte des UVF wurde für die Gebiete außerhalb des Waldes und des bebauten Bereiches
der Flächenanteil des Bodens mit extremen Standortausprägungen ermittelt (naß, trocken, kalkhaltig
usw.). Die verbleibende Restfläche ist als „Normalstandort“ gekennzeichnet.
Im nächsten Schritt erfolgte ein statistischer Vergleich zwischen dem vorhandenen Potential (abgeleitet
aus der o. g. Bodeninformation) mit dem tatsächlichen Bestand an Biotoptypen, um ein evtl. verfügbares
Entwicklungspotential ableiten zu können. Aufgrund der oben bereits erwähnten unzureichenden Dekkungsfähigkeit dieser beiden Kartierungen wurde auf eine automatisierte Verknüpfung für die Repräsentanz verzichtet, so daß keine flächenscharfen Aussagen zu Entwicklungspotentialen gemacht werden.
Beschrieben wird ein vorhandenes Entwicklungspotential, wenn das ermittelte standörtliche Potential
um ein Vielfaches höher ist, als der aus der Biotop- und Nutzungstypenkartierung erfaßte Bestand. Dies
muß im weiteren durch terrestrische Erhebungen validiert werden. Entwicklungsmöglichkeiten gehen
aufgrund des fehlenden Flächenbezuges nicht mit in die Gesamtwert-Bildung Biotop- und Artenschutz
ein, werden aber als naturschutzfachliches Leitbild verankert.
2.4.1.2 Rechtliche Bindungen nach § 23 HENatG
Gemäß Landschaftsplanverordnung sind Flächen nach § 23 HENatG darzustellen.
Die Kennzeichnung der nach § 23 HENatG schützenswerten Lebensräume und Landschaftsbestandteile
erfolgt für die unter § 23 (1) Nr. 5 HENatG genannten Biotoptypen auf Grundlage der Verordnung vom
Dezember 1997.
Für die Darstellung der unter § 23 (1) Nr. 1 - 4 HENatG genannten Biotoptypen wurde der Verordnungsentwurf vom März 1996 (Hessisches Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und
Naturschutz) herangezogen. Dieser soll in eine Verwaltungsvorschrift münden.
Die Vorgehensweise bezüglich der Einstufung der Biotoptypen nach ihrem Schutzstatus entsprechend
des § 23 HENatG ist geprägt durch die Tatsache, daß seit der Luftbildbefliegung (1991) eine Novellierung des HENatG (1994) mit markanten Veränderungen dieses Paragraphen stattgefunden hat und diese
deshalb bei der Interpretation nicht explizit erfaßt wurden. Somit erfolgte eine nachträgliche Einstufung
der Biotoptypen entsprechend der o. g. Vorgaben, wobei folgende Aspekte zu berücksichtigen sind:
n Die vorhandenen Unterlagen lassen Interpretationsspielräume offen (bspw. Was sind landschafts-
prägende Hecken? Wie sind Degradationsstadien verschiedener Pflanzengesellschaften zu bewerten?).
n Biotoptypen, die nicht aus der Kartierung des UVF ableitbar sind wie etwa Trockenmauern, finden
keine Berücksichtigung.
n Die vorgegebenen Mindestgrößen aus dem Verordnungsentwurf vom März 1996 sind nicht immer im
Maßstab des Landschaftsplanes (1:10 000) darstellbar.
n Eine nachträgliche Einstufung der § 23 HENatG-Flächen erfolgte ebenfalls für die kommunalen
Kartierungen, die in die Biotop- und Nutzungstypenkartierung Eingang gefunden haben. Abweichend
199
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
zur Vorgehensweise bei den sonstigen Teilaspekten des Biotop- und Artenschutzes erfolgt die Einstufung nach § 23 HENatG unter Berücksichtigung aller externen Hinweise auf Veränderungen, die bis
zum Stichtag 30.06.1997 realisiert wurden.
n Darüber hinaus wurden vorgelegte Befreiungen vom § 23 durch die obere Naturschutzbehörde in den
Darstellungen berücksichtigt.
Schützenswerte Lebensräume nach § 23 HENatG im Wald werden nach Informationen der entsprechenden Forstämter dargestellt.
Die nach § 23 HENatG schützenswerten Landschaftsräume und Landschaftsbestandteile, die auch in
der Entwicklungskarte (Karte 24) dargestellt sind, unterliegen aus rechtlichen und den oben aufgeführten Gründen immer dem Vorbehalt der Prüfung durch die Naturschutzbehörden.
2.4.1.3 Gesamtbewertung Biotop- und Artenschutz
Die oben beschriebenen Bewertungskriterien werden für die bewerteten Flächen nach dem folgenden
Schema zu einem Gesamtwert entsprechend ihrer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz verknüpft
(siehe Abb. 16).
Die Bewertung Biotop- und Artenschutz geht über die oben genannte Gesamtwert-Bildung hinaus und
nimmt folgende weitere Punkte auf:
• Entwicklungsflächen innerhalb des Biotopverbundes, die aufgrund ihrer Lage zu höherwertigen
Biotoptypen in ihrer Ausstattung verbessert werden sollen
• Flächen mit potentieller Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz außerhalb des Biotopverbundes
(vorwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen)
• Lebensräume und Landschaftsbestandteile gem. § 23 HENatG
• Bebaute Bereiche differenziert nach dem Durchgrünungsanteil und -bedarf
Abbildung16: Gesamtbewertung Biotop- und Artenschutz
Aus dem Flächenpool der als sehr wertvoll, wertvoll oder bedeutend eingestuften Flächen wird das
Grundgerüst des Biotopverbundsystems abgeleitet. Eine Bündelung aller Naturschutzmaßnahmen und mittel auf diese Bereiche ist sinnvoll und zu empfehlen.
2.4.2
Ergebnisdarstellung
In tabellarischer Form erfolgt zunächst eine Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse (Seltenheit/Häufigkeit, Verbundfunktion, Regenerationspotential und Repräsentanz). Ergänzt werden diese um die
Beschreibungen auf Landschaftsraumebene.
200
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Seltenheit/Häufigkeit
Tabelle 31 stellt die Seltenheit/Häufigkeit von Biotop- und Nutzungstypen und die „Rote Liste der Biotoptypen im UVF-Gebiet“ differenziert nach acht Natur- bzw. Landschaftsräumen dar.
Auffällig ist, daß alle Biotoptypen, die besondere Anforderungen an die Standortverhältnisse stellen,
sehr selten bis mäßig häufig im UVF-Gebiet vertreten sind. Diese in der „Roten Liste der gefährdeten
Biotoptypen des UVF-Gebietes“ („Rote Liste UVF“) zusammengestellten Flächen nehmen insgesamt
etwa 1.100 ha des Planungsraumes ein, das entspricht etwa 0,8 %. Von dem UVF-Durchschnitt weicht
die Wetterau mit nur 0,2 % und das Messeler Hügelland mit 1,4 % Flächenanteil der Biotoptypen der
„Roten Liste“ am gesamten Landschaftsraum deutlich ab.
Abbildung 17: Prozentuale Verteilung der Biotoptypen der „Roten Liste UVF“ differenziert nach
acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen
100%
proz. Flächenanteil
der 'Rote Liste des UVF'
80%
60%
offener Gesteinsstandort
Bruch- und Auwald
40%
Kleinstrukturen
magere/trockene Biotoptypen
feuchte Biotoptypen
20%
Altarme/-wasser
Messeler Hügelland
Untermainebene
Wetterau
Ballungsraum
Main-Taunus-Vorland
Vortaunus
Hoher Taunus
Östlicher Hintertaunus
0%
Während für die nördlichen Bereiche des UVF-Gebietes (‘Östlicher Hintertaunus, ‘Hoher Taunus’ und
‘Vortaunus’) ein Schwerpunkt bei den mageren/trockenen und feuchten Biotoptypen innerhalb der Biotoptypen der „Roten Liste“ festzustellen ist, treten im zentralen Gebiet (‘Verdichtungsraum’, ‘Wetterau’, ‘Main-Taunus-Vorland’) die Gehölzstrukturen (Hecken, Alleen u. a.) mit mehr als 30 % Flächenanteil an der „Roten Liste“ hervor. In der ‘Untermainebene’ und dem ‘Messeler Hügelland’ nimmt die
Gruppe der stark von den Standortbedingungen abhängigen Biotoptypen den größten Anteil mit mehr als
85 % innerhalb der „Roten Liste“ ein.
Ein Vergleich von „Rote Liste UVF“ und „Rote Liste BRD“ (1994) zeigt, daß sämtliche in der „Roten
Liste UVF“ enthaltenen Biotoptypen bundesweit gefährdet sind, einige davon sogar in der Gefährdungskategorie 1 eingestuft, d. h. von vollständiger Vernichtung bedroht sind. Einzige Ausnahme bilden die
feuchten Hochstaudenfluren, die bundesweit nicht als gefährdet eingestuft sind. Bei der regionalen Spezifizierung der „Roten Liste BRD“ werden, bezogen auf die westlichen Mittelgebirge, die feuchten
Hochstauden allerdings ebenso als bestandsgefährdet eingestuft.
• Verbundfunktion
Da die Verbundfunktion nur innerhalb der 6 Biotoptypengruppen analysiert worden ist, ergibt sich pro
Landschaftsraum ein Anteil bewerteter Fläche von unter 20 %.
201
202
selten
selten
sehr selten
sehr selten
sehr selten
sehr selten
selten
selten
selten
Baumreihe
Hecke
Hohlweg
mäßig häufig
selten
mäßig häufig
mäßig häufig
häufig
mäßig häufig
häufig
mäßig häufig
Ruderalflur
sehr selten
selten
Acker
mäßig häufig
selten
selten
mäßig häufig
sehr häufig
häufig
sehr häufig
mäßig häufig
häufig
selten
mäßig häufig
selten
mäßig häufig
leere Kästchen: Biotop- und Nutzungstyp ist nicht kartiert worden
Baumschule, Weihnachtsbaumkultur
Obstplantage
Weinbau
mäßig häufig
häufig
sehr häufig
Streuobstwiese
Erwerbsgartenbau
sehr häufig
mäßig häufig
sehr häufig
mäßig häufig
Fettwiese, Fettweide
Gebüsch, Feldgehölz, Buschwerk
Stillgewässer
mäßig häufig
Fluß, Kanal
Bach, Graben
Bruchwald, Weichholzaue
Magergrünland
mäßig häufig
selten
selten
Feucht- und Naßgrünland
mäßig häufig
selten
sehr selten
selten
selten
sehr selten
sehr selten
sehr selten
Allee
offener Gesteinsstandort
sehr selten
selten
häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
selten
häufig
häufig
häufig
sehr häufig
häufig
häufig
häufig
häufig
häufig
sehr häufig
häufig
sehr häufig
häufig
häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
sehr selten
selten
selten
mäßig häufig
selten
mäßig häufig
selten
häufig
selten
mäßig häufig
sehr selten
selten
sehr selten
selten
mäßig häufig
selten
selten
sehr selten
sehr selten
Sandtrockenrasen, Felstrockenrasen
selten
sehr selten
sehr selten
sehr selten
sehr selten
selten
Baumgruppe
Kalkmagerrasen, Kalkhalbtrockenrasen
trockene Heide
mäßig häufig
selten
mäßig häufig
mäßig häufig
Großröhricht, Großseggenried
feuchte Hochstaudenflur
selten
selten
sehr selten
selten
selten
selten
mäßig häufig
sehr selten
selten
Verlandungszone, Niedermoor
sehr selten
sehr selten
Main-Taunus
Kern des
Vorland
Verdichtungsraumes
sehr selten
sehr selten
Vortaunus
Quellflur, Quellsumpf
Biotop- und Nutzungstyp
Hoher
Taunus
Altarm, Altwasser
Östlicher
Hintertaunus
mäßig häufig
mäßig häufig
häufig
sehr häufig
sehr häufig
sehr häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
selten
häufig
mäßig häufig
sehr selten
sehr selten
sehr selten
selten
mäßig häufig
sehr selten
sehr selten
sehr selten
selten
sehr selten
Wetterau
mäßig häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
häufig
sehr häufig
häufig
sehr häufig
häufig
häufig
häufig
häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
sehr selten
selten
sehr selten
selten
mäßig häufig
selten
selten
sehr selten
selten
mäßig häufig
mäßig häufig
selten
sehr selten
Untermainebene
mäßig häufig
selten
sehr selten
mäßig häufig
sehr häufig
häufig
sehr häufig
mäßig häufig
häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
sehr selten
sehr selten
mäßig häufig
sehr selten
selten
selten
mäßig häufig
sehr selten
Messeler
Hügelland
Tabelle 31: Seltenheit/Häufigkeit von Biotop- und Nutzungstypen und ihr Vorkommen in der 'Roten Liste der Biotoptypen im UVF-Gebiet' differenziert nach 8 Natur-/Landschaftsräumen
U
V
F
L
I
S
T
E
R
O
T
E
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
sehr häufig
sehr häufig
sehr häufig
sehr häufig
sehr häufig
häufig
mäßig häufig
sehr häufig
sehr häufig
sehr häufig
sehr häufig
sehr häufig
mäßig häufig
selten
Laubwald (Reinbestand)
Laubmischwald
Mischwald
Nadelmischwald
Nadelwald (Reinbestand)
Lichtung
selten
häufig
häufig
selten
sehr häufig
mäßig häufig
sehr häufig
mäßig häufig
selten
mäßig häufig
selten
selten
häufig
häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
sehr häufig
häufig
mäßig häufig
selten
mäßig häufig
mäßig häufig
selten
häufig
mäßig häufig
Kleingarten, Grabeland
überwiegend Wohnen, Öffentliche Verwaltung
Sendeeinrichtung
militärische Anlage
leere Kästchen: Biotop- und Nutzungstyp ist nicht kartiert worden
Verkehrsbegleitgrün/Abstandsgrün
Verkehrsfläche
Baustelle, Neubaugebiet
Burg, Schloß, Ruine, Kloster
landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche
Gewerbe, Ver- und Entsorung
mäßig häufig
mäßig häufig
Friedhof
mäßig häufig
sehr selten
mäßig häufig
selten
mäßig häufig
häufig
sehr häufig
häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
Golfplatz
mäßig häufig
sehr selten
Parkanlage, Wallanlage, Scherrasen
Wildgehege, Zoo, Botanischer Garten
Sport-, Erholungs-, Freizeitanlage
mäßig häufig
mäßig häufig
Aufschüttung, Lagerplatz, Deponie, Halde
häufig
sehr häufig
mäßig häufig
selten
häufig
selten
häufig
sehr häufig
sehr häufig
häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
häufig
selten
häufig
häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
selten
sehr selten
selten
mäßig häufig
sehr selten
häufig
häufig
häufig
Main-Taunus
Vorland
mäßig häufig
sehr selten
mäßig häufig
sehr häufig
häufig
sehr häufig
sehr häufig
sehr häufig
Vortaunus
Steinbruch
Sandgrube, Kiesgrube
Biotop- und Nutzungstyp
Hoher
Taunus
Östlicher
Hintertaunus
häufig
sehr häufig
selten
sehr selten
häufig
selten
mäßig häufig
sehr häufig
sehr häufig
sehr häufig
häufig
häufig
mäßig häufig
sehr häufig
häufig
sehr selten
sehr selten
mäßig häufig
selten
häufig
häufig
häufig
Kern des
Vedichtungsraumes
häufig
sehr häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
häufig
häufig
sehr häufig
häufig
häufig
häufig
häufig
mäßig häufig
selten
selten
sehr selten
häufig
sehr häufig
mäßig häufig
Wetterau
häufig
sehr häufig
selten
mäßig häufig
mäßig häufig
selten
mäßig häufig
sehr häufig
sehr häufig
häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
häufig
selten
häufig
häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
sehr häufig
häufig
sehr häufig
sehr häufig
sehr häufig
Untermainebene
häufig
sehr häufig
selten
mäßig häufig
selten
mäßig häufig
häufig
sehr häufig
häufig
mäßig häufig
mäßig häufig
häufig
selten
mäßig häufig
mäßig häufig
selten
sehr häufig
häufig
sehr häufig
sehr häufig
sehr häufig
Messeler
Hügelland
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
203
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Tabelle 32: Verbundfunktion, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen und dem Gesamtgebiet des Umlandverbandes Frankfurt
Östlicher
Hintertaunus
Hoher
Taunus
ha
ha
ha
22.867,87
9.493,99
11.767,59
gering
239,84
32,08
mittel
771,13
hoch
3.970,62
Verbundfunktion
nicht bewertete Fläche
Vortaunus Main-TaunusVorland
Kern des
Verdicht.raumes
ha
Wetterau Untermainebene
Messeler
Hügelland
UVF-Gebiet
ha
ha
ha
ha
ha
17.099,51
17.968,70
5.203,26
36.605,45
6.450,40
127.456,77
142,18
279,77
133,49
59,09
315,24
78,58
1.280,27
131,89
550,46
645,45
293,23
199,38
866,43
287,98
3.745,95
411,52
1.394,33
969,57
353,68
389,02
21.24,57
639,87
10.253,18
Abbildung 18: Verbundfunktion, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen und dem Gesamtgebiet des Umlandverbandes Frankfurt
Verbundfunktion
20
bewertete Fläche des Natur-/ Landschaftsraums
(%)
18
hoch
mittel
gering
16
14
12
10
8
6
4
2
0
Östlicher
Hintertaunus
Hoher Taunus
Vortaunus
Main-TaunusVoralnd
Kern des Verdichtungsraums
Wetterau
Untermainebene
Messeler
Hügelland
UVF-Vergleich
• Regenerationspotential
Das Regenerationspotential ist für die in Tabelle 30 zur Entwicklungsdauer aufgeführten Biotoptypen
bewertet worden. Die prozentualen Angaben in der Tabelle 33 beziehen sich auf die bewertete Fläche
(=100 %) sowie auf den Anteil der im Gelände kartierten Fläche an der bewerteten Fläche.
Tabelle 33: Regenerationspotential von Biotop- und Nutzungstypen, differenziert nach acht Naturräumlichen Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen und dem Gesamtgebiet des
Umlandverbandes Frankfurt
Regenerationspotenital
kein
ergänzt durch Aussagen der
Geländekartierung
gering
mittel
hoch
bewertete Fläche davon im bewertete Fläche davon im bewertete Fläche davon im bewertete Fläche davon im
Gelände
Gelände
Gelände
Gelände
überprüft
überprüft
überprüft
überprüft
*
*
*
*
Naturr. Haupteinheit/Landschaftsraum
ha
%
%
ha
%
%
ha
%
%
ha
%
östlicher Hintertaunus
4,74
0,10
27,00
498,98 10,04
94,82
3.864,09 77,77
0,22
Hoher Taunus
0,19
0,03
100,00
180,74 31,71
99,61
346,90 60,85
0,93
44,22
7,76
97,65
Vortaunus
1,30
0,06
7,69
305,04 14,63
97,97
1.612,10 77,32
1,11
174,78
8,38
89,11
204
603,11 12,14
%
94,57
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Regenerationspotenital
kein
ergänzt durch Aussagen der
Geländekartierung
gering
mittel
hoch
bewertete Fläche davon im bewertete Fläche davon im bewertete Fläche davon im bewertete Fläche davon im
Gelände
Gelände
Gelände
Gelände
überprüft
überprüft
überprüft
überprüft
*
*
*
*
Main-Taunus-Vorland
0,11
0,01
100,00
161,82
8,56
98,72
1.530,72 80,97
0,85
Kern d. Verdichtungsraumes
1,10
0,14
100,00
57,43
7,45
71,95
683,11 88,66
0,38
240,54 12,72
29,19
3,79
89,64
77,29
Wetterau
0,78
0,12
100,00
136,92 21,15
99,52
460,65 71,16
0,00
51,32
7,93
91,06
Untermainebene
4,56
0,14
100,00
476,23 14,84
81,29
2.512,22 78,29
2,53
233,09
7,26
76,25
Messeler Hügelland
0,45
0,04
100,00
179,94 17,98
77,32
766,53 76,58
0,30
54,15
5,41
78,50
* bezogen auf bewertete Fläche
• Repräsentanz
In Tabelle 34 sind die charakteristischen, stark von Standortfaktoren abhängigen sowie diejenigen Biotop- und Nutzungstypen, die toleranter gegenüber den Standortverhältnissen sind, zusammengestellt.
Zusätzlich wurden die nach RROPS 1995 charakteristischen und als zu schützenden und zu erhaltenden
Biotoptypen gekennzeichnet. Für den ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ sind alle
Angaben des RROPS zur ‘Wetterau’, zum ‘Main-Taunus-Vorland’ sowie zur ‘Untermainebene’ übernommen worden, da sich der Landschaftsraum aus Teilen dieser drei Naturräume zusammensetzt.
Tabelle 34: Repräsentanz von Biotop- und Nutzungstypen, differenziert nach acht Naturräumlichen
Haupteinheiten bzw. Landschaftsräumen.
Biotop- und Nutzungstyp
Östlicher Hoher
VorMainKern d. Wetter Unter- Messeler
Hintertau- Taunus taunus Taunus- Verdichmain- Hügelau
nus
Vorland tungsebene
land
raumes
stark abhängig von Standortfaktoren
Feucht- und Naßgrünland
1
Großröhricht, Großseggenried
1
Hohlweg
1
Sandtrockenrasen, Felstrokkenrasen
Verlandungszone, Niedermoor
offener Gesteinsstandort
trockene Heide
Magergrünland
feuchte Hochstaudenflur
Streuobstwiese auf Magergrünland
Kalkmagerrasen, Kalkhalbtrockenrasen
Quellflur, Quellsumpf
1
1
1
1
1
1
1
2
2
1
2
2
2
1
1
1
1
2
2
1
2
2
1
1
1
1
1
4
1
1
1
1
2
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
1
1
1
1
1
1
1
3
3
3
3
4
4
4
1
1
tolerant gegenüber Standortfaktoren
Allee
3
Baumgruppe
3
Baumreihe
3
Hecke
3
Streuobstwiese
3
Fettwiese, Fettweide
4
Gebüsch, Feldgehölz, Buschwerk
1
1
1
1
3
3
3
3
3
4
3
3
3
3
4
4
3
3
3
3
4
4
3
3
3
3
4
4
3
3
3
4
4
3
3
3
3
4
4
4
4
4
4
3
4
2
1
205
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
1= standortabhängig, selten, sehr selten
2= standortabhängig, mäßig häufig bis
sehr häufig
3= standortunabhängig, sehr selten bis
mäßig häufig
4= standortunabhängig, häufig, sehr
häufig
~ charakteristisch
~ sehr charakteristisch
~ charakteristisch
~ sehr charakteristisch
leeres Kästchen = Biotoptypen wurden nicht kartiert
laut RROPS 1995 zu erhalten und zu entwickeln
In fast allen Naturräumen ist das standörtliche Flächenpotential deutlich höher als der Flächenanteil der
daran angepaßten Biotop- und Nutzungstypen. Daraus läßt sich ein hohes Potential an Entwicklungsmöglichkeiten für diese Biotoptypen ableiten.
2.4.2.1 Naturräumliche Haupteinheit Östlicher Hintertaunus
• Seltenheit/Häufigkeit
Der Anteil der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotop- und Nutzungstypen beträgt insgesamt rund 4,7
% des ‘Östlichen Hintertaunus’ und liegt damit über den für das restliche UVF-Gebiet ermittelten Werten. Hierbei fällt der größere Anteil an mäßig häufigen Biotoptypen ins Gewicht. Diese Gruppe erstreckt
sich mit 1.200 ha auf 4,3 % des Landschaftsraumes.
Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen Verlandungszonen, Alleen, Sand-/Felstrockenrasen
und Quellfluren. Zu den seltenen Biotoptypen gehören Heiden, Feucht- und Naßgrünländer, Hohlwege,
Großröhrichte/-seggenrieder und die kleinflächigen Vorkommen der Baumgruppen, Hecken, Baumreihen, wobei die Letztgenannten aufgrund der in Anspruch genommenen Flächengröße und nur nachgeordnet aufgrund der Flächenanzahl in diese Kategorie fallen. Die mäßig häufigen Biotoptypen sind magere Ausprägungen von Dauergrünland, feuchte Hochstauden und Streuobstwiesen.
Bezüglich der räumlichen Verteilung der sehr seltenen und seltenen Biotoptypen kann man keine Konzentrationen innerhalb des Naturraumes feststellen. Die mäßig häufigen treten überwiegend gleichmäßig
im ‘Östlichen Hintertaunus’ verteilt auf, wobei die mageren Ausprägungen des Dauergrünlandes im
südlichen Gebiet (bei Schmitten) zusammenhängend vorkommen.
Zu den häufigen und sehr häufigen Biotop- und Nutzungstypen zählen neben den verschiedenen Wäldern
die mesophilen Wiesen und Weiden und Gebüsche und Feldgehölze.
Nur etwa 15 % der als sehr selten und selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit als Naturschutzgebiete (verordnete und im Entwurf befindliche) im ‘Östlichen Hintertaunus’ gesichert.
• Verbund-/Raumfunktion
Der durch Mittelgebirgsbäche und -flüsse geprägte ‘Östliche Hintertaunus’ zeichnet sich nur durch einen geringen Anteil von Grünland auf feuchten Standorten aus, welches im Auenbereich die typische
Nutzungsform außerhalb des Waldes wäre. Die als hoch bewerteten Flächen finden sich vor allem im
Tal der Weil und der Usa sowie im Dattenbachtal, wobei die hoch verbundene Klasse in den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ stärker vertreten ist als im ‘Usinger Becken’. Nur das Gebiet entlang des Dattenbaches ist im Naturschutzgebiet „Dattenbachtal“ erfaßt.
Im UVF-Vergleich fällt die günstige Verbundfunktion für die mageren Dauergrünländer und Heiden auf,
die sich vornehmlich im Westen des Naturraumes auf Vorkommen bei Schmitten (teilweise im NSG
„Reifenberger Wiesen“) und Riedelbach (NSG „Riedelbacher Heide“) stützen. Besondere Bedeutung
erlangt diese Biotoptypengruppe dadurch, daß sie mehr als ein Drittel des gesamten UVF-Vorkommens
repräsentieren. Deutlich negativer sieht es für die Streuobstwiesenvernetzung im ‘Östlichen Hintertaunus’ aus, die eine hohe Verbundfunktion nur für unter 10 % des Bestandes aufweist.
206
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Auch die Röhrichtgesellschaften sind flächenmäßig nur schwach vertreten. Es gibt nur zwischen Oberreifenberg und Schmitten ein einziges stark verbundenes Gebiet.
Bezüglich der linearen und kleinflächigen Gehölzstrukturen (Hecken, Feldgehölze, etc.) weisen die Gemeinden Grävenwiesbach, Schmitten und Weilrod Gebiete mit hoher Vernetzung auf. In Glashütten,
Neu-Anspach, Usingen und Wehrheim sind die vorhandenen Bestände als mittel verbunden bewertet.
Der ‘Östliche Hintertaunus’ ist bezüglich seiner Raumfunktion im UVF-Gebiet von herausragender
Bedeutung. Fast die gesamte bewertete Fläche ist durch eine regionale Raumwirksamkeit charakterisiert. Den ‘Östlichen Hintertaunus’ kann man insgesamt noch als eine Region bezeichnen, die von großen zusammenhängenden Räumen (vor allem Grünlandbereiche, die die Auen kennzeichnen) geprägt ist.
Nur ein geringer Anteil der Freifläche ist mit lokaler Bedeutung belegt, diese konzentriert sich hauptsächlich auf den Süden.
• Regenerationspotential
Für 4.970 ha (18 % des ‘Östlichen Hintertaunus’) ist die Regenerierbarkeit bewertet worden. Aufgrund
des im UVF-Vergleich relativ hohen Anteils an Dauergrünland ist die Klasse der als mittelmäßig zu
regenerierenden Biotoptypen mit insgesamt 3.865 ha (78 %) am stärksten ausgeprägt. Die Verteilung
dieser Klasse erstreckt sich über den gesamten ‘Östlichen Hintertaunus’ gleichmäßig. Im südlichen Teil
des Landschaftsraumes (in Schmitten, Glashütten und teilweise Usingen) wurde das Regenerationspotential aufgrund des positiven aktuellen Zustandes der Biotoptypen anhand der Ergebnisse der Geländekartierung um eine Klasse aufgewertet (geringes Regenerationspotential). Für den nördlichen Bereich
weisen die Geländekartierungen stärker auf das Vorkommen von Biotoptypen mit hohem Regenerationspotential hin. Der Anteil an Biotoptypen mit hohem Regenerationspotential ist im Vergleich zum restlichen UVF-Gebiet mit 600 ha (12 % der im Landschaftsraum bewerteten Flächen) relativ hoch. Die
intensive Grünlandnutzung und die damit einhergehende Degeneration der Wiesen- und Weidengesellschaften führte hauptsächlich dazu, daß der theoretisch ermittelte Wert für das mittlere Regenerationspotential durch die aus der Geländekartierung vorliegenden Informationen verändert wurde. Ein Vergleich des theoretisch ermittelten Regenerationspotentials mit dem durch Geländekartierung ergänzten
läßt auch für die Restfläche eine stärkere Verlagerung vom mittleren zum hohen Regenerationspotential
wahrscheinlich werden.
2.4.2.2 Naturräumliche Haupteinheit Hoher Taunus
• Seltenheit/Häufigkeit
Die sehr seltenen und seltenen Biotop- und Nutzungstypen nehmen rund 38 ha (0,4 %) und zusammen
mit den mäßig häufigen 3,5 Flächenprozent ein. Über 90 % des Landschaftsraumes sind durch die sehr
häufigen Biotoptypen belegt, was deutlich über dem UVF-Durchschnitt liegt.
Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen Quellfluren und kleinflächige Gehölzstrukturen wie
Alleen, Hecken und Baumgruppen. Zu den seltenen Biotoptypen gehören Großröhrichte / Großseggenrieder, Heiden, Feucht- und Naßgrünländer und Baumreihen. Die mäßig häufigen Biotoptypen sind magere Ausprägungen von Dauergrünland, feuchte Hochstauden und Streuobstwiesen.
Die sehr seltenen und seltenen Biotoptypen kommen fast ausschließlich im westlichen Bereich des ‘Hohen Taunus’ vor. Bis auf die als mäßig häufig eingestuften Streuobstwiesen im östlichen ‘Hohen Taunus’, in Friedrichsdorf (Köppern), treten alle mäßig häufigen Biotoptypen im nicht bewaldeten Westen
des Naturraumes auf. Im Südwesten kommt es in Eppstein (Niederjosbach, Ehlhalten), Glashütten
(Schloßborn) und Kelkheim (Ruppertshain) zu Schwerpunktvorkommen der mäßig häufigen Biotoptypen.
Ähnlich wie im ‘Östlichen Hintertaunus’ zählen zu den häufigeren Biotop- und Nutzungstypen des ‘Hohen Taunus’ neben den verschiedenen Wäldern die mesophilen Wiesen und Weiden und Gebüsche und
Feldgehölze.
207
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Über 50 % der als selten oder sehr selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit als Naturschutzgebiete
(verordnete und im Entwurf befindliche) im ‘Hohen Taunus’ gesichert.
• Verbund-/Raumfunktion
Für den überwiegend mit Wald bestockten ‘Hohen Taunus’ sind nur im westlichen, landwirtschaftlich
geprägten Teil Biotoptypen vorhanden, die bezüglich der Verbundwirkung untersucht worden sind.
Für die an feuchte Standortverhältnisse angepaßten Grünlandgesellschaften hat die Dattenbach-Aue eine
herausragende Bedeutung. Das einzige Gebiet mit hoher Verbundfunktion (nördlich von Ehlhalten) wird
auf weiteren 30 Hektar durch mittel verbundbedeutsame Flächen, vornehmlich im Naturschutzgebiet
„Dattenbachaue“ und teilweise „Schmittröder Wiesen“ sowie im Bereich der sogenannten „Schafweide“
ergänzt. In diesen Gebieten konzentrieren sich auch die verschiedenen Röhrichtgesellschaften.
Der Anteil an magerem Dauergrünland ist im ‘Hohen Taunus’ mit insgesamt 30 ha gering, durch die
Konzentration auf im wesentlichen zwei Gebiete (Eppstein und Glashütten) ist eine positive Verbundfunktion festzustellen.
Die Streuobstwiesennutzung findet in den Städten Eppstein (Niederjosbach) und Kelkheim (Ruppertshain) in hoch verbundenen Gebieten statt. Im Bereich von Eppstein (Ehlhalten) sind die vorhandenen
Bestände nur mittel verbunden.
Auch im Bereich der Kleinstrukturen (Feldgehölzen, Hecken etc.) ist das geringe Vorkommen auf den
westlichen Bereich des Landschaftsraumes beschränkt, wobei die Vernetzung in Eppstein und Kelkheim
überwiegend hoch ist und in Glashütten die vorhandenen Bestände nur als mittel verbunden bewertet
worden sind.
Die Flächen mit lokaler und regionaler Bedeutung beschränken sich aufgrund des hohen Waldanteils im
Landschaftsraum hauptsächlich auf den westlichen Bereich und eine Teilfläche lokaler Bedeutung im
Osten.
Flächen regionaler Bedeutung sind das ausgedehnte Grünland westlich von Ehlhalten und westlich von
Eppenhain, die bereits als NSG geschützte Dattenbachaue sowie der kleinräumige Wechsel von Streuobst, Grünland und Kleinstrukturen um Niederjosbach und Ruppertshain. Das westlich von Königstein
gelegene Grünland in der Rombachaue gehört zum nördlichen Teil der regional bedeutsamen Liederbachaue, die sich bandartig nach Süden in den ‘Vortaunus’ fortsetzt. Von lokaler Bedeutung sind die
Grünlandbestände südlich von Schloßborn und nordwestlich von Köppern.
• Regenerierbarkeit
Die 570 ha analysierte Fläche (6 % des Landschaftsraumes) konzentrieren sich auf den südwestlichen
Teil des ‘Hohen Taunus’. Gebiete mit mittlerem bis geringem Regenerationspotential erstrecken sich
überwiegend auf den größeren Grünlandbereichen in den Gemeinden Glashütten, Eppstein und Kelkheim. Auffällig ist der im UVF-Vergleich hohe Anteil der Flächen mit geringen Wiederherstellungschancen von mehr als 30 % (180 ha) der bewerteten Flächen. Der größte Teil dieser Flächen liegt innerhalb der Naturschutzgebiete des Landschaftsraumes, darüber hinaus werden in Glashütten (Schloßborn)
Schwerpunkte deutlich.
2.4.2.3 Naturräumliche Haupteinheit Vortaunus
• Seltenheit/Häufigkeit
Die sehr seltenen und seltenen Biotop- und Nutzungstypen sind mit etwa 150 ha auf rund 1 % der Fläche des ‘Vortaunus’ vertreten. Zusammen mit den mäßig häufigen decken sie 6 % der Naturraumfläche
ab, was das höchste Vorkommen dieser 3 Klassen innerhalb des UVF-Gebietes darstellt.
Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen Quellfluren, Hohlwege, trockene Heiden und kleinflächige Gehölzstrukturen wie Alleen, Hecken und Baumgruppen. Zu den seltenen Biotoptypen gehören
208
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Großröhrichte/-seggenrieder, Feucht- und Naßgrünländer, Magergrünländer und Baumreihen. Die mäßig häufigen Biotoptypen bestehen hauptsächlich aus feuchten Hochstaudenfluren.
Die räumliche Verteilung der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotoptypen läßt keine wesentlichen Unterschiede innerhalb des ‘Vortaunus’ deutlich werden. Die feuchten Biotoptypen dieser drei Klassen
konzentrieren sich entsprechend ihrer Standortansprüche vornehmlich in den Auen. Hierbei treten die
Daisbachwiesen bei Bremthal (NSG in Eppstein) größenmäßig besonders hervor.
Im ‘Vortaunus’ fallen innerhalb der häufiger auftretenden Klassen die Streuobstwiesen, Frischwiesen/weiden und Gebüsche, Feldgehölze aus Biotop- und Artenschutzsicht besonders ins Gewicht. Nur etwa
20 % der als selten oder sehr selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit als Naturschutzgebiete (verordnete und im Entwurf befindliche) im ‘Vortaunus’ gesichert.
• Verbund-/Raumfunktion
Mager ausgeprägte Dauergrünländer und andere an diese Standortverhältnisse angepaßte Biotoptypen
kommen im ‘Vortaunus’ nur mit geringer und mittlerer Verbundfunktion vor. Sie konzentrieren sich auf
die Gebiete des NSG „Hünerbergwiesen“ (Oberursel), südlich von Langenhain und die Stierstädter Heide.
Die hoch verbundenen feuchten Dauergrünländer befinden sich zum Großteil innerhalb von Naturschutzgebieten („Altenhainer Tal“, „Daisbachwiesen“, „Förstergrund“, „Waldwiesenbachtal“, „Hühnerbergwiesen“), darüber hinaus in der Klingenbach-Aue (Eppstein) und im Quellbereich des Sulzbachzuflusses südlich von Altenhain. Nur mittel oder gering verbunden treten Feucht- und Naßwiesen in den
Naturschutzgebieten „Kassernbachtal“, „Krebsbachtal“, „Rossert-Hainkopf-Dachsbau“ auf. Auch in
den Auen von Sulzbach, Schwarzbach, Braubach und Rombach ist diese Biotoptypen-Gruppe nur mittel
verbunden.
Streuobst hat seinen Vorkommensschwerpunkt innerhalb des UVF-Gebietes im ‘Vortaunus’. Daraus
resultiert die hohe Verbundfunktion für fast 60 % der Bestände (rund 430 ha). Diese Streuobstgebiete
befinden sich vornehmlich in Bad Soden, den westlich und östlich angrenzenden Bereichen der Städte
Kelkheim und Königstein (Mammmolshain) sowie in Hofheim und in Friedrichsdorf. Gebiete mit nur
gering bis mittel verbundenen Vorkommen sind im nördlichen Teil von Hofheim und Kelkheim sowie in
Kronberg vorhanden.
Die gehölzgeprägten Kleinstrukturen (Hecken, Feldgehölze etc.) sind z. T. aufgrund der beachtlichen
Größe von Einzelflächen in die hoch verbundene Klasse eingestuft, wie z. B. in Eppstein, wo sie aus
brachgefallenen Streuobstwiesen hervorgegangen sind.
Einem hohen Anteil der bewerteten Flächen kommt eine raumwirksame Bedeutung zu. Dabei ist ein
Schwerpunkt der regional bedeutsamen Flächen im zentralen und nordwestlichen Bereich des Landschaftsraumes zu lokalisieren. Dies sind das Grünland der Liederbachaue, die als NSG geschützte Sulzbachaue bei Bad Soden und das aus Streuobst, Kleinstrukturen und Grünland gebildete Mosaik nördlich
und südöstlich von Altenhain, im Bereich zwischen Bad Soden und Kelkheim sowie zwischen Neuenhain, Mammolshain und Kronberg. Auch den Grünland- und Streuobstflächen bei Langenhain, Niederjosbach und zwischen Fischbach und Ruppertshain kommt eine regionale Bedeutung zu. Die Flächen
lokaler Bedeutung sind im Landschaftsraum relativ gleichmäßig verteilt. Dies sind die GrünlandStreuobst-Komplexe zwischen Köppern und Friedrichsdorf, das Kirdorfer Feld, das Grünland bei Dornholzhausen, Oberhöchstadt, Königstein, Kelkheim und Wildsachsen sowie die Feldgehölze und Grünländer in der Schwarzbachaue zwischen Eppstein und Lorsbach.
• Regenerierbarkeit
Die bewerteten Flächen von 2.085 ha (15 % des Landschaftsraumes) verteilen sich hauptsächlich auf
die südwestliche Hälfte des Landschaftsraumes. Die großen Bereiche der mittelfristig regenerierbaren
Biotoptypen (1.600 ha, 77 % der bewerteten Fläche) konzentrieren sich hier siedlungsnah. Flächen mit
hohem Regenerationspotential liegen auf etwa 175 ha überwiegend kleinflächig vor. Biotoptypen mit
209
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
geringem Potential zur Wiederherstellung konzentrieren sich in größeren Ausmaßen hauptsächlich im
nördlichen Teil des Landschaftsraumes und nehmen etwa 300 ha ein (15 % der bewerteten Fläche).
2.4.2.4 Naturräumliche Haupteinheit Main-Taunus-Vorland
• Seltenheit/Häufigkeit
Die Klassen der sehr seltenen und seltenen Biotop- und Nutzungstypen umfassen rund 60 ha und damit
weniger als 0,5 Flächenprozent des ‘Main-Taunus-Vorlandes’. Auch die mäßig häufigen Biotop- und
Nutzungstypen decken mit nur etwa 2,1 % und 400 ha deutlich weniger Fläche als im restlichen UVFGebiet ab.
Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen Hohlwege, Sand- und Felstrockenrasen und Kalkmager-/Halbtrockenrasen. Zu den seltenen Biotoptypen gehören Großröhrichte/-seggenrieder, feuchte
Hochstaudenfluren, Magergrünländer, Alleen, Baumgruppen und Hecken. Die mäßig häufigen Biotoptypen bestehen hauptsächlich aus Feucht- und Naßgrünländern und Baumreihen.
Die räumliche Verteilung der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotoptypen läßt außer im Norden, im
Bereich des Kirdorfer Feldes (Bad Homburg), keine Schwerpunktbildung erkennen.
Ähnlich wie im ‘Vortaunus’ gehören Streuobstwiesen, mesophile auergrünländer, Gebüsche und Feldgehölze im ‘Main-Taunus-Vorland’ mit zu den dominierenden Klassen.
Etwa 48 % der als selten oder sehr selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit als Naturschutzgebiete
(verordnete und im Entwurf befindliche) im ‘Main-Taunus-Vorland’ gesichert.
• Verbund-/Raumfunktion
Hinsichtlich der Verbundfunktion zeichnen sich das Kirdorfer Feld (NSG, Bad Homburg) und die Wikkerbach-Aue (teilweise NSG, Hochheim und Flörsheim) besonders aus. Während im Bad Homburger
Gebiet feuchte und magere Ausprägungen von Grünlandgesellschaften genauso wie Streuobstwiesen mit
hoher Verbundfunktion vorkommen, ist das Wickerbachtal für die Gehölzverbundfunktion (Streuobst,
Hecken und Feldgehölze) außerordentlich bedeutsam. Zudem zeichnet sich das Wickerbachtal durch
gering bis mittel verbundbedeutsame Sand- und Kalkmagerrasen aus.
Weitere Vorkommen der feuchten und nassen Grünlandgesellschaften mit Bedarf an zusätzlichen Verbundelementen befinden sich in den Auen von Kalbach, Eschbach, Erlenbach, Kassernbach (NSG) und
im Bereich des Urselbaches mit Zuflüssen.
Streuobstwiesen mit hoher Verbundfunktion kommen im Nordosten (in Bad Homburg und Friedrichsdorf) und im Südwesten (in Hofheim und in der Wickerbach-Aue) des Landschaftsraumes vor. Weitere
nur mittel oder gering verbundene Streuobstwiesen sind im gesamten Landschaftsraum verteilt.
Der relativ geringe Anteil an Gebieten mit bedeutsamer Raumfunktion konzentriert sich fast ausschließlich auf den nordöstlichen und südwestlichen Bereich des Landschaftsraumes. Die Wickerbachaue ist
der einzige Bereich mit regionaler Bedeutung im Landschaftsraum. Flächen mit lokaler Bedeutung sind
der Grünlandbereich bei Wallau und Diedenbergen, der Streuobst-Feldgehölz-Komplex nördlich von
Hofheim und im Osten verteilte Grünland-Streuobst-Gebiete um Bad Homburg, Friedrichsdorf, Oberursel, Ober-Erlenbach und Bonames sowie das Kirdorfer Feld und Teile der Erlenbachaue. Im zentralen
Bereich ist das Grünlandgebiet zwischen Schwalbach, Sulzbach und Eschborn lokal bedeutsam.
• Regenerierbarkeit
Flächen mit geringem Regenerationspotential (160 ha) sind in größerer Ausdehnung im Norden des
‘Main-Taunus-Vorlandes’, im Kirdorfer Feld (Bad Homburg) und bei Oberursel anzutreffen. Die Geländekartierungen weisen mit größeren übernutzten Grünlandbereichen den nördlichen Teil des Landschaftsraumes als Gebiete mit hohen Regenerationschancen aus (insgesamt 240 ha). Die mittelfristig
regenerierbaren Biotoptypen (1.530 ha bzw. 81 % der bewerteten Fläche) verteilen sich gleichmäßig
210
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
über den gesamten Landschaftsraum. Ein Vergleich des theoretisch ermittelten Regenerationspotentials
mit dem durch Geländekartierung ergänzten läßt eine Verlagerung in die Klasse des hohen Regenerationspotentials deutlich werden.
2.4.2.5 Landschaftsraum Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
• Seltenheit/Häufigkeit
Der ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ ist ebenso wie das ‘Main-Taunus-Vorland’
hinsichtlich der Flächenanteile der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotop- und Nutzungstypen deutlich
unter dem UVF-Durchschnitt. Mit knapp 2,5 % der Fläche nehmen diese Gruppen etwa 460 ha ein.
Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen nur die Verlandungszonen. Zu den seltenen Biotoptypen gehören feuchte Hochstaudenfluren, Großröhrichte/-seggenrieder, Magergrünländer, Sand/Felstrockenrasen, Feucht- und Naßgrünländer, Baumgruppen und Hecken. Die mäßig häufigen Biotoptypen bestehen hauptsächlich aus Alleen und Baumreihen.
Die Verteilung der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotoptypen wird durch die im innerstädtischen
Bereich vorherrschenden Alleen und Baumreihen dominiert. Außerdem kommen wenige Konzentrationen dieser Gruppen im Westen, auf der Schwanheimer Düne und dem Sossenheimer Feld und im Osten,
östlich von Preungesheim und Bieber, vor.
Im ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ fallen innerhalb der häufigen Biotop- und Nutzungstypen die Streuobstwiesen, Frischwiesen/-weiden, Gebüsche und Feldgehölze aus Biotop- und
Artenschutz-Sicht besonders ins Gewicht.
Nur etwa 15 % der als sehr selten oder selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit im ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ als Naturschutzgebiete (verordnete und im Entwurf befindliche)
gesichert.
• Verbund-/Raumfunktion
Im Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ treten die beiden Gebiete der
Schwanheimer Düne (NSG) und des Sossenheimer Feldes bezüglich hoch verbundener Biotoptypen
besonders hervor. Im Bereich der Binnendüne ist eine Verdichtung an extensiv genutztem Grünland mit
Streuobstnutzung und an Kleinstrukturen festzustellen. Das Sossenheimer Feld ist ebenfalls für Hecken,
Feldgehölze etc. sowie Streuobstwiesen hoch verbunden, weist darüber hinaus auch für Feucht- und
Naßgrünländer diese positiven Eigenschaften auf. Hohe Verbundfunktion für feuchte Ausprägungen von
Dauergrünland und deren Brachen sind außerdem im NSG „Riedwiesen“ bei Niederursel und westlich
von Preungesheim festzustellen. Im Seckbacher Ried (NSG) sind diese nur mittel verbunden ebenso wie
südlich von Fechenheim und in der Kelsterbach-Aue. Die feuchten und mageren Ausprägungen der verschiedenen Grünlandgesellschaften sind jeweils über 75 % als sehr hoch verbunden klassifiziert, was
allerdings durch das geringe Gesamtvorkommen dieser Gruppe auf rund 85 ha (dies sind weniger als 0,5
% des Landschaftsraumes) relativiert wird. Bezüglich der Streuobstvernetzung fällt die Klasse der hoch
verbundenen Flächen mit unter 30 % auf. Diese Gebiete, die sich über die oben erwähnten hinaus in
Preungesheim, Kelsterbach und Bieber befinden, sind vornehmlich im Frankfurter Stadtgebiet (Sindlingen, Niederursel, Bergen-Enkheim und Seckbach) durch gering bis mittel verbundene ergänzt.
Die Flächen mit bedeutsamer Raumfunktion haben nur einen geringen Anteil an der Gesamtfläche des
Landschaftsraumes. Von regionaler Bedeutung sind nur Flächen bei Preungesheim und BergenEnkheim, die mit den Streuobstwiesen der Wetterau einen räumlichen Schwerpunkt von regional bedeutsamen Flächen bilden. Bereiche lokaler Bedeutung sind die Naturschutzgebiete „Riedwiese“ bei Heddernheim und „Schwanheimer Düne“, die Streuobstbestände südlich von Kelsterbach und südlich von
Sossenheim sowie Grünlandgebiete bei Bieber.
211
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Regenerierbarkeit
Die etwa 680 ha der nur mittelfristig wiederherstellbaren Biotoptypen (hohes Regenerationspotential)
konzentrieren sich auf wenige großflächige Vorkommen am nordöstlichen Rand des Landschaftraumes
sowie auf Sossenheim und den Bereich der Schwanheimer Düne. Die Binnendüne ist außerdem durch
größere Vorkommen nur langfristig entwickelbarer Vegetation charakterisiert. Mit nur 57 ha (7,5 % der
bewerteten Fläche) stellt der ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ für diese Klasse mit
geringen Wiederherstellungschancen das UVF-Schlußlicht dar.
2.4.2.6 Naturräumliche Haupteinheit Wetterau
• Seltenheit/Häufigkeit
In der ‘Wetterau’ werden etwa 170 ha (2,9 %) den Klassen der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotopund Nutzungstypen zugeordnet. Damit liegt die Naturräumliche Haupteinheit ‘Wetterau’ deutlich unter
dem UVF-Durchschnitt, der mit 3,8 Flächenprozent für die drei ersten Häufigkeitsklassen berechnet
wurde.
Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen feuchte Hochstaudenfluren, Hohlwege, Feucht- und
Naßgrünländer, Kalkmagerrasen, Magergrünländer und Baumgruppen. Zu den seltenen Biotoptypen
gehören Großröhrichte/-seggenrieder und Hecken. Die mäßig häufigen Biotoptypen bestehen hauptsächlich aus Gebüschen, Feldgehölzen und Baumreihen.
Die räumliche Verteilung der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotoptypen läßt keine wesentlichen
Konzentrationen innerhalb der ‘Wetterau’ und Unterschiede zwischen den beiden Landschaftsräumen
‘Friedberger Wetterau’ und ‘Bergener Rücken’ erkennen.
In der ‘Wetterau’ haben innerhalb der häufigen Biotop- und Nutzungstypen die Streuobstwiesen und
Frischwiesen/-weiden aus Biotop- und Artenschutzsicht besonderes Gewicht. Die Bewertung klassifiziert die Streuobstwiesen in der ‘Wetterau’ sogar als sehr häufig, was innerhalb des UVF-Gebietes nur
noch einmal festzustellen war.
In der ‘Wetterau’ sind derzeit keine Flächen von den als sehr selten oder selten eingestuften Biotoptypen
in Naturschutzgebieten gesichert.
• Verbund-/Raumfunktion
Feuchte Dauergrünländer sind nur isoliert im Süden des Naturraumes (z. B. in der Nidda- und Braubach-Aue) vorhanden.
Magere Biotoptypen wie der Kalkmagerrasen südöstlich von Bad Vilbel, Halbtrockenrasenvorkommen
im NSG „Hartigwäldchen“ und mager ausgeprägtes Grünland bei Bischofsheim sind gering bis mittel
verbunden. Im Jahre 1991 war die Nutzungsaufgabe ein maßgeblicher Gefährdungsfaktor. Positive
Entwicklungsmöglichkeiten für diese Biotoptypengruppe ergeben die Standortverhältnisse östlich von
Preungesheim durch Extensivierung auf derzeit intensiv genutzten Schafweiden.
Für das Streuobst sind hochverbundene Gebiete in Bad Homburg (östlich von Burgholzhausen) erfaßt
worden. Ebenso östlich von Preungesheim, wo sich ein Streuobstgebiet entlang der Grenze zu Bad Vilbel erstreckt. Eine Fortsetzung erfährt dieses überwiegend hoch verbundene Streuobstwiesenband östlich von Bergen-Enkheim bis nördlich von Maintal (Hochstadt).
Es ist eine deutliche Konzentration der Flächen mit bedeutsamer Raumfunktion im zentralen Bereich
Preungesheim–Bad Vilbel–Gronau zu erkennen. In der ‘Friedberger Wetterau’ liegen Bereiche mit lokaler Bedeutung bei Gronau, nordöstlich von Bad Vilbel und südlich von Burgholzhausen. Von regionaler Bedeutung sind die Streuobstbestände des ‘Bergener Rückens’, die sich von Preungesheim nach
Bergen-Enkheim und weiter nach Bad Vilbel erstrecken. Den ausgedehnten Streuobstwiesen nördlich
von Hochstadt kommt lokale Bedeutung zu.
212
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Regenerierbarkeit
Die mittelfristig wiederherstellbaren Biotoptypen (460 ha, 71 % der bewerteten Fläche des Landschaftsraumes) kommen überwiegend kleinflächig verteilt vor. Nur im Südosten der ‘Wetterau’, im nördlichen
Maintal, ist ein großflächiges Vorkommen. Es sind vornehmlich die Streuobstbestände der südlichen
‘Wetterau’, die die Klasse der nur langfristig entwickelbaren Typen darstellen (geringes Regenerationspotential). Diese Klasse nimmt insgesamt etwa 137 ha und damit 21 % der bewerteten Fläche des
Landschaftsraumes ein.
2.4.2.7 Naturräumliche Haupteinheit Untermainebene
• Seltenheit/Häufigkeit
In der ‘Untermainebene’ kommen die sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotop- und Nutzungstypen auf
etwa 1.440 ha vor, dies entspricht mit 3,6 % dem Durchschnitt des UVF-Gebietes. Unterschiede werden
beim Vergleich der vier Landschaftsräume deutlich, wobei die ‘Flörsheim-Steinheimer und AuheimKleinostheimer Mainniederung’ mit mehr als 5,5 Flächenprozent für die ersten drei Häufigkeitsklassen
(sehr selten bis mäßig häufig) herausragt. In der ‘Flörsheim-Steinheimer Mainniederung’ geht dieser
relativ hohe Flächenanteil allerdings im wesentlichen auf das Auftreten von sehr seltenen bis mäßig häufigen Nutzungstypen und weniger auf Biotoptypen zurück.
Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen überwiegend Hohlwege und Kalkhalbtrockenrasen.
Zu den seltenen Biotoptypen gehören Verlandungszonen, Sandtrockenrasen, trockene Heiden, Alleen,
Baumgruppen und Hecken. Die mäßig häufigen Biotoptypen bestehen hauptsächlich aus Magergrünländern, Feucht- und Naßgrünländern, feuchten Hochstaudenfluren, Großröhrichten/-seggenriedern und
Baumreihen.
Die räumliche Verteilung der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotoptypen weist den zentralen Teil der
‘Untermainebene’ (südlicher Bereich Frankfurts und Neu-Isenburgs, westliche Bereiche von Offenbach
und Heusenstamm sowie den Norden Dreieichs) als Bereiche geringen Vorkommens aus. Die östliche
Untermainebene im Bereich zwischen dem ‘Messeler Hügelland’ und der ‘Auheim-Kleinostheimer
Mainniederung’ ist in der südlichen Hälfte fast ausschließlich in der Niederrodener Lache bezüglich
dieser Biotoptypen hervorzuheben. Weiter nördlich treten feuchte Pflanzengesellschaften in Heusenstamm, Obertshausen, Bieber und trockene, magere Ausprägungen sowie Streuobst durch räumliche
Konzentrationen hervor. Westlich des ‘Messeler Hügellandes’ treten die selteneren Biotoptypen vermehrt in den Naturschutzgebieten „Herrenröther-/Bornwaldswiesen“ und den „Oberwiesen von Sprendlingen“ sowie östlich und südlich von Langen auf.
In der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ sind in den Städten Seligenstadt und Mainhausen
Schwerpunkte im Vorhandensein dieser selteneren Biotoptypen primär durch das Auftreten von feuchten
Hochstaudenfluren festzustellen. In der ‘Untermainebene’ übernehmen die Streuobstwiesen, Frischwiesen/-weiden und Gebüsche, Feldgehölze wie auch fast im gesamten übrigen UVF-Gebiet den Part der
häufigen Biotop- und Nutzungstypen.
In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ treten die ersten drei Häufigkeitsklassen im Bereich des
Berger Hanges und des Enkheimer Riedes durch Agglomeration besonders hervor.
Über 70 % der als sehr selten oder selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit durch Naturschutzgebiete (verordnete und im Entwurf befindliche) in der ‘Untermainebene’ gesichert, wobei die Klasse der
sehr seltenen rund 61 % einnimmt.
• Verbund-/Raumfunktion
Für die an feuchte Standortverhältnisse angepaßten Pflanzengesellschaften des Grünlandes ist festzustellen, daß fast alle als hoch verbunden bewerteten Flächen bereits durch Naturschutzgebiete gesichert
sind (Oberwiesen von Sprendlingen, Enkheimer Ried, Eirundwiese, Hochbruch von Hausen, Niederrodener Lache, Luderbachaue).
213
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Vereinzelt und/oder kleinräumig und von daher als gering oder mittel verbunden bewertet, treten feuchte
Grünlandgesellschaften u a. in der Luderbachaue (Dreieich, Neu-Isenburg), der Bieberaue (Heusenstamm, Mühlheim, Offenbach), der Rodau-Aue (Mühlheim, Rodgau) und im Bereich der Mainauen
(Flörsheim, Hainburg, Mainhausen, Seligenstadt) auf. Darüber hinaus gibt es Feucht- und Naßgrünländer mit zusätzlichem Verbundbedarf in den Naturschutzgebieten „Herrnröther- und Bornwaldswiesen“,
„Langhorst“, „Obermannslache“, „Gräbenwälchesfeld v. Hausen“, „Rotsohl und Thomassee“, „Niederrodener Lache“, „Affelderchen“ und „Rettichbruch“ und auf wenigen Einzelflächen in Nachbarschaft zu
Bächen und Gräben.
Hoch verbundene Großröhricht- und Großseggenvorkommen konzentrieren sich ebenso wie die Feuchtund Naßgrünländer auf die Naturschutzgebiete. Zusätzlich zu den oben beschriebenen Gebieten haben
sie im Schwarzbruch von Seligenstadt, der Bong’schen Kiesgrube, dem Mainflinger Mainufer und der
Obermannslache hoch verbundene Schwerpunktvorkommen.
Für die an magere und trockene Standortverhältnisse angepaßten Biotoptypen ist lediglich im NSG „Am
Berger Hang“ und südlich von Mainhausen eine hohe Verbundfunktion bewertet worden. Die übrigen
Flächen sind durch Isolation, Kleinräumigkeit und. besonders durch Nutzungsaufgabe gekennzeichnet
und bedroht.
Magere und trockene Biotoptypen mit mittlerer Biotopverbundfunktion sind in Mühlheim und Heusenstamm aufgrund der Bodenbeschaffenheit aus Flugsand zu Sandmagerrasen entwickelbar und durch
weitere Flächenumnutzungen ergänzbar.
Streuobstvorkommen mit hoher Verbundfunktion beschränken sich in der Untermainebene auf Gebiete
westlich von Langen, das weitere Umfeld der Dietesheimer Steinbrüche in Mühlheim und einen Riegel
von Hochstadt bis Bergen-Enkheim in Maintal und Frankfurt. Zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten
werden im westlichen Raum in Hattersheim (Eddersheim/Okrifteler Obstwiesen), in Rodgau (nordöstlich von Dudenhofen), in Mainhausen (südlich und westlich von Zellhausen) und in Maintal (westlich
von Dörnigheim) deutlich.
Schwerpunkte des Kleinstrukturenvorkommens bilden in den Gemarkungen von Langen, Dreieich und
Neu-Isenburg hoch verbundene Vernetzungskomplexe. In der gesamten östlichen Hälfte der Untermainebene treten Kleinstrukturen i. d. R. isoliert liegend auf, flächenmäßig spielen sie insbesondere in der
Rodgauniederung und der Auheim-Kleinostheimer-Mainniederung eine untergeordnete Rolle.
Die Gebiete mit lokal und regional bedeutsamer Raumfunktion bilden Schwerpunkte im Süden und im
gesamten östlichen Bereich des Naturraums.
In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ kommt dem Streuobst-Grünland-Komplex zwischen
Bergen-Enkheim und Bischofsheim und dem Grünland am Mainufer regionale Bedeutung zu. Lokal
bedeutsam ist das Grünland bei Wachenbuchen, Hochstadt und Bürgel.
In der ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ sind die Grünlandflächen einschließlich des NSG „Zellerbruch“ zwischen Zellhausen und Seligenstadt von regionaler Bedeutung. Die zusammenhängenden
und als NSG geschützten Grünländer bei Froschhausen sind lokal bedeutsam.
Im Landschaftsraum ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’ befinden sich die Bereiche regionaler Bedeutung im Osten bei Mühlheim, Rembrücken und Ober-Roden und im Südwesten bei Sprendlingen und
Langen. Flächen mit lokal bedeutsamer Raumfunktion finden sich bei Schwanheim, Neu-Isenburg,
Buchschlag sowie Einzelflächen bei Rodgau und Hausen. Die Grünlandflächen südlich von Maintal und
nördlich von Heusenstamm bilden mit den Gebieten um Bieber einen größeren Bereich lokaler Bedeutung. Die als NSG geschützten Grünländer nordöstlich von Dreieich haben ebenfalls lokale Bedeutung.
In der ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ sind das Mainufer bei Flörsheim und Hochheim (Grünlandstandorte) und die Okrifteler Wiesen von lokaler Bedeutung.
• Regenerierbarkeit
Mehr als 2.500 ha, das sind 78 % der bewerteten Fläche, fallen in die Klasse der mittelfristig zu regenerierenden Biotoptypen. Während diese Klasse im zentralen Bereich der ‘Untermainebene’ fast nur klein214
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
flächig auftritt, ist das Vorkommen am nordöstlichen Rand der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ und weiter südlich in den Auen der Bieber, Rodau und Hengstengraben großflächig. Dasselbe
trifft auch für die Mainauen im Bereich der ‘Auheim-Kleinostheimer’ und der ‘Flörsheim-Griesheimer
Mainniederung’ sowie für die Auenbereiche westlich des ‘Messeler Hügellandes’ zu. Biotoptypen mit
langfristiger Regenerationsdauer sind auf etwa 15 % der analysierten Fläche (476 ha) bewertet worden.
Sie kommen verstärkt in Naturschutzgebieten (Hegbachaue bei Messel, Schwarzbruch von Seligenstadt,
Herrnröther- und Bornaldswiesen, Luderbachaue, Niederrodener Lache, Kammereckswiesen) sowie in
der Bieber- und Tränkebach-Aue vor.
2.4.2.8 Naturräumliche Haupteinheit Messeler Hügelland
• Seltenheit/Häufigkeit
Die sehr seltenen und seltenen Biotop- und Nutzungstypen kommen auf rund 50 ha vor und decken zusammen mit den etwa 385 ha der mäßig häufigen knapp 6 Prozent des ‘Messeler Hügellandes’ ab, womit im Vergleich zum Gesamt-UVF-Gebiet ein deutlich höheres Vorkommen dieser drei Gruppen zu
verzeichnen ist.
Zu der Klasse der sehr seltenen Biotoptypen zählen die Verlandungszonen und kleinflächigen Gehölzstrukturen der Alleen, Baumgruppen und Hecken. Zu den seltenen Biotoptypen gehören Sand-/Felstrockenrasen und feuchte Hochstaudenfluren, Feucht- und Naßgrünländer. Die mäßig häufigen Biotoptypen bestehen hauptsächlich aus mageren und feuchten Ausprägungen des Dauergrünlandes, Großröhrichten/-seggenriedern und Baumreihen.
Die räumliche Verteilung der sehr seltenen bis mäßig häufigen Biotoptypen weist im wesentlichen die
Hegbachaue, Bereiche südlich von Götzenhain und östlich Sprendlingens die Herrenröther und Bornwaldswiesen als Konzentrationsbereich aus.
Nur etwa 10 % der als sehr selten oder selten eingestuften Biotoptypen sind derzeit durch Naturschutzgebiete (verordnete und im Entwurf befindliche) im ‘Messeler Hügelland’ gesichert.
• Verbund-/Raumfunktion
Feucht- und Naßgrünländer fallen im Messeler Hügelland, verglichen mit der Situation im restlichen
UVF-Gebiet, durch ihre gute Verbundfunktion auf. Fast 50 % der hier erfaßten Vorkommen sind hoch
verbunden. Sie konzentrieren sich auf Dreieich, wo sie über die Naturschutzgebiete „Herrnröther- und
Bornwaldswiesen von Sprendlingen“, „Luderbachaue“ und „Hegbachaue“ bei Messel zum Großteil
gesichert sind. Außerdem treten hoch verbundene Feuchtgrünländer in den Rohrwiesen südlich von Götzenhain und in Rödermark auf.
Als mittel verbunden treten Feucht- und Naßgrünländer u. a. in den Auen der folgenden Gewässer auf:
Hainwiesengraben (südlich Rödermark), Rodau (westlich von Urberach) und einem Zufluß zum Neuen
Graben an der südlichen Grenze des Verbandsgebietes. Vereinzelt hier auftretende Calthionwiesen zeigen deutliche Brachemerkmale. Die allerdings überwiegend hohe Nutzungsintensität innerhalb dieser
Auengebiete läßt nur eine langfristige Regeneration der typischen Pflanzengesellschaften realistisch
erscheinen.
Extensiv genutzte Grünländer auf mageren Standorten und trockene Biotoptypen treten im ‘Messeler
Hügelland’ durchgehend gering bis mittel verbunden auf. Hoch verbundene Bereiche fehlen völlig, was
besonders unter Berücksichtigung des Biotopentwicklungspotentials der Böden verwundert. Dieses
weist zum Beispiel den Bereich nördlich von Götzenhain als stark trockenen Extremstandort aus.
Die Streuobstvernetzung innerhalb des ‘Messeler Hügellandes’ zeichnet sich durch mehr als 65 % gering bis mittel verbundene Gebiete aus, die sich überwiegend in Ortsrandnähe befinden. Etwa 50 ha der
Streuobstgebiete sind hoch verbunden: östlich von Langen (St. Albanus-Berg), in Dreieich (westlich von
Götzenhain (Hirsengewann), südlich von Dreieichenhain) und in Rödermark (westlich Urberach).
215
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Die hoch verbundenen kleinflächigen Gehölzstrukturen finden sich entsprechend ihres überwiegenden
Ursprungs (aus durchgewachsenen Streuobstwiesen hervorgegangen) u. a. in den ebenfalls beim Streuobst als hoch bewerteten Gebieten östlich von Langen und westlich von Dietzenbach.
Im Landschaftsraum sind die Gebiete mit bedeutsamer Raumfunktion relativ gleichmäßig verteilt. Bereiche mit regionaler Bedeutung finden sich im Osten bei Messenhausen (Grünlandstandorte) und im
Nordwesten bei Sprendlingen (Grünland-Feldgehölze), die jeweils mit angrenzenden Flächen der Untermainebene räumliche Schwerpunkte bilden. Lokal bedeutsam sind die Grünlandflächen westlich von
Dietzenbach, östlich und westlich von Götzenhain, im südlichen Bereich von Urberach, östlich von
Langen und westlich und südlich von Offenthal, wovon bereits Teilflächen als NSG geschützt sind.
• Regenerierbarkeit
767 ha und damit etwa 77 % der bewerteten Fläche des Landschaftsraumes entfallen auf die mittelfristig
zu regenerierenden Biotoptypen. Diese erstrecken sich überwiegend großflächig über das gesamte ‘Messeler Hügelland’. 180 ha (18 % der bewerteten Fläche des Landschaftsraumes) weisen ein geringes Regenerationspotential auf. Ihr Auftreten konzentriert sich vornehmlich auf die südwestliche Hälfte des
Landschaftsraumes. Auf 54 ha sind Biotoptypen mit hohem Regenerationspotential vertreten, die zumeist isoliert liegen.
2.4.3
Sektorale Leitbilder aus der Sicht des Biotop- und Artenschutzes
2.4.3.1 Generelle Leitbilder
•
Umsetzung der naturschutzfachlichen Ziele des Biotop- und Artenschutzes innerhalb des
Grundgerüstes des Biotopverbundsystems
−
Erhaltung und Entwicklung der Biotoptypen der ‘Roten Liste des UVF’ (Quellflur/-sumpfige Verlandungszone, Niedermoor, feuchte Hochstaudenflur, Feucht-/Naßgrünland, Großröhricht/-seggenried, Kalkmagerrasen/-halbtrockenrasen, trockene Heide, Sand-/Felstrockenrasen, magere
Grünlandstandorte, offene Gesteinsstandorte, Hohlweg, Kleinstrukturen (Allee, Baumgruppe, Hekke, Baumreihe). Diese Lebensstätten müssen aufgrund ihrer Gefährdungssituation als unersetzbar
gelten und sind damit vor jeglichem Eingriff zu schützen. Ihr Flächenanteil von derzeit 0,8 % des
UVF-Gebietes ist deutlich zu erhöhen.
−
Erhalt der hoch vernetzten Biotoptypen und zusammenhängenden Räume, keine weitere Isolation
und Zunahme der Barrierewirkung.
−
Vernetzung defizitärer Räume durch Entwicklung von Trittsteinen und Korridoren zwischen gleichen Biotoptypen, keine diffuse und isolierte Neuanlage.
−
Umsetzung der Entwicklungsflächen zu höherwertigeren Biotop- und Nutzungstypen.
−
Neuanlage, Wiederherstellung und Sicherung aller Biotoptypen mit langer Entwicklungsdauer und
geringem Regenerationspotential. Dies sind neben den Biotoptypen der ‘Roten Liste des UVF’ auch
die Glatthaferwiesen in typischer Ausprägung und Streuobstwiesen.
−
Erhöhung des Anteils an repräsentativen Biotoptypen unter Berücksichtigung des vorhandenen Vernetzungsbedarfs.
−
Konsequentere Umsetzung der Pflegekonzepte in Naturschutzgebieten mit einer Effizienzkontrolle
für das Pflegemanagement. Stärkere Berücksichtigung der Biotoptypen der ‘Roten Liste des UVF’
bei Neuausweisungen von Naturschutzgebieten.
−
Neben den Fördermöglichkeiten der staatlichen Programme sollten sich auch die individuellen Erhaltungs- und Entwicklungsstrategien, wie etwa Obstwiesenrouten oder Baumpatenschaften etc.,
schwerpunktmäßig auf diese Bereiche konzentrieren.
216
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
•
Umsetzung der naturschutzfachlichen Ziele des Biotop- und Artenschutzes außerhalb des
Grundgerüstes des Biotopverbundsystems
−
Erhaltung aller für den Biotop- und Artenschutz als bedeutsam oder wertvoll eingestuften Flächen.
−
Erhöhung des Anteils an Biotopvernetzungselementen in Gebieten mit intensiver agrarischer Nutzung.
−
Allgemeine Reduktion der Landnutzungsintensität.
−
Sparsamer Flächenverbrauch insgesamt.
•
Umsetzung der naturschutzfachlichen Ziele des Biotop- und Artenschutzes auf der Gesamtfläche
−
Berücksichtigung der Belange der Artenschutzes. Vornehmlich für die Fauna ist die entsprechende
Datengrundlage zu erarbeiten und bei der weiteren Planung zu integrieren.
−
Kein weiterer Gewässerverbau, Eigendynamik der Gewässer zulassen, naturnahe Ufergestaltung
und -vegetation, Überprüfung der Einhaltung von § 68 HWG zu Gewässerrandstreifen, Gewässerbelastung reduzieren, Renaturierungsmöglichkeiten umsetzen, keine weiteren Fischteichanlagen,
Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Fließgewässersystems für die Regeneration der Fischfauna.
−
Entwicklung und Erhaltung natürlicher/naturnaher Waldbestände, insbesondere von Bruch-, Sumpfund Auwäldern und trockenen Waldgesellschaften, ökologische Waldrandgestaltung, keine Aufforstung in landschaftsgliedernden Wiesentälern.
−
Bei Maßnahmen des Regionalparks Leitbilder des Biotop- und Artenschutzes umsetzen.
−
Gelenkte Freizeitnutzung in sensiblen Bereichen.
−
Trassenneuplanungen vermeiden, bevorzugt Ausbau vorhandener Verkehrswege.
2.4.3.2 Leitbilder für Naturräumliche Haupteinheiten bzw. Landschaftsräume
2.4.3.2.1 Naturräumliche Haupteinheit Östlicher Hintertaunus
−
Der geringe Anteil der sehr seltenen und seltenen Biotoptypen (Verlandungszonen, Alleen, Sand-/
Felstrockenrasen und Quellfluren, Heiden, Feucht- und Naßgrünländer, Hohlwege, Großröhrichte /
Großseggenrieder und Baumgruppen, Hecken, Baumreihen) soll erhalten und durch Entwicklung
auf entsprechenden Standorten stark erhöht werden. Insbesondere die Feucht- und Naßgrünländer
sind durch Nutzungsaufgabe auf 50 % der Fläche bedroht. Dem ist in zusammenhängenden Gebieten durch Vertragsnaturschutz und staatliche Fördermittel entgegenzuwirken. Der momentan sehr
geringe Anteil der o. g. Biotoptypen, die über Naturschutzgebiete gesichert sind (derzeit 9 %), ist
bei Neuausweisungen deutlich zu erhöhen.
−
Für die Auenbereiche des ‘Östlichen Hintertaunus’ muß bis auf wenige Ausnahmen insgesamt eine
Nutzungsextensivierung gefordert werden. Intensive Beweidung und Mähnutzung sind der Grund
für eine starke Degeneration des Grünlandes.
−
Für die Streuobstwiesen ist eine Konzentration von Neuanlagen auf vorhandene Streuobstgebiete
zur Erhöhung der Verbundfunktion einer diffusen und isolierten Umsetzung vorzuziehen. Grundsätzlich ist dem Erhalt der Streuobstwiesen durch Verjüngung vorhandener Bestände gegenüber der
Neuanlage der Vorrang einzuräumen. Aufgrund der verbliebenen Vernetzungspotentiale sind Neuanlagen im ‘Usinger Becken’ mit Priorität gegenüber den ‘Hintertaunus-Untereinheiten’ zu betreiben.
−
Für den südlichen Teil des Landschaftsraumes (Schmitten) soll die zunehmende Verbuschung durch
Nutzungsaufgabe mit Hilfe sporadischer Pflege eingeschränkt werden. Eine großflächige Sukzession
ist bei dem hohen Waldanteil im ‘Östlichen Hintertaunus’ nicht das anzustrebende Ziel.
217
Landschaftsplan UVF
−
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Erhaltung der hoch verbundenen Kleinstrukturen (Hecken, Feldgehölzen etc.) in Grävenwiesbach,
Schmitten und Weilrod.
Folgende Gebiete des Biotopverbundes sind im ‘Östlichen Hintertaunus’ zu erhalten und zu entwickeln
• Aue der Weil mit ihren Zuflüssen
Die Aue der Weil, die den ‘Östlichen Hintertaunus’ ganz wesentlich prägt, ist überwiegend durch eine Übernutzung charakterisiert. Überdüngte Fettwiesen und Weiden (oft durch Pferdehaltung) wechseln mit hauptsächlich kleinflächigen Brachen. Positive Entwicklungsmöglichkeiten, die auch eine
Konzentration von Fördermitteln sinnvoll werden lassen, bieten sich eher an den Zuflüssen (Mehrpfuhl-, Kröten-, Au- und Niedgesbach) als in der Aue der Weil selbst an. Aber auch die Aue der
Weil sollte, insbesondere wegen der guten gewässerökologischen Voraussetzungen, langfristig extensiviert werden, um diese wesentliche Achse des Biotopverbundsystems im ‘Östlichen Hintertaunus’
zu erhalten und zu entwickeln.
• Aue der Usa mit ihren Zuflüssen
Die Usa und ihre Nebenflüsse gliedern mit ihren ausgedehnten Grünlandstandorten das ‘Usinger
Becken’. Teilbereiche sind durch intensive Nutzung (Pferde- bzw. Rinderbeweidung und Überdüngung) gefährdet. Positive Entwicklungsmöglichkeiten bieten sich durch Extensivierung sowohl entlang der Usa selbst, als auch entlang ihrer Zuflüsse (Schleichenbach, Oberlauf des Stockheimer
Bachs, Zufluß südlich von Usingen, Holzbach). Im NSG „Röllbachtal“ sollte durch konsequente
Umsetzung des Pflegekonzeptes das Entwicklungspotential für die Entwicklung von wechselfeuchten
Grünlandstandorten verzahnt mit feuchten Biotoptypen genutzt werden. Die langfristige Rücknahme
der Nutzungsintensität in den Auen des gesamten Fließgewässersystems sichert den Erhalt des regional bedeutsamen Raumes.
Grünlandgebiete
• Glashütten (westlich von Glashütten)
Die westlich von Glashütten vorhandenen Grünlandgebiete erlangen Bedeutung durch ihre Gesamtausdehnung, die von regionaler Bedeutung ist. Im südlichen Teil sollen die kleinräumig wechselnden
Mosaike unterschiedlich feuchter Pflanzengesellschaften erhalten bleiben. Auch für die vorhandenen
Glatthaferwiesen, die hier noch eine typische Ausprägung haben, soll die derzeitige Nutzung beibehalten werden. Westlich von Glashütten stellt die intensive Pferdehaltung einen wesentlichen Störfaktor aus Naturschutzsicht dar. Eine umgehende Unterbindung der Beweidung der feuchten Bereiche ist notwendig, mittelfristig ist ein Konzept für die Pferdehaltung zu entwickeln, welches durch
Nutzung von mehr Fläche eine insgesamt extensivere Haltung ermöglicht.
• Usingen, Schmitten
Westlich von Usingen, auf den Flächen der Sendeanlage von Usingen-Merzhausen und nordöstlich
von Schmitten (Brombach) gibt es größere Grünlandbestände, teilweise im Wechsel mit Ackernutzung, wo sich durch entsprechende Nutzung magere Ausprägungen von Grünland erhalten bzw. entwickeln lassen. Die Sendeanlage wird aktuell durch Schafbeweidung gepflegt, was aus Biotopschutzsicht beibehalten werden sollte. Westlich von Usingen ist die kombinierte Pferde- und Rinderbeweidung auf der Gesamtfläche zu extensivieren, die momentane Nutzungsintensität hat zur Degeneration der Dauergrünländer geführt. In Brombach ist bei extensiver Mähnutzung eine Verbesserung des Arteninventars zu erwarten.
• Neu-Anspach (südlich Anspach), Aue des Erlenbachs
Die Grünlandgebiete südlich von Anspach (Stahlnhainer Grund und benachbarte Flächen) und in der
Aue des Erlenbaches haben aufgrund ihrer Gesamtausdehnung regionale Bedeutung für das Usinger
Becken. Gefährdend wirkt sich allerdings die in weiten Bereichen vorhandene intensive Pferdebeweidung aus. Die Entwicklung eines Nutzungskonzeptes, das die pferdehaltenden Betriebe integriert und
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
eine extensivere Nutzung des Grünlandes zum Ziel hat, ist notwendig und sollte in enger Abstimmung mit dem ARLL Usingen erfolgen. Ziel sollte sein, über ein erweitertes Flächenangebot eine
Verringerung von Besatzdichten- und -zeiten auf den Einzelflächen zu erreichen.
Magere Grünlandbereiche/Magerrasen
• Schmitten
In Schmitten sind großflächig magere Grünlandbereiche vorhanden, die im Süden zu einem kleinen
Teil im NSG „Reifenberger Wiesen“ liegen. Für die im UVF-Gebiet nur hier vorkommenden Goldhaferwiesen, die zum Teil zu Borstgrasrasen vermitteln, muß ein integriertes Bewirtschaftungskonzept
erarbeitet werden, das den gesamten südlichen Bereich von Oberreifenberg und die Gebiete südlich
von Arnoldshain abdeckt. Die derzeit stattfindende Nutzung durch Schafhaltung führt nicht zu einer
ausreichenden Pflege dieser Flächen, an manchen Stellen aber zur Übernutzung durch Pferchhaltung
und ist nur für jene Flächen mit Entwicklungstendenz zu Borstgrasrasen förderlich. Für die Goldhaferwiesen ist eine extensive Mähnutzung sicherzustellen, bei brachgefallenen Beständen mit entsprechender Grundpflege.
2.4.3.2.2 Naturräumliche Haupteinheit Hoher Taunus
− Die sehr seltenen und seltenen Biotoptypen (Quellfluren und kleinflächige Gehölzstrukturen wie
Alleen, Hecken und Baumgruppen, Großröhrichte/-seggenrieder, Heiden, Feucht- und Naßgrünländer, offene Gesteinsstandorte und Baumreihen) sollen erhalten und entwickelt werden.
− Eine Erhaltung der Grünlandnutzung in dem ohnehin vornehmlich durch Wald gekennzeichneten
‘Hohen Taunus’ ist vordringlichstes Ziel. Der fortschreitenden Sozialbrache von 30 % (Stand 199194) für mesophiles Grünland, bzw. bis zu 50 % für mageres und feuchtes Grünland ist zur Erhaltung
der Bioptopvielfalt unbedingt entgegenzuwirken.
− Bezüglich der Streuobstentwicklung im ‘Hohen Taunus’ ist aufgrund des hohen Brachflächenanteils
die Sicherung vorhandener Bestände durch Nutzung und Pflege mit absolutem Vorrang zu behandeln. Neuanlagen sollten sich auf die mittel verbundenen Bereiche bei Ehlhalten beschränken. Die historische Entwicklung der Streuobstwiesennutzung weist darüber hinaus Glashütten - beim Vorhandensein entsprechender Nutzer - als Gebiet potentieller Neuanlagen aus.
− Erhaltung der vielfältigen Kleinstrukturen (Hecken, Feldgehölzen etc.) in Kelkheim und Eppstein und
Verbesserung der Situation der mittleren Verbundfunktion für Kleinstrukturen in Glashütten.
Folgende Gebiete des Biotopverbundes sind im ‘Hohen Taunus’ zu erhalten und zu entwickeln
• Auen des Dattenbaches, Krebsbaches, Silberbaches
Die Auen des Datten- und Krebsbaches sind in Teilbereichen als Naturschutzgebiete gesichert, für
die allerdings deutliche Defizite festzustellen sind. In der Dattenbachaue führt eine zu geringe und
unregelmäßige Nutzung zu einer großflächigen Verbrachung der Feuchtgrünländer. Darüber hinaus
ist die Schaffung einer Pufferzone notwendig, die den gesamten Freiraum berücksichtigt, um aus
Naturschutzsicht nicht gewollte Nutzungen zu unterbinden. Bei nicht vorhandener Genehmigung
sollten diese ebenso entfernt werden wie die vorhandenen Kleingärten.
Im Bereich südlich von Ruppertshain (Krebsbach-Aue, nur zum Teil im ‘Hohen Taunus’) ist ein
Konzept für die Pferdehaltung zu erarbeiten, derzeit wirkt sich die intensive Nutzung gefährdend auf
die wechselfeuchten Frischwiesen/-weiden aus.
Die Silberbach-Aue unterliegt vielfältigen negativen Nutzungseinflüssen, die von Übernutzung der
feuchten Grünlandgesellschaften (teilweise durch Pferdehaltung), zunehmende Verbrachung, über
Fischteichanlagen bis hin zur flächenintensiven, zersiedelnden Inanspruchnahme durch Wochenendbebauung reichen. Um die noch vorhandenen wertvollen Bereiche erhalten zu können, muß eine adäquate durchgängige Auennutzung (wobei auch Brachflächen Bestandteil sein können) gewährleistet
werden.
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Grünlandgebiete
• Eppstein (Schafweide von Ehlhalten)
Dieses durch eine hohe Strukturvielfalt gekennzeichnete Gebiet ist unbedingt durch eine sporadische
Nutzung der Brachflächen zu erhalten. Die z. T. wechselfeuchten Frischwiesen sind stellenweise bereits extensiv genutzt, es sind noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten für Magergrünland vorhanden. Die vorhandenen Weihnachtsbaumkulturen sind bei fehlender Genehmigung zu entfernen.
• Glashütten (südlich von Schloßborn, Platte)
Die in größerer Ausdehnung vorhandenen Extensivgrünländer werden sporadisch mit Schafen beweidet, was für eine dauerhafte Erhaltung der Pflanzengesellschaften jedoch nicht ausreicht. Ein naturschutzfachliches und landwirtschaftliches Bewirtschaftungskonzept muß erarbeitet werden.
• Kelkheim (Eppenhainer Wiesen)
Dieses Grünlandgebiet ist durch den sehr hohen Anteil an struktur- und habitatreichen Brachen geprägt und soll in dieser Form durch eine sporadische Mahd auf jeweils wechselnden Flächen erhalten
werden. Um den Charakter dieses Gebietes zu erhalten, sollte sich der Brachflächenanteil nicht mehr
stärker ausdehnen. Die im Norden vorhandenen Grünländer mit trockenen, wenig mit Nährstoffen
versorgten Standortpotentialen sollten einer regelmäßigen extensiven Nutzung unterliegen.
2.4.3.2.3 Naturräumliche Haupteinheit Vortaunus
Folgende Leitziele gelten für das gesamte Gebiet der Naturräumlichen Haupteinheit
− Die sehr seltenen (Quellfluren, Hohlwege, trockene Heiden, Kleinstrukturen, Bruch- und Auwälder)
und seltenen Biotoptypen (Großröhrichte/Seggenrieder, Feucht- und Naßgrünländer, Magergrünländer und Baumreihen) sind unbedingt durch angepaßte Nutzungen zu erhalten und durch Neuanlagen
bzw. Wiederaufnahme einer Nutzung zu entwickeln. Eingriffe sind auf diesen Flächen zu unterlassen.
− Insbesondere für feuchte Biotoptypen und magere Ausprägungen von Grünländern bietet dieser
Landschaftsraum Standortpotentiale, die zur Entwicklung angepaßter Biotoptypen bei Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen Berücksichtigung finden sollen.
− Die für diesen Landschaftsraum absolut prägenden Streuobstwiesengebiete sind nachhaltig in ihrem
Bestand zu sichern. Der hohe Anteil von aus der Nutzung genommenen Flächen macht deutlich, daß
dies nur über die Erarbeitung und Umsetzung flächendeckender Konzepte möglich ist. Eine Zunahme
von Brachen und damit langfristig von Wald sollte verhindert werden. Eine Neuanlage von Streuobst
ist nur angrenzend an bestehende Gebiete, sofern die Nutzung gesichert ist, sinnvoll.
− Die etwa 8 % des Landschaftsraumes, die als Dauergrünland (mittlerer Standortverhältnisse) genutzt
werden, sollen als ein Grundgerüst des Biotopverbundes erhalten bleiben und durch Nutzungsextensivierung vornehmlich in den Auen des Daisbaches, Fischbaches, Liederbaches und Westerbaches in
artenreichere Bestände überführt werden.
Folgende Bereiche für das Biotopverbundsystem sind im ‘Vortaunus’ zu erhalten und zu entwikkeln
• Auen von Kassernbach, Fischbach, Daisbach, Schwarzbach, Dattenbach, Sulzbach, Braubach,
Krebsbach, Seyenbach, Rombach sowie die Helbigshainer Wiesen
Während die gut verbundenen Feucht- und Naßwiesen überwiegend durch Naturschutzgebiete gesichert sind und durch eine konsequente Umsetzung der Pflegepläne erhalten werden können, besteht in
den Auen des Sulzbaches, Schwarzbaches, Braubaches und Rombaches Vernetzungs- und Extensivierungsbedarf. Das größte Potential liegt in der Wiederaufnahme einer Nutzung auf brachgefallenen
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Landschaftsplan UVF
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Flächen, wobei diese aus feuchten Hochstauden entwickelt werden können. Im Westen des Landschaftsraumes (in der Daisbachaue und dem Barthelsteiner Grund) bieten sich die großflächigen Bestände hierfür an. Daneben sind Nutzungskonzepte für die derzeit zu intensiv genutzten Flächen zu
entwickeln. Durch Rücknahme von Drainagen sind langfristig auch die meliorierten Wiesen der oben
genannten Auen zu Feucht- und Naßwiesen zu entwickeln.
• Streuobstgebiete: Bad Soden, Kelkheim, Kronberg, südlich von Königstein sowie Friedrichsdorf, Hofheim, Langenhain und Lorsbach
Die warmen Taunusrandlagen wurden in den vergangenen Jahrzehnten siedlungsnah durch Obstanbau in Hochstammkulturen mit extensiver Wiesennutzung geprägt, wobei im Jahr 1991 ein sehr hoher Brachflächenanteil von mehr als 30 % festzustellen war. Daher ist die Erarbeitung und Umsetzung von Nutzungskonzepten zur Erhaltung der großen zusammenhängenden Streuobstgebiete von
entscheidender Bedeutung und genießt Vorrang vor der Neuanlage. Die insbesondere für die Fauna
interessanten Brachestadien sollen ebenfalls erhalten werden. Um großräumig eine Mindestnutzung
aufrecht zu erhalten, sollten neben den staatlichen Fördermöglichkeiten auch individuelle Strategien
(Obstwiesenroute, Baumpatenschaften etc.) ausgeschöpft werden. Neuanlagen sollen nur bei gesicherter Nutzung erfolgen und sich zur Verbesserung der Vernetzung vorhandener Bestände auf die
Ergänzung der nur gering bis mittel verbundenen Vorkommen südöstlich von Kronberg und um
Oberhöchstadt sowie im Bereich Wildsachsen, Bremthal, Niederjosbach konzentrieren. Keine diffusen und isolierten Neuanlagen.
• Magere Grünlandstandorte/Magerrasen: „Hünerbergwiesen“ (Oberursel), südlich von Langenhain und die Stierstädter Heide
Die Situation der Grünlandstandorte magerer Ausprägung ist ebenso wie die der Magerrasen im
‘Vortaunus’ dringend verbesserungsbedürftig. In der Regel kleinflächig vorkommend, sind sie durch
Nutzungsaufgabe, Artenverarmung und Isolation gekennzeichnet. Die Erhaltung dieser Gebiete ist
nur durch eine Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme einer extensiven Nutzung und unter Ausschöpfung der vorhandenen Biotopentwicklungspotentiale durch Extensivierung benachbarter
Frischwiesen möglich. Diese Wiesen, die pflanzensoziologisch nicht nur aus Gründen des Erhalts
vorhandenen Genmaterials äußerst wichtig sind, müssen eine besondere Berücksichtigung in einem
regionalen Landschaftspflegekonzept erfahren.
2.4.3.2.4 Naturräumliche Haupteinheit Main-Taunus-Vorland
Folgende Leitziele gelten für das gesamte Gebiet der Naturräumlichen Haupteinheit
− Die im Landschaftsraum als sehr selten (Hohlwege, Sand- und Felstrockenrasen, Kalkmager/Kalkhalbtrockenrasen, offene Gesteinsstandorte) und selten bewerteten Biotoptypen (Großröhrichte/Großseggenrieder, feuchte Hochstaudenfluren, Magergrünländer, Alleen, Baumgruppen, Hecken)
sind unbedingt vor Eingriffen zu schützen, bei Ausweisungen von Naturschutzgebieten verstärkt zu
berücksichtigen und an geeigneten Stellen neu zu entwickeln.
− Die für diesen Landschaftsraum sehr charakteristischen Feucht- und Naßgrünländer sind ebenfalls
unbedingt schützenswert und durch geeignete Pflegemaßnahmen zu erhalten und neu zu entwickeln.
− Die im Landschaftsraum vorhandenen Standortpotentiale für die Entwicklung standortabhängiger
Biotoptypen sind insbesondere bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu nutzen.
− Entlang der Bäche (z. B. Eschbach, Kalbach, Liederbach, Erlenbach, Weilbach) ist in weiten Bereichen keine standortangepaßte Grünlandnutzung mehr vorhanden. Vielmehr sind Acker- und Kleingartennutzungen oder intensive Grünlandnutzung zu verzeichnen. In den Talauen aller Bäche soll
wieder eine durchgehende, an diese Standorte angepaßte extensive Grünlandnutzung erfolgen.
− Die zur Zeit im Landschaftsraum vorhandenen Dauergrünländer mittlerer Standortverhältnisse sind
zu erhalten und extensiv zu bewirtschaften.
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
− In den ackerbaulich intensiv genutzten Gebieten ist der Anteil an Biotopvernetzungselementen und
Ackerrandstreifen zu erhöhen.
− Die Erhaltung der Streuobstwiesen des Landschaftsraumes ist über Nutzungskonzepte anzustreben.
Neuanlagen sind nur angrenzend an vorhandene Bestände sinnvoll und wünschenswert. Hierfür gibt
es eine Reihe von Gebieten, die sich nur durch eine geringe oder mittlere Verbundfunktion auszeichnen, die dadurch verbessert werden kann.
Folgende Bereiche für das Biotopverbundsystem sind im ‘Main-Taunus-Vorland’ zu erhalten und
zu entwickeln
• Wickerbachtal
Das Wickerbachtal ist durch ein enges Nebeneinander von mageren und feuchten Biotoptypen,
Streuobstwiesen, Gehölzstrukturen und Grünland mittlerer Standortverhältnisse gekennzeichnet.
Teile dieses großen zusammenhängenden Talzuges sollen durch eine konsequente Umsetzung des
mittelfristigen Pflegeplans im Naturschutzgebiet erhalten werden. Zur Entwicklung und Erhaltung
der restlichen Flächen gilt es, ein differenziertes Nutzungskonzept zu erarbeiten, das insbesondere die
zunehmende intensive Pferdebeweidung als Gefährdungsfaktor berücksichtigt. Vor allem an den Talhängen sind derzeit noch Grünlandstandorte (oft mit Streuobstnutzung) vorhanden, die sich bei entsprechender Nutzung zu artenreichen, z. T. mageren Grünländern entwickeln lassen.
Das Wickerbachtal hat aufgrund seiner Größe regionale Bedeutung. Diese räumliche Funktion, die
auch als wesentliche Achse des Verbundsystems zum Ausdruck kommt, soll auf jeden Fall erhalten
werden und darf durch keine weiteren Zerschneidungen gestört werden.
Im Wickerbachtal kann im Rahmen der Regionalparkplanung mit der Pflege von seltenen Biotoptypen, die hier stark von Verbrachung gekennzeichnet sind, ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der
Biotopvielfalt geleistet werden.
Das geplante Abbaugebiet „Dyckerhoffbruch“ soll langfristig für die Belange des Naturschutzes renaturiert werden, hier existieren gute Entwicklungsmöglichkeiten für Magerrasen/magere Grünländer.
• Kirdorfer Feld
Die Kernbereiche des Kirdorfer Feldes mit seiner für das UVF-Gebiet herausragenden Vielfalt an
unterschiedlichen Standortverhältnissen und Biotoptypen sind inzwischen unter Naturschutz gestellt.
Außerhalb des Naturschutzgebietes werden die nördlichen Randbereiche überwiegend als Streuobst,
z. T. mit mageren Grünländern in der Unternutzung bewirtschaftet, wobei viele der Obstbäume nicht
mehr genutzt werden. Hier hat sich im Laufe der Jahre eine hohe Strukturvielfalt durch Totholz und
Baumhöhlen entwickelt, die es für die Fauna zu erhalten gilt. In den südlichen und westlichen Bereichen dieses Gebietes sind weitere feuchte Biotoptypen (Seggenrieder, Hochstaudenfluren, Feuchtund Naßgrünländer, die alle auf der ‘Roten Liste des UVF’ stehen und unbedingt zu erhalten sind)
und Streuobstflächen vorhanden. Hier sind teilweise zu intensive Nutzungen anzutreffen. Um das
Kirdorfer Feld als Gesamtkomplex erhalten zu können, ist über die Grenzen des Naturschutzgebietes
hinaus ein detailliertes Nutzungskonzept notwendig.
• Streuobstgebiet zwischen Bad Homburg und Friedrichsdorf und bei Hofheim
Obwohl das ‘Main-Taunus-Vorland’ eines der Hauptanbaugebiete für Streuobst im UVF-Gebiet ist,
können nur wenige dieser Bereiche aufgrund ihrer hohen Verbundfunktion als besonders bedeutend
für den Biotop- und Artenschutz eingestuft werden. Positive Ausnahmen bilden die beiden Streuobstkomplexe zwischen Bad Homburg und Friedrichsdorf sowie bei Hofheim (dieser Komplex setzt
sich im benachbarten ‘Vortaunus’ fort). Darüber hinaus trifft dies noch für die Bestände im Wickerbachtal zu. Auch in diesem Landschaftsraum ist das Streuobst von Nutzungsaufgabe bedroht, so daß
das Augenmerk in erster Linie auf die Erhaltung der vorhandenen Bestände gelegt werden sollte.
Neuanlagen sind nur integriert in bereits vorhandene Streuobstgebiete sinnvoll, um dort die Verbundfunktion zu verbessern.
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Auen von Kalbach, Eschbach, Erlenbach, Dombach, Kassernbach (NSG), Weilbach und Urselbach mit Zuflüssen
Neben den Beständen des Kirdorfer Feldes gibt es in diesen Auen noch Reste von feuchten Grünländern, die aber nur in Oberursel-Weißkirchen und bei Bad Homburg eine hohe Verbundfunktion aufweisen. Einzig das Kassernbachtal ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die ehemals großen zusammenhängenden Bestände von Oberursel sind auf einen inmitten der Siedlung liegenden Rest zusammengeschrumpft. Im Kernbereich handelt es sich um Calthiongesellschaften (siehe Glossar), eingebettet in feuchte Glatthaferwiesen. Diese Bereiche sind unbedingt zu erhalten, durch Extensivierung in ihrer Artenausstattung zu verbessern bzw. zu weiteren Calthionwiesen zu entwickeln. In den
restlichen Gebieten sollte durch gezielte Nutzungsumwandlung und Wiedervernässung von Standorten durch Entfernung vorhandener Drainagen, eine Flächenausdehnung der Feucht- und Naßgrünländer angestrebt werden. Außerdem sind die Entwicklungspotentiale der Restflächen durch Nutzungsextensivierung auf der einen Seite und Wiederaufnahme einer Nutzung (1991 waren ein Drittel aller
Flächen brachgefallen) andererseits zu nutzen. Da in verschiedenen Auen des Landschaftsraumes
Regionalparkrouten geplant sind, sollten die Leitbilder des Biotop- und Artenschutzes hier berücksichtigt werden.
2.4.3.2.5 Landschaftsraum Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
Folgende Leitziele gelten für das gesamte Gebiet des Landschaftsraumes
− Die sehr seltenen Verlandungszonen und seltenen Biotoptypen (Großröhrichte und -seggenrieder,
feuchte Hochstaudenfluren, Sandtrockenrasen, Baumgruppen, Hecken, Feucht- und Naßgrünländer,
Magergrünländer) sollen erhalten sowie auf geeigneten Standorten durch Extensivierung, Wiederaufnahme einer Nutzung oder durch Neuanlage entwickelt werden. Hier ist insbesondere der Flächenanteil standortabhängiger Biotoptypen zu erhöhen. Die hier genannten Biotoptypen sind bei zukünftigen NSG-Ausweisungen verstärkt zu berücksichtigen.
− Die für den Verdichtungsraum charakteristischen Alleen und Baumreihen sind zu erhalten.
− Insgesamt ist der hohe Bracheanteil bei Streuobst und Magergrünland durch Entwicklung und Umsetzung von Nutzungskonzepten zu verringern.
Folgende für den Biotop- und Artenschutz wertvolle Gebiete sind als Grundgerüst des Biotopverbundes zu erhalten und zu entwickeln
• Magere Grünlandbereiche/Magerrasen: Schwanheimer Düne
Es wird ein Mosaik standortangepaßter, extensiver Nutzungsformen angestrebt (Sandtrockenrasen,
Magergrünland, Streuobst).
Die seltenen und durch Eutrophierung und Verbuschung gefährdeten Silbergrasfluren sind unbedingt
durch geeignete Pflegemaßnahmen (extensive Schafbeweidung, Entbuschung) auch über die Grenzen
des NSG hinaus langfristig zu erhalten und auf umliegende Flächen mit entsprechendem standörtlichem Potential auszudehnen. Das Magergrünland und die Streuobstbestände auf Magerstandorten
sind in ihrer Qualität zu erhalten, bezüglich des Streuobstes hat die Sicherung einer extensiven Pflege
Vorrang vor Neuanlagen. Nicht standortangepaßte Nutzungen (Kleingärten) sollen bei fehlender Genehmigung entfernt und in Extensivgrünland umgewandelt werden.
• Kleinräumiger Strukturwechsel im Sossenheimer Feld
Das Sossenheimer Feld birgt ein Potential für die Entwicklung eines engen räumlichen Nebeneinanders feuchter und trockener, magerer Biotoptypen. Eine weitere Ausdehnung der Nutzungstypen Akker und Kleingärten soll verhindert werden, die bestehenden, durch Eutrophierung gekennzeichneten
Freiflächen, sollen durch Extensivierung zu wertvolleren Flächen entsprechend ihrer Standorteigenschaften entwickelt werden. Der kleinräumige Wechsel verschiedener Habitatstrukturen (Feucht- und
Naßgrünland, feuchte Hochstaudenfluren, Streuobst und Feldgehölze) soll erhalten bleiben. Dabei
kommt der Sicherung einer extensiven Nutzung der hoch verbundenen Streuobstbestände und der
Extensivierung bestehender Fettwiesen auf Feuchtstandorten eine besondere Bedeutung zu.
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Die intensive Pferdebeweidung auf den Feuchtgrünlandstandorten südlich der Nidda stellt eine aus
Naturschutzsicht nicht standortangepaßte Nutzung dar und soll verlagert werden auf Flächen mit
mittleren Standorteigenschaften. Auch die kleingärtnerische Nutzung auf den feuchten Standorten
soll bei fehlender Genehmigung zugunsten der Entwicklung von Extensivgrünland zurückgenommen
werden.
• Streuobstbestände bei Preungesheim, Bergen-Enkheim, Bieber, Kelsterbach, im Bereich der
Schwanheimer Düne und im Sossenheimer Feld
Der Erhalt der derzeit hoch verbundenen Bestände hat aufgrund des hohen Bracheanteils Vorrang
vor Neuanlagen. Dabei soll die Nutzung extensiv durch Mahd oder Beweidung erfolgen, derzeit stark
gedüngte oder überweidete Bestände sind zu extensivieren. Eine weitere Umwandlung von Streuobstgebieten in Gärten darf nicht stattfinden. Die Pflege ist sicherzustellen. Neuanlagen sollen nur
bei gesicherter Nutzung erfolgen und vornehmlich als Erweiterung derzeit gering vernetzter Bestände
vorgenommen werden. Hierfür sind Potentiale bei Seckbach, Eschersheim, Niederursel, Sindlingen,
Bergen-Enkheim und Bieber vorhanden.
• Feuchte und nasse Biotoptypen
Die hoch verbundenen Feucht- und Naßgrünländer sowie verschiedene Röhrichtvorkommen im Sossenheimer Feld, dem NSG „Riedwiesen“ bei Heddernheim und westlich von Preungesheim sind
durch extensive Nutzung zu erhalten. Der durch Übernutzung und Überdüngung drohenden Degenerierung der Bestände im Sossenheimer Feld ist durch Nutzungsextensivierung entgegenzuwirken.
Potentiale zur Entwicklung dieser im Verdichtungsraum seltenen Biotoptypen sind in der Aue des
Kelsterbaches, im Fechenheimer Mainbogen sowie im NSG „Seckbacher Ried“ und im NSG
„Mühlbachtal von Bergen-Enkheim“ zu finden, wo eine stärkere Vernetzung vorhandener Bestände
durch Nutzungsumwandlung, Extensivierung und evtl. Rücknahme von Drainagen notwendig ist.
Daneben gibt es Entwicklungsmöglichkeiten für feuchte und nasse Biotoptypen entlang zu renaturierender Bäche, in feuchten Bereichen bei Gräben und im Bereich der Altarme der Nidda.
2.4.3.2.6 Naturräumliche Haupteinheit Wetterau
Folgende Leitziele gelten für das Gesamtgebiet der Naturräumlichen Haupteinheit
− Die sehr seltenen (feuchte Hochstaudenfluren, Feucht- und Naßgrünländer, Kalkmagerrasen, Magergrünländer, Baumgruppen und Hohlwege) und seltenen Biotoptypen (Großröhrichte/Großseggenrieder, Hecken) sollen erhalten werden sowie auf geeigneten Standorten durch Extensivierung, Wiederaufnahme einer Nutzung oder durch Neuanlage entwickelt werden. Die genannten Biotoptypen
sind bei zukünftigen NSG-Ausweisungen verstärkt zu berücksichtigen.
− Die großflächige, intensiv ackerbaulich genutzte Fläche soll durch die Entwicklung von Biotopvernetzungselementen und Ackerrandstreifen aufgewertet werden.
Folgende Gebiete des Biotopverbundes sind in der ‘Wetterau’ zu erhalten und zu entwickeln
Landschaftsraum Bergener Rücken
• Streuobstbestand Hochstadt - Bischofsheim - Bad Vilbel - Preungesheim
Die süd- und südost-exponierten Hanglagen werden im siedlungsnahen Bereich durch ein Nebeneinander von Streuobst und Grünland geprägt, wobei eine Gefährdung durch teilweise großflächige
Nutzungsaufgabe besteht. Das Gebiet ist durch einen Wechsel von Sozialbrachen und intensiv genutzten Pferde- und Rinderweiden gekennzeichnet. Zur Erhaltung und Entwicklung dieses eng verzahnten Streuobst-Grünlandkomplexes (magere Grünlandausprägungen, teilweise Kalkmagerrasen)
muß einerseits eine extensive Mindestnutzung auf der gesamten Fläche sichergestellt werden, andererseits bedürfen die beweideten Flächen dringend einer Extensivierung. Durchgewachsene Streuobstwiesen können der Sukzession überlassen werden, auf Rendzinen (siehe Glossar) sind durch extensive Nutzung Kalkmagerrasen und Magergrünland entwickelbar. Ein Bereich südlich von Bad
Vilbel ist als zukünftiges NSG vorgeschlagen worden. Dadurch würde der o. g. Forderung, die
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
seltenen Biotoptypen verstärkt unter Schutz zu stellen, Rechnung getragen. Die Entwicklung dieses
Streuobst/Grünlandkomplexes erfordert die Erarbeitung eines Bewirtschaftungskonzeptes. Einzelflächenspezifische Maßnahmen sind bis auf den durch Verbuschung gefährdeten Kalkmagerrasen südlich von Bad Vilbel wenig sinnvoll, genauso wenig eine diffuse Neuanlage von Streuobstwiesen.
Wichtig ist die Nachpflanzung abgegangener Altbäume, insbesondere mit für die Region typischen
Obstsorten. Die Entwicklung dieses Komplexes trägt wesentlich zur Erhöhung der Strukturvielfalt in
der ‘Wetterau’ bei und stellt ein Grundgerüst für den Biotopverbund dar.
Landschaftsraum Friedberger Wetterau
• Aue von Erlenbach, Edelbach, Nidder und Grabenstrukturen
Die Offenhaltung des Talsystems und die Entwicklung von wechselfeuchten Glatthaferwiesen muß
zur Verbesserung der defizitären Grünlandsituation in den Auen besondere Berücksichtigung erfahren. Die Aue des Erlenbachs ist durch Brachfallen der Grünlandstandorte gefährdet.
Der Oberlauf des Edelbachs, ebenso wie Grabenstrukturen südlich von Gronau weisen noch typische
Mosaike feuchter Biotoptypen auf. Die Vorkommen sind jedoch sehr kleinflächig und inselartig isoliert, zudem sind sie durch intensive Nutzung (Freizeit, Kleingärten, Ackerbau) gefährdet. Im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen sollte, wie im Oberlauf des Edelbachs für Kleingartenanlagen erfolgt, auf die Sicherung der standörtlichen Strukturvielfalt durch die Vorgabe von Nutzungsregelungen geachtet werden.
• Ehemalige Aue der Nidda
Die Nidda verläuft in der Wetterau in einer im wesentlichen flachen Landschaft. Die hierfür typischen Mäander sind in unterschiedlicher Größe noch vorhanden, sind aber durch Uferbefestigungen
kaum noch intakt. Die typische Ufervegetation verzahnt mit Feuchtwiesen ist vorwiegend durch Akkernutzung auf schmalste Parzellen zurückgedrängt. Im Zuge der laufenden Niddarenaturierung ist
durch Rücknahme der Nutzungsintensität, gekoppelt mit einer Umwandlung von Acker in Grünland
langfristig die Entwicklung zu feuchten und wechselfeuchten Glatthaferwiesen möglich. Dadurch
könnte der Verbund des Grünlandes in der Wetterau deutlich erhöht und eine Vernetzung mit den
oben beschriebenen Gewässersystemen geschaffen werden.
2.4.3.2.7 Naturräumliche Haupteinheit Untermainebene
Folgende grundsätzliche Ziele sind in den Landschaftsräumen der ‘Untermainebene’ zu berücksichtigen
− Die sehr seltenen Biotoptypen (Hohlwege und Kalkhalbtrockenrasen) und die seltenen Biotoptypen (Verlandungszonen, Sandtrockenrasen, trockene Heiden, Alleen, Baumgruppen und Hecken)
sollen unbedingt erhalten und an geeigneten Stellen entwickelt werden.
− Die im Naturraum als sehr charakteristisch eingestuften Großröhrichte/Großseggenrieder,
Feucht- und Naßgrünländer sowie Magergrünländer sind ebenso wie die oben genannten Biotoptypen unbedingt vor Eingriffen zu schützen. Auch diese sind neu zu entwickeln und durch geeignete Nutzungen zu erhalten.
− Die im Naturraum vorkommenden, an spezielle Standortfaktoren gebundenen Wälder sind durch
geeignete Bewirtschaftungsformen zu erhalten und zu entwickeln.
− Eines der dringendsten Probleme ist die in weiten Bereichen des Naturraumes erfolgte Grundwasserabsenkung durch Grundwasserentnahme. Dieser Entwicklung ist unbedingt entgegenzuwirken,
um die an nasse Standortverhältnisse gebundene Vegetation erhalten zu können.
− In den Auen des Mains ist, soweit möglich, wieder eine durchgehende, extensive Grünlandnutzung zu etablieren. Dabei sind auch vorhandene Parkanlagen und Freizeiteinrichtungen entsprechend zu integrieren.
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
− In den agrarisch intensiv genutzten Bereichen insbesondere der Rodauniederung und im Landschaftsraum ‘Auheim-Kleinostheimer-Mainniederung’ ist die Anlage von linearen oder kleinflächigen Gehölzstrukturen vorzusehen.
− Die Erhaltung der vorhandenen Streuobstgebiete soll über detaillierte Nutzungskonzepte gewährleistet werden. Neuanlagen sind nur angrenzend an bestehende Bestände sinnvoll, keine isolierten Neuanpflanzungen.
Folgende Bereiche für das Biotopverbundsystem sind zu erhalten und zu entwickeln
Landschaftsraum Mönchwald und Dreieich, Rodgau
• Auenbereiche von Rodau, Bieber, Luderbach, Niederrodener Lache, Oberwiesen von Sprendlingen, Gebiet zwischen Langen und Egelsbach
Die großen Auenbereiche des Landschaftsraumes sind in ihrer Ausstattung sehr inhomogen. Im Bereich der Rodau sind kaum noch standortangepaßte Biotoptypen zu finden. In der Bieberaue gibt es
auf der einen Seite bedeutende Bruchwaldbestände und andere feuchte Biotoptypen, die noch gute
qualitative Ausstattungen aufweisen, auf der anderen Seite sind weite Bereiche intensiv genutzt, einige verbracht oder eutrophiert. Die Grundwasserabsenkung stellt auch hier für die angepaßte Vegetation ein bestandsbedrohendes Problem dar. Im NSG „Niederrodener Lache“ findet sich ein interessantes Mosaik verschiedener, an feuchte Standorte gebundener Biotoptypen, für die die Pflege allerdings z. T. nicht zum Erhalt ausreicht. Die Luderbachaue hingegen ist durch intensive Nutzungen
beeinträchtigt wie auch Teilflächen des Bereiches zwischen den Gemeinden Langen und Egelsbach.
Allen Auenstandorten ist gemeinsam, daß sie nur bei konsequenter extensiver Nutzung bzw. Umsetzung der vorhandenen Pflegepläne auf Dauer zu erhalten sind. Zusätzlich sind Nutzungsumwandlungen vorzusehen, die durchgehend standortangepaßte Nutzungen in den Talräumen zum Ziel haben.
Weitere Grundwasserabsenkungen sind unbedingt zu verhindern. Die Bereiche, die derzeit der Sukzession überlassen wurden, sollen offengehalten werden, um durchgehende Talräume und damit auch
einen Artenaustausch zu erhalten.
• Grünlandbereiche
Im Landschaftsraum gibt es, neben den Grünländern in den oben beschriebenen Auen, einige größere
zusammenhängende Gebiete. Diese liegen am östlichen Ortsrand von Lämmerspiel (Lämmerspieler
Wiesen), östlich und nordöstlich von Rembrücken (Trappenwiesen), südlich von Schwanheim die
Schwanheimer Wiesen im Frankfurter Stadtwald, die Baierhansenwiesen von Dreieich, im Bereich
des Naturschutzgebietes „Rotsohl und Thomassee“, im Bereich Katzenberg südlich von RodgauDudenhofen und die Rodauwiesen östlich von Ober-Roden. Diese Bestände zeichnen sich durch eine
hohe Verbundfunktion aus und sind darüber hinaus in ihrer Raumfunktion überaus bedeutsam. Diesen Gebieten ist gemeinsam, daß sie mit einem positiven Entwicklungspotential für magere Grünländer oder Feucht- und Naßgrünland ausgestattet sind. Diese Grünlandkomplexe sollten zur Verbesserung des Arteninventars und der Lebensraumqualität extensiv bewirtschaftet werden.
• Magergrünland/Magerrasen bei Rodgau, Mainhausen, Bieber und Heusenstamm
Im Landschaftsraum gibt es einige Bereiche, in denen Sandmagerrasen zusammen mit Magergrünland und teilweise Calluna-Heiden (siehe Glossar) vorkommen, deren qualitative Ausstattung sehr
unterschiedlich ist. Auf den Flächen der Sendeanlage der Deutschen Telekom sollte die derzeitige
Nutzung beibehalten werden. Die in Rodgau im Wechsel mit Wald, Streuobst und Ruderalfluren
vorkommenden Magerrasen bedürfen eines Nutzungskonzeptes, das unbedingt die angrenzenden,
durch Pferdebeweidung degenerierten Grünländer mit einbeziehen muß. Auch die Magergrünländer
in Offenbach-Bieber (am Lämmerspieler Weg und westlich der Bieberaue) sind teilweise durch Nutzungsaufgabe bedroht und müssen durch eine Mindestnutzung in ihrem Bestand gesichert werden.
Insbesondere bei Heusenstamm und rund um die Sendeanlage Mainhausen gibt es Entwicklungspotentiale für Sandmagerrasen durch Umnutzung von Ackerstandorten. Diese sollten unbedingt ausgeschöpft werden.
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Magere Streuobstwiesenbereiche um Mühlheim-Dietesheim
Im Bereich des Gailenberges, südwestlich der Dietesheimer Steinbrüche und auf der Donsenhard gibt
es große zusammenhängende Streuobstgebiete auf überwiegend mageren Standorten. Auch in diesem
Bereich spielt die Sozialbrache eine große Rolle, so daß viele Obstbäume, aber auch Grünländer
nicht mehr genutzt werden. Insbesondere auf dem Gailenberg ist eine kleinparzellierte Nutzungsstruktur vorhanden, die zu einem sehr engräumigen Wechsel unterschiedlichster Nutzungsintensitäten
geführt hat. Gerade für diesen Bereich sollte ein detailliertes Nutzungskonzept erstellt werden, das
festlegt, welche Bereiche weiter- bzw. wieder genutzt werden und auf welchen Flächen eine weit vorangeschrittene Sukzession eine Wiederaufnahme der Nutzung unmöglich macht. Besondere Beachtung ist dabei den Entwicklungspotentialen für magere Grünländer, teilweise auch Sandtrockenrasen
oder Halbtrockenrasen zu schenken, die allesamt auf der ‘Roten Liste des UVF’ stehen und unbedingt zu fördern sind.
• Streuobst nördlich Langen
Neben den Streuobstgebieten rund um Mühlheim zeichnen sich nur die Bestände nördlich von Langen durch eine hohe Verbundfunktion aus. Wie für Mühlheim beschrieben, ist auch in Langen die
Nutzungsaufgabe das vordringliche Problem, welches über die Umsetzung von Nutzungskonzepten
gelöst werden muß. Der Erhaltung der Bestände sollte immer Vorrang vor Neuanlagen eingeräumt
werden. Wenn Neuanlagen erfolgen, sollten sich diese immer auf Flächen konzentrieren, die angrenzend an bestehende Bestände (auch südlich und westlich Zellhausen oder nordöstlich von Dudenhofen) liegen, um dort die Verbundfunktion zu verbessern.
• Grünland-Streuobst-Gehölzkomplexe
In den Gemarkungen von Dreieich (Auf der Rostadt und nördlich davon), Langen (Am Dornbusch),
Egelsbach (östlich der B 3) und Neu-Isenburg (in der Ostgemarkung) gibt es größere Komplexe aus
Grünländern unterschiedlichster Ausprägung, Streuobst, Gehölzen, teilweise auch Gräben und Bächen in kleinräumigem Wechsel mit Ackernutzung und Kleingärten. Diese Gebiete zeichnen sich
durch einen hohen Strukturreichtum und unterschiedlichste Habitatstrukturen aus. Diese Vielfalt der
Lebensräume gilt es zu erhalten. Eingestreute magere, trockene oder feuchte Biotoptypen sind dabei
mit Priorität zu pflegen und zu entwickeln.
Landschaftsraum Flörsheim-Griesheimer-Mainniederung
• Okrifteler Wiesen
Diese ehemals feuchten Wiesenbereiche, am östlichen Rand der Gemarkung gelegen, hatten früher
eine wesentlich größere Ausdehnung. Sie sind neben den Mainauen der einzige große zusammenhängende Grünlandkomplex des Landschaftsraumes. Neben der Extensivierung der vorhandenen, z. Z.
intensiv genutzten Dauergrünländer ist eine Erweiterung der Grünlandnutzung auf die Standorte, die
bis vor wenigen Jahren als solches genutzt wurden, anzustreben.
• Okrifteler/Eddersheimer Obstwiesen
In diesem Gebiet herrscht ein engräumiger Wechsel verschiedenster Nutzungen vor (Acker, Streuobst, Brachen, Gehölze), der in dieser Art im Landschaftsraum einzigartig ist. Der Bereich, der von
der Sanddüne eingenommen wird, bietet Voraussetzungen für die Entwicklung magerer Grünlandgesellschaften. Die dort anzutreffenden stark gefährdeten Ackerwildkrautgesellschaften sind durch die
Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftungsform zu erhalten. Daneben steht die Erhaltung und
punktuelle Neuanlage von Gehölzstrukturen (Obstbäume, Hecken, Feldgehölze) im Vordergrund.
227
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Landschaftsraum Fechenheim-Steinheimer Mainniederung
• Bergen-Enkheimer-Bischofsheimer Hang und Enkheimer Ried
Für den Biotop- und Artenschutz von herausragender Bedeutung ist der Biotopkomplex aus Kalkmagerrasen, Röhrichten, Seggenriedern, Verlandungszone und Grünländern unterschiedlichster Ausprägung sowie Streuobst, der sich von Bergen-Enkheim nach Hochstadt erstreckt. In diesem Bereich
liegen die beiden Naturschutzgebiete „Am Berger Hang“ und „Enkheimer Ried“. Für die mageren
Standorte und die Streuobstnutzung, die an den Hängen zu finden sind, ist eine Nutzungsaufgabe als
Gefährdung zu verzeichnen, dazwischen gibt es aber auch immer wieder zu intensiv genutzte Grünlandbestände. Mit erster Priorität ist in diesem Gebiet ein Konzept zu erarbeiten, das die Mindestnutzung der Kalkmagerrasen und Salbei-Glatthaferwiesen sicherstellt. Darüber hinaus muß die extensive Nutzung des gesamten Komplexes gewährleistet sein. Die Feucht- und Naßgrünländer, die überwiegend im Naturschutzgebiet „Enkheimer Ried“ liegen, sind nur bei konsequenter Umsetzung des
Pflegeplans zu erhalten.
• Grünland südlich Wachenbuchen (Winkelwiesen)
Westlich angrenzend an den Hirzwald liegt ein ausgedehntes Grünlandgebiet mittlerer Standortverhältnisse, das sich durch eine hohe Verbundfunktion auszeichnet. Innerhalb des agrarisch intensiv
genutzten Bereiches, der sich weiter in die benachbarte ‘Wetterau’ erstreckt, sind solche, nicht akkerbaulich genutzten Flächen von besonderer Bedeutung. Eine extensive Grünlandnutzung zur Erhaltung und Entwicklung des Raumes ist anzustreben.
Landschaftsraum Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
• Feuchtgebiete und ehemalige Feuchtgebiete des Landschaftsraumes
Die bedeutenden Feuchtgebiete des Landschaftsraumes sind in den Naturschutzgebieten „Schwarzbruch von Froschhausen“, „Obermannslache“, „Kortenbach von Froschhausen“, „Woog von Hainstadt“ und „Affelderchen und Rettichbruch von Klein-Welzheim“ unter Schutz gestellt. Damit sind
die Hauptvorkommen von Röhrichten, Seggenriedern, Feucht- und Naßgrünländern sowie Bruchwäldern in ihrem Bestand gesichert.
• Langhorst von Froschhausen
Westlich des Naturschutzgebietes „Obermannslache“ schließt sich ein ausgedehntes, in einer ehemaligen Mainschlinge liegendes Grünlandgebiet an, dessen ehemals feuchte Standortverhältnisse nur
noch punktuell durch das Vorkommen von einzelnen Röhrichten und ruderalisierten feuchten
Hochstaudenfluren zu erkennen sind. Die Dauergrünländer werden derzeit bis auf wenige Ausnahmen intensiv genutzt und sind daher stark degeneriert. Da es sich neben dem Zeller Bruch um das
einzige große Grünlandgebiet des Raumes handelt, ist langfristig eine Verbesserung der Bestände
durch eine Extensivierung des gesamten Komplexes anzustreben.
• Zeller Bruch
Der Zeller Bruch ist ein ehemals ausgedehnter Niedermoorstandort. Die vorhandenen Bruchwaldreste, die stark durch die erfolgte Entwässerung des Niedermoores gefährdet sind, sind zu großen Teilen im gleichnamigen Naturschutzgebiet erfaßt. Die daran anschließende Grünlandnutzung hat in den
letzten Jahren durch eine Umnutzung von Ackerstandorten zugenommen. Nur noch kleine Reste weisen auf die ehemals feuchten Standortbedingungen in diesem Gebiet hin, im wesentlichen werden die
Grünländer intensiv genutzt. Aufgrund der Größe ist dieses Gebiet von regionaler Bedeutung und
daher langfristig durch Nutzungsextensivierung in seiner Lebensraumqualität zu verbessern.
• Sendeanlagen bei Mainflingen
Östlich von Zellhausen gibt es zwei Sendeanlagen der Deutschen Telekom, die Komplexe aus verschiedensten Biotoptypen bilden (Reste von Borstgrasrasen, Calluna-Heiden, magere Dauergrünländer, Großseggenbestände, Gehölze, Landreitgrasfluren). Bisher wurden diese Flächen extensiv
228
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
beweidet, was die Bedeutung der Anlagen für den Biotop- und Artenschutz stark gefördert hat. Eine
Beibehaltung der extensiven Nutzung ist zu gewährleisten.
• Kiesgruben
Im Landschaftsraum gibt es mehrere Seen, die durch früheren Kiesabbau entstanden sind. Im Fall
der Bong’schen Kiesgrube bei Mainflingen sind sie unter Naturschutz gestellt. In der Regel sind diese Gewässer aus faunistischer Sicht von besonderem Interesse, da verschiedenste Habitatstrukturen
auf engstem Raum vorkommen (vegetationsarme Flächen, Wasserflächen, verschiedenartiger Uferbewuchs usw.). Konflikte entstehen vor allem durch die gleichzeitige Freizeitnutzung der Gewässer
als Badesee, Angelteich usw. Diese müssen durch die Erarbeitung von Konzepten unter Berücksichtigung des Artenspektrums im Einzelfall gelöst werden.
2.4.3.2.8 Naturräumliche Haupteinheit Messeler Hügelland
Folgende Leitziele gelten für das Gesamtgebiet der Naturräumlichen Haupteinheit
− Die sehr seltenen (Verlandungszone, Baumgruppe, Hecke, Allee) und seltenen Biotoptypen (feuchte
Hochstaudenflur, Sand-, Felstrockenrasen) sollen erhalten sowie auf geeigneten Standorten durch
Extensivierung, Wiederaufnahme einer Nutzung oder durch Neuanlage entwickelt werden.
− Auf trockenen Extremstandorten, die derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt werden, sollen für
den Landschaftsraum repräsentative Biotoptypen entwickelt werden.
Folgende Gebiete sind im ‘Messeler Hügelland’ als Grundgerüst für das Biotopverbundsystem zu
erhalten und zu entwickeln
• Auenbereiche und Feuchtgebiete: Erlenwiesen bei Ober-Roden, Hegbachaue bei Messel, Herrnröther
und Bornwaldswiesen von Sprendlingen, Luderbachaue, Rodau, Neuer Graben südlich von Rödermark, Rohrwiesen nördlich von Offenthal
Das Messeler Hügelland wird von gliedernden Bach- und Grabenstrukturen durchzogen. Gewässerbegleitend haben sich abwechslungsreiche Mosaike unterschiedlich feuchter Biotoptypen entwickelt,
denen in ihrer Gesamtausdehnung eine überregionale Bedeutung zukommt. Sie sind im Bereich der
Herrnröther und Bornwaldwiesen (die sich in den benachbarten Landschaftsraum erstrecken), der
Luderbachaue, den Erlenwiesen von Ober-Roden und der Hegbachaue durch Naturschutzgebietsstatus gesichert. Dennoch ist festzustellen, daß die Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Feucht- und
Naßwiesen häufig nicht ausreichen. In fast allen NSG weisen Flächen Bracheanzeichen auf, teilweise
sind die Bestände bereits deutlich verbuscht. Besonders im NSG „Hegbachaue“ zeigen sich deutliche
Pflegedefizite, Teilbereiche sind eutrophiert, Ruderalisierung setzt ein. Auenbereiche, die an das
NSG anschließen, werden z.T. intensiv genutzt. Die Erlenwiesen von Ober-Roden sind durch ein interessantes Mosaik seltener Feuchtbiotope gekennzeichnet. In enger Verzahnung mit Bruch- und
Weichholzauen haben sich Ökosysteme entwickelt, die unbedingt erhalten werden sollen. Dazu erscheint es notwendig, Pflege- und Nutzungskonzepte über die eigentlichen Naturschutzgebiete hinaus
zu entwickeln, die eine Extensivierung der gesamten Auen und eine Aufrechterhaltung der Nutzung
auf den nassen Standorten fördern. Gebiete für eine effektive Vernetzung dieser Biotoptypen bieten
sich z. B. südlich von Ober-Roden in den Auen des Hainwiesengrabens, der Rodau (westlich von
Urberach) sowie in den Rohrwiesen nördlich von Offenthal an.
• Streuobstgebiete: westlich von Urberach, westlich von Dietzenbach, östlich von Sprendlingen, nördlich von Götzenhain und östlich von Langen (St. Albanusberg)
Strukturreiche, zum Teil hoch verbundene Streuobstgebiete befinden sich im siedlungsnahen Bereich.
Die Bestände sind durch Nutzungsaufgabe und damit einhergehender Verbuschung, durch Überweidung und durch Flächenverlust aufgrund von Siedlungserweiterungen und Verkehrstraßen gefährdet.
Bei der Entwicklung von Nutzungskonzepten sind die vielfältigen standörtlichen Potentiale zu berücksichtigen. Insbesondere westlich von Urberach (Körrlache) und östlich von Langen (St. Albanusberg) sind Gebiete, die bei extensiver Nutzung zu mageren Streuobstwiesen entwickelbar sind.
229
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Wichtig ist darüber hinaus die Erhaltung bestehender Bestände, abgehende Bäume sollen ersetzt
werden, wobei abgängige Einzelbäume für höhlenbrütende Vögel erhalten bleiben sollen. Durchgewachsene Streuobstwiesen können der Sukzession überlassen werden.
In die Konkretisierung der Konzepte sollten alternative Absatzmöglichkeiten (Obstwiesenroute, Direktvermarktung, Regionalpark usw.) sowie kreisweite und kommunale Unterstützungskonzepte einbezogen werden. Hierbei sollten auch die vorhandenen Kleingärten durch Festsetzungen von zu erhaltenden und neu zu pflanzenden Obstbäumen in Bebauungsplänen in die zu entwickelnden Nutzungskonzepte integriert werden.
2.4.4
Empfehlungen für den Biotop- und Artenschutz
In Karte 16 „Empfehlungen für den Biotop- und Artenschutz“ sind alle als „bedeutend“ bis „besonders wertvoll“ eingestuften Flächen der Gesamtbewertung eingegangen. Zusätzlich wurde die Lebensraumfunktion und/oder Archivfunktion der Gesamtbewertung Bodenschutz (siehe Kap. 2.1) für
jene Flächen berücksichtigt, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bedeutsamen Flächen des
Biotop- und Artenschutzes liegen. Keinen Eingang finden jene Flächen, die im Rahmen der Definition des Biotopverbundsystems über diese Gebiete hinausgehend, im Sinne des Biotop- und Artenschutzes entwickelt werden sollen. Konkrete Aussagen zu diesen Flächen erfolgen über die Entwicklungskarte in Verbindung mit dem Maßnahmenkatalog.
Die in Karte 16 getroffenen Aussagen stellen Maximalforderungen aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes dar. Als Orientierungshilfe, abgeleitet rein aus den digital verfügbaren Daten des Umlandverbandes, werden sie durch weitere Fachplanungen und Datengrundlagen ergänzt und unter Berücksichtigung der weiteren sektoralen Bewertungen zur Entwicklungszielaussage planerisch umgesetzt.
• Erhaltung der derzeitigen Biotoptypen, z. T. durch sporadische Nutzung
In dieser Gruppe werden überwiegend Strukturen dargestellt, die keiner Nutzung bedürfen, wie Feldgehölze oder Gebüsche. Darüber hinaus Biotoptypen (bspw. Hecken), die nur sporadisch (alle paar
Jahre) einmalig gepflegt werden müssen, um erhalten zu bleiben. Landwirtschaftliche und sonstige
Brachflächen (z. B. aus Kleingärten hervorgegangen), für die keine Umstellung auf eine extensive
Nutzungsform empfohlen wird, fallen als Sukzessionsflächen ebenso in diese Kategorie. Für ökologisch wertvolle Waldbereiche wie z. B. Niederwaldstandorte, ist ein langfristiger Erhalt der derzeitigen Nutzungsform die Empfehlung aus Sicht Biotop- und Artenschutz.
• Nutzungsextensivierung oder Beibehaltung extensiver Nutzungsformen
Unter extensiven Nutzungsformen werden alle biotoperhaltenden bzw. -entwickelnden Nutzungen
verstanden, so daß schützenswerte, meist oligotraphente, artenreiche Vegetation auf Dauer erhalten
bleibt (kein Düngelmitteleinsatz bis sehr selten, ausschließlich Wirtschaftsdünger (ohne Gülle); kein
Biozideinsatz; keine oder sehr seltene mechanische Bearbeitung). Die Schnitthäufigkeit sowie die
Beweidungsdichte und -dauer, bzw. die Wahl der Weidetierrassen sind ebenso auf die standortabhängig vorhandene bzw. entwickelbare Vegetation anzupassen.
Für alle Grünlandstandorte wird aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes eine Empfehlung zur
Nutzungsextensivierung oder Beibehaltung extensiver Nutzungsformen vorgeschlagen, gleiches gilt
für die Streuobstwiesen. Auch die feuchten und trockenen Biotoptypen, die einer regelmäßigen Nutzung oder Pflege bedürfen, werden in dieser Kategorie erfaßt. Diese Klasse umfaßt auch jene Flächen, die laut Bestandserfassung (1991-1997) nicht mehr genutzt wurden und für die aus Biotopschutzsicht eine Erhaltung des Biotoptyps durch eine regelmäßige Nutzung anzustreben ist. Ob
die Wiederaufnahme einer Nutzung tatsächlich noch sinnvoll ist, oder die Sukzession schon zu weit
fortgeschritten ist, muß aktuell vor Ort geprüft werden.
230
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Parkanlagen werden ebenso hier erfaßt. Auch Ackerflächen werden zur Nutzungsextensivierung vorgeschlagen, wenn sie an Flächen angrenzen, die in der Gesamtbewertung des Biotop- und Artenschutzes als bedeutend bis besonders wertvoll eingestuft wurden und keine
Nutzungsumwandlung gefordert werden muß.
• Umwandlung in andere Nutzungsformen
Flächen, deren Nutzung den Zielen des Biotop- und Artenschutzes widerspricht, werden für eine
Nutzungsumwandlung vorgeschlagen. Hierunter fallen bestimmte Erwerbsgartenbau- und Ackerflächen, die in Grünland umgewandelt werden sollen (z. B. in Auenbereichen) oder Weihnachtsbaumkulturen auf extremen Trockenstandorten. Auch eine Umwandlung von Obstplantagen in die extensivere Nutzungsform Streuobstwiese wird hier empfohlen. Gleiches gilt für Kleingärten z.B. innerhalb
von Auenbereichen. Ruderalfluren, für die, bei entsprechender Umstellung der Nutzung, positive
Entwicklungsmöglichkeiten z. B. zu Magerrasen vorliegen, werden ebenfalls hier erfaßt.
• Nutzung entsprechend der mittelfristigen Pflegepläne; Umsetzung der Flora-Fauna-HabitatRichtlinie
Für Naturschutzgebiete müssen nach § 16 HENatG Pflegepläne erstellt werden. Über deren Umsetzung soll eine Sicherung und Entwicklung dieser Gebiete erfolgen.
In den Gebieten, die für die Aufnahme in das europaweite Schutzgebietskonzept „Natura 2000“ vorgeschlagen sind, ist eine Erhaltung der speziellen Lebensraumtypen und Arten durch eine angepaßte
Nutzung sicherzustellen.
• Entwicklung entsprechend der Gewässerstrukturgütekartierung und vorhandener Renaturierungskonzepte; Anlage von Uferrandstreifen
Für die Fließgewässer werden aufgrund des fehlenden Datenmaterials keine Empfehlungen aus Sicht
des Biotop- und Artenschutzes formuliert. Es soll allerdings hier auf die vorhandenen Renaturierungskonzepte, Bewirtschaftungspläne sowie die vom Land erarbeitete Gewässerstrukturgütekartierung hingewiesen werden. Nach § 68 HWG sind entlang von Fließgewässern außerhalb des bebauten
Bereiches 10 m breite Gewässerrandstreifen anzulegen. Diese Vorgabe ist konsequent umzusetzen.
• Stillgewässer -Erarbeitung einer Datengrundlage
Da für die Stillgewässer nur Untersuchungsergebnisse zu Einzelflächen vorliegen, müssen zunächst
flächendeckende Bewertungsgrundlagen erarbeitet sowie Entwicklungsziele daraus abgeleitet werden.
• Nutzung unter Berücksichtigung des sektoralen Leitbildes und der daraus resultierenden
Handlungskonzeption
Für diese Bereiche liegen aus der Gesamtbewertung Biotop- und Artenschutz keine speziellen (flächenscharfen) Anforderungen an die Nutzung vor. Grundsätzlich gelten hier als Empfehlung aus
Sicht Biotop- und Artenschutz die sektoralen Leitbilder (siehe Kapitel 2.4.3.1, 2.4.3.2) sowie die
Ausführungen der Handlungskonzeption.
231
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
2.5
Erholungseignung
2.5.1
Methodik
Erholung im Freiraum kann auf vielfältige Weise erfolgen. Je nach Erholungsart werden an den Raum
und das Landschaftsbild unterschiedliche Anforderungen gestellt. Bastian (1993) untersucht in seiner
Methode zur Einschätzung des Erholungspotentials drei verschiedene Typen von naturbezogener Erholung: Bewegungsbezogene Erholungsformen wie Wandern, Spazierengehen und Radfahren, die wassergebundenen Erholungsformen wie Spielen am Wasser, Schwimmen, sowie die Erholungsform, die besonderen Wert auf das Beobachten der Pflanzen- und Tierwelt legt. Die Bewertungsmethode von
Bastian (1993) wird für den Planungsraum in erweiterter Form angewendet (s. u.).
Eingangsgrößen und Erläuterungen:
Die im UVF-Gebiet vorkommenden Landschaftsbildtypen (s. a. Kap. 1.5.3):
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Flur, weiträumig
Flur, kleinräumig gegliedert
Hangkante
Tal, kleinräumig gegliedert
Tal, Grünlandnutzung vorherrschend
Wald, eben
Wald, Neigung > 5 %
Weinberg
Streuobstwiese, Obstplantage
Kleingarten
Stadtpark, Grünanlage, Historischer Park
Sport- und Freizeitanlage
Golfplatz
Fluß, Teich, künstlicher See
Landschaft in Veränderung
Bebauter Bereich, Verkehrsfläche
Flughafen, Flugplatz
Technische Einrichtung
Naturorientierte Erholungsarten:
− Wandern, Spazierengehen, Radfahren, (ästhetisches) Landschaftserleben
− wasserbezogene Erholungsform
− Beobachtung der Pflanzen- und Tierwelt
= Ziffer X
= Ziffer Y
= Ziffer Z
Beeinträchtigungen:
−
−
−
−
−
Lärm (L)
Zerschneidung (Z)
Freileitungen (F)
Besucherhäufigkeit (B)
Altlasten, stoffliche Belastung (A)
Bewertungsvorgang:
Die nach visuellen Kriterien abgegrenzten Landschaftsbildtypen (Beschreibung s. Kap. 1.5.3) sind der
Bewertung zugrunde gelegt. Der Bewertungsvorgang stützt sich auf keine empirischen Erhebungen oder
objektiven Analysedaten (z. B. Landschaftsbildtyp hat x m² Hecken und ist deshalb als strukturreich
anzusehen und damit für die Erholung sehr gut geeignet), sondern wird aufgrund von Ortskenntnissen
232
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
durchgeführt. Die Bewertung erfolgt jeweils durch die zuständigen Flächennutzungs- und Landschaftsplaner und ist themenbedingt subjektiv. Oben genannte Landschaftsbildtypen werden für die drei Erholungsarten getrennt mit folgenden Eignungsziffern bewertet:
Eignungsziffern:
1 = fehlende oder sehr geringe Eignung
2 = relativ geringe Eignung
3 = mäßige (mittlere) Eignung
4 = gute Eignung
5 = sehr gute/hervorragende Eignung
In den Erholungsarten Wandern, Spazierengehen, Radfahren, (ästhetisches) Landschaftserleben
(Ziffer X) werden die Zugänglichkeit bzw. die Bewegungsmöglichkeiten innerhalb eines Landschaftsbildtyps als Voraussetzung für die visuellen Erlebnisse höher bewertet als das Bild der Landschaft. Außerhalb des visuellen Landschaftserlebens ist die Landschaftserfahrung erweitert durch Geruchs- und
Hörsinn, teilweise auch durch Tast- und Geschmackssinn.
Die wasserbezogene Erholungsform ( Ziffer Y) findet an Flüssen, Bächen, wasserführenden Gräben
und Stillgewässern statt. Entweder wird der direkte Kontakt zum Element Wasser gesucht (Spielen am
Wasser, Schwimmen, Rudern, Paddeln, Angeln) oder es wird einfach das Element Wasser als sinnliche
Bereicherung beim Wandern, Spazierengehen oder Radfahren gesucht.
Spielt die Beobachtung der Pflanzen- und Tierwelt (Ziffer Z) in der Erholungsform eine große Rolle,
wird meist an einem Ort längere Zeit verweilt und alle Sinne sind verstärkt angesprochen. Neben den
visuellen Reizen sind besonders akustische und auch taktile und olfaktorische Reize bedeutsam.
Die Addition der drei Eignungsziffern ergibt einen Gesamtwert, der die Eignung des Landschaftsbildtyps für die naturgebundene Erholung ausdrückt:
Tabelle 35: Gesamtwertstufen der Erholungseignung
Eignungsziffern der Erholungsarten
Punkte
Gesamtwertstufen der Erholungseignung
X+Y+Z=
3 bis 6
ungeeignet bis wenig geeignet
X+Y+Z=
7 bis 10
mäßig geeignet bis gut geeignet
X+Y+Z=
11 bis 15
sehr gut bis hervorragend geeignet
Die Bewertungsmethode nach Bastian (1993) räumt der wassergebundenen Erholung einen großen
Stellenwert ein. Immerhin kann ein Drittel der möglichen Punktzahl in der Gesamtbewertung nur durch
die wassergebundene Erholung erreicht werden. Konsequenzen hat diese Bewertungsmethode vor allem
für den Landschaftsbildtyp des Waldes. Da hier die wassergebundene Erholung nahezu flächendeckend
die geringste Eignungsziffer (= 1) erhält, müßten die beiden restlichen bewerteten Erholungsarten die
höchst mögliche (= 5) Bewertung erhalten, damit der Landschaftsbildtyp Wald in seiner Gesamtbewertung eine sehr gute bzw. hervorragende Eignung erhält. Ist dies nicht der Fall, erreichen Waldflächen in
der Regel 9 und 10 Punkte und sind in der Gesamtwertstufe mäßig bis gut geeignet eingeordnet.
Die Methode von Bastian (1993) ist durch Hinweise auf aktuelle Beeinträchtigungen erweitert (diese
werden als Buchstabenkürzel im jeweiligen Landschaftsbildtyp genannt). Diese Hinweise sind insbesondere geeignet, einen Handlungsbedarf abzuleiten. In sehr gut bis hervorragend für die Erholung geeigneten Bereichen existiert z. B. keinerlei Handlungsbedarf, wenn keine Beeinträchtigung, auch nicht
durch übermäßige Konzentration von Erholungssuchenden, genannt ist. Umgekehrt wird ein Handlungsbedarf aufgezeigt, wenn ungeeignete bis wenig geeignete Bereiche durch Erholungssuchende stark frequentiert sind. Auf diesen Zusammenhang zwischen Eignung und Beeinträchtigung wird in der Empfehlungskarte (Karte 18, Kap. 2.6.4) näher eingegangen.
233
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Flächeninformationen zu lärmbelasteten Gebieten werden der thematischen Ebene „Lärm“ aus der
Karte 19 „Beeinträchtigungen“ entnommen. In dieser Karte werden Gebiete relativer Ruhe und lärmbelastete Gebiete dargestellt. Als lärmbelastet im Sinne der Erholungseignung werden alle Flächen außerhalb der Gebiete relativer Ruhe interpretiert. Diese werden mit den zu bewertenden Landschaftsbildtypen verschnitten. Mit dem Hinweis auf Lärmbelastung (Buchstabenkürzel L) wird ein Landschaftsbildtyp dann gekennzeichnet, sobald der lärmbelastete (im Sinne der Erholungseignung) Flächenanteil mehr
als ein Drittel (33,3 %) beträgt. Im Wald gilt eine andere Herangehensweise: Beeinträchtigungen durch
Lärm und Altlasten werden im Wald nicht explizit dargestellt. Sie sind, ebenso wie alle konkreten Flächenabgrenzungen zur Themenebene Lärm, in der Karte 19 „Beeinträchtigungen“ dargestellt.
Den Hinweis auf Zerschneidung (Z) erhalten alle Landschaftsbildtypen, die durch Bundesbahn- und
Autobahntrassen, Straßen und Zäune unterteilt sind.
Durchziehen Freileitungen (F) einen Landschaftsbildtyp, erhält dieser den Hinweis auf diese visuelle
Beeinträchtigung, sobald der von den Freileitungen beeinflußte Flächenanteil mehr als 10 % beträgt. Die
Freileitungen werden aus der Realnutzungskartierung entnommen. Dabei wird die von den Freileitungen
beeinflußte Fläche folgendermaßen berechnet: Über 110-kV-Freileitungen wird ein Korridor von 50 m,
über 220-kV-Freileitungen ein Korridor von 100 m und über 380-kV-Freileitungen ein Korridor von
200 m gelegt. Laufen mehrere Freileitungen parallel, vergrößert sich der Korridor entsprechend. In
Waldgebieten werden Freileitungen nicht als Beeinträchtigung dokumentiert, da sie hier keine Fernwirkung besitzen.
Die Besucherhäufigkeit (B) wird von Ortskundigen durch subjektive Einschätzung ermittelt (es wurden
keine Zählungen vorgenommen).
Einen Hinweis auf stoffliche Belastungen und Altlasten (A) erhalten alle Landschaftsbildtypen (mit
Ausnahme des Waldes: s. oben), unabhängig vom Flächenanteil der stofflichen Belastungen, deren Fläche oder auch punktuelles Vorkommen in der Karte 19 „Beeinträchtigungen“ als festgestellte Altlast
oder Altfläche gekennzeichnet ist. Die genaue Größe und Lage der Altfläche oder Altlast ist der Karte
19 zu entnehmen.
In Karte 17 „Landschaftsbildtypen und deren Erholungseignung“ wird die Bewertung eines Landschaftsbildtyps folgendermaßen dargestellt:
− die Eignung des Landschaftsbildtyps für die drei Erholungsarten X, Y, Z wird erfaßt und mit Eignungsziffern oberhalb einer Linie dargestellt. Deren Summe gibt Auskunft über die generelle Eignung des Landschaftsbildtyps für die Erholung. Je nachdem, ob ein Landschaftsbildtyp wenig, gut
oder sehr gut geeignet ist, wird er mit der jeweiligen Signatur in der Karte überlegt.
− Unter dem Strich sind vorhandene Beeinträchtigungen dem Landschaftsbildtyp als Buchstabenkürzel
L, Z, F, B, A zugeordnet, ohne daß sie in die zahlenmäßige Bewertung eingehen.
Einige Landschaftsbildtypen bleiben unbewertet. Dazu zählen hauptsächlich die im Zusammenhang
bebauten Siedlungs- und Grünflächen, alle Verkehrsflächen, Sport- und Freizeitanlagen, technische
Einrichtungen, Flughafen bzw. Flugplatz sowie Landschaft in Veränderung. Landschaftsbildtypen, die
kleiner als 4 ha sind, werden ebenfalls nicht bewertet. Ausnahmen von dieser Regel werden in den jeweiligen Landschaftsräumen angesprochen.
Ist ein Landschaftsbildtyp den Erholungssuchenden nicht zugänglich, wie z. B. ein eingezäuntes Naturschutzgebiet, fließt diese Tatsache direkt in die Bewertung ein: Die Erholungseignung ist dementsprechend vermindert und drückt sich in einer geringen Gesamtbewertung aus. Abbildung 19 zeigt den Bewertungsablauf.
234
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Abbildung 19: Bewertung der Landschaftsbildtypen hinsichtlich ihrer Eignung für naturorientierte
Erholung
Naturorientierte Erholungsarten
Wandern, Spazierengehen,
Radfahren, ästhetisches Landschaftserleben
12345-
Einzelbewertung
der Eignung:
fehlend oder sehr gering
relativ gering
mäßig
gut
sehr gut/hervorragend
wasserbezogene Erholungsarten
Einzelbewertung
der Eignung:
1 - fehlend oder sehr gering
2 - relativ gering
3 - mäßig
4 - gut
5 - sehr gut/hervorragend
Beobachtung der Pflanzen- und
Tierwelt
Einzelbewertung
der Eignung:
1 - fehlend oder sehr gering
2 - relativ gering
3 - mäßig
4 - gut
5 - sehr gut/hervorragend
Summenbildung der drei Einzelbewertungen führt zur Gesamtbewertung:
3 - 6 Punkte: ungeeignet bis wenig geeignet
7 - 10 Punkte: mäßig bis gut geeignet
11 - 15 Punkte: sehr gut bis hervorragend geeignet
Hinweise auf Beeinträchtigungen werden ergänzt:
•
•
•
•
•
2.5.2
Lärm
Zerschneidung
Freileitungen
Besucherhäufigkeit
Altlasten, stoffliche Belastung
Ergebnisdarstellung
Die Gesamtbewertung teilt die Landschaftsbildtypen in drei Eignungsstufen für die Erholung ein. Die
drei Gesamtwertstufen einschließlich der Eignungsziffern und Beeinträchtigungsbuchstaben sind in der
Erholungseignungskarte, Karte 17, dargestellt.
In den Landschaftsräumen kommt fast kein Landschaftsbildtyp vor, in dem das alle Sinne ansprechende
Erleben von Landschaft nicht durch eine der oben genannten Beeinträchtigungen gemindert wird. Einige
hervorragend geeignete Landschaftsbildtypen sind zwar nicht durch Lärm, Zerschneidung, Freileitungen
oder Altlasten beeinträchtigt, jedoch durch eine starke Frequentierung. Durchschnittlich sind rund 50 %
der sehr gut bis hervorragend geeigneten Landschaftsbildtypen von Lärm beeinträchtigt.
235
236
12,0
171,9
426,7
0,0
Zerschneidung
Freileitungen
Besuchshäufigkeit
19260,7
+
430,5 100,0
0,0
88,0
64,6
1,1
0,0
8588,7
+
235,4 100,0
0,0
235,4 100,0
2,7
0,0
2,7
99,8
1,5
83,4
8,9
0,0
81,7
34,3
31,8
11,2
0,0
2,1
6,6
%
0,0
0,0
99,8
0,4
95,3
11,4
0,0
91,3
0,0
0,0
10069,4
+
3,2 100,0
0,0
0,0
3,2 100,0
0,0
3,2
+
9174,5
32,5
8759,1
1052,2
0,0
9189,6
+
212,3 100,0
72,9
67,5
23,8
0,0
212,3
664,3
Fläche in
ha
Hoher Taunus
13854,6
+
141,8
13,2
82,8
112,1
55,4
244,0
+
8631,0
657,7
4264,4
1954,3
2105,9
8708,6
+
1584,2
329,7
362,8
308,9
6,7
1615,3
3286,7
Fläche in
ha
58,1
5,4
33,9
45,9
22,7
1,8
99,1
7,6
49,0
22,4
24,2
62,9
98,1
20,4
22,5
19,1
0,4
11,7
23,7
%
Vortaunus
28,4
41,1
69,7
0,0
8,1
31,7
%
18994,7
+
5098,7
3970,9
5057,7
5163,4
20,0
5289,7
+
5940,5
2202,7
3474,3
4302,6
81,9
6147,8
+
+ Altlasten im Landschaftsraum vorkommend
38,1
41,7
50,5
0,0
8,3
25,3
%
0,0
0,1
87,7
75,2
42,7
44,2
0,0
66,3
2785,6
+
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,5 100,0
0,0
2,5
+
1620,8
1390,0
789,6
817,1
0,0
1847,6
+
231,9 100,0
88,3
96,6
117,1
0,0
231,9
703,6
Fläche
in ha
Friedberger
Wetterau
** Die Summe ergibt sich aus unbewertet, sehr gut bis hervorragend geeignet, mäßig bis gut geeignet und ungeeignet bis wenig geeignet
96,4
75,1
95,6
97,6
0,4
27,8
96,6
35,8
56,5
70,0
1,3
32,4
1541,0 100,0
437,8
633,3
1074,6
0,0
1541,2
6016,0
Fläche in
ha
Main-TaunusVorland
* Beeinträchtigungen können in verschiedenen Kombinationen auftreten, daher keine Aufsummierung möglich
Gesamtfläche des
Landschaftsraumes**
Altlasten
0,0
378,8
Zerschneidung
Freileitungen
278,0
0,0
0,0
235,5
2,2
0,0
430,5
7007,4
103,6
5856,3
626,4
3,4
7018,8
+
+
99,8
1,5
89,6
7,2
0,2
83,1
2,2
0,0
0,0
0,0
2,1
13,4
%
179,6 100,0
4,0
0,0
0,0
0,0
179,6
1154,8
Fläche
in ha
+
15972,6
240,5
14338,5
1152,7
31,6
16004,6
+
1434,3 100,0
Lärm
ungeeignet - wenig geeignet
ohne Beeinträchtigung
Altlasten
Besuchshäufigkeit
Freileitungen
Zerschneidung
Lärm
ohne Beeinträchtigung
mäßig - gut geeignet
Altlasten
Besuchshäufigkeit
0,0
0,0
ohne Beeinträchtigung
Lärm
29,7
0,0
7,2
7,4
1391,3
1434,3
%
unbewertet
Fläche in
ha
sehr gut - hervorragend geeignet
Erholungseignung/
Beeinträchtigungen*
Hintertaunus
Usinger Becken
Untereinheiten
Tabelle 36: Erholungseignung und deren Beeinträchtigungen
45,0
70,3
54,2
0,0
16,6
12,5
%
0,0
0,8
99,1
76,2
2,7
19,5
0,0
70,0
3065,2
0,0
20,6
0,0
20,5
0,0
83,1
0,0
82,7
24,8 100,0
0,0
24,8
+
2126,1
1635,4
58,3
417,7
0,0
2145,6
+
510,2 100,0
229,7
358,6
276,3
0,0
510,2
384,6
Fläche
in ha
Bergener
Rücken
88,5
70,9
99,5
0,0
11,7
0,0
43,9
70,9
0,0
11,0
91,8
38,0
3050,1
+
301,9
265,6
231,8
90,3
79,5
69,4
334,2 100,0
0,0
334,2
+
1228,3
509,0
948,5
1338,0 100,0
0,0
1338,3
+
Fläche in
ha
33,2
33,8
88,7
0,0
5,4
72,3
%
52,4
94,1
99,4
0,0
6,1
99,5
18,3
64,8
98,0
0,0
16,1
18748,8
+
1148,4 100,0
601,3
1080,3
1141,8
0,0
1148,5
+
3011,8
552,6
1960,1
2965,2
0,0
3026,6
+
1020,2 100,0
339,2
345,2
905,2
0,0
1020,2
33,4 13553,5
%
357,6 100,0
316,6
253,5
355,8
0,0
357,6
1020,0
Fläche
in ha
7879,7
+
52,2
16,9
0,0
101,4
0,0
113,1
+
3657,8
1104,2
1717,9
1984,0
0,0
3685,2
+
1493,9
541,1
456,3
1002,6
0,0
1494,8
2586,6
Fläche
in ha
+
644,5
1594,9
46,2
14,9
0,0
89,7
0,0
1,4
28981,9
+
449,9
65,0
193,6
317,4
102,2
498,5
+
99,3 20440,8
30,0
46,6 15834,3
53,8 13576,6
0,0
15,4
46,4
68,9
0,0
5,1
22,5
%
90,3
13,0
38,8
63,7
20,5
1,7
99,9
7,8
77,4
66,3
3,1
70,6
1486,9 100,0
229,3
689,4
1024,3
0,0
1486,9
6530,4
Fläche in
ha
46,8 20466,1
99,9
36,2
30,5
67,1
0,0
19,0
32,8
%
12,3
61,4
39,2
0,0
2,6
19,4
%
7456,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
+
5210,0
956,0
4098,5
1551,2
503,7
5820,5
+
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
89,5
16,4
70,4
26,7
8,7
78,1
192,8 100,0
23,7
118,3
75,5
0,0
192,8
1443,4
Fläche
in ha
FechenheimKern des VerSteinh.und
Flörsheim-GriesMönchswald und
dichtungsraumes
Messeler HügelAuheim-Kleinheimer MainDreieich,
Frankland
osth. Mainniederung
Rodgau
furt/Offenbach
niederung
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Die ungeeigneten bis gut geeigneten Landschaftsbildtypen sind meistens ebenfalls stark durch Erholungssuchende frequentiert. Dabei handelt es sich überwiegend um alltagsbedingte Erholungsarten wie
Kurzspaziergänge mit Kind, Joggen außerhalb der Siedlung, Auslauf mit dem Hund und Spielen auf den
Wegen. Die der Bewertung zugrunde liegenden, naturorientierten Erholungsarten haben in diesen Räumen kaum eine Bedeutung. Der Anteil unbewerteter Flächen kennzeichnet die Besiedlungsdichte.
Am Ende der Ergebnisdarstellung für den jeweiligen Landschaftsraum wird eine Gesamteinschätzung
aus Sicht der Erholungseignung vorgenommen. Dabei spielt nicht nur das Verhältnis zwischen den drei
Kategorien eine Rolle, sondern ebenso deren Verhältnis zur besiedelten (= unbewerteten) Fläche sowie
eine differenzierte Betrachtung innerhalb der einzelnen Kategorien. Ideale Bedingungen für naturorientierte Erholungsarten sind gegeben, wenn mehr sehr gut bis hervorragend geeignete als unbewertete
Flächen vorhanden sind, wie z. B. im Landschaftsraum Bergener Rücken.
Die Tabellen 36 und 37 bilden die Grundlage für alle Zahlenangaben bei der Ergebnisdarstellung der
Landschaftsräume. Sie zeigen die quantitative Verteilung der Landschaftsbildtypen und ihrer Erholungseignung. Aus den Tabellen wird deutlich, welche Landschaftsbildtypen in welcher Kategorie ihren
Schwerpunkt haben und daß prinzipiell jeder einzelne Landschaftsbildtyp in jeder Kategorie vorkommen
kann.
Als Freizeitangebote werden ausgewählte Wanderwege (darin eingeschlossen ist auch ein MountainbikeWeg) des Naturparkes Hochtaunus, die Hessische Apfelwein- und Obstwiesenroute im ‘Vortaunus’ und
‘Main-Taunus-Vorland’, die überörtlichen Freizeitprojekte des UVF (wie z. B. Mainuferweg, Weiltalweg oder Aussichtsturm Pferdskopf) sowie die kulturhistorischen Landschaftsmerkmale (s. Kap. 1.5.3)
in Karte 17 dargestellt.
2.5.2.1 Hintertaunus-Untereinheiten
Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 7,4 % des Landschaftsraumes. Die Landschaftsbildtypen Tal, vorwiegend mit Grünlandnutzung, kleinräumig gegliedertes Tal und kleinräumige
Flur erhalten in diesem Landschaftsraum mit wenigen Ausnahmen, zumeist eine sehr gute Bewertung.
Die kleinräumig gegliederten und grünlandgenutzten Täler sind charakteristisch für diesen Landschaftsraum und prägen ihn mit ihrer Eigenart. Hier ist Landschaftserleben mit allen Sinnen möglich, das Element Wasser erweitert stellenweise dieses Erleben. Es ist Raum und Ruhe vorhanden zum Beobachten
der Tier- und Pflanzenwelt. Einige kleinräumige Fluren erhalten eine ebenfalls sehr gute Bewertung,
besonders dann, wenn sich ihre Kleinräumigkeit und Vielfalt von der bestimmenden visuellen Wirkung
des Waldes abhebt. Dies ist gleichzeitig auch eine wohltuende Verbindung von kleinräumiger Flur und
kulissenartigem Wald in nächster Nähe. Im Ensemble mit kleinräumiger Flur, grünlandgenutztem Tal
und umgebendem Wald erhält auch eine weiträumige Flur bei Treisberg eine sehr gute Erholungseignung, desgleichen zwei Hangkanten bei Laubach. Der Aussichtsturm Pferdskopf ist mit seinen Aussichten in die Naturräume des Hintertaunus, des Vogelsbergs, der Wetterau, der Rhön, des Westerwalds
und seinen Blickachsen auf die näher gelegenen Burgen und Gemeinden des Hintertaunus ein Ausflugsziel, das dazu anregt, die gesichteten Orte und Landschaften näher zu erkunden.
Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind 83,1 % des Landschaftsraumes. Hierunter fallen die großflächigen Waldgebiete und die in den Waldgebieten eingebetteten großräumigen Fluren. Die Erholungseignung in den Waldgebieten ist zumeist nur mäßig bis gut bewertet, da die Wasserläufe viel zu selten
für wassergebundene Erholungsarten erschlossen sind. Ähnliches gilt für die weiträumigen Fluren: Die
Gesamtbewertung dieser weiträumigen Fluren fällt deshalb nur mäßig bis gut aus, da in ihnen die Erholungsmöglichkeit am Wasser fehlt. Sie ermöglichen jedoch Ausblicke auf Wälder, Siedlungen, Burgen
und bieten daher große visuelle Reize.
Für die Erholung ungeeignet bis mäßig geeignet sind nur 2,2 % des Landschaftsraumes. Dazu gehören
ein nicht zugänglicher Weiltalabschnitt mit Grünlandnutzung nördlich von Winden sowie die weiträumige Flur zwischen Hundstadt und Grävenwiesbach und der nur zum Teil zugängliche Golfplatz nördlich
von Altweilnau.
237
0,0
50,9
0,2
332,3
Wald mit Neigung > 5%
unbewertet
sehr gut-hervorragd.
mäßig-gut
ungeeignet-wenig
0,0
53,6
0,0
1,0
99,0
0,0
10330,8
2,4
99,4
10229,0
0,0
51,8
0,0
48,5
0,2
38,3
0,9
0,0
22,1
mäßig-gut
ungeeignet-wenig
0,0
20,7
unbewertet
sehr gut-hervorragd.
42,7
460,4
11,2
mäßig-gut
ungeeignet-wenig
Hangkante
1202,5
0,4
730,5
6,2
0,0
60,7
0,0
0,0
Tal, Grünlandnutzung
vorherrschend
unbewertet
sehr gut-hervorragd.
ungeeignet-wenig
63,3
368,7
mäßig-gut
0,1
0,8
36,6
3,0
582,6
213,1
1,7
11,0
47,4
3,4
652,5
309,0
10,8
356,4
88,7
17,1
0,0
0,5
%
sehr gut-hervorragd.
Tal, kleinräumig gegliedert
unbewertet
ungeeignet-wenig
mäßig-gut
Flur, kleinräumig gegliedert
unbewertet
sehr gut-hervorragd.
ungeeignet-wenig
2915,6
3287,0
0,0
15,0
Flur, weiträumig
unbewertet
sehr gut-hervorragd.
mäßig-gut
Fläche in
ha
Erholungseignung der
Landschaftsbildtypen
Hintertaunus
Untereinheiten
0,0
0,0
0,3
85,4
0,0
7,2
0,0
14,5
0,0
97,9
2,0
0,0
1,4
0,0
90,7
0,8
8,5
5,7
6,4
93,6
42,6
0,0
0,0
%
1843,7
6,5
0,0
1837,8
0,0
0,0
21,5
0,4
0,0
99,7
0,0
0,0
24,6 100,0
0,0
0,0
24,6
529,2
0,0
619,6
0,3
90,1
0,0
117,7
2,4
0,0
120,2
0,0
444,8
3,9
41,6
490,3
235,4
3419,6
3655,1
0,0
0,0
Fläche in
ha
Usinger Becken
8112,6
0,8
12,5
8099,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
85,8
0,0
211,9
0,1
126,0
0,0
13,8
33,0
0,0
46,8
0,0
316,3
0,0
38,4
354,7
3,2
96,7
99,9
0,0
0,0
Fläche in
ha
80,6
0,0
0,2
99,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
40,5
0,0
2,1
0,0
59,5
0,0
29,5
70,5
0,0
0,5
0,0
89,2
0,0
10,8
3,5
3,2
96,8
1,0
0,0
0,0
%
Hoher Taunus
Tabelle 37: Erholungseignung der Landschaftsbildtypen
0,0
0,0
0,1
15,5
0,0
2,1
0,8
83,7
1,7
42,7
52,8
2,8
3,1
4,7
55,5
0,3
39,5
11,3
11,0
86,2
5,1
0,0
2,8
%
5307,2
17,9
70,2
5214,1
5,0
0,0
38,3
0,3
1,3
98,2
0,1
0,0
10,0 100,0
0,0
0,0
10,0
44,2
0,0
286,0
2,4
239,5
7,3
182,1
225,3
12,0
426,7
74,3
871,1
4,3
620,1
1569,8
77,3
604,2
701,3
0,2
19,7
Fläche in
ha
Vortaunus
0,0
0,0
0,6
37,3
10,3
1,2
3,5
48,9
0,0
24,9
73,4
1,7
3,3
9,5
61,0
0,6
28,9
13,1
60,4
39,6
41,5
0,0
0,0
%
157,7
4,1
4,0
149,1
0,6
0,0
0,8
2,6
2,5
94,5
0,4
0,0
111,0 100,0
0,0
0,0
111,0
82,2
22,6
220,4
7,7
107,8
0,0
158,4
467,0
10,7
636,1
234,8
1516,0
15,0
718,4
2484,2
4762,3
3119,1
7881,3
0,0
0,0
Fläche in
ha
Main-TaunusVorland
0,0
25,4
74,6
0,0
1,2
0,0
49,3
0,1
50,6
7,0
0,0
96,1
59,2
0,0
3,9
%
0,0
0,0
0,5
0,0
0,0
3,4
0,5
0,5
0,0
2,5
0,0
0,1
14,7
14,7
0,0
73,5
0,0
13,1 100,0
0,0
0,0
13,1
0,0
0,0
3,9
0,1
0,0
0,0
3,9 100,0
0,0
8,8
25,8
0,0
34,6
0,0
96,2
0,2
98,8
195,2
0,0
1584,1
1648,1
0,0
64,1
Fläche in
ha
Friedberger
Wetterau
56,3
0,0
0,0
%
0,0
0,0
1,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,3
29,3
0,1
69,2
18,8
0,0
88,5
0,6
0,0
83,6
4,3
0,0
2,9
0,7
0,0
94,5
4,9
0,0
42,5 100,0
0,0
0,0
42,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
7,5
169,1
0,8
398,9
576,3
0,0
1727,2 100,0
1727,2
0,0
0,0
Fläche in
ha
Bergener
Rücken
68,5
0,8
0,0
0,8
66,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
94,3
0,0
103,6
0,1
9,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
20,9
57,9
2,8
240,7
322,3
231,8
464,8
781,2
0,2
84,4
Fläche in
ha
2,2
1,2
0,0
1,2
97,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
91,0
0,0
3,4
0,1
9,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
6,5
18,0
0,9
74,7
10,6
29,7
59,5
25,6
0,0
10,8
%
22,1
1,4
0,4
20,3
0,0
0,0
30,2
0,6
0,0
30,8
7,8
13,6
32,2
0,0
10,8
0,0
21,3
8,0
4,2
33,5
414,0
1180,5
27,1
529,0
2150,6
506,1
27,5
591,4
0,0
57,8
Fläche in
ha
0,1
6,3
1,8
92,0
0,0
0,0
98,1
1,9
0,0
0,2
24,2
42,2
0,2
0,0
33,5
0,0
63,6
23,9
12,5
0,2
19,3
54,9
1,3
24,6
11,5
85,6
4,6
3,2
0,0
9,8
%
Kern des VerFlörsheim-Griesdichtungsraumes
heimer MainFrankniederung
furt/Offenbach
20,6
0,7
0,0
19,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
238,7
16,9
399,4
0,7
143,1
0,0
3,8
0,2
0,0
4,1
45,2
983,5
2,3
627,4
1658,4
0,0
835,4
920,4
0,0
85,0
Fläche in
ha
0,3
3,4
0,0
96,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
59,8
4,2
5,1
0,2
35,8
0,0
92,7
4,9
0,0
0,1
2,7
59,3
0,1
37,8
21,0
0,0
90,8
11,7
0,0
9,2
%
0,0
0,0
0,1
6,9
61,0
0,3
31,8
8,1
2,3
95,0
9,4
0,0
2,7
%
84,5
0,6
62,1
21,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
302,0
0,0
560,0
3,6
254,2
0,0
0,3
0,7
73,5
25,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
53,9
0,0
1,9
0,6
45,4
0,0
36,2 100,0
0,0
0,0
36,2
163,3
1436,9
6,6
750,5
2357,4
64,0
2594,5
2732,2
0,0
73,5
Fläche in
ha
7,1
0,0
0,0
%
0,0
0,0
94,0
0,0
5,3
0,0
5,9
0,0
50,0
0,0
50,0
0,0
0,0
90,3
0,1
9,6
21,7
140,6
0,3
0,0
140,3
0,0
0,0
0,0
1,9
0,2
0,0
99,8
0,0
0,0
0,0
0,1 100,0
0,0
0,0
0,1
373,5
0,0
397,1
0,0
23,6
0,0
0,1
0,0
0,1
0,2
0,0
1458,4
1,3
155,9
1615,6
0,0
532,9 100,0
532,9
0,0
0,0
Fläche in
ha
FechenheimSteinh.und
Mönchswald und
Auheim-KleinMesseler Hügelland
Dreieich, Rodgau
osth. Mainniederung
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
0,0
ungeeignet-wenig
0,2
ungeeignet-wenig
0,0
51,7 100,0
mäßig-gut
ungeeignet-wenig
0,0
0,0
0,0
sehr gut-hervorragd.
0,0
0,0
0,3
1,7
21,2
13,6
unbewertet
51,7
2,5
mäßig-gut
Golfplatz
1,6
sehr gut-hervorragd.
63,6
0,1
7,5
unbewertet
11,8
0,0
0,0
0,0
mäßig-gut
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
sehr gut-hervorragd.
ungeeignet-wenig
Stadtpark, Grünanlage,
Histor. Park
0,0
unbewertet
0,0
0,0
mäßig-gut
Weinberg
0,0
sehr gut-hervorragd.
0,0
0,0
0,0
0,1
14,7
45,7
39,1
0,0
25,8
3,8
11,8
10,1
0,0
0,0
98,8
0,0
0,6
0,6
8,9
1687,1
0,0
9,9
10,4
1707,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,5
37,9
8,2
47,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
15,0
3,6
5,9
5,5
0,0
623,1
0,0
1,7
3,7
628,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,1
79,5
17,2
0,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
24,0
39,3
36,7
0,0
99,1
0,0
0,3
0,6
7,3
%
Fläche in
ha
%
Fläche in
ha
unbewertet
Fluß, Teich, künstlicher See
unbewertet
sehr gut-hervorragd.
mäßig-gut
ungeeignet-wenig
Streuobstwiese oder
Obstplantage
mäßig-gut
ungeeignet-wenig
sehr gut-hervorragd.
unbewertet
Wald, eben
Erholungseignung der
Landschaftsbildtypen
Usinger Becken
Hintertaunus
Untereinheiten
0,0
0,0
0,2
0,1
19,2
15,2
66,4
0,0
99,9
0,0
0,0
0,1
5,5
%
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,7
0,6
8,4
10,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
16,0
5,7
79,2
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
16,5 100,0
0,0
0,0
16,5
12,5
2,4
1,9
8,3
0,0
551,1
0,0
0,0
0,5
551,6
Fläche in
ha
Hoher Taunus
74,1
19,7
0,0
0,0
93,8
5,6
76,2
25,4
74,2
181,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
140,7
393,4
6,6
540,7
16,4
1,8
5,0
9,3
0,3
1500,9
0,0
10,5
8,0
1519,5
Fläche in
ha
79,0
21,0
0,0
0,0
0,7
3,1
42,0
14,0
40,9
1,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
26,0
72,8
1,2
3,9
0,1
11,0
30,5
56,7
1,8
98,8
0,0
0,7
0,5
11,0
%
Vortaunus
54,0
1,7
3,2
0,1
59,0
13,0
37,0
122,0
182,7
354,7
0,0
200,9
0,0
0,3
201,2
6,7
285,1
98,9
5,8
396,6
4,1
27,9
70,7
34,6
329,8
4,3
5,5
5,6
345,2
Fläche in
ha
91,5
2,9
5,4
0,2
0,3
3,7
10,4
34,4
51,5
1,9
0,0
99,9
0,0
0,1
1,1
1,7
71,9
24,9
1,5
2,1
0,4
48,9
1,4
5,8
39,5
95,5
1,2
1,6
1,6
1,8
%
Main-TaunusVorland
0,0
0,6
1,7
99,1
0,0
1,1
0,0
0,0
0,0
95,8
4,5
0,6
%
0,0
0,0
5,1
0,0
12,7
12,7
74,5
1,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
141,6 100,0
0,0
0,0
141,6
0,0
3,4
3,4
19,9
26,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
16,8 100,0
0,0
16,8
47,0
46,6
0,0
0,5
0,0
0,0
0,0
14,9
0,7
15,6
Fläche in
ha
Friedberger
Wetterau
0,0
3,6
0,0
66,7
0,0
33,3
0,0
88,4
11,5
0,0
0,1
3,4
%
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,0
16,0
0,0
12,7
29,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,4
54,1
0,0
42,9
1,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
111,3 100,0
0,0
111,3
1,2
0,8
0,0
0,4
0,0
91,8
12,0
0,0
0,1
103,9
Fläche in
ha
Bergener
Rücken
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
6,8
64,2
1,1
43,4
115,5
0,0
82,6
0,0
1,0
83,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
211,7
175,8
22,0
13,8
0,0
533,3
0,0
0,0
7,8
541,2
Fläche in
ha
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
5,9
55,6
1,0
37,6
3,8
0,0
98,8
0,0
1,2
2,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
6,9
83,0
10,4
6,5
0,0
98,5
0,0
0,0
1,4
17,7
%
0,0
0,0
0,0
29,9
0,0
70,5
0,0
0,1
2,7
93,3
4,2
2,5
0,0
84,4
3,9
7,2
4,5
3,4
%
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
56,5
421,7
267,9
362,4
1108,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
5,1
38,0
24,2
32,7
5,9
0,0
1,3 100,0
0,0
0,0
1,3
8,1
0,0
19,1
0,0
27,1
497,8
464,4
21,1
12,3
0,0
540,6
24,8
46,1
29,0
640,6
Fläche in
ha
Kern des VerFlörsheim-Griesdichtungsraumes
heimer MainFrankniederung
furt/Offenbach
0,0
1,7
6,2
51,1
37,6
7,4
3,9
83,9
0,7
15,0
0,5
22,8
%
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,9
19,8
24,4
41,5
86,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,0
22,9
28,2
47,9
1,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
133,3 100,0
0,0
133,3
491,1
250,9
184,8
36,1
19,3
1508,6
11,7
270,4
8,2
1799,0
Fläche in
ha
0,0
0,1
0,9
5,1
72,0
21,9
0,9
98,9
0,5
0,3
0,3
55,3
%
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
29,4
5,1
65,4
0,5
0,0
0,0
0,0
70,2 100,0
0,0
0,0
0,0
70,2
0,0
43,3
7,5
96,2
147,2
0,0
0,0
0,0
0,1 100,0
0,1
0,0
0,0
37,6 100,0
0,0
37,6
274,3
13,9
197,6
60,2
2,6
15853,5
84,1
40,2
49,8
16027,6
Fläche in
ha
0,0
0,0
43,5
%
0,0
66,1
0,0
0,2
66,3
0,0
1,7
9,0
26,5
37,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
15,0
3,1
4,4
7,5
0,0
0,0
99,7
0,0
0,3
0,9
0,0
4,6
24,1
71,0
0,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
20,7
29,3
50,0
0,0
3240,0 100,0
0,0
0,0
0,0
1,3
3241,3
Fläche in
ha
FechenheimSteinh.und
Mönchswald und
Messeler Hügelland
Auheim-KleinDreieich, Rodgau
osth. Mainniederung
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
0,1
0,0
13,6
ungeeignet-wenig
0,0
0,0
0,0
sehr gut-hervorragd.
mäßig-gut
ungeeignet-wenig
unbewertet
Gesamtfläche des
Landschaftsraumes
unbewertet
Flughafen, Fluplatz
Technische Einrichtungen
unbewertet
6,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,6
19260,7
0,0
0,0
0,0
0,0
117,2 100,0
117,2
1228,2 100,0
1228,2
0,0
unbewertet
0,0
ungeeignet-wenig
0,0
0,0
Sportanlagen
0,0
mäßig-gut
Bebauter Bereich
0,0
13,6 100,0
sehr gut-hervorragd.
Landschaft in Veränderung
unbewertet
0,0
0,0
mäßig-gut
0,0
0,0
sehr gut-hervorragd.
0,0
6,9 100,0
6,9
0,0
0,0
0,2
0,2
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
12,8
0,0
0,0
0,0
0,0
8588,7
0,0
0,0
0,0
0,0
2,3 100,0
2,3
1099,6 100,0
1099,6
0,0
0,0
0,0
12,1 100,0
12,1
0,0
0,0
0,0
14,4 100,0
14,4
0,0
15,6 100,0
0,0
0,0
15,6
%
Fläche in
ha
%
Fläche in
ha
unbewertet
Kleingarten
Erholungseignung der
Landschaftsbildtypen
Usinger Becken
Hintertaunus
Untereinheiten
0,1
%
0,3
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
5,4
0,0
0,0
0,0
0,6
10069,5
0,0
0,0
0,0
0,0
59,5 100,0
59,5
548,0 100,0
548,0
0,0
0,0
0,0
8,1 100,0
8,1
0,0
0,0
0,0
30,1 100,0
30,1
0,0
0,0
0,0
6,7 100,0
6,7
Fläche in
ha
Hoher Taunus
0,0
0,0
64,6
11,1
24,3
0,4
%
0,6
0,0
0,0
0,0
22,0
0,0
0,0
0,0
0,1
13854,5
0,0
0,0
0,0
0,0
10,8 100,0
10,8
3044,3 100,0
3044,3
0,0
0,0
0,0
88,8 100,0
88,8
0,0
0,0
0,0
1,9 100,0
1,9
0,0
36,1
6,2
13,6
55,9
Fläche in
ha
Vortaunus
0,5
61,6
32,1
0,0
6,2
1,2
14,9
40,5
6,7
37,8
0,8
%
29,3
0,0
0,0
0,0
0,1
18994,7
0,0
0,0
0,0
0,0
23,8 100,0
23,8
5568,8 100,0
5568,8
0,0
0,0
0,0
100,4 100,0
100,4
140,1
73,0
0,0
14,0
227,3
23,3
63,3
10,4
59,1
156,3
Fläche in
ha
Main-TaunusVorland
0,0
0,1
%
0,2
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
22,5
0,0
0,0
0,0
2785,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
627,6 100,0
627,6
0,0
0,0
0,0
3,8 100,0
3,8
0,0
0,0
0,0
4,3 100,0
4,3
0,0
0,0
3,8 100,0
0,0
3,8
Fläche in
ha
Friedberger
Wetterau
0,0
0,0
0,5
%
11,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,3
3065,2
0,0
0,0
0,0
0,0
9,5 100,0
9,5
360,1 100,0
360,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
15,1 100,0
0,0
0,0
15,1
Fläche in
ha
Bergener
Rücken
0,0
0,0
0,6
%
25,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
32,0
37,2
0,0
31,2
0,8
0,0
0,0
0,0
0,0
3050,0
0,2 100,0
0,2
0,0
0,0
780,2 100,0
780,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
7,9
9,2
0,0
7,7
24,7
0,0
17,3 100,0
0,0
0,0
17,3
Fläche in
ha
0,6
56,4
0,0
0,0
43,6
0,1
11,2
75,3
5,9
7,5
5,4
%
58,8
0,0
0,0
0,0
0,0
7,7
18748,6
1444,8 100,0
1444,8
8,5 100,0
8,5
11018,0 100,0
11018,0
0,0
0,0
0,0
107,8 100,0
107,8
11,4
0,0
0,0
8,8
20,2
113,9
762,8
60,1
76,4
1013,3
Fläche in
ha
Kern des VerFlörsheim-Griesdichtungsraumes
heimer MainFrankniederung
furt/Offenbach
27,1
0,0
0,0
35,1
65,0
0,6
55,1
4,7
40,3
0,0
0,3
9,9
62,4
0,5
27,2
0,8
%
1,2
7879,5
0,0
0,0
0,0
0,0
96,7 100,0
96,7
2138,1 100,0
2138,1
0,0
0,0
16,4
30,4
46,8
13,0
1,1
9,5
0,0
23,6
6,1
38,3
0,3
16,7
61,4
Fläche in
ha
20,1
0,0
0,0
8,5
91,4
0,5
47,2
26,2
25,9
0,8
0,7
25,6
74,3
0,0
0,0
0,3
%
1,2
0,2
28981,6
47,1 100,0
47,1
342,3 100,0
342,3
5825,0 100,0
5825,0
0,0
0,0
13,4
143,3
156,8
91,0
50,5
49,9
1,5
193,0
23,1
66,9
0,0
0,0
90,1
Fläche in
ha
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
%
18,7
0,0
0,0
0,0
0,0
7456,9
0,0
0,0
0,0
0,0
3,0 100,0
3,0
1390,9 100,0
1390,9
0,0
0,0
0,0
16,6 100,0
16,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fläche in
ha
FechenheimSteinh.und
Mönchswald und
Messeler Hügelland
Auheim-KleinDreieich, Rodgau
osth. Mainniederung
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Die nicht bewerteten Flächen machen 7,2 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Dieser Wert
wird nur vom Hochtaunus unterboten. Der gesamte Landschaftsraum ist als vorbildliche Kulturlandschaft sehr gut für mehrtägige Wander- und Radtouren geeignet, er fungiert als Zielraum für Erholungssuchende. Im Rahmen der alltäglichen, naturorientierten Naherholung stehen den hier lebenden Menschen überdurchschnittlich viele sehr gut bis hervorragend geeignete, kaum beeinträchtigte Landschaftsbildtypen gegenüber. Unabhängig von der Eignung sind alle Landschaftsbildtypen frequentiert.
2.5.2.2 Usinger Becken
Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 2,1 % des Landschaftsraumes. Alle diese Flächen gelten als nicht lärmbeeinträchtigt, der Spitzenwert unter den Landschaftsräumen. Dieser Landschaftsraum wird dominiert durch weiträumig gegliederte Flur, die durch Waldkulissen eingerahmt und
von Bächen durchflossen wird. Obwohl die Bewertung der Erholungseignung der einzelnen Landschaftsbildtypen zum größten Teil im Bereich zwischen mäßig und gut geeignet liegt, vermittelt der
Landschaftsraum einen im Hinblick auf Erholungseignung positiven Eindruck. Eine kulturelle Besonderheit in diesem Landschaftsraum bietet der Hessenpark westlich von Obernhain. Die Landschaftsbildtypen mit sehr guter Erholungseignung sind Täler mit Grünlandnutzung und kleinräumiger Flur.
Dazu gehören die kleinräumigen Fluren südöstlich von Usingen, das Grünlandtal des Bizzenbaches östlich von Wehrheim sowie Teile der Grünlandtäler des Wiesbaches und der Usa.
Zu den für die Erholung mäßig bis gut geeigneten Flächen von 81,7 % der Gesamtfläche gehören, bis
auf eine Ausnahme, die den größten Teil des Landschaftsraumes einnehmende, weiträumig gegliederte
Flur und die Waldbestände. Mäßig bis gut geeignet sind außerdem die kleinräumig gegliederten Fluren
südlich von Neu-Anspach, am Nordrand des Hochtaunus und um Pfaffenwiesbach sowie einige Täler,
die vorwiegend mit Grünland genutzt werden (z. B. das Erlenbachtal: Stahlnhainer Grund). Beide liegen
in ihrer Bewertung an der oberen Grenze der guten zur sehr guten Erholungseignung.
Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind rund 2,7 % des Landschaftsraumes. Dazu gehören
die weiträumigen Fluren südwestlich von Usingen. Ein Grund für deren geringe Erholungseignung ist
die Nähe und der Sichtbezug zur Deponie Brandholz.
Die nicht bewerteten Flächen machen rund 13,4 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Trotz
dominierender Mittelmäßigkeit hinsichtlich der Erholungseignung bietet das Mosaik der Landschaftsbildtypen im Usinger Becken ausreichend Ansatzpunkte für die naturorientierte Erholung der Bewohner
und Besucher. Durch kleinere, wenig Fläche beanspruchende Maßnahmen ist in vielen Landschaftsbildtypen bis zum Planungshorizont eine sehr gute bis hervorragende Erholungseignung zu erreichen.
2.5.2.3 Hoher Taunus
Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 2,1 % des Landschaftsraumes. Der Eindruck
dieses Landschaftsraumes wird durch den Landschaftsbildtyp Wald bestimmt. Die sehr gut bis hervorragend geeigneten Landschaftsbildtypen beschränken sich auf Teile der grünlandgenutzten Täler des
Bizzenbachs bei Wehrheim, des Weiherbachs bei Schloßborn und des Silberbachs zwischen Ehlhalten
und Schloßborn, des Daisbaches bei Niederjosbach und des Fischbaches bei Ruppertshain. Außerdem
auf die kleinräumige Flur östlich von Ruppertshain. Die kleinräumig gegliederten Täler des Silberbachs
östlich von Schloßborn, das Reichenbachtal nördlich von Falkenstein und das Rombachtal bei Königstein sind nahezu hervorragend für die Erholung geeignet.
Für die Erholung mäßig bis gut geeignet ist der weitaus überwiegende Teil des Landschaftsraumes mit
91,3 %. Dies ergibt sich aus der durchgängigen Mittelmäßigkeit der Waldflächen. Diese Bewertung
schließt allerdings nicht aus, daß innerhalb der großen Waldflächen kleinflächig sehr gut bis hervorragend geeignete Bereiche vorkommen. Auch der kleine und der große Feldberg wurden mit mäßig bis gut
geeignet beurteilt. Ebenfalls mäßig bis gut geeignet sind die kleinräumigen Fluren im Westen des Hohen
Taunus bei Ehlhalten, Eppenhain und Ruppertshain. Kein anderer Landschaftsraum bietet mehr gut
geeignete Flächen zur Erholung.
241
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Die Bewertung ungeeignet bis mäßig geeignet erhält ein kleiner Bereich weiträumiger Flur an der B 455
im nördlichsten Bereich der Friedrichsdorfer Gemarkung. Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind rund 0,03 % des Landschaftsraumes. Dabei handelt es sich um Altablagerungen.
Die nicht bewerteten Flächen machen rund 6,6 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Der
gesamte Landschaftsraum unterliegt praktisch ganzjährig einem starken Erholungsdruck. Der landschaftliche Zusammenhang macht ausgedehnte Wanderungen möglich. Die Erholungseignung innerhalb
des Waldes ist durch wenige Maßnahmen (Anlage von Lichtungen, Teichen, Waldinnenrändern, künstlerische Objekte etc.) mittelfristig in den sehr guten bis hervorragenden Bereich zu überführen. Neben
der Besucherhäufigkeit spielt die Zerschneidung unter den Beeinträchtigungen eine erhebliche Rolle.
2.5.2.4 Vortaunus
Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 11,7 % des Landschaftsraumes. Die für die
Erholungsnutzung sehr gut geeigneten Landschaftsbildtypen sind weniger die grünlandgenutzten Täler,
sondern vielmehr die kleinräumig gegliederten Täler (z. B. in Oberhöchstadt, Niederhöchstadt, Schwalbach, Bad Soden, Königstein), kleinräumige Flure (Oberhöchstadt, Mammolshain, Schneidhain, Kelkheim, Ruppertshain, Lorsbach, Langenhain, Wildsachsen, Diedenbergen) und Streuobstwiesen (Dornholzhausen, Oberstedten, Mammolshain, Neuenhain, Altenhain, Lorsbach). Viele der Streuobstwiesen
werden in den zwei Erholungsarten ästhetisches Landschaftserleben und Beobachtung der Tier- und
Pflanzenwelt mit den maximalen Punktwerten eingeordnet. In Kronberg erhält ein Komplex aus Tal mit
Grünlandnutzung und weiträumige Flur eine sehr gute Erholungseignung.
Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind die Waldgebiete und die weiträumigen Fluren, nicht zuletzt
aufgrund der fehlenden Erholungsmöglichkeiten am Wasser. Für die Erholung mäßig bis gut geeignet
sind 62,9 % des Landschaftsraumes.
Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind die weiträumigen Fluren im Norden von Friedrichsdorf, der Golfplatz und eine kleinräumige Flur in Dornholzhausen aufgrund mangelnder Zugänglichkeit, des weiteren eine kleinräumig gegliederte Flur in Oberursel, der Golfplatz in Schönberg. Sie
erreichen zusammen 1,8 % des Landschaftsraums.
Die nicht bewerteten Flächen machen 23,7 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus und stellen
damit eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den vorausgegangenen Landschaftsräumen dar. Auch
dieser Landschaftsraum ist praktisch ganzflächig und ganzjährig durch Erholungssuchende frequentiert.
Auch hier sind die mittelmäßig geeigneten Waldflächen durch wenige Maßnahmen aufzuwerten. Der
Vortaunus bietet einen vergleichsweise hohen Anteil sehr gut bis hervorragend geeigneter Landschaftsbildtypen und wird insgesamt dem stetigen Ansturm der Erholungssuchenden weitgehend gerecht. Neben
der Besucherhäufigkeit wird jeweils etwas mehr als 20% der sehr gut bis hervorragend geeigneten Landschaftsbildtypen von Lärm, Zerschneidung und Freileitungen beeinträchtigt. Unter den mäßig bis gut
geeigneten Landschaftsbildtypen sind 24,2 % ohne Beeinträchtigungen, unter den ungeeignet bis wenig
geeigneten 22,7 %.
2.5.2.5 Main-Taunus-Vorland
Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 8,1 % des Landschaftsraumes. Dieser Anteil
wird im wesentlichen durch grünlandgeprägte Bachtäler mit angrenzender kleinräumiger Flur entlang
der Taunusbäche erreicht. Von Westen nach Osten sind zu nennen: Wicker-, Weil-, Lieder-, Sulz-, Wester- und Kalbach sowie das Kirdorfer Feld nördlich von Bad Homburg. Hinzu kommen einige verstreute Grünanlagen und Parks.
Der in diesem Landschaftsraum hohe Anteil an weiträumiger Flur wird erwartungsgemäß zu etwa gleichen Teilen als ungeeignet bis mäßig geeignet abgebildet. Abseits der Bachtäler nimmt die Erholungseignung in der Regel mit dem Relief, also vom Taunuswald Richtung Main, ab. Abseits der Bäche
fehlt praktisch jede Möglichkeit, das Element Wasser zu erleben. Dennnoch erreichen die Landschaftsbildtypen in der Nordwesthälfte dieses Landschaftsraumes, parallel zum Taunuswald, für das ästhetische Landschaftserleben und das Beobachten von Pflanzen und Tieren oft 9 bzw. 10 Punkte, d. h.
242
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
sie sind für diese beiden Erholungsarten sehr gut bis hervorragend geeignet. Insgesamt sind 32,3 % des
Landschaftsraumes für die Erholung mäßig bis gut geeignet.
Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind 27,8 % des Landschaftsraumes. Dabei handelt es
sich um die weiträumige, durch Verkehrstrassen immer wieder unterteilte Flur und um nicht zugängliche
bzw. kaum erschlossene Gebiete. Kein anderer Landschaftsraum hat einen höheren Anteil in dieser Kategorie.
Aufgrund des Siedlungsflächenanteils, der zahlreichen Sport- und Freizeitanlagen, der technischen Einrichtungen sowie der Landschaft in Veränderung beläuft sich der Anteil nicht bewerteter Flächen auf
31,8 % der Gesamtfläche, nur im Kern des Verdichtungsraumes ist dieser Anteil höher. Im Gegensatz
zum Kern des Verdichtungsraumes steht dem Erholungsdruck im Main-Taunus-Vorland ein großes
Potential an Landschaftsbildtypen gegenüber, die insbesondere für wohnungsnahe Naturerlebnisse aufgewertet werden können. Zusammen mit den ungeeignet bis wenig geeigneten Gebieten hat mehr als die
Hälfte der Gesamtfläche dieses Landschaftsraumes keine Bedeutung für die naturorientierte Erholung.
Aufgrund der Bevölkerungsdichte findet jedoch die alltägliche Naherholung außerhalb der Siedlungen
bis auf wenige Ausnahmen ganzflächig statt. Für ausgedehnte, mehrtägige Wanderungen ist das MainTaunus-Vorland mangels Wald und zahlreicher Unterteilungen nicht mehr geeignet. Nur rund 100 ha
(0,5 % der Gesamtfläche) der beiden Kategorien von ungeeignet bis gut geeignet sind frei von Beeinträchtigungen. Eine der Beeinträchtigungen Lärm, Zerschneidungen und Freileitungen ist praktisch immer anzutreffen.
2.5.2.6 Friedberger Wetterau
Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 8,3 % des Landschaftsraumes. Dazu gehören
das kleinräumig gegliederte bzw. grünlandgenutzte Tal des Erlenbachs von Burgholzhausen nach
Obererlenbach, Niedererlenbach (hier in kleinräumiger Flur) bis zu seiner Mündung in die Nidda in
Massenheim. In Burgholzhausen zeichnet sich auch ein Streuobstgebiet durch seine sehr hohe Erholungsnutzung aus. Die kleinräumige Flur entlang der Nidda zwischen Harheim und Bad Vilbel ist sehr
gut für die Erholung geeignet. Die weiträumige Flur nördlich von Gronau an der Nidda hat besonders
großen Wert für die Erholungsnutzung aufgrund ihrer reizvollen Lage zwischen Nidda, Mühlbach und
Nidder.
Mäßige bis gute Erholungseignung besitzen die beiden Golfplätze in Dortelweil und Harheim, sowie die
den Landschaftsraum prägende weiträumige Flur. Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind 66,3 %
des Landschaftsraumes, wobei die mäßige Eignung der weiträumigen Flur dominiert.
Für die Erholung ungeeignete bis wenig geeignete Landschaftsbildtypen sind in diesem Landschaftsraum
praktisch nicht vorhanden (Ausnahme: 2,5 ha Altlast).
Die nicht bewerteten Flächen machen 25,3 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus und deuten
damit bereits die Tendenz zur Verstädterung an. Dies spiegelt sich auch in Anteilen der jeweiligen Beeinträchtigungen wider. Besonders die stark frequentierten weiträumigen Fluren im fußläufigen Bereich
um die Ortsränder bieten sich für Maßnahmen an, die Erholungseignung zu verbessern.
2.5.2.7 Bergener Rücken
Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 16,7 % des Landschaftsraumes. Kleinräumige
Fluren sind daher auch fast ausnahmslos für die Erholung gut bis sehr gut geeignet, dazu gehören die
Flächen östlich von Bad Vilbel und die weit ausgedehnte kleinräumige Flur nördlich von Seckbach,
ebenso die im Bereich des teilweise als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Berger Hanges gelegenen
Streuobstwiesen zwischen Bergen-Enkheim und Bischofsheim.
Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind 70 % des Landschaftsraumes. Hierunter fällt hauptsächlich der große Bereich der weiträumigen Flur, der den östlichen Teil des Landschaftsraumes einnimmt,
der Wald südlich von Bad Vilbel, außerdem eine kleinräumig gegliederte Flur, die im Westen durch die
B 3 vom übrigen Landschaftsraum getrennt wird.
243
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet ist eine kleinräumige Flur und ein Waldbereich südlich
der Einmündung der Landstraße 3001 in die B 521, südlich von Bad Vilbel. Diese Kategorie erreicht
0,8 % der Gesamtfläche.
Die nicht bewerteten Flächen machen 12,5 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Der hohe
Anteil sehr gut bis hervorragend geeigneter Landschaftsbildtypen bestätigt die Beliebtheit dieses Raumes für Spaziergänger bzw. Erholungssuchende, insbesondere um Bad Vilbel herum. In keinem anderen
Landschaftsraum liegt dieser Anteil über dem Anteil der nicht bewerteten Flächen. Allerdings gibt es
keinen Landschaftsbildtyp, der frei von Beeinträchtigungen ist. Freileitungen und Lärm sind dabei hervorzuheben. In den weiträumigen Fluren östlich von Bad Vilbel bedarf es nur einzelner Gestaltungsmaßnahmen, um die mäßige Erholungseignung in eine gute zu überführen.
2.5.2.8 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 11,7 % des Landschaftsraumes. Dieser Landschaftsraum ist charakterisiert zum einen durch seine Ausrichtung entlang des Mains, zum anderen
durch die Lage am Rand des Verdichtungsraumes. Abgesehen von schmalen Park- und Grünlandnutzungen am Mainufer, wird der Landschaftsstreifen zu einem großen Teil von bis zum Ufer reichenden
Siedlungen und weiträumig gegliederter Flur eingenommen. Direkt am Main ist lediglich ein schmaler
Streifen mit Grünlandnutzung bei Kelsterbach für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet.
Ebenfalls sehr gut bis hervorragend geeignet ist der Mönchwaldsee westlich des Flughafens, die westlich davon gelegene weiträumig gegliederte Flur und die kleinräumig gegliederten Fluren zwischen Eddersheim und Okriftel. Eine reizvolle Grünverbindung zwischen den sehr gut geeigneten Bereichen besteht nicht.
Fast der gesamte übrige Landschaftsraum einschließlich der mainnahen Weinbauflächen bei Hochheim
ist für Erholung mäßig bis gut geeignet. Diese Kategorie erreicht 43,9 % der Gesamtfläche. Unter diese
Bewertung fallen auch weitere Grünlandnutzungen entlang des Mains. Mäßig bis gut geeignet ist außerdem die weiträumig gegliederte Flur zwischen Flörsheim und Eddersheim, die südöstlich von Hattersheim gelegene kleinräumig gegliederte Flur sowie die Kleingartenanlagen zwischen Hattersheim und
Okriftel.
Wenig geeignet bis ungeeignet sind die weiträumig gegliederten, wenig strukturierten Fluren um
Flörsheim, aber auch das Grünland und der nicht zugängliche Waldstreifen südlich des NSG Froschpfuhl sowie das eingezäunte NSG selbst. Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind 11 % des
Landschaftsraumes.
Die nicht bewerteten Flächen machen 33,4 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Die einzige Grünverbindung dieses oft unterteilten Landschaftsraumes ist der Mainuferweg mit seinen regelmäßig überlasteten Grünanlagen. Für die Anzahl der hier lebenden Menschen ist dies keinesfalls ausreichend. Weitere Grünverbindungen, ästhetische Aufwertung der weiträumigen Fluren und weitere Minderung der überdurchschnittlichen Beeinträchtigungen werden vorgeschlagen. 100 % der bewerteten Landschaftsbildtypen sind mit Lärm belastet.
2.5.2.9 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
Die nicht bewerteten Flächen erreichen mit 72,3 % der Gesamtfläche hier ihren Höchstwert. Ein charakteristischer Landschaftsbildtyp für diesen Raum sind Grünanlagen und Stadtparks unterschiedlicher
Größe, die sowohl am Stadtrand liegen als auch als einziger Landschaftsbildtyp die Siedlungsfläche
durchsetzen. Die Siedlungsfläche ist andeutungsweise ringförmig umgeben von dem Landschaftsbildtyp
Kleingarten und, weiter außerhalb, von dem Landschaftsbildtyp kleinräumig gegliederte Flur. Bei den
Landschaftsbildtypen, die im Kern des Verdichtungsraumes für Erholungsnutzung sehr gut bis hervorragend geeignet sind und die 5,4 % des Landschaftsraumes ausmachen, handelt es sich vorwiegend um
Stadtparks und Grünanlagen, einige kleine Waldstücke und kleinräumig gegliederte Flur. Diese liegen
häufig an Main oder Nidda oder sind durch angelegte Teiche aufgewertet. Zu den Anlagen gehören
Palmengarten, Ostpark, Niddapark, Waldstücke, Kleingärten und Parkanlagen um Praunheim, Ginnheim und Hausen. Kleinräumig gegliederte Flur schließt sich im Norden an die Parkanlagen entlang der
244
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Nidda an. Dieser Landschaftsbildtyp, durchsetzt von Streuobstwiesen und Kleingärten, kommt auch
südlich des Mains bei Schwanheim sowie am Fechenheimer Mainbogen vor. Außerdem hervorragend
für Erholung geeignet ist ein Abschnitt des Biebertales mit Grünlandnutzung östlich von Offenbach. Der
längste Abschnitt des Tales befindet sich allerdings im Landschaftsraum Mönchswald und Dreieich,
Rodgau.
Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind 16,1 % des Landschaftsraumes. Hierunter fällt der größte
Teil der Kleingärten und ein Teil der Stadtparks wie z. B. der Grüneburgpark. Mäßig bis gut geeignete
Flächen des Landschaftsbildtyps kleinräumig gegliederte Flur liegen südlich von Sossenheim und um die
Anschlußstelle Miquelallee im Norden Frankfurts.
Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind 6,1 % des Landschaftsraumes. Dazu gehören
hauptsächlich die Gebiete westlich von Höchst. Im Verdichtungsraum Frankfurt-Offenbach sind Flächen des Landschaftbildtyps kleinräumig gegliederte Flur in den Bewertungsstufen sehr gut bis hin zu
ungeeignet zu finden, je nach Lage und Zugänglichkeit. Ganzflächige Beeinträchtigungen sind durch
Frequentierung, Zerteilung und Immissionen vorhanden.
Prägend für diesen Landschaftsraum ist der extrem hohe Anteil der Fläche, die für Erholungsnutzung
nicht zu bewerten ist (s. o.). Neben den Siedlungsflächen Frankfurts und Offenbachs nimmt der Flughafen einen großen Raum ein. Aufgrund seines städtischen Charakters unterscheidet sich dieser Raum von
den anderen Landschaftsräumen und somit auch in seinem Angebot (und den Ansprüchen) an Erholungsmöglichkeiten. Den Bewohnern und Besuchern stehen in erster Linie angelegte Parks, weniger
naturnahe Erholungsmöglichkeiten zur Verfügung. Selbst in sehr gut bis hervorragend geeigneten Gebieten wird die Erholungseignung praktisch ganzflächig durch die Besuchshäufigkeit und den Lärm
beeinträchtigt. Das Potential aufwertungsfähiger Landschaftsbildtypen ist gering. Für die hier lebenden
Menschen reichen die Möglichkeiten für naturorientierte Alltags- und Naherholung keinesfalls aus. Jede
Möglichkeit, die Erholungseignung zu verbessern bzw. Beeinträchtigungen zu mildern, sollte hier ausgeschöpft werden.
2.5.2.10 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 19 % des Landschaftsraumes, ein Anteil, der
von keinem anderen Landschaftsraum erreicht wird. Dieser Landschaftsraum bietet ein vielseitiges Bild
relativ kleinräumig wechselnder Landschaftsbildtypen, die durch ihre Lage entlang der Mainbögen geprägt werden. Dazu gehören der Fechenheimer und Enkheimer Wald, die kleinräumige Flur des Enkheimer Rieds, die Streuobstwiesen bei Bergen-Enkheim und Bischofsheim sowie die kleinräumige Flur
mit ihren vielen Teichen zwischen Bischofsheim und Dörnigheim. Der Fechenheim-Rumpenheimer
Mainbogen ist durch seine landschaftliche Vielfalt mit kleinräumig gegliederter Flur (auch mit Kleingärten), weiträumiger Flur, Teichen, Weiher und dem Mainufer, ideal für die siedlungsnahe Erholung.
In der Auheim-Kleinostheimer Mainniederung ist der überwiegend mit Grünland genutzte Mainuferweg
sehr gut für die Erholung geeignet sowie die Teichkette nordwestlich von Seligenstadt, die an die kleinräumige Flur anschließt. Das Erholungsgebiet mit seinen vielen Weihern und Badeseen sowie die weiträumige Flur um Klein-Krotzenburg sind hervorragend für die Erholungsnutzung geeignet. Die
Mainflinger Seen (Naturschutzgebiet, Badesee und Anglersee) weisen ebenfalls eine sehr hohe Erholungseignung auf.
Für die Erholung mäßig bis gut geeignet sind 46,8 % der Gesamtfläche, hauptsächlich die Waldbereiche
bei Dörnigheim und Mainhausen und die weiträumige Flur bei Seligenstadt.
Die ungeeignet bis wenig geeigneten Flächen liegen eng benachbart zu Straßen- und Bahntrassen, wie z.
B. ein Kleingartengebiet und ein grünlandgenutzter Bereich in Maintal, eine kleinräumige Flur in Dörnigheim und eine kleinräumige Flur südlich von Froschhausen. Diese Kategorie erreicht jedoch nur 1,3
% des Landschaftsraums.
33 % der Fläche wurden nicht bewertet. Der Kontrast zwischen intensiver Nutzung (Besiedlung, Verkehr, techn. Einrichtungen etc.) und den damit verbundenen Beeinträchtigungen einerseits, und einer
kleinteiligen Auenlandschaft andererseits, ist hier allgegenwärtig. Den hier lebenden Menschen stehen
245
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
dennoch überdurchschnittlich viele Möglichkeiten für die naturorientierte Alltags- und Naherholung
insbesondere auch in Verbindung mit Wasser zur Verfügung. Aus Sicht der Erholungseignung nimmt
dieser Landschaftsraum eine Spitzenstellung ein. Ebenso wie die Hintertaunus-Untereinheiten fungiert er
als Zielraum für naturorientierte Erholungssuchende. Die mäßig bis gut sowie die sehr gut bis hervorragend geeigneten Landschaftsbildtypen sind durch die Besucherhäufigkeit bereits wieder beeinträchtigt.
Landschaftsbildtypen ganz ohne Beeinträchtigung existieren nicht.
2.5.2.11 Mönchwald und Dreieich, Rodgau
Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 5,1 % des Landschaftsraumes. In diesem
Landschaftsraum beschränkt sich die sehr gute bis hervorragende Erholungseignung nicht nur auf einige
wenige Landschaftsbildtypen, sondern es zeigt sich, daß alle Landschaftsbildtypen sehr gut für die Erholung geeignet sein können. Dies sind einmal die Schwanheimer Wiesen und die Kelsterbacher Terrasse im Frankfurter Stadtwald, der Langener Waldsee, eine kleinräumig gegliederte Flur der Baierhansenwiesen in Sprendlingen, die kleinräumig gegliederten Fluren um Langen und Egelsbach, Täler mit
vorwiegend Grünlandnutzung zwischen Langen und Egelsbach, die in einer kleinräumig gegliederten
Flur eingebetteten Mühlheim-Dietesheimer Seen, Streuobstwiesen bei Mühlheim, die Grünlandtäler der
Bieber und der Rodau, kleinräumige Flur bei Lämmerspiel, die in Wald eingebettete weiträumige Flur
entlang der Bieber bis zum Patershäuser Hof, das Mosaik von kleinräumiger Flur und Wald bei Obertshausen, der Wald östlich von Waldacker, der Badesee bei Nieder-Roden, das Rodautal von NiederRoden nach Ober-Roden. Die Vielfalt der sehr gut geeigneten Landschaftsbildtypen ist groß, jedoch
liegen sie isoliert ohne räumlichen Zusammenhang.
Unter die für Erholung mäßig bis gut geeigneten Gebiete fallen sämtliche Waldflächen. Insgesamt machen sie mit 70,6 % einen großen Teil des Landschaftsraumes aus. Besonders im Norden des Gebietes,
nördlich von Neu Isenburg, wird der Wald durch Autobahntrassen und Bundesstraßen unterteilt. Auch
weite Flächen der kleinräumig gegliederten Flur sind für die Erholung mäßig bis gut geeignet.
Für die Erholung ungeeignet bis wenig geeignet sind einige Gebiete an Siedlungsrändern wie die kleinräumig gegliederten Fluren bei Neu-Isenburg, Hainhausen, Jügesheim und Nieder-Roden. Dazu gehören
der Golfplatz in Niederrad, die Mülldeponie Buchschlag, Teile der weiträumigen Flur bei Weiskirchen
und das Rodauer Kalksandsteinwerk. Insgesamt erreicht diese Kategorie aber nur 1,7 % des Landschaftsraums.
Die nicht bewerteten Flächen machen 22,5 % der Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. Hierzu
zählen auch die Flächen des Opel-Prüffeldes. Die sehr gut bis hervorragend geeigneten Landschaftsbildtypen liegen zwar isoliert, jedoch in der Regel direkt an Siedlungsflächen. Sie sind durch Besucherhäufigkeit, Lärm und Freileitungen beeinträchtigt, jedoch nur vergleichsweise selten zerschnitten. Die
kleinräumigen Fluren und der Wald sind meistens gut geeignet (9 + 10 Punkte), so daß sich die Situation für die naturorientierte Erholung in diesem Landschaftsraum im Vergleich zu den übrigen als überdurchschnittlich positiv darstellt. Wiederherstellung von Grünverbindungen und weiterer Abbau der
praktisch ganzflächigen Beeinträchtigungen sind anzustreben.
2.5.2.12 Messeler Hügelland
Für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeignet sind 2,6 % des Landschaftsraumes. Dabei handelt
es sich um wenige, isolierte Flächen, darunter die kleinräumig gegliederte Flur östlich von Langen und
nördlich von Dietzenbach sowie das Hainwiesental mit vorwiegend Grünlandnutzung südlich von Urberach und Ober-Roden. Neben der Besuchshäufigkeit spielen Freileitungen und Lärm als Beeinträchtigung eine Rolle.
Trotz des abwechslungsreichen Reliefs wurde der größte Teil des Landschaftsraumes als für die Erholung mäßig bis gut geeignet bewertet. Dazu zählen überwiegend die kleinräumigen Fluren um die Städte
Dietzenbach, Dreieich und Rödermark, sowie die weiträumigen Fluren und die Waldbereiche. Daß die
Gebiete nicht als sehr gut geeignet bewertet wurden, liegt nicht zuletzt an einem Mangel an Oberflächengewässern. Es besteht ein Potential an aufwertbaren Flächen, insbesondere in Siedlungsnähe. Für
die Erholung mäßig bis gut geeignet sind 78,1 % des Landschaftsraumes.
246
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Die Bewertung ungeeignet bis wenig geeignet für die Erholung kommt in diesem Landschaftsraum nicht
vor.
Die nicht bewerteten Flächen (u. a. auch die Sendeanlage des Deutschlandfunkes) machen 19,4 % der
Gesamtfläche des Landschaftsraumes aus. In keinem anderem Landschaftsraum ist der Anteil an gut
bewerteter (9 + 10 Punkte) Erholungseignung höher. Er gehört zu den vier Landschaftsräumen, die für
die naturorientierte Erholung insgesamt am besten geeignet sind. Die Bedeutung als Zielraum für die
Erholung ist dagegen nur schwach ausgeprägt. Durch wenige, punktuelle Maßnahmen sind praktisch
alle Landschaftsbildtypen mit einer sehr guten bis hervorragenden Eignung zu versehen.
2.5.3
Sektorales Leitbild Erholung
Der Dynamik von Kultur- und Stadtlandschaft entsprechend wird kein statisches, fest gefügtes Leitbild
Erholung für den Planungsraum bzw. seine Landschaftsräume entworfen. Viel mehr gilt es, sich auch
aus Sicht der naturorientierten Erholung an bestimmten Qualitäten wie sauberem Wasser, reiner Luft,
gesundem Boden, also an mehr Lebensqualität, als Richtlinie im Umgang mit Landschaft zu orientieren.
Zugrunde gelegt wird auch, daß sich der Erlebniswert der Landschaft nicht allein durch administrative
Anordnungen herbeiführen oder steigern läßt, sondern der Menschen bedarf, die an diesem Ziel kontinuierlich arbeiten. Denn die Landschaft wird sich analog zu Veränderungen der wirtschaftlichen und
kulturellen Basis von einzelnen Landschaftselementen manchmal schleichend, manchmal drastisch
schnell ändern. Das Leitbild soll derartige Veränderungen nicht ausschließen, sofern sie die Ressourcen
nicht beeinträchtigen und vorrangig dazu dienen, bestimmte Entwicklungen zur Verbesserung der naturorientierten Erholung im Planungsraum anzuregen.
Auf Grundlage der Bewertung gilt generell, daß die sehr gut bis hervorragend geeigneten Räume in ihrer
Qualität in allen Landschaftsräumen zu erhalten sind. Ggf. ist lenkend einzugreifen, falls der Erholungsdruck und damit verbundene Konflikte ein für den Raum nicht verträgliches Maß erreichen. In den meisten Landschaftsräumen ist die ÖPNV-Anbindung für Erholungssuchende insbesondere in den Abendund Wochenendstunden spürbar zu verbessern bzw. neu einzurichten.
Teile der mäßig bis gut geeigneten und ungeeignet bis wenig geeigneten Gebiete sind für die Erholungsnutzung zu entwickeln. Das betrifft besonders folgende Bereiche:
− Die von Erholungssuchenden besonders häufig frequentierten Wege und Bereiche sind durch zusätzliche Strukturen (wie z. B. Alleen, Baumreihen, Hecken, Feldgehölze, Hochstaudenfluren, Altgrasstreifen etc. ) aufzuwerten.
− Die radialen Bereiche im Abstand von 1 km um die Ortsränder der Siedlungen (> 1,2 km²) sind für
die Erholung attraktiver zu gestalten.
Der Regionalpark-Korridor trägt in besonderem Maße zur Erhöhung der Erholungseignung in weiten
Teilen des Untersuchungsgebietes bei, da durch ihn neue Erlebnisräume geschaffen und bestehende
durch Wege verbunden werden.
Die mäßig bis gute Bewertung des Waldes hinsichtlich der Erholungseignung kommt einerseits durch
die meist fehlende Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Wassers und andererseits durch die oft strukturarmen Holzproduktionsflächen zustande. Allerdings ist davon auszugehen, daß sich diese Situation
bis zum Planungshorizont und weit darüber hinaus verbessert, sofern die Richtlinie zum naturgemäßen
Waldbau in Hessen aus dem Jahr 1993 (RIBES 93) weiterhin umgesetzt wird.
Im Leitbild wird nicht zuletzt angeregt, sich als Kontrast zur Stadtlandschaft den einen oder anderen
Quadratkilometer Wildnis zu leisten, d. h. keine Wege, keine Nutzung, keine Pflege, Betreten auf eigene
Gefahr. Allein die Natur bestimmt die Entwicklungsdynamik.
Weiterhin gehört zum Leitbild, die Alltags- und Naherholungsmöglichkeiten auf vielschichtige Art und
Weise, auch mit ressourcenfreundlichen, reversiblen Gestaltungsexperimenten wie z. B. Naturspielplatz
247
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
an S-Bahn-Haltepunkten, künstlicher Kletterfelsen am Ortsrand in ausgeräumter Landschaft, Sukzessionsfläche mit ungeregelter Erholungsnutzung auf Industriebrachen, so zu verbessern, daß weniger Freizeitverkehr entsteht und der Druck aus überfrequentierten Bereichen genommen wird.
Im Idealfall sollte aus Sicht der Erholungseignung der Anteil sehr gut bis hervorragend geeigneter Flächen mit der Siedlungsfläche, d. h. mit der nicht bewerteten Fläche, korrelieren: also je größer die Bevölkerungsdichte (= Anteil nicht bewerteter Flächen), um so mehr Naturerlebnisflächen erster Güte im
gleichen Landschaftsraum. Überdurchschnittliche Anteile derartiger Naturerlebnisflächen sind weiterhin
in den für naturorientierte Erholungssuchende attraktiven Landschaftsräumen zu erwarten bzw. zu entwickeln. Zur Entwicklung gehört auch die Milderung von Beeinträchtigungen. Nur in vier Landschaftsräumen gibt es Landschaftsbildtypen, die keine der angegebenen Beeinträchtigungen aufweisen.
Hintertaunus-Untereinheiten
• Die Ist-Situation als beispielhafte, sich langsam verändernde Kulturlandschaft ist zu erhalten.
• Mit Einzelbäumen und Baumgruppen sind markante Punkte innerhalb der weiträumigen Fluren hervorzuheben.
• Mit Waldspielplätzen in der Nähe der Wanderparkplätze und anderer Konzentrationspunkte der Erholungssuchenden ist die Besucherlenkung auszubauen.
• Die ÖPNV-Anbindung in den Abend- und Wochenendstunden sollte entwickelt werden, ggf. unter
Berücksichtigung neuer Organisationsformen für Bedarfsverkehr (Anrufsammeltaxi, Rufbusse etc.).
• Im nördlichen Teil des Landschaftsraumes soll auf rund 1 km² ein Wildnisbereich entstehen.
• Historisch bedeutsame Elemente in der Landschaft sind gestalterisch aufzuwerten.
• In den beiden Kategorien ungeeignet bis wenig geeignet sowie mäßig bis gut geeignet sind vorrangig
Grünverbindungen neu zu schaffen.
Usinger Becken
• Die Übergänge zwischen Siedlung und Landschaft sind vielerorts zu harmonisieren.
• Die Waldkulissen innen und außen sind zu erhalten und durch entsprechende Waldrandgestaltung
noch aufzuwerten.
• Einzelne Fahrradverbindungen sind wiederherzustellen bzw. neu zu schaffen, insbesondere in den
Kategorien ungeeignet bis wenig geeignet sowie mäßig bis gut geeignet.
• Besonders in der Deponieumgebung ist die Erholungseignung durch gestalterische Maßnahmen zu
verbessern. Gleiches gilt für einige Aussichtsplätze innerhalb des Usinger Beckens.
• Zwischen Neu-Anspach und Usingen sollte ein Naturspielplatz gebaut werden.
• Für den Stahlnhainer Grund ist ein Reitwegekonzept zu erarbeiten.
Hoher Taunus
• Der Anteil an Waldwiesen, Lichtungen und vorbildlichen Waldinnenrändern soll erhöht werden.
• Künstlerische Objekte und die Betonung historisch bedeutsamer Elemente im Wald dienen der Attraktivitätssteigerung.
• An einzelnen überwachsenen Aussichtspunkten sind Blickachsen freizuschneiden.
• Die ÖPNV-Anbindung in den Abend- und Wochenendstunden ist zu verbessern.
• Die Besucherlenkung an den überörtlichen Freizeitanlagen, bzw. -zielen wie Feldberg, Altkönig,
Saalburg, Lochmühle, Limesanlagen ist weiter zu entwickeln.
• 1- 2 % der Waldfläche nördlich des Feldbergs sollte im räumlichen Zusammenhang zur vorhandenen
Naturwaldzelle zur Wildnis werden.
• Einzelne Straßenüberquerungen sind für Fußgänger und Radfahrer aufzuwerten bzw. neu herzustellen.
248
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Vortaunus
• Die überwiegende Kleinräumigkeit und damit verbundene Attraktivität der Landschaft außerhalb des
Waldes ist zu erhalten und zu entwickeln.
• Der hohe Anteil nicht beeinträchtigter Flächen soll nicht verkleinert werden.
• Die Golfplätze sind für Erholungssuchende besser zu erschließen.
• Insbesondere in den Hauptzugangsbereichen zum Wald ist die Aufwertung durch Naturspielplätze,
kleine Lichtungen, ggf. auch durch künstlerische Elemente anzustreben.
Main-Taunus-Vorland
• Mehrere Grünverbindungen über Verkehrswege und durch Siedlungsbänder sind herzustellen, damit
die Landschaftsreste im Zusammenhang erlebbar bleiben bzw. werden.
• Die Eignung der Landschaft für naturorientierte Erholung und andere Freizeitnutzungen ist im fußläufigen Bereich um die größeren Orte herum in der Regel deutlich zu verbessern.
• Für die wassergebundenen Erholungsformen fehlen ein größeres Stillgewässer im Nordosten des
Landschaftsraumes sowie Spielmöglichkeiten am Wasser innerhalb der Siedlungen.
• Die wenigen historischen Parks sind zu restaurieren bzw. zu erhalten. Andere kulturhistorisch bedeutsame Elemente sind gestalterisch aufzuwerten, ggf. durch einen Lehrpfad.
• Im Übergangsbereich zum Kern des Verdichtungsgebietes soll neben dem Stadtpark Nieder-eschbach
mittelfristig ein weiterer Stadtpark nordwestlich von Frankfurt entstehen.
• Im Rahmen der zukunftsorientierten Sportstättenentwicklung ist die Mehrfachfunktion von Sportund Freizeitanlagen zu erhöhen.
• Einzelne Freileitungsmasten sollten künstlerisch betont und andere Elemente (Kläranlagen – Prozeß
der Wasserreinigung, Deponien – mit Schaufenster, Umspannwerke – mit Energiespielen im Infohaus etc.) einer zunehmend verstädterten Landschaft für die Erholung erschlossen werden.
• Im Main-Taunus-Vorland sind besonders die Beeinträchtigungen durch Lärm und Immissionen weiter zu mindern, um den Anteil unbeeinträchtigter Flächen zu erhöhen.
• Für einige Kommunen im Südwesten (Hochheim, Flörsheim, Hattersheim) des Landschaftsraums ist
ein Reitwegekonzept zu entwickeln.
Friedberger Wetterau
• Die Renaturierung der Nidda ist fortzusetzen.
• Die weiträumigen Fluren sind mit Gehölzstrukturen entlang der Nidda und einzelnen Wegen anzureichern, ohne dem Landschaftsraum den Charakter der Weiträumigkeit zu nehmen.
• Der Anteil der für die Erholung sehr gut bis hervorragend geeigneten Bereiche ist zu vermehren, die
Lärmbelastung besonders in diesen Gebieten zu mindern.
• Die ästhetische Qualität der zahlreichen Freileitungen ist durch punktuelle, gestalterische Maßnahmen aufzuwerten.
Bergener Rücken
• Die vorhandene Situation mit dem Kontrast der Kleinräumigkeit und Weiträumigkeit ist zu erhalten.
• In der weiträumigen Flur sollte nur ganz behutsam entlang einiger Wege und markanter Punkte mit
Einzelbäumen, Gebüschen und Hochstaudenfluren das Landschaftsbild ergänzt werden.
• Die Anlage eines Landschaftsökologiepfades mit einem Schwerpunkt „Landschaftsgeschichte und entwicklung“ bietet sich an.
• Neben der in Einzelfällen notwendigen Besucherlenkung sind die Beeinträchtigungen durch Lärm und
Freileitungen insbesondere in den sehr gut bis hervorragend geeigneten Gebieten zu vermindern.
249
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
•
•
•
•
Die Durchgängigkeit des Mainuferweges ist weiterhin anzustreben.
Etliche Grünverbindungen für Fußgänger und Radfahrer sind neu zu schaffen.
Für die Naherholung sind mehr Alternativen zum Mainuferweg zu entwickeln.
Besonders die Beeinträchtigungen durch Lärm und Immissionen sollen in diesem Landschaftsraum
weiter gemindert, die Wasserqualität des Mains verbessert werden.
• Am Main sind Wasserspiel- und Bademöglichkeiten einzurichten.
• Die weiträumigen Fluren sind auentypischer zu gestalten.
• Die Anzahl der Querungsmöglichkeiten des Mains für Fußgänger und Radfahrer ist zu erhöhen.
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
• Parks, Grün- und Freizeitanlagen sind zu erhalten und zu entwickeln.
• Mittelfristig sollten zwei neue Stadtparks (Niedereschbach, Niederursel) im Übergangsbereich zum
Main-Taunus-Vorland entstehen.
• Alle für die naturorientierte Erholung ungeeigneten bis gut geeigneten Bereiche sind entsprechend der
Grüngürtelziele weiter aufzuwerten.
• Die Anzahl kleinräumiger, grüner Oasen in und außerhalb der Besiedlung ist deutlich zu erhöhen.
• Im Rahmen der zukunftsorientierten Sportstättenentwicklung ist die Mehrfachfunktion von Sportund Freizeitanlagen sowie Kleingartenanlagen zu erhöhen.
• Viel mehr Elemente der Stadtlandschaft wie z. B. Aussichtsplätze auf Hochhäusern, Dachgärten etc.
sind für die Erholung zu erschließen.
• Weitere Anlagen wie Stadtwaldhaus und Lohrberg sind anzustreben z. B. für Themen wie Landwirtschaft, historische Elemente, Stadtökologie etc.
• Insbesondere die Beeinträchtigungen durch Lärm und Immissionen sollen weiter gemindert, die Wasserqualität des Mains verbessert werden.
• Am Main sind Wasserspiel- und Bademöglichkeiten einzurichten. Der Mainuferweg ist gestalterisch
weiter aufzuwerten.
Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
• Die überwiegende Kleinräumigkeit dieses Landschaftsraumes sowie die Spitzenstellung aus Sicht der
Erholungseignung sollen erhalten werden.
• Die ganzflächig vorhandenen Beeinträchtigungen sind zu vermindern.
• Die Wasserqualität des Mains und die Erlebbarkeit des Wassers ist weiter zu verbessern.
• Besonders das nördliche Mainufer sollte gestalterisch aufgewertet werden.
• Vereinzelt sind Grünverbindungen z. B. als Alternative zum Mainuferweg für Fußgänger und Radfahrer wiederherzustellen.
• Zwischen Hainburg und Mainhausen bietet sich die Anlage eines „Auenpfades“ an.
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
•
•
•
•
•
Durch Verkehrstrassen unterbrochene Grünverbindungen sind wiederherzustellen.
Einige Radweg/Straßenkreuzungen sind durch Gestaltungsmaßnahmen zu entschärfen.
Im östlichen Teil des Landschaftsraumes ist ein Naturspielplatz einzurichten.
Der Rodgau-Badesee ist zu einer überörtlichen Freizeitanlage zu entwickeln.
Die weiträumigen Fluren, insbesondere um Rodgau herum, sind durch Feldgehölze, Gebüsche und
Hochstaudenfluren zu bereichern.
• Historisch bedeutsame Elemente in der Landschaft sind gestalterisch aufzuwerten und dadurch zu
sichern.
• Erholungssuchende sollen durch Gestaltungsmaßnahmen entlang der Hauptrouten im Wald gelenkt
werden.
250
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
• Die ÖPNV-Anbindung an den Wochenenden ist unter Berücksichtigung neuer Organisationsformen
für Bedarfsverkehr aufzubauen.
• Die Funktionen von Sport- und Freizeitanlagen sollen ausgeweitet werden.
• Die Verminderung von Lärmemissionen und -immissionen soll weiter vorangetrieben werden.
Messeler Hügelland
• Die kleinräumigen Fluren und der landschaftliche Zusammenhang sind zu erhalten.
• Ein Naturspielplatz unter besonderer Berücksichtigung des Wassers sollte bei Offenthal, ggf. im
Zusammenhang mit einer Sport- und Freizeitanlage, eingerichtet werden.
• Die Multifunktionalität der Sport- und Freizeitanlagen ist zu erhöhen.
• Einige Radweg/Straßenkreuzungen sind durch Gestaltungsmaßnahmen zu entschärfen.
• Die ÖPNV-Anbindung ist zu verbessern.
• Einzelne Aussichtspunkte und historisch bedeutsame Elemente sollen gestalterisch betont werden.
2.5.4
Empfehlungen aus Sicht der Erholungseignung
In der Karte 18 werden Empfehlungen aus Sicht der Erholungseignung im übersichtlichen Maßstab
1 : 75 000 dargestellt. Sie sind abgeleitet aus dem Bewertungsergebnis der Erholungseignung (Karte
17). Aus den drei Gesamtbewertungsstufen „sehr gut bis hervorragend geeignet“, „mäßig geeignet bis
gut geeignet“ und „ungeeignet bis wenig geeignet“ und den aufgezeigten Beeinträchtigungen „Lärm,
Zerschneidung, Freileitungen, Frequentierung, Altlasten und stoffliche Belastung“ ergeben sich die
Empfehlungen. Erhalt (grün) der Erholungseignung bezieht sich folglich immer auf die sehr gut bis hervorragend geeigneten Landschaftsbildtypen, Verbesserung (gelb) auf die mäßig bis gut geeigneten und
Entwicklung (rot) auf die ungeeignet bis wenig geeigneten Landschaftsbildtypen. Die Landschaftsbildtypen gleicher Eignung aus Karte 17 sind hier graphisch zu Räumen bzw. Zonen zusammengefaßt.
Aus Sicht der Erholungseignung wird um Siedlungen, die eine Mindestgröße von 1,4 km² aufweisen, ein
Ortsrandbereich ausgewiesen. Als Ortsrandbereich wird der Raum mit dem Abstand von 1 km vom
Rand der Siedlungen mit Wohnfunktion sowie Gewerbegebiete definiert – ohne Differenzierung der
tatsächlichen Situation. Weder das Relief, vorhandene Barrieren noch vorbildlich gestaltete Ortsrandbereiche sind bei der Kennzeichnung dieser Zone berücksichtigt. Sie unterliegt jedoch in der Regel dem
höchsten Erholungsdruck im Rahmen der alltäglichen Kurzzeiterholung. Die so definierte Zone durchschneidet zwangsläufig die Landschaftsbildtypen am Ortsrand. Einige Kommunen haben die Bedeutung
der Ortsrandbereiche (mehr Lebensqualität, weniger Freizeitverkehr etc.) längst erkannt und entsprechende Verbesserungen der Erholungseignung realisiert. Die Flächengröße der Siedlungsbereiche ist so
gewählt, daß alle Ober- und Mittelzentren laut Regionalplan Südhessen enthalten sind, sowie einige
bedeutsame Unter- und Kleinzentren damit erfaßt werden. Verbesserungen und Entwicklungen innerhalb
der Ortsrandbereiche sind hier vorrangig zu berücksichtigen.
Für Landschaftsbildtypen wie Siedlungen, Sportanlagen etc., deren Erholungseignung nicht bewertet ist,
wird folglich auch keine Empfehlung ausgesprochen. Gleiches gilt für Landschaftsbildtypen, die nicht
frequentiert sind, eine Seltenheit im UVF-Gebiet.
Weiterhin gibt die Empfehlungskarte Hinweise darauf, wo Beeinträchtigungen gemindert oder, sofern
möglich, völlig reduziert werden sollen. Der Maßstab 1 : 75 000 der Empfehlungskarte läßt die Darstellung der vorhandenen Beeinträchtigungen zwar nicht zu, sie sind aber der Erholungseignungskarte
(Karte 17) für jeden Landschaftsbildtyp differenziert zu entnehmen. Den Beeinträchtigungen werden
prinzipiell die folgenden Empfehlungen gegenübergestellt:
− Lärm: Lärmminderungsmaßnahmen ergreifen
− Zerschneidung: Verbindungsmöglichkeiten schaffen in Form von Brücken, Überwegen, Fähren etc.
− Freileitungen: Trassenbündelung und Verkabelung anstreben, gestalterische Betonung einzelner
Freileitungsmasten
251
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
− Altlasten und stoffliche Belastung: Gefahrenpotential prüfen und ggf. Sanierungsmaßnahmen einleiten
In der Empfehlungskarte sind aus Sicht der Erholungseignung die folgenden Kategorien graphisch dargestellt. Der Legendentext ist durch Fettdruck hervorgehoben:
− Erhalt der Erholungseignung (grün)
Bestandspflege - Besucherlenkung - weitgehende Reduzierung der Beeinträchtigungen
Diese Landschaftsbildtypen sind sehr gut bis hervorragend für die naturorientierte Erholung geeignet
und zumeist einer starken Frequentierung ausgesetzt. Für den Erhalt der Erholungseignung kann es
im Einzelfall notwendig sein, behutsame Lenkungsmaßnahmen zu ergreifen und Aussichten freizuhalten, ggf. zu betonen. Bestandspflege hat hier Priorität. Dazu kann auch gehören, daß Beeinträchtigungen möglichst weitgehend zu reduzieren sind, z. B. durch Lärmschutzmaßnahmen, neue Wegeverbindungen, Altlastensanierung, Eingrünung von Fremdkörpern im Landschaftsbild etc. Bei diesen
aus Sicht der Erholungseignung herausragenden Bereichen wird nicht nach Ortsrandbereich und außerhalb davon differenziert.
− Verbesserung der Erholungseignung im Ortsrandbereich (gelb)
Aufwertung durch naturraumtypische Gestaltungselemente - Erholungseinrichtungen - Minderung der Beeinträchtigungen
In den mäßig bis gut geeigneten Landschaftsbildtypen (bzw. Teilen davon) im Abstand bis 1 km vom
Siedlungsrand ist die Erholungseignung zu verbessern. In der Regel reichen punktuelle Neuanlagen
von Strukturelementen und Grünverbindungen (z. B. Regionalparkkorridore) aus. Neben den Elementen, die den naturorientierten Erholungsformen gerecht werden, sind jedoch gerade am Ortsrand
an geeigneten Standorten die Möglichkeiten für intensivere Erholungsformen (Bolz- und Abenteuerspielplätze, multifunktionale Anlagen) zu verbessern. Beeinträchtigungen sind zu reduzieren.
− Verbesserung der Erholungseignung (gelb - schraffiert)
Punktuelle Aufwertungen durch naturraumtypische Gestaltungselemente - Landschaftskunst Minderung der Beeinträchtigungen
In den mäßig bis gut geeigneten Landschaftsbildtypen außerhalb des Ortsrandbereiches wird empfohlen, die Eignung für naturorientierte Erholung in der Regel durch die Anlage oder Betonung landschaftlicher Elemente zu verbessern. Dazu gehören: Waldaußen- und -innenränder, Lichtungen, Einzelbäume, Gebüsche, Sukzessionsflächen, Wegraine, Gestaltung von Aussichtsplätzen, Erlebbarkeit
von Wasser etc. . Auch künstlerische Objekte bieten sich an, das Naturerleben zu bereichern. Bei
entsprechendem Bedarf sind Wegeverbindungen wieder herzustellen und andere Beeinträchtigungen
zu mildern.
− Entwicklung der Erholungseignung im Ortsrandbereich (rot)
Neue Grünverbindungen - Erholungseinrichtungen - Minderung der Beeinträchtigungen
In diesen ungeeigneten bis wenig geeigneten Landschaftsbildtypen am Ortsrand findet trotz der in der
Regel vorhandenen Strukturarmut und überdurchschnittlichen Beeinträchtigungen Naherholung statt.
Die Weite des Raumes bildet einen starken Kontrast zur Dichte der Siedlungsflächen. Dieser Charakter soll durch naturraumtypische Gestaltungselemente betont und nicht aufgelöst werden. Entwicklungsmaßnahmen beziehen sich hier vorrangig auf Wegeverbindungen (Brücken, Unterführungen etc.), hervorgehobene Wegeraine als Wiesenstreifen oder Hochstaudenflur, Einzelbäume, Betonung von Blickachsen durch Hecken oder Baumreihen, Eingrünung von Fremdkörpern im Landschaftsbild etc., jedoch auch auf flächenhafte Anlagen wie Spielplätze, Haine, Feldgehölze. Besonders im Ortsrandbereich sind die Beeinträchtigungen zu mindern.
− Entwicklung der Erholungseignung außerhalb des Ortsrandbereiches (rot – schraffiert)
Neue Grünverbindungen; naturraumtypische Gestaltungselemente; Landschaftskunst; Minderung von Beeinträchtigungen
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Auch diese ungeeigneten bis wenig geeigneten Landschaftsbildtypen werden von Erholungssuchenden aufgesucht und sind daher für die naturorientierte Erholung aufzuwerten, z. B. mit Einzelbäumen
und -sträuchern, Ackerrandstreifen, wiederhergestellten Wegeverbindungen etc. Durch künstlerische
Objekte soll die Auseinandersetzung mit der Landschaft und ihren unvermeidbaren Beeinträchtigungen angeregt werden. Gleichwohl ist die Intensität der Beeinträchtigungen zu mindern.
Die Farben symbolisieren dabei den Umfang bzw. die Komplexität des Handlungsbedarfes. Beides
nimmt von „grün“ über „gelb“ nach „rot“ zu. Eine Prioritätensetzung für den Handlungsbedarf ist aus
den Farben nicht abzuleiten. Dies geschieht erst im Rahmen der Diskussionen über die Entwicklungskarte.
Weiterhin sind die Freiraumkonzepte (s. a. Kap. Planerische Rahmenbedingungen) dargestellt, für die
die Empfehlungskarte eine rahmenbildende Funktion erfüllen kann:
− Grüngürtel Frankfurt
− Regionalpark Rhein-Main
− Naturpark Hochtaunus
− Hessische Apfelwein- und Obstwiesenroute im Vortaunus und Main-Taunus-Vorland
253
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
2.6
Beeinträchtigungen
2.6.1
Altlasten
2.6.1.1 Grundlagen und Bestandserfassung
Der Umgang mit Altlasten ist in Hessen im Gesetz zur Neuordnung des Altlastenrechts (HAltlastG,
GVBl. I, S. 764 vom 20.12.1994) geregelt:
• Altflächen sind Altablagerungen und Altstandorte.
• Altstandorte sind Grundstücke
a) mit stillgelegten Anlagen, die gewerblichen, industriellen, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder hoheitlichen Zwecken dienten,
b) deren militärische Nutzung aufgegeben wurde,
sofern auf ihnen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
• Altablagerungen sind stillgelegte Abfallentsorgungsanlagen sowie Grundstücke außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen, auf denen Abfälle behandelt, gelagert und abgelagert worden sind.
• Altlastenverdächtige Flächen sind Altflächen, bei denen die Besorgnis besteht, daß eine wesentliche
Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit vorliegt.
• Altlasten sind Altflächen, bei denen eine wesentliche Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit
vorliegt (Erläuterung hierzu: Damit ist im Grunde ein Sanierungsbedürfnis nach § 11(1) HAltlastG
festgestellt.).
Zusätzlich sind die beiden Erlasse zur baulichen Nutzung von Altablagerungen und Altstandorten zu
beachten (StAnz. vom 12. Jan. 1987, S. 225 und vom 7. April 1989, S. 1204) i.V. mit dem Handbuch
„Altablagerungen“, Teil 3, der HLfU (Wiesbaden 1987).
Altstandorte sind derzeit noch in der Erfassungsphase. Zuständig dafür ist die Hessische Landesanstalt
für Umwelt, die Erhebungen laufen jedoch auf der örtlichen Ebene über die Auswertung der Gewerbetagebücher, über Recherchen in Stadtarchiven, Adreßbüchern, Zeitzeugenbefragungen usw. Der aktuelle
Erfassungsgrad kann lediglich geschätzt werden; er dürfte bei rund 30% liegen. Altablagerungen sind im
Gebiet des UVF zu nahezu 100 % erfaßt und kartiert. Die Erhebungen basieren auf der Karte der Landschaftsschäden (Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, 1971). Es gab mehrfach Fortschreibungen (1980 - 89), die Datenbasis wurde durch ein systematisches geomorphologisches Suchprojekt auf ein einheitliches Mindestinformationsniveau mit Stand 1992 gebracht (UVF, 1992, unveröffentlicht). Die Daten über Altflächen sind vollständig bis zum Ablauf der gesetzlichen Meldepflicht am
19.12.1997 (§ 10 (1) HAltlastG) zu erfassen. Ein Handbuch „Altlasten, Einzelfallrecherche und Gefahrenerforschung“ wurde 1998 von einem Ingenieurbüro entwickelt, womit die Grundlage für eine verbesserte und einheitliche Datensammlung gelegt wurde. Die Umsetzung erfolgte bisher aber noch nicht flächendeckend. Parallel dazu werden Bewertungsgrundsätze nach Datenlage für die Medien Grundwasser,
Oberflächengewässer, Luft (Gas) und Oberflächennutzungen erarbeitet.
2.6.1.2 Methodik
Für das Verbandsgebiet werden sowohl die Sachdaten der Altflächen als auch die digitalen Kartengrundlagen verarbeitet und vorgehalten. Altstandorte sind mit Punktsymbolen dargestellt und nur in
ausgewählten Fällen (rund 10 - 15 %) als Flächen digitalisiert, wobei die Ersterfassung der Altstandorte
für Teile des Verbandsgebietes (Frankfurt/Main, Königstein, Friedrichsdorf, Schmitten, Glashütten,
Grävenwiesbach) zur Zeit noch nicht vorliegt und für zahlreiche weitere Städte und Gemeinden noch
nicht als systematisch abgeschlossen gelten kann. Von der HLfU wird ein Grundgerüst beschreibender
Daten übernommen, aus denen Art, Lage, Betriebszeiten und die HLfU-Priorität hervorgehen. Die
Altablagerungen sind flächendeckend erhoben und in ihren bekannten oder vermuteten Grenzen flächenhaft kartographisch abgespeichert. Sie werden mit zusätzlichen Kriterien beschrieben, die auch Standortgegebenheiten beinhalten, u. a. mit Inhaltsstoffen, Vorkommnissen, Abdichtungen, Lage zu Schutzgebieten, Rekultivierung, Untersuchungen, Umwelteinwirkungen usw.
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
gen zum einen in der Vielzahl von Schadstoffen und ihren komplexen Wechselwirkungen, über die bislang nicht viel bekannt ist. Zum anderen reagieren die Schadstoffe in den einzelnen Umweltmedien unterschiedlich und jeder Standort weist andere Charakteristika auf, beispielsweise bezüglich des Wasserhaushaltes und der Oberflächennutzungen. Deshalb ist es nach wie vor notwendig, in jedem konkreten
Einzelfall festzustellen, welches Gefahrenpotential in Abhängigkeit von einer tatsächlichen oder geplanten Nutzung vorhanden oder zu erwarten ist. Um aber auf der Ebene eines Landschaftsplanes Erstabschätzungen über mögliche Gefährdungen und Nutzungskonflikte vorzunehmen, können ganz einfache
und pragmatische Bewertungen nach Datenlage eingesetzt werden, bei denen gewisse Schwankungsbreiten in der Aussagekraft hingenommen werden.
Für die Altstandorte gibt es von der HLfU eine branchenbezogene Klassifizierung. Darin sind die Betriebe nach Wirtschaftszweigen codiert und vorhandene oder mögliche Umweltbeeinträchtigungen durch
den ehemaligen Betrieb können mit einer sechsstufigen Branchenklasse berücksichtigt werden. Eine zusätzliche Beurteilungsmöglichkeit am Einzelfall ergibt sich aus der Einstufung der jeweiligen Altlastenrelevanz nach dem „Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten“ (Landesanstalt für
Umweltschutz Baden-Württemberg, Karlsruhe, März 1993). Dabei wird eine Branchennennung als altlastenrelevant bezeichnet, wenn diese einen Betrieb bzw. Betriebsabläufe impliziert, denen ein Umgang
mit umweltrelevanten Stoffen in bedeutenden Mengen mit hoher Wahrscheinlichkeit zugesprochen werden kann. Als eingeschränkt altlastenrelevant werden Nennungen eingestuft, die aufgrund der angenommenen Betriebsstrukturen, Produktions- und Verfahrensabläufe nur bedingt auf einen kontaminierten
Standort schließen lassen. Für die Mehrzahl dieser Betriebe dürfte der Umgang mit umweltrelevanten
Stoffen nur in geringen Mengen zu erwarten sein.
Die Altablagerungen wurden schon in das Wasserschutzkonzept für das Gebiet des Umlandverbandes
Frankfurt integriert (UVF u. Björnsen Beratende Ingenieure, Dez. 1993) und einer vergleichenden Gefährdungsabschätzung unterzogen. Das Verfahren wurde bereits unter dem Themenfeld „Grundwasser“
in Kap. 2.2.2.1 beschrieben. In diesem Verfahren hat der Typus der Altablagerung, stellvertretend für
die stoffliche Zusammensetzung der Abfälle, einen entsprechenden Punktwert für das Emissionspotential, der 5-stufig geteilt wird.
Dieses Zwischenergebnis wird auch zur Einschätzung anderer Wirkungspfade herangezogen (z. B. zur
Beurteilung potentieller Schadstoffe im Oberboden oder einer möglichen Gasmigration). Weiterhin wird
durch Verschneidung mit dem Flächennutzungsplan des UVF für jede Altablagerung ein Bezug zur relevanten Flächennutzung, auch der Umgebung, hergeleitet. Auch diesen werden 5 Empfindlichkeitsstufen zugeordnet. Über eine zweidimensionale Bewertungsmatrix wird das ermittelte Emissionspotential
mit der Empfindlichkeit der Nutzungen verknüpft. Als Ergebnis erhält man eine Einteilung aller Altablagerungen in ein 7-stufiges Konfliktpotential.
2.6.1.3 Ergebnisdarstellung
• Altstandorte
Für den Bereich der Altstandorte ist im Planungsraum noch keine abschließende Ergebnisdarstellung
möglich. Nach derzeitiger Datenlage gibt es über 13.000 erfaßte und lokalisierte Altstandorte, realistisch geschätzt dürfte deren Zahl aber bei mindestens 40.000 liegen (hochgerechnet aus Altlastenbilanz
1996, Hessische Landesanstalt für Umwelt). Die räumliche Verteilung ist noch mangels systematischer
flächendeckender Erhebungen im UVF-Gebiet vom Zufall geprägt und wird daher hier nicht weiter dargestellt.
Ein Großteil dieser Altstandorte hat sowohl von der Art des Betriebes / Gewerbes als auch der Größe
und des Betriebszeitraumes keine bzw. nur eine geringfügige Altlastenrelevanz. Zudem liegt der allergrößte Teil dieser Altstandorte (12.925 = 98 %) innerhalb von bebauten Bereichen und ist von daher
für die Bauleitplanung und nicht so sehr für die Landschaftsplanung von Bedeutung. Nicht zu unterschätzen sind allerdings deren Auswirkungen auf das Grundwasser, was sich in einigen großmaßstäblichen Grundwassersanierungsfällen augenscheinlich darstellt (z. B. Flughafen Frankfurt,
Neu-Isenburg). Lediglich 191 Altstandorte (= 1,4 %) liegen in landwirtschaftlichen Nutzflächen,
255
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
25 (= 0,2 %) in forstwirtschaftlichen Flächen und 81 (= 0,6 %) in Grün- und Sportflächen. Die kartenmäßige Darstellung der Altstandorte in der Beeinträchtigungskarte beschränkt sich deshalb auch aus
Maßstabsgründen auf diejenigen 88 Altstandorte, die rechtskräftig als Altlasten festgestellt sind. Sie
verteilen sich auf 8 Städte und Gemeinden (von 43): Etwas weniger als die Hälfte (42) liegen in der
Stadt Frankfurt, 8 in Neu-Isenburg, 6 in Langen, 5 in Rodgau, 4 in Maintal, je 3 in Oberursel und Bad
Homburg, je 2 in Seligenstadt, Rödermark, Dreieich, Heusenstamm, Egelsbach und Flörsheim, je 1 in
Usingen, Kelsterbach, Wehrheim, Mühlheim und Obertshausen.
Die räumliche Verteilung der festgestellten Altlasten ist ebenfalls nicht repräsentativ für den jeweiligen
Landschaftsraum; sie hängt vielmehr von Bearbeitungsschwerpunkten der zuständigen Behörden ab und
ist in Einzelfällen auch Resultat zufälliger Entdeckungen im Rahmen von Nutzungsansprüchen an bestimmte Grundstücke (B-Pläne, Einzelbauvorhaben, Umwidmungen), vorrangig in Gebieten mit hohem
Siedlungsdruck.
• Altablagerungen
Innerhalb des Verbandgebietes liegen etwas mehr als 1.800 Altablagerungsflächen. Diese Zahl ist mehr
als 3-mal so hoch wie die durchschnittliche Dichte in Hessen. Zum einen liegt dies sicherlich strukturbedingt an dem Ballungsraum Rhein-Main als Wirtschaftsstandort. Darüber hinaus hat der UVF Ende der
80er Jahre im gesamten Verbandsgebiet ein Erfassungsprogramm durchgeführt, mit dem die bekannte
Altflächenanzahl nach systematischer geomorphologischer Suche verdoppelt werden konnte.
Fast alle Altablagerungen wurden in Zeiten verfüllt, in denen es noch keine abfallrechtlichen Überwachungen mit entsprechenden Auflagen für geeignete Schutzbarrieren und wirksame Abfalltrennsysteme
gab. Für eine Folgenutzung „Bebauung“ im weitesten Sinne, wozu auch Kleingärten, Sport- und Freizeitanlagen zählen, treten außerdem Probleme für die Standsicherheit, für die Bodennutzung (Schadstoffe) und vor allem durch Ausgasungsprozesse auf (Explosionsgefährdungen durch Methan, Erstikkungsgefahr in geschlossenen Räumen/Kellern durch CO2 und toxikologische Gefährdungen durch sonstige Schadgase).
Bei einem Großteil der Altablagerungen handelt es sich um die Verfüllung ehemaliger Sand- oder Kiesgruben, hauptsächlich entlang der Mainlinie (gut wasserwegsame pleistozäne Kiese und Sande). Zahlreiche dieser Kiesgruben wurden wegen geringer Grundwasserflurabstände in Naßbaggerung betrieben,
überwiegend wurden Abfälle direkt in das Grundwasser verbracht ohne weitere Sicherungsvorkehrungen, woraus eine potentielle Gefahr weitreichender Grundwasserkontaminationen resultiert. Über
3.000 ha Altablagerungen liegen in Wasserschutzgebieten. Stellenweise gibt es aber auch noch größere
offene Wasserflächen, an denen sich Biotope entwickelt haben (Beispiele NSG „Hattersheimer Kiesgruben“ und „Dietesheimer Steinbrüche“). Fast 1.300 ha Altablagerungen liegen in Natur- und/oder Landschaftsschutzgebieten.
Die zweite große Gruppe stellen ehemalige Steinbrüche, Runsen und Hohlwege dar. Man findet sie vorwiegend im Bereich des Taunus. Überwiegend sind es kleinere Flächen und Linienelemente, die weit
verstreut in der Landschaft liegen und im Zuge von Bautätigkeiten mit Erdaushub, Bauschutt, auch
Hausmüll und in seltenen Fällen mit Sonderabfällen verfüllt wurden. Vielfach stellen sie kleinräumige
optische Störungen des Landschaftsbildes dar, in fast allen Fällen sind sie aber nicht nach heutigem
Stand der Technik als rekultiviert zu werten.
In die Bewertung nach Datenlage geht zur Klassifizierung des Emissionspotentials der Typ der Altablagerung ein. Es fällt auf, daß 1/3 aller Typen zur Gruppe von Inertstoffdeponien (Bauschutt und Erdaushub = BS/EA) gezählt werden können mit einem daraus resultierenden relativ geringen Emissionspotential für Schadstoffe. Ebenfalls zahlenmäßig unbedeutend sind Deponien mit Sonderabfällen (3,6 %)
bzw. Hausmüll und Sonderabfälle (HM-SA) mit 2,6 % (Anmerkung: Zahlenmäßig unbedeutend heißt,
daß diese trotzdem eine relativ hohe Umweltrelevanz haben können und ein tatsächlich vorhandenes Gefahrenpotential am jeweiligen Einzelfall zu prüfen ist). Das größte Kontingent stellen erwartungsgemäß
die ehemaligen Hausmüllkippen (HM) mit fast 61 %. Bei der Verteilung der Typen auf die Landschaftsräume gibt es allerdings erhebliche Unterschiede. Beträgt der Anteil an Deponien mit Sonderabfällen im
Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ fast 13 %, sind es im ‘Usinger
256
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Becken’ 0 %. Solche Unterschiede gibt es auch beim Verhältnis der ehemaligen Deponien für HM zu
den BS/EA. In der ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ sind 73 % als Hausmülldeponien klassifiziert bei gleichzeitig 22 % BS/EA-Deponien, dagegen kehren sich die Anteile im ‘Hohen Taunus’ auf 47
% HM zu 51 % BS/EA um. Zumindest für die Mainniederung ist abzuleiten, daß damals (vor Inkrafttreten des Hessischen Abfallgesetzes) in jede offene Grube fast immer auch HM und hausmüllähnliche
Gewerbeabfälle, teilweise auch illegal, unkontrolliert verkippt wurden, während im ländlichen Raum
schon damals eine bessere Kontrolle bzw. Trennung nach Deponiearten funktionierte.
Abbildung 20: Altablagerungen in den Landschaftsräumen des UVF, nach Typen klassifiziert
Landschaftsraum
0
50
Hintertaunus-Untereinheiten
1
15
22
Bergener Rücken
15
23
20
3
87
Bauschutt / Erdaushub
Hausmüll
Hausmüll-Sonderabfall
Sonderabfall
Summe = 50
167
Summe = 299
139
54
3 2
192
86
20
Summe = 306
Summe = 39
1
50
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
Summe = 211
200
70
Fechenh.-Steinh. und Auh.Kleinostheimer Mainniederung
350
Summe = 37
27
Kern des Verdichtungsraumes
(Frankfurt, Offenbach)
300
Summe = 170
114
91
Friedberger Wetterau
250
Summe = 55
97
Main-Taunus-Vorland
Messeler Hügelland
1
26
28
200
Summe = 91
46
45
Vortaunus
Flörsh.-Griesh. Mainniederung
150
113
56
Usinger Becken
Hoher Taunus
100
1
24
38
Summe = 194
Summe = 296
8 10
Summe = 75
Anzahl
Hauptsächlich im Bereich des ‘Main-Taunus-Vorlandes’ gibt es aber auch zahlreiche Flächen, die in
Folge des hohen Siedlungsdrucks direkt bebaut wurden. Straßennamen wie „Auf der Hohlmauer“,
„Hohlweg / Hohlgraben“, „Schindkaut / Schindhohl“ o. ä. erinnern auch heute noch an solche Vornutzungen. Die von Altablagerungen beanspruchte Flächengröße beträgt insgesamt 3.070 ha, wobei die
Flächengrößen der einzelnen Altdeponien zwischen 500 m2 und 73 ha (Kreismülldeponie Wicker) variieren. Auf die 13 Landschaftsräume verteilen sich die Altdeponien und deren Flächeninanspruchnahmen
wie folgt:
− Hintertaunus-Untereinheiten’: 170 Altablagerungen auf 79,3 ha (9,3 % zahlenmäßig bei 0,4 % Flächenanteil am Landschaftsraum)
− ‘Usinger Becken’: 91 Altablagerungen auf 56,4 ha (5,0 % bei 0,7 % Flächenanteil)
− ‘Hoher Taunus’: 55 Altablagerungen auf 204 ha (3,0 % bei 2,0 % Flächenanteil)
− ‘Vortaunus’: 211 Altablagerungen auf 123 ha (11,5 % bei 8,8 % Flächenanteil)
− ‘Main-Taunus-Vorland’: 310 Altablagerungen auf 627 ha (16,9 % bei 1,7 % Flächenanteil)
− ‘Friedberger Wetterau’: 37 Altablagerungen auf 51,3 ha (2,0 % bei 1,8 % Flächenanteil)
257
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
− ‘Bergener Rücken’: 39 Altablagerungen auf 247 ha (2,1 % bei 8,1 % Flächenanteil)
− ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’: 51 Altablagerungen auf 138 ha (2,8 % bei 4,5 % Flächenanteil)
− ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’: 299 Altablagerungen auf 781 ha (16 % bei
4,2 % Flächenanteil)
− ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’: 131 Altablagerungen auf 208 ha (7,1 % bei 6,0 % Flächenanteil)
− ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’: 68 Altablagerungen auf 66,8 ha (3,7 % bei 1,5 % Flächenanteil)
− ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’: 296 Altablagerungen auf 436 ha (16,1 % bei 1,5 % Flächenanteil)
− ‘Messeler Hügelland’: 75 Altablagerungen auf 51,6 ha (4,1 % bei 0,7 % Flächenanteil).
Von der Gesamtfläche aller Altablagerungen liegen 30 % innerhalb von Bauflächen und 18 % innerhalb
von Grün- und Sportflächen. Auch bei den Altdeponien wird deutlich, daß sie angesichts dieses hohen
Flächenanteils an empfindlichen anthropogenen Nutzungen von nahezu 50 % zunächst ein bau- oder
ordnungsrechtliches Problem darstellen, für die jede planerische Komponente zu spät kommt. Aber
durch expandierende Siedlungstätigkeit und wachsende Erholungsbelange werden zunehmend auch Ansprüche an diejenigen Altflächen herangetragen werden, die heute noch landwirtschaftlich genutzt werden (32 %) oder auf Forstflächen liegen (20 %).
Abbildung 21: Altablagerungen und deren flächenhafte reale Nutzungen
Bauflächen
30%
Landwirtschaft
32%
Grün- und Sportflächen
18%
Forstflächen
20%
Zur Vermeidung von Zielkonflikten als auch für die Nachsorge werden die drei höchsten Konfliktstufen
aus dieser nutzungsbezogenen Bewertung mit einer Warnkennzeichnung im Maßnahmenplan versehen.
In der Beeinträchtigungskarte sind sie flächenhaft, dreistufig farbskaliert dargestellt.
258
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Bei einer Reihe von Altablagerungen sind durch Einzeluntersuchungen, hauptsächlich über den Grundwasserpfad, Beeinträchtigungen nachgewiesen worden. Diese haben aber erst bei einer relativ geringen
Zahl von 53 zur Feststellung als Altlast durch die zuständige Behörde geführt (zusätzliches Symbol in
der Beeinträchtigungskarte).
280 Altablagerungen wurden zu altlastverdächtigen Flächen erklärt, für die die begründete Besorgnis
auf Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit besteht.
Abbildung 22: Altablagerungen, die als Altlasten festgestellt sind, in den Landschaftsräumen des
UVF
Landschaftsraum
Vortaunus
1
16
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
Messeler Hügelland
2
Main-Taunus-Vorland
7
Hintertaunus-Untereinheiten
1
Frankfurt,Offenbach
22
Fechenh. Mainniederung
2
Auheimer Mainniederung
2
0
5
10
15
20
Anzahl
25
2.6.1.4 Sektorale Leitbilder
− Festgestellte Altlasten sind zu sichern und zu sanieren, Nutzungskonflikte sind zu beseitigen. Der
Entstehung neuer Altlasten sind durch umweltvorsorgende Planung und Maßnahmen entgegenzuwirken.
− Altlastenverdächtige Flächen sind auf ihr Gefährdungspotential zu überprüfen und gegebenenfalls zu
sichern oder zu sanieren. Gegen Standsicherheitsprobleme und Explosionsgefährdung sind technische
Maßnahmen zu treffen. Sonstige Beeinträchtigungen sind durch Unterbindung der Übertragungswege
zu beseitigen, gegebenenfalls durch Wegnahme der empfindlichen Nutzung.
− Grundsätzlich sind Schadstoffeinwirkungen auf den Menschen über direkten Kontakt, Inkorporation
oder Inhalation, ein Schadstofftransfer in das Grundwasser, die Oberflächengewässer und mittelbar
in die Nahrungskette zu minimieren bzw. auszuschließen. Auswaschungsprozesse und Partikelverlagerung durch Wind- oder Wassererosion sind zu verhindern, unkontrollierte Ausgasungen zu vermeiden.
− Alle gekennzeichneten Altflächen sind einer vertiefenden Einzelrecherche zu unterziehen mit dem Ergebnis als Entscheidungsgrundlage: „Ohne Konfliktpotential“ oder „Gefahrenerforschung einleiten“.
In Abhängigkeit davon sind entsprechende Auflagen und Restriktionen zu formulieren für weitere
aus dem Landschaftsplan zu entwickelnde Vorhaben.
259
Landschaftsplan UVF
2.6.2
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Verkehrslärm
2.6.2.1 Grundlagen
• Straßenverkehrslärm: Straßenverkehrsdaten überörtlicher Straßen nach Bundesverkehrswegezählung
(1995), Daten der Bebauungsstruktur in generalisierter Form (Bebauungsdämpfungsmaße) aus Luftbildkarten des UVF (1992), Geländedaten aus dem digitalen Geländemodell des UVF.
• Schienenverkehrslärm: Schienenverkehrsdaten des überörtlichen Schienenverkehrs nach Angaben der
Deutschen Bahn AG und des RMV (1997), Bebauungsstruktur und Geländedaten entsprechend
Straßenverkehrslärm.
• Fluglärm: Fluglärmimmissionsdaten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (IstBelastung 1998).
2.6.2.2 Methodik
Ziel der Bewertung der Lärmsituation ist die Ermittlung und Darstellung von Lärmbelastungs- und Ruhegebieten.
•
•
Lärmbelastungsgebiete stellen Bereiche mit hoher Lärmvorbelastung dar. Sie sind für eine Wohnnutzung oder vergleichbare lärmsensible Nutzungen ungeeignet.
Ruhegebiete kennzeichnen Bereiche relativer Ruhe. Die geringe Lärmvorbelastung erlaubt lärmsensible Nutzungen.
Die Bewertung der Lärmsituation berücksichtigt Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und
Fluglärm. Sport-, Freizeit- und Gewerbelärm müssen wegen fehlender Daten unberücksichtigt bleiben.
Als Bewertungsgrundlage für Straßen- und Schienenverkehrslärm dienen die aus der Lärmschutzverordnung (16. BImSchV) abgeleiteten Grenzwerte für Lärmbelastungsgebiete und Ruhegebiete. Zur Bewertung des Fluglärms wird der 60 dB-Wert des erweiterten Fluglärmschutzbereichs für den Frankfurter
Flughafen herangezogen (Entwurf zum Regionalplan Südhessen).
Tabelle 38: Grenzwerte für Ruhegebiete und Lärmbelastungsgebiete
Ruhegebiete
tags
nachts
dB(A)
Lärmbelastungsgebiete
tags
nachts
dB(A)
Straßenverkehrslärm
< 57 dB(A)
< 47 dB(A)
> 69 dB(A)
> 59 dB(A)
Schienenverkehrslärm
< 57 dB(A)
< 47 dB(A)
> 69 dB(A)
> 59 dB(A)
Fluglärm
< 60 dB(A)
< 60 dB(A)
> 60 dB(A)
> 60 dB(A)
Das Bewertungsverfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten durchgeführt. Im ersten
Schritt werden die rechnerisch ermittelten Immissionswerte der drei berücksichtigten Lärmarten einzeln
mit den jeweils für sie gültigen Grenzwerten für Ruhegebiete und Lärmbelastungsgebiete verglichen
(siehe Tab. 38). Die so für die Lärmarten Straßen-, Schienen- und Fluglärm an jedem Immissionspunkt
ermittelten Einzelüber- bzw. Einzelunterschreitungen werden anschließend mittels logarithmischer Addition zusammengefaßt. Dies entspricht dem in der Lärmminderungsplanung vorgegebenen Verfahren.
Ergibt sich durch dieses Verfahren für einen Bereich ein positiver Summand, wird der betrachtete Bereich als „Lärmbelastungsgebiet“ gekennzeichnet. Bereiche, die nach der logarithmischen Addition einen
negativen Wert aufweisen, werden als „Ruhegebiete“ gekennzeichnet. Alle anderen Bereiche werden als
„indifferente Gebiete“ markiert.
260
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Einschränkend soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß der verwendete Begriff „Ruhegebiet“ nicht ganz korrekt ist: Zum einen sind die der Bewertung zugrundeliegenden Grenzwerte der 16.
BImSchV im Vergleich zu z. B. Orientierungswerten höher, zum anderen sind nicht alle Lärmquellen
berücksichtigt, so daß sich auch in „Ruhegebieten“ durch z. B. Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm Beeinträchtigungen ergeben. Eher treffend ist daher die Bezeichnung „Gebiete relativer Ruhe“, der auch in
den Legenden zu den Karten verwendet wird. Im folgenden wird wegen der Kürze und Prägnanz des
Terminus „Ruhegebiet“ dieser trotzdem anstelle der eher korrekten Bezeichnung weiter verwendet.
Ergänzt werden mußte das oben beschriebene Verfahren für Innenstadtbereiche. Die Berechnung des
Straßenlärms auf der Grundlage des klassifizierten Straßennetzes ergibt im Ballungsraum zu geringe
Immissionswerte, da ein großer Teil des innerstädtischen Verkehrs auf nichtklassifizierten Straßen
fließt. Im innerstädtischen Bereich wurden daher keine Ruhegebiete ausgewiesen.
2.6.2.3 Ergebnisdarstellung
Für eine vergleichsweise Einschätzung der Lärmsituation innerhalb der betrachteten Landschaftsräume
bzw. einzelner Kommunen können die durchschnittlichen Anteile von Lärmbelastungs- bzw. Ruhegebieten im gesamten Verbandsgebiet herangezogen werden (siehe Tab. 39):
Tabelle 39: Flächenanteile von Lärmbelastungs- und Ruhegebieten an den Gesamtflächen der
einzelnen Landschaftsräume und des Verbandsgebietes gesamt
Landschaftsraum
Ruhegebiete
%
Hintertaunus-Untereinheiten
83,7
Lärmbelastungsgebiete
%
0,8
Gesamtfläche
km²
Usinger Becken
73,1
1,5
85,9
Hoher Taunus
81,4
1,5
100,7
Vortaunus
57,8
2,8
138,5
Main-Taunus-Vorland
17,3
16,2
189,9
Friedberger Wetterau
43,9
5,4
27,8
Bergener Rücken
43,5
4,9
30,6
Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
6,9
57,4
30,5
Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
< 2,7
> 29,9
187,5
Fechenheim-Steinheimer und AuheimKleinostheimer Mainniederung
55,4
13,2
43,9
Mönchwald und Dreieich, Rodgau
27,0
27,7
289,8
Messeler Hügelland
37,3
9,9
74,5
Gesamt
40,8
14,6
1.427,4
192,6
Bezogen auf das rund 1.500 km² große Verbandsgebiet sind 14,6 % der Fläche als Lärmbelastungsgebiete einzustufen. In die Kategorie Ruhegebiete fallen 40,8 % der Gesamtfläche. Betrachtet man die
einzelnen Landschaftsräume, ergibt sich ein teilweise völlig anderes Bild.
2.6.2.3.1 Hintertaunus-Untereinheiten, Usinger Becken, Hoher Taunus
Die Lärmsituation stellt sich für diese drei Landschaftsräume unproblematisch dar. Die Flächenanteile
von Lärmbelastungs- und Ruhegebieten in diesen Räumen sind nahezu identisch. Mit maximal 1,5 %
(UVF-Gesamt: 14,6 %) der Fläche für Lärmbelastungsgebiete und 73,1 bis 83,7 % Flächenanteil an
261
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Ruhegebieten (UVF-Gesamt: 40,8 %) haben die drei Landschaftsräume eine deutlich bessere „Lärmbilanz“ als das gesamte Verbandsgebiet. Die genauen Flächenanteile der einzelnen Landschaftsräume sind
der Übersicht in Tabelle 39 zu entnehmen.
Die vergleichsweise entspannte Lärmsituation in den drei Landschaftsräumen spiegelt die durch die
Mittelgebirgslage vorgegebenen Rahmenbedingungen wider. Die Verkehrsinfrastruktur ist hier vergleichsweise gering ausgeprägt. Im Hinblick auf die Lärmimmission spielen der Schienen- und Flugverkehr eine untergeordnete Rolle. Die vorhandene Lärmimmission ist hauptsächlich auf den Straßenverkehr zurückzuführen. Die ausgedehnten Ruhegebiete werden dementsprechend durch zumeist schmale
Lärmbelastungskorridore um die Bundes- und Landesstraßen unterbrochen. Hauptlärmquellen sind die
beiden Bundesstraßen B 456 und B 275 sowie die B 8 zwischen Glashütten und Königstein.
2.6.2.3.2 Vortaunus
Der Landschaftsraum ‘Vortaunus’ weist eine unproblematische Lärmsituation auf. Der Flächenanteil
der Lärmbelastungsgebiete liegt bei 2,8 %, als Ruhegebiete sind 57,8 % der Fläche gekennzeichnet. Im
Vergleich zum gesamten Verbandsgebiet weist der Landschaftsraum damit eine deutlich günstigere
Lärmbilanz auf. Von den übrigen Landschaftsräumen zeichnen sich lediglich die drei nördlich gelegenen
Landschaftsräume durch einen höheren Ruhegebietsanteil aus (siehe Tab. 39).
Die vergleichsweise entspannte Lärmsituation ist auf die Mittelgebirgsrandlage und die damit verbundene geringer ausgeprägte Verkehrsinfrastruktur zurückzuführen. Der Flugverkehr spielt für die Lärmgesamtsituation im Landschaftsraum ‘Vortaunus’ keine, der Schienenverkehr lediglich eine untergeordnete
Rolle. Die Hauptlärmquelle ist der Straßenverkehr, insbesondere die Bundesautobahn A 3 westlich von
Eppstein, die A 5 bei Friedrichsdorf, die Bundesstraße B 8 zwischen Kelkheim und Königstein und zwischen Liederbach und Kelkheim, die B 455 zwischen Königstein und Oberursel, die B 456 bei Bad
Homburg bzw. Friedrichsdorf und die B 519 bei Kelkheim.
2.6.2.3.3 Main-Taunus-Vorland
Der Landschaftsraum ist durch große verlärmte Bereiche und einen geringen Anteil von Ruhegebieten
gekennzeichnet. Mit 16,2 % haben die Lärmbelastungsgebiete einen vergleichsweise großen Anteil an
der Gesamtfläche. Lediglich 17,3 % der Fläche sind als Ruhegebiete ausgewiesen. Damit stellt sich die
Lärmsituation hier deutlich ungünstiger dar als im UVF-Gebiet gesamt.
Ursache für die überdurchschnittlich hohe Lärmbelastung in diesem Landschaftsraum ist die dichte Verkehrsinfrastruktur. Insbesondere Straßen- und Flugverkehr machen sich stark bemerkbar. Hauptlärmquellen sind die Bundesautobahn A 3, die A 5 zwischen Eschborn und Friedrichsdorf, die A 66
zwischen Nordwestkreuz und Wallau, die A 671 bei Hochheim, die A 661 zwischen Eckenheim und
Bad Homburger Kreuz sowie die westlichen Flugschneisen des Frankfurter Flughafens.
2.6.2.3.4 Friedberger Wetterau
Der Landschaftsraum wird durch den Verkehrslärm nicht übermäßig belastet. Der Flächenanteil der
Lärmbelastungsgebiete von 5,4 % liegt deutlich unter dem Durchschnittswert für das gesamte Landschaftsplangebiet, der Anteil der Ruhegebiete ist mit 43,9 % etwas höher als im gesamten Plangebiet.
Die gerade im Vergleich mit dem benachbarten Landschaftsraum ‘Kern des Verdichtungsraumes
Frankfurt-Offenbach’ relativ niedrige Lärmbelastung ist darauf zurückzuführen, daß mit den Bundesautobahnen A 5, A 661 und A 66 wichtige Straßenverkehrsachsen außerhalb des Landschaftsraumes
einen Großteil des Straßenverkehrs bündeln. Zudem wirkt sich der vom Frankfurter Flughafen ausgehende Fluglärm hier kaum aus. Die Hauptlärmquellen sind die Bahnstrecke 3900 Frankfurt –Kassel und
die Bundesstraße B 3 bei Bad Vilbel.
2.6.2.3.5 Bergener Rücken
Der Landschaftsraum ‘Bergener Rücken‘ weist eine geringe Lärmbelastung auf. Der Anteil der Lärmbelastungsgebiete liegt bei 4,9 %, Ruhegebiete nehmen einen Flächenanteil von 43,5 % ein. Der ‘Berge262
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
ner Rücken’ weist damit, ähnlich den im Taunus gelegenen Landschaftsräumen, eine im Verhältnis zum
gesamten Plangebiet günstigere Lärmsituation auf.
Wie in der benachbarten ‘Friedberger Wetterau’ liegen wichtige Verkehrsachsen, wie die Bundesautobahn A 661 mit Ausnahme des kurzen Abschnitts nordöstlich von Frankfurt-Preungesheim und A 66
sowie die Bahnstrecke 3600 Frankfurt – Aschaffenburg außerhalb des Landschaftsraumes. Der Flugverkehr kann, wie der Schienenverkehr, als Lärmverursacher hier vernachlässigt werden. Hauptlärmquellen sind die Bundesstraßen B 3 östlich von Berkersheim und B 521 zwischen Frankfurt-Preungesheim und Frankfurt-Bergen-Enkheim, sowie das Preungesheimer Dreieck.
2.6.2.3.6 Flörsheim-Griesheimer Mainniederung
Der Landschaftsraum ‘Flörsheim-Griesheimer Mainniederung’ wird durch großflächige verlärmte Bereiche dominiert. Mit einem Flächenanteil von 57,4 % für Lärmbelastungsgebiete gegenüber lediglich
6,9 % für Ruhegebiete ist die Lärmsituation hier nicht akzeptabel. Der Landschaftsraum ist damit der
flächenmäßig am stärksten lärmbelastete im gesamten Landschaftsplangebiet.
Hauptursache für die überdurchschnittlich hohe Lärmbelastung ist die Nähe des Frankfurter Flughafens.
Neben der durch den Landschaftsraum führenden westlichen Flugschneise tragen vor allem die Bundesautobahn A 3 zwischen Weilbach und Kelsterbach und die A 671 südwestlich von Hochheim zur
Verlärmung bei.
2.6.2.3.7 Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach
Der in diesem Landschaftsraum zusammengefaßte Ballungsraum Frankfurt / Offenbach ist als verlärmtes Gebiet ohne größere Ruhegebiete gekennzeichnet. Der innerstädtische Straßenverkehr bewegt
sich hier in hohem Maß auch auf dem nichtklassifizierten Straßennetz. Damit werden Bereiche verlärmt,
die bei ausschließlicher Berücksichtigung der überörtlichen Straßen als Ursache des Straßenverkehrslärms als Ruhegebiete erscheinen. Die Bewertungsmethode, Berücksichtigung lediglich der überörtlichen
Straßen, wurde für diesen Landschaftsraum entsprechend angepaßt. Der Flächenanteil der Lärmbelastungsgebiete liegt bei 30 %, der Ruhegebietsanteil unter 3 % der Gesamtfläche.
Hauptlärmquellen in diesem Landschaftsraum sind neben einigen stark frequentierten, nichtklassifizierten Straßen die durch den Landschaftsraum führenden Bundesautobahnen A 5 zwischen dem Frankfurter Flughafen und Niederursel, A 661 zwischen Offenbach und Kalbach, A 66 zwischen FrankfurtBockenheim und Kriftel, die A 648 zwischen Frankfurt-Bockenheim und dem Eschborner Dreieck, die
A 3 am Flughafen, der Flughafen Frankfurt mit seinen nordöstlichen Flugschneisen, sowie die Bahnstrecken 3660 Frankfurt – Aschaffenburg zwischen dem Hbf Frankfurt und Fechenheim und 3600
Frankfurt – Göttingen zwischen dem Hbf Frankfurt und Mühlheim.
2.6.2.3.8 Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung
Hinsichtlich der Lärmbelastung stellen die zwei Teile dieses Landschaftsraumes keine Einheit dar und
werden daher einzeln behandelt.
Die ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’ weist eine durchschnittliche Lärmbelastung auf. Der
Flächenanteil der Lärmbelastungsgebiete liegt bei 12,6 %, als Ruhegebiete können allerdings lediglich
16,6 % der Fläche bezeichnet werden.
Das ist darauf zurückzuführen, daß mit der Bahnstrecke 3660 Frankfurt – Aschaffenburg und der Bundesautobahn A 66 zwei stark frequentierte Verkehrsverbindungen den relativ kleinen Teil-Landschaftsraum mittig zerschneiden. Die A 66 und das ergänzende Netz der überörtlichen Straßen verstärkt
die Lärmausbreitung in der Fläche und damit die starke Einschränkung der Ruhegebiete. Hauptlärmquellen sind die A 66 und die Bahnstrecke 3660 zwischen Frankfurt-Bergen-Enkheim und HanauWest.
Die ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ wird deutlich geringer mit Lärm belastet als die Fechenheimer Mainniederung. Nur 3,2 % der Fläche ist als Lärmbelastungsgebiet ausgewiesen, 42,1 % der
263
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Fläche werden durch Ruhegebiete abgedeckt. Die Lärmbilanz fällt damit auch im Vergleich zum gesamten Plangebiet günstig aus.
Dies kann auf die ausgeprägten Mainbögen und die damit verbundene, geringer ausgeprägte Verkehrsinfrastruktur im Osten des Teil-Landschaftsraumes zurückgeführt werden. Die Hauptlärmquelle, die A 3
zwischen Rodgau und dem Seligenstädter Dreieck, verläuft parallel zur westlichen Abgrenzung außerhalb des Landschaftsraumes. Ruhegebiete sind daher westlich der Verbindungslinie SeligenstadtFroschhausen und Mainhausen-Zellhausen nicht vorhanden. Eine weitere Hauptlärmquelle ist die A 45
nördlich des Seligenstädter Dreiecks.
2.6.2.3.9 Mönchwald und Dreieich, Rodgau
Die Lärmbelastung in diesem Landschaftsraum ist überdurchschnittlich hoch, die Verteilung der Lärmbelastungs- und Ruhegebiete ist jedoch inhomogen. Die Lärmbelastungsgebiete haben einen Flächenanteil von 27,7 %, der Anteil der Ruhegebiete liegt bei 27 % der Gesamtfläche. Die Lärmbilanz fällt für
den Landschaftsraum damit deutlich ungünstiger aus als für das gesamte Plangebiet.
Dies ist auf die im Landschaftsraum gelegenen Lärmschwerpunkte, die Flugschneisen des Frankfurter
Flughafens, mehrere Autobahnen und die Bahnstrecke Frankfurt – Darmstadt, zurückzuführen. Insbesondere durch den Einfluß des Flughafens im Nordwesten und der in Ost-West-Richtung den Landschaftsraum zerteilenden A 3 werden die Ruhegebiete großflächig zurückgedrängt. Größere Ruhegebiete
südöstlich von Heusenstamm werden durch die Bundesstraße B 45 und die K 174 zerschnitten. Die
Hauptlärmquellen im einzelnen sind der Flughafen, die Bundesautobahnen A 3 zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Seligenstädter Dreieck, die A 661 zwischen Frankfurt-Oberrad und Dreieich, die A 5
zwischen Niederrad und Zeppelinheim, die B 44 zwischen A 3 und A 5, die B 45 zwischen Obertshausen und Rödermark, die B 459 zwischen Offenbacher Kreuz und Dietzenbach sowie die Bahnstrecke
3600 Frankfurt – Göttingen zwischen Offenbach und Hanau und die Bahnlinie Frankfurt – Darmstadt
zwischen Frankfurt-Louisa und Egelsbach.
2.6.2.3.10 Messeler Hügelland
Die Ruhegebiete machen einen Anteil von 37,3 % der Gesamtfläche des ‘Messeler Hügellandes’ aus, die
Lärmbelastungsgebiete einen Anteil von 9,9 %. Das Verhältnis von Lärmbelastungs- zu Ruhegebieten
ist damit günstiger als im Gesamt-UVF-Gebiet.
Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, daß Autobahnen und stark frequentierte Bahnlinien außerhalb
des Landschaftsraumes bzw. im Falle der A 661 am Rande liegen. Die östlichen An- und Abflugschneisen des Frankfurter Flughafens verlaufen nördlich des Landschaftsraumes und haben keinen Einfluß
mehr. Hauptlärmquellen sind die A 661, die B 486, die B 459 nördlich von Dietzenbach und zwischen
Dietzenbach und Rödermark, die B 45 im Südosten des Landschaftsraumes sowie die K 173 bzw.
K 174 zwischen Götzenhain und B 459.
2.6.2.4 Zusammenfassung der Ergebnisse
Bezogen auf die Gesamtfläche des UVF-Gebietes können 41 % der Fläche als Ruhegebiete eingestuft
werden, knapp 15 % müssen als Lärmbelastungsgebiete angesehen werden. Relativ grob kann man das
Verbandsgebiet im Hinblick auf die Verkehrslärmsituation weiter in drei große Bereiche aufgliedern. Im
nördlichen Teil, der die Landschaftsräume ‘Usinger Becken’, ‘Hintertaunus-Untereinheiten’, ‘Hoher
Taunus’ sowie ‘Vortaunus’ umfaßt, dominieren die Ruhegebiete, die lediglich durch in der Regel
schmale Straßenbänder zerschnitten werden.
Der Kern des Verbandsgebietes, der die Landschaftsräume ‘Main-Taunus-Vorland’, ‘FechenheimSteinheimer Mainniederung’, ‘Friedberger Wetterau’, ‘Bergener Rücken’, ‘Flörsheim-Griesheimer
Mainniederung’ sowie ‘Kern des Verdichtungsraumes Frankfurt-Offenbach’ umfaßt, ist geprägt durch
größere Lärmbelastungsgebiete und einen geringen Anteil von Ruhegebieten. Die vergleichsweise hohe
Lärmbelastung ist vor allem auf den Frankfurter Flughafen und die Autobahntrassen zurückzuführen.
264
Landschaftsplan UVF
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Im Süden des Verbandsgebietes bilden die Landschaftsräume ‘Messeler Hügelland’ und ‘Mönchwald
und Dreieich, Rodgau’ sowie die ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ einen Bereich mit größeren
Ruhegebieten, die jedoch durch Lärmbelastungsgebiete im Einzugsbereich von Bundesstraßen und Autobahnen, insbesondere der A 3, zerschnitten werden.
2.6.2.5 Sektorale Leitbilder
−
−
−
−
Bestehende Ruhegebiete sind zu bewahren und sollen nicht durch Verkehrstrassen zerschnitten werden. Lärmintensive Nutzungen in Ruhegebieten sollen unterbleiben.
Die Lärmbelastungsgebiete sollen durch geeignete Maßnahmen reduziert werden, zumindest aber
soll die Ausweitung von Lärmbelastungsgebieten vermieden werden.
Durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen ist die Lärmbelastung in Gebieten mit sensibler Nutzung
zu verringern. Dabei haben aktive Schallschutzmaßnahmen Vorrang vor passiven.
Quellen zusätzlicher Lärmbelastung sollen in bereits bestehenden Lärmbelastungsgebieten angesiedelt werden. Eine Erhöhung der Gesamtbelastung ist dabei zu vermeiden.
265
Landschaftsplan UVF
266
Bd. II: 2. Sektorale Bewertung des Leistungsvermögens und der Gefährdungen ....
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang
Anhang
267
Landschaftsplan UVF
268
Bd. II: Anhang
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Flächen mit rechtlichen Bindungen
Definition der Flächen mit rechtlichen Bindungen gemäß den fachgesetzlichen Vorgaben
nach Hessischem Naturschutzgesetz
− Naturschutzgebiete
§ 12 HENatG
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen
ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder
in einzelnen Teilen
1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tierarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen
Gründen,
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden
Schönheit
erforderlich ist.
− Landschaftsschutzgebiete
§ 13 HENatG
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in
denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
1. zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
2. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes
oder
3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.
− Naturdenkmäler
§ 14 HENatG
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen
der Natur, deren besonderer Schutz
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen
Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit erforderlich ist.
− Geschützte Landschafts- Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte
Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz
bestandteile
§ 15 HENatG
1. zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas,
3. zur Erhaltung von Fließwassersystemen einschließlich der Talauen
oder
4. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen erforderlich ist.
Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand
an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.
− Schutz bestimmter Lebensräume und Landschaftsbestandteile
§ 23 HENatG
Lebensräume und Landschaftsbestandteile im Sinne des § 23 HENatG
sind Flächen, die unter den besonderen Schutz des Hess. Naturschutzgesetzes gestellt werden. Im einzelnen sind dies :
1. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Verlandungsbereiche, Altarme, Teiche,
Tümpel, Quellbereiche, naturnahe Bach- und Flußabschnitte,
Salzwiesen,
2. offene Binnendünen, natürliche Block- und Geröllhalden, Zwergstrauch- und Wachholderheiden, Borstgrasrasen und Trockenrasen,
269
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Flächen mit rechtlichen Bindungen
3. Alleen, Feld- und Uferghölze, Steinwälle, Hohlwege und Trockenmauern sowie im Außenbereich Hecken und landschaftsprägende
Einzelbäume,
4. Bruch- und Sumpfwälder,
5. seggen- und binsenreiche Feucht- und Naßwiesen, Wälder und Gebüsche trockenarmer Standorte, Auwälder sowie Streuobstbestände.
Nähere Regelungen und Definitionen erfolgen insbesondere zur lfd. Nr.
5 durch eine Rechtsverordnung. Die Darstellung im Landschaftsplan
erfolgt als Umgrenzung mit einer Liniensignatur.
nach Hessischem Forstgesetz
− Schutz- und Bannwald
§ 22 HForstG
Für die Sicherung des Waldes zur Erfüllung insbesondere seiner Schutzund Erholungsfunktionen besteht die Möglichkeit einer Unterschutzstellung nach dem Hess. Forstgesetz als Schutz- und Bannwald.
Die wichtigsten Bestimmungen über Schutz- und Bannwald sind:
Schutzwald darf nur ausnahmsweise unter Auflage einer flächengleichen
Ersatzaufforstung im Nahbereich umgewandelt werden. Eine Umwandlung von Bannwald ist grundsätzlich verboten. Die Ausweisung erfolgt
mittels Erklärung durch die obere Forstbehörde.
− Erholungswald
§ 23 HForstG
Zur Förderung der Erholungswirkungen kann Wald gemäß § 23 Hess.
Forstgesetz zu Erholungswald erklärt werden. Die Ausweisung von
Erholungswald kann mit Auflagen verbunden werden, die eine Bewirtschaftung des Waldes im Dienste der Förderung seiner Erholungseignung vorschreiben. Sie erfolgt mittels Erklärung durch die obere Forstbehörde.
− Naturparke
§ 24 HForstG
Naturparke sind großräumige, oft überwiegend unter Landschaftsschutz
stehende und einheitlich zu entwickelnde Gebiete, die sich wegen ihrer
landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen
und von der Raumordnung und Landesplanung hierfür vorgesehen sind.
Im Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt ist der Naturpark Hochtaunus ausgewiesen und wird als solcher dargestellt.
nach Hessischem Wassergesetz
− Wasserschutzgebiete
§ 25 HWG
Nach § 19 Wasserhaushaltsgesetz werden Wasserschutzgebiete aus
folgenden Gründen ausgewiesen:
1. zum Schutz von Gewässern zur Sicherung der Wasserversorgung,
2. zur Grundwasseranreicherung,
3. zur Verhinderung schädlichen Niederschlagswasserabflusses.
Gemäß § 29 Hess. Wassergesetz erfolgt die Ausweisung durch Rechtsverordnung der oberen Wasserbehörde (Regierungspräsident). Während
die engere Schutzzone II in der Regel von jeder Bebauung freigehalten
werden soll, dient die Schutzzone III dem Schutz vor weitreichenden
Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren
chemischen und radioaktiven Verunreinigungen.
− Heilquellenschutzgebiete Heilquellenschutzgebiete werden zum Schutz von staatlich anerkannten
Heilquellen durch Rechtsverordnung festgesetzt. Sie werden in Zonen
§ 47 HWG
„zum Schutz vor qualitativen Beeinträchtigungen“, Zone I -IV, und in
Zonen „zum Schutz vor quantitativen Beeinträchtigungen“, Zone A - D,
eingeteilt.
270
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Flächen mit rechtlichen Bindungen
Zuständig für die Festsetzung der Heilquellenschutzgebiete ist die obere
Wasserbehörde.
− Überschwemmungsgebiete
§§ 69 und 70 HWG
Überschwemmungsgebiete sind
1. durch Rechtsverordnung festgestellte Gebiete,
2. die in den Arbeitskarten der Wasserwirtschaftsverwaltung dargestellten Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt werden,
3. Gebiete zwischen Ufer und Deichen sowie Hochwasserschutzräume
von Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken.
Im Gewässer, im Uferbereich und in Überschwemmungsgebieten sind
verboten:
1. die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen,
2. das Aufbringen und Ablagern wassergefährdender Stoffe auf den
Boden,
3. die Umwandlung von Grün- in Ackerland,
4. das Anlegen, Erweitern oder Beseitigen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit dies nicht dem Ausbau oder der Unterhaltung
des Gewässers, der Erhaltung oder Wiederherstellung einer natürlichen Auenlandschaft, der Verjüngung des Pflanzenbestandes oder
der Gefahrenabwehr dient.
Bauliche Anlagen und Verkehrsanlagen von überregionaler Bedeutung
dürfen nur mit Genehmigung der Wasserbehörde hergestellt oder verändert werden (§ 71 HWG).
nach Hessischem Denkmalschutzgesetz
− Bodendenkmäler
§ 19 HDSchG
Bodendenkmäler im Sinne § 19 Hess. Denkmalschutzgesetz sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse,
Überreste der Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens
handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen
und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind.
Die Unterschutzstellung erfolgt als Eintragung in das Denkmalbuch
beim Landesamt für Denkmalpflege. Die Vorschläge beruhen im wesentlichen auf Angaben des Landesamtes für Denkmalpflege.
− Kulturdenkmäler
Kulturdenkmäler sind schützenswürdige Sachen, Sachgesamtheiten oder
Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen,
technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Kulturdenkmäler werden nachrichtlich in das
vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen geführte Denkmalbuch aufgenommen.
271
Landschaftsplan UVF
272
Bd. II: Anhang: Flächen mit rechtlichen Bindungen
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992
Zielvorstellungen des Gutachtens zum Landschaftsrahmenplan 1992
Schwerpunkt der Zielaussagen des Gutachtens ist die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Die Erfassung der natürlichen Potentiale der Region mündet in ein Entwicklungskonzept aus ökologischer Sicht, in dem auch Anforderungen an Nutzungen formuliert werden. Unterschieden wird nach
Leitlinien und Planungskonzeptionen, die teilweise naturraumspezifisch differenziert und nachfolgend
aufgeführt werden.
Biotop- und Artenschutz
Allgemein
Leitlinien:
− Schutz, Pflege und Erhaltung des charakteristischen Satzes an Ökosystemen in jeder naturräumlichen Einheit der Planungsregion, soweit nicht mehr vorhanden, auch die Entwicklung
möglichst natürlicher Ökosystemtypen
Anforderungen an Nutzungen:
− Negative Auswirkungen auf schutzwürdige Ökosysteme vermeiden
− Natürliche Standortqualität erhalten
− Flächenverbrauch so gering wie möglich halten
Planungskonzeption:
Von höchster Priorität ist die Konzeption und Umsetzung eines regionalen Schutzgebietssystems.
Dieses beinhaltet:
− Ein zu entwickelndes Netz von Schutzgebieten, das aus allen naturraumspezifischen Biotoptypen
in ausreichender Größe und in ökologisch funktionaler Verteilung in allen naturräumlichen Einheiten besteht
− Unterschiedliche Schutzkategorien
− Eine funktionale Verbindung der Schutzgebiete über typische naturnahe Landschaftsstrukturen
− Die Entwicklung naturbetonter Biotope in Räumen mit bereits defizitärer Ausstattung
− Umweltverträgliche Landnutzungsformen
− Spezielle Artenschutzprogramme
(1) ‘Hintertaunus-Untereinheiten’
Schutzwürdige Biotoptypen:
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Quellfluren
Seggenrieder
Erlenbruchwälder
Hainsimsen-Buchenwälder
Eichen-Hainbuchenwälder
Perlgras-Buchenwälder
Frühlingsplatterbsen-Buchenwälder
Borstgrasrasen und Silikatmagerrasen
Felsfluren
Streuobstbestände
Planungskonzeption:
− Verstärkte Ausweisung von Naturschutzgebieten zur Realisierung des regionalen Schutzgebietssystems.
− Anlage von Hecken.
− Umwandlung von Ackerland in Grünland vor allem in Bachauen.
273
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992
(2) ‘Usinger Becken’
Entsprechend (1) Hintertaunus-Untereinheiten
Zusätzlich zu Planungskonzeption:
− Nutzungsintensivierung entgegenwirken.
− Waldanteil erhöhen.
Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten:
− Landschaftsschutzgebiet „Erlenbachaue“ bei Neu-Anspach: Schutz der Auenbereiche des Erlenbaches von der Quelle in Neu-Anspach bis zur Mündung in die Nidda bei Frankfurt am Main sowie seiner Zuflüsse.
(3) ‘Hoher Taunus’
Schutzwürdige Biotoptypen:
−
−
−
−
−
−
−
Quellfluren, Nieder- und Quellmoore
Erlenbruchwälder
Bach-Erlen-Eschenwälder
Eschen-Ahorn- Schluchtwälder
Linden-Ulmen-Blockschuttwälder
Hainsimsen-, Flattergras- und Perlgras-Buchenwälder
Feuchtwiesen
(4) ‘Vortaunus’
Schutzwürdige Biotoptypen:
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Erlenbruchwälder
Bach- Erlen- Eschenwälder
Perlgras-Buchenwälder
Hainsimsen-Buchenwälder
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
Eschen-Ahorn-Schuttwälder
Bergahorn-Mischwälder
Naß und Pfeifengraswiesen
Hochstaudenfluren
Magerrasen
Streuobstwiesen
Planungskonzeption:
− Erhaltung von Kaltluftentstehungsgebieten.
(5) ‘Main-Taunus-Vorland’
Schutzwürdige Biotoptypen:
−
−
−
−
−
−
−
−
274
Eichen-Hainbuchenwälder
Buchen-Eichenwälder
Bruchwälder
Feuchtwiesen
Röhrichte
Hochstaudenfluren
Magerrasen und Zwergstrauchheiden
Streuobstwiesen
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992
− Hecken und Feldgehölze
− Besonderheit: Calluna-Heiden
Planungskonzeption:
−
−
−
−
Das Main-Taunus-Vorland weist ein erhebliches Defizit an Naturschutzgebieten auf.
Entwickeln von Auenwäldern entlang der Nebenflüsse des Mains.
Erhöhung des Waldanteils.
Ausweisung von Streuobstwiesen als geschützte Landschaftsbestandteile oder Naturschutzgebiete.
− Ausweisung der Fließgewässersysteme als „Bausteine“ eines regionalen Biotopverbundsystems.
Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten:
− Landschaftsschutzgebiet „Wickerbachtal“: Erhaltung der Auen im Bereich des Wickerbachtales
von der Quelle im Taunus bis zur Mündung in den Main im ‘Main-Taunus-Vorland’.
(6) ‘Friedberger Wetterau’, (7) ‘Bergener Rücken’
Schutzwürdige Biotoptypen:
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Eichen-Hainbuchenwälder
Buchen-Eichenwälder
Bruchwälder
Feuchtwiesen
Röhrichte
Hochstaudenfluren
Magerrasen und Zwergstrauchheiden
Streuobstwiesen
Hecken und Feldgehölze
Planungskonzeption:
− Verbesserung des Bestandes an naturnahen, extensiv genutzten Landschaftselementen.
− Schwerpunktmäßig Auenbereiche in extensiv genutztes Grünland umwandeln und Anteil an
Feldgehölzen und Hecken vergrößern.
(8) ‘Flörsheimer-Griesheimer Mainniederung’, (9) ‘Kern des Verdichtungsraumes’, (10)
‘Fechenheim-Steinheimer und Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’, (11) ‘Mönchwald und
Dreieich, Rodgau’
Schutzwürdige Biotoptypen:
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Au-, Sumpf- und Bruchwälder
Eichen-Hainbuchenwälder
Buchen-Eichenwälder
Eichen-Kiefernwälder
Quellfluren
Röhrichte, Seggenrieder
Naß- und Feuchtwiesen
Magerrasen
Streuobstwiesen
Gebüsche
Planungskonzeption:
− Regional bedeutsame Sandtrockenrasen, Auwälder, bodensaure und mesophile Laubwaldtypen
sind bisher noch nicht in Naturschutzgebieten repräsentiert.
275
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992
Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten:
− Landschaftsschutzgebiet „Erlenbachaue“ bei Neu-Isenburg: Schutz der Talaue sowie der Auwälder im Bereich Neu-Isenburg.
(12) ‘Messeler Hügelland’
Schutzwürdige Biotoptypen:
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Laubwälder
Sumpf- und Bruchwälder
Flachmoore
Seggenrieder
Röhrichte
Naßwiesen
Quellfluren
Magerrasen
Streuobstwiesen
Überregionale Bedeutung der Flachmoore (Fauna)
Grundwasser
Allgemein
Anforderungen und Ziele an die Grundwasserbewirtschaftung:
− Erhalt des sich erneuernden Naturgutes Wasser so steuern, daß es nachhaltig zur Verfügung steht.
− Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist eine Anhebung des Grundwasserstandes zum Zweck der Stabilisierung und der Wiederherstellung ökologisch tragbarer Grundwasserstände zu begrüßen.
− Ein Bevölkerungszuwachs ist nur noch in geringem Maße zu verkraften.
Anforderungen an die Nutzung verschmutzungsgefährdeter Bereiche:
− Bereiche mit hohem Verschmutzungsrisiko (Bereich Rodgau) müssen von Gewerbe- und Industriegebieten, Straßen, Lagerstätten, Deponien, Kompostierungsanlagen, militärischen Anlagen
und Rohrleitungen mit wassergefährdenden Stoffen freigehalten werden. Maßnahmen, die zusätzlich Kfz-Verkehr, vor allem stehenden Verkehr, zur Folge haben, sind abzulehnen. Die
Landwirtschaft ist so auszuüben, daß von den Pflanzen nicht verwertete Nährstoffüberschüsse
nicht ins Grundwasser gelangen können. Die landwirtschaftliche und die forstliche Nutzung sollen den Düngemittel- und Pestizideinsatz minimieren. Silos und Gärfuttermieten sollen nicht angelegt, Klärschlamm nicht aufgebracht werden.
− Bereiche mit sehr hohem Verschmutzungsrisiko (Stollenwassergewinnungsanlagen im Hohen
Taunus) müssen zusätzlich von Siedlungsentwicklung, intensiver Freizeitnutzung, Golfplätzen,
Bahntrassen und Rohrleitungen auch mit nicht wassergefährdenden Stoffen freigehalten werden.
Eingriffe nach § 5 HENatG, die die Verschmutzungsgefährdung erhöhen können, sind unzulässig.
Im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung darf außerdem keine Gülleausbringung erfolgen.
Ein Düngemittel- oder Pestizideinsatz in Land- und Forstwirtschaft soll nicht mehr erfolgen.
276
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992
Fließgewässer
Allgemein
Anforderungen an Ausbau und Unterhaltung:
− Verrohrung völlig vermeiden.
− Begradigung und Bau von Stauwehren unterlassen.
− Ausbau aus Gründen des Hochwasserschutzes nur, wenn die Lebensraumfunktion des Gewässers
verbessert wird.
− Renaturierung so weit möglich:
− Noch vorhandene natürliche Überschwemmungsgebiete erhalten, nicht eindeichen.
− Hochwasserrückhaltebecken nur bei unabweisbarem Bedarf.
− Naturnahe Gewässer, besonders die Uferbereiche, in vollem noch vorhandenem Umfang schützen.
− Gewässertypen und deren typische Lebensgemeinschaften bestimmen die Gewässerunterhaltung.
Zielkonzept für Schutz, Reinhaltung und Renaturierung der Fließgewässer:
− Vorhandene naturnahe Fließgewässer, Auen und Quellgebiete dienen als Kerngebiete für die Renaturierung ganzer Fließgewässersysteme.
− Naturferne, belastete Wasserläufe in möglichst naturnahe Zustände bezüglich Wassergüte, Wassermenge, Gewässerbett und Ufer bringen. Gesamtkonzept unter Einbeziehung von Nutzungen
im Einzugsgebiet und den Auenbereichen.
− Auen und Retentionsräume von z.B. Siedlung, Gewerbe, Industrie, Lagerstättenabbau, Verkehr,
Rohrleitungen, Deponien, Fremdenverkehr, Sport-/Freizeiteinrichtungen sowie Ackernutzung
freihalten.
Konzept zur Reinhaltung der Fließgewässer (u.a.):
− Verschmutzungsgrad der Fließgewässer auf naturnahes Maß begrenzen.
− Selbstreinigungskraft der Fließgewässer erhalten oder verbessern
− Natürliche Gewässerläufe erhalten oder wiederherstellen
− Niederschlag vor Ort versickern
Renaturierung der Fließgewässer und Auen in der Planungsregion:
−
−
−
−
Renaturierungen müssen die Längsgliederung der Fließgewässer berücksichtigen.
Ausreichend breite Geländestreifen beiderseits des Wasserlaufs vorsehen.
Tierwanderungen durch Veränderung der Wehre und Abstürze wieder ermöglichen.
Auentypischen Wasserhaushalt wiederherstellen
Räumliche Schwerpunkte für Renaturierungs- und Schutzkonzepte:
− Gewässeroberläufe und Quellen im östlichen Hintertaunus.
− Fließgewässer in vorhandenen oder geplanten Landschaftsschutzgebieten.
− Fließgewässer in und um Erholungsorte zur Aufwertung des Landschaftsbildes.
− Aufwertung von naturfernen Fließgewässern und ihren Auen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten. Aufwertung naturferner oder verrohrter Fließgewässer in städtischen Bereichen. (vor allem Main und seine Zuflüsse).
Bodenschutz
Allgemein
− Seltene Böden (Flugsand-, Moorböden, Böden auf Kalkstandorten, Auenböden) erhalten, sichern.
− Kultur- oder naturgeschichtlich bedeutsame Böden schützen.
277
Landschaftsplan UVF
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992
Naturnahe, extensive Bodennutzung erhalten, ausdehnen.
Naturnahe Bewirtschaftungsmethoden in der Forstwirtschaft fördern.
Mit Grund und Boden sparsam und schonend umgehen.
Zusätzliche Siedlungs- und Gewerbeflächen erst nach ökologischer Prüfung und Bewertung ausweisen.
Versiegelungsgrad durch einzelne Anlagen auf das kleinstmögliche Maß reduzieren.
Gesamtbilanzen für direkte und indirekte Sroffeinträge in Böden erstellen.
Geschädigte Böden problemangepaßt nutzen, sichern oder sanieren
Irreversibel belastete Böden so sichern und nutzen, daß keine Gefährdung der Umwelt von ihnen
ausgeht.
Einrichten eines Bodeninformationssystems, um den Zustand der Böden flächendeckend erfassen
und überwachen zu können.
Böden durch geeignete Maßnahmen vor Erosion schützen.
Spezielle Problemschwerpunkte des Bodenschutzes:
− In der Untermainebene und dem Main-Taunus-Vorland sind aufgrund der hohen Flächeninanspruchnahme durch Besiedelung die verbliebenen, großflächig zusammenhängenden Freiräume
besonders zu schützen. Der weitere Landschaftsverbrauch darf nur äußerst sparsam und nach
sorgfältiger Prüfung ausgeweitet werden. In Bereichen, die bereits einen Besiedelungsanteil von
50% und mehr aufweisen, ist eine weitere Besiedelung gänzlich auszuschließen. In besiedelten
Naturräumen, in denen hohe Immisionsbelastungen zu verzeichnen sind, ist die Reduzierung der
Emissionen besonders dringend.
− In Gebieten mit hohem Anteil an landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen ist zum Schutz
des Bodens die Überführung der Landwirtschaft in umweltverträgliche Bewirtschaftungsformen
besonders dringlich.
− In der Untermainebene sind die seltenen und gegenüber Schadstoffeinträgen besonders empfindlichen Flugsandböden zu schützen.
Klima
Allgemein
Sicherung der klimatischen Funktionen ‘Kaltluftentstehung’ und ‘Frischluftversorgung’:
− Kaltluftentstehungsgebiete, insbesondere solche, die im räumlichen Zusammenhang mit belasteten Siedlungsbereichen stehen, sind in ihrer Funktion, Struktur und Nutzungsart zu erhalten.
− Kaltluftabflußgebiete (vor allem in Auen der Fließgewässer und Hangbereiche) sind in ihrer
Funktion zu erhalten. Den Abfluß von Kaltluft behindernde Maßnahmen, Anlagen, Nutzungsund Gestaltungsarten sind in diesen Gebieten nicht zulässig. Dies gilt in der in besonderem Maße
für die im südlichen und östlichen Taunusbereich gelegenen Talzüge und Hangbereiche.
− Im Verdichtungsraum sind die vorhandenen offenen Landschaften und die Waldgebiete, insbesondere die Waldbereiche im Süden Frankfurts und Offenbachs, unter Berücksichtigung ihrer
klimatischen Ausgleichsfunktion gerade bei Inversionswetterlagen großräumig in funktioneller
Vernetzung zu erhalten und zu entwickeln.
Landschaftsbezogene Erholung
Allgemein
Die Landschaftsrahmenplanung hat bestimmte Flächen im Rahmen eines überörtlichen Grünverbundsystems zu sichern und Bezüge zur umgebenden Landschaft herzustellen.
278
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992
Ziele für die Sicherung der landschaftsbezogenen Erholung und eine ökologisch verträgliche Erholungsplanung:
− Unterbinden und/oder Begrenzen bestimmter Nutzungsformen oder Eingriffe.
− Aufwertung belasteter oder weniger attraktiver Bereiche.
− Umsetzung von Konzepten zur Besucherlenkung und Nutzungszonierung.
− Die lokale und regionale Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft muß als Grundlage für
die Erholungsqualität erhalten, entwickelt und geschützt werden.
− Gering belastete, unzerschnittene Räume mit Erholungseignung gegenüber anderen Nutzungen
langfristig in ausreichender Größe für die Erholung sichern.
Maßnahmen zur Verbesserung der Erholungsfunktion der Landschaft:
− Minderung von Zerschneidungswirkungen durch Erstellung von Konzepten für zusammenhängende Wegesysteme.
− Anlage von begrünten Lärmschutzwällen zum Schutz intensiv genutzter Erholungsgebiete.
− Renaturierung von Fließgewässern und ihren Auen.
− Neuanlage von Steuobstwiesen um Dörfer und Siedlungen.
− Extensivierung landwirtschaftlich intensiv genutzter Bereiche, Unterstützung der Landwirte bei
der Bewirtschaftung nach ökologischen und ästhetischen Kriterien.
− Umbau forstlicher Monokulturen in naturnahe Laubwälder (vor allem in Gebieten mit Eignung
für landschaftsbezogene Erholung).
− Waldmehrung in waldarmen Gebieten.
Es werden zusätzlich gesonderte Aussagen zu Anforderungen an Golfsportanlagen gemacht:
− Neuanlage von Golfplätzen nur dort, wo weder das Landschaftsbild noch die landschaftsökologische oder die Situation der Nahererholung sich dadurch verschlechtert.
− Nicht geeignet für die Anlage von Golfplätzen sind folgende Landschaftsräume: (1) HintertaunusUntereinheiten, (3) Hoher Taunus, (4) Vortaunus, (12) Messeler Hügelland.
Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege an die Landwirtschaft
Allgemein
− Gefährdungen durch die landwirtschaftliche Nutzung von bestehenden ökologisch, natur- und
kulturhistorisch wertvollen Biotopen und Kleinstrukturen sind auszuschließen.
− Landwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen sind zu erhalten und in ihrer Nutzung zu sichern.
− Die Agrarlandschaft soll nicht entweder in Flächen für Naturschutz und Landschaftspflege oder
landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche aufgeteilt sein. Deshalb ist vor allem innerhalb der
intensiv genutzten Agrarlandschaft auch die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich.
− Langfristig Durchsetzung einer umweltverträglichen, natur- und ressourcenschonenden Landwirtschaft auf der Gesamtfläche.
− Der Eintrag von Pestiziden und Dünger in Boden, Wasser und Luft ist zu begrenzen.
− Der Pflanzenbau soll dem integrierten Pflanzenschutz entsprechen.
− Die Tierhaltung ist an die Tragfähigkeit der Betriebsflächen anzupassen.
− Der Boden ist in seiner Fruchtbarkeit zu erhalten und zum Schutz der Oberflächengewässer vor
dem Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden zu schützen, Bodenerosion ist zu verhindern. Dies
gilt vor allem für Überschwemmungsgebiete und steilere Hanglagen, die deshalb vorrangig als
Dauergrünland zu nutzen sind.
− Die Landwirtschaft soll bei ökologisch begründeten Bedürfnissen die gesellschaftliche Aufgabe
der Pflege, Erhaltung und Neugestaltung unter Berücksichtigung der natürlichen Standortfaktoren der Kulturlandschaft übernehmen.
− Im Verdichtungsraum sind in den Bereichen, die einen Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche
279
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Gutachten Landschaftsrahmenplan 1992
von unter 30% aufweisen, die bestehenden Freiflächen zur Wahrung der Vielfältigkeit und des
Erholungswertes der Kulturlandschaft zu erhalten.
(3) ‘Hoher Taunus’
− Die landwirtschaftliche Nutzung ist zu erhalten und somit ist auch die Pflege und Offenhaltung
der Freiflächen, vor allem der Bachauen, der Waldwiesen und der Waldrandbereiche, zu gewährleisten.
(4) ‘Vortaunus’, (5) ‘Main-Taunus-Vorland’, (6) ‘Friedberger Wetterau’, (7) ‘Bergener Rücken’
− Es sind vordringlich Flächen zur Umsetzung eines regionalen Schutzgebietssystems erforderlich.
Bestehende naturnahe Strukturen bilden Ausgangspunkte für die Umsetzung.
− Es sind Maßnahmen zum Schutz vor Bodenerosion durchzuführen.
Anforderungen an die Forstwirtschaft
Allgemein
Ziele für die Walderhaltung und Waldmehrung:
− Waldinanspruchnahmen sind grundsätzlich abzulehnen, da ein möglicher Ausgleich erst nach
Jahren wirksam wird.
− Ausschlußkriterien für Waldneuanlagen sind:
- Für Arten- und Biotopschutz wertvolle Flächen
- Beeinträchtigung von Quellbereichen
- Gefährdung gewachsener Waldränder
- Offene Waldwiesentäler
- Kuppen, exponierte Lagen
- Prägende Landschaftselemente, Naturdenkmale
- Kaltluftabflußbereiche für belastete Siedlungsgebiete
−
−
−
−
Waldmehrung in waldarmen Gebieten sind auch als Inselflächen möglich.
In Gemeinden mit über 70% Waldanteil an der Gemarkung soll keine Waldmehrung stattfinden.
In Gemeinden mit unter 30% Waldanteil an der Gemarkung ist Waldmehrung erwünscht.
Wieder- und Neuaufforstungen sollen vermehrt naturnah geschehen.
Für die Waldmehrung sehr geeignet:
− (2) Usinger Becken, (5) Main-Taunus-Vorland, (6) Friedberger Wetterau, (7) Bergener Rücken
Waldmehrung im Einzelfall möglich:
− (1) Hintertaunus-Untereinheiten, (4) Vortaunus
Für die Waldmehrung nicht geeignet (da hoher Waldanteil):
− (3) Hoher Taunus
280
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984
Leitvorstellungen des Landschaftsplanes des UVF (1984)
Landschaftsräume ‘Kern des Verdichtungsraumes’, ‘Friedberger Wetterau’, ‘Bergener
Rücken’ und ‘Fechenheim-Steinheimer Mainniederung’
Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen des 1984 vom Verbandstag des UVF beschlossenen
Landschaftsplanes wiedergegeben. Die Anordnung erfolgt nach Landschaftsräumen, denen die Teilräume des Landschaftsplanes von 1984 zugeordnet werden:
Wesentliche Aufgaben der Freiflächen für den Teilraum
Sicherung von Luftaustauschbahnen zur Verminderung der Immissionsbelastungen, Gliederung von
Bauflächen, Erhaltung (letzter) natürlicher Raumeinheiten, Verknüpfung besiedelten Raumes mit
vergleichsweise naturnahen Freiflächen angrenzender Teilräume als Rückzugsgebiete für Tiere und
Pflanzen; wohnungsnahe Erholung; Landwirtschaft.
Teilraumübergreifend
Hochqualifizierte Freizeitangebote wie Zoo, Botanischer Garten, Sportstadien, wassergebundene
Freizeitmöglichkeiten, Schutz für Pflanzen und Tiere der Feuchtbiotope.
Problemschwerpunkte
Zielkonflikt zwischen landwirtschaftlicher Intensivnutzung, vor allem Gärtnereien, öffentliche und
private Grünflächen, Kleingartenbedarf nicht gedeckt, Mangel an extensiv nutzbaren Freiflächen für
ruhige, naturnahe Erholung; ausgeräumte Feldflur, hochgradige Verschmutzung von Main und Nidda,
fehlender Zusammenhang mit Freiflächen weniger belasteter Teilräume, Waldumwandlung.
Wesentliche Maßnahmen gemäß dem Landschaftsplan von 1984
Wirkungsbereiche
Ziel
Naturhaushalt, Frischluftzufuhr
Landschaftsbild
Dargestellte Nutzung im Landschaftsplan
Gemarkung
Freihaltung bedeutsamer Luftschneisen
durch Ausweisung von Flächen für die Land
wirtschaft, vorzugsweise Grünland, in
siedlungsnahe Grünflächen.
Höchst,
Zeilsheim,
Urselbachtal,
Niederursel/
Heddernheim,
Seckbach-Nord
Immissionsschutz
Pflanzstreifen, Anlage waldartiger Bestände Kelsterbach
an verkehrsreichen Straßen und im Bereich
emittierender Industrie.
Grundwasserschutz
Freihaltung der Zone 1 und 2 der festgestellten und geplanten Wasserschutzgebiete von
Gebäuden und Verkehrswegen durch
Ausweisung von Flächen für die Land- und
Forstwirtschaft.
Verbesserung der
Wasserqualität
von
Fließgewässern
Neuanlage und Erhaltung standortgemäßen Main, Nidda
Uferbewuchses, Ausweisung von Grünland,
in Siedlungsnähe Grünflächen.
Vernetzung von
Freiflächen
Darstellung von Grünverbindungen aus dem Bachauen
Siedlungsbereich in die freie Feldflur mit
Anschluß an Wald, vorzugsweise an
Gewässern, Darstellung als ökologisch
bedeutsames Grünland.
281
Landschaftsplan UVF
Wirkungsbereiche
Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984
Ziel
Artenschutz
Dargestellte Nutzung im Landschaftsplan
Ausweisung von Grünflächen als
Teilrekultivierungsziel in Flächen
ehemaligen Kies- und Basaltabbaus.
Ausweisung zusammenhängender Flächen
Landwirtschaft Erhaltung
landwirtschaftlich für die Landwirtschaft auf hochwertigen
er ProduktionsBöden, Freihaltung von Bebauung.
flächen
Gemarkung
FrankfurtSchwanheim,
Mühlheim
Bad VilbelDortelweil
Standortgemäße
Ausweisung von Grünland in
OffenbachBewirtschaftung/ grundwassernahen Bereichen, vorzugsweise Rumpenheim,
Landschaftspflege in Bach- und Flußauen.
Mühlheim
Forstwirtschaft Walderhaltung
Erholung
Ausweisung geplanter Erweiterungen von
Flächen für die Forstwirtschaft.
MaintalDörnigheim,
Bad Vilbel
Schaffung
wohnungsnaher
Erholungsflächen
Ausweisung von Grünflächen innerhalb der
Ortslagen, am Ortsrand Übergang zu Grünland, vor allem in Bach- und Flußauen.
Mühlheim,
Flächen für
kleingärtnerische
Nutzung
Ausweisung landschaftlich unbedenklicher
Standorte, Ausweisung von
Ersatzstandorten für Gärten (Frankfurt und
Offenbach) im Teilraum V.
Bad Vilbel,
Wingertsberg,
Hexenberg,
Langen,
Dreieich,
Dietzenbach
Erholungszentren
Übernahme aus dem Regionalen Raumordnungsplan, Darstellung differenziert nach
Grünflächen für Sport, Freizeit oder Park.
Rumpenheimer
Mainbogen mit
Sportboothafen,
Mainkur,
Freizeitpark
Mühlheim
Offenbach
Landschaftsräume ‘Hintertaunus-Untereinheiten’, ‘Usinger Becken’;
Wesentliche Aufgaben der Freiflächen für den Teilraum
Land- u. forstwirtschaftliche Nutzung
Teilraumübergreifend
Durch grössere Freiflächenreserven und geringere ökologische Belastung Ausgleichsaufgaben
für stärker belastete Teilräume, insbesondere für Wochenenderholung und Fremdenverkehr.
Problemschwerpunkte
Rückzug der Landwirtschaft aus Steillagen, Verluste an offener Landschaft, Veränderung des
Landschaftsbildes; stark eingeschränkte Zugänglichkeit durch private Nutzung größerer Teilflächen
verbunden mit Zersiedlungstendenzen durch ungeordnete Entwicklung von Gartenhütten,
Einzäunungen und Wochenendhäuser
282
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984
Wesentliche Maßnahmen gemäß dem Landschaftsplan von 1984
Wirkungsbereiche
Landwirtschaft
Ziel
Dargestellte Nutzung im
Landschaftsplan
Gemarkung
Erhaltung des
Weitgehende Beibehaltung des
Landschaftsbildes vorhandenen Verhältnisses zwischen Wald
und offener Landschaft durch Ausweisung
extensiv zu bewirtschaftenden Grünlandes.
Grävenwiesbach
-Laubachtal,
Weilrod-Nieder-/
Oberlauken
Erhaltung
landwirtschaftlich
e Produktionsflächen
Usinger Becken
Freihaltung wertvoller Böden (Vorrangflächen) von Bebauung durch Ausweisung
großer zusammenhängender Flächen für
die Landwirtschaft.
Verhinderung von Darstellung von Grünland im
WeilrodBrachfallen
grundwassernahen Bereich der Talauen
Hasselbach
sowie auf trockenen Standorten in Steilund Kuppenlage; extensive
Bewirtschaftung durch Beweidung, Mähen
oder Mulchen je nach standörtlicher
Voraussetzung.
Forstwirtschaft
Erholung
Erweiterung
natürlich
aufgebauter
Waldränder
Darstellung von Erweiterung von Flächen
für die Forstwirtschaft durch Einbeziehen
von Sukzessionsflächen, keine
Aufforstung.
Ausgleich von
Waldverlust
Erweiterung von Flächen für die Forstwirt- Wehrheimschaft als Ersatz für Waldumwandlungen
Friedrichsthal
(Aufforstungen).
Usingen
Schutz vor
Zersiedlung
Zurückhaltende Ausweisung von
Standorten für das Freizeitwohnen und nur
in landschaftlich unbedenklichen Lagen
mit Zuordnung zu bestehenden Siedlungen.
Besondere landschaftsplanerische
Maßnahmen erforderlich zur Ordnung
ungenehmigter Splittersiedlungen.
Ferienhausgebiet
WeilrodAltweilnau,
Bündelung
ergänzender
Freizeitanlagen
Übernahme des Standortes für Freizeitzentrum Altweilnau einschließlich der
Darstellung des geplanten Golfplatzes als
Grünfläche Sport eines Golfplatzes
WeilrodAltweilnau
Erhöhung der
Zugänglichkeit
Steigerung der Landschaftserschließung für Neu-Anspach Wanderer, dargestellt durch parkartig zu
Häuserbach
gestaltende Grünflächen, die außerhalb der
Ortschaften in Grünland übergehen
Grävenwiesbach
UsingenEschbach
Landschaftsräume ‘Hoher Taunus’, ‘Vortaunus’, ‘Main-Taunus-Vorland’ und ‘FlörsheimGriesheimer Mainniederung’
Wesentliche Aufgaben der Freiflächen für den Teilraum
Klimaverbesserung und Glierungsfunktion gegenüber der Erweiterung von Bauflächen und
Verkehrstrassen, wohnungsnahe Erholungsflächen und Erhaltung des Landschaftsbildes.
283
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984
Teilraumübergreifend
Erhaltung und Wiederherstellung der ökologisch unverzichtbaren Verbindung zwischen
hochbelastetem Verdichtungsraum und weniger beeinträchtigten Waldlagen des Taunus¸ Erhaltung
und Steigerung der Erholungswirksamkeit für den längerfristigen Aufenthalt (Kur- und Erholungsorte)
und den Ausflugsverkehr.
Problemschwerpunkte
Verlust der landschaftlichen Vielfalt durch starken Siedlungsdruck in Verbindung mit zusätzlichen
Zerschneidungseffekt durch Verkehrswege. Verlust natürlichen Grünlandes und damit von
Retentionsräumen, in Talauen durch Auffüllung, Dränung und Umbruch zu Ackerland bzw.
Bebauung. Denaturierung der Bäche durch starke Verschmutzung, Bachbettkorrekturen und
Entfernung der natürlichen Ufer- und Auenvegetation. Zielkonflikte zwischen Kurerholung und
Ausflugsverkehr.
Wesentliche Maßnahmen gemäß dem Landsschaftsplan von 1984
Wirkungsbereiche
Naturhaushalt,
Landschaftsbild
Ziel
Frischluftzufuhr
Dargestellte Nutzung im
Landschaftsplan
Freihaltung bedeutsamer Luftschneisen
durch Ausweisung von Flächen für die
Landwirtschaft.
Gemarkung
HochheimMassenheim,
HofheimDiedenbergen,
Erhaltung der verbliebenen
EschbornVegetationsflächen durch Ausweisung von Westerbach
Grünland, vorzugsweise auf Kuppen, in
Hangbereichen und Talzügen, Freihaltung
der Bachauen durch Ausweisung von
Grünflächen mit Siedlungsbereich.
Immissionsschutz Pflanzstreifen und Anlage waldartiger
Bestände an verkehrsreichen Straßen und
im Bereich emittierender Industrie.
Verbesserung der
Wasserqualität,
Hochwasserschutz
Hattersheim,
Kriftel
Aufforstung im Bereich der
Wasserschutzzonen der Frankfurter
Brunnengalerie.
HattersheimEddersheim
Verzicht auf weitere Aufschüttungen,
Erhaltung natürlicher
Überschwemmungsgebiete durch
Ausweisung von Grünflächen in den
Ortslagen und Grünland im Außenbereich.
Bad Soden:
Lotterbach,
Sulzbach,
Oberursel:
Ursel-bach,
Neuanlage und Erhaltung standortgemäßen EppsteinUferbewuchses.
Ehlhlten:
Dattenbachtal;
EppsteinNiederjosbach:
Daisbachtal
Artenschutz
284
Rekultivierung zu Grünflächen und Wald
Flörsheimmit Erholungsnutzung, besondere
Weilbach,
landschaftsplanerische Maßnahmen zur
HochheimSicherung von Feuchtgebieten erforderlich.
Massenheim
Landschaftsplan UVF
Wirkungsbereiche
Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984
Ziel
Erhaltung
landschaftstypischer
Merkmale
Landwirtschaft
Dargestellte Nutzung im
Landschaftsplan
Gemarkung
Darstellung von Grünland unter besonderer Bad SodenBerücksichtigung der Streuobstlagen.
Altenhain
Erhaltung
Darstellung zusammenhängender Flächen Oberursellandwirtschaftlich für die Landwirtschaft (landwirtschaftliche Bommersheim
er ProduktionsVorranggebiete).
flächen
Ausweisung zusammenhängender Flächen
für die Landwirtschaft auf
sonderkulturfähigen Böden.
Hochheim
(Weinbau),
standortgemäße
Bewirtschaftung
Darstellung von Grünflächen im
Auenbereich der Bachläufe.
Taunusbäche
Ersatzflächen
Rekultivierungsziel Landwirtschaft als
Ersatz in ausgebeuteten Steinbrüchen und
Kiesgruben (Teilbereiche) und Deponien.
Flörsheim,
Erhaltung des
Laubholzanteils
Darstellung der Erweiterung von Flächen
für die Forstwirtschaft durch Einbeziehen
von Sukzessionsflächen.
GlashüttenSchloßborn
Ersatz für
Waldverluste
Erweiterung der Flächen für die Forstwirtschaft.
Abbau von
Bodenschätzen
Abschnittsweise
Ausbeutung
Nachrichtliche Übernahme abbaubarer
Flächen mit entsprechenden
Rekultivierungsabschnitten.
Erholung
Verknüpfung
fußläufiger
Erschließung
Darstellung von Grünflächen und Grünland Bad Homburgin Bachtälern als Grünverbindung mit
Eschbach
Anknüpfung an Feldflur und Wald.
Friedrichsdorf:
Erlenbach
Forstwirtschaft
Sicherung von
Erholungsmöglichkeiten für
längerfristigen
Aufenthalt
Ordnung der
Flächen für
kleingärtnerische
Nutzung
Kriftel (Obstbau)
Hochheim
Eppstein,
Hofheim,
Flörsheim
FlörsheimWicker
Bad Homburg,
Vergrößerung der Grünflächen in Kurorten,
Bad Soden,
Trennung gegenüber Sondergebieten zur
Königstein
Erhaltung von Ruhezonen, Darstellung als
Grünfläche Park.
Sanierungsmaßnahmen bei zahlreichen ungenehmigt und planlos entstandenen
Gärten und Kleintierzuchtanlagen, Darstellung landschaftlich unbedenklicher Standorte, Verknüpfung mit allgemein zugänglichen Bereichen und in Kombination mit
Anlagen für die Kleintierzucht.
FriedrichsdorfBurgholzhausen,
Hofheim:
‘Bauerlöcher
Wiesen’,
Hattersheim:
‘Okrifteler
Wiesen’
285
Landschaftsplan UVF
Wirkungsbereiche
Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984
Ziel
Dargestellte Nutzung im
Landschaftsplan
Gemarkung
Wohnungsnahe
Ausweisung von Grünflächen innerhalb der KelkheimErholungsflächen Ortslagen, am Ortsrand Übergang zu Grün- Fischbach,
land vor allem in Bach- und Flußauen.
HofheimLorsbach
Wasserflächen
Erhaltung kleinerer Wasserflächen in
ehemaligen Kiesgruben und
Kalksteinbrüchen für naturnahe Erholung.
HochheimMassenheim,
FlörsheimWeilbach
Landschaftsräume ‘Mönchwald und Dreieich, Rodgau’, ‘Auheim-Kleinostheimer Mainniederung’ und ‘Messeler Hügelland’
Wesentliche Aufgaben der Freiflächen für den Teilraum
Immissionsschutz (Klima, Wasser), Gliederungsfunktion gegenüber Siedlungsflächen, wohnungsnahe
Erholungsflächen
Teilraumübergreifend
Sicherung des Grundwasserschutzes, Rohstoffgewinnung, Basis für wassergebundene
Freizeitmöglichkeiten und Enlastung des Kernraumes im Bereich der Kleingärten, Gemüse- und
Obstanbau in günstiger Lage zum Absatzmarkt ‘Verbandsgebiet’.
Problemschwerpunkte
Grundwasserabsenkungen durch zu große Entnahmen, Wasserverschmutzung der Fließgewässer durch
hohen Abwasseranfall, an Seen zunehmend durch ungeordnete Waldumwandlungen im Zuge des
Abbaus von Kies, Sand und Ton, ausstehende Rekultivierung; Zersiedelungserscheinungen durch
Fehlen von klaren Ortsrändern und durch zahlreiche Baukörper im Außenbereich einschließlich der
ungeordneten Kleingartennutzungen.
Wesentliche Maßnahmen gemäß dem Landschaftsplan von 1984
Wirkungsbereiche
Naturhaushalt,
Landschaftsbild
286
Ziel
Schutz des
Grundwassers
Dargestellte Nutzung im
Landschaftsplan
Gemarkung
Freihaltung der Wasserschutzzonen II und
der grundwassernahen Bereiche durch
Darstellung von Flächen für die
Forstwirtschaft und Ausweisung von
Grünland.
Hainburg,
Klimaschutz
Freihaltung von Bebauung durch
Ausweisung von Flächen für die
Landwirtschaft.
RodgauJügesheim
Artenschutz
Schutz von Feuchtbiotopen durch
Darstellung von Grünland.
Langen,
Egelsbach
Landschaftsgliederung
Walderhaltung und Ersatzaufforstungen,
Rodgau
Betonung der Bachläufe durch Ausweisung
von Grünland und Einbringung von Uferund Feldgehölzen.
Seligenstadt
Landschaftsplan UVF
Wirkungsbereiche
Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984
Ziel
Dargestellte Nutzung im
Landschaftsplan
Gemarkung
Erhaltung der
Produktionsflächen
Darstellung zusammenhängender Flächen Dietzenbach
für die Landwirtschaft und Freihaltung von
zerschneidenden Verkehrstrassen sowie
Gartenhütten und Zäunen in Streulage,
Ausweisung von Sondergebieten für Reitund Tennishallen, auch in Gewerbeflächen,
zum Schutz des Außenbereiches.
Standortgemäße
Bewirtschaftung
Darstellung von Grünland auf
grundwassernahen Standorten in Talzügen
und Bachauen.
Erhaltung des
Waldanteiles
Darstellung von Flächen für die
Mainhausen:
Forstwirtschaft als Rekultivierungsziel von Ton- und
Abbauflächen.
Kiesgrube
Natürlicher
Aufbau von
Waldrändern
Einbeziehung von ungelenkten
Sukzessionsflächen in den Waldverband,
dargestellt als Flächen für die
Forstwirtschaft.
RödermarkUrberach
Abbau von
Bodenschätzen
Abschnittsweise
Ausbeutung
Darstellung der im Zielzeitraum
abbaubaren Flächen mit Angabe des
Rekultivierungszieles.
Langen:
Waldsee,.
Mainhausen:
Sandgrube
Zellhausen
Erholung
Schaffung
Ausweisung von Grünflächen innerhalb der Rodgau: Rodau,
wohnungsnaher
Ortslagen, am Ortsrand Übergang zu Grün- Dreieich:
Erholungsflächen land, vor allem in Fluß- und Bachauen.
Hengstbach
Landwirtschaft
Forstwirtschaft
Seligenstadt,
Mainhausen
Fläche für
kleingärtnerische
Nutzung
Ausweisung landschaftlich unbedenklicher Langen,
Standorte in fußläufiger Entfernung zum
Dreieich,
Ort, Verbindung von Anlagen für Gärten,
Dietzenbach
Kleintierhaltung und Einrichtungen für
Kleintierzüchter.
Freizeit- und
Erholungszentren
Darstellung verschiedener, vorwiegend
wassergebundener Freizeiteinrichtungen
unter Hinweis auf besondere
landschaftsplanerische Maßnahmen.
Langen:
Waldsee,
Hainburg: KleinKrotzenburger
Seen,
Rodgau: NiederRodener See
287
Landschaftsplan UVF
288
Bd. II: Anhang: Landschaftsplan UVF 1984
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
AbfKlärV
Abfallkläranlagen-Verordnung
AF
Ackerfläche
ARLL
Amt für Regionalentwicklung, Landschaftspflege u. Landwirtschaft
BauGB
Baugesetzbuch
BBodSchG
Bundes-Bodenschutzgesetz
BBodSchV
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
BImSchG
Bundes-Immisionsschutz-Gesetz
BNatSchG
Bundes-Naturschutzgesetz
BPlan
Bebauungsplan
CSB
Chemischer Sauerstoffbedarf
DEP
Dorferneuerungsprogramm
DWD
Deutscher Wetterdienst
EGW
Einwohnergleichwert
FEA
Forsteinrichtungsanstalt
FNP
Flächennutzungsplan
Geol.
Geologisch
GRKW
Gesellschaft zur Rekultivierung der Kiesgrubenlandschaft Weilbach
GVAK
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes
GVBl
Gesetz- und Verordnungsblatt
HAltlastG
Hessisches Altlastgesetz
HDSchG
Hessisches Denkmalschutzgesetz
HEKUL
Hessisches Kulturlandschaftsprogramm
HELP
Hessisches Landschaftspflegeprogramm
HENatG
Hessisches Naturschutzgesetz
HForstG
Hessisches Forstgesetz
HWG
Hessisches Wassergesetz
HLB
Hessisches Landesamt für Bodenforschung
HLFU
Hessische Landesanstalt für Umwelt
HMILFN
Hessisches Ministerium des Inneren und für Landwirtschaft, Forsten und
Naturschutz
289
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
HMUEJFG
Hessisches Ministerium für Umwelt und Energie, Jugend, Familie und
Gesundheit
HWG
Hessisches Wassergesetz
KFA
Kommunaler Finanzausgleich
LF
Landwirtschaftlich genutzte Fläche
LP
Landschaftsplan
LRP
Landschaftsrahmenplan
LSG
Landschaftsschutzgebiet
NO2
Nitrit
NSG
Naturschutzgebiet
ONB
Obere Naturschutzbehörde
OZ
Oberzentrum
ph-Wert
negativ dekadischer Logarithmus der Wasserstoffionenkonzentration
PSM
Pflanzenschutzmittel
REPA
Regionalpark Rhein-Main GmbH
RP
Regierungspräsidium
RPU
Regionale Planungsgemeinschaft Untermain
RROP
Regionaler Raumordnungsplan
RROPS
Regionaler Raumordnungsplan Südhessen
StAnz
Staatsanzeiger
ü. NN
über Normal-Null
uGOF
unter Geländeoberfläche
UNB
Untere Naturschutzbehörde
UVA
Umweltvorsorgeatlas
UVF
Umlandverband Frankfurt
WSG
Wasserschutzgebiet
WSK
Wasserschutzkonzept
WWA
Wasserwirtschaftsamt
290
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Glossar
Glossar der verwendeten Fachausdrücke
Ah/C Böden
Oberbegriff für Böden mit geringmächtigem Oberboden (A-Horizont) direkt über
dem Ausgangsgestein
AOX
adsorbierbare halogene Kohlenwasserstoffe
Arboretum
Pflanzung verschiedener Bäume zu Studien- und Anschauungszwecken
Archivböden
Böden, die erdgeschichtliche Entwicklungsphasen bezeugen
Bioindikator
Organismen oder Organismengemeinschaften, deren Vorkommen sich mit bestimmten Umweltfaktoren so eng korrelieren lassen, daß sie als Zeiger für deren
Vorhandensein verwendet werden können
Biotop
Lebensstätte einer Gemeinschaft von Pflanzen und Tieren mit bestimmten, charakteristischen Umweltbedingungen
Biotopverbund
räumlicher Kontakt zwischen Lebensräumen, der eine funktionale Vernetzung
zwischen Organismen ermöglicht
Bodenart
Körnung des Bodens
Bodeneinheit
einheitliche, mit Farbe u. Nummer markierte Fläche in der Bodenkarte, zu der
eine entsprechende Legendenerklärung gehört. Betrifft i.d.R. eine ⇒ Bodenform
Bodenform
spezifische Kombination aus Bodentyp, Bodenart u. Ausgangsgestein
Bodenhorizont
durch einheitliche Körnung u. Färbung abgrenzbare Schicht eines Bodens
Bodentyp
namentliche Kennzeichnung einer charakteristischen Abfolge von Bodenhorizonten, die auch deren Genese umschreibt
Brachezeiger
Zeigerpflanzen, die auf eine Nutzungsaufgabe der Fläche hinweisen
Brauner Auenboden
Boden aus den Ablagerungen der Bach u. Flußtäler mit Grundwassereinfluß im
Untergrund
Braunerde
verbraunter u. verlehmter Boden
Bruchwald
Waldgesellschaften , die stark unter dem Einfluß von Grundwasser und periodischen oder unregelmäßigen Überflutungen stehen
Drainage
Entwässerung eines Bodenareals
Evapotranspiration
Gesamtmenge des vom Boden, von freien Wasserflächen sowie der Transpiration
durch die Vegetation verdunstenden Wassers
Fastwindstille
Wettersituationen mit einer Windgeschwindigkeit kleiner als 1,5m/s
Fehlbestockung
aus ökologischer Sicht nicht standortgerechter Waldbestand
Feuchtezeiger
Zeigerpflanzen, die auf einen feuchten Zustand des Bodens hinweisen
Flechtenkartierung
Methode zur Feststellung der Luftgüte durch Kartierung der Verbreitung und
Vitalität bestimmmter baumbesiedelnder Flechtenarten, deren Reaktion auf Luftverunreinigungen hinreichend bekannt ist
Galeriewälder
schmale Ufergehölzstreifen entlang von Fließgewässern
291
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Glossar
Geotop
erdgeschichtl. Bildungen, die im geowissenschaftl. Sinne von ihrer Umgebung
klar unterscheidbar sind (z.B. Felsklippen, Sanddünen)
Gewässergüte
Zustandsbeschreibung der Qualität eines Fließgewässers in Abhängigkeit von der
Belastung mit organischen, fäulnisfähigen Abfallstoffen anhand chemisch/physikalischer Parameter und der Organismenbesiedelung
Gley
Grundwasserboden mit Bleichung u. Rostfleckung
Grundwasser
unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegungsmöglichkeit ausschließlich durch die Schwerkraft
bestimmt wird (DIN 4049)
Grundwasserdargebot
Summe aller positiven Glieder der Wasserbilanz für einen Grundwasserabschnitt
(z.B. Grundwasserneubildung aus Niederschlag u. Zusickerung aus oberirdischen
Gewässern; DIN 4049-3, 1994)
Hintergrundbelastung
a) Boden: regionale Grundbelastung aus geogen vorhandenen und diffus eingetragenen Stoffen; ohne lokal erhöhte Belastungen wie z.B. Altlasten, Industrie und
Straßen
b) Luft: regionale Schadstoffbelastung der Luft ohne lokal erhöhte Belastungen
Inkorporation
Aufnahme in den Körper
Inversion
Umkehrung der in der Regel herrschenden Abnahme der Lufttemperatur mit der
Höhe, d.h. in der Höhe überlagern warme Luftvolumina die kalte, bodennahe
Luft. Jede aufwärts gerichtete Luftturbulenz wird an dieser Grenzschicht zwischen
ter Luft (=Inversionsschicht) gestoppt. Eine Durchmischung der mit Schadstoffen
belasteten bodennahen Luft mit der unbelasteten Höhenluft ist unmöglich. Deshalb spricht man bei Inversion auch von "austauscharmen Wettersituationen".
kf-Profilstufe
Wasserdurchlässigkeit des Bodens bezogen auf die Mächtigkeit und Horizontabfolge des Bodenprofiles
Kolluvium (Kolluvisol)
durch Bodenerosion verlagertes u. in Mulden abgelagertes Bodenmaterial
Kulturlandschaft
vom Menschen veränderte und gepflegte Landschaft, deren Entwicklung, Struktur, Wirkungsgefüge und Bild überwiegend durch naturnahe Elemente bestimmt
ist. Dörfer und kleine Städte gehören zur Kulturlandschaft. ⇒ Stadtlandschaft
Landschaftskultur
die der Landschaftsgestaltung zugrunde liegenden Prinzipien, die nachhaltige
Entwicklung u. Kreislaufwirtschaft berücksichtigen u. bei der neuere Elemente
zugelassen werden, sofern diese Boden, Wasser u.Luft nicht beeinträchtigen
landwirtschaftl. Vergleichszahl (LVZ)
Diese Zahl berücksichtigt natürliche u. wirtschaftliche Ertragsbedingungen des zu
bewertenden Betriebes. Die LVZ wird benötigt, um den Hektarwert in einer Region abzuleiten
Lessivé
Oberbegriff für Parabraunerden. Böden mit Tonverlagerung (Lessivierung)
Lockerbraunerde
porenreiche Braunerde mit vulkanischem Ascheanteil
Löß
kalkhaltiges, durch Wind abgelagertes, feinkörniges Sediment
Mergel
Sedimentgestein mit unterschiedlichen Anteilen von Ton und Kalk
Naturlandschaft
eine vom Menschen völlig unberührte u. nur von den natürl. Elementen (Erde,
Feuer, Luft u.Wasser) geprägte Landschaft, die jedoch heute im Planungsraum
nicht mehr existiert
292
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Glossar
Naturreservat
Restflächen ehemaliger Naturlandschaft
NO3
Nitrat ist eine lösl., leicht im Boden verlagerbare Form des Stickstoffs; Leitstoff für
die Kontrolle der Grund- u. Rohwasserqualität u. ein unerwünschter Stoff im Trinkwasser. EG-Trinkwasserrichtwert: 25 mg NO 3/l, EG-Trinkwassergrenzwert
50 mg NO3/l Konzentrationsbereiche: < 5 mg/l = niedrig; 5-15 mg/l = mittel; 25 mg/l = hoch;
nutzbare Feldkapazität
Wasser, das vom Boden gegen die Schwerkraft festgehalten wird u. somit von
Pflanzenwurzeln aufgenommen werden kann
Ökogramm
Verknüpfungsmatrix mit ökologischen Indikatoren
Ökosystem
Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen und ihrem Lebensraum
oligotroph
nährstoffarm
Parabraunerde
brauner Boden mit einem tonärmeren über einem tonreicheren Horizont
Pflanzenschutzmittel
Grenzwert: Einzelstoff: 0,1 µg/l; Summe 0,5 µg/l (entsprechend 0,0005 mg/l).
Podsol
stark versauerter Boden aus quarzreichen Gesteinen, oft mit Eisenkrusten
Population
Individuengemeinschaft einer Art in einem zusammenhängenden Lebensraum
Potentiell natürliche
Vegetation
Vegetationsgesellschaft, die sich einstellen würde, wenn anthropogene Eingriffe
nicht stattfinden würden
potentielle Kationenaustauschkapazität
mögliche Anzahl der Bindungsplätze für austauschbare u. somit für Pflanzenwurzeln aufnehmbaren Nährstoffionen an Tonmineralen u. Huminstoffen im Boden
POX
ausblasbare organisch gebundene Halogene
Pseudogley
Staunässeboden, rostfleckig durch Eisenoxide, meist mit einer wasserstauenden
tonigen Schicht im Unterboden. Jahreszeitl. Wechsel zw. Nass- u. Trockenphasen
Pufferung
Fähigkeit eines Bodens bei Zugabe von Basen oder Säuren die Veränderung des
pH-Wertes gering zu halten
Ranker
flachgründiger (bis 30cm mächtig), humusreicher Rohboden aus Quarzgestein
Regenrückhaltebecken
zum Kanalnetz gehörende Becken zur Zwischenspeicherung der bei starken Niederschlägen abfließenden Wassermengen mit gedrosseltem Ablauf in das Kanalnetz bzw. in das Gewässer
Regenerationspotential
Maßstab für die Erneuerung der Grundwasserspeicher, definiert durch die Höhe
der Sickerwasserraten, sowie der Durchlässigkeit u. der Speicherfähigkeit des
Grundwasserleiters
Regionale Grünzüge
Freiflächen, welche aus regionaler Sicht zur Siedlungsgliederung und/oder aus
klimatischen Belangen bedeutsam sind
Reliktböden
an der Oberfläche liegende Reste von naturhistorisch bedeutsamen Böden, die in
älteren Klimaphasen entstanden sind
Rendzina
flachgründiger, humusreicher Rohboden aus Kalkgestein
Rohwasser
gefördertes Grundwasser, das zu Trinkwasser aufbereitet wird
293
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Glossar
Saprobie
Belastung der Fließgewässer mit biologisch abbaubaren Substanzen, die von
Organismen umgesetzt werden, die sich von organischer Substanz ernähren. Dabei wird dem Wasser Sauerstoff entzogen
Saprobiensystem
Grundlage der biologisch/ökologischen Gewässerbeurteilung anhand der Präsenz
und Häufigkeit von Arten, die aufgrund ihrer ökologischen Ansprüche eine enge
Bindung an bestimmte Saprobiegrade aufweisen
Schlag
größeres Feld
Skelettgehalt
Anteil an Kiesen und Steinen im Boden
Stadtlandschaft
die visuelle Orientierung wird überwiegend durch städtische Elemente (baul.
Anlagen jeder Art u. Größe), Grünstrukturen auf künstlichen Standorten, sowie
durch Grünflächen u. Freizeiteinrichtungen bestimmt
Stagnogley
ständig vernäßter Staunässe-Boden, grau gebleicht
Strukturwandel der
Landwirtschaft
Veränderungen hinsichtlich Anzahl, Größe u. Spezialisierung der Betriebe
Sukzession
(zeitliche) Ablösung einer Organismengemeinschaft durch eine andere, hervorgerufen
durch Klima, Boden, Lebenstätigkeit der Organismen selbst oder anthropogen bedingt
Syrosem
Rohboden (dünne Humusauflage) auf Festgestein
Terra fusca
Kalksteinbraunlehm (reliktischer Tropenboden aus erdgeschichtl. älteren Perioden), stark lehmiger Kalksteinzersatz
tradiert
überliefert
Trittsteine
Biotope, die zur indirekten Vernetzung von Ökosystemen beitragen, ohne direkt
miteinander in Kontakt zu stehen
Tschernosem
Schwarzerde mit hohem Humusanteil
TVO
Trinkwasserverordnung
validieren
überprüfen und bestätigen
Ventilationsbahn
Geländeform, die aufgrund ihrer räumlichen Erstreckung im Verlauf der
Hauptwindrichtungen sowie ihrer geringen Geländerauhigkeit geeignet ist, den
auftretenden Winden unterschiedlicher Art ein weitgehend ungebremstes Durchgreifen bis auf die Erdoberfläche zu ermöglichen
294
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Literaturverzeichnis
Literaturverzeichnis
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Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Literaturverzeichnis
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296
Landschaftsplan UVF
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22/1989, S. 1204: Erlaß Bauliche Nutzung von Altablagerungen und Altstandorten vom 7.April 1989
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UMLANDVERBAND FRANKFURT (1987): Flächennutzungsplan. Frankfurt
UMLANDVERBAND FRANKFURT (1988): Fließgewässerkartierung. Dezernat II, Landschaftsplanung.
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UMLANDVERBAND FRANKFURT (1997): Berichte zur Gewässergüte 1993 - 1995. Dezernat IV, Abwasserbeseitigung. Frankfurt
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die weitere Entwicklung des Verbandsgebietes. Frankfurt
297
Landschaftsplan UVF
298
Bd. II: Anhang: Literaturverzeichnis
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Informationsquellen ....
Informationsquellen für faunistische Daten im Landschaftsplan UVF 2000
GebietsGebietsbeschreibung
körperschaft
Tiergruppen- / Artenvorkommen
Kartierung)
Landkreis
Offenbach
Schwanzlurche, Froschlurche
Gewässer- und Amphibienkartierung
im Kreis Offenbach 1991
Bäche, Gräben, Quelltöpfe, Quellrinnsale
Main-TaunusKreis
Main-Taunus- Bäche, Gräben, Abbaustellen,
Kreis
Fischteiche, Teiche, Tümpel, Weiher
Main-TaunusKreis
Main-TaunusKreis
Main-TaunusKreis
alle Kreise
Schleiereule, Rauhfußkauz, Steinkauz
Bad Homburg alle Bachläufe und Auen
Benthon, Fischbestand, Vogelfauna
Libellen
Fledermäuse
Amphibien und Reptilien
Maßstab
1:25 000,
Darstellung in
1:217 000
Brutvogelerfassung Schleiereule, Rauh- 1:50 000 1993 - HGON AG-Eulen
fußkauz, Steinkauz
1995
Libellenfauna im Main-Taunus-Kreis 1:50 000 1989 - Dipl. Biol. Jörg
1991
Nitsch
Kartierung von Fledermausvorkommen 1:25 000
im Main-Taunus-Kreis
Die Amphibien und Reptilien des
Main-Taunus-Kreises
Bläulinge
je nach vorliegenden Informationen
Bad Homburg nahezu gesamtes unbewaldetes und für Teilflächen jeweils: Heuschrecken,
unbebautes Stadtgebiet
Laufkäfer, Schmetterlinge, Schwebfliegen und Vögel sowie bemerkenswerte
und Rote-Liste-Arten, einschl. Bewertung
Bad Soden
Auf dem Burkhards
Feuersalamander
Bad Soden
Dickroth
Steinkauzvorkommen
Erfas- Information geliesungs- fert von
datum
1991
UNB Landkreis Offenbach
UVF- Zusammenstellung der Biotope 1:25 000
im Verbandsgebiet; König und Malten
Untersuchung und gewässerökologische Bewertung der Bachläufe im
Stadtgebiet von Bad Homburg v.d.H.,
Bernerth & Tobias, Forschungsinstitut
Senckenberg, Frankfurt am Main
Faunistische Kartierungen im Außenbereich der Stadt Bad Homburg
v.d.H., - Zusammenfassung, Amt für
Natur- und Umweltschutz, 1996. Zusammenfassung anderer Gutachten
sowie von Landschaftsplänen zu Bebauungsplänen
1990
UNB Main-TaunusKreis
1989 - UNB Main-Taunus1993
Kreis
UNB Main-TaunusKreis
1979 1991
1990 - Stadt Bad Homburg
1992
1992 - Stadt Bad Homburg
1995
Gemeinde in der
7. AG
HGON/NABU in der
7. AG
299
Landschaftsplan UVF
GebietsGebietsbeschreibung
körperschaft
Bad Vilbel
Dietzenbach
Dreieich
Dreieich
Dreieich
Egelsbach
Egelsbach
Tiergruppen- / Artenvorkommen
Biotopverbundbereiche: nordwest- Sumpfrohrsänger, Teichhuhn, Wiesenpieper, Rohrammer, Steinkauz,
lich Gronauer Hof, Auenverbund
Kiebitz, Nachtigall, Pirol. Auch auNidda, Am Dottenfelder Hof
ßerhalb des Biotopverbundes in landwirtschaftlicher Fläche: Feldlerche,
Feldsperling, Rebhuhn, Schafstelze
Fläche für Ver- und Entsorgung
Brutvorkommen Regenpfeifer
östlich des Steinbergs
zwischend der A 661 und der
Sumpfrohrsänger, Teichhuhn, WieBleiswijker Straße
senpieper, Rohrammer, Steinkauz,
Kiebitz, Nachtigall, Pirol. Auch außerhalb des Biotopverbundes in landwirtschaftlicher Fläche: Feldlerche,
Feldsperling, Rebhuhn, Schafstelze
Avifauna, Amphibien, Reptilien, Tagfalter, Libellen, Heuschrecken
Teich bei "Oberwiesen von Sprend- Biotop für Ringel- und Äskulapnatter
lingen"
Vögel, Amphibien, Reptilien
Egelsbach
Ausgleichsflächen zwischen Tränkebach und Flugplatz
Teich am Langener Waldsee
Eppstein
westlich von Bremthal
Eschborn
Westerbachaue
300
Bd. II: Anhang: Informationsquellen ....
Kartierung)
Maßstab
Brutvogelkartierung 1998/99 des Naturkundlichen Arbeitskreises Wetterau
Erfassungsdatum
1998 1999
Information geliefert von
Stadt Bad Vilbel,
9. AG
§ 29 - Verband in der
9. AG
1993 1994
Freiflächen- und Ausgleichsflächenkonzeption im Außenbereich der Stadt
Dreieich
Biotoptypenkartierung Dreieich
1:2 000
1993 1994
HGON in der 9. AG
zusammengefaßt in der Biotopverbundplanung, Feldgemarkung Egelsbach, Einzeluntersuchungen liegen
nicht vor, es wird nur auf Kartierungen
einzelner Verbände verwiesen
Rast- und Brutbiotop gefährdeter Vögel
(z.B. Grauammer)
Vorkommen Blauflügelige Ödlandschrecke
Weichtiere, Heuschrecken und Grillen,
Libellen, Laufkäfer, Tagfalter, Hautflügler, Amphibien, Reptilien, Vögel
Laichhabitate für Teichmolch, ErdTrepte: Herpetologische Kartierung im
kröte, Grünfrosch
Main-Taunus-Kreis aus: Landschaftsökologische Strukturanalyse
Westerbachaue und angrenzende Bereiche in Eschborn-Niederhöchstadt
(Orginal-Kartierung liegt nicht vor)
1993
HGON schriftlich am
31.07.00
§ 29 - Verband in der
8. AG
SDW in der 8. AG
1989 1991
Landschaftsplan UVF
GebietsGebietsbeschreibung
körperschaft
Eschborn,
Schwalbach,
Sulzbach
ehemaliger Flugplatz
Frankfurt a.M. Mainschleuse Griesheim
Frankfurt a.M. Urselbach, An der Sandelmühle;
Riedberg, An der Kätheslachmulde;
Friedrich-Wilhelm-v.-Steuben-Straße; Niddaaue bei Ginnheim/Heddernheim; BergenEnkheim; Erlenbachaue im Norden
von Niedererlenbach
Frankfurt a.M. Biotopverbundbereich Fechenheimer Wald
Frankfurt a.M. Biotopverbundbereich Lachegraben, Zeilsheim/Höchst
Frankfurt a.M. Flächen für Ausgleich und Ersatz
im Stadtwald
Frankfurt a.M. faunistisch wertvoller Bereich der
Binnendüne im Bereich B-Plan Nr.
377 "Leuchte"
Frankfurt a.M. Sindlinger Mainbogen,
Fechenheimer Mainbogen
Bd. II: Anhang: Informationsquellen ....
Tiergruppen- / Artenvorkommen
Kartierung)
Landschaftsplan "Alter Flugplatz EschStieglitz, Wacholderdrossel, Grasborn"
mücke, Steinkauz, Kohlmeise, Blaumeise, Wald- und Gartenbaumläufer,
Rotkehlchen, Zaunkönig, Schwarzdrossel, Singdrossel, Star, Grauer Fliegenschnäpper, Trauerfliegenschnäpper,
Fitis, Waldlaubsänger, Grüner Laubsänger, Zilpzalp, Stockenten, Teichund Bleßrallen, Hase, Fasan, Rebhuhn
Reiherkolonie
Vogelschutzgehölz
Maßstab
Erfas- Information geliesungs- fert von
datum
1980 1981
UNB, 11.07.97
UNB, Umweltamt,
8.4.99
ornithologisch äußerst bedeutsam,
Vogelschutzbereich
Kiebitzbrutstätten
UNB, 7. AG,
30.11.98
UNB, 8. AG,
30.11.98
UNB, Umweltamt,
8.4.99
UNB, Umweltamt,
7/99
Laichgewässer für Kröten
nicht konkretisiert
Vögel, Kleinsäuger, Insekten
Frankfurt a.M. Schwanheimer Feld
Säuger, Vögel, Reptilien, Amphibien
Frankfurt a.M. Unterliederbach, Sossenheim
Tabubereiche nach Auswertung des
Naturschutzpotentials, keine Einzelnennungen
Entwicklungskonzept Sindlinger Mainbogen; zit. Kartierung SenckenbergInstitut
Pflege- und Entwicklungsplan
Schwanheimer Feld; Büro Götte
Präzisionskartierung des Forschungsinstituts Senckenberg
1993
1990
1992 1993
301
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Informationsquellen ....
GebietsGebietsbeschreibung
körperschaft
Tiergruppen- / Artenvorkommen
Kartierung)
Friedrichsdorf Seulbach, Schäferborngraben, Erlenbach, Bei den Sportplätzen
(Burgholzhausen)
Heuschrecken, Grillen, Libellen, Tagfalter, Amphibien, Reptilien, Vögel
(Ergänzt durch Angaben von W. König, BUND)
Vorkommen Wachtelkönig
Biotopverbundplanung für Teilbereiche 1 : 5 000
der Stadt Friedrichsdorf
Hattersheim
Hattersheimer Kiesgrube
Maßstab
1:5 000
Mainauen, Maindamm, Okrifteler Schmetterlinge, Libellen, Geradflügler, Biotopverbundplanung für die Stadt
Wiesen, Baggersee Okriftel, Indu- Laufkäfer, Weichtiere, Benthos-Fauna, Hattersheim
Fische, Amphibien, Vögel, Säugetiere
striestammgleis, Brachflächen an
der A 3, Klaraberg/Fasanenweg,
Auf der Hub, ehem. Kiesgrube "Auf
dem Höhstock", Ardelgraben,
Schwarzbach, Wasserwerkswald,
Okrifteler/Eddersheimer Obstwiesen, Grabenanlage am Höllwert bei
Okriftel,Wald südl. von Okriftel
Heusenstamm
Brutvorkommen Regenpfeifer
Schroth, M. (1986): Die Tierwelt in der
Gemarkung der Stadt Heusenstamm.
In: Landschaftsentwicklungsplan Stadt
Heusenstamm
Hochheim
Silbersee
Brutvorkommen Uferschwalbe
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Silbersee
Hochheim und Stillgewässer im Umfeld der AbGrünfrosch, Teichmolch, Erdkröte,
herpetologische Kartierung aus: FortFlörsheim
fallbeseitigungsanlage Wicker
Wasserfrosch, Kleiner Teichfrosch und schreibung des BiotopvernetWechselkröte
zungskonzeptes im Umfeld der Abfallbeseitigungsanlage Flörsheim-Wicker
(Original-Kartierung liegt nicht vor)
Hochheim und Umfeld der AbfallbeseitigungsVögel, Tagfalter, Heuschrecken, Am- zoologisches Gutachten Büro L.A.U.B.
Flörsheim
anlage Wicker
phibien und sonstige Arten
und landschaftspflegerischer Begleitplan Büro Blumenthal aus: Fortschreibung des Biotopvernetzungskonzeptes
im Umfeld der Abfallbeseitigungsanlage Flörsheim-Wicker (Original-Kartierung liegt nicht vor)
Hofheim
Thierbachtal
Flußkrebse
Hattersheim
302
Erfassungsdatum
1995 1997
Information geliefert von
Büro Bischoff &
Partner
Hinweis von BUND
bei 9. AG
1987 1988
1986
1992
1989 1991
ONB, 7. AG
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Informationsquellen ....
Kartierung)
GebietsGebietsbeschreibung
körperschaft
Tiergruppen- / Artenvorkommen
Kelkheim
Dicknet
Vögel, Amphibien, Reptilien
Kelsterbach
Mittelfeld zwischen dem Alten
Mörfelder Weg, der Querspange
Kelsterbach und der Südlichen
Ringstraße (GLB)
Königstein
Auf dem Bangert
Königstein
Hardt
Säuger, Vögel, Kriechtiere, Schmetter- floristische und faunistische Aufnahmen im Bereich "Mittelfeld" zwilinge, Käfer, Hautflügler, Spinnen,
schen dem Alten Mörfelder Weg und
Heuschrecken
der Querspange Kelsterbach sowie eine
ergänzende ökologische Beurteilung;
E.L. Becker, Dr. G. Kinkopf, i. A. des
BUND
1:1 000
Heuschrecken
Gutachten: Flora und Vegetation des
Bangert-Geländes im Bereich
Schwimmbad
Bebauungsplan M 8 "Landschaftsplan 1:2 000
Streuobstfauna: freibrütende Vogelarten, höhlenbrütende Arten, Säuger, Mammolshain", Vorentwurf 1996
Insekten
bachbegleitende Gehölze und Hecken
mit großer Bedeutung für die Avifauna
Kronberg
Kronberg
Kronberg
Kronberg
Kronberg
Maßstab
Erfas- Information geliesungs- fert von
datum
HGON/NABU in der
7. AG
1986
Kommune
1996
Büro Dipl. Biol. Stefan Nawrath
1994 - Planungsgruppe Frei1995
raum und Siedlung,
Wöllstadt
Stuhlbergbach
BUND Kronberg,
Schreiben vom
24.11.98
Rentbach
Weiher im Rentbachtal Brutgebiet
BUND Kronberg,
diverser Vogelarten
Schreiben vom
24.11.98
Beim Kiefernweg
Am Triftweg: Feuchtwiese mit diversen
BUND Kronberg,
Amphibienarten
Schreiben vom
24.11.98
Waldwiesenbachtal von OberVogelschutzgebiete: Funktion für VoBUND Kronberg,
höchstadt, Westerbach, Stuhlberg- gelarten, die auf der Roten Liste stehen
Schreiben vom
bach, An der Linde
24.11.98
Rentbach, Am Grünen Weg,
Habitatanalysen ausgewählter VoAnalyse zur Avifauna der Streu1 : 10 000 1993/ vom Autor
Schanzfeld, Westerbach (Obere Ei- gelarten: Gartenrotschwanz, Garobstwiesen, Beispiel Gemarkung Kron1994
chen, Schnigelberg, Thalerfeld, Im tengrasmücke, Dorngrasmücke, Feld- berg im Taunus, Diplomarbeit am
Tries, Auernberg, Langgewann,
lerche, Sumpfrohrsänger, Kleinspecht, Fachbereich Umweltschutz, FachhochFeld)
Feldsperling, Steinkauz
schule Rheinland Pfalz, Bingen, Thomas Gottschalk
303
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Informationsquellen ....
GebietsGebietsbeschreibung
körperschaft
Tiergruppen- / Artenvorkommen
Kartierung)
Maßstab
Kronberg
Vögel, Heuschrecken, Tagfalter
NSG-Antrag
1 : 1 400
Helbigshainer Wiesen
Neu-Isenburg Flurstück 1/59 in Flur 7, um die
ehem. Gärtnerei östlich der A 661
Rast- und Brutbiotop gefährdeter Vögel
(z.B. Grauammer)
Neu-Isenburg Ver- und Entsorgung, Absatzbecken Biotop für Ringel- und Äskulapnatter
südlich A 3 und nördlich B 44
Neu-Isenburg Hengstbach
Vorkommen Blauflügelige Ödlandschrecke
Rodgau
Leimenkaute, Nehlsee, Rotsohl und Weichtiere, Heuschrecken und Grillen, Biotopvernetzungsplanung Rodgau-Ost
Thomassee
Libellen, Laufkäfer, Tagfalter, Hautflügler, Amphibien, Reptilien, Vögel
Schwalbach
Sauerbornsbach
Vorkommen Ameisenbläuling
Schwalbach
Seligenstadt
Stadt
Offenbach
304
nördlicher Teil der Gemarkung
Vögel, Reptilien, Amphibien, Schmet- Fehlow: Faunistische Kartierung des
terlinge, Heuschrecken, Libellen
nördlichen Teils der Gemarkung
Schwalbach am Taunus
Bereich an der Wasserburg, Klein- Rebhun
Welzheim
Rumpenheimer Mainbogen, Rum- Vögel, Reptilien, Amphibien, Tagzoologische Kartierung im Außenpenheimer und Bürgeler Kies- gru- falter, Heuschrecken, Libellen
bereich der Stadt Offenbach am Main;
ben, Kuhmühlgraben, Bei den TeiB. Koster u. G. Sonntag im Auftrag des
chen (Biebernsee), SchnekUmweltamtes der Stadt Offenbach am
kenberger Wald, Am Lohwald,
Main
Bieberaue, Steinäcker, Strutäcker
Wiesen, Oberwiesen, Erlensteg von
Bieber, Leonhard Eißnert-Park,
Amerikawald, Tempelsee, Hainbachtal, Rosenhöhe, Am Buchrain
Erfas- Information geliesungs- fert von
datum
1995
Kreisverband BUND
Hochtaunus, Büro
Dipl. Biol. Stefan
Nawrath
8. AG von UNB, Herr
Böhm (Naturschutzbeirat Kreis
Offenbach) 3/99
9. AG HGON, Herr
Böhm 9/99
Stadt in der 11. AG
1996
Hinweise von Stadt
und BUND bei 7., 8.
und 9. AG
1998
BUND, 11. AG
19901992
Stadt Offenbach,
UNB
Landschaftsplan UVF
Bd. II: Anhang: Informationsquellen ....
GebietsGebietsbeschreibung
körperschaft
Tiergruppen- / Artenvorkommen
Kartierung)
Sulzbach
Brutvorkommen Goldammer, ZilpZalp, Klappergrasmücke, wahrscheinliches Brutvorkommen Steinkauz
Rehe, Wildschweine, Marder, Fasan,
Rebhuhn, Grauammer, Graureiher,
Mäusebussard, Turmfalke, Habicht,
Ringeltaube, Zaunkönig, Wasseramsel,
Eisvogel
Libellen, Tagfalter, Heuschrecken,
Laufkäfer
Schüßler: "Möglichkeiten und Umsetzung von Biotopverbundplanung im
Main-Taunus-Vorland am Beispiel der
Flur um Sulzbach /Ts." (Diplomarbeit)
Sulzbach
Streuobstwiese am südöstlichen
Ortsrand zwischen Eisenbahn und
Sulzbach
südliche und östliche Gemarkung
von Sulzbach
Sulzbach,
Schwalbach
ehemaliger Flugplatz Camp Eschborn
Sulzbach,
Schwalbach
ehemaliger Flugplatz Camp Eschborn
Fehlow: Entomologische Bestandsaufnahme auf dem Flugplatzgelände
des ehemaligen US-Camp Eschborn
Vögel, Säugetiere, Reptilien, Tagfalter Burger: Landespflegerische Entwicklungskonzeption für das frühere
Flugplatzgelände auf dem ehemaligen
US-Camp Eschborn
Maßstab
Erfas- Information geliesungs- fert von
datum
Schreiben BUND
vom 20.01.99
1993
1998
1:2 000
1998
305