Satzung vom 06.03.2002 zur 7. Änderung der
Transcription
Satzung vom 06.03.2002 zur 7. Änderung der
Satzung vom 06.03.2002 zur 7. Änderung der Satzung über die Festsetzung von Zahl, Zeit und Dauer der Wochen- und Jahrmärkte (Kirmessen) sowie sonstigen Märkte im Gebiet der Stadt Grevenbroich vom 10.09.1990 Aufgrund des § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1999 (BGBl. I S. 202), geänd. durch Art. 2 Zweites EuroEinführungsG vom 24.03.1999 (BGBl. I S. 385) und Art. 26.4 Euro-EinführungsG vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983), in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gewerbeüberwachung vom 10.12.1974 (GV NW S. 1558/SGV NW 7101), zuletzt geändert am 24.10.1995 (SGV NW S 1021) sowie der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-W estfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.11.2001 (GV NRW S. 811/SGV NW 2023) hat der Rat der Stadt am 24.01.2002 folgende Änderung der Satzung über die Festsetzung von Zahl, Zeit und Dauer der Wochen- und Jahrmärkte (Kirmessen) sowie sonstigen Märkte im Gebiet der Stadt Grevenbroich beschlossen: Allgemeine Bestimmungen §1 Die Stadt Grevenbroich veranstaltet Wochen- und Jahrmärkte (Kirmessen) sowie sonstige Märkte im Gebiet der Stadt Grevenbroich als öffentliche Einrichtungen. I. Abschnitt Wochenmärkte §2 Im Gebiet der Stadt Grevenbroich finden vier Wochenmärkte statt und zwar in der Innenstadt und in den Stadtteilen Gustorf, Wevelinghoven und Kapellen. §3 (1) Der Wochenmarkt in der Innenstadt findet an jedem Mittwoch und Sonnabend statt. (2) Der Markt beginnt: a) in der Zeit von 01.04. bis 30.09. jeweils um 07.00 Uhr, b) in der Zeit von 01.10. bis 31.03. jeweils um 08.00 Uhr. (3) Der Markt endet um 13.00 Uhr. §4 (1) Der Wochenmarkt im Stadtteil Gustorf findet an jedem Freitag statt. (2) Der Markt beginnt um 14.00 Uhr und endet um 18.30 Uhr. §5 (1) Der Wochenmarkt im Stadtteil Wevelinghoven findet an jedem Freitag statt. (2) Der Markt beginnt: a) in der Zeit vom 01.04. bis 30.09., jeweils um 07.00 Uhr, b) in der Zeit vom 01.10. bis 31.03., jeweils um 08.00 Uhr. (3) Der Markt endet um 13.00 Uhr. § 5 a (aufgehoben) §6 Fällt einer der festgesetzten Markttage auf einen gesetzlichen Feiertag, so ist der vorhergehende Werktag Markttag. §7 Eine Änderung der Marktzeit aus besonderen Anläss en bleibt dem Bürgermeister vorbehalten. II. Abschnitt Jahrmärkte und sonstige Märkte §8 I. Die Jahrmärkte finden an folgenden Tagen statt: Nr. Ortsteil Art der VerZeitpunkt anstaltung ______________________________________________________________________ 1. Wevelinghoven Frühkirmes 2. Sonntag nach Ostern 2. Gindorf Klompenkirmes 1. Sonntag im Mai unter Einbeziehung des 30.04., fällt der 01.05. auf einen Sonntag, wird die Klompenkirmes auf den nächsten Sonntag verschoben. 3. Münchrath Kirmes 2. Sonntag im Mai 4. Neukirchen Schützenfest 3. Sonntag im Mai, fällt jedoch Pfingsten auf diesen Tag, findet die Veranstaltung am 2. Sonntag im Mai statt. 5. Wevelinghoven Maimarkt 3. Sonntag im Mai, fällt jedoch Pfingsten auf diesen Tag, findet die Veranstaltung am 4. Sonntag im Mai statt. 6. Hülchrath Schützenfest Fronleichnam und das folgende Wochenende 7. Kapellen Schützenfest 1. Sonntag im Juni, fällt jedoch Pfingsten auf diesen Tag, findet die Veranstaltung am letzten Sonntag im Mai statt. 8. Noithausen Schützenfest 2. Sonntag im Juni, fällt jedoch Pfingsten auf diesen Tag, findet die Veranstaltung am 1. Sonntag im Juni statt. 9. Südstadt Schützenfest 3. Sonntag im Juni 10. Barrenstein Schützenfest 1. Sonntag im Juli 11. Hemmerden Schützenfest 1. Sonntag im Juli 12. Gindorf Broerfest 2. Sonntag im Juli 13. Orken Schützenfest 4. Sonntag im Juli 14. Langwaden Kirmes 1. Sonntag im August 15. Neuenhausen Schützenfest Sonntag, 08. August (Cyriakus) oder Sonntag nach dem 08. August 16. Wevelinghoven Schützenfest vorletzter Sonntag im August 17. Stadtmitte Schützenfest 1. Sonntag im September 18. Neurath Schützenfest 2. Sonntag im September 19. KapellenGilverath Spätkirmes 2. Sonntag im September 20. Frimmersdorf Schützenfest 3. Sonntag im September 21. Laach Schützenfest 3. Sonntag im September (beginnt freitags) 22. Allrath Schützenfest 4. Sonntag im September 23. Gustorf Schützenfest 4. Sonntag im September 24. Stadtmitte Herbstmarkt letzter Sonntag im September 25. Elsen Klompenkirmes 1. Sonntag im Oktober 26. Elfge n Schützenfest 2. Sonntag im Oktober 27. Hemmerden Kirmes Sonntag, 09. Oktober oder Sonntag nach dem 09. Oktober (beginnt freitags) II. Für die sonstigen Märkte gilt: 1. Der Weihnachtsmarkt beginnt in der Regel am Freitag vor dem ersten der vier verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten und endet spätestens am 24. Dezember. 2. Die Termine für Trödel- und Spezialmärkte legt der Stadtdirektor auf Antrag fest. Die Trödelmärkte sind grundsätzlich von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. §9 Die Jahrmärkte dauern in der Regel vier Tage und enden jeweils am Dienstag. § 10 (1) Die Marktzeit für die Jahrmärkte wird wie folgt festgelegt: a) von 10.00 bis 13.00 Uhr b) von 14.00 bis 24.00 Uhr (2) Eine Änderung der Marktzeit aus besonderen Anlässen bleibt dem Stadtdirektor vorbehalten. III. Schlussbestimmungen § 11 Die 7. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.