Konsortialkredite im aktuellen Marktumfeld: Aufbau und
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Konsortialkredite im aktuellen Marktumfeld: Aufbau und
Konsortialkredite im aktuellen Marktumfeld: Aufbau und Strukturen BVK-Fachforum in Berlin 05. November 2015 Agenda “Jede Wirtschaft beruht auf einem Kreditsystem, das heißt auf der irrtümlichen Annahme, der andere würde gepumptes Geld zurückzahlen.” Kurt Tucholsky, 1931 Page 2 1 Aufbau und Funktion des Konsortialkredites 2 Konditionen 3 Vertragliche Ausgestaltung 4 Kontaktdaten und Referenzen 1) Aufbau und Funktion des Konsortialkredites Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2015 Corporate Treasury Solutions Breakfast 1) Aufbau und Funktion des Konsortialkredites Aufbau eines Konsortialkredites Konsortialkredit Konsortialbank 1 Konsortialbank 2 … Konsortialbank n Bilaterale Kreditverträge Konsortialführer Basket Bar Tranche A Term Loan Darlehen tilgend Tranche B Term Loan Darlehen endfällig Tranche C Revolving Credit Basket Avale Tranche D Guarantees Geldmarktkredite Avale Ancillary 1 Ancillary 3 Ancillary 2 Ancillary 4 Geldmarktkredit Unternehmen Page 4 Avale 1) Aufbau und Funktion des Konsortialkredites Indikativer Zeitplan – Der Prozess dauert insgesamt ca. 3-4 Monate 1 Monat Woche Aufnahme Status Quo Erstellen der neuen Finanzierungsstruktur Erstellen des Teasers/ RfP/ Infopackage Ansprache bzw. Abstimmung mit Finanzierungspartnern Versand Request Unterlagen Bankentermine/ Pitch Bankenverhandlung/ Term Sheet Finalisierung Term Sheet Zusage der Banken auf Basis Term Sheet Entwurf Konsortialdarlehensvertrag Abstimmung Konsortialdarlehensvertrag Finalisierung Konsortialdarlehensvertrag mit allen Banken Signing/ Erfüllung der Inanspruchnahmevoraussetzungen Page 5 1 2 2 3 4 5 6 3 7 8 9 10 4 11 12 13 14 15 16 2) Konditionen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2015 Corporate Treasury Solutions Breakfast 2) Konditionen Berechnung der Zinsen zum Zeitpunkt einer Ziehung ► Zinskosten für Kredite und Darlehen errechnen sich aus Summe des Basiszinses und der Marge ► ► Eventuelle Vereinbarung eines EURIBOR Minimums von 0% Marge: ► ► Definierte Startmarge bei Vertragsabschluss Neuberechnung zu fixierten Zeitpunkten (z.B. mit Vorlage des ComplianceZertifikates) nach definiertem Margengitter in Abhängigkeit von: ► ► ► Leverage (Nettofinanzverbindlichkeiten/ EBITDA) Zinsdeckungsgrad (EBITDA/ Zinsergebnis) Provision für Garantien (Avale) ► Page 7 Ähnlich der Berechnung der Zinsmarge Vereinbarter Basiszinssatz Interbankenrate EURIBOR LIBOR Marge in Abhängigkeit vom Rating in bps p.a. Verschuldungsgrad (Nettoverschuldung/ EBITDA) Zinsdeckungsgrad (EBITDA/ Zinsergebnis) ≥ 2,50x und ≥ 2,00x und ≥ 1,50x und ≥ 1,00x und < 1,00x ≥ 3,50x und ≥ 4,00x und ≥ 4,50x und ≥ 5,00x und ≥ 5,50x < 3,00x < 2,50x < 2,00x < 1,50x Zinssatz der Ziehung < 4,00x < 4,50x < 5,00x < 5,50x 2) Konditionen Entgelte und Gebühren Bei Abschluss des Vertrages ► Dokumentationskosten inkl. Rechtskosten für: ► ► ► ► Laufende Gebühren ► ► Kreditgeber Arranger Coordination Fee Participation/ Upfront/ Signing Fee ► ► ► ► Page 8 Zinsen Ausfertigungs-/ Änderungsgebühren für Avale Commitment Fee (z.B. 35% der anwendbaren Marge) Utilization Fee Agency Fee Sicherheitenverwaltungsgebühr Bei bestimmten Events ► ► ► ► Amendment und Waiver Fees Zinsentschädigung für verspätete Rückzahlung oder Verzögerungen bei der Auszahlung (entstanden durch Kreditnehmer) Eventuelle Vollstreckungskosten (inkl. Rechtskosten) Eventuelle Kostenerhöhungen durch (noch nicht beschlossene) regulatorische Änderungen 2) Konditionen Derzeit am Markt übliche Strukturen* – Term Sheet (1/2) Regelung Konsortialkredit Garanten 70%- 80% des EBITDA und Umsatz Verwendung Meist Akquisitionen, Betriebsmittel, Investitionen, Avale Laufzeit 5 Jahre bzw. 3 +1+1, bei guten Bonitäten vereinzelt 5 +1+1 Tilgung Tilgung oder endfällig Währung Hauptwährungen über Konsortialkreditvertrag, Nebenwährungen über Ancillaries Zinssatz Margengitter (Beispiel Folie 7) Utilizationfee < 33% 33-66% > 66% Zinsbasis 1-, 2-, 3-, 6- Monats EURIBOR bzw. LIBOR, weitere Laufzeiten über Ancillaries Avalprovision/ -gebühren In Abhängigkeit von Avalart und Rating Strukturierungsgebühr Je nach Anzahl der Konsortialführer und Schwierigkeit der Syndizierung Beteiligungsprovision Je nach Volumen, Rating, Altbanken/Neubanken, Wallet Sizing [l] bps [l] bps [l] bps *Abhängig von der Bonität des Kreditnehmers und der Struktur der Finanzierung Page 9 2) Konditionen Derzeit am Markt übliche Strukturen* – Term Sheet (2/2) Regelung Konsortialkredit Agentschaftsprovision Je nach Volumen, Anzahl Banken und Aufbau der Tranchen Sicherheitenagentschaftsprovision Je nach Volumen, Anzahl Banken und Umfang der Sicherheiten Informationsverpflichtung Derzeit großzügige Auslegung der Einreichungsfristen • Jahresabschlüsse i.d.R. 120-180 Tage nach Stichtag, teilweise bis zu 270 Tage • Quartalsberichte i.d.R. 45 Tage nach Stichtag, teilweise bis zu 60 Tage Financial Covenants 2-3 Covenants, üblicherweise mind. 20-25% Headroom auf die Planung Sicherheiten Ggf., je nach Rating Erlaubte Verschuldung Derzeit großzügige Auslegung der Baskets (orientiert sich am Bedarf des Unternehmens) Nicht-genehmigungspflichtige Vorgänge (Baskets), Auswahl Derzeit großzügige Auslegung der Baskets (orientiert sich am Bedarf des Unternehmens) Zusicherungen/ sonstige Verpflichtungen Marktstandard ohne wesentlichen Verhandlungsspielraum *Abhängig von der Bonität des Kreditnehmers und der Struktur der Finanzierung Page 10 2) Konditionen Mögliche Optionen Extension Option Accordion Option ► Verlängerung der Kredite zu gleichen/ vorher vereinbarten Konditionen ► Eine weitere Darlehenstranche wird zugefügt ► Üblicherweise zweimalige Option für ein weiteres Jahr ► z.B. Erhöhung der Barlinie ► Bei Vertragsabschluss bereits alle “Terms & Conditions” geregelt: ► ► Unterschiedliche Ziehungszeitpunkte (nach einem und nach zwei Jahren) Unter Prüfungsvorbehalt der Bank ► ► ► Konditionen fixiert ► Bedingungen für Erhöhung definiert Mögliche Verwendungszwecke: ► Akquisitionsfinanzierung ► Expansionsfinanzierung ► Erhöhung des Working Capital Zusage erst zum Zeitpunkt der Anfrage ► Vorher keine Bereitstellungsprovision oder Fees fällig Page 11 3) Vertragliche Ausgestaltung Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2015 Corporate Treasury Solutions Breakfast 3) Vertragliche Ausgestaltung Dokumentation von Konsortialkreditverträgen Vertragsbasis: ► Musterverträge der Loan Market Association (LMA) nach britischen Recht haben sich als internationaler Standard etabliert ► In Deutschland: Häufige Nutzung des LMA-Standards (LMA Light) Konsortialkreditvertrag Definitionsteil Generelle Begriffsdefinitionen und Erläuterung (rechts-)technischer Regelungen Wirtschaftliche Vertragsinhalte Wirtschaftlicher Teil Regelungsteil Rahmenbedingungen • • • • Art des Kredits Inanspruchnahmevoraussetzungen Rückzahlungen Zins- und Kostenregelungen • • Garantien Zusicherungen des Kreditnehmers (z.B. Einhaltung wirtschaftliche Bedingungen) Kündigungsgründe • Technisch/ administrativer Teil Anhänge Page 13 • • • • • • • • Regelung Syndizierung Aufgaben und Haftung des Agenten Administrative Regelungen (z.B. Zahlungsverkehr, Entscheidungsfindung innerhalb des Konsortiums) Aufstellungen: Schuldner, Kreditgeber, benannte Garanten Aufschiebende Bedingungen Formulare für verschiedene Anlässe (u.a. Ziehungsnachricht für Kredite oder Garantien) Quelle: Corporate Finance Association, Der Bankpraktiker 11/2009 3) Vertragliche Ausgestaltung Übliche Klauseln und Regelungen Klauseln (Covenants): ► Non-financial Covenants: ► Verstoß gegen: ► Informations- und Berichtspflichten ► Zusicherungen und Gewährleistungen ► Andere Verpflichtungen Financial Covenants ► Page 14 ► Verpflichtung zur Einhaltung von quantifizierbaren Finanzkennzahlen: ► Eigenkapitalquote ► Verschuldungsgrad ► Zinsdeckungsgrad ► Schuldendienstdeckungsgrad ► Borrowing Base (Handelsfinanzierung) Vertrags-Bruch ► Reaktion ► ► Mögliche vertragliche Ausnahmeregelung ► Kündigungsrecht erst bei zwei aufeinanderfolgenden Brüchen ► Kündigungsrecht nur bei zwei gebrochenen Covenants gleichzeitig ► Ein Covenantbruch für die Laufzeit frei („Covenant Holiday“) ► Eventuelle „Heilungsperiode“ (Equity Cure): Kein Kündigungsrecht bei Einschuss von EK Banken vereinbaren zusätzlich zu ihrem Kündigungsrecht: ► Strafmarge ► Nachbesicherungsverlangen Heilung des Kündigungsrechts ► Amendment/ Covenant-Reset ► Waiver 3) Vertragliche Ausgestaltung Auflagen und allgemeine Verpflichtungen des KKV X.1. Grundsätzlicher Aufbau von Vertragsklauseln Etwas ist verboten/ verpflichtend X.2. X.2.1. Gilt nicht für: X.2.2. Innerhalb der Unternehmsgruppe Einschränkungen oder Verbote X.2.3. Branchenüblichen Vorgängen Explizite Ausnahmen X.2.4. Alles weitere bis EUR XX Mio. Verpflichtungen Belastungen der Vermögensgegenstände Übliche Versicherung der Vermögenswerte Verkauf von wesentlichen Vermögenswerten Absicherung von Zinsänderungsrisiken über Derivate Gewährung von Darlehen/ Krediten, Garantien sowie Haftungsübernahmen für Dritte Aufnahme von weiteren Finanzverbindlichkeiten Negativerklärung Umstrukturierung oder Fusion der Darlehensgeber/ Garanten (zustimmungspflichtig) Akquisitionen (zustimmungspflichtig) Derivategeschäfte zu Spekulationszwecken Pari-Passu-Klausel Page 15 Bereitstellung von weiteren Sicherheiten bei erhöhter Risikobewertung Aufrechterhaltung der gewerblichen Schutzrechte 4) Kontaktdaten und Referenzen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2015 Corporate Treasury Solutions Breakfast 4) Kontaktdaten und Referenzen Peer Macketanz Peer Macketanz Senior Manager Capital & Debt Advisory Tel Mobile Fax Email +49 89 14331 21486 +49 160 9392 1486 +49 181 3943 21486 peer.macketanz@de.ey.com Tätigkeit und Ausbildung Berufliche Erfahrung u Senior Manager bei Ernst & Young in der Service Line Transaction Advisory Services in München, Er berät Mandanten im Bereich Capital & Debt Advisory. ► Er ist bei Ernst & Young in München seit 2014 tätig. ► Peer Macketanz hat insgesamt 20 Jahre lang für eine internationale Bank gearbeitet: ► Peer Macketanz ist Bankkaufmann und hat an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und der Katholieke Universiteit Brabant in Tilburg / Niederlande Betriebswirtschaftslehre studiert und als DiplomKaufmann abgeschlossen. Seine Spezialisierungen waren Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsrecht. Er spricht deutsch und englisch fließend und hat Grundkenntnisse in französisch und indonesisch. Beratungsschwerpunkte ► Wachstums- und Infrastrukturfinanzierungen, Akquisitionsfinanzierungen inkl. MBO/MBI ► Passivseitenoptimierung und -restrukturierung ► Rating-Advisory, Benchmarking ► Private-Equity / Venture-Capital sowie M&A ► Strategische Unternehmensentwicklung, strategisches und operatives Beteiligungsmanagement, ► Industrie–Fokus: Automobilindustrie, Einzelhandel, Konsumgüterindustrie, Telekomunikation, Medien und Technologie Page 17 ► Er hat durch seine 3-jährige Tätigkeit als Kreditanalyst intensive Erfahrungen im Kreditrisikomanagement gesammelt. ► Dann hat er als Großkundenbetreuer mit Sitz in Hamburg 5 Jahre lang ein Portfolio von 20 finnischen Großkonzernen betreut. IndustrieFokus: Stahlindustrie, Maschinen- und Anlagenbau, Papierindustrie, Fluggesellschaften, und Technologie. ► Anschließend hat er als Großkundenbetreuer mit Sitz in Singapur 5 Jahre lang multinationale Großkonzerne in Indonesien, Malaysia, Thailand, Indien und Singapur betreut. Industrie-Fokus: Rohstoffproduzenten und –händler, Energieversorger, Telekommunikation, Automobilindustrie und Fluggesellschaften. ► Danach war er für 3 Jahre Mitglied der Geschäftsleitung für Süd-Bayern mit Sitz in München. In dieser Funktion hat er ein Team von 9 Firmenkundenbetreuern geleitet. Der Betreuungsschwerpunkt lag auf Mittelständlern im Großraum München. ► Die Produktschwerpunkte von Peer Macketanz waren: ► Unternehmensfinanzierungen – Betriebsmittelfinanzierungen, Investitionsund Akquisitionsfinanzierungen, Projektfinanzierungen, Strukturierte Finanzierungen, Flugzeugfinanzierungen und Leasing. ► Handelsfinanzierungen – kommerzielle Akkreditivfinanzierungen, Gegenakkreditivfinanzierungen, Front-toBack-Finanzierungen, Warehouse Finanzierungen, Strukturierte Handelsfinanzierungen, Exportvorfinanzierungen, Strukturierte Akkreditivfinanzierungen, Forfaitierung und Factoring. ► Liquiditätsmanagement – Inlands- und Auslandszahlungsverkehr, nationales und grenzüberschreitendes Cash Pooling, elektronische Reportingsysteme. ► Risikomanagement – Absicherung von Währungs-, Zins-, Rohstoff- und CO2Emmisionsrisiken. 4) Kontaktdaten und Referenzen Ausgewählte Referenzen 2015 2015 R. Stahl NN IT Dienstleister Finanzierungsberatung und Neustrukturierung eines Konsortialkredits in Höhe von EUR 95 Mio. Finanzierungsberatung Ongoing Ongoing 2015 2015 2015 NN Rohstoffproduzent Finanzierungsberatung AHG Wieland KAEFER Isoliertechnik Strukturierung eines Konsortialkredits in Höhe von EUR 75 Mio. Beratung bei der Neustrukturierung eines Konsortialkredits in Höhe von EUR 30 Mio. Akquisitionsfinanzierung und Neustrukturierung syndizierter Kredit in Höhe von EUR 500 Mio. Page 18 Tele Columbus/ PrimaCom Holding Akquisitionsfinanzierung in Höhe von EUR 700 Mio. Formel D Rekapitalisierung und Implementierung eines Konsortialkredits Ongoing 2015 2015 2015 2013 - 2015 2012 + 2015 Nordzucker Leistritz AG Neustrukturierung syndizierter Kredit in Höhe von rund EUR 1 Mrd. und Finanzierungsberatung Strukturierung der Passivseite und Finanzierungsberatung Hinweise zur Präsentation Die im Rahmen dieser Präsentation zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits. Diese Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Bestimmungen und die hierzu ergangene Rechtsprechung wieder. Diese Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums dieser Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Gesetzen, der Interpretation von Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können eine Fortschreibung dieser Präsentation erforderlich machen. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. Page 19