finest choice - Peter Hahn LADIES GOLF TOUR
Transcription
finest choice - Peter Hahn LADIES GOLF TOUR
FINEST CHOICE IN GOLF-TRAVELLING Unsere Reiseziele: • Portugal Golfwoche Robinsonclub Quinta da Ria • Gran Canaria Golfwoche Sheraton SALOBRE GOLF • Luxus Golf-Silvesterreise Bahamas Sandals Resorts • Golfwoche Robinsonclub Agadir • Abu Dhabi Winterabschlussreise • Südafrika Western Cape Somerset West • Ladies First Reise EL Gouna Vo n G O L F & Mo r e u n d F I N E S T C H O I C E PORTUGAL Golfwoche vom 13.-20. Oktober 2014 3 „Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen“ 4 Wir wünschen Ihnen eine unvergeßliche Reise. Nanett Ewald & Philipp Keller vom 6.-13. Dezember 2014 Silvester Luxusreise BAHAMAS (Johann Wolfgang von Goethe) Gerne greifen wir dieses Zitat auf, um Sie liebe Golferin und Golfer zu ausgewählt feinen Golfreisen einzuladen. FINEST CHOICE in Golf-Travelling stellt Ihnen Reiseziele in Deutschland, Europa und rund um den Globus vor. Ausgewählt feine Hotels oder Clubanlagen mit exzellentem Service, anspruchsvoll zu spielenden Golfplätzen und dazu wundervolle Impressionen von Land und Leuten. All das bieten wir Ihnen mit unseren für Sie liebevoll zusammengestellten Reisen. Wir laden Sie ein, gemeinsam mit uns „Alte Bekannte“ zu besuchen, oder auch vielversprechende neue Golfreiseziele kennen zu lernen. Dabei gestalten wir Ihre Golfreise mit FINEST CHOICE in Golf-Travelling immer vielfältig und abwechslungsreich. Wir freuen uns, wenn wir Sie mit unseren Reisezielen auf wundervolle Golftage einstimmen können. Genießen Sie Ihre Golfreise mit uns in kleinen Gruppen und immer von einem mitreisenden Travel-Concierge begleitet. Alle Informationen zu diesen und weiteren speziellen Reiseangeboten finden Sie auch auf der Website www.finestmoments.de und dort unter Reisen. FINEST CHOICE in Golf-Travelling ist eine Gemeinschaftsproduktion der More Media Verlagsanstalt Liechtenstein und der Agentur FINEST MOMENTS Berlin. Gran Canaria Golfwoche Sheraton Salobre Golf vom vor. 26.12.2014–04. 01.2015 5 MAROKKO Golfwoche vom 03.-10. Februar 2015 6 7 ABU DHABI Golfwoche Hilton Golf-Resort vom 13.-20. März 2015 SÜDAFRIKA Western Cape Somerset West 8 01.12. - 15.12.2014 19.01. - 02.02.2015 09.02. - 23.02.2015 23.02. - 09.03.2015 02.03. - 16.03.2015 Ladies First Reise EL Gouna 21.-28. Februar 2015 9 PORTUGAL Golfwoche vom 13.-20. Oktober 2014 inkl. Flug, Robinson AI, 5 Golftage (3 Golfplätze), mind. 16 TN je 1.499,00 Euro p. P. im DZ (EZ Preis auf Anfrage) Buchungsschluss am 30.6.14 Portugal – Algarve Die Algarve ist die südlichste Region Portugals. An der Algarve werden europaweit die meisten Sonnentage gezählt. Die Sommer sind heiß und trocken; auch im Winter sinkt die Temperatur selten unter 10 Grad Celsius. Selbst der Januar bietet sonnige Tage um 20 Grad. Berühmt ist die Algarve für ihre zahlreichen Golfplätze, von denen manche bis direkt an die Steilküste hin angelegt sind. Robinson Club Quinta da Ria Mitten im Naturschutzgebiet in einzigartiger Strandlage finden Sie im ROBINSON CLUB QUINTA DA RIA in Portugal. Erholung und Entspannung in der einzigartigen Strandlandschaft – das ist Urlaub an der wunderschönen Algarve. Der Ort, an dem sich Portugal von seiner schönsten Seite zeigt. 85 Zimmer (Doppelzimmer, Familienzimmer, Junior Suiten und Suiten), 4 Kategorien, mit Bad, WC, klimatisier-/beheizbar, Föhn, Schminkspiegel, Direktwahltelefon, Safe, Kühlschrank, TV Passionierte Golfer sind hier goldrichtig! Der Club liegt inmitten zweier der besten und perfektesten 18-Loch-Golfplätzen Portugals, den Quinta da Ria und den Quinta de Cima. Genießen Sie beim Spielen einzigartige Ausblicke auf den tiefblauen Atlantik. Auf dem anspruchsvollen Quinta de Cima Platz werden internationale Golfturniere ausgetragen. Daneben findet man in der nahen Umgebung noch viele andere hervorragende Golfplätze auf höchstem Niveau, zum Beispiel Benamor Gol, Castro Marim und den viel gerühmten Weltklasseplatz Monte Rei. Gran Canaria Golfwoche Sheraton Salobre Golf vom 6.-13. Dezember 2014 Jeweils mit HP, Flug, Transport und 5 Golftage (mind. 3 Golfplätze), je Termin mind. 16 TN je 1.499,00 Euro p. P. im DZ (EZ Preis auf Anfrage) Buchungsschluss am 30.7.2014 Gran Canaria Gran Canaria ist mit einer Fläche von 1.560,1 km² nach Teneriffa und Fuerteventura die drittgrößte der Kanarischen Inseln. Wie alle Inseln des Archipels ist auch diese vulkanischen Ursprungs. Aufgrund seiner geografischen Lage bietet Gran Canaria unterschiedliche Landschaften und Klimazonen. Es ist eine Insel voller herrlicher Kontraste, die Besuchern ein ganzjährig mildes Klima mit Durchschnittstemperaturen um die 23 °C bietet. Darüber hinaus gibt es natürlich auch himmlische Strände, über 100 Jahre alte Pinienwälder, Krater, wüstenähnliche Landschaften und Hügel, die mit typisch kanarischen Pflanzen bewachsen sind. Sheraton Grand Salobre Golf Resort & Spa Das fantastische Sheraton Salobre Golf Resort & Spa als eine Oase der Herrlichkeit, mitten in den mystischen Tälern von Salobre Golf auf Gran Canaria. Mit einer intimen und freundlichen „Home away from Home“-Atmosphäre, einer gelungenen Mischung aus Glamour und natürlicher Umgebung und den perfekt an die Umgebung angepassten Hotelbaustil, bietet Ihnen das neue Sheraton Salobre Golf Resort & Spa eine Vielfahlt an Zimmertypen, die sich ideal an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Das Resort bietet 313 komfortable und luxuriöse Zimmer, welche Ihnen ein Gefühl von Zuhause vermitteln und 7 Besprechungsräume mit großartigem Blick über den 36 Loch Golfkurs und den umliegenden Bergen, 7 beheizte Außenpools, 3 exquisite Restaurants mit internationaler und lokaler Küche, um Ihren Gaumen zu verwöhnen, ein herrliches Aloe Spa Center, einen Aufenthaltsort speziell für Kinder und einen Shuttle Service an das Maspalomas Sheraton Strandhaus (ca. 10 min). Golfen auf Gran Canaria Salobre Golf Süd & Nord Suchen Sie eine Herausforderung und erleben Sie Golf im einzigen Hotel mit einem 36 Loch Golfplatz (Salobre Nord und Süd), der direkt am Hotel gelegen ist. Die einzigartige Lage, umgeben von einer faszinierenden Landschaft und Bergwelt, die herausfordernden Golfplätze, Meloneras Golf Die Golfanlage Meloneras ist an dem gleichnamigen Küstenabschnitt westlich von Maspalomas gelegen. Der Platz wurde von Ron Kirby entworfen und bietet dem Spieler auf vier Fairways wunderschöne Ausblicke auf das Meer. Dieser neue Golfplatz mit 18 Loch Par 71, sticht durch seine besondere Lage hervor, da einige seiner Löcher direkt am Meer liegen und kein anderer der existierenden Golfplätze auf Gran Canaria über die gleiche Charakteristik verfügt, die eine besondere Attraktion für Golfliebhaber darstellt. Maspalomas Golf Für Feriengolfer, die den Tag bei angenehmen Temperaturen genießen wollen, ist dieser Golfplatz genau richtig, ein Golfplatz am Ufer des Meeres, nahe den Dünen von Maspalomas. Eine großzügige Gestaltung, große, nicht ganz so schnelle Grüns und weiche Fairways bieten keine allzu großen Schwierigkeiten. In dieser paradiesisch anmutenden Gegend liegt der Golfplatz und wird gleichzeitig von Dünen flankiert, einem Merkmal, das seinen Stempel auch im Design hinterlassen hat, für das Mackenzie Ross zuständig war. Anfi Tauro Golf 23 km Ein 18-Loch Championship Golf Course mit innovativem Design. Eröffnet im Jahr 2007, erstreckt sich der Golfplatz Anfi Tauro Golf auf einem anspruchsvollen Gelände von über 650.000 m². Der Arizona-Stil Kurs wurde konzipiert von den weltbekannten Golfplatz-Designern von Hagge, Smelek und Baril. Real Club de Golf Las Palmas 63 km Dank der hervorragenden Lage dieses Golfplatzes genießt man auf den Fairways einen wunderbaren Blick über die Berge. Der Real Club de Golf de Las Palmas gilt als ältester Golfplatz Spaniens - gegründet 1891! Von dem renommierten englischen Architekten Mackenzie Ross entworfen, ist er ein wunderbarer Ort, um Golf und dank seiner geographischen Lage das ganze Jahr über zu genießen. Silvester Luxusreise BAHAMAS vom vor. 26.12.14–04. 01.15 im 5 Sterne Sandals Royal Bahamian Spa Resort & Offshore Island, Nassau plus 5+Sterne Sandals Emerald Bay Golfresort, Exumas inkl. Inlandsflügen, AI, 7 Golftage, Ausflüge und exkl. Definschwimmen uvm. Event. kann der Abflugtermin (2-4Tage) airlinebedingt später sein mind. 10 TN (max. 16) je 3.990,00 Euro p. P. im DZ (EZ Preis auf Anfrage) zzgl. Flug mit Britsh Airways, je nach gebuchter Klasse Buchungsschluss am 30.7.14 Bahamas allgemein gige Fairways und ist von unzähligen Seen umgeben. Der Kurs ist unter Touristen und Einheimischen nicht nur beliebt weil er sehr preisgünstig ist, sondern auch für seine lebendige Atmosphäre. Mit seinen Wasserhindernissen, die bei vielen Löchern ins Spiel kommen erfordert er natürlich Präzision. Tropische Bäume um die welligen Fairways sorgen für eine zusätzliche Herausforderung. Es ist kein sehr langer Kurs aber er ist in einem sehr gutem Zustand und der Club bietet einen exzellenten Service. Sandals Royal Bahamian Die Bahamas sind ein Inselstaat im Atlantik und Teil der Westindischen Inseln. Von den mehr als 700 Bahamainseln sind nur 30 bewohnt. Die Bahamas setzen sich aus den Inseln und mehr als 2400 Korallenriffen, den sogenannten Cays, zusammen. In vielen Fällen trennt nur ein wenige Zentimeter tiefer Meeresarm zwei Inseln beziehungsweise Cays voneinander. Die Inseln werden unterteilt in die beiden am stärksten bewohnten Inseln New Providence sowie Grand Bahama und in die sogenannten Out Islands beziehungsweise Family Islands. Die beiden mit Abstand wichtigsten Städte der Bahamas sind die Hauptstadt Nassau und Freeport. In beiden zusammen leben mehr als drei Viertel der Bevölkerung der Bahamas. Stellen Sie sich einen Ort vor, der so faszinierend ist, dass der Duke und die Duchess von Windsor in den 1940er-Jahren den berühmten Balmoral Club als Treffpunkt der feinen Gesellschaft dort errichteten. Der später in das Sandals Royal Bahamian umgewandelte Club ist auch heute noch eine luxuriöse Oase im europäischen Stil, wo Gäste wie eh und je königlich behandelt werden. Verführerische weiße Sandstrände und kristallklares Wasser umspielen tropische Gärten und opulente Suiten. Nur Sandals bietet Ihnen zwei Urlaube in einem: Im Preis inbegriffen ist die Nutzung von Sandals Island, einer privaten vorgelagerten Insel, die in wenigen Minuten zu erreichen ist. Sie hat zwei private Strände, einen eleganten Beach Club, einen einzigartigen Pool mit Swim-Up-Bar, das exquisite Red Lane Spa und das beste Fischrestaurant der Region. Golf Emerald Bay, Great Exumas Sandals Emerald Bay, Great Exumas Der von der Legende Greg Norman entworfene 18-Loch- und Par-72-Turniergolfplatz in den Dünen einer herrlichen Halbinsel, wurde von Travel + Leisure zu einem der besten Golfplätze der Karibik gewählt. Der preisgekrönte Platz im Sandals Emerald Reef Golf Club gilt als einer der besten am Meer gelegenen Golfplätze in der Karibik und ist für seine verzwickten Fairways weithin bekannt. Dieses Golfparadies verfügt über sechs einzigartige Löcher, die sich an die Küste der malerischen Insel schmiegen und durch die Passatwinde jedes Spiel zu einer neuen Herausforderung machen. Cable Beach Golf Course Nassau Der neu gestaltete 18-Loch- Golfplatz im Resort-Stil verfügt über großzü- Tief in den märchenhaften Gewässern der Exumas bietet Ihnen das Sandals Emerald Bay unvergleichlichen Luxus zu den leisen Rhythmen der Bahamian Out Islands. Hier befindet sich eine luxuriöse Oase, in der Sie sich fühlen werden, als wären Sie die einzigen Gäste. Service wird hier groß geschrieben und die eleganten Villen und Suiten im bahamaischen Stil stehen im Einklang mit der Natur. Auf etwa 200 tropischen Hektar erwartet Sie an einem makellosen kilometerlangen Strand eine entspannte Resortkultur mit exotischer Abenteueratmosphäre: Von den drei beeindruckenden Pools wie dem über 2000 m² großen Pool mit sanft abfallendem Zugang und Feuerstelle in der Pool-Mitte bis zu den fünf sensationellen Restaurants. MAROKKO Golfwoche vom 03.-10. Februar 15 im Robinson Agadir, inkl. Flug, AI, 5 Golftage (3 verschiedene Golfplätze) mind. 16 TN je 1.499,00 Euro p. P. im DZ (Kein EZ Zuschlag) Buchungsschluss am 30.8.14 Marokko - Agadir Agadir ist eine Hafenstadt direkt an der Atlantikküste im Süden Marokkos, etwa 500 km südlich von Casablanca und wurde 1505 von portugiesischen Seefahrern gegründet. Die Stadt ist in ihren strandnahen Bereichen von großen Hotelanlagen und dem Handel mit Kunsthandwerk aller Art geprägt. Es herrscht ganzjährig ein Klima trockener Wärme mit Temperaturen, die im Mittel bei ca. 24 °C liegen. ROBINSON CLUB AGADIR Kilometerlanger feinsandiger Strand direkt vor den Dünen und im Rücken die atemberaubenden Gipfel des Atlasgebirges. In dieser majestätischen Lage empfängt Sie der ROBINSON CLUB AGADIR mit internationalem Flair. Die perfekte Mischung aus marokkanischem Flair und den anspruchsvollen Standards der restlichen Welt. Weitläufig: der feine Sandstrand. Großzügig: die gesamte Clubanlage mit ihren vielen Nischen der Ruhe und orientalischer Eleganz. Herrlich: der Blick aus dem Maurischen Café über die bizarre Dünenlandschaft bis hin zu den Wellen des Atlantiks, des Paradieses der Wellenreiter. GOLF Vom ersten Schlag an Urlaub! Entdecken Sie bei einer Partie Golf im ROBINSON Club Agadir faszinierende Dünenstrände, die Weite des Atlantiks und genießen Sie den Blick auf den Königspalast! 4 Golfanlagen mit insgesamt 99 Spielbahnen in max. 10 -20 Minuten Entfernung:. • GOLF DU SOLEIL ( 36 -Loch) • LES DUNES (27-Loch) • ROYAL GOLF AGADIR (9-Loch) • GOLF DE L´OCEAN (27-Loch) ABU DHABI Golfwoche Hilton Golf-Resort vom 13.-20. März 15 5 Sterne Luxus Strandhotel inkl. Flug, Transfers, Frühstück, 5 Mal Golf (4 Golfplätze), Ausflug Ferrari World, mind. 10 TN je 1.999,00 Euro p. P. im DZ (EZ Preis auf Anfrage) Buchungsschluss am 30.8.14 Abu Dhabi Der Küstenstreifen Abu Dhabis, mit der Hauptstadt Abu Dhabi, erstreckt sich von der Halbinsel Qatar im Westen bis zur Grenze des Emirats Dubai im Nordosten. Im Osten reicht das Emirat bis an das Oman-Gebirge. Dicht besiedelt sind nur die Küstenabschnitte am Persischen Golf. Die Hauptstadt befindet sich größtenteils auf einer 70 Quadratkilometer großen Insel im Persischen Golf, im Mangrovengürtel, die von einem Kranz künstlich erweiterter oder neu aufgespülter Inseln umgeben ist. Bis vor ca. 50 Jahren bestand sie noch aus ein paar Hütten, meist ohne Strom und Kanalisation und Palmen, und zählt heute zu den modernsten Städten weltweit. Architektonisch markante Hochhäuser und großzügig ausgebaute Straßen prägen das Stadtbild. Dazwischen findet man aber immer wieder Spuren aus früheren Jahrhunderten, wie z.B. das Fort Qasr al-Husn. Wohnpaläste, neu erbaute Moscheen, als bedeutendste gilt die Sheikh-Zayed-Moschee, und viele kleine Geschäfte im Erdgeschoss der Gebäude sind charakteristisch für die Stadt, ebenso die großen, ultramodernen Einkaufszentren. Auffällig ist auch der hohe Grünanteil entlang der Straßen. Neben weitläufigen Sandstränden und zahlreichen Ausflugszielen bietet Abu Dhabi auch eine Vielzahl an Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Golf spielt man derzeit auf drei Plätzen der höchsten Güte! Dem Abu Dhabi Golf Club, einem 27-Loch-Meisterschaftsplatz, Austragungsort der PGA European Tour Abu Dhabi Golf Championship; dem Saadiyad Beach Golf Club, um Golf-Enthusiasten aus der ganzen Welt mit einigen der spektakulärsten Golfloch Designs zu locken und Yas Links Abu Dhabi, ein natürlicher Linkscourse ! Hilton AbU Dhabi Hotel Vom 380 Meter langen Privatstrand des Hilton Abu Dhabi Hotel haben Sie einen zauberhaften Blick über den Persischen Golf. Das Hotel ist ideal gelegen; das nächste Einkaufszentrum ist nur zwei Minuten entfernt, das Stadtzentrum zehn Minuten und der Flughafen etwa 30 Minuten. Lassen Sie sich im idyllischen Spa nach allen Regeln der Kunst verwöhnen, halten Sie sich im Fitness Center in Form oder ziehen Sie Ihre Bahnen in einem der Swimmingpools. Genießen Sie die Gourmetküche im italienischen Restaurant „BOCCA“, kosten Sie die asiatischen Delikatessen im „Royal Orchard“ und lauschen Sie in der entspannten Jazz-Bar der Live-Musik. Sehenswürdigkeiten von Abu Dhabi wie die „Marina Mall“ liegen nur 3 km entfernt. Auch Ziele wie die Rennbahn und die Stadtgärten sind mit dem Auto schnell zu erreichen 14 Tage Reise nach Western Cape Somerset West Termine: 01.12. - 15.12.2014 19.01. - 02.02.2015 09.02. - 23.02.2015 23.02. - 09.03.2015 02.03. - 16.03.2015 Mindestteilnehmer : 6 Personen je Termin Buchungsschluss: 30.08.14 Somerset West oder Somerset-Wes ist eine Stadt in der südafrikanischen Provinz Westkap. Sie ist Teil der Metropolgemeinde City of Capetown (Kapstadt). Somerset West in der Nähe von Kapstadt liegt in einer der schönsten Gegenden Südafrikas. Der nette Ort, nicht weit vom Meer, im Herzen der Wein- und Golfregion ist, ideal für einen erlebnisreichen und unvergeßlichen Urlaub. Hier kommt jeder auf seine Kosten: der Golfer, Weinliebhaber, Feinschmecker und natürlich alle, die sich für eine schöne Landschaft und vielfältige Kultur begeistern können. Wegen seiner zentralen Lage ist Somerset West ein perfekter Ausgangspunkt für Tagestouren nach Kapstadt, Stellenbosch, Franschhoek und Hermanus zur Walbeobachtung. Die Kapregion bietet - wie nur wenige Orte auf der Welt - so viele unterschiedliche und nahe beieinander gelegene Golfplätze mit günstigen Greenfees. Somerset West allein hat 4 Golfplätze für alle Ansprüche. Ohne Frage ist der Erinvale Golf Klub der bekannteste. Zu Recht gehört er jedes Jahr zu den Top 10 der Golfplätze in Südafrika Spanish Farm Lord Charles Hotel Erinvale Golf Hotel Willowbrook Lodge Golf&Garden B&B Bellevue B&B Einzelzimmer Pro Person Doppelzimmer € € € € € € € € € € € € 3.830,00 3.490,00 3.180,00 3.180,00 2.840,00 2.560,00 2.940,00 2.940,00 2.840,00 2.840,00 2.490,00 2.360,00 Inklusive: • Frühstück • Welcome Dinner • Abschiedsessen: Orig. Südafrikanischer Braai (Grill) • 8 Greenfees u.a. DeZalze, Stellenbosch, Boschenmeer, Arabella, Pearl Valley, Westlake, King David, Devonvale • Tagesausflug: Cap der Guten Hoffnung mit Besuch Simonstown-Pinguine, Straußenfarm, Halbedelstein Factory, incl. Eintrittskarten • Tagesausflug: Kapstadt, Waterfront, Stadtrundfahrt im Doppeldeckerbus, Besuch des Tafelberges mit Kabinen bahn, incl. Eintrittskarten • Tagesausflug: Weinroute Stellenbosch, Mittags (Picknick) Boschendahl, Franschhoek, Winetasting, Fahrt über Hollandse Mountain, Grabow incl. Picknick • Im Preis inbegriffen: Flughafentransfers, alle Transfers zu den Golfplätzen. Deutsche Reiseleitung von MoreMedia vor Ort, alle Transporte zu den Veranstaltungen, sowie jeweils Fahrten zu den verschiedenen Restaurants, Tages ausflüge Flüge buchen wir für Sie gerne zu tagesaktuellen Preisen Selbstfahrer im Rahmen dieser Gruppenreise nicht möglich. Individualreisende auf Anfrage, können gerne betreut und vermittelt werden. Gegen Aufpreis mit Lufthansa First zu Ihrer Golfdestination. Golfplatz Soma Bay Golfplatz El Gouna Grüner (See-)Stern am Roten Meer Das Hotel Das Steigenberger Golfhotel bietet auf sieben hübsche Gebäude verteilt 196 Zimmer, 45 Junior Suiten, 13 Familienzimmer und 14 Apartments mit großen Balkonen oder Terrassen, Familienzimmer und Apartments beinhalten eine voll ausgestattete Kitchenette. In drei Restaurants genießt man feine internationale Küche - im Hauptrestaurant mit Thementagen am Buffet. 4 Bars, Tagungsräume und zwei Außen- sowie zwei Kinderpools, alle beheizt, vervollständigen die Anlage. Der Golfplatz El Gouna Praktisch vor der Haustür, wenn man im Steigenberger Golfresort sein Domizil bezogen hat, liegt der 18 Loch USPGA Par 72 Golfplatz, zu dem die Gäste mit dem Boot über die Lagune geschippert werden. Der von Gene Bates und Fred Couples 1999 zwischen den Lagunen angelegte und vom Deutschen Golfverband bewertete Course begeistert durch Ei- Finest Golf Team Trophy For Ladies Captains & Friends vom 21. - 28. 2. 2015 / Steigenberger EL Gouna Das Programm Samstag 21.2.15 Flug ab div. Flughäfen in D, und A nach Hurgada, Direkttransfer zum Steigenberger Resort El Gouna Montag 22.2.15 Einspielrunde Golfplatz El Gouna Dienstag 23.2.15 Golfrunde El Gouna Vierball – Bestball Zählspiel nach Stableford Mittwoch 24.2.15 Zur freien Verfügung Donnerstag 25.2.15 Golfrunde Golfplatz Cascades genschaften, die Golfer aller Leistungsklassen fordern: breite Fairways, viel Sand, Wasser und Wind, vor allem auf den Back Nine Holes entlang der Lagune. Der Golfplatz Soma Bay Der Golf- und Country Club Soma Bay The Cascades (ca. 50 Fahrminuten von El Gouna entfernt) ist nicht nur der erste Golfplatz, der an der westlichen Küste des Roten Meeres eröffnet wurde, sondern er ist auch der erste im Mittleren Osten entstandene Meisterschafts-Golfplatz, der von einem der „Big Three“, der Großen Drei (Gary Player, Jack Nicklaus, Arnold Palmer) konstruiert wurde, nämlich Gray Player. Der 18 Loch,Par 72 Platz bietet unvergessliche Auslicke auf satte und vorbildlich gepflegte Fairways, die sich eindrucksvoll von der rauen Wüste und dem kristallklaren blauen Wasser des Meeres abheben. Soma Bay -Freies Spiel - besten Vierballergebnisse (vom 23.2.) (Brutto und Netto) Freitag 26.2.15 Golfrunde El Gouna Einzelzählspiel nach Stableford Abschlußabend mit Siegrehrung Meldung: nur schriftlich bei MoreMediaVerlagsanstalt bis spät. 30.7.2014 Samstag 28.2.15 Abreise Wettspiel: Mannschaftswettbewerb für Damen mit 8 Teilnehmerinnen pro Mannschaft Teilnehmer: Weibl. Amateure die Mitglied eines Golfclubs der EGA sind, sowie Eingeladene mit einer max. Vorgabe von -45 Turnier-Vorgabe: max. -36 Teams: Ein Team besteht aus 8 Tn. Gewertet werden je Spieltag die 6 besten Einzelergebnisse (vom 26.2.) sowie die 3 Meldegebühr enthalten im Reisepreis Preise: Sachpreise für die Teams 1-2 Brutto 1-2. Netto Es gibt Doppelpreisausschluss, Brutto vor Netto. Extras: Rundenverpflegung Spieleitung/Startzeiten/gesonderte Wettspielbedingungen usw.: nach Aushang vor Ort Es wird gespielt nach den offiziellen Regeln des DGV Reisepreis: 1.599,00 Euro pro P. im DZ EZ Zuschlag 299,00 Euro Leistungen: 7 Übernachtungen im Steigenberger El Gouna HP Verpflegung plus 100 Euro Getränke-Verzehrgutschein im Hotel Flüge (Condor, Air Berlin, SunExpress, Tui Fly oder Nikki) ab div. Flughäfen in D und A und zurück Einreisegebühr Die Kosten für die Beförderung des Golfgepäcks bis max. 20 KG Transfers Flughafen-Hotel-zurück und Hotel – Golf Soma Bay und zurück 5 x Green Fee auf den angegebenen Plätzen, Trolly pro Person und Spieltag Halfwayverpflegung an den Spieltagen Wettspielleitung, Auswertung und Betreuung vor Ort durch MoreMedia und Finest Moments Ihr Reiseveranstalter MoreMedia Verlagsansalt, Vaduz, Liechtenstein informiert! Es wird zu Ihrer eigenen Sicherheit empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung, sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Reise AGB‘S: 1. Abschluss des Reisevertrages Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, verbindlich für Sie, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich (Fax, Email oder Post) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, wenn wir die schriftliche Reisebestätigung/ Rechnung dem Anmelder zugesandt haben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustanden, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot durch ausdrückliche, oder schlüssige Erklärung annehmen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach werden wir Ihnen direkt die vollständige Reisebestätigung aushändigen oder zusenden. 2. Bezahlung 2.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro Reisenden, zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr aus den in Ziff. 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. 2.2. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, berechtigt uns dies nach einer Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag. Der Veranstalter kann dann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziff. 5.3. verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Sollten Sie bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der Reiseunterlagen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. 3. Leistungen 3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist die Leistungsbeschreibung im Prospekt verbindlich, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter. Im Reisepreis nicht eingeschlossen sind: gesetzliche oder behördlich festgelegte Gebühren (Visa gebühren etc.) sowie lediglich vermittelte Fremdleistungen. Diese Kosten können sich kurzfristig ändern. Vor Vertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 3.2 Die Abreisezeiten werden von den Beförderungsunternehmen festgelegt und sind im Flugschein bzw. in den Reisedokumenten aufgeführt. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, wenn sie von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden und wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 4.2 Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären. 4.3 Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Reisende unverzüglich nach unserer Erklärung uns gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung 5.1 Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Schon ausgelieferte Reiseunterlagen müssen Sie beifügen. 5.2 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. (gegen Bezahlung etwaiger fremder Namensumbuchungskosten) Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Buchende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an und ist auch kein Dritter in diesen Vertrag eingetreten, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Der Ersatzanspruch kann pauschaliert werden. Der Zeitpunkt wird bestimmt durch den Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung. 5.3 Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen für jeden angemeldeten Teilnehmer: Bei Flugreisen oder bei Buchungen mit eigener Anreise: bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises Ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises Ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises Ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises Ab dem 08. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises Ab dem 02. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises. 5.4 Umbuchungen Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn den Reisetermin oder die Reiseart ändern, das Reiseziel, den Abflugs- und/oder Ankunftsort, oder die Unterkunft ändern möchten, dann können Sie dies nur noch tun, indem Sie die gebuchte Reisen gegen Gebühr stornieren und eine neue Reise anmelden. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, 20% des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten. 7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter 7.1 Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 7.1.1 ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst. Im übrigen bleiben Schadenersatzansprüche unberührt. 7.1.2 Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so können wir bei Zugang dieser Erklärung bis zu drei Wochen vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der von dem Reisenden gezahlte Betrag wird unverzüglich zurückerstattet. 7.2. Sollte die Unmöglichkeit der Reisedurchführung früher ersichtlich sein, werden wir Sie unterrichten. 7.3 Sollten wir den Reisevertrag nach 7.1.2 kündigen, so sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung uns gegenüber geltend zu machen; sofern Sie auf Ihr Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verzichten, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände 8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 8.2 Ergeben sich die zu einer Kündigung berechtigenden Umstände nach Antritt der Reise, so kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. Wir werden dann sofort die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls eine Rückbeförderung vorgesehen war, zurückbefördert. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 9. Haftung 9.1 Wir haften als Reiseveranstalter für 9.1.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung; 9.1.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; 9.1.3 die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; 9.1.4 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen; 9.2 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und hierfür ein Beförderungsausweis des Beförderungsunternehmens ausgestellt, werden wir insoweit lediglich vermittelnd tätig, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Dies gilt auch für Zubringerdienste im innerdeutschen Linienverkehr. Wir haften als Vermittler daher nicht für die Nichterbringung oder Schlechterfüllung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die wir Sie ausdrücklich hinweisen und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. 9.3. Bei allen Flugreisen gelten für die Flugbeförderung die Beförderungsbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters nach dem Reisevertragsgesetz und nach ihren allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. 10. Gewährleistung 10.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 10.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener von Ihnen gesetzter Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung und schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen nicht völlig wertlos für Sie waren. 10.4 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Unsere Haftung aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen, dem Reisegast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 11.2 Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 11.3 Kommt dem Veranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet er für die ordnungsgemäße Erbringung der Luftbeförderungsleistungen neben dem Ausführenden als vertragliche Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Haftungsabkommen. Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Canadaverkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung, sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. 11.4 Wir haften generell nicht für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind (z.B. Ausflüge, Sportausübungen usw.). Auch wenn sie durch einen Reiseleiter, der für uns tätig ist, angeboten werden, handelt es sich um eine Fremdleistung, für die nicht wir, sondern nur unsere Leistungsträger vor Ort selbst haften. Falls solche Fremdleistungen vermittelt werden, ist unsere Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Unsere Haftung beschränkt sich auf die in der Reisebestätigung genannten Leistungen. 12. Mitwirkungspflicht 12.1 Bei Leistungsstörungen sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 12.2 Sollten Sie Beanstandungen haben, für die wir einstehen können, so wenden Sie sich bitte sofort an unsere örtliche Vertretung. Sie wird sich umgehend um Abhilfe bemühen. Wenn Sie festgestellte Mängel der Vertretung nicht anzeigen, haben Sie später keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. Ansprüche können von der Vertretung nicht anerkannt werden. Wenn wir keine örtliche Reiseleitung eingesetzt haben und nach der vertraglichen Vereinbarung eine solche auch nicht geschuldet ist, sind Sie verpflichtet, uns direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. 12.3 Können Ihre Beanstandungen auch von der Vertretung nicht hinreichend behoben werden, sollten Sie zusammen mit unserer Vertretung eine Niederschrift über eine Beanstandung abfassen. Die Niederschrift ersetzt nicht die Geltendmachung der Ansprüche innerhalb der Monatsfrist. 13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 13.1 Alle vertraglichen und delektischen Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Eine schriftliche Geltendmachung ist zwingend. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert oder die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tod verjähren 3 Jahre nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. 13.2 Abtretungsverbot. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus Anlass des Reisevertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Auch die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. 14. Flugplan Sie haben sich Ihre Anschluss- und Rückflugzeiten 48 Stunden vor dem Abflug selbst durch die Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Unterbleibt dies, haften wir nicht für Flugverspätungen und Verzögerungen. 15. Gepäck, Gepäckverlust oder -beschädigung Schäden bei aufgegebenem Gepäck oder Verlust sind sofort nach Ankunft – noch im Flughafengebäude – der Fluggesellschaft zu melden. Beachten Sie die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft. Es gelten deren Beförderungsbedingungen. Ohne eine Kopie des Schadensformulars P.I.R. ist eine Anspruchstellung bei der Fluggesellschaft ausgeschlossen. Die Fluggesellschaften haften nur mit bestimmten Beträgen je nach Gewicht des Gepäckstückes, das bei Aufgabe im Flugticket eingetragen wird. Zur Anspruchstellung müssen Sie den Flugschein und Gepäckabschnitt vorweisen. Die Bestätigung des Reiseleiters oder einer Person, die nicht im Auftrag der Fluggesellschaft handelt, ist wertlos. Ansprüche, die aus einer Gepäckverspätung resultieren, sind innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks dem Luftfrachtführer schriftlich anzuzeigen. 16. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften 16.1 Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuell Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 16.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang von Visa durch die diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei dann, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. 16.3 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind. 16.4 Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die gebuchte Reise noch eine ausreichende Gültigkeitsdauer aufweist. 16.5 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wir verwiesen. 17. Gerichtsstand und Gültigkeit Vereinbart ist Liechtensteiner Recht und die Zuständigkeit dortiger Gerichte. 17.2 Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. 17.3 Sämtliche Angaben im Prospekt/der Reiseausschreibung entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen dieser Angaben bis zum Vertragsschluss bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleich gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. MoreMedia Verlagsanstalt, Vaduz, Liechtenstein BUCHUNGSFORMULAR MoreMedia Verlagsanstalt, Vaduz, Liechtenstein Tel. 0172 9675140, Mail: info@moremediaverlag.com 1. TeilnehmerI n 2. TeilnehmerI n Vorname: Vorname: laut Reisedokument ( Reisepass, Personalausweis) laut Reisedokument 1. TeilnehmerI n 2. TeilnehmerI n laut Reisedokument ( Reisepass, Personalausweis) laut Reisedokument Name: laut Reisedokument Vorname: Name: laut Reisedokument Vorname: Straße: Name: PLZ/Reisedokument Ort: laut Straße: Name: PLZ/Reisedokument Ort: laut Tel. Privat: Straße: Tel. Privat: Straße: Tel. Büro/ PLZ/ Ort: Handy: Tel. Büro/ PLZ/ Ort: Handy: Geburtsdatum: Tel. Privat: Geburtsdatum: Tel. Privat: E-Mail: Tel. Büro/ Handy: E-Mail: Tel. Büro/ Handy: weiblich / männlich Geburtsdatum: weiblich / männlich Geburtsdatum: E-Mail: E-Mail: Weitere( weiblich r) TeilnehmerI / männlich n: weiblich / männlich Weitere( r) TeilnehmerI n: I ch bin damit einverstanden, dass die Namen, E-Mail-Adr. und Telefonnummern an meine Mitreisenden weitergegeben werden: Ja I hre Reise I ch bin damit einverstanden, dass die Namen, E-Mail-Adr. und Telefonnummern an meine Mitreisenden weitergegeben werden: Ja Reisename: Buchungsnummer: IReisedatum hre Reisevom: / Nein bis: Reisepreis pro Person (Erwachsener): Reisename: EZ gewünscht, Aufpreis pro Person: Reisedatum vom: / Nein Bei Flugreisen: I ch möchte ab folgendem Flughafen fliegen (bitte auch Buchungsnummer: Alternative angeben): bis: Reisepreis pro Person (Erwachsener): Reiseversicherung: Ja / Nein / EZ gewünscht, Aufpreis pro Person: Bei Flugreisen: I ch möchte ab folgendem Flughafen fliegen (bitte auch Alternative angeben): I ch habe noch Fragen dazu, bitte Rückruf! Bitte senden Sie mir I hren/ monatlichen Newsletter zu. dazu, bitte Rückruf! Reiseversicherung: Ja per / E-MailNein I ch habe noch Fragen Ja, ich melde mich / uns verbindlich zu o.g. Reise an. Bitte senden Sie mir per E-Mail I hren monatlichen Newsletter zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MoreMedia Verlagsanstalt erkenne ich / wir an. Des weiteren erkläre ich, stellvertretend für alle von mir angemeldeten Personen, die Verpflichtungen aus dem Reisevertrag zu übernehmen. Datum: Unterschrift: Datum: Unterschrift: