Japan - Deutsch-Japanischer

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Japan - Deutsch-Japanischer
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Japan
Nr. 200 vom Dezember 2008
Krisenbewältigung in der Finanzwirtschaft:
Parallelen und Unterschiede der Bankenkrisen
in Japan (1990-2006) und den USA (1980-1998)
Marc Bauer
INHALTSVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis
1
1. Von einer Krise in die nächste
3
2. Das amerikanische Bankensystem
3
3. Das japanische Bankensystem
6
4. Krisenbewältigung
8
5. Lektionen aus der Vergangenheit
18
Literaturverzeichnis
21
Über den Autor
22
Über den DJW
23
Japan-Zentrum der Ludwig-MaximiliansUniversität, München
www.japan.uni-muenchen.de
Deutsch-Japanischer
Wirtschaftskreis (DJW)
www.djw.de
Japan Analysen Prognosen
Nr. 200 vom Dezember 2008
Japan-Zentrum der Ludwig-Maximilians-Universität, München
Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis, Düsseldorf
Redaktion: DJW-Team, Franz Waldenberger
Düsseldorf/München, 2008
(ISSN 1617-139X; 200 2008)
Weitere Informationen:
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Japan-Zentrum der Ludwig-Maximilians-Universität
Oettingenstraße 67, 80538 München
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Nachdruck und sonstige Verbreitung (auch auszugsweise):
Nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines Belegexemplars.
© Japan-Zentrum der Ludwig-Maximilians-Universität/DJW, München/Düsseldorf 2008
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Abkürzungsverzeichnis
ADC
Acquisition, Development and Construction Loan
ARM
Adjustable Rate Mortgage
BIF
Bank Insurance Fund
CD
Certificate of Deposit
CEBA
Competitive Equality Banking Act (1987)
CP
Commercial Paper
FDIC
Federal Deposit Insurance Corporation
FHLB
Federal Home Loan Bank
FHLBB
Federal Home Loan Bank Board
FHLBS
Federal Home Loan Bank System
FHLMC
Federal Home Loan Mortgage Corporation (Freddy Mac)
FICO
Financing Corporation
FIRREA
Financial Institutions Recovery, Reform, and Enforcement Act (1989)
FNMA
Federal National Mortgage Association (Fannie Mae)
FRB
Federal Reserve Board
FSLIC
Federal Savings and Loan Insurance Corporation
GAAP
Generally Acepted Accounting Principles
GAO
General Accounting Office
GNMA
Government National Mortgage Association (Ginnie Mae)
HOLA
Home Owner's Loan Act (1932)
ICC
Income Capital Certificate
LoLR
Lender of Last Resort
MBS
Mortgage Backed Security
MMC
Money Market Certificate
MMDA
Money Market Deposit Account
MMMF
Money Market Mutual Fund
MSB
Mutual Savings Bank
NHA
National Housing Act (1935)
NLP
Non Performing Loans: notleidende und leistungsgestörte Kredite
NOW
Negotiable Order of Withdrawal
NWC
Net Worth Certificate
OTS
Office of Thrift Supervision
QTL
Qualified Thrift Lender Test
RAP
Regulatory Accounting Principles (FHLBB)
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2
REFCORP
Resolution Finance Corporation
RTC
Resolution Trust Corporation
S&L
Saving & Loans Banks
SAIF
Savings Institutions Insurance Fund
SLA
Savings and Loan Association
TAP
Tangible Asset Position
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1. Von einer Krise in die nächste
Kaum, dass die Krisen der Finanzsysteme in den USA (1980-1998) und Japan (1990-2006) und
ihre Folgen sich einer abschließende Bewertung unterziehen lassen, kriselt es schon wieder in
den Finanzsystemen der USA und anderer Länder. Wieder steht die Frage im Raum, wie die
aktuelle Krise entstanden ist, wer die Schuldigen sind, wie die neue Krise bewältigt werden kann
und ob dazu staatliche Eingriffe mit Steuergeldern erforderlich sind.
Der Vergleich der japanischen und US-amerikanischen Bankenkrisen zeigt, dass ein frühzeitiges
finanzielles Eingreifen bei Problembanken von direkten Eigenkapitalbeteiligungen über Aufkauf
von Vermögenswerten bis hin zu indirekten Garantien eine kostengünstige Methode bei der
Krisenbewältigung darstellen kann. Eine rein privatwirtschaftliche Bewältigung von schweren
Krisen in der Finanzwirtschaft ist dagegen nur beschränkt möglich. Die direkt messbaren Kosten
für die öffentliche Hand sind weit geringer als man dies oft vermutet.
Die Schwachstellen bei der Krisenbewältigung lagen in der Vergangenheit in der mangelnden
Transparenz, einer nicht klar geregelten Aufsicht und in politisch motivierten Fehleingriffen. Sie
erhöhten die Kosten der Krisenbewältigung und führten zu einem allgemeinen Vertrauensverlust
in die Finanzwirtschaft insgesamt. Überraschend sind die Parallelen, die man zwischen Japan
und den USA sowohl bei der Krisenentwicklung als auch bei der Krisenbewältigung beobachten
kann. Sie sollen hier im Einzelnen herausgearbeitet werden.
2. Das amerikanische Bankensystem
2.1 Vor der Krise 1980
Der Bankensektor setzte sich aus Sparinstituten (so genannten Thrift) und den Geschäftsbanken
zusammen, die sich wiederum auf das Einlagen-Kreditgeschäft (Commercial Banks) oder das
Emissions/Effektengeschäft (Investment Banks) spezialisieren mussten. Banklizenzen wurden
auf Bundesebene (national/federal-charter) oder von einzelnen Bundesstaaten (state-charter)
vergeben, mit der Folge eines „uneinheitlichen Dualen Banken- und Regulierungssystems“.
Abb. 1: Bankensystem USA
Quelle: eigene Darstellung
Neben dieser Regulierung des Geschäftsfeldes der Geschäftsbanken war der Bankensektor des
Weiteren umfassend reguliert durch (White 1991: S. 25-33):
•
geographische Regulierung: Beschränkung der Geschäftstätigkeit auf eine Region
•
Produktregulierung: Beschränkung auf festgelegte Bankprodukte
•
Konditionen- und Zinsregulierung („Regulation Q“) mit Zinsobergrenze oder –verboten.
Neben der staatliche Einlagensicherung Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) für die
Commercial Banks und state-charter Mutual Savings Banks (MSB) existierten für den S&L-Sektor
die Federal Savings and Loan Insurance Corporation (FSLIC) sowie weitere einzelstaatliche
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Einlagensicherungssysteme der Bundesstaaten (Brumbaugh 1991: S. 22ff).
Abhängig von Banktyp und -lizenz existierten verschiedene Aufsichtsbehörden. Typischerweise
teilten sich mehrere Aufsichtsbehörden die Aufsicht über eine Bank, teilweise mit überlappenden
Aufsichtsaufgaben und ungeklärter Abgrenzung von Kompetenzen.
2.2 Der unaufhaltsame Weg in die Krise
2.2.1 Auf dem Weg zur ersten Krise – der S&L Sektor
Die Aktivseite der Bilanz des S&L Sektors dominierten Forderungen aus langfristigen
Immobilienkrediten mit fester Zinsbindung. Die Refinanzierung erfolgte durch Sichteinlagen und
kurzfristige Spareinlagen. Das Geschäftsmodell der S&L, durch Fristentransformation Gewinne
zu erwirtschaften, setzte stabile Zinsen und eine normale Zinsstrukturkurve voraus. Der durch
den Vietnamkrieg induzierte Zinsanstieg störte die Mechanismen der Fristentransformation. Die
erste Reaktion des Kongresses war die Einführung der Zinsregulierung (Interest Rate Control
Act, 1966) im S&L-Sektor.
Ohne die Möglichkeit einer Angebots-Differenzierung durch Zinskonditionen wurde auf andere
Differenzierungsmöglichkeiten ausgewichen: Das Serviceangebot wurde ausgebaut, damit die
operativen Kosten erhöht und gleichzeitig die Gebühren für bestimmte Bankleistungen
abgeschafft, was die Einnahmen reduzierte (White 1991: S. 63, 73ff).
2.2.2 Das Scheitern eines Geschäftsmodells - 1979-1982
Als Folge einer gelockerten Zinsregulierung im Juni 1978, der Reduktion der
Eigenkapitalanforderungen und der Freigabe von neuen Geschäftsfeldern für die Banken nahm
der Wettbewerb im Kredit- und Einlagengeschäft zu, mit dem Ergebnis reduzierter Zinsmargen.
2.2.3 Die regionale S&L Krise - 1983-1986
Ab der zweiten Jahreshälfte 1982 sank das Zinsniveau, und der Zinsdruck bei der Refinanzierung
auf dem S&L Sektor nahm ab. Die S&L fokussierten sich wieder auf die private
Immobilienfinanzierung mit einem verstärkten Einsatz von variabel verzinsten Krediten. Die
bundesstaatliche Steuerpolitik (Economic Recovery Tax Act, 1981) favorisierte Immobilieninvestitionen und kurbelte die Nachfrage nach Krediten an. Durch den Nachfrageboom nach
Rohstoffen, insbesondere in den rohstoffreichen Südstaaten, waren die Wachstumsraten des
S&L- Sektors zweistellig. Die Refinanzierung erfolgte zunehmend über Pensionsgeschäfte mit
Investmentbanken oder Finanzmaklern.
Doch jeder Boom findet bekanntlich ein Ende. Nach dem Rekordhoch von $39,5 pro Barrel im
Jahr 1980 sank der Ölpreis bis 1986 auf unter $12 ab. Zugleich schränkte der Tax Reform Act
von 1986 die Steuervorteile von Immobilieninvestitionen ein. Schwache Wachstumsraten, der
immense Abschreibungsbedarf auf selbst gehaltene Immobilien, insolvente Kreditnehmer und der
Abzug von Einlagen verursachten eine Pleitewelle im Banken- und S&L-Sektor der Südstaaten
(White 1991: S. 102f, 70-76).
2.2.4 Die Kontamination der gesamten Finanzwirtschaft - 1987-1995
Ungeeignete personelle und fehlende finanzielle Ressourcen verhinderten eine rasche
Abwicklung von insolventen S&L. Der erste Rekapitalisierungsversuch 1987 mit dem Competitive
Equality Banking Act (CEBA) der Einlagensicherung FSLIC scheiterte an der Inkongruenz der
geringen vorgesehenen Mittel von $10,8 Mrd. - notwendig wären ca. $30 Mrd. gewesen - und
dem Zeitverzug, der durch Ausgabe der Anleihen im Wert von maximal $3,75 Mrd. pro Jahr
entstand.
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Die Commercial Banks und Mutual Saving Banks (MSB) blieben von der Krise der S&L anfangs
verschont, aber die Lage verschlechterte sich für die privaten Banken kontinuierlich: Die
Insolvenzquote erreichte 1988 mit 2,1% (S&L 1989 mit 9,5%) und die Problembankenquote mit
11,5% im Jahr 1987 (S&L1992 mit 26,7%) ihr Rekordhoch.
Um die Folgen des Margenverfalls und dem Kampf um Bankeinlagen zu entgehen,
experimentierten die Commercial Banks mit neuen Geschäftsfeldern, z.B. Junk Bonds und
Auslandskreditgeschäfte für Entwicklungsländer. Der Ausbruch der internationalen Schuldenkrise
im August 1982 führte zu Abschreibungsbedarf auf Kredite und der Erhöhung der Risikovorsorge
in Milliardenhöhe. Aufgrund von steuerlichen Restriktionen versuchten die Commercial Banks
notwendige Wertberechtigungen aber hinauszuzögern. Probleme im Immobilienkreditportfolio
gewannen ab 1986 schließlich auch bei den Commercial Banks an Brisanz.
Zugleich verschlechterte sich das Wettbewerbsumfeld. Die Disintermediation – die Umgehung
von Banken durch die direkte Nutzung von Kapitalmärkten, die mit der Refinanzierung von
erstklassigen Schuldnern über den Kapitalmarkt begonnen hatte, verstärkte sich mit der
Etablierung des Junk Bond Marktes für drittklassige Schuldner. Durch den Markteintritt von am
Volumen orientierten Banken, Near Banks (z.B. Kreditkartengesellschaften) und Non-Banks (z.B.
Autobanken), verloren die Commercial Banks weitere ertragreiche Säulen des bisherigen
Bankgeschäftes (Bonn 1998: S. 125f, 155).
2.3 Das Resümee aus der amerikanischen Finanzkrise
Schwankungen des Zinsniveaus, die zu einer anormalen Zinsstrukturkurve führten, leiteten die
Schieflage im Bankensektor ein. Die verspätete Reaktion des Gesetzgebers und der Aufsicht
führten zur ersten Phase der Krise. Die missglückte Bewältigung der ersten Phase, Änderungen
in der Steuergesetzgebung und sinkende Ölpreise induzierten die zweite Phase.
Unterdimensionierte finanzielle Ressourcen und aufsichtsrechtliche Eingriffe führten zur dritten
Krisenphase. Der Einfluss der S&L-Krise, die zu enge Regulierung der Commercial Banks und
Marktveränderungen - von neuen Wettbewerbern über die Disintermediation – mit der Folge
eines Margenverfalls kontaminierten die Commercial Banks und breiteten die Krise auf die
gesamte Finanzwirtschaft aus.
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3. Das japanische Bankensystem
3.1 Vor 1990
Das japanische Bankensystem war bis Mitte der 1990er Jahre durch ein mehrstufiges
Trennbankensystem gekennzeichnet (Waldenberger 1998). Gemeint ist damit eine
Spezialisierung der Institute auf einzelne Geschäftsfelder, Kundengruppen, Regionen und
Bankprodukte. Die umfassende Regulierung weist Gemeinsamkeiten mit den historischen
Rahmenbedingungen der USA auf. Die Einlagensicherung, die Deposit Insurance Corporation of
Japan (DICJ), mit Mitgliedszwang für alle privaten Banken wurde 1971 auf Initiative der Bank of
Japan (BoJ) gegründet (Amyx 2004: S. 3, 79f, 109f).
Abb. 2: Bankensystem Japan
.
Quelle: eigene Darstellung
Die zentrale Regulierungs- und Aufsichtsbehörde war das Finanzministerium, Ministry of Finance
(MoF), mit dem „Banking and Securities Bureau“. Die Aufsichtsfunktionen teilten sich MoF und
die japanische Zentralbank, Bank of Japan.
3.1 Der japanische Weg in die Krise
3.1.1 Zusammenbruch der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Zwei Ölpreisschocks im Jahre 1973 und 1979 veränderten das konjunkturelle Umfeld. Die
Wachstumsraten des Bruttoinlandsproduktes brachen ein, die hohe Inflationsrate beendete
jegliche Lohnzurückhaltung, Einbruch der Exporte, die vom zusammengebrochenen BrettonWoods-Abkommen, dem System stabiler Wechselkurse, profitierten. Der Finanzierungsbedarf
der Unternehmen sank durch die geringeren Wachstumsraten und konnte zu einem großen Teil
über einbehaltene Gewinne und laufende Zahlungsströme gedeckt werden. Gleichzeitig gab der
japanische Staat seine fiskalische Disziplin auf und erhöhte die Staatsquote. Der Staat wandelte
sich vom Kreditgeber zum Kreditnehmer. Das Volumen neuer Staatsanleihen überstieg die
Finanzkraft der Banken und war so hoch, dass diese nicht mehr alleine von Banken gekauft und
gehalten werden konnten. Die Banken veräußerten die Staatsanleihen an Dritte weiter, womit
sich ein Sekundärmarkt für Wertpapierpensionsgeschäfte von Staatsanleihen, der Gensaki
Markt, mit freien, nicht regulierten Zinssätzen bildete. Für Großunternehmen, die über eine hohe
Liquidität verfügten, ergab sich die Möglichkeit der Zinsarbitrage am Kapitalmarkt durch
Investition in Staatsanleihen. Um eine Abwanderung der Bankeinlagen von Großunternehmen an
den Kapitalmarkt zu verhindern, führten die Banken Certificates of Deposit mit marktüblicher
Verzinsung ein. Die Wertpapierhäuser erkannten das Potenzial des neuen Sekundärmarktes und
brachten als Alternative zur Spareinlage bei Banken für Privatanleger Wertpapierfonds mit einer
höheren, marküblichen Verzinsung heraus. Hinzu kam, dass erstklassige Schuldner und
Großunternehmen sich günstiger über die Kapitalmärkte refinanzieren konnten als über Banken,
die Zinsmarge aus dem Einlagen-Kreditgeschäft der Banken sank (Bonn 1998: S. 207-211).
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Die Arbitrage-Möglichkeiten führten am Ende zu einer Erosion der Zins- und
Geschäftsfeldregulierung mit einer schrittweisen Deregulierung und Liberalisierung. In Anbetracht
des Margenverfalls und des Wettbewerbsdrucks expandierten die Banken im Ausland, ohne die
Konsolidierung des Inlandgeschäfts voranzutreiben.
3.1.2 In unkontrollierter Dynamik zur Krise – die Bubble
Eine kontinuierliche Abwanderung von solventen Großunternehmen als Kredit- und
Einlagenkunden in Verbindung mit einer Erosion der Margen im Stammgeschäft zwang die
Großbanken zur Erschließung neuartiger Geschäftsfelder. Hierzu zählten die kleinen und
mittelständischen Unternehmen, insbesondere im volatilen Bau- und Immobiliengewerbe, und die
Hypothekenfinanzierung. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - ein reales Wirtschaftswachstum mit steigenden Unternehmensgewinnen und Mietpreisen - und die expansive
Geldpolitik der Bank of Japan mit niedrigen Zinssätzen, begünstigten eine Expansion in lukrative
Immobilieninvestitionen (Waldenberger 1998: 123-130).
Die Ausgabe von niedrig verzinsten Wandelanleihen und die alternative Investition dieser Mittel in
attraktive Immobilien stellte eine zusätzliche Ertragsquelle für börsennotierte Gesellschaften dar.
Da der Beleihungswert von Hypothekensicherheiten durch die steigenden Immobilienpreise
zunahm, konnten die Unternehmen ihre Kreditlinie bei den Banken stetig erhöhen. Diese
profitierten durch den Aktienboom aufgrund der umfangreichen Aktienpakete in ihrem Portfolio.
Die so verbesserte Eigenkapitalsituation des Bankensektors erleichterte zusätzlich die
Kreditvergabe: Das Ergebnis war ein sich selbst verstärkender Prozess mit ständig steigenden
Aktien- und Immobilienpreisen, eine Bubble.
3.1.3 Krisenauslöser – die reaktive Zinspolitik der Bank of Japan?
Im Mai 1989 setzten sich die kritischen Stimmen zur entstandenen Spekulationsblase im
Immobiliensektor in der Regierung und Zentralbank durch. Der Diskontsatz wurde in rapiden
Zinsschritten von 2,5% auf 6% im August 1990 hochgeschraubt. Die Folge waren einbrechende
Aktienkurse und Immobilienpreise. Die Unsicherheit am Kapitalmarkt fand ihren Ausdruck in einer
inversen Zinsstrukturkurve. Bei den Banken kumulierte sich ein großer bilanzieller
Abschreibungsbedarf resultierend aus fallenden Aktienkursen und entwerteten Immobilien- und
Hypothekensicherheiten, selbst gehaltenen Aktien und notleidenden Krediten. Eine Neubewertung der Bilanzposten wurde schlichtweg unterlassen, u.a. weil Wertberechtigungen die
Ertragssteuer-Belastung nicht reduzierten.
3.1.4 Die Folgen - der Zusammenbruch von Finanzinstituten
Als erstes kollabierte der Sektor „Kreditgeber für den privaten Wohnungsbau“ die JûsenGesellschaften, wo der Anteil der notleidenden Kredite bis zu 74% des Anlagevermögens
ausmachte: Alle Jûsen-Gesellschaften gingen insolvent und wurden abgewickelt. Überproportional und von Anfang bis zum Ende der Krise tangiert war auch der Kreditgenossenschaftssektor. Durch Verstaatlichung verschwanden zwei der drei „Long Term Credit
Banks“, die Anzahl der Großbanken halbierte sich durch Fusionen von 12 (1990) auf heute 6.
41% der Banken verschwanden oder kollabierten innerhalb von 15 Jahren. Die weitere
Deregulierung und Liberalisierung des Finanzsystems im Zuge des Big Bang Programms
1997/1998 konnten den Sektor nicht stabilisieren (Baron 2002).
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3.2 Resümee aus der japanischen Krise
In Japan führte ein sich selbst verstärkender Prozess zu der Entstehung einer Blase am Aktienund Immobilienmarkt. Durch die Änderung des Parameters Zins platzte die Blase und der
liberalisierte Wirtschaftskreislauf sorgte für einen schnellen Einbruch der Aktienkurse und
Immobilienpreise so, wie er davor deren Anstieg begünstigt hatte.
4. Krisenbewältigung
4.1 Reorganisation der Aufsicht und die Einlagensicherung
4.1.1 USA: Der Versuch der Konsolidierung der Aufsicht und Einlagensicherung
Unter der Federführung der neu gewählten Regierung erlangte am 9. August 1989 der Financial
Institutions Reform, Recovery and Enforcement Act (FIRREA) Gesetzeskraft. Die wichtigsten
Änderungen waren die Unterstützung der Einlagensicherung durch eine Kreditlinie von $50 Mrd.,
davon $20 Mrd. mit Staatsgarantien, Neuorganisation der Aufsicht und Einlagensicherung,
einheitliche Standards für alle S&L und stärkere Regulierung (Bonn 1998: S. 145f).
Durch die weitgehende Gleichstellung der state-charter und federal-charter S&L mit der FIRREA
Verordnung wurde eine Konsolidierung der Aufsicht auf Bundesebene angestoßen. Als zentrale
Aufsicht für die Sparinstitute, einschließlich aller S&L, wurde das Office of Thrift Supervision
(OTS) als Department des Finanzministeriums gegründet, die ehemalige Aufsicht FHLBS wurde
aufgelöst. Die Aufsicht für die Credit Unions ist weiterhin bei der National Credit Union
Administration und für National Banks bei der „Office of the Comptroller of the Currency“ (OCC)
angesiedelt.
Die Federal Reserve hat ihre Stellung als Aufsicht mit weitreichender Aufsichts- und
Regulierungsverantwortung für das gesamte Finanzsystem, teilweise in Zusammenarbeit mit
anderen bundesstaatlichen oder einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden, ausgebaut. Für State
Banks, die Mitglied im Federal Reserve System sind, Bankholdings und die meisten
Inlandsaktivitäten von ausländischen Banken ist die Federal Reserve die primäre Aufsicht, wobei
die OCC für die größten Banken in den USA zuständig ist.
Für State Banks, die nicht Mitglied im Federal Reserve System sind, stellt die Einlagensicherung
FDIC die zentrale Aufsicht. Zusätzlich werden alle State Banks durch einzelstaatliche
Aufsichtsbehörden in den jeweils tätigen Bundesstaaten überwacht. Festzuhalten ist, dass die
(primäre) Aufsicht seit 1989 in verschiedenen Bundesbehörden gebündelt wurde und mit dem
Federal Financial Institutions Examination Council ein einheitlicher Qualitätsstandard durch
Vereinheitlichung der Prüfungsrichtlinien, -regeln und Berichtsstandards angestrebt wird.
Durch das FIRREA Gesetz wurden die Aufgaben der Einlagensicherung von der FSLIC auf die
FDIC übertragen. Der defizitäre Einlagensicherungsfonds der FSLIC wurde innerhalb der FDIC
als eigenständiger Fond (SAIF) für den S&L-Sektor fortgeführt. Mit dem Federal Deposit
Insurance Corporation Improvement Act vom Dezember 1991 wurde eine risikobasierte
(Versicherungs-) Prämie eingeführt, und die Aufsichtsbehörden, einschließlich der FDIC,
ermächtigen sich, neue Maßnahmen (Austausch des Managements, Wachstumsbeschränkungen, Pläne zur Beschaffung von Eigenkapital) bei Instituten, die sich in finanziellen
Schwierigkeiten befinden, zu ergreifen. Beides stärkt die aufsichtsrechtliche Position der FDIC
gegenüber den Banken. Erst 2006 wurde der gemeinsame Deposit Insurance Fund (DIF), der die
endgültige Fusion der beiden Einlagensicherung FSLIC und FDIC besiegelte, gegründet (Hawke
2000: S. 6; FDIC 2006).
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4.1.2 Japan: Unabhängige Aufsicht und Einlagensicherung
Dem massiven Vertrauensverlust in das Finanzministerium, der Verschlechterung der Lage im
Finanzsektor und der Umsetzung des Reformprogramms Big Bang im Juni 1998 folgte eine
Ausgliederung der Bankenaufsicht aus dem Finanzministerium in die neu geschaffene Behörde
Financial Supervisory Agency. Diese wurde im Juli 2000 durch die mit mehr Kompetenzen
ausgestattete zentrale Aufsichtsbehörde für Finanzinstitute, die Financial Services Agency (FSA),
ersetzt. Die FSA wird in ihren Aufgaben durch die Bank of Japan unterstützt, die nach einer
Novellierung des Bank of Japan-Gesetzes die Funktion einer unabhängigen Zentralbank
einnimmt. Die FSA nahm eine zentrale Stellung bei der Krisenbewältigung ein und war die
zentrale Regulierungsbehörde. Wichtige Beiträge der Aufsicht bei der Krisenbewältigung, neben
der Verbesserung der Transparenz und der Unabhängigkeit von Interessengruppen aus dem
Finanzministerium, waren die kompetente Kontrolle und ein konsequentes Durchgreifen bei den
Banken, z.B. Anrechnung von latenten Steuern (DTA) und Neubewertung von Krediten.
Die Novelle des Deposit Insurance Law (DIL) und des Artikels 137 On-Site Inspections stattete
die Einlagensicherung DICJ mit neuen Kontroll- und Prüfungsrechten aus. Von diesen
Möglichkeiten macht man seit August 2001 im zunehmenden Maße Gebrauch (DICJ, 2005; FSA
2006).
4.1.3 Worin unterscheidet sich die Aufsicht in den USA und Japan?
Während in Japan die Funktion der Aufsicht für die gesamte Finanzwirtschaft, neben Banken
auch für Versicherungen und Wertpapierhäuser, in einer unabhängigen, gut ausgestatten
Zentralbehörde gebündelt wurde, existiert in den USA weiterhin ein Nebeneinander bundes- und
einzelstaatlicher Aufsichtsinstitutionen, die über lange Zeiträume finanziell, rechtlich und
personell nur unbefriedigend ausgestattet waren und „Synergien“ gänzlich vermissen ließen.
4.2 Konsolidierung des Finanzsektors
In den USA entstanden erst durch den Zusammenschluss von regionalen Commercial Banks und
S&L die heutigen amerikanischen Großbanken. In Japan existierten Banken dieser
Größenordnung schon vor dem Krisenausbruch von 1990 in Form der Stadtbanken. Sowohl
japanische wie auch amerikanische Großbanken spielen auf ihrem Heimatmarkt eine bedeutende
Rolle, die Internationalisierung ist weniger ausgeprägt.
Bei der Konsolidierung muss in den USA zwischen den Commercial Banks und den S&L
unterschieden werden. Die neuen Eigenkapitalanforderungen und der Druck von Investoren
führten zwischen 1990-1995 zu einem Fusionsfieber und Gründung von - vorher politisch
unerwünschten - Bankholdings im Commercial Bank Sektor. Dem Abbau von Überkapazitäten
und der Ausschöpfung von Skaleneffekten aufgrund von Fusionen fielen zehntausende
Arbeitsplätze zum Opfer. Im Zuge der weiteren Rationalisierung wurden Funktionen
ausgegliedert. Aus dem Auslandsgeschäft zog man sich teilweise zurück. Die geforderte Eigenund Kernkapitalquote von 8% respektive 4% wurde schon 1992 mit 12,5% und 8,8% von den 50
größten US-Banken übertroffen.
Die Zahl der Commercial Banks sank vom Ausbruch der Krise (14,434) 1980 bis 2006 (7,450) um
48,4%, durch Insolvenz schieden aber nur 11,3% aus. Der größte Teil verschwand aufgrund von
brancheninternen Fusionen (37,1%). Im S&L Sektor halbierte (49,3%) sich während der Krise
1980-1995) die Anzahl der Institute von knapp 4.000 auf 2.030, alleine 2/3 aufgrund von
Insolvenz. Die brancheninterne Konsolidierung mittels Fusionen spielte bei den Commercial
Banks eine stärkere Rolle als im S&L Sektor. Beispielsweise entstand die größte Bank der USA,
die Bank of America aus 3,000 Zusammenschlüssen (FDIC 2006).
Die Anzahl der Bankinstitute in Japan sank von 1990 bis 2005 von 1.069 auf 628 Banken, ein
Rückgang von 41%. Ein interessantes Bild zeigt sich bei den japanischen Großbanken, den
Stadtbanken (City Banks). Die Anzahl der Institute halbierte sich durch Zusammenschlüsse, die
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interessanterweise vor der Krise undenkbar waren, von 12 auf 6. Viele der japanischen Banken
zogen sich aus dem internationalen Geschäft zurück. Im Zuge der Konsolidierung des
Finanzsektors in Japan wurden Tabus wie feindliche Übernahmeangebote oder
Zusammenschlüsse von Hausbanken konkurrierender Konglomerate, falls notwendig, gebrochen
(DICJ 2006). Erst die Krise beschleunigte eine regionale und geschäftsbereichsbezogene
Konsolidierung der Branche durch Fusionen, nachdem das Trennbankensystem bereits Mitte der
1990er Jahre aufgehoben war.
Die Bank of America mit einem Marktanteil von 9% am nationalen Einlagengeschäft in den USA
oder die Mitsubishi UFJ Financial Group mit einem Marktanteil von 24% in Japan stoßen
mittlerweile an wettbewerbspolitische Grenzen, eine weitere nationale Expansion beider Banken
ist kaum durchsetzbar. Der Konsolidierungsprozess hält in beiden Ländern bis heute an.
Japanische Banken griffen auch zu Kooperationen mit ausländischen Banken, während solche
bei amerikanischen Banken bislang selten zu beobachten sind.
Japanische Banken reagierten auf die Krise mit einem Abbau der Aktivrisiken durch Reduktion
des Kreditgeschäfts, was zu temporären Kreditklemmen (1992, 1995, 1997) führte, sowie
höheren Zentralbankguthaben. In den USA beobachten wir dagegen ein erhöhtes Volumen von
Risikoaktiva. In Amerika konnten die S&L ihr verlustbringendes Bestandsgeschäft nicht
reduzieren, da dieses an langfristige, festverzinsliche Hypothekendarlehen gebunden war. Die
Kompensation dieser verlustbringenden Aktiva durch Neugeschäft war zwingend notwendig.
Ein weiterer Grund für das Verhalten der US-amerikanischen Banken liegt in dem
Interessenkonflikt zwischen insolventen Banken und der Einlagensicherung begründet und in
dem eingeschränkten Handlungsspielraum der Aufsicht, die insolvente Institute mangels
finanzieller Mittel nicht einmal schließen und abwickeln konnte. Dadurch operierten die Institute
über einen längeren Zeitraum am „finanziellen Abgrund“, was bekanntlich schwerwiegende Moral
Hazard Probleme provoziert. Das Management und die Eigentümer einer insolventen Bank
haben nichts mehr zu verlieren. Sie können ihre Situation durch riskante Investitionen unter
Umständen aber verbessern: Schlagen diese fehl, so kommt die Einlagensicherung für die
Verluste der Einleger auf. Macht die Bank durch riskante Operationen Gewinne, erhöht sich die
Überlebenschance, wovon die Eigentümer und das Management profitieren. Erst die
Rekapitalisierung der Einlagensicherung und die Zusammenlegung von Einlagensicherung und
Aufsicht in der FDIC durch die FIRREA im Jahr 1989 beendete dieses Spektakel in den USA mit
der Folge interner Restrukturierung bei den S&L.
4.3 Finanzielle Eingriffe zur Krisenbewältigung
4.3.1 Eigenkapitalmaßnahmen in den USA
4.3.1.1 Fiktives, Phantasie Eigenkapitel - Net Worth Certificates
Unter dem Garn-St Germain Act wurde es Banken gestattet, unter bestimmten Bedingungen auf
Antrag Eigenkapitalzertifikate, sogenannte Net Worth Certificates (Eigenkapitelzertifikate), an die
Einlagensicherung (FDIC/FSLIC) auszugeben. Durch diese Eigenkapitelzertifikate erhielt die
Bank zusätzliches, aufsichtsrechtliches Eigenkapital, es fand weder eine Kapitalerhöhung statt,
noch floss der Bank neues zusätzliches Kapital zu. Es handelte sich nur um einen
Buchungsvorgang, um die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. In den
Rechnungslegungsvorschriften GAAP wurden diese Eigenkapitelzertifikate nicht als Eigenkapital
anerkannt. Die Einlagensicherung FDIC setzte Eigenkapitelzertifikate nur bei den Mutual Savings
Banks ein. Zwischen 1982 bis 1993 machten 29 Banken vom Eigenkapitelzertifikateprogramm
mit einem Volumen von $728 Millionen Gebrauch (FDIC 1985: S. 102).
Aus dem Eigenkapitelzertifikateprogramm selbst entstanden der Einlagensicherung keine
Verluste, die Eigenkapitelzertifikate wurden alle zurückgeführt, aber nur 22 Institute kamen ohne
weitere Hilfe der Einlagensicherung aus. Die anderen sieben Institute mussten durch andere
Hilfsmaßnahmen mit ca. $480 Millionen unterstützt werden, wonach fünf weitere Institute
überlebten, aber zwei Institute Insolvenz anmeldeten.
Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008
11
Für die FSLIC und die S&L liegen keine verwertbaren Zahlen vor. Eigenkapitalzertifikate wurden
unter dem Namen Income Capital Certificate schon seit 1980 eingesetzt. Durch den Garn-St
Germain erwarben die S&L einen Rechtsanspruch gegenüber der Aufsicht FSLIC auf
Eigenkapitalhilfen (FDIC 2006).
4.3.1.2 Halbstaatliche Eigenkapitalbeteiligung durch Eigenkapital-Injektion
In einigen seltenen Fällen beteiligte sich die Einlagensicherung FDIC mit Eigenkapital an neu
gegründeten Banken, die durch Übernahme einer insolventen Bank entstanden. Die
Eigenkapitalhilfen wurden in der Regel nur bei großen Bankzusammenbrüchen eingesetzt und
mit anderen Maßnahmen (OBA, P&A) kombiniert. Grund für die Eigenkapitalbeteiligung war das
Ziel, die Kosten für die Einlagensicherung so gering wie nur möglich zu halten. Hintergrund war,
dass es in der Privatwirtschaft nur wenige Investoren gab, die über genügend finanzielle Mittel
verfügten, um eine größere Bank angemessen zu kapitalisieren. Ein Wettbieten zwischen den
wenigen verbleibenden finanzstarken Kaufinteressenten würde ausbleiben, und das Höchstgebot
könnte aus der Sicht der Einlagensicherung FDIC nicht ausreichend sein, um die Transaktionen
erfolgreich abzuschließen. Durch die Zusage der Einlagensicherung FDIC sich als stiller
Teilhaber an der Kapitalerhöhung zu beteiligen, erhöhte sich die Anzahl der potenziellen
Kaufinteressenten. Der Vorteil für die Einlagensicherung bestand darin, an der positiven
Geschäftsentwicklung der neu gegründeten Bank beteiligt zu sein, keine personellen Ressourcen
zu binden und durch das Wettbieten höhere Gebote zu erhalten.
Jede Transaktion mit Eigenkapitalbeteiligung durch die FDIC wurde individuell gestaltet, ein
standardisiertes Schema existierte nicht, die Beteiligung erfolgte in Form von Vorzugsaktien, über
stimmrechtslose Stammaktien bis hin zu Aktienoptionen. Die Eigenkapitalbeteiligungen der
Einlagensicherung stellten nur eine zeitlich befristete Übergangslösung dar und sollten dem
neuen Investor die Chance geben, preisgünstigere Finanzierungsmöglichkeiten in der
Privatwirtschaft zu finden, um die Eigenkapitalhilfen abzulösen. Um eine Interessenangleichung
zwischen den Zielen der Einlagensicherung und der privaten Investoren sicherzustellen, wurden
die Verträge so gestaltet, dass sie zu einer raschen Ablösung der Eigenkapitalhilfen der
Einlagensicherung durch den Investor motivierten, indem z.B. der Rückkaufpreis von Aktien
jährlich anstieg, hohe Dividenden (10%-11%) gezahlt werden mussten oder der Investor nur für
einen begrenzten Zeitraum ein Vorkaufsrecht auf die von der Einlagensicherung gehaltenen
Aktien besaß. Das Instrument der Eigenkapitalbeteiligungen wurde von der Einlagensicherung
FDIC nur neun Mal mit einem Gesamtvolumen von $3,7 Mrd. eingesetzt und erwies sich als eine
kostengünstige Option, um das Überleben von acht Banken sicher zu stellen (McDermot 1998).
4.3.1.3 Überblick über weitere Eigenkapitalhilfen
Die Resolution Trust Corporation (RTC) verfügte als Tochterunternehmen der Einlagensicherung
FDIC über begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen, um Vermögenswerte von
insolventen Banken zu verwerten. Um Know-how aus der Privatwirtschaft einzubinden und die
Verwertung von Vermögenswerten zu beschleunigen wählte die RTC seit 1992 den Weg der
Puplic Private Partnerships.
Die RTC verkaufte Vermögenswerte von insolventen Banken, meistens notleidende
Kreditportfolios von S&L, an ein Joint Venture, an dem ein privater Investor und die RTC beteiligt
waren. Der private Investor übernahm die Mehrheit am Joint Venture, mit Beteiligung der RTC als
stiller Einleger. Zusätzlich refinanzierte das Joint Venture den Kauf der Vermögenswerte über
Anleihen der RTC. Die erwirtschafteten Zahlungsströme mussten als erstes zur Ablösung der
Anleihen der RTC verwendet werden, und dann wurden die Überschüsse anteilig an die Joint
Venture - Partner verteilt. Diese Konstruktion führte zu einer Interessenangleichung des privaten
Investors und der RTC, die Vermögenswerte schnell und zu hohen Preisen zu verwerten. Die
RTC ging insgesamt 72 Equity Partnerships ein, um Vermögenswerte mit einem Buchwert von
$21,4 Mrd. zu verwerten. Wie bei den anderen Eigenkapitalprogrammen (Eigenkapitelzertifikate,
Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008
12
OBA, etc.) existierte auch hier keine standardisierte Struktur, jedes Programm wurde individuell
ausgehandelt (Bean 1998; S.40, 433ff).
4.3.2 Eigenkapitalmaßnahmen in Japan
4.3.2.1 Zentralbank als Großaktionär: Stock Purchasing Programm
In Japan können stille Reserven aus Wertpapierkursgewinnen als Ergänzungskapital (Tier II)
angerechnet werden. Dieses war ein wichtiger Bestandteil des Ergänzungskapitals japanischer
Banken. Diese stillen Reserven schmolzen nach dem Kursverfall an japanischen Börsen ab.
Dementsprechend ging das Ergänzungskapital kontinuierlich zurück und stand somit auch als
Verlustausgleichsposten für den erhöhten Abschreibungsbedarf auf das Kredit- und
Beteiligungsportfolio in immer geringerem Maße zur Verfügung.
Unter dem Stock Purchasing Programm kaufte die japanische Zentralbank im Zeitraum von
November 2002 bis September 2004 den Banken Aktien aus dem Eigenbestand ab, soweit diese
ein Rating im Investment-Grade (BBB- oder besser) aufwiesen. Ziel der Zentralbank war es, die
Eigenkapitalquote der Banken zu stabilisieren und zusätzlich Risiken aus Aktienkursschwankungen zu reduzieren. Insgesamt wurden den Banken Aktien im Wert von ¥2,18 Billionen,
was ca. 0,4% des BIP eines Jahres von Japan entspricht, abgekauft.
Aus heutiger Sicht stellt sich das Stock Purchasing Programm für die Zentralbank als eine
gewinnbringende Investition heraus: Die Rendite aus Dividenden- und Verkaufserlösen, ohne
Berücksichtigung der Deflation, lag bei 1,8% und die Wertsteigerung bis Ende März 2005 erhöht
die rechnerische Rendite um weitere 29,2%. Die Zentralbank kumulierte stille Reserven in Höhe
von ¥637,6 Mrd. an. Bis Ende Januar 2008 stieg der Nikkei-Index auf rund 14.000 Punkte an,
wodurch sich die stillen Reserven der Zentralbank weiter um etwa 1/3 erhöhen sollten. Da die
Aktien aber erst zwischen September 2007 bis September 2017 veräußert werden dürfen, ist
eine abschließende Bewertung noch nicht möglich (BoJ 2005-7; S. 4ff).
4.3.2.2 Staatliche Eigenkapitalbeteiligung durch Eigenkapital-Injektion in Japan
Um einen weiteren Vertrauensverlust in das Bankensystem zu vermeiden und ein Absinken der
Eigenkapitalquote nach Basel I unter 8% zu verhindern, verabschiedete die Regierung im
Februar 1998 den Financial Function Stabilization Plan. Dieser umfasste u.a. das gleichnamige
Gesetz (FFSL) und stellte den 21 größten Banken ¥1,8 Billionen Eigenkapital in Form von
Vorzugsaktien, nachrangigen Anleihen oder Krediten (im Folgenden „nachrangige Mittel“) durch
die Einlagensicherung DICJ zur Verfügung.
Obwohl viele Banken Probleme hatten, die Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen, zögerten
einige Banken, an dem Programm teilzunehmen, weil dieses einem öffentlichen Eingeständnis in
finanziellen Schwierigkeiten zu sein, gleichkam. Um ein negatives Signal zu verhindern,
beantragten schließlich alle größeren Banken gemeinsam den gleichen Betrag.
Die Laufzeit der nachrangigen Mittel war vertraglich i.d.R. unbegrenzt, allerdings war eine
Rückzahlung bis 2008 vorgesehen. Zwei Jahre vor diesem Termin sind bis zum 31.03.2006
knapp 90%, ¥1,6 Mrd. an die Einlagensicherung DICJ zurückgezahlt worden. Die Verzinsung
setzte sich aus einem variablen Teil, den 6 - Monats Yen-LIBOR, und einem Zuschlag zwischen
0,55% bis 2,95%, zusammen. Nach einer Laufzeit von fünf Jahren erhöhte sich der Zuschlag auf
bis zu 4,45%. Bei den Vorzugsaktien wurde eine Verzinsung zwischen 0,75 bis 2,5% in Form
einer Dividende vereinbart.
Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008
13
Abb. 3: Mittelverwendung der japanischen Einlagensicherung
P rogramm
Financial Function Stabilization
und Financial Revitalization Law
Early Strengthening Law
Financial Reorganization
Promotion Law
Deposit Insurance Law
(Response to Financial Crisis)
Financial Functions
Strengthening Law
Zeitraum
1998
H öc hs t grenz en
(Mrd. Yen)
in Anspruch
genommen
Anspruchsquote
´ 15 .200 ,00
´ 1.815 ,60
12%
´ 12 .660 ,00
´ 8.605 ,30
68%
2003
´ 1.000 ,00
´ 6,00
1%
2003
¥17.000 ,00
´ 1.960 ,00
12%
2006
¥2.000 ,00
´ 40 ,50
2%
´ 47 .860 ,00
´ 12.427 ,40
26%
1999-2002
Quelle: Eigene Berechnungen; DICJ (Annual Report 2005), DICJ, (Financial Situation, 2006), DICJ (List of Capital
Injection. 2007), DICJ (Financial Assistance, 2006)
Nachdem sich abzeichnete, dass viele Banken durch den hohen Abschreibungsbedarf auf
notleidende Kredite und den Verfall auf den Aktienmärkten die 8% Eigenkapitalquote am Ende
des Geschäftsjahres verfehlen würden, verabschiedete das Parlament den Financial
Revitalization Plan, der mit dem Early Strengthening Gesetz (ESL) eine zweite Runde staatlicher
Eigenkapitalzufuhr vorsah. Unter dem ESL wurde 32 Banken Eigenkapital in Höhe von ¥8,6
Billionen zugeführt. Die Verzinsung fiel unter dem ESL geringer aus als unter dem FFSL, der
Zinskorridor für nachrangige Mittel lag zwischen 0,75% bis 2,8% und nach Ablauf von (i.d.R.) 5
Jahren zwischen 1,25% bis 4,14%. Für Aktien lagen die Dividendenforderungen zwischen 0,4%
und 2,38%.
Daneben wurden noch weitere Gesetzesinitiativen verabschiedet, um die DICJ zu ermächtigen,
Banken mit staatlichen Eigenkapitalhilfen zu unterstützen, u.a. das Financial Reorganization
Promotion Gesetz (FRPL), das Financial Functions Strengthening Law (FFStL) und die Änderung
des DIL unter dem Stichwort „Response to Financial Crisis“. Zum Einsatz kam das FRPL im
September 2003 zur Unterstützung des Zusammenschlusses der Kanto Bank mit der Tsukuba
Bank mit einem nachrangigen Kredit über ¥6 Mrd. (DICJ 2005: 48ff; DICJ 2007). Die Resona
Bank musste im Juni 2003 mit Eigenkapitalhilfen über ¥1,96 Billionen in Form von Vorzugs- und
Stammaktien auf Grundlage des DIL unterstützt werden. Sie erhielt damit mehr Eigenkapitalhilfen
als alle Teilnehmer des FFSL-Programmes. Ende 2006 erhielten die Kiyo Holding und die Howa
Bank zum ersten Mal auf Grundlage des FFStL Kapitalhilfen über ¥40 Mrd.
Montgomery und Shimizutani (Montgomery/Shimizutani 2005, S. 1ff) analysierten die von den
Banken eingereichten Geschäftspläne und stellten vier Hauptziele der staatlichen
Eigenkapitalzuführung fest:
1. Erhöhung der Eigenkapitalquote
2. Vermeidung einer Kreditklemme, Zugang zu Krediten für den Mittelstand
3. Unterstützung von Abschreibungen auf notleidende Kredite
4. Unterstützung der Konsolidierung (Fusionen) und Restrukturierung
Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008
14
4.3.2.3 Überblick über weitere Eigenkapitalhilfen in Japan
Neben den Eigenkapital-Injektionen der Einlagensicherung DICJ und dem Stock Purchasing
Programm der Zentralbank existierten in Japan weitere Maßnahmen des Staates, um dem
Banksektor Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Diese reichten von der Verstaatlichung über
die Gründung von Bridge Banks, Price-Keeping-Operations des öffentlich-rechtlichen
Finanzsektors bis hin zu Shares Purchase Agreements (Verkauf von Aktien an die
Einlagensicherung mit einem Rückkaufsrecht um unrealisierte Aktienkursgewinne als Tier I zu
aktivieren) (DICJ 2006: S. xfff).
4.3.3 Kapitalbeihilfen
Kann eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und wird sie von der Aufsicht
geschlossen, haben die Einleger einen Anspruch gegenüber der Einlagensicherung auf
„sofortige“ Auszahlung ihrer versicherten Einlagen bis zur Höhe der Einlagensicherungssumme.
Alternativ könnten die Vermögensgegenstände und Schulden an einen Investor verkauft werden,
der die Bank weiterführt. Vorteil dieser Methode ist, dass die Einlagen nicht sofort ausgezahlt
werden müssen und die Kosten für die Einlagensicherung tendenziell geringer sein könnten als
bei einer Auszahlung der versicherten Einlagen.
Abb. 4: Mittelverwendung der japanischen Einlagensicherung
Quelle: Eigene Berechnungen; DICJ (Annual Report 2005), DICJ, (Financial Situation, 2006), DICJ (List of Capital
Injection. 2007), DICJ (Financial Assistance, 2006)
Die Käuferbank erhält neben bilanzierbarem Vermögen auch immaterielles Vermögen, bspw. ein
Filialnetz, steuerliche Verlustvorträge, Goodwill, Banklizenzen und qualifizierte Mitarbeiter, die
nur bei einer Fortführung ökonomisch von Wert sind. Die Vermögenswerte, die die Käuferbank
mit der Übernahme erhält, werden anteilig von den Verbindlichkeiten abgezogen und als
negativer Kaufpreis dem Käufer bezuschusst (Kapitalbeihilfe). Dieser ist kleiner als die Kosten,
die der Einlagensicherung bei der Auszahlung der versicherten Einlagen entstehen würden.
Das Interesse von finanzstarken Banken, eine insolvente Bank zu übernehmen, war vorhanden,
da es im Umfeld des strengen Regulierungsrahmens die einzige Möglichkeit war, in andere
Regionen oder Geschäftsfelder vorzudringen.
Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008
15
In Japan und den USA waren Übernahmen von Banken oder Teiltransfers von Geschäftsfeldern,
Vermögenswerten und Schulden der bevorzugte Lösungsansatz zum Auffangen insolventer
Banken. Die dabei gewährten Kapitalhilfen wurden meistens mit weiteren Maßnahmen
kombiniert.
4.3.3.1 USA: die schnelle, kostspielige Purchase and Assumption Lösung
In den USA wurden die Transaktionen, bei denen ein finanzstarkes Institut die Vermögenswerte
und Schulden eines insolventen Institutes ganz oder teilweise, z.B. nur einige Geschäftsbereiche,
übernimmt, Purchase and Assumption (P&A) Transaktionen genannt. Zwischen 1980 bis 1994
wurden 1,617 Institute, dieses entspricht 71% aller insolventen Banken in diesem Zeitraum,
durch P&A Transaktionen abgewickelt, und die Kosten für die Einlagensicherung FDIC (inkl.
RTC) betrugen $89 Mrd. (1,2% des BIP eines Jahres).
Durch P&A Programme wurden Einlagen in Höhe von $322 Mrd. bei insolventen Banken
gesichert, dieses entspricht 71% aller Einlagen, die durch Bankinsolvenzen von der
Einlagensicherung FDIC und RTC abgewickelt werden mussten (FDIC 1998: S. 15, 68, 121).
In den Anfängen war es üblich, dass die Käuferbank alle Einlagen, einschließlich der nicht über
die Einlagensicherung geschützten Einlagen, ausgewählte Verbindlichkeiten und liquides
Vermögen der insolventen Bank übernahm. Das Kreditrisiko wurde üblicherweise von der
Einlagensicherung getragen.
Die steigende Anzahl von Vermögenswerten, die von insolventen Banken an die
Einlagensicherung übertragen wurden, überforderte zunehmend die finanziellen und personellen
Ressourcen der Einlagensicherung. Als Reaktion versuchte die Einlagensicherung, dem Käufer
alle Vermögenswerte der insolventen Bank zu übertragen und räumte dem Käufer eine
Verkaufsoption gegenüber der Einlagensicherung für einen bestimmten Zeitraum ein. Durch die
P&A mit Verkaufsoption konnten mehr Vermögenswerte an den Käufer übertragen werden und
die Höhe der finanziellen Mittel, die die Einlagensicherung bei der Übernahme auszahlen musste,
reduziert werden. Im Laufe der Zeit stellte sich die Verkaufsoption jedoch als gravierend
unterschätztes Risiko für die Einlagensicherung heraus: Die Käufer übernahmen nur die
lukrativen Vermögenswerte und übertrugen die unwirtschaftlichen Vermögenswerte durch
Ausübung der Verkaufsoption nach einiger Zeit an die Einlagensicherung zurück. Erschwerend
kam für die Einlagensicherung hinzu, dass der Käufer die unwirtschaftlichen Vermögenswerte
vernachlässigte und diese bei der Rückübertragung an die Einlagensicherung noch weiter an
Wert verloren hatten. Die RTC machte mit den P&A mit Verkaufsoption die gleichen negativen
Erfahrungen wie die Einlagensicherung FDIC. Von $40 Mrd. verkauften Vermögenswerten
wurden $20 Mrd. durch Ausübung der Verkaufsoption an die RTC zurück übertragen, weshalb
seit Ende 1991 P&A Transaktionen mit Verkaufsoption eingestellt wurden (FDIC 1998: S. 15f).
Ein anderer Ansatz, um den Käufer zu motivieren, besonders viele Vermögenswerte der
insolventen Bank abzunehmen, waren P&A Transaktionen, bei denen Käufer bevorzugt wurden,
die zusagten, den höchsten Anteil an Vermögenswerten der insolventen Bank zu übernehmen.
Aus dieser Verkaufspolitik der Einlagensicherung entstanden die Whole Bank P&A (1987-92) bei
denen der Käufer so gut wie alle Einlagen und Vermögenswerte, einschließlich aller Risiken, der
insolventen Bank gegen eine Einmalzahlung der Einlagensicherung übernahm. Die Einführung
des Grundsatzes, die „kostengünstigste Lösungsmethode“ (least cost provisions) bei der
Abwicklung einer insolventen Bank zu wählen, hatte zur Folge, dass die Einlagensicherung keine
Whole Bank P&A mehr durchführen konnte, da diese gegenüber anderen Maßnahmen
rechnerisch zum Stichtag teurer waren und andere Vorteile der Whole Bank P&A, z.B.
Risikominimierung und höhere Effizienz des privaten Sektors bei der Verwertung von
Vermögenswerten, unberücksichtigt blieben (FDIC 1998: S 107ff).
Die Einlagensicherung hatte Schwierigkeiten, Käufer für insolvente Großbanken mit großen
Portfolios an gewerblichen Krediten zu finden oder einen akzeptablen Verkaufspreis zu erlösen.
Grund für das Desinteresse von privaten Investoren an gewerblichen Krediten war das
Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008
16
Klumpenrisiko, d.h. Konzentration der Kredite auf eine Region und eine Industriebranche, was
durch die regulatorische Rahmenordnung des Bankensystems entstanden war. Um Käufer davon
zu überzeugen, auch diese gewerblichen Kreditportfolios zu übernehmen, bot die
Einlagensicherung seit 1991 P&A mit Verlustbeteiligung an. Die Einlagensicherung übernahm
den Großteil des Verlustrisikos, i.d.R. 80%, von ausgewählten Vermögenswerten und erhielt im
Gegenzug dafür auch den Großteil der Erlöse. Die Einlagensicherung profitierte von geringeren
Disagio-Forderungen durch den Käufer und musste sich nicht selbst mit der Abwicklung der
Vermögenswerte befassen. Dieses wurde von erfahrenen, privaten Investoren erledigt. P&A mit
Verlustbeteiligung kamen 16-mal beim Zusammenbruch von 24 größeren Banken im Zeitraum
von 1991 bis 1993 für Vermögenswerte in Höhe von $41,3 Mrd. zum Einsatz. Die Laufzeit für die
Verlustübernahme war auf zwei bis fünf Jahre beschränkt, während die Laufzeit für die
Gewinnbeteiligung der FDIC aus den Verwertungserlösen ein bis zwei Jahre (nämlich 3-7 Jahre)
länger war (FDIC 1998: S. 17, 192ff, 200ff).
Die Einführung des Grundsatzes, die „kostengünstigste Lösungsmethode“ zu wählen, und die
vorgeschriebene Kostenkalkulation (least cost test) führten zur Entwicklung von P&A
Transaktionen, bei denen die Einlagensicherung nur die versicherten Einlagen zum Verkauf
anbot. Das überschaubarere Risiko für Investoren führte zu einer bevorzugten Nachfrage nach
„P&A insured deposit only“ Geschäften, mit der Folge, dass die Einleger von ungesicherten
Einlagen im zunehmenden Maße an Verlusten von Bankinsolvenzen partizipierten. Zwischen
1986 bis 1991 erlitten bei 83% der Bankenzusammenbrüche die Einleger von ungesicherten
Einlagen keine Verluste, von 1992 bis 1995 sank die Quote auf 0% ab, die Einleger von
ungesicherten Einlagen wurden nur noch teilbefriedigt (FDIC 1998: S. 16ff).
4.3.3.2 Bridge Bank – in den USA die Banklösung der Einlagensicherung
Mit der Verabschiedung des CEBA im Jahr 1987 wurde die FDIC ermächtigt, in
Zusammenwirkung mit dem Office of the Comptroller of the Currency (OCC) eine temporäre
Bridge Bank mit einer bundesstaatlichen Banklizenz zu gründen und mit dieser Bridge Bank
insolvente Commercial Banks zu übernehmen. Die Bridge Bank Transaktion ist eine Sonderform
der P&A, bei der die Einlagensicherung selbst als Käuferbank auftritt und die Geschäftstätigkeit
der insolventen Bank fortführt. Nach der Gründung der Bridge Bank ernennt die FDIC einen
Manager, der für das Tagesgeschäft zuständig ist, und entsendet eigene Mitarbeiter in das Board
of Director, um Aufsichtsfunktionen wahrzunehmen. Die Bridge Bank führt die operativen
Geschäfte der insolventen Banken mit einer konservativen Geschäftspolitik fort:
•
Kreditgeschäft: Fortführung vorhandener Kredite, i.d.R. keine Neuvergabe.
•
Vermögenswerte: Neubewertung aller Vermögenswerte, Transfer von notleidenden
Vermögenswerten an einen Vermögensverwalter oder Verkauf an einen Investor und
Verhandlung mit Kreditnehmern über eine vorzeitige Rückzahlung ihrer Kredite.
•
Einlagengeschäft: Übertragung der Einlagen auf die Bridge Bank, bis 1991 alle
Einlagen, danach nur noch versicherte oder durch Grundpfandrechte besicherte
Einlagen. Anpassung der Einlagenzinssätze und Benachrichtigung der Einleger über den
Transfer der Einlagen. Die Einleger konnten ein Sonderkündigungsrecht ohne
Strafzinsen ausüben.
•
Liquidität durch die Einlagensicherung und Aufbau von Kreditlinien mit anderen Banken.
•
Laufzeit ist auf 2 Jahre mit drei einjährigen Verlängerungsoptionen beschränkt.
Die Bridge Bank wird aufgelöst: Durch den Verkauf an private Investoren in Form einer P&A
Transaktion, in seltenen Fällen durch einen Zusammenschluss mit einer anderen Bank oder
durch den Verkauf der Aktien an einen Investor. Eingesetzt wurde das Instrument der Bridge
Bank bei sehr großen Banken oder Banken mit komplexer Beteiligungsstruktur (z.B. Bank
Holding), um durch Offenlegung (Transparenz) einen späteren Verkauf der Bank zu ermöglichen
oder einen höheren Erlös zu realisieren (FDIC 2003: S. 35-38).
Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008
17
Zum Auffangen von insolventen S&L setzte die RTC mit dem Conservatorships Programm ein
der Bridge Bank ähnliches Instrument ein. Von 1987 bis 1994 gründete die Einlagensicherung 32
Bridge Banken, in die 114 insolvente Commercial Banks eingebracht wurden. Die RTC wickelte
von 1989 bis 1995 über Conservatorships 706 Institute ab (FDIC 1998: S. 25ff).
4.3.3.3 Japan: Financial Assistance (Capital Assistance) – Subvention von Übernahmen
In Japan diente Financial Assistance (FA) der DICJ als finanzieller Anreiz zur Übernahme eines
insolventen Institutes oder Teilen davon durch eine andere Bank und wurde zwischen 1992 bis
2005 180-mal eingesetzt. Neben den eigentlichen Kapitalhilfen in Form von Zuschüssen,
Krediten, Geldeinlagen, Garantien, Verlustbeteiligungen und Beteiligung an Kapitalerhöhungen
über ¥18,6 Billionen, erwarb die DICJ notleidende Vermögenswerte in Höhe von ¥6,4 Billionen
von insolventen Banken, um eine Übernahme durch Dritte zu ermöglichen. Darlehensgewährung
über ¥8 Mrd. und Schuldenübernahme über ¥4 Mrd. kamen jeweils nur einmal zum Einsatz.
Insgesamt betrugen die FA-Ausgaben ¥25 Billionen (DICJ 2006: S. 36f).
Von 1992 bis 1996 wurden FA nur neun Mal eingesetzt und das einzige Mal ein Darlehen (¥8
Mrd.) zur Übernahme einer insolventen Bank (Toho Sogo Bank) an eine Käuferbank (Iyo Bank)
eingeräumt. Im Zeitraum von Juni 1996 bis April 2001 garantierte der japanische Staat per
Gesetz die Sicherheit aller Bankeinlagen als vertrauensbildende Maßnahme, diese Garantie
wurde von 2000 bis März 2005 wieder schrittweise abgeschafft.
Zunächst wurden FA nur gewährt, wenn eine Käuferbank die insolvente Gesellschaft vollständig
übernahm. Diese Einschränkung erschwerte es der DICJ, Käufer für einige insolvente Bank zu
finden. Seit 1996 ging die DICJ deshalb dazu über, neben den Kapitalhilfen den insolventen
Banken Vermögenswerte, z.B. notleidende Kredite, abzukaufen, wodurch Abwicklungsrisiken für
diese Vermögenswerte von der DICJ getragen wurden und die Risiken einer Übernahme für den
Käufer geringer ausfielen. Grundlage für den Kauf von Vermögenswerten bildete Artikel 64 des
Deposit Insurance Gesetzes (DICJ 2006: S. iv, xiiff). Seit April 2001 ist es der DICJ erlaubt, auch
Teiltransfers von Geschäftsfeldern, z.B. nur den Transfer von Einlagen, die durch das
Einlagensicherungssystem geschützt sind, mit FA zu unterstützen. Der Ablauf der FA wurde
standardisiert, Kapitalhilfen werden über die DICJ gewährt, und der Aufkauf von
Vermögenswerten erfolgt über die RCC (DICJ 2006: S. 36f).
4.3.3.4 Bridge Bank – in Japan Notfalllösung der Einlagensicherung
Auf Grundlage des Artikels 92 des Deposit Insurance Gesetzes kann die DICJ eine Bridge Bank
als Tochterunternehmen gründen und nach Erhalt einer Banklizenz und zusätzlicher Zustimmung
von der FSA eine insolvente Bank vorübergehend übernehmen und die Geschäftstätigkeit
fortführen. Am 11. März 2002 wurde die Bridge Bank of Japan (BBJ) gegründet und am 19. März
2002 mit einer Banklizenz ausgestattet, um wenige Tage später am 24. März die Ishikawa Bank
und am 28. März die Chubu Bank zu übernehmen. Zwei Jahre später wurde mit der Second
Bridge Bank of Japan (BBJ2) eine Bridge Bank mit ¥2,1 Mrd. Gründungskapital auf Vorrat
errichtet, die bei zukünftigen Bankzusammenbrüchen sofort einsatzfähig sein sollte.
Eine Bridge Bank kommt zum Einsatz, wenn zum Zeitpunkt der Insolvenz davon ausgegangen
wird, dass sich kein Finanzinstitut finden lässt, welches als Käufer auftritt, aber zu einem
späteren Zeitpunkt eine Weitergabe an einen Dritten möglich ist. Die Übernahme der
Geschäftstätigkeit erfolgt entweder durch eine Übertragung der versicherten Einlagen und nicht
notleidenden Vermögenswerten an die Bridge Bank oder durch eine Fusion von der Bridge Bank
mit der insolventen Bank. Die Laufzeit der Bridge Bank ist auf 2 Jahre mit einer
Verlängerungsoption um ein Jahr beschränkt. Die BBJ erhielt nach der Übernahme der
insolventen Banken zusätzliche Unterstützung durch FA mit Kapitalhilfen über ¥275 Mrd. und der
Veräußerung von Vermögenswerten in Höhe von ¥154 Mrd. an die RCC (DICJ 2006: S. iii, 46).
Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008
18
4.4 Zusammenfassung
In den USA und Japan wurde die Aufsicht grundlegend neu organisiert. Während in Japan die
gesamten Aufsichtsfunktionen für Finanzinstitute in einer unabhängigen und zentralisierten
Behörde zusammengefasst wurden, existieren in den USA mehrere Aufsichtsbehörden, aber
jede Bank wird durch mindestens eine bundesstaatliche Aufsichtsbehörde beaufsichtigt. Die
Lockerung des Regulierungsrahmens führte zu einer Konsolidierungswelle, die bis heute anhält.
Der bevorzugte Lösungsansatz zum Auffangen von insolventen Banken war aus Sicht der
Einlagensicherung die Fusion unter Banken.
5. Lektionen aus der Vergangenheit
5.1 Ist der Einsatz staatlicher Mittel zu rechtfertigen?
Eine häufig geäußerte Kritik ist der Einsatz von öffentlichen Mitteln zur Krisenbewältigung mit der
Folge, dass der Steuerzahler für das Missmanagement der Banken geradestehen muss. Diese
pauschale Kritik ist zurückzuweisen:
1. Der volkswirtschaftliche Schaden, der aus einem Zusammenbruch des Finanzsystems
entstehen könnte, wäre weit größer als die eingesetzten öffentlichen Mittel.
2. Eine Lösung des Problems des Finanzsektors durch „die Kräfte des Marktes“ war aufgrund
der regulatorische Rahmenordnung und unterentwickelnden Märkten für die Verwertung von
Vermögenswerten (u.a. notleidenden Krediten) nicht möglich.
3. Kritisch ist anzumerken, dass in der Krise durch politische Entscheidungen die
Versicherungssumme pro Einleger erhöht wurde, obwohl die Einlagensicherung nur für einen
begrenzten Schutz ausgelegt war.
5.2 Lektionen aus der Krise – Kaum umgesetzte Chancen
Aus der Krise in den USA und Japan lassen sich folgende Grundempfehlungen ableiten:
1. Errichtung einer unabhängigen und zentralen Finanzaufsicht;
2. Offene Informationspolitik durch Einlagensicherung, Zentralbank und Aufsicht;
3. Verbesserung der Transparenz, um Risikoaufschläge (Japan Premium, Texas Premium) für
gesunde Banken zu vermeiden;
4. Vorbereiten eines Masterplan für zukünftige Bankenkrisen;
5. Einheitliche Eigenkapitalvorschriften mit aufsichtsrechtlichem Eigenkapital, das sich primär
aus Kernkapital zusammensetzt, unter Anrechnung von Diversifikationseffekten.
5.3 Betriebswirtschaftliche Bewertung und Handlungsempfehlungen
Für die Einlagensicherung gilt der Grundsatz, den „kostengünstigsten“ Lösungsansatz zu wählen.
Als Kennzahl benutzt die Einlagensicherung FDIC „Resolution Costs as Percentage of Total
Assets“ vor, d.h. Kosten der Einlagensicherung geteilt durch Vermögenswerte der insolventen
Bank.
Ein Vergleich der einzelnen Instrumente, mit Ausnahme der Eigenkapitalinvestitionen, anhand
der Durchschnittswerte ist haltbar, da man beim Herausrechnen von Abweichungen
(Extremwerten) innerhalb der Stichprobe zu signifikant gleichen Ergebnissen kommt. Am
teuersten für die Einlagensicherung ist die Schließung einer Bank und die Auszahlung der
versicherten Einlagen (Kostenquote FDIC 27,1%, RTC 30,6%) oder die Übertragung der
versicherten Einlagen auf eine andere Bank (Kostenquote 29%, RTC 53,1%). Die P&A sind
Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008
19
demgegenüber nur halb so teuer, wobei hier zwischen den verschiedenen P&A Typen
unterschieden werden muss. Der Gesamtbankverkauf ist bei den P&A mit einer Kostenquote von
16,7% am teuersten, da der Käufer das Risiko alleine trägt und hier hohe Abschläge bei der
Bewertung fordert. Dieses ist auch daran zu erkennen, dass die P&A mit Verlustbeteiligung, wo
die Einlagensicherung mit bis zu 80% an Risiken von notleidenden Vermögenswerten beteiligt ist,
mit einer Kostenquote von 5,6% die beste Kosteneffizienz hatte. Nicht gesondert aufgeführt ist
die P&A mit Verkaufsoption, die sich aufgrund ihres moralischen Risikos für die Einlagensicherung als teurer, riskanter Lösungsansatz erwies.
Die Bridgebank wurde in der Regel mit anderen Maßnahmen kombiniert. Der hier angegebene
Wert für die Kostenquote von 10,6% enthält neben den eigentlichen Bridgebank-Kosten auch
schon die Kosten für die anderen P&A Maßnahmen.
Abb. 5: Kosteneffizienz FDIC
Assets in
Abwicklung
(Mrd. $)
Kapitalhilfen P&A
$
204,01
Gesamtbankverkäufe
$
8,16
mit Verlustbeteiligung
$
41,38
sonstige P&A
$
154,47
davon Bridge Bank
$
89,88
OBA
$
82,46
Auszahlung vers. Einlagen $
5,36
Transfer vers. Einlagen
$
10,80
Total $
302,63
Kosten
(Mrd. $)
$ 26,61
$ 1,36
$ 2,32
$ 22,93
$ 9,52
$ 5,07
$ 1,45
$ 3,13
$ 36,27
Kosten/
Asset
(%)
13,0%
16,7%
5,6%
14,8%
10,6%
6,2%
27,1%
29,0%
12,0%
Quelle: Eigene Berechnung, FDIC Resolution Handbook und Historical Statistic in Banking (in Anlehnung an S.49
Chapter 1 "The FDIC and RTC experience - Managing the Crisis" FDIC, S 102-107, S.138 "Bride Bank")
Für die Einlagensicherung kann es sich also lohnen, insolvente Banken erst in Eigenregie zu
stabilisieren und dann durch die gewonnene Transparenz einen höheren Kaufpreis bei privaten
Investoren zu erlösen, um die eigenen Kosten zu reduzieren.
Bei der RTC sind P&A Transaktionen auch deutlich günstiger als eine Auszahlung von
versicherten Einlagen. Am günstigsten für die RTC war das Accelerated Resolution Programm,
bei dem die RTC zusammen mit dem Office of Thrift Supervision frühzeitig bei S&L eingriff, wenn
diese sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden, und nicht bis zu einer Insolvenz wartete.
Eine attraktive Maßnahme aus Kostensicht müssten OBA mit einer Kostenquote von 6,2% sein,
die abnehmende Nutzung sollte einen aber misstrauisch machen. Bis 1989 konnte der Käufer
einer insolventen Bank von attraktiven Steuervorteilen bei einer OBA Transaktion profitieren und
berücksichtigte dies bei seinem Gebot, wodurch die Kosten für die Einlagensicherung FDIC
geringer ausfielen, mit dem FIRREA wurden diese Steuervorteile abgeschafft und die geringen
Kosten wären heute nicht mehr realisierbar.
Nach 1989 verglich die Einlagensicherung FDIC die Kosten einer OBA-Transaktion mit den
Kosten einer Ausschreibung zum Verkauf der Bank. Die eingegangenen Angebote bei einer
Ausschreibung waren für die Einlagensicherung attraktiver als die Durchführung der OBA
Transaktion.
Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008
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Abb. 6: Kosteneffizienz RTC
Assets in
Abwicklung
(Mrd. $)
Kapitalhilfen P&A
$
316,58
Auszahlung vers. Einlagen
$
12,01
Transfer vers. Einlagen
$
52,21
Accelerated Resolution Programm $
21,81
Total $
402,62
Kosten
(Mrd. $)
$
$
$
$
$
62,39
6,38
15,97
2,81
87,56
Kosten/
Asset
(%)
19,7%
53,1%
30,6%
12,9%
21,7%
Quelle: Eigene Berechnung, FDIC Resolution Handbook und Historical Statistic in Banking
Da die Eigenkapitalhilfen der Einlagensicherung von den Banken zurückgezahlt werden müssen
und diese mit anderen finanziellen Maßnahmen kombiniert wurden, ist eine Berechnung einer
Kostenkennzahl auf bisheriger Basis ungeeignet. Der Fehlbetrag vom $3,6 Mrd. schweren Equity
Programm beläuft sich auf $84 Millionen, was einem Verlust von 2,3% der eingesetzten Mittel
entspricht – ein vergleichsweise geringer Wert.
Daraus lassen sich Handlungsempfehlungen für die Aufsicht und die Einlagensicherung ableiten:
1. Die Einlagensicherung und Aufsicht muss ermächtigt sein, schon frühzeitig bei finanziellen
Schwierigkeiten eines Institutes vorbeugend einzugreifen.
2. Die Übernahme einer insolventen Bank durch ein anderes Institut ist aus Kostengründen
einer Auszahlung der versicherten Einlagen vorzuziehen.
3. Bei einer Veräußerung an Dritte kann eine Verlustbeteiligung oder eine zeitlich befristete
Eigenkapitalhilfe die Ressourcen der Einlagensicherung schonen.
4. Bei großen oder komplexen Bankgruppen kann es vorteilhaft sein, die Bank durch eine
Bridge Bank aufzufangen und erst nach einer Erstsanierung an einen Dritten zu veräußern,
da der Transparenzgewinn die Zahlungsbereitschaft durch Dritte erhöht.
Werden die vorherigen Handlungsempfehlungen zur Bewertung der japanischen Krisenbewältigung herangezogen, so ergeben sich folgende Ergebnisse:
1. Eigenkapitalhilfen an Banken sind unter Kostenaspekten ein sinnvolles Instrument gewesen.
Die Mittel werden kontinuierlich vor Fälligkeit zurückgezahlt.
2. Eigenkapital-Injektionen entwickelten sich zu einem gewinnbringenden Instrument der DICJ,
da die Einnahmen höher waren als die Refinanzierungskosten der DICJ. Die positive Marge
für die DICJ beträgt inflationsbereinigt zwischen 0,5 bis 4,6%.
3. Die Abwicklung von insolventen Banken durch Zusammenschlüsse mit anderen Banken unter
Einsatz von Kapitalhilfen und das Herauslösen von notleidenden Vermögenswerten
reduzierte die Kosten der Krisenbewältigung.
Die Kosten für die Einlagensicherung betrugen bis heute insgesamt 3% des jährlichen BIP in den
USA und 5% des jährlichen BIP in Japan. In Japan stehen aber noch Rückzahlungen durch die
Banken an die Einlagensicherung aus, weshalb mit einem letztendlich niedrigeren Wert zu
rechnen ist.
Japan Analysen Prognosen Nr. 200 vom Dezember 2008
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Literaturverzeichnis
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Japanstudien (Hg.): Strukturen zwischen Kontinuität und Wandel. Berlin: Springer, 1998, S. 107133.
White, L. J., The S&L debacle: Public Policy Lessons for Bank and Thrift Regulation, New York,
1991
Eingeflossen sind Interviews, Meinungsaustausche und Unterlagen von folgenden Personen /
Institutionen: Dietmar Pfeiffer, Rudolf Kinauer, Prof. Dr. Peter Paul Baron, Federal Deposit
Insurance Cooperation, OECD, Office of the Comptroller of the Currency, Bank of Japan,
Deposite Insurance Corporation of Japan.
Über den Autor
Marc Bauer (Jahrgang 1981, marcbauer@web.de) studierte Betriebswirtschaftslehre an der
Ludwig-Maximilian-Universität München und an der Tongji Universität Shanghai. Seit 2007
arbeitet er im Firmenkundengeschäft einer internationalen Bank.
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Über den DJW
Der Deutsch-Japanische Wirtschaftskreis (DJW), der Unternehmen seit über zwanzig Jahren
rund um ihr Engagement in und für Japan hilft, ist seit Ende 2001 ein eingetragener,
gemeinnütziger Verein und bietet seinen Mitglieder umfangreiche Leistungen:
1. Information/Anfrageservice
•
•
Beantwortung von Fragen zu Japans Wirtschaft, Brancheninformationen usw.
Zusätzlich: Marktanalysen, Wettbewerbsanalysen, Recherchen, Hilfe bei der Suche
nach Geschäftspartnern (individuell)
2. Veranstaltungen (auch für Nicht-Mitglieder)
•
•
Wirtschaftsthemen (v.a. Vergleich Japan und Deutschland) für breites Publikum
Außerdem: Schulungen (nur für Mitglieder), Vorträge
3. Publikationen (auch für Nicht-Mitglieder)
•
•
•
•
Regelmäßiger Newsletter “DJW-News” (15. Jg.), alle 3 Monate per E-mail – kostenlos
Fachzeitschrift Japan Analysen Prognosen (Digitalversion, kostenlos)
AGB News (Digitalversion, kostenlos)
Sonderpublikationen (DJW Wissen und Praxis) zu speziellen Themen (z.B.
Biotechnologie)– gegen Schutzgebühr + Versandkostenpauschale
4. Jobbörse
•
Service für Unternehmen, die Kandidaten mit Japan(isch)kenntnissen suchen und
Kandidaten, die Stellen (Feste Stellen, Projektarbeit, Praktika / in Japan + Deutschland)
mit Japanbezug suchen
•
Deutsche und japanische Unternehmen, in Japan, Deutschland und weltweit
Unternehmen und interessierte Personen, die sich für Japans Wirtschaft interessieren, können zu
einem sehr günstigen Beitrag DJW-Mitglied werden und haben so die Möglichkeit, sich jederzeit
und ohne Begrenzung mit Fragen an den DJW zu wenden. Darüber hinaus bietet der DJW
seinen Mitgliedern Schulungen zu verschiedenen Themen an (z.B. Verhaltenstipps in Japan,
Geschäftsverhandlungen, Personalpolitik). Mitglieder profitieren auch von weiteren Zusatzleistungen auf Anfrage.
Als eines der Gründungsmitglieder der Japaninitiative der deutschen Wirtschaft und als Partner
der japanischen Außenhandelsorganisation JETRO verfügt der DJW über ein breites Netzwerk
mit über 6.000 Interessenten in Japan und Deutschland und arbeitet mit vielen Institutionen und
Organisationen eng zusammen.
Auch Nicht-Mitglieder profitieren von den Tätigkeiten des DJW: Die regelmäßigen Wirtschaftsveranstaltungen sind allen Interessierten offen und behandeln stets Themen im japanischdeutschen Vergleich. Jährlich werden rund 20 Veranstaltungen durchgeführt zu Themen wie
Logistik, Biotechnologie, Nanotechnologie, Rechtsthemen u.v.a.m.
In Bayern und Berlin (Neue Bundesländer) verfügt der DJW über ehrenamtlich arbeitende
regionale Niederlassungen. Die Arbeitsgruppe Bayern gibt den eigenständigen Newsletter AGB
News heraus. Alle Newsletter können kostenlos von der Homepage (www.djw.de) des DJW
heruntergeladen werden.
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Japan Analysen Prognosen (JAP)
Die Fachzeitschrift JAP wird seit August 2003 gemeinsam vom Japan-Zentrum der Universität
München und dem DJW herausgegeben. Die Japan Analysen Prognosen behandeln dabei
überwiegend ein Wirtschaftsthema im japanisch-deutschen Vergleich tiefergehend und
wissenschaftlich fundiert.
Zugang zum Archiv aller online verfügbaren Ausgaben erhalten Sie über die Web-Site
www.japan.bwl.uni-muenchen.de oder www.djw.de. Die aktuelle Ausgabe versenden wir kostenlos per E-Mail als PDF-Datei an unsere Abonnenten. Wenn Sie die Zeitschrift ebenfalls auf
diesem Wege beziehen wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den DJW (info@djw.de) mit
dem Betreff „Japan Analysen Prognosen“.
Die Themen der letzten Jahre waren:
JAPAusgabe Nr.
Thema
199 (2007)
Die Auswirkungen der formellen Wirtschaftsintegration in Ostasien auf
die Direktinvestitionen japanischer Unternehmen
198 (2007)
Japans Medien – Inside- und Outsidebroker der Macht im Staat
197 (2007)
Verhandlungsstrategien gegenüber japanischen Geschäftspartnern
196 (2006)
IT-Outsourcing
195 (2006)
Altersvorsorge Japan
194 (2005)
Nokyo
193 (2005)
Japan: Economic Reforms and Regional Integration (Englisch)
192 (2004)
Unternehmensrestrukturierung in Japan
191 (2004)
Deutsche Außenwirtschaftsförderung Japan
190 (2004)
Wein in Japan und Deutschland
189 (2003)
Industrielle Cluster in Japan
188 (2003)
Neue Baseler Eigenkapitalvorschriften und Konsequenzen in Japan
187 (2003)
Videogames in Japan
186 (2002)
Deutsch-japanische Wirtschaftsbeziehungen seit 1962
185 (2002)
Deflation und Geldpolitik in Japan
184 (2002)
Der japanische Karaoke-Markt
183 (2001)
Alterssicherung in Japan
182 (2001)
Venture Capital in Japan
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25
Wissen und Praxis
Die Reihe „Wissen und Praxis“ ergänzt die Publikationsaktivitäten des DJW durch
schwerpunktbezogene, ausführliche Beschreibung aktueller Themen im japanischdeutschen Wirtschaftsumfeld.
Sonderpublikation ISBN 3-86643-519-3
bfai Struktur & Chancen: Erfolgreich investieren in Japan (2007)
Bundesagentur für Außenwirtschaft / Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis (Hg.):
Das Handbuch gibt deutschen Unternehmen Informationen über das „Für und
Wider“ des Aufbaus einer eigenen Präsenz in Japan an die Hand und bietet einen
Überblick über die wichtigsten Parameter, die bei einer Investition zu beachten sind.
Nr.
Reihe „Wissen und Praxis“ ISSN 1610 4420
EinzelPreis
Summe
Anzahl.
Summe
40,00
EinzelPreis
21
Sicher nach Japan (2008)
20
Deutschland in Japan – Jugendliche in Japan und D. (2006)
5,00
19
Warum Japan (2005)
5,00
17
Logistik in Japan und Deutschland (2004)
4,00
15
Ratschläge für das Japangeschäft (2003)
5,00
18
Facility Management in Japan u. Deutschland (2005)
0,00
16
14
Biotechnology in Japan and Germany II
0,00
Biotechnologie in Deutschland und Japan (2003)
0,00
13
Technologie-Transfer (2003)
0,00
12
Silver Market (2002)
0,00
Versandkostenpauschale (Deutschland und Europa) 1-2
Exemplare*
Versandkostenpauschale (Deutschland und Europa) 3-5
Exemplare*
Summe
2,00
Besonderheiten beim Export von Consumer Products nach Japan; Export von
Medizinprodukten; Export von Maschinen; Automobilindustrie; Besonderheiten
des Exports von Druckbehältern nach Japan; Customer Success Story; Nichttarifäre Handelshemmnisse, Qualitätsverständnis in Japan; Hilfreiche Adressen
und Gesetze
Anzahl.
10,00
3,50
* für höhere Auflagen machen wir gern ein Angebot – Versandkosten in das außereuropäische Ausland auf Anfrage.
Bei Preisangaben (Broschüren, Veranstaltungen usw.) gilt im Zweifel die aktuelle Version unserer Angebote auf der
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