Die „BILD“-Zeitung darf ihren Medienpreis nicht mehr als
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Die „BILD“-Zeitung darf ihren Medienpreis nicht mehr als
BERLIN Mohrenstraße 42 10117 Berlin Tel.: +49 30 203907-0 Fax: +49 30 203907-44 berlin@gsk.de Verfahrensmeldung Berlin, 18.08.2010 Die „BILD“-Zeitung darf ihren Medienpreis nicht mehr als „OSGAR“ bezeichnen GSK vertritt die Academy of Motion Picture Arts and Sciences (Veranstalterin der OSCARS) erfolgreich bei Markenrechtsstreit gegen die Axel-Springer-AG Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences, Veranstalterin der weltberühmten OSCAR-Preisverleihung, muss es nicht hinnehmen, dass sich Dritte für Preisverleihungsveranstaltungen der Bezeichnung „OSCAR“ bedienen, soweit derartige Veranstaltungen nichts mit dem gleichnamigen Filmpreis aus Hollywood zu tun haben. So darf die Axel-Springer-AG nicht mehr Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „BILD-OSGAR“ ausloben oder verleihen. Das hat das Landgericht Berlin nunmehr mit Urteil vom 2. August 2011 (Az. 16 O 168/10) auf die Klage der Academy of Motion Pictures Arts and Sciences entschieden. Diese hatte sich durch die jährliche Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die „BILD“-Zeitung in ihren Markenrechten verletzt gesehen. Dem ist das Landgericht gefolgt. Nach Auffassung des Gerichts besteht wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen Verwechslungsgefahr. Zudem hat das Gericht der Klage auch aufgrund des Bekanntheitsschutzes der Marke „OSCAR“ stattgegeben und eine unlautere Aufmerksamkeits- und Rufausbeutung sowie Verwässerungsgefahr festgestellt. Die Axel-Springer-AG hatte sich unter anderem erfolglos darauf berufen, ihr Preis sei angeblich nach dem sächsischen Schausteller und Marktschreier Oskar Seifert (1861 – 1932) benannt, von dem sich auch die bekannte Redewendung „frech wie Oskar“ ableiten soll. Die Axel-Springer-AG kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Hintergrund dieses Rechtsstreits ist, dass Trittbrettfahrer sich im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Preisen und Auszeichnungen bzw. der Durchführung derartiger Preisverleihungs- bzw. Auszeichnungsveranstaltungen wiederholt an den Seite 1 von 2 bekannten „OSCAR“ anlehnen, um sich in den Bereich der Sogwirkung dieser berühmten Marke zu begeben. Mit dieser Anlehnung sollen die eigenen Preise aufgewertet und es soll von der Anziehungskraft, dem Ruf und der Exklusivität des „OSCAR“ der Academy profitiert werden. Das Urteil des Landgerichts Berlin, dass derartige Handlungen als markenrechtswidrig einstuft, dürfte Signalwirkung für ähnliche Rechtsverletzungen haben GSK vertritt die Academy mittlerweile seit Jahren regelmäßig in markenrechtlichen und urheberrechtlichen Auseinandersetzungen betreffend den berühmten „OSCAR“. Vertreter Academy of Motion Picture Arts and Sciences: GSK Stockmann + Kollegen (Berlin): Dr. Jörg Kahler, Partner; Kathrin Helbig, Associate (beide IP, Berlin) Kontaktadresse: GSK STOCKMANN + KOLLEGEN Dr. Jörg Kahler Mohrenstraße 42 10117 Berlin Tel.: +49 30 203907-0 Fax: +49 30 203907-44 E-Mail: kahler@gsk.de GSK Stockmann + Kollegen ist eine der führenden unabhängigen Corporate und Real Estate Kanzleien in Deutschland mit den weiteren Schwerpunkten Banking und Öffentliches Wirtschaftsrecht. GSK Stockmann + Kollegen entstand 1997 als Zusammenschluss von Anwälten aus renommierten Wirtschaftskanzleien. Heute beraten über 130 Anwälte an den Standorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Heidelberg, München, Stuttgart Brüssel und Singapur deutsche und internationale Mandanten. Für weitere Informationen: www.gsk.de Bei grenzüberschreitenden Transaktionen arbeitet GSK seit 2002 mit einem kleinen Kreis renommierter Anwaltskanzleien aus den bedeutendsten europäischen Jurisdiktionen exklusiv zusammen. Dabei handelt es sich um die Kanzleien Nabarro (Großbritannien), August & Debouzy (Frankreich) und Nunziante Magrone (Italien). Diese exklusive Allianz verfügt über mehr als 830 Anwälte in den wichtigsten Finanz- und Wirtschaftszentren Europas und deckt zusätzlich die EU-Metropole Brüssel und Nordafrika ab. Für weitere Informationen: www.ourwayofdoinginternationalbusiness.com GSK. Der Unterschied. Seite 2 von 2