GSK Verfahrensmeldung zu BILD-OSGAR
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GSK Verfahrensmeldung zu BILD-OSGAR
BERLIN Mohrenstraße 42 10117 Berlin Tel.: +49 30 203907-0 Fax: +49 30 203907-44 berlin@gsk.de Verfahrensmeldung Berlin, 29.11.2011 Die „BILD“-Zeitung darf ihren Medienpreis nicht als „OSGAR“ bezeichnen GSK vertritt die Academy of Motion Picture Arts and Sciences (Veranstalterin der OSCARS) erneut erfolgreich bei Markenrechtsstreit gegen die AxelSpringer-AG. Kammergericht Berlin bestätigt das Urteil der ersten Instanz. Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences, Veranstalterin der weltberühmten OSCAR-Preisverleihung, muss es nicht hinnehmen, dass sich Dritte für Preisverleihungsveranstaltungen der Bezeichnung „OSCAR“ bedienen, soweit derartige Veranstaltungen nichts mit dem gleichnamigen Filmpreis aus Hollywood zu tun haben. So darf die Axel Springer AG keine Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „BILD-OSGAR“ ausloben oder verleihen. Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences hatte sich aufgrund der jährlichen Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die „BILD“-Zeitung in ihren Markenrechten verletzt gesehen. In dieser Sache hatte das Landgericht Berlin bereits mit Urteil vom 2. August 2011 (Az. 16 O 168/10) zugunsten der Academy of Motion Picture Arts and Sciences entschieden. Gegen dieses Urteil legte die Axel Springer AG Berufung ein. Nunmehr hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 27. November 2012 die Auffassung der ersten Instanz bestätigt und die Berufung der Axel Springer AG zurückgewiesen. Nach Auffassung des Kammergerichts Berlin besteht wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen Verwechslungsgefahr. Zudem hat das Gericht der Klage auch aufgrund der Verletzung des Bekanntheitsschutzes der Marke „OSCAR“ stattgegeben, da sich die Axel Springer AG mit ihrem Preis „OSGAR“ in unzulässiger Weise in die Sogwirkung der Marke „OSCAR“ betreffend den berühmten Filmpreis der Academy of Motion Picture Arts and Sciences begeben habe. Seite 1 von 3 Hintergrund dieses Rechtsstreits ist, dass Trittbrettfahrer sich im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Preisen und Auszeichnungen bzw. der Durchführung derartiger Preisverleihungs- bzw. Auszeichnungsveranstaltungen wiederholt an den bekannten „OSCAR“ anlehnen, um von dem guten Ruf und dem Renommee dieser berühmten Marke zu profitieren. Das Urteil des Kammergerichts Berlin, das derartige Handlungen als markenrechtswidrig einstuft, dürfte Signalwirkung für ähnliche Rechtsverletzungen haben. GSK vertritt die Academy seit Jahren regelmäßig in markenrechtlichen und urheberrechtlichen Auseinandersetzungen betreffend den berühmten „OSCAR“. Vertreter Academy of Motion Picture Arts and Sciences: GSK Stockmann + Kollegen (Berlin): Dr. Jörg Kahler, Partner; Johannes Müller, Associate (beide IP, Berlin) Kontaktadresse: GSK STOCKMANN + KOLLEGEN Dr. Jörg Kahler Mohrenstraße 42 10117 Berlin Tel.: +49 30 203907-0 Fax: +49 30 203907-44 E-Mail: kahler@gsk.de GSK Stockmann + Kollegen ist eine der führenden unabhängigen Corporate und Real Estate Kanzleien in Deutschland mit den weiteren Schwerpunkten Banking/Finance und Öffentliches Wirtschaftsrecht. GSK Stockmann + Kollegen entstand 1997 als Zusammenschluss von Anwälten aus renommierten Wirtschaftskanzleien. Heute beraten über 135 Anwälte an den Standorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Heidelberg, München, Stuttgart, Brüssel und Singapur deutsche und internationale Mandanten. Für weitere Informationen: www.gsk.de Bei grenzüberschreitenden Transaktionen arbeitet GSK seit 2002 mit einem kleinen Kreis renommierter Anwaltskanzleien aus den bedeutendsten europäischen Jurisdiktionen exklusiv zusammen. Dabei handelt es sich um die Kanzleien Nabarro (Großbritannien), August & Debouzy (Frankreich) Nunziante Magrone (Italien) und Roca Junyent (Spanien). Diese exklusive Allianz verfügt über mehr als 960 Anwälte mit 23 Büros in den wichtigsten Finanz- und Wirtschaftszentren Europas und deckt zusätzlich die EU-Metropole Brüssel sowie Nordafrika, Singapur und China ab. Für weitere Informationen: www.ourwayofdoinginternationalbusiness.com Seite 2 von 3 GSK. Der Unterschied. Seite 3 von 3