wgv Moped versicherungsantrag – Für ein Taschengeld!

Transcription

wgv Moped versicherungsantrag – Für ein Taschengeld!
Bitte
freimachen,
falls Marke
zur Hand
Hinweise:
An die
WGV­Versicherungen
70164 Stuttgart
1. Für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gibt es keinen
Schadenfreiheitsrabatt.
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versicherun ngeld!
che
Für ein Tas
2. Die schadenfreie Versicherungszeit kann nicht auf eine an­
dere Fahrzeugart übertragen werden.
3. Bei Verkauf geht der Vertrag auf den Erwerber über, welcher
dem Veräußerer die anteilige Prämie für die restliche Lauf­
zeit des Vertrages erstatten muss. Der Erwerber ist berech­
tigt, den Vertrag bis zum nächstfolgenden Monatsende Feb­
ruar fortzusetzen. Das Versicherungskennzeichen verbleibt
am Fahrzeug, der Versicherungsschein ist dem Erwerber aus­
zuhändigen. Der Verkauf ist unter Angabe des Erwerbers an
uns zu melden.
Will der Erwerber das Fahrzeug anderweitig versichern, müs­
sen das Versicherungskennzeichen und der Versicherungs­
schein an uns zurückgegeben werden, der unverbrauchte
Teil der Prämie wird dann erstattet.
4. Bei vorübergehender Stilllegung wird keine Prämie erstattet.
5. Bei Verschrottung wird die bezahlte Prämie auf ein Ersatz­
fahrzeug angerechnet, für welches ein neues Versicherungs­
kennzeichen und ein neuer Versicherungsschein ausgege­
ben werden. Das Kennzeichen und der Versicherungsschein
für das verschrottete Fahrzeug sind an uns zurückzugeben.
6. Rechtzeitig vor Ablauf des Versicherungsjahres fragen wir
bei Ihnen an, ob für das neue Versicherungsjahr wieder ein
Versicherungskennzeichen benötigt wird.
7. Die Beiträge des Tarifes sind Jahresbeiträge, die beim Versi­
cherungsabschluss zu entrichten sind. Unterjährige Zah­
lungsperiode ist nicht vorgesehen.
Gebühren für die Ausfertigung eines Versicherungsscheines
oder eines Nachtrages werden nicht erhoben.
Der Antrag auf Abschluss einer Kraftfahrzeug­Haftpflichtversi­
cherung im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes gilt als
angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb einer
Frist von 2 Wochen vom Eingang des Antrages an dem Antragstel­
ler gegenüber schriftlich ablehnt oder wegen des erhöhten Risi­
kos ein vom allgemeinen Unternehmenstarif abweichendes
schriftliches Angebot unterbreitet. Im Übrigen hält sich der An­
tragsteller einen Monat an diese(n) Anträge (Antrag) gebunden.
In der Kraftfahrtversicherung regeln sich die gegenseitigen
Rechte und Pflichten nach dem Antrag und den Allgemeinen Be­
dingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Dem Vertrag liegt
deutsches Recht zugrunde.
© 4000­9303 01.11 GK 20 T.
Günstiger Versicherungsschutz
für Sie und Ihr Fahrzeug
Wird ein Fahrzeug verschrottet, ohne dass ein Ersatzfahrzeug
beschafft wird, so wird die Prämie anteilmäßig zurückerstat­
tet, wenn das Versicherungskennzeichen und der Versiche­
rungsschein an uns zurückgegeben werden.
Frau
Tarifauskunft­Nr.
Vertrags­Nr.
Kunden­Nr.
0 Uhr
nein
nein
nein
Telefon geschäftlich*
Bankleitzahl
* Angabe freiwillig
Fahrrad mit Hilfsmotor
Mofa
Moped
einsitzig mit
mit Höchstgeschwindigkeit
nicht mehr als
25 km/h
Höchst­
bis
geschwindigkeit 45 km/h 50 km/h 60 km/h
Kleinkraftrad
Roller
mit Höchstgeschwindigkeit
Krankenfahrstuhl
Kleinkraftrad Leichtkraft­ mit Höchstgeschwindigkeit
dreirädrig
fahrzeug
max. 350 kg
vierrädrig
bis
bis
bis
bis
bis
bis
mehr als
45 km/h 50 km/h 60 km/h 45 km/h 50 km/h 60 km/h 45 km/h
45 km/h
25 km/h 30 km/h 30 km/h
Mokick
mit Höchstgeschwindigkeit
Hersteller Schlüssel­Nr.
War dieses Fahrzeug bereits bei der WGV
auf Ihren Namen versichert?
Kennzeichen (nur bei Ausgabe von Vermittler)
Deckungssumme EUR 100 Mio. pauschal für Personen­, Sach­ und Vermögensschäden, jedoch max. EUR 10 Mio.
je geschädigter Person, und Teilkaskoversicherung mit EUR 150,– Selbstbeteiligung
Deckungssumme EUR 100 Mio. pauschal für Personen­, Sach­ und Vermögensschäden,
jedoch max. EUR 10 Mio. je geschädigter Person, und Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
Deckungssumme EUR 100 Mio. pauschal für Personen­, Sach­ und Vermögensschäden,
jedoch max. EUR 10 Mio. je geschädigter Person, ohne Teilkaskoversicherung
Beitrag inkl. Versicherungssteuer
ja
nein
bis 20 km/h
Elektronische
Mobilitätshilfe
(z.B. Segway)
Einwilligung: Mit meiner Unterschrift erteile ich die in der Datenschutzklausel
enthaltene Einwilligung und bin damit einverstanden, dass der Versicherungs­
schutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Datum
Unterschrift, bei Minderjährigen auch der gesetzlichen Vertreter
▼
Bitte Abdeckpapier abziehen! Zuerst obere Seite nach unten falten. Dann untere Seite nach oben falten, ankleben und versenden!
▼
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung
Versicherungsumfang (bitte ankreuzen):
Hinweis: Das Fahrzeug darf ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Gewerbliche Nutzung ist nicht versichert.
Vollständige Nummer des Fahrgestells
Hersteller
a) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor i. S. d. bisherigen Bestimmungen der DDR bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h brauchen keine amtlichen
Kennzeichen zu führen, wenn sie bis zum 29. 02. 1992 erstmals in Verkehr gekommen sind.
b) Krankenfahrstühle im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h brauchen keine amtlichen Kennzeichen zu führen, wenn sie bis
zum 28. 02. 1991 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Leichtmofa
einsitzig mit
nicht mehr als
20 km/h
Höchst­
geschwindigkeit
Fahrzeugart (bitte ankreuzen):
Unsere Vertrauensleute und Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, den Versicherungsbeitrag von Ihnen zu kassieren bzw. Gebühren für die Antragsaufnahme zu
erheben. Sollten Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, erhalten Sie von uns noch eine separate Rechnung zu dem jeweiligen Versicherungskennzeichen.
Öffentlicher Dienst
E­Mail*
Arbeitgeber
Telefon privat*
Bank/Sparkasse/Ort des Geldinstitutes
Konto­Nr.
Telefax*
ja
Gilt für alle bestehenden Verträge
Hiermit ermächtige ich bis auf Widerruf die Versicherung, die Beiträge
von folgendem Konto einzuziehen:
ja
ja
Einzugsermächtigung:
Beruf
Versicherungsdauer:
Der Versicherungsvertrag endet am 28. 02. (in Schaltjahren am 29. 02.)
um 24.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Versicherungsbeginn
Vertrags­
fortsetzung
Neuantrag
Beratungs­Nr./Kundenerklärung
Unterschrift, bei Minderjährigen auch der gesetzlichen Vertreter
Vermittlernr.
Staatsangehörigkeit
Falls Sie die Übermittlung der Vertragsbestimmungen und
der sonstigen Informationen vor Abgabe Ihrer Vertrags­
erklärung wünschen, bitten wir um Nachricht unter der
Telefon­Nr. 07 11/16 95­15 00.
Datum
Wohnort
Wenn Sie damit einverstanden sind, bitten wir Sie, die unten stehende
Verzichtserklärung zu unterschreiben. Sie können dann hier Ihren Versiche­
rungsantrag stellen.
Wir haben für die Mopedversicherung ein vereinfachtes Antragsverfahren
entwickelt, von dem Sie Gebrauch machen können, wenn Sie auf die Mit­
teilung der oben genannten Informationen vor Abgabe Ihrer Vertragser­
klärung verzichten. Die Informationen werden Ihnen in diesem Fall mit dem
Versicherungsschein zugesandt.
Nach den gesetzlichen Vorschriften sind dem Versicherungskunden die
Vertragsbestimmungen und die vorgeschriebenen sonstigen Informationen
grundsätzlich in Textform mitzuteilen, bevor er seine Vertragserklärung
abgibt.
Wichtiger Hinweis
Ich verzichte hiermit auf die Übermittlung der Vertragsbestimmungen ein­
schl. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der vorgeschrie­
benen sonstigen Informationen vor Abgabe meiner Vertragserklärung. Die
genannten Informationen erhalte ich mit dem Versicherungsschein.
Verzichtserklärung
Geburtsdatum
PLZ
Straße, Hausnr.
Vor­ und Zuname
Herr
Antrag auf Kraftfahrtversicherung
für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
wgv Versicherungen
Produktinformationsblatt für die Kraftfahrtversicherung
für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
Datenschutzklausel:
Wichtiger Hinweis
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen gewünschte Versicherung geben. Diese Informationen
sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig.
1.
Art und Umfang der Versicherung
Die von Ihnen gewünschte Versicherung ist eine Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit
Versicherungskennzeichen, die folgende Versicherungsarten umfasst:
Bei einem Vertragsabschluss nach dem 1. März wird die Prämie nach dem Kurztarif
abgerechnet.
Bei einem Abschluss in den Monaten:
Kfz-Haftpflichtversicherung (siehe auch A.1 AKB-Moped)
Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen
Schadenersatzansprüchen bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme, wenn
Sie mit Ihrem Fahrzeug andere schädigen, und wehrt unberechtigte Forderungen Dritter ab. Sie leistet in den Fällen, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen
verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen
oder Vermögensschäden entstehen.
Teilkaskoversicherung (siehe auch A.2 AKB-Moped)
Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung,
Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs z. B. durch Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch, Brand oder Explosion, Zusammenstoß mit Haarwild oder dem Kurzschluss an der
Verkabelung.
2.
3.
Vertragsgrundlagen
Grundlage Ihrer Kfz-Versicherung sind der Antrag, der Versicherungsschein und
etwaige Nachträge sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung
(AKB-Moped).
Versicherungsbeitrag, Fälligkeit und Folgen bei unterbliebener
oder verspäteter Zahlung
Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach
Zugang des Versicherungsscheins, frühestens aber zum Versicherungsbeginn fällig.
Zahlen Sie nicht oder nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
März – April
Juni
August
Oktober
Dezember
Februar
ohne
Teilkasko
einschließlich
Teilkasko
mit 150,– EUR
Selbstbeteiligung
einschließlich
Teilkasko
ohne
Selbstbeteiligung
Fahrräder mit Hilfsmotor
(Moped, Mofa, Leichtmofa,
Roller) und Kleinkrafträder
bis 50 km/h (Mokick)
45,40
83,40
122,50
Dreirädrige Kleinkrafträder
mit max. 45 km/h und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit max. 350 kg Leermasse
und max. 45 km/h
(nach § 2 FZV)
99,00
Maschinell angetriebene
Krankenfahrstühle im Sinne
von § 2 Abs. 13 FZV
29,00
159,00
49,00
4.
90 %
75 %
60 %
40 %
25 %
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Um den Beitrag
kalkulierbar zu halten, kommt in manchen Fällen ein Leistungsausschluss in Betracht,
so z. B. bei einem vorsätzlich herbeigeführten Schaden oder bei grob fahrlässiger
Ermöglichung eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung. Auch besteht z. B. kein
Versicherungsschutz für Schäden durch Erdbeben oder Kriegsereignisse.
5.
Pflichten beim Vertragsschluss und die Folgen bei Nichtbeachtung
Bitte machen Sie im Antrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.
6.
Pflichten während der Vertragslaufzeit und die Folgen bei Nichtbeachtung
Welche Pflichten Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs haben, ergibt sich aus Abschnitt D
der AKB. Beispielsweise dürfen Sie nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis und einem
verkehrssicheren Fahrzeug und nicht unter dem Einfluss von Alkohol und anderen
Rauschmitteln fahren. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende
Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können wir die
Leistung kürzen oder vollständig verweigern.
7.
Pflichten im Schadenfall und die Folgen bei Nichtbeachtung
Im Schadenfall müssen Sie alles Erforderliche tun, um das Schadenereignis aufzuklären. Das bedeutet insbesondere, den Schadenfall unverzüglich und wahrheitsgemäß
anzuzeigen. Auch sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
8.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den im Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Der Versicherungsvertrag für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z. B. Mofa)
endet mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das
Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar das Folgejahres.
9.
Weitere Möglichkeiten der Vertragsbeendigung
Nach Eintritt eines Schadenfalls können Sie oder wir den Vertrag kündigen. Ebenso
besteht für Sie die Möglichkeit, nach Verkauf oder Verschrottung das Kennzeichen
sowie den Versicherungsschein an uns zurückzugeben.
209,00
59,00
Mai
Juli
September
November
Januar
des Jahresbeitrags.
Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme EUR 100 Mio. pauschal für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden, jedoch max. EUR 10 Mio. je geschädigter Person.
Beiträge ab 01.03.2011
bis 29.02.2012.
Alle Beiträge in EURO
100 %
80 %
70 %
50 %
30 %
15 %
Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus
den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen.
Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der WGV-Versicherungsgruppe meine
allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für den Versicherer tätigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden,
soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein,
dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom
Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir
zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen
Zeitpunkt – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird.
Servicezentrum Stuttgart
Tel. (07 11) 16 95-15 00
Fax (07 11) 16 95-11 00
Feinstraße 1 – Ecke Tübinger Straße
70178 Stuttgart
Service- und Schaden­zentrum
Bodensee-Oberschwaben
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Fax (07 51) 88 86-11 00
Meersburger Straße 3
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Ferdinandstraße 10/Florentinum
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Brühl 67, 04109 Leipzig
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60311 Frankfurt
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Fax (0 71 31) 77 20 72
Karlstraße 2
74072 Heilbronn
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Tel. (0 89) 71 04 29-15 00
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Karlsplatz 4 (am Stachus)
80335 München
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Tel. (09 11) 7 10 43-15 00
Fax (09 11) 7 10 43-11 00
Königstraße 79, 90402 Nürnberg
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Telefon (02 11) 3 02 98-15 00
Telefax (02 11) 3 02 98-11 00
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Servicezentrum Essen
Telefon (02 01) 5 65 70-15 00
Telefax (02 01) 5 65 70-11 00
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Telefon (02 21) 5 69 32-15 00
Telefax (02 21) 5 69 32-11 00
Hohenstaufenring 8, 50674 Köln
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Freitag
von 7.45 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag
von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Postanschrift für alle Kunden
WGV-Versicherungen
70164 Stuttgart
E-Mail:
kundenservice@wgv.de
Internet:
www.wgv.de
Vermittler:
Wenden Sie sich in Württemberg direkt an Ihren Vermittler vor Ort. Sie
finden ihn im Örtlichen Telefonbuch
oder unter wgv.de
Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift, vertretungsberechtigte Personen
Ihr Versicherer ist die
WGV-Versicherung AG
Tübinger Straße 55
70178 Stuttgart
Fax: 07 11/16 95-11 00
E-Mail: kundenservice@wgv.de
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 547
Durch den Abschluss der Versicherung wird die Mitgliedschaft bei der
Württembergischen Gemeinde-Versicherung a.G. erworben.
Sitz: Stuttgart
Vertretungsberechtigte Personen:
Vorstand: Hans-Joachim Haug (Vorsitzender)
Dr. Klaus Brachmann
Achim Schweizer
Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
WGV-Versicherung AG:
Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach- und Rechtsschutzversicherungen
Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen
WGV-Versicherung AG im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:
Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeug-Unfällen
Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstr. 43/43 G
10117 Berlin
Bei Insolvenz des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers kann der Geschädigte seine Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe e.V. geltend
machen (§ 12 Abs. 1 Pflichtversicherungsgesetz); der Regress der Verkehrsopferhilfe e.V. gegen den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen ist auf jeweils 2.500 EUR beschränkt (§ 12 Abs. 6 Satz
4 Pflichtversicherungsgesetz).
Allgemeine Versicherungsbedingungen und wesentliche
Merkmale der Versicherungsleistung
Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (Moped-AKB) sowie die vereinbarten besonderen
Bedingungen und Klauseln.
Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers,
ergeben sich aus den vorgenannten Unterlagen sowie den Beschreibungen des Versicherungsumfangs.
Gesamtpreis der Versicherung einschl. aller Steuern und
sonstigen Preisbestandteile, zusätzliche Kosten
Die Angaben zur Beitragshöhe und die Zahlungsperiode ergeben sich
aus dem Produktinformationsblatt bzw. der Tarifauskunft oder dem Versicherungsschein. Die gesetzliche Versicherungsteuer ist in den Beiträgen enthalten.
Nebengebühren und Kosten werden nicht erhoben.
Für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen Ihnen lediglich Kosten in Höhe der üblichen Grundtarife.
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung
Fälligkeit der Einmalprämie:
Die Einmalprämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages
fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, buchen wir die
Prämie von Ihrem Konto ab, ansonsten müssen Sie die Prämie überweisen.
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
Informationen
Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Informationen beträgt vier Wochen.
Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt
Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungsnehmers und die Übersendung des Versicherungsscheines durch den Versicherer.
Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern
dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach
Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versicherungsschutz.
Sie sind an Ihren Antrag zwei Wochen gebunden.
1.
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3.
4.
5.
6.
7.
8.
15. Aufsichtsbehörde und Beschwerdemöglichkeit
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
– Bereich Versicherungen –
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Sie haben die Möglichkeit zu einer Beschwerde bei der genannten Aufsichtsbehörde.
14. Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Sie haben Zugang zu einem außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren beim
Versicherungsombudsmann e.V.
Leipziger Str. 121
10117 Berlin,
sofern Sie Verbraucher sind und nicht gleichzeitig in derselben Sache ein
Verfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder
vor Gericht anhängig ist.
Als Versicherer ist für uns eine Entscheidung des Versicherungsombudsmanns bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR verbindlich; darüber
hinaus darf der Versicherungsombudsmann bis zu einem Beschwerdewert
von 100.000 EUR eine für beide Seiten unverbindliche Empfehlung abgeben.
Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt.
13. Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages
Die Vertragsbedingungen und Vorabinformationen werden in deutscher
Sprache mitgeteilt; die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt.
12. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei folgenden
Gerichten geltend machen:
– dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
– dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende
Niederlassung örtlich zuständig ist.
Sofern Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegen oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
11. Angaben zur Beendigung des Vertrages
Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
10. Angaben zur Laufzeit und ggfs. zur Mindestlaufzeit des Vertrages
Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 1. März bis zum 28. Februar (in Schaltjahren bis zum 29. Februar).
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von
weniger als einem Monat.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des
Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der
VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in
Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an
WGV-Versicherung AG
Tübinger Straße 55
70178 Stuttgart
Fax: 07 11/16 95-11 00
E-Mail: kundenservice@wgv.de.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz
und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den
Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um
einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie gemäß Tarifauskunft bzw. Versicherungsschein multipliziert mit der Anzahl der Tage,
an denen Versicherungsschutz bestanden hat.
Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame
Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren
und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen, als auch von uns vollständig erfüllt
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
9. Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
A. Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
in Verbindung mit § 1 Abs. 1 VVG-Informationspflichtenverordnung