- mit der Ente nach Peking
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traße Mit Deiner Ente auf der Seidens nach Peking! Wir suchen Dich! www.pekingente.at DIE FAHRT IHRES LEBENS! MIT DER ENTE NACH PEKING 20.08. - 12.10.2017 Fahren Sie mit Ihrem 2CV oder mit Ihrer Acadiane auf einer Rallye über 14.000 km entlang der legendären Seidenstraße von Salzburg bis nach Peking. In 54 Tagen durchqueren Sie elf Länder! RUSSLAND Atyrau Salzburg Astrachan Budapest Elista Istanbul Belgrad Batumi Sofia Tokat Trabzon Ankara TÜRKEI KASACHSTAN Wladikawkas USBEKI Nukus Tiflis Peking Jiayuguan Kul‘sary Tashkent Turfan Kucha STAN Buchara KIRGISTAN Aksu Khiva Samarkand Zhangye Dunhuang Osh Kashgar Xi’an Hengshui Lanzhou Dengfeng Baoji CHINA Luoyang RUSSLAND Salzburg Atyrau Astrachan Budapest Elista Istanbul Belgrad Batumi Sofia Tokat Trabzon Ankara KASACHSTAN Kul‘sary Wladikawkas USBEKISTAN Nukus Buchara Tiflis Khiva TÜRKEI Samarkand Peking Jiayuguan Tashkent Turfan Kucha KIRGISTAN Aksu Zhangye Xi’an Dunhuang Osh Kashgar Hengshui Lanzhou Dengfeng Baoji Luoyang CHINA Die Fahrt Ihres Lebens Mit der eigenen Ente zur Peking-Ente! Fahren Sie mit Ihrem 2CV oder mit Ihrer Acadiane auf einer Rallye über 14.000 km entlang der legendären Seidenstraße von Salzburg bis nach Peking. In 54 Tagen durchqueren Sie elf Länder: Von Österreich über Ungarn, Serbien, Bulgarien, die Türkei, Georgien, Russland, Kasachstan, Usbekistan und Kirgistan bis nach China. Es erwarten Sie atemberaubende Landschaften, kulturelle Highlights aus 1001 Nacht, spannende Begegnungen mit fremden Kulturen und natürlich das einmalige Fahrgefühl mit Ihrem eigenen 2 CV. Eine professionelle und erfahrene Reiseleitung, lokale Reiseleiter und ein Mechaniker-Team garantieren Ihnen eine ständige umfassende Betreuung. Neben Übernachtungen in komfortablen 3 bis 5-Sterne Hotels sorgen eine Übernachtung im Teehaus und in einer Jurte für besonderen Abenteuercharakter. Feierliche Start- und Zielveranstaltungen runden das Programm ab. Gemeinsam in einer Gruppe von Gleichgesinnten und doch Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend machen Sie sich auf den Weg in ein unvergessliches Erlebnis. Starten Sie mit uns am 20. August 2017 unter Führung von Harald Schobesberger auf die vom Reisebüro „Bunte Urlaubswelt“ gemeinsam mit Partner China Tours organisierte New Silk Road und erfüllen Sie sich Ihren Lebenstraum von Freiheit und Fahrgefühl! HIGHLIG HTS DER TOUR ·Pulsierende Metropole Istanbul und die Haselnussküste ·Traumhaftes Georgien und Südrussland, zwischen Schwarzem & Kaspischem Meer ·Die Weiten Kasachstans und des Fergana Tals ·Perlen der Seidenstraße: Khiva, Buchara, Samarkand, Kashgar, Turfan und Dunhuang ·Grandiose Landschaften wie Wüste Taklamakan, tibetisches Hochland und Wüste Gobi ·Chinas Highlights: Große Mauer, alte Kaiser städte Xi’an, Luoyang und natürlich Peking ·Feierliche Start- und Zielveranstaltungen in Salzburg und Peking ETAPPEN DER TOUR 1Europa: Salzburg – Atyrau (ca. 5.200 km) Österreich: Salzburg Ungarn: Budapest Serbien: Belgrad Bulgarien: Sofia Türkei: Istanbul, Ankara, Tokat, Trabzon Georgien: Batumi, Tiflis Russland: Wladikawkas, Elista, Astrachan Kasachstan: Atyrau 2Zentralasien: Atyrau – Kashgar (ca. 3.200 km) Kasachstan: Atyrau, Kul’sary Usbekistan: Jazliq, Nukus, Khiva, Buchara, Samarkand, Tashkent, Fergana Kirgistan: Osh, Sary-Tash China: Kashgar 3 China: Kashgar – Peking (ca. 5.500 km) China: Kashgar, Aksu, Kucha, Korla, Turfan, Hami, Dunhuang, Jiayuguan, Zhangye, Lanzhou, Baoji, Xi’an, Luoyang, Dengfeng, Huixian, Hengshui, Peking Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at REIS EPRO GRAM M 14.000 KM · 54 TAGE 1. Tag: SO, 20.08.17 • Salzburg Ankunft in Salzburg • Gemeinsames Abendessen und 1. Briefing 0 km A Heute treffen alle Teilnehmer in der Mozartstadt Salzburg ein. Sie sehen alle Teilnehmer, die Sie bereits am Vortreffen kennen gelernt haben wieder. Nach einem ersten Briefing zu den anstehenden ersten Fahretappen, stimmen Sie sich im Rahmen eines ersten gemeinsamen Abendessens auf das Abenteuer ein. 2. Tag: MO, 21.08.17 • Salzburg - Budapest 544 km Fahrt nach Budapest • Grenzübertritt nach Ungarn F/A Heute starten Sie auf das 14.000 km lange Abenteuer. Die erste Tageseetappe führt Sie von Salzburg aus nach Ungarn, in die Hauptstadt Budapest an der Donau. Mit rund 1,7 Millionen Einwohner größte Stadt des Landes und bekannt für seine Thermalquellen. Hier haben Sie nach der Ankunft Zeit, sich die Stadt anzusehen, um dann abends den Tag gemütlich im Kreise der Teilnehmer beim gemeinsamen Abendessen ausklingen zu lassen. 3. Tag: DI, 22.08.17 • Budapest – Belgrad 378 km Fahrt nach Belgrad • Grenzübertritt nach Serbien F/A Von Ungarn geht es weiter über den Balkan hinein nach Serbien. Nach gut knapp 400 km erreichen Sie Belgrad, an der Mündung der Save in die Donau gelegen. Eines der neuen Wahrzeichen der Stadt ist die 2013 eröffnete Ada-Brücke über die Save. Ausgerichtet an einem 200 m hohen Pylon, stützen Stahlseile die Brücke. Historischeren Datums ist der Dom des Heiligen Sava, ein orthodoxer Kirchenbau und größte Kirche Südeuropas. Gönnen Sie sich einen Sliwowitz zum Abendessen. 4. Tag: MI, 23.08.17 • Belgrad – Sofia 395 km Fahrt nach Sofia • Grenzübertritt nach Bugarien F/A Nächste Station Ihrer Reise ist Bulgarien, wo Sie die Hauptstadt Sofia anfahren werden. Ein bisschen Geduld ist am Grenzposten gefragt, bevor Sie bereits in das 4. Land auf der Rallye einfahren werden. In Sofia lebt jeder 6. Bewohner Bulgariens, gelegen ist die Stadt in der nach Ihr benannten Ebene. Beherrscht wird das Panorama von Sofia durch das Witoscha-Gebirge (2.290 m), welches die Stadt in nördlicher Richtung flankiert. 5. Tag: DO, 24.08.17 • Sofia – Istanbul 558 km Fahrt nach Istanbul • Grenzübertritt in die Türkei F/A Ihre Fahrt geht heute weiter an das Marmarameer. Sie überqueren die Grenze zur Türkei und fahren bis nach Istanbul an den Bosporus, der Meerenge zwischen dem Schwarzen Meer und der Ägäis. Istanbul ist eine Metropole mit rund 15 Millionen Einwohnern. Aufgrund ihrer einzigartigen Transitlage zwischen zwei Kontinenten und zwei Meeresgebieten, ist Sie bedeutender Verkehrs- und Logistikknotenpunkt. 6. Tag: FR, 25.08.17 • Istanbul 0 km Stadtbesichtigung • Blaue Moschee • Großer Basar • Bootsfahrt F/ A Nach fünftägiger Fahrt haben Sie heute einmal Zeit zu entspannen und sich die Metropole Istanbul anzusehen. Wir haben für Sie eine Stadtbesichtigung organisiert, bei der Sie unter anderem die Blaue Moschee und einen orientalischen Basar kennenlernen. Anschließend fahren Sie mit dem Boot auf den Bosporus hinaus und damit über die Kontinentalgrenze zwischen Europa und Asien, die Istanbul in zwei Teile teilt. 7. Tag: SA, 26.08.17 • Istanbul – Ankara 452 km Fahrt nach Ankara F/ A Von der weltoffenen türkischen Metropole Istanbul starten Sie in Ihr Abenteuer Seidenstraße und fahren in das Landesinnere. Ziel Ihrer ersten Etappe in der Türkei ist Ankara, Hauptstadt, und mit gut 4 Millionen Einwohnern zweitgrößte Stadt des Landes. Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at 8. Tag: SO, 27.08.17 • Ankara – Amasya – Tokat 455 km Fahrt über Bogazkale und Amasya nach Tokat • Besichtigung Hattusa F/A Von Ankara fahren Sie weiter ostwärts in die Provinz Corum. Hier besichtigen Sie Hattusa, die ehemalige Hauptstadt des Hethiter-Reiches. Nach einer Besichtigung geht die Fahrt weiter nach Amasya, wo Sie die eindrucksvollen, in den Fels gehauenen Königsgräber bei einem Abendessen genießen werden. Schließlich erreichen Sie das Tagesziel Tokat, wo heute übernachtet wird. 9. Tag: MO, 28.08.17 • Tokat – Ünye – Trabzon 400 km Fahrt zum Schwarzen Meer und entlang der Küste bis Trabzon F/A Von Tokat fahren Sie in Richtung Nordwesten bis Sie bei Ünye das Schwarze Meer erreichen. Die Stadt lädt ein zu einer kurzen Rast mit Ihrer schönen langestreckten Bucht und hübschen kleinen Cafés. Von dort geht es weiter ostwärts entlang dem Schwarzen Meer bis in die Küstenstadt Trabzon. 10. Tag: DI, 29.08.17 • Trabzon – Batumi 200 km Sumela Kloster • Grenzübertritt nach Georgien • Fahrt nach Batumi F/A Heute erwartet Sie ein kulturell ergiebiger Tag. Sie besichtigen in einem südlich von Trabzon gelegen Tal das weltberühmte Sumela Kloster. Nach einer Führung durch das in die Felswand gebaute Kloster, fahren Sie zur georgischen Grenze. Hier bilden sich mitunter lange Warteschlange, bevor Sie nach kurzer Fahrt hinter der Grenze den Küstenort Batumi erreichen. 11. Tag: MI, 30.08.17 • Batumi - Tiflis 367 km Fahrt nach Tiflis • Stadtbesichtigung F/A Von Batumi aus geht die Reise weiter durch Georgien in die Hauptstadt Tiflis. Die Stadt liegt im Zentrum der Kaukasus-Landenge, am Fluss Kura. Das Stadtbild wird geprägt von neuen, futuristischen Bauten wie der Friedensbrücke von Michele de Lucchi, oder dem neuen Konzertsaal. Diese neuen Bauten stehen im Gegensatz zur Altstadt, die Unesco-Weltkulturerbe ist. 12. Tag: DO, 31.08.17 • Tiflis – Wladikawkas 197 km Fahrt über den Kreuzpass (2.750 m) • Grenzübertritt nach Russland F/A Sie fahren weiter nördlich und erklimmen den Kaukasus. Vorbei an malerischen Bergseen geht es hinein in die Bergwelt. Vorbei an Stepanzminda, der letzten Ortschaft in Georgien, geht es über den Datwi-Dschwari-Pass (Kreuzpass) mit einer Höhe von 2.750 m hinüber nach Südrussland. Nach kurzer Fahrt erreichen Sie hinter der Grenze die Stadt Wladikawkas. 13. Tag: FR, 01.09.17 • Wladikawkas – Elista 560 km Fahrt nach Elista F/A Eine lange Fahrt steht heute auf dem Programm. Über 560 km durchfahren Sie das von Steppe geprägte Kalmückien bis nach Elista, dem Zentrum des Schachspiels. Hier wurde u.a. 1998 die Schacholympiade durchgeführt, in der eigens dafür errichteten Chess City. Lassen Sie sich hier von der buddhistisch geprägten Architektur inspirieren und bewundern Sie die mit rund 9 Metern höchste Buddha-Statue Europas sowie den 2005 erbauten Buddhistischen Tempel. 14. Tag: SA, 02.09.17 • Elista – Astrachan 309 km Fahrt nach Astrachan F/A Von Elista geht ihre Fahrt weiter durch die russische Provinz Kalmückien in Richtung Kaspisches Meer. Dabei durchfahren Sie vor allem Steppenlandschaft. Heutiges Etappenziel ist die Stadt Astrachan an der Wolga. 15. Tag: SO, 03.09.17 • Astrachan 0 km Stadtbesichtigung in Astrachan • Kreml • Bootsfahrt auf der Wolga F/M/A Nach dem anstrengenden Fahrtag haben Sie heute ein wenig Ruhe verdient und bleiben in Astrachan. Auf einem Ausflug lernen Sie den schönen Kreml von Astrachan kennen mit seinen herrlichen Kirchen. Von einem Boot aus erleben Sie die Weite der Wolga und die ruhigen Ufer. Sonnencreme nicht vergessen. Ihr Mittagessen nehmen Sie am Ufer einer der Verästelungen der Wolga im Delta ein. Am späten Nachmittag geht es zurück in die Stadt. 16. Tag: MO, 04.09.17 • Astrachan – Atyrau 361 km Steppe • Grenze zu Kasachstan • z.T. herausfordernde/schlechte Straßen F/A Immer tiefer geht es hinein in eine wüstenartige Steppe. Der Grenzort Kotyevka scheint völlig abgelegen. Die Grenzformalitäten sind langwierig und umständlich. Doch endlich haben Sie es geschafft. Sie haben Kasachstan erreicht! Die Straße bis Atyrau ist in sehr schlechtem Zustand und stellt eine Herausforderung dar. Wenn Sie den Fluss Zhaik, der Atyrau in einen europäischen und einen asiatischen Teil trennt, queren, lassen Sie Europa hinter sich. Sie befinden sich nun in Asien. Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at 17. Tag: DI, 05.09.17 • Atyrau – Kul’sary 224 km Steppenlandschaft & Nomaden F/A Die Strecke führt weiter durch die Steppe, wo Kamele Ihre ständigen Begleiter sind. So weit das Auge blickt, liegt Ödland vor Ihnen, unterbrochen nur von einigen struppigen Büschen. Bei Dossor liegt rechts untermittelbar neben der Straße ein muslimischer Friedhof, ein kurzer Halt lohnt sich bevor es weiter geht in den kleinen Ort Kul’sary. 18. Tag: MI, 06.09.17 • Kul‘sary – Jazliq 454 km Tlw.Staubpiste & Schlaglöcher • Grenze zu Usbekistan • Teehaus F/A Auch heute wirbeln die Wagen viel Staub auf bei der Fahrt zum Grenzposten. Die Prozedur ist schon fast Routine geworden: Formulare ausfüllen, Pässe und Visa vorzeigen. Verhandeln mit den Grenzbeamten. Nach einer Fahrt hinein in die Wüste Kyzyl Kum erreichen Sie Ihr Nachtlager das Teehaus, mitten im Nirgendwo der Wüste. Lassen Sie den funkelnden Sternenhimmel auf sich wirken. 19. Tag: DO, 07.09.17 • Jazliq – Nukus 255 km Fahrt durch die Wüste Kyzyl Kum • Sawitzki-Museum F/A Nach der Nacht im Teehaus geht es staubig weiter und die Landschaft bleibt wüstenartig. Nach anstrengender Fahrt erreichen Sie die Stadt Nukus. Nukus wurde erst zu Beginn des 20. Jh. gegründet und lebte lange Zeit gut von seiner Lage als Oase mitten in der Steppe und am Ufer von Aralsee und Amudarja. Heute ist der Aral-See fast ausgetrocknet und das Wasser des Flusses Amudarja wird in Kanäle für den Baumwollanbau geleitet. Freuen Sie sich auf eine ausführliche Dusche in Ihrem Hotel und einen lauschigen Innenhof! 20. Tag: FR, 08.09.17 • Nukus – Khiva 200 km Fahrt entlang der Seidenstraße • Stadtbesichtigung Khiva F/A Haben Sie es gemerkt? Schon die letzten Tage sind Sie auf alten Wegen der Seidenstraße gefahren. Außer den Nomaden und den Kamelen hat bislang noch nicht viel an die glanzvolle Vergangenheit der berühmten Handelsstraße erinnert. Doch heute erreichen Sie Khiva, eine Stadt wie aus dem Märchen: eine lehmbraune mächtige Stadtmauer, blaue Kuppeln, reich verzierte Moscheen und Paläste. Nach einer kurzen Erfrischungspause im Hotel besuchen Sie die Altstadt und den Palast Tasch-Hauli. Welch eine Pracht mitten in der Wüste! 21. Tag: SA, 09.09.17 • Khiva – Buchara 441 km Wüstenstraße • Ankunft in Buchara F/A Eine lange Fahrt durch die Wüste liegt heute vor Ihnen. Mal ist die Straße gut, mal kommt man für eine kurze Strecke nur im Schritttempo vorwärts. Sie überqueren den Fluss Amudarja und passieren den Chash-Kala-See. Trotz dieser Wasserquellen ist das Land trocken, Sand wird über die Straße geweht. Wie mühsam muss das Leben der Karawanen entlang der Seidenstraße gewesen sein! Und dann tauchen die Häuser von Buchara, der Edlen, auf! 22. Tag: SO, 10.09.17 • Buchara 0 km Festung Ark • Moschee Kalan • Überdachte Basare • Karawanserei F/A Buchara war einst eine wichtige Handelsstation. Prachtvolle Moscheen, überdachte Basare und alte Karawansereien sind ein lebendiges Zeugnis davon. Innerhalb der autofreien Altstadt ist die Luft meist ein wenig kühler als ringsum. Die mächtige Festung „Ark“ wachte über die Sicherheit der Händler. Eine Stadtbesichtigung führt Sie zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten. 23. Tag: MO, 11.09.17 • Buchara – Samarkand 278 km Karge Hügel der Steppe • weite Baumwollfelder F/A Die Landschaft ist auch heute steppenartig. Die Herden der Nomaden sind nun schon ein gewohnter Anblick unterwegs. Manchmal fahren Sie längere Zeit durch ausgedehnte Baumwollanbauflächen. Am Nachmittag erreichen Sie Samarkand, die legendäre Stadt an der Seidenstraße. 24. Tag: DI, 12.09.17 • Samarkand 0 km Registan-Platz • Moschee Bibi Khanum • Basar F/A Samarkand gehört zu den ältesten Städten der Welt. Schon Alexander der Große ist bis hierher vorgedrungen. Wichtige Handelsstraßen treffen hier aufeinander, wo die Ebene des Serafschan Fruchtbarkeit und Wohlstand verheißt. Eine Stadtbesichtigung führt Sie zu den markantesten Punkten. Am berühmten Registan-Platz lag einst das Handels- und Verwaltungszentrum, umrahmt von den schönsten Moscheen, die man im Orient finden kann. Auf dem großen Basar wehen Ihnen die Düfte der Gewürze aus aller Welt um die Nase. Hier herrscht ein Betrieb, wie er zu den Glanzzeiten der Seidenstraße kaum anders gewesen ist. Tipp: den Registan-Platz bei Nacht erleben. Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at 25. Tag: MI, 13.09.17 • Samarkand – Tashkent 312 km Fahrt auf guten Straßen • Stadtbesichtigung in Tashkent F/A Die gut ausgebaute Straße führt durch dünn besiedelte Steppen, unterwegs kommen Sie an einem belebten Melonenmarkt vorbei. Am Nachmittag erreichen Sie Tashkent. Eine Stadtbesichtigung zeigt Ihnen die Sehenswürdigkeiten der usbekischen Hauptstadt. Auch wenn Tashkent heute einen eher modernen Eindruck macht, so haben sich viele Gebäude aus den legendären Zeiten der Seidenstraße erhalten. Tashkent, das die Stadt der Springbrunnen genannt wird, hat einen der größten Basare Zentralasiens. 26. Tag: DO, 14.09.17 • Tashkent - Fergana 326 km Kamchik-Pass (2.267 m) • gute Straßen – viele Kurven • Fergana-Tal F/A Bei der Fahrt über den Kamchik-Pass an der Grenze Tadschikistans sehen Sie zum ersten Mal die schneebedeckten Gipfel des Tianshan (Himmelsgebirge). Gespeist vom Fluss Syrdarya und eingerahmt von Tianshan und Alai-Gebirge erstreckt sich das fruchtbare Fergana-Tal auf ca. 300 km. Es ist so ausgedehnt, dass man manchmal vergisst, dass es sich um ein Tal handelt. Nach den Fahrten durch Wüsten und Steppen ist der Anblick so vieler grüner Felder und Bäume eine wahre Erholung für die Augen! Am Abend erreichen Sie Fergana, die größte und wichtigste Stadt im Tal. 27. Tag: FR, 15.09.17 • Fergana 0 km Stadtbesichtigung • Seidenweberei in Margillan • Keramik-Werkstatt F/A Eine Stadtbesichtigung führt Sie durch die grünen Alleen der Stadt und hinaus nach Margillan, wo Sie eine der berühmten Seidenwebereien besuchen. Lassen Sie sich den traditionellen Prozess der Seidenherstellung erklären und sich von den bunten zarten Stoffen verzaubern. Bei dem Besuch einer alten Keramik-Werkstatt lernen Sie einen weiteren wichtigen Kunsthandwerkszweig des Tales kennen. Danach bleibt noch Zeit um Ihr Fahrzeug gebirgstauglich zu machen, denn in zwei Tagen geht es hinauf ins Pamir-Gebirge. 28. Tag: SA, 16.09.17 • Fergana – Osh 119 km Kurze Fahrt zur Grenze nach Kirgistan • Grüne Stadt Osh • Basar F/A Über gute Straßen fahren Sie zur kirgisischen Grenze bei Dustlik. Nach der – hoffentlich – nicht allzu langen Grenzprozedur erreichen Sie nach einer kurzen Fahrt Ihr Ziel. Osh ist eine der größten Städte Kirgistans mit zahlreichen Universitäten. Sehr beeindruckend ist der Basar, wo Sie neben einheimischen Waren, wie z.B. den typischen hohen Filzhüten, auch Shampoo aus Russland und Waschmittel aus China finden. 29. Tag: SO, 17.09.17 • Osh – Sary Tash 184 km Fahrt entlang dem Fluss Gulcha • Pamirgebirge • Straßen teilweise im Bau F/A Zunächst fahren Sie auf einer guten Asphaltstraße hinein in das Pamirgebirge. Immer entlang an einem kleinen Gebirgsfluss (Gulcha) steigt die Straße an und wird zunehmend schlechter. Seit Jahren wird an der Straße gebaut, so dass noch gar nicht vorhersehbar ist, welche Strecken schon fertig sind. Zum Schluss windet sich die Straße in Serpentinen hinauf auf den Taldyk-Pass in 3.615 m Höhe. Sie erreichen Sary Tash, ein Winterlager der Nomaden. Neben den festen Steinhäusern stehen noch viele Jurten. Man hat sich auf die gelegentlich vorbeikommenden Reisenden eingestellt und bietet einfache Unterkünfte und Verpflegung an. 30. Tag: MO, 18.09.17 • Sary Tash – Kashgar 313 km Pamirgebirge • Gletscher Pik Lenin (7.134 m) • Grenze zu China F/A Genießen Sie den frühen Morgen in dieser abgelegenen Gegend, wenn die ersten Sonnenstrahlen auf die Gletscher des Pik Lenin (7.134 m) fallen. Dann geht die Fahrt über eine zum Teil gut asphaltierte Straße, dem Pamir Highway, zur Grenze. Schneebedeckte Berge rahmen das weite Hochtal ein. Ein kleiner Fluss, an dessen Ufern die Nomaden ihre Ziegenherden weiden, schlängelt sich durch die Mitte des Tals. Dann scheint sich das Tal zu schließen und Sie erreichen die Grenzabfertigung am Irkeshtam-Pass (2.940 m). Manchmal bilden sich hier lange LKW-Schlangen, Sie können aber daran vorbei zum Schlagbaum vor fahren. Die Grenzabfertigung ist umständlich und langwierig. Ihr chinesischer Reiseführer erwartet Sie schon und hilft an der Grenze. Die Straße wird auf chinesischer Seite deutlich besser und Sie kommen zügig voran. 31. Tag: DI, 19.09.17 • Kashgar 0 km Erledigung der Formalitäten beim Verkehrsamt F/A Heute fahren Sie gemeinsam zum chinesischen Verkehrsamt, wo Ihre Wagen geprüft werden. Nachdem hier alle Formalitäten durch die chinesischen Beamten erledigt sind, erhalten Sie Ihren chinesischen Führerschein und das chinesische Nummernschild. Ihre einheimischen Reisebegleiter sind immer dabei und unterstützen Sie bei allen Fragen. Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at 32. Tag: MI, 20.09.17 • Kashgar 0 km Stadtbesichtigung • Id Kah Moschee • Abak Hodscha-Mausoleum F/A Kashgar ist eine große Oase am Rand der Taklamakan-Wüste und die Drehscheibe der Seidenstraße. Hier trafen schon vor Hunderten von Jahren die Händler aus dem Osten auf die aus dem Süden (Indien) und die aus dem Westen (Zentralasien). Diese intensiven Handelsbeziehungen spiegelt auch der bedeutende Basar wider. Jeden Tag herrscht hier ein lebhaftes Gedränge, wird gehandelt und diskutiert. Bei einer Stadtrundfahrt erleben Sie diese bunte orientalische Atmosphäre. Bei der Besichtigung des Abak Hodscha-Mausoleums mit dem Grab der Duftenden Konkubine wird der architektonische Zusammenhang mit Indien deutlich. 33. Tag: DO, 21.09.17 • Kashgar – Aksu 463 km Fahrt durch die Taklamakan-Wüste nach Aksu F/A Die Wüste wird ab jetzt mit ihren Sanddünen, von Steinen übersäten Ebenen und grünen Oasen zu einem ständigen Begleiter für die nächsten Tage. Die Fahrt geht hinein in die Taklamakan-Wüste. Deutlich können Sie sehen, welche Anstrengungen unternommen werden, die Wüste aufzuforsten und die Dünen zurückzudrängen. Ihr Ziel für heute ist Aksu, welches Sie am Abend erreichen. 34. Tag: FR, 22.09.17 • Aksu – Kucha 252 km Buddha-Grotten • Feuersignalturm • Klosterruinen von Subashi F/A Wenn man Aksu verlässt, befindet man sich gleich in der Wüste. Ausgewaschene und trockene Flusstäler, trockene Büsche und gelbrote Felswände prägen die Landschaft. Auf der Weiterfahrt nach Kucha gibt es zwei bedeutende Orte. Zunächst die Buddha-Grotten von Kizil, sie illustrieren einmal mehr die Geschichte des Buddhismus in dieser Region. Die Gesichter der ältesten Fresken tragen noch deutlich indische Züge. Erst nach und nach wurden die Darstellungen von chinesischen Figuren beherrscht. Nachdem Sie einen alten Feuersignalturm besucht haben, erwarten Sie die Ruinen der einst reichen und bedeutenden Klosterstadt Subashi. 35. Tag: SA, 23.09.17 • Kucha - Korla 297 km Fahrt nach Korla F/A Die Straße bleibt weiterhin gut befahrbar. Die Eintönigkeit der Wüste wird spürbar. Wie mögen sich die Karawanenführer in den Glanzzeiten der Seidenstraße gefühlt haben, wenn sie Wochen für diese Strecke benötigten? Gegen Nachmittag erreichen Sie Korla, welches schon zu Zeiten der Han-Dynastie eine wichtige Oase an der nördlichen Seidenstraße war. 36. Tag: SO, 24.09.17 • Korla – Turfan 409 km Weiterfahrt durch Taklamakan • Bewässerungssystem Karez F/A Heute geht Ihre Fahrt durch die Provinz Xinjiang weiter. Die Fahrt fühtr entlang der nördlichen Ausläufer der Taklamakan-Wüste über rund 400 km auf guten Straßen nach Turfan. Am Nachmittag besichtigen Sie das Bewässerungssystem Karez. Dieses antike unterirdische Bewässerungssystem versorgt die Bewohner der Turfan-Senke, welche übrigens die dritttiefste Depression der Erde ist, seit ca. 2.000 Jahren mit frischem Wasser aus dem Tianshan-Gebirge. Ein Meilenstein antiker Ingenieurskunst! Noch heute wird diese Form der Bewässerung genutzt. 37. Tag: MO, 25.09.17 • Turfan 0 km Flammende Berge • Buddha-Grotten von Bezeklik • Ruinenstadt Gaochang F/ A Heute besuchen Sie die Flammenden Berge. Hierbei handelt es sich um eine Gebirgsregion in China, deren erodierte Abhänge aus roter Erde im Licht der Sonne aussehen, als stünden sie in Flammen. Schon im chinesischen Klassiker „Die Reise nach Westen“ musste der Held diese Berge durchqueren - nur mit einem magischen Ventilator war er in der Lage, die Gluthitze zu ertragen. Danach geht es zu den Buddha-Grotten von Bezeklik. Diese in die Felswände geschlagenen Höhlen stehen in der Tradition der vielen entlang der Seidenstraße erbauten Buddha-Grotten, wie Sie dies schon in Dunhuang gesehen haben, nur das sich ein Großteil der Figuren heute nicht mehr an Ort und Stelle, sondern in europäischen Museen befindet. Anschließend fahren Sie weiter in die Ruinen der über 2.000 Jahre alten chinesischen Garnisonsstadt Gaochang, deren erodierte Mauerreste vom einstigen Reichtum der Siedlungen entlang der Seidenstraße künden. Man braucht schon ein bisschen Fantasie um sich die Gebäude im einstigen Zustand vorzustellen. 38. Tag: DI, 26.09.17 • Turfan – Hami 404 km Besuch Ruinenstadt Jiaohe • Fahrt nach Hami F/A Vor der Weiterfahrt nach Hami besuchen wir noch die Ruinenstadt Jiaohe. Es ist eine der am besten erhaltenen antiken Städte rund um Turfan und vielleicht sogar in China. Gelegen auf einer Halbinsel zwischen zwei Flüssen bot Jiaohe optimalen Schutz vor Angreifern. Dann geht es weiter auf gut ausgebauten Straßen. Auf dem Weg durchfahren Sie einige kleine Oasendörfer. Das Etappenziel ist Hami, in ganz China ist die Oase berühmt für ihre köstlichen Melonen. Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at 39. Tag: MI, 27.09.17 • Hami – Dunhuang 416 km Tibetisches Hochplateau • Gebirge Altun Shan F/A Berge und hohe Sanddünen prägen die Landschaft. Je nach geografischer Auslegung erreichen Sie damit nun die Wüste Gobi. Ihr Ziel ist Dunhuang, eine quirlige Oasenstadt und wichtiger Handelsknotenpunkt. Sie haben die Provinz Xinjiang verlassen und den äußersten Westen der Provinz Qinghai erreicht. 40. Tag: DO, 28.09.17 • Dunhuang 0 km Mondsichelsee • Hohe Sanddünen • Mogao-Grotten F/A Hohe Sanddünen entdecken Sie heute als erstes und haben gar die Möglichkeit, diese mittels eines Ultraleichtflugzeuges aus der spektakulären Vogelperspektive zu sehen. Ein Ausflug führt danach zu den beeindruckenden Buddha-Grotten von Mogao etwas außerhalb von Dunhuang. Zwischen dem 4. und dem 12. Jh. wurden hier zahlreiche Höhlen, Skulpturen und Tempel in eine steile Felswand geschlagen. Die bunten Fresken, mit denen die Höhlen ausgeschmückt wurden, erzählen vom geistlichen aber auch vom täglichen Leben entlang der Seidenstraße. Schon 1987 wurden die Mogao-Grotten in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen. 41. Tag: FR, 29.09.17 • Dunhuang – Jiayuguan 370 km Reste der Großen Mauer • Festung Jiayuguan F/A Die Straße ist gut und führt hinein in den sog. Hexi-Korridor, der ein bedeutender Durchgang von Xinjiang über die Provinz Gansu in das chinesische Herzland ist. Für die Karawanen der Seidenstraße gab es keine Alternative. Die Bedeutung wird unterstrichen durch den Bau der Großen Mauer, die sich bis Jiayuguan zieht. Schon bevor Sie Jiayuguan erreichen, sehen Sie erneut immer wieder Mauerreste aus Lehmziegelwerk, die man heute für Ausläufer der Großen Mauer hält. In Jiayuguan erleben Sie die große Festung zum Schutz des westlichen Endes der Großen Mauer sowie die sog. Hängende Mauer. 42. Tag: SA, 30.09.17 • Jiayuguan – Zhangye 228 km Gebirgige Landschaft • Klare Flüsse • Buddha von Zhangye F/A Je weiter Sie in Richtung Osten fahren, desto mehr verändert sich die Landschaft. Berge mit roten Felshängen, schmale Täler mit klaren Flüssen und kleine Felder sind typisch. Schließlich erreichen Sie Zhangye, das sich im engsten Teil des Hexi-Korridors befindet und seit uralten Zeiten Durchzugsgebiet der Karawanen der Seidenstraße war. Marco Polo verbrachte ein ganzes Jahr in Zhangye. In Zhangye besuchen Sie einen der größten (34,5 Meter) liegenden Buddhas der Welt. 43. Tag: SO, 01.10.17 • Zhangye – Lanzhou 509 km Gelber Fluss • Gute Straßen • Lehmgelbe Dörfer • Ankunft in Lanzhou F/A Die Fahrt führt heute den berühmten Gelben Fluss entlang. Die gelben Lehmböden am Oberlauf geben ihre Erde an den Fluss ab, der daher seinen Namen hat. Er ist der zweitgrößte Fluss Chinas. An einem alten Übergang über den Fluss liegt Lanzhou, Hauptstadt der Provinz Gansu und eine lebhafte Millionenstadt. Spätestens seit dem 1. Jahrtausend vor Chr. war Lanzhou eine bedeutende Flussquerung der Handelskarawanen. 44. Tag: MO, 02.10.17 • Lanzhou – Baoji 481 km Fahrt durch die Obstgärten Chinas F/A Bei Lanzhou wendet sich der Gelbe Fluss nach Nordosten. Sie verlassen das Flusstal und fahrendirekt nach Osten. Dabei gilt es, eine Höhe von 3.300 m zu überwinden. Da kann es schon mal etwas kühl werden. Es ist die Zeit der Apfelernte. Bauern verkaufen ihre Äpfel am Straßenrand, hochbeladene Lastwagen transportieren die Früchte in die Städte. Baoji liegt in der Provinz Shaanxi an der nördlichen Seidenstraße. 45. Tag: DI, 03.10.17 • Baoji – Xi’an 172 km Fruchtbare grüne Landschaften F/A Nach dem Frühstück brechen Sie zur alten Hauptstadt Xi’an auf. Die Fahrt führt über gute Straßen durch eine fruchtbare und hügelige Landschaft. Gegen Nachmittag erreichen Sie die Hauptstadt der Provinz Shaanxi Xi’an, bekannt wegen der Terrakotta-Armee. 46. Tag: MI, 04.10.17 • Xi’an 0 km Besuch der Terrakotta-Armee • Stadtbesichtigung F/A Ein kulturelles Highlight ist die Besichtigung der berühmten Terrakotta-Armee. Seit 1974 wurden vor den Toren Xi’ans mehr als 8.000 tönerne Soldaten, Akrobaten und Beamte ausgegraben. Diese hatte sich der erste Kaiser von China Qin Shihuang vor 2.200 Jahren als Wachen und als Begleitung vor seinem Grabhügel aufstellen lassen. In den Gesichtern der Figuren spiegeln sich die Völker der Seidenstraße wider. Danach erkunden Sie die Altstadt und die bekannte Moschee. Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at 47. Tag: DO, 05.10.17 • Xi‘an – Luoyang 368 km Longmen-Grotten F/A Xi’an war der zentrale Ausgangs- und Endpunkt der Seidenstraßenkarawanen. Durch eine hügelige Landschaft fahren Sie nach Luoyang in die Provinz Henan. Luoyang war kaiserliche Residenz von neun Dynastien (ca. 1000 v. Chr. bis 960 n. Chr.) und birgt noch heute eine Geschichte voller Glanz und Ruhm. Vor allem die Longmen-Grotten mit Tausenden von Buddha-Figuren aus der Tang-Zeit und das berühmte Shaolin-Kloster zeugen von der Blüte des chinesischen Buddhismus. 48. Tag: FR, 06.10.17 • Luoyang – Dengfeng 71 km Songshan-Gebirge • Shaolin-Kloster • Kampfsportvorführung F/A Nach einer kurzen Fahrt durch das Songshan-Gebirge erreichen Sie das Shaolin-Kloster, das berühmt wurde durch seine im Kampfsport geübten Mönche. Eine Besichtigung der ausgedehntenKlosteranlage wird Sie beeindrucken, hier können Sie die Schüler bei Ihrem Training beobachten.Sie kommen schließlich in Dengfeng an, wo Sie heute übernachten werden. 49. Tag: SA, 07.10.17 • Dengfeng – Huixian 234 km Fahrt durch dicht besiedeltes Gebiet • Landstraßen F/A Auf Landstraßen fahren Sie durch die zentralchinesische Landschaft der Provinz Henan. Auf geschwungenen Pfaden fahren Sie durch schöne Gebirgszüge bis nach Huixian. Hier tanken Sie nochmals Kräfte für die letzen Etappen. 50. Tag: SO, 08.10.17 • Huixian – Hengshui 347 km Fahrt durch dicht besiedelte Gebiete • Autobahnen F/A Auf Autobahnen fahren Sie von der Provinz Henan nach Hebei in die Stadt Hengshui. In den Städten unterwegs sind einige Industriegebiete ersichtlich, hier zeigt sich der Motor der chinesischen Wirtschaft. Sie erreichen die rund eine halbe Million Einwohner zählende Stadt gegen den späten Nachmittag, wo ein komfortables Hotel auf Sie wartet. 51. Tag: MO, 09.10.17 • Hengshui – Peking 290 km Autobahn • Ankunft in Peking • Zielveranstaltung F/A Eine Autobahn führt Sie heute endlich ans Ziel Ihrer Reise, nach Peking. Ein beeindruckendes Meer von Wolkenkratzern breitet sich vor Ihnen aus, ein letztes Mal wird der Motor zum Dröhnen gebracht bevor Sie feierlich durch den Zielbogen fahren und von Ihren Liebsten in Empfang genommen werden. Ziel Peking erreicht. 52. Tag: DI, 10.10.17 • Peking – Tianjin - Peking 175 km Fahrt in die Hafenstadt Tianjin • Verschiffung der Fahrzeuge F/A Sie fahren heute ein letztes Mal auf dieser Reise, von Peking in die Hafenstadt Tianjin. Hier gilt es noch einmal Formulare auszufüllen und geduldig zu warten. Nach der Abgabe der Fahrzeuge im Hafen in die bereitstehenden Container, findet der Rücktransfer am späten Nachmittag nach Peking zurück per Bus statt. 53. Tag: MI, 11.10.17 • Peking 0 km Stadtführung • Kaiserpalast/Verbotene Stadt • Abschiedsessen Pekingente F/A Die Millionenstadt Peking ist eine Stadt der Kontraste. Auf einer Stadtführung erkunden Sie die Verbotenen Stadt mit Ihren 9999 Räumen am Tian’anmen-Platz. Tauchen Sie ein in das kaiserliche Leben vergangener Dynastien und erleben Sie deren Pracht und vielfaltige Facetten. Danach nehmen Sie einen Augenschein von den Hutongs, wo Sie die ursprünglichen Wohnformen noch hautnah erleben können. Den krönenden Abschluss des Abenteuers bildet ein Pekingenten-Abschiedsessen. In diesem feierlichen Rahmen können Sie das Abenteuer noch einmal Revue passieren lassen. Prost oder treffender: Ganbei! 54. Tag: DO, 12.10.17 • Peking 0 km Individuelle Heim- oder Weiterreise F Die Reise geht heute zu Ende. 54 Tage Abenteuer liegen hinter Ihnen. Weiter geht es für Sie mit Ihrem internationalen Rückflug oder einer Verlängerung in China. Gute Weiterreise. Hotel- und Programmänderungen bei vergleichbarem Leistungsumfang vorbehalten Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at Allgemeine Reisebedingungen Sehr geehrter Reisegast, die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (dem Reiseteilnehmer) und uns (dem Reiseveranstalter). Bitte lesen Sie den folgenden Text sorgfältig durch. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen oder durch andere Fernkommunikationsmittel zugestellten Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir den Eingang der Buchung durch eine Eingangsbestätigung auf elektronischem Wege, die noch keine Annahme des Buchungsauftrages darstellt. Über den Vertragsschluss informieren wir Sie mit der Reisebestätigung, die wir Ihnen direkt oder über den Vermittler (z. B. ein Reisebüro) aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von uns vor, das Sie innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen können. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande. 1.2 Der Anmelder haftet für alle Vertragspflichten der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3 Sonderleistungen (Einzelzimmer, Anschlussflüge, extra Ausflüge u. a.), zusätzliche Vereinbarungen und individuelle Abreden oder Zusicherungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie mit der Anmeldung gebucht und von uns ausdrücklich (i. d. R . per Reisebestätigung) bestätigt worden sind. 1.4 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben, die über die Reiseausschreibung oder unsere Reisebestätigung hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 1.5 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden. 2. Bezahlung 2.1 Nach Vertragsschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und in bar oder durch Überweisung zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann. 2.2 Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis vom Kunden teilweise oder vollständig trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung durch uns nicht geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend der Rücktrittsentschädigung in Ziffer 5.2 zu verlangen. 2.3 Versicherungsprämien für eine Reiseversicherung (z. B. Reiserücktrittskosten- oder Reiseabbruchsversicherung, Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe, Reisegepäck-Versicherung) sind nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung fällig und in der Regel nach Vertragsschluss in voller Höhe unabhängig vom Reisepreis zu zahlen. Aufwendungen für das Besorgen von Visa (z. B. Visagebühren) werden, sobald Sie uns mit der Visabeantragung beauftragt haben, gesondert in Rechnung gestellt. 3. Leistungen und Preise, Preisänderung vor Vertragsschluss 3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen in der Reiseausschreibung sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Werden auf Wunsch des Kunden individuelle Änderungen und Abreden bei einer Reise vorgenommen, so ergibt sich unsere Leistungsverpflichtung aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und den dort verbindlich aufgeführten Leistungen. 3.2 Die im Prospekt genannten Reisepreise sind für den Reiseveranstalter bindend. Wir können jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen der Reisepreise erklären. Wir behalten uns ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung dieses Prospektes zu erklären. Ebenso behalten wir uns vor, eine Preisanpassung zu erklären, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde wird vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hingewiesen. 4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss 4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. 4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. 4.4 Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. Wir empfehlen jedoch dringend, sich ca. 48 Stunden vor der Abreise vor dem Hin- und Rückflug die genauen Flugzeiten bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder der Reiseleitung persönlich rückbestätigen zu lassen. Dies wird von einigen Fluggesellschaften darüber hinaus ausdrücklich verlangt. 5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen und dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Der Reiseveranstalter kann diesen Anspruch konkret oder pauschalisiert berechnen. Er kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden im Verhältnis zum Reisebeginn, wie folgt verlangen: A: Bei Standardpauschalreisen • Rücktritt bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % • vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 % • vom 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 40 % • vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % • vom 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 80 % • vom 2. Tag an bis zum Abreisetag oder bei Nichtantritt 90 % B: Bei Schiffsreisen / Kreuzfahrten mit mindestens zwei Übernachtungen • Rücktritt bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 % • vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 % • vom 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 60 % • vom 13. bis 5. Tag vor Reiseantritt 80 % • vom 4. Tag an bis zum Abreisetag oder bei Nichtantritt 90 % Es steht dem Reisenden stets frei, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und werden in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen. 5.3 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) besteht nicht. Werden Umbuchungen (z. B. geringfügige Änderungen des Reiseprogramms) dennoch auf Wunsch des Kunden vorgenommen, so sind diese nur bis zum 46. Tag vor Reiseantritt möglich. Für derartige Umbuchungen berechnen wir ein Umbuchungsentgelt von € 30,– je Umbuchungsvorgang. Es steht dem Reisenden frei, uns nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehend genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Ansonsten sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den Bedingungen des 5.1 und 5.2 sowie bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß vom Reiseveranstalter angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. 7. Rücktritt des Reiseveranstalters, Kündigung des Reiseveranstalters 7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die MTZ beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet. 7.2 Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sich sonst stark vertragswidrig verhält, kann der Reiseveranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält er den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. 8. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Reisenden zur Last. 9. Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters 9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunden beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind. 9.2 Wir haften nicht für Angaben in von uns nicht hergestellten Prospekten von Leistungsträgern, z. B. Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte Dritter. 9.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. fakultative Angebote örtlicher Agenturen und Veranstalter, zusätzliche Ausflüge, Führungen, Sportveranstaltungen, Sonderveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften natürlich für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist. 10. Obliegenheiten des Reisenden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden, Mitwirkung des Reisenden 10.1 Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Ist eine örtliche Reiseleitung oder eine lokale Vertragsagentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, wendet sich der Reisende an den Reiseveranstalter (Kontaktadressen und Telefonnummern entnehmen Sie Ihren Reiseunterlagen). Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. 10.2 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Reisenden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 10.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensmin- Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at derungspflicht alles Zumutbare zu tun, um evtl. Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. 10.4 Der Reisende ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich. 10.5 Der Reisende hat den Reiseveranstalter unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der ihm von uns mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden falsche Angaben enthalten. zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung. Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. 11. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot 11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur unter der unten stehenden Adresse des Reiseveranstalters erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, für die Geltendmachung von reisevertraglichen Gewährleistungsansprüchen ebenfalls innerhalb der vorgenannten Monatsfrist. 11.2 Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. 11.3 Reiseleiter oder Agenturen und Reisebüros sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. 11.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen. 13. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften, Reisedokumente 13.1 Der Reiseveranstalter informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Reisende ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 13.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. 13.3 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde uns beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haften wir nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern wir gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet haben. Grundsätzlich werden Visa von uns nur für einzelne Reiseteilnehmer beantragt. Sollten Sie eine vorgezogene Beantragung wünschen, so muss diese mit uns abgestimmt werden und ist nicht in jedem Fall möglich. Reiseunterlagen können bei uns abgeholt werden. Der Versand von Reiseunterlagen erfolgt ohne besondere Vereinbarung unversichert auf Risiko und Wunsch des Kunden. Wünschen Sie eine besondere Art und Weise des Versandes von Reiseunterlagen, Visa oder von Pässen (z. B. versicherte Übersendung, Expresslieferung), so tragen Sie nach vorheriger Information über die anfallenden Kosten diese gesondert. 13.4 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich selbst über den in Ziffer 13.1 genannten Umfang unserer Informationen hinaus Informationen über Infektionsund Impfschutz sowie andere Prophylaxenmaßnahmen rechtzeitig einholen sollten. Ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden dazu, ob Ihre physische Konstitution die Teilnahme an der Reise erlaubt. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z. B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. 15. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Wechselt die dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/ transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und auf der Internetseite des Reiseveranstalters einsehbar. 12. Versicherungen 12.1 Sicherungsscheingeber (Insolvenzversicherer) für den Reiseveranstalter ist die R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder nach § 651k BGB gegen Insolvenz abgesichert. 12.2 Der Reiseteilnehmer kann über den Reiseveranstalter eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Hanse-Merkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg abschließen. Ansprüche aus einem solchen Versicherungsvertrag kann nur der Reiseteilnehmer gegen den Versicherer verfolgen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung 14. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Reiseveranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an Info@ChinaTours.de können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, 16. Schlussbestimmungen 16.1 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen weiterhin ihre Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird dadurch nicht beeinträchtigt. 16.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. Veranstalter China Tours Hamburg CTH GmbH Wandsbeker Allee 72, 22041 Hamburg Amtsgericht Hamburg, HRB 69533 Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE199093224 Geschäftsführer: Liu Guosheng, Torsten Dreyer Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Generali-Versicherung AG, 81731 München, räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 16.2). Text, Bilder, Grafiken und AGB unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes und anderer Schutzgesetze. Alle Rechte vorbehalten. Ergänzende Teilnahmebdingungen: Für die Reise „New Silk Road Klassiker - Mit der Ente nach Peking“ gelten die folgenden Abänderungen unserer im Übrigen geltenden Allgemeinen Reisebedingungen. zu 12: ergänzend 12.3 Weiterhin ist der Reiseteilnehmer selbst für den Abschluss einer Versicherung für sich, sein Fahrzeug und für alle Mitfahrer verantwortlich. zu 5.2: Die unter Buchstabe B aufgeführten Stornobedingungen finden für die oben genannte Reise Anwendung. Ergänzend 12.4 Haftungsverzichtserklärung für die Reiseteile der oben aufgeführten Auto- und Motorradreisen mit Selbstfahrcharakter Unabhängig von den Reisebedingungen für weitere Reiseleistungen wird für die Reiseteile, in welchen der Teilnehmer selbst fährt oder bei einem Selbstfahrer mitfährt, folgendes vereinbart: zu 7.1: Als spätmöglichstes Rücktrittsdatum gilt abweichend zu den ARB das Datum des Nennungsschlusses der Reise. zu. 9.: ergänzend 9.4 Dem Reiseteilnehmer ist bewusst, dass Reisen mit eigenen Fortbewegungsmitteln unvorhersehbare Risiken bergen. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für einen fahrzeugtechnisch bedingten Abbruch der Reise. Im Falle eines Totalausfalls eines Fahrzeuges ist der Teilnehmer selbst für den Rücktransport nach Europa oder alternativ für den Transport bis zum Verschiffungsort pünktlich zum Verschiffungstermin und die dafür anfallenden Kosten verantwortlich. Vorausbezahlte Reisekosten für die gesamte Reise können nicht erstattet werden. zu 10.: ergänzend 10.6 Der Reiseteilnehmer ist für den technischen Zustand seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Ihm ist bekannt, dass der Straßenzustand der Strecken teilweise schwierig zu befahren ist (Piste, Schlaglöcher, Spurrillen). Entsprechend muss mit erhöhter Aufmerksamkeit sowie angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, um Schäden an den Fahrzeugen zu vermeiden. Mit der Anmeldung (Nennung) verzichtet der Reiseteilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Selbstfahrerreise entstehen, und zwar gegenüber dem Veranstalter (China Tours) und allen von ihm mit der Organisation beauftragten natürlichen und nichtnatürlichen Personen und Gesellschaften, Helfern, sowie den Sponsorenpartnern des Veranstalters, den Mitarbeitern und Vertretern aller vorbezeichneten Personen und Gesellschaften und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. ergänzend 10.7 Die Reise wird von einem Mechaniker begleitet. Dieser repariert auftretende Defekte gegen ein fixes, stündliches Entgelt in Höhe von € 35,-. Dieses ist direkt vor Ort an den Mechaniker zu zahlen. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. ergänzend 10.8 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet an seinem Fahrzeug Platz für Nummern- und Sponsorenaufkleber in einem verträglichen Maße frei zu halten. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. zu 13.3: Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen des notwendigen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung) und internationalen Führerscheins und muss selbst darauf achten, dass diese Dokumente eine für die Reise ausreichende Gültigkeit besitzen. zu 13.4: Der Reisende versichert, keine physischen oder psychischen Leiden zu haben, welche seine Teilnahme beeinträchtigen könnten, selbst bei extremen Wetterbedingungen sowie schlechten Straßenverhältnissen. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. zu 13.3: Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen des notwendigen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung) und internationalen Führerscheins und muss selbst darauf achten, dass diese Dokumente eine für die Reise ausreichende Gültigkeit besitzen. Salzburg - Peking l 20.08. - 12.10.2017 · www.pekingente.at LEISTUNGEN Im Preis enthalten sind: Im Preis nicht enthalten sind: · Fahrzeugverschiffung per Container von Tianjin – Hamburg für PKW ohne Anhänger · Rallyeleitung von Salzburg bis Peking · Besichtigungsprogramme inkl. Eintrittsgelder laut Programm · Beförderungen und Transfers für Besichtigungen laut Programm · Alle Übernachtungen in 3–5-Sterne Hotels laut Programm · 1 Übernachtung im Teehaus und eine Übernachtung im Gasthaus/Jurte laut Programm · Frühstück und Abendessen während der Reise laut Programm · Hotelparkplatzkosten für die Fahrzeuge · Deutsch- oder englischsprachige örtliche Reiseführung · 1 Begleitfahrzeug ab der Türkei bis nach China · 1 Mechanikerteam mit Begleitfahrzeug von Salzburg nach Peking · Sämtliche regulären Visakosten · Unterstützung bei Ein- und Durchreisegenehmigungen in der Türkei, Georgien, Russland, den zentralasiatischen Staaten und China · Vorbereitung und Erwerb der Genehmigungen aller zuständigen Behörden in China für die Fahrten in China · Chinesisches Nummernschild und Führerschein · Insassen- und Verkehrsunfallversicherung für China · Chinesische Handy SIM-Karte mit Startguthaben in China · Garmin Leihgerät mit Streckendokumentation pro Fahrzeug · 1 Walkie-Talkie pro Fahrzeug · China Tours-Informationsmaterial pro Zimmer · Reisesicherungsschein · Internationaler Rückflug · Kfz-Versicherung (obligatorische Haftpflicht-Versicherung, Grüne Karte) · Reiserücktritts-, Reiseabbruchversicherung sowie Auslandsreisekrankenversicherung · Transportversicherung für die Verschiffung von Tianjin nach Hamburg · Zoll- und Einfuhrgebühren der Verschiffung · Treibstoffkosten (ca. € 2.500 pro Fahrzeug als Richtwert) · Mautgebühren außerhalb Chinas (ca. € 400,- pro Fahrzeug) · Mautgebühren in China (ca. € 450,- pro Auto) · Leichter Schlafsack für Teehaus und Gasthaus/ Jurte · Nicht genannte Mahlzeiten und alle Getränke · Persönliche Ausgaben und Trinkgelder Fahrzeuge Teilnahmeberechtigt sind Fahrzeuge des Type Citroen 2CV und Acadiane. Veranstalter R E IS E P R E IS € 29.990,- pro Team (Preis für 2 Personen im Fahrzeug bei 10 Fahrzeugen) € 2.990,- Einzelzimmerzuschlag China Tours Hamburg CTH GmbH Wandsbeker Allee 72 • 22041 Hamburg Teilnehmerzahl Mindestens 10 Teams / Maximal 20 Teams Nennungsschluss 30.04.2017 Kontakt BUNTE URLAUBSWELT URLAUBSREISEN · TAUCHREISEN · GESCHÄFTSREISEN · ERLEBNISREISEN Bunte Urlaubswelt · Harald Schobesberger Ges. m. b. H. 4861 Schörfling/Attersee · Hauptstraße 22 · Tel.: +43 / (0)7662 / 2345 e-mail: office@urlaubswelt.at · www.urlaubswelt.at