Daimler AG - Hauptversammlung 2013: Gegenanträge (Stand

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Daimler AG - Hauptversammlung 2013: Gegenanträge (Stand
Hauptversammlung 2013
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
Nachfolgend finden Sie alle zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären
(Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären i. S. d. §§ 126, 127 Aktiengesetz) zu
den Punkten der Tagesordnung der Hauptversammlung der Daimler AG am 10. April
2013.
Die folgenden Anträge sind in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei der
Gesellschaft aufgelistet.
Stimmabgabe bzw. Weisungen zu Anträgen von Aktionären
Auch wenn Sie nicht persönlich oder durch einen anderen Bevollmächtigten als ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine gleichgestellte Person oder
Institution an der Hauptversammlung teilnehmen, können Sie Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären, die lediglich auf die Ablehnung der Vorschläge der
Verwaltung gerichtet sind, unterstützen, indem Sie in der Briefwahl-/Weisungsmaske in
unserem e-service für Aktionäre oder auf ihrem Antwortbogen bei den entsprechenden
Tagesordnungspunkten mit » Nein«, d. h. gegen den Vorschlag der Verwaltung stimmen
bzw. entsprechende Weisung erteilen. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die sich nicht
in der Ablehnung des Verwaltungsvorschlags erschöpfen, sind mit einem
Großbuchstaben gekennzeichnet. Sofern über solche Gegenanträge/Wahlvorschläge in
der Hauptversammlung eine gesonderte Abstimmung stattfindet, können Sie diese
unterstützen, indem Sie in der Briefwahl-/Weisungsmaske in unserem e-service für
Aktionäre oder auf Ihrem Anmeldebogen das mit dem entsprechenden Buchstaben
gekennzeichnete Feld ankreuzen. Für den Fall, dass der Gegenantrag/Wahlvorschlag in
der Hauptversammlung nicht zur Abstimmung kommt, sollten Sie dennoch nicht
versäumen, beim entsprechenden Tagesordnungspunkt Ihr Abstimmverhalten
anzukreuzen.
Mit einem Großbuchstaben zu kennzeichnende und zugänglich zu machende
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind zur Tagesordnung der Hauptversammlung 2013
nicht eingereicht worden.
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Herr Paul Russmann, Stuttgart
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
„Die Mitglieder des Vorstands werden nicht entlastet.
Begründung:
„Wir wollen Vorreiter für saubere Geschäfte sein!“, erklärt die Daimler AG in ihrem
aktuellen Geschäftsbericht. Im Kapitel „Anstand“ behauptet die Daimler AG, sie sei
„Exzellent in jeder Beziehung“ und setze sich mit seinem Beitritt zum UN Global
Compact dafür ein, die Prinzipien des Global Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Anti-Korruption einzuhalten und aktiv zu
fördern.
Kein Wort verliert die Daimler AG in ihrem Geschäftsbericht 2012 dagegen über die
Rüstungsproduktion und den Rüstungsexport bei Mercedes-Benz Military, der Tognum
AG und der EADS. Durch Rüstungsexporte von Mercedes-Benz, der Tognum AG und der
EADS werden Menschenrechte und Umweltschutz weder gestärkt noch aktiv gefördert.
Im Gegenteil:
Zu den Empfängern von Militär-Unimogs und Militär-Lastkraftwagen über das DaimlerWerk Wörth, zähl(t)en in den letzten Jahren unter anderem Ägypten, Algerien, Angola,
Irak, Kuwait, Libyen, Marokko, Pakistan, Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien, Türkei und die
Vereinigten Arabischen Emirate: Länder, in denen Menschenrechte mit Füßen getreten
und und die in Krisen- und Kriegsgebieten liegen.
Über die Beteiligung am drittgrößten europäischen Rüstungskonzern, der European
Aeronautic Defence and Space Company (EADS), trägt die Daimler AG als
Hauptaktionär Mitverantwortung für die Herstellung von Trägersystemen für
Atomsprengköpfe und produziert und exportiert darüber hinaus andere
menschenverachtende Waffen.
Auch über die 50prozentige Beteiligung an der Tognum AG mit Sitz in Friedrichshafen
profitiert die Daimler AG von der Produktion und dem Export von Rüstungsgütern.
Sowohl die Daimler AG als auch die Tognum AG haben sich in den Verhaltensrichtlinien
ihrer Corporate Governance zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Ob diese
Verpflichtung mit der Lieferung von militärischen Komponenten an Staaten wie SaudiArabien oder China vereinbar ist, muss bezweifelt werden.
Viele Aktionäre kaufen wegen der Rüstungsgeschäfte keine Aktien der Daimler AG,
Nachhaltigkeitsfonds schließen Daimler-Aktien aus ihren Fonds aus, potenzielle Kunden
entscheiden sich nicht für Autos der Mercedes Car Group, sondern für Fahrzeuge der
Konkurrenz. Für dieses – durchaus nachvollziehbare – Käuferverhalten trägt der
Vorstand die ethische und ökonomische Verantwortung.
Mit dem Rüstungsengagement bei der EADS, der Tognum AG und dem Export von
militärischen Nutzfahrzeugen verstößt die Daimler AG nach Ansicht der Kritischen
Aktionäre Daimler (Arndtstr. 31, 70197 Stuttgart, Tel: 0711-608396,
www.kritischeaktionaere.de) gegen die Intentionen der „Guten Unternehmensführung“
(„Corporate Governance“) und gegen die „Unternehmenssozialverantwortung“ (CSR)
sowie gegen die Intention des „Global Compact“.
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Wer „Exzellent in jeder Beziehung“ und „Vorreiter für saubere Geschäfte“ sein will,
muss als Daimler AG aus dem Handel mit Rüstungsgütern aussteigen. Eine wirkliche
„Unternehmenssozialverantwortung“ würde sich zum Beispiel in der Unterstützung
zivilgesellschaftlicher Initiativen wie der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“
(www.aufschrei-waffenhandel.de) zeigen.“
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Herr Holger Rothbauer, Tübingen
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
„Die Mitglieder des Vorstands werden nicht entlastet.
Begründung:
In der Hauptversammlung 2004 der damaligen DaimlerChrysler AG konnten die
Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD, Arndtstraße 31, 70193 Stuttgart) mit
Unterstützung der überwältigenden Mehrheit der anwesenden AktionärInnen erreichen,
dass durch Initiative des stv. Aufsichtsratsvorsitzenden Erich Klemm eine Kommission
zur Untersuchung der Umstände der 14 verschwundenen Betriebsräte bei Mercedes
Benz Argentinia im Werk Gonzales Catan in den Jahren 1976-1978 eingerichtet
wurde. Auch wenn durch das höchstumstrittene Ergebnis von Prof. Tomuschat
Mercedes-Benz kein direkter Schuldvorwurf am Tod der Mercedes Betriebsräte
gemacht wurde, so wurden dennoch massive Verfehlungen damaliger Mercedes
Verantwortlicher deutlich. Auch die Ergebnisse der argentinischen Wahrheitskommission in La Plata Buenos Aires zeigen eine klare Verantwortlichkeit der
damaligen Mercedes Benz AG. Inzwischen erinnert eine Gedenktafel in Buenos Aires an
die getöteten Mercedes Betriebsräte.
Seit 2010 klagen die Hinterbliebenen der getöteten Betriebsräte in den USA gegen
Daimler und fordern Schadensersatz in Millionenhöhe. Nachdem Daimler in 2
Instanzen, zuletzt am 9.12.2011, mit seinen Zuständigkeitsrügen verloren hat, findet
nun seit 2012 eine zivilrechtliche gerichtliche Auseinandersetzung vor einem
Bezirksgericht in San Franzisco über das Ob und die Höhe des Schadensersatzes für die
Hinterbliebenen der getöteten Betriebsräte aus dem Mercedes Werk Gonzales Catan
statt. Darüber hinaus wurden ganz aktuell im März 2013 in Argentinien 7 Täter in
ähnlich gelagerten Fällen zu langen Haftstrafen verurteilt, womit der Erfolg der Klage in
den USA gegen Daimler und zugunsten der Hinterbliebenen der Betriebsräte weiter
deutlich gestiegen sein dürfte.
Anstatt Unsummen für US-Anwälte zur aussichtslosen Verzögerung des Verfahrens
auszugeben, hätte Daimler längst unter Anwendung seiner eigenen Corporate Social
Responsibility und ethischen Compliance Regelungen in außergerichtliche Verhandlungen mit den Hinterbliebenen treten müssen, um einen Vergleich zu erzielen.
Ebenfalls hat die Daimler AG sich als frühere Daimler Benz AG von 1948—1994 im
früheren Apartheidstaat-Südafrika ökonomisch stark engagiert und somit auch im
Vergleich zu anderen international agierenden Unternehmen außergewöhnlich hoch von
der Unterdrückung der schwarzen und farbigen Bevölkerungsmehrheit in Südafrika
profitiert.
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In der sogenannten Khulumani-Sammelklage in den USA machen 58.000 Opfer des
Apartheidregimes und ihre Familien ihre Schadensersatzforderungen u.a. gegen
Daimler wegen Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen während der
Apartheidszeit in Südafrika in Millionenhöhe geltend.
Auch hier hat Daimler seit 2002 aussichts- und erfolglos mit hohen Anwaltskosten
versucht, die Klagen als unzulässig zu diskreditieren. Die zivilrechtlichen
Schadensersatzklagen werden nun vor den zuständigen US-Gerichten verhandelt.
Daimler wird - wie den anderen Beklagten - vorgeworfen, über ihre südafrikanischen
Gesellschaften Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen des
Apartheidregimes geleistet zu haben. Die Vorwürfe gegen die Daimler AG lauten auf
Beihilfe durch Kollaboration mit den folternden und brutalen ApartheidSicherheitskräften und durch Belieferung derselbigen mit Nutzfahrzeugen bzw.
Nutzfahrzeugkomponenten. Auch die Belieferung mit Militärunimogs und den
Multisensorplattformen zur Überwachung der Schwarzen in den Homelands gelten als
Beihilfehandlungen zu Menschenrechtsverletzungen.
Anstatt wie von den Kritischen AktionärInnen (KAD, Arndtstr. 31 in Stuttgart) massiv in
den letzten beiden Hauptversammlungen gefordert, außergerichtliche Lösungen mit
den Opferverbänden in Südafrika zu suchen, hält Daimler an einer imageschädigenden,
kostspieligen und erfolglosen gerichtlichen Auseinandersetzung fest.
Statt jedoch offen die eigene Verantwortung für die Menschenrechtsverletzungen
anzuerkennen, wird vom Vorstand entgegen jedes historischen Beweises die
Verstrickung der Daimler AG in das Apartheidsystem geleugnet.
Der Vorstandsbereich „Recht und Integrität“ soll die gesamte Sach- und Rechtslage
nochmals kritisch überprüfen und muss dieses unwürdige juristische Schauspiel
schnellstmöglichst beenden. Eine der anderen Beklagten, die Firma GM, hat
beispielsweise inzwischen außergerichtliche Verhandlungen mit den südafrikanischen
Klägerverbänden aufgenommen und steht vor Abschluss eines würdigen Vergleiches in
Millionenhöhe.
Als Daimler AG sollten wir uns diesen Verhandlungen mit den Opferverbänden
möglichst rasch anschließen und somit die historische Verantwortung gegenüber den
Apartheidsopfern anerkennen.
Obwohl sich im Fall der Klagen der argentinischen Betriebsrats-Hinterbliebenen wie
auch im Fall der Apartheidsopfer aus Südafrika mehrstellige Millionen-EuroSchadensersatzforderungen abzeichnen, die zum jetzigen Zeitpunkt auch hinreichend
bezifferbar und wahrscheinlich sind, werden im Geschäftsbericht auf den Seiten 193 f.
und auf Seite 225 f. (Anmerkung 28 des Konzernberichtes) KEINE expliziten
Erwähnungen der Verfahren und Kostenrisiken vorgenommen. Dies halte ich für
rechtsfehlerhaft.
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Herr Wilm Diedrich Mueller, Neuenburg
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
„Personen, ich habe hiermit beantragt, dass keinem Mitglied des Vorstandes der oben
genannten Firma Daimler für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt wird.
Begründung:
Ich begründete meinen Antrag damit, dass ich in dieser schärfstmöglichen Form
dagegen protestiere, dass auf der Hauptversammlung vor zirka einem Jahr über meinen
Wahlvorschlag, eine Dividende in Form von Aktien der oben genannten Firma Reederei
(Herbert Ekkenga AG) auszuschütten, noch nicht einmal abgestimmt wurde.“
Zu Punkt 4 der Tagesordnung:
„Personen, ferner und unwichtiger habe ich hiermit beantragt, dass keinem Mitglied des
Aufsichtsrates der oben genannten Firma Daimler für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung erteilt wird.
Begründung:
Diesen Antrag begründete ich damit, dass ich die oben genannte Dame (Frau Lena Jade
Müller) zu selten sehe.
Die oben genannte Firma Daimler hätte sich in dem Geschäftsjahr 2012 wirklich
wichtigeren Aufgaben widmen sollen, als der Produktion von Autos, die ohnehin von
Mitbewerbern in einer - was den Kraftstoffverbrauch anbelangt - besseren Qualität
gefertigt werden.
So hätte dieselbe Firma Daimler besser daran getan, die Anschrift der oben genannten
Dame Mueller, die meinen Wissens an der oben genannten Firma Humboldt (HumboldtUniversität, Berlin) irgendetwas mit Musik studiert und hervorragend singt und Klavier
spielt, zu ermitteln und mir dieselbe Anschrift deswegen mitzuteilen, damit ich
derselben Dame Müller endlich zu ihrem 29. Geburtstag gratulieren kann.
Der Aufsichtsrat der oben genannten Firma Daimler hat es sträflich versäumt, den Kurs
der oben genannten Firma Daimler rechtzeitig auf das Lösen von Problemen zu lenken,
die für das Wohlergehen der Menschheit wirklich von Belang sind.
Derselbe Aufsichtsrat hat jeden Anspruch auf Entlastung verwirkt.”
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Herr Dr. Bernd T. Gans, Vaterstetten
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
„Die Mitglieder des Vorstands werden nicht entlastet.
Begründung:
Erneute Verschlechterung der Ergebnisse, insbesondere in den Geschäftsfeldern PKW
und Vans sowie – besonders drastisch – bei Omnibussen (Siehe Tabelle
Umschlaginnenseite des Geschäftsberichts)
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Weiter gestiegene Verschuldung des Konzerns (s. Seite 106 des Geschäftsberichts)
statt Schuldentilgung
Verschleierung der Dividendenfähigkeit des Konzerns, da kein getrennter Ausweis der
Dividende hinsichtlich Ertrag aus operativem Geschäft und Einmalertrag aus dem
Verkauf der EADS-Anteile
Fortgesetzte Underperformance im operativen Geschäft wirkt sich weiterhin negativ auf
Kurs der Daimler-Aktie im Vergleich zu nationalen und internationalen Indizes aus
Wenig überzeugende Installation eines China-Beauftragten auf Vorstandsebene, da
Durchbrechung der funktionalen Organisationsstruktur und Schaffung zusätzlichen
Koordinationsaufwands (Matrixorganisation)“
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Frau Beate Winkler-Pedernera, Stade
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
„Die Mitglieder des Vorstands werden nicht entlastet.
Begründung:
Als Sprecherin der Kritischen AktionärInnen Daimler (www.kritischeaktionaere.de)
begrüße ich seit Jahren ausdrücklich die Bemühungen des Betriebsrates und der
Unternehmensleitung um Gleichstellung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Leider
sind die Frauen im Unternehmen weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Die 13 %
weiblichen Mitarbeiterinnen verdienen außerdem im Durchschnitt weniger und immer
noch erleben viele von ihnen Nachteile in der Doppelrolle als Mutter und
Arbeitnehmerin.
Im Jahr 2011 wurde mit Frau Hohmann-Dennhardt endlich eine Frau in den Vorstand
aufgenommen. Rechnet man alle Führungsebenen zusammen erhöhte sich der Anteil
der Frauen pro Jahr nicht einmal im einstelligen Bereich und erreichte 2011 gerade
einmal 10 Prozent. Nach dieser Hauptversammlung werden vermutlich erstmalig 20
Prozent Frauen im Aufsichtsrat sitzen. Ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung!
Eine Quote von 30 Prozent in Führungsgremien, wie sie häufig gefordert wird, wäre
auch für die Daimler AG ein erstrebenswertes Ziel. Die Unternehmensleitung selbst gibt
sich mit 20 Prozent bis 2020 zufrieden (s. Nachhaltigkeitsbericht 2011).
Die Selbstverpflichtung der Daimler AG sieht auf allen Ebenen bis zum Jahr 2015 nur
geringe Steigerungen vor. Die neuen internen Zielkorridore bedeuten nur einen
minimalen Zuwachs an Frauen. So wird angestrebt bei der Gesamtbelegschaft auf
12,5% bis 15% Frauen anzuwachsen. Diese vage Angabe ist bereits 2008 mit 12,2% fast
erfüllt worden. Sehen so die vermeintlich sinnvollen Selbstverpflichtungen aus, die die
Wirtschaftskonzerne sich auferlegen wollen, um einer gesetzlichen Quote aus dem Weg
zu gehen?
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Die sogenannte gläserne Decke und eine gewisse Benachteiligung von Frauen ist auch
bei der Daimler AG nach wie vor spürbar. Es gibt noch immer Führungskräfte und
Personalbetreuer, die, insbesondere bei Müttern, sehr unsensibel und zum Teil auch
unkorrekt vorgehen. Zum Beispiel nimmt unser Unternehmen nach Beendigung der
Elternzeit des öfteren seine Verpflichtung nicht wahr, die Wiederaufnahme der Arbeit an
einem gleichwertigen Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Ein weiteres unrühmliches Thema des Umgangs mit den weiblichen Mitarbeiterinnen
betrifft die Nichteinhaltung der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit. Dies sollte in
heutigen Zeiten in Deutschland eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die
Gewerkschaften berichten immer wieder von Fällen, in denen Kolleginnen trotz gleicher
oder gleichwertiger Arbeit schlechter eingruppiert sind als ihre männlichen Kollegen.
Dies trifft insbesondere auf Teilzeitkräfte zu. Im Frauenberuf Sekretariat wird zum
Beispiel oft nicht die adäquate Entgeltgruppe zugestanden, obwohl die Kolleginnen
dementsprechende Aufgaben übernehmen. Auch wenn Mütter in anderen Bereichen
nur die Möglichkeit haben in Teilzeit zu arbeiten, werden sie oft unter ihrer Qualifikation
eingestellt und dementsprechend auch eingestuft.
Im Bereich der gewerblich-technischen Ausbildung sind die Zahlen weiblicher
Auszubildenden in den letzten Jahren rückläufig. Es ist unerklärlich, warum bei der
gewerblich-technischen Ausbildung von über 1500 Bewerberinnen nur 11% eingestellt
wurden. Und es ist schwer vorstellbar, dass die abgewiesenen 1350 anderen
Bewerberinnen so viel schlechter qualifiziert waren als die männlichen Bewerber.
An dieser Stelle muss kurz darauf eingegangen werden, dass Daimler generell die
Ausbildungszahlen zurückfährt. Der Vorstand kommt mit dieser Entscheidung seiner
gesellschaftlichen Verantwortung nicht nach und schafft in Zeiten von Fachkräftemangel sogar ein Problem für die Zukunft. So berichtet die IG Metall in ihrer Zeitung
Scheibenwischer: „im September 2012 hat zum Beispiel das Werk Untertürkheim
gerade einmal 161 (gewerblich-technische) Auszubildende eingestellt. Im Werk
Untertürkheim arbeiten rund 20.000 Beschäftigte, das heißt 0,8 Prozent der
Beschäftigten sind Auszubildende. Den 161 Auszubildenden steht eine größere Zahl an
Beschäftigten gegenüber, die das Werk jährlich verlassen. (...) Wenn Daimler 2020
mehr als zwei Millionen Fahrzeuge produzieren will, dann hat dies auch mit
Fachkräftebedarf zu tun. Porsche hat sich auf Wachstum vorbereitet und seine
Ausbildungszahl für 2012 auf 150 Auszubildende verdoppelt – und das bei einer
Betriebsgröße von ca. 7.000 Beschäftigten.“ (März 2013, S. 6).“
Zu Punkt 4 der Tagesordnung:
„Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden nicht entlastet.
Begründung:
Die Fremdvergabe durch Leiharbeit und Werkverträge verdrängt bei der Daimler AG
zunehmend die Stammbelegschaft. Erneut fordere ich als kritische Aktionärin,
www.kritischeaktionaere.de, die Daimler AG auf, diese Strategie zu überdenken.
Dieter Zetsche schreibt im Geschäftsbericht 2012: „Als weltweit tätiges Unternehmen
übernehmen wir Verantwortung und wollen im Hinblick auf eine ethische
Unternehmensführung Vorreiter sein.“ (S. 179)
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Doch statt Vorreiter zu sein sendet die Daimler AG als Unternehmen folgende
unethischen Signale aus:
• Gleichwertige Arbeit muss nicht mehr gleich bezahlt werden.
• Das Kündigungsrecht darf umgangen werden.
• Das Ansehen eines Konzerns wird entkoppelt von dem Anspruch ein fairer und
verantwortungsvoller Arbeitgeber für die ganze Belegschaft zu sein.
Offen hat sich der Vorstand in den letzten Jahren zur Erhöhung der Fremdvergabe von
Arbeit bekannt. Der Vorstand behauptet, die steigende Tendenz diene vor allem dazu,
die Stammbelegschaft zu schützen. Diese Logik führt dazu, dass ein zunehmender Teil
der Mitarbeitschaft quasi als Unterklasse für die Stammbelegschaft die Risiken tragen
muss. Sicher dient es der Profitorientierung, da somit einfach auf Marktschwankungen
reagiert werden kann – es ethisch zu nennen wäre zynisch! Selbst die Stammbelegschaft ist nicht davon angetan, denn die Fremdvergabe ist auch ein Instrument, um
Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaft zu machen. Die
ständige Drohung steht im Raum selbst durch andere günstigere Bewerber ersetzt zu
werden. Zudem wird kaum noch eine freiwerdende Stelle als Stammbelegschaft neu
besetzt.
Die Leiharbeit überschreitet in vielen Werken die vereinbarten acht Prozent. In diesen
acht Prozent sind die Fremdvergaben über Werkverträge noch nicht enthalten.
Werkverträge bedeutet, dass abgegrenzte Leistungen an andere Firmen vergeben
werden. Diese Firmen entscheiden dann selbstständig, wie sie diese Leistungen
erbringen, und handeln alle Arbeitsbedingungen mit ihren Arbeitnehmern aus.
Die Arbeitnehmervertreter der Daimler AG dürfen diese Arbeitnehmervertreter nicht
vertreten. Es gibt keine Mitsprache mehr bei Einstellungen, Kündigungen und der
Gestaltung der Werksverträge. Häufig leihen die Werkvertragsfirmen selbst wiederum
bei anderen Fremdfirmen Arbeitnehmer aus, um den Preis nochmals zu drücken.
Die Nachteile tragen allein die „externen“ Arbeitnehmer durch
1.
2.
3.
4.
5.
niedrigeren Grundlohn
andere oder fehlende Prämien, Zuschläge, Altersabsicherungen
geringeren Kündigungsschutz
kein Zugang zu Stellenangeboten
erhöhte Belastungen
1. Beim Lohn werden zum Beispiel die Leiharbeiter nur eingestuft wie Mitarbeiter des
D-move (Einstiegsgehalt nach der Ausbildung), auch wenn sie durch Alter,
Kompetenz und Aufgabengebiet her als Festangestellte einen höheren Lohn
erwarten könnten.
2. Prämien stehen Leiharbeitern nicht zu – keine Gewinnbeteiligung, kein
Weihnachtsgeld, keine Abfindungen, schlechte Zuschlagsbedingungen, keine
Daimlerbetriebsrente.
3. Leiharbeiter unterliegen nur dem Kündigungsschutz durch ihre mehr oder weniger
sozial orientierte Leiharbeitsfirma. Diese ist mit der Absicherung durch eine
Festanstellung nicht vergleichbar.
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4. Stellenangebote werden nur intern veröffentlicht. Bewerbungen von „Externen“,
also auch Leiharbeitern, werden nachrangig bzw. gar nicht bearbeitet.
5. Die Belastungen, die direkt durch Leiharbeit verursacht sind, liegen laut einer
Studie der Techniker Krankenkasse vor allem in einer „hohen Arbeitsplatzunsicherheit, ihrer Einkommenssituation, der Diskrepanz zwischen ihrer Qualifikation
und der ausgeübten Tätigkeit sowie der fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten“
(siehe TK Gesundheitsreport 2009).
Ich fordere den Aufsichtrat auf, die zunehmende Fremdvergabe von Arbeit zu stoppen.
Bisher akzeptierte es der Aufsichtsrat, dass der Vorstand die Vorteile der Leiharbeit und
im Besonderen der Werkverträge zu Lasten der Beschäftigten nutzt.
Die wenigen öffentlichen Äußerungen des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
und Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Erich Klemm zu dem Thema bezogen sich im
Januar 2013 nur darauf, dass man auch in den Bereichen Verwaltung und Entwicklung
Regelungen für die Leiharbeit festsetzen muss. „Es dürfen keine Dauerarbeitsplätze mit
Leiharbeit belegt sein. Sie sollen nur vorübergehend verpflichtet werden“. Immer
häufiger werden aber ehemalige Stammarbeitsplätze über Jahre durch Fremdvergabe
besetzt. Diese Praxis wiederspricht dem seit dem 01.12. 2011 gültigen
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das Gesetz begrenzt den Einsatz von
Leiharbeitern auf einen vorübergehenden Personalbedarf.“
***
Herr Jürgen Grässlin, Freiburg
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
„Die Mitglieder des Vorstands werden nicht entlastet.
Begründung:
Im Dezember 2012 verkaufte die Daimler AG weitere 7,5 Prozent der Anteile der EADS
(61,1 Millionen EADS-Aktien) an die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der
Daimler-Konzern erzielte außerordentliche Einnahmen in Höhe von 1,66 Milliarden Euro.
Dieses Geld steht zur Entwicklung sinnvoller technischer Neuerungen und zur
Ökologisierung der Fahrzeugflotte zur Verfügung – soweit die gute Nachricht.
Doch wer angesichts der Anteilsreduzierung am Rüstungsriesen European Aeronautic
Defence and Space Company N.V. (EADS) gehofft hat, die Daimler AG werde sich
fortan ausschließlich auf das automobile Kerngeschäft konzentrieren und aus dem
Geschäft mit dem Tod aussteigen, sieht sich einmal mehr enttäuscht.
In der aktuellen Statistik des Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI)
rangiert die EADS (mit Daimler) mit gesteigerten Waffenverkäufen mit einem Volumen
von nunmehr 16,39 Milliarden US-Dollar (2011) weiterhin auf dem unrühmlichen
siebten Platz. Produziert und verkauft werden u.a. Kampfflugzeuge Eurofighter,
Militärhubschrauber Tiger, Grenzsicherungsanlagen und Atomwaffenträgersysteme des
Typs M51 (siehe www.eads.com).
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Dabei profitiert Daimler/EADS vom Verkauf von 72 Eurofightern Typhoon und rund
9000 Kilometer langen Grenzsicherungsanlagen an das repressive Königshaus in SaudiArabien. Die dortige Menschenrechtslage ist katastrophal: Aufgrund der Anwendung der
Scharia werden vermeintlichen Dieben öffentlich Hände abgehackt, werden politische
Gegner, Homosexuelle und Christen hingerichtet. Nach der Ausrufung einer Fatwa im
Frühjahr 2012 sollen in Zukunft einzig muslimische Gotteshäuser bestehen bleiben,
christliche Kirchen dem Erdboden gleichgemacht werden. Eben dieses Regime in Riad,
dessen Handlungen Erinnerungen an das tiefste Mittelalter wachrufen, stabilisiert und
stärkt Daimler/EADS mit umfassenden Waffenlieferungen und Sicherheitsmaßnahmen.
Äußerst bedenklich ist auch die Lage im Golfstaat Oman, einem weiteren Empfängerland von Daimler/EADS-Waffen. Laut Bericht 2012 der Menschenrechtsorganisation
Amnesty International ging die Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen weithin
friedliche Demonstranten vor. Mehrere Menschen erlitten Verletzungen bzw. starben.
Hunderte von Demonstranten wurden inhaftiert, viele erhielten Freiheitsstrafen. Die
Meinungsfreiheit wurde seitens der Behörden erheblich eingeschränkt. Mädchen und
Frauen werden weiterhin vor dem Gesetz sowie im täglichen Leben diskriminiert.
All dieser Tatsachen ungeachtet meldeten die Defense News im Dezember 2012 die
Vereinbarung von Oman mit BAE Systems über den Kauf von Eurofightern. Der Wert der
zwölf Eurofighter Typhoon für die „Royal Air Force of Oman“ beläuft sich gemeinsam mit
acht Hawk Jets auf 2,5 Mrd. Pfund. Die Auslieferung soll ab dem Jahr 2017 erfolgen.
Wieder werden die EADS durch Teilezulieferung und damit auch die Daimler AG vom
Kampfflugzeugexport an ein menschenrechtsverletzendes Regime profitieren.
Vielzählige weitere Waffentransfers von Daimler/EADS an menschenrechtsverletzende
und kriegführende Staaten ließen sich aufführen. Bereits 2011, als die Demokratiebewegungen im Nahen und Mittleren Osten sowie im Maghreb vielfach blutig
niedergeschlagen wurden, warb der Daimler-Konzern auf der Rüstungsmesse IDEX in
Abu Dhabi für seine Militärprodukte. Auch auf der IDEX 2013 waren die EADS
„Germany“ (Stand 08-B05), die Daimler AG (09-B10) und Daimler Trucks North America
LLC (02-A30) mit Kriegswaffen und Militärfahrzeugen vertreten (siehe www.idexuae.ae
> Exhibitor list).
Die Beteiligung an der Militärfahrzeugproduktion und -exporten verschweigt der
Daimler-Vorstand auf der Unternehmenshomepage www.daimler.com und im
Geschäftsbericht 2012 gegenüber Aktionärinnen und Aktionären, Beschäftigten und
Kunden. Erneut unterbleibt die Berichterstattung über die breite Palette von
Militärfahrzeugen (siehe www.mercedes-benz.com/military-vehicle).
Um auf massive Missstände wie diese aufmerksam zu machen, um den Opfern Stimme
und den Tätern Name und Gesicht zu geben, haben wir die bundesweite Kampagne
„Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ gegründet. Mehr als hundert
Organisationen der Friedens- und Menschenrechtsbewegung, der evangelischen und
katholischen Kirche fordern nachdrücklich eine Umkehr zu ethisch und moralisch
verantwortungsvollem Handeln (siehe www.aufschrei-waffenhandel.de, www.dfg-vk.de
und www.rib-ev.de).
Wir fordern den Daimler-Vorstand nachdrücklich auf, die Fertigung bei EADS und bei
Mercedes Military endlich vollständig auf die zivile Produktion umzustellen. Erst wenn
Rüstungskonversion erfolgreich umgesetzt worden ist, stellen die Corporate
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Governance, die Compliance-Grundsätze und der Ethik-Code eine ernst zu nehmende
Geschäftsgrundlage der Daimler AG dar. Bisher aber zählen offenbar nur die Profite, im
Falle von Daimler/EADS und Mercedes Military die Kriegsprofite.“
Zu Punkt 4 der Tagesordnung:
„Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden nicht entlastet.
Begründung:
Seit rund anderthalb Jahrzehnten monieren die Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD)
die Abzockermentalität in der Konzernspitze der Daimler AG. Diese manifestiert sich in
völlig überzogenen Gehalts- und Rentenzahlungen sowie Rentenrückstellungen.
Die exorbitant hohen Finanzzuwendungen verantwortet der Aufsichtsrat. Sie gehen
maßgeblich auf Entscheidungen in der Ära des Vorstandsvorsitzenden Jürgen E.
Schrempp zurück. Der damalige DaimlerChrysler-Vorsitzende argumentierte in den
Neunzigerjahren, der Konzern müsse an die Spitze der Autokonzerne weltweit
avancieren und die Managergehälter dementsprechend US-amerikanisches Niveau
erreichen, um international konkurrenzfähig zu sein.
Die von Schrempp versprochene „Hochzeit im Himmel“ mit der Übernahme von
Chrysler verkam zum „Desaster auf Erden“. Mit seiner Vision der Nummer 1 scheiterte
der damalige Konzernchef kläglich. In der Folge führte das Daimler-Desaster zu
massivem Imageverlust, einem dramatischen Stellenabbau und kostete die
Unternehmenseigner letztlich Abermilliarden. Diese fehlten in den letzten Jahren u.a. in
der Ökologisierung der Fahrzeugflotte.
Dessen ungeachtet erhält Jürgen E. Schrempp offenbar weiterhin Millionenzuwendungen und zahlreiche zusätzliche Vergünstigungen. Zum Erbe der Ära Schrempp zählt
bis heute auch das unangemessen hohe Schrempp’sche Niveau der Entlohnung des
Topmanagements bei der Daimler AG.
Allen voran erhielten – nicht: „verdienten“! – der Vorstandsvorsitzende Dieter Zetsche
8,30 Mio. Euro, Finanzchef Bodo Uebber 3,65 Mio. Euro und der Lkw-Chef Andreas
Renschler 3,44 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2012. Insgesamt kassierten die sieben
Vorstände mehr als 28 Millionen Euro (das achte Vorstandsmitglied, der ChinaVorstand Hubertus Troska ist erst seit dem 13. Dezember 2012 im Amt).
Durchaus nachvollziehbar verlängerte der Aufsichtsrat den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Dieter Zetsche im Februar 2013 lediglich für drei Jahre. Ein Entscheid, der
den Vertretern der Arbeitnehmerseite zu verdanken ist. In diesem Sinne richtet sich
dieser Antrag auf Nichtentlastung gegen die Vertreter der Kapitalseite im Aufsichtsrat.
Wie unbelehrbar Dieter Zetsche ist, belegt nicht zuletzt seine Aussage, er sehe trotz der
Kritik keinen Grund, seinen Führungsstil zu überdenken. „Das sind Einzelmeinungen“,
äußerte Zetsche auf dem Autosalon in Genf (siehe Süddeutsche Zeitung vom 6. März
2013). Umso ärgerlicher ist die Tatsache, dass sich die unzureichende Managerleistung
Zetsches keinesfalls in einer spürbaren Gehaltsminderung auswirkt. Vielmehr erhielt
der Konzernchef 2012, wie bereits 2011, bei gleichem Grundgehalt mehr als 8
Millionen Euro.
Derartige Finanzzuwendungen an Vorstände der Daimler AG lassen sich in keinster
Weise rechtfertigen: Denn die selbst gesetzten Ziele beim operativen Gewinn wurden
2012 nicht erreicht, Fahrzeugverkäufe und Bilanzdaten überzeugen keinesfalls im
Vergleich zu den Premiumkonkurrenten Audi und BMW, zunehmende Leiharbeit ist
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weiterhin Strategie des Konzerns, die Produktpalette reicht noch immer von Zivil- und
Militärfahrzeugen (Mercedes Military) über die Fertigung ziviler und militärischer
Motoren (Beteiligung an der Tognum AG) bis hin zur Produktion und dem Export von
Kampfflugzeugen, Militärhelikoptern und Atomwaffenträgersystemen (Beteiligung an
der EADS N.V).
Angesichts des Versagens und auch der Angemessenheit von Arbeit, Leistung und
Entlohnung müssen die Vorstandsgehälter der Daimler AG drastisch zusammengestrichen werden. Um der Absahnungsmentalität auf Vorstandsebene endlich einen
Ordnungsriegel vorzuschieben, fordern die Kritischen AktionärInnen Daimler
(www.kritischeaktionaere.de), dass die komplette Vergütung und die Rentenzahlungen
des Vorsitzenden das Zwanzigfache des durchschnittlichen Gehalts eines DaimlerBeschäftigten nicht übersteigen dürfen.
Wie umstritten exorbitant hohe Finanzzuwendungen im gesellschaftlichen Kontext
gesehen werden – zu denen im Übrigen auch Abfindungen in zwei- oder dreistelliger
Millionenhöhe zählen –, belegt nicht zuletzt eine entsprechende Volksabstimmung in
der Schweiz. Im März 2013 votierten zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler für die
„Volksinitiative gegen Abzockerei“. Das Politbarometer des Zweiten Deutschen
Fernsehens (ZDF) ermittelte im gleichen Monat, dass 93 Prozent <!> aller Befragten die
Gehälter von Banken und Konzernmanagern als zu hoch erachten.
Wann endlich handelt der Daimler-Aufsichtsrat?
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