Partnerwahl: Nur die Liebe zählt?
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Partnerwahl: Nur die Liebe zählt?
Frauen sparen, Männer zocken – so das verbreitete Vorurteil der Deutschen über den unterschiedlichen Umgang der Geschlechter mit Geld. Gemeinsam mit TNS Emnid haben wir nach gefragt, welches Verhalten in Deutschland wirklich „typisch Frau“ oder „typisch Mann“ ist. Das Ergebnis: 35 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Frauen besser mit Geld umgehen können, und nur 13 Prozent schrei ben diese Tugend eher den Männern zu. 60 Prozent halten Männer außerdem in Fi nanzdingen für besonders risikobereit. Ledig lich neun Prozent würden Frauen so beurtei len. Außerdem hat uns interessiert, ob das Einkommen Einfluss auf die Partnerwahl hat. Für 64 Prozent der Befragten ist der Verdienst ihres Partners völlig egal. Aber knapp jede sechste Frau (18 Prozent) wünscht sich einen Lebensgefährten, der deutlich mehr Geld nach Hause bringt als sie selbst. Bei den Männern sind dies nur knapp sechs Prozent. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen spannenden Umfrageergebnissen Anregungen für Ihre Arbeit geben können. Mit besten Grüßen Iris Laduch-Reichelt 27 % ZAHL des Monats der Männer halten ihre Geschlechtsgenossen für besonders sparsam. Knapp 24 Prozent schreiben diese Tugend den Frauen zu, so das Ergebnis einer Postbank Umfrage. Hingegen sind 41 Prozent der Frauen der Auffassung, dass sie selbst die Sparsameren sind; nur 17 Prozent meinen, dass Männer knapper kalkulieren. Download Pressedienst Partnerwahl: Nur die Liebe zählt? Das Einkommen ihres Partners ist der Mehrheit der Deutschen egal – sie verschenken ihr Herz ganz ohne finanzielle Interessen Die Mehrheit der Deutschen ist in Liebesdingen viel romantischer als ihr Ruf: Weder spielt das Einkommen ihres Partners für sie eine Rolle noch können Steuer sparmöglichkeiten sie in die Ehe locken, so eine aktuelle Postbank Umfrage. E in deutsches Sprichwort sagt: „Geld macht schön“. Dennoch ist rund 64 Prozent der Bundesbürger das Einkommen ihres Partners völlig egal – für sie zählt allein die Liebe. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Postbank Umfrage mit dem Mei nungsforschungsinstitut Emnid. Nur rund jeder Fünfte (21 Prozent) der Befragten wünscht sich, dass der Partner ähnlich viel verdient wie er selbst. Jeder Achte (zwölf Pro zent) möchte einen Lebensgefährten, der wesentlich mehr Geld nach Hause bringt. Und 0,8 Prozent favorisieren eine bessere Hälfte, die weniger verdient. Bei dieser Frage besteht allerdings ein großer Unterschied zwischen den Geschlechtern: Drei mal so viele Frauen wie Män ner (18 Prozent zu sechs Pro zent) wünschen sich einen Partner, der die Versorgerrolle übernehmen kann und deutlich höhere Einkünfte hat als sie selbst. „Auch wenn Frauen heute genauso oder besser qualifiziert sind, verdienen sie in vielen Branchen immer noch weniger als Männer“, erläutert Iris Laduch-Reichelt von der Post bank. „Außerdem nehmen sie für die Fami lie häufiger eine Auszeit von ihrem Beruf, gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach oder geben den Job sogar komplett auf. In diesen Fällen muss der Partner mit seinem Gehalt einspringen können.“ Und so spielt für knapp 71 Prozent der Männer Geld bei der Partnerwahl auch keine Rolle. Dagegen ist nur 58 Prozent der Frauen das Einkommen ihres Mannes gleich. Finanziell auf Augenhöhe Die Einstellung der Befragten zu Geld und Liebe hängt auch vom Alter ab: Knapp 21 Prozent der 50- bis 59-Jährigen möchten, dass der Partner deut lich mehr verdient als sie selbst, von den 14- bis 29-Jährigen sind es nur 5,9 Prozent. In dieser Alters gruppe wünscht sich etwa jeder Vierte einen Partner auf finanzieller Augenhöhe, also mit einem ähnlichen Ein kommen wie er selbst (27 Prozent). „Nur die Liebe zählt“ ist auch das Motto, wenn es um den Gang zum Standesamt geht: Für 81 Pro zent der Befragten spielen steuerliche Vorteile dabei keine Rolle. Je älter die Befragten, desto weniger wichtig sind ihnen Sparmöglichkei ten. Jeweils 85 Prozent der 50- bis 59-Jährigen und der über 60-Jährigen geben an, dass steuerliche Vorteile keinen Einfluss auf ihre Entscheidung, zu heiraten, haben. Von den 14- bis 29-Jährigen Download bejahen dies dagegen rund 74 Prozent. Foto: 1187 Postbank / © Mile Atanasov Sehr geehrte Damen und Herren, Foto: 1186 Postbank / © Viktor Pravdica 1 Editorial & Aktuelles Alle Texte, Bilder und weitere Informationen zum Download unter www.postbank.de/postbank-pressedienst Inhalt Editorial & Aktuelles 1 Partnerwahl: Nur die Liebe zählt? Geld & Beziehung Steuern sparen in der Lebenspartnerschaft Gemeinsam sparen – auch ohne Ja-Wort 2 Geld & Beziehung 3 Aktuelles & Altersvorsorge 4 Geldwerter Trauschein Teure Trennung? Das ist ja typisch! Altersvorsorge: Holen die Frauen auf? 2 Geld & Beziehung Gemeinsam sparen – auch ohne Ja-Wort H Steuern sparen in der Lebenspartnerschaft Keine Nachteile haben Lebenspartner mehr beim Schenken und Erben: Den Freibetrag hat der Gesetzgeber auf 500.000 Euro und Jeder nach seiner Façon: Seit gut zehn Jahren können Schwule und Lesben somit auf das Niveau von Ehegatten ange auch in Deutschland zueinander „Ja“ sagen. Gehen sie eine eingetragene hoben. „Auch der Zugewinnausgleich bleibt Lebenspartnerschaft ein, sind sie konventionellen Ehepaaren rechtlich sowohl bei einer Trennung als auch im Erbfall nahezu gleichgestellt – und können von Steuervorteilen profitieren. steuerfrei“, so Isabell Gusinde. „Außerdem kann auch bei einer eingetragenen Lebens partnerschaft der Hinterbliebene eine Immobilie unabhängig von des Erblassers (Kinder, Enkel etc.) und hat Anspruch auf ein der Größe steuerfrei erben, wenn der Erblasser darin bis zum Viertel des Nachlasses, neben den Verwandten der zweiten Tod gewohnt hat. Voraussetzung ist aber, dass der überlebende Ordnung (Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister des Lebenspartner das Familienheim selbst zu eigenen Wohn Erblassers und deren Kinder) oder neben Großeltern auf die zwecken nutzt und eine letztwillige Verfügung nicht dagegen Hälfte. Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten spricht.“ Erbrechtlich steht der gleichgeschlechtliche Lebens Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Download gefährte auf einer Stufe mit den Verwandten erster Ordnung Partner die ganze Erbschaft. aftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutz versicherung können sich unverheiratete Paare, die in einer „eheähnlichen Gemein schaft“ leben, teilen. In der Regel werden die Policen dadurch nicht teurer. „Wichtig ist, dass beide Partner im Versicherungsvertrag mit Namen und Geburtsdatum genannt werden. Meist reicht hierfür ein formloses Schreiben an die Versicherung. Bei Verheirateten ist dies nicht nötig, da der Ehepartner auto matisch mitversichert ist“, sagt Stefan Weinert von der Postbank. Eine Ausnah me bilden spezielle Singletarife, die Allein lebenden einen Preisnachlass gewähren. Diese müssen entsprechend erweitert werden. Schließt ein Paar eine gemeinsame Haftpflichtpolice ab, können die Partner gegen einander allerdings keine Ansprüche geltend machen. Würde ein Partner aus Versehen etwa den Computer des anderen beschädigen, zahlt die Versicherung nur, wenn zwei getrennte Verträge bestehen. „Paare müssen abwägen, ob dieser Vorteil den Preis einer eigenen Police lohnt“, so der Postbank Experte. Wichtig bei der gemeinsamen Hausratversicherung ist, die Versicherungssumme entsprechend anzupas sen. Denn ist der Wert des Hausrats höher als die vereinbarte Versicherungssumme, zahlt der Versicherer im Schadensfall nur anteilig. Alle Texte, Bilder und weitere Informationen zum Download unter www.postbank.de/postbank-pressedienst Nachteil: Sozialversicherung Deutlich im Nachteil sind Unverheiratete bei den Sozialversicherungen: „Sie haben keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente aus der Rentenversicherung, die – abhängig vom Alter – bis zu 60 Prozent der Versicherten rente betragen kann“, erklärt Stefan Wei nert. Auch die gesetzliche Unfallversiche rung zahlt nicht an einen Partner aus einer eheähnlichen Gemeinschaft. Eben so gilt die beitragsfreie Familien versicherung der gesetzlichen Kran kenkasse nur für Verheiratete. „Ohne Trauschein müssen sich Partner, die kein eigenes Einkommen haben, selbst ver sichern und dafür im Jahr derzeit min destens 875 Euro für die gesetzliche Kran ken- und Pflegeversicherung ausgeben“, so Weinert. Keinen Unterschied zwischen Ver heirateten und Unverheirateten machen hingegen Arbeitsagentur und Sozialamt. Das Einkommen eines unverheirateten Partners wird leistungsmindernd berücksichtigt, wenn der andere Partner Sozialleistungen wie Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II bezieht. Übrigens: Für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartner schaft leben, gelten die gleichen Rechte wie Download für Verheiratete. Foto: 1190 Postbank / © Martin Konopka Schenken und Erben auf Ehegattenniveau Zieht ein Paar zusammen, sind meist nicht nur Waschmaschine und Fernseher in doppelter Ausführung vorhanden. Häufig bringt jeder zudem eigene Versicherungen mit in den gemeinsamen „Hausstand“, obwohl etliche Policen auch ohne Trauschein für beide reichen. Hier lässt sich Bares sparen. Foto: 1188 Postbank / StockbrokerXtra by Monkeybusiness eute genießen die etwa 25.000 deut schen homosexuellen Paare steuer rechtlich fast den Status einer konventio nellen Ehe. Ob sie auch die Vorteile des „Ehegattensplittings“ nutzen dürfen, dar über wird noch gestritten. Beim Splitting tarif wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner halbiert und mit dem glei chen Steuersatz belastet. Dies federt die höhere Versteuerung des besser verdienen den Ehepartners ab. Allerdings können ein getragene Lebenspartner mit stark unter schiedlichem Einkommen auch schon jetzt Steuern sparen, und zwar dann, wenn ein Partner dem anderen Unterhalt bezahlt. „Hat der Empfänger keine oder nur geringe eigene Einkünfte und besitzt er kein oder nur geringes Vermögen, können die Unter haltsleistungen des Lebensgefährten als sogenannte außergewöhnliche Belastung die Höhe der Steuern mindern“, erklärt Isabell Gusinde von der Postbank. Der Höchstbetrag liegt bei 8.004 Euro im Jahr. Eigene Einkünfte des Empfängers, sofern sie 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen, verringern diesen Höchstbetrag. „Aber da für sind Vorsorgeaufwendungen zur Kran ken- und Pflegeversicherung als Sonderaus gaben absetzbar, sofern der zum Unterhalt Verpflichtete diese gezahlt hat“, sagt die Postbank Expertin. Foto: 1189 Postbank / © Franck Boston H 3 Geld & Beziehung Teure Trennung? Scheitert eine Ehe, kostet das die Betei ligten nicht nur Nerven, sondern immer auch Geld. Selbst wenn sich die Parteien einvernehmlich trennen und keine strit Unterhaltszahlungen mindern die Steuerlast tigen Fragen zu klären sind, fallen An Dafür lassen sich nach der Trennung aber Un walts- und Gerichtskosten an. Ein Trost terhaltszahlungen an den geschiedenen Ehe pflaster: Die Kosten der Ehescheidung partner steuerlich geltend machen: entweder ebenfalls als außergewöhnliche Belastung bis lassen sich steuerlich geltend machen. Steuervorteile in der Ehe sind für jeden sechsten Deutschen ein guter Grund, vor den Standesbeamten zu treten, so eine aktuelle Postbank Umfrage. Die wichtigs ten Sparmöglichkeiten für Ehepaare. teuerklassenwahl planen: Über die Kombination der Steuerklassen kön nen Verheiratete beeinflussen, wie viel Lohn steuer jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird – und damit auch, wie hoch das Nettoentgelt ist. Berufstätige Ehepaare haben die Wahl zwischen drei Steuer klassenkombinationen: entweder die Steuerklassen III und V, wenn die Gehälter unterschiedlich hoch ausfallen, oder IV/IV, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Oder aber die Kombina tion IV/IV mit Faktor, um hohe Steuerabzüge zu vermeiden, die mit Klasse V entstehen würden. Tipp für „werdende“ Eltern: Wenn sich Nachwuchs ankündigt, sollte man rechtzeitig in die richtige Steuerklasse wechseln. Der Grund: das Elterngeld. „Für denjenigen, der den Großteil der Elternzeit nehmen möchte, lohnt es sich, Steuerklasse III zu wählen“, so die Postbank Ex pertin Isabell Gusinde. Wichtig zu wissen: „Das Elterngeld wird ab 2013 anders berechnet. Maßgeblich ist die Lohnsteuerklasse, die der betreuende Elternteil in den vergangenen zwölf Monaten und vor Geburt des Kindes am längsten hatte.“ Also aufgepasst: Der Wechsel in die Steuerklasse III muss mindestens sieben Monate vor der Geburt erfolgen. Der Klassiker – Ehegattensplitting: Gibt sich ein Paar stan desamtlich das Jawort, kann es schon im selben Jahr vom Ehe gattensplitting profitieren – auch wenn es erst am 31. Dezember heiratet. Die Zusammenveranlagung lohnt sich, wenn ein Part ner weniger verdient als der andere, weil sich dann die Steuer progression verringert. U Schenken und Erben: Ehepartner dürfen sich gegenseitig alle zehn Jahre bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken. Über eini ge Jahrzehnte hinweg lassen sich auf diese Weise große Beträge ohne Steuerverlust bereits zu Lebzeiten auf den Partner übertragen. Im Erbfall steht dem Lebensgefährten ebenfalls eine halbe Million zu. Ohne Trauschein sind lediglich 20.000 Euro steuerfrei. Freibetrag für Kapitalerträge: Ehepaaren gewährt der Staat im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro. Kapitalerträge, wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, sind damit bis zu 1.602 Euro steuerfrei. Singles steht ein Freibetrag von 801 Euro pro Jahr zu. Der Vorteil: Ehepaare können den gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag un tereinander aufteilen; beispielsweise wenn einer der Partner seinen Sparer-Pauschbetrag überschreitet, der andere ihn aber nicht ausschöpft. Grunderwerbsteuer: Verheiratete müssen keine Grunderwerb steuer bezahlen, wenn sie untereinander Grundstücke und Immobilien übertragen. Riester-Vertrag: Für Ehepaare, die nicht dauernd getrennt le ben und in Deutschland wohnen, gibt es bei der Riester-Förde rung die sogenannte mittelbare Förderung. So sind zum Beispiel auch verheiratete Selbstständige oder Hausfrauen mit einem eigenen Riester-Vertrag förderberechtigt, obwohl sie nicht ge setzlich rentenversicherungspflichtig sind. Vorausgesetzt, sie zahlen den jährlichen Mindestbetrag und der andere Ehepartner Download ist unmittelbar zulagenberechtigt. Alle Texte, Bilder und weitere Informationen zum Download unter www.postbank.de/postbank-pressedienst m die Noch-Ehepartner zu schützen, besteht bei einer Scheidung in Deutsch land Gerichts- und Anwaltszwang. Die Höhe der Kosten hierfür ist abhängig vom Nettoein kommen der Ehepartner und dem gemein samen Vermögen. Der Staat beteiligt sich an diesen Aufwendungen, indem sie als außer gewöhnliche Belastungen die Steuerlast min dern. Allerdings sind nur Kosten abziehbar, die über der – je nach Einkommen und familiärer Lage – zumutbaren Eigenbelastung liegen. Vom Finanzamt anerkannt werden zum Bei spiel Prozess-, Gerichts- und Anwaltskosten. Wichtig: „Diese Posten werden vom Finanz amt mit allen anderen außergewöhnlichen Belastungen addiert, die im Jahr der Schei dung anfallen“, so Isabell Gusinde von der Postbank. Belege zu sammeln – auch für kleinere Ausgaben, die für sich allein genom men die Schwelle der zumutbaren Eigen belastungen nicht überschreiten – kann sich zum Unterhaltshöchstbetrag von 8.004 Euro pro Jahr oder als Sonderausgabe bis höchstens 13.805 Euro jährlich. Den Ehegattenunterhalt als Sonderausgabe muss der Unterhaltsemp fänger als Einnahme versteuern. Der abzugs fähige Betrag kann sich sogar noch erhöhen, wenn der Unterhaltspflichtige zum Beispiel die Krankenversicherungsbeiträge für den Unter haltsberechtigten übernommen hat. Diese dürfen dann aber nicht zusätzlich vom Emp fänger als Sonderausgabe deklariert werden. „Ob es vorteilhafter ist, die Unterhalts zahlungen als Sonderausgaben oder außerge wöhnliche Belastungen geltend zu machen, sollte im Einzelfall geprüft werden“, betont Isabell Gusinde. In der Regel ist das Absetzen des Unterhalts als außergewöhnliche Belastung nur dann sinnvoll, wenn die Unterhaltsleistung verhältnismäßig niedrig ist und der Expartner über ein geringes eigenes Einkommen verfügt. In den anderen Fällen ist ein Abzug als Sonder Download ausgabe meist günstiger. Eine Scheidung ist für alle Beteiligten schmerzhaft – meist auch in finanzieller Hinsicht Foto: 1193 Postbank / © Wavebreakmedia ltd Foto: 1192 Postbank / © Andres Rodriguez Foto: 1191 Postbank / © Arne Trautmann Geldwerter Trauschein S also lohnen. Dazu zählen etwa Arztkosten, Zuzahlungen für Medikamente oder Aufwen dungen für die Reparatur von Brand- oder Hochwasserschäden. Nicht als außergewöhn liche Belastung gelten hingegen etwa mit der Scheidung verbundene Notar- und Grund buchgebühren zum Umschreiben von Immo bilien, Aufwendungen für neuen Hausrat oder ein trennungsbedingter Umzug. 4 Aktuelles Altersvorsorge 4 Altersvorsorge: Holen die Frauen auf? bekommen“, erläutert sie. Umso wichtiger ist es, bei der privaten Altersvorsorge staatliche Unterstützung zu nutzen: Im Rahmen der Riester-Rente leistet der Staat eine jährliche Grundzulage von 154 Euro sowie 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, für später Geborene gibt es sogar 300 Euro. Auch Minijobberinnen können riestern, wenn sie auf ihre Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Investiert beispielsweise eine geringfügig Beschäftigte mindestens 60 Euro im Jahr in ei nen Riester-Vertrag, erhält sie die Förderung. Hausfrauen profitieren ebenfalls mit diesem relativ geringen jährlichen Beitrag. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Ehemann be reits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Download Berufstätige Frauen rechnen heute ebenso häufig mit Einkünften aus einer privaten Altersvorsorge wie Männer, so eine aktuelle Postbank Studie. Doch legen sie dafür monatlich immer weniger zur Seite. Tipp: Dank „Riester“ spart der Staat auch für Mini jobberinnen und Hausfrauen mit. Das ist ja typisch! Mädchen spielen mit Puppen und Jungen mit Autos – diese Klischees sind nur zu gut bekannt. Aber welche (Vor-)Urteile haben die Deutschen zum Umgang der Geschlechter mit dem lieben Geld? Die Postbank hat nachgefragt. Foto: 1195 Postbank / © Franck Camhi S parsamkeit ist eine Tugend, die beim weib lichen Geschlecht zu finden sei, glaubt knapp ein Drittel (32 Prozent) aller Deutschen. 22 Prozent geben an, dass Männer enger kalkulieren; knapp 44 Prozent stellen in Sachen Sparsamkeit keinen geschlechtsspezifischen Unterschied fest. Die befragten Männer sehen dies allerdings an ders: Rund 27 Prozent halten ihr eigenes Geschlecht für besonders sparsam, nur knapp 24 Prozent schreiben diese Ei genschaft vorwiegend Frauen zu. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Postbank Umfra ge in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Emnid. Verblüffend ist vor allem der Meinungsunterschied zwi schen den Generationen: Während 40 Prozent der über 60-Jährigen die Frauen für besonders sparsam halten, stimmen dem lediglich 22 Prozent der 30- bis 39-Jährigen zu. „In den Aussagen der unter schiedlichen Altersgruppen spiegelt sich das sich wandelnde Rollenbild der Frau“, kom mentiert die Gerontologin Profes sor Ursula Lehr das Ergebnis. „Während Frauen früher in der Regel über kein eigenes Ein kommen verfügten und mit dem vom Mann zugeteilten Haushaltsgeld auskommen mussten, verdienen sie heute häufig selbst und erfüllen sich mit ihrem Gehalt eigene Wünsche.“ Das Bild der Hausfrau von damals, die mit ihrem „Haushaltsgeld“ knausern musste, trifft auf die Businessfrau von heute, Manche Klischees und Rollenbilder halten sich hartnäckig aut Postbank Studie erwarten 57 Prozent der berufstä tigen Frauen Geld aus einer privaten Altersvorsorge – und ziehen damit mit den Männern gleich. 2011 waren es ledig lich 46 Prozent. Die durchschnittliche monatliche Rate, die Frauen in die Vorsorge investieren, sank jedoch von 179 Euro auf 166 Euro. Männer geben hingegen 202 Euro im Monat für die private Rente aus (2011: 194 Euro). „Es überrascht nicht, dass Frauen deutlich weniger für die Vorsorge aufwen den als Männer“, kommentiert Iris Laduch-Reichelt von der Postbank. „Frauen verdienen immer noch deutlich schlech ter als ihre männlichen Kollegen – hierzulande erhält eine vollbeschäftigte Frau knapp 22 Prozent weniger Lohn als ein Mann. Außerdem unterbrechen sie ihre Erwerbstätigkeit häufiger oder nehmen sozialversicherungsfreie Teilzeitbe schäftigungen auf, um Beruf und Familie unter einen Hut zu die sich das hundertste Paar Schuhe kauft. So weit also die Klischees. Trotz der „neuen“ Konsumfreudig keit des weiblichen Geschlechts: Mehr als ein Drittel (35 Prozent) der Deutschen findet, dass Frauen besser mit Geld umgehen können als Männer. Le diglich 13 Prozent halten die Herren für die kühleren Rechner – unter den befragten Frauen sind sogar nur knapp sechs Prozent dieser Auffassung. Die Hälfte der Deutschen möchte diese Eigenschaft aber an keinem Geschlecht festmachen. Nahezu einig ist man sich allerdings, wem die größere Risikofreude in Gelddingen zuzuschreiben ist: 60 Prozent der Bundesbürger geben an, dass Männer in Finanz dingen eher ein Risiko eingehen als Frauen. Lediglich neun Prozent halten die Damen für risikobereiter. Und 28 Prozent sehen keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern. „Dabei zeigt die Praxis, dass Frauen in Geldangelegenheiten durchaus auch Ri siken eingehen und dass ‚Zocken’ nicht nur dem männlichen Geschlecht vorbehalten ist“, so Ursula Download Lehr. Klischees eben. Alle Texte, Bilder und weitere Informationen zum Download unter www.postbank.de/postbank-pressedienst Foto: 1195A Postbank / © Brenda Carson Grafik: 1194 Postbank / Bild: © Yuri Arcurs L Service Damit der Postbank Presse dienst auf dem richtigen Schreibtisch landet, können Sie unter www.postbank. de/postbank-pressedienst/ service Ihre Kontaktdaten aktualisieren, den Presse dienst abonnieren oder abbe stellen. Zudem vermitteln wir Ihnen gern den Kontakt zu einem unserer Finanz experten für ein Interview oder weitere Recherchen. Für Bild- und Textanfragen, An merkungen und Anregungen senden Sie bitte eine E-Mail an presse@postbank.de. Frauen machen sich startklar für die Aufholjagd Besuchen Sie uns auf: Impressum Herausgeber Postbank, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Friedrich-Ebert-Allee 114–126 53113 Bonn Tel.: 0228/920 12101 presse@postbank.de Konzept und Redaktion Schulz&gut. Jennifer Schulz www.schulz-und-gut.de Gestaltung MAGAZINWERKSTATT Claudia Mögling www.magazinwerkstatt.de