Schobinger, Josef Anton - Historisches Lexikon der Schweiz
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Schobinger, Josef Anton - Historisches Lexikon der Schweiz
1/1 25/08/2011 | No 3 Schobinger, Josef Anton 30.1.1849 Luzern, 27.11.1911 Bern, kath., von Luzern. Sohn des Josef Heinrich, Spitalverwalters, und der Barbara geb. Gloggner. ∞ Mary Elizabeth Cowan, aus Schottland. Stud. der Architektur am Eidg. Polytechnikum in Zürich. Nach kurzer Tätigkeit als Architekt trat S. als Kantonsbaumeister in die kant. Verwaltung ein. Kaum 25-jährig wurde er 1874 vom Gr. Rat in die Regierung des Kt. Luzern gewählt. Während 34 Jahren gehörte er dem Regierungsrat an, die meiste Zeit als Baudirektor. S. war ein grosser Förderer des Eisenbahnwesens, Dieser Artikel wurde besonders der Linie Langnau-Luzern und der Seetalbahn. Er bemühte für die Buchausgabe des HLS mit einem sich, aus der Atmosphäre des Kulturkampfs herauszutreten und gute Bild illustriert. Bestellen Sie das HLS bei unserem Verlag. Kontakte zum polit. Gegner zu pflegen. Nach dem Tod Philipp Anton von Segessers 1888 wurde er dessen Nachfolger im Nationalrat. 1895-1902 war S. Präs. der kath.-konservativen Fraktion der Bundesversammlung und ab 1895 auch Präs. der Kath. Volkspartei. 1904 präsidierte er die Grosse Kammer. In der Armee stieg er bis zum Oberst der Artillerie auf. Ab 1898 sass er im Verwaltungsrat der SBB. Nach dem Rücktritt von Bundesrat Josef Zemp wurde S. 1908 glanzvoll in die oberste Landesbehörde gewählt. Während seiner nur dreieinhalbjährigen Amtstätigkeit musste er als amtsjüngster Bundesrat jedes Jahr - gemäss damaligem Brauch - sein Departement wechseln. Die beiden Ressorts Militär- sowie Post- und Eisenbahndepartement, für die er am besten geeignet gewesen wäre, konnte er nie versehen. S. stand zeitlebens im Schatten bedeutender Vorgänger. In der kant. Politik überragte ihn von Segesser, auf eidg. Ebene Zemp. Literatur – Altermatt, Bundesräte, 296-299 Autorin/Autor: Alois Steiner URL: http://www.hls-dhs-dss.chD4200.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)