IVK New_Ausgabe 5_März 2012_4. Fassung
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Unsere News für Sie zusammengestellt Themen in dieser Ausgabe: • Großbrand in Hamburg-Harburg (Haftpflicht-, Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung) • Weltweite Naturkatastrophen 2011 in Zahlen • Warenkreditversicherung • Haftungserweiterung für Handelsbetriebe, Bauunternehmen und Bauhandwerker Großbrand in Hamburg-Harburg Wie schnell aus einem Feuerschaden ein Umwelthaftpflichtschaden werden kann, zeigt ein Großbrand in Hamburg-Harburg Anfang diesen Jahres. Hier brannte eine Lagerhalle mit eingelagertem Kautschuk und Heizöl völlig aus. 173 Fahrzeuge der Feuerwehr waren mit insgesamt 350 Feuerwehrleuten im Einsatz. Neben einem Sachschaden in Millionenhöhe stellt sich nunmehr auch die Frage nach einem Umweltschaden, denn der geschmolzene Kautschuk und das Heizöl flossen mit dem Löschwasser in die anliegenden Siele und Fleete. Selbst wenn die Emulsion bislang das Grundwasser nicht verunreinigte und nachweislich auch keine Dioxine freigesetzt wurden, entstand ein Umweltschaden. Hieraus resultierende Schadenersatzansprüche Dritter sind in Deutschland vom Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Die Erweiterung um eine Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) ist zwar üblich, allerdings ist die Deckungssumme nicht immer ausreichend bemessen. Hier empfehlen wir eine Überprüfung Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherungen. Dieses Schadenereignis zeigt auf, dass die im Rahmen einer Sachversicherung in Abhängigkeit von der Gesamt-Versicherungssumme mitversicherten Kostenpositionen für Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch- und Dekontaminierungskosten ausreichend hoch festgelegt werden sollten. Schadenfälle dieser Größenordnung belegen auch, dass die erforderlichen, zeitlich intensiven Aufräumungsarbeiten einen schnellen Wiederaufbau und somit die uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes verzögern können. Versicherungsschutz kann hierfür über eine Betriebsunterbrechungsversicherung geboten werden, die die wirtschaftlichen Folgen eines Betriebsstillstandes infolge eines versicherten Sachschadens absichert, denn häufig übersteigt der Ertragsausfallschaden den Sachsubstanzschaden. Versichert sind insbesondere die laufenden feststehenden Grundkosten wie Gehälter, Miete und Kapitalzinsen, die auch im Fall eines schadenbedingten Produktions- bzw. Umsatzausfalls weiter anfallen. Außerdem werden aus dieser Notsituation heraus entstandene Gewinnausfälle ausgeglichen. Im Ergebnis wird das Unternehmen, unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Haftzeit - in der Regel 12 / 24 Monate - so gestellt, als hätte es den Sachschaden nicht gegeben. Weltweite Naturkatastrophen 2011 in Zahlen Durch zahlreiche, verheerende Naturkatastrophen hat das Jahr 2011 der Versicherungsbranche einen Rekordschaden beschert. Laut dem Rückversicherer Munich Re lagen die versicherten Schäden 2011 bei 105 Mrd. US Dollar (2010: 42 Mrd. US Dollar). Die gesamtwirtschaftlichen Schäden lagen mit 820 Ereignissen weltweit bei 380 Mrd. US Dollar. 27.000 Menschen verloren bei den Naturkatastrophen ihr Leben. I.V.K. Industrie-Versicherungskontor GmbH & Co. KG Assekuranzvermittlung ♦ Bramfelder Chaussee 105 ♦ 22177 Hamburg Tel. 040-646 50-500 ♦ E-Mail: Service@IVK.de Unsere News für Sie zusammengestellt Uns allen am präsentesten ist wohl noch das Erdbeben mit nachfolgendem Tsunami, das am 11. März letzten Jahres Japan heimsuchte. Abgesehen von den zu beklagenden menschlichen Verlusten - bei dieser Katastrophe verloren fast 16.000 Menschen ihr Leben - konnten die Versicherer Gesamtschäden in Höhe von 210 Mrd. US Dollar verzeichnen, davon versicherte Schäden mit einem Volumen von 35 - 40 Mrd. Im vergangenen Jahr bebte die Erde messbar 133 Mal, davon 27 Mal in Japan. Aber auch Neuseeland wurde im Februar 2011 von einem Beben heimgesucht. Hierbei wurden Teile der zweitgrößten Stadt Christchurch zerstört. Die Gesamtschäden beliefen sich, lt. Munich Re, auf 16 Mrd. US Dollar, die versicherten Schäden auf 13 Mrd. In Australien summierten sich, nach Angabe des australischen Versicherungsverbandes Insurance Council of Australia, die versicherten Schäden aus Naturkatastrophen auf 4,35 Mrd. australische Dollar. Hierbei schlug die Überschwemmung des Bundesstaates Queensland, betroffen war auch die Hauptstadt Brisbane, Anfang 2011 mit 2,4 Mrd. Dollar zu Buche. Nach Aussage von Meteorologen gab es ein Hochwasser ähnlichen Ausmaßes in Brisbane das letzte Mal im Jahre 1974. Ebenfalls von Überschwemmungen betroffen war Thailands Hauptstadt Bangkok. Hier hatten Wassermassen während der Regenzeit zwischen August und November die verheerendsten Schäden seit 50 Jahren angerichtet. 813 Menschen verloren dabei ihr Leben. Den gesamtwirtschaftlichen Schaden bezifferte Munich Re auf 40 Mrd. US Dollar, die versicherten Schäden beliefen sich auf 10 Mrd. Warenkreditversicherung Die Warenkredit- oder Forderungsausfallversicherung schützt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor hohen finanziellen Schäden. In der Zeit zwischen Lieferung der Ware oder Ausführung einer Dienstleistung und deren Bezahlung kann eine Zeitspanne von bis zu 6 Monaten liegen. In dieser Zeit fungiert der Lieferant als Kreditgeber mit dem entsprechenden Risiko des Kreditausfalles. Wenn sich z. B. Unternehmen auf nur einige wenige Großkunden fokussieren, kann im Falle eines Forderungsausfalles schnell eine existenzbedrohende Situation entstehen. Auch zahlungskräftige Geschäftspartner können durch eigene Zahlungsausfälle ihrerseits in Zahlungsschwierigkeiten kommen, die dann im schlimmsten Fall eine Kettenreaktion zur Folge haben. Alle diese Zahlungsausfälle wären durch den Abschluss einer Warenkredit- oder Forderungsausfallversicherung abgesichert. Für die langfristige Liquiditätsplanung erhalten die versicherten Unternehmen neben dem Versicherungsschutz eine zusätzliche Planungssicherheit sowie eine laufende Bonitätskontrolle ihrer Kunden. Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie von Bernd Fischer, Tel.: 040-646 50 265. Erweiterung der Haftung für Handelsbetriebe, Bauunternehmen und Bauhandwerker Ein Urteil des BGH vom 21.12.2011, welches die Vorgaben des EuGH (Europäischen Gerichtshofes) umgesetzt hat, ist für Handelsbetriebe, Bauunternehmen oder Bauhandwerker von erheblicher Bedeutung. Danach sollen Firmen der o. g. Branchen zukünftig, wenn sie als Händler auftreten, bei einem Mangel an der von ihnen gelieferten und durch den Verbraucher eingebauten Ware alle Aus - und Einbaukosten übernehmen oder aber den Einbau der ersatzweise gelieferten Ware selbst vornehmen. Dabei ist es unerheblich, ob den Verkäufer ein Verschulden trifft. Für diese Fälle ist zu empfehlen, dass in eine bereits bestehende Betriebshaftpflichtversicherung eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung eingeschlossen wird, die die Kosten für den Ausund Einbau mangelfreier Produkte ersetzt. Sollten wir mit unseren Beiträgen Ihr Interesse geweckt haben und sollten Sie weitergehende Informationen benötigen, so wenden Sie sich bitte gern an unseren Mitarbeiter, Herrn Claas Hußmann, Telefon: 040-646 50 110 IMPRESSUM Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: I.V.K. Industrie-Versicherungskontor GmbH & Co. KG Assekuranzvermittlung Bramfelder Chaussee 105 ♦ 22177 Hamburg ♦ Tel. 040-646 50-500 ♦ E-Mail: Service@IVK.de Bernd Fischer Ute-Gabriele Röhrig