IVK New_Ausgabe 2_Juli_ 2011_aktuelle Version

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IVK New_Ausgabe 2_Juli_ 2011_aktuelle Version
Unsere News für Sie zusammengestellt
Themen in dieser Ausgabe:
•
Absicherung gegen Naturgefahren
•
Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung
•
Betriebliche Altersversorgung
•
BGH-Urteil: Haftpflichtschäden durch Gespanne
•
Stressfreie Rückgabe von Leasingfahrzeugen
•
Absicherung von Gefahren für Geschäftsreisende
Absicherung gegen Naturgefahren
Vor den Folgen von Naturkatastrophen ist keiner von uns
gefeit.
Durch den Einfluss des Klimawandels zeigt sich immer
häufiger, dass die Zeiten, in denen Überschwemmungen
nur einige bestimmte Regionen betrafen, vorbei sind.
Überschwemmungen, bedingt durch starke Regenfälle - in
der Winterzeit zum Teil auch in Zusammenhang mit einsetzender Schneeschmelze - sorgen in zahlreichen Gebieten immer wieder für „Land unter“.
So betrug z.B. die Schadenersatzforderung eines Fahrradfahrers, der auf Grund eines Zusammenstoßes mit
einem anderen Fahrradfahrer querschnittsgelähmt ist,
8,1 Mio. Euro.
Das dieses nicht nur für die betroffenen Privathaushalte,
sondern auch für betroffene Unternehmen oft existenzielle
Folgen haben kann, ist jedem sicherlich klar. Wenn das
Wasser zurückgeht, bleiben durchnässte Wände, Materialien und Produkte, beschädigte Maschinen und Geschäftseinrichtungen.
Ein Schulbrand, verursacht durch zündelnde Schüler,
schlug mit 10,7 Mio. Euro zu Buche.
Eine Haftpflichtversicherung ist nur so gut, wie ihre
Deckungssumme hoch ist oder im Umkehrschluss: die
beste Versicherung nützt nichts, wenn die Schadenersatzforderung nachher höher ausfällt, als die zuvor verUmso mehr sollten sich Unternehmen gegen die wirt- einbarte Deckungssumme.
schaftlichen Folgen solcher Elementargefahren wappnen
- die Absicherung der Sachwerte muss für alle zum betrieblichen Basisschutz gehören und auch die Absicherung des Betriebsunterbrechungsrisikos sollte hierbei
nicht vernachlässigt werden. Der richtige Versicherungsschutz kann im Zweifelsfall die Existenz Ihres Unterneh- Betriebliche Altersversorgung
mens sichern.
Eine betriebliche Altersversorgung kann für ArbeitnehLassen Sie sich hierzu durch unsere Mitarbeiter kompe- mer, Geschäftsführer einer GmbH (soweit keine selbtent beraten.
ständigen Unternehmer) und Mitglieder des Vorstandes
von Aktiengesellschaften zugesichert werden. Hierbei
gibt es mehrere Möglichkeiten.
Hohe Deckungssummen sind in der Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss
Eine Studie eines namhaften Versicherers hat gezeigt,
dass hohe Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss darstellen. Größenordnungen
unter 5 Millionen Euro haben in der Vergangenheit oft
nicht ausgereicht.
Da diese Thematik jedoch äußerst umfassend ist und
jeweils den individuellen Verhältnissen angepasst sein
sollte, ist hierzu eine persönliche Beratung zwingend
notwendig.
Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit gern zur Verfügung.
I.V.K. Industrie-Versicherungskontor GmbH & Co. KG Assekuranzvermittlung ♦ Bramfelder Chaussee 105 ♦ 22177 Hamburg
Tel. 040-646 50-500 ♦ E-Mail: Service@IVK.de
Unsere News für Sie zusammengestellt
BGH-Urteil: Haftpflichtschäden verursacht durch
Gespanne
Absicherung von Gefahren für Geschäftsreisende
Nach einem BGH-Urteil vom 27.10.2010 (Aktenzeichen IV
ZR 279/08 – OLG Celle / LG Hannover) haben bei Doppelversicherung eines Gespannes, bestehend aus einem ziehenden Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen
Anhänger, im Regelfall nach einem durch das Gespann
verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden je zur Hälfte zu tragen.
In Zeiten internationaler Wirtschaftsbeziehungen
werden Arbeitnehmer vermehrt ins Ausland geschickt. Was viele kleinere Unternehmen jedoch
häufig nicht beachten, ist, dass der Arbeitgeber nicht
nur für Leib und Leben seiner auf Dienstreisen befindlichen Mitarbeiter haftet, sondern auch für deren
Gepäck.
Hieraus resultierende Gefahren sollte der Arbeitgeber auf Grund seiner Fürsorgepflicht, aber auch im
eigenen wirtschaftlichen Interesse, absichern. Hierzu gehören u.a.
Hintergrund dieser Entscheidung war ein Unfall, verursacht
durch den Fahrer eines Gespannes, bestehend aus einer
landwirtschaftlichen Zugmaschine und einem haftpflichtversicherten Anhänger. Infolge nicht angepasster Geschwindigkeit scherte der mit einem Bagger beladene Anhänger
auf regennasser Fahrbahn bei einem Bremsmanöver aus
und stieß gegen einen PKW, dem gerade eine Beifahrerin
entstieg. Die noch im Aussteigen begriffene Frau wurde
verletzt, der PKW sowie ein Zaun stark beschädigt. Nach
dem BGH-Urteil haften die Versicherer sowohl des Anhängers als auch der Zugmaschine als Gesamtschuldner.
Insofern ist künftig bei der Vermietung von Lkw-Anhängern
an Dritte zu beachten, dass diese Schäden den Schadenverlauf des Vermieters belasten können.
Stressfreie Rückgabe von Leasingfahrzeugen
Die Nutzung von Leasingfahrzeugen ist aus der heutigen
Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Häufig kommt es
jedoch bei der Rückgabe der Fahrzeuge zu Unstimmigkeiten zwischen Leasingnehmer und Leasinggesellschaft
über die laufzeitbedingte Abnutzung oder aber über Beschädigungen am Fahrzeug, da hierüber keine verbindlichen Regelungen getroffen wurden.
Um die Fahrzeugrückgabe weitestgehend stressfrei zu gestalten, sollte im Vorwege an eine vertragliche Definition
möglicher Rücknahmeschäden gedacht werden. (Was gilt
als Abnutzung, was gilt als Beschädigung in und am Fahrzeug ?)
Die Praxis hat gezeigt: je umfassender diese Definitionen
im Vorwege in den Vertrag eingearbeitet werden, desto
reibungsloser kann im Nachhinein die Leasingrückgabe
erfolgen.
1) Absicherung im Krankheitsfall
Hier ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung für Dienstreisen unerlässlich,
da diese nicht nur die Krankheitskosten übernimmt, sondern zusätzlich auch einen eventuell
notwendigen Rücktransport des Erkrankten mit
absichert.
2) Absicherung bei Unfall
Hierbei ist zu beachten, dass nur die Unfälle über
Berufsgenossenschaften versichert sind, die unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Ist der Mitarbeiter während seiner
Dienstreise kurz privat unterwegs, so entfällt dieser Versicherungsschutz. Hier sollte dann eine
private Unfallversicherung oder eine vom Unternehmen abgeschlossene DienstreiseUnfallversicherung greifen.
3) Absicherung gegen Reisegepäck-Schäden
Abgesichert werden Beschädigungen oder Abhandenkommen von Reisegepäck auf Dienstreisen. Dies beinhaltet auch Verluste und Beschädigungen an mitgeführten technischen Geräten
während der Reise. Der Versicherungsschutz
wird in der Regel weltweit geboten.
Viele Firmen gehen inzwischen dazu über Jahrespolicen für alle Auslandsreisen ihrer Mitarbeiter abzuschließen, die die vorgenannten Risiken abdecken.
Für eine Beratung zum Thema DienstreiseVersicherungen stehen wir Ihnen ebenfalls jederzeit gern zur Verfügung.
Sollten wir mit unseren Beiträgen Ihr Interesse geweckt haben und sollten Sie weitergehende Informationen benötigen, so wenden Sie sich bitte gern an unseren Mitarbeiter, Herrn Claas Hußmann, Telefon: 040-646 50 110
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Bernd Fischer
Ute-Gabriele Röhrig