Britz Rentals Australia Bedingungen 01.04.15 bis 31.03.16, Stand
Transcription
Britz Rentals Australia Bedingungen 01.04.15 bis 31.03.16, Stand
Britz Rentals Australia Bedingungen 01.04.15 bis 31.03.16, Stand 27.01.16 1. Leistungen 1.1. Im Standard-Paket eingeschlossen Fahrzeugmiete wie gebucht unbegrenzte Kilometer bzw. 300 Kilometer pro Tag bei Allrad-Fahrzeugen (Kat. Safari, Safari Landcruiser, Challenger, Allrad Fahrzeug) Basisversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 7.500,10% Mehrwertsteuer Küchen-Campingausstattung * Persönliche Campingausrüstung* Details siehe Punkt Fahrzeugausstattung Kosten für Zusatzfahrer 3,0% Verwaltungsgebühren 4WD Outback Safety Kit für Allradfahrzeuge*** (bestehend aus Notfallsender (EPIRB), Abschleppseil mit D-Schäkeln und Klappspaten) Umfangreiches Reise-Info-Paket mit Karte 24-Std.-Servicenummer vor Ort Extra-Service für Langzeitmieten (ab 50 Tage, kostenloses 2. Bettlaken pro Bett, Reinigungsservice und Fahrzeugcheck an einer beliebigen Station, Nachfüllung der Gasflasch(e) an einer beliebigen Station 1.2. Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket zusätzlich eingeschlossen Versicherung ohne Selbstbeteiligung (Versicherungsausschlüsse unter 3.1. Versicherungen beachten) Gebühren für Einwegmieten Kindersitz/- erhöhung – auf Anfrage (nicht in allen Fahrzeugkategorien möglich) Campingtisch- und -stühle * eine Gasfüllung* Exklusiv bei FTI: Erste Tankfüllung inklusive (Bei Geländewagen mit Zusatztank gilt die freie Tankfüllung nur für den Haupttank – ca. 90l - nicht für den Zusatztank – ca. 30l) Erste-Hilfe-Kasten (verbleibt nach Rückgabe im Fahrzeug) Reinigungskosten ** * = nicht bei Allrad-Fahrzeug TL ** = Abwassertanks und Toiletten müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten werden AUD 125,berechnet. *** = nur bei Challenger, Safari, Safari Landcruiser und Allrad-Fahrzeug TL 1.3. Mehrfachmieten Mehrfachmieten können kumuliert werden, um dadurch in den Genuss einer günstigeren Langzeitermäßigung zu kommen. Gültig für Wohnmobil-Mieten von KEA, mighty, maui- und Britz sowie für United Campervans und Alpha Campervans. Bedingung: alle Anmietungen müssen innerhalb von 3 Monaten erfolgen und am selben Tag gebucht werden. Bei der Übernahme/Abgabe am selben Tag wird der günstigere Mietpreis/Tag nicht berechnet. 1.4. Preisberechnung Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben. Bei Buchung zur Flexrate gilt: für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flexrate zum Buchungszeitpunkt gilt. Die am Anmiettag gültige Flexrate bestimmt den Preis für die ersten 30 Tage Ihrer Wohnmobilbuchung. Bei längeren Anmietungen wird für alle zusätzlichen Tage ab dem 31. Tag die neue Flexrate berechnet, die bei Anmietung an diesem Tag gültig wäre. Welche Flexrate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flexrate richtet sich nach Angebot und Stand 27.01.2016 Seite 1 von 9 Nachfrage und wird jeweils montags neu festgelegt. WICHTIG bei Flexraten: Umbuchungen werden als Storno und Neubuchung betrachtet, es wird die tagesaktuelle Flexrate zum Zeitpunkt der Umbuchung berechnet. Ausnahmen: bei einer Verlängerung der Miete, bei unveränderter An- und Abgabestation und gleichbleibendem Übernahmetag bleibt die ursprüngliche Flex-Rate bestehen. Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet: - Datumsänderung der Fahrzeugübernahme - Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe - Wechsel des Anmietungsorts - Wechsel des Abgabeorts - Wechsel des Fahrzeugtyps - Namensänderung. 1.5. Stornierungen Es gelten die Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen von FTI. 2. Zusatzkosten 2.1. Nicht eingeschlossen Benzin oder Diesel (außer der 1. Tankfüllung beim Super-Inklusiv-PLUS-Paket) Transfers zu den Britz - Depots (Eigenregie) Einweggebühr AUD 280,- bis 380,-(außer beim Super-Inklusiv-PLUS-Paket), Details siehe Punkt 2.2. Einwegmieten Kosten für Anmietung in Hobart, das Depot liegt direkt am Flughafen. Vor Ort wird eine Flughafengebühr von ca. AUD 30 für Campervans bzw. in Höhe von 8,5% der Mietkosten für Allradfahrzeuge fällig. Alternativ dürfen Britz-Camper und -Allradfahrzeuge auf die Fähre mitgenommen werden. Die Fähre ist über FTI buchbar. Kosten für die Anmietung oder Rückgabe in Broome von einmalig AUD 750,- (zahlbar vor Ort) Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen. 2.2. Einwegmieten Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen/Depots möglich und kosten bei Übernahme/Abgabe in Cairns, Brisbane, Sydney, Melbourne, Hobart und Adelaide AUD 280,- pro Strecke, bei Übernahme/Abgabe in Darwin, Broome, Alice Springs oder Perth AUD 380,- pro Strecke. Z. B. wird für eine Übernahme in Cairns und Abgabe in Darwin eine Gebühr von AUD 380,- vor Ort berechnet. Mindestmietdauer bei Einwegmieten 7-28 Tage (abhängig von der Strecke). Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermäßigung für den gesamten Mietpreis, die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen. Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket sind die Gebühren für Einwegmieten bereits eingeschlossen. 2.3. Broome-Zuschlag Für Anmietungen ab und/oder bis Broome wird ein Zuschlag von AUD 750,- pro Fahrzeugmiete erhoben, immer auch zusätzlich zu einer evtl. anfallenden Einweggebühr. Bei mehreren Anmietungen ist der Broome-Zuschlag für jede einzelne Miete separat zu bezahlen. 2.4. Kindersitze Baby- bzw. Kindersitze sind in Australien für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 4 Jahren (bis 18kg) benötigen einen Schalensitz, bis zu 7 Jahren (14-26kg) eine Sitzerhöhung (Booster). Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. Sitzerhöhung möglich ist. Stand 27.01.2016 Seite 2 von 9 Kosten AUD 36,- pro Miete (zahlbar vor Ort), im Super Inklusiv Plus Paket inklusive. Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen. 2.5. Propangas Zu Beginn der Miete sind alle Fahrzeuge (außer das Allrad-Fahrzeug TL) mit einer vollen Gasflasche ausgestattet. Britz berechnet AUD 18,- – 38,-, wenn die Gasflasche bei der Fahrzeugrückgabe nicht aufgefüllt wurde. Beim Super-Inklusiv-PLUS-Paket ist eine Gasfüllung inklusive. 2.6. Reinigungsgebühr Sollte das Fahrzeug mit verschmutzen Innenraum zurückgegeben werden, fällt eine Reinigungsgebühr in Höhe von AUD 250,- an (im Super-Inklusiv-PLUS-Paket bereits enthalten). Generell müssen Abwassertank und Toilette entleert werden, ansonsten wird dafür eine Gebühr in Höhe von AUD 125,berechnet. 2.7. Steuern & Gebühren Lokale Steuern ( Stamp Duty ) in Höhe von ca. 3,0% des Mietpreises sind vor Ort zu bezahlen. Beim Super-Inklusiv-PLUS-Paket sind diese Gebühren bereits enthalten. 2.8. Kreditkarten Für alle Beträge, die vor Ort beim Vermieter mit Kreditkarte bezahlt werden, fällt eine Gebühr in Höhe von 2,0% bei Visa und Mastercard bzw. 4,6% bei American Express an. 3. Versicherungen, Kaution 3.1. Versicherungen Im Standard-Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 7.500,- pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) versichert. Durch Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden. Option 1: AUD 29,-/Tag, maximal AUD 1.450,- für Campervan und Wohnmobil AUD 34,-/Tag, maximal AUD 1.700,- für Allrad-Fahrzeuge Reduziert die Selbstbeteiligung von AUD 7.500,- auf AUD 2.500,- pro Schadensfall für Campervans und Wohnmobile bzw. AUD 3.500,-pro Schadensfall für Allrad-Fahrzeuge. Option 2: AUD 45,-/Tag, maximal AUD 2.250,- für Campervan und Wohnmobil AUD 52,-/Tag, maximal AUD 2.600,- für Allrad-Fahrzeuge Reduziert die Selbstbeteiligung auf 0 bzw. AUD 500,- bei Allrad-Fahrzeugen pro Schadensfall. Gegen einen einmaligen Aufpreis in Höhe von AUD 350,- kann zur Option 2 für Allrad-Fahrzeuge die Easy Cover Plus Option abgeschlossen werden. Diese Zusatzversicherung reduziert die Selbstbeteiligung für Allrad-Fahrzeuge von AUD 500 auf AUD 0 und versichert zusätzlich Schäden am Unterboden und Dach und den Fahrzeugüberschlag ohne Beteiligung Dritter, die ansonsten nicht versichert sind, sowie den unbegrenzten Ersatz und Einbau von Windschutzscheiben und Reifen. Außerdem deckt sie Kosten, die beim Abschleppen von Allrad-Fahrzeugen entstehen (vorausgesetzt Fahrtbeschränkungen wurden eingehalten), für die ansonsten der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung von AUD 7.500,- verantwortlich ist. Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden). HINWEIS für Allradfahrzeuge (Safari, Safari Landcruiser, Challenger, Allradfahrzeug TL): die von Britz vor Ort einbehaltene Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 500 wird nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise. Schäden am /auf dem Dach und Unterboden und Abschlepp- und Stand 27.01.2016 Seite 3 von 9 Bergungskosten aus einem Unfall auf einer genehmigungspflichtigen Allrad-Route (siehe 6.1. Fahrtgebiet) sind von o.g. Versicherung im Super-Inklusiv-PLUS Paket ausgeschlossen. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall in Höhe der vollen Kosten bei Schäden am /auf dem Dach und Unterboden bzw. in Höhe von AUD 7.500 für Abschlepp- und Bergungskosten kann nur durch den Abschluss der Easy Cover Plus Option vor Ort (Kosten AUD 350/Buchung) auf Null reduziert werden. Für jeden Schadensfall fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von AUD 60 an. Additional Protection Coverage: Diese Zusatzversicherung ist nur vor Ort abschließbar mit Option 2 oder dem Super Inklusiv PLUS Paket. Sie versichert den Fahrzeugüberschlag ohne Beteiligung Dritter bei einem 2WDFahrzeug. AUD 99,- / 2WD Fahrzeug Vorgehensweise im Schadensfall: Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden: - umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt - umgehende Benachrichtigung des Vermieters - bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen - eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. - Schadens- und Polizeibericht - Kopie des Mietvertrages - Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) - Endabrechnung der Schadensabwicklung - FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: - Schäden durch unsachgemäße Behandlung - wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde - Schäden an der Inneneinrichtung - Schäden an der Markise - Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen - Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte - Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind - Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen. - Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind - Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen), - Schäden am Dach und Unterboden (Ausnahmen siehe oben) - Schäden durch Überschlagen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung durch ein anderes Fahrzeug, - grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer), - Schäden durch Hagel, Hochwasser, Brand, (Wirbel-) Sturm oder andere Naturkatastrophen - Schäden durch falsches Montieren von Autozubehör (z.B. Gepäckträger) - Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) und - durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten sowie - durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie Stand 27.01.2016 Seite 4 von 9 - Schäden aufgrund der Benutzung von Schneeketten - Verlust oder Schäden an Privatgegenständen - Schäden durch Überladen des Fahrzeugs - Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen - Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen Für Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekrankenund Reisegepäckversicherung ist empfehlenswert. 3.2. Kaution Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen (akzeptiert werden Visa, Mastercard oder American Express). Hierfür wird nur die Kreditkarte des Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket. Beim Standard Paket und ohne Abschluss einer Zusatzversicherung beträgt die Kaution AUD 7.500,und bei Abschluss der Option 1 AUD 2.500,- bzw. AUD 3.500,- bei Allrad-Fahrzeugen. Der Betrag wird bei Fahrzeugübernahme von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Auf eine ausreichende Deckung ist zu achten! Bedingt durch Kursschwankungen zwischen dem Tag der Abbuchung und Gutschrift kann sich eine Betragsdifferenz ergeben, die weder vom Vermieter noch von FTI zurückerstattet wird. Die bei Kreditkartenzahlung anfallenden Gebühren von Visa und Mastercard (2%) werden bei vollständiger Rückzahlung der Kaution zurückerstattet. Das gilt nicht für die Gebühren von American Express (4,6%). Bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS-Paket bzw. bei Abschluss der Option 2 vor Ort beträgt die Kaution AUD 250,- bzw. AUD 500,- für Allrad- Fahrzeuge. Es wird lediglich ein Abzug der Kreditkarte erstellt (Sicherheitskopie). 3.3. Wichtig Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Britz Australia nichtig! 3.4. Weitere Hinweise Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in australischen Dollar. Die Differenz bei der Rückerstattung der Kaution aufgrund von Kursschwankungen und anfallenden Gebühren, kann weder vom Vermieter direkt, noch beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden. Für alle Beträge, die vor Ort beim Vermieter mit Kreditkarte bezahlt werden, fällt eine Gebühr in Höhe zwischen 2,0% und 4,6% an. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von AUD 60,- nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten. Die angebotenen Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung bei eventuellen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen . 4. Bestimmungen 4.1. Führerschein Nationaler Führerschein (Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B) in Verbindung mit einem internationalem Führerschein ist erforderlich. Stand 27.01.2016 Seite 5 von 9 4.2. Mindestalter Das Mindestalter der eingetragenen Fahrer beträgt 21 Jahre. 4.3. Zusatzfahrer Zusatzfahrer können vor Ort ohne zusätzliche Gebühr angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden. 4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Pass sowie den Voucher von FTI. 4.5. Fahrzeugbelegung Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte. 4.6. Mindestmietdauer Die Mindestmiete beträgt für Campervans und Allrad-Fahrzeuge 5 Tage. Ausnahmen: 20.12.– 10.01.: 10 Tage abhängig vom Fahrzeugmodell Einwegmieten: 7-28 Tage weitere Ausnahmen lt. System 4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung. 5. Ausstattung 5.1. Fahrzeugausstattung Persönliche Campingausstattung (inklusive): 1 Schlafdecke, 1 Kissen, 1 Kissenbezug, 1 Bettlaken, 1 Handtuch pro Person Küchen-Campingausstattung (inklusive): Besteck und Geschirr, Flaschen- und Dosenöffner, Kochutensilien, Plastikbehälter, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, Schüssel, Toaster, Geschirrtuch, Wäscheleine und -klammern, Handfeger und Kehrschaufel, Eimer, Streichhölzer, Kleiderbügel, Toilettenchemikalien und Feuerlöscher 5.2. Kindersitze Baby- bzw. Kindersitze sind in Australien für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 4 Jahren (bis 18kg) benötigen einen Schalensitz, bis zu 7 Jahren (14-26kg) eine Sitzerhöhung (Booster). Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. Sitzerhöhung möglich ist. Kosten AUD 36,- pro Miete (zahlbar vor Ort), im Super Inklusiv Plus Paket inklusive. Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen. 5.3. Extras Vor Ort können Sie folgende Extras anmieten: Campingtisch jeweils für AUD 25,- pro Miete Campingstuhl für AUD 18,- pro Miete Kindersitz/- erhöhung für NZD 36,- pro Miete, im Super Inklusiv Plus Paket inklusive Stand 27.01.2016 Seite 6 von 9 Zelt (4 Personen) für AUD 67,- pro Miete Vordach/Markise AUD 5,- pro Tag, maximal AUD 80,- pro Miete Navigationssystem (GPS) AUD 10,- pro Tag, max. AUD 100,- pro Miete Kühlbox AUD 23,- pro Miete Steckdosenadapter AUD 14,- pro Miete Heizlüfter AUD 16,- pro Miete Satellitentelefon AUD 20,- pro Tag zzgl. anfallender Telefonkosten Reservierung vorab ist empfehlenswert, Bezahlung erfolgt vor Ort. 6. Fahrtgebiet, Einwegmieten 6.1. Fahrtgebiet Zweiradgetriebene Fahrzeuge dürfen nur auf geteerten Straßen gefahren werden. Davon ausgenommen sind lediglich die Zufahrten zu anerkannten Campgrounds, die nicht länger als 12 km sind. Fahrten nach Kangaroo Island sowie Tasmanien sind erlaubt. Die 4WD Camper dürfen auf allen Kieswegen und nicht asphaltierten Straßen gefahren werden, die in Landkarten verzeichnet sind, jedoch nicht im Gelände. Die Versicherung deckt bei 4WDs keine Schäden, die aus dem Befahren von nicht auf Straßenkarten eingezeichneten Straßen und Wegen resultieren. Für folgende Strecke ist eine Genehmigung des Vermieters erforderlich: Fraser Island (Fahrzeugtyp Safari, Safari Landcruiser nur OHNE Dachgepäckladung), Simpson Desert, Strzelecki Track, Gunbarrel Highway (Ausnahme: Old Gunbarrel Highway darf generell nicht mehr befahren werden), Cape York (Juni bis November, von Dezember bis Mai generell verboten), Bungle Bungles, Gibb River Road, Oodnadatta Track, Birdsville Track, Tanami Track, Plenty Highway, Burke Development Road von Chillagoe bis Normanton, Savannah Way von Normanton bis Borroloola, Finke Road zwischen Alice Springs und Oodnadatta, Central Arnhem Road und Arnhem Land generell sowie jede beabsichtigte Fahrt, die Sie mehr als 100km von einer geteerten Straße entfernt. Genehmigungen für diese Strecken sind abhängig vom Straßenzustand und dem Wetter sowie von der Mietdauer. Für folgende Strecken wird keine Genehmigung erteilt: Canning Stock Route, Old Gunbarrel Highway, the Lost City in Litchfield Park, Telegraph Road Section in Cape York sowie generell Cape York von Dezember bis Mai, Boggy Hole (Finke Gorge NP) und Old South Road von Maryvale bis Finke. Fahrten auf nicht geteerten Straßen bzw. in nicht erlaubte Gegenden sind verboten, Zuwiderhandlungen erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. TASMANIEN: Dort gibt es nur 1 Mietstation von Britz in Hobart. Alternativ können die Fahrzeuge von Britz auch auf der Fähre mitgenommen werden, Einwegmieten zwischen Tasmanien und der Hauptinsel sind erlaubt. Bei Buchungen der Fähre sind wir Ihnen gerne behilflich.Für einige Nationalparks und Aborigine Gebiete sind spezielle Genehmigungen erforderlich, um die sich der Mieter selbst bemühen muss. 6.2. Einwegmieten Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen innerhalb Australiens und mit allen Modellen möglich, teilweise auf Anfrage. Anfallende Gebühren sieht Oberpunkt Zusatzkosten 7. Anmietung 7.1. Anmietstationen Adelaide, Alice Springs, Brisbane, Broome*, Cairns, Darwin, Hobart**, Melbourne, Perth, Sydney. * = Für Anmietungen/Abgaben in Broome wird ein einmaliger Zuschlag von AUD 750,- erhoben, immer auch zusätzlich zu einer evtl. anfallenden Einweggebühr. ** = Für Übernahmen in Hobart am Flughafen wird eine Gebühr von ca. AUD 30 bzw. 8,5% vom Mietpreis (Allrad-Fahrzeuge) fällig (vorbehaltlich Änderung). Der Safari Landcruiser ist nur ab/bis Broome, Darwin, Alice Springs und Cairns buchbar. Stand 27.01.2016 Seite 7 von 9 7.2. Öffnungszeiten Alle Stationen sind am 25.12.15, 01.01.16 und 26.01.16 geschlossen. Die Stationen in Brisbane, Sydney, Melbourne, Hobart, Adelaide und Perth sind im April und von September bis Oktober von Montag–Sonntag zwischen 7.30 und 16.00 Uhr. Von Mai bis August haben die Stationen in Sydney, Melbourne, Adelaide und Perth montags–samstags zwischen 10.00 und 16.00 Uhr geöffnet. Die Station in Brisbane ist von Mai bis August montags - samstags von 07:30 bis 16:00 Uhr geöffnet. Die Stationen in Alice Springs, Darwin, Broome, Cairns sind im April von Montag–Samstag zwischen 10.00 und 16.00 Uhr und von Mai bis Oktober von Montag–Sonntag zwischen 7.30 und 16.00 Uhr geöffnet. Die letzte Anmietung/Rückgabe ist 15.30 Uhr. Die Station in Hobart ist vom 01.05.– 31.08.15 geschlossen. Die Stationen in Alice Springs, Darwin und Broome sind vom 01.12. – 31.03.15 geschlossen. Bei Anmietung/Abgabe am 03.04., 06.04., 25.04., 26.12.15, 25.03. und 28.03.16 fällt zudem ein Zuschlag vor Ort in Höhe AUD 100 an. 7.3. Fahrzeugübernahme Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens bis 30 Minuten vor Schließung der Station. 7.4. Fahrzeugrückgabe Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens bis 30 Minuten vor Schließung der Station. Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird, ist keine Erstattung möglich. Verspätete Rückgaben ziehen Gebühren nach sich sowie die zusätzliche Berechnung auf der Basis von vor Ort gültigen Tagespreisen (die nicht das Flexpreisniveau haben müssen). Verlängerungen der Miete nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters auf der Basis von vor Ort gültigen Tagespreisen möglich. Dieser Preis muss nicht der gebuchten Flexrate entsprechen, die Bezahlung ist sofort vor Ort per Kreditkarte erforderlich. Nicht genehmigte Verlängerungen der Mietdauer werden mit Gebühren von AUD 150,- belegt und die zusätzlichen Miettage entsprechend berechnet. Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich. Dafür können Gebühren bis AUD 750,- anfallen. 7.5. Transfers Die Kosten für die Transfers sind nicht im Preis enthalten (in Eigenregie). 7.6. Modellgarantie Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden. 8. Sonstiges 8.1. Endreinigung Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank vor Abgabe entleert werden, ansonsten werden AUD 125,- berechnet. Endreinigung bei verschmutztem Innenraum AUD 250/ Miete, im Super Inklusiv PLUS inkl. 8.2. Pannenhilfe, Reparaturen Stand 27.01.2016 Seite 8 von 9 Trotz regelmäßigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Kleine Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu AUD 200,- können ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über AUD 200,- muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar! Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. 8.3. Haustiere (Haus)tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt, ausgenommen z.B. Blindenhunde. 8.4. Wichtiger Hinweis Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen. Stand 27.01.2016 Seite 9 von 9