Myanmar

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-----Ursprüngliche Nachricht----Von: .RANG POL-REFERENDAR1 Mueller, Matthias [mailto:pol-referendar1@rang.auswaertigesamt.de]
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2013 04:57
An: dieter.hoebbel@ftcam.de
Cc: .RANG VW-1 Rahn, Friedrich; .RANG KU-1 Fruehinsfeld, Katrin
Betreff: Ihre Anfrage / Scheidungsrecht in Myanmar
Sehr geehrter Herr Höbbel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In Myanmar gilt das angelsächsische Common Law, so dass es wenig kodifiziertes Recht gibt und im
Bereich des Scheidungsrechts wohl ebenfalls ausschließlich case law gilt. Englischsprachige
Übersetzungen wichtiger Entscheidungen oder gar juristischer Literatur sind so gut wie nicht
existent.
Nach unseren Informationen ist das Scheidungsstatut abhängig von der Religionszugehörigkeit.
Anwendung dürfte demnach das "Religionsstatut" haben, auf dem auch die Eheschließung basiert.
Für eine buddhistische Ehe dürfte eine Scheidung, soweit sie im Einverständnis geschieht und es
keinen Streit über Unterhalt oder Besitz gibt, ohne Weiteres durch ein Gericht möglich sein.
Falls eine Scheidung im Streit steht, gibt es offenbar unterschiedliche Scheidungsgründe, die bei
entsprechendem Nachweis zu einer Scheidung führen können. Einer dieser Gründe dürfte für eine
Frau dann gegeben sein, wenn der Ehemann Frau und Familie länger als sechs Monate verlassen hat
und keinen Unterhalt in der Zeit gezahlt hat.
Eine verschriftlichte Quelle für diese Informationen kann ich Ihnen leider nicht nennen.
Wenn Sie noch nähere, verlässlichere Informationen benötigen, mögen Sie sich an einen der im Land
befindlichen Anwälte wenden, deren Anschriften beigefügt sind.
Mit bestem Gruß aus Rangun,
Matthias Müller
Dr. Matthias Müller
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9 Bogyoke Aung San Museum Road
Bahan Township, Yangon, Myanmar
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Mail: pol-referendar1@rang.auswaertiges-amt.de
Mr. Sebastian Pawlita
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