Das Jahreslos - Landessportbund Rheinland

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Das Jahreslos - Landessportbund Rheinland
www.lsb-rlp.de
An dem Bewegungsangebot können auch Vereinsmitglieder, die nicht in der Alteneinrichtung leben,
teilnehmen, sowie Personen aus dem Heimumfeld
gegen eine Kursgebühr.
Die Anzahl der Teilnehmer pro Bewegungsangebot wird zwischen der Alteneinrichtung und dem
Kooperationspartner Sportverein je nach Kapazität
festgelegt. Die Mindestteilnehmerzahl sollte acht
Personen betragen.
Für eine ordnungsgemäße Abwicklung aller steuerund sozialversicherungsrechtlichen Aspekte ist der
Kooperationspartner Sportverein zuständig.
Personen und Sachschäden werden verursachungsgemäß durch die Unfall- und Haftpflichtversicherungen der Kooperationspartner, wenn nicht durch
einen dritten Verursacher, abgedeckt.
Begleitend zu dem Projekt bietet der Landessport-
bund Fortbildungen an für Übungsleiter oder Fachkräfte, die in Alteneinrichtungen zum Einsatz kommen.
Das Kooperationsprojekt des Landessportbundes
besteht seit 2011 und ist bislang einzigartig in dieser Form. Es eröffnet Sportvereinen Wettbewerbsvorteile und die Erschließung neuer Mitgliedergruppen. Werben Sie in der Alteneinrichtung für weitere
Sportangebote Ihres Vereins! Vielleicht sind auch
Pflegekräfte an Ihren Sportangeboten interessiert
sowie Angehörige der älteren Menschen und Sie
können aus diesem Umfeld Mitglieder akquirieren.
Zweifelsohne ist das Mitwirken in diesem Projekt
auch als gesellschaftspolitische Herausforderung
zu sehen und leistet damit einen wichtigen Beitrag
den demographischen Wandel mit zu gestalten.
Gesundheitsförderung
durch Bewegung im Alter
Kooperation zwischen Alteneinrichtung und Sportverein
Das Jahreslos
der GlücksSpirale.
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10.12.2014 10:25:55
Mit Unterstützung von:
LANDESSPORTBUND
RHEINLAND-PFALZ
Bewegtes Alter(n)!
Der demographische Wandel ist eine gesellschaftliche Herausforderung – insbesondere auch für den
Sport, der sich auf eine wachsende Anzahl von älteren Menschen einstellen muss. Regelmäßige Bewegung und körperliche Aktivitäten sind gesundheitsfördernd in jedem Lebensalter. Diese Erkenntnis ist
nicht neu und doch bewegen sich vor allem alte
Menschen viel zu selten und nicht zielgerichtet für
ihre Bedürfnisse.
Das Projekt „Bewegungsangebote in Alteneinrichtungen“ des Landessportbundes Rheinland-Pfalz
kann helfen, ein neues bislang wenig genutztes
Betätigungsfeld für Sportvereine, aber auch Alteneinrichtungen zu erschließen. Durch eine Kooperation zwischen Alteneinrichtung und Sportverein
soll mehr Bewegung in die Alteneinrichtungen
kommen und somit ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsförderung für deren Bewohner geleistet
werden. Körperliche Aktivitäten werden zum festen Bestandteil im Alltag von älteren Menschen, so
dass Körper und Geist auch im hohen Lebensalter
gesund und fit bleiben.
Zur Anschubfinanzierung erhalten die ersten 10
Kooperationen, die in 2015 abgeschlossen werden,
einen einmaligen finanziellen Zuschuss von 150 €,
der u.a. durch Projektmittel des Ministeriums zur
Verfügung gestellt wird.
Regelungen für eine
Kooperationsvereinbarung
Die Bestimmungen des
Landessportbundes zum Projekt:
Alteneinrichtungen und Sportverein nehmen miteinander Kontakt auf und schließen eine Kooperationsvereinbarung ab, die die Zusammenarbeit in
allen Bereichen regelt.
Ein Übungsleiter des Sportvereins bietet regelmäßig, einmal in der Woche für mindestens 45 Minuten ein Bewegungsprogramm in der Alteneinrichtung an. Das Bewegungsangebot sollte möglichst
für mindestens ein Jahr geplant werden, eine dauerhafte Einrichtung ist anzustreben. Daran nehmen
deren Bewohner teil, aber auch Gäste von außerhalb sind willkommen.
Die Bewegungsangebote sind im niederschwelligen
Bereich anzusiedeln und sollen älteren Menschen
möglichst lange die Befähigung geben/erhalten, ihren Alltag selbständig zu gestalten. Hierzu sind entsprechende Übungen in das Bewegungsprogramm
einzubauen.
Landessportbund Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner
Hiltrud Gunnemann
Tel.: 06131/2814-371
Fax: 06131/2814-156
E-Mail: h.gunnemann@lsb-rlp.de
Zur Umsetzung des Projektes gelten folgende Regelungen:
Die Alteneinrichtung, vertreten durch die Heimleitung/Geschäftsführung der jeweiligen Einrichtung,
schließt mit dem Kooperationspartner Sportverein
einen Vertrag, in dem alle Modalitäten festgelegt
werden. (Siehe Blankoformular). Eine Vertragskopie
erhält der Landessportbund.
Der Kooperationspartner Sportverein offeriert auf
der Grundlage dieses Vertrages ein Bewegungsangebot in der jeweiligen Alteneinrichtung.
Die Alteneinrichtung stellt einen für das Bewegungsangebot zweckdienlichen Raum zur Verfügung. Die Angebote können auch in Absprache
außerhalb der Alteneinrichtung ausgeführt werden.
Die Zeiteinheiten und örtlichen Rahmenbedingungen, in denen die Dienstleistung zu erbringen ist,
werden zwischen der Alteneinrichtung und dem
Sportverein verbindlich festgelegt. Änderungen erfolgen einvernehmlich.
Das Stundenkontingent für das Bewegungsangebot
pro Woche sollte für mindestens ein Jahr vereinbart
werden.
Der Kooperationspartner Sportverein bestimmt in
Absprache mit der Alteneinrichtung die Angebotsinhalte und die eingesetzten Fachkräfte, die bei ihm
ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig sind. Diese
verfügen mindestens über eine Übungsleiterlizenz
der 1. Stufe oder über eine anderweitige fachlich/
berufliche Qualifikation sowie Kenntnisse im Sport
für die Zielgruppe.
Der Sportverein ist für die vereinbarungsgemäße
Erfüllung des Angebotes verantwortlich. Dazu gehören auch das Stellen einer Ersatzkraft im Falle
von Krankheit/Urlaub sowie das Führen von Teilnehmerlisten.
Die Einrichtung benennt einen Bewegungsbeauftragten/Koordinationshelfer als Ansprechpartner für
den Sportverein/Übungsleiter.
Weiterhin ist die Einrichtung mitverantwortlich für
die geeignete Bereitstellung von Rahmenbedingungen wie Bringen und Abholen der Senioren (innerhalb der Einrichtung), bedarfsweise Unterstützung
des Übungsleiters, z.B. im Umgang mit stark bewegungseingeschränkten Senioren und deren individueller Ansprache, Motivierung und Bewegungsunterstützung.
Die Kooperationspartner helfen sich mit notwendigen Geräten aus.
Die Alteneinrichtung erhält den Zuschuss für
die Durchführung des Bewegungsangebotes
durch den Landessportbund nach Vorlage des
Vertrages.
Die Alteneinrichtung leitet den Zuschussbetrag an
den Sportverein weiter, der die Honorierung des
Übungsleiters regelt. Weitere Vereinbarungen zur
Finanzierung des Bewegungsangebotes treffen Alteneinrichtung und Sportverein untereinander.