Tarifsonderangebot
Transcription
Tarifsonderangebot
Nr. 300 der Beförderungs- und Tarifbestimmungen der Länderbahn (TBL 300) Besondere Beförderungs- und Tarifbestimmungen für Aktionsangebot der Länderbahn gültig ab 14.12.2014 Herausgeber: Regental Bahnbetriebs-GmbH, Bahnhofsplatz 1, 94234 Viechtach vlexx GmbH, Adam-Karrillon-Straße 13, 55118 Mainz Vogtlandbahn-GmbH, Ohmstraße 2, 08496 Neumark TBL 300 Seite 1 von 41 Übersicht regionaler Sonderangebote Angebot BayerwaldTicket Bayerwald-AnschlussTicket Deggendorf BGL-TagesTicket Bus & Bahn BLB-Freizeit-Monatskarte BLB-TagesTicket BLB-TagesTicket plus Salzburg Dresden-Wroclaw-Spezial KatzensprungTicket Liberec-Dresden-Spezial oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarte Saale-Naab-HopperTicket Servus-Ticket TourenTicket trilex-TagesTicket VBG-HopperTicket waldbahn-Freizeit-Monatskarte waldbahn-TagesTicket alex VBG trilex WBA OPB BLB vlexx Seite 3 X 3 X 5 X 7 X 9 X 11 X 13 X 15 X 17 X 21 X 24 X X 26 X X X 29 X 32 X 35 X 37 X 40 X Abkürzungen: BLB – Berchtesgadener Land Bahn OPB – oberpfalzbahn VBG – vogtlandbahn WBA – waldbahn TBL 300 Seite 2 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Regental Bahnbetriebs-GmbH für die waldbahn-Züge Tarifsonderangebote - BayerwaldTicket - Bayerwald-AnschlussTicket Deggendorf Datum: 14.12.2014 Ab 15.12.2013 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als Bayerwald-Ticket sowie Bayerwald-AnschlussTicket Deggendorf zum Festpreis verkauft. 1. Berechtigte 1.1. BayerwaldTicket sowie Bayerwald-AnschlussTicket Deggendorf können von jedermann in Anspruch genommen werden und gelten für jeweils eine Person. 1.2. Das BayerwaldTicket sowie das Bayerwald-AnschlussTicket Deggendorf sind nur mit Namenseintrag des Fahrkarteninhabers in dem vorgesehenen Feld auf der Fahrkarte gültig. Diese Angaben müssen a) beim Kauf des Tickets vor Fahrtantritt noch vor Fahrtantritt oder b) beim Kauf des Tickets beim Zugbegleitpersonal im Zug sofort nach dem Kauf unauslöschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Anforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Eine Übertragung des Fahrscheins ist grundsätzlich ausgeschlossen. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens wird ein Bayerwald-Ticket sowie ein Bayerwald-AnschlussTicket Deggendorf ungültig. 1.3. Der Inhaber ist berechtigt beliebig viele eigene Kinder bzw. eigene Enkelkinder bis maximal 14 Jahre kostenlos mitzunehmen. 1.4. Die Mitnahme von Hunden ist kostenlos. 2. 2.1. Geltungsbereich Bayerwald-Ticket Das Bayerwald-Ticket gilt in den waldbahn-Zügen der Regental Bahnbetriebs-GmbH auf folgenden Strecken: a) Bad Kötzting - Lam b) Gotteszell - Zwiesel (Bay) - Bayerisch Eisenstein - Spicak c) Zwiesel (Bay) - Grafenau d) Zwiesel (Bay) - Bodenmais 2.2. Das Bayerwald-Ticket gilt außerdem bei folgenden Verkehrsunternehmen: a) Regionalbus Ostbayern GmbH (RBO) b) Verkehrsunternehmen Martin Pfeffer c) Verkehrsunternehmen Lambürger (Zwiesel) d) Verkehrsunternehmen Wenzel (Bodenmais) auf ausgewählten Linien. TBL 300 Seite 3 von 41 3. Geltungsbereich Bayerwald-AnschlussTicket Deggendorf Das Bayerwald-AnschlussTicket Deggendorf gilt in den waldbahn-Zügen der Regental Bahnbetriebs-GmbH auf der Strecke Plattling – Gotteszell sowie im Stadtbusverkehr Deggendorf (Fa. Artmeier). 4. Geltungsdauer Bayerwald-Ticket sowie Bayerwald-AnschlussTicket Deggendorf gelten an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 8:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, b) samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen im Freistaat Bayern (inkl. 15.08.) jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr. 5. Fahrkarten, Preise, Verkauf 5.1. Die Festpreise betragen: a) Bayerwald-Ticket 8,- EUR b) Bayerwald-AnschlussTicket Deggendorf 7,- EUR 5.2. Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 5.3. Die Fahrkarten werden innerhalb des Geltungsbereichs § 8, Ziff. 2 sowie § 8, Ziff. 8 der TBL 100ausgegeben. 5.4. Bayerwald-Tickets werden zusätzlich über die Vertriebsstellen der beteiligten Busunternehmen verkauft. 6. Fahrradmitnahme Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Regelungen der TBL 100 gem. § 16 und TBL 200 gem. § 8. 7. Umtausch, Erstattung 7.1. Rückgabe, Erstattung und Umtausch nicht benutzter Bayerwald-Tickets sowie BayerwaldAnschlussTickets Deggendorf sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 7.2. Beim Bayerwald-Ticket sowie Bayerwald-AnschlussTicket Deggendorf handelt es sich um Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der TBL 100 der Länderbahn. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 7.3. Im Übrigen gelten die TBL 100 und TBL 200 der Länderbahn für die waldbahn-Züge. TBL 300 Seite 4 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Regental Bahnbetriebs-GmbH für die BLB-Züge Tarifsonderangebot - BGL-TagesTicket Bus & BahnDatum: 14.12.2014 Ab 15.12.2013 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als BGL-TagesTicket Bus & Bahn zum Festpreis verkauft. 1. Berechtigte 1.1. Das BGL-TagesTicket Bus & Bahn kann von jedermann in Anspruch genommen werden und gilt für jeweils eine Person. 1.2. Der Inhaber ist berechtigt, eigene Kinder bzw. eigene Enkelkinder bis maximal 14 Jahre kostenlos mitzunehmen. 2. Geltungsbereich 2.1. Das BGL-TagesTicket Bus & Bahn gilt in den Nahverkehrzügen der Berchtesgadener Land Bahn, der DB, der Bayerischen Oberlandbahn und der ÖBB (Zuggattungen: BLB, RB, RE, M, REX, S) während der Geltungsdauer für beliebig viele Fahrten auf den Strecken Salzburg Hbf – Freilassing – Berchtesgaden Hbf sowie Freilassing – Teisendorf. 2.2. Das BGL-TagesTicket Bus & Bahn gilt nur in der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 2.3. Das BGL-TagesTicket Bus & Bahn gilt im Gesamtnetz der Regionalverkehr Oberbayern GmbH während der Geltungsdauer zu beliebig vielen Fahrten. Auf folgenden Buslinien wird das BGLTagesTicket Bus & Bahn nicht anerkannt: 847 ALM-ERLEBNIS-BUS 848 Strecke Oberau – Rossfeld darf nur einmal befahren werden 849 Kehlstein Busabfahrt – Kehlstein Parkplatz 9507 Seegatterl – Winklmoos MVV-Linien Ausländische Linien (ausgenommen nach Salzburg) Nachtexpresslinien im Landkreis Traunstein Nachtschwärmerlinien im Landkreis Berchtesgadener Land Auf bestimmten Strecken muss eine Maut gesondert entrichtet werden (Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Regionalverkehr Oberbayern GmbH, Anlage 4). 2.4. Das BGL-TagesTicket Bus & Bahn gilt in den Bussen der Stadtverkehre Bad Reichenhall (Stadtwerke Bad Reichenhall), Stadt Laufen und Freilassing sowie auf den eigenen Linien der Firma Hogger (nach §42 PBefG) zu beliebig vielen Fahrten. TBL 300 Seite 5 von 41 3. Geltungsdauer Das BGL-TagesTicket Bus & Bahn gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag zu folgenden Zeiten: c) In den Nahverkehrszügen montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen im Freistaat Bayern jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr. d) In den Buslinien an allen Wochentagen von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr. 4. Fahrkarten, Preise, Verkauf 4.1. Der Festpreis des Das BGL-TagesTicket Bus& Bahn beträgt 12,00 EUR. 4.2. Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 4.3. Die Fahrkarten werden innerhalb des Geltungsbereichs von BLB-Agenturen, Zugbegleitpersonal in den BLB-Zügen, Buslenkern der Regionalverkehr Oberbayern GmbH, Buslenkern der Stadtwerke Bad Reichenhall sowie Buslenkern der Firma Hogger (Freilassing) ausgegeben. 5. Fahrradmitnahme Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Regelungen der TBL 100 gem. § 16 und TBL 200 gem. § 8. 6. Übertragbarkeit, Umtausch, Erstattung 6.1. Rückgabe, Erstattung und Umtausch nicht benutzter BGL-TagesTickets Bus & Bahn sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 6.2. Beim BGL-TagesTickets Bus & Bahn handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der TBL 100 der Länderbahn. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 6.3. Im Übrigen gelten die TBL 100 und TBL 200 der Länderbahn für die BLB-Züge sowie die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der anderen beteiligten Verkehrsunternehmen. TBL 300 Seite 6 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Regental Bahnbetriebs-GmbH für die BLB-Züge Tarifsonderangebot - BLB-Freizeit-Monatskarte Datum: 14.12.2014 Ab 13.12.2009 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als BLB-Freizeit-Monatskarte verkauft. 1. Berechtigte 1.1. Die BLB-Freizeit-Monatskarte kann von jedermann in Anspruch genommen werden. 1.2. Sie gilt für jeweils eine Person. 2. Geltungsbereich 2.1. Die BLB-Freizeit-Monatskarte gilt in den BLB-Zügen auf der Strecke Freilassing – Berchtesgaden Hbf während der Geltungsdauer für beliebig viele Fahrten zwischen den auf der Fahrkarte eingetragenen Bahnhöfen dieser Strecke. 2.2. Die BLB-Freizeit-Monatskarte gilt nur in der 2.Klasse, ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. 3. Geltungsdauer Die BLB-Freizeit-Monatskarte gilt für die Dauer eines Monats in dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungszeitraum zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, b) samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen im Freistaat Bayern jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr. TBL 300 Seite 7 von 41 Freilassing Ainring Hammerau Piding Bad Reichenhall Bad Reichenhall Kirchberg Bayerisch Gmain Bischofswiesen Berchtesgaden Hbf 34,40 34,40 42,20 56,30 62,40 72,60 78,70 94,80 111,60 34,40 42,20 56,30 62,40 72,60 91,60 111,60 42,20 34,40 38,90 50,10 56,30 62,40 82,50 94,80 56,30 42,20 38,90 38,90 42,20 42,20 72,60 82,50 62,40 56,30 50,10 38,90 34,40 38,90 62,40 78,70 72,60 62,40 56,30 42,20 34,40 34,40 56,30 72,60 78,70 72,60 62,40 42,20 38,90 34,40 50,10 62,40 94,80 91,60 82,50 72,60 62,40 56,30 50,10 Berchtesgaden Hbf Bischofswiesen Piding Hammerau Ainring Freilassing von / nach (Preis in EUR) Bayerisch Gmain Die Relationsfahrpreise für BLB-Freizeit-Monatskarten – gültig ab 14.12.2012 - ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Bad Reichenhall Kirchberg 4.1. Fahrkarten, Preise, Verkauf Bad Reichenhall 4. 111,60 111,60 94,80 82,50 78,70 72,60 62,40 38,90 38,90 4.2. Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 4.3. Die Fahrkarten werden innerhalb des Geltungsbereichs § 8, Ziff. 2 sowie § 8, Ziff. 8 der TBL 100 ausgegeben. 5. Fahrradmitnahme Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Regelungen der TBL 100 gem. § 16 und TBL 200 gem. § 8. 6. Übertragbarkeit, Umtausch, Erstattung 6.1. BLB-Freizeit-Monatskarten werden als übertragbare Fahrkarten ausgegeben. Die Übertragung hat unentgeltlich zu erfolgen, eine gewerbsmäßige Überlassung ist untersagt. 6.2. Rückgabe, Erstattung und Umtausch nicht benutzter BLB-Freizeit-Monatskarten sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 6.3. Bei der BLB-Freizeit-Monatskarte handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der TBL 100 der Länderbahn. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 6.4. Im Übrigen gelten die TBL 100 und TBL 200 der Länderbahn für die BLB-Züge der Berchtesgadener Land Bahn. TBL 300 Seite 8 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Regental Bahnbetriebs-GmbH für die BLB-Züge Tarifsonderangebot - BLB-TagesTicket Datum: 14.12.2014 Ab 13.12.2009 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als BLB-TagesTicket verkauft. 1. Berechtigte 1.3. Das BLB-TagesTicket kann von jedermann in Anspruch genommen werden und gilt für jeweils eine Person. 1.4. Das BLB-TagesTicket ist nur mit Namenseintrag des Fahrkarteninhabers in dem vorgesehenen Feld auf der Fahrkarte gültig. Diese Angaben müssen a) beim Kauf des Tickets vor Fahrtantritt noch vor Fahrtantritt oder b) beim Kauf des Tickets beim Zugbegleitpersonal im Zug sofort nach dem Kauf unauslöschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Anforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Eine Übertragung des Fahrscheins ist grundsätzlich ausgeschlossen. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens wird ein BLB-TagesTicket ungültig 1.5. 2. Der Inhaber ist berechtigt, eigene Kinder bzw. eigene Enkelkinder bis maximal 14 Jahre kostenlos mitzunehmen. Geltungsbereich 2.5. Das BLB-TagesTicket gilt in den BLB-Zügen sowie den DB-Zügen (RE, RB) während der Geltungsdauer für beliebig viele Fahrten auf der Strecke Freilassing – Berchtesgaden Hbf. 2.6. Das BLB-TagesTicket gilt nur in der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 3. Geltungsdauer Das BLB-TagesTicket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, b) samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen im Freistaat Bayern jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr. TBL 300 Seite 9 von 41 4. Fahrkarten, Preise, Verkauf 4.4. Der Festpreis des Das BLB-TagesTicket beträgt 7,00 EUR. 4.5. Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 4.6. Die Fahrkarten werden innerhalb des Geltungsbereichs § 8, Ziff. 2 sowie § 8, Ziff. 8 der TBL 100 ausgegeben. 5. Fahrradmitnahme Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Regelungen der TBL 100 gem. § 16 und TBL 200 gem. § 8. 6. Übertragbarkeit, Umtausch, Erstattung 6.4. Rückgabe, Erstattung und Umtausch nicht benutzter BLB-TagesTickets sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 6.5. Bei den BLB-TagesTickets handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der TBL 100 der Länderbahn. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 6.6. Im Übrigen gelten die TBL 100 und TBL 200 der Länderbahn für die BLB-Züge. TBL 300 Seite 10 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Regental Bahnbetriebs-GmbH für die BLB-Züge Tarifsonderangebot - BLB-TagesTicket plus Salzburg Datum: 14.12.2014 Ab 13.12.2009 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als BLB-TagesTicket plus Salzburg verkauft. 1. Berechtigte 1.1. Das BLB-TagesTicket plus Salzburg kann von bis zu 5 gemeinsam reisenden Personen in Anspruch genommen werden. 1.2. Das BLB-TagesTicket plus Salzburg ist nur mit Namenseintrag aller auf diesem Ticket Reisenden in dem vorgesehenen Feld auf der Fahrkarte gültig. Diese Angaben müssen a) beim Kauf des Tickets vor Fahrtantritt noch vor Fahrtantritt oder b) beim Kauf des Tickets beim Zugbegleitpersonal im Zug sofort nach dem Kauf unauslöschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Anforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Eine Übertragung des Fahrscheins ist grundsätzlich ausgeschlossen. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens wird ein BLB-TagesTicket plus Salzburg ungültig 1.3. 2. Die Nutzer sind berechtigt, eigene Kinder bzw. eigene Enkelkinder bis maximal 14 Jahre kostenlos mitzunehmen. Geltungsbereich 2.1. Das BLB-TagesTicket plus Salzburg gilt in den Nahverkehrszügen der Berchtesgadener Land Bahn, der DB, der Bayerischen Oberlandbahn und der ÖBB (Zuggattungen: BLB, RB, RE, M, REX, S) während der Geltungsdauer für beliebig viele Fahrten auf der Strecke Salzburg Hbf – Freilassing – Berchtesgaden Hbf. 2.2. Das BLB-TagesTicket plus Salzburg gilt nur in der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 3. Geltungsdauer Das BLB-TagesTicket plus Salzburg gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, b) samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen im Freistaat Bayern jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr. TBL 300 Seite 11 von 41 4. 4.1. Fahrkarten, Preise, Verkauf Die Festpreise des Das BLB-TagesTicket plus Salzburg betragen: 1 Person 10,00 EUR 2 Personen 20,00 EUR 3 Personen 30,00 EUR 4 Personen 36,00 EUR 5 Personen 42,00 EUR 4.2. Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 4.3. Die Fahrkarten werden innerhalb des Geltungsbereichs § 8, Ziff. 2 sowie § 8, Ziff. 8 der TBL 100 ausgegeben. 5. Fahrradmitnahme Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Regelungen der TBL 100 gem. § 16 und TBL 200 gem. § 8. 6. Übertragbarkeit, Umtausch, Erstattung 6.1. Rückgabe, Erstattung und Umtausch nicht benutzter BLB-TagesTickets plus Salzburg sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 6.2. Bei den BLB-TagesTickets plus Salzburg handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der TBL 100 der Länderbahn. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 6.3. Im Übrigen gelten die TBL 100 und TBL 200 der Länderbahn für die BLB-Züge. TBL 300 Seite 12 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der VogtlandbahnGmbH für die trilex-Züge Tarifsonderangebot - Dresden-Wrocław-Spezial Datum: 05.01.2015 Ab 12.01.2015 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als DresdenWrocław-Spezial in den Varianten Dresden-Wrocław-Spezial Single, Dresden-Wrocław-Spezial Familie sowie Dresden-Wrocław-Spezial Gruppe zu Festpreisen ausgegeben. 1. Berechtigte 1.1. Ein Dresden-Wrocław-Spezial Single kann von einer Person genutzt werden. 1.2. Ein Dresden-Wrocław-Spezial Familie kann von Eltern und/oder Großeltern (maximal 2 Erwachsene) mit maximal drei eigenen Kindern bzw. Enkeln von 6 bis einschließlich 14 Jahren (Familienkinder) genutzt werden. 1.3. Ein Dresden-Wrocław-Spezial Gruppe kann von bis zu 5 Personen genutzt werden. 2. Geltungsbereich 2.1. Das Angebot berechtigt innerhalb Deutschlands zur Fahrt in den trilex-Zügen der VogtlandbahnGmbH (TL, TLX) sowie innerhalb Polens der Przewozy Regionalne (PR) von Dresden Hbf über Görlitz nach Wrocław und zurück. 2.2. Das Dresden-Wrocław-Spezial gilt nur in der 2. Klasse, ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. 3. Geltungsdauer Das Dresden-Wrocław-Spezial gilt ab dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag innerhalb von 7 Tagen zur einmaligen Hin- und Rückfahrt. Fahrtunterbrechungen sind nicht zugelassen. 4. Fahrkarten, Preise, Verkauf 4.1. Die a) b) c) Festpreise für das Dresden-Wrocław-Spezial betragen: Dresden-Wrocław-Spezial Single: 44,00 EUR Dresden-Wrocław-Spezial Familie: 96,00 EUR Dresden-Wrocław-Spezial Gruppe: 108,00 EUR 4.2. Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 4.3. Die a) b) c) Fahrkarten werden im Geltungsbereich Deutschland von trilex-Zugbegleitern im Zug, ab 01.04.2015 von DB-Verkaufsstellen (DB Reisezentren, DB-Agenturen) ab 01.04.2015 an DB-Fahrkartenautomaten ausgegeben. 4.4. TBL 300 Ein Verkauf im Zug findet nur in den trilex-Zügen statt. Seite 13 von 41 4.5. Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden und wird durch das Verkaufssystem auf dieser vermerkt. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 4.6. Ein Dresden-Wrocław-Spezial ist nur gültig, wenn in dem dafür vorgesehenen Feld Vorname und Name aller auf diesem Ticket Reisenden (ausgenommen Familienkinder) eingetragen sind. Diese Angaben müssen a) beim Kauf des Tickets vor Fahrtantritt noch vor Fahrtantritt b) beim Kauf des Tickets beim Zugbegleitpersonal im Zug sofort nach dem Kauf unauslöschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. 4.7. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Anforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Eine Übertragung des Fahrscheins ist grundsätzlich ausgeschlossen. 4.8. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens wird ein Dresden-Wrocław-Spezial ungültig. 4.9. Nach Fahrtantritt ist der Austausch von Personen, die ein Dresden-Wrocław-Spezial gemeinsam nutzen, unzulässig. 5. Fahrradmitnahme Für die Mitnahme von Fahrrädern oder Hunden ist je Fahrrad oder Hund eine Fahrradkarte gemäß SCIC-Tarif zu lösen. Diese gilt in Verbindung mit einem „Dresden–Wrocław Spezial“-Ticket auch zur Rückfahrt. Je Person ist die Mitnahme von nur einem Fahrrad oder Hund im Rahmen vorhandener Platzkapazitäten möglich. 6. Umtausch und Erstattung 6.1. Umtausch und Erstattung nicht benutzter Dresden-Wrocław-Spezials sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 6.2. Beim Dresden-Wrocław-Spezial handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19 4.2 der TBL 100 der Länderbahn. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 6.3. Im Übrigen gelten die TBL 100, TBL 200 sowie TBL 400 der Länderbahn für die trilex-Züge der Vogtlandbahn-GmbH. TBL 300 Seite 14 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Vogtlandbahn-GmbH für die trilex-Züge Tarifsonderangebot - KatzensprungTicket Datum: 18.09.2014 Ab 14.12.2014 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als KatzensprungTicket in den Varianten KatzensprungTicket Dresden – Bischofswerda (DD-BIW), KatzensprungTicket Dresden – Bautzen (DD-BZ) sowie Katzensprung-Ticket Dresden – Wilthen (DD-WIL) zu Festpreisen ausgegeben. 1. Berechtigte 1.1. Ein KatzensprungTicket kann von jedermann in Anspruch genommen werden und gilt für jeweils eine Person. 1.2. Das KatzensprungTicket ist nur mit Namenseintrag des Fahrkarteninhabers in dem vorgesehenen Feld auf der Fahrkarte gültig. Diese Angaben müssen a) beim Kauf des Tickets vor Fahrtantritt noch vor Fahrtantritt oder b) beim Kauf des Tickets beim Zugbegleitpersonal im Zug sofort nach dem Kauf unauslöschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Anforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Eine Übertragung des Fahrscheins ist grundsätzlich ausgeschlossen. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens wird ein Katzensprung-Ticket ungültig. 1.3. 2. 2.1. Der Inhaber ist berechtigt, beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) mitzunehmen. Geltungsbereich Das KatzensprungTicket gilt in den trilex-Zügen der Vogtlandbahn-GmbH (TL, TLX) sowie in den Zügen der DB Regio AG (S), der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH (ODEG) und der Städtebahn Sachsen GmbH (SBS) auf folgenden Strecken: a) KatzensprungTicket DD-BIW: Dresden Hbf – Bischofswerda b) KatzensprungTicket DD-BZ: Dresden Hbf – Bischofswerda – Bautzen c) KatzensprungTicket DD-WIL: Dresden Hbf – Bischofswerda – Wilthen 2.2. Das KatzensprungTicket gilt nur in der 2. Klasse, ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. TBL 300 Seite 15 von 41 3. 3.1. Geltungsdauer Das KatzensprungTicket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten im Geltungsbereich zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr b) samstags, sonntags sowie an Tagen, die im gesamten Freistaat Sachsen gesetzlicher Feiertag sind, jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr 3.2. 4. 4.1. Fahrtunterbrechungen sind im Rahmen der Geltungsdauer möglich. Fahrkarten, Preise, Verkauf Die Festpreise für das KatzensprungTicket betragen im Zeitraum vom 14.12.2014 bis 13.06.2015 als Einführungspreise: a) KatzensprungTicket DD-BIW: 10,00 EUR b) KatzensprungTicket DD-BZ: 15,00 EUR c) KatzensprungTicket DD-WIL: 15,00 EUR 4.2. Die Festpreise für das KatzensprungTicket betragen ab 14.06.2015: a) KatzensprungTicket DD-BIW: 12,00 EUR b) KatzensprungTicket DD-BZ: 17,00 EUR c) KatzensprungTicket DD-WIL: 17,00 EUR 4.3. Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 4.4. Die Fahrkarten werden innerhalb des Geltungsbereichs gem. § 8, Ziff. 2 sowie § 8, Ziff. 8 der TBL 100 ausgegeben. 4.5. Bei Nutzung von Zügen der DB Regio, der ODEG und der SBS gemäß Ziff. 2 muss das KatzensprungTicket vor Fahrtantritt erworben werden. Ein Verkauf im Zug findet nur in den trilex-Zügen statt. 5. Umtausch und Erstattung 5.1. Umtausch und Erstattung nicht benutzter KatzensprungTickets sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 5.2. Beim Katzensprung-Ticket handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Länderbahn (TBL 100). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 5.3. Im Übrigen gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Länderbahn (TBL 100 und TBL 200) bzw. die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der beteiligten Eisenbahnen. TBL 300 Seite 16 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Vogtlandbahn-GmbH für die trilex-Züge Tarifsonderangebot - Liberec-Dresden-Spezial Datum: 18.09.2014 Ab 14.12.2014 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als Liberec-Dresden-Spezial zu Festpreisen ausgegeben. 1. 1.1. 1.2. Berechtigte Ein Liberec-Dresden-Spezial kann genutzt von bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen genutzt werden. Hierbei sind folgende Varianten möglich: c) 1 Person d) 2 bis 5 Personen Das Liberec-Dresden-Spezial ist nur mit Namenseintrag aller auf diesem Ticket Reisenden in dem vorgesehenen Feld auf der Fahrkarte gültig. Diese Angaben müssen a) beim Kauf des Tickets vor Fahrtantritt noch vor Fahrtantritt oder b) beim Kauf des Tickets beim Zugbegleitpersonal im Zug sofort nach dem Kauf unauslöschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Anforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Eine Übertragung des Fahrscheins ist grundsätzlich ausgeschlossen. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens wird ein Liberec-Dresden-Spezial ungültig. Nach Fahrtantritt ist der Austausch von Personen, die ein Liberec-Dresden-Spezial gemeinsam nutzen, unzulässig. 1.3. Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt. 1.4. Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt. 2. Geltungsbereich 2.1. Das Liberec-Dresden-Spezial gilt in den trilex-Zügen der Vogtlandbahn-GmbH (TL, TLX) auf der Strecke Liberec – Zittau – Bischofwerda - Dresden Hbf. 2.2. Das Liberec-Dresden-Spezial gilt nur in der 2. Klasse, ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. TBL 300 Seite 17 von 41 3. 3.1. Geltungsdauer Das Liberec-Dresden-Spezial gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für eine Hinund Rückfahrt im Geltungsbereich zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 6:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr b) samstags, sonntags sowie an Tagen, die in der Tschechischen Republik gesetzlicher Feiertag sind, jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr 3.2. 4. 4.1. Fahrtunterbrechungen sind nicht möglich. Nach Antritt der Rückfahrt wird das Ticket für die Hinfahrt ungültig. Fahrkarten, Preise, Verkauf Die Festpreise für das Liberec-Dresden-Spezial betragen: a) für 1 Person: CZK 230 b) für 2 bis 5 Personen: CZK 320 4.2. Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 4.3. Die Fahrkarten werden von a) trilex-Agenturen, b) trilex-Zugbegleitern im Zug, nur innerhalb Tschechiens und nur am Geltungstag ausgegeben. Die Zahlung erfolgt in der tschechischen Landeswährung. Es erfolgt kein Vorverkauf. 5. Umtausch und Erstattung 5.1. Umtausch und Erstattung nicht benutzter Liberec-Dresden-Spezials sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 5.2. Beim Liberec-Dresden-Spezial handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Länderbahn (TBL 100). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 5.3. Im Übrigen gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Länderbahn (TBL 100 und TBL 200). TBL 300 Seite 18 von 41 Zvláštní tarifní nabídka - Liberec-Dresden-Speciál Datum: 18.09.2014 Od 14.12.2014 až do odvolání budou jako speciální nabídka vydávány jízdenky LiberecDresden-Speciál jako zvláštní jízdní doklady za pevně stanovenou cenu. 1. 1.1 Oprávnění uživatelé Jízdenku Liberec-Dresden-Speciál může využít až pět společně cestujících osob. Možné jsou následující varianty: a) 1 osoba b) 2 až 5 osob 1.2 Jízdenka Liberec-Dresden-Speciál je platná pouze tehdy, jsou-li ve stanoveném políčku vyplněna jména a příjmení všech cestujících, kteří na tuto jízdenku cestují. Tyto údaje musejí být vyplněny nesmazatelně a tiskacím písmem a) při zakoupení jízdenky ještě před nastoupením jízdy b) při zakoupení jízdenky u doprovodného personálu ve vlaku okamžitě po jejím zakoupení. Při kontrole jízdních dokladů je na vyžádání nutné prokázat identitu cestujících úředně vydaným dokladem totožnosti s fotografií. Jízdní doklad je nepřenosný. Dodatečnou úpravou uvedeného jména se jízdenka Liberec-Dresden-Speciál stává neplatnou. Po nastoupení jízdy je výměna osob, které společně využívají jízdenku Liberec-Dresden-Speciál, nepřípustná. 1.3. Děti do 5 let věku včetně jsou přepravovány zdarma. Při určování počtu osob nebudou započítávány. 1.4. Pes mimo schránu, jež podléhá povinnosti uhrazení přepravného, je při určování počtu osob započítáván jako osoba. 2. Oblast platnosti 2.1. Liberec-Dresden-Speciál platí ve vlacích TRILEX společnosti Vogtlandbahn-GmbH (TL, TLX) na následující trase Liberec – Zittau – Bischofwerda - Dresden Hbf. 2.2. Liberec-Dresden-Speciál platí pouze ve 2. vozové třídě, přechod do 1. vozové třídy je vyloučen. 3. 3.1. Doba platnosti Liberec-Dresden-Spezial platí v den platnosti uvedený na jízdním dokladu pro zpáteční jízdu v oblasti platnosti v následujích časech: a) od pondělí do pátku vždy od 6:00 hod. do 3:00 hod. následujícího dne b) o sobotách, nedělích a dnech, které v České republice připadají na státní svátek, vždy od 0:00 hod. do 3:00 hod. následujícího dne 3.2. Přerušení jízdy není možné. Po nastoupení cesty zpět se jízdenka pro cestu tam stává neplatnou. TBL 300 Seite 19 von 41 4. Jízdní doklady, ceny, prodej 4.1 Pevné ceny jízdenky Liberec-Dresden-Speciál jsou stanoveny následovně: a) pro 1 osobu: CZK 230 b) pro 2 až 5 osob: CZK 320 4.2. Další slevy z ceny jízdenky nejsou poskytovány. 4.3. Jízdní doklady jsou vydávány a) agenturami TRILEX b) průvodčími ve vlacích TRILEX pouze na území České republiky a pouze v den platnosti. Úhrada probíhá v české měně. Předprodej není možný. 5. Výměna a náhrada 5.1. Výměna a náhrada nevyužitých jízdenek Liberec-Dresden-Speciál není možná. Sleva z jízdného není poskytována dodatečně. 5.2. U jízdenky Liberec-Dresden-Speciál se jedná o jízdní doklad s výrazně zlevněným jízdným ve smyslu § 5 spolkového Zákona o železniční přepravě (Eisenbahnverkehrsordnung, EVO) a Přílohy 1 k § 19 4.2 Tarifních a přepravních podmínek společnosti Länderbahn (TBL 100). Nárok na náhradu nutných nákladů za využití jiného vlaku proto dle Přílohy 1 k § 19 4.2 TBL 100 nevzniká. 5.3. Dále platí Tarifní a přepravní podmínky společnosti Länderbahn (TBL 100 a TBL 200). TBL 300 Seite 20 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Regental Bahnbetriebs-GmbH für die oberpfalzbahn-Züge Tarifsonderangebot - oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarte Datum: 14.12.2014 Ab 15.12.2013 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarte verkauft. 1. Berechtigte 1.1. Die oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarte kann von jedermann in Anspruch genommen werden. 1.2. Sie gilt für jeweils eine Person. 2. 2.1. Geltungsbereich Die oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarte gilt in den oberpfalzbahn-Zügen der Regental BahnbetriebsGmbH, den alex-Zügen der Vogtlandbahn-GmbH sowie den Nahverkehrszügen der DB auf den Strecken: a) Regensburg Hbf - Marktredwitz b) Marktredwitz - Cheb 2.2. Während der Geltungsdauer kann die oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarte für beliebig viele Fahrten zwischen den auf der Fahrkarte eingetragenen Bahnhöfen dieser Strecke genutzt werden. 2.3. Die oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarte gilt nicht für Fahrten von Zügen, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, in dem die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen aktiv integriert sind, stattfinden. 3. Geltungsdauer Die oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarte gilt für die Dauer eines Monats in dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungszeitraum zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, b) samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen im Freistaat Bayern (inkl. 15.08.) jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr. TBL 300 Seite 21 von 41 4. Fahrkarten, Preise, Verkauf 4.1. Die Relationsfahrpreise für die oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarten sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen. 4.2. Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 4.3. Die Fahrkarten werden innerhalb des Geltungsbereichs § 8, Ziff. 2 sowie § 8, Ziff. 8 der TBL 100 ausgegeben. 5. Fahrradmitnahme Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Regelungen der TBL 100 gem. § 16 und TBL 200 gem. § 8. 6. Übertragbarkeit, Umtausch, Erstattung 6.1. oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarten werden als übertragbare Fahrkarten ausgegeben. Die Übertragung hat unentgeltlich zu erfolgen, eine gewerbsmäßige Überlassung ist untersagt. 6.2. Erstattung und Umtausch nicht benutzter oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarten sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 6.3. Bei der oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarte handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der TBL 100 der Länderbahn. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 6.4. Im Übrigen gelten die TBL 100 und TBL 200 der Länderbahn für die oberpfalzbahn- sowie alex-Züge. TBL 300 Seite 22 von 41 Anlage 1 zur oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarte Relationspreise der oberpfalzbahn-Freizeit-Monatskarte TBL 300 Seite 23 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Vogtlandbahn-GmbH für die alex-Züge sowie der Regental Bahnbetriebs-GmbH für Züge der oberpfalzbahn Tarifsonderangebot - Saale-Naab-HopperTicket Datum: 14.12.2014 Ab 14.12.2014 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrscheine als HopperTicket zum Festpreis bis zu einer Tarifentfernung von 50 km ausgegeben. 1. Berechtigte 1.1. Das Saale-Naab-HopperTicket kann von jedermann in Anspruch genommen werden und gilt für jeweils eine Person. 1.2. Das Saale-Naab-HopperTicket ist nur mit Namenseintrag des Fahrkarteninhabers in dem vorgesehenen Feld auf der Fahrkarte gültig. Diese Angaben müssen a) beim Kauf des Tickets vor Fahrtantritt noch vor Fahrtantritt oder b) beim Kauf des Tickets beim Zugbegleitpersonal im Zug sofort nach dem Kauf unauslöschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Anforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Eine Übertragung des Fahrscheins ist grundsätzlich ausgeschlossen. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens wird ein Saale-Naab-HopperTicket ungültig 1.3. 2. 2.1. Der Inhaber ist berechtigt, beliebig viele eigene Kinder bzw. eigene Enkelkinder bis maximal 14 Jahre kostenlos mitzunehmen. Geltungsbereich Das Saale-Naab-HopperTicket gilt in den alex-Zügen der Vogtlandbahn-GmbH sowie den oberpfalzbahn-Zügen der Regental Bahnbetriebs-GmbH auf folgenden Strecken für Verbindungen bis zu 50 km zwischen Abgangs- und Zielbahnhof: a) Hof Hbf – Weiden (Oberpf) – Schwandorf b) Marktredwitz – Schirnding – Cheb 2.2. Das Saale-Naab-HopperTicket gilt nur in der 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. 2.3. Das Saale-Naab-HopperTicket gilt nicht für Fahrten von alex- bzw. oberpfalzbahn-Zügen, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, in dem die Vogtlandbahn-GmbH bzw. die Regental Bahnbetriebs-GmbH aktiv integriert ist, stattfinden. TBL 300 Seite 24 von 41 3. 3.1. Geltungsdauer Das Saale-Naab-Hopper-Ticket gilt an dem auf dem Fahrschein angegebenen Geltungstag für eine Hin- und Rückfahrt zwischen Abgangs- und Zielbahnhof, und zwar zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, b) samstags und sonntags jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, c) an Feiertagen jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, sofern am Ort des Abgangsbahnhofes und am Ort des Zielbahnhofes am Geltungstag Feiertag ist. 3.2. 4. Fahrtunterbrechungen sind im Rahmen der Geltungsdauer möglich. Fahrscheine, Preise, Verkauf 4.1. Der Festpreis des Saale-Naab-HopperTickets beträgt 8,50 EUR. 4.2. Weitere Fahrpreisermäßigungen (z. B. für Kinder) werden nicht gewährt. 4.3. Die Fahrscheine werden innerhalb des Geltungsbereichs § 8, Ziff. 2 sowie § 8, Ziff. 8 der TBL 100 ausgegeben. 4.4. Im Anschluss an ein vorhandenes Saale-Naab-HopperTicket werden keine weiteren Saale-NaabHopperTickets ausgegeben. 5. Fahrradmitnahme Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Regelungen der TBL 100 gem. § 16 und TBL 200 gem. § 8. 6. Umtausch, Erstattung 6.1. Rückgabe, Erstattung und Umtausch nicht benutzter Saale-Naab-HopperTickets sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 6.2. Beim Saale-Naab-HopperTicket handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der TBL 100 der Länderbahn. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 6.3. Im Übrigen gelten die TBL 100 und TBL 200 der Länderbahn für die alex- und oberpfalzbahn-Züge. TBL 300 Seite 25 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Vogtlandbahn-GmbH für die alex-Züge sowie der Regental Bahnbetriebs-GmbH für Züge der oberpfalzbahn und waldbahn Tarifsonderangebot - ServusTicket Datum: 14.12.2014 Ab 14.12.2014 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als ServusTicket zu Festpreisen ausgegeben. 1. Berechtigte 1.1. Ein ServusTicket kann von bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen genutzt werden. 1.2. Darüber hinaus können bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 Jahren und einschließlich 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden, bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt. 1.3. Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden unentgeltlich befördert, bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt. 1.4. Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl wie eine Person gezählt. 2. 2.1. Geltungsbereich Das ServusTicket gilt in den Nahverkehrszügen der agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG (ag, as), agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG (ag), DB Regio AG (IRE, RB, RE, S), Regental Bahnbetriebs-GmbH (OPB, OPX, WBA) und Vogtlandbahn-GmbH (ALX) innerhalb Bayerns sowie ab/nach Ulm Hbf auf folgenden Strecken: a) Hof Hbf – Marktredwitz – Weiden (Oberpf) – Schwandorf – Regensburg Hbf b) Regensburg Hbf – Landshut (Bay) Hbf – München Hbf c) München Hbf – Kempten (Allgäu) Hbf– Immenstadt d) Immenstadt – Lindau Hbf e) Immenstadt – Oberstdorf f) Marktredwitz – Schirnding - Cheb g) Schwandorf – Cham (Oberpf) – Furth i.W. h) Cham (Oberpf) – Bad Kötzting – Lam i) Cham (Oberpf) – Waldmünchen j) Plattling – Deggendorf Hbf – Zwiesel (Bay) – Bayerisch Eisenstein k) Zwiesel (Bay) – Grafenau l) Zwiesel (Bay) – Bodenmais m) Weiden (Oberpf) – Bayreuth Hbf – Lichtenfels – Coburg – Bad Rodach / Bamberg n) Bayreuth Hbf – Weidenberg o) Ebermannstadt – Forchheim (Oberfr) – Bamberg – Ebern TBL 300 Seite 26 von 41 p) Bad Steben – Hof Hbf q) Selb Stadt – Hof Hbf r) Neuenmarkt-Wirsberg – Münchberg – Helmbrechts / Hof Hbf s) Landshut (Bay) Hbf – Regensburg Hbf – Ingolstadt Hbf – Donauwörth – Günzburg – Ulm Hbf t) Neumarkt (Oberpf) – Regensburg Hbf – Plattling 2.2. Darüber hinaus gilt das ServusTicket auch in den Zügen der agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG (ag, as) auf der Strecke Plattling – Passau Hbf. 2.3. Das ServusTicket gilt nur in der 2. Klasse, ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. 2.4. Das ServusTicket gilt nicht für Fahrten der unter Ziff. 2.1 genannten Züge, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verbundes, in dem die unter Ziff. 2.1 genannten Eisenbahnverkehrsunternehmen aktiv integriert sind, stattfinden. 3. Geltungsdauer 3.1. Das ServusTicket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten im Geltungsbereich zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr b) samstags, sonntags sowie an Tagen, die im Freistaat Bayern gesetzlicher Feiertag sind (auch 15.08., nicht 08.08.), und am 24.12. und 31.12. jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr 3.2. 4. Fahrtunterbrechungen sind im Rahmen der Geltungsdauer möglich. Fahrkarten, Preise, Verkauf 4.1. Die Festpreise für das ServusTicket betragen: ServusTicket 1 Person 20,00 € 2 Personen 25,00 € 3 Personen 30,00 € 4 Personen 35,00 € 5 Personen 40,00 € 4.2. Die unter 1. genannten mitreisenden Kinder werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt. Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 4.3. Die Fahrkarten können im Geltungsbereich von den beteiligten Bahnen a) in personalbedienten Fahrkartenverkaufsstellen (Kundencentern, Reisezentren, Agenturen) b) an stationären Fahrkartenautomaten c) und geografisch uneingeschränkt über Onlinevertriebssysteme ausgegeben werden. 4.4. Darüber hinaus werden die Fahrkarten auch in folgenden Zügen verkauft: a) ag-Züge (nur Netz Nord) – am Fahrkartenautomaten im Zug b) ALX-Züge – beim Zugbegleiter im alex treff (Bistrowagen) c) OPB-Züge – beim Zugbegleiter am Platz d) OPX-Züge – beim Zugbegleiter am Platz e) WBA-Züge – beim Zugbegleiter am Platz 4.5. Hinsichtlich des Verkaufs im Zug gelten die jeweiligen Regelungen der Tarif- und Beförderungsbestimmungen der beteiligten Bahnen zum Fahrkartenerwerb. Bei Nutzung von Zügen, bei denen kein Verkauf im Zug stattfindet, muss das Servus-Ticket vor Fahrtantritt erworben werden. Ein Verkauf im Zug findet nur in den o.g. Zügen statt. TBL 300 Seite 27 von 41 4.6. Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen (außer den unter 1. genannten Kindern) muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden und wird durch das Verkaufssystem auf dieser vermerkt. Nachträgliche Änderungen sind nicht zulässig und machen das Ticket ungültig. 4.7. Ein ServusTicket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern Vorname und Name aller auf diesem Ticket Reisenden (außer den unter 1. genannten Kindern) bzw. der Hinweis „Hund“ eingetragen sind. Diese Angaben müssen a) beim Kauf des Tickets außerhalb des Zuges noch vor Fahrtantritt b) beim Kauf des Tickets im Zug sofort nach dem Kauf unauslöschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. 4.8. 5. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Anforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Eine Übertragung des Fahrscheins ist ausgeschlossen. Durch nachträgliche Änderung mindestens eines eingetragenen Namens wird ein ServusTicket ungültig. Nach Fahrtantritt ist der Austausch von Personen, die ein Servus-Ticket gemeinsam nutzen, unzulässig. Umtausch und Erstattung 5.1. Umtausch und Erstattung nicht benutzter ServusTickets sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 5.2. Beim ServusTicket handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne des § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie den jeweiligen Regelungen zu Fahrgastrechten in den Tarif- und Beförderungsbestimmungen der beteiligten Bahnen. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher nicht. 5.3. Im Übrigen gelten die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbestimmungen der beteiligten Bahnen. TBL 300 Seite 28 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Vogtlandbahn-GmbH für die vogtlandbahn-Züge Tarifsonderangebot - TourenTicket Datum: 14.12.2014 Ab 14.12.2014 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als „TourenTicket“ sowie in den jeweiligen add-on-Versionen zu Festpreisen ausgegeben. 1. 1.1 Berechtigte Ein TourenTicket sowie deren add-on-Versionen kann genutzt werden von: a) bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder b) einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person. 1.2 2. 2.1 Familienkinder gem. Ziff. 1.1, lit. b) sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenanzahl werden sie nicht mitgezählt. Geltungsbereich Das TourenTicket sowie das TourenTicket+Fahrrad gelten in den VBG-Zügen der Vogtlandbahn-GmbH auf folgenden Strecken: a) Zwickau Zentrum – Falkenstein (Vogtl) – Klingenthal – Kraslice b) Plauen (Vogtl) ob Bf – Herlasgrün – Falkenstein (Vogtl) c) Gera Hbf – Greiz – Weischlitz d) Plauen (Vogtl) ob Bf – Adorf (Vogtl) – Bad Brambach – Cheb 2.2 Das TourenTicket+Sokolov sowie das TourenTicket+Karlovy Vary gelten in den VBG-Zügen der Vogtlandbahn-GmbH sowie in den Zügen der GW Train Regio a.s. auf folgenden Strecken: a) Zwickau Zentrum – Falkenstein (Vogtl) – Klingenthal – Kraslice – Sokolov / Karlovy Vary d.n. b) Plauen (Vogtl) ob Bf – Herlasgrün – Falkenstein (Vogtl) c) Gera Hbf – Greiz – Weischlitz d) Plauen (Vogtl) ob Bf – Adorf (Vogtl) – Bad Brambach – Cheb 2.3 Das TourenTicket sowie deren add-on-Version gelten nur in der 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. 2.4 Das TourenTicket sowie deren add-on-Version gelten nicht für Fahrten in VBG-Zügen, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, in dem die Vogtlandbahn-GmbH aktiv integriert ist, stattfinden. TBL 300 Seite 29 von 41 3. Geltungsdauer 3.1 Das TourenTicket sowie deren add-on-Version gelten an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten im Geltungsbereich zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 08:00 Uhr bis zum Folgetag 03:00 Uhr b) samstags, sonntags sowie an Tagen, die im gesamten Freistaat Sachsen oder im gesamten Freistaat Thüringen gesetzlicher Feiertag sind, jeweils von 00:00 Uhr bis zum Folgetag 03:00 Uhr 3.2 Fahrtunterbrechungen sind im Rahmen der Geltungsdauer möglich. 3.3 Das TourenTicket kann montags bis freitags in ausgewählten Zügen auch bereits vor 08:00 Uhr nutzbar sein. Die abweichende Gültigkeit wird unter www.vogtlandbahn.de veröffentlicht. 4. Fahrradmitnahme Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Regelungen der TBL 100 gem. § 16 und TBL 200 gem. § 8, es sei denn, ein TourenTicket+Fahrrad wurde gelöst. In diesem Fall kann der Reisende ein Fahrrad im Geltungsbereich gem. Ziff. 2.1. mitnehmen. 5. Fahrkarten, Preise, Verkauf 5.1 Die Festpreise der Ticket-Angebote betragen: 1 2 3 4 5 Person Personen Personen Personen Personen TourenTicket 8,00 EUR 14,00 EUR 20,00 EUR 26,00 EUR 32,00 EUR +Fahrrad 10,00 EUR 18,00 EUR 26,00 EUR 34,00 EUR 42,00 EUR (add-on-Varianten) +Sokolov +Karlovy Vary 10,00 EUR 12,00 EUR 18,00 EUR 21,00 EUR 26,00 EUR 30,00 EUR 34,00 EUR 39,00 EUR 42,00 EUR 48,00 EUR 5.2 Die unter Ziff. 1. genannten mitreisenden Familienkinder werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt. 5.3 Mitgeführte entgeltpflichte Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person berücksichtigt. 5.4 Die jeweilige Preisstufe des TourenTicket+Fahrrad kommt zur Anwendung, wenn mindestens ein Fahrrad mitgenommen wird, auch wenn es sich dabei um ein Fahrrad eines unter Ziff. 1. genannten mitreisenden Familienkindes handelt. 5.5 Die jeweilige Preisstufe des TourenTickets, TourenTicket+Sokolov oder TourenTicket+Karlovy Vary kommt zur Anwendung, wenn a) kein Fahrrad mitgenommen wird oder b) die Nutzung des TourenTickets sich auf den Streckenabschnitt Gera Hbf – Greiz-Dölau oder Teile davon beschränkt oder c) die Personen, die Nutzer eines TourenTickets sind und ein Fahrrad mitnehmen, bereits im Besitz einer für diese Fahrt gültigen Fahrkarte zur Mitnahme ihres Fahrrads sind. 5.6 Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 5.7 Die Fahrkarten werden innerhalb des Geltungsbereichs am Abgangsort § 8, Ziff. 2 sowie § 8, Ziff. 8 der TBL 100 ausgegeben. TBL 300 Seite 30 von 41 5.8 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen ohne die unter Ziff. 1. genannten mitreisenden Familienkinder muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden und wird durch das Verkaufssystem auf dieser vermerkt. 5.9 Ein TourenTicket sowie deren add-on-Version ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern Vorname und Name aller Mitreisenden eingetragen sind. Diese Angaben müssen a) beim Kauf des Tickets vor Fahrtantritt noch vor Fahrtantritt b) beim Kauf des Tickets an mobilen Fahrkartenautomaten im Zug sofort nach dem Kauf unauslöschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. 5.10 Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Anforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 5.11 Nach erfolgter Eintragung kann ein TourenTicket sowie deren add-on-Version nicht mehr übertragen werden. 5.12 Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens wird ein TourenTicket sowie deren add-onVersion ungültig. 5.13 Nach Fahrtantritt ist der Austausch von Personen, die ein TourenTicket sowie deren add-on-Version gemeinsam nutzen, unzulässig. 6. Umtausch, Erstattung 6.1. Rückgabe, Umtausch und Erstattung nicht benutzter TourenTickets sowie deren add-on-Versionen sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 6.2. Beim Touren-Ticket handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der TBL 100 der Länderbahn. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 6.3. Im Übrigen gelten die TBL 100 sowie TBL 200 der Länderbahn für VBG-Züge der VogtlandbahnGmbH. TBL 300 Seite 31 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Vogtlandbahn-GmbH für die trilex-Züge Tarifsonderangebot - trilex-TagesTicket Datum: 18.09.2014 Ab 14.12.2014 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als trilex-TagesTicket zu Festpreisen ausgegeben. 1. 1.1. Berechtigte Ein trilex-TagesTicket kann von bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen genutzt werden. Hierbei sind folgende Varianten möglich: a) 1 Person; beliebig viele eigene Kinder bzw. Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren (sogenannte „Familienkinder“) können kostenfrei mitgenommen werden b) 2 Personen; von einer dieser beiden Person können beliebig viele eigene Kinder bzw. Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden c) 3 Personen d) 4 Personen e) 5 Personen 1.2. Ein trilex-TagesTicket ist nur mit Namenseintrag aller auf diesem Ticket Reisenden in dem vorgesehenen Feld auf der Fahrkarte gültig (ausgenommen Familienkinder). Diese Angaben müssen a) beim Kauf des Tickets vor Fahrtantritt noch vor Fahrtantritt oder b) beim Kauf des Tickets beim Zugbegleitpersonal im Zug sofort nach dem Kauf unauslöschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Anforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Eine Übertragung des Fahrscheins ist grundsätzlich ausgeschlossen. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens wird ein trilex-TagesTicket ungültig. Nach Fahrtantritt ist der Austausch von Personen, die ein trilexTagesTicket gemeinsam nutzen, unzulässig. 1.3. Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt. 1.4. Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt. TBL 300 Seite 32 von 41 2. Geltungsbereich 2.1. Das trilex-TagesTicket gilt in den trilex-Zügen der Vogtlandbahn-GmbH (TL, TLX) sowie in den Zügen der DB Regio AG (S), der Ostdeutschen Eisenbahn-GmbH (ODEG) und der Städtebahn Sachsen GmbH (SBS) auf folgenden Strecken: a) Dresden Hbf – Bischofswerda – Görlitz b) Dresden Hbf – Bischofswerda – Zittau – Liberec c) Rybniste /Seifhennersdorf – Varnsdorf – Zittau – Liberec 2.2. 3. Das trilex-TagesTicket gilt nur in der 2. Klasse, ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. Geltungsdauer 3.1. Das trilex-TagesTicket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten im Geltungsbereich zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr b) samstags, sonntags sowie an Tagen, die im gesamten Freistaat Sachsen gesetzlicher Feiertag sind, jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr 3.2. Fahrtunterbrechungen sind im Rahmen der Geltungsdauer möglich. 3.3. Das trilex-TagesTicket kann montags bis freitags in ausgewählten Zügen abweichend auch bereits vor 09:00 Uhr nutzbar sein. Die abweichende Gültigkeit wird unter www.trilex.de veröffentlicht. 4. Fahrkarten, Preise, Verkauf 4.1. Die Festpreise für das trilex-TagesTicket betragen: TrilexTagesTicket 1 Person 20,00 € 2 Personen 3 Personen 24,00 € 28,00 € 4 Personen 5 Personen 32,00 € 36,00 € 4.2. Die unter Ziff. 1 genannten mitreisenden Familienkinder werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt. 4.3. Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 4.4. Die Fahrkarten werden innerhalb des Geltungsbereichs gem. § 8, Ziff. 2 sowie § 8, Ziff. 8 der TBL 100 ausgegeben. 4.5. Bei Nutzung von Zügen der DB Regio, der ODEG und der SBS gemäß Ziff. 2 muss das trilex-TagesTicket vor Fahrtantritt erworben werden. Ein Verkauf im Zug findet nur in den trilex-Zügen statt. 4.6. Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden und wird durch das Verkaufssystem auf dieser vermerkt. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. TBL 300 Seite 33 von 41 5. Umtausch und Erstattung 5.1. Umtausch und Erstattung nicht benutzter trilex-TagesTickets sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 5.2. Beim trilex-TagesTicket handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungs-entgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Länderbahn (TBL 100). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 5.3. Im Übrigen gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Länderbahn (TBL 100 und TBL 200) bzw. die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der beteiligten Eisenbahnen. TBL 300 Seite 34 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Vogtlandbahn-GmbH für die vogtlandbahn-Züge Tarifsonderangebot - HopperTicket Datum: 14.12.2014 Ab 12.12.2010 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrscheine als HopperTicket zum Festpreis bis zu einer Tarifentfernung von 50 km ausgegeben. 1. Berechtigte 1.1. Das HopperTicket kann von jedermann in Anspruch genommen werden und gilt für jeweils eine Person. 1.2. Das Hopper-Ticket ist nur mit Namenseintrag des Fahrkarteninhabers in dem vorgesehenen Feld auf der Fahrkarte gültig. Diese Angaben müssen a) beim Kauf des Tickets vor Fahrtantritt noch vor Fahrtantritt oder b) beim Kauf des Tickets beim Zugbegleitpersonal im Zug sofort nach dem Kauf unauslöschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Anforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Eine Übertragung des Fahrscheins ist grundsätzlich ausgeschlossen. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens wird ein HopperTicket ungültig 1.3. 2. Der Inhaber ist berechtigt, beliebig viele eigene Kinder bzw. eigene Enkelkinder bis maximal 14 Jahre kostenlos mitzunehmen. Geltungsbereich 2.1. Das HopperTicket gilt in den VBG-Zügen der Vogtlandbahn-GmbH auf der Strecke Gera – Greiz – Greiz-Dölau sowie in den Nahverkehrszügen der DB sowie Erfurter Bahn (EB) für Verbindungen bis zu 50 km zwischen Abgangs- und Zielbahnhof 2.2. Das HopperTicket gilt nur in der 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. 2.3. Das HopperTicket gilt nicht für Fahrten in VBG-Zügen, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, in dem die Vogtlandbahn-GmbH aktiv integriert ist, stattfinden. 3. 3.1. Geltungsdauer Das HopperTicket gilt an dem auf dem Fahrschein angegebenen Geltungstag zwischen Abgangs- und Zielbahnhof, und zwar zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, b) samstags und sonntags jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, c) an Feiertagen jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, sofern am Ort des Abgangsbahnhofes und am Ort des Zielbahnhofes am Geltungstag Feiertag ist. 3.2. Fahrtunterbrechungen sind im Rahmen der Geltungsdauer möglich. TBL 300 Seite 35 von 41 4. Fahrscheine, Preise, Verkauf 4.1. Der Festpreis des HopperTickets für die einfache Fahrt beträgt 4,50 EUR. 4.2. Der Festpreis des HopperTickets für die Hin- und Rückfahrt beträgt 7,50 EUR. 4.3. Weitere Fahrpreisermäßigungen (z. B. für Kinder) werden nicht gewährt. 4.4. Die Fahrscheine werden innerhalb des Geltungsbereichs am Abgangsort § 8, Ziff. 2 sowie § 8, Ziff. 8 der TBL 100 ausgegeben. 4.5. Im Anschluss an ein vorhandenes HopperTickets werden keine weiteren HopperTickets ausgegeben. 5. Fahrradmitnahme Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Regelungen der TBL 100 gem. § 16 und TBL 200 gem. § 8. 6. Umtausch, Erstattung 6.1. Rückgabe, Erstattung und Umtausch nicht benutzter HopperTickets sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 6.2. Beim HopperTicket handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der TBL 100 der Länderbahn. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 6.3. Im Übrigen gelten die TBL 100 und TBL 200 der Länderbahn für die vogtlandbahn-Züge. TBL 300 Seite 36 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Regental Bahnbetriebs-GmbH für die waldbahn-Züge Tarifsonderangebot - waldbahn-Freizeit-Monatskarte Datum: 14.12.2014 Ab 15.12.2013 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als waldbahn-Freizeit-Monatskarte verkauft. 1. Berechtigte 1.3. Die waldbahn-Freizeit-Monatskarte kann von jedermann in Anspruch genommen werden. 1.4. Sie gilt für jeweils eine Person. 2. 2.4. Geltungsbereich Die waldbahn-Freizeit-Monatskarte gilt in den waldbahn-Zügen auf den Strecken: c) Plattling - Zwiesel (Bay) - Bayerisch Eisenstein d) Zwiesel (Bay) - Bodenmais e) Zwiesel (Bay) - Grafenau 2.5. 3. Während der Geltungsdauer kann die waldbahn-Freizeit-Monatskarte für beliebig viele Fahrten zwischen den auf der Fahrkarte eingetragenen Bahnhöfen dieser Strecke genutzt werden. Geltungsdauer Die waldbahn-Freizeit-Monatskarte gilt für die Dauer eines Monats in dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungszeitraum zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 9:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, b) samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen im Freistaat Bayern (inkl. 15.08.) jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr. TBL 300 Seite 37 von 41 Fahrkarten, Preise, Verkauf Die Relationsfahrpreise für waldbahn-Freizeit-Monatskarten ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen: 6 14 15 13 7 5 4 7 10 17 20 25 29 32 8 21 19 13 11 10 13 16 23 26 31 35 38 29 27 21 19 18 21 24 31 34 39 43 46 73 70 64 56 40 33 25 19 15 21 29 2 8 10 19 22 25 32 35 40 44 47 6 8 17 20 23 30 33 38 42 45 2 11 14 17 24 27 32 36 39 63 60 54 46 30 23 15 9 5 11 19 10 8 2 62 59 53 45 29 22 14 8 4 10 18 19 17 11 9 65 62 56 48 32 25 17 11 7 13 21 22 20 14 12 3 68 65 59 51 35 28 20 14 10 16 24 25 23 17 15 6 3 9 12 15 22 25 30 34 37 3 6 13 16 21 25 28 3 10 13 18 22 25 7 10 15 19 22 75 72 66 58 42 35 27 21 17 23 31 32 30 24 22 13 10 7 3 8 12 15 78 75 69 61 45 38 30 24 20 26 34 35 33 27 25 16 13 10 3 Großarmschlag 65 62 56 48 32 25 17 11 7 13 21 8 6 Spiegelau 71 68 62 54 38 31 23 17 13 19 27 2 Klingenbrunn Bodenmais Bay.Eisenstein Ludwigsthal Zwiesel Bettmannsäge 4 10 18 19 17 11 9 8 11 14 21 24 29 33 36 72 69 63 55 39 32 24 18 14 8 Frauenau 6 10 16 24 25 23 17 15 14 17 20 27 30 35 39 42 64 61 55 47 31 24 16 10 6 Zwieselau 8 14 18 24 32 33 31 25 23 22 25 28 35 38 43 47 50 58 55 49 41 25 18 10 4 Lichtenthal 7 15 21 25 31 39 40 38 32 30 29 32 35 42 45 50 54 57 54 51 45 37 21 14 6 Außenried 16 23 31 37 41 47 55 56 54 48 46 45 48 51 58 61 66 70 73 48 45 39 31 15 8 Langdorf 8 24 31 39 45 49 55 63 64 62 56 54 53 56 59 66 69 74 78 81 40 37 31 23 7 Böhmhof 6 14 30 37 45 51 55 61 69 70 68 62 60 59 62 65 72 75 80 84 87 33 30 24 16 Regen 17 14 8 Triefenried 9 6 3 3 9 17 33 40 48 54 58 64 72 73 71 65 63 62 65 68 75 78 83 87 90 Gotteszell Grafling-Arzting Plattling Pankofen Deggendorf Hbf Grafling-Arzting Gotteszell Triefenried Regen Bettmannsäge Zwiesel Ludwigsthal Bay.Eisenstein Bodenmais Böhmhof Langdorf Außenried Lichtenthal Zwieselau Frauenau Klingenbrunn Spiegelau Großarmschlag Rosenau (b Grafenau) Grafenau Deggendorf Hbf von Pankofen Plattling nach 83 80 74 66 50 43 35 29 25 31 39 40 38 32 30 21 18 15 8 5 5 9 12 4 7 87 84 78 70 54 47 39 33 29 35 43 44 42 36 34 25 22 19 12 9 4 Grafenau 4.4. Rosenau (b Grafenau) 4. 90 87 81 73 57 50 42 36 32 38 46 47 45 39 37 28 25 22 15 12 7 3 3 Entfernungen je Relation in km Entfernung in km 1 4 6 9 11 13 16 19 21 bis bis bis bis bis bis bis bis bis 3 5 8 10 12 15 18 20 23 Preis Entfernung in km 34,40 € 38,90 € 42,20 € 50,10 € 56,30 € 62,40 € 72,60 € 78,70 € 82,50 € 24 27 31 36 41 44 47 51 56 bis bis bis bis bis bis bis bis bis 26 30 35 40 43 46 50 55 60 Preis Entfernung in km 91,60 € 94,80 € 111,60 € 120,50 € 135,40 € 142,50 € 148,40 € 166,80 € 174,90 € 61 66 71 76 81 86 bis bis bis bis bis bis Preis 65 70 75 80 85 90 181,30 € 186,40 € 191,00 € 192,50 € 193,70 € 195,50 € Preis je waldbahn-Freizeit-Monatskarte und Entfernung 4.5. Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 4.6. Die Fahrkarten werden innerhalb des Geltungsbereichs § 8, Ziff. 2 sowie § 8, Ziff. 8 der TBL 100 ausgegeben. TBL 300 Seite 38 von 41 5. Fahrradmitnahme Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Regelungen der TBL 100 gem. § 16 und TBL 200 gem. § 8. 6. Übertragbarkeit, Umtausch, Erstattung 6.5. waldbahn-Freizeit-Monatskarten werden als übertragbare Fahrkarten ausgegeben. Die Übertragung hat unentgeltlich zu erfolgen, eine gewerbsmäßige Überlassung ist untersagt. 6.6. Erstattung und Umtausch nicht benutzter waldbahn-Freizeit-Monatskarten sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 6.7. Bei der waldbahn-Freizeit-Monatskarte handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der TBL 100 der Länderbahn. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 6.8. Im Übrigen gelten die TBL 100 und TBL 200 der Länderbahn für die waldbahn-Züge. TBL 300 Seite 39 von 41 TBL 300 der Länderbahn – Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Regental Bahnbetriebs-GmbH für die waldbahn-Züge Tarifsonderangebot - waldbahn-TagesTicket Datum: 15.12.2013 Ab 15.12.2013 bis auf Widerruf werden als Sonderangebot besondere Fahrkarten als waldbahn-TagesTicket zum Festpreis verkauft. 1. Berechtigte 1.1. Das waldbahn-TagesTicket kann von jedermann in Anspruch genommen werden und gilt für jeweils eine Person. 1.2. Das waldbahn-TagesTicket ist nur mit Namenseintrag des Fahrkarteninhabers in dem vorgesehenen Feld auf der Fahrkarte gültig. Diese Angaben müssen a) beim Kauf des Tickets vor Fahrtantritt noch vor Fahrtantritt oder b) beim Kauf des Tickets beim Zugbegleitpersonal im Zug sofort nach dem Kauf unauslöschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Anforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Eine Übertragung des Fahrscheins ist grundsätzlich ausgeschlossen. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens wird ein waldbahn-TagesTicket ungültig 1.3. Der Inhaber ist berechtigt, eigene Kinder bzw. eigene Enkelkinder bis maximal 14 Jahre mitzunehmen. 1.4. Die Mitnahme von Hunden ist kostenlos. 2. Geltungsbereich Das waldbahn-TagesTicket gilt in den waldbahn-Zügen während der Geltungsdauer für beliebig viele Fahrten auf den Strecken: a) Plattling - Zwiesel (Bay) - Bayerisch Eisenstein b) Zwiesel (Bay) - Bodenmais c) Zwiesel (Bay) - Grafenau 3. Geltungsdauer Das waldbahn-TagesTicket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag zu folgenden Zeiten: a) montags bis freitags jeweils von 8:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr, b) samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen im Freistaat Bayern (inkl. 15.08.) jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr. TBL 300 Seite 40 von 41 4. Fahrkarten, Preise, Verkauf 4.1. Der Festpreis des waldbahn-TagesTickets beträgt 7,50 EUR. 4.2. Weitere Fahrpreisermäßigungen werden nicht gewährt. 4.3. Die Fahrkarten werden innerhalb des Geltungsbereichs gem. § 8, Ziff. 2 sowie § 8, Ziff. 8 der TBL 100 ausgegeben. 5. Fahrradmitnahme Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Regelungen der TBL 100 gem. § 16 und TBL 200 gem. § 8. 6. Umtausch, Erstattung 6.1. Rückgabe, Erstattung und Umtausch nicht benutzter waldbahn-TagesTickets sind nicht möglich. Die Fahrpreisermäßigung wird nicht nachträglich gewährt. 6.2. Beim waldbahn-TagesTicket handelt es sich um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) sowie Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 der TBL 100 der Länderbahn. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges erfolgt daher gemäß Anlage 1 zu § 19, Ziff. 4.2 TBL 100 der Länderbahn nicht. 6.3. Im Übrigen gelten die TBL 100 und TBL 200 der Länderbahn für die waldbahn-Züge. TBL 300 Seite 41 von 41