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Forum-Gewerberecht | Spielrecht | Was macht der GSG-Sachverständigenverband? Autor Beitrag RudiCartell Durch einen Google-Alert wurde ich Anfang letzte Woche mal wieder auf etwas von 18.10.2009 18:03 vor Monaten aufmerksam gemacht: Es wurde oder wird ein Verband/Verein der GSG-Sachverständigen gegründet: Die Quelle aus Google ist http://www.bsfg.info/ und dort erscheint ein Kontakt, den ich genutzt habe, jedoch ohne irgendwelche Rückmeldung. Der Domain-Eigentümer ist ein Herr Martin Schütte (auch ein GSG-Prüfer). Ist da irgendwas tatsächlich organisiert? Gibt es (wenn e.V) eine Satzung? Gibt es schon Aktionen/Ergebnisse/Informationen? Welche gemeinsamen (evt. strategischen) Ziele werden verfolgt? Ist der TüV mit dabei? Wird die Einstellung des TüV zum Prüfwesen (Köhler-Artikel mit den "Schutzzielen") vom BSfG geteilt? Wie groß und unabhängig ist diese Zelle? Was will man und was nicht? Gibt es Preisabsprachen, Auftragsvermittlung, Qualitätskontrolle, Schlichtungsstelle o.ä.? Bis heute habe ich außer diesem Google-Weckhinweis nie wieder etwas vom Wirken dieser sachverständigen Stelle mitbekommen. Hat jemand mehr Infos, die ich auch vom Vorsitzenden Proksch bislang nicht erhalten konnte. Wie sieht der Vorstand aus? Sind da auch nur die branchennahen Automatenserviceunternehmen vertreten? Ich habe auch schon einen Prüfer befragt, der selber meinte Mitglied zu sein, aber der scheint ebenso bis auf einen Termin im November in Berlin nicht mehr zu wissen bzw. besser informiert zu sein. Er meinte nur (als Grund des Zusammenschlusses), die PTB hätte es halt gern gesehen, nicht mit jedem Prüfer immer einzeln kommunizieren zu müssen. Also wenn es stimmen sollte, ein verlängerter Arm der PTB? Das mit der Unabhängigkeit der Prüfer ist eine immer wiederkehrende, delikate (leicht riechende) Sosse; auch bei den zeitlich letzten IHK-bestellten Sachverständigen. Gruß vom Rudi . Carlo die haben zunächst genug zu lesen: 19.10.2009 12:53 http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5557 Autor Beitrag jasper Ich denke, die wissen gar nicht was sie tun und warum sie überhaupt da sind! 20.10.2009 15:29 Die PTB erweckt doch recht dreist den Eindruck, die Sachverständigen (SV) für Sachgebiet 530 wären keine "allgemeinen" Sachverständigen, u.a. mit der Pflicht zur Erstellung von Gerichtsgutachten und somit der Sachverständigen- Ordnung ( vgl. NRW ) unterworfen. Denn welchen Kontext, außer der Spielverordnung, gibt es denn für das Sachgebiet 530? :schimpf: Und wo bleibt jetzt der Aufschrei des neuen Sachverständigenverbands? Gerade erst gegründet und schon einen Maulkorb aufgesetzt bekommen? Auch hier sieht es irgendwie schwer nach versuchter Einflussnahme aus, wenn eine Bundesbehörde (PTB) den Sachverständigen - die ihre Arbeit prüfen sollen - offenbar einzureden versucht, die Sachverständigenordnung würde nicht für sie gelten. Was genau ist ein Sachverständiger zur Überprüfung von Geldspielgeräten? Ich meine, dass Sachverständige von den jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammern bestellt und vereidigt werden, wenn sie die geltenden Voraussetzungen erfüllen bzw. nachdem sie die erforderlichen Nachweise erbracht haben. Im Kontext der Spielverordnung handelt es sich nicht um eine allgemeine Sachverständigentätigkeit, sondern um die Feststellung der Übereinstimmung von Geldspielgeräten mit der zugelassenen Bauart. Die gleiche Aufgabe kann auch eine von der PTB zugelassenen Stelle übernehmen. vgl.: PTB Also alles nur ein großes Täuschungsmanöver und eine ertragreiche Abwälzung der Verantwortung einer Bundesbehörde? ACHTUNG für alle Sachverständige Zitat: Richtlinien zur Sachverständigenordnung I. Grundlage und Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung § 1 Bestellungsgrundlage Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt auf Antrag gem. § 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 der Handwerksordnung Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe. Autor Beitrag Meike Hallo Rudi, 21.10.2009 05:58 es gibt rechtsfähige und nicht-rechtsfähige Vereine. Ein Verein muss sich nicht eintragen lassen. Wenn es ein Verein aber nicht tut, hat das erhebliche Auswirkungen auf die Steuererklärung, die Haftungsansprüche usw. Es gibt offensichtlich keinen e.V. was man hier nachlesen kann. http://www.Lvssachsen.de/html_1/06_2009_41.pdf Hallo Jasper, mir erschließt sich nicht warum du glaubst, dass Herr Proksch und seine Vereinsmitglieder einen Maulkorb erhalten hätten. Kennst Du Interna? Im www konnte ich keinerlei Veröffentlichung finden zu Herrn Proksch außer nachfolgender http://www.studieninstitut-mv.de/seminare/G330_G331__erlaubnispflichtiges_Gewerbe....pdf Wenn ein Dipl.Ing.FH Fortbildungsmaßnahmen mit rechtlichem Schwerpunkt gibt, - denn ein OA-Mitarbeiter hat per Gesetz keine Überprüfung von Nachbaugeräten zur Bauartkonformität durchzuführen -, dann finde ich das recht erstaunlich. Gruß Meike Autor Beitrag RudiCartell Wenn ich den Brief vom BVS e.V. richtig verstehe, so sagt das nichts über den 21.10.2009 09:58 Vereinsstatus des BSfG aus, sondern nur das eine Kooperation zwischen einem Dachverband und dieser Gruppe/Verein per Vertrag beschlossen wurde. Die Postadresse der bsfg.info Webseite weist dann ja auch auf den BVS e.V. hin, weil Herr Proksch kommt ja eher irgendwo aus dem Bereich Rostock und firmiert unter "Automaten Service Gesellschaft Vorpommern" in Stralsund. Irgendwie ist es ja auch ein Service, die Überprüfung. Anderseits glaube ich, dass die Wurzeln des ServiceBetriebes älter sind, und die Überprüfung zum Beifang wurde. Noch eine Anmerkung zum Seminar-Flyer mit dem Referenten Proksch, dass den OÄ verstärkt angeboten wird. Das Programm sieht zwar relative rechtlich aus (was einem Sachverständigen im technischen Umfeld kaum zusteht oder auch abgedeckt werden kann), aber ich könnte mir auch vorstellen, dass die angedeutete Praxis (Praxistest am Beispiel vor Ort) durchaus einen Zugewinn der Mitarbeiter der OÄ darstellen kann, wenn da unbefangene und unabhängige Information fliesst und die technischen Knackpunkte erläutert werden. Vielleicht kennt ja jemand einen beim OA, der die 93€ investitiert hat und etwas mehr über den tatsächlichen Verlauf berichten kann und ob es den Einsatz wert war. Aber meine Ursprungsfragen nach den Zielen/Positionen/Satzung/Aktionen des BSfG: Da scheint ja doch nur sehr verborgen und für Aussehenstehende intransparent etwas abzulaufen, was Jasper dann auf den Gedanken des "Maulkorbs" brachte. Transparenz und offene Informationspolitik könnte diesen Eindruck sehr schnell entkräften oder ist es doch so was wie eine Geheimloge? Vielleicht spendiert man ja einmal eine weitere Seite beim Webauftritt, um darzustellen, was die Existenzberechtigung des BSfG ausmacht. Gruß vom Rudi . Autor Beitrag hansi Das weisungsfreie Handeln dieser Sachverständigen ist in der Tat anzuzweifeln! 22.10.2009 07:34 PTB- Weisung: Was genau ist ein Sachverständiger zur Überprüfung von Geldspielgeräten? Im Kontext der Spielverordnung handelt es sich nicht um eine allgemeine Sachverständigentätigkeit, sondern um die Feststellung der Übereinstimmung von Geldspielgeräten mit der zugelassenen Bauart. Die gleiche Aufgabe kann auch eine von der PTB zugelassenen Stelle übernehmen. Was ist die Aufgabe der Inspektoren? Inspektoren sind beauftragt, die Konformität des überprüften Gerätes mit seiner zugelassenen Bauart auf der Grundlage des Zulassungsscheins der PTB festzustellen und dies zu bescheinigen. Ihre Ermächtigung ist entsprechend auf diese Aufgabe beschränkt. Haben die Inspektoren allgemeine Kontrollaufgaben? Nein, Inspektoren haben über ihren Auftrag hinaus keine Überwachungs-, Kontroll- und Vollzugsaufgaben. Sie können jedoch von zuständigen Behörden in beratender Funktion hinzugezogen werden. Gibt es eine Überprüfung der Spielgeräte vor der Erstaufstellung? Nein, eine Überprüfung der Spielgeräte nach Auslieferung vom Hersteller durch Sachverständige oder zugelassene Stellen ist in den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Vielmehr ist der Hersteller von Spielgeräten verpflichtet, nur solche Geräte in Verkehr zu bringen, die baugleich zur zugelassenen Bauart sind. Kann die PTB veranlassen, dass die Hersteller einheitliche Schnittstellen und Auslesesoftware für die Überprüfung gemäß § 7 SpielV bereitstellen? Nein, die PTB kann und muss dafür sorgen, dass die Auslesung gesichert ist. Eine Vereinheitlichung, z.B. im Zuge eines Normungsverfahrens, würde aber durchaus von der PTB begrüßt und unterstützt werden. Quelle: http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/docs/PAGE/SPIELGERAETE/FAQ/%DCBERPR %DCFUNG_GEM%C4%DF_%A77_SPIELV_2009-09-02.PDF Diese PTB- Weisungen dürften im klaren Widerspruch zur Sachverständigenordnung stehen! II. Pflichten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen § 9 Unparteiische Aufgabenerfüllung (1) Der Sachverständige hat seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen und seine Gutachten in diesem Sinne nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. (2) Dem Sachverständigen ist insbesondere untersagt, 1. Weisungen zu berücksichtigen, die das Ergebnis des Gutachtens und die hierfür maßgebenden Feststellungen verfälschen können; 2. Vereinbarungen zu treffen, die seine Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit beeinträchtigen können; 3. Gutachten in eigener Sache oder für Objekte oder Leistungen seines Dienstherrn oder Arbeitgebers zu erstatten; .... Autor Beitrag jasper @Rudi, hansi, 22.10.2009 07:57 genau das meine ich mit "Maulkorb" :danke: Dem Sachverständigen ist insbesondere untersagt, 1. Weisungen zu berücksichtigen, die das Ergebnis des Gutachtens und die hierfür maßgebenden Feststellungen verfälschen können; 2. Vereinbarungen zu treffen, die seine Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit beeinträchtigen können; Alle Achtung! _________________________________________ Sehe ich das richtig? Von Kiddie-Rides bis Inkasso-Service und nun auch „TÜV-Prüfer“. http://www.automatenservicegesellschaft.de/automatenservicegesellschaftvorpommer n.html RudiCartell Es gibt den Verein -wie auch immer. 22.10.2009 09:14 Daneben gibt es den Tüv mit Prüfern, die alle in einer vertraglich geregelten Beziehung mindestens zu Gauselmann stehen (Abhängigkeit, Weisung?). @jasper: (Danke für den ASV-Link und die Werbung dort, die einen weiteren Sachverständigen betrifft). Als Drittes gibt es also IHK-Sachverständige, die irgendwie diese öffentliche Bestellung erreicht haben und die wohl individuell für ihre Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit sorgen müssen. Wie das bei den Beispielen ASV und weiteren geht oder begründet wird ist mir unbekannt. Interessant ist dabei auch, wieso solche offensichtliche Verflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeit zur Branche bei der IHK unbekannt sind, weil sich sonst dieser Status ausschließen sollte. Eigener Spielbetrieb, zusätzliche gewerbliche Servicedienste, Beraterverträge usw. sollten Zweifel an der Unabhängigkeit aufkommen lassen. Ich glaube alle diese Themen waren auch schon da. Mir ging es ursprünglich aber um den Verein und dessen Aktivitäten und Ziele. Gruß vom Rudi . Autor Beitrag Meike Hallo Rudi, 27.10.2009 05:24 was der von Dir angesprochene Verein ( rechtsfähig oder nicht rechtsfähig) tatsächlich macht, weiß ich nicht. Da habe ich bis jetzt keine "Leseprobe" finden können. Es gibt aber zumindest acht Sachverständige des Sachgebietes 530, die am 26.10.2009 einen offenen Brief an die PTB Berlin gesandt hatten, in dem Sie dieser sehr ausführlich darlegen, welche Kernkompetenzen ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK hat. Um es abgekürzt zu formulieren, wurde erläutert warum zumindest diese acht Herren keine "Inspektoren" mit "Ankreuztest" der PTB sind. Es wurde sachlich gut begründet "Kante gezeigt". Gruß Meike RudiCartell Danke für den Hinweis. Heisst "offener Brief", dass gibt es irgendwo zum Nachlesen? 27.10.2009 07:02 Haben diese 8 irgendwie im Auftrag des Vereins gehandelt oder ist das eine völlig unabhängige Aktion? Gruß vom Rudi . Carlo Auf Deine klare Frage hier eine klare Antwort: 27.10.2009 09:20 NICHTS!! Das man nicht in einem Verband sein muss um Klarheit zu schaffen beweisen diese Herren: http://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=2076 Meike Hallo Rudi, 30.10.2009 05:30 hattest Du beim Sachverständigenverband denn mal angefragt, was dieser so macht und wo man etwas dazu nachlesen kann? Gruß Meike RudiCartell Ja, habe Anfang Oktober an die info-bsfg und asv-proksch@t-online.de Adressen 30.10.2009 19:26 gemailt. Keine Reaktion, bis jetzt. Ich hatte in meinem Eingangsbeitrag auch schon gesagt, das ich keine Info kriegen konnte, deshalb diese Frage, ob irgendjemand schlauer ist. Mittlerweil wurde aber der 23.11.2009 als Versammlungstermin in Berlin von dem Prüfer, den ich gesprochen habe, bestätigt worden Die Tagesordnung kenne ich aber nicht. Villeicht gibt es dann nach der PTB-Versammlung am 24.11.2009 dann was Neues zu berichten. Gruß vom Rudi Autor Beitrag gmg Der Termin steht ja nur kurz bevor. 22.11.2009 13:58 Ist mitlerweile die Tagesordnung bekannt ? Grüße Meike Hallo gmg, 23.11.2009 05:22 ja die Tagesordnung der "Informations- und Konsultationsveranstaltung" ist bekannt. Da ich bis jetzt noch nie Protokolle von PTB-Veranstaltungen lesen konnte, ( wie ist so etwas eigentlich mit QM vereinbar? ) werden wir auf offene Briefe und ähnliches warten müssen. Gruß Meike RudiCartell Hat jemand etwas erfahren und darf es mitteilen? 28.11.2009 14:01 Entweder von den Sachverständigen-/Prüfertagung oder der PTB-Konferenz oder beidem. Gibt es Ergebnisse oder Absichten etwas zu verändern oder wurde über den hier bekannt gewordenen "offenen Brief" gesprochen. Gibt vielleicht sogar schon Antworten oder die Schreiber mit Ausschluss gedroht? Gruß vom Rudi . Autor Beitrag r2d2 Hallo Rudi, hallo Alle! 02.12.2009 20:05 Protokoll zur 3. Informations- und Konsultationsveranstaltung der PTB für ÖBV-Sachverständige und Mitarbeiter zugelassener Stellen Sachgebiet : Überprüfung von Geldspielgeräten Zitat Frage: „Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Angaben in der Hersteller-Erklärung zur Erreichung des geforderten durchschnittlichen Stundenverlustes im Zulassungsschein veröffentlicht werden können.“ Zitat Antwort PTB: „Nein, die Veröffentlichung dieser Angaben kann nur durch die Hersteller selbst erfolgen. Diese Größe ist keine in der Spielverordnung festgelegte Kenngröße der Spielgeräte. Die PTB fordert diese Werte zur eigenen Plausibilitätsprüfung der Herstellerangaben an.“ (vergleiche pdf-Datei in der Anlage) Ergebnis: Die Industrie will uns täuschen um ihren Marktvorteil als Industriespielhallenbetreiber gegenüber den Automatenaufstellern zu sichern! Die letzten Zweifler an der Manipulierbarkeit des automatisierten Glücksspiels sind so seriös wie jene, die zu beweisen versuchen, dass eine identische „Auszahlquote“ je Glücksspielgerätebauart nicht darstellbar ist - vorbei an all längst erwiesenen Tatsachen der Gerätemanipulationsmöglichkeiten. Das sind Querköpfe, Fantasten, die in ihrer eigenen Version der Realität leben. Oder "gekaufte" Wissenschaftler, politische Entscheidungsträger, Verbände, die eine groß angelegte Täuschungskampagne der Industriespielhallenbetreiber unterstützen und davon persönlich profitieren. Kurzum, dass gekaufte und politisch so gewollte nicht kontrollierbare Glücksspiel. gmg :danke: für das Protokoll, r2d2 ! 02.12.2009 20:53 Grüße Autor Beitrag RudiCartell Nun, es scheint irgendwie die Zeit gefüllt worden zu sein. 02.12.2009 22:10 Neue Checklist, neu gestalteter Zulassungsschein, Maninulationen (wie das?) und dies und das (viele Wünsche der Hersteller zu weiteren Gestaltungsfreiheiten, weil man immer so verlässlich war). Die Peinlichkeiten über Löwens - ebenfalls durch den gleichen Zufall gesteuerte Klebeaktion lässt sich ja kaum mehr an Delitantismus übertreffen ("Siegel werden zum Kauf angeboten"). Mal sehen, wie "blind-tolerant" die PTB diese Posse wieder milde lächelnd begleitet. Dazu den Begriff " nicht ausreichende Sachkunde" herzunehmen deutet an, man sei davon ausgegangen, das zum Kleben Sachkunde von Nöten sei. Da scheint der Ansatz des neuen Verbandes da noch eins drauf zu setzen - mit eigenem, weiterem (?) Siegel - reichlich mutig sich dabei, wie der Hersteller, zu entblösen. Hoffentlichk kommt dabei die Sachkunde nicht nochmal unter die Räder. Wenn sonst schon nichts wirklich geprüft werden kann, dann doch bitte ein beruhigender Aufkleber. Noch ein schöner Satz: "Der Verband geht davon aus, dass die Umrüstung von Build 74 auf Build 75 bei den NOVOLINE-Geräten als Probelauf für die Umstellung der Geräte von der TR 3.3 nach TR 4.0/4.1 angesehen werden kann." Wenn dies so ist, wird es wohl nichts mit der freiwilligen Verpflichtung (?) der Hersteller. Und dann? Gruß vom Rudi . Autor Beitrag Meike Gruß an alle, 03.12.2009 05:19 kann mir jmd. anhand der Teilnehmerliste erklären, wer dort für den rechtlichen Part zuständig war? Da hätte ich einige Nachfragen. Wenn eine Prüfoberbehörde Vorschläge unterbreitet, wie: "..bestimmte Pflichttexte nicht mehr im Wortlaut vorzugeben, sondern nur den Sinngehalt festzuschreiben.." so ist das schon sehr speziell, wenn man den Fall der " Veränderungen innerhalb der Produktion " (Zitat Ende) bestimmter bauartzugelassener Geldspielgeräte im Hinterkopf hat. Wenn eine Prüfoberbehörde auf Nachfrage zur Herstellererklärung zur Erreichung des geforderten durchschnittlichen Stundenverlustes im Zulassungsschein erklärt: "Diese Größe ist keine in der Spielverordnung festgelegte Kenngröße der Spielgeräte." so fragt man sich, ob wir alle mit dem gleichen Wortlaut der SpielV arbeiten, denn bei mir steht : §12 Abs.2 a SpielV "... kein höherer Betrag als 33 EURO je Stunde...." ".... Untersuchungen zur Einhaltung der in den Buchstaben a bis d aufgeführten Angaben..." Wird hier die geforderte Kenngröße des Kasseninhalts nicht in Korelation mit dem "geforderten Stundenverlust" betrachtet? Besonders nachfragewürdig aus meiner persönlichen Sicht ist Top 4. Welche Zuständigkeit hat die PTB zur Erstellung von "Maßnahmenplänen" für Hersteller und wie steht dies zu den rechtlichen Notwendigkeiten des §33 e GewO ? Wie kann man von einer Zufälligkeit von Gewinnen sprechen, wenn es heißt: ".... da Fehlerzustände, z.B. ungeplante Gewinnauszahlungen........." In wie Weit muss die PTB nun handeln, wenn Sachverständige berichten: "Es gibt Fälle, bei denen Geräte, die noch mit Softwareversion Build 74 liefen, mit der Kennzeichnung "Build 75" versiegelt waren." "Siegel werden zum Kauf angeboten." usw. Gruß Meike P.S.: Sehr speziell finde ich es, wenn ein Sachverständigenverband fordert: - Die Überprüfung, ob Schnittstellen dem Zulassungsschein entsprechen, ist nicht möglich und sollte daher gestrichen werden. - Die Überprüfung, ob besondere Funktionen dem Zulassungsschein entsprechen, ist Autor Beitrag nicht möglich und sollte daher gestrichen werden. Dies wurde dann auch so akzeptiert und fordert bei mir die Frage: Soll nun alles was einige Herrschaften nicht prüfen können, im Zulassungsschein gestrichen werden? Was ist deren Prüfung tatsächlich wert? Autor Beitrag jasper @r2d2, 03.12.2009 18:27 DANKE! :respekt: quote-----------------------Original von r2d2 Hallo Rudi, hallo Alle! Protokoll zur 3. Informations- und Konsultationsveranstaltung der PTB für ÖBV-Sachverständige und Mitarbeiter zugelassener Stellen Sachgebiet : Überprüfung von Geldspielgeräten Zitat Frage: „Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Angaben in der Hersteller-Erklärung zur Erreichung des geforderten durchschnittlichen Stundenverlustes im Zulassungsschein veröffentlicht werden können.“ Zitat Antwort PTB: „Nein, die Veröffentlichung dieser Angaben kann nur durch die Hersteller selbst erfolgen. Diese Größe ist keine in der Spielverordnung festgelegte Kenngröße der Spielgeräte. Die PTB fordert diese Werte zur eigenen Plausibilitätsprüfung der Herstellerangaben an.“ (vergleiche pdf-Datei in der Anlage) http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-2215.html ----------------------------- Zitat § 12 SpielV: (2) Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät a) Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt, ….. Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/spielv/__12.html Warum, bitte schön, ist der „Betrag je Stunde als Kasseninhalt“ für die PTB keine in der Spielverordnung festgelegte Kenngröße der Spielgeräte? Blättert die PTB in einer anderen, uns nicht bekannten Ausgabe der SpielV? Der „Antragsteller“ ist nicht selten gleichzeitig „Automatenaufsteller“! Dem „Antragsteller“ ist dieser für das Glücksspiel alles entscheidender „Wert“ bekannt! Autor Beitrag Auch dem „Antragsteller“ der gleichzeitig ein „Automatenaufsteller“ ist somit dieser alles entscheidende „Wert“ bekannt! Auch die PTB kennt diesen alles entscheidenden „Wert“! Nur diejenigen die es wirklich angeht, erwa 5.000 Automatenaufstellunternehmer, wird dieser „Wert“ bewusst vorenthalten!! :schimpf: Fragen an die PTB: Warum schafft ihr diese offenkundige und von Euch geförderte oder zumindest geduldete Wettbewerbsverzerrung nicht einfach dadurch ab, dass der „Betrag je Stunde als Kasseninhalt“ offen gelegt wird? Der dieser „Wert“ vor den Automatenaufstellern geheim gehalten werden ist aus der SpielV nicht abzuleiten!! Zumal gerade den bundesweiten Spielhallenkettenbetreibern dieser „Wert“ bekannt ist!! Euer Verweis an die Hersteller und somit an unsere direkten Wettbewerber, ist eine Farce! Wer kontrolliert wann und wie, ob dieser alles entscheidende „Wert“ an allen Nachbaugeräten einer Geräte-Bauart „bei langfristiger Betrachtung“ identisch ist? :weisnicht: dieter116 04.12.2009 14:08 quote-----------------------Original von Meike P.S.: Sehr speziell finde ich es, wenn ein Sachverständigenverband fordert: - Die Überprüfung, ob Schnittstellen dem Zulassungsschein entsprechen, ist nicht möglich und sollte daher gestrichen werden. - Die Überprüfung, ob besondere Funktionen dem Zulassungsschein entsprechen, ist nicht möglich und sollte daher gestrichen werden. Dies wurde dann auch so akzeptiert und fordert bei mir die Frage: Soll nun alles was einige Herrschaften nicht prüfen können, im Zulassungsschein gestrichen werden? Was ist deren Prüfung tatsächlich wert? ----------------------------- Meike, wenn du es genau durchgelesen hättest, hättest du sicher auch festgestellt, dass damit nicht der Zulassungsschein , sondern die Checkliste gemeint war. dazu steht auch noch : - Es wird in der Diskussion herausgearbeitet, dass Hardwareangaben auch dann, wenn sie nicht prüfbar sind, im Zulassungsschein erhalten bleiben sollen. (Zustimmung) Autor Beitrag Meike Hallo dieter, 05.12.2009 05:51 danke für den Hinweis, hatte es richtig verstanden, aber hier die Frage falsch formuliert. Die Frage muss natürlich richtig lauten: "Soll nun alles was einige Herrschaften nicht prüfen können, in der Checkliste gestrichen werden?" Was sagst Du denn zu einem SV, der in einer Konsultationsveranstaltung zu gibt, dass er nicht in der Lage ist, die "offenen Scheunentore" ( Schnittstellen, da nicht gedint und "besondere Funktionen" ) zu prüfen, somit nicht in der Lage ist, eine tatsächliche Bauartkonformität zu prüfen und dann als Verband den Vorschlag macht, dass man die Prüfung in diesem Bereich doch besser lassen sollte? Gruß an alle, die Forderungen (3) bis (5) sind für mich ein klares Zeichen, dass dieser Verband die SpielV und seine Aufgaben nicht kennt, bzw. nicht verstanden hat, denn: § 7 Abs. 1 ".... auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der PTB zugelassenen Stelle... überprüfen zu lassen." Da gibt es offensichtlich SV, die bestimmte rechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit Amtshandlungen nicht verstanden haben, denn: § 7 Abs. 2 "Wird die Übereinstimmung festgestellt, hat der Prüfer dies mit einer Prüfplakette...sowie mit einer Prüfbescheinigung ...... zu bestätigen." Das ist eine Amtshandlung. Ein SV wird für diese Handlung mit einem Amtsträger gleichgestellt ( zu ähnlichen Konstellationen, im Bereich der TÜV-Abnahme bei KFz oder Architekten, die Abnahmen für Kommunalverwaltung machen usw., gibt es umfangreiche Rechtsprechung ) und sollte dann auch die Pflichten von Amtsträgern kennen und vor allem wissen was passiert ( rechtlich passieren kann ), wenn er Pflichten nicht einhält. Denn die Forderungen (3) bis (5) heißen übersetzt: "Ich kann zwar die tatsächliche Bauartkonformität nicht prüfen und somit nicht feststellen, will aber trotzdem die Prüfplakette und Prüfbescheinigung ausstellen." Die Antwort der PTB "wird akzeptiert" ist schon recht speziell, denn eigentlich hätte es heißen müssen "gut, dass sie das mitteilen, wir werden nun sofort tätig, um diesen Misstand zu beheben, denn eigentlich hätten wir für diese Geldspielgeräte gar keine Bauartzulassung Autor Beitrag erteilen dürfen" denn es heißt: § 13 Abs.1, 10. "Das Spielgerät muss so gebaut sein, dass die Übereinstimmung der Nachbaugeräte mit der zugelassenen Bauart überprüft werden kann." Das ist eine MUSSVORSCHRIFT, da kann die PTB nicht einfach sagen "wir akzeptieren", dass das irgendwie nicht so geklappt hat. Hinzu kommt, dass nun die PTB von öffentlich bestelleten und vereidigten Sachverständigen Tatsachen mitgeteilt bekam, welche die Versagung einer Zulassung gerechtfertigt hätten, denn §13 Abs.1 Nr.10 SpielV ist offensichtlich bauartseits nicht erfüllt. Hier müsste nun wieder die MUSSVORSCHRIFT des § 33 e Abs. 2 Satz 1 GewO ziehen. Gruß Meike dieter116 Darüber hinausgehende technische Prüfungen, insbesondere die durch die Software 06.12.2009 08:00 gegebene Funktionalität des Geldspielgerätes, sind nicht Gegenstand der Geräteüberprüfung. Damit erübrigen sich eigentlich weitere Fragen zu Schnittstellen und besonderen Funktionen, denn dies wird über die Software geregelt. Und was da passiert, muss die PTB ja bei der Zulassung geprüft haben. Was mich aber wundert ist, dass der Vorschlag des Verbandes die Collectaste zu prüfen abgelehnt wurde. Diese dient dazu geldwerte Beträge in einen Anspruch des Spielers auf Geld umzuwandeln. Die Auszahltaste dient dazu einen Anspruch des Spielers zu realisieren. Auch wenn die Funktion der Taste nicht in Der SpVO steht, gehört sie eigentlich in die TR. Ansonsten passt hier mal wieder: Vorschläge an den Gestzgeber zur Erweiterung/Änderung der SpVO / Techn. Richtl. Autor Beitrag Meike Hallo Dieter, 06.12.2009 08:32 hier ging es um "Schnittstellen" und sogenannte "besondere Funktionen". Es ging nicht um "darüber hinausgehende Prüfungen". Das ist aber auch völlig egal, denn der § 13 Abs. 1 Nr. 10 SpielV kennt diese Unterscheidung nicht, er spricht von "Übereinstimmung" des Nachbaugeräts mit der zugelassen Bauart. Daher brauchen wir keine Vorschläge an den Gesetzgeber, - denn der hat seine Arbeit getan, siehe § 13 Abs. 1 Nr. 10 SpielV sondern Menschen, die diese umsetzen! Gruß an alle, aufgrund einiger Anfragen betr. meines Hinweises auf die Besonderheiten von Amtshandlungen, die ich per mail erhielt, ein link, der die Amtshaftung recht gut erläutert. http://www.juraforum.de/lexikon/Amtshaftung Wer sich mit dieser Thematik noch nie auseinander gesetzt hatte, sollte vielleicht grundsätzlich unter nachfolgenden Begriffen recherchieren / nachlesen : "durchgreifende Staatshaftung", Rechtsprechung zu Art.34 GG, Rechtsprechung zu §§ 331 ff StGB und hier insbesonder § 336 StGB. Gruß Meike Autor Beitrag dieter116 Aufgabe der Sachverständigen für „Überprüfung von Geldspielgeräten“ ist ausschließlich, die 06.12.2009 10:49 Übereinstimmung des Geldspielgerätes mit der zugelassenen Bauart zu prüfen und festzu-stellen, ob sich die nach Spielverordnung geforderte Funktionen am Gerät in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und die Software der zugelassenen Software entspricht, so dass für weitere zwei Jahre ein zulassungskonformer Betrieb des Gerätes erwartet werden kann. Es kann lediglich das Vorhandensein der Schnittstellen überprüft werden. Die Funktion ist durch die Software vorgegeben. Genau wie z.B. die Spielpause, die ja auch nicht überprüft wird. Die einzelnen Funktionen der Schnittstellen können bei einer §7 Prüfung nicht geprüft werden, da es dafür keine Prüfmittel gibt. ( Aussage des mir bekannten Prüfers.) Also ist eine solche Überprüfung nicht vorgesehen. Die Software wird von der PTB geprüft, wenn die auf dem Gerät befindliche also identisch ist, müssen es die Funktionen auch sein. Damit ist die Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart gegeben. Die Frage ist nur, kennt die PTB alle Funktionen der Schnittstelle durch eigene Untersuchungen ? Deswegen die Vorschläge. Genaue Rrmittlung der Funktionen durch Überprüfung der Quelltexte. Wie wird denn die Prüfung der Collecttaste hier gesehen ? Autor Beitrag RudiCartell 06.12.2009 11:29 quote-----------------------Original von dieter116 Aufgabe der Sachverständigen für „Überprüfung von Geldspielgeräten“ ist ausschließlich, die Übereinstimmung des Geldspielgerätes mit der zugelassenen Bauart zu prüfen und festzu-stellen, ob sich die nach Spielverordnung geforderte Funktionen am Gerät in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und die Software der zugelassenen Software entspricht, so dass für weitere zwei Jahre ein zulassungskonformer Betrieb des Gerätes erwartet werden kann. .... Die einzelnen Funktionen der Schnittstellen können bei einer §7 Prüfung nicht geprüft werden, da es dafür keine Prüfmittel gibt. ( Aussage des mir bekannten Prüfers.) .... Die Frage ist nur, kennt die PTB alle Funktionen der Schnittstelle durch eigene Untersuchungen ? ... Wie wird denn die Prüfung der Collecttaste hier gesehen ? ----------------------------- Wo kommt denn die Aufgabenbeschreibung in "kusiv" her? Mir scheint und da ist der Hinweis zum offenen Brief von Meike schon weiterführend, dass irgendwer die zugewiesenen Aufgaben laut Sachverständigenordnung der öffentlich Bestellen nicht wirklich verstanden hat. Wenn etwas wirklich als so ausschließlich gelten würde, dann sollten diese Sachverständigen sich lieber gleich als Prüfer beim TüV anstellen lassen. ... Wenn ein Prüfer meint, dass es kein Prüfmittel gibt, dann muss er der PTB den Hinweis geben, dass etwasan einem Gerät nicht überprüfbar ist und deshalb ansich keine Zulassung hätte bekommen können. Die Voraussetzungen zur Prüfung hat die PTB im Zulassungsprozess sicherzustellen! ... Nein, die PTB kennt natürlich nicht alle Funktionen, weil sie nicht alles prüft. ... Die Collect-Taste ist doch neben dem Punktespiel ein weiterer Einfall der Hersteller den Rückbuchungvorgang des Geldes durch einen "künstlichen" Schritt zu verzögern. Nachdem schon das Punktespiel tolleriert wird, muss lediglich eine Funktion vorhanden sein, die Geldauszahlungen zu veranlassen, ob diese Funktion über die Taste, heute "Collect" und morgen "Try" und übermorgen "Knispelfrotz" heissen darf, muss bei der Bauartzulassungsprüfung Gegenstand sein und das was dort zugelassen wird, muss von den Prüfern geprüft werden, ob es dass noch macht was es soll. Die PTB will sich aber gerne aus dieser Position entfernen etwas zu überprüfen und zu genehmigen, dass es von der selbst geschaffenen Spieldefinition her gar nicht geben dürfte. Gruß vom Rudi . Autor Beitrag dieter116 Das Kursive kommt hierher : 06.12.2009 12:24 http://www.svv.ihk.de/svvmain.asp dort als Sachgebiet 530 eingeben und auf einen SV klicken. Der Text wurde vor einigen Monaten geändert , daher wohl auch der ' offene Brief ' . RudiCartell 06.12.2009 18:05 quote-----------------------Original von dieter116 Das Kursive kommt hierher : http://www.svv.ihk.de/svvmain.asp dort als Sachgebiet 530 eingeben und auf einen SV klicken. Der Text wurde vor einigen Monaten geändert , daher wohl auch der ' offene Brief ' . ----------------------------- Sehr komisch :kopfkratz:: hat noch jemand den vorherigen "alten" Text zu dieser Beschreibung und weiß wann sich dies dort verändert hat? Also gibt es einen Anlass aus den letzten Monaten, wo man sich genötigt sah, hier einschränkend zu formulieren. Was sagen die jetzigen Sachverständigen oder ihr Verband wohl zu dieser Sichtweise? So wie es jetzt aussieht und sich liesst, müsste der offene Brief ja dann erst einmal in den Reihen der IHK zirkulieren bevor die PTB angeschrieben wird, da es dort ja mit dem Begriff "ausschließlich" ganz anders gesehen wird, als es in der Sachverständigenordnung für alle Sachgebiete beschrieben wurde. Danke nochmals für diese Referenz finde ich zumindest sehr beachtenswert und dafür dürften sich sicher auch einige Rechtsanwälte interessieren. Gruß vom Rudi . Autor Beitrag Meike Hallo Dieter, 06.12.2009 18:24 danke für den Hinweis. Von der Änderung hatte ich nichts gewusst. Rudis Hinweis zu den Rechtsanwälten muss mit einem Hinweis für die Gerichte erweitert werden. Denn die IHK hat offensichtlich die Reißleine gezogen, damit die SV, die nur im Sachgebiet 530 SV sind, nicht für gerichtliche Gutachten genommen werden können. Denn ein Gutachter darf natürlich nicht in einer derartig eingeschränkten Betrachtungsweise arbeiten. Mit dieser Änderung heißt es sozusagen, dass sie nur auf Weisungen und nach Checklisten arbeiten können. Die SV des Sachgebiets 530 sind quasi "degradiert" worden. Es wundert mich, dass wir dazu keinen "Aufschrei" gehört hatten. Gruß Meike Meike Gruß an alle, 07.12.2009 04:50 anbei der link zur Muster-Sachverständigenordnung des DIHK, Stand 10.05.2006, um die "Degradierung" zu verstehen. www.itsforum.de/download.php?sv%5Bid%5D=149194 Wichtig ist jetzt, dass alle Exekutiv- und Judikativ-Behörden über den Umstand informiert werden, wie die IHK das Sachgebiet 530 bewertet haben, denn gerade diese Formulierung ist für 99% aller Fälle ein Ausschlußkriterium: "Darüber hinausgehende technische Prüfungen, insbesondere die durch die Software gegebene Funktionalität des Geldspielgerätes, sind nicht Gegenstand der Geräteprüfung. Untersuchungen anderer Spielgeräte, wie z.B. Unterhaltungsgeräte, Warengeräte usw., gehören nicht zum Sachgebiet." Gruß Meike dieter116 Hallo Meike, dein link funktioniert leider nicht. 07.12.2009 05:08 Den alten Text kenne ich auch nicht mehr. Auf Nachfrage bei einem SV, nach der Änderung. sagte er dies : Natürlich kann ich auch Gerichtsgutachten zu anderen Fragen anfertigen. Ein Mustergutachten und rechtliche Fragen ' des SV vor Gericht ' gehörten ja zur Püfung. Nur Stempeln darf ich ein solches Gutachten nicht mehr. Autor Beitrag RudiCartell Der richtige Link müsste hier jetzt folgen: 07.12.2009 18:20 =149194]http://www.ifsforum.de Also IfS und nicht ItS. In dem Dokument liesst man dann, dass die Primärtätigkeiten eines öffentlich Bestellten sich mit Gutachten erstatten (und sonstigen Sachverständigentätigkeiten) befassen nur in diesem Spezialfall scheinbar dann nicht. Auch der §3 (2) g) und §3 (4) dieser Musterordnung erzeugt bei mir Unbehagen, wenn ich die Gesamtliste der inszwischen etwa 50 Kanditaten durchsehe. @dieter: Was meint dein dir bekannte Sachverständiger denn mit "nicht stempeln"? Tritt er als jeder x-beliebiger sachverständiger Zeuge vor Gericht auf oder weist er auf seine öffentliche Bestellung hin? Da er die Fähigkeiten Gutachten zu erstellen nachweisen musste, ist dass in sich nicht schlüssig, wenn es dann zu diesem Bestelltitel nicht gebraucht wird. Wenn es nun aber zwei Klassen von öffentlich bestellte Sachverständigen gibt, muss dass im Etikett, dem Ausweis, dem Stempel, dem Verzeichnis kenntlich gemacht werden, damit sofort für jeden Auftraggeber klar ist, ob das was er gern beauftragen möchte, zunächst abgedeckt werden kann und dann im Ergebnis etwas wert ist. Aber das ist doch eine Vorlage für den neuen BSfG-Verband, hier für die Mitglieder Rechtssicherheit zu erlangen. Gruß vom Rudi . Autor Beitrag Meike Hallo dieter, 07.12.2009 19:24 das hat nicht nur etwas mit dem Stempel zu tun. - Dein Bekannter sollte sich z.B. mal die §§75 ff StPO durchlesen. Und sehr zu empfehlen ist der Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Bleutgen "Die öffentliche Bestellung in der Rechtsprechung - Eine Übersicht der letzten 17 Jahre GewArch 2008, 9-17 Ich weiß ja nicht, welche rechtlichen Fragen Deinem Bekannten bei der Prüfung gestellt wurden, aber bis jetzt hatte ich noch nichts davon gehört, dass z.B. die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgefragt wurde oder die Kommentierungen zur SpielV. Und wenn das wirklich sein Kommentar war, dann kennt er offensichtlich viele rechtliche Grundlagen zum Sachverständigenwesen und Gerichtsgutachten nicht. Wusste Dein Bekannter z.B., dass gem. §49 Abs.2 S.1 Nr.3 VwVfG die Bestellung widerrufen werden kann, wenn die Eignung entfällt. Das OVG NRW urteilte z.B. am 13.06.2006, Az.: 4 B 310/06 Einem Sachverständigen kann die Bestellung widerrufen werden, wenn er auf seiner Visitenkarte, seinem Briefbogen und seiner Homepage im Internet nicht deutlich unterscheidet, für welches Sachgebiet er öffentlich bestellt ist und für welche nicht. Das hat nicht nur etwas mit dem Rundstempel zu tun, sondern auch mit Erklärungsverpflichtungen. Gruß Meike Autor Beitrag Meike Gruß an alle §7-Prüfer, 24.12.2009 06:08 obwohl hier einige Mitglied im Forum sind, kommt keine Reaktion, so dass man schon davon ausgehen könnte, dass ihr das alles so hin nehmt/mit tragt. Getreu dem Motto "Geld verdienen, egal wie und unter welchen Voraussetzungen"? Wenn man dann noch das Protokoll der letzten Konsultationsveranstaltung mit der PTB liest, könnte man einen gewissen Berufsethos vermissen, oder sieht das jemand anders? Ich hoffe, dass ihr Euch nicht den Forderungen / Ansinnen dieses Verbands anschließt, welche wir u.a. zum Punkt Prüfung von Schnittstellen nachlesen konnten. Ich hoffe, dass Euch allen z.B. die alten Ausführungen der PTB zum Thema "Rückwirkungsfreiheit" bekannt sind. So hatte die PTB z.B. mit Schreiben vom 04.12.1997 an den VDAI mitgteilt, dass die Rückwirkungsfreiheit von Schnittstellen an Geldspielgeräten geprüft werden müssen. Gruß Meike RudiCartell 24.12.2009 12:27 quote-----------------------Original von Meike Gruß an alle §7-Prüfer, obwohl hier einige Mitglied im Forum sind, kommt keine Reaktion, so dass man schon davon ausgehen könnte, dass ihr das alles so hin nehmt/mit tragt. Getreu dem Motto "Geld verdienen, egal wie und unter welchen Voraussetzungen"? ... Gruß Meike ----------------------------- Ich habe den Eindruck bei einigen der Prüfer schon, dass man solange schweigt, wie sich noch etwas verdienen lässt. Augen zu und durch. Ethos? Meike, es ist Weihnachten... Die Argumentation im Forum bezahlt ja auch keiner. Die Kritischen, die r2d2 uns ja mal bekannt gemacht hat, scheinen intern geschnitten zu werden. Wie viele Hansel hat denn der neue Verein? Ist das eher auch eine Minderheit, die nur gefälliger und leichter formbar ist und deshalb als wohlwollendes Sprachrohr begrüßt wird? Sind dass nicht ohnehin sehr branchennahe Kreise die hier den Takt vorgeben? Frohes Fest. Gruß vom Rudi . Autor Beitrag Zeus Hallo, 24.12.2009 13:12 quote-----------------------Original von jasper @r2d2, DANKE! :respekt: Original von r2d2 Hallo Rudi, hallo Alle! Protokoll zur 3. Informations- und Konsultationsveranstaltung der PTB für ÖBV-Sachverständige und Mitarbeiter zugelassener Stellen Sachgebiet : Überprüfung von Geldspielgeräten Zitat Frage: „Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Angaben in der Hersteller-Erklärung zur Erreichung des geforderten durchschnittlichen Stundenverlustes im Zulassungsschein veröffentlicht werden können.“ Zitat Antwort PTB: „Nein, die Veröffentlichung dieser Angaben kann nur durch die Hersteller selbst erfolgen. Diese Größe ist keine in der Spielverordnung festgelegte Kenngröße der Spielgeräte. Die PTB fordert diese Werte zur eigenen Plausibilitätsprüfung der Herstellerangaben an.“ (vergleiche pdf-Datei in der Anlage) http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-2215.html ----------------------------- Zitat § 12 SpielV: (2) Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät a) Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt, ….. Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/spielv/__12.html Warum, bitte schön, ist der „Betrag je Stunde als Kasseninhalt“ für die PTB keine in der Spielverordnung festgelegte Kenngröße der Spielgeräte? Blättert die PTB in einer Autor Beitrag anderen, uns nicht bekannten Ausgabe der SpielV? Der „Antragsteller“ ist nicht selten gleichzeitig „Automatenaufsteller“! Dem „Antragsteller“ ist dieser für das Glücksspiel alles entscheidender „Wert“ bekannt! Auch dem „Antragsteller“ der gleichzeitig ein „Automatenaufsteller“ ist somit dieser alles entscheidende „Wert“ bekannt! Auch die PTB kennt diesen alles entscheidenden „Wert“! Nur diejenigen die es wirklich angeht, erwa 5.000 Automatenaufstellunternehmer, wird dieser „Wert“ bewusst vorenthalten!! :schimpf: Fragen an die PTB: Warum schafft ihr diese offenkundige und von Euch geförderte oder zumindest geduldete Wettbewerbsverzerrung nicht einfach dadurch ab, dass der „Betrag je Stunde als Kasseninhalt“ offen gelegt wird? Der dieser „Wert“ vor den Automatenaufstellern geheim gehalten werden ist aus der SpielV nicht abzuleiten!! Zumal gerade den bundesweiten Spielhallenkettenbetreibern dieser „Wert“ bekannt ist!! Euer Verweis an die Hersteller und somit an unsere direkten Wettbewerber, ist eine Farce! Wer kontrolliert wann und wie, ob dieser alles entscheidende „Wert“ an allen Nachbaugeräten einer Geräte-Bauart „bei langfristiger Betrachtung“ identisch ist? :weisnicht: @jasper Davon mal abgesehen, dass der Begriff „Betrag je Stunde als Kasseninhalt“ nichts mit den durschnittlichen Stundenverlust gemein hat, wird es besonders interessant werden, wenn deine an der PTB gerichteten Fragen, dem Bundeskartellamt gestellt werden... Frohe Weihnachten! Meike Gruß an alle, 25.12.2009 06:00 manche ppp muss man nur im richtigen Zusammenhang lesen und das Protokoll der letzten Konsultationsveranstaltung ist der richtige Rahmen hierfür http://www.selma-project.de/workshop2/sws04.pdf Gruß Meike Autor Beitrag jasper 25.12.2009 09:37 quote-----------------------Original von Meike Gruß an alle, manche ppp muss man nur im richtigen Zusammenhang lesen und das Protokoll der letzten Konsultationsveranstaltung ist der richtige Rahmen hierfür http://www.selma-project.de/workshop2/sws04.pdf Gruß Meike ----------------------------- Hi Meike, da scheint in der Tat alles drin zu stehen. Jetzt braucht das BMWi der PTB nur noch die SpielV vorhalten und die PTB kann durch starten ihr Projekt "MID-Software" in die Software ihrer zugelassenen Glücksspielgeräte zu integrieren. RudiCartell Es scheint mir zum Titel doch etwas "Off Topic", dennoch MID-Software bei 25.12.2009 11:51 Prüfmitteln und Messeinrichtungen ein Standard? Wenn man sich Prof. Richters Präsentation aus 2003 durchsieht, dann gibt es für mich zwei Anhaltspunkte, die auch etwas Augenzwinkern und Tiefenpsychologie widerspiegeln: << Seite 18: Geht es auch um "Schecksummen", was ja durchaus im Wortsinn heute bereits wahr geworden sein kann. (Manchmal sagt man unwillkürlich was man meint). << Letzte Seite zeigt einen Link, den man mal verfolgen sollte, um die Konsequenz der Initiative zu bewerten. >> Die Abteilung von Prof. Richter scheint auch im selma-project nicht mehr den Schrittmacher zu spielen. Vielleicht macht der Sachverständigenverband ja eine ähnliche Karriere. Gruß vom Rudi . Autor Beitrag dieter116 26.12.2009 08:00 quote-----------------------Original von Meike Hallo dieter, das hat nicht nur etwas mit dem Stempel zu tun. - Dein Bekannter sollte sich z.B. mal die §§75 ff StPO durchlesen. Und sehr zu empfehlen ist der Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Bleutgen "Die öffentliche Bestellung in der Rechtsprechung - Eine Übersicht der letzten 17 Jahre GewArch 2008, 9-17 Ich weiß ja nicht, welche rechtlichen Fragen Deinem Bekannten bei der Prüfung gestellt wurden, aber bis jetzt hatte ich noch nichts davon gehört, dass z.B. die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgefragt wurde oder die Kommentierungen zur SpielV. Und wenn das wirklich sein Kommentar war, dann kennt er offensichtlich viele rechtliche Grundlagen zum Sachverständigenwesen und Gerichtsgutachten nicht. Wusste Dein Bekannter z.B., dass gem. §49 Abs.2 S.1 Nr.3 VwVfG die Bestellung widerrufen werden kann, wenn die Eignung entfällt. Das OVG NRW urteilte z.B. am 13.06.2006, Az.: 4 B 310/06 Einem Sachverständigen kann die Bestellung widerrufen werden, wenn er auf seiner Visitenkarte, seinem Briefbogen und seiner Homepage im Internet nicht deutlich unterscheidet, für welches Sachgebiet er öffentlich bestellt ist und für welche nicht. Das hat nicht nur etwas mit dem Rundstempel zu tun, sondern auch mit Erklärungsverpflichtungen. Gruß Meike ----------------------------- Ich habe dies mal ausgedruckt und meinem Bekannten vorgelegt. Mit 'Stempeln' wollte er ausdrücken, das er nur in seiner Eigenschaft als öffentlich bestellter und vereidigter SV vor Gericht auftreten dürfe, wenn die Aufgabenstellung in das Sachgebiet der Bestellung fällt. In anderen Fällen könne er zwar als Sachverständiger auftreten, aber eben nicht in dieser Eigenschaft. Die Entscheidung, ob er als SV vor Gericht angenommen wird ist Sache des Richters ( § 73 StPO ). Wenn die Aufgebenstellung eben nicht ins Sachgebiet fällt, besteht keine Verpflichtung zur Gutachtenerstellung. Ob er nun in einem Fall, der nicht in das Sachgebiet fällt, als Gutachter tätig werden kann , also den erforderlichen Sachverstand besitzt, hat er dann dem Richter gegenüber zu erklären. Die Formalien hierzu waren Fragen der mündlichen Prüfung. Autor Beitrag Zur Prüfung sagte er, diese wäre kein 'Ankreuztest' , sie dauere 1 - 2 Stunden vor mehreren Vertretern der PTB und des DIHK. Die Durchfallrate liege weit über 50 %. Der gesamte Zeit von der Anfrage bei der IHK bis zur Bestellung liege bei 1 - 2 Jahren. Da zur Zeit , wegen mangelnder Nachfrage, keine Prüfungen durchgeführt werden ist es jatzt wohl noch deutlich länger. ---------------------------------------------------Ich hoffe das Alles richtig wiedergegeben zu haben. Meike Hallo Dieter, 27.12.2009 08:51 danke für die Rückmeldung. Was meinst Du denn mit "wegen mangelnder Nachfrage, keine Prüfungen durchgeführt" ? Wenn Du die sogenannte "konkrete Bedürfnisprüfung" einer Bestellungskörperschaft ( hier der IHk ) meinst, dann ist diese bereits mit Beschluss vom 25.03.1992 durch das BverfG für verfassungswidrig erklärt worden. Gruß Meike dieter116 Nein, die meinte ich nicht. 27.12.2009 11:22 Sondern es gibt wohl nicht genug die noch Prüfer werden wollen. Es ist zur Zeit ein ' Überangebot ' an Prüfern und es herrscht ein ruinöser Preiskampf. Dies ist bedingt durch das 'Umlabeln' der Hersteller und Neuzulassung von Miet- und Leasingrückläufern. Aber dies Theama ist ja bekannt und hier bereits ausführlich besprochen worden. Wie das nach den Abschlusszulassungen wird, also 2 Jahre neuer 'TÜV' für fast alle TR 3 Geräte durch Umlabeln der Hersteller, kann sich ja wohl jeder selbst ausmalen. Autor Beitrag RudiCartell 27.12.2009 13:34 quote-----------------------Original von dieter116 ... Es ist zur Zeit ein ' Überangebot ' an Prüfern und es herrscht ein ruinöser Preiskampf. Dies ist bedingt durch das 'Umlabeln' der Hersteller und Neuzulassung von Miet- und Leasingrückläufern. Aber dies Theama ist ja bekannt und hier bereits ausführlich besprochen worden. Wie das nach den Abschlusszulassungen wird, also 2 Jahre neuer 'TÜV' für fast alle TR 3 Geräte durch Umlabeln der Hersteller, kann sich ja wohl jeder selbst ausmalen. ----------------------------- Da werden sicher Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit die ersten Opfer sein, die auf dem Altar der Wirtschaftlichkeit auf der Strecke bleiben. Bis dahin hält man die Fresse, um noch mitzunehmen, was man kriegen kann. Also im Verbandssinne: stillhalten und eventuell die paar ethos-vergifteten "Anderen" als Außenseiter und Spinner isolieren. Gruß vom Rudi . Meike Hallo Rudi, 28.12.2009 06:22 da gibt es bei den "Prüfern", das wissen wir doch alle, nicht nur welche mit Beraterverträgen bei Spielgeräteherstellern und Aufstellerverbänden, sondern auch welche mit Spielhallenanteilen. So dass diese bereits für jedes ordentliche Verfahren "verbrannt" sind, da deren "Unabhängigkeit" ein Problem werden könnte bei einem Befangenheitsantrag. Hallo Dieter, es gibt einige wenige Sachgebiete im Bereich des Glücksspiels und da könnte es auch zu "Erweiterungen" kommen. Da gibt es nämlich kaum einen SV. Gruß Meike Autor Beitrag Meike Gruß an alle, 07.02.2010 08:37 wenn wir uns mit den Für und Wider der SV-§7 beschäftigen wollen, so ist das Thema hier, aus meiner Sicht, ein wichtiger Punkt. Ein Verband der derartige Forderungen gestellt hat, getreu dem Motto:" Was wir nicht können, lasst uns als nicht notwendig einstufen." hatte den ersten Spatenstich getan, um diese Art des "Sachverständigenwesens" zu Grabe zu tragen. Gruß Meike Autor Beitrag RudiCartell Wenn ich was wünschen darf, dann sollte es bei einer Kontrollperiode durch 07.02.2010 15:29 wirtschaftlich Unabhängige, meinetwegen alle 24 Monate, bleiben. Dabei muss es für jedes physische Gerät (auch wenn zwischenzeitlich umgelabelt) tatsächlich alle 24 Monate stattfinden. Auch wenn dieses derzeitige Pseudoprüfen fast ausschließlich aus technischen wie persönlichen "Schwachstellen" besteht, so hat es dennoch die letzten 2 Jahre bereits einiges (ungewollt?) zu Tage gefördert, wodurch Wettbewerbsverzerrungen und <Manipulationspotenzial by Design> und auch Zulassungsfehler transparenter wurden. Also schwache Kontrollen sind besser als gar keine! Daneben sollte die Chanche für einen modifizierten §7 genutzt werden und die Unabhängigkeit, Befugnisse und Kompetenzen (damit Verantwortung) der Sachverständigen zu stärken. Mein Vorschlag neben der Feststellung, ob ein Nachbaugerät noch zum zugelassenen Baumuster konform ist, sollte die Gültigkeit der Zulassung selbst ebenfalls mit auf dem Prüfstein stehen. Die Zeit hat uns gelehrt, dass es Umstände gibt, wo der Zulassungsgeber dem Erfindungsreichtum der Hersteller staunend erliegt und "voreilig" zulässt, um später nachbessern zu müssen. Warum sollte bei stillzulegenden Geräten nicht auch eine Meldung an die zuständige Ordnungsbehörden ergehen, um zwischen zwei Prüfungen von dort nach eigenem Ermessen "Sichtkontakt" zu halten? Und dann zum Abschluss noch ein etwas verwegener Vorschlag, der in anderen Bereichen wo gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen stattfinden schon gilt, kann man die Bezahlung des Sachverständigen ebenfalls regeln, wodurch sich die wirtschaftliche und damit sachliche Abhängigkeit von der Branche lösen würde. Vor Gericht haben die Sachverständigen ja auch eine Gebührenordnung und die PTBSätze stehen auch im Gesetz. Dadurch läge die Kalkulationsgrundlage eines Aufstellers fest und Größere würden Kleinere nicht auch hier wieder unterbuttern können. Auch noch zu TRs: Quell-Code Überprüfung sollte stattfinden, aber mindestens ein überprüfter Nachweis, dass die PTB-Hinterlegung als Binärcode, sich aus den Quellen überhaupt identisch erzeugen lässt. Ich bin auch dafür, die Statistik-Prüfungen wieder in den Zulassungsund (abgespeckt) in den Überrüfungsprozess aufzunehmen und natürlich wie bereits mehrmals beschrieben, dass wir ein Buchungs-Logging-System erhalten, womit jede Gerätezustandsveränderung bezogen auf Geldbewegungen zeitlich differenziert nachvollziehbar bleibt. Ich weiß, dass meine Vorschläge weiterhin Schwächen haben und eventuell mehr Verwaltung bedeuten können, aber irgendeinen Preis muss man wohl bereit sein zu zahlen, um Vertrauen wachsen zu lassen. Bildes Vertrauen - alla PTB - hat sich nach meinem Dafürhalten mehrfach nicht bewert. Gruss vom Rudi . Carlo Auch noch zu TRs: 07.02.2010 15:33 Überprüfung der Bauartkonformität der Nachbaugeräte vor der Erstinbetriebnahme!! Das verhindert eine Grauzone innerhalb der ersten 24 Monate!! Grüße Carlo Autor Beitrag dieter116 07.02.2010 17:16 quote-----------------------Original von Meike Gruß an alle, wenn wir uns mit den Für und Wider der SV-§7 beschäftigen wollen, so ist das Thema hier, aus meiner Sicht, ein wichtiger Punkt. Ein Verband der derartige Forderungen gestellt hat, getreu dem Motto:" Was wir nicht können, lasst uns als nicht notwendig einstufen." hatte den ersten Spatenstich getan, um diese Art des "Sachverständigenwesens" zu Grabe zu tragen. Gruß Meike ----------------------------- Vielleicht war damit auch gemeint: Wenn ihr uns keine Prüfmöglichkeiten an die Hand gebt, dann verlangt auch nicht die Prüfung der Schnittstellen . Oder: Nach der Checkliste sollen die Schnittstellen geprüft werden, sie sollen dem Zulassungsschein entsprechen. Es müsste also geprüft werden, ob keine anderen als die erlaubten vorhanden sind. Die Funktion der erlaubten Schnittstellen ist in der Software vorgegeben. Diese wird von der PTB geprüft. Ist die Software identisch mit der zugelassenen, ist somit die Funktion der Schnittstellen bauartkonform und müsste nicht gesondert geprüft werden. Schliesslich heisst es in der Sachgebietsbeschreibung : Darüber hinausgehende technische Prüfungen, insbesondere die durch die Software gegebene Funktionalität des Geldspielgerätes, sind nicht Gegenstand der Geräteüberprüfung. Autor Beitrag RudiCartell 07.02.2010 18:08 quote-----------------------Original von dieter116 Original von Meike ... Ein Verband der derartige Forderungen gestellt hat, getreu dem Motto:" Was wir nicht können, lasst uns als nicht notwendig einstufen." hatte den ersten Spatenstich getan, um diese Art des "Sachverständigenwesens" zu Grabe zu tragen. Gruß Meike ----------------------------- Vielleicht war damit auch gemeint: Wenn ihr uns keine Prüfmöglichkeiten an die Hand gebt, dann verlangt auch nicht die Prüfung der Schnittstellen . Oder: Nach der Checkliste sollen die Schnittstellen geprüft werden, sie sollen dem Zulassungsschein entsprechen. Es müsste also geprüft werden, ob keine anderen als die erlaubten vorhanden sind. Die Funktion der erlaubten Schnittstellen ist in der Software vorgegeben. Diese wird von der PTB geprüft. Ist die Software identisch mit der zugelassenen, ist somit die Funktion der Schnittstellen bauartkonform und müsste nicht gesondert geprüft werden. Schliesslich heisst es in der Sachgebietsbeschreibung : Darüber hinausgehende technische Prüfungen, insbesondere die durch die Software gegebene Funktionalität des Geldspielgerätes, sind nicht Gegenstand der Geräteüberprüfung. Zunächst, die Überprüfbarkeit der bauartrelevanten Kriterien "M U S S" die PTB sicherstellen oder wenn es wirklich nicht gehen sollte, gibt es keine Zulassung. Bei dem Geschriebenen darf die Frage ja wohl gesattet sein, wer sich diese Sätze mit dem Wunschinhalt, was Sachverständige sollen und (meistens) lieber bleiben lassen sollen, ausgedacht hat und ob damit der Absicht (den Zielen) des Gesetzes entsprochen werden kann? In der Medizin nutz man zum Wirksamkeitsnachweis von Medikamenten bewusst Placebos. Vielleicht ist dies hier auch so gedacht, nur scheinen mir die nützlichen Wirkstoffe einfach vergessen worden zu sein. Dort, wo die Wirkstoffe eingefordert worden sind, hat man diese Kräfte versucht zu isolieren und eventuell gelingt das auch. Aber wie schon einmal bemerkt: Besser eine schwache Kontrolle als gar keine! Gruss vom Rudi . Autor Beitrag Meike Hallo dieter, 08.02.2010 05:46 was Du schreibst, was A,B oder C eventuell gedacht hat, hat nichts mit einem Sachverständigen zu tun, von der Ausrichtung des Sachverständigenwesens. Rudi hat absolut recht, die PTB darf der Bauart nur eine Zulassung erteilen, wenn gem. § 13 Abs. 1 Nr. 10 SpielV das Nachbaugerät mit der zugelassenen Bauart überprüft werden kann. Wenn man seinen Beruf / seine Aufgabe ernst nimmt, hätte man dies massiv einfordern müssen, wie es auch andere getan haben, - sogar mit entsprechenden Lösungsvorschlägen. - Aber welche Reaktion darauf gekommen sind, -von einigen-, konnten wir auch hier im Forum nachlesen.Wer den Weg des geringsten Widerstands sucht, - denn nicht anders liest sich das-, zeigt hier seine Ausrichtung. Und da muss ich Rudi klar wiedersprechen, lieber keine Prüfung, als eine schlechte Prüfung. Denn diese Plakette vermittelt eine Pseudosicherheit, sowohl für den Unternehmer, als auch für Überprüfungsbehörden. Gruß Meike RudiCartell @Meike: 08.02.2010 09:19 Wenn du eine perfekte Lösung hättest, wie alles besser, sicher und gesetzeskonform wird und sich dies über die Nutzungszeit der Geräte auch hält, stimme ich dir zu, dass man auf diese jetzige Prüfung ersatzlos verzichten kann. Dann raus mit diesen Vorschlägen... Da ich den Königsweg nicht sehe, bin ich der Meinung die kleine Chanche der Reivision zu nutzen. Sachverständige, die es nicht dürfen, zu isolieren. Sachverständige, die es können und verstehen was sie da machen sollen, in der Kompetenz anheben und deren Verwantwortung zu erweitern. Prüfperioden belassen und TRs mit mehrfach besagten Vorschlägen ergänzen. Bei deinen Vorschlägen zu Bauplänen und kommunaler Steuerung möchtest du ja auch die vorhandenen Einzelprobleme addressieren - warum nicht hier (selbst wenn das Einzelproblem hier mehr System hat)? Pseudosicherheit nach diesem Strickmuster, die ein wenig kostet, hat zumindest etwas Reibungspotenzial und hält die Beteiligen in einem Denkprozess über die Sinnhaftigkeit. Gruß vom Rudi . Autor Beitrag Meike Hallo Rudi, 08.02.2010 16:10 die Lösungen sind doch bereits vielfältig erarbeitet worden. Sie müssen nur umgesetzt werden Gruß Meike RudiCartell Wollte diesen Thread mal wieder nach vorne holen... 25.04.2010 19:05 Ich habe es von einem Prüfer, der im Verband organisiert ist, dies Wochenende erzählt bekommen: Da wird eine Lösung der Prüfungsthemen angegangen (geplant), die genau das Gegenteil vom Erhofften ansteuert. Weg von der ohnehin selten zu findenen Unabhängigkeit, hin zur vollen Industriekontrolle der Nachprüfungen als verlängerter Arm der PTB. Zusätzlich sollen sich Nachprüfungen (alla §7) zukünftig nach dem Design der neuen Geräte (Übung im Zuge der Umrüstung auf TR4.1) der Hersteller gar nicht mehr ergeben. Es werden einfach die Schilder vorort nach 24 Monaten getauscht, eventuell ein anderes Spielpaket geladen bzw. freigeschaltet und schubdiwubs ist ein neues Spielgeräte mit neuer Zulassung produziert, welches zukünftig immer diese Neugerätewendung unterzogen wird. Das macht alles der Hersteller in Eigenregie und Prüfer werden danach nie wieder benötigt. In der jetzigen Stückzahl schon gar nicht. Das Geld für den Erneuerungszyklus streichen dann die Hersteller und die PTB ein, weshalb beide diesen Ansatz sicher begrüßen. Das wäre doch ein Thema für den Verband von dem man öffentlich sonst kaum etwas wahrnimmt ums Profil zu schärfen, da es ja durchaus an den eigenen Geldbeutel gehen könnte - oder? Gruß vom Rudi . dieter116 Das ist doch seit Langem schon üblich. 26.04.2010 06:52 Geräte bekommen eine neue Zulassung, entweder gleiiche oder andere Bauart, und sind wieder Neugeräte. Bei anderer Bauart wird die auch die Software und Gerätebezeichnung getauscht, ansonsten nur das Zulassungszeichen und die ' gegen Veränderung gesicherte' Zulassungsnummer , die sich ja nur auf einem Papierschild befindet. Also nix Neues . Autor Beitrag RudiCartell 26.04.2010 07:54 quote-----------------------Original von dieter116 Das ist doch seit Langem schon üblich. ..... Also nix Neues . ----------------------------- Für dich sicher nicht. Die Überschrift des Threads zielt aber mehr auf die Tätigkeit des Verbandes ab und neben dem Umlabeln steht am Anfang meines vorherigen Beitrages etwas mehr zwischen den Zeilen, als worauf du dich in der Antwort konzentiert hast. Durchdenke ruhig noch einmal meinen ersten Absatz bis in letzter Konsequenz. Damit das wahr werden kann, muss das Gesetz (SpielV) zunächst etwas umgeschrieben werden. Gruß vom Rudi . Meike Hallo Rudi, 26.04.2010 16:26 die Konsequenz für die Prüfer wäre: Sie müssen schauen, dass sie ein adäquates Verwendungsgebiet implemetieren,etwas entsprechendes läuft doch schon, oder nicht? Die Konsequenz für die Aufsteller wäre eine größere Abhängigkeit von den Herstellern. Wenn den Mitgliedern eines Verbandes dann ein neues Aufgabengebiet entsprechend beworben würde, wäre denen doch die Steigerung von Abhängigkeiten Dritter egal, oder nicht? Gruß Meike Autor Beitrag gmg 26.04.2010 16:52 quote-----------------------Original von RudiCartell Ich habe es von einem Prüfer, der im Verband organisiert ist, dies Wochenende erzählt bekommen: Da wird eine Lösung der Prüfungsthemen angegangen (geplant), die genau das Gegenteil vom Erhofften ansteuert. Weg von der ohnehin selten zu findenen Unabhängigkeit, hin zur vollen Industriekontrolle der Nachprüfungen als verlängerter Arm der PTB. Zusätzlich sollen sich Nachprüfungen (alla §7) zukünftig nach dem Design der neuen Geräte (Übung im Zuge der Umrüstung auf TR4.1) der Hersteller gar nicht mehr ergeben. Es werden einfach die Schilder vorort nach 24 Monaten getauscht, eventuell ein anderes Spielpaket geladen bzw. freigeschaltet und schubdiwubs ist ein neues Spielgeräte mit neuer Zulassung produziert, welches zukünftig immer diese Neugerätewendung unterzogen wird. Das macht alles der Hersteller in Eigenregie und Prüfer werden danach nie wieder benötigt. In der jetzigen Stückzahl schon gar nicht. Gruß vom Rudi ----------------------------- Du sprichst aber im Augenblick doch nur von einem Hersteller > ADP. Haben wir bei den anderen Herstellern nicht eine andere Ausgangslage ? Grüße dieter116 27.04.2010 06:00 quote-----------------------Original von RudiCartell Wollte diesen Thread mal wieder nach vorne holen... Ich habe es von einem Prüfer, der im Verband organisiert ist, dies Wochenende erzählt bekommen: Da wird eine Lösung der Prüfungsthemen angegangen (geplant), die genau das Gegenteil vom Erhofften ansteuert. Weg von der ohnehin selten zu findenen Unabhängigkeit, hin zur vollen Industriekontrolle der Nachprüfungen als verlängerter Arm der PTB. . ----------------------------- Falls Du diesen Satz meinst, wie sollte das in der Praxix aussehen: . . . hin zur vollen Industriekontrolle der Nachprüfungen als verlängerter Arm der PTB. Meike, Sie müssen schauen, dass sie ein adäquates Verwendungsgebiet implemetieren Welches sollte das sein ? gmg: Was als Ausgangslage meinst Du ? Wäre es ein Problem für den 2. Hersteller das Gleiche zu tun ? Autor Beitrag gmg :moin: Dieter, 27.04.2010 06:34 mir ist aktuell nur die ADP-Version bekannt, in der die Datenbanken (nebst den anderen Parametern) getauscht werden und so neue Bauarten vor Ort geschaffen werden. NSM Löwen nimmt die Geräte doch aus der Aufstellung und baut die Geräte in Bingen um, um sie dann wieder als neue BA in die Aufstellung zu geben. Zu Bally-Wulff liegen mir noch keine aktuellen Informationen vor, wie bei den "neuen Geräten" gearbeitet (werden) wird. Sicherlich wäre es bei Verwendung adäquater Technik für NSM Löwen ein leichtes, mit ADP gleichzuziehen. Grüße dieter116 Bei der Umstellung TR3.x > TR4.1 wird es von allen Herstellern so wie bei adp 27.04.2010 14:33 gehandhabt werden. Hat auch NSM schon bekannt gegeben und soll im Herbst passieren. Meike Gruß an alle, 18.12.2010 06:54 gbt es diesen Verein jetzt eigentlich? Der von Rudi vor über einem Jahr eingestellte link, spricht immer noch von einem Verein in Gründung. Hattet ihr mal eine Veröffentlichung von diesem Verband lesen können? Ich persönlich lese nur etwas von Beratungen / Beschulungen zum Thema Vergnügungssteuer. Gruß Meike Autor Beitrag RudiCartell 18.12.2010 10:25 quote-----------------------Original von Meike Gruß an alle, gbt es diesen Verein jetzt eigentlich? Der von Rudi vor über einem Jahr eingestellte link, spricht immer noch von einem Verein in Gründung. Hattet ihr mal eine Veröffentlichung von diesem Verband lesen können? Ich persönlich lese nur etwas von Beratungen / Beschulungen zum Thema Vergnügungssteuer. Gruß Meike ----------------------------- Ich vermute, die Überschrift charakterisiert den Zustand treffend. Aber meine Eingangsfrage nach dem was der Verein inhaltlich macht(bzw. gemacht hat) hat sich nie richtig klären lassen. Das durchgängige Erscheinungsbild: "Nullnummer". Da der Umfang der Arbeiten dieses Kreises stark abzunehmen scheint, ist mal zu hinterfragen, ob dies beim TüV-Flügel ebenso ist und PG für Kompensation sorgt, um das Murren nicht hörbar werden zu lassen. So wie jetzt im BMWi Bericht zur Evaluation beschrieben, wird zumindest die ohnehin groteske "öffentliche Bestellung" für diesen Prüferkreis über die Zeit verschwinden. Das Arbeitsfeld der Sachverständigen war zuvor bereits eingeschränkt worden. Nur weiß man wohl noch nicht wie man diese ca. 50 SVs organisatorisch anders unterbringt. Keiner scheint freiwillig "HIER" zu schreien. Aber dieser Themenkreis wäre z.B. eine Aufgabe dieses Vereins gewesen, hier etwas für die Mitglieder sinnvolles zu erreichen und vielleicht steuernd auf die zukünftige Ausrichtung einzuwirken. Also alles in allem in meiner persönlichen Außenansicht in Auflösungserscheinung begriffen. Gruß vom Rudi dieter116 Ich habe mich mal etwas erkundigt : 19.12.2010 06:44 Der Verein ist ileinder immer noch in Gründung, da das AG Charlottenburg aus organisatorischen/personellen Gründen die Eintragung immer noch nicht durchgeführt hat. Es gab keine Schulugen wegen Vergnügungssteuer ( warum auch ? ), sondern Schulungen von Ordungsamtsmitarbeitern zur Geräteprüfung . Es wurden reichlich Mängel bei den Prüfungen festgestellt, und einige gravierende sind nicht den Betreibern anzulasten. Die Prüfer sind wohl einigen Stellen lästig geworden. Autor Beitrag Meike Hallo dieter, 19.12.2010 07:25 da wurde ich aber anders informiert. Wenn ein Seminar z.B. nur für Bürgermeister ausgerichtet wird mit dem Titel "Spielautomatensteuer - Einnahmemöglichkeit für die Kommune", dann gehe ich von einer Schulung zur Vergnügungssteuer aus. http://www.sikosa.de/237.0.html?&no_cache=1&tx_sysewu_pi1%5BshowUid%5D=38 76&cHash=05298dda61 In Hagen z.B. sollen nur Mitarbeiter der Kommune beschult werden, die für die Erhebung der Vergnügungssteuer zuständig sind. Dieter, ob ein §7-Prüfer über die fachliche Qualifikation in Sachen Abgabenordnung verfügt, um Bürgermeister und Mitarbeiter von Steuerämtern zu beschulen, sollten die Fortbildungsinstitute prüfen. Dass die Prüfer, die Kommunen beschulen,- in was auch immer -, irgend einer Stelle "lästig geworden" seien, konnte ich bis jetzt nicht lesen. Hallo Rudi, das sehe ich wie Du, da hätte es sicherlich viele Aufgaben für einen Verein von Sachverständigen gegeben, egal ob rechtsfähig (eingetragen beim VR) oder nicht rechtsfähig. Gruß Meike dieter116 Meike, da hast Du aber etwas aus dem Zusammenhang gerissen, es ging nicht um 19.12.2010 11:31 lästige Prüfer die Kommunen beschulen, dass macht die PTB ja auch, sondern darum : Es wurden reichlich Mängel bei den Prüfungen festgestellt, und einige gravierende sind nicht den Betreibern anzulasten. Die Prüfer sind wohl einigen Stellen lästig geworden. Die Bauartzulassung zumindest eines Gerätes (weit verbreitet) hätte zurückgezogen , mindestens das Gerät aber nachgebessert, werden müssen. Warum das nicht geschehen ist ? Man kennt ja die Bildchen, wer sich wo mit wem trifft. Und wenn einer der Prüfer Kommunen auch in Sachen VSt beschult, ist das nicht auf alle zu beziehen. Bei einem Richter am Verwaltungsgericht ( steht ja bei deinem link), wenn auch ehrenamtlich, nehme ich zumindest an, dass rechtliche Kenntnisse vorhanden sind. Also bitte nicht Alles so hindrehen, wie du es gerade willst. Autor Beitrag RudiCartell 19.12.2010 19:48 quote-----------------------Original von dieter116 Ich habe mich mal etwas erkundigt : ... Es wurden reichlich Mängel bei den Prüfungen festgestellt, und einige gravierende sind nicht den Betreibern anzulasten. Die Prüfer sind wohl einigen Stellen lästig geworden. ----------------------------- Ich glaube, nach Durchsicht der Artikel und Postings zu diesen "Lästigwerdern", dass es Sachverständige waren, die bereits im Vorfeld dieser Vereingründung bei Stellen wie PTB und Herrstellerverbänden unangenehm auffielen. Deshalb mag es wohl stimmen, dass man in neuen Gesetzesänderungen diesen blasphemischen Haufen irgendwie wieder los werden möchte. Störfaktoren, Unruhe und Bedenkenträger werden gern ausgeblendet. Wenn denn dann auch noch Substanz hinter machen Anregungen ist, muss man wohl etwas dagegen tun. Nur wer von den 50 Gutachtern waren es? Vor gut einem Jahr gab es mal einen so genannten "Offenen Brief" an die PTB, den 8 Sachverständige (von denen, glaube ich, nur einer Vereinsmitglied ist) unterschrieben hatten. Vor zwei Jahren gab es etwas ähnliches und davor eine Masterarbeit. Alles also keine Aktionen, die der Verein initiiert hat und sinngemäß die Lorbeeren ernten könnte. Wenn im Verein etwas eigenständiges erarbeitet wurde, so ist es zumindest nicht publik geworden oder nur nicht an meine Ohren gelangt(?). @dieter: Ich denke, da wurde dir auf Nachfrage nachträglich eine Begründung geliefert, die mit dem Verein an sich nichts zu tun hat. Ich persönlich glaube sogar, dass die Mitglieder im Verein in branchennahen Kreisen lieber gesehen waren, als der Rest. Und zu dem was gefunden wurde und bei sachverständiger Auslegung zum Widerruf der Zulassung hätte führen müssen, ist der Nachdruck von der Seite des Vereins ebenso nicht zu erkennen. Gruß vom Rudi . Autor Beitrag daloglu @RudiCartell 19.12.2010 22:45 @dieter116 @Meike Liebe Mitglieder des Forum-Gewerberecht, der Verein der Sachverständigen gem. §7 SpielV (B.S.f.G. - i. G.) ist derzeit auf folgenden (geschmälerten, aber für meinen Begriff ausreichenden) Webseiten präsent: http://www.bsfg.info http://gsg-sachverstaendige.forumprofi.de Die Mitglieder des B.S.f.G. (i.G.) haben ein gutachterliches Schriftstück über Ihre Feststellungen bei den Prüfungen vor Ort erstellt. Darin sind zum einen Problemfälle aufgezeigt und zum anderen Lösungsvorschläge gemacht worden. Jenes Schriftstück wurde dem BMWI (leider erst nach Fertigstellung des Evaluierungsberichtes) zugesandt. Mit freundlichen Grüssen O. Daloglu (Mitglied im B.S.f.G - i.G.) Autor Beitrag Meike Hallo Dieter, 20.12.2010 05:06 ist zwar etwas off topic, aber dass damit geworben wird, dass man ehrenamtlicher Verwaltungsrichter ist, ist vielleicht auch etwas ungewöhnlich. Nur zum besseren Verständnis, weil Du und vielleicht auch andere davon ausgegangen sind, dass man eine entsprechende Qualifikation benötigen würde, um entsprechend gewählt zu werden, - dem ist nicht so. Im Gegenteil darf man bei bestimmten Qualifikationen, beruflichen Tätigkeiten sich gar nicht zur Wahl stellen. Du musst vor allem jemanden aus einer Partei / aus dem Kreis gut kennen, denn die ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht, wie auch die Schöffenrichter am Amtsgericht werden aus den Vorschlägen des Kreises / den dortigen Parteien gewählt. Wenn man Beamter, Angestellter im öffentlichen Dienst, Richter oder für das Richteramt Bestellter usw. ist, darf man nicht vorgeschlagen werden. Wenn mal wieder jemand gesucht wird, kommt in unserer Fraktion immer die Nachfrage, ob denn jemand einen kennt, der tagsüber Zeit und Interesse hat. - aber das nur am Rande, da Du offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgehst Im Übrigen gab es mehr als eine Bauart, die zurück genommen hätte werden müssen, wenn man sich die Vielzahl der angeblich für verfristet erklärten Software anschaut. Warum soll ich mir etwas "hindrehen", - Fakt ist doch, da gebe ich Rudi absolut recht, dass von diesem Verein noch nie etwas zu lesen war, was entsprechend kritisch war. Wer soll also durch was lästig geworden sein? Hallo Herr Daloglu, mit Verlaub, ist dies doch eine sehr schwache Leistung, wenn man ein "gutachterliches Schriftstück" nicht schafft zeitgerecht einzureichen. - Der Bericht zur novellierten SpielV ist ja nun nicht gerade frühzeitig erschienen. Hatten Sie denn dieses "gutachterliche Schriftstück" irgendwo veröffentlicht, kann man dazu eine PM lesen o.a.? Gibt es irgendwelche PM des Vereins i.G.? Da ihre Sachverständigengruppe offensichtlich demnächst ersetzt wird, - siehe die neue Sachverständigengruppe-, und ich beim Lesen der Bestellvoraussetzungen weiß, dass ein Großteil der "alten" SV bereits bei den technischen Voraussetzungen "Probleme" bekommt und ich nicht weiß, wer die rechtlichen Kenntnisse dort erfüllen kann, hätte doch mindestens seit August 2010 (seit dem gibt es die neuen Bestellvoraussetzungen) entsprechende Aktivitäten des Vereins vorhanden sein müssen, oder nicht? Gruß Meike Autor Beitrag dieter116 Meike, ich dachte immer, dass jemand , der helfen soll Recht zu sprechen, auch 20.12.2010 07:10 rechtliche Kenntnisse haben sollte. Wenn dem nicht so ist ?? Was aber auch nicht heisst, dass die rechtlichen Kenntnisse nicht vorhanden sind bzw. vorhanden sein dürfen. Zu den Bestellungsvorrausetzungen: So viel unterscheiden sich die Vorrausetzungen 530 zu 531 nicht. Zu den Schulungen der Ordnungsämter : Die meisten OÄ haben kein Interesse daran. Wenn es hoch kommt wird mal das Datum der Zulassungen geprüft oder auch , sehr wichtig, die Quadratmeter nachgemessen , davon die Scheuerleistenbreite abgezogen und bemängelt, dass so 0,1 m² fehlen. Vielfach heisst es aber : 'Hier war schon seit Jahren niemand mehr' oder ' Der kommt einmal im Jahr, trinktz einen Kaffe und geht wieder . ' Vielleicht sollten die Stadtkämmerer mal auf die Möglichkeit von Bussgelderhebungen in diesem Bereich angesprochen werden. (Siehe hierzu auch den offenen Brief der Automatenwirtschaft.) Jasper, was haben denn die Veröffentlichungen einiger Sachverständiger gebracht ? Kurze Aufregung und ' morgen wird wieder eine andere Sau durchs Dorf gejagt' . Dass nichts öffentlich verbreitet wurde, heisst doch nicht, dass nichts getan wurde. Ich denke, der Verband bevorzugt hier eine sachliche Auseinandersetzung mit den entsprechenden Stellen direkt. Wen dies nicht hilft werden sich wohl andere Wege überlegt werden müssen. So wie mir gesagt wurde wollen sich die SV nicht in die Alibifunktion drängen lassen, in der einige sie wohl gern haben würden. ' Gerät angucken, abnicken und fertig. ' Deswegen sind sie unbequem. Autor Beitrag Meike Hallo Dieter, 20.12.2010 07:58 da Du mir offensichtlich nicht glaubst, anbei der link, in dem Du es selbst nachlesen kannst http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Verwaltungsgericht/ehrenamtl_richter/index.php "Besondere Sach- oder Vorkenntnisse sind nicht erforderlich." Deine Behauptung zu den Kommunen kann ich zumindest für NRW nicht bestätigen! Wenn die Beschulung die rechtlichen Voraussetzungen aus den entsprechenden Gesetzen mit umfasst und auch die Zuständigkeiten erläutert und die Kollegen mit Hinweisen auf die aktuelle Rechtsprechung handlungssicher macht, dann haben diese nicht nur "Interesse", sondern setzen das Erlernte zeitnah um. Zu den Unterschieden der Sachgebiete weise ich hier u.a. auf den Nachweis einschlägiger Praxiserfahrung zu 531 gg. 530 hin, die nachzuweisenden Fachkenntnisse sind sicherlich umfangreicher und was ich sehr wichtig finde und bei 530 überhaupt nicht vorhanden ist, sind die Forensischen Kenntnisse u.a. rechtliche Grundlagen bei 531, - wobei diese noch nicht ausreichend sind, für das umfassende Spektrum. Gruß Meike dieter116 Meike. ich wollte nicht zum Ausdruck bringen, dass ich dir nicht glaube, 20.12.2010 08:53 sondern, dass ich etwas verwundert darüber bin. Autor Beitrag Meike Hallo dieter, 23.12.2010 05:55 wie Du siehst, habe ich auf meine Fragen an Herrn Daloglu keine Antwort erhalten. Wenn ein Verein nicht einmal eine PM zu so wichtigen Themen herausbringt, ist er nicht wahrnehmbar und ohne äußeren Druck ist in diesem Bereich hier noch nie ein Hauch einer Veränderung erwirkt worden. Selbst das Augsburger Strafverfahren hatte nur kurze Wirkung gezeigt, denn dann gab es "Verträge" die verlängert und verlängert und verlängert wurden, bis es die Zeit ausgesessen hat. Und nun soll die alte Technik, dank IFT, im neuen Glanz erscheinen, als "Spielerkarte" und man hat Drogenbeauftragte & Co., die die rechtlichen und präventiven Problematiken natürlich nicht kennen schön besprochen, wie toll doch alles ist. So funktioniert das Spiel. Ich kenne sehr viele, die es im Stillen mit einer sachlichen Argumentation versucht haben, aber das war immer erfolglos. Erst ab dem Moment, wenn im Spiegel oder im TV ein Bericht erschien, kam etwas Bewegung auf. Gruß Meike Autor Beitrag Meike Hallo zusammen, 30.04.2011 06:44 kennt denn jemand eine Reaktion des Sachverständigenverbandes zum Positionspapier? http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-8335.html Seite 5 / 6 "Dieser Verband wurde u.a. auf Anregung der PTB gegründet......" "Die Autoren sehen deshalb die notwendige technische Kompetenz des BSFG als nicht ausreichend gegeben an,........." "Darüber hinaus sind den Autoren keine Bemühungen des BSFG zu den in Abschnitt 2.1 genannten Vorfällen bekannt, durch welche die Belange des Sachverständigenwesens adäquat vertreten worden wären." Wenn man derartiges liest, fragt man sich unwillkürlich "können oder wollen" die Mitglieder des BSFG (außer der wenigen, die das Positionspapier mit verfasst hatten) nicht? Oder wie seht Ihr das? Gruß Meike gmg Sie haben schon längst, Meike... 30.04.2011 17:49 Der BSfG hat sich im Januar 2011 geäußert. Warum sollte diese auf die erst jetzt erfolgten Äußerungen der IT-"Spezialisten" reagieren ? Grüße Autor Beitrag Meike Hallo gmg, 01.05.2011 05:08 welche "Äußerung" meinst Du? Auf deren homepage ist bis heute nichts veröffentlicht. http://www.bsfg.info/ Wäre es nicht üblich, wenn ein Verband Stellungnahmen abgibt, dass er diese zumindest mit einer zusammenfassenden PM auf seiner HP veröffentlicht? Und Herr Daloglu hatte geschrieben: "Liebe Mitglieder des Forum-Gewerberecht, der Verein der Sachverständigen gem. §7 SpielV (B.S.f.G. - i. G.) ist derzeit auf folgenden (geschmälerten, aber für meinen Begriff ausreichenden) Webseiten präsent: http://www.bsfg.info http://gsg-sachverstaendige.forumprofi.de Die Mitglieder des B.S.f.G. (i.G.) haben ein gutachterliches Schriftstück über Ihre Feststellungen bei den Prüfungen vor Ort erstellt. Darin sind zum einen Problemfälle aufgezeigt und zum anderen Lösungsvorschläge gemacht worden. Jenes Schriftstück wurde dem BMWI (leider erst nach Fertigstellung des Evaluierungsberichtes) zugesandt. Mit freundlichen Grüssen O. Daloglu (Mitglied im B.S.f.G - i.G.) " Wenn Du das Schriftstück hast, stell es doch mal ein. Dann können wir es mal abgleichen. VG Meike Autor Beitrag Meike Hallo zusammen, 22.07.2013 05:11 nun der Bundesverband ist offenbar immer noch Verein in Gründung und hat hier eine interessante Stellungnahme abgegeben, die sich mir persönlich in einigen Passagen gar nicht erschlossen hatte. Vielleicht kann mir ein SV diese Stellungnahme erklären. Mir erschließt sich das rechtlich nicht. http://www.landtagmv.de/fileadmin/media/Dokumente/Ausschuesse/Innenausschuss/Sonstiges/Ausschu ssdrucksache_6-44.pdf ".........................Bemerkenswert ist, dass es in dem Entwurf keinerlei Hinweise auf die Kontrolle vor Ort gibt. In der neuen SPVO ist die §7 Überprüfung nicht mehr vorgesehen. Die ganze Kontrollpflicht wird aber auf die Ordnungsämter der Kommune abgewälzt, .................ob sich in dem vorgefundenen "Multigamer" oder Unterhaltungsspielgerät ein internetfähiger PC befindet................ .......Die Kommunen sind verantwortlich, sie bekommen die Steuern und sie müssen aus diesem Aufkommen heraus handeln." gmg Interessantes Statement: 22.07.2013 11:17 .....z. Zt. nicht möglich ist, eine Spielhalle mit 8 - 10 Geräten betriebswirtschaftlich rentabel zu betreiben.... Das verstehe ich jetzt nicht! 8 - 10 Stück GSG x 2.500 € Bruttokasse = 20.000 - 25.000 € pro Monat sind nicht "betriebswirtschaft rentabel" für eine Spielhalle in Mecklenburg-Vorpommern mit wahrscheinlich den niedrigsten Mieten in der Republik! Ab wann ist man denn "betriebswirtschaftlich rentabel". ?? Wieviel sollte es denn sein ?? Wie haben die "kleinen" Spielhallenbetreiber es nur in den zurückliegenden Jahren geschafft???? Grüße Autor Beitrag alfi1950 22.07.2013 14:33 quote-----------------------Original von gmg Interessantes Statement: .....z. Zt. nicht möglich ist, eine Spielhalle mit 8 - 10 Geräten betriebswirtschaftlich rentabel zu betreiben.... Das verstehe ich jetzt nicht! 8 - 10 Stück GSG x 2.500 € Bruttokasse = 20.000 - 25.000 € pro Monat sind nicht "betriebswirtschaft rentabel" für eine Spielhalle in Mecklenburg-Vorpommern mit wahrscheinlich den niedrigsten Mieten in der Republik! Ab wann ist man denn "betriebswirtschaftlich rentabel". ?? Wieviel sollte es denn sein ?? Wie haben die "kleinen" Spielhallenbetreiber es nur in den zurückliegenden Jahren geschafft???? Grüße ----------------------------- Was hast Du denn geraucht? Meike Hallo alfi, 22.07.2013 16:22 was soll diese Frage? Ist 2.500,-€ nach Deinen persönlichen Erfahrungen zu hoch oder zu niedrig gegriffen? Oder findest Du derartige Mieten hoch ? http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/gewerbeflaeche !-ehemalige-spielhalle-im-ekz-grimmen-zu-/35387031-277-130?ref=search http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/asia-bistro,-blumenladen,-imbiss,spielhallen-100m-nuetzflaeche,/124474334-277-7819?ref=search VG Meike Autor Beitrag lodermulch der link war beim kopieren verkürzt worden, meike. 22.07.2013 17:48 ich stelle ihn noch mal rein: Spielhalle im idyllischen Osten ...aber es ist doch sowieso jedem klar, dass man ohne ausbildung (und ohne charakter) niemals so schnell so viel geld verdienen kann, wie mit dem eröffnen einer halle? unsereins studiert zig jahre und strampelt sich im schnitt bis ende 30 /anfang 40 ab, bevor das erste mal, hurra!, ein ganz knapp 6-stelliger jahresbetrag auf der gehaltsabrechnung steht wie leicht wäre es hingegen, vom start weg das mehrfache einfach am elend anderer zu verdienen? man benötigt nur kein gewissen, und dann natürlich eine anschubfinanzierung von, sagen wir mal, 350T€ aus erbschaft, kredit oder irgendwelchen anderen mehr oder weniger trüben quellen kein abi, kein studium, keine kompetenzen in welcher form auch immer; sehr verlockend das ganze.... sozusagen der sirenengesang des odysseus für leute, die zu ungebildet sind, um zu wissen, wer odysseus war oder was sirenen sind :biggrin: na, ich bin trotzdem froh, dass ich mich für einen anderen lebensweg entschieden habe - wenn der buddhismus nämlich recht hat, werden sich die meisten damen und herren aufsteller im nächsten leben recht schnell recht platt auf einer fliegenklatsche oder einer zusammengerollten zeitung wiederfinden ;) (oh - bevor sich jemand auf den schlips getreten fühlt: mein beitrag ist SELBSTVERSTÄNDLICH ironisch gemeint. das kann man bei genauerem hinsehen bereits an den smileys erkennen. smileys werden in modernen medien häufig eingesetzt, um ironie oder sarkasmus auszudrücken. oder so.) Autor Beitrag rosebud 22.07.2013 18:04 quote-----------------------Original von Meike Hallo alfi, was soll diese Frage? Ist 2.500,-€ nach Deinen persönlichen Erfahrungen zu hoch oder zu niedrig gegriffen? Oder findest Du derartige Mieten hoch ? http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/gewerbeflaeche !-ehemalige-spielhalle-im-ekz-grimmen-zu-/35387031-277-130?ref=search http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/asia-bistro,-blumenladen,-imbiss,spielhallen-100m-nuetzflaeche,/124474334-277-7819?ref=search VG Meike ----------------------------- hi, Viel zu hoch gegriffen ! lt. AMA (Stand 10.1.2012) erwirtschaften 242.250 Geldspielgeräte einen Kasseninhalt von 4,14 Mrd. Das sind pro Gerät und Jahr € 17.090.Das macht pro Monat pro Gerät ca. € 1425.- bundesweit. Mecklenburg- Vorpommern dürfte nach meiner vorsichtigen Schätzung maximal bei der Hälfte , also € 700.- liegen. Aber vielleicht weiss lodermulch da mehr, und ich unterschätze die Wirtschaftskraft dieses Gebiets ? grüsse Autor Beitrag Meike Hallo rosebud, 23.07.2013 05:19 die AMA hat auch eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse zum Betreiben von Spielhallen erstellt. http://www.awi-info.de/app/webroot/files/taschenbuch_2012.pdf Ich weiß nicht, ob wir hier die Zahlen der AMA als Grundlage der Diskussion nehmen können. Handelt es sich nur um PTB zugelassene Glücksspielautomaten in Spielhallen? Gibt es Zahlen aus den einzelnen Bundesländern? Bei einer betriebswirtschaftlichen Analyse müsste man natürlich die Lohn-, Lohnnebenkosten, Mietkosten etc. hinzunehmen. Es ist doch schließlich ein Unterschied, ob man in München, Düsseldorf, Hamburg oder Stralsund eine Spielhalle betreibt. Hallo zusammen, viel interessanter ist es doch hier, dass ein Bundesverband von Sachverständigen, die einen absolut eingeschränkten Bestellungstenor haben, der sich nur auf die Kontrolle der Bauartkonformität von Glücksspielautomaten mit einer Nachtragszulassung zu Bauarten, die die PTB zugelassen hatte, bezieht, hier behaupten, dass Spielhallen wirtschaftlich nicht rentabel betrieben werden können, wenn sie nur 8-10 Spielautomaten aufstellen dürfen. Und nach einer substanzlos vorgetragenen betriebswirtschaftlichen Stellungnahme, denn aus diesem Sätzchen geht nun nicht annähernd hervor wie man zu dieser Behauptung kommt-, setzt dieser Bundesverband quasi noch eine juristische Stellungnahme nach Zitat: "Sie müssen hier mit einschlägigen Klagen wegen Erdrosselung rechnen." Das ist schon doll. Für wen oder was wurde denn hier die Stellungnahme geschrieben? Da ein Bundesverband eine derartige Stellungnahme sicherlich in einem Fachgremium zuvor besprochen hatte und ich weiß, dass hier Angehörige dieses Bundesverbandes im Forum ständig mitlesen, - da einer dieser Herren sich bereits mehrfach über mich beschwert hatte- Autor Beitrag sollte das Fachgremium, doch bitte mal hier die vollkommen abstrusen juristischen Stellungnahmen erläutern. Ich bitte um Erläuterung z.B. dieser Passage: "".........................Bemerkenswert ist, dass es in dem Entwurf keinerlei Hinweise auf die Kontrolle vor Ort gibt. In der neuen SPVO ist die §7 Überprüfung nicht mehr vorgesehen. Die ganze Kontrollpflicht wird aber auf die Ordnungsämter der Kommune abgewälzt, .................ob sich in dem vorgefundenen "Multigamer" oder Unterhaltungsspielgerät ein internetfähiger PC befindet................ .......Die Kommunen sind verantwortlich, sie bekommen die Steuern und sie müssen aus diesem Aufkommen heraus handeln." VG Meike alfi1950 @rosebud 23.07.2013 14:03 danke für Deine Klarstellung. @meike ""Es ist doch schließlich ein Unterschied, ob man in München, Düsseldorf, Hamburg oder Stralsund eine Spielhalle betreibt."" ,,,,,,,,,,,,,, und wo betreibt gmg seine (Durchschnitts-)Spielhalle? Die Logik liegt im Zusammenspiel folgender Faktoren: 8 - 12 Geräte Sperrzeit von 00:00 bis 06:00 Uhr Auslastung durchschnittlich 54% Auszahlquote (AQ) durchschnittlich 86% :fernrohr: Wir sprechen hier nicht von Hersteller-Aufsteller-Großspielhallen mit individueller Gerätesoftware bzw. Gerätesteuerung!! Meike Hallo alfi, 23.07.2013 14:48 es gibt Berufsgruppen, die haben in Ihrem Leben schon wesentlich mehr Zählwerkausdrucke gesehen als ein Spielhallenbetreiber. Nur die von rosebud erwähnten Zahlen von 1425,-€ waren offenbar im Schnitt nicht dabei. Gehst Du denn davon aus, dass alle "Streifen" von 2500,-€ oder mehr Bruttokasse auf legalem Weg bzw. dem Weg, der den "normalen" Aufstellern zugänglich ist, nicht zu erzielen ist? VG Meike Autor Beitrag tfis 23.07.2013 15:41 quote-----------------------Original von gmg Interessantes Statement: .....z. Zt. nicht möglich ist, eine Spielhalle mit 8 - 10 Geräten betriebswirtschaftlich rentabel zu betreiben.... Das verstehe ich jetzt nicht! 8 - 10 Stück GSG x 2.500 € Bruttokasse = 20.000 - 25.000 € pro Monat sind nicht "betriebswirtschaft rentabel" für eine Spielhalle in Mecklenburg-Vorpommern mit wahrscheinlich den niedrigsten Mieten in der Republik! Ab wann ist man denn "betriebswirtschaftlich rentabel". ?? Wieviel sollte es denn sein ?? Wie haben die "kleinen" Spielhallenbetreiber es nur in den zurückliegenden Jahren geschafft???? Grüße ----------------------------- Zwecks besserer Auffindbarkeit, habe ich mal die entsprechenden Stellen hervorgehoben. Leider ohne übergroßen Blinktext. Vielleicht findest du sie auch so. :) Zeus Hi, 24.07.2013 04:33 ich finde die Spekulationen über die Automatenkassen (Saldo2) sehr interessant. Die Berufsgruppen, die über mehr Auslesestreifen verfügen bzw. lesen können sollten mal diese auch nachweisen, oder auch nur erörtern, aus welchen Quellen sie stammen. Sind es Hersteller-Spielhallenstreifen, oder Streifen von Aufstellern, die keine Tochterunternehmen der Hersteller sind? Einfach irgendwelche Zahlen in den Raum stellen kann jeder... Und ich dachte schon 20.000 Kasse im Monat pro Gerät wäre zu wenig ;-) Gruß, Zeus PS: so langsam wirds hier lächerlich.... oder nur die pure Hoffnung, dass ein minderbemittelter Aufsteller reale Zahlen offenlegt. Autor Beitrag dieter116 24.07.2013 04:53 quote-----------------------Original von Meike Hallo zusammen, viel interessanter ist es doch hier, dass ein Bundesverband von Sachverständigen, die einen absolut eingeschränkten Bestellungstenor haben, der sich nur auf die Kontrolle der Bauartkonformität von Glücksspielautomaten mit einer Nachtragszulassung zu Bauarten, die die PTB zugelassen hatte, bezieht, Meike ----------------------------- Wie bereits geschrieben, der Tenor war bei der Bestellung weiter gefasst. Die Prüfungen beinhalteten auch die gerichtliche Gutachtenerstellung. Der Tenor wurde nachträglich geändert ohne die Sachverständigen überhaupt zu informieren. Ob so was rechtlich zulässig ist ? Warum dies geschah und wer es veranlasst hat ? Autor Beitrag Meike Hallo dieter, 24.07.2013 05:08 der Tenor lag doch nie bei betriebswirtschaftlichen Stellungnahmen der Tenor lag ebenso nicht bei juristischen Stellungnahmen der Tenor lag nicht bei fiskalischen Stellungnahmen usw. Darauf wurde doch keiner der §7-Prüfer geprüft, von wem denn auch aus diesem Gremium. Es wäre klasse, wenn Du mir meine Fragen beantworten könntest, was will uns der Bundesverband sagen? Woher hat der Bundesverband z.B. die Vielzahl von Zählwerkausdrucken um diese kühne Behauptung an das IM zu senden, dass Spielhallen wirtschaftlich nicht rentabel betrieben werden können, wenn sie nur 810 Spielautomaten aufstellen dürfen. Welche Fachkunde besitzt dort jmd für die juristische Stellungnahme Zitat: "Sie müssen hier mit einschlägigen Klagen wegen Erdrosselung rechnen." Und dann bitte ich um Erläuterung dieser Passage. "".........................Bemerkenswert ist, dass es in dem Entwurf keinerlei Hinweise auf die Kontrolle vor Ort gibt. In der neuen SPVO ist die §7 Überprüfung nicht mehr vorgesehen. Die ganze Kontrollpflicht wird aber auf die Ordnungsämter der Kommune abgewälzt, .................ob sich in dem vorgefundenen "Multigamer" oder Unterhaltungsspielgerät ein internetfähiger PC befindet................ .......Die Kommunen sind verantwortlich, sie bekommen die Steuern und sie müssen aus diesem Aufkommen heraus handeln." VG Meike Autor Beitrag Hallo Zeus, alfi, rosebud, Tfis was soll denn das Vorlegen irgendwelcher Zählwerkausdrucke bringen. Deren sämtliche "Knackpunkte" kennen gmg und ich besser als die meisten Mitleser. Bei dieser Diskussion geht es doch nur um die Frage Geht Ihr davon aus, dass alle "Streifen" von 2500,-€ oder mehr Bruttokasse auf legalem Weg bzw. dem Weg, der den "normalen" Aufstellern zugänglich ist, nicht zu erzielen sind? Da sollte doch mal eine klare Antwort von Euch möglich sein. VG Meike gmg 24.07.2013 07:36 quote-----------------------Original von Zeus Hi, ich finde die Spekulationen über die Automatenkassen (Saldo2) sehr interessant. ......oder nur die pure Hoffnung, dass ein minderbemittelter Aufsteller reale Zahlen offenlegt. ----------------------------- Das sind doch keine Spekulationen, Zeus. Und wir brauchen auch von einem "minderbemittelten Aufsteller" nicht die realen Zahlen. Grüße rosebud hi, 24.07.2013 10:04 die "realen" Zahlen sind : - Gesamteinwurf : 18,5 Mrd - Kasse (Saldo 2 ) : 4,14 Mrd - Zahl der aufgestellten Gsp : 242,250 Für die restlichen Zahlen benötigt man lediglich die 4 Grundrechenarten. :danke: grüsse Autor Beitrag dieter116 Unter den Sachverständigen gibt es z.B. einen Betriebswirt, ob es SV mit juristischer 24.07.2013 13:55 oder fiskalischer Ausbildung oder sonstiger dementsprechender Befähigung gibt weiss ich nicht, kann es aber auch nicht ausschliessen. Zur deiner gewünschten Erläuterung solltest du den Autor direkt fragen. Stellst du hier sämtliche Aufsteller unter Generalverdacht wegen der ' Knackpunkte ' der Zählwerksstreifen ? Meike Hallo dieter, 25.07.2013 05:26 wie kommst Du auf einen "Generalverdacht"? Die "Knackpunkte" der Zählwerkausdrucke sind u.a. die mangelhafte Aussagekraft, das Fehlen bestimmter Aufzeichnungen z.B. beschränkte Aufzeichnung von Nachfüllungen oder "Zwischenkassierungen" bei geschlossener Tür, das Nichterfüllen gesetzliche Anforderungen gem. AO usw. Da ist mir doch jede Kassenrolle aus einem Tante-Emma-Laden lieber. Schade, dass Du meine Fragen nicht beantworten konntest. Ich bin davon ausgegangen, dass Du Mitglied in diesem Verband bist. Aber vielleicht liest noch ein Mitglied des Verbandes hier mit, denn in dessen Namen wurde die Stellungnahme schließlich geschrieben. Oder war das die persönliche Stellungnahme einer Einzelperson, weil Du mich an den "Autor" verweist? VG Meike In diesem Thema befinden sich folgende Anhänge: - Protok_Inspektorenveranstaltung_24.11.09.pdf 29 KB Powered by: PDF Thread Hack 1.0 Beta 2 © 2004 Christian Fritz Powered by Burning Board 2.3.6 pl2 © 2001-2004 WoltLab GmbH