Amtsblatt 6-2012 - Blankenfelde
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Amtsblatt 6-2012 - Blankenfelde
7. Jahrgang, Nr. 6/2012 Blankenfelde, 20. Juni 2012 2 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 6/2012 Amtsblatt Nr. 6/2012 der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow – Allgemeinverfügung zur Neubenennung einer Straße im Ortsteil Dahlewitz ......................................................................................... Seite 2 – Widmung von Verkehrsflächen im OT Mahlow im Lindenring .............................................................................................................. Seite 4 – Widmung einer Verkehrsfläche im OT Mahlow – Robinienweg ............................................................................................................ Seite 6 – Bekanntmachungen über die Berufung von Ersatzpersonen in die Gemeindevertretung ....................................................................... Seite 7 – Beschlüsse der Gemeindevertretung – 52. Sitzung am 10.05.2012 ..................................................................................................... Seite 7 – Beschlüsse des Hauptausschusses – 33. Sitzung am 03.05.2012 ........................................................................................................ Seite 9 – Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) ............................................................. Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände – Beschluss des MAWV vom 03.05.2012 ............................................................................................................................................ Seite 14 Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow – Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt • Städtebaulicher Rahmenplan Mahlow-Nord beschlossen ............................................................................................................... Seite 14 • Kastanienweg – Dahlewitz ........................................................................................................................................................... Seite 14 • Hinweis zu den roten Laubsäcken ................................................................................................................................................. Seite 15 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Allgemeinverfügung zur Neubenennung einer Straße im Ortsteil Dahlewitz der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde BlankenfeldeMahlow vom 10. Mai 2012, Beschluss-Nr. 28/52/2012, hat die neue Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans DA 11 „Norderweiterung Gewerbegebiet Eschenweg“, Dahlewitz, zwischen „Friedhofsweg“ und „Eschenweg“ (Planstraße A, B, C), den Namen „An der Dahlewitzer Heide“ erhalten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Der Bürgermeister, Karl-Marx-Str. 4, 15827 Blankenfelde-Mahlow, OT Blankenfelde, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die neu benannte Straße ist in der Anlage gekennzeichnet. Blankenfelde, den 30. Mai 2012 Die Begründung des Beschlusses kann in der Gemeindeverwaltung, KarlMarx-Str. 4, 15827 Blankenfelde-Mahlow, OT Blankenfelde, zu den Öffnungszeiten des Bürgerservices eingesehen werden. In Vertretung gez. Jörg Sonntag Die Benennung gilt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Jörg Sonntag Dezernent Nr. 6/2012 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 3 4 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 6/2012 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Widmung einer Verkehrsfläche in Mahlow im Lindenring Allgemeinverfügung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zur Widmung eines Regenrückhaltebeckens einschließlich der Zuwegungen als Bestandteil der Verkehrsfläche in Mahlow. Diese Verfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Widmungsverfügung Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.10.2011 (GVBl. I/11 [Nr. 24]), erhält das im Lageplan dargestellte Flurstück 83 der Flur 25 in der Gemarkung Mahlow (Fläche ABCDEFGHIJKA) die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsfläche mit folgender Zweckbestimmung und entsprechender Widmungsbeschränkung: MRRB 4/5 (Lindenring): Regenrückhaltebecken mit Zuwegung (1.993 m²) zu Zwecken des Betriebes sowie der Instandhaltung und Wartung. Baulastträger ist die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Der Bürgermeister Karl-Marx-Straße 4 15827 Blankenfelde schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Blankenfelde-Mahlow, den 23. Mai 2012 gez. i.V. Sonntag Jörg Sonntag stellv. Bürgermeister Der anliegende Lageplan ist Bestandteil der Verfügung. Regenrückhaltebecken – MRRB 4/5 (Lindenring): Anlage zur Widmung vom 23.05.2012 Dienstsiegel Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 6/2012 5 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Widmung einer Verkehrsfläche in Mahlow Allgemeinverfügung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zur Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche in Mahlow. Widmungsverfügung Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.10.2011 (GVBl. I/11 [Nr. 24]), erhält das im Lageplan (Fläche ABCDEFGHA) dargestellte Flurstück 209 der Flur 25 in der Gemarkung Mahlow die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Der anliegende Lageplan ist Bestandteil der Verfügung. Diese Verfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Der Bürgermeister Karl-Marx-Straße 4 15827 Blankenfelde Bezeichnung: schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Lindenring: Verkehrsfläche Straße (M 325 B) Blankenfelde-Mahlow, den 23. Mai 2012 Beschreibung: gez. i.V. Sonntag Die betreffende Fläche (961 m²) ist ein ca. 85 m langer, westlich gelegener Seitenast des Lindenrings (M 325 A) und wird in die Gruppe der Gemeindestraßen (Anliegerstraße) eingestuft. Baulastträger wird die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Jörg Sonntag stellv. Bürgermeister Lindenring – M 325 B: Anlage zur Widmung vom 23.05.2012 Dienstsiegel 6 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 6/2012 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Widmung einer Verkehrsfläche in Mahlow Allgemeinverfügung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zur Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche in Mahlow. Widmungsverfügung Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.10.2011 (GVBl. I/11 [Nr. 24]), erhält das im Lageplan (Fläche ABCDEFGHIJKLMA) dargestellte Flurstück 99 der Flur 25 in der Gemarkung Mahlow die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Der anliegende Lageplan ist Bestandteil der Verfügung. Diese Verfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Der Bürgermeister Karl-Marx-Straße 4 15827 Blankenfelde Bezeichnung: schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Robinienweg: Verkehrsfläche Straße (M 329 A) Blankenfelde-Mahlow, den 23. Mai 2012 Beschreibung: gez. i.V. Sonntag Die betreffende Fläche (775 m²) ist ein ca. 95 m langer, westlich gelegener Seitenast des Lindenrings (M 325 A) und wird in die Gruppe der Gemeindestraßen (Anliegerstraße) eingestuft. Baulastträger wird die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Jörg Sonntag stellv. Bürgermeister Robinienweg – M 329 A: Anlage zur Widmung vom 23.05.2012 Dienstsiegel Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 6/2012 7 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Bekanntmachung über die Berufung von Ersatzpersonen in die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow Gemäß § 60 Abs. 7 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i. V. m. § 80 Abs. 1 Satz 2 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt: Herr Thomas Breidbach (BVBB-WG) hat mit Schreiben vom 15.04.2012 erklärt, sein Mandat in der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow mit sofortiger Wirkung niederzulegen. Auf der Grundlage des § 60 Abs. 6 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz nach § 60 Abs. 3 Satz 1 BbgKWahlG mit Wirkung vom 16.04.2012 auf Herrn Gerit Schrader übergeht. Herr Schrader hat mit Schreiben vom 08.05.2012 erklärt, dass er die Wahl annimmt. gez. Schiller Katharina Schiller Wahlleiterin Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer 52. Sitzung am 10.05.2012 folgende Beschlüsse gefasst: Öffentlicher Teil Maßnahmen im Vorfeld der vorzeitigen Kündigung der Konzessionsverträge für das Strom- und Gasnetz in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Die Gemeindevertretung beschließt, eine Steuerungsgruppe mit dem Arbeitsauftrag: Evaluation der Möglichkeit und deren Auswirkungen für eine Beteiligung der Gemeinde und weiterer Beteiligungsmodelle am Strom- und/oder Gasnetz im Gemeindegebiet zu bilden. Abstimmungsergebnis: Ja: 23 / Nein: 0 / Enthaltung: 1- > zugestimmt Beschlussnummer: GV 21/52/2012 Benennung einer Straße im Ortsteil Dahlewitz Die neu zu bauende Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplans „DA 11 Norderweiterung Eschenweg“, zwischen Friedhofsweg und Eschenweg, erhält den Namen „An der Dahlewitzer Heide“. Abstimmungsergebnis: Ja: 23 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 -> zugestimmt Beschlussnummer: GV 28/52/2012 Erhalt der derzeitigen Trassenführung der Landesstraße 792 und Notwendigkeit zur Errichtung eines Kreuzungsbauwerkes Dresdner Bahn / L 792 südlich des Bahnhofes Mahlow Die Gemeindevertretung beschließt, auf ein evtl. Angebot des Landesbetriebes Straßenwesen auf Tausch der Baulastträgerschaft im Straßenverlauf der Landesstraße 792 zwischen jetzigem Bahnübergang Mahlow / Trebbiner Straße und Landesstraße 76/76n und damit Verzicht auf einen Ersatzbau für den Wegfall des Bahnüberganges nicht einzugehen. Die Gemeindevertretung fordert auch weiterhin, den jetzigen Bahnübergang durch ein Bauwerk zu ersetzen, dass sämtlichen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung steht und dem Verkehr einer Landesstraße gerecht wird. Der Bürgermeister und alle in der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow vertretenen Gruppen sind aufgefordert, bei Entscheidungsträgern auf Kreisund Landesebene (auch innerhalb ihrer eigenen Organisation / Gremien) für den vorgenannten Beschlussinhalt zu werben und die möglichst schnelle Sanierung der L 792 innerhalb des Gemeindegebietes incl. dem Bau eines Ersatzbauwerkes für den Bahnübergang Trebbiner Straße zu fordern. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 / Nein: 0 / Enthaltung: 3 -> zugestimmt Beschlussnummer: GV 22/52/2012 Änderung/ Neufassung der Baumschutzsatzung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zum Schutz von Bäumen (BaumSchS) gemäß Anlage 3. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 / Nein: 1 / Enthaltung: 2 -> zugestimmt Beschlussnummer: GV 33/52/2012 – 1 Einstellung von Bebauungsplanverfahren und Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen Die Gemeindevertretung beschließt die Einstellung der folgenden Bebauungsplanverfahren und hebt die gefassten Aufstellungsbeschlüsse auf: Blankenfelde – Bebauungsplan B6 „Schule Blankenfelde“, Aufstellungsbeschluss vom 11.03.1992 – Bebauungsplan B8 „Am Mühlenberg II“, Aufstellungsbeschluss vom 20.08.1997 – Vorhaben- und Erschließungsplan B11 „Handwerker- und Gewerbehof Triftstraße“, Aufstellungsbeschluss vom15.02.1995 – Vorhaben- und Erschließungsplan B13 „Wohnbauprojekt RKK“, Aufstellungsbeschluss vom 23.08.1995 – Bebauungsplan B15 „Gelände alte Kaufhalle Karl-Liebknecht-Straße“, Aufstellungsbeschluss vom 26.03.2003 – Bebauungsplan B16 „Moorsteg“, Aufstellungsbeschluss vom 16.03.2003 Mahlow – Bebauungsplan M9 „Zentrum West“, Aufstellungsbeschluss vom 05.04.1993 – Bebauungsplan M13 „Berliner Damm“, Aufstellungsbeschluss vom 05.05.1994 – Vorhaben- und Erschließungsplan M17 „wh Münzprüfer Trenner GmbH“, Aufstellungsbeschluss vom 18.05.1995 – Bebauungsplan M18 „Ortsumgehungsstraße“, Aufstellungsbeschluss vom 23.11.1995 – Bebauungsplan M24 „Mahlow-Dorf-Neu“, Aufstellungsbeschluss vom 10.11.1994 – Bebauungsplan M38 „Mahlow-Dorf“, Aufstellungsbeschluss vom 13.07.2000 – Bebauungsplan M40 „Hans-Olde-Straße“, Aufstellungsbeschluss vom 25.09.2003 Dahlewitz – Vorhaben- und Erschließungsplan DA3 „Waldsiedlung/Mühlenschlag“, Aufstellungsbeschluss vom 12.07.1993 – Vorhaben- und Erschließungsplan DA12 „Kirschweg“, Aufstellungsbeschluss vom 26.03.1997 – Bebauungsplan DA15 „Gewerbepark Eschenweg“, Aufstellungsbeschluss vom 13.08.2003 Groß Kienitz – Bebauungsplan GK9 „Familienpension + Wohnhäuser“, Aufstellungsbeschluss vom 10.05.1994 – Bebauungsplan GK10 „Wohnpark Residenz“, Aufstellungsbeschluss vom 18.03.1997 8 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 6/2012 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Jühnsdorf – Bebauungsplan J2 „Seniorenpark“, Aufstellungsbeschluss vom 18.05.1993 – Vorhaben- und Erschließungsplan J5 „Wohnhof“, Aufstellungsbeschluss vom 19.09.1995. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Ja: 24 / Nein: 0 / Enthaltung: 0-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 17/52/2012 Beschluss des Rahmenplanes Mahlow-Nord Die Gemeindevertretung beschließt, den Rahmenplan Mahlow-Nord bei künftigen Planungsvorhaben als verbindliches Leitbild für die städtebauliche Entwicklung zu berücksichtigen. Künftige Weiterentwicklungen der Planungen sind durch diesen Grundsatzbeschluss nicht ausgeschlossen; allerdings sollten die Grundzüge der ursprünglichen Planung nur bei wichtigen Veränderungen z.B. der gemeindlichen und/oder überörtlichen Entwicklungsziele in Frage gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der im Rahmenplan enthaltenen Maßnahmen aktiv voranzutreiben um mittel- bis langfristig eine Realisierung dieses Rahmenplanes zu erreichen. Abstimmungsergebnis: Ja: 14 / Nein: 10 / Enthaltung: 0-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 23/52/2012 Bauprogramm der Beleuchtung der Herweghstraße in Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Bauprogramm für die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Herweghstraße im Ortsteil Mahlow, entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: Ja: 22 / Nein: 0 / Enthaltung: 2-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 8/52/2012 – 1 Bauprogramm der Beleuchtung des Steinweg in Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Bauprogramm für die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage im Steinweg im Ortsteil Mahlow, entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: Ja: 23 / Nein: 0 / Enthaltung: 1-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 9/52/2012 -1 Bauprogramm der Beleuchtung der Ahornstraße in Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Bauprogramm für die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Ahornstraße im Ortsteil Mahlow, entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: Ja: 23 / Nein: 0 / Enthaltung: 1-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 10/52/2012 – 1 Bauprogramm der Beleuchtung der Akazienstraße in Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Bauprogramm für die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Akazienstraße im Ortsteil Mahlow, entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: Ja: 23 / Nein: 0 / Enthaltung: 1-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 11/52/2012 – 1 Bauprogramm der Beleuchtung der Straße Am Graben in Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Bauprogramm für die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage der Straße Am Graben im Ortsteil Mahlow entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: Ja: 17 / Nein: 5 / Enthaltung: 2-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 12/52/2012 – 1 Bauprogramm der Beleuchtung der Brenzstraße in Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Bauprogramm für die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung der Brenzstraße im Ortsteil Mahlow entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: Ja: 17 / Nein: 5 / Enthaltung: 2-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 13/2012 – 1 Bauprogramm der Beleuchtung der Marienfelder Straße in Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Bauprogramm für die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung der Marienfelder Straße im Ortsteil Mahlow im Abschnitt von Brenzstraße bis Hubertusstraße entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: Ja: 16 / Nein: 6 / Enthaltung: 2-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 14/52/2012 – 1 Bauprogramm der Beleuchtung der Hans-Thoma-Straße in Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Bauprogramm für die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung der Hans-Thoma-Straße im Ortsteil Mahlow im Abschnitt von Marienfelder Straße bis Hans-Olde-Straße entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: Ja: 16 / Nein: 5 / Enthaltung: 3-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 15/52/2012 – 1 Bauprogramm der Beleuchtung der Menzelstraße in Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Bauprogramm für die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung der Menzelstraße im Ortsteil Mahlow im Abschnitt von Marienfelder Straße bis Arcostraße entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: Ja: 17 / Nein: 3 / Enthaltung: 4-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 16/52/2012 – 1 Bauprogramm der Beleuchtung der Anselm-Feuerbach-Straße in Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Bauprogramm für die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Anselm-Feuerbach-Straße im Ortsteil Mahlow, entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage in der Variante 2 und nimmt eine Sollübertragung in Höhe von 11.000 € aus dem Projekt M240A zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja: 18 / Nein: 3 / Enthaltung: 3-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 36/52/2012 Bauprogramm der Beleuchtung des Grenzweges in Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Bauprogramm für die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage im Grenzweg, im Abschnitt von der Bodelschwinghstraße bis zur B96, im Ortsteil Mahlow, entsprechend Anlage 1 der Beschlussvorlage in der Variante 2 und nimmt eine Sollübertragung in Höhe von 8.100 € aus dem Projekt M238A zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja: 17 / Nein: 3 / Enthaltung: 4-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 37/52/2012 Nichtöffentlicher Teil Antrag der Fraktion BVBB-WG und BB Blankenfelde-Mahlow vom 12.03.2012 Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt: 1. das Mandat zur Vertretung der Gemeinde im Zusammenhang mit den staatsanwaltlichen Ermittlungen in Sachen Rathaus-Neubau unverzüglich zu entziehen; Nr. 6/2012 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 2. eine Schlussabrechnung hierzu zu verlangen um eine Übersicht über die bisher aufgelaufenen Rechtskosten zu erhalten; 3. eine neue Fachkanzlei auszuwählen und diese zwecks Beauftragung durch eine Beschlussvorlage in der Gemeindevertretung vorzuschlagen und bestätigen zu lassen; 4. die Kanzlei aufzufordern, alle bisherigen Unterlagen an diese neue Kanzlei auszuhändigen. Abstimmungsergebnis: Ja: 4 / Nein: 11 / Enthaltung: 3-> abgelehnt Beschlussnummer: Fraktion 6/52/2012 Änderung des Beschlusses zum Verkauf des Grundstücks Fasanenweg 5, OT Blankenfelde Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Grundstücks im Fasanenweg erst verkauft werden kann, wenn für das FIZ einschließlich aller dort befindlichen Arbeitsgruppen ein Alternativstandort gefunden worden ist, an dem es ununterbrochen seine Arbeit fortsetzen kann. Abstimmungsergebnis: Ja: 18 / Nein: 0 / Enthaltung: 1-> zugestimmt Beschlussnummer: GV 42/52/2012 Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in seiner 33. Sitzung am 03.05.2012 folgende Beschlüsse gefasst: Nichtöffentlicher Teil Verkauf des Grundstücks Waldstr. 31, OT Dahlewitz Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das Grundstück Waldstr. 31, OT Dahlewitz, Flur 2, Flurstück 267, zu verkaufen. Abstimmungsergebnis: Ja: 7 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 -> zugestimmt Beschlussnummer: HA 6/33/2012 Verkauf des Grundstücks Glasower Damm 48, OT Mahlow Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das Grundstück Glasower Damm 48, OT Mahlow, zu verkaufen. Abstimmungsergebnis: Ja: 7 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 -> zugestimmt Beschlussnummer: HA 8/33/2012 Verkauf des Grundstücks Bahnhofstr. 2 A, OT Mahlow Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das Grundstück OT Mahlow, Bahnhofstr. 2 A, Flur 8, Flurstücke 331 und 333, zu verkaufen. Abstimmungsergebnis: Ja: 3 / Nein: 2 / Enthaltung: 2 -> zugestimmt Beschlussnummer: HA 10/33/2012 Verkauf des Grundstücks OT Blankenfelde, Am Bruch 41 Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das Grundstück Am Bruch 41, OT Blankenfelde, zusammen mit dem Miteigentümer a) vollständig zu verkaufen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrswertgutachten für das Grundstück einzuholen und anschließend eine Beschlussvorlage auf dessen Grundlage zu erstellen Abstimmungsergebnis: Ja: 7 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 -> zugestimmt Beschlussnummer: HA 11/33/2012 Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zum Schutz von Bäumen (BaumSchS) Auf Grund der §§ 22 und 29 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 06. Februar 2012 (BGBI. I S. 148) in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches Naturschutzgesetz-BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBI.I/04, [Nr. 16], S. 350), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBI.I/ 10,[Nr.28]), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde BlankenfeldeMahlow in der Sitzung vom 10. Mai 2012 folgende Satzung beschlossen: §1 Geltungsbereich, Schutzzweck (1) Der Geltungsbereich dieser Satzung beschränkt sich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (gem. § 34 BauGB) und die Bebauungsplangebiete der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. (2) Zweck dieser Satzung ist es den Baum- und Gehölzbestand in ihrem Geltungsbereich zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Die Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow berät und unterstützt auf Wunsch die betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten. §2 Anwendungsbereich Auf Grund dieser Satzung werden Bäume im Geltungsbereich gem. § 1 dieser Satzung, im nachstehend bezeichneten Umfang als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt: 1. Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 60 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von ca. 19 Zentimetern) aufweisen; 2. kleinkronige und stammbildende Baumarten mit einem Stammumfang von mindestens 30 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 9,5 Zentimetern), dazu zählen die Baumarten Eibe, Rotdorn, Weißdom, Baumhasel, Eberesche, Mehlbeere und Eisbeere; 3. Bäume mit einem geringeren Stammumfang sowie Hecken, Sträucher und Feldgehölze, wenn sie aus landeskulturellen Gründen, einschließlich der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gemäß den §§ 12 und 14 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, oder als Ersatzpflanzung nach der damals geltenden Brandenburgischen Baumschutzverordnung, der hier vorhergehenden Baumschutzsatzungen und gemäß § 7 Abs. 5 dieser Satzung gepflanzt wurden. Der Stammumfang wird jeweils in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. §3 Ausnahmen vom Anwendungsbereich (1) Diese Satzung findet keine Anwendung auf 1. Obstbäume (dazu zählen nicht Walnussbäume, Esskastanien und Edelebereschen), Pappeln sowie abgestorbene Bäume innerhalb des besiedelten Bereichs; 2. Bäume, die auf Grund eines Eingriffs gemäß § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes gefällt werden, der nach § 17 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes zugelassen worden ist; 3. gewerblichen Zwecken dienende Bäume in Gartenbaubetrieben im Sinne der Baunutzungsverordnung; 10 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 6/2012 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 4. Bäume in kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes; 5. Wald im Sinne des § 2 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg. (2) Unberührt bleibt der Schutz von Bäumen auf Grund anderweitiger Rechtsvorschriften, insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) zum Schutz 1. von Nist-, Brut- und Lebensstätten wild lebender Tiere nach den §§ 39 Abs. 5 des BNatSchG und 72 BbgNatSchG; 2. von Alleen und Streuobstbeständen nach den §§ 31, 32 und 72 BbgNatSchG; 3. von Teilen von Natur und Landschaft nach Abschnitt 4 und § 78 BbgNatSchG. §4 Verbotene Handlungen (1) Es ist verboten, geschützte Bäume zu beseitigen, zu beschädigen, in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern oder durch andere Maßnahmen nachhaltig zu beeinträchtigen. Verboten sind auch alle Einwirkungen auf den Wurzel- und Kronenbereich von geschützten Bäumen, welche zur nachhaltigen Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen können. Der Wurzelbereich eines Baumes umfasst dabei die Bodenfläche unter der Krone von Bäumen (Kronentraufe), bei Säulenformen zuzüglich fünf Meter nach allen Seiten. (2) Das Verbot umfasst insbesondere: 1. Während der Zeit vom 01. März bis 30. September ist das Abschneiden und auf Stock setzen jeglicher Vegetation unabhängig von ihrer Größe nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. 2. die Befestigung des durch die Kronentraufe begrenzten Wurzelbereiches mit einer wasserundurchlässigen Decke (z.B. Asphalt, Beton), 3. Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen im Bereich der Kronentraufe, 4. das Lagern, Ausschütten oder Ausgießen von Salzen, Säuren, Ölen, Laugen, Farben, Abwässern, Abfällen oder Baumaterialien, 5. das Ausbringen von Herbiziden, 6. das Befestigen oder Verankern von Schildern, Plakaten und sonstigen Gegenständen an Bäumen, mit Ausnahme von Nist- oder Wohnhilfen für Tiere sowie fachgerechte Vorrichtungen, die der Erhaltung von Bäumen dienen, 7. das Betreiben von Feuerstellen oder offener Feuer im Bereich der Kronentraufe von Bäumen. §5 Zulässige Handlungen (1) Ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen im Sinne der Anlage 2 dieser Satzung sowie die Beseitigung von Bäumen im Rahmen der Umgestaltung oder Erneuerung von linearen Flurgehölzen auf der Grundlage eines Maßnahmekonzeptes, dem die zuständige untere Naturschutzbehörde zugestimmt hat, fallen nicht unter das Verbot des § 4 dieser Satzung. (2) Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert fallen nicht unter die Verbote des § 4 dieser Satzung. Die notwendigen getroffenen Maßnahmen sind der Gemeindeverwaltung BlankenfeldeMahlow unverzüglich anzuzeigen. Der gefällte Baum oder die entfernten Teile sind mindestens zehn Tage nach der Mitteilung zur Kontrolle bereitzuhalten. Bei Maßnahmen, die von den zuständigen Ordnungsbehörden und Katastrophendiensten im Rahmen der Gefahrenabwehr ausgeführt oder angeordnet werden, entfällt eine entsprechende Nachweispflicht. §6 Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen (1) Jeder Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundflächen auch die Gemeinde, ist verpflichtet, die auf dem Grundstück befindlichen ge- schützten Bäume und Landschaftsbestandteile zu pflegen, zu erhalten und vor Gefährdungen zu schützen. Hierzu gehören insbesondere die in der Anlage 2 zu dieser Satzung definierten Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen gegen Schadeinwirkungen. (2) Auf Wunsch berät und unterstützt die Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten dabei. (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) §7 Genehmigung, Ersatzpflanzung, Ausgleichszahlung Die Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow kann auf Antrag Ausnahmen von den Verboten des § 4 und des § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zulassen. Anträge auf Genehmigung sind schriftlich unter Angabe von Gründen, spätestens 14 Tage vor dem geplanten Fälltermin, an die Gemeindeverwaltung BlankenfeldeMahlow zu richten. Einem Genehmigungsantrag ist ein Bestandsplan (der vorzugsweise durch Fotos ergänzt werden kann) beizufügen, in dem mindestens die auf dem betreffenden Grundstücksteil befindlichen geschützten Bäume unter Angabe von Baumart und Stammumfang eingetragen sind. Der Zugang zu den betreffenden Grundstücken, auf denen sich die antragsgegenständlichen Bäume befinden, ist den Mitarbeitern der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zu ermöglichen. Besteht die Möglichkeit nicht, kann die Genehmigung gegebenenfalls nicht erteilt werden. Die Genehmigung nach Absatz 1 kann erteilt werden, wenn 1. der Baum für den Eigentümer, Nutzungsberechtigten oder sonstige Personen zu unzumutbaren Nachteilen oder Beeinträchtigungen führt; 2. von dem Baum Gefahren für Personen oder für Sachen von bedeutendem Wert ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können; 3. Bäume im Interesse der Erhaltung und Förderung des übrigen Baumbestandes entfernt werden müssen; 4. ein nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässiges Vorhaben sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann. § 72 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes bleiben unberührt. Die Genehmigung ist auf zwei Jahre zu befristen. Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen; sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Mit der Genehmigung zur Beseitigung von geschützten Gehölzen soll dem Antragsteller auferlegt werden, als Ersatz Bäume in bestimmter Anzahl, Art und Größe auf seine Kosten zu pflanzen und zu erhalten; dies gilt nicht für abgestorbene Bäume. Die Pflanzung ist auf dem Grundstück vorzunehmen, auf dem die Bäume beseitigt wurden. Im Einzelfall kann die Ersatzpflanzung auf einem anderen Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung durchgeführt werden. Die Bemessung der Auflage zur Ersatzpflanzung richtet sich unter Berücksichtigung des Schutzzweckes nach dem Wert des beseitigten Baumbestandes. Der Wert eines geschützten Baumes und die daraus resultierenden und erforderlichen Ersatzpflanzungen, ergeben sich aus den in der Anlage 1 zu dieser Satzung definierten Kriterien und Bestimmungen. Unzumutbare Härten bei historisch bedingten verwilderten Grundstücken sind zu berücksichtigen. Ist die Ersatzpflanzung ganz oder teilweise unmöglich, so ist eine Ausgleichszahlung zu leisten. Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem Wert des Baumes oder anderen geschützten Landschaftsbestandteilen mit dem ansonsten die Ersatzpflanzung erfolgen müsste. Die genaue Höhe ergibt sich aus den in der Anlage 1 aufgeführten Kriterien und den ersparten Pflanz- und Pflegekosten. Absatz 5 gilt entsprechend, wenn Maßnahmen im Sinne des § 4 Abs. 1 ohne die nach Absatz 1 erforderliche Genehmigung durchgeführt worden sind. Die Erfüllung der Verpflichtungen nach Absätzen 5 bis 7 gehen auf den Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten über. Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 6/2012 11 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (1) (2) (3) (4) §8 Baumschutz bei Bauvorhaben Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Baugenehmigung beantragt, so ist der Antrag auf Maßnahmen im Baumbestand bei der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow einzureichen. Dem Antrag ist ein amtlicher Lageplan beizufügen, in dem die auf dem Grundstück geschützten Gehölze mit Standort, Baumart, Stammumfang und Kronendurchmesser, sowie die geplanten baulichen Anlagen eingetragen sind. Die Genehmigung zur Fällung von Bäumen in den Fällen des Absatzes 1, ist nur mit der entsprechenden Baugenehmigung gültig. Soll auf einem Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung die Errichtung eines genehmigungsfreien Vorhabens gem. Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) in der jeweils geltenden Fassung realisiert werden, so ist ein Antrag auf Maßnahmen im Baumbestand bei der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow einzureichen. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen, in welchem mindestens die Abmessungen des Baukörpers, die Standorte und Stammumfänge der Bäume dargestellt sind. In den Fällen des Absatzes 3 ist die Genehmigung zur Fällung von Bäumen an die Bedingung geknüpft, dass das mit ihr im Zusammenhang stehende Vorhaben innerhalb von einem Jahr nach der Baumfällung realisiert wird. Der Zeitpunkt der Fällung ist bei der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow anzuzeigen. naturschutzgesetzes beseitigt, beschädigt, in ihrem Aufbau wesentlich verändert oder durch andere Maßnahmen nachhaltig beeinträchtigt; 2. die in § 5 Abs. 2 vorgeschriebene Mitteilung an die zuständige Behörde unterlässt; 3. entgegen § 5 Abs. 2 den gefällten Baum oder die entfernten Teile nicht mindestens zehn Tage nach der schriftlichen Mitteilung zur Kontrolle bereithält; 4. der Auflage nach einer Ersatzpflanzung nach § 7 Abs. 5 und 6 gar nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht oder der Ausgleichszahlung nicht nachkommt. (2) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 (in Worten: zehntausend) Euro, in den Fällen der Nummer 1 bis zu 50.000 (in Worten: fünfzigtausend) Euro geahndet werden. §10 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung mit ihren Anlagen 1, 2 und 3 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Satzung, tritt die Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zum Schutz von Bäumen vom 02.07.2009 außer Kraft. Blankenfelde, den 10. Mai 2012 §9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne der §§ 73 Abs. 2 Nr. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und § 69 Abs. 3 Nr. 13 des Bundesnaturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. Bäume entgegen den Verboten des § 4 Abs. 1 und 2 ohne die erforderliche Genehmigung oder Befreiung nach § 67 des Bundes- Anlage 1 zu § 7 der Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) Ersatzpflanzungen Die Bemessung der Auflage zur Ersatzpflanzung richtet sich unter Berücksichtigung des Schutzzweckes in § 1 nach dem Wert des beseitigten Baumbestandes. Der Wert eines geschützten Baumes ergibt sich aus dem Stammumfang, der Baumart, dem Habitus und der Vitalität. Für einen gefällten Baum ist pro 30 cm Stammumfang maximal ein Ersatzbaum als Auflage zu pflanzen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Austriebe aus dem Erdreich) wird der Stammumfang des Stammes mit dem größten Umfang, als Bemessungsgrundlage für die Ersatzpflanzungen verwendet. Als Ersatz werden Bäume nach den Qualitätsstandards des Bundes Deutscher Baumschulen (BdB) in nachfolgender Ausgangs-/Mindestqualität vorgeschrieben: Es können auch standortgerechte Bäume in geringer Anzahl, jedoch mit größerem Umfang (Laubbäume) bzw. Höhe (Nadelbäume) als Ersatz gepflanzt werden. Vorhandener standortgerechter Jungwuchs (Bäume) kann als Ersatzpflanzung gewertet werden. In Ausnahmefällen kommt als Ersatzpflanzung auch die Anpflanzung von Hecken und Sträuchern in Betracht. Dabei sollen die Hecken folgende Mindestabmessungeh haben: Länge: mind. 5 Meter Breite: mind. 0,5 Meter Höhe: mind. 1 Meter (zukünftige, dauerhafte Wuchshöhe) Ein Ausnahmefall liegt in der Regel nur vor, wenn die Anpflanzung von Bäumen auf Grund der Grundstücksgröße und bereits vorhandener geschützter Bäume nicht zumutbar ist. für Laubbäume: standortgerechte Laubbäume der Anlage 3 mittlerer Baumschulqualität, mit einem Stammumfang von 10- 12 cm Ist die Ersatzpflanzung bis zum Beginn der dritten Vegetationsperiode nicht angewachsen, ist die Ersatzpflanzung zu wiederholen. für Nadelbäume: standortgerechte Nadelbäume mittlerer Baumschulqualität, mit einer Höhe von 125-150 cm, 3 x verpflanzt, mit Ballen Die Ersatzpflanzung ist innerhalb der in der Fällgenehmigung gesetzten Frist zu realisieren. Die erfolgte Ersatzpflanzung ist der Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow schriftlich anzuzeigen. Alle im öffentlichen Bereich gepflanzten Bäume sind mit einem Zwei- bzw. Dreibock mit Gurtsicherung zu sichern. Ausgleichszahlungen Für jeden aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht pflanzbaren 12 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 6/2012 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Ersatzbaum wird ein Geldbetrag festgesetzt, dessen Höhe dem ortsüblichen Preis (Ballenware) des Baumes entspricht, mit dem ansonsten die Ersatzpflanzung hätte erfolgen müssen. Mit diesem können bis zu 100 Pro- zent des Bruttoerwerbspreises für Pflanz- und Pflegekosten festgesetzt werden. Der Geldbetrag ist zweckgebunden für die Pflanzung oder Pflege von Bäumen zu verwenden. Anlage 2 zur Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) Begriffsbestimmung: Abgestorbene Bäume: Keine Vitalität mehr feststellbar. Auf-Stock-Setzen: Rückschnitt von Sträucher zur Verjüngung und Vermeidung der Auskahlung bis maximal 10 cm und mind. 5 Knospen über dem Erdboden. Ausgenommen sind tote Äste, die bodengleich zu schneiden sind. Die Festlegung gilt auch nicht für Obststräucher (z.B. Himbeere, Brombeere oder Johannisbeere), die entsprechend der Fruchtschnitte gepflegt werden. Baumpflege: Maßnahmen am Baum und im Baumumfeld zur Vermeidung von Fehlentwicklungen und zur Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Vitalität und Verkehrssicherheit des Baumes. Beschädigung: Eine Beschädigung liegt vor, wenn die ober- oder unterirdischen Bestandteile des geschützten Landschaftsbestandteils in einer Weise verändert werden, dass Langzeitschäden oder ein vorzeitiges Absterben des geschützten Landschaftsbestandteils eintreten können. Dies gilt auch für das Ablösen von Rinde, das Anbringen von Fremdkörpern oder das Anlegen von Feuer im Kronentraufbereich. Gefahr im Verzug: Liegt vor, wenn ein rechtzeitiges Eingreifen der zuständigen Behörde zur Gefahrenabwehr objektiv nicht mehr möglich ist und wenn ohne sofortiges Eingreifen der zuständigen Behörde der drohende Schaden tatsächlich eintreten würde (u.a. Unfallbäume, Baumschäden nach extremen Witterungseinwirkungen). Gegenwärtige, erhebliche Gefahr: Liegt vor, wenn die Einwirkung des schädlichen Ereignisses bereits begonnen hat. Die Gefahr ist erheblich, wenn sie einem bedeutsamen Rechtsgut (insbesondere Leben, körperliche Unversehrtheit, Sachgüter u.a.) droht. Grobast: Ast mit einem Durchmesser von 5-10 cm Grobwurzel: Wurzel mit einem Durchmesser über 2 cm bis 5 cm. Grobwurzeln dienen dem Wasser- und Nährstofftransport, der Speicherung von Reservestoffen sowie der Verankerung im Boden. Kopfbaum: Es handelt sich um einen Baum, dessen natürliche Kronenausbildung durch regelmäßig wiederholte Schnitteingriffe während der Aufzucht so beeinflusst wird, dass zahlreiche dünne Austriebe entstehen, wodurch eine kugelförmige, regelmäßige kleine Krone gebildet wird. Kronenansatz: Bereich der untersten Astansätze am Stamm Kronentraufbereich: Bereich unterhalb der Baumkrone, der entsteht, wenn man die Außenseiten der Baumkrone senkrecht auf den Erdboden projiziert. Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen: Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen gegen Schadeinwirkungen sind: • Einzäunungen und Bohlenummantelung als Schutz des Stammes gegen mechanische Schäden bei der Durchführung von Bauarbeiten, • Abdeckung des zu schützenden Wurzelbereichs mit wasserdurchlässigem Material als Schutz gegen Verfestigung durch Befahren oder durch Materiallagerungen, • Bewässerung von Bäumen im unmittelbaren Bereich von Grundund Schichtwasserabsenkungen, soweit erforderlich • Verwendung geeigneter Böden bei nicht zu vermeidenden Bodenüberdeckungen im zu schützenden Wurzelbereich von Bäumen zur Sicherung des Luftaustauschs und des Wasseraustauschs, • Verwendung von geeignetem Oberboden mit Beimischung aus organischen Substanzen bei der Verfüllung von Aufgrabungen im zu schützenden Wurzelbereich von Bäumen zur Sicherung des Nährstoffhaushaltes. Starkast: Ast mit einem Durchmesser über 10 cm Starkwurzeln: Wurzeln mit einem Durchmesser über 5 cm. Starkwurzeln dienen insbesondere der Verankerung, aber auch dem Wasser- und Nährstofftransport und der Speicherung von Reservestoffen. Sträucher: Haben nicht in Stamm und Krone gegliederte Wuchsform. Der Hauptspross verzweigt sich wenig über dem Boden in gleichstarke Äste. Vegetationsperiode: Zeitspanne vom 01. März bis zum 30. September, in der Pflanzen wachsen, blühen und fruchten, gem. § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Verkehrssicherheit: Zustand eines Baumes, in dem er weder in seiner Gesamtheit noch in seinen Teilen eine vorhersehbare Gefahr darstellt. Vitalität: Lebenstüchtigkeit eines Organismus. Die Vitalität äußert sich im Gesundheitszustand, insbesondere in: Wachstum, Kronenstruktur und Zustand der Belaubung. Wesentliche Änderung: Eine wesentliche Änderung des Aufbaus eines geschützten Landschaftsbestandteils liegt vor, wenn das arttypische Erscheinungsbild erheblich verändert oder sein weiteres Wachstum beeinträchtigt wird. Wurzelbereich: Der Wurzelbereich ist der Bodenbereich, der vom Gehölz durchwurzelt wird. Zulässige Handlungen: Zulässige Handlungen im Sinne des § 5 der Baumschutzsatzung sind: • die Beseitigung abgestorbener Äste; • die Behandlung von Wunden; • die Beseitigung von Krankheitsherden; Nr. 6/2012 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 13 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow • die Belüftung und Bewässerung des Wurzelwerkes; • der Pflege- und Aufbauschnitt an Kulturobstbäumen nach § 2 Abs. 4 dieser Verordnung oder an bestehenden Kopfbäumen; • der Erziehungsschnitt an Jungbäumen; • der Rückschnitt bzw. das Auf-Stock-Setzen von Sträuchern und Hecken zum Zweck der natürlichen Verjüngung. Anlage 3 zur Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) 14 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 6/2012 Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände Bekanntmachung des Bürgermeisters Hiermit weise ich auf Folgendes hin: Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) hat am 03. Mai 2012 die 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung, die 1. Änderungssatzung zur Schmutzwasserbeseitigungssatzung, die Wasserversorgungsbeitragssatzung und die Schmutzwasserbeitragssatzung beschlossen. Die Satzungen sind im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Nr. 13 vom 16.05.12, im Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming Nr. 14 vom 11.05.2012 und im Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree Nr. 4 vom 15.05.2012 bekannt gemacht worden. gez. Baier Ortwin Baier Bürgermeister Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt Städtebaulicher Rahmenplan Mahlow-Nord beschlossen Am 10. Mai 2012 hat die Gemeindevertretung in namentlicher Abstimmung den städtebaulichen Rahmenplan Mahlow-Nord beschlossen. Damit verfügt die Gemeinde nun für ihren nördlichsten Bereich über ein abgestimmtes Leitbild, an dem sich die städtebauliche Entwicklung der nächsten Jahre orientieren wird. Der Rahmenplan entstand in einem über zweijährigen Planungsprozess unter Mitwirkung externer Fachbüros, der Steuerungsgruppe Mahlow-Nord und der Gemeindegremien BUTA und Ortsbeirat Mahlow. Darüber hinaus wurde durch die Veranstaltungen der AG-Nord eine transparente und offene Beteiligung der interessierten Bürgerschaft gewährleistet. Hierbei sei auch noch einmal die konstruktive Mitarbeit des Bürgervereins Mahlow-Waldblick e.V. hervorzuheben. Ein Teil des Planwerks beschäftigt sich mit der Frage: „Wie geht es weiter?“ – In den nächsten Wochen und Monaten gilt es z.B. Gespräche mit bau- willigen Investoren zu initiieren, die Planung des S-Bahnhaltepunktes Mahlow-Nord voranzutreiben sowie mögliche planerische Wettbewerbe für Teile des Gebietes vorzubereiten. All diese Schritte sollen detaillierte Vorgaben für später durchzuführende Bauleitplanverfahren liefern. Schließlich heißt es im Beschluss der Gemeindevertretung: „die Umsetzung der im Rahmenplan enthaltenen Maßnahmen [ist] aktiv voranzutreiben, um mittel- bis langfristig eine Realisierung dieses Rahmenplanes zu erreichen.“ Auf der Homepage der Gemeinde ist der nun bestätigte Rahmenplan jederzeit abrufbar. Sie finden das Dokument unter: www.blankenfelde-mahlow.de -> Planen/Bauen/Wohnen -> Bauleitplanung -> Mahlow-Nord Ihr Bau- und Ordnungsamt Kastanienweg – Dahlewitz Der Kastanienweg in Dahlewitz erscheint zunächst als die unbefestigte Verlängerung der Kastanienallee in südöstlicher Richtung. Tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch um ein Naturdenkmal, welches im Zuge entsprechender Maßnahmen wieder aktiviert wird. Neben einer Vielzahl von Neupflanzungen wurden, zur Unterbindung des Fahrzeugverkehrs am nordwestlichen Beginn des Kastanienweges zwei Poller gesetzt. Somit ergab sich im April 2010 die, auf dem nachfolgenden Bild zu erkennende Situation. Jahreszeitlich bedingt und in Verbindung mit den Neupflanzungen vielleicht noch etwas trostlos. Verständlich aber in jedem Fall (siehe Abbildung links). Allerdings scheint vereinzelt die Auffassung zu bestehen, dass bauliche Anlagen, Hinweise oder auch Verbotsschilder allein dazu dienen, nach neuen Möglichkeiten bzw. Wegen zu suchen. Und sei es im Zweifel schlicht direkt daran vorbei. So entwickelten sich nicht allein die Bäume prächtig, sondern auch eine neue „Wegeführung“, so dass sich vor Ort nun folgendes Bild ergibt (Aufnahme mit Stand Mai 2012). Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 6/2012 15 Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Der Kastanienweg ist jedoch auch in 2012 noch immer keine, für den öffentlichen Fahrzeugverkehr gewidmete Verkehrsfläche und es besteht nach wie vor nicht der Wunsch, dass dieser Weg befahren wird. Es handelt sich vielmehr noch immer um ein, zu schützendes Naturdenkmal. Aus diesem Grund wird die Verwaltung zwei weitere Poller stellen müssen, um eventuelle Restzweifel zur nicht gewünschten Befahrung des Weges auszuräumen. Dies ist zwar weder dem Gesamteindruck der Örtlichkeit zuträglich, noch günstig für die Haushaltskasse der Gemeinde (die ca. 700 € gehen zu Lasten der Allgemeinheit), offensichtlich jedoch leider notwendig. Ihr Bau- und Ordnungsamt Hinweis zu den roten Laubsäcken Anlässlich der zahlreichen Bürgerschreiben an die Gemeinde, die sich für die weitere Verwendung von Laubsäcken der Firma Schnell als zusätzliches Angebot neben dem des SBAZV, aussprachen, soll an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Entsorgung des in privaten Haushalten entstehenden Abfalls (also auch der Grünabfall) und deren Überwachung ausschließlich dem Landkreis obliegt und demzufolge auch die im Amtsblatt 05/12 erwähnte Untersagung des von der Firma Schnell angebotenen Services durch den Landkreis erfolgte. Selbstverständlich hat sich die Gemeinde nach Bekanntwerden der Untersagung mit dem Landkreis in Verbindung gesetzt, um die Hintergründe für das Vorgehen gegen die Firma Schnell zu erfahren. Die entsprechende Begründung wurde in der o.g. Ausgabe des Amtsblattes dargestellt. Darüber hinaus hat sich die Gemeinde auch an den SBAZV mit der Bitte gewandt, eine Erhöhung des Abholturnusses zu prüfen und machte in diesem Zusammenhang auf das Problem der von den Laubsäcken ausgehenden Emissionen und des beeinträchtigten Ortsbildes aufmerksam. Mangels der dargestellten Kompetenzen der Gemeinde in dieser Angelegenheit können die Beschwerden der Einwohner, in denen direkt die Gemeinde aufgefordert wurde, das Verbot gegen die Firma Schnell wieder aufzuheben oder die Anzahl der Abholungen der grünen Laubsäcke zu erhöhen, zwar an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden; jedoch obliegt es einer Gemeinde nicht, den jetzigen Zustand durch eigene Entscheidungen auch zu ändern. Ihr Bau- und Ordnungsamt Ende der amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Impressum AMTSBLATT der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon 0 30 / 28 09 93 45, Fax: 0 30 / 28 09 94 06, www.heimatblatt.de Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt: Michael Buschner Vertrieb: DVB Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, der Bürgermeister, Ortwin Baier, Karl-Marx-Str. 4, 15827 Blankenfelde, Tel.: 03379/333-0, Fax: 03379/333-200, E-Mail: verwaltung@blankenfelde-mahlow.de Erscheinungsweise und Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint in der Regel einmal monatlich. Das Amtsblatt kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Es wird an die Haushalte im Gemeindegebiet kostenfrei verteilt. Für die Bestellung außerhalb des Verteilungsgebietes ist es unter der Telefonnummer 030-57795767 möglich, das Amtsblatt zum Abonnementpreis nach Hause geschickt zu bekommen. Foto Titelseite: Glasow-Bach, Foto: Trepel