PFLASTERSTEINE
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PFLASTERSTEINE
PFLASTERSTEINE AU S N AT U R ST E I N N AC H DIN EN 1342 8 DIN EN 1342 Auszug der Deutschen Norm für Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche 1 Definitionen Für die Anwendung dieser Norm gelten folgende Definitionen: 1.1 Pflasterstein: Ein kleiner, aus Naturstein bestehender Quader mit Nennmaßen zwischen 50 mm und 300 mm und Flächenmaßen, die im allgemeinen das 2fache der Dicke nicht überschreiten. Die Mindestnenndicke sind 50 mm. 1.1.1 Bearbeiteter Pflasterstein: Pflasterstein, dessen Aussehen durch eine oder mehrere mechanische Behandlungen oder Wärmebehandlungen der Oberfläche verändert wurde. 1.2 Nenn-Maß: Jedes für die Herstellung eines Pflastersteins festgelegte Maß, mit dem das Ist-Maß innerhalb festgelegter zulässiger Abweichungen übereinstimmen sollte. 1.3 Ist-Maß: Jedes an einem Pflasterstein gemessene Maß. 1.4 Gesamtlänge: Die längere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das den Pflasterstein umschließen kann. 1.5 Gesamtbreite: Die kürzere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das den Pflasterstein umschließen kann. LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 1.6 Dicke: Abstand zwischen Ober- und Unterseite des Pflastersteins. 1.7Oberseite: Oberfläche des Pflastersteins, die nach dem Verlegen sichtbar sein soll. 1.8 Fein bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche, auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von höchstens 0,5 mm vorhanden ist (z. B. poliert, geschliffen oder mit einer Diamantscheibe oder einem Diamantblatt gesägt). 1.9 Geschliffen: Stumpf geschliffene Oberfläche. 1.10 Grob bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche, auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von mehr als 0,5 mm vorhanden ist (z. B. gestockt, gespitzt, sandgestrahlt oder beflammt). 1.11 Gestockt: Oberfläche mit Erhebungen und Vertiefungen, die mit einem pneumatischen Stockhammer erzeugt werden. 1.12 Gespitzt: Durch mechanische Bearbeitung erzeugte Oberfläche mit klar erkennbaren SpitzeisenMerkmalen. 1.13 Gespalten: Unbearbeitete, spaltrauhe Oberfläche. 168 8 5 2 Anforderungen 2.1 Maße Vom Hersteller sind die Nennmaße für jeden geprüften Pflasterstein anzugeben, es sein denn, die Pflastersteine wurden in der Herstellungsgröße geliefert. Die Maße sind nach dem normativen Anhang A zu bestimmen. 2.1.1 Zulässige Abweichungen 2.1.1.1 Flächenmaße und Dicke Bei der Bestimmung nach dem normativen Anhang A.2 muss die Abweichung von den Nenn-Flächenmaßen Tabelle 1 entsprechen. Tabelle 1: Abweichungen von den Nenn-Flächenmaßen zwischen zwei gespaltenen Flächen ± 15 mm zwischen einer bearbeiteten und einer gespaltenen Fläche ± 10 mm zwischen zwei bearbeiteten Flächen ± 5 mm Bei der Bestimmung nach dem normativen Anhang A.2 muss die größte Abweichung von der Nenndicke Tabelle 2 entsprechen. Tabelle 2: Abweichungen von der Nenndicke Wenn Pflastersteine im Segmentbogen oder Schuppenverband verlegt werden, dann werden nicht nur würfelförmige Pflastersteine benötigt, sondern auch eine Anzahl an trapezförmigen und quaderförmigen Pflastersteinen. Die Lieferung darf bis zu 10 % an Pflastersteinen enthalten, deren Maße außerhalb der zulässigen Abweichungen von bis zu 10 mm liegen. Wenn die Pflastersteine nicht im Segmentbogen oder Schuppenverband verlegt werden, ist ein entsprechender Hinweis bei der Bestellung anzugeben. 2.1.1.2 Hinterschnitt von gespaltenen Seitenflächen Bei der Bestimmung nach dem normativen Anhang A.3 darf die Abweichung der Rechtwinkligkeit einer Seitenfläche 15 mm in Bezug auf die Sichtfläche nicht überschreiten. 2.1.1.3 Unregelmäßigkeiten von gespaltenen und grob bearbeiteten Sichtflächen. Bei der Bestimmung nach dem normativen Anhang A.2 dürfen die Vertiefungen und Erhebungen der Sichtfläche die in Tabelle 3 angegebene Abweichung nicht überschreiten. Tabelle 3: Abweichungen für Unregelmäßigkeiten von Sichtflächen Kennzeichnung Klasse 1 T1 Klasse 2 T2 gespalten bearbeitet zwischen zwei gespaltenen Flächen ± 30 mm ± 15 mm 5 mm 3 mm ± 30 mm ± 10 mm ± 30 mm ± 5 mm zwischen einer bearbeiteten und gespaltenen Fläche zwischen zwei bearbeiteten Flächen 169 2.2 Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel Vom Hersteller ist die Beständigkeit gegen Frost-TauWechsel des Steins nach Tabelle 4 anzugeben. LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 8 Wenn es möglich ist, muss der Stein nach dem normativen Anhang B geprüft werden, wobei die Beständigkeit als Mindestwert (Anzahl der Wechselbeanspruchungen vor Eintreten des Versagens) anzugeben ist, der für Einzelproben zu erwarten ist. Wenn keine Anforderungen an die Beständigkeit gegen Frost-TauWechsel gestellt werden oder das Verhalten nicht bestimmt worden ist, so muss dies angegeben werden. ANMERKUNG: Gründe, die die Durchführung der Prüfung nach Anhang B unmöglich machen, wären Zeitzwänge und fehlende geeignete Ausrüstung. Tabelle 4: Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel Klasse Klasse 0 Klasse 1 Kennzeichnung F0 F1 Anforderung keine Anforderung an die Beständigkeit gegen FrostTau-Wechsel beständig 2.3 Druckfestigkeit Vom Hersteller ist ein Mindestwert für die Druckfestigkeit (in MPa) anzugeben, der für einzelne Probekörper zu erwarten ist, wenn diese nach dem normativen Anhang C geprüft werden. Wenn die Druckfestigkeit nicht bestimmt worden ist, so muss dies angegeben werden. LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 2.4 Abriebwiderstand Der Hersteller muss den Abriebwiderstand (Länge der Schleifspur in mm) als den höchsten Wert angeben, der für einzelne Probekörper zu erwarten ist, wenn diese nach dem normativen Anhang D geprüft werden. Wenn der Abriebwiderstand nicht bestimmt worden ist, so muss dies angegeben werden. 2.5 Griffigkeit Der Hersteller muss den Mindestwert für den an unpolierten Pflastersteinen gemessenen Griffigkeitskennwert angeben, der für einzelne Probekörper von feinbearbeiteten Pflastersteinen zu erwarten ist, wenn diese nach den im normativen Anhang E angegebenen Prüfverfahren geprüft werden. Wenn die Griffigkeit nicht bestimmt worden ist, so muss dies vermerkt werden. ANMERKUNG 1: Bei grobbearbeiteten und gespaltenen Pflastersteinen wird davon ausgegangen, dass sie eine ausreichende Griffigkeit besitzen. Das Prüfverfahren versagt an derartigen Oberflächen. Es sollte außerdem darauf hingewiesen werden, dass Pflastersteine nach dem Verlegen einen Griffigkeitskennwert aufweisen, der von dem abweicht, der an einem einzelnen Pflasterstein oder an Probekörpern bestimmt wurde. ANMERKUNG 2: Der an unpolierten Pflastersteinen gemessene Griffigkeitskennwert bezieht sich auf Pflastersteine im Herstellungszustand, er stellt ein 170 8 5 Hilfsmittel dar, um eine angemessene Griffigkeit beim Einbau sicherzustellen. 2.6 Aussehen und Oberflächenbeschaffenheit 2.6.1 Aussehen Weil Naturstein ein natürlich vorkommendes Material ist, dürfen Farbvariationen, Aderungen und Strukturcharakteristika mit mehreren Probekörpern demonstriert werden (siehe 2.6.2). 2.6.2 Vergleichsmuster Ein Vergleichsmuster muss aus einer Anzahl von Pflastersteinen bestehen, die notwendig ist, um für das Aussehen der endgültigen Verlegearbeit in Bezug auf die allgemeine Färbung, das Aderungsmuster, die Strukturcharakteristika und die Oberflächenbeschaffenheit aussagekräftig zu sein. Es muss die allgemeine Farbvariation und Beschaffenheit des Natursteins aufzeigen, besagt jedoch nichts über die Einheitlichkeit der Farbe und Aderung zwischen dem Muster und der Lieferung. Das Vergleichsmuster ist dem Abnehmer als Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen und an ihn zu liefern, um bestimmte Charakteristika wie z. B. Adern, Flecken, Löcher in Travertin, Wurmlöcher in Marmor, kristalline Adern und Rostflecken der angebotenen Materialien zu veranschaulichen. ANMERKUNG: Diese Charakteristika sollten nicht als Fehler oder als Grund für Zurückweisungen gewertet werden. 171 Auf dem Probekörper sind der Name und die Adresse des Herstellers oder Lieferanten ebenso wie eine Kennzeichnung des Materials einschließlich des Handelsnamens, des petrographischen Namens, des Herkunftslandes und der Gewinnungsstätte anzugeben. Vergleichsmuster müssen außerdem die geforderte Oberflächenbeschaffenheit zeigen. Sämtliche Vergleiche der Probekörper mit dem Vergleichsmuster sind nach dem normativen Anhang F auszuführen. 2.7 Wasseraufnahme Falls es erforderlich ist, muss der Hersteller die Wasseraufnahme (in Masse-%) als den Höchstwert deklarieren, der bei der Prüfung von Einzelproben nach Anhang G zu erwarten ist. 2.8 Petrographische Beschreibung Der Hersteller muss eine petrographische Beschreibung liefern, die den petrographischen Namen der Gesteinsart nach dem normativen Anhang H enthält. 2.9 Chemische Oberflächenbehandlung Wenn das Produkt einer chemischen Oberflächenbehandlung unterzogen wurde, muss dies vom Hersteller/Lieferanten unter Nennung der Behandlung angegeben werden. LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 8 Verlegemuster Reihenpflaster Diagonalpflaster M-Strich Passepflaster LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 172 8 5 173 Netzpflaster Segmentbogenpflaster Schuppenpflaster Fischgrätenmuster LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 8 Granit-Pflastersteine und die handelsüblichen Lieferformen Typ Farbe Bezeichnung nach DIN 18502/1965 Abmessung in cm Großpflaster I. Klasse einfarbig 1-I DIN 18502 15 -17 breit 15 - 22 lang 15 -17 hoch Großpflaster¹) Ib-Klasse einfarbig nicht genormt 15 - 17 breit 15 - 22 lang 15 - 17 hoch Großpflaster II. Klasse gemischt 1-II DIN 18502 14,5 -17,5 breit 14,5 - 23 lang 14,5 -17,5 hoch Großpflaster III. Klasse gemischt nicht genormt Untergrößen Kleinpflaster I. Klasse einfarbig 1-I DIN 18502 9-11 Kleinpflaster I. Klasse einfarbig 2-I DIN 18502 8 -10 Kleinpflaster I. Klasse einfarbig 3-I DIN 18502 7-9 Kleinpflaster 2) Ib-Klasse einfarbig nicht genormt 8 -11 Kleinpflaster II. Klasse gemischt 2-II DIN 18502 8 -11 Kleinpflaster III. Klasse gemischt nicht genormt 7-11 einfarbig 1-DIN 18502 5 -7 einfarbig 2-DIN 18502 4-6 einfarbig 3-DIN 18502 3-5 Mosaikpflaster Mosaikpflaster Mosaikpflaster Nur in einer Sortierung lieferbar LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN 174 8 5 Fläche m2/t ca. Stück pro t ca. Gewicht in t/m2 ca. 2,7 90-100 0,37 2,7 90-100 0,37 2,8 100-110 0,36 3,3 150-200 0,30 4,4 490 0,23 4,8 550 0,21 5,8 800 0,17 4,8 540 0,21 4,8 540 0,21 5,0 650 0,20 7,5 2500 0,13 8,5 4000 0,12 10,0 5000 0,10 Anmerkungen: 1) Bearbeitung wie 1-II DIN 18502, jedoch mindestens im Kopf einfarbig. 2) Bearbeitung wie 2-II DIN 18502, jedoch mindestens im Kopf einfarbig. Großpflastersteine sind - sofern vom Besteller nicht ausdrücklich anders gefordert, mit einem Anteil von etwa 10% Bindersteinen für Größe 1 und 2 von 220 bis 290 mm Länge zu liefern. LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN