mediadaten 2010
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mediadaten 2010
das medium mediadaten 2010 2 11.04.–16.04.2010 das medium kontakt und termine formate und preise formatbeispiele druckunterlagen medien zum themenkomplex beleuchtung allg. geschäftsbedingungen die offizielle tageszeitung www.daily.ppvmedien.de 2 3 4 5 6 7 8 das medium Die täglich aktuelle Messezeitung Frankfurt Daily ist das zentrale und tagesaktuelle Kommunikations-Medium für alle Messeteilnehmer – direkt auf der Light+Building. Zielgruppen sind Fachbesucher und alle Aussteller. Frankfurt Daily Light+Building erscheint insgesamt sechsmal, an jedem Messetag neu. Kern der Berichterstattung sind – analog zum Themenspektrum der Messe – Highlights und Neuheiten aus den Bereichen technisches und dekoratives Licht inklusive Zubehör, Elektrotechnik sowie Haus- und Gebäudeautomation. Das Medien-Konzept von Frankfurt Daily ist perfekt auf die Bedürfnisse der Besucher-Zielgruppen ausgerichtet. Dafür wird das Konzept von Messe zu Messe überprüft und weiterentwickelt. Alle Produktmeldungen an sechs Tagen Die Produktmeldungen sind in allen Ausgaben an den sechs Messetagen enthalten und somit jedem Fachbesucher zugänglich, egal wann er die Messe besucht. Dazu kommt in jeder Ausgabe ein tagesaktueller Teil der direkt auf der Messe erstellt und über Nacht produziert wird. Prägnante Kurzberichte und die Einordnung nach Themenschwerpunkten sorgen dafür, dass alle Meldungen schnell erfasst, gelesen und umgesetzt werden. Internationalität und Community-Charakter Dem internationalen Charakter der Ausstellung wird Frankfurt Daily mit durchgehend zweisprachigen Inhalten in deutsch und englisch gerecht. Auf einer Fachmesse für eine internationale Branche können gerade durch die Zweisprachigkeit Barrieren leichter überwunden werden, alle Informationen stehen jedem Messefachbesucher und jedem Messeteilnehmer einheitlich zur Verfügung. Die Schaffung einer internationalen „Community“ kann somit gefördert werden. 2 Vertrieb Frankfurt Daily Light+Building wird jeden Tag in ausgesuchten Hotels sowie an den Eingängen der Messe an die Messebesucher kostenlos verteilt. Bereits vor Messebeginn wird die Frankfurt Daily Light+Building direkt an alle Messestände geliefert. kontakte und termine Termine 2010 Redaktionsschluss Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss 3 Kontakte Mo, 22.02.2010 Mo, 22.02.2010 Fr, 12.03.2010 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messe Frankfurt Medien und Service GmbH für Anzeigen und Fremdbeilagen in Magazinen und Zeitungen (Stand 7.2006). Auftragsbestätigung und Rechnungsstellung erfolgt über die Messe Frankfurt Medien und Service GmbH Ludwig-Erhard-Anlage 1 60327 Frankfurt Geschäftsführer: Klaus Reinke, Dr. Andreas Winckler Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 24768 Bankverbindung Frankfurter Sparkasse, Konto-Nr. 38 927, BLZ 500 502 01, IBAN DE87 5005 0201 0000 0389 27, Swift Code: FRAS DE FF XXX Zahlungsbedingungen: Rechnung zahlbar sofort nach Erhalt, rein netto ohne Abzüge. Lieferanschrift für Anzeigendaten PPVMEDIEN GmbH Dachauer Straße 37b D-85232 Bergkirchen Redaktion Matthias Martin, Chefredakteur Tel. +49 (0) 8131 -56 55 -72, daily-lb@ppvmedien.de Markus Wilmsmann, Redakteur Tel. +49 (0) 8131 -56 55 -167, daily-lb@ppvmedien.de Anzeigenverkauf Gabriele Brunner Tel. +49 (0) 8131-56 55 -64, ad.daily-lb@ppvmedien.de Produktion Raoul Leitner Tel. +49 (0) 8131 -56 55 -13, raoul.leitner@ppvmedien.de Internationaler Anzeigenverkauf USA Joe Statuto Tel. +1 (570) 587-4734, Fax +1 (570) 587-4703 jostat@hotmail.com 603 Haven Lane, Clarks Summit, PA 18411, USA Internationaler Anzeigenverkauf Japan Amiko Imaizumi Tel. +81 (0) 3-32517491, Fax +81 (0) 3-32518744 info@musictrades.co.jp Japan Music Trade Co., Ltd., 4th Floor, Gakki-kaikan, 2-18-21 Sotokanda, Chiyoda-ku, Tokyo 101-0021, Japan anzeigenformate und preise 4 Größe Formate im Satzspiegel Formate im Anschnitt Preis In Seitenteilen BxH in mm BxH in mm + 5mm Beschnitt 4-farbig 2/1 Doppelseite 550 x 397 594 x 420 27.200 € 1/1 DIN A3 270 x 397 297 x 420 14.490 € 1/1 DIN A4 202 x 285 217 x 300 11.440 € 1/2 hoch 132 x 397 148 x 420 9.400 € 1/2 quer 270 x 190 297 x 210 9.400 € 1/3 quer 270 x 125 297 x 143 7.480 € 1/4 hoch 132 x 190 148 x 210 6.340 € 1/4 quer 270 x 90 297 x 109 6.340 € Marketplace, nur im Satzspiegel möglich 1/6 132 x 125 – 1.630 € 1/12 132 x 63 – 1.180 € Der Marketplace stellt kleinformatige Anzeigen groß heraus. Als Formate stehen 1/6 und 1/12 einer DIN A3-Seite zur Verfügung. Motivwechsel 550 € Preise für Buchung aller 6 Ausgaben. Sonderplatzierungen +20% Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Motivwechsel Pro Wechsel des Anzeigenmotivs und Tag werden 550 € (4-farbig) bzw. 150 € (s/w) berechnet. So. Mo. 1. Di. 2. Mi. 1./3. 1./2./4. Do. 1./2./ 3./5. Fr. 1./2./ 3./4./6. Auflage: 50.000 Exemplare formatbeispiele 5 1/1 DIN A3 2/1 Doppelseite 550 x 397 mm 594 x 420 mm 270 x 397 mm 297 x 420 mm 1/1 DIN A4 202 x 285 mm 217 x 300 mm 1/2 hoch 1/2 quer 132 x 397 mm 148 x 420 mm 270 x 190 mm 297 x 210 mm 1/6 1/3 quer 1/4 quer 270 x 125 mm 297 x 143 mm 270 x 90 mm 297 x 109 mm 1/4 hoch 1/12 132 x 190 mm 148 x 210 mm 132 x 125 mm 132 x 63 mm Satzspiegel angeschnittenes Format: Beschnittzugabe oben, unten, seitlich 5 mm druckunterlagen CTP-Verfahren Frankfurt Daily wird vollständig im CTP-Verfahren (Computer-to-Plate) hergestellt. Bitte liefern Sie uns daher ihre Anzeige digital. Von Dateien, die uns rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss erreichen, fertigen wir auf Wunsch gegen Rechnung einen Proof zur Freigabe an. Beachten Sie bitte auch unsere Richtlinien zur Anlieferung digitaler Daten, die Sie bei Auftragsvergabe erhalten. Datentransfer Für eine reibungslose Produktion ist der Datenaustausch von entscheidender Bedeutung. Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Dokumente folgende Punkte: • Alle Bilddaten müssen in CMYK vorliegen und benötigen eine Auflösung von 300 dpi bei 1:1 Darstellung. Sie sollten als TIFF oder binäres EPS abgespeichert sein. • Die Einstellungen für Überfüllen und Überdrucken überprüfen, besonders auf das richtige Überdrucken von Schwarz achten. • Eventuell vorhandene Sonderfarben müssen gelöscht sein bzw. in CMYK umgewandelt werden. • Eine Beschnittzugabe von 5 mm ist erforderlich. Prüfen Sie bei der Datenübertragung bzw. beim Erstellen des Datenträgers, ob alle verwendeten Bilder und Schriften kopiert werden (bitte nur Type-1-Postscript-Fonts benutzen). 6 Datenübertragung per Datenträger Verwenden Sie bitte als Datenträger CD-ROMs oder DVD-R. Datenübertragung per FTP: Zugangsdaten erhalten Sie von Raoul Leitner Telefon +49 (0) 8131-56 55-13, raoul.leitner@ppvmedien.de Datenübertragung per E-Mail: Senden Sie das Dokument an: raoul.leitner@ppvmedien.de Anlieferung als Datei Wir können Anzeigen-Dateien der folgenden Programme direkt weiterverarbeiten. Macintosh OS X und Windows PC: QuarkXPress bis 6.5, InDesign bis CS2, Illustrator bis 12.0, Freehand bis MX, Photoshop bis 9.0. Druckverfahren Offset-Druck, 4/4 farbig Skala nach DIN ISO 12647, Rasterweite 54 bis 60. 7 medien zum themenkomplex beleuchtung LPi– Lighting Press International Das kompetente, internationale Fachmagazin für Beleuchtung, Licht- und Gebäudetechnik mit einem Themenspektrum von interessanten Lichtprojekten bis zu Hintergrundinformationen aus relevanten Unternehmen und Märkten. LPi Lighting Press international erscheint achtmal jährlich in deutscher Sprache mit englischen Zusammenfassungen und deutsch/englischen Bildunterschriften. Das Fachmagazin richtet sich an Architekten, Lichtplaner, Innenarchitekten, Elektroplaner und an die Leuchten- und Lampenindustrie selbst. Handbuch der Lichttechnik Dieses Buch bietet alles, was man bei der Arbeit mit Licht und Lichttechnik braucht: Angefangen von der Physik über die Farbenlehre und Optik bis hin zur Elektrotechnik werden die Grundlagen leicht verständlich erläutert. Eine Zusammenfassung der in der Praxis verwendeten Scheinwerfertypen und Leuchtmittel leitet zum anwendungsbezogenen Teil über. Hier wird u. a. die Anwendung von Gobos und die Funktionsweise von DMX genau erläutert. Ein umfangreicher Tabellenteil u. a. mit Farbfiltervergleichslisten und Gobogrößen bietet Rat bei jedem Projekt. pma pma ist das Reportage-Magazin der Veranstaltungsbranche. Events, Theater-Aufführungen, Konzerte, Messen, Kongresse und Themen- Entertainment – viele Begriffe für ein Phänomen: Menschen treffen einander, und das jeweilige Ambiente bestimmt den Rahmen. pma behandelt die Technik hinter solchen Veranstaltungen, ob es um das Licht, die Bühnentechnik oder den Ton geht. Wir informieren über die wichtigsten Produkte für die Branche und zeigen auch, wie diese zusammenwirken. allgemeine geschäftsbedingungen für anzeigen und fremdbeilagen in magazinen und zeitungen Allgemein »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder Fremdbeilagen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messe Frankfurt Medien und Service GmbH (MFS) an. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die MFS hätte diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1. Auftragsannahme (1) Bei Publikationen, die ausschließlich als Messepublikation zu bestimmten Veranstaltungen erscheinen, muss der Auftraggeber als Aussteller zur jeweiligen Veranstaltung gemeldet sein.Anzeigenaufträge von branchengleichen Nichtausstellern werden erst nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters angenommen. Eine Anzeigenbuchung für branchenfremde Nichtaussteller bedarf der gesonderten Genehmigung der MFS. (2) Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart, dass die Anzeige an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll. Platzierungsaufträge können nur berücksichtigt werden, wenn dies aus herstellungstechnischen Gründen möglich ist. (3) Anzeigenaufträge werden von der MFS bestätigt. Bei telefonisch aufgegebenen Texten oder Textänderungen bestehen keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. (4) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller der MFS gegenüber gemachten Angaben und gelieferten Daten trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Die Benutzung von Daten Dritter bedarf deren Zustimmung und gilt bei Auftragserteilung an die MFS als vom Auftraggeber eingeholt. Sollten durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-,Marken- oder Wettbewerbsrechte verletzt werden, haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch im Hinblick auf Rechte an Internet-Domains sowie an Inhalten und Gestaltungen von Homepages und Websites. Der Auftraggeber stellt die MFS in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. 2. Unterlagen (1) Die vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellenden Unterlagen (wie z.B. Anzeigendaten, Texte, Logos, Druckvorlagen, Zeichnungen sowie sonstige Daten) müssen bei der MFS spätestens bis zum in den jeweiligen Mediadaten genannten Einsendeschluss eingehen. Sollte der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht fristgemäß zur Verfügung stellen, ist die MFS nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht mehr verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die MFS nach Prüfung unverzüglich Ersatz an. Die MFS gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Ohne Vorlage eine farbverbindlichen Proofs kann keine Gewähr für die Farbwiedergabe des Anzeigenmotivs übernommen werden. 8 (2) Nach Erfüllung des Auftrages erfolgt die Rückgabe der der MFS überlassenen Unterlagen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers. (3) Änderungen des ursprünglichen Auftrags sind der MFS vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, um eine technische Umsetzung noch zu ermöglichen. Der durch die Änderungen entstehende Mehraufwand bei der MFS ist vom Auftraggeber zu tragen. Korrekturabzüge werden nur für gestaltete Anzeigen und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgelegt. Eine Vorlage erfolgt jedoch nicht, wenn der Auftraggeber druckfertige Daten ohne Änderungswünsche zur Verfügung stellt oder seinen Anzeigenwortlaut aus der vorhergehenden Auflage unverändert beibehält. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 3. Rücktritt, Höhere Gewalt (1) Stornierungen von Anzeigenaufträgen werden nur bis 10 Tage vor dem offiziellen Anzeigenschluss der jeweils gültigen Mediadaten kostenfrei entgegengenommen. Danach ist die MFS berechtigt, bis zum offiziellen Anzeigenschluss, ohne weiteren Nachweis des Schadens, eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Auftragswertes zu berechnen; für Stornierungen nach dem offiziellen Anzeigenschluss werden 50 % des Auftragswertes dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. (2) Die MFS behält sich ein Rücktrittsrecht vor, falls ein Auftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach pflichtgemäßem Ermessen der MFS gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, die Veröffentlichung für die MFS, deren Partnerverlage oder die Messe Frankfurt unzumutbar oder der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung für vorhergehende oder laufende Aufträge in Verzug ist. (3) Beilagenaufträge sind für die MFS erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. (4) Die Ablehnung eines Auftrages wird nach Prüfung der eingegangenen Unterlagen dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. (5) Die MFS kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die MFS berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. (6) Sollte die MFS an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die die MFS oder ihre Zulieferer betreffen, gehindert werden und die die MFS auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Energie, behördliche Maßnahmen, so verlängert sich ihre Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Nach 6 Monaten ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. allgemeine geschäftsbedingungen für anzeigen und fremdbeilagen in magazinen und zeitungen 4. Preise, Zahlungsbedingungen (1) Die jeweiligen Preise ergeben sich aus den von der MFS oder dem jeweiligen Partnerverlag übermittelten Mediadaten. Kosten für herzustellende Druckunterlagen sind im Anzeigenpreis nicht enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. (2) Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. (3) Die Rechnung ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Die MFS behält sich ein Recht auf Vorkasse ausdrücklich vor. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf eines der auf der Rechnung genannten Konten der MFS einzuzahlen. Nachlässe auf vorzeitige Zahlungen werden nicht gewährt. (4) Die MFS liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der MFS über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. (5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber der MFS aufrechnen. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten finden die §§ 273, 320 BGB, 369 HGB keine Anwendung. 5. Gewährleistung (1) Offensichtliche Mängel sind der MFS innerhalb von 30 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich, nach Erscheinen schriftlich anzuzeigen. Später eingehende Mängelrügen werden von der MFS nicht berücksichtigt; der Anzeigenauftrag gilt dann als genehmigt. (2) Für den Fall, dass die in Auftrag gegebene Anzeige ganz oder teilweise unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt ist, steht dem Auftraggeber kein Recht auf Nacherfüllung, insbesondere nicht auf Neudruck, Einfügung oder Versendung von Berichtigungs-nachträgen zu. Bei kostenpflichtigen Veröffentlichungen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Minderung des Rechnungsbetrages. 6. Haftung (1) Die MFS haftet nicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. (Verletzung von Kardinalpflichten). (2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet die MFS nur für vertragstypische und bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbare Schäden. Sie haftet in diesem Fall nicht für mittelbare Folgeschäden. (3) Die Haftung der MFS ist auf einen voraussehbaren Schadensumfang beschränkt und der Höhe nach auf das für den betreffenden Auftrag zu zahlende Entgelt begrenzt. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden, wenn sich die Haftung zwingend aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt, wenn es sich um eine Garantieerklärung oder um einen Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels handelt sowie im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 9 (5) Eine Verschiebung des Erscheinungstermins der jeweiligen Publikation berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen. 7. Verjährung Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen gem. Ziffer 6 Abs. 4. 8. Werbungsmittler Nur auf klassische Anzeigenschaltungen wird Werbungsmittlern eine Mittlervergütung gewährt. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Frankfurt am Main. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. (2) Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der MFS und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht. 10. Datenschutz (1) Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz: Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die MFS sämtliche für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist. (2) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten sowie Branchenmerkmale für Marketing-Maßnahmen der Messe Frankfurt Unternehmensgruppe verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen. Stand 7.2006 Messe Frankfurt Medien und Service GmbH Publishing Services, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main