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Ashampoo wehrt sich seit Jahren gegen eine
Schadensersatzklage des Portals “Marions
Kochbuch“
Ashampoo Press – 31.05.2012
(Oldenburg, 01.06.2012 In der Verhandlungssache einer Urheberrechtsverletzung gegen die DownloadMix
GmbH & Co. KG, einer Tochterfirma der bekannten und weltweit tätigen Softwarefirma Ashampoo GmbH &
Co. KG, geht das Oldenburger Unternehmen mittels Prüfung einer Nichtzulassungsbeschwerde einen
weiteren Schritt, um ein Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu erreichen. Als
Kläger tritt der Betreiber des Portals “Marions Kochbuch“ auf, der bereits durch zahlreiche
Urheberrechtsklagen gegen Internetseiten in den Diskussionsfokus geraten ist. Diese “Abmahnwelle“ mit
sehr hohen "Nachlizensierungsgebühren" ist seit Jahren präsentes Thema auf diversen Portalen, in Foren
und der Blogosphäre. Das Wirtschaftsmagazin “plusminus“ der ARD hat ebenfalls darüber berichtet. Der
Betreiber des Rezeptportals www.marions-kochbuch.de fordert von den Webseiten-Verantwortlichen
Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung. Die von den beklagten Webseiten-Betreibern von Seiten
des o.g. Portals übernommenen Rezeptbilder sind über die Google-Suche leicht aufzufinden und auf
ersten Blick mit keinem Urheberrechtsvermerk versehen. In diversen Beiträgen der Blogs und Foren tritt
daher die Frage auf, warum die Betreiber die schützenswerten Bilder nicht offensichtlicher mit einem
Vermerk kennzeichnen, beispielsweise mit einem Wasserzeichen.
„Es wird Zeit, dass in dieser Thematik ein Grundsatzurteil gesprochen wird. Wer den Namen des o.g.
Portals bei Google eingibt, der erkennt, was dieses Thema für Diskussionen entfacht hat und welche
Unklarheit hier noch besteht. Wir möchten im Namen aller Beklagten, aller Internetseitenbetreibern eine
klare Rechtsprechung erreichen, um die enormen Schadensersatzklagen des Webseiten-Betreibers ein für
alle Mal zu beenden und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen.“, begründet Ashampoo-Gründer Rolf
Hilchner den Schritt, vor den BGH zu ziehen.
„Es muss etwas passieren!“
„Wir möchten dieses vieldiskutierte Thema zu einem Ende bringen. Wir werden unsererseits keine Kosten
und Mühen scheuen, diese rechtliche Grauzone aufzuklären und wir hoffen darauf, dass nach einem
BGH-Urteil die Sachlage eindeutiger sein wird.“, betont Jens Klibingat, Geschäftsführer der Ashampoo
GmbH & Co. KG.
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Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:
Ashampoo ist eines der weltweit erfolgreichsten, internetbasierten Unternehmen im Bereich
Software-Entwicklung, -Vertrieb und Webportale. Von Beginn an setzten die innovativen Softwareprodukte
von Ashampoo technologische Standards und sind bekannt für ihre fortschrittliche Technik und
Benutzerfreundlichkeit.
Das Ashampoo Burning Studio, der Ashampoo WinOptimizer und der Ashampoo Photo Commander gehören
zu den bekanntesten Anwendungen aus dem breitgefächerten Produktportfolio.
Ashampoo GmbH & Co. KG, Felix-Wankel-Str. 16, 26125 Oldenburg
Ansprechpartner für die Presse: Jan-Gerrit Dickebohm
Tel: +49 441-93379-0, Fax: +49 441-93379-79
E-Mail: pressrelease@ashampoo.com
Web: www.ashampoo.de
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