Abmahnung Waldorf Frommer
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Abmahnung Waldorf Frommer
Abmahnung wegen Filesharings Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharings oder wegen unberechtigter Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer erhalten? Ihnen ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Aufforderung zur Zahlung des entstandenen Schadens von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer zugesandt worden? Unterschreiben Sie unter keinen Umständen die Unterlassungserklärung in der Ihnen zugesandten Form und zahlen Sie nicht den Ihnen gegenüber angebotenen pauschalierten Schadensersatz! Die Rechtsanwaltskanzlei Merz (Comeniusstraße 109, 01309 Dresden) berät Sie jederzeit umgehend und effektiv in dem Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Filesharings oder wegen unberechtigter Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer erhalten haben. Die Schreiben der jeweiligen Rechtsanwaltskanzleien (der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer) enthalten zumeist die - Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die - Aufforderung zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes (fiktive Lizenzgebühr / Rechtsanwaltskosten). Was müssen Sie tun, wenn Sie wegen Filesharings oder der unberechtigten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer abgemahnt worden sind? 1) Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Unterlassungserklärung, welche Ihnen von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mit der Abmahnung zugesandt worden ist! Die Gründe hierfür sind vielfach. So enthalten die beigefügten Unterlassungserklärungen häufig Formulierungen, welche für Sie erhebliche Nachteile herbeiführen. Diese rechtlichen und finanziellen Nachteile sollten Sie nicht riskieren. Durch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner, ein bestimmtes Verhalten nicht mehr zu tun. Im Falle eines Verstoßes hiergegen, kann eine Vertragsstrafe oder ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängt werden. Bei der von der jeweiligen abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei (der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer) beigelegten Unterlassungserklärung besteht die Gefahr, dass diese zu weit gefasst ist, was zur Folge hat, dass Sie den Rechteverstoß quasi anerkennen. Hieraus entstehen sodann durch eine voreilige Unterschrift Schäden, welche schnell viele tausend Euro betragen können. Was können Sie tun? Suchen Sie sofort rechtlichen Rat, da das Verstreichenlassen der von den abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien (der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer) gesetzten Fristen häufig im einstweiligen gerichtlichen Verfahren endet, was wiederum erhebliche Kosten auslöst. Zumeist betragen diese Fristen lediglich 5 bis 7 Tage, was nach einschlägiger Rechtsprechung jedoch rechtswirksam ist. Durch die Unterzeichnung einer von uns modifizierten Unterlassungserklärung kann ein drohendes gerichtliches Verfahren vermieden werden, da nur so die Wiederholungsgefahr auszuschließen ist. Hierbei gilt es diverse, auf den Einzelfall zugeschnittene, Formulierungen zu beachten. Zum einen darf der Fortsetzungszusammenhang nicht ausgeschlossen werden, da anderweitig von der Abmahnung nicht erfasste Verletzungshandlungen die Vertragsstrafe auslösen kann. Diese wiederum ist zumeist zu hoch angesetzt und bedarf einer Korrektur. Ferner ist zumeist der Umfang der Abmahnung zu präzisieren. Vermeiden Sie es, die Unterlassungserklärung auf eigene Faust zu modifizieren, da Sie sich dadurch der nicht unerheblichen Gefahr aussetzen, dass die Unterlassungserklärung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und sofort das einstweilige gerichtliche Verfahren eingeleitet werden kann. Dies wiederum ist mit erheblichen Kosten verbunden. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung der Unterlassungserklärung. Nur so kann das drohende gerichtliche Verfahren vermieden werden. 2) Zahlen Sie nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung den von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer geforderten Betrag. Zum einen fordern Abmahnkanzleien in einer Vielzahl von Fällen zu hohe Rechtsanwaltskosten. Diese können in den meisten Fällen korrigiert werden. Zum anderen sind die Forderungen wegen Lizenzgebühren, fiktiver Lizenzgebühren, Schadensersatzes oder entgangenen Gewinns zumeist deutlich über dem, was dem Rechteinhaber tatsächlich zusteht. Auch diese Beträge lassen sich in einer Vielzahl von Fällen korrigieren. Ferner lassen sich in den meisten Fällen die Rechteverletzungen nicht lückenlos nachweisen, zumal ein Großteil unserer Mandantschaft die Rechteverletzung tatsächlich nicht begangen haben, sondern einer unrechtmäßigen Abmahnung zum Opfer gefallen sind. Letztendlich lassen sich die geforderten Beträge in einer Vielzahl von Fällen korrigieren bzw. entfallen vollständig. Wir beraten Sie schnell und effektiv und verhelfen Ihnen, den drohenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Wir vertreten Sie ohne unnötige Kosten auszulösen! Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Tobias Stöhr, Comeniusstraße 109, 01309 Dresden; Tel.: 0351 / 31 841 – 21, E-Mail: stoehr@abtmeyer-merz.de