Demo Handbuch der Einfuhrnebenabgaben
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Demo Handbuch der Einfuhrnebenabgaben
betreut von der Außenwirtschaftsredaktion des Mendel Verlags n Demonstrationsversion Bitte beachten Sie, dass in dieser Demoversion nur ein Teil des Originals wiedergegeben werden kann, somit sind auch die Funktionen ggf. nur eingeschränkt verfügbar. n Stand April 2013 Mendel Verlag GmbH & Co. KG Wasserstr. 223, 44799 Bochum Tel.: +49 2302 20293-0, Fax: -11 Benutzerinformationen n Weitere Publikationen n Bestellformular n www.mendel-verlag.de Handbuch der Einfuhr-Nebenabgaben www.mendel-verlag.de E-Mail: info@mendel-verlag.de Mendel Verlag © 2017 Mendel Verlag GmbH & Co. KG. Alle Angaben in den Werken ohne Gewähr. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Innerhalb der Erdteile sind die Länder alphabetisch geordnet und in nachstehender Reihenfolge abgelegt. Allgemeiner Teil APS(LDC/OBC)-, ÜLG- und MARLänderlisten Carnet A.T.A. Doppelbesteuerungsabkommen Harmonisiertes System (HS) OECD (Mitglieder) Verbindliche Ursprungsauskunft (vUA) Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) Vereinte Nationen (Mitglieder) Währungen World Trade Organization (Mitglieder) Zollgebiet der Gemeinschaft Zugelassene Grenzkontrollstellen Ursprungszeugnisse (nicht-präferentiell) Europa Europa (Übersicht) Europäische Union (EU) Albanien (AL) Andorra (AD) Armenien (AM) Aserbaidschan (AZ) Belarus (BY) Belgien (BE) Bosnien und Herzegowina (BA) Bulgarien (BG) Dänemark (DK) Deutschland (DE) Großbritannien (GB) Irland (IE) Island (IS) Italien (IT) Kasachstan (KZ) Kirgisistan (KG) Kosovo (XK) Kroatien (HR) Lettland (LV) Litauen (LT) Luxemburg (LU) Finnland (FI) Frankreich (FR) Malta (MT) Mazedonien (MK) Moldau (MD) Montenegro (ME) Georgien (GE) Griechenland (GR) Niederlande (NL) Norwegen (NO) Estland (EE) Nachtrag Nr. 1/2013 1 Inhaltsübersicht Europa (Fortsetzung) Österreich (AT) Polen (PL) Portugal (PT) Rumänien (RO) Russland (RU) Schweden (SE) Schweiz (CH) Serbien (RS) Slowakei (SK) Slowenien (SI) Spanien (ES) Tschechien (CZ) Turkmenistan (TM) Ukraine (UA) Ungarn (HU) Zypern (CY) Afrika Ägypten (EG) Algerien (DZ) Äthiopien (ET) Botsuana (BW) Côte d'Ivoire (CI) Gabun (GA) Ghana (GH) Kenia (KE) Lesotho (LS) Malawi (MW) Marokko (MA) Mauretanien (MR) 2 Mauritius (MU) Mosambik (MZ) Namibia (NA) Nigeria (NG) Sambia (ZM) Senegal (SN) Südafrika (ZA) Swasiland (SZ) Tansania (TZ) Tunesien (TN) Uganda (UG) Inhaltsübersicht Amerika Argentinien (AR) Bahamas (BS) Barbados (BB) Belize (BZ) Bolivien (BO) Brasilien (BR) Chile (CL) Dominica (DM) El Salvador (SV) Guatemala (GT) Haiti (HT) Honduras (HN) Jamaika (JM) Kanada (CA) Kolumbien (CO) Mexiko (MX) Panama (PA) Trinidad und Tobago (TT) Venezuela (VE) Vereinigte Staaten (US) Asien Bahrain (BH) Bangladesch (BD) Brunei Darussalam (BN) China (CN) Hongkong (HK) Indien (IN) Indonesien (ID) Japan (JP) Katar (QA) (Süd-)Korea (KR) Kuwait (KW) Laos (LA) Libanon (LB) Nachtrag Nr. 2/2013 Macau (MO) Malaysia (MY) Oman (OM) Pakistan (PK) Philippinen (PH) Saudi-Arabien (SA) Singapur (SG) Sri Lanka (LK) Taiwan (TW) Thailand (TH) Vereinigte Arabische Emirate (AE) Vietnam (VN) 3 Inhaltsübersicht Australien und Ozeanien Australien (AU) Papua-Neuguinea (PG) Fidschi (FJ) Tonga (TO) Neuseeland (NZ) Vanuatu (VU) 4 Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) Liste der Zollbehörden, die von den Mitgliedstaaten zur Entgegennahme eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft oder zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind (VO (EWG) Nr. 2454/93, Art. 6 Abs. 5 1) in der geltenden Fassung). Die Liste wurde veröffentlicht im ABl. (EU) C 8 vom 12.1.2013. Mitgliedstaat Zollbehörde Belgien Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind Centrale administratie der douane en accijnzen Dienst Nomenclatuur (Tarief), Landbouw en Waarde Cel BTI North Galaxy – Gebouw A – 8ste verdieping Koning Albert IIlaan 33 1030 BRUSSEL BELGIEN Administration centrale des douanes et accises Service nomenclature (Tarif), agriculture et valeur Cellule RTC North Galaxy Bâtiment A – 8e étage Avenue Albert II 33 1030 BRUXELLES BELGIEN Bulgarien Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind Агенция „Митници“ Централно Митническо Управление ул. „Г. С. Раковски“ No 47 1202 SOFIA BULGARIEN 1) ABl. L 253, S. 1 vom 11.10.1993. Nachtrag Nr. 1/2013 1 Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) Mitgliedstaat Zollbehörde Dänemark Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind SKAT Århus Told – Tariferingscentret Lyseng Allé 1 8270 HØJBJERG DÄNEMARK (Antragsteller mit Geschäftsadressen in den Regionen Nordjütland, Mitteljütland und Süddänemark) SKAT København Told – Tariferingscentret Sluseholmen 8 B 2450 KØBENHAVN SV DÄNEMARK (andere Antragsteller) Deutschland Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind Hauptzollamt Hannover Waterloostr. 5 30169 HANNOVER DEUTSCHLAND Estland Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind Maksu- ja Tolliamet Narva mnt 9j 15176 TALLINN ESTLAND Finnland Zollbehörden, die zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind Tullihallitus – Nimikkeistö- ja tullietuusyksikkö Erottajankatu 2 PL 512 00101 HELSINKI FINNLAND 2 Inhaltsübersicht IS Republik Island (Island) Im Länderblatt von Island werden aktuell die folgenden Themenkomplexe behandelt: Mehrwertsteuer Steuergegenstand Registrierung und Vertretung Bemessungsgrundlage Befreiungen Steuersätze Steuererstattung Mehrwertsteuer – Anlagen Anlage/Registrierung und Vertretung: Antragsformular zur Registrierung Anlage/Steuererstattung: Antragsformular zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer Verbrauchsteuern Steuergegenstand Bemessungsgrundlage Steuersätze Verbrauchsteuern – Anlage Anlage/Steuersätze: Übersicht der verbrauchsteuerpflichtigen Waren Sonstige Abgaben und Gebühren Warensteuer Benzin- und Erdölabgabe Pfandgebühr für Einwegverpackungen Ausgleichsabgabe für Kraftstoffe Kohlenstoffabgabe Kontrollabgabe Nachtrag Nr. 6/2012 1 Mehrwertsteuer IS Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer in Island basiert auf dem Mehrwertsteuergesetz vom 1.1.1990 (Lög um virðisaukaskatt nr. 50/1988). Zuständig für die Verwaltung dieser Steuer ist das Finanz- und Wirtschaftsministerium (Fjármála- og efnahagsráðuneytið). Die Kontaktdaten lauten wie folgt: Fjármála- og efnahagsráðuneytið (Finanz- und Wirtschaftsministerium) Arnarhvoli vid Lindargotu 150 REYKJAVIK ISLAND Tel.: +354 545 9200 Fax: +354 545 9299 Internet: www.ministryoffinance.is Die offizielle Währung in Island ist die Isländische Krone (ISK) mit 1 ISK = 100 Aurar. Die Unterteilung in Aurar wurde 2003 jedoch de facto abgeschafft. Steuergegenstand Der Mehrwertsteuer unterliegen: — alle in Island erfolgenden Umsätze aus Lieferungen und Leistungen, die von Steuerpflichtigen erbracht werden, sofern diese Umsätze nicht von der Steuer ausgenommen sind; — alle Einfuhren nach Island, sofern diese nicht von der Steuer ausgenommen sind. Registrierung und Vertretung Unternehmer mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 1.000.000 ISK müssen sich zu Mehrwertsteuerzwecken in Island registrieren lassen. Ein entsprechendes Formular für die Anmeldung zur Registrierung findet sich unter „Mehrwertsteuer – Anlage/Registrierung und Vertretung“. Ausländische Unternehmer ohne Betriebsstätte in Island müssen einen in Island ansässigen Fiskalvertreter bestellen. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ausländische Unternehmer. Bemessungsgrundlage — bei der Einfuhr Die Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zzgl. des Zollbetrags und aller mit der Einfuhr fälligen Steuern, ausgenommen der Mehrwertsteuer selbst. — im Inland Die Bemessungsgrundlage des steuerpflichtigen Umsatzes ist das Entgelt für die Waren, ausgenommen der Mehrwertsteuer selbst. Nachtrag Nr. 6/2012 1 Mehrwertsteuer – Anlage/Registrierung und Vertretung IS Antragsformular zur Registrierung Rekstrarform Einstaklingsrekstur Lögaðili Til launagreiðendaskrár /virðisaukaskattsskrár Þrotabú A Skráning á virðisaukaskattsskrá Skráning á launagreiðendaskrá Nýskráning frá og með _____________________________________ Nýskráning frá og með _____________________________________ Breyting frá og með _____________________________________ Breyting frá og með _____________________________________ Tímabundið til og með _____________________________________ Tímabundið til og með _____________________________________ Rekstur hefur legið niðri _____________________________________ Breyting vegna atvinnuleysisbóta ____________________________ Ef unnið er fyrir einn eða fáa - þá þarf að skila eyðublaðinu „Könnun á starfssambandi“ RSK 10.31 B Rekstraraðili/launagreiðandi/launamaður sem stendur skil á staðgreiðslu sjálfur Nafn Kennitala Póstnúmer Lögheimili Símanúmer Tölvupóstfang Gsm símanúmer Tölvupóstfang Gsm símanúmer Gengur fyrirtækið undir öðru nafni en hinn formlegi rekstraraðili? Hvaða nafni/nöfnum? Kennitala Umboðsmaður erlends aðila á virðisaukaskattsskrá Kennitala Þrotabú/nafn skiptastjóra C Upplýsingar um virðisaukaskattsskylda starfsemi/starfsstöð Hverjar eru helstu tegundir virðisaukaskattsskyldrar vöru, vinnu eða þjónustu? Atvinnugreinarnúmer (útfyllist af skattstofu) Starfsemi sem er undanþegin virðisaukaskatti Heimilisfang starfsstöðvar Sveitarfélag starfsstöðvar Upplýsingar um tekjuskráningu Áætlaðar tekjur og kostnaður Hvenær er áætlað að fyrstu tekjur verði af virðisaukaskattsskyldri sölu? Áætlaðar tekjur af virðisaukaskattsskyldri sölu á fyrstu 12 mánuðum starfseminnar Áætlaður kostnaður við uppbyggingu á fyrstu 12 mánuðum starfseminnar Sjóðvélar = Rafrænir sölureikningar - skv. viðurkenndum hugbúnaðarkerfum Innlegg afurða (afreikningur frá vinnslustöð) Fyrirfram númeraðir gíróseðlar Fyrirfram númeraðir reikningar Annað, hvað? = Er um að ræða yfirtöku á annarri starfsemi? Er starfsemi annars fyrirtækis yfirtekin að hluta eða í heild, sbr. 4. mgr. 12. gr. VSK-laga? Dags. yfirtöku Eru vélar eða aðrir rekstrarfjármunir yfirteknir? Verðmæti annarra rekstrarfjármuna en birgða Nafn yfirtekins rekstrar Er um yfirtöku fasteigna(r) að ræða? Kennitala yfirtekins rekstrar Hvaða fasteigna(r)? Eru vörubirgðir yfirteknar? Verðmæti birgða Er leiðréttingarkvöð vegna fasteigna(r) yfirtekin? Yfirtöku á leiðréttingarkvöð skal tilkynna til ríkisskattstjóra. Gögn varðandi yfirtöku skulu fylgja umsókn. Ef starfsemi annars fyrirtækis er yfirtekin er seljanda óheimilt að útskatta sölu reksturs eða hluta hans og kaupandi getur því ekki innskattað þau kaup. Nánari upplýsingar vegna staðgreiðslu á bakhlið RSK 5.02 8-4-2011 | Litlaprent | 5.000 Nachtrag Nr. 6/2012 1 Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze IS Übersicht der verbrauchsteuerpflichtigen Waren HS-Code Warenbezeichnung 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen: - andere: - - Zubereitungen für die Herstellung von Getränken: - - - alkoholhaltige Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Vol.-%, für die Herstellung von Getränken: - - - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 bis 15 Vol.-% - - - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 bis 22 Vol.-% - - - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 bis 32 Vol.-% - - - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 32 bis 40 Vol.-% - - - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 40 bis 50 Vol.-% - - - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 50 bis 60 Vol.-% - - - - andere Bier aus Malz: - andere Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009: - Schaumwein: - - Wein, nicht mit anderen gegorenen Getränken oder alkoholfreien Getränken gemischt, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 bis 15 Vol.-%, ausschließlich durch Gärung gewonnen, nicht destilliert - - andere, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-% - anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist: - - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger: - - - angereicherter Traubenmost mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-% - - - Wein, nicht mit anderen gegorenen Getränken oder alkoholfreien Getränken gemischt, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 bis 15 Vol.-%, ausschließlich durch Gärung gewonnen, nicht destilliert: - - - - Weißwein - - - - Rotwein - - - - anderer Wein - - - andere, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-% - - andere: - - - angereicherter Traubenmost mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-% - - - Wein, nicht mit anderen gegorenen Getränken oder alkoholfreien Getränken gemischt, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 bis 15 Vol.-%, ausschließlich durch Gärung gewonnen, nicht destilliert: 2106.90 2106.90.32 2106.90.33 2106.90.34 2106.90.35 2106.90.36 2106.90.37 2106.90.38 2203 2203.00.90 2204 2204.10 2204.10.20 2204.10.30 2204.21 2204.21.20 2204.21.40 2204.21.50 2204.21.60 2204.21.90 2204.29 2204.29.20 Nachtrag Nr. 6/2012 Steuersatz 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 91,33 ISK/kg 82,14 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 82,14 ISK/kg 82,14 ISK/kg 82,14 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 1 IS Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze HS-Code Warenbezeichnung 2204.29.40 2204.29.50 2204.29.60 2204.29.90 2204.30 2204.30.20 2205 - - - - Weißwein - - - - Rotwein - - - - anderer Wein - - - andere, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-% - anderer Traubenmost: - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-% Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert: - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger: - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 bis 15 Vol.-%, ausschließlich durch Gärung gewonnen, nicht destilliert - - andere - andere: - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 bis 15 Vol.-%, ausschließlich durch Gärung gewonnen, nicht destilliert - - andere Andere gegorene Getränke (z.B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen: - gegorene Getränke, nicht mit anderen gegorenen Getränken oder alkoholfreien Getränken gemischt, ausgenommen solche in dem Mischgetränk, mit einem Alkoholgehalt von höchstens 15 Vol.-%, ausschließlich durch Gärung gewonnen, nicht destilliert - Mischungen von Bier und anderen alkoholfreien Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5% bis 22,5 Vol.-% - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-% Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt: - Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr, unvergällt Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 Vol.-%, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke: - Branntwein aus Wein oder Traubentrester - Whisky - Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse - Gin und Genever - Wodka - Likör: - - andere - andere: - - Aqua vitae (brennivíu) 2205.10 2205.10.20 2205.10.90 2205.90 2205.90.20 2205.90.90 2206 2206.00.40 2206.00.50 2206.00.80 2207 2207.10 2208 2208.20 2208.30 2208.40 2208.50 2208.60 2208.70 2208.70.80 2208.90 2208.90.20 2 Steuersatz 82,14 ISK/kg 82,14 ISK/kg 82,14 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 82,14 ISK/kg 106,93 ISK/kg 82,14 ISK/kg 106,93 ISK/kg 82,14 ISK/kg 91,33 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze HS-Code Warenbezeichnung 2208.90.30 2208.90.80 2208.90.90 2401 2401.10 2401.10.01 - - Aquavit - - Alcopops, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-% - - andere, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-% Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle: - Tabak, nicht entrippt: - - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen Zwecken importiert - Tabak, teilweise oder ganz entrippt: - - andere - Tabakabfälle: - - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen Zwecken importiert Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen: - Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend: - - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen Zwecken importiert - Zigaretten, Tabak enthaltend: - - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen Zwecken importiert - andere: - - Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabakersatzstoffen: - - - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen Zwecken importiert - - andere: - - - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen Zwecken importiert Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen: - Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen: - - Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel: - - - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen Zwecken importiert - - anderer: 2401.20 2401.20.01 2401.30 2401.30.01 2402 2402.10 2402.10.01 2402.20 2402.20.01 2402.90 2402.90.11 2402.90.91 2403 2403.11 2403.11.01 2403.19 Nachtrag Nr. 6/2012 IS Steuersatz 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 106,93 ISK/kg 22,96 ISK/kg 22,96 ISK/kg 22,96 ISK/kg 22,96 ISK/kg 459,29 ISK/kg 22,96 ISK/kg 459,29 ISK/kg 22,96 ISK/kg 3 Inhaltsübersicht CY Republik Zypern (Zypern) Im Länderblatt der Republik Zypern werden aktuell die folgenden Themenkomplexe behandelt: Mehrwertsteuer Steuergegenstand Registrierung und Vertretung Bemessungsgrundlage Befreiungen Steuersätze Steuererstattung Mehrwertsteuer – Anlagen Anlage/Registrierung und Vertretung: Antragsformular zur Registrierung (Φ.Π.Α. 101) Anlage/Steuererstattung: Antragsformular zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer (Φ.Π.Α. 109) Verbrauchsteuern Steuergegenstand Steuersätze Reiseverkehr und Geschenksendungen Reiseverkehr – Freimengen Nachtrag Nr. 3/2012 1 Verbrauchsteuern CY Verbrauchsteuern Verbrauchsteuern sind Steuern auf den Ver- oder Gebrauch bestimmter Waren oder Warengruppen. Sie werden einmalig entweder während der Produktion der Waren oder bei ihrer Einfuhr erhoben. In der Europäischen Union sind die Verbrauchsteuern harmonisiert, um Unterschiede auszugleichen und den Warenverkehr zu erleichtern. Zu diesem Zweck wurden u.a. die folgenden Richtlinien erlassen: Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19.10.1992 (für Alkohol und alkoholische Produkte), Richtlinie 2011/64/EG des Rates vom 21.6.2011 (betrifft Tabak und Tabakwaren), Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 (regelt die Verbrauchsteuern auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom) sowie Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem. Die letztgenannte Richtlinie enthält z.B. Bestimmungen zur Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung nach dem EMCS (Excise Movement and Control System). Diese Richtlinien sind umgesetzt im zypriotischen Verbrauchsteuergesetz von 2004 (N.91(I)/2004), welches die Besteuerung verschiedener Produkte regelt. Die zuständige Behörde für die Erfassung der Steuern ist der Zollservice der Abteilung für Zoll und Akzisen, welcher dem Finanzministerium unterstellt ist. Die Anschrift lautet wie folgt: Ypourgeio oikonomikon (Finanzministerium) Tmima Teloneion (Abteilung für Zoll und Akzisen) Corner Michael Karaoli & Gregori Afxentiou 1440 NICOSIA ZYPERN Tel.: +357 22 601713 Fax: +357 22 302031 E-Mail: headquarters@customs.mof.gov.cy Internet: www.mof.gov.cy/mof/customs/customs.nsf Steuergegenstand In der Republik Zypern unterliegen folgende Produkte einer Verbrauchsteuer: — Alkohol und alkoholische Produkte — Tabakwaren — Energieerzeugnisse und elektrischer Strom Diese Verbrauchsteuern sind auf europäischer Ebene harmonisiert. Darüber hinaus gibt es in Zypern noch andere nationale Verbrauchsteuern, die Kraftfahrzeuge, Waren aus Kristall und Porzellan sowie Lachs, Kaviar und Stör betreffen. Nachtrag Nr. 2/2013 1 CY Verbrauchsteuern Steuersätze — Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Produkte — Verbrauchsteuer auf Bier Die Verbrauchsteuer auf Bier beträgt 6,00 EUR/100 l reiner Alkohol in dem fertigen Produkt. Sie wird erhoben auf die Herstellung und die Einfuhr von Bier, welches unter die Warennummer 2203 der Kombinierten Nomenklatur fällt und auf Mischungen aus Bier und nichtalkoholischen Getränken, welche unter die Warennummer 2206 der Kombinierten Nomenklatur fallen. Dabei muss der Alkoholgehalt 0,5 Vol.-% in jedem Fall übersteigen. — Verbrauchsteuer auf Wein und Schaumwein Die Verbrauchsteuer auf Wein und Schaumwein beträgt 0 EUR/hl. Sie wird erhoben auf die Herstellung und die Einfuhr der folgenden Waren: — stiller Wein — Schaumwein — andere gegorene Getränke — Verbrauchsteuer auf Zwischenprodukte Die Verbrauchsteuer auf Zwischenprodukte beträgt 45,00 EUR/100 l. Ihr unterliegen alle Produkte, die unter die Positionen 2204, 2205 oder 2206 der Kombinierten Nomenklatur einzuordnen sind, und die zu Steuerzwecken nicht als Bier, Wein oder andere gegorene Getränke klassifiziert sind. Ihr Alkoholgehalt muss über 1,2 Vol.-% liegen, darf jedoch 22,0 Vol.-% nicht übersteigen. — Verbrauchsteuer auf Ethylalkohol Die Verbrauchsteuer auf Ethylalkohol beträgt 956,82 EUR/100 l anhydrischer Ethylalkohol. Folgende Produkte unterliegen dieser Verbrauchsteuer: — Flüssigkeiten mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Vol.-%, die unter die Warennummern 2207 oder 2208 der Kombinierten Nomenklatur fallen — Flüssigkeiten mit einem Alkoholgehalt von über 22,0 Vol.-%, die unter die Positionen 2204, 2205 oder 2206 der Kombinierten Nomenklatur fallen — Verbrauchsteuer auf Tabakwaren Tabakwaren werden wie folgt besteuert: Produkt Zigaretten Zigarren und Zigarillos anderer Tabak Steuersatz 1,10 EUR/20 Stück zzgl. 34% des Einzelhandelsabgabepreises, jedoch nicht weniger als 2,43 EUR/20 Stück 90,00 EUR/kg 150,00 EUR/kg — Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom Die folgende Auflistung gibt Aufschluss über die aktuellen Steuersätze auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom: 2 Verbrauchsteuern Produkt CY Steuersatz verbleites Benzin 421,00 EUR/1.000 l unverbleites Benzin 429,00 EUR/1.000 l Gasöl und Leuchtöl (Kerosin) — zur Verwendung als Heizstoff 124,73 EUR/1.000 l — für andere Zwecke 400,00 EUR/1.000 l schwere Heizöle 15,00 EUR/t Flüssiggas (LPG) — zur Verwendung als Treibstoff 125,00 EUR/t — zur kommerziellen Nutzung oder zur Verwendung als Heizstoff 0,00 EUR/GJ Erdgas 2,60 EUR/GJ Steinkohle und Koks — zur Verwendung als Heizstoff in Häusern oder an Arbeitsplätzen 0,31 EUR/GJ — für andere Zwecke 0,00 EUR/GJ elektrischer Strom 0,00 EUR/GJ — Verbrauchsteuer auf Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge werden wie folgt besteuert: Produkt Steuersatz Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Krankenwagen und Leichenwagen, mit einem Hubraum von — nicht mehr als 1.650 cm³ 0,51 EUR/cm³ — mehr als 1.650 cm³, aber nicht mehr als 2.250 cm³ 3,42 EUR/cm³ — mehr als 2.250 cm³, aber nicht mehr als 3.000 cm³ 5,98 EUR/cm³ — mehr als 3.000 cm³ 7,69 EUR/cm³ Kraftfahrzeuge, die unter die Position 8703 oder 8704 der Kombinierten Nomenklatur fallen, mit 2 Sitzreihen und einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t 0,26 EUR/m³ Kraftfahrzeuge, die unter die Warennummer 8704 der Kombinierten Nomenklatur fallen und als Kleintransporter klassifiziert sind, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2.032 kg, mit einem Hubraum von — nicht mehr als 1.450 cm³ 0,17 EUR/cm³ — mehr als 1.450 cm³, aber nicht mehr als 1.650 cm³ 0,43 EUR/cm³ — mehr als 1.650 cm³, aber nicht mehr als 2.050 cm³ 1,28 EUR/cm³ — mehr als 2.050 cm³, aber nicht mehr als 2.250 cm³ 1,28 EUR/cm³ — mehr als 2.250 cm³, aber nicht mehr als 2.650 cm³ 1,28 EUR/cm³ — mehr als 2.650 cm³ 1,71 EUR/cm³ Nachtrag Nr. 2/2013 3 Reiseverkehr und Geschenksendungen CY Reiseverkehr und Geschenksendungen Reiseverkehr — Freimengen bei der Einfuhr aus Drittländern Frei von Einfuhrabgaben sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Gepäck aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten einführen (Reisemitbringsel), im Rahmen folgender Mengen- und Wertgrenzen: — Tabakwaren (Mindestalter 17 Jahre) — 200 Zigaretten oder — 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 g) oder — 50 Zigarren oder — 250 g Rauchtabak — Alkohol und alkoholhaltige Getränke (Mindestalter 17 Jahre) — 1 l destillierte Getränke und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-%; unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% und mehr oder — 2 l destillierte Getränke und Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche Erzeugnisse mit einem Alkoholgehalt von 22 Vol.-% oder weniger, Schaumweine oder Likörweine und — 4 l nicht schäumende Weine und — 16 l Bier (bezieht sich nur auf die Mehrwert- und Verbrauchsteuern, da Bier zollfrei ist) — Kraftstoffe — für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 l in einem tragbaren Behälter — andere Waren — andere Waren (einschließlich Parfüm, Kaffee, Tee, Elektrogeräte etc.) bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 EUR für Flug- und Schiffsreisende und bis zu 300 EUR für andere Reisende; für unter 15-Jährige verringert sich der Wert auf 175 EUR. Reisefreimengen innerhalb der EU siehe unter Europäische Union. Nachtrag Nr. 3/2012 1 Inhaltsübersicht MA Königreich Marokko (Marokko) Im Länderblatt von Marokko werden aktuell die folgenden Themenkomplexe behandelt: Mehrwertsteuer Steuergegenstand Registrierung und Vetretung Bemessungsgrundlage Befreiungen Steuersätze Mehrwertsteuer – Anlage Anlage/Befreiungen: Übersicht der Waren, die von der Mehrwertsteuer befreit sind Konsumsteuern Steuergegenstand Bemessungsgrundlage Steuersätze Konsumsteuern – Anlage Anlage/Steuersätze: Übersicht der konsumsteuerpflichtigen Waren Sonstige Abgaben und Gebühren Steuerähnliche Abgabe (Taxe parafiscale) Steuer auf eingeführtes Holz (Taxe sur les bois importés) Spezielle Steuer auf Zement (Taxe spéciale sur le ciment) Spezielle Steuer auf Betonstahl (Taxe spéciale sur le fer á beton) Sonstige Abgaben und Gebühren – Anlage Anlage/Steuer auf eingeführtes Holz: Übersicht der Waren, die der Steuer auf eingeführtes Holz in Höhe von 12% unterliegen Nachtrag Nr. 2/2013 1 Sonstige Abgaben und Gebühren – Anlage/Steuer auf eingeführtes Holz MA Übersicht der Waren, die der Steuer auf eingeführtes Holz in Höhe von 12% unterliegen HS-Code Warenbezeichnung 4401 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder 2- oder 4-seitig grob zugerichtet: - mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt - anderes, von Nadelholz - anderes, von den in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern: - - Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau - - anderes: - - - 2- oder 4-seitig behauenes Holz - - - Rohholz, auch entrindet oder grob zugerichtet: - - - - Rundlinge mit einem Umfang am dickeren Ende von unter 60 cm - - - - andere, Okoumé 1) - - - - andere - anderes Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen Holzwolle; Holzmehl Bahnschwellen aus Holz Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter) für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger 2) Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden Spanplatten und ähnliche Platten (z.B. „oriented strand board“-Platten und „waferboard“-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt 4402 4403 4403.10 4403.20 4403.41 4403.49 4403.49.10 4403.49.20 4403.49.30 4403.49.90 4403.90 4404 4405 4406 4407 4408 4409 4410 Nachtrag Nr. 2/2013 1 MA HS-Code 4411 Sonstige Abgaben und Gebühren – Anlage/Steuer auf eingeführtes Holz Warenbezeichnung Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt 4412 Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz 4413 Verdichtetes Holz in Blöcken, Platten, Brettern oder Profilen 4414 Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen 4415 Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz 4416 Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbe 4417 Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz 4418 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, Parkettafeln, Schindeln („shingles“ und „shakes“), aus Holz 4419 Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche 4420 Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94 4421 Andere Waren aus Holz 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon: 9401.30 - Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe: 9401.30.00.90 - - - andere 3) 9401.40 - in Liegen umwandelbare Sitzmöbel, ausgenommen Gartenmöbel und Campingausstattungen: 9401.40.00.90 - - - andere 3) 9401.50 - Sitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus oder ähnlichen Stoffen 3) 9401.60 - andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz 9401.90 - Teile: 9401.90.00.10 - - - aus Holz 9402 Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie (z.B. Operationstische, Untersuchungstische, Betten mit mechanischen Vorrichtungen für Krankenanstalten, Dentalstühle); Friseurstühle und ähnliche Stühle, mit Schwenk-, Kipp- und Hebevorrichtung; Teile davon: 9402.90 - andere 3) 9403 Andere Möbel und Teile davon: 9403.30 - Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art 9403.40 - Holzmöbel von der in der Küche verwendeten Art 9403.50 - Holzmöbel von der im Schlafzimmer verwendeten Art 9403.60 - andere Holzmöbel 2 Inhaltsübersicht BO Plurinationaler Staat Bolivien (Bolivien) Im Länderblatt von Bolivien werden aktuell die folgenden Themenkomplexe behandelt: Mehrwertsteuer Steuergegenstand Registrierung und Vertretung Bemessungsgrundlage Befreiungen Steuersätze Mehrwertsteuer – Anlage Anlage/Registrierung und Vertretung: Antragsformular zur Registrierung Verbrauchsteuern Steuergegenstand Bemessungsgrundlage Steuersätze Verbrauchsteuern – Anlage Anlage/Steuersätze: Übersicht der verbrauchsteuerpflichtigen Waren Reiseverkehr und Geschenksendungen Reiseverkehr – Freimengen Nachtrag Nr. 2/2013 1 Mehrwertsteuer BO Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer in dem Plurinationalen Staat Bolivien beruht auf dem Mehrwertsteuergesetz vom 20.5.1986 (Ley de 20 de Mayo de 1986). Zuständig für die Mehrwertsteuer ist in Bolivien die nationale Steuerverwaltung (Servicio de Impuestos Nacionales). Die Kontaktdaten lauten wie folgt: Servicio de Impuestos Nacionales (Steuerverwaltung) Calle Ballivián N°1333 LA PAZ (ZONA CENTRAL) BOLIVIEN Tel.: +59 1 2606060 Fax: +59 1 2203572 E-Mail: informaciontributaria@impuestos.gob.bo Internet: www.impuestos.gob.bo Die offizielle Währung in Bolivien ist der Boliviano (BOB) mit 1 BOB = 100 Centavos. Steuergegenstand Der Mehrwertsteuer unterliegen: — alle in Bolivien erfolgenden Warenverkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen; — die Einfuhr von Waren in die Republik Bolivien. Registrierung und Vertretung Jede natürliche oder juristische Person, die in Bolivien steuerpflichtige Aktivitäten betreibt, ist verpflichtet, sich vor Ausführung dieser Aktivitäten bei der Steuerverwaltung (Servicio de Impuestos Nacionales) registrieren zu lassen. Siehe unter „Mehrwertsteuer – Anlage/Registrierung“ für das Antragsformular zur Registrierung. Bemessungsgrundlage — bei der Einfuhr Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist der verzollte Warenwert inkl. aller bei der Einfuhr fälligen Abgaben. — im Inland Der Nettopreis der Lieferungen und Leistungen, inkl. der Kosten für Finanzierung, Verpackung, Transport, Reinigung, Versicherung, Garantie, Instandhaltung u.Ä., bildet die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer im Inland. Befreiungen In Bolivien sind keine Mehrwertsteuerbefreiungen vorgesehen. Nachtrag Nr. 2/2013 1 Verbrauchsteuern BO Verbrauchsteuern Die Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuer auf die Nutzung oder den Konsum bestimmter Produkte. Sie wird einmalig während der Produktion oder der Einfuhr der Güter erhoben. Im Falle des Plurinationalen Staates Bolivien handelt es sich meist um eine spezifische Steuer, d.h. es ist ein gewisser Geldbetrag pro Mengeneinheit an die Steuerbehörde abzuführen. Für die Verwaltung der Verbrauchsteuer ist die Steuerverwaltung (Servicio de Impuestos Nacionales) zuständig, deren Kontaktdaten sich im Abschnitt Mehrwertsteuer befinden. Steuergegenstand Die folgenden Warengruppen sind mit einer Verbrauchsteuer belastet: — Energy Drinks — Alkohol und alkoholische Produkte — Tabak und Tabakwaren — Motorfahrzeuge Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage der Verbrauchsteuer ist der verzollte Warenwert. Steuersätze — Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Getränke Folgende Sätze werden auf Alkohol und alkoholische Getränke angewendet: Produkt Bier Liköre, Weine, Aperitifs und ähnliche Waren Steuersatz 10% zzgl. 2,86 BOB/l 5% zzgl. 2,64 BOB/l Mais-Likör Ethylalkohol und andere Spirituosen 0,68 BOB/l 130,00 BOB/l — Verbrauchsteuer auf Tabakwaren Tabak und Tabakwaren unterliegen den folgenden Steuersätzen: Produkt Steuersatz Zigaretten, Zigarren und Zigarillos 50% „Homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak 50% Heller Tabak („Virginia-Type“) 55% Eine vollständige Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren findet sich unter „Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze“. Nachtrag Nr. 2/2013 1 Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze BO Übersicht der verbrauchsteuerpflichtigen Waren HS-Code Warenbezeichnung Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009: 2202.10 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen 2202.90 - andere: 2202.90.00.10 - - Energy-Drinks, auch kohlensäurehaltig 2202.90.00.90 - - andere 2203 Bier aus Malz 2204 Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009: 2204.10 - Schaumwein Steuersatz 2202 - anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist 2204.30 - anderer Traubenmost 2205 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert 2206 Andere gegorene Getränke (z.B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 2206.00.00.10 - Likör aus Mais 2206.00.00.20 - Apfelwein, Birnenwein und Met 0,34 BOB/l 1) 3,84 BOB/l 0,34 BOB/l 1) 10% 2) 5% zzgl. 2,64 BOB/l 2204.20 2206.00.00.90 - andere 2207 2208.20.21 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 Vol.-%, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke: - Branntwein aus Wein oder Traubentrester: - - aus Wein (Cognac, Brandy, Pisco, Singani): - - - Pisco 2208.20.22 - - - Singani 2208.20.29 - - - andere 2208 2208.20 Nachtrag Nr. 2/2013 2,64 BOB/l 2,64 BOB/l 2,64 BOB/l 0,68 BOB/l 5% zzgl. 2,64 BOB/l 5% zzgl. 2,64 BOB/l 1,30 BOB/l 10% zzgl. 2,64 BOB/l 5% zzgl. 2,64 BOB/l 10% zzgl. 2,64 BOB/l 1 BO Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze HS-Code Warenbezeichnung 2208.20.30 - - aus Traubentrester (Grappa und ähnliche Branntweine) 2208.30 - Whisky 2208.40 - Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse 2208.50 - Gin und Genever 2208.60 - Wodka 2208.70 - Likör 2208.90 2208.90.10 2208.90.20 - andere: - - unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von unter 80 Vol.-% - - Branntweine aus Agaven (Tequila und dergleichen) 2208.90.40 - - andere Branntweine 2208.90.90 - - andere Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen: 2402.10 - Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend 2402.20 - Zigaretten, Tabak enthaltend: 2402.20.10 - - schwarzer Tabak 2402.20.20 - - heller Tabak 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen: 2403.10 - Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen - andere: 2403.91 - - „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak 8702 Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer: 8702.10 - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieseloder Halbdieselmotor): 8702.10.10 - - zum Befördern von höchstens 16 Personen, einschließlich Fahrer 8702.10.90 - - andere: 8702.10.90.10 - - - für die Beförderung von 16 bis 18 Personen, einschließlich Fahrer 8702.90 - andere: Steuersatz 10% zzgl. 2,64 BOB/l 10% zzgl. 10,99 BOB/l 10% zzgl. 2,64 BOB/l 10% zzgl. 2,64 BOB/l 10% zzgl. 2,64 BOB/l 5% zzgl. 2,64 BOB/l 1,30 BOB/l 10% zzgl. 2,64 BOB/l 10% zzgl. 2,64 BOB/l 10% zzgl. 2,64 BOB/l 2402 2 50% 50% 55% 50% 50% 20% 3) 20% 3) Inhaltsübersicht CA Kanada Im Länderblatt von Kanada werden aktuell die folgenden Themenkomplexe behandelt: Verkaufsteuer Steuergegenstand Registrierung und Vertretung Bemessungsgrundlage Befreiungen Steuersätze Verbrauchsteuern Steuergegenstand Steuersätze Verbrauchsteuern – Anlage Anlage/Steuersätze: Übersicht der verbrauchsteuerpflichtigen Waren Sonstige Abgaben und Gebühren Umweltabgabe (Green Levy) Zusätzliche Abgabe auf Zigarren Reiseverkehr und Geschenksendungen Reiseverkehr – Freimengen Geschenksendungen Nachtrag Nr. 2/2012 1 Verkaufsteuer CA Verkaufsteuer Die Verkaufsteuer in Kanada setzt sich aus der Waren- und Dienstleistungssteuer (Goods and Services Tax – GST), die auf Bundesebene erhoben wird, und der provinziellen Verkaufsteuer (Provincial Sales Tax – PST), die in den Provinzen (unter Ausnahme von Alberta) fällig ist, zusammen. Die 3 Territorien in Kanada (Nunavut, Yukon und die Nordwest-Territorien) erheben ebenfalls keine provinzielle Verkaufsteuer. Die Provinzen British Columbia, Ontario, New Brunswick, Nova Scotia und Newfoundland haben ihre PST mit der GST zusammengefasst und erheben eine sog. Harmonisierte Verkaufsteuer (Harmonized Sales Tax – HST). Die Behörde mit Zuständigkeit für die GST auf Bundesebene ist die „Canada Revenue Agency“, deren Kontaktdaten wie folgt lauten: Canada Revenue Agency (Steuerbehörde) Tax Services Offices and Tax Centres 333 Laurier Avenue West OTTAWA, ON K1A 0L9 CANADA Fax: +1 613 2387125 Internet: www.cra-arc.gc.ca Auf Provinzebene sind jeweils provinzielle Behörden für die Verwaltung der provinziellen Verkaufsteuer (PST) zuständig. Die offizielle Währung in Kanada ist der kanadische Dollar (CAD) mit 1 CAD = 100 Cents. Steuergegenstand Der Mehrwertsteuer unterliegen: — alle in Kanada erfolgenden Umsätze aus Lieferungen und Leistungen, die von Steuerpflichtigen erbracht werden, sofern diese Umsätze nicht von der Steuer ausgenommen sind; — alle Einfuhren nach Kanada, sofern diese nicht von der Steuer ausgenommen sind. Registrierung und Vertretung Wirtschaftsbeteiligte, die Geschäfte in Kanada tätigen, sind verpflichtet, sich zu Mehrwertsteuerzwecken registrieren zu lassen, falls ihr steuerbarer Gesamtjahresumsatz 30.000 CAD überschreitet. Wenn der Gesamtumsatz unter dem Schwellenwert bleibt, ist eine freiwillige Registrierung möglich. Eine Voraussetzung für diese Registrierung ist die Beantragung einer „Business Number“ (BN) bei der Steuerbehörde (Canada Revenue Agency). Die Registrierung kann telefonisch, per Post oder auf der für die Registrierung bestimmten Internetseite der Behörde (www.businessregistration.gc.ca) durchgeführt werden. Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Kanada, die Lieferungen und Leistungen mit einem jährlichen Wert von mehr als 100.000 CAD erbringen, müsNachtrag Nr. 2/2012 1 CA Verkaufsteuer sen eine Sicherheit in Höhe von 50% der geschätzten jährlichen Steuerschuld hinterlegen. Der maximale Wert der Sicherheit beläuft sich auf 1 Mio. CAD und der minimale Wert beträgt 5.000 CAD. Die Sicherheit ist in kanadischer Währung in Form von Bargeld, bestätigtem Scheck oder Zahlungsanweisung zu hinterlegen. Bemessungsgrundlage — bei der Einfuhr Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zzgl. des Zollbetrags und aller mit der Einfuhr fälligen Steuern, ausgenommen der Mehrwertsteuer selbst. — im Inland Die Bemessungsgrundlage des steuerpflichtigen Umsatzes ist das Entgelt für die Waren, ausgenommen der Mehrwertsteuer selbst. Befreiungen — bei der Einfuhr Folgende Waren sind bei der Einfuhr von der Verkaufsteuer ausgenommen: — Waren, die durch Wohltätigkeitsorganisationen importiert werden — Waren, die lediglich zwecks Reparatur oder Instandhaltung von anderen Waren importiert und wieder exportiert werden — Waren, die durch herstellende Firmen zur Weiterverarbeitung und Wiederausfuhr importiert werden — Waren, die gemäß einer Produktgarantie kostenlos importiert werden — Waren mit einem Wert von 20 CAD oder weniger, die per Post oder Kurier importiert werden — im Inland — Befreiungen für Dienstleistungen Folgende Dienstleistungen sind im Inland von der Verkaufsteuer befreit: — Finanzdienstleistungen — Versicherungsdienstleistungen — die meisten Ausbildungsdienstleistungen — Gebühren für Fähren-, Straßen- und Brückenbenutzungen — langfristige Wohnraummieten — die meisten Leistungen in der Wohlfahrt — bestimmte Leistungen von gemeinnützigen Vereinigungen, Regierungsbehörden oder anderen zugelassenen öffentlich-rechtlichen Organisationen — Prozesskostenhilfe — die meisten Dienstleistungen im Gesundheitswesen — Kinderbetreuung für Kinder bis 14 Jahre (weniger als 24 Std. am Tag) 2 Verkaufsteuer CA — Befreiungen für Warenlieferungen Die nachfolgenden Warenlieferungen im Inland sind von der Verkaufsteuer befreit: — Wohnungen, unter Ausnahme von neuen Wohnungen — bestimmte Verkäufe von Gründstücken — die meisten Warenlieferungen von Wohltätigkeitsorganisationen — manche Warenlieferungen von Nichtregierungsorganisationen, Regierungen oder öffentlich-rechtlichen Organisationen Steuersätze — Normalsatz Der Normalsatz ist für alle Waren anwendbar, die nicht Gegenstand des Nullsatzes oder von der Steuer befreit sind. Die Steuer ergibt sich aus der auf Bundesebene fälligen Waren- und Dienstleistungssteuer (GST), die 5% beträgt und einfuhrrelevant ist, sowie der provinziellen Verkaufsteuer (PST), die in unterschiedlicher Höhe je nach Provinz wie folgt erhoben wird und nicht einfuhrrelevant ist: — British Columbia: 7,0% — Manitoba: 7,0% — New Brunswick: 8,0% — Newfoundland: 8,0% — Nova Scotia: — Ontario: — Prince-Edward-Insel: 10,0% 8,0% 10,0% — Quebec: 8,5% — Saskatchewan: 5,0% Die Provinz Alberta erhebt, wie die 3 Territorien (Nunavut, Yukon, NordwestTerritorien), keine provinzielle Verkaufsteuer. Auf der Prince-Edward-Insel und in Quebec ist die GST Teil der Bemessungsgrundlage für die PST. Die Provinzen Ontario, New Brunswick, Nova Scotia und Newfoundland erheben eine Harmonisierte Verkaufsteuer (Harmonized Sales Tax – HST) von 13%, da sie ihre PST von 8% mit der GST von 5% zusammengefasst haben. Bei British Columbia setzt sich die Harmonisierte Verkaufsteuer aus einer PST in Höhe von 7% und der GST von 5% zusammen. Auch hier ist nur die GST bei der Einfuhr fällig. — Nullsatz Folgende Warenlieferungen unterliegen dem Nullsatz: — Grundnahrungsmittel, z.B. Milch, Brot und Gemüse — landwirtschaftliche Produkte, z.B. Getreide, Baumwolle, getrocknete Tabakblätter und dergleichen — Vieh Nachtrag Nr. 2/2012 3 Verbrauchsteuern CA Verbrauchsteuern Verbrauchsteuern belasten den Ge- und Verbrauch bestimmter Warengruppen. Sie werden einmalig entweder während der Produktion der Waren oder bei ihrer Einfuhr erhoben. Die für die Administration dieser Steuer zuständige Behörde ist „Canada Border Services Agency“ (Grenzbehörde): Canada Border Services Agency (Grenzbehörde) Summerside Tax Centre 275 Pope Road SUMMERSIDE PE C1N 6C6 CANADA Fax: +1 902 4326287 Steuergegenstand Die folgenden Warengruppen unterliegen einer Verbrauchsteuer bei der Einfuhr: — Erdölprodukte — Klimageräte zur Verwendung in Kraftfahrzeugen Steuersätze — Verbrauchsteuer auf Mineralöle Mineralöle unterliegen den folgenden Steuersätzen: Produkt Steuersatz bleifreies Benzin 0,10 CAD/l verbleites Benzin 0,11 CAD/l Dieselkraftstoff und Flugbenzin 0,04 CAD/l — Verbrauchsteuer auf Klimageräte zur Verwendung in Kraftfahrzeugen Klimageräte, die für die Installation und Verwendung in Personen- und Lastkraftwagen bestimmt sind, unterliegen einem Steuersatz von 100 CAD/Stück. Siehe unter „Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze“ für eine ausführliche Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren und die entsprechenden Steuersätze. Nachtrag Nr. 2/2012 1 Reiseverkehr und Geschenksendungen CA Reiseverkehr und Geschenksendungen Reiseverkehr — Freimengen — Alkohol und alkoholische Getränke — 1,50 l Wein oder — 1,14 l alkoholische Getränke oder — 1,14 l Wein und andere alkoholische Getränke oder — 24 Dosen oder Flaschen (je 355 ml, insgesamt max. 8,50 l) Bier oder Ale — Tabak und Tabakwaren — 200 Zigaretten und — 50 Zigarren oder Zigarillos und — 200 g verarbeiteter Tabak und — 200 Tabaksticks Die Freimengen für alkoholische Getränke und Tabakwaren setzen ein Mindestalter der Reisenden voraus, das in den Provinzen und Territorien unterschiedlich geregelt ist. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren in den folgenden Provinzen: — Alberta — Manitoba — Quebec In den folgenden Provinzen und Territorien gilt ein Mindestalter von 19 Jahren: — Yukon — Nordwest Territorien — Nunavut — British Columbia — Saskatchewan — Ontario — Nova Scotia — New Brunswick — Prince-Edward-Insel — Newfoundland Geschenksendungen Die Wertgrenze für zoll- und steuerfreie Waren beträgt 60 CAD. Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Luxusgegenstände gelten nicht als Geschenksendungen. Beträgt der Wert der Ware mehr als 60 CAD, müssen Zoll und Steuer auf den darüber liegenden Betrag gezahlt werden. Nachtrag Nr. 2/2012 1 Inhaltsübersicht CN Volksrepublik China (China) Im Länderblatt von China werden aktuell die folgenden Themenkomplexe behandelt: Mehrwertsteuer Steuergegenstand Registrierung und Vertretung Bemessungsgrundlage Befreiungen Steuersätze Mehrwertsteuer – Anlage Anlage/Steuersätze: Übersicht der Waren, die dem ermäßigten Satz von 13% unterliegen Konsumsteuer Steuergegenstand Bemessungsgrundlage Steuersätze Reiseverkehr und Geschenksendungen Reiseverkehr – Freimengen Nachtrag Nr. 6/2012 1 Mehrwertsteuer – Anlage/Steuersätze CN Übersicht der Waren, die dem ermäßigten Satz von 13% unterliegen HS-Code Warenbezeichnung 0101 0102 0103 0104 0105 0106 0201 0202 0203 0204 0205 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend Rinder, lebend Schweine, lebend Schafe und Ziegen, lebend Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend Andere Tiere, lebend Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt Fleisch von Rindern, gefroren Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen Fische, lebend Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304 Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbar 0206 0207 0208 0209 0210 0301 0302 0303 0304 0305 0306 0307 Nachtrag Nr. 6/2012 1 CN Mehrwertsteuer – Anlage/Steuersätze HS-Code Warenbezeichnung 0308 Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren und Weichtieren, genießbar Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Natürlicher Honig Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen: - - - Bienenprodukte: - - - - reines Weiselfutter („Gelée Royale“) Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon: - andere: - - andere Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212) Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet: 0407 0408 0409 0410 0410.00.41 0502 0504 0505 0506 0506.90 0506.90.90 0507 0508 0510 0511 0601 0602 0603 2 Mehrwertsteuer – Anlage/Steuersätze CN HS-Code Warenbezeichnung 0603.10 0604 - frisch Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet: - frisch - andere: - - Moose und Flechten Kartoffeln, frisch oder gekühlt Tomaten, frisch oder gekühlt Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z.B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet: - Speisezwiebeln - Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln - anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen: - - - Bambussprossen - - - Königsfarne (Osmund regalis) - - - Taglilienblüten - - - wilder Farn - - - Früchte der Gattung Capsicum annuum (Paprika) - - - andere Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet 0604.20 0604.90 0604.90.10 0701 0702 0703 0704 0705 0706 0707 0708 0709 0710 0711 0712 0712.20 0712.30 0712.90 0712.90.10 0712.90.20 0712.90.30 0712.90.40 0712.90.60 0712.90.90 0713 0714 0801 0802 Nachtrag Nr. 6/2012 3 Inhaltsübersicht ID Republik Indonesien (Indonesien) Im Länderblatt von Indonesien werden aktuell die folgenden Themenkomplexe behandelt: Mehrwertsteuer Steuergegenstand Registrierung und Vertretung Bemessungsgrundlage Befreiungen Steuersätze Mehrwertsteuer – Anlagen Anlage/Registrierung und Vertretung: Antragsformular zur Registrierung Anlage/Befreiungen: Übersicht der Waren, die von der Mehrwertsteuer befreit sind Luxussteuer Steuergegenstand Bemessungsgrundlage Steuersätze Luxussteuer – Anlage Anlage/Steuersätze: Übersicht der Waren, die der Luxussteuer unterliegen Verbrauchsteuern Steuergegenstand Steuersätze Verbrauchsteuern – Anlage Anlage/Steuersätze: Übersicht der verbrauchsteuerpflichtigen Waren Nachtrag Nr. 5/2011 1 Luxussteuer ID Luxussteuer Die Luxussteuer (Sales Tax on Luxury Goods) wird neben der Mehrwertsteuer erhoben, und zwar bei: — Lieferung von Luxusgütern durch eine steuerpflichtige Gesellschaft oder Person, die die Güter im Inland in ihrem Geschäftsbetrieb produziert; — Einfuhr von Luxusgütern. Steuergegenstand Diese Steuer wird auf eine Reihe von Waren erhoben, die vom Finanzministerium als Luxuswaren definiert sind. Sie ist eine Einphasenumsatzsteuer ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Bemessungsgrundlage — bei der Einfuhr Die Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zzgl. des Zollbetrags und aller bei der Einfuhr fälligen Steuern ausgenommen der Mehrwertsteuer. — im Inland Die Bemessungsgrundlage des steuerpflichtigen Umsatzes ist der Transaktionswert einschließlich aller verbundenen Aufwendungen wie Zwischenhandel, Verpackung, Transport und Versicherung, ausgenommen der Mehrwertsteuer. Steuersätze Die Höhe der Luxussteuer beträgt zwischen 10% und 75% und wird wie folgt erhoben: — Steuersatz von 10% Dieser Steuersatz wird angewendet auf: — Klimageräte — bestimmte Kühl- und Gefrierschränke — Waschmaschinen — Heizgeräte — verschiedene Videogeräte sowie Digitalkameras — diverse Rundfunkempfangsgeräte — bestimmte Monitore und Fernsehempfangsgeräte sowie Teile davon — Go-Karts — Fotoapparate — Angelruten und -rollen — Steuersatz von 20% Der Satz von 20% wird auf folgende Waren angewendet: — Parfüms und Toilettewässer Nachtrag Nr. 6/2012 1 ID Luxussteuer — bestimmte Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde — Klimageräte für die Anwendung in Fahrzeugen — verschiedene Kühl- und Gefrierschränke, und andere Einrichtungen zur Kälteerzeugung — Haushaltsgeschirrspülmaschinen — Wäschetrockner — Mikrowellengeräte — bestimmte Monitore und Fernsehempfangsgeräte sowie Teile davon — Videoprojektoren — verschiedene Musikinstrumente — Steuersatz von 30% Nachfolgend genannte Waren unterliegen dem Steuersatz von 30%: — Taucheranzüge — Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote — Schutzbrillen für den Tauchsport — Windsurf-Ausrüstungen — Golfausrüstungen (ausgenommen Golfschläger) — Steuersatz von 40% Der Steuersatz von 40% wird auf die folgenden Waren angewendet: — Sattlerwaren für alle Tiere — verschiedene Lederwaren — Bekleidung und andere Waren aus Pelzfellen — Teppiche aus Wolle oder Seide — Schuhe — bearbeitete Werksteine und Waren daraus — verschiedene keramische Waren — Glaswaren aus Bleikristall — bestimmte Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen — verschiedene Luftfahrzeuge — Motorboote — Uhren — bestimmte Möbel — Sprungrahmen und Bettausstattungen — diverse Beleuchtungskörper 2 Luxussteuer – Anlage/Steuersätze ID Übersicht der Waren, die der Luxussteuer unterliegen HS-Code Warenbezeichnung 3303 4015 Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer) Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk: - andere: - - Taucheranzüge Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen: - Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse: - - mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder - Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff: - - mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder - Taschen- oder Handtaschenartikel: - - mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder - andere: - - mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert: - aus Wolle oder feinen Tierhaaren: - - andere - aus anderen Spinnstoffen: - - andere: - - - andere 4015.90 4015.90.20 4201 4202 4202.11 4202.21 4202.31 4202.91 4203 4303 5701 5701.10 5701.10.90 5701.90 5701.90.99 Nachtrag Nr. 6/2012 Steuersatz 20% 1) 30% 40% 2) 40% 3) 40% 3) 40% 3) 40% 3) 40% 4) 40% 4) 40% 5) 40% 6) 1 ID Luxussteuer – Anlage/Steuersätze HS-Code Warenbezeichnung 5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche: - Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche - andere, mit Flor, konfektioniert: - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren: - - - andere - - aus anderen Spinnstoffen: - - - andere - andere, ohne Flor, konfektioniert: - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren: - - - andere - - aus anderen Spinnstoffen: - - - andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert: - aus Wolle oder feinen Tierhaaren: - - andere - aus anderen Spinnstoffen: - - andere: - - - andere Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert: - andere: - - andere Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen Andere Schuhe Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt 5702.10 5702.41 5702.41.90 5702.49 5702.49.90 5702.91 5702.91.90 5702.99 5702.99.90 5703 5703.10 5703.10.90 5703.90 5703.90.99 5705 5705.00.99 6401 6402 6403 6404 6405 6802 2 Steuersatz 50% 7) 50% 7) 40% 6) 50% 7) 40% 6) 40% 5) 40% 6) 40% 8) 40% 9) 40% 9) 40% 9) 40% 9) 40% 9) 40% 10) Handbuch der Einfuhr-Nebenabgaben Bestellformular Einfach ausfüllen und per Fax zurück an die Fax-Nummer +49 2302 2029311 senden – Sie erhalten dann umgehend eine schriftliche Bestätigung. Weitere Bestellmöglichkeiten: Preise für 1 Arbeitsplatz: Per Telefon: Per E-Mail: Per Internet: +49 2302 202930 info@mendel-verlag.de www.mendel-verlag.de/nebenabgaben Grundwerk: 84,00 EUR netto (99,96 EUR brutto – Verpflichtung zur Abnahme der Updates für 1 Jahr) Updates: ca. 3-6 im Jahr zum Updateseitenpreis von 0,26 EUR netto (0,31 EUR brutto) Bruttopreise verstehen sich inkl. 19% MwSt. und zzgl. Versandkosten. Weitere Lizenzen: ` ` ` ` ` Beim Bezug von bis zu 5 zusätzlichen Lizenzen gewähren wir auf diese einen Rabatt von 25%. Beim Bezug von 6-10 zusätzlichen Lizenzen gewähren wir auf alle zusätzlichen Lizenzen einen Rabatt von 35%. Beim Bezug von 11-15 zusätzlichen Lizenzen gewähren wir auf alle zusätzlichen Lizenzen einen Rabatt von 45%. Beim Bezug von 16-20 zusätzlichen Lizenzen gewähren wir auf alle zusätzlichen Lizenzen einen Rabatt von 55%. Benötigen Sie mehr als 20 Lizenzen, können wir Ihnen Preise auf Anfrage nennen. Bestellung Hiermit bestellen wir: 1. Neubestellung Die CD-ROM „Handbuch der Einfuhr-Nebenabgaben“ (= 1 Lizenz) mit ___ zusätzlichen Lizenzen. 2. Zusatzbestellung Wir erhalten bereits die CD-ROM „Handbuch der Einfuhr-Nebenabgaben“ und benötigen ___ weitere Lizenzen. Firmenangaben Kunden-Nummer (falls vorhanden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Straße (kein Postfach) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . PLZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefax . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . E-Mail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) § 1 Geltungsbereich (1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. (2) Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen. (3) Soweit diese Bedingungen Regelungen für den kaufmännischen Verkehr enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie gegenüber einer juristische Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen. § 2 Vertragsschluss (1) Unsere Angebote sind freibleibend. Durch Ihre schriftliche Bestellung z.B. per Brief, Fax oder E-Mail geben Sie ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. In unserem Online-Shop wird die bindende Bestellung durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ausgelöst. (2) Im Falle einer Online-Bestellung bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Bestellung umgehend per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung erfolgt automatisch und stellt keine Vertragsannahme dar. Bitte prüfen Sie die Eingangsbestätigung auf Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung und auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler. Sofern Unstimmigkeiten auftreten, sind Sie verpflichtet, uns diese unverzüglich mitzuteilen. (3) Auf Ihre Bestellung senden wir Ihnen innerhalb von 15 Tagen eine schriftliche Auftragsbestätigung per Post zu. Mit dieser Auftragsbestätigung kommt ein Kaufvertrag zustande. Bitte prüfen Sie die Auftragsbestätigung auf Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung und auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler. Sofern Unstimmigkeiten auftreten, sind Sie verpflichtet, uns diese unverzüglich mitzuteilen. (4) Für den Fall, dass die bestellte Ware nicht lieferbar sein sollte, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Dieser Vorbehalt gilt nicht für Fälle, in denen eine Nichtbelieferung von uns zu vertreten ist. Wir werden Sie über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich in Kenntnis setzen und ggf. bereits geleistete Zahlungen werden umgehend erstattet. § 3 Eingabefehler (Online-Shop) (1) Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung mit Hilfe der üblichen Tastaturfunktionen (Korrektur der angegebenen Anzahl) korrigieren. Nach Anklicken des Buttons „Weiter zur Bestellzusammenfassung“ erhalten Sie eine individuelle Zusammenfassung Ihrer Bestellung. Vor Abgabe der Bestellung können Sie Ihre Bestellung mit Hilfe der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen (Zurück-Button des Browsers) auf der vorherigen Bestellseite in den entsprechenden Eingabefeldern korrigieren. Nach Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ist eine Korrektur nicht mehr möglich. § 4 Vertragssprache Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. § 5 Laufzeit des Vertrages: Bestellungen von Loseblattsammlungen, Fachmagazinen etc. (1) Bei Bestellung von Publikationen mit Aktualisierungs- bzw. Update-Service (Loseblatt und CD-ROM) wird mit Abschluss des Kaufvertrages gleichzeitig ein Abonnement auf Ergänzungslieferungen für mindestens 12 Monate – beginnend mit Rechnungstellung – geschlossen. Wird das Abonnement nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der festen Bezugszeit in Textform gekündigt, verlängert es sich automatisch. Danach ist die Kündigung in Textform mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Quartalsende möglich. (2) Im Falle der Bestellung von Fachmagazinen (z.B. Foreign Trade) oder anderen Publikationen im Abo (z.B. Konsulats- und Mustervorschriften (kurz: „K und M“) und Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik) entnehmen Sie bitte die jeweilige Vertragslaufzeit und Kündigungsregelung der Produktbeschreibung, die Sie beispielsweise auf den entsprechenden Unterseiten unter www.mendel-verlag.de einsehen können. (3) Wir behalten uns das Recht vor, im Rahmen des Abonnements die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Wir werden Ihnen eine entsprechende Änderung des Preises mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich bekanntgeben. Bei Preiserhöhungen steht Ihnen ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisänderung zu, auf das wir Sie im Rahmen unserer Mitteilung abermals hinweisen werden. § 6 Nutzungsrechte von elektronischen Publikationen, auch zur Fortsetzung, insb. CD-ROMs (1) Mit dem Erwerb einer elektronischen Publikation (z.B. auf CD-ROM), auch als Fortsetzungswerk, erhalten Sie das einfache, nicht übertragbare Recht, die enthaltenen Informationen im eigenen Haus gemäß der Anzahl Ihrer Lizenzen zu nutzen. (2) Damit ist kein Erwerb von Rechten an den enthaltenen Informationen verbunden. Die Weitergabe der Daten oder des Datenträgers an andere ist nicht gestattet. Nachdruck, Vervielfältigung und jegliche Weiterverbreitung der gespeicherten Informationen – auch auszugsweise – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Mendel Verlags. (3) Die gespeicherten Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Das Recht, diese Informationen zu nutzen, erlischt, wenn eine der oben genannten Bedingungen verletzt wird. (4) Die elektronischen Publikationen werden nach dem Stand der Technik sorgfältig entwickelt. Für fehlerfreie Arbeit sowie für die Verwendbarkeit der Daten oder des Datenträgers bei unterschiedlichen Rechnertypen oder Gerätekonfigurationen wird keine Gewährleistung übernommen. § 7 Lieferung – Gefahrübergang (1) Teillieferungen sind zulässig, wenn dies für den Besteller zumutbar ist. (2) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, es sei denn, der Liefertermin ist ausnahmsweise verbindlich zugesagt worden. (3) Der Versand der Ware erfolgt auf unsere Gefahr. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im kauf- männischen Verkehr in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware von uns dem Frachtführer übergeben wird. Im Verkehr mit Verbrauchern gelten für den Gefahrenübergang die gesetzlichen Bestimmungen. § 8 Preise, Zahlungsbedingungen, Versandkosten, Rücksendekosten (1) Alle Preise sind in Euro angegeben. Die Preise sind als Endpreise zu verstehen, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen die Versandkosten gemäß den Bestimmungen unter § 8 Abs. 4. (2) Der Kaufpreis ist bei Erhalt der Ware fällig. Abweichend hiervon wird der Kaufpreis im kaufmännischen Verkehr mit Absendung der Ware durch uns fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. (3) Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen nur gegen Vorkasse zu liefern. In diesem Fall wird das Produkt erst bei Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags zur Auslieferung gebracht. (4) Wir erheben je Bestellung eine Versandkostenpauschale in Höhe von 3,80 EUR. Bei Bestellung der Publikation „K und M“ (Print oder CD-ROM) betragen die Versandkosten für die Publikation sowie die Nachtragslieferungen über 2 Jahre 8,30 EUR. Bei der Bestellung eines Abonnements für das Fachmagazin Foreign Trade betragen die jährlichen Versandkosten insgesamt 12,50 EUR. Sollten Sie zu den Publikationen „K und M“ oder Foreign Trade noch andere Publikationen bestellen, fällt die reguläre Versandkostenpauschale von 3,80 EUR zusätzlich an. Der Versand von kostenpflichtigen Ergänzungslieferungen und Updates im Rahmen von Abonnements erfolgt i.d.R. als Bücher- oder Warensendung. Versandkosten für den Buchhandel und für Lieferungen ins Ausland können abweichen. Fallen bei Lieferungen in Drittländer Zölle, Steuern oder sonstige Abgaben an, sind diese vom Besteller zu tragen und werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt. (5) Falls Sie die Ware als Verbraucher bestellen, also zu einem Zweck, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, tragen Sie im Fall eines wirksamen Widerrufs der Vertragserklärung die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. § 9 Eigentumsvorbehalt (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum. § 10 Aufrechnung – Zurückbehaltungsrecht (1) Sie sind nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. (2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur befugt, wenn Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 11 Gewährleistung (1) Ist die Kaufsache mit einem Sachmangel behaftet, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Mängelhaftungsrechte unbegrenzt zu. (2) Im kaufmännischen Verkehr setzen Mängelansprüche des Bestellers voraus, dass dieser seinen ggf. nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. § 12 Haftung (1) In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die Haftung für die Nichteinhaltung gegebener Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 13 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Sonstiges (1) Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand und Erfüllungsort. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (2) Unser Geschäftssitz ist weiterhin Gerichtsstand, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Bestellung aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. (3) Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit uns dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden. (4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt. (5) Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen den Parteien einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 14 Vertragsspeicherung (Online-Shop) (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen auch übersendet. Bitte sichern Sie diese vorsorglich auch selbst, indem Sie über die Druckfunktion Ihres Browsers diese Seite ausdrucken. (2) Der Vertragstext ist für Sie nach Absenden der Bestellung nicht mehr zugänglich. Eine Speicherfunktion in wiedergabefähiger Form bieten wir nicht an. Diese müssten Sie daher selbst veranlassen (z.B. durch Screenshot des jeweiligen Angebots). Stand: 1/2017 Mendel Verlag Benutzerinformationen Inhaltsverzeichnis 1. Systemvoraussetzungen 2. Grundwerk und Lizenzen a) 1 Grundwerk mit 1 Lizenz b) 1 Grundwerk mit mehreren Lizenzen 3. Registrierung 4. Zugriff auf die Daten 5. Updates 6. Nutzung der CD-ROM 7. FAQ 8. Nutzungsvereinbarung 9. Kontakt 1. Systemvoraussetzungen 3. Registrierung Die Anzeige der CD-ROM erfordert einen Computer mit dem Betriebssystem Windows XP oder neuer sowie einem CD-ROM Laufwerk. Sie benötigen außerdem eine Möglichkeit, PDF-Dateien anzuzeigen – wir empfehlen den Adobe Reader in der jeweils aktuellen Version (dieser ist unter http://get.adobe.com/de/reader erhältlich, Sie werden interaktiv durch die Installation geleitet). Eine optimale Unterstützung aller Funktionen dieser CD-ROM ist ab Version 7 des Adobe Readers gewährleistet. Sollten Sie über mehrere Computer mit unterschiedlichen Windows-Versionen verfügen, empfehlen wir eine Registrierung auf dem Rechner mit dem aktuellsten Betriebssystem. Ferner müssen Sie auf dem Rechner, auf dem Sie eine Registrierung durchführen möchten, Administratorrechte besitzen. Falls Sie nicht über diese Rechte verfügen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Administrator. Die einmalige Registrierung der von Ihnen verwendeten Lizenz(en) ist eine Voraussetzung zur Nutzung der Inhalte der CD. Bitte beachten Sie: Mit der Registrierung und Nutzung der CD-ROM stimmen Sie der Nutzungsvereinbarung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Wichtig ist, dass für die Registrierung und Nutzung der CD-ROM vorerst alle Programme zur Anzeige von PDF-Dateien geschlossen sein müssen. Der Registrierungsvorgang beginnt automatisch beim erstmaligen Einlegen der CD in Ihr CDROM Laufwerk. Sollte dies nicht der Fall sein, führen Sie bitte die auf der CD befindliche Startdatei mit der Endung „.exe“ aus. Sie können den Registrierungsvorgang jederzeit beenden, indem Sie das zugehörige Fenster schließen. Am Beginn des Registrierungsvorgangs wird ein Auszug dieses Dokuments, der unter anderem Informationen zu Lizenzen und die Nutzungsbedingungen enthält, angezeigt. Die Registrierung kann entweder online (über das Internet) oder telefonisch (durch einen Anruf bei uns) erfolgen. Wir empfehlen Ihnen die Online-Registrierung, da diese nur wenige Augenblicke dauert und nach der Eingabe Ihrer TID automatisch erfolgt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Rechner hierzu mit dem Internet verbunden sein muss. Geben Sie zuerst Ihre TID ein und wählen sie dann die Art der Registrierung aus. 2. Grundwerk und Lizenzen Zusammen mit dem Grundwerk (auf CD-ROM) haben Sie Ihre Transaction ID (TID) erhalten, die für die Registrierung notwendig ist. Die einmalige Registrierung der von Ihnen verwendeten Lizenz(en) ist eine Voraussetzung zur Nutzung der Inhalte der CD. Ihrer TID wurde die Anzahl von Lizenzen zugeordnet, die Sie erworben haben, d.h. mindestens eine. Bitte bewahren Sie diese TID gut auf, da sie der Identifikation Ihrer Lizenz(en) dient und im Falle von Rückfragen erforderlich ist. Bitte beachten Sie ferner, dass eine Lizenz nur auf genau einem Computer verwendet werden kann. Sollten Sie die Inhalte auf mehreren Rechnern nutzen wollen, so benötigen Sie auch mehrere Lizenzen. Eine Bestellung zusätzlicher Lizenzen ist ganz leicht. Bitte beachten Sie dazu unser Bestellformular. a) 1 Grundwerk mit 1 Lizenz In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Inhalte der CD-ROM auf genau einem Computer zu nutzen, den Sie dazu zunächst registrieren müssen. Sie müssen also zuerst einen geeigneten Computer auswählen. Die Daten der CD-ROM können Sie z.B. auf Ihren Arbeitsplatzrechner oder einen Netzwerkrechner kopieren. Die Daten können auch von der sich im Laufwerk befindlichen CD direkt aufgerufen werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie von Ihrem registrierten Computer auf den jeweiligen Speicherort zugreifen können. b) 1 Grundwerk mit mehreren Lizenzen Für den Fall, dass Sie mehrere Lizenzen erworben haben, haben Sie nur eine CDROM und eine TID bekommen, können die Inhalte der CD jedoch gemäß der Anzahl der Lizenzen auf einer entsprechenden Anzahl von Rechnern registrieren und damit nutzen. Sie müssen also zuerst geeignete Computer auswählen. Die Daten der CD-ROM können Sie z.B. auf Ihren Arbeitsplatzrechner oder einen Netzwerkrechner kopieren. Die Daten können auch von der sich im Laufwerk befindlichen CD direkt aufgerufen werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie von Ihrem registrierten Computer auf den jeweiligen Speicherort zugreifen können. Haben Sie die Online-Registrierung ausgewählt, so erscheint kurz die Nachricht „Bitte warten …“ und der Registrierungsvorgang wird abgeschlossen. Es wird automatisch der auf Ihrem System installierte Reader gestartet und die Startseite der CD-ROM angezeigt. Sollten Sie nicht über einen Internetzugang verfügen oder die telefonische Registrierung bevorzugen, so können Sie diese unter der Rufnummer +49 2302 202930 innerhalb der folgenden Zeiten durchführen: Mo-Do 09:30-13:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Fr 09:30-13:00 Uhr und 13:30-14:30 Uhr Sehr nützlich zur Navigation ist auch die Indexsuche. Hier können Sie eine Volltextsuche über alle Dokumente in sehr kurzer Zeit durchführen. Im Adobe Reader erreichen Sie die Indexsuche über den Menüpunkt „Bearbeiten“, Unterpunkt „Erweiterte Suche“. Nachdem Sie eine Suche ausgeführt haben, werden als Ergebnis zunächst die Titel der Dokumente, die Treffer enthalten, in einer Baumstruktur dargestellt. Sie können sich nun die Ergebnisse der Suche innerhalb eines Dokuments anzeigen lassen. Näheres zur Indexsuche erfahren Sie in der Hilfe ihres Readers. Dazu teilen Sie uns die angezeigte MID und Ihre TID mit und halten ferner bitte Ihre Kundendaten bereit. Sie erhalten dann einen Zugangscode, den Sie bitte in das untere Feld eintragen. Achten Sie hierbei darauf, die Buchstaben groß zu schreiben. Wenn Sie nun Ihre Eingabe bestätigen, wird der Registrierungsvorgang abgeschlossen. Es wird automatisch der auf Ihrem System installierte Reader gestartet und die Startseite der CD-ROM angezeigt. 4. Zugriff auf die Daten Bitte beachten Sie, dass für den Start der CD-ROM alle Programme zur Anzeige von PDF-Dateien geschlossen sein müssen. Sie können die Inhalte der CD-ROM entweder a) direkt von der CD nutzen oder aber b) auch auf Ihren Arbeitsplatzrechner oder einen Netzwerkrechner kopieren. a) Falls Sie die Inhalte direkt von der CD benutzen möchten, so wird i.d.R. nach dem Einlegen der CD in Ihr CD-ROM Laufwerk automatisch der auf Ihrem System installierte Reader gestartet und die Startseite angezeigt. Sollte dies nicht der Fall sein, führen Sie bitte die auf der CD befindliche Startdatei mit der Endung„.exe“ aus. b) Falls Sie die Inhalte der CD auf Ihrem Arbeitsplatzrechner oder einem Netzwerkrechner speichern möchten, so können Sie die Inhalte der CD kopieren und unter einem beliebigen Pfad ablegen. Dabei müssen Sie allerdings die Dateistruktur, wie sie sich auf der CD befindet, erhalten, da ansonsten die Verknüpfungen innerhalb der Publikation nicht mehr funktionieren. Führen Sie nun die Startdatei mit der Endung „.exe“ aus. Der auf Ihrem System installierte Reader wird gestartet und die Startseite der CD-ROM angezeigt. 5. Updates Wenn Sie ein neues Update erhalten haben, ist keine erneute Registrierung der einzelnen Computer erforderlich. Falls Sie die Inhalte der CD-ROM allerdings auf Ihrem Arbeitsplatzrechner oder einem Netzwerkrechner gespeichert haben, löschen Sie bitte jedoch zunächst die bestehenden Ordner des letzten Updates, bevor Sie die aktuellen Daten dort ablegen. 6. Nutzung der CD-ROM Zur Navigation durch die CD können Sie entweder das Inhaltsverzeichnis oder die Baumstruktur zur Linken des aktuell angezeigten Dokuments benutzen. 7. FAQ – Frequently Asked Questions Beachten Sie bitte, dass einige Funktionen wie „Kopieren“, „Kopie speichern...“ oder „Email...“ des PDF-Readers nur eingeschränkt oder nicht unterstützt werden. Warum startet die Startdatei mit der Endung „.exe“ nicht die CD-ROM? Sie müssen vor dem Ausführen der Datei zunächst alle Programme zur Anzeige von PDF-Dateien beenden. Warum erhalte ich am Ende des Registrierungsvorgangs eine Fehlermeldung? Prüfen Sie, ob Sie einen PDF-Reader installiert haben. Wenn nicht, installieren Sie dieses Programm bitte. Die Registrierung war i.d.R. trotzdem erfolgreich. Warum kann ich die Indexsuche nicht nutzen? Vergewissern Sie sich, dass der auf Ihrem System installierte Reader diese Funktion unterstützt. Die Indexsuche ist zur Verwendung mit Adobe Reader ab der Version 7 konzipiert. Unterscheidet sich der Registrierungsvorgang für zusätzliche Lizenzen von dem für die erste Lizenz? Nein. Die Registrierung läuft exakt ab wie oben beschrieben, da Sie auch für die zusätzlichen Lizenzen Ihre einmal erhaltene TID verwenden. Warum habe ich eine neue TID erhalten, was muss ich tun? Wenn Sie aus technischen Gründen eine neue TID erhalten, wird eine erneute Registrierung Ihres Rechners erforderlich. Die Registrierung funktioniert dabei wie oben beschrieben. Warum meldet mein Antiviren-Programm ein verdächtiges/gefährliches Programm auf der CD-ROM? Zunächst einmal ist festzustellen, dass Ihre CD-ROM selbstverständlich frei von Viren, Würmern oder sonstigen gefährlichen Programmen ist. Bei einer solchen Meldung handelt es sich um einen sog. „false positive“, d.h. Ihr installiertes Antiviren-Programm stuft eine Datei als potentiell gefährlich ein, weil es nicht in der Lage ist, den Inhalt korrekt zu analysieren. Leider tritt dieses Verhalten in der jüngsten Vergangenheit vermehrt auf, ohne dass die Hersteller von Antiviren-Software eine generelle Lösungsmöglichkeit bezüglich dieses Problems anbieten würden. Die gängigste Lösungsmöglichkeit ist, die betreffenden Dateien zu den Ausnahmen in Ihrem Antiviren-Programm hinzuzufügen. Wie Sie Dateien vom Scannen und der automatischen Erkennung Ihres AntivirenProgramms ausnehmen können, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Handbuch zu dem von Ihnen eingesetzten Produkt. 8. Nutzungsvereinbarung 9. Kontakt Mit dem Erwerb einer Lizenz für die vorliegende CD-ROM erhalten Sie das einfache, nicht übertragbare Recht, die auf diesem Medium gespeicherten Informationen im eigenen Hause zu nutzen. Damit ist kein Erwerb von Rechten an den auf dieser CD-ROM gespeicherten Informationen verbunden. Die Weitergabe des Datenträgers an andere ist nicht gestattet. Nachdruck, Vervielfältigung und jegliche Weiterverbreitung der gespeicherten Informationen – auch auszugsweise – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Mendel Verlags. Die auf dieser CD-ROM gespeicherten Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Das Recht, Informationen zu nutzen, erlischt, wenn eine der oben genannten Bedingungen verletzt wird. Die CD-ROM ist nach dem Stand der Technik sorgfältig entwickelt worden. Für fehlerfreie Arbeit sowie für die Verwendbarkeit bei unterschiedlichen Rechnertypen oder Gerätekonfigurationen wird keine Haftung übernommen. Die Erstellung der enthaltenen Informationen erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch wird für den Inhalt keine Haftung übernommen. Mendel Verlag GmbH & Co. KG Wasserstr. 223 44799 Bochum DEUTSCHLAND Tel.: +49 2302 202930 Fax: +49 2302 2029311 E-Mail: info@mendel-verlag.de Internet: www.mendel-verlag.de