20 Jahre BZP-Report - Deutscher Taxi
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20 Jahre BZP-Report - Deutscher Taxi
5 REPORT INFORMATIONSSERVICE DES DEUTSCHEN TAXI- UND MIETWAGENVERBANDES E.V. RECHT GEWERBE EHRENTAG FÜR DIETER ZILLMANN KORREKTES FÜHREN DES FAHRTENBUCHES DIE ETM 2006 BRICHT ALLE REKORDE NEUE PREISE FÜR MB-SONDERMODELLE Am letzten Tag des Juli feierte BZP-Vizepräsident Dieter Zillmann seinen 65. Geburtstag. Der Dortmunder ist seit 1965 Taxiunternehmer in seiner Heimatstadt, dort seit 1972 Mitglied und seit 1979 Vorsitzender des Vorstandes der Taxizentrale. Seine Verbandstätigkeit begann er 1976 als Gründungsmitglied des BDT, einem Vorläufer des BZP, in dem Zillmann 1984 Vorstandsmitglied und drei Jahre später schon Vizepräsident wurde. Innerhalb des Bundesverbandes zeichnet er Das Taxigewerbe genießt beim Fahrtenbuch eine bevorzugte Behandlung. S. 34 Die Buchungen zur Europäischen Taximesse 2006 laufen hervorragend. S. 35 Die Preise für die Sondermodelle „Das Taxi“ werden geringfügig erhöht. S. 37 Der BZP gratuliert, wünscht weitere berufliche Erfolge und gute Gesundheit als Vorsitzender verantwortlich für die Geschicke der Fachgruppe „Z“ und engagiert sich innerhalb des Vorstandes der Taxistiftung Deutschland besonders nachhaltig. Aber das ist beileibe keine abschließende Auflistung seiner Ehrenämter, zu nennen sind weiter der Taxiverband NordrheinWestfalen, die BGF, die IHK Dortmund sowie der Prüfungsverband der Deutschen Verkehrsgenossenschaften. IMPRESSUM BZP-Report, Mitteilungen des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands e. V. (BZP) Zeißelstraße 11, 60318 Frankfurt/Main E-Mail: info@bzp.org Internet: www.bzp.org Redaktion: Thomas Grätz (verantwortlich) Frankfurt/Main Verlag: Springer Transport Media GmbH, München. INDUSTRIE 20 Jahre BZP-Report Ein bewährtes Instrument für Information und Meinungsbildung im Taxi- und Mietwagengewerbe feiert ein rundes Jubiläum. Kommentar Liebe Leserin, lieber Leser, fast wäre es uns durch die Finger gerutscht, aber dann kam zur rechten Zeit doch der Hinweis, einmal ins Archiv zu schauen. Und in der Tat, ein bemerkenswerter Fund kam heraus: Der BZPReport feiert das 20ste Erscheinungsjahr. Am 14. Juni 1986 begrüßte im Heft 5/86 der Verkehrs-Rundschau mein sicherlich noch vielen in guter Erinnerung gebliebener Vorgänger Dr. Helmuth Bidinger ebenfalls den „Lieben Leser“, um den BZP-Report als Mitteilungsblatt des Bundesverbandes des deutschen Taxiund Mietwagengewerbes vorzustellen. Natürlich noch mit ganz anderem Erscheinungsbild und nur auf vier Seiten. Mittlerweile ist der Report mehrmals „relauncht“ worden, das heißt auf deutsch: das Erscheinungsbild ist überarbeitet und an den Auftritt des BZP mit seinen neuen Verbandsfarben und dem neuen Schriftbild angeglichen worden. Die Farbe kam mit Heft 1/2000 ins Spiel. Seitdem informiert und unterhält er auch auf sechs statt vorher vier Seiten. Der BZP-Report, der jedem Taxi- und Mietwagenunternehmer zugeht, hat sich in dieser langen Zeit als anerkanntes Sprachrohr unseres Bundesverbandes BZP etabliert. Er ist nicht nur im Gewerbe, sondern auch in der Verwaltung und der Industrie ein viel gelesener Meinungsbildner und eine verlässliche Informationsquelle. Dies gilt besonders für den Kommentar, der vielfach Ausgangspunkt für interessante Foto: BZP Foto: Archiv PERSONEN 11.08.2006 Ausschnitt aus dem ersten BZP-Report vor 20 Jahren Reaktionen gewesen ist. Oft entstand ein Dialog zwischen Kommentator und erbosten oder erfreuten Lesern. Sie dürfen sicher sein, dass Ihre Reaktionen auf den Report weiterhin beachtet und beantwortet werden und auch verbandsinterne Diskussionen auslösen. 20 Jahre BZP-Report bedeuten auch, dass mittlerweile ein ganz schön dickes Buch herausgekommen ist. Insgesamt sind 776 Seiten bei den Lesern angekommen. Damit ist unser Report auch ein Kaleidoskop der vielen Entwicklungen der letzten zwei Jahrzehnte, der vielen Personen und der vielen Meinungen in dieser Zeit. Die Zusammenarbeit mit dem Verlag Heinrich Vogel war immer gut, grafisch und inhaltlich sind von dieser Seite viele Anregungen gekommen, auch dafür hier unseren Dank. Um Verbesserungen sind wir immer bemüht, für Vorschläge dankbar, über Meinungsäußerungen freuen wir uns. In diesem Sinne wird der Report sicher noch viele Jahre nicht nur für den organisierten Taxiund Mietwagenbetreibenden eine Möglichkeit bieten, sich zu informieren, sondern auch ein Medium bleiben, das noch nicht Organisierten die Vorteile einer Mitgliedschaft in einer der BZP-Mitgliedsorganisationen aufzeigt. In diesem Sinne wünscht ein „Weiter so, BZP-Report!“ Ihr Thomas Grätz 5/2006 TAXI 33 REPORT RECHT MÜNZE FÄLLT AM PARKAUTOMATEN DURCH Fotos: ddp Ein Parkscheinautomat, der nur Hartgeld und Geldkarte akzeptiert, ist auch dann funktionsfähig, wenn der Benutzungswillige nur ein Geldstück dabei hat, welches aber immer wieder durchfällt. Eine Parkuhr beziehungsweise ein Parkscheinautomat ist eine Verkehrseinrichtung nach § 43 StVO, die ein eingeschränktes Halteverbot begründet. Dieses ist nur für den Lauf der Parkuhr beziehungsweise für die Wichtige Frage: Liegt es an der Münze oder der Parkuhr INFORMATIONSSERVICE DES DEUTSCHEN TAXI- UND MIETWAGENVERBANDES E. V. auf dem Parkschein abgedruckte Zeitdauer (und nur dann, wenn der Parkschein von außen gut lesbar angebracht ist) aufgehoben. Den Parkenden entlastet es nicht, wenn er aus in seinem Risikobereich liegenden Gründen eine grundsätzlich funktionsfähige Parkuhr oder einen Parkscheinautomaten nicht in Gang bekommt. Wenn also das Gerät eine Münze, die ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt und ihrer Art nach (hier war es ein 50-Cent-Stück) geeignet ist, die Parkscheinerteilung auszulösen, nicht akzeptiert, bleibt es bei dem eingeschränkten Halteverbot. Nach Ansicht des OLG Hamm (Beschl. v. 29.08.2005 - 3 Ss OWi 576/05 -) sei der Verkehrsteilnehmer gehalten, so viele Versuche mit verschiedenen Münzen zu tätigen, bis die Produktion des Parkscheins ausgelöst ist, soweit das Gerät grundsätzlich funktionsfähig ist. Anders liege der Fall bei einem Defekt des Automaten, hier liege die mangelnde Funktion nicht im Risikobereich des Verkehrsteilnehmers. KÜNDIGUNGSSCHUTZ BEI AUSSERORDENTLICHER KRANKHEITSBEDINGTER KÜNDIGUNG Ist ein ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer in der Vergangenheit wegen unterschiedlicher Erkrankungen arbeitsunfähig gewesen und führt der Arbeitgeber bei Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit ein Krankengespräch mit ihm, nach dessen Inhalt er davon ausgehen muss, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft arbeitsunfähig krank sein werde, muss er eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist binnen zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungssachverhalts aussprechen. Im Gegensatz zu einer dauerhaften Erkrankung, einer dauernden Leistungsunfähigkeit oder einer auf einem Grundleiden beruhenden dauernden Krankheitsanfälligkeit liegt in diesem Fall kein so 34 TAXI 5/2006 genannter Dauertatbestand vor (Landesarbeitsgericht Berlin, Urt. v. 07.04.2006 13 Sa 94/06). Auf Krankheitsart ist zu achten ORDNUNGSGEMÄSSHEIT EINES FAHRTENBUCHS Die private Nutzung eines Firmen-Fahrzeugs ist als Eigenverbrauch entweder nach der „Ein-Prozent-Regelung“ zu veranschlagen, das heißt, für jeden Kalendermonat wird ein Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattungskosten und einschließlich der Umsatzsteuer angesetzt, oder es gilt die „Fahrtenbuchregelung“. Damit wird der vermögenswerte – und damit zu versteuernde – Vorteil des auf die Privatnutzung entfallenden Anteils der Kraftfahrzeug-Nutzung so ermittelt, dass die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege sowie das Verhältnis von privaten zu den übrigen Fahrten durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen wird. Diesen konkreten Nachweis über den Anteil der privaten an der kompletten Pkw-Nutzung hat der steuerpflichtige Unternehmer grundsätzlich über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen. Der Taxiunternehmer ist aber insofern privilegiert, als er diesen Nachweis über ein so genanntes „vereinfachtes Fahrtenbuch“ führen kann. Hierfür ist es ausreichend, dass der jeweilige Fahrzeugführer bei Fahrten im Pflichtfahrbereich täglich zu Beginn und am Ende der Schicht den Kilometerstand angibt mit der Bezeichnung „Taxifahrten im Pflichtfahrgebiet“. Nur bei Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes verlangt die Finanzbehörde die Angabe des Reiseziels. Die Privilegierung des „vereinfachten Fahrtenbuches“ gilt auch für Mietwagenunternehmen, sofern deren Auftragsstruktur derjenigen von Taxiunternehmen entspricht. Zur Frage der Ordnungsgemäßheit eines Fahrtenbuches hat der Bundesfinanzhof nun einiges ausgeführt, was zu wissen auch für den privilegierten Taxi- und Mietwagenunternehmer bedeutsam werden kann: 1. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich Das Taxigewerbe genießt beim Fahrtenbuch einen Vorzug zu den beruflichen Reisen Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner beziehungsweise zum Gegenstand der dienstlichen Verrichtung und zu dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeugs enthalten. 2. Mehrere Teilabschnitte einer einheitlichen beruflichen Reise können miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden, wenn die einzelnen aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden. 3. Der Übergang von der beruflichen Nutzung zur privaten Nutzung des Fahrzeuges ist im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Gesamtkilometerstands zu dokumentieren. 4. Die erforderlichen Angaben müssen sich dem Fahrtenbuch selbst entnehmen lassen. Ein Verweis auf ergänzende Unterlagen ist nur zulässig, wenn der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird. (BFH, Urt. v. 16.03.2006 VI R 87/04) 5 GEGENDARSTELLUNG In der TAXI 4/2006 vom 23. Juni 2006 ist unter der Überschrift auf Seite 27 ein Beitrag unter der Überschrift TAXI AKTUELL: DIE RETTUNG NAHT AUS STUTTGART enthalten, der unrichtige Behauptungen enthält, die ich wie folgt richtig stelle: 1. Falsch ist, daß es gegen mich einen Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt gebe. Wahr ist, daß das betreffende gerichtliche Verfahren gegen mich eingestellt wurde. 2. Falsch ist die Behauptung, ich sei arbeitslos. Wahr ist, daß Rentner bin. 3. Falsch ist, daß ich österreichischer Staatsangehörigkeit sei. Richtig ist, daß ich deutscher Staatsbürger bin. Stuttgart, den 7. Juli 2006 Peter Kristan ANMERKUNG DER BZP-REDAKTION ZUR GEGENDARSTELLUNG Nach Art. 10 des Bayerischen Pressegesetzes vom 19. April 2000 sind der verantwortliche Redakteur und der Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet. Dem kommen wir aber ausgesprochen gerne nach, weil damit auch manifestiert wird, dass offensichtlich alle weiteren bis auf die von der Gegendarstellung erfassten Tatsachen in dem von den Berliner Kollegen verfassten Artikel „Taxi Aktuell: Die Rettung naht aus Stuttgart“ im BZP-Report 4/2006 S. 27 richtig wieder gegeben sind und keiner weiteren Kommentierung respektive gar einer Richtigstellung bedürfen. Ergänzend nachzutragen ist aber aus informatorischen Gründen noch, dass es in dem angesprochenen strafgerichtlichen Verfahren wegen falscher Versicherung an Eides statt tatsächlich eine Einstellung gegeben hat, keineswegs aber wegen erwiesener Unschuld, sondern das Gericht hat – nachdem die öffentliche Klage bereits erhoben wurde – mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren nach Erfüllung einer Auflage durch den Beschuldigten (§ 153a Abs. 2 StPO) aus prozessökonomischen Gründen eingestellt. Die Gegendarstellung freut uns aber noch aus zwei weiteren Gründen: Vor allen Dingen freuen wir uns darüber, dass der gebürtige Österreicher, um den es geht, nunmehr die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen konnte. Auf diese Tatsache legt er offensichtlich sehr großen Wert, also dann auch ohne Hintergedanken unseren herzlichen Glückwunsch dazu. Ebenfalls mit großer Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass Herr Peter Kristan dato nicht mehr arbeitslos, sondern vielmehr Rentner ist. Diese Information veranlasst uns nämlich dazu, bei dieser Gelegenheit Herrn Peter Kristan für den verdienten Ruhestand beste Gesundheit und einen störungsfreien Lebensabend zu wünschen. Dies hat er wohl nach einem harten und arbeitsreichen Streben verdient. DIE ETM 2006 SPRENGT ALLE REKORDE Nachdem letztes Mal im November 2004 schon die beachtliche Zahl von 90 Ausstellern aus elf Nationen bei der Europäischen Taximesse in Köln vertreten waren, war dies noch nicht der Höhepunkt. Denn bereits jetzt zum Datum 30. Juni 2006, dem Ausstellermeldeschluss, sind 95 Aussteller aus elf Nationen fest gebucht und damit ist die Ausstellungsfläche der Taximesse eigentlich erschöpft. Eigentlich deshalb, weil sich die veranstaltende Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi - Mietwagen e.V. derzeit gerade bemüht, durch eine andere Stellflächen-Konzeption weiteren Platz zu gewinnen, damit zumindest noch einige der auf der Warteliste stehenden Bewerber um Ausstellungsfläche kleinere Stände zusätzlich aufbauen können. Bereits das zeigt, dass unter dem Motto „Taxi bewegt“ am 27./28. Oktober enorm viel geboten wird, nicht zuletzt wird auch Sie erfreuen, dass auch bei der Freitags-Tombola diesmal ein großer Hauptpreis zu gewinnen ist. Die Volkswagen AG wird für die ETM 2006 als Dankeschön für den Zuspruch der Taxi- und Mietwagenunternehmer in den letzten Jahren einen VW Passat Variant TDI Taxi als Preis zur Verfügung stellen. Bereits berichtet hatten wir davon, dass DaimlerChrysler am Samstag den traditionellen Hauptpreis der Tombola stellt, dieses Jahr ein B 180 CDI-Taxi. Große Aufmerksamkeit wird mit Gewissheit der Stand der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen erregen, denn die BGF wird in der Halle R 2 einen Gurtschlitten-Simulator ausstellen, der sicher von vielen Besuchern ausprobiert wird. Damit soll auch den Taxifahrern, die noch für die Beibehaltung der Anschnallpflichtbefreiung bei der Personenbeförderung sind, deutlich werden, welche Kräfte bereits bei niedrigem Tempo selbst auf einen angeschnallten Autoinsassen wirken. BREMENS „NEUESTES“ TAXI Foto: Taxi-Ruf Bremen GEWERBE Für besondere Anlässe kommt in Bremen die schöne „Isabella” Ein ganz besonderes Fahrzeug haben die Kolleginnen und Kollegen des Taxi-Ruf Bremen frisch in Dienst gestellt: Eine Isabella, geboren 1.7.1961, ist ab sofort in Bremen über die Zentrale von Kunden für Hochzeiten und andere feierliche Anlässe zu buchen. Das im Kollegenkreis restaurierte Oldtimer-Fahrzeug ist im Originaldesign der Droschken aus dieser Zeit gehalten: schwarz mit elfenbeinfarbenen Seitenstreifen. Es handelt sich bei „Isabella“, so lautet nämlich auch der Taufname, um den 60 PS Benziner mit 1.500 ccm. Der Autohersteller Borgward hatte natürlich für Bremen eine ganz besondere Bedeutung. Deswegen waren Taxis der Marke Borgward auch tatsächlich in den 50er und 60er Jahren auf den Straßen der Hansestadt ein durchaus vertrauter Anblick. Weil die Borgward-Taxis nur zwei Türen hatten, musste die Stadt helfen: Aufgrund der Verbundenheit mit dem Werk half die Verkehrsbehörde mit der Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen. 5/2006 TAXI 35 INFORMATIONSSERVICE DES DEUTSCHEN TAXI- UND MIETWAGENVERBANDES E. V. NORDRHEIN-WESTFALEN SAGT JA ZUR EINHEITLICHEN TAXIFARBE BOKraft sei analog auf die Eigenwerbung anzuwenden, weil wegen der Verfassungswidrigkeit des generellen Verbots der Eigenwerbung sonst eine angesichts der Notwendigkeit der Erkennbarkeit der Taxen nicht hinnehmbare Regelungslücke entstehen würde. Das Bundesverwaltungsgericht argumentiert also mit beachtenswerten Argumenten gegen das generelle Eigenwerbungsverbot. Das höchste Verwaltungsgericht erkennt allerdings auch die Notwendigkeit der Erkennbarkeit der Taxen an und unterstreicht die wichtige Rolle, die der hellelfenbeinfarbene Anstrich für diese Erkennbarkeit spielt. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit hat der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) deutlich gemacht, dass er unverändert die einheitliche Taxifarbe für eine unverzichtbare Errungenschaft hält und Bestrebungen, die Farbe freizugeben, entgegentritt. Auch unter der großen Koalition unterstützt sowohl das Bundesverkehrsministerium das Verbandsvotum, die einheitliche Farbgebung beizubehalten, als auch zahlreiche Verkehrspolitiker auf Bundesebene, die der BZP in Gesprächen in Berlin mit dieser Frage betraut hat. Eindeutig pro einheitliche Taxifarbe positioniert haben sich zwischenzeitlich Berlin, Hessen, und Bayern. Das taxireichste Nordrhein-Westfalen war in dieser Frage zunächst etwas wankelmütig. Nachdem aber vom Landesverkehrsministerium eine repräsentative Unternehmerumfrage durchgeführt wurde, bei der sich rund drei Viertel der Unternehmen für eine Beibehaltung der geltenden Taxifarbgebung ausgesprochen haben, ist nun vom Verkehrsminister Oliver Wittke im Juni 2006 entschieden worden, dass Ausnahmen von der vorgeschriebenen Taxifarbgebung per Allgemeinverfügung in NRW nicht erteilt werden. Einige Einzelergebnisse dieser sehr aussagekräftigen Umfrage zur Taxifarbe: 441 Unternehmer (50 % der Angeschriebenen) haben gültig zurückgesandt 322 (73 %) sagen Nein zur Freigabe 112 (25 %) sagen Ja zu einer Freigabe 7 (2 %) ist die Farbe gleichgültig Foto: Archiv Erneut ist zu dem seit mehreren Jahren bedauerlicherweise permanent zu besprechenden Thema der Taxifarbe zu berichten. Die bundesweite Regelung durch die Betriebsverordnung BOKraft wird aufgrund einer nicht nachvollziehbaren, meist schwammig mit freier Unternehmerentscheidung begründeten Initiative des Landes Baden-Württemberg, an die sich das Saarland, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz angehängt haben, durchlöchert. Die aufgeführten Länder lassen es per Ausnahmegenehmigung, beziehungsweise im Falle Baden-Württemberg mit rechtlich sehr angreifbarer Allgemeinverfügung, zu, dass Taxis auch andere als die bundeseinheitliche Farbe tragen dürfen. Eigentlich beachtenswert ist in dieser Hinsicht das zunächst erst einmal negativ erscheinende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2005. Das Urteil hat festgestellt, dass das generelle Verbot der Eigenwerbung einen zu weit gehenden Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedeutet, was verfassungswidrig und damit unwirksam ist. Dies bedeute allerdings nicht, dass die Eigenwerbung über die nach § 26 Abs. 4 BOKraft geltenden Grenzen, also die seitlichen Fahrzeugtüren, hinaus zulässig wäre. § 26 Abs. 4 Das Beispiel Amsterdam zeigt die Folgen der Farbfreigabe ... 36 TAXI 5/2006 Von den Befürwortern der Beibehaltung (Mehrfachnennungen waren möglich) ist für 93 % die geringere Erkennbarkeit der Grund für ihre Haltung, 84 % befürchten eine Zunahme von illegalen Personenbeförderungen, 70 % sind für die Einheitlichkeit der Taxis und immerhin 55 % der Antworten befürchten bei Farbfreigabe den Wegfall der Busspurmitbenutzung, fast jeder zweite dieser Antworter (48 %) prognostiziert eine Verringerung der Fahrgastsicherheit. Die Gegner der Beibehaltung stützten sich auf die Hauptbegründungen geringere Kosten (68 %), schönere Farben (58 %), befürworteten eine Abkehr von der bisherigen einheitlichen Farbgebung wegen schnellerer Fahrzeugwechsel (46 %), höherem Wiederverkaufswert (43 %) und der Möglichkeit des Einsatzes von Gebrauchtwagen (ebenfalls 43 %). INDUSTRIE AUTOMATIKGETRIEBE BEI OPEL ZAFIRA UND VECTRA OHNE AUFPREIS Werkfoto REPORT Zum 100. Taxi-Geburtstag spendiert Opel die Automatik Anlässlich des Jubiläums „100 Jahre Opel Taxi“ hat die Marke mit dem Blitz jetzt ein besonderes Angebot aufgelegt: Taxi- und Mietwagenbetriebe, die einen Zafira oder einen Vectra als Einsatzwagen bestellen, erhalten ein Automatikgetriebe ohne Aufpreis. Insgesamt entspricht dies einer Netto-Ersparnis von 1.344,83 Euro beim Zafira und von 1.724,18 Euro bei der Vectra Limousine oder beim Vectra Caravan. Opel weist darauf hin, dass nicht nur Taxi- und Mietwagenunternehmen, sondern auch deren Kunden von der kostenlosen Dreingabe profitieren, denn die moderne Automatik zeichnet sich durch eine feine Gangabstufung und ruckfreie Schaltvorgänge aus. So kann man’s auch sehen Sei reizend zu deinen Feinden. Nichts ärgert sie mehr. Carl Orff 10.7.1895 - 29.3.1982 deutscher Komponist und Musikpädagoge, Weltruhm vor allem durch sein Opus „Carmina Burana“ 5 AUTO-FIEGL MIT AKTUALISIERTEN ANGEBOTEN FÜR FORD-FAHRZEUGE Der BZP hat mit dem im bayerischen Schwabach ansässigen Ford-Händler Auto-Fiegl eine bundesweit gültige und ausgesprochen günstige Vereinbarung für die Taxi- und Mietwagenunternehmen abgeschlossen. Aktuell gibt es von Auto-Fiegl wieder besonders interessante Angebote des neuen Ford Transit, die besonders Unternehmer ansprechen, die im Bereich der Schüler- und BehindertenBeförderung tätig sind beziehungsweise Shuttle-Dienste betreiben. Angebotsbeispiele: • Ford Transit 9-Sitzer New Line zum Endpreis von 14.900 Euro • Ford Transit Airport-Shuttle zum Endpreis von 18.240 Euro Der Schwabacher Ford-Spezialist hat seine günstigen Angebote mit ganz spitzer Feder berechnet • Aufpreis für Umbau des Transit zum Rollstuhl-Shuttle: 3.925 Euro Weiter für den Taxi- und Mietwagenunternehmer interessant: der neue S-Max wird ebenso wie der neue Ford Galaxy auf Basis der Verbandsvereinbarung mit einem Rabatt von 24 Prozent angeboten. Ansprechpartner für das Taxi- und Mietwagen- geschäft sind bei Ford-Fiegl Michael Pirner (unter Telefon: 0 91 22 / 18 03 -38 beziehungsweise Telefax 0 91 22 / 18 03 -99), Michael Brunner (-41) oder Bernd Winkler (-40). Werkfoto NEUE PREISE FÜR MERCEDES-BENZ SONDERMODELLE „DAS TAXI“ AB 1. AUGUST 2006 Taxi“ um die Nebelscheinwerfer und einen automatisch abblendbaren Innenspiegel erweitert und die Serienausstattung der drei E-Klasse Sondermodelle „Das Taxi“ E 200 CDI, E 200 NGT und E 220 CDI T-Modell um die beiden Ausstattungsfeatures ISOFIX-Kindersitzverankerung und beheizte Scheibenwaschanlage – also Ausstattungsmerkmale, die im Taxieinsatz sehr nützlich sein können. Die Preiserhöhung geht einher mit gewachsenem Serienumfang Seit der Einführung der Sondermodelle „Das Taxi“ für die B-, C- und E-Klasse ist nunmehr ein Jahr vergangen und es hat sich eindrucksvoll gezeigt, dass diese für das Taxigewerbe maßgeschneiderten und vom BZP schon seit einigen Jahren in dieser Form geforderten Produkte von den Taxi- und Mietwagenunternehmern überaus erfolgreich angenommen wurden. Neben der hervorragenden Eignung dieser Fahrzeuge für die Personenbeförderung ist dies ebenso auf das überdurchschnittlich gute Preis-Leis- tungsverhältnis bei den „Das Taxi“-Modellen zurückzuführen. Bedingt durch eine deutliche Erweiterung des Serienlieferumfangs, aber auch wegen der weiter gestiegenen Rohstoffpreise werden nun zum 1. August 2006 die Preise der Sondermodelle „Das Taxi“ um jeweils 290 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer angepasst. Die Taxi- und Mietwagen-Sonderausstattungen sind von der Preisanpassung nicht betroffen. Im Gegenzug zur Preisanpassung wird die Serienausstattung des B 180 CDI „Das Die oben genannten Sondermodelle können trotz der gestiegenen Kapitalmarktzinsen weiterhin zinsgünstig mit 1,9 Prozent (Effektivzins) im Rahmen der Taxi-Sonderfinanzierung mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten über die DaimlerChrysler Bank finanziert werden. Diesen Zins garantiert auf Bitten des BZP die DCVD für alle Fahrzeugübernahmen in 2006, selbst wenn der Zinssatz durch die Europäische Zentralbank noch mal angehoben wird, was allgemein erwartet wird. Dies ist auch die Stelle für den nochmaligen Hinweis darauf, dass für alle Mercedes-Benz-Taxi- und Mietwagenmodelle – Pkw und Transporter – eine zweijährige Garantie gilt, an die eine sechsmonatige Taxi-Kulanz ohne Laufleistungsbegrenzung anschließt. Nicht eingeschlossen sind Beanstandungen, die auf Verschleiß, Fremdeinwirkung, Fremdteile oder nicht zugelassene Schmierstoffe zurückzuführen sind. Nach der moderaten Erhöhung ergeben sich folgende neue Preise für die Taxi-Sondermodelle: B 180 CDI „Das Taxi“ 20.190 Euro zzgl. MwSt. C 200 CDI „Das Taxi“ 24.190 Euro zzgl. MwSt. C 200 CDI „Das Taxi“ T-Modell 25.190 Euro zzgl. MwSt. E 200 CDI „Das Taxi“ 27.190 Euro zzgl. MwSt. E 200 NGT „Das Taxi“ 30.190 Euro zzgl. MwSt. E 220 CDI „Das Taxi“ T-Modell 31.190 Euro zzgl. MwSt. 5/2006 TAXI 37 INFORMATIONSSERVICE DES DEUTSCHEN TAXI- UND MIETWAGENVERBANDES E. V. Auch 2006 wird in gemeinsamer und bewährter Kooperation von der Versicherung der Kraftfahrt (VDK), der DaimlerChrysler Vertriebsorganisation Deutschland (DCVD), der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) und dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) wieder das Fahrsicherheitstraining für Taxifahrer/-innen angeboten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der eigenständigen „Taxi Spezial“-Veranstaltung kommen ausschließlich aus der Branche und neben dem Kennenlernen und im wahrsten Sinne des Wortes „Erfahren“ der taxispezifischen PkwModelle von DaimlerChrysler werden auch umfassend taxispezifische Themengebiete behandelt. Weiter sehr wichtig: Die Teilnehmer bekommen die Möglichkeit, sich über das Produktangebot des VDK zu informieren beziehungsweise beraten zu lassen und erhalten eine für Taxifahrer notwendige sicherheitstechnische Unterweisung durch die BGF. Ein Termin ist bereits erfolgreich durchgeführt worden, vier Termine des SpezialSeminars „Taxi-Sicherheit 2006“ für Taxifahrerinnen und -fahrer stehen aber noch unmittelbar bevor, so dass wir noch einmal Ihre Aufmerksamkeit auf das von allen Teilnehmern immer hoch gelobte Sicherheitsevent richten wollen: Freitag, 14.7.2006 in Lüneburg Donnerstag, den 7.9.2006 auf dem Nürburgring Sonntag, den 17.9.2006 in Augsburg Foto: Fleischmann „TAXI-SICHERHEIT 2006“ – FAHRSICHERHEITSTRAINING SPEZIELL FÜR TAXIFAHRER/-INNEN Beim Fahrsicherheitstraining kann man mit Taxis trainieren Sonntag, den 8.10.2006 auf dem Sachsenring Donnerstag, den 26.10.2006 in Groß Dölln Es handelt sich jeweils um einen Tageskurs mit Beginn um 8.30 Uhr und einem geplanten Veranstaltungsende gegen 17.30 Uhr. Für die einzelnen Termine ist eine Kapazität von jeweils 40 Teilnehmern festgelegt. Der Preis pro Kurs beträgt eigentlich unverändert zum Vorjahr 379 Euro. Aufgrund der Beteiligung der Sponsoren VDK (40 Euro), der DCVD (90 Euro) sowie der BGF (50 Euro) zahlt jeder Taxi-Teilnehmer der „TaxiSicherheit 2006“ jedoch lediglich eine Teilnahmegebühr in Höhe von 199 Euro (inkl. MwSt.). VDK-Kunden erhalten zudem im nächsten Jahr, also 2007, zehn Prozent des Jahresbeitrags 2006 zurückerstattet (pro Teilnehmer ein Fahrzeug). Die Anmeldung TAXISTIFTUNG DEUTSCHLAND Denken Sie bitte daran: Wir hoffen, dass Sie uns niemals brauchen – aber wir brauchen Sie! Taxistiftung Deutschland Frankfurter Volksbank eG Konto-Nr. 37 33 11, BLZ 501 900 00 Bitte bei Spenden auf dem Überweisungsschein an die Taxistiftung Deutschland im Feld Verwendungszweck unbedingt die folgende Formulierung angeben: Zuwendung zum Stiftungskapital der Taxistiftung Deutschland 38 TAXI 5/2006 erfolgt über ein Formular, das bei den BZP-Mitgliedsorganisationen oder bei VDK-Vertriebspartnern erhältlich ist. Die Anmeldung erfolgt direkt bei dem Veranstalter: Mercedes-Benz Fahrprogramme Münchener Str. 24 85774 Unterföhring oder per Fax unter 0 89 / 9 50 60 79 Von den Mitarbeitern der Mercedes-Benz Fahrprogramme erhält der interessierte Taxifahrer direkt die Rückmeldung, ob die von ihm gewünschte Teilnahme realisiert werden kann. Für weitere Informationen oder bei eventuellen Rückfragen steht das Team der Mercedes-Benz Fahrprogramme zudem unter der Telefonnummer 0 89 / 9 50 60 51 oder per E-Mail: mb.fahrprogramme@bkpgmbh.de zur Verfügung. DIE TAXISTIFTUNG DANKT ALLEN SPENDERN Die Spender des Monats Juni 2006 Abdul Fatah Wahabzada / Alexandra Eismann-Rica / Ayvali Atilla / Bernd Geisbüsch Stuttg.Taxi 985 / Bernd Rehbein / Bielefelder Funk-Taxi-Zentrale e.G. / Bosch Anton Taxi u. Mietwagen Geltendorf / Christoph Mensch / Dennis Döhmer / Dr. Christiane Neubaum / E. Edelmann / Edgar Becker / Felix Manfred Schenkalowsky / Fritz-Gerhard Hippe / Funktaxi Zentrale Edelweiss / GAH Anton Germering / Gerlin Krzmarsch / HansJoachim Koch / Harald Schäfer / Harald Schmidt / Heerdmann / Heinz Chris Jürgen / Heinz Petzod / Henrik Wohlmann / Henry Schwarze / Holger Aurich / Horst Hesse / Jörg Halbhuber / Josef Beinkofer, Untergriesbach / Jürgen Steuck / Karin Bashir Taxi 640 / Karl Schuster / Martin Ullmann / Mehdi Zomorodkia / Michael Suess / Nasserhazrat, Heydar / Ren und Petra Oguntke / Pantelis Kefalianakis / Peter Wojan, Böblingen / Rainer Lütterbeck / Rembert Schlichting / Saracoglu Oezlem / Siegfried Zemcke / Stefan Börchers / TaxiAuto-Zentrale Stuttgart / Taxi-Callsen KG / Taxi-Vereinigung Iserlohn / Tobias Sandkühler-Burges / Ulf Steigerwald / Ulrich Kellner / Unsal Erdal / Henry Wolf/ Wolf-Dieter Spoerlein, Bamberg / Wolfgang Butzko / Bagher Zahedingour Bitte: Wenn Sie eine Spendenquittung haben möchten, geben Sie Ihre Adresse oder Telefonnummer an.