20 Jahre BZP-Report - Deutscher Taxi

Transcription

20 Jahre BZP-Report - Deutscher Taxi
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REPORT
INFORMATIONSSERVICE DES DEUTSCHEN TAXI- UND MIETWAGENVERBANDES E.V.
RECHT
GEWERBE
EHRENTAG FÜR
DIETER ZILLMANN
KORREKTES FÜHREN
DES FAHRTENBUCHES
DIE ETM 2006 BRICHT
ALLE REKORDE
NEUE PREISE FÜR
MB-SONDERMODELLE
Am letzten Tag des Juli feierte
BZP-Vizepräsident Dieter
Zillmann seinen 65. Geburtstag. Der Dortmunder ist seit
1965 Taxiunternehmer in
seiner Heimatstadt, dort seit
1972 Mitglied und seit 1979
Vorsitzender des Vorstandes
der Taxizentrale. Seine Verbandstätigkeit begann er
1976 als Gründungsmitglied
des BDT, einem Vorläufer des
BZP, in dem Zillmann 1984
Vorstandsmitglied und drei
Jahre später schon Vizepräsident wurde. Innerhalb des
Bundesverbandes zeichnet er
Das Taxigewerbe genießt beim
Fahrtenbuch eine bevorzugte
Behandlung. S. 34
Die Buchungen zur Europäischen Taximesse 2006 laufen
hervorragend. S. 35
Die Preise für die Sondermodelle „Das Taxi“ werden
geringfügig erhöht. S. 37
Der BZP
gratuliert,
wünscht
weitere
berufliche
Erfolge
und gute
Gesundheit
als Vorsitzender verantwortlich für die Geschicke der
Fachgruppe „Z“ und engagiert sich innerhalb des
Vorstandes der Taxistiftung
Deutschland besonders nachhaltig. Aber das ist beileibe
keine abschließende Auflistung seiner Ehrenämter,
zu nennen sind weiter der
Taxiverband NordrheinWestfalen, die BGF, die IHK
Dortmund sowie der Prüfungsverband der Deutschen
Verkehrsgenossenschaften.
IMPRESSUM
BZP-Report, Mitteilungen des
Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands e. V. (BZP)
Zeißelstraße 11, 60318 Frankfurt/Main
E-Mail: info@bzp.org
Internet: www.bzp.org
Redaktion: Thomas Grätz (verantwortlich)
Frankfurt/Main
Verlag: Springer Transport Media GmbH,
München.
INDUSTRIE
20 Jahre BZP-Report
Ein bewährtes Instrument für Information und Meinungsbildung
im Taxi- und Mietwagengewerbe feiert ein rundes Jubiläum.
Kommentar
Liebe Leserin, lieber Leser,
fast wäre es uns durch die
Finger gerutscht, aber dann
kam zur rechten Zeit doch
der Hinweis, einmal ins
Archiv zu schauen. Und in
der Tat, ein bemerkenswerter
Fund kam heraus: Der BZPReport feiert das 20ste
Erscheinungsjahr. Am 14.
Juni 1986 begrüßte im Heft
5/86 der Verkehrs-Rundschau mein sicherlich noch
vielen in guter Erinnerung
gebliebener Vorgänger Dr.
Helmuth Bidinger ebenfalls
den „Lieben Leser“, um den
BZP-Report als Mitteilungsblatt des Bundesverbandes des deutschen Taxiund Mietwagengewerbes vorzustellen. Natürlich noch mit
ganz anderem Erscheinungsbild und nur auf vier Seiten.
Mittlerweile ist der Report
mehrmals „relauncht“ worden, das heißt auf deutsch:
das Erscheinungsbild ist
überarbeitet und an den
Auftritt des BZP mit seinen
neuen Verbandsfarben und
dem neuen Schriftbild
angeglichen worden. Die
Farbe kam mit Heft 1/2000
ins Spiel. Seitdem informiert und unterhält er auch
auf sechs statt vorher vier
Seiten. Der BZP-Report, der
jedem Taxi- und Mietwagenunternehmer zugeht, hat
sich in dieser langen Zeit als
anerkanntes Sprachrohr unseres Bundesverbandes BZP
etabliert. Er ist nicht nur im
Gewerbe, sondern auch in der
Verwaltung und der Industrie
ein viel gelesener Meinungsbildner und eine verlässliche
Informationsquelle.
Dies gilt besonders für den
Kommentar, der vielfach Ausgangspunkt für interessante
Foto: BZP
Foto: Archiv
PERSONEN
11.08.2006
Ausschnitt aus dem ersten
BZP-Report vor 20 Jahren
Reaktionen gewesen ist. Oft
entstand ein Dialog zwischen
Kommentator und erbosten
oder erfreuten Lesern. Sie
dürfen sicher sein, dass Ihre
Reaktionen auf den Report
weiterhin beachtet und beantwortet werden und auch verbandsinterne Diskussionen
auslösen.
20 Jahre BZP-Report bedeuten auch, dass mittlerweile
ein ganz schön dickes Buch
herausgekommen ist. Insgesamt sind 776 Seiten bei den
Lesern angekommen. Damit
ist unser Report auch ein Kaleidoskop der vielen Entwicklungen der letzten zwei Jahrzehnte, der vielen Personen
und der vielen Meinungen in
dieser Zeit. Die Zusammenarbeit mit dem Verlag Heinrich Vogel war immer gut, grafisch und inhaltlich sind von
dieser Seite viele Anregungen
gekommen, auch dafür hier
unseren Dank.
Um Verbesserungen sind wir
immer bemüht, für Vorschläge
dankbar, über Meinungsäußerungen freuen wir uns. In diesem Sinne wird der Report
sicher noch viele Jahre nicht
nur für den organisierten Taxiund Mietwagenbetreibenden
eine Möglichkeit bieten, sich
zu informieren, sondern auch
ein Medium bleiben, das
noch nicht Organisierten die
Vorteile einer Mitgliedschaft
in einer der BZP-Mitgliedsorganisationen aufzeigt. In
diesem Sinne wünscht ein
„Weiter so, BZP-Report!“
Ihr
Thomas Grätz
5/2006
TAXI
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REPORT
RECHT
MÜNZE FÄLLT AM
PARKAUTOMATEN
DURCH
Fotos: ddp
Ein Parkscheinautomat, der
nur Hartgeld und Geldkarte
akzeptiert, ist auch dann funktionsfähig, wenn der Benutzungswillige nur ein Geldstück
dabei hat, welches aber immer
wieder durchfällt. Eine Parkuhr beziehungsweise ein Parkscheinautomat ist eine Verkehrseinrichtung nach § 43
StVO, die ein eingeschränktes
Halteverbot begründet. Dieses
ist nur für den Lauf der Parkuhr beziehungsweise für die
Wichtige Frage: Liegt es an
der Münze oder der Parkuhr
INFORMATIONSSERVICE DES DEUTSCHEN TAXI- UND MIETWAGENVERBANDES E. V.
auf dem Parkschein abgedruckte Zeitdauer (und nur
dann, wenn der Parkschein
von außen gut lesbar angebracht ist) aufgehoben.
Den Parkenden entlastet es
nicht, wenn er aus in seinem
Risikobereich liegenden Gründen eine grundsätzlich funktionsfähige Parkuhr oder
einen Parkscheinautomaten
nicht in Gang bekommt.
Wenn also das Gerät eine
Münze, die ein gesetzliches
Zahlungsmittel darstellt und
ihrer Art nach (hier war es
ein 50-Cent-Stück) geeignet
ist, die Parkscheinerteilung
auszulösen, nicht akzeptiert,
bleibt es bei dem eingeschränkten Halteverbot. Nach
Ansicht des OLG Hamm
(Beschl. v. 29.08.2005 - 3
Ss OWi 576/05 -) sei der Verkehrsteilnehmer gehalten,
so viele Versuche mit verschiedenen Münzen zu tätigen, bis
die Produktion des Parkscheins ausgelöst ist, soweit
das Gerät grundsätzlich funktionsfähig ist. Anders liege
der Fall bei einem Defekt des
Automaten, hier liege die
mangelnde Funktion nicht
im Risikobereich des Verkehrsteilnehmers.
KÜNDIGUNGSSCHUTZ BEI AUSSERORDENTLICHER
KRANKHEITSBEDINGTER KÜNDIGUNG
Ist ein ordentlich unkündbarer
Arbeitnehmer in der Vergangenheit wegen unterschiedlicher Erkrankungen arbeitsunfähig gewesen und führt der
Arbeitgeber bei Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit
ein Krankengespräch mit ihm,
nach dessen Inhalt er davon
ausgehen muss, dass der
Arbeitnehmer auch in Zukunft
arbeitsunfähig krank sein
werde, muss er eine außerordentliche Kündigung mit
sozialer Auslauffrist binnen
zwei Wochen nach Kenntnis
des Kündigungssachverhalts
aussprechen. Im Gegensatz zu
einer dauerhaften Erkrankung,
einer dauernden Leistungsunfähigkeit oder einer auf einem
Grundleiden beruhenden dauernden Krankheitsanfälligkeit
liegt in diesem Fall kein so
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TAXI
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genannter Dauertatbestand
vor (Landesarbeitsgericht
Berlin, Urt. v. 07.04.2006 13 Sa 94/06).
Auf Krankheitsart ist zu achten
ORDNUNGSGEMÄSSHEIT EINES FAHRTENBUCHS
Die private Nutzung eines Firmen-Fahrzeugs ist als Eigenverbrauch entweder nach der
„Ein-Prozent-Regelung“ zu
veranschlagen, das heißt, für
jeden Kalendermonat wird ein
Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der
Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattungskosten und
einschließlich der Umsatzsteuer angesetzt, oder es gilt die
„Fahrtenbuchregelung“. Damit
wird der vermögenswerte –
und damit zu versteuernde –
Vorteil des auf die Privatnutzung entfallenden Anteils der
Kraftfahrzeug-Nutzung so ermittelt, dass die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch
Belege sowie das Verhältnis
von privaten zu den übrigen
Fahrten durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen wird.
Diesen konkreten Nachweis
über den Anteil der privaten
an der kompletten Pkw-Nutzung hat der steuerpflichtige
Unternehmer grundsätzlich
über ein ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch zu führen. Der
Taxiunternehmer ist aber insofern privilegiert, als er diesen
Nachweis über ein so genanntes „vereinfachtes Fahrtenbuch“ führen kann. Hierfür
ist es ausreichend, dass der
jeweilige Fahrzeugführer bei
Fahrten im Pflichtfahrbereich
täglich zu Beginn und am
Ende der Schicht den Kilometerstand angibt mit der Bezeichnung „Taxifahrten im
Pflichtfahrgebiet“. Nur bei
Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes verlangt die
Finanzbehörde die Angabe des
Reiseziels. Die Privilegierung
des „vereinfachten Fahrtenbuches“ gilt auch für Mietwagenunternehmen, sofern
deren Auftragsstruktur derjenigen von Taxiunternehmen entspricht. Zur Frage der Ordnungsgemäßheit eines Fahrtenbuches hat der Bundesfinanzhof nun einiges ausgeführt, was zu wissen auch für
den privilegierten Taxi- und
Mietwagenunternehmer bedeutsam werden kann:
1. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich
Das Taxigewerbe genießt beim
Fahrtenbuch einen Vorzug
zu den beruflichen Reisen
Angaben zum Datum, zum
Reiseziel, zum aufgesuchten
Kunden oder Geschäftspartner
beziehungsweise zum Gegenstand der dienstlichen Verrichtung und zu dem bei
Abschluss der Fahrt erreichten
Gesamtkilometerstand des
Fahrzeugs enthalten.
2. Mehrere Teilabschnitte
einer einheitlichen beruflichen
Reise können miteinander zu
einer zusammenfassenden
Eintragung verbunden werden,
wenn die einzelnen aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der
zeitlichen Reihenfolge aufgeführt werden.
3. Der Übergang von der
beruflichen Nutzung zur privaten Nutzung des Fahrzeuges
ist im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der
beruflichen Fahrt erreichten
Gesamtkilometerstands zu
dokumentieren.
4. Die erforderlichen Angaben
müssen sich dem Fahrtenbuch
selbst entnehmen lassen. Ein
Verweis auf ergänzende Unterlagen ist nur zulässig, wenn
der geschlossene Charakter
der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird.
(BFH, Urt. v. 16.03.2006 VI R 87/04)
5
GEGENDARSTELLUNG
In der TAXI 4/2006 vom
23. Juni 2006 ist unter der
Überschrift auf Seite 27
ein Beitrag unter der Überschrift TAXI AKTUELL:
DIE RETTUNG NAHT AUS
STUTTGART enthalten, der
unrichtige Behauptungen
enthält, die ich wie folgt
richtig stelle:
1. Falsch ist, daß es gegen
mich einen Strafbefehl
wegen falscher Versicherung
an Eides Statt gebe. Wahr
ist, daß das betreffende
gerichtliche Verfahren gegen
mich eingestellt wurde.
2. Falsch ist die Behauptung, ich sei arbeitslos. Wahr
ist, daß Rentner bin.
3. Falsch ist, daß ich österreichischer Staatsangehörigkeit sei. Richtig ist, daß ich
deutscher Staatsbürger bin.
Stuttgart, den 7. Juli 2006
Peter Kristan
ANMERKUNG DER
BZP-REDAKTION ZUR
GEGENDARSTELLUNG
Nach Art. 10 des Bayerischen
Pressegesetzes vom 19. April
2000 sind der verantwortliche
Redakteur und der Verlag zum
Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet. Dem kommen wir aber ausgesprochen
gerne nach, weil damit auch
manifestiert wird, dass offensichtlich alle weiteren bis auf
die von der Gegendarstellung
erfassten Tatsachen in dem
von den Berliner Kollegen verfassten Artikel „Taxi Aktuell:
Die Rettung naht aus Stuttgart“ im BZP-Report 4/2006
S. 27 richtig wieder gegeben
sind und keiner weiteren
Kommentierung respektive
gar einer Richtigstellung
bedürfen. Ergänzend nachzutragen ist aber aus informatorischen Gründen noch, dass
es in dem angesprochenen
strafgerichtlichen Verfahren
wegen falscher Versicherung
an Eides statt tatsächlich
eine Einstellung gegeben hat,
keineswegs aber wegen erwiesener Unschuld, sondern das
Gericht hat – nachdem die
öffentliche Klage bereits erhoben wurde – mit Zustimmung
der Staatsanwaltschaft das
Verfahren nach Erfüllung
einer Auflage durch den
Beschuldigten (§ 153a Abs. 2
StPO) aus prozessökonomischen Gründen eingestellt.
Die Gegendarstellung freut
uns aber noch aus zwei weiteren Gründen: Vor allen Dingen
freuen wir uns darüber, dass
der gebürtige Österreicher,
um den es geht, nunmehr die
deutsche Staatsangehörigkeit
erlangen konnte. Auf diese
Tatsache legt er offensichtlich
sehr großen Wert, also dann
auch ohne Hintergedanken
unseren herzlichen Glückwunsch dazu. Ebenfalls mit
großer Freude haben wir zur
Kenntnis genommen, dass
Herr Peter Kristan dato nicht
mehr arbeitslos, sondern vielmehr Rentner ist. Diese
Information veranlasst uns
nämlich dazu, bei dieser
Gelegenheit Herrn Peter
Kristan für den verdienten
Ruhestand beste Gesundheit
und einen störungsfreien
Lebensabend zu wünschen.
Dies hat er wohl nach einem
harten und arbeitsreichen
Streben verdient.
DIE ETM 2006
SPRENGT ALLE
REKORDE
Nachdem letztes Mal im
November 2004 schon die
beachtliche Zahl von 90
Ausstellern aus elf Nationen
bei der Europäischen Taximesse in Köln vertreten
waren, war dies noch nicht
der Höhepunkt. Denn bereits
jetzt zum Datum 30. Juni
2006, dem Ausstellermeldeschluss, sind 95 Aussteller
aus elf Nationen fest gebucht
und damit ist die Ausstellungsfläche der Taximesse
eigentlich erschöpft. Eigentlich deshalb, weil sich die veranstaltende Fachvereinigung
Personenverkehr Nordrhein
Taxi - Mietwagen e.V. derzeit
gerade bemüht, durch eine
andere Stellflächen-Konzeption weiteren Platz zu gewinnen, damit zumindest noch
einige der auf der Warteliste
stehenden Bewerber um
Ausstellungsfläche kleinere
Stände zusätzlich aufbauen
können.
Bereits das zeigt, dass unter
dem Motto „Taxi bewegt“ am
27./28. Oktober enorm viel
geboten wird, nicht zuletzt
wird auch Sie erfreuen, dass
auch bei der Freitags-Tombola
diesmal ein großer Hauptpreis
zu gewinnen ist. Die Volkswagen AG wird für die ETM
2006 als Dankeschön für
den Zuspruch der Taxi- und
Mietwagenunternehmer in
den letzten Jahren einen VW
Passat Variant TDI Taxi als
Preis zur Verfügung stellen.
Bereits berichtet hatten wir
davon, dass DaimlerChrysler
am Samstag den traditionellen Hauptpreis der Tombola
stellt, dieses Jahr ein B 180
CDI-Taxi. Große Aufmerksamkeit wird mit Gewissheit der
Stand der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
erregen, denn die BGF wird
in der Halle R 2 einen
Gurtschlitten-Simulator ausstellen, der sicher von vielen
Besuchern ausprobiert wird.
Damit soll auch den Taxifahrern, die noch für die
Beibehaltung der Anschnallpflichtbefreiung bei der Personenbeförderung sind, deutlich werden, welche Kräfte
bereits bei niedrigem Tempo
selbst auf einen angeschnallten Autoinsassen wirken.
BREMENS „NEUESTES“ TAXI
Foto: Taxi-Ruf Bremen
GEWERBE
Für besondere Anlässe kommt in Bremen die schöne „Isabella”
Ein ganz besonderes Fahrzeug haben die Kolleginnen
und Kollegen des Taxi-Ruf
Bremen frisch in Dienst
gestellt: Eine Isabella, geboren 1.7.1961, ist ab sofort
in Bremen über die Zentrale
von Kunden für Hochzeiten
und andere feierliche Anlässe zu buchen. Das im
Kollegenkreis restaurierte
Oldtimer-Fahrzeug ist im
Originaldesign der Droschken aus dieser Zeit gehalten:
schwarz mit elfenbeinfarbenen Seitenstreifen. Es
handelt sich bei „Isabella“,
so lautet nämlich auch der
Taufname, um den 60 PS
Benziner mit 1.500 ccm.
Der Autohersteller Borgward
hatte natürlich für Bremen
eine ganz besondere Bedeutung. Deswegen waren Taxis
der Marke Borgward auch
tatsächlich in den 50er und
60er Jahren auf den Straßen
der Hansestadt ein durchaus
vertrauter Anblick. Weil die
Borgward-Taxis nur zwei
Türen hatten, musste die
Stadt helfen: Aufgrund der
Verbundenheit mit dem Werk
half die Verkehrsbehörde mit
der Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen.
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TAXI
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INFORMATIONSSERVICE DES DEUTSCHEN TAXI- UND MIETWAGENVERBANDES E. V.
NORDRHEIN-WESTFALEN SAGT JA ZUR EINHEITLICHEN TAXIFARBE
BOKraft sei analog auf die
Eigenwerbung anzuwenden,
weil wegen der Verfassungswidrigkeit des generellen Verbots der Eigenwerbung sonst
eine angesichts der Notwendigkeit der Erkennbarkeit der
Taxen nicht hinnehmbare Regelungslücke entstehen würde. Das Bundesverwaltungsgericht argumentiert also mit
beachtenswerten Argumenten
gegen das generelle Eigenwerbungsverbot. Das höchste
Verwaltungsgericht erkennt
allerdings auch die Notwendigkeit der Erkennbarkeit der
Taxen an und unterstreicht
die wichtige Rolle, die der
hellelfenbeinfarbene Anstrich
für diese Erkennbarkeit spielt.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit hat der Deutsche
Taxi- und Mietwagenverband
e.V. (BZP) deutlich gemacht,
dass er unverändert die einheitliche Taxifarbe für eine
unverzichtbare Errungenschaft
hält und Bestrebungen, die
Farbe freizugeben, entgegentritt. Auch unter der großen
Koalition unterstützt sowohl
das Bundesverkehrsministerium das Verbandsvotum, die
einheitliche Farbgebung beizubehalten, als auch zahlreiche Verkehrspolitiker auf
Bundesebene, die der BZP
in Gesprächen in Berlin mit
dieser Frage betraut hat.
Eindeutig pro einheitliche
Taxifarbe positioniert haben
sich zwischenzeitlich Berlin,
Hessen, und Bayern. Das taxireichste Nordrhein-Westfalen
war in dieser Frage zunächst
etwas wankelmütig. Nachdem
aber vom Landesverkehrsministerium eine repräsentative Unternehmerumfrage
durchgeführt wurde, bei der
sich rund drei Viertel der
Unternehmen für eine Beibehaltung der geltenden Taxifarbgebung ausgesprochen
haben, ist nun vom Verkehrsminister Oliver Wittke im Juni
2006 entschieden worden,
dass Ausnahmen von der vorgeschriebenen Taxifarbgebung
per Allgemeinverfügung in
NRW nicht erteilt werden.
Einige Einzelergebnisse dieser
sehr aussagekräftigen Umfrage
zur Taxifarbe:
441 Unternehmer (50 % der
Angeschriebenen) haben
gültig zurückgesandt
322 (73 %) sagen Nein zur
Freigabe
112 (25 %) sagen Ja zu einer
Freigabe
7 (2 %) ist die Farbe gleichgültig
Foto: Archiv
Erneut ist zu dem seit mehreren Jahren bedauerlicherweise
permanent zu besprechenden
Thema der Taxifarbe zu berichten. Die bundesweite Regelung durch die Betriebsverordnung BOKraft wird aufgrund einer nicht nachvollziehbaren, meist schwammig
mit freier Unternehmerentscheidung begründeten Initiative des Landes Baden-Württemberg, an die sich das Saarland, Niedersachsen sowie
Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz angehängt haben,
durchlöchert. Die aufgeführten
Länder lassen es per Ausnahmegenehmigung, beziehungsweise im Falle Baden-Württemberg mit rechtlich sehr angreifbarer Allgemeinverfügung,
zu, dass Taxis auch andere als
die bundeseinheitliche Farbe
tragen dürfen. Eigentlich beachtenswert ist in dieser Hinsicht das zunächst erst einmal
negativ erscheinende Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2005. Das
Urteil hat festgestellt, dass
das generelle Verbot der Eigenwerbung einen zu weit
gehenden Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedeutet, was verfassungswidrig und
damit unwirksam ist. Dies bedeute allerdings nicht, dass
die Eigenwerbung über die
nach § 26 Abs. 4 BOKraft geltenden Grenzen, also die seitlichen Fahrzeugtüren, hinaus
zulässig wäre. § 26 Abs. 4
Das Beispiel Amsterdam zeigt die Folgen der Farbfreigabe ...
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TAXI
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Von den Befürwortern der
Beibehaltung (Mehrfachnennungen waren möglich)
ist für 93 % die geringere
Erkennbarkeit der Grund für
ihre Haltung, 84 % befürchten eine Zunahme von illegalen Personenbeförderungen,
70 % sind für die Einheitlichkeit der Taxis und immerhin 55 % der Antworten befürchten bei Farbfreigabe den
Wegfall der Busspurmitbenutzung, fast jeder zweite
dieser Antworter (48 %) prognostiziert eine Verringerung
der Fahrgastsicherheit.
Die Gegner der Beibehaltung
stützten sich auf die Hauptbegründungen geringere
Kosten (68 %), schönere
Farben (58 %), befürworteten
eine Abkehr von der bisherigen einheitlichen Farbgebung
wegen schnellerer Fahrzeugwechsel (46 %), höherem
Wiederverkaufswert (43 %)
und der Möglichkeit des
Einsatzes von Gebrauchtwagen
(ebenfalls 43 %).
INDUSTRIE
AUTOMATIKGETRIEBE
BEI OPEL ZAFIRA
UND VECTRA OHNE
AUFPREIS
Werkfoto
REPORT
Zum 100. Taxi-Geburtstag
spendiert Opel die Automatik
Anlässlich des Jubiläums
„100 Jahre Opel Taxi“ hat die
Marke mit dem Blitz jetzt ein
besonderes Angebot aufgelegt:
Taxi- und Mietwagenbetriebe,
die einen Zafira oder einen
Vectra als Einsatzwagen
bestellen, erhalten ein Automatikgetriebe ohne Aufpreis.
Insgesamt entspricht dies
einer Netto-Ersparnis von
1.344,83 Euro beim Zafira
und von 1.724,18 Euro bei
der Vectra Limousine oder
beim Vectra Caravan. Opel
weist darauf hin, dass nicht
nur Taxi- und Mietwagenunternehmen, sondern auch
deren Kunden von der kostenlosen Dreingabe profitieren,
denn die moderne Automatik
zeichnet sich durch eine feine
Gangabstufung und ruckfreie
Schaltvorgänge aus.
So kann man’s auch sehen
Sei reizend zu deinen
Feinden. Nichts ärgert sie
mehr.
Carl Orff
10.7.1895 - 29.3.1982
deutscher Komponist und
Musikpädagoge, Weltruhm
vor allem durch sein Opus
„Carmina Burana“
5
AUTO-FIEGL MIT AKTUALISIERTEN ANGEBOTEN FÜR FORD-FAHRZEUGE
Der BZP hat mit dem im bayerischen Schwabach ansässigen Ford-Händler Auto-Fiegl
eine bundesweit gültige und
ausgesprochen günstige Vereinbarung für die Taxi- und
Mietwagenunternehmen abgeschlossen. Aktuell gibt es von
Auto-Fiegl wieder besonders
interessante Angebote des
neuen Ford Transit, die besonders Unternehmer ansprechen, die im Bereich der
Schüler- und BehindertenBeförderung tätig sind beziehungsweise Shuttle-Dienste
betreiben.
Angebotsbeispiele:
• Ford Transit 9-Sitzer New
Line zum Endpreis von
14.900 Euro
• Ford Transit Airport-Shuttle
zum Endpreis von 18.240 Euro
Der Schwabacher Ford-Spezialist hat seine günstigen Angebote mit ganz spitzer Feder berechnet
• Aufpreis für Umbau des
Transit zum Rollstuhl-Shuttle:
3.925 Euro
Weiter für den Taxi- und Mietwagenunternehmer interessant: der neue S-Max wird
ebenso wie der neue Ford
Galaxy auf Basis der Verbandsvereinbarung mit einem
Rabatt von 24 Prozent angeboten. Ansprechpartner für
das Taxi- und Mietwagen-
geschäft sind bei Ford-Fiegl
Michael Pirner (unter Telefon:
0 91 22 / 18 03 -38 beziehungsweise Telefax 0 91 22 /
18 03 -99), Michael Brunner
(-41) oder Bernd Winkler (-40).
Werkfoto
NEUE PREISE FÜR MERCEDES-BENZ SONDERMODELLE „DAS TAXI“ AB 1. AUGUST 2006
Taxi“ um die Nebelscheinwerfer und einen automatisch
abblendbaren Innenspiegel
erweitert und die Serienausstattung der drei E-Klasse
Sondermodelle „Das Taxi“
E 200 CDI, E 200 NGT und
E 220 CDI T-Modell um die
beiden Ausstattungsfeatures
ISOFIX-Kindersitzverankerung
und beheizte Scheibenwaschanlage – also Ausstattungsmerkmale, die im Taxieinsatz
sehr nützlich sein können.
Die Preiserhöhung geht einher mit gewachsenem Serienumfang
Seit der Einführung der
Sondermodelle „Das Taxi“ für
die B-, C- und E-Klasse ist
nunmehr ein Jahr vergangen
und es hat sich eindrucksvoll
gezeigt, dass diese für das
Taxigewerbe maßgeschneiderten und vom BZP schon seit
einigen Jahren in dieser Form
geforderten Produkte von den
Taxi- und Mietwagenunternehmern überaus erfolgreich
angenommen wurden. Neben
der hervorragenden Eignung
dieser Fahrzeuge für die Personenbeförderung ist dies
ebenso auf das überdurchschnittlich gute Preis-Leis-
tungsverhältnis bei den „Das
Taxi“-Modellen zurückzuführen. Bedingt durch eine deutliche Erweiterung des Serienlieferumfangs, aber auch wegen der weiter gestiegenen
Rohstoffpreise werden nun
zum 1. August 2006 die Preise der Sondermodelle „Das
Taxi“ um jeweils 290 Euro
zuzüglich Mehrwertsteuer
angepasst. Die Taxi- und
Mietwagen-Sonderausstattungen sind von der Preisanpassung nicht betroffen.
Im Gegenzug zur Preisanpassung wird die Serienausstattung des B 180 CDI „Das
Die oben genannten Sondermodelle können trotz der
gestiegenen Kapitalmarktzinsen weiterhin zinsgünstig
mit 1,9 Prozent (Effektivzins)
im Rahmen der Taxi-Sonderfinanzierung mit einer Laufzeit
von bis zu 60 Monaten über
die DaimlerChrysler Bank
finanziert werden. Diesen
Zins garantiert auf Bitten des
BZP die DCVD für alle Fahrzeugübernahmen in 2006,
selbst wenn der Zinssatz
durch die Europäische
Zentralbank noch mal angehoben wird, was allgemein
erwartet wird.
Dies ist auch die Stelle für
den nochmaligen Hinweis
darauf, dass für alle Mercedes-Benz-Taxi- und Mietwagenmodelle – Pkw und Transporter – eine zweijährige
Garantie gilt, an die eine
sechsmonatige Taxi-Kulanz
ohne Laufleistungsbegrenzung
anschließt. Nicht eingeschlossen sind Beanstandungen, die
auf Verschleiß, Fremdeinwirkung, Fremdteile oder nicht
zugelassene Schmierstoffe
zurückzuführen sind.
Nach der moderaten Erhöhung ergeben sich folgende neue Preise
für die Taxi-Sondermodelle:
B 180 CDI „Das Taxi“
20.190 Euro zzgl. MwSt.
C 200 CDI „Das Taxi“
24.190 Euro zzgl. MwSt.
C 200 CDI „Das Taxi“ T-Modell
25.190 Euro zzgl. MwSt.
E 200 CDI „Das Taxi“
27.190 Euro zzgl. MwSt.
E 200 NGT „Das Taxi“
30.190 Euro zzgl. MwSt.
E 220 CDI „Das Taxi“ T-Modell
31.190 Euro zzgl. MwSt.
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TAXI
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INFORMATIONSSERVICE DES DEUTSCHEN TAXI- UND MIETWAGENVERBANDES E. V.
Auch 2006 wird in gemeinsamer und bewährter Kooperation von der Versicherung der
Kraftfahrt (VDK), der DaimlerChrysler Vertriebsorganisation
Deutschland (DCVD), der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) und dem
Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) wieder das Fahrsicherheitstraining
für Taxifahrer/-innen angeboten. Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer der eigenständigen
„Taxi Spezial“-Veranstaltung
kommen ausschließlich aus
der Branche und neben dem
Kennenlernen und im wahrsten Sinne des Wortes „Erfahren“ der taxispezifischen PkwModelle von DaimlerChrysler
werden auch umfassend taxispezifische Themengebiete
behandelt. Weiter sehr wichtig: Die Teilnehmer bekommen
die Möglichkeit, sich über das
Produktangebot des VDK zu
informieren beziehungsweise
beraten zu lassen und erhalten
eine für Taxifahrer notwendige
sicherheitstechnische Unterweisung durch die BGF.
Ein Termin ist bereits erfolgreich durchgeführt worden,
vier Termine des SpezialSeminars „Taxi-Sicherheit
2006“ für Taxifahrerinnen und
-fahrer stehen aber noch unmittelbar bevor, so dass wir
noch einmal Ihre Aufmerksamkeit auf das von allen Teilnehmern immer hoch gelobte Sicherheitsevent richten wollen:
Freitag, 14.7.2006 in Lüneburg
Donnerstag, den 7.9.2006
auf dem Nürburgring
Sonntag, den 17.9.2006 in
Augsburg
Foto: Fleischmann
„TAXI-SICHERHEIT 2006“ – FAHRSICHERHEITSTRAINING SPEZIELL FÜR TAXIFAHRER/-INNEN
Beim Fahrsicherheitstraining kann man mit Taxis trainieren
Sonntag, den 8.10.2006
auf dem Sachsenring
Donnerstag, den 26.10.2006
in Groß Dölln
Es handelt sich jeweils um
einen Tageskurs mit Beginn
um 8.30 Uhr und einem geplanten Veranstaltungsende
gegen 17.30 Uhr. Für die einzelnen Termine ist eine Kapazität von jeweils 40 Teilnehmern festgelegt. Der Preis pro
Kurs beträgt eigentlich unverändert zum Vorjahr 379 Euro.
Aufgrund der Beteiligung der
Sponsoren VDK (40 Euro), der
DCVD (90 Euro) sowie der
BGF (50 Euro) zahlt jeder
Taxi-Teilnehmer der „TaxiSicherheit 2006“ jedoch
lediglich eine Teilnahmegebühr in Höhe von 199 Euro
(inkl. MwSt.). VDK-Kunden
erhalten zudem im nächsten
Jahr, also 2007, zehn Prozent
des Jahresbeitrags 2006 zurückerstattet (pro Teilnehmer
ein Fahrzeug). Die Anmeldung
TAXISTIFTUNG DEUTSCHLAND
Denken Sie bitte daran: Wir hoffen, dass Sie uns niemals
brauchen – aber wir brauchen Sie!
Taxistiftung Deutschland
Frankfurter Volksbank eG
Konto-Nr. 37 33 11, BLZ 501 900 00
Bitte bei Spenden auf dem Überweisungsschein an
die Taxistiftung Deutschland im Feld Verwendungszweck
unbedingt die folgende Formulierung angeben:
Zuwendung zum Stiftungskapital der Taxistiftung Deutschland
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TAXI
5/2006
erfolgt über ein Formular, das
bei den BZP-Mitgliedsorganisationen oder bei VDK-Vertriebspartnern erhältlich ist.
Die Anmeldung erfolgt direkt
bei dem Veranstalter:
Mercedes-Benz
Fahrprogramme
Münchener Str. 24
85774 Unterföhring
oder per Fax unter
0 89 / 9 50 60 79
Von den Mitarbeitern der
Mercedes-Benz Fahrprogramme erhält der interessierte
Taxifahrer direkt die Rückmeldung, ob die von ihm
gewünschte Teilnahme realisiert werden kann. Für weitere
Informationen oder bei eventuellen Rückfragen steht das
Team der Mercedes-Benz
Fahrprogramme zudem unter
der Telefonnummer 0 89 /
9 50 60 51 oder per E-Mail:
mb.fahrprogramme@bkpgmbh.de zur Verfügung.
DIE TAXISTIFTUNG DANKT ALLEN SPENDERN
Die Spender des
Monats Juni 2006
Abdul Fatah Wahabzada /
Alexandra Eismann-Rica /
Ayvali Atilla / Bernd
Geisbüsch Stuttg.Taxi 985 /
Bernd Rehbein / Bielefelder
Funk-Taxi-Zentrale e.G. /
Bosch Anton Taxi u.
Mietwagen Geltendorf /
Christoph Mensch / Dennis
Döhmer / Dr. Christiane
Neubaum / E. Edelmann /
Edgar Becker / Felix
Manfred Schenkalowsky /
Fritz-Gerhard Hippe / Funktaxi Zentrale
Edelweiss / GAH Anton Germering / Gerlin Krzmarsch / HansJoachim Koch / Harald Schäfer / Harald Schmidt / Heerdmann
/ Heinz Chris Jürgen / Heinz Petzod / Henrik Wohlmann /
Henry Schwarze / Holger Aurich / Horst Hesse / Jörg
Halbhuber / Josef Beinkofer, Untergriesbach / Jürgen Steuck /
Karin Bashir Taxi 640 / Karl Schuster / Martin Ullmann /
Mehdi Zomorodkia / Michael Suess / Nasserhazrat, Heydar /
Ren und Petra Oguntke / Pantelis Kefalianakis / Peter Wojan,
Böblingen / Rainer Lütterbeck / Rembert Schlichting /
Saracoglu Oezlem / Siegfried Zemcke / Stefan Börchers / TaxiAuto-Zentrale Stuttgart / Taxi-Callsen KG / Taxi-Vereinigung
Iserlohn / Tobias Sandkühler-Burges / Ulf Steigerwald / Ulrich
Kellner / Unsal Erdal / Henry Wolf/ Wolf-Dieter Spoerlein,
Bamberg / Wolfgang Butzko / Bagher Zahedingour
Bitte: Wenn Sie eine Spendenquittung haben möchten, geben
Sie Ihre Adresse oder Telefonnummer an.