Infos zu Baugenehmigungsverfahren von Carports

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Infos zu Baugenehmigungsverfahren von Carports
Infos zu Baugenehmigungsverfahren von Carports
Für die Errichtung eines Carports ist in vielen Regionen eine Baugenehmigung vom
zuständigen Bauamt erforderlich.
Deshalb sollten Sie sich vorab beim Bauamt informieren (siehe Bundesländerliste im
Anschluss).
Die Ihnen von Opitz zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen Bauzeichnung ,
Baubeschreibung und Statik ersetzten nicht eine Baugenehmigung oder Bauanzeige.
Für die Einreichung bei der Baubehörde sind weitere Unterlagen erforderlich. Damit
können Sie einen Entwurfsverfasser ( Architelten, Bauingenieure die
verfassungsberechtigt sind ) beauftragen. Opitz übernimmt aber gerne auch die
Erstellung des Bauantrags und betreut das komplette Vorhaben.
Da sich die jeweiligen Landesbauordnungen unterschiedlich darstellen, sind die hier
folgenden Informationen nur Richtlinien.
Im Allgemeinen muss für einen Carport ein Bauantrag gestellt werden. Für Gebiete,
für die ein Bebauungsplan existiert, reicht eine Bauanzeige. In einigen Regionen ist
keine Anzeige nötig ( siehe Länderliste im Anhang ).
Zu den Unterlagen eines Bauantrages oder einer Bauanzeige gehören...
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Bauantragsformular
Baubeschreibung mit Herstellungskosten (erhalten Sie von Opitz)
Bauzeichnung mit Grundriss, Ansichten und Schnitte (erhalten Sie von Opitz)
Statik (erhalten Sie von Opitz)
Einfacher Lageplan des Baugrundstückes (M = 1 : 500, beim Katasteramt
erhältlich), bitte nur ein gute Vorlage neueren Datums verwenden, keine
Kopien oder Ausfertigungen von früheren Bauvorhaben! Auf dem Lageplan
wird der Carport eingezeichnet und vermaßt.
6. Formular für das “Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren“ bzgl. des
Entwurfs mit Unterschrift des Entwurfsverfassers ( erstellt der
Entwurfsverfasser, also der Architekt, Bauingenieur, oder Opitz übernimmt
das Verfassen)
7. Formular für das “Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren“ bzgl. der Statik
mit Unterschrift des Aufstellers der Statik . (Bekommen Sie von Opitz)
Der Bauantrag nebst Unterlagen muss vom Bauherren und dem Entwurfsverfasser
ausgefüllt und unterschrieben werden. Wenn Opitz für Sie den Bauantrag stellt,
erhalten Sie von uns die Unterlagen vorlagereif für das Bauamt. Sie müssen nur
noch unterschreiben.
Die Landesbauordnungen im Überblick:
Baden-Württemberg:
Carports & Garagen bis 40 cbm sind genehmigungsfrei, sofern
öffentlich-rechtliche Bedingungen (beim Bauamt einzusehen)
eingehalten werden
Bayern:
Man benötigt einen Entwurfsverfasser, dafür aber keine Statik.
Berlin:
Die Stadt hat eine Bauordnung und Garagenverordnung,
die auch für Carports gilt. Bitte bestellen bzw. einsehen. Bauantrag ist
notwendig.
Brandenburg:
Carports & Garagen sind baugenehmigungsfrei, sofern sie den
öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Bis zu 50m²
und 3,00m Bauhöhe.
Hessen:
Bis 40 cbm Rauminhalt sind Carports & Garagen genehmigungsfrei.
Hamburg:
Für Carports & Garagen ist ein Bauantrag seitens eines Entwurfsverfassers
notwendig. Dieser muss eine Erklärung abgeben. Keine Statik nötig.
Grenzbebauung ist bis zu 8m Länge und 2,50m Höhe problemlos möglich.
Schwierig in HH ist die Vorgartenbebauung, beim Bauamt anfragen.
Zur Grundstücksgrenze (Auffahrt) muss 5m Staufläche frei bleiben.
Ausnahmen werden genehmigt.
Niedersachsen:
Bis 40cbm sind Carports & Garagen genehmigungsfrei, es müssen aber
Bauantragsunterlagen eingereicht werden.
Nordrhein-Westfalen:
Carports & Garagen müssen von einem Entwurfsverfasser beantragt werden.
Rheinland-Pfalz:
Carports und Garagen mit bis zu 50m² Grundfläche sind genehmigungsfrei;
ausgenommen in sog. Außenbereichen sowie in der näherenUmgebung von
Denkmälern.
Saarland:
Hier ist ein Bauantrag vom Entwurfsverfasser und eine Statik notwendig.
Sachsen:
Carports & Garagen sind genehmigungsfrei.
Sachsen-Anhalt:
Carports und Garagen sind genehmigungsfrei.
Schleswig Holstein:
Carports & Garagen sind genehmigungsfrei.
Thüringen:
Carports & Garagen sind genehmigungsfrei.
Alle weiteren Infos erhalten Sie bei Opitz. Wir kennen die jeweiligen LBOs oder
informieren uns für Sie.
Ihr Opitz Team