Solarthermie: Checkliste - Verbraucherzentrale Hamburg

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Solarthermie: Checkliste - Verbraucherzentrale Hamburg
l Checkliste Thermische Solaranlage
l Sie möchten sich eine moderne Solaranlage zur Heizungsunterstützung und/oder
Trinkwassererwärmung anschaffen? Diese Checkliste bietet Ihnen einen ersten Überblick, worauf
Sie bei der Planung, Installation sowie der Kosten- und Ertragskalkulation achten sollten. Gerne
können Sie die einzelnen Punkte mit einem unabhängigen Energieberater der
Verbraucherzentrale vorab besprechen. Holen Sie vor der Auftragsvergabe mindestens 3
verschiedene Angebote ein und lassen Sie diese in einem Persönlichen Beratungsgespräch prüfen – wir helfen beim Vergleich.
Weitere Informationen: 040/248 32 -250.
l Persönliche Energieberatung (Kosten: 5,-/ca. 30 Min.) nach Terminvereinbarung: 040/248 32 250. Bei Bedarf kann infolge des
Beratungsgesprächs für einen Kostenanteil von 45,- € auch eine Vor-Ort-Beratung vereinbart werden.
l Die Verbraucherzentrale Hamburg im Internet: www.vzhh.de
Checkliste Thermische Solaranlage
Nr
Hinweise, Richtwerte
Platz für Notizen zur eigenen Anlage
l Gesamtkonzept festlegen
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Solaranlage nur zur Warmwasserbereitung oder auch mit
Heizungsunterstützung ?
Verschattungsfreiheit anstreben.
Auf Nachbarbebauung und Bäume achten!
Ausrichtung: _____________________
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Ausrichtung (Himmelsrichtung) und Dachneigung prüfen.
Dachneigung: _________________Grad
l Wärmeerzeugung und Dimensionierung
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Personenzahl im Haus
_________ Personen
Nur Warmwasserbereitung:
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Kollektorfläche: _________________ m2
Orientierungswerte
1,5 m2 Flachkollektor pro Person
1,2 m2 Röhrenkollektor pro Person
Speichergröße: _________________Liter
Planwert 60% solare Deckungsrate
Speichergröße = doppelter WW-Gesamtbedarf pro Tag
Mittlerer Bedarf pro Person und Tag: 50 Liter (50° C)
Bei 3-4 Personen ergeben sich 300-400 Liter Volumen
Warmwasserbereitung plus Heizungsunterstützung (EFH):
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Orientierungswerte
12 m2 Flachkollektor
10 m2 Röhrenkollektor
Planwert >20% solare Deckungsrate incl. WWBereitung; je besser der Wärmeschutz, desto höher
die anzustrebende Deckungsrate;
Speichergröße 700 bis 1400 Liter;
Flächenheizung (niedrige Vor- & Rücklauftemperatur)
günstig.
Kollektorfläche: _________________ m2
Speichergröße: _________________Liter
Zertifizierung
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Nur Kollektoren mit zertifizierten Kennwerten eines anerkannten
Prüfinstituts wählen. Absorberbeschichtung: Galvanische
Beschichtungsverfahren erfordern viel Energie und erzeugen
Problemmüll. Besser sind Vacuumbeschichtungsverfahren.
„Blauer Engel“ und Bauartzulassung sind ebenfalls wichtig.
Garantie von 10 Jahren auf den Kollektor ist empfehlenswert.
l Trinkwassererwärmung im Speicher
Ist der Standplatz für den Speicher ausreichend groß?
Ist der Transport zum Standplatz problemlos möglich? (Türbreite)
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Eine ausgeprägte Temperaturschichtung ist wichtig und kann in
einem schlanken hohen Speicher gut realisiert werden. Ist eine
Zirkulationseinrichtung vorhanden, sollte diese zeitlich und
thermostatisch gesteuert sein, um die Temperaturschichtung
möglichst wenig zu stören.
Die Dämmung sollte so gut sein, dass die Wärmeverluste bei
einem 300 Liter-Speicher maximal 1,5 kWh pro Tag betragen.
Alle Anschlüsse sollten ebenfalls gut gedämmt sein.
10 Konvektionsbremsen reduzieren zusätzlich die Wärmeverluste.
Ein geeigneter Korrosionsschutz muss gegeben sein:
Edelstahlspeicher
oder emaillierter Speicher mit Opfer- oder
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wartungsfreier Fremdstromanode.
Die Wärmetauscherfläche sollte ausreichend groß sein.
12 Grober Orientierungswert: 25 % der Kollektorfläche.
Die Rohrwärmedämmung muss temperaturbeständig und
ausreichend dick sein.
13 Die Dämmstärke sollte mindestens dem Rohrdurchmesser
entsprechen (100% Dämmstärke nach EnEV)
l Regelung
14 Eine Temperaturanzeige sollte eingebaut sein.
15 Eine Speichertemperaturbegrenzung sollte vorgesehen sein.
Dies gilt besonders in Gegenden mit kalkhaltigem Wasser.
16 Die Platzierung der einzelnen Temperaturfühler am Kollektor
und am Speicher sollte sinnvoll gewählt und dokumentiert sein.
17 Eine Drehzahlregelung der Kollektorpumpe ist empfehlenswert.
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Ein Betriebsstundenzähler für die Kollektorpumpe sollte
eingebaut werden als Ertrags- und Funktionskontrolle.
Ein Wärmemengenzähler liefert genaue Ertragsdaten und ist
19 daher sinnvoll.
Fertig montierte Solarstation mit Isolierschale als Dämmung
20 sollte gewählt werden. Je ein Thermometer im Vor- und Rücklauf
ist für die Kontrolle der Anlage nützlich.
Fabrikat und Mischungsverhältnis des Frostschutzmittels sollten
21 notiert werden, da Mischungen verschiedener Produkte meist
nicht möglich sind.
l Inbetriebnahme und Messung
Eine Einweisung und Erläuterung aller wichtigen Funktionen und
Anlagenkomponenten sollte in jedem Fall vom Installateur
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erfolgen.
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Ein Abnahmeprotokoll sollte sorgfältig ausgefüllt werden.
l Förderung / Baugenehmigung
Zuschuss der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt (BSU):
100 €/qm Aperturfläche
+60 €/qm Aperturfl. bei gleichzeitiger Heizungsmodernisierung
+60 €/qm Aperturfl. für ein Solarertrags-Monitoring (ab 30 m²).
Den Zuschuss erhalten Handwerksbetriebe. Dadurch wird die
Förderung mit der Bundesförderung kombinierbar. Näheres unter:
http://klima.hamburg.de/contentblob/3194510/data/foerderprogra
mm-erneuerbarewaerme.pdf
Die Förderung von Solaranlagen durch den Bund richtet sich
nach den "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" vom 11. März
2011. (http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/
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vorschriften/energie_ee_richtlinie_15_03_2011.pdf)
Basisförderung: Je qm Bruttokollektorfläche 90 € bis 40 qm.
Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung werden i.d.R. nicht gefördert, Ausnahmen möglich.
Bonusförderungen: U.a. "Kesseltauschbonus": 500 €,
"Effizienzbonus", "Innovationsförderung". Der Förderantrag wird
innerhalb von sechs Monaten nach der Inbetriebnahme gestellt,
Ausnahme: Innovationsförderung (Antrag vor
Maßnahmenbeginn). Näheres in den Richtlinien.
Förderfähige Anlagen unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarth
ermie/publikationen/energie_ee_solarliste.pdf
Anträge und Informationen beim Bundesamt für Wirtschaft
(BAFA), Tel.: 06196 908-0 ; www.bafa.de
Baugenehmigung
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Nach der Hamburger Baufreistellungsverordnung sind
Solaranlagen baugenehmigungsfrei. Das gilt jedoch nicht für
Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen bzw. für die ein
Verfahren zur Unterschutzstellung eingeleitet ist.
l Raum für Notizen/Fragen
Stand: April 2012