Studienfuehrer fuer Australien und Neuseeland

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Studienfuehrer fuer Australien und Neuseeland
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- International Office -
Studium in Australien/Neuseeland
Informationen und Hinweise für Studierende
Stand: Juli 2010
Inhaltsübersicht
1. Einleitung
2. Grundsätzliche Studienmöglichkeiten in Australien/Neuseeland
2.1 Selbst organisierte Studienaufenthalte
2.1.1 Organisation an sich
2.1.2 Aspekte zu Bewerbung
2.2 Austauschprogramme des International Office
2.2.1 Organisation an sich
2.2.2 Aspekte zur Bewerbung
3. Finanzielle Förderungsmöglichkeiten
3.1 Auslandsbafög
3.2 DAAD-Stipendien
3.3 Stipendium der Baden-Württemberg Stiftung
3.4 Sonstige Fördermöglichkeiten
4. Anrechnung von Prüfungsleistungen
5. Zu guter Letzt
1. Einleitung
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Mit dieser Informationsbroschüre möchte das International Office (IO) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
allen Interessenten wesentliche Aspekte für einen Studienaufenthalt in Australien/Neuseeland (AUS/NZ)
vermitteln.
Neben den grundsätzlichen Angeboten, in AUS/NZ zu studieren, liegt der Schwerpunkt dieser Broschüre
dabei auf den diversen Möglichkeiten der finanziellen Förderung eines Studienaufenthaltes im Ausland. Auch
zur Anrechnung von Prüfungsleistungen finden sich einige Hinweise, die vor Überraschungen schützen
sollen.
Tipp:
Auf der Homepage des IO
(http://www.io.uni-freiburg.de) stehen zudem weitere hilfreiche
Informationen, aktuelle Ausschreibungen sowie Bewerbungsunterlagen für die IO-Austauschprogramme
jederzeit zur Verfügung!
2. Grundsätzliche Studienmöglichkeiten in Australien/Neuseeland
In diesem Abschnitt werden im Rahmen eines Überblicks die grundsätzlichen Möglichkeiten eines
Studienaufenthaltes in AUS/NZ dargestellt. Die jeweiligen Vor- und Nachteile können dabei natürlich
individuell unterschiedlich bewertet werden, um zu einer persönlich passenden Entscheidung zu kommen.
2.1 Selbst organisierte Studienaufenthalte
Zunächst folgen hierzu organisatorische Aspekte.
Bewerbungsverfahrens dargestellt.
Daran anschließend werden wesentliche Punkte des
2.1.1 Organisation an sich
Natürlich steht es jedem Studierenden frei, einen Auslandsaufenthalt individuell zu planen und durchzuführen.
Die Anforderungen sowie die anfallenden Kosten sind bei einem selbst organisierten Studienaufenthalt im
Ausland jedoch meist höher als bei von der Universität angebotenen Austauschprogrammen. Auf der anderen
Seite bestehen bezüglich einer geeigneten Gastuniversität im Ausland auf diesem Wege die größten
Wahlmöglichkeiten.
Im Rahmen eines selbst organisierten Auslandsstudiums muss vom Studierenden bereits im Vorfeld eine
Vielzahl von Punkten beachtet werden. Dazu gehören u.a.:
- Auswahl einer - fachlich geeigneten - Hochschule im Ausland
- Höhe der Studiengebühren
- Bewerbungsverfahren an der gewünschten Hochschule im Ausland (s.u.)
- Passangelegenheiten, ggf. Visum
- Versicherungsangelegenheiten, insbesondere Krankenversicherung
- Beurlaubung an der Heimathochschule
- Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Aktuelle Informationen finden sich auf den jeweiligen Websites der ausländischen Universitäten. Für Fragen
der Beurlaubung ist das deutsche Studierendensekretariat zuständig; für Fragen der Anrechnung von im
Ausland erbrachten Studienleistungen sind die jeweiligen Prüfungsämter zuständig.
2.1.2 Aspekte zur Bewerbung
Hinweise zu den Anforderungen und zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens geben die Hochschulen
individuell selbst bekannt. Erste Informationsquelle sind hierbei die Internetauftritte der potenziellen
Gastuniversitäten. Häufig verschicken die Hochschulen an Interessenten auch sehr umfangreiche und
aussagekräftige Informationspakete auf dem Postweg. Neben allgemeinen Angaben zum Hochschulangebot
finden sich dort auch Hinweise zum Bewerbungsverfahren inklusive der zu beachtenden Fristen.
Wesentliche Auswahlkritiken sind für die Hochschulen fachliche Leistungen, die anhand von
Notenaufstellungen („transcript“) nachgewiesen werden müssen, sowie gute Kenntnisse der Landes- bzw.
Unterrichtssprache. Des Weiteren können personenbezogene Kriterien wie außeruniversitäres oder soziales
Engagement für eine Auswahlentscheidung herangezogen werden.
2.2 Austauschprogramme des International Office
Das IO vermittelt fachbereichsübergreifend Plätze an verschiedenen Universitäten in AUS/NZ.
Universitätspartnerschaften bestehen beispielsweise mit der University of Melbourne in Australien und der
University of Auckland in Neuseeland. Alle Austauschprogramme des IO sind Jahresprogramme über zwei
Semester mit Beginn des akademischen Jahres auf der Südhalbkugel im Februar/März und dem Ende im
November/Dezember.
Die Angebote des IO richten sich an Studierende aller Fachbereiche mit Ausnahme der Medizin
(Austauschmöglichkeiten für Mediziner werden direkt von der Medizinischen Fakultät verwaltet) und zum Teil
der Rechtswissenschaften. Im Fall der Rechtswissenschaften ist es jedoch oft möglich, „artverwandte
Fächer“, z.B. Politikwissenschaften oder Wirtschaftsveranstaltungen, im Ausland zu studieren. Eine
Einschreibung in einen LL.M-Studiengang ist im Rahmen der Austauschprogramme leider grundsätzlich nicht
möglich.
2.2.1 Organisation an sich
Für die AUS/NZ-Programme des IO erfolgt frühzeitig die aktuelle Ausschreibung samt Infoveranstaltung mit
näheren Informationen zum nächsten Bewerbungsverfahren. Der Bewerbungszeitraum liegt in der Regel im
Juni vor Beginn des Austauschjahres und ist auf der Ausschreibung vermerkt. Die aktuellen Termine werden
rechtzeitig auch auf der Homepage des International Office veröffentlicht.
Beispiel:
Anfang 2010:
Januar 2010:
Juni 2010:
Februar 2011:
Ausschreibung mit näheren Informationen für das Austauschjahr 2011
IO-Infoveranstaltung zum „Studium in AUS/NZ“ 2011
Zeitraum zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen im IO für das Austauschjahr 2011
Beginn des Austauschjahres
2.2.2 Aspekte zur Bewerbung
Die wesentlichen Bewerbungsformulare, die Sie für eine Programmbewerbung über das IO benötigen, stehen
auf unserer Homepage im Downloadbereich zur Verfügung. Zu ihnen gehören u.a.:
- Bewerbungsbogen („Mantelbogen“)
- Lebenslauf
- persönliche Begründung des Vorhabens (personal statement, ca. 1-2 Seiten)
- akademische Begründung des Vorhabens (study proposal, ca. 2-3 Seiten)
- 2 Gutachten (von Professoren oder Dozenten)
- Auflistung aller bisher besuchten Lehrveranstaltungen („transcript“)
- Sprachnachweis: TOEFL/IELTS o.ä., je nach Voraussetzung der Universitäten
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Aufgrund der Erfahrungswerte sollten insbesondere der Sprachnachweis sowie die Gutachten frühzeitig vor
dem Bewerbungsabgabetermin organisiert werden, um zeitliche Engpässe zu vermeiden.
3. Finanzielle Fördermöglichkeiten
Die Frage nach der finanziellen Förderung und Absicherung steht für die Studierenden häufig an vorderster
Stelle. Im Folgenden werden die wesentlichen Förderungsmöglichkeiten aufgeführt.
3.1 Auslandsbafög
Die Förderung eines Studienaufenthaltes im Ausland durch Auslandsbafög stellt eine für viele Studierende
interessante und auch lukrative Möglichkeit der finanziellen Unterstützung dar. Jeder Studierende mit
Inlandsbafögförderung hat zunächst einmal auch einen gesetzlichen Anspruch auf eine Förderung durch
Auslandsbafög. Der Leistungskatalog umfasst dann bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen zusätzlich zu
einer Grundförderung die – teilweise – Übernahme der Studiengebühren, eine Reisekostenerstattung sowie
einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Für Studierende, die keinen Anspruch auf Inlandsbafög haben,
bedeutet dies nicht notgedrungen, dass sie kein Auslandsbafög erhalten. Aufgrund vom Inlandsbafög
abweichender Freibeträge lohnt sich das Nachfragen auf jeden Fall!
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Um Fördermöglichkeiten bzw. Fragen zu klären, sollte zunächst das hiesige Amt für Ausbildungsförderung
aufgesucht werden. Zuständig für die Förderung im Ausland sind jedoch bestimmte Ämter, denen jeweils ein
spezieller Länderbereich zugewiesen ist. Eine sehr übersichtliche Auflistung dieser Stellen mit Adressen inkl.
der Bewerbungsvoraussetzungen findet sich übrigens auch im Stipendienführer des DAAD, den Sie kostenlos
im IO erhalten.
3.2 DAAD-Stipendien
Der „Deutsche Akademische Austausch Dienst“ (DAAD) gehört zu den wohl bekanntesten Institutionen zur
Finanzierung eines Studienaufenthaltes im Ausland. Der DAAD bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten
– insbesondere das Jahresstipendium für Studierende aller Fächer für AUS/NZ mit der Bewerbungsfrist
31.03. für das im Jahr darauf folgende Auslandsjahr.
3.3 Stipendium der Baden-Württemberg Stiftung
Die Baden-Württemberg Stiftung schreibt das „Baden-Württemberg Stipendium“ aus. Bewerben können sich
in der Regel Studierende und Doktoranden aller Baden-Württembergischen Universitäten, die einen
Studienabschnitt an einer Partneruniversität im Ausland absolvieren möchten. Diese Voraussetzung ist durch
Teilnahme an einem Universitäts- oder Fakultätsaustauchprogramm gegeben. Ebenso können sich
ausländische Studierende und Doktoranden bewerben, die einen Studienabschnitt an einer BadenWürttembergischen Universität verbringen möchten. Die Ausschreibung erfolgt jährlich neu. Folgende
Bedingungen waren in der Vergangenheit u.a. Voraussetzung:
- Lebenslauf und Begründung des Vorhabens
- Notennachweis/Scheinaufstellung
- mindestens ein Gutachten eines Fachbetreuers der Heimatuniversität
- ggf. Betreuungszusage der Gasthochschule
- Nachweis einer Austauschvereinbarung, sofern es sich nicht um eine Universitätspartnerschaft handelt
Die jeweils aktuelle Ausschreibung erfolgt erfahrungsgemäß gegen Ende eines Kalenderjahres. Die
Bewerbungsfrist liegt dann zumeist zu Beginn des folgenden Jahres. Ausnahmen gelten für Länder der
Südhalbkugel mit Bewerbungsfrist i.d.R. Anfang November. Auch beim Baden-Württemberg Stipendium wird
– wie bei vielen anderen Stipendien – grundsätzlich mit einer finanziellen Eigenbeteiligung der Studierenden
gerechnet.
Kandidaten, die die Voraussetzungen für das Baden-Württemberg Stipendium erfüllen, werden direkt vom IO
(Universitätspartnerschaft) bzw. von den Fakultäten (Fakultätspartnerschaft) auf diese Möglichkeit
hingewiesen.
3.4 Sonstige Fördermöglichkeiten
Studierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms keine weitere finanzielle Förderung erhalten, haben
die Möglichkeit, einen Fahrtkostenzuschuss über das International Office zu beantragen. Es können dabei die
internationalen Flugkosten anteilig erstattet werden. Für Kandidaten in AUS/NZ ist die Frist in diesem
Zusammenhang der 15.07. des jeweiligen Austauschjahres. Anträge stehen auf der Homepage des IO zum
Download bereit, wobei Austauschstudierende auf diese Möglichkeit im Bewerbungsverfahren gesondert
hingewiesen werden.
Eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten findet sich im jeweils aktuellen Stipendienführer des DAAD.
4. Anrechnung von Prüfungsleistungen
Es ist häufig im Sinne der Studierenden, dass im Ausland erbrachte Studienleistungen – zumindest zum Teil
– nach der Rückkehr an der Heimatuniversität anerkannt werden. Für viele Stipendien, z.B. aber auch für das
Auslandsbafög, ist es sogar zwingend vorgeschrieben, dass „ein Teil des Auslandsstudiums auf das Studium
angerechnet werden kann.“ Nun erfolgt eine Anerkennung selten automatisch, und einige Prüfungsämter tun
sich schwer, was die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen betrifft.
Um Problemen diesbezüglich vorzubeugen, empfiehlt sich bereits vor dem Auslandsaufenthalt ein intensiver
Blick in das „fremde“ Vorlesungsverzeichnis sowie ein Gespräch mit einem verantwortlichen
Prüfungsbeauftragten oder Professor an der Heimatuniversität. Im Vorfeld können so potenziell zu
belegende Kurse an der ausländischen Universität in einem ersten Schritt auf ihre Anrechnungsfähigkeit hin
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geprüft werden. Während des Auslandsaufenthaltes sollten Unterlagen wie Scheine, Kursmaterialien etc.
gesammelt werden, um diese anschließend in Deutschland vorlegen zu können. Hilfreich ist oftmals auch ein
Schreiben der ausländischen Universität bzw. des jeweiligen Dozenten, in welchem die Kursinhalte und
Prüfungsleistungen explizit aufgeführt werden.
5. Zu guter Letzt
Auch wenn die organisatorischen Hürden, die es im Zuge eines Auslandsaufenthaltes zu bewältigen gibt,
zunächst recht aufregend und mühselig scheinen, so lohnt sich das Engagement - nicht nur nach den
Aussagen ehemaliger Auslandsstudierender. Zum Abschluss möchte das International Office allen
Interessenten zwei grundlegende Tipps mit auf den Weg geben, um einen geplanten Auslandsaufenthalt in
AUS/NZ bereits im Vorfeld erfolgreich organisieren zu können:
Informieren Sie sich bereits rund 1 ½ Jahre vor einem geplanten Auslandsaufenthalt über die Möglichkeiten
und Anforderungen, um ein ausreichendes zeitliches Polster zu haben.
Lassen Sie sich nicht unterkriegen! Es lohnt sich!
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Australian National University (Canberra)
Die Australian National University (ANU) wurde 1991 gegründet.
Etwa 12.000 Studierende sind an der Universität eingeschrieben.
Die Universität beschäftigt rund 3.400 Mitarbeiter.
Mehr als 2.200 internationale Studierende sind an der Universität eingeschrieben.
Die ANU hat Auslandsvereinbarungen mit Partnern in mehr als 20 Ländern.
Fakultäten an der Australian National University:
Fakultät für Geisteswissenschaft
Fakultät für Sinologie
Fakultät für Betriebs- und Wirtschaftswissenschaft
Fakultät für Angewandte Wissenschaft und Ingenieurwesen
Fakultät für Jura
Fakultät für Naturwissenschaften
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University of Adelaide
Die Universität wurde 1874 gegründet.
Etwa 19.000 Studierende sind an der Universität eingeschrieben.
Fast 800 akademische Mitarbeiter bieten eine Vielzahl von Kursen an der Universität an.
Mehr als 3.000 internationale Studierende sind an der Universität eingeschrieben.
Die Universität hat Austauschvereinbarungen in rund 60 Ländern.
Fakultäten an der University of Adelaide:
Fakultät für Ingenieurwesen, Informatik und Mathematik
Fakultät für Medizin
Fakultät für Geisteswissenschaft und Sozialwissenschaften
Fakultät für Berufe
Fakultät für Naturwissenschaften
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University of Melbourne
Die University of Melbourne wurde 1853 gegründet.
Mehr als 40.000 Studierende sind an der Universität eingeschrieben.
Über 8.000 internationale Studierende studieren an der Universität.
Die University of Melbourne hat Austauschvereinbarungen mit über 100 Hochschulen in rund 30 Ländern.
Fakultäten an der University of Melbourne:
Fakultät für Architektur
Fakultät für Geisteswissenschaft
Fakultät für Betriebswissenschaft
Fakultät für Erziehungswissenschaft
Fakultät für Ingenieurwesen
Fakultät für Ernährungswissenschaft
Fakultät für Jura
Fakultät für Medizin
Fakultät für Musik
Fakultät für Naturwissenschaft
Fakultät für Tierheilkunde
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University of New South Wales (Sydney)
Die University of New South Wales wurde 1949 gegründet.
Mehr als 40.000 Studenten studieren an der Universität.
Über 8.000 internationale Studierende aus ca. 130 Ländern sind immatrikuliert.
Die University of New South Wales hat Austauschvereinbarungen mit mehr als 200 Hochschulen.
Fakultäten an der University of New South Wales:
Fakultät für Geisteswissenschaften und Sozialwissenschaften
Fakultät für Betriebs- und Wirtschaftswissenschaften
Fakultät für Umweltwissenschaft
Fakultät für Kunstwissenschaft
Fakultät für Unternehmenswirtschaft
Fakultät für Ingenieurwesen
Fakultät für Jura
Fakultät für Medizin
Fakultät für Naturwissenschaften
„Australian Defence Force Academy“
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University of Queensland (Brisbane)
Die University of Queensland (UQ) wurde 1909 gegründet.
Über 30.000 Studierende sind an der Universität eingeschrieben.
Die Universität beschäftigt über 5.000 Mitarbeiter.
Rund 5000 internationale Studierende sind an der Universität eingeschrieben.
Die UQ hat Auslandsstudierende aus rund 80 Ländern.
Fakultäten an der University of Queensland:
Fakultät für Geisteswissenschaft
Fakultät für Naturwissenschaften
Fakultät für Ingenieurwesen
Fakultät für Jura
Fakultät für Biotechnologie
Fakultät für Musik
Fakultät für „Electronic Commerce“
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University of Sydney
Die University of Sydney wurde 1854 gegründet.
Fast 50.000 Studierende sind an der Universität eingeschrieben.
Rund 9.000 internationale Studierende sind an der Universität immatrikuliert.
Die University of Sydney hat Austauschvereinbarungen mit Partnern in etwa 40 Ländern.
Fakultäten an der University of Sydney:
Fakultät für Medizin
Fakultät für Geisteswissenschaften und Sozialwissenschaften
Fakultät für Naturwissenschaften und Technologie
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University of Western Australia
Die University of Western Australia wurde 1911 gegründet.
Ca. 17.000 Studierende sind an der Universität eingeschrieben.
Davon kommen rund 3.000 aus dem Ausland.
Die University of Western Australia hat Austauschvereinbarungen mit etwa 30 Hochschulen.
Fakultäten an der University of Western Australia:
Fakultät für Architektur
Fakultät für Geisteswissenschaften und Sozialwissenschaften
Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Fakultät für Erziehungswissenschaft
Fakultät für Ingenieurwesen und Mathematik
Fakultät für Jura
Fakultät für Naturwissenschaften
Fakultät für Medizin
Fakultät für Biowissenschaften
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University of Auckland
Die University of Auckland wurde 1883 gegründet.
Über 32.000 Studenten studieren an der Universität.
Ca. 1.000 Auslandsstudierende sind an der Universität eingeschrieben.
Die Universität hat Austauschvereinbarungen mit Partnern in rund 60 Ländern.
Fakultäten an der University of Auckland:
Fakultät für Geisteswissenschaft
Fakultät für Wirtschafts- und Betriebswissenschaft
Fakultät für Rechtswissenschaft
Fakultät für Erziehungswissenschaft
Fakultät für Ingenieurwesen
Fakultät für Creative Arts and Industries (CAI)
Fakultät für Medizin
Fakultät für Naturwissenschaft
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Canterbury University (Christchurch)
Die University of Canterbury (UC) wurde 1838 gegründet.
Über 13.000 Studierende sind an der Universität eingeschrieben, davon fast 2.000 Doktoranden.
Mehr als 600 Lehrende bieten eine Vielzahl von Kurse an der UC an.
Es sind mehr als 2.000 Auslandsstudierende an der UC eingeschrieben.
Fakultäten an der UC:
Fakultät für Kunst
Fakultät für Geisteswissenschaft
Fakultät für Wirtschaft
Fakultät für Rechtswissenschaft
Fakultät für Erziehungswissenschaft
Fakultät für Ingenieurwesen
Fakultät für Forstwissenschaft
Fakultät für Musik
Fakultät für Naturwissenschaft