Sozialstaat Deutschland

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Sozialstaat Deutschland
Lerneinheit: Mensch und Gesellschaft – Sozialstaat Deutschland –Arbeit und soziale Sicherung
© DaF-Blog der JLU Gießen, 2009
URL: http://www.uni-giessen.de/dafblog/orientierungskurs/?page_id=723
Sozialstaat Deutschland
Arbeit und soziale Sicherung
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1. Die Versicherung
Schauen Sie sich das nebenstehende Bild an. Wenn Sie in
Deutschland leben, besitzen Sie sicherlich auch so ein oder
ein ähnliches Kärtchen. Wozu dient diese Karte? Was fällt
Ihnen sonst noch im Zusammenhang mit dem “Kärtchen”
und dem Begriff “Versicherung” ein? Sammeln Sie Ihre
Ideen gemeinsam an der Tafel!
2. Sozialversicherungen
Was leisten die einzelnen Versicherungen? Lesen Sie den folgenden Text.
Rentenversicherung
© DBV-winterthur
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Als Teil des sogenannten “Generationenvertrages” ist die
Rentenversicherung (seit 1889) in Deutschland ein umlagefinanziertes System. Das bedeutet, dass kein Kapital gebildet wird, sondern die Beiträge der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer direkt an die Rentnerinnen und Rentner weitergegeben werden. Neben den Beitragszahlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird ein Teil dieser Versicherung, wenn nötig, aus Steuermitteln des Bundes finanziert. Die Beiträge werden also nicht angespart, sondern die
Einzahlungen junger Leute werden sofort als Rentenzahlungen an alte Leute ausgegeben. Das Problem besteht darin, dass es in Deutschland (z.B. durch Fortschritte in der
Medizin) immer mehr alte Menschen gibt, die Rente beziehen. Es gibt verschiedene Modelle, das Problem der Rentenfinanzierung zu lösen:
private Zusatzrente (= Arbeitnehmer bezahlt mehr als die Hälfte der Beiträge)
Zuschuss des Staates aus Steuereinnahmen
höheres Zugangsalter (Rente erst ab 67 Jahren, frühestens ab 63 Jahren)
Abschaffung von Arbeitsplätzen ohne Versicherungspflicht
Einzahlpflicht für alle (auch Unternehmer und Beamte)
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung gibt es seit 1883 und ist somit die älteste Versicherung Deutschlands. In
Deutschland unterscheidet man zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten
Krankenversicherung. Wer 2009 über 48.150 Euro verdient, kann entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in einer privaten Krankenversicherung Mitglied
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werden. Private Krankenkassen berechnen den Beitrag für jedes Mitglied nach Alter und Gesundheitszustand, also nach dem Risiko der Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung wird durch die Beiträge von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen
bzw. Arbeitgebern finanziert und ist immer wieder Gegenstand der Debatte über die Lohnnebenkosten.
Die Krankenkasse darf man frei wählen. Es gibt die primären Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, das sind die
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Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Betriebskrankenkassen (BKK)
Innungskrankenkassen (IKK)
Daneben gibt es die Ersatzkassen. Gesetzlich sind sie seit 1996 den gesetzlichen
Krankenkassen gleichgestellt. Ersatzkassen
sind zum Beispiel:
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Barmer Ersatzkasse (BEK)
Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)
Techniker Krankenkasse (TK)
Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist seit 1884 eine Sozialleistung des Staates. Die Beiträge
werden aus den allgemeinen Steuern finanziert. Die Unfallversicherung schützt vor den Folgen
von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Wenn in Kindergärten, Schulen, Universitäten oder
bei der Arbeit ein Unfall passiert oder wenn jemand durch die Arbeit schwer erkrankt, bezahlen
die gesetzlichen Unfallversicherer für die Folgen.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung gibt es in Deutschland seit 1927 und ist Teil der sozialen Pflichtversicherungen. Trägerin und durchführende Behörde der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit. Die Finanzierung erfolgt nach dem Beitragssystem, die Beiträge werden je zur
Hälfte von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern
entrichtet. Der Beitragssatz beträgt zurzeit 6,5 Prozent.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde 1995 als ein weiterer Baustein des sozialen Sicherungssystems
eingeführt. In Deutschland gibt es zurzeit ungefähr 2 Millionen Pflegebedürftige. Von ihnen leben
zwei Drittel zu Hause, ein Drittel in einem Heim. Alle gesetzlich Krankenversicherten sind
gleichzeitig Mitglied der Pflegekasse ihrer Krankenkasse. Privat oder freiwillig Versicherte können zwischen privater oder gesetzlicher Pflegekasse wählen. Beitragszahlende sind nicht nur Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber, sondern auch Rentner und Arbeitssuchende. Für diese zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge. Ziel der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen und Angehörigen zu helfen, die mit der Bedürftigkeit
verbundenen persönlichen und finanziellen Belastungen zu tragen.
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Nachdem Sie den Text gelesen haben, versuchen Sie folgende Übung zu lösen. Verbinden Sie
die passenden Teilsätze! Wenn Sie sich nicht sicher sind, lesen Sie nochmal im Text nach.
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1. Der Beitrag der privaten Krankenversicherung ...
a) … ist ein umlagefinanziertes System.
b) … beträgt zur Zeit 6,5%.
2. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung ...
c) … gibt es zur Zeit 2 Millionen Pflegebedürftige.
3. Die Techniker Krankenkasse ...
4. In Deutschland ...
5. Die Rentenversicherungsbeiträge...
d) … wird nach Alter und Gesundheitszustand berechnet.
e) … könnte das Rentenversicherungsproblem teilweise lösen.
6. Ein Zuschuss des Staates aus Steuereinnahmen ...
f) … ist es, Pflegebedürftigen zu helfen.
7. Ziel der Pflegeversicherung ...
g) … gibt es seit 1884.
8. Die Unfallversicherung ...
h) … werden zur Hälfte von den Arbeitnehmern und zur Hälfte von den Arbeitgebern finanziert.
9. Die Rentenversicherung...
i) … ist eine Ersatzkrankenkasse.
Wortschatz A-Z
die Abschaffung, abschaffen (Verb): ab-schaff-en, etwas außer Kraft setzen, sich von
etwas trennen oder etwas beseitigen
der Beitrag, -es, -”e: 1. eine bestimmte Geldsumme, die man an jemanden/etwas zahlt,
um dort Mitglied zu sein (Hier: die Sozialabgaben zur Rentenversicherung) 2. Man
kann sich an einer Diskussion mit Beiträgen (Äußerungen) beteiligen. 3. Artikel zu einer Publikation (Zeitung, Fachzeitschrift oder Sammelband) werden Beiträge genannt.
der Generationenvertrag, -es, “-e: die arbeitende Generation finanziert durch Sozialabgaben (Sozialversicherungen) die Renten der heutigen Rentnern und die Ausbildung
der Nachkommen. Wenn die jetzt arbeitende Generation das Rentneralter erreicht,
werden ihre Renten von der folgenden Generation finanziert. Der Generationsvertrag
ist kein Vertrag, den jeder unterschreiben muss. Er ist viel mehr eine moralische und
gesetzliche Verpflichtung.
die Kasse, -, -en, die Krankenkasse: Eine Krankenkasse ist eine öffentliche oder eine
private Einrichtung, die ihre Mitglieder für den Fall einer Krankheit versichert. Man
zahlt monatlich einen bestimmten Beitrag und die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Arbeitsausfall oder für eine Kur usw. , wenn man krank ist.
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die Lohnnebenkosten (nur Pl.): die Kosten, die der Arbeitgeber neben dem Gehalt für jeden
Mitarbeiter bezahlen muss, also die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung
der/die Pflegebedürftige, pflegebedürftig sein (Verb): Ein Pflegebedürftiger ist jemand, der
Hilfe braucht um seinen Alltag zu bewältigen. Viele Menschen werden im Alter altersschwach und somit pflegebedürftig. Dann werden sie meistens von Familienmitgliedern Seite | 4
oder ausgebildeten Altenpflegern gepflegt und unterstützt.
Steuermittel des Bundes: Steuereinnahmen des Staates
der Zuschuss: eine finanzielle Unterstützung, für die keine Rückzahlung gefordert wird. Derjenige, der den Zuschuss vergibt, wird als Geber oder Geldgeber bezeichnet.
3. Die Rentenversicherung: Altersvorsorge – Der Generationenvertrag
Sehen Sie sich das Video zum Thema Altersvorsorge auf YouTube1 an. Bevor Sie jedoch das
Video ansehen, machen Sie sich mit den Wörtern aus der Vokabelhilfe vertraut.
Vokabelhilfe
der Arbeitsverdienst: der Lohn; das Gehalt, das Einkommen
die Altersversorgung: die Versorgung im Alter
der Lebensumstand, -es, -”e: eine bestimmte Situation in einem Lebensabschnitt
die Absicherung: ist die Vorsorge für einen bestimmten Fall/ Umstand; in diesem Fall:
die Vorsorge für das Alter
die Gesetzgebung: Vorschlagen, Beraten u. Erlassen von Gesetzen
das Einkommen, -s, -; die Einkommenshöhe: siehe Arbeitsverdienst; Lohn, Gehalt
Vermögen ansparen: größere Summe Geld im Laufe der Jahre sparen
1
http://www.youtube.com/watch?v=hZ0SIZiwyqQ
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Nachdem Sie das Video gesehen haben, versuchen Sie folgende Quizfragen zu beantworten.
Welche Antwort ist richtig? Es gibt immer nur eine richtige Antwort. Schauen Sie sich das
Video bei Bedarf mehrmals an.
1. Wer regelmäßig Beiträge eingezahlt hat, erhält im Alter...
a) einen bestimmten Anteil seines Arbeitslohnes.
b) 10 Prozent mehr als sein letzter Arbeitslohn.
c) eine festgelegte Summe (altersbedingt).
2. Bis ins 19.Jahrhundert...
a) musste sich jeder selbst um seinen Lebensunterhalt im hohen Alter sorgen. Viele verhungerten.
b) Der Bürgermeister sorgte für die alten Menschen.
c) versorgte die Großfamilie die älteren Familienmitglieder.
3. Seit der Industrialisierung konnte die Familie die Älteren nicht mehr versorgen, weil...
a) sich die Arbeits- und Lebensumstände und die Familienstrukturen veränderten.
b) es keine Arbeit gab.
c) die Menschen immer mehr Kinder bekamen und kein Geld hatten, um die alten
Menschen und die Kinder zu ernähren.
4. Die soziale Absicherung der Arbeitnehmer wurde...
a) erstmals von Konrad Adenauer eingeführt.
b) erstmals zu Zeiten Bismarcks eingeführt.
c) erstmals von Willy Brandt eingeführt.
5. Wer zahlt in die Rentenversicherung ein?
a) Einen Teil der Arbeitnehmer und einen Teil der Arbeitgeber.
b) Nur der Arbeitgeber.
c) Nur der Arbeitnehmer.
6. Der Staat beteiligt sich an der Rentenversicherung...
a) teilweise.
b) gar nicht.
c) Er übernimmt alle Kosten.
7. Umlageverfahren bedeutet:
a) Der Staat zahlt für Alle.
b) Jeder spart und zahlt für sich selbst.
c) Einer zahlt für den Anderen und erhält später die gleiche Leistung von wieder
Anderen.
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8. Das Problem bei der Rentenversicherung ist die Altersentwicklung:
a) Die Altersentwicklung ist konstant. Fast alle Jahrgänge sind gleich stark.
b) Es gibt immer weniger Beitragszahler.
c) Es gibt immer weniger Bedürftige.
4. Die Pflegeversicherung: Umlagefinanziertes System oder kapitalgedeckte Variante?
Nun haben Sie ja schon einiges über Versicherungen und
die Altersvorsorge erfahren. Sie wissen, wie das deutsche
soziale Netz funktioniert und kennen somit auch das Umlageverfahren, das bis heute gängig ist. Im folgenden
Video werden die Probleme dieses Systems aufgezeigt
und es wird eine sogenannte kapitalgedeckte Variante
als Alternative zu der bestehenden umlagefinanzierten
Variante vorgeschlagen.
Bevor Sie das Video anschauen, machen Sie sich mit dem Vokabular aus der Vokabelhilfe
vertraut!
Vokabelhilfe
finanzielle Belastung: eine geldliche Last, die man trägt, z.B. Schulden
der Beitragszahler: jemand, der eine bestimmte Geldsumme (=Beitrag) an jemanden/etwas zahlt, um dort Mitglied zu sein; hier: an die Krankenkassen
Demenz: eine Krankheit, die oft im Alter erscheint. Sie gilt als Bezeichnung für die
wachsende Unfähigkeit des Menschen, seinen Geist zu nutzen.
die Grundversorgung: Zur Grundversorgung gehören Dienste und Güter (Waren), die
für die gesamte Bevölkerung zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stehen
müssen, so z. B. Grundlebensmittel aber auch ärztliche Grundversorgung im Krankheitsfall.
das KFZ: KFZ steht für Kraftfahrzeug, d.h. für z.B. ein Auto oder einen LKW.
die Haftpflichtversicherung: 1. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung
für jedes KFZ. Wenn jemand mit seinem Fahrzeug bei einem Dritten einen Schaden
verursacht, tritt die KFZ-Haftpflichtversicherung für diese Schäden ein. 2. Es gibt
auch eine private Haftpflichtversicherung, die aber keine Pflicht, sondern eine freiwillige Versicherung ist. Diese Versicherung bezahlt, wenn man nicht absichtlich Schäden bei jemand Anderem verursacht, z. B. mit dem Fahrrad hinfällt und so ein Auto
zerkratzt oder beschädigt; oder wenn die Waschmaschine kaputt geht und Wasser ausläuft und so die Wohnung beschädigt wird.
die Vollkasko: Vollkasko ist eine Kaskoversicherung für ein KFZ gegen sämtliche Schäden. Hierfür zahlt man einen verhältnismäßig hohen Beitrag im Monat. Alternativ
kann man sein Auto auch Teilkasko oder nur Kasko versichern.
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Schauen Sie sich das Video Wilex - Pflegeversicherung mit Marlene Lufen auf YouTube2 an.
Notieren Sie in Stichworten, was das Problem des gegenwärtigen Rentensystems ist. Legen
Sie anschließend eine Tabelle an, in der Sie beide Varianten einander gegenüberstellen.
umlagefinanzierte Sozialversicherung
kapitalgedeckte Sozialversicherung
Versuchen Sie anhand Ihrer Tabelle, die Unterschiede zwischen der umlagefinanzierten Sozialversicherung und der kapitalgedeckten Sozialversicherung zu erklären.
5. Wie viele Versicherungen braucht der Mensch?
Schauen Sie sich in Ruhe das Video von Wladimir auf YouTube3 an! Diskutieren Sie anschließend in einer kleinen Gruppe, wie Sie das Versicherungsangebot in Deutschland finden.
Folgende Fragen sollen Ihnen dabei helfen:
•
Was halten Sie von dem Versicherungsangebot in Deutschland? Sind Sie der Meinung
von Wladimir?
Ist es “Versicherungswahn” oder eine berechtigte Vorsichtsmaßnahme der Deutschen?
Ist das Angebot an Versicherungen zu groß/zu klein/genau richtig?
•
Vergleichen Sie das Versicherungsangebot mit Ihrem Heimatland.
Welche Versicherungen soll/muss man dort haben?
Welche Angebote halten Sie für sinnvoll?
6. Die Lohnsteuer
Kennen Sie das System der Lohnsteuerklassen in Deutschland? Wenn Sie in Deutschland
arbeiten, hatten Sie sicher schon eine Lohnsteuerkarte in der Hand. Welche Lohnsteuerklasse
haben Sie? Können Sie erklären warum? Was müssen Sie jedes Jahr aufs Neue mit Ihrer
Lohnsteuerkarte machen? Wenn Sie diese Fragen nicht beantworten können, ist es kein Problem. Lesen Sie einfach den folgenden Text! Auch wenn Sie sich bereits ein wenig auskennen,
liefert Ihnen der Text interessante und wichtige Informationen.
2
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http://www.youtube.com/watch?v=QtN1_bBenwY
http://www.youtube.com/watch?v=DNNjhaStEkY
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Das System der Lohnsteuerklassen
Wie schön liest sich die Summe des Brutto-Lohns auf dem Gehaltszettel, die man
im Bewerbungsgespräch ausgehandelt hat! Doch für manchen ist es ein Schock,
wenn er die Abgaben sieht, die davon noch abgezogen werden.
ABER: Was sind eigentlich Abgaben/Abzüge und wer muss Sie zahlen?
Sind in einem Unternehmen Arbeitnehmer
beschäftigt, erhalten diese Arbeitslohn oder
Gehalt. Sie als Arbeitnehmer bekommen in
der Regel monatlich eine Gehaltsabrechnung,
in der die Beiträge an das Finanzamt und die
Sozialversicherungsträger ausgewiesen sind.
Sie erhalten nur das Nettogehalt. Die Lohnsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer zahlt Ihr Arbeitgeber dem Finanzamt, das für Ihr Unternehmen zuständig ist. Die Sozialversicherungsbeiträge (also Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) überweist Ihr Arbeitgeber der für Sie zuständigen
Krankenkasse.
Die Höhe der Lohnsteuer und der Zuschläge richten sich nach Ihrer Steuerklasse,
nach der Höhe Ihres Einkommens und Ihrem Familienstand. Die Sozialabgaben
betragen 2009 insgesamt ca. 40% des Bruttolohns bzw. -gehalts (Krankenversicherung 15,5%, Rentenversicherung 19,9%, Arbeitslosenversicherung 2,8%,
Pflegeversicherung 1,95%). Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Abgaben
jeweils zur Hälfte.
Welche Lohnsteuerklassen gibt es?
Die Bürger werden in sechs Steuerklassen eingeteilt - je nachdem, ob sie verheiratet sind, beide Eheleute verdienen, Freibeträge in Anspruch nehmen oder von
mehreren Arbeitgebern Gehalt bekommen. Die Höhe der Abgaben schwankt
dabei je nach Gehalt und Steuerklasse. Liegt der Brutto-Verdienst beispielsweise
bei 1.500 Euro und wird in der Lohnsteuerklasse 1 versteuert, liegen die Abgaben bei knapp 150 Euro, bei einem Lohn von 2.500 Euro und Lohnsteuerklasse 1
müssen fast 450 Euro bezahlt werden.
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7. Einige Beispiele
Lesen Sie die folgenden Beispiele und lösen Sie anschließend die Übungen!
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Hanna ist Studentin. Sie möchte
sich neben dem Studium ein
bisschen Geld verdienen. Deshalb hat sie sich entschieden,
arbeiten zu gehen. Zu beachten
ist die Steuerklasse, sie ist für
die Höhe der Lohnsteuer wichtig! Da Hanna ledig ist, gehört
sie der Lohnsteuerklasse 1 an.
Wenn Hanna das Geld trotzdem
nicht reicht und sie ein zweites
Dienstverhältnis benötigt, wird
sie mit der Lohnsteuerklasse 6
eingetragen. Diese Lohnsteuerklasse bringt die höchste Steuerbelastung. Wenn Hanna heiratet und ihr Ehepartner auch
berufstätig ist, haben beide
Eheleute die Steuerklasse 4.
Jeraldine ist alleinerziehende
Mutter. Normal gilt für sie die
Steuerklasse 1, da ihr jedoch
der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende zusteht, wird sie
in die Steuerklasse 2 eingestuft.
(Voraussetzung hierfür ist mindestens ein mit im Haushalt
wohnendes Kind unter 18 Jahren.) Hat Jeraldine nun wieder
einen neuen Lebenspartner, mit
dem sie zusammen wohnt, kann
ihr der Entlastungsbetrag nicht
mehr gewährt werden und sie
bekommt Steuerklasse 1.
Bernd und Susanne sind schon
seit 15 Jahren verheiratet und
haben zwei Kinder: Alina 12
und Jonas 8. Bernd arbeitet in
einem großen Warenhaus als
Stellvertretender Geschäftsführer. Er wird in die Lohnsteuerklasse 3, mit dem geringsten
Steuersatz, eingestuft. Er wird
somit steuerlich begünstigt, da
er eine Familie mit 2 Kindern
hat.
Susanne hat eine Ausbildung
zur Sekretärin gemacht und
jahrelang in einer Anwaltskanzlei gearbeitet, bis sie schwanger
wurde. Seit einem Jahr übt sie
wieder ihren Beruf aus und
arbeitet halbtags (ca. 20Std pro
Woche) im Rathaus der Stadt.
Sie wird in die Steuerklasse 5
eingestuft. In dieser Steuerklasse hat sie ganz hohe Abgaben,
doch darf ihr Mann die Steuerklasse 3 beibehalten mit nur
geringen Abgaben.
Wortschatz A-Z
begünstigen: bevorteilen, Vorteile geben
Entlastungsbeitrag: Bei der Lohnsteuerklasse 2 wird jährlich ein Freibetrag von 1.308 €
(109 € monatlich) berücksichtigt. Der Steuerfreibetrag (Kinderfreibetrag) erhält nur die
Person, die auch das Kindergeld bezieht.
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Richtig oder falsch? Beantworten Sie anhand der Beispiele die
Fragen.
R
F
1) Hanna hat die Steuerklasse 1, weil sie ledig ist.
2) Steuerklasse 1 bedeutet die höchste Steuerbelastung.
3) Steuerklasse 6 bekommt man, wenn man heiratet.
4) Wenn man verheiratet ist kan man zwischen 2 Modellen
wählen:
a) Beide Eheleute bekommen die Steuerklasse 4;
b) Die Person, die mehr verdient, bekommt die Steuerklasse 3, der/die Ehepartner(in) Steuerklasse 5.
5) Bei der Steuerklasse 1 kann man Kinderfreibeträge bekommen.
6) Wenn man Steuerklasse 3 hat, muss man am wenigsten
Steuer bezahlen.
8. Richtig oder falsch?
Jetzt sind Sie Experte in Sachen Steuerklassen. Überprüfen Sie Ihr Wissen!
Richtig oder falsch? Beantworten Sie die fragen anhand der
Informationen, die Sie in den Texten gelesen haben.
1) Lele und ihr Ehepartner sind beide berufstätig und ihr
Einkommen ist unterschiedlich hoch. Beide haben
Lohnsteuerklasse 5.
2) Aurelia ist ledig und geht dreimal in der Woche halbtags arbeiten. Der Gehalt reicht ihr aber nicht und deshalb hat sie sich einen weiteren Job gesucht. Sie hat für
ihren Nebenjob die Steuerklasse 5.
3) Johanna und Steve sind verheiratet und leben zusammen. Sie ist zurzeit im Mutterschutzurlaub und er ist
weiterhin berufstätig. Er hat daher Lohnsteuerklasse 3
und sie 5.
4) Hendrik ist ledig und hat Lohnsteuerklasse 1.
5) Tamina und ihr Lebensgefährte Luke verdienen gleich
viel Geld und beide haben die Lohnsteuerklasse 4.
6) John ist geschieden und alleinerziehender Vater von 2
minderjährigen Kindern. Er hat die Lohnsteuerklasse 2.
R
F
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9. Lohnsteuer weltweit
Vergleichen Sie das deutsche System der Lohnsteuerklassen mit dem Lohnsteuersystem in
Ihrem Land. Gibt es Gemeinsamkeiten oder Unterschiede? Wissen Sie, an welcher Stelle Ihr
Heimatland im europäischen oder Weltvergleich hinsichtlich der Lohnsteuer steht? Verfassen
Sie zu dem Thema einen Text!
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