Sozialstaat Deutschland
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Sozialstaat Deutschland
Lerneinheit: Mensch und Gesellschaft – Sozialstaat Deutschland –Arbeit und soziale Sicherung © DaF-Blog der JLU Gießen, 2009 URL: http://www.uni-giessen.de/dafblog/orientierungskurs/?page_id=723 Sozialstaat Deutschland Arbeit und soziale Sicherung Seite | 1 1. Die Versicherung Schauen Sie sich das nebenstehende Bild an. Wenn Sie in Deutschland leben, besitzen Sie sicherlich auch so ein oder ein ähnliches Kärtchen. Wozu dient diese Karte? Was fällt Ihnen sonst noch im Zusammenhang mit dem “Kärtchen” und dem Begriff “Versicherung” ein? Sammeln Sie Ihre Ideen gemeinsam an der Tafel! 2. Sozialversicherungen Was leisten die einzelnen Versicherungen? Lesen Sie den folgenden Text. Rentenversicherung © DBV-winterthur • • • • • Als Teil des sogenannten “Generationenvertrages” ist die Rentenversicherung (seit 1889) in Deutschland ein umlagefinanziertes System. Das bedeutet, dass kein Kapital gebildet wird, sondern die Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an die Rentnerinnen und Rentner weitergegeben werden. Neben den Beitragszahlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird ein Teil dieser Versicherung, wenn nötig, aus Steuermitteln des Bundes finanziert. Die Beiträge werden also nicht angespart, sondern die Einzahlungen junger Leute werden sofort als Rentenzahlungen an alte Leute ausgegeben. Das Problem besteht darin, dass es in Deutschland (z.B. durch Fortschritte in der Medizin) immer mehr alte Menschen gibt, die Rente beziehen. Es gibt verschiedene Modelle, das Problem der Rentenfinanzierung zu lösen: private Zusatzrente (= Arbeitnehmer bezahlt mehr als die Hälfte der Beiträge) Zuschuss des Staates aus Steuereinnahmen höheres Zugangsalter (Rente erst ab 67 Jahren, frühestens ab 63 Jahren) Abschaffung von Arbeitsplätzen ohne Versicherungspflicht Einzahlpflicht für alle (auch Unternehmer und Beamte) Krankenversicherung Die Krankenversicherung gibt es seit 1883 und ist somit die älteste Versicherung Deutschlands. In Deutschland unterscheidet man zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Wer 2009 über 48.150 Euro verdient, kann entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in einer privaten Krankenversicherung Mitglied Lerneinheit: Mensch und Gesellschaft – Sozialstaat Deutschland –Arbeit und soziale Sicherung © DaF-Blog der JLU Gießen, 2009 URL: http://www.uni-giessen.de/dafblog/orientierungskurs/?page_id=723 werden. Private Krankenkassen berechnen den Beitrag für jedes Mitglied nach Alter und Gesundheitszustand, also nach dem Risiko der Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung wird durch die Beiträge von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern finanziert und ist immer wieder Gegenstand der Debatte über die Lohnnebenkosten. Die Krankenkasse darf man frei wählen. Es gibt die primären Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, das sind die • • • Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Betriebskrankenkassen (BKK) Innungskrankenkassen (IKK) Daneben gibt es die Ersatzkassen. Gesetzlich sind sie seit 1996 den gesetzlichen Krankenkassen gleichgestellt. Ersatzkassen sind zum Beispiel: • • • • Barmer Ersatzkasse (BEK) Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) Techniker Krankenkasse (TK) Kaufmännische Krankenkasse (KKH) Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung ist seit 1884 eine Sozialleistung des Staates. Die Beiträge werden aus den allgemeinen Steuern finanziert. Die Unfallversicherung schützt vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Wenn in Kindergärten, Schulen, Universitäten oder bei der Arbeit ein Unfall passiert oder wenn jemand durch die Arbeit schwer erkrankt, bezahlen die gesetzlichen Unfallversicherer für die Folgen. Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung gibt es in Deutschland seit 1927 und ist Teil der sozialen Pflichtversicherungen. Trägerin und durchführende Behörde der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit. Die Finanzierung erfolgt nach dem Beitragssystem, die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern entrichtet. Der Beitragssatz beträgt zurzeit 6,5 Prozent. Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als ein weiterer Baustein des sozialen Sicherungssystems eingeführt. In Deutschland gibt es zurzeit ungefähr 2 Millionen Pflegebedürftige. Von ihnen leben zwei Drittel zu Hause, ein Drittel in einem Heim. Alle gesetzlich Krankenversicherten sind gleichzeitig Mitglied der Pflegekasse ihrer Krankenkasse. Privat oder freiwillig Versicherte können zwischen privater oder gesetzlicher Pflegekasse wählen. Beitragszahlende sind nicht nur Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber, sondern auch Rentner und Arbeitssuchende. Für diese zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge. Ziel der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen und Angehörigen zu helfen, die mit der Bedürftigkeit verbundenen persönlichen und finanziellen Belastungen zu tragen. Seite | 2 Lerneinheit: Mensch und Gesellschaft – Sozialstaat Deutschland –Arbeit und soziale Sicherung © DaF-Blog der JLU Gießen, 2009 URL: http://www.uni-giessen.de/dafblog/orientierungskurs/?page_id=723 Nachdem Sie den Text gelesen haben, versuchen Sie folgende Übung zu lösen. Verbinden Sie die passenden Teilsätze! Wenn Sie sich nicht sicher sind, lesen Sie nochmal im Text nach. Seite | 3 1. Der Beitrag der privaten Krankenversicherung ... a) … ist ein umlagefinanziertes System. b) … beträgt zur Zeit 6,5%. 2. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung ... c) … gibt es zur Zeit 2 Millionen Pflegebedürftige. 3. Die Techniker Krankenkasse ... 4. In Deutschland ... 5. Die Rentenversicherungsbeiträge... d) … wird nach Alter und Gesundheitszustand berechnet. e) … könnte das Rentenversicherungsproblem teilweise lösen. 6. Ein Zuschuss des Staates aus Steuereinnahmen ... f) … ist es, Pflegebedürftigen zu helfen. 7. Ziel der Pflegeversicherung ... g) … gibt es seit 1884. 8. Die Unfallversicherung ... h) … werden zur Hälfte von den Arbeitnehmern und zur Hälfte von den Arbeitgebern finanziert. 9. Die Rentenversicherung... i) … ist eine Ersatzkrankenkasse. Wortschatz A-Z die Abschaffung, abschaffen (Verb): ab-schaff-en, etwas außer Kraft setzen, sich von etwas trennen oder etwas beseitigen der Beitrag, -es, -”e: 1. eine bestimmte Geldsumme, die man an jemanden/etwas zahlt, um dort Mitglied zu sein (Hier: die Sozialabgaben zur Rentenversicherung) 2. Man kann sich an einer Diskussion mit Beiträgen (Äußerungen) beteiligen. 3. Artikel zu einer Publikation (Zeitung, Fachzeitschrift oder Sammelband) werden Beiträge genannt. der Generationenvertrag, -es, “-e: die arbeitende Generation finanziert durch Sozialabgaben (Sozialversicherungen) die Renten der heutigen Rentnern und die Ausbildung der Nachkommen. Wenn die jetzt arbeitende Generation das Rentneralter erreicht, werden ihre Renten von der folgenden Generation finanziert. Der Generationsvertrag ist kein Vertrag, den jeder unterschreiben muss. Er ist viel mehr eine moralische und gesetzliche Verpflichtung. die Kasse, -, -en, die Krankenkasse: Eine Krankenkasse ist eine öffentliche oder eine private Einrichtung, die ihre Mitglieder für den Fall einer Krankheit versichert. Man zahlt monatlich einen bestimmten Beitrag und die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Arbeitsausfall oder für eine Kur usw. , wenn man krank ist. Lerneinheit: Mensch und Gesellschaft – Sozialstaat Deutschland –Arbeit und soziale Sicherung © DaF-Blog der JLU Gießen, 2009 URL: http://www.uni-giessen.de/dafblog/orientierungskurs/?page_id=723 die Lohnnebenkosten (nur Pl.): die Kosten, die der Arbeitgeber neben dem Gehalt für jeden Mitarbeiter bezahlen muss, also die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung der/die Pflegebedürftige, pflegebedürftig sein (Verb): Ein Pflegebedürftiger ist jemand, der Hilfe braucht um seinen Alltag zu bewältigen. Viele Menschen werden im Alter altersschwach und somit pflegebedürftig. Dann werden sie meistens von Familienmitgliedern Seite | 4 oder ausgebildeten Altenpflegern gepflegt und unterstützt. Steuermittel des Bundes: Steuereinnahmen des Staates der Zuschuss: eine finanzielle Unterstützung, für die keine Rückzahlung gefordert wird. Derjenige, der den Zuschuss vergibt, wird als Geber oder Geldgeber bezeichnet. 3. Die Rentenversicherung: Altersvorsorge – Der Generationenvertrag Sehen Sie sich das Video zum Thema Altersvorsorge auf YouTube1 an. Bevor Sie jedoch das Video ansehen, machen Sie sich mit den Wörtern aus der Vokabelhilfe vertraut. Vokabelhilfe der Arbeitsverdienst: der Lohn; das Gehalt, das Einkommen die Altersversorgung: die Versorgung im Alter der Lebensumstand, -es, -”e: eine bestimmte Situation in einem Lebensabschnitt die Absicherung: ist die Vorsorge für einen bestimmten Fall/ Umstand; in diesem Fall: die Vorsorge für das Alter die Gesetzgebung: Vorschlagen, Beraten u. Erlassen von Gesetzen das Einkommen, -s, -; die Einkommenshöhe: siehe Arbeitsverdienst; Lohn, Gehalt Vermögen ansparen: größere Summe Geld im Laufe der Jahre sparen 1 http://www.youtube.com/watch?v=hZ0SIZiwyqQ Lerneinheit: Mensch und Gesellschaft – Sozialstaat Deutschland –Arbeit und soziale Sicherung © DaF-Blog der JLU Gießen, 2009 URL: http://www.uni-giessen.de/dafblog/orientierungskurs/?page_id=723 Nachdem Sie das Video gesehen haben, versuchen Sie folgende Quizfragen zu beantworten. Welche Antwort ist richtig? Es gibt immer nur eine richtige Antwort. Schauen Sie sich das Video bei Bedarf mehrmals an. 1. Wer regelmäßig Beiträge eingezahlt hat, erhält im Alter... a) einen bestimmten Anteil seines Arbeitslohnes. b) 10 Prozent mehr als sein letzter Arbeitslohn. c) eine festgelegte Summe (altersbedingt). 2. Bis ins 19.Jahrhundert... a) musste sich jeder selbst um seinen Lebensunterhalt im hohen Alter sorgen. Viele verhungerten. b) Der Bürgermeister sorgte für die alten Menschen. c) versorgte die Großfamilie die älteren Familienmitglieder. 3. Seit der Industrialisierung konnte die Familie die Älteren nicht mehr versorgen, weil... a) sich die Arbeits- und Lebensumstände und die Familienstrukturen veränderten. b) es keine Arbeit gab. c) die Menschen immer mehr Kinder bekamen und kein Geld hatten, um die alten Menschen und die Kinder zu ernähren. 4. Die soziale Absicherung der Arbeitnehmer wurde... a) erstmals von Konrad Adenauer eingeführt. b) erstmals zu Zeiten Bismarcks eingeführt. c) erstmals von Willy Brandt eingeführt. 5. Wer zahlt in die Rentenversicherung ein? a) Einen Teil der Arbeitnehmer und einen Teil der Arbeitgeber. b) Nur der Arbeitgeber. c) Nur der Arbeitnehmer. 6. Der Staat beteiligt sich an der Rentenversicherung... a) teilweise. b) gar nicht. c) Er übernimmt alle Kosten. 7. Umlageverfahren bedeutet: a) Der Staat zahlt für Alle. b) Jeder spart und zahlt für sich selbst. c) Einer zahlt für den Anderen und erhält später die gleiche Leistung von wieder Anderen. Seite | 5 Lerneinheit: Mensch und Gesellschaft – Sozialstaat Deutschland –Arbeit und soziale Sicherung © DaF-Blog der JLU Gießen, 2009 URL: http://www.uni-giessen.de/dafblog/orientierungskurs/?page_id=723 8. Das Problem bei der Rentenversicherung ist die Altersentwicklung: a) Die Altersentwicklung ist konstant. Fast alle Jahrgänge sind gleich stark. b) Es gibt immer weniger Beitragszahler. c) Es gibt immer weniger Bedürftige. 4. Die Pflegeversicherung: Umlagefinanziertes System oder kapitalgedeckte Variante? Nun haben Sie ja schon einiges über Versicherungen und die Altersvorsorge erfahren. Sie wissen, wie das deutsche soziale Netz funktioniert und kennen somit auch das Umlageverfahren, das bis heute gängig ist. Im folgenden Video werden die Probleme dieses Systems aufgezeigt und es wird eine sogenannte kapitalgedeckte Variante als Alternative zu der bestehenden umlagefinanzierten Variante vorgeschlagen. Bevor Sie das Video anschauen, machen Sie sich mit dem Vokabular aus der Vokabelhilfe vertraut! Vokabelhilfe finanzielle Belastung: eine geldliche Last, die man trägt, z.B. Schulden der Beitragszahler: jemand, der eine bestimmte Geldsumme (=Beitrag) an jemanden/etwas zahlt, um dort Mitglied zu sein; hier: an die Krankenkassen Demenz: eine Krankheit, die oft im Alter erscheint. Sie gilt als Bezeichnung für die wachsende Unfähigkeit des Menschen, seinen Geist zu nutzen. die Grundversorgung: Zur Grundversorgung gehören Dienste und Güter (Waren), die für die gesamte Bevölkerung zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stehen müssen, so z. B. Grundlebensmittel aber auch ärztliche Grundversorgung im Krankheitsfall. das KFZ: KFZ steht für Kraftfahrzeug, d.h. für z.B. ein Auto oder einen LKW. die Haftpflichtversicherung: 1. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jedes KFZ. Wenn jemand mit seinem Fahrzeug bei einem Dritten einen Schaden verursacht, tritt die KFZ-Haftpflichtversicherung für diese Schäden ein. 2. Es gibt auch eine private Haftpflichtversicherung, die aber keine Pflicht, sondern eine freiwillige Versicherung ist. Diese Versicherung bezahlt, wenn man nicht absichtlich Schäden bei jemand Anderem verursacht, z. B. mit dem Fahrrad hinfällt und so ein Auto zerkratzt oder beschädigt; oder wenn die Waschmaschine kaputt geht und Wasser ausläuft und so die Wohnung beschädigt wird. die Vollkasko: Vollkasko ist eine Kaskoversicherung für ein KFZ gegen sämtliche Schäden. Hierfür zahlt man einen verhältnismäßig hohen Beitrag im Monat. Alternativ kann man sein Auto auch Teilkasko oder nur Kasko versichern. Seite | 6 Lerneinheit: Mensch und Gesellschaft – Sozialstaat Deutschland –Arbeit und soziale Sicherung © DaF-Blog der JLU Gießen, 2009 URL: http://www.uni-giessen.de/dafblog/orientierungskurs/?page_id=723 Schauen Sie sich das Video Wilex - Pflegeversicherung mit Marlene Lufen auf YouTube2 an. Notieren Sie in Stichworten, was das Problem des gegenwärtigen Rentensystems ist. Legen Sie anschließend eine Tabelle an, in der Sie beide Varianten einander gegenüberstellen. umlagefinanzierte Sozialversicherung kapitalgedeckte Sozialversicherung Versuchen Sie anhand Ihrer Tabelle, die Unterschiede zwischen der umlagefinanzierten Sozialversicherung und der kapitalgedeckten Sozialversicherung zu erklären. 5. Wie viele Versicherungen braucht der Mensch? Schauen Sie sich in Ruhe das Video von Wladimir auf YouTube3 an! Diskutieren Sie anschließend in einer kleinen Gruppe, wie Sie das Versicherungsangebot in Deutschland finden. Folgende Fragen sollen Ihnen dabei helfen: • Was halten Sie von dem Versicherungsangebot in Deutschland? Sind Sie der Meinung von Wladimir? Ist es “Versicherungswahn” oder eine berechtigte Vorsichtsmaßnahme der Deutschen? Ist das Angebot an Versicherungen zu groß/zu klein/genau richtig? • Vergleichen Sie das Versicherungsangebot mit Ihrem Heimatland. Welche Versicherungen soll/muss man dort haben? Welche Angebote halten Sie für sinnvoll? 6. Die Lohnsteuer Kennen Sie das System der Lohnsteuerklassen in Deutschland? Wenn Sie in Deutschland arbeiten, hatten Sie sicher schon eine Lohnsteuerkarte in der Hand. Welche Lohnsteuerklasse haben Sie? Können Sie erklären warum? Was müssen Sie jedes Jahr aufs Neue mit Ihrer Lohnsteuerkarte machen? Wenn Sie diese Fragen nicht beantworten können, ist es kein Problem. Lesen Sie einfach den folgenden Text! Auch wenn Sie sich bereits ein wenig auskennen, liefert Ihnen der Text interessante und wichtige Informationen. 2 3 http://www.youtube.com/watch?v=QtN1_bBenwY http://www.youtube.com/watch?v=DNNjhaStEkY Seite | 7 Lerneinheit: Mensch und Gesellschaft – Sozialstaat Deutschland –Arbeit und soziale Sicherung © DaF-Blog der JLU Gießen, 2009 URL: http://www.uni-giessen.de/dafblog/orientierungskurs/?page_id=723 Das System der Lohnsteuerklassen Wie schön liest sich die Summe des Brutto-Lohns auf dem Gehaltszettel, die man im Bewerbungsgespräch ausgehandelt hat! Doch für manchen ist es ein Schock, wenn er die Abgaben sieht, die davon noch abgezogen werden. ABER: Was sind eigentlich Abgaben/Abzüge und wer muss Sie zahlen? Sind in einem Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt, erhalten diese Arbeitslohn oder Gehalt. Sie als Arbeitnehmer bekommen in der Regel monatlich eine Gehaltsabrechnung, in der die Beiträge an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger ausgewiesen sind. Sie erhalten nur das Nettogehalt. Die Lohnsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer zahlt Ihr Arbeitgeber dem Finanzamt, das für Ihr Unternehmen zuständig ist. Die Sozialversicherungsbeiträge (also Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) überweist Ihr Arbeitgeber der für Sie zuständigen Krankenkasse. Die Höhe der Lohnsteuer und der Zuschläge richten sich nach Ihrer Steuerklasse, nach der Höhe Ihres Einkommens und Ihrem Familienstand. Die Sozialabgaben betragen 2009 insgesamt ca. 40% des Bruttolohns bzw. -gehalts (Krankenversicherung 15,5%, Rentenversicherung 19,9%, Arbeitslosenversicherung 2,8%, Pflegeversicherung 1,95%). Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Abgaben jeweils zur Hälfte. Welche Lohnsteuerklassen gibt es? Die Bürger werden in sechs Steuerklassen eingeteilt - je nachdem, ob sie verheiratet sind, beide Eheleute verdienen, Freibeträge in Anspruch nehmen oder von mehreren Arbeitgebern Gehalt bekommen. Die Höhe der Abgaben schwankt dabei je nach Gehalt und Steuerklasse. Liegt der Brutto-Verdienst beispielsweise bei 1.500 Euro und wird in der Lohnsteuerklasse 1 versteuert, liegen die Abgaben bei knapp 150 Euro, bei einem Lohn von 2.500 Euro und Lohnsteuerklasse 1 müssen fast 450 Euro bezahlt werden. Seite | 8 Lerneinheit: Mensch und Gesellschaft – Sozialstaat Deutschland –Arbeit und soziale Sicherung © DaF-Blog der JLU Gießen, 2009 URL: http://www.uni-giessen.de/dafblog/orientierungskurs/?page_id=723 7. Einige Beispiele Lesen Sie die folgenden Beispiele und lösen Sie anschließend die Übungen! Seite | 9 © DaF-Blog, 2009 © DaF-Blog, 2009 © heumannvonwerder.de, 2009 Hanna ist Studentin. Sie möchte sich neben dem Studium ein bisschen Geld verdienen. Deshalb hat sie sich entschieden, arbeiten zu gehen. Zu beachten ist die Steuerklasse, sie ist für die Höhe der Lohnsteuer wichtig! Da Hanna ledig ist, gehört sie der Lohnsteuerklasse 1 an. Wenn Hanna das Geld trotzdem nicht reicht und sie ein zweites Dienstverhältnis benötigt, wird sie mit der Lohnsteuerklasse 6 eingetragen. Diese Lohnsteuerklasse bringt die höchste Steuerbelastung. Wenn Hanna heiratet und ihr Ehepartner auch berufstätig ist, haben beide Eheleute die Steuerklasse 4. Jeraldine ist alleinerziehende Mutter. Normal gilt für sie die Steuerklasse 1, da ihr jedoch der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende zusteht, wird sie in die Steuerklasse 2 eingestuft. (Voraussetzung hierfür ist mindestens ein mit im Haushalt wohnendes Kind unter 18 Jahren.) Hat Jeraldine nun wieder einen neuen Lebenspartner, mit dem sie zusammen wohnt, kann ihr der Entlastungsbetrag nicht mehr gewährt werden und sie bekommt Steuerklasse 1. Bernd und Susanne sind schon seit 15 Jahren verheiratet und haben zwei Kinder: Alina 12 und Jonas 8. Bernd arbeitet in einem großen Warenhaus als Stellvertretender Geschäftsführer. Er wird in die Lohnsteuerklasse 3, mit dem geringsten Steuersatz, eingestuft. Er wird somit steuerlich begünstigt, da er eine Familie mit 2 Kindern hat. Susanne hat eine Ausbildung zur Sekretärin gemacht und jahrelang in einer Anwaltskanzlei gearbeitet, bis sie schwanger wurde. Seit einem Jahr übt sie wieder ihren Beruf aus und arbeitet halbtags (ca. 20Std pro Woche) im Rathaus der Stadt. Sie wird in die Steuerklasse 5 eingestuft. In dieser Steuerklasse hat sie ganz hohe Abgaben, doch darf ihr Mann die Steuerklasse 3 beibehalten mit nur geringen Abgaben. Wortschatz A-Z begünstigen: bevorteilen, Vorteile geben Entlastungsbeitrag: Bei der Lohnsteuerklasse 2 wird jährlich ein Freibetrag von 1.308 € (109 € monatlich) berücksichtigt. Der Steuerfreibetrag (Kinderfreibetrag) erhält nur die Person, die auch das Kindergeld bezieht. Lerneinheit: Mensch und Gesellschaft – Sozialstaat Deutschland –Arbeit und soziale Sicherung © DaF-Blog der JLU Gießen, 2009 URL: http://www.uni-giessen.de/dafblog/orientierungskurs/?page_id=723 Richtig oder falsch? Beantworten Sie anhand der Beispiele die Fragen. R F 1) Hanna hat die Steuerklasse 1, weil sie ledig ist. 2) Steuerklasse 1 bedeutet die höchste Steuerbelastung. 3) Steuerklasse 6 bekommt man, wenn man heiratet. 4) Wenn man verheiratet ist kan man zwischen 2 Modellen wählen: a) Beide Eheleute bekommen die Steuerklasse 4; b) Die Person, die mehr verdient, bekommt die Steuerklasse 3, der/die Ehepartner(in) Steuerklasse 5. 5) Bei der Steuerklasse 1 kann man Kinderfreibeträge bekommen. 6) Wenn man Steuerklasse 3 hat, muss man am wenigsten Steuer bezahlen. 8. Richtig oder falsch? Jetzt sind Sie Experte in Sachen Steuerklassen. Überprüfen Sie Ihr Wissen! Richtig oder falsch? Beantworten Sie die fragen anhand der Informationen, die Sie in den Texten gelesen haben. 1) Lele und ihr Ehepartner sind beide berufstätig und ihr Einkommen ist unterschiedlich hoch. Beide haben Lohnsteuerklasse 5. 2) Aurelia ist ledig und geht dreimal in der Woche halbtags arbeiten. Der Gehalt reicht ihr aber nicht und deshalb hat sie sich einen weiteren Job gesucht. Sie hat für ihren Nebenjob die Steuerklasse 5. 3) Johanna und Steve sind verheiratet und leben zusammen. Sie ist zurzeit im Mutterschutzurlaub und er ist weiterhin berufstätig. Er hat daher Lohnsteuerklasse 3 und sie 5. 4) Hendrik ist ledig und hat Lohnsteuerklasse 1. 5) Tamina und ihr Lebensgefährte Luke verdienen gleich viel Geld und beide haben die Lohnsteuerklasse 4. 6) John ist geschieden und alleinerziehender Vater von 2 minderjährigen Kindern. Er hat die Lohnsteuerklasse 2. R F Seite | 10 Lerneinheit: Mensch und Gesellschaft – Sozialstaat Deutschland –Arbeit und soziale Sicherung © DaF-Blog der JLU Gießen, 2009 URL: http://www.uni-giessen.de/dafblog/orientierungskurs/?page_id=723 9. Lohnsteuer weltweit Vergleichen Sie das deutsche System der Lohnsteuerklassen mit dem Lohnsteuersystem in Ihrem Land. Gibt es Gemeinsamkeiten oder Unterschiede? Wissen Sie, an welcher Stelle Ihr Heimatland im europäischen oder Weltvergleich hinsichtlich der Lohnsteuer steht? Verfassen Sie zu dem Thema einen Text! Seite | 11