x1DAS KLEINE EINMALEINS DER NORMEN Rollladennorm DIN
Transcription
x1DAS KLEINE EINMALEINS DER NORMEN Rollladennorm DIN
Innoroll_Norm_ROLLLA 25.04.2006 10:40 Uhr Seite 2 x1 DAS KLEINE EINMALEINS DER NORMEN Rollladennorm DIN-EN 13659 (Stand 03/2006) Innoroll_Norm_ROLLLA 25.04.2006 10:40 Uhr Seite 3 WARUM NORMEN FÜR ROLLLÄDEN? B isher galt für Rollläden auf dem deutschen Markt der Stand der Technik gemäß der DIN 18073. Die DIN ist die Deutsche IndustrieNorm. Neben der DIN galten ebenfalls die technischen Richtlinien des Bundesverbandes Rollladen und Sonnenschutz. Ab dem 01.04.2006 werden die bisherigen Anforderungen durch die Europäische Normung „DIN-EN“ 13659 ersetzt (EN = Europäische Normung). Diese Norm gilt für alle produzierten Rollläden in den Ländern der Europäischen Union gleichermaßen. Zudem besteht im Rahmen der Normeneinhaltung die Pflicht der CEKennzeichnung der Rollläden. Die Europäische Normung DIN-EN 13659 wird eingeführt, damit Rollläden europaweit nach gleichen Kriterien verglichen und geprüft werden können. Die Einhaltung der Normen ist bei der Herstellung von Rollladen-Fertigelementen Pflicht. Ausschließlich normenkonforme Produkte dürfen durch den Fachbetrieb beim Endverbraucher montiert werden. Durch die Europäische Normung gemäß DIN-EN 13659 werden eine erhöhte Verbraucheraufklärung und ein erhöhter Verbraucherschutz beim Kauf von Rollläden erreicht. x x Innoroll_Norm_ROLLLA 25.04.2006 10:40 Uhr Seite 4 WAS ÄNDERT SICH FÜR DEN ROLLLADEN-FACHBETRIEB? D er Rollladenbauer innerhalb der Europäischen Union wird durch die Einführung der DIN-EN 13659 eindeutig stärker in die Pflicht genommen. Er hat aber auch ganz klar die Möglichkeit und Chance, sich als wirklicher Fachbetrieb mit hoher Produktkompetenz zu erklären. Der montierende Rollladen-Fachbetrieb, der ein normenkonformes Rollladen-Fertigelement von einem Hersteller erwirbt, hat ab dem 01.04.2006: Die erhöhte Beratungspflicht: ✓ Gefahrenanalyse (Einsatzort/Produkt). Zum Beispiel Kindergarten/Schule ✓ Beachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitung Die Aufklärungspflicht/Produktverantwortung: ✓ Windlast (Berücksichtigung der Windlastzonen und der Geländekategorie) ✓ Beachtung der VDE-Vorschriften (keine Gefährdung durch elektrische Zuleitungen und Bedienelemente). Die VDE-Vorschriften sind zu beachten, wenn diese Arbeiten durch den RollladenFachbetrieb selbst übernommen werden dürfen. Oder der Rollladen-Fachbetrieb muss entspr.Anweisungen und Anleitungen an den beauftragten Elektriker geben. Übergabe entspr.Unterlagen an den Endkunden: ✓ protokollierte Übergabe/dokumentiert mit dem Übergabeprotokoll ✓ Bedienungs- und Wartungsanleitung Bei Innoroll abrufbare Unterlagen: ✓ Montageanleitung ✓ ggf. die Montage- und Einstellanleitungen der Motorenhersteller/Schalter- oder Steuerungshersteller Innoroll_Norm_ROLLLA 25.04.2006 10:40 Uhr Seite 5 WORAN ERKENNE ICH EIN NORMENKONFORMES ROLLLADENELEMENT? E in normenkonformes Rollladen-Fertigelement nach DIN-EN 13659 erkennt man an dem CE-Zeichen (im Prinzip eine Art „Produkt-Typenschild“). Das CE-Zeichen muss sichtbar im Innenbereich des Rollladenkastens angebracht sein und folgende Angaben haben: ✓ Hersteller, mit kompletter Adresse ✓ Baujahr ✓ Angabe der angewendeten Norm ✓ Windlastangabe/Klassifizierung Bei den von Innoroll hergestellten Elementen werden zusätzlich auch noch die AB-Nr. und die Position laut Auftrag angegeben. Bei der Angabe des Baujahres wird Innoroll zudem auch den Fertigungsmonat angeben. x Innoroll_Norm_ROLLLA x 25.04.2006 10:40 Uhr Seite 6 WER KONTROLLIERT DAS ALLES? D ie Berücksichtigung der Norm DIN-EN 13659 ist keine Kann-Maßnahme für den Rollladen-Fachbetrieb, sondern ganz eindeutig eine Pflicht. Die Norm hat Gesetzescharakter. Und „Gesetze“ müssen bekanntlich eingehalten werden, wenn man Strafen vermeiden will. Die Kontrollmechanismen sind vielseitig angelegt. ✓ Staatliche Marktaufsichtsbehörden In Deutschland werden die staatlichen Kontrollen in erster Linie durch die Gewerbeaufsichts- bzw. Arbeitsschutzbehörden ausgeübt. Auch die Ordnungsämter werden sich für Kontrollen interessieren. Diese Behörden werden spätestens dann aktiv werden, wenn ein Produkt sicherheitstechnisch auffällig geworden ist. ✓ Unfallversicherungen Die Unfallversicherungsträger werden sehr viel stärker kontrollieren, denn als Versicherungsträger haben sie ein noch größeres Interesse, die eventuell notwendige Auszahlung von Ansprüchen zu verhindern, weil sich der Unfall möglicherweise infolge eines unsicheren Produkts ereignet hat. ✓ Hersteller/Wettbewerb/Markt/ Kunden/Verbraucherverbände Auf die korrekte Umsetzung der DIN-EN 13659 und der damit verbundenen CE-Kennzeichnung der Produkte werden die Hersteller und montierenden Wettbewerber genauestens achten. Auch die Endkunden und die Verbraucherverbände werden mehr und mehr auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen achten. Vor allem die Endkunden haben ein sehr wirkungsvolles Instrument, wenn Produkte nicht normenkonform hergestellt und verkauft werden. SIE BEHALTEN GELD EIN! Innoroll_Norm_ROLLLA 25.04.2006 10:40 Uhr RECHTLICHE KONSEQUENZEN Seite 7 (nach dem 01.04.2006) W ir gehen jetzt gar nicht von dem schlimmen Fall eines Unfalls durch ein Rollladenelement mit Verletzung oder tödlicher Folge aus. Wir nehmen einfach mal an, dass ein RollladenFachbetrieb ein nicht normenkonformes Rollladenelement von einem beliebigen Hersteller gekauft und dieses dann bei einem Endkunden montiert hat. Der Endkunde reklamiert nach dem Einbau das Produkt als nicht normenkonform bei einem der Verbraucherverbände. Hier die möglichen rechtlichen Konsequenzen: Ahndung als Ordnungswidrigkeit: ✓ mit einem Bußgeld bis 50.000,– Euro ✓ Stilllegung des Produkts am Einsatzort ✓ Produkt wird beim Hersteller aus dem Verkehr gezogen Haftung bei schuldhaftem Verhalten: ✓ vertragliche Haftung (Nachbesserung, Minderung, Wandlung, Schadensersatz) ✓ gesetzliche Haftung (Schadensersatz, Schmerzensgeld) Zudem muss der montierende Fachbetrieb jederzeit nachweisen können, dass er bei Montage eines normenkonformen Rollladenelements seiner Beratungspflicht, seiner Aufklärungspflicht und der Pflicht zur Übergabe der entsprechenden Unterlagen nachgekommen ist. Auch sonst drohen rechtliche Konsequenzen. x x Innoroll_Norm_ROLLLA 25.04.2006 10:40 Uhr NORMEN-SCHLAGWÖRTER IM ÜBERBLICK CE-Kennzeichnung: Die CE-Richtlinien (Binnenmarkt-Richtlinien/Normenanforderungen) legen für Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Das Ziel ist der freie Warenverkehr im europäischen Wirtschaftsraum. Wenn durch eine der Richtlinien die CE-Kennzeichnung für ein bestimmtes Produkt gefordert wird, so bringt der Hersteller durch das Aufbringen der CE-Kennzeichnung zum Ausdruck, dass er alle Anforderungen der DIN-EN 13659 erfüllt. Die CE-Kennzeichnung bei Rollläden ist der Personalausweis für den Produktverkauf im Inland und auf dem gesamten europäischen Binnenmarkt. Drei Merkmale der CE-Kennzeichnung: ✓ Die CE-Kennzeichnung bezieht sich nur auf technische Produkte (Spielzeug, Maschinen, Geräte). ✓ Die CE-Kennzeichnung behandelt nur Mindestsicherheitsanforderungen. ✓ Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben. Windlastzone: Deutschland ist in vier Windlastzonen unterteilt. Die Einteilung erfolgte nach den Kriterien der durchschnittlichen Windgeschwindigkeitsermittlungen. Eine entsprechende Übersicht gibt es für jedes Land der fünfundzwanzig EU-zugehörigen Länder. Geländekategorie: Es gibt europaweit vier Geländekategorien. Diese sind für alle fünfundzwanzig EU-zugehörigen Länder gleich. Es gibt keine Länderunterschiede! Seite 8 Innoroll_Norm_ROLLLA 25.04.2006 10:40 Uhr Seite 9 NORMEN-SCHLAGWÖRTER IM ÜBERBLICK (Fortsetzung) Lage im Gebäude: Bei der Bewertung „Lage des Abschlusses im Gebäude“ wird nach drei Kategorien unterschieden. Diese werden nach der Einbauhöhe der Abschlüsse eingeordnet. Es gibt keine Länderunterschiede: 0 Meter 8 Meter 20 Meter – – – 8 Meter Höhe 20 Meter Höhe 100 Meter Höhe Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung ist das Dokument der Konformitätsbewertung. Nach Abschluss der Konformitätsbewertung erklärt der Hersteller schriftlich die Übereinstimmung (Konformität) seines Produkts mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der zutreffenden EG-Richtlinien und -Normen. Hersteller: ✓ Der Produzent des montagefertigen Produkts ist der Hersteller. ✓ Der montierende Rollladen-Fachbetrieb ist kein Hersteller, wenn er ein montagefertiges Produkt gekauft hat. Er muss sich aber vergewissern, dass er ein normenkonformes Produkt montiert. Zudem muss er generell gegenüber seinem Endkunden seiner Beratungspflicht, seiner Aufklärungspflicht und der Pflicht zur Übergabe der entsprechenden Unterlagen nachkommen. Geltungsbereich: Die Vorgaben der DIN-EN 13659 und die Pflicht der CEKennzeichnung der Vorbaurollläden gelten ab dem 01.04.2006 für alle Vorbaurollläden, die auf dem europäischen Binnenmarkt (Deutschland und die 24 weiteren EU-Mitgliedsstaaten) verkauft werden. Die Richtlinien sind vom Rat der Europäischen Union in Brüssel erlassen worden und wurden in jedem Land der EU in nationales Recht umgesetzt. Sie gelten zurzeit noch nicht für Neubaurollläden. Bei Neubaurollläden dürfen allerdings trotzdem nur vom Hersteller getestete und konfektionierte Rollladenpanzer als Abschluss eingesetzt werden.Wellen, Lager, Zubehör, Führungsschienen unterliegen derzeit noch nicht diesen Anforderungen. x Innoroll_Norm_ROLLLA 25.04.2006 10:40 Uhr Seite 10 EIN WORT ZUM SCHLUSS VON INNOROLL D ie DIN-EN-Norm 13659 wird ab dem 01.04.2006 im Rahmen der CEKennzeichnung für Bauprodukte europaweit für alle Hersteller und Lieferanten im Bauzulieferbereich verpflichtend. Mit Innoroll als Hersteller und Lieferant der montagefertigen Vorbau-Rollladenelemente sind die Rollladen-Fachbetriebe immer auf der sicheren Seite. Sämtliche Innoroll-Vorbau Rollladenelemente werden nach den Forderungen laut DIN-EN 13659 geprüft und gefertigt. Die Markenprodukte verfügen über die notwendige CEKennzeichnung. Die jeweilige CEKennzeichnung ist sichtbar im Innenbereich des Rollladenkastens angebracht. Der Pflicht zur Übergabe der entsprechenden Unterlagen kann der montierende Fachbetrieb leicht nachkommen, da Innoroll diese Unterlagen entsprechend vorbereitet. Zusätzlich zu Tests auf Windlast und der Einhaltung der nötigen Bedienkräfte bei Gurten und Getriebebedienung verlangt die DIN-EN 13659 Salzwasser-Sprühtests und einen Dauerlauftest. Bei diesen Testreihen müssen die Elemente 10.000 Zyklen schadlos überstehen. Damit ist gewährleistet, dass die Innoroll-Vorbaurollläden industriellen und privaten Anwendern größtmögliche Funktionalität, Flexibilität und Sicherheit garantieren. Weitere Detailinformationen unter: www.ce-richtlinien.de Stand 03/2006, Abteilung QS/ BF, TH. Revision 1 x Der gesamte Innoroll-Produktionsprozess ist vom TÜV-Nord geprüft. Zur weiteren Gütesicherung der laufenden Profilproduktion und zur Durchführung der gemäß DIN-EN 13659 geforderten Windlasttests nutzt Innoroll einen vom IFT Rosenheim (Prüfinstitut Fenster und Türentechnik) zugelassenen Windlast-Prüfstand. Beim Windlast-Prüfverfahren werden die Rollläden regelmäßig den geforderten Druckund Sogtests unterzogen und auf ihre Leistungsfähigkeit getestet. I nnor ol l GmbH Sc hönbac herSt r . 39 D35745Her bor nHör bac h i nf o@i nnor ol l . de