Workshop: dbgs GesundheitsService GmbH Ein Unternehmen der
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Workshop: dbgs GesundheitsService GmbH Ein Unternehmen der
5. FACHTAG TAGESREHA IN FRANKFURT AM MAIN SUCHT UND ARBEITSWELT 11.05.2016 SUCHTPRÄVENTION IN UNTERNEHMEN JULIA VOIGT IAS GRUPPE PSYCHOSOZIALE BERATUNG UND TRAININGS © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |1 INHALTE Daten und Fakten zum Thema Sucht in der Arbeitswelt Warum ist es so schwer mit Suchtkranken am Arbeitsplatz umzugehen? Bausteine einer Suchtprävention im Unternehmen © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |2 ALKOHOLKONSUMENTEN Erwerbstätige Bevölkerung: Abstinente risikoarmer ... riskanter... 5% 80% 10% abhängiger... 5% ... Konsum von Alkohol Quelle: nach Wienemann, E., Universität Hannover (WA). © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |3 SUCHTKRANKE IN DEUTSCHLAND (Erwachsene Allgemeinbevölkerung von 18 bis 64 Jahren) Alkoholabhängigkeit (Schätzungen 1.540.000-2.040.000) Medikamentenabhängigkeit (Schätzungen 2.030.000-2.620.000) Pathologisches Glücksspiel (BzgA 2012) Nikotin (Schätzungen 5.100.000-6.110.000) Internetabhängigkeit (14- bis 64 -jährige, Pinta-Studie 2013) Illegale Drogen (Schätzungen 224.000-453.000) Quelle: Suchtsurvey 2012 soweit nicht anders benannt © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |4 CO – ABHÄNGIGKEIT IM BETRIEB Suchtprobleme „übersehen“ nicht ansprechen verharmlosen zudecken ... hilft dem Suchtkranken nicht, sondern wirkt sich suchtverlängernd aus. … schafft „Schonraum“ im Betrieb. © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |5 PHASEN DER ABHÄNGIGKEIT UND CO-ABHÄNGIGKEIT Abhängigkeit Co-Abhängigkeit 1. Abwehr-Phase 1. Abwehr-Phase („Ich habe kein Problem“) („Wir haben/sehen kein Problem“) 2. Rechtfertigungs-Phase 2. Beschützer-Phase 3. Kampf-Phase 3. Kontroll-Phase 4. Kapitulations-Phase 4. Anklage-Phase („Ich habe ein Problem, aber ich habe gute Gründe…) („Ich habe ein Problem, aber ich schaffe es alleine...“) („Ich habe ein Problem und ich schaffe es nicht allein. Es hat keinen Sinn mehr.“) („Wir haben ein Problem, aber wir verstehen und helfen.“) („Wir haben ein Problem, aber wir kriegen das in den Griff.“) („Wir haben ein unlösbares Problem. Wir können/wollen nicht mehr.“) Quelle: Institut für Betriebliche Suchtprävention Berlin e.V., Alkohol am Arbeitsplatz © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |6 HINDERUNGSGRÜNDE FÜR INTERVENTION Was hindert Vorgesetzte/Kollegen am meisten, Mitarbeiter mit Alkoholproblemen anzusprechen? Unsicherheit in der Einschätzung 74% Mangel an Beweisen 44% Hemmungen, Peinlichkeit 36% 34% Angst vor Reaktion des Mitarbeiters Mangelnde Information über Alkohol 28% Zeitmangel 22% Gleichgültigkeit Befürchtung, dem Mitarbeiter zu schaden 16% 13% eigener Alkoholkonsum 9% Angst sich unbeliebt zu machen 8% Wenig Unterstützung durch eigene Vorgesetzte Quelle: Führungskräftebefragung Landesbank Berlin 1995 © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de 8% |7 DILEMMA DES VORGESETZTEN Der ist ein Risiko, so betrunken wie der ist! Da nutzt nur noch eine Kündigung! Ich mache das nicht mehr mit! Irgendwie kriegen wir das schon hin! © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de Bildquelle: Shutterstock.com Arek Malan Aber wenn der Mitarbeiter nüchtern ist, macht er seine Arbeit perfekt! Die Arbeit muss erledigt werden! Ich will mich nicht unbeliebt machen! Wenn das herauskommt, dass er alkoholkrank ist…! |8 BAUSTEINE EINER BETRIEBLICHEN SUCHTPRÄVENTION Information und Aufklärung Suchtkrankenhelfer Beratung für Führung und Mitarbeiter Schulungen für betriebliche Funktionsträger Betriebliche Regelung – Betriebsvereinbarungen - Stufenplan Betriebliches Gesundheitsmanagement Sensibilität für das Thema auf breiter Unternehmensebene / Enttabuisierung / Kultur / Akzeptanz © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de |9 RECHTLICHER RAHMEN Arbeitsschutzgesetz §§ 15 Abs. 1 und 16 Die Beschäftigen sind verpflichtet, für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen,… Unfallverhütungsvorschriften „Grundsätze der Prävention“ Pflichten des Unternehmers [der Führungskraft] § 7 Befähigung für Tätigkeiten (2) Der Unternehmer [Führungskraft] darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich und andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. Pflichten der Versicherten [des Arbeitnehmers] § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in den Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. (3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten. Quelle: Gesetzliche Unfallversicherung GUV-V A 1 Unfall © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de | 10 INTERVENTIONSLEITFADEN Fürsorgegespräch Klärungsgespräch Stufengespräch Persönliche, soziale, gesundheitliche Auffälligkeiten werden sichtbar Verletzung o. Vernachlässigung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen, Zusammenhang mit Substanzgebrauch nicht sicher Verletzung o. Vernachlässigung arbeitsvertraglicher Pflichten in Zusammenhang mit Substanzgebrauch Sorge um weitere Entwicklung, Hilfsangebote Rückmeldung, Erwartung aufzeigen, Hilfsangebote 5 Stufen mit Hilfsangeboten und Sanktionen Kein Disziplinarcharakter Reines Unterstützungsangebot Konkrete Vereinbarung weiterer Schritte Gesprächsnotiz Rückmeldegespräch Konkrete Vereinbarungen Rückmeldegespräche Gesprächsnotizen Quelle: Prof. Dr. Wienemann und DHS © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de | 11 HISTORISCHER ÜBERBLICK SUCHTPRÄVENTION DB - - • • vor 1998 K Kein DB-weites Alkoholverbot Keine DB-weite Regelung zum Umgang mit auffälligen und erkrankten Mitarbeitern ABER: regelmäßige Tauglichkeitsuntersuchungen der MA mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten UND: Beratungsangebot Stiftung Bahn-Sozialwerk © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de 1998 - - Abschluss der „Konzernbetriebsvereinbarung zum Suchtmittelverbot, zum Umgang mit Suchtmittelgefährdung und – abhängigkeit im Unternehmen“(KBV S)(KBV Sucht) Die Umsetzung der KBV wird in einer Konzernrichtlinie geregelt 2002/2003 - - - Personalorganisation der Deutschen Bahn benennt das Thema Sucht am Arbeitsplatz als Priorität der betrieblichen Gesundheitsförderung. Das Projekt „Sucht am Arbeitsplatz wird initiiert. Schwerpunkte: Prävention, Beratung und Hilfestellung für bereits erkrankte bzw. gefährdete Mitarbeiter. … 2012 - - Einführung des MitarbeiterUnterstützungsteams MUT Telefonische Erreichbarkeit an Werktagen 8.00 – 20.00 Uhr | 12 PROJEKT „SUCHT AM ARBEITSPLATZ“ 2002/2003… …und was sich daraus entwickelt hat: A) Informationskampagne • Broschüre „Sucht am Arbeitsplatz – Praxishilfe für Führungskräfte“ • Hotline und Postkartenserie • erste Anfänge in der Etablierung einer Hotline • begrenzt auf das Thema Sucht • sehr geringe Nutzung und daher wieder eingestellt 10 Jahre später erfolgreiche Einführung der MUT-Beratung, die sich dem gesamten psychosozialen Beratungsspektrum widmet © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de | 13 PROJEKT „SUCHT AM ARBEITSPLATZ“ 2002/2003… … und was sich daraus entwickelt hat : B) Theater und Film • Theaterstück „Morgen hör´ ich auf“ • wurde an mehreren Standorten für Führungskräfte der Deutschen Bahn aufgeführt, mit anschließender Podiumsdiskussion • Mehrere Filme der Stiftung Bahn-Sozialwerk / BZAL*) zu finden hier: http://www.blaukreuz-verlag.de/Morgenhoer-ich-auf-DVD zu finden hier: http://www.bsw24.de/Medien.140.0.html • Theaterstück und Film „Gustav trinkt“ • wurde erstellt von Betrieblichen Suchtkrankenhelfern der DB und der Sozialberatung der ias AG, die ebenfalls die Darsteller der einzelnen Rollen sind. *) Bahn-Zentralstelle gegen die Alkoholgefahren © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de | 14 PROJEKT „SUCHT AM ARBEITSPLATZ“ 2002/2003… … und was sich daraus entwickelt hat : B) Schulungen und Seminare • Seminar „Umgang mit auffälligen Mitarbeitern“ für Führungskräfte • ist inzwischen fester Bestandteil des Schulungsangebots von DB Training, dem internen Bildungsdienstleister der Deutsche Bahn, in Zusammenarbeit mit der Sozialberatung der ias Gruppe und den Betrieblichen Suchtkrankenhelfern • Ausbildung von betrieblichen Suchtkrankenhelfern (SKH) • Der Großteil der betrieblichen Suchtkrankenhelfer wurde 2002/2003 ausgebildet. • Seitdem finden regelmäßig weitere Basis- und Aufbauschulungen statt. • Derzeit sind bei der Bahn über 200 betriebliche Suchtkrankenhelfer im Einsatz. © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de | 15 BETRIEBLICHE SUCHTKRANKENHELFER Betriebliche Suchtkrankenhelfer • sind DB-Mitarbeiter, die selbst von einer Suchterkrankung betroffen sind, aber bereits mindestens ein Jahr abstinent leben. • beraten und unterstützen freiwillig andere Beschäftigte bei Suchtmittelgefährdung und –abhängigkeit. • motivieren zur Verhaltensänderung und Beratungsbereitschaft • vermitteln zur betrieblichen Sozialberatung / zu MUT, begleiten bei der Einleitung von Maßnahmen und Therapien, beraten und begleiten bei der Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz. • Sie werden in speziellen Seminaren durch die ias Gruppe aus- und fortgebildet. © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de | 16 © 2016 ias-Gruppe | www.ias-gruppe.de 17