IKK Brandenburg und Berlin Service
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IKK Brandenburg und Berlin Service
Rückantwort an: IKK Brandenburg und Berlin Service-Center Berlin Keithstr. 9/11 10787 Berlin Antrag auf zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Ich beantrage einen pauschalen Wohngruppenzuschlag. 1. Ich lebe mit mindestens zwei anderen Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen abgeschlossenen Wohnung (üblicherweise gemeinsame Küchen- und Badnutzung) mit häuslicher pflegerischer Versorgung: nein ja 2. Ich erhalte bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung: nein ja 3. Ich habe Anspruch auf Beihilfe/Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen: nein ja ___________________________________________________________________________ Name, vollständige Anschrift und Aktenzeichen der Beihilfestelle 4. Die Wohngemeinschaft wurde zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung gegründet: nein ja, gegründet am ____________ 5. In der Wohngemeinschaft leben _________ Pflegebedürftige. (*) Anzahl 1. PV05 PV05 Daten meiner Mitbewohner: Vorname Name Kranken- bzw. Pflegekasse Pflegestufe Unterschrift des Mitbewohners Vorname Name Kranken- bzw. Pflegekasse Pflegestufe Unterschrift des Mitbewohners Vorname Name Kranken- bzw. Pflegekasse Pflegestufe Unterschrift des Mitbewohners 2. 3. (*) Nachweise (z.B. Pflegekassenbescheide der anderen Wohngruppenmitglieder) sind diesem Antrag beigefügt. Über Änderungen informiere ich unverzüglich die Pflegekasse der IKK Brandenburg und Berlin. 6. In der Wohngemeinschaft ist folgende Pflegekraft (Präsenzkraft) tätig: Vorname Name PLZ Wohnort Straße Hausnummer Unterschrift der Pflegekraft (Präsenzkraft) Sie erledigt organisatorische verwaltende pflegerische Aufgaben. 7. Meine Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt/hat übernommen ab __________________ ein ambulanter Pflegedienst (professionelle Pflege) ___________________________________________________________________________ Name und Anschrift des Pflegedienstes eine private Pflegeperson (familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege) (Wichtig: Vorname Name, Anschrift und Telefonnummer* aller pflegenden Personen) 8. Für die Zahlung des Wohngruppenzuschlages gilt folgende Bankverbindung: Kontonummer/IBAN Bezeichnung des Geldinstitutes Bankleitzahl/BIC Kontoinhaber/-in Vor- und Nachname Anschrift des Kontoinhabers/in, falls nicht identisch mit Antragsteller 9. Eine Kopie des aktuellen Mietvertrages habe ich beigefügt PV05 werde ich nachreichen. ____________________________________________________________________________________________ Datum und Unterschrift des/der Versicherten/Betreuers/Betreuerin/Bevollmächtigten/ gesetzlichen Vertreters Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Allerdings benötigen wir die hier erhobenen Daten, um Ihren Antrag bearbeiten zu können. Sofern uns erforderliche Angaben und Daten nicht vorliegen, kann es bei der Leistungsgewährung zu Nachteilen führen (§ 67 a Abs. 3 Sozialgesetzbuch X (SGB X), § 94 SGB XI, § 60 SGB I). *Angabe ist freiwillig Information zum Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen Neue Pflegeleistung ab 30.10.2012 Neben den ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung) erhalten Pflegebedürftige in selbstorganisierten ambulanten Wohngruppen monatlich einen pauschalen Zuschlag. Dieser beträgt 200,00 Euro monatlich (für Beihilfe-/Heilfürsorgeempfänger monatlich 100,00 Euro). Dieser pauschale Zuschlag wird gezahlt, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Die häusliche pflegerische Versorgung der ambulant betreuten Wohngruppe erfolgt in einer gemeinsamen Wohnung. und 2. Zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung müssen regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige zusammen wohnen. und 3. Die Mitbewohner beziehen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen und sind mindestens als erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I) eingestuft. und 4. In der Wohngruppe ist eine Pflegekraft (Präsenzkraft) vorhanden, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet. und 5. Die freie Wählbarkeit bei den Pflege- und Betreuungsleistungen darf rechtlich oder tatsächlich nicht eingeschränkt sein. Für diese Leistung ist ein Antrag erforderlich. Sie wird frühestens ab dem Monat des Antrageingangs und bei Vorliegen aller Voraussetzungen gezahlt. PV05 Beachten Sie dabei: Jeder Pflegebedürftige muss bei seiner Pflegekasse einen eigenen Antrag stellen. Das Vorliegen von drei pflegebedürftigen Wohngruppenmitgliedern ist schriftlich anhand von Nachweisen zu dokumentieren. Jede Änderung bei der Wohngruppenzusammensetzung ist bei der Pflegekasse unverzüglich anzuzeigen. Ihre Pflegekasse der IKK Brandenburg und Berlin