Barrierefrei-Richtlinie GMW
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Barrierefrei-Richtlinie GMW
Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden der Stadt Wuppertal Die Richtlinie gilt für alle städtischen Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen, Kulturgebäude und Verwaltungsgebäude sowie die zugehörigen baulichen Außenanlagen, die öffentlich zugänglich sind. Diese Richtlinie wird bei Änderungen und/oder Ergänzungen der gesetzlichen Grundlagen bzw. DIN-Vorgaben entsprechend angepasst und aktualisiert. 3 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Impressum Herausgeber Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Müngstener Straße 10 42885 Wuppertal Ansprechpartner: Norbert Mönnick (0202) 563 5466 norbert.moennick@gmw.wuppertal.de © Copyright: Der Nachdruck dieser Barrierefrei-Richtlinie oder einzelner Kapitel ist - unter Angabe der Quelle - ausdrücklich erwünscht; eine besondere Erlaubnis ist nicht erforderlich. Stand 21.01.2016 (Version 2.1) 4 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Anwendungshinweise zur Checkliste Barrierefrei im Zuge von Baumaßnahmen Die Hinweise zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Baumaßnahmen unter Kapitel 8 sind Bestandteil einer separaten Checkliste. nahmen“ sowohl an R 105 als auch ans GMW, Team 1, einzureichen. • Die Spalten „nicht erforderlich / wird erfüllt / wird nicht erfüllt“ sind vollständig auszufüllen. Diese Checkliste ist durch interne und externe Planer zwingend dem Bauantrag bzw. der Fertigstellungsmeldung beizufügen: • Bitte die Kopfzeile mit Bauvorhabenbenennung, Bearbeiter und Datum ausfüllen und den Ausdruck auf der letzten Seite stempeln und unterschreiben. • Die Anlage zum Bauantrag ist „als Absichtserklärung“ vorab bei Herrn Raabe (GMW, Team 3) einzureichen bzw. im Rahmen des Regeltermins abzustimmen oder sie wird vor Weiterleitung des Bauantrags an R 105 durch Team 1 entnommen und durch Herrn Raabe geprüft. • Die beiden Exemplare (Absichtserklärung und Dokumentation Realisierung) für das GMW werden hier archiviert. • Das Exemplar für R 105 ist Voraussetzung für die Prüfung der umgesetzten Maßnahmen im Rahmen der Abnahme. • Die Anlage zur Fertigstellungsmeldung (auch bei vorzeitigen Inbetriebnahmen oder Teilabnahmen!) ist als „Dokumentation der realisierten Barrierefreimaß- Abweichungen in der Bauausführung sind frühzeitig im Regeltermin abzustimmen! 5 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Inhaltsverzeichnis Kap.Thema Seite Impressum 4 Anwendungshinweise zur Checkliste Barrierefrei 5 1 Absicht/Zielrichtung (BGG NRW) 8 2 Gesetzliche Grundlagen: BauO NRW/VstättVO/ArbStättV 8 3 Gebäudeanforderungen bei Neubauten 10 3.1 Schulen und Verwaltungsgebäude bzw. gleichzusetzende Gebäude 10 3.2 Turnhallen bzw. gleichzusetzende Gebäude 10 3.3 Versammlungsstätten bzw. gleichzusetzende Gebäude 11 3.4 Kindertagesstätten bzw. gleichzusetzende Gebäude 11 4 Gebäudeanforderungen bei Generalinstandsetzungen/ Umbauten/Erweiterungen 11 4.1 Altbauten und Generalinstandsetzungen bzw. gleichzus. Gebäude 11 4.2 Erweiterungsbau als Solitärgebäude bzw. gleichzusetzende Gebäude 11 4.3 Erweiterungsbau angefügt an Altbau bzw. gleichzusetzende Gebäude 11 5 Planungsbeteiligte/Entscheidungsfindung 12 5.1 Produktmanagerin/Produktmanager des GMW 12 5.2Behindertenvertretung 12 5.3 GMW bzw. durch das GMW beauftragte externe Architekten 12 5.4 Regeltermin Barrierefrei 12 5.5 Personalvertretung der Stadt Wuppertal 6 12 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Kap.Thema Seite 6 Nichteinhaltung der Barrierefreiheit/Dokumentation 13 6.1 Dokumentierte Prüfung 13 6.2 Testat der Behindertenbeauftragten 13 7 Empfehlung zur Planung (sensorisch, visuell und taktil) 13 7.1 Allgemeine Anforderungen (Erfüllung des Zwei-Sinne-Prinzips) 14 7.2 Sensorische Anforderungen 14 7.3 Taktile Orientierungshilfen 16 8 Hinweise zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Baumaßnahmen 17 8.1Eingänge 17 8.2Flure/Erschließungsräume 18 8.3Treppen 19 8.4Rampen 20 8.5Aufzüge 22 8.6 23 Einrichtung/Ausstattung (Schalter, Küchen, Duschen, WC´s, etc.) 8.7PKW-Stellplätze 40 8.8Veranstaltungsräume 42 8.9Beschilderungen 44 8.10Sonstiges 44 9 45 DIN Normen/Gesetze 10Verfasser 45 7 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 1 Absicht/Zielrichtung (BGG NRW - Behindertengleichstellungsgesetz NRW) Umbau-, Erweiterungsbau- und Sanierungsmaßnahmen des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal vor. Er gilt für alle städtischen Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen, Kulturgebäude und Verwaltungsgebäude sowie für alle bauliche Anlagen (Außenanlagen, Terrassen und Plätze, soweit sie zu Gebäuden des GMW gehören), die öffentlich zugängig sind. § 4 Barrierefreiheit (BGG NRW) Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig. Zu den gestalteten Lebensbereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, Beförderungsmittel im Personennahverkehr, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen. Die Landesbauordnung NRW (BauO NRW), die Sonderbauverordnung (SBauVO) und die DIN 18040-1, (18040-2) und 18040-3 sind gesetzlich verbindliches Regelwerk. Der § 55 des Landesbauordnung NRW lautet: (1) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Bei baulichen Anlagen sollten hier besonders Menschen mit Hörbehinderungen, Sehbehinderungen, Mobilitätseinschränkungen sowie Blinde berücksichtigt werden. Darin eingeschlossen sind natürlich alte Menschen, Kinder und Personen mit Kleinkindern. 2 (2) Absatz 1 gilt insbesondere für 1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, 2. Sport- und Freizeitstätten, 3. Einrichtungen des Gesundheitswesens, 4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, 5. Verkaufs- und Gaststätten, 6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen. Gesetzliche Grundlagen: BauO NRW/SBauVO/ArbStättV Im Hinblick auf das am 1. Januar 2004 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG NRW) liegt der folgende Text als Richtlinie für alle Neu-, Bei Stellplätzen und Garagen muss mindestens 1 vom Hundert der Einstellplätze, mindestens jedoch ein Einstellplatz, für schwerbehinderte Menschen vorgehalten werden. 8 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (3) Für bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen, die überwiegend oder ausschließlich von Menschen mit Behinderungen oder alten Menschen genutzt werden, wie weit Geschosse von Menschen mit Behinderungen mit Rollstühlen stufenlos erreichbar sein müssen. (6) Abweichungen von den Absätzen 1, 4, 5 können zugelassen werden, soweit die Anforderungen wegen schwieriger Geländeverhältnisse, ungünstiger vorhandener Bebauung oder im Hinblick auf die Sicherheit der Menschen mit Behinderungen oder alten Menschen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. 1. Tagesstätten, Schulen, Werkstätten und Heime für Menschen mit Behinderungen, 2. Altenheime, Altenwohnheime, Altenpflegeheime und Altenwohnungen gilt Absatz 1 nicht nur für die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teile, sondern die gesamte Anlage und die gesamten Einrichtungen. Auszug aus der Sonderbauverordnung SBauVO vom 17.11.2009 (4) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen nach den Absätzen 2 und 3 müssen mindestens durch einen Eingang stufenlos erreichbar sein. Der Eingang muss eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben. Vor Türen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein. Rampen dürfen nicht mehr als 6 vom Hundert geneigt sein, sie müssen mindestens 1,20 m breit sein und beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf haben. § 10 (7) In Versammlungsräumen müssen für Benutzerinnen und Benutzer von Rollstühlen mindestens 1% der Besucherplätze, mindestens jedoch 2 Plätze auf ebenen Standflächen vorhanden sein. Den Plätzen für Benutzerinnen und Benutzern von Rollstühlen sind Besucherplätze für Begleitpersonen zuzuordnen. Die Plätze für Benutzerinnen und Benutzer von Rollstühlen und die Wege zu ihnen sind durch Hinweisschilder gut sichtbar zu kennzeichnen. Am Anfang und am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6,0 m ein Zwischenpodest anzuordnen. Die Podeste müssen eine Länge von mindestens 1,50 m haben. Treppen müssen an beiden Seiten Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen zu führen sind. Die Treppen müssen Setzstufen haben. Flure müssen mindestens 1,40 m breit sein. Ein Toilettenraum muss auch für Benutzerinnen und Benutzer von Rollstühlen geeignet und erreichbar sein; er ist zu kennzeichnen. § 12 (2) Für Benutzerinnen und Benutzer von Rollstühlen muss eine ausreichende Zahl geeigneter, stufenlos erreichbarer Toiletten, mindestens jedoch je 10 Plätzen für Benutzerinnen und Benutzer von Rollstühlen eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Toilette, vorhanden sein. § 13 Die Zahl der notwendigen Stellplätze für die Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderung muss mindestens der Hälfte der Zahl nach § 10 Absatz 7 erforderlichen Besucherplätze entsprechen. Auf diese Stellplätze ist dauerhaft und leicht erkennbar hinzuweisen. (5) § 39 Abs. 6 gilt auch für die Gebäude mit weniger als sechs Geschossen, so9 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Auszug aus der Arbeitsstättenverordnung ArbStättV vom 12.08.2004 3.1.2Für Schulen wird die Anlagenzahl der Nutzerzahl entsprechend dimensioniert: Je 1000 Nutzer eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette. Nach Abstimmung im Einzelfall (gemäß Verfahrensablauf und beteiligten Gremien (siehe Abschnitt 4 und 5) ggf. gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toiletten, oder je eine D+H-WC - im Hinblick auf gute Erreichbarkeit - verteilt im Gebäude. Zugang über Euroschlüssel oder immer offen. § 3 (2) Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten, im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz, berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und Toilettenräumen. 3.1.3 Für Verwaltungsgebäude mindestens eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette für Mitarbeiter. 3 Gebäudeanforderungen bei Neubauten Für Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr zusätzlich mindestens eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette mit integriertem Baby-Wickelplatz für Besucher in der Eingangsetage. Zugang über Euroschlüssel und zusätzlich über Schlüssel beim Pförtner. Allgemeine Anforderungen, siehe Gesetze (Abschnitt 2) und Hinweise (Abschnitte 7 und 8). Einbau eines Aufzuges ab 2 Vollgeschossen. Bei Vandalismusgefahr ist zu prüfen, ob der Aufzug nur mit Euroschlüssel zu öffnen ist. 3.2Turnhallen bzw. gleichzusetzende Gebäude Anmerkung: Bei einer geringen Nutzfläche (HNF < 250 m²) über alle Obergeschosse (z.B. Baulücke) ist ein Aufzugseinbau nicht zwingend erforderlich, jedoch im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit zu prüfen! Siehe Punkt 5.4 + 6.1, sowie § 55 (6) BauO NW. 3.2.1 Behinderten WC: Mindestens eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette. Zugang über Euroschlüssel oder immer offen. 3.2.2 Behinderten-Umkleiden, Duschen: in Kombination mit den Damenund Herrenumkleiden. Mindestens je 1 Damen- und 1 Herrenumkleideplatz barrierefrei erreich- und benutzbar incl. je einem barrierefreien Dusch- und Waschplatz mit angeschlossener BehindertenToilette. Zugang über Euroschlüssel oder immer offen. 3.1 Schulen und Verwaltungsgebäude bzw. gleichzusetzende Gebäude 3.1.1 Behinderten WC: Mindestens eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette 10 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 3.3Versammlungsstätten bzw. gleichzusetzende Gebäude. 4.1Sanierung/Umbau/Generalin standsetzung von Altbauten bzw. gleichzusetzenden Gebäuden (nach Abschnitt 2) 3.3.1 Behinderten WC: Mindestens eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette mit integriertem Baby-Wickelplatz. Zugang bei Veranstaltungen immer offen! (z.B. in Schulen im Rahmen der schulischen Nutzung siehe 3.1.2). 4.1.1 Bei Generalinstandsetzungen ist zuerst zu prüfen (gemäß 5.4 und 6.1), ob die Barierefreiheit für die vorhandene Bausubstanz (z.B.: hochliegende Eingänge, Zwischengeschosse, mangelnde Bewegungsflächen in Fluren und WC -Anlagen) mit einem vertretbaren Mehraufwand erfüllt werden kann. Technische Lösungen sollen effektiv und wirtschaftlich effizient die allgemeinen Anforderungen herstellen können! 3.3.2 Für Versammlungsstätten wird die Anlagenzahl entsprechend der SBauVO dimensioniert. 3.4Kindertagesstätten bzw. gleichzusetzende Gebäude. 4.1.2 Behinderten WC: Mindestens eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette (ggf. gem. Abschnitt 3 je nach Nutzer-/ Besucherbedarf mit integriertem Baby-Wickelplatz) Anzahl und Zugänglichkeit der Behinderten-WC’s wird entsprechend der Gebäudedifferenzierung (nach Abschnitt 3) und Dimensionierung nach Abschnitt 8.6.8 sichergestellt. 3.4.1 Behinderten WC: Mindestens eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behindertentoilette (ggf. höhenverstellbar) mit integriertem Baby-Wickelplatz allgemein zugänglich im Gebäude. Zugang immer offen! 3.4.2 Spiel- und Freizeit Geräte sollten integrativ und barrierefrei geplant und gebaut werden 4.2 Erweiterungsbau als Solitärgebäude bzw. gleichzusetzende Gebäude 4 Gebäudeanforderungen bei Sanierungen/Umbauten/ Generalinstandsetzungen von Altbauten Ein Erweiterungsbau (Schulgebäude) mit mehr als 8 Klassenräumen in z.B. zweigeschossiger Bauweise wird als Neubau behandelt – siehe 3.1. • Allgemeine Anforderungen, siehe Gesetze (Abschnitt 2) und Hinweise (Abs. 7 u. 8) • Belange des Denkmalschutzes dürfen das öffentliche Interesse an einer Barrierefreiheit nicht wesentlich einschränken. • Einbau eines Aufzuges ab 2 Vollgeschossen. 4.3 Erweiterungsbau angefügt an Altbau bzw. gleichzusetzende Gebäude Bei Erweiterungsbauten werden Aufzüge eingebaut, wenn die Barrierefreiheit für die vorhandene Bausubstanz (z.B. hochliegende Eingänge, Zwischen11 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 5.3 GMW Planung/Bauleitung bzw. durch das GMW beauftragte externe Architekten geschosse, mangelnde Bewegungsflächen in Fluren und WC-Anlagen) mit einem vertretbaren Mehraufwand erfüllt werden kann. Technische Lösungen sollen effektiv und wirtschaftlich effizient die allgemeinen Anforderungen herstellen können! Erarbeitung der Bauvorhaben-Planung bzw. Umsetzung von Baumaßnahmen entsprechend der „Barrierefrei-Richtlinie GMW“. 4.3.1 Behinderten WC: Mindestens eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette (ggf. je nach Nutzer-/ Besucherbedarf mit integriertem Baby-Wickelplatz). 5.4 Regeltermin Barrierefrei Das GMW koordiniert, leitet und protokolliert monatlich einen Regeltermin, in dem unter anderem alle Bauvorhaben des GMW, die Menschen mit Behinderungen betreffen, vorgestellt, beraten und entscheidungsreif vorbereitet werden. Bei Bedarf werden zusätzliche Beratungstermine vereinbart. Anzahl und Zugänglichkeit der Behinderten-WC’s wird entsprechend der Gebäudedifferenzierung (nach Abschnitt 3) und Dimensionierung nach Abschnitt 8.6.8 sichergestellt. Regelmäßige TeilnehmerInnen sind: • Behindertenbeauftragte der Stadt Wuppertal • Vorstand des Beirats der Menschen mit Behinderung • GMW - Herr Raabe - federführend 5Planungsbeteiligte/ Entscheidungsfindung 5.1Produktmanagerin/ Produktmanager des GMW Die Produktmanagerin und die Produktmanager des GMW entscheiden über die Umsetzung der im Regeltermin beratenen Barrierefrei-Maßnahmen. Die Produktmanagerin/der Produktmanager des GMW ist Bauherrin/Bauherr für alle Baumaßnahmen in ihrem/seinem jeweiligen Produktbereich (Schulen, Soziale Einrichtungen, Kultur + Sport, Verwaltung) und kann, bei Bedarf, an dem Regeltermin teilnehmen. Von den Beratungen im Regeltermin abweichende Entscheidungen der PM’s sind in den Regelterminen rückzukoppeln. 5.5Personalvertretung der Stadt Wuppertal 5.2Behindertenvertretung Die Behindertenvertretung besteht aus der Behindertenbeauftragten der Stadt Wuppertal (als Vertreterin gemäß LGG) und dem Vorstand des Beirats der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal (als Vertretung der Behindertenverbände). nur informativ/nicht Gegenstand dieser Richtlinie! Im Zuge von Baumaßnahmen in Arbeitsstätten für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wuppertal ist über die jeweilige Perso12 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 7 nalvertretung des Geschäftsbereichs bzw. Eigenbetriebs die entsprechende Schwerbehindertenvertretung bzw. der Gesamtschwerbehindertenvertreter in die Planungen einzubeziehen. 6 Empfehlungen zur Planung (Sensorisch, Visuell und Taktil), Mindestanforderung gemäß der geltenden DIN 18040-1 Je nach Nutzungsanforderung des betreffenden Gebäudes ist sorgfältig abzuwägen, ob Gebäudeteile für Besucher oder Nutzer barrierefrei erreichbar und nutzbar sein müssen! Hier sind auch die umzusetzenden Anforderungsprofile und die daraus resultierenden Baumaßnahmen festzulegen, damit die notwendigen Details (Abschnitte 7 und 8) ersichtlich werden. Nichteinhaltung bzw. Abweichungen der Barrierefreiheit/ Dokumentation 6.1 Dokumentierte Prüfung Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie ist bei Baumaßnahmen im Regeltermin Barrierefrei (nach 5.4) zu prüfen und zu beraten. Oberste Priorität hat die Findung eines einvernehmlichen Kompromisses. Abweichungen sind mittels Protokoll zu dokumentieren. Abweichungen von der Empfehlung sind im „Regeltermin Barrierefrei“ zu beraten und zu genehmigen. Öffentlich zugängliche Gebäude oder Gebäudeteile, Arbeitsstätten und ihre Außenanlagen sind mit Orientierungshilfen bzw. Kommunikationsmöglichkeiten auszustatten / DIN 18040-1, 4.4. Die Höhe von Schildern und Hinweisen muss so ausgerichtet sein, dass alle Menschen aus ihren unterschiedlichen Blickpositionen maximal mögliche freie Sichtverhältnisse zur Orientierung vorfinden. Dies ist in der Regel eine mittlere Höhe von 1,30 m. Aus gestalterischer Sicht empfiehlt sich, vor allem bei vielen unterschiedlichen Formaten, eine einheitliche Unterkante auf 1,20 m fest zu legen. Sollten die Beteiligten keine Einigung erzielen, so steht ihnen zur Klärung mit dem jeweils unmittelbaren Dienstvorgesetzten der Dienstweg offen. Die Betriebssatzung des Gebäudemanagements bleibt davon unberührt. Abweichungen werden auf dem Formblatt des R 105 „Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften“ (im Anhang, Seite 22) aufgelistet und begründet und unter Verweis auf das entsprechende Protokoll des Regeltermins Barrierefrei dem Bauantrag beigefügt. Jedes Objekt (z.B. ein Hinweisschild zur Wegeführung, Erschließung und Sicherheit) muss für alle Menschen erreichbar, erkennbar, unterscheidbar und in seiner Funktion verständlich sein. Dazu gehören Einzelheiten wie z.B. die Größe, der Kontrast und die Form von Hinweisen (auch taktil), damit sie z.B. auch mit einer Sehbehinderung, auch aus einer be-stimmten Entfernung, erkannt werden können. 6.2 Testat der Behindertenbeauftragten Für alle öffentlich geförderten Baumaßnahmen wird durch die Behindertenbeauftragte ein Testat erstellt. 13 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 7.1 Allgemeine Anforderungen (Erfüllung des Zwei-Sinne-Prinzips) Zugänge • stufenfreier Zugang, Rampe ≤ 6 %, max. 6 m Länge • ≤ 1 m Länge max 12 % Erreichbarkeit • alle öffentlichen Bereiche barrierefrei Information und Wegleitsystem • zu Bereichen unterschiedlicher Funktion, • zu Serviceeinrichtungen, • zu den Ausgängen, • zu Informationsschaltern, • zu Toiletten, • zu besonderen Einrichtungen für Behinderte Orientierungs- und Leitsystem • kontrastreiche Hervorhebung von Stufen, Treppen und Hindernissen, • Schalter (bei Tastschaltern Druckpunkt beachten, bzw. tastbare Schrift) Öffentliches WC • behindertengerechte Toilette Kfz. Stellplatz für Behinderte • Stellplätze am behindertengerechten Zugang Plätze für Behinderte • mindestens 1% (≥ 1) der Plätze für Rollstuhlfahrer 7.2 Sensorische Anforderungen schriftlich, wird sie in Großdruck zugänglich gemacht. Für alle Nutzer, insbesondere die Menschen mit sensorischen Behinderungen, sind Orientierungs- und Kommunikationsmöglichkeiten deutlich zu kennzeichnen. 7.2.1Visuelle Orientierungshilfen Visuelle Orientierungshilfen müssen die Anforderungen an optische Informationssysteme nach den Prioritäten der jeweiligen Orientierungsfunktion berücksichtigen (zum Umfeld ist auf einen deutlichen Kontrast zu achten (siehe DIN 32975 - optische Kontraste), reflektierende Oberflächen sollten vermieden werden). Alle Informationen zur Wegeführung, Erschließung und Sicherheit müssen auch von Menschen mit sensorischen Einschränkungen erkannt werden können; sie sollen deshalb mindestens zwei der Sinne Hören, Sehen oder Tasten ansprechen. Dies gilt auch für Orte, die der sprachlichen Kommunikation dienen. Die Amtssprache ist deutsch und wenn 14 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 7.2.2 Optische Informationen mit Warnfunktion Wie z.B. Notausgänge, Rettungswege, etc. Ablesehöhe bei kurzen Abständen (≥ 1,00 m) • 1,30 m mittlere Höhe Schriftgröße bei Warnfunktion • Optimale Schriftgröße je m Betrachtungsabstand: 36 mm • 0,9 cm / 0,25 m Abstand • 3,5 cm / 1,00 m Abstand Farbkontrast bei Warnfunktion • hervorstechend (schwarz/weiß, weiß/rot, schwarz/gelb) Beleuchtung bei Warnfunktion • sehr helle, direkte Ausleuchtung 7.2.3 Optische Informationen mit Entscheidungsfunktion Wie z.B. Fahrpläne etc. Ablesehöhe bei kurzen Abständen (≥ 1,00 m) • 1,30 m mittlere Höhe Schriftgröße bei Entscheidungsfunktion • Optimale Schriftgröße je m Betrachtungsabstand: 18 mm • 0,4 cm / 0,25 m Abstand • 1,8 cm / 1,00 m Abstand Farbkontrast bei Entscheidungsfunktion • sehr deutlich (gelb/grün, weiß/blau, weiß/grün) Beleuchtung bei Entscheidungsfunktion • helle Ausleuchtung ohne Schatten 7.2.4 Optische Informationen mit Leitfunktion Wie z.B. Fahrpläne etc. Ablesehöhe bei kurzen Abständen (≥ 1,00 m) • 1,30 m mittlere Höhe Schriftgröße bei Leitfunktion • Optimale Schriftgröße je m Betrachtungsabstand: 14 mm • 0,3 cm / 0,25 m Abstand • 1,4 cm / 1,00 m Abstand Farbkontrast bei Leitfunktion • deutlich (farbig/nicht farbig) Beleuchtung bei Leitfunktion • wie bei Straßenbeleuchtung 15 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 7.2.5 Akustische (Auditive) Informationssysteme Lautstärke • klar und deutlich auch bei Nebengeräuschen Frequenzkontrast • 150 bis 10.000 Hz Ankündigung von Durchsagen • durch akustische Zeichen Begrifflichkeit • einfache Formulierungen • deutliche Sprache • einheitliche Begriffe z.B. Ebene statt Etage Erfassbarkeit • eine Wiederholung • langsames Sprechen Die akustisch vermittelten Informationen sollten sich deutlich vom Störschallpegel der Umgebung abheben! Sensortasten (Touch Screen) sollen nicht verwendet werden, es sei denn, sie erfüllen das Zwei-Sinne-Prinzip. 7.3 Taktile Orientierungshilfen Taktile Orientierungshilfen müssen vor Gefahrenstellen, bei Hindernissen oder Richtungsänderungen einen Aufmerksamkeitshinweis (Aufmerksamkeitsfeld) geben (siehe DIN 32984). Sie müssen sich vom Umfeld deutlich unterscheiden, z. B. durch Form, Material, Härte, Oberflächenrauheit, erhabene Schriftzeichen bzw. Piktogramme o.ä. Tastbare Schrift oder Zeichen müssen zwischen 25 mm und 50 mm hoch, 1 mm erhaben und in Pyramidenschrift verfasst sein. Tastschalter müssen sich vom Umfeld deutlich unterscheiden und einen Druckpunkt haben, um beim Ertasten der Informationen ein unbeabsichtigtes Auslösen zu vermeiden und um eindeutige Rückmeldung zu geben, dass die Anforderung ausgelöst wurde. 16 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 8 Hinweise zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Baumaßnahmen 8.1Eingänge Wenn aus bautechnischen Gründen kein selbständiger Zugang für Behinderte erreicht werden kann, sollte eine Rufanlage installiert werden. Zugang • stufenfrei Schwelle, Höhe • max. 2 cm Bewegungsflächen bei Drehflügeltüren • innen: min. 1,50 m x 1,50 m • außen: min. 1,50 m x 1,20 m Bewegungsflächen bei Schiebetüren • beidseitig: min. 1,90 m x 1,20 m Türdurchgangsbreite im Lichten • min. 0,90 m Türhöhe • min. 2,00 m im Bestand • min. 2,135 m im Neubau Keine Rotationstür/Karusselltür • falls nicht Drehflügeltür in unmitteba- rer Nachbarschaft angeordnet ist 17 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Öffnung • automatisch oder • mit geringem Kraftaufwand auch von Rollstuhlfahrern zu öffnen (DIN EN 12217:2004-05 Klasse 3 - 25 N bei Dreh- und Schiebetüren • Drehflügeltüren nach außen öffnend; Vermeidung von Quetsch- und Scherstellen • unten, mind. innen Stoßkante für Roll stuhl (glatt und robust) Taster für automatische Türöffnung • h = 0,85 m, kontrastreich auf der Wand • min. 0,50 m Abstand zu seitlichen Wänden/Einbauten • 2,50 m zur aufschlagenden Türseite • 1,50 m zur nichtaufschlagenden Türseite Bei Selbstschließmechanismus • ausreichende Verzögerungszeit Wenn kein Selbstschließmechanismus • zusätzlicher Bügelgriff an der Türinnenseite (Abbildung 10) Sicherheitsmarkierung gilt auch für feststehende, raumhohe Verglasungen ohne Brüstungsriegel! • Glastüren: wechselkontrastreiche (helle und dunkle!) Markierungen in voller Breite und einer Höhe von 40 - 70 cm und 120 - 160 cm, z. B. h = 8 cm, 50% Flächenanteil Visuell kontrastierende Gestaltung • Kontrastreiche Zarge und/oder Türblatt 8.2 Flure / Erschließungsgänge Breite • min. 1,20 m bei geringen Flurlängen (≤ 6 m) ohne Richtungsänderung und Begegnung mit anderen Personen • ansonsten min. 1,50 m Fläche • min. 1,50 m x 1,50 m für Richtungswechsel und Rangiervorgänge Kopffreiheit • min. 2,20 m 18 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Zusätzliche Bewegungs-/Begegnungs- fläche wenn Flurlänge > 15 m • min. 1,80 m x 1,80 m Bodenbelag • rollstuhlgeeignet (eben und fest) • rutschhemmend (min. R 9 nach BGR 181) • antistatisch Beleuchtung • hell und gleichmäßig • blend- und schattenfrei • warmweiß Fluchtwege • Notbeleuchtung • Tonsignale Keine Ausstattungselemente • Keine Einschränkung der erforderlichen Bewegungsflächen durch Bauteile (z. B. Treppenunterläufe) oder Ausstattungselemente (z. B. Vitrinen, Schirmständer, Standaschenbecher, Feuerlöscher, freistehende Hinweistafeln o. ä.) Oberflächen • blendfrei • Boden kontrastierend zu Wandflächen 8.3Treppen Treppen sind als einzige vertikale Verbindung entsprechend der Vorgaben dieser Richtlinie durch Aufzüge oder Rampen zu ergänzen. Breite • empfohlen 1,50 m Tiefe der Bewegungsflächen an den Treppenenden • min. 1,50 m Lichte Höhe • min. 2,20 m max. Stufenzahl • 12 Stufen danach ist ein Zwischen- podest anzuordnen Treppenlauf • gerade • Seitenbegrenzungshöhe am Treppenauge min. 2 cm Podestlänge/-tiefe • min. 1,50 m 19 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Stufen • rechtwinklige Stufen ohne vorspringende Kanten (Untertritt) • immer Setzstufen Vorzugsweise alle Stufen, mindestens aber erste und letzte Stufen • Stufenkantenmarkierung kontrastreich • Trittstufenvorderkante 4-5 cm breit • Setzstufenoberkante 2 cm breit Bis zu 3 Einzelstufen • jede Stufe mit Kontraststreifen wie oben Steigungsverhältnis • empfohlen zwischen 14,5/34 cm bis 16/30 cm Handlauf: Größe, Form, Länge über Ende • beidseitig • Durchmesser 3 - 4,5 cm • ovale/runde Form • kontrastreich zur Wand/Umgebung • min. 30 cm Länge über Treppenantritt/ -austritt • keine frei in den Raum ragenden Handlaufenden. Wand- oder Bodenan schluss • ohne Unterbrechung am Treppenauge und am Treppenpodest (und Fensterni schen) Handlauf: Ausführung, Wandabstand • empfohlen: doppelläufig: h = 0,65 m und 0,85 - 0,90 m (bzw. siehe LBO § 41; h = 0,90/1,10 m oder Schulbaurichtlinie § 4; h = 1,10 m) • min. 5 cm Wandabstand Beleuchtung • keine Bodenstrahler in Stufen! 8.4Rampen (Abbildung 2 und 3) Breite • min. 1,20 m im Lichten zwischen den Handläufen/Radabweisern Bewegungsflächen (Anfang und Ende) • min. 1,50 m x 1,50 m Querneigung • nicht zulässig im Rampenbereich Längsneigung • max. 6% Maximale Länge ohne Podest •6m 20 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 21 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Tiefe der Podestfläche • min. 1,50 m Handläufe, Höhe, Größe, Form, • • • • Radabweiserhöhe • ≥ 10 cm beidseitig, h = 85 - 90 cm Durchmesser 3 bis 4,5 cm oval/rund min. 5 cm Wandabstand kontrastreich 8.5Aufzüge mindestens Typ 2 nach DIN EN 81-70: 2005-09 Innenmaße • b x t = min. 1,10 m x 1,40 m Lichte Türbreite • min. 0,90 m Lichte Türhöhe • min. 2,10 m Kabinenrückwand • vollflächig als Spiegel zur gefahrlosen Rückwärtsfahrt eines Rollstuhls (Sockel oder Schrammbord berücksichtigen) Bewegungsfläche vor dem Aufzug • min. 1,50 m x 1,50 m (+ ggf. zusätzlich 0,90 m Verkehrsfläche) Keine abwärts führenden Treppen vor Aufzügen! • wenn unvermeidlich, dann Mindestabstand der Treppe von Aufzugtür: 3,00 m Handlauf, Ausführung Bedienelemente, Höhe, Tastenanordnung, Innenausstattung gemäß DIN EN 81-70: 2005-09 Anhang G • 0,85 m Höhe, möglichst umlaufend, min. auf der Tableau- und auf der Rückseite der Kabine • h = 0,85 m für Bedienelemente (an Handlauf - falls vorhanden) • min. 0,50 m Abstand zu Innenecken Tableaubeschriftung/Ansagetext analog zu Ebenenbezeichnung im Gebäude-/ Ebenenwegweiser • Großflächentaster (5 cm x 5 cm) mit Pyramidenschrift min. 3 cm, schwarz auf hellem Grund und Brailleschrift • keine Sensortasten • 2,5 - 5 N Kraftaufwand • kontrastreiche Gestaltung Optische/taktile Rückmeldefunktion zur Tasterbetätigung • duch Lichtsignal und akustisches Bestätigungssignal (35 - 65 dB(A)) Optische Anzeige der Etage • groß und kontrastreich 22 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Haltestellenansage • bei Aufzügen mit mehr als 2 Etagen Ankunft- und Türöffnungssignal • gut wahrnehmbar (≥ 45 dB(A)) Notruf • durch geeignete, mit dem Gehörlosenverband Wuppertal abgestimmte Maßnahmen ist sicherzustellen, dass schwerhörige oder gehörlose Aufzugnutzer sich im Notfall bemerkbar machen können 8.6Einrichtung/Ausstattung Ausstattungselemente (z. B. Schilder, • kontrastreich sein und Vitrinen, Feuerlöscher, Telefonhauben...) • bis auf den Boden herunterreichen dürfen nicht so in Räume hineinragen, • oder max. 15 cm über dem Boden dass erforderliche Nutzbreiten und -höhen enden eingeschränkt werden; sie müssen grund- • oder einen min. 3 cm hohen Sockel sätzlich:haben • oder eine Tastleiste erhalten, die max. 15 cm über dem Boden endet Werden Einbauten, technische Anlagen und Elemente der Ausstattung im Sitzen genutzt, gelten die Maße nach Abbildung 4. 8.6.1 Bedieneinrichtungen (Abbildung 4) Schalter, Taster, Bedienelemente Briefkasten Klingel Gegensprechstelle/Lautsprecher • max. aufzuwendende Kraft 2,5 - 5 N • kontrastierend und taktil • mit eindeutiger Rückmeldefunktion (akustisch, optisch, Schalterstellung) • nicht ausschließlich als Sensortasten oder Touchscreens • blendfrei • Einwurfhöhe ~ 85 cm • Taster ~ 1.05 m Höhe • ~ 1.25 m Höhe Von Rollstuhlbenutzern anfahrbar • stufenfrei erreichbar Bewegungsfläche • min. 1,50 m x 1,50 m Bei ausschließlich seitlicher Anfahrbarkeit • min. 1,20 m x 1,50 m (in Fahrtrichohne Wendevorgang oder Einbauten tung) Bei ausschließlich frontaler Anfahrbarkeit 23 • min. 15 cm unterfahrbar Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 24 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Höhe der Bedienelemente • 0,85 m (max. 1,05 m für oberstes Bedienelement) Geldein-/Ausgabe an Automaten • 0,65 - max. 1,25 m Anordnung • min. 0,50 m Abstand zu Innenecken • ertastbar: entweder bis zum Boden oder Anordnung auf einem Sockel ≥ 3 cm oder max. 15 cm Bodenfreiheit Rollos und Sonnenschutzlamellen, etc. • Bedienhöhe barrierefrei 0,85 m In Kindergärten, Wartebereichen sowie sonstigen öffentlich zugänglichen Bereichen, wo mit Kindern bis 48 Monate zu rechnen ist, wird dringend empfohlen die Bedienhöhe auf 1,50 m zu legen. Unfallschutz steht hier vor der Barrierefreiheit. In Büros ist davon auszugehen, dass sich Kinder nicht unbeaufsichtigt aufhalten. 8.6.2 Sitzgelegenheiten Bewegungsfläche davor • min. 1,50 m x 1,50 m Sitzfläche, Ausführung • empfohlen: waagerechte Sitzfläche in 0,48 - 0,50 m Höhe Sitztiefe • empfohlen: 0,42 m Rückenlehne, Neigung • empfohlen: 5° bis 10° nach hinten geneigt Armstützen • empfohlen: ca. 0,60 m Angrenzende Tische • empfohlen: Freiräume für Rollstuhlfahrer, unterfahrbar ab ca. 0,67 m (Erwachsene) 8.6.3 Rezeption/Schalter Serviceschalter, Kassen (Abbildung 4) Bewegungsfläche davor und danach • min. 1,50 m x 1,50 m Tresenhöhe, Ablageflächen • 0,80 m Tresenbreite • min. 0,90 m Erreichbarkeit für Rollstuhlfahrer • voll unterfahrbar • Kniefreiheit h x t = min. 0,67 m x 0,30 m 25 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Breite von Durchgängen • min. 0,90 m Bei Trennscheibe mit Wechselsprechanlage • gut verständliche Sprachqualität • Einbau einer Induktionsanlage 8.6.4 Küchen/Naturwissenschaftliche Räume/schulische Ausstattung Bewegungsbreite vor der Küchenein- richtung • min. 1,50 m Bewegungsbreite zwischen Wänden und Möbeln, Durchgänge • min. 1,20 m Türen • min. 0,90 m Spüle/Herd • nicht in Bewegungsflächen öffnend • voll unterfahrbar, min. 0,90 m breit • Kniefreiheit h x t = min. 0,67 m x 0,30 m (Abbildung 4) Tische • Kniefreiheit h x t = min. 0,67 m x 0,50 m (Abbildung 4) Höhe aller Bedienelemente • 0,85 m Tafelhöhe für Rollstuhlfahrer • 1,30 m Schreibhöhe, Empfehlung: Pylonentafel 8.6.5 Duschen/Waschräume Abbildung 5 (Abweichungen nach Rücksprache im Regeltermin möglich!) Türen • Aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nach außen öffnend und von außen zu entriegeln Bewegungsflächen vor Waschtisch, Duschplatz • min. 1,50 m x 1,50 m Bewegungsbreite vor Badewanne • min. 1,50 m Bewegungsflächen einseitig neben Duschklappsitz • b x t = min. 0,90 m x 0,70 m 26 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Duschplatz • min. 1,50 m x 1,50 m (schwellenfrei) • mit Klappsitz 0,45 m x 0,45 m oder alternativ einem stabilen, mobilen Duschhocker h = 0,48 m • rutschhemmende Fliesen (sinngemäß nach GUV-I 8725 mindestens Bewertungsgruppe B) • Einhebel-Duscharmatur mit Verbrühungsschutz, Hebel nach unten. Mit festem Auslauf (h = 2,10 m) • und Handbrause höhenverstellbar (0,85 - 1,50 m) Einseitig Stützklappgriffe neben dem Duschplatz • Höhe 0,28 m über OK Sitz • Abstand 0,70 m zu Raumecke • waagerechter (h = 0,85 m) und senkrechter (h = 0,85 - 1,60 m) Haltegriff neben Klappsitz Kleiderhaken • je einer in 1,10 m und 1,50 m Höhe außerhalb des Spritzbereichs Ggf. Klappliege • min. 1,80 m x 0,60 m; 0,48 m Höhe + 1,50 m tiefe Bewegungsfläche Andere Zubehörbedingungen • Wie bei rollstuhlgerechten WC Ggf. Wickeltisch • min. 0,50 m x 0,80 m; 0,90 m Höhe Ggf. Notruf • Einzelfallprüfung Ggf. Pflegeliege • 1,80 m x 0,90 m • elektrisch höhenverstellbar • Einzelfallprüfung! 8.6.6 Barrierefreies WC Abbildung 6-10 (Abweichungen nach Rücksprache im Regeltermin möglich! Einseitige Anfahrbarkeit nur ausnahmsweise nach Abstimmung im Regeltermin!) Kombination mit Putzmittelraum nur ausnahmsweise nach Abstimmung im Regeltermin! Dann: Nachweis der abgeschlossenen (!) Stauraumflächen für Servicewagen, Reinigungsgeräte und für Nachschub an Papier und Reinigungsmitteln erforderlich! Bewegungsflächen vor Toilette, Wasch- becken und Handtrockner • min. 1,50 m x 1,50 m 27 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 28 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Türen • nach außen öffnend • von innen abschließbar • von außen im Notfall zu öffnen Schließung Orga-Klärung: Projektleitung mit Gebäudenutzer Abbildung 11-13 • nur für Berechtigte (mit Euroschlüssel) • oder freier Zugang Kleiderhaken • je einer in 1,10 m und 1,50 m Höhe Sitzhöhe der Toilette Sitzhöhe in Grundschulen • 0,48 m (OK Sitz) • 0,42 m Toilettenbecken, Tiefe • 0,70 m Beidseitig Stützklappgriffe • Höhe 0,28 m über OK Sitz • Abstand 0,70 m • Belastbarkeit 1 kN Spülung • Betätigung beidseitig in den Stützklappgriffen integriert • Funkauslösung Waschtisch • voll unterfahrbar • Kniefreiheit h x t = min. 0,67 m x 0,30 m (Abbildung 4) Waschtischoberkante Waschtischoberkante in Grundschule • 0,80 m • 0,70 m Toilettenpapierhalter • beidseitig im vorderen Bereich der Stützklappgriffe integriert Spiegel • auch im Sitzen (Rollstuhl) einsehbar • von OK Waschtisch bis min. 1,95 m Höhe! • min. 0,30 m breit in Fliesenspiegel integriert - kein Klappspiegel! Seifenspender • mit einer Hand bedienbar, UK 1,00 m • über dem Waschtisch, neben oder (falls Spiegel waschtischbreit) auf dem Spiegel Armatur • Einhebelstandarmatur (verlängerter Hebel) mit Schwenkauslauf; Verbrühschutz gewährleisten! • max. 0,40 m vom vorderen Beckenrand (Abbildung 4) 29 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal • Ggf. Abweichung nach Abstimmung im Regeltermin Handtrockner, Papier-Handtuchspender • UK 1,10 m • im Greifradius vom Waschtisch aus Papiersammler • wandhängend OK 0,80 - 0,85 m • UK min. 0,30 m über Fußboden • unter Papierspender WC-Bürste • wandhängend! • nicht im Bereich der Notrufzugschnur! Hygiene/Abfallbehälter wandhängend! • z. B. unter Wickeltisch, UK 0,30 m • OK max. 0,85 m über Fußboden • Knie- oder Einhandbedienung Ggf. Wickeltisch (klappbar) • min. 0,50 m x 0,80 m; 0,90 m Höhe Ggf. Pflegeliege • min. 0,70 m x 1,70 m, höhenverstell bar und klappbar Heizkörper • Position ohne Einschränkung der Bewegungsflächen auswählen! In Grundriss einzeichnen! • Thermostatventil seitlich ausrichten (nicht in den Raum stehen lassen) • UK min. 0,30 m über Fußboden, notfalls hochsetzen (UK ≥ 1,50 m) Notruf • 1 Schalter (als Zugschnur) vom Toilet-Notrufschaltung immer optisch tenbecken h = 0,85 m und Boden h = und akustisch außen über WC-Tür 0,10 m erreichbar -Ggf. zusätzlich wohin? • 1 Schalter (incl. Zugschnur) bei Licht-Orga-Klärung: Projektleitung mit schalter und Rückstelltaster am WaschGebäudenutzertisch 30 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 31 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 32 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 33 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 34 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 35 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 36 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 37 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 38 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 39 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 8.7PKW-Stellplätze (Abbildung 14) Anzahl (immer min. 1 Stellplatz) • min. 1 pro 100 Stellplätze (LBO § 55) Verkehrsrechtliche Anordnung • Prüfung ob verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich/möglich ist, um Missbrauch ahnden zu können Kennzeichnung • Verkehrsschild 314-50 (bzw. 314-10/314-20) • Zusatzzeichen Rollstuhl 1044-10 • Zusatz „Parken nur mit Parkausweis der Straßenverkehrsbehörde“ Bewegungsbreite neben der Längsseite des Fahrzeugs • min. 1,50 m Abmessung für PKW Abmessungen für Kleinbus • min. 3,50 m breit und 5,00 m lang • min. 2,50 m breit und 7,50 m lang bei Heckausstieg • min. 3,50 m breit und 7,50 m lang und 2,50 m hoch 40 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Lage • so nah wie möglich am Eingang • möglichst eben Zugang • stufen- und hindernisfreie Gestaltung des Stellplatzes und des Weges vom Stellplatz bis zum Ziel • rüttelfreier, glatter Belag (Asphalt, großflächiges Pflaster mit geringem Fugenanteil) Abbildung 14 Mit verkehrsrechtlicher Anordnung Ohne verkehrsrechtliche Anordnung Darstellung sinngemäß, gerinfügige Abweichung je nach Hersteller 1. Verkehrsschild 314-50, alternativ: 314-10 (Anfang) und 314-20 (Ende) 2. Zusatzzeichen Rollstuhl 1044-10 3. Zusatz "Parken nur mit Parkausweis der Straßenverkehrsbehörde" Parkplatzschild „Behindertenparkplatz“ 41 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 8.8Veranstaltungsräume 8.8.1 Rollstuhlplätze bei Reihenbestuhlung (Abbildung 15) Anzahl • 1 Rollstuhlstellplatz pro 100 Besucherplätze, jedoch min. 2 Stellplätze Begleiterplätze • neben jedem Rollstuhlplatz ist ein Platz für eine Begleitperson anzuordnen Aufstellfläche • stufenlos erreichbar • eben • mit freier Sicht zur Bühne Größe je nach Anfahrbarkeit • rückwärtig oder frontal: b x h = min. 0,90 m x 1,30 m je Standfläche • seitlich: min. b x h = 0,90 m x 1,50 m je Standfläche 8.8.2 Kommunikationshilfen In Versammlungs-, Schulungs- und Seminarräumen müssen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen Hilfen für eine barrierefreie Informationsaufnahme zur Verfügung stehen. Für schwerhörige/gehörlose Menschen • ist eine elektroakustische Beschallungsanlage vorgesehen, so ist auch für den gesamten Zuschauerbereich eine induktive oder alternative Höranlage einzubauen. • ein gut einsehbarer und ausgeleuchteter Standplatz für einen Gebärdensprachendolmetscher ist einzuplanen • die Anschlussmöglichkeit eines Monitorlautsprechers für den Gebärdensprachendolmetscher ist vorzusehen Für Menschen mit Sehbehinderungen • Schreib- und Leseflächen benötigen eine geeignete Beleuchtung 42 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 43 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 8.9Beschilderungen Beschriftungs-Standards für Verwaltungsgebäude beachten! Schriftart • grundsätzlich serifenlos, URW Grotesk bzw. nach Corporate Design der Stadt Wuppertal Schriftgröße • möglichst groß (siehe auch Absatz 7.2 Visuelle Orientierungshilfen der Barriererefrei-Richtlinie GMW) Schriftfarbe • möglichst schwarz auf weiß • falls farbig dann barrierefrei kontrastreich Komplexwegweiser Gebäudewegweiser Ebenenwegweiser Flurwegweiser Raumschilder Flucht- und Rettungspläne Sonderbeschilderungen Türschilder • entweder Wechselrahmen mit nicht reflektierender Oberfläche • oder blendfrei laminiert • mittlere Montagehöhe 1,30 m • Bei Anbringung verschiedener Formate auf einer Wand auf ruhige Wandgestaltung mit durchgehenden Linienbezügen achten, alles auf Unterkante 1,20 m. • ~ 10 cm neben Zarge/Drückerseite • Verkehrsflächen vor allen Schildern zum nahen Herantreten immer freihalten! Taktile Raumnummern Taktile Infotafel • Einzelfallüberprüfung! Abstimmung im Regeltermin 8.10 Sonstiges Taktile Wegeführung Taktile Raumnummern Taktile Infotafeln Taktile Handlaufbeschriftungen Blitzleuchtenalarmierung • Einzelfallprüfung! Abstimmung im Regeltermin 44 Barrierefrei-Richtlinie GMW Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal 9 DIN Normen/Gesetze • BGG Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen • BGG NRW Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen • ArbStättVArbeitsstättenverordnung • SBauVOSonderbauverordnung • DIN 18024 Teil 1 Barrierefreies Bauen: Straßen, Plätze, Wege, öffentli che Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze • DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude • DIN 18040-2 Wohnungen • DIN 18040-3 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum • DIN 15325 Aufzüge - Bedienungs-, Signalelemente, ... • DIN 66 079-4 Grafische Symbole • DIN 4543-1 Büroarbeitsplätze, Teil 1 - Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln • DIN 5035-2 Beleuchtung mit künstlichem Licht - ... Arbeitsstätten • DIN-Fachbericht 124 Gestaltung barrierefreier Produkte (2002 veröffentlicht) • GUV 26.18 (10.90) Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr • BGR 181 bisher ZH 1/571 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr • E DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum • DIN 18022 Küchen, Bäder und WC´s im Wohnungsbau • DIN EN 81-70 Aufzüge • DIN 32975 Optische Kontraste im öffentlich zugänglichen Bereich • DIN 32986 Taktile Schriften und Beschriftungen 10Verfasser 10.1 Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal, Dipl. Ing. Susanne Hartbrich, in Zusammenarbeit mit dem Beirat der Menschen mit Behinderung und der Behindertenbeauftragten der Stadt Wuppertal 10.2 Mitverfasser der ersten Fassung vom 21.08.2007: Dipl. Ing. Dirk Michalski 10.3 Überarbeitete und erweiterte Auflage 01/2016, Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal, Dipl.-Ing. Architekt Marco Raabe 45