Beruf: Industriekaufmann

Transcription

Beruf: Industriekaufmann
Beruf:
Industriekaufmann/-frau
Handreichungen zur Abschlussprüfung
für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende
-1-
Stand: Juni 2012
1.
Zeitplan für die Abschlussprüfung
Als ersten Schritt im Verfahren der Abschlussprüfung hat der Auszubildende eine sogenannte
Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen. Das Antragsverfahren erfolgt papierlos über das Internet (s. Kapitel 2 Antrag und Genehmigungsverfahren).
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) wird den Prüfungsteilnehmern diese Termine rechtzeitig
mitteilen.
Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die beantragte Fachaufgabe für die Prüfung geeignet ist.
Innerhalb von drei Wochen nach Abgabetermin soll diese Entscheidung gefallen sein. Eine Fachaufgabe kann vom Prüfungsausschuss allerdings nicht nur genehmigt, sondern auch bemängelt
oder gar abgelehnt werden. Auch dies teilt die zuständige IHK dem Prüfungsteilnehmer mit.
Mit der Durchführung dieser prüfungsrelevanten Fachaufgabe darf erst nach Genehmigung durch
den Prüfungsausschuss begonnen werden.
Zeitlicher Ablauf Sommerprüfung
Fixer Abgabtermin für
Antrag
Anmeldeschluss
Abschlussprüfung
Schriftliche
Prüfung
Regeltermin
Genehmigung
Präsentation
Termin abhängig von
den Sommerferien
Abgabetermin
Report
Notenkonferenz
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
Zeitlicher Ablauf Winterprüfung
Fixer
Abgabetermin
für Antrag
Anmeldeschluss
Abschlussprüfung
August
Abgabetermin
Report
Präsentation
Regeltermin
Genehmigung
September
Schriftliche
Prüfung
Oktober
November
Notenkonferenz
Dezember
Januar
Der Prüfling erstellt über die genehmigte Fachaufgabe einen höchstens fünfseitigen Report (zzgl.
Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen) als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch.
Der Report wird nicht benotet. Er dient lediglich zur Information des Prüfungsausschusses und
wird diesem rechtzeitig vor der Durchführung der Prüfung „Einsatzgebiet“ über das Internet (via
Upload) zur Verfügung gestellt.
Der schriftliche Prüfungsteil wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt. Für die Sommerprüfung findet die schriftliche Prüfung in der ersten vollen Maiwoche eines Jahres und für die Winterprüfung in der letzten vollen Novemberwoche statt.
-2-
Stand: Juni 2012
Die Präsentation und das Fachgespräch sollen möglichst am Ende der Ausbildung liegen. Im
Rahmen der Sommerprüfung finden sie daher in den letzten Wochen vor den Sommerferien statt
und im Rahmen der Winterprüfung in der Regel Ende Januar.
Abb. 2 zeigt die wichtigsten Prüfungsschritte für die Abschlussprüfung im Rahmen der Sommerbzw. Winterprüfung.
Sommerprüfung
Winterprüfung
Kurzbeschreibungen müssen eingereicht werden
Anfang März
Anfang September
Prüfungsausschuss begutachtet innerhalb von 3 bis 4
Wochen die Anträge
bis ca. Ende März bis ca. Ende
September
Anschließend Projektdurchführung und sofort danach
Vorlage der Projektdokumentation
Schriftliche Prüfung
erste volle
Maiwoche
letzte volle
Novemberwoche
Anschließend Bewertung der Prüfungsarbeiten
Anfang Juni
Ende Dezember
Einladung zu Präsentation und Fachgespräch
Mitte Juni
Anfang Januar
Durchführung Präsentation und Fachgespräch
bis zum
Ferienbeginn
bis Ende Januar
Übergabe des Prüfungszeugnisses
Abbildung 2: Zeitlicher Ablauf der Abschlussprüfung in der Sommer- bzw. Winterprüfung
-3-
Stand: Juni 2012
2.
Antrag und Genehmigungsverfahren
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass der Prüfungsteilnehmer in den letzten Monaten seiner
Ausbildung in einem vom Ausbildungsbetrieb festgelegten Einsatzgebiet eingesetzt wird.
Im Prüfungsbereich Einsatzgebiet soll der Auszubildende in einer Präsentation und einem Fachgespräch die Beherrschung komplexer Fachaufgaben und ganzheitlicher Geschäftsprozesse sowie
seine Problemlösungsfähigkeit in der Praxis nachweisen. Gegenstand der Präsentation und des
Gesprächs ist eine Fachaufgabe, die der Auszubildende in dem Einsatzgebiet selbstständig
durchgeführt hat. Die Fachaufgabe im Einsatzgebiet ist vor der Durchführung dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen, d. h. der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die beantragte
Fachaufgabe für die Prüfung geeignet ist. Erst nach der Genehmigung darf der Auszubildende mit
der Durchführung dieser prüfungsrelevanten Fachaufgabe beginnen.
Das Antragsverfahren und der Report erfolgen papierlos über das Internet.
Auszubildende/Umschüler und Ausbildungs-/Umschulungsbetriebe finden auf der folgenden IHKInternetseite www.ihk-nordwestfalen.de/P00680 den Link zum Online-Portal.
Nach einem Klick auf dem Verweis „zum Einsatzgebiet“ erfolgt die Weiterleitung auf die LoginSeite. Hier befindet sich auch ein Hinweis auf die vollständige „Handreichung zur
Abschlussprüfung Industriekaufleute“.
Hinweise für Auszubildende
Der Prüfling erhält von der IHK Nord Westfalen mit gesondertem Schreiben PIN-Nummer,
Passwort und Azubi-Ident-Nummer.
Azubi-Ident-Nummer und Passwort werden zur Anmeldung in das Online-Portal, die PIN-Nummer
wird zur Bestätigung des fertigen Antrages benötigt.
Bei der Erfassung der Antragsdaten wird u.a. vom Prüfling die E-Mailadresse erfragt. Die
angegebene E-Mailadresse muss immer verfügbar sein, da der Prüfling alle weiteren
Informationen zum Antragsverfahren und zum Report per E-Mail erhält.
Hinweise für Ausbildungsbetriebe
Der Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb erhält von der IHK-Nord Westfalen PIN-Nummer, Passwort
und Firmen-Ident-Nummer.
Firmen-Ident-Nummer und Passwort werden zur Anmeldung in das Online-Portal, die PIN-Nummer
wird zur Bestätigung des fertigen Antrages benötigt.
-4-
Stand: Juni 2012
Antragsverfahren
Der Antrag zur Fachaufgabe wird ausschließlich online eingestellt.
Nach der Einstellung des Antrages zur Fachaufgabe müssen sowohl der Prüfling als auch der
Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb mit den PIN-Nummern den Antrag bestätigen. Der Prüfling
bekommt anschließend eine E-Mail mit Signatur als Eingangsbestätigung. Erst danach steht der
Antrag dem Prüfungsausschuss bzw. der IHK zur Verfügung. Der Antrag mit Status des
Antragsverfahrens ist jederzeit online einsehbar, Änderungen können nicht mehr durchgeführt
werden.
Bei Genehmigung der Fachaufgabe durch den Prüfungsausschuss erhält der Prüfling per E-Mail
eine Bestätigung und kann im Anschluss mit der Bearbeitung des Reportes beginnen.
Sollte der Antrag auf Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet in der 1. Überprüfung vom
Prüfungsausschuss nicht genehmigt werden, erhält der Prüfling per Mail mit den entsprechenden
Hinweisen die Aufforderung, den Antrag zu überarbeiten oder einen neuen Antrag einzustellen.
Der Antrag steht dem Prüfling dann für die Überarbeitung bzw. Neueinstellung zur Verfügung. Dieser Antrag auf Genehmigung der Fachaufgabe muss erneut ins Internet eingestellt und mit den
bereits bekannten beiden PIN-Nummern (Prüfling und Ausbildungsbetrieb bzw. Umschulungsstätte) bestätigt werden.
Der formalisierte Antrag enthält zunächst die Daten des Prüfungsteilnehmers, den Ausbildungsberuf, Angaben zum Ausbildungsbetrieb sowie zum betrieblichen Betreuer als mögliche Kontaktperson für den Prüfungsausschuss und das Thema der Fachaufgabe aus dem Einsatzgebiet.
Darüber hinaus ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes zur Durchführung der
Fachaufgabe einzuholen. Die Fachaufgabe wird vom Antragsteller/Auszubildenden sowie vom
Ausbildungsbetrieb mit der oben genannten PIN-Nummer bestätigt.
Von besonderer Wichtigkeit ist im Rahmen des Antrags auf Genehmigung der Fachaufgabe die
Beschreibung der Fachaufgabe. Darunter ist die Erläuterung des Geschäftsprozesses bzw. die
Darstellung des praktischen Problems zu verstehen. Weiterhin sind in kurzer und knapper Form
die Einbindung und die Schnittstellen der Fachaufgabe innerhalb eines Auftrages bzw. Teilauftrages darzustellen.
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass auch die voraussichtlichen Hilfsmittel für die Präsentation
genannt werden. Dazu sind ggf. erforderliche Rüstzeiten anzugeben; die Rüstzeit soll 5 Minuten
nicht überschreiten.
Die Genehmigung der Fachaufgabe orientiert sich an folgende Kriterien:
1. Die Angaben müssen vollständig sein.
2. Das Thema der Fachaufgabe muss verständlich sein. Außerdem wird die Fachaufgabe auf die
Durchführbarkeit in der vorgegebenen Zeit vom Prüfungsausschuss vorgeprüft.
3. Der Prüfungsausschuss wird die Darstellung der Prozesse und des Zeitplanes dahingehend
beurteilen, ob die Fachaufgabe in dieser Phaseneinteilung durchführbar ist und die Strukturund Zeitplanung einleuchtet.
4. Die voraussichtlichen Hilfsmittel für die Präsentation müssen den Geschäftsprozessen
angemessen sein.
Wie bereits dargestellt, erhalten die Prüfungsteilnehmer unverzüglich nach Entscheidung des
Prüfungsausschusses Nachricht von der IHK.
-5-
Stand: Juni 2012
3.
Report
Die Abschlussprüfung mit Präsentation und Fachgespräch zum Prüfungsbereich Einsatzgebiet
erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Darstellung der tatsächlich ausgeführten Fachaufgabe
im Einsatzgebiet, die als Report bezeichnet wird. Er dient dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung auf Präsentation und Fachgespräch.
Der Report ist online einzustellen und wird nicht benotet. Es können erläuternde Anlagen eingefügt
werden. Den Report stellt der Prüfling als Upload mit max. 5 MB als Datei in PDF-Format incl. aller
Anlagen und der persönlichen Erklärung ein. Andere Dateiformate sind nicht zulässig.
Der Termin für den spätesten Upload des Reports wird Ihnen von der IHK mit den
Anmeldeunterlagen zur Abschlussprüfung mitgeteilt.
Achtung: Eine verspätete Abgabe wird als nicht erbrachte Prüfungsleistung gewertet.
Der Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb und der Prüfling müssen auf der „Persönlichen Erklärung“
(siehe Anlage 1, Persönliche Erklärung) bestätigen, dass die Fachaufgabe und der dazugehörige
Report selbstständig angefertigt wurden. Diese Bestätigung ist dem Report beizufügen.
Auch wenn der Report nicht benotet wird, sollte der Auszubildende auf sorgfältige Ausführung
bedacht sein, zumal die Präsentation sowie das anschließende Fachgespräch letztendlich darauf
basieren und der Grundstein für den Erfolg bereits mit dem Report gelegt wird.
Formvorschriften
Der Report darf fünf Seiten nicht überschreiten (zzgl. Anlagen und persönliche Erklärung).
Auf jeder Seite des Reportes sind der Name und die 5-stellige Prüflingsnummer anzugeben. Die
persönliche Prüflingsnummer erhalten die Prüflinge mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Alle Seiten müssen durchgängig nummeriert sein.
Format:
 Schriftgröße: 12 Punkt
 Seitenrand: links 3,5 cm, rechts 2,0 cm
 Zeilenabstand: 1- oder 1,5- zeilig
-6-
Stand: Juni 2012
4.
Schriftliche Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus drei Prüfungsbereichen.
Im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse soll der Prüfling auf Prozesse und komplexe Sachverhalte gerichtete Situationsaufgaben oder Fallbeispiele bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er
Geschäftsprozesse analysieren sowie Problemlösungen ergebnis- und kundenorientiert entwickeln
kann. Insbesondere kommen folgende Gebiete in Betracht:
-
Marketing und Absatz
Beschaffung und Bevorratung
Personal
Leistungserstellung.
Im Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle soll der Prüfling bis zu vier praxisbezogene Aufgaben aus dem Bereich Leistungsabrechung unter Berücksichtigung des
Controlling bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Kosten erfassen, die betrieblichen Geld- und
Wertströme analysieren sowie betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen daraus ziehen kann.
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben
bearbeiten und zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge
der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
Prüfungsbereiche
Prüfungsform
Zeit
Geschäftsprozesse
Situationsaufgaben und
Fallbeispiele
ungebundene Handlungsschritte
180 Minuten
Kaufm. Steuerung und Kontrolle
Gebundene Aufgabe
Praxisbezogene Aufgaben
handlungsorientiert
Wirtschafts- und Sozialkunde
Gebundene Aufgaben
Identische Aufgaben
handlungsorientiert
handlungsorientiert
geschäftsprozessorientiert
-7-
90 Minuten
60 Minuten
Stand: Juni 2012
5.
Präsentation und Fachgespräch
„Im Prüfungsbereich Einsatzgebiet soll der Prüfling in einer Präsentation und einem Fachgespräch
über eine selbstständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der
Praxis erarbeiten kann.“ Dieses Zitat aus der Ausbildungsordnung belegt, dass die Präsentation
zur Fachlichkeit der Industriekaufleute gehört.
Die Einladung zu Präsentation und Fachgespräch erfolgt durch die IHK. Präsentation und
Fachgespräch sollen zeitlich möglichst nah an das Ausbildungsende gelegt werden, damit die
Ausbildungszeit vollständig ausgeschöpft werden kann.
Der Prüfungsteilnehmer hat im Antrag auf Genehmigung der Fachaufgabe die vorgesehenen
Hilfsmittel für die Präsentation genannt. Die IHK wird in den Prüfungsräumlichkeiten dafür
Sorge tragen, dass die Präsentationsmittel Tafel und Flipchart vorhanden sind. Darüber
hinausgehende Präsentationstechnik ist vom Prüfungsteilnehmer zum Prüfungstermin mitzubringen
und funktionsfähig vorzubereiten. Bei Ausfall muss auf andere Medien ausgewichen werden.
Präsentation und Fachgespräch werden als Einzelprüfung durchgeführt und sollen nach der Ausbildungsordnung die Dauer von maximal 30 Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation soll
zwischen 10 und 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die restliche Zeit ist für das Fachgespräch vorgesehen.
Der Prüfungsausschuss kann von den Teilnehmern erwarten, dass die Präsentation eine klar erkennbare, inhaltliche Struktur aufweist. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Technik situationsgerecht eingesetzt wird. Der Auszubildende hat insbesondere seine kommunikative Kompetenz
im Rahmen der Präsentation zu beweisen. Darüber hinaus kann auch die fachliche Kompetenz im
Rahmen der Präsentation und insbesondere beim anschließenden Fachgespräch festgestellt werden. Diese Kriterien gehen auch in die Bewertung für Präsentation und Fachgespräch ein.
-8-
Stand: Juni 2012
6.
Bestehen der Abschlussprüfung
Aus den in den einzelnen Prüfungsbereichen erzielten Ergebnissen wird ein Gesamtergebnis
ermittelt. Dabei haben die Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:
Geschäftsprozesse
40 %
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
20 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 %
Prüfungsbereich Einsatzgebiet
30 %
Sind in der schriftlichen Prüfung die Leistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“
und in dem übrigen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, kann in einem der mit mangelhaft bewerteten Bereiche eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden, wenn dies für das
Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn




im Gesamtergebnis,
im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse,
in mindestens einem der beiden Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie
im Prüfungsbereich Einsatzgebiet
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in
einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Folgendes
Schaubild verdeutlicht noch einmal, unter welchen Voraussetzungen die Abschlussprüfung
bestanden ist. Die Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein!
mindestens ausreichende Leistungen
Geschäftsprozesse
Kfm. Steuerung u.
Kontrolle
Wirtschafts- und
Sozialkunde
Prüfungsbereich
Einsatzgebiet
mindestens ausreichende Leistungen
-9-
in einem von
den zwei
Fächern mindestens ausreichende und in
dem anderen
keine ungenügenden Leistungen
im Gesamtergebnis
mindestens ausreichende Leistungen
Stand: Juni 2012
Anlage 1: Persönliche Erklärung zum Report
Persönliche Erklärung
Name des Prüflings:
Prüflingsnummer:
Erklärung des Prüflings:
Ich versichere durch meine Unterschrift, dass ich die Fachaufgabe und den dazugehörigen
Report selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Alle Stellen, die ich wörtlich oder
annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnommen habe, sind als solche kenntlich gemacht. Der Report hat in dieser Form in keiner anderen Prüfung „Industriekaufmann/-frau“
vorgelegen.
-------------------Ort | Datum
----------------------------Unterschrift des Prüflings
Erklärung des Ausbildungsbetriebes | Praktikumsbetriebes:
Wir versichern, dass Frau | Herr
die Fachaufgabe selbstständig durchgeführt hat.
-------------------Ort | Datum
----------------------------Stempel und Unterschrift des
Ausbildungs-/Praktikumsbetriebes
- 10 -
Stand: Juni 2012