Referat zum Thema "Telearbeit"

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Referat zum Thema "Telearbeit"
Ausarbeitung
zum Thema
Telearbeit
vorgelegt von
Mario Steinberg
E-Mail: mario.steinberg@gmx.net
und
Jan Hinrich Broockmann
E-Mail: Bruder-HiB@gmx.de
Dozentin: Frau Dr. Burgdorf
Semester: SS 2006
Fachsemester: I6A
Vorlesungsfach: Sozialwissenschaften
Bremen, Mai 2006
Fach : Sozialwissenschaften
Thema : Telearbeit
von Mario Steinberg
und Jan Hinrich Broockmann
Inhaltsverzeichnis
I.
Vorwort
S. 3
II.
Was ist Telearbeit?
S. 3
III.
III. 1.
III. 2.
III. 3.
III. 4.
III. 4.1.
III. 4.2.
III. 5.
Formen der Telearbeit
Heimbasierte Telearbeit
Alternierende Telearbeit
Mobile Telearbeit
Telearbeit im Telecenter
Nachbarschaftsbüro
Satellitenbüro
On-Site-Telearbeit
S. 3
S. 4
S. 4
S. 4
S. 4
S. 5
S. 5
S. 5
IV.
IV. 1.
IV. 2.
IV. 3.
IV. 4.
Vor- und Nachteile der Telearbeit
Vorteile der Telearbeit für Arbeitnehmer
Vorteile der Telearbeit für Arbeitgeber
Nachteile der Telearbeit für Arbeitnehmer
Nachteile der Telearbeit für Arbeitgeber
S. 6
S. 6
S. 8
S. 8
S. 9
V.
V. 1.
V. 2.
Zwei praktische Beispiele aus dem Umfeld der Autoren
Beispiel 1 - Heimbasierte Telearbeit
Beispiel 2 - Alternierende Telearbeit
S. 11
S. 11
S. 11
VI.
VI. 1.
VI. 1.1.
VI. 1.2.
VI. 1.3.
VI. 2.
VI. 2.1.
VI. 2.2.
VI. 2.3.
VI. 2.4.
Rechtlicher Hintergrund der Telearbeit
Telearbeitsformen
Selbständigkeit
Arbeitnehmer als Telearbeiter
Heimarbeiter
Verträge und Rechte
Arbeitsvertrag
Haftungsrecht
Datenschutz und Telearbeit
Mitbestimmungsrechte des Telearbeiters im Betrieb
S. 12
S. 12
S. 12
S. 12
S. 12
S. 13
S. 13
S. 13
S. 14
S. 14
VII.
Statistik
S. 15
VIII.
Fazit
S. 16
IX.
Literaturverzeichnis
S. 17
X.
Internetadressverzeichnis
S. 17
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Fach : Sozialwissenschaften
Thema : Telearbeit
von Mario Steinberg
und Jan Hinrich Broockmann
I. Vorwort
In unserer Ausarbeitung möchten wir uns mit dem Thema Telearbeit beschäftigen. Zuerst soll
der Begriff der Telearbeit erklärt und genauer definiert werden. Im Weiteren werden wir auf
die unterschiedlichen Formen der Telearbeit eingehen. Dem folgend sollen die Vor- und
Nachteile jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erörtert und ein Beispiel aus der Praxis
gegeben werden. Im letzten Teil der Ausarbeitung beleuchten wir die rechtliche Seite zur Telearbeit und werden versuchen die aktuelle Entwicklung anhand von Zahlen darzulegen. Abschließen wird dieser Bericht mit einer Zusammenfassung des erarbeiteten Materials sowie
der persönlichen Meinung der Autoren.
II. Was ist Telearbeit?
Im Groben wird unter dem Begriff Telearbeit eine Tätigkeit verstanden, die man entweder
ausschließlich oder teilweise an einem externen, mit dem eigentlichen Betrieb vernetzten Arbeitsplatz ausübt. Telearbeit welche nur teilweise dezentral ausgeübt wird, wird auch als alternierende Telearbeit bezeichnet. Der Mitarbeiter arbeitet also zu einem Teil in der Firma
und zum anderen Teil außerhalb dieser.
In der Broschüre „Telearbeit – Leitfaden für flexibles Arbeiten in der Praxis“ wird der Begriff
der Telearbeit folgendermaßen definiert.
„Telearbeit ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnik gestützte Tätigkeit, die
ausschließlich oder zeitweise an einem außerhalb der zentralen Betriebsstätte liegenden Arbeitsplatz verrichtet wird. Dieser Arbeitsplatz ist mit der zentralen Betriebsstätte durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden.“1
III. Formen der Telearbeit
In diesem Teil der Ausarbeitung möchten wir etwas genauer auf die unterschiedlichen Formen der Telearbeit eingehen. Im Gegensatz zu unserer anfänglich grob gehaltenen Feststellung wird Telearbeit nicht ausschließlich in Heim- und alternierender Telearbeit unterschieden.
1
Broschüre „Telearbeit – Leitfaden für flexibles Arbeiten in der Praxis“ Kap. 2.1
http://deutschland.dasvonmorgen.de/pub/telearbeit.pdf
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III. 1 Heimbasierte Telearbeit
Bei der heimbasierten Telearbeit arbeitet der Mitarbeiter ausschließlich von zu Hause aus.
Dort hat er seinen Arbeitsplatz mit einem internetverbundenen Personalcomputer über den
eine Verbindung zum Arbeitgeber und dem Firmennetz hergestellt werden kann. Der Kontakt
zum Arbeitgeber wird mittels Telefon, Email oder auch Videokonferenz gehalten. Auf gleichem Wege werden ebenfalls die Ergebnisse der Arbeit ausgetauscht.
Aufgrund der entstehenden Isolation durch mangelnden persönlichen Kontakt zu Kollegen
und Vorgesetzten wird diese Form der Telearbeit eher wenig eingesetzt. Weitere Vor- und
Nachteile der Telearbeit werden im Kapitel „IV. Vor- und Nachteile der Telearbeit“ etwas
weiter unten behandelt.
III. 2 Alternierende Telearbeit
Nachteile der heimbasierten Telearbeit bei der der Arbeitnehmer die gesamte Zeit ausschließlich zu Hause arbeitet werden bei der alternierenden Telearbeit dadurch vermieden, dass der
entsprechende Arbeitnehmer abwechselnd zu Hause und an einem Arbeitsplatz in der Firma
arbeitet. Dabei kann es sein, dass dieser sich den Arbeitsplatz mit anderen Kollegen die ebenfalls in der alternierenden Telearbeit tätig sind teilt. Dieses erfordert zwar eine Zeitplanung
damit nicht auf einmal zwei Arbeitnehmer gleichzeitig den selben Arbeitsplatz nutzen wollen
hat andersrum aber den Vorteil, dass dieser Arbeitsplatz effektiv genutzt werden kann.
III. 3 Mobile Telearbeit
Außendienstmitarbeiter und Servicetechniker üben in der Regel eine ortsungebundene Arbeit,
die sogenannte mobile Telearbeit aus. Mit einem Notebook und einem Handy ausgestattet ist
es ihnen möglich eine Verbindung ins firmeneigene Netzwerk herzustellen um so beidseitig
Daten, Termine und ähnliches synchronisieren zu können. Zusätzlich verfügen ihre „mobilen
Büros“ über fast alles was auch ein herkömmliches Büro zu bieten hat. Dazu zählen Geräte
wie Drucker und Scanner um z.B. auch über das Handy ein Fax empfangen oder verschicken
zu können.
III. 4 Telearbeit im Telecenter
Telearbeit muss nicht gezwungenermaßen von zu Hause oder unterwegs stattfinden. Häufig
kommen auch sog. Telecenter zum Einsatz. Telecenter sind Orte, an denen sich mehrere Telearbeiter treffen um gemeinsam ihrer Arbeit nach zu gehen. Auf die unterschiedlichen Arten
von Telecentern möchten wir im folgendem etwas näher eingehen.
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III. 4.1 Nachbarschaftsbüros
Die so genannten Nachbarschaftsbüros befinden sich häufig in der Nähe von Wohnorten.
Gründe dafür können u.a. weite Wege zur Firma sein. Für eine Großstadt ist es nicht ungewöhnlich, dass eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln von einem Punkt der Stadt zu einem anderen 1- 1,5 Stunden dauern kann. Haben die Mitarbeiter auf Grund ihrer Wohnsituation dann auch noch keine Möglichkeit der Telearbeit von zu Hause aus nach zu gehen, kommen sie in die Nachbarschaftsbüros.
Im Gegensatz zu den Satellitenbüros, die ausschließlich von den Beschäftigten einer Firma
genutzt werden, versammeln sich in den Nachbarschaftsbüros in der Regel Mitarbeiter unterschiedlicher Unternehmen.
III. 4.2 Satellitenbüros
Wie bereits im vorherigen Absatz erwähnt, unterscheiden sich die Satelliten- von den Nachbarschaftsbüros eigentlich nur dadurch, dass sie ausschließlich von Mitarbeitern ein und derselben Firma genutzt werden. Auch die Satellitenbüros befinden sich für gewöhnlich in der
Nähe der Mitarbeiterwohnorte.
III. 4.3 Teleservicecenter
Bei Teleservicecentern sind die einzelnen Arbeitsplätze nicht mit irgendwelchen Unternehmensnetzwerken verbunden weshalb die Arbeit in diesen Centern auch nicht als Telearbeit im
herkömmlichen Sinne bezeichnet werden kann. An den Arbeitsplätzen der Telearbeitcenter
werden sog. Teledienstleistungen für fremde Auftraggeber erbracht. Die Telearbeitcenter sind
eigenständige Unternehmen welche den Auftraggebern Telearbeitsplätze, bei Bedarf inklusive
Personal, für ihre Aufgaben zur Verfügung stellen.
III. 5 On- Site- Telearbeit
In einigen Berufen ist es üblich, an einem stationären Arbeitsplatz beim Kunden zu arbeiten
und dennoch eine Kopplung zum eigenen Unternehmen zu pflegen. Zum Tragen kommt dieses Model häufig in Verleihfirmen für Softwareentwickler. Das beauftragende Unternehmen
ordert für einen bestimmten Zeitraum, vielleicht über die Dauer eines Projektes, einen oder
mehrere Entwickler beim Vermittler, der diese nach Ablauf der vereinbarten Zeit wiederum
woanders einsetzt.
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IV. Vor- und Nachteile der Telearbeit
An dieser Stelle der Ausarbeitung gehen wir nun auf die Vor- und Nachteile der Telearbeit
ein. Dazu sei gesagt, dass wir im ersten Ansatz eigene Gedanken über die Vor- und Nachteile
zusammengetragen haben und erst im Anschluss daran, in die uns zur Verfügung stehenden
Unterlagen geschaut haben. Unserer Meinung nach wichtige Vor- und Nachteile haben wir
etwas umfangreicher ausformuliert, andersrum haben wir versucht zu begründen warum aus
unserer Sicht anderenorts aufgeführte Vor- bzw. Nachteile keine sind. Beginnen möchten wir
mit unseren Vorteilen jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
IV. 1. Vorteile der Telearbeit für den Arbeitnehmer
IV. 1.1. Einfachere Verknüpfung von Familie und Beruf
Die Telearbeit ist besonders interessant für allein erziehende Elternteile und Familien in denen beide Eltern berufstätig sind. In dem man Überwiegend zu Hause arbeitet, können sich
die Eltern auf einfachen Weg um die Bedürfnisse und Erziehung ihres Nachwuchses kümmern und gleichzeitig einen Beruf ausüben. Der Telearbeiter muss an dieser Stelle nur aufpassen, dass er sich nicht zu sehr von seinem Kind ablenken lässt und die Arbeit dabei zu kurz
kommt und man dadurch nur unnötig in Stress gerät.
IV. 1.2. Wegfall des Arbeitsweges
Dieses Argument ist besonders interessant für Arbeitnehmer, die in ländlichen Regionen
wohnen und deshalb einen sehr weiten Arbeitsweg haben. Die Arbeitnehmer sind durch die
Telearbeit nicht mehr so stark an den lokalen Arbeitsmarkt gebunden, da sie von zu Hause für
weit entfernte Firmen arbeiten können ohne umzuziehen. Dadurch wird zusätzlich ihre Flexibilität erhöht. Durch das „Arbeiten von zu Hause“ wird der Verkehr zu „rush hour“ Zeiten
verringert, wo durch wiederum nicht Telearbeiter profitieren. Zusätzlich spart der Telearbeiter
an Benzin und Autowartungskosten.
IV. 1.3. Nutzung von Kreativphasen
Jeder Mensch hat einen etwas abweichenden Lebensrhythmus, muss sich aber nach festen
Arbeitszeiten richten. Als Telearbeiter hat man die Möglichkeit seine Arbeitszeit selber einzuteilen. Man kann sich seiner Arbeit widmen, wenn man am kreativsten ist und sich ausruhen
wenn einem danach ist.
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IV. 1.4. Unabhängigkeit vom Wetter
Dieser Punkt ist für Deutschland eher etwas uninteressant. Zwar kann es bei unseren Breitengeraden im Winter zu schwierigen Wetterverhältnissen kommen, aber meistens gelangt man
dann immer noch mit den öffentlichen Verkehrmitteln überall hin.
IV. 1.5. Freie Arbeitszeiteinteilung
Auf die Flexibilität der Arbeitszeiten gehen wir zum größten Teil schon in den anderen Punkten ein. Durch sie kann man Familie und Berufsleben besser unter einen Hut bringen, die Kreativenphasen besser nutzen und anderen Tätigkeiten nachgehen, die sich für gewöhnlich nur
zu „normalen“ Arbeitszeiten erledigen lassen wie z.B. das Anmelden seines Autos, Behördengänge oder ähnliches. Außerdem kann der persönliche Arbeitsrhythmus an den individuellen Tagesrhythmus angepasst werden.
IV. 1.6. Ungestörtes Arbeiten
Dieser Punkt kommt in den meisten Fällen nicht so zum Tragen. Man kann trotzdem durch
Anrufe aus der Firma, von Geschäftpartnern oder von Kunden gestört werden. Auch wenn der
Arbeitnehmer auf diesem Wege versucht, eine Familie zu führen, kann ihn diese schnell ablenken. (laute Kindergeräusche beim Spielen).
IV. 1.7. Durch Eigenverantwortung steigt die Zufriedenheit und Motivation
Durch die Selbsteinteilung seiner Arbeit lastet ein nicht mehr so hoher Druck auf dem Arbeitnehmer. Die Arbeit wird unverkrampfter und zwangloser. Der Arbeitnehmer ist gewissermaßen sein eigener Chef bzw. für sich selbst verantwortlich. Auch lastet die direkt Kontrolle des
Chefs nicht mehr so stark auf ihm. Je schneller er seine Arbeit erledigt, desto mehr Freizeit
hat er und muss nicht irgendwo seine Zeit absitzen. Aus diesen Gründen können die Mitarbeiter zufriedener und motivierter werden.
IV. 1.8. Chancengleichheit für nicht mobile Erwerbstätige
Die Möglichkeit der Telearbeit öffnet besonders körperlich Behinderten, aber geistig fitten
Menschen die Türen der Arbeitswelt, da diese häufig sehr unmobil sind oder sich aufgrund
ihrer Behinderung nicht gern unter Leute gehen.
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IV. 2. Vorteile der Telearbeit für den Arbeitgeber
IV. 2.1.
Das Ansehen in der Region wird durch attraktive Arbeitsbedingungen
verstärkt
IV. 2.2. Geringere Fahrt- und Nachtdienstkosten
Wenn die Arbeitnehmer nicht zur Arbeit anreisen müssen, da sie zu Hause arbeiten, muss der
Arbeitgeber auch nicht für die Fahrtdienste aufkommen. Auch für den Nachtdienst hat der
Arbeitgeber keine weiteren Kosten, da der Telearbeiter sich seine Zeiten frei aussuchen kann.
IV. 2.3.
Wiedereingliederungsmaßnahmen für Erziehende nach der Elternzeit
entfallen
Wenn der Erziehende trotz Nachwuchs als Telearbeiter zum Teil oder ganz zu Hause weiter
arbeitet, ist er weiterhin im Berufs- und Firmengeschehen involviert. Ihm muss nach der Pause nicht erklärt werden, was er verpasst hat.
IV. 2.4. Erhöhung der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter
Durch die Freiheiten, die die Telearbeit mit sich bringt, sind die meisten Mitarbeiter motivierter und dadurch effektiver. (Siehe auch IV. 1.8.)
IV. 3. Nachteile der Telearbeit für Arbeitnehmer
IV. 3.1 Bei Heimarbeit besteht die Gefahr der sozialen Isolation
Wenn man als Telearbeiter nur zu Hause arbeitet und das Haus nur selten verlässt, hat man
immer nur zu denselben Mitmenschen Kontakt (Familienmitglieder, Mitbewohner) Das kann
dazu führen, dass einem andere Personen zum Austauschen und kommunizieren fehlen, wie
zum Beispiel die Mitarbeiter. Dadurch isoliert man sich immer weiter.
IV. 3.2.
Verlust von betrieblichen Informationen sowie von Fort- und Weiterbildungsangeboten
Durch das Arbeiten jenseits des Betriebes, kann es schnell passieren, das den Telearbeiter
firmeninterne Informationen nicht erreichen. Er weiß nicht wie es um die Firma steht.
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IV. 3.3. Fehlende Trennung zwischen Beruf und Privatleben
Als Arbeitnehmer verlässt man am Abend die Firma und geht seinem Privatleben nach. Als
Telearbeiter arbeitet man gegebenenfalls noch spät am Abend. Eventuell kann man nicht richtig abschalten und entspannen, weil man später noch etwas erledigen wollte.
Besonders als Selbständiger kann es einem schnell passieren, dass man mehr Aufträge annimmt, als man in der „normalen“ Arbeitszeit schaffen könnte und verliert dadurch an Freizeit. In solchen Fällen spricht man auch von "Selbstausbeutung".
IV. 3.4. Schlechte technische und ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes
Hier liegt es an den Arbeitnehmer sich für moderne Arbeitsmittel bei dem Arbeitgeber einzusetzen. Außerdem gibt es die Möglichkeit diese Mittel steuerlich abzusetzen, wodurch der
finanzielle Aufwand geringer wird. Oft ist es heute allerdings so, dass selbst viele Firmen am
Firmenstandort nicht auf dem neusten technischen und ergonomischen Stand zu sein scheinen, obwohl moderne Kommunikationsmittel und Computer sowie Büroeinrichtungsgegenstände recht preiswert zu bekommen sind.
IV. 3.4. Scheinselbständigkeit
Hierbei handelt es sich um einen eigentlichen Angestellten, der von den Firmen dazu gebracht
wird Selbständig zu werden. So braucht die Firma, wenn Aufträge fehlen, die Arbeiter nicht
weiter zu beschäftigen und auch kein Gehalt zu zahlen und braucht erst wieder auf die Selbständigen zurückgreifen, wenn wieder Aufträge da sind. Auch spart die Firma die Sozialabgaben. Der Scheinselbständige hat meist gar nicht die Möglichkeiten die Selbständigkeit auszunutzen. Sie sind meist zu stark an den Betrieb gebunden um noch andere Aufträge anzunehmen, außerdem kann ihnen mit Auftragsentzug seitens des Betriebes gedroht werden.
IV. 4. Nachteile der Telearbeit für Arbeitgeber
IV. 4.1. Keine wirklichen Kosteneinsparungen am Arbeitsplatz
Die Kosteneinsparungen am betrieblichen Arbeitsplatz können durch Kosten im Zusammenhang der Ausgestaltung des dezentralen Arbeitsplatzes hinfällig werden.
IV. 4.2. Kontroll- und Überwachungsmöglichkeit nicht gegeben
Für den Betrieb ist es nicht einfach den Arbeitgeber und deren Leistungen zu überwachen.
Sollte der Arbeitgeber aber häufiger seine Aufgaben unbefriedigend, zu teuer und zu langsam
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erledigen, könnte man immer noch das offene Wort suchen oder den Telearbeiter durch einen
neuen ersetzen.
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V. Zwei praktische Beispiele aus dem Umfeld der Autoren
Zur Veranschaulichung werden wir nun zwei Beispiele aus unserem näheren Umfeld präsentieren. Die Firma, in der einer der beiden Autoren nebenbei tätig ist, entwickelt Software im
Bereich Sportwetten. Gerade der Bereich der Softwareentwicklung bietet sich aufgrund verschiedener, bereits vorher erörterter Faktoren, für die Telearbeit besonders an. Die Firma hat
sich in ihrem fünfjährigen Bestehen, stark an diesem noch recht jungen Markt etabliert. Sie
beschäftigt rund 20 Mitarbeiter, von denen sich ein großer Teil noch in einem entsprechenden
Studium befindet.
V. 1. Beispiel 1 - Heimbasierte Telearbeit
Einer der in der Einleitung angesprochenen Studenten muss, weil es der Studienplan vorsieht,
für ein Jahr nach London um dort an einer Partneruniversität weiter zu studieren. Um aus Arbeitgebersicht nicht auf das „Know-How“ dieses Angestellten und andersrum aus Arbeitnehmersicht nicht auf sein Gehalt verzichten zu müssen, wurde diesem Arbeitnehmer für die Zeit
seines Auslandsaufenthaltes die Möglichkeit geboten, über eine virtuelle Tunnelverbindung2
seine Arbeit aus London fortzusetzen. Der Arbeitnehmer sitzt also nun in seiner freien Zeit
vor seinem mit dem internen Firmennetzwerk verbundenen Personalcomputer und erledigt,
wie er es zuvor direkt vor Ort gemacht hat, seine Programmieraufgaben. Kommuniziert wird
via E-Mail und sog. „instant messenger“ wie z.B. ICQ oder der gleichen.
Des weitern wird natürlich telefoniert und auch ein gelegentlicher Besuch des Heimatlandes
findet zur Besprechung auf Firmenkosten statt.
V. 2. Beispiel 2 - Alternierende Telearbeit
Ein weiteres Beispiel, diesmal allerdings für die sog. alternierende Telearbeit kommt ebenfalls
aus der besagten Firma. Der Mitarbeiter ist dort Vollzeit als Netzwerkadministrator beschäftigt. Mehrere Gründe machen eine alternierende Telearbeit unverzichtbar. Zum einen ist der
Mann Vater und seine Frau ebenfalls Berufstätig und zum anderen ist es für einen Administrator u.U. notwendig rund um die Uhr erreichbar und in der Lage zu sein, sofort auf Ausfälle
wichtiger Server reagieren zu können. Aus diesen beiden genannten Gründen hat dieser Mitarbeiter eine Anwesenheitspflicht von nur wenigen Stunden pro Tag in der Firma. Die restlichen Arbeiten erledigt er, dank eines von der Firma bereitgestellten Internetanschlusses, von
zu Hause aus.
Das waren zwei Beispiele die zeigen sollten, wo Telearbeit Anwendung finden kann bzw. wie
und wo sie sogar Anwendung gefunden hat.
2
VPN - Virtual Private Network
näheres zu VPN siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Virtual_Private_Network
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VI. Rechtlicher Hintergrund der Telearbeit
Telearbeit bedeutet, dass ein Arbeiter seine berufliche Tätigkeit zum Teil oder ganz an einem
externen Arbeitsplatz ausübt. Es gibt mehrere rechtliche Formen der Telearbeit Selbständigkeit, Heimarbeiter und Angestellte.
VI. 1. Telearbeitsformen
VI. 1.1. Selbständigkeit
Der Selbständige kann selber über Arbeitszeit, -ort, -folge und -art und Leistung der Arbeit
verfügen. Er hat die Möglichkeit für mehrere Auftraggeber gleichzeitig zu arbeiten und ist
keinem Arbeitgeber verpflichtet. Dafür hat er selber das unternehmerische Risiko.
Als Selbständiger ist man nicht verpflichtet Arbeitslosengeld zu zahlen oder in die Rentenversicherung einzuzahlen. Der Beitritt in eine Krankenversicherung ist auf freiwilliger Basis. Als
Selbständiger hat man die Aufgabe seine Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuererklärung selber zu machen, was sonst vom Arbeitgeber übernommen wird. Man schließt mit
Auftragebern mündliche oder schriftliche projektbezogene Verträge ab. Beispiel: Ingenieure,
Programmierer.
VI. 1.2. Arbeitnehmer als Telearbeiter
Als Arbeitnehmer ist man seinem Arbeitsgeber verpflichtet, was auch die Schweigepflicht
aller Betriebsgeheimnisse betrifft. Der Arbeitgeber bestimmt Arbeitszeit, -ort, -folge und ausführung. Die Arbeitszeit wird durch Abrufarbeit, kurze Ankündigungs- und Erledigungsfristen oder eine Anbindung an den Zentralrechner realisiert. Dafür hat er aber keine unternehmerischen Risiken. Der Telearbeiter hat dieselben Rechte, wie jeder andere Arbeitnehmer
auch, mit dem Unterschied seine Arbeit außerhalb des Betriebes zu tätigen. Mit Einverständnis des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer zusätzlich auch freiberuflich tätig sein. Beispiel:
Techniker auf Außerdienst.
VI. 1.3. Heimarbeiter
Heimarbeiter sind zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen angesiedelt. Er ist frei in der
Wahl der Arbeitszeit, -ort, -folge und -ausführung. Außerdem kann er sich bei Bedarf von
einer dritten Person helfen lassen. Der Heimarbeiter besitzt eine Weisungsgebundenheit gegenüber seines Arbeitgebers. Er darf nur für einen Arbeitgeber arbeiten. Dafür trägt er keinerlei kaufmännische Risiken. Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern sind die Heimarbeiter nicht
persönlich, dafür aber wirtschaftlich abhängig. Für ihn gelten deshalb auch die Heimarbeitergesetz (HAG) an stelle des Arbeitsrechts. Das HAG beinhaltet eigene Vorschriften über den
Arbeitsschutz, allgemeinen Gefahrenschutz, Entgelt- und Kündigungsschutz. Bei der ZustänSeite 12 von 17
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digkeit der Arbeitsgerichte, Feiertagslohnzahlung, Erziehungsurlaub und Mutterschutz, Entgeltfortzahlung , Urlaubsentgelt, und Vermögensbildung haben die Heimarbeiter die gleichen
Rechte wie der Arbeitnehmer. Für den Heimarbeiter besteht eine komplette Sozialversicherungspflicht, da er als Beschäftigter einzustufen ist.3
Ein Heimarbeiter kann eine Aufwandsentschädigung für z.B. Strom, Wasser, und Telekommunikation bei seinem Arbeitgeber gelten machen.
VI. 2. Verträge und Rechte
VI. 2.1. Arbeitsvertrag
Durch gemeinsame Arbeit mit einem Telearbeiter über moderne Telekommunikationsmittel
ist es für den Arbeitgeber schwer nachzuvollziehen, wie viel der Telearbeiter an dieser Arbeit
geleistet hat, da dieser nicht für den Arbeitgeber sichtbar arbeitet. Dadurch kann es zu einer
Abwertung des Telearbeiters kommen. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitzeit des Telearbeiters
überprüfe, verschiebe sich das Arbeitsverhältnis vom Heimarbeiter in Richtung Arbeitnehmer
und es gingen die Vorteile des Heimarbeiters verloren. Diese Problematik sollte im Arbeitsvertrag des Heimarbeiters ausführlich behandelt werden, so dass es auch nicht zu Karriereeinbußen kommt.
VI. 2.2. Haftungsrecht
Da Selbständige über keinen Vertrag mit einem Arbeitgeber verfügen, haften sie vollständig
für ihr Handeln. Es gibt allerdings Berufshaftpflichtversicherungen, die finanziell für den
Selbständigen haften. Ansonsten haften Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer.
Der Vertrag des Heimarbeiters behandelt in der Regel die Haftungsfrage nicht. Trotzdem sollte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Haftungsschutz geregelt werden. Die Telearbeit birgt auch einige Gefahren, z.B. könnten Daten auf dem heimischen Computer zerstört
oder ausspioniert werden, z.B. durch Viren oder Dritte oder eigenem Verschulden. Es könnte
auch durch die Arbeit Sach- oder Personenschäden entstehen. Deshalb sollte die Haftpflicht
vertraglich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Eine Rolle kann dabei
§16 Heimarbeitsgesetzes spielen.
§ 16 des Heimarbeitergesetzes lautet:
(1) Wer Heimarbeit ausgibt oder weitergibt, hat dafür zu sorgen, dass Leben oder Gesundheit
der in der Heimarbeit Beschäftigten durch technische Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, die er
ihnen zur Verwendung überlässt, nicht gefährdet werden.
(2) Die zur Durchführung des Gefahrenschutzes erforderlichen Maßnahmen, die sich auf
Räume oder Betriebseinrichtungen beziehen, hat der zu treffen, der die Räume und Betriebseinrichtungen unterhält.
Außerdem könnte der Heimarbeiter wie der Selbständige eine Berufshaftpflichtversicherung
abzuschließen.
3
Vgl. http://www.kanzlei.de/telearb.htm vom 22.03.2006 09:21
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VI. 2.3 Datenschutz und Telearbeit
Nach § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen personenbezogene Daten nur in einem kontrollierten Raum bearbeitet werden, da diese sensible Informationen dem Datenschutz unterliegen und mit großer Sorgfalt behandelt werden müssen. Dieses bürgt das Problem, dass Privaträume, in denen die meisten Telearbeiter ihrer Arbeit nachgehen, nicht ohne das Einverständnis des Besitzers kontrolliert werden dürfen. Und selbst wenn die Behörden Zugang erhalten würden, wäre eine Kontrolle schwierig, da der Telearbeiter an jedem beliebigen Ort
arbeiten darf. Deshalb ist es nicht ratsam, Arbeit mit Daten, die dem Datenschutz unterliegen,
in häuslicher Umgebung als Telearbeit anzubieten.
VI. 2.4. Mitbestimmungsrechte des Telearbeiters im Betrieb
Im Betriebsverfassungsgesetz ist das Recht auf die Teilnahme an Betriebsversammlungen und
das passive Wahlrecht eingebettet. Dadurch, dass der Heimarbeiter nicht mehr im Betrieb
anwesend ist, ist es schwer für ihn von diesem Recht gebrauch zu machen. Natürlich ist für
den Telearbeiter das Betriebsverfassungsgesetz beeinträchtigt, was z.B. bei der Wahl der Lage
der Arbeitszeit angeht. Hier darf er kein Mitstimmungsrecht haben, da er nicht von dieser
betroffen ist.
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VII. Statistik
Im Folgenden ist nun eine Abbildungen mit Statistiken bezüglich der Telearbeit im Zeitraum
von 1994 – 2005 zu erkennen. Diese Abbildung stammt von AuS-innovativ.de und ist aus
dem Jahre 2004, was bedeutet, dass die genannten Werte für 2005 sog. Projektionen darstellen, also Werte die im Vergleich mit dem Werten aus 2004 und der tendenziellen Entwicklung
der vergangenen Jahre angenommen bzw. geschätzt werden.
Abb. 1 Verbreitung der Telearbeit [http://www.aus-innovativ.de/media/verbreitungdertelearbeit.pdf]
In allen für die Statistik ausgewählten Ländern ist, unabhängig von den konkreten Zahlen,
eine kontinuierliche Steigerung der Telearbeiteranzahl zu erkennen. Deutschland ordnet sich
dabei eher im mittleren Bereich an. Auffällig ist eine sehr hohe Anzahl an Telearbeitern in
den skandinavischen Ländern Finnland und Schweden sowie in Dänemark. Das führen wir
vor allem darauf zurück, dass die Bevölkerungsdichte dieser Länder wesentlich geringer als
die hier ist und sich deshalb nicht dermaßen große Ballungszentren bilden wie es z.B. in
Deutschland der Fall ist. Aus diesem Grund ist natürlich auch der Aufwand den man betreiben
muss um zu seinem Arbeitsplatz zu kommen wesentlich höher und das Interesse an Telearbeitsplätzen umso größer. Spanien liegt im ausgewählten Vergleich an letzter Position
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VIII. Fazit
In dieser Ausarbeitung haben wir uns ausführlich mit dem Thema Telearbeit auseinandergesetzt. Wir haben anhand einer Definition damit begonnen zu erläutern was Telearbeit eigentlich genau ist. Im Anschluss daran sind wir dann auf die unterschiedlichen Formen der Telearbeit, wie z.B. die heimbasierte oder auch alternierende Telearbeit, eingegangen. Dem folgend wurden die Vor- und Nachteile jeweils aus Arbeitnehmer und Arbeitgebersicht betrachtet und näher ausgearbeitet. Nach zwei praktischen Beispielen aus unserem näheren Umfeld
haben wir dann auch noch die rechtliche Lage der Telearbeit betrachtet. Diese untergliederte
sich in die Themen „Telearbeitsformen“ sowie „Verträge und Rechte“. Zum Schluss der Ausarbeitung wurde von uns noch eine Statistik abgebildet die sich mit der Verbreitung der Telearbeit verschiedener europäischer Länder auseinandersetzt. Diese haben wir versucht etwas zu
erläutern.
Da diese Ausarbeitung in ihrem Umfang begrenzt war, und diese im Studiengang Technische
Informatik entstanden ist haben wir bewusst auf ein Kapitel über die technischen Voraussetzungen für die Ausführung von Telearbeit verzichtet. Einige grundlegende Details bezüglich
der technischen Voraussetzung sind allerdings immer wieder mal in die verschiedenen Kapitel
mit eingeflossen und können bei Bedarf ggf. daraus entnommen werden.
Mit dieser Ausarbeitung haben wir uns gezeigt, dass wir nahezu täglich mit dem Thema Telearbeit konfrontiert werden dieses aber in der Form nicht als solches erkennen. Sicherlich
kannte man den Begriff der Telearbeit aber was eigentlich alles und in welchem Umfang dazu
gehört war uns vor dieser Arbeit absolut unklar.
Die Arbeitsform Telearbeit ist natürlich nur bedingt einsetzbar. Ein Bäcker z.B. wird der Arbeitsform Telearbeit natürlich nicht nachkommen können. In den Berufen in denen Telearbeit
allerdings möglich ist kann sie gut eingesetzt werden und oft dazu beitragen Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, denn das ist unserer Meinung nach einer der schwerwiegenden
Punkte. Sie dazu auch Kapitel IV. So ist es z.B. einem Softwareentwickler möglich zu Hause
seinem Job nach zu gehen und sich gleichzeitig um das Großziehen der Kinder zu kümmern
während der Partner weiterhin seinem ursprünglichem Beruf nach geht.
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IX. Literaturverzeichnis
Vieser, Susanne: Telearbeit – Die Berufsform der Zukunft, München, 2000
X. Internetadressverzeichnis
-
http://www.bmbf.de/pub/telearbeit.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Telearbeit
http://www.telefit.info/pdf/tele03de.pdf
http://deutschland.dasvonmorgen.de/pub/telearbeit.pdf
http://www.zukunft-breitband.de/Breitband/Portal/Redaktion/Pdf/studie-micus1,property=pdf,bereich=breitband__portal,sprache=de,rwb=true.pdf
http://mciron.mw.tu-dresden.de/cimtt/Konzept-Portal/lexikon_telearbeit.html
http://www.bwu-bremen.de/iwp/telearbeit/tele1f2.html
http://www.aus-innovativ.de/media/Telearbeit.pdf
http://www.aus-innovativ.de/media/verbreitungdertelearbeit.pdf
http://www.empirica.biz/empirica/publikationen/documents/No022002_Telearbeit.pdf
- alle aufgeführten Adressen Stand von 28.03.2006
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