HRIV Durchführungsbestimmungen 2016 Alle[...]
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HRIV Durchführungsbestimmungen 2016 Alle[...]
Allgemeine Durchführungsbestimmungen für den Hessischen Inline- und Rollsport-Verband e. V. (HRIV) Wettkampfsaison 2016 Zuständigkeiten Ausrichter Hessischer Inline- und Rollsport-Verband e. V. (HRIV) Geschäftsstelle Wormser Strasse24 64295 Darmstadt Ligenleiter Oberliga Landesliga Regionalligen Winfried Köhler Mittelring 41 34246 Vellmar Mobil: 0173 - 5793595 ( ab 01.05.2016 0173 - 4236318) E-Mail: w-koehler@gmx.de Nachwuchsligen U19, U16, U13, U10 Tobias Pötzsch Am Zilliggarten 11 63322 Rödermark Mobil: 0178-7296185 Email: Tobias_Poetzsch@yahoo.de Ergebnismeldung Mobil: 0173-5793595 (Winfried Köhler) ab 01.05.2016 (0173 - 4236318) Lizenzstelle Sportkommission IHD - Passtelle Winfried Köhler Mittelring 41 34246 Vellmar E-Mail:w-koehler@gmx.de E-Mail: lizenzstelle-ihd@ihd-online.net Disziplinarausschuss Dirk-Peter Sültenfuß Deikerstrasse 46 40468 Düsseldorf Tel.: 0211-4220719 Fax: 0211-4220731 E-Mail: disziplinarausschuss@ihd-online.net Stellvertretender Vorsitzender: Brigitte Schwerdtfeger Beisitzer: Aglaia Rohrwasser Stellvertretender Beisitzer: Marco Albrecht Berufungskammer Sönke Gerhold Westring 359 24118 Kiel E-Mail: berufungskammer@ihd-online.net Beisitzer: Bernd Klose; Olaf Lehne Schiedsrichterobmann Winfried Köhler Mittelring 41 34246 Vellmar Mobil: 0173-5793595 (ab 01.05.2016 0173-4236318) E-Mail: w-koehler@gmx.de Seite 1 von 11 1. 1.1 Allgemeine Bestimmungen Die „Allgemeinen Durchführungsbestimmungen für den Hessischen Inline- und Rollsport Verband e.V. (HRIV) Wettkampfsaison 2016“ gelten für alle Meisterschafts-, Play-Off, Finalturniere und Pokalspiele der Aktiven und der Jugend, die durch den HRIV ausgerichtet werden. 1.2 Ihnen nachrangig gelten die Wettkampfordnung der IHD 2014 (WKO), im Stand vom 29.03.2015, und nachrangig dazu die Deutschen Spielregeln 2014, im Stand vom 29.03.2015. 1.3 Alle in diesem Dokument genannten Ordnungen und Formulare stehen auf der Website des HRIV unterwww.hriv.net zum Download bereit. 1.4 Die Schiedsrichter sind die offiziellen Repräsentanten der IHD. Sie sind angehalten die Regeln genauestens zu befolgen und durchzusetzen.Dies bezieht sich nicht nur auf das Geschehen des Spieles auf dem Spielfeld, sondern auch auf Aktionen außerhalb der Feldes (z.B. Verhalten der Zeitnehmer, Ordner, Ausfüllen der Unterlagen, Weitergeben von Spieldaten, Kleiderordnung für Spieler usw.). 1.5 Die am Meisterschaftsbetrieb des HRIV teilnehmenden Mannschaften sind bis zum 05.01. (Ausnahme Regionalliga 28.02.) eines Jahres verbindlich an den Ligenleiter zu melden. Hierfür ist das Formblatt „Vereinsmeldebogen“ in seiner jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Zusätzlich ist für jede Mannschaft mindestens ein Teamleiter inklusive vollständiger Kontaktdaten (Name, Telefon, Email) bis spätestens 28.02.an den Ausrichter zu benennen.Der gesamte Schriftverkehr seitens der Ligenleiter wird über die Teamleiter geführt. Wenn kein Teamleiter fristgemäß dem HRIV gemeldet worden ist, erfolgt die Zustellung an die Geschäftsstelle des Vereins. Neben Postzustellung ist auch eine E-Mail-Zustellung jederzeit zulässig und rechtsverbindlich. 2. 2.1 Spieler/Lizenzen Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die über eine gültige Lizenz gemäß § 39 WKO verfügen. Die Lizenz kann über das Formular „IHD Lizenzantrag“ beantragt werden. Nach Erteilung der Lizenz erfolgt ein Eintrag in der Lizenzliste des jeweiligen Vereins. Die Anzahl der Spieler je Lizenzliste ist nicht beschränkt. Es wird auf die weiteren Bestimmungen des § 39 WKO verwiesen. 2.2 Sollte ein Spieler nicht auf der Lizenzliste stehen, oder steht bei ihm in der Spalte Verein nicht der Vereinsnamedarf er nicht am Spiel teilnehmen. 2.3 Lizenzierte Spieler müssen sich bis zur endgültigen Prüfung und Abnahme des Spielberichtsbogens durch die Schiedsrichter (Unterschrift) mit einem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, oder bei Jugendspielern einem Kinderausweis) ausweisen können. 2.4 Ein Spieler, der auf dem Spielbericht eingetragen ist, muss sich spätestens bis zum Abpfiff der ersten Halbzeit spielbereit, also in vollständig angelegter Ausrüstung, an der Spielerbank seiner Mannschaft befinden. Während der Halbzeitpause hat der Spieler die Möglichkeit sich warm zu machen. Jeder Spieler, welcher auf dem Spielbericht eingetragen ist, aber erst die Spielerbank seines Teams nach Abpfiff der ersten Halbzeit erreicht, verliert seine Spielberechtigung für dieses Spiel. Der betreffende Spieler ist von den Schiedsrichtern auf dem Spielberichtsbogen zu streichen. 2.5 Alle Spieler, die am Spielbetrieb in Hessen teilnehmen und das 18. Lebensjahr nicht erreicht haben, müssen ihrem Verein eine Sporttauglichkeitsbescheinigung vorlegen, die auf Verlangen dem HRIV vorzulegen ist. Bei neuen Lizenzanträgen ist die Sporttauglichkeitsbescheinigung dem Lizenzantrag beizulegen. 2.6 Die Mindestzahl der Spieler eines Spiels wird unter Ziffer 7 für die einzelnen Ligen separat geregelt.Sollte die Mindestzahl unterschritten werden, wird für jeden Spieler der zu wenig ist, ein Ordnungsgeldgemäß Ziffer 9.2 der Durchführungsbestimmungen erhoben. Das Spiel darf trotzdem durchgeführt werden. (Siehe WKO 50.3). Sofern weniger als 4 Feldspieler oder kein Seite 2 von 11 Torwart bei Spielbeginn anwesend sind, wird das Spiel als Nichtantreten nach § 30 WKO gewertet. 2.7 An den Play-Offs / Finalturnieren dürfen nur Spieler teilnehmen, die an mindestens einem Drittel der Vorrundenspiele ihrer Mannschaft teilgenommen haben (Eintrag als Spieler auf dem Spielbericht). Die Feststellung der Mindestzahl an Spielen erfolgt durch den Ligenleiter. Spieler, die nicht über die Berechtigung zur Teilnahme an den Playoffs / Finalturnieren verfügen, werden wie Spieler ohne Lizenz behandelt. 3. Spielbestimmungen 3.1 Jeder Verein ist ein Mal im Jahr vor der Spielsaison verpflichtet, eine Spielstättenabnahme gemäß § 21 WKO durchzuführen. Die Spielstättenabnahme ist beim HRIV Ligenleiter bis zum 15.03. eines Jahres schriftlich mit dem Formblatt „Antrag auf Spielstättengenehmigung“ zu beantragen. Die Erstabnahme von der Spielstätte ist kostenfrei. Jede weitere Nachprüfung ist gemäß Ziffer 9.11 der HRIV Durchführungsbestimmungen kostenpflichtig. Eventuelle bauliche Veränderungen im Vergleich zur Vorsaison sind bei Antragsstellung anzuzeigen, ebenso wie Veränderungen während der laufenden Saison. Bei Fehlender Anzeige erlischt die erteilte Spielstättengenehmigung. Auf nicht genehmigten Spielstätten darf kein Ligabetrieb stattfinden. 3.2 Trinkflaschen und das Handtuch des Torwartes dürfen, abweichend vom internationalen Regelwerk, mitgeführt und auf dem Tornetz abgelegt werden. Die Trinkflaschen müssen tropffrei sein und das Handtuch darf nur bei Unterbrechungen benutzt werden. 3.3 Schulterschutz ist für alle Altersklassen erlaubt (keine Pflicht!). Der Schulterschutz muss gepolstert und mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. 3.4 Es sind nur offizielle Pucks für den Spielbetrieb zugelassen. Pucks können unter marco@hockeyshop-forster.debestellt werden. Der offizielle Puck muss das Logo der IHD und von Hockeyshop Forster haben. 3.5 Zu den im Spielplan genannten Anfangszeiten beginnt das Spiel mit dem ersten Einwurf. Exakt eine Viertelstunde vor Spielbeginn beginnt die Aufwärmzeit von 10 Minuten. Beide Mannschaften sollten gleichzeitig zum Aufwärmen die Spielfläche betreten. Bei Verstößen kann ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.2 der Durchführungsbestimmungen verhängt werden. 3.6 Jedes Spiel wird bis zur Entscheidung gespielt. § 72b) der Spielregeln 2014 findet Anwendung. 3.7 Eine Technische Wertung nach § 34 c) WKO wird in allen HRIV-Ligen einschließlich Entscheidungs- und Playoff-Spielen vorgenommen. 3.8 Sofern ein Spiel auf Grund von Regen nicht angepfiffen werden kann, erhalten die Schiedsrichter den Fahrtkostenzuschuss und die halbe Aufwandsentschädigung gemäß Ziffer 6.7 der Durchführungsbestimmungen. 3.9 Bei Ausfall eines Einzelspielspiels oder eines/mehrerer Turnierspiele erfolgt die Festlegung eines Nachholtermins durch die Liegenleitung. Gleiches gilt bei Spielabbrüchen auf Grund „Höherer Gewalt“ gemäß Ziffer 32.2 WKO. 4. Spieltermine 4.1 Die Spieltermine werden bei der Spieltermintagung festgelegt und sind verbindlich. Die Spieltermine werden auf der Homepage des HRIV veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten ist der jeweilige Ligenleiter umgehend zu informieren. Die Teilnahme an der Spieltermintagung ist für die beteiligten Vereine verpflichtend. Bei Nichtteilnahme wird ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.3 der Durchführungsbestimmungen erhoben. 4.2 Änderungen der Spieltermine können nur mit schriftlichem Einverständnis des jeweiligen Spielgegners bei der Ligaleitung unter Zuhilfenahme des Formulars „Spielverlegung“ Seite 3 von 11 beantragt werden. Bei Turnieren ist das schriftliche Einverständnis aller beteiligter Mannschaften einzuholen. Auf § 27 WKO wird hingewiesen. Über die Verschiebung entscheidet der jeweilige Ligenleiter nach Rücksprache mit dem Schiedsrichterobmann. 4.3 Spielterminänderungen sind bis zum 31. März 2016 kostenfrei. Ab dem 01. April 2016 ist für jede Verlegung eine Bearbeitungsgebühr gemäß Ziffer 9.3 der Durchführungsbestimmungen zu entrichten. 4.4 Einzelspiele und Turniere dürfen an jedem Tag während des Rahmenspielplans (Siehe Ziffer 7 der Durchführungsbestimmungen) mit folgenden Ausnahmen durchgeführt werden: - an gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Volkstrauertrag und Totensonntag) - während Welt- und Europameisterschaften und internationalen Wettbewerben - während Nationalmannschafts-Lehrgängen - an Tagen von Ländervergleichsspielen Die Termine des internationalen Verbands, der IHD und des HRIV sind auf der Homepage des HRIV unter Termine veröffentlicht. 5. Spielberichte/Ergebnisdienst 5.1 Es sind ausschließlich die offiziellen IHD Spielberichte (gedruckt oder elektronisch) zu verwenden. Die gedruckten Spielberichtsbögen können unter ihd-foerderverein@ihdonline.net bestellt werden. Der offizielle elektronische Spielbericht kann unter wkoehler@gmx.de angefordert werden. Nur diese Version des elektronischen Spielberichts ist zur Verwendung freigegeben.Den beteiligten Vereinen ist je eine Kopie/ein Durchschlag des Spielberichts auszuhändigen. 5.2 Der Spielberichtsbogen inklusiver seiner Anlagen (Zusatzmeldung besondere Vorkommnisse und Sonderblatt für Spielberichte) sind sorgfältig und in Druckschrift auszufüllen. (Dokument). 5.3 Die Spielberichte inklusive der Anlagen sind innerhalb von zwei Tagen durch die Schiedsrichter an den unter Ziffer 1 genannten zuständigen Ligenleiter per Post zu versenden. Zusätzlich wird auf Ziffer 29 der WKO verwiesen. 5.4 Der HRIV ist berechtigt von den Vereinen eine Kopie des Spielberichts anzufordern. Sofern eine Kopie des Spielberichtes durch einen Verein nach Fristsetzung durch den HRIV nicht eingereicht wird, wird ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.3 der Durchführungsbestimmungen erhoben. Die Frist zur Einreichung beträgt 2 Wochen nach Absendung der Aufforderung durch den HRIV (Poststempel). 5.5 Sofern weder der Original-Spielbericht, noch eine Kopie der Vereine innerhalb der unter Ziffer 5.4 genannten Frist vorliegt, kann das Spiel vom Ligenleiter neu angesetzt werden. Die Kosten hierfür trägt der in der Spielpaarung genannte Heimverein. 5.6 Alle Ergebnisse sind innerhalb von 3 Stunden nach Spielende durch die Schiedsrichteran den Ergebnisdienst zu melden. Bei einer verspäteten Meldung kann ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.2 der Durchführungsbestimmungen erhoben werden. 5.7 Sofern Spielergebnisse und Tabellen von den Vereinen veröffentlicht werden, ist immer der offizielle Vereinsname zu nennen. Der Team Name kann zusätzlich genannt werden. 6. Schiedsrichter/Zeitnehmer 6.1 Jeder am Spielbetrieb teilnehmende Verein hat zur Sicherung des Spielbetriebs Schiedsrichter gemäß § 58 WKO zu stellen. Ausnahmen sind ab Punkt 7 (Spielmodus) ausgewiesen. 6.2 Die Schiedsrichtereinteilung für alle Ligen erfolgt durch den Schiedsrichterobmann oder seine Vertreter. Seite 4 von 11 6.3 Ein Verein, der keine und oder zu wenig Schiedsrichter stellt, wird mit einem Ordnungsgeld nach Ziffer 9.4 der Durchführungsbestimmung bestraft. 6.4 Die Mindestpunktzahl, die ein Schiedsrichter pro Saison erreichen muss, wird auf 250 Punkte festgelegt. Ein Schiedsrichter erhält für jedes Einzel- oder Turnier-Spiel pro Spielminute der regulären Spielzeit einen Punkt. Verlängerung und Penalty Schießen zählen nicht in die Berechnung. Bei einer technischen Wertung, erhält der Schiedsrichter die Punkte für die reguläre Spielzeit. 6.5 Wird die unter Ziffer 6.4 festgelegte Punktezahl nicht erreicht, wird für jede angefangene, nicht erreichten 50 Punkte ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.2der Durchführungsbestimmungen erhoben. Ein Schiedsrichter, der mehr als die erforderlichen 250 Punkte erreicht hat, kann seine mehr geleisteten Punkte auf einen Schiedsrichter des gleichen Vereines übertragen. Die Übertragung ist in jedem Verein nur einmal möglich. Der Verein ist für seine gemeldetenSchiedsrichter verantwortlich. Die Strafe für die fehlende MeldunggemäßZiffer 9.4 kann hierdurch nicht aufgehoben werden. 6.6 Jedes Spiel im HRIV muss immer von zwei lizenzierten Zeitnehmern und zwei lizenzierten Schiedsrichtern durchgeführt werden. Es sind nur ausgebildete Zeitnehmer gemäß § 26.3 WKO einzusetzen. Bei Nichtbeachtung wird ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.3 der Durchführungsbestimmungen verhängt. Die Zeitnehmer legen den Schiedsrichtern vor Beginn des Spiels unaufgefordert ihren Zeitnehmerausweis und ein amtliches Lichtbilddokument vor. 6.7 Folgende Aufwandsentschädigungen und Schiedsrichterngemäß § 68 WKO zu zahlen: Fahrtkostenzuschüsse Aufwandsentschädigung: 20,00 € (Spielzeit 2 x 15 Min) 25,00 € (Spielzeit 2 x 20 Min) 30,00 € (Spielzeit 2 x 25 Min) Fahrtkostenzuschuss: 20,00 € 40,00 € 60,00 € 80,00 € 100,00 € 115,00 € sind den ( 0 – 50 km) ( 51 – 100km) (101 – 150 km) (151 – 200km) (201 – 300km) (301 – 400km) Grundsätzlich sind Fahrgemeinschaften zu bilden. 7. Spielmodus/Teilnehmer 7.1 Aktive 7.1.1 Oberliga Hessen Teilnehmer: ISC Mannheim/Viernheim, IVA Bad Nauheim Blues, Mainprimaten Frankfurt, Pinguine Baunatal, REC Langen White Wolves Spielmodus: Die Teilnehmer ermitteln in einer Einfachrunde in Einzelspielen, bis zum 21.08.2016 eine Vorrundentabelle. Die Ermittlung der Tabelle erfolgt gemäß § 35 WKO 2014. Die Kosten für die Ausrichtung des Spiels trägt der jeweils ausrichtende Verein. Die Plätze 1 - 4 der Vorrundentabelle qualifizieren sich für die Playoffs zur Hessenmeisterschaft 2016. Zur Teilnahme an den Playoffs ist zusätzlich die rechtsverbindliche Meldung zur Teilnahme an der Oberliga in der Saison 2016 erforderlich. Die Playoff Spiele finden im Modus „Best of Three“ in zwei Runden statt. Die beiden Runden gliedern sich wie folgt: Seite 5 von 11 1. Runde: Spielpaarung 1: Platz 1. Oberliga - Platz 4. Oberliga Spielpaarung 2: Platz 2. Oberliga - Platz 3. Oberliga Die erste Runde ist bis zum 25.09.2016 abzuschließen. 2. Runde: Spielpaarung 3: Gewinner OL Spiel 1 – Gewinner OL Spiel 2 Die zweite Runde ist bis zum 23.10.2016 abzuschließen. Besondere Bestimmungen Oberliga Hessen: Die Mindest-Spielerzahl beträgt 8+1. Die Spielzeit beträgt 2 x 25 Minuten gestoppte Zeit. Der Sieger im Modus „Best of Three“ der Playoff Spielpaarung 3 trägt den Titel Hessenmeister 2016. Aus den Platzierungen in den Playoffs werden die Teilnehmer für die Deutsche Meisterschaft bestimmt. Der letztplatzierte Verein steigt in die Landesliga ab. Ausnahmen sind durch die Ligaleitung zu beschließen. 7.1.2 LandesligaHessen Teilnehmer: Hanau Lobsters, Nordhessen Hornets, OSC Vellmar Speedbears, Rüsselsheim Royals, Taunus Wild Hogs, Wölfersheim Devils, Phönix Fuldabrück, Pinguine Baunatal, ISC Mannheim/Viernheim, IVA Gentleman. Spielmodus: Die Teilnehmer ermitteln in zwei Gruppen in Turnierform, bis zum 28.08.2016 zwei Vorrundentabellen. Die Ermittlung der Tabellen erfolgt gemäß § 35 WKO 2014. Die Kosten für die Ausrichtung der Turniere trägt der jeweils ausrichtende Verein. Jede Mannschaft richtet ein Heimturnier aus. Beide Gruppen qualifizieren sich für die Playoffs zur Landesligameisterschaft Hessen 2016. Zur Teilnahme an den Playoffs ist zusätzlich die rechtsverbindliche Meldung zur Teilnahme an der Landesliga in der Saison 2016 erforderlich. Die Playoff Spiele finden an einem Finalturniertag statt. Ausrichter ist der ISC Mannheim/Viernheim. Schiedsrichter und Zeitnehmerkosten werden durch die teilnehmenden Mannschaften prozentual aufgeteilt. Es findet folgender Turnierplan Anwendung: Spiel 1: Tabelle Gr. 1 - 1 - Tabelle Gr. 2 - 2 Spiel 2: Tabelle Gr. 2 - 1 - Tabelle Gr. 1 - 2 Spiel 3: Tabelle Gr. 1 - 3 - Tabelle Gr. 2 - 3 Spiel 4: Tabelle Gr. 1 - 4 - Tabelle Gr. 2 - 4 Spiel 5: Tabelle Gr. 1 - 5 - Tabelle Gr. 2 - 5 Spiel 6: Verlierer Spiel 1 - Verlierer Spiel 2 Spiel 7: Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2 Seite 6 von 11 Das Finalturnier findet am 11.09.2016 in Mannheim statt. Besondere Bestimmungen Landesliga Hessen: Die Mindest-Spielerzahl beträgt 5+1. Die Spielzeit beträgt 2 x 15 Minuten gestoppte Zeit. Der Sieger des Playoff Turniers trägt den Titel Meister Landesliga Hessen 2016. Er qualifiziert sich zusätzlich für die Teilnahme an der Oberliga Hessen 2017. Eine Pflicht zum Aufstieg besteht. Ausnahmen sind durch die Ligaleitung zu beschließen. Finalturnier: - Ausnahme Laut Beschluss der SK Sitzung, wurde Beschlossen, dass keine Finalturniere außerhalb Hessen ausgetragen werden dürfen. Auf Grund der Planungssicherheit und Wetterlage, haben die Landesliga - Mannschaften bei der Spieltermintagung mehrheitlich beschlossen, dass in der Saison 2016 das Finalturnier ausnahmsweisein Mannheim stattfinden soll. Der SK-Vorstand duldet diese Ausnahme ausschließlich für die Saison 2016. 7.1.3 Regionalliga Hessen Teilnehmer: Crusaders Kronberg, Herborn Crocodiles,HC Wiesbaden Vikings 2014 e.V., IVA Black Devils, Mainprimaten Frankfurt, REC Langen White Wolves II Spielmodus: Die Teilnehmer ermitteln in Turnierform, bis zum 21.08.2016 eine Vorrundentabelle. Die Ermittlung der Tabelle erfolgt gemäß § 35 WKO 2014. Die Kosten für die Ausrichtung der Turniere trägt der jeweils ausrichtende Verein. Jede Mannschaft richtet ein Heimturnier aus. Die Plätze 1 - 4 der Vorrundentabelle qualifizieren sich für die Playoffs zur Regionalligameisterschaft Hessen 2016. Zur Teilnahme an den Playoffs ist zusätzlich die rechtsverbindliche Meldung zur Teilnahme an der Regionalliga in der Saison 2016 erforderlich. Die Playoff Spiele finden an einem Finalturniertag statt. Es findet folgender Turnierplan Anwendung: Spiel 1: Tabelle 1 - Tabelle 4 Spiel 2: Tabelle 2 - Tabelle 3 Spiel 3: Tabelle 5 - Tabelle 6 Spiel 4: Verlierer Spiel 1 - Verlierer Spiel 2 Spiel 5: Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2 Das Finalturnier ist am 11.09.2016 auszurichten. Ausweichtermin ist der 18.09.2016. Das Finalturnier findet an einem Sonntag beim Tabellenersten statt. Besondere Bestimmungen Regionalliga Hessen: Die Mindest-Spielerzahl beträgt 5+1. Seite 7 von 11 Die Spielzeit beträgt 2 x 20 Minuten gestoppte Zeit. Auf der Lizenzliste sind Eintragungen von bis zu zweiTorhüter anderer HRIVLigen als Kontingentspieler möglich. Diese müssen vor der Saison namentlich benannt werden. Sie sind im Spielbericht mit einem K zu kennzeichnen. Alle weiteren Spieler dürfen auf keiner weiteren Lizenzliste der IHD geführt werden. Jugendspieler dürfen nicht eingesetzt werden.DasSchiedsrichter - SollinderRLbeträgteinenSchiedsrichter.(1) Der Sieger des Playoff Turniers trägt den Titel Meister Regionalliga Hessen 2016 und qualifiziert sich zusätzlich für die Teilnahme an der Landesliga Hessen 2017. Eine Pflicht zum Aufstieg besteht nicht. 7.2 Jugend 7.2.1 U19 Nachwuchsliga HRIV Teilnehmer: ISC Mannheim/Viernheim, Mainprimaten Frankfurt, SG Baunatal / Kaufungen Spielmodus: Die Teilnehmer ermitteln in einer Doppelrunde in Turnierform, bis zum 02.10.2016 eine Vorrundentabelle. Die Ermittlung der Tabelle erfolgt gemäß § 35 WKO 2014. Die Kosten für die Ausrichtung der Turniere trägt der jeweils ausrichtende Verein. Jede Mannschaft richtet zwei Heimturniere im Modus „Jeder gegen Jeden“ aus. Anschließend wird auf Grundlage der Platzierung der Vorrunde im Modus „Best of Three“ in Einzelspielen der Hessenmeister U192016 ausgespielt.Die Play-Off Runde ist bis spätestens zum 23.10.2016 abzuschließen. Es gilt folgender Playoff - Spielplan: 1. Runde: Spielpaarung 1: Platz 1. - Platz 2. Der Sieger des der Playoff Runde trägt den Titel Hessenmeister U19 2016. Besondere Bestimmungen U19 Nachwuchsliga HRIV: Die Mindest-Spielerzahl beträgt 6+1. Die Spielzeit der Turnierspiele beträgt 2 x 20 Minuten gestoppte Zeit. Die Spielzeit der Playoff-Spiele beträgt 2 x 25 Minuten gestoppte Zeit. 7.2.2 U16 Nachwuchsliga HRIV Teilnehmer: Hanau Lobsters, ISC Mannheim/Viernheim, Mainprimaten Frankfurt, SG Baunatal / Kaufungen, SG Langen / Friedrichsdorf. Spielmodus: Die Teilnehmer ermitteln in Turnierform, bis zum 25.09.2016 eine Vorrundentabelle. Ermittlung der Tabelle erfolgt gemäß § 35 WKO 2014. Die Kosten für die Ausrichtung Turniere trägt der jeweils ausrichtende Verein. Jeder Verein richtet 2 Heimturniere aus. allen Turnieren ist auf eine Pause zwischen den Spielen von mindestens 15 Minuten Regeneration der Spieler zu achten. Die der Bei zur Die Plätze 1 - 4 der Vorrundentabelle qualifizieren sich für das Finalturnier zur Hessenmeisterschaft U16 2016. Die Final - Spiele finden an einem Finalturniertag statt, der bis zum 02.10.2016 auszurichten ist. Ausrichter ist der Erstplatzierte Verein der Vorrunde. Es findet folgender Turnierplan Anwendung: Seite 8 von 11 Spiel 1: Platz 1 U16 - Platz 4 U16 Spiel 2: Platz 2 U16 - Platz 3 U16 Spiel 3: Verlierer U16 Spiel 1 – Verlierer U16 Spiel 2 Spiel 4: Gewinner U16 Spiel 1 – Gewinner U16 Spiel 2 Die Schiedsrichterkosten für das Final -Turnier werden auf die teilnehmenden Vereine umgelegt. Der ausrichtende Verein übernimmt die Auszahlung der Schiedsrichter vor Ort. Die Umlage der Schiedsrichterkosten erfolgt über das Formblatt „Schiedsrichterabrechnung Finalturnier“ direkt mit den beteiligten Vereinen. Der Sieger des Play-Off Turniers trägt den Titel Hessenmeister U16 2016. Besondere Bestimmungen U16 Nachwuchsliga HRIV: Die Mindest-Spielerzahl beträgt 6+1. Die Spielzeit der Turnierspiele beträgt 2 x 15 Minuten gestoppte Zeit. 7.2.3 U13 Nachwuchsliga HRIV Teilnehmer: Crusaders Kronberg, Langen/Friedrichsdorf ISC Mannheim/Viernheim, Mainprimaten Frankfurt, SG Spielmodus: Die Teilnehmer ermitteln in einer Doppelrunde in Turnierform, bis zum 17.09.2016 eine Vorrundentabelle.Die Ermittlung der Tabelle erfolgt gemäß § 35 WKO 2014. Die Kosten für die Ausrichtung der Turniere trägt der jeweils ausrichtende Verein. Jede Mannschaft richtet zwei Heimturniere aus. Das Finalturnier findet am 24.09.2016 beim Tabellenersten statt. Die Schiedsrichterkosten für das Final -Turnier werden auf die teilnehmenden Vereine umgelegt. Der ausrichtende Verein übernimmt die Auszahlung der Schiedsrichter vor Ort. Die Umlage der Schiedsrichterkosten erfolgt über das Formblatt „Schiedsrichterabrechnung Finalturnier“ direkt mit den beteiligten Vereinen. Der Sieger trägt den Titel Hessenmeister U13 2016. Besondere Bestimmungen U13 Nachwuchsliga HRIV: Die Mindest-Spielerzahl beträgt 6+1. Die Spielzeit der Turnierspiele beträgt 2 x 15 Minuten gestoppte Zeit.Zur Erholung der Sportler zwischen den Turnierspielen ist eine Pause von mindestens 15 Minuten einzuhalten. 7.2.4 U10 Nachwuchsliga HRIV Teilnehmer: ISC Mannheim/Viernheim, IVA Rhein Main Patriots, TG 1875 Bad Soden Spielmodus: Jeder der Teilnehmer richtet ein Turnier/Spielfest aus. In diesem Turnier sollen mindestens drei Spiele stattfinden. Der Spielplan wird erst am jeweiligen Spieltag erstellt. Voraussetzung zur Teilnahme an den Turnieren ist die Lizenzierung in einem Verein des HRIV. Auf dem Formblatt Mannschaftsmeldung ist bei allen Spielern der Verein anzugeben. Seite 9 von 11 Mix-Mannschaften sind gestattet und werden vor Ort zusammengestellt. Der Ausrichter wird versuchen, zahlenmäßig ausgeglichene Mannschaften zusammenzustellen. Die Einladung für alle interessierten Kinder erfolgt über den HRIV. Durch den HRIV wird ein Schiedsrichter zu dem Turnier entsandt. Ein weiterer Schiedsrichter pro Turnier kann vom Heimverein gestellt werden. Sofern kein Schiedsrichter gestellt werden kann, so ist dies mindestens 14 Tage vor dem Turnier dem Klassenleiter zu kommunizieren. 8. Gebühren 8.1 Für die Teilnahme einer Mannschaft am Spielbetrieb einer Liga ist eine Startgebühr zu entrichten. Diese ist mit der Anmeldung zur Zahlung fällig. Die Startgebühr beträgt: Oberliga Landesliga Regionalliga Nachwuchs U19 Nachwuchs U16 Nachwuchs U13 Nachwuchs U10 € 150,€ 150,€ 75,€ 100,€ 75,€ 50,€ 50,- Für jede gemeldete Mannschaft ist nach WKO 2014 mit der Startgebühr zusätzlich eine Lizenzgebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. 8.2 Mit der Startgebühr sind nach WKO 2014 Ausbildungsgebühren für die Schiedsrichterausbildung zu entrichten. Für die in der Oberliga spielenden Mannschaften beträgt die Ausbildungsgebühr 60,00 € je zu stellenden Schiedsrichter. Für die alle weiteren Ligen beträgt die Ausbildungsgebühr 40,00 € je zu stellenden Schiedsrichter. Die genannten Gebühren werden von der Sportkommission Inline-Hockey des Deutschen Rollsport- und Inline-Verbandes e. V. in Rechnung gestellt. 9. Ordnungsgelder / Bearbeitungsgebühren 9.1 Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 5,- werden für jeden einzelnen Verwaltungsakt und jeden einzelnen Verstoß gemäß § 50.1 a) WKO in Rechnung gestellt. 9.2 Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 25,- werden für jeden einzelnen Verwaltungsakt und jeden einzelnen Verstoß gemäß § 26 WKO, § 27.2 WKO, § 29 WKO, § 33 WKO, § 44 WKO, § 45 WKO, § 50 WKO, § 64 WKO, § 65 WKO, Ziffer 6.5 der HRIV Durchführungsbestimmung in Rechnung gestellt. 9.3 Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 75,- werden für jeden einzelnen Verwaltungsakt und jeden einzelnen Verstoß gemäß § 23.2 WKO, § 38.4.3 WKO, § 66.1 WKO, § 71.2 WKO in Rechnung gestellt. Bei einem Protest nach § 15 WKO sind € 75,- auf das Konto der IHD zu überweisen. 9.4 Ordnungsgelder in Höhe von € 400,- werden für jeden zu wenig gemeldeten Schiedsrichter gemäß § 58 WKO in Rechnung gestellt. Für die zu wenig gemeldeten Schiedsrichter wird die Differenz zwischen Soll zahl und der Anzahl gemeldeter Schiedsrichter zugrunde gelegt. 9.5 Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 150,- werden für jeden einzelnen Verwaltungsakt und jeden einzelnen Verstoß gemäß § 38.4.4 WKO und § 69.4 WKO in Rechnung gestellt. 9.6 Bei einem Einspruch gemäß § 16 WKO sind € 300,- auf das Konto der IHD zu überweisen. 9.7 Bei einem Verstoß nach § 30.2 WKO sind für jeden einzelnen Verstoß je nach Ligenzugehörigkeit folgendes Ordnungsgeld an die IHD zu entrichten: Oberliga € 50,Seite 10 von 11 Alle anderen Ligen € 25,9.8 Bei einem Verstoß nach § 30.3 WKO sind für jeden einzelnen Verstoß je nach Ligenzugehörigkeit folgendes Ordnungsgeld an die IHD zu entrichten: Oberliga € 150,Alle anderen Ligen € 100,- 9.9 Bei einem Verstoß nach § 31.1 WKO sind für jeden einzelnen Verstoß je nach Ligenzugehörigkeit folgendes Ordnungsgeld an die IHD zu entrichten: Oberliga € 200,Alle anderen Ligen € 100,- 9.10 Bei nicht geleisteter Jugendarbeit gemäß § 20.7 WKO (mindestens eine Jugendmannschaft in der laufenden Wettkampfsaison) ist ein Ordnungsgeld in Höhe von € 150,- an die IHD zu entrichten. 9.11 Bei einem Verstoß nach § 21 WKO sind bei einer Nachprüfung der Spielstätte die Anfahrtskosten in Höhe von 0,30 € je gefahrenen km und ein Auslagenersatz in Höhe von 25,Euro pro Person zu entrichten. Die Nachprüfung erfolgt von zwei Personen. Die gleiche Kostenpauschale wird bei nicht fristgerechter Antragsstellung gemäß Ziffer 3.1 dieser Durchführungsbestimmungen erhoben. Kassel, den 04. April 2016 gez. Stefan Weber Fachsparte Inline-Hockey des Hessischen Rollsport- und Inline-Verbandes e. V. Seite 11 von 11